Presseecho zu „Nachholbedarf bei Gleichstellung“ in der NWZ vom 20. Juni
Alle drei Jahre ist die Stadt verpflichtet, einen Gleichstellungsplan vorzulegen. Jetzt war es wieder so weit und siehe da, die Verwaltung stellte einen Nachholbedarf fest. Das war beim letzten Mal auch schon so! Weit entfernt ist eine geschlechtergerechte Verteilung bspw. auf der Ebene der Amts- und Betriebsleitungen! Oldenburg dümpelt bei ca. 21 Prozent Anteil weiblicher Führungskräfte und das war vor drei Jahren auch nicht anders. Bei den Dezernatsleitungen ist im zurückliegenden Betrachtungszeitraum sogar ein Rückgang von 75 Prozent auf 50 Prozent zu verzeichnen.
Wir denken, dass der Maßnahmenplan der Verwaltung für die Jahre 2021 bis 2023 nicht ausreichend ist und damit nicht zum Erfolg führen wird. Führung in Teilzeit, im Übrigen auch verstärkt für Männer und Väter, müsste von der Verwaltung offensiv angestrebt werden. Einstellungs- und Beförderungskriterien müssen mindestens auf den Prüfstand kommen und unter Gendergesichtspunkten weiterentwickelt werden.
Ein Aktionsplan mit konkreten quantifizierbaren Zielen für die nächsten drei und folgenden Jahre muss her! Die Verwaltung könnte das Ziel setzen, auf Amtsleitungsebene mindestens einen Anteil von 35 Prozent zu erreichen. Für alle Leitungsebenen muss es klare Zielvorgaben geben!
Die Unterrepräsentanzen von Geschlechtern sind klar benannt und neue Maßnahmen vorgesehen, deren Wirksamkeit erst in einigen Jahren sichtbar wird.
Im Bereich Feuerwehr – männlich geprägt – sollen Frauen beispielsweise mit Teilzeitangeboten gelockt werden, bei den Erzieher*innen – weiblich geprägt – Männer hingegen mit Führungspositionen. Und dies, wo Teilzeit bekanntlich für Frauen in die Renten- und Versorgungsfalle führt und Aufstiegschancen schmälert.
In ihrem Plan benennt die Verwaltung u.a. auch ein Projekt „Stadtsauberkeit“ als Beispiel für ein neues Thema, bei dem auch weibliche Kräfte gesucht werden. Aha, „die Frauen kennen sich besser mit dem Putzen aus“? Damit weibliche Kräfte für den Abfallwirtschaftsbetrieb anzuwerben kann doch keine ernsthafte Gleichstellungspolitik sein.
Mit diesen Maßnahmen und geschlechterstereotypen Vorgaben werden alte Rollenmuster weiter unterstützt und so ein dringend notwendiges Umdenken verhindert.
28.09.2020 Ratssitzung Redeskript Rita Schilling
Kommunaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Häusliche Gewalt
Dieser Aktionsplan ist eine gute Grundlage für eine wirksame Menschenrechtspolitik auf städtischer Ebene!
Mit diesem Aktionsplan, der über 80 Maßnahmen empfiehlt, soll
– das bisherige Unterstützungs- und Präventionsangebot gegen Gewalt an Frauen und Häusliche Gewalt abgesichert werden.
– Zudem geht es darum, bisherige Maßnahmen zu verbessern im Sinne der Betroffenen und deren Angehörigen und sonstiger Bezugspersonen.
– Lücken im Versorgungssystem sind identifiziert worden und sollen nunmehr gefüllt werden mit neu zu konzipierenden Projekten.
Beispielhaft nenne ich: Projektentwicklung „Männer gegen Männergewalt“ oder zum Thema „Männer als Opfer Häuslicher Gewalt“ ein überregionales Konzept für ein Männerschutzhaus.
Nicht alle aufgeführten Handlungsempfehlungen lassen sich nach heutigem Beschluss ohne weiteres realisieren, Konzepte müssen erarbeitet werden. Diese Aufgabe obliegt der neu zu schaffenden Koordinierungs- und Beratungsstelle.
Unsere Fraktion schließt sich der Priorisierung der Verwaltung an. Auf den Seiten 18 und 19 des vorliegenden Plans sind die Aufgaben dieser Stelle definiert.
Diese Stelle sollte unserer Auffassung nach bei dem Gleichstellungsbüro angesiedelt sein. Eine Neutralität zu den freien Trägern scheint wichtig und eine enge Vernetzung mit der Gleichstellungsbeauftragten ist strukturell gewährleistet.
Aber – über diese Frage entscheiden wir heute nicht, auch nicht über die 25.000 Euro, von der Verwaltung eingestellt. Da haben wir andere Vorstellungen. Wenn dieser Plan ernsthaft gemeint ist, werden dafür dauerhaft mehr Mittel konkret für eine neue Stelle benötigt.
Es fällt auf, dass in anderen Bereichen bspw. in der Wirtschaftsförderung nicht gezögert wird, ganze neue Stellen zu schaffen. Hier, wo es im Wesentlichen um Unterstützung von Frauengeht, zeigt sich die Verwaltungsspitze auf einmal sehr sparsam!
Der Bedarf an professioneller Unterstützung ist immer noch groß. Offizielle Statistiken, die so genannten „hellen Daten“, zeigen keinen wesentlichen Rückgang von geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Formen werden noch perfider, bspw. sexualisierte Gewalt auszuüben und anschließend ins Netz zu stellen!
Zum Thema Häusliche Gewalt las ich einen Zeitungsbericht mit dem Titel „Er schlägt sie – Sie bleibt bei ihm“. Hier wird in mit Hilfe von Interviews eine langjährige Geschichte von Gewalt in Partnerschaft dargestellt. Die Gewaltspirale zu durchbrechen gelang mit langjähriger Unterstützung von verschiedenen Fachleuten und Einrichtungen.
Fachleute wissen, dass von Gewalt Betroffene fachspezifische Unterstützung vor Ort brauchen! Unzählige Studien belegen das.
Durch die Umsetzung dieses Aktionsplans gibt Oldenburg ein eindeutiges Zeichen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Häusliche Gewalt!
Unsere Fraktion unterstützt den Plan und dessen Umsetzung. Wir danken allen engagierten Menschen in Einrichtungen und Ämtern für ihre wertvolle Arbeit im Bereich Gewaltschutz!
Rede Rita Schilling zu 100 Jahre Frauenwahlrecht in der Ratssitzung vom 26.11.2018
Ich möchte einige Worte sprechen zu einem Thema, das nicht ausdrücklich benannt ist auf der Tagesordnung, das für uns als Rat dennoch so wichtig ist, dass etwas dazu gesagt werden muss.
Zitat von Hedwig Dohm, Schriftstellerin und Frauenrechtlerin, 1873 „Die Menschenrechte haben kein Geschlecht!“, forderte erstmalig in Deutschland das Wahlrecht von Frauen.
Im 19. Jahrhundert kämpften viele Frauen um politische Teilhabe.
Dazu gehört das Wahlrecht.
Durch die Novemberrevolution in Deutschland 1918 kam es endlich zur Umsetzung dieser Forderung.
Am 12. November 1918 hat der Rat der Volksbeauftragten das Wahlrecht verankert.
„Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten“….
Am 19.01.1919 konnten die Frauen zum ersten Mal wählen und gewählt werden.
Für die Nationalversammlung kandidierten 300 Frauen, nur 37 wurden gewählt – von insgesamt 423 Abgeordneten.
Auch in Oldenburg kämpften Frauen für die Gleichberechtigung und Beteiligung an der Politik. Ein Gemeindewahlrecht für Frauen wurde 1907 gefordert, jedoch im Landtag wurde der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt mit der Begründung, das Wahlrecht widerspreche den natürlichen Aufgaben der Frau….
Dieser unhaltbare Zustand änderte sich dann nach Einführung des allgemeinen Wahlrechts. Frauen wurden in den Stadtrat gewählt. Der Anteil betrug ca. 15 Prozent. Hier möchte ich unbedingt Frau Willa Thorade erwähnen, die zusammen mit anderen namhaften Frauen sich hartnäckig engagierte und ihr gelang der Einzug in den Stadtrat.
Durch die Machtübernahme des Nazi-Regimes 1933 wurde den Frauen die Partizipation am politischen Leben untersagt und somit auch die Mitwirkung in den Parlamenten.
Zum wichtigen historischen Ereignis:
Am 23. Mai 1949 Grundgesetz
Artikel3, Abs. 2 Verfassungsgrundsatz
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Es war das Ergebnis eines hartnäckigen Einsatzes von der Juristin Elisabeth Selbert, einer der 4 Mütter des Grundgesetzes.
Inzwischen wurde ohne Zweifel vieles erreicht, beispielsweise im Bereich der Schulbildung und seit 1977 dürfen verheiratete Frauen auch ohne Zustimmung ihrer Gatten erwerbstätig sein,
Wie sieht es aus mit der Entwicklung des passiven Wahlrechts von Frauen?
Bundestag: jetzt 30,7 Prozent Anteil, auf die Zahlen von 1998 zurückgefallen.
Was lernen Sie, was lernen wir daraus?
Was hat das alles hier mit uns, dem Oldenburger Rat zu tun?
Wir wollen heute ein Zeichen setzen, um auf das Jubiläum aufmerksam zu machen
Um zu zeigen, wie die Situation heute im Oldenburger Rat ist.
Wir Frauen sitzen in den ersten Reihen, 19 Frauen. Wie Sie unschwer erkennen können, müssen wir hier von einer „Unterrepräsentanz“ der Frauen sprechen, ganz einfach ausgedrückt, es gibt zu wenige Frauen im Oldenburger Rat.
Ich möchte die Gelegenheit einer öffentlichen Ratssitzung nutzen.
Liebe Frauen: Haben Sie den Mut, selbst die Demokratie mit zu gestalten auf allen politischen Ebenen in dieser Republik.
Es liegt auch an Ihnen, meine Kolleginnen und Kollegen des Rates, Frauen für die politische Arbeit zu begeistern, sie zu fördern und dann auch Platz zu machen auf aussichtsreichen Listenplätzen!
In unserer Stadt erfahren alle Frauen, die im Rat sind oder waren eine besondere Wertschätzung in Form eines „Buches“. Dafür schon ganz herzlichen Dank! Und – ich freue mich, alle Ratskolleginnen und –kollegen auf dem Empfang anlässlich des 100 jährigen Jubiläums des Frauenwahlrechts zu sehen. Lasst uns gemeinsam das Jubiläum feiern und in Zukunft alles erdenklich Gute tun für die Geschlechtergerechtigkeit!
Rede von Ingrid Kruse in der Ratsitzung vom 26.11.2018 zum Sachstandbericht „Kommunaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen“
Die meisten Übergriffe auf Frauen finden im sozialen Umfeld statt, in der eigenen Familie oder in vertrauter Umgebung, im eigenem Zuhause. Ausgeübt wird diese Gewalt zumeist von aktuellen oder ehemaligen Beziehungspartnern. In allen sozialen Schichten sind Frauen von Gewalt betroffen. Jeden zweiten bis drittenTag tötet in Deutschland ein Mann seine Frau, Lebensgefährtin oder seine Ex.
Im Jahr 2017 wurden lt. BKA Statistik, rd. 138.000 Frauen in Deutschland Opfer brutaler Übergriffe. Das sind nur die Fälle, die zur Anzeige gebracht wurden. Die Dunkelziffer liegt sicher weit darüber, weil die Scham sich anzuvertrauen bzw. rechtlich vorzugehen nach wie vor zu groß ist. Aber Gewalt beginnt nicht erst mit der schweren körperlichen Misshandlung eines Menschen.
Gewalt gegen Frauen bedeutet auch:
- Gebrauch von frauenfeindlicher Sprache,
- Demütigung und Beleidigung,
- Bedrohung,
- das Einschränken der persönlichen Freiheit,
- sexuelle Belästigung oder Nötigung,
- soziale Kontrolle,
- Stalking,
- geschlechtsspezifische Benachteiligung in Familie, Staat und Gesellschaft.
Gewalt gegen Frauen gehört in Deutschland zum Alltag.
Dieser Gewalt zu entkommen, sich selbst und oft auch die eigenen Kinder zu schützen ist unendlich schwer.
Gestern war der „internationale Tag gegen Gewalt an Frauen“. In jedem Jahr steht dieser Tag unter einem Motto. In den vergangenen Jahren war dies Beispielsweise sexistische Werbung, Frühehen, sexualisierte Gewalt oder der Schutz vor weiblicher Genitalverstümmelung. In diesem Jahr liegt der Themenschwerpunkt auf dem Schutz von Mädchen.
Im Rahmen einer Mädchenkampagne in den Jahren 2018 – 2020 soll der verpflichtende Ausbau eines bundesweiten gesundheitlichen Vorsorgesystems helfen, Übergriffe auf Mädchen frühzeitig zu erkennen und das Eingreifen zu ermöglichen.
Noch mal zu den Fakten. Im Bundesgebiet gibt es derzeit 350 Frauenhäuser die Zuflucht bieten – aber das Angebot reicht bei weitem nicht aus. Es fehlen bundesweit 4.000 Plätze um Frauen in ihrer Not zu helfen.
Meine und unsere GRÜNE Forderung lautet, „allen Frauen in Not einen Rechtsanspruch auf Zuflucht zu gewähren“, alles andere ist halbherzig. Das dafür Finanzmittel nötig sind – ist uns bewusst. Es wichtig, dass die politische Diskussion auf der Bundesebene hierzu endlich begonnen hat.
Im Januar haben wir beschlossen in Oldenburg konkret etwas zu tun. Wir wollen gemäß der Istanbul-Konvention Frauen in Oldenburg vor jeglicher Form von Gewalt schützen. Insbesondere auf Initiative von uns demokratischen Ratsfrauen haben wir den interfraktionellen Antrag bzw. Auftrag auf den Weg gebracht. Unter Federführung des Gleichstellungsbüros der Stadt Oldenburg soll der Kommunale Aktionsplan „gegen Gewalt an Frauen“ erstellt werden. Heute liegt uns der Zwischenbericht pünktlich vor. Vielen Dank dafür ans Gleichstellungsbüro.
Der Zwischenbericht beschreibt das bisherige Vorgehen der Verwaltung. In diesem Jahr wurde mit dem Beteiligungsprozess begonnen und die Struktur des Aktionsplanes festgelegt. Wie dem Bericht zu entnehmen ist, wurden mit den verschiedensten Akteurinnen und Akteuren in der Stadt Gespräche geführt. Dies kostet zwar Zeit aber gute gründliche Vorarbeit wird sich auszahlen und weitere Gespräche und Beratungen werden wohl noch nötig sein. Der kommunale Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen soll die IST-Situation, sprich die bestehenden Angebote für Frauen in Oldenburg darstellen. Er soll etwaigen Lücken und Bedarfe in der Versorgung und im Bereich der Prävention und Intervention aufdecken und beschreiben. Der Aktionsplan soll nächstes Jahr konkrete Handlungsfelder und Maßnahmen aufzeigen, die dann auf kommunaler Ebene mit Leben erfüllt werden müssen. Der Zeitplan der Verwaltung sieht vor, dass erste konkrete Maßnahmen in 2020 umgesetzt werden. In 2021 sollen eine wissenschaftliche Auswertung und die Fortschreibung des Aktionsplanes erfolgen.
Wir, der Rat, haben es also nächstes Jahr in der Hand konkret zu werden. Dann wird sich zeigen, welche Maßnahmen in der Stadt Oldenburg nötig sind um die Situation, der von Gewalt betroffenen Frauen, zu verbessern. Frauen in Oldenburg sollen wissen, dass wir ihnen helfen. Vor Allem sollen sie wissen, wohin sie können, wenn sie in Not sind.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Rede von Kerstin Rhode-Fauerbach in der Ratssitzung am 27.05.2018 zum Tagesordnungspunkt Gleichstellungsplan
Anrede
Gleichstellung ist ein Thema mit Verfassungsrang – Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz: „Männer und Frauen sind gleichbere-chtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Wir reden hier also über ein wichtiges Thema !
Enttäuscht müssen wir feststellen, dass sich seit Erstellung des letzten Gleichstellungsplans nichts zum Positiven verändert hat, zumindest wenn wir auf die Führungspositionen schauen. Betrachten wir also einmal die Zahlen im Beamtenbereich, denn dort sind die geschlechterspezifischen Ungleichgewichte am Größten: 57%, also mehr als die Hälfte, der verbeamteten Beschäftigten in der Stadtverwaltung OL sind weiblich! Trotz dieses hohen, überdurch-schnittlichen Frauenanteils insgesamt, stellen die Beamtinnen in den höheren Besoldungsstufen und damit besser bezahlten Positionen allerdings nur einen geringen Anteil. So beträgt der Frauenanteil beispielsweise in den Besoldungsgruppen A 12 bis A 16 lediglich 29%. Und diese Stellen gehen überwiegend mit Führungsverantwortung einher. Bei den Dezernatsleitungen ist derzeit mit drei Dezernentinnen noch alles im grünen Bereich. Die Amts- und Fachdienstleitungen hingegen sind in den einzelnen Dezernaten, insbesondere in 2 u. 4, teilweise ausschließlich bzw. weit überwiegend mit Männern besetzt. Auch die Ebene der Bereichsleitungen ist im Hinblick auf die Verwaltungskräfte, für die die Bereichsleitung als Einstieg in höhere Führungspositionen dient, nur zu 29,6 % mit Frauen besetzt. Auf allen Führungsebenen gibt es also einen erheblichen Nachholbedarf im Hinblick auf eine geschlechterparitätische Besetzung.
Insgesamt spiegelt die Besetzung der Leitungsebene leider immer noch gängige Rollen- u. Geschlechterstereotype wider: z.B. Dezernat 3 – Soziales – eher mehr Frauen, Dezernat 2 – Finanzen o. 4 – Bauen u. Umwelt – traditionell mehr Männer. Bei einem weiblichen Gesamtanteil von 57 % im Beamtenbereich ist der Frauenanteil in den unteren Besoldungsgruppen überproportional hoch, z.B. im g.D. A10 – 78,3%. Warum aber schaffen es diese Frauen dann nicht in die Führungspositionen? Arbeiten sie schlechter als die Männer? Wohl kaum!!
Wie können Rollen- u. Geschlechterstereotype durchbrochen werden? Voraussetzung für ein Vorankommen im Beamtenbereich ist eine gute Beurteilung und entsprechende Eignungsvergaben für höherwertige Dienstposten. Deshalb benötigen wir in der Stadtverwaltung eine transparente Auswertung von Beurteilungsstatistiken.
Warum ist das so wichtig? Eine Aufschlüsselung der Beurteilungsstatistik nach weiblich / männlich und Teilzeit / Vollzeit, lässt Rückschlüsse über die Art und Weise der Beurteilung zu. Stereotype Muster können erkannt werden, indirekte Diskriminierungen werden sichtbar und können beseitigt werden. Denn leider zeigen derartige Statistiken oft ein ähnliches Bild: Spitzenbewertungen und damit die Beförderungsfähigkeit entfallen in der Regel auf Vollzeitkräfte. Je höher die Besoldungsstufe, desto weniger Teilzeitkräfte werden „beförderungsfähig“ beurteilt und desto weniger Frauen erhalten Spitzenbeurteilungen. Der hohe Frauenanteil bei Teilzeitbeschäftigung – rd. 86 % der Teilzeitkräfte in der Stadtverwaltung sind weiblich – sowie bei Freistellung oder Beurlaubung dürfte zu den niedrigen Frauenquoten bei Leitungsfunktionen beitragen.
Das Beförderungssystem und das diesem zugrunde liegende Beurteilungssystem geht immer noch von einem idealtypischen und damit meist männlichen (Vollzeit-)Erwerbsverlauf aus. Erwerbsunterbrechungen, wie Eltern- oder Pflegezeiten, die derzeit immer noch vorwiegend von Frauen in Anspruch genommen werden – wie übrigens auch der Gleichstellungsplan zeigt: Es nehmen zwar immer mehr Väter Elternzeit, allerdings meistens nur für 1 oder 2 Monate – werden als Abweichung von der Norm angesehen und entsprechend schlechter bewertet.
Eine diskriminierungsfreie Beurteilung und damit ein besseres Fortkommen auch für Teilzeitkräfte könnte im Übrigen auch zu einer höheren Akzeptanz von Teilzeit in der männlichen Belegschaft und damit zu einer wünschenswerten gerechteren Aufteilung von Familienarbeit führen, was letztlich auch Auswirkung auf die Versorgung bzw. Rente von Frauen hätte. Aufgrund der Wirkung von Rollenstereotypen ist die dienstliche Beurteilung von vornherein anfällig für mittelbare Diskriminierung. Die Prozesse und Systeme müssen daher so gestaltet werden, dass stereotypenbasiertes Bewerten und Entscheiden erschwert wird – das menschliche Gehirn neigt leider insoweit zu Schubladendenken und Kategorisierungen.
Darüber hinaus sehen wir die konsequente Vermittlung von Genderkompetenz für Beurteilende als Pflicht des Dienstherrn an. Gendererfolge müssen zum eigenständigen Leistungskriterium für Führungskräfte werden.
Wir wünschen uns daher zukünftig, transparente Beurteilungsstatistiken, die mögliche Diskriminierungen aufdecken und die Aufnahme des Genderaspekts in die Beurteilung der Führungskräfte, die selber beurteilen, um das Ziel des Grundgesetzes endlich zu erreichen.
Rede von Rita Schilling in der Ratssitzung am 27.05.2018 zum Tagesordnungspunkt Gleichstellungsplan
Redeskript, es gilt das gesprochene Wort.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Dank an die Verwaltung!
Ein umfänglicher Bericht einschließlich Zahlenwerke liegt vor. Jedoch – die Erkenntnisse, die sich daraus ableiten lassen, sind sehr enttäuschend für uns GRÜNE, wenn auch nicht unerwartet.
Das Ziel, mehr Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen, ist nicht erreicht!
Es ist kein wesentlicher Fortschritt gegenüber den beiden vorherigen Berichtsräumen festzustellen – das Gegenteil ist der Fall.
Die so genannte Unterrepräsentation von weiblichen Führungskräften ist größer geworden. Die Zahlen über die Stellenbesetzungen der Amtsleitungen sprechen für sich:
Am 01.12.2017 sind von 25 Amtsleitungen drei weiblich! Zwölf %
Das ist ein Armutszeugnis!
Am 01.01.2015, so dokumentiert im letzten Gleichstellungsbericht waren sechs Ämter durch Frauen geführt. Sechs von 19 Stellen = 31,58 %
Anrede
Wie konnte das geschehen, waren doch Ziele und Maßnahmen formuliert? Wir können lesen, dass ein Förderprogramm mangels Anmeldungen eingestampft wurde und dass jetzt, in 2018, Überlegungen über eine neue, individuelle Fördermaßnahme stattfinden.
Als Ziel wird formuliert:
Zitat aus Seite 21:
„Die Festlegung einer bestimmten Quote zur Besetzung freiwerdender Führungspositionen mit Frauen scheint – wie die Analyse der Entwicklungen des vergangenen Berichtsraumes zeigt – nicht zielführend. Vielmehr soll die Besetzung freiwerdender Führungspositionen mit Frauen in jedem Stellenbesetzungsverfahren stets aktiv und bewusst bedacht werden, um so einer paritätischen Besetzung der Führungsebene näherzukommen, ohne dabei den Auswahlgrundsatz der Bestenauslese zu verletzen.“ Ich finde, das ist eine sehr vage bescheidene Formulierung und nicht sehr zielführend! Die Herausforderung „mehr Frauen in Führungspositionen“ ist nicht nur eine komplexe Aufgabe von Stadtverwaltung (Kernverwaltung und eigenständige Betriebe), sondern in den Bereichen Wirtschaft und Politik ebenso! Die Entwicklung geht rückwärts in der Politik. Der Frauenanteil am Bundestag ist stark gesunken. Von der Personalpolitik einiger Ministerium ganz zu schweigen. Dort geht es um Beziehungen und nicht um die Besten-Auswahl, so scheint es mir.
Wir in Oldenburg müssen dem negativen Trend entgegenwirken, Stadtverwaltung und Politik und Stadtgesellschaft insgesamt.
Was können wir als Rat tun? Wir GRÜNE denken, dass wir als Rat mit der Verwaltung in den Diskurs über Besetzung von Führungspositionen gehen müssen und in kürzeren Abständen einen Sachstandsbericht über die Personalentwicklung in den Führungsebenen erhalten sollten. Ich erinnere daran, dass unter dem OB Schwandner ein eigenständiger Ausschuss dafür eingerichtet wurde, um den Rat mehr zu beteiligen in Personalangelegenheiten.
Bevor hier jemand Schnappatmung bekommt, nein, wir wollen keinen neuen Ausschuss! Wir denken, dass der Allgemeine Ausschuss und der Verwaltungsausschuss sich intensiv dem Thema widmen sollten.
Ich möchte an dieser Stelle schon mal werben – für eine Beteiligung des Rates, sprich Verwaltungsausschuss bei der Besetzung von Amtsleitungsstellen.
Diese Aufgabe haben wir durchaus schon bei Stabsstellen wahrgenommen. Im Moment entscheidet die Verwaltung und wir können die Entscheidungen zur Kenntnis nehmen, mehr nicht.
Der Gleichstellungsplan und – Bericht enthält noch wichtige Aspekte zu den Themen „Unterrepräsentanz von Geschlechtern“ oder „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. Darauf wird meine Kollegin Kerstin Rhode-Fauerbach näher eingehen.
Anrede
Appell zum Schluss
–Gleichstellungsbüro: Hartnäckigkeit führt zum Ziel! Nicht nachlassen! 100 Jahre Wahlrecht haben noch nicht zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen geführt (Hinweis auf das Grundgesetz)
–An alle weiblichen Beschäftigten und an die Beamtinnen: nehmen Sie Ihre Karrierechancen wahr!
– Auch an die Interessierten außerhalb der Stadtverwaltung. Bewerben Sie sich!
-An die Männer, die bei der Stadt Oldenburg arbeiten:
Trauen Sie sich zu, mehr Sorgearbeit zu übernehmen und dafür ihre Erwerbsarbeit zu reduzieren!
-An die Entscheidenden: Zeigen Sie Mut und handeln Sie im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit. Auch hier sollte Oldenburg vorne sein wollen!
Rede Rita Schilling in der Ratssitzung am 29.06.2015 zum Tagesordnungspunkt Gleichstellungsplan
Redeskript, es gilt das gesprochene Wort.
Sehr geehrte Damen und Herren,
von beruflicher Gleichstellung zwischen Männern und Frauen in Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung kann auch im zweiten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts noch nicht gesprochen werden. Das Ziel ist noch nicht erreicht, aber es wird auf vielen Ebenen darauf hin gearbeitet.
Heute beschäftigen wir uns mit der Struktur der Beschäftigten bei unserer Stadtverwaltung, und können die Zahlen, Analysen und Handlungsziele politisch bewerten.
Wir finden die Begriffe Unterrepräsentanz und Überrepräsentanz hinsichtlich der Verteilung auf die Geschlechter Frauen und Männer.
Bei den knapp 300 Beamtinnen und Beamten gibt es eine eindeutige Überrepräsentanz der Männer in den Besoldungsgruppen A13 und A12. Lediglich in der Gruppe B6 und B5 finden wir 100% weibliche Beschäftigte, unsere Dezernentinnen. Das sollte uns aber nicht zum Jubeln verleiten lassen. Insgesamt ist da noch „Luft nach oben“!
Die verbeamteten Personen betragen ca. 5,5 %, sodass es wichtig ist, den Bereich der Angestellten genauer zu betrachten. Es steht im Gleichstellungsplan, das Verhältnis sei ausgewogener aber auch hier dominierten die männlichen Beschäftigten die Entgeltgruppen 15, 14, 12 und 11.
Bei den „Frauen in Führungspositionen“ (Seite 45) ist die Gruppe, bestehend aus Dezernats-, Amts- und Fachdienstleitungen um die Bereichsleitung erweitert worden. Die Vergleichszahlen 2015 zu 2012 zeigen eine Erhöhung des Frauenanteils aus. Wenn die Zahlen genauer angeschaut werden, ist festzustellen, dass lediglich jeweils eine Person mehr bei den Amtsleitungen und den Fachdienstleitungen gezählt werden können. Der relativ gute Prozentwert (37,69%) ergibt sich im Wesentlichen nur deshalb, weil die Bereichsleitungen jetzt mit dazu gezählt werden. Würden die Bereichsleitungen nicht berücksichtigt, wäre der Anteil der Frauen in Führungspositionen lediglich 31,08 % – aber zumindest höher als 2012 (25,3%).
Sie wollen von den 130 Führungskräftestellen vier neu besetzen, mindestens 50 % mit Frauen (Seite 17). Das ist gut, aber nicht gut genug. Das ergäbe einen Anteil von 51 Frauen, in Prozent ausgedrückt 39,2 %, zielführender wäre, alle vier aus Altersgründen frei werdenden Führungspositionen (Amts- und Fachdienstleitungen) mit Frauen zu besetzen, das Ergebnis wäre dann immerhin ein Anteil von rd. 41%! Denn –
Anrede,
wir haben in unserem Wahlprogramm u.a. eine Frauenquote von mindestens 50 % in mittleren und höheren Führungspositionen gefordert. Diese Forderung ist nach wie vor berechtigt und sollte auch das Ziel der Stadtverwaltung sein!
Teilzeit
Bei den Frauen gibt es eine Teilzeitquote von 58,3 % und bei den Männern nur einen Anteil von 14,6%. Hier hat die Verwaltung auch in Zukunft die Herausforderung zu bewältigen, den Anteil von Männern in Teilzeit zu erhöhen. Auch der Anteil der Väter in Elternzeit, rund 18 %, ist ausbaufähig. Wir stellen hier einen großen Nachholbedarf der Männer in punkto „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ fest.
Wissenswert wäre in dem Zusammenhang, wie viele Stunden in den so genannten Teilzeit-Beschäftigungsverhältnissen jeweils gearbeitet wird.
Ich denke, so lange Vollzeitbeschäftigung mit 39,5 oder 40 Stunden definiert wird, gibt es auf der anderen Seite die „Teilzeitbeschäftigungen“ mit vielen Stundenvarianten. Diese beiden traditionellen Beschäftigungsarten begünstigen die ungleiche Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit. Dabei ist statistisch bewiesen, dass Frauen wesentlich mehr Sorgearbeit in ihren Familien- und Freundeskreisen verrichten als Männer. Und das sicherlich nicht deshalb, weil Männer sich generell verweigern. Unserer Auffassung nach ist es dringend an der Zeit, die politische Zeit – Debatte zu führen. Für mich gehört dazu auch die Frage der grundsätzlichen Verringerung der Vollzeitstelle.
Berufswahl / Erzieher
Warum wir kaum Erzieher in unseren Kitas beschäftigen, ist klar. Aktuell gibt es die tarifliche Auseinandersetzung um die Besserbezahlung dieser und anderer pädagogischen Fachkräfte. Erst wenn diese sozialen Berufe ebensolche Wertschätzung erfahren wie z.B. die technischen Berufe in Form von höheren Entgelten, werden sich Jungen auch für diese Berufsausbildungen interessieren. Da nützen die Zukunftstage wahrscheinlich nicht so viel, wobei wir grundsätzlich begrüßen, dass Jungen und Mädchen sich so genannte geschlechtsuntypische Berufsbereiche anschauen.
Gute gemischte Teams sind, Sie verweisen in Ihrem Plan darauf, zufriedener und erfolgreicher. Wir wünschen der Verwaltung viel Erfolg auf dem eingeschlagenen Weg. Vor allem bei den Eigenbetrieben AWB (Abfallwirtschaftsbetrieb) und EGH (Eigenbetrieb Gebäude und Hochbau), wo es sicherlich eines besonders langen Atems bedarf!
Das Altpapier und das Gemeinwohl
Einverstanden, die Stadt hat das Thema schlecht kommuniziert. Richtig schlecht. Aber jetzt ist auch mal gut. Inhaltlich handelt die Stadt äußerst verantwortlich, denn in der jetzigen Auseinandersetzung zeigt sich deutlich, worum es geht: Um möglichst hohe Gewinne! Hier vermischen sich unterschiedliche Ebenen der Betrachtung, denn für eine Stadtverwaltung ist das Gemeinwohl kein hehrer Auftrag, sondern von Gesetzes wegen vorgeschrieben. Zum Hintergrund sei kurz beschrieben, dass die Stadt seit Januar diesen Jahres das Altpapier seiner Bürger_innen nun selber abholt. Damit ist das Ziel verbunden, mit den Verkaufserlösen die Müllgebühren konstant zu halten oder sie vielleicht gar zu senken. Rechtlich ist die Stadt auf der sicheren Seite, denn das Kreislaufwirtschaftsgesetz räumt Kommunen ein Vorrecht bei der Verwertung von Altpapier ein. So hat die Stadt sechs neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen mit vernünftigen Arbeitsbedingungen für diese Beschäftigten.