Seit zweieinhalb Jahren bietet die Berufsbildende Schule (BBS) Wechloy ein echt cooles Unterrichtsfach mit grenzenlosem Charakter an: Wirtschaft mit europäischer/internationaler Ausrichtung (FOW-Europa). Dieser Bildungsgang ist durch eine intensive Ausrichtung auf…
BBS Wechloy
Schulausschuss
Antrag vom 23.8.2022
Schulisches Mobilitätsmanagement: Schulwegsicherheit, Schulwegplanung, Elterntaxen
Ein schulisches Mobilitätsmanagement analysiert die Mobilität von Schülerinnen und Schülern und setzt passgenaue Maßnahmen für mehr Schulwegsicherheit um. Dies betrifft sowohl die Verkehrsinfrastruktur & Verkehrsregelung, die Verkehrserziehung & Mobilitätsbildung sowie die Organisation & Information von Lehrkräften, Eltern und SchülerInnen. Um dieses Thema im Schulausschuss zu diskutieren, bitten wir zunächst um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie organisiert die Stadt Oldenburg das schulische Mobilitätsmanagement?
- Wer ist innerhalb der Verwaltung für das schulische Mobilitätsmanagement verantwortlich?
- Welche Schulen analysieren kontinuierlich die Schulwege (Rad- und Gehrouten) ihrer SchülerInnen und identifizieren dabei mögliche Gefahrenstellen?
- Welche Schulen proklamieren „Elterntaxen“ als Problem?
- Welchen Stellenwert haben Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung im Lehrplan der Schulen?
- Welche Schulen verfügen über eine Schulwegplanung, die zusammen mit Eltern und SchülerInnen kontinuierlich weiterentwickelt wird und neben Analysen auch Maßnahmenvorschläge für mehr Sicherheit beinhaltet? (Die Karten der Landesverkehrswacht sind hierzu wenig aussagekräftig: https://www.landesverkehrswacht.de/verkehrswacht-stadt-oldenburg-ev/schule/schulwegplaene/)
- Welche Maßnahmen zur Schulwegsicherheit wurden in den vergangenen 5 Jahren in der Stadt Oldenburg umgesetzt?
- Welche Maßnahmen wurden in den vergangenen Jahren ergriffen, um die Elterntaxi-Problematik an den Schulen zu lösen?
- Was ist aus den Zusagen des Oberbürgermeisters und von Frau Sachse und dem Vorschlag der Verwaltung geworden, die „Gewinner-Idee“ des Ideenwettbewerbs 2021 mit dem Titel „Schulen freipollern“ nach dem Vorbild Wiener Schulstraßen in abgeschwächter Form an der „Modellschule Krusenbusch“ pilothaft auszuprobieren?
Begründung:
Eine sichere und eigenständige Mobilität von Kindern zu fördern, insbesondere auf dem Schulweg, ist eine bedeutende Aufgabe von Kommunen und sollte strategisch im Verwaltungshandeln verankert werden. Ein schulisches Mobilitätsmanagement mit der Erarbeitung von Schulwegplänen kann dazu beitragen, Schulwege sicherer und komfortabler zu gestalten.
Tausende Schülerinnen und Schüler beteiligen sich während der Schulzeit beinahe täglich am Straßenverkehr.
Aus Angst vor den Gefahren im Straßenverkehr bringen allerdings viele Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule (Elterntaxi). Das wiederum sorgt dafür, dass der Kfz-Verkehr insbesondere vor Schulen zunimmt und die Straßen für Radfahrende oder Zufußgehende noch gefährlicher werden. Ein Teufelskreis, der durch eine gute Schulwegplanung, Aufklärungsarbeit und auf Kinder ausgerichtete Schulwege gebrochen werden kann.
Die Elterntaxi-Problematik trägt außerdem zu Bewegungsmangel, motorischen Defiziten, Konzentrationsproblemen und Übergewicht von Schüler:innen bei. Zudem kann mit der Minimierung von Elterntaxen auch ein Beitrag zur Klimaneutralität 2035 und zur Erfüllung des Nachhaltigkeitsleitbildes der Stadt Oldenburg geleistet werden. Der ADAC hat mit einem Leitfaden „Das Elterntaxi an Grundschulen“ aus dem Jahr 2018 die Problematik ausführlich beschrieben und Lösungsansätze sowie Beispiele aus der Praxis präsentiert.
Zahlreiche Großstädte, wie Heidelberg, Rüsselsheim am Main, Ludwigsburg, Wuppertal, Kiel, Darmstadt uvm.beklagen die gleichen Probleme, erreichen aber durch ein schulisches Mobilitätsmanagement große Fortschritte.
Anbei eine Präsentation des Beratungsbüros ivm (Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt RheinMain) sowie eine Linkliste zum Thema „Schulische Mobilität nachhaltig gestalten“, die zeigt, dass sich zahlreiche Büros, Ämter, Ministerien, Regierungen, Institute und Forschungseinrichtungen seit Jahrzehnten mit dieser Thematik auseinandersetzen und es bereits gute und kopierbare Ansätze gibt.
gez. Michael Wenzel, Andrea Hufeland, Christine Wolff, Rima Chahine
Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 20.6.2022
Innovative pädagogische Konzepte für die neue Schule auf dem Fliegerhorst
Beschlussvorschlag:
Für die zukünftigen Entscheidungen zum Neubau der Schule auf dem Fliegerhorst sollen zukunftsfähige pädagogische Konzepte im Schulausschuss vorgestellt werden. Die Verwaltung wird gebeten in den nächsten Ausschusssitzungen Vertreter:innen von innovativen Konzepten einzuladen, u.a. Laura Blum, Frei-Day Koordonatorin, als Vertreterin des Konzeptes „Schule im Aufbruch“ mit dem Lernformat Frei-Day, das für eine ganzheitliche und transformative Bildung im Sinne der Bildung für Nachhaltige Entwicklung steht und
Sven Pauling, Institut für Pädagogik der CvO Universität Oldenburg, als Vertreter der Begleitforschung des Schulversuchs PRIMUS. Primus-Schulen sind inklusive Ganztagsschulen mit jahrgangsgemischten Lerngruppen und Förderung einer individualisierenden Lernkultur mit dem Ziel Bildungsbiographien ohne Brüche in sozial gerechten Schulen zu ermöglichen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Oldenburg hat am 25.11.2019 beschlossen, dass der neue „Stadtteil Fliegerhorst“ zum Schuljahr 2026/2027 eine eigene Grundschule erhalten soll. Dafür soll unter breiter Beteiligung von Interessengruppen ein Raumprogramm entwickelt werden, das dazu beitragen soll ein innovatives, zukunftsfähiges pädagogisches Konzept mit Ganztagsbetreuung und eine Vielfalt von Lernwegen zu unterstützen. Die Auftaktsitzung der Planungsgruppe mit Vertreter*innen des BEGH, des Amtes für Schule und Bildung, des Amtes für Umweltschutz und Bauordnung, der Wirtschaftsförderung, des Amtes für Finanzen und des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung fand am 01.11.2021 statt. Es wurde eine Steuerungsgruppe eingerichtet. Der Auftrag für eine externe Begleitung für den Entwicklungs- und Beteiligungprozess sollte Anfang 2022 ausgeschrieben werden. Wir halten es für entscheidend, dass Qualitätskriterien definiert werden, die einen Orientierungsrahmen für den Neubau definieren.
für die Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN für die SPD-Ratsfraktiong
A. Hufeland, R. Chahin, C. Wolff, M. Wenzel B. Ellberg, N. Piechotta, J. Freymuth
Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 31.3.2022
Situation geflüchteter Kinder und Jugendlicher an Oldenburger Schulen
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird um regelmäßige Berichterstattung im Schulausschuss zur Situation geflüchteter Kinder und Jugendlicher an Oldenburger Schulen gebeten.
Zur nächsten Ausschusssitzung bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele geflüchtete Schüler:innen wurden seit Januar 2022 in Oldenburger Schulen aufgenommen?
2. Welche Schulen (Grundschulen, Oberschulen, IGSen, Gymnasien, Förderschulen) in Oldenburg haben die geflüchteten Schüler:innen aufgenommen, in welcher Anzahl und in welchen Klassenstufen?
3. In welchen Schulen gibt es Sprachlernklassen und wie erfolgt die Differenzierung nach dem Sprachniveau?
4. Wo und wie erfolgt die Beratung zur Schulform für Kinder ab Klasse 5? Ist die perso-nelle Ausstattung für die Beratung ausreichend?
5. Wie wird die Ausstattung mit Schulmaterial organisiert?
6. Ergeben sich besondere Herausforderungen im Schulalltag aktuell durch die zusätzli-che Beschulung der Ukrainischen Kinder sowohl für den Schulbetrieb als auch insbe-sondere für die Ukrainischen Kinder?
7. Welche Lösungsvorschläge gibt es die Herausforderungen zu meistern?
8. Weitere wichtige Berichtspunkte (Besonderheiten)
Begründung:
Die Situation geflüchteter Kinder in der Schule bedarf besonderer Aufmerksamkeit und Unterstützung. Aufgrund der aktuellen Kriegssituation werden wieder vermehrt geflüchtete Kinder und Jugendliche in die Oldenburger Schulen aufgenommen.
Der Fachausschuss soll in dieser Angelegenheit umfassend informiert werden, auch um mögliche Unterstützungsmöglichkeiten auszutarieren.
f. d. GRÜNEN-Fraktion f. d. SPD-Fraktion
Andrea Hufeland, Rima Chahine, Michael Wenzel, Nicole Piechotta, Bernhard Ellberg, Jens Freymuth
Christine Wolff
Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 31.3.2022
Umsetzung des Pakts für Bewegung in Oldenburg
Beschlussvorschlag:
Der SSB (Stadtsportbund) wird in die Mai-Sitzung des Schulausschusses eingeladen, um über die Inhalte und den Umsetzungsprozess des Pakts für Bewegung in Oldenburg zu berichten. Ebenso berichtet die Schulverwaltung über die aktuelle Umsetzung bzw. über die weiteren Aufgaben, die sich langfristig aus dem Pakt ergeben.
Ziel ist es die Bewegung von Kindern und Jugendlichen im schulischen Alltag zu fördern.
Begründung:
In der Februar-Sitzung wurden im Sportausschuss unterschiedliche Fragen, die sich aus dem Pakt für Bewegung in Niedersachsen ergeben, seitens der Verwaltung und vom Stadtsportbund beantwortet.
Mit dem Pakt für Bewegung sollen Kinder und Jugendliche in ihrer Bewegung gefördert werden. Vor allem als Folge der Pandemie gibt es zum Teil erhebliche Defizite bei der körperlichen Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen.
Das niedersächsische Projekt – als Kooperation zwischen Land Niedersachsen und dem Landessportbund – setzt genau an dieser Stelle an. Nun gilt aber sicherzustellen, dass dieser gute Gedanke auch vor Ort umgesetzt werden kann und werden wird.
An dieser Stelle ist somit nicht nur der Sportausschuss sondern auch der Schulausschuss zuständig, der in die Beratungen einbezogen werden soll.
f. d. GRÜNEN-Fraktion f. d. SPD-Fraktion
Andrea Hufeland, Rima Chahine, Michael Wenzel, Nicole Piechotta, Bernhard Ellberg, Jens Freymuth
Christine Wolff
Antrag vom 7.2.2022
Bericht über den aktuellen Stand des Bildungsmonitorings in Oldenburg
Wir bitten die Verwaltung um einen mündlichen und schriftlichen Bericht über den aktuellen Stand des Bildungsmonitorings in der Stadt Oldenburg. In der Schulausschusssitzung im Januar 2020 hat die Bildungskoordinatorin Frau Yvonne Kleeberg eine Präsentation zum Thema Bildungskoordination und Bildungsmonitoring gezeigt. Frau Kleeberg war zu diesem Zeitpunkt noch in der Einarbeitungsphase und so beschränkte sich ihre Darstellung des Themas auf die theoretischen Ansätze, wie die Beziehung- und Organisationsstrukturen.
Nun, zwei Jahre später, bitten wir die Verwaltung erneut, den Mitgliedern des Schulausschusses den aktuellen Sachstand darzustellen. Von besonderem Interesse sind nunmehr allerdings Zahlen und Fakten, die erkennen lassen, wie es um die Oldenburger Bildungslandschaft bestellt ist. Sind unsere finanziellen und personellen Ressourcen so verteilt, dass sie dem jeweiligen Bedarf gerecht werden? Welche Schlussfolgerungen und Handlungsbedarfe lassen sich daraus ableiten?
Wir erbitten diesen ausführlichen Bericht u.a. vor dem Hintergrund, dass es eine Vorankündigung für ein Bundesprogramm „Bildungskommunen“ gibt. Möglicherweise könnten Defizite in der örtlichen Bildungslandschaft durch dieses Förderprogramm aufgefangen werden.
gez. Christine Wolff, Andrea Hufeland, Rima Chahine, Michael Wenzel
Antrag vom 18.08.2020
VFB für alle – Oldenburger Faninitiative OFI
Wegen Kündigung aller Mietverträge über Räumlichkeiten der Institutionen und Vereine in der Bahnhofstraße 23 zum 01.11.2020 müssen auch der VFB für alle und die Oldenburger Faninitiative OFI neue Räume suchen. Die bisherigen Räumlichkeiten standen zu günstigen Konditionen und in zentraler Lage in Bahnhofsnähe zur Verfügung. Deshalb fragen wir fragen die Verwaltung:
1. Ist es mit Unterstützung des städtischen Fanprojektes gelungen, neue angemessene Räumlichkeiten für den Verein/die Oldenburger Faninitiative zu finden? Wenn ja, wo wird der zukünftige Ort für die beiden sein? Wenn nein, werden weiterhin gemeinsam Räume gesucht?
2. Wie ist der aktuelle Stand der geplanten Kooperation zwischen dem Fanprojekt der Stadt und dem OFI? Sollen in den neuen Räumlichkeiten auch Angebote, z.B. feste Beratungszeiten des hauptamtlichen Fanprojektes stattfinden?
3. Ist bei einer vermutlich höheren Miete ein Mietzuschuss von Seiten der Stadt vorgesehen?
4. Wir stellen nachstehenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Verein VFB für alle/die Oldenburger Faninitiative wird in die nächste Sportausschusssitzung eingeladen, um über die aktuelle Raum-Situation und ihre Arbeit zu berichten.
Begründung:
Die Arbeit des Vereins VFB für alle und der Oldenburger Faninitiative OFI und ihr Einsatz für ein gesellschaftliches Miteinander ohne Diskriminierung im Bereich Sport ist vorbildlich und gerade in heutiger Zeit wichtig, um Vorurteile abzubauen und rechten Erscheinungsformen in der Fanszene entgegen zu wirken. Ihre wertvolle Arbeit sollte unbedingt fortgeführt werden.
f. d. Ratsfraktion
Andrea Hufeland und Rita Schilling
Antrag vom 17.08.2020
Regionales Umweltbildungszentrum Oldenburg (RUZ)
FfF Oldenburg schlagen in ihrem Leitantrag (7.4 und 7.5) einen Ausbau der Angebote des Regionalen Umweltbildungszentrums (RUZ) vor. Unter anderem wird die Konzeption eines Seminars zur Bildung für nachhaltige Entwicklung in der Schule in Kooperation mit der Uni Oldenburg gefordert, ein Angebot zur Weiterbildung von Lehrkräften über den anthropogenen Klimawandel und die fachspezifischen Zusammenhänge und die Öffnung der Angebote des RUZ für Unternehmen zur Ausbildung von Multiplikator*innen und Profis in Sachen Klimaschutz und Klimagerechtigkeit. Zur Bewertung und Unterstützung dieser Forderung bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen und um Einladung von Mitarbeiter*innen des RUZ in den Schulausschuss.
Wie wird das RUZ finanziert?
Welchen Anteil trägt die Stadt Oldenburg und seit wann?
Wie haben sich die Personalstellen entwickelt?
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung für eine räumliche Verbesserung des RUZ?
Beschlussantrag
Die Verwaltung wird beauftragt zur nächsten Sitzung des Schulausschusses Mitarbeiter*innen des Regionalen Umweltbildungszentrums Oldenburg einzuladen, um ihre Arbeit und ihre Ideen für eine zukünftige Entwicklung vorzustellen und sich zu den Vorschlägen aus dem Leitantrag von FFF zu äußern.
Begründung
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ist eine Querschnittsaufgabe für alle Schulfächer mit Themen wie Umwelt, Klima und globaler Gerechtigkeit. Um Kinder und Jugendliche in die Lage zu versetzen, die Zukunft zu gestalten und zukünftige Herausforderungen zu bewältigen, werden Bildungsangebote zu diesen Themen immer wichtiger. Eine Wertschätzung und Ausweitung dieser Angebote erscheint uns notwendig und unerlässlich.
Das Regionale Umweltbildungszentrum Oldenburg ist eine Bildungseinrichtung der Stadt Oldenburg und des Landes Niedersachsen und als außerschulischer Lernort für BNE anerkannt. Es bietet ein vielfältiges Kursprogramm zu Themen der Nachhaltigkeit für Oldenburger Schulen an. Projekte des RUZ sind als Projekte der UN-Dekade Bildung für Nachhaltige Entwicklung und als kommunaler Klima-Leuchtturm ausgezeichnet worden.
gez. Andrea Hufeland, Christine Wolff
Antrag vom 17.6.2020
Schulneubau auf dem Fliegerhorst
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten in einer der nächsten Sitzungen des Schulausschusses über die Modellprojekte der Montag-Stiftungen zur Bedarfsermittlung bei Schulneubauten zu berichten. Weiterhin erbitten wir einen Vorschlag für ein Beteiligungsverfahren zur Entwicklung eines innovativen, tragfähigen inhaltlichen und räumlichen Konzeptes für den Schulneubau auf dem Fliegerhorst.
Begründung:
Um den Schulbauprozess auf die aktuellen gesellschaftlichen und pädagogischen Anforderungen anzupassen und ein neues Denken und Handeln im Schulbau zu etablieren, setzt sich die Montag-Stiftungen seit vielen Jahren für eine gute Bedarfsermittlung in der Phase Null ein. Das Ziel ist, Schulen zu bauen, die eine hochwertige und zeitgemäße Bildung für alle unterstützen. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Pädagogik, Architektur, Planung und Verwaltung erarbeitet sie Grundlagen, Richtlinien und Konzepte. Für das Planen und Bauen von Schulen wurden dafür umfangreiche Anregungen und Handreichungen zur Verfügung gestellt. Zehn Kommunen wurden für eine professionelle Schulbauberatung in der Phase Null unterstützt, davon fünf Träger für Schulbauprojekte, die speziell auf Inklusion ausgerichtete Schulentwicklungskonzepte räumlich umsetzen wollten. Der Schulneubau auf dem Fliegerhorst bietet eine großartige Chance, um in Oldenburg mit der Architektur eine hochwertige und zeitgemäße Bildung für alle zu unterstützen und die Bedarfsgerechtigkeit und Zukunftsfähigkeit des Bauvorhabens sicherzustellen.
gez. Andrea Hufeland, Christine Wolff
Antrag vom 21.04.2020
Umsetzung der Corona Verordnungen in Schulen und Betreuungsangeboten
Die Verwaltung wird gebeten über die konkrete Umsetzung und die aufgetretenen Schwierigkeiten der niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona Virus zu berichten. Insbesondere bitten wir um einen Bericht der Situation zum Thema Notbetreuung, Mittagsverpflegung und um die konkreten Regelungen und Vorgehensweisen in der Stadt Oldenburg.
Begründung
Seit dem 17.04.2020 gilt in Niedersachsen eine neue Verordnung zum Schutz vor dem Corona Virus. Schulen werden nun schrittweise wieder öffnen, aber die Öffnung ist keine Rückkehr zum Alltag. Sie benötigen Zeit und Handlungsspielräume für die Umsetzung eines neuen Hygiene- und Beschulungskonzeptes. Auch für Eltern ist die Situation teilweise eine große Herausforderung, insbesondere auch für Eltern von Kindern mit Unterstützungsbedarf, Kinder und Eltern, die mit Schulaufgaben zu Hause überfordert sind oder berufstätige Alleinerziehende.
Soziale Härten müssen verhindert werden. Eine Notbetreuung ist vor allem vorgesehen für Kinder, deren Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufszweigen tätig sind. Angebote der Notbetreuung sollten aber bei Bedarf auch ohne große bürokratische Hürden nach sozialen Gesichtspunkten und aus Kinderschutzgründen geöffnet werden.
Antrag vom 15.08.2019
Vorhaben „perfect Oldenburg“ im Programmfeld „digital.gestaltet“
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt zur Ausschusssitzung VertreterInnen der Oldenburger Kunstschule einzuladen, um über o.g. Projekt zu berichten.
Begründung:
Bei „digital engagiert“, dem Förderprogramm für digitale Bildung vom Stifterverband und Amazon, ist die Kunstschule eine von 12 ausgewählten Teams aus insgesamt 150 Bewerbungen. Die 12 Teams wollen digitales Engagement für Bildung voranbringen. Die Kunstschule beteiligte sich mit dem Projekt „perfect island“, das als Pilotprojekt im Herbst 2018 an der Oberschule Osternburg durchgeführt und 2019 zum Vorhaben „perfect Oldenburg“ weiterentwickelt wurde – mit einer Plattform und digitalen Arbeitsformaten, die den Umgang mit digitalen Medien vermitteln, dabei gefördert und gecoacht im Rahmen von „digital.engagiert“. Bei dem Thema „Digitalisierung in Schulen“ wird vorrangig über Ausstattung und Finanzierung von Hardware diskutiert. Unabdingbar ist aber auch, dass zeitgleich über die inhaltliche und methodische Ausgestaltung und die Veränderung in der gesamten Bildungslandschaft nachgedacht wird. Die Oldenburger Kunstschule hat mit ihrem Projekt eine Grundlage geschaffen, sich mit „digitaler Bildung in der Praxis“ auseinander zu setzen und für Oldenburger Schulen Ansätze zum kreativen Umgang mit neuen Vermittlungsformen zu schaffen.
gez. Christine Wolff, Andrea Hufeland
Antrag vom 17.6.2019
Bio kann jeder- nachhaltig essen in Kita und Schule
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt zur Ausschusssitzung Frau Heike Hanisch vom Umweltzentrum Hannover zu einem Vortrag einzuladen, um über die Bundeskampagne „Bio kann jeder – nachhaltig essen in Kita und Schule“ zu berichten.
Begründung:
Das Interesse an nachhaltigen Lebensmitteln nimmt deutlich zu und im Rahmen von Klimaschutzmaßnahmen fordert u.a. auch die Bewegung Fridays for Future eine nachhaltige Ernährung in Gemeinschaftseinrichtungen als Baustein für eine nachhaltige Zukunft.
Die Stadt investiert hohe Beträge für den Bau von Schulmensen, um eine gesunde Schulverpflegung zu gewährleisten. Ein neues Mensakonzept soll noch in diesem Jahr von Schulausschuss und Rat beschlossen werden. Zur Vorbereitung der Entscheidung soll der Ausschuss Informationen zur Umsetzbarkeit einer nachhaltigen Gemeinschaftsverpflegung erhalten.
„Bio kann jeder“ lautet das Motto einer bundesweiten Informationskampagne für mehr Bio-Produkte in der Außer-Haus-Verpflegung von Kindern und Jugendlichen. Ziel des Aktionsprogramms ist es, Verantwortliche in Schulen und Kindertagesstätten, aber auch Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung auf Wert und Machbarkeit einer gesunden und nachhaltigen Ernährung aufmerksam zu machen. Dies gilt für Produkte aus Bioerzeugung gleichermaßen wie für saisonale und regionale Lebensmittel, die umweltschonende Standards oder Tierschutzbelange in besonderer Weise beachten.
In Niedersachsen führt das Umweltzentrum Hannover in Verbindung mit regionalen Kooperationspartnern, wie beispielsweise der Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V., der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. oder der Vernetzungsstelle Niedersachsen die Veranstaltungen durch. Die Info-Kampagne ist Teil des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und anderen Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) und wurde initiiert vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Seit 2008 ist sie auch offizielle Maßnahme der UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“.
Andrea Hufeland, Christine Wolff
Antrag vom 15.6.2019
Bildungsmonitoring und Bildungsberichterstattung für die Stadt Oldenburg
Die kommunale Bildungslandschaft steht vor komplexen und vielfältigen Herausforderungen mit Ganztagsbildung, Inklusion, Migration und veränderten gesellschaftlichen Bedingungen für Familien. Die Gestaltung der Bildungslandschaft wird zunehmend als gemeinsame Aufgabe von Politik, Verwaltung, Bildungsinstitutionen, Wirtschaft und zivilgesellschaftlichen Akteuren verstanden und muss mit beschränkten Ressourcen umgehen.
Der Aufbau eines datenbasierten Bildungsmanagements mit einem kontinuierlichen Bildungsmonitoring und einer regelmäßigen Bildungsberichterstattung trägt dazu bei, effiziente Strukturen aufzubauen, Grundlagen für fundierte bildungspolitische Entscheidungen zu schaffen und ist daher ein wesentliches Element für eine ressortübergreifende Steuerung der Bildungslandschaft.
Die Verwaltung der Stadt Oldenburg hat bereits verschiedene Ansätze zum Aufbau eines datenbasierten Bildungsmanagements unternommen:
Mit der Einrichtung der Bildungsregion Stadt Oldenburg durch den Rat der Stadt Oldenburg am 30. Mai 2016 und der Unterzeichnung und des Kooperationsvertrages zwischen der Stadt Oldenburg und dem Land Niedersachsen im Oktober 2016 hat sich die Verwaltung der Stadt Oldenburg dazu bereit erklärt die gemeinsame Verantwortung für ein hochwertiges, qualitätsvolles Bildungsangebot vor Ort zu übernehmen.
Mit dem Bundesprojekt „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ werden im Amt für Zuwanderung und Integration die Integration von geflüchteten Menschen und Neuzugezogenen unterstützt, Zugänge zum Bildungssystem verbessert, Angebot und Nachfrage aufeinander abgestimmt und vorhandene Angebote optimiert, um eine lückenlose Bildungsbiografie strukturell zu ermöglichen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat spätestens bis Dezember 2019 ein Konzept zur Implementierung eines kontinuierlichen und dauerhaften Bildungsmonitorings als Grundlage für zukünftige bildungspolitische Entscheidungen des Stadtrates und seiner Gremien zur Entscheidung vorzulegen.
2. Gemeinsam mit relevanten kommunalen Akteuren sowie dem Schul-, Jugendhilfe-, Sozial- und Integrationsausschuss sind Ziele und Inhalte des Bildungsmonitorings zu bestimmen und Indikatoren und Kennzahlen auszuwählen und zu definieren. In den Prozess einzubeziehen sind die Landesschulbehörde, das Landesamt für Statistik Niedersachsen, das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, die Fachstelle Inklusion, die Bildungskoordinatorin für Neuzugewanderte und die Datenschutzbeauftragten der Stadt Oldenburg.
3. Spätestens im Juni 2020 sind dem Stadtrat ein erster Bildungsbericht mit sozialräumlichen, datenbasierten, thematischen Analysen und Handlungsempfehlungen zur Erarbeitung und Realisierung von passgenauen Angeboten und Maßnahmen vorzulegen zu den Themenfeldern
– Bildung und Migration – Bildung und Inklusion
– Bildung und veränderte Kindheit/Jugend – Steuerungsbedarf in Stadtteilen mit sozialen Disparitäten
– Gestaltung von Übergängen (Kita-Grundschule-Sek1-Berufsschule)
4. Ein Bildungsbericht mit einem entsprechenden Bildungsmonitoring ist durch eine Fortschreibung des Konzeptes alle zwei Jahre kontinuierlich zu aktualisieren und zu einem dauerhaften Instrument der kommunalen Steuerung bildungspolitischer Prozesse zu entwickeln.
5. Für die Aufgaben werden ab dem Haushalt 2020 entsprechende Personal- und Sachkosten bereitgestellt.
Begründung:
Bildungspolitische Entscheidungen betreffen nicht nur die Bundes- oder Landesebene, sondern auch die Städte. Mit Blick auf die heterogener werdende Schülerschaft, den massiven Lehrkräftemangel und die ungleichen Bildungs- und Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen müssen die vorhandenen städtischen Ressourcen zielgenau und gerecht eingesetzt werden. Es besteht ein deutlicher Bedarf an besserer Steuerung von ganzheitlichen und vernetzten Bildungsprozessen.
Aus diesem Grund greifen viele Kommunen auf eine datenbasierte Planung und Steuerung von Entwicklungen im Bildungswesen zurück. Kommunales Bildungsmonitoring ist ein systematisches Sammeln, Aufbereiten, Analysieren und Darstellen von Daten, die den Bildungsbereich und dessen Einflussfaktoren betreffen, wie z.B. das Sprachniveau von Kindern und Jugendlichen, die Deutsch als Zweitsprache lernen, die Anzahl von Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungsrückständen bei der Einschulung, mit Verhaltensauffälligkeiten, mit sonderpädagogischem Förderbedarf, mit Teilleistungsstörungen, mit Sprachförderbedarf, mit Traumatisierungen und psychischen Auffälligkeiten oder der Umgang mit Hochbegabung usw. Eine datenbasierte Analyse ist Grundvoraussetzung für die Verbesserung der Qualität an unseren Schulen. Als zentrales Instrument identifiziert sie übergreifende Problemlagen und weist auf bildungsrelevante Herausforderungen hin, die auf kommunaler und auf Landesebene verantwortet werden und vor Ort vernetzt werden müssen.
Bildung als Querschnittsaufgabe macht die Einbindung und Koordinierung aller Akteure im Bildungsbereich erforderlich. Aushandlungsprozesse und partizipative Verfahren müssen daher Bestandteil eines kommunalen Bildungsmanagements sein.
Die fortlaufende Erstellung eines kommunalen, datenbasierten Bildungsberichtes ermöglicht die Entwicklung von Handlungsempfehlungen für bildungspolitische Entscheidungen vor Ort und ein ganzheitliches Bildungsmanagement für Bildung im Lebenslauf und trägt damit zur Qualitätsverbesserung des Bildungswesens bei und der Entwicklung einer erfolgreichen Bildungslandschaft für alle. Ziel ist, mehr Transparenz im Bildungsbereich herzustellen und das kommunale Bildungssystem auf der Grundlage belastbarer Daten zu steuern und zu entwickeln. f. d. Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Andrea Hufeland, Christine Wolff
Antrag vom 7.6.2019
Weiterentwicklung der pauschalierten Schulbegleitung
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit Anbietern von Schulbegleitung und den Schulen in städtischer Trägerschaft für eine Übergangzeit ab 01.08.2019 bis zur Neuregelung aufgrund des Inkrafttretens des BTHG Vereinbarungen zur Weiterentwicklung der pauschalierten Schulbegleitung in den Rechtskreisen · des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) bis 31.12.2019
· des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) ab dem 01.01.2020
· des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) auf der Basis des Modells 3 abzuschließen.
Abweichend von Modell 3 wird die pauschalierte Schulbegleitung gewährt
1. als Budget und präventive freiwillige Leistung für Kinder aus dem Bereich ESE in Klasse
1,2 und 5 – in der Grundschule sozialraumbezogen und in der weiterführenden Schule
schulformbezogen
2. als Budget für anspruchsberechtigte Kinder aus den Bereichen KME und GE in Klasse 1
und 2 im Rahmen der vorgesehenen 3,25 % Regelung oder bei Überschreiten der
rechnerischen 3,25% Regelung auf Antrag für alle Statuskinder.
Dieser Beschluss ergänzt unter Beibehaltung inklusiver Aspekte den Beschluss vom 30.05.2016.
Begründung:
Die Änderungen ergeben sich aus Beratungen mit Schulen, Anbietern von Schulbegleitung und der AG Inklusion an Oldenburger Schulen. Am 15.5.2019 hat die AG Inklusion an Ol Schulen folgende Empfehlungen zur Neuregelung der pauschalierten Schulbegleitung gegeben:
1. Wir begrüßen den regen Austausch des Amtes für Teilhabe und Soziales mit den Anbietern und Schulen sowie eine Differenzierung und Dynamisierung der Vereinbarungen zur Schulbegleitung.
2. Wir verstehen den jetzigen Entwurf als Versuch, fachliche Aspekte der Schulbegleitung unter fiskalischer Sicht zu optimieren.
3. Wir empfehlen eine weitere Überarbeitung und Anpassung vor allem hinsichtlich der Entwicklungen in der Umsetzung des BTHG. Insbesondere die Regelungen zur Gewichtung von so genannten Zählkindern und Statuskindern sollte überprüft werden.
Nach Vorschlag der Verwaltung werden Budgeterhöhungen für Schulkinder in der 1. und 2. Klasse erst bei Überschreiten der rechnerischen 6,5 % Regelung gezahlt. Insbesondere die Nicht-Berücksichtigung des Punktes 3 der Empfehlung der AG Inklusion führt bei dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Modells 3 zu erheblichen Ungerechtigkeiten im Grundschulbereich, da Schulen mit vielen Status Kindern aus dem Bereich GE und KME dann keine Ressourcen mehr für die Prävention zur Verfügung stehen, während Schulen ohne Kinder aus diesen Bereichen neben der präventiven Pauschale auch die Pauschale für KME und GE Kinder zur Verfügung steht.
gez. Ingrid Kruse, Christine Wolff, Andrea Hufeland
Antrag vom 15.4.2019 Zehn Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland Schulische Entwicklungen in Oldenburg Wir bitten die Verwaltung um eine tabellarische Aufstellung der Entwicklung von Förderquoten, Inklusionsquoten und Exklusionsquoten für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in Oldenburg insgesamt und im besonderen in den Bereichen Lernen, Emotional-soziale Entwicklung, Sprache, Geistige Entwicklung, Körperlich-motorische Entwicklung, Hören und Sehen für die letzten 5 Schuljahre. Außerdem bitten wir um einen aktuellen Bericht zu den Entwicklungen zur pauschalierten Schulbegleitung, zur Sprachförderung und zur Schulsozialarbeit in Grundschulen, Oberschulen, Integrierten Gesamtschulen und Gymnasien. Begründung: 2019 feiert die UN-Behindertenrechtskonvention ihr zehnjähriges Jubiläum in Deutschland. Kaum eines der Rechte der UN-Behindertenkonvention stand in den letzten Jahren so im Fokus gesellschaftlicher Debatten, wie das Recht auf Bildung, das die UN-BRK untrennbar mit dem Begriff Inklusion verbunden hat. Bisher ist es allerdings nur ansatzweise gelungen, Inklusion voran zu bringen und qualitativ hochwertige inklusive Bildung für alle Kinder anzubieten. Das Dt. Institut für Menschenrechte schreibt im Monitoring Bericht zur UN BRK 3/2019: „Die zu beobachtende Öffnung von Regelsystemen für Menschen mit Behinderungen einerseits und der nachweisliche Ausbau von Sonderstrukturen andererseits, schaffen eine paradoxe Konfliktlage, die zugunsten von echter Inklusion im Sinne der UN-BRK aufgelöst werden muss.“ Bundesweit wird häufiger ein sonderpädagogischer Förderbedarf diagnostiziert als vor zehn Jahren. Die Förderquote in Niedersachsen lag z.B. im Jahr 2016/17 bei 6,7%, im Jahr 2008/09 lag sie noch bei 4,7 %. Dabei haben sich die Inklusionsquoten an den Regelschulen erhöht (Nds.: von 0,3 auf 3,3%), während sich der Anteil der Schüler*innen an den Förderschulen wenig verändert hat (Nds.: von 4,4 auf 3,4%). Angesichts der zunehmenden Heterogenität in allen Bildungseinrichtungen muss eine qualitativ hochwertige inklusive Bildung das Leitprinzip von Bildungspolitik und Bildungspraxis sein. Das Ziel unseres Antrages ist, für künftige Handlungsbedarfe eine sichtbare und nachvollziehbare Grundlage zu schaffen. gez. Andrea Hufeland und Christine Wolff
Antrag vom 23.8.2018 Der Oldenburger Ernährungsrat stellt sich vor Beschlussvorschlag: Die Verwaltung lädt zur Schulausschusssitzung am 06.11.2018 eine*n Vertreter*in des Oldenburger Ernährungsrates ein. Begründung: Der Oldenburger Ernährungsrat beschreibt sich selbst als „Zusammenschluss von bewussten Verbraucher*innen und Akteuren aus dem Bereich Landwirtschaft und Ernährung, wie bäuerlichen Erzeuger*innen, Stadtgärtner*innen, Lebensmittelretter*innen, Vertreter*innen der lokalen Lebensmittelwirtschaft und Gastronomie, aus Wissenschaft und Politik, aus Verbänden, Vereinen, Bildungseinrichtungen und öffentlichen Einrichtungen“ mit dem Ziel „für die Stadt Oldenburg eine regionale und zukunftsfähige Ernährungspolitik aufzubauen“. Dem Ernährungsrat soll die Möglichkeit geboten werden, sich den Mitgliedern des Schulausschusses vorzustellen. Es soll dadurch eine stärkere Vernetzung des Ernährungsrats mit der Verwaltung, den politischen Vertreter*innen und den beratenden Mitgliedern angestrebt werden, damit die Kompetenzen des Ernährungsrats in zukünftige Planungen und Konzepte, wie beispielsweise dem neuen Mensakonzept, einfließen können. gez. Christine Wolff, Pierre Monteyne
Antrag vom 23.8.2018 Zwischenbericht Mensakonzept Die Verwaltung wird um einen Sachstandsbericht zum neuen Mensakonzept gebeten. Begründung: Ein Kritikpunkt am neuen Rahmenkonzept „Kooperative Ganztagsbildung in Oldenburger Grundschulen“ war das fehlende Mensakonzept. Nach Beschlussfassung Anfang des Jahres wurde bekannt gegeben, dass ein entsprechendes Mensakonzept in Kürze folgen werde. In der Zwischenzeit wurde eine neue Satzung über die Teilnahme an der Mittagsverpflegung an Oldenburger Ganztagsgrundschulen von der Verwaltung vorgelegt und durch den Rat beschlossen, eine inhaltliche Ausgestaltung eines umfangreichen Mensakonzepts fehlt jedoch bislang. Da die Mittagsverpflegung ein zentraler Bestandteil des Ganztagsangebots ist und sichergestellt werden soll, dass auch zukünftig ein gesundes und bezahlbares Mittagessen angeboten wird, welches sich an den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung orientiert, bitten wir um den aktuellen Stand des neuen Mensakonzepts. gez. Christine Wolff, Pierre Monteyne
Antrag vom 22.05.2018 Sehr geehrte Frau Sachse, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Die Oldenburger Oberschulen stellen sich vor“ auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Wir bitten die Verwaltung , mit den Schulleitungen der Oldenburger Oberschulen Kontakt aufzunehmen, um ihnen anzubieten, ihre Schule im Schulausschuss vorzustellen. Begründung: Durch die Presse und Anträge verschiedener Parteien wird zur Zeit der Fokus lediglich auf die Anmeldezahlen der Oberschulen gelenkt. Dies führt unweigerlich zu Spekulationen. Wir möchten mit diesem Antrag den Blick auf die inhaltliche Arbeit der Oberschulen lenken und damit die Grundlage für eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema „ Oberschule“ schaffen. gez. Christine Wolff, Pierre Monteyne
Antrag vom 21.02.2018 Unterrichtsversorgung an Oldenburger Grundschulen Die Verwaltung wird gebeten, valide Zahlen vorzulegen, aus denen ersichtlich wird, wie die Unterrichtsversorgung an den Oldenburger Grundschulen zum Stichtag 1.2.18 aussieht. Wir bitten um eine tabellarische Darstellung, aus der die Ist-Versorgung und die Soll-Versorgung prozentual zu ersehen ist. Zudem erbitten wir eine Übersicht über die Anzahl der Lehrkräfte, die von anderen Schulen (Oberschulen/Gymnasien) mit Anzahl der Stunden abgeordnet werden oder abgeordnet worden sind. Weiterhin hätten wir gern eine Auskunft darüber, wie die Perspektive für das neue Schuljahr aussieht. Die neue Landesregierung will Sprachförder-Lehrkräfte aus den Kitas abziehen. Das könnte zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung in den Grundschulen beitragen, aber zu Mängeln in den Kitas führen. Begründung: Unserer Fraktion wurde berichtet, dass Lehrkräfte, insbesondere aus den Oberschulen, an Grundschulen abgeordnet werden, um die Unterrichtsversorgung in den Grundschulen sicher zu stellen. Dieses hat Unterrichtsausfall in den Oberschulen zur Folge, was nicht hinnehmbar sein kann. Wir halten es deshalb für absolut notwendig, den Schulausschuss über diese Situation und die Zukunftsperspektiven zu informieren um möglicherweise über gegensteuernde Maßnahmen zu beraten. gez. Christine Wolff und Pierre Monteyne
Antrag vom 30.11.2017 Ergänzendes Ferienangebot – Städtische finanzielle Förderung Absatz 2 „Grundlage ist ein rechnerischer Stellenschlüssel 3 von 1:12, 1:14 oder 1:16 je nach Sozialstaffel der Schulen.“ Fußnote zu 3: An der Grundschule Kreyenbrück findet aufgrund der besonderen sozialräumlichen Herausforderungen ein rechnerischer Stellensschlüssel von 1:10 Anwendung. ersetzt wird durch: „ Grundlage ist ein rechnerischer Stellenschlüssel von 1:12. Die Fußnote bleibt erhalten. Begründung: Um eine gute Betreuung und ein qualitativ ansprechendes Ferienangebot sicherzustellen, ist ein Personalschlüssel von mindestens 1:12 unabdingbar. Im ungünstigen Fall würden bei einem Personalschlüssel von 1:16 zwei Betreuer*innen mit 32 Kindern im Grundschulalter das Ferienprogramm ausgestalten müssen. Um die Sicherheit der Kinder und den Überblick zu gewährleisten, würden aller Wahrscheinlichkeit nach einige Ausflüge und Aktivitäten nicht stattfinden. Aber gerade das Ferienangebot stellt für die Kinder einen wichtigen Ausgleich zum Schulalltag dar und sollte unter den bestmöglichen Voraussetzungen stattfinden können. gez. Christine Wolff und Pierre Monteyne
Antrag vom 30.11.2017 Ferienangebot – Städtische finanzielle Förderung Die bisherige Fassung: Absatz 2 „Die Stadt Oldenburg stellt den primären Kooperationspartnern ein Budget für pädagogisches Personal zur Verfügung. Grundlage ist ein rechnerischer Stellenschlüssel 3 von 1:12, 1:14 oder 1:16 je nach Sozialstaffel der Schulen. Beim rechnerischen Stellenschlüssel handelt es sich um einen kalkulatorischen Durchschnittswert zur Berechnung des Budgets. Der tatsächliche Stellenschlüssel kann je nach pädagogischer und organisatorischer Gestaltung schwanken.“ ersetzt wird durch: „Die Stadt Oldenburg stellt den primären Kooperationspartnern ein Budget für pädagogisches Personal zur Verfügung. Grundlage ist ein Stellenschlüssel von 1:12. Der tatsächliche Stellenschlüssel kann je nach pädagogischer und organisatorischer Gestaltung schwanken.“ Begründung: Um eine gute Betreuung und ein qualitativ ansprechendes Ferienangebot sicherzustellen, ist ein Personalschlüssel von mindestens 1:12 unabdingbar. Im ungünstigen Fall würden bei einem Personalschlüssel von 1:16 zwei Betreuer*innen mit 32 Kindern im Grundschulalter das Ferienprogramm ausgestalten müssen. Um die Sicherheit der Kinder und den Überblick zu gewährleisten, würden aller Wahrscheinlichkeit nach einige Ausflüge und Aktivitäten nicht stattfinden. Aber gerade das Ferienangebot stellt für die Kinder einen wichtigen Ausgleich zum Schulalltag dar und sollte unter den bestmöglichen Voraussetzungen stattfinden können. gez. Christine Wolff und Pierre Monteyne
Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 16.11.2017 Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 27.03.2017: Umwandlung der Grundschule Drielake zum Schuljahr 2019/20 zur Ganztagsschule Die Verwaltung wird aufgefordert die Ausbaumaßnahmen laut Ratsbeschluss durchzuführen. Begründung: In der Vorlage Nr. 17/0166 wurden in den Sitzungen des Schulausschusses, des Jugendhilfeausschusses, des Verwaltungsausschusses und schließlich im Rat beschlossen, dass zum Schuljahr 2019/20 die Grundschule Drielake in eine Ganztagsschule umgewandelt wird. Der Beschluss wurde im Frühjahr 2017 gefasst, um die baulichen Maßnahmen, die für den Ganztagsbetrieb erforderlich sind, rechtzeitig einzuleiten. Darüber hinaus sollte für 2018 eine Beschlussvorlage über die Ganztagsform vorgelegt werden, die auch an den Wünschen der Elternschaft orientiert ist. Da aber für das Jahr 2018 bislang keine Finanzierung vorgesehen ist, sondern die Maßnahme erst 2019 in den Haushalt eingestellt ist, ist eine Realisierung zum beschlossenen Zeitpunkt nicht möglich. Auch mit Blick auf die Schüler*innenschaft der Grundschule Drielake ist eine Verschiebung der beschlossenen Maßnahme nicht nachvollziehbar. Mit dem beschlossenen Ganztagsbetrieb wird ein großer Beitrag zur Verbesserung der individuellen Bildungs- und Teilhabechancen geleistet. Darüber hinaus leidet die Schule unter einer massiven Raumknappheit. Der Schulkindergarten musste geschlossen werden und eine Sprachlernklasse konnte nicht eingerichtet werden, weil Räume fehlen. Mit der Verschiebung der eingeleiteten baulichen Maßnahmen für den Ganztagsbetrieb verlängert sich auch die Zeit der Raumnot. Eine mögliche Überbrückung der Raumnot mit Containern ist auch aus finanzieller Sicht nicht nachvollziehbar, vor allem weil innerhalb der Schule ein Teil fremdvermietet wird. Es ist unklar, weshalb die Schule fremdvermietet wird und gleichzeitig Knappheit herrscht. gez. Christine Wolff Nicole Piechotta, Ulf Prange Bündnis 90/die Grünen SPD Fraktion
Antrag vom 27.02.2017
Konzept/Ganztagsbildung an Oldenburger Grundschulen
Dazu bitten wir darum, Vertretungen der Schulleitungen der Oldenburger Grundschulen, der Trägervereine, die zur Zeit Kooperationspartner und Partner der trilateralen Verträge sind und der Schulelternräte der Grundschulen einzuladen.
Begründung:
Auf drei separaten Veranstaltungen wurden bisher Schulleitungen, Trägervertretungen und Ratsmitglieder über die von der Verwaltung geplante Umgestaltung informiert. In der Veranstaltung für die Ratsmitglieder erklärte die Verwaltung, dass sie die teilgebundene Ganztagsschule für die Zukunft in Oldenburg favorisiere und die trilateralen Verträge letztmalig zum Schuljahr 2017/18 abgeschlossen würden. Nach Information der Verwaltung soll in separaten Arbeitsgruppen weiter gearbeitet werden.
Der Schulausschuss wurde bisher leider nicht in den Diskussionsprozess einbezogen. Dieses wäre unserer Auffassung nach der erste Schritt gewesen und ist unabdingbar. Zunächst ist es wichtig, dass alle Akteur*innen ihre bisherigen Erfahrungen darstellen, ihre Positionen zu geplanten Veränderungen äußern und miteinander ins Gespräch kommen können. Dazu ist der Schulausschuss der richtige Ort. Das bisherige Rahmenkonzept wurde im übrigen sowohl im Schul- als auch im Jugendhilfeausschuss intensiv diskutiert und beschlossen, bevor es endgültig vom Rat verabschiedet wurde.
gez. Christine Wolff
Antrag vom 15.08.2016 Gesunde Schulverpflegung – Mensakonzept der Stadt Oldenburg Wir bitten die Verwaltung, die Eckpunkte und Qualitätsstandards des Oldenburger Mensakonzeptes darzustellen und folgende Fragen zu beantworten: Welche Qualitätskriterien für die Schulverpflegung werden in Bezug auf ökologische und soziale Nachhaltigkeit berücksichtigt (DGE Standards, Anteil Bioprodukte, Anteil regionale Produkte, Fleischanteil…)? Wie wird die Umsetzung der Qualitätskriterien überprüft? Wie hoch sind die Essenspreise? Wie hoch ist der Zuschuss der Stadt pro Essen für die einzelnen Mensen? Welche Mensabetreiber sind zur Zeit in Oldenburg tätig? Welche Qualitätsanforderungen werden bei der Vergabe von Catering Aufträgen an die Unternehmen gestellt? Wie werden die Bedingungen der Arbeitnehmer berücksichtigt? Sind bei einem preiswerteren Angebot Qualitätsstandards und gute Arbeitsbedingungen möglich? Wird die Stadt durch die Vernetzungsstelle Schulverpflegung Niedersachsen beraten und unterstützt? Begründung: Immer mehr Schulen werden in Oldenburg in Ganztagsschulen umgewandelt. Die Stadt investiert im Rahmen der Umbauten hohe Beträge, auch für den Bau von Schulmensen, um eine gesunde Schulverpflegung zu gewährleisten. Das Interesse an der Thematik gesunde Lebensmittel und Ernährungsbildung nimmt in letzter Zeit deutlich zu, doch das Kostenargument erschlägt oft alle Veränderungsversuche. So hat z.B. die Mensa-Cateringfirma Biond, die gerade den Gastro-Stern für „100 % Bio und ein rundum Sorgloskonzept in der Schulverpflegung“ erhalten hat und für den „Bundespreis für Engagement gegen Lebensmittelverschwendung“ nominiert ist, die Verträge mit der Stadt Ol gekündigt, weil die finanzielle Förderung nicht ausreichte. Im Rahmen von IN FORM wurden in allen Bundesländern die Vernetzungsstellen Schulverpflegung eingerichtet mit dem Ziel die Verpflegungssituation für Schülerinnen und Schüler nachhaltig zu verbessern. Die niedersächsischen Beratungsstellen werden im Rahmen des Nationalen Aktionsplanes „IN FORM“ vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung gefördert. Sie stehen als Ansprechpartner zu allen Belangen der Schul- und Kitaverpflegung zur Verfügung. Zu den Aufgaben der Beratungsstellen zählen u.a. die Unterstützung von Schulträgern bei Ausschreibungen, von Schulen bei der Umsetzung von Qualitätstandards für die Schulverpflegung durch Angebote von Workshops und Fortbildungsveranstaltungen oder auch die Initiierung regionaler Netzwerke zur Schulverpflegung. Zum Tätigkeitsfeld gehören auch die Einbettung von Ernährungsbildung in den Schulalltag, denn das Wissen über die Erzeugung von Lebensmitteln ist bei vielen Kindern und Jugendlichen oft nur gering. Andrea Hufeland, Sinje Eichner
Antrag vom: 30.04.2016
Dringlichkeitsantrag Resolution zur Schulsozialarbeit
Wir bitten um Stellungnahme der Verwaltung zu folgenden Fragen:
1. Inwiefern ist das Anforderungsprofil für die Schulsozialarbeit von Landesseite aktuell verändert worden? Welche anderen Änderungen gehen damit einher (Sicherheit der Stellen, Verantwortlichkeit bei wem, Finanzierung der Stellen, Verteilung etc.) Gab es eine entsprechende Gesetzesinitiative?
2. Welche Auswirkungen kann dies auf die bestehenden Stellen von Schulsozialarbeiter*innen haben?
3. Inwieweit profitiert OL von den vom Land neu geschaffenen Stellen?
gez. Andrea Hufeland, Sinje Eichner
Antrag vom: 30.04.2016
Pauschalierte Schulbegleitung
Beschlussvorschlag:
• Im 1.Satz wird das Wort Grundschulen durch das Wort Schulen ersetzt.
• Der 3. Abschnitt wird ersetzt durch
Die Höhe des Budgets für Schulbegleitung von Kindern in der ersten und zweiten Klasse ergibt sich aus der in der Begründung näher beschriebenen durchschnittlichen Quote von 6,5 % Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf als Minimum und berücksichtigt die Konzepte der beantragenden Schulen und Träger, den notwendigen Fachkräfteanteil, die sozialräumlichen Bedingungen und die bereits festgestellten Förderbedarfe.
Begründung:
Die Änderungen ergeben sich aus Beratungen mit Schulen, Anbietern von Schulbegleitung und der AG Inklusion an Oldenburger Schulen.
gez. Andrea Hufeland
Antrag vom: 24.11.2015 GS Babenend Wir bitten die Verwaltung zum aktuellen Stand der Planung für die Sanierung 2016 zu berichten. Begründung: Offenbar soll die Maßnahme erneut geschoben werden und erst im Jahr 2017 beginnen. Eine zeitnahe Information für den Ausschuss ist daher wünschenswert. Begründung der Dringlichkeit: Die kommende Schulausschusssitzung ist die letzte des Jahres. Ein Verschieben der Thematik auf die folgende Sitzung und somit auf das kommende Jahr wäre sicher nicht im Sinne der Beteiligten. gez. Sinje Eichner, Andrea Hufeland
Antrag vom: 16.10.2015 Sprachlernklassen an Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen Wir bitten die Verwaltung dazu auszuführen, wie es konkret um die Planungen zur Einrichtung mindestens einer Sprachlernklasse an Gymnasien in Oldenburg steht. Weiterhin stellen wir folgenden Beschlussantrag zur Diskussion und Abstimmung: Die Verwaltung soll überprüfen, wie die Aufnahme von Flüchtlingskindern an Integrierten Gesamtschulen ermöglicht werden kann. Begründung: In der letzten Schulausschusssitzung schilderten Vertreter_innen der verschiedenen Schulformen das Anwachsen ihrer Sprachlernklassen aufgrund der steigenden Zahl schulpflichtiger Flüchtender. Dabei wurde deutlich, dass Kinder, die eine gymnasiale oder gymnasialähnliche Vorbildung mitbringen, keine Möglichkeit haben, direkt ein Gymnasium zu besuchen und dort einen leichten Übergang von Sprachlern- zur Regelklasse zu erhalten. Die Oberschulen und Berufsbildenden Schulen würden durch die Einrichtung solcher Klassen an neuen Standorten darüber hinaus entlastet. Insofern sollten so schnell wie möglich Kapazitäten geprüft und mit den Gymnasien besprochen werden. Da sich die IGSen (hier Kreyenbrück) in der letzten Sitzung des Schulausschusses positiv zur Aufnahme flüchtender Kinder geäußert haben, ist auch hier zu prüfen, wie dies ermöglicht werden kann. gez. Sinje Eichner, Rita Schilling, Andrea Hufeland
Antrag vom: 14.10.2015 – Zuschussmittel für Hausaufgabenhilfe gem. den „Richtlinien für die Vergabe von Zuschussmitteln für Hausaufgabenhilfen“ aus dem Jahr 2004 Wir bitten um Darstellung der Richtlinien und um Auskunft darüber, welche Projekte in den letzten drei Jahren damit gefördert wurden bzw. zurzeit gefördert werden. Zudem bitten wir um Auskunft über die jährlich gewährten Mittel gemäß der o.g. Richtlinie. Wir bitten die Verwaltung, Herrn Pastor Andreas Thibaut zu diesem Tagesordnungspunkt einzuladen. Begründung: Von der Kirchengemeinde Nikolai Eversten wurde der Wunsch an uns herangetragen, die Richtlinien anzupassen durch Reduzierung der Mindestgröße einer zuschussfähigen Gruppe von 8 auf 6 Kinder. Dieser Wunsch wurde pädagogisch begründet und von uns ist das nachvollziehbar. Die Kirchengemeinde gibt an, dass die Hausaufgabenhilfe überwiegend von Kindern aus einkommensschwachen Familien in Anspruch genommen wird. Die Kinder bekommen durch ihre Eltern, aus unterschiedlichen Gründen, keine oder nur wenig Unterstützung. Ein großer Teil der Kinder habe einen sogenannten Migrationshintergrund, so wird weiter benannt, d. h. es müssen sprachlichen Barrieren überwunden werden. gez. Rita Schilling, Andrea Hufeland
Antrag vom: 05.10.2015 Verfahrensvorschlag zum Schulentwicklungsplan der Stadt Wir bitten die Verwaltung kurz darzustellen, welche Entwicklungen es seit dem Anschreiben ausgewählter Institute über die Sommerpause gab. Darüber hinaus stellen wir folgenden Antrag: Beschlussvorschlag: Bei der Auswahl des Institutes für den Prozess der Schulentwicklungsplanung wird besonderer Wert gelegt auf die Einbindung der Öffentlichkeit, welche über ein breit angelegtes Beteiligungsverfahren realisiert werden sollte. Die Lenkungsgruppe besteht aus dem Oberbürgermeister, der Sozial- und Finanzdezernentin, der Leitung des Amtes für Schule und Bildung sowie je einem benannten Mitglied der demokratischen Ratsfraktionen bzw. Gruppen, der Gleichstellungsbeauftragten, der zukünftigen Integrationsbeauftragten und der Fachstelle Inklusion. Begründung: Der Schulentwicklungsplan ist eine Chance für Oldenburg, seine Schullandschaft zu ordnen und Verbindungen zu schaffen. Alle Akteure, die ihre Bereiche von Schule am besten kennen, sollten daher ausreichend Möglichkeit erhalten, diesen mitzugestalten. Mitgestalten heißt aber nicht, auf einer öffentlichen Veranstaltung Fragen stellen zu dürfen, sondern niederschwellig beteiligt zu werden. Insofern ist das Partizipationskonzept des auszuwählenden Institutes zu prüfen und besonders zu berücksichtigen. Die Lenkungsgruppe ist im derzeitigen Entwurf stark von der Kernverwaltung besetzt. Über diese hinaus sollten in dieser koordinierenden Gruppe auch Vertreter_innen der Fraktionen sowie Beschäftige der Verwaltung, denen Querschnittsaufgaben (Integration, Gleichstellung, Inklusion) zukommen, vertreten sein, um eine bestmögliche Vernetzung zu ermöglichen. gez. Sinje Eichner, Andrea Hufeland
Antrag grün-rot vom: 21.09.2015 Einsatz und Verteilung von Förderschullehrkräften Wir bitten die Verwaltung den Schulausschuss über folgende Sachverhalte zu informieren. Wie viele Kinder in Oldenburg werden z.Zt. in einer Förderschule, wie viele in den einzelnen Förderschwerpunkten, Klassenstufen und insgesamt inklusiv beschult?
- Wie hoch ist die Inklusionsquote in der Stadt Oldenburg?
- Wie hoch sind die Quoten in den einzelnen Förderschwerpunkten?
- Wie gestaltet sich die Entwicklung der Förderquote und Inklusionsquote seit Einführung der Inklusion?
- Wie viele Förderlehrerstunden gehen in das inklusive Schulsystem und wie viele verbleiben an den Förderschulen?
- Wie viele Förderschullehrer sind dauerhaft einer Schule zugewiesen? Wie ist die Versorgung in den 5. Klassen?
- Wie beurteilt die Verwaltung die Nachhaltigkeit der Verteilung – welche Lösungen sind angedacht, um die Versorgung der inklusiven Schule verlässlicher zu gestalten?
Begründung: Damit Inklusion gelingen kann, brauchen Schulen multiprofessionelle Teams und ausreichende Stundenzuweisungen an Förderschullehrkräften. Im Bericht des Dt. Instituts für Menschenrechte, der Monitoring Stelle zur UN Konvention für Deutschland, von März 2015 ist zu lesen: „Von einem inklusiven Bildungssystem ist der Vertragsstaat weit entfernt. Einige Länder verweigern sich offenkundig dem Auftrag, Inklusion strukturell zu begreifen und halten an der Doppelstruktur Regelschule und Sondereinrichtung ausdrücklich fest. …. Das Festhalten an einer Doppelstruktur behindert den im Vertragsstaat erforderlichen Transformationsprozess, in dessen Zuge die vorhandenen Ressourcen und Kompetenzen der sonderpädagogischen. Förderung in die allgemeine Schule verlagert werden könnten…. Die Monitoring Stelle regt an, dass der CRPD Ausschuss, dem Vertragsstaat empfiehlt … insgesamt seine Anstrengungen in Bezug auf inklusive schulische Bildung zu verstärken und die schulische Segregation zu überwinden.“ Wenn Oldenburg Inklusion will, dann muss die Verteilung der Förderlehrerstunden im Blick behalten werden. Mit freundlichen Grüßen f.d. Ratsfraktion von B90/Die Grünen f. d. Ratsfraktion der SPD gez. Andrea Hufeland, Sinje Eichner gez. Gesine Multhaupt, Bärbel Nienaber
Antrag vom: 21.04.2015 Grundschule Bloherfelde – Anschreiben des Schulelternrates an den Oberbürgermeister vom 20. März 2015 Wir bitten die Verwaltung, zu dem Schreiben des Vorsitzenden des Schulelternrates der Grundschule Bloherfelde an den Oberbürgermeister Stellung zu nehmen. Begründung: In dem Schreiben wird zunächst die Situation an der Schule zu den Bereichen Inklusion und Schulsozialarbeit dargestellt. Daraus hat die Elternschaft Forderungen entwickelt. Welche Positionen bzw. Lösungsansätze die Schulverwaltung zu dem umfangreichen Forderungskatalog hat, sollte im Rahmen der Schulausschuss-Sitzung erörtert werden. Vielleicht gehört die Debatte auch zudem in der AG Inklusion? für die Ratsfraktion gez. Rita Schilling, Sinje Eichner, Andrea Hufeland
Antrag vom: 09.01.2015 Evaluation Kooperative Ganztagsbildung und weitere Ausbauplanung Wir bitten die Verwaltung um einen Bericht über die Evaluation der Umsetzung des Rahmenkonzeptes. Zudem erwarten wir Informationen von der Verwaltung über die Veränderungen, die es möglicherweise geben muss aufgrund der neuen Schulgesetzgebung. Begründung: Die Kooperative Ganztagsbildung wurde in Oldenburg eingeführt und ausgebaut. Nunmehr soll eine erste Evaluation erfolgen, um aus den Erfahrungen zu lernen und um erforderlichenfalls Verbesserungen für die Zukunft beschließen und umsetzen zu können. Im Juli 2014 wurden in beiden Fachausschüssen folgende Beschlüsse gefasst: Die Verwaltung wird beauftragt, anhand des in der AG Rahmenkonzept – Kooperative Ganztagsbildung in Grundschulen entwickelten Konzeptpapiers ein neues Antragsverfahren einschließlich einer langfristigen Ausbauplanung zu entwickeln. Die Ergebnisse sind mit der AG Rahmenkonzept abzustimmen.* Beides soll gemeinsam mit dem überarbeiteten Rahmenkonzept Ende 2014 in einer gemeinsamen Sitzung von Schulausschuss und Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden. * Dieser Satz wurde im Jugendhilfeausschuss hinzugefügt. Nunmehr ist es unserer Meinung nach höchste Zeit, Ergebnisse in den Ausschüssen vorzustellen. Für alle Beteiligten gilt es nunmehr, eine gute Weiterentwicklung aufgrund von Analysen diskutieren und beschließen zu können. gez. Rita Schilling Sinje Eichner Andrea Hufeland
Gemeinsamer Antrag GRÜNE/SPD vom: 16.12.2014 Förderquote und Inklusion Wir bitten die Verwaltung um einen Bericht über die Entwicklung der Zahlen der letzten drei Jahre für die Schüler_innen mit Unterstützungsbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, sozial-emotionale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperlich-motorische Entwicklung, Sehen und Hören. Zudem bitten wir um eine Übersicht darüber, wie viele der Schüler_innen in der Stadt Oldenburg in Förderschulen, in Förderklassen, in kooperativen Klassen und integrativ und wie viele Schüler inklusiv unterrichtet wurden bzw. werden. Begründung: Eine aktuelle Studie der Bertelmann Stiftung zeigt, dass in Deutschland der Anteil der Förderschüler_innen an allgemeinen Schulen wächst. Trotz steigenden Inklusionsanteils bleibt die Exklusionsquote – also der Anteil derjenigen, die keine allgemeinbildende Schule besuchen, unverändert. Das bedeutet, dass bei immer mehr Kindern Unterstützungsbedarf festgestellt wird. Dieser Anstieg von Förderbedarf kann als Zeichen für einen bisher verdeckten Bedarf verstanden werden und könnte darauf zurückzuführen sein, dass ein diagnostizierter Bedarf mittlerweile nicht mehr automatisch den Besuch der Förderschule bedeutet. Zugleich weisen die aktuellen Zahlen aber auch auf eine Gefahr für die Inklusion hin: Der Anteil der Kinder, die in Förderschulen unterrichtet werden, geht nicht entsprechend zurück, so dass die Förderschulen finanzielle und personelle Ressourcen binden, die dringend für die Inklusion in Regelschulen benötigt würden. Das gefährdet die Umgestaltung des Schulsystems grundlegend. Vergleichzahlen Gesamt Niedersachsen für das Schuljahr 2013/2014
Förderschwerpunkt | Niedersachsen | |
Förderquote | davon inklusiv | |
Lernen | 2,3 | 12,5 |
Sehen | 0,1 | 45,5 |
Hören | 0,2 | 47,4 |
Sprache | 0,5 | 4,0 |
Körperliche und motorische Entwicklung | 0,4 | 24,9 |
Geistige Entwicklung | 1,0 | 7,9 |
Emotionale und soziale Entwicklung | 0,6 | 22,5 |
f. d. Ratsfraktion B90/Die Grünen f. d. Ratsfraktion der SPD gez. Andrea Hufeland, Rita Schilling, Sinje Eichner Gesine Multhaupt, Reiner Siebolds
Gemeinsamer Antrag GRÜNE/SPD vom: 16.12.2014 Schulentwicklungsplan Stadt Oldenburg 2016 – 2030 Beschlussvorschlag: Der vorliegende Beschlussvorschlag wird durch folgenden Text ersetzt: Die Verwaltung wird beauftragt, einen öffentlichen Beteiligungsprozess zur Schulentwicklungsplanung in Oldenburg zu initiieren und dem Schulausschuss vorzustellen. Auf dessen Grundlage soll ein quantitativer und qualitativer Schulentwicklungsplan für alle allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen für die Jahre 2016 bis 2026 erarbeitet und im Schulausschuss vorgestellt werden. Der Plan soll Grundlage sein für zukünftige kurzfristig zu treffende Entscheidungen und mittel- und langfristige Weichenstellungen, z.B. für strukturergänzende Maßnahmen, wie Schulsozialarbeit oder Schulassistenz oder strukturverändernde Maßnahmen, wie Schulfusionen, Standortschließungen oder Erweiterungen. Als erster Schritt soll ein Beteiligungsverfahren erarbeitet und dem Schulausschuss vorgestellt werden. Begründung: Die Oldenburger Schulen sind heute mit verschiedensten bildungspolitischen Herausforderungen konfrontiert, denen sie gemeinsam mit dem Schulträger begegnen müssen: wachsende Schüler_innenzahlen innerhalb der nächsten Jahre, demographischer Wandel, Inklusion, Ganztagsangebote etc. Um den Schulbedarf zu ermitteln sowie Schulstandorte und Jahrgangskennzahlen festzulegen, ist es notwendig neben einer statistischen Erfassung und Auswertung auch pädagogische Überlegungen in die Planung mit einzubeziehen und dabei frühzeitig Schüler_innen, Lehrkräfte, Kooperations-partner der Schulen, Eltern, Interessenvertreter_innen, Wirtschaft und Wissenschaft zu beteiligen. Mit einem partizipativen Planungsprozess geht die Chance einher, zusätzliche Expertise zu akquirieren. Darüber hinaus bietet dieser die nötige Transparenz für ein solches Thema. gez. Eichner, Schilling, Hufeland, GRÜNE gez. Multhaupt, Siebolds, Nienaber, Ellberg, SPD
Antrag vom: 22.09.2014 Sprachförderung an Oldenburger Schulen Ab dem 1.8.2014 gilt der neue Erlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“. Vor dem Hintergrund, dass immer mehr Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache die Schulen besuchen, bitten wir um einen Bericht zu folgenden Fragen:
- Welche Auswirkungen hat der neue Erlass auf Oldenburg?
- Wie viele Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache werden in Oldenburg beschult und wie viele benötigen eine besondere Förderung?
- Welche Maßnahmen zur Sprachförderung werden in den Grundschulen, Oberschulen, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien und Berufsbildenden Schulen angeboten?
- Welche Fachleute und welche Landesmittel stehen für die Sprachförderung zur Verfügung?
- Welche Schulen arbeiten mit besonderen Sprachförderkonzepten? Erhalten die Schulen dafür zusätzliche vom Land finanzierte Stunden?
- An welchen Schulen bestehen zur Zeit Sprachlernklassen und sind weitere von der Verwaltung in Planung?
- Welche Erfahrungen gibt es mit der Sprachlernklasse der BBS Haarentor?
- Nach welchen Kriterien erfolgt eine Überprüfung auf sonderpädagogische Unterstützung bei Schülern und Schülerinnen mit geringen Deutschkenntnissen?
- An welchen Schulen wird herkunftssprachlicher Unterricht angeboten?
- Sind die Maßnahmen aus Sicht der Verwaltung ausreichend?
- Sind die Maßnahmen aus Sicht der Schulen ausreichend?
Wir bitte die Antworten zu Punkt 10 und 11 mit Begründung zu geben. Begründung: Der Erwerb und die Erweiterung der Kompetenzen in der deutschen Sprache bilden die Grundlage für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht und für eine gleichberechtigte schulische, berufliche und gesellschaftliche Teilhabe. Durch den Erlass soll die Bildungsbeteiligung von zwei- und mehrsprachig aufwachsenden Kindern und Jugendlichen erhöht und ihnen ein höchstmöglicher Bildungsabschluss ermöglicht werden. Die in dem Erlass genannten Zielsetzungen sollen dadurch erreicht werden, dass einzelne Maßnahmen miteinander verzahnt und in die Schulentwicklung eingebunden werden. Genannt werden Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung, die Förderung von Sprachkompetenzen als Aufgabe jeden Unterrichts, besondere Sprachförderkonzepte, Sprachförderunterricht, Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“ und Sprachlernklassen. Lt. Erlass können allgemein bildende Schulen mit einem hohen Anteil von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Lernerschwernissen besondere Sprachförderkonzepte erstellen und hierfür zusätzliche Lehrerstunden erhalten. Dies gilt für Schulen 1. mit einem hohen Anteil von Schüler_innen, die Transferleistungen beziehen, 2. mit einem hohen Anteil von Schüler_innen mit Migrationshintergrund und Sprachförderbedarf in Deutsch als Zweitsprache oder 3. mit einem hohen Anteil von neu zugewanderten Schüler_innen ohne oder mit geringer schulischer Grundbildung. Die Feststellung, ob bei Schülerinnen und Schülern ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung vorliegt, ist bei eingeschränkter sprachlicher Verständigung mit besonderen Schwierigkeiten verbunden. Lt. Erlass sind nicht ausreichende Kenntnisse in der deutschen Sprache und ihre Folgen kein Kriterium für die Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung. Um Fehlentscheidungen vorzubeugen, soll die Schülerin oder der Schüler in der Regel vor der Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs zunächst an Fördermaßnahmen teilnehmen und während einer angemessenen Zeit im Unterricht beobachtet werden. Um die Zwei- oder Mehrsprachigkeit als besondere Qualifikation zu erhalten und zu fördern und Schülerinnen und Schülern Hilfen zur Integration in die Gesellschaft zu geben können lt. Erlass an Schulen herkunftssprachliche Unterrichtsangebote durch die Landesschulbehörde eingerichtet werden. Andrea Hufeland und Rita Schilling
Antrag vom: 01.07.2014 Beratungs- und Unterstützungszentrum Sehr geehrte Frau Sachse, die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit der AG Inklusion an Oldenburger Schulen, konkrete Planungen zur Einrichtung eines multiprofessionellen Beratungs- und Unterstützungszentrums im Rahmen der inklusiven Ausrichtung der Oldenburger Schullandschaft zu veranlassen. Hierzu soll eine Unterarbeitsgruppe unter der Leitung von Herrn Dr. Lindemann und Experten mit Erfahrung im Bereich inklusiver Schulentwicklung (u.a. Herr Steinert von der Montag Stiftung und der GEW/DGB) gebildet werden. Das Ziel der Unterarbeitsgruppe ist die konkrete Erarbeitung von Empfehlungen zur Einrichtung eines Beratungs- und Unterstützungszentrums, basierend auf der, durch die AG Inklusion an Oldenburger Schulen, beschlossenen Empfehlung. Dazu soll beim Land Niedersachsen ein Antrag auf die Einrichtung und Ausstattung eines Beratungs- und Unterstützungszentrums in Oldenburg gestellt werden. Gegebenenfalls kann dies als Pilotprojekt konzipiert werden. Die Empfehlungen sollen zeitnah erarbeitet werden und dem Schulausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Begründung: Oldenburg will Inklusion. Dazu gehört auch die Weiterentwicklung unserer Schulen zu inklusiven Schulen. Inklusion kann aber nur gelingen, wenn sie verantwortungsvoll im Dialog mit allen Beteiligten gestaltet und die Sorge von Eltern ernst genommen wird. Eine gute Förderung ihrer Kinder muss sichergestellt werden. Hohe Priorität hat dabei die Einrichtung eines Beratungs- und Unterstützungszentrums, in der Beratungs- und Unterstützungsangebote gebündelt und den Schulen für die Umsetzung einer inklusiven Pädagogik zur Verfügung gestellt werden können. gez. Gesine Multhaupt gez. Andrea Hufeland Mitglied der SPD-Fraktion Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Antrag vom: 16.06.2014 Index für Inklusion für alle Schulen Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt – als Unterstützung für den Inklusionsprozess an Oldenburger Schulen einen praxisbezogenen Auszug des Index für Inklusion als handliche Broschüre allen Oldenburger Schulen zu Beginn des nächsten Schuljahres zur Verfügung zu stellen (s. a. Broschüre der Stadt Köln). Begründung: Nach der UN-Konvention hat sich Deutschland verpflichtet, das Recht auf Bildung in einem inklusiven Bildungssystem zu gewährleisten. Gemeinsamer Unterricht schafft wichtige Grundlagen für eine Gesellschaft, die sich am Menschen orientiert und sowohl die Unterschiede als auch die Würde aller Menschen respektiert. Nicht die Schüler müssen sich in ein bestehendes System integrieren, sondern das Bildungssystem muss die Bedürfnisse aller Lernenden berücksichtigen und sich an sie anpassen. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Oldenburg im Mai 2012 einstimmig beschlossen: „Oldenburg will Inklusion“ und im November einen Beschluss zur Umsetzung der Inklusion an Oldenburger Schulen gefasst. Die Oldenburger Schulen aller Schulformen sind damit aufgefordert Veränderungsprozesse zu gestalten. Als Unterstützung für diesen Prozess wird häufig der Index für Inklusion genutzt, ein Fragenkatalog, der Mut macht den Inklusionsprozess zu beginnen, zum Nachdenken anregt, Ressourcen sichtbar macht und dabei hilft Barrieren zu beseitigen. Mit freundlichen Grüßen gez. Andrea Hufeland, Sinje Eichner, Rita Schilling
Antrag vom: 16.06.2014 Beratungszentrum Sehr geehrte Frau Sachse, die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Planungen zur Einrichtung eines multiprofessionellen Beratungszentrums im Rahmen der inklusiven Ausrichtung der Oldenburger Schullandschaft zu veranlassen. Dazu soll eine Expert_innengruppe mit Erfahrungen im Bereich inklusiver Schulentwicklung beauftragt werden. In die Arbeit dieser Gruppe werden Herr Dr. Lindemann von der Universität Oldenburg, Herr Steinert von der Montag Stiftung und eine Vertretung der/ GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) einbezogen werden. Das Ziel der Gruppe ist die konkrete Erarbeitung von Empfehlungen zur Einrichtung eines Beratungszentrums. Die Empfehlungen sollen zeitnah erarbeitet werden und dem Schulausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Begründung: Oldenburg will Inklusion. Dazu gehört auch die Weiterentwicklung unserer Schulen zu inklusiven Schulen. Inklusion kann aber nur gelingen, wenn sie verantwortungsvoll im Dialog mit allen Beteiligten gestaltet und die Sorge von Eltern ernst genommen wird. Eine gute Förderung ihrer Kinder muss sichergestellt werden. Hohe Priorität hat dabei die Einrichtung eines Beratungszentrums, in der Beratungsangebote gebündelt und den Schulen für die Umsetzung einer inklusiven Pädagogik zur Verfügung gestellt werden können. gez. Gesine Multhaupt gez. Andrea Hufeland Mitglied der SPD-Fraktion Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Antrag vom: 18.02.2014 Kooperation, Integration, Inklusion Beschlussvorschlag: Zu einer der nächsten Schulausschusssitzungen wird die Schulleiterin der Grundschule am Lindener Markt in Hannover eingeladen, um über das Schulkonzept und die Entwicklungen auf dem Weg zu einer inklusiven Schule zu berichten. Die AG Inklusion an Oldenburger Schulen als Fachgremium und die interessierte Öffentlichkeit werden dazu eingeladen. Begründung: Auf der Grundlage der UN Konvention hat sich die Stadt Oldenburg verpflichtet Inklusion in allen gesellschaftlichen Bereichen voranzutreiben. Besonders gefordert ist die Stadt aufgrund der Rechtslage in Bezug auf die Schulentwicklung. Für die langfristige Schulentwicklungsplanung auf dem Weg zu einer inklusiven Schullandschaft haben die Schulausschussmitglieder viele bedeutsame Entscheidungen zu treffen. Neben den Empfehlungen der AG Inklusion an Oldenburger Schulen ist es notwendig, dass die Ausschussmitglieder genügend Informationen erhalten, um Entscheidungen treffen zu können. Berichte von Schulen über den Umgang mit den aktuellen Herausforderungen und positive Beispiele sind hierfür hilfreich. Mit freundlichen Grüßen gez. Andrea Hufeland, Sinje Eichner, Rita Schilling
Antrag vom: 05.02.2014 Video-Kameras / Fahrradunterkünfte an den Oberschulen Eversten und Alexanderstraße 1. Wie sind die Positionen der jeweiligen Schülervertretungen der oben aufgeführten Schulen? 2. Wie wird die Situation von anderen großen allgemein bildenden Schulen in der Stadt beurteilt? 3. Welche Alternativen (räumlich oder organisatorisch) wurden bisher an den Schulen geprüft und mit welchem Ergebnis? 4. Welche Lösungen gibt es z. B. an anderen niedersächsischen Schulen, um die Problematik der mutwilligen Zerstörung und des Diebstahls zu vermeiden? 5. Inwiefern wurden die Schulelternräte in dem Entscheidungsprozess mit einbezogen? gez. Rita Schilling
Antrag vom: 06.01.2014 Bericht zur Umsetzung der Inklusion an Oldenburger Schulen Im Rahmen dieses Berichtes zum Stand der Umsetzung der Inklusion an Oldenburger Schulen bitten die Fraktionen SPD und Grüne folgende Fragen zu beantworten: Reichen die räumlichen Ressourcen um die ggf. auch ansteigende Zahl von Kindern mit einem Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Auffälligkeiten an der Schule Sandkruger Straße in den nächsten Jahren (nach Auslaufen der Förderschule L) in Oldenburg dauerhaft zu beschulen? Wie werden Lehrkräfte unterstützt, um Kinder mit einem Förderbedarf im Bereich emotionale und soziale Entwicklung im Rahmen von Inklusion zu beschulen? Wie werden Eltern, Lehrkräfte und beteiligte Einrichtungen über die aktuellen Änderungen im Inklusionsprozess informiert? Wie werden beteiligte Lehrkräfte im Rahmen der Inklusionsarbeit an Schulen begleitet? Gibt es Synergien zwischen der Arbeit mit dem bisherigen Riko Konzept und der Arbeit in der Inklusion? Wie werden Eltern und beteiligte Lehrkräfte über das Auslaufen der Förderschule L informiert und wie werden sie in der Übergangszeit begleitet und unterstützt? für die SPD-Fraktion für die Fraktion Bündnis 90 Die Grünen Jürgen Krogmann, MdL Andrea Hufeland Gesine Multhaupt
Antrag vom: 06.01.2014 Zügigkeit von Oberschulen Die Fraktionen der SPD und der Grünen bitten die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zur Festlegung der Dreizügigkeit an Oldenburger Oberschulen und deren Folgen für die mittelfristige Schulentwicklungsplanung. für die SPD-Fraktion für die Fraktion Bündnis 90 Die Grünen Jürgen Krogmann, MdL Rita Schilling Gesine Multhaupt
Antrag vom: 13.12.2013 Grundschule Dietrichsfeld Sehr geehrte Frau Sachse, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Grundschule Dietrichsfeld auf die Tagesordnung. Dazu bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: – Seit wann wird an o.g. Standort in Containern unterrichtet? Ist geplant, diese Lösung in den nächsten Jahren beizubehalten? – Ist die Verwaltung bereits für eine Begehung vor Ort gewesen? Gab es Gespräche über die bauliche Ausstattung der Schule? – Wie soll es weitergehen mit dem jetzigen Kooperationsmodell mit der Schule an der Kleiststraße? Welche Überlegungen gibt es seitens der Verwaltung und was wurde der Schulleitung und der Elternschaft bisher mitgeteilt? Begründung: In der Elternschaft besteht eine große Verunsicherung bezüglich der Zukunft ihrer Schule. Die Weiterführung der Kooperationsklassen zum Schuljahr 2014/15 würde nach jetzigem Erkenntnisstand dazu führen, dass noch ein weiterer Container aufgestellt werden müsste. Wenn zum neuen Schuljahr wieder eine Kooperationsklasse aufgenommen werden soll, dann muss eine Perspektive für bauliche Maßnahmen in Sicht sein. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sinje Eichner, Andrea Hufeland, Rita Schilling
Antrag vom: 03.12.2013 Homepage der Stadt zur Oldenburger Bildungslandschaft Sehr geehrte Frau Sachse, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Homepage der Stadt zur Oldenburger Bildungslandschaft – auf die Tagesordnung. Wir bitten die Verwaltung um einen Bericht über die Entwicklungen bezüglich der geplanten neuen Darstellung des Oldenburger Bildungswesens / Schwerpunkt Schulen auf der Homepage der Stadt. Begründung: Für Eltern und Schüler_innen ist eine unabhängige Übersicht über die Schulen der Stadt sinnvoll, um sich über die Schulprofile und Angebote informieren zu können. Dazu gehören z. B. Information über Schülerzahlen, Anzahl der Lehr- und Fachkräfte, Ausstattung, pädagogisches Konzept, Unterrichts- und Betreuungszeiten, Fremdsprachen, Sport-, Kunst- und Musikangebote, individuelle Fördermöglichkeiten, besondere Angebote etc. Außerdem sollten die Entwicklungen der Stadt in Bezug auf Kooperative Ganztagsbildung, IGS oder Inklusion Eltern transparent zur Verfügung stehen. Im Februar 2012 berichtete die Verwaltung auf unsere Anfrage, dass sie die Auffassung teile, dass eine unabhängige Übersicht für Eltern und Jugendliche auf der Homepage über sämtliche Bildungsangebote der Stadt erforderlich sei. Mit dem Neustart einer bürger- und benutzerfreundlichen Stadtseite sollten auch im Fachdienst Schule und Bildung fehlende Inhalte ergänzt werden. Es war geplant mit einem Bildungsportal 2013 online zu gehen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Andrea Hufeland
Antrag vom: 21.10.2013 Fortbildungsangebot Inklusion/ Auftaktveranstaltung der Universität Sehr geehrte Frau Sachse, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Fortbildungsangebot Inklusion/ Auftaktveranstaltung der Universität – auf die Tagesordnung. Wir bitten um einen Bericht aus der Unter-Arbeitsgruppe Fort- und Weiterbildung der AG Inklusion und um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viele Schulen und welche haben die Fortbildung genutzt? 2. Welche Rückmeldungen und Erfahrungen dazu sind der Verwaltung bekannt? 3. Gibt es Rückmeldungen dazu, warum Schulen das Angebot nicht genutzt haben? 4. Welche Fortbildungsbedarfe werden von den Schulen benannt? 5. Welche konkreten Fortbildungsmöglichkeiten gibt es für die Schulen zur Zeit? Wer sind die Anbieter? 6. Welche konkrete Unterstützung benötigen die Schulen jetzt damit Inklusion gelingt? Begründung: Eine notwendige Voraussetzung für das Gelingen der Inklusion in den Schulen ist die Beglei-tung und Qualifizierung der Lehrkräfte. Der Rat der Stadt Oldenburg hat daher in den Haus-halt 2013 für die Oldenburger Schulen Geld für eine Auftaktveranstaltung mit Bedarfsanalyse des Didaktischen Zentrums der Universität Oldenburg eingestellt. Die Veranstaltung sollte die Schulen darin unterstützen, die eigene Situation in den Blick zu nehmen und Entwick-lungsziele und Fortbildungsbedarfe zu erkennen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Fraktion B´90/GRÜNE f. d. Fraktion der SPD gez. Andrea Hufeland gez. Gesine Multhaupt
Antrag vom: 22.04.2013 Qualifizierte Inklusionshilfe / Schulbegleitung Sehr geehrte Frau Sachse, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Qualifizierte Inklusionshilfe / Schulbegleitung – Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Standards gibt es in der Stadt Oldenburg für die Qualifikation der Schulbegleiter_innen? 2. Welche Qualifizierungsangebote für Schulbegleiter_innen gibt es in der Stadt Oldenburg? Welche Inhalte wären aus Sicht der Verwaltung wichtig? 3. Wie viele Schulbegleiter_innen werden aktuell über die Sozialhilfe und über die Jugendhilfe finanziert? 4. Mit welchen Anbietern für Schulbegleitung arbeitet die Stadt Oldenburg aktuell zusammen? 5. Wie teilen sich die Schulbegleiter_innen auf die verschiedenen Förderbereiche und Schulformen auf? 6. Wie hoch ist die Bezahlung der Schulbegleiter_innen (Minimum/Maximum)? Werden Teamgespräche, Verfügungszeiten, Krankheitsausfälle und eine angemessen Verwaltungspauschale berücksichtigt? Was hält die Verwaltung für eine angemessene Vergütung? 7. Wie ist die aktuelle Antrags- und Bewilligungungspraxis? Gibt es Verbesserungsbedarf und wenn ja, welchen? 8. Ist im Zuge der Umsetzung der Inklusion ein Ausbau des Systems der Schulbegleitung notwendig? Werden vom Land Niedersachsen Richtlinien oder ähnliches vorgegeben? Begründung: Schüler_innen mit Unterstützungsbedarf bedürfen häufig einer individuellen Schulbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe. Schulbegleiter_innen/ Inklusionshelfer_innen ermöglichen Kindern und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf den Unterricht, indem sie diese durch den Schulalltag begleiten. Sie helfen Barrieren zu beheben und Nachteile auszugleichen und tragen damit wesentlich zum Gelingen der Inklusion bei. Die vielfältigen Anforderungen machen eine Begleitung durch fachlich qualifiziertes Personal erforderlich. Hierfür sind aus unserer Sicht Mindeststandards für die Qualifikation und Vergütung erforderlich. In der NWZ vom 15.4.2013, wurde berichtet, dass der DRK Landesverband Oldenburg im Mai d.J. zum ersten Mal eine Ausbildung für Inklusionshelfer und Schulbegleiter anbietet. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen gez. Andrea Hufeland, Rita Schilling
Antrag vom: 01.03.2013 Missstände – Fachräume Gymnasium Eversten Sehr geehrte Frau Sachse, Wir bitten um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Missstände – Fachräume Gymnasium Eversten -. Begründung: Den Fraktionen ist ein Schreiben des Vorstandes des Schulelternrates zugegangen, aus dem hervorgeht, dass durch erhebliche Feuchtigkeitsentwicklung und Zugluft nach Beendigung von Sanierungsarbeiten im Sommer 2011 der Unterricht, insbesondere in den Winternonaten nicht mehr zumutbar sei. Wir bitten darum, ein Mitglied des Vorstandes des Schulelternrates zu diesem Tagesordnungspunkt sprechen zu lassen. Auch wäre es hilfreich, die Schulleitung dazu zu hören. Desweitern bitten wir die Verwaltung um Erklärung, warum die Missstände bisher nicht zu Handlungen seitens der Bauverwaltung geführt haben. Wir erwarten von der Verwaltung nun dringend Lösungsvorschläge, um die Missstände schnellstmöglich zu beheben. Mit freundlichen Grüßen f. d. GRÜNEN-Fraktion f. d. SPD-Fraktion gez. Andrea Hufeland, Rita Schilling gez. Jürgen Krogmann
Antrag vom: 13.12.2012 Schulentwicklungsplan, Zeitplanung und Prioritätenliste für Schulbaumaßnahmen Sehr geehrte Frau Sachse, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Schulentwicklungsplan, Zeitplanung und Prioritätenliste für Schulbaumaßnahmen – auf die Tagesordnung. Wir bitten die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht zur Erarbeitung des Schulentwicklungsplanes für die Stadt Oldenburg. Zudem bitten wir um eine Übersicht der aktuellen Zeitplanung und Prioritätenliste für alle anstehenden Baumaßnahmen in Schulen mit geplantem Baubeginn und Bauende und den dazu gehörigen Kostenschätzungen. Begründung: Im Juni 2012 wurde berichtet, dass das Amt für Jugend, Familie und Schule beabsichtigt, die Schulentwicklungsplanung neu aufzustellen. Ein Schulentwicklungsplan sollte unter Beachtung bildungspolitischer Ziele die Grundlagen für die Gestaltung des Schulangebotes und die notwendigen Maßnahmen für die nächsten Jahre aufzuzeigen. Der Ausbau von Grundschulen zu Ganztagsgrundschulen, die Einführung der inklusiven Schule ab dem nächsten Schuljahr und vielfältige Bau- und Umbaumaßnahmen, z. B. bei der IGS Kreyenbrück führen zur Zeit zu planerischen Herausforderungen in ungewöhnlich großem Umfang. Bei so vielen parallel laufenden Projekten sind Verzögerungen sicher nicht immer vermeidbar. Vermeidbar aber ist unnötiger Unmut und Sorge bei betroffenen Eltern, Lehrkräften und der Schülerschaft durch transparente und zeitnahe Information und Kommunikation über die Planungen und Bauprozesse. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Andrea Hufeland, Rita Schilling, Sinje Eichner
Antrag vom: 10.12.2012 Raumangebot in der Grundschule Ohmstede Sehr geehrte Frau Sachse, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Raumangebot in der Grundschule Ohmstede. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt: 1. für eine kurzfristige Lösung die Möglichkeiten und Kosten für Kosten für die Bereitstellung eines Containers auf dem Gelände der Grundschule Ohmstede zu ermitteln, 2. für eine dauerhafte Lösung in Absprache mit der Schulleitung und Schulelternschaft ein Konzept für einen Anbau und eine Kostenschätzung zu erstellen. Begründung: Die Grundschule Ohmstede ist die Oldenburger Grundschule mit den längsten Erfahrungen als Ganztagsgrundschule und hat zudem langjährige Erfahrungen als RIKO-Schule mit Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf. Die Schule ist mit Unterrichtsräumlichkeiten für eine dreizügige Ganztags-Grundschule, in deren Einzugsgebiet die Zahl der Schülerschaft stabil bleibt, relativ gut ausgestattet. Was fehlt, ist eine bauliche Ausstattung gemäß dem von der AG Inklusion entwickeltem Raumplan, insbesondere ein Differenzierungsraum, der den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf gerecht wird. Im Rahmen eines Besuches der Schule konnten wir den zurzeit genutzten „Insel-Raum“ in Augenschein nehmen. Wir teilen die Meinung der Schulleitung und der Förderlehrerin, dass dieser Raum für die notwendige pädagogische Arbeit nicht ausreichend ist und das Raumangebot sowohl kurz- als auch mittelfristig verbessert werden muss. Für eine engagierte Schule, die sich bereits vor 20 Jahren auf den Weg zu einer guten Ganztagsschule gemacht hat und seit vielen Jahren Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf unterrichtet, müssen Mitteln aus dem Inklusionsbudget zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rita Schilling, Andrea Hufeland und Sinje Eichner
Antrag vom: 03.12.2012 Räumlichkeiten Oberschule Alexanderstraße Sehr geehrte Frau Sachse, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Räumlichkeiten Oberschule Alexanderstraße -. Wir bitten die Verwaltung um Auskunft über folgende Fragen: 1. Wann wurden innerhalb der letzten 5 Jahre in der Oberschule Alexanderstraße Tätigkeiten durchgeführt, um die Klassenräume und weitere Räumlichkeiten, wie z.B. Flure instand zu halten? 2. Stimmt es, dass nur „häppchenweise“ handwerkliche Arbeiten, wie z.B. neue Farbanstriche durchgeführt werden mit der Begründung, dass kein Geld mehr zur Verfügung stünde? Trifft es zu, dass im Herbst 2012 rund um die Lerninseln ein Anstrich, aber nicht an den weiteren Wänden in den Fluren, wo sich die Lerninseln befinden, vorgenommen wurde? 3. Ist es richtig, dass die Elternschaft in Eigenregie und zum Teil auf eigene Kosten für neue Farbanstriche sorgt? 4. Welche Mittel stehen im Haushaltsjahr 2013 für Instandhaltungsarbeiten zur Verfügung? 5. Ist die Verwaltung der Auffassung, dass damit Mindeststandards für das Lernen in der Oberschule eingehalten werden? Begründung: Unserer Information nach wird die Schule stark vernachlässigt im Bereich der Instandhaltung der Klassenräume. Fassaden wurden mit Mitteln des Konjunkturpaketes II erneuert, jedoch der „innere Zustand“ ist in keiner Weise mehr zu akzeptieren. Wenn stückweise Renovierungsarbeiten, z.B. an den Lerninseln vorgenommen werden, wird letztendlich nie ein guter Grundzustand festzustellen sein. Dieses verführt dazu, nicht sachgemäß damit umzugehen und bewirkt keine nachhaltige Verbesserung der Raumatmosphäre, die auch wichtig ist, damit der Schulalltag gut gestaltet werden kann. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rita Schilling
Antrag vom: 17.07.2012 Sanierungsmaßnahmen Grundschule Kreyenbrück und ihre Folgen Sehr geehrte Frau Sachse, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Sanierungsmaßnahmen Grundschule Kreyenbrück und ihre Folgen – auf die Tagesordnung. Wir bitten die Verwaltung um einen detaillierten Sachstandsbericht unter Berücksichtigung nachstehend aufgeführter Fragen: 1.) Wann wird die Sanierung des Gebäudes abgeschlossen sein? 2.) Wann werden wichtige Außenflächen wie z.B. die drei rückwärtigen Gärten wieder nutzbar sein? 3.) Ist eine neue Schulhofgestaltung geplant? Wenn ja, geschieht das unter Beteiligung der Elternschaft und Kinder? Wann wird die Maßnahme erfolgen? Wenn nein, warum nicht? 4.) Warum, vorausgesetzt die Berichterstattung in der Presse entspricht der Wahrheit, soll das Schulgelände nicht eingezäunt werden? 5.) Wie funktioniert die Kooperation und Kommunikation mit der Schulleitung der Grundschule? Auf welche Art und Weise wird die Elternschaft im Kommunikationsprozess mit eingebunden? Begründung: Nach der heutigen Berichterstattung gibt es Unmut innerhalb der Elternschaft über die derzeitige Situation in der Grundschule. Es ist wichtig, Sanierungsarbeiten an den Schulen durchzuführen. Ebenso wichtig ist dabei, die Einschränkungen für den Schulalltag so gering wie möglich zu halten. Vorschläge der Elternschaft zeigen den Mitgestaltungswillen und sollten auf jeden Fall ernst genommen werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rita Schilling
Antrag vom: 19.05.2012 Sachstandsbericht Schulentwicklungsplanung Sehr geehrte Frau Sachse, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Sachstandsbericht Schulentwicklungsplanung – auf die Tagesordnung. Wir bitten die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zur Schulentwicklungsplanung und Vorlage des aktuellen Schulentwicklungsplanes der Stadt Oldenburg für Grundschulen, weiterführende Schulen und Berufsschulen mit Darstellung des Ist-Zustandes und Planung für die nächsten 5 Jahre. Was sind die quantitativen und was die qualitativen Planungsgrundlagen? Wie flexibel sind die Planungen und wie schnell kann auf ein verändertes Anwahlverfahren für Schulen reagiert werden? Wie werden Schulen, Eltern, Schüler, Kammern und Wirtschaftverbände, politische Gremien und der Behindertenbeirat in die Schulentwicklungsplanung einbezogen? Begründung: Schulentwicklungsplanung ist ein Bestandteil kommunaler Entwicklungsplanung und soll unter Beachtung bildungspolitischer Ziele die Grundlagen und notwendigen Maßnahmen für die zukünftige Gestaltung eines bedarfsgerechten Schulangebotes aufzeigen. Die Einbindung der relevanten Akteurinnen und Akteure ist von wesentlicher Bedeutung für eine gelungene Schulentwicklung und sollte in einem Prozess stattfinden, in dem alle Bildungsbeteiligten ihre Erwartungen, Interessen und Informationen einbringen können. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. A. Hufeland, R. Schilling, S. Eichner
Antrag vom: 21.02.2012 Oldenburger Bildungswesen/Schwerpunkt Schulen auf der Homepage der Stadt Oldenburg Sehr geehrte Frau Sachse, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Oldenburger Bildungswesen/Schwerpunkt Schulen auf der Homepage der Stadt Oldenburg auf die Tagesordnung. Wir bitten die Verwaltung um einen Sachstandsbericht über die Entwicklungen bezüglich einer neuen Darstellung des Oldenburger Bildungswesens/Schwerpunkt Schulen auf der Homepage der Stadt und Beantwortung folgender Fragen: An welche Zielgruppen soll sich die neue Präsentation wenden? Welche Informationen sollen übermittelt werden? Sollen in der Präsentation auch Schulen in freier Trägerschaft berücksichtigt werden? Wann ist mit einer angemessenen (gemessen an den Präsentationen anderer vergleichbarer Städte) Darstellung des Oldenburger Bildungswesens auf der Homepage der Stadt zu rechnen? Welche Kosten entstehen bei der Erstellung der neuen Präsentation? Wir bitten vor Fertigstellung um rechtzeitige Informationen im Schulausschuss über die geplante Darstellung, um ggf. Anregungen und Korrekturen zu ermöglichen. Begründung: Die jetzige Präsentation der Stadt ist völlig unzureichend. Für Eltern und Jugendliche ist eine unabhängige Übersicht über die Schulen der Stadt sinnvoll, um sich rechtzeitig vor einer Schulwahl über die Palette der Möglichkeiten informieren zu können. Familien von außerhalb, die Oldenburg als künftigen Wohnort wählen möchten, werden sich für das schulische Angebot in der Stadt interessieren. Nicht zuletzt gelten das Bildungswesen und das Angebot an Schulen aus dem Blickwinkel der Wirtschaftsförderung als weicher Standortfaktor und sollten daher auf der Homepage der Stadt Berücksichtigung finden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. A. Hufeland
Antrag vom: 20.02.2012 Schulentwicklungsplanung und Inklusion Sehr geehrte Frau Sachse, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes: – Schulentwicklungsplanung und Inklusion – auf die Tagesordnung. ? In Ergänzung zum Antrag im Sozialausschuss zur Erarbeitung eines Aktionsplanes zur Inklusion wird die Verwaltung beauftragt ein kommunales Konzept zur inklusiven Unterrichtsversorgung zu erarbeiten. Ziel soll sein, das Thema Inklusion verpflichtend in die zukünftige Schulentwicklung aufzunehmen. Für alle Schüler muss die inklusive Schule zeitnah realisiert werden. ? Zu den speziellen Fragen der Schulentwicklung sollen in Abstimmung mit dem Schulausschuss, der Behindertenbeirat, die allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Berufsschulen, Beratungs- und Therapieeinrichtungen aus der Jugendhilfe und dem Gesundheitsbereich, der Stadtelternrat und Stadtschülerrat einbezogen werden. Sie sind aufgefordert, positive Beispiele zur Umsetzung der inklusiven Schule zu erarbeiten und darzustellen. ? Neben einer universitären Anbindung soll ein Kompetenzzentrum entstehen, das den Prozess nicht nur akademisch, sondern pragmatisch mit konkreten Hilfen zur Umsetzung der Inklusion im Schulsystem steuern und unterstützen kann. ? Die Qualifizierung aller Entscheidungsträger insbesondere der Lehrkräfte muss zum verpflichtenden Bestandteil auf dem Weg zur Inklusion gehören. Der Rat soll mit einem halbjährlichen Sachstandsbericht über die Entwicklungen informiert werden. Zur Vorbereitung dieses Berichtes wird der TOP Inklusion regelmäßiger Tagesordnungspunkt im Schulausschuss. Es geht um das Aufzeigen von Lösungen für die inklusive Schule und das Sammeln von Positivbeispielen. Zusätzlich bitten die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Verwaltung dem Schulaus-schuss die bisherigen Ergebnisse aus der Lenkungsgruppe und anderen Arbeitsgruppen der Verwal-tung zum Thema Inklusion zur Verfügung zu stellen. Dies geht vermutlich über die Einsicht in die Pro-tokolle. Begründung: In Deutschland trat am 26.03.2009 die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Damit hat sich Deutschland verpflichtet in allen seinen Institutionen Voraussetzungen für eine inklusive Gesellschaft zu schaffen. Inklusion verändert die bisherige Perspektive. Es geht nicht darum, Menschen mit Be-hinderungen in die bestehenden Strukturen zu integrieren, sondern die gesellschaftlichen Strukturen so zu verändern, dass sie der Vielfalt der menschlichen Lebenslagen gerecht wird. Dazu muss der Bund seine Gesamtverantwortung wahrnehmen und auf Landesebene bedarf es politischer und gesetzgeberischer Grundsatzentscheidungen zugunsten von inklusiver Bildung. Den Kommunen kommt aber bei der Gestaltung der inklusiven Bildungsprozesse vor Ort eine besondere Koordinations- und Informationsfunktion zu. Sie müssen sich unter den gegebenen Bedingungen auf den Weg zur Inklu-sion machen und den Prozess kommunal unterstützen. Alle Entscheidungen müssen zugunsten einer inklusiven Ausgestaltung der kommunalen Strukturen und Angebote gefällt werden. Dazu gehören eine Schulentwicklungsplanung, mit dem Ziel Inklusion verpflichtend im Oldenburger Schulsystem umzusetzen. Ergänzend wird die individuelle Förderung aller Kinder unterstützt und die Vernetzung der Schulen mit Beratungs- und Unterstützungsdiensten aus der Jugendhilfe, aus dem Gesundheitsdienst, aus der Jugend- und Familienberatung und aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie, um mit niedrigschwelligen Beratungs- und Unterstützungsangeboten schnell und umfassend auf Lern- und Entwicklungsprobleme von Kindern und Jugendlichen reagiert werden kann. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Andrea Hufeland gez. Gesine Multhaupt (Bündnis 90/Die Grünen) (SPD)
Antrag vom: 14.02.2012 Übersichtsplan zu Schulen in Oldenburg Sehr geehrte Frau Sachse, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Übersichtsplan zu Schulen in Oldenburg auf die Tagesordnung. Wir bitten die Verwaltung um Vorlage oder falls nicht vorhanden Erstellung eines Übersichtsplanes zu allen Schulen in Oldenburg, gesondert nach Grundschulen, weiterführenden Schulen und Berufsbildenden Schulen. Bei den Grundschulen bitten wir um Kennzeichnung der Schulbezirke, der Grundschulen mit Ganztagsangebot, Nachmittagsbetreuung, mit offener Eingangsstufe, mit Integrationsklassen, von Schulen, die im Rahmen des Riko Konzeptes arbeiten, der Förderschulen und Schulen in privater Trägerschaft. Bei den weiterführenden Schulen bitten wir um Kennzeichnung der verschiedenen Schulformen, IGS, Oberschule, Realschule, Hauptschule, Gymnasium, Förderschule und Schulen in privater Trägerschaft und ebenfalls um Kennzeichnung der Schulen mit Ganztagsangebot und Integrationsklassen. Außerdem bitten wir um eine Adressliste aller Schulen. Begründung: Eine Übersicht über alle Schulen und Schulangebote in Oldenburg ist für die Planung und Weiterentwicklung der Oldenburger Schullandschaft unerlässlich. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. A. Hufeland
Antrag vom: 06.02.2012 Wechsel / Schülerinnen und Schüler von Gymnasien an andere Schulen Sehr geehrte Frau Sachse, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Wechsel / Schülerinnen und Schüler von Gymnasien an andere Schulen – (Oberschulen, Realschulen und Integrierte Gesamtschulen oder auch andere Gymnasien) Eintrittszahlen an Gymnasien – Hochschulreife auf die Tagesordnung. Wir bitten um eine detaillierte Auflistung über den Wechsel der Schülerschaft von Gymnasien zu den anderen oben genannten Schulen in der Stadt Oldenburg. Die Auflistung soll pro Schule erfolgen und mindestens die letzten 5 Schuljahre umfassen. Gleichzeitig bitten wir um Auskunft darüber, ob Vergleiche der Zahlen der im 5. Jahrgang eingeschulten Kinder mit den Zahlen der erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen der Sekundarstufe II (Abitur) vorliegen? Wenn ja, bitten wir um Statistiken für die einzelnen Schulen. Begründung: Lt. Auskunft der Verwaltung gibt es eine konstante Nachfrage nach Schulplätzen an den Gymnasien. Die Eltern entscheiden sich für die Anmeldung an diesen Schulen, weil sie sich für ihre Kinder die bestmöglichen Bildungschancen, möglichst mit Erlangen der Hochschulreife, erhoffen. Die Schulbiografie von Kindern gestaltet sich nicht selten anders als sich Eltern und Kinder im 5. Jahrgang das vorgestellt haben. Hier gilt es, objektive Daten zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Andrea Hufeland, Sinje Eichner, Rita Schilling
Antrag vom: 02.02.2012 Schulabsentismus Sehr geehrte Frau Sachse, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Schulabsentismus – auf die Tagesordnung. Wir bitten um einen Sachstandsbericht über die bisherige Arbeit der Fachberatung gegen Schulabsentismus. In dem Zusammenhang sollten auch die ersten Erfahrungen mit dem in 2011 gestarteten Projekt „Außerschulischer Lernstandort“ dargestellt werden. Begründung: Der Erwerb einer guten Schulbildung ist elementar für eine erfolgreiche Teilhabe an der Gesellschaft. Alarmierend sind deshalb die Zahlen der Schülerinnen und Schüler, die aus unterschiedlichen Gründen den schulischen Unterricht meiden und die Chance eines Schulabschlusses nicht selten dadurch verpassen. Oldenburg hat ein Handlungskonzept gegen Schulabsentismus auf den Weg gebracht. Der Schulausschuss soll über erste Wirkungen des Konzeptes informiert werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rita Schilling
Antrag vom: 27.12.2011 4. IGS – weiteres Vorgehen Sehr geehrte Frau Sachse, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes 4. IGS – weiteres Vorgehen auf die Tagesordnung. Begründung: Die Schulausschussmitglieder der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und SPD möchten der Nachfrage von Schülerinnen und Schülern und deren Eltern gerecht werden und mit der Planung einer weiteren IGS im Stadtgebiet Oldenburg beginnen. Konkret geht es darum, in einer ersten Beratung eine Reihe von Fragen zu behandeln, die im Zusammenhang mit einer möglichen Neugründung geklärt werden müssen. Wir bitten Sie daher um eine Stellungnahme der Verwaltung, insbesondere zu nachstehenden Fragen – Wie ist der derzeitige Stand der Planungen? – Wie schätzt die Verwaltung das Verhältnis von Angebot und Nachfrage für IGS-Plätze in Oldenburg aktuell ein? – Hält die Verwaltung ein Gutachten für erforderlich, wie es vor der Einrichtung der IGS Kreyenbrück erstellt wurde? – Welche zeitlichen Voraussetzungen sind bei der Neugründung einer weiteren IGS –insbesondere im Hinblick auf die derzeit noch gültige Gesetzeslage im Land Niedersachsen zu beachten? Ist es möglich, bereits jetzt einen groben Zeitplan für eine Neugründung zu skizzieren? – Welche allgemeinen baulichen Aspekte gilt es zu bedenken? – Wie sehen die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen aus? Wie viele Schüle-rInnen muss eine Klasse mindestens umfassen? Welche Vorgaben für die Zusammensetzung der Schülerschaft im Hinblick auf Schullaufbahnempfehlungen sind zu beachten? – Wie sehen die Anmeldezahlen an den drei integrierten Gesamtschulen und Gymnasien in Oldenburg aus? Wie schlagen sich die unterschiedlichen Schulempfehlungen in den Anmeldungen nieder? – Wie kann die Standortfrage entschieden werden? Gibt es bereits Vorschläge, wenn ja, wie sind diese zu begründen? Wurden/werden sozio-kulturelle Aspekte für einen möglichen Standort berücksichtigt? Wie stellt sich diese Berücksichtigung dar? Welche baulichen Veränderungen sind notwendig? Wie wären sie zu schaffen und zu finanzieren? – Wie können Eltern, Schulleitungen und Kollegien betroffener Schulen optimal in einen solchen Prozess eingebunden werden? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktionen Sinje Eichner Bernard Ellberg Andrea Hufeland Jürgen Krogmann Gesine Multhaupt Bärbel Nienaber Rita Schilling
Antrag vom: 06.06.2011 Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsarbeit sollte im gesamten Ganztagsangebot möglichst von Fachkräften geleistet werden Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden Änderungsvorschlages: Weil das Oldenburger Modell Kooperativer Ganztagsbildung ein bildungspolitisches Ziel verfolgt und den gesetzlichen Bildungsauftrag ernst nimmt, bestehen die Oldenburger Bildungspartner darauf, dass die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsarbeit im gesamten Ganztagsangebot möglichst von Fachkräften geleistet werden soll. So ermöglicht auch der Finanzrahmen, den die Stadt Oldenburg den Grundschulen mit kooperativer Ganztagsbildung nach diesem Rahmenkonzept als Aufstockung der Mindestausstattung des Landes nach Nr.8.2 des Ganztagsschulerlasses gewährt, die Beschäftigung von zwei tariflich bezahlten Fachkräften (Erst und Zweitkraft) für jede Gruppe (ab 13 bis 20 Kinder). Die Erstkraft muss eine sozialpädagogische Fachkraft sein, die Zweitkraft gemäß den Hortstandards eine pädagogische Kraft. Im gut begründeten Einzelfall kann davon abgewichen werden, eine Fachkraft als Zweitkraft einzustellen, allerdings nur dann, wenn sich eine Kraft bereits als für die Aufgabe geeignet erwiesen hat. Eine Öffnung für andere Professionen wäre somit möglich. Finanzielle Gründe dürfen bei einer solchen Entscheidung nicht ausschlaggebend sein. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Stephan Friebel
Antrag vom: 17.03.2011 Offene Ganztagsbetreuung in ungebundenen Ganztagsschulen Sehr geehrte Herr Schwandner, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Offene Ganztagsbetreuung in ungebundenen Ganztagsschulen – auf die Tagesordnung. Begründung: Für Honorarkräfte in offenen Ganztagsschulen wurden häufig auf Basis empfohlener Musterverträge des Landes freie Dienstleistungsverträge abgeschlossen. Die Sozialversicherungsträger sind nun aber der Ansicht, dass es sich bei diesen Verträgen um sozialversicherungspflichtige Arbeits-verhältnisse handelt. Neue Verträge müssen das Stundenhonorar auf 10,72 € begrenzen, was dazu führt, dass bisherige Honorarkräfte nicht mehr zur Verfügung stehen. Es ist also zu befürchten, dass das offene Ganztagsangebot sich sowohl im Umfang als auch in der Qualität verschlechtert. Aus der Ganztagsschule light wird die GS extra-light. Wie lösen die ungebundenen Oldenburger Ganztagsschulen das Problem? Wie steht das Land/ die Landesschulbehörde zur Problematik? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Tobias Frick
Antrag vom: 17.01.2011 Sachstandsbericht Ganztagsgrundschulen Sehr geehrter Herr Schwandner, hiermit beantragen wir den Tagesordnungspunkt: – Sachstandsbericht Ganztagsgrundschulen -. Hierzu wird die Verwaltung aufgefordert, einen schriftlichen Sachstandsbericht zum Stand der Erarbeitung eines Konzepts zur Ganztagsgrundschule vorzulegen. In dem Bericht sollte eine zeitliche Planung für die weitere Erarbeitung, die Diskussion des Vorschlags und dessen Umsetzungsbeginn enthalten sein. Mit freundlichen Grüßen gez. Stephan Friebel
Antrag vom: 17.01.2011 Situation des Musikunterrichtes in der Helene-Lange-Schule Sehr geehrter Herr Schwandner, zur o. g. Ausschusssitzung beantragen wir die Aufnahme des Tagungsordnungspunktes -Situation des Musikunterrichtes in der Helene-Lange-Schule- . Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Nutzung einer angemessenen Räumlichkeit in der benachbarten Kleistschule für den Musikunterricht der Helene – Lange – Schule zu organisieren. Die Verwaltung wird in der nächsten Ausschuss-Sitzung dazu einen Sachstandsbericht vorlegen. Begründung: Der Musikunterricht der Schülerschaft der Sek I der Helene-Lange-Schule soll weiterhin im Keller der Schule stattfinden. Diese Übergangslösung war ursprünglich nur für die Umbauphase der Kleistschule geplant. Als die Bauphase an der Kleistschule abgeschlossen war, wurde der Helene-Lange-Schule (HLS) die erneute Nutzung der Aula verwehrt. Unserer Kenntnis nach hat die HLS einer weiteren Nutzung der Keller-Notlösung zugestimmt, weil ein Neubau eines Musiktraktes zugesichert wurde. Wir halten jedoch eine weitere Nutzung des Kellerraumes für unzumutbar und fordern die Verwaltung auf, für eine schnelle Lösung zu sorgen. Diese Maßnahme ist unabhängig davon erforderlich, in welchem Jahr der geplante und beschlossene Neubau fertig gestellt sein wird. Mit freundlichen Grüßen gez. Tobias Frick, Rita Schilling
Antrag vom: 16.08.2010 Sachstandsbericht Raumerweiterungsprogramm der GS Nadorst Sehr geehrter Herr Schumacher, zur o. g. Ausschusssitzung beantragen wir die Aufnahme des Tagungsordnungspunktes -Sachstandsbericht Raumerweiterungsprogramm der GS Nadorst- Begründung: Wir bitten die Verwaltung, über den ursprünglich geplanten Dachausbau und eventueller Alternativen zu berichten und den anvisierten Zeitplan vorzustellen. Mit freundlichen Grüßen Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Tobias Frick
Antrag vom: 16.08.2010 Schullaufbahnempfehlungen der Grundschulen im vergangenen Schuljahr Sehr geehrter Herr Schumacher, zur o. g. Ausschusssitzung beantragen wir die Aufnahme des Tagungsordnungspunktes -Schullaufbahnempfehlungen der Grundschulen im vergangenen Schuljahr- Wir bitten die Verwaltung, für jede Grundschule die Verteilung der ausgesprochenen Schullaufbahnempfehlungen nach Geschlechtern getrennt zu erfragen. Da dies mögli-cherweise nicht zur Septembersitzung realisierbar ist, möchten wir die Verwaltung bitten, dies ggf. in der folgenden Sitzung vorzulegen. Begründung: Nicht zuletzt für das Thema „Ganztagsgrundschule“ sind diese Zahlen von Interesse. Es geht uns nicht darum, die Schulen im Sinne eines Rankings miteinander zu vergleichen, sondern um eine sozialräumliche Darstellung der Bildungsempfehlungen, um auf dieser Grundlage über Maßnahmen zur Verbesserung von Bildungschancen zu beraten. Mit freundlichen Grüßen Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Tobias Frick
Antrag vom: 15.02.2010 Sachstandsbericht Dritte IGS Sehr geehrter Herr Schumacher, zur o. g. Ausschusssitzung beantragen wir die Aufnahme des Tagungsordnungspunktes -Sachstandsbericht Dritte IGS-. Mit freundlichen Grüßen Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Tobias Frick
Antrag vom: 15.02.2010 Sachstandsbericht Übergangsmanagement RS Hochheider Weg Sehr geehrter Herr Schumacher, zur o. g. Ausschusssitzung beantragen wir die Aufnahme des Tagungsordnungspunktes -Sachstandsbericht Übergangsmanagement RS Hochheider Weg- Mit freundlichen Grüßen Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Tobias Frick
Antrag vom: 17.11.2009 Oldenburg braucht mehr Integration Sehr geehrter Herr Schumacher, zur o. g. Ausschusssitzung beantragen wir die Aufnahme des folgenden Tagungsordnungs- punktes: -Oldenburg braucht mehr Integration- Begründung: Im vorletzten Schulausschuss wurde die Verwaltung beauftragt, die Landesschulbehörde zum Antrag der ElternvertreterInnen zu befragen. Vor dem Hintergrund der Antwort und der Vorlage 09/0496 wird der Grüne Stadtverband das Thema auf einer Mitgliederversammlung besprechen. Das Ergebnis soll dann in einen Antrag fließen, der die Initiative der ElternvertreterInnen aufgreifen wird. Mit freundlichen Grüßen Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Tobias Frick
Antrag vom: 17.11.2009 Situation an der Schulbushaltestelle der GS Nadorst im Eßkamp Sehr geehrter Herr Schumacher, zur o. g. Ausschusssitzung beantragen wir die Aufnahme des folgenden Tagungsordnungs- punktes: -Situation an der Schulbushaltestelle der GS Nadorst im Eßkamp- Begründung: Wir bitten die Verwaltung um eine Einschätzung vor dem Hintergrund des angehängten Schrei-bens. Mit freundlichen Grüßen Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Tobias Frick
Antrag vom: 20.04.2009 Schulentwicklungsplanung Sehr geehrter Herr Schumacher, zum Tagesordnungspunkt „Professionelle Schulentwicklungsplanung durch ein zügig moderiertes Verfahren“ schlagen wir die Einrichtung einer Arbeitsgruppe vor: Beschluss: „Die Schulentwicklungsplanung wird durch eine Arbeitsgruppe begleitet. Ihr gehören die Schulleite-rInnen der Haupt- und Realschulen sowie der IGSen an, ferner VertreterInnen der Verwaltung inkl. der Finanzverwaltung sowie jeweils zwei VertretrInnen der Eltern und SchülerInnen aus dem Schul-ausschuss und jeweils einE VertreterIn aus jeder Fraktion. Die Leitung übernimmt der Ausschuss-vorsitzende.“ Begründung: Leider ist durch sehr konkrete Modelle der Finanzverwaltung der Eindruck entstanden, die Schul-entwicklungsplanung sei bezüglich der Schließung bestimmter Schulen bereits abgeschlossen. Der Rat und seine Ausschüsse haben aber darüber bislang weder beraten und somit auch nicht beschlossen. Auch die Schulverwaltung selbst beginnt ja erst mit der Schulentwicklungsplanung für den Sekundarbereich. Die Schulentwicklungsplanung ist bekanntlich ein sehr sensibles Thema, zumal bei sinkenden SchülerInnenzahlen die Schließung einzelner Schulen wahrscheinlich erscheint. Deshalb muss hier ein gemeinschaftliches Vorgehen aller Beteiligten von Anfang an angestrebt werden, da in der Stadtgesellschaft ein breiter Konsens über die zukünftige Schullandschaft gefunden werden muss. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Tobias Frick
Antrag vom: 19.01.2009 Ausstehende Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Oldenburger Schulen Sehr geehrter Herr Schumacher, für die kommende Sitzung des Schulausschusses beantragt die Ratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen die Aufnahme des Tagesordnungspunktes: – Ausstehende Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Oldenburger Schulen – auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird hiermit gebeten, dem Ausschuss eine Auflistung aller ausstehenden Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Oldenburger Schulen vorzulegen. Mit freundlichen Grüßen gez. Stephan Friebel
Antrag vom: 29.09.2008 Sanierungs- und Erweiterungsbedarf an der BBS 3 Sehr geehrter Herr Schumacher, zur o. g. Ausschusssitzung beantragen wir die Aufnahme des Tagungsordnungspunktes -Sanierungs- und Erweiterungsbedarf an der BBS 3- auf die Tagesordnung. Die Schulleiterin Frau Dayen berichtet in einem Schreiben, dass das Amt für Gebäudewirtschaft ebenfalls den Bedarf einer Sanierung und Erweiterung sieht. Entsprechende Maßnahmen seien auch in Aussicht gestellt worden, stünden nun aber in Frage. Ich bitte Sie nun, in der kommenden Sitzung den Sachstand aus Sicht der Verwaltung darzustellen. Bitte laden Sie auch Frau Dayen oder eine VertreterIn der Schule ein, um dem Ausschuss Einblick die Sicht der Schule aus erster Hand zu ermöglichen. Hilfreich wäre auch eine allgemeine Prioritätenliste der nächstjährigen Schulbau- und Sanierungsmaßnahmen, um die Gesamtheit der notwendigen Maßnahmen im Blick zu behalten. Mit freundlichen Grüßen für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gez. Tobias Frick
Antrag vom: 18.09.2008 Planungsstand VFL- Halle am Schulzentrum Eversten Sehr geehrter Herr Schumacher, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Planungsstand VFL- Halle am Schulzentrum Eversten- auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird um einen schriftlichen Bericht über den aktuellen Stand der Gespräche mit dem Investor, den Schulen des Schulzentrums Eversten und den Elternvertretern gebeten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Stephan Friebel
Antrag vom: 12.06.2008 Schulprojekt „Alte VfB-Mauer“ Sehr geehrter Herr Schumacher, zur o. g. Ausschusssitzung beantragen wir die Aufnahme des Tagungsordnungspunktes -Schulprojekt „Alte VfB-Mauer“- Das Projekt soll im Rahmen des Tagesordnungspunktes von beteiligten Schülerinnen und Schülern präsentiert werden. Mit freundlichen Grüßen für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gez. Tobias Frick
Antrag vom: 19.05.2008 Sporthalle am Schulzentrum Alexanderstraße Sehr geehrter Herr Schumacher, für die kommende Sitzung des Schulausschusses beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Aufnahme des Tagesordnungspunktes: Projekt: Sporthalle am Schulzentrum Alexanderstraße Die Stadtverwaltung wird darum gebeten Herrn Bredehorn vom VFL Oldenburg und Herrn Ratjen einzuladen, damit sie über das Projekt „Sporthalle am Schulzentrum Alexanderstraße“ berichten. Begründung: Am Schulzentrum Alexanderstraße soll eine Sporthalle gebaut werden. Diese Sporthalle ist besonders vor dem Hintergrund der Ganztagsbeschulung von Interesse, da in ihr eine Mensa vorgesehen ist. Mit freundlichen Grüßen gez. Stephan Friebel
Antrag vom: 21.04.2008 Sporthallennutzung der Schulen im Stadtnorden Sehr geehrter Herr Schumacher, für die kommende Sitzung des Schulausschusses beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Aufnahme des Tagesordnungspunktes: Sporthallennutzung der Schulen im Stadtnorden auf die Tagesordnung. Die Stadtverwaltung wird darum gebeten zu evaluieren, ob die Schulen im Stadtnorden genügend Hallenzeiten für ihren Sportunterricht zur Verfügung haben. Es soll geprüft werden, ob die Nachfrage besteht, um eine zusätzliche Sporthalle auf dem Fliegerhorst anzumieten. Begründung: Die BBS Wechloy hat massive Probleme mit der Durchführung ihres Sportunterrichtes. Die Unterrichtsversorgung an dieser Schule im Fach Sport beträgt ca. 60%. Das ergründet sich daher, dass die Schule keine eigene Sporthalle besitzt und auf die Nutzung anliegender Sporthallen angewiesen ist. Sollte die Evaluierung der Verwaltung, ergeben, dass noch weitere Schulen im Stadtnorden von diesem Problem betroffen sind, könnte man in Erwägung ziehen, eine Sporthalle auf dem Fliegerhorst zu mieten. Mit freundlichen Grüßen gez. Stephan Friebel
Antrag vom: 16.11.2007 Planungsstand Mensaneubau NGO Sehr geehrter Herr Schumacher, zur o. g. Ausschusssitzung beantragen wir die Aufnahme des Tagungsordnungspunktes -Planungsstand Mensaneubau NGO- Begründung: Schulleitung, Eltern und SchülerInnen wünschen sich einen Mensaneubau vor 2011. Die Verwal-tung kann zur besseren Übersicht gerne eine Liste der anstehenden Hochbaumaßnahmen über 500.000 € in Oldenburger Schulen anfügen. Mit freundlichen Grüßen Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Tobias Frick
Antrag vom: 06.11.2007 Erweiterung des Gesamtschulangebotes Sehr geehrter Herr Schumacher, die Verwaltung wird aufgefordert, für die Schulausschusssitzung am 4. Dezember 2007 ein dem Elternwillen entsprechendes Konzept zur Erweiterung des Gesamtschulangebots für Oldenburg vorzulegen. Hierbei sind besonders die zukünftige Schulentwicklung, beispielsweise bei den einzügigen Haupt- und Realschulen, sowie Möglichkeiten des integrativen Lernens auch für Kinder mit Behinderungen zu berücksichtigen. Dieses Konzept muss so konzipiert sein, das es auch für Kinder mit einer Gymnasialempfehlung ein attraktives Angebot darstellt. Zunächst sollte dieses im Rahmen eines Schulversuchs realisiert werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Stephan Friebel
Antrag vom: 11.10.2007 Einrichtung eines Schulversuches nach §22 des Niedersächsischen Schulgesetzes Sehr geehrter Herr Schumacher, zur November Sitzung des Schulausschusses beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Aufnahme des Tagesordnungspunktes: Einrichtung eines Schulversuches nach §22 des Niedersächsischen Schulgesetzes Die Verwaltung wird gebeten, einen Antrag auf einen Schulversuch nach §22 des Niedersächsischen Schulgesetzes beim Land Niedersachsen zu stellen, um die Einrichtung einer zusätzlichen Integrierten Gesamtschule ohne äußere Differenzierung zu erreichen. Begründung: Die Anzahl der abgelehnten Schülerinnen und Schüler von den beiden Integrierten Gesamtschulen in Oldenburg zeigt, dass die Nachfrage nach Plätzen an Integrierten Gesamtschulen größer ist, als das Angebot. Etliche Schülerinnen und Schüler können nicht die von ihnen gewünschte Schulform besuchen. Deshalb muss ein Weg gefunden werden, das Angebot an Plätzen an Integrierten Gesamtschulen zu erweitern. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hält die Einrichtung einer dritten Integrierten Gesamtschule auf Basis eines Schulversuches nach § 22 des Niedersächsischen Schulgesetzes für die beste Möglichkeit. In den letzten Jahren ist der Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Gymnasialempfehlung unter allen Antragstellern für einen Platz an einen der beiden Integrierten Gesamtschulen der Stadt Oldenburg immer zu gering gewesen. Das Konzept einer Integrierten Gesamtschule funktioniert allerdings nur, wenn auch der Anteil an leistungsstarken Schülerinnen und Schülern ausreichend hoch ist. Daher ist es notwendig eine Integrierte Gesamtschule zu schaffen, die für die Schülerinnen und Schüler mit Gymnasialempfehlung attraktiver ist, als die bestehenden Integrierten Gesamtschulen. Dies kann nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen durch einen Schulversuch erreicht werden. Die Anforderung des Absatzes 1 des § 22 nach „Erprobung neuer pädagogischer Konzepte“ ist mit der Einrichtung einer Integrierten Gesamtschule ohne äußere Differenzierung erfüllt. Der Absatz 4, der fordert, dass den an anderen Schulen vergleichbare Abschlüsse erworben werden, ist ebenfalls erfüllt. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Stephan Friebel
Antrag vom: 14.06.2007 Drogenproblematik an Oldenburger Schulen Sehr geehrter Herr Schumacher, zur o. g. Ausschusssitzung beantragen wir unter dem aufzunehmenden Tagesordnungspunkt – Drogenproblematik an Oldenburger Schulen – um folgende Beschlussfassung: „Die Verwaltung wird beauftragt zu erfragen, ob und wenn in welcher Form Drogenprävention (illegale, sowie legale Drogen) in den Oldenburger Schulen betrieben wird.“ Begründung:– erfolgt mündlich -. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Stephan Friebel
Antrag vom: 14.06.2007 Fremdsprachensimulationszentrum Oldenburg (FSZO) Sehr geehrter Herr Schumacher, zur o. g. Ausschusssitzung beantragen wir den Tagungsordnungspunkt – Fremdsprachensimulationszentrum Oldenburg (FSZO)- aufzunehmen und einem oder einer Vertreter/in der Konzeptgruppe der Universität (voraussichtlich Frau Anke Leinweber) die Gelegenheit zu geben, das Projekt vorzustellen. Mit freundlichen Grüßen f.d. Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen – Tobias Frick –
Antrag vom: 14.06.2007 Schulmensen: Personalausstattung Bündnis 90 / Die Grünen-Fraktion FDP-WFO-Gruppe SPD-Fraktion Sehr geehrter Herr Schumacher, zur o. g. Ausschusssitzung beantragen wir unter dem aufzunehmenden Tagesordnungspunkt -Schulmensen: Personalausstattung- um folgenden Beschlussfassung: „Der Schulausschuss möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, noch in diesem Jahr und wirksam für den Haushalt 2008 ein Konzept zur teilweisen Übernehme von Mensapersonal vorzulegen. Voraussetzung für die Umsetzung ist die verbindliche Feststellung, das die Stadt als Schulträgerin für die beantragte Maßnahme verbindlich zuständig ist.“ Begründung: Als erstes Ergebnis der interfraktionellen Arbeitsgruppe bleibt als mehrheitliche Überzeugung festzuhalten, dass vor dem Hintergrund bestehender rechtlicher Regelungen zur Finanzierung der Schulen der Schulträger für das Mensapersonal in der Verantwortung stehen müsste. Auch wenn im Schulgesetz hier keine eindeutige Regelung feststeht sind die grundlegenden Bestimmungen eindeutig. Um als Kommune schnell zu juristisch sicheren Ergebnissen zu kommen, muss die Rechtslage zunächst begutachtet werden. Im nächsten Schritt muss die Stadt nach einer Struktur zur Beschäftigung eines Teils der Schulmensen suchen. Eine Beschäftigungsgesellschaft, bei der pro Schulmensa eine Kraft beschäftigt ist, die das weitere Personal aus anderen Quellen akquiriert, erscheint eine mögliche Denkrichtung zu sein. Ziel der Bemühungen soll eine Vergünstigung der Essenspreise oder mindestens deren Begrenzung sein. Nach bisherigem Wissensstand ist das durch die Trennung von Essenszubereitung und –ausgabe am besten zu erreichen, auch wenn die Kosten wie bisher durch die Mensaein-nahmen zu finanzieren sind. Natürlich soll die Verwaltung (nach herrschender Beschlusslage) weiter die Einführung alternativer Bestell- und Bezahlsysteme prüfen. Mit freundlichen Grüßen Tobias Frick
Antrag vom: 19.04.2007 Sachstand Schulpflichtüberwachung bei Schulabgängern Sehr geehrter Herr Schumacher, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Sachstand Schulpflichtüberwachung bei Schulabgängern – Begründung: Die Thematik beschäftigt den Ausschuss regelmäßig, zuletzt auf der Sitzung vom 4.7.2006 (vgl. Vorlagen-Nr: 06/0494). Im Anhang schicke ich Ihnen drei Fragebögen aus dem Landkreis Emsland. Diese Vorgehensweise erscheint etwas weniger aufwändig, als die „ITEBO“-Lösung. In der Vorlage 06/0494 weisen Sie darauf hin, dass die Schulverwaltung weiter mit der Stadt Osnabrück und der Fa. ITEBO in Kontakt bleibe und dass sie gleichzeitig prüfe, ob eine eigene vereinfachte EDV-gestützte Lösung gefunden werden könne. Hier bitte ich Sie um einen Bericht im Ausschuss und um einen Vergleich mit dem Emsland-Modell. Anlage Kopie zweier Fragebögen und einer Postkartenseite aus dem Emsland. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Tobias Frick
Antrag vom: 19.04.2007 Schulmensen: Kriterien für Küchenausstattung Sehr geehrter Herr Schumacher, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Schulmensen: Kriterien für Küchenausstattung und die zu Grunde liegende Konzeption für die Schulverpflegung- Wir bitten Sie, in der nächsten Sitzung des Schulausschusses Auskunft zu folgenden Fragen zu geben: 1. Welchen Kriterienkatalog bekam und bekommt der ausgewählte Architekt bzw. das Bauamt für die bauliche Planung einer Oldenburger Schulmensa? 2. Wie wurde (und/oder wird) dieser Katalog erstellt? 3. Unterscheiden sich die Oldenburger Schulmensen in ihrer Konzeption und Ausstattung wesentlich? 4. Welcher Konzeption folgt die Oldenburgsche Schulverpflegung (also nicht alleine dem Bau)? 5. Hat sich die Stadt Oldenburg an Beispielen anderer Städte orientiert? 6. Welche Verwaltungseinheiten waren bei der Konzeption beteiligt? 7. Gab es externe Beratungen oder Gutachten? Begründung: Die Gespräche der vergangenen Wochen und die verschieden zum Ausdruck gebrachten Anliegen von Eltern und SchulleiterInnen bezüglich der Schulmensen und ihres Betriebs illustrieren eine Problemsituation, die getrost als „verwirrend“ bezeichnet werden kann. Gerade (oder nur?) uns neuen Ratsmitgliedern fällt es schwer, neben der ohnehin komplizierten Thematik noch die verschiedenen Ansprüche einigermaßen objektiv abwägen zu können. Die Vorstellungen der Beteiligten und die Prämissen ihres Handelns (Preis oder Qualität oder Akzeptanz oder alles) weichen nicht selten erheblich voneinander ab. In dieser Situation geht es nicht ohne den inneren konzeptionellen Kompass, und da der neue Rat möglichst nicht den Entscheidungen des alten zuwider handeln sollte, wäre eine historische Aufarbeitung der oben gestellten Fragen für uns eine hervorragende Grundlage der weiteren Arbeit. Weiteres mündlich. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Tobias Frick
Antrag vom: 15.02.2007 Schulsozialarbeit Sehr geehrter Herr Schumacher, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Schulsozialarbeit – Wir bitten Sie, in der nächsten Sitzung des Schulausschusses Auskunft zu folgenden Fragen zu geben: 1. Wie viele Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen sind an Oldenburger Schulen beschäftigt? 2. An welchen Schulen? 3. Mit welchem Stundenumfang? 4. Aus welchen Mitteln werden sie bezahlt? 5. Ist ein Ausbau dieser Arbeit geplant? Begründung: Die Wertschätzung der Schulsozialarbeit ist in der allgemeinen Debatte gewachsen. Vor dem Hintergrund vielfältiger Probleme von Jugendlichen in ihrer Entwicklung und ihrer Bildungsbiografie wird die Schulsozialarbeit gerne als ein wichtiges Element beschrieben. Es scheint sich aber (wie so oft) der Anspruch bei weitem nicht in der tatsächlichen Ausstattung wider zu spiegeln. Die Stellen können von den Kommunen geschaffen werden, können aber auch vom Land als Projektstellen eingerichtet werden. Müssten wir uns nicht alle dafür einsetzen, dass das Land der Kommune hilft, für eine flächendeckende Versorgung mit Schulsozialarbeiterinnen und –arbeitern zu sorgen? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Tobias Frick
Antrag vom: 15.01.2007 Raumbelegung Schulzentrum Flötenteich. Stand und Prognose Sehr geehrter Herr Schumacher, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Raumbelegung Schulzentrum Flötenteich. Stand und Prognose – auf die Tagesordnung. Wir bitten für die nächste Sitzung des Schulausschusses um einen Bericht über die Raumbelegung am Schulzentrum am Flötenteich. Wie viele Schulklassen (IGS und Realschule Hochheider Weg) teilen sich wie viele allgemeine Klassenräume? Gibt es freie Kapazitäten, wie wird die mittelfristige Entwicklung erwartet? Begründung: Nach dem Wegfall der Orientierungsstufe wählen die Eltern die weiterführende Schulform für ihre Kinder. Der Trend geht dabei nach wie vor zu Gymnasien und IGSn, die Anmeldezahlen für Haupt- und Realschulen sind zurückgegangen. Um eine sich möglicherweise verstärkenden Nachfrage nach Plätzen an der IGS befriedigen zu können, müssen Kapazitäten genutzt oder gegebenenfalls geschaffen werden. Hierfür sollten natürlich die vor Ort vorhandenen Räume genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Tobias Frick
Antrag vom: 15.01.2007 Ergänzung der Elternbefragung bei der Anmeldung zu den weiterführenden Schulen im Jahr 2007 Sehr geehrter Herr Schumacher, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes -Ergänzung der Elternbefragung bei der Anmeldung zu den weiterführenden Schulen im Jahr 2007- Wir bitten die Verwaltung bei der Elternbefragung im Rahmen der Anmeldung zu den weiterführenden Schulen im Jahr 2007 folgende Punkte zu erfragen: – die gewünschte Schulform – die namentliche Nennung der gewünschten Schule – das Interesse an dem pädagogischen Konzept der gewählten Schulform, bzw. dessen Angebots Begründung: -Erfolgt mündlich-. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Stephan Friebel
Antrag vom: 15.01.2007 Situation von Schulkinder der Eltern, die ALG II beziehen Sehr geehrter Herr Schumacher, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Situation von Schulkinder der Eltern, die ALG II beziehen – Wir bitten für die nächste Sitzung des Schulausschusses um eine Stellungnahme der Verwaltung zu den in der Anlage beigefügten Anregungen der ALSO e.V. Begründung: Neben dem grundsätzlich kostenlosen Schulbesuch an allgemeinen Schulen kommen auf die Eltern bekanntermaßen weitere Kosten zu. Schulkinder, die in einer Bedarfsgemeinschaft nach ALG II leben sind hiervon genauso betroffen. Die ALSO beschreibt diese Situation aus der Perspektive der Betroffenen und fordert eine kommunalpolitisch organisierte Kompensation. Anlage 1. Schreiben der ALSO an alle Ratsmitglieder vom Januar 2.ALSO-„Aufklärungsschrift“ – November 2006. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Tobias Frick
Antrag vom: 13.04.2006 Baumaßnahmen der kath. Grundschule Eversten Sehr geehrter Herr Schumacher, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Baumaßnahmen der kath. Grundschule Eversten – auf die Tagesordnung. Wir bitten die Verwaltung um Stellungnahme zum Schreiben des Schulelternrates der kath. Grundschule Eversten. Insbesondere um Mitteilung, welche baulichen Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt geplant sind und um Darstellung der dementsprechenden Investitionsaufwendungen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Christiane Flemming-Schneider
Antrag vom: 17.03.2004 Ganztagsschulen in Oldenburg Sehr geehrte Frau Niggemann, die GRÜNE Ratsfraktion besteht auf ihrer Forderung, dass endlich eine politische Entscheidung darüber erfolgen muß, welche Schulen in Oldenburg zuerst neue Ganztagsschule werden sollen. Zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir deshalb um Berücksichtigung des nachfolgenden Beschlußvorschlages: Beschlußvorschlag: Die Stadt Oldenburg wird zunächst Haupt- und Sonderschulen zu Ganztagsschulen ausbauen. Erste Priorität haben die Haupt- und Realschule Osternburg, die Hauptschule Alexanderstraße und die Fröbelschule. Der Antrag der Realschule am Flötenteich wird zurückgestellt. Er steht auch in Konkurrenz mit dem Antrag der IGS Flötenteich auf Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe. Einer diesbezüglich noch ausstehenden Entscheidung des Rates darf auch keine Weise vorgegriffen werden. Der Rat behält sich alle weiteren Entscheidungen über Ganztagsschulen vor. Begründung: Ganztagsschulen sollen dazu verhelfen der sozialen Benachteiligung von Jugendlichen und Heranwachsenden entgegenzuwirken. Wir müssen deshalb vorrangig die Bildung und Betreuung der SchülerInnen von Haupt- und Sonderschulen unterstützen. Diesen Schulformen muß eine Priorität vor Realschulen und Gymnasien zukommen. Die vier genannten Schulen haben sich als Ganztagsschulen zum Schuljahr 2004/2005 beworben. Davon passen die drei ersten in die gewünschte Kategorie, die Realschule am Flötenteich nicht. Diese kann außerdem nur Ganztagsschule werden, wenn die Sek. II für die IGS Flötenteich abgelehnt werden sollte, denn für beide Angebote ist kein Raum. Die Politik hat über Ganztagsstandorte zu entscheiden und nicht die Verwaltung oder gar die Schulen selbst. Ein Beschluss ist also unumgänglich, auch wenn die Realisierung erst zum nächsten Schuljahr möglich werden sollte. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Anne Lück
Antrag vom: 25.02.2004 Ganztagsschulen in Oldenburg Sehr geehrte Frau Niggemann, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Berücksichtigung des nachfolgenden Änderungsantrages: Wir bitten die Verwaltung, dem Schulausschuss bereits in der März-Sitzung einen Beschlußvorschlag zur endgültigen Antragsstellung bezüglich der Ganztagsschulen vorzulegen. Begründung: Der endgültige Antrag muß bis Ende April bei der Genehmigungsstelle vorliegen und vorher vom Rat der Stadt verabschiedet werden. Im April findet jedoch keine Ratssitzung statt. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Anne Lück i. A. – K u l i s c h –
Antrag vom: 13.11.2003 Aufnahme Wiefelsteder Schüler an Oldenburger Gynasien Sehr geehrte Frau Niggemann, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Aufnahme Wiefelsteder Schüler an Oldenburger Gynasien – auf die Tagesordnung. In der Vorlage für die Schulausschusssitzung am 27.01.2003 zum Tagesordnungspunkt „Begrenzung der Zahl auswärtiger Schüler/Schülerinnen in den städtischen allgemeinbildenden Schulen“ weist die Verwaltung ausdrücklich darauf hin, dass die mit den Gemeinden Rastede und Wiefelstede getroffe-nen Vereinbarungen bestehen bleiben sollen. Die Begründung bezüglich der Gemeinde Wiefelstede lautet, sie habe kein eigenes Gymnasium und somit auch keine besonderen sprachlichen Angebote wie Latein und Französisch als 1. Fremdsprache. Aus der Zeitung mussten wir jetzt erfahren, dass die Stadt Oldenburg diese Vereinbarungen aufkün-digen will, trotz der begründeten Proteste der Gemeinde Wiefelstede. Nachfragen ergaben, dass der Gemeinde Wiefelstede sogar von der Stadt Oldenburg schon schrift-lich mitgeteilt worden ist, dass die Vereinbarung aufgekündigt werden wird. Dazu haben wir folgende Fragen: 1. Weshalb wurde der Schulausschuss nicht vorab über die Problematik informiert? 2. Wieviele Schülerinnen und Schüler speziell aus der Gemeinde Wiefelstede haben in den letzten 5 Jahren Oldenburger Gymnasien besucht und wie sah die Verteilung auf die einzelnen Schulen aus? 3. Welche Probleme (außer der Raumknappheit) sieht die Verwaltung bei Aufrechterhaltung der Vereinbarung, da diese doch kostendeckende Beiträge seitens der Gemeinde Wiefelstede vorsieht? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion – Anne Lück –
Antrag vom: 18.09.2003 Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Schulstrukturreform Sehr geehrte Frau Niggemann, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Schulstrukturreform – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, in die Arbeitsgruppe, die sich mit der Umsetzung der Stukturreform beschäftigt, auch einen Vertreter der Gesamtschulen aufzunehmen. Begründung: Aus der Einladung zur ersten Sitzung dieser Arbeitsgruppe ging deutlich hervor, dass sie ein Konzept erarbeiten soll, das „möglichst allen Bedarfen der weitergehenden Schulen gerecht wird“. Wir weisen mit Entschiedenheit darauf hin, dass es bedarfsgerechte Beschlüsse nur geben kann, wenn auch Vertreter aller weiterführenden Schulen in die Beratungen einbezogen werden. Es ist des-halb nicht nachvollziehbar, dass die Gesamtschulen der Stadt Oldenburg in besagter Arbeitsgruppe nicht vertreten sind, zumal die IGS Flötenteich die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe beantragt hat. Diese könnte, so die grundsätzliche Bewertung der Verwaltung in ihrem Bericht vom 18.06.03, „eine sinnvolle und bedarfsorientierte Bereicherung der Oldenburger Schullandschaft“ sein und „mit dazu beitragen, den allgemein erwarteten, verstärkten Bedarf an einer gymnasialen Schulbildung mit abzudecken und dadurch die Gymnasien des dreigliedrigen Schulsystems zu entlasten“. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion – Anne Lück –
Antrag vom: 09.07.2002 Momentane und zukünftige Personalsituation und Aufgabenverteilung Sehr geehrte Frau Niggemann, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Momentane und zukünftige Personalsituation und Aufgabenverteilung auf dem Hintergrund einer absoluten Einstellungssperre – Die Verwaltung wird gebeten, über die Personalsituation im Amt zu berichten, zum einen über den aktuellen Stand, zum anderen über die angesichts einer länger andauernden allgemeinen Einstel-lungssperre zu erwartende Entwicklung (Zeithorizont 2 bis 3 Jahre). Insbesondere soll auch dargelegt werden, welche Aufgaben im Amt jetzt und welche in Zukunft möglicherweise nicht mehr oder nicht mehr vollständig ausgeführt werden können. Es wird außerdem darum gebeten, die zuletzt angespro-chenen Aufgaben in einer Prioritätenliste aufzureihen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade i. A. – K u l i s c h –
Antrag vom: 06.05.2002 Lösungsvorschläge für einen Mensa- und Ruhebereich für das Gymnasium Eversten Sehr geehrte Frau Niggemann, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden Antra-ges: Beschlußvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, Lösungsvorschläge für einen Mensa- und Ruhebereich für das Gymnasium Eversten (offene Ganztagsschule im Sekundarbereich I) zu erarbeiten und dem Schulausschuss vorzulegen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Birgit Scheller i. A. – K u l i s c h –
Antrag vom: 17.04.2002 Situation im naturwissenschaftlichen Bereich des Gymnasiums Eversten Sehr geehrte Frau Niggemann, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die erneute Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Situation im naturwissenschaftlichen Bereich des Gymnasiums Eversten – auf die Tagesordnung. Wir bitten die Verwaltung um einen Sachstandsbericht, der u.a. folgende Fragen beantwortet: 1. Soll der Wunsch des Gymnasiums Berücksichtigung finden, den dringend nötigen Umbau des Chemieübungsraumes allen Baumaßnahmen voranzustellen? 2. Welche planerischen Schritte sieht die Verwaltung bezüglich der Lösung für den Fachbereich Biologie vor? 3. In welchem Zeitraum sollen alle Baumaßnahmen erfolgen? 4. Welche konkreten Lösungsvorschläge hat die Verwaltung für die Probleme „Mensa“ und „Ruhebereich“, die die Schule als Ganztagsschule durch die Verlegung des Biologiebereichs in die dafür vorgesehene Zone bekäme. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion – Anne Lück –