Rede von Kerstin Rhode-Fauerbach am 27.04.2020 im Rat – Änderung Wirtschaftsplan Bäderbetrieb
Die hier zur Beschlussfassung anstehende Änderung des Wirtschaftsplans des Bäderbetriebs beruht auf Investitionen in eine verbesserte Barrierefreiheit durch die Umgestaltung und Erneuerung der Umkleidekabinen und Sanitärbereiche im Olantis, insbesondere für Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderungen.
Diese Maßnahmen unterstützen wir als GRÜNEN Ratsfraktion ausdrücklich, da wir uns bekanntlich sehr für Barrierefreiheit und Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen einsetzen.
Die Änderung des Wirtschaftsplans zur Umwidmung von Investitionsmitteln wird daher von uns befürwortet und mitgetragen.
Da wir hier aber über den geänderten Wirtschaftsplan in Gänze abstimmen – der Beschlusstext lautet:
„Dem geänderten Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes „Bäderbetrieb der Stadt Oldenburg (Oldb)“ (BBO) wird in der als Anlage beigefügten Fassung zugestimmt.“ – können wir dem Beschlussvorschlag gleichwohl nicht zustimmen, da wir den Wirtschaftsplan insgesamt wegen der für 2020 immer noch vorgesehenen Investitionen in die Sauna des Olantis weiterhin ablehnen.
Bereits in den Haushaltsverhandlungen hatten wir uns wegen dieser Investitionen, die wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll erachten, gegen den Wirtschaftsplan in der vorgeschlagenen Fassung ausgesprochen.
Nun werden die geplanten Investitionen in die Sauna zwar für das Jahr 2020 reduziert, um die Investitionen in die Barrierefreiheit zu finanzieren, es sind aber weiterhin Gelder für die Umgestaltung und Erweiterung der Saunalandschaft i.H.v. 360.000 € im Wirtschaftsplan enthalten.
Da wir diese Investitionen zum jetzigen Zeitpunkt nach wie vor nicht für notwendig erachten, können wir auch dem geänderten Wirtschaftsplan in der vorgelegten Fassung nicht zustimmen, auch wenn wir – wie bereits ausgeführt – die Änderung, sprich die Investitionen in die Barrierefreiheit begrüßen.
Wir können den Beschluss daher in der Gesamtbetrachtung nicht mittragen.
Rede von Ingrid Kruse in der Ratssitzung am 25.06.2018 zum Tagesordnungspunkt 7.3 Leitfaden Oldenburg barrierefrei
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Oldenburg soll eine inklusive Stadt werden, dies hat der Rat bereits im Mai 2012 beschlossen. Die ersten Vorschläge zum Kommunalen Aktionsplan wurden dann im Jahr 2015 vorgestellt. Und nun liegt endlich der Leitfaden „Oldenburg barrierefrei“ vor. Jetzt kann es endlich losgehen:
- zu enge Türen – zu verbreitern
- Fahrstühle umzurüsten, das sie auch von Rollstuhlfahrenden genutzt werden können
- Rampen zu errichten, um überhaupt in einige Städtische Gebäude hinein- bei Notausgängen hinauszukommen
- im Stadtverkehr Orientierungshilfen verschiedenster Art zu installieren, damit sich auch nicht oder schlecht Sehende zurecht finden können
- und und
In diesem Leitfaden wird ein ganzes Bündel an Maßnahmen geschnürt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Physische Barrieren stellen insbesondere für Menschen mit körperlichen und kognitiven Beeinträchtigungen eine relevante Hürde dar, die den Bewegungsradius unmittelbar einschränkt. Aber auch für ältere Menschen, Menschen mit Kinderwagen oder Reisende mit schweren Koffern sind Treppen oder holprige Wege ein Hindernis. Um das Ziel „Barrierefreiheit für Alle“ in Oldenburg zu erreichen, wurde dieser nun vorliegende „Leitfadens“ entwickelt.
Zwei Planungsbüros (Planungsbüros p+t aus Bremen und akp aus Kassel) haben gemeinsam daran mitgewirkt.
Der Leitfaden ist in zwei Themenbereiche „öffentlicher Raum“ (Teil 1) und „öffentliche Gebäude“ (Teil 2) unterteilt und beschäftigt sich mit den Problemlagen „Sehen und Gehen“.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie deckt man Schwachstellen am ehesten auf, man beteiligt die Betroffenen. So haben es auch die beiden Planungsbüros gemacht. So fanden drei öffentliche Begehungen statt. Zwei Begehungen zum Thema „Sehbehinderung“ und eine Begehung zum Thema „Gehbehinderung“. Darüber hinaus wurde eine Projektgruppe gebildet, bestehend aus Vertreter*innen der Stadt , hier die verschiedensten Fachdienste – Fachstelle Inklusion, Fachdienst Verkehrsplanung, Fachdienst Stadtentwicklung, Fachdienst Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft und Hochbau – , Mitglieder des Behindertenbeirates und der Seniorenvertretung, wie auch der Verkehr und Wasser GmbH (VWG) und der Oldenburger Tourismus und Marketing GmbH (OTM) gebildet. In sechs Sitzungen wurden die Grundlagen, das Verfahren sowie Analyse und Empfehlungen für den Leitfaden besprochen.
Alle während der Beteiligung gewonnenen Erkenntnisse und erarbeiteten Lösungsansätze flossen in den Leitfaden ein. Im August 2017 wurde ein Zwischenstand in der Steuerungsgruppe Inklusion vorgestellt und positiv zur Kenntnis genommen.
An dieser Stelle möchte ich „Allen Danken“, die sich im Inklusionsprozess engagiert und eingebracht haben und es weiterhin noch tun. Ohne sie, wären wir längst nicht so weit.
Nun erlauben Sie mir einen kleinen Einblick in den Leitfaden.
Wie ich zu Beginn bereits sagte, ist der Leitfaden in zwei Teile gegliedert.
Der erste Teil befasst sich mit dem „öffentlichen Raum“, sprich Straßen, Plätze, Stadtteilzentren und der zweite Teil mit den „öffentliche Gebäuden“ der Stadt Oldenburg.
Für den „öffentlichen Raum“ wird z.B. der Vorschlag unterbreitet im Stadtgebiet „barrierefreie Vorrangsrouten“ zu schaffen, weg mit allen baulichen Hindernissen. Wünschenswert wären solche Routen natürlich im gesamten Stadtgebiet. Wir stehen hier also erst am Anfang.
Bei der zukünftigen Planung von Straßen soll darauf geachtet werden, dass die Grundmaße eine Barrierefreiheit berücksichtigen, dass genügend Querungsstellen vorgehalten werden, dass entsprechend ausgestattete Ampelanlagen installiert werden oder nötige Leitsysteme/Bodenindikatoren mit geplant werden und vieles mehr.
Der zweite Teil beschäftigt sich mit den „Öffentlichen Gebäuden“ in der Stadt Oldenburg. Es wurden zunächst 19 Gebäude mit regelmäßigem Publikumsverkehr, unterschiedlicher Funktion und Größe untersucht.
Hier einige Beispiele:
Altes Rathaus, Bürgerbüro Mitte und Nord, Standesamt, Horst-Janssen-Museum, Kulturzentrum PFL, Stadtbibliothek, Turnhalle Grundschule Dietrichsfeld (Anzahl 9).
Anhand der Problemlagen „Gehen und Sehen“ wurden für jedes Gebäude Empfehlungen gegeben um die Barrierefreiheit verbessern. Es würde jetzt zu weit führen all diese Einzelmaßnahmen aufzuzählen, es lohnt sich ein Blick in den Leitfaden.
Diesen Leitfaden, liebe Oldenburgerinnen und Oldenburger finden Sie auf Homepage der Stadt Oldenburg.
Der Leitfaden deckt jedoch noch längst nicht alle Barrieren auf. Perspektivisch müssen wir uns schwerhörigen sowie gehörlosen Menschen und Menschen mit kognitiven Einschränkungen widmen, damit auch ihnen die Barrieren genommen werden.
Es gibt noch viel zu tun, aber immerhin ist der Anfang geschafft.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir GRÜNEN in Oldenburg freuen uns darüber, dass wir uns endlich auf den Weg machen Barrieren baulicher Natur zu beseitigen. Die im Leitfaden vorgestellten Maßnahmen werden sich nicht gleichzeitig realisieren lassen, darauf hat die Verwaltung leider bereits hingewiesen. Deshalb sollten wir, der Rat der Stadt Oldenburg, alles daran setzen so viel wie möglich zeitnah auf den Weg zu bringen. Und dafür ist es wichtig, dass wir alle gemeinsam die erforderlichen Finanzmittel bereitstellen.
Wir sollten hier alle gemeinsam an einem Strang ziehen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Rede von Christine Wolff in der Ratssitzung am 23.04.2018 zum Tagesordnungspunkt 13.4 Erhalt Förderschule Lernen
Sehr geehrte Damen und Herren,
worum geht es?
Die neue Landesregierung hat den Kommunen die Entscheidung überlassen, die Förderschule Lernen bis zum Schuljahr 2027/28 wiederzubeleben. Das heißt, in den nächsten 4 Jahren können SuS an der Förderschule Lernen angemeldet werden, bevor sie dann endgültig ausläuft.
Was ist das Ziel?
Da sind wir uns sicher alle einig. Das Ziel ist, allen SuS die besten Möglichkeiten für ihre Entwicklung zu bieten, sowohl in schulischer als auch in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, sowohl jetzt als auch in Zukunft.
Was konnte auf dem Weg zu einer guten Teilhabe für alle SuS schon verwirklicht werden?
Bereits mit der Änderung des Schulgesetzes 2012 gibt es in Oldenburg eine einzigartige Umgangsform zur Gestaltung der schulischen Inklusion, die AG „Inklusion an Oldenburger Schulen“.
Das Einzigartige ist, dass alle Interessengruppen und die Öffentlichkeit hier ein Forum finden, um sich gemeinsam über ein gutes Vorgehen für die Stadt Oldenburg zu beraten. Im Fokus liegen die Nutzung der Ressourcen und Schaffung tragfähiger Strukturen zum Wohl der SuS. Die AG spricht Empfehlungen aus, die auf einem Konsens aller teilnehmenden Fachleute beruhen. Zu diesen gehören: Eltern, Schulleitungen, Lehrkräfte, SchulformsprecherInnen, Elternvereine, VertreterInnen der Verwaltung, Politik, WissenschaftlerInnen, Gewerkschaft, Stadtelternrat, Stadtschülerrat und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich beteiligen. Insgesamt beteiligen sich in unterschiedlicher Intensität ca. 180 Menschen.
Für dieses herausragende Engagement, die Effizienz und insbesondere die breite Beteiligung hat diese AG letztes Jahr den Jakob-Muth-Preis für gelingende Inklusion erhalten. Verliehen durch die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, der Deutschen UNESCO-Kommission und der Bertelsmann-Stiftung.
Aus dieser Arbeit der AG konnte auch erreicht werden, dass in Oldenburg eines von 11 bundesweiten RZI (Regionales Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule) etabliert wurde.
Wie stellt sich die Situation momentan dar?
Es wird bemängelt, dass es keine Möglichkeit der Mitsprache gegeben hätte. Hier kann ich meine eigenen Erfahrungen einbringen. Die Verwaltung hat die AG um eine Stellungnahme zum vorläufigen Erhalt oder des Auslaufens der Förderschule Lernen gebeten. Ich war in dieser Sitzung der AG Inklusion an Oldenburger Schulen anwesend und mit mir Vertreter fast aller bereits aufgeführten Interessensgruppen. Die Empfehlung der AG, die Förderschule Lernen auslaufen zu lassen, wurde mit nur einer Gegenstimme angenommen. Es waren ca. 43 Personen anwesend, auch Personen, die heute hier sind und sich vehement für den Erhalt der Förderschule einsetzen.
34 Personen haben sich an der Abstimmung beteiligt. 26 davon haben mit „ja“, 1 mit „nein“ gestimmt und 7 haben sich enthalten.
Es wird bemängelt, dass sich niemand für die Belange der Förderschule am Bürgerbusch interessiere.
An dieser Stelle möchte ich Herrn Prof. Dr. Lindemann, der die AG seit ihrer Gründung begleitet, zitieren: Seit 2012 waren Lehrkräfte der Förderschule und die Schulleitung in der AG aktiv. Seit Gründung der Schule 2014 besteht die Anfrage der AG, eine Sitzung in dieser Schule abzuhalten und deren Anliegen zu einem Schwerpunktthema zu machen. Dieser Anfrage wurde leider seit mittlerweile vier Jahren nicht entsprochen. Dies ist nur eines von vielen Beispielen, wo sich Prof. Lindemann um die Belange der Förderschule am Bürgerbusch eingebracht hat.
Wie kann es weitergehen?
Wir „Die Grünen“ unterstützen die Empfehlung der AG „Inklusion in Oldenburger Schulen“.
Und hier geht es nicht einfach um Erhalt oder Abschaffung, sondern um eine Weiterentwicklung der begonnen Arbeit mit klaren Zielvorgaben.
Eine davon ist, multiprofessionelle Teams an den Regelschulen zu installieren. Dies kann aber nur gelingen, wenn auch der Bedarf besteht. Mit diesen multiprofessionellen Teams wird eine noch bessere Differenzierung und somit eine noch bessere Förderung in allen Bereichen aller SuS in der Regelschule möglich werden.
Schlussendlich kann ich nur wieder Herrn Lindemann zitieren: Mischen Sie sich ein, beteiligen Sie sich, damit Kompetenzen gebündelt werden können und wir alle zusammen das Ziel, nämlich eine gelingende Inklusion, erreichen.
Danke!
Dezember 2017
Inklusion – kulturelle Vielfalt gehört dazu
Im Oktober 2015 wurden zum Oldenburger Kulturdialog Inklusion Kultureinrichtungen, soziokulturellen Zentren und Einrichtungen der kulturellen Bildung eingeladen, um sich die Frage zu stellen „ist Kultur für alle da? Wie gelingt die inklusive Öffnung der Oldenburger Kultureinrichtungen? Und was kann die Stadt – Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung – dazu beitragen?“
Inklusion steht für großartige Ziele und hoffentlich hat sich der Begriff irgendwann selbst erledigt, aber zumindest aktuell ist Inklusion erklärungsbedürftig, wenn Inklusion zur Exklusion führt, zu einem aktiven Ausgrenzen. In diesem unserem Oldenburger Fall von freien Kulturschaffenden. Ihnen ist ihr Ort gekündigt worden, um ein inklusives Projekt umzusetzen. Wirkliche Inklusion verwirklicht beide Pole der Interessen und spielt sie nicht gegeneinander aus.
Ein wichtiger Pfeiler beim Bau einer inklusiven Gesellschaft ist der Arbeitsmarkt. Einzelne Unternehmen und Initiativen machen sich schon verdient um Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung. Und zwar nicht nur, um Gutes zu tun, sondern weil sie in Mitarbeiter*innen mit Handicap durch deren besondere Lebenserfahrung und andere Fähigkeiten eine echte Verstärkung sehen. Wobei Erfolg auf dem Arbeitsmarkt nicht nur etwas mit den Unternehmen zu tun hat. Auch die Kandidat*innen selbst stehen in der Pflicht. Inklusion bedeutet nicht, jeden Traum zu bedienen.
Wir leben in einer Gesellschaft, die eine lange Tradition hat im Umgang mit der Frage nach richtig und falsch, besser und schlechter, mit einsortieren und aussortieren. Viele Menschen werden dadurch in ihrem Menschsein behindert und ausgegrenzt. Die GRÜNE Ratsfraktion versteht den im Mai 2012 begonnen Weg in im besten Sinne der Inklusion – unter Einbeziehung aller Interessen.
In der aktuellen Diskussion ist ein inklusives Restaurant“ in der städtischen bau_werk Halle am Pferdemarkt angedacht. Die bau_werk Halle bietet seit Jahren in einmaliger Atmosphäre vielen Nutzer*innen die Gelegenheit, neben dem Verein „bau_werk, Oldenburger Forum für Baukultur“, Veranstaltungen besonderer Art durchzuführen.
Nun möchten die Gemeinnützigen Werkstätten mit ihrer Stiftung Teilhabe in dieser Halle ein Restaurant mit Arbeitsplätzen für Menschen mit Beeinträchtigungen schaffen. Nach eigenen Angaben gebe es keinen anderen geeigneten Standort in der Stadt, um dieses Projekt zu realisieren. Der Verein bau_werk wirbt für den Erhalt der bau_werk Halle und gleichermaßen für einen Anbau, um das Restaurant dort zu ermöglichen. Wir GRÜNEN unterstützen diese Idee. Damit würde eine öffentliche Kulturstätte mit einer Vielfalt von Veranstaltungen erhalten bleiben und zudem der Wunsch nach einem Restaurant an dieser Stelle erfüllt.
Ein inklusives Projekt zu schaffen und gleichzeitig einen einzigartigen öffentlichen Ort der kulturellen Begegnungen abzuschaffen, das kommt für uns nicht in Frage.
Zum Hintergrund:
Im Mai 2012 wurde die Verwaltung auf Initiative der GRÜNEN Fraktion vom Rat beauftragt einen Aktionsplan Inklusion zu erarbeiten. Ziel sollte sein, dass das Thema Inklusion in den nächsten Jahren handlungsübergreifender Bestandteil von Planungen und Verwaltungshandeln wird und insbesondere im Rahmen der kommunalen Entwicklungsplanung verpflichtend einbezogen wird. Dazu wurde die Fachstelle Inklusion eingerichtet, die zusammen mit mehr als 200 Oldenburger*innen in diversen Arbeitsgruppen einen Entwurf für den Aktionsplan vorbereitet hat. Im März 2015 hat der Rat der Stad Oldenburg den Aktionsplan Inklusion einstimmig beschlossen. Wie der Aktionsplan seitdem umgesetzt wird, ist hier nachzulesen.
April 2017
Hotel Stern – Vielfalt leben
Inklusion bedeutet, Vielfalt zu fördern und entsprechende Lebens-und Arbeitsräume zu schaffen. Das ist eigentlich super einfach, im Alltag mitunter gar nicht so einfach umzusetzen. Das Hotel und Café Villa Stern in Osternburg in der Bremer Straße 41 geht mit diesen Dienstleistungen in Oldenburg einen vorbildlichen Weg, denn es bietet Menschen mit besonderen Eigenschaften Arbeitsplätze. Arbeit ist wichtig für ein zufriedenes Leben. Wer arbeiten geht, hat eine Aufgabe und verdient sein eigenes Geld. Damit ist er unabhängig und kann sein Leben nach den eigenen Wünschen gestalten. Wenn Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen Job finden, nützt das allen. Die UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen spricht in Artikel 27 vom „Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen“. Sie enthält zugleich die Verpflichtung, einen „offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt“ zu schaffen. Die Wirklichkeit sieht derzeit jedoch noch anders aus. Die Erwerbsquote der Menschen mit Behinderungen liegt in Deutschland nur bei etwa 50%. Es geht im Kern um die Möglichkeit, dort zu arbeiten, wo andere auch arbeiten. Und das natürlich in regulären Beschäftigungsverhältnissen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Arbeit ist ein sehr wichtiges Mittel zur Vermeidung von Ausgrenzung: „Wir wünschen der Villa Stern nette Gäste im Hotel- und Cafébetrieb und eine gute Auslastung. Wie toll, dass es in Oldenburg genau diese Möglichkeit gibt zu übernachten und Kaffee und Kuchen in einem einmaligen Ambiente zu genießen“, sagen die beiden GRÜNEN Ratsfrauen Rita Schilling und Christine Wolff.
Redemanuskript Andrea Hufeland für Rat 30.05.2016
Pauschalierte Schulbegleitung für inklusive Schulen in Oldenburg
Anrede
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag ermöglichen wir unseren Schulen einen flexiblen, bedarfsorientierten Einsatz von Schulbegleitungen und können einen Beitrag leisten für die anstrengende Übergangssituation auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem – denn auch weiterhin heißt es für uns – Oldenburg will Inklusion.
Wir alle wissen, dass die Umsetzung der Inklusion im Bereich Schule die größten Herausforderungen und Veränderungen mit sich bringt. Die AG Inklusion an Oldenburger Schulen hat von der Stadt gefordert, Übergangslösungen zu gestalten, z.B. im Rahmen der Eingliederungshilfe – und genau das machen wir jetzt mit der pauschalierten Schulbegleitung.
Im Rahmen einer Erhebungsphase hatte sich gezeigt,
- dass die Anträge für Schulbegleitungen im Zusammenhang mit der inklusiven Schule stark angestiegen sind,
- dass oft zu viele Helfer*innen in einem Klassenzimmer sitzen,
- dass es zu wenig Kontinuität und Abstimmung gibt,
- dass das Antragsverfahren einen hoher Verwaltungsaufwand bei allen Beteiligten (Schule, Eltern, Verwaltung) auslöst
Wir GRÜNE wissen, dass gute Schulen ein multiprofessionelles Team benötigen und wir finden das Budget gut.
Kinder mit Unterstützungsbedarf benötigen nicht nur spezielle Lehrkräfte, sondern auch sog. begleitende Hilfen, also Hilfen im Bereich der Pflege, bei der Alltagsbewältigung, der Arbeitsorganisation oder bei der Kommunikation. Wenn nicht genug Zusatzkräfte dafür in der Schule zur Verfügung stehen, dann hat der Schüler/die Schülerin Anspruch auf Eingliederungshilfe, z.B. in Form einer Schulbegleitung. Der Anspruch ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch und wird nach dem SGB XII für Kinder mit Unterstützungsbedarf im Bereich der körperlich-motorischen o. geistigen Entwicklung gewährt und nach SGB VIII für Kinder, deren seelische Gesundheit und die Eingliederung in die Gesellschaft (Teilhabe) gefährdet ist ( z.B. autistische Verhaltensweisen, ADHS ,Verhalten).
Der Anspruch auf Schulbegleitung ist erstmal unabhängig davon, ob das Kind eine allgemeine Schule oder eine Förderschule besucht. In Förderschulen stehen allerdings mehr Zusatzkräfte zur Verfügung, die begleitende Hilfe leisten und weil immer mehr Kinder eine inklusive Schule besuchen, gab es zunehmend in Schulen/Klassen mehrere Schulbegleiter_innen von verschiedenen Anbietern – und keine Koordination.
Deshalb wurde in zwei Grundschulen (und einer IGS) das Modell der pauschalierten Schulbegleitung eingeführt und evaluiert. Der große Unterschied ist dabei, dass die „Schulbegleitung“ nicht mehr einzelfallbezogen von den Eltern beantragt und beauftragt wird und die Schulen müssen dann sehen, wie sie mit den vielen Schulbegleitungen im Unterricht klarkommen und umgekehrt, sondern die Schulen bekamen ein Budget und organisierten mit einem frei gewählten Leistungsanbieter die Schulbegleitung vor Ort.
Das ist eine Abkehr von der einzelfallbezogenen Leistung zur pauschalierten Finanzierung und damit von der Integration zur Inklusion.
Die Evaluation der Modellprojekte zeigte eine hohe Zufriedenheit für alle. Die AG empfahl daher eine Ausweitung der Modellprojekte. Im vorliegenden Beschlussvorschlag folgt die Verwaltung in weiten Teilen den Empfehlungen der AG Inklusion und dem Veränderungsvorschlag der GRÜNEN.
Voraussetzung für die Beantragung ist, dass die Schulen über ein eigenes Konzept der Schulbegleitung verfügen und Landesmittel (z.B. für Inklusion und Schulsozialarbeit) abrufen.
Das Budget kann zukünftig von allen Schulen beantragt werden, nicht nur von Grundschulen.
Für die Klassen 1 und 2 wird ein Budget ohne Einzelfallprüfung gewährt. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Quote für die Höhe des Budgets gilt nun als Minimum. Berücksichtigung finden zusätzlich die Konzepte der Schulen, die notwendigen Fachkräfteanteile, die sozialräumlichen Bedingungen und die bereits festgestellten Förderbedarfe.
Ab Klasse 3 wird das Budget als Pauschale für alle Kinder mit festgestelltem Unterstützungsbedarf gewährt, steht aber eben der Schulen als Budget zur Verfügung, um die schuleigenen Konzepte umzusetzen. Das ist ein großer Schritt auf dem Weg zur Inklusion.
Das Geld würden wir als Kommune im Übrigen so oder so ausgeben, entweder als individuelle Bewilligungen für jedes einzelne Kind oder als Unterstützung für die Schule in budgetierter Form, diskriminierungsfrei und inklusiv. Also keine Mehrkosten durch das Budget.
Wir GRÜNE freuen uns über den Beschlussvorschlag. Er ist ein Baustein auf dem Weg zur inklusiven Schule und zeigt wie mit allen Beteiligten gemeinsam gute Lösungen entwickelt werden können und bitten die Verwaltung dies auch zeitnah und unkompliziert umzusetzen.
Wir werden dem Beschlussvorschlag gerne zustimmen.
Stadt Oldenburg
AG Inklusion an Oldenburger Schulen
22.05.2015
Sehr geehrte Frau Heiligenstadt,
sehr geehrte Damen und Herren im Kultusausschuss des Landes Niedersachsen,
sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration des Landes Niedersachsen,
die AG Inklusion an Oldenburger Schulen bittet Sie den anliegenden Forderungskatalog bei Ihren weiteren Planungen zur Umsetzung der Inklusion zu prüfen.
2009 ist die UN Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten. Damit hat sich Deutschland verpflichtet, in allen seinen Institutionen Voraussetzungen für eine inklusive Gesellschaft zu schaffen. Mit dem Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule vom 23.3.2012 wurde an niedersächsischen Schulen inklusive Bildung beginnend mit dem Schuljahr 2013/2014 verbindlich eingeführt. Nach einer Übergangsphase sollen spätestens ab dem Schuljahr 2018/2019 alle Schulen inklusiv arbeiten.
Im Mai 2012 hat der Rat der Stadt Oldenburg einstimmig den Beschluss gefasst – „Oldenburg will Inklusion“. Die Verwaltung wurde beauftragt einen kommunalen Aktionsplan zu erarbeiten und das Thema Inklusion verpflichtend in die zukünftige Schulentwicklungsplanung aufzunehmen. Im November 2012 hat der Schulausschuss einen Beschluss zur Umsetzung der Inklusion an Ol Schulen gefasst und im April 2013 wurde zur Erarbeitung des Aktionsplans eine Fachstelle Inklusion eingerichtet. An der Ausarbeitung beteiligen sich Arbeitsgruppen zu allen kommunalen Handlungsfeldern.
Eine zentrale Stellung nimmt die AG Inklusion an Oldenburger Schulen ein, da sich unser Schulsystem aufgrund der UN-Konvention grundlegend verändern muss. Inklusive Bildung bedeutet, dass allen Menschen – unabhängig von Geschlecht, Religion, ethnischer Zugehörigkeit, besonderen Lernbedürfnissen, sozialen oder ökonomischen Voraussetzungen – die gleichen Möglichkeiten offen stehen, an qualitativ hochwertiger Bildung teilzuhaben und ihre Potenziale zu entwickeln.
Oldenburg hat sich entschieden, die Umsetzung von Inklusion an Oldenburger Schulen gemeinsam mit den zentralen Interessengruppen – Selbsthilfegruppen, Schulen, Stadtelternrat, Stadtschülerrat, Landesschulbehörde, Freie Träger, Behindertenbeirat, , Gewerkschaften, Universität, Politik, Stadtverwaltung (Fachstelle Inklusion, Stabsstelle Integration, Gesundheitsamt, Sozialamt, Amt für Jugend, Familie und Schule) – zu planen und als breit angelegten Beteiligungsprozess zu gestalten. Hierzu hat die Stadt vom Institut für Sonder- und Rehabilitationsspädagogik der Uni Oldenburg Unterstützung für die Projektleitung und für die Durchführung der Begleitforschung engagiert.
In Unterarbeitsgruppen wird das Vorgehen geplant, aktuelle Entwicklungen diskutiert und Empfehlungen erarbeitet, die dann in der Gesamt-AG abgestimmt werden und den Schulen, dem Schulträger und der Fachpolitik zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Ergebnisse der Arbeit findet man im Praxishandbuches Inklusion an Oldenburger Schulen auf der Oldenburger Homepage.
Die Unter-AG „Personelle Ressourcen“ hat eine Übersicht über bestehende personelle Unterstützungsmöglichkeiten für Schüler_innen als Handreichung für Lehrer_innen und Mitarbeiter_innen der Schulen erarbeitet und einen Forderungskatalog an Land und Kommune, da sich Inklusion nach der Gesetzgebung an der Schnittstelle zwischen landespolitischer und kommunalpolitischer Verantwortung befindet. Die von uns erarbeitete personelle Ausstattung halten wir aus fachlicher Sicht für notwendig, damit Inklusion gelingen kann. Wir fordern daher dringend eine Nachbesserungen bei der personellen Ausstattung der inklusiven Schule und um Berücksichtigung unsere Arbeitsergebnisse. Wir bitten um eine Rückmeldung und sind gerne bereit, mit Ihnen darüber ins Gespräch zu kommen.
Mit freundlichem Gruß
Stadt Oldenburg
AG Inklusion an Oldenburger Schulen
AG Inklusion an Oldenburger Schulen
U-AG Personelle Ausstattung
Arbeitsergebnisse zur personellen Ausstattung der inklusiven Schule
Forderungen an das Land Niedersachsen
Wir gehen von der Grundannahme aus, dass inklusive Schulen perspektivisch mit ausreichenden personellen, räumlichen und materiellen Ressourcen für eine heterogene Schülerschaft ausgestattet sind und die personelle Ausstattung in Landeszuständigkeit ist. Wir fordern daher die Landesregierung auf durch eine unabhängige Personalbedarfsberechnung einen Personalschlüssel für die inklusive Schulen zu berechnen und für eine stabile, verlässliche Personalversorgung der inklusiven Schule durch Fachkräfte zu sorgen.
Aus fachlicher Sicht fordern wir für die inklusive Schule
– feste Stellen für Förderlehrkräfte für eine Grundversorgung an Grundschulen und für Sockelstunden für die Sek I, mindestens für die 5.-6.Klasse
– individuelle Unterstützung nach Bedarf durch Förderlehrkräfte der entsprechenden Bedarfsfachrichtung (additive Versorgung, sog. Rucksackstunden)
– eine paritätische Unterrichtsverantwortung im Sinne einer Doppelansprechbarkeit von zwei Bezugserwachsenen vorzugsweise in einem Teammodel von Lehrkraft – pädagogische Mitarbeiter_in
– Berechnungsmodell Halbtagsschule: Lehrkraft + 0,5 Stellen pädagogische Mitarbeiter_in
– Berechnungsmodell Ganztagsschule: Lehrkraft + 0,8 Stellen pädagogische Mitarbeiter_in
– eine Öffnung der inklusiven Schule für weitere pädagogische, therapeutische und psychologische Berufsgruppen
– eine Anpassung der Klassenfrequenz (Bandbreite bis zu 20 Kinder)
AG Inklusion an Oldenburger Schulen
U-AG Personelle Ausstattung
Arbeitsergebnisse zur personellen Ausstattung der inklusiven Schule
Forderungen an die Stadt Oldenburg
Wir gehen von der Grundannahme aus, dass inklusive Schulen perspektivisch mit ausreichenden personellen, räumlichen und materiellen Ressourcen für eine heterogene Schülerschaft ausgestattet sind und die
personelle Ausstattung in Landeszuständigkeit ist. Von der Kommune fordern wir notwendige Unterstützungsmaßnahmen zur schulischen Inklusion
– eine Vernetzung von Kind bezogenen Jugendhilfemaßnahmen, Sozialhilfemaßnahmen und Schule (paritätische Verantwortung)
– eine personelle Unterstützung für die Übergänge von der Kita zur GS, von der GS/FöS zur Sek I, von der allg. Schule/FöS zur BBS…(vgl. Ergebnisse der UAG Übergang KiTa-Schule).
– die Gestaltung von Übergangslösungen z.B. im Rahmen der Eingliederungshilfe
Andrea Hufeland
Grußworte der Politik beim der Arbeitstagung zum Aktionsplan Inklusion 16.09.14
Meine Damen und Herren, liebe Aktive aus den AGs für den Aktionsplan Inklusion, liebe Gäste und Interessierte,
als Mitglied der Steuerungsgruppe für den Oldenburger Aktionsplan Inklusion spreche ich heute sehr gerne für die Politik die Grußworte zu dieser Arbeitstagung, natürlich inklusiv für alle Fraktionen und Gruppen des Rates.
Ich hätte gerne die Grußworte in leichter Sprache gesprochen – aber ich habe festgestellt, leichte Sprache ist gar nicht so leicht ist.
Als ich die vielfältigen Maßnahmen las, die für den Entwurf des Aktionsplans erarbeitet wurden, da habe ich mich sehr gefreut, weil die Inklusion so sichtbar war. Hier wird keine Reform von oben diktiert, sondern hier haben viele unterschiedliche Menschen mitgearbeitet und zusammengearbeitet.
Die Politik hat einstimmig beschlossen „Oldenburg will Inklusion“ und heute und hier wollen wir dies noch einmal bekräftigen, dass wir das wirklich wollen – und zwar nicht einfach, weil es eine UN Konvention gibt, sondern weil uns bewusst ist, was für eine Zeit und was für ein Weg hinter uns liegt:
o die dunkelste Zeit unserer Geschichte mit der systematischen Ermordung sogenannten „unwerten Lebens“
o und in der Folge die Sonderwege in der Bildungs- und Sozialpolitik in Deutschland mit Exklusion, Separation, mit Vorurteilen und Diskriminierung
o aber auch die Gründung der UNO mit dem Ziel, die Menschenrechte zu schützen
o die autonome Krüppelbewegung in den 80er Jahren, die die enge Verbindung zwischen Rassismus und Diskriminierung behinderter Menschen aufzeigte
o das Engagement von Betroffenen und kritischen Fachleuten in der Integrationsbewegung als notwendigen Zwischenschritt zur Inklusion
o die „UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen“ von 2006 und die Unterzeichnung und Umsetzung in Deutschland
Und darum wollen wir Inklusion und haben nur zwei Monate nach den Kommunalwahlen im Januar 2012 die Verwaltung beauftragt, eine „Arbeitsgruppe Inklusion“ einzurichten.
Im Mai 2012 hat der Rat auf Antrag von Grünen und SPD einstimmig den Beschluss gefasst – Oldenburg will Inklusion und zwar in einem umfassenden Sinne:
o für alle Lebensbereiche – bei Arbeit und Bildung, in Kultur und Freizeit, beim Wohnen und im Verkehr
o und für alle Menschen, unabhängig von persönlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten, unabhängig vom Alter, von Geschlecht oder sexueller Identität und unabhängig von Herkunft, Religion oder sozialem Status.
Alle Entscheidungen, alle Strukturen und Angebote unserer Stadt sollen zukünftig inklusiv ausgerichtet sein. Alle Menschen sollen in Oldenburg willkommen sein und sich willkommen fühlen. Es geht um solidarisches Miteinander und gegenseitige Wertschätzung. Und dazu sollte ein Aktionsplan erstellt werden mit konkreten Handlungsempfehlungen.
Aber – die Politik kann ja viel wollen – ohne Sie alle hier geht gar nichts.
Deshalb möchte ich für die Politik Danke sagen, vielen Dank allen, die diesen Prozess in Oldenburg möglich gemacht haben .
Wir bedanken uns bei der Verwaltung, bei unseren Dezernentinnen Frau Sachse und Frau Nießen für die positive Zusammenarbeit bei diesem Thema, bei Frau Jungkunz, der Fachstelle Inklusion – für die Vorbereitung des Aktionsplans und die Vernetzung von unzähligen Akteuren und ihren Humor. Bei Herrn Steinert für die Begleitung durch die Montag-Stiftung und die Klarheit – Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit bei den besonderen Herausforderungen im Bereich „Schule“ , und zwar bei Herrn Dr. Lindemann für die Begleitung durch die Uni, und die Einbindung der Studierenden, was ja doppelt nützlich ist, für unseren Prozess und für die Zukunft der inklusiven Schulen, bei den Studierenden für viele wertvolle Beiträge für das Handbuch Inklusion an Oldenburger Schulen und die Mitarbeit in der Begleitforschung, bei unserem Schulentwicklungsplaner Herrn Freede für die zahlreichen Vorbereitungen für den Schulausschuss und die Geduld, bei den Grundschulen, Oberschulen, IGSsen und Gymnasien, die alle bereit sind zukünftig inklusive Schulen zu werden, bei den Lehrkräften aller Schulen, denen in der Übergangszeit einiges an Kreativität abverlangt wird. Und schließlich bedanken wir uns bei allen, die in den Arbeitsgruppen an dem Entwurf zum Aktionsplan mitgearbeitet haben – danke an die Akteure, ganz besonders auch an die Vertreterinnen und Vertreter aus den Betroffenen – Initiativen, denn Sie sind die Fachleute und es ist gut, wenn Sie sagen „Nicht über uns ohne uns“.
Wir alle wissen, dass so ein grundlegender Umbau Zeit brauchen wird. Die Aushandlung wie man leben will, was die Werte sind, die uns leiten sollen, das ist in einer freien Gesellschaft immer das Ergebnis eines Prozesses.Und jeder Veränderungsprozess ist anders – genau wie die Menschen, die ihn gestalten, wie Sie und das ist gut so. Heute liegt der Entwurf des Oldenburger Aktionsplans vor Ihnen. Ich finde, dass ist wirklich großartig.
Wir haben schon viel geschafft und noch viel mehr vor.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und uns allen eine anregende Arbeitstagung und viele unterschiedliche Begegnungen. Vielen Dank.
Inklusion in Oldenburg
von ANDREA HUFELAND, Frühjahr 2014
Im Januar 2012 wurde die Verwaltung der Stadt Ol von der Politik beauftragt, eine dezernatsübergreifende „Arbeitsgruppe Inklusion“ einzurichten und für die Stadt Oldenburg in Abstimmung mit den lokalen Akteur_innen einen kommunalen „Aktionsplan Inklusion“ zu erarbeiten. Ziel sollte sein, dass das Thema Inklusion in den nächsten Jahren handlungsübergreifender Bestandteil von Planungen und Verwaltungshandeln wird und insbesondere im Rahmen der kommunalen Entwicklungsplanung verpflichtend einbezogen wird.
Im März 2012 hat der Rat die Verwaltung beauftragt ein kommunales Konzept zur Verwirklichung einer inklusiven Unterrichtsversorgung zu erarbeiten. Es wurde die AG Inklusion an Oldenburger Schulen gegründet. Für die Prozessbegleitung wurde die Uni Ol gewonnen.
Im Mai 2012 hat der Rat der Stadt Ol einstimmig einen wegweisenden Beschluss gefasst. – Oldenburg will Inklusion.
Im September 2012 wurde als Prozessauftakt für die Stadt ein Fachtag veranstaltet.
Im November 2012 hat der Schulausschuss einen Beschluss zur Umsetzung der Inklusion an Ol Schulen gefasst.
Im April 2013 wurde die Fachstelle Inklusion im Sozialamt eingerichtet und die Kooperation mit der Montag Stiftung im Rat beschlossen.
Januar 2012
Auftrag an die Verwaltung – Antrag im Sozialausschuss
Die Verwaltung wird beauftragt, eine dezernatsübergreifende „Arbeitsgruppe Inklusion“ einzurichten und für die Stadt Oldenburg einen kommunalen „Aktionsplan Inklusion“ zu erarbeiten. In Abstimmung mit den entsprechenden politischen Gremien sind für alle Bereiche der Thematik die lokalen AkteurInnen, freien Träger und Initiativen sowie der Behindertenbeirat einzubinden und zu vernetzen, um Inklusion in Oldenburg zu verwirklichen. Ziel ist es, dass das Thema Inklusion in den nächsten Jahren handlungsübergreifender Bestandteil von Planungen und Verwaltungshandeln wird und insbesondere im Rahmen der kommunalen Entwicklungsplanung verpflichtend einbezogen wird.
Begründung:
In Deutschland trat am 26.03.2009 die UN- Behindertenrechtskonvention in Kraft. Damit hat sich Deutschland verpflichtet in allen seinen Institutionen und in seinem Gemeinwesen, Voraussetzungen für eine inklusive Gesellschaft zu schaffen. Eine inklusive Gesellschaft sieht alle Menschen, gleich welcher Fähigkeiten oder Bedarfe, welcher Herkunft, Weltanschauung oder sexueller Identität, als individuell, besonders und gleichberechtigt an. Die Sicherung der Selbstbestimmung und das Prinzip des Ausgleichs von Nachteilen stehen dabei im Vordergrund.
Inklusion verändert die bisherige Perspektive. Es geht nicht darum, Menschen mit Behinderungen in die bestehenden Strukturen zu integrieren, sondern die gesellschaftlichen Strukturen so zu verändern, dass sie der Vielfalt der menschlichen Lebenslagen und Lebensphasen gleichermaßen gerecht wird, angefangen vom Besuch der gemeinsamen Kita und einer gemeinsamen Schule über die berufliche Teilhabe, vom selbstbestimmten Wohnen bis hin zur Gewährleistung umfassender Barrierefreiheit im Sozialraum und bei der öffentlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Infrastruktur.
Die AkteurInnen in den kommunalen Planungsbereichen wie Wohn- und Quartiersplanung, Verkehrs- und Stadtplanung, Sozial-, Jugendhilfe-, Schulentwicklung- und Gesundheitsplanung müssen inklusiv denken und handeln. Das Thema Inklusion muss daher Querschnittsaufgabe sein und zu einem festen Bestandteil der Strategien der nachhaltigen Entwicklung werden.
Auf kommunaler Ebene sind entsprechende Entscheidungen zugunsten der inklusiven Ausgestaltung der kommunalen Strukturen und Angebote von Bedeutung, z. B. Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, Förderung der gemeinsamen Erziehung in Kindertagesstätten und Schulen, zielgerichtete Aufklärung und Information der Bevölkerung, intensive Begleitung von Bau- und Verkehrsprojekten aller Art durch den Behindertenbeirat, Auslobung eines Preises für Schulen und Wirtschaftsunternehmen, die sich hinsichtlich der Inklusion in Ausbildung und Beschäftigung besonders verdient machen etc.
März 2012
Ratsbeschluss Schulentwicklungsplanung und Inklusion
Der Rat der Stadt Oldenburg möge beschließen das Thema Inklusion verpflichtend in die zukünftige Schulentwicklungsplanung aufzunehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt ein kommunales Konzept zur Verwirklichung einer inklusiven Unterrichtsversorgung zu erarbeiten und zeitnah dem Rat und dem Schulausschuss vorzulegen.
Zu den speziellen Fragen der Schulentwicklung sollen in Abstimmung mit dem Schulausschuss, der Behindertenbeirat, die allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Berufsschulen, Beratungs- und Therapieeinrichtungen aus der Jugendhilfe und dem Gesundheitsbereich, der Stadtelternrat und Stadtschülerrat und die Universität Oldenburg einbezogen werden. Sie sind aufgefordert, positive Beispiele zur Umsetzung der inklusiven Schule zu erarbeiten und darzustellen.
Begründung:
In Deutschland trat am 26.03.2009 die UN- Behindertenrechtskonvention in Kraft. Damit hat sich Deutschland verpflichtet in allen seinen Institutionen Voraussetzungen für eine inklusive Gesellschaft zu schaffen. Inklusion verändert die bisherige Perspektive. Es geht nicht darum, Menschen mit Behinderungen in die bestehenden Strukturen zu integrieren, sondern die gesellschaftlichen Strukturen so zu verändern, dass sie der Vielfalt der menschlichen Lebenslagen gerecht wird. Dazu muss der Bund seine Gesamtverantwortung wahrnehmen und auf Landesebene bedarf es politischer und gesetzgeberischer Grundsatzentscheidungen zugunsten von inklusiver Bildung. Den Kommunen kommt aber bei der Gestaltung der inklusiven Bildungsprozesse vor Ort eine besondere Koordinations- und Informationsfunktion zu. Sie müssen sich unter den gegebenen Bedingungen auf den Weg zur Inklusion machen und den Prozess kommunal unterstützen. Alle Entscheidungen müssen zugunsten einer inklusiven Ausgestaltung der kommunalen Strukturen und Angebote gefällt werden. Dazu gehören eine Schulentwicklungsplanung, mit dem Ziel Inklusion verpflichtend im Oldenburger Schulsystem umzusetzen. Ergänzend wird die individuelle Förderung aller Kinder unterstützt und die Vernetzung der Schulen mit Beratungs- und Unterstützungsdiensten aus der Jugendhilfe, aus dem Gesundheitsdienst, aus der Jugend- und Familienberatung und aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie, um mit niedrigschwelligen Beratungs- und Unterstützungsangeboten schnell und umfassend auf Lern- und Entwicklungsprobleme von Kindern und Jugendlichen reagieren zu können.
Mai 2012
Einstimmiger Ratsbeschluss
Oldenburg will Inklusion – Kommunaler Aktionsplan soll erarbeitet werden!
Die Verwaltung wird beauftragt
– unter Einbeziehung der Politik einen kommunalen Aktionsplan innerhalb der nächsten 6 Monate zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
– das Thema Inklusion verpflichtend in die zukünftige Schulentwicklungsplanung aufzunehmen, ein kommunales Konzept zur Verwirklichung einer inklusiven Unterrichtsversorgung für alle Kinder zu erarbeiten und umzusetzen. Bei der Verwirklichung eines inklusiven Schulsystems darf es nicht zu weiteren Verzögerungen kommen.
– dafür zu sorgen, dass vom Schuljahr 2013/2014 an die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen grundsätzlich in die ersten Klassen der zuständigen Grundschulen aufgenommen und bis zum Ende der 4. Klasse beschult werden. Analog werden die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen keine neuen Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Wenn Eltern dies wünschen, werden ab dem Schuljahr 2012/2013 alle Kinder unabhängig vom sonderpädagogischen Förderbedarf bei der Verwirklichung einer inklusiven Beschulung unterstützt.
– dafür zu sorgen, dass schnell und umfassend auf Lern- und Entwicklungsprobleme von Kindern und Jugendlichen reagiert werden kann und Maßnahmen zur Eingliederungshilfe unbürokratisch und zeitnah bewilligt werden.
Begründung:
Am 26. März 2009 ist die UN Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten. Damit hat sich Deutschland verpflichtet in allen seinen Institutionen Voraussetzungen für eine inklusive Gesellschaft zu schaffen. Gemäß Artikel 20 des Grundgesetzes sind auf Bundes- und Länderebene alle gesetzgebenden und politischen Gremien an die UN BRK gebunden. Die Kommunen sind herausgefordert, die Bestimmungen der UN BRK in die Praxis umzusetzen.
Inklusion verändert die bisherige Perspektive. Es geht nicht darum, Menschen mit Behinderungen in die bestehenden Strukturen zu integrieren, sondern die gesellschaftlichen Strukturen so zu verändern, dass sie der Vielfalt der menschlichen Lebenslagen gerecht wird. Inklusion beginnt mit einer Haltung des Respekts und der Wertschätzung gegenüber allen Menschen und ihrer Vielfalt. Eine inklusive Gesellschaft sieht alle Menschen, gleich welcher Fähigkeiten oder Bedarfe, welcher Herkunft, Weltanschauung oder sexueller Identität, als individuell, besonders und gleichberechtigt an. Der Weg zu einer inklusiven Gesellschaft muss dabei als Prozess gesehen werden, der viele Jahre in Anspruch nehmen wird.
Oldenburg will Inklusion in der ganzen Stadt und betrachtet die Inklusion als Querschnittsaufgabe des kommunalen Handelns. Es soll ein inklusionsfreundliches Klima geschaffen werden. Die Zielsetzungen der UN Konvention bei der Umgestaltung zu einer inklusiven Gesellschaft sollen in allen Bereichen wie Arbeit, Bildung, Wohnen, Freizeit, Kultur, Gesundheit und Pflege angemessen berücksichtigt und umgesetzt werden.
Alle Entscheidungen von Rat und Verwaltung werden daher zukünftig zugunsten einer inklusiven Ausgestaltung der kommunalen Strukturen und Angebote gefällt. Die ersten Ideen und Planungen in Oldenburg, wie z.B. inklusives Wohnen im Stadtteil Donnerschwee und ein Fachtag im Herbst dieses Jahres werden ausdrücklich begrüßt.
Die Schulen und damit insbesondere die Stadt als Schulträger haben die Chance und Verpflichtung zugleich, die oben genannten Ziele zu realisieren Dazu gehört unbedingt eine den Zielen entsprechende Schulentwicklungsplanung.
September 2012
Rede Sozialdezernetin Frau Sachse auf dem Fachtag zum Prozessauftakt für alle Oldenburger
Der Oldenburger Inklusionsbegriff
Inklusion ist zunächst eine Willkommenshaltung. Eine Haltung, die besagt: Jede und jeder ist willkommen unabhängig von seinen persönlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten, unabhängig von seinem Geschlecht, unabhängig von seinem Alter, von seiner Herkunft und seinem sozialen Status. Jede und jeder ist willkommen und ist ein Zugewinn für die Gemeinschaft.
Inklusion bezieht sich damit nicht nur auf Menschen mit besonderen Voraussetzungen und auch nicht ausschließlich auf den Bereich Bildung und Erziehung. Er bezieht sich auf die Gesellschaft in ihrer ganzen Breite. Es geht darum, allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen, in allen Lebensbereichen: bei Arbeit und Bildung, in Kultur und Freizeit, beim Wohnen und im Verkehr. Es geht aber auch darum, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Unterschiede eine Bereicherung sind.
Die Frage steht im Raum:
Was wollen wir unter einer inklusiven Gesellschaft verstehen?
Wie soll ein inklusives Oldenburg aussehen?
Und welche Aufgabenfelder bzw. Handlungsschritte lassen sich daraus ableiten?
Die Tagung bildet den Anfang eines umfassenden Prozesses, der nicht vorgegeben ist, sondern der in einer gemeinsamen, langfristig angelegten Bewegung entwickelt werden muss.
November 2012
Ratsbeschluss – Umsetzung der Inklusion an Ol Schulen
1. Die Inklusion an Oldenburger Schulen wird zum Schuljahr 2013/14 umgesetzt.
2. Jede Schule nimmt vom Grundsatz her alle Schüler/innen mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Rahmen der üblichen Aufnahmeverfahren auf. Dieses erfolgt im Primarbereich über die Anmeldung im Schulbezirk und im Sekundarbereich über die Anmeldung an der gewünschten Schulform und Schule.
3. Nur sofern die Schule, die sich im üblichen Verfahren ergeben hätte, aus schwerwiegenden baulichen, organisatorischen oder pädagogischen Gründen nicht möglich ist, findet in einem erweiterten Einschulungsverfahren eine stufenweise Weitergabe an eine andere Schule statt. Der Schulausschuss wird darüber informiert.
4. Um allen Schüler_innen eine Beschulung im Regelsystem gewährleisten zu können, wird ein Investitionsplan aufgelegt durch welchen eine ausreichende Anzahl Schulen baulich für die inklusive Arbeit ausgestattet wird.
5. Der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung wird von der Verwaltung ermittelt. Die betroffenen Eltern werden über die Möglichkeiten der inklusiven Beschulung infor-miert und der Elternwille ermittelt. Bei Bedarf erhalten die Eltern Beratung.
6. Folgende Grundschulen werden gemäß dem in der Abstimmungsphase befindlichen Raumprogramm (Pflege- ,Therapie-, Ruhe-, Differenzeirungsräume etc. ) ausgestattet: Ofenerdiek, Krusenbusch, Staakenweg, Nadorst, Babenend, Klingenbergstraße
7. Folgende weiterführende Schulen werden gemäß dem in der Entwurfsphase befindlichen Raumprogramm zunächst mit Pflege-, Therapie-, und Ruheräumen augestattet: IGS Helene Lange Schule, Oberschule Eversten, Oberschule Alexanderstraße, Gymnasium Eversten
8. Kleinere und kurzfristig umsetzbare Baumaßnahmen an einzelnen Schulen (z.B. Akustikdecken) werden weiterhin nach Bedarf durchgeführt.
Die Verwaltung wird beauftragt dem Schulausschuss über die Entwicklung der inklusiven Schullandschaft zu berichten und nach Vorliegen neuer Erkenntnisse – speziell zum Elternwillen – weitere Umsetzungsschritte vorzuschlagen.
Einschulung möglichst im normalen Verfahren – keine Bildung von Schwerpunktschulen
• Laut NSchG werden die Schüler/innen des Förderbereichs Lernen grundsätzlich und die Schüler/innen der Bereiche emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache im Rahmen des Elternwahlrechts zwischen Regelschule und Förderschule immer in der Schule am Wohnort versorgt.
• In Oldenburg erfolgt in den übrigen Bereichen ebenfalls möglichst eine Versorgung direkt in der zuständigen Schule.
• Nur, sofern dieses aus schwerwiegenden baulichen (organisatorischen oder pädagogischen) Gründen nicht möglich ist, findet im Rahmen eines „erweiterten Einschulungsverfahrens“ eine stufenweise Übergabe an eine „Nachbarschule“, „Schule im Verbund“ oder „Schule in der Stadt“ statt.
• An diesem Prozess sind alle Schulen gleichermaßen beteiligt.
April 2013
Ratsbeschluss zur Kooperation mit der Montag-Stifung (Inklusion vor Ort)
Die Montag-Stiftungen (Stiftungs-Gründer Herr Montag) wollen einen Beitrag leisten, um den gesellschaftlichen Wandel mit zu gestalten und sich „mit Leidenschaft und Augenmaß für die Entwicklung einer humanen Gesellschaft einsetzen“. Sie wollen deutlich machen, welche Potenziale eine Gesellschaft besitzt, die auf Vielfalt setzt.
Mit ihren Aktivitäten will die Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft sich dafür einsetzten, dass
die Lebensbedingungen benachteiligter Bevölkerungsgruppen verbessert werden
das Thema Inklusion in seiner Bedeutsamkeit erkannt wird
Sie orientiert sich dabei an dem Ideal des eigenverantwortlich handelnden Bürgers in einer solidarischen Gesellschaft, in der individuelle Freiheit und Verantwortung für das Gemeinwesen untrennbar zusammen gehören.
Seit 2009 unterstützt sie Mitarbeiter:innen in kommunalen Verwaltungen, freien und gemeinnützigen Organisationen, Verbänden, Vereinen und Kirchen darin, inklusives Handeln umzusetzen und Inklusion im Lebens- und Arbeitsumfeld bewusst zu leben. Auf der Grundlage der Erfahrungen aus der Arbeit mit den Pilotkommunen veröffentlichte die Montag Stiftung das Praxishandbuch Inklusion vor Ort.
In dem Projekt „Inklusion vor Ort – Der Kommunale Index für Inklusion in der Praxis“ unterstützt die Stiftung nun in einer 2. Phase drei Partnerkommunen in Deutschland, um inklusive Prozesse vor Ort exemplarisch zu initiieren, zu begleiten und weiter zu entwickeln – einen Stadtteil in Saarbrücken, Dedinghausen, eine kleine dörfliche Gemeinde in NRW und – die Stadt Oldenburg.
Oldenburg wird von Wilfried Steiner unterstützt, der zudem Mitglied in der deutschen UNESCO-Expertenkommission für inklusive Bildung ist.
Die Kooperationsvereinbarung beinhaltet:
• Beratung
• Prozessbegleitung
• Schulung
• Öffentlichkeitsarbeit
Als wichtige Aspekte der gemeinsamen Arbeit werden genannt:
• Haltung
• Partizipation
• dynamisches Prozessmanagement, inklusive Projektarbeit
Karl-Heinz Imhäuser von der Montag Stiftung
Der Begriff Nachhaltigkeit –prägend für Dekaden – entwickelte sich ebenso wie sich der Begriff Inklusion entwickeln wird:
1. Den Begriff kennt keiner.
2. Der Begriff wird modisch.
3. Der Begriff wird inflationär.
4. Diskurse werden emotional und hitzig.
5. Der Begriff wird allparteilich anerkannt.
6. Der Begriff orientiert ethisch-normativ.
April 2013
Einrichtung einer Fachstelle Inklusion
Zur Bearbeitung der Aufgaben aus dem Ratsbeschluss
Der Ratsbeschluss beauftragte die Stadtverwaltung
1. gemeinsam mit den Bürger_innen und der Politik einen Aktionsplan zu erstellen
2. ein kommunales Konzept für eine inklusiven Unterrichtsversorgung zu erstellen,
3. die Stadtverwaltung inklusiv auszurichten,
4. alle Entscheidungen von Rat und Verwaltung zukünftig zugunsten einer inklusiven Ausgestaltung der kommunalen Strukturen und Angebote zu fällen
Zentrale Aufgaben der Fachstelle Inklusion
1. Federführung bei der Erstellung und Umsetzung des kommunalen Aktionsplans
2. Koordinierung der Zusammenarbeit mit der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft
3. Unterstützung der inklusiven Quartiersentwicklung Donnerschwee
4. Geschäftsführung der dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe zur Erarbeitung des Aktionsprogramms der Verwaltung
5. Entwicklung von Hilfsmitteln für Rat und Verwaltung, um zukünftig Entscheidungen zugunsten einer inklusiven Ausgestaltung der kommunalen Strukturen und Angebote fällen zu können.
6. Öffentlichkeitsarbeit – Netzwerkarbeit – Aufklärungsarbeit – Gewinnung von Akteuren
Kommunaler Aktionsplan Inklusion
In Oldenburg wird ein Kommunaler Aktionsplan Inklusion entwickelt, der die vielfältigen Handlungsfelder der Stadtgesellschaft umfasst. In diesem Plan werden Ziele und Maßnahmen in den jeweiligen Feldern beschrieben sein und Zeitrahmen sowie Verantwortlichkeiten benannt werden.
Grundlage: Ratsbeschluss vom 21.05.2012
Der Rat hat einstimmig beschlossen, dass Oldenburg inklusive Stadt werden soll. Dabei geht die Politik von der Vision einer inklusiven Stadtgesellschaft aus, die alle Menschen willkommen heißt und niemanden ausgrenzt. Inklusion hat das Potenzial, die Gesellschaft in ihren Grundstrukturen zu verändern, so dass sie der Vielfalt der menschlichen Lebenslagen gerecht wird. Inklusion beginnt mit einer Haltung des Respekts und der Wertschätzung gegenüber allen Menschen in ihrer Verschiedenheit, also unabhängig von persönlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten, unabhängig vom Alter, von Behinderung, unabhängig von Herkunft und sozialem Status, vom Geschlecht oder der sexuellen Orientierung und Identität. Jede und jeder ist willkommen und ein Zugewinn für die Gemeinschaft.
An der Ausarbeitung beteiligen sich mehrere Arbeitsgruppen:
Arbeit und Beschäftigung
Barrierefreiheit
Beteiligung und Mitsprache
Bildung und lebenslanges Lernen
Inklusion an Oldenburger Schulen »
Inklusion in Kindertagesstätten »
Inklusive Werte
Kultur und Freizeit
Mobilität und Beförderung
Wohnen und Versorgung
Wohlbefinden und Gemeinschaft
Umwelt und Energie
Auftrag:
Erstellung des Entwurfs des kommunalen Aktionsplans als Beschlussvorlage für den Rat der Stadt Oldenburg im jeweiligen Handlungsfeld
Tagungsrhythmus: alle 6 Wochen
Leitung: Fachstelle Inklusion mit Unterstützung der Sprecher/innen der AG
Einheitliche Standards: Inklusion als Vielfaltsansatz, Wertschätzung und Respekt, barrierefreie Kommunikation, Partizipation, d.h. repräsentative Zusammensetzung der Gruppen (Vielfaltsmatrix), Nutzung des Handbuches „Inklusion vor Ort“, Haltung – Transparenz nach innen und außen.
Vielfaltsmatrix: Kinder und junge Menschen, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrationshintergrund, von Armut betroffene Menschen, Menschen unter-schiedlicher sexueller Identität / Orientierung, Bürger_innen, Vereine, Verbände, gemeinnützige Unternehmen, Wirtschaftsunternehmen, religiöse Vereinigungen, Aus- und Weiterbildungseinrichtungen, Politik, Verwaltung.
Prozess-Schritte in den Arbeitsgruppen
1. Inklusive Werte – allgemein und im Handlungsfeld
2. Ist-Analyse der Ressourcen in den 10 Handlungsfeldern – Was haben wir und wollen es unbedingt behalten?
3. Entwicklung der Vision in den 10 Handlungsfeldern – Wie sieht die ideale inklusive Gesellschaft aus? Was muss sich dazu ändern?
4. Ableitung der Maßnahmen in den 10 Handlungsfeldern – Was muss ich, was müssen wir dafür tun?
Zum Abschluss des 3. Schrittes soll eine gemeinsame Tagung aller Akteure der AGs im Herbst / Winter 2014 den Zwischenstand und den Prozess überprüfen.
Sprecher_innen und Steuerungsgruppe koordinieren Inklusionsprozess
Runde der Sprecher_innen
Teilnehmer_innen: Die Sprecher_innen werden von den Arbeitsgruppen benannt/entsandt
Tagungsrhythmus: ca. alle sechs Wochen (8 – 10-mal im Jahr)
Leitung: Fachstelle Inklusion und Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft
Auftrag:
1. Durchführung der operativen Arbeit
2. Koordinierung und Vernetzung der Arbeit der verschiedenen Arbeitsgruppen
3. Vorbereitung von Entscheidungen und Vorlagen für die Steuerungsgruppe und die politischen Gremien
4. Öffentlichkeitsarbeit
Steuerungsgruppe
Teilnehmer_innen: Vertreter_innen der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft, der Wohlfahrtsverbände sowie aus Politik und Verwaltung.
Tagungsrhythmus: 4x im Jahr
Leitung: Fachstelle Inklusion und Montag Stiftung
Auftrag: Koordinierung und Lenkung des Inklusionsprozesses in Oldenburg in Hinblick auf die Erstellung des Kommunalen Aktionsplans Inklusion.
Vertreter_innen der Zivilgesellschaft
Bürgerin: Meike Dittmar
Bürger: Peter von der Dovenmühle
Bürgerin: Taibe Mehrabani
Bürger 14+: Thorsten Haupt
Bürgerin 14+: Nina Rühaak
Wohlfahrt: Janne Koch
Wirtschaft: Irina Börchers
Vertreter/innen des Rates
SPD: Bärbel Nienaber
CDU: Klaus Raschke
Bündnis 90/Die Grünen: Andrea Hufeland
Die Linke/Piratenpartei: Dr. Jens Ilse
FDP/WFO-Fraktion: Franz Norrenbrock
Vertreter/innen der Verwaltung
Dezernat 1: OB Gerd Schwandner (Vors.)
Dezernat 2: Joachim Guttek
Dezernat 3: Dagmar Sachse (Stellv. Vors.)
Dezernat 4: Inka Thole
Die AG Inklusion an Oldenburger Schulen
Eine zentrale Stellung nimmt die AG Inklusion an Oldenburger Schulen ein. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben hat die Umgestaltung der Schullandschaft eine besondere Bedeutung und erfordert deutliche Veränderungsprozesse.
Aufgaben:
Akteur_innen zusammenbringen und vernetzen
Vorgehen planen
Ziele und Maßnahmen beraten
Empfehlungen aussprechen
Impulse geben für Schule, Verwaltung und Politik
Einbettung in den gesamtstädtischen Diskurs
Prozessziele:
partizipative und ganzheitliche Gestaltung des Inklusionsprozesses
Trransparenz im Vorgehen
Verringerung von Winkelkommunikation, Parallelinformation , stiller Post
Ziel:
Umsetzung des Schulgesetzes mit
abgestimmten Informationen und Empfehlungen
einheitlichen Standards
Verbindlichkeit
Oldenburg hat sich entschieden, die Umsetzung von Inklusion an Oldenburger Schulen gemeinsam mit den zentralen Interessengruppen zu planen und als breit angelegten Beteiligungsprozess zu gestalten. Hierzu hat die Stadt vom Institut für Sonder- und Rehabilitationsspädagogik der Uni Oldenburg Unterstützung für die Projektleitung und für die Durchführung der Begleitforschung engagiert (Dr. Holger Lindemann).
Das zentrale Gremium in dem Prozess ist die Arbeitsgruppe Inklusion an Oldenburger Schulen mit diversenen Unterarbeitsgruppen, in der wichtige Akteure und Betroffene aus allen Bereichen von Schule zusammenarbeiten – Selbsthilfegruppen, Schulen, Stadtelternrat, Stadtschülerrat, Landesschulbehörde, Freie Träger, Behindertenbeirat, Stabsstelle Integration, Gewerkschaften, Universität, Politik, Stadtverwaltung, Jugendamt, Gesundheitsamt, Sozialamt, Schulamt. In den Unterarbeitsgruppen werden einzelne Themen bearbeitet, das Vorgehen geplant, aktuelle Entwicklungen diskutiert und Empfehlungen erarbeitet, die dann in der Gesamt-AG abgestimmt werden und dann den Schulen, dem Schulträger und der Fachpolitik zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Ziel der AG ist es, Verwaltung, Politik, Schule Eltern, Schüler_innen auf ihrem Weg zu einer inklusiven Schule zu unterstützen.
Die Ergebnisse der Arbeit findet man im Praxishandbuches Inklusion an Oldenburger Schulen. Dieser Leitfaden bündelt Infos zu Beschlüssen, Empfehlungen und weiteren Rahmenbedingungen wie beispielsweise die bauliche Ausstattung von Schulen oder die Regelung für die Einschulung. Das Praxishandbuch hat 236 Seiten und steht zum Download bereit: www.oldenburg.de/inklusion.
Mit der Einleitung der baulichen Maßnahmen und der Etablierung des Aufnahmeverfahrens sind die ersten großen Meilensteine geschafft. Der Inklusionsanteil betrug zum Schuljahr 2013/2014 rund 40 Prozent. Zur Zeit stehen bei der Arbeitsgruppe vor allem die Themen „sonderpädagogische Unterstützung in inklusiven Schulen und Aufbau eines Kompetenzzentrums“ im Fokus.
Unter-Arbeitsgruppen der AG Inklusion an Oldenburger Schulen
Maßnahmenplanung
– Erarbeiten eines Investitionsplans für die bauliche Ausstattung von inklusiven Schulen (beendet 10/2012)
– Erarbeiten eines Übergangsverfahrens zur Einschulung bis zur vollständigen Ausstattung aller Schulen (beendet 10/2012)
Raumstandards
– Erarbeiten von Raumstandards für inklusive Schulen (beendet 11/2012)
Personelle Ressourcen
– Erarbeiten einer Übersicht der personellen Unterstützungsmöglichkeiten für Schüler/innen als Handreichung für Lehrer/innen und Mitarbeiter/innen der Schulen (beendet 05/2013)
– Erarbeiten von Forderungen gegenüber Land und Kommune
Elterninformation
– Erarbeiten einer Elterninformation zur Inklusion in Oldenburg (beeendet 07/ 2012, überarbeitet 3/2014 )
Gestaltung des Übergangs KiTa – Grundschule
– Erarbeiten einer Empfehlung und Zusammenstellung von Arbeitsmaterialien zur Gestaltung des Übergangs KiTa – Grundschule
Armut und Diversität
– Erarbeiten einer Empfehlung für Schulen zur Verringerung von Benachteiligungen von Kinder aus sozial benachteiligten Familien und mit Migrationshintergrund. (beendet 06/2013)
– Fortschreibung der Empfehlung
Fort- und Weiterbildung
– Konzeption einer Auftaktveranstaltung zur Inklusion für Schulen (beendet 01/2013)
– Fachlicher Austausch und Vernetzung von Fortbildungsangeboten. (laufend)
Schülerbeteiligung
– Gewährleisten einer verstärkten Beteiligung von Schüler/innen. (laufend)
– Erarbeiten von speziellen Informationsangeboten. (laufend)
Bauliche Maßnahmenplanung Schuljahre 2014 – 2018
– Erarbeiten eines langfristigen Investitonsplans für die bauliche Ausstattung von Schulen als „inklusionsfit“.
Rückstellungen
– Erarbeiten von Empfehlungen für den Umgang mit Rückstellungen vom Schulbesuch unter den Bedingungen eines inklusiven Schulsystems. (beendet Februar 2013)
„Inklusionsfest“
– Planung eines Informationsfestes zur Inklusion an Oldenburger Schulen (beendet 08/2013)
Konzept inklusive Sonderpädagogik an Oldenburger Schulen
– Erarbeitung eines Konzepts zur neuen Rolle von Regel- und Förderschulen in einem inklusiven Schulsystem, zum Übergang der bestehenden Kompetenzen in ein inklusives Schulsystem und zum Aufbau eines Kompetenzzentrums
Begleitforschung
– Eingangsbefragung aller Schulen (erledigt 09/2012)
In der Befragung Ausgangssituation für die Umsetzung der Inklusion in Oldenburg wurden im Juli 2012 alle 52 Oldenburger Regelschulen befragt. Es beteiligten sich 37 Schulen mit insgesamt 849 Lehrerinnen, Lehrern, pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
– Befragung und Ergebnisrückmeldung in Absprache mit einzelnen Schulen, Kindertagesstätten und Organisationen (fortlaufend)
Dokumentation
– Herausgabe eines Sammelbandes mit Berichten und Forschungsergebnissen
– Erstellen eines Handbuchs zur Inklusion an Oldenburger Schulen. (beendet 06/2013)
– Fortschreibung des Handbuchs (laufend)
Neu Donnerschwee
Aus dem Eckpunktepapier der Stadt
Für das Gelände der ehemaligen Donnerschwee -Kaserne biete sich die Möglichkeit eine bislang abgeschottete Fläche von rund 19 ha wieder in das städtebaulich Umfeld zu integrieren und damit eine Stück Stadtreparatur zu betreiben. Gleichzeitig bietet sich hier die Chance, der derzeitigen hohen Nachfrage nach Wohnungen in zentraler Lage ein qualitätsvolles Angebot entgegen zu setzen.
Die Stadt Oldenburg hat sich zum Ziel gesetzt hie ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept zu verfolgen, um eine qualitätsvolle und zukunftsweisende vernetzte Quartiersentwicklung umzusetzen und bestehende Freiraumdefizite zu beheben. Die Mischung unterschiedlicher Wohnungstypen und besonderer Wohnformen ist ebenso gewünscht wie die Ergänzung von verträglichen Nutzungsmischungen. Insgesamt soll hier eine vollwertiges Quartier entstehen, das als Klima Quartier seinen Beitrag zur energieeffizienten Stadterneuerung leistet, wobei die gesetzlichen Mindestanforderungen an den Primärenergiebedarf unterschritten werden sollen. Soziale und kulturelle Einrichtungen sind nach Vorgabe des Eckpunktepapiers zu berücksichtigen. Integration und Inklusion sind mit dem Konzept ebenso zu ermöglichen wie eine zukunftsfähige Verkehrsentwicklung.
Redemanuskript Andrea Hufeland zur Inklusion – Ratssitzung Mai 2012.
Sehr geehrter Herr Ratsvorsitzender, Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,
Wir leben in einer Gesellschaft, die eine lange Tradition hat im Umgang mit der Frage nach richtig und falsch, besser und schlechter, mit einsortieren und aussortieren. Viele Menschen werden dadurch in ihrem Menschsein behindert und ausgegrenzt. Exklusivität wird nicht in Frage gestellt, im Gegenteil. Das tut uns allen nicht gut. Die Symptome zeigen sich massenhaft in unserem Alltag – zunehmender Leistungsdruck in einer Ellenbogengesellschaft, stressgeplagte Menschen mit burn-out, selbst Kinder mit stressbedingten Gesundheitsproblemen.
In so einer Gesellschaft gehen Begeisterungsfähigkeit und Visionen verloren. Dabei haben Neurowissenschaftler gerade festgestellt , dass Begeisterung Doping fürs Gehirn ist – wo soll das hinführen.
Die UN Konvention zur Inklusion ist eine Vision und es ist wirklich kaum zu glauben, mit welcher Radikalität hier ein gesellschaftlicher und politischer Wandel gefordert wird – mit unabsehbaren Konsequenzen für Staaten, Länder und Kommunen. Und wie erstaunlich ist es erst, dass so viele Staaten der Welt diesen kühnen Visionen zustimmen und sie national anwenden wollen. So ist das, wenn die Zeit reif ist für Veränderung.
Inklusion wird unsere Alltagskultur komplett verändern.
Wir werden uns hier im Rat in den nächsten Jahren sicher häufiger mit dem Thema Inklusion beschäftigen. Lassen Sie mich ganz kurz die bisherigen Stationen auf dem Weg zur Inklusion darstellen.
Weltweit leben mehr als eine Milliarde Menschen mit einer Behinderung, in Deutschland etwa 9,6 Millionen.
2001 beschloss daher die Generalversammlung der Vereinten Nationen, Vorschläge für ein internationales Übereinkommen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen zu entwickeln.
Ergebnis war die 2006 verabschiedete UN-Behindertenrechtskonvention. Sie beruht auf grundlegenden Menschenrechtsprinzipien, wie Menschenwürde, Selbstbestimmung, Nichtdiskriminierung, Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Gleichberechtigung und beinhaltet alle Aspekten des Lebens.
82 Mitglieds-Staaten haben die Konvention bereits am ersten Tag unterzeichnet – mehr als vier mal so viele wie nötig, damit sie sofort in Kraft treten konnte.
Von den 193 Mitgliedsstaaten haben mittlerweile 163 Staaten und die EU das Abkommen unterzeichnet.
Deutschland hat die Konvention 2007 unterschrieben. Seit 2009 ist sie geltendes Recht in Deutschland.
2011 hat die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung vorgelegt. Darin heißt es:
Behinderung ist nicht heilbar. Sie ist integraler Bestandteil der Persönlichkeit… Behindernde Strukturen und behinderndes Verhalten aber sind heilbar. Die Therapie lautet: Inklusion. Wir werden die Welt einfacher machen. Und das werden wir gemeinsam mit unseren Mitstreiterinnen und Mitstreitern einfach machen.
In besonderer Weise wird sich unser Schulsystem verändern müssen. Nach der UN-Konvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, das Recht auf Bildung in einem inklusiven Bildungssystem zu gewährleisten.
Die Leitgedanken dabei sind eindeutig:
Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung.
Alle Schulen nehmen alle Kinder in ihrem Umfeld auf.
Alle Kinder lernen miteinander und voneinander.
Unser deutsches Schulsystem ist mit diesen Grundsätzen nicht vereinbar. Deutschland ist im internationalen Vergleich Spitzenreiter in der sozialen Exklusion von Kindern mit besonderen Bedürfnissen.
Nur 20 % der Kinder mit Unterstützungsbedarf besuchten im letzten Schuljahr eine allgemeinbildende Schule, in Niedersachsen sogar nur 7,2 %. Kein anderes Bundesland hat eine so niedrige Inklusionsquote!
Dabei wird die Schere zwischen Bildungsgewinnern und -verlieren immer größer. Der Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen für das Recht auf Bildung, Vernor Munoz stellte fest, dass in Deutschland die Bildungswege der Kinder viel zu früh getrennt werden und dass sich unter den Kindern in Förderschulen überproportional viele Kinder mit Migrations- oder Armutshintergrund befinden. Auf diese Weise produziert und reproduziert unser Bildungssystem gesellschaftliche Ungleichheit und Armut.
Für Kinder bedeutet Ausgrenzung den Einstieg in lebenslange Sonderwege an den Rändern der Gesellschaft. Gleichzeitig wird allen Kindern die Vielfalt der Gesellschaft vorenthalten. Sie können nicht lernen, respektvoll und konstruktiv mit Andersartigkeit umzugehen. Das ist der Ausgangspunkt von gesellschaftlicher Ausgrenzung. Gemeinsamer Unterricht schafft wichtige Grundlagen für eine Gesellschaft, die sich am Menschen orientiert und sowohl die Unterschiede als auch die Würde aller Menschen respektiert. Zahlreiche Studien belegen, dass der gemeinsame Unterricht sich positiv auf die Leistungsentwicklung aller auswirkt und soziale Kompetenzen fördert.
Fast drei Jahre nach Inkrafttreten der UN Konvention in Deutschland hat das Land Niedersachsen im März d. J. endlich ein Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule verabschiedet. Dieses Gesetz bleibt leider deutlich hinter den Vorgaben der UN-Konvention zurück. Eltern und Kindern werden immer noch Barrieren für eine gemeinsame Beschulung in den Weg gestellt. Schulen und Pädagogen werden durch unzureichende Ressourcen vom Land entmutigt. Das wollen wir nicht einfach hinnehmen.
Wir werden uns dafür einsetzten, dass Kinder, Eltern und Schulen hier in Oldenburg auf dem Weg zur Inklusion umfassende Unterstützung erhalten.
Aber in dem Wort „Inklusion“ steckt noch viel mehr. Ziel einer Politik der Inklusion ist die Schaffung einer Gesellschaft, in der jeder Mensch gleichberechtigt teilhaben kann, genau so, wie er oder sie ist.
Inklusion ist die Vision für ein humanes, respektvolles und friedliches Zusammenleben aller Menschen.
Wir Grüne stehen für eine inklusive Politik, in der keiner verloren geht.
Wir wollen eine Gesellschaft, in der Vielfalt gelebt werden kann und von dem Zwang entlastet, sich rigiden Normvorstellungen unterwerfen zu müssen.
Wir wollen eine Gesellschaft, die niemanden ausgrenzt, die unterstützt, wo Hilfe nötig ist, die befähigt und Engagement weckt und die niemanden abschreibt.
Meine Damen und Herren,
uns ist bewusst, dass Hindernisse und Barrieren nicht von heute auf morgen aus dem Weg geräumt werden können. Der Umbau zu einer inklusiven Gesellschaft ist nicht mal eben so gemacht.
Wir neigen dazu Vorgänge zu planen und tun so, als ließen sich Pläne einfach abarbeiten. Und dann sind wir erstaunt, wenn die Dinge nicht so laufen, wie wir gedacht haben.
Auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft werden wir lernen müssen mit dem Unvorhergesehenen umzugehen. Die Umsetzung wird von uns allen Mut zur Flexibilität und Phantasie und erfordern.
Politik muss sagen, wo sie hin will. Wir wollen mehr als nur vorgeschriebene Gesetzte umsetzen. Wir wollen uns auf den Weg machen zu einer inklusiven Gesellschaft. Und um es mit den Worten der Bundesregierung zu sagen, das wollen wir mit unseren Mitstreitern und Mitstreiterinnen einfach machen.
Inklusion wird nur gelingen mit Offenheit, Kommunikation, Engagement und Kooperation. Wir bitten Sie daher dem Beschlussvorschlag von Bündnis 90 /die Grünen und SPD „Oldenburg will Inklusion“ zuzustimmen.