Der Coronakrise begegnen
Die Ausbreitung von Corona und die Reaktionen darauf haben unsere Realität schneller und einschneidender verändert, als wir uns das vorstellen konnten. Es ist richtig, dass der Rat seine Verantwortung in dieser Krise wahrnimmt und zügig erste und umfangreiche Maßnahmen ergriffen hat, auch, wenn noch vieles unklar und anderes zu bürokratisch ist.
Wir alle, die wir uns politisch engagieren und politische Verantwortung in unserem Gemeinwesen tragen, sind gerade jetzt aufgefordert uns einzusetzen, damit wir die Krise bestmöglich überstehen. Voraussetzung ist ein handlungsfähiges demokratisches System. Wir müssen dafür sorgen, dass die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Folgen der Krise minimiert werden. Zumal derzeit niemand seriös vorhersagen kann, wann diese Krise endet.
Die Maßnahmen, die wir ergreifen werden, um aus der Krise zu kommen, werden sich langfristig auf unsere Gesellschaft auswirken. Wir werden uns einbringen, damit die staatlichen Investitionen zur notwendigen ökologisch-sozialen Transformation unseres Wirtschaftens beitragen. Wir brauchen gerade in der Krise Maßnahmen mit Weitsicht, die alle Bereiche mitdenkt: den Schutz des Klimas und unserer natürlichen Lebensgrundlagen genauso wie soziale Gerechtigkeit, Demokratie und Freiheit.
Im folgenden stellen wir Ihnen die Fragen zur Verfügung, die die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die GRÜNEN an die Oldenburger Stadtverwaltung gestellt hat und welche Antworten Sie von dieser erhalten hat:
Frage der GRÜNEN Ratsfraktion am 20.03.2020
Intensiv-/Beatmungskapazitäten in den Klinken: In welcher Größenordnung werden Intensiv-/Beatmungsplätze in den Oldenburger Krankenhäuser vorgehalten? Werden die Intensiv-/Beatmungskapazitäten in den Oldenburger Kliniken erweitert? Wenn ja, in welchem Maße? Welche weiteren Maßnahmen sind geplant zusätzliche stationäre Kapazitäten vorzuhalten? Oldenburg hat insbesondere als medizinisches Versorgungszentrum eine besondere Verantwortung für die gesamte Region zu tragen. Deshalb gilt es, alles erdenklich Mögliche zur Heilung von Corona-Patient*innen mit einem entsprechenden klinischen Angebot sicherzustellen.
Antwort der Verwaltung am 23.03.2020
Unterschiedliche Fragen zu Intensiv-/Beatmungskapazitäten in den Klinken: Die Kapazitäten aller Oldenburger Kliniken im Rahmen eines klinik-übergreifenden Krisenstabes koordiniert. Neben der Stadtbevölkerung wird hierbei auch die Rolle als medizinisches Oberzentrum mitgedacht. Sofern sich die Lage dahingehend entwickeln sollte, dass die verfügbaren Kapazitäten nicht ausreichen sollten, bestehen unterschiedliche Möglichkeiten diese aufzustocken.
Frage der GRÜNEN Ratsfraktion am 20.03.2020
Ist ausreichendes Hygienematerial in den Oldenburger Kliniken als auch in den stationären Altenpflegeeinrichtungen vorhanden? Welche Vorkehrungen sind geplant?
Antwort der Verwaltung am 23.03.2020
Im Rahmen einer sogenannten Einkaufsgemeinschaft hat, die Feuerwehr der Stadt Oldenburg Desinfektionsmittel und Hygienematerial für die Stadt Oldenburg, das Klinikum, den Landkreis Wesermarsch und der Landkreis Cloppenburg beschafft und in der vergangen Woche geliefert bekommen. Im Rahmen von arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben waren und sind private Unternehmen eigenverantwortlich für die Beschaffung von Desinfektionsmittel und Hygienematerial
Frage der GRÜNEN Ratsfraktion am 20.03.2020
Überprüft die Heimaufsicht die Hygienevorschriften in den stationären Altenpflegeeinrichtungen in der Stadt? Oder wird die Überprüfung anderweitig organisiert?
Antwort der Verwaltung am 23.03.2020
Für die Überprüfung der Hygienevorschriften in den Einrichtungen ist das Gesundheitsamt, Fachdienst Infektionsschutz und Hygiene zuständig und nicht die Heimaufsicht des Amtes für Teilhabe und Soziales. Im Rahmen der Kapazitäten wird von dort – wie bisher -weiterhin diese Aufgabe wahrgenommen.
Frage der GRÜNEN Ratsfraktion am 20.03.2020
Ist das Gesundheitsamt personell ausreichend ausgestattet? Wenn nein, welche Sofortmaßnahmen sollen bzw. können getroffen werden? Je eher Infizierungen bekannt werden, desto besser ist dies für Unterbrechung der Infektionskette.
Antwort der Verwaltung am 23.03.2020
Das Gesundheitsamt hat bereits eigene Ressourcen priorisiert und erhält verwaltungsintern sämtliche personelle Unterstützung, die notwendig ist. Gleichwohl tragen auch diverse organisatorische Maßnahmen wie Erledigung von Verwaltungsaufgaben durch andere Ämter und stärkere Nutzung des Servicecenters als Erstansprechpartner zur Entlastung des Gesundheitsamts bei.
Frage der GRÜNEN Ratsfraktion am 20.03.2020
Wie viele Messstellen gibt es inzwischen in Oldenburg? Und wo?
Antwort der Verwaltung am 23.03.2020
In Oldenburg gibt es in den medizinischen Einrichtungen und im Gesundheitsamt die Möglichkeit im Bedarfsfall Tests durchzuführen. Ein Testzentrum wurde von der KVN eingerichtet. Nach vorheriger Prüfung durch den Hausarzt, können hier Verdachtsfälle geprüft werden.
Die Laboranalyse der Abstriche erfolgt zentral in Hannover beim Niedersächsischen Landesgesundheitsamt; kurz: NLGA.
Frage der GRÜNEN Ratsfraktion am 20.03.2020
Gibt es ein städtisches Beratungsangebot für berufstätige Eltern, deren Arbeitgeber*innen erwarten, dass die Erwerbstätigkeit nicht oder nicht länger aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Unternehmen unterbrochen wird? Ist die Betreuung der Kinder von Eltern in system- und versorgungsrelevanten Berufen in den Schulen, Kindertagesstätten und der Tagespflege sichergestellt? Welche und wie viele Inanspruchnahmen sind bisher registriert worden? Wie schätzt die Verwaltung die Lage nach den Osterferien ein?
Antwort der Verwaltung am 23.03.2020
In den städtischen Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten und Hort) ist der Notbetrieb für Kinder (1 bis 11 Jahre) von Eltern in system- und versorgungsrelevanten Berufen sichergestellt. Dieses Angebot wird bisher sehr verantwortungsvoll in Anspruch genommen. Dies deckt sich mit Erfahrungen aus z.B. Braunschweig oder der Region Hannover. Die weitere Entwicklung bei fortschreitender Lage und veränderten Kriterien bleibt abzuwarten. Auch bei einer deutlich erhöhten Inanspruchnahme ist die Betreuung in den städtischen Kindertagesstätten sichergestellt. Das Ziel, direkte Kontakte zu vermeiden, muss dabei jedoch im Vordergrund stehen.
Frage der GRÜNEN Ratsfraktion am 20.03.2020
Mehrere Vereine und Parteien bieten mittlerweile ehrenamtliche Hilfe für Senior*innen und Erkrankte an. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, diesen wichtigen Beitrag mithilfe der professionellen Verwaltungsstrukturen zu unterstützen? Wäre eine koordinierende Hilfe nicht ein erster notwendiger Schritt?
Antwort der Verwaltung am 23.03.2020
Die Stadt begrüßt das breite zivilgesellschaftliche Engagement ausdrücklich. Eine konkrete Unterstützung durch die Verwaltung kann derzeit nicht erfolgen, da zunächst alle Kräfte für den behördlichen Arbeitsanfall benötigt werden. Gerade in den Bereichen der IUK (technische Unterstützung des Engagements), des Servicecenters (als Erstkontakt) oder des Bürger- und Ordnungsamtes oder der Wirtschaftsförderung (als koordinierende Ansprechpartner) ist das städtische Personal bereits stark beansprucht. Heute hat die Verwaltung über bestehende Hilfsangebote in einer umfassenden Pressemitteilung informiert.
Frage der GRÜNEN Ratsfraktion am 20.03.2020
Plant die Verwaltung einen Soforthilfefonds für Freiberufler- und Selbstständige einzurichten? Wenn ja, in welcher Höhe? Eine unbürokratische und schnelle Hilfe wird von unzähligen Selbstständigen sowie klein- und mittelständischen Betrieben benötigt. Es besteht Insolvenzgefahr und nicht nur vorübergehende Schließungen von Dienstleistungs- und Handelsunternehmen stehen im Raum. Ebenfalls stark betroffen sind die Kulturschaffenden.
Antwort der Verwaltung am 23.03.2020
Die Stadt prüft mehrere Möglichkeiten zur Unterstützung für Kulturschaffenden und den Oldenburger Betrieben.
Um die finanziellen Auswirkungen der Coronakrise für Kulturschaffende abzumildern, prüft die Stadt Oldenburg mehrere Hilfsangebote. Das Kulturbüro befindet sich in einem ständigen Austausch mit den Kulturschaffenden. Geprüft werde deshalb vom Kulturbüro, ob ohnehin geplante Aufträge vorgezogen werden können. Auch die Möglichkeiten des städtischen Haushaltes werden ausgelotet, immerhin bekommen viele Einrichtungen feste Zuschüsse und haben insofern eine gewisse Basisversorgung.
Außerdem arbeitet die Verwaltung an Maßnahmen, die den Betrieben helfen. Ziel ist es, in den kommenden Tagen auch dazu erste Vorschläge zu erarbeiten.
Derzeit werden unterschiedliche Ideen zur Unterstützung der Oldenburger Wirtschaft geprüft. Diese müssen jedoch auch rechtsicher, also u.a. im Einklang mit dem Haushalts-, Vergabe-, Beihilfen- und Steuerrecht, gestaltet werden. Parallel werden auf Bundes- und Landesebene derzeit unterschiedliche Möglichkeiten der schnellen Unterstützung vorangetrieben.
Frage der GRÜNEN Ratsfraktion am 22.03.2020
Wurden oder werden zusätzliche Raum- und Hygienekapazitäten für Wohnungslose (möglichst ein getrenntes Angebot für Jüngere und Ältere) angeboten bzw. vorgehalten, um u.a. das allgemeine Krankheitsrisiko zu reduzieren?
Antwort der Verwaltung am 23.03.2020
Die Notunterkunft im Sandweg hat die Bewohnerinnen und Bewohner auf möglichst viele Zimmer verlegt. Die Träger der Wohnungslosenhilfe reduzieren den Kontakt auf ein Minimum, die postalische Erreichbarkeit ist weiter gewährleistet, die Abholung der Post aber aufgeteilt, so dass der Publikumsverkehr auf ein Minimum gehalten wird. Lebensmittelausgaben werden anders organisiert. An weiteren Maßnahmen wird gearbeitet, die Träger der Wohnungslosenhilfe sind sehr engagiert. Parallel findet selbstverständlich kontinuierlich Aufklärung und Sensibilisierung der Betroffenen statt.
Frage der GRÜNEN Ratsfraktion am 22.03.2020
Wie werden die Wohnungslosen über die Coronainfektion informiert und versorgt?
Antwort der Verwaltung am 02.04.2020
Angebote für wohnungs-/obdachlose Menschen sowie für Menschen mit Suchterkrankungen
Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Sprechzeiten der Angebote für wohnungslose und obdachlose Menschen sowie für Menschen mit Suchterkrankungen.
Angebote für wohnungslose und obdachlose Menschen
- Die städtische Notunterkunft am Sandweg ist für die Bewohnerinnen und Bewohner durchgehend geöffnet. Eine Versorgung mit Lebensmitteln ist durch freiwillige Helferinnen und Helfer sichergestellt. Einen Übernachtungsschein bekommt man beim Zentralen Außendienst der Stadt Oldenburg in der Wallstraße 14.
- Der Tagesaufenthalt in der Ehnernstraße hat weiterhin mit dem üblichen Angebot der Versorgung geöffnet. Derzeit ist der Nutzerkreis aber auf Menschen beschränkt, die tatsächlich wohnungslos sind und keine Möglichkeit haben unterzukommen. Die Einrichtung ist montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 16.30 Uhr geöffnet sowie mittwochs von 10 bis 15 Uhr. In den „kalten Monaten“ hat der Tagesaufenthalt zusätzlich auch samstags von 10 bis 15 Uhr geöffnet. Die postalische Erreichbarkeit für wohnungslose Menschen ist dort weiterhin gewährleistet, es sind jedoch veränderte Vereinbarungen zur Abholung getroffen worden. Die telefonische Erreichbarkeit ist für alle anderen Betroffenen per Telefon unter 0441 883308 ebenfalls gewährleistet. Der Tagesaufenthalt ist auch per E-Mail an ta-oldenburg(at)diakonie-ol.de erreichbar.
- Die Bahnhofsmission hat einen Notbetrieb, der von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 13 Uhr zur Verfügung steht. Der Aufenthalt in den Räumlichkeiten ist nur für akut obdachlose Menschen möglich. Es findet keine Ausgabe von Getränken und Lebensmitteln statt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind vor Ort und vermitteln Hilfen und sprechen Menschen im Bahnhof an, die Unterstützung benötigen. Die postalische Erreichbarkeit für wohnungslose junge Menschen bleibt dort ebenfalls erhalten, abweichende Regelungen dazu sind vereinbart worden. Die Bahnhofsmission ist per Telefon unter 0441 25484 erreichbar.
- Die ambulante Wohnungslosenhilfe in der Donnerschweer Straße 181 hat zur Abholung von Post und Schecks anlässlich der Geldverwaltung derzeit montags bis freitags von 9 bis 11 Uhr geöffnet. Eine Beratung ist per Telefon unter 0441 9339440 sowie per E-Mail an awh-oldenburg(at)diakonie-ol.de möglich.
- Die Auszahlung von Tagessätzen gemäß SGB II und SGB XII für mittellose wohnungslose Menschen findet montags bis freitags von 11 bis 12 Uhr in der Diakonie Geschäftsstelle (Güterstraße 3) statt und ist per Telefon unter 0441 970930 erreichbar. Zur Verringerung der persönlichen Kontakte können Tagessätze für mehrere Tage am Stück ausgezahlt werden.
- Die allgemeine Sozialberatung der Diakonie sowie die Anlaufstelle für Straffällige sind weiterhin im Dienst. Beratungen und Kontakte erfolgen weitgehend per Telefon unter 0441 97093-0 (Sozialberatung) und 0441 97093-14 (Anlaufstelle) sowie per E-Mail an straffaelligenhilfe(at)diakonie-ol.de.
- Die Wohnraumsicherung für Menschen von 18 bis 25 Jahre mit Problemen zu Akutversorgung, Wohnungsproblemen und Wohnungslosigkeit ist per Telefon unter 0441 9709317 oder per Mail an friederike.gerdes(at)diakonie-ol.de zu erreichen.
- Die Anlaufstelle für Jugendliche und junge Erwachsene der städtischen Straßensozialarbeit ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Anlaufstelle ist montags bis donnerstags von 9 bis 17 Uhr sowie freitags von 9 bis 15 Uhr per Telefon unter 0441 248197 sowie 0171 2771394, per E-Mail an max.moehlmann(at)stadt-oldenburg.de oder katrin.mueller(at)stadt-oldenburg.de oder per Whatsapp unter 0163 6645688 erreichbar. Im Einzelfall können Termine zum Duschen oder Wäsche waschen vereinbart werden.
Angebote für Menschen mit Suchterkrankung
- Im Café Caro der STEP, der Anlaufstelle für chronisch suchterkrankte Menschen, sind täglich von 9 bis 16 Uhr pädagogische Fachkräfte vor Ort. Das Café kann derzeit nicht genutzt werden, aber es findet Kontakt und die Ausgabe von Getränken statt. Von montags bis freitags 13 bis 16 Uhr können Spritzen getauscht werden. Die telefonische Beratung unter der Nummer 0441 83500 findet ebenfalls statt.
- Die Suchtberatungsstelle Rose 12 der STEP erweitert das Angebot für Menschen, die sich psychisch besonders belastet fühlen. Dazu können sich Betroffene per Telefon unter 0441 83500 melden. Die Beratungsstelle ist von montags bis freitags von 9 bis 12.30 Uhr sowie montags von 14 bis 19 Uhr und dienstags bis donnerstags von 14 bis 17 Uhr erreichbar. Rückrufwünsche können auch auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden. Bitte langsam und deutlich den Namen und die Telefonnummer hinterlassen. Fragen können auch per E-Mail an oldenburg(at)step-niedersachsen.de geschickt werden.
- Die Fachstelle Sucht der Diakonie bietet telefonische Beratung für Suchterkrankte, Gefährdete, Angehörige, den Freundeskreis und Kollegen dieser Menschen. Die Beratung findet montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 13 Uhr per Telefon unter 0441 36155960 statt. Anfragen können auch per E-Mail an fs-sucht-ol(at)diakonie-ol.de gesendet werden.
Frage der GRÜNEN Ratsfraktion am 22.03.2020
Welche Anlaufstellen haben die wohnungslosen Jugendlichen und wie werden insbesondere sie über die aktuelle Situation informiert?
Antwort der Verwaltung am 23.03.2020
Die Streetworker des Amtes für Jugend und Familie kümmern stehen als bereits bekannte Ansprechpartner für wohnungslose Jugendliche zur Verfügung. Im Rahmen dieser Kontakte werden auch wohnungslose Jugendliche über die aktuelle Situation informiert und sensibilisiert.
Frage der GRÜNEN Ratsfraktion am 29.03.2020
„Ist die Betreuung der Kinder von Eltern in system- und versorgungsrelevanten Berufen in den Schulen, Kindertagesstätten und der Tagespflege der Stadt Oldenburg sichergestellt? Welche und wie viele Inanspruchnahmen sind bisher registriert worden? Wie schätzt die Verwaltung die Lage nach den Osterferien ein?“
Die Stadtverwaltung antwortete im Ratsinfo vom 23.03.2020 wie folgt:
In den städtischen Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten und Hort) ist der Notbetrieb für Kinder (1 bis 11 Jahre) von Eltern in system- und versorgungsrelevanten Berufen sichergestellt. Dieses Angebot wird bisher sehr verantwortungsvoll in Anspruch genommen. Dies deckt sich mit Erfahrungen aus z.B. Braunschweig oder der Region Hannover. Die weitere Entwicklung bei fortschreitender Lage und veränderten Kriterien bleibt abzuwarten. Auch bei einer deutlich erhöhten Inanspruchnahme ist die Betreuung in den städtischen Kindertagesstätten sichergestellt. Das Ziel, direkte Kontakte zu vermeiden, muss dabei jedoch im Vordergrund stehen.
Ergänzend standen Im Ratsinfo vom 26.03. folgende Informationen: Derzeit (Stand: 25.03.2020) werden ca. 160 Kinder in Kitas und Tagespflege in der Notfallbetreuung versorgt. Dies sind ca. 3 Kinder pro Kindertagesstätte. In den Schulen sind es insgesamt 230 Kinder
Angelehnt an die Weisungen aus Hannover, hat die Stadt einheitliche Formulare zur einfachen Umsetzung und Prüfung der Notbetreuungsbedarfe entwickelt. Weiterhin gilt ein hoher Maßstab, welche Kinder unter die Notbetreuung fallen. Gleichwohl sind – entsprechend der Regelungen des Landes – Öffnungsklauseln, die eine Notbetreuung ermöglichen. Die Kriterien sind entsprechend, z.B. Bescheinigung des Arbeitgebers, zu belegen.
Die nachfolgenden Berufsgruppen (nicht abschließende Aufzählung) zählen insbesondere in der aktuellen Situation zu den gesamtgesellschaftlich zwingend aufrechtzuerhaltenden Bereichen und können eine Notbetreuung in Anspruch nehmen:
– Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich
– Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen, inkl. der kommunalen Handlungsfähigkeit (Kommunalverwaltung)
– Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
– Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche
– Beschäftigte in der stationären Kinder- und Jugendhilfe
– Personal, das in Bereichen der Sozial- und Eingliederungshilfe tätig ist
Weisung des Landes Niedersachsen in der Kurzfassung:
„Ergänzende Hinweise zur Notbetreuung von Kinder und Jugendlichen in Schulen und Kindertagesstätten
– es ist ausreichend, wenn ein Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur oder systemrelevanten Berufen tätig ist
– der betroffene Personenkreis kann nicht abschließend aufgezählt werden
– Einzelfalllösungen sind unter Nutzung der Erfahrungen und Notwendigkeiten vor Ort zu finden“
Sinn des Erlasses des Landes ist es, dass die Träger der Einrichtungen proaktiv reagieren und Notgruppen einrichten, wobei dies nach unserer Auffassung für jede KiTa gilt.
Das heißt, nicht jedes Elternteil oder Eltern müssen sich um die Einrichtung einer Notgruppe kümmern, sondern es war und ist unserer Auffassung nach Aufgabe der Träger der jeweiligen Einrichtung, dies nach Erlass vorzubereiten.
Nun möchten wir gerne wissen, ob alle Kita -Träger in Oldenburg gemäß der aktuellen Weisung des Landes Niedersachsen gehandelt haben und handeln:
- Welche Träger haben von sich aus keine Notbetreuung angeboten, wie wurde dies begründet und gab es eine Rückkopplung mit der Stadt?
- An welchen Standorten wird die Notbetreuung angeboten?
- Es muss nach unserer Auffassung flächendeckend, auf die Stadtbezirke gut verteilt, ein Notbetreuungsangebot gewährleistet sein. Wer entscheidet darüber, in welchen Einrichtungen ein Notbetreuungsangebot sichergestellt wird?
- Wir gehen davon aus, dass die Bedarfe im Laufe der Wochen zunehmen und es mehr als 160 Kinder sein könnten. Welche Koordinierung wird von welcher Stelle aus betrieben?
Antworten der Verwaltung dazu am 31.03.2020
- Welche Träger haben von sich aus keine Notbetreuung angeboten, wie wurde dies begründet und gab es eine Rückkopplung mit der Stadt?
Der Stadtverwaltung ist kein Träger bekannt, der eine Notbetreuung – in den vom Erlass abgedeckten Fällen – abgelehnt hat. In Einzelfällen hat (und wird) die Stadt als Träger eigener KiTas unterstützen, indem Kinder in einer städtischen Einrichtung betreut werden, wenn der Träger mit der Vielzahl (z.B. Bedarf Klinikum) überfordert war (bzw. ist).
- An welchen Standorten wird die Notbetreuung angeboten?
Die Notbetreuung findet jeweils in der Kita/in der Kindertagespflegestelle statt, die das Kind/die Kinder auch vorher besucht hat/haben. In allen Stadtteilen gibt es Notbetreuungsgruppen. Die Anzahl der Kinder bewegt sich nach wie vor in sehr kleinem Rahmen. Lediglich wenige Kitas können den Bedarf in Einzelfällen nicht mehr sicherstellen (Umfeld Klinikum). Es muss in kleinen Gruppen betreut werden (max. 5 Kinder), deshalb kann es in diesen Fällen sein, dass der Träger den Bedarf auch über seine anderen Kitas nicht sicherstellen kann. Hier hat die Stadt als Träger Kinder in die Betreuung übernommen. Die Kita liegt im Umfeld des Klinikums. In der privaten Kindertagespflege gibt es Einzelfälle, in denen die Kindertagespflegeperson oder ein Familienmitglied zur Risikogruppe gehört. Hier wird versucht die Betreuung über eine andere Kindertagespflegeperson sicherzustellen.
- Es muss nach unserer Auffassung flächendeckend, auf die Stadtbezirke gut verteilt, ein Notbetreuungsangebot gewährleistet sein. Wer entscheidet darüber, in welchen Einrichtungen ein Notbetreuungsangebot sichergestellt wird?
Grundsätzlich wird die die Notbetreuung in allen KiTas vorgehalten. Sofern die Eltern dies Angebot in Anspruch nehmen möchten und sie die im Erlass genannten Voraussetzungen erfüllen, wird die Notbetreuung durchgeführt. Die Betreuung wird generell in der Kita sichergestellt, die das Kind auch besucht. Der Träger entscheidet, ob das Kind (aus Kapazitätsgründen) noch aufgenommen werden kann. Ansonsten erfolgt eine Kontaktaufnahme zum Fachdienst Kindertagesbetreuung. Hier wird geklärt, ob bei dem eigentlichen Träger tatsächlich nichts mehr möglich ist. Anschließend ist es bisher immer gelungen, das Kind/die Kinder in einer umliegenden Kita zu versorgen.
- Wir gehen davon aus, dass die Bedarfe im Laufe der Wochen zunehmen und es mehr als 160 Kinder sein könnten. Welche Koordinierung wird von welcher Stelle aus betrieben?
Der Fachdienst Kindertagesbetreuung steht in engem Kontakt mit den Trägern. Die Zusammenarbeit ist sehr kooperativ und findet in guter Absprache statt.
Alle Kinder, deren Eltern/Elternteil den systemrelevanten Berufen zugeordnet ist, konnten bisher versorgt werden. Dies wird auch bei noch steigendem Bedarf möglich sein. Auch weiterhin müssen alle Fälle, in denen eine Notbetreuung angefragt wird, genau angesehen werden, um dem Ziel, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, gerecht zu werden.
Fragen der GRÜNEN Ratsfraktion am 31.03.2020
Die NWZ berichtete über den „Katastrophenfall für das Oldenburger Tierheim“. Durch die Auswirkungen der Corona-Krise ist das Tierheim unverschuldet in eine sehr schwierige Situation geraten.
Wie bedenklich bewertet die Stadtverwaltung die Situation im Oldenburger Tierheim?
Sieht die Verwaltung die Möglichkeit bzw. die Notwendigkeit einer speziellen Hilfe für das Tierheim, um die Corona-Krise gut zu überstehen?
Antwort der Verwaltung am 07.04.2020
Das Tierheim Oldenburg ist eine gGmbH und befindet sich nicht in städtischer Trägerschaft. Das Tierheim erhält von der Stadt einen jährlichen Zuschuss i. H. v. 120.000 Euro. Hierin enthalten sind die „Inobhutnahme“ und Versorgung einer gewissen Anzahl an Tieren.
Daneben werden bei Bedarf Sonderzahlungen geleistet, wenn z.B. im Rahmen von Sicherstellungen Tiere im Tierheim untergebracht werden müssen. Die Zahlen dazu können aber z.Zt. mangels Bedarf vernachlässigt werden. Weiter finanziert sich das Tierheim durch Spenden, Gebühren für die Unterbringung von Tieren durch Dritte und Weitergabe von Tieren an Interessenten. Dadurch konnte in der Vergangenheit ein zufriedenstellender Betrieb aufrechterhalten werden. Die jetzige Krise hat jedoch zu Ausfällen, insbesondere in der Futtermittelbeschaffung und Unterstützung durch Ehrenamtliche geführt wodurch das Tierheim Gefahr läuft, in eine finanzielle Schieflage zu geraten.
Weder das Veterinäramt noch das Ordnungsamt wurden vom Tierheim auf die finanziell missliche Lage hingewiesen. Demnach sind auch keine Anfragen für städtische Hilfen eingegangen. Über soziale Netzwerke wurde ein privater Spendenaufruf gestartet. Nunmehr hat das Tierheim einen großen Teil an Futter- und Geldspenden erhalten. Eine Futterspende können trotz Besuchsverbot auf einen Anhänger vor dem Tierheim abgegeben werden.
Mit einer steigenden Zahl von Infektionen und Quarantänemaßnahmen kann es auch im Tierheim zu kurzzeitigen Unterbringungsproblemen kommen, wenn Besitzer bei Erkrankung in Quarantäne müssen oder einen Krankenhausaufenthalt haben.
Eine Anfrage vom heutigen Tag (06.04.2020) im Tierheim hat ergeben, dass sich derzeit lediglich zwei „Corona-Tiere“ dort befinden. Darüber hinaus herrscht normaler Betrieb, die Zahlen abgegebener Tiere sei sogar eher rückläufig.
Aufgrund der Berichterstattung in der NWZ vom 01.04.2020 (Futterspenden und finanzielle Spenden) ist davon auszugehen, dass derzeit eine weitergehende Unterstützung durch die Stadt Oldenburg nicht erforderlich ist. Mittlerweile hat sich Lage dort glücklicherweise bereits entspannt. Wie einem Artikel der NWZ vom 01.04.2020 entnommen werden konnte, hat der Spendenaufruf des Tierheimes nicht
nur dazu geführt, dass innerhalb kürzester Zeit so viele Futterspenden eingegangen sind, dass inzwischen der Raum zur Unterbringung knapp wird, sondern es wurden auch 30.000 € an Spendengeldern erzielt. Da das Tierheim aufgrund der Spenden trotz dieser Krisenzeit wieder auf sicheren Beinen zu stehen scheint, wird von Seiten der Stadt derzeit nicht die Notwendigkeit einer zusätzlichen Unterstützung gesehen. Im Bedarfsfalle wird die Stadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbstverständlich helfen.
Fragen der GRÜNEN Ratsfraktion am 02.04.2020
Zum Thema hausärztliche Versorgung / Covid 19 -Patient*innen
Eine zentrale Rolle in der Versorgung der Covid 19 – Patient*innen nehmen die hausärztliche Versorgung ein. Wie der Presse zu entnehmen war, ist das Ziel einer neuen Initiative der Kassenärztlichen Vereinigung, die Betroffenen so lange wie möglich ambulant zu versorgen.
Wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige Strategie ist die Ausstattung des Personals in den hausärztlichen Praxen mit Schutzmaterialien. Dieses scheint keinesfalls gesichert.
- Wie werden die Praxen mit Schutzmaterialien ausgestattet? Gibt es eine zentrale Beschaffung und wenn ja, von wem? Wenn nein, welche Maßnahmen sollen erfolgen, um schnellstmöglich die Praxen bedarfsgerecht auszustatten?
- Gibt es eine Vernetzung / Kooperation zwischen den Oldenburger Hausarztpraxen und dem Gesundheitsamt? Wenn ja, in welcher Form?
- Wie viele durch Hausärzte angeordnete, Covid 19-Teste wurden in Oldenburg durchgeführt? Innerhalb eines welchen Zeitraumes liegen den Hausärzten die Testergebnisse vor?
- Sind die Hausarztpraxen und / oder deren Verbandsvertretung in Arbeitsgruppen des städtischen Krisenstabs „Corana“ eingebunden? Wenn ja, in welcher Form?
- Wie viele Hausarztpraxen streben Ihrer Kenntnis nach an, so genannte „Infektionspraxis“ zu werden?
Antwort der Verwaltung am 07.04.2020
Ihre Fragen – Themenkomplex „Hausärztliche Versorgung / Covid 19 -Patient*innen“
Vorab ein allgemeiner Hinweis: Zuständig ist die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, die den Versorgungsauftrag hat. Dennoch hat das Gesundheitsamt eine kurze Antwort zur Verfügung gestellt, die auf dem Wissen beruht, welches aus der intensiven Zusammenarbeit besteht.
- Wie werden die Praxen mit Schutzmaterialien ausgestattet? Gibt es eine zentrale Beschaffung und wenn ja, von wem? Wenn nein, welche Maßnahmen sollen erfolgen, um schnellstmöglich die Praxen bedarfsgerecht auszustatten?
Im KVN-Portal können Ärztinnen und Ärzte ab sofort Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bestellen, wenn sie bestätigte Fälle von COVID-19 in der Praxis behandeln. Aufgrund der aktuellen Versorgungssituation kann die Persönliche Schutzausrüstung nur bestellt werden, wenn in den Praxen laborbestätigte Patienten versorgt werden. Die Ausgabemenge ist begrenzt.
- Gibt es eine Vernetzung / Kooperation zwischen den Oldenburger Hausarztpraxen und dem Gesundheitsamt? Wenn ja, in welcher Form?
Es gibt einen regelmäßigen Mail- und ggf. Telefonaustausch mit der KVN. Ende Februar gab es eine Sitzung mit Hausarztvertretern. Diese können aus Infektionsschutzgründen so nicht fortgeführt werden. Der Ablauf und Problem wurden dort besprochen und Abläufe festgelegt.
- Wie viele durch Hausärzte angeordnete, Covid 19-Teste wurden in Oldenburg durchgeführt? Innerhalb eines welchen Zeitraumes liegen den Hausärzten die Testergebnisse vor?
Hier kann eine Aussage seitens des Gesundheitsamtes nicht gegeben werden, da wir negative Befunde wegen einer fehlenden Meldepflicht hierfür nicht haben. Es werden lediglich die positiven Fälle gezählt.
- Sind die Hausarztpraxen und / oder deren Verbandsvertretung in Arbeitsgruppen des städtischen Krisenstabs „Corona“ eingebunden? Wenn ja, in welcher Form?
Nein. In interne Krisenstäbe der Stadt sind sie nicht eingebunden. Eingebunden werden sie bei Bedarf über die KVN in den übergreifenden Sitzungen mit Krankenhäusern etc.
- Wie viele Hausarztpraxen streben Ihrer Kenntnis nach an, so genannte „Infektionspraxis“ zu werden?
Dem Gesundheitsamt ist nicht bekannt, ob dieses Verfahren in Oldenburg etabliert werden soll. Dies obliegt der KVN.
Fragen der GRÜNEN Ratsfraktion am 03.04.2020
Uns erreichte ein Schreiben des Vereins Oldenburger Marktkaufleute e.V., unterzeichnet vom 1. Vorsitzenden Herrn Helmut Löhden. In diesem Schreiben wird Bezug genommen auf die neue nds. Verordnung vom 02.04.2020, nach der der Verkauf von Blumen und Pflanzen auf den Wochenmärkten nicht gestattet ist.
Herr Löhden weist darauf hin, dass einige Gemeinden und Städte den Blumenverkauf auf Wochenmärkten wieder zugelassen ( Delmenhorst ab 04.04.2020, Rhauderfehn ab 09.04.2020 ) haben sollen.
Wir bitten Sie, die Änderung dieses Teil der nds. Verordnung bei der Landesregierung anzuregen.
Weiterhin bitten wir Sie, die Gründe darzulegen, warum Gemüse auf den Märkten angeboten werden darf, Blumen und Pflanzen jedoch nicht.
Der Verein weist ausdrücklich darauf hin, dass die wirtschaftliche Situation für die meisten Blumen- und Pflanzenhändler schon jetzt sehr schwer ist und bittet um eine schnelle Entscheidung zugunsten des Wochenmarktes noch vor Ostern.
Bis jetzt ist uns kein Gegenargument bekannt, das uns überzeugen könnte. Vielleicht können Sie morgen im Verwaltungsausschuss dazu Stellung nehmen.
Antwort der Verwaltung am 07.04.2020
Nachfolgend erhalten Sie einige Hintergründe zur Nichtzulässigkeit von Blumenverkäufen auf den Wochenmärkten. Hierzu gab es eine Reihe von Anfragen sowohl von Bürgerinnen und Bürgern als auch aus Ihren Reihen. Ebenso war dies kurz Thema in der gestrigen VA-Sitzung.
Am 01.04.2020 teilte Ministerpräsident Weil der Presse mit, dass Baumärkte und Gartenfachcenter ab dem 04.04.2020 wieder öffnen dürfen. Die Blumen- und Pflanzenverkäufer schlussfolgerten daraus, dass es auch eine Lockerung für die Wochenmärkte geben würde. Als am 02.04.2020 mittags keine Neufassung der dazu notwendigen Verordnung vorlag, hat die Marktverwaltung eigeninitiativ das Land angeschrieben. Dabei wurde deutlich gemacht, dass nach unserer Ansicht zwischen dem Pflanzenverkauf im Einzelhandel und dem Handel auf dem Wochenmärkten lediglich ein örtlicher Unterschied bestehe und die Wochenmärkte nicht gegenüber dem stationären Handel benachteiligt werden sollten. Die Mail endete mit der Frage, ob es gegen die Zulassung von Pflanzen- und Blumenläden Bedenken geben würde. Eine Antwort steht bis heute aus.
Am 02.04.2020 abends wurde dann die Neufassung der o.g. Verordnung an die Kommunen gesendet (abrufbar: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/erlasse-und-allgemeinverfuegung/vorschriften-der-landesregierung-185856.html). Diese sieht nun die Zulässigkeit der Öffnung von Bau- und Gartenmärkten sowie Blumenläden vor. Für Wochenmärkte besteht allerdings weiterhin die Konkretisierung in § 9, dass auf den Wochenmärkten nur Verkaufsstände von Lebensmitteln erlaub sind. Es besteht keinerlei Ermessensspielraum für die Stadt Oldenburg. Eine Zulassung von Blumenhändlern auf den Wochenmärkten ist derzeit rechtlich nicht möglich.
Aufgrund dieser unbefriedigenden Situation, hat der VA in seiner gestrigen Sitzung einvernehmlich entschieden, dass die Stadt Oldenburg gegenüber dem Land auf die Ungleichbehandlung von stationärem Blumenhandel und Blumenhandel auf dem Wochenmärkten hinweist mit dem Ziel, eine Änderung der derzeit geltenden Verordnung zu erreichen. Ein entsprechendes Schreiben ist noch gestern Abend an das Sozialministerium versandt worden. Bis zu einer Änderung der Verordnung, ist die Stadt Oldenburg zwingend an das geltende Landesrecht gebunden.
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