Neuer Rahmenplan Mobilität und Verkehr 2030
Beschlussvorschlag:
Die Beratung über die Beschlussfassung eines sog. Rahmenplan Mobilität und Verkehr 2030 wird zumindest solange zurückgestellt, bis der Rat ein verbindliches Ziel der Klimaneutralität der Stadt Oldenburg festgelegt hat.
In der Zwischenzeit erstellt die Verwaltung eine Auflistung aller konkreten Maßnahmen sowie erklärten Zielrichtungen aus dem Verkehrsentwicklungsplan (VEP) aus dem Jahr 2001 sowie dem Strategieplan Mobilität und Verkehr (smv2025) aus dem Jahr 2014. Diese Auflistung beinhaltet einen Vermerk über den Stand der Umsetzung und eine Erläuterung, in welcher Form eine Umsetzung erfolgte bzw. aus welchen Gründen eine Umsetzung bzw. Einhaltung des Zieles nicht stattfand.
Über das Ergebnis berät im Anschluss der Verkehrsausschuss.
Begründung:
Bereits in der Vergangenheit wurden mit viel Aufwand und erheblichen Kosten o.g. Pläne erstellt, die u.a. das grundlegende Ziel beinhalteten, die Menge des motorisierten Individualverkehrs (MIV), folglich des Hauptemittenten an klimaschädlichen Gasen des in der Stadt befindlichen Verkehres zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund ist die nun verwaltungsseitig beabsichtigte „deutlichere Ausrichtung“ in Sachen Klimaschutz nicht neu. Der Unterschied zu 2001 ist jedoch, dass wir heute besser denn je wissen, dass der vorhandene Verkehrssektor maßgeblich den Klimawandel vorantreibt und in welchem Umfang er dieses tut. Anhand dieses zu errechnenden Umfangs kann der notwendige Wirkungsgrad an die Mobilität verändernden Maßnahmen ermittelt werden, woraus sich wiederum auch konkrete Maßnahmen ableiten lassen. Welche Maßnahmen jedoch in welchem Zeitraum zwingend umzusetzen sind, entscheidet das bisher nicht vom Rat der Stadt verabredete Ziel der städtischen Klimaneutralität. Daher ist es aus Sicht der Grünen Ratsfraktion unabdingbar, dass eine Beschlussfassung solange zurückgestellt wird. Ohne ein klares Ziel, das entscheidenden Einfluss auf das Ergebnis hat, halten wir es nicht für verantwortlich, erneut Gelder und Personalkapazitäten in einem aufwendigen Prozess zu binden, an dessen Ende leider, so zeigen es die Erfahrungen der letzten 20 Jahre, immer noch nicht feststeht, ob der Plan bzw. entscheidende Teile dessen auch eine Umsetzung finden.
Denn trotz aller wohl- und ambitioniert klingenden Prosa, die in der aktuellen Verwaltungsvorlage auch wieder ihren Niederschlag fand, nahm der MIV in der Stadt innerhalb der letzten 20 Jahren zu. Daher stünde des dem Rat und der Verwaltung insgesamt gut zu Gesicht, vorab eine kritische Fehleranalyse durchzuführen, um ebenjene Fehler nicht zu wiederholen oder aber Erwartungen zu wecken, denen man am Ende nicht gerecht wird – mit all den Folgen für die politische Beteiligungskultur. Denn es ist leider nur ein Teil der Wahrheit, dass, wie der Verkehrsdezernent im heutigen NWZ-Interview ausführt, mit der Beschlussfassung über einen Plan die von politischen Wahlbeamt*innen geführte Verwaltung an dessen Umsetzung gebunden ist. In welcher Form, mit welchem Nachdruck und welcher zeitlichen Abfolge sie Dinge ins Verfahren gibt, hängt sehr davon ab, in welcher Detailschärfe ein Plan ausformuliert ist und welche Maßnahmen der eigenen politischen Auffassung eines direkt gewählten Oberbürgermeisters als Verwaltungschef entspricht.
So wurden trotz aller Festlegungen des VEP Vorhaben verwaltungsseitig vorangetrieben und von einer Mehrheit des Rates beschlossen, die die maximale Anzahl der im Innenstadtbereich in konzentrierter Form neu zu schaffenden Kfz-Stellplätzen übertraf. Des Weiteren wurde die damit verknüpfte Maßnahme der Reduzierung von Einzelstellplätzen nicht konsequent ausgeführt. Ebenso konnte beobachtet werden, dass Anträge aus den Reihen des Rates, die die Umsetzung explizit genannter Maßnahmen des smv2025 einforderten, mehrheitlich abgelehnt wurden. Das ist zwar legitim, lässt jedoch an der Ernsthaftigkeit von politischen Vorgängen und Absichtserklärungen zweifeln.
Deshalb ist es aus unserer Sicht ebenfalls notwendig, zum jetzigen Zeitpunkt auch im Sinne der Einwohnerfragen zu klären, ob die Breite des Rates und die Führungskräfte der Verwaltung mit der neuerlichen Fortschreibung das gleiche Ziel verfolgen. Übereilt einen Plan in Auftrag zu geben, nur um vor einer anstehenden Kommunalwahl gegenüber der Öffentlichkeit den wohlfeilen Eindruck erwecken zu wollen, man sei gewillt zukünftig sowohl die für das Stoppen des Klimawandels als auch zur Lösung der grundsätzlichen Verkehrsprobleme notwendigen Maßnahmen zu treffen, kann unseres Erachtens nicht im Sinne des Rates sein.
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