Für die nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 05.04.2017 hat die GRÜNE Ratsfraktion folgenden Antrag gestellt:
Unter Hinweis auf den Bericht vom 08.09.2016 zum Thema „Investition in klimaschädliche Industrien (Gruppe Fossil Free)“ zum Ausschuss für Finanzen und Beteiligung am 14.09.2016 bitten wir um einen Sachstandsbericht zu der Prüfung, ob entsprechende Anlagen in fossile Energieträger seitens der Stadt Oldenburg bestehen. Eine entsprechende Auflistung dieser Investitionen sollte dabei ggf. auch die jeweiligen Laufzeiten beinhalten.
Darüber hinaus möge der Ausschuss Folgendes beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, analog zu den aktuellen Beschlüssen der Stadt Göttingen, eine Richtlinie für Finanzanlagen der Stadt Oldenburg und der städtischen Gesellschaften zu erarbeiten, die sich unter Wahrung der haushaltsrechtlichen Grundlagen (Sicherheit, angemessener Ertrag, Sicherstellung der Liquidität), der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit verpflichtet. Insbesondere soll sich die Anlagerichtlinie an den von der Stadt Münster im November 2015 verabschiedeten Mindeststandards orientieren:
Keine Beteiligung an Unternehmen,
- die Kinderarbeit zulassen,
- die Militärwaffen herstellen oder vertreiben,
- die Atomenergie erzeugen oder auf nicht nachhaltige und klimaschädliche Energien setzen,
- die Schiefergasgewinnung (sog. Fracking) betreiben.
Wenn wir die Klimaziele erreichen und die Luftverschmutzung reduzieren wollen, bedarf es einer Reduktion der Verbrennung von Kohle, Erdöl und Erdgas und damit auch dementsprechender verantwortungsvoller Investitionen. Das Anstreben eines Lebens ohne fossile Energien ist unvereinbar mit einem Vermögenszuwachs durch eben diese Energieträger.
Um in Oldenburg ganzheitlichen und konsequenten Klimaschutz zu betreiben, ist es daher notwendig, zu überprüfen, ob die Stadt in Unternehmen investiert, die fossile Energieträger fördern, verarbeiten und vertreiben, um diese Investitionen ggf. zu beenden und solche zukünftig nicht mehr zu tätigen.
Investitionen der Stadt sollten nicht nur die Ziele Sicherheit, Liquidität und Rendite verfolgen, sondern auch ethisch und nachhaltig sein.
Grundlage für eine entsprechende Veränderung ist somit eine Bestandsaufnahme der derzeitigen Investitionen der Stadt und die Festlegung der Ziele städtischer Investitionen in einer Kapitalanlagerichtlinie sowie deren Umsetzung.
Als Vorlage kann insoweit die Anlagerichtlinie der Stadt Göttingen dienen.
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