GRÜN frauenpolitisch erfolgreich

Die GRÜNE Ratsfraktion hat zu Beginn 18 Frauen gefördert, die am Mentoring-Programm teilgenommen haben. Fünf von ihnen kandidieren am 11.09.2016 bei der Kommunalwahl: Ute Goronczy, Kerstin Rhode-Fauerbach, Christine Wolff, Beate Fritz und Marlis Behrens.

Die GRÜNE Ratsfraktion hat zu Beginn des Mentoring-Programmes 18 teilnehmende Frauen gefördert. Sie nahmen an Ausschusssitzungen des Rates teil oder besuchten Fraktionssitzungen. Fünf von ihnen kandidieren am 11.09.2016 bei der Kommunalwahl: Ute Goronczy (5.v.r.), Kerstin Rhode-Fauerbach (7.v.l.), Christine Wolff (4.v.l.), Beate Fritz (1.v.r.) und Marlis Behrens.

„Politik braucht Frauen“ lautet das Motto des niedersächsischen Mentoring-Programmes zur Kommunalwahl am 11.09.2016. Dieses Mentoring-Programm war im September 2014 vom Rat der Stadt Oldenburg unterstützt worden. In Folge bekundeten sage und schreibe 18 Frauen ihr Interesse an Grüner Kommunalpolitik gegenüber der Fraktion.

Das Mentoring-Programm soll Frauen ermutigen, sich in die Ratsarbeit einzubringen. Im Vorfeld der Kommunalwahlen 2016 bot es umfassende Informationen und Qualifizierung für eine zukünftige Ratsarbeit. Die interessierten Frauen (sogenannte Mentees) wurden dabei von Mentor*innen unterstützt, die bereits kommunalpolitisch aktiv sind oder waren.

Die GRÜNE Ratsfraktion ist über die Frauen hoch erfreut, die sie als Mentees im Rahmen des Mentoring-Programmes fördern durfte. Ein großer frauenpolitischer Erfolg ist aktuell die Kandidatur von Ute Goronczy, Kerstin Rhode-Fauerbach, Christine Wolff, Beate Fritz und Marlis Behrens für die kommende Ratsperiode. Das ist eine gute Voraussetzung, um das Geschlechterungleichgewicht von Frauen im Oldenburger Stadtrat (19 von 51) zu verringern und so eine geschlechtergerechtere Politik im nächsten Oldenburger Rat zu befördern.

Das Leitbild der Geschlechtergerechtigkeit bedeutet, bei allen gesellschaftlichen und politischen Vorhaben die unterschiedlichen Auswirkungen auf die Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern grundsätzlich und systematisch zu berücksichtigen. Dieses Vorgehen basiert auf der Erkenntnis, dass es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt, und Männer und Frauen in sehr unterschiedlicher Weise von politischen und administrativen Entscheidungen betroffen sein können. Das Leitprinzip der Geschlechtergerechtigkeit verpflichtet die Politik, Entscheidungen so zu gestalten, dass sie zur Förderung einer tatsächlichen Gleichberechtigung der Geschlechter beitragen. Ein solches Vorgehen erhöht nicht nur die Zielgenauigkeit und Qualität politischer Maßnahmen, sondern auch die Akzeptanz bei Bürger*innen.

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