Stadtplanung

Die GRÜNEN Fraktion stellt im Zusammenhang mit der städtischen Infoveranstaltung am 22.08.2022 zu einem möglichen Stadionneubau fünf Fragen:

 

Wir bitten wir um schriftliche Beantwortung folgender Fragen im Zusammenhang mit den Änderungsmöglichkeiten des Bebauungsplans 652 Marschweg.


1. Welche Schritte wären nötig, um den Bebauungsplan 652 (Marschweg) hinsichtlich des Spielbeginns bzw. der maximal möglichen Zuschauerzahl (auf 15.000 mit Spielbeginn 19:00 Uhr) anzupassen?

2. Wie könnte ein möglicher Umsetzungszeitplan aussehen, um den Bebauungsplan anzupassen?

3. Welche Konsequenzen (ggf. rechtliche und finanzielle) ergeben sich aus dieser Anpassung, wenn beispielsweise neue Lärmschutzmaßnahmen notwendig würden?

4. Ist es richtig, dass laut Bebauungsplan 652 schon heute Regelungen bestehen, die ein Spielbeginn spätestens um 19:30 Uhr mit bis zu 4.000 ZuschauerInnen sowie ein Spielbeginn spätestens um 19:00 Uhr mit bis zu 10.000 ZuschauerInnen (und damit mehr als die Aktualisierung der Machbarkeitsstudie eines neuen Stadions untersucht hat [5.000 bzw. 7.500 ZuschauerInnen]) zulassen?

Begründung:
Da sich die Rahmenbedingungen des Profifußballs (Abendspiele in der 3. Liga werden derzeit i. d. R. um 19:00 Uhr angepfiffen) sowie die Möglichkeiten des Schallschutzes (neue Materialien, neue Techniken) in den letzten 30 Jahren geändert haben, soll eine Anpassung der Regelungen zum Spielbeginn und dessen Konsequenzen zeitnah geprüft werden.
Im Rahmen der Abwägung zwischen der Ertüchtigung des Marschwegstadions oder dem Bau eines neuen Stadions an der Maastrichter Straße ist es sinnvoll zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen der
Spielbeginn bzw. die maximal möglichen Zuschauerzahlen im Bebauungsplan angepasst werden können.
Gleichzeitig sollen dadurch dem VfB in der 3. Liga Heimspiele vor ausverkauftem Haus in Oldenburg in den nächsten Jahren ermöglicht werden, falls durch geeignete Maßnahmen der Lärmschutz im Rahmen gesetzlicher Vorgaben realisiert werden kann.

 

Wir bitten wir um schriftliche Beantwortung folgender Fragen im Zusammenhang mit den Auswirkungen der 18. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes („seltene Ereignisse“).


1. An wie vielen Tagen jährlich in den letzten 5 Jahren wurden die (Schall)Richtwerte bei seltenen Ereignissen gem. 18. BImSchV an der Sportstätte Marschwegstadion (voraussichtlich, falls keine Messungen vorliegen) überschritten? (Laut Anhang 1.5 der 18. BImSchV darf dies nur an höchstens 18 Kalendertagen im Jahr geschehen, unabhängig von der Zahl der einwirkenden Sportanlagen.)

2. Wie viele „seltene Ereignisse“ gem. 18. BImSchV wird es voraussichtlich in den Jahren 2022 und 2023 an der Sportstätte Marschwegstadion geben?

3. An wie vielen Tagen jährlich in den letzten 5 Jahren wurden die (Schall)Richtwerte bei seltenen Ereignissen gem. 18. BImSchV am Standort EWEArena / Maastrichter Straße / WeserEmsHallen überschritten?

4. Wie viele „seltene Ereignisse“ gem. 18. BImSchV wird es voraussichtlich in den Jahren 2022 und 2023 am Standort EWEArena / Maastrichter Straße / WeserEmsHallen geben?

5. Welche Rolle spielen öffentliche Veranstaltungen, wie der Kramermarkt bei der Beurteilung der „seltenen Ereignisse“ nach 18. BImSchV? Falls sie dazu gerechnet werden würden, wären schon wie viele „seltene Ereignisse“ im Jahr ausgeschöpft?

6. Gibt es im Rahmen des BundesImmissionsschutzgesetzes oder anderer Gesetze weitere Regelungen, die den Standort Maastrichter Straße einschränken, sodass eine Nutzung als Heimspielstätte bzw. als multifunktionale Konzertstätte beeinträchtigt bzw. verhindert werden könnte? Wenn ja, welche?

Begründung:
Die 18. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes („seltene Ereignisse“) hat direkte Auswirkungen auf die Nutzung der Sportanlage Marschweg sowie der potenziellen Sportanlage Stadion an der Maastrichter Straße unter Berücksichtigung der bereits am Standort befindlichen Sportstätten und anderen Veranstaltungen im Jahresverlauf.
Im Rahmen der Abwägungsprozesse zur Ertüchtigung des Marschwegstadions und zum Neubau eines Stadions an der Maastrichter Straße spielt die Lärmbelastung (durch das Sportereignis selbst sowie dadurch ausgehender Verkehrslärm) der umliegenden Wohnbevölkerung eine entscheidende Rolle, weshalb beide Standorte hinsichtlich der Einhaltung des BundesImmissionsschutzgesetzes genau untersucht werden müssen.

Laut der 18. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes dürfen sogenannte „seltene Ereignisse“, die zur Überschreitung der Richtwerte führen, an höchstens 18 Kalendertagen im Jahr geschehen. Dabei ist die Zahl der einwirkenden Sportanlagen an einem Standort irrelevant. Dies könnte je nach aktueller Anzahl „seltener Ereignisse“ am Standort Marschwegstadion bzw. am Standort EWEArena / Maastrichter Straße / WeserEmsHallen zu Reglementierungen der durchzuführenden Veranstaltungen (z.B. Ligaspiele oder Kramermarkt) führen.

 

Wir bitten um schriftliche Beantwortung folgender Fragen im Zusammenhang mit dem Stand der Bodensanierung auf dem möglichen Stadiongelände südöstlich der WeserEmsHalle und nördlich des Bahngeländes an der Maastrichter Straße.


1. An der Maastrichter Straße wurde eine AltlastenSanierung / Bodensanierung mit dem Ergebnis einer vollversiegelten Asphaltfläche als Umweltauflage durchgeführt. Aus welchen Gründen wurde diese Umweltauflage als vollversiegelte Asphaltfläche umgesetzt? Treten bei einer möglichen Entsiegelung giftige/gesundheits oder umweltschädliche Gase oder Flüssigkeiten aus? Wie lange soll diese Umweltauflage so bestehen bleiben? In dem Zusammenhang bitten wir um Zusendung des Abschlussgutachtens der Bodensanierung.

2. Bisher wurde nur ein Teilbereich der Gesamtfläche Maastrichter Straße saniert. Unseres Wissens bestehen mindestens noch eine Klärschlammgrube und womöglich weitere Altlasten auf dem Gelände. Wann bzw. unter welchen Umständen (z. B. im Vorfeld einer Bebauung des Geländes) sollen weitere Sanierungen durchgeführt werden? Welche Kosten entstehen?

Begründung:
Die Sanierung der Altlastenverdachtsfläche wurde im Mai 2022 abgeschlossen und hat einen einstelligen Millionenbetrag gekostet, von dem ca. 1,3 Millionen Euro von der NBank (EFREMittel) übernommen wurden. Im Juni sollte ein Abschlusstreffen mit dem Gutachter stattfinden. Sofern weitere Sanierungen im Zuge eines Stadionneubaus erforderlich sind, sollten diese zeitnah dargestellt werden.
Dazu ist weiterhin die Sanierung einer Klärschlammgrube im östlichen Bereich des Geländes offen. In der Machbarkeitsstudie von AS&P steht zu diesem Punkt auf S. 17: „Der weitere Umgang mit Altlasten ist im Zuge des Planverfahrens zu klären“. Diese Klärung sollte jetzt erfolgen.
Auch stellt sich die Frage, aus welchem Grund eine Fläche als Umweltauflage asphaltiert werden muss und wie lange dies erforderlich ist. Die Ausschussmitglieder sollen über die Hintergründe aufgeklärt werden. Die Verwaltung sollte daher auch für eine Vorratsplanung für einen möglichen Investor die Kosten und Auflagen im Vorfeld beziffern.

 

Wir bitten um schriftliche Beantwortung folgender Fragen zum Thema Lärmgutachten.

1. Wie sinnvoll und notwendig ist aus Sicht der Verwaltung die Aktualisierung des Lärmgutachtens von 1992 (siehe Bebauungsplan 652) am Marschwegstadion während verschiedener Ligaspiele der Hinrunde der Saison 2022/2023, um die aktuelle Lärmbelastung der umliegenden Bevölkerung nach den Mitte der 90er Jahre durchgeführten Bau und Lärmschutzmaßnahmen zu ermitteln?

2. Welche weiteren Lärmschutzmaßnahmen würden welche Lärmreduzierung am Marschwegstadion erreichen können?

3. Auch für den Standort Maastrichter Straße ist ein Lärmgutachten unumgänglich. Welchen Zeitplan verfolgt die Verwaltung für die Durchführung eines Lärmgutachtens? Welche Berechnungsgrundlagen / Planungen können verwendet werden (Stichwort: Simulation der Schallausbreitung)? Welches Gutachterbüro wird beauftragt?

Begründung:
Der Bebauungsplan 652 Marschweg beruht auf einem Lärmgutachten aus dem Jahr 1992 der Universität Oldenburg, welches 5 Heimspiele des VfB Oldenburg in der 2. Fußballbundesliga untersuchte und der TÜV Hannover/SachsenAnhalt eine EDVgestützte SchallausbreitungsRechnung durchführte. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplans im Jahr 1993 wurden weitere Bau und Schallschutzmaßnahmen durchgeführt, die
entsprechend positive Effekte auf die Lärmreduzierung der umliegenden Wohnbebauung erzeugt haben dürften.
Auf der Grundlage des damaligen Lärmgutachtens wurden der Spielbeginn und die maximale Zuschauerzahl reglementiert. Damit dürfte ein neues Lärmgutachten erforderlich sein, um etwaige Anpassungen am Bebauungsplan vornehmen zu können.

 

Wir bitten um schriftliche Beantwortung folgender Fragen im Zusammenhang mit der Schaffung von mehr Transparenz im Abwägungsprozess um ein neues Stadion und der Ertüchtigung des Marschwegstadions.

1. Machbarkeitsstudie: Die Aktualisierung der Machbarkeitsstudie zum Stadionneubau wurde bereits für Mai 2022 angekündigt. Es ist davon auszugehen, dass diese bereits vorliegt oder erneut überarbeitet wird. Wann wird den Ausschüssen, dem Rat und der Öffentlichkeit die aktualisierte Machbarkeitsstudie vorgelegt?

2. Information der Öffentlichkeit: Was halten Sie, Herr Oberbürgermeister, im Sinne der Transparenz auch gegenüber der interessierten
Bevölkerung von der Bündelung aller öffentlich zur Verfügung stehenden Informationen (Gutachten, Studien, Planungen und sonstige Informationen) auf der Webseite
www.gemeinsam.oldenburg.de? So kann leicht zugänglich (ohne notwendige Registrierung) jede interessierte Person alle Informationen einsehen. Könnte in diesem Zusammenhang auch eine FragenFunktion auf der Webseite etabliert werden, um nach Beantwortung eine FAQListe zu erstellen?

Begründung:
Die für Mai zugesagte aktualisierte Machbarkeitsstudie sollte mit einigen Werktagen Vorlaufzeit zur Infoveranstaltung am 22.08. den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden, um eine Diskussion auf Augenhöhe zu ermöglichen.
Im Rahmen der Abwägungsprozesse zur Ertüchtigung des Marschwegstadions und zum Neubau eines Stadions an der Maastrichter Straße werden zahlreiche Gutachten, Studien, Planungen und sonstige Informationen zu unterschiedlichen Zeiten an unterschiedlichen Orten (auch im Internet) bzw. in unterschiedlichen Ausschusssitzungen veröffentlicht.
Es ist wichtig, die Informationen und den Zugang dazu zu vereinfachen und übersichtlich zu gestalten, damit die interessierte Öffentlichkeit, sich eine umfassende Meinung bilden kann. Das kann im Sinne einer transparenten Information auf der Homepage der Stadt Oldenburg geschehen.

Die Bündelung relevanter Informationen beschleunigt zudem den Abwägungsprozess des Rates.

Wir wünschen uns mehr Transparenz und eine erleichterte Informationsbeschaffung für die interessierte Öffentlichkeit und die Ratsmitglieder.

Mit freundlichen Grüßen,
f. d. Ratsfraktion
,
gez. Nicolai Beerheide, Michael Wenzel, Oliver Rohde, Ruth Drügemöller, Rita Schilling


Rede von Jutta Schober-Stockmann im Rat am 28.02.2022

zum Tagesordnungspunkt Bundesförderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“

 

Wie stellen wir uns die Innenstadt der Zukunft vor?

Gerecht, grün und produktiv. Diese Begriffe aus der Leipzig Charta von 2020 greifen dieTransformationsprozesse der Städte auf und bekräftigen die Forderung nach einer nachhaltigen Mischung im Sinne des Gemeinwohls.

Teilhabegerecht, grün und produktiv.

Die Innenstadt ist Impulsgeberin, das Zentrum der Identität einer Stadt, in der die Fäden zusammenlaufen
Dienstleistungsfäden der Daseinsfürsorge mit Bildung und Gesundheit
Fäden für gesellschaftliches und kulturelles Leben
wirtschaftliche Fäden für Handel, Handwerk und Gewerbe
Fäden der Mobilität und konsumfreier Erholungsflächen
und natürlich Fäden, die zum historischen Kern einer Stadt führen, der das Gesicht einer Stadt auch für den Tourismus prägt.

Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass sich unsere Innenstadt als Identifikationsort zu einem multifunktionalen, multimodalen, resilienten und kooperativen Ort (weiter)entwickelt. Wir brauchen eine lebendige Innenstadt für alle. Wir müssen die längst überholte Funktionstrennung von Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und Kultur verändern. Die Pandemie hat uns als Katalysator gezeigt, dass wir die Richtung der strukturellen Stadtentwicklung jetzt sofort ändern müssen. Dafür benötigen wir kreative Konzepte für adhocMaßnahmen sowie mittel und langfristige Pläne. Deshalb freuen wir uns darüber, dass wir als eine von 238 Städten Deutschlands beim Bundesförderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ dabei sein können. Mit dem Projektgeld sollen beispielsweise eine Machbarkeitsstudie der Brachfläche an der 91erStraße finanziert sowie leerstehende Immobilien zwischengemietet werden, um innovative Nutzungsprojekte zu erproben.

Unsere Fraktion unterstützt diesen Beschluss.


Rede von Kerstin Rhode-Fauerbach zu „Auflösung Diedrich-Speckmann-Vermächtnis“ im Rat am 25.11.2019

Wir sprechen uns für die Überführung des Speckmann-Vermächtnisses in die nicht rechtsfähige Friedrich- u. Hedwig-Eilers-Stiftung aus, sind aber gegen die Veräußerung der Immobilie und vor allem des Grundstücks „Eßkamp 72“.

Daher beantragen wir abschnittsweise Abstimmung über die Punkte 1 bis 3.

Wie bereits zum TOP Park-Hotel ausgeführt, schwebt uns eine andere Bodenpolitik in dieser Stadt vor.

Auch sollten nicht alle Gebäude, die einen Sanierungsstau aufweisen, abgerissen und verkauft werden.

Vielmehr ist das Augenmerk mehr auf den ressourcenschonenden Erhalt zu richten, denn der Abriss vernichtet eine Menge an Ressourcen, die in die Wirtschaftlichkeitsberechnung und die Umweltfolgenabschätzung meist nicht eingerechnet werden. Ich führte es gerade schon einmal aus.

Wenig aussagekräftige Verkehrswertgutachten ohne konkrete Kostenschätzungen, die am Ende regelmäßig zu dem Ergebnis kommen, der Erhalt des Gebäudes sei unwirtschaftlich, helfen da nicht weiter.

Hier bedarf es genauerer Betrachtungen oder zumindest nachvollziehbarer Ausführungen, um einen Abbruch zu rechtfertigen.

Nun möchte die Stadt uns den Verkauf damit schmackhaft machen, dass der Erlös möglicherweise der Klävemann-Stiftung als Darlehn zur Verfügung gestellt wird bzw. werden könnte.

Wunder über Wunder.

Das von uns eingeforderte Finanzierungskonzept, welches u.a. die Finanzierung der Neubauten der Klävemann-Stiftung durch Darlehn seitens anderer Stiftungen bzw. zumindest die Prüfung derartiger Darlehn vorsah, wurde seinerzeit rigoros abgelehnt.

Nun begründet man den Verkauf eines Grundstücks u.a. mit eben dieser Darlehnsmöglichkeit.

Wir wollen die Grundstücke der verschiedenen Stiftungen bzw. die Stiftungen selbst aber nicht gegeneinander ausspielen.

Vielmehr möchten wir, dass die Grundstücke in deren Vermögen erhalten bleiben und möglichst für die Zurverfügungstellung preiswerten Wohnraums genutzt werden.

Daher werden wir den Punkt 3 des Beschlussvorschlages ablehnen.


Rede von Kerstin Rhode-Fauerbach zu „Vermarktung ehemaliges Park-Hotel“ im Rat am 25.11.2019

Wir, die GRÜNEN Ratsfraktion, möchten eine grundsätzlich andere Ausrichtung der Immobilien- u. Bodenpolitik in dieser Stadt.

Im Moment verkauft die Stadt vielfach ihre Bestandsimmobilien und Grundstücke, um entsprechende Einnahmen zu generieren.

Die entsprechenden Verkaufserlöse sind auch für die kommenden Jahre bereits fest im Haushalt als Einnahmen eingeplant.

Verkaufen kann man den wertvollen städtischen Grund und Boden aber nur einmal und verliert damit sämtliche strategischen Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten, z.B. im Hinblick auf die Grundstückspreise, deren Steigerung in den letzten Jahren einen erheblichen Einfluss auf den Anstieg von Anschaffungs- u. Herstellungskosten von Gebäuden haben und damit letztlich auch auf die Mieten und die Schaffung preiswerten Wohnraums.

Und dabei geht es weniger um die kurzfristigen Ergebnisse, sondern um den langfristigen Erhalt preiswerten Wohnraums über die Belegungsbindung von derzeit 20 Jahren hinaus.

Das ehemalige Park-Hotel ist (zwar) auch aus unserer Sicht abgängig, wie es so schön heißt, d.h. es ist wohl unwirtschaftlich das Gebäude zu erhalten,

wenngleich ich hier auch nochmal anmerken möchte, dass in die Kostenbilanz zwischen Sanierung und Abriss mit Neubau leider oft nicht alle Faktoren einbezogen werden. Insbesondere im Hinblick auf die Energiebilanz zeigt die Praxis, dass Sanierungen sogar günstiger sein können, denn es sollte auch die Energie miteinbezogen werden, die das Abreißen und Neubauen kostet. Beton und andere Baustoffe herzustellen sowie Fenster und Türen einzubauen, verbraucht sogenannte „graue“ Energie, die beim Abriss zumindest in Teilen vernichtet und beim Neubau erneut benötigt, oft aber in die Gegenüberstellung und Kostenberechnung nicht mit einbezogen wird.

Darüber hinaus stellt sich natürlich auch die Frage, warum das Gebäude in einem solch schlechten Zustand ist. Aber darauf möchte ich an dieser Stelle nicht weiter eingehen.

Selbst wenn wir im Fall des Park-Hotels von einer unwirtschaftlichen Sanierung und damit von einem notwendigen Abriss ausgehen, sollte die Stadt aber auf keinen Fall das Grundstück aus der Hand geben.

Keine schöne oder gute Lage an der Cloppenburger Straße direkt neben der JVA, so heißt es. Was sollen wir damit?

Warum aber gibt es dann so viele Interessent*innen, die lt. Verwaltung das Objekt erwerben wollen, wenn dort keine lukrativen Nutzungsmöglichkeiten gegeben sind?

Übergangsnutzungen, z.B. durch das Projekt „Raum auf Zeit“, gerade erst für kulturelle Zwischennutzungen beschlossen, könnten eine Lösung sein, bis man sich überlegt hat, was man mit dem Objekt machen möchte.

Abriss und Neubau von Wohnungen oder städtischen Büros, Begegnungsstätte, langfristige kulturelle Nutzungen o.Ä. wären entsprechende Möglichkeiten der Nachnutzung.

An dieser Stelle sollten wir langfristig, nicht kurzfristig denken.

Die Vergangenheit bzw. die diskutierten Probleme im Hinblick auf hohe Grundstückspreise und vor allem Mieten haben gezeigt, dass es falsch war, Gestaltungsmöglichkeiten in Form von gemeinnützigem Wohnungsbau oder eigenen kommunalen Wohnungsbaugesellschaften aufzugeben.

Wir müssen hier gegensteuern und das können wir als Stadt nicht, wenn wir alles (Grundstücke u. Immobilien) verkaufen.

Investitionen in Immobilien steigern im Übrigen den Wert des Sachvermögens und stellen somit keine Vermögensverluste dar.

Verkaufen kann man nur einmal, ich sagte es bereits und wiederhole mich da gerne und wenn man mit den entsprechenden Erlösen keine neuen Vermögenswerte schafft, sondern es z.B. in die laufende Verwaltung investiert, ist das Geld dann auch einfach weg bzw. bei jemand anderem.

Wir werden daher gegen den Verkauf des städtischen Grundstücks an der Cloppenburger Straße 418 stimmen.


Rede von Rita Schilling zur „Gottorpstraße 8“ im Rat am 25.11.2019

Es gilt das gesprochene Wort.

Unsere Fraktion wird dieser Beschlussvorlage nicht zustimmen.

Worum geht es heute?

Wie der Vorlage zu entnehmen ist, geht es um das „Rathaus III“ das zunächst an die Stadt vermietet und 1967 an die Stadt Oldenburg verkauft wurde. 1995 zur Haushaltskonsolidierung sollte das Gebäude verkauft werden zum damaliger Verkehrswert 2.410.000 DM. Der Verkauf wurde nicht vollzogen (1997). Nun soll es für 1 Mio. Euro, basierend auf einem Verkehrswertgutachten, angeboten werden. Das bedeutet ein Wertverlust von über 200.000 Euro gegenüber 1995. „Das Gebäude wird auf absehbarer Zeit nicht mehr für eine andere Aufgabenstellung benötigt“, so die Aussage der Verwaltung in der Vorlage.

Das sehen wir anders! Raumbedarf für Kultur und Soziales ist aus unserer Sicht sehr wohl gegeben.

Eine umfassende Prüfung zur Umnutzung ist uns nicht bekannt, weder für eine Dauernutzung noch für temporäre Nutzungen. Insbesondere die temporäre Nutzung sollte geprüft werden. Das Thema Raum auf Zeit wird diskutiert, ich erinnere an die Debatte im Kulturausschuss. Es gilt zu prüfen, welche öffentlichen Bedarfe und städtischen Bedarfe es in dieser Hinsicht gibt.

Die Gottorpstraße gehört zum Bahnhofsviertel, von Kultureinrichtungen geprägt, insgesamt eine gemischte Struktur

Im STEP 2025 wird geschrieben (Impuls 3) vom kreativquartier Bahnhofsviertel / Hafenquartier (Seite 97!)

Kreativquartier Bahnhofsviertel: Seine Lage direkt an der historischen Altstadt und innerhalb des Kulturrings, seine bauliche Struktur und die urbane Mischung geben dem Bahnhofsviertel die besten Voraussetzungen für seine Weiterentwicklung zum Kreativquartier. Mit dem Bahnhofsviertel entsteht ein kleinteilig gemischtes Quartier für Kultur, Dienstleistungen, Freizeit und Gastronomie.

Könnte nicht auch in der Gottorpstraße 8 etwas gutes Neues entstehen und somit ein guter Teil der Weiterentwicklung sein, unter Erhaltung der städtischen Liegenschaft, versteht sich. Die Stadt sollte eine der letzten eigenen Liegenschaften im Innenstadtbereich nicht veräußern! Mir ist eine Aussage aus der Veranstaltung in der letzten Woche zur Oldenburger Innenstadtstrategie in guter Erinnerung: „Ihnen gehört nicht viel in dieser Stadt!“

Also muss doch ein Richtungswechsel vorgenommen werden!

Öffentliches Eigentum bedeutet Gestaltungshoheit, ist das Ding erst einmal verkauft, ist das vorbei.

Barrierefreiheit: Dass ein Gebäude nicht barrierefrei ist, darf nicht Grund sein, städtisches Eigentum zu verhökern. Die KFW fördert zum Beispiel in dem Programm „Stadt ohne Barrieren“ gezielt Maßnahmen um eine Barrierefreiheit zu erreichen. Ist das unter die Lupe genommen? Meines Wissens „nein“ (Dies können nicht nur private Eigentümer ändern, sondern ist auch in städtischen Immobilien erreichbar).

Energetische Sanierung: Alte Gebäude sind energetisch sanierbar. auch hierfür stehen Fördertöpfe bei der KFW und der NBank für Kommunen zur Verfügung. Es bedarf nur des Willens, hier konzeptionell ranzugehen.

Denkmalschutz: Dieser muss nicht nur von Privatleuten eingehalten werden, sondern natürlich auch von einer Kommune.

Zitat: „Es soll eine behutsame „denkmalverträgliche“ Sanierung des Objektes unter Beibehaltung der prägenden Elemente erfolgen…“, genau, dann sollten wir das tun.

Würden wir verkaufen, wer gibt uns die Gewähr, dass ein privater Eigentümer das Denkmal erhält? Oder ob nicht doch das Investitionsvolumen so gerechnet wird, dass ein wirtschaftlicher Erhalt nicht möglich sei und das war es dann mal wieder mit einem Denkmal. Denkt mal an die Jahnhalle! Das wollen wir nicht!

Wir GRÜNEN lehnen den Verkauf ab und erwarten von dem Oberbürgermeister, dass zukünftig grundsätzlich bei Nutzungsveränderungen rechtzeitig die Ratsgremien eingebunden werden auch unter der Fragestellung „Wie können die Gebäude und / oder Grundstücke zukünftig im Interesse der Bürgerinnen und Bürger genutzt werden?


Wohnraummangel vs. Artenvielfalt

Oldenburg ist eine lebenswerte und lebendige Stadt mit einer hohen Anziehungskraft. Laut Einwohnerdatei der Stadt leben über 6.000 Menschen mehr in Oldenburg als noch vor fünf Jahren. Die GRÜNE Ratsfraktion versucht dieser Entwicklung, der spürbaren „Lust auf Oldenburg“, Rechnung zu tragen und fühlt sich dabei einer Stadt- und Stadtteilentwicklungspolitik verpflichtet, die in gleicher Weise ökologische, ökonomische und soziale Gesichtspunkte sowie eine demokratische Planungskultur beachtet. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und den knapper werdenden Ressourcen ist eine vorausschauende Planung und Steuerung der Stadtentwicklung unbedingt notwendig.

Allen Interessen dabei gleichermaßen gerecht zu werden, also mehr bezahlbaren Wohnraum bei gleichzeitig hoher Lebensqualität zu schaffen, stellt eine große Herausforderung dar. Dies erkennen die Bürger*innen spätestens dann, wenn sie mit Oldenburger*innen darüber ins Gespräch kommen, wie sich „ihre“ Stadt in den vergangenen Jahren aus ihrer Sicht nachteilig verändert hat. Das so geschätzte Grün der Vorgärten weicht mehr und mehr steinigen Ziergärten. Immer mehr lieb gewonnene Alleebäume im hohen Alter weichen dem Druck der intensiv befahrenen Straßen und es gibt immer weniger Plätze zum Verweilen in der Innenstadt. Und das sind nur drei subjektive Eindrücke, die eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der weiteren Stadtentwicklung wichtig erscheinen lassen.

Fakt ist: 66 Hektar Land werden täglich bundesweit für Siedlungen und Verkehrswege verbraucht, davon mehr als neun Hektar in Niedersachsen. Es werden selbst in Regionen mit Bevölkerungsrückgang mehr Flächen neu versiegelt als entsiegelt. Wie viele Flächen in den letzten Jahren in Oldenburg versiegelt wurden, ist leider statistisch nicht erfasst. Doch allein für das Neubaugebiet Eversten-West wurden 52 Hektar überbaut. Oldenburgs Stadtfläche beträgt knapp 103 km². Etwas mehr als 62 km² sind davon schon jetzt bebaut.

Aktuell plant die politische Mehrheit von SPD und CDU in Oldenburg, den Landschaftsraum Weißenmoor/Südbäkeniederung, die größte zusammenhängende Natur- und Freifläche innerhalb des besiedelten Oldenburger Stadtgebietes, „maßvoll“ zu bebauen. Es wird behauptet, dass dabei der landschaftsgeprägte Charakter bewahrt werden würde. Wer es glaubt wird selig – in einer Zeit rasant gestiegener Baupreise und der gleichzeitig gestiegenen Nachfrage nach Wohnraum. Allein im Weißenmoor wurden drei Fledermausarten nachgewiesen, die auf der Roten Liste stehen. Das Gesamtgebiet, d.h. 91 Hektar sind als schutzwürdig eingestuft – im Landschaftsrahmenplan der Stadt Oldenburg übrigens eindrucksvoll nachzulesen.

Ehe weiter neue Flächen versiegelt werden, sollte die Stadt Ausschau nach Leerstand und Baulücken halten. Dabei könnte das speziell für niedersächsische Kommunen entwickelte Baulücken- und Leerstandskataster des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen hilfreich sein. Doch Oldenburg nimmt, wie alle großen Städte Niedersachsens, diese Dienstleistung nicht ausreichend in Anspruch. Schade.

Die Grünen in Oldenburg stehen für den Erhalt solcher wertvollen Naturräume im Stadtgebiet und lehnen daher eine Bebauung im Weißenmoor/Südebäkeniederung ab.


Rede von Markus Dietz zum Thema „Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Nr. S-534 (Kielweg)

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer,

mit der heutigen Prüfung der Stellungnahmen und dem Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Nr. S-534 (Kielweg) bringen wir als zuständiges Ratsgremium das Aufstellungsverfahren zum Abschluss. Insgesamt leisten wir einen weiteren wichtigen Beitrag zur Schaffung der vielen dringend benötigten Wohnungen in Oldenburg.

Im Laufe des Verfahrens wurde vom Ausschuss für Stadtplanung und Bauen eine eingehende Prüfung vorgenommen:

– Im Rahmen einer Ortsbesichtigung wurde geprüft, ob sich die verdichtete Bebauung in die nähere Umgebung einfügt und die Fällung einiger größerer Altbäume erforderlich ist

Als Ergebnis der Prüfung ist festzuhalten, dass durch den Investor der Bebauungsentwurf in einem Prozess von etwa zwei Jahren mehrfach optimiert worden ist. Eine wirtschaftliche Verwertung des Grundstückes ist nur möglich bei einer Verdichtung in der hier vorliegenden Form. Die Fällung von mehreren Altbäumen ist sehr bedauerlich aber unvermeidbar. Der Investor verpflichtet sich jedoch im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zu umfangreichen grünordnerischen Maßnahmen, die zu einem Erhalt der hochwertigen Freiraumstruktur beitragen werden. Im übrigen wird der vorhandene Bestand an Großbäumen im Rahmen von Festsetzungen im Bebauungsplan gesichert. Diese Sicherung des Baumbestandes wird nun erst mit der Änderung des Bebauungsplanes möglich.

Angesichts der vielen fehlenden Wohnungen in Oldenburg ist die vorgesehene Nachverdichtung des Quartiers am Kielweg dringend erforderlich. Damit schonen wir die unbebauten schützenswerten Grünzonen unserer Gartenstadt und stärken weiter die Innenentwicklung. Die ausgewogene Konzeption der Wohnungsgrößen trägt mit den geplanten 76 Wohnungen insgesamt zu einer Entlastung des angespannten Wohnungssektors bei. Davon sind 10 Wohnungen für integratives Wohnen der gemeinnützigen Werkstätten vorgesehen. Es handelt sich damit auch um ein bedeutendes Vorhaben der Inklusion.

Insgesamt tragen die vier hier heute zur Beschlussfassung anstehenden ausgewogenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptionen mit den geplanten insgesamt rd. 380 Wohnungen zu einer Entlastung des angespannten Wohnungssektors bei. Die Wohnungsgrößen liegen zwischen 40 und 190 qm. Damit steht auch für Familien ein größeres Angebot an Geschosswohnungen zur Verfügung. Die breitere Mischung der Wohnungsgrößen im Geschosswohnungsbau ist sehr zu begrüßen, da in diesem Segment in Oldenburg ein erheblicher Nachholbedarf besteht.

Die vorgeschlagene Abwägung und der Satzungsbeschluss werden von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ausdrücklich mitgetragen.

Abschließend möchte ich noch auf aktuelle politische Anstrengungen zur Verringerung des Mangels an preiswerten Wohnungen eingehen.

Im letzten Dezember hat die erste Sitzung einer Arbeitsgruppe stattgefunden deren Aufgabe es ist, die Grundlagen für ein Bündnis für Wohnen auf dem Gebiet der Stadt Oldenburg zu erarbeiten. Solche Bündnisse für Wohnen gibt es mittlerweile bundesweit. Die Arbeitsgruppe ist aus Vertretern der Bauwirtschaft, der Verwaltung und der Politik zusammengesetzt. Es ist erfreulich, dass die Forderungen aus dem Oldenburger Rat für die Schaffung von preiswertem Wohnraum größere Anstrengungen zu unternehmen, nun von der Verwaltung aufgegriffen wurden. Ziel wird es sein, das zur Verfügung stehende Instrumentarium zu erweitern und effektiv auf die Anforderungen in Oldenburg abzustimmen. Am Ende sollen konkrete und verpflichtende Vereinbarungen zwischen den beteiligten Akteuren getroffen werden. Mit dieser Initiative ist eine gute Basis zur Lösung eines drängenden Problems geschaffen worden. Es sind nun alle relevanten Entscheidungsträger aufgerufen, konstruktiv daran mitzuarbeiten.


Grundsatzrede von Markus Dietz zum Ausbau der Siebenbürger Straße in Oldenburg-Bürgerfelde

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

sehr geehrte Anwohner der Siebenbürger Straße,

sehr geehrte Damen und Herren,

die Ratsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen wird an der getroffenen Entscheidung, die Siebenbürger Straße im Abschnitt zwischen Rauhehorst und Mittelweg auszubauen, festhalten. Diese Haltung entspricht den bisherigen Beratungen in zuständigen Ratsgremien.

Diese Haltung entspricht aber auch unseren Vorstellungen wie sich die Stadt Oldenburg in Zukunft entwickeln soll. In den nächsten 5 – 8 Jahren werden hier bedeutende Veränderungen u. a. in den Bereichen Wohnen und Arbeiten stattfinden, die heute schon spürbar sind. Bevor der demographische Wandel in vollem Umfang greift, gilt es, die nötige Vorsorge zu treffen. Bei der städtebaulichen Entwicklung folgen wir deshalb dem Grundsatz Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Der Innenentwicklung den Vorrang einzuräumen bedeutet:

– Kosten einer teuren Außenentwicklung sowohl für den einzelnen als auch für das gesamte Gemeinwesen einzusparen

– oder für eine effiziente Nutzung der Infrastruktur zu sorgen, z. B. durch kurze gut ausgelastete, beschleunigte Buslinien

Der Innenentwicklung den Vorrang einzuräumen bedeutet aber auch:

– bestehende Grundschulen, wie z. B. die Grundschule Staakenweg, mit einer Ganztagsbetreuung auszustatten

– oder bestehende Straßen wirtschaftlich so zu unterhalten, dass sie einen nachhaltigen Beitrag zur Stadterneuerung leisten.

Denn: Wenn wir mit der Stärkung der Innenentwicklung alle überzeugen wollen, müssen wir die bestehenden Wohnquartiere durch laufende Stadterneuerungsmaßnahmen attraktiv halten. Dies ist eine der Entscheidungsgrundlagen mit dem Ausbau der Siebenbürger Straße in Kürze zu beginnen.

Die Innenentwicklung bekommt aber auch vor dem aktuellen Hintergrund des rasanten Anstiegs der Miet- und Immobilienpreise eine zusätzliche Bedeutung zu. Denn die zunehmende Attraktivität der zentralen Stadtlagen, insbesondere in einem Oberzentrum wie Oldenburg, wird dazu führen, dass auf Dauer an der weiteren Nachverdichtung der Wohnquartiere kein Weg vorbeiführen wird. Die Attraktivität der Stadt Oldenburg ist durch die Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahrzehnte und die Prognosen unbestreitbar. Und da wir eine weltoffene Stadt für Migranten jeder Herkunft sind, werden wir Bündnisgrüne uns stets dafür einsetzen, dass alle, die in Oldenburg leben wollen, hier eine Wohnung finden.

Diese planerischen Erfordernisse und der desolate Zustand der Siebenbürger Straße machen einen Ausbau dringend erforderlich. Damit wird die Verkehrssicherheit besonders für die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Kinder, behinderte oder ältere Menschen (Stichwort: Inklusion) erhöht und es werden hohe Unterhaltungsaufwendungen eingespart. Eine grundlegende Sanierung im Rahmen der Unterhaltung ist wegen der schlechten baulichen Substanz der Straße nicht möglich.

Nur wenn unverzüglich mit den Baumaßnahmen begonnen wird, kommen Politik und Verwaltung ihrer Verantwortung für das gesamte Gemeinwesen nach.


Rede von Markus Dietz zum Mensabau an der IGS Kreyenbrück

(Antrag der SPD-Fraktion vom 03.04.13)

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

sehr geehrte Damen und Herren,

in den letzten Sitzungen des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft und Hochbau sowie des Schulausschusses ist das Thema „Mensabau an der IGS Kreyenbrück“ sehr detailliert beraten worden. Die nur bedingt nachvollziehbaren Aussagen der Verwaltung haben dazu geführt, dass nun von der SPD-Fraktion ein Ratsantrag mit einem umfangreichen Fragenkatalog vorgelegt worden ist. Die Beantwortung des Fragenkatalogs und die erfolgte Beratung im Fachausschuss über dieses vordringliche Vorhaben haben nun einige Erkenntnisse gebracht, aus denen sich erhebliche Konsequenzen für die Zusammenarbeit von Rat und Verwaltung ableiten lassen.

Von besonderer Bedeutung ist dabei die unverzügliche Umsetzung politisch beschlossener Vorhaben durch die Verwaltung. Es ist inzwischen in der Oldenburger Stadtöffentlichkeit bekannt, dass ein zunächst defizitär prognostizierter Haushalt nur durch – vermutlich unnötige – Verzögerungen bei der Vorhabendurchführung in ein positives Haushaltsergebnis umgewandelt werden konnte. Anders ausgedrückt, die Verwaltung hat politisch beschlossene Vorhaben nicht mit der gebotenen Eile umgesetzt. Dies ist nicht hinnehmbar.

Diese Problematik ist auch beim Mensabau an der IGS Kreyenbrück relevant. In der letzten Sitzung des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes für Gebäudewirtschaft und Hochbau wurde die Arbeitsweise des im Finanzdezernat angesiedelten Bauinvestitionscontrolling (BIC) vorgestellt. Bei diesem Instrument ist für die Politik die mangelnde Transparenz des Verwaltungshandelns eine wesentliche Schwachstelle. Das liegt im Wesentlichen daran, dass die zeitlichen Abläufe bei den einzelnen Prüfungsschritten nicht gegenüber der Politik dargelegt werden.

Von seiten des Bauinvestitionscontrolling wurde behauptet, dass häufig mangelhafte Prüfungsunterlagen der mit der Planung und Durchführung der Vorhaben befassten Verwaltungseinheiten vorgelegt würden, sodass nicht geprüft werden könne. Diese Darlegung hat mich nicht überzeugt. Denn:

– Zum einen ist das Baudezernat der Stadt Oldenburg durchaus leistungsfähig und arbeitet professionell und

– zum anderen muss die Frage erlaubt sein, warum bei einem Prüfungszeitraum von über zwei Jahren die Politik nicht früher mit einbezogen worden ist. Da dem Finanzdezernat über so einen langen Zeitraum die Planungsunterlagen vorgelegen haben, ist zu fragen, warum die Politik nicht rechtzeitig von dort informiert worden ist.

Besonders hervorzuheben ist hier das engagierte Auftreten unserer Stadtbaurätin, die trotz ihrer angegriffenen Gesundheit ihre Mitarbeiter verteidigt und durchaus nachvollziehbar deren Leistungswillen darlegen konnte. Ich gehe davon aus, dass das Baudezernat künftig für mehr Transparenz sorgen wird.

Es lassen sich drei Punkte aus der Befassung mit den Verwaltungsabläufen ableiten:

  1. das Bauinvestitionscontrolling ist prinzipiell ein geeignetes Instrument, wenn es dazu dient, politisch beschlossene Bauinvestitionen auf ihre Wirtschaftlichkeit zu überprüfen, unnötige Verzögerungen bei der Durchführung der Investitionen stellen allerdings die Effizienz und Wirtschaftlichkeit des Instruments selbst erheblich in Frage
  2. bei den Entscheidungen, die das baulich-räumlich Erscheinungsbild der Stadt Oldenburg betreffen, sind die Auswirkungen durch das BIC einer besonders kritischen Analyse zu unterziehen
  3. die Ausweitung des Instruments auf sämtliche Investitionsprozesse der Stadt Oldenburg durch ein Investitionscontrolling wird nur Erfolg haben, wenn ausreichend Transparenz gegeben ist und sachfremde Erwägungen keine Rolle spielen.