Zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und internationale Zusammenarbeit am 04.05.2020 bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Nachhaltige Wirtschaftsförderung
auf die Tagesordnung.
Die kommunale Wirtschaftsförderung gestaltet Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln. In Zeiten des Klimawandels sollten alle Aktivitäten der Wirtschaftsförderung im Hinblick auf ihre mögliche ökologische Ausrichtung überdacht werden.
Eine Orientierung an relevanten Nachhaltigkeitskriterien trägt dabei durch Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe mit wohnortnahem Einzelhandel und inhabergeführten Geschäften zum Klimaschutz bei. Ziel einer nachhaltigen Wirtschaftsförderung muss es daher sein, die regionale Wertschöpfung und achtsamen Konsum zu stärken, um Ressourcen zu schonen und das Klima zu schützen.
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen zum Jahr 2019:
- Wie viele Initiativen und Unternehmen wurden 2019 durch die Wirtschaftsförderung der Stadt beraten und welchen Wirtschaftsbereichen sind sie zuzuordnen?
- Zu welchen wirtschaftlichen Bereichen gehörten die geförderten Unternehmen und in welcher Höhe und mit welchen Mitteln (Investitionsförderung der NBank, Investitionszuschüsse der Stadt Oldenburg, städtische Finanzhilfen, Existenzgründungsförderung) wurden sie gefördert?
- Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der von der Stadt Oldenburg geförderten Initiativen und Unternehmen?
Welche Nachhaltigkeitskriterien wurden dabei berücksichtigt?
- Wie werden die UN-Nachhaltigkeitsziele, die sogenannten SDGs (Sustainable Development Goals) im Bereich der Wirtschaftsförderung umgesetzt und ihre Einhaltung sichergestellt?
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