Antrag vom 8.11.2021
Covid 19 Pandemie – Situation in Oldenburg
Zu dem beantragten Tagesordnungspunkt bitten wir um schriftliche Stellungnahme und Antworten in der Sitzung des Allgemeinen Ausschusses.
Das Impfzentrum wurde aufgrund der Strategie des Bundesministeriums für Gesundheit in Oldenburg im September geschlossen. Es sollte bundesweit ein regelhafter Übergang in das ambulante Versorgungssystem erfolgen.
- Niedersachsen will die Kommunen mit mobilen Impfteams unterstützen.
Wie sieht es in der Praxis aus im Stadtgebiet? Sind mobile Impfteams im Einsatz und wenn ja, wer wird geimpft und wie viele und seit wann?
Gehören dazu Angebote von Erst- und Zweitimpfungen an besonderen Orten, bspw. bei Sportvereinen, Supermärkten in städtischen Einrichtungen, wie Stadtteiltreffs und Jugendfreizeitstätten oder auch auf öffentlichen Plätzen in der Innenstadt? - Booster-Impfungen: Erfolgen nunmehr auch in Oldenburg die Drittimpfungen? Wenn ja, wer nimmt die Impfungen vor?
Werden insbesondere Pflegeheime zügig mit Drittimpfungen versorgt? Sind ältere Menschen, die ambulant oder auch vielleicht gar nicht im Versorgungssystem erfasst sind, auch berücksichtigt? Werden die Menschen ab 70 Jahre angeschrieben, um für die 3. Impfung zu werben? - Aufgrund unseres Antrags im Allgemeinen Ausschuss am 27.09.21 zur Impfquote der Oldenburger Bevölkerung führte die Verwaltung die Zweitimpfungsquote mit, basierend auf einer Bezugsgröße Gesamtbevölkerung ohne Kinder unter 12 Jahren von total 69,8 Prozent auf. (Vorlage 21/0710 AAA).
Wie haben sich die Impfquoten in allen Altersgruppen entwickelt. Wir bitten um eine Übersicht nach Altersgruppen und Erst-, Zweit- und Drittimpfung. - Heute (6.11.21) ist die aktuelle 7-Tage Inzidenz 87,9 und werden 195 aktuelle Covid 19 Fälle angegeben. Wie wird die Entwicklung in den nächsten Wochen von der Verwaltung eingeschätzt?
Wie ist aktuell die Auslastung der Oldenburger Intensivstationen? Welche Einschätzung hat die Verwaltung über die Belastbarkeit der Kliniken für die zukünftigen Monate? Wie können die Krankenhäuser und deren Personal vor Überbelastung geschützt werden?
Begründung:
Die bundesweite Entwicklung der Infektionszahlen ist rasant und die politischen Maßnahmen haben nicht zu einer Herdenimmunität geführt. Das Virus verbreitet sich in einem rasanten Tempo weiter. Auf kommunaler Ebene bedarf es dringend eines mit den relevanten Akteur*innen abgestimmten Maßnahmenplans. Wir fordern daher die Verwaltung mit diesem Antrag auf, den Ausschuss über ihre Einschätzung der Risikolage in Oldenburg und ihre geplanten Maßnahmen zu informieren.
gez. Rita Schilling
Antrag vom 22.9.2021
Grundsatzbeschluss über die Einarbeitung klimagerechter Festsetzungen in Bebauungsplänen
Beschlussvorschlag:
Bei der Aufstellung von neuen oder der Änderung bereits bestehender Bebauungspläne wird die Verwaltung beauftragt, im Sinne des Klimaschutzes sowie der Klimaanpassung Festsetzungen gemäß eines vom Rat beschlossenen Muster-Festsetzungskataloges grundsätzlich zu prüfen und einzuarbeiten. Sollte sich im jeweiligen Einzelfall eine Berücksichtigung aus Sicht der Verwaltung nicht empfehlen, insbesondere bei der Überarbeitung von bestehenden Bebauungsplänen, ist dieses im Rahmen der Beratung über die Auslegungsbeschlüsse dem Rat schriftlich darzulegen.
Der von der Verwaltung in der Juli-Sitzung vorgelegte Muster-Festsetzungskatalog wird zur weiteren Beratung in eine von der Verwaltung fachlich begleitete Arbeitsgruppe aller Fraktionen und Gruppen verwiesen. Diese nimmt ihre Arbeit im November auf.
Begründung:
Die Beratungen zur Änderung des Bebauungsplanes S-513 (Meerkamp/Mittagsweg) machten deutlich, dass bei der Überarbeitung bestehender Bebauungspläne Aspekte des Klimaschutzes bzw. der Klimaanpassung noch nicht ausreichend Berücksichtigung finden.
Zum Erreichen der Klimaneutralität wird es unerlässlich sein, dass neben zeitgemäßen neuen Bebauungsplänen die bereits bestehenden Bebauungspläne überarbeitet und entsprechende Festsetzungen getroffen werden, die im Falle eines Neubaus schließlich Anwendung finden. Da die Stadtverwaltung vonseiten des Rates ohnehin damit beauftragt wurde, gut zwei Dutzend B-Pläne aus stadtgestalterischen Gründen zu überarbeiten, halten wir es für richtig, die beiden Zielvorstellungen jetzt zu bündeln, um den Verfahrensaufwand insgesamt zu verringern.
Der von der Verwaltung in der Juli-Sitzung vorgelegte Entwurf eines Muster-Festsetzungskataloges bietet aus Sicht unserer Fraktion eine gute Grundlage für die Erarbeitung eines finalen Muster-Festsetzungskataloges. Da jedoch einzelne Aspekte und deren Details noch einer weiteren Beratung und Ausgestaltung bedürfen, sollte aus unserer Sicht eine hierfür benötigte konzentrierte Beratung innerhalb einer zu gründenden Arbeitsgruppe fortgeführt werden sollen.
gez. Kerstin Rhode-Fauerbach, Sebastian Beer
Antrag vom 13.9.2021
Keine Streichung der Landesmittel bei den „Kosten der Unterkunft“ der Sozialhilfe
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg fordert das Land auf, die von der Landesregierung vorgesehene Streichung bei den Zuschüssen des Landes für die „Kosten der Unterkunft“ (KdU) zurück zu nehmen und keinerlei Kürzung dieser Zuschüsse zu beschließen.
Die Oldenburger Mitglieder des Landtages werden gebeten, sich im Landtag entsprechend einzusetzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Schreiben an die regionalen Abgeordneten, die Landtagsfraktionen und die Landesregierung zu senden.
Begründung:
Bislang beteiligt sich das Land an den Kosten der Unterkunft, die im Rahmen von Grundsicherungsleistungen von den Kommunen gezahlt werden. Dabei handelt es sich um Mittel, die das Land durch die seinerzeitige Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Jahr 2005 erspart hat und die seither fester Bestandteil der kommunalen Finanzausstattung sind. Auf der Haushaltsklausur der Landesregierung im Juli 2021 wurde beschlossen, in drei Stufen bis 2024 die diesbezüglichen Zahlungen des Landes in Höhe von insgesamt 142 Millionen jährlich zu streichen.
Davon ist auch die Stadt Oldenburg in Millionenhöhe betroffen. Für Oldenburg würde dies Kürzungen für 2022 in Höhe von 1,6 Mio. Euro, in 2023 in Höhe von 3,5 Mio. Euro und ab 2024 in Höhe von 5,4 Mio. Euro bedeuten. Für diese ausfallende Leistung des Landes müsste die kommunale Ebene einspringen.
Angesichts der zukünftigen Aufgaben als Kommune und der noch zu erwartenden finanziellen Nachwirkungen der Corona-Pandemie ist diese zusätzliche Belastung nicht ohne Leistungseinschränkungen an anderer Stelle zu tragen. Weitere haushaltskonsolidierende Landeseinsparungen – im Bereich Integration wurden z.B. bereits Zuschüsse zur Sprachförderung gestrichen – auf dem Rücken der Kommunen und ausgerechnet im sozialen Bereich sind nicht hinnehmbar. Dies gilt umso mehr, als die Kommunen zukünftig aufgrund fehlenden preiswerten Wohnraums, steigender Energiekosten und einer Corona-bedingt voraussichtlich zunehmenden Anzahl an Bedarfsgemeinschaften sogar noch von steigenden Kosten in diesem Bereich ausgehen müssen.
Hinzu kommen erhebliche Investitionen in Bildung, in den dringend notwendigen Klimaschutz bzw. in erforderliche Klimaanpassungsmaßnahmen sowie in den Erhalt städtischer Infrastruktur, die die kommunalen Finanzen und Haushalte beträchtlich belasten werden, sodass eine solche Kürzung nicht tragbar ist.
Die von der Landesregierung beabsichtigte Sparmaßnahme zu Lasten der Kommunen ist daher ebenso abzulehnen, wie geplante Kürzungen bei der finanziellen Unterstützung der Frauenhäuser sowie bei den Beratungsstellen für Geflüchtete.
gez. Kerstin Rhode-Fauerbach, Rita Schilling
Antrag vom 2.9.2021
Corona – Situation und Maßnahmen in Oldenburg
Zu dem beantragten Tagesordnungspunkt bitten wir um schriftliche Stellungnahme und Antworten in der Sitzung des Allgemeinen Ausschuss.
- Da nunmehr die Schließung des Impfzentrums zum 30.09.2021 bekannt ist, stellen sich für uns die Fragen, welche Gründe es seitens des zuständigen Ministeriums bzw. der zuständigen Behörden für die Schließung gibt und ob die Schließung landesweit oder bundesweit erfolgen wird? Inwiefern waren die Kommunen, bspw. die Stadtverwaltung der Stadt Oldenburg in diesen Beschluss mit weitreichenden Konsequenzen auf der lokalen Ebene einbezogen?
- Welche Aufgaben kommen zukünftig auf Haus- und Facharztpraxen zu, wenn das Impfzentrum ersatzlos gestrichen wird? In welcher Form wurden diese an der Entscheidung, die Impfzentren zu schließen beteiligt?
- Wie und wer wird zukünftig in Oldenburg die Impfungen der 12 bis 17jährigen anbieten? Werden mobile Impfteams die allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen ein Angebot machen? Wie werden bzw. sollen die Zielgruppe und ihre Eltern informiert werden über das Impfangebot für diese Altersgruppe? Welche Vorstellungen / Maßnahmenpläne gibt es in Oldenburg von Seiten der zuständigen Ämter und Gremien?
- Wie lauten die Impfquoten der Oldenburger Bevölkerung nach Altersgruppen aufgeteilt? Wann ist mit einer so genannten Herdenimmunität, die dann die Kinder unter 12 Jahren vor Infektionen schützen könnte, gerechnet werden?
- Für die Priorisierungsgruppe 1 und bestimmte Berufsgruppen ist unstrittig, dass eine Auffrischungsimpfung nach etwa 12 Monaten empfehlenswert ist. Wie sollen diese Impfungen organisiert werden?
Begründung:
Solange auf der ganzen Welt nicht mehr Impfungen ermöglicht werden als zurzeit, kann nicht von einem „Ende von Corona“ gesprochen werden, auch nicht in Oldenburg.
Es gilt weiterhin das Ziel, die Gesundheit der Menschen zu schützen. Das wirksamste Mittel ist zurzeit die Impfung. Für uns stellt sich die besorgte Frage, wie in Oldenburg eine möglichst hohe Impfquote zu erreichen ist. Durch Einzelaktionen, die zu begrüßen sind, wird eine signifikante Erhöhung kaum möglich werden. Wir halten es für geboten, über einen kommunalen Maßnahmenplan zu diskutieren, sich zu verständigen und schnellstmöglich umzusetzen.
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages Helmut Dedy betont in der Ausgabe 7/Aktuell, dass die Impfkampagne auch im Herbst/Winter weitergehen müsse. Auch wir meinen, dass ein Bündel von Maßnahmen dringend beschlossen und durchgeführt werden müssen.
gez. Rita Schilling, Ingrid Kruse
Antrag vom 08.07.2021
Unrechtmäßige Genehmigung von Wahlplakaten durch die Stadtverwaltung
Beschlussvorschlag:
Den Mitgliedern der Fraktionen wird Einsichtnahme in den Genehmigungsvorgang um die vom SPD-Unterbezirk Oldenburg-Stadt verantworteten Plakate gewährt. Hierzu gehört auch die verwaltungsinterne Korrespondenz zwischen den verschiedenen Ämtern.
Begründung:
Mit Schreiben vom 18.06.2021 erbaten wir von der Verwaltung bezüglich des im Stadtgebiet mehrfach aufgehängten und oben angesprochenen Plakates um Auskunft.
Der Inhalt des Plakates, für den der SPD-Unterbezirk Oldenburg-Stadt im Sinne des Presserechts verantwortlich ist, lautet wie folgt:
„Manifest für ein lebendiges Oldenburg! – Eins ist sicher: Corona wird enden und unser Oldenburg öffnet sich wieder! – Dann machen wir Oldenburg wieder zum Erlebnis! Unsere Stadt wird ein Ort für Kunst, Kultur, Shopping und Events. Wir werden in der Innenstadt gemeinsam Feste feiern und Konzerte besuchen. Wir werden Leerstände nutzen, um das Handwerk und Kreative in die Stadtmitte zu holen. Wir locken die Menschen vom Internet zurück auf die Straße. Das geht aber nur mit einer starken, tatkräftigen Stadtspitze. Jürgen Krogmann – Ihr Oberbürgermeister“.
Hierzu stellten wir folgende Fragestellungen, auf die die Verwaltung mit E-Mail und – entgegen der vom Oberbürgermeister eingeführten gängigen Praxis – vom Dezernat 4 gezeichneten Schreiben vom 01.07.2021 antwortete. Der Übersichtlichkeit halber haben wir die Fragen und Antworten zusammengestellt.
Fragestellung 1:
Die Verwendung des städtischen Aufklebers deutet darauf hin, dass zum Aufhängen der Plakate eine Genehmigung erfolgte: Das Anbringen wie vieler Plakate wurde demnach für welchen Zeitraum genehmigt und unter welcher Art von Werbung wurde die Genehmigung erteilt?
Antwort der Verwaltung:
Die Stadtverwaltung genehmigte kostenpflichtig das Anbringen von 100 DIN-A1 Plakaten für den Zeitraum vom 18.06.2021 bis 02.07.2021. Die Genehmigung erfolgte als straßenrechtliche Sondernutzung. Im Rahmen des Antrags werden die Auswirkungen der Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus beurteilt, insbesondere im Hinblick auf mögliche Beeinträchtigungen von Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs; hierbei erfolgt keine Differenzierung hinsichtlich der Art von Werbung. Die Genehmigung erfolgte nach der städtischen Plakatierungsrichtlinie vom 01.11.2018.
Fragestellung 2:
Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass es sich hierbei um Wahlwerbung handelt? Wenn nein: Aus welchen Gründen nicht und um welche Art der Werbung handelt es sich laut Auffassung der Verwaltung dann?
Antwort der Verwaltung:
Die Stadtverwaltung hatte über den gestellten Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zu entscheiden und diesen nach straßenrechtlichen Kriterien zu bewerten. Hierfür kam es auf die Beurteilung, ob es sich um Wahlwerbung handelt, nicht an.
Fragestellung 3:
Wurde das Rechtsamt um eine Einschätzung gebeten, ob diese spezielle Art der Wahlwerbung vor dem offiziellen Stichtag zur Zulassung von Wahlwerbung zur Kommunalwahl (12.07.2021) bereits zum jetzigen Zeitpunkt genehmigungsfähig bzw. zulässig ist? Wenn ja: Zu welchem Ergebnis kam das Rechtsamt und wer hatte diese Einschätzung zu welchem Zeitpunkt veranlasst?
Wir bitten um schriftliche Vorlage des Prüfergebnisses.
Antwort der Verwaltung:
Das Fachamt bat das Rechtsamt der Stadt Oldenburg am 02.06.2021 um eine rechtliche Einschätzung, ob der Plakatierung rechtliche Gründe entgegenstehen. Nach Auskunft des Rechtsamtes standen der Genehmigung keine straßenrechtlichen Versagungsgründe entgegen. Gegenstand der Prüfung war ebenfalls die Anwendbarkeit des Runderlasses „Lautsprecher-und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen“ vom 20.8.2020. Die Plakatierung ist nach Maßgabe des Runderlasses nicht privilegiert (z.B. durch Gebührenfreiheit). Die Beurteilung und Entscheidung über den gestellten Antrag erfolgte allein nach allgemeinen straßenrechtlichen Kriterien.
Fragestellung 4:
Sollte die Stadtverwaltung zu dem Ergebnis gelangt sein, dass diese spezielle Art der Wahlwerbung vor dem offiziellen Stichtag zulässig ist: Warum wurden aus Gründen der Chancengleichheit die anderen zu den Wahlen antretenden Parteien nicht über diesen Umstand informiert?
Antwort der Verwaltung:
Da die Prüfung der Tatbestandsmerkmale des Runderlasses „Lautsprecher-und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen“ eine Privilegierung der Plakatierung nicht bestätigte, hatte die Stadtverwaltung allein nach straßenrechtlichen Kriterien über den Antrag zu entscheiden. Eine (rechtliche) Verpflichtung zur Unterrichtung ist nicht gegeben.
Fragestellung 5:
Wie erklärt sich der Stadtverwaltung die Auskunft, dass es sich hierbei um eine Kampagne des Oberbürgermeisters handeln würde?
Antwort der Verwaltung:
Hierbei handelt es sich nicht um eine Aussage der Stadtverwaltung.
Die Stadtverwaltung verweist in ihrer ersten Antwort auf die Plakatierungsrichtlinie vom 01.11.2018, die Ergebnis einer erfolgreichen Klage der IG Metall Oldenburg-Wilhelmshaven gegen die Stadt Oldenburg war.
Grund der Klage war ein Verbot von Plakaten, die zu Betriebsratswahlen aufrufen sollten, seitens der vom Oberbürgermeister Jürgen Krogmann geführten Stadtverwaltung. Das zuständige Verwaltungsgericht Oldenburg stellte damals fest, dass die Genehmigungspraxis der Stadt rechtswidrig sei und der willkürlichen Handhabung Tür und Tor öffne.
Bezüglich der Werbung zu Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtagswahlen und Kommunalwahlen enthält die o.g. Richtlinie Ausführungen unter § 3 Plakatierung zum Zwecke der Wahlwerbung:
„Für Plakatierungen zum Zwecke der Wahlwerbung (wie z.B. Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Kommunalwahl) sind die landesrechtlichen Bestimmungen mit folgenden Maßgaben zu beachten:
- 5 gilt entsprechend. Ausgenommen sind die Absätze 1 (maximale Größe), 2 und 3 (maximale Anzahl), 4 (Mindestabstand), 5 (Beginn der Plakatierung) und 6 Satz 2 (Entfernung der Plakate)
- Plakate sind innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Ablauf der Wahl zu entfernen.
- Gebühren werden nicht erhoben.“
Da die Verwaltung in ihrer ersten Antwort schreibt, dass die Genehmigung kostenpflichtig erfolgte, muss die Verwaltung in einem eigenen Abwägungsprozess zu der Einschätzung gekommen sein, dass es sich bei den Plakaten nicht um Wahlwerbung im Sinne des o.g. § 3 handelt. Denn laut der aktuell geltenden landesrechtlichen Bestimmungen in Form des verwaltungsseitig in der Antwort zur dritten Fragestellung selbst angesprochenen Runderlasses „Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen“ vom 20.08.2020 darf Plakatwerbung zum Zweck der Wahlwerbung (siehe 2.3. des Runderlasses) innerhalb eines Zeitraumes von „zwei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag durchgeführt werden.“
Dieses bestätigt die Verwaltung in ihrem Schreiben an die Parteien bzw. an die Direktkandidaten zur Wahl des Hauptverwaltungsbeamten:
„Innerhalb des Gebietes der Stadt Oldenburg ist das Anbringen von Wahlwerbung für die Zeit des Wahlkampfes zugelassen. Der Anspruch auf Zulassung dieser Wahlsichtwerbung besteht für die Zeit von zwei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag.“
Für die Annahme, dass der Inhalt eines Plakates außerhalb dieses Zeitraumes selbstredend auf seine Zulässigkeit hin überprüft wird, spricht neben grundsätzlichen Erwägungen der Umstand, dass das städtische Formular „Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung“
(https://www.oldenburg.de/fileadmin/civserv/100/forms/41/414/Antrag_Plakatierung_b.pdf) das Beifügen eines Plakatmusters vorschreibt.
Die Antwort der Verwaltung auf unsere dritte Fragestellung ist auffällig ausweichend und lässt die grundlegende Fragestellung des kompletten Vorgangs, nämlich wie die Stadtverwaltung zu der Einschätzung kommen konnte, dass es sich bei dem Inhalt des Plakates nicht um Wahlwerbung handelt, weiterhin offen.
Dass sich Oberbürgermeister Krogmann als Verwaltungschef des Genehmigungsprozesses bewusst gewesen sein muss, belegen seine Äußerungen im Rahmen der Debatte um den Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion und der Einwohnerfragen von Ratsfrau Dr. Christiane Ratjen-Damerau in der Ratssitzung vom 28.06.2021. Er teilte sinngemäß mit, dass er sich mit der SPD über den Inhalt des Plakates verständigt hatte.
Dass es sich bei dem Plakat um Wahlwerbung handelt, dürfte mit Blick auf den letzten Absatz unstrittig sein („Das geht aber nur mit einer starken, tatkräftigen Stadtspitze. Jürgen Krogmann – Ihr Oberbürgermeister“), denn es ist auszuschließen, dass der Unterzeichner der Aussagen eine andere Person als sich selbst gemeint haben wird.
Vor diesem Hintergrund halten wir es als Organ, das den Ablauf der Verwaltungsangelegenheiten überwacht, für notwendig, nach § 58 Abs. 4 NKomVG Akteneinsicht in den gesamten Vorgang zu nehmen.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 30.6.2021
Aktuelle Situation der Corona-Pandemie in Oldenburg
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Carl-von-Ossietzsky Universität und der Jade Hochschule Kontakt aufzunehmen und ihnen ein mobiles Impfangebot vor Ort vorzuschlagen. Die Gespräche dazu werden mit den Leitungen der Institutionen und mit den Studierendenvertretungen geführt.
Begründung:
In der Sitzung des Allgemeinen Ausschuss am 28.06. berichtete die Verwaltung über ihr Vorhaben, in Zukunft auch mobile Impfungen anzubieten. Zusätzliche Impfangebote außerhalb des Impfzentrums und der ärztlichen Praxen befürworten wir. Auch wenn derzeit keine Präsenzveranstaltungen stattfinden, halten sich doch viele Studierende in Oldenburg auf und würden sicherlich ein Impfangebot vor Ort nutzen.
Je höher die Impfquote desto besser wird Oldenburg für die folgenden Monate gewappnet sein. Es muss weiterhin vieles und noch mehr ermöglicht werden, insbesondere, um den jungen Menschen in Schule, Ausbildung und Studium gute verlässliche Perspektiven zu eröffnen.
Falls das Impfzentrum im Sommer schon nicht mehr ausgelastet sein sollte und die Ankündigungen über erheblich mehr Impfstofflieferungen sich bewahrheiten sollten, gäbe es auch die Chance, „Impftage“ für die zuvor genannten Gruppen einzurichten.
gez. Rita Schilling und Ingrid Kruse
Antrag vom 24.6.2021
Wasserspiele auf dem Waffenplatz
Aufgrund der Anfrage von Bewohner*innen der Innenstadt bitten wir um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
- Ist es richtig, dass das Wasserspiel auf dem Waffenplatz seit Ende des Winters bis heute nicht mehr in Betrieb genommen wurde?
- Wenn ja, was ist die Ursache für diese dauerhafte Außerbetriebnahme?
- Wie bewertet die Stadtverwaltung das Wasserspiel als Element des neu gestalteten Waffenplatzes?
- Welchen Stellenwert hat dieses Wasserspiel aus Sicht der Verwaltung für Kinder und für die Gestaltung eines attraktiven Platzes für Begegnungen und das Verweilen?
- Wann ist mit der Wiederinbetriebnahme des Wasserspiels zu rechnen und welche Voraussetzungen müssen hierfür noch getroffen werden?
Begründung:
Bei der Neugestaltung des Waffenplatzes wurde erst auf Drängen und Initiative von Bürger*innen und der Politik ein Wasserspiel als zusätzliches Gestaltungselement zur Attraktivitätssteigerung des ansonsten schmucklosen und versiegelten Platzes durchgesetzt.
Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass dieses Wasserspiel als wesentliches Gestaltungselement außerhalb der Winterzeit betrieben wird und Kinder und Verweilende erfreut. Gerade an heißen Sommertagen dürfte dieses Wasserspiel beliebt und begehrt sein, da es ansonsten in der Innenstadt keinen ähnlichen Brunnen gibt. Insbesondere aufgrund der berechtigten Kritik an der fehlenden Aufenthaltsqualität in der Oldenburger Innenstadt sollte das Wasserspiel umgehend wieder in Betrieb genommen werden.
gez. Sebastian Beer
Anfrage vom 19.6.2021
Genehmigungspraxis der Stadt Oldenburg für Wahlwerbung
Von einem Bürger wurde am heutigen Abend auf Plakate aufmerksam gemacht, die in Teilen der Stadt hängen und folgenden Inhalt haben:
„Manifest für ein lebendiges Oldenburg! – Eins ist sicher: Corona wird enden und unser Oldenburg öffnet sich wieder! – Dann machen wir Oldenburg wieder zum Erlebnis! Unsere Stadt wird ein Ort für Kunst, Kultur, Shopping und Events. Wir werden in der Innenstadt gemeinsam Feste feiern und Konzerte besuchen. Wir werden Leerstände nutzen, um das Handwerk und Kreative in die Stadtmitte zu holen. Wir locken die Menschen vom Internet zurück auf die Straße. Das geht aber nur mit einer starken, tatkräftigen Stadtspitze. Jürgen Krogmann – Ihr Oberbürgermeister“
In der rechten unteren Ecke prangt ein gelber Aufkleber mit Bubbles in der rechten und „OL“ in der linken Hälfte. Die Kombination entspricht dem Design der von STOCKWERK2
(https://stockwerk2.de/portfolio_page/branding-und-urban-communication-strategy-oldenburg/) konzipierten Bewerbungskampagne für den Wettbewerb „Stadt der Wissenschaften“ des Jahres 2009. Seither schmücken diese Bubbles auch den offiziellen Auftritt sowie die Publikationen der Stadt Oldenburg.
Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes ist laut Plakat „SPD-Unterbezirk Oldenburg-Stadt, Huntestr. 23, 26135 Oldenburg“.
Der Bürger informierte des Weiteren darüber, dass er zwei Personen, die am Plakatieren waren, gefragt habe, ob es sich hierbei um Wahlwerbung handelt. Die zwei Personen sollen geantwortet haben, dass es sich nicht um Wahlwerbung, sondern um eine „Kampagne des Oberbürgermeisters“ handle.
Vor diesem Hintergrund wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Die Verwendung des städtischen Aufklebers deutet darauf hin, dass zum Aufhängen der Plakate eine Genehmigung erfolgte: Das Anbringen wie vieler Plakate wurde demnach für welchen Zeitraum genehmigt und unter welcher Art von Werbung wurde die Genehmigung erteilt?
- Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass es sich hierbei um Wahlwerbung handelt? Wenn nein: Aus welchen Gründen nicht und um welche Art der Werbung handelt es sich laut Auffassung der Verwaltung dann?
- Wurde das Rechtsamt um eine Einschätzung gebeten, ob diese spezielle Art der Wahlwerbung vor dem offiziellen Stichtag zur Zulassung von Wahlwerbung zur Kommunalwahl (12.07.2021) bereits zum jetzigen Zeitpunkt genehmigungsfähig bzw. zulässig ist?
Wenn ja: Zu welchem Ergebnis kam das Rechtsamt und wer hatte diese Einschätzung zu welchem Zeitpunkt veranlasst?
Wir bitten um schriftliche Vorlage des Prüfergebnisses.
- Sollte die Stadtverwaltung zu dem Ergebnis gelangt sein, dass diese spezielle Art der Wahlwerbung vor dem offiziellen Stichtag zulässig ist: Warum wurden aus Gründen der Chancengleichheit die anderen zu den Wahlen antretenden Parteien nicht über diesen Umstand informiert?
- Wie erklärt sich der Stadtverwaltung die Auskunft, dass es sich hierbei um eine Kampagne des Oberbürgermeisters handeln würde?
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 26.5.2021
Ratsinformationssystem – Tool Beschlusskontrolle „Modul Session Projekte
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt den Ratsmitgliedern der Stadt Oldenburg Informationsmaterial über das Zusatztool unseres Ratsinformationssystems NetSession „Modul Session Projekte“ schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen und eine Informationsveranstaltung dazu zeitnah durchzuführen.
Begründung:
Bei dem Tool „Modul Session Projekte“ handelt es sich um eine Zusatzfunktion, die eine schnelle und unkomplizierte Beschlusskontrolle ermöglicht.
Zitat der Firma SOMACOS „Die in Session integrierte Beschlusskontrolle macht den aktuellen Bearbeitungsstand von Aufgaben, Aufträgen, Beschlüssen und Projekten auf Wunsch jederzeit für Sie sichtbar.“
Unseren Recherchen nach nutzen viele größere Städte diese Möglichkeit der effizienten Ratsarbeit. Auch wir sehen hier große Potentiale für mehr Effizienz und bitten um eine zeitnahe Umsetzung des Beschlusses.
gez. Christine Wolff
Antrag vom 8.2.2021
Aktuelle Situation der Corona-Pandemie in Oldenburg
Beschlussantrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Sequenzierung aller positiven Covid 19-Tests zu veranlassen.
Begründung:
Zur Verhinderung und Früherkennung der weiteren Ausbreitung der hochansteckenden drei Mutationen des Sars-Cov-2 beantragen wir, dass die Stadt Oldenburg eine Sequenzierung aller positiven Covid 19 Tests in Oldenburg durchführen lässt bzw. veranlasst. Damit ergibt sich ein klares Bild der Infektionen in unserer Stadt und es könnten entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden. Die Wissenschaft spricht von einer Pandemie in der Pandemie und weitreichenden Folgen für das Gesundheitssystem. * Die Mutationen sind 30 – 50 % ansteckender als COVID 19. Die vom Bundesministerium für Gesundheit angekündigten Testungen (Sequenzierungen) – jeder 20. Test wird auf Mutationen untersucht – reichen aus unserer Sicht nicht aus. Wir begrüßen den offensiven Weg anderer Kommunen, beispielsweise der nordrhein-westfälischen Stadt Solingen. Der Oberbürgermeister initiierte die weitergehende Sequenzierung sämtlicher positiven Tests auf Kosten der Stadt. *Quelle: „Kontraste“, ARD vom 04.02.2021.
gez. Ingrid Kruse und Rita Schilling
Antrag vom 3.2.2021
Aktuelle Situation der Corona-Pandemie in Oldenburg
Wir bitten um schriftliche Beantwortung zu nachstehenden Fragen:
Impfstrategie:
1.) Hat die Stadtverwaltung innerhalb der letzten Wochen direkt Kontakt mit dem Sozialministerium aufgenommen, um direkt zu erfahren, wie das Anmeldeverfahren für die Impfungen im Impfzentrum organisiert werden soll?
2.) Wenn ja, welche Erkenntnisse bzw. Erwartungen und Forderungen gab es von Seiten der Stadtverwaltung?
3.) Wenn nein, warum gab es keine aktive Nachfrage seitens der Verwaltung, da es doch nahe liegt, dass die Stadtverwaltung vor Ort mit den Daten der Oldenburger Einwohner*innen am besten die Termine organisieren könne bzw. vom Ministerium wegen der Expertise mitbeteiligt werden müsse?
4.) Die Pflegedienste sind in der höchsten Priorität der Impfverordnung. Wie werden aber die privaten Pflegepersonen geschützt? Werden in Oldenburg den pflegenden Personen Schnelltests angeboten? Wenn ja, wie ist das organsiert? Wenn nein, fordern wir ein Konzept dazu, dieses so schnell wie möglich zu organisieren.
Teststrategie:
Mitentscheidend für einen ausreichenden Schutz der Bevölkerung sind Testungen. Seit März 2020 werden die so genannten PCR-Tests, deren Proben ins Labor müssen, durchgeführt. Derzeit finden wöchentlich ca. 1,5 Mio. Tests in Deutschland statt. Ab Oktober 2020 erfolgte die Erweiterung um die so genannten Antigentests. Die PoC-Tests, die Schnelltests („Türöffner-Tests“) sind bekannt aus Pflegeeinrichtungen oder auch aus den Selbstzahler-Zentren. Die Schnelltests sind eine unabdingbare Ergänzung zu den PCR-Tests und ein wichtiger Baustein innerhalb einer Gesamtstrategie, die Menschen zu schützen und das Gesundheitssystem zu stärken. Bei regelmäßigen Schnelltests sind Infektionen frühzeitig erkennbar, während PCR-Tests bei Menschen mit Covid19-Sympthomen veranlasst werden und das Ergebnis abgewartet werden muss. Bis zum Test und zum Ergebnis desselben kann der Mensch schon Personen angesteckt haben. Deshalb fordern wir eine breitere Verfügbarkeit von Schnelltests, um Infektionsketten schneller unterbrechen zu können.
1. Welche Kenntnisse hat die Verwaltung über die Möglichkeit, Schnelltest in Eigenanwendung durchführen zu können? Gibt es seitens der Bundesregierung entsprechende Pläne? In Österreich wurde unserer Kenntnis nach die Abgabe von Schnelltests über die Apotheke zu ermöglichen.
2. Wie viele Schnelltests werden derzeit in Oldenburg an welchen Orten vorgenommen?
gez. Rita Schilling
Antrag vom 11.1.2021
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 289 nebst Erlass einer Veränderungssperre
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 289 nebst Erlass einer Veränderungssperre im Sinne des Schreibens der Anlieger*innen der Scharnhorststraße vorzubereiten und zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen ins Verfahren zu geben.
Begründung:
Um einer weiteren Überformung der recht homogenen Bebauung im westlichen Bereich der Scharnhorststraße entgegen zu wirken, bedarf es der Einarbeitung gestalterischer Vorgaben gemäß §84 NBauO in den bestehenden Bebauungsplan Nr. 289. Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass während des Änderungsverfahrens keine weiteren Bauvoranfragen innerhalb des o.g. Bereichs bei der Stadt eingehen, empfiehlt es sich eine Veränderungssperre parallel zu erlassen.
Sollte es sich aus Sicht der Verwaltung anbieten, darüber hinausgehende Änderungen am o.g. B-Plan vorzunehmen, mögen diese dem Fachausschuss vorgestellt werden.
gez. Sebastian Beer
Änderungsantrag vom 28.09.2020
Heutige Sitzungen des Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten, des Verwaltungsausschusses sowie des Rates
Zu den o. g. Sitzungen bitten wir unter dem Tagesordnungspunkt
Leitantrag Fridays for Future: Beschlüsse aus den Fachausschüssen
um Berücksichtigung folgender Änderungsanträge, die sich an der Reihenfolge der verwaltungsseitig gesetzten Tagesordnungspunkte orientieren.
Änderungsantrag zu Punkt 5.5: „Leitbild für klimagerechte Stadtentwicklung (ggf. Fortschreibung step2025)“
Der vorliegende Beschlusstext wird folgendermaßen ergänzt:
„Im Anschluss wird die Verwaltung damit beauftragt, ein Leitbild für eine klimagerechte Stadtentwicklung zu entwickeln, das Richtlinie für alle kommenden Planungsprozesse der Stadt sein soll.“
Begründung:
Die gewählte Ergänzung entspricht der ursprünglichen Forderung des FFF-Leitantrages, der selbstverständlich die im jetzigen Beschlusstext erwähnte Evaluation des STEP 2025 vorausgehen sollte.
Änderungsantrag zu Punkt 4.2: „Konzept zu multimodalen E-Mobilstationen“
Der vorliegende Beschlusstext wird folgendermaßen ersetzt:
„Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu multimodalen E-Mobilstationen umzusetzen. Hierbei sollen die Förderung, Attraktivitätssteigerung und Vernetzung des Umweltverbundes im Fokus stehen. Dazu ist es vorgesehen, eine größere E-Mobilstation im Zentrum (beispielsweise am Pferdemarkt) und ein Netz aus kleineren Stationen in der Peripherie zu errichten. Diese sollen Möglichkeiten zur Ausleihe von unter anderem Fahrrädern, E-Bikes, E-Rollern und E-Autos bieten. Zusätzlich ist eine Anbindung an den ÖPNV erforderlich.“
Begründung:
Der mittlerweile vorliegende Beschlusstext ist unzureichend, da sich der zu erteilende Auftrag wieder nur auf der konzeptionellen Ebene bewegt. Im Gegensatz dazu bewegt sich die o.g. Formulierungen, die der ursprünglichen Formulierung des Leitantrages folgt, auf der dringend notwendigen Umsetzungsebene, zumal eine Konzeption längst erfolgte.
Änderungsantrag zu Punkt 5.5: „Mehr Raum für den Radverkehr und Fußgänger*innen“
Im vorliegende Beschlusstext wird das Wort „gebeten“ durch „beauftragt“ ersetzt.
Begründung:
Der Rat hat die Aufgabe, die Verwaltung zu beauftragen und nicht bloß zu bitten.
Änderungsantrag zu Punkt 4.4: „Ausweisung von mehr Fahrradstraßen“
Der vorliegende Beschlusstext wird folgendermaßen ersetzt:
„Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig mehr Fahrradstraßen auszuweisen und diese fahrradgerecht auszubauen. Beim Errichten dieses Netzes aus Fahrradstraßen ist darauf zu achten, dass es in alle Stadtteile hineinreicht, um eine ganzheitliche Struktur zu schaffen.
Im ersten Schritt wird die Verwaltung beauftragt, zur nächsten Sitzung des Verkehrsausschuss weitere Vorschläge für Fahrradstraßen zu unterbreiten und die notwendigen Gestaltungselemente zu benennen.“
Begründung:
Das Arbeitsergebnis der AG Verkehr, das den ersten Absatz widerspiegelt, ist dem aktuell vorliegenden Beschlusstext deshalb vorzuziehen, da der Terminus „fahrradgerechter Ausbau“ nicht weiter definiert ist und es unklar bleiben würde, in welcher Form alle Richtungen (Himmelsrichtungen oder Radialen) mit sechs Straßen abzudecken sind. Des Weiteren sollte die Haareneschstraße aufgrund des dortigen ruhenden Verkehres und den negativen Erfahrungen mit diesem ersten Versuch einer Fahrradstraße nicht als Vorbild dienen.
Der zweite Absatz spiegelt den Auftrag wider, den sich die Verwaltung über die Sommerpause selbst gesetzt hatte (siehe Protokoll der Sondersitzung des ASUK Juli 2020), aber nicht nachgekommen war. Dieses sollte sie nun nachholen.
Änderungsantrag zu Punkt 4.6: „Erhöhung der Parkgebühren in den Zonen 1 und 2“
Der vorliegende Beschlusstext wird folgendermaßen ersetzt:
„Die Stadtverwaltung wird beauftragt die Parkgebühren auf kommunalen Flächen in den Gebührenzonen 1 und 2 in einem Umfang zu erhöhen, der eine Lenkungswirkung erwarten lässt. Die Mehreinnahmen sollen in alternative Verkehrsstrukturen fließen, die den Wirtschaftsstandort Innenstadt und dessen Erreichbarkeit fördern. Von derartigen (umweltfreundlichen) Strukturen sollen somit unter anderem Kund*innen der Innenstadt und Berufspendler*innen profitieren.
Die Stadtverwaltung wird gebeten, mit den privaten Parkplatzbetreibern das Gespräch zu suchen. Ziel soll es sein, diese ebenso für das städtische Konzept zu gewinnen, sodass diese die Parkgebühren im Gleichschritt mit der Verwaltung anpassen.“
Begründung:
Das Arbeitsergebnis der AG Verkehr, das dem ersten Absatz entspricht, ist dem aktuell vorliegenden Beschlusstext vorzuziehen, da es einen konkreten Handlungsauftrag darstellt, im Gegensatz zum bloßen Unterbreiten eines Vorschlags und eine Reduzierung auf eine Lenkungswirkung, die nach aktuell vorliegenden Beschlusstext lediglich auf die Pendler*innenströme abzielen soll.
Eine Reduzierung des kompletten in der Stadt vorhandenen motorisierten Individualverkehrs am Gesamtverkehr sollte weiterhin Ziel der Stadt sein.
Der zweite Absatz entspricht einem Passus des CDU-Antrages, der unsererseits Unterstützung findet, da ebenfalls der private Sektor mit einbezogen werden sollte.
Für die. Ratsfraktion
Pierre Monteyne, Sebastian Beer
Dringlichkeitsantrag vom 24.09.2020
Covid 19-Pandemie – Situation in Oldenburg
Zu dem TOP stellen wir nachstehende Fragen und bitten um deren Beantwortung.
- Welche Handlungsempfehlungen oder Anweisungen gibt es seitens der Stadtverwaltung für die allgemein- und berufsbildenden Schulen?
- Werden aufgrund der steigenden Fallzahlen insbesondere in den Schulen Änderungen oder Anpassungen an die bisherigen Regeln folgen? Wenn ja, welche hat die Stadtverwaltung geplant?
- Wie laufen die Koordinierung und der Informationsaustausch zwischen den Gesundheitsämtern der Stadt Oldenburg und den umliegenden Landkreisen? Wie sind die Zuständigkeiten?
- Durch welche Maßnahmen wird der Gesundheitsschutz der Beschäftigten in den Schulen aufgrund der steigenden Fallzahlen sichergestellt? Welche Strategie gibt es?
- Gibt es allgemeine Vorschriften für die Schulen, an die sie sich grundsätzlich halten müssen? Welche Spielräume haben die Schulen, Maßnahmen vor Ort zu regeln?
Begründung:
Die Begründung erfolgt mündlich.
Für die Ratsfraktion
Rita Schilling und Sebastian Beer
Antrag vom 14.09.2020
Wir beantragen nachstehenden Tagesordnungspunkt für den Allgemeinen Ausschuss am 28.09.2020
Bericht über das Umfrageergebnis bei städtischen Mitarbeiterinnen zum Thema „Frauen in Führung“
Im Mai 2019 stellte unsere Fraktion einen Antrag zum Thema „Gleichberechtigte Teilhabe an Führungspositionen im Beamt*innenbereich“. Dazu gab es eine schriftliche Vorlage (19/0467) im Allgemeinen Ausschuss mit mehreren Anlagen und mündlichen Erläuterungen in der Sitzung.
Klar ist, dass es in der Stadtverwaltung nicht nur verbeamtete Führungskräfte gibt, sondern Leitungsfunktionen auch mit Tarifbeschäftigten besetzt sind. Sowohl im Beamt*innen- als auch im Tarifbereich ist aber nach wie vor die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe an Führungspositionen unabdingbar, weil die bisherigen Zahlen zeigen, dass diese noch nicht einmal annähernd erreicht ist.
Die Verwaltung berichtete unter anderem, dass in Abstimmung mit dem Gleichstellungsbüro und in Zusammenarbeit mit der Universität Oldenburg, das Amt für Personal- und Verwaltungsmanagement eine Befragung städtischer Mitarbeiterinnen zum Thema Frauen in Führung plane. Zitat aus der Vorlage: „Dabei sollen Erkenntnisse erlangt werden, was unsere Mitarbeiterinnen benötigen, um sich weiterentwickeln zu können und was sie im Umkehrschluss in der Vergangenheit auch abgehalten hat, sich auf Führungspositionen, aber auch auf höherwertigere Stellen in der Sachbearbeitung zu bewerben. Die Umfrage ist für Ende des Jahres vorgesehen.“
Ein entsprechender Bericht soll nunmehr seit dem Frühjahr 2020 vorliegen, weshalb wir im Allgemeinen Ausschuss um dessen Vorstellung und der daraus folgenden Konsequenzen für die zukünftige Personalpolitik in der Oldenburger Stadtverwaltung bitten.
Für die Fraktion
Rita Schilling und Kerstin Rhode-Fauerbach
Antrag vom 17.09.2019
Widerrechtliches Wegwerfen von Zigarettenkippen
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird aufgefordert, Vorschläge zur Erhebung von Verwarngeldern für widerrechtliches Entsorgen von Zigarettenkippen bis zur übernächsten Sitzung des Allgemeinen Ausschusses vorzulegen. Zudem sollen Sensibilisierungsmaßnahmen zur Prävention vorgeschlagen werden.
Begründung:
in Anbetracht der öffentlichen Diskussion über schädliche Umwelteinträge und mögliche Gesundheitsgefährdungen aufgrund des unachtsamen Verhaltens etlicher Menschen vertreten wir die Auffassung, dass auch die Stadt Oldenburg etwas gegen das achtlose Wegwerfen von Zigarettenkippen im öffentlichen Raum unternehmen sollte.
Neben anderem sorglosen Wegwerfen von Müll jeglicher Art gehört leider auch das Wegwerfen von Zigarettenkippen auf Fußwegen, in Grünanlagen oder gar in Gullideckeln zum verantwortungslosen Handeln etlicher Menschen auch in unserer Stadt. Zigarettenkippen verunreinigen in nicht unerheblicher Art und Weise Trinkwasser, da sie neben schädlichen Chemikalien auch die Kunststoffmikrofaser Zelluloseacetat anhalten, die sich in der Natur nur schwer und ausschließlich unter Austritt von toxischen Stoffen aufbauen lässt.
Neben weiteren Informationen für die Bürger*innen halten wir Verwarngelder für ein probates Mittel, um eine Bewusstseinsänderung herbeizuführen.
„Es handelt sich beim einfachen Wegwerfen von Zigarettenkippen um eine Abfallentsorgung außerhalb dafür zugelassener Anlagen. Dies stellt eine illegale Abfallentsorgung dar, bei der es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die im Rahmen der kommunalen Zuständigkeit für die Abfallwirtschaft bereits heute mit Bußgeldern belegt ist und die von den zuständigen Behörden zunehmend auch geahndet wird.“ (Drucksache 19/7380, Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen)
Nach unserer Recherche haben inzwischen viele deutsche Städte sich dieser Thematik gewidmet und erheben Bußgelder für die unzulässige Abfallentsorgung mittels Wegwerfens von Zigarettenkippen.
In Berlin, Dortmund, Köln, Essen und Nürnberg werden bis zu 35 Euro fällig, Hamburg und München erheben 55 Euro. In Hannover und Düsseldorf soll es hingegen relativ „günstig“ sein, auf frischer Tat ertappt zu werden.
Für die Fraktion
Rita Schilling
Antrag vom 09.09.2019
Faire Beschaffung von Dienstkleidung
Am 04.09. 2019 wurde Oldenburg offiziell als Fair Trade Stadt ausgezeichnet. Im Rahmen der diesjährigen Fairen Woche hat die Steuerungsgruppe der Stadt Oldenburg den Schwerpunkt „Kleidung und Geschlechtergerechtigkeit“ gewählt. Aus diesem Anlass bitten wir die Verwaltung um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
- Für welche Bediensteten der Stadtverwaltung und der stadteigenen Betriebe beschaffen die Stadt Oldenburg oder die stadteigenen Betriebe Dienstkleidung?
- Um welche Art von Kleidung (Arbeitshosen, Jacken, Schutzkleidung, Schuhe, etc.) handelt es sich dabei?
- Bei welchen Stellen/Ämtern liegt die Beschaffungsverantwortlichkeit für welche dieser Produkte?
- Wie hoch sind aktuell die jährlichen Kosten für die Beschaffung von Dienstkleidung?
- Gibt es bereits Beschlüsse oder Dienstanweisungen für eine faire Beschaffung von Berufskleidung? Wenn ja, für welche Bereiche und wie erfolgt die Umsetzung und Prüfung der Kriterien?
Begründung:
Die Textilindustrie gerät immer häufiger mit Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen, wie Kinderarbeit, Hungerlöhnen oder gesundheitsgefährdenden Arbeitsbedingungen in die Schlagzeilen. Europaweit kommt ein Großteil der gehandelten Bekleidung aus Fabriken mit menschenunwürdigen Bedingungen. Dies gilt nicht nur für Mode im Fast Fashion Bereich, sondern auch für Arbeitskleidung.
Laut Bundesministerium für Bildung und Forschung machen öffentliche Ausgaben zwischen 17 und 19 Prozent des Bruttoinlands-produktes der Europäischen Union aus, dabei sind Kommunen mit 60 Prozent aller Aufträge die größten Einkäufer. Kommunen sind also einflussreiche Kunden, die durch ihre Nachfrage Anreize für einen sozialen und ökologisch nachhaltigen Markt setzen können.
Wir möchten, dass Oldenburg als Fairtrade-Town mit gutem Beispiel voran geht und beispielsweise für das Personal in Bereichen des Amtes für Umweltschutz und Bauordnung oder im Abfallwirtschaftsbetrieb faire Dienstkleidung beschafft.
Für die Ratsfraktion
Andrea Hufeland, Rita Schilling
Antrag vom 11.06.2019
Huntebrücke: Hubschrauberdurchflug vonseiten der Bundeswehr
Wir bitten zu diesem Tagesordnungspunkt um eine Stellungnahme der Verwaltung zur Email von Herrn Dr. Lothar Wierschowski nebst Fotomaterial vom 11.6.2019. Diese Email wurde an die Verwaltung, an alle Fraktionen sowie die Presse verschickt.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 13.5.2019
Gleichberechtigte Teilhabe an Führungspositionen im Beamt*innenbereich
Der letzte Gleichstellungsplan hat gezeigt, dass im Bereich der Führungspositionen im Beamt*innenbereich in Sachen Gleichberechtigung noch erheblicher Nachholbedarf besteht.
So beträgt der Frauenanteil bei den Amts- und Fachdienstleitungen 29 % bei einem Gesamtfrauenanteil in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemaliger gehobener Dienst) von 57 %.
Um dort zu einer Verbesserung zu kommen, bitten wir zunächst um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Finden im Beamt*innenbereich regel- und turnusmäßige Beurteilungen statt oder wird anlassbeurteilt?
Sofern es keine turnusmäßigen Beurteilungen gibt, bitten wir zu begründen, warum in der Stadtverwaltung lediglich anlassbezogen beurteilt wird.
2. Wer beurteilt wen?
Wir bitten anhand des Organigramms der Stadtverwaltung darzulegen, wer in den einzelnen Dezernaten über die Beurteilungen der Sachbearbeiter*innen, aber auch der Leitungsebene, entscheidet.
3. Gibt es entsprechende Beurteilungsrichtlinien? Wenn ja, bitten wir diese vorzulegen.
4. Wie sieht das Benotungssystem in der Stadtverwaltung aus? Gibt es eine Binnendifferenzierung innerhalb der einzelnen Noten? Gibt es (interne) Leistungsrangfolgelisten? Gibt es Quotenvorgaben für einzelne Benotungsbereiche?
5. Gibt es in den Beurteilungen entsprechende Eignungsvergaben für höherwertige Dienstposten?
Wer entscheidet ggf. über die Eignungsvergaben?
6. Gibt es Statistiken, die die Beurteilungen nach den Kriterien „weiblich/männlich“, „Vollzeit/Teilzeit“ aus- und bewerten?
Wenn ja, bitten wir um Vorlage der entsprechenden Statistiken der letzten drei Jahre.
7. Nach welchen Kriterien werden zukünftige Führungskräfte ausgewählt? Gibt es entsprechende Vorgaben? Wenn ja, bitte benennen Sie diese.
8. Werden alle höherwertigen Dienstposten innerhalb der Verwaltung ausgeschrieben?
Wer ist bzw. welche Gremien sind an der Auswahl beteiligt?
Wie läuft das Auswahlverfahren im Detail?
9. Wie werden insbesondere Frauen auf Führungspositionen vorbereitet?
Gibt es die Möglichkeit, Führung zunächst, z.B. im Sachbearbeiter*innteam, zu „üben“?
10. Fließen Gendergesichtspunkte in die Beurteilung der beurteilenden Führungskräfte ein?
11. Wie werden die ausgewählten Personen auf ihre zukünftige Führungsrolle vorbereitet?
Gibt es entsprechende Fortbildungen, die auch die Genderkompetenz umfassen?
12. Ein qualitativer Zuwachs an Aufgaben kann darüber hinaus zu einer Anhebung eines Dienstpostens durch Zuordnung zu einer höheren Besoldungsgruppe führen. Grundlage der Stellenbewertung sind lt. ihrer Vorlage 13/0064, die hierzu ergangenen und allgemein anerkannten Empfehlungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt).
Wir bitten um Vorlage dieser Empfehlungen und Kriterien.
gez. Kerstin Rhode-Fauerbach
Antrag vom 22.11.2018
Genehmigungspraxis bei Werbeständen in der Oldenburger Fußgängerzone
Aufgrund von Bürger*innenbeschwerden bitten wir die Verwaltung um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
- Welche Rechtsvorschriften begründen die Genehmigungspraxis der Verwaltung bei der Genehmigung von Werbeständen in der Fußgängerzone?
- Welche Kriterien bzw. Unterscheidungen finden hierbei ggf. Anwendung?
- Wird unterschieden zwischen Informationsständen allgemeiner Art und Werbeständen, die bspw. eine kostenpflichtige Mitgliedschaft zum Ziel haben?
- Welche Auflagen ergeben sich für die Antragsteller*innen insbesondere um eine Belästigung aggressiver/professioneller Werber*innen zu verhindern und die Stadtbesucher*innen zu schützen?
- Ist der Verwaltung bekannt, dass es sich bei zahlreichen Werbeständen am Brunneneck offenbar um immer identisches und professionelles Personal (Firma) handelt, welches von Tag zu Tag Logos und Empfänger an den Werbeständen austauschen?
- Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, eine Reduzierung von Werbeständen in der Fußgängerzone (insbesondere Brunneneck) herbeizuführen, um im Interesse für eine „hindernisfreie“ Innenstadtzone zu sorgen?
gez. Rita Schilling, Sebastian Beer
Antrag vom: 8.1.2018
Nutzung Bauwerk – Halle
In der örtlichen Presse war zu lesen, dass die Verwaltung einen Empfang in der Bauwerk – Halle untersagt hat. Der Bauwerk-Verein hatte für Donnerstag, den 11.01. die Nutzung der Halle für einen Neujahrsempfang beantragt. Der Oberbürgermeister lehnte dieses Anliegen mit Verweis auf die Jahreszeit und Temperierung der Halle ab. Wir bitten die Verwaltung um Erläuterung, warum diese Absage erfolgt ist, im Jahr zuvor aber die sog. Grünkohlweltmeisterschaft in der Halle durchgeführt werden durfte. Gleichermaßen bitten wir um Auskunft darüber, wie die weitere Nutzung in 2018 erfolgen soll. Im Kulturausschuss wurde ausgeführt, dass der Bauwerk-Verein weiterhin die Räumlichkeiten nutzen könne, so lange keine grundsätzliche Entscheidungen über anderweitige Nutzungen gefallen sind.
Begründung:
Für die Grüne Ratsfraktion ist nicht nachzuvollziehen, warum nicht mit Gelassen- und Besonnenheit, sondern konfrontativ vonseiten der Verwaltungsspitze gehandelt wird. Uns ist ebenso nicht ersichtlich, weshalb nicht mit demselben Maßstab wie bei der sog. Grünkohlweltmeisterschaft im Januar letzten Jahres gemessen wird. Es verstärkt sich der Eindruck, dass hier allein Macht kraft Amtes ausgeführt wird. Souveränes Handeln einer Verwaltungsspitze, die ein „neues Miteinander“ seinerzeit als Wahlslogan gewählt hatte, sieht unseres Erachtens anders aus.
gez. Sebastian Beer, Rita Schilling
Antrag vom: 21.3.2017
Sachstand zur Einführung einer repräsentativen Bürgerbefragung als Beteiligungselement
Die Verwaltung hatte vor einiger Zeit mitgeteilt, dass sie repräsentative Bürgerbefragungen als Mittel zur stärkeren Einbindung der Öffentlichkeit bei Entscheidungen des Rates einzuführen gedenkt. Über die zukünftige Verwendung des Grundstücks an der Ecke von-Finckh-Straße/Alexanderstraße mitsamt der jetzigen Gebäudesubstanz wird aktuell sowohl in den Gremien des Rates als auch in der Bevölkerung ausführlich debattiert.
Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hält es für überlegenswert, vor der Durchführung eines Planungswettbewerbes die Bevölkerung mithilfe einer repräsentativen Bürgerbefragung einzubinden.
Deshalb bitten wir die Verwaltung über den aktuellen Stand der Einbindung dieses Instrumentariums in die städtischen Bürgerbeteiligungsverfahren zu berichten und mitzuteilen, welche Vorbereitungen zur Durchführung getroffen und welche Aufwendungen getätigt werden müssten.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 13.3.2017
Sachstand zur Einführung einer repräsentativen Bürgerbefragung als Beteiligungselement
Die Verwaltung hatte vor einiger Zeit mitgeteilt, dass sie repräsentative Bürgerbefragungen als Mittel zur stärkeren Einbindung der Öffentlichkeit bei Entscheidungen des Rates einzuführen gedenkt. Über die zukünftige Verwendung des Grundstücks an der Ecke von-Finckh-Straße/Alexanderstraße mitsamt der jetzigen Gebäudesubstanz wird aktuell sowohl in den Gremien des Rates als auch in der Bevölkerung ausführlich debattiert.
Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hält es für überlegenswert, vor der Durchführung eines Planungswettbewerbes die Bevölkerung mithilfe einer repräsentativen Bürgerbefragung einzubinden. Deshalb bitten wir die Verwaltung über den aktuellen Stand der Einbindung dieses Instrumentariums in die städtischen Bürgerbeteiligungsverfahren zu berichten und mitzuteilen, welche Vorbereitungen zur Durchführung getroffen und welche Aufwendungen getätigt werden müssten.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 15.11.2016
Sitzungskalender 2017
Beschlussvorschlag:
Der Sitzungskalender für das Jahr 2017 wird, bezogen auf den Sitzungsturnus der Fachausschüsse, so aufgestellt wie in der der Ratsperiode 2011 bis 2016. Die den Fachausschüssen zugeordneten Wochentage bleiben dabei unverändert.
Begründung:
Aus gegebenem Anlass legen die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie die Gruppe DIE LINKE/ Piratenpartei den obigen Beschlussvorschlag vor.
In der abgelaufenen Ratsperiode haben die meisten Fachausschüsse jeweils monatlich getagt, diese Praxis hat sich bewährt und soll beibehalten werden. Bei zu langen Zeiten zwischen den Sitzungen werden die Ausschussmitglieder in ihrer politischen Arbeit eingeschränkt, da beispielsweise auch gestellte Anträge erst nach einer längeren Zeit beraten werden. Eine Komprimierung des Sitzungskalenders hat zudem die Folge, dass die wenigen Fachausschusssitzungen mit mehr inhaltlichen Themen gefüllt werden und somit über eine gewöhnliche Dauer hinausgehen könnten.
Eine fundierte Beratung zu den einzelnen Themen wird dadurch erschwert. Die Möglichkeit, Ausschusssitzungen aufgrund fehlenden Beratungsbedarfes ausfallen zu lassen, soll weiterhin bestehen.
gze. Dr. Esther Niewerth-Baumann, Olaf Klaukien – CDU-Fraktion
Rita Schilling, Sebastian Beer – BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Hans-Henning Adler – DIE LINKE / Piratenpartei
Antrag vom: 11.11.2016
Zukunft des städtischen Grundstücks und der Gebäude von Finckh-Straße/Alexanderstraße
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird aufgefordert, neben dem Konzept eines Abriss nebst Neubau ein Konzept zu erarbeiten, das den Erhalt der Gebäude vorsieht und eine Nutzung für soziale und kulturelle Projekte ermöglicht.
Begründung:
Seitdem sich die Neubaupläne für eine Jugendherberge in Oldenburg aufgrund des Verkaufs eines städtischen Grundstück (Straßburger Straße) an die GSG konkretisieren, werden in der Verwaltung Überlegungen zur Nachnutzung der bisherigen Räumlichkeiten und Gebäude angestellt. Dieses geschieht leider bisher ohne substanzielle Beteiligung und Mitwirkung der Fachausschüsse des Rates, da u.a. keine zufriedenstellenden Antworten auf unsere bisherigen Nachfragen erfolgten.
Wir haben vernommen, dass die Pläne bereits so weit gediehen sind, so dass bereits neue Standorte bspw. für den Stadtjugendring und den Fachdienst Jugend und Gemeinwesenarbeit spruchreif sind. Anscheinend plant die Verwaltung mit einem Abriss sowie Neubau von Gebäuden, zieht jedoch nicht die Alternative des Erhalts der jetzigen Gebäude ausreichend in Betracht. Dieses Vorgehen halten wir für falsch. Aus unserer Sicht müssen die Alternativen Abriss nebst Neubau oder Erhalt der Gebäude sorgfältig erarbeitet und abgewogen werden. Dabei ist in Betracht zu ziehen, dass die Stadt weiterhin Eigentümerin bleibt. Der zentrale Ort eignet sich sehr für soziale und kulturelle Projekte sowie öffentliche Begegnungsmöglichkeiten.
gez. Rita Schilling, Sebastian Beer
Antrag von GRÜNEN und LINKEN vom: 20.06.2016
Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge
Beschlussvorschlag
Der Rat möge beschließen:
Der Rat begrüßt den Abschluss einer Landesrahmenvereinbarung für eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) für Asylbewerberleistungsempfänger*innen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Beitritt der Stadt Oldenburg zur Rahmenvereinbarung unverzüglich zu veranlassen.
Nach einem halben Jahr wird seitens der Stadtverwaltung eine Evaluation durchgeführt, über deren Ergebnisse die Verwaltung die zuständigen Fachausschüsse (Ausschuss für Integration und Migration und Sozialausschuss) informiert.
Begründung
Bezugnehmend auf unsere Resolution vom 25.01.2016 finden sich die Aspekte, die für die Einführung einer Gesundheitskarte sprechen, inzwischen in den Rahmenverträgen, die neun Bundesländer mit den Krankenkassen bzw. der AOK vereinbart haben, wieder:
-Reduktion des Verwaltungsaufwands
-Erleichterung der Kostenbearbeitung und Reduktion der Kosten in Krankenhäusern und Praxen
-Weniger willkürliche und unsachgemäße Entscheidungen durch nicht entsprechend ausgebildetem Personal
-Diskriminierungsfreier Zugang zu ärztlicher Versorgung
Mit der Entscheidung des Rates im Januar 2016 hat die Stadt Oldenburg zum Ausdruck gebracht, dass alle Asylsuchenden von Anfang an in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen werden, eine Chip-Karte erhalten und, wie jeder andere Mensch in Deutschland mit gesundheitlichen Problemen auch, eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen kann. Das stärkt nicht nur ein selbstbestimmtes Leben der Geflüchteten sowie ihre Integration, sondern mindert unnötig hohe Kosten für den Verwaltungsaufwand.
Den Asylbewerberleistungsempfänger*innen stehen mit der Gesundheitskarte die gesetzlich vorgeschriebenen Gesundheitsleistungen nach §§ 4 und 6 AsylbLG zu. Danach hat dieser Personenkreis in den ersten 15 Monaten einen Anspruch auf Gesundheitsleistungen zur Behebung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Geburt und „sonstige Leistungen“.
Die teilnehmenden Kommunen erhalten mit ihrem Beitritt die Anmeldeunterlagen von der jeweils dem Landkreis/der Kreisfreien Stadt zugeordneten GKV. Für jede Kommune ist immer nur eine bestimmte Krankenkasse zuständig. Diese stellt eine zeitlich befristete Gesundheitskarte mit einer Statuskennzeichnung als Asylbewerberin/Asylbewerber mit dem eingeschränkten Leistungsanspruch der §§ 4 und 6 AsylbLG aus.
Laut Bundesinnenministerium hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im ersten Quartal dieses Jahres über die 150.233 Anträge entschieden, was einem Anstieg gegenüber dem ersten Quartal im Jahr 2015 von 158,8 Prozent entspricht.
181.405 Menschen insgesamt haben von Januar bis März 2016 in Deutschland Asyl beantragt, davon 176.465 als Erstanträge und 4.940 als Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (85.394 Personen) bedeutet dies ebenfalls eine Erhöhung um 112,4 Prozent.
Ende März 2016 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 409.113, davon 386.190 als Erstanträge und 22.923 als Folgeanträge (Vormonat 393.155 anhängige Verfahren; zum 30. März 2015: 199.831 anhängige Verfahren).
Längerfristig wird es – entgegen etlichen Behauptungen – also nicht zu einer deutlichen Verringerung der Bearbeitungsdauer von Asylanträgen kommen. Aktuell beträgt diese mindestens sechs bis acht Monate.
Im Anschluss an das Asylverfahren folgt – im Falle eines negativen Bescheides – in der Mehrzahl eine Klage bei dem Verwaltungsgericht. Die Dauer der Klageverfahren, die momentan mehrere Monate und teilweise über ein Jahr umfasst, muss zusätzlich zu der Bearbeitungsdauer der Asylverfahren einkalkuliert werden.
Das Land hat sich bei den Verwaltungskosten an den in Nordrhein-Westfalen, Rheinland- Pfalz und Schleswig-Holstein geschlossenen Rahmenvereinbarungen orientiert. Die Stadt Oldenburg begrüßt die Möglichkeit der Anpassung aufgrund einer zeitnahen Evaluation, sollten sich die Sätze als zu hoch erweisen.
Wir sehen unseren Vorteil beim Verwaltungsaufwand, denn die Stadt Oldenburg profitiert aufgrund der Rahmenvereinbarung von den Rabattverträgen der Kassen. Dieser Faktor, ergänzt um das Controlling der Abrechnungen vonseiten der Kassen führt zu Einsparungen bei den Gesundheitskosten und muss den Verwaltungskosten gegenübergestellt werden. Entscheidend ist aber ein diskriminierungsfreier Zugang für die Menschen in unserer Stadt. Hier wollen wir unsere Möglichkeiten nutzen.
Die Stadt Hamburg bestätigt, ebenso Bremen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Hessen, Brandenburg, Berlin und NRW, die Kostenersparnis.
f. d. GRÜNEN Ratsfraktion für die Gruppe der Linken/Piratenpartei
gez. Sebastian Beer Hans-Henning Adler
– Fraktionssprecher – – Fraktionsvorsitzender –
Antrag vom: 20.06.2016
„Sachstand Anmietung Halle des Möbelhauses Hemmen“
Wir bitten um weitere schriftliche Auskunft:
1) Wann wurde der Verwaltung der Stadt Oldenburg aufgrund welcher Umstände klar, dass die Halle nicht mehr für den beabsichtigten Zweck benötigt wurde?
2) Hat die Verwaltung diesen Umstand an das Land Niedersachsen weitergeleitet und um Unterstützung (Übernahme des Mietverhältnisses, Eignung für andere Zwecke des Landes, Übernahme der Zahlungen) gebeten?
3) Wer hat die Entscheidung getroffen, die Mietzahlungen einzustellen? Hat ein Rechtsanwalt (ggf. welcher) dazu geraten? Wieso ist keine Information an bzw. eine Entscheidung des VA erfolgt?
4) Warum wurden die Mieten nicht unter dem Vorbehalt der Rückzahlung weitergezahlt und dann mit der Vermieterin über eine Anpassung/Auflösung verhandelt?
5) Wie begründet die Verwaltung ihre Entscheidung zwei Monatsmieten nicht zu zahlen vor dem Hintergrund des § 543 Abs. 2 BGB und den damit verbundenen Schadensersatzansprüchen?
f. d. Gruppe DIE GRÜNEN
gez. Sebastian Beer und Dr. Armin Frühauf
Antrag vom: 16.06.2016
„Sachstand Anmietung Halle des Möbelhauses Hemmen“
Wir bitten um schriftliche Auskunft.
- Wann wurde der Vertrag mit der Eigentümerin der Halle geschlossen und wie stellt sich die Historie der Vertragsverhandlung dar?
- Welcher Umstand hat die Verwaltung dazu bewogen, den Vertrag über eine Laufzeit von 5 Jahren zu schließen?
- Wer hat seitens der Verwaltung an den Verhandlungen mitgewirkt und wer hat die Entscheidung getroffen, den Vertrag zu den nun geltenden Konditionen zu schließen?
- Welche städtischen Ratsgremien wurden vor Vertragsabschluss seitens der Verwaltung informiert bzw. konsultiert? Wenn keine: Wieso wurde dieses nicht getan?
- Welche Bemühungen hat die Verwaltung unternommen, um den Vertrag frühzeitig aufzulösen?
- Welche Schritte hat die Verwaltung unternommen bzw. beabsichtigt die Verwaltung zu unternehmen, um das Land zu einer Kostenübernahme zu bewegen, zu der es nicht verpflichtet ist?
- Welche Handreichungen bzw. Empfehlungen für die Kommunen gibt es seitens des Landes in Bezug auf Anmietung von Objekten zur Flüchtlingsunterbringung? Gibt es Empfehlungen, die sich auf die Geltungsdauer von Mietverträgen beziehen?
- Gibt es weitere 5-jährige Mietverträge ohne Kündigungsmöglichkeiten für Notunterkünfte? Wenn ja, welche und warum?
gez. Sebastian Beer und Rita Schilling
Antrag vom: 23.11.2015
2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung – Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Oldenburg
- begrüßt die von den Vereinten Nationen (VN) am 27. 9. 2015 verabschiedete 2030-Agenda und die darin enthaltenen Entwicklungsziele, die „Sustainable Development Goals“ (SDGs), die sich an die Mitgliedstaaten der VN richten, und insbesondere durch eine kommunale Beteiligung und Verantwortung mit Leben gefüllt werden sollten.
- begrüßt die Anerkennung von Städten, Gemeinden und Kreisen als zentrale Akteure für nachhaltige Entwicklung durch die erstmalige Aufnahme des sogenannten „Stadtziels“ SDG 11 „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen“ in die Entwicklungsagenda der VN.
- unterstützt die in der 2030-Agenda enthaltene stärkere Fokussierung auf die gemeinsame Verantwortung des Nordens und des Südens für mehr Gerechtigkeit in der Einen Welt und die darin beschriebene Verbindung zwischen Nachhaltigkeit und Entwicklung.
- begrüßt die Forderungen des Bundestages an die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, Städten und Kommunen weltweit mehr Einnahme- und Haushaltshoheit zu geben, sie beim Aufbau demokratischer und leistungsfähiger kommunaler Selbstverwaltungen und als zentrale Akteure einer integrativen und partizipatorischen Stadtentwicklung in ihrer internationalen und entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zu unterstützen.
- fordert Bund und Länder auf, Kommunen und Ihre Vertretungen bei der Entwicklung von Strategien zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele auf Augenhöhe einzubeziehen, die Bedeutung des kommunalen Engagements zur Erreichung der Ziele der 2030-Agenda anzuerkennen, Kommunen stärker als bisher als Akteure für Nachhaltigkeit und globale Verantwortung auch im Rahmen der eigenen Nachhaltigkeitsstrategien zu berücksichtigen und die Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Dabei sollen kommunale Belastungen durch die Umsetzung internationaler Verpflichtungen von Bund und der Ländern ausgeglichen werden.
- Die Stadt Oldenburg wird ihre Möglichkeiten nutzen, sich für nachhaltige Entwicklung konkret zu engagieren und eigene Maßnahmen nach innen und außen sichtbarer zu machen. Sie wird dies in einem breiten Bündnis gemeinsam mit den lokalen Akteuren und den Bürgerinnen und Bürgern vorantreiben.
Begründung:
Die Vereinten Nationen haben sich Ende September 2015 auf die 2030-Agenda geeinigt. Sie bildet einen neuen globalen Rahmen für nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung. Der Fokus liegt dabei nicht mehr alleine auf der Entwicklung von Ländern im globalen Süden. Auch in Deutschland und den anderen Industrieländern muss eine umfassende Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft und Gesellschaft eingeleitet werden und soll durch eine kommunale Beteiligung und Verantwortung mit Leben gefüllt werden.
Der Deutsche Städtetag hat gemeinsam mit dem Rat der Gemeinden und Regionen Europas/Deutsche Sektion die Musterresolution „2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ zur Verfügung gestellt.
Darin können Städte ihre Bereitschaft signalisieren, sich für Nachhaltigkeit zu engagieren und entsprechende Maßnahmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu ergreifen. Die Notwendigkeit einer sozial-ökologischen Transformation von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ist unstrittig. Daher sollte sich Oldenburg eindeutig positionieren und sich der Resolution anschließen.
gez. Andrea Hufeland, Annelen Meyer, Sinje Eichner
Antrag GRÜNE/SPD/CDU/FW/Linke-Piraten vom: 22.09.2015
Die oben aufgeführten Fraktionen stellen hiermit gemeinsam den Antrag, die von der Verwaltung im Eversten Holz vorgesehene Freilaufzone gemäß dem beigefügten Plan zu vergrößern.
Damit gewährleisten wir, dass die Hundebesitzer mit ihren Hunden in der gesamten Freilaufzone die Möglichkeit haben, einen Rundweg zu beschreiten.
Auf der anderen Seite erreichen wir in der restlichen Fläche des Eversten Holzes, dass alle Personenkreise wie Kinder, ältere Mitmenschen mit und ohne Rollatoren, Joggern und Radfahrern die Ängste vor freilaufenden Hunden genommen wird.
In zahlreichen Gesprächen wurde sehr wohl deutlich, dass es begründete Ängste vor Begegnungen mit freilaufenden Hunden gibt und es auch verschiedene Vorfälle gegeben hat. Diese Vorfälle werden nicht immer den Behörden weiter gegeben, aber sie sind vorhanden.
Aus diesem Grunde halten wir die ganzjährige Anleinpflicht für geboten, sehen aber auch die Notwendigkeit, den Hunden ihren Freilauf zu gewähren.
Antrag vom: 14.09.2015
Nachhaltigen Beschaffung von Lebensmitteln und Catering Dienstleistungen
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird aufgefordert in Kooperation mit dem Verband für Entwicklungspolitik Niedersachsen (VEN) und dem Ökumenischen Zentrum Oldenburg eine Veranstaltung zur Information und Sensibilisierung über die Milleniums – Entwicklungsziele, die Post 2015-Agenda und den Zusammenhang zur nachhaltigen Lebensmittelproduktion und Ernährung zu planen und durchzuführen. Die Veranstaltung soll gleichzeitig als Plattform für Austausch und Vernetzung der zahlreichen Akteure dienen, die sich in der Stadtgesellschaft mit der Frage zur nachhaltigen Ernährung auseinandersetzen.
Begründung:
Die Weltgemeinschaft der Vereinten Nationen will sich auf einem Gipfel der Staats- und Regierungschefs vom 25. bis 27. September in New York auf einen neuen globalen Rahmen für nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung einigen, die sogenannte Post 2015-Agenda, die anknüpft an die bis 2015 gesetzten Millenniumsziele der Vereinten Nationen. Das für die Kommunen wichtigste Ziel ist das sogenannte „Stadtziel“: „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen“. Besonders wichtig wird dabei eine weltweite kommunale Beteiligung sein.
Unsere Ernährung hat soziale und ökologische Folgen mit globaler Dimension. Sie wirkt sich u.a. auf Umwelt und Klima, Einkommen und Existenzsicherung von Menschen, sowie die persönliche Gesundheit aus. Durch eine nachhaltige Verpflegung in öffentlichen Einrichtungen geht die öffentliche Hand mit gutem Beispiel für Bürgerinnen und Bürger voran und kann negative soziale und ökologische Folgen verringern.
In Niedersachsen sind mit der Verabschiedung der Nds. Tariftreue- und Vergabegesetzes (Ende 2013) soziale und ökologische Anforderungen bei Beschaffung und bei der Vergabe von Aufträgen und Konzessionen in den Blickpunkt öffentlicher Auftraggeber gerückt. Im Rahmen der Veranstaltung soll diskutiert werden, wie nachhaltige Beschaffung von Lebensmitteln und Catering-Dienstleistungen in Oldenburg umgesetzt werden kann.
Der Verband Entwicklungspolitik Niedersachsen e.V. (VEN) ist ein unabhängiges Landesnetzwerk entwicklungspolitischer Nichtregierungsorganisationen, Initiativen und Weltläden. Aktuell begleitet der VEN u.a. mit dem Projekt „Niedersachsen kauft fair“ die Umsetzung nachhaltiger Beschaffung in Niedersachsen.
Das Ökumenische Zentrum Oldenburg arbeitet seit 1997 mit Initiativen zusammen, die Interesse haben an den Themen Gerechtigkeit und Globalisierung, Klima und Umwelt. In Kooperation mit dem VEN setzt das ÖZO aktuell u.a. das Projekt „Dialogplattform Niedersachsens Landwirtschaft zukunftsfähig gestalten“ um.
Die Veranstaltung kann gefördert werden von der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung, Brot für die Welt – Evangelischer Entwicklungsdienst, Engagement Global – im Auftrag des BMZ und dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
gez. Andrea Hufeland, Annelen Meyer, Sinje Eichner
Antrag vom 17.06.2015
Ausschreibung/Schulentwicklungsplanung
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausschreibungsentwurf für die Suche nach einem Projektpartner bei der Schulentwicklungsplanung zunächst zurückzuziehen. Der Ausschreibungstext wird in der nächsten Schulausschuss-Sitzung beschlossen.
Begründung:
In der Schulausschusssitzung, in welcher der Entwurf vorgestellt wurde, gab es von mehreren Seiten Kritik, die an die Verwaltung rückgemeldet werden sollte. Statt einen erneuten Entwurf vorzulegen, gingen die Anregungen direkt in eine Ausschreibung, die nun geprüft und in der Sommerpause versandt werden soll. In Anbetracht der großen Bedeutung des Schulentwicklungsplanes sollten die Mitglieder des Schulausschusses, Politik wie beratende Mitglieder, die Chance erhalten, über den endgültigen Entwurf zu beraten und ihre Vorschläge erneut anzubringen. Dies könnte im Schulausschuss im Oktober geschehen oder in einer Sondersitzung im September.
Begründung der Dringlichkeit:
In der anstehenden Sommerpause würde die Ausschreibung erfolgen. Eine Befassung in der Sitzung des Allgemeinen Ausschusses am 20.07.2015 ist daher dringend geboten.
gez. Rita Schilling, Andrea Hufeland, Sinje Eichner
Antrag vom: 17.06.2015
„Tätigkeit des ehemaligen Oldenburger Oberbürgermeisters für Vereinigungen, Einrichtungen oder Unternehmen ….“
Wir bitten in dem von uns erbetenen Bericht auch noch um Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Ist die Tätigkeit des Oberbürgermeisters Schwandner im Aufsichtsrat der EWE auf Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung der Stadt erfolgt? Wenn nein, aus welchem sonstigen Grund?
2) Wie unterscheiden sich die Aufsichtsrats-Mandate des OB Schwandner von den Aufsichtsrats-Mandaten seiner Vorgänger im Amt?
3) Haben sich das förmliche Verfahren, die Zielsetzung oder die Absicht bei der Bestellung des OB Schwandner gegenüber der Bestellung der OB-Vorgänger geändert? Wenn ja,
- inwiefern und aus welchen Gründen,
- auf wessen Veranlassung,
- besteht der Verdacht, dass diese Änderungen in der Absicht erfolgten, eine Ablieferungspflicht des OB zu vermeiden,
- könnte insoweit ein „Gestaltungsmissbrauch“ (analog § 42 AO) bzw. ein nichtiges „Umgehungsgeschäft“ (§§ 134,138 BGB) vorliegen?
4) Gibt es zu dem hier angesprochenen Komplex belastbare Gerichtsentscheidungen, wenn ja, welche?
Begründung für die weiteren Fragen:
Nach § 9 NNVO hat jeder Niedersächsische Beamte die von ihm erlangten Nebentätigkeitsvergütungen an seinen Dienstherrn ganz oder teilweise abzuliefern, soweit diese Tätigkeit auf „Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung des Dienstvorgesetzten“ erfolgt ( § 9 NNVO). Die gestellten Fragen sollen zur Klärung dieser Voraussetzungen beitragen.
gez. Alexandra Reith, Dr. Armin Frühauf, Sebastian Beer
Antrag vom 25.06.2015
Tagesordnungspunkt Akteneinsicht
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN beantragt die Akteneinsicht zur Prüfung, ob auch die Stadt Oldenburg Schadensersatzansprüche gegen Prof. Dr. Stüer im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Prozessführung, Durchsetzung der Beendigung des Rechtsstreites 7 A 22.11 vor dem Bundesverwaltungsgericht geltend machen kann. Dazu ist nicht nur das äußerlich bekannte Verhalten des Prozessbevollmächtigten der Stadt von Bedeutung, sondern u.U. auch weitere Umstände, die sich erst aus den Verwaltungsakten ergeben könnten (z.B. Hinweise, Absprachen, Erlaubnisse zur Publizierung zwischen Stadt und Rechtsanwalt). In Betracht kommt auch eine Pflichtverletzung des Anwalts durch fehlerhafte Beratung zur Prozessführung und zum Abschluss des Vergleichs.
Dazu steht aufgrund des Urteils des BVerwG vom November 2013 fest, dass der den Prozess abschließende Vergleich objektiv mangelhaft war. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Aufsatz „Nachtfahrverbote für Güterzüge?“ (erschienen in der Zeitschrift „Kritische Justiz 2015,176 ff“).
http://www.nomos-elibrary.de/index.php?dokid=388506&v=a
Der Ratsfraktion BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN ist bekannt, dass andere Prozessbeteiligte Schadensersatzansprüche (mit Erfolg) gegenüber dem gemeinsamen Anwalt geltend gemacht haben. Prof Stüer hat einen Teil der Ansprüche anerkannt und Schadensersatz in 5stelliger Eurosumme gezahlt.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 10.06.2015
Tätigkeit des ehemaligen Oldenburger Oberbürgermeisters für Vereinigungen, Einrichtungen oder Unternehmen (z.B. Aufsichtsrat der EWE), die sich ganz oder überwiegend in öffentlicher Hand befinden
Für Tätigkeiten von Oberbürgermeistern oder Landräte (=Hauptverwaltungsbeamte des öffentlichen Dienstes) gilt:
Niedersächsische Nebentätigkeitsverordnung (NNVO) Vom 6. April 2009 (Nds.GVBl. Nr.8/2009 S.140) – VORIS 20411 –
§ 3 Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
(1) Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst ist jede für den Bund, ein Land, eine Gemeinde, einen Gemeindeverband oder eine sonstige der Aufsicht des Bundes oder eines Landes unterstehende Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts oder für deren Verbände ausgeübte Tätigkeit, die nicht zum Hauptamt gehört.
(2) Einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst steht eine nicht zum Hauptamt gehörende Tätigkeit gleich, die für
- eine Vereinigung, eine Einrichtung oder ein Unternehmen, dessen Grund- oder Stammkapital sich unmittelbar oder mittelbar ganz oder überwiegend in öffentlicher Hand befindet oder die oder das ganz oder überwiegend fortlaufend aus öffentlichen Mitteln unterhalten wird,
- eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung, an der eine juristische Person oder ein Verband im Sinne des Absatzes 1 beteiligt ist, oder
- eine natürliche oder juristische Person, wenn deren Tätigkeit der Wahrung von Belangen einer juristischen Person oder eines Verbandes im Sinne des Absatzes 1 dient,
wahrgenommen wird.
Des Weiteren regeln die Paragraphen 7 bis 10 der NNVO die Handhabung der Vergütung der Nebentätigkeit.
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung der Stadt Oldenburg daher um Auskunft zu den folgenden Fragen:
a) Handelte es sich bei der Tätigkeit des früheren Oberbürgermeisters Dr. Schwandner für den Aufsichtsrat der EWE um eine Nebentätigkeit im Sinne des §3 NNVO?
b) Sofern es sich um eine Nebentätigkeit im Sinne des §3 NNVO handelt: War diese Nebentätigkeit genehmigungspflichtig?
c) Sofern es sich um eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit gehandelt hat: Welche Stelle hatte über die Genehmigung zu entscheiden?
d) Hat der ehemalige Oberbürgermeister Schwandner eine Genehmigung beantragt? Sofern ja, wann, bei welcher Stelle und wie wurde darüber entschieden?
e) Auf welcher gesetzlichen Grundlage erklärte die Verwaltung am 21.05.2012, es bestünde keine Abführungspflicht der Vergütungen für die Tätigkeit des Oberbürgermeisters in den Aufsichtsräten der EWE und der KJK?
f) Hält die Verwaltung ihre damalige, den Ratsmitgliedern erteilte Auskunft nach neuerlicher Prüfung weiterhin für richtig?
g) Sofern in der Verwaltung heute Zweifel an der Richtigkeit der ehemals erteilten Auskunft bestehen: Wäre der ehemalige Oberbürgermeister verpflichtet gewesen, seine Aufsichtsratsvergütungen, insbesondere die für die im EWE Aufsichtsrat erhaltenen ganz oder teilweise an die Stadtkasse abzuführen?
h) Sofern eine Verpflichtung zur vollen oder anteiligen Abführung der erhaltenen Aufwandsentschädigungen bestand: Welcher Schaden ist der Stadtkasse dadurch entstanden, dass der ehemalige Oberbürgermeister die erhaltenden Vergütungen vollständig behalten, d.h. weder voll noch teilweise abgeführt hat?
i) Welche Schritte müssten in dem Fall, dass der ehemalige Oberbürgermeister Vergütungen (ggf. anteilig) zu Unrecht behalten hat, formal u.a. rechtlich unternommen werden und mit welcher Dringlichkeit, um die Zahlungen noch nachträglich zu veranlassen?
j) Welche Summe könnte im Fall einer zu Recht gegen den ehemaligen Oberbürgermeister erhobenen Forderung bei erfolgreichem Vorgehen als Einnahme für die Stadt Oldenburg verbucht werden?
gez. Alexandra Reith, Dr. Armin Frühauf, Sebastian Beer
Antrag vom: 20.05.2015
Nachhaltige Beschaffung im Lebensmittelbereich /Nachhaltiges Catering in städtischen Einrichtungen
Anfrage:
- Wie viele städtische Einrichtungen (Kitas, Schulen, Kulturzentren…) werden durch Catering-Unternehmen mit Speisen und Getränken versorgt oder beliefert?
- Um welche Einrichtungen handelt es sich?
- In welchem Umfang findet die Versorgung oder Belieferung statt?
- Welche Qualitätsanforderungen werden in Bezug auf ökologische und soziale Nachhaltigkeit bei der Vergabe von Catering-Aufträgen an die Unternehmen gestellt? Gelten in verschiedenen Bereichen (Kita, Schulen, Kultureinrichtungen…) unterschiedliche Anforderungen?
- Nach welchen Kriterien beurteilt die Stadt die Nachhaltigkeit?
- Werden die Kriterien des Bundesumweltministeriums zum Catering bei der Auswahl von Catering-Unternehmen für kommunale Veranstaltungen berücksichtigt?
- Wird der DGE Qualitätsstandard für die Schulverpflegung in Schulen und Kindertagesstätten berücksichtigt?
- Werden die Qualitätskriterien des Oldenburger Mensakonzeptes auch für die Vergabe von Cateringaufträgen in Kitas berücksichtigt?
Begründung:
Im gerade verabschiedeten Aktionsplan Inklusion (UAG Lebenslanges Lernen) heißt es, die Umweltzerstörung in unserem Lebensraum habe ein solches Ausmaß erreicht, dass bereits jetzt unsere Lebensgrundlagen (Klima, Umwelt, Lebensmittel) schwer beeinträchtigt sind.
Unsere Umwelt darf nicht als Ressource angesehen werden, die wir ausbeuten dürfen, sondern als mit uns verbundene Mitwelt. Für diesen inklusiven Ansatz ist es wichtig, ein ökologisches Bewusstsein in Schule, Kindergarten, Erwachsenenbildung und im praktischen Leben zu schaffen.
Mit der Millenniumserklärung in New York im Jahr 2000 verpflichteten sich alle UNO Mitgliedsstaaten u.a. die Grundsätze der Nachhaltigkeit in der Politik zu verankern und die Vernichtung von Umweltressourcen einzudämmen. Dazu gehören Maßnahmen zur Information und Bewusstseinsbildung über die Millenniumsziele, Maßnahmen zur Unterstützung eines breiten Bündnisses von lokalen Akteuren, Maßnahmen zur Förderung einer global denkenden Kommunalpolitik durch Unterstützung von Fairem Handel sowie Maßnahmen zur Unterstützung von Kommunen in den Ländern des Südens.
Der Rat der Stadt Oldenburg hat 2008 die Unterzeichnung der Millenniumserklärung der Mitgliedskommunen des Deutschen Städtetages beschlossen und sich damit zu einem nachhaltigen kommunalen Engagement verpflichtet. Die Millenniumsziele sollten bis zum Jahr 2015 erreicht werden. Das ist nur zum Teil gelungen. Auf internationaler Ebene wird seit Januar 2015 über eine neue universelle Agenda für nachhaltige Entwicklung verhandelt, deren Fertigstellung für September 2015 geplant ist. Den Kommunen fällt bei der Umsetzung eine Schlüsselrolle zu.
„Nachhaltigkeit“ darf nicht zur Werbefloskel verkommen. Unser Ernährungsverhalten spielt dabei eine besondere Rolle. Es hat Auswirkungen auf unsere Umwelt, Tiere und Menschen. Nachhaltig produzierte Nahrungsmittel tragen bei zum Umwelt- und Tierschutz (Stichwort Massentierhaltung) und zur Gesundheitsförderung (Stichwort Antibiotika und multiresistente Keime). Nachhaltigkeit im Lebensmittelbereich bedeutet auch Förderung von regionalen Betrieben und angemessene Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen (Stichwort Kinderarbeit) für Arbeitnehmer_innen in der gesamten Lebensmittelkette.
Als Politik stehen wir in der Verantwortung im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten eine Vorbildfunktion einzunehmen. Indem wir soziale und ökologische Kriterien (Berücksichtigung von Sozialstandards und CO2 Fußabdrucks bei Anbau, Produktion, Verarbeitung, Verpackung und Transport von Nahrungsmitteln) für die Vergabe öffentlicher Aufträge vorgeben, kann die Stadt hier ein eindeutiges Signal für nachhaltige Lebensmittel setzen.
gez. Andrea Hufeland, Annelen Meyer, Sinje Eichner
Antrag vom: 13.04.2015
Gleichstellungsplan der Stadt Oldenburg: Bericht über erfolgte Maßnahmen in 2012 bis 2014
Begründung:
Es gibt eine gesetzliche Verpflichtung der niedersächsischen Gemeinden, alle drei Jahre einen Gleichstellungsplan für alle Beschäftigten der Gemeinden aufzustellen. Die Bestimmungen sind im Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) festgelegt. Erstmalig musste lt. § 15 NGG bis zum 31.12.2011 ein umfassender Plan aufgestellt werden.
Im Rat der Stadt Oldenburg wurde im Februar 2012 ein Bericht auf Antrag der Grünen Ratsfraktion von der Verwaltung vorgelegt und im Rat erörtert. Es ging um die Bestandsaufname über den Anteil von Frauen und Männern in den einzelnen Bereichen. Das Wesentliche waren die jeweiligen festgestellten Unterrepräsentanzen von Männern oder Frauen in den jeweiligen Bereichen der Stadtverwaltung einschließlich der städtischen Eigenbetriebe. In dem Gleichstellungsplan 2012 bis 2014 schlug die Verwaltung Maßnahmen zum Abbau von Unterrepräsentanzen vor, zusätzliche Maßnahmen im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes und des Weiteren wurden Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf dargestellt.
Nun wird die Verwaltung gebeten, darüber zu berichten, wie erfolgreich die Maßnahmen waren bzw. welche Ergebnisse nunmehr nach drei Jahren vorliegen. Darüber hinaus bitten wir um Stellungnahme, welche Handlungsziele und welche Maßnahmen für die nächsten Jahre vorgeschlagen bzw. konkret durchgeführt werden sollen.
gez. Rita Schilling, Sebastian Beer
Antrag vom: 19.03.2015
Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Oldenburg beantragt die Mitgliedschaft in dem in Gründung befindlichen Verein „Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen“ (AGFK) als Gründungsmitglied.
Begründung:
Im Februar 2010 hatte sich eine Initiative zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Niedersachsen (AGFK) gebildet. Die Stadt Oldenburg hatte gemeinsam mit der Stadt Emden, der Region Hannover, dem Zweckverband Großraum Braunschweig und den Landkreisen Göttingen, Nienburg, Northeim und der Grafschaft Bentheim die Gründungsurkunde auf der Fahrradkommunalkonferenz im September 2012 unterzeichnet. Vorbilder sind die zur Förderung des Radverkehrs erfolgreich geführten AGFKs in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg. Die AGFK wird derzeit als selbständiger Arbeitskreis unter dem Dach der Kommunalen Spitzenverbände (KSV) geführt. Mittelfristig hatte sich der Arbeitskreis eine Vereinsgründung sowie eine mit Finanzmitteln ausgestattete Geschäftsstelle zum Ziel gesetzt.
Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund und der Niedersächsische Landkreistag befürworten die Gründung der AGFK als eingetragener Verein (e.V.) .
Derzeit wird die Einrichtung einer Geschäftsstelle vorbereitet sowie die Vereinsgründung. Die konstituierende Mitgliederversammlung soll im Mai 2015 erfolgen, der offizielle Start der AGFK erfolgt im Rahmen der Preisverleihung des Landeswettbewerbs „Fahrradfreundliche Kommune“ durch den Wirtschaftsminister Olaf Lies am 09. Juli 2015.
Im Strategieplan Mobilität und Verkehr der Stadt Oldenburg wurde als Leitziel für den Radverkehr definiert: „Die Stärken des Fahrrads als vollwertiges, gleichberechtigtes und vollständig integriertes Verkehrsmittel verstärkt im Rahmen von Stadtentwicklung und Nahmobilität nutzen.“ Außerdem wird dort ausgeführt: „Gemäß dem vom Rat beschlossenen Ergebnis der Initiative Radverkehr Oldenburg (IRO) ist neben der weiteren Steigerung des Radverkehrsanteils am Gesamtverkehr bei gleichzeitiger Verbesserung der Verkehrssicherheit die Imageverbesserung des Radverkehrs und die stärkere Gleichberechtigung des Verkehrsmittels Fahrrad zu erreichen.“
Folgende Kommunen sind dabei die politischen Beschlüsse zum Beitritt zur AGFK e.V. vorzubereiten, bzw. haben sie bereits getroffen: LK Nienburg , Region Hannover, LK Göttingen, LK Northeim, LK Wolfenbüttel, LK Grafschaft Bentheim, Zweckverband Großraum Braunschweig, LK Vechta, LK Uelzen, LK Lüneburg, die LH Hannover und die Städte Emden, Osnabrück, Nordhorn, Schüttorf, Papenburg, Rotenburg, Bremen, Bremerhaven, Stadt Verden, Gemeinde Westoverledingen (Ostfriesland) und Bad Rothenfelde. Darüber hinaus haben die LK Vechta und Uelzen, und die Städte Soltau, Lüneburg, Aurich und Wolfenbüttel, und die Samtgemeinde Uelsen und Gemeinde Meine Interesse signalisiert.
Zusätzlich zu den Informationen in der letzten Sitzung des Verkehrsausschusses folgt eine weitere Begründung mündlich.
gez. Sascha Brüggemann, Sebastian Beer
Antrag vom: 05.02.2015
Akteneinsicht ehemaliges Wallkino
Beschlussvorschlag:
Die Fraktionen erhalten Akteneinsicht in
1.) Bauakten
2.) Akten der Unteren Denkmalschutzbehörde
gez. Sebastian Beer, Dr. Armin Frühauf
Antrag vom: 20.01.2015
BASF-Bahntransporte durch Oldenburg
Der Chemiekonzern BASF soll eine regelmäßige Güterzugverbindung zum Jade-Weser-Port aufgenommen haben, mit der nun regelmäßig Chemikalien auf der Bahnlinie durch Oldenburg transportiert werden (http://www.radiobremen.de/fernsehen/buten_un_binnen/index.html ). Das ist gut für die Entwicklung des Hafens, für Oldenburg stellen sich die nachfolgenden Fragen, um deren Beantwortung ich bitte:
- Welche Produkte werden transportiert?
- Handelt es sich um Gefahrgüter?
- Sind die im Unglücks- bzw. Katastrophenfall zuständigen Institutionen auf mögliche Zwischenfälle vorbereitet
- Bekommen sie vor den Transporten rechtszeitig Nachrichten über Art, Menge und Zeitpunkt von Gefahrgüter ?
- Geben bestimmte Gefahrgüter Anlass zu besonderer Vorkehrung?
Sebastian Beer und Dr. Armin Frühauf
Antrag vom: 20.01.2015
TEN – T Förderantrag „Wunderlinie“
Beschlussvorschlag:
- Die Stadt Oldenburg bemüht sich, eine/n Vertreter/in für Stadt und Metropolregion in die Deutsch-Niederländische Projektgruppe zur Beantragung und Umsetzung von TEN-T-Fördermitteln zu entsenden.
- Die Stadt bzw. ihr/e Vertreterin bemüht sich, im Interesse der nachhaltigen Verbesserung der ökologischen und ökonomischen Situation der Stadt und der Region ( Entwicklung JWP, Eisenbahngesamtkonzept) bereits im Antrag zur EU-Förderung (und später in der Umsetzung) auf eine sach- und interessengerechte gerechte Projektplanung (Zielsetzung/Definition der Annahmen/Aktivitäten) hinzuwirken und dabei Transparenz, Bürgerbeteiligung und Planungsalternativen sicher zu stellen.
- Der VA schlägt der Metropolversammlung eine geeignet erscheinende Person vor, die die gemeinsamen Interessen zu 2) und 3) wahrnimmt .
Begründung:
Die Frist zur Beantragung von EU-Mitteln für grenzüberschreitende Infrastrukturplanungen läuft am 26. Februar 2015 ab. Es ist sehr sicher damit zu rechnen, dass NL und BRD das Projekt „Wunderlinie“ dort anmelden, um bis zu 50 % EU Fördermittel zur Finanzierung von Studien zur Ertüchtigung der Bahnstrecke Groningen – Oldenburg zu bekommen. Der Ausbau dieser Bahnstrecke ist Teil der vor allem von den NL gewünschten Güterbahnverbindung der ARA-Häfen mit Skandinaven, die derzeit mitten durch Oldenburg führt. Zum aktuellen Planungsstand siehe die Anl 2) und 2) sowie http://www.rechtsanwalt-dr-fruehauf.de/die-wunderlinie/
Es liegt auf der Hand, dass eine solche Planung vitale Interesse der Nordwest-Region und vor allem der Stadt Oldenburg berührt sind, so dass auf diese Planungen schon in einem frühen Stadium Einfluss genommen werden muss, um das Projekt zum Nutzen aller mitgestalten zu können. Maßgeblicher Motor und Einflussnehmer auf Seiten der NL ist die Region Groningen. Die Partnerschaft zu Oldenburg ist eine hilfreiche Grundlage zur Festlegung gemeinsamer Interessen.
Sebastian Beer und Dr. Armin Frühauf
Antrag vom: 15.10.2014
Politik braucht Frauen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg begrüßt und unterstützt die Initiative der Landesregierung ‚Politik braucht Frauen‘. Die Mitglieder des Rates und die Fraktionen stehen interessierten Frauen gerne als Ansprechpartnerinnen und -partner zur Verfügung.
Besonders möchten wir auch Frauen mit Migrationshintergrund ansprechen und ihnen in besonderer Weise zur Verfügung stehen. Hierfür stehen wir als Mitglieder des Rates zur Verfügung. Interessierte Frauen mit und ohne Migrationshintergrund können uns gerne als Mentorinnen und Mentoren ansprechen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Dr. Maren Niehuis
Antrag vom: 26.05.2014
Lärmkartierung und Lärmaktionsplan
zur o. g. TOP beantragen wir einen Bericht der Verwaltung zu folgenden Fragen:
1) Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Stadt, die DB und das EBA zur Mitwirkung an der Lärmkartierung zu bewegen?
2) Welche politischen Möglichkeiten bestehen, das unter 1) genannte Ziel zu erreichen?
3) Welche konkreten Folgen hat die fehlende Mitwirkung der DB/EBA an der Erstellung der Lärmkartierung und des Katasters für
a) die Arbeit der Stadt (u.a. Aufwand, Kosten, Zuverlässigkeit der Pläne),
b) die im PFA 1 von der Stadt erhobenen Einwendungen,
c) die vom Umgebungslärm betroffenen Oldenburger Bürger,
d) das Vertrauen und die Zuverlässigkeit der Zusammenarbeit der Stadt mit dem EBA und der DB im Zusammenhang mit der Lösung der OL Bahnproblematik?
4) Was hat die Stadt Oldenburg wem gegenüber wann unternommen, um das EBA, ggf. das BMVI zur Einhaltung ihrer EU-Vertragspflichten anzuhalten?
5) Hält die Verwaltung förmliche Beschwerden
a) zum EBA
b) zum BMVI
c) zum EU-Kommission für hilfreich ?
Zum möglichen Inhalt solcher Beschwerden zur Kenntnisnahme die Beschwerde des Vereins LiVe zur EU-Kommission (Anl).
gez. Sebastian Beer und Dr. Armin Frühauf
Antrag vom: 26.05.2014
„Resolution zur Situation von Hebammen“
Der vorgelegte Beschlusstext wird in die nachstehende Form geändert:
„Die Mitglieder des Rates der Stadt Oldenburg setzen sich für eine Verbesserung der beruflichen Perspektive von Hebammen ein. Daher unterstützt er die Forderungen des von den Regierungsfraktionen von SPD und Grünen im Niedersächsischen Landtag eingebrachten Antrages „Flächendeckende Geburtshilfe in Niedersachsen nachhaltig sichern und Arbeit der Hebammen endlich würdigen“.
Hierzu zählen insbesondere:
I. die Überprüfung auf Bundesebene,
a) inwieweit die Berufshaftpflicht für die Geburtshilfe in die gesetzliche Unfallversicherung überführt werden kann,
b) inwieweit ein aus Bundesmitteln steuerfinanzierter Haftungsfonds eingerichtet werden kann, mithilfe dessen die über die Haftungshöchstgrenzen hinausgehenden Schäden bezahlt werden können.
II. die Einrichtung einer Landesstatistik über Anzahl, Tätigkeitsfeld und Leistungsspektrum der in Niedersachsen tätigen Hebammen und ein Hinwirken auf den Aufbau einer entsprechenden bundeseinheitlichen Länderstatistik der in Deutschland tätigen Hebammen.
III. eine nachhaltig ausreichende Einkommenssicherung und das Einwirken auf die Verhandlungspartner auf Bundesebene für eine Anhebung der Vergütung, die die geplante zweistufige Erhöhung der Vergütungssätze für Hebammen berücksichtigt, welche vor der Änderung der Versorgung der Hebammenhilfe im Jahr 2007 (Änderung des § 134 a SGB V) vom Bundesgesundheitsministerium zugesichert wurde.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 23.04.2014
BAB A 29: Rastanlage Ohmstede
zur weiteren Begründung der Einwendungen der Stadt gegen o.a. Planungen beziehe ich mich auf die Aussagekraft der anl. Dokumente.
Daraus geht deutlich hervor, dass die von der Stadt gewünschte Linienführung der Umgehungsbahn entlang der BAB durch die Planungen des Ausbaus des Rastplatzes beeinträchtigt wird, da die Linienführung vom Idealverlauf abweichen muss und so Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Nutzflächen verursacht. Dadurch wird unnötig eine einheitliche Bewirtschaftung der Flächen erschwert und Land verbraucht. Der Rastplatz könnte besser weiter östlich gebaut werden, wo die Linienführung von der BAB abweicht. Dort wäre auch ein schöner Blick der Reisenden auf die Stadt Oldenburg und die Huntebrücke(n) möglich.
Die Stadt Oldenburg ist durch die Planung in ihren Rechten nach Art 28 GG beeinträchtigt.
gez. Dr. Armin Frühauf
Antrag vom: 31.03.2014
Cäcilienbrücke
Die Verwaltung wird gebeten um einen Bericht zu den beiden Punkten zu geben:
1) Stand des „Brückenwettbewerbes“ und
2) die im NWZ-Bericht vom 29.3.2014 dargestellten technischen Möglichkeit des Erhalts der Brücke durch Auslagerung der Hebetechnik.
gez. Alexandra Reith, Sebastian Beer, Dr. Armin Frühauf
Antrag vom: 10.03.2014
Einwendungen im PFA 1
die Einwendungen der Stadt gegen den PFA 1 sind auch auf folgende Gesichtspunkte zu stützen:
1) Rechtswidrigkeit des Planes wegen nicht hinreichender Berücksichtigung der Auswirkungen auf den querenden Straßenverkehr sowohl an der Ausbaustecke als auch an nachfolgenden Abschnitten der weiteren Strecke nach Bremen, Osnabrück und Leer. Es fehlen Untersuchungen zur Notwendigkeit der Beseitigung aller höhengleichen Bahnübergänge sowie konkrete Vorschläge zur Beseitigung aller höhengleichen Bahnübergänge gemäß § 3 EKrG.
2) Rechtswidrigkeit wegen der mehr als 6jährigen Blockierung von Investitionen durch Anordnung einer Veränderungssperre für Grundstücke, die zum Enteignung oder zum Besitzentzug vorgesehen sind. Das betrifft u.a. das Grundstück, das für ein Justizzentrum bzw. eine Behördenzentrums das seitens der EWE in der Diskussion ist sowie städtische Grundstücke zB Pferdemarkt und der Parkplatz der Stadt an der Industriestraße u.a.
3) Rechtswidrigkeit des Antrages wegen Fehlens von Befahrensbeschränkungen auf der auszubauenden Strecke.
a. Das von den Bürgerinitiativen erstrittene Grundsatzurteil des BVerwG vom 21.11.2013 (AZ 7 A 28.12) hat ausdrücklich bestätigt, dass die DB keine Sonder- und Ausnahmerechte vom Immissionsschutz beanspruchen darf. Ebenso wie im Luft- und Straßenverkehr sind auch auf Bahnstrecken Befahrensbeschränkungen durch das EBA zulässig und ggf. auch geboten. Auch wenn der Anlass zu diesem Urteil lediglich eine Entscheidung zum interimistischen Lärmschutz war, so bestehen aus rechtlicher Sicht keine vernünftigen Zweifel, dass das EBA solche Beschränkungen auch auf Dauer anordnen kann und ggf. auch muss.
b. Anlass das im PFA 1 zu tun besteht wegen der nicht ausreichenden Schutzwirkung der vorgesehenen Lärmschutzwände. Trotz dieser Wände verbleiben mehr als 40% der Bahnanlieger ohne den ihnen gesetzlich zustehenden Schutz, wenn die Strecke nachts mit hoher Geschwindigkeit mit schwersten Güterzügen befahren wird
c. Die Bewertung, dass der PF-Antrag der DB auch deshalb rechtswidrig ist, wird durch div. Hinweise in dem Urteil vom 21.11.2013 gestützt sowie nun auch ganz aktuell durch ein im Dezember 2013 von Prof Urs Kramer, Universität Passau, im Auftrage des Ministeriums fu¨r Umwelt, Landwirtschaft, Erna¨hrung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz erstattete Gutachten, das sich mit dauerhaftem Lärmschutz durch Befahrensbeschränkungen an der Rheinschiene befasst.
Das Rechtsgutachten trägt den Titel:
„ Die Zulässigkeit von Geschwindigkeits- und Durchfahrtbeschra¨nkungen fu¨r laute Gu¨terzu¨ge im Mittleren Rheintal aus der Warte des deutschen und europa¨ischen Rechts“ Dort heißt es, nachdem die grundsätzliche Möglichkeit der Befahrensbeschränkungen bejaht wird, zur Zuständigkeit u.a. zusammenfassend (S. 26)
Als weiteres Zwischenergebnis ist damit festzuhalten, dass die allgemeinen Eisenbahnaufsichtsbeho¨rden als die zusta¨ndigen Beho¨rden fu¨r Betriebsbeschra¨nkungen aus La¨rmgru¨nden anzusehen sind. Die konkrete Zuständigkeit beurteilt sich dabei nach der Grundregel des § 5 Abs. 1 AEG (s. schon oben zur Zusta¨ndigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes bei Beteiligung einer Eisenbahn des Bundes als EIU nach Abs. 1a Nr. 1a).
http://mulewf.rlp.de/uploads/media/Gutachten_Laerm_Mittelrheintal_Endfassung.pdf
Da das EBA für solche Maßnahmen zuständig ist, muss das auch im PFA-Verfahren vorgebracht werden.
4) Gestaltung und Verbesserung der vorgesehenen Lärmschutzwände, u.a. Eignung zur
Efeubegrünung.
gez. Sebastian Beer und Dr. Armin Frühauf
Antrag vom: 21.02.2014
Ehrung von Frau Annelies Müller als Anerkennung ehrenamtlicher Leistungen
Beschlussvorschlag:
Die Stadt ehrt Frau Annelies Müller mit dem Großen Stadtsiegel für Ihre langjährige ehrenamtliche Arbeit für die Stadt Oldenburg.
Begründung:
Frau Annelies Müller hat in jahrelanger ehrenamtlicher Arbeit ihr besonderes Talent als Kalligrafin in die Dienste der Stadt gestellt und sich in besonderer Weise durch die Gestaltung des Golden Buches verdient gemacht. Aus diesem Grunde sollte Frau Müller eine besondere Anerkennung zu Teil werden, wie dies die Stadt vorsieht.
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 31.01.2014
Resolution an die Bundesregierung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg fordert die Bundesregierung auf, die Bezüge von Flüchtlingen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die Leistungen des Sozialgesetzbuches II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und des Sozialgesetzbuches XII (Sozialhilfe) anzugleichen.
Begründung:
Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2012 höchstrichterlich bestätigt: Das menschenwürdige Existenzminimum gilt nicht nur für Deutsche, sondern für alle Menschen im Geltungsbereich des Grundgesetzes. Abschläge von den Hartz-IV-Regelsätzen für Asylbewerber_innen, Geduldete und Bleibeberechtigte sowie deren Kinder sind nicht zulässig. Die Aussage des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung ist eindeutig: Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verletzt die Menschenwürde der Flüchtlinge. Die Höhe der Leistungen ist evident unzureichend und in nicht nachvollziehbarer Weise ermittelt worden. Sachfremde Erwägungen dürfen keine Rolle spielen; die garantierte Menschenwürde darf migrationspolitisch nicht relativiert werden.
Seitdem das Asylbewerberleistungsgesetz 1993 beschlossen wurde, führte es zu einer diskriminierenden Absenkung von grundlegenden Sozialleistungen für Asylsuchende, geduldete Migrant_innen und Bleibeberechtigte. Derzeit betragen die Leistungen lediglich 60 Prozent der Hartz-IV-Regelsätze und sind – entgegen § 3 Abs. 3 AsylbLG – nie angepasst worden.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte bereits im November 2010 öffentlich eingestanden, dass die abgesenkten Leistungssätze des AsylbLG verfassungswidrig sind. Unternommen hat sie seitdem nichts. Auch in der aktuellen Großen Koalition ist von dementsprechenden Aktivitäten nichts zu vernehmen.
Wir fordern die Abschaffung dieser diskriminierenden Leistungseinschränkungen und fordern die Regierung auf, für eine den Menschenrechten entsprechende und verfassungskonforme Sozialgesetzgebung zu sorgen.
gez. Annelen Meyer, Rita Schilling
Antrag vom: 31.01.2014
Wohnraum für Flüchtlinge in Oldenburg
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg erklärt, dass die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen nach wie vor oberstes Ziel in der Stadt Oldenburg ist. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, ihr Engagement in Bezug auf die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen zu verstärken, indem sie ein nachhaltiges Konzept zur Umsetzung der dezentralen Unterbringung entwickelt.
Begründung:
Wir wollen die Flüchtlinge Willkommen heißen. Dazu gehört auch, menschenwürdige Unterkünfte anbieten zu können. Die jetzt vorgesehene Unterbringung von Flüchtlingen in einer weiteren Gemeinschaftsunterkunft ist trotz der schwierigen Lage auf dem Wohnungsmarkt nur als allerletzte und vor allem nur eine kurzfristige Übergangslösung, die schnellstmöglich von einer dezentralen Unterbringung abzulösen ist. Uns ist bewusst, dass wir angesichts der angekündigten Verteilquoten in unserer Stadt zusätzlich kurzfristig mehr Wohnraum als bisher für Flüchtlinge schaffen müssen.
Für Menschen, die in einer Gemeinschaftsunterkunft leben müssen, bedeutet dies Isolation, Desintegration, Ausgrenzung und Aufhebung der Privatsphäre. Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen und Berichte von Betroffenen belegen, dass die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft negative Auswirkungen auf die gesundheitliche Verfassung ihrer Bewohnerinnen und Bewohner hat.
Gesetzlich ist vorgesehen, dass bei der Unterbringung von Flüchtlingen das öffentliche Interesse und die persönlichen Belange der Flüchtlinge gegeneinander abzuwägen sind.
Die Unterbringung muss nicht in Gemeinschaftsunterkünften erfolgen. Bislang erläutert die Stadtverwaltung, es stehe nicht ausreichend Wohnraum zur Verfügung, um die Flüchtlinge dezentral unterbringen zu können. Mittel- bis langfristig halte sie allerdings daran fest, eine dezentrale Unterbringung zu realisieren. In Zusammenarbeit zwischen der Stadt Oldenburg und verschiedenen Initiativen (Arbeitskreis Wohnraum für Flüchtlinge c/o IBIS e.V./Internationales Fluchtmuseum e.V./Arbeitskreis Asyl und engagierten Einzelpersonen) wurde bereits ein Anfang gemacht und es lebt zurzeit ein Drittel aller in Oldenburg untergebrachten Flüchtlinge in privaten Wohnungen. Auch gibt es regelmäßig Gespräche mit der GSG, um zusätzlich Wohnungen zur Verfügung zu stellen.
Dennoch müssen wir unser Engagement in diese Richtung verstärken. Die Stadt könnte zusätzliches Personal einstellen, das sich gezielt um die Integration der Flüchtlinge in den lokalen Wohnungsmarkt bemüht. Zusätzlich könnten Anreize für Vermieterinnen und Vermieter geschaffen werden, Flüchtlingen Wohnraum anzubieten. In jedem Fall sollte eine öffentlichkeitswirksame Kampagne Vermieter_innen motivieren ihre Wohnung an Flüchtlinge zu vermieten. So könnte schrittweise eine dezentrale Unterbringung erfolgen.
gez. Annelen Meyer, Rita Schilling
Antrag vom: 29.01.2014
Konzessionen
zu den o. g. Sitzungen bitten wir um Berücksichtigung des nachfolgenden Änderungsantrages:
Punkt 1 des Beschlussvorschlages bleibt bestehen. Ersetzt wird dort lediglich das Datum.
Unter Punkt 2 des Beschlussvorschlages wird der vorgeschlagene Text durch die untenstehende veränderte Fassung ersetzt.
Der neue Beschlussvorschlag lautet:
1. Die Konzessionsverträge Strom und Gas für das Stadtgebiet Oldenburg werden mit einer Laufzeit von 20 Jahren mit der EWE NETZ GmbH abgeschlossen. Der Vertrag wird 4 Wochen nach seiner Unterzeichnung wirksam.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, alle für den Abschluss der Konzessionsverträge und Zusatzvereinbarungen zwischen der Stadt Oldenburg und der EWE NETZ GmbH notwendigen Schritte einzuleiten. Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (AFB) werden in die abschließenden Vertragsverhandlungen, d.h. die Formulierung der Vertragsbestandteile und der Zusatzvereinbarungen einbezogen.
Begründung:
Im Bieterverfahren wurden zahlreiche Angebotsbestandteile positiv bewertet. Im Rahmen des gesetzlich zulässigen sollen sie in maximalem Umfang Eingang in den Konzessionsvertrag und ergänzende Vereinbarungen (Zusatzvereinbarungen) finden.
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 14.01.2014
Bericht zu den Aktivitäten des Oberbürgermeisters nach dem Oldenburger Bahnurteil
zum o. a. TOP bitten wir um einen Bericht, ob und ggf. wie der Herr Oberbürgermeister den Ratsbeschluss vom 16.12.2013 (Schreiben an das EBA zur bevorstehenden Ermessensausübung) umgesetzt hat.
gez. Sebastian Beer, Dr. Armin Frühauf
Antrag vom: 14.01.2014
Vorbereitung der Oldenburger Bevölkerung auf das PFA 1
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung erarbeitet zügig ein Konzept zur Vorbereitung der betroffenen Oldenburger Bevölkerung auf das bevorstehende Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Bahnstrecke Oldenburg-Wilhelmshaven (Abschnitt PFA 1).
Begründung:
Die von der DB geplante „Ertüchtigung“ der Bahnstrecke WHV-OL wird den Charakter unserer Stadt nachhaltig verändern.
Auf diese Veränderungen und die Möglichkeiten der Einflussnahme Oldenburger Bürger auf diese Planungen sollte auch die Stadt Oldenburg in geeigneter Weise hinweisen und ihren Bürgerinnen und Bürgern konkrete Hilfestellungen (z.B. Mustereinwendungen zum PFA 1) anbieten, so wie dies auch in anderen Städten in Deutschland erfolgt, die von ähnlichen Planungen betroffen sind. Anregungen dazu können aus den Gestaltungen der Internetauftritte z.B. der Städte Wesel, Voerde, Emmerich oder auch Bamberg genommen werden.
Siehe dazu u.a.:
http://www.wesel.de/C125747B004AA11E/html/E5A353DBE699FC16C12577120049904F?opendocument
http://www.voerde.de/betuwe
https://www.emmerich.de/C125747B00264310/html/8CDC07FBBEBA796EC1257AFB0049A043?opendocument&nocache=1&p1=q=betuwe;doc=C125747B00264310/html/8CDC07FBBEBA796EC1257AFB0049A043;field=1
https://www.stadt.bamberg.de/index.phtml?object=tx%7C1829.52&ModID=7&FID=1829.6376.1&&sNavID=1829.756.1&La=1
gez. Sebastian Beer, Dr. Armin Frühauf
Antrag vom: 08.01.2014
Entscheidungssammlung zur Oldenburger Bahnproblematik
Zum oben genannten Tagesordnungspunkt bitte ich um einen Bericht der Verwaltung, in dem die Entscheidungen des Rates, des Verkehrs-, des Bahn- sowie des Verwaltungsausschusses zur Oldenburger Bahnproblematik in einer tabellarischen Übersicht dargestellt werden (Lfd. Nr., Datum, Thema bzw. Tenor und das Abstimmungsergebnis).
Begründung:
Die Debatte zur Oldenburger Bahnproblematik gewinnt in den Ausschüssen und Sitzungen des Rates an Bedeutung, aber leider auch an Vehemenz. In deren Verlauf werden in letzter Zeit des Öfteren Aussagen über die verschiedenen Mehrheiten getroffen, die einen Beschluss gefasst haben sollen, wobei es offensichtlich unterschiedliche Erinnerungen gibt und der Vorwurf der Lüge gegenüber meiner Fraktion nicht nur einmal erhoben wurde.
Die oben erbetete tabellarische Entscheidungssammlung soll daher jedem Ratsmitglied die Möglichkeit bieten, bei der Vielzahl an Beschlüssen den nötigen Überblick zu behalten und im erneuten Fall des Vorwurfes eine sofortige Klärung im Interesse der Versachlichung der Diskussion herbeizuführen.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 16.12.2013
Sofortiger Lärmschutz
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Oldenburg fordert beim Eisenbahnbundesamt entsprechend dem in der beigefügten Anlage entworfenen Schreiben, die nun anstehende Ermessensentscheidung zum Lärmschutz in Oldenburg so auszuüben, dass eine nachhaltige Lösung für alle Oldenburger Bahnanlieger und nicht nur für 3 Kläger erfolgte.
Begründung:
Die Begründung ergibt sich aus dem Inhalt des Schreibens.
Dass eine solche Entscheidung möglich ist, hat der Vorsitzende des 7. Senats in seiner mündlichen Urteilsbegründung ausdrücklich angesprochen. Wir sollten das im Interesse des Schutzes der Nachtruhe aller Bahnanlieger in Oldenburg mit Nachdruck einfordern
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith, Sebastian Beer, Dr. Armin Frühauf
Antrag vom: 11.12.2013
Rechtliche Absicherung eines Verfahrensschrittes zur Vergabe der Konzessionen
Dringlichkeitsantrag AAllgA/VA
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Rechtliche Absicherung eines Verfahrensschrittes zur Vergabe der Konzessionen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt wird beauftragt, das von ihr beabsichtigte Vorgehen, wie in der Ausschussvorlage Nr. 13/0881/1 (Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen vom 10.12.13) dargestellt und im Bieterbrief formuliert durch die Landeskartellbehörde prüfen zu lassen.
Begründung:
Das Verfahren zur Vergabe der Konzessionen muss diskriminierungsfrei vollzogen werden. In dieser Angelegenheit soll die Stadtverwaltung über eine behördliche Klärung Rechtssicherheit schaffen.
Hintergrund:
Im Verfahrensbrief an die Bieter wurde die Genehmigung nach §4 EnWG angesprochen und anhand einer exemplarischen Auflistung anderer Dokumente verdeutlicht, dass die Stadt eine Alternative zum Nachweis der Genehmigung einräumt. Das Kriterium fungiert im laufenden Verfahren (Begutachtung der Angebote und Vergabeentscheidung) als Ausschlusskriterium.
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 02.12.2013
Sofortiger Lärmschutz in Oldenburg, Konsequenzen und Handlungsoptionen der Stadt
Sitzungen des AAllgA, VA und des Rat am 16.12.13
TOP: Sofortiger Lärmschutz in Oldenburg, Konsequenzen und Handlungsoptionen der Stadt
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zum o.a. TOPs bitten wir um einen Bericht und Beschlussvorlagen der Verwaltung zu dem o.a. Thema.
Zur Information und Vorbereitung fügen wir die Kommentierung des Urteils durch den Rechtsunterzeichner bei. U.E. besteht ein dringender Informationsbedarf der betroffenen Bevölkerung sowie auch dringender Handlungsbedarf der Stadt und der Bahnanlieger.
Im Hinblick auf die bereits am 18.12.2013 ablaufende Einwendungsfrist bitten wir schon vor den o.a. Sitzungen um eine angemessene Reaktion des Presseamtes.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith, Sebastian Beer, Dr. Armin Frühauf
Antrag vom: 25.11.2013
Entlohnung von Zustellern der Citipost in Oldenburg
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Oldenburg fordert die Citipost Nordwest GmbH & Co. auf, zu den im Fernsehbericht Monitor gegen sie erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen und den Sachverhalt aufzuklären. Dazu wird Citypost aufgefordert, konkret darzustellen, wie ihr Vergütungssystem gestaltet ist und welcher Stundenlohn sich daraus mindestens für die von ihr entlohnten Personen ergibt.
Die Stadtverwaltung prüft, ob Löhne gezahlt werden, die sittenwidrig sind und informiert darüber die Politik. Ggf. legt die Verwaltung Vorschläge vor, mit denen erreicht werden kann, dass ein Lohn gezahlt wird, der mindestens den derzeit geltenden Minimalanforderungen entspricht.
Begründung:
Die Briefdienstleistungen der Stadt Oldenburg wurden in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 28.10.2013 für den Zeitraum 01.12.2013 – 30.11.2017 an die Citipost Nordwest GmbH & Co. KG vergeben. Die Sendung KONTRASTE wirft diesem Briefdienstleister vor, Dumpinglöhne zu zahlen.
KONTRASTE schreibt dazu auf deren Internetseiten:
Denn eigentlich erhalten Briefträger nach dem Tarif der Deutschen Post AG einen Stundenlohn ab 11 Euro 48. Generell hat das Bundesarbeitsgericht einen Lohn, der um ein Drittel unter diesem ortsüblichen Tarif liegt – wie zum Beispiel die 2 Euro 25 – für sittenwidrig erklärt. Für den Arbeitsrechtler Professor Schüren ist klar erkennbar, ab wann Löhne sittenwidrig sind:
Prof. Peter Schüren
Arbeitsrechtler Universität Münster
„Es kommt einfach darauf an, dass diese Löhne auskömmlich sein müssen. Das kann man sehr schnell ausrechnen. Wenn jemand mit den Stücklöhnen auf 4 Euro kommt, dann ist es ganz klar eine sittenwidrige Gestaltung.“
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 25.11.2013
Genehmigungsfähigkeit des Verwaltungsentwurfs für den Haushalt 2014 der Stadt Oldenburg
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung tritt umgehend mit der Kommunalaufsicht in Kontakt, um im Vorfeld des in diesem Monat anstehenden Ratsbeschlusses über den Haushaltsentwurf für das Jahr 2014 zu klären, ob der Haushalt trotz Überschreitung der vereinbarten Grenze für Neuverschuldungen genehmigt werden könnte oder ob mit einer Ablehnung seitens der Kommunalaufsicht zu rechnen ist.
Begründung:
Mit der Kommunalaufsicht wurde 2010 vereinbart, dass die Neuverschuldung der Stadt Oldenburg einschließlich der Eigenbetriebe für den Finanzplanungszeitraum 2011 – 2014 40 Mio. EUR nicht überschreiten darf. Nach der derzeitigen Planung der Stadtverwaltung würde die Neuverschuldung in diesem Vier-Jahres-Investitionskorridor allerdings bei 52, 7 Mio. EUR und damit 12,7 Mio. EUR über dem SOLL liegen. Die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts steht damit in Frage. Aktuell geht die Verwaltung davon aus, dass ihr Haushaltsentwurf für 2014 trotz der Überschreitung des gesetzten Limits der maximalen Neuverschuldung genehmigt wird.
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 23.10.2013
Baumaßnahme Horst-Janssen-Museum
Beschlussvorschlag:
Die ab November geplante Baumaßnahme wird auf Anfang des nächsten Jahres verschoben. Der Termin wird mit dem Ausstellungsplan und der Betreiberin des Art Cafés abgestimmt und findet nicht während einer hochkarätig (Sonder-)Ausstellung oder geplanten Veranstaltung statt.
Begründung: erfolgt mündlich.
f. d. GRÜNEN-Fraktion f.d. SPD-Fraktion
gez. Andrea Hufeland gez. Christoph Sahm
Antrag vom: 21.08.2013
Nachhaltiges Kommunalpartnerschaftsprojekt
Die Verwaltung stellte mit der Vorlage im Wesentlich das Förderprogramm vor, für das eine Förderung beantragt werden soll.
Für die politischen Beratungen sind jedoch auch Informationen zur Projektkonzeption erforderlich. Daher fordern wir die Verwaltung auf, ergänzende Informationen zum Projektvorhaben (erste Projektskizze) zusammenzustellen, betreffend:
1. Zu den einzelnen Projektbeteiligten hier und in Südafrika: Welche Projektbeteiligte haben ggf. neben Next Energy und BFE sowie der Stadt selbst ihre Mitarbeit angekündigt?
2. In welcher Weise und Funktion sollen die Projektbeteiligten sich in das Projekt einbringen?
3. Gehören auch Nichtregierungsorganisationen und Schulen dazu bzw. eröffnet das Förderprogramm Möglichkeiten für die Integration dieser Institutionen und Organisationen?
4. Welche Ziele werden ggf. mit dem Projekt verfolgt, die über die energetische Sanierung eines Verwaltungsgebäudes hinausgehen?
5. Welche nachhaltigen Wirkungen sind dabei insbesondere im Sektor der Entwicklungshilfe zuzurechnen?
6. Wie gestaltet sich der Kosten- und Finanzierungsplan (u.a. Projektsumme, Förderhöhe)? Welche Kosten würden für die Stadt Oldenburg in der Vorbereitung und in der Durchführung anfallen?
7. Welcher Zeitplan wird angestrebt?
8. Des Weiteren möchten wir uns erkundigen, ob eine potentielle Förderwürdigkeit schon im Gespräch mit dem Fördergeber eruiert wurde.
Der Politik ist bekannt, dass der Oberbürgermeister eine Delegationsreise nach Südafrika plant, bei der u.a. dieses Projekt zum Thema gemacht werden soll. Wir gehen davon aus, dass die Stadt mit Vorschlägen zu den oben genannten Punkten ins Gespräch gehen wird, auf denen eine vorläufige Konzeption weiterentwickelt werden kann.
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith, Susanne Menge
Antrag vom: 21.08.2013
Oldenburger Bahnproblematik – weiteres Vorgehen
Beschlussvorschlag:
1) Die Stadt Oldenburg fordert die DB und das Land Niedersachsen auf, substanziierte Kostenvergleiche zwischen den erforderlichen Kosten einer Ertüchtigung der Bestandsstrecke in Oldenburg und einer Umfahrungsstrecke um Oldenburg (jeweils unter Einschluss einer neuen Huntebrücke) vorzunehmen und diese der Stadt Oldenburg und der Bundesregierung vorzulegen. Dabei soll zur Berechnung von dem Vorschlag des Sachverständigen Prof. Dr. Dobeschinski für eine Umgehungstrasse ausgegangen werden.
2) Die Stadt fordert die Bundesregierung auf, nach Art 114 Abs. 2 GG iVm §§ 88,89 BHO beim Bundesrechnungshof ein Begutachtung dieser Kostenschätzungen vorzunehmen.
Begründung:
Nach den inzwischen vorliegenden Gutachten der Sachverständigen Prof. Dr. Dobeschinski, Kohnen und Dr. Porsch ist der Bau einer Umgehungstrasse um Oldenburg technisch möglich und unter dem Gesichtspunkt der Vorzugswürdigkeit gegenüber dem Ausbau der Bestandsstrecke zu erwägen und weiter vertieft zu untersuchen.
Um damit verbundene unnötige Zeitverzögerungen zu vermeiden, sollten die einzelnen Abwägungskriterien zwischen Bestands- und Ausbaustrecke nicht nacheinander untersucht werden, sondern möglichst zeitgleich.
Ein wichtiger Gesichtspunkt ist der Vergleich der Kosten zwischen Ausbau und Neubau der Strecke.
Die von der Stadt Oldenburg am 18.09.2012 selbst vorgenommene vergleichende Schätzung dieser Kosten (jeweils incl. neuer Huntebrücke) kam zu dem Ergebnis, dass eine Umgehungsstrecke rund 30 Millionen Euro billiger ist als der Ausbau der Strecke. Ein weiterer Vorteil der Umgehungstrasse besteht in der Entlastung des Haushalts der Stadt Oldenburg in Millionenhöhe. Sie muss sich , anders als beim Ausbau der Strecke, nicht an den Kosten zur Veränderung der Bahnübergänge beteiligen.
Gleichwohl verfolgt die DB mit ihrem inzwischen am 4.6.2013 beim EBA eingereichten Antrag den Ausbau der Bestandsstrecke durch Oldenburg hindurch. Die DB wird dabei maßgeblich vom Land Niedersachsen und einigen Fraktionen im Rat unterstützt.
Die Durchführung dieser Planung ist nach unserer Auffassung rechtswidrig. Sie ist mit den in der Bundeshaushaltsordnung (BHO) festgelegten Grundsätzen einer sparsamen Haushaltsführung des Bundes nicht vereinbar (§ 7 BHO).
Die Stadt fordert daher – vor – einer Entscheidung im Planfeststellungsverfahren, eine unparteiische vergleichende Untersuchung zur Klärung der Wirtschaftlichkeit der geplanten Baumaßnahmen durch den Bundesrechnungshof. Eine solche Untersuchung ist nicht nur rechtlich möglich, sondern auch sinnvoll und geboten. §§ 88 und 89 BHO geben der Bundesregierung die Möglichkeit, schon v o r einer Planungsentscheidung die qualifizierte Schätzung des Bundesrechnungshofes einzuholen. Der Bundesrechnungshof ist daher nicht auf den Weg der üblichen nachträglichen Kritik angewiesen.
Das Investitionsvolumen von rund 300 Millionen Euro an Steuergeldern und die derzeit diskutierten Fehlentscheidungen der DB im Netzausbau und bei der Modernisierung der Netze belegen den Sinn und die Notwendigkeit einer solchen unabhängigen externen Einschätzung.
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith, Sebastian Beer, Dr. Armin Frühauf
Antrag vom: 10.06.2013
Stellungnahme der Stadt Oldenburg in Sachen Hubschrauberlandeplatz Evangelisches Krankenhaus
Beschlussvorschlag:
Der in den Sitzungen des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen vom 02.05. und 06.06. diskutierte Entwurf einer Stellungnahme der Stadt Oldenburg zum Antrag des Ev. Krankenhauses auf Genehmigung und Betrieb eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes wird in der in der Anlage (Aenderungsantrag_Hubschrauberlandeplatz_100613.pdf) veränderten Form beschlossen und gegenüber der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr abgegeben.
f. d. Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 07.03.2013
Konzessionsvertrag – Wiederaufnahme des Interessenbekundungsverfahrens
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen wurde der o.g. Tagesordnungspunkt behandelt, jedoch nicht beschlossen.
Wir beantragen als Dringlichkeitsantrag, den Punkt nicht nur im Verwaltungsausschuss, sondern auch im Ausschuss für Allgemeine Angelegenheiten auf die Tagesordnung zu setzen. Die Dringlichkeit ist damit begründet, dass die Entscheidung über die weitere Ausgestaltung der Konzessionsvergabe von erheblicher Tragweite für die gesamte Stadt Oldenburg ist.
In den Ausführungen zum Beschlussvorschlag der Verwaltung (siehe https://ratsinfo.oldenburg.de/to0040.php?__ksinr=1926&toselect=51338, TOP 8) wird für die Option – analog zum Ergebnis im Gutachten von Rödl und Partner – ein Wertzuwachs von ca. € 9 ½ Mio. angegeben, sofern die Stadt Oldenburg die Strom und Gasnetze kauft und anschließend verpachtet.
Wir erbitten eine Beschreibung des Pachtmodells sowie alle weiteren Informationen, die notwendig sind, um zu erfassen, wie diese Option sich darstellt, wie sie in der Umsetzung aussehen würde. Daneben bitten wir alle Annahmen offenzulegen, von denen Rödl und Partner im Gutachten in Bezug auf diese Option und deren Wirtschaftlichkeitsberechung ausgegangen sind.
Bitte geben Sie den Ratsmitgliedern die erbetenen Informationen mit einigen Tagen Vorlauf zu den Ausschusssitzungen.
Vielen Dank im Voraus.
Für die Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 17.01.2013
Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Realisierung einer Bahnumfahrung
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. Angebote zur Ausarbeitung einer Vorplanung für eine Eisenbahnumfahrung entlang der A 29 nach den Vorgaben des Ratsbeschlusses vom 26.11.12 einzuholen,
2. Vertreter des Anwaltsbüros Dolde und des Ingenieurbüros IBK zu einem Gedankenaustausch mit der durch Ratsbeschluss vom 17.12.2012 eingerichteten Projektgruppe nach Oldenburg einzuladen.
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith, Sebastian Beer, Dr. Armin Frühauf
Antrag vom: 09.11.2012
Selbstständige und unselbstständige Stiftungen der Stadt Oldenburg
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung veröffentlicht auf der städtischen Internetseite Kurzdarstellungen der Stiftungen, ordnet die selbstständigen und unselbstständigen Stiftungen der Stadt Oldenburg den Fachauschüssen zu und berichtet im zuständigen Fachausschuss einmal jährlich über Stiftungsaktivitäten, Finanzsituation der Stiftung und – auch über die Finanzen hinausgehende – perspektivische Planungen.
Betroffen sind die folgenden Stiftungen:
Teilhaushalt 13 – Unselbständige Stiftungen (S. 1285 – 1312)
P51.111051 Eric-und-Margarethe-Collins-Stiftung
P52.111052 Friedrich-und-Hedwig-Eilers-Stiftung
P53.111053 Theodor-Francksen-Stiftung
P54.111054 Klaue-Stiftung
P55.111055 Edith-Ruß-Stiftung
P56.111056 Helene -Wellmann-Stiftung
P57.111057 Bernhard-Winter-Stiftung
P58.111058 Witte-Stiftung
P59.111059 Krummland-Stiftung
Teilaushalt – Selbständige Stiftungen
Vereinte Oldenburger Sozialstiftung (VOS) (S. 1317 – 1324)
Klävemannstiftung (S. 1325-1334)
Begründung: erfolgt mündlich
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 20.09.2012
Zwischenergebnis und Ergebnis der Gutachter Rödl & Partner zu denHandlungsoptionen in Bezug auf die Konzessionen Strom und Gas
Beschlussvorschlag: Zwischenergebnis und Ergebnisse der Untersuchung der Handlungsoptionen durch das Gutachterbüro Rödl & Partner werden auf den städtischen Internetseiten veröffentlicht und mit geeigneten Schlagworten verschlagwortet, die das Auffinden der Informationen mit Hilfe von Suchmaschinen gewährleisten.
Begründung: In der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen, am 05.09.2012 gab das o.g. Gutachterbüro öffentlich eine erste Übersicht über Ergebnisse ihre Untersuchungen in rechtlicher und finanzieller Hinsicht und lieferte eine allgemeine Interpretation dieser Ergebnisse. Dabei wurde eine Powerpointpräsentation vorgestellt und die um einige Seiten erweiterte Präsentation in einer gebundenen Fassung den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.
Der bevorstehenden Entscheidung über die Konzessionen für die Strom und Gasnetze in der Stadt Oldenburg ist ein sehr großes Gewicht zuzumessen. Sie betrifft ein wichtiges infrastrukturelles Angebot und tangiert den städtischen Haushalt erheblich.
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
– Fraktionssprecherin –
Antrag vom: 20.09.2012
Richtlinie 2012 – Wohnungsförderungsprogramm für Oldenburg
Änderungsantrag:
A: Allgemeine Bestimmungen
Zu 6. Die Stadt prüft im Einzelfall, ob nicht ausnahmsweise für 2012 bereits begonnene
Bauvorhaben gefördert werden können. Eine Förderung ist nur möglich, wenn die
Nettokaltmiete gem. Abschnitt B, Pkt. 2 ohne die Förderung nicht erreicht werden
kann.
Zu 10. Dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauen werden vor Bewilligung durch die
Verwaltung die in Frage kommenden Bauvorhaben vorgestellt.
B: Schaffung von preisgünstigen Mietwohnraum
Zu 2. Die Nettokaltmiete darf bei Wohnungen bis 45 qm maximal 6,80 €/qm und da-
rüber hinaus 6,00 €/qm betragen.
Außerdem muss das Objekt mind. 10 Jahre im Bestand gehalten werden.
Zu 4. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 30 % der Baukosten gemäß Teil A,
Pkt. 5 für die Bruttowohnfläche.
f. d. SPD-Ratsfraktion
gez. Ursula Burdiek
f.d. GRÜNEN- Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 16.07.2012
Vorbehaltsbeschluss über die Mietverträge auf dem Gelände des alten Schlachthofes (Stau)
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass Änderungen an den Mietverträgen, die das Gelände des alten Schlachthofes am Stau betreffen, bzw. Kündigungen eben dieser Mietverträge nur vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses getroffen werden können.
Begründung: Erfolgt mündlich.
f. d. Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer
– Fraktionssprecher –
Antrag vom: 13.07.2012
Bau einer privaten Erschließungsstraße an der Wilhelmshavener Heerstraße 52 – Fällung von Bäumen und deren Kompensation
Nächste Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten
Hier: Dringlichkeitsantrag
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Bau einer privaten Erschließungsstraße an der Wilhelmshavener Heerstraße 52
– Fällung von Bäumen und deren Kompensation –
auf die Tagesordnung.
Begründung: – Erfolgt mündlich –
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
– Fraktionssprecherin –