Betriebsausschuss Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft und Hochbau

Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 25.8.2022

Klima- und Ökobilanz in der Gebäudeplanung – Quantifizierung von Klimaauswirkungen

Beschlussvorschlag:

Für künftige Bauprojekte der Stadt Oldenburg und ihrer kommunalen Gesellschaften wird in der Planungsphase standardmäßig eine Treibhausgas- und Ökobilanz erstellt. Dies gilt für Bau- und Sanierungsvorhaben von Gebäuden ab einer Größenordnung von 10 Millionen Euro (Gesamtbaukosten).

Falls verschiedene Varianten eines (Neu-)bauprojektes geplant werden (wie etwa kürzlich für das Flötenteichbad), wird die Bilanz für alle geplanten Varianten aufgestellt.

Falls alternativ zur Neubau-Option auch ein vorhandenes und bereits genutztes Gebäude vorhanden ist, wird zusätzlich auch die Option „Sanierung“ vergleichend zum Neubauszenario betrachtet.

Bilanziert, geprüft und verglichen werden mindestens folgende Aspekte:

  • Treibhausgas-Emissionen durch Energieverbrauch, Bau und Baumaterialien (Graue Energie) über die geplante Lebensdauer des Gebäudes
  • Möglichkeit zur energetischen (Teil-)Versorgung des Quartiers durch das neue Gebäude
  • Plan zur Weiterverwendung & Recycling von Baumaterialien nach Lebensende des Gebäudes aus heutiger Sicht
  • Externe Kosten für den Ausstoß von Treibhausgasemissionen über die Lebensdauer des Gebäudes für Energieverbrauch und graue Energie (als CO2 Preis kann die aktuelle Kostenabschätzung des Umweltbundesamtes dienen, nach der (Stand 2020) eine Tonne CO2 Umweltkosten in Höhe von 195 € verursacht)
  • Abschätzung der Energiekosten über die geplante Lebensdauer des Gebäudes.[1]

Die Verwaltung wird beauftragt, beim nächsten möglichen Projekt in der oben genannten Größenordnung Treibhausgas- und Ökobilanz wie oben umrissen beispielhaft durchzuführen. Die Verwaltung berichtet im ASUK und BEGH anschließend von den Erfahrungen.

Begründung:

Quantitative Treibhausgas-Bewertungen können zum Teil unerwartete Klimaschutzpotentiale aufdecken. Sie ermöglichen der Politik auf Basis handfester Zahlen – den Kosten auf der einen, dem Ausstoß oder der Einsparung von Treibhausgasen auf der anderen – eine fundierte Abwägung. Auch die Verwaltung erachtet „die Bewertung quantitativer Auswirkung[en] bei einzelnen größeren Vorhaben als sinnvoll“ (22/0038). Im Nachhaltigkeitsleitbild der Stadt Oldenburg ist ebenso festgehalten: „Die ressourcenschonende Gebäudesanierung (von Wohn- und Nichtwohngebäuden) im Einklang mit dem städtischen Klimaschutzziel vorantreiben; dabei sowohl die Sanierungsquote als auch die Sanierungstiefe steigern und vor Abriss eine CO2-Bilanz als Entscheidungsgrundlage heranziehen.“

Um einen ersten Eindruck vom Umfang, Chancen und Grenzen einer solchen Bilanzierung zu erhalten, ist es sinnvoll sie in einer Testphase zu erproben und diese auszuwerten. Dabei kann ggf. auf Annahmen und Berechnungsmethoden aus etablierten Qualitätssiegeln (z.B. Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) zurückgegriffen werden.

Die Klima- und Ökobilanzierung wird zunächst bei städtischen Bauvorhaben für Gebäude durchgeführt. Langfristig könnten die Erfahrungen hieraus etwa auch für das Projekt „Klimahaushalt“ nützlich sein oder auf Projekte im Verkehrsbereich ausgeweitet werden.

f. d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN                                   f. d. SPD-Ratsfraktion

gez. Maik Niederstein, Dr. Sebastian Rohe, Thorsten van Ellen,      gez. Vally Finke, Thomas Klein, Paul Behrens

Dr. Alaa Alhamwi

[1] Gerade bei fossilen Energieträgern wie Erdgas ist die zukünftige Preisentwicklung schwierig abzuschätzen. Grundlage der Kostenschätzung kann der zu einem Stichtag fix fortgeschriebene Preis für verschiedene Energieträger sein, ggf. zzgl. bereits absehbarer Preisaufschläge, z.B. durch festgelegt CO2-Preispfade. Alternativ könnten verschiedene Preisszenarien angegeben werden, die auf begründeten Schätzungen und Studien beruhen und Unsicherheitsspannen mit abbilden.


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 23.6.2022

Nutzungskonzepte Tiefgarage-CCO

Wir beantragen die Weitergabe der erarbeiteten Nutzungskonzepte und die Vorstellung dieser Machbarkeitsstudie.

Begründung:

Bereits am 02.05.2019 beantragte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Oldenburg einen
Bericht zum Zustand der CCO Tiefgarage. In der Folge wurde im Oktober 2020 eine Variantenuntersuchung
zur Sanierung der Tiefgarage in Auftrag gegeben. In einem Pressebericht von November 2021 wird eine
Machbarkeitsstudie mit der Prüfung verschiedener Nutzungskonzepte (vom Rad übers Auto bis hin zum Lieferverkehr)
angekündigt – laut Aussagen der Verwaltung sollte diese bis „spätestens zum zweiten Verkehrsausschuss“
der neuen Ratsperiode vorgelegt werden. Der zweite reguläre Verkehrsausschuss fand im März 2022 statt, die Machbarkeitsstudie wurde bis dato nicht vorgelegt.

Im Zusammenhang mit dem Neubau des Stadtmuseums muss in Folge über eine Sanierung und/oder Weiternutzung
der Tiefgarage entschieden werden. Eine sachgerechte Lösung kann u.E. nur auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie gefunden werden. Daher ist die Vorlage dieser Ausarbeitung im BEGH entscheidend. Parallel bietet sich ebenfalls eine Beratung im Verkehrsausschuss an, da verschiedene Nutzungskonzepte der Tiefgarage vom Rad übers Auto bis zum Lieferverkehr zur Debatte stehen dürften und somit auf die Mobilitätsplanung in der Stadt Einfluss genommen wird.

f. d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN                                f.d. SPD-Ratsfraktion

Ruth Drügemöller, Dr. Sebastian Rohe,                                        Bernhard Ellberg, Christina Bernhardt,
Ingrid Kruse, Andrea Hufeland                                                     Tom Schröder


Antrag vom 17.5.2022

Energiesparmaßnahmen des EGH und finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Mit welchen Energiesparmaßnahmen hat der EGH bereits auf die Ausrufung der Frühwarnstufe aus dem Notfallplan Gas Ende von Ende März reagiert?
  2. Welche weiteren kurzfristigen Energiesparmaßnahmen werden für den EGH und die städtischen Gebäude (z.B. Schulgebäude, Sporthallen) erwogen und könnten bereits im Sommer und Herbst dieses Jahres umgesetzt werden (z.B. Anpassung Beleuchtungszeiten und -Technik, Reduzierung von Raumtemperaturen, Einbau von Wassersparvorrichtungen, Ausweitung des Homeoffice zur Reduzierung von Pendelfahrten…)?
  3. Welche Vorbereitungen und Strategien verfolgen Stadtverwaltung und EGH, um sich auf eine mögliche Gasknappheit und Versorgungsengpässe im nächsten Herbst und Winter vorzubereiten?
  4. In welcher Größenordnung werden die gestiegenen Energiekosten zu Kostensteigerungen im EGH führen und mit welchen Mehrausgaben für den städtischen Haushalt (durch Defizitausgleiche) ist dadurch zu rechnen?

Begründung: 

Als Folge des Angriffskriegs von Russland auf die Ukraine sind die Kosten für fossile Energien in Europa und weltweit massiv gestiegen. Es ist nicht auszuschließen, dass es im kommenden Herbst und Winter zu Erdgas-Versorgungsengpässen kommt. Als Reaktion hat das Bundeswirtschaftsministerium Ende März die „Frühwarnstufe“ aus dem Notfallplan Gas ausgerufen. In dieser Vorsorgestufe sind alle Energieverbraucher*innen aufgerufen, ihren Gasverbrauch kritisch zu überprüfen. Als Zeichen der Solidarität und Verantwortung sollte der EGH alle Einsparpotenziale ernsthaft prüfen und damit den Gasverbrauch kurzfristig so gut es geht reduzieren.

gez. Dr. Sebastian Rohe, Ruth Drügemöller, Andrea Hufeland, Ingrid Kruse


Anfrage vom 5.4.2022

Konsequenzen aus dem Gutachten „Klimagerechte Sanierung der städtischen Gebäude

In dem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Laut dem Szenario 2 (Klimaneutralität bis 2035) im Gutachten des Fraunhofer-Institut für Bauphysik müssten jährlich 7,14 % der städtischen Gebäude komplettsaniert werden – dies entspricht etwa 20 Gebäuden im Jahr bzw. einer zu sanierenden beheizten Nettoraumfläche von 24.500 m2.
    Wie war die Sanierungsgeschwindigkeit in der Vergangenheit? Wir bitten um eine Darstellung der genannten drei Kennzahlen für die vergangenen fünf Jahre
  • Im Gutachten wird festgestellt, dass „neue Personalstellen geschaffen werden [müssen], um die zahlreichen Projekte zu realisieren“. Wie hoch schätzt die Verwaltung den Personalbedarf im EGH ein, um die in Szenario 2 beschriebene Sanierungsgeschwindigkeit zu erreichen? Welche Stellen werden konkret benötigt?
  • Plant die Verwaltung einen Teil der Sanierungen durch externe Vergaben planen und durchführen zu lassen (Vergabe an externe Dienstleister und Generalunternehmer, Nutzen von Energiespar-Contracting)? Welche Vor- und Nachteile ergeben sich mit Blick auf die Kosten und die Realisierungsgeschwindigkeit bei externen Vergaben gegenüber der eigenen Planung von Sanierungen?
  • Laut Ratsbeschluss (20/0867/4) sollen die „Dächer [der EGH-eigenen Gebäude] zügig und flächendeckend möglichst bis 2027 mit PV-Anlagen belegt werden“. Sieht die Verwaltung hier einem Zielkonflikt mit dem Sanierungsfahrplan? Oder können alle für PV-geeigneten Gebäude bereits bis 2027 saniert werden (sodass etwa nötige Dachsanierungen und PV-Belegung parallel durchgeführt werden können)?
  • Laut dem Szenario 2 (Klimaneutralität bis 2035) müssten PV-Anlagen mit einer Nennleistung von gut 30.000 kWpeak auf städtischen Dächern installiert werden (ca. 70 % der geeigneten Dachfläche, gut 2 Millionen Euro Investitionskosten/Jahr). Wie schätzt die Verwaltung das Potenzial der Nutzung weiterer „Dual Use“ Flächen für PV (z.B. PV-Überdachung von Parkplätzen) ein, um die 30.000 kWpeak möglichst schnell und kostengünstig zu erreichen?

 Begründung:

Das Gutachten des Fraunhofer Instituts wurde in der letzten Sitzung des BEGH vorgestellt. Es liefert eine wichtige und umfassende Grundlage für die Planung der energetischen Sanierung aller städtischen Gebäude. Dies sollte bis spätestens 2035 erfolgen, da die Stadt Oldenburg bis zu diesem Zeitpunkt klimaneutral werden soll. Für dieses Szenario werden Investitions- und Planungskosten von jährlich etwa 27 Millionen Euro über 14 Jahre prognostiziert. Demgegenüber stehen noch nicht einberechnete Fördergelder und gesparte Kosten durch Energieeinsparungen von mindestens 2 Millionen Euro / Jahr[1].

Aufbauend auf dem Gutachten sollen die oben aufgeführten Fragen dazu beitragen, den Personalaufwand und den Fahrplan für Sanierungen und PV-Ausbau für die kommenden Jahre möglichst genau abzuschätzen und Rahmenbedingungen für den EGH bereit zu stellen, um schnellst- und bestmöglich mit den Sanierungen zu beginnen.

Dr. Sebastian Rohe, Ruth Drügemöller, Andrea Hufeland, Ingrid Kruse

 

[1] Dem Gutachten liegt ein sehr niedriger (48,74 € / MWh), nicht-steigender und damit unrealistischer Gaspreis zugrunde. Schon heute ist der Preis für Erdgas deutlich höher – private Verbraucher*innen zahlten bereits im ersten Halbjahr 2021 (also vor dem Angriffskrieg in der Ukraine) durchschnittlich 64 € / MWh. Zudem wird der Gaspreis allein wegen der schon beschlossenen CO2-Preissteigerungen weiter ansteigen. Dies lässt vermuten, dass die realisierten Kosteneinsparungen deutlich höher ausfallen. Die prognostizierten Kosteneinsparungen beziehen sich zudem auf die Energiekosten im Ausgangsjahr und nicht auf den Vergleich mit einem Szenario „keine Sanierungen“.


gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 7.2.2022

Überdachung eines Parkplatzes mit PV-Anlagen

Beschlussvorschlag:

Der Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft und Hochbau wird beauftragt, eine geeignete Parkplatzfläche (mit mindestens 35 Stellplätzen) auf seinen Grundstücken möglichst vollständig als Pilot- und Demonstrationsprojekt mit PV-Modulen zu überdachen.

Bis zum August 2022 legt der BEGH dem Ausschuss einen Zwischenbericht zu identifizierten Potenzial-Parkplatzflächen, den voraussichtlichen Kosten und den möglichen Betriebsmodellen (Netzeinspeisung, Eigenverbrauch angrenzende Gebäude, E-Ladestationen, Lieferung an Dritte vor Ort) vor.

Die Module sollen bis zum April 2023 installiert und im Betrieb sein.

Begründung:

Um die Klimaziele des globalen Paris-Abkommens und der Stadt Oldenburg zu erreichen, müssen viel mehr Flächenpotenziale zur Nutzung von Erneuerbaren Energien genutzt werden. Ein großes Potenzial hat die Integration von Photovoltaik in schon erschlossenen Flächen, wie etwa auf versiegelten Parkplätzen. Mit dieser doppelten Flächennutzung wird der Flächenverbrauch reduziert und wir können noch mehr klimafreundlichen und günstigen Solarstrom ernten. Laut Fraunhofer ISE (2021) könnten bei einer PV-Überdachung von 300.000 großen Parkplätzen in Deutschland etwa 59 GWpeak PV-Leistung erreicht werden[1]. Damit allein könnte Deutschland seine insgesamt installierte PV-Leistung etwa verdoppeln. Die Überdachung von Parkplätzen kann noch weitere Vorteile haben, etwa ein Kühleffekt im Sommer oder reduzierte Kosten für den Winterdienst bei Schneefall und Glätte.

Aus diesen Gründen führen immer mehr Bundesländer eine grundsätzliche Pflicht zur Überdachung von Parkplätzen ein. In Baden-Württemberg etwa sollen alle Parkplätze ab 35 Stellplätzen, für die ab dem 01.01.2022 ein Antrag auf Baugenehmigung gestellt wird, eine PV-Überdachung vorgesehen werden. Auch die Klima-Enquete der Bremischen Bürgerschaft hat sich in ihrem Abschlussbericht dafür ausgesprochen, eine verpflichtende Solarüberdachung von Parkplätzen ab 25 Stellplätzen für Gewerbe, Supermärkte und neue Wohngebiete einzuführen. Als Kommune könnte Oldenburg in Niedersachsen bei diesem Thema zum Vorreiter werden und mit einem Projekt in den eigenen Liegenschaften Erfahrungen sammeln.

gez. Dr. Sebastian Rohe, Ruth Drügemöller,                gez. Tom Schröder, Christina Bernhardt, Bernhard Ellberg

Andrea Hufeland, Ingrid Kruse

[1] Fraunhofer ISE (2021, S. 35 ff.): Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland. Online abrufbar unter: https://www.ise.fraunhofer.de/content/dam/ise/de/documents/publications/studies/aktuelle-fakten-zur-photovoltaik-in-deutschland.pdf


Anfrage vom 26.11.2021

Rahmenvereinbarung über die elektronische Beschaffung von Hygieneartikeln und Verbrauchsartikeln in der Gebäudereinigung – Auftragsvergabe

Welche Nachhaltigkeitskriterien werden bei der Beschaffung von Reinigungsmittel und Hygieneartikeln beachtet? Welche Produktvorgaben und Zuschlagskriterien müssen aktuell erfüllt werden? Werden dabei die Leitfäden vom Umweltbundesamt bzw. Vergabe-Insider berücksichtigt?

Welche Nachhaltigkeits-Kriterien werden in Ausschreibungen für die Fremdreinigung gefordert und bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt?

Begründung:

Die Stadt Oldenburg hat jährliche Ausgaben von  ca. 400 000€ für Hygiene- und Reinigungsmittel  und

5 Mio. € für die Fremdreinigung ihrer Gebäude. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien birgt auch für die Unterhaltsreinigung von städtischen Gebäuden, bei der Beschaffung von Verbrauchsartikeln, Hygiene- und Reinigungsmitteln und der Vergabe an Reinigungsfirmen ein großes ökologisches Potenzial, besonders auch in Hinblick auf den Wasserschutz. Sie erfordert allerdings die Erstellung eines optimierten Leistungsverzeichnisses mit Berücksichtigung von Aspekten zu Inhaltsstoffen von Reinigungsmitteln und Ausschluss problematischer Mittel, zur Verpackung oder zum Gesundheits- und Arbeitsschutz für die Reinigungskräfte. Das Bundesumweltamt empfiehlt zudem eine regelmäßige Schulung des Reinigungspersonals.

gez. Andrea Hufeland und Ingrid Kruse


Antrag vom 20.11.2020

„Gebäudegrundstücke des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft und Hochbau“

Die Verwaltung wird beauftragt, eine aktuelle Liegenschaftsübersicht des EGH´s vorzulegen.

Insbesondere die Wohngebäude (WE) sind auf einer getrennten Liste, im nicht öffentlichen Teil,  aufzuführen. Wichtig wäre hier die Information darüber, ob diese WE vermietet sind, seit wann und welcher Mietzins erhoben wird.

Begründung:

Insbesondere soziale Konzepte  (Grauer Wohnungsmarkt) erfordern u.a. Wohnangebote. Bevor Objekte auf dem Wohnungsmarkt teuer angemietet werden, sollte u.E.  der EGH, dafür in Frage kommende Kapazitäten anbieten.

gez. Ingrid Kruse, Kurt Bernhardt


Antrag vom 22.10.2019

Abnahme der alten Jalousien am ehemaligen Realschulgebäude der IGS Flötenteich – Sachstandbericht

Wir bitten um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

  1. Warum wurden die alten Jalousien, entgegen der Beschlusslage, immer noch nicht abgenommen?
  2. Wann werden die alten Jalousien abmontiert?
  3. Wann wird die neue Beschattungsmöglichkeit angebracht?

Begründung:

Bereits in den Sitzungen vom 29.11.2018 und vom 06.06.2019, haben wir die Problematik hinsichtlich der Jalousien (unerträgliche Geruchsbelästigung) angesprochen. In der Sitzung am 06.06.19, sind wir im Ausschuss u.a. nach ausführlicher Anhörung von Herrn Dr. Hostrup (Lehrer an der IGS und Fachmann für Innenraumhygiene) und Beratung übereingekommen, dass die alten Jalousien schnell abgebaut werden sollen. Hierfür sollte ein Termin mit der Schulleitung abgestimmt werden, denn die Emissionsbelastung ist den Kindern als auch den Lehrenden nicht länger zuzumuten. Auch kann nicht 100%ig ausgeschlossen werden, dass es aufgrund der Ausdünstungen nicht doch zu Gesundheitsgefährdungen kommt.

Im Ausschuss waren wir uns ebenfalls darüber einig, dass die neue Beschattung entgegen dem Vorschlag der Verwaltung, möglichst früh im Jahr 2020 angebracht werden soll.

gez. Ingrid Kruse, Kurt Bernhardt


Antrag vom 16.8.2019

“ Investitionsbedarfe und Energieeinsparpotenziale städtischer Gebäude und Liegenschaften“ 

Die Verwaltung wird beauftragt, objektbezogen einen umfassenden Bericht über die kurz,-, mittel- und langfristig erforderlichen Investitionen zu geben. Außerdem soll eine Rankingliste der Gebäude mit den größten Energieeinsparpotenzialen vorgelegt werden.

Begründung:

Wo werden welche Finanzmittel am dringendsten benötigt, darüber laufen in Kürze die Haushaltsberatungen bzw. werden immer wieder Verkaufsoptionen geknüpft. Um hier sachgerechte Entscheidungen zu treffen sind entsprechenden Kennzahlen erforderlich. Bereits in der Vergangenheit wurde von unserer Fraktion mehr Transparenz zu den in Zukunft erforderlichen Investitionen der städtischen Gebäude und Liegenschaften gefordert.

Am 01.03.2018 wurde von der Verwaltung zugesagt einen Bericht über die Gebäude mit dem größten Sanierungsbedarf nach der Sommerpause vorzulegen. In der Sitzung am 06.09.2018 wurde dann von Seiten der Verwaltung mitgeteilt, dass die gewünschte Vorlage erst im Frühjahr 2019 vorgelegt würde.

Diese Auflistung liegt bis dato nicht vor, wir bitten um Vorlage der Aufstellung zur nächsten Sitzung.

Darüber hinaus wurde in der Sitzung vom 29.11.2018,   im Rahmen der Beratung des Energieberichtes (Vorlage: 18/0876) von der Verwaltung zugesichert, dass zukünftig durch ein stärkeres Energiecontrolling ein Ranking der Gebäude mit den größten Energieeinsparpotenialen ermittelt werden soll, die dann gezielt saniert werden könnten.

Wir bitten hierzu ebenfalls um einen objektbezogenen Bericht „Energiecontrolling “.

gez. Ingrid Kruse, Kurt Bernhardt


Antrag vom 20.5.2019

Feuerwache I – erneut Setzrisse im Mauerwerk?

Die Verwaltung wird beauftragt, einen aktuellen Bericht – ggfs. mit Fotomaterial –  hinsichtlich des baulichen Zustandes der Feuerwache I zu geben.

Weiter bitten wir die Verwaltung mitzuteilen, ob weitere Setzrisse im Mauerwerk aufgetreten sind?

Sollte es zu keinem Stillstand bei der Setzung gekommen sein, ist aus unserer Sicht eine Ursachenforschung (Haftungsfragen) unabdingbar.

Was schlägt die Verwaltung zum weiteren Vorgehen vor?

Begründung:

Am 26.09.2017, fand eine Besichtigung der Feuerwache I statt. Die vorhandenen Bauschäden wurden in Augenschein genommen. Vor allem die Risse zwischen  Hauptgebäude und Fahrzeughalle waren unübersehbar sogar ein Sprungschacht musste vorübergehend gesperrt werden. Im Folgejahr wurden diese Schäden beseitigt und von der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass keine weiteren Setzungen zu beobachten seien, ist es dabei geblieben oder sackt das Gebäude weiter ab.

gez. Ingrid Kruse, Kurt Bernhardt


Antrag vom 20.5.2019

Gesundheitsgefährdung durch Ausdünstungen der Jalousien  im ehemaligen Realschulgebäude der IGS Flötenteich 

Bereits in der Sitzung vom 29.11.2018, hatten wir einen Dringlichkeitsantrag hierzu gestellt und um die Beantwortung der Fragen gebeten.

Nunmehr ist fast ein halbes Jahr vergangen und wir bitten erneut um die Beantwortung nachstehender Fragen:

  • Welche Messungen wurden durchgeführt  um  Gesundheitsgefährdungen der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte der IGS Flötenteich in dem Zusammenhang auszuschließen?
  • Von wem wurden die Messungen durchgeführt und wurde das Gesundheitsamt eingeschaltet?
  • Welche Untersuchungsergebnisse liegen im Einzelnen vor?
  • Wurden gesetzliche Grenz- oder Richtwerte in den Klassen/Innenräumen überschritten?
  • Warum wurde der Austausch schon mehrfach verschoben?
  • Wann werden die Jalousien ausgetauscht werden?
  • Wie hoch belaufen sich die Kosten für eine neue Beschattung?

Begründung:

Nach wie vor dünsten die Jalousien aus und führen u.a. zu einem schlechten Raumklima in den Klassenzimmern und das obwohl diese schon seit über 10 Jahren dort hängen. Diese Tatsache spricht dafür, dass die Jalousien nicht für ein Schulgebäude geeignet waren und sind. Es ist nicht richtig, dass der BEGH in der Vergangenheit keine Kenntnis von der Problematik hatte. Gegenüber Mitarbeitern des BEGH wurde bereits in der Vergangenheit  mehrfach (leider nicht schriftlich) von Seiten der Schule  diese Problematik geschildert und große Besorgnis geäußert, passiert ist leider nie etwas.

gez. Ingrid Kruse, Kurt Bernhardt


Antrag vom 24.05.2018

Sitzung des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes Geäudewirtschaft und Hochbau am 07.06.2018

Sehr geehrte Frau Nießen,

wir bitten zur o.a. Sitzung um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes:

„BBS Maastrichter Straße – Qualitätssicherung“.

Wir bitten um einen mündlichen Bericht als auch um die schriftliche Beantwortung nachstehender Fragen:

1. Welche Erfahrungen (positive/negative) wurden mit der Vergabe an einen Totalunternehmer, hier
die Firma Goldbeck, gemacht?

2. Sind in den drei Jahren seit Inbetriebnahme der BBS Mängel aufgetreten? Wenn ja, welche? Werden/wurden diese Mängel im Rahmen der Gewährleistung beseitigt?

3. Welche Nachbesserungen wurden vorgenommen? Welche stehen noch aus? Wer trägt die Kosten hierfür?

4. Arbeitet die Gebäudetechnik so gut wie geplant? Liegen hierzu Prüfergebnisse vor?

5. Ist der Energieverbrauch im Betrieb wie geplant? Bitte die Entwicklung der Energieverbräuche aufzeigen.

6. Wie fällt das Gesamtfazit (Zufriedenheit) mit dem Wissen und der Erfahrung des Baus und der drei Jahre Schulbetrieb aus?

Begründung:

In der Sitzung des BEGHs vom 05.04.2018 wurde angeregt, künftig aufgrund der Lage in der Bauwirtschaft auch über weitere Vergaben an „Generalunternehmer“ nachzudenken. Um hier eine sachgerechte Diskussion führen zu können, sollte am Beispiel der BBS Maastrichter Straße aufgezeigt werden, welche Erfahrungen (Qualität und Nachhaltigkeit) gemacht wurden.

Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Ingrid Kruse, Kurt Bernhardt


Antrag vom 11.02.2018

Feuerwache I – Überprüfung der Setzrisse im Mauerwerk

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bericht – ggfs. mit Fotomaterial – über die im letzten Herbst festgestellten Setzrisse im Mauerwerk zu geben und die Ursachen für die aufgetretenen Schäden im Detail darzustellen.

Außerdem bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  • An welchen Setzmarkierungen gab es Veränderungen?
  • Haben sich weitere Setzungen eingestellt?
  • Ist der betroffene Sprungschacht wieder im Einsatz?
  • Welche Reparaturarbeiten wurden bislang durchgeführt?
  • Sind weitere Baumaßnahmen am Gebäude erforderlich?

Begründung: 

Am 26.09.2017 fand eine Besichtigung der Feuerwache I statt. Die vorhandenen Bauschäden wurden in Augenschein genommen. Vor allem die Risse zwischen Hauptgebäude und Fahrzeughalle waren unübersehbar. Sollte es zu keinem Stillstand bei der Setzung gekommen sein, ist eine weitere Ursachenforschung unabdingbar.

gez. Ingrid Kruse, Kurt Bernhardt


Antrag vom: 26.01.2018

Investitionsbedarfe städtischer Gebäude und Liegenschaften

Die Verwaltung wird beauftragt, objektbezogen einen umfassenden Bericht über die kurz,- mittel- und langfristig erforderlichen Investitionen zu geben.

Begründung: 

Bereits in der Vergangenheit wurde von unserer Fraktion mehr Transparenz zu den in Zukunft erforderlichen Investitionen gefordert.

Aktuelle Diskussionen zu verschiedenen Objekten der Stadt Oldenburg  sei es,  die Jugendherberge, die Moormannhalle, die städtischen Schwimmbäder usw. erfordern nicht nur  finanzpolitische Entscheidungen der Politik. Damit die Mitglieder des Betriebsausschusses sich einen besseren Überblick verschaffen können und eine Entscheidungsfindung sachgerecht erfolgen kann, ist es wichtig regelmäßig über die Investitionsbedarfe städtischer Gebäude und Liegenschaften informiert zu werden.

Nur der Hinweis, von Fall zu Fall, sprich von Maßnahme zu Maßnahme, die erforderlichen Informationen zu bekommen reicht nicht aus.  Gerade mit Blick darauf, dass in verschiedenen Gebäuden/Liegenschaften der Stadt Oldenburg ein Investitionsstau entstanden ist, fordern wir mehr Transparenz.

Die Mitglieder des Betriebsausschusses benötigen diesen objektbezogenen Bericht, denn nur so können Prioritäten und Planungen sachgerecht  im Ausschuss abgestimmt werden.

gez. Ingrid Kruse, Kurt Bernhardt


Antrag vom: 19.10.2017

Bauvorhaben Grundschule Drielake 

Die Verwaltung wird gebeten einen Bericht zum Stand der geplanten Baumaßnahme zu geben.

Begründung: 

Im Schulausschuss am 04.04.2017, wurde der Beschluss zur Dreizügigkeit ab dem Schuljahr 2019/2020 gefasst. Insbesondere der Ausbau des Ganztages und die Inklusion stehen im Vordergrund der Maßnahme. Eine frühzeitige Planung und Einbeziehung aller Beteiligten ist daher von Vorteil.

gez. Ingrid Kruse, Kurt Bernhardt


Antrag vom: 1.9.2017

Feuerwache 1: erhebliche Setzrisse – Sicherheit eingeschränkt? 

  1. Wann genau fand die Schlussabnahme des Gebäudes der Feuerwache 1 statt?
  2. Wann genau endete die Verjährungsfrist für Mängelansprüche?
  3. Wer hat die Schlussabnahme durchgeführt? Wurden bei der Schlussabnahme Mängel festgestellt?
  4. Hat die Verwaltung vor Ablauf der Verjährungsfrist eine Bestandsaufnahme des Gebäudes durchgeführt?
  5. Falls ja: hat die Verwaltung dabei Mängel festgestellt?
  6. Falls ja: wie ist das weitere Vorgehen bei der Mängelbeseitigung? Wurde bereits begonnen, diese Mängel zu beheben?
  7. Wie hoch sind die Kosten, die durch die Beseitigung der Mängel entstehen? Wer hat diese Kosten in welcher Höhe zu tragen?

gez. Kurt Bernhardt, Ingrid Kruse


Antrag vom 25.8.2017

Feuerwache 1

Die Verwaltung bietet für interessierte Ratsmitglieder noch im September 2017 einen Besichtigungstermin der Feuerwache 1 an.

Begründung:

Es gibt unterschiedliche Informationen und Einschätzungen, wie schwerwiegend die Bauschäden an der Feuerwache 1 sind. Neben der Beantwortung unseres Fragenkataloges in der Sitzung des EGH hält es deshalb die grüne Ratsfraktion für geboten, dass sich die Ratsmitglieder zeitnah ein eigenes Bild vor Ort machen können.

Damit erfüllt der Rat seine gesetzliche Aufsichts- und Kontrollpflicht.

„Die NWZ durfte das Gebäude übrigens trotz einer schon am Mittwoch gestellten Anfrage nicht in Augenschein nehmen“ (NWZ, 25.8.17, S. 27).

Nachdem der Presse eine Besichtigung verweigert wurde, scheint die Augenscheinnahme durch Ratsmitglieder umso gebotener zu sein.

gez. Kurt Bernhardt, Ingrid Kruse


Antrag vom 23.8.2017

Feuerwache 1: erhebliche Setzrisse – Sicherheit eingeschränkt?

Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Seit wann genau ist die Verwaltung über die erheblichen Setzrisse bei der erst gut 5 Jahre alten Feuerwache 1 in der Ibo-Koch-Straße informiert?

2. Ist es richtig, daß die Setzungen zu deutlichen Schrägen in Räumen geführt haben?

3. Ist es richtig, daß dadurch Türen nicht mehr gängig sind bzw. andere Türen in der Luft stehen?

4. Ist es richtig, daß es zu 3,5 cm großen Rissen in den Wänden – auch den Außenwänden – gekommen ist?

5. Ist es richtig, daß ein Rutschturm für den schnellen Einsatz der Feuerwehr aufgrund der erheblichen Schäden nicht mehr sicher genutzt werden kann und deshalb gesperrt werden musste?

6. Kann es dadurch zu Verzögerungen beim Rettungseinsatz kommen?

Ist im Extremfall die Sicherheit in der Stadt gefährdet?

7. Was hat die Verwaltung inzwischen unternommen, um die Schäden zu beheben?

8. Welche Kosten entstehen und wer muss sie tragen?

9. Wann werden die Schäden behoben sein? Oder sind sie nicht zu reparieren?

gez. Kurt Bernhardt, Ingrid Kruse


Antrag vom 02.08.2016

Raumnot bei der Musikschule Oldenburg

Die Schülerzahl der Musikschule hat sich in den letzten 10 Jahren auf mehr als 3100 verdoppelt (Stand 12/2015). Gleichzeitig bricht der Raum für den Unterricht zunehmend weg, da immer mehr Schulen als

Ganztagsschulen geführt werden. Das Hauptgebäude der Musikschule bietet nur Raum für ca. 12% der Schülerinnen und Schüler. Der restliche Unterricht muss an 35 verschiedenen Standorten durchgeführt werden. Hinzu kommen noch 14 Kindergärten und Kitas mit denen Kooperationen bestehen.

Trotz dieser Vielzahl von Standorten gab es bereits im Februar diesen Jahres rund 250 unversorgte Schülerinnen und Schüler, die nicht berücksichtigt werden konnten (Kulturausschuss 16.2.16).

Wir stellen folgende Fragen:

1. Wie stellt sich die Raumsituation zu Beginn des neuen Schuljahres dar?

2. Wie viele Schülerinnen und Schüler stehen aktuell auf der Warteliste?

3. Sind noch weitere Standorte hinzugekommen?

4. Wie viele Räume müssen doppelt belegt werden?

5. Was konkret hat die Verwaltung seit dem 16.2.16 unternommen, um die „erheblichen

Probleme“ hinsichtlich der „Unterrichts- und Probenmöglichkeiten“ zu lösen?

6. Am 16.2. hat die Verwaltung die Idee für ein Haus der Musik vorgestellt. Wurde diese Idee im

letzten halben Jahr weiterentwickelt?

7. Wurde der Raumbedarf untersucht?

8. Wurden mögliche Synergien und Kooperationen untersucht?

9. Wurden Gebäude oder Grundstücke auf deren Tauglichkeit für ein Haus der Musik untersucht?

gez. Kurt Bernhardt

 


Antrag vom: 03.07.2014

Energetische Sanierung der Grundschule Babenend

Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wann werden die Fenster im Turm konkret erneuert?

2. Werden die Türen der alten Klassenräume erneuert? Wenn ja, wann?

3. Wann soll eine Markise angebaut werden?

4. Wie sieht der konkrete Zeitplan für die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen aus?

5. Sind Fördermöglichkeiten auf EU-Ebene recherchiert worden?

Begründung:

Nachdem zunächst die energetischen Sanierungsmaßnahmen von der Verwaltung beim Ausbau zur Ganztagsschule mit eingeplant waren, ist relativ kurzfristig aus haushaltspolitischen Gründen von der Verwaltung entschieden worden, davon Abstand zu nehmen. Die Verwaltung will zu einem späteren Zeitpunkt diese Maßnahmen einplanen. Die Eltern der Grundschule Babenend kritisieren, dass beim Ausbau als Ganztagsschule die energetische Sanierung der Schule nicht gleich mit gemacht wird. Die finanziellen Mittel der Stadt (EGH) sind zwar begrenzt, aber zweifelsohne wäre es im Endeffekt günstiger, wenn die Schule nur einmal „angefasst“ werden müsste. Zudem halten wir es für selbstverständlich, dass die Schule einen konkreten Zeitplan von der Verwaltung erhält, damit Klarheit bei allen Beteiligten besteht.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Bernhardt, Andrea Hufeland, Rita Schilling, Sinje Eichner, Markus Dietz, Sascha Brüggemann


Antrag vom: 23.04.2014

Drittligataugliches Fußballstadion in Oldenburg

Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie genau sehen die hohen Auflagen aus, die der DFB an das Marschwegstadion für die Drittligatauglichkeit stellt?

2. Im Marschwegstadion sind Spiele nach 18.30 Uhr unzulässig. Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, auch Spiele ausnahmsweise bspw. um 20 Uhr durchzuführen, um die klassischen Flutlichtspiele mit Fernsehübertragung zu ermöglichen?

3. Falls weiterhin keine Abendspiele im Marschwegstadion möglich sein werden, stellt sich die Frage nach einem geeigneteren Standort für ein drittligataugliches Fußballstadion in Oldenburg. Welche Standorte in der Stadt Oldenburg sind dafür geeignet?

4. Was würde ein neues Stadion bspw. mit einer Kapazität für 10.000 Zuschauer kosten?

5. In welchem Maße ist eine Refinanzierung über Mieteinnahmen für Fußballspiele und andere Veranstaltungen jeglicher Art darstellbar?

Wir bitten die Verwaltung, Vertreter des VfB Oldenburg zur Ausschusssitzung einzuladen, die das sportliche und wirtschaftliche Konzept des VfB Oldenburg für die Dritte Fußballbundesliga vorstellen sollen.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Bernhardt

Vorsitzender des Gebäudeausschusses


Antrag vom: 13.09.2012

Vorplatzgestaltung Grundschule Donnerschwee

Wir bitten die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zum Planungsprozess. Insbesondere bitten wir auf den Aspekt „Sicherheit der Kinder auf dem Weg in die Schule“ einzugehen. Der Elternverein der Grundschule Donnerschwee sieht diesen Aspekt beim gegenwärtigen Planungsstand nicht ausreichend berücksichtigt. Die Vorsitzende des Elternvereins, Frau Ingrid Kruse, hat mich gebeten, im Ausschuss das Anliegen der Eltern vortragen zu dürfen („fehlende Sicherheit unserer Kinder auf dem Weg in die Schule“).

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Bernhardt

Vorsitzender des Ausschusses


Antrag vom: 16.06.2011

Voltaikanlage auf dem Dach des Neubaus der Feuerwache

In der letzten Sitzung des Ausschusses wurde die Ausschreibung für eine Voltaikanlage beschlossen.

Wir fragen die Verwaltung: 1. Ist die Ausschreibung erfolgt? 2. Wann wird die Anlage installiert? 3. Welche Leistung wird die Anlage erbringen?

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 16.06.2011

Verkauf von städtischen Immobilien

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung Daten zu ermitteln bzw. hinreichende Informationen zu nachstehende Punkten vorzulegen. Aufgrund der von der Verwaltung zur Verfügung gestellten Listen geht es zunächst um die Projekte, die in der Liste (Anhang) aufgeführt sind.

• Einschätzung der Verkaufschancen

• zurück liegende Verkaufsaktivitäten

• aktuell geführte Verkaufsverhandlungen

• Vorschlag der Verwaltung zur Vermarktung, um den Haushaltsbeschluss 2011 umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

Rita Schilling Alexander Broel


Antrag vom: 04.05.2011

Errichtung einer Voltaikanlage auf dem Dach der neuen Sporthalle in Wechloy

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt mit den dafür vorgesehenen Mitteln eine solche Anlage auszuschreiben und für eine kurzfristige Realisierung zu sorgen. Begründung: Im Haushalt der Stadt sind Finanzmittel für Voltaikanlagen eingestellt und mit der jetzt erteilten Haushaltsgenehmigung ist die Möglichkeit der Errichtung einer solchen Anlage und deren kurzfristiger Realisierung gegeben. Die Statik des Daches der Sporthalle ist für eine solche Anlage ausgelegt.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

Sebastian Beer, Rolf Grösch, Rita Schilling


Antrag vom: 07.04.2011

Neubau BBS III am Standort Maastrichter Straße

Es soll geprüft werden, ob das Totalunternehmermodell geeignet ist, eine Kostensicherheit beim Neubau der BBS III zu erreichen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Fachmann/eine Fachfrau einzuladen, der den Ausschuss informieren und über das Modell unterrichten kann. Begründung: Die Kostenschätzung der Verwaltung vom Februar 2010 für den Neubau der BBS III beläuft sich auf 24,2 Mio. €. Bei dieser hohen Investitionssumme schlagen Kostensteigerungen von wenigen Prozenten schon erheblich zu Buche. Eine Kostensicherheit von Anfang an ist deshalb sinnvoll und geboten, zumal sich der Neubau nach der Kalkulation der Verwaltung nur bei dieser Investitions-summe im Verhältnis zur Sanierung der bestehenden Gebäude rechnet. Bevor jetzt Fremdaufträge für Ingenieurbüros in Höhe von 780.000 € vergeben werden, ist deshalb das Totalunternehmermodell ernsthaft zu prüfen, das Kostensicherheit von Anfang an verspricht. Bereits beim Projekt 2014 der Weser-Ems-Halle wird dieses Modell angewandt. Ebenso baut die Stadt Kiel derzeit mehrere Berufsbildende Schulen mit diesem Modell.

Mit freundlichen Grüßen

f.d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt, Rita Schilling, Rolf Grösch, Sebastian Beer


Antrag vom: 09.03.2011

Verkauf von städtischen Immobilien

Beschlussvorlage:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche stadteigenen Gebäude bzw. Wohnungen a) welchen aktuellen Marktwert repräsentieren, b) welche mittelfristigen Investitionen dort absehbar sind (Renovierung, CO 2-Sanierung o. ä.), c) wie sie z. Zt. genutzt werden (z.B. Vermietung an Privatpersonen oder an gewerbliche Nutzer bzw. Nutzerinnen) und d) welche finanzielle Bilanz sich per Saldo aus dieser Form der Nutzung ergibt. Ausgenommen von dieser Prüfung sind Liegenschaften, die der kommunalen Daseinsvorsorge dienen, z.B. Schulgebäude und Sporthallen. Der Prüfbericht wird dem Ausschuss als Diskussions- und Entscheidungsgrundlage spätestens bis zum Mai 2011 vorgelegt. Begründung: Die Haushaltsmehrheit aus B´90/ Die Grünen, CDU und BFO/FW hat für den Haushalt 2011 der Stadt Oldenburg beschlossen, stadteigene Immobilien im Gesamtwert von 1.000.000 Euro zu veräußern, um dringend erforderliche Haushaltsmaßnahmen finanzieren zu können. Dafür sind  zunächst die o. a. Prüfungen und Bewertungen erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rita Schilling, Alexander Broel


Antrag vom: 03.08.2010

Energetische Schule Borchersweg + Prüfung für die Errichtung eines Blockheizkraftwerkes

Begründung:

Bei einer Besichtigung der Schule im Frühsommer anlässlich der Wiedereinweihung der Voltaikanlage wurden erschreckende energetische und bauliche Mängel im Gebäude deutlich: Durchtropfendes Regenwasser (das z.B. an einigen Stellen durch an Decken gehängte Eimer aufgefangen wird), veraltete Heizungsanlage, schlechte Gebäudedämmung etc. Vor diesem Hintergrund möchten wir im Rahmen der notwendigen Sanierung auch den Einbau eines Blockheizkraftwerks anregen und bitten um Stellungnahme. Außerdem fragen wir die Verwaltung: 1. Sind diese vorgetragenen Mängel und weitere nicht explizit genannte bekannt? 2. Gibt es Zeitpläne zur Sanierung? 3. Da es sich um eine Einrichtung handelt, für die die Stadt Oldenburg nicht alleine die Trägerschaft innehat: Welche städtischen Zuständigkeiten gibt es für die Schule bzw. für Teilbereiche?

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

Rita Schilling Rolf Grösch


Antrag vom: 12.07.2010

Ausstattung Räumlichkeiten der Haupt- und Realschule Osternburg

Der Presse war zu entnehmen, dass der Bürger- und Gartenbauverein Osternburg-Dammtor in einem Schreiben an den Kulturdezernenten Herrn Schumacher verschiedene räumliche Missstände angemahnt und Maßnahmen zu deren Beseitigung gefordert hat. Wir bitten um Beantwortung bzw. einen Bericht der nachstehend aufgeführten Punkte: 1. In welchen Räumen befindet sich der über 35 Jahre alte Teppichboden? Warum wurde er bislang nicht erneuert? Wann ist beabsichtigt, die dringend erforderliche Erneuerung der Fußböden vorzunehmen? Wie hoch wären die Kosten dieser Maßnahme? 2. Wie verhält es sich mit der Ausstattung des einzigen Physikraumes? Wann wurden die letzten neuen Anschaffungen bzw. Investitionen für diesen naturwissenschaftlichen Unterrichtsraum vorgenommen? Wann sind die nächsten Investitionen bzw. Ausgaben geplant und in welcher Höhe? Hält die Verwaltung es für ausreichend, bald 800 Schülerinnen und Schülern lediglich einen Physikraum anzubieten? 3. Wir bitten um eine Auflistung aller Investitions- bzw. Sanierungsmaßnahmen an der Haupt- und Realschule Osternburg innerhalb der letzten 10 Jahre. 4. Wir bitten um Information darüber, wie die Entscheidungen bzw. Prioritätenfestsetzung aller schulischen Baumaßnahmen im Allgemeinen erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

Rita Schilling


Antrag vom: 21.07.2010

Unterbringung Flüchtlinge ab Sommer 2011 in der Stadt Oldenburg

Wir bitten zu berichten, welche Überlegungen bisher erfolgt sind, die Flüchtlinge aufgrund der Aufnahmeverpflichtung, die auf die Stadt Oldenburg zukommen wird, in städtischen Gebäuden unterzubringen. Außerdem bitten wir um Beantwortung nachstehender Fragen: 1. Sind dabei außer den städtischen Mietwohnungen auch Liegenschaften, in denen eine temporäre Nutzung vorstellbar wäre, in Betracht gezogen worden? 2. Welche jetzt noch anders genutzten Liegenschaften könnten ab Sommer 2011 als Unterkünfte für Flüchtlinge angeboten werden? 3. Sind der Verwaltung andere leere oder in absehbarer Zeit frei werdende Gebäude bekannt, die ihrer Meinung nach gut als Unterkünfte genutzt werden könnten? Wenn ja, welche? Begründung: Das Land Niedersachsen will die ZAAB in der Stadt Oldenburg (Blankenburg) zum Sommer 2011 auflösen. Die Stadt Oldenburg wird sich der Verpflichtung, Asylbewerberinnen und Asylbewerber unterzubringen, stellen müssen. Sowohl Flüchtlings- und Sozialverbände fordern seit langem eine dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen. Deshalb sollte die Stadtverwaltung schnellstens dementsprechende Lösungsvorschläge erarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

Rita Schilling Ralf Briese


Antrag vom: 14.04.2010

Ankauf von 100 elektrischen Durchlauferhitzern durch die Stadt Oldenburg

Auf Nachfrage von Frau Lück wurde im letzten Ausschuss für Stadtplanung und Bauen mitgeteilt, dass die Stadt Oldenburg 100 Durchlauferhitzer zur Warmwasseraufbereitung im Gesamtwert von 50000 € und insgesamt 350 KW installiertem Leistungsverbrauch gekauft hat. Diese Maßnahme konterkariert unseres Erachtens die Klimaschutzbemühungen der Verwaltung an anderer Stelle.

Wir fragen deshalb:

1. Wurden Alternativen zu dieser Maßnahme geprüft

2. Wurden die mit der Umsetzung des EuropeanEnergy Award befassten Stellen in der Verwaltung dazu befragt

3. Sind demnächst Elektroheizanlagen in den Gebäuden der Stadt zu erwarten?

4. Gab es eine positive Entscheidung der Beschäftigtenvertretung zu dieser Maßnahme?

5. Wie und von welcher Stelle innerhalb der Verwaltung erfolgte diese Entscheidung?

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

Rolf Grösch


Antrag vom: 17.02.2010

Nutzung städtische Liegenschaft Ekkardstraße 23

Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie groß sind die Räumlichkeiten des Gebäudes?

2. Seit wann werden die Räumlichkeiten nicht mehr genutzt und aus welchem Grunde?

3. Sieht die Verwaltung Chancen in einer Zwischennutzung?

4. Gab oder gibt es Interessierte an der Nutzung des Objekts?

5. Welche Investitionen wären notwendig für eine gründliche energetische Gebäudesanierung?

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

Rita Schilling


Antrag vom: 04.01.2010

Energetische Bestandsaufnahme der städtischen Liegenschaften

Wir fragen die Verwaltung:

1. Gibt es eine energetische Bestandsaufnahme der städtischen  Gebäude?

2. Wie aktuell ist diese Bestandserfassung?

3. Welche städtischen Gebäude sind in letzten 3 Jahren (2007 – 2009) energetisch saniert worden?

4. Soll der Neubaustandard für städtische Gebäude der neuen ENEV 2009 ohne Abstriche (bisher ENEV minus 30% ) angepasst werden?

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

Rita Schilling, Rolf Grösch


Antrag vom: 04.01.2010

Nachnutzung der von der VHS genutzten städtischen Gebäude

Begründung:

In Zusammenhang mit dem Neubau der VHS ist seit dem letzten Jahr bekannt, welche städtischen Liegenschaften danach nicht mehr von der VHS benötigt werden. In einer Anfrage im Finanzausschuss im letzten Jahr hatten wir nach der Zahl der von der Stadt angemieteten Räume und deren Mietkosten gefragt. In der ausführlichen Antwort der Verwaltung wurde deutlich, dass erhebliche Mietkosten für städtische Einrichtungen anfallen. Wir fragen also: 1. Welche Folgenutzungen sind für die von der VHS genutzten Gebäude und Räume geplant? 2. Ist es möglich, städtische Ämter, die in angemieteten Räumen derzeit untergebracht sind, in eigene Gebäude umzuquartieren? 3. Wie viele Mietkosten könnten dadurch eingespart werden?

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

Rita Schilling, Rolf Grösch