Pauschalierte Schulbegleitung

Im Schulausschuss wurde am 03.05.2016 ein Beschluss zur sogenannten pauschalierten Schulbegleitung gefasst. Die in zwei Modellschulen erprobte Budgetierung der Schulbegleitung kann nun von allen Schulen in Oldenburg beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Schulen über ein eigenes Konzept der Schulbegleitung verfügen und Landesmittel (z.B. für Inklusion und Schulsozialarbeit) abrufen. Für die Klassen 1 und 2 wird das Budget unabhängig von festgestellten Förderbedarfen gewährt. Die Verwaltung folgte damit dem Vorschlag der AG Inklusion an Oldenburger Schulen, die die stadtweite Ausweitung des Modellprojektes empfohlen hatte.

Durch Änderungsantrag der Fraktion B90/ Die GRÜNEN wurde der Verwaltungsvorschlag in zwei wesentlichen Punkten verbessert:

Erstens können jetzt nicht nur Grundschulen, wie von der Verwaltung zunächst vorgeschlagen, sondern alle Schulen in Oldenburg die Budgetierung beantragen.

Zweitens wird die von der Verwaltung vorgeschlagene Quote von 6,5 % der Schüler*innen mit Förderbedarf für die Höhe des Budgets in Klasse 1 und 2 nun als Minimum für die individuellen Verhandlungen der Schulen mit der Stadt zu Grunde gelegt. Berücksichtigung finden daneben die Konzepte der beantragenden Schulen und Träger, die notwendigen Fachkräfteanteile, die sozialräumlichen Bedingungen und die bereits festgestellten Förderbedarfe.

Die GRÜNEN freuen sich über den Beschluss. Dieser ermöglicht mehr Inklusion an den Schulen, mehr Personalkontinuität und Flexibilität beim Einsatz der Schulbegleitung. Darüber hinaus sichert er die hohe Elternzufriedenheit aus den Modellprojekten. Wieder einmal hat sich gezeigt, wie vorbildlich der Oldenburger Inklusionsprozess mit allen Beteiligten (Schulen, Eltern, Lehrkräfte, Schulbegleiter, Politik, Verwaltung) gemeinsam gute Lösungen entwickelt.

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