Bloherfelder Anger

Ausschuss für Stadtplanung und Bauen

Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 12.9.2022

„Grundsatzbeschlusses über die Einarbeitung klimagerechter Festsetzungen in Bebauungsplänen“ – Aufnahme von Festsetzungen zu Fahrradstellplätzen

Antrag:

Die Fraktionen Bündnis 90/die GRÜNEN und die SPD beantragen, den Grundsatzbeschluss um entsprechende Festsetzungen zur Schaffung von ausreichenden, sicheren und zugänglichen Fahrradstellplätzen zu ergänzen.

Erläuterung:

In der Vorlage zur Einarbeitung klimagerechter Festsetzungen in Bebauungsplänen vom 16.06.2022 werden keine Festsetzungen zum Radverkehr und zu Radabstellanlagen getroffen. Der Grundsatzbeschluss soll um entsprechende Festsetzungen zur Schaffung von ausreichenden, sicheren und zugänglichen Fahrradstellplätzen zu ergänzt werden.

Als ein Beispiel sei hier der Bebauungsplan N-777 E – Fliegerhorst/Alexanderstraße genannt. Die Textlichen Festsetzungen enthalten einen „Hinweis ohne Normcharakter“ zum Thema Fahrradabstellplätze.

Die Verwaltung möge prüfen, ob die Hinweise des unten abgebildeten „Hinweis ohne Normcharakter“ zu Fahrradstellplätzen in angepasster Form auch als verbindliche Festsetzung standardmäßig in neuen Bebauungsplänen aufgenommen werden können.

Mit besten Grüßen

f.d. Ratsfraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN                                                      f.d. SPD-Ratsfraktion

Ruth Drügemöller, Oliver Rohde,                                           Margrit Conty, Thomas Klein, Ulf Prange

Michael Wenzel, Nicolai Beerheide


Antrag vom 17.5.2022

Stadionneubau

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt eine*n Vertreter*in der Zulassungskommission der Deutschen Fußballliga in die kommende Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen einzuladen.

Begründung:

Bislang konnten die Bedingungen für eine drittligataugliche Spielstätte in einem Gremium des Oldenburger Rates nicht ausreichend und vollumfassend dargestellt und erörtert werden. Vollständige Informationen liegen den Ratsmitgliedern bis heute nicht vor.

Wir erhoffen uns von der Einladung weitere Erkenntnisse zu der Diskussion um einen Stadionneubau für Oldenburg für einen Abwägungsprozess. Da es um eine Investition von vielleicht 40 Millionen Euro und mehr gehen kann sind lückenlose Informationen elementar.

gez. Nicolai Beerheide, Oliver Rohde, Michael Wenzel, Ruth Drügemöller


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 10.3.2022

„Projekt – Lebensquartier Haarentor“

Beschlussvorschlag

In die Planungsentwürfe der Lindenprojekt GmbH, wie sie in der Sitzung des ASB am 17. Februar 2022 vorgestellt wurden, sollen die folgenden Punkte eingearbeitet werden. 

  • Reduzierung der Bebauung im rückwärtigen Teil

Die beiden Gebäude „Wohnen und Gewerbe“ sowie das Wohngebäude in Nähe des Regenrückhaltebeckens entfallen. Diese neuen Freiflächen werden als nicht bebaubar festgeschrieben.

Für den Wegfall dieser Gebäude kann eine 1-geschossige Aufstockung des Hauptgebäudes (Seniorenheim) geprüft werden.

Auf den nicht überbaubaren Flächen findet eine Neuanpflanzung für die gefällten Bäume statt. Die Standorte und die Art der Bepflanzung werden im vorhabenbezogenen  Bebauungsplan festgelegt.

Das Verkehrs- und Wegekonzept wird überarbeitet. Der Tiefgarageneingang kann verlegt werden, so dass ggf. auf die östliche Straße verzichtet werden kann.

  • Herstellung einer „grünen“ Verbindung der beiden anerkannten Biotope, Maßnahmen zur sozialen Quartiersentwicklung

Die vorhandenen drei Biotope werden durch nicht unterbrochene und begehbare Anpflanzungen in einem Grünbereich miteinander verbunden. Diese Grünverbindung ist langfristig sicher zu stellen. Zu den Gebäuden wird ein ausreichender Abstand gewahrt (Pufferzone). Der schützenswerte Altbaumbestand wird dauerhaft durch Festsetzung im vorhabenbezogenen  B-Plan gesichert.

Das Konzept zur sozialen Quartiersentwicklung muss genauer beschrieben werden. So sind z.B. öffentliche Plätze zur Begegnung mit Sitzbänken, Spiel- oder Fitnessgeräten und umgebenden Bäumen vorzusehen.

  • Standort des auf dem Gelände geplanten Kindergartens

Der Außenbereich des geplanten Kindergartens parallel zum Schützenweg scheint nicht optimal geeignet zu sein, da die spielenden Kinder damit dem Lärm und der Abgasbelastung des Verkehrs ausgesetzt wären. Aus Sicht der Fraktionen könnte hierfür ggf. ein besser geeigneter Platz angestrebt werden (bspw.  in dem geschützten Innenbereich des Quartiers).

  • Wohnturm

Der Wohnturm sollte zumindest in den oberen Stockwerken mit Holz gebaut sein, besser ist eine komplette Holzbauweise. Eine Dachbegrünung ist vorzusehen. Die in dem Wohnturm entstehenden Räumlichkeiten sollten in Richtung Autobahn für Nutzungsräume- und in Richtung Schützenweg für Wohnräume ausgerichtet sein.

  • Sicherung der Sozialquote

Die Verteilung der preisgebundenen (Sozial-)Wohnungen auf die unterschiedlichen zu Wohnzwecken dienenden Gebäude muss eindeutig festgeschrieben sein. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass in allen Gebäuden mit Wohnzwecken bezahlbarer Wohnraum geplant wird.

Zusätzlich muss sichergestellt sein, dass die Größe und die Anteile der preisgebundenen Wohnungen unterschiedliche Wohnanforderungen berücksichtigt; z.B. 50 % Alleinlebende, 25 % 2-Personen Haushalte, 25 % Familienhaushalte. Ggf. kann durch die Bauweise die Voraussetzung geschaffen werden, die Wohnungen an sich verändernde Lebenssituationen durch Zusammenlegung/Trennung einzelner Wohnungen anpassen zu können. 

  • Entwicklung eines Konzeptes zur Regenrückhaltung

Durch die Bebauung wird der Versiegelungsgrad des Areals deutlich erhöht. Deshalb muss ein belastbares Konzept zur Regenrückhaltung erstellt werden; beispielsweise ein Konzept mit Zisternen oder ähnlichen Lösungen, um beispielsweise Möglichkeiten für Bewässerungen im Sommer zu schaffen (Stichwort „Schwammquartier).

  • Festschreibung des Energiestandards der neu errichteten Gebäude

Um eine nachhaltige Bauweise zu gewährleisten, muss der zum Zeitpunkt des Baubeginns gültige bestmögliche Energiestandard verbindlich festgeschrieben werden, mindestens aber der heutige Standard KfW 40+.

  • Wärmekonzept

Für das Baugebiet muss ein Wärmekonzept erarbeitet werden. Fossile Brennstoffe wie Kohle, Öl und Gas dürfen nicht für Heizzwecke eingesetzt werden. Ein kaltes Nahwärmenetz mit Nutzung der Erdwärme ermöglicht auch im Sommer eine Kühlung der Gebäude, was insbesondere im Hinblick auf die Pflegeeinrichtung von Bedeutung ist. Ein kaltes Nahwärmenetz kann künftig auch über die Versorgung des geplanten Areals hinaus ausgebaut werden.

  • Verkehrskonzept

Das Quartier soll als verkehrsarmes Areal mit einem niedrigen Stellplatzschlüssel (0,6) errichtet werden. Für das Quartier ist ebenfalls ein Mobilitätskonzept zu erstellen. Hier müssen alternative Bedienungsformen bzw. Verkehrsmittel mit eingeplant werden (z.B. Car-Sharing, Pool-Fahrzeuge, Fahrrad-stationen, Pool-Lastenräder…) Größere Parkplätze sollen mit einem Solarzellen-Dach und Ladesäulen für die E-Mobilität ausgestattet werden.

Die geplanten Straßen und Parkplätze sollen mit heimischen Heckenpflanzen bzw. mit hochwertigem Baumbestand bepflanzt werden.

Das Verkehrskonzept muss zudem insbesondere die Frage beantworten, wie Parksuchverkehre im Quartier minimiert und wie die verkehrliche Erschließung des Bauvorhabens sichergestellt wird.

Für die Kindertagesstätte muss ein Konzept gegen sog. Elterntaxis erstellt werden.

Begründung:         

Die angestrebte Umnutzung und Bebauung des ehemaligen Diakoniegeländes bietet die Chance, inmitten der Stadt ein neues urbanes Zentrum zu entwickeln. Anforderungen an die Wohn- und Lebensqualität sollte daher aktuellen Standards entsprechen und künftige Standards möglichst antizipieren. Neben der Schaffung attraktiver Wohn- und Pflegeplätze muss sichergestellt werden, dass auch das direkte Wohnumfeld eine hohe Aufenthaltsqualität erhält. Hier sollen Menschen aller Altersgruppen gemeinsam leben und zudem ein enger Austausch mit der in der Umgebung lebenden Bevölkerung ermöglicht werden. Dies soll erreicht werden, indem ein für alle gesellschaftlichen Gruppen attraktives Wohn- und Aufenthaltsumfeld geschaffen wird. Das Wohnumfeld muss Räume für Menschen mit Beeinträchtigungen, für Familien mit Kindern und auch für alte, pflegebedürftge Menschen bieten.  Zur Schaffung einer hohen Wohn- und Aufenthaltsqualität müssen auf dem Gelände ausreichend Grünflächen vorhanden sein. Die Biotope auf dem Gelände müssen dauerhaft erhalten bleiben.

Mit den aufgestellten Änderungsforderungen ist gegenüber der bisherigen Grobplanung sichergestellt, dass dauerhafte Begegnungsstätten im Quartier geschaffen werden. Ein derart gestaltetes Quartier mit hohen Grünflächenanteilen, offen gestalteten Räumen zur Begegnung und einer klimaneutralen Wärme- und Kälteversorgung kann das Quartier attraktiv gestaltet werden und und sichert langfristig ein lebendiges generationenübergreifendes Miteinander der dort lebenden Menschen.

für die SPD-Fraktion                                                           für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Margrit Conty, Thomas Klein, Bettina Unruh                      Nicolai Beerheide, Ruth Drügemöller, Oliver Rohde, Michael Wenzel


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 2.3.2022

Baugebiet Schramperweg B-Plan 264

Beschlussvorschlag:

Im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Baugebiet B-Plan 264 östlich Schramperweg sollen folgende Aspekte bei der weiteren Planung und in den Grundzügen der Planung berücksichtigt werden:

  • Energieeffiziente Bauausführung für alle neuen Gebäude in dem Gebiet mindestens im KfW 40 Standard oder einem vergleichbaren besseren Standard.
  • Planung von Doppelhäusern, Reihenhäusern bzw. Mehrfamilienhäuser. Einfamilienhäuser sind überwiegend in geschlossener Bauweise zu planen.
  • Planung von Ladestationen für E-Mobilität, insbesondere bei Reihen- und Mehrfamilienhäusern, bei denen die Bewohner*innen nicht immer über einen eigenen Parkplatz verfügen.
  • Ausschluss fossiler Brennstoffe zur Beheizung der Gebäude und Vorlage eines Konzeptes zur klimaneutralen Restwärmeversorgung des Baugebietes
  • Anlage eines breiten öffentlichen Grünstreifens zur angrenzenden Weidefläche, die offenbar auch Rastplatz für Gänse ist.
  • Sicherung der zu erhaltenden angrenzenden Waldfläche.

Begründung: 

Energieeffiziente Gebäude sind eine Voraussetzung für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung. Daher ist ein möglichst hoher Effizienzstandard anzustreben. Grundsätzlich sind Doppelhäuser, Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser energie- und flächensparender als freistehende Einfamilienhäuser.

Damit das neue Quartier zukunftsfähig ist, soll die Restwärmeversorgung ohne den Einsatz fossiler Brennstoffe wie Öl und Gas erfolgen. Im B-Planverfahren können fossile Brennstoffe explizit ausgeschlossen werden (sh. Anlage „Verbot fossiler Brennstoffe in neuen Baugebieten“). Bei einem Verbot fossiler Brennstoffe sollte parallel zum B-Plan ein Wärmekonzept vorgelegt werden. Dafür ist die Erarbeitung eines Konzeptes für die Erschließung von erneuerbaren Wärmequellen erforderlich.

Im Rahmen der B-Planung-Änderung ist aus Gründen des Naturschutzes außerdem ein breiter mit heimischen Gehölzen zu bepflanzender Grünstreifen zur angrenzenden Grünfläche (Weide) einzuplanen.

Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN                                      SPD-Ratsfraktion

Ruth Drügemöller, Nicolai Beerheide,                                            Thomas Klein, Margrit Conty, Bettina Unruh

Michael Wenzel, Oliver Rohde


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 28.2.2022

Erstellung einer Wärmeplanung für Neubaugebiete

Beschlussvorschlag: 

Für neue Baugebiete werden künftig Wärmeversorgungskonzepte erstellt, die eine klimaneutrale Wärmeversorgung ohne den Einsatz fossiler Brennstoffe wie Öl und Gas vorsehen.  Von Investoren ist bei jeder neuen Planung darzulegen, wie die Baugebiete klimaneutral mit Wärme versorgt werden sollen. Zur Unterstützung der klimaneutralen Wärmeversorgung müssen die Gebäude in einem hohen energetischen Standard (zurzeit mindestens KfW 40 plus) errichtet werden.

Zur Begründung: 

Die Stadt Oldenburg hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu sein. In einer klimaneutralen Stadt können Wohn- und Gewerbebauten nicht mehr mit fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas beheizt werden. Viele Kommunen in Niedersachsen schließen schon heute die Verwendung fossiler Brennstoffe für die Wärmeerzeugung in neuen Baugebieten aus.  In Niederlanden und Dänemark werden schon seit Jahren keine Gasleitungen mehr in neue Baugebiete verlegt. Für die Erreichung der Klimaschutzziele von Bund, Ländern und Kommunen muss auf den Einsatz fossiler Brennstoffe zur Wärmeerzeugung künftig verzichtet werden.

Kalte Nahwärme für Heizung und Kühlung

Als klimaneutrale Wärmesysteme kommen in erster Linie strombetriebene Wärmepumpen in Betracht, die als Wärmequellen Solarthermie, Geothermie, Wasser, Luft oder auch Abwärme aus Gewerbebetrieben nutzen. Für die Wärmeversorgung energieeffizienter Neubauten (KfW 40 Standard) bietet sich die sogenannte kalte Nahwärme explizit an. Diese Gebäude können mit geringen Vorlauftemperaturen beheizt und mit der kalten Nahwärme auch im Sommer gekühlt werden. Die Wärme- bzw. Kälteversorgung der Gebäude kann individuell oder auch über ein zentrales Netz erfolgen. Welches System jeweils am günstigsten eingesetzt werden kann, muss in einer Wärmeplanung, die für jedes neue Baugebiet erstellt wird, geprüft werden.

Mittelfristig muss die gesamte Wärmeinfrastruktur in den Kommunen auf klimaneutrale Systeme umgebaut werden. Mehr als 90 Prozent des Gebäudebestandes in Deutschland werden derzeit mit Gas oder Öl beheizt. Gerade in neuen Baugebieten sollte ab sofort eine klimaneutrale Wärmeversorgung eingeplant werden, die auch als Beispiel für den Umbau der Wärmeversorgung in Bestandsgebieten dienen kann.

f.d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN                                f.d. SPD-Ratsfraktion

Ruth Drügemöller, Michael Wenzel, Nikolai Beerheide              Bettina Unruh, Margrit Conty, Thomas Klein

Oliver Rohde


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 11.2.2022

Beantragung der Verlängerung des Förderzeitraums für das Sanierungsgebiet Kreyenbrück-Nord

Beschlussvorschlag: 

Die Verwaltung wird gebeten, beim Amt für regionale Landesentwicklung eine Verlängerung des Förderprogramms „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Oldenburg – Kreyenbrück Nord“, um weitere zwei Jahre zu beantragen. Die Oldenburger Mitglieder des Landtags werden gebeten, sich bei der Landesregierung und dem Amt für regionale Landesentwicklung ebenfalls für eine Verlängerung einzusetzen.

Begründung:

In der Verwaltungsvorlage 21/0916 in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen am 16.12.2021 (TOP 12.3) führt die Verwaltung auf S. 2 der Vorlage aus:

„Die Sanierung soll mit den Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen möglichst frühzeitig erörtert werden. Die Betroffenen sollen zur Mitwirkung bei der Sanierung und zur Durchführung der erforderlichen baulichen Maßnahmen angeregt und hierbei im Rahmen des Möglichen beraten werden“.

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie konnte der Sanierungsbeirat Kreyenbrück nur eingeschränkt tagen. Sitzungen mussten zum Infektionsschutz kurzfristig abgesagt werden. So konnten die Sanierungsmaßnahmen mit den Eigentümern, Mietern und weiteren Betroffenen nicht ausreichend beraten werden. Die letzte Sitzung des Sanierungsbeirates fand lediglich online statt. Auch wenn ein Online-Format besser als ein Ausfall der Sitzung ist, so konnten wesentliche Bewohner*innen des Sanierungsgebiets sich bei der Beteiligung zu Recht ausgeschlossen fühlen.

Die Corona-Pandemie beeinträchtigt also maßgeblich die essenzielle Bürgerbeteiligung im Sanierungsbeirat. Dabei drängt in dem Sanierungsgebiet die Zeit. Maßnahmen, die bis zum 31.12.2023 nicht abgeschlossen sind, werden nicht mehr gefördert. Hinzu kommt, dass aufgrund der derzeitigen Verschiebungen im Baubereich es zu erheblichen Verzögerungen beim Maßnahmenbeginn kommen kann.

d. Ratsfraktion B90/Die Grünen                                         f. d. Ratsfraktion SPD

gez. Nicolai Beerheide                                                       gez. Thomas Klein


Anfrage vom 30.11.2021

Sanierungsbeiräte und –gebiete in Oldenburg

In der Stadt Oldenburg gibt es einige Sanierungsgebiete, die auf die individuellen Herausforderungen in den Stadtteilen oder Stadtbereichen Lösungen finden sollen. Ein wichtiges Element ist hierbei die Bürger*innen-Beteiligung mithilfe der Sanierungsbeiräte.

Die Sitzungen der Sanierungsbeiräte sind aber ebenfalls von den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie betroffen. Zunächst konnte beispielsweise der Sanierungsbeirat in Kreyenbrück in 2020 und 2021 nicht alle Sitzungen durchführen.

Um einen besseren Überblick über den Stand in den Sanierungsgebieten zu bekommen, möchten wir die Verwaltung daher um Auskunft zu folgenden Fragen bitten:

  1. Welche Sanierungsgebiete in Oldenburg gibt es?
  2. Welche werden von einem Sanierungsbeirat begleitet, wer sind die Mitglieder (Institutionen) in den Sanierungsbeiräten? Wie oft tagten die Sanierungsbeiräte in 2020 und 2021?
  3. Wie lange ist die Laufzeit und wie hoch das Fördervolumen der jeweiligen Sanierungsgebiete? Wie hoch ist das noch verfügbare Fördervolumen?
  4. Welche Projekte wurden in den Sanierungsbeiräten bereits beendet, begonnen (Planung) oder befinden sich in der Umsetzung?

gez. Nicolai Beerheide, Ruth Drügemöller, Oliver Rohde, Michael Wenzel


Anfrage vom 30.11.2021

Ehemaliges Finanzamt-Gelände

Laut Schreiben des Niedersächsischen Finanzministers Reinhold Hilbers, besteht die Möglichkeit für Träger öffentlicher Belange das Grundstück des ehemaligen Finanzamtes bevorrechtigt zu erwerben. Die Stadt Oldenburg und Ihre Behörden sind selbst Träger öffentlicher Belange und damit berechtigt das Grundstück zu erwerben. Laut Schreiben des Niedersächsischen Finanzministers muss dies für Zwecke öffentlicher Aufgaben geschehen.

Daher möchten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen bitten:

  1. Welche „Zwecke öffentlicher Aufgaben“ fallen darunter bzw. fallen nicht darunter?
  2. Ist eine Mischung von verschiedenen Zwecken möglich? Bspw. der Bau eines Gebäudes für eine Behörde und eines Kindergartens oder einer Kindertagesstätte? (Die Nutzung als parkähnliche Freifläche?)
  3. Liegt der Stadt der gutachterlich festgestellte Verkehrswert vor? Wenn ja, wie hoch ist dieser?
  4. Gibt es seitens der Verwaltung bereits Planungen, dort in einem Gebäude einen Teil der Verwaltung unterzubringen? Gibt es andere Pläne zur Nutzung seitens der Stadt?

gez. Nicolai Beerheide, Ruth Drügemöller, Oliver Rohde, Michael Wenzel


gemeinsamer Antrag GRÜNE/SPD vom 29.11.2021

Bebauungsplan 289: Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, für das gesamte Gebiet des Bebauungsplanes 289 (vom 10.03.1973) eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zu verhängen.

Begründung:

Für den Bebauungsplan 289 wurde bereits am 18.02.2021 ein Beschluss zur Einleitung des 1. Änderungsverfahrens gefasst, u.a. mit dem Ziel die Nachverdichtung in dem Gebiet maßvoll verträglich gestalten zu können. Im Bebauungsplan 289 aus dem Jahr 1973 ist hier ein Reines Wohngebiet mit einer zulässigen zweigeschossigen Bebauung festgesetzt.

Im Bereich Yorckstraße, (die mit drei eingeschossigen Einfamilienhäusern Nrn. 21, 23, ??  Bestandteil des B-Planes ist), befindet sich insgesamt jedoch ganz überwiegend eine niedrige eingeschossige Bebauung. Das Grundstück Yorckstraße 21 wurde nun von einem Investor erworben, der hier eine zweigeschossige Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus plant. Diese geplante Bebauung fügt sich keinesfalls in die vorhandene Siedlungsstruktur ein. Dieses Vorhaben ist genehmigungspflichtig.

Eine zusätzliche dichte zweigeschossige Bebauung weiterer Grundstücke mit Mehrfamilienhäusern würde den Gebietscharakter negativ verändern und lässt befürchten, dass die Grundfläche allein für die zusätzlich erforderlichen Stellplätze, Nebenanlagen und Zufahrtswege hochgradig versiegelt wird. Neben der Vernichtung von offenem Boden muss die Regenwasserversickerung bzw. -ableitung auch bei Starkregenfällen sichergestellt sein.

Um weitere Bauvorhaben im Planbereich mit einer gebietsuntypischen Verdichtung, Gebäudehöhe und hohem Versiegelungsgrad auszuschließen, sollte parallel zum 1. Änderungsverfahren eine Veränderungssperre erlassen werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die eigentliche Planungsabsicht durch die faktische Bebauung unterlaufen wird. Dem Umgebungsschutz in diesem Wohngebiet kann aus unserer Sicht nur Rechnung getragen werden, wenn durch eine Veränderungssperre unerwünschte bauliche Entwicklungen verhindert werden.

Wir vertreten die Position, dass damit mehr Planungssicherheit für alle Beteiligten geschaffen wird. Auch potentielle Investoren erhalten damit von vornherein klare Planungsvorgaben.

gez. Ingrid Kruse, Ruth Drügemöller


Antrag vom 16.9.2021

Grundsatzbeschluss über die Einarbeitung klimagerechter Festsetzungen in Bebauungsplänen

Beschlussvorschlag:

Bei der Aufstellung von neuen oder der Änderung bereits bestehender Bebauungspläne wird die Verwaltung beauftragt, im Sinne des Klimaschutzes sowie der Klimaanpassung Festsetzungen gemäß eines vom Rat beschlossenen Muster-Festsetzungskataloges grundsätzlich zu prüfen und einzuarbeiten. Sollte sich im jeweiligen Einzelfall eine Berücksichtigung aus Sicht der Verwaltung nicht empfehlen, insbesondere bei der Überarbeitung von bestehenden Bebauungsplänen, ist dieses im Rahmen der Beratung über die Auslegungsbeschlüsse dem Rat schriftlich darzulegen.

Der von der Verwaltung in der Juli-Sitzung vorgelegte Muster-Festsetzungskatalog wird zur weiteren Beratung in eine von der Verwaltung fachlich begleitete Arbeitsgruppe aller Fraktionen und Gruppen verwiesen. Diese nimmt ihre Arbeit im November auf.

Begründung: 

Die Beratungen zur Änderung des Bebauungsplanes S-513 (Meerkamp/Mittagsweg) machten deutlich, dass bei der Überarbeitung bestehender Bebauungspläne Aspekte des Klimaschutzes bzw. der Klimaanpassung noch nicht ausreichend Berücksichtigung finden.

Zum Erreichen der Klimaneutralität wird es unerlässlich sein, dass neben zeitgemäßen neuen Bebauungsplänen die bereits bestehenden Bebauungspläne überarbeitet und entsprechende Festsetzungen getroffen werden, die im Falle eines Neubaus schließlich Anwendung finden. Da die Stadtverwaltung vonseiten des Rates ohnehin damit beauftragt wurde, gut zwei Dutzend B-Pläne aus stadtgestalterischen Gründen zu überarbeiten, halten wir es für richtig, die beiden Zielvorstellungen jetzt zu bündeln, um den Verfahrensaufwand insgesamt zu verringern.

Der von der Verwaltung in der Juli-Sitzung vorgelegte Entwurf eines Muster-Festsetzungskataloges bietet aus Sicht unserer Fraktion eine gute Grundlage für die Erarbeitung eines finalen Muster-Festsetzungskataloges. Da jedoch einzelne Aspekte und deren Details noch einer weiteren Beratung und Ausgestaltung bedürfen, sollte aus unserer Sicht eine hierfür benötigte konzentrierte Beratung innerhalb einer zu gründenden Arbeitsgruppe fortgeführt werden sollen. 

gez. Kerstin Rhode-Fauerbach, Sebastian Beer


Antrag vom 15.7.2021

Sicherung eines planerischen Korridors für den sog. „Fleiweg

Neuer Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, bei etwaigen Änderungsabsichten des Bebauungsplanes 654 C einen Korridor für eine mögliche Unterführung für den Fuß- und Radverkehr mittels Aufstellung eines separaten Bebauungsplanes sicherzustellen.

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt im Fall einer Bauvoranfrage, die das Ziel verfolgt, eine bauliche Veränderung im Planbereich solch eines Korridors vorzunehmen, dem Rat einen Beschlussvorschlag zur Änderung des geltenden Bebauungsplanes bzw. der Aufstellung eines separaten Bebauungsplanes vorzulegen.

Ergänzte Begründung:

Die Umsetzung des sog. „Fleiweges“ hat zwar mit Blick auf etliche andere kostenintensive und den Mobilitätswandel stärker vorantreibende Infrastrukturmaßnahmen (bspw. Ausbau der Radroute Nord oder Komplettierung der Radroute Süd) nicht die Priorität, die sich der Initiator gerne wünscht. Aus Sicht der Grünen-Ratsfraktion ist die Idee jedoch für sich betrachtet städtebaulich sinnvoll und sollte daher im Zusammenhang mit einer weiteren Entwicklung des Quartiers nördlich der Bahnlinie geplant und umgesetzt werden.

Um das Potenzial bis dahin zu wahren, sollte obiger Beschluss bezüglich einer möglichen baulichen Veränderung im aktuell geltenden Bebauungsplan 654 C bzw. hinsichtlich einer von städtischer Seite angestrebten Änderung des Bebauungsplanes erfolgen.

Die Einschätzung der Verwaltung, dass vor der Beschlussfassung zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes bereits eine Trassenuntersuchung erfolgen müsste, können wir in der Form nicht teilen. Aufgrund der auf der Nordseite der Bahnlinie befindlichen Bebauung ergibt sich der Geltungsbereich des dann aufzustellenden Bebauungsplanes bereits (siehe auch Rahmenplan Alte Fleiwa), so dass eine konkrete Trassenuntersuchung im Laufe des weiteren Verfahrens erfolgen könnte.

gez. Sebastian Beer, Kerstin Rhode-Fauerbach


Antrag vom 15.7.2021

Erhaltungssatzung für das Gebiet „Friedrich-August-Platz“ auf den Weg

Beschlussvorschlag:

Die Begründung zur Erhaltungssatzung wird in zwei Aspekten geändert.

1)           Die unter „Dächer und Dachaufbauten“ bisher gewählte Formulierung

Möglichkeit von sich klar unterordnenden Solaranlagen auf der platzabgewandten Dachseite und auf Dächern von Nebenanlagen“ (alt)

wird stets wie folgt neu gefasst:

Möglichkeit von Solaranlagen auf beiden Dachseiten und auf Dächern von Nebenanlagen“ (neu)

2a)         Die unter A) bisher gewählte Formulierung  „gemeinsame Bauflucht zur Platzseite“ (alt)

wird wie folgt neu gefasst:

„gemeinsame Bauflucht zur Platzseite; eine Abweichung von bis zu 16cm aufgrund einer Dämmung der Fassade ist gestattet“ (neu)

2b)         Die unter B) und C) bisher gewählte Formulierung „Einhaltung der vorderen Bauflucht der Hauptgebäude“ (alt)

wird wie folgt neu gefasst:

Einhaltung der vorderen Bauflucht der Hauptgebäude; eine Abweichung von bis zu 16cm aufgrund einer Dämmung der Fassade ist gestattet“ (neu)

Begründung:

Mit diesen Änderungen verfolgen wir die Absicht, die bereits benannten und von uns geteilten Ziele der Erhaltungssatzung mit den Zielen des Klimaschutzes in Einklang zu bringen. In diesem Sinne sollten die bisher gewählten Restriktionen bezüglich des Aufbringens von Photovoltaikanlagen sowie einer Fassadendämmung gestrichen bzw. gelockert werden.

gez. Sebastian Beer, Kerstin Rhode-Fauerbach


Antrag vom 1. 7.2021

Solarpark in Tweelbäke

Die Windwärts Energie GmbH plant zusammen mit einem Landwirt aus Osternburg, in Tweelbäke auf einer Fläche von ca. 12 ha einen Flächen-Photovoltaik-Park mit einer Leistung von 14 Megawatt und integrierten Blühflächen direkt an der A 29 zu errichten. Weitere 2 ha sollen für eine Ausgleichs-maßnahme genutzt werden. Zu diesem Zweck möchte die GmbH städtische Flächen in der Größe von ca. 9 ha für eine Vertragslaufzeit von 30 Jahren pachten.

Es handelt sich um folgende Flurstücke:

Flur 13 – 473/61

Flur 11 – 2139/17, 2289/18, 2295/18, 2288/18, 2294/18

Ein Teil dieser Flächen befindet sich in der Bauverbotszone (40 m) der A 29. Sofern die Autobahn GmbH die Bebauung dieses Abschnitts genehmigt, würde sich der Projektbereich um ca. 2 – 3 ha vergrößern. Dieses wäre im Laufe des Bauleitverfahrens zu klären.

Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Zum Zeitpunkt der Präsentation des Gewerbeflächenentwicklungskonzepts (S. 84) befanden sich alle in Rede stehenden Flächen noch in privatem Besitz. Wann wurden die nun mehr städtischen Flächen von der Stadt erworben, zu welchem Preis und vor allem zu welchem Zweck?
  2. Aus welchen Gründen wurde die Anfrage der Windwärts GmbH bisher von der Verwaltung abgelehnt?
  3. Welche Abteilungen waren mit der Prüfung der Sache betraut und wer hat die Entscheidung getroffen?
  4. Welche konkreten Planungen gibt es verwaltungsseitig für die betroffenen Flächen?
  5. Welche Einschränkungen in der Nutzbarkeit der genannten Flächen sind aufgrund der angrenzenden Autobahn gegeben?

Wir bitten darum, die Windwärts Energie GmbH in die September-Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-förderung einzuladen, um ihr Projekt dort vorzustellen.

Begründung:

Oldenburg strebt schnellstmögliche CO2-Neutralität an. Das o. g. Projekt würde dieses Ziel unterstützen und zur Zielerreichung beitragen. Da angrenzend bereits ein PV-Park besteht und hierdurch die erforderlichen und belastbaren Anschlüsse vorhanden sind, wären diese Flächen, zumindest aus Sicht des Investors, für das Projekt ideal geeignet.

Da die Flächen an die Autobahn angrenzen, erscheint uns eine anderweitige Nutzung durchaus schwierig. Sofern kurz- oder mittelfristige keine andere Nutzung vorgesehen ist, zu der es darüber hinaus keine Flächenalternativen gibt, könnte dieses Projekt eine sinnvolle Zwischennutzung sein, zumal die Flächen lediglich verpachtet wären und der Stadt somit langfristig wieder zur Verfügung stünden.

gez. Sebastian Beer, Kerstin Rhode-Fauerbach


Antrag vom 29.6.2021

Sicherung eines planerischen Korridors für den sog. „Fleiweg“

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, bei etwaigen Änderungsabsichten des Bebauungsplanes 654 C einen Korridor für eine mögliche Unterführung für den Fuß- und Radverkehr planerisch einzuarbeiten.

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt im Fall einer Bauvoranfrage, die das Ziel verfolgt, eine bauliche Veränderung im Planbereich solch eines Korridors vorzunehmen, dem Rat einen Beschlussvorschlag zur Änderung des geltenden und o.g. Bebauungsplanes vorzulegen.

Begründung:

Die Umsetzung des sog. „Fleiweges“ hat zwar mit Blick auf etliche andere kostenintensive und den Mobilitätswandel stärker vorantreibende Infrastrukturmaßnahmen (bspw. Ausbau der Radroute Nord oder Komplettierung der Radroute Süd) nicht die Priorität, die sich der Initiator gerne wünscht. Aus Sicht der Grünen-Ratsfraktion ist die Idee jedoch für sich betrachtet städtebaulich sinnvoll und sollte daher im Zusammenhang mit einer weiteren Entwicklung des Quartiers nördlich der Bahnlinie geplant und umgesetzt werden.

Um das Potenzial bis dahin zu wahren, sollte obiger Beschluss bezüglich einer möglichen baulichen Veränderung im aktuell geltenden Bebauungsplan 654 C bzw. hinsichtlich einer von städtischer Seite angestrebten Änderung des Bebauungsplanes erfolgen.

gez. Sebastian Beer, Kerstin Rhode-Fauerbach


Anfrage vom 22.5.2021

Denkmalschutzstatus Jahnhalle

Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung nachfolgender Fragen:

1) Verhält es sich so, wie von Dr. Holger Arensdorf vorgetragen, dass der Gebäudekomplex Jahnhalle (Turnhalle nebst neoklassizistischem Vorderbau) weiterhin unter Denkmalschutz steht?

2) Bezog sich die mehrfach vorgetragene Absicht der Stadtverwaltung, den Denkmalschutz für die Jahnhalle aufheben zu lassen, auf den gesamten Gebäudekomplex oder nur auf die Turnhalle?

Anmerkung: Ich war bisher davon ausgegangen, dass wir ausschließlich über den Hallenteil sprechen.

3) Wäre es für den Fall, dass der Status eines Baudenkmals ausschließlich für den Gebäudekomplex insgesamt besteht, möglich, den Status auf den Vorderbau zu reduzieren bzw. sollte der Status bereits aufgehoben sein, ihn allein für den Vorderbau wieder auszusprechen?

4) Teilt die Stadtverwaltung die Meinung meiner Fraktion, den Vorderbau zu erhalten und in eine neue Bebauung zu integrieren?

5) Wie beurteilt das Rechtsamt die in der Berichterstattung erwähnten Urteile und deren Auswirkungen auf unseren Sachverhalt für den Fall, dass der Vorderbau bzw. der Gebäudekomplex weiterhin unter Denkmalschutz steht?

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 20.5.2021

Grundsatzbeschluss über die Einarbeitung klimagerechter Festsetzungen in Bebauungsplänen

Beschlussvorschlag:

Im Rahmen der Bauleitplanung bzw. bei der Aufstellung von neuen oder der Änderung bereits bestehender Bebauungspläne wird die Verwaltung beauftragt, im Sinne des Klimaschutzes sowie der Klimaanpassung folgende Bauvorschriften bzw. Festsetzungen grundsätzlich zu prüfen und einzuarbeiten. Sollte sich im jeweiligen Einzelfall eine Berücksichtigung aus Sicht der Verwaltung nicht empfehlen, insbesondere bei der Überarbeitung von bestehenden Bebauungsplänen, ist dieses im Rahmen der Beratung über die Auslegungsbeschlüsse schriftlich darzulegen.

Die Bauvorschriften bzw. Festsetzungen lauten:

  • Festsetzung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung mit dem Ziel einer optimierten Kompaktheit

 

  • Festsetzung der Bauweise, der überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, der Baugrenze, der Baukörperstellung, der Traufhöhe und zu den Nebenanlagen; Festsetzungen zur Bepflanzung (bspw. standortgerechten heimische Baum- und Straucharten je m² versiegelter Fläche) mit dem Ziel einer optimierten Orientierung und einer geringen gegenseitigen Verschattung (Möglichkeit der Anwendung passiver Solarenergienutzung)

 

  • Festsetzung von Versorgungsflächen, -anlagen und -leitungen mit dem Ziel der Option der Nahwärmeversorgung

 

  • Festsetzung von Gebieten mit eingeschränkter Verwendung von Brennstoffen (Immissionsschutz durch Verbrennungsverbote) mit dem Ziel der Luftreinhaltung

 

  • Festsetzung von Gebieten, in denen bauliche Maßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien getroffen werden müssen (Solarenergie)

 

  • Hinweis auf den baulichen Standard und den Einsatz erneuerbarer Energien mit dem Ziel der Reduzierung von Schadstoffen auf lokaler Ebene

 

  • Dachgestaltung, Fassadengestaltung, Gebäudetiefe mit dem Ziel der optimierten Kompaktheit und der besseren aktiven und passiven Nutzung der Solarenergie

 

Begründung:

Die Beratungen zur Änderung des Bebauungsplanes S-513 (Meerkamp/Mittagsweg) im Rahmen der letzten Sitzung machten deutlich, dass bei der Überarbeitung bestehender Bebauungspläne Aspekte des Klimaschutzes bzw. der Klimaanpassung noch nicht ausreichend Berücksichtigung finden. In der gleichen Sitzung wurde aber auch der Satzungsbeschluss zum neu aufgestellten Bebauungsplan S-745 B (östlich Am Bahndamm/nördlich Gerhard-Stalling-Straße) gefasst, der im Gegensatz zum o.g. B-Plan viele der aus unserer Sicht wünschenswerten Festsetzungen enthält und somit auch aufzeigt, was möglich sein kann.

Zum Erreichen der Klimaneutralität wird es unerlässlich sein, dass die bereits bestehenden Bebauungspläne überarbeitet und entsprechende Festsetzungen getroffen werden, die im Falle eines Neubaus schließlich Anwendung finden. Da die Stadtverwaltung vonseiten des Rates ohnehin damit beauftragt wurde, gut zwei Dutzend B-Pläne aus stadtgestalterischen Gründen zu überarbeiten, halten wir es für richtig, die beiden Zielvorstellungen jetzt zu bündeln, um den Verfahrensaufwand insgesamt zu verringern.

Der hier vorgelegte Festsetzungskatalog soll die in der letzten Sitzung verwaltungsseitig gewünschte Orientierung bei der zukünftigen Bearbeitung von B-Plänen bieten, die darüber hinaus auch die Arbeit des Rates erleichtern wird.

Uns ist bewusst, dass eine systematische Überarbeitung aller bestehender B-Pläne ein sehr aufwendiger, aber eben auch notwendiger und sich letztlich lohnender Prozess ist. Allein für das Ziel der Minderung des Versiegelungsgrades und somit auch den Boden- und Wasserschutz ist eine Überarbeitung schon wünschenswert, da hierdurch die aktuell geltende Baunutzungsverordnung (BauNVO) anstelle der oftmals noch Anwendung findenden BauNVO von 1977 Anwendung finden kann.

Dieser Prozess wird jedoch mit der Erarbeitung von energetischer Quartierskonzepten begleitet werden müssen, um letztlich auch die städtebauliche Rechtfertigung einiger Festsetzungen abzusichern. Hierzu empfiehlt es sich ebenfalls zeitnah einen Beschluss zu fassen, da im Moment eine sehr gute Förderkulisse seitens des Bundes sowie Landes besteht.

gez. Sebastian Beer, Kerstin Rhode-Fauerbach


Antrag vom 15.4.2021

Grundsatzbeschluss über die Einarbeitung klimagerechter Festsetzungen in Bebauungsplänen

Beschlussvorschlag:

Bei der Aufstellung von neuen oder der Änderung bereits bestehender Bebauungspläne wird die Verwaltung beauftragt, im Sinne des Klimaschutzes sowie der Klimaanpassung folgende Festsetzungen grundsätzlich zu prüfen und einzuarbeiten. Sollte sich im jeweiligen Einzelfall eine Berücksichtigung aus Sicht der Verwaltung nicht empfehlen, insbesondere bei der Überarbeitung von bestehenden Bebauungsplänen, ist dieses im Rahmen der Beratung über die Auslegungsbeschlüsse schriftlich darzulegen.

Die Festsetzungen lauten:

  • Festsetzung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung mit dem Ziel einer optimierten Kompaktheit
  • Festsetzung der Bauweise, der überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, der Baugrenze, der Baukörperstellung, der Traufhöhe und zu den Nebenanlagen; Festsetzungen zur Bepflanzung (bspw. standortgerechten heimische Baum- und Straucharten je m² versiegelter Fläche) mit dem Ziel einer optimierten Orientierung und einer geringen gegenseitigen Verschattung (Möglichkeit der Anwendung passiver Solarenergienutzung)
  • Festsetzung von Versorgungsflächen, -anlagen und -leitungen mit dem Ziel der Option der Nahwärmeversorgung
  • Festsetzung von Gebieten mit eingeschränkter Verwendung von Brennstoffen (Immissionsschutz durch Verbrennungsverbote) mit dem Ziel der Luftreinhaltung
  • Festsetzung von Gebieten, in denen bauliche Maßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien getroffen werden müssen (Solarenergie)
  • Hinweis auf den baulichen Standard und den Einsatz erneuerbarer Energien mit dem Ziel der Reduzierung von Schadstoffen auf lokaler Ebene
  • Dachgestaltung, Fassadengestaltung, Gebäudetiefe mit dem Ziel der optimierten Kompaktheit und der besseren aktiven und passiven Nutzung der Solarenergie

Begründung:

Die Beratungen zur Änderung des Bebauungsplanes S-513 (Meerkamp/Mittagsweg) im Rahmen der letzten Sitzung machten deutlich, dass bei der Überarbeitung bestehender Bebauungspläne Aspekte des Klimaschutzes bzw. der Klimaanpassung noch nicht ausreichend Berücksichtigung finden. In der gleichen Sitzung wurde aber auch der Satzungsbeschluss zum neu aufgestellten Bebauungsplan S-745 B (östlich Am Bahndamm/nördlich Gerhard-Stalling-Straße) gefasst, der im Gegensatz zum o.g. B-Plan viele der aus unserer Sicht wünschenswerten Festsetzungen enthält und somit auch aufzeigt, was möglich sein kann.

Zum Erreichen der Klimaneutralität wird es unerlässlich sein, dass die bereits bestehenden Bebauungspläne überarbeitet und entsprechende Festsetzungen getroffen werden, die im Falle eines Neubaus schließlich Anwendung finden. Da die Stadtverwaltung vonseiten des Rates ohnehin damit beauftragt wurde, gut zwei Dutzend B-Pläne aus stadtgestalterischen Gründen zu überarbeiten, halten wir es für richtig, die beiden Zielvorstellungen jetzt zu bündeln, um den Verfahrensaufwand insgesamt zu verringern.

Der hier vorgelegte Festsetzungskatalog soll die in der letzten Sitzung verwaltungsseitig gewünschte Orientierung bei der zukünftigen Bearbeitung von B-Plänen bieten, die darüber hinaus auch die Arbeit des Rates erleichtern wird.

Uns ist bewusst, dass eine systematische Überarbeitung aller bestehender B-Pläne ein sehr aufwendiger, aber eben auch notwendiger und sich letztlich lohnender Prozess ist. Allein für das Ziel der Minderung des Versiegelungsgrades und somit auch den Boden- und Wasserschutz ist eine Überarbeitung schon wünschenswert, da hierdurch die aktuell geltende Baunutzungsverordnung (BauNVO) anstelle der oftmals noch Anwendung findenden BauNVO von 1977 Anwendung finden kann.

Dieser Prozess wird jedoch mit der Erarbeitung von energetischer Quartierskonzepten begleitet werden müssen, um letztlich auch die städtebauliche Rechtfertigung einiger Festsetzungen abzusichern. Hierzu empfiehlt es sich ebenfalls zeitnah einen Beschluss zu fassen, da im Moment eine sehr gute Förderkulisse seitens des Bundes sowie Landes besteht.

Sebastian Beer, Kerstin Rhode-Fauerbach


Antrag vom 5.11.2020

Vermarktung eines städtischen Investorengrundstückes im Bereich des Bebauungsplanes N-777 E (Fliegerhorst)

Wir bitten um eine Übersicht darüber, wie der entsprechende Bauabschnitt insgesamt beplant werden soll.

Wir bitten insoweit darzulegen, welche Grundstücksgrößen die einzelnen Lose umfassen werden und welche Nutzungen (MFH, EFH, Ketten- und Reihenhäuser, Gemeinschaftsprojekte) auf welchen Flächen des Bauabschnitts vorgesehen sind.

Begründung:

Nach Auffassung der Grünen-Ratsfraktion sollte die Stadt Oldenburg das Instrument der Erbpacht bei der Vergabe von städtischen Grundstücken verwenden, um ihren städteplanerischen Handlungsspielraum auch langfristig zu sichern und die begrenzte Ressource „Boden“ im Eigentum

der Allgemeinheit zu behalten. Des Weiteren ermöglicht die Vergabe nach Erbbaurecht eine Reduzierung der Errichtungskosten durch Wegfall der Grundstückskosten, so dass sich dieses positiv auf die verlangten Mieten auswirken kann.

Mit Berichtsvorlage 20/0268 im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 06.05.2020 kündigte die Verwaltung an, Grundstücke zukünftig auch im Erbbaurecht anzubieten und zu vergeben. Dieses sollte nun auch umgesetzt werden.

Da die Zahl an städtischen Grundstücken, die für eine Wohnbebauung zur Verfügung stehen bzw. überhaupt in Frage kommen, begrenzt ist, reicht es unseres Erachtens nicht aus, dieses o.g. Instrument allein auf wenige Flächen im Baugebiet „Am Bahndamm“ anzuwenden. Vielmehr sind auch die Wohnbauflächen auf dem Fliegerhorst einzubeziehen.

Um festlegen zu können, wie hoch der Anteil an Erbbaugrundstücken bemessen werden sollte, bedarf es einer Darlegung der verwaltungsseitigen Planungen für diesen Bauabschnitt und zwar vor der ersten Entscheidung über die Vermarktung eines Grundstücks.

gez. Kerstin Rhode-Fauerbach, Sebastian Beer


Antrag vom 28.09.2020

Veränderung des Mindestabstandes zwischen den Spielstätten gem. NGlüSpG von 100 auf 500 Meter im gesamten Stadtgebiet

Beschlussvorschlag: 

Der Rat der Stadt Oldenburg auftragt die Verwaltung, die Vorraussetzungen zur Veränderung des Mindestabstandes zwischen zukünftig zu genehmigenden Spielstätten gem. NGlüSpG von 100 auf 500 Meter im gesamten Stadtgebiet Oldenburg zu schaffen.

Darüber hinaus bitten wir um schriftliche Stellungnahme zu folgender Frage:

1) In der Antwort vom 25.09.2020 wurde mitgeteilt, dass dem Spielhallenbetreiber der Spielstätte an der Donnerschweer Straße/Ecke Otterweg Ende August eine mündliche Erlaubnis zum Betrieb der Spielhalle gegeben wurde, eine schriftliche aber noch ausstünde.

Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte dies?

Begründung:

Seit Jahren steigt die Zahl der Spielhallen in Oldenburg. Für die Innenstadt soll eine Veränderungssperre verhängt werden. Damit ein weiterer Auswuchs von Spielstätten im gesamten Stadtgebiet verhindert wird, ist eine Vergrößerung der Abstandregelung von 100 auf 500 Meter ein wirksames Instrument. Der Paragraph 10 des NGlüSpG lässt dieses zu, wenn ein „öffentliches Bedürfnis“ besteht oder „besondere örtliche Verhältnisse“ gegeben sind.

gez. Sebastian Beer, Ingrid Kruse, Christine Wolff


Antrag vom 14.09.2020

Lebensquartier Haarentor

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Falle der Erarbeitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eine über die übliche Umweltprüfung hinausgehende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen.

Des Weiteren wird im o.g. Falle die Verwaltung beauftragt mit dem Vorhabenträger zu vereinbaren, dass dieser bezüglich der im Verfahren stattfindenden verkehrlichen Untersuchung drei Gutachterbüros dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauen zur Auswahl vorlegt.

Darüber hinaus bitte wir um Berücksichtigung ergänzender Fragestellungen:

  • Sollte es nicht zur Beschlussfassung über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan kommen: Über welchem Umfang einer baulichen Ausnutzung verfügt der Eigentümer des Grundstücks gemäß §34 BauGB? Wir bitten hierzu insbesondere auf das Maß der baulichen Nutzung sowie eine aus Sicht der Verwaltung maximal zulässige Gebäudehöhe einzugehen.
  • Wären aus Sicht der Verwaltung alle Voraussetzung für die Ausarbeitung eines qualifizierten Bebauungsplanes erfüllt oder gibt es hierbei bereits rechtliche Hinderungsgründe?

gez. Sebastian Beer, Kerstin Rhode-Fauerbach


Antrag vom 08.09.2020

Denkmalstatus des Gebäudes Heiligengeiststraße 24

Mit E-Mail vom 28.07.2020 hatte die Verwaltung den Rat darüber informiert, dass die Stadtverwaltung gegenüber dem Nds. Landesamt für Denkmalpflege mit Schreiben vom 24.07.2020 eine Stellungnahme abgegeben hatte, die sich gegen die vonseiten der Landesbehörde zuvor getätigte Zuweisung des Denkmalstatus für das Gebäudes Heiligengeiststraße 24 wendet.

Die ablehnende Haltung seitens der Stadtverwaltung wird mit den Entwicklungsplänen begründet, die der jetzige Eigentümer des Geländes des ehemaligen Finanzamtes verfolgt.

In Anbetracht der Tatsache, dass diese Pläne innerhalb der Gremien des Rates bisher keine Beratung erfahren haben, ist die von der Stadtverwaltung eingenommene Position, die im Übrigen ohne Rücksprache mit dem Rat erfolgte, recht bemerkenswert.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:

  • Wäre es nicht angebrachter, dass die Verwaltung auf die Pläne des Vorhabenträgers in der Form einwirkt, dass sich ein zu erhaltendes Gebäude Heiligengeiststraße 24 einpasst?
  • In welcher Weise hat das Nds. Landesamt für Denkmalpflege auf die Stellungnahme der Stadt reagiert?
  • Sollte bisher keine Reaktion vorliegen: Wann ist mit dieser zu rechnen bzw. wie gestaltet sich formal das weitere Verfahren zu Ausweisung als Denkmal?

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 03.06.2020

Veränderte Planung der Reihenhausbebauung am „Wechloyer Tor“ (Gelände der ehemaligen Netzfabrik)

Die Verwaltung wird gebeten, den Ausschuss über die veränderten Planungen zu informieren und einen Sachstand über die hiermit in Zusammenhang stehenden notwendigen Genehmigungen zu geben.

Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, Auskunft darüber leisten, in welcher Form sich diese Veränderungen zu den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 30 verhalten und ob die Verwaltung beabsichtigt, eventuelle Abweichungen in der Baugenehmigung zuzulassen.

gez. Sebastian Beer, Kerstin Rhode-Fauerbach


Antrag vom 07.05.2020

Ehemaliges Parkhotel

Änderungsantrag zum TOP 11 nicht öffentlicher Teil des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen am heutigen Tage sowie für den Verwaltungsausschuss am 11.05.2020 und die Ratssitzung am 25.05.2020

Die Verwaltung wird beauftragt die Vergabe des bebauten Grundstücks an der Cloppenburger Str. 418 (ehemaliges Park-Hotel) im Wege des Erbbaurechts zu prüfen und diesbezüglich Kontakt mit den potentiellen Käuferinnen quteko Projektmanagement GmbH und Capital Real GmbH & Co.KG aufzunehmen. Begründung: Aus Sicht der Grünen Ratsfraktion sollte die Stadt Oldenburg ihr Grundvermögen nicht veräußern, sondern im Eigentum halten, um die ihr dadurch gegebenen städtebaulichen Entwicklungs- und Einflussmöglichkeiten mit langfristiger Perspektive zu erhalten. Im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 06.05.2020 wurde ein Bericht zur Vergabe von Erbbaurechten vorgelegt und die Nutzung dieses Modells zur Schaffung preisgünstigen Wohnraums sowie zur Realisierung besonderer Wohnbauprojekte mittels reduzierter Erbbauzinsen als Alternative zum Verkauf angesehen, die zukünftig bei konzeptgebundenen Vergaben geprüft und angeboten werden soll. Um eine solche konzeptgebundene Vergabe handelt es sich auch bei dem Objekt Cloppenburger Str. 418, weshalb vor einem Verkauf das Gespräch mit den Kaufinteressenten gesucht und das Angebot der Vergabe im Wege des Erbbaurechts unterbreitet werden sollte.


Antrag vom 25.03.2020

Stadtentwicklungsprogramm step2025 – Workshop zum Stadtteilzentrum Donnerschwee

 Es sollen gemäß STEP 2025 Rahmenpläne in den Stadtteilen erarbeitet werden, so auch im stark gewachsenen Stadtteil Donnerschwee.

Wir bitten um einen Sachstandbericht hinsichtlich des Entwicklungsstandes der Stadtteilzentren insbesondere des Stadtteilzentrums Donnerschwee.

Begründung: 

Am 13.11.2019 fand ein Workshop zum Stadtteilzentrum Donnerschwee unter der Beteiligung der Öffentlichkeit. Interessierter Bürger*innen aus Donnerschwee haben zusammen mit weiteren lokalen Akteurinnen und Akteuren über ein entsprechendes Stadtteilzentrum diskutiert, ihre Ideen und Wünsche eingebracht und konkrete Umsetzungsidee erarbeitet. So wurde u.a. der Wunsch nach einem „Bürger*innen-Haus“ geäußert. Als ein geeigneter Standort wurde das Gemeindezentrum der Versöhnungskirche – Kirchengemeinde Ohmstede gesehen. Hier könnten ressourcenschonend freie Raumkapazitäten nutzbar gemacht werden um ein städtisches Angebot für die Bevölkerung zu schaffen.

Wie am 05.12.2019 im Ausschuss berichtet wird für den Planungsprozess von der Verwaltung ein Zeitraum von 1 – 2 Jahren veranschlagt. Da sich insbesondere die Kirchengemeinde Ohmstede neuen Herausforderungen stellen will, siehe NWZ-Artikel vom 21.01.2020, bitten wir um Beantwortung nachstehender Fragen innerhalb des Sachstandsberichtes:

  • Hat es bereits eine Kontaktaufnahme mit der Kirchengemeinde Ohmstede gegeben und besteht seitens der Gemeinde eine grundsätzliche Bereitschaft hier ein Bürger*innen Haus zu implementieren?
  • Welche Möglichkeiten bzw. Angebotsstrukturen für Jugendliche, Erwachsene und Familien könnten dort geschaffen werden?
  • Liegen bereits erste konzeptionelle Überlegungen seitens der Verwaltung hierzu vor?

gez. Ingrid Kruse, Sebastian Beer


Antrag vom 10.10.2019

Sehr geehrter Herr Dr. Uhrhan,

zur o. g. Ausschusssitzung hatten wir per E-Mail den Tagesordnungspunkt

Baugebiet Am Bahndamm: Vermarktung der Flächen für Baugemeinschaften

für die Tagesordnung beantragt.

Hintergrund unseres Antrages ist der Umstand, dass der Rat der Stadt am 24.06.2019 die Vermarktung von Grundstücken zur Errichtung von Wohnhöfen „Am Bahndamm“ beschlossen hatte. Die Verwaltung hatte zur Beratung den Entwurf eines Exposees beigelegt, in dem als Zielgruppe Selbstnutzer*innen benannt werden. So haben diese mindestens fünf Jahre dort selbst zu wohnen und kommen erst nach zehn Jahren in den Genuss des reduzierten Kaufpreises zu kommen. Diese Zielrichtung unterstützt die Grüne Ratsfraktion ausdrücklich.

In diesem Zusammenhang stellen sich uns aufgrund einer Zusendung von Interessent*innen für diese Grundstücke folgende Fragen:

  • Hält die Verwaltung weiterhin daran fest, die Grundstücke ausschließlich an private Selbstnutzer*innen zu vergeben?
  • Bis wann rechnet die Verwaltung damit, die Bewertungen der eingegangenen Bewerbungen intern abschließen zu können?
  • Zu welchen Monat beabsichtigt die Verwaltung mit einem Beschlussvorschlag zum Verkauf der Grundstücke in die Ausschüsse und den Rat zu gehen?

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 13.09.2019

zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen am 19.09.2019 reichen wir für den Tagesordnungspunkt Änderung des Bebauungsplanes Nr. 257 folgenden Beschlussvorschlag ein.

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 257 einzuleiten und hierzu dem Ausschuss noch in diesem Jahr einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss vorzulegen. Das Ziel der Änderung ist der Schutz des innerhalb des Karrees der vorhandenen Bebauung befindlichen Grünzuges zwischen Klee- und Postenweg.

Begründung:

Bürger*innen aus dem Klee- sowie dem Postenweg hatten sich an verschiedene Mitglieder des Ausschusses gewendet und den Wunsch geäußert, dass der aus ihren rückwärtig liegenden Gärten gebildete und noch geschlossene Grünzug bspw. mithilfe einer Bebauungsgrenze festgesetzt wird. Denn es ist zu befürchten, dass bei einem Eigentümer*innenwechsel die Baurechte zum Nachteil der im Moment vorhandenen Gärten ausgenutzt werden – wie es oftmals in der Stadt aufgrund der stetigen Nachverdichtung zu beobachten ist.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 11.09.2019

Angebotsverfahren für das denkmalgeschützte Dienstgebäude an der Gottorpstraße 8 (Stadtkasse)

Für die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen am 19.09.2019 bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wurde geprüft, ob das Objekt auch weiterhin städtisch genutzt werden kann? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Für Teile der Verwaltung werden Büroräume angemietet. Würde man die Immobilie in der Gottorpstraße seitens der Verwaltung weiter nutzen, könnten ggf. an anderer Stelle Mietausgaben gespart werden.

2. Wurde die Nutzung des Gebäudes für soziale und/oder kulturelle Zwecke geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

3. Wie sehen die generellen Planungen hinsichtlich städtischer Gebäude aus? Gibt es diesbezüglich ein Konzept zur Nutzung bzw. zu Verkäufen oder wird von Fall zu Fall und nach haushälterischen Gesichtspunkten entschieden? Auffällig ist, dass städtische Gebäude, die nicht mehr dem neuesten Standard entsprechen bzw. sanierungs- oder modernisierungsbedürftig sind, zur Zeit regelmäßig verkauft werden sollen. Verkaufen kann man aber nur einmal. Scheut die Stadt den Sanierungs-/Instandhaltungsaufwand oder sollen die erzielten Erlöse den Haushalt aufbessern bzw. Investitionen an anderer Stelle finanzieren?

4. Warum stimmen die Angaben hinsichtlich des baulichen Zustands der Gebäude im Verkehrswertgutachten zum wiederholten Male nicht mit den mündlichen Ausführungen der Verwaltung dazu überein? Insofern fordern wir, detailliertere Angaben in den Gutachten, die mit einer entsprechenden Kostenschätzung des konkreten Sanierungs- und Instandhaltungsaufwands hinterlegt sind.

5. Der Verkauf der Immobilie ist 1995 schon einmal gescheitert. Gibt es bereits einen Plan B, falls der Verkauf dieses Mal wieder misslingt? Und wenn ja, wie sieht dieser aus?

gez. Kerstin Rhode-Fauerbach, Sebastian Beer


Antrag vom 01.08.2019

Sachstand Tiefgarage CCO

Der NWZ vom 29.07.2019 war zu entnehmen, dass die Tiefgarage im CCO weiterhin geschlossen bleibt. In dem Artikel ist von einem Spitzentreffen von Vertreter*innen der Firma Blackstone mit dem Oberbürgermeister Anfang Juli die Rede. Daher bitten wir um einen ausführlichen Bericht des Treffens und seiner Ergebnisse in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen am 15.08.2019 im öffentlichen Teil.

Auf folgende Fragen soll hierbei auch eingegangen werden:

1) Wie steht es um die Verhandlungen über den Verkauf des CCO und die Realisierung der weiteren Nutzungspläne?
2) Welche zeitnahen Lösungen kann die Stadt der Investorengruppe anbieten?
3) Mit welchen Auswirkungen des verringerten Angebotes an Parkraum auf die innerstädtischen Verkehrsströme rechnet die Verwaltung?
4) Welchen Zeitraum würde eine Sanierung der Tiefgarage in Anspruch nehmen?
5) Wie gedenkt die Verwaltung die Sanierungskosten innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung zu decken?

Begründung:

Seit vielen Monaten ist das Thema CCO-Tiefgarage in mehreren Ausschüssen, hauptsächlich in nicht öffentlichen Teilen diskutiert worden. Die Stadtverwaltung verhandelt unseres Wissens seit Langem über vertragliche Verpflichtungen, die anscheinend nicht einfach zu klären sind. Konkrete Forderungen der Stadt, beispielsweise über einen Teilerhalt der Tiefgarage sind bisher nicht bekannt. Dieses wäre aber unseres Erachtens eine richtige Maßnahme, über die im Interesse der Investorenpläne zügig verhandelt werden sollte.

Denn für die zukünftige Nutzung des CCO ist es entscheidend, zeitnah Klarheit über die zur Verfügung stehenden bzw. nachzuweisenden Stellplätze zu schaffen. Diese Pläne sollten nicht aufgrund weiteren Zögerns, Gefahr laufen zu scheitern. Die in Rede stehende Schaffung eines weiteren oberirdischen Parkhauses als Ersatz kann unserer Meinung nach nicht im Gesamtinteresse der Stadt liegen. In Zeiten ohnehin knapp bemessener Bauflächen verbietet es sich, den Versiegelungsgrad vor allem in den zentralen Lagen der Stadt mit all seinen negativen Auswirkungen auf das städtische Mikroklima, das Regenwassermanagement und die Aufenthaltsqualität nur zur Schaffung von Parkraum für PKW zu erhöhen.

gez. Sebastian Beer, Kerstin Rhode-Fauerbach, Rita Schilling


Antrag vom 20.06.2019

Bebauungsplan N 777 G (Fliegerhorst/Hallensichel-Ost/Entlastungsstraße)

Beschlussvorschlag:

Das mit den anderen Trassenvarianten befasste Gutachterbüro wird um eine Stellungnahme zu der in Rede stehenden Trassenvariante 2a gebeten. Sollten laut Gutachterbüro die bisher durchgeführten faunistischen Untersuchungen für eine aussagekräftige Einschätzung nicht ausreichend sein, wird die Erhebung des fehlenden Datenmaterials beauftragt.

Die Verwaltung wird mit der Vorlage eines Auslegungsbeschlusses zum Bebauungsplan N-777 (Fliegerhorst/Hallensichel-Ost/Entlastungsstraße) entsprechend warten.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 2.5.2019

Sachstand zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 46 (Parkhaus am Waffenplatz)

Am 29.02.2016 wurde die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes mehrheitlich beschlossen. Teile eines Änderungsantrages unserer Fraktion, der eine Umweltverträglichkeitsprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes vorsah, wurden hierbei von der Verwaltung übernommen, indem sie ankündigte, einen Umweltbericht zu Lärm- und weiteren Emissionen erstellt zu lassen. Diese Ankündigung mündete letztlich im Beschlusstext.

Die Verwaltung führte in persona des Oberbürgermeisters im Rahmen der Sitzung des Allgemeinen Ausschusses (siehe Protokoll) jedoch ebenso aus, dass dem Vorhabenträger keine weiteren Verzögerungen zugemutet werden könnten. Aus gleichem Grunde waren die Anstrengungen der Grünen-Fraktion zur Verlegung der Parkhauszufahrt vom Oberbürgermeister als beendet erklärt worden.

Nach nunmehr drei Jahren bitten wir die Verwaltung um einen Sachstand und die Vorlage des in Auftrag gegebenen Umweltberichtes.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 2.5.2019

Sachstand zur Überprüfung des Zustandes der Tiefgarage des City Center Oldenburg (CCO)

Am 29.04.2019 erschien unter der Überschrift „Große Pläne für das Sorgenkind City-Center“ ein Bericht in der Nordwestzeitung, in dem sich der Autor auch mit dem Zustand der Tiefgarage auseinandersetzte. 

Laut NWZ befinden sich Informationen im Umlauf, denen zufolge die Sanierungskosten für die besagte Tiefgarage in zweistelliger Millionenhöhe liegen sollen. Des Weiteren sei nicht geklärt, wer – die Eigentümerin Stadt oder der Pächter – für diese Kosten aufzukommen hat.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand. 

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 2.5.2019

Sachstand des Prüfauftrages vom 25.02.2019 bezüglich eines städtischen Wohnungsbaus

Die Verwaltung wird gebeten zu den am 25.02.2019 in der Sitzung des Rates erteilten Prüfaufträgen einen aktuellen Sachstandsbericht zu geben.

In ihrer schriftlichen Antwort vom 17.03.2019 führt die Verwaltung aus, dass zur Frage, ob die Stadt als Eigentümerin der Grundstücke auch als Bauherrin tätig werden und diese Objekte dann dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stellen solle, zu prüfen sei, ob ggf. ein Wettbewerbsverstoß vorliegt.

Des Weiteren schreibt die Verwaltung, dass Einzelheiten und Auswirkungen des Wolfsburger Modells „derzeit“ geprüft werden und ein weiterer Austausch mit der Stadt Wolfsburg gesucht werde.

Auch hierzu wird die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand gebeten.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 21.3.2019

Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Ständelweg

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, für den durch Eßkamp, Auto­bahn, Kreyenstraße und Famila-Scheideweg abgegrenzten Bereich das Verfahren zur Aufstellung eines rechts­verbindlichen Bebauungsplans einzuleiten, der eine Ausweisung als reines Wohngebiet vorsieht.

Begründung:

Im Gegensatz zur Verwaltung sehen wir für den Bereich ein Planer­fordernis, um den Anwohner*innen die Sicherheit zu bieten, dass die homogene Bestandsbebauung bei zukünftigen Bauvorhaben die nötige Würdigung findet. Zwar führte die Verwaltung gegenüber dem Rat aus, dass sich Vorhaben der jüngsten Vergangenheit im Sinne des § 34 BauGB einfügen ließen. Die Grünenfraktion vertritt jedoch die Position, dass ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan mehr Sicherheit und eine größere Akzeptanz für zukünftige Entwicklungen, bspw. beim Famila Scheideweg bietet.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 4.10.2018

Rahmenplan Weißenmoor/Südbäkeniederung: Bauabsichten der GSG und die hiermit in Zusammenhang stehende Erschließungsfrage

  1. Zu welchem Zeitpunkt war die Stadtverwaltung darüber informiert, dass die GSG auf ihrer Fläche lediglich mit Einfamilienhäusern bzw. mit Einfamilienhäusern im gehobenen Segment plant?
  2. Welche Änderungen seitens der Verwaltung wurden für die Fläche der GSG zwischen den drei Rahmenplanentwürfen (Stand 2015, Stand 03/2017 sowie 11/2017) vorgenommen?Der Rahmenplanentwurf mit Stand 2015 ist hierfür bitte digital auszuhändigen und ins Ratsinformationssystem einzustellen.
  3. Aus den öffentlichen Unterlagen zur Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen, die dem Rat am 23.04.2018 zur Abstimmung vorlagen, geht dank der dort eingearbeiteten Projektbroschüre hervor, dass es sich beim privaten Einwender mit der Nr. 40 um den im Artikel genannten Herrn Dr. Ulrich Wick handelt (siehe entsprechendes Dokument auf den Seiten 129 bis 170). Im dort wiedergegebenen Schreiben von 31.12.2015 wendet Herr Dr. Wick ein, dass der Rahmenplanentwurf seiner Familie keine Baurechte zuerkenne. Zitat: „Obwohl unser Flurstück die Vorgaben der Stadt, wie z.B. […], erfüllt, wurde in dem Planungsentwurf eine Bebauung nicht berücksichtigt.“

In der NWZ schildert Herr Dr. Wick, dass er die Last einer Erschießungsstraße über sein Grundstück zu tragen habe.

Der Prüfungsvorschlag der Verwaltung auf die obige Einwendung lautet wie folgt:

„Der aktuelle Entwurf des Rahmenplanes (Stand 11/17) stellt im betrachteten Bereich Bauflächen dar. Dieses wird möglich durch die Führung der Erschließung über ein Privatgrundstück nach Norden über den Langenweg. Voraussetzung hierbei ist die Anbindung südlich gelegener, baulicher Entwicklungsbereiche ebenfalls über diese Erschließungsstraße. Es besteht allgemein kein grundsätzlicher Anspruch auf Baurechte.“

Diesen Informationen entnehmen wir, dass im Rahmenplanentwurf Stand 2015 für das Grundstück von Herrn Dr. Wick keine Baurechte vorgesehen waren. Ob jedoch zu diesem Zeitpunkt bereits die Erschließung u.a. für die GSG-Fläche bereits über sein Grundstück erfolgen sollte, kann dem Prüfungsvorschlag leider nicht eindeutig entnommen werden. Laut Berichterstattung der NWZ soll 2015 noch eine Erschließung zum Splittweg geplant gewesen sein. Hierzu bitten wir die Verwaltung um Auskunft.

Hier zeigt sich exemplarisch, dass für eine saubere Prüfung der Einwendungen nach den Änderungen in 2017, spätestens aber nach den Änderungen in 2018 eine tatsächliche Öffentlichkeitsbeteiligung hätte erfolgen müssen. Die in 2015 durchgeführte Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern richtete sich laut Verwaltungsvorlage 17/0886/2 nur an einen ausgewählten Personenkreis.

Der Rahmenplanentwurf der Verwaltung mit Stand 11/17 sah, so auch dem Kartematerial zu entnehmen, eine Erschließung über das Grundstück der Familie Wick hin zum Langenweg vor, jedoch waren mittlerweile sechs Gebäude auf seinem Grundstück verzeichnet, so dass wir daraus schließen, dass ihm entgegen der obigen Aussage Baurechte zugestanden werden sollen. Der mehrheitlich beschlossene Änderungsantrag von SPD und CDU hat hieran nichts verändert. Einwendungen seitens der Familie Wick aus 2017 oder 2018 sind in dem Dokument nicht vermerkt.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung darzulegen, ob das Inaussichtstellen von Baurechten für Herrn Dr. Wick im Rahmenplanentwurf (Stand 11/17) als Gegenleistung für die sein Grundstück querende Erschließungsstraße dienen soll. Wenn dem nicht so sein sollte, wird die Verwaltung gebeten, auszuführen, weshalb Sie dann von Ihrer Meinung aus 2015, nämlich keine Baurechte vergeben zu wollen, abrückte.

Ebenso wird die Verwaltung gebeten auszuführen, wie Sie mit den jetzigen Einwänden der Familie Wick bezüglich der Erschließungsstraße umzugehen gedenkt und seit wann ihr diese bekannt sind.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 02.08.2018

Energiekonzept Fliegerhorst

Wir bitten die Verwaltung um Stellungnahme zu dem Schreiben des Vereins Kompetenzzentrum  Bauen und Energie (KoBE) vom 16.07.2018. Das Schreiben ist diesem Antrag beigefügt.

gez. Sebastian Beer

 

KoBE e.V. c/o R.Heimsch Ehnernstr. 92. 26121 Oldenburg                                      Oldenburg, den 16.07.2018

Herrn
Oberbürgermeister Jürgen Krogmann
Altes Rathaus
Markt 1
26105 Oldenburg

Energiekonzept Fliegerhorst

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Krogmann,

auf der Mitgliederversammlung von KoBE e.V. am 19.06.2018 haben wir u.a. über die weitere Entwrckiung des Baugebietes Fliegerhorst gesprochen. Mit großer Bestürzung und Unverständnis haben wir die Tatsache diskutiert, dass für den Bereich Wohnen im Bereich E, aber auch für den Bereich der Gewerbeansiedlung kein zukunftsfähiges
Energiekonzept vorliegt. Es ist bedauerlich, dass u.a. die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung, die im „Fliegerhorst-Zukunftsplan 2030+“ zusammengefasst wurden, praktisch nicht mehr wiederzufinden sind.

Nach Rücksprache mit Herrn Müller, Bereich Liegenschaften, hatten wir erfahren, dass als einzige Anforderung an das Baugebiet in diesen Bereichen, die derzeit gültige EnEV gefordert werden soll. Unter Berücksichtigung der nicht mehr weg zu diskutierenden Folgen des Klimawandels auch in unserer Region ist es weder nachvollziehbar noch verantwortbar bei einem so großen und wichtigen Bauprojekt auf ein zukunftsfähiges, nachhaltiges und möglichst C02 -neutrales Energiekonzept, insbesonders für die Sektoren Strom, Wärme/Kälte sowie Mobilität zu verzichten.

Diese Themen einem Bieterverfahren zu überlassen, was derzeit nach Aussagen von Herrn Müller geplant ist, stellt einen deutlichen Schritt in die falsche, ja rückwärtsgerichtete Energie- und Umweltpolitik dar, den es dringend zu korrigieren gilt. Viele Kommunen sind dabei wesentlich weiter und haben Schwerpunkte, wie sie oben genannt sind, insbesondere auch dezentralisierte Energieerzeugung, Einsatz von regenerativen und nachhaltigen Energieträgern und -quellen sowie Optimierung der nachhaltigen Stromerzeugung , -speicherung und -nutzung geplant und umgesetzt.

Gerne sind wir für ein Gespräch bereit, bitten Sie jedoch jetzt schon, die Ratsgremien entsprechend zu informieren und dies als TOP in die entsprechenden Fachausschüsse einzubringen und zu behandeln. Als Anlage erhalten Sie den einstimmig gefassten Beschluss der Mitgliederversammlung zu ihrer Information und weiteren Verwendung. Es kann nicht genügen in einem kleinen Sektor dieses Areals mit Millionen Aufwand zukunftsfähiges Wohnen zu untersuchen und gleichzeitig in dem größten Teil des Areals die Zukunft zu verbauen.

Mit freundlichem Gruß
Rainer Heimsch
(1 .Vorsitzender KoBE e.V.)


Antrag vom 02.08.2018

Parkhausplanung des Evangelischen Krankenhaus am Standort der historischen Fahrzeughalle in der Auguststraße

Wir bitten die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand in dieser Angelegenheit.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 15.6.2018

Parkhausplanung am Standort der historischen Fahrzeughalle in der Auguststraße

Wir bitten um Berücksichtigung der nachfolgenden Fragen:

Für das ehemaligen Artillerie-Quartiers, das von der Ofener Straße, der Auguststraße sowie der Zeughausstraße begrenzt wird, existiert laut der Informationsplattform GIS4OL kein Bebauungsplan.

Hierzu stellen sich folgende Fragen:

  1. Gab es in der Vergangenheit das Bemühen der Stadt Oldenburg, für das genannte Areal einen rechtsgültigen Bebauungsplan aufzustellen? Wenn ja: Wann gab es dieses Bemühen und weshalb ist dieses Bemühen nicht zum Abschluss gekommen?
  2. Welche Argumente sprechen aus Sicht der Verwaltung für die Aufstellung eines Bebauungsplans, welche dagegen?

Da offensichtlich kein Bebauungsplan existiert, werden Bauvorhaben in dem Areal nach Paragraph 34 BauGB geregelt. Diese haben sich hinsichtlich Art und Maß der Nutzung sowie der Bauweise in die Bestandsbebauung der näheren Umgebung einzufügen. Ob diese Bedingungen erfüllt sind, entscheidet die Baubehörde im Einzelfall.

Hierzu stellen sich folgende Fragen:

  1. Wie verhält es sich mit den künftigen Grenzabständen, wenn ein Komplettabriss ohne Fassadenerhalt vorgenommen werden sollte?
  2. Vertritt die Verwaltung die Position, dass sich die aktuelle Planungsabsicht des Evangelischen Krankenhauses hinsichtlich Art und Maß der Nutzung sowie der Bauweise in die Bestandsbebauung der näheren Umgebung einfügt?
  3. Sollte dem nicht so sein: Sieht die Verwaltung dann die Notwendigkeit, einen Bebauungsplan aufzustellen?
  4. Sollte das Evangelische Krankenhaus nicht dazu bewogen werden können, die Fassade zu erhalten, wird die Verwaltung dann mittels Aufstellung eines Bebauungsplanes oder einer Veränderungssperre reagieren wollen?
  5. Sollte die Verwaltung diese Mittel nicht favorisieren: Welche Instrumentarien schlägt sie alternativ vor und weshalb?

Laut der Unterlagen des begrenzt offenen Realisierungswettbewerbs zum Neubau eines Parkhauses mit ergänzender Nutzung seitens des Evangelischen Krankenhauses ist das Wagenhaus (Auguststraße Nr. 7) nicht als Baudenkmal klassifiziert, da es den Anforderungen eines Baudenkmales nicht entspräche.

Die Integration des Parkhauses in die Gesamtlage nehme aus Sicht der Denkmalpflege jedoch einen hohen Stellenwert ein. Dieses wäre am besten mittels „Erhaltung der bestehenden westlichen, nördlichen und östlichen Gebäudewände zu erreichen.“

Der prämierte Siegerentwurf kommt diesem Wunsch ausdrücklich nach.

Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen:

  1. Teilt die Untere Denkmalschutzbehörde die Position, dass die Anforderungen eines Baudenkmales nicht erfüllt werden?
  2. Welche Ansicht vertritt das Landesamt für Denkmalpflege aktuell?
  3. Gab es in der Vergangenheit eine anders lautende Einschätzung des Landesamtes für Denkmalpflege und wodurch begründet sich diese?
  4. Welche Gegebenheiten müssten vorliegen, damit das Wagenhaus als Baudenkmal ausgewiesen werden könnte?
  5. Welche Gegebenheiten müssten vorliegen, damit ein Ensembleschutz greift?
  6. Wurde von beiden Behörden die Möglichkeit geprüft, das Wagenhaus zusammen mit Gebäuden in dem o.g. Areal als Denkmalbereich auszuweisen?
  7. Was hat die Stadt Oldenburg unternommen bzw. unternimmt, um das Landesamt für Denkmalpflege zu einer Neubewertung zu bewegen?
  8. Was hat die Stadt Oldenburg unternommen bzw. unternimmt, um das Evangelische Krankenhaus zum Erhalt der Fassade zu bewegen?
  9. Gab es seitens der Stadtverwaltung in jüngster Vergangenheit gegenüber dem Evangelischen Krankenhaus Zugeständnisse in der Frage des Fassadenerhalts?

Jenseits dieser zu klärenden und schriftlich zu beantwortenden Fragen und in Annahme, dass das Evangelische Krankenhaus am Vormittag des 22. Juni Pläne ohne einen Erhalt der historischen und leider teils überformten Fassade vorstellen wird, regt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an, zur nächsten Sitzung des Stadtplanungsausschusses Vertreter*innen des Evangelischen Krankenhauses sowie die Referatsleiterin des Stützpunktes Oldenburg des Landesamtes für Denkmalpflege, Wiebke Dreeßen, für einen direkten Austausch einzuladen.

Gemeinsames Ziel muss es sein, zumindest die stadtbildprägende Fassade zu erhalten.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 15.6.2018

Neugestaltung Waffenplatz – Ausstattung (Wasserspiele etc.)

Die Verwaltung wird gebeten auszuführen, welche Kosten sie für die Installation und Wartung eines Wasserspiels kalkuliert hat und welcher Aufwand bestünde, die jetzigen gestalterischen Planungen entsprechend zu ergänzen.

Darüber hinaus möge die Verwaltung Auskunft geben, ob es sich abzeichnet, dass andere, mit dem Haushaltsbeschluss 2018 bereitgestellte Finanzmittel nicht verausgabt werden können, so dass diese als Deckungsmittel für ein Wasserspiel herangezogen werden könnten.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 5.4.2018

Baugesuch Spielhalle im Gebäude Amalienstraße 22

Durch Bürgerinformation ist bekannt geworden, dass der Eigentümer des Gebäudes Amalienstraße 22 offenbar einen Antrag auf Bau bzw. Einrichtung einer Spielhalle im Gebäude Amalienstraße 22 gestellt hat, nachdem eine Vermietung bzw. ein Verkauf des Gebäudes gescheitert ist.

Wir bitten die Verwaltung hierzu

  1. um einen Bericht über den Stand der Dinge
  2. um einen Bericht über die rechtlichen Möglichkeiten, dieses Vorhaben zu versagen. Kommt ggf. § 15 des BauGB (Zurückstellung des Baugesuchs) in Betracht?

gez. Kerstin Rhode-Fauerbach


Antrag vom 21.9.2017

Prüfauftrag zur zukünftigen Nutzung der Liegenschaft von-Finck-Straße

Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich der zukünftigen Nutzung der städtischen Liegenschaft nachstehende Prüfaufträge durchzuführen:

Beibehaltung der Nutzung der bisherigen Räumlichkeiten durch die bisherigen Nutzer*innen, d.h. Stadtjugendring, Fachdienst Jugend und Gemeinwesenarbeit und das Kinder- und Jugendbüro, evtl. VHS Jugendwerkstatt

Hierzu ist eine Kostenberechnung über die erforderlichen Raumbedarfe sowie der notwendigen Sanierungsmaßnahmen zu erstellen.

Stärkung der Stadtteilarbeit mittels Einrichtung eines Bürger*innentreffs in die bestehenden Räumlichkeiten

Hierzu ist der Raumbedarf und die damit verbundenen Kosten zu ermitteln.

Bau einer Kindertagesstätte (insbesondere Krippe) auf dem Gelände

Schaffung von Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen

Hierbei sind folgende Varianten kostenmäßig darzustellen:

Umbau des Jugendherbergstraktes nebst Ergänzung (Anbau, Aufstockung o.ä.)

Realisierung von Wohnraum an anderer Stelle auf dem Gelände

Abriss des Jugendherbergstraktes nebst Neubau

Gestaltung einer öffentlichen Grünfläche unter Erhalt des schützenswerten Baumbestandes

Schaffung von Räumlichkeiten im möglichen Ganztagsangebot inkl. Mensa für die benachbarte Grundschule Röwekamp

Hierzu sind die Raumbedarfe und daraus resultierenden Kosten zu ermitteln.

Die Ergebnisse der vorgenannten Prüfaufträge sollen dem Jugendhilfeausschuss und dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauen (ASB) im ersten Quartal 2018 vorgelegt werden.

Die Beratung im Rat wird zurückgestellt, bis entscheidungsfähige Nutzungskonzepte vorliegen

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 3.5.2017

Änderungen des Nds. Glücksspielgesetzes und seine Auswirkungen auf Oldenburg

Die Verwaltung wird gebeten, den Ausschuss über die in der Pressemitteilung der Nds. Staatskanzlei beabsichtigte Änderung des o.g. Gesetzes und den Ablauf der Übergangsfrist zu informieren. Insbesondere soll darauf eingegangen werden, wie sich die geänderte Abstandsregelung auf die Konzessionsdichte in Oldenburg auswirken würde bzw. welchen Handlungsspielraum die Stadt Oldenburg bezüglich der Ausgestaltung der Abstandsregelung hat.

Ziel der Stadt sollte es sein, die Anzahl der Spielstätten im Interesse der Bekämpfung der Spielsucht zu reduzieren. Über die Entwicklung der Anzahl der Spielstätten in der Stadt innerhalb der letzten fünf Jahre wird gebeten.

gez. Kerstin Rhode-Fauerbach, Sebastian Beer


Antrag vom 29.4.2017

Zukunft des Tretboot-Verleihs am Schlossgarten

Wie der NWZ vom 29.04.2017 zu entnehmen ist, soll die Verwaltung dem mittlerweile verstorbenen Betreiber Ende letzten Jahres die Sondernutzungserlaubnis entzogen und die Forderungen aufgestellt haben, dass der Kiosk abzureißen und die Steganlage zu erneuern ist.

In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Gründe führt die Verwaltung an, dass die Sondernutzungserlaubnis von ihrer Seite zwingend entzogen werden musste?
  2. Welche zwingenden Gründe führt die Verwaltung an, dass ein Abriss und eine Erneuerung unumgänglich sind?
  3. Seit wann befand sich die Verwaltung mit dem Betreiber über die Erneuerung der Anlage in Gesprächen und zu welchem Zeitpunkt wurde seitens der Verwaltung zum ersten Mal eine mögliche Entziehung der Sondernutzungserlaubnis ins Spiel gebracht?
  4. Auf welchem Wege hat die Verwaltung den Rat der Stadt Oldenburg über den Entzug der Sondernutzungserlaubnis unterrichtet? Wenn keine Unterrichtung stattfand: Was hat die Verwaltung davon abgehalten?
  5. Wie gedenkt die Verwaltung zukünftig sicherzustellen, dass der Rat bei für Teile der Stadtgesellschaft sensiblen Themen entsprechend seiner Kompetenz nach Niedersächsischen Kommunalverfassung frühzeitig einbezogen, an den Entscheidungen beteiligt oder zumindest über Entscheidungen des laufenden Geschäftes zeitnah unterrichtet wird?

gez. Sebastian Beer


 

Antrag vom 16.3.2017

Nachnutzung der ehemaligen Jugendherberge in der von Finckh-Straße

Änderungsantrag:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Überlegungen zu einem Planungswettbewerb. Es besteht in Bezug auf die konkrete Aufgabenstellung jedoch sowohl ein Beratungs- als auch ein Informationsbedarf.

Aus diesem Grund beantragen wir zum einen die Vertagung des Antrages der CDU-Fraktion, zum anderen bitten wir die Verwaltung, den Ausschuss im Vorfeld der nächsten Beratung des Antrages ausführlich über die Möglichkeiten und Regularien von Planungswettbewerben zu informieren.

gez. Kerstin Rhode-Fauerbach, Sebastian Beer


Antrag vom 7.12.2016

Finanzielle Förderung von Bau- und Wohngruppen

der o.g. Antrag wird mit Verweis auf die anliegende Protokollnotiz, vorletzter Absatz, wie folgt ergänzt:

„Eine finanzielle Förderung von Bau-/Wohngruppe wäre außerdem über die städtischen Förderprogramme und/oder über Förderprogramme des Landes grundsätzlich auch denkbar.“

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird gebeten, ein Modul zur finanziellen Förderung von Bau- und Wohngruppen für die städtische Wohnungsbauförderung zu erarbeiten. Dieses soll vor Behandlung im ASB im Bündnis für Wohnen in Oldenburg vorberaten werden.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 17.11.2016

Neubau Mehrfamilienhaus Alexanderstraße 140

Nach Auskunft von Anliegern existiert für das o.g. Gebiet im Bereich Alexanderstraße 140 kein Bebauungsplan.

Wir bitten die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zu diesem Bauvorhaben.

gez. Sebastian Beer


 

Antrag vom 12.02.2016

Abrisspläne der EWE bezüglich des Ringlokschuppens

„Wie in der letzten Sitzung vonseiten meiner Fraktion angesprochen und von der Verwaltung bestätigt, soll die EWE im Rahmen der Anhörungen zum Ausbau der Bahnstrecke der Deutschen Bahn das Gelände des Ringlokschuppens als alternativen Lagerplatz angeboten haben. Hierzu müsse der Ringlokschuppen jedoch abgerissen werden.

Der von dem Preisgericht ausgelobte Siegerentwurf für das EWE-Gelände sieht neben der Variante eines Teilrückbau auch den Erhalt des Ringlokschuppens vor (Ergänzende Auflage durch das Preisgericht).

Die Verwaltung wird gebeten auszuführen, in welcher Form sich die neuerliche Absicht der EWE mit den Interessen der Stadt Oldenburg und den Kriterien des Siegerentwurfes vertragen. Es wäre der Debatte dienlich, einen Vertreter der EWE (Vorschlag: Herr Hamel) hinzulassen.“

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 12.02.2016

Verwendung von Photovoltaik auf dem Dach der denkmalgeschützten Bahnhofsgleishalle

„Wie in der letzten Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 21.01.2016 vonseiten der Grünen-Ratsfraktion angesprochen und am 29.01.2016 in der NWZ berichtet, hat sich das universitäre An-Institut Next-Energie Gedanken über eine Implementierung von Photovoltaik in das denkmalgeschützte Dach der Bahnhofsgleishalle gemacht.

Aus Sicht der Grünen-Fraktion böten diese Überlegungen die Chance, erneuerbaren Strom direkt und sichtbar in Oldenburg zu erzeugen und dabei den Denkmalschutz der Gleishalle zu respektieren.

Da sich die in städtischer Verantwortung befindliche Untere Denkmalschutzbehörde wie zuletzt im Ausschuss berichtet in Auseinandersetzung mit der Deutschen Bahn über deren Absichten befindet, halten wir es für sinnvoll, dass der Fachausschuss das Vorgehen der Verwaltung in dem Sachverhalt und aufgrund der neuen Erkenntnisse (Konzept Next-Energy) erneut berät.

Hierzu bitten wir, dass vonseiten der Verwaltung zur Beratung eine Person der Wirtschaftsförderung, des für das INEKK zuständigen Fachdienstes sowie der Unteren Denkmalschutzbehörde anwesend sein werden.

Des Weiteren werden Herr Martin Vehse sowie Herr Stephan Geißendörfer vonseiten des oben genannten An-Institutes eingeladen.“

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 19.01.2016

Bauleitplanung Parkhaus Waffenplatz

„Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß dem vom Rat der Stadt Oldenburg beschlossenen Strategieplan Mobilität und Verkehr ein Konzept zu entwickeln, dass den Rückbau störender Einzelparkplätze in der Innenstadt zum Ziel hat. Dieses Konzept, das ebenfalls gemäß dem Strategieplan Mobilität und Verkehr die Bereitstellung von zusätzlichen Fahrradabstellanlagen (auch witterungsunabhängige und für Lastenräder taugliche) beinhaltet, ist bis zum Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 46 fertigzustellen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Bei positiver Beschlussfassung des Konzeptes werden die dort enthaltenen Maßnahmen im Verwaltungsentwurf des Haushaltes 2017 mit den nötigen Finanzmitteln ausgestattet.“

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 17.12.2015

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 46 (Parkhaus am Waffenplatz)

Beschlussvorschlag:

„Für das Parkhaus am Waffenplatz soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 46 aufgestellt werden.

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt gemäß dem vom Rat der Stadt Oldenburg beschlossenen Strategieplan Mobilität und Verkehr, ein Konzept zu entwickeln, dass den Rückbau störender Einzelparkplätze in vergleichbarer Zahl in der Innenstadt zum Ziel hat. Dieses Konzept, das ebenfalls gemäß dem Strategieplan Mobilität und Verkehr die Bereitstellung von zusätzlichen Fahrradabstellanlagen (auch witterungsunabhängige und für Lastenräder taugliche) beinhaltet, ist bis zum Satzungsbeschluss über den o.g. Bebauungsplan fertigzustellen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die dort enthaltenen Maßnahmen werden im Verwaltungsentwurf des Haushaltes 2017 mit den nötigen Finanzmitteln ausgestattet und werden zur Umsetzung gebracht, sobald die aufgrund der Aufstockung zusätzlich zur Verfügung stehenden Parkplätze genutzt werden können.“

Begründung:

Wie der von der Verwaltung entworfene und vom Rat der Stadt Oldenburg 2014 beschlossene Strategieplan Mobilität und Verkehr auf der Seite 43 feststellt, ist aufgrund des Baus neuer Parkhäuser bzw. Tiefgaragen die Situation im ruhenden Verkehr überwiegend entspannt. Punktuelle Überlastungserscheinungen entstehen lediglich an wenigen Tagen im Jahr, insbesondere in der Vorweihnachtszeit. Der Bedarf an weiteren Parkhäusern stellt sich vor allem am Bahnhof, am alten Stadthafen, am Evangelischen Krankenhaus und auf der Fläche nördlich des Bahnhofs.

Vor diesem Hintergrund ist eine Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im zentralen Innenstadtbereich nur zielführend, wenn im selben Atemzug das ebenfalls auf der o.g. Seite formulierte Ziel der Reduzierung verkehrlich und städtebaulich störende Einzelparkplätze angegangen und zur Umsetzung gebracht wird.


 

Antrag vom 24.10.2015

Vorgehen der Verwaltung bei der finanziellen Ausgestaltung der Richtlinie zur Förderung von Belegungsbindungen

Hierzu bitten wir um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

  • Welche Argumente bewegten die Verwaltung, um zu der Einschätzung – siehe Verwaltungsvorlage 15/0556 – zu gelangen, für den Haushalt 2016 500.000€ zu beantragen?
  • Wann (konkretes Datum) kam die Verwaltung zur o.g. Einschätzung und wann hat das Dezernat diese Summe für die verwaltungsinterne Haushaltsaufstellung angemeldet?
  • Wann (konkretes Datum) kam die Verwaltung zu der Einschätzung, entgegen der in der Vorlage genannten Summe lediglich 200.000€ in den Verwaltungsentwurf einzustellen?
  • Welche Argumente bewegten die Verwaltung, den eigenen Ansatz nach unten zu korrigieren?
  • Hält die Verwaltung diese finanzielle Anstrengung (200.000€) im Zusammenspiel mit den anderen städtischen Förderungen für ausreichend, um dem Mangel an erschwinglichen Wohnraum vonseiten der Stadt Oldenburg begegnen zu können?
  • Weshalb wurde der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen, der die Richtlinie bereits im September beraten und vertagt hatte, erst nach einstimmiger Beschlussfassung über o.g. Richtlinie, jedoch noch während derselben Sitzung am 15.10.15 über den reduzierten Ansatz informiert?
  • Was sprach dagegen, den Ausschuss vor seiner Beschlussfassung mündlich oder aber mittels einer transparenten Überarbeitung der Vorlage 15/0556 zu informieren?

Laut Berichterstattung der NWZ vom 23.10.15 („Zuschuss für Mieten um 300.000 Euro gekürzt“) möchte die Verwaltung, sollten wider Erwarten doch mehr Förderanträge gestellt werden, kurzfristig reagieren.

  • In welcher Form stellt sich die Verwaltung ein „Reagieren“ im Rahmen des geltenden Haushaltsrechtes vor?
  • Beabsichtigt die Verwaltung bei Eintreten des o.g. Falles, Haushaltsmittel, die im künftigen Haushalt anderweitig zugeordnet worden sind, zu verwenden?
  • Wenn ja, welche Produkte/Leistungen sollen das sein? Und ist dieses im Haushaltsentwurf kenntlich gemacht?
  • Inwiefern ist die in derselben Berichterstattung vonseiten der Verwaltung erwähnte Erhöhung des Budgets für die Wohnungsbauförderung zu verstehen?
  • Ist die Verwaltung der Meinung, dass 750.000€ ausreichend sind, um dem weiterhin anhaltenden Mangel an erschwinglichen Wohnraum vonseiten der Stadt Oldenburg tatsächlich begegnen zu können? Oder müsste nicht vielmehr zu einem höheren Haushaltsansatz zurückgekehrt werden, wie ihn der Rat bspw. für die Jahre 2013 und 2014 beschlossen hatte?

Begründung:

Nicht nur Mitglieder der Grünen-Ratsfraktion waren bis zur Beschlussfassung über die Richtlinie davon ausgegangen, dass 500.000€ zur Verfügung gestellt werden sollen, und nicht nur Mitglieder der Grünen-Ratsfraktion waren überrascht, als die Verwaltung im Nachgang bekannt gab, dass der Verwaltungsansatz um mehr als die Hälfte, nämlich auf 200.000€ gekürzt wurde.

Dieser Vorgang irritiert nicht nur mit Blick auf das in den vergangenen Monaten so viel beschworene neue Miteinander, auch von Verwaltung und Rat, sondern auch mit Blick auf die Bedeutung bei der inhaltlichen Beratung des Ausschusses.

Wie die Verwaltung in ihrer Präsentation selbst ausgeführt hat, wird die Anzahl der förderfähigen Wohnung von zwei Faktoren bedingt: Höhe der Fördersumme sowie Ausgestaltung des Punkt 4 der Richtlinie (siehe Seiten 9 und 10 der Präsentation).

In der fraktionsinternen Beratung war auch die Anzahl der zu realisierenden Wohnungen ein Entscheidungskriterium bei der Auswahl der Varianten zu Punkt 4 (Variante 1: 68 WE, Variante 2: 51 WE, Variante 3: 59 WE (vom Ausschuss gewählte Variante). Da die Variante 3 einen höheren Anreiz bei den notwendigen Investoren verspricht, konnte die leider geringere Anzahl an förderfähigen Wohnungen (Variante 3 gegenüber Variante 1) vor dem Hintergrund der Gesamthöhe an Wohneinheiten (fast 60 in einem Jahr) aus Sicht der Grünen geduldet werden.

Da nun jedoch weit weniger Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden sollen, verringert sich die Gesamtzahl der mit Belegungsbindung zu versehenden Wohnungen für das nächste Jahr drastisch – bei weiterhin sehr hoher Nachfrage – so dass die getroffene Abwägung unser Fraktion berührt ist.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 16.07.2015

Moderiertes Gespräch im Rahmen der Planungen zur Ansiedlung eines

Gartencenters am Oldeweg

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die IHK und Einzelhandelsverband Nordwest zu bitten, zeitnah von beiden Institutionen moderierte Gespräche zwischen der Fa. Ostmann und den Mitgliedern der Initiative „Miteinander für Oldenburg“ zu führen. Diese Gespräche sollten, wenn von allen Seiten gewünscht, öffentlich sein und zur Nachvollziehbarkeit für die Ratsmitglieder protokolliert werden.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 23.06.2014

Veränderungssperre für einen möglichen Stadionneubau an der Maastrichter Straße

Dazu soll folgender Beschluss gefasst werden:

Die an der Maastrichter Straße von der Initiative „NordwestStadion“ für ein mögliches neues Fußballstadion vorgesehene Fläche wird mit einer Veränderungssperre belegt.

Begründung:

Der Rat der Stadt Oldenburg hat in seiner Sitzung im Mai beschlossen, dass die Verwaltung damit beauftragt wird den Neubau eines drittligatauglichen Fußballstadions in Oldenburg zu prüfen. Die Fläche an der Maastrichter Straße bietet sich aus verschiedenen Gründen als Standort für ein solches Stadion an. Daher sollte dieses Gebiet zunächst mit einer Veränderungssperre belegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Stephan Friebel, Marcus Dietz, Sebastian Beer


Antrag vom 25.06.2014

Hugo-Eckener-Straße/Fliegerhorst/Alexandersfeld

Sehr geehrte Frau Nießen,

zum o. g. Tagesordnungspunkt bitten wir die Verwaltung, die für die politische Abwägung notwendigen und auch im Rahmen der Vorortbegehung vom 23.06.14 diskutierten Aspekte einer Wegeverbindung für Fuß- und Radverkehr übersichtlich in einer Vorlage nebst Präsentation aufzubereiten. Hierbei soll insbesondere folgendes berücksichtigt werden:

1) Für die drei Wegeverbindungen – Hugo-Eckener-Straße, Mittelweg (über das Nebentor) und Alexanderstraße (über das Haupttor) – werden unter Angabe der Entfernungen auf einer Karte die Wege farblich hervorgehoben, die beginnenden bei den beiden Gemeinschaftsunterkünften zu verschiedenen Nahversorgern, Drogeriemärkten und Bushaltestellen zurückgelegt werden müssten.
2) Ebenso werden für die drei Varianten die für eine durchgehende Wegeverbindung abzusehenden Eingriffe in Natur und Landschaft und deren Auswirkungen auf Flora und Fauna verglichen.
3) Für die drei Varianten werden die für eine durchgehende Wegeverbindung notwendigen Baumaßnahmen in Bezug auf ihre Art (bspw. Bohrung, Brückenbauwerk, Herrichtung einer Asphaltdecke o.ä.) und ihre Kosten verglichen.
4) Gegenübergestellt werden soll auch die für den Betrieb der Unterkünfte notwendige Herrichtung der unterschiedlichen Versorgungsleitungen in Bezug auf die drei Alternativen. Auch hier sollen die Kosten beziffert werden.
Darüber hinausgehend bitte ich die Verwaltung bei umzusehenden Alternativenabwägungen im Interesse eine zielorientierten und von den Bürgerinnen und Bürgern besser nachzuvollziehenden politischen Beratung dieses vorgeschlagene Verfahren zum Standard zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 08.05.2014

Irma-Markt in Bloherfelde

Der Umbau des Marktes geht in die Endstufe. Von Anwohnern in Richtung der Seite zum Hartenscher Damm wurde der Fraktion berichtet, dass verbunden mit dem Umbau neue größere Entlüfter installiert wurden, die gerade in den frühen Morgenstunden (ab 5.00 Uhr) für erheblichen Lärm sorgen. Ein Anwohner, der in direkter Luftlinie ca. 100 m entfernt wohnt, hat 65 Dez. gemessen; es scheinen auch Beschwerden bzw. Klagen anhängig.   Daher bitten wir die Verwaltung um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1. Ist die beschriebene Situation der  Verwaltung bekannt?
2. Welche zulässigen Grenzwerte gibt es bzw. diese genehmigt worden und in welchen Zeiten wird das Lüftungssystem eingeschaltet?
3. Gibt es – oder gab es seitens der Verwaltung  Gespräche mit den Anwohnern und der Firma zu diesem geschilderten Problem?

Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 03.04.2014

Verfahren Cäcilienbrücke

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, aufgrund der in der nächsten Woche verstreichenden Frist umgehend mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt mit dem Ziel zu verhandeln, den begonnenen Planungswettbewerb für die Cäcilienbrücke zu unterbrechen.

Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den o.g. Architekten die der Verwaltung vorliegenden aktuellen Gutachten zur Cäcilienbrücke zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Ziel der Unterbrechung ist es, die von den Architekten Gregor Angelis, Günter Baak und Heino Brick vorgetragene Variante der Technikerneuerung unter Beibehaltung des Baukörpers auf ihre Realisierbarkeit zu prüfen.

Weiter Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Sebastian Beer
– Vorsitzender des Bauausschusses –


Antrag vom: 04.03.2014

step 2025

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Änderungen am Entwurf des Stadtentwicklungsprogramms 2025 vorzunehmen:
1. Die im Bereich Weißenmoor/Südbäke geplante Wohnbebauung entfällt. Der Bereich wird im Stadtentwicklungsplan als Freifläche belassen.
2. Die Flächen „Ortsrand Eversten Nord 2“ und „Ortsrand Eversten Nord 3“ werden gestrichen und stehen somit keiner Wohnbebauung zur Verfügung.
3. Die Reservefläche „Zubringer Fliegerhorst“ wird aus dem Entwurf gestrichen. Der Bereich wird Freifläche belassen.
4. Im Anschluss an den zweiten Abschnitt zur „Umgehungstrasse Bahn“ im Handlungsfeld zum Leitziel 09 – Mobilität der kurze Wege wird angefügt
„Diese Forderung nach einer Güterumgehungstrasse hat zum Ziel, eine zukunftsträchtige Stadtentwicklung vor allem für die Stadtteile Ofenerdiek, Osternburg und Kreyenbrück zu ermöglichen sowie eine Beeinträchtigung des Stadtbildes aufgrund meterhoher Lärmschutzwände und die Entstehung von Sanierungsgebieten entlang der Bestandsstrecke zu verhindern.“

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Sebastian Beer
– Fraktionssprecher –


Antrag vom: 03.03.2014

Stadtentwicklungsprogramm 2025

Sehr geehrte Frau Nießen,

die Verwaltung wird beauftragt, folgende Änderungen am Entwurf des Stadtentwicklungsprogramms 2025 vorzunehmen:
1. Die Fristigkeiten für nachstehende Wohnbauflächen sind wie folgt zu ändern:
Fliegerhorst-Brookweg:  mittel- bis langfristig
Fliegerhorst-Gaustraße: mittel- bis langfristig
Kortlangstraße:   kurzfristig
Storchweg:   kurzfristig
Des Weiteren sind die Fristigkeiten vonseiten der Verwaltung klar zu definieren und im Plan anzugeben.
2. Das als Gewerbefläche angegebene „Justizquartier“ wird umbenannt in „Dienstleistung/Gemeinbedarf“.
3. Für den Alten Stadthafen ist ein Gesamtlupenplan zu erstellen.
4. Die Darstellung des Durchstichs Klingenbergstraße/Krusenbusch auf Seite 105 ist gestrichelt darzustellen.
5. Das Leitziel 10 „Oldenburg – Soziale Verantwortung für eine urbane Zukunft“ rückt an die Leitzielposition 3. Alle anderen Leitziele schieben sich um eine Position nach hinten.
Der erste Satz der verwaltungsseitigen Neuformulierung des Leitziels 10 wird gestrichen.
6. Die Namensgebung des Weißen Campus erfolgt in „Gesundheitsquartier“.
SPD und Grüne unterstützen des Weiteren in unten stehender Form folgende Änderungsvorschläge, die die Gruppe „Die Linke. /Piratenpartei“ mit 18.01.2014 gestellt hat:
a) Die Fristigkeit der Gewerbefläche „Fliegerhorst“ wird in mittelfristig geändert.
b) Auf Seite 53 wird unter der Überschrift Wohnen und Bevölkerung angefügt:
„das Wohnungsangebot ausweiten, insbesondere für das Segment der unteren Einkommens-schichten bezahlbaren Wohnraum bereitstellen“
c) Auf Seite 59 im Leitziel 05 ist der Satz einzufügen:
„Als wachsende Stadt ins es besonders wichtig, ein ausreichendes Wohnungsangebot sicher-zustellen, damit Mieterhöhungen aufgrund eines Wohnungsmangel vermieden werden können.
d) Auf Seite 61 ist im Leitziel 09 einzufügen:
„Der bereits eingeschlagene Weg, den öffentlichen Personennahverkehr attraktiver zu gestalten, wird konsequent weitergeführt. Die umweltfreundlichen Verkehrsformen (Fuß, Rad und Bus) genießen eine besondere Förderung.“
e) Auf Seite 87 ist im Leitziel 07 einzufügen:
„Das gewachsene Stadtbild ist an geeigneten Abschnitten mittels Gestaltungssatzungen vor übermäßiger Kommerzialisierung und großflächiger Werbung zu schützen.“
f) Auf Seite 137. „Zukunftsort Gerichtsviertel“ wird unter Zielen die Wörter „Nutzung als Hotelstandort“ gestrichen. Stattdessen wird eingefügt:
„Sanierung der Justizgebäude und Ausbau der Justizstandorte im Bereich des ehemaligen Gefängnisses, sofern nicht an anderer Stelle ein Ausbau oder die Bündelung der Justizeinrichtungen erfolgt.“

Mit freundlichen Grüßen
f. d. GRÜNEN-Ratsfraktion   f. d. SPD-Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer                gez. Ursula Burdiek, Dr. Alexander Wandscher


Antrag vom: 20.02.2014

Folgen des OLG-Urteils in Sachen Windkraftanlagen

Die Verwaltung wird gebeten, das Urteil im Ausschuss vorzustellen und Auskunft über die daraus resultierenden planerischen Folgen zu geben.

Begründung:
Insbesondere vonseiten der Grünen war im Zusammenhang mit der politisch umstrittenen Windkraftplanung mehrfach die Befürchtung vorgetragen worden, dass mit Genehmigung dieser Planung die Freigabe weiterer weitaus sensiblerer Flächen nicht mehr ausgeschlossen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Sebastian Beer
– Fraktionssprecher –


Antrag vom: 14.01.2014

Runder Tisch „Parkhauszufahrt Waffenplatz“

Sehr geehrte Frau Nießen,

zum o. g. Tagesordnungspunkt bitten wir um Beachtung folgenden Beschlussvorschlages:

Im Zusammenhang mit den Überlegungen zur baulichen Veränderung des Parkhauses am Waffenplatz beauftragt der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen die Verwaltung, einen Runden Tisch ins Leben zu rufen, der sich mit der Idee der Verlegung der Zufahrt beschäftigen soll.

Mitglieder des Runden Tisches „Parkhauszufahrt Waffenplatz“ sollen sein:

– je ein Mitglied der im Rat der Stadt Oldenburg vertretenen Fraktionen
– Vertreter_innen der „Parkhaus am Waffenplatz GmbH“
– ein Vertreter/eine Vertreterin des CMO
– ein Vertreter/eine Vertreterin der Anwohner der Neuen Straße
– die Baudezernentin nebst Fachleute der Stadtverwaltung, bspw. aus den Bereichen Verkehrsplanung und Tiefbau

Die Sitzungen des Runden Tisches finden grundsätzlich öffentlich statt. Dem Runden Tisch steht es frei, je nach Bedarf Gäste zu den Sitzungen hinzuzuladen.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. GRÜNEN-Fraktion f. d. SPD-Ratsfraktion

gez. Sebastian Beer gez. Ursula Burdiek, Dr. Alexander Wandscher


Antrag vom: 08.01.2014

Bebauung auf dem Gelände der ehemaligen Netzfabrik

Am 25.01.2013 fand die Veröffentlichung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 30 im Amtsblatt der Stadt Oldenburg statt. Gemäß Durchführungsvertrag ergibt sich eine Frist von sechs Monaten, bis zu dieser der Investor den Bauantrag mit vollständigen und prüffähigen Antragsunterlagen eingereicht haben muss.

1) Sind mittlerweile alle Antragsunterlagen eingereicht worden?
2) Wenn nein, welche fehlen und worin sieht die Verwaltung den Grund für dieses Fehlen?
3) Wenn nein, welche Maßnahmen hat die Verwaltung seit Ablauf der Frist eingeleitet oder gedenkt sie einzuleiten?
4) Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen der Stadt Oldenburg aufgrund des Versäumnisses zur Verfügung?

Ebenso regelt der Durchführungsvertrag, dass der Baubeginn 24 Monate nach Genehmigung des Antrages durchzuführen ist.

5) Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen der Stadt Oldenburg im Fall des Nichteinhaltens der Frist zur Verfügung?

Darüber hinaus stellen sich mit Blick auf den Durchführungsvertrag folgende Fragen:

6) Inwiefern wäre es dem Vorhabenträger möglich, nachträglich von den bisherigen Plänen abzuweichen?
7) Wie sehen für diesen Fall die Regularien für Information und Mitwirkung der Anwohner_innen aus und wie gedenkt die Stadtverwaltung für solch einen Fall die Nachbarschaftsbeteiligung  zu gewährleisten?
Mit Bezug auf die bereits mehrfach auch im Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima vonseiten der Anwohner_innen angesprochene Entwässerungssituation sowie die damit in Verbindung stehende geschützte Wallhecke stellen sich folgende Fragen.

In §4 des Textteils der Satzung zum VBP Nr. 30 wird der Schutz der Wallhecke deutlich festgeschrieben. In der Auslegung zum Bebauungsplan heißt es: „Der entlang der Wallhecke befindliche Graben soll zukünftig als Regenrückhaltegraben genutzt werden. Der Graben wird nur im Bereich der Einleitstellen geringfügig aufgereinigt.“

8) Was ist unter der Formulierung „der Graben wird aufgereinigt“ konkret zu verstehen? Beinhaltet dieses eine Vertiefung oder Aufweitung und mit welchen Gerätschaften würde dieses durchgeführt werden? In welcher Form wird der Schutz der Bäume und ihrer Wurzeln gewährleistet?
9) Wo sollen sich diese Einleitstellen konkret befinden und inwiefern verträgt sich der Schutz der Wallhecke mit der als geringfügig benannten Aufreinigung?
10) Wird die Böschung des Grabens zur Netzfabrikseite hin aufgeschüttet? Wenn ja, wie verträgt sich dies mit dem Schutz der Wallhecke?
11) Müssen Bäume oder Sträucher gefällt respektive entfernt werden, damit die Entwässerung verwirklicht werden kann? Wenn ja, welche? In welcher Form werden mögliche Miteigentümer_innen in die Entscheidung einbezogen?
12) Wie bemisst sich die genaue Umgrenzung der Wallhecke und wie wird diese festgestellt?            In welchem Zusammenhang steht diese (Umgrenzung) mit dem Kronentraufbereich der Bäume?
13) Weshalb sind nicht alle Bäume, die zu der Wallhecke gehören, innerhalb der Planzeichnungen vermerkt worden?
14) Ergibt sich hieraus für die einzelnen Bäume (den in den Planzeichnungen merkten und den nicht  in den Planzeichnungen vermerkten Bäume der Wallhecke) einen unterschiedlichen Schutzstatus? Wenn ja, welcher?
15)  Wie sehen die konkreten Planungen (Planzeichnungen sind dem Ausschuss vorzustellen) der Drossel aus und wie vertragen sich diese mit dem Schutzstatus der Wallhecke?
16)  Für den Fall, dass es Ausnahmeregelungen gibt: Wie sehen diese aus und sollen diese Anwendung finden?
17)  In welcher Art und Weise soll die Verbindung des getrennten Grabens für die Entwässerung geschaffen werden?
18) Wie soll die Entwässerung nach dem Verlassen des Grundstückes weiter verlaufen?

Mit Blick auf die ausstehenden Errichtungsarbeiten:

19) Welcher zeitliche Abstand ist seitens der Verwaltung zwischen Abnahme des „festen Zaunes“ und der Bautätigkeit vorgesehen?
20) Wie definiert die Verwaltung einen „festen Zaun“?

Mit Blick auf die Abrissarbeiten an dem alten Gebäudebestand:

21)  In welcher Form soll der Schutz der Wallhecke während der Abbrucharbeiten gewährleistet werden? Welche Verabredungen gibt es hierzu zwischen dem Vorhabenträger und der Stadtverwaltung? Welche Auflagen bestehen?

Bei Zuwiderhandlungen gegen den Schutz der Wallhecke:

22) Welche Sanktionsmöglichkeiten hat die Stadt Oldenburg? Wie hoch ist ggfs. der Bußgeldbetrag und wie wird dieser ermittelt bzw. grundlegend festgelegt?
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 01.08.2013

Eigentümerpläne für die Häuser Gaststraße 20a, Theaterwall 20a und 24a

 

Sehr geehrte Frau Nießen,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Eigentümerpläne für die Häuser Gaststraße 20a, Theaterwall 20a und 24a

auf die Tagesordnung.

Die Verwaltung wird gebeten, die bisher bei der Stadt Oldenburg vonseiten des neuen Eigentümers eingereichten Anträge auf Teilabriss und ggfs. Pläne vorzustellen. Diesbezüglich ist gegenüber dem  Eigentümer der benannten Liegenschaften, Herrn Lambert Lockmann, eine Einladung in den Ausschuss auszusprechen.

Begründung:

Seit einigen Ratsperioden beschäftigen sich Rat und Verwaltung der Stadt Oldenburg nicht zuletzt aufgrund des Denkmalschutzes mit dem Zustand und der Zukunft der Gebäude Gaststraße 20a, Theaterwall 20a und insbesondere Theaterwall 24a. In den letzten Jahren war das Gebäude Theaterwall 24a mehrfach Thema im Fachausschuss, da von Politik und Verwaltung ein Weg gesucht wurde, den drohenden Verfall des denkmalgeschützten Gebäudes mithilfe des Baugesetzbuches abzuwenden, denn seitens des damaligen Eigentümers waren keine Bemühungen zu einer Verbesserung der Situation zu erkennen.
Seit wenigen Jahren ist der Theaterwall 24a nun besetzt. Jenseits aller rechtlichen Bewertungen hat die Besetzung dazu geführt, dass die Aufmerksamkeit für dieses Gebäude und seinen trostlosen Zustand wieder in die Öffentlichkeit getragen wurde. Es besteht in der städtischen Gesellschaft die berechtigte Frage, welche Entwicklung dieses innerstädtische Gebäude endlich nehmen soll. Aufgrund des bestehenden Denkmalschutzes ruhen Verantwortung und Interesse nicht nur bei dem Eigentümer, sondern auch bei der Allgemeinheit. Aufgrund des kürzlich eingetretenen Eigentümerwechsels besteht die Hoffnung auf eine baldige, positive Entwicklung, über deren Ausgestaltung im Ausschuss u.a. mit dem neuen Eigentümer gesprochen werde soll.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Sebastian Beer


 

Antrag vom: 17.07.2013

Zukünftige Nutzung des Oldenburger Ringlokschuppens

 

Sehr geehrte Frau Nießen,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Zukünftige Nutzung des Oldenburger Ringlokschuppens

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss lädt zu seiner ersten Sitzung nach Bekanntgabe der Entscheidung zum Bau eines Justizzentrums seitens der Landesregierung Herrn Dr. Werner Brinker – im Verhinderungsfall ein/e Vertreter_in – ein, um in einem ersten Gespräch die beidseitigen Interesse auszuloten und die Möglichkeiten zur Nutzung des im EWE Besitz befindlichen Ringlokschuppens gemeinsam zu erörtern.

Die Verwaltung wird beauftragt, in Vorbereitung dieses Gespräches verschiedene Nutzungsideen von Ringlokschuppen in den anderen Städten exemplarisch vorzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 04.06.2013

Richtlinie – Wohnungsbauförderungsprogramm für Oldenburg

 

Sehr geehrte Frau Nießen,

zur o. g. Ausschusssitzung stellen wir zu

TOP 11: Richtlinie – Wohnungsbauförderungsprogramm für Oldenburg

für die seitens der Stadt in der PowerPoint-Vorlage vom 04.04.2013 vorgestellten Richtlinien folgende Änderungsantrage:

Bindung für 10 Jahre

Vorschlag der Verwaltung: Eigentümerwechsel mit Zustimmung innerhalb der 10 Jahresfrist möglich.

Änderung Bündnis 90/Die Grünen: Die alte Regelung soll beibehalten werden.

Weitere Förderbausteine

Vorschlag der Verwaltung: Förderung von städtebaulichen Modellvorhaben/Pilotprojekten

Ergänzung Bündnis 90/Die Grünen: Die Vorhaben sollen zuvor im Fachausschuss vorgestellt werden und bedürfen einer Freigabe eben dieses Ausschusses.

 

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 26.02.2013

Aktivitäten am Gebäude Theaterwall 24a

 

Sehr geehrte Frau Nießen,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Aktivitäten am Gebäude Theaterwall 24a  –

auf die Tagesordnung. Diesen Antrag stellen wir dringlich.
Die Verwaltung wird gebeten den Ausschussmitgliedern Auskünfte zu folgenden Fragen zu geben:

1) Sind neben den Abdeckarbeiten am Dach weitere Maßnahmen am Haus durchgeführt worden?
2) Dienten nach Einschätzung der Bauverwaltung die Abdeckarbeiten dem Zwecke des Abrisses oder war seitens des neuen Eigentümers eine Ertüchtigung/Erneuerung beabsichtigt?
3) Welche Auflagen bzw. formal notwendigen Vorgänge wurden durch den Eingriff des neuen Eigentümers nicht beachtet bzw. übergangen?
4) Welche Maßnahmen wurden seitens der Bauverwaltung angeordnet bzw. sind geplant, um die durch das Abdecken des Daches zusätzlich drohenden Negativeinflüsse von der denkmalgeschützten Bausubstanz abzuwenden?
5) Welche Sanktionen bietet hier der Bußgeldkatalog und wurde ein Verfahren bereits eingeleitet?
6) Hatte die Stadtverwaltung selbst Aktivitäten ergriffen, um in Besitz des Gebäudes zu gelangen?
7) In wessen Eigentum befindet sich aktuell das denkmalgeschützte Gebäude?

Wir bitten die Verwaltung anschauliches Bildmaterial für die Beratung zur Verfügung zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 09.11.2012

Grundstücksan- und verkäufe bzw. auch Grundstückstausch „Klävemannstiftung“

 

Sehr geehrte Frau Nießen,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Grundstücksan- und Verkäufe bzw. auch Grundstückstausch „Klävemannstiftung“ –

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Tausch, den Ankauf und den Verkauf von Grundstücken für die Öffentlichkeit nachvollziehbar darzustellen, sowie die Preisgestaltung offenzulegen.

Begründung:

In der Sitzung des Ausschusses vom 7.11.12 wurde dies in der Einwohnerfragestunde von Mieterseite angeregt. Von besonderem Interesse ist, zu welchem Preis die Grundstücke vom Zwischenerwerber (z.B. GSG) weiterveräußert wurden (bei dem Beispiel im Jahr 2002 Veräußerung des Grundstücks für Lidl -Markt in der Cloppenburger Strasse).

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith, Jürgen Diekmann und Kurt Bernhard


Antrag vom: 27.07.2012

Anbindung der Wallstraße an den Heiligengeistwall (Höger-Variante)
Sehr geehrte Frau Nießen,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Anbindung der Wallstraße an den Heiligengeistwall (Höger-Variante) –

auf die Tagesordnung.

Wir bitten die Verwaltung über einen aktuellen Bericht.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Sebastian Beer

 

Anlage


Antrag vom: 17.08.2011

Entwicklung des Geländes der ehemaligen Netzfabrik in Wechloy

 

Sehr geehrte Frau Nießen,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Entwicklung des Geländes der ehemaligen Netzfabrik in Wechloy

auf die Tagesordnung.

In Anbetracht des Schreibens vom 14.08.2011, mit dem sich die „Bürgerinitiative für eine nachhaltige Nutzung der Netzfabrikfläche Wechloy“ an die Fraktion gewendet hat, bitten wir die Verwaltung zu den vorgetragenen Punkten bereits im Vorfeld der Sitzung schriftlich Stellung zu beziehen. Insbesondere bitten wir die Verwaltung Auskunft darüber zu geben, auf welcher Grundlage die Entscheidung zur Anwendung des §13a Baugesetzbuch fußt.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Sebastian Beer, Anne Lück und Krister-Benjamin Schramm


Antrag vom: 21.07.2011

ECE-Baukörper – Tieferlegung des Schlossplatzes

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– ECE-Baukörper – Tieferlegung des Schlossplatzes –

auf die Tagesordnung.

Der Presse war zu entnehmen, dass der Schlossplatz zukünftig mindestens 40 cm tiefer liegen wird als bislang. Darauf Bezug nehmend bitten wir um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1. Was ist die zwingende Grundlage für die Tieferlegung des Schlossplatzes?
2. Gibt es einen diesbezüglichen Landschaftsplan?
3. Welche Folgen hat die Tieferlegung des Platzes u.a. für die Versorgungsleitungen?
4. Welche etwaigen Kosten ergeben sich aus einer Tieferlegung der Versorgungsleitungen?
5. Wer trägt diese Kosten?
6. Zwischen ECE und Schloss gibt es ein Gefälle weg vom ECE. Warum sind im Bereich Rathausmarkt/Lambertikirche (bis auf Eingang LzO) alle Zugänge in Richtung des ECE-Baukörpers mit Gefälle zum Gebäude hin angelegt worden?
7. Ist dies in dieser Form laut Baugenehmigung vorgesehen?
8. Wie stellt sich die Haftungsfrage dar, sofern es bei einem Starkregenereignis und verstopften Abflussrinnen zu einem Wassereintritt in das ECE-Center kommt?
9. Die Lüftungsanlage des ECE-Center (Austrittsschächte an der Mühlenstraße zwischen ECE und Galeria Kaufhof) ist sehr lärmemitierend und dürfte für die gegenüberliegenden Bürogebäude belästigend sein. Welche Grenzwerte bestehen hier?

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Sebastian Beer, Anne Lück, Krister-Benjamin Schramm


Antrag vom: 21.07.2011

Genehmigungsverfahren für den Abriss und Neubau Weser-Ems Halle (WEH)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Genehmigungsverfahren für den Abriss und Neubau Weser-Ems Halle (WEH) –

auf die Tagesordnung.

Wir bitten die Verwaltung zu erläutern, wie das Vorhaben Abriss und Neubau Weser-Ems Halle (WEH) durch die Stadtverwaltung genehmigt werden soll und ob – in Anbetracht der Dimensionen des Projektes sicherlich gerechtfertigt – eine Bürgerbeteiligung realisiert werden kann, wie sie bei der Aufstellung von vorhabenbezogenen B-Plänen vorgesehen ist.

Von Interesse ist dabei auch, ob prinzipiell noch die von der WEH gewünschte Beauftragung des Totalunternehmers noch zeitlich etwas zurückgestellt werden könnte. Damit verbunden bitten wir um die Darstellung etwaiger Vor- und Nachteile finanzieller und anderer Art.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith, Sebastian Beer, Anne Lück, Krister-Benny Schramm


Antrag vom: 21.07.2011

Anlage eines Spielplatzes am Abraham

 

Sehr geehrte Frau Nießen,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Anlage eines Spielplatzes am Abraham –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für die Anlage eines begrünten Spielplatzes am Abraham ein Konzept zu erarbeiten und dieses den Ratsgremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Seit geraumer Zeit fordern nicht nur in der Innenstadt lebende Familien die Schaffung eines Spielplatzes im Innenstadtbereich. Um die Familienfreundlichkeit Oldenburgs zu stärken und da die momentane Gestaltung des Waffenplatzes bei Kindern und Erwachsenen auf großen Zuspruch trifft, halten wir es für zielführend, die permanente Anlage eines Spielplatzes in der Fußgängerzone auf den Weg zu bringen. Hierfür bietet sich aus unserer Sicht der Platz am Abraham an.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Sebastian Beer, Anne Lück und Krister-Benjamin Schramm


Antrag vom: 11.04.2011

Leerstände Baudenkmal Theaterwall 24a und Gebäude Burgstraße 5 mit Hinterhaus

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Leerstände Baudenkmal Theaterwall 24a und Gebäude Burgstraße 5 mit Hinterhaus –

auf die Tagesordnung.

In Zusammenhang mit der derzeitigen Hausbesetzung des Baudenkmals Theaterwall bittet die Ratsfraktion um Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Seit wann steht das Baudenkmal Theaterwall 24a / bzw. die Häuser in der Burgstraße leer?
2. Wie wurden die Gebäude genutzt?
3. Sind die Gebäude nach Einschätzung der Verwaltung in ihrer Substanz gefährdet?
4. Welche Rechtsinstrumente hat die Verwaltung, um diesem Leerstand wirkungsvoll entgegen zu treten und dem weiteren Verfall damit entgegen zu treten?
5. Hat die Verwaltung in der Vergangenheit entsprechende Initiativen ergriffen? Wenn ja, welche?
6. Welche Maßnahmen schlägt die Verwaltung vor, damit eine entsprechende Nachnutzung ermöglicht werden kann?

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 28.03.2011

Parkplatzberechnungen ECE/LzO

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Parkplatzberechnungen ECE/LzO –

auf die Tagesordnung.

Wir bitten um die Offenlegung der Berechnungen der rechtlich vorgeschriebenen Parkplätze und eine Auflistung der nachgewiesenen Parkplätze bei den Neu- und Umbauten am Schlossplatz.

Die frühere LzO-Zentrale am Schlossplatz hatte eine eigene 20-25-Plätze umfassende Tiefgarage. Diese ist in Zusammenhang mit dem Bau des ECE offenbar zugemauert und dem Neubau zugeschlagen worden. Die LzO hat bei ihrem jetzigen Neubau aber eine Etage mehr erhalten, als beim Altgebäude.

Welche Flächen sind für die Berechnungen zugrundezulegen, welche Größe haben diese und wie hoch ist die Zahl der vorgeschriebenen Parkplätze?

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 10.03.2011

Hochhausbau in Oldenburg – der Ruin für unser Stadtbild!

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Hochhausbau in Oldenburg – der Ruin für unser Stadtbild!

auf die Tagesordnung.

In Anbetracht der Berichterstattung in der Nord-West-Zeitung („OB will Hochhäuser in der Innenstadt“) halten wir es für dringend geboten, dass sich die Mitglieder des Rates zügig mit den eigenwilligen Vorstellungen des Oberbürgermeisters kritisch auseinandersetzen.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 02.03.2011

Heiligengeistwall / Waffenplatz-Entwicklung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Heiligengeistwall / Waffenplatz-Entwicklung –

auf die Tagesordnung.

Im Jahr 2008 wurde der Ausbau des Heiligengeistwalles mehrheitlich beschlossen und anschl. umgesetzt. Dabei wurde der Eingriff in den Denkmal- und Landschaftsschutz der historischen Wallanlagen in Kauf genommen und in der Folge 29 Linden, die z.T. Spenden von BürgerInnen waren, abgeholzt. Ferner wurden beim Umbau der damalige Rad- und Fußweg massiv beschnitten und auf ein Minimum begrenzt, obwohl diese Nebenanlagen um die City stark frequentiert werden. Fußgänger sind seit diesem Ausbau vom früheren Rad- Fußweg verbannt und dürfen nur noch abseits den Weg entlang der Haaren nutzen, der zudem schlecht beleuchtet ist.
Ziel des 1.042.000 € teuren Umbaus war laut Aussage des früheren Stadtbaurates Dr. Egon Pantel dem Heiligengeistwall zu einer neuen Attraktivität dieser Geschäftslage zu verhelfen und der Bebauung des Waffenplatzes neue Impulse zu geben. Es wurde ferner von einer damit verbundene Initialzündung für eine Belebung des Heiligengeistwalles und die Beseitigung der Leerstände und insbesondere eine Sanierung der „Broweleit-Ruinen“ gesprochen. Nach dem Umbau zum sogenannten „Pantel-Boulevard“ fragen wir die Verwaltung:

1. Der Oberbürgermeister hatte das Thema Leerstand des ehem. Wall-Kinos zur Chefsache erklärt. Bisher offenbar ohne Erfolg. Gibt es nach jahrelangem Leerstand und Verfall der Bausubstanz des Baudenkmals neue Anstrengungen der Verwaltung oder Nachnutzungs-initiativen? Wie sehen die derzeitigen Bemühungen aus und wie ist der Stand der Dinge? Wie schätzt die Verwaltung derzeit den baulichen Zustand des denkmalgeschützten Gebäudes ein, nachdem bereits Bausicherungsmaßnahmen zum Schutz von Passanten erforderlich waren?

2. Im Juni 2010 wurden Pläne der Fa. Einsiedel & Partner bekannt, nach denen an Stelle der „Broweleit-Ruinen“ eine sogenannte „Seniorenresidenz“ entstehen sollte. Der Baubeginn war für das Frühjahr 2011 und die Fertigstellung des über 10 Millionen-Projektes für 2012 geplant. Nun wurde bekannt, dass das Projekt aufgrund mangelnder Resonanz wohl nicht umgesetzt wird. Wie ist derzeit der Planungsstand und ist dieses Projekt in seiner Gesamtheit nun gänzlich verworfen worden? Was unternimmt die Stadt nun an Aktivitäten, um zu der längst überfälligen Beordnung dieser Brache beizutragen? Werden zum Beispiel gezielt Investoren angesprochen? Wie ist der diesbezügliche Zeitplan der Verwaltung bzw. der Erbengemeinschaft aktuell?

3. Im Rahmen einer weiteren Aufwertung des Quartiers Waffenplatz ist leider eine städtebaulich sinnvolle Verlegung der Zufahrt zum Parkhaus Waffenplatz an Stelle der früheren Fahrradstation (Einmündung Neue Straße) bislang nicht zu Stande gekommen, weil die Parkhaus Waffenplatz GmbH keine diesbezügliche Bereitschaft erklärt hat. Damit kann der Waffenplatz leider nicht autofrei werden. Sieht die Verwaltung zumindest Möglichkeiten, bei einer Umgestaltung des Waffenplatzes die bisherige Zufahrt des Parkhauses in die Planungen mit einzubeziehen und diese ebenerdig (Shared Space) auszuführen und die Zufahrt optisch abzugrenzen? Die Stadt ist doch offenbar Grundstückseigentümerin des Bereiches, auf dem das Parkhaus erbaut wurde und sollte von daher Mitspracherechte haben. Ist diese Einschätzung zutreffend?

4. Kann sich die Stadt Oldenburg als Eigentümerin des Grundstückes mit der Parkhaus Waffenplatz GmbH mit dem Ziel ins Benehmen setzen, dass die dem Waffenplatz zugewandte Parkhaus-Seite dauerhaft begrünt und damit die Außenansicht des Parkhauses Waffenplatz nachhaltig verbessert wird?

5. Gibt es seitens der Verwaltung erste konzeptionelle Überlegungen bzw. einen Zeitplan für eine Umgestaltung des Waffenplatzes in Richtung eines dauerhaften Stadtgartens? Wir bitten die Stadtverwaltung um eine Darstellung des derzeitigen Sachstandes.

6. Wann ist mit einer Einbeziehung des Randbereiches der Mottenstraße (Einmündung Wallstraße) in die Fußgängerzone zu rechnen bzw. wann wir diese baulich umgesetzt?

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Sebastian Beer, Krister-Benjamin Schramm


Antrag vom: 15.02.2011

Bebauungsplan Haareneschviertel M – 654 A

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um die Aufnahme der Tagesordnungspunkte

Bebauungsplan Haareneschviertel M – 654 A ( Ost ) und
Bebauungsplan Haareneschviertel M – 654 C ( West )

auf die Tagesordnung der o.g. Ausschusssitzung

Wir bitten die Verwaltung, uns die Entwürfe für beide Bebauungspläne mit örtlichen Bauvorschriften sowie die Erhaltungssatzungen gem.§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.1  ( BauGB )
für beide Flächen des Haareneschviertels vorzulegen, damit  die öffentliche Auslegung der Planentwürfe mit Satzungstexten und Begründungen beschlossen werden kann.

Wir bitten ferner darum, uns einen genauen Zeitplan für das weitere Procedere vorzulegen.

Begründung:
Die öffentliche Auslegung der Planentwürfe muss unbedingt  in dieser Sitzung beschlossen werden. Das  Zeitfenster ist nur noch klein, da die bereits einmal verlängerte  Bau-und Veränderungssperre bald ausläuft. Der Zeitplan soll uns Sicherheit geben, dass alle notwendigen Beschlüsse noch rechtzeitig gefasst werden können.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Anne Lück   gez. Sebastian Beer   gez. K.Benjamin Schramm


Antrag vom: 01.12.2010

Wohnkonzept 2020 – Wohnungsnot bekämpfen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Wohnkonzept 2020 – Wohnungsnot bekämpfen –

auf die Tagesordnung.

Die Verwaltung wird beauftragt:

Ein Wohnkonzept 2020 zu erarbeiten und dem Rat im 2. Quartal 2011 vorzulegen, auf dessen Grundlage das Themenfeld Wohnen in Oldenburg – räumlich differenziert nach Stadtteilen – mit seinen Aufgabenstellungen im Bestand und im Neubau zukünftig bearbeitet werden soll.

Hierzu sind folgende Fragestellungen zu Nachfrage und Angebot im Wohnbereich zu beantworten:

1. Welche unterschiedlichen Wohnungsbedarfe gibt es derzeit bzw. wird es voraussichtlich zukünftig geben?
2. Wie wird sich der Wohnungsbedarf im Bestand und im Neubau in Oldenburg und in seinen Stadtteilen zukünftig quantitativ entwickeln?
3. Sind Bedarfstrends identifizierbar, auf die im Wohnungsneubau bzw. im Wohnungsbestand reagiert werden sollte?
4. Welche Wohnungsangebote/Wohnformen sind bei den verschiedenen Nachfragergruppen gefragt?
5. Welche räumlichen Präferenzen haben die Nachfragergruppen für einen neuen Wohnstandort?
6. Wie sind die vorhandenen und perspektivischen Wohnbauflächen quantitativ und qualitativ zu bewerten – insbesondere auch bezogen auf den potentiellen Bedarf in Oldenburg?
7. Wie stellt sich das Angebot im Wohnungsbestand in Oldenburg dar – quantitativ und qualitativ?
8. Welche Anforderungen an Ausstattung, Wohnumfeld, Nachbarschaft und Lage müssen im Bestand aufgrund der sich verändernden Wohnwünsche, Sozialstrukturen, Anforderungen an soziale Teilhabe und ökologischen Erfordernisse erfüllt werden und wie können diese Anpassungserfordernisse unter wohnungsmarkt-wirtschaftlichen Aspekten bewertet werden (Rentabilität, Bestandsanpassung oder Abriss und Neubau)?
9. Welche zeitlichen Prioritäten sollten bei der Bereitstellung der unterschiedlichen Wohnbauflächen beachtet werden?
10. Welche Standorte, welche Qualitäten und Größenordnungen sind für Neubauprojekte zukunftsfähig?
11. Passen Bedarfs- und Angebotsstruktur in Oldenburg zusammen – gibt es Wohnungsbedarfe, die bislang nicht zufrieden gestellt werden?
12. Welche Bedeutung und Funktion kann bzw. soll der soziale Wohnungsbau zukünftig in Oldenburg haben?
13. Welche Rahmenbedingungen können geschaffen werden, um die Entwicklung des Wohnstandortes Oldenburg hilfreich zu unterstützen?
14. Mit welchen Fördermöglichkeiten könnte die Stadt Oldenburg den Wohnungsneubau sinnvoll aktivieren und unterstützen?

Begründung:

Oldenburg gewinnt nach wie vor neue Einwohnerinnen und Einwohner, die auch Wohnungen benötigen. Gerade in den letzten Monaten ist eine verstärkte Nachfrage nach Wohnungen zu beobachten. Alleine bei der GSG Oldenburg gibt es eine Warteliste von 2800 Personen, die eine 1 –2 Zimmer-Wohnung suchen.

Deshalb setzt sich die grüne Ratsfraktion dafür ein, dass die Stadt Maßnahmen ergreift, die geeignet sind, kurzfristig Wohnungsengpässe zu beseitigen.

Auf der Grundlage des auszuarbeitenden und zu beschließenden Wohnkonzeptes 2020 soll dann die mittelfristige Wohnsteuerung in Oldenburg erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

f.d.Ratsfraktion

Kurt Bernhardt
Fraktionsvorsitzender


Antrag vom: 23.09.2010

ECE-Verkaufsfläche in der Bremer Landesbank

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– ECE-Verkaufsfläche in der Bremer Landesbank –

auf die Tagesordnung.

Begründung:

Die Erdgeschosszone des Altbaus der Bremer Landesbank wurde im Zuge der Umbaumaßnahmen durch Herausnahme der Fensterbrüstungen zur Häusing und marktseitig geöffnet. Die an die Häusing angrenzenden Flächen sollen entsprechend dem der Öffentlichkeit vorgelegten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.18 a „ für eine Einzelhandelsnutzung in Verknüpfung mit der Mall …zur Verfügung gestellt werden“.
Gewinner des Wettbewerbs für das gesamte Areal Schlossplatz/Berliner Platz/ BLB war das Büro KSP Engel und Zimmermann. Einem Auszug aus dem Erläuterungstext des Wettbewerbbeitrages dieses Architekturbüros ist zu entnehmen, dass die Planung des BLB – Umbaus vorsah, dass nicht nur die Erdgeschossfläche für Läden genutzt, sondern auch das darüber liegende Geschoss in die Ladennutzung integriert werden kann. Ferner sollten die Höhen innerhalb des Bestandes so angeglichen werden, dass möglichst flexibel aufteilbare Ladenflächen entstehen, die getrennt von denen des ECE betrieben werden aber auch in diese integriert werden können.

Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Hat die Bremer Landesbank die oben beschriebenen Pläne komplett umgesetzt?
2. Wurden die Pläne mit der oberen Denkmalschutzbehörde abgestimmt?
3. Wie groß ist die aktuell geschaffene Verkaufsfläche innerhalb der BLB und auf welche Gesamtfläche könnte man sie vergrößern? Ist eine Integration ins Center bereits vorgesehen?
4. Wer wird Betreiber dieser Verkaufsflächen sein?

Mit freundlichen Grüßen

Anne Lück Sebastian Beer


Antrag vom: 23.09.2010

Ansiedlung eines ECE-Centers in Leer

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Ansiedlung eines ECE- Centers in Leer
auf die Tagesordnung.

Begründung:
Kommunen wird von der ECE versprochen, dass die Ansiedlung eines Shoppingcenters viele Kunden aus dem Umland anzieht. So ist auch die Oldenburger Ratsmehrheit für das Projekt gewonnen worden.
Die ECE scheut sich aber nicht, ihre Center so anzusiedeln, dass sich große Überschneidungen ergeben und die jeweils aus dem Umland erwarteten Umsatzgewinne erheblich kleiner ausfallen.
Das Oldenburger ECE-Shoppingcenter ist noch im Bau, da besteht in Leer die ernsthafte Absicht, ein ECE – Center in der dortigen Innenstadt anzusiedeln. In der Verträglichkeitsanalyse der CIMA vom 10.05.2010 ist zu lesen, wo der für Leer erwartete Umsatz herkommt.
Danach sollen allein aus dem Oberzentrum Oldenburg insgesamt 6,9 Millionen Euro abfließen, davon 4,9 Millionen aus der Innenstadt und 2 Millionen Euro aus sonstigen Lagen in Oldenburg.
Liest man die Zahlen für Leer aus dem Umland insgesamt, so könnte die Möglichkeit für Oldenburg, Käufer aus dem weiteren Umland zu gewinnen, durch ein ECE in Leer sehr viel geringer ausfallen als von der CIMA für Oldenburg prognostiziert.
Die grüne Ratsfraktion geht davon aus, dass letztendlich die Kaufleute in der Oldenburger Innenstadt den größten Schaden durch die Ansiedlung eines Centers in Leer erleiden würden: Noch größere Umsatzverlagerungen aus der Innenstadt ins Oldenburger Center sind zu befürchten.
Wir bitten die Verwaltung um eine Stellungnahme, aus der klar hervorgeht, wie sie den Plänen der ECE und der Stadt Leer entgegenzutreten beabsichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

für die Ratsfraktion

Anne Lück, Sebastian Beer


Antrag vom: 23.09.2010

Verlegung der Parkhauszuwegung Waffenplatz

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Verlegung der Parkhauszuwegung Waffenplatz –

auf die Tagesordnung.

Im Zusammenhang mit den aktuellen Planungen für den Bau einer Seniorenresidenz am Waffenplatz und dem Verkauf bzw. der Umnutzung des VHS-Gebäudes bitten wir die Verwaltung um Vorstellung früherer Planungen, die Parkhauszuwegung vom Waffenplatz in den Bereich der Neuen Straße (im hinteren Bereich VHS-Gebäudes) zu verlegen und die diesbezüglichen Planungen im Detail vorzustellen.

Der ASB möge beschließen:

1. Die Verwaltung ermittelt kurzfristig sämtliche Kostenpositionen, die für eine Verlegung der Parkhauszufahrt vom Waffenplatz zur Neuen Straße entstehen.
2. Bei den beabsichtigten Erweiterungsmaßnahmen der Parkhaus Waffenplatz GmbH wird wie von der Verwaltung geplant, die Parkhauszufahrt über die Neue Straße und das Gelände der früheren Fahrradstation (hinter das ehem. VHS-Gebäude) verlegt. Dabei wird der neuen Eigentümerin des ehem. VHS-Gebäudes die Möglichkeit eingeräumt, die auf der Rückseite des Gebäudes geplante Terrasse alternativ auf der Vorderseite zum Waffenplatz verlaufend anzulegen. (Dies führt zu einer gewünschten Belebung des Platzes.)
3. Die jetzigen Abstellplätze für Fahrräder (ehem. Radstation) werden mit Anzahl der am Waffenplatz durch die „Altera-Terrasse“ verloren gegangenen Abstellplätze in zentraler Lage neu beordnet. Hierzu möge die Verwaltung entsprechende Vorschläge unterbreiten.
4. Die Verwaltung erarbeitet für die durch die Verlegung der Parkhauszufahrt vergrößerte Platzfläche des Waffenplatzes ein Begrünungskonzept für eine dauerhafte Aufwertung des Areals.
5. In Abstimmung mit der Parkhaus Waffenplatz GmbH wird mindestens die dem Waffenplatz zugewandte Seite der derzeit unansehnlichen Parkhausfassade durch Rank-Gewächse begrünt, um analog zur Begrünung des Waffenplatzes zu einer Aufwertung des gesamten Areals zu kommen.

Begründung:
Nach dem endlich eine Lösung zur Beordnung der „Broweleit-Ruinen“ gefunden wurde und darüber hinaus eine Nutzungsänderung im VHS-Gebäude am Waffenplatz geplant ist, sollte auch die von vielen Seiten gewünschte dauerhafte Begrünung des Waffenplatzes geplant und umgesetzt werden. Der große Erfolg der temporären Gärten in den Vorjahren hat diesen Wunsch ausdrucksstark belegt.
Im Hinblick auf die zukünftige Wohnnutzung durch Senioren, wie auch die weiteren Nutzungen um den Waffenplatz herum (Hotel / Gastronomie mit Außenbewirtungen / Stadtgarten) ist daher eine Herausnahme des Verkehrs zentrale Voraussetzung, um zu einer dauerhaften Aufwertung und Akzeptanz dieser Innenstadtlage zu kommen.
Die Verwaltung hatte vor Jahren bereits eine Verlegung der Zuwegung zum Parkhaus Waffenplatz angeregt. Diese Planungen sollten dem Ausschuss vorgestellt und mit Nachdruck verfolgt und im Zuge der folgenden Baumaßnahmen umgesetzt werden.
Es bietet sich derzeit die einmalige Gelegenheit, durch die geplanten Maßnahmen der Parkhaus Waffenplatz GmbH, die Errichtung von Seniorenwohnungen, die Nachnutzung des ehem. VHS-Gebäudes und die Einbeziehung von Straßenabschnitten in die Fußgängerzone zu einer nachhaltigen und das Areal städtebaulich erheblich aufwertenden Lösung zu kommen.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Sebastian Beer und Anne Lück


Antrag vom: 22.04.2010

Planungsstand Bebauungsplan M – 794 (Amalienstr. / am Festungsgraben)

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

wir bitten um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Planungsstand Bebauungsplan M – 794 (Amalienstr. / am Festungsgraben)

auf die Tagesordnung der o.g. Ausschusssitzung.

Der Rat der Stadt Oldenburg hat ungeachtet der Pläne eines Investors, auf dem ehemaligen Telekomgelände ein Parkhaus zu errichten, am 28.09.09 einen
Aufstellungsbeschluss für den neuen B-Plan M – 794 gefasst. Dabei sollten auch Alternativen zum Parkhaus entwickelt werden. Bekannt ist, dass es dafür bereits
Investoren gibt.
Die Planung mit der vom Rat detailliert festgesetzten Zielsetzung sollte nicht zuletzt im Interesse der im Geltungsbereich wohnenden Bürgerinnen und Bürger zügig durchgeführt werden. Es gibt keinen Hinderungsgrund, zumal vom neuen B-Plan alte Rechte nicht berührt werden könnten. Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1.Wie weit ist die Planung inzwischen gediehen?
2. Wie sieht das Zeitfenster aus?
3. Steht der Termin für die gesetzlich vorgeschriebene Bürgerversammlung schon fest?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Anne Lück


Antrag vom: 22.04.2010

Bebauungspläne Haareneschviertel M – 654 A (Ost ) und M – 654 C ( West )

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

wir bitten um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Bebauungspläne Haareneschviertel M – 654 A (Ost ) und M – 654 C ( West )

auf die Tagesordnung der o.g. Ausschusssitzung.

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt die Aufstellung qualifizierter B-Pläne im Haareneschviertel. Das betrifft sowohl den B -Plan M -654 A ( Ost ) als auch den B – Plan M – 654 C ( West ).

Begründung:
Nach etlichen Ausschusssitzungen und zwei Bürgerversammlungen ist deutlich geworden, dass nur qualifizierte B-Pläne zu dem Ziel führen, das sich der Rat gesetzt hat und das voll und ganz den Interessen der Bürgerinnen und Bürger in diesem Wohnquartier entspricht.
Besonders die zweite Bürgerversammlung hat ergeben, dass es keine Hindernisse gibt, die einer derartigen Entscheidung im Wege stehen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Anne Lück, Sebastian Beer


Antrag vom: 21.04.2010

Bebauungsplan M 794 (Quartier Amalienstraße / Am Festungsgraben)

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Bebauungsplan M 794 (Quartier Amalienstraße / Am Festungsgraben) –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Für den Bebauungsplan im vorgesehenen Geltungsbereich des B-Plan M 794 (eingegrenzt durch die Amalienstraße, Kanalstraße, Weiddamm, Damm und Huntestraße) wird festgelegt, dass dieser in Form eines qualifizierten Bebauungsplans entwickelt und – sofern es zu einer Behandlung im Rat kommt – als Satzung beschlossen werden soll.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 18.02.2010

Eingriffsmöglichkeiten der Stadt in Bezug auf den Zustand des Wallkinos

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Eingriffsmöglichkeiten der Stadt in Bezug auf den Zustand des Wallkinos

auf die Tagesordnung.

Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung nachstehender Fragen:

1.) Welche bauordnungsrechtlichen Möglichkeiten hat die Stadt, den Verfall zu unterbinden?
2.) Welche planungsrechtlichen Möglichkeiten stehen der Stadt zu verfügen, z. B. ein Instandhaltungsgebot?

Da in der letzten Sitzung adhoc keine Auskunft erteilt werden konnte, hier noch einmal schriftlich die Frage:

3.) Bietet sich der Stadt die Möglichkeit einer sog. Zuführungsenteignung?
(Hierbei soll es sich um eine Art der Enteignung handeln, bei der das Recht der Nutzung, aber nicht gleich das Eigentum entzogen werden kann. Ziel soll hierbei sein, dass das Gebäude wieder genutzt werden kann. Bedingung ist jedoch, dass Nutzungswillige bereit stehen.)

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 18.02.2010

Gebäudesituation: Kleine Kirchenstraße 7 und Osterstraße 11

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Gebäudesituation: Kleine Kirchenstraße 7 und Osterstraße 11

auf die Tagesordnung.

Das Gebäude in der Kleinen Kirchenstraße steht seit längerer Zeit leer und verfällt zusehends. In Sachen Gebäude Osterstraße 11 wurde im letzten Jahr die Auskunft gegeben, dass der Besitzer investive Maßnahmen noch im selben Jahr tätigen würde.

Die Verwaltung wird gebeten Auskunft über die Situation beider Gebäude zu geben.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 02.02.2010

Fliegerhorst und Donnerschwee-Kaserne

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Fliegerhorst und Donnerschwee-Kaserne

auf die Tagesordnung.

Nachstehende Fragen mögen beantwortet werden:

1.) Ist es zutreffend, dass die Zuständigkeit für die oben genannten Flächen vom Stadtplanungsamt zum Amt für Wirtschaftsförderung gewechselt ist?

Wenn ja:

2.) Auf wessen Anweisung hin wurde gehandelt? Wann wurde diese Anweisung erteilt? In welcher Form wurden die Ratsgremien an dieser Entscheidung beteiligt oder davon unterrichtet?

3.) Welche Gründe sprachen für diese Neuzuteilung? Liegt ein neuer Sachstand vor, der dafür sprach? Wenn ja, welcher?

4.) Welche Ziele sollen jetzt verstärkt verfolgt werden? Und in welchem Zeitrahmen?

5.) Welche Änderungen in der Prioritätensetzung erfolgen nun in Zusammenhang mit der Neuzuteilung? Welchen Stellenwert nimmt der Biotopschutz zukünftig ein?

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 19.01.2010

Bau des ECE – Centers „Schlosshöfe“

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur der o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Bau des ECE – Centers „Schlosshöfe“

Wir bitten Sie, zum Bau des ECE – Centers folgende Fragen zu beantworten:

1. Es hat eine Nachtragsbaugenehmigung gegeben, von der auch im Klageverfahren gegen die Baugenehmigung vor dem Verwaltungsgericht die Rede war. Was wurde
hier nachträglich genehmigt? Welche Veränderungen sind vorgenommen worden?
2. Mit welchen Nachtragsbaugenehmigungen ist noch zu rechnen? Ein Vertreter der Stadt sprach vor Gericht davon, dass bisher sozusagen nur die Hülle genehmigt
worden sei.
3. Hat sich die ECE ( wie in anderen Städten erfolgt ) vertraglich festlegen müssen, nur einen bestimmten Prozentsatz der innerstädtischen Shops aufzunehmen? Wenn ja, wie hoch ist dieser? Falls nein: Welche Überlegungen haben die Verwaltung von einer solchen Vorsichtsmaßnahme abgehalten?

Mit freundlichen Grüßen

Anne Lück


Antrag vom: 19.01.2010

Bauvorhaben Gothaer Passage

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur der o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Bauvorhaben Gothaer Passage

Wir bitten darum, über das Projekt umfassend zu informieren und dazu auch die Herren Nöldeke und Kreyenhagen einzuladen.

Mit freundlichen Grüßen

Anne Lück


Antrag vom: 17.09.2009

Standortausweisung für Windkraftanlagen

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Standortausweisung für Windkraftanlagen

 

Nach einer Studie der BulwienGesa AG (2009) ist das Gelände des Fliegerhorstes als peripherer Standort überwiegend eher ungeeignet für die Nutzung Wohnen und nur sehr bedingt geeignet für die Nutzung durch Büros. Lediglich im Segment Gewerbe und Industrie wird ein Nachfragepotential gesehen. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der Altlastenverdachtsfälle muss sich daher die Frage stellen, ob Teile des großflächigen Areals „Fliegerhorst“ über die Ausweisung als Windener-giekonzentrationsfläche einer geeigneten Nachnutzung zugeführt werden können.

Wir bitten daher die Verwaltung um Erläuterungen zu den folgenden Punkten:

a) Wie viel Zeit würde es beanspruchen, eine Änderung des Flächennutzungsplans zu vollziehen?
b) Sieht die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt Gründe, die gegen die Nutzung des Fliegerhorstes als Windkraftstandort sprechen?
c) Welche Auswirkungen hat ein Beschluss, der im Flächennutzungsplan eine Windenergiekonzentrationsfläche festgelegt, auf aktuell beantragte Genehmigungen zur Errichtung von WKA?

Mit freundlichen Grüßen

Alexandra Reith


Antrag vom: 31.08.2009

Alternativplanung für das Areal Amalienstraße/Am Festungsgraben

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir unter dem Tagesordnungspunkt 11.4

Alternativplanung für das Areal Amalienstraße/Am Festungsgraben

um die Behandlung des nachfolgenden Beschlussvorschlags.

Beschlussvorschlag:

Für den Planbereich des Bebauungsplanes M-472 (Amalienstraße/Nordstraße) wird eine Veränderungssperre nach den §§ 14 ff BauGB beschlossen. Von der Veränderungssperre nicht berührt werden Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begon-nen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung. Dies gilt unbeschadet der Möglichkeit eines Widerrufs gemäß § 49 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG.

Begründung:

Die Stadt Oldenburg sieht das Erfordernis, die städtebauliche Entwicklung im Planbereich den städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt anzupassen. Die Planungsziele wurden bereits be-nannt, als ein Aufstellungsbeschluss gefasst wurde. Nun soll die Änderung des vorhandenen Bebauungsplanes vorbereitet werden.

Der Bereich des Bebauungsplanes M-472 (Amalienstraße/ Nordstraße) ist im derzeit rechtsverbind-lichen Bebauungsplan als Kerngebiet ausgewiesen. Dies widerspricht aber den vorhandenen Nutzungen und der städteplanerischen Lage als Teil eines stadtnahen arrondierten Wohnviertels Amalienstraße/Am Festungsgraben mit nur einigen kerngebietstypischen Nutzungen (LVA). Daneben befinden sich aber in diesem Bereich besonders schutzbedürftige Einrichtungen wie eine bestandsgeschützte Wohnnutzung entlang der Amalienstraße und Am Festungsgraben, ein Kindergarten an der Amalienstraße und eine Seniorenwohnanlage Am Festungsgraben. Einige der derzeit zulässigen Nutzungen, wie beispielsweise Vergnügungsstätten, Kaufhäuser oder öffentliche Parkanlagen, sind mit den städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt Oldenburg an dieser Stelle im Stadtgebiet nicht vereinbar und sollen daher über die Änderung des Bebauungsplanes konkreti-siert werden.

Der Planbereich liegt im Zentrum des Stadtgebietes aber vom Stadtzentrum getrennt durch den Doppelstraßenzug Huntestraße/Poststraße. Dieser bewirkt eine natürliche Trennung von kernge-bietstypischen Nutzungen im Bereich der Fußgängerzone und Verwaltungsgebäuden entlang der Huntestraße sowie im hinteren Bereich Wohnnutzung, Kindergärten und Senioreneinrichtungen. Dennoch können sowohl öffentliche Einrichtungen, wie auch Erholungs- und Freizeitanlagen an der Hunte und im Schlossgarten von hier aus fußläufig erreicht werden. Eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ist mit Bushaltestellen an Amalienstraße und Poststraße gegeben. Aufgrund der räumlichen Nähe zur Innenstadt und der vergleichsweise ruhigen Lage der durch die Bebauung an Amalienstraße und Poststraße geschützten rückwärtigen Bereiche auf dem ehemali-gen Telekomgelände bietet sich eine Mischnutzung für Dienstleistungen und seniorengerechtes Wohnen. Angesichts der demographischen Entwicklung besteht ein steigender Bedarf an stadtna-hen Seniorenwohnungen, der gerade in diesem Bereich hervorragend gedeckt werden kann. Ferner sind Betriebe des Dienstleistungsgewerbes hier gut aufgehoben, für die die stadtnahe Lage einer-seits besonders attraktiv ist und die andererseits aber aufgrund der von ihnen ausgehenden vergleichsweise geringen Immissionen mit dem vorhanden Kindergarten und der Wohnnutzung sowie dem Altenheim vereinbar.

Insbesondere kommt für das ehemalige Telekomgelände eine Bebauung zum Zwecke der Schaf-fung von Wohnungen für betreutes und seniorengerechtes Wohnen in Betracht. Für eine derartige Planung ist die derzeitige Ausweisung als Kerngebiet im Sinne der BauNVO 1968 und die dadurch nur eingeschränkte Nutzbarkeit für Wohnzwecke nachteilhaft. In exponierteren Lagen, etwa an der Amalienstraße könnten neben Wohnungen nicht-störende Dienstleistungsbetriebe wie Anwalts-kanzleien und Arztpraxen angesiedelt werden. Auch die Ansiedlung eines Ärzte- und Gesundheits-zentrums wäre wünschenswert.

Nach dem Maß der baulichen Nutzung ist eine allzu große Verschattung der für den Kindergarten, die Wohnnutzung und die Dienstleistungen nutzbaren Bereiche der unteren Etagen der Gebäude und der Außenfläche auszuschließen. Dies kann etwa durch die Festsetzung einer Geschosshöhe von vier Vollgeschossen im Bebauungsplan erreicht werden. Auf den Ensembleschutz des En-sembles an der Amalienstraße ist durch offene Bauweise im rückwärtigen Bereich und die Freihal-tung von Flächen zum Zwecke einer rückwärtigen Einfahrtsmöglichkeit Rücksicht zu nehmen. Parkmöglichkeiten sollten unterirdisch mittels einer Tiefgarage nur zur Deckung des Bedarfs der lokalen Nutzungen an Stellplätzen geschaffen werden. Dies ermöglicht ein verträgliches Nebenein-ander der vorgesehen Nutzungen und vermeidet störenden Park- und Parksuchverkehr in diesem aufgrund der Durchfahrtsmöglichkeit Am Festungsgraben sensiblen Bereich.

In Betracht kommt insbesondere eine Ausweisung des Bereiches auf dem ehemaligen Telekomge-lände als „Allgemeines Wohngebiet“ (§ 4 BauNVO) oder „Mischgebiet“ (§ 6 BauNVO). Nach Art der baulichen Nutzung würden die oben erwähnten Nutzungen damit ermöglicht.

Andere derzeit noch mögliche Nutzungen würden dagegen diesen städtebaulichen Zielen entge-genstehen und zudem nicht mit der vorhandenen bestandsgeschützten Wohnbebauung, dem Kindergarten und der Seniorenwohnanlage Am Festungsgraben vereinbar sein. So sollten alle Nutzungen, die in einem Kerngebiet zulässig sind, aber den vorgenannten Entwicklungszielen widersprechen, über die Bauleitplanung ausgeschlossen werden.

Bis zur Rechtskraft der geplanten Änderung des Bebauungsplanes sollen keine Vorhaben realisiert werden, die den neuen städtebaulichen Zielvorgaben widersprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexandra Reith und Anne Lück


Antrag vom: 22.07.2009

Leerstehende Häuser Osterstraße 11 + 13

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Leerstehende Häuser Osterstraße 11 + 13
auf die Tagesordnung.

Die beiden im Besitz der Öffentlichen Versicherung Oldenburg befindlichen Häuser Osterstraße 11 + 13 stehen schon seit längerer Zeit leer. Die Bausubstanz verfällt zunehmend und die beiden Häuser verkommen mehr und mehr zu einem Schandfleck.

Die Grünen setzen sich nachdrücklich dafür ein, dass die beiden Altbauten erhalten bleiben und saniert werden und wieder einer Nutzung zugeführt werden, zumal das Haus Osterstraße 13 unter Denkmalschutz steht.

Wir fragen die Verwaltung:

– Was hat die Stadtverwaltung in den letzten Jahren getan, um den Verfall und die Verwahrlosung der Häuser zu stoppen?
– Es gibt doch ein Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot gemäß § 177 des Baugesetzbuches, mit dem die Eigentümerin zu Erhaltungsmaßnahmen veranlasst werden könnte, oder etwa nicht?

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen der Stadt Oldenburg fordert die Eigentümerin der beiden Gebäude Osterstraße 11 und 13 auf, die beiden Gebäude zu erhalten, zu sanieren und wieder einer Nutzung zuzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Bernhardt
Fraktionsvorsitzender


Antrag vom: 22.07.2009

Pekolsammlung

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme der folgenden Tagesordnungspunkte:

Pekolsammlung
Wir schlagen die folgende Beschlussfassung vor: Der gegenwärtige Verbleib der Sammlung auf dem Pekolgelände an der Alexanderstraße wird umgehend (d.h. innerhalb von 21 Tagen nach Beschlussfassung) vertraglich gesichert; und zwar mindestens bis zum Ende des Jahres 2009. Im Vertrag zwischen dem Verein für Verkehrsgeschichte und der Stadt Oldenburg werden an den Verbleib keine weiteren Konditionen geknüpft.

Begründung: Die Stadt Oldenburg nimmt in Politik und Verwaltung auf diese Weise ihre Verantwortung war, den Erhalt der Sammlung in konstruktiver Weise zu unterstützen.

Sanierungsrechtliche Genehmigungspraxis im Bahnhofsviertel

Nach einem unserer Fraktion vorliegenden Schreiben wurde ein Eigentümer im Verweis auf Art. 144/Art. 145 BauGB aufgefordert, Mietverträge vorzulegen, die seit dem 22.06.07 abgeschlossen wurden. In der Anlage des Schreibens spricht die Stadtverwaltung von einer Genehmigungspflicht der Verträge. Wir bitten die Verwaltung zu erläutern, ob diese Hinweise erstmalig an Hausbesitzer gegeben wurden und welche alternativen Vorgehensweisen ggf. in anderen Sanierungsgebieten gewählt wurden. Des Weiteren fordern wir dazu auf, Auskunft im Ausschuss und gegenüber den Betroffenen zu geben, welche Einflussnahme/Einwirkungen über die o.g. Paragraphen möglich sind und für das Bahnhofsviertel in Erwägung gezogen werden.

Nachnutzung der Flächen und Gebäude im Bereich der Feuerwache Auguststraße

Wir bitten die Stadtverwaltung um Beantwortung der beiden folgenden Fragen: Wie beabsichtigt die Verwaltung vorzugehen, um die Nachnutzung der Flächen und Gebäude im Bereich der Feuerwache in der Auguststraße vorzubereiten? Wie sieht der Zeitplan aus?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Alexandra Reith


Antrag vom:

6.1 Bebauungsplan M – 645 (Elisabethstraße/Schleusenstraße)

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung stellen wir zu dem Tagesordnungspunkt

6.1 Bebauungsplan M – 645 (Elisabethstraße/Schleusenstraße).

die beiden nachfolgenden Änderungsanträge.

Beschlussvorschlag 1: Für Flächen im Bereich Elisabethstraße/Schleusenstraße soll der Bebau-ungsplan M-645 mit örtlichen Bauvorschriften, Grünordnungsplan und Erhaltungssatzung aufgestellt werden.

Begründung: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird mit dem Einschub „Grünordnungsplan“ ergänzt, denn die Verwaltung schlägt für das bezeichnete Gebiet einen einfachen Bebauungsplan vor. Mit diesem werden weniger Festsetzungen getroffen, als mit einem qualifizierten Bebauungsplan. Neben den Festlegungen im Rahmen einer Erhaltungssatzung, die den verbleibenden Regelungsbedarf für den baulichen Bestand abdecken soll, können mit einem Grünordnungsplan Regelungen in Bezug auf die vorhandenen Freiflächen getroffen werden (vgl. http://www.isl.uni-karlsruhe.de/module/bebauungsplan/einfacher_qualifiz_bp/einfacher_qualifiz_bp.html).

Das Gebiet wird in der Verwaltungsvorlage 09/0332 bedingt u.a. durch „das vorhandene Grün in den Straßen und Vorgartenbereichen sowie im Blockinneren, die großflächigen benachbarten Grünanlagen“ als ein „Wohngebiet mit hohem Wohnwert“ charakterisiert. Unter den Bürgerinnen und Bürgern  bestehen Ängste im Hinblick auf mögliche Veränderungen des Gebiets. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans bitten wir daher sowohl um die Vorstellung des Gestaltungsplanes und der Erhalts-satzung als auch eines Grünordnungsplanes.

Beschlussvorschlag 2: In den Grundzügen der Planung, Stand 4.06.09 erfolgt auf Seite 3, 2. Absatz, vorletzter Satz, die Streichung des Satzteiles „ohne die jeweilige individuelle Architektur maßgeblich einschränken zu müssen.“

Begründung: Die Entscheidungen sind, wie im genannten Absatz beschrieben, auf Grundlage des § 34 zu treffen. Dies kann Einschränkungen der „individuellen Architektur“ zur Folge haben.

f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 20.05.2009

Verlagerung der Feuerwehr in den Hackenweg und Nachnutzung der „Alten Feuerwache“

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Verlagerung der Feuerwehr in den Hackenweg und Nachnutzung der „AltenFeuerwache“.

Hintergrund: Im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wurde im September 2008 über die Erweiterungsabsichten des Evangelischen Krankenhauses und die Planung eines Parkhauses berichtet. Dabei wurde erläutert, dass das Parkhausprojekt abhängig vom Umzug der Feuerwehr in den Hackenweg sei. In einer vergangenen Sitzung hat der Rat beschlossen, für den Umzug der Feuerwehr Mittel aus dem Konjunkturprogramm zu beantragen, obschon noch Unklarheit darüber bestand, ob die Mittel für diesen Zweck eingesetzt werden dürfen.

Wir bitten nun um einen Bericht zum Sachstand des geplanten Umzugs der Feuerwehr in den Hackenweg. Des Weiteren bitten wir darum, die derzeit zur Diskussion stehenden Pläne einer Nachnutzung des Areals „Alte Feuerwache“ / „Zeughaus“ vorzustellen. Dem schließt sich die Forderung an, die Interessen der Fachhochschule in Oldenburg einzubeziehen. Diese möchte aufgrund ihres erhöhten Raumbedarfs die Alte Feuerwache für hochschulische Zwecke nutzen, um dort Veranstaltungsräume einzurichten. Damit die Interessen der Fachhochschule in Bezug auf die Nachnutzung der Liegenschaften angemessen berücksichtigt werden können, fordern wir die Stadtverwaltung auf, den Dialog mit der Fachhochschule neu aufzunehmen und eine einvernehmliche Planung anzustreben.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 22.04.2009

Weitere Entwicklung des Fliegerhorstes und der Donnerschweekaserne

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Weitere Entwicklung des Fliegerhorstes und der Donnerschweekaserne  –

auf die Tagesordnung.

Wir bitten die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht.

Da das Gutachten von Bulwien + Gesa offensichtlich noch nicht fertig gestellt ist, es zumindest der Politik noch nicht vorliegt, befürchten die GRÜNEN einen Entwicklungsstillstand für die beiden Flächen. Für die Entwicklung der Stadt Oldenburg wäre es aber wichtig, dass beide Flächen zeitnah für eine zukunftsfähige und nachhaltige Nutzung zur Verfügung stehen und nicht weiter jahrelang mehr oder weniger brach liegen.

Mit freundlichen Grüßen

f.d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt


Antrag vom: 25.02.2009

Gutachten zum Vorhaben Parkhaus Amalienstraße

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Gutachten zum Vorhaben Parkhaus Amalienstraße.

Gemäß der Beschlussfassung in der Ratssitzung vom 23.02.2009 bitte ich um die Behandlung der Gutachten

1. zu den Luftschadstoffen (GEO-Net Umweltconsulting)

2. zur natürlichen Entlüftung des Parkhausgebäudes (TÜV Rheinland)

3. zur Schalltechnik (itap)

Wir bitten insbesondere um das Eingehen auf

– bereits heute vorhandene Überschreitungen der Grenzwerte für Feinstaub- und Stickstoffdioxid in der Amalienstraße,
– Problematiken der Belüftung
– die Überschreitung der zulässigen Lärmgrenzwerte auf der Ostfassade des Projektes (Ein-/Ausfahrtslärm bzw. Überschreitungen im 1. und 2. Obergeschoss)

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 27.01.2009

Konzept „Familienfreundliche Stadt“

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir in Bezug auf den Tagesordnungspunkt

TOP 13 Konzept „Familienfreundliche Stadt“

um Abstimmung des unten stehenden Antrags.

Beschlussvorschlag:

Konzept Familienfreundliche Stadt

Das Konzept Familienfreundliche Stadt Oldenburg wird im Abschnitt

3. Städtebauliche Entwicklung
3.1 Wohnen

Strategische Handlungsziele wie folgt ergänzt:

• Die Stadt Oldenburg trägt durch geeignete Maßnahmen und Initiativen dafür Sorge, dass kleine, bezahlbare Wohnungen für Personengruppen mit niedrigen Einkommen (z.B. Alleinerziehende, kleine Familien und SeniorInnen sowie Bedarfsgemeinschaften nach SGB II) innerhalb des Stadtgebietes im ausreichenden Maße vorgehalten werden. Dabei sollte die Energieeffizienz – auch im Hinblick auf die anfallenden Nebenkosten – gewährleistet werden.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Christine Pankonin              und                Alexandra Reith


Antrag vom: 16.01.2009

„Fahrplan“ für das Sanierungsgebiet Kreyenbrück

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

„Fahrplan“ für das Sanierungsgebiet Kreyenbrück.

Nach der erfolgreichen Akquirierung von Fördermitteln bitten wir die Verwaltung nun um einen Bericht zum Fahrplan für das Vorhaben der Sanierung im Stadtteil Kreyenbrück. Zur Erläuterung des weiteren Vorgehens bitten wir insbesondere um die knappe Darstellung der folgenden Punkte:

a) Rahmendaten zum Vorhaben, d.h. Gesamtkosten, Fördermittel, Projektlaufzeit, …
b) Meilensteine im Projektverlauf , d.h. Was soll in Etappen erreicht werden? Wie sieht die Zeitplanung dazu aus?
c) Bürgernähe des Verfahrens, d.h. An welchen Schritten können Bürger/innen sich beteiligen und in welcher Form?
d) Der nächste Schritt, d.h. Wann und wie geht es weiter?

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 19.11.2008

Fortbestand der Alten Feuerwache in der Auguststraße

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Fortbestand der Alten Feuerwache in der Auguststraße

auf die Tagesordnung.

Begründung:
Nach dem geplanten Umzug der Feuerwehr von der Augustraße in den Hackenweg plant das evangelische Krankenhaus den Bau eines Parkhauses auf dem Gelände. Dabei soll die Alte Feuerwache aus dem Jahr 1865 in der Auguststraße/Ecke Zeughausstraße umgebaut werden.

Wir fragen die Verwaltung, in wie weit dieses historische und das Stadtbild prägende Gebäude bei der Umnutzung zu einem Parkhaus erhalten bleiben kann bzw. ob ein Teilabriss oder gar Totalabriss erforderlich wäre.

Bestand oder besteht Denkmalschutz für das Gebäude, das mit den südlich angrenzenden historischen Bauten ein kleines Ensemble ergibt?

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion
Kurt Bernhardt


Antrag vom: 20.10.2008

Bebauungspläne M 654 a und 654 c

Beschlussvorschlag:

Für die Bereiche der Bebauungspläne 654 a und 654 c (Haareneschviertel) wird eine Veränderungssperre beschlossen mit dem Ziel der Aufstellung eines verbindlichen Bebauungsplanes für die in den Bebauungsplänen bezeichneten Gebiete.

Begründung:

1997 hat der Rat der Stadt Oldenburg beschlossen, für diese Wohngebiete Bebauungspläne aufzustellen, in denen die Bausubstanz und die Gärten vor Zerstörung geschützt werden. Verwirklicht wurde nur einer: 654 b mit dem Evangelischen Krankenhaus, dem PFL und mit mehreren Wohngebieten. Hier ist der Schutz der historischen Bausubstanz und der Gärten als „grüne Lunge“ beispielgebend verwirklicht worden. Diese Festlegungen sollten in Richtung Norden fortgeführt werden.


Antrag vom: 09.10.2008

Umbau der Bremer Landesbank am Markt

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Umbau der Bremer Landesbank am Markt –

auf die Tagesordnung.

Am derzeit laufenden Umbau der Bremer Landesbank (BLB) am Markt ist erkennbar, dass nicht nur die Fensterbrüstungen entlang der Häusing herausgenommen werden, sondern auch die am Markt. Das Gebäude wird also auch dort geöffnet.

Wir bitten erstens um Auskunft, ob der Einzelhandel in der Oldenburger Innenstadt in Folge dessen damit zu rechnen hat, dass sich das ECE mit Schaufenstern auch im BLB-Gebäude am Markt wird ausbreiten können, um sich dort zu exponieren?

Aus einem Auszug aus dem Erläuterungstext des Wettbewerbsbeitrags des Architekturbüros KSP, das den ECE-Wettbewerb gewonnen hat, lässt sich außerdem herauslesen, dass Planungen angestellt wurden, die neben den originär dem Einkaufscenter-Neubau der Panta GmbH zuzuordnenden Flächen weitere Verkaufsflächen in Betracht ziehen, die durch die ECE verwaltete werden könnten:

„Die Erdgeschosszone des Altbaus der Bremer Landesbank wird durch Herausnahme der Fensterbrüstungen zum Häusing geöffnet. Durch interne Treppen kann auch das darüber liegende Geschoss in die Ladennutzung integriert werden. Die Höhen werden innerhalb des Bestandes so angeglichen, dass möglichst flexibel aufteilbare Ladenflächen entstehen, die getrennt von denen der Stadtgalerie betrieben werden aber auch in diese integriert werden können.“

Unsere zweite Frage: Wird diese Option nun etwa realisiert? Damit würde die gegenüber der Panta GmbH im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgelegte Obergrenze der Nettoverkaufsfläche ad adsurdum geführt. ECE würde die gewachsene und geliebte Einzelhandelsstruktur in Oldenburg noch weitaus stärker gefährden als bisher von vielen Bürgerinnen und Bürgern und Einzelhändlern befürchtet.

Wir bitten um eine konkrete Angabe der Einzelhandelsflächen, die ggf. im BLB Gebäude zusätzlich zu den Flächen des Shopping Center-Projektes, die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan genehmigt wurden, entstehen. Auch alle weiteren Flächen im BLB Gebäude, die eventuell gewerblich genutzt werden sollen, bitten wir zu beziffern und in ihren Funktionen zu benennen.

Des Weiteren fragen wir, ob unsere Einschätzung richtig ist, dass keine rechtliche Handhabe gegeben ist, mit der unterbunden werden könnte, dass ECE diese BLB-Flächen zusätzlich zu ihren Shopping-Flächen betreiben wird?

Etliche Kaufleute gehen auch aus von einer Übernahme der Galeria Kaufhof (11.000 m²) und dem dortigen Einzug von Saturn. Was ist der Stadtverwaltung darüber bekannt?

Wie in anderen Städten zu beobachten ist, kennt die Panta GmbH mit ihren Shopping Centern keinerlei Maß. Panta scheint die inzwischen vielerorts sichtbare Gefährdung und Zersetzung der lokalen Einzelhandelsstruktur in keinster Weise betroffen zu machen. Sie legt ihre Projekte in maximaler Größe an und schöpft dabei alle Möglichkeiten aus, die ihr nicht verwehrt werden. Kundenströme werden ohne Rücksicht umgelenkt und aus gesunden Einzelhandelsstrukturen abgezogen. (Selbst die Kund/innen, die durch das Einkaufszentrum von Delmenhorst nach Oldenburg gelockt werden sollten, erhalten nach den neusten Planungen ein eigenes Einkaufshaus in Delmenhorst. Davon profitieren werden Anleger. Wer sonst?)

Wir fordern die Stadtverwaltung auf, zu erläutern, wie sie sich in dieser Situation vorstellt, dass die Attraktivität der jetzigen 1a-Lagen in der Stadt gesichert werden soll. Hält sie dieses Ansinnen überhaupt für realistisch?

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 08.10.2008

Städtebauliche Gesamtwirkung Haareneschstraße

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Städtebauliche Gesamtwirkung Haareneschstraße –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Form zu finden, die sicherstellt, dass auf dem Grundstück Haareneschstraße 62 im Zuge des Bauvorhabens „Schwesterngarten“ im zur Straße gelegenen Teil die straßentypische Bebauung mit Bügerhäusern und -gärten nicht durch eine spätere, nachträgliche straßenseitige Neubebauung gefährdet wird.

Begründung:

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen im Oktober wurde eine bedenkliche baurechtliche Situation deutlich:
Baurechtlich seien Anbauten oder Neubauten an der Stelle zulässig, die gegenwärtig noch durch das vorhandene Wohnhaus belegt ist. Im Zuge der Genehmigung des Bauvorhabens „Schwesterngarten“, einer großzügigen Seniorenwohnanlage im rückwärtigen Teil des Grundstück, wurde das vorhandene Wohnhaus, das in der ns. Denkmalkartei verzeichnet ist, zum Abriss freigegeben. Damit möchte der Investor eine Fläche für eine fußläufige Zuwegung und für Abfallabstellanlagen schaffen. Mit dem
Beschluss soll erreicht werden, dass hier der äußerst ansprechende, optische Gesamteindruck des Straßenzugs in größtmöglichem Maße dauerhaft erhalten bleibt.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 01.10.2008

Wohngebiete Steinweg und Haarenesch

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ um Stellungnahme zum anliegenden Schreiben der Bürgerinitiative „Innenstadtnahes Wohnen“.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt


Antrag vom: 18.09.2008

Nutzungsgenehmigung Bremer Heerstraße Nr. 45

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Nutzungsgenehmigung Bremer Heerstraße Nr. 45 –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Für die Nutzung der Fläche Bremer Heerstraße 45 wird gegenüber dem Eigentümer eine Genehmigung erteilt, für den Zeitraum von drei Jahren eine demontierbare Halle zur gewerblichen Nutzung zu errichten. Der Eigentümer verzichtet auf ein Fundament und verpflichtet sich zum Rückbau einschließlich der Bodenplatte und aller sonstigen baulichen Anlagen.  Nach 2 1/2 Jahren verlängert sich die Genehmigung automatisch, es sei denn, es erfolgt eine schriftliche Mitteilung über die endgültige Beendigung der Genehmigung. Die Verlängerung gilt jeweils für weitere 12 Monate, die Beendigung seitens der Stadt ist jeweils spätestens 6 Monate vor Ablauf der Frist mitzuteilen, damit sie zum Fristende wirksam wird.

Begründung: Erfolgt mündlich

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 18.09.2008

Ortstermin in der Haareneschstraße

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Ortstermin in der Haareneschstraße –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen nimmt eine Begehung in der Haareneschstraße, Höhe Westerstraße vor, um sich vor Ort einen Eindruck von dem Haus Nr. 62, dessen gegenwärtig durch Baumkronen versteckter Fassade sowie der umgebenden Bebauung zu verschaffen.

Begründung:

Das betroffene Haus ist in der niedersächsischen Denkmalkartei erwähnt. Der Planungsauschuss möge prüfen, ob eine Änderung der Planung in der Haareneschstraße 62 anzustreben ist. Unseres Erachtens wäre es möglich, auf dem genannten Grundstück wie beabsichtigt ein größeres Objekt zu Wohnzwecken einschließlich der nötigen Zuwegungen zu realisieren und zugleich im Interesse der städtebaulichen und nahräumlichen Wirkung den Erhalt des Hauses auf dem betroffenen Grundstück sicherzustellen.  Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen nimmt eine Begehung in der Haareneschstraße, Höhe Westerstraße vor, um sich vor Ort einen Eindruck von dem Haus Nr. 62, dessen gegenwärtig durch Baumkronen versteckter Fassade sowie der umgebenden Bebauung zu verschaffen.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 04.09.2008

Parkhaus Amalienstraße – Dringlichkeitsantrag

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

hiermit beantragen wir für die heutige Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen per Dringlichkeit folgenden Tagesordnungspunkt aufzunehmen:

Parkhaus Amalienstraße
OVG-Klage des Grundstücksbesitzers – Folgen für die Stadt Oldenburg

Wir fordern von der Stadtverwaltung einen aktuellen Bericht über den Sachstand.

• Warum wurde der TOP von der Verwaltung für die heutige ASB-Sitzung wieder heruntergenommen?
• Warum hat die Verwaltung die Politik nicht sachgerecht beraten und wird erst jetzt für den VA eine „präzise und formal korrekte Vorlage“ angekündigt?
• Wie hoch ist das finanzielle Risiko für die Stadt Oldenburg?
• Warum hat die Verwaltung im Herbst 2007 mehrfach die Politik beruhigt mit der Aussage, es brenne nichts an, Beschlüsse sollten nicht gefasst werden?
• Wäre es nicht besser gewesen, schon im Oktober 2007 die entsprechenden Beschlüsse zu fassen?
Die Anträge der GRÜNEN vom 3.10.2007 lagen vor, erst am 4.10.2007 ist der Bauantrag des Investors gestellt worden!

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt


Antrag vom: 04.09.2008

Bloherfelder Anger: Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan W-759 mit örtlichen Bauvorschriften

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung stellen wir in Bezug auf Tagesordnungspunkt 6, 6.1 und 6.2

– Bloherfelder Anger: Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan W-759 mit örtlichen Bauvorschriften –

den folgenden Änderungsantrag:
Beschlussvorschlag: Die Thematik soll vor einer Beschlussfassung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen im Kulturausschuss beraten werden.

Begründung: Die Stadtverwaltung hat in den Beschlussvorlagen zu den Tagesordnungspunk-ten 6.1 und 6.2  auf die gravierenden Folgen der Überbauung in Bezug auf einen rechnerisch 800 Jahre alten (!), offenbar nicht nur ökologisch sondern auch kulturhistorisch überaus wertvollen Boden hingewiesen. Betroffen sind Teile des geplanten Baugebiets, insbesondere im Süden. Durch eine weitergehende Prüfung soll daher die Grundlage dafür geschaffen werden, dass eine diese Sondersituation berücksichtigende, angemessene Beschlussfassung im ASB und im Rat erfolgen kann. Die geplante attraktive Wohnbebauung soll unbedingt im Einklang mit der Umgebung erfolgen. Ggf. sollten nach sorgfältiger Prüfung Teilflächen von Überbauung ausgespart werden. Weitere Einzelheiten bitten wir der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith

Anlage zum Antrag vom 3.9.08, ASB, TOP 6

In der  Begründung der Änderung des Flächennutzungsplanes (BdÄdF) sowie in der Vorlage zum Bebauungsplan(B), der als Satzung beschlossen werden soll, wird an zahlreichen Stellen die Besonderheit der Plaggenauflage auf einem Teil der betroffenen Flächen beschrieben:

Schutzgut Boden. „Bei dem betroffenen Bodentyp handelt es sich ausschließlich um Plaggenesch, der regional sehr selten, natur- und kulturhistorisch sehr wertvoll und somit schützenswert zu bewerten ist.“ (siehe BdÄdF, S. 7)

Die Begründung der Änderung des Flächennutzungsplans. Auf den Seiten 18 und 19   werden die Regelungen des Baugesetzes, des Bundesbodenschutzgesetzes und des Ns. Naturgesetzes zitiert, um deutlich zu betonen, dass weit weniger hochwertige Böden als der in dem hier betroffenen Gebiet zu erhalten sind. Des Weiteren führt sie das Ergebnis ihrer eigenen Untersuchungen aus, „dass sich im nördlichen Bereich (ca. 45 000m²) sowie auf einer ca. 4 500 m² großen Teilfläche im Südosten Plaggeneschbö-den mit einer Mächtigkeit von bis zu 80 cm befinden“ (ebd.). Sie hebt die “günstigen bodenphysikalischen Eigenschaften“ hervor und errechnet aufgrund der Mächtigkeit der Eschauflage ein Alter von 800 Jahren. Es folgt eine Beschreibung der negativen Auswir-kungen bei Versiegelung durch Bebauung: „Der Boden ist überwiegend zerstört und nicht regenerierbar.“ Seite 20 geht näher auf die Punkte ein und erläutert den unge-wöhnlich hohen Umfang der nötigen Kompensationen.

Der Bebauungsplan erläutert S. 14f die Kompensationen anhand der Zerstörung der Bodenfunktionen. S. 45 bis 47 wiederholt den regionalen und natur- und kulturhistorischen Wert.


Antrag vom: 20.08.2008

Haareneschstraße 62 / Bauvorhaben „Schwesterngarten“

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Haareneschstraße 62 / Bauvorhaben „Schwesterngarten“ –

Hintergrund: Bedingt durch ein Bauvorhaben, dem Neubau einer Senioreneinrichtung mit dem Namen „Schwesterngarten“ ist der Abriss eines Wohnhauses geplant, dass sich auf dem Grundstück Haareneschstraße 62 befindet. Dieses Haus steht zwar nicht unter Denkmalschutz, weist  jedoch eine für Oldenburg typische Fassadengestaltung auf, die auch unter dem Namen „Oldenburger Hundehütte“ bekannt ist. Die Haareneschstraße ist in ihrer Gesamtheit sehr geprägt von architektonisch ansprechenden Fassaden der überwiegend bürgerlichen Wohnhäuser früheren Datums. Mittlerweile haben gerade die mehrgeschossigen dieser Gebäude einen Status von Stadtvillen. Sie machen das so genannte Haarentorviertel zu einem stilvollen und äußerst begehrten Wohnquartier.
In Anbetracht dessen möchten wir die Stadtverwaltung bitten, darzulegen, welche Konsequenzen die Verfolgung einer alternativen Planung hätte, bei der das Haus Nr. 62 erhalten bleiben könnte. Wir bitten um die Klärung der folgenden Fragen:

1. Wurde geprüft, ob das Haus unter Gesichtspunkten der Denkmalpflege wertvoll und erhaltenswert ist?
2. Ist es möglich, das Haus unter Denkmalschutz zu stellen? Wenn ja, wie sieht das Verfahren aus?
3. Welche Eingriffe in die umgebenden Grünbereiche hätte eine das Haus Nr. 62 erhaltende Planung zur Folge?
4. Welche Kompensationsmaßnahmen wären voraussichtlich von Nöten und in welchem Umfang könnten diese vor Ort umgesetzt werden?

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 20.08.2008

Bauvorhaben Bünting und Umsiedlung Raiffeisen in der Bremer Heerstraße 172

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Bauvorhaben Bünting und Umsiedlung Raiffeisen in der Bremer Heerstraße 172 –

Hintergrund: In frühren Beratungen im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen zu dem Bebauungsplan Nr. 23 (Bremer Heerstraße/Eylersweg) wurde bereits deutlich, dass die Ansiedlung des Combimarktes in der Bremer Heerstraße zwar grundsätzlich begrüßt, die vorgesehene Gesamtverkaufsflächenzahl des Bauvorhabens jedoch die Richtwerte  des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes (EEK) überschreitet und von einigen Fach-ausschussmitgliedern mit Nachdruck kritisiert wurde.
Wir bitten nun die Stadtverwaltung um Auskunft, ob zwischenzeitlich der Vorhabenträger seine Planungen modifiziert hat. Bei einer dem EEK angepassten Verkaufsfläche von insgesamt 1.500 m² wäre zu erwarten, dass der Fachausschuss der Planung zustimmt und der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan beschließen könnte. Kann die Planung hingegen nicht zeitnah angepasst werden, sehen wir die Gefahr, dass der Raiffeisenmarkt, der nach der im Ausschuss diskutierten Planung den Combi-Verbrauchermarkt ergänzen soll, seine Ansiedlungspläne zurückzieht  und somit u.U. das Gesamtprojekt gefährden würde. Unserer Einschätzung nach müsste das Vorhaben in Folge dessen völlig neu überdacht werden! Dies wäre jedoch nicht nur für die Beteiligten sondern auch für die Stadt eine denkbar ungünstige Entwicklung. Wir würden es daher sehr begrüßen, wenn die Stadt erneut mit Bünting als Vorhabenträger in Kontakt treten könnte, falls aktuell noch keine dem EEK entsprechende Planung vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 09.07.2008

Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums -.

Beschlussvorschlag:
Die Stadt Oldenburg beteiligt sich an der Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums, mit dem Ziel, Förderungen für Klimaschutzprojekte z.B. an städtischen Schwimmbädern und Schulen und anderen städtischen Liegenschaften vorzubereiten und zu realisieren.

Hintergund:
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat eine umfassende Klimaschutzinitiative gestartet. Ziel ist es, Klimaschutzpotenziale durch Energieeffizienzsteigerungen und den vermehrten Einsatz regenerativer Energien effektiv zu nutzen. Mit mehreren neuen Programmen sollen Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien gefördert werden.

Das BMU fördert im Rahmen der neuen Klimaschutzinitiative die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Installierung eines kommunalen „Klimaschutzmanagers“, der die Umsetzung unterstützt. Darüber hinaus werden Modellprojekte mit dem Leitbild der CO2-Neutralität, z.B. in Schulen, Schwimmbädern, Rathäusern oder Theatern, gefördert. Stehen einzelne Ersatzinvestitionen an, wie eine neue Innenbeleuchtung, gibt es für besonders energieeffiziente Technologien einen Zuschuss.

Grundlage zur Förderung der Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen ist eine neue Richtlinie, die am 18. Juni 2008 verabschiedet wurde.

Im Rahmen des Förderprogramms wird zurzeit beim Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) eine übergeordnete „Servicestelle: Kommunaler Klimaschutz“ eingerichtet. Sie soll als Service- und Beratungseinrichtung für Kommunen dienen und zugleich einen Wegweiser durch die Fördermöglichkeiten bieten (vgl. http://www.difu.de).

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 03.04.2008

Einstufung der Schutzwürdigkeit des Plaggeneschs am Bloherfelder Anger

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

für die Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen bitten wir um Aufnahme
des Tagesordnungspunktes

– Einstufung der Schutzwürdigkeit des Plaggeneschs am Bloherfelder Anger –

auf die Tagesordnung.

In der vergangenen Ausschusssitzung erläuterte die Stadtverwaltung die Vorlage 08/0039 dahingehend, dass es sich am Bloherfelder Anger (Plangebiet W – 759) um eine geringmächtige Plaggenauflage auf dem Bodentyp Podsol handelt.

Unserer Fraktion liegen Daten vor, nach denen am Bodenprofil im Randbereich des Plaggeneschgebietes die Unterkante der Plaggenauflage bei 50 cm gemessen wurde. Somit liegt die Plaggeneschauflage bereits im Randbereich in einem relevanten Bereich von 30-120 cm. Über die möglicherweise mächtigere Auflage in den Kernbereichen des Plaggenesch gibt es jedoch keine Erkenntnisse.

Wir bitten daher die Stadtverwaltung, die Kosten zu ermitteln, die eine bodenkundliche Untersuchung mit sich bringen würde, die Aufschluss über die Beschaffenheit des Bodens im gesamten Gebiet geben würde.

Begründung: Sofern konkretere Erkenntnisse den Boden im genannten Gebiet als Plaggenesch mit nicht nur geringmächtiger Auflage ausweisen würden, wäre die Funktionsfähigkeit des Bodens soweit wie möglich zu erhalten, da es sich bei Plaggenesch um einen seltenen, äußerst fruchtbaren Bodentyp handelt, der auch aus bodenkundlicher und kulturhistorischer Sicht weiterhin schutzwürdig wäre.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

Alexandra Reith


Antrag vom: 03.04.2008

Bloherfelder Anger Nord

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Bloherfelder Anger Nord –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:
Die Fraktion der Grünen beantragt die weiteren Planungen für das Baugebiet Bloherfelder Anger Nord (dies betrifft nicht die Planungen für den südlichen Bereich!) zurückzustellen, bis eine befriedigende Lösung folgender Fragen geklärt ist:

1. Ein Verkehrslösung, die den Anwohnern in den bestehenden Wohngebieten kein zusätzliches Verkehraufkommen beschert.
2. Eine Prüfung der naturschutzrechtlichen Fragen (der Großteil des geplanten Gebietes ist als Bodendenkmal eingetragen).
3. Die Entwässerungssituation – die bisherigen Planungen scheinen die neuerlich häufigeren Starkregenfälle nicht zu berücksichtigen und es besteht die Gefahr, dass der Wasserstand der Haaren dadurch zusätzlich erhöht wird und Überschwemmungen bestehender Wohngebiete die Folge wären.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rolf Grösch                  Tobias Frick


Antrag vom: 14.02.2008

Parkhaus des Ev. Krankenhauses in der Auguststraße

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Parkhaus des Ev. Krankenhauses in der Auguststraße –

auf die Tagesordnung.

Die Verwaltung wird gebeten, zu möglichen Überlegungen, eines Parkhauses, des Ev. Krankenhauses in der Auguststraße neben der Feuerwache zu realisieren. Hierzu stellen wir folgende Fragen:

1. Gibt es konkrete Überlegungen für ein solches Parkhaus in der Auguststraße – evtl. in Verbindung mit einem Neubau?
2. Wenn ja, in welcher Größenordnung ist diese Anlage geplant?
3. In welchem Zeitfenster ist diese Realisierung angedacht?
4. Liegen bereits entsprechende Verkehrszahlen für diesen Bereich vor?
5. Ist vorgesehen, hierfür historische, unter Denkmalschutz stehende Gebäude abzureißen?
6. Wenn ja, um welche Gebäude handelt es sich und wie beurteilt die Denkmalbehörde diese Maßnahme?

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith            Kurt Bernhardt


Antrag vom: 14.02.2008

Entwicklung im Bereich Waffenplatz

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Entwicklung im Bereich Waffenplatz –

auf die Tagesordnung.

Wir bitten hierzu um einen Bericht der Verwaltung insbesondere auch über die Hintergründe des gescheiterten Bauvorhabens eines Hotels im Bereich der ehemaligen „Broweleit-Häuser“. Ferner bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1. Ist der Denkmalschutz für die ehemaligen „Broweleit-Häuser“ in Zusammenhang mit Neubauplänen eines Hotels aufgehoben worden?
2. Wenn ja, mit welcher Ausnahme-Begründung?
3. Wird bei weiteren Planungsvorhaben weiterhin von einem Verlust dieser Häuser ausgegangen?
4. Wie ist der derzeitige Planungsstand für das Areal um den Waffenplatz herum?
5. Welche Nutzungen favorisiert die Stadt und sind diese mit den Zielen des Investors vereinbar?
6. Gibt es entsprechende Zeitpläne?

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 24.01.2008

Anbindung des Heiligengeistwalls an die Wallstraße

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

für die Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen im März bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Anbindung des Heiligengeistwalls an die Wallstraße.

Im Leserbrief von Oliver Schmale, datiert auf den 24.01.2008, der auch an alle Fraktionen gesendet wurde (vgl. Anlage) ist die Idee angesprochen, den Heiligengeistwall über den Waffenplatz stärker an die Fußgängerzone anzubinden. Wir bitten die Stadtverwaltung darum, zu erläutern, welche Möglichkeiten seitens der Stadt bestehen, eine derartige Idee zu forcieren.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

Alexandra Reith

 

Oliver Schmale
Lange Straße 25
26122 Oldenburg

Leserbrief zur Berichterstattung über einen geplanten Ausbau des Heiligengeistwalles

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Abdruck meines Leserbriefes:

Was ist das für ein befremdliches Vorgehen vom Stadtbaurat und Geschäftsleuten, ohne Bürgerbeteiligung eine solche Umbauplanung zu Lasten der wertvollen Wallanlagen vorzunehmen! Beleuchtet man die Eigentümersituation am Heiligengeistwall, so gehören die unansehnlichen Gebäude finanzstarken Investoren (Neumüller-Gruppe, Herr Marseille, Fa. Ullmann und Erbengemeinschaften), die jetzt so tun, als würde die Zukunft ihrer Häuser von einigen Parkplätzen vor der Haustür abhängen. Das ist beschämend! Das große Parkhaus Waffenplatz ist in direkter Nachbarschaft! Steuergelder sollten für diese Bevorzugung nicht bewilligt werden. Das regelt doch der Markt, lassen Investoren häufig verlauten. So sollte hier dann bitte schön auch verfahren werden. Es müssen ja nicht zwangsläufig alles Ladengeschäfte am Wall platziert sein. Büros, Wohnungen, Ateliers, Tagungsräume, vieles ist denkbar.

Was ist eigentlich aus der Idee von Stadtbaurat Egon Pantel geworden, fußläufige Verbindungen von der Wallstraße zur Heiligengeistwall zu erschließen um den Wall besser anzubinden? Richtig, bislang gar nichts! Solche Passagen sind erfolgreich, wie z.B. der Nikolaigang beweist und fördern die Stadt der kurzen Wege! Ein attraktiver Boulevard ist schöngefärbte Wortakrobatik des Stadtbaurates und wird niemals am Wall entstehen, denn wer wird an einer der Hauptverkehrsstraßen Oldenburgs neben lärmenden Autos/Bussen und Abgasgestank flanieren?

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Schmale


Antrag vom: 22.01.2008

Geplanter Ausbau des Wanderweges im FFH-Gebiet der Haarenniederung

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– geplanter Ausbau des Wanderweges im FFH-Gebiet der Haarenniederung –

auf die Tagesordnung.

Wir bitten die Verwaltung um Auskunft darüber, wie der weitere Fortgang des Genehmigungsverfahrens geplant ist und in welcher Form die zuständigen Ratsgremien beteiligt werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Kurt Bernhardt


Antrag vom: 22.01.2008

Energieviertel Fliegerhorst

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Energieviertel Fliegerhorst

auf die Tagesordnung.

Begründung:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen die Idee für ein Energieviertel Fliegerhorst. Entsprechende konzeptionelle Arbeiten werden derzeit im Oldenburger Energie Cluster vorgenommen. Der Oldenburger Energie Cluster stellt ein konkretes Nutzungskonzept für den Fliegerhorst mit dem Schwerpunkt Energie vor. Das Konzept beinhaltet die praktische Umsetzung einer erneuerbaren und dezentralen Energieversorgung für einen Stadtteil und das Zusammenführen der vielfältigen Oldenburger Kompetenz  in diesem Bereich in einem Gewerbegebiet Energie. Die Umsetzung soll als öffentlich wirksames Umsetzungs- und Vorbildprojekt Oldenburger Unternehmen und Forschung eine Plattform für innovative Energiekonzepte bieten.  Ein Ort im Fliegerhorst wird als zentraler Anlaufpunkt der Öffentlichkeit mit Demonstations- und Schulungsgebäude, einem Energiebildungszentrum (EBZ), einer Darstellung des Energiekonzeptes dieses Stadtteils und der Konzentration der Unternehmen im Energiebereich ausgestaltet.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt


Antrag vom: 18.01.2008

Archäologische Beaufsichtigung von Umbauarbeiten am Wallring

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

für die Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen sowie für die Sitzung des Kulturausschusses bitten wir um Aufnahme des Punktes Archäologische Beaufsichtigung von Umbauarbeiten am Wallring. Aus unserer Sicht weist der Name der „Heiligengeistwall“ darauf hin, dass sich unter dem betreffenden Straßenzug Überreste der früheren Schutzwallanlage der Stadt oder andere Siedlungsreste, eventuell sogar die ältere Stadtmauer, befinden könnten. Obschon wir als Grüne die Ausbauplanungen im derzeitigen Entwurf grundsätzlich in den Fachausschüssen sehr kritisch hinterfragen und die Überarbeitung der Pläne anmahnen, gehen wir davon aus, dass der Ausbau in der einen oder anderen Form beschlossen wird.

Insofern bitten wir um die Klärung der folgenden Fragen:
a) Wurde dieser Aspekt bei der Ausbauplanung für den Heiligengeistwall bisher (ausreichend) berücksichtigt? Welche Recherchen wurden bereits angestellt? Welche
Ergebnisse liegen vor? Welche Recherchen sind noch geplant? b) Welche Maßnahmen sind nötig, um historische Spuren zu erkunden und ggf. zu sichern?
c) Welche Kosten sind damit verbunden und wie können diese gedeckt werden?
d) Wie viel Zeit ist mindestens, wie viel Zeit höchstens zu veranschlagen, um angemessene Grabungen und ggf. Bergungen vorzunehmen.
e) Wurden bereits Überlegungen angestellt, wie der Busverkehr während der Grabungs und Ausbauzeit geführt werden könnte?

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

Alexandra Reith
Sebastian Beer


Antrag vom: 16.01.2008

Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit des Plaggenesch im Plangebiet W-759

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit des Plaggenesch im Plangebiet W-759
(Bloherfelder Anger) –

auf die Tagesordnung.

Am 12.12.2007 hat sich Frau Magarete Wesemann an die Ratsfraktionen gewandt, um auf die Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit des Bodentyps Plaggenesch im Plangebiet W-759 (Bloherfelder Anger) hinzuweisen. Sie gibt an, das die Thematik bereits am 15.11.2007 bei der öffentlichen Vorstellung der Planung durch einen Zuhörer angesprochen wurde. Nach Recherchen eines Anwohners sind – auch aus Sicht der Stadt Oldenburg – die seltenen Plaggenesche aus bodenkundlicher und kulturhistorischer Sicht landesweit schutzwürdig (vgl.
Zitat aus dem Flächennutzungsplan 1996 (FNP 1996), Abschnitt 4.1.3 Boden in der beigefügten Anlage).

Wir bitten die Verwaltung, näher zu erläutern, was Plaggenesche sind und warum sie als schutzwürdig gelten. Wir bitten auch darum, zu verifizieren, ob es sich nach den bodenkundlichen Untersuchungen des Ns. Landesamtes für Bodenforschung von 1985 bei dem Plangebiet tatsächlich um den Bodentyp „Plaggenesch“ handelt.

Schließlich bitten wir die Verwaltung um eine Stellungnahme, ob es möglich, sinnvoll oder eventuell sogar unbedingt erforderlich ist, das Gebiet als schützenswerte Fläche auszuweisen.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 21.12.2007

„Renaturierung von Fließgewässern in 2008“

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

„Renaturierung von Fließgewässern in 2008“

auf die Tagesordnung.

Begründung:

Schon im Haushaltsjahr wurden Mittel für Renaturierungsmaßnahmen in den Haushalt eingestellt, ohne dass es zu beispielhaften Realisierungen kam. Wir bitten die Verwaltung nun, geeignete Schritte zu unternehmen, um 2008 ein solches Projekt umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion
– Rolf Grösch und Sebastian Beer –


Antrag vom: 05.12.2007

Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir in Bezug auf den Tagesordnungspunkt

– TOP 18 Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept –

um die Konkretisierung der Ziele des Konzeptes. Auf der Rückseite von Blatt 4 der Anlage zum genannten TOP (entspricht Folie Nr. 8) führt die Verwaltung aus, dass die Vorgaben aus der Haushaltskonsolidierung 2004 übernommen werden sollen, ohne diese „starr zu interpretieren“. Bei diesen Zielen handelt es sich insbesondere um die Deckelung der Anzahl der Spielplätze in der Stadt Oldenburg (vgl. ebd., letzter Punkt „Keine Erhöhung der Gesamtanzahl der Spielplätze“). Diese Regelung hätte prinzipiell zur Konsequenz, dass bei der Neuanlage eines Spielplatzes, z.B. innerhalb eines Neubaugebietes, der Rückbau eines anderen Spielplatzes im übrigen Stadtgebiet erforderlich wäre. Zugleich bliebe das angestrebte und prognostizierte demografische Wachstum der Stadt innerhalb des Konzeptes unberücksichtigt. In einer vorangegangenen Sitzung des Ausschusses in diesem Jahr wurde vor diesem Hintergrund bereits von der Verwaltung zugesichert, dass die Deckelung aufgehoben wird. SPD und Grüne hatten sich seinerzeit bereits für dieses Vorgehen einhellig ausgesprochen.

Wir bitten daher die Verwaltung, zur Sitzung des Bauausschusses, spätestens jedoch mit dem Versand der Einladung zur kommenden Ratssitzung, einen Formulierungsvorschlag vorzulegen, der präzisiert, was mit einer „flexiblen Handhabung“ der Ziele des Haushaltskonsolidierungs-konzeptes gemeint ist. Dabei sollte nicht allein auf die Aufhebung der Beschränkung der Anzahl von Spielplätzen in der Stadt eingegangen werden. Auch die durch die Verwaltung im Konzept vorgeschlagenen und zu befürwortenden gestalterischen Umsetzungen der Überlegungen zur kindgerechten Anlage von Spielplätzen sowie der Plätze für Jugendliche sind zu berücksichtigen. Diese Überlegungen widersprechen bedauerlicherweise in der jetzigen Fassung des Konzeptes der weiterhin aufrechterhaltenen Vorgabe aus der Aufgabenkritik, auf Spielplätzen und Pausenhöfen lediglich den Austausch defekter Geräte vorzunehmen. Diese Vorgaben haben sich jedoch mittlerweile als überaltert erwiesen. Sie stimmen darüber hinaus nicht mit dem Selbstbild und der Leitvorstellung der Stadt überein, familienfreundlich zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. A. Reith


Antrag vom: 30.11.2007

Einzelhandelsentwicklungskonzept (EEK)

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

Bezug nehmend auf den Tagesordnungspunkt 4

Einzelhandelsentwicklungskonzept (EEK)

der Sitzung des Wirtschaftsförderungsausschusses am 3.12.2007 sowie den Punkt 4 des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen am 6.12.2007 stellen wir, das Einzelhandelsentwicklungskonzept (EEK) im Grundsatz befürwortend, die nachfolgenden Änderungsanträge für die beiden Ausschüsse.

Beschluss:
Im EEK werden im konzeptionellen Teil (ab Seite 28) folgende Änderungen beschlossen:

1. Seite 29 und 33: betreffend die Weiterentwicklung und Stärkung der Innenstadt

1.1   Der Satz

Der Einzelhandel der Innenstadt sollte (je Einzelvorhaben) keinen Einschränkungen hinsichtlich Flächengrößen und Sortimenten unterliegen, sofern Entwicklungen keine negativen städtebaulichen Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche, zu denen auch die Innenstadt gehört, der Stadt zur Folge haben.

(S. 30, Punkt 2, 2.Absatz)

Der Einzelhandel der Innenstadt sollte (je Einzelvorhaben) auf die Notwendigkeit von Einschränkungen hinsichtlich Flächengrößen und Sortimenten dahingehend überprüft werden, inwiefern geplante Entwicklungen negative Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche, zu denen auch die Innenstadt gehört, zur Folge haben.

Begründung:
Es sind nicht lediglich städtebauliche Auswirkungen zu beachten sondern auch wirtschaftliche Auswirkungen zu berücksichtigen.

1.2 Der Absatz

Um die Attraktivität zu steigern …., soll die Einzelhandelsentwicklung für einzelne Vorhaben unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen Entwicklung keinen Einschränkungen bezüglich Flächengröße und Sortimenten unterliegen.

(erster Absatz „Ziele und Empfehlungen“, S. 33)

wird neu formuliert:

Um die Attraktivität zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, soll die Einzelhandelsentwicklung in der Innenstadt Vorrang haben.

Begründung:
Ob Einschränkungen in Einzelfällen nötig sind, geht aus der vorliegenden Analyse des EEK nicht hervor. Vielmehr zeigt die Analyse der CIMA (S. 11f), dass je nach Warengruppe eine differenzierte Betrachtung nötig ist. So ist beispielsweise die Zentralität der Innenstadt im Bereich Bekleidung/Wäsche aktuell schon gegeben. Darüber hinaus müssen neu genehmigte Einzelhandelsflächen wie das ECE bei der Erteilung von Genehmigungen für weitere neue Vorhaben mitberücksichtigt werden.

2. Maximalgrenze für Fachgeschäfte in den äußeren Versorgungszentren, jeweils enthalten in „Ziele und Empfehlungen“, Abschnitte 3.4.1 Alter Postweg (Kaufpark Kreyenbrück), auch 3.4.3 Stubbenweg sowie 3.5.9 Nadorster Straße.

2.1 Der Satz
Zugelassen werden kann die Ansiedlung von Fachgeschäften mit einer Verkaufsfläche von max. 200 m² (ohne Sortimentsbeschränkung), soweit dadurch die im Bebauungsplan festgesetzte Gesamtverkaufs-fläche nicht überschritten wird.

S. 37, 3. Absatz in „Ziele und Empfehlungen“, Abschnitt 3.4.1 Alter Postweg (Kaufpark Kreyenbrück)

wird ergänzt mit dem Zusatz:
Verkaufsflächen, die den Maximalwert von 200m² überschreiten, können im Einzelfall zugelassen werden, sofern von einem stark überdurchschnittlichen Raumbedarf für einen Kernbereich des Sortiments des betreffenden Einzelfalls auszugehen ist.

Analog dazu soll die vorgenannte Ergänzung hinzugefügt werden bei:

2.2    S. 41 Empfehlung für den Stubenweg

2.3    S. 67, 2. Absatz im Abschnitt „Ziele und Empfehlungen“ nach „…
Wiederbesetzung der Leerstände.“

Begründung: Fachgeschäfte, die Warengruppen mit großem Platzbedarf anbieten, sollten auch innerhalb von Versorgungszentren die Möglichkeit haben, Einzelhandel wirtschaftlich zu betreiben.

3. Empfehlungen für die Nadorster Straße
Der Satz S. 65 wird mit der Ergänzung (vgl. Hervorhebung) versehen:
„Mögliche Änderungswünsche des Discounters sollten im Rahmen der Maximalgrenzen von 800m² für Discounter genehmigt werden, …“

Begründung:
Eine stetige Anhebung der Verkaufsflächen von neuen Discountern führt dazu, dass kleinere Discounter in einer Größe von bis zu 800m² an Wettbewerbsfähigkeit verlieren. Damit würde jedoch langfristig die fußläufige Erreichbarkeit von Discountern in Frage gestellt. Das Ziel, eine Stadt der kurzen Wege zu sein, sollte jedoch weiterverfolgt werden.

4. Verträglichkeitsuntersuchung für einen Vollsortimenter am Westkreuz

8. Die Ziele und Empfehlungen auf S. 72 betreffend die Verträglichkeitsuntersuchung für einen Vollsortimenter am Westkreuz wird ergänzt mit den Zusätzen (siehe Hervorhebung):

„Zur Ergänzung des Angebots ist die Ansiedlung eines Vollsortimenters mit einer Verkaufsfläche wünschenswert, die die Verkaufsflächenzahlen anderer Vollsortimenter im Stadtgebiet nicht überschreitet.“

Bitte um Stellungnahme und ggf. Beschluss einer Anpassung der Formulierung

Des Weiteren bitten wir um eine Stellungnahme der Verwaltung zu der Vorgabe auf Seite 58 „mit einer Verkaufsfläche von ca. 1000 bis 1.500 m²“ im Zusammenhang mit der  Prüfung der Ansiedlung eines Vollsortimenters, (vgl. ebd., Unterkapitel 3.5.6 Hauptstraße Eversten). Ggf. könnte hier, um auch kleinere Verkaufsflächen in die Abwägung einzubeziehen, allgemeiner formuliert werden:

Damit dieser ein für den Kunden attraktives Angebot vorhalten kann und sich auch langfristig im Wettbewerb behaupten kann, sollte die Ansiedlung eines Supermarktes geprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 12.11.2007

Werbeanlagen an Gebäuden in der Oldenburger Innenstadt

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Berücksichtigung der nachfolgenden Anfrage zum Thema:

Werbeanlagen an Gebäuden in der Oldenburger Innenstadt

Vor kurzem haben die Geschäfte HEMA und Bakenhus in der Oldenburger Haarenstraße eröffnet. Beide Firmen werben mit auffälligen Werbeanlagen. Die Firma Bakenhus mit  einer großen weißen Leuchtkastenanlage im Bereich des Durchganges von der Haarenstraße zum Abraham (siehe Foto). Diese taucht abends und nachts den Bereich in grelles Licht und zerstört damit die Atmosphäre der Nebenbereiche.
Die Firma HEMA wirbt großer weißer grell leuchtender Leuchtkastenanlage und mit großen roten Werbeschildern im Bereich des hinteren Ausganges Abraham (HEMA-Passage?), welche nachts mit einem starken Strahler grell beleuchtet werden (siehe Foto). Auch hier wird die stimmungsvolle Umgebung (Lokale) beeinträchtigt. Ferner sind die Werbeanlagen beider Firmen großdimensioniert.
Ganz anders das Beispiel der Fa. Leffers nach dem Umbau.

Daher fragen wir die Verwaltung:
1.) Sind diese überdimensionierten und nachts auffällig grell leuchtenden Werbeanlagen mit der geltenden Gestaltungssatzung in Einklang zu bringen? Wie ist dies mit dem Denkmalschutz (Werbung Fa. Bakenhus) in der direkten Umgebung zu vereinbaren?
Wenn nein, wann wird die Verwaltung einen Rückbau dieser Anlagen einfordern?

2.) Wie beurteilt die Verwaltung diese aggressive Art der Werbung in Zusammenhang mit ihrem Bemühen, die Innenstadt zu modernisieren und im Sinne eines attraktiven Stadtbildes neu aufzustellen?

3.) Seit wann gibt es in der Innenstadt eine HEMA-Passage und wer hat diese offiziell namentlich so benannt? Wo entlang verläuft diese Passage genau?

4.) Mit Neueröffnung hat die Fa. Leffers ein positives Beispiel für gelungene Renovierungsbemühungen geliefert und damit das „Brunneneck“ aufgewertet. Die Werbeanlage ist zurückhaltend und betont die neu gestaltete Fassade. Daneben wirkt nebenan die überdimensionierte Werbung der Fa. Deichmann störend (siehe Foto).

Ist nach Auffassung der Verwaltung die Werbeanlage der Fa. Deichmann bei dem Bemühen um ein attraktives Stadtbild vertretbar oder gibt es Initiativen der Verwaltung für eine kleinere Werbeanlage?

5.) Das Geschäft „Buch Brader“ (Haarenstraße) hat seine Außenfassade ebenfalls kürzlich renoviert. Hier wurde die frühere, übergroße Werbeanlage wieder montiert (siehe Foto).
Ist diese alte Werbeanlage mit der geltenden Gestaltungssatzung vereinbar?
Im Vergleich nimmt sich die Werbung des Nachbarhauses Spiekerogg Tied bescheiden aus und die denkmalgeschützte Hausfassade kommt besonders prächtig zur Geltung. Wie beurteilt die Verwaltung diesen Gegensatz? Gibt es hier Bemühungen seitens der Verwaltung für eine Verbesserung?

6.) Hält die Verwaltung unter dem Gesichtspunkt des Denkmalschutzes in der Innenstadt, der Modernisierungsmaßnahmen und Bemühungen um ein verbessertes Stadtbild die geltende Gestaltungssatzung für zeitgemäß? Gibt es Überlegungen für eine diesbezügliche Überarbeitung im Sinne der oben genannten Intention?

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt


Antrag vom: 12.11.2007

Parkhaus Amalienstraße/Am Festungsgraben

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Parkhaus Amalienstraße/Am Festungsgraben

auf die Tagesordnung.

Die Beschlussvorschläge lauten:

1. Änderung des Bebauungsplanes M-472 – Aufstellungsbeschluss
2. Veränderungssperre für den künftigen Planbereich der Änderung des Bebauungsplanes M-472

Begründung:

Das von einem Investor geplante Parkhaus mit 600 Einstellplätzen auf dem ehemaligen Telekomgelände ist krass überdimensioniert und in dieser Lage unverträglich. Ein solch grosses Parkhaus mit 4 Einstellebenen verträgt sich städtebaulich nicht mit der direkt davor liegenden denkmalgeschützten Häuserzeile an der Amalienstraße.

Auch die Lage gegenüber dem Seniorenwohnzentrum am Festungsgraben ist als problematisch zu bewerten. Sowohl die dort wohnenden Senioren als auch die Seniorenvertretung der Stadt Oldenburg haben sich inzwischen kritisch zu den Auswirkungen des geplanten Parkhauses geäußert.

Es ist mit mehreren Tausend KfZ-Bewegungen täglich zu rechnen, die auch das Wohnquartier Festungs-graben/Weidamm stark belasten werden durch die entstehenden Schleichverkehre.

Bündnis90/Die Grünen favorisieren ebenso wie die Stadtverwaltung eine kleinteilige, urbane Bebauung, die auch dem Wohnen in diesem sehr zentralen Bereich der Stadt einen angemessenen Platz einräumt.

Da der schon 1976 beschlossene Bebauungsplan M-472 eine solche Monostruktur mit einem Großparkhaus zulässt, ist er entsprechend zu ändern.

Um zu verhindern, dass Baumaßnahmen durchgeführt werden, die nach dem bestehenden Planungsrecht zulässig sind, aber den Zielen der Änderungsplanung widersprechen, soll eine Veränderungssperre beschlossen werden.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

– Kurt Bernhardt –


Antrag vom: 06.11.2007

Nachnutzung ehemalige Broweleithäuser am Waffenplatz

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Nachnutzung ehemalige Broweleithäuser am Waffenplatz –

auf die Tagesordnung.

Wir bitten die Verwaltung um einen genauen Bericht, aus welchen Gründen die Pläne für das 4-Sterne-Hotel mit Kongressmöglichkeiten gescheitert sind.

Wie sieht das städtebauliche Konzept der Verwaltung für diesen zentralen Bereich der Innenstadt aus?

Was kann und will die Verwaltung tun, um eine weiteren jahrelangen Schandfleck am Waffenplatz und am Heiligengeistwall zu verhindern?

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion
– Kurt Bernhardt –


Antrag vom: 06.11.2007

Neues Baugebiet an der Weißenmoorstraße?

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Neues Baugebiet an der Weißenmoorstraße? –

auf die Tagesordnung.

Die Grünen fragen die Verwaltung:

Ist es zutreffend, dass es Pläne von Investoren gibt, den gesamten Bereich Weißenmoorstraße/ Wischweg/Muttenpottsweg/Spittweg einer Bebauung zuzuführen?

Falls ja: wie sehen die Pläne im Detail aus?

Wie steht die Verwaltung zu diesen Bebauungsplänen?
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion
– Rolf Grösch –                 gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 02.10.2007

Parkhaus Amalienstraße/Am Festungsgraben

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Parkhaus Amalienstraße/Am Festungsgraben

auf die Tagesordnung.

Die Beschlussvorschläge lauten:

1. Änderung des Bebauungsplanes M-472 – Aufstellungsbeschluss
2. Veränderungssperre für den künftigen Planbereich der Änderung des Bebauungsplanes M-472

Begründung:

Das von einem Investor geplante Parkhaus mit 600 Einstellplätzen auf dem ehemaligen Telekomgelände ist krass überdimensioniert und in dieser Lage unverträglich. Ein solch grosses Parkhaus mit 4 Einstellebenen verträgt sich städtebaulich nicht mit der direkt davor liegenden denkmalgeschützten Häuserzeile an der Amalienstraße.

Auch die Lage gegenüber dem Seniorenwohnzentrum am Festungsgraben ist als problematisch zu bewerten. Sowohl die dort wohnenden Senioren als auch die Seniorenvertretung der Stadt Oldenburg haben sich inzwischen kritisch zu den Auswirkungen des geplanten Parkhauses geäußert.

Es ist mit mehreren Tausend KfZ-Bewegungen täglich zu rechnen, die auch das Wohnquartier Festungs-graben/Weidamm stark belasten werden durch die entstehenden Schleichverkehre.

Bündnis90/Die Grünen favorisieren ebenso wie die Stadtverwaltung eine kleinteilige, urbane Bebauung, die auch dem Wohnen in diesem sehr zentralen Bereich der Stadt einen angemessenen Platz einräumt.

Da der schon 1976 beschlossene Bebauungsplan M-472 eine solche Monostruktur mit einem Großparkhaus zulässt, ist er entsprechend zu ändern.

Um zu verhindern, dass Baumaßnahmen durchgeführt werden, die nach dem bestehenden Planungsrecht zulässig sind, aber den Zielen der Änderungsplanung widersprechen, soll eine Veränderungssperre beschlossen werden.

Nach der Beratung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen soll der Verwaltungsausschuss und anschließend der Rat – jeweils auf den nächsten Sitzungen – die entsprechenden Beschlüsse beraten und fassen.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion
– Kurt Bernhardt –


Antrag vom: 05.07.2007

Oldenburger Ringburg (Heidenwall)

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur heutigen Ausschusssitzung stellen wir folgenden Dringlichkeitsantrag
zum Thema Heidenwall in Oldenburg:

1. Der Bauausschuss begrüßt, dass die Fläche des Heidenwalls sowie die unmittelbare Umgebung in städtischem Besitz verbleibt und nicht an die Firma Schenker verkauft wird.

2. Die Auskofferung und nachfolgende Aufspülung des Geländes wird verschoben, damit die Ausgrabung des jetzt freigelegten (kleineren) Teils der frühmittelalterlichen Ringwallanlage mit der gebotenen Sorgfalt erfolgen kann.

3. Der größere, unter dem Deich befindliche Teil des Heidenwalls, soll zeitnah – spätestens in 2 Jahren – ausgegraben werden.

4. Die gesamte Anlage dieses historisch bedeutsamen Areals soll anschließend rekonstruiert und Bewohnern und Besuchern anschaulich präsentiert werden.

Begründung:

Der Heidenwall ist nach der übereinstimmenden Analyse von Archäologen und Historikern als sensationell im überregionalen – wenn nicht gar europäischen – Maßstab zu werten. Er hat für die Frühgeschichte der Stadt Oldenburg eine überragende, einzigartige Bedeutung. Es muss alles unternommen werden, um Beschädigungen oder gar den unwiderbringlichen Verlust dieses Kulturschatzes zu verhindern.

Die zeitnahe Ausgrabung des unter dem Deich befindlichen Teils ist erforderlich, weil durch die jetzt schon erfolgte Grundwasserabsenkung eine dauerhafte Konservierung der Anlage stark gefährdet ist.

Die abschließende Rekonstruktion der Ringwallanlage könnte sich bei einer ansprechenden Präsentation zu einem Besuchermagneten entwickeln. Positive wirtschaftliche Effekte könnten die Folge sein.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt


Antrag vom: 19.06.2007

Sozialplan für das Sanierungsgebiet Bahnhofsviertel

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Sozialplan für das Sanierungsgebiet Bahnhofsviertel

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN:

Die Stadt Oldenburg erarbeitet für das Sanierungsgebiet Bahnhofsviertel gemäß § 140 Baugesetzbuch bis Ende 2007 einen Sozialplan und schreibt ihn im Laufe des Sanierungs-verfahrens fort.

Begründung:
In dem Sanierungsgebiet sind Veränderungen der Nutzungs- und Eigentumsstruktur sowie Neubebauung vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass viele Bewohnerinnen und Bewohner ihre angestammten Wohnungen verlassen müssen, da sie abgerissen werden, grundlegend saniert und aufgewertet werden. Neben den Bewohnerinnen und Bewohnern werden aber auch Dienstleister, Gewerbetreibende, Kulturschaffende etc. in ähnlicher Weise betroffen sein.

Die Mieten werden nach der Sanierung bzw. dem Neubau deutlich teurer sein als vorher. Vielfach werden die Wohnungen und Büros aber auch gar nicht mehr zur Miete angeboten werden sondern nur noch zum Kauf für sehr großes Geld.

Über diese nachteiligen Auswirkungen der beabsichtigten Sanierung muss sich die Stadt nach § 141 Absatz 1 Satz 2 BauGB klare Erkenntnisse verschaffen. Der Sozialplan soll vor allem auch die Möglichkeiten prüfen, wie die beabsichtigten Sanierungsmaßnahmen möglichst sozialverträglich verwirklicht werden können. Und er soll die sozialplanerischen Ziele schriftlich darlegen. Nach Sicht der GRÜNEN sollen diese sozialplanerischen Ziele insbesondere folgende sein:

– möglichst wenige Umsetzungen von Bewohnern/-innen und Arbeitenden
– Erhalt eines hohen Anteils von Mietwohnungen und Miet-Büros mit bezahlbarer Miete.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt


Antrag vom: 30.05.2007

Bedarfsorientierte Planung und Einrichtung von Kinderspielplätzen im Stadtgebiet

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung und zur Sitzung des Rates bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Bedarfsorientierte Planung und Einrichtung von Kinderspielplätzen im Stadtgebiet –
auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:
1. Der Bauausschuss gibt die Empfehlung an den Rat der Stadt Oldenburg, den Beschluss des alten Rates vom 20.12.2004, demzufolge die Zahl der Kinderspielplätze in Oldenburg auf eine konstante Anzahl von 145 Spielplätzen beschränkt wurde, aufzuheben.
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Kennzahlensystem zu entwickeln, in welches statistische Einwohnerdaten wie beispielsweise die Zahl von Haushalten, Haushaltsgrößen bzw. Kinderzahl innerhalb eines Stadtgebietes neben Anzahl und Größe von vorhandenen
Kinderspielflächen innerhalb des selben Stadtgebietes eingehen und anhand dessen sich eine Bedarfseinschätzung anhand von Berechnungen verifizieren lässt.

Begründung:
Oldenburg ist eine Stadt, die die Stadtentwicklung unter anderem an dem Kriterium der Kinderfreundlichkeit orientiert. Die Neuanlage und der Erhalt von Kinderspielplätzen muss daher stets am Bedarf ausgerichtet werden. Das Kennzahlensystem dient bei der Planung von Spielplätzen als Orientierung; weitere relevante Faktoren wie das Vorhandensein von öffentlichen Grünflächen etc. können und sollen Berücksichtigung finden.
Wenngleich aus finanziellen Erwägungen Überlegungen legitim sind, vorhandene, den Sicherheitsstandards nicht mehr entsprechende Spielgeräte ersatzlos abzubauen, so darf die Erneuerung bzw. der Neubau von Kinderspielplätzen nicht davon abhängig gemacht werden, ob ein mehr oder weniger willkürliches Limit von 145 Spielplätzen erreicht ist oder nicht. Vielmehr ist aus wiederholten Untersuchungen zu Übergewicht, motorischen Fähigkeiten sowie Konzentrationsfähigkeit und Sozialverhalten von Kindern bekannt, welche zentrale Rolle
Bewegung für Kinder spielt.
Wenn Oldenburg sich als Oberzentrum begreift und dies als Anspruch vorträgt, geht es implizit von einem Wachstumspotential der Stadt aus. Eine Stagnation in dem Angebot an Familien und Kinder wäre demgegenüber kontraproduktiv. Erstrebenswert dagegen ist, stadtplanerische Vorstellungen gerade im Hinblick auf demographische Entwicklungen familienfreundlich zu fassen, denn Städte ohne Kinder sind sterbende Städte und Stadtteile ohne Kinder sind homogen und verlieren sozial und ökonomisch an Funktionstüchtigkeit.

Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 18.04.2007

Visualisierung der Baukörpermaße des Einkaufszentrum Berliner Platz

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

wir bitten für die kommenden Sitzungen des Bauausschusses und des Rates um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Visualisierung der Baukörpermaße des Einkaufszentrum Berliner Platz –

auf die Tagesordnung und stellen den Antrag, nach Beratung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen im Rat folgenden Beschluss zu fassen:

Beschlussvorschlag:

Auf der dem Schloss zugewandten Front wird durch ein planenüberspanntes Baugerüst oder eine Holzkonstruktion die komplette Fassade einschließlich aller Teilbaukörper, Stockwerke, Absetzungen visualisiert. Die Konstruktion erfolgt realitätsgetreu und vollständig im Maßstab 1:1 zu der für die Baugenehmigung eingereichten Planung der PANTA GmbH des Einkaufszentrums am Berliner Platz. Sie wird mindestens während der gesamten Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Auslegungsfrist von den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort in Augenschein genommen werden können.

Die Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 13.04.2007

Nachnutzung des Fliegerhorstgeländes

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Nachnutzung des Fliegerhorstgeländes

auf die Tagesordnung.

1. bitten wir die Verwaltung um einen Sachstandsbericht

2.  beantragen wir, dass der Verein „Bürgerpark Alexanderheide“ sein Konzept für das Gelände im Ausschuss vorstellt.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt


Antrag vom: 08.03.2007

Flächenangaben im städtebaulichen Vertrag

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Flächenangaben im städtebaulichen Vertrag –

auf die Tagesordnung und um Ergänzung der fehlenden Angaben durch die Verwaltung. Um Abstimmung über den vervollständigten Beschlussvorschlag wird gebeten.

Beschlussvorschlag:
In Bezug auf das Vorhaben der PANTA GmbH am Schlossplatz/Berliner Platz ein Einkaufscenter zu bauen, werden, sofern ein neuer städtebaulicher Vertrag abgeschlossen wird, u.a. folgende Vertragszusätze und Angaben festgeschrieben und als verbindlich festgelegt:

Die Bruttogeschoßfläche beträgt 48.000 m².
Darin enthalten sind

………..m² nicht überdachte Parkflächen sowie
………..m² überbaute Parkflächen.

Die Gesamtmietfläche beträgt 16.000 m²,

davon

max. 340 m² Kulturlounge,
max. 10.000 m² Einzelhandelsverkaufsfläche (incl. Körperpflegeprodukte)
max. 2.500 m² Gastronomie und Lebensmittelhandel und Dienstleistungen, davon

bis zu………..m² Gastronomie
bis zu………..m² Lebensmittelhandel
bis zu……….m² Dienstleistungen.

Die genannten Angaben sind verbindlich und können von den Vertragspartnern ausschließlich in gegenseitigem Einvernehmen aufgehoben oder abgeändert werden.

Bei Verletzung der Vereinbarung wird ein Vertragsstrafe in Höhe von 150.000 € fällig. Die Zahlung der Strafe entbindet nicht von der Pflicht, innerhalb von 6 Monaten nach Bekanntwerden der Vertragsverletzung den vertraglich vereinbarten Zustand wieder herzustellen. Wird der vertraglich vereinbarte Zustand nicht innerhalb der Frist wiederhergestellt, gilt die bestehende Vertragsverletzung als neue Vertragsverletzung und fällt unter die vereinbarte Vertragsstrafe. Der Investor verpflichtet sich, auf Anfrage der Stadt Oldenburg zu einer schriftlichen Auskunft über die jeweils aktuellen Nutzungsanteile an der Gesamtmietfläche.

Begründung:
Die Angaben in der Tischvorlage 07/0134 sind nicht eindeutig formuliert. Daneben gelten Körperpflegeprodukte als Einzelhandelssortimente. Zum Schutz des Einzelhandels in der Innenstadt sind die bisher zwischen der Stadt Oldenburg und dem Investor verhandelten Nutzungen, insbesondere was die Obergrenze für den Einzelhandel betrifft, verbindlich zu vereinbaren. Außerdem ist die Einhaltung der Vertragsvereinbarungen sicherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion
– Alexandra Reith –


Antrag vom: 15.01.2007

Sachstandsbericht zu der modifizierten Planung der PANTA GmbH

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Sachstandsbericht zu der modifizierten Planung der PANTA GmbH –

auf die Tagesordnung.

Aufgrund des mehrheitlichen Ratsbeschlusses am 8. Januar 2006 verfolgt die Stadt Oldenburg ein modifiziertes Vorhaben eines Einkaufscenters am Berliner Platz der PANTA GmbH als Investorin. Wir fordern von der Verwaltung die umgehende Einsicht in die aktuellen Pläne und einen Sachstandsbericht, in welchen Passagen und Inhalten die städtebaulichen Verträge angepasst wurden bzw. angepasst werden sollen.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 15.01.2007

Entwurf zur neuen Landesraumordnung

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Entwurf zur neuen Landesraumordnung –
auf die Tagesordnung.

Im November 2006 haben Städte und Gemeinden einen Entwurf zur neuen Landesraumordnung erhalten. Wir fordern die Verwaltung auf, den Mitgliedern des ASB diesen Entwurf zur Verfügung zu stellen sowie über die Stellungnahme in Kenntnis zu setzen, die die Stadt Oldenburg hierzu abgegeben hat bzw. abgeben wird.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 15.01.2007

Soziale Stadt

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Soziale Stadt –

auf die Tagesordnung.

Nach der Niederschrift des Sozialauschusses vom 28.11.06 soll das Projekt Soziale Stadt im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen sowie im Jugendhilfeausschuss diskutiert werden. Vor diesem Hintergrund bitten wir um eine Berichterstattung zum gegenwärtigen Stand des Projektes „Soziale Stadt“, im Hinblick auf die Beantragung von Fördermitteln zu

a) der Weiterführung des Programms in Eversten/Bloherfelde
b) die Ausweitung auf den Stadtteil Kreyenbrück.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 11.01.2007

Familienfreundliche Bauplanung

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Familienfreundliche Bauplanung –

Zu der Zukunftsfähigkeit einer Stadt gehört – nicht nur vor dem Hintergrund der Alterung der Gesellschaft – eine Kinder- und Familienorientierung, die sich u.a. in einer entsprechenden Ausrichtung der Stadtplanung und des Wohnungsbaus zeigt.

An die Verwaltung ergeht daher die Bitte, im Ausschuss die Einbettung der Familienorientierung im Prozess der Stadtplanung zu erläutern und über bestehende sowie in der Vergangenheit erprobte Maßnahmen kinder- und familienfreundlichen Wohnungsbaus zu berichten.

Des Weiteren werden Vorschläge erbeten, wie zukünftig eine deutlichere Kinder- und Familienorientierung in der Stadtplanung und im Wohnungsbau erreicht werden können, z.B. in den Feldern preiswertes Wohneigentum für Familien, Mietwohnungen mit 3 und mehr Zimmern, Gestaltung von wohnortnahen zum Spielen geeigneten Freiflächen.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 08.01.2007

 „Statt-Strand“

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– „Statt-Strand“ –

auf die Tagesordnung.

Wir bitten darum, im Zuge der Planungen des „Statt-Strandes“ zu überprüfen und zu erklären, inwieweit die Nutzungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit im Bereich Doktorsklappe/Wendehafen, insbesondere in der Form wie Sie von dem Heimbeirat des Seniorenzentrums am Küstenkanal geschildert werden (siehe Anlage) eingeschränkt sind und in welcher Form sich die geforderten Verbesserungen für die zum Teil gehbehinderten Senior/innen verbessern lassen.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 23.06.2006

Fehlende Stellungnahmen im Bauausschuss am 19.06.06 – mögliche Nichtigkeit der dort gefassten Beschlüsse
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

nachdem Sie die Stellungnahme der Firma Horten den Mitgliedern des Bauausschusses als Tischvorlage unter der laufenden Nummer 773 zur Kenntnis gebracht haben, liegen jetzt inklusive der 9 Stellungnahmen von Gemeinden, Landkreisen, Ministerium usw. insgesamt 782 Stellungnahmen vor. Sie schreiben selbst, dass insgesamt 784 Stellungnahmen abgegeben wurden. Neben der noch fehlenden Stellungnahme der Bremer Landesbank muss demnach noch eine weitere Stellungnahme fehlen, deren Zustellung wir kurzfristig verlangen.

Zum Zeitpunkt der Beratung und Beschlussfassung im Bauausschuss und im Verwaltungsausschuss am 19.06.2006 war die Stellungnahme der Bremer Landesbank – entgegen der Aussage der Verwaltung – noch nicht zurückgenommen worden und war noch keine vertragliche Übereinkunft zwischen Bremer Landesbank und ECE erfolgt!

Wir weisen Sie eindringlich darauf hin, dass diese Sachverhalte unseres Erachtens juristisch problematisch sind und zur Nichtigkeit der Beschlüsse im Bauausschuss und im Verwaltungsausschuss führen können.

Gerne erwarten wir die heutige Zustellung der beiden fehlenden Stellungnahmen – bitte möglichst im Originaltext – sowie Ihren Bericht zu den Sachverhalten vor der Ratssitzung am 26.06.2006.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt


Antrag vom: 23.06.2006

A n f r a g e

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

im Raumordnungsgesetz ist in den Grundsätzen(§2) das System leistungsfähiger zentraler Orte an privilegierter Stelle genannt. Sie sind für die öffentlichen Stellen bei raumbezogenen Planungen und Maßnahmen bindend (§4), das Baugesetzbuch enthält entsprechend die „Raumordnungsklausel“, nach der die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen sind (§1).

Vollzogen wird die Raumordnung über die Länder in entsprechenden Plänen und Programmen.
In Niedersachsen ist es das „Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen“, das in Teil 1B6 die Zentralen Orte anspricht:

„01: Die Entwicklung der Siedlungsstruktur ist auf das zentralörtliche System auszurichten. Zentrale Orte sind als Standorte innerhalb der Gemeinden mit zentralörtlichen Funktionen festzulegen und so zu bestimmen, dass in allen Teilen des Landes die zentralen Einrichtungen entsprechend dem Bedarf in zumutbarer Entfernung angeboten werden.

02:Es ist von folgender zentralörtlicher Stufung auszugehen:

-Oberzentren
-Mittelzentren
-Grundzentren

03: Es sind bereitzustellen:

– in Oberzentren zentrale Einrichtungen und Angebote für den spezialisierten höheren Bedarf
– in Mittelzentren zentrale Einrichtungen und Angebote für den gehobenen Bedarf
– in den Grundzentren zentrale Einrichtungen und Angebote für den allgemeinen, täglichen Grundbedarf.
Zentrale Orte höherer Stufe haben zugleich auch die Versorgungsaufgaben nachrangiger Zentraler Orte zu erfüllen.“

Im Regionalverträglichkeitsgutachten der CIMA sind nur für die Mittelzentren die Verdrängungsfolgen in den einzelnen Warengruppen analysiert und quantitativ beurteilt worden. Sowohl in der PFL-Veranstaltung am 12.6. als auch in der Sitzung des Bauausschusses am 19.6. haben Sie behauptet, auch Grundzentren wären entsprechend behandelt worden.

Ich bitte Sie um umgehende schriftliche Mitteilung der entsprechenden Seitenzahlen des Gutachtens, denn auch in der Präambel zu den Einwendungen wird von Ihnen diese Behauptung wiederholt. Die Verdrängungsfolgen für Wardenburg und Wiefelstede wären besonders interessant.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Anne Lück
– stellvertretende Fraktionsvorsitzende –


Antrag vom: 21.06.2006

Nachnutzung des ehemaligen „Nados“ (Nadorster Str. / Steubenstr.)

Nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes:

– Nachnutzung des ehemaligen „Nados“ (Nadorster Str. / Steubenstr.) –

auf die Tagesordnung.

Wir bitten die Verwaltung um einen Bericht, welche Nachnutzungen möglich und sinnvoll sind und warum mehrere Nachnutzungsanträge/-vorschläge in der Vergangenheit abgelehnt worden sind.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt


Antrag vom: 21.06.2006

Zustand der Pflasterung in der Haarenstraße

 
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die entsprechende Berücksichtigung der nachfolgenden Anfrage:

Der erste Abschnitt der modernisierten Fußgängerzone in der Haarenstraße ist erst seit einigen Monaten fertig gestellt. Schon jetzt sehen Abschnitte des mit beige-grauen Natursteinen verlegten Straßenpflasters unansehnlich aus. Durch Reifenabrieb der Lieferfahrzeuge, Öl- und Wasserflecken sind Teile des Naturpflasters bereits in Mitleidenschaft gezogen worden.

Wir bitten hierzu die Verwaltung um einen Bericht, ob diese Verunreinigungen durch Reinigungsmaßnahmen beseitigt werden können? Wenn ja, in welchen Abständen diese durchgeführt werden sollen und wer dafür aufkommt?

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt
i. A.
– K u l i s c h –


Antrag vom: 12.06.2006

Übersendung der Bürgereinwendungen zum ECE

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

die grüne Ratsfraktion verlangt von der Verwaltung die Übersendung der Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger zu den Bebauungsplänen 18a, 18b und 18c in ihrer Originalfassung, und zwar an alle Ratsmitglieder. Dieses muss so rechtzeitig geschehen, dass genügend Zeit bleibt, um die wortgetreuen Stellungnahmen bis zur am 19.06.06 geplanten Sondersitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen und des Verkehrsausschusses prüfen zu können. Andernfalls beantragen wir schon jetzt, diese Sitzung zu verschieben.

Begründung:

Es kann nicht sein, dass den Ratsleuten der Stadt Oldenburg, die im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und zum Wohle der Stadt entscheiden müssen, von der Verwaltung lediglich Kurzfassungen der Stellungnahmen gegen das geplante ECE-Projekt am Schlossplatz/ Berliner Platz vorgelegt werden. Jede Ratsfrau und jeder Ratsherr muss sich selbst ein Urteil über die zu prüfenden Argumente bilden können, insbesondere bei einem derart umstrittenen und die Strukturen der Stadt ohne Zweifel berührenden Vorhaben. Nicht die Verwaltung hat über die Stellungnahmen zu entscheiden, sondern die Politik. Deshalb sind diese Stellungnahmen auch in erster Linie an die Politik gerichtet und nicht an die Verwaltung. Die Anmerkung der Verwaltung, die Originalfassungen seien in den Sitzungen verfügbar, kann angesichts der rund 780 Stellungnahmen nicht ernst genommen werden.

Die Ratsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen kritisiert die eigenmächtige Kürzung der Stellungnahmen als eine eindeutige Grenzüberschreitung der Verwaltung, die sich die Politik nicht gefallen lassen darf.

Mit freundlichen Grüßen 

f. d. Ratsfraktion

gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 03.05.2006

Werbeanlagen am ECE-Einkaufscenter

 
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes:

– Werbeanlagen am ECE-Einkaufscenter –
auf die Tagesordnung.

Der Beschlussvorschlag lautet:

Werbeanlagen im Sinne des § 49 NbauO sind in allen drei geplanten Baugebieten (Nr. 18a (ECE), 18b (LzO) und 18c (BLB))
– nur an der Stätte der Leistung,
– nur unterhalb einer Höhe von maximal 4,70 m über der Höhe des Erdgeschossfußbodens (also begrenzt auf die Erdgeschosszone) zulässig.
Für die dem Schloss zugewandten Fassaden sind Werbeanlagen im o.a. Umfang nur ausnahmsweise zulässig und nur in einem sehr untergeordneten Umfang unter generellem Ausschluss von Flächenwerbung i.S. des § 3 Nr. 3 der städtischen Gestaltungssatzung für Werbeanlagen vom 1.7.1991 sowie unter generellem Ausschluss von sich bewegenden Werbungen wie Fahnen und rotierenden Werbeanlagen oder besonderen Formen  der Lichtwerbung wie z.B. Laseranlagen.

Begründung:

In den Satzungsentwürfen Nr. 18a (ECE), 18b (LzO) und 18c (BLB) fehlen beschränkende Festsetzungen für künftige Werbeanlagen der Vorhabenträger und ihrer Mieter. Es sollten zum Schutze des kulturell geprägten Umfelds (Schloss, Alte Wache, Lambertikirche, Verwaltungsgericht) Beschränkungen für Werbeanlagen im Satzungstext festgesetzt werden.

Einer zukünftigen kulturellen Nutzung des Schlossplatzes/Berliner Platzes/Marktes als auch der Grünanlagen im Bereich Poststraße sind die Umgebung dominierende Werbefahnen und -anlagen äußerst abträglich.

Für die dem Schloss zugewandten Fassaden müssen zudem aus gleichen Gründen und aus denkmalpflegerischer Sicht textliche Festsetzungen getroffen werden, die Werbeanlagen nur als ausnahmsweise zulässig erklären, und zwar ebenso nur an der Stätte der Leistung und nur unterhalb einer Höhe von maximal 4,70 m über der Höhe des Erdgeschossfußbodens (also begrenzt auf die Erdgeschosszone).

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion 

gez. Kurt Bernhardt


Antrag vom: 03.05.2006

Denkmalpflegerische Stellungnahme des Kulturministeriums zum geplanten ECE-Bauvorhaben

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Denkmalpflegerische Stellungnahme des Kulturministeriums zum geplanten ECE-Bauvorhaben –

auf die Tagesordnung.

Wir bitten die Verwaltung, den Mitgliedern des Bauausschusses und den Fraktionen dazu rechtzeitig zur nächsten Sitzung die in der NWZ vom 3.Mai 2006 erwähnte denkmalpflegerische Stellungnahme des Kulturministeriums zu den ECE-Bebauungsplanentwürfen zu übersenden.

Ferner erbitten wir einen ausführlichen  Bericht der Verwaltung zu den bisherigen Gesprächen mit der oberen Denkmalschutzbehörde. Wir erwarten u.a. die Beantwortung der Frage, wie es im Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 18a (Seite 57 oben ) zu der Behauptung kommen konnte, man habe bei der Neuplanung die denkmalpflegerischen Vorgaben berücksichtigt, wohingegen die obere Denkmalschutzbehörde das Bauvorhaben laut Zeitungsbericht erheblich kritisiert.

Im Bericht der Verwaltung soll außerdem eine klare Darstellung enthalten sein, in wieweit der Oberkirchenrat tatsächlich in die Überlegungen zum Bebauungsplan eingebunden worden ist, zumal die obere Denkmalschutzbehörde in ihrer Stellungnahme u.a. auch die Lambertikirche als möglicherweise gefährdetes Baudenkmal ansehen soll.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Anne Lück
– stellv. Fraktionsvorsitzende –


Antrag vom: 26.04.2006

Planungen zur Eisenbahnstrecke OL – Whv

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Planungen zur Eisenbahnstrecke OL – Whv-

auf die Tagesordnung.

Begründung:
Unserer Fraktion liegen Erkenntnisse vor, dass die Stadtverwaltung zusammen mit einer Unternehmensberatung Überlegungen zu den Möglichkeiten einer Schallreduzierung am Eisenbahngleis Oldenburg – Wilhelmshaven anstellt.

Wir bitten um einen kurzen Sachstandsbericht.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Andreas Siek


Antrag vom: 08.03.2006

„Frauenfreundliche Stadt“

Nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– „Frauenfreundliche Stadt“ –

auf die Tagesordnung.

Nach wie vor sind Frauen gegenüber den Männern in ihrer Rolle als Berufstätige und Mutter weitaus häufiger doppelt belastet. Eine Studie zum Zeitmanagement von Müttern belegt, dass sie täglich ihren und den Alltag der Familie organisieren müssen und dabei durch ungeeignete und für ihre Bedürfnisse hinderliche Verhältnisse zusätzlich belastet sind.

Wir bitten unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten die Verwaltung um den Entwurf eines Maßnahmenkatalogs der geeignet ist, deutliche Erleichterungen für Mütter in der Stadt Oldenburg zu schaffen.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Susanne Menge


 

Antrag vom: 15.02.2006

Änderung des Bebauungsplanes 502
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

 

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Änderung des B-Plans 502 –

auf die Tagesordnung.

Begründung:

Wir unterstützen den Antrag auf Änderung des B-Plans 502 vom Eingeschränkten Gewerbegebiet zum Allgemeinen Wohngebiet für die Flurstücke wie in der Anlage dargestellt. Die angestrebte Lösung mit einer Mischung aus Wohnen und Arbeiten halten wir für zeitgemäß und positiv für die Entwicklung dieser seit Jahren brach liegenden Fläche.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktionen

Andreas Siek und Gerd Hochmann


Antrag vom: 02.02.2006

Gängeverbindung in der City Idee der Grünen und Bürgerinitiativen!

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um entsprechende Berücksichtigung der nachfolgenden Anfrage:

Der Presse war zu entnehmen, dass der Oberbürgermeister auf dem Gildeabend u.a. als ein neues Projekt eine Gängeverbindung vom Lambertihof über Nikolaiviertel und Burgstraße über Boykengang bis zum Waffenplatz vorgestellt hat.
Damit greift der Oberbürgermeister die Idee der Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN für eine Altstadtgasse auf, die ebenfalls von den Bürgerinitiativen der Burgstraße und der Initiative UNSER OLDENBURG unterstützt wird. Diese Gängeverbindung bietet sich auch als Gegengewicht zu den Filialistenstraßen der City und dem geplanten ECE-Center als ein besonderer Anziehungspunkt der südwestlichen Innenstadt an. Hierzu stellen wir folgende Fragen:

Ist in der geplanten Wegeverbindung auch die Straße Schloßplatz als ein Ausgangspunkt einbezogen?

Wie wird die Stadtverwaltung diese Gängeverbindung entwickeln und benennen?

Wird es besondere Akzente u.a. durch
• ein eigenes Beleuchtungskonzept
• angemessene Straßenausschilderung
• Möblierungselemente
geben bzw. wie ist der Stand der derzeitigen Planungen?

Welcher Zeitplan ist für eine Entwicklung dieser Gängeverbindung vorgesehen?
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt


Antrag vom: 14.11.2005

Rückbauverpflichtung bezüglich des ECE- Centers am Schloss

Nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

Wir bitten um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes 

Rückbauverpflichtung bezüglich des ECE- Centers am Schloss

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Rückbauverpflichtung in die städtebaulichen Verträge mit der ECE / Panta Neunundzwandzigste aufzunehmen. Diese Rückbauverpflichtung muss finanziell abgesichert sein durch die Bürgschaft einer deutschen Großbank.

Begründung:

Die Krise im deutschen Einzelhandel dauert nun schon seit mehreren Jahren an und auch in Oldenburg sind deutlich sichtbare Spuren in Form von Leerständen und der Zunahme von 1-€uro-Läden und anderen Billig- und Ramschläden erkennbar.

Die Massenarbeitslosigkeit soll weiterhin auf sehr hohem Niveau verharren, die Reallöhne sind seit mehreren Jahren rückläufig, die Renten sollen die nächsten Jahre stagnieren, die Mehrwertsteuer soll um 3% steigen und die Rentenbeiträge steigen auch. Angesichts dieser Entwicklung und Zukunftsaussichten ist nicht erkennbar, wie der deutsche Einzelhandel in den nächsten Jahren aus der Krise kommen soll. Eher ist eine weitere Verschärfung der Krise zu befürchten.

Dem Vernehmen nach laufen auch die Geschäfte der ECE-Center nicht mehr so rund wie früher. Es wäre ja auch ein Wunder, wenn sich die ECE-Center vollständig der allgemeinen Marktentwicklung entziehen könnten (wo sogar die Aldi-Märkte rückläufige Umsatzzahlen ausweisen müssen).

Der Einzelhandel ist auch in Oldenburg rückläufig, aber die Verkaufsflächen wurden und werden stark ausgeweitet: Möbel Buss, famila-Erweiterung, IKEA zzgl. IKEA Fachmarktzentrum, Planungen für das ehemalige VWG-Gelände und evtl. Neubebauung des alten VfB-Platzes.

Der rückläufige Einzelhandelsumsatz in Oldenburg wird also auf deutlich vergrößertem Flächenangebot erwirtschaftet. Insolvenzen, Leerstände und wirtschaftliche Schwierigkeiten von Unternehmen werden die zwangsläufige Folge sein.

In dieser Situation hält es die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN für dringend geboten, dass sich die Stadt Oldenburg vom Eigentümer des ECE-Centers eine Rückbauverpflichtung geben lässt, die über eine Bankbürgschaft abgesichert ist. Denn es ist leider nicht ausgeschlossen, dass das ECE-Center selbst in einigen Jahren in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät.

Wir beziehen uns mit der Rückbauverpflichtung auf den anerkannten Oldenburger Stadtsoziologen Professor Walter Siebel (u.a. auf der NWZ-Podiumsdiskussion zum Thema Centeransiedlung), der eine solche Rückbauverpflichtung auf Grund seiner aktuellen Forschung zum Thema Einkaufscenter befürwortet und den beteiligten Kommunen empfiehlt.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt


Antrag vom: 09.11.2005

Neue Spielstätte des Staatstheaters

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Neue Spielstätte des Staatstheaters –

auf die Tagesordnung.

Begründung:

Unserer Fraktion liegen Erkenntnisse vor, dass das Staatstheater in der alten Sporthalle auf dem Gelände der BBS eine neue Spielstätte eröffnen möchte.

Ist der Verwaltung dieser Vorgang bekannt?

Wie würde die Verwaltung eine solche Anlage bauordnungsrechtlich einschätzen, bzw. ist eine solche öffentliche Stätte in einem Wohngebiet überhaupt vorstellbar?

Wir bitten um einen kurzen Sachstandsbericht.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Andreas Siek


Antrag vom: 09.11.2005

Toberland Maco

 
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Toberland Maco –

auf die Tagesordnung.

Begründung:

Diversen Anzeigen in Oldenburger Zeitungen war zu entnehmen, dass die Fa. Maco auf ihrem Gelände eine Kinderspielhalle mit dem Namen „Toberland“ betreibt. Bei der Diskussion um eine solche Anlage im Bereich des Otterweges, die mehrheitlich nicht befürwortet wurde, klang seitens der Verwaltung an, dass die Spielstätte auf dem Maco-Gelände nicht genehmigt worden ist. Ist das „Toberland“ an dieser Stelle zulässig und wenn nein wie hat die Verwaltung vor auf den Betrieb zu reagieren? Wir bitten die Verwaltung um einen kurzen Sachstandsbericht.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Andreas Siek


Antrag vom: 21.10.2005

Vorhabenbezogener BebauungsplanNr. 5 (Am Stadtrand / Karuschenweg)

Zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen im November 2005 bitten wir um Beantwortung einer Anfrage zu:

               – Vorhabenbezogener BebauungsplanNr. 5 (Am Stadtrand/Karuschenweg) –

Begründung:

Im Februar 2001 wurde mit der „Oldenburgische Landesbank AG“ ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Darin hat sich die OLB verpflichtet das gesamte Vorhaben „innerhalb von 36 Monaten nach Erhalt der Baugenehmigung bzw. der Erschließungsbescheinigung fertigzustellen“.  Augenscheinlich sind die im südlichen Teil des Gesamtgrundstücks belegenen 6-Familienhäuser nicht fertiggestellt bzw. noch nicht einmal begonnen worden.

Frage:
Ist die Frist von 36 Monaten inzwischen verstrichen? Wenn ja, welche Auswirkung hat dieses auf die Vertragserfüllungsbürgschaft und wie kann die OLB gezuwungen werden ihren Verpflichtungen nachzukommen? Sind eventuell noch andere Inhalte des Vertrages durch die OLB verletzt bzw. nicht eingehalten worden?

Mit freundlichen Grüßen
– Andreas Siek-


Antrag vom: 17.10.2005

Bauschäden am Oldenburger Schloss

 

Sehr geehrte Frau Burdiek,

zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Bauschäden am Oldenburger Schloss –

auf die Tagesordnung und bitten Sie, die Oldenburger Künstler Volker Kuhnert und Manfred Räber in diese Ausschusssitzung einzuladen. Sie sollen Gelegenheit bekommen, ihre Dokumentation über die Schäden am Schloss durch den Bau des Hallenbades in Form einer kurzen Beamer-Schau vorzustellen.

Begründung:

Die beiden Künstler haben dem Rat über den Ratsvorsitzenden schriftlich zur Kenntnis gegeben, dass umfangreiches Archivmaterial darauf hindeutet, dass der seinerzeitige Bau des Hallenbades zu erheblichen Schäden am Schloss geführt hat.

Aus dem der Niederschrift über die Bauausschussitzung vom 01.09.05 beigefügten Schriftverkehr geht hervor, dass die Künstler anscheinend auf „sensationelle Einzelheiten“ gestoßen sind,  die mit Blick auf den  Bau eines ECE-Centers in unmittelbarer Nachbarschaft eine  entscheidende Bedeu-tung für den substantiellen Erhalt des Schlosses hätten. Ihrer Meinung nach legt das Archivmaterial sogar die Schlussfolgerung nahe, dass ein Bau in den geplanten Ausmaßen, auch unter Einsatz mo-dernster technischer Verfahren, eine erneute Gefährdung des Schlosses bedeuten würde.
Im beigefügten Brief an Dr.Pantel vom 25.8.05 bieten die Künstler die Dokumentation ihres Materials  mittels einer Beamer-Schau an, um die Glaubwürdigkeit ihrer Argumente untermauern zu können. Diesem Wunsch ist bisher nicht entsprochen worden.

Die grüne Ratsfraktion hält es für dringend erforderlich, dass die Ratsmitglieder (und hier insbesondere die Mitglieder des Bauausschusses) auf den gleichen Kenntnisstand gesetzt werden, wie die Künstler. Das Schloss ist zwar Eigentum des Landes, aber das bedeutendste Kulturerbe unserer Stadt.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Anne Lück


Antrag vom: 24.05.2005

Verschandelung eines denkmalgeschützten Hauses durch „Burger King“

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Berücksichtigung der nachfolgenden Anfrage.

Wir bitten die Verwaltung um Stellungnahme zum Schreiben des Herrn Danneboom zur Verschandelung eines denkmalgeschützen Hauses in der Oldenburger Innenstadt. Hier bitten wir insbesondere um Klärung der Frage, ob diese Art der Werbung (Gewalt- und Gruseldarstellung) mit der bestehenden Gestaltungssatzung für Werbeanlagen vereinbar ist.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Andreas Siek
i. A.
– K u l i s c h –


Antrag vom: 23.06.2005

Stadtgrenze Oldenburg / Gemeinde Edewecht – Bauvorhaben der Gemeinde

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Stadtgrenze Oldenburg / Gemeinde Edewecht – Bauvorhaben der Gemeinde –

auf die Tagesordnung.

Die Gemeinde Edewecht plant im Bereich Bloher Forst, landwirtschaftliche Flächen im Ort Friedrichsfehn, den Kauf bestimmter Flächen, um ein Wohngebiet mit 80 Wohneinheiten bebauen zu lassen.

Wir bitten die Verwaltung um Darstellung der aktuellen Situation und um die Haltung der Stadt Oldenburg zu diesem Projekt. Welche Probleme sieht die Verwaltung im Zusammenhang mit Eversten West und dem Interesse der Stadt Oldenburg, hier eigene Planungen für Wohnbebauung zu realisieren?

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Susanne Menge


Antrag vom: 28.02.2005

Stadtteilplanung für Donnerschwee

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Stadtteilplanung für Donnerschwee –

auf die Tagesordnung.

Wir beantragen eine Stadtteilplanung für Donnerschwee. Die moderne Umgestaltung (LzO,  WEH, Anton-J.-Becker-Gelände …) dieses innenstadtnahen Stadtteils sollte u.E. eine umfassende Planung beinhalten. Stichwortartig und lediglich beispielhaft sind hier zu nennen: Kindgerechtes Wohnumfeld, Wege/Straßen, Wohnen und (Nah)Erholung, Ökologie und Stadtplanung (z.B. Gewässerschutz, Renaturierung), Sport/Freizeit, wirtschaftliche und soziale Strukturen …). Wir stellen uns im Rahmen einer beispielhaften und projektorientierten Stadtteilplanung vor, Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen (Runde Tische, Ideenbörsen u.ä.).

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Susanne Menge


Antrag vom: 21.02.2005

Änderung Nr. 25 des FNP 96 und B-Plan N-757 (nördlich Frieslandstraße)

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Änderung Nr. 25 des FNP 96 und B-Plan N-757 (nördlich Frieslandstraße) –

auf die Tagesordnung.

Aufgrund der Vorstellungen der Verwaltung im Bauausschuss möchten wir an dieser Stelle noch einmal betonen, dass wir es für zwingend erforderlich halten, den Bewohnerinnen und Bewohnern des neu entstandenen Wohngebietes Am Evelsmoor Gehör zu schenken. Eine vertragliche Bindung zwischen Stadt und Unternehmen und die nicht rechtzeitige Einbeziehung der AnwohnerInnen hat zu heftigen Auseinandersetzungen geführt.

Die Vorstellungen und Pläne der dort lebenden Menschen zeigen deutlich, dass sie die Weiterentwicklung ihres Lebensbereiches und -umfeldes mitgestalten wollen, zu Gunsten eines sozial- und umweltverträglichen Miteinander zwischen Gewerbe und Wohnen.

Dass die Verwaltung nicht an der passenden Stelle Fehler eingeräumt hat und auf die Bevölkerung zugegangen ist, bedauern wir sehr. Um so mehr sind in dieser Frage die Mitglieder des Stadtrates und der Verwaltung gefordert, um dort eine Planung zu verabschieden, diebeiden Interessen gerecht wird. Uns scheint der Zeitpunkt immer noch recht günstig, um Lösungen zu entwickeln und diese umzusetzen.

Die vorgestellte Planung der Bauverwaltung beschränkt sich auf eine halbherzige Darstellung, um in erster Linie die Forderungen der SPD und der Bevölkerung als nicht realisierbar und unternehmerfeindlich darzustellen. Diese Polarisierung dient nicht einer vernünftigen Diskussion, sondern schafft lediglich eine pro-contra-Positionierung zu Gunsten oder Ungunsten einer Seite. Dies darf sich so nicht fortsetzen, zumal die engagierten BewohnerInnen dort gezeigt haben, dass sie sehr wohl die Interessen als kompatibel betrachten.

Der Wandel innerhalb unserer Gesellschaft hat sich auf der Ebene politischer Partizipation verändert. Ein stärkeres Bewusstsein darüber, welche Entscheidungen auf politischer Ebene getroffen werden, geht einher mit einer starken Kompetenz in vielen Bereichen des täglichen Lebens.

Insofern ist es im Fall Patentbusch 1 und 2 durchaus von Bedeutung, welche Anregungen und Argumente aus der Bevölkerung kommen.

Wir beantragen aus diesem Grund:

1. Die Verwaltung legt dem Ausschuss wenigstens zwei Alternativplanungen vor: Zum einen die der Bürgerinitiative, zum anderen den modifizierten Verwaltungsentwurf.Im Entwurf der Bürgerinitiative soll die Erweiterung der Wohngebiete in Richtung Norden (Erweiterung des Dorfgebietes an der alten Butjadinger Straße) enthalten sein.

2. Wir bitten um Klärung der Grünwegeplanung:

– Wird das Wäldchen (nördlich Lübbenbuschweg) in einen Grünzug integriert, wenn der Grüne Wegestern durch die gekürzte Planstraße A führen soll?

– Wo sind die Wege konkret geplant (in der Ausführung sind bislang keine vorhanden)?

– Wohin soll der Wegestern geführt werden, welche Breite wird er haben?

 

  • Soll der Wegestern über eine Straße durch das Gewerbegebiet 2 geführt werden, oder durch Etzhorn Mitte und entlang des neuen RRB?

3. Der Weg soll in die Festsetzung des B-Planes übernommen werden.

4. Patentbusch 2 soll in einem zweistufigen Modell realisiert werden, das folgende Schwerpunkte berücksichtigen soll:

– Aktualisierung der in den 70er bis 90er Jahren erstellten Wachstumsprognosen;

– Berücksichtigung einer Wohnbebauung in GEe und MI außerhalb des 100 m-Sicherheitsabstandes zur BÜFA, sowie auf dem Gebiet des Patentbuschs 2 (Verhinderung einer Monostruktur);

– Unterteilung des Bauteppichs auf den östlichen Flächen, um einen architektonisch wie städtebaulich abrupten Übergang von Wohnbebauung zum Gewerbe zu vermeiden.

Mit freundlichem Gruß

f. d. Ratsfraktion

gez. Susanne Menge


Antrag vom: 13.12.2004

Grundstück Ecke Gertrudenstraße/Alexanderstraße ( ehem. Bartels )

Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen im Januar 2005

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen im Januar 2005 bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes ( nicht öffentliche Sitzung ):

– Grundstück Ecke Gertrudenstraße/Alexanderstraße ( ehem. Bartels ) –

Begründung:

Unser Fraktion ist bekannt, dass die Fa. Aldi das o. g. Grünstück für eine Umsiedlung ihres wenige Meter entfernt befindlichen Marktes ins Auge gefasst hat. Wir halten die Errichtung eines Supermark-tes/Discounters an dieser Stelle aber für nicht zweckdienlich. Deshalb bitten wir die Verwaltung um einen Bericht zur möglichen Bebaubarkeit dieses Grundstücks und um die Vorbereitung eines Pla-nungsvorschlags mit der Schwerpunksetzung Wohnen und Kleingewerbe.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Andreas Siek


Antrag vom: 13.12.2004

Ausschreibungsverfahren Exerzierhalle

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen im Januar 2005 bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes:

– Ausschreibungsverfahren Exerzierhalle –

Begründung:

Im August / September führte die Stadt Oldenburg o. g. Verfahren durch. Die Bewerbungsfrist lief am 17.09.2004 ab. Wir fordern deshalb eine Vorstellung der eingegangen Bewerbungen.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Andreas Siek


Antrag vom: 13.12.2004

Blindenleitsystem in der Fußgängerzone

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen im Januar 2005 bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes:

– Blindenleitsystem in der Fußgängerzone –
Begründung:

Bereits mehrfach hat sich o. g. Ausschuss mit der benannten Problematik beschäftigt ohne jedoch
zu einem endgültigen Ergebnis zu gelangen. Da im Moment die Ausschreibung für den 1. Bauabschnitt läuft ( ohne ein Blindenleitsystem ) und der „Arbeitskreis für Behindertenfragen“ diese Thematik zum Abschluss bringen möchte, sollte der Ausschuss sich umgehend zu einer endgültigen Entscheidung durchringen.

Wir bitten deshalb die Verwaltung eine Vorlage zur Entscheidung vorzubereiten und vorzulegen.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Andreas Siek


Antrag vom: 13.12.2004

Bebauungsplan S 317 und 392 A

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen im Januar 2005 bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes ( nicht öffentliche Sitzung ):

– Bebauungsplan S 317 und 392 A –

Begründung:

Von RAe Dr. Niewerth pp. erhielten wir  eine Abschrift einer Eingabe zu o. g. Bebaungsplänen. Diese zielt darauf ab, die von der Ausschussmehrheit abgelehnten Werbepylone doch zu ermöglichen.
Wir bitten deshalb die Verwaltung einen  Bericht zu geben ob diese Eingabe eventuell Aussicht auf Erfolg hat bzw. ob ein solches Risiko besteht.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Andreas Siek


Antrag vom: 06.12.2004

Bautätigkeit an der Sportarena

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Bautätigkeit an der Sportarena –

auf die Tagesordnung.

Die Dringlichkeit ist damit begründet, dass es vor den Weihnachtsferien keine Sitzung mehr gibt um den Vorwürfen begegnen zu können. Nach Hinweisen aus der Bevölkerung über die Verhältnisse bezüglich der Arbeits- und Unterbringungsverhältnisse müssen unbedingt Informationen aus dem Bauamt im Ausschuss weitergegeben werden.
Wir bitten dazu jemanden aus dem Bauamt am Sportausschuss teilzunehmen zu lassen.

– Auffällig ist, dass hauptsächlich Rumänen auf der Baustelle arbeiten. Selbst bei Minusgraden tragen die Arbeiter keine Handschuhe, ihre Arbeitskleidung ist ebenfalls nicht den äußeren Witterungsbedingungen angepasst.
– Gibt es ausreichend Schutzkleidung, wie sie auf Baustellen vorgeschrieben ist: Ohrenschützer, regenabweisende Oberbekleidung, Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe usw.?
–  Wie sind die Arbeitszeiten geregelt? Wie ist die Entlohnung geregelt? Auf der Baustelle wird noch nachts unter Flutlicht gearbeitet.
– Die Unterbringung in den Containern lässt von außen vermuten, dass die Arbeiter nicht nur in diesen Räumen schlafen, sondern im selben Raum außerdem Wäsche waschen und zum Trocknen aufhängen müssen.
–  Wie sind die Feiertage für die Arbeiter geregelt? Können sie nach Hause, müssen sie dies auf eigene Kosten regeln oder gibt es im Rahmen eines Sozialplans bezüglich dieser besonderen Zeit  Aktivitäten der Baufirma?

Die Stadt Oldenburg hat eine Verpflichtung, die Firma, die nach der Ausschreibung den Zuschlag für den Bau der Arena erhalten hat, dahingehend zu überprüfen, ob sie den grundlegenden Verpflichtungen ebenfalls nachkommt: Menschenwürdige Unterbringung ausländischer Arbeiter, Zahlung von angemessenen Löhnen, Sozialversicherungspflicht, Sicherheitsleistungen, angemessene Arbeitskleidung, Gewährleistung von Pausen etc.
Außerdem scheint dringend eine erneute Überprüfung des Angebotes der Firma geboten, unter welchen Bedingungen sie einen reibungslosen, qualitativ ohne Einschränkungen zu erstellende Bau als günstigste Anbieterin gewährleisten konnte.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Andreas Siek
i. A.
– K u l i s c h –


Antrag vom: 02.12.2004

Videoüberwachung in der Innenstadt

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Videoüberwachung in der Innenstadt –

auf die Tagesordnung.

Die Fraktion steht dieser Form der Videoüberwachung nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber, doch da dies ein Eingriff in die Privatsphäre von Menschen und damit ein Eingriff in die Grundrechte bedeutet, ist es zwingend erforderlich in den politischen Gremien über den Einsatz von Videoüberwachung zu reden. Dabei sind Fakten von Nöten, um überhaupt beurteilen zu können, wo sich Schwerpunkte entwickelt haben (warum zum Beispiel Brunneneck, Leffers?). Ebenfalls entscheidend ist der Umgang mit dem Datenmaterial.
Der ASB setzt sich umfassend über städteplanerische und damit wohn- und lebensqualitätsrelevante Themen der City auseinander, insofern passt die aus der NWZ zu erfahrende Thematik in eben diesen Ausschuss.

Um eine sach- und fachkundige Information und Diskussion führen zu können, bitten wir um Beteiligung der Polizei an diesem Ausschuss. Darin eingeschlossen bitten wir um eine Darlegung kriminalstatistischer Erhebungen, die eine differenzierte Betrachtung der als kriminell belasteten Schwerpunkte der City ermöglichen (welche Kriminalität, zu welcher Tageszeit, Beurteilung der Lokalisierbarkeit krimineller Handlungen, Umgang mit Videotapes usw.).

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Susanne Müller
i. A.
– K u l i s c h –


Antrag vom: 18.11.2004

Terminverschiebung

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

wiederholt ist es in der Vergangenheit zu Terminverschiebungen von Fachausschussitzungen gekommen, die auch den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen betrafen.

Turnusmäßige Termin für die nächste Sitzung des Ausschusses ist Donnerstag, der 2. Dezember 2004. Überraschend und ohne weitere Vorankündigung ist diese Sitzung nun um eine Woche auf Donnerstag, den 25. November vorverlegt worden, was den Ausschussmitgliedern erst am 17.11.2004 mitgeteilt wurde. Gegen die Verschiebung der Sitzung protestieren wir hiermit auf das Schärfste, da wir eine ausreichende Begründung dafür nicht erkennen können. Wir fordern Sie hiermit eindringlich auf, im Benehmen mit der Vorsitzenden, für die Durchführung der turnusmäßigen Sitzung am 2. Dezember Sorge zu tragen.

Sowohl Ratsfrau Müller, die am 25.11. als Vorsitzende des Bäderausschusses diese reguläre Ausschusssitzung leiten wird, wie auch Ratsherr Siek sínd am 25.November verhindert. Damit  können unsere beiden Bauchfachleute ihr Mandat im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen nicht ausüben.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Dr. Jochen Pade
– Fraktionsvorsitzender –
i. A.
– K u l i s c h –


Antrag vom: 18.11.2004

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 (Schlossplatz/Berliner Platz)

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zum o.g. Tagesordnungspunkt bitten wir vorab um Vorlage

? des in der Begründung zum Beschlussvorschlag genannten Antrages der ECE auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und außerdem

? um den derzeit zwischen Stadt und ECE/Panta in Verhandlung befindlichen „Vorvertrag zum Durchführungsvertrag über die Grundzüge der vertraglichen Regelungen zum vorhabenbezogenen Bebauugsplan für das Vorhaben ECE-Einkaufszentrum am Schlossplatz/Berliner Platz“.

Ferner bitten wir die Verwaltung um Auskunft

– Wer sich hinter der Firma „Panta“ verbirgt. Die Fa. Panta ist bislang nicht in Erscheinung getreten,

– weshalb von dem vorgesehenen Verfahren, das Bauleitplanverfahren erst nach dem Ende des ECE-Wettbewerbes im Frühjahr auf Grundlage des Siegerentwurfes zu beginnen, abgewichen werden soll,

– wie die Verwaltung den Beschlussvorschlag vor dem Hintergrund eines laufenden Bürgerbegehrens und

– unter dem Aspekt  weiterer Zusagen für einen ausreichenden Zeitraum zur Prüfung und Diskussion des für Anfang Dezember zu erwartenden Verträglichkeitsgutachtens bewertet.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Andreas Siek
i. A.
– K u l i s c h –


Antrag vom: 30.09.2004

Sanierung des Alten Rathauses

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung stellen wir unter Punkt Verschiedenes folgende Fragen:

? Was hat die Sanierung des Rathauses in diesem Jahr ( 1. Bauabschnitt ) gekostet ?
? Wie verteilen sich die Kosten auf die einzelnen Maßnahmen – bitte detailliert ?
? Wie sieht das Gesamtkonzept – zugesagt für die Sitzung nach der Sommerpause – aus ?

Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung in der nächsten Sitzung.

Einen Beschlussvorschlag werden wir noch kurzfristig erarbeiten und rechtzeitig nachreichen.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Andreas Siek
i.A.
– K u l i s c h –


Antrag vom: 31.08.2004

Umnutzung der alten Exerzierhalle am Pferdemarkt

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung unterbreiten wir zum Tagesordnungspunkt

– Umnutzung der alten Exerzierhalle am Pferdemarkt –

folgenden Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird aufgefordert das „Bewerbungsverfahren für Investoren“ für die Exerzierhalle am Pferdemarkt und Freiflächen qualifiziert abzubrechen.

Begründung:
Ohne Beratung in den entsprechenden Ausschüssen (Bau, Kultur, Finanz, Wirtschaftsförderung) hat die Verwaltung / der Oberbürgermeister ein präjudizierendes Bewerbungsverfahren zum Verkauf der genannten Immobilie eingeleitet. Die im vorliegenden Expose genannten Entwicklungsziele (Markthalle, Gastronomie, Zentrum für Handwerk etc., Lebensmitteleinzelhandel, Neubau in moderner Bauweise zum Pferdemarkt hin) sind in keinem Ausschuß bisher behandelt worden.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Andreas Siek


Antrag vom: 17.05.2004

Einrichtung eines Pförtnerplatzes im Alten Rathaus

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir zum o.g. Tagesordnungpunkt um Berücksichtigung des nachfolgenden Antrages:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung bezieht in das o.g. Gesamtkonzept die Schaffung eines Pförtnerplatzes im Erdgeschoss des Alten Rathauses mit ein. Dafür wird im EG der Bereich vor der großen Hinweistafel in Absprache mit dem Denkmalschutz als Arbeitsplatz entsprechend hergerichtet (Verglasung u. Einrichtung eines Arbeitsplatzes).

Begründung:

Die Verwaltung hat auf einen Antrag der Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Verwaltungsausschuss vom 10.05.2005 zugesagt, das Gesamtkonzept zur Umgestaltung des Rathauses alsbald vorzulegen.
Das Alte Rathaus am Markt ist für viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt sowie Touristen und Hilfesuchende ein zentraler Anlaufpunkt. Die bisherige Erscheinungsform ist für Besucher völlig unzureichend und bürgerunfreundlich. Geschlossene Bürotüren und mangelhafte Informationsmöglichkeiten wirken auf diese Zielgruppen abweisend. Im Zusammenhang mit Bürgerfreundlichkeit und Transparenz sollte daher eine Verbesserung vorgenommen werden. Das in Arbeit befindliche o.g. Gesamtkonzept bietet hier entsprechende Möglichkeiten.
Aufgrund der angespannten Haushaltslage und der Wiederbesetzungssperre könnte eine Stellenbesetzung der Pförtnerstelle (Teilzeit) im Rahmen der Arbeit des Inforums/der geplanten Freiwilligenagentur/AB-Kraft erfolgen. Der Pförtnerplatz sollte möglichst täglich von 9 – 20.00 h besetzt sein.

Die Aufgaben eines Pförters könnten in folgenden Bereichen liegen:

? Ansprechpartner und Vermittler für ratsuchende BürgerInnen, Touristen, Hilfesuchende
? kurze Führungen durch das sehenswerte Alte Rathaus (z.B. Treppenhaus/Schaukasten 1. OG., großer Sitzungssaal)
? Postverteilung / Kopierdienste / Schlüsselverwaltung
? Besucheranmeldung (Ratsfraktionen / Oberbürgermeister und andere)
? Zuarbeit der Verwaltungssekreteriate
? Ausgabe der Tagesordnungen etc. der Ausschuss-Sitzungen an Sitzungsbesucher
? Schaukastenbetreuung
? Hausmeistertätigkeiten

Diese Pförtnerstelle würde darüber hinaus ebenso unter Sicherheitsaspekten sinnvoll sein, da einige Räumlichkeiten im Alten Rathaus unbeaufsichtigt und offen zugänglich sind und es in der Vergangenheit unerfreuliche Situationen gegeben hat.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Dr. Jochen Pade
i. A.
– K u l i s c h –


Antrag vom: 29.04.2004

Gesamtkonzept zur Umgestaltung des Rathauses

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Gesamtkonzept zur Umgestaltung des Rathauses –
auf die Tagesordnung.

Die Verwaltung hatte auf einen Antrag der Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN in der Verwaltungsausschusssitzung vom 27.10.2003 mitgeteilt, es werde ein Gesamtkonzept zur Umgestaltung des Rathauses zum Jahresende 2003 vorgelegt. Dies ist bislang nicht erfolgt!
Im Haushaltsplan 2004 ist eine Summe von 248.000 € eingestellt für die Sanierung des Baudenkmals Altes Rathaus. Dazu gehören:

? Fassadensanierung des Alten Rathauses
? Impregnierarbeiten der Außenfassade
? Reparatur des Natursteinwerks
? Rohrerneuerung
? Fenstersanierung / Reparatur der Bleiverglasungen
? Einrüstung der Fassade

Nunmehr ist zu erfahren, dass die erforderlichen Einrüst- bzw. Sanierungsarbeiten in Gänze möglicherweise nicht mehr geleistet werden können, da der Oberbürgermeister andere Maßnahmen aus diesem Haushaltsansatz finanzieren will. Hierzu gehören:
? Freilegung der Wandmalereien im großen Sitzungssaal
? Neugestaltung der Nebenräume des großen Sitzungssaals
? Aufstellung einer Büste des ehem. OB Theodor Görlitz / Erstellen eines Sandsteinsockels etc.

Beschlußvorschlag:

1. Die Verwaltung legt unverzüglich das angekündigte Gesamtkonzept zur Umgestaltung des Rathauses nebst Sanierungsplan vor.
2. Die Bauverwaltung erläutert die Notwendig- und Dringlichkeit der einzelnen Maßnahmen.
3. Der BPA beschließt eine Prioritätenliste für diese Sanierungsmaßnahmen.

Begründung:

– Erfolgt mündlich -.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion i. A.

gez. Dr. Jochen Pade

 

– K u l i s c h –


Antrag vom: 19.04.2004

Plasterung der Fußgängerzone

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Plasterung der Fußgängerzone –

auf die Tagesordnung.

Wir bitten die Verwaltung zu dem anliegenden Schreiben des Arbeitskreises für Behindertenfragen Stellung zu nehmen und zwei Vertretern (Blindenverein / der Gehbehinderten bzw. Rollstuhlfahrer) im Ausschuss die Gelegenheit zu geben, ihre Anliegen zu erläutern.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Andreas Siek
i. A.
– K u l i s c h –
Anlage


Antrag vom: 28.11.2003

Planung Burgstraße

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Berücksichtigung der nachfolgenden Fragen:

Auf Anfrage unserer Ratsfraktion hat die Verwaltung geantwortet, dass in Modernisierungs- und Instandsetzungsverträgen mit den Investoren die Verteilung der Sanierungsmittel und die Fertigstellung der Maßnahmen geregelt werden (Vorlagen-Nr.: 03/0641) Hierzu fragen wir:

Wird die Verwaltung den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen an der o.g. Vertragsgestaltung beteiligen?

Wann rechnet die Verwaltung mit einem Abschluss dieser Verträge?

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Andreas Siek
i. A.
– K u l i s c h –


Antrag vom: 30.10.2003

Planung Burgstraßenviertel

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung baten wir um die Beantwortung einiger Fragen zur geplanten Tiefgarage bzw. der Planung der Bebauung (Anfragen vom 02.10./08.10.03). In der Beantwortung dieser zur o.g. Sitzung geht die Verwaltung nicht oder nur unzureichend auf die Fragen ein. Daher stellen wir folgen-de Nachfragen:

Zur geplanten Tiefgarage:

1.) Die Verwaltung führt aus, dass mit der Verlagerung der Stellplätze verbundene Maßnahmen mit Sanierungsmitteln gefördert werden.
a.  Um wie viele Stellplätze handelt es sich dabei?
b. In welcher Höhe werden diese Stellplätze mit Sanierungsmitteln bedacht?
c. Welche weiterer Gelder aus den Sanierungsmitteln und in welcher Höhe fließen in die geplante Tiefgarage? Wir bitten um eine detaillierte Darstellung und um die Aussage, wie viel Sanierungs-gelder im weitesten Sinne durch verschiedene Maßnahmen in die geplante Tiefgarage fließen.
d. Wie viele Stellplätze sind vorgesehen für Anwohner/Beschäftigte/private Stellplätze?
e. Wie viele Stellplätze verbleiben dann noch für eine öffentliche Parkraumbewirtschaftung?

2.) Welche veränderten Bedingungen ergeben sich für die Fußgänger und Radfahrer in dem Ein-gangsbereich der Gaststraße bzw. Theaterwall durch die Tiefgaragenzu- / -ausfahrt? Wir bitten die Verwaltung um eine detaillierte Darstellung der Aufteilung der Verkehrsflächen im Zufahrts- und Ausfahrtsbereich für Pkw, Fußgänger, Radfahrer und Busnutzer auf der Ausschusssitzung.
– Sieht die Verwaltung hier die Gefahr, dass sich die Kundenwege verändern werden?

3.) In welchem Umfang sind Baumfällungen im Bereich der geplanten Tiefgaragenzufahrt in der unteren Gaststraße vorgesehen? Ist dieser Grünbereich als erhaltenswert eingestuft?
– Sind hier evtl. Ersatzmaßnahmen vorgesehen, wenn ja welche?

4.) Aus welchem Grunde hat die Verwaltung kürzlich ein Teilgrundstück in der Gaststraße 20 für die geplante Tiefgaragenzufahrt erworben, obwohl die Stadt doch gar nicht Investor ist?
– Ist dieser Kaufvorgang im städtischen Haushalts- und Finanzausschuss dargestellt worden?

5.) Wie beurteilt die Verwaltung einen Vorschlag der Anlieger der Gaststraße, die Zu- und Ausfahrt der Tiefgarage zwischen den Häusern Theaterwall 20 und 24 zu beordnen? Ein Vorteil wäre, dass die Gaststraße wie im Verkehrsentwicklungsplan vom Rat beschlossen, gänzlich Fußgängerzone werden könnte. Damit wäre eine attraktive fußläufige Verbindung von der Gaststraße 20 (jetzige geplante Tiefgaragenzufahrt) durch das neue Burgstraßenviertel über den Parkplatz der Handwerkskammer zur Schmalen Straße und damit eine Anbindung an die Haarenstraße möglich.
– Hält die Verwaltung eine solche Wegeverbindung für realisierbar?

Zur Bauplanung Burgstraße:

6.) Die Verwaltung antwortet, dass in Modernisierungs- und Instandsetzungsverträgen mit den Investoren die Verteilung der Sanierungsmittel und die Fertigstellung der Maßnahmen geregelt sind. Dazu fragen wir:
a. Welchen finanziellen Rahmen sieht der Finanzierungsplan der Stadt bezüglich der Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet Burgstraße insgesamt vor und wie verteilen sich die Sanierungsmittel auf
– Betriebsauslagerungen (welcher Art)
– Altbausanierungen (z.B. Projekt Uhlenspegel, Häuser Burgstraße 3-5)
– Neubauvorhaben (Geschäftsflächen/Wohnungen)
Wir bitten hier um eine detaillierte Darstellung der Sanierungsgelder aufgegeilt nach Jahren des Sanierungszeitraumes.

7.) Wie hoch ist die Restsumme an Sanierungsmitteln aus dem Sanierungsgebiet Pferdemarkt, die die Stadt in Verhandlungen mit dem Land für das Sanierungsgebiet Burgstraße „umschichten“ konnte?

8.) Der Bebauungsplan sieht eine 2 ½ geschossige Bauweise an der Burgstraße vor, in Ausnahmefällen eine 3 ½ geschossige Ausnahmeregelung, wenn sich diese städtebaulich vertretbar in die Altbebau-ung einfügt.
– Teilt die Verwaltung die Einschätzung des Bund Deutscher Architekten (Schreiben vom 22.10.), dass der B-Plan in diesem Punkt anfechtbar ist und wird die Verwaltung den B-Plan nachbessern?
– wer entscheidet über die Ausnahmeregelung einer 3 ½ geschossigen Bebauung in der Burgstraße?

9.) Teilt die Verwaltung die geäußerte Kritik von Kaufleuten, Anwohnern und Hauseigentümern, dass die geplante Neubebauung in der Burgstraße zu massiv, ungegliedert und mit einer durchgehenden 3 ½ geschossigen Ausführung als nicht anpassungsfähig an die Altbebauung ist?

10.) Sieht die Verwaltung die Möglichkeit der Einflussnahme, die Planungen dieses Baukörpers in Richtung auf eine kleinteiligere Gliederung in der Mehrheit 2 ½ geschossig und durch Ausbildung von giebelständigen Dächern?

11.) Wie beurteilt die Verwaltung die von den Investoren geplanten Gewerbeflächen von 150 – 300qm² in diesem Altstadtgebiet. Besteht hier nicht die Gefahr von Leerstand bzw. Filialisten-Nutzungen, die das historische Altstadtgebiet negativ beeinträchtigen würden?
Sieht die Verwaltung hier die Möglichkeit einer Änderung zu kleineren Gewerbeflächen, ähnlich im Nikolai- und Bergstraßenbereich?

12.) Die Verwaltung führt aus, dass beabsichtigt sei, die Sanierung im Wesentlichen in den Jahren 2004/2005 durchzuführen, bislang liegt jedoch kein Bauantrag vor!
– Wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen?
– Wird der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen sowie der Verkehrsausschuss über den weiteren Verfahrensgang bzw. mögliche Planungsänderungen informiert werden?

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Andreas Siek


Antrag vom: 08.10.2003

Planung Burgstraße – Tiefgaragenerschließung

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Planung Burgstraße – Tiefgaragenerschließung –

auf die Tagesordnung.

Zu dem von der Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen vom 02.10. vorgestellten Bericht bitten wir die Verwaltung zusätzlich um eine detailliertere Vorstellung der geplanten zweigeschossigen Tiefgarage auf der o.g. Ausschußsitzung.

Wir bitten die Verwaltung um Darstellung,

– wie sich die zu erwartenden Verkehrsströme in Bezug auf die Zufahrts- und Ausfahrtssituation darstellen werden,
– wie sich diese auf die Geschäfte der unteren Gaststraße auswirken werden, wenn sich unter Umständen viele Bürger u.a. wegen der beengten Verkehrsfläche für Fußgänger und aufgrund des störenden Verkehrs andere Wege in die Innenstadt suchen werden,
– welche veränderten Bedingungen sich für die Fußgänger und Radfahrer in diesem Eingangsbereich in die Innenstadt ergeben werden. Hierzu bitten wir um detaillierte Darstellung der Aufteilung der Verkehrsflächen im Zufahrts- und Ausfahrtsbereich für PKW, Fußgänger, Radfahrer und Bus-nutzer,
– ob es zu besonderen Anlässen (Weihnachtszeit / Stadtfest etc.) aufgrund von nicht vorhandenen Aufstellflächen für den Parksuchverkehr zu Verkehrsbehinderungen rund um das Theater bzw. im Dobbenviertel kommen kann und inwieweit der ÖPNV dadurch negativ beeinträchtigt wird,
– in welchen Umfang Baumfällungen im Bereich der Tiefgaragenzufahrt in der unteren Gaststraße durchgeführt werden müssen, ob diese Bäume/Grünzone als schützenswert eingestuft wird und ob dadurch das Erscheinungsbild des gastronomischen Betriebes gegenüber des Staatstheaters (Terassensituation) und des neu eröffneten Geschäftes (Hinterhofnutzung) in der unteren Gast-straße negativ verändert wird.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Andreas Siek


Antrag vom: 08.10.2003

Konsequenzen nach der Abschaffung der Nds. Zweckentfremdungsverordnung

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Konsequenzen nach der Abschaffung der Nds. Zweckentfremdungsverordnung –

auf die Tagesordnung.

. Wie auf der Ratssitzung vom September angekündigt bitten wir die Verwaltung um Stellungnahme,

1. welche Rechtsvorschriften nach der Aufhebung der Nds. Zweckentfremdungsverodnung anwendbar sind bei:

– Leerstand von Wohnraum
– Abbruch von Wohnraum
– vorsätzliches Unbewohnbarmachen von Wohnraum

2. wie die zu erwartenden negativen Auswirkungen

– Überformung der alten Wohngebäude durch Umnutzung,
– Vergrößerung der Parkplatzprobleme / des Parksuchverkehrs in den innenstadtnahen Wohngebieten

begrenzt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Andreas Siek

i. A.
– K u l i s c h –


Antrag vom: 02.10.2003

Anfrage zur Planung Burgstraße

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um entsprechende Berücksichtigung der nachfolgenden Anfrage zur Planung in der Burgstraße:

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen vom 02. Oktober hat die Verwaltung zu den Planungen der Neubebauung am Berliner Platz ausgeführt, dass eine Tiefgarage (ca. 500 Plätze) aufgrund des hohen Finanzierungsaufwandes nicht realistisch ist und deshalb oberirdisch angelegt werden muß. Zum Tagesordnungspunkt Planung Burgstraße wurde jedoch eine Tiefgaragenplanung (ca. 200 Plätze) vorgestellt, die von der Parkflächengröße kleiner ausfällt, als am Berliner Platz. Diese sei jedoch finanzierbar. Wir fragen die Verwaltung:
1. Warum hält die Verwaltung eine Tiefgarage an der Burgstraße für finanzierbar – am Berliner Platz jedoch nicht?
2. Wieviel öffentliche Gelder insgesamt werden den Investoren für diese private Tiefgarage bewilligt?
3. Wie verteilen sich die übrigen Sanierungsmittel und auf welche Maßnahmen im Detail?
4. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die Investoren alle in der o.g. Sitzung vorgestellten Bau-maßnahmen auch wirklich bis zur Fertigstellung realisieren?
5. Eine Kleinteiligkeit ist u.E. bei dem an der Burgstraße verlaufenden neu zu bauenden Baukörper nicht gegeben. Die Verwaltung hatte aber eine Kleinteiligkeit zugesichert. Sieht die Verwaltung hier Einflußmöglichkeiten, die massiv wirkende Dachgeschoss-Etage kleinteiliger zu strukturieren und den Übergang zum Gebäude „Uhlenspegel“ gestaffelt vorzunehmen?
6. Wie sieht der zeitliche Rahmen der weiteren Planung Burgstraße aus und wann wird dem Ausschuss erneut berichtet werden.

Wir bitten ferner um kurzfristige Übersendung der im Ausschuss vorgestellten Pläne an die Ratsfraktionen.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Andreas Siek

i. A.
– K u l i s c h –


Antrag vom: 08.10.2003

Bebauung VWG-Gelände Alexanderstraße 328

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Bebauung VWG-Gelände Alexanderstraße 328 –

auf die Tagesordnung.

Begründung:

Auf der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen vom 02.10.2003 wurde ein Investo-renvorschlag zur Bebauung o.g. Geländes vorgestellt.

Wir bitten die Verwaltung um Vorstellung der ihr vorliegenden anderen Vorschläge.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Andreas Siek

i. A.
– K u l i s c h –


Antrag vom: 19.11.2003

Produkt „Freistellung von der Genehmigungspflicht“

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Produkt „Freistellung von der Genehmigungspflicht“ –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Das Produkt wird im Bereich der Leistungen ergänzt um: Beratung von Entwurfsverfassern und anderen am Verfahren Beteiligten. Für diese Leistung wird ein mindestens kostendeckender Betrag erhoben.

Begründung:
Wie die Verwaltung schon mehrfach ausgeführt hat, ist seit der Einführung des § 69 a NbauO der Beratungsbedarf o.g. Personenkreises erheblich angestiegen. Dieses führt zu Personalkosten (und Sachkosten?), die von den zu Beratenden auch getragen werden sollten.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Andreas Siek
i. A.
– K u l i s c h –


Antrag vom: 28.05.2003

Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung

 

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung –

auf die Tagesordnung.

Beschlußvorschlag:

Die Bezeichnung Fußgängerbereich wird gegen den Begriff Fußgängerzone ersetzt.

Zur Definition des Begriffs Fußgängerzone wird eine Bestimmung aufgenommen, wonach die Heiligengeiststraße nicht als Fußgängerzone im Sinne dieser Vorschrift gilt.

Begründung:

Kaufleute der Heiligengeiststraße beklagen zurecht eine Ungleichbehandlung der Gebührenfestset-zung in Bezug auf die Sondernutzung durch das Aufstellen ihrer Außenbestuhlung. Entgegen der Fußgängerzone innerhalb des Wallringes, ist z.B. der Radverkehr in der Heiligengeiststraße durchge-hend zulässig und der Kundenlauf unterscheidet sich von dem in der Fußgängerzone. Ferner liegt dieser Bereich außerhalb des Wallringes. Demzufolge sollte die Heiligengeiststraße dem Bereich au-ßerhalb der Fußgängerzone zugeordnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

 

– Andreas Siek –


Antrag vom: 22.01.2003

Lärmschutzmaßnahmen Stadtautobahn

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Lärmschutzmaßnahmen Stadtautobahn -.

Beschußvorschlag:

1) Die Verwaltung wird gebeten, über die Möglichkeiten zusätzlicher Lärmschutzmaßnahmen für die Oldenburger Stadtautobahn zu berichten. Besonders für den Abschnitt der BAB 28 in Oldenburg-Osternburg von km 84 bis 86 soll dargelegt werden, welche Konsequenzen es hat, dass
a) die Lärmschutzfrage seit 1979 offen ist,
b) vermutlich von einer fehlgeschlagenen Prognose ausgegangen werden muss.
Falls für andere Autobahnabschnitte ähnliche Sachverhalte vorliegen, die in Hinsicht auf zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen relevant sind, sollen auch sie dargestellt werden (gibt es z.B. dort ebenfalls fehlgeschlagene Prognosen usw.).

2) Die Verwaltung wird gebeten, darüber hinaus zu berichten,
a) ob zum Thema ‚Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen für die Oldenburger Stadtautobahn ‚ neue Erkenntnisse vorliegen oder sich neue Entwicklungen abzeichnen,
b) wenn ja, welche Folgerungen und mögliche Maßnahmen sich daraus ergeben.

3) Außerdem wird die Verwaltung gebeten, über den aktuellen Stand zu berichten, welches weitere Vorgehen die Stadt in der Frage zusätzlicher Lärmschutzmaßnahmen plant.

4) Schließlich wird die Verwaltung gebeten, die Fragen zu beantworten,
a) welche Verkehrszuwächse auf der Stadtautobahn a1) allgemein entsprechend der bundesweit erwarteten Verkehrsentwicklung , a2) zusätzlich durch den Bau des Jade-Ports in den nächsten zehn Jahren erwartet werden,
b) ob nach derzeitiger Kenntnis infolge dieser Zuwächse die Immissionsschutzfrage voraussichtlich neu aufgegriffen werden muss.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Dr. Jochen Pade

i. A.
– K u l i s c h –


Antrag vom: 20.12.2002

Leerstand der Häuser Heiligengeistwall Nr. 9 und 10, Zweckentfremdung von Wohnraum, Verfall der denkmalgeschützten Bausubstanz

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Leerstand der Häuser Heiligengeistwall Nr. 9 und 10, Zweckentfremdung von Wohnraum, Verfall der denkmalgeschützten Bausubstanz –
auf die Tagesordnung.

Beschlußvorschlag:

Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauen zu berichten, ob durch den Leerstand o.g. Häuser und den zunehmenden Verfall, Rechtsverstöße vorliegen. Die Verwaltung möge etwaige Konsequenzen darlegen und gegebenenfalls gegen die Eigentümerin tätig werden.

Begründung:

Die Nutzung der Erdgeschosse o.g. Objekte als Verkaufsraum ist vor mehr als einem halben Jahr aufgegeben worden, bemerkenswerterweise läuft der Schlussverkauf immer noch. Seitdem stehen beide Gebäude leer. Die in den oberen Etagen vorhandenen Wohnungen sind augenscheinlich nicht genutzt. Die gründerzeitliche Bausubstanz als Ensemble des Maurermeisters Oetken stellt ein einzigartiges Kleinod in der Stadt Oldenburg dar. Um diese Bauwerke vor dem Verfall zu bewahren ist, auch vor dem Hintergrund der von Dr. Pantel dargestellten Vision für den Heiligengeistwall die ein Erleben dieser Seite der Stadt für einen größeren Besucherkreis ermöglichen wird, alles nur erdenkliche an Mitteln zu ergreifen.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Andreas Siek
i. A.
– K u l i s c h –


Antrag vom: 03.09.2002

Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich Auguststraße / Katharinenstraße / Steinweg

Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Berücksichtigung des nachfolgenden Dringlichkeitsantrages:

– Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich Auguststraße / Katharinenstraße / Steinweg -.

Beschlußvorschlag:

Für den o.g. Bereich wird eine Veränderungssperre beschlossen. Diese Veränderungssperre gilt bis zur endgültigen Fertigstellung eines Bebauungsplanes.

Begründung: – Erfolgt mündlich-.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Andreas Siek

i. A.
– K u l i s c h –


Antrag vom: 26.02.2002

Erlass einer aufsichtlichen Verfügung

 

Sehr geehrter Herr Kühl,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Erlass einer aufsichtlichen Verfügung –
auf die Tagesordnung.

Für das Burgstraßenviertel besteht derzeit eine Veränderungssperre und es ist beabsichtigt, dieses Gebiet als Sanierungsgebiet auszuweisen.
Beim Haus Burgstraße 5 („Speicherhaus“) ist zu beobachten, dass das Giebelfenster weit geöffnet bzw. nicht mehr vorhanden ist. Dadurch kommt es aufgrund der derzeitgen Wetterlage zu Bauschäden an der Gebäudesubstanz. Ferner sind im Giebelbereich Schäden erkennbar, von denen möglicherweise Gefahren für Passanten ausgehen könnten.

Aus diesem Grunde bitten wir die Verwaltung um unverzüglichen Erlass einer bauaufsichtlichen Verfügung zur Sicherung und Erhaltung der Bausubstanz dieses Gebäudes. Des weiteren bitten wir die Verwaltung um einen entsprechenden Bericht zu diesem Sachverhalt.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Andreas Siek

i. A.
– K u l i s c h –


Antrag vom: 26.02.2002

Vermögenshaushalt 2002
Sehr geehrter Herr Kühl,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen zum
Vermögenshaushalt 2002:

6300-550 Staßenbau ZOB… Welche Maßnahmen verbergen sich dahinter?
6800-901 Parkleitcontroller Wofür ist der notwendig?
6300-434 Grunderwerb Wofür, Planung ?
6300-647 Staßenbau Wofür, Straße ist Sackgasse ?
6300-658 Brückenerneuerung Wie alt ist die vorh. Brücke ?
6300-404 Straßenbau Wie soll der D.-H.-Weg ausgebaut werden ?

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Andreas Siek

i. A.
– K u l i s c h –


Antrag vom: 19.02.2002

Anton J. Becker Gelände
Sehr geehrter Herr Kühl,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Anton J. Becker Gelände –
auf die Tagesordnung

Beschlussvorschlag:

Das Gelände wird ab sofort für den privaten Autoverkehr gesperrt, die Wertstoffsammelbehälter an eine geeignete Stelle umgesetzt. Eine Planungswerkstatt, unter größtmöglicher Beteiligung der An-wohner wird eingerichtet.

Begründung:

Wir unterstützen die Bürgerinitiative „Der neue Bürgeresch“ in ihrem Anliegen das Anton-J.-Becker-Gelände, eingerahmt von der Linden-, Kloster- und Bürgerstraße, neu zu gestalten.

Zweifelsohne ist aufgrund der baulichen Entwicklung der letzten Jahre in diesem Stadtviertel viel Grün verlorengegangen, so dass eine öffentliche Grünfläche in diesem zentralen Bereich des Stadt-teiles gut angelegt wäre. Die Planung muß davon ausgehen, dass das Gelände gut eingerahmt, von allen Seiten einsehbar und für alle Generationen nutzbar ist.

Den ersten Teil der Forderung der Initiative unterstützen wir uneingeschränkt; der Platz sollte jetzt sofort nach dem Ende des Zimmermann-Marktes (sofern sich keine daran anschließende Nutzung ergibt) für den Autoverkehr geschlossen werden. Ein quasi öffentlicher Parkplatz ist in diesem Bereich nicht notwendig. In unmittelbarer Nähe befindet sich das Freigelände der Weser-Ems-Halle. Die Ver-bannung der Autos wird die Sicherheit und Akzeptanz von spielenden Kindern und verweilenden Menschen schon während der Planungsphase verbessern und vielleicht neue Nutzungsmöglichkeiten aufzeigen.

Eine vollständige Eingrünung der mehr als ein Hektar großen Fläche können wir uns nicht nur aus finanziellen Gründen nicht vorstellen. Das vorhandene Grün auf den angrenzenden, auch den städtischen, Grundstücken sollte aber unbedingt erhalten werden.

Wir stellen uns eine Planung vor die eine dreiteilige Nutzung vorsieht: Grün-Spiel-Aufenthaltsfläche / Wohnbebauung / Kleingewerbe. Die Wohnbebauung sollte sich der vorhandenen anpassen, bzw. unterordnen. Das heißt für die Lindenstraße z. B. 2-geschossige Walmdachbauten als Mehrfamilienhäuser und für die Klosterstraße „Oldenburger Hundehütten“. Die Gewerbefläche (Handel/Laden) sollte entweder an der jetzigen Stelle oder an der Ecke der Lindenstraße angesiedelt werden. Die verbleibende Freifläche muß von allen Straßen uneingeschränkt zugänglich sein.

Die Beplanung des gesamten Areals soll engst verbunden mit den dort Wohnenden und der Initiative erfolgen. Die Verwaltung sollte hierzu eine Art Planungswerkstatt ins Leben rufen, vielleicht sogar mit einem Bürocontainer der zu bestimmten Zeiten mit einem Mitarbeiter des Planungsamtes besetzt ist Präsenz auf dem Platz zeigen.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

– Andreas Siek –


Antrag vom: 22.11.2001

Parksituation im Dobben- und Haareneschviertel – ABM-Stelle

 

Sehr geehrter Herr Schutte,

zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Parksituation im Dobben- und Haareneschviertel – ABM-Stelle –

auf die Tagesordnung.

Wir bitten die Verwaltung um Vorlage eines Sachstandsberichtes, wie weit die Dokumentationsarbei-ten zur Parksituation im Dobben- und Haareneschviertel gediehen sind und um Mitteilung, wie die Weiterführung dieser Tätigkeiten gewährleistet werden soll. Bekanntlich läuft die diesbezügliche ABM-Stelle in Kürze aus.

Abschließend bitten wir um Darlegung, wie die Verwaltung mit den ermittelten Daten verfahren wird. Erwägt die Verwaltung ein entsprechendes Vorgehen gegen das widerrechtliche Anlegen von Park-flächen auf Privatgrundstücken?

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Andreas Siek
i.A.
– K u l i s c h –

Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima

Antrag vom 26.01.2023

Zur nächsten Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes:

Photovoltaik an Lärmschutzwänden

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, in zukünftigen Planungsgesprächen mit der Deutschen Bahn, Autobahn GmbH und sonstigen Bauherren von Lärmschutzwänden auf die Installation von Solaranlagen an Lärm-schutzwänden hinzuwirken. Der bestmögliche Lärmschutz steht weiterhin an erster Stelle.

Begründung:

In Zukunft steht die Sanierung zahlreicher Autobahnabschnitte in Oldenburg an, beispielsweise jetzt der Huntebrücke. Die Bahn wird vermutlich in Zukunft noch weitere Lärmschutzwände installieren. Bei diesen und anderen Planungsvorhaben wird die Verwaltung hinsichtlich der Gestaltung der Lärmschutzwände konsultiert. Solaranlagen an diesen Wänden könnten viel grünen Strom in Oldenburg liefern und werden neuerdings nach Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert. Wenngleich nicht in allen Fällen möglich oder sinnvoll, soll immer an die Möglichkeit immer erinnert und in der praktischen Umsetzung unterstützt werden.


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 27.10.2022

„Klimaoasen“

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bitten um einen Sachstandsbericht zum Teilprojekt Eversten Holz über die im Förderbescheid des Bundes von Mitte Dezember 2021 festgelegten Projektepunkte.
Dabei soll insbesondere das Konzept, der Finanzplan sowie der Terminplan für die folgenden im Förderbescheid aufgeführten Punkte vorgestellt werden:

  • Entschlammung der Pferdetränke mit Neuanlage eines zukunftssicheren Teiches mit dessen Flora und Fauna und der Inbetriebnahme des vorhandenen Abflus-ses/Zuflusses
  • Das Wassermanagement im Eversten Holz mit der Umstellung auf die Funktion „Re-genwasser sammeln“ unter Einbeziehung der Pferdetränke und des Grabensystems und der Wiederherstellung der Rohrverbindung zum Dobben.
    Darüber hinaus bitten wir um Mitteilung, wie das Projektmanagement im Allgemeinen organisiert ist.

Hieraus ergeben sich nachstehende Fragestellungen:

  • Wie ist das PM aufgebaut, welche Befugnisse gibt es, wie transparent arbeitet die Projektgruppe?
  • Liegt eine transparente Budgetkontrolle innerhalb des Vorhabens vor?
  • Wie werden Stakeholder berücksichtigt?
  • Welche Meilensteine sind formuliert?
  • Welche Risiken bezüglich der Vorhabenumsetzung wurden bereits eruiert? (Budget-überschreitung / notwendige Baumfällungen usw.)?

Zusätzlich wurde uns mitgeteilt, dass Bürger*innen für den Schlossgarten ein Konzept für einen eingezäunten Hundespielplatz vorgeschlagen haben sollen. Wie bewertet die Verwaltung diese Idee?

Begründung:

Das Thema Klimaoasen im Bereich des Eversten Holz beschäftigt viele Menschen. Die Förderung der Maßnahmen ist seit geraumer Zeit bewilligt und interessierte Bürger*innen wenden sich regelmäßig mit Fragen zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen an uns, die wir auf diesem Weg beantwortet haben möchten.

f.d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN                           f.d. SPD-Ratsfraktion

gez. Dr. Alaa Alhamwi, Maik Niederstein,                               gez. Paul Behrens, Vally Finke, Thomas Klein
Dr. Sebastian Rohe, Thorsten van Ellen


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 29.9.2022

Förderprogramm für Dach- und Fassadenbegrünung

Beschlussvorschlag:

Zur Vorbereitung der anstehenden Haushaltsgespräche 2023 wird die Verwaltung gebeten, nachstehende Fragen zum städtischen Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung zu beantworten. Sofern eine Beantwortung der Fragen zeitnah (z.B. in der Sitzung des ASUK am 13.10.2022) nicht abschließend möglich sein sollte, ist diese bis zum 04.11.2022 schriftlich direkt an die Fraktionen zu richten.

Im Weiteren wird die Verwaltung gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des ASUK Vorschläge dahingehend zu vorzustellen, wie die Attraktivität des Förderprogramms durch etwaige Änderungen an der Richtlinie gesteigert werden könnte. Ziel von angepassten Förderbedingungen sollte es sein, dass die Zahl der begrünten Dächer und Fassaden in Oldenburg weiter und schneller steigt.

Fragen:

1. Wie viel Fördermittel wurden nach dem letzten Stand für das Jahr 2022 bereits zugesagt, wie viele Anträge gestellt?
2. Wurden die diversen Fördergegenstände (statische Prüfung, Dachbegrünung, Fassadenbegrünung) unterschiedlich stark nachgefragt, und wo ist das Interesse eher besonders hoch oder besonders gering?
3. Wurden die Antragsvorlagen von den Antragssteller*innen als einfach empfunden oder gab es Nachfragen zur Antragsstellung, so dass diese ggf. weiter zu vereinfachen wäre?
4. Könnte der Kreis der Empfänger*innen ausgeweitet werden, insb. auf Unternehmen in (stark versiegelten) Gewerbegebieten? Welche Verbesserungs-potenziale zur Erhöhung der Nachfrage gäbe es aus Sicht der Verwaltung?
5. Ist das Förderprogramm in Oldenburg bekannt genug? In welcher Form wird das Förderprogramm beworben und über die Vorteile von Dach- und Fassadenbegrünungen informiert?
6. Was wären aus Sicht der Verwaltung die Vor- und Nachteile, das Förderprogramm mit anderen städtischen Programmen zu kombinieren (insb. „Zuschüsse für Regentonnen und Flächenentsiegelungen“) und in einer städtischen Förderrichtlinie für „Klimaanpassung und Stadtbegrünung“ zusammenzufassen?
7. Welche Priorität hat das Förderprogramm im Hinblick auf den Masterplan Grün?

Begründung:

Eine Begrünung von Dächern und Fassaden hat zahlreiche positive Effekte für die Artenvielfalt, das Mikroklima, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bürger*innen. Im Sommer kühlen begrünte Fassaden und Dächer die städtische Umgebung bei Hitze herunter, bei Starkregenfällen kann das Grün an den Gebäuden dazu beitragen, Regenwasser aufzunehmen und zurückzuhalten.
Auch der kürzlich verabschiedete Masterplan Grün (Vorlage Nr. 22/0642) nennt die Dach- und Fassadenbegrünung mehrfach als wichtige Maßnahme für viele zu stark versiegelte Bereiche in der Stadt und es wird betont, dass das Förderprogramm noch bekannter und attraktiver gemacht werden müsste. Insbesondere in den Gewerbegebieten gebe es laut dem Oldenburger Gründachpotenzialkataster noch ein hohes Potenzial für die Einrichtung von Dachbegrünungen.

Oldenburg hat daher bereits 2019 ein Förderprogramm für Dachbegrünungen aufgelegt, seit Mitte 2021 sind auch Fassadenbegrünungen förderfähig. Für das Haushaltsjahr 2022 wurden 200.000 € im städtischen Haushalt eingestellt. Allerdings wurden bis Ende Juni 2022 erst 18 Förderanträge gestellt und 28.000 € zugesagt (Vorlage Nr. 22/0381).
Wenn ggf. nach der Hälfte des Jahres erst knapp über 10 % der Fördermittel ausgeschöpft sind, spricht dies dafür, dass das Förderprogramm noch nicht optimal ausgestaltet und/oder zu unbekannt ist.

f.d. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                                                      f.d. SPD-Fraktion

gez. Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sebastian Rohe, Maik Niederstein                gez. Paul Behrens, Vally Finke, Thomas Klein


Antrag vom 28.9.2022

Ökologische und klimagerechte Bewirtschaftung des Moores in Oldenburg

Im Zusammenhang mit diesem Tagesordnungspunkt bitten wir um einen Bericht der Verwaltung und insb. die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Everstenmoor: Laut der Niedersächsischen Landesregierung (2021)[1] wurden im Everstenmoor bereits 105ha wiedervernässt, weitere 82 ha seien zur Wiedervernässung geplant. Bis wann soll diese Wiedervernässung abgeschlossen sein, welche Hürden bestehen ggf. aktuell?
  2. Alle Oldenburger Moore: Wie viel Prozent der Moorfläche auf Oldenburger Stadtgebiet eignet sich nach Einschätzung der Verwaltung insgesamt zur Wiedervernässung?
  3. Klimaneutralität: Ist es möglich bis 2035 – analog zum Zieljahr der Klimaneutralität für Oldenburg – alle geeigneten Moorflächen auf städtischen Gebiet wiederzuvernässen, sodass sie keine Treibhausgase mehr emittieren oder ggf. sogar Treibhausgase gebunden werden? Welchen Plan verfolgt die Stadtverwaltung in diesem Zusammenhang, welche zusätzlichen Maßnahmen wären aus Sicht der Verwaltung nötig und welche Hindernisse bestehen?
  4. Bewirtschaftung städtischer Moorflächen: Wie bewirtschaftet die Stadt Oldenburg ihre eigenen Moorflächen? Sind hier innovative Modelle möglich oder angedacht, etwa zum Anbau von Palludikultur oder der Nutzung von Photovoltaik im Moor? Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Entwicklung der Förderlandschaft auf Landes- und Bundesebene in diesem Bereich?
  5. Ankauf von privaten Moorflächen: Steht ausreichend Geld bereit, um Landeigentümer*innen Moorflächen abzukaufen und diese dann in städtischer Hand wiederzuvernässen? Neben dem direkten Flächenerwerb gäbe es auch die Möglichkeiten des Flächentausches, der Flurbereinigung und von Gestattungsverträgen – wie erfolgreich waren diese Optionen in der Vergangenheit?
  6. Kooperationen mit Umlandgemeinden und privaten Eigentümer*innen: Wie kooperiert Oldenburg bislang mit den Umlandgemeinden, um einen effektiven Moorschutz sicherzustellen? Ist es denkbar gemeinsam mit Umlandkommunen einen „Moorgemeinschaft“[2] zu gründen, die Landwirt*innen in der Region bei der Umstellung auf eine nachhaltigere Bewirtschaftung von Moorböden unterstützt, fördert und berät?
  7. Stadt Oldenburg als Nachfragerin: Den Moorschutz kann Oldenburg nicht nur auf der Angebots-/Bewirtschaftungsseite voranbringen, sondern als Großstadt auch als Nachfragerin.
    Zum einen könnte die Stadt Oldenburg in der eigenen Beschaffung auf torffreie Produkte setzen. Wie viel Torf wird aktuell durch die Stadt nachgefragt – z.B. für die Aktion „Stadtgärten“? Ist es grundsätzlich machbar, hier in den Ausschreibungen nur torffreie Erde zu beschaffen?
    Zum anderen könnte die Stadtverwaltung innovative Bau- und Dämmmaterialien aus Palludikultur für Pilotprojekte verwenden (und dafür mit Landwirt*innen und Forschungsträgern in der Region zusammenarbeiten). Für welche Projekte und Einsatzformen ist die Nutzung solcher Materialien aus Sicht der Verwaltung in Oldenburg denkbar?

Begründung:

Rund 8 % der Niedersächsischen Landesfläche besteht aus Moorböden, gleichzeitig verursachen trockengelegte und nicht ökologisch bewirtschaftete Moore rund 10 % der gesamten Treibhausgasemissionen unseres Bundeslandes. Wenn Moore vernässt werden, hören sie auf Treibausgase zu emittieren und können langfristig sogar Kohlenstoff aus der Atmosphäre binden.[3] Der Schutz von Mooren hilft also dem Klima und der Anpassung an die Klimakrise. Intakte Moore dienen als Wasserspeicher und Wasserfilter. Gleichzeitig bieten sie Erholungsflächen und Lebensraum für spezialisierte Arten(-gemeinschaften) von Pflanzen, Tieren und Pilzen.

Die meisten Moorflächen auf Oldenburger Stadtgebiet werden heute landwirtschaftlich als Grünland und Acker genutzt. 40 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche auf Oldenburger Stadtgebiet liegt auf Moorland. Auch neue Wohn- und Gewerbegebiete wurden in der Vergangenheit immer wieder auf Moorflächen ausgewiesen.

Oldenburg verfügt als eine von wenigen Großstädten noch über größere, nicht vollständig degradierte Moorflächen auf dem Stadtgebiet: V.a. der „Moorplacken“ im Nordosten und das NSG „Eversten Moor“ mit angrenzenden Teilen des LSG „Hausbäkeniederung“ im Südwesten sind hier zu nennen, die die oben genannten Funktionen zumindest teilweise noch erfüllen können. Diese und weitere Moorflächen auf Stadtgebiet sind gefährdet, auch wenn die Stadt seit vielen Jahren Anstrengungen zum Moorschutz unternimmt. Durch die Behandlung des Themas im Umweltausschuss und die Diskussion unserer Fragen zu dem Thema, möchten wir weitere Impulse für den Moorschutz in Oldenburg setzen und einen Beitrag leisten, die Moore in unserer Stadt langfristig zu stärken.

f.d. Ratsfraktion

gez. Dr. Sebastian Rohe, Maik Niederstein, Thorsten van Ellen, Dr. Alaa Alhamwi

 

[1] Landtag Niedersachen (2021): Drucksache 18/9989. Abrufbar: www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_18_10000/09501-10000/18-09989.pdf

[2] Deutscher Verband für Landschaftspflege und Greifswalder Moorzentrum (2022): Zusammenarbeit im Moor – So kommt der Klimaschutz voran. Abrufbar: www.dvl.org/fileadmin/user_upload/Projekte/086_MoKli/DVL_Papier_Moorgemeinschaften.pdf

[3] Niedersächisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (2022): Landwirtschaft und Moorschutz gemeinsam denken. Abrufbar unter: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi-119-moor-214530.html


Anfrage von GRÜNEN und SPD vom 26.9.2022

Sachstand Solarenergie und Denkmalschutz

Wir bitten um einen Bericht der Denkmalschutzbehörde Oldenburg zur neuen Rechtslage, der alten und neuen Genehmigungspraxis der Denkmalschutzbehörde und möglichen Spielräumen, um in Oldenburg mehr Solarenergie auch auf geschützten Gebäuden zu ermöglichen.

Begründung:

Bisher hat der Denkmalschutz häufig die Installation von Solaranlagen auf Dächern verhindert. Am 28. Juni dieses Jahrs wurde jedoch eine Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes veröffentlicht. Seitdem überwiegt in der Regel das öffentliche Interesse an erneuerbaren Energien die Interessen des Denkmalschutzes „wenn … in die denkmalwerte Substanz nur geringfügig eingegriffen wird“ (§7 Abs. 2 Nds. DSchG). Unklar ist allerdings, was „geringfügig“ bedeutet. Vor dem Hintergrund der gleichzeitigen Klima- und Energiekrise bringt jede zusätzliche Solaranlage in der Stadt ein Stück Unabhängigkeit, kostengünstige Energie und Klimaschutz.

f.d. GRÜNEN-Ratsfraktion                                                          f. d. SPD-Ratsfraktion

gez. Dr. A. Alhamwi, M. Niederstein, Dr. S. Rohe, M. Wenzel     gez. P. Behrens, V. Finke, T. Klein


Antrag vom 25.8.2022

Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet Oldenburg (aktuelle Lage)

In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Könnten die Straßenlichter bei akuter Energiekrise vom Netzbetreiber abgeschaltet werden?
  2. Wie sieht die Nachfrageentwicklung der Straßenbeleuchtung in den letzten Jahren in Stadtgebiet Oldenburg aus?
  3. Wo sieht die Verwaltung Potential für Energieeinsparungen bei der Straßenbeleuchtung (z.B. kürzere Betriebszeiten, Abschalten einzelner oder jeder zweiten Lampe, gänzliche Abschaltung)? Wie viel Strom ließe sich vermutlich so sparen?
  4. Wie hoch ist der jährliche Strombedarf für die Straßenbeleuchtung? Wie hoch ist der Stromverbrauch der Weihnachtsbeleuchtung?
  5. Wie hoch sind die Kosten für die Straßenbeleuchtung? Sind Steigerungen zu erwarten?
  6. Wie war die Beteiligung der Stadt an der weltweiten Umweltkampagne „Stunde der Erde“ (earth hour) am 26. März?
  7. Gibt es Pläne, erneuerbare Energien in das Straßenbeleuchtungssystem zu integrieren?
  8. Hat die Stadt Möglichkeiten, die nächtliche Beleuchtung von privaten oder geschäftlichen Hausfassaden, Schaufenstern oder Reklametafeln zu untersagen? Plant die Stadt eine Initiative, um Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger freiwillig dafür zu gewinnen?

Begründung:

Die Straßenbeleuchtung in Städten ist für sicheren Verkehr unerlässlich, jedoch eine große Belastung für die Umwelt, die Stromversorgungssysteme und die Haushalte der Kommunen. Der Deutschen Energie-Agentur (dena) zufolge sind Straßenbeleuchtungen die größten Stromverbraucher von Kommunen in Deutschland[1]. Vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise stellt sich die Frage, wie viel Spielraum für Einsparungen Oldenburg in diesem bedeutsamen Bereich hat.

gez. Dr. Alaa Alhamwi und Maik Niederstein

[1] Deutsche-Energie-Agentur, dena, “Straßenbeleuchtung mit LEDs und konventionellen Lichtquellen im Vergleich”


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 25.8.2022

Klima- und Ökobilanz in der Gebäudeplanung – Quantifizierung von Klimaauswirkungen

Beschlussvorschlag: 

Für künftige Bauprojekte der Stadt Oldenburg und ihrer kommunalen Gesellschaften wird in der Planungsphase standardmäßig eine Treibhausgas- und Ökobilanz erstellt. Dies gilt für Bau- und Sanierungsvorhaben von Gebäuden ab einer Größenordnung von 10 Millionen Euro (Gesamtbaukosten).

Falls verschiedene Varianten eines (Neu-)bauprojektes geplant werden (wie etwa kürzlich für das Flötenteichbad), wird die Bilanz für alle geplanten Varianten aufgestellt.

Falls alternativ zur Neubau-Option auch ein vorhandenes und bereits genutztes Gebäude vorhanden ist, wird zusätzlich auch die Option „Sanierung“ vergleichend zum Neubauszenario betrachtet.

Bilanziert, geprüft und verglichen werden mindestens folgende Aspekte:

  • Treibhausgas-Emissionen durch Energieverbrauch, Bau und Baumaterialien (Graue Energie) über die geplante Lebensdauer des Gebäudes
  • Möglichkeit zur energetischen (Teil-)Versorgung des Quartiers durch das neue Gebäude
  • Plan zur Weiterverwendung & Recycling von Baumaterialien nach Lebensende des Gebäudes aus heutiger Sicht
  • Externe Kosten für den Ausstoß von Treibhausgasemissionen über die Lebensdauer des Gebäudes für Energieverbrauch und graue Energie (als CO2 Preis kann die aktuelle Kostenabschätzung des Umweltbundesamtes dienen, nach der (Stand 2020) eine Tonne CO2 Umweltkosten in Höhe von 195 € verursacht)
  • Abschätzung der Energiekosten über die geplante Lebensdauer des Gebäudes.[1]

Die Verwaltung wird beauftragt, beim nächsten möglichen Projekt in der oben genannten Größenordnung Treibhausgas- und Ökobilanz wie oben umrissen beispielhaft durchzuführen. Die Verwaltung berichtet im ASUK und BEGH anschließend von den Erfahrungen.

Begründung:

Quantitative Treibhausgas-Bewertungen können zum Teil unerwartete Klimaschutzpotentiale aufdecken. Sie ermöglichen der Politik auf Basis handfester Zahlen – den Kosten auf der einen, dem Ausstoß oder der Einsparung von Treibhausgasen auf der anderen – eine fundierte Abwägung. Auch die Verwaltung erachtet „die Bewertung quantitativer Auswirkung[en] bei einzelnen größeren Vorhaben als sinnvoll“ (22/0038). Im Nachhaltigkeitsleitbild der Stadt Oldenburg ist ebenso festgehalten: „Die ressourcenschonende Gebäudesanierung (von Wohn- und Nichtwohngebäuden) im Einklang mit dem städtischen Klimaschutzziel vorantreiben; dabei sowohl die Sanierungsquote als auch die Sanierungstiefe steigern und vor Abriss eine CO2-Bilanz als Entscheidungsgrundlage heranziehen.“

Um einen ersten Eindruck vom Umfang, Chancen und Grenzen einer solchen Bilanzierung zu erhalten, ist es sinnvoll sie in einer Testphase zu erproben und diese auszuwerten. Dabei kann ggf. auf Annahmen und Berechnungsmethoden aus etablierten Qualitätssiegeln (z.B. Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) zurückgegriffen werden.

Die Klima- und Ökobilanzierung wird zunächst bei städtischen Bauvorhaben für Gebäude durchgeführt. Langfristig könnten die Erfahrungen hieraus etwa auch für das Projekt „Klimahaushalt“ nützlich sein oder auf Projekte im Verkehrsbereich ausgeweitet werden.

f. d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN                                     f. d. SPD-Ratsfraktion

gez. Maik Niederstein, Dr. Sebastian Rohe, Thorsten van Ellen,      gez. Vally Finke, Thomas Klein, Paul Behrens

Dr. Alaa Alhamwi

[1] Gerade bei fossilen Energieträgern wie Erdgas ist die zukünftige Preisentwicklung schwierig abzuschätzen. Grundlage der Kostenschätzung kann der zu einem Stichtag fix fortgeschriebene Preis für verschiedene Energieträger sein, ggf. zzgl. bereits absehbarer Preisaufschläge, z.B. durch festgelegt CO2-Preispfade. Alternativ könnten verschiedene Preisszenarien angegeben werden, die auf begründeten Schätzungen und Studien beruhen und Unsicherheitsspannen mit abbilden.


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 1.6.2022

Erstellung eines Geothermie-Katasters für das Stadtgebiet Oldenburg zur Beurteilung des Potenzials einer Nutzung oberflächennaher- und tiefer geothermischer Energie (analog zum Solar- und Gründachkataster)

Beschlussvorschlag:

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen beabsichtigen, ein Geothermie-Kataster für das Gebiet der Stadt Oldenburg erstellen zu lassen. Dieses Kataster soll ausweisen, an welchen Orten eine oberflächennahe- und/oder oberflächenferne geothermische Energiequelle für den Betrieb einer Wärmepumpe zur Verfügung steht und genutzt werden kann sowie erste Hinweise zu Kosten und Wirtschaftlichkeit liefern.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen,
1. welche Kosten für ein Geothermie-Kataster entstehen,
2. ob das Kataster mit eigenem Personal erstellt werden kann oder ob hierzu ein externes Büro beauftragt werden muss und
3. mit welchem Zeitumfang für die Erstellung des Katasters (inkl. der Vergabe an ein externes Büro, falls notwendig) gerechnet werden muss.

Begründung:

Zur Erreichung der vereinbarten Zielsetzung für Oldenburg, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, müssen eine Vielzahl von Wärmeerzeugungsanlagen auf einen CO2-freien Betrieb umgestellt – bzw. für einen solchen Betrieb errichtet werden.
Eine ideale technische Lösung stellt hier die Installation von Wärmepumpen-Systemen dar, die primärseitig durch Erdwärme gespeist werden. Grundsätzlich kommen hierfür sowohl oberflächennahe- als auch durch Tiefenbohrungen erschlossene oberflächenferne geothermische Energiequellen infrage. Die aus Geothermie primärseitig gespeisten Systeme verfügen ganzjährig über eine sehr günstige Leistungszahl und emittieren – sofern sie mit ökologisch erzeugter Elektrizität betrieben werden – kein CO2. Auf dieser technischen Basis lassen sich sowohl Einfamilienhäuser – als auch ganze Quartiere mit umweltfreundlich erzeugter Wärmeenergie versorgen (Stichwort: „kalte Nahwärme“).

Um die Entwicklung bei künftigen Bau- oder Sanierungsvorhaben zu beschleunigen sowie eine schnelle Informations- und Entscheidungsmöglichkeit zu erhalten, ist ein Geothermie-Kataster1 für das Stadtgebiet eine große Hilfe; es vermeidet Fehlplanungen und beschleunigt Genehmigungsprozesse.
Wie bei dem bereits vorhandenen Solarkataster könnten interessierte Menschen sich schnell über die Machbarkeit einer erdwärmegespeisten Wärmepumpe informieren und eine erste Abschätzung der Kosten sowie erste Aussagen zur Wirtschaftlichkeit erhalten.

Dies würde deutliche Anreize für die Installation und den Betrieb dieser Wärmepumpensysteme liefern. Zu einem späteren Zeitpunkt kann von dem Kataster ausgehend eine kommunale Förderrichtlinie entwickelt werden.
Vor der endgültigen Beauftragung der Verwaltung, ein Geothermie-Kataster zu erstellen, bzw. erstellen zu lassen, sind die im Beschlussvorschlag angefragten Rahmenbedingungen zu klären.

f. d. Ratsfraktion  BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN                           f.d. SPD-Ratsfraktion

gez. Dr. Alaa Alhamwi, Maik Niederstein,                                 gez. Thomas Klein, Paul Behrens, Vally Finke,

Dr. Sebastian Rohe, Thorsten van Ellen

1 https://geodaten.emsland.de/portale/LK_Emsland_Geothermie/


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 24.5.2022

Ausschreibung für die Vergabe eines externen Fachgutachtes

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung für die Vergabe eines externen Fachgutachtes zur „Anpassung an den Klimawandel“ in die Wege zu leiten. Dieses Klimawandel-Anpassungskonzept sollte insbesondere folgende Ziele adressieren:

  1. Die Auswirkungen des Klimawandels auf die Stadt und die städtischen Infrastrukturen sind vielfältig. Das Fachgutachten sollte exemplarisch für die folgenden kommunalen Handlungsfelder die Auswirkungen und Vulnerabilitäten durch den Klimawandel darstellen: Industrie, Gewerbe und Hafen, sowie Menschliche Gesundheit.[1]
  2. Eine Ableitung von Anpassungsstrategien und Empfehlungen für die jeweiligen kommunalen Handlungsfelder.
  3. Eine Empfehlung, inwieweit das Thema Klimawandel-Anpassung strukturell und langfristig in der Stadtverwaltung und ihrem Handeln verankert werden kann. Zudem sollte dargestellt werden, wie das Thema mit anderen relevanten Akteuren (z.B. OOWV, VWG) koordiniert werden kann.

Im Rahmen der Auftragsvergabe bitten wir die Stadt, relevante Fördermöglichkeiten auf Landes- und Bundesebene zu prüfen.

In diesem Zusammenhang bitten wir die Stadtverwaltung ebenfalls zu prüfen, ob parallel zur Gutachtenerstellung und -Koordination bereits die Einstellung eine*r vom Bund geförderten Klimaanpassungsmanager*in möglich und sinnvoll sein kann. [2]

Begründung:

Zwischen 1961 und 2010 ist die durchschnittliche Jahrestemperatur im Nordwesten Niedersachsens bereits um 1,2 °C gestiegen. Studien prognostizieren, dass bis zum Ende des Jahrhunderts auch in unserer Region weitere Klimaveränderungen zu erwarten sind. Dazu zählen etwa häufigere tropische Nächte, eine Zunahme von Starkregenereignissen, ein Meeresspiegelanstieg oder Stürme mit stärkeren Windgeschwindigkeiten. Die Metropolregion Nordwest stellt in diesem Zusammenhang fest: „Mit dem fortschreitenden Klimawandel werden die Erfordernisse zur Anpassung [an Extremwetterereignisse] stetig zunehmen […].

Extremwetterlagen wie Stürme, Starkniederschläge oder Hitzeperioden werden Industrie- und Gewerbebetriebe unmittelbar beeinträchtigen. So können etwa Schäden an Gebäuden sowie Fahrzeugen, Produktionsanlagen oder gelagerten Waren entstehen. Arbeits- und Produktionsausfälle bis hin zu Umsatzverlusten wären die Folge für Unternehmen. Investitionen in bauliche Präventionsmaßnahmen können helfen, die Risiken zu mindern, sind jedoch teilweise kostenintensiv. Auch der Abschluss von entsprechenden Versicherungen kann zumindest das mit einem Schadensereignis verbundene finanzielle Risiko abfedern. Dies hat jedoch laufende Ausgaben für Versicherungsprämien zur Folge, die perspektivisch eher steigen werden, wenn keine Klimaanpassung als Gegenmaßnahme durchgeführt wird.

Im Gesundheitsbereich werden die erwarteten starken und anhaltenden Veränderungen in den Sommermonaten mit längeren Hitzeperioden und höheren mittleren Temperaturen z.B. zu intensiveren
körperlichen Anpassungsbelastungen für die Allgemeinbevölkerung, aber insbesondere für empfindliche Gruppen wie alte Menschen und pflegebedürftige Personen führen. Auch im Arbeitsschutz sind häufiger auftretende Hitzetage und Extremwetter zu berücksichtigen. Die klimatischen Veränderungen treffen auf demographische Veränderungsprozesse; das Durchschnittsalter der niedersächsischen Bevölkerung steigt und damit wächst die Zahl gesundheitlich anfälligerer Personen.

Auf der Grundlage neuerer Untersuchungen besteht die Vermutung, dass die erwarteten Klimaveränderungen die Ansiedlung neuer Vektoren (wie Mücken- und Zeckenarten) als auch die Verbreitungsfähigkeit neuer Viruserkrankungen in Deutschland begünstigen (Ausbreitung von FSME-Viren nach Niedersachsen).

Aufgrund der langen Planungszeiträume, der hohen Lebensdauer gebauter Infrastruktur und der Komplexität der bevorstehenden Herausforderungen sehen wir also Handlungsbedarf. Die Stadt Oldenburg sollte sich noch intensiver als bisher mit den möglichen zukünftigen Folgen des Klimawandels auseinanderzusetzen und diese in Planungsprozessen berücksichtigen. Je eher sich Kommunen auf den Klimawandel vorbereiten und die dafür notwendigen Strukturen etablieren, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass negative Auswirkungen verhindert oder abgemildert und die sich bietenden Chancen des Klimawandels genutzt werden können“.1

Damit auch Oldenburg sich dieser Herausforderung systematisch stellen kann, soll ein externes Anpassungskonzept schon bestehende Daten zu Klimafolgen nutzen, um daraus lokale Betroffenheiten und insbesondere strategische Optionen für die Stadt abzuleiten. Entsprechende Eigenmittel wurden im Haushalt für 2022 dafür bereitgestellt. Da auch auf Landes- und Bundesebene die kommunale Anpassung an den Klimawandel zunehmend gefördert wird, sollte die Stadt aber im Rahmen der Auftragsvergabe entsprechende Fördermittel prüfen.

Da Oldenburg in einigen Handlungsfeldern bereits die Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt (z.B. durch die Erarbeitung klimagerechter Festsetzungen für Bebauungspläne), soll sich das Gutachten exemplarisch auf die oben genannten zwei Handlungsfelder konzentrieren. Ziel des Gutachtens ist es, neue Impulse für die Klimaanpassung zu setzen und weitere Handlungsmöglichkeiten der Stadt aufzuzeigen.

f. d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN                                      f. d. SPD-Ratsfraktion

gez. Dr. Sebastian Rohe, Maik Niederstein, Dr. Alaa Alhamwi            gez. Vally Finke, Paul Behrends, Thomas Klein

Thorsten van Ellen

 

[1] vgl. Interkommunale Koordinierungsstelle Klimaanpassung (InKoKa) der Metropolregion Nordwest: „Leitfaden zur Klimaanpassung“ (2016): https://www.metropolregion-nordwest.de/portal/seiten/interkommunale-koordinierungsstelle-klimaanpassung-inkoka–900000016-10018.html und Niedersächsische Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (2021): https://www.umwelt.niedersachsen.de/download/178371.

[2] Beratung zu Fördermöglichkeiten oder direkte Förderungen gibt es etwa von Seiten des Niedersächsischen Kompetenzzentrum Klimawandel (NIKO) (https://www.umwelt.niedersachsen.de/niko/niko_uber_uns/niko-uber-uns-205852.html), des Zentrums Klimaanpassung (https://www.umwelt.niedersachsen.de/niko/niko_beratung/beratung-durch-das-niko-205863.html) oder durch die ZUG (https://www.z-u-g.org/aufgaben/foerderung-von-massnahmen-zur-anpassung-an-die-folgen-des-klimawandels/). Letztere fördert u.a. die Ersterstellung eines Anpassungskonzepts und auch entsprechende Personalstellen.


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 28.4.2022

Quantifizierung Klimaauswirkungen

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, zur nächsten Sitzung vier Projekte vorzuschlagen, für die als beispielhaftes Testvorhaben eine genaue zahlenmäßige Berechnung der Klimafolgen durchgeführt werden kann. Die Projekte sollen so ausgewählt werden, dass eine besonders starke negative oder positive Klimawirkung zu erwarten ist und sich Alternativen abwägen lassen.

Begründung:

Quantitative Treibhausgas-Bewertungen können zum Teil unerwartete Klimaschutzpotentiale aufdecken. Sie ermöglichen der Politik auf Basis handfester Zahlen – den Kosten auf der einen, dem Ausstoß oder der Einsparung von Treibhausgasen auf der anderen – eine fundierte Abwägung. Auch die Verwaltung erachtet „die Bewertung quantitativer Auswirkung[en] bei einzelnen größeren Vorhaben als sinnvoll“ (22/0038). Um einen ersten Eindruck vom Umfang, Chancen und Grenzen einer solchen Bilanzierung zu erhalten, ist es sinnvoll sie in einer Testphase zu erproben und diese auszuwerten.

f.d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN                f.d. SPD-Ratsfraktion

Maik Niederstein                                                           Vally Finke

 


Antrag vom 24.2.2022

Projektvorstellung „Klimaoasen in Oldenburg: Schlossgarten und Eversten Holz“ (Umsetzung und Partizipation)

In diesem Zusammenhang bitten wir um eine mündliche Präsentation zur geplanten Umsetzung des Projekts „Klimaoasen“. Insbesondere interessieren uns dabei Informationen zum Projekt(zeit)plan und geplanten Partizipationsformaten (Bürger*innebeteiligung). Wir bitten auch darum, die zuständige Projektmanagerin zu diesem Tagesordnungspunkt einzuladen.

Sofern der entsprechende Zuwendungsbescheid noch nicht vorliegen sollte, kann die Projektvorstellung auf den nächsten ASUK verschoben werden.

Begründung:

Das Förderprogramm „Klimaoasen“ ist mit einer Fördersumme von 5 Millionen Euro über drei Jahre ein wichtiges Projekt für unsere Stadt und der Schlossgarten sowie das Eversten Holz sind beliebte Naherholungsgebiete für die Oldenburger Bürger*innen. Die Pläne zur Umsetzung und Bürger*innebeteiligung für dieses Programm sollten daher frühzeitig in einer öffentlichen Sitzung des ASUK vorgestellt werden.

gez. Dr. Sebastian Rohe


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 24.2.2022

Vogeljagd im Naturschutzgebiet „Bornhorster Huntewiesen

Wir bitten um eine Stellungnahme der Jägerschaft zur Jagdausübung in den Bornhorster Huntewiesen. Sollte in der Stellungnahme nicht dargestellt werden können, dass die Entenjagd der Verhinderung seltenerer Vogelarten dient, sollte diese untersagt werden.

Wir bitten darüber hinaus die Verwaltung um eine Stellungnahme bezüglich der Jagdkontrolle.

Die Stadt Oldenburg sollte für das Naturschutzgebiet (NSG) eine neue zeitgemäße Jagdverordnung erstellen.

Begründung:

Die 30 Jahre alte Verordnung zur Jagdausübung in den „Bornhorster Huntewiesen“ sollte endlich in eine neue Form gebracht werden, wie es per EU-Gesetz für alle Naturschutzgebiete in Deutschland zwingend erforderlich ist. Insbesondere fordern wir die Einstellung der Jagd auf Vögel im dortigen NSG.

Es werden nur Enten bejagt. Jedoch, sind durch die Vogeljagd, die bisher im NSG „Bornhorster Huntewiesen“ erlaubt ist, auch Krähenvögel, Ringeltauben, Fasanen, Höckerschwäne, Graugänse, Kanadagänse und Nilgänse betroffen. Alle diese Arten treten nur in geringer Zahl während der Jagdzeiten im Gebiet auf. Im Gebiet wurden auch schon Jäger aus dem Landkreis Cloppenburg beobachtet. Es scheint einen regelrechten Jagdtourismus zu geben.

Durch Schüsse der Entenjäger werden auch immer wieder Wildgänse, die ganzjährig geschützt sind, zum Auffliegen und letztlich zu Verlassen des Schutzgebietes veranlasst. Diese durch Entenjäger vergrämten Gänsegruppen fliegen dann in die weitere Umgebung, um in den Grünländereien Ruhe und Nahrung zu finden. Die Jagd auf Vögel (im speziellen auf Enten) sollte ebenfalls eingestellt werden, um Schaden von den Umgebungslandwirten abzuwenden.

f. d. Fraktion B90/Die Grünen f. d. SPD-Ratsfraktion

 

gez. Dr. Alaa Alhamwi, Maik Niederstein, Dr. Sebastian Rohe, Thorsten van Ellen gez. Vally Finke, Paul Behrens, Thomas Klein

Antrag vom 22.11.2021

Erarbeitungsstand Maßnahmenplan „Klimaneutralität bis 2035

In diesem Zusammenhang bitten wir um eine schriftliche Auskunft zum Erarbeitungsstand dieses Maßnahmenplans. Insbesondere bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Liegt der Maßnahmenplan mittlerweile vor, bzw. wann ist mit der Veröffentlichung zu rechnen?
  • Nimmt die Verwaltung bei der Erstellung des Maßnahmenplans externe Expertise in Anspruch (z.B. spezialisierte Planungsbüros, wissenschaftliche Gutachter*innen) um die Effektivität und Plausibilität der vorgeschlagenen Maßnahmen zu überprüfen? Sind im kommenden Jahr dafür Haushaltsmittel nötig?
  • Wie sollen die Fachöffentlichkeit und Zivilgesellschaft bei der Erstellung und Umsetzung des Maßnahmenplans einbezogen werden?

Begründung:

Mit dem Beschluss vom 26.04.2021 hat der Rat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2035 ein klimaneutrales Oldenburg zu erreichen. Mit dem Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, „aufbauend auf dem Fridays for Future-Leitantrag „Ein zukunftsfähiges Oldenburg – Ansätze für wirksamen Klima- und Umweltschutz auf lokaler Ebene“ und dem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (InEKK) bis Oktober 2021 einen Maßnahmenplan vorzulegen, mit dem das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen ist“.

Auch ein „Konzept zur Beteiligung der Fachöffentlichkeit und Zivilgesellschaft“ sollte erarbeitet werden.

gez. Sebastian Rohe


Anfrage vom 24.6.2021

EuGH Urteil zur Überschreitung der Stickstoffdioxid (NO2) Grenzwerte“

Wir bitten die Verwaltung um Stellungnahme zum EuGH Urteil C-635/18 wegen der Vertragsverletzung der Bundesrepublik Deutschlands bezüglich der systematischen und anhaltenden Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) in bestimmten Gebieten und Ballungsräumen Deutschlands.

Hierzu bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  • Was wird der Bundesregierung vorgeworfen?
  • Wieso ist die Stadt Oldenburg in der Auflistung der Ballungsräume nicht genannt, obwohl die NOx- Grenzwerte innerhalb des betreffenden Zeitraums nicht eingehalten wurden?
  • Welche Auswirkungen hat das Urteil für die Stadt Oldenburg bezüglich möglicher zukünftiger Grenzwertüberschreitungen?
  • Sind weitere Messstellen im Stadtgebiet vorgesehen?
  • Gibt es aktuelle Berechnungen zur Schadstoffverteilung im Stadtgebiet?
  • Gibt es nach den vorliegenden Simulationsergebnissen, die zur Messstelle am Heiligengeistwall geführt haben, weitere potenzielle Hotspots im Stadtgebiet?

Zudem wird die Verwaltung gebeten, jene Simulationsergebnisse des Stadtgebiets, die zum Messstandort Heiligengeistwall geführt haben, im Ausschuss erneut vorzustellen.

Begründung:

Der NO2-Jahresmittelwert für die Außenluft beträgt innerhalb der EU 40 mg/m³. Seit 2010 wurden in Oldenburg Grenzwertüberschreitungen festgestellt; seit 2013 wird die Nox Konzentration mittels der Messstation am Heiligengeistwall gemessen. Im Jahr 2019 wurde der Grenzwert erstmalig mit 39 mg/m³ unterschritten. Für das Jahr 2020 ist festzustellen, dass pandemiebedingt der Anteil am Stickstoffdioxid emittierenden Kfz-Verkehr stark zurückgegangen ist. Neben der Modernisierung der Busflotte sind auch die Verkehrsabläufe verändert worden, um den Hotspot zu entlasten. Der EuGH stellte 2019 fest, dass Mittelwerte über mehrere Stationen in einem Gebiet unzulässig seien, da die Konzentration an den Hotspots ausschlaggebend für die gesundheitliche Belastung der Bevölkerung sei. Damit sollte die vielerorts geführte Standortdebatte beendet werden (Urt. v. 26.06.2019, Rechtssache C-723/17). In Oldenburg besteht die Möglichkeit, dass durch die Veränderung der Verkehrssteuerung nicht der Messstandort, sondern der Ausstoßstandort verlagert wurde. Aufgrund der durch verkehrslenkende Maßnahmen eingetretene Unterschreitung des Messwertes am Hotspot erscheint es sinnvoll, erneut die Belastung im Stadtgebiet zu simulieren und an potenziell grenzwertüberschreitenden Abschnitten Messungen durchzuführen, zumal Bürger*innen die Standortwahl der Messstation vor Gericht prüfen lassen könnten.

gez. Pierre Monteyne, Thorsten van Ellen


Anfrage vom 23.6.2021

Umsetzung des „Niedersächsischen Weges“ in Oldenburg

Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

  • Das Land hat sich verpflichtet, jeder Unteren Naturschutzbehörde die finanziellen Mittel zur Schaffung einer zusätzlichen Personalstelle zur Verfügung zu stellen. Wurde diese zusätzliche Stelle bereits geschaffen und besetzt bzw. bis wann ist mit ihrer Besetzung zu rechnen?
  • Bis 2025 sollen landesweit 15 zusätzliche Ökologische Stationen zur Vor-Ort-Betreuung von

Natura 2000-Gebieten in Zusammenarbeit mit Unteren Naturschutzbehörden eingerichtet

werden.

  1. Sieht die Verwaltung den Bedarf für eine solche Ökologische Station in der Stadt Oldenburg?
  2. Wenn ja, wo sollte diese nach Ansicht der Verwaltung eingerichtet werden?
  3. Wenn nein, warum nicht?
  • Mit der Einfügung des § 2a NAGBNatSchG wurde der Grünlandumbruch auf erosionsgefährdeten Standorten, auf Flächen in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten

mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten grundsätzlich untersagt.

  1. Sind der Verwaltung sämtliche aufgrund dieser Regelung dem Grünlandumbruchverbot unterliegenden Flächen bekannt?
  2. Wenn nein, bis wann ist eine vollständige (Nach)erfassung der genannten Flächenkulissen geplant?
  3. Wurden die Eigentümer/ Nutzer der betreffenden Flächen vom geltenden Grünlandumbruchverbot in Kenntnis gesetzt?
  4. Wenn ja, von welcher Stelle?
  5. Wenn nein, warum nicht?
  6. Nach §2a Abs. 4 NAGBNatSchG beträgt die Frist der Naturschutzbehörde zur Bearbeitung eines Antrages auf Grünlandumbruch 10 Tage. Verstreicht die Frist, gilt die Genehmigung als erteilt. Kann der Landkreis mit dem vorhandenen Personal in jedem Fall die Bearbeitungsfrist einhalten?
  • Mit der Änderung des § 5 NAGBNatSchG unterliegt die Beeinträchtigung von Hecken,

Feldghölzen, Alleen und Baumreihen in aller Regel auch dann der naturschutzrechtlichen

Eingriffsregelung nach § 14 BNatSchG, wenn sie keiner behördlichen Zulassung oder Anzeige

bedarf. Um dieser Regelung zur Durchsetzung zu verhelfen, müssen die genannten

Landschaftselemente jedoch bekannt sein.

  1. Sind die genannten Landschaftselemente der Naturschutzbehörde in ihrer Lage und Angrenzung bekannt?
  2. Wenn nein, bis wann ist eine entsprechende Erfassung geplant?
  • Mit der Änderung des § 24 Abs. 2 NAGBNatSchG wurden mit den Biotoptypen „sonstiges

artenreiches Feucht- und Nassgrünland“, „mesophiles Grünland“ und „Obstbaumwiesen aus

hochstämmigen Obstbäumen ab einer Flächengröße von 2.500 m²“ zusätzliche gesetzlich

geschützte Biotope definiert.

  1. Sind diese Biotope vollständig erfasst?
  2. Wenn nicht, bis wann plant die Verwaltung diese Biotope vollständig erfasst und in das Kataster nach § 14 Abs. 9 NAGBNatSchG eingetragen zu haben?
  • Werden in den Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen kommunaler Einrichtungen (Verwaltung, Kitas, Schulen, kommunale Einrichtungen und Betriebe, Eigenbetriebe) grundsätzlich Lebensmittel aus ökologischem Landbau einsetzt?
    1. Wenn nein, warum nicht?
    2. Wie ist der Zeitplan für die Umsetzung geplant?
    3. Welche Einrichtungen müssen berücksichtigt werden?
    4. Auf welche Einrichtungen kann die Stadt Einfluss nehmen?
  • Werden sämtliche im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung festgesetzten

Kompensationsmaßnahmen nach § 1a Abs. 3 BauGB an die zuständige Untere

Naturschutzbehörde gemeldet und in das Kompensationskataster nach § 7 Abs. 1 NAGBNatSchG aufgenommen?

  1. Wo ist das öffentliche Verzeichnis der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 7 Abs. 1 NAGBNatSchG für das Stadtgebiet zu finden?
  • Liegt ein Biotopverbundskonzept der Stadt Oldenburg vor, welches Strukturen wie Hecken, Saumstrukturen an Wegen und Gewässern, Feldgehölze, Alleen, Baumreihen sowie, Amphibiengewässern als Elemente des Biotopverbundes schützt?

Begründung:

Im Herbst 2020 haben sich die Niedersächsische Landesregierung, der Landvolkverband

Niedersachsen, die Landwirtschaftskammer Niedersachsen und die Umweltverbände BUND

und NABU auf ein umfassendes Maßnahmenpaket zum Natur- und Artenschutz in

Niedersachsen verständigt. Mit dem sog. „Niedersächsischen Weg“ wurde ein großer Teil der

Ziele des im Mai 2020 offiziell gestarteten Volksbegehrens „Artenvielfalt. Jetzt!“ umgesetzt,

das in der ersten Phase bereits 162.530 Unterschriften gesammelt hatte. Landesweit haben in Oldenburg mit 6500 Unterschriften die meisten Menschen das Volksbegehren unterstützt. Die Vereinbarung zum „Niedersächsischen Weg“ wurde am 29.10.2020 von den genannten Vertragspartnern offiziell vorgestellt, die vereinbarten Änderungen des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz und des Niedersächsischen Wassergesetzes sind am 11.11.2020 in Kraft getreten. Ein erheblicher Teil der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen wie der getroffenen Vereinbarungen obliegt jedoch der Kommune, weswegen wir den Stand der Umsetzung nach nun etwas über einem halben Jahr erfragen.

Des Weiteren ist das Ziel des Niedersächsischen Weges, die ökologisch bewirtschaftete Fläche in Niedersachsen bis zum Jahr 2025 gegenüber dem aktuellen Stand in etwa zu verdoppeln und

bis 2030 zu verdreifachen wird nur gelingen, wenn auch die Nachfrage nach ökologisch

produzierten Lebensmitteln etwa in gleichem Maße wächst. Deshalb ist es für die Umsetzung

des Niedersächsischen Weg essenziell, die Nachfrage entsprechend zu stimulieren. Die Stadt sollte daher ihren Beitrag dazu leisten, indem in Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen unter kommunalem Einfluss grundsätzlich Lebensmittel aus ökologischer Produktion eingesetzt werden.

Nach § 7 Abs. 1 NAGBNatSchG führen die Unteren Naturschutzbehörden ein Verzeichnis der

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft, das der

Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet zugänglich sein soll. Bisher sind die im

Rahmen der kommunalen Bauleitplanung festgesetzten Kompensationsmaßnahmen nicht

Bestandteil des Kompensationsflächenkatasters. Im Rahmen des Niedersächsischen Weges

wird eine Einbeziehung der im Rahmen der Bauleitplanung erforderlichen

Kompensationsmaßnahmen in das Kompensationskataster angestrebt.

Die Stadt sollte bereits selbstständig die Aufnahme, der im Rahmen ihrer Bauleitplanung festgesetzten Kompensationsmaßnahmen in das Kompensationskataster anstreben.

Tiere und Pflanzen müssen für eine nachhaltige Sicherung der Populationen Möglichkeiten haben, sich räumlich auszubreiten bzw. zwischen Naturräumen wechseln zu können. Dadurch kein sich ein langfristiges ökologisches Gleichgewicht einstellen und ein genetischer Austausch unterschiedlicher Populationen stattfinden. Zumeist sind diese Lebensräume jedoch als Schutzräume voneinander isoliert. Durch Vernetzungsmaßnahmen können diese Schutzgebiete optimiert werden und die Artenvielfalt kann davon profitieren bzw. erhalten bleiben. Daher ist ein Biotopverbundskonzept wichtig, um die Infrastruktur zwischen den Schutzgebieten zu stärken.

gez. Pierre Monteyne, Andrea Hufeland


Antrag vom 9.6.2021

Baumerhalt- und Stadtgrünstrategie

Beschluss:

Unter Abschnitt 3 des Beschlussvorschlags wird folgender Satz ergänzt:

„Die Verwaltung legt in der entsprechenden Sitzung als Teil der Schutzstrategie einen Entwurf einer Baumschutzsatzung für das Beteiligungsverfahren vor.“

Begründung:

Im Beteiligungsverfahren sollte die Möglichkeit einer Schutzsatzung erwogen werden, da diese gegebenenfalls ein geeignetes Instrument innerhalb einer Strategie zum Baum- bzw. Stadtgrünerhalt der Stadt darstellt. Über die Notwendigkeit und genaue Ausgestaltung kann anschließend anhand des Entwurfs im Beteiligungsverfahren diskutiert werden.

gez. Pierre Monteyne, Thorsten van Ellen


Antrag vom 9.4.2021

Maßnahmenprioritäten zur Erreichung des Klimaziels

Beschlussvorschlag:

Maßnahmen, die innerhalb ihres Beschlusses bereits terminiert wurden, werden entsprechend ihres Zieldatums in die Prioritätengruppen einsortiert.
Maßnahmen, deren Umsetzung sehr kurzfristig möglich ist, werden aus der Prioritätenliste gestrichen und stattdessen sofort erledigt.

Dazu gehört:
– „Evaluation des STEP 2025“, die nach Aussage der Verwaltung weitestgehend abgeschlossen sein soll
– „Erarbeitung eines ersten Konzeptes zur Einbindung des Sektors Konsum und Ernährung in den Klima- und Umweltschutz mit Festlegung einer Zuständigkeit innerhalb der Verwaltung bis Mitte 2021“
– „Einsatz bei MdB für Verbot fossiler Heizungen“, welches sich mit sehr geringem Zeitaufwand umgehend erledigen lässt
Ebenfalls nicht in der Prioritätenlisten werden Maßnahmen geführt, die ohnehin bereits umgesetzt werden und nicht das Kriterium der Zusätzlichkeit erfüllen:
– „Einzelfallprüfung PV bei Denkmalschutz“
– „Nachpflanzungen gefällter Bäume“

Die sich aus der Systematik ergebende Prioritätenliste der FFF Maßnahmen wird als Beschlussvorschlag in die nächste Sitzung des ASUK eingebracht.
Zudem bitten wir die Verwaltung um Beantwortung der Fragen, bis zu welchem Zeitpunkt die jeweiligen Prioritätengruppen bearbeitet werden sollen und welche Personalkapazitäten dafür vorhanden sind oder zusätzlich benötigt werden?

Begründung:

Maßnahmen, die ohnehin bereits umgesetzt werden oder sich umgehend mit sehr geringem Zeiteinsatz umsetzen lassen, müssen nicht priorisiert werden. Um den Prozess möglichst übersichtlich zu gestalten, sollten diese in der Prioritätenliste nicht berücksichtigt werden.
Einige Maßnahmen wurden bereits vom Rat mit festen Zeitzielen beschlossen, die aus unserer Sicht nicht durch die verwaltungsseitig gewählte Systematik zurückgestellt werden sollten.
Nach der bisherigen Systematik wurden die Beschlüsse „Partizipativ Quartierskonzepte für CO2- freie Wärmeversorgung entwickeln“ und „Evaluation des STEP 2025“ in Priorität 3 und 4 eingeordnet, jedoch sehen die Beschlusstexte eine Bearbeitung bis Ende des Jahres 2021 vor. Daraus ergibt sich zusätzlich die Frage, ob die Verwaltung vorsieht alle Maßnahmen bis Ende 2021 anzufangen oder die Zeitziele bisher keine Berücksichtigung fanden.

gez. Pierre Monteyne, Thorsten van Ellen


Antrag vom 25.2.2021

Geplante Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse: Gutachten über Stadtversiegelung und Anpassung der Gründachförderung

Wir bitten die Verwaltung um Auskunft über den aktuellen Bearbeitungsstand sowie den Zeitplan bezüglich:

a. der externen Vergabe eines Gutachtens über den Versiegelungsgrad der Stadt Oldenburg sowie

b. der Anpassung der Gründachförderung hinsichtlich der Statikprüfung.

Begründung:

Für den Haushalt 2021 wurden von SPD und Grünen entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt, um ein externes Gutachten über den Versiegelungsgrad der Stadt erstellen zu lassen. Ein hoher Versiegelungsgrad hat negative ökologischen und klimatischen Folgen, da der Lebensraum in den darunterliegenden Bodenschichten durch die starke Beeinträchtigung des Luft- und Wasseraustauschs zerstört wird. Zudem kommt es zu einer Beeinträchtigung des Kleinklimas, da versiegelte Böden nicht zur Kühlung der Luft beitragen.[1] In einer Untersuchung der VdS Schadenverhütung GmbH im Jahr 2018 wurde für Oldenburg ein mittlerer Versiegelungsgrad von 36,6 % angegeben und belegte damit Platz 13 der 50 einwohnerstärksten Städte Deutschlands und befindet sich damit im Ranking zwischen Essen und Düsseldorf.[2] Vergleichbare Städte wie Osnabrück (Rang 36 mit 25,2 %) und Münster (Rang 47 mit 17,9 %) schnitten wesentlich besser ab. Der überwiegende Teil der Versiegelung wird in Oldenburg laut der Untersuchung durch Städtische Bebauung und Verkehrswege verursacht. Die Erhebung erfolgte auf Grundlage des Copernicus Urban Atlas 2012 (Satellitendaten). Um ein genaueres Bild über die aktuelle Situation zu bekommen und dies in zukünftige Entscheidungen stärker mit einbeziehen zu können, wird das Gutachten möglichst zeitnah benötigt.

Des Weiteren wurde neben der allgemeinen Erhöhung der Fördersumme für nicht städtische Gründächer und Fassadenbegrünungen ein zusätzlicher Betrag für die Überprüfung der Statik eingestellt. Der Zuschuss soll nur dann zurückgezahlt werden müssen, wenn die statische Prüfung positiv ausfällt, der Zuschussempfangende aber dennoch kein Gründach realisiert. Bislang sieht die Förderrichtlinie vor, dass bei umgesetzten und geförderten Maßnahmen zusätzlich die Aufwendungen für eine Statikerin oder einen Statiker mit einer maximalen Fördersumme bis zu 300 Euro brutto bezuschusst werden. Sollte es jedoch aufgrund der Statik nicht zur Umsetzung kommen, wird das Geld bislang nicht erstattet. Um diese Investitionsunsicherheit zu verringern, soll die Überprüfung der Statik auch dann förderfähig werden, wenn sich kein Gründach aufgrund der baulichen Gegebenheiten realisieren lässt.

[1] https://www.umweltbundesamt.de/daten/flaeche-boden-land-oekosysteme/boden/bodenversiegelung#okologische-auswirkungen

2 https://www.gdv.de/de/medien/aktuell/muenchen-ist-die-am-staerksten-versiegelte-grossstadt-36418

gez. Pierre Monteyne, Thorsten van Ellen


Antrag vom 25.2.2021

Förderung Altbausanierung und KWK-Anlagen

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird aufgefordert, zu berichten

a) welche wesentlichen Gründe Eigentümer sanierungsbedürftiger Gebäude davon abhalten, eine Sanierung durchzuführen und

b) welche Gründe zu mangelnder Nachfrage des KWK-Förderprogramms geführt haben, sowie

c) einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die Förderprogramme Altbausanierung und KWK-Anlagen diese Hinderungsgründe abmildern könnte, durch die im Haushalt dazu zusätzlich eingestellten Mittel.

Begründung:

Es gibt eine Vielzahl von Förderprogrammen zur energetischen Sanierung von Gebäuden. Trotzdem steigt die Sanierungsquote nicht ausreichend, z.B. könnte es sein, dass nach einer energetischen Fassadensanierung, der Austausch fossiler Heizungen durch Wärmepumpen niedrige Heizkörpertemperaturen und Flächenheizungen benötigen, die im Vergleich zu konventionellen Heizungen Mehrkosten verursachen. Ggfs. können solche Hinderungsgründe durch entsprechende Förderungen abgemildert werden. Ebenso kann eine gezielte Steigerung der Attraktivität der KWK-Förderung zu einer verstärkten Nutzung von KWK-Anlagen führen.

gez. Thorsten van Ellen, Pierre Monteyne


Antrag vom 10.2.2021

Vermarktung regionaler Produkte auf den Stadtteilmärkten in der Stadt Oldenburg stärken

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, einen Vorschlag vorzubereiten, wie auf Stadteilmärkten der Verkauf von regionalen und ökologischen  Produkten gefördert werden kann. Dazu wird die Verwaltung aufgefordert über den Ist-Zustand des Warensortiments der Stadtteilmärkte, hinsichtlich ökologischer und regionaler Erzeugung, zu berichten und eine Definition für den Begriff „regional“ zu erarbeiten.

Des Weiteren wird die Verwaltung aufgefordert, insbesondere folgende Möglichkeiten zu prüfen und über das Prüfergebnis zu berichten:

– Marktgebührenanpassung für regionale Stände

– Kennzeichnung regionaler und ökologisch  produzierter Produkte

– Verpflichtende Angabe des Anteils der Waren aus Direktvermarktung an den Marktständen

– Möglichkeiten zur Einführung von Nachhaltigkeitskriterien für Verträge mit Wochenmarktbetreiber*innen.

Dies soll im Rahmen der Erarbeitung der Ernährungsstrategie geschehen.

Begründung: 

Der Rat der Stadt Oldenburg hat beschlossen eine Ernährungsstrategie in Kooperation mit den Umlandgemeinden zu erarbeiten, um eine regionale, nachhaltige und klimaschonende Lebensmittelversorgung zu fördern.

Im Gegensatz zum Begriff „ökologisch“, ist der Begriff „regional“ gesetzlich nicht geschützt. Auf dem Wochenmarkt handelt es sich nicht bei allen Marktständen um eine Direktvermarktung vom Hof, sondern auch um zugekaufte Waren, die aus den gleichen Großmärkten und fernen Herkunftsorten stammen, wie die meisten Produkte im Supermarktregal. Daher erscheint eine besondere Kennzeichnung von Ständen mit einem hohen Anteil aus Direktvermarktung und regionalem Zukauf eine geeignete Maßnahme, um Transparenz über die Herkunft der Waren  und Anreize für den Kauf regionaler Lebensmittel und Produkte zu schaffen und die regionalen Erzeuger zu unterstützen.

gez. Andrea Hufeland, Pierre Monteyne


Antrag vom 12.11.2020

Mensa Konzept auch für städtische Einrichtungen und Veranstaltungscatering   aus dem Leitantrag „ Ein zukunftsfähiges Oldenburg – Ansätze für wirksamen Klima- und Umweltschutz auf lokaler Ebene

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept für die Verpflegung in städtischen Einrichtungen und die Vergabe von Cateringdienstleistungen für städtische Veranstaltungen  mit verbindlichen Qualitätskriterien zur Nachhaltigkeit zu erarbeiten. Das Konzept soll saisonale, regionale, faire und nachhaltige Lebensmittel berücksichtigen. Dies gilt ausdrücklich auch für Fleisch. 

gez. Andrea Hufeland, Pierre Monteyne


Antrag vom 12.11.2020

Einbindung des Sektors Ernährung in den Klima und Umweltschutz aus dem Leitantrag „ Ein zukunftsfähiges Oldenburg – Ansätze für wirksamen Klima- und Umweltschutz auf lokaler Ebene

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung möge Konzepte zur Einbindung des Sektors Konsum und Ernährung für den Klima und Umweltschutz in Oldenburg vorlegen. Bei der Fortschreibung des InEKK, spätestens aber bis Juli 2021 werden die Konzepte erarbeitet. Dazu wird innerhalb der Verwaltung bis Januar 2021 eine Zuständigkeit festgelegt. 

gez. Andrea Hufeland, Pierre Monteyne


Antrag vom 12.11.2020

Umsetzbarkeit einer kommunalen Ernährungsstrategie für Oldenburg
auf die Tagesordnung

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird um eine Einschätzung gebeten, wie eine Ernährungsstrategie für Oldenburg erarbeitet und umgesetzt werden kann. In der Einschätzung sollen die erforderlichen Schritte des Prozesses enthalten sein. Als Vorbild sollen zudem die Entwicklungen zur Ernährungsstrategie aus Berlin, Köln und Frankfurt vorgestellt werden.

Begründung:

In ihrem Leitantrag schlägt FFF unter Punkt 6.2. vor, in einem partizipativen Prozess, zusammen mit relevanten Akteur*innen, eine Ernährungsstrategie für Oldenburg zu erarbeiten.

Berlin hat als erste deutsche Stadt eine Ernährungsstrategie beschlossen. Diese soll dazu beitragen, eine regionale, nachhaltige und faire Ernährung vor Ort zu fördern. Eine kommunale Ernährungsstrategie gibt Antworten darauf, wie wir uns in Zukunft ernähren wollen. Dies betrifft Fragen entlang der ganzen Produktionskette vom Acker bis zum Teller, wie wir landwirtschaftliche Flächen in der Region sichern und Sorten- und Artenvielfalt erhalten können.

Es betrifft die Verarbeitung in Molkereien und Bäckereien, den Vertrieb über den Einzelhandel, Wochenmärkte oder neue Vertriebsmodelle und den Konsum – privat oder in Kantinen und Schulen. Gleichzeitig greift eine Ernährungsstrategie Querschnittsthemen wie Essbare Stadt, Vermeidung von Verpackungen, umweltfreundlicher Transport von Lebensmitteln oder Umgang mit Lebensmittelüberschüssen auf.

Eine Ernährungsstrategie kann Bestandteil des kommunalen Beitrags zu den Nachhaltigkeitszielen der vereinten Nationen sein, insbesondere zu den Bausteinen „Gesundheit“ und „nachhaltige Produktion und Konsum“. Auch Oldenburg sollte die bestmögliche Strategie entwickeln, um mit dem Bereich Ernährung, Landwirtschaft und Konsum zum Umwelt-, Klima- und Tierschutz beizutragen und die Gesundheit der Menschen in Oldenburg zu fördern.

gez. Pierre Monteyne und Andrea Hufeland


Antrag vom 12.11.2020

Beschlussvorschlag Vorlagenprüfung Klimarelevanz

Die Änderungen bzw. Ergänzungen sind kursiv dargestellt und Streichungen kenntlich gemacht.

Beschlussvorschlag:

Das von der Verwaltung vorgeschlagene Klimarelevanz-Prüfmodell für Verwaltungsvorlagen wird beschlossen. Hierzu werden künftig Verwaltungsvorlagen ergänzt um das Kapitel „Klimarelevante Auswirkungen“ mit den möglichen Angaben:
―Nein, keine relevanten Auswirkungen
―Ja, positiv (Beschreibung / Umfang der positiven Wirkung / Erläuterung zu weiteren Verbesserungsoptionen)
―Ja, negativ (Beschreibung / Umfang der negativen Wirkung / Erläuterung zu klimafreundlichen Alternativen und zu Konsequenzen eines Verzichts)
Zur Implementierung des Prüfmodells wird eine verwaltungsinterne Testphase von 4-6 Wochen und eine anschließende sechsmonatige Pilotphase in den Ausschüssen Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima (ASUK), Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebs (BAWB) und Ausschuss für Stadtplanung und Bauen (ASB) ggf. ein Ausschuss aus Dez 3 beschlossen. Anschließend soll nach Evaluation der Pilotphase eine Entscheidung über die Ausweitung auf andere Ausschüsse getroffen werden.
Eine detaillierte CO2e Bilanzierung soll innerhalb der Pilotphase für jeweils ein von der Verwaltung ausgewähltes Projekt aus den Bereichen Verkehr und Bauen vorgenommen werden, bei denen von einer erheblichen Klimarelevanz ausgegangen wird.

Begründung:

Für die politische Beratung ist eine grobe Einordnung der zu erwartenden Auswirkungen einer Maßnahme wünschenswert, selbst wenn keine detaillierte quantitative Angabe von CO2e Emissionen oder Reduktionen vorliegt. Bei einzelnen Maßnahmen wurden bereits solche Anhaltspunkte geliefert, wenn in Verwaltungsvorlagen Formulierungen wie „keine direkte Treibhausgaseinsparungen zu erwarten“ verwendet wurden.

Zur Größeneinordnung könnten eben solche Beschreibungen verwendet werden, um auf direkte / indirekte Treibhausgaseinsparungen bzw. Emissionen hinzuweisen und diese in „keine“, „gering“ und „erheblich“ zu unterteilen. Bei Bildungsprojekten oder Öffentlichkeitsarbeit ist grundsätzlich keine direkte CO2e Einsparung zu erwarten. Hier wäre als Umfang der Wirkung eine Größenordnung der erreichten Schüler*innen bzw. Personen hilfreich.

Die Konsequenzen eines Verzichts einer negativ bewerteten Maßnahme sind nicht Teil der klimarelevanten Auswirkung und werden wie bisher innerhalb der argumentativen Begründung einer Verwaltungsvorlage verdeutlicht.

Die Testphase in einer begrenzten Anzahl an Ausschüssen stattfinden zu lassen erscheint auch aufgrund der Personalkapazitäten sinnvoll und insbesondere im Bereich des ASUK und des BAWB ist eine Klimafolgenabschätzung keine gänzlich neue Tätigkeit. In beiden Bereichen sind Vorlagen mit überwiegend positiven Klimafolgen zu erwarten. Um auch Erfahrungen aus einem weiteren besonders klimarelevanten Bereich zu sammeln, sollte der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen als dritter Ausschuss für die Pilotphase mit aufgenommen werden.

Mittelfristig sind auch quantitative CO2e Bewertungen ein wichtiger Anhaltspunkt für politische Entscheidungen. Um einen ersten Eindruck vom Umfang und den Grenzen einer solchen Bilanzierung zu erhalten, ist es sinnvoll diese in der Testphase an zwei Beispielen zu erproben und nach der Pilotphase auszuwerten.

gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 12.11.2020

Leitantrag Fridays for Future – Ergebnisse aus dem Workshop vom 15.10.2020
– Punkt 6.18 „Pfandsammlung an Mülltonnen“

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird aufgefordert, im Rahmen einer Testphase Möglichkeiten für Pfandsammlungen an städtischen Müllbehältern zu schaffen. Die Möglichkeit der Pfandsammlung an Mülltonnen an Orten wie zum Beispiel dem Bahnhofsinnenbereich und größeren Einkaufszentren soll geprüft und es soll bei den zuständigen Personen privater Flächen dafür geworben werden.

gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 18.09.2020

Solarpotenziale auf Oldenburgs Dächern voll ausnutzen

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird aufgefordert:

  • sicherzustellen, dass bei allen zukünftigen privaten Neubauten (von Wohn- und nicht-Wohngebäuden) und in einem zweiten Schritt auch im Bestand (so denn die Dachfläche vollständig erneuert wird) alle geeigneten Dachflächen möglichst vollständig mit Solaranlagen ausgestattet werden – unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Zumutbarkeit, technischer Möglichkeiten und bestehender öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen. Dazu sind Rahmenbedingungen zu schaffen sowie Planungsrecht, städtebauliche Verträge und Erbpachtverträge zu nutzen. Der Betrieb der Solaranlage darf durch Dritte übernommen werden (Dach-Verpachtung, Contracting, etc.).
  • Im Zuge der Aufstellung neuer Bebauungspläne zur Ermittlung der Nutzbarkeit des solarenergetischen Potenzials eine Prüfung (ggf. Simulation mit EDV-gestützter Software) durchzuführen und die Ausgestaltung von Gebäuden auf Grundlage von § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB so vorzugeben, dass diese zur Nutzung von erneuerbaren Energien geeignet sein müssen (z.B. Dachform, Dachneigung, Ausrichtung der Gebäude).
  • Bis 2025 alle geeigneten öffentlichen Dächer im Bestand (sowie ab sofort alle öffentlichen Neubauten) mit Photovoltaik auszurüsten, wo dies wirtschaftlich rentabel ist, und dazu eine praktikable Standardlösung für Planung, Bau und Betrieb der Anlagen sowie einen Umsetzungsplan mit Zeitvorgaben zu erarbeiten.
  • Für Flachdächer und flach geneigte Dächer (< 15°) von Gebäuden eine generelle Dachbegrünung mit einer Substratmächtigkeit von mindestens 10 cm festzusetzen, sofern dem keine funktionalen Gründe entgegenstehen. Von dieser Verpflichtung sind Teilflächen, die zur Gewinnung regenerativer Energien (Photovoltaik, Solarthermie) genutzt werden sowie Dächer von Nebenanlagen und Garagen mit einer Dachfläche ≤ 30 m² ausgenommen. Eine Kombination von Gründach und Solaranlagen ist zulässig.

Begründung:

Wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen, müssen wir alle Potenziale zur Erzeugung von Erneuerbaren Energien nutzen. Auf Oldenburgs Dächern könnte noch weitaus mehr sauberer, lokaler und günstiger Strom aus PV-Solaranlangen erzeugt werden. Gerade bei Neubauten wird diese Ressource noch viel zu wenig genutzt und oft nur ein kleiner Teil des Daches mit gesetzlich vorgeschriebenen Solarthermieanlagen ausgestattet – obwohl es sich finanziell sowohl für die Hausbesitzer*innen als auch für das Klima in wenigen Jahren auszahlen würde, das Dach vollständig mit PV-Modulen zu belegen.

Viele Städte – vom Bremen, über Cloppenburg, bis Tübingen – machen daher verpflichtende Vorgaben, neue oder sanierte Dächer grundsätzlich mit PV-Anlagen und/oder Gründächern auszustatten. Diesen Beispielen sollte Oldenburg sich anschließen. Kombiniert mit ihrem Solardachpotenzialkataster und dem Förderprogramm Photvoltaik könnte die Stadt so auch endlich die Solarpotenziale auf ihren Dächern voll ausnutzen!

Für die Ratsfraktion

Thorsten van Ellen


Antrag vom 27.08.2020

Umsetzbarkeit einer kommunalen Ernährungsstrategie für Oldenburg

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird um eine Einschätzung gebeten, wie eine Ernährungsstrategie für Oldenburg erarbeitet und umgesetzt werden kann. In der Einschätzung sollen die erforderlichen Schritte des Prozesses enthalten sein. Als Vorbild sollen zudem die Entwicklungen zur Ernährungsstrategie aus Berlin, Köln und Frankfurt vorgestellt werden.

Begründung:
In ihrem Leitantrag schlägt FFF unter Punkt 6.2. vor, in einem partizipativen Prozess, zusammen mit relevanten Akteur*innen, eine Ernährungsstrategie für Oldenburg zu erarbeiten.

Berlin hat als erste deutsche Stadt eine Ernährungsstrategie beschlossen. Diese soll dazu beitragen, eine regionale, nachhaltige und faire Ernährung vor Ort zu fördern. Eine kommunale Ernährungsstrategie gibt Antworten darauf, wie wir uns in Zukunft ernähren wollen. Dies betrifft Fragen entlang der ganzen Produktionskette vom Acker bis zum Teller, wie wir landwirtschaftliche Flächen in der Region sichern und Sorten- und Artenvielfalt erhalten können.

Es betrifft die Verarbeitung in Molkereien und Bäckereien, den Vertrieb über den Einzelhandel, Wochenmärkte oder neue Vertriebsmodelle und den Konsum – privat oder in Kantinen und Schulen. Gleichzeitig greift eine Ernährungsstrategie Querschnittsthemen wie Essbare Stadt, Vermeidung von Verpackungen, umweltfreundlicher Transport von Lebensmitteln oder Umgang mit Lebensmittelüberschüssen auf.

Eine Ernährungsstrategie kann Bestandteil des kommunalen Beitrags zu den Nachhaltigkeitszielen der vereinten Nationen sein, insbesondere zu den Bausteinen „Gesundheit“ und „nachhaltige Produktion und Konsum“. Auch Oldenburg sollte die bestmögliche Strategie entwickeln, um mit dem Bereich Ernährung, Landwirtschaft und Konsum zum Umwelt-, Klima- und Tierschutz beizutragen und die Gesundheit der Menschen in Oldenburg zu fördern.

gez. Andrea Hufeland, Pierre Monteyne


Antrag vom 27.08.2020

Vorstellung des Ernährungsrates Oldenburg und des Zentrums für Ernährung und Hauswirtschaft Niedersachsen – ZEHN

Beschlussvorschlag:
Zur Oktobersitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima werden Vertreter*innen des Ernährungsrates Oldenburg und des Zentrums für Ernährung und Hauswirtschaft Niedersachsen – ZEHN eingeladen, um ihre Arbeit vorzustellen.

Begründung:
Der Ernährungsrat Oldenburg ist ein zivilgesellschaftliches Gremium, welches sich für eine regionale, ökologische und fair gehandelte Ernährung einsetzt. Da das Projekt von der Stadt Oldenburg gefördert wird und unsere Ernährungsweise bzw. Lebensmittelproduktion umwelt- und klimarelevant ist, bitten wir darum Vertreter*innen des Ernährungsrates in den Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima einzuladen, um über ihre Arbeit zu berichten.

Das Zentrum für Ernährung und Hauswirtschaft Niedersachsen wird vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gefördert und beschäftigt sich ebenfalls mit Strategien für eine nachhaltigen Ernährungsweise und Landwirtschaft. Organisatorisch an die Landwirtschaftskammer angegliedert, startete das ZEHN am 01. Oktober 2019 in Oldenburg.
Da die Zielrichtung beider Organisationen ähnlich ist, erscheint es sinnvoll beide Akteure einzuladen, um ggf. auch etwas über gemeinsame Projekte, Strategien oder die Zusammenarbeit zu erfahren.

gez. Andrea Hufeland, Pierre Monteyne


Antrag vom 10.08.2020

Umsetzungsvorschläge aus dem Leitantrag FridaysForFuture

Mittelverwendung aus dem Sonderfonds Klimaschutz

In der Sitzung des ASUK vom 11.6. 2020 berichtete die Verwaltung zu einer Anfrage von Fossil Free Oldenburg über das derzeitige Entscheidungsverfahren bei der Vergabe von Mitteln aus dem Sonderfonds. Die Verwaltung teilte mit, dass von politischer Seite oder der Verwaltung Vorschläge für die Verwendung der Mittel eingebracht werden können und dann eine Umveranschlagung in das Budget des zuständigen Amtes erfolgt.

Beschlussvorschlag: 

Aus dem Sonderfonds Klimaschutz wird folgende Maßnahme umgesetzt:

Der Ernährungsrat Oldenburg erhält für die Anschaffung eines Kochwagens und die Durchführung von drei Workshops zum Thema Kochen fürs Klima einen Zuschuss in Höhe von 7050 Euro.

Begründung: 

Unser Ernährungssystem ist für mindestens 20% aller klimaschädlichen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Damit stellt Ernährung ein wichtiges Handlungsfeld für den Klimaschutz dar. Ernährungsbildung ist ein Schlüsselfaktor für ein  klimagerechtes Konsumverhalten auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit. Die Anschaffung eines mobilen Kochwagens sowie Workshopangebote des Ernährungsrats tragen zur Umsetzung der Beschlussvorschläge 6.1., 6.5. und 6.6 des Leitantrags von FFF bei (s.a. Anlage Ernährungsrat).

gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 12.6.2020

Masterplan Grün

Beschlussvorschlag:

„Die Verwaltung wird aufgefordert, den aktuellen Erarbeitungsstand des seit 2012 in Rede stehenden Masterplan Grün dem Rat vorzulegen.

Begründung:

Die Verwaltung hatte gegenüber dem Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima dargelegt, dass der sog. „Masterplan Grün“, auf den mehrere Strategiepapiere der Stadt Oldenburg seit geraumer Zeit vergeblich verweisen, noch immer nicht fertiggestellt werden konnte. Dabei ist dessen Anfertigung seit 2012 Thema in den Ratsgremien, für die vor einigen Jahren mittels Änderungsliste der Fraktionen und mehrheitlichem Haushaltsbeschluss extra eine originäre Stelle geschaffen wurde.

Die Grünen-Ratsfraktion hält es für notwendig, den Antrag der Gruppe Die Linke/Piratenpartei im Kontext der weiteren Überlegungen des Masterplans zu beraten. Denn gemäß seiner Grundkonzeption soll er „eine integrierte Stadt- und Grünentwicklung fördern, Einzelprojekte in einen Gesamtkontext einbinden sowie Verwaltung und Politik Orientierung für eine Schwerpunktsetzung und Umsetzung von Maßnahmen geben“. Nachzulesen auf der Seite der Nds. Initiative für Klimaschutz in der Siedlungsentwicklung unter http://www.nikis-niedersachsen.de/index.php?id=264

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 19.5.2020

Nachhaltigkeit bei städtischen Empfängen und Veranstaltungen

Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1.  Wie viele Empfänge führt die Stadt durchschnittlich pro Jahr durch? Bei wie vielen Empfängen werden auch Speisen gereicht?

2.  Wie viele städtische Veranstaltungen wurden 2019 in der Stadt Oldenburg durchgeführt?

·      Welche Kultur-Veranstaltungen und Ausstellungseröffnungen?

·      Welche Sportveranstaltungen?

·      Welche sonstigen Veranstaltungen, Konferenzen, Tagungen?

Wir bitten um eine Auflistung aller durchgeführten Veranstaltungen mit Angabe der geplanten Besucherzahlen und Angabe, ob für die Veranstaltung ein Catering mit Getränken oder mit Getränken und Speisen angeboten wurde.

  1. Welche Qualitätsstandards zur Nachhaltigkeit werden bei der Auswahl von Catering Unternehmen zugrunde gelegt?·      bei der Auswahl der Getränke/Speisen (regional, saisonal, ökologisch, fair)?·      zur Vermeidung von Plastikmüll (z.B. Bereitstellung von Leitungswasser)?·      zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen?·      zur fairen Bezahlung?
  2. Welche Kriterien werden außerdem berücksichtigt?·      Barrierefreiheit des Veranstaltungsortes und der Toiletten·      Erreichbarkeit / ÖPNV Anbindung·      Vermeidung von Abfall z.B. bei der Verpackung·      Wasserschutz, z.B. durch Auswahl der Reinigungsmittel·      Öffentlichkeitsarbeit zum Thema klimagerechte Veranstaltung·      Nachhaltigkeitskriterien bei der Auswahl von Gastgeschenken
  3. Welche Qualitätsstandards und Kriterien sind verbindlich?Begründung:

Die Stadt Oldenburg hat sich 2016 verpflichtet bei der Umsetzung der UN Nachhaltigkeitsziele einen Beitrag zu leisten und ihre Möglichkeiten zu nutzen, sich für nachhaltige Entwicklung konkret zu engagieren und eigene Maßnahmen nach innen und außen sichtbarer zu machen.

Die Stadt Oldenburg führt jedes Jahr eine Vielzahl von Empfängen und Veranstaltungen durch, bspw. „Kontaktpunkt Wirtschaft“, “Einbürgerungsveranstaltung“ „Kramermarkt“, Kinderbuchmesse, das Grünkohlessen in Berlin oder das Nachhaltigkeitsfest im Rahmen des Treffens mit den Partnerkommunen. Auch bei den Ratssitzungen im PFL werden Speisen und Getränke angeboten.

In die Planung und Organisation von Empfängen, Sitzungen und Veranstaltungen sollten daher Aspekte der Nachhaltigkeit einbezogen werden. Vorbild für einzelne Aspekte der Nachhaltigkeit könnte hier das Rahmenkonzept Schulverpflegung in Oldenburg sein, das vom Rat im Dezember 2019 verabschiedet wurde.

gez. Andrea Hufeland, Rita Schilling, Pierre Monteyne


Antrag vom 13.05.2020

Leitantrag Fridays for Future

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird aufgefordert zum Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima am 11.06.2020 drei kurzfristig umsetzbare Maßnahmen zum Klimaschutz jeweils als Beschlussvorschläge vorzulegen. Dabei sind jene Maßnahmen auszuwählen, welche auf Grundlage der in Vorlage 20/0292 erwähnten Arbeitstabelle am schnellsten die höchste Wirkung entfalten können.

Begründung:

Die Verwaltung sieht eine Vielzahl von Möglichkeiten, um den Klimaschutz in Oldenburg umgehend voranzutreiben.  Um den Prozess schnellstmöglich fortzuführen, sollen die ersten Beschlüsse vor der Sommerpause gefasst werden, damit einige Maßnahmen noch in diesem Jahr umgesetzt werden können.


Antrag vom 30.01.2020

Freistellungen innerhalb des Naturschutzgebietes Bornhorster Hunte

Wir bitten die Verwaltung um Auskünfte zu der Verordnung des Naturschutzgebietes Bornhorster Huntewiesen:

1) In welchem Umfang dürfen Jagdaktivitäten innerhalb des NSG stattfinden und sind diese allein mit der oberen Naturschutzbehörde abzustimmen?

2) Sind der Verwaltung Verstöße gegen die in der Verordnung genannten Einschränkungen bei der landwirtschaftlichen Nutzung bekannt, vor allem bezüglich des Ausbringen von Gülle?

Begründung:

Ein*e Einwohner*in der Stadt Oldenburg trat an unsere Fraktion heran und schilderte Beobachtungen zu den beiden o.g. Aspekten. Ob die beobachteten Aktivitäten nicht mit den zuständigen Stellen abgestimmt waren oder gegen die Festlegungen der Verordnung sprechen, entzieht sich unserer Kenntnis und können von unserer Seite nicht allein mittels Abgleich des Verordnungstextes abschließend bewertet werden.

Der Verordnungstext kann unter https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/schutzgebiete/die_einzelnen_naturschutzgebiete/-40781.html abgerufen werden.

gez. Sebastian Beer

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Antrag vom 27.1.2020

Vorstellung der Arbeit des Vereins Stadttaubenhilfe Oldenburg e.V.

Die Verwaltung wird gebeten, die Sprecher*innen des Vereins Stadttaubenhilfe Oldenburg e.V. zur nächsten Ausschusssitzung einzuladen um ihre Arbeit dem Ausschuss entsprechend vorzustellen zu können.

Begründung:

Im Nachgang der Beratungen im ASUK in den Jahren 2007 – 2010 zu diesem Thema sollte diese Angelegenheit nochmals aktuell beraten und diskutiert werden.

gez. Sebastian Beer 

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Antrag vom 12.12.2019 Einrichtung einer Klimaschutzstelle Wir bitten um Berücksichtigung des nachfolgenden Änderungsantrages, der unseren bisherigen Änderungsantrag ersetzt.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, insbesondere folgende Aufgaben durch die Klimaschutzstelle wahrzunehmen:

  1. den Fördermittelabruf auf allen nationalen und internationalen Ebenen zu den Themen Klima- und Umweltschutz in Zusammenarbeit mit allen Dezernaten/Ämtern effizienter koordinieren und organisieren.
  2. Eine Bewertung der Klimafolgen, die durch die Umsetzungen von politischen Beschlüssen entstehen, vornehmen und die Ergebnisse den Gremien der Stadt Oldenburg zur Verfügung stellen.
  3. Ein wiederkehrendes Berichtswesen über Fortschritte in der Umsetzung der gesetzlichen klima- und umweltpolitischen Ziele implementieren.
  4. Die Klimaschutzstelle formuliert messbare Ziele und entwickelt geeignete Maßnahmen, um den Klimaschutz in der Stadt Oldenburg zu stärken. Diese sind den entsprechenden Gremien als Beschlussvorlage vorzulegen. Es ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme zur Überprüfung der Erfolge vorzunehmen und die Verwaltung wird beauftragt alle zwölf Monate über die Arbeit der Klimaschutzstelle zu berichten.
  5. Die Stabsstelle befasst sich dezernatsübergreifend mit den Fragestellungen des klassischen Klimaschutzes und den Aufgaben zur Anpassung an den Klimawandel auf kommunale Ebene und in regionaler Kooperation.
  6. Die Stabsstelle berät die Bevölkerung in diesen Fragestellungen oder organisiert dieses und regt mit den zivilgesellschaftlichen Akteur*innen einen breiten Diskurs in Oldenburg an.
  7. Des Weiteren bietet die Stabsstelle Beratungsangebote zu öffentlichen Fördermitteln für diesen Aufgabenbereich.
  8. Sie hat die Aufgabe, Bestrebungen zur Minderung von klimaschädlichen Treibhausgasen im Gebiet der Stadt Oldenburg im Hinblick auf das globale 2°-Ziel des Pariser Abkommens zu bewerten. Daraus sollen sich Konsequenzen für die weiteren Bemühungen zum Klimaschutz ergeben.
  9. Ebenso verfolgt sie das Ziel, Bewusstsein für eine allgemeine Priorisierung der Fragen des Klimaschutzes zu schaffen.

Begründung:

Inzwischen protestieren Tausende Menschen in Oldenburg regelmäßig und seit Langem für das Ziel 2035 Klimaneutralität zu erreichen. Sie stellen berechtigte Forderungen, denen aus unserer Sicht nachzukommen ist. Denn Klimaschutzinvestitionen, die jetzt erfolgen, sind um ein Vielfaches wirksamer und kostengünstiger, als alle Maßnahmen, die später erfolgen könnten. Viele Menschen sind dabei nicht mehr bereit, weiterhin Zeit für Maßnahmen verstreichen zu lassen. Daher ist es inakzeptabel, das allein für den Beschluss dieser Anträge mehr als ein halbes Jahr verstreicht. Es ist inzwischen seitens der Verwaltung bekundet worden, dass eine Klimaschutzstelle im Dezernat von Herrn Dr. Uhrhan geschaffen werden soll. Das Ziel aller bisherigen Anträge zur Klimaschutzstelle ist es aber nicht, irgendeine Klimaschutzstelle zu schaffen, die machen kann, was sie will, sondern es ist politischer Wille, dass zumindest gewisse Aufgaben garantiert werden. Da die Verwaltung ihrerseits dazu nicht wie erwartet eine klare Aufgabenbeschreibung vorlegt, möchte unser Antrag dieses nachholen und dabei zahlreiche Aspekte aus anderen Anträgen zusammenführen. So gibt der o.g. Antrag die bisherigen Beschlussvorschläge der SPD-Fraktion (erste drei Aufzählungspunkte), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (vierter Aufzählungspunkt) sowie die Anträge von BUND (Aufzählungspunkte 5 bis 7) und Fossil Free Oldenburg (Aufzählungspunkte 8 und 9) zusammengefasst wieder.

gez. Thorsten van Ellen


Antrag vom 1.11.2019 Erweiterung der Förderung Photovolatik

Beschlussvorschlag:

  1. a) Die Förderrichtlinie für Photovoltaikanlagen wird dahingehend geändert, dass Anlagen von 1 bis 35 kW Leistung gefördert werden.
  2. b) Die Förderrichtlinie für Photovoltaikanlagen wird dahingehend geändert, dass jegliche Investor*innen Förderung beantragen können.

Begründung:

Kimaneutralität von bisherigem Stromverbrauch, Gebäudewärme und Verkehr wird auch in Oldenburg in Zukunft nur durch mehr regenerativer Strom möglich sein. Die Nutzung von Photovoltaik in Oldenburg ist für den Klimaschutz unverzichtbar und in drastisch höherem Umfang als bislang erreicht, erforderlich. Das in Oldenburg vorhandene Potential reicht dafür nicht aus und darf nicht vergeudet oder blockiert werden. Zu a) Laut Vorlage 19/0586 besteht in Oldenburg auf 24.000 Dächern ein Potential von ca. 600 MW, das weitgehend benötigt wird. Dies entspricht 25 kW pro Dach im Durchschnitt. Wenn auf diesen großen Dächern nur kleinere Anlagen gefördert würden, würden die restlichen Dachflächen kaum mehr nutzbar/blockiert und erhebliche Flächen vergeudet. Da das Errichten von PV-Anlagen weder bei kleinen und noch nicht einmal bei großen Anlagen attraktiv ist und daher in Oldenburg in zwei Jahrzehnten nicht nennenswert vorangekommen ist, sollte die Förderung auf größere, aber auch kleinere Anlagen ausgedehnt werden. Über die Förderung größerer Anlagen wären auch schnellere Fortschritte in der Summe regenerativer Energien möglich. Zur Maximierung der Flächenpotentiale sollten auch Anlagen an Wänden gefördert werden, die zwar die Anlagengröße steigern, aber im Ertrag schwach und unattraktiv sind. Zu b) Für einen wirksamen Klimaschutz sollten regenerative Anlagen so schnell und früh wie möglich überall dort errichtet werden, wo dies sinnvoll ist. Zumindest der innere Teil Oldenburgs ist durch mehrgeschossige Bauweise geprägt, d.h. durch Mehrfamilienhäuser, die oftmals nicht in Eigennutzung stehen, sondern vermietet werden und große Dächer haben. Um das entsprechende Flächenpotential energetisch auszunutzen, sollen auch vermietende Eigentümer*innen gefördert werden. Darüber hinaus sollen auch Investor*innen, die Dachflächen mieten und mit PV ausrüsten zukünftig von der Förderung profitieren.

gez. Thorsten van Ellen


Antrag vom 23.10.2019

Luftreinhalteplan

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Luftreinhalteplans abzuschließen und dem Rat der Stadt Oldenburg sowie den entsprechenden Gremien zur Vorberatung noch in diesem Jahr einen Abwägungsvorschlag unter Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Mit Ratsbeschluss vom 23.04.2018 erfolgte die öffentliche Auslegung der Fortschreibung des Luftreinhalteplans. In der Vorlage 19/0636 vom 13.08.2019, die im Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima am 22.08.2019 behandelt wurde, wird auf Nachfrage der GRÜNEN-Ratsfraktion ausgeführt, dass das Verfahren zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans nach der öffentlichen Auslegung eingestellt wurde und die Verwaltung zunächst die gerichtliche Entscheidung aus dem Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe abwarten möchte. Um in einem Gerichtsverfahren das Risiko für streckenbezogene Fahrverbote zu vermindern, sollte die Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorgelegt werden. Ein streckenbezogenes Fahrverbot würde zu einer erhöhten Belastung in den umliegenden Straßen führen und könnte im schlimmsten Fall das Problem nur verlagern, anstatt dieses zu beheben. Da selbst die Maßnahmen des Green-City-Plan Oldenburg für den Heiligengeistwall ohne die Möglichkeit eines Einfahrverbots nur eine kurz- bis mittelfristige Verbesserung von 11,4 % prognostiziert (vgl. Green-City-Plan S.125 f.), ist bei einer durchschnittlichen Belastung von 47,6 µg im Jahr 2018 (vgl. Vorlage 19/0636 S. 6 aus ASUK 22.08.2019) nur mit einer Reduktion auf 42,18 µg zu rechnen. Der durchschnittliche Wert im Jahr 2019 liegt Ende Juli bei 41,5 µg (vgl. Vorlage 19/0636 S. 6 aus ASUK 22.08.2019). Ausgehend von der Wetterlage und den in den letzten Jahren tendenziell höheren Werten von September bis November gegenüber den Sommermonaten ist davon auszugehen, dass ohne weitere Maßnahmen keine Verbesserung erreicht werden kann. Der Green-City-Plan sieht in einem solchen Fall ein streckenbezogenes Fahrverbot vor (vgl. Green City Plan S. 125). Zuletzt wurden in Köln gerichtlich streckenbezogene Fahrverbote angeordnet, da die übrigen Maßnahmen im Luftreinhalteplan nicht ausreichend waren, um den Grenzwert in den kommenden Jahren einzuhalten. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass die Oldenburg Stadtverwaltung einen Entwurf des fortzuschreibenden Luftreinhalteplanes vorlegt, dessen Maßnahmen in der Summe eine Senkung des Stickoxidwertes unter den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert von 40 mg kurzfristig erwirken.

gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 23.10.2019

Versiegelungsgrad der Stadt Oldenburg

Die Verwaltung wird gebeten, die relativen und absoluten Anteile von versiegelter und unversiegelter Fläche des Stadtgebiets zu nennen. Des Weiteren sollen von der versiegelten Fläche die relativen und absoluten Flächenanteile von Gewerbe, Wohnen, öffentlichen Einrichtungen und Verkehr genannt werden. Zudem ist eine Darstellung über die Entwicklung der Zahlen im Verlauf der Zeit seit 1991 beizufügen.

Begründung:

Aus Sicht der Grünenfraktion muss Stadtentwicklung ganzheitlich betrachtet werden, um konterkarierende Auswirkungen nicht aufeinander abgestimmter Einzelmaßnahmen zu verhindern. In diesem Zusammenhang steht die Forderung der Grünen Ratsfraktion vom letzten Jahr eine Übersicht der Kompensationsflächen im Stadtgebiet zu erhalten. Die im Mai 2019 angeforderten Informationen zur Frischluftzufuhr der Stadt Oldenburg zielen in dieselbe Richtung. Die hiermit angeforderten Auskünfte sollen uns dabei unterstützen, die ganzheitliche Betrachtungsweise weiterentwickeln zu können und die vorhandenen Informationen zu ergänzen. Der Anteil versiegelter Fläche ist ein weiteres notwendiges Kriterium, um beispielsweise die Themenfelder der städtischen Wärmeinseln, irreversibler ökologischer Schädigungen und Überflutungsgefahr bei Starkregenereignissen zu bearbeiten. Das Wissen über die Anteile der Flächennutzung bzw. über das Verhältnis von versiegelter zu unversiegelter Fläche unterstützt dabei, Nutzungskonflikte in der stetig wachsenden Stadt Oldenburg zu erkennen und Priorisierungen bei politischen Entscheidungen vorzunehmen.

gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 17.09.2019

Programm zur Aktivierung städtischer Liegenschaften für Solaranlagen sowie Dach- und Fassadenbegrünungen

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Dächer aller städtischen Liegenschaften auf eine Nutzung mittels Solaranlagen oder die Schaffung einer Dachbegrünung zu prüfen. Ebenso sollen die Fassaden aller städtischen Liegenschaften auf die Möglichkeit einer Fassadenbegrünung hin geprüft werden. Im ersten Schritt wird die Verwaltung detailliert auflisten, welche Maßnahmen zur jeweiligen Nutzung der Dächer und Fassaden im Vorfeld getroffen werden müssten (bspw. statische Ertüchtigung) und welche Finanzmittel hierfür benötigt werden. Eine kombinierte Nutzung der Dächer wird hierbei als vorrangiges Ziel gewählt. Dort, wo eine jeweilige Installation möglich wäre oder ermöglicht werden könnte, errechnet die Verwaltung die Kosten für eine Dach- bzw. Fassadenbegrünung sowie die Kapazitäten und die sich daraus ergebenden Kosten für den Aufbau einer Solaranlage. In einem zweiten Schritt ist in Beratung mit den o.g. Gremien zu klären, in welchem Umfang die Stadt Oldenburg die Installation von Solaranlagen selbst vornehmen oder dies privaten Investor*innen (d.h. Bürger*innensolargenossenschaften) ermöglichen wird. Hierfür klärt die Verwaltung im Vorfeld der Beratung alle rechtlichen Dinge bezüglich der Selbstnutzung (mit Blick auf den Stromabnehmervertrag mit der EWE) des erzeugten Stroms bzw. der Einspeisung in das hiesige Stromnetz. Ebenfalls bringt die Verwaltung in Erfahrung, welche nationalen oder europäischen Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden können.

Begründung:

Die positiven Effekte zusätzlichen Grüns für das städtische Mikroklima, die Artenvielfalt und das urbane Regenwassermanagement sind hinlänglich bekannt und müssen nicht näher erläutert werden. Ebenfalls ist ersichtlich, weshalb der Ausbau der erneuerbaren Energien zu verstärken ist und Städte aufgrund ihrer spezifischen Gegebenheiten ihren eigenen Beitrag mithilfe von Solaranlagen leisten können und auch dringend leisten müssen. Hierbei muss die öffentliche Hand, d.h. die Stadt Oldenburg vorbildhaft vorangehen, wenn sie sich von ihren Bürger*innen gleiches Engagement für den Klima- und Umweltschutz wünscht. Daher sind die vorhandenen stadteigenen Liegenschaften entsprechend zu überprüfen und in den kommenden Jahren mit einem ambitionierten Programm sukzessive zu ertüchtigen und nachzurüsten. Auch um die hierfür notwendigen städtischen Investitionen zu verringern und die Umsetzung womöglich gar zu beschleunigen, sollte die Stadt Oldenburg bei der Installation der Solaranlagen privatwirtschaftliches Engagement aus der Bevölkerung miteinbeziehen.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 07.08.2019 Antrag für die nächste Ausschusssitzung am 22.08.2019 Sachstandsbericht Überprüfung der Messstation am Heiligengeistwall sowie Verfahrensstand Fortschreibung Luftreinhalteplan Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hatte die TÜV Rheinland Energy GmbH beauftragt, deutschlandweit NO2-Messtationen, bei denen es zur Grenzwertüberschreitungen kam, auf Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu überprüfen. Wir bitten die Verwaltung den Ausschuss über das Ergebnis zur Messstation am Heiligengeistwall aus dem am 10.072019 veröffentlichten Abschlussbericht zu unterrichten. Dieser ist hier abzurufen: https://www.bmu.de/download/tuev-begutachtung-der-positionierung-verkehrsnaher-probenahmestellen-zur-messung-der-no2-konzentratio/ Des Weiteren bitten wir um einen Bericht über die in den letzten Monaten gemessenen Stickoxid-Werte am Heiligengeistwall und um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Am 23.04.2018 wurde vom Verwaltungsausschuss die öffentliche Auslegung des fortgeschriebenen Luftreinhalteplans beschlossen. Weshalb wurde den Ratsgremien die eingegangenen und verwaltungsseitig kommentierten Stellungnahmen zur Prüfung bisher nicht vorlegt? Wann ist hiermit zu rechnen?
  2. Wurde bereits ein Verhandlungstermin über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) seitens des Gerichtes angesetzt? Wenn nein: Wann rechnet die Verwaltung mit einer Verhandlung?

Begründung: Ende Juni erging ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Rechtssache C-723/17), nachdem bereits vereinzelte Überschreitungen von Grenzwerten gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Der Spiegel schrieb hierzu wie folgt: „Es stärkt die bisherige Praxis, Fahrverbote in einem größeren Gebiet zu verhängen, auch wenn Grenzwerte nur an einer Stelle überschritten werden.“ (1) „Die EU-Regelungen zur Luftqualität enthielten den Richtern zufolge einige „klare, präzise und nicht an Bedingungen geknüpfte Verpflichtungen“, auf die sich Bürger gegenüber dem Staat berufen könnten.“ „Um Gesundheitsschäden durch diese zu verhindern, müssten die Standorte dem Gericht zufolge so gewählt werden, dass die Gefahr unbemerkter Überschreitungen von Grenzwerten minimiert werde.“ Dies gelte insbesondere für die Verpflichtung, Messstellen so einzurichten, „dass sie Informationen über die am stärksten belasteten Orte liefern.“ „Das Urteil bezieht sich auf Feinstaub, Stickstoffdioxid und andere in der EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa genannte Schadstoffe.“ (1) Damit ist offenkundig, dass die Behauptungen des Niedersächsischen Umweltministers Olaf Lies unhaltbar sind, Messergebnisse lediglich in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung seien zu berücksichtigen. Alle Verleugnungen der Fakten- sowie der Rechtslage bezüglich der Messstationen, der Messorte, des Messverfahrens und der Mess- und Grenzwerte von Seiten etlicher Beteiligter verhindern seit langem auf sträfliche Art und Weise eine lösungsorientierte Diskussion und die daraus resultierenden wirksamen Maßnahmen. Denn weiterhin droht ein Klageerfolg mitsamt einem generellen Fahrverbot der Deutschen Umwelthilfe, zumal die Fortschreibung des Luftreinhalteplanes in Oldenburg immer noch nicht erfolgt ist. Es ist dringend geboten, die Rechtslage anzuerkennen und gezielt wirksame Maßnahmen zu diskutieren und zu finden, die auch kurz- und mittelfristig die Luftqualität verbessern und somit der gesetzlich vorgeschriebene Grenzwert dauerhaft unterschritten wird, anstatt ein generelles Fahrverbot zu riskieren. (1) https://www.spiegel.de/auto/aktuell/fahrverbote-europaeischer-gerichtshof-bestaetigt-strenge-messmethode-fuer-luftschadstoffe-a-1274343.html

gez. Thorsten van Ellen, Sebastian Beer


Antrag vom 26.07.2019

Trinkwasserversorgung sicherstellen

Beschlussvorschlag:

Ein Vertreter der VWG wird zur kommenden Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima eingeladen, um über die Entwicklung der Trinkwasserversorgung in unserer wachsenden Stadt zu berichten.

Begründung:

In den vergangenen beiden Jahren hat es zu wenig geregnet. Auch dieses Jahr scheint erneut sehr trocken zu werden.“Es ist zu befürchten, dass sich die Grundwasserpegel noch nicht wieder auf den Stand vor 2018 aufgefüllt haben“, sagt das Umweltbundesamt. (1) Einen „Fall von drei dürren Sommern hintereinander mit zusätzlich wenig Niederschlag im Winter […] hatten wir in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten so noch nicht. […] Das hätte in jedem Fall negative Auswirkungen auf die Wasserverfügbarkeit. Darauf müssen sich auch die Wasserversorger einstellen.“ (1) In diesem Sommer kam in einigen Orten zeitweise kaum noch etwas aus der Leitung, weil zu viele Menschen gleichzeitig Wasser zapften – vor allem zur Bewässerung ihrer Gärten. Wasserversorger verzeichnen eine „historisch hohe“ Nachfrage am späten Nachmittag und in den Abendstunden. (1) Um „Zwangsmaßnahmen wie das Anordnen von Nutzungseinschränkungen zu vermeiden“  hat der OOWV den Versorgungsdruck gesenkt und „appelliert angesichts der außergewöhnlichen Wetterphase, das Trinkwasser für die Zwecke einzusetzen, für die es in erster Linie vorgesehen ist“. (2) Auch die Beregnungsbedürftigkeit der Landwirtschaft wird laut Umweltbundesamt deutschlandweit zunehmen. Seit Jahren wird diese Aussage auch von einer großen umliegenden Baumschule bestätigt.  „Nach dem „Dürresommer“ 2018 rechnet das Umweltbundesamt in Zukunft mit Konflikten ums Wasser.“ (1) „Landwirte nehmen das Wasser für die Felder teils aus dem Grundwasser“, sagt Karsten Specht vom OOWV und auch, dass  eine Versorgung mit Trinkwasser als Selbstverständlichkeit angenommen wird, aber die Trinkwasserversorgung leider nicht mehr überall gewährleistet sei. „Die gesamte Politik müsse die Trinkwasserversorgung sichern.“ (1) Deshalb ist es für die Grünenfraktion wichtig, dass die Ratsgremien einen Überblick darüber gewinnen, wie sich die Trinkwasserversorgung in den letzten Jahren im wachsenden Stadtgebiet entwickelt hat und welche Maßnahmen aus Sicht der VWG vollzogen werden müssten, um eine Versorgung bei der aktuellen klimatischen Entwicklung auch zukünftig zu gewährleisten. Quellen: 1) https://www.tagesschau.de/inland/wasser-131.html 2) Pressemitteilung des OOWV vom 26.07.2019

gez. Thorsten van Ellen


Antrag vom 06.06.2019

Fridays For Future: Klimaschutzforderungen  zum o. g. Tagesordnungspunkt bitten wir die Verwaltung um Stellungnahme zu dem beigefügten Schreiben der Oldenburger Fridays for Future Ortsgruppe. Handlungsrahmen für nachhaltige Ratsbeschlüsse und konkrete Klimaschutzmaßnahmen

Sehr geehrter Oberbürgermeister Jürgen Krogmann, sehr geehrter Rat der Stadt Oldenburg,

die Oldenburger Ortsgruppe der internationalen Bewegung Fridays For Future bittet den Oberbürgermeister Jürgen Krogmann bzw. die Fraktionen des Oldenburger Stadtrates, folgenden Antrag zur Abstimmung zu stellen:

Wir beantragen, dass der Rat der Stadt Oldenburg im Vorfeld jedes Beschlusses diesen und die daraus folgenden Konsequenzen hinsichtlich der ökologischen Nachhaltigkeit prüft. Insbesondere ist dabei sicher zu stellen, dass jeder Beschluss im Einklang mit den notwendigen Treibhausgasreduktionen zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens stehen.

Klimaschädliche Entscheidungen des Rates sind grundsätzlich zu unterlassen. Unvermeidbare Umweltschäden müssen im Zweifelsfall nachvollziehbar und angemessen kompensiert werden.

Des Weiteren beantragen wir die Umsetzung der Forderungen von Fridays For Future

Oldenburg:

1. Eine Vollsubvention des städtischen ÖPNVs bis 2021 nach luxemburgischem Beispiel: Die Stadt ist angehalten, den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs schneller und konsequenter umzusetzen. Wir fordern neben der Vollsubvention des öffentlichen Personennahverkehrs außerdem eine maximale Einschränkung von privatem Auto- bzw. Motorradverkehr in der Stadt Oldenburg (siehe Basel, Groningen). Der Anschluss in dem Oldenburger Stadtgebiet soll durch Rad, Bus oder alternativen Fahrtmöglichkeiten gestaltet werden.

Wir fordern den Ausbau von Fahrradwegen und die Einrichtung eines Bike- Sharing-Netzes in Oldenburg, sowie mehr sichere Abstellmöglichkeiten. Die Forderung nach dem Ausbau von Fahrradwegen beinhaltet, dass jede Straße einen klar ersichtlichen und abgegrenzten Fahrradweg hat und bekommt. Weiterhin verlangen wir, dass sich die Stadt ihrer Verantwortung bewusst wird, Dienstreisen möglichst klimaneutral zu gestalten. Dazu gehört insbesondere die Vermeidung von Flugreisen.

2. Der Erhalt und Ausbau von Naturschutzgebieten, Mooren und Wäldern, sowie die sinnvolle Aufforstung von ungenutzten Flächen ist zwingend notwendig, um die örtliche Flora und Fauna zu bewahren. Des Weiteren ist es dringend notwendig, das vorhandene Stadtgrün zu schützen und durch Subventionen neues Stadtgrün zu fördern. Außerdem fordern wir Sie auf, Grünanlagen auf Dächern (siehe Boston) finanziell zu unterstützen und aktiv dafür zu werben. Des Weiteren fordern wir, dass Projekte für die Erhaltung der ökologisch wertvollen Grünflächen eingeführt werden.

Die Stadt soll außerdem Projekte zum ökologischen Gärtnern fördern, wodurch das allgemeine Umweltbewusstsein gestärkt werden kann. Bei einer Bearbeitung des Stadtentwicklungskonzeptes sollen Maßnahmen zum verbesserten Stadtklima bei der Veränderung bzw. dem Bau neuer Häuser/Viertel durchgesetzt werden, wie zum Beispiel Kaltluftschneisen (vgl. Pariser Abkommen).

3. Die regionale Flora und Fauna muss stärker geschützt werden, um dem Artensterben entgegenzuwirken. Besonders bei Insekten und Vögeln wurden massive Rückgänge der Bestände festgestellt, und die Artenvielfalt dieser und weiterer Gruppen in der Region ist bedroht. Neben der Unterschutzstellung (s.2.) sind hier vor allem aktive Maßnahmen erforderlich. So können unter der Beratung von Naturschutzorganisationen Insektenhäuser und weitere Maßnahmen zum Artenschutz (Renaturierung) eingerichtet und gepflegt werden. Weiterhin fordern wir, dass die Flächenversiegelung in Oldenburg weitestmöglich reduziert wird.

4. Ein Verbot von neuen Plastiktüten und weiteren nicht umweltfreundlich abbaubaren Neu-Verpackungen ist dringlich, um Vermüllung zu reduzieren. Im Einzelhandel, sowie auf jeglichen Märkten (Wochenmarkt, Kramermarkt, Flohmarkt, etc.), sollen Stoff- oder Netzbeutel angeboten werden. Mit den Plastiktüten sind hier nicht nur diese bei Gemüse- bzw. Obstabteilungen, sondern auch die an Fleisch- und Käsetheken und vor allem die an der Kasse zum Verkauf stehenden Plastiktragetaschen gemeint. Plastikverpackungen bei Lebensmitteln müssen reduziert werden. Diese Reduzierung kann erfolgen durch Abfüllstellen von Getränken, Essen und Reinigungsmitteln, sowie einem Pfandsystem für Abfüllbehälter an Frischetheken.

5. Eine nachhaltige Ernährung mit weniger Konsum von Fleisch, Fisch und anderen tierischen Produkten ist ein weiterer Baustein für eine nachhaltige Zukunft. Hier ist die Stadt angehalten, dies in Gemeinschaftseinrichtungen durchzusetzen, sowie darüber aufzuklären. In öffentlichen oder städtisch geleiteten Essensausgaben fordern wir die fleischhaltigen Produkte drastisch auf ein Fleischgericht maximal pro Woche zu reduzieren. Außerdem regen wir an, alle tierischen Produkte auf Alternativen zu prüfen und diese einzusetzen.

6. Wir fordern eine nachhaltige Umsetzung von Bauprojekten, bei denen darauf geachtet werden soll, dass hauptsächlich bereits bestehende Ressourcen genutzt werden. Dabei soll die Auswahl der Baumittel auf deren Umweltbilanz sowie ihren klimaverträglichen Entsorgungsmöglichkeiten basieren. Eine sinnvolle Isolierung von Neubauten muss gewährleistet sein. Des Weiteren soll eine Energieversorgung der öffentlichen Gebäude, sowie die Strom- und Gasgrundversorgung Oldenburgs aus regenerativen Energiequellen sichergestellt werden. Diese Kriterien sollen als Leitplanken einer sozial gerechten und ökologisch nachhaltigen Wohnungsbaupolitik gelten. Wichtig hierbei ist vor allen Dingen die Sanierung von Altbauten, wobei die Kosten niemals von der mietenden Person getragen werden dürfen.

7. Eine intensive Umweltbildung in allen Bildungsstätten ist dringend notwendig, um die zukünftigen Generationen von Beginn an hinreichend über die Ausmaße des Klimawandels zu unterrichten. Die ökologische Bildung soll in Form von fortlaufenden Projekten stattfinden. Diese zu entwickeln und durchzuführen ist Aufgabe der Stadt. Dieser Bildungsprozess muss auf alle Bildungseinrichtungen übertragen werden.

8. Kooperation und Erfahrungsaustausch zwischen den Kommunen ist dringend erforderlich. Gegebene Strukturen (wie z.B. der deutsche Städtetag) sollen genutzt werden, um Leitlinien einer nachhaltigen Stadtentwicklung in den Fokus zu rücken. Wir sehen die Umsetzung dieser Forderungen als zwingend notwendig an, um eine Kehrtwende in der aktuellen Klima- und Umweltpolitik möglich zu machen. Alle Mitmenschen sind dazu aufgefordert, sich ebenfalls lautstark für eine lebensrettende Klimapolitik einzusetzen und wir solidarisieren uns mit allen, die es bereits tun!

Begründung:

Die Klimakrise ist ein globales Problem, das nur international bewältigt werden kann. Um eine Zerstörung des Weltklimas zu verhindern, müssen wir es schaffen, die Erwärmung auf maximal 1,5 °C zu begrenzen, wie dies auch aus dem IPCC Sondericht über globale Erwärmung (SR1.5) hervorgeht. Steigt die Erwärmung deutlich über 1,5 °C, so ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es zu irreversiblen Kipppunkten wie dem Schmelzen von Permafrostböden kommt, die große Mengen an zusätzlichem CO2 freisetzen. Auf diese Weise kommt es zu einer „Verselbstständigung“ der Erderwärmung, selbst ohne weitere durch Menschen verursachte Emissionen.

Wir müssen jetzt unverzüglich handeln und sämtliche Interessen diesem Ziel unterordnen, um unsere Lebensgrundlage zu erhalten. Für einen auf globaler Ebene wirksamen Klimaschutz ist es unabdingbar, dass auch auf lokaler Ebene jede Kommune konsequente, effektive Maßnahmen ergreift. Daher müssen die Auswirkungen auf das Klima bei jeder einzelnen Entscheidung betrachtet werden.

Aktuell liegt der Fokus viel zu selten auf den ökologischen Folgen einer politischen Entscheidung. Begriffe wie Nachhaltigkeit und Ökologie werden oft nur am Rande behandelt, wobei diese in Anbetracht der Klimakrise den wichtigsten Maßstab darstellen. Wichtig ist dabei, dass als nachhaltig oder ökologisch bezeichnete Entscheidungen nach transparenten Kriterien wie der CO2-Einsparung beurteilt werden, damit unzulängliche Maßnahmen nicht durch die Verwendung solcher Begrifflichkeiten politisch legitimiert werden können. Da die Erhaltung unserer Lebensgrundlage im Sinne aller Menschen ist und insbesondere kein Interesse einzelner Parteien darstellt, sind die vorgelegten Forderungen sowie Fridays For Future als Bewegung ausdrücklich als überparteilich zu verstehen.


Antrag vom 29.5.2019

Einrichtung einer Klimaschutzstelle

Änderungsantrag:

Der zweite Punkt wird wie folgt ergänzt:

Eine Bewertung der Klimafolgen, die durch die Umsetzung von politischen Beschlüssen oder Verwaltungshandeln entstehen würde vornehmen und die für politische Beschlüsse relevanten Ergebnisse den Gremien der Stadt Oldenburg zur Verfügung stellen.

Der dritte Punkt wird geändert in:

Die Klimaschutzstelle formuliert messbare Ziele und entwickelt geeignete Maßnahmen, um den Klimaschutz in der Stadt Oldenburg zu stärken. Diese sind den entsprechenden Gremien als Beschlussvorschläge vorzulegen. Es ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme zur Überprüfung der Erfolge vorzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt alle zwölf Monate über die Arbeit der Klimaschutzstelle zu berichten.

Der letzte Absatz wird geändert in:

Die Stelle ist im derzeitigen Dezernat für Bauen, Verkehr und Umwelt anzusiedeln.

Begründung:

Um dem Klimaschutz und einer nachhaltigen Stadtentwicklung eine ausreichende Bedeutung beizumessen, sollte ein eigenständiges Umweltdezernat eingerichtet werden. Solange die Fachkompetenz für klimarelevante Vorhaben in der Kompetenz des Dezernats für Bauen, Verkehr und Umwelt liegt, ist die Stelle innerhalb dieser Organisationseinheit anzusiedeln. Eine Stabsstelle zur Beratung der politischen Vertretung ist nicht ausreichend. Die Klimaschutzstelle soll als fester Teil innerhalb der Verwaltung etabliert werden und auch das tägliche Verwaltungshandel hinsichtlich ihrer Klimafolgen bewertet werden. Die SPD Fraktion erkennt die organisatorische Zugehörigkeit auch damit an, dass der Antrag für den Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima gestellt wurde.

Die Aufgabe der Klimaschutzstelle wird im dritten Punkt konkretisiert, da der Zeitraum des Berichts nicht definiert wurde und zudem unklar bleibt, um welche gesetzten klima- und umweltpolitischen Ziele es sich handelt.

gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 29.5.2019 Frischluftzufuhr in der Stadt Oldenburg Die Verwaltung wird gebeten, die für die Frischluftzufuhr bzw. Frischluftentstehung besonders relevanten Gebiete anhand einer entsprechenden Karte darzustellen und dem Ausschuss zu präsentieren. Zudem soll berichtet werden, inwiefern Frischluftschneisen und Flurwinde bei der Planung neuer Baugebiete berücksichtigt werden. Begründung:   Durch die fortschreitende Versiegelung und Bebauung wird das Stadtklima negativ beeinflusst. In Zeiten steigender Durchschnittstemperaturen wird die Aufheizung innerhalb der Städte zunehmend problematisch. Die verwendeten Materialien, wie beispielsweise Beton, Stahl und Asphalt, heizen sich auf und speichern die Wärme. Die aufgenommene Energie wird in der Nacht abgegeben und verhindert ein Abkühlen der Stadtluft. Durch die verminderten Vegetationsflächen und der damit verbundenen geringeren Verdunstung entsteht eine Temperaturerhöhung im Vergleich zum Umland. Es entsteht eine urbane Wärmeinsel. Um der Hitze und der schlechteren Luft durch den fehlenden Luftaustausch in der Stadt zu entgegnen, sollte bei der Stadtplanung darauf geachtet werden, nicht durch geschlossene Linien die Frischluftzufuhr und den Luftaustausch mit dem Umland zu unterbrechen. Zudem sollten Frischluftentstehungsgebiete geschützt und durch Frischluftschneisen ergänzt werden. Solche Schneisen können durch das gezielte Verbinden vorhandener Grünflächen geschaffen werden, durch die ungehinderte Luftströme entstehen können. Einen ersten Hinweis liefert die Karte „Klima und Luft“ aus dem Landschaftsrahmenplan, anhand dessen mögliche Maßnahmen diskutiert werden können.

     gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 9.5.2019 Mehr urbanes Grün in Oldenburg Beschlussvorschlag: Der erste Absatz wird ersetzt durch: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die vom Bürgerverein Donnerschwee benannten Flächen aufgewertet werden und zugänglich gemacht werden können. Zudem sollen jene Maßnahmen, die bereits im Masterplan Grün für Donnerschwee angedacht sind, vorgestellt werden. Der Zweite Absatz wird wie folgt geändert: Es soll über die Möglichkeiten der Förderung von Maßnahmen von Nachbarschaftsgartenprojekten oder Patenschaftsmodellen für Grün im öffentlichen Raum berichtet werden. Begründung: Da die Verwaltung in ihrer Vorlage berichtet, dass ein Gesamtkonzept mit dem Masterplan Grün bereits in Arbeit ist, kann der Antrag durch das Ersetzen des ersten Absatzes konkretisiert werden. Um dem Anliegen des Bürgervereins Donnerschwee gerecht zu werden, sollen nicht nur die von der Verwaltung genannten Möglichkeiten, sondern auch die vom Bürgerverein konkret angesprochenen Möglichkeiten weitergehend geprüft werden. Auch wenn Kompensationsmaßnahmen nachführend aufgenommen werden, ist eine Darstellung durchgeführter und noch nicht durchgeführter, aber geplanter Maßnahmen möglich und gewünscht. gez. Pierre Monteyne, Thorsten van Ellen


Antrag vom 2.1.2019 NSG Everstenmoor Wir bitten um schriftliche Beantwortung der untenstehenden Fragen. Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, dem Antrag die Verordnung des NSG beizufügen und die Verbote und deren Zweckmäßigkeit dem Ausschuss vorzustellen.

  1. Am Kavallerieweg befindet sich ein Hundetrainingsplatz. Dieser liegt zwar außerhalb des Naturschutzgebietes, jedoch grenzt er unmittelbar an dessen westlichen Rand. Zum Schutze von Flora und insbesondere Fauna sieht die Verordnung des NSG ein Anleingebot für Hunde vor. Laut Schilderungen des zuständigen Landschaftswartes kam es zum Verstoß vonseiten einiger Hundehalter*innen. Diese werden seitens des Landschaftswartes auf diesen Umstand angesprochen, reagieren jedoch mitunter wenig einsichtig bis unfreundlich.
  2. Sieht die Verwaltung einen Zusammenhang zwischen diesen Vorkommnissen und dem benannten Hundetrainingsplatz?
  3. Teilt die Verwaltung die Einschätzung, dass die räumliche Nähe des Hundetrainingsplatzes und des Naturschutzgebietes Zielkonflikte hervorrufen?
  4. Welche Nutzung sieht der Flächennutzungsplan für das Gebiet vor, auf dem sich der Hundetrainingsplatz vor? Welche Genehmigungen wurden hier seitens der Stadt in der Vergangenheit erteilt?
  5. In welcher Form gewährleistet die Verwaltung, dass die Verordnung des NSG eingehalten wird oder Verstöße geahndet werden? Findet eine regelmäßige Aufklärung der Eigentümer*in oder der Nutzer*innen statt?

Im Stadtgebiet sind mehrere Landschaftswarte im Auftrag der Stadt Oldenburg aktiv.

  1. In welcher Form unterstützt die Verwaltung die ehrenamtlich arbeitenden Landschaftswarte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit insbesondere dann, wenn es zu solchen Konfliktfällen kommt?
  2. Sieht die Verwaltung Verbesserungsbedarf bei der Informationspraxis über die Existenz und die Aufgaben der verschiedenen ehrenamtlich für die Stadt tätigen Landschaftswarte?

Die Verordnung sieht des Weiteren ein generelles Reitverbot vor. Die hierfür aufgestellten Hinweisschilder sind laut Landschaftswart jedoch niedergerissen oder übermalt bzw. ausgekratzt.

  1. In welcher Form hat die Verwaltung auf die entsprechenden Hinweise des Landschaftswartes reagiert?
  2. Welche Absprachen hat die Verwaltung mit den Pensionsbesitzer*innen im angrenzenden LSG Hausbäkeniederung getroffen, um sicherzustellen, dass vor allem die reitenden Gäste dieses Verbot einhalten?

Wie begründet die Verwaltung den Umstand, dass in die neugefasste Verordnung vom 23.04.2018 folgende, vom Landschaftswart gesichtete und der Verwaltung gemeldete gefährdete Arten keinen Einzug fanden: Bekassine, Bluthänfling, Mehl- sowie Rauchschwalbe, Neuntöter, Pirol, Raubwürger, Waldschnepfe, Waldbrettspiel (Schmetterlingsart) und Ziegenmelker? gez. Sebastian Beer


Antrag vom 2.1.2019 LSG Hausbäkeniederung Wir bitten um schriftliche Beantwortung untenstehender Fragen. Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, dem Antrag die Verordnung des LSG beizufügen und die Verbote und deren Zweckmäßigkeit dem Ausschuss vorzustellen.

  1. Unseres Wissens befindet sich die aktuelle Landschaftsschutzverordnung (seit April 1996 geltend) in der Überarbeitung.
  2. Welche Intention liegt dieser Überarbeitung zugrunde und in welchen Bereichen sieht die Verwaltung einen Optimierungsbedarf der Verordnung?
  3. Werden bspw. Regelungen zum Umgang mit Drohnen oder zum Reiten Eingang finden?
  4. Wie weit ist die Überarbeitung bisher gediehen und wann wird der Rat damit befasst?

Im Rahmen der Novellierung des Landschaftsrahmenplanes fanden Kartierungsarbeiten im LSG Hausbäkeniederung statt.

  1. Welchen Umfang hatten die dortigen Arbeiten und welchen konkreten Auftrag hatte die Verwaltung erteilt?
  2. Welche Arten wurden seitens des beauftragten Büros im LSG festgestellt?

Laut Landschaftswart wird das Gebiet von mehreren vom Aussterben bedrohten, stark gefährdeten, gefährdeten (Rote-Liste-Arten) oder in die Vorwarnliste aufgenommenen Arten der Avifauna aufgesucht. Dieser Umstand soll der Verwaltung auch mitgeteilt worden sein.

  1. Kann die Verwaltung diese Beobachtung bestätigen?
  2. Wenn ja, um welche Rote-Listen-Arten handelt es sich und welche natürlichen Gegebenheiten bevorzugen diese Arten?
  3. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen, um dem gesetzlichen Auftrag zum Schutz dieser Arten gerecht zu werden?

Wie verhalten sich diesbezüglich die Maßnahmen, die Ende letzten Jahres im LSG durchgeführt wurden (Rodung von Gehölzbeständen, Hecken und Sträuchern)? Wir erbitten eine Auflistung nebst fachlicher Begründung und Umfang der getätigten Eingriffe.

  1. Welche weiteren Maßnahmen sind geplant?

Aufgrund der gesichteten Rote-Liste-Arten stellt sich die Frage, ob nicht das LSG oder Teile dessen zu einem NSG aufgewertet werden sollte.

  1. Teilt die Verwaltung diese Einschätzung? Wenn nein, weshalb nicht?
  2. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Verwaltung dafür, seitens der Stadt Oldenburg das Land Niedersachsen aufzufordern, auch das LSG als FFH-Gebiet gegenüber Brüssel im Rahmen der Umsetzung der Natura 2000 Richtlinie zu melden?

Laut bestehender Landschaftsschutzverordnung ist es untersagt, Veränderungen im Landschaftsbild vorzunehmen. Jedoch wurde zum Zwecke einer Schafsbeweidung ein Zaun sowie ein Eisentor installiert.

  1. Wer hat den Zaun und das Eisentor installiert und liegt hierfür ein Antrag auf Genehmigung vor bzw. wurde eine Genehmigung erteilt? Wenn ja, wer hat diese Genehmigung erteilt?
  2. Wer ist der Flächenbewirtschafter und in wessen Eigentum befinden sich die Schafe? Ist der Verwaltung bekannt, ob für diese von der Stadt gepachteten Fläche eine Unterverpachtung vorgenommen wurde?

Im besagten Landschaftsschutzgebiet besitzt die Stadt etliche Flächen.

  1. In welchem Zeitraum sind diese Flächen erworben worden?
  2. Unter welcher Zielvorstellung wurden diese Ankäufe getätigt?
  3. Welche städtischen Flächen im LSG sind verpachtet und auf welcher Höhe wurde der Pachtzins festgesetzt?
  4. Welche Bewirtschaftungsauflagen gibt es für diese Flächen? (bspw. geregelte Zeiten für die Mahd, Art der Nutzung, Art und Umfang der Düngung, Auflagen zum Umfang und Durchführung der Nachsaat von Weidegras, Anzahl der Tiere).
  5. In welchem Umfang werden Kontrollen zur Einhaltung der Auflagen durchgeführt?
  6. Wurden auf diesen Flächen Kompensationsmaßnahmen verbucht? Wenn ja, welche?
  7. Wie wird seitens der Verwaltung gewährleistet, dass die verbuchten Maßnahmen auch eingehalten werden?

Die übermäßige Beweidung führt auf manchen verpachteten Flächen zu einer Beschädigung der Grasnarbe.

  1. Ist dieser Umstand im Interesse der Stadt?
  2. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um diesen Missstand abzustellen?
  3. Welche Auflagen könnten hierfür gewählt werden?

Ähnlich wie im NSG Everstenmoor fehlt es an einer sachgerechten Beschilderung, um die Nutzer*innen dieses Naherholungsgebietes über dessen Umfang (zur besseren Orientierung) und die zu beachtende Verordnung aufzuklären. Wann wird die Verwaltung diesen Mangel abstellen? gez. Sebastian Beer


Antrag vom 8.11.2018 Weißenmoor – Einleitung eines Schutzgebietes Beschlussvorschlag: Das Verfahren zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Weißenmoor und Südbäke“ OL-S 71 wird eingeleitet, dabei wird das Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen gemäß der textuellen Beschreibung in Kapitel 5.1.2 des Landschaftsrahmenplans 2016 Tabelle 5.1.2-2 Seite 517. Begründung: Der Landschaftsrahmenplan weist das gesamte Gebiet mit 91 ha als unbedingt schutzwürdig aus. Das Gebiet erfüllt die Kriterien an eine Erklärung zum Landschaftsschutzgebiet nach §26 des Bundesnaturschutzgesetzes i.V.m. §19 des Nds. Ausführungsgesetzes. Daher ist für das gesamte Gebiet das Verbot auszusprechen für: die Errichtung baulicher Anlagen die Rodung Beeinträchtigung der natürlichen Bodenvegetation Absenkung des Grundwasserspiegel gez. Thorsten van Ellen, Pierre Monteyne


Antrag vom 1.11.2018 „NOx-Belastung am Heiligengeistwall während des Oldenburg-Marathons am 21. Oktober 2018“ Die Verwaltung wird gebeten, die gemessene NOx-Belastung am Heiligengeistwall während des Oldenburg-Marathons am 21.10.2018 zu bewerten. Neben einer Einschätzung der möglichen Ursachen, wird eine Graphische Aufarbeitung der Messwerte für den Zeitraum gewünscht, ähnlich der Darstellungsform, die in Vorlage 18/0651 in Anlage 43210 auf den Seiten vier bis sechs zu den Bauarbeiten am Heiligengeistwall Ende Juli 2018 gewählt wurde. Zudem wünschen wir einen schriftlichen Bericht, mit welcher Fragestellung die Passivsammler im Stadtgebiet angebracht wurden und wie die Ergebnisse dieser zu bewerten sind. Begründung: In der NWZ Ausgabe vom 23. Oktober 2018 wird berichtet, dass es während des Oldenburg-Marathons trotz der Sperrung für den Verkehr zu Messwerten gekommen sei, welche „knapp unter dem Grenzwert“ gelegen haben. Zudem werden die „während normalen Verkehrs“ ermittelten Werte der Passivsammler den Messwerten am Heiligengeistwall gegenübergestellt. In der Ausgabe vom 25. Oktober 2018 werden aufgrund der Messungen während des Marathons erneut Zweifel an der Messstation geäußert. Da der investigative Journalismus von Herrn Rittner in der Bevölkerung zu Recht Fragen aufwirft, bitten wir um Klärung der Sachlage. gez. Pierre Monteyne Die Antwort der Verwaltung vom 14.11.2018 finde Sie hier.


Antrag vom 5.9.2018 NOx-Belastung am Heiligengeistwall während der Bauarbeiten vom 28. bis 30. Juli 2018″ Die Verwaltung wird gebeten, die Auskunft zu den Straßensanierungsarbeiten am Heiligengeistwall vom 16.08.2018 im ASUK vorzustellen. Begründung: In der NWZ Ausgabe vom 10.08.2018 wurde im Artikel „Oldenburgs Luft wird sauberer“ folgendes berichtet: ‚Lediglich der Referenzmesspunkt am Heiligengeistwall übersteigen den Grenzwert. „Dies war allerdings auch der Fall, als der Heiligengeistwall am vorvergangenen Wochenende aufgrund von Asphaltarbeiten gesperrt war“, ergänzte Fraktionsvize Christoph Baak, der zugleich auch Mitglied des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima ist. Nach Meinung der beiden Christdemokraten müsse es am Heiligengeistwall also auch abseits des Pkw-Verkehrs eine Ursache für die erhöhte Stickstoffdioxid-Konzentration geben. Dies gelte es nun herauszufinden.‘ Um bei der Ursachenfindung für den genannten Zeitraum zu unterstützen, wurden verschiedene Fragen zu den Straßensanierungsarbeiten am Heiligengeistwall an die Verwaltung gerichtet. Damit die Öffentlichkeit ebenfalls an den Ergebnissen teilhaben kann, bitten wir um Vorstellung in diesem Fachausschuss gez. Pierre Monteyne, Sebastian Beer


Antrag vom 13.6.2018 Blühende Verkehrsinsel am Pferdemarkt Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger*innen über die Presse zu bitten, Vorschläge für Flächen einzubringen, an denen sie sich Wildblumenwiesen wünschen würden. Zudem möge die Verwaltung zur nächsten Sitzung über die Rückmeldungen berichten. Begründung:  Die Verwaltung zeigt dieses Vorgehen in der Vorlage 18/0464 als Möglichkeit auf, um geeignete Flächen zur Anlage neuer Wildblumenwiesen zu finden. Wir würden diesen Vorschlag gerne aufnehmen und die Verwaltung mit der Durchführung beauftragen. gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 13.6.2018 Einstellung des Oldenburger Nachhaltigkeitsrates (ONR)“ Beschlussvorschlag: Der Ausschuss beschließt anliegende Satzung für den neuen Oldenburger Nachhaltigkeitsrat (siehe Anlage). Anlage: Statut/Geschäftsordnung für den Oldenburger Nachhaltigkeitsrat (ONR) 1 Zielsetzung/Zweck 1.1 Zur Berücksichtigung der besonderen Belange der Nachhaltigkeit im Rahmen des Verwaltungshandelns und für die gesamte Stadt wird ein Oldenburger Nachhaltigkeitsrat für die Stadt Oldenburg gegründet. Dieser soll den Austausch zwischen Bürgerschaft, Verwaltung und Politik, Bürgerbeteiligung und bürgerschaftliches Engagement fördern. 1.2 Nachhaltigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, mit allen materiellen und menschlichen/sozialen Ressourcen sparsam und verantwortungsvoll umzugehen. Dabei sollen die Interessen nachfolgender Generationen bei Entscheidungen ebenso Berücksichtigung finden, wie die der aktuellen Generation. Die Handlungen des ONR orientieren sich am Konzept einer starken Nachhaltigkeit. 1.3. Ziel soll ein Klima der gegenseitigen Anerkennung, Rücksichtnahme und Respekt sein. In Oldenburg soll sich eine Kultur des Miteinanders entwickeln, das von allen gesellschaftlichen Gruppen akzeptiert, getragen und befördert wird. 1.4. Die mehrheitlich gefassten Beschlüsse werden von der Verwaltung als Vorlage in den Ausschuss für allgemeine Angelegenheiten oder einen anderen vom Nachhaltigkeitsrat empfohlenen Fachausschuss eingebracht. 2. Aufgaben 2.1 Der Nachhaltigkeitsrat koordiniert, begleitet und unterstützt eine nachhaltige Stadtentwicklung im Sinne der 2030 Agenda der Vereinten Nationen. Er tritt dafür ein, dass in der Stadt Oldenburg der Gedanke der Nachhaltigkeit im Verwaltungshandeln und in möglichst vielen gesellschaftlichen Gruppen Eingang findet. 2.2 Der Nachhaltigkeitsrat stellt strategische Überlegungen an, wie sich die Verwaltung und die Stadt insgesamt zukunftsfähig aufstellen können. Er kann auch Ideen und konkrete Maßnahmen erarbeiten, um die verschiedenen Aspekte der Nachhaltigkeit in der Bevölkerung bekannt zu machen und umzusetzen. 2.3 Der Nachhaltigkeitsrat arbeitet eng mit der Verwaltung der Stadt Oldenburg und den unterschiedlichen Initiativen, Gruppen und Institutionen zusammen, die sich in vielfältiger Weise für Nachhaltigkeit einsetzen. Für eine wissenschaftliche Begleitung kooperiert der Nachhaltigkeitsrat mit der Universität Oldenburg. 2.4. Der Nachhaltigkeitsrat berät die Politik und die Verwaltung in allen Fragen der nachhaltigen Entwicklung, er kann Empfehlungen und Stellungnahmen zu Themen der nachhaltigen Entwicklung in der Stadt abgeben. 2.5. Der Nachhaltigkeitsrat nutzt das Wissen und die Erfahrung seiner Mitglieder und deren Netzwerke, um den Grundgedanken der Nachhaltigkeit an einebreite Öffentlichkeit zu vermitteln. Insofern soll das Gremium auch eine gewisse „Türöffnerfunktion“ ausüben, um Kontakte herzustellen zu Institutionen oder Entscheidungsträgerinnen und –trägern, die bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien hilfreich sein können. 2.6. Die Mitglieder des Nachhaltigkeitsrates tragen die Ideen und Gedanken der Nachhaltigkeit auch in ihre Organisationen und unterstützen somit deren Verbreitung. 3. Zusammensetzung/Berufung 3.1. Der Nachhaltigkeitsrat soll in seiner Zusammensetzung soweit möglich einen umfänglichen Querschnitt durch die Gesellschaft darstellen. Auf ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis sowie eine breite Altersstruktur ist zu achten. Die Mitglieder werden vom Rat der Stadt Oldenburg auf Vorschlag von Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft für die Dauer einer Ratsperiode ernannt. 3.2 Der Nachhaltigkeitsrat besteht aus bis zu fünfzehn Vertreter*innen aller in Oldenburg tätigen, gesellschaftlich relevanten Nachhaltigkeitsinitiativen, Gruppen oder Institutionen, je einem Mitgliedern der im Rat vertretenen Fraktionen (zwei ab einer Fraktionsgröße von neun Mitgliedern), der Agenda Beauftragten der Stadt Oldenburg und dem Oberbürgermeister. Der Oberbürgermeister kann sich durch eine Dezernentin/einen Dezernenten vertreten lassen. Der Nachhaltigkeitsrat kann bis zu maximal 5 Berater*innen (z.B. aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kirche, Kultur, Ökologie, Entwicklungspolitik, Sport, Jugend, Soziales, Bildung, Integration und Inklusion) als antragsberechtigte Mitglieder in das Gremium berufen, die jeweils eine Stellvertretung entsenden können. 3.3 Der Nachhaltigkeitsrat wählt aus seiner Mitte eine Sprecherin oder einen Sprecher, die/der auch die Sitzungen leitet. 3.4 Für jedes Mitglied soll nach Möglichkeit auch eine Vertretung benannt werden. Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. 3.5. Scheidet ein Mitglied auf eigenen Wunsch aus, so soll dieses Mitglied nach Möglichkeit einen Vorschlag zur Nachfolge unterbreiten. 3.6. Der Nachhaltigkeitsrat kann dem Rat mit einer 2/3 Mehrheit empfehlen, Mitglieder aus dem Gremium auszuschließen. 4. Sitzungen 4.1. Der Nachhaltigkeitsrat tagt mindestens zweimal im Jahr. 4.2. Die Sitzungen finden grundsätzlich öffentlich statt. Angelegenheiten, die ihrer Natur nach nicht für öffentliche Beratung geeignet sind, insbesondere Angelegenheiten einzelner Personen und Themen bei denen persönliche Daten Dritter erörtert werden, sind in nicht öffentlicher Sitzung zu behandeln. 4.3. Zur Sitzung lädt das Agenda Büro mit drei Wochen im Voraus per E-Mail ein. Eine vorläufige Tagesordnung wird vom Agenda Büro in Absprache mit der Sprecherin/dem Sprecher erstellt und der Einladung beigefügt. Jedes Mitglied kann Anträge zur Tagesordnung per E-Mail an die aktuelle Email-Adresse des Agenda-Büros einbringen. Die Anträge sollen spätestens vier Wochen vor der Sitzung im Agenda Büro eingegangen sein, damit allen eine ausreichende Vorbereitung für die Sitzung möglich ist. 4.4. Der Nachhaltigkeitsrat kann zu einzelnen Themen Arbeitsgruppen einrichten und externe Expert*innen hinzu ziehen. Sowohl Arbeitsgruppen als auch Expert*innen sollten kostenfrei für den Nachhaltigkeitsrat tätig werden. Sollte dies nicht möglich sein, stehen beide unter dem Vorbehalt der Bereitstellung finanzieller Mittel im Haushalt. 5. Abstimmung/Beschlussfassung 5.1. Für die Beschlussfähigkeit muss mindestens die Hälfte der Mitglieder des Nachhaltigkeitsrates anwesend sein. Jedes Mitglied hat eine Stimme. 5.2. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Beschluss als abgelehnt. 6. Änderung dieser Satzung 6.1. Diese Satzung wird vom Rat der Stadt Oldenburg beschlossen und kann auch auf Vorschlag des Nachhaltigkreitsrates durch den Rat der Stadt Oldenburg geändert werden. gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 30.5.2018 Steigerung der Aufenthaltsqualität im Bereich Markt/Lambertikirche/Schlossplatz Der Bereich Markt/Lambertikirche/Schlossplatz stellt einen zentralen Bereich der Oldenburger Innenstadt dar und wird gern als „Herzkammer“ bezeichnet. Eine „Nische“ zwischen Schloss- und Marktplatz bildet der hintere Bereich zwischen der Rückseite der Lambertikirche und dem Amt für Agrarstruktur. Dort ist der einzige Ort dieses Quartiers, wo beispielsweise im Sommer durch eine komplette Verschattung und die ruhige Lage eine hohe Aufenthaltsqualität besteht. Gerade in der Mittagspause wird dieser Bereich gern zum Verweilen und als Treffpunkt genutzt. Um diesen Ort für alle StadtbesucherInnen aufzuwerten bitten wir die Verwaltung: Um einen Bericht über die Eigentumsverhältnisse dieses Innenstadtbereiches zwischen Lambertikirche (Rückseite) und Amt für Agrarstruktur Oldenburg. Um erste Vorstellungen der Verwaltung, wie dieser Ort aufgewertet werden kann, um die Aufenthaltsqualität zu verbessern, z.B. durch mobile Bänke/Sitzmöbel etc.). Hierbei sollen Stadtfest und Weihnachtsmarkt entsprechend berücksichtigt werden. gez. Pierre Monteyne, Thorsten van Ellen


Antrag vom 5.4.2018 Fortschreibung des Luftreinhalteplans Wir bitten um einen Bericht und eine Darstellung für jede neue Maßnahme des Luftreinhalteplans, ab wann sie wirksam sein könnten, ggfs. auch jede Maßnahme in sich gestuft, wenn sie unverzögert umgesetzt werden können, und von welcher Wirksamkeit dabei ausgegangen wird. Dabei möge insbesondere auch eine Darstellung gewählt werden, die auf einem Zeitstrahl des betroffenen Zeitraums das geschätzte Absenken der NOx-Emissionen zeigt. Begründung: Es wurde beschlossen, den bestehenden Luftreinhalteplan um weitere, neue Maßnahmen zu ergänzen. Der Deutschen Umwelthilfe wurde mitgeteilt, dass der Entwurf bereits im April zur Auslegung beschlossen werden möge. gez. Thorsten van Ellen


Antrag vom 05.01.2018 Kompensationsflächen in der Stadt Oldenburg Die Verwaltung wird gebeten, zu berichten, welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bisher in der Stadt Oldenburg nach dem Bundesnaturschutzgesetz umgesetzt wurden. Zur Darstellung wird eine Karte gewünscht, auf der alle ausgewiesenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen jeweils farblich gekennzeichnet sind. Zudem sollen alle zukünftig geplanten Kompensationsflächen andersfarbig markiert werden. Sollte es bei den zukünftigen Kompensationsmaßnahmen Überschneidungen mit bereits vorhandenen Maßnahmen geben, sind diese entsprechend schraffiert darzustellen. Auch die bevorrateten Kompensationsmaßnahmen sollen, falls vorhanden, gesondert gekennzeichnet werden. Der Karte ist eine Aufstellung beizufügen, aufgrund welcher Baumaßnahmen die jeweilige Kompensation erforderlich wurde oder geplant ist und wie lang der erforderliche Zeitraum zur Unterhaltung und rechtlichen Sicherung ist. Begründung: In der Stadt Oldenburg werden zurzeit besonders zwei größere Bauprojekte mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft diskutiert. Um sich ein umfangreicheres Bild verschaffen zu können, welche Auswirkungen eine Bebauung des Gebiets Weißenmoor/Südbäkeniederung und die geplante Verbindungsstraße auf dem Fliegerhorst haben, sollen die Ausführungen der Verwaltung aufzeigen, welches Potential an Kompensationsflächen zukünftig noch vorhanden ist. Zudem soll damit überprüft werden, ob es nicht zu Überschneidungen mit bereits getroffenen Maßnahmen kommt. gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 28.12.2017 Baumpatenschaften Die Verwaltung wird gebeten, zu berichten, ob Baumpatenschaften wie in Langelsheim auch für die Stadt Oldenburg vorstellbar sind und welche Maßnahmen zur Umsetzung notwendig wären. Dort können Bürger*innen sich mit Baumpatenschaften an der Pflanzung neuer Stadtbäume beteiligen. Begründung: In der Stadt Langelsheim ist es möglich, sich an der Schaffung zusätzlichen Stadtgrüns in Form einer Baumpatenschaft zu beteiligen. Mit einer Spende in Höhe von 250€ wird eine Patenschaft übernommen und ein Stadtbaum gepflanzt. Die Stadt übernimmt einen Eigenanteil von 200€ bei jeder Pflanzung. Nach Wunsch wird eine Plakette neben dem Baum angebracht, wodurch sich eine Baumpatenschaft auch als Geschenk oder Werbemaßnahme eignet. Auch kleinere Spendenbeträge sind möglich und werden zu einer Gemeinschaftspatenschaft zusammengefasst. Durch das Konzept wird der Bezug der Bürger*innen zum Stadtgrün gestärkt und die Pflanzung von städtischen Bäumen gefördert. http://www.langelsheim.de/Stadt/Aktion-Bürgerbaum gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 9.8.2017 Durchführbarkeitsstudie: Dachbegrünung in der Innenstadt Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept für eine Dachbegrünung innenstädtischer Gebäude sowie Liegenschaften der Stadt Oldenburg und ihrer Eigengesellschaften zu erstellen oder erstellen zu lassen. Dabei sollen alle relevanten Beteiligten eingebunden und konkurrierende Nutzungen wie Photovoltaikanlagen berücksichtigt werden. Begründung: Dachbegrünungen bewirken eine Verbesserung der Wasserrückhaltung und des Mikroklimas in stark versiegelten Bereichen und bilden ein Ersatzhabitat für Tiere und Pflanzen. Sie filtern Schadstoffe aus der Luft, was insbesondere im innerstädtischen Bereich aufgrund der bekannten Luftreinhalteproblematik von Interesse sein dürfte Der Bedarf besteht insbesondere bei stark versiegelten Flächen, wie sie in der Innenstadt vorliegen und der Spielraum ist insb. bei städtischen Gebäuden gegeben, die auch außerhalb der Innenstadt liegen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte in der Vergangenheit das Thema „Grünes Regenwassermanagement“ bereits mehrfach in die Ausschussberatung eingebracht und begrüßt es außerordentlich, dass der OOWV aufgrund der sich mehrenden Starkregenfälle und dem sich leider weiterhin erhöhenden Versiegelungsgrad der Stadt dieses Ziel, dass u.a. auf Dachbegründungen setzt, nun auch entschieden verfolgen möchte. Die NWZ hatte hierzu in diesem Jahr ausführlich berichtet. gez. Thorsten van Ellen, Sebastian Beer


Antrag vom 30.7.2017 Wildtieraufführungen in Zirkusveranstaltungen Die Verwaltung wird zur Beratung über den unten stehenden Beschlussvorschlag um eine aktuelle Rechtseinschätzung gebeten, insbesondere zum Urteil des OVG Lüneburg aus März 2017 sowie um eine Beurteilung der beigefügten Rechtseinschätzung des Büros „Rechtsanwälte Günther“. Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, Flächen in städtischem Eigentum oder in Besitz städtischer Eigengesellschaften aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und des Tierschutzes künftig nur noch Zirkusbetrieben oder Veranstaltern zu überlassen, die keine Wildtiere mitführen, von denen eine Gefahr in- und/oder außerhalb der Einrichtung ausgeht oder eine artgerechte Unterbringung nicht möglich ist. Wildtiere in diesem Sinne sind insbesondere Bären, Elefanten, Flusspferde, Affen (nicht-menschliche Primaten), Nashörner, Großkatzen, Geparden, Pumas und Giraffen. Diese Regelung gilt ab dem 01.01.2018. Bereits abgeschlossene Verträge sind von dem Beschluss unberührt. Begründung: Wildtiere können in reisenden Betrieben praktisch nicht tiergerecht gehalten werden. Die Haltungsanforderungen für Wildtiere sind anspruchsvoll. Daher hat der Bundesrat bereits 2003, 2011 und 2016 jeweils eine Entschließung für ein Verbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben gefasst. Mehr als 70 Städte haben bereits Beschlüsse gefasst, wonach öffentliche Einrichtungen und Flächen Zirkusbetrieben mit Wildtieren nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. 18 europäische Länder, darunter die Niederlande, Österreich und Belgien, haben aus Gründen des Tierschutzes bereits bestimmte Tierarten im Zirkus verboten. Auszug aus der Entschließung des Bundesrates für ein Verbot von Wildtieren im Zirkus (BR-DS 78/16): „Bei einigen Tierarten, insbesondere bei Affen (nicht-menschlichen Primaten), Bären, Elefanten, Giraffen, Nilpferden und Nashörnern, können die Verhaltensansprüche der Arten in einem reisenden Zirkus schon im Grundsatz nicht erfüllt werden. Für all diese gilt: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, dass die vorgenannten Tierarten selbst wenn keine schwerwiegenden Verhaltens- oder Gesundheitsstörungen sichtbar sind – erheblich leiden.“ Die Schaustellung von Großtieren oder Tiermengen in besonderem Maße ist gefahrengeneigt, da die ausbruchssichere und zugleich verhaltensgerechte Unterbringung solcher Tiere für ein umherziehendes Unternehmen schwer möglich ist. Dies gilt vor allem für Tiere, die bereits wegen ihrer Größe, ihres Gewichts, ihrer Kraft und insbesondere wegen des Risikos von Beißverletzungen eine Gefahr darstellen. Zur Gewährleistung der Sicherheit und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ist die Haltung exotischer Tiere im reisenden Betrieb abzulehnen. Bei den im Antrag aufgeführten Tierarten handelt es sich um solche, die als potentiell gefährlich eingestuft werden können. In der zuvor bereits genannten Entschließung des Bundesrates heißt es in Bezug auf Großbären, Elefanten, Flusspferde, Affen (nicht-menschliche Primaten) und Nashörner: „Ferner sind vermehrt Zwischenfälle mit den genannten Tierarten und Ausbrüche von Zirkustieren augenfällig, die auch die Bevölkerung immer wieder gefährdet.“ Der Landesbeauftragte für Tierschutz des Landes Baden-Württemberg erweitert diese Liste auch um große Raubkatzen und verweist auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt (VG Darmstadt vom 17.10.2016, Az.: 3 L 2280/16). gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 8.6.2017 Modellprojekt „CO2-Reduktion, weniger Lärm und Vision Zero mit Tempo 30″ Beschlussvorschlag: Die Stadt Oldenburg bewirbt sich um die Aufnahme in das Modellprojekt „C02-Reduktion, weniger Lärm und Vision Zero mit Tempo 30“ mit dem Straßenabschnitt der Hundsmühler Straße zwischen Sodenstich und Hauptstraße sowie mit dem Straßenabschnitt der Bahnhofsallee/Bümmersteder Tredde zwischen Carl-Friedrich-Gauß-Straße und Dwaschweg, sobald der entsprechende Teilnahmeaufruf vorliegt und die Bewerbungskriterien bekannt sind. Begründung: Die Lärmbelastungen sowohl an der Hundsmühler Straße als auch am südlichen Teil der Bahnhofsallee sind hinlängst bekannt. Eine Temporeduzierung an beiden Straßen wird von einem nicht unerheblichen Teil der Anwohnerschaft seit Jahren gewünscht, jedoch ist eine Reduzierung nach „niedersächsichen Leseart“ der bestehenden StVO bisher nicht möglich. Aus diesem Grund sollte die Stadt Oldenburg nicht nur auf den von der Verwaltung vorgeschlagenen Abschnitt der Hundsmühler Straße setzen, sondern im Interesse der Anwohnerschaft mit beiden Vorschlägen ins Rennen um die Teilnahme an dem Modellversuch gehen. Des Weiteren ist aus unserer Sicht der von der Verwaltung vorgeschlagene Abschnitt der Hundsmühler Straße zu kurz, um den wissenschaftlichen Ansprüchen des Modellversuchs gerecht zu werden, so dass zu befürchten ist, dass die Stadt erst gar nicht den Zuschlag erhält. Deshalb hält es die Grüne Ratsfraktion für notwendig, dass der zur Bewerbung einzureichende Straßenabschnitt von der Hauptstraße mindestens bis zum Sodenstich zu bemessen ist. gez. Sebastian Beer, Thorsten van Ellen, Pierre Monteyne


Antrag vom 8.5.2017 Maßnahmenbündel zur Luftreinhaltung Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima ein Maßnahmenbündel zur Luftreinhaltung am Heiligengeistwall zu erarbeiten, das zum Ziel hat, die vorgeschriebenen Grenzwerte an NOx einzuhalten. Hierbei sind die in dem Bündel zusammengefassten Maßnahmen bezüglich ihrer separaten Wirksamkeit und weiterer Folgen einzuschätzen. Zur Vorstellung des Arbeitsergebnisses sind die Mitglieder des Verkehrsausschusses hinzuzuladen. Begründung: Wie bekannt stellten das Umweltbundesamt und die Gewerbeaufsicht Niedersachsen besorgniserregende Konzentrationen gesundheitsgefährdender Autoabgase insbesondere auch in Oldenburg fest. Langfristig getroffene oder vorgesehene Maßnahmen greifen bei weitem nicht schnell genug, um der Aufgabe der Kommune, die Bürgerinnen und Bürger vor einer Gesundheitsschädigung zu schützen, nachzukommen. Die Kommunen sind jedoch dazu verpflichtet (Gerichtsurteil Düsseldorf) kurzfristig wirksame Maßnahmen anzuordnen, wenn diese zur Einhaltung der Grenzwerte und zum Gesundheitsschutz beitragen. Darüber hinaus drohen den Ländern und somit auch den Kommunen bei fehlender Umsetzung Strafzahlungen seitens der Europäischen Kommission. Wie von der Verwaltung zuletzt dargestellt, gibt es keine einzelne Maßnahme jenseits eines kompletten Fahrverbotes für Dieselfahrzeuge, die eine Einhaltung der Grenzwerte bewirken würde. Eine Separierung der Dieselfahrzeuge nach den Euro-Normen ist aufgrund des Gerichtsurteils München und der neuesten Erkenntnis bei Messungen (siehe Wintermessungen der deutschen Umwelthilfe) nicht möglich bzw. auch nicht zielführend. Deshalb ist aus Sicht der Grünen-Fraktion der naheliegende Schritt, die bisher nur einzeln betrachteten Maßnahmen zu bündeln bzw. aus den Augen verlorene Maßnahmenvorschläge in die Gesamtbetrachtung mit aufzunehmen. In diesem Zusammenhang möchten wir die Verwaltung daran erinnern, dass u.a. der im Auftrag der Stadt im letzten Jahr tätige Gutachter angeregte, eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h sowie einen Rückbau der Einzelparkplätze prüfen zu lassen. Hierfür sind die Wirksamkeit, Kosten und weitere Folgen genauer einzuschätzen und die wirksamsten und sinnvollsten Maßnahmen, wenn in der Summe zur Unterschreitung des Grenzwertes ausreichend, auszuwählen und umzusetzen. gez. Thorsten van Ellen, Pierre Monteyne, Sebastian Beer


Antrag vom 27.04.2017 Bericht zu Fledermausuntersuchungen und schützenswerter Baumbestand Jugenherberge Die Verwaltung wird gebeten, zu berichten, ob Untersuchungen zu Fledermäusen bereits durchgeführt wurden und mit welchen Ergebnissen oder vorgesehen sind, sowie darzustellen, welche Bäume an der Jugendherberge in der Von-Finckh-Straße/Ecke Alexanderstraße unter Schutz gestellt wurden oder werden sollen. Begründung: Die Stadtgruppe NABU betrachtet das Ensemble der Bäume um die Jugendherberge als schützenswert und geht von Sommerquartieren von Fledermäusen aus, insbesondere weil dort wiederholt Sichtungen gemeldet wurden. Gerade vor dem Hintergrund der massiven Verdichtung in den Stadtteilen, kommt dem Schutz bestehender Bäume – zumal noch auf städtischem Grund – eine besondere Bedeutung zu. Schon jetzt sind umfangreiche Baumfällaktionen erfolgt. gez. Thorsten van Ellen


Antrag vom 27.04.2017 Ergebnisse der Winter-Abgastests der Deutschen Umwelthilfe Die Verwaltung wird gebeten, die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der o.g. Tests dem Ausschuss vorzustellen. Begründung: Die Deutsche Umwelthilfe stellte bei seinen letzten Winter-Abgastests von Euro 6 Diesel-Pkw auf der Straße bis zu 17,2-fache Überschreitungen der Stickoxid-Grenzwerte fest. http://www.duh.de/pressemitteilung/deutsche-umwelthilfe-stellt-bei-winter-abgastests-von-euro-6-diesel-pkw-auf-der-strasse-bis-zu-172 Laut Winter-Abgasmessungen der DUH sind die NOx-Emissionen der untersuchten Euro 6 Diesel-Pkw auf der Straße sogar noch höher als die von Euro 4 Diesel-Pkw. „Damit sind die generellen Ausnahmen von den Fahrverboten für Euro 6 Diesel-Pkw vom Tisch“, zieht der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch sein Fazit. gez. Thorsten van Ellen


Antrag vom 27.04.2017 Verwendung von behandeltem Holz zum Schutz von Straßenbegleitgrün bei Baustellen  – aktueller Anlass: Hundsmühler Straße Wir bitten die Verwaltung um Auskunft, ob es sich bei den Schutzschalungen der Bäume und dem Anprallschutz auf städtischen Baustellen teilweise um chemisch behandeltes Holz handelt und wie dies zukünftig vermieden werden soll. Begründung:  In der Baustelle an der Hundsmühler Straße wurden behandelte Holzbretter als Anprallschutz im Rahmen der Baustelleneinrichtung bzw. im einzelnen auch als Schutzschalung für Bäume genutzt. An den Brettern war eine deutliche Auswaschung zu erkennen, wodurch ein Schadstoffeintritt in den Boden wahrscheinlich ist. gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 4.2.2017 Sachstandsbericht Maßnahmen zur Luftreinhaltung Interessante Fragestellungen dazu sind: Welche wesentlichen Schadstoffe sind problematisch? Wie ist die Entwicklung in der Vergangenheit und die Prognose der Schadstoffe ohne weitere Maßnahmen? Welche Folgen bewirken die Schadstoffe? Welche Maßnahmen wurden bereits in der Vergangenheit durchgeführt, um die Schadstoffe zu reduzieren? Wie erfolgreich waren die Maßnahmen der Vergangenheit? Welche ähnlichen Städte haben erfolgreich Schadstoffwerte wesentlich reduziert? Wurde ein Maßnahmenvergleich mit anderen Städten vorgenommen, die die Schadstoffwerte erfolgreich reduziert haben? Wir wirksam sind Maßnahmen wie Umweltzone, „blaue Plakette“, „30-er Zone“, Car-Sharing und Radfahren? Welche weiteren Vorteile unabhängig von Schadstoffen haben Maßnahmen wie „30er Zone“ und Radfahren z.B. bei Lärm (insb. Auch für Anwohner), CO2, Unfällen und allgemein Gesundheit der Bevölkerung. Was sind weitere Folgen der Maßnahmen? Wie hoch sind die Kosten der Maßnahmen? Welche Maßnahmen sind zu welchem Zeitpunkt in der Zukunft geplant? Begründung: Die NWZ berichtete am 1.2.17, dass das Umweltbundesamt und Gewerbeaufsicht Niedersachsen besorgniserregende Konzentrationen gesundheitsgefährdender Autoabgase in vielen Städten feststellten, insbesondere auch in Oldenburg, dass allerdings einige andere Städte wie Göttingen und Braunschweig hingegen die Schadstoffe senken und die Grenzwerte erreichen konnten. Es wurde berichtet, dass die europäische Union bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat. Es ist auch bekannt, dass bereits eine Klage in einer deutschen Stadt erfolgreich war. Es ist offensichtlich so, dass andere Städte erfolgreicher gegen Schadstoffe angegangen sind als Oldenburg. Andere Städte sind Oldenburg in diesem Thema offensichtlich voraus. Dies ist nicht erfreulich, sollte allerdings zu zielgerichteter Aktivität animieren. Anstatt zögerlicher Haltungen oder länglicher Untersuchungen und weiterer vielfältiger gesundheitlicher Schädigungen durch Autoverkehr sollte Oldenburg von den erfolgreichen Städten lernen und ihre Erfolgsrezepte schnell und einfach kopieren.  gez. Thorsten van Ellen


Antrag vom: 30.11.2016 Fördermittel zur Erstellung eines Elektromobilitätskonzeptes für die Stadt Oldenburg Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird gebeten, bis zum 31.01.2017 Fördermittel zur Erstellung eines Elektromobilitäts-konzeptes für die Stadt Oldenburg zu beantragen. Dazu muss u.a. eine Vorhabensbeschreibung von ca. 5 Seiten erarbeitet werden, die insb. zu erwartende positive Wirkungen bzgl. CO2, Schadstoffen und Lärmemissionen darstellt und die Vorreiterrolle und den Multiplikatoreffekt hervorhebt und eine Perspektive der Umsetzung verdeutlicht und auch bestehende Vorstudien darstellt, auf denen die Studie aufbaut. Zur Beschleunigung können ein bereits bestehendes Elektromobilitätskonzept für Oldenburg ausgewertet und geeignete Elemente sowohl inhaltlich als auch methodisch aufgegriffen werden, das bereits 2011 im Rahmen einer Veranstaltung von OLEC vorgestellt wurde, bei dem auch Oldenburger Akteure wie Universität, Stadtverwaltung, Cambio und EWE beteiligt bzw. anwesend waren. Alternativ zur Förderung eines neuen Konzepts kann auch sofort die Förderung von Fahrzeugen, Infrastruktur und eines Projekts beantragt werden, falls das bereits bestehende Konzept als ausreichend erachtet wird bzw. nur geringfügige Ergänzungen zuvor sichergestellt werden sollen. Begründung: Konzepte und Fördermittel stellen keinen Selbstzweck dar, sondern sollen in der Folge auch möglichst früh wirksame Verbesserungen in der Stadt bewirken und müssen dazu schnell und günstig umsetzbar sein. Für eine schnelle und günstige Umsetzung stehen unter geeigneten Bedingungen weitere Fördermittel bereit, also nicht nur für Konzepte, sondern auch für Fahrzeuge, Infrastruktur und sogar Projekte, wenn sie geeignet beantragt werden zwischen 40 % bis hin zu 80 % Förderung. Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität unterstützt das BMVI die Beschaffung von Elektrofahrzeugen mit dem Ziel der Erhöhung der Fahrzeugzahlen. Dazu muss die Konzeption aber nicht nur allgemeine Anforderungen berücksichtigen, sondern insbesondere auch die Förderkriterien für Umsetzungsförderungen. Dazu gehört auch die Einbindung der relevanten Akteure aus den Bereichen Hersteller, Betreiber und Anwender. Das erwähnte Konzept ist nicht zwingend exakt auf die aktuellen Umsetzungsförderungen zugeschnitten, aber wahrscheinlich trotzdem bereits sehr brauchbar, weil es eine allgemeine Bedarfsanalyse anhand einer Umfrage, ein Mobilitätskonzept, ein Infrastrukturkonzept, eine Ökobilanz und eine Finanzierung darstellt. Untersucht wurde insb. auch einen Car-Sharing-Ansatz. Ein Car-Sharing-Fahrzeug ersetzt bis zu 11 private PKW. Dabei werden nicht nur Fahrzeuge und Verkehrsfläche an sich gespart, sondern auch jedes Fahrzeug sehr intensiv genutzt, sodass eine hohe Wirtschaftlichkeit der Fahrzeuge entsteht und mit den gleichen finanziellen Mitteln mehr Fahrzeuge wirtschaftlich finanzierbar sind. Zudem werden Car-Sharing-Fahrzeuge von vielen wechselnden Benutzern verwendet und nicht nur von wenigen Personen, sodass auch ein breiterer Personenkreis ohne teures, privates Investitionshemmnis Alltagserfahrungen mit Elektrofahrzeugen sammeln kann. Damit erfüllt Car-Sharing ganz besonders das Förderziel eines Multiplikators. Car-Sharing ist längst ein wachsender Bereich und die Anzahl der Stationen entwickelt sich auch in Oldenburg erfreulich. Je weiter die Stationen sich über die Stadt verteilen und näher an alle Haushalte heranreichen, desto erfolgreicher wird das Konzept. Speziell Oldenburger Akteure erfüllen auch das Förderziel eines Vorreiters, denn schon 2011 wurde in einer OLEC-Veranstaltung das erwähnte Konzept vorgestellt, was auch an der Uni Oldenburg erarbeitet wurde. Ziel war es bereits damals, in und um Oldenburg weitere relevante Akteure zusammenzubringen und gemeinsam an einem Gesamtkonzept und konkreten Umsetzungsideen arbeiten zu lassen. Entsprechend wurden damals bereits Stadt, Cambio und EWE informiert. Allerdings waren damals kaum Serienfahrzeuge verfügbar und gab es noch keine derartige Förderung. gez. Thorsten van Ellen


Antrag vom: 28.09.2016 Mögliche Folgen für die Stadt Oldenburg aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom 13.09.2016 Wir bitten die Verwaltung um einen Bericht, welche Folgen sich aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf Aktenzeichen 3K 7695/15 vom 13.09.2016 für die Stadt Oldenburg ergeben könnten. In dem Zusammenhang bitten wir auch um eine Gegenüberstellung der Luftschadstoffwerte Oldenburgs mit denen dem Urteil zugrundeliegenden aus Düsseldorf. Begründung: Die Deutsche Umwelthilfe hatte die Stadt Düsseldorf und das Land Nordrhein-Westfalen wegen der anhaltenden Überschreitung der Luftqualitätswerte verklagt. In dem oben genannten Gerichtsurteil hat das Verwaltungsgericht der Klage nun stattgegeben. Das Gericht kam dabei unter anderem zu dem Ergebnis, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge so schnell wie möglich anzuordnen sind und dass das vorhandene rechtliche Instrumentarium dieses auch jetzt schon ermöglicht. Auf eine Einführung einer Blauen Plakette könne nicht gewartet werden. gez. Sascha Brüggemann


Antrag vom 15.08.2016 Zirkusveranstaltungen mit Wildtieraufführungen Wir bitten die Verwaltung um Auskunft über die weitere Entwicklung zur Rechtsverordnung, die das Halten von Tieren bestimmter wild lebender Arten in Zirkusbetrieben verbietet. Wenn möglich, sollte über den anliegenden Beschlussvorschlag von 2012 abgestimmt werden. Begründung  Am 31.10.2012 hatte die grüne Fraktion die Verwaltung beauftragt alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Zirkusveranstaltungen mit Wildtieren zu unterbinden. Die Verwaltung hat daraufhin eine  Umfrage bei den auf der Homepage von der Tierrechtsschutzorganisation peta e. V. genannten Städten durchgeführt. Dabei hatte sich herausgestellt, dass die politischen Beschlüsse der befragten Städte rechtlich nicht unbedenklich seien. Demnach schränkt ein Wildtierverbot die garantierte Berufsausübung von Zirkussen mit Wildtieren ein und stellt einen Eingriff in Art. 12 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes dar und der § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3d des Tierschutzgesetzes qualifiziert die gewerbsmäßige Zurschaustellung von Wildtieren als zulässig unter der Voraussetzung, dass dem Gewerbetreibenden eine entsprechende Erlaubnis erteilt wurde. Der Bundesrat hat allerdings am 25.11.2011 (Drucksache 565/11) eine Entschließung zum Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus gefasst: „Die Bundesregierung möge dem Bundesrat unverzüglich eine Rechtsverordnung gemäß § 13 Absatz 3 Satz 1 des Tierschutzgesetzes zuleiten, die das Halten von Tieren bestimmter wild lebender Arten in Zirkusbetrieben verbietet. Das Verbot soll insbesondere für Affen (nicht menschliche Primaten), Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde gelten. Für bereits vorhandene Tiere soll unter Berücksichtigung deren Lebensdauer eine Übergangsfrist vorgesehen werden.“ Die Bundesregierung hat mit Hinweis auf Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Grundrecht auf freie Berufsausübung Art 12. GG und der EU-Dienstleistungsfreiheit eine Rechtsverordnung noch nicht erlassen (Anlage 3). Die Verwaltung hat deshalb vorgeschlagen die weitere Entwicklung beim Bund abzuwarten. Anlage  Antrag der Grünen vom 31.10.12 Beschlussvorschlag : Nutzungsvereinbarungen und Platzüberlassungsverträge mit Zirkusunternehmen sollen ab sofort in der Stadt Oldenburg grundsätzlich nur unter der Voraussetzung eines Verzichts auf Wildtieraufführungen (Alligatoren, Krokodile, Antilopen und antilopenartige Tiere, Amphibien, Bären, Delfine, Flamingos, Flusspferde, Giraffen, Greifvögel, Menschenaffen, Nashörner, Pinguine, Riesenschlangen, Robben und robbenartige Tiere, Tümmler und Wölfe sowie Elefantenbullen) erteilt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten auszuschöpfen, Zirkusveranstaltungen in Oldenburg zu unterbinden, bei denen Wildtiere zum Einsatz kommen. Begründung: Mit unserem heutigen Verständnis von Tierschutz sind Tiere im Zirkus nicht mehr vereinbar. Die Tiere leiden oft unter einer nicht angemessenen Behandlung und Pflege. Sie werden nicht artgerecht gehalten und teilweise nicht ausreichend gefüttert und betreut. In den Käfigen, Transportwagen und Zelten werden die Tiere auf engstem Raum gehalten. Angeborene Verhaltensweisen wie graben, klettern, schwimmen oder sprinten werden dabei permanent unterbunden. Dies führt zu schwerwiegenden Auswirkungen auf den Zustand der Tiere, schweren Verhaltensstörungen und einer erhöhten Sterblichkeit. Um Ihnen „Kunststücke“ beizubringen werden oft körperliche Bestrafung als „Trainingsmethode“ eingesetzt und Medikamente verabreicht. Die Darbietungen, die die Tiere zwangsweise erbringen müssen, sind für die Tiere völlig unnatürlich. Die Peitschen, engen Halsbänder, Maulkörbe, Elefantenhaken oder sonstigen Werkzeuge, die bei den Vorführungen in der Manege verwendet werden, beweisen immer wieder, dass die Tiere nur unfreiwillig und unter Zwang agieren. gez. Andrea Hufeland


Antrag vom 10.08.2016 Sachstandbericht über die Erarbeitung eines Masterplan Grün Beschlussvorschlag: Wir bitten die Verwaltung einen Bericht abzugeben, wie weit die Erstellung des sog. „Masterplan Grün“ fortgeschritten ist. Das Zwischenergebnis ist im Ausschuss zu präsentieren. In diesem Zusammenhang möge die Verwaltung die Frage beantworten, was aus den Überlegungen zur Begrünung des Weser-Ems-Hallen-Geländes geworden ist, die der Vorstandsspitze des Bürgervereins Donnerschwee in einem Gespräch mit der Verwaltung am 01.12.2014 vorgestellt wurden. Begründung: Die Haushaltsmehrheit von GRÜNEN und SPD hatte bereits im Haushalt 2015 die Einrichtung einer Stelle zur Erarbeitung o.g. Masterplans mit den dafür nötigen Finanzmitteln unterlegt. Seit der damaligen Haushaltsgenehmigung sind anderthalb Jahre vergangen, so dass angenommen werden darf, dass Ergebnisse vorliegen. gez. Sebastian Beer


Antrag vom 01.06.2016 Sachstand Stadtmöblierung „Am 10.07. und 21.07.2014 befassten sich der Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima sowie der Verkehrsausschuss mit mehreren Anträgen der Grünen-Fraktion, die die Begrünung und die Möblierung der Innenstadt zum Ziel hatten. Die Verwaltung teilte in der Verwaltungsvorlage 14/0473 u.a. folgendes mit: „Die Verwaltung schlägt vor, dieses Konzept Ende September in einem Workshop an die Antragsteller BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und andere interessierte Mitglieder der Politik vorzustellen und zu diskutieren. Im Dialog kann die Konzeption weiterentwickelt und später dem Rat zur Kenntnis und Abstimmung gegeben werden.“ Im Protokoll der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.07.2014 ist folgendes vermerkt: „Die Ausschussvorsitzende schlägt vor, dass von der Verwaltung ein Verfahrensvorschlag gemacht und über diesen abgestimmt wird. Die Verwaltung führt an, dass im ASUK vier Anträge zu der Thematik beraten worden sind. Im Rahmen des ASUKs wurde vereinbart, dass man beabsichtigt, die Politik im September zum Workshop einzuladen. Die Ergebnisse sind festzuhalten und dann zu entscheiden, wie mit den Prüfaufträgen umgegangen wird. Gleiches Verfahren wird auch für diesen Antrag vorgeschlagen. Ratsherr Brüggemann ist mit dem Verfahren über den Antrag einverstanden.“ Unseres Wissens wurde dieser Workshop bisher nicht durchgeführt. Die Verwaltung wird daher gebeten mitzuteilen, wie sie mit dem Auftrag verfahren ist wie sie mit diesem weiter verfahren möchte. gez. Sebastian Beer


Antrag vom 01.06.2016 Einladung an Fossil Free Oldenburg Der Beschlusstext wird wie folgt geändert: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein*e Vertreter*in der Gruppe Fossil Free Oldenburg für die nächste Sitzung des Ausschusses einzuladen, damit diese, auch mit Blick auf die im Ausschuss mehrfach angesprochene Divestment-Liste, ihre Arbeit vorstellt. gez. Sinje Eichner und Sebastian Beer


Antrag vom: 26.05.2016 Baumbestand Bremer Heerstraße Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen: Inwiefern sind die vorhandenen Bäume von dem geplanten Ausbau der Bremer Heerstraße zwischen Dählmannsweg und Herrenweg betroffen? Wieso müssen sie zwingend gefällt werden und welche alternative Planung gäbe es bei Berücksichtigung des Erhalts bzw. des Teilerhalts des Baumbestandes? Wie ist der aktuelle Zustand der Bäume und wie lange ist die geschätzte Lebensdauer? Wie ist die Historie des Baumbestandes an der Bremer Heerstraße? Begründung: Gemäß dem aktuellen Planungsstand der Ausbaumaßnahme in der Bremer Heerstraße sollen etliche Straßenbäume ersatzlos entfallen. Daher bitten wir um Erläuterung unserer Fragen. gez. Sascha Brüggemann, Sinje Eichner, Sebastian Beer


Antrag vom: 28.04.2016 Einladung an die Olegeno Oldenburger Energie-Genossenschaft Begründung: Die Olegeno Oldenburger Energie-Genossenschaft hatte sich an die Fraktionen gewendet, um diesen ihr Projekt vorzustellen, wie mithilfe der Bürgerinnn und Bürger die Energiewende vor Ort gelingen kann. Mit Blick auf die von der Stadt Oldenburg vorgeschlagenene Maßnahme im INEKK zur Errichtung von Bürgersolaranlagen, halten wir es zur Auslotung einer baldigen Zusammenarbeit zielführend, wenn im Nachgang zu diesen Gesprächen Vertreterinnen und Vertreter auch im den Ausschuss vorstellig werden können. gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 14.04.2016 Aufstellen eines Anzeigesystems am Heiligengeistwall für die Schadstoffbelastung in der Luft Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, am Heiligengeistwall den Aufbau eines lokalen Anzeigensystems zu veranlassen, das Passanten*innen sowie Rad- und Autofahrer*innen die aktuellsten Daten der Luft-Messstation auf dem Heiligengeistwall anzeigt und dieses auf Basis der geltenden Grenzwerte, bspw. mithilfe einer Einfärbung einordnet. Begründung: Aufgrund verschiedener Presseartikel (z.B. NWZ 11.06.2015 Die Luft wird für Oldenburg dünner oder NWZ 10.02.2014 Dicke Luft über Oldenburg) ist ein Teil der Oldenburger Bevölkerung grundsätzlich darüber informiert, dass es regelmäßig zu einer gesundheitsgefährdenden Konzentration an Schadstoffen in der Luft kommt. Um das Bewusstsein eines größeren Teils der Bevölkerung für diese Problematik zu schärfen, halten wir das Aufstellen solch einen Anzeigesystems für sinnvoll. Dieses Schärfen des Bewusstseins sehen wir als notwendigen Schritt, um die Akzeptanz für etwaige Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffbelastung zu erhöhen. Die Messstation am Heiligengeistwall zeichnet die Messdaten auf, die bereits heute im Internet auf den Seiten des Umweltbundesamtes veröffentlicht zugänglich sind. Das Finden und Aufrufen der Daten gestaltet sich jedoch schwierig (es müssen verschiedene Filter gesetzt werden etc.), so dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Bürger*innen diese Informationsmöglichkeit nutzen. Die Schadstoffbelastung für die Oldenburger*innen bleibt eher ein entferntes, theoretisches und ggf. rechtliches Problem, das von Zeit zu Zeit in den Medien Aufmerksamkeit findet, als ein Problem, das in ihrem Alltag präsent ist, tagtäglich Einfluss auf das eigene Wohlergehen hat und vom KfZ-Verkehr maßgeblich beeinflusst wird. gez. Sebastian Beer, Sinje Eichner


Antrag vom: 18.03.2016 Ersatzpflanzungen nach Baumrodung an der Nadorster Straße Beschlussvorschlag: Nachdem aufgrund einer Baumaßnahme an der Nadorster Straße 143 zwei stattliche Eichen gefällt wurden und für eine nach Fertigstellung des Bauwerkes entsprechende Nachpflanzung eine Geldzahlung erfolgt, soll die Ersatzpflanzung eines stattlichen Ersatzbaumes so bald wie möglich erfolgen. Begründung: Nach Fertigstellung der Baumaßnahme soll baldmöglichst eine Kompensationsmaßnahme für die beiden gefällten Eichen erfolgen. Da aus Platzgründen nur eine statt zwei Bäume gepflanzt werden können, sollte ein entsprechend der Ausgleichszahlung eine große Eiche nachgepflanzt werden. gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 25.02.2016 Investition in klimaschädliche Industrien Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, ob die Stadt Oldenburg derzeit Kapital angelegt hat mit dem sie klimaschädliche Industrien wie Kohle, Gas und Öl unterstützt (dafür anbei die Liste der größten Kohle-, Öl- und Gasunternehmen). Begründung: Ende letzten Jahres hat die Stadt Münster beschlossen, sich der sogenannten Divestment-Bewegung anzuschließen und aus Investitionen auszusteigen, die das Klima schädigen. Sie befand solche Investitionen als Widerspruch zu den von ihr gesteckten Klimazielen. Insofern sollte auch Oldenburg mit seinen ambitionierten Zielen im Bereich Klimaschutz prüfen, ob solche Investitionen bestehen. gez. Sinje Eichner


Antrag vom: 22.12.2015 Schullandheim Bissel – forstwirtschaftliche Arbeiten Wir bitten die Verwaltung, darzustellen, welche Arbeiten Anfang Dezember auf der Waldfläche beim Schullandheim Bissel durchgeführt wurden und wie angedacht ist, zukünftig eine bessere Kommunikation mit Stiftung und Betreiberin des Schullandheimes zu ermöglichen, sodass sich diese auf die Maßnahmen einstellen können. Begründung: Anfang Dezember kam es zu forstwirtschaftlichen Arbeiten auf der Waldfläche beim o.g. Schullandheim. Die zuständige Schullandheimstiftung ist vorab nicht informiert worden und zeigte sich zu Recht verwundert. Da sich der Umweltausschuss in der Regel mit forstwirtschaftlichen Maßnahmen etc. beschäftigt, scheint es notwendig, hier noch einmal über die Situation zu sprechen. gez. Sinje Eichner


Antrag vom: 22.12.2015 PFC-Altlasten Fliegerhorst  Wir bitten die Verwaltung, die konkreten Gehalte einer im Jahr 2008 vom Staatlichen Baumanagement Ems-Weser, Dienststelle Oldenburg beauftragten Untersuchung des Grundwassers auf dem Gelände des Fliegerhorstes zu recherchieren, im Ausschuss vorzustellen und deren Relevanz einzuschätzen. Begründung: Laut Information der Bundesregierung existierte auf dem ehemaligen Fliegerhorstgelände ein Feuerlöschübungsbecken. In Untersuchungen verschiedener Liegenschaften bundesweit sind alarmierende Belastungen mit PFC (Per- und polyfluorierte Chemikalien) festgestellt worden, die unter anderem in Feuerlöschmitteln enthalten sind. PFC sind für Menschen und Tiere toxisch und wurden in die Liste besonders besorgniserregender Stoffe gemäß der Europäischen Chemikalienverordnung aufgenommen. 2008 soll eine Untersuchung von Boden und Grundwasser durch das Ingenieurunternehmen HPC Harress Pickel Consult AG in Oldenburg stattgefunden haben, bei der unter anderem anionische Tenside festgestellt wurden, die jedoch nicht zu einer relevanten Verunreinigung geführt haben sollen. Konkrete Gehalte sind der Bundesregierung hier nicht bekannt. Es fehlen Untersuchungsdaten, Umfang der Untersuchung sowie genaue Zahlen und Aussagen zur Analyse des Ergebnisses. Zahlreiche Kommunen haben mittlerweile freiwillig die PFC-Werte ihrer ehemaligen Militärliegenschaften untersuchen lassen und teilweise stark erhöhte Gehalte feststellen müssen. gez. Sinje Eichner


Antrag vom: 23.11.2015 Oldenburg wird Fairtrade Town Beschlussvorschlag:  Die Verwaltung wird aufgefordert  das eigene kommunalen Handeln in Bezug auf Nachhaltigkeit und nachhaltiges Beschaffungswesen zu überprüfen, über Ergebnisse und Erkenntnisse zu berichten und Vorschläge für eine Verbesserung zu erarbeiten, an der Kampagne „Fairtrade Towns“ teilzunehmen, die dafür erforderlichen Anträge zu stellen und die für eine Verleihung des Titels erforderlichen Kriterien schnellstmöglich zu recherchieren und zu erfüllen, alle Schulen über die Kampagne Fairtrade-School zu informieren und bei einer Bewerbung zu unterstützen. Begründung:  Nachhaltiges Handeln in der Politik zu verankern und die Vernichtung von Umweltressourcen einzudämmen ist ein weltweites Ziel. Am 25. September 2015 wurde auf dem UN-Gipfel in New York die „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ verabschiedet. Mit ihr lösen die Sustainable Development Goals (SDGs) die Millenium Development Goals (MDGs) ab, die 2015 auslaufen. Die Agenda hat die Form eines Weltzukunftsvertrags und soll dazu beitragen, dass alle Menschen in Freiheit und einer intakten Umwelt leben können. Eine Einteilung in „Geber“ und „Nehmer“ oder in „erste“, „zweite“ und „dritte Welt“ wird abgelöst vom Gedanken der gemeinsamen Verantwortung für Menschen und Planeten und einer globalen Partnerschaft. Die 17 Entwicklungsziele der Agenda verknüpfen das Prinzip der Nachhaltigkeit mit der ökonomischen, ökologischen und sozialen Entwicklung – zum ersten Mal werden Armutsbekämpfung und Nachhaltigkeit in einer Agenda zusammengeführt. Fair Trade ist ein Baustein des nachhaltigen Handelns. Auf kommunaler Ebene spielt Fairer Handel bei der öffentlichen Beschaffung eine wichtige Rolle. Fair Trade Produkte unterstützen Empowerment, Zahlung von existenzsichernden Löhnen, Mitbestimmung und soziale Entwicklungen, tragen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Herkunftsländern von Waren bei und damit auch zur Bekämpfung von Fluchtursachen, die uns alle zurzeit bewegen. Fair Trade bietet die Möglichkeit für eine gerechtere Welt aktiv zu sein. Die Fairtrade-Towns Kampagne ist eine weltweite Bewegung in 25 Ländern. Über 1500 Kommunen tragen den Titel, ca. 300 in Deutschland. Fairtrade-Towns fördern den fairen Handel durch Vernetzung von Akteuren aus der Zivilgesellschaft, Schulen, Vereinen, Kirchen, Einzelhandel, Gastronomie, Wirtschaft und Politik. Fairtrade-Town zu werden bedeutet ein konkretes Zeichen für eine gerechtere Welt zu setzen und als Stadt Vorbild für Bürger_innen zu sein. Schulen können sich engagieren, indem sie sich um den Titel Fairtrade-School bewerben und mehr Fairness in den Schulalltag bringen, z.B. durch Fair gehandelte Produkte in der Schulkantine, im Kiosk oder Lehrerzimmer oder bei Schulveranstaltungen und dass über Fair Trade im Unterricht gesprochen wird. 2014 wurde die Kampagne von der UNESCO Kommission als „offizielles Projekt der UN Dekade Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ausgezeichnet. gez. Andrea Hufeland, Annelen Meyer, Sinje Eichner


Antrag vom: 08.10.2015 Lärmaktionsplan Änderungsantrag: Der den Punkt b) einleitende Satz „Auf den folgenden Abschnitten des Hauptverkehrsnetzes wird eine Anordnung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h geprüft“ wird ersetzt durch: „Auf den folgenden Abschnitten des Hauptverkehrsnetzes wird das Verfahren zur Anordnung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h von der Verwaltung gestartet, sobald eine dementsprechend geänderte Straßenverkehrsordnung dieses gestattet.“ Begründung: Wie im Rahmen des überfraktionellen Gesprächs am 6. Oktober festgestellt wurde, besteht der Hinderungsgrund zur Ausweisung von Tempo 30 auf Abschnitten des Hauptverkehrsnetzes weniger in fehlenden Prüfungen, sondern in der von der Stadtverwaltung abweichenden Rechtsauffassung des Niedersächsischen Verkehrsministers Olaf Lies. Dieser fordert jedoch in einer eigenen Pressemitteilung im Nachgang zur Verkehrsministerkonferenz vom 16./17. April dieses Jahres auch im Sinne des Lärmschutzes eine entsprechende Änderung der straßenverkehrlichen Vorschriften und möchte zusammen mit Schleswig-Holstein einen entsprechenden Beschlussvorschlag im Bundesrat einbringen. Die Verkehrsministerkonferenz hatte unter TOP 4.6. folgende Beschlüsse gefasst: Punkt 4.6 der Tagesordnung: Verbesserung des Miteinanders von Mensch und Verkehr Die Verkehrsministerkonferenz setzt sich neben den Belangen der Funktionsfähigkeit des übergeordneten Straßenverkehrs vor allem für mehr Engagement bei der Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer sowie für einen stärkeren Lärmschutz der Bevölkerung ein und fordert daher eine Erleichterung der Anordnung von Tempo 30- Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Verkehrssicherheits- und Lärmschutzgründen. Die Verkehrsministerkonferenz spricht sich für eine weitergehende streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung (Tempo 30) vor allgemeinbildenden Schulen, Kindertagesstätten sowie Alten- und Pflegeheimen aus, da in diesen Bereichen häufig eine besondere Gefahrenlage besteht. Die Verkehrsministerkonferenz hält daher eine Überarbeitung der straßenverkehrs- rechtlichen Vorschriften für erforderlich und beauftragt die Länder Schleswig- Holstein, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hamburg mit der Einrichtung einer länderoffenen Ad-hoc-Arbeitsgruppe mit dem Ziel, für die Herbstsitzung 2015 der Verkehrsministerkonferenz konstruktive Vorschläge für entsprechende Gesetzgebungsinitiativen und Maßnahmen zu erarbeiten. Da davon auszugehen ist, dass die Straßenverkehrsordnung aufgrund dieser einstimmigen Beschlüsse aller Verkehrsminister eine Änderung erfährt, ist es zielführend, den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit Blick auf diese avisierte Änderung zu ändern. Anbei die Pressemitteilung des Nds. Ministeriums: Lies: „Die bestehenden Regelungen müssen überarbeitet und die Interessen der Bevölkerung stärker berücksichtigt werden“ Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies fordert vor der Verkehrsministerkonferenz (VMK) in Rostock am 16./17. April 2015, bei den Themen Verkehrslärm und -sicherheit die Belange der Menschen stärker zu berücksichtigen. Niedersachsen bringt dazu gemeinsam mit Schleswig-Holstein einen Beschlussvorschlag ein. Verkehrsminister Olaf Lies dazu: „Vor dem Hintergrund des zunehmenden Verkehrs gewinnen auch die Themen Lärmschutz und Verkehrssicherheit immer mehr an Bedeutung. Die Verkehrssicherheit vor Kindergärten, Schulen und Seniorenheimen muss gestärkt und das Aufstellen von Tempo 30 Schildern erleichtert werden. Wir brauchen endlich eine entsprechende Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Daher fordern wir sehr konkret eine Erleichterung bei der Einführung streckenbezogener Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Schulen, Kindertagesstätten sowie Alten- und Pflegeheimen.“ Bislang lasse die Straßenverkehrsordnung (StVO) Geschwindigkeitsbegrenzungen nur bei einer konkreten Gefahrenlage zu, betont Lies. Diese sei aber vor Schulen und Seniorenheimen im Regelfall gegeben, sagt Lies. Minister Lies plädiert dafür, das Regel-Ausnahme-Verhältnis vor derartigen Einrichtungen umzukehren. „Regel muss sein, ein Tempo-Limit zu ermöglichen“, verlangt der Minister. Darüber hinaus fordert Verkehrsminister Olaf Lies, die Belastungen von Anwohnerinnen und Anwohnern stark befahrener Straßen unabhängig von kostenintensiven baulichen Maßnahmen schneller und mit einfacheren Mitteln zu verringern. Verkehrsminister Olaf Lies: „Die Lärmbelastung ist ein ganz wichtiges Thema für uns. Mit Hilfe verkehrsbeschränkender Maßnahmen können die Lärmschutzbedürfnisse der Bevölkerung einfach und effektiv berücksichtigt werden. Ziel muss es sein, die Belastungen der Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm zu minimieren. In die Berechnungen zur Ermittlung der Lärmwerte müssen deshalb ausnahmslos alle Faktoren einfließen, die zur Erhöhung des Lärms beitragen können. Daher sollte zukünftig u.a. auch der Zustand der Straße bei der Berechnung angemessen berücksichtigt werden. Gerade von den Anwohnerinnen und Anwohnern wird oftmals darauf hingewiesen, dass bei schlechtem Fahrbahnzustand die Fahrzeuge besonders laut seien.“ Verkehrsminister Lies: „Die Straßenverkehrsordnung sollte deshalb dahingehend ergänzt werden, dass die zuständigen Straßenverkehrsbehörden die in bereits vorhandenen Lärmaktionsplänen der Kommunen festgesetzten Maßnahmen leichter anordnen können.“ Weitere Top-Themen der Verkehrsministerkonferenz sind für Niedersachsens Verkehrsminister Lies die Themen Elektromobilität und das Thema automatisiertes Fahren. Verkehrsminister Lies: „Elektrofahrzeuge haben derzeit leider den Zugang zum Markt noch nicht gefunden. Mit einem Bündel von Maßnahmen möchten wir dazu beitragen, dass der Anteil von Elektrofahrzeugen auf Deutschlands Straßen deutlich zunimmt. Um die Attraktivität von Elektrofahrzeugen zu erhöhen, müssen Kaufanreize gegeben und muss endlich für eine flächendeckende Ladeinfrastruktur gesorgt werden.“ Beim Thema automatisiertes Fahren wirbt der Minister erneut ausdrücklich dafür, auch in anderen Ländern Teststrecken einzurichten. Bisher hat Bundesverkehrsminister Dobrindt lediglich ein digitales Testfeld auf der A 9 in Bayern vorgeschlagen. Lies: „Um den automobilen Standort Niedersachsen zu stärken, müssen diese Zukunftstechnologien auch in Niedersachsen getestet und angewendet werden können. Teststrecken auf unseren Autobahnen würden die Bedeutung Niedersachsens als Mobilitätsstandort unterstreichen. Im Dreieck A 2, A 7, A 39 und in Teilbereichen der A 39 sind nach unserer Ansicht Teststrecken möglich.“ Nachfolgend die heutige Pressemitteilung des Ministers: Lies bekräftigt Forderung nach Tempo-30-Zonen Osnabrück. Der niedersächsische Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Olaf Lies (SPD), hat anlässlich der Konferenz der Landesverkehrsminister in Worms seine Forderung nach  Tempo-30-Zonen auf besonders lauten Straßenabschnitten erneuert. Lies sagte im Gespräch mit unserer Redaktion, nicht nur eine leichtere Einrichtung von Tempo-30-Zonen vor Kindertagesstätten, Schulen, Kliniken und Senioren- und Pflegeheimen müsse ermöglicht werden, sondern auch eine Geschwindigkeitsreduzierung zum Lärmschutz in Städten. „Tempo 30 kann relevant dazu beitragen, die Emission von Lärm zu reduzieren“, sagte Lies. Er wolle besser in der Lage sein, die Geschwindigkeit auf Straßen herunterzusetzen, die einen besonders lauten Belag hätten. Dies solle die Belastung für die Anwohner senken. „Nicht überall Tempo 30“ Lies schränkte ein, Geschwindigkeitsbegrenzungen zwecks Lärmminderung sollten Ausnahmen bleiben: „Ich will nicht überall in den Städten Tempo 30, sondern dort, wo es zu einer erheblichen Reduzierung der Lärmemission führen würde. Dort, wo wir die Menschen entlasten müssen, muss es möglich sein“, sagte Lies. Über das Ziel der Landesminister, Tempo-30-Zonen vor Kitas und anderen Einrichtungen mit besonders gefährdeten Menschen leichter durchsetzen zu können, sagte Lies: „Es ist der feste Wille der Länder, die Straßenverkehrsordnung jetzt zu ändern.“ Er sei zuversichtlich, dass dies auf der Verkehrsministerkonferenz gelingen werde. Das Vorhaben, Tempo 30 zwecks Lärmminderung zu erleichtern, werde voraussichtlich jedoch noch längere Diskussionen erfordern. Lies sagte, er teile die Sorge von Kritikern wie dem ADAC nicht, dass zusätzliche Tempo-30-Zonen den städtischen Verkehr behindern würden. Für Menschen, die mit dem Pkw zur Arbeit führen etwa, werde sich die Fahrzeit nur unwesentlich verlängern. gez. Sebastian Beer – Fraktionssprecher –


Antrag vom: 22.09.2015 Beratung zur Zukunft des Kompostwerkes Beschlussvorschlag: Zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima im November wird der Betriebsleiter des Abfallwirtschaftsbetriebes eingeladen. Begründung: Bereits vor der Sommerpause legten beratende Mitglieder ihr begründetes Interesse dar, auch im Umweltausschuss über die Zukunft des Kompostwerkes zu informieren, da die zu treffende Entscheidung, wie ab 2017 mit der existierenden Anlage verfahren werden soll, auch umwelt-, energie- und klimapolitisch relevant sei. Bisher ist es nicht gelungen, ein Mitglied des Abfallwirtschaftsbetriebes, das in der Lage ist die bisherigen Überlegungen darzustellen und auf Fragen zu reagieren, hinzuzuziehen. Daher scheint es sinnvoll, diesbezüglich einen Beschluss herbeizuführen, um eine Behandlung noch in diesem Jahr sicher zu stellen gez. Sinje Eichner


Antrag vom: 26.08.2015 Jagdaktivitäten in der Buschhagenniederung Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, in einer der nächsten Sitzungen des ASUK das Thema erneut auf die Tagesordnung zu setzen und hierzu folgendes zu vorzubereiten: 1) Darstellung der rechtlichen Situation die Jagd in der Buschhagenniederung betreffend. Wichtig ist hierbei, darzulegen, welchen Handlungsspielraum die Stadt Oldenburg hat, um Gefahren, die von den Jagdaktivitäten ausgehen (siehe beiliegenden Artikel der NWZ) von der örtlichen Bevölkerung abzuwenden, bzw. aufzuzeigen, welche Maßnahmen getroffen werden müssten, um diesem Ansinnen Rechnung zu tragen. 2) Den aktuell amtierenden und zuständigen Kreisjägermeister in die entsprechende Sitzung zu einem Austausch einzuladen. 3) Stellvertretend für die Anwohnerschaft Frau Barbara Pohl ebenfalls in die entsprechende Sitzung einzuladen. 4) Für die Ratsmitglieder und die Öffentlichkeit einen Vororttermin im Vorlauf zu o.g. Ausschusssitzung zu organisieren. Begründung: Der im nachstehenden NZW-Artikel vom 22.12.2012 geschilderte Sachverhalt hat sich in Rücksprache mit einer Vertreterin der Anwohnerschaft leider nicht im Interesse dieser Anwohnerschaft gebessert, so dass meine Fraktion Handlungsbedarf seitens der Stadt Oldenburg sieht. http://www.nwzonline.de/politik/niedersachsen/jagdszenen-am-osternburger-kanal_a_2,0,61980393.html

NATUR

Jagdszenen am Osternburger Kanal

Anwohner klagen über Schüsse im Wohngebiet – „Leute haben geschrien vor Angst“

Das Oldenburger Wohngebiet An der Großen Wisch grenzt an einen Jagdbezirk. Jetzt streiten Anwohner und Jäger. Karsten KrogmannOLDENBURG/WILDESHAUSEN An einem Freitag gegen 16.45 Uhr fielen plötzlich Schüsse in Oldenburg-Kreyenbrück. „Das krachte wie Kanonenschläge“, wird sich  Bernd Demandt (55) später erinnern. Aber jetzt rannte er erst einmal auf seinen Balkon; er dachte, sein Hund wäre erschossen worden. Unten auf der Straße rief Barbara Pohl (44): „Wo ist mein Kind?“ Und in einem Garten ein paar Meter straßabwärts ging Nadja Sachsenberg (38) in Deckung. Verletzt wurde niemand, für zwei Enten über dem Osternburger Kanal endete die Angelegenheit allerdings tödlich. Zwei Jäger hatten sie von der nördlichen Uferseite aus erlegt, dort liegt der Jagdbezirk Hundsmühlen. Die Nachbarn riefen die Polizei. „Das kann doch nicht sein, dass die in Richtung Wohngebiet schießen“, empörte sich Barbara Pohl. „Die Leute hier haben geschrien vor Angst!“

„Keine Gefahr“

Reichlich genervt sitzt ein paar Wochen später der ehrenamtliche Kreisjägermeister Erich Kreye(65) im Wildeshauser Kreishaus. Das hier sind die Räume der Unteren Jagdbehörde, in den Regalen stehen Gesetzestexte, aber Kreye hat die meisten sowieso im Kopf: das Bundesjagdgesetz. Das Landesjagdgesetz. Die Waffengesetze. „Wir haben es hier mit einem schwebenden Verfahren zu tun“, doziert er zunächst, „ich kann zu dem Fall nichts sagen.“ Er sagt dann aber doch etwas, nämlich dass die Jäger sich vermutlich völlig korrekt verhalten hätten. „Dass es knallt“, sagt Kreye dann auch noch, „das ist normal.“ Kreye ist ein ehemaliger Polizist, er hat erst einmal einen Ortstermin gemacht. Er stand da oben am Landkreisufer und schaute hinüber zum Stadtufer. Er sah die Giebel der Oldenburger Häuser, die Gartenmauer der Familie Sachsenberg, den Kinderspielplatz, vermutlich sah er auch Jogger und Radfahrer und Fußgänger. Kreye rechnete: Maximal 15 Meter sind es von der Deichkrone zum anderen Ufer, das macht bei der Schrotflinte eine Streubreite von 80 Zentimetern, dreieinhalb Meter hoch ist die Deichkrone, der sogenannte Kugelfang. Er kam zu einem Ergebnis: „Gefährdung völlig ausgeschlossen.“ Ja, sagt Kreye im Kreishaus, wenn die Jäger tatsächlich auf die Häuser geschossen hätten, dann wäre die Sache anders ausgegangen, „dann fliegen Ihnen sämtliche Fensterscheiben um die Ohren“. Herr Kreye, eine Frage noch: Bedeutet das nicht, dass Schüsse so nah am Wohngebiet also doch gefährlich sein können? Im Bundesjagdgesetz geht es um Wildtierarten, Schusszeiten und Pachtverträge. Kinder, Jogger und Fensterscheiben kommen nicht vor. Es gibt allerdings Paragraf 20, dort steht in Abschnitt 1: „An Orten, an denen die Jagd nach den Umständen des einzelnen Falles die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit stören oder das Leben von Menschen gefährden würde, darf nicht gejagt werden.“ Kreisjägermeister Kreye übersetzt das so: „Wenn der Jäger keine Gefährdung vorliegen sieht, muss er den Schuss nicht unterlassen.“ Im Wohngebiet An der Großen Wisch sehen die Menschen Demandt, Pohl und Sachsenberg sehr wohl ihr Leben gefährdet. Ihre Ruhe sowieso: „Das hier ist doch unser Naherholungsgebiet!“, sagt Barbara Pohl. Ein paar Schritte entfernt gibt es einen Betriebskindergarten. Die Kinder pflücken Blumen auf den Wiesen, sie laufen in das Maisfeld (was sie nicht dürfen, wie man in der Unteren Jagdbehörde erfährt), sie beobachten die Tiere, Fasane, Rehe, Hasen, Rebhühner. „Aber die Tiere sind ja fast alle weg“, klagt Barbara Pohl. Vor einigen Wochen habe es eine Treibjagd in der nahen Buschhagenniederung gegeben, ein kleines Schild mit einem aufgemalten Hasen warnte die Anwohner. „25, 30 Jäger zogen in engen Reihen durch die Wiesen“, sagt Pohl, „zurück ließen sie ein Schlachtfeld.“ Im Wildeshauser Kreishaus zitiert Herr Kreye Paragraf 1 des Bundesjagdgesetzes: „Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.“ Hege bedeutet, dass Jäger für einen angemessenen Wildbestand zu sorgen haben. „Wenn da 5000 Gänse an der Hunte sitzen, und jede frisst pro Tag ein Zehntel ihres Körpergewichts vom nahen Acker, dann hat der Bauer ein Problem.“ Die Hege habe leider einen Haken: Man bekomme es mit toten Tieren zu tun. „Die Anwohner“, sagt Kreye, „sehen tagsüber die niedlichen Entchen, die da so schön dümpeln. Aber sie sehen nicht, wie die Enten abends zum Fressen aufs Feld fliegen.“ Wer eine Autostunde nördlich von Wildeshausen bei Franz-Otto Müller an der Tür klingelt, hört einen künstlichen Kuckuck rufen. „Moment“, sagt Frau Müller, „mein Mann ist noch draußen bei seinen Vögeln.“ Drinnen im Haus gibt es Vogelfiguren, Vogelfotos und Vogelplakate. Franz-Otto Müller aus Brake ist Vorstandsmitglied im NABU – und er ist Jäger. Der 62-Jährige erinnert sich: Als er vor Jahren die Jagdprüfung ablegte, riefen die Naturschutzkollegen, wie kannst Du nur! Aber er sagte: „Im Grunde wollen beide doch dasselbe, Naturschützer und Jäger.“ Er jagt übrigens am liebsten ohne Schusswaffe: Müller ist Falkner, er geht mit seinen Greifvögeln auf Pirsch.

Neues Spannungsfeld

„Seit etwa 20 Jahren“, sagt er, „entwickelt sich da zunehmend ein Spannungsfeld: Jäger auf der einen Seite, Anwohner auf der anderen Seite.“ Die Jäger, meint Müller, seien da privilegiert, weil sie das Jagdrecht auf ihrer Seite hätten. „Die Frage ist bloß: Müssen sie darauf auch immer darauf pochen?“ Wie Erich Kreye in Wildeshausen kann Müller aus Gesetzestexten zitieren. Er kennt zum Beispiel Paragraf 29 im Landesjagdgesetz: Demnach dürfen Jäger wildernde Hauskatzen, die sich mehr als 300 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt befinden, töten. „Aber muss das auch sein?“, fragt Müller: „Die Katze könnte doch dem kleinen Mädchen aus der Nachbarschaft gehören.“ Müller kann auch das neue Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Juni 2012 zitieren: Das Gericht erlaubt deutschen Grundstückseigentümern, die Jagd auf ihrem Gelände zu untersagen. Bis dahin durften Jäger jedes Grundstück im Jagdbezirk nach Belieben betreten – so ist das Jagdrecht.

Nachbarn wehren sich

Habe ich eigentlich erzählt, dass die Jäger ihre Waffen einfach oben auf dem Deich abgelegt haben?, fragt Barbara Pohl in Oldenburg. „Da laufen Kinder herum!“ In Wildeshausen atmet Erich Kreye tief durch. „Waren die Waffen geladen?“, fragt er. „Wie weit waren die Jäger von den Waffen entfernt?“ Naturschützer Franz-Otto Müller sagt in Brake: „Es geht um Sensibilität.“ Es mag ja sein, dass Jäger so nah am Wohngebiet Enten schießen dürfen – „aber sie dürfen auch einen größeren Abstand halten“. Die beiden Seiten, Jäger und Anwohner, müssen wieder miteinander ins Gespräch kommen, fordert er: „Die Jäger müssen den Leuten erklären, was sie da tun und warum sie es tun. Es geht nicht nur darum, was erlaubt ist und was nicht.“ Das sieht übrigens auch Kreisjägermeister Kreye so. Er wird prüfen, ob sich die Jäger auf dem Deich gesetzestreu verhalten haben. „Ob ihr Verhalten auch glücklich war, ist eine andere Frage“, sagt er. Anfang Januar soll in der Buschhagenniederung wieder eine Treibjagd stattfinden, hat Barbara Pohl gehört. Bernd Demandt wird an dem Tag seinen Hund anleinen, Pohl wird ihren Sohn reinholen, Nadja Sachsenberg wird im Haus bleiben. Aber vorher wollen sie eine Unterschriftensammlung starten. Gegen Schüsse in der Nähe von Wohngebieten. gez. Sebastian Beer, Sinje Eichner


Antrag vom 27.05.2015 Kein Fracking auf Kosten der Kommunen, des Naturschutzes und der Energiewende Dazu bitten wir um Fassung folgenden Beschlusses: Beschlussvorschlag: Die Stadt Oldenburg erklärt sich zur „Frackingfreien Gemeinde“ und spricht sich damit gegen Fracking und für eine konsequente Umsetzung der Energiewende aus. Oldenburg wird Teil eines Zusammenschlusses von Gemeinden, Städten und Landkreisen, die ihrem Protest gegen den Einsatz der Fracking-Technologie in Deutschland als „Frackingfreie Gemeinden“ gemeinsam Ausdruck verleihen. Begründung:

Quelle: https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/energie/fossile-energien/erdgas/18573.html

Als Stadt, die mit ambitionierten Klimazielen im Rahmen des InEKK vorangeht und der Gewässerschutz besonders wichtig ist, stünde es uns gut zu Gesicht, gemeinsam mit bereits 2200 weiteren Kommunen und Städten, ein Zeichen gegen die Hochrisikotechnologie Fracking zu setzen. Fracking ist mit nicht verantwortbaren Eingriffen in die Natur verbunden und beeinträchtigt die Lebensqualität stark– etwa durch Verschmutzungen des Grund- und Trinkwassers durch verpresste Abwässer, Bohr- und Transportunfälle, Verseuchung der Böden durch Leckagen in den Rohrleitungssystemen, Flächenversiegelung, erhöhtes LKW-Verkehrsaufkommen und damit einhergehende Infrastrukturbelastung sowie zunehmende Lärm- und Schadstoffbelastungen an Förderplätzen und Zufahrtswegen. Die Ausbeutung von Erdgaslagerstätten durch Fracking hat keinen nachhaltigen gesellschaftlichen Nutzen. Stattdessen müssen auch die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt die Gefahren und Folgekosten der Fracking-Technologie tragen. Die Aktion „Frackingfreie Gemeinde“ wurde vom Deutschen Naturschutzring (DNR), dem BUND und dem NABU ins Leben gerufen. gez. Sinje Eichner


Antrag vom 25.02.2015 Lärmaktionsplan  Dazu bitten wir die Verwaltung Möglichkeiten einer Befragung (Zustimmung/ Ablehnung/ Unsicherheit/ Erläuterung) der Anwohnerinnen und Anwohner jener Straßenabschnitte, die laut Verwaltungsvorlage Tempo 30 erhielten, darzulegen. Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima am 12.02.2015 wurde über die Akzeptanz von Tempo 30 gesprochen. So sollen zahlreiche private Gespräche stattgefunden haben, in denen Bürgerinnen und Bürger ihren Unmut über eine Geschwindigkeitsreduzierung kundtaten. Die Einwendungen zeigen dagegen ein ausgeglichenes Bild. Eine Studie hat belegt, dass 87% der Befragten vor der eigenen Haustür Verkehrsberuhigung wünschen. Nach ein paar Autominuten ist jedoch bald vergessen, dass auch an anderer Stelle in der Stadt Menschen wohnen, die ähnliche Wünsche haben. Der niederländische Verkehrsplaner Hans Mondermann stellte fest, dass Autofahrer schon 5 Minuten, nachdem sie ihren Aufenthaltsort verlassen haben, Geschwindigkeiten von über 60 km/h akzeptieren. Die Lärmaktionsplanung basiert auf der europäischen Umgebungslärmrichtlinie aus dem Jahr 2002. Die Europäische Kommission versteht Umgebungslärm als eines der größten europäischen Umweltprobleme. Daher sind Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern verpflichtet, eine Lärmkartierung sowie eine Lärmaktionsplanung durchzuführen. Umgebungslärm betrifft Menschen, die sich ungeschützt, zu Fuß oder mit dem Fahrrad, auf der Straße bewegen sowie die Anwohnerinnen und Anwohner, die permanent vom Lärm betroffen sind. Ihr Schutz sollte im Vordergrund stehen, denn dass Lärm krank macht, ist allseits bekannt. Insofern scheint es notwendig, die Anwohnerinnen und Anwohner, welche mithilfe einer Lärmaktionsplanung, so von der EU vorgesehen, geschützt werden sollen, direkt zu befragen, um tatsächliche Daten bezüglich der Akzeptanz zu erhalten. gez. Sinje Eichner, Sebastian Beer, Sascha Brüggemann


Antrag vom 25.02.2015 Lärmaktionsplan Dazu bitten wir die Verwaltung folgende Kosten zu errechnen und die für den städtischen Haushalt zu beordnenden Mittel darzustellen:. a)      jene für eine effiziente Messung des Lärms an der Hundsmühler Straße im von SPD und CDU in der vergangenen Sitzung beschlossenen zweijährigen Testversuch, b)      jene für passiven Lärmschutz an den dann entfallenden Straßenabschnitten. Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima am 12.02.2015 wurde beschlossen, eine zweijährige Testphase mit reduzierter Geschwindigkeit an der Hundsmühler Straße vorzunehmen und die übrigen vorgeschlagenen Teilabschnitte im Rahmen des Lärmaktionsplanes nicht zu realisieren. Entsprechend müssen hier andere, nämlich passive Maßnahmen erfolgen. Darüber hinaus legte die Verwaltung bereits dar, dass eine Messung zeit- und kostenintensiv sei. Eine entsprechende Aufstellung der benötigten Mittel erscheint hier naheliegend. gez. Sinje Eichner, Sebastian Beer, Sascha Brüggemann


Antrag vom: 11.02.2015 Lärmaktionsplan   Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, bei folgenden Einwendungen zu prüfen, ob die darin aufgestellten Forderungen hinsichtlich einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Rahmen des Lärmaktionsplanes umgesetzt werden können: –       Einwendungen 28 und 35: Hauptstraße zwischen Marktplatz Eversten und Marschweg –       Einwendung 33: Roonstraße / Hindenburgstraße / Tirpitzstraße / Gerberhof ergänzt um Prinzessinweg zwischen Gerberhof und Bloherfelder Straße –       Einwendung 43: Hundsmühler Straße zwischen Schlagbaumweg und Hausbäker Weg –       Einwendung 49: Amalienstraße Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob unter Bezugnahme auf die folgenden Einwendung eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h zwischen 22 und 6 Uhr durchgesetzt werden kann: –       Einwendung 13: Bümmersteder Tredde zwischen Von-Treskow-Weg und Sandkruger Straße –       Einwendung 19: Am Alexanderhaus –       Einwendung 43: Hundsmühler Straße zwischen Schlagbaumweg und Hausbäker Weg Sollte dies im Rahmen einer Lärmaktionsplanung nicht umzusetzen sein, prüft die Verwaltung, inwiefern eine Umsetzung außerhalb des Lärmaktionsplanes möglich ist. Begründung: Tempo 30 ganztags: –       Einwendung 28 und 35: Die Hauptstraße ist auch im Abschnitt zwischen Marktplatz Eversten und Marschweg eine hoch belastete Hauptverkehrsstraße. Zur Entlastung der dortigen Anlieger_innen halten wir es aus Lärmschutzgründen für wichtig, dort ebenfalls Tempo 30 anzuordnen. Außerdem würde dadurch das wichtige innerstädtische Naherholungsgebiet Everstenholz in den zur Hauptstraße liegenden Bereichen vom Lärm entlastet. Zudem ist es für uns sinnvoll logische Abschnitte zu bilden, in denen man Geschwindigkeitsbegrenzungen anordnet, damit die Fahrzeugführer_innen besser erkennen können, wo der Abschnitt beginnt und endet, in dem eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. Dieser logische Abschnitt befindet sich an der Hauptstraße zwischen dem Marschweg und der Hundsmühler Straße, da diese große Ampelkreuzungen sind. –       Einwendung 33: Der Straßenzug Gerberhof / Tirpitzstraße / Hindenburgstraße / Roonstraße dient als Zuwegung in die Innenstadt. Allerdings befinden sich In unmittelbarer Nähe die zentralen Zufahrtstraßen Ofener Straße und Hauptstraße, sodass dem Straßenzug keine herausragende verbindende verkehrliche Funktion zukommt. Insbesondere der sehr schlechte Zustand des Straßenbelages sorgt für eine verstärkte Erzeugung Lärm bei vorbeifahrenden Kraftfahrzeugen. Durch Tempo 30 könnte dieser Straßenzug, den vornehmlich Radfahrer_innen nutzen um die großen Hauptverkehrsstraßen zu meiden, außerdem deutlich aufgewertet werden. –       Einwendung 43: In der Hundsmühler Straße besteht ein sehr hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere LKWs sind dort in sehr großer Anzahl unterwegs. Zu einem nicht unerheblichen Anteil bewegt sich dort Mautausweichverkehr in Richtung nördliches Emsland. Lastkraftwagen emittieren deutlich höhere Lärmpegel als andere Kraftfahrzeuge. Daher ist die Lärmbelastung dort ganz besonders hoch, auch in den Abschnitten, die nach bisherigem Stand keine Berücksichtigung im Lärmaktionsplan finden sollen. Eine Geschwindigkeitsreduzierung zur Reduzierung des Straßenlärms erscheint uns dort besonders sinnvoll. –       Einwendung 49: Die Amalienstraße ist die wichtigste Zuwegung in die Innenstadt für die südlich und südöstlich gelegenen Stadtteile. Außerdem erschließt sie das Fachmarktzentrum Emsstraße für die nördlich und westlich gelegenen Stadtteile. Dementsprechend hoch ist dort das Verkehrsaufkommen. Zusätzliche Lärmquellen ergeben sich dort durch die auf beziehungsweise am Ende der Brückenrampen gelegenen Ampeln und Bushaltestellen. Dort müssen zahlreiche Verkehrsteilnehmer abbremsen und auch wieder anfahren. Bei Bergauffahrt führt das zu einer zusätzlichen stärkeren Lärmentwicklung. Die Zeit in der Nacht ist besonders wichtig für die Erholung des Menschen. Er reagiert in dieser Zeit besonders empfindlich auf Störungen der Ruhe. Diese nächtlichen Störungen haben noch stärkere Auswirkungen auf die Gesundheit als der Lärm tagsüber. Zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens gelten daher um 10 db(A) schärfere Immisionsgrenzwerte. Dieses besondere Schutzbedürfnis kann es nötig machen, Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr anzuordnen. –       Einwendung 13: Hier besteht durch den durch die Henning-von-Treskow-Kaserne ausgelösten LKW-Verkehr eine besondere Belastung der Bevölkerung, der aus unserer Sicht einen nächtlichen Schutz der Bevölkerung nötig werden lässt. –       Einwendung 19: Über die Straße am Alexanderhaus wird der gesamt durch den Großmarkt generierte Verkehr abgewickelt. Der Verkehr von und zum Großmarkt findet überwiegend nachts und in den frühen Morgenstunden statt. Die Straße ist dabei in ihrem gesamten Verlauf betroffen. Dies führt dazu, dass es dort in den besonders schutzwürdigen Stunden der Nachtruhe zu hohen Belastungen durch Straßenlärm kommt. –       Einwendung 43: An der Hundsmühler Straße kommt eventuell auch eine nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung in Betracht. Der LKW-Verkehr nimmt dort nachts nicht in dem Maße ab, wie es dort der Verkehr in seiner Gesamtheit tut und führt daher dort nachts zu erheblichen Belastungen. gez. Sinje Eichner, Sebastian Beer, Sascha Brüggemann


Antrag vom: 21.11.2014 Papierverbrauch in der Stadtverwaltung Dazu bitten wir die Verwaltung, den Papierverbrauch umfassend zu dokumentieren und dabei auch folgende Fragen einzubeziehen: –       Wie hoch sind die Beschaffungsmengen von Papier in der Stadtverwaltung? –       Gibt es Beschaffungsrichtlinien? –       Bestehen Unterschiede zwischen den einzelnen Ämtern und worauf sind diese zurückzuführen? –       Gibt es eine Strategie/ Anweisungen (Duplexdruck etc.) um den Papierverbrauch zu reduzieren und den Anteil an Recyclingpapier zu erhöhen? –       Wie hoch ist der derzeitige Anteil an Recyclingpapier? –       Welche Auswirkungen zeigt die Umstellung auf elektronische Ratsarbeit bisher? –       Wie hoch sind die Papiermengen für Druckaufträge (Flyer, Broschüren) –       Wie hoch ist der Anteil an Recyclingpapier bei jenen Druckaufträgen? –       Werden bei Vergabe von Druckaufträgen ökologische Kriterien berücksichtigt? –       Bedeutet das nur gelegentliche Auftreten vom Hinweis „Gedruckt auf Recyclingpapier“, dass andere Flyer etc. nicht auf solchem Papier gedruckt wurden oder gibt es keine einheitliche Anweisung diesbezüglich? Begründung: Die Stadtverwaltung kann in Bezug auf Papierverbrauch eine Vorbildfunktion einnehmen. Doch Bescheide und Schreiben werden häufig auf mehreren Seiten abgedruckt oder enthalten lediglich eine Zeile auf einer ganzen Seite Papier (so der Hinweis eines Bürgers, der regelmäßig mit Bescheiden vom Sozialamt konfrontiert ist). Im Zuge der Zerstörung der Regenwälder sowie aufgrund der Tatsache, dass heute 40% der noch verbleibenden Wälder akut gefährdet sind, geht Pflanzenvielfalt verloren und auch Lebensraum für viele Menschen. Der weltweit hohe Papierverbrauch (mit Deutschland unter den Spitzenreitern) beschleunigt diesen Prozess. Daher ist es notwendig auch auf kommunaler Ebene unseren Papierverbrauch effizient zu gestalten. gez. Andrea Hufeland, Sinje Eichner


Antrag vom: 13.10.2014 Lärmaktionsplan Beschlussvorschlag: Die von LiVe angebrachte Kritik am Lärmaktionsplan wird entsprechend berücksichtigt und die vorgeschlagenen Textänderungen einbezogen. I. Allgemeine Kritik Wir begrüßen den Plan, auch wenn er infolge fehlender Daten (Eisenbahn) keine nach­haltige Wirkung haben kann. Die Verantwortung des EBA (Eisenbahnbundesamt) und der DB (Deutsche Bahn) für diesen gravierenden Mangel sollte u. E. durchaus deutlich herausgestellt werden. Das EBA ist eine staatliche Aufsichtsbehörde, die DB befindet sich zu 100 % im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Es ist weder für eine Gemeinde noch den einzelnen Bürger hinnehmbar, dass beide Institutionen ihre eindeutigen gesetzlichen Verpflichtungen zur Mitarbeit an dem europarechtlich vorgegebenen Lärmaktionsplan verletzen und deshalb der Oldenburger LAP nur ein unzureichendes Stückwerk bleiben muss. Aus diesen Gründen hat LiVe bei der EU-Kommission in Brüssel Beschwerde gegen die Untätigkeit des EBA erhoben. Darüber ist allerdings noch nicht entschieden worden. Der nun von der Stadt vorgelegte (Teil-) Aktionsplan ist aber u. E. auch aus einigen anderen Gründen als verbesserungsfähig zu kritisieren: 1)      Der Lärmschutzansatz ist, im Gegensatz zu den Plänen anderer Städte, nicht hinreichend ambitioniert. Dazu kann z. B. auf die Pläne anderer Gemeinden hingewiesen werden, so der Städte Göttingen, Trier und Norderstedt. 2)      Die Verfasser des LAP übernehmen ohne hinreichend kritisches Hinterfragen durchaus problematische und z. T. sogar unzutreffende Musterempfehlungen des Nds. Verkehrsministeriums zur Auslöseschwelle und zur (Un)möglichkeit einer Lärmreduzierung durch Geschwindigkeitsbeschränkungen. II. Im Einzelnen: Zu 1. (Anlass und Aufgabenstellung) S 4 ff Kritik: Die Darstellung mag inhaltlich zutreffend sein, vermittelt aber einen höchst „lustlosen“ Eindruck der Verfasser zur Bewältigung der Aufgabe, was sich auch in der z. T. unglücklichen Wortwahl niederschlägt (.. wurde….erforderlich….musste Deutschland anpassen…waren zu erstellen …ebenso mussten …. setzt sich ausschließlich … auseinander…untergeordneter Bedeutung … nicht relevant…. ist zu prüfen…..). Vorschlag: Zu 1. Den Eingang sprachlich neu fassen und z. B. durch folgenden Text ersetzen, der dem Bürger sogleich das Ziel der Aktion deutlich macht: Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, die als gesundheitsschädlich erkannten Lärmbelastungen für die Bürger in Europa auf ein verträgliches Maß zu senken. Dazu hat sie 2002 die Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG er­lassen, auf deren Grundlage die Mitgliedsstaaten verpflichtet wurden, Lärm­kartierungen und Lärmaktionspläne zu erstellen. Näheres ist in Deutschland in den §§ 47a-f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) geregelt.     Erstmals besteht daher ein gemeinsamer europäischer Ansatz zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung. Dabei werden nach vergleichbaren Verfahren Lärmschwerpunkte durch eine umfassende, strategische Lärmkartierung ermittelt. Auf Grundlage der Lärmkarten werden unter aktiver Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufgestellt. Die Lärmaktionsplanung, …d.h. die Entwicklung ….ist eine Aufgabe der Gemeinden……vor. Deshalb kann sich der vorliegende Plan nur auf die Lärmauswirkungen des Straßenverkehrs beziehen. Den Verfassern ist bewusst, dass ein solches Unterfangen nur Stückwerk ist und eine sektorale Betrachtung einzelner Lärmquellen für den betroffenen Bürger höchst unbefriedigend ist, weil er mit dem Ergebnis eines Gesamtlärms konfrontiert wird und dieses sich aus der (allerdings nicht rechnerischen) Summe zahlreicher verschiedener Lärmquellen zusammensetzt, die inzwischen mit der DIN 37222 Blatt 2 auch hinreichend bestimmt werden können. Gleichwohl legt die Stadt diesen Teilaktionsplan vor, um den Stellenwert der Lärmbekämpfung in unserer Stadt deutlich zu machen und zumindest dort zu agieren, wo dies möglich erscheint. Sobald das Eisenbahnbundesamt seiner seit langem bestehenden (und von der Stadt angemahnten) Pflicht zur Zulieferung ihrer Daten nachgekommen sein wird, werden die notwendigen Ergänzungen und Korrekturen angebracht. Zu 6. Grenzwerte/Auslösewerte Kritik: Der vorgelegte Ansatz zu den Grenz- und Auslösewerten kann so nicht überzeugen. Er lässt eine ambitionierte Einstellung der Stadt zur Lärmminderung vermissen, wie sie z. B. in anderen Gemeinden mit höherer Verkehrslärmbelastung durchaus üblich sind (siehe z. B. die LAP der Gemeinden Göttingen, Trier und Norderstedt, die sich z. T. in dem u. a. Vorschlag wiederfindet). Gänzlich unbefriedigend ist der Hinweis auf ein Auslösekriterium von 70/60 dB(A), bei dessen Vorliegen schon j e t z t nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ein Verfassungsverstoß gegen Art 2 GG (staatliche Pflicht zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bürger) vorliegt. Dem kann auch nicht entgegengehalten werden, dass die Nds. Landesregierung in ihrem MUSTER einen anderen Ansatz verfolgt. Denn die Stadt Oldenburg handelt insoweit in eigener Verantwortung, wie auch bereits eingangs unter Punkt 1 zutreffend herausgehoben wurde. Vorschlag: Text vollkommen streichen und wie folgt ersetzen 6. GRENZWERTE/Gesamtlärm/Eingriffs- und Höchstwerte Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegen zumindest dann grundrechtsrelevante Lärmbelastungen vor, wenn an der Außengrenze eines Wohngebäude im AW-Gebiet bereits rechnerisch ermittelte Mittelungspegel von 70/60 dB(A) überschritten werden. Es ist unbestritten sowohl eine verfassungsrechtliche Pflicht des Gesetzgebers als auch der handelnden öffentlichen Behörden, eine die menschliche Gesundheit schädigende Verkehrslärmbelastung zu unterbinden. Das gilt auch im Fall der Erhöhung einer bereits vorhandenen Vorbelastung. Der zum Schutz seiner Bürger verpflichtete Staat darf sich dem auch nicht dadurch entziehen, dass er summierte Immissionen bereits konzeptionell unbeachtet lässt (so BVerwG 4 C 9/95 Urteil vom 21.3. 1996). Da die Überschreitung dieser (Gesamt-)Werte schon jetzt Abwehrrechte gegenüber dem Verursacher gibt, die auch in jüngster Zeit zu entsprechenden Gerichtsurteilen geführt haben, kann eine sinnvolle Lärmaktionsplanung konzeptionell weder das Problem der Gesamtlärmbewertung ausklammern, noch sich auf die Einhaltung dieser Grenzwerte beschränken. Eine zukunftsweisende und bürgerfreundliche Lärmaktionsplanung muss daher die Eingriffsschwelle für ein aktives Handeln der Gemeinde in einer Lärmaktionsplanung, die diesen Namen verdient, weit darunter ansetzen. Für die Geräuschbelastung der Bevölkerung ist auch in der EU anhand lärmmedizinischer Erkenntnisse anerkannt, dass die gesundheitsrelevante Schwellenwerte bei Dauerschallpegeln einer Gesamtlärmbelastung von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts liegen. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat sogar mehrfach auf die Gesamtlärmschwelle von 45 dB(A) nachts hingewiesen, die eingehalten werden muss, um ungestörte Schlafbedingungen zu bieten. Oberhalb eines Mittelungspegels von 45 dB(A) sind Aufwachreaktionen festzustellen. Die Stadt Oldenburg leitet daraus folgende langfristige Ziele ab: Die Stadt Oldenburg setzt sich auf der derzeitigen Erkenntnisgrundlage epidemiologisch erkannter Gesundheitsschädigungen folgende langfristigen Ziele, um die vorhandenen Lärmkonflikte zu beseitigen: a)   Zur Gewährleistung gesunder Lebensbedingungen in der Stadt die Beseitigung von Lärmbelastungen über 65 dB(A), b)   Zur Sicherstellung der Rahmenbedingungen für einen ungestörten Schlaf die Reduzierung der nächtlichen Lärmbelastungen auf maximal 45 dB(A), c)   Zur Sicherung der Aufenthaltsqualität im Freien die eine ungestörte Kommunikation erlaubende Grenze von 55 dB(A), Das Entstehen neuer Lärmkonflikte soll verhindert werden, indem zur Einhaltung städtebaulicher Gesichtspunkte die nutzungsabhängigen Grenzwerte der 16. BImSchV für den Bestand eingehalten werden und eine Orientierung an der DIN 18005 für neu zu planende Gebiete erfolgt. Eine zeitliche Festlegung, bis wann diese (anspruchsvollen) Ziele erreicht werden sollen, wurde bei dem Beschluss der Zielwerte nicht getroffen. Zu 7. Ergebnisse der Lärmkartierung Kritik: Zu 7.1 Beim Straßenverkehrslärm ist nicht erkennbar, dass eine Gesamtlärmbetrachtung (-bewertung) mehrerer Lärmquellen des Straßenverkehrs mehrerer Straßen ggf. auch von unterschiedlichen Straßenbaulastträgern, erfolgt ist. Gleiches gilt zu 7.2. Auch wenn der separiert betrachtete Lärm unproblematisch ist, könnte sich bei einer Gesamtlärmbetrachtung etwas anderes ergeben. Gleiches gilt zu 7.3 insbesondere an die Kreuzungsübergängen Vorschlag: Klarstellung bzw. Ergänzung und Überarbeitung durch Gesamtlärmkarten bzgl. Schienenlärm mit einem Hinweis auf eine nachträgliche Überarbeitung. Zu 8. Lärmbetroffenheit Je nach dem Ergebnis zu 7 muss hier eine Überprüfung/Überarbeitung erfolgen. Zu 14.1 Geschwindigkeitskonzept Kritik: Zur Zulässigkeit von Immissionsminderungen durch Geschwindigkeitsbeschränkungen übernimmt der Entwurf kritiklos einen Erlass des Nds. Verkehrsministers, der jedenfalls in der dargestellten Interpretation eindeutig rechtswidrig ist, wie die nachfolgenden Belegstellen Quellen ergeben. Im übrigen ist der Erlass des Ministers kein gesetztes Recht (Gesetz oder Verordnung), sondern lediglich eine Meinungs- und Absichtserklärung des Ministers, die allenfalls für den behördeninternen Gebrauch eine gewisse (vorläufige) Verbindlichkeit hat, aber in keinem Fall jedenfalls die den Lärmaktionsplan beschließenden Ratsmitglieder binden kann. In vielen anderen Bundesländern wird das Problem ministeriell anders gesehen und werden aus Gründen des Schutzes Nachtruhe Geschwindigkeitsbeschränkungen an Autobahnen und anderen Straßen problemlos angeordnet. Dazu die o. a. Quellen: (1) Das gemeinsame Papier der Umweltminister des Bundes und der Länder zur Lärmaktionsplanung (LAI – Papier S. 19) führt aus: „Verkehrsrechtliche Maßnahmen Für die Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen sind die Straßenverkehrsbehör- den zuständig. Diese können gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Die Grenze des billigerweise zumutbaren Verkehrslärms ist nicht durch gesetzlich bestimmte Grenzwerte festgelegt. Maßgeblich ist vielmehr, ob der Lärm Beeinträchtigungen mit sich bringt, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen werden muss. In der Rechts­sprechung ist anerkannt, dass die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutz­verordnung (16. BImSchV) als Orientierungshilfe für die Bestimmung der Zumutbar­keitsgrenze herangezogen werden können. § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO verlangt folglich dann eine Prüfpflicht der Behörden, wenn die in der 16. BImSchV genannten Grenzwerte (in reinen und allgemeinen Wohngebieten 59/49 dB(A) tags/nachts, in Kern-, Dorf- und Mischgebieten 64/54 dB(A) tags/nachts) überschritten werden, also die Lärmbeeinträchtigungen so intensiv sind, dass sie im Rahmen der Planfeststellung Schutzauflagen auslösen würden. Bei Lärmpegeln, die die in den Lärm­schutz-Richtlinien-StV [16] aufgeführten Lärmrichtwerte (für reine und allgemeine Wohngebiete 70/60 dB(A) tags/nachts; für Kern-, Dorf- und Misch- und Gewerbegebiete 75/65 dB(A) tags/nachts) überschreiten, verdichtet sich das Ermessen der Behörden zur Pflicht einzuschreiten.“ (2) Das MVI des Landes Baden-Württemberg stützt in einer Stellungnahme von 2012 ebenso die Möglichkeit von Geschwindigkeitsreduzierungen aus Immissionsschutzgründen wie folgt: „Deshalb vertritt das MVI die Auffassung, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen auch dort möglich sein sollen, wo erhebliche Überschreitungen der Lärmrichtwerte der Lärmschutz-Richtlinie-Straßenverkehr vorhanden sind und Geschwindigkeitsbeschränkungen eine spürbare Verbesserung der Situation erwarten lassen. Deshalb wurden die Ausführungen in den Lärmschutz-Richtlinien-Straßenverkehr des Bundes vom MVI mit den Hinweisen zur Ausübung des Ermessens und zur umfassenden Ge­wichtung der Belange aller Betroffenen – AnwohnerInnen und VerkehrsteilnehmerInnen – im so genannten „Kooperationserlass“ im März 2012 fortgeschrieben (siehe Abschnitt 4.1).“ (3) Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung teilt diesen Ansatz. Das BVerwG führt in seinem Urteil vom 4.7.2007 AZ 3 b 79.06 dazu u. a. aus: „Eine Gefahrenlage auf Grund besonderer örtlicher Verhältnisse, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt, kann sich nicht nur aus der Streckenführung, sondern auch aus der Verkehrsbelastung der betreffenden Strecke ergeben, etwa einer ganz erheblichen Über­schreitung der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke und einem überproportional hohen Anteil des Schwerlastverkehrs (im Anschluss an das Urteil vom 5. April 2001 – BVerwG 3 C 23.00 – Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41). http://www.juraforum.de/urteile/bverwg/bverwg-beschluss-vom-04-07-2007-az-bverwg-3-b-7906 Vorschlag: Die Tendenz dieses Kapitels ist auf der Grundlage der o.a. Erkenntnisse in Richtung auf eine positiven Lösungsansatz zu verändern. Gerade die Situation der Lärmbelastung durch die Oldenburger BAB und die bekannt ignorante Einstellung der Landesregierung zum Lärmschutz an den Autobahnen (siehe Probleme Flüsterasphalt, lächerlich niedrige und wirkungsschwache Lärmschutzwände, Verhinderung einer durch­gehenden Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h Nachts und 80 km/h Tags) erfordern eine grundlegend andere – positive Positionierung der Stadt Oldenburg. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Armin Frühauf


Antrag vom: 24.06.2014 Aufnahme der Maßnahme Bio-Erdgas für VWG in InEKK-EPAP 3 Dazu soll folgender Beschluss gefasst werden: Das InEKK-EPAP 3 wird um die Maßnahme 25-1 „Einsatz von Bio-Erdgas im Busbetrieb der VWG“ ergänzt. Begründung: Die Maßnahme weist ein besonders hohes Einsparpotential auf. Die rechnerische CO2-Wirksamkeit beläuft sich auf rund 10.000t/a. Eine vollständige Umstellung des Busbetriebs war ursprünglich bis 2016 geplant. Die Maßnahme sollte daher, auch bei Zustandekommen eines neuen Vertrags mit der EWE, weitergeführt werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sinje Eichner, Sebastian Beer, Stephan Friebel


Antrag vom: 18.06.2014 Probebegrünung durch temporäres Stadtgrün in der Langen Straße Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird gebeten, nach Beendigung der Aktion „Traumgärten“ und in Absprache mit dem betreffenden Gartenbaubetrieb und ggf. Ermittlung der entstehenden Kosten versuchsweise bis zum Winteranfang 2014 z.B. die 4 Pflanzgefäße mit Hainbuche/Weißbuche (siehe Foto oder Vergleichbares) in der Langen Straße zwischen Fa. Munderloh und Hallerstede einseitig in Reihe aufzustellen. In diesem Straßenbereich ist die Breite der Straße großzügig bemessen. Begründung: Die Oldenburger Traumgärten erfreuen sich großer Beliebtheit. Dennoch wünschen sich viele Bürger_innen eine dauerhaftere Begrünung der Innenstadt durch mehr Straßengrün. Unabhängig von der Tatsache, dass eine nachhaltige Begrünung wünschenswerter ist, lassen dies einige Umstände (z.B. Leitungen im Untergrund/Tiefgaragen) offenbar nicht zu. Hier sind temporäre Begrünungen eine gute Alternative. Um Synergieeffekte zu nutzen sollten z.B. gleich im Anschluss an die diesjährige Aktion  „Traumgärten“ in Absprache mit dem für den Traumgarten in der Häusing bei Galeria verantwortlichen Gartenbaubetrieb die 4 schmalen Pflanzgefäße  (70cm) mit den hochwüchsigen aber sehr schmalen Hainbuchen/Weißbuchen-Pflanzen oder Vergleichbares probeweise bis zum Winter dieses Jahres aufgestellt werden. Nach der Probephase sollte ein Meinungsbild erstellt werden (Bürger_innen und die Anlieger der Langen Straße). Eine Presseunterstützung wäre hier hilfreich. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer , Sinje Eichner


Antrag vom: 18.06.2014 Optimierung der temporären „Frühjahrs-Begrünung“ in der Innenstadt als dauerhafte Aufwertungsmaßnahme Im Frühjahr schmücken seit vielen Jahren 50 Kirschblütenbäume für einige Wochen die Oldenburger Innenstadt und sorgen für eine kurzzeitige Aufwertung. Die Standorte sind über die Innenstadt verteilt und akzeptiert. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird gebeten zu ermitteln, welche Baumsorten anstelle der Kirschblütenbäume für eine effektivere und dauerhafte Aufwertung der City geeignet sind und welche Kosten die Anschaffung dieser Bäume nebst Pflanzgefäßen verursacht. Hier sollten Pflanzgefäße berücksichtigt werden, bei denen Sitzgelegenheiten integriert sind (wie z.B. in den Heiligengeisthöfen/Foto). Ferner sollte der jährliche Pflegeaufwand ermittelt werden. Begründung: Die Oldenburger Traumgärten erfreuen sich großer Beliebtheit. Dennoch wünschen sich viele Bürger_innen eine dauerhaftere Begrünung der Innenstadt durch mehr Straßengrün. Unabhängig von der Tatsache, dass eine nachhaltige Begrünung wünschenswerter ist, lassen einige Umstände (z.B. Leitungen im Untergrund/Tiefgaragen) diese offenbar nicht zu. Hier ist temporäres Stadtgrün eine gute Alternative. Die o.g. jährliche Aufstellung der 50 Kirschblütenbäume wird allgemein begrüßt, sollte jedoch optimiert werden. Anstelle der Kirschblütenbäume sollten geeignete Bäume in Pflanzgefäßen aufgestellt werden, die dauerhaft oder zumindest für die Zeit zwischen Frühjahr und Herbst für eine längerfristigere Aufwertung der Innenstadt sorgen. Für die bereits vorhandenen 50 Kirschblütenbäume, die weiterhin im Frühjahr aufgestellt werden sollen, könnten neue Standorte gefunden werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer , Sinje Eichner


Antrag vom: 29.04.2014 Umsetzung der Ginkgobäume in der Kaiserstraße Dazu bitten wir die Verwaltung zu prüfen, ob die Ginkgobäume in der Kaiserstraße, deren Entfernung mit der Durchführung des im Verkehrsausschuss vom 28.04.2014 beschlossenen Ausbaus einherginge, anstelle gefällt zu werden, nicht an anderer Stelle mittels Umsetzung verpflanzt werden könnten. Mögliche Standorte und anfallende Kosten sollen in diesem Zusammenhang vorgestellt werden. Begründung: Die Aufwertung der Kaiserstraße mittels eines größtenteils von Fördergeldern bezahlten Umbaus ist zu begrüßen und wird daher von der Grünen Ratsfraktion unterstützt. Ebenso begrüßen wir es, dass bezüglich des Wegfalls der dortigen Streuparkplätze ein politischer Kompromiss im Verkehrsausschuss gefunden wurde. Dieser beinhaltet jedoch mit Blick auf die bekannten Probleme mit den in den Samen der weiblichen Ginkgobäumen enthaltenen Inhaltsstoffen (Buttersäure, Ginkgolsäuren, Urushiolen und weitere Phenole) sowie den aufgrund von „basal chichi“ möglichen Schäden an der Pflasterung, die Entfernung und das Ersetzen der Ginkgobäume durch eine andere Baumart. Vor dem Hintergrund der aufgrund baulicher Nachverdichtung zunehmenden Entfernung innerstädtischen Grüns, welche viel zu oft mittels Rodung durchgeführt wird, halten wir es für geboten, dort, wo die Entfernung von vitalen Bäumen zur Disposition steht, die Versetzung dieser zu prüfen und einer Rodung vorziehen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sinje Eichner, Sebastian Beer, Stephan Friebel


Antrag vom: 06.03.2014 Verbleib der acht Pyramiden-Eiben im Eingangsbereich des Oldenburger Schlosses Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Aus welchen Gründen sind die 8 Pyramiden-Eiben im Eingangsbereich des Oldenburger Schlosses entfernt  worden? 2. Wie viele Jahre haben die Eiben dort den Eingangsbereich aufgewertet? 3. Wo sind diese Gewächse verblieben? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer – Fraktionssprecher –


Antrag vom: 08.12.2013 Ausweisung des Naturschutzgebietes Alexanderheide Sehr geehrte Frau Nießen, wie bereits in meiner Email vom 28.11.13 fristwahrend beantragt, bitten wir zu den o. g. Ausschusssitzungen um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Ausweisung des Naturschutzgebietes Alexanderheide – auf die Tagesordnung. Hierzu bitte ich die Verwaltung um Auskunft zu folgenden Fragestellungen: 1. In welcher Form findet die Führung einer Verbindungsstraße bei der Abgrenzung des in der Diskussion befindlichen Naturschutzgebietes Berücksichtigung? 2. Ist eine vollumfängliche verkehrstechnische Erschließung von möglichen Bau- und Gewerbegebieten auf dem Fliegerhorst auch mit Ausweisung des Naturschutzgebietes möglich? 3. Inwiefern widerspricht die Anlage von PKW-Stellplätzen und -Zufahrten, die im Zusammenhang mit den in der November-Sitzung des Sportausschusses debattierten sportlichen Nutzungen stehen, den Schutzzielen des Naturschutzgebietes? 4. Gleiches betrifft die Zufahrt für die Lastkraftwagen der Wagenburg-Bewohner_innen. 5. In welchem Umfang besteht nach den aktuellen Kalkulationen der städtischen Bauverwaltung Flächenbedarf für die Schaffung von Wohnraum auf dem Fliegerhorst, insbesondere in den Abgrenzungen des diskutierten Naturschutzgebietes? 6. Welche naturschutzrechtlichen Wertigkeiten sprechen gegen eine Nutzung des diskutierten Areals als Bauland? Begründung: Im Rahmen der letzten Sportausschusssitzung im November wurde im Zusammenhang mit einer sportlichen Nutzung von Teilen des Fliegerhorstes eine Anlage von PKW-Stellplätzen diskutiert. Diese würden den Zielen eines Naturschutzgebietes entgegenstehen. Da in der am Folgetag stattfindenden Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima die Gelegenheit zur Erörterung dieser Überlegungen nicht genutzt werden konnte – mit den Stimmen der CDU und SPD wurde gegen die Stimmen der Grünen und der Linken der Beratungsgegenstand von der Tagesordnung genommen – ist im Interesse des Naturschutzes eine Erörterung der aufgeführten Fragestellungen zwingend. Mit freundlichen Grüßen für die Ratsfraktion Sebastian Beer


Antrag vom: 13.10.2013 Lärmaktionsplan Sehr geehrte Frau Nießen, zu den o. g. Ausschusssitzungen bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Lärmaktionsplan auf die Tagesordnung. Die Stadt wird um einen Bericht über den Stand der Erarbeitung des Lärmaktionsplanes, den voraussichtlichen Inhalt, den Termin zur Fertigstellung und die Darstellung der Gründe seiner erneuten Verzögerung gebeten. Mit freundlichen Grüßen für die Fraktion Dr. Armin Frühauf, Sebastian Beer


Antrag vom: 25.07.2013 Urban Gardening Sehr geehrte Frau Nießen, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Urban Gardening auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Zur nächsten Sitzung werden Vertreter_innen des Oldenburger Urban Gardening Teams geladen, damit sie ihre Projektidee dem Ausschuss vorstellen können. Begründung: Eine Gruppe von Studierenden möchte in Oldenburg ein Urban Gardening-Projekt initiieren. Urbaner Gartenbau, also die kleinräumige, nachhaltige Bewirtschaftung städtischer Flächen kann aus unserer Sicht eine gute Chance für die Stadt Oldenburg sein, verschiedene Menschen – Senioren, Studierende, Berufstätige, Schüler_innen, Migranten_innen u.v.m. –  zusammen zu bringen und die umweltschonende Produktion sowie den bewussten Konsum regionaler und saisonaler landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu fördern. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Annelen Meyer, Sinje Eichner, Sebastian Beer


Antrag vom: 30.10.2012 Zirkusveranstaltungen mit Wildtieraufführungen Sehr geehrte Frau Nießen, zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima bitten wir um Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes: Zirkusveranstaltungen mit Wildtieraufführungen Beschlussvorschlag: Nutzungsvereinbarungen und Platzüberlassungsverträge mit Zirkusunternehmen sollen ab sofort in der Stadt Oldenburg grundsätzlich nur unter der Voraussetzung eines Verzichts auf Wildtieraufführungen (Alligatoren, Krokodile, Antilopen und antilopenartige Tiere, Amphibien, Bären, Delfine, Flamingos, Flusspferde, Giraffen, Greifvögel, Menschenaffen, Nashörner, Pinguine, Riesenschlangen, Robben und robbenartige Tiere, Tümmler und Wölfe sowie Elefantenbullen) erteilt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten auszuschöpfen, Zirkusveranstaltungen in Oldenburg zu unterbinden, bei denen Wildtiere zum Einsatz kommen. Begründung: Mit unserem heutigen Verständnis von Tierschutz sind Tiere im Zirkus nicht mehr vereinbar. Die Tiere leiden oft unter einer nicht angemessenen Behandlung und Pflege. Sie werden nicht artgerecht gehalten und teilweise nicht ausreichend gefüttert und betreut. In den Käfigen, Transportwagen und Zelten werden die Tiere auf engstem Raum gehalten. Angeborene Verhaltensweisen wie graben, klettern, schwimmen oder sprinten werden dabei permanent unterbunden. Dies führt zu schwerwiegenden Auswirkungen auf den Zustand der Tiere, schweren Verhaltensstörungen und einer erhöhten Sterblichkeit. Um Ihnen „Kunststücke“ beizubringen werden oft körperliche Bestrafung als „Trainingsmethode“ eingesetzt und Medikamente verabreicht. Die Darbietungen, die die Tiere zwangsweise erbringen müssen, sind für die Tiere völlig unnatürlich. Die Peitschen, engen Halsbänder, Maulkörbe, Elefantenhaken oder sonstigen Werkzeuge, die bei den Vorführungen in der Manege verwendet werden, beweisen immer wieder, dass die Tiere nur unfreiwillig und unter Zwang agieren. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Annelen Meyer, Sinje Eichner, Sebastian Beer


Antrag vom: 04.11.2012 Zukunft der Kunstschule Klex Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Zukunft der Kunstschule Klex – auf die Tagesordnung. Die Kunstschule Klex nutzt seit vielen Jahren Räume in der Grundschule Staakenweg. Mit Ausbau der Grundschule zu einer Ganztagsschule muss die Kunstschule diese Räume zum Schuljahr 2013/2014 verlassen. Nach Auskunft der Kunstschule würde sie in eine finanzielle und existentielle Notlage geraten, wenn keine neuen vergleichbaren Räumlichkeiten gefunden werden. In Anbetracht einer vielfältiger werdenden Kulturlandschaft in Oldenburg und zahlreichen neuen Angeboten für die gleiche Zielgruppe ist für die Kunstschule Klex eine inhaltliche und strukturelle Neu-Positionierung notwendig geworden. Um auch weiterhin für die Stadt Oldenburg ein attraktives Programm anbieten zu können, plant sie einen umfangreichen Umstrukturierungsprozess mit Herausbildung drei unterschiedlicher Markenprofile. Für den Haushalt 2013 hat die Kunstschule dafür 30 000 € beantragt. Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: – Wie kann die Kunstschule Klex unterstützt werden? – Wird für die Kunstschule nach neuen Räumlichkeiten gesucht oder gibt es bereits eine Alternative? – Wie werden der geplante Umstrukturierungsprozess und die einzelnen Projekte eingeschätzt? – Der Museumspädagogische Dienst ist umgezogen und will seine Angebote erweitern. Welche Angebote sind geplant? Für die Beratung im Ausschuss bitten wir um Einladung der Kunstschule Klex zur Vorstellung der  aktuellen Situation und Planungen. Begründung: Kinder und Jugendliche brauchen kreative Kompetenzen und Experimentierfelder, um starke Persönlichkeiten zu werden. Mit kultureller Bildung lernen sie durch praktische Erfahrung, dass es viele Arten gibt, die Welt zu sehen und zu interpretieren. Die Kunstschule Klex ist seit fast 30 Jahren eine geschätzte und wichtige Einrichtung für Oldenburg und wird seit 1990 institutionell gefördert. Mit wöchentlich 350 TeilnehmerInnnen gehört sie zu einer der größten Einrichtungen ihrer Art in Niedersachsen. Der Fortbestand der Kunstschule und die langfristige Sicherung durch Umstrukturierung sollte unterstützt werden.

Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. A. Hufeland, S. Beer


Antrag vom: 30.08.2012 Errichtung eines außerschulischen Lernortes auf dem Gutshof Dannemann, Hundsmühlen Sehr geehrte Frau Nießen, für die nächste Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes: – Errichtung eines außerschulischen Lernortes auf dem Gutshof Dannemann, Hundsmühlen – auf die Tagesordnung. Begründung: Durch das Regionale Umweltbildungszentrum der Stadt Oldenburg ist ein Projekt zum außerschulischen Lernen auf dem Gutshof Dannemann in Planung. Hierzu bitten wir um einen Sachstandbericht. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Annelen Meyer


Antrag vom: 14.06.2012 Windkraftanlagen Bornhorst Sehr geehrte Frau Nießen, unter Bezugnahme auf TOP 6. -Teilaufhebung des Geltungsbereichs der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet OL-S 49 “ Oldenburg-Rasteder Geestrand“ – Abschluss des Verfahrens für die 2. Änderungsverordnung – Prüfung und Auswertung der Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken – Verordnungsbeschluss – möchten wir die folgenden Aspekte angesprochen und geklärt wissen: 1. In der Studie, die von NWP angefertigt wurde, wurde nicht geprüft, inwiefern Windkraftanlagen potentiell in den auf dem Oldenburger Stadtgebiet vorhandenen Gewerbegebieten aufgestellt werden könnten. Stattdessen wurde von den Gutachtern lediglich angenommen, dass in Gewerbegebieten Betriebsleiterwohnungen vorhanden sein könnten, die ggf. nicht mit Emissionen belastet werden sollten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass nicht zwangsläufig überall Betriebswohnungen existieren und dass, wo diese existieren, u.a. Schallschutz sicherlich bereits die Regeln an diesen Gebäuden ist. In einem Gewerbegebiet wie Tweelbäke z.B. ließen sich unter Umständen also WKA realisieren. In Hamburg sowie in Wilhelmshaven beispielsweise existieren WKA in Gewerbegebieten. Wir gehen vor diesem Hintergrund davon aus, dass unter diesen Umständen keine mangelfreie Abwägung möglich ist, hinsichtlich der Frage der Nutzung eines Gebietes, das unter Landschaftsschutz steht. Wir bemängeln also, dass hier eine Variantenprüfung unter Berücksichtigung der besonderen Situation in Gewerbegebieten und der parallelen Novellierung der NBauO mit verringerten Grenzabstandsanforderungen an WEA (am 13. April 2012 in Kraft getreten) nicht stattgefunden hat und fordern, dies nachzuholen. 2. Auch die Überprüfung Schall wird von Experten kritisiert. So sei es möglich, größere Anlagen in dem durch die Verwaltung vorgeschlagen Standort aufzustellen. 3. Zudem sind auch die Befeuerungsanlagen (2 hohe Anlagen im Vergleich zu 4 mittleren Anlagen) nicht korrekt beurteilt worden. 4. Auch unterschiedliche Anlagentypen sind nicht geprüft worden, hinsichtlich der Störungen der Fledermäuse (z.B. unterschiedliche An- und Ausschaltzeiten bei schwächeren Windgeschwindigkeiten). 5. Wie möchten zudem auf ein informell durch die Verwaltung geführtes Gespräch mit dem Landkreis Bezug nehmen und uns erkundigen, ob der Ausschuss gegen die Stellungnahme des Landkreises – auch in Anbetracht der bereits belasteten Verhältnisse – abstimmen soll.  Oder liegt eine modifizierte Stellungnahme des Landkreises vor? Wir fordern die Verwaltung auf, die für die heutige Sitzung geplante Abstimmung zurückzustellen und zunächst auf die aufgeworfenen Fragen zufriedenstellend zu reagieren. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Alexandra Reith, Sebastian Beer


Antrag vom: 21.05.2012 „Veggieday“ für Oldenburg – Aktiver Klimaschutz durch bewusste Ernährung – Sehr geehrte Frau Nießen, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – „Veggieday“ für Oldenburg – Aktiver Klimaschutz durch bewusste Ernährung – auf die Tagesordnung. Der Stadtrat möge beschließen, dass die Verwaltung einen konkreten Vorschlag ausarbeitet, wie in Oldenburg unter Mitwirkung möglichst vieler Akteure ein „Veggieday“ als öffentlichkeitswirksames und bewusstseinbildendes Projekt umgesetzt werden kann. Bei diesem so genannten „Veggieday“ sollen in städtischen Einrichtungen und Verwaltungsbereichen, wie Kantinen, Schulen, Kindergärten und Kitas an einem Tag in der Woche ausschließlich vegetarische Gerichte angeboten werden. Dazu soll auch in Restaurants, Mensen, Krankenhauskantinen, Betriebskantinen und Kantinen der kirchlichen und privaten Kitas sowie bei allen Bürgerinnen und Bürgern in der Stadt durch eine öffentliche Kampagne dafür geworben werben, sich ebenfalls am „Oldenburger Veggieday“ zu beteiligen. Begründung Bereits in zahlreichen Städten (wie z.B. Bad Hersfeld, Braunschweig, Wiesbaden, Hameln, Schwerin, Bielefeld, Münster, Magdeburg, Schweinfurt, Deggendorf, Juist, Bremen, Hannover, Wien, Gent, San Francisco, Kapstadt und Sao Paulo) wurde das Programm eines „Veggiedays“ umgesetzt. Die Industrienationen sind seit Jahrzehnten die größten Verursacher von Treibhausgasen. Sie sollten endlich mit gutem Beispiel vorangehen. Weniger Fleischkonsum wäre ein Anfang, denn weniger Fleischkonsum spart CO² und schont langfristig die Ressourcen (Regenwälder, Wasser, Ackerflächen für Futtermittel sowie fossile Energie für deren Transport). Der vegetarische Tag bietet eine gute Möglichkeit zur Reflexion eingefahrener Ernährungs- und Konsumgewohnheiten beizutragen und Impulse für ihre Veränderung zu geben. Fleisch schadet der Gesundheit. In Deutschland wird zu wenig Obst und Gemüse, stattdessen zu viele tierische Produkte gegessen. Die hohe Zufuhr an tierischen Produkten trägt zu vielen chronischen Krankheiten wie Übergewicht, Bluthochdruck und Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei. Gerade Kinder und Jugendliche sollten früh für eine gesunde und nachhaltige Ernährung sensibilisiert werden. Fleischkonsum ist außerdem eine Ursache des Welthungers. Der Umweg über das Tier verschwendet Lebensmittel in gigantischem Ausmaß und die hohe Nachfrage der Tierindustrie nach Futtermittel treibt die Preise für Grundnahrungsmittel weltweit in die Höhe. Weniger Fleischkonsum bedeutet außerdem Tierschutz und weniger Massentierhaltung. Insgesamt animiert der „Veggieday“ dazu, den eigenen Fleischkonsum zu reduzieren. Damit leistet die Stadt Oldenburg einen Beitrag zu Klimaschutz, Gesundheitsvorsorge, Welternährung und Tierschutz. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Annelen Meyer


Antrag vom: 26.01.2012  Szenario „100% Erneuerbare Energien für die Oldenburger_innen“ Sehr geehrte Frau Nießen, – Szenario „100% Erneuerbare Energien für die Oldenburger/innen“ – auf die Tagesordnung. Wir bitten die Stadtverwaltung um Recherchen und einen Bericht, für welche Städte neben München Szenarien entwickelt wurden, wie eine Versorgung mit Strom aus 100% Erneuerbaren Energien bewerkstelligt werden kann. Welche Städte haben solche Szenarien entwickelt? Was sind ihre Strategien? Wie kann die Stadt Oldenburg davon lernen? Was kosten entsprechende Studien? Wie viel Zeit benötigt es, ein Szenario zu entwickeln? Welche Planer/innen sind ggf. bekannt für ihre Expertise auf dem Gebiet? Hintergrund: Die Erfahrungen mit den Interessenskonflikten bei den Planungen von Windkraftanlagen auf dem Oldenburger Stadtgebiet zeigen, dass es zahlreiche Konfliktpunkte gibt, die es zu bedenken gilt. Für ein 100% Szenario soll ein Weg gefunden werden, der versucht, weniger konfliktträchtige Varianten zu identifizieren und durchzuspielen. Die Stadt Oldenburg soll in diesem wichtigen Themenfeld Weitsicht und einen sorgsamen Umgang mit Ressourcen anstreben, um sich ein unmissverständliches Profil als Zukunftsstadt der Energie zu geben. Ein Szenario „100% Erneuerbare Energie für Oldenburg“ könnte unseres Erachtens helfen, die Potentiale, die in kleinteiligen und in größeren Lösungsansätzen liegen, zu bündeln und in eine Vision zu überführen, mit deren Hilfe Entscheidungsprozesse erleichtert und beschleunigt werden können. Eine gemeinsame Leitvorstellung kann helfen, Dialoge anzustoßen, Aktivitäten zu koordinieren und Investitionen auszulösen, um damit als Stadt vor Ort zu einer Schrittmacherin für die Energiewende zu werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 04.01.2012 Handlungsempfehlung naturnahe Grabengestaltung Sehr geehrte Frau Nießen, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Handlungsempfehlung naturnahe Grabengestaltung – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung veröffentlicht eine Handlungsempfehlung zur naturnahen Grabengestaltung. Begründung: Mit einem Faltblatt (vgl.http://www.oldenburg.de/stadtol/fileadmin/oldenburg/Benutzer/PDF/43/432N/Flyer_Gewaesserausbau.pdf) geht die Verwaltung bereits auf die Genehmigungspflicht und –fähigkeit von Eingriffen bei Gräben-Gewässern ein. Aus den Erläuterungen kann zwar erschlossen werden, warum in den allermeisten Fällen eine naturnahe Gestaltung von Gräben wichtig und zumeist auch gesetzlich unumgänglich ist. Auch lässt sich aus den abgebildeten Beispielen ableiten, wie eine naturnahe Gestaltung aussehen kann. In der Praxis wäre es jedoch hilfreich, eine konkretere Anleitung zur Verfügung zu stellen. Wie sollte eine optimale Grabengestaltung aussehen? Welche Alternativen gibt es? Wie können die idealen Beispiele angelegt werden? Wie lassen sich Probleme (Abrutschen, Verstopfen, etc.) vermeiden? Wie gelingt eine gute Durchwurzelung? Welche Pflanzen sind geeignet? Wie kann gemäht werden? Wie kann schon beim Einkauf von Mähgeräten eine leichte Handhabung garantiert werden? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 24.08.2011 Bauvorhaben Amalienstrasse der Antharis-Projektentwicklung Sehr geehrte Damen und Herren, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Bauvorhaben Amalienstrasse der Antharis-Projektentwicklung – auf die Tagesordnung. Das von der Kassenärztliche Vereinigung in der Öffentlichkeit vorgestellte Bauvorhaben (Antharis-Projektentwicklung) würde dazu führen, dass in der Amalienstrasse Bäume gefällte werden müssten; die geplante Zufahrt aus der Tiefgarage (über die Friederikenstrasse) würde zu einer erheblichen Gefährdung für den Radweg entlang der Amalienstrasse führen. Wir fragen die Verwaltung: 1. Wie viele Bäume sollen gefällt werden? 2. Wie soll der notwendige Ausgleich gestaltet werden? 3. Gibt es umweltverträglichere Lösungen? 4. Wie ist die Bürgerbeteiligung vorgesehen? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 24.08.2011 Entwicklung des Geländes der ehemaligen Netzfabrik in Wechloy Sehr geehrte Damen und Herren, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Entwicklung des Geländes der ehemaligen Netzfabrik in Wechloy – auf die Tagesordnung. In Anbetracht des Schreibens vom 14.08.2011, mit dem sich die „Bürgerinitiative für eine nachhaltige Nutzung der Netzfabrikfläche Wechloy“ an die Fraktion gewendet hat, bitten wir die Verwaltung zu den dort vorgetragenen Punkten Stellung zu beziehen. Insbesondere bitten wir die Verwaltung Auskunft darüber zu geben, auf welcher Grundlage die Entscheidung zur Anwendung des §13a Baugesetzbuch fußt. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Rolf Grösch Anlage Schreiben der Initiative


Antrag vom: 23.08.2011 Einsatz von Giftködern auf städtischen Grünflächen Sehr geehrte Damen und Herren, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Einsatz von Giftködern auf städtischen Grünflächen -. Die Berichterstattung „Kinder vergiftet – Anzeigen gegen die Stadt“ in der NWZ vom 23.08.2011 betreffend bitten wir die Verwaltung dem Ausschuss Auskunft über die Praxis der sog. „Schädlingsbekämpfung“ seitens des Grünflächenamtes zu erteilen. In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung nachstehender Fragen: 1) Nach welchen Kriterien wird entschieden, Gift einzusetzen? Welche alternativen Mittel und Methoden werden angewendet? 2) Welche Gifte werden seitens des Grünflächenamtes oder einer durch das Amt beauftragten Firma verwendet? 3) Welche Gefahren und Risiken gehen für Mensch und Umwelt von den verwendeten Giften aus? Welche Institutionen werden zur Beratung über die Gefährlichkeit hinzugezogen? 4) Welche Sicherheitsvorkehrungen werden getroffen, um Gefahren von Mensch und Umwelt abzuwenden? Wer ist hierfür innerhalb der Stadtverwaltung zuständig? Weshalb gab es in dem von der NWZ geschilderten Fall keine Vorkehrungen? 5) An welchen Richtlinien orientiert sich das Grünflächenamt? Gelten diese auch für beauftragte Firmen bzw. werden diese darüber belehrt? 6) Auf welchen Flächen kommen Giftköder o. Chemikalien in der Stadt Oldenburg zum Einsatz? 7) Wo wurden weitere Giftköder o. Chemikalien in den letzten Wochen ausgelegt bzw. verwendet? Welche Sicherheitsvorkehrungen wurden hierzu getroffen? Laut Artikel der NWZ wurden Giftköder innerhalb von Maulwurfshügeln gegen Wühlmäuse ausgelegt. 8) Wirkt dieses Gift auch gegen Maulwürfe? Wird so willentlich das Bundesnaturschutzgesetz umgegangen? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 17.08.2011 Klimaschutzkonzepte für die Stadt Oldenburg Sehr geehrte Damen und Herren, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Klimaschutzkonzepte für die Stadt Oldenburg – auf die Tagesordnung. Begründung: Seit einigen Monaten liegen die Ergebnisse des Integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Oldenburg vor. Im Rahmen der Sitzung sollten hinsichtlich des Ergebnisses der Gutachter besonders die kurz- und mittelfristig erreichbaren Ziele für den Klimaschutz in der Stadt Oldenburg vorgestellt werden. Auf dem Hintergrund des von der Bundesregierung beschlossenen Atomausstiegs ist es geboten, die Auswirkungen auf lokale Handlungsmöglichkeiten der Stadt Oldenburg zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Rolf Grösch


Antrag vom: 17.08.2011 Entschlammung für die Hausbäke und Tonkuhle in Eversten Sehr geehrte Damen und Herren, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Entschlammung für die Hausbäke und Tonkuhle in Eversten – auf die Tagesordnung. Begründung: Die von den Anglern öffentlich geäußerten Sorgen über den Gewässerzustand in Eversten sind berechtigt. Die in der NWZ zitierte Äußerung vom Gewässerwart des Sportfischervereins Oldenburg, Norbert Gerdes: „Es stinkt nach Schwefel, die schiere Fäulnis“ ist eine exakte Zustandsbeschreibung der Situation. Lediglich der ungewöhnlich feuchte und kalte Sommer in diesem Jahr hat die Situation nicht weiter eskalieren lassen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: 1. In welchen Abständen wurden bisher Entschlammungsmaßnahmen durchgeführt und sind diese in Absprache mit Vereinen und Verbänden erfolgt? 2. Wann ist beabsichtigt, den oben beschriebenen Zustand wirksam zu verbessern? 3. Welche Mittel müssten gegebenenfalls von der Politik im Haushalt dafür bereit gestellt werden? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Rolf Grösch


Antrag vom: 21.07.2011 Wiederbegrünung von Mittelstreifen in Bereichen des Pferdemarktes   Sehr geehrte Damen und Herren, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Wiederbegrünung von Mittelstreifen in Bereichen des Pferdemarktes – auf die Tagesordnung. Seit geraumer Zeit sind folgende Mittelbereiche von Straßen nicht mehr eingegrünt: • Pferdemarkt/Heiligengeiststraße, Mittelstreifen im Bereich zwischen Pferdemarkt und Einmündung Nadorster Straße / Alexanderstraße (siehe anl. Fotos 1 und 2). • Pferdemarkt/Ziegelhofstraße, Mittelstreifen im Bereich der Einfahrt zum Pferdemarktparkplatz (siehe Fotos 3 und 4). Daher fragen wir: 1. Aus welchen Gründen sind diese Nebenbereiche der Straßen nach Baumaßnahmen bislang nicht wieder begrünt worden? 2. Wann beabsichtigt die Verwaltung, eine Wiederbegrünung zur Aufwertung dieser Straßen-bereiche in zentraler Lage vorzunehmen und damit diese Bereiche entsprechend wieder aufzuwerten? 3. Welche Bepflanzung ist jeweils vorgesehen? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 21.07.2011 Begrünung der Lärmschutzwände an den Autobahnabschnitten der Stadt Oldenburg Sehr geehrte Damen und Herren, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Begrünung der Lärmschutzwände an den Autobahnabschnitten der Stadt Oldenburg – auf die Tagesordnung. Wir bitten die Verwaltung um einen entsprechenden Sachstandsbericht. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 07.06.2011 LSG Bornhorster See Sehr geehrte Damen und Herren, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden Beschlußvorschlages. Beschlußvorschlag: Der ASUK beschließt auch für den Bereich östlich des kleinen Bornhorster Sees das Verfahren für die Aufhebung des LSG zum Zwecke der Schaffung einer Fläche für Windkraftnutzung einzuleiten. Begründung: Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer WEA im Bereich der Gemarkung Ohmstede, Flur 29, Flurstücke 240/120, 241/120, 121 sowie 568/65, zu schaffen. Die in der gemeinsamen Sitzung von ASUK und ASB am 07.04.2011 vorgestellten Flächenbewertungen gingen von einer raumgreifenden Überplanung der Potentialfläche Bornhorst mit WEAs aus. Dem gegenüber zielt die nunmehr von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Beschlussvorlage auf die Errichtung einer einzelnen WEA mit begrenzter Eingriffswirkung ab. Im Lichte dieser planerischen und naturschutzfachlichen Planungsoptimierung sind voraussichtlich keine weiteren Restriktionen relevant. In den weiteren Verfahren der Bauleitplanung und dem Genehmigungsverfahren ist ggf. über Regelungen wie z. B. erforderliche Abschaltzeiten zum Schutz der Gastvögel in Verbindung mit einem Monitoringprogramm zu entscheiden. Für die zum Zwecke der Windkraftnutzung vorgesehenen Flächen sind vorhabenbezogene Bebauungspläne aufzustellen. Die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes ist entsprechend vorzunehmen um die Fläche vollständig der Windkraftnutzung zugänglich zu machen. Im räumlichen Umgriff dieser Flächen sind ggf., soweit es die Fachplanung für erforderlich erachtet, Pufferzonen zu bestimmen, um den Belangen der Einhaltung von Abständen zwischen LSG und Windkraftnutzung (Sondergebiet) Rechnung zu tragen. Innerhalb dieser Puffer wäre dann u. U. eine Teilaufhebung des LSG in geringst möglichem Umfang erforderlich. Dieser Sachverhalt ist durch die Verwaltung zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 28.04.2011 Konzept einer mobilen Begrünung der Innenstadt Sehr geehrte Frau Meyn, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Konzept einer mobilen Begrünung der Innenstadt – auf die Tagesordnung. Unabhängig der Tatsache, dass eine permanente Begrünung unseres Erachtens wünschenswerter  da zielführender ist, halten wir es für sinnvoll, nach zusätzlichen Möglichkeiten zu suchen, mit denen der Anteil an Begrünung in der Innenstadt erhöht werden kann. Dieses verbessert nicht nur die Aufenthaltsqualität und somit auch Attraktivität der Innenstadt, sondern trägt auch zu einem besseren Mikroklima bei. Eine gängige und in Teilen bereits in Oldenburg erprobte Methode – hier sei auch auf die Traumgärten verwiesen – ist eine temporäre, mobile Begrünung mithilfe von Pflanzkübeln und -modulen. Diese könnte auch dort für Begrünung sorgen, wo diese durch die Bodenbeschaffenheit oder Versiegelung nicht oder nur durch hohe finanzielle Aufwendungen permanent zu ermöglichen ist. Als Anregung finden sie in der Anlage die in der Stadt Ratzeburg zur Begrünung des Marktes erarbeitete Beschlussvorlage. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: 1.) Hat sich die Verwaltung bereits mit einem mobilen, temporären Begrünungskonzept für die Oldenburger Innenstadt beschäftigt? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist sie gekommen? 2.) Sieht die Verwaltung die Möglichkeit für solch ein Konzept, dessen Realisierung auch mithilfe von Sponsoren oder mittels Kooperationen, bspw. mit dem CMO finanziert werden könnte? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 06.04.2011 Schutz der Bäume in der Gaststraße   Sehr geehrte Damen und Herren, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Schutz der Bäume in der Gaststraße – auf die Tagesordnung. Die wenigen Bäume in der Gaststraße (Gleditsia tricanthos / Lederhülsenbaum) sind eingerahmt und geschützt durch Sitzgelegenheiten aus Beton mit Holzauflage. Der Baum in direkter Nähe zum Eingang Nikolaigang / Ecke Burgstraße ist derzeit gänzlich ohne Schutzeinrahmung, da am Freitag, 01.04.2011 die Sitzgelegenheit abgebaut wurde. Am Montag und Dienstag wurde um den Baum herum das Straßenpflaster durch 3 Mitarbeiter einer Firma neu verlegt. Wir fragen daher die Verwaltung: 1. Warum wurde die Sitzgelegenheit, die gleichzeitig Baumschutz ist, abgebaut? 2. Wer hat hierfür den Auftrag erteilt? 3. Wie hoch belaufen sich die Kosten dieser Maßnahme insgesamt und wie teilen sich diese auf? 4. Wer kommt für diese Kosten auf? 5. Welcher Schutz vor Beschädigungen u.a. durch LkW und PkW ist zukünftig vorgesehen? 6. Wird der Schutz wie in der Achternstraße (Höhe H&M) aus Pfindlingen bestehen? 7. Wo wird die Verwaltung die weg gefallene Sitzgelegenheit in der Gaststraße alternativ aufstellen und um was für eine Sitzgelegenheit handelt es sich? 8. Ist damit zu rechnen, dass die Verwaltung die Sitzgelegenheiten an den weiteren Bäumen, die ebenfalls Schutzcharakter für die Bäume haben, ebenfalls entfernt? Wenn ja, welche Gründe führt die Verwaltung hier an? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 31.03.2011 Baumfällungen und Pflanzmaßnahmen in der Innenstadt Sehr geehrte Frau Meyn, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Baumfällungen und Pflanzmaßnahmen in der Innenstadt auf die Tagesordnung. Laut Auskunft von BürgerInnen kam es vor kurzer Zeit auf dem Rathausmarkt zur Fällung eines Baumes. Daher wird die Verwaltung gebeten nachstehende Fragen schriftlich zu beantworten: 1.) Wann wurde die Baumfällung auf dem Rathausmarkt durchgeführt? 2.) Wann wurden die Ratsgremien darüber unterrichtet? 3.) Auf wessen Anordnung hin wurde diese Fällung und die dortige Pflasterung durchgeführt? 4.) In welcher Art und wo wird diese Maßnahme kompensiert? Wer trägt die resultierenden Kompensationskosten, wer die Kosten für die Pflasterarbeiten? In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung dem Ausschuss eine Auflistung vorzulegen, die folgende Punkte berücksichtigt: a) Anzahl der im Jahr 2000 in der Innenstadt befindlichen Bäume b) Anzahl, Art, Fällungsgrund, Standort und Zeitpunkt (Quartal und Jahr) der zwischen den Jahren 2000 und 2011 gefällten Bäume im Innenstadtbereich b) Anzahl, Art, Standort, Zeitpunkt (Quartal und Jahr) und Kosten der daraus resultierten Kompensationsmaßnahmen c) die heutige Anzahl der in der Innenstadt befindlichen Bäume. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 17.03.2011 Islamische Bestattungen in Oldenburg   Sehr geehrte Frau Meyn, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Islamische Bestattungen in Oldenburg – auf die Tagesordnung. Begründung: Seit dem Inkrafttreten des neuen Niedersächsischen Bestattungsgesetzes (§ 11) im Jahre 2006 haben einige Kommunen die Möglichkeit der Bestattung nach islamischer Tradition ermöglicht und/oder erleichtert (u.a. Bestattung ohne Sarg im Leintuch, auf der Seite mit Gesicht Richtung Mekka, eigenes Gräberfeld). Nun bitten wir Sie um die Beantwortung folgender Fragen: 1) Ist es auf städtischen Friedhöfen in Oldenburg möglich, dass Muslime gemäß ihrer Tradition bestattet werden? 2) Gab es Anfragen von Muslimen oder muslimischen Gemeinschaften? 3) Gibt es diesbezügliche Überlegungen innerhalb der Stadtverwaltung für Oldenburg? 4) Gibt es darüber hinaus Wünsche anderer Religionen/Kulturen (z.B. der zahlreich hier lebenden Yeziden) nach eigenen Bestattungsformen? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Tobias Frick


Antrag vom: 26.01.2011 Voltaikkraftwerk auf dem Oldenburger Teil des Fliegerhorstes   Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Voltaikkraftwerk auf dem Oldenburger Teil des Fliegerhorstes Wir fragen die Verwaltung: 1. In welcher Weise wird der Umweltausschuss in die Planungen einbezogen? 2. Wird es ähnlich wie auf dem Wiefelsteder Teil eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben? 3. Sollen bei einer eventuellen Änderung des Flächennutzungsplanes auch die bisher im ASUK vorgestellten Anfragen zur Ausweisung von Naturschutzflächen mit ausgewiesen werden? 4. Wie fügt sich die vorgesehene Planänderung in ein Gesamtkonzept für den Fliegerhorst ein? 5. Ist diese Planung mit der Nachbargemeinde abgesprochen? Begründung: Nachdem jahrelang alle Planungen seitens des Fliegerhorstes auf Eis gelegt schienen und noch im Dezember der Oberbürgermeister jedwede Planungsmöglichkeit in Abrede stellte, wurde nun in einer Tischvorlage im Wirtschaftsförderausschuss am 24. Januar ein Zeitplan vorgestellt, der schon für den 3. Februar einen Aufstellungsbeschluss für eine große Voltaikanlage vorsieht. Die Grünen begrüßen grundsätzlich diese Möglichkeit der Nutzung der solaren Energie auf dem Fliegerhorst, möchten aber wissen, wie sich diese Planungen in ein integriertes Gesamtkonzept einfügen. Versprochen wurde ein solches Konzept schon länger, aber es entsteht der Eindruck, dass die Planungen derzeit nicht sehr intensiv vorangetrieben werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Sebastian Beer – Tobias Frick – Rolf Grösch


Antrag vom: 22.01.2011 Flächenversiegelung in der Stadt Oldenburg Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Flächenversiegelung in der Stadt Oldenburg auf die Tagesordnung. Wir fragen die Verwaltung: 1. Wie viele Flächen wurden in den letzten Jahren neu versiegelt/überbaut? 2. Gibt es Statistiken über den Flächenverbrauch in den letzten 10 Jahren? 3. Welchen Flächenverbrauch (Neubauten und Neuversiegelung) erwartet die Stadt in diesem Jahr? 4. Welche Maßnahmen werden seitens der Verwaltung vorgeschlagen um Flächen wieder zu entsiegeln? 5. Welche anderen – wasserdurchlässigen -Pflastermöglichkeiten sind nach Auffassung der Verwaltung in der Stadt einsetzbar? 6. Wie könnten öffentliche und private Grundbesitzer zu Entsiegelungsaktionen ermutigt werden? Begründung: Es gibt Städte (Beispiel Bochum) die den Flächenverbrauch reduzieren wollen und dazu beschlossen haben, die durchschnittliche gesamtstädtische Neuversiegelung bis zum Jahr 2030 auf Null zu reduzieren – dies war ein einstimmiger Beschluss im dortigen Stadtrat. Nun ist Oldenburg eine wachsende Stadt und dementsprechend gibt es hier andere Voraussetzungen, aber die Fläche der Stadt ist begrenzt und mit dem nicht vermehrbaren Gut Boden sollte sorgfältig umgegangen werden, zumal die Notwendigkeit von großflächigen Grünflächen nicht in Frage gestellt werden sollte. Hinzu kommt, dass der Klimawandel und damit verbundene häufigere Starkregenereignisse schon jetzt erhebliche Hochwasserschäden verursachen und die Notwendigkeit auch der kleinteiligen Entsiegelung deutlich machen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Rolf Grösch


Antrag vom: 23.12.2010 Zeitplan für die Errichtung der beantragten Windanlagen im Osten der Stadt Oldenburg Sehr geehrte Frau Meyn, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Zeitplan für die Errichtung der beantragten Windanlagen im Osten der Stadt Oldenburg – Insbesondere fragen wir die Verwaltung: 1. Wann ist vorgesehen, die dazu erstellten Gutachten in den Ausschüssen darzustellen? 2. Gibt es schon Vorüberlegungen zu den dann erforderlichen Änderungen des Flächennutzungsplanes? 3. Welche  Änderungen in Landschaftsschutzverordnungen wären erforderlich? 4. Werden die Planungen vor einer eventuellen Ratsentscheidung noch in Bürgerversammlungen (Etzhorn?) vorgestellt? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Sebastian Beer Tobias Frick Rolf Grösch


Antrag vom: 21.12.2010 Wasserskianlage Tweelbäker See Sehr geehrte Frau Meyn, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Wasserskianlage Tweelbäker See Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Oldenburg spricht sich gegen die Pläne für eine Wasserskianlage im Tweelbäker See aus und fordert die Verwaltung auf, dies den Investoren mitzuteilen. Begründung: Der See befindet sich im Eigentum des Unterhaltungsverbandes Wüsting, der größere Teil des Sees liegt im Gebiet der Stadt Oldenburg, der kleinere Anteil im Bereich des Landkreises Oldenburg, Gemeinde Hude. Der See ist eines der wenigen Naherholungsgebiete des Stadtteils Osternburg. Der Bau einer solchen Anlage und die mit ihrem Betrieb verbundenen Lärmbelästigungen, der zusätzliche Kfz-Verkehr in teilweise sehr schmalen Straßen würde diese Naherholungsfunktion erheblich beeinträchtigen. Die Flächen im Westen und Norden des Sees sind im Flächennutzungsplan der Stadt Oldenburg ausgewiesen als „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur- und Landschaft.“ Durch den „Unruhepool Wasserskianlage“ ist zudem nicht auszuschließen, dass Wasservögel vergrämt werden. Im Interesse von Natur und Mensch sollte an der bisherigen Nutzung des Sees nichts geändert werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Rolf Grösch


Antrag vom: 23.11.2010 Maßnahmen zur Eindämmung des zunehmenden Katzenelends Sehr geehrte Damen und Herren, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Maßnahmen zur Eindämmung des zunehmenden Katzenelends – auf die Tagesordnung. Wir bitten die Verwaltung um einen Bericht zum anliegenden Schreiben und um Darstellung, welche Maßnahmen aus Sicht der Stadt zur Eindämmung des zunehmenden Katzenelends ergriffen werden können. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 18.11.2010 Wasserskianlage am Tweelbäker See? Sehr geehrte Damen und Herren, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Wasserskianlage am Tweelbäker See? – auf die Tagesordnung. Wir bitten zum anliegenden Schreiben einer Anliegerin aus Tweelbäke um eine Stellungsnahme der Verwaltung zu möglichen Bestrebungen von Investoren, am Tweelbäker See eine Wasserskianlage zu errichten. Insbesondere bitten wir um Ausführungen vor dem Hintergrund, dass dieser Bereich von vielen Menschen als Naturerholungsgebiet genutzt wird. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 03.11.2010 Verbesserung des Hochwasserschutzes im Stadtnorden Sehr geehrte Frau Meyn, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Verbesserung des Hochwasserschutzes im Stadtnorden – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss unterstützt den Vorschlag der Agendagruppe Wasser zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Bereich der Ofenerdieker Bäke. Dies bedeutet, bei Hochwasser die Ofenerdieker Bäke vor dem Einlauf in den Tunnel (der auf dem Gelände des Fliegerhorstes verläuft)  in die vorhandenen Waldgräben im Gebiet Kleiner Bürgerbusch abzuleiten. Begründung: Diese Maßnahme könnte kostengünstig rasch umgesetzt werden, würde keine langfristigen Planungen für den Fliegerhorst tangieren und könnte bei Starkregen zur Sicherheit der dortigen AnwohnerInnen unterhalb des Tunnels der Ofenerdieker Bäke beitragen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Rolf Grösch


Antrag vom: 16.08.2010 Lärmbelästigung und Laserscheinwerfer aus der Wallstrasse Sehr geehrte Frau Meyn, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Lärmbelästigung und Laserscheinwerfer aus der Wallstrasse auf die Tagesordnung. Unsere Fragen an die Verwaltung dazu: 1. Sind der Verwaltung diese Lärmbelästigungen bekannt? 2. Welche Genehmigungspraxis gibt es bisher für die Lärm – Laserscheinwerte 3. Welches Amt der Stadt ist für die Genehmigung und Einhaltung der Grenzwerte verantwortlich 4. Gibt es besonders an den Wochenenden eine erreichbare Beschwerdestelle? 5. Wie beurteilt die Verwaltung in Zusammenahn mit der geplanten Seniorenresidenz die Lärmsituation? 6. Sind der Betrieb der Laserscheinwerfer und Laserbeamer durch die bisherigen Genehmigungen erlaubt und falls ja, in welcher Intensität. Begründung: Ein zunehmendes Ärgernis über die letzten Jahre, das sich gerade in den vergangenen Monaten drastisch verstärkt hat, ist für viele Bewohner des Haareneschviertels der  – insbesondere bei Ostwind Wetterlagen  – zeitweilig unerträglich Lärm aus dem Bereich der Wallstraße – nicht nur an Wochenenden. Wummernde Bässe, aufheulende Musik, Techno-„klänge“ rauben Anwohnern des Haareneschviertels – obwohl dieses mehrere hundert Meter oder gar einen Kilometer entfernt ist, in so mancher Nacht den Schlaf. Schon mehrfach haben Anwohner in den letzten Monate die Polizei eingeschaltet. Diese Lärmbelästigung ist absolut unakzeptabel; immer mehr Menschen in diesem Viertel fühlen sich davon betroffen. Es ist nicht einzusehen, dass Mitmenschen durch kommerzielles handeln derartig belästigt, zumal bei der Grundbelastung in der Stadt durch die Autobahn und die Zugstrecke nach Wilhelmshaven. Zudem geht von einem der Gebäude der weithin sichtbare Strahl eines Laserscheinwerfers oder Skybeamers aus. Am Wochenende 14./15. August 2010 „hing“ der Lichtkegel stundenlang unter der dichten Wolkendecke. Fachleute diskutieren derzeit bundesweit, ob von dieser Form der Lichtverschmutzung Irritationen auf den Vogelzug einwirken – gerade in Oldenburg in seiner Lage am internationalen Vogelzugkorridor Hunteniederung sollte hier größte Obacht gegeben werde. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Rolf Grösch


Antrag vom: 16.08.2010 Planungen Elisabeth-Anna-Palais Sehr geehrte Frau Meyn, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Planungen Elisabeth-Anna-Palais auf die Tagesordnung. Unsere Fragen an die Verwaltung dazu: 1. Die Landesregierung plant schon länger den Verkauf des Elisabeth-Anna-Palais; sind der Stadtverwaltung konkrete Käuferinteressen bekannt? 2. Sind in Zusammenhang mit dem geplanten Verkauf seitens der Stadt schon mündliche/schriftliche Zusagen hinsichtlich einer dann erforderlichen Löschung des Landschaftsschutzes  für Teile des Schlossgartens gemacht worden? 3. Wie soll bei einer Hotellösung die Garagensituation gelöst werden – Tiefgarage unter dem Schlossgarten mit Vernichtung alter Bäume? – Tiefgarage unter dem Schlossplatz? 4. Gibt es Pläne für die Zufahrten? Schlossplatz oder Schlosswall? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Sebastian Beer,  Rolf Grösch


Antrag vom: 29.07.2010 Anlage eines öffentlichen Kräutergartens Sehr geehrte Frau Meyn, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Anlage eines öffentlichen Kräutergartens auf die Tagesordnung. Begründung: Städtische Grünanlagen übernehmen in einer Stadt mehrere Funktionen. Vereinfacht lässt sich aber sagen, dass sie der Mehrung des Wohlempfindens der örtlichen Bevölkerung dienen und somit die Attraktivität der Stadt erhöhen. Weshalb städtisches Grün nicht auch einen kulinarischen Nutzen erfüllen kann (siehe TOP „Anpflanzung von Obstbäumen“), ist aus unserer Sicht keine unberechtigte Frage. Daher sehen wir bei der Neuschaffung einer Grünanlage mit Parkcharakter die Möglichkeit, diese mit einem öffentlichen Kräutergarten auszustatten. Ein geeigneter Standort hierfür könnte ein im Rahmen der Umlegung der Parkhauszufahrt neu geordnetes Areal am Waffenplatz sein. In der Stadt Augsburg wird der sog. „Augsburger Kräutergarten“ seit Jahren mit großem Erfolg betrieben. Dieser von Frühling bis Herbst mit einer Vielzahl unterschiedlicher Kräuter, so bspw. 15 Sorten Minze, bepflanzte Garten liegt im stark frequentierten Altstadtbereich und ist von jedermann eigenverantwortlich zu nutzen. Die Nachpflanzungen seitens des Grünamtes erfolgen je nach Bedarf, in der Regel zwei bis drei Mal wöchentlich und die nötige Nachzucht erfolgt im dortigen Botanischen Garten, der in städtischer Regie geführt wird. Morgens und abends wird der in einer Grünanlage eingebettete Kräutergarten auf- bzw. abgesperrt und obliegt während des Tages der sozialen Kontrolle durch die BesucherInnen/NutzerInnen. Dieser Garten der besonderen Art erfreut sich in der Augsburger Bevölkerung großer Beliebtheit und führte zu einer Aufwertung des umliegenden Areals. Oldenburg bietet aus unserer Sicht ebenso die nötigen Gegebenheiten für die Anlage eines öffentlichen Kräutergartens. Selbst wenn sich der hiesige Botanische Garten nicht im städtischen Besitz findet und der Schlossgarten Eigentum des Landes ist, könnten mithilfe von Kooperationen die erforderlichen Strukturen geschaffen werden, ohne dass eine Seite eine übermäßig Belastung erfährt und das Projekt dadurch langfristig nicht zu realisieren ist. Vorzustellen wäre auch die Einbeziehung von Schulen – manch einer erinnert sich noch an das Unterrichtsfach „Schulgarten“, bspw. im Osten der Republik – oder der lokalen Gastronomie. Im Rahmen der Ausschusssitzung wollen wir daher in der Beratung mit den anderen Fraktionen und der Verwaltung ohne den oft vorhandenen Handlungsdruck die Möglichkeiten für eine zukünftige Realisierung ausloten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 29.07.2010 Anpflanzung von Obstbäumen Sehr geehrte Frau Meyn, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Anpflanzung von Obstbäumen auf die Tagesordnung. Hierzu bitten wir um Beantwortung nachstehender Fragen im Vorfeld der Ausschussberatung: 1) Werden zurzeit bei der Anlage neuen Stadtgrüns, bspw. bei Bepflanzungen in neu erschlossenen Baugebieten Obstbäume in die Auswahl mit einbezogen? Bei Verneinung: Weshalb nicht? 2) Gibt es Beispiele in Oldenburg (ausgenommen seien Kompensationsflächen mit „Streuobstwiese) für die Anpflanzung von Obstbäumen? Bei Bejahung: Wo sind diese zu finden und aus welchem Jahr stammen sie? Begründung: Nicht nur die Stadt Augsburg hat den Weg dahingehend eingeschlagen, dass die Anlage von Stadtgrün nicht nur ökologischen Überlegungen geschuldet ist und u.a. dem ästhetischen Wohlbefinden der Bevölkerung förderlich sein soll, sondern auch dem genüsslichen. Daher wird in der bayrischen Großstadt seit einiger Zeit bei der Begrünung von Baugebieten den Besitzern eine Auswahl an (teils rekultivierten) Obstsorten zur Anpflanzung auf den angrenzenden städtischen Flächen geboten. Der gewählte Baum muss dann zwar seitens des Besitzers an die Stadt gespendet werden, aber im Gegenzug hat dieser den Zugriff auf die Erträge und die nötige Pflege wird vom städtischen Grünamt übernommen. Im Rahmen dieser Maßnahme konnte bspw. eine einst heimische und fast verschwundene Apfelsorte rekultiviert werden. Die Möglichkeit einen weiteren Nutzen für Mensch und Tierwelt dank der Berücksichtigung von Obstbäumen bei Anpflanzungen zu erzielen, böte sich auch in Oldenburg. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 20.05.2010 Begrünung der Lärmschutzwände an den Autobahnabschnitten der Stadt Oldenburg Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Begrünung der Lärmschutzwände an den Autobahnabschnitten der Stadt Oldenburg – auf die Tagesordnung. Die Verwaltung hatte zum o.g. Antrag der Ratsfraktion (Anlage) in der Sitzung vom 12.11.2009 einen Bericht über den Fortgang der Gespräche mit der Landesbehörde für eine der nächsten Sitzungen angekündigt. Leider ist ein entsprechender Bericht über den Stand der Dinge bislang unterblieben. Wir bitten demnach über den aktuellen Sachstand zu berichten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch, Sebastian Beer Oldenburg, 22.09.2009 Nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Begrünung der Lärmschutzwände an den Autobahnabschnitten der Stadt Oldenburg – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird gebeten, mit den zuständigen Bundesbehörden ein Begrünungskonzept für alle Lärmschutzwände entlang der Autobahnabschnitte der Stadt Oldenburg abzustimmen und die Kosten und den Umfang hierfür zu ermitteln. Dem Ausschuss ist für die weitere Beratung hierüber im spätestens im Januar zu berichten. Als Zeitraum für eine Umsetzung ist das Frühjahr 2010 anzustreben. Begründung: Der so genannten „Gartenstadt“ Oldenburg steht es gut an, entsprechend der begrünten Autobahnabschnitte z.B. in Delmenhorst oder vielen Städten in Süddeutschland z.B. Konstanz eine Begrünung aller Lärmschutzwände in Oldenburg voranzubringen. Die hellgelben Lärmschutzwände im Bereich der Oldenburger Autobahnen sehen überdies durch die Abgasverschmutzungen und Graffiti sehr unansehnlich und abstoßend aus. Auch schallschutztechnisch bewirkt die Bepflanzung durch die Absorptions- und Streuwirkung eine Lärmreduktion. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 20.05.2010 Naturschutzfachliche Untersuchungsmethodik in den Potentialflächen für Windenergie Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Naturschutzfachliche Untersuchungsmethodik in den Potentialflächen für Windenergie – Begründung: In den bisherigen Sitzungen des ASUK und ASB wurden die Kriterien für die Auswahl für die möglichen Gebiete innerhalb der Stadt Oldenburg dargestellt, aber nicht die naturschutzfachliche Methodik der Untersuchungen. Dies sollte den Ausschussmitgliedern vorgestellt werde, um später eine Bewertung der Ergebnisse zu erleichtern. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch, Sebastian Beer


Antrag vom: 20.05.2010 Einladung der Firma Naturstrom GmbH in die Augustsitzung des ASUK Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Einladung der Firma Naturstrom GmbH in die Augustsitzung des ASUK – Begründung: Die Naturstrom-Gruppe ist eine der größten unabhängigen Anbieter von Strom aus Erneuerbaren Energien und eine der ältesten Firmen in Deutschland in diesem Bereich, die seit Beginn der Liberalisierung des Strommarktes ausschließlich Strombezug aus erneuerbaren Energien anbietet. Nach der Vorstellung der EWE-Naturwatt im Ausschuss möchten wir auch diesem Anbieter die Möglichkeit geben, ihre umweltpolitischen Ziele vorzustellen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch, Sebastian Beer


Antrag vom: 05.05.2010 Abfräsen der Straßenränder (Berme) im Bereich Ekernstr., Etzhorner Weg und Butjadinger Straße Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Abfräsen der Straßenränder (Berme) im Bereich Ekernstr., Etzhorner Weg und Butjadinger Straße – auf die Tagesordnung. Von einem Anwohner erhielten wir die Information, dass in der letzten April-Woche offenbar Pflegemaßnahmen im o.g. Bereich ausgeführt wurden. Dabei sind Wurzelbereiche der Bäume und ganze Stämme beschädigt worden. Wir fragen daher die Verwaltung: 1. Welche Firma hat diese Arbeiten ausgeführt? 2. Durch welches Verfahren wurde diese Firma ausgewählt? 3. Welche Konsequenzen hat diese offenbar unsachgemäß ausgeführte Arbeit für die Firma? 4. Werden die entstandenen Schäden von einem unabhängigen Sachverständigen begutachtet werden? 5. Wer trägt die Folgekosten der Schäden, die durch diese Arbeiten entstanden sind? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 24.03.2010 Ausgleichsabgaben für die Kompensation eines Eingriffs in den Landschaft- und Naturhaushalt Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, bei vielen Bauvorhaben in der Stadt Oldenburg wurden Ausgleichsabgaben für die Kompensation des jeweiligen Eingriffs in den Landschaft- und Naturhaushalt festgelegt (beispielsweise bei der Ausweisung des Baugebietes Bloherfelder etc.). Vor diesem Hintergrund fragen wir: 1. Gibt es eine Aufstellung der Gesamthöhe der festgelegten Beträge für die letzten Jahre (ab 2004)? 2. Welche Beträge aus diesen Geldern sind in letzten Jahren (ab 2004) für Kompensationsmaßnahmen eingesetzt worden? 3. Welche Maßnahmen wurden konkret damit umgesetzt? 4. Welche Beträge aus diesen Ausgleichsabgaben sind derzeit (Stand März 2010) im städtischen Haushalt „geparkt“? 5. Gibt es eine Aufstellung der in den nächsten 3 Jahren geplanten Maßnahmen? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Rolf Grösch


Antrag vom: 27.01.2010 Heizpilze und Freiluft-Wärmestrahler Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Heizpilze und Freiluft-Wärmestrahler – auf die Tagesordnung. Es wird beantragt, dass zur nächstmöglichen Sitzung ein/eine VertreterIn der DEHOGA Oldenburg eingeladen wird, der darüber berichten möge, welche Aufklärungsmaßnahmen seitens der DEHOGA im Verbandsgebiet innerhalb des letzten Jahres stattgefunden haben und welche Beobachtungen nach einem Jahr gemacht werden können. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 27.01.2010 Sachstand Taubenhäuser Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes Sachstand Taubenhäuser auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten, einen Sachstandsbericht über die Umsetzungsbemühungen um ein Taubenhaus zu erbringen. Dieser Bericht soll u. a. folgende Fragen beantworten: 1.) Welche Gebäude wurden seit der Anfrage aus dem November 2007 in Augenschein genommen? Mit welchen Besitzern wurden Gespräche geführt? 2.) Welche Gründe sprachen gegen die Nutzung dieser Gebäude? 3.) Welche weiteren Gebäude im Innenstadtbereich bieten die notwendigen Kriterien zur Umsetzung dieser Maßnahme? 4.) Wie soll das weitere Vorgehen aussehen und welcher Zeitrahmen ist dafür vorgesehen? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 27.01.2010 Bundeshauptstadt im Klimaschutz 2010 Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir den Tagesordnungspunkt – Bundeshauptstadt  im Klimaschutz 2010 – aufzunehmen. Antrag: Die Stadt Oldenburg beteiligt sich an dem Wettbewerb (s. Anlage) der von der Deutschen Umwelthilfe ausgeschrieben ist und bei dem als Gewinn eine 30 kw-Photovoltaikanlage winkt. Begründung: Die Stadt Oldenburg ist in Sachen Klimaschutz im Rahmen des EEA (European Energy Award) und durch die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes in diesen Bereichen engagiert und in einem Wettbewerb mit andern Kommunen können die Stärken und Schwächen unserer derzeitigen Bemühungen verdeutlicht werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Sebastian Beer Rolf Grösch


Antrag vom: 27.01.2010 Umgestaltung des Schlossplatzes Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir den Tagesordnungspunkt – Umgestaltung des Schlossplatzes – auf die Tagesordnung. Begründung: Am Dienstag, den 26.01. gab es einen Gesprächskreis zu den geplanten Baumfällungen. Wir möchten von der Verwaltung die Ergebnisse dieses Gesprächskreises  und den weiteren Zeitplan der Umgestaltung erfahren. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Sebastian Beer Rolf Grösch


Antrag vom: 31.12.2009 Baumfällungen auf dem Fliegerhorst Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Baumfällungen auf dem Fliegerhorst auf die Tagesordnung. Laut Informationen von Anwohnern sollen zumindest am 28.12.09 auf dem Gelände des Fliegerhorstes zahlreiche Baumfällungen durchgeführt worden sein. Wir bitten die Verwaltung sich mit der BIMA in Verbindung zu setzen, um den Ausschuss über die Gründe und das Ausmaß dieser Maßnahme zu informieren. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 30.12.2009 Grabenverrohrung am Marschweg Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir den Tagesordnungspunkt – Grabenverrohrung am Marschweg – In Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau des Marschweges sind sowohl Grabenerhalt als auch zusätzliche Verrohrung vorgesehen. In diesen Planungen ist auch vorgesehen, dass ein Graben vor dem Haus eines Anwohners (Ecke Klaus-Groth-Str.) verschwinden soll. Der Anwohner hat seit 1993 verhindert, dass dieser Graben verschwinden sollte (darin befinden sich große Irisbestände). Andere Anwohner in der Strasse haben durch Überbauung vollendete Tatsachen geschaffen. Hier entsteht bei Betroffenen der Eindruck, dass langjähriges vorbildliches Verhalten in Sinne der ökologisch erwünschten Grabenerhaltung durch die Planung eher bestraft wird, während andere, die Gräben in der Vergangenheit überbaut haben, belohnt werden. Wir bitten die Verwaltung, die vorgesehene Planung in Richtung Gräbenerhalt noch zu überprüfen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion – Rolf Grösch –


Antrag vom: 30.12.2009 Altlastensanierung bei eventuellem Neubau der Weser-Ems-Halle Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir den Tagesordnungspunkt – Altlastensanierung bei eventuellem Neubau der Weser-Ems-Halle- In der Öffentlichkeit wurden Pläne für einen umfassenden Ausbau der Weser-Ems-Halle im südlichen Bereich der bestehenden Bebauung vorgestellt. Mal abgesehen davon, dass bei der bestehenden finanziellen Notlage der Stadt ein solches Vorhaben in Höhe von ca. 40 Millionen der Öffentlichkeit zu vermitteln sein wird, ist das vorgesehene Baugebiet von Altlasten geprägt. Wir fragen in diesem Zusammenhang: 1. Wie schätzt die Verwaltung die Bodenbelastung in diesem Bereich ein? 2. Sind Grundwassergefährdungen auszuschließen? 3. Wird die Verwaltung – ähnlich wie bei anderen Bauvorhaben (Bsp. Neubau Lz0) – den Bodenaustausch als Genehmigungsvoraussetzung vorschreiben. 4. Wie hoch sind die Kosten für einen solchen Bodenaustausch bei der geplanten Objektgröße einzuschätzen? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion – Rolf Grösch –


Antrag vom: 26.10.2009 Intelligentes Lichtkonzept für die Oldenburger Innenstadt Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Intelligentes Lichtkonzept für die Oldenburger Innenstadt auf die Tagesordnung. Laut einem Bericht der NWZ vom 24.10.09 beabsichtigt der Oberbürgermeister ein intelligentes Lichtkonzept für die Innenstadt zu entwickeln. Vor dem Hintergrund dieses Berichtes stellen sich folgende Fragen: 1.) Welches Verständnis hat der OB vom Begriff eines „intelligenten Lichtkonzeptes“? a) Liegen hierzu Erkenntnisse über die Installationen anderer Städte vor? b) Welche Ziele werden im Allgemeinen, welche vor allem in Oldenburg damit verfolgt? c) Müssen bestimmte Gebäude in solch eine Steuerung mit einbezogen werden, wenn ja, welche? d) Besteht ein Zusammenhang mit der Neugestaltung des Schlossplatzes nebst Bau des Einkaufcenters? e) Bedeutet dieses intelligente Lichtkonzept eine Berücksichtigung von Lichtquellen, die aufgrund ihrer Frequenz schützend auf Nachtfalter wirken? 2.) Welchen Einfluss hat dieses Konzept auf das Abhalten von zukünftigen innerstädtischen Veranstaltungen, zum Beispiel den Lambertimarkt? 3.) Welche Investitionskosten wären mit diesem Konzept verbunden? Welche energetischen und damit auch finanziellen Einsparungen sind zu erwarten? 4.) Weshalb wird dieses Konzept lediglich für die Innenstadt angedacht? Wäre eine Übertragung auf andere Stadtteile möglich? 5.) Welche Oldenburger Fachkenntnisse und -kräfte sollen oder könnten mit einbezogen werden? 6.) Wie sieht der Planungs- und Umsetzungsrahmen für dieses Lichtkonzept aus? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer, Rolf Grösch


Antrag vom: 28.10.2009 Begrünung im neu gestalteten Bereich des Verkehrsknotenpunktes „Lappan“ (2) Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Begrünung im neu gestalteten Bereich des Verkehrsknotenpunktes „Lappan“ (2) – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Am neu gestalteten Verkehrsknotenpunkt „Lappan“ werden so viele ortstypische Bäume im Bereich der großen mit Betonpflaster ausgestalteten Nebenanlagen an der Kreuzung gepflanzt, wie möglich. Weitere Möglichkeiten der Begrünung sollen ebenso berücksichtigt werden. Die Verwaltung erstellt hierzu ein Konzept, das im Frühjahr dem Ausschuss vorgestellt wird und im Laufe des Jahres 2010 seine Umsetzung finden soll. Begründung: Nach Beendigung der Umbauarbeiten und der Möblierung wird deutlich, dass die bisherigen Anpflanzungen nicht ausreichend sein werden, um mit ihrem Grün dem kalten und kahlen Charakter der „Pflasterwüste“ entgegenzuwirken. Insbesondere an regen- und windreichen Tagen kann in näherer Zukunft schützendes Geäst oder Blattwerk für die dort Wartenden von Nutzen sein. Über die weiteren, grundsätzlich schwerwiegenderen positiven Aspekte von innerstädtischem Grün dürfte ausreichend Kenntnis bestehen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer Rolf Grösch


Antrag vom: 25.11.2009 Zeitplan für Potentialflächenstudie Windanlagen Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Zeitplan für Potentialflächenstudie Windanlagen auf die Tagesordnung. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Sebastian Beer Rolf Grösch


Antrag vom: 25.11.2009 Altlastenkataster Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Altlastenkataster auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt ein Altlastenkataster für die Stadt zu erstellen und dies der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Sebastian Beer Rolf Grösch


Antrag vom: 22.09.2009 Begrünung der Lärmschutzwände an den Autobahnabschnitten der Stadt Oldenburg   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Begrünung der Lärmschutzwände an den Autobahnabschnitten der Stadt Oldenburg – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird gebeten, mit den zuständigen Bundesbehörden ein Begrünungskonzept für alle Lärmschutzwände entlang der Autobahnabschnitte der Stadt Oldenburg abzustimmen und die Kosten und den Umfang hierfür zu ermitteln. Dem Ausschuss ist für die weitere Beratung hierüber im spätestens im Januar zu berichten. Als Zeitraum für eine Umsetzung ist das Frühjahr 2010 anzustreben. Begründung: Der so genannten „Gartenstadt“ Oldenburg steht es gut an, entsprechend der begrünten Autobahnabschnitte z.B. in Delmenhorst oder vielen Städten in Süddeutschland z.B. Konstanz eine Begrünung aller Lärmschutzwände in Oldenburg voranzubringen. Die hellgelben Lärmschutzwände im Bereich der Oldenburger Autobahnen sehen überdies durch die Abgasverschmutzungen und Graffiti sehr unansehnlich und abstoßend aus. Auch schallschutztechnisch bewirkt die Bepflanzung durch die Absorptions- und Streuwirkung eine Lärmreduktion. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 27.08.2009 Standorte für Windenergieanlagen in Oldenburg   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Standorte für Windenergieanlagen in Oldenburg Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Standorte für Windenergieanlagen zu ermitteln, beziehungsweise zu prüfen, ob es im Stadtgebiet dafür geeignete Flächen gibt. Begründung: Von einem potentiellen Anlagenbetreiber ist der Wunsch an die Stadt Oldenburg herangetragen worden, Windenergieanlagen (WEA) im Stadtgebiet neu errichten zu dürfen. In der Vergangenheit sind bereits von einzelnen Betreibern zu anderen Standorten im Stadtgebiet Anfragen abgelehnt worden. Da WEA immer effektiver und größer, aber auch geräuschärmer werden, zum Teil neue umweltbezogene Erkenntnisse zu den Auswirkungen auf die Avifauna, Fledermäusen, Immissionsschutz und neue Abstandsempfehlungen vorliegen, sollte das Stadtgebiet deshalb auf mögliche Standorte für WEA noch einmal insgesamt neu untersucht werden. Die neuen WEA der Megawatt-Klasse benötigen im Verhältnis zum Gesamtstadtgebiet heute z.B. wesentlich weniger Fläche pro installiertem Megawatt als noch vor einigen Jahren. Ein solches Fachgutachten erfasst den aktuellen naturräumlichen Bestand, bewertet auf der Basis aktueller Entwicklungen in der Stadt Entwicklungsmöglichkeiten von Gewerbe- und Wohngebieten, die Erheblichkeit der Eingriffe ins Landschaftsbild, etc. und vermeidet, dass eventuell mögliche Genehmigungserteilungen gleichwohl nicht sachgerecht abgewogen wurden, bzw. Abwägungen falsch und mangelhaft vorgenommen werden und damit rechtlich keinen Bestand behalten könnten. Die Einbindung der Expertise des Oldenburger Energieclusters (OLEC) zur Erarbeitung einer fundierten Grundlage im Rahmen einer neuen Standortpotentialstudie für das gesamte Stadtgebiet wäre hierbei wünschens- und erstrebenswert und berücksichtigt die Belange der aufstrebenden Erneuerbaren Energiebranche in der Stadt Oldenburg. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Sebastian Beer Rolf Grösch


Antrag vom: 26.05.2009 Regenrückhaltebecken Osternburg Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes: – Regenrückhaltebecken Osternburg – auf die Tagesordnung. Begründung: Nachdem in kurzer Zeit (seit September letzten Jahres) das Rückhaltebecken an der Rudolf-Diesel-Strasse wieder vor dem Austrocknen steht, bitten wir um eine Prüfung der Verbesserung der Situation. Zwar ist die Hauptfunktion der Hochwasserschutz, aber vielleicht besteht doch die Möglichkeit durch Tieferlegung einiger Bereiche eine dauerhafte Wasserführung zu gewährleisten, um den Amphibien und Fischen ein Überleben in trockenen Zeiten zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer, Rolf Grösch


Antrag vom: 29.04.2009 Erstellung eines Energiekonzeptes für das PFL Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Beschlussvorschlag: Erstellung eines Energiekonzeptes für das PFL und die Erarbeitung von Handlungsvorschlägen zur Verbesserung der Situation unter Einbeziehung der Nutzung erneuerbarer Energien sowohl bei der Wärme als auch bei der Stromgewinnung. Begründung: Das PFL ist ein wichtiges und gut besuchtes Veranstaltungszentrum in Oldenburg. Viele Veranstaltungen von Vereinen, Initiativen und Agendagruppen finden dort ebenso statt, wie auch u.a. die Ratssitzungen. Die verschiedenen Räume in dem Gebäude werden intensiv genutzt, im Seitenflügel befinden sich u.a. die Seminar- und Büroräume des Umwelthauses Oldenburg. Vor einiger Zeit erfolgte die Renovierung der Außenfassade; hinter dem äußeren Schein befindet sich das Gebäude in einem energetisch sehr schlechten Zustand; davon können sich die vielen Besucher/innen besonders im Winter überzeigen (im Sommer sind die Räume auf der Südseite dementsprechend überhitzt. Gerade ein solches Zentrum sollte aber unter Klimaschutzgesichtspunkten für die „Übermorgenstadt“ besondere Maßstäbe setzen. Wir fordern daher für die Gebäude des PFL eine energetische Planung, die 1) den Energieverbrauch drastisch reduziert (und damit auch Kosten für die Stadt) 2) den Einsatz erneuerbarer Energien vorsieht 3) dem Rat für den Herbst diesen Jahres Handlungskonzepte vorschlägt Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Rolf Grösch


Antrag vom: 22.04.2009 Osterfeuer Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Osterfeuer auf die Tagesordnung. Im Zusammenhang mit den Osterfeuern bitten wir um Beantwortung nachstehender Fragen: a) Wie sieht die Genehmigungspraxis für die Osterfeuer aus? An welchen Tagen dürfen diese stattfinden? Ergaben sich da in der Vergangenheit Änderungen? b) Wie viele Osterfeuer wurden beantragt und genehmigt? Wie sieht die Entwicklung in den letzten Jahren aus? c) An welchen Stellen in der Stadt fanden öffentliche Osterfeuer statt? Gibt es Beschränkungen für öffentliche oder private Feuer? d) Stimmen sich die angrenzenden Kommunen beim Genehmigungsverfahren untereinander ab? e) Wie hoch war die Feinstaubbelastung an den Tagen in der Stadt Oldenburg und wo liegt die zulässige Marke? f) Sieht die Stadtverwaltung Handlungsbedarf in Sachen Feinstaubbelastung aufgrund der Osterfeuer – nicht nur mit Blick auf die Probleme von Menschen mit Atemwegserkrankungen und Allergien? Wenn ja, welchen? g) Welche Maßnahmen werden nun in anderen Städten mit dem gleichen Problem ergriffen, wie z.B. Münster und Osnabrück? h) Welche Lösungen schlägt die Oldenburger Stadtverwaltung vor? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer, Rolf Grösch


Antrag vom: 20.04.2009 Voltaikanlagen Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, seit vielen Jahren wird in Oldenburg das Programm „abgedreht“ zur Energieeinsparung an vielen Schulen erfolgreich umgesetzt und der beidseitige Nutzen (verringerter Energie-verbrauch für die Stadt und ein Teil der eingesparten Kosten als Salär für die jeweilige Schule) fördert die Bereitschaft zur Beteiligung. Etliche Schulen in Oldenburg haben auch Voltaikanlagen errichtet und stellen die Nutzung der solaren Energie auch in ihren Unterrichtsfächern so praktisch ein. Gerade die Bedeutung der frühen Beschäftigung mit naturwissenschaftlichen Themen wird oft von der Politik eingefordert. Vor diesem Hintergrund fragen wir nach dem Stand der Errichtung von Voltaikanlagen an Oldenburger Schulen. 1. Wie viele Schulen haben eine solche Anlage errichten lassen, bzw. wie viele Schulen haben keine solche Anlage. 2. Wie sind die jeweiligen Anlagengrößen an den einzelnen Schulen und wie viele Kilowattstunden sind bisher eingespeist worden. 3. Wie ist die jeweilige Anlage zustande gekommen? Z.B. Trägerverein, städtische Förderung, andere Sponsoren. 4. Wie groß sind die zur Verfügung stehenden Dachflächen für den weiteren möglichen Ausbau? 5. Wie viele Anfragen von Schulen gibt es, die bisher aus finanziellen Gründen nicht realisiert werden konnten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 19.04.2009 Planungsstand der Tangenten Wechloy-Fliegerhorst   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Planungsstand der Tangenten Wechloy-Fliegerhorst auf die Tagesordnung. Wir bitten um Beantwortung nachstehender Fragen: a) Wie weit sind die Planungen für die Tagenten fortgeschritten? Welche Tangente wird von Verwaltung favorisiert? Welche Flurstücke werden von dem Bau betroffen sein? b) Ist von dieser favorisierten Tangente der Amphibienschutz betroffen? Werden Kompensationsflächen oder Wandergebiete beeinträchtigt werden? c) Welche Flurstücke wurden mit Blick auf diese Planung von der Stadt bereits erworben und welche sollen noch erworben werden? d) Welche Flächen wurden im Bereich des von der Stadt erworbenen Waldes bereits verkauft oder abgetreten. Welche sollen noch verkauft oder im Tausch gegen andere Flurstücke abgetreten werden? e) Welche naturschutzrechtlichen Vorgaben ergeben sich mit Blick auf den Wald? Gibt es Bedienungen, unter denen diese nicht mehr befolgt werden müssen? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer Rolf Grösch


Antrag vom: 19.04.2009 Sporthallen- und Internatsbau in Wechloy (Amphibienschutz)   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Sporthallen- und Internatsbau in Wechloy (Amphibienschutz) auf die Tagesordnung. Wir bitten um Beantwortung nachstehender Fragen: a) Welchen Umfang werden die beiden Gebäudekomplexe einnehmen und welche Flächen sind für die Errichtung dieser vorgesehen? b) In welchem Maße sollen Flächen Verwendung finden, die bereits Kompensationsflächen für den Amphibienschutz darstellen? c) Welche Schutzmaßnahmen für die Amphibien sollen während des Baus durchgeführt werden? d) In welchem Umfang findet der zukünftige Amphibienschutz in den Bauplanungen Berücksichtigung? Wird die dauerhafte Leiteinrichtung in diesem Zuge umgesetzt? e) Ist die Möglichkeit gegeben, Gelder aus den für den Sporthallenbau bereitgestellten Mittel für diese Einrichtung zu verwenden? In welchem Umfang könnte der Bauherr des Internates an den Kosten beteiligt werden? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer Rolf Grösch


Antrag vom: 19.04.2009 Verwendung von Recyclingpapier   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Verwendung von Recyclingpapier auf die Tagesordnung. Wir bitten um Beantwortung nachstehender Fragen: a) Seit wann wird in der Stadtverwaltung Recyclingpapier verwendet und welchen prozentualen Anteil an dem Gesamtbedarf an Papier macht dieses aus? b) In welchen Bereichen der städtischen Verwaltung (inkl. städtische Töchter) findet es Verwendung, in welchen noch nicht? c) Welche Schulen haben sich bereits zum Gebrauch selbst verpflichtet, welche noch nicht? d) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Verwendung von recyceltem Papier an den Schulen zu verstärken? e) In welchem Umfang ergaben sich aufgrund der Verwendung von Recyclingpapier anstelle von Frischfaserpapier Mehrausgaben innerhalb eines Jahres, z.B. für das Jahr 2008 (konkret und prozentual)? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer Rolf Grösch


Antrag vom: 26.02.2009 Gewässerausbau Ahlkenweg Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Gewässerausbau Ahlkenweg – (s. beiliegendes Schreiben der Agendagruppe) auf die Tagesordnung. Begründung: Mit beiliegendem Schreiben der Agendagruppe „Aqua-Wasser –Water“ entwickelt die Gruppe Vorschläge zum naturschonenden Ausbau. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, inwieweit die in dem Schreiben aufgeführten Vorschläge Eingang in die Planungen finden werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer                            Rolf Grösch


Antrag vom: 26.02.2009 Umweltpreis der Stadt Oldenburg   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Umweltpreis der Stadt Oldenburg auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten, einen aktuellen Bericht über die bisher vorliegenden Anträge zu geben und dem Ausschuss die Methodik des Auswahlverfahrens zu erläutern.   Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer                                     Rolf Grösch


Antrag vom: 26.02.2009 Wasserläufe, Wasserbau, Gewässerentwicklungsprojekt   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Wasserläufe, Wasserbau; Gewässerentwicklungsprojekt auf die Tagesordnung. Begründung: In der Tagesordnung des Finanzausschusses für den 4.3.2009  werden unter dem TOP 14 Haushaltsausgabenreste S. 20 (6900.950200 – 901 -) 20.000 € aus dem Jahr 2007 und 20.000 € aus dem Jahr 2008 aufgeführt. Der Rat hatte mit diesen Haushaltsansätzen in den jeweiligen Haushalten Gewässerentwicklungsprojekte initiieren und nicht Haushaltsausgabenreste aufsparen wollen. Wir fragen nun nach der Umsetzung für 2009. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer                              Rolf Grösch


Antrag vom: 26.02.2009 Einladung der EWE Naturwatt GmbH   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Einladung der EWE Naturwatt GmbH auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Die EWE Naturwatt wird zu nächsten Sitzung des Ausschusses eingeladen um über Ihre Projekte zu berichten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer        Rolf Grösch


Antrag vom: 27.01.2009 Neupflanzungen am Lappan   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Neupflanzungen am Lappan auf die Tagesordnung. Im letzten Jahr wurden bereits die Umbauarbeiten am Lappan in Zusammenhang mit Maßnahmen zur Neuanpflanzung im Ausschuss behandelt. Hierzu informierte die Verwaltung, dass die Arbeiten und die Installation des Mobiliars Anfang des Jahres soweit fortgeschritten seien, dass über weitere Möglichkeiten der Neupflanzung Auskünfte gegeben und Überlegungen angestellt werden können. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten, über den aktuellen Planungsstand zu berichten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion


Antrag vom: 27.01.2009 Oldenburger Nachhaltigkeitsrat (ONR) Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Oldenburger Nachhaltigkeitsrat (ONR) auf die Tagesordnung. In der Vorlage 08/0492 zur Juni-Sitzung des letzten Jahres informierte die Verwaltung den Ausschuss darüber, dass sie den ONR personell und konzeptionell neu definieren möchte. Sie schlug vor, als Planungsgruppe einen sog. „Klimaschutzbeirat“ einzurichten, und sprach davon, dass sie weitere Informationen und einen konkreten Vorschlag in die September-Sitzung des letzten Jahres einbringen würde. Die Verwaltung wird gebeten, über den aktuellen Planungsstand zu berichten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 27.01.2009 Heizpilze und Freiluft-Wärmestrahler   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Heizpilze und Freiluft-Wärmestrahler – auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten zu berichten, wie weit die Planungen für ein Gespräch mit Vertretern der Gastronomie und andere, und für eine Aufklärungskampagne gediehen sind. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 27.01.2009 Altlasten im Bereich der Maastrichter Strasse   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Altlasten im Bereich der Maastrichter Strasse auf die Tagesordnung. Begründung: Im Sportausschuss wurde am 14.1.2009 das Projekt „Freizeitmeile Oldenburg“ vorgestellt. Wir fragen in diesem Zusammenhang: 1. Welche Altlastenuntersuchungen gibt es bisher in dem angedachten Projektbereich an der  Maastrichter Strasse? 2. Sind weitere Untersuchungen notwendig und mit welchen Kosten wären diese verbunden? 3. Mit welchen Kosten beim Bodenaushub ( im Falle von Kontaminierung) ist bei dem „Seeprojekt“ zu rechnen? 4.  Ist die Stadt bereit, die Kosten der Altlastensanierung für den Investor zu übernehmen? 5. Wer würde im falle einer Erbpachtbasis das Risiko der Altlastenbeseitigung übernehmen müssen? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 27.01.2009 Abwägung der umweltpolitischen Belange in Bezug auf das Baugebiet „Bloherfelder Anger“   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Abwägung der umweltpolitischen Belange in Bezug auf das Baugebiet „Bloherfelder Anger“ auf die Tagesordnung. Begründung: Offenkundig wurde im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Umweltprüfung betreffend die Änderung Nr. 27 des Flächennutzungsplanes (Bloherfelder Anger) versäumt, Alternativlösungen zur Bebauung des gesamten, aus bodenkundlicher Sicht hochwertigen Areals zu prüfen. Somit wäre festzustellen, dass das Verfahren der Änderung des Flächennutzungsplanes fehlerbehaftet war. So wurde z.B. die „Null-Variante“ (Erhalt als landwirtschaftliche Fläche ohne alternative Bebauung an alternativer Stelle) in Bezug auf den Nordteil des Gebietes, der mit einer sehr mächtigen Plaggenauflage versehen ist, nicht dargestellt. Auch wurde versäumt, andere für eine Wohnbebauung in Frage kommende Flächen zu benennen. Für die im Zuge des Änderungsverfahrens notwendige Abwägung wäre es jedoch nötig gewesen, die Verwendung alternativer Flächen mit Vor- und Nachteilen im Vergleich zum Plaggenesch (Bloherfelder Anger) zu diskutieren. Wir bitten die Stadtverwaltung vor diesem Hintergrund um eine Stellungnahme zum gegenwärtigen Stand des Verfahrens; insbesondere in Bezug darauf, ob und wann die Änderung durch die Regierungsvertretung Oldenburg genehmigt wurde. Des Weiteren bitten wir zu erläutern, ob und wie sich nach Einschätzung der Stadt der Fehler auf den beschlossenen Flächennutzungsplan auswirkt. Darüber hinaus bitten wir darum, zu beantworten, ob bestimmte Verfahrensschritte nachgeholt werden könnten und ob die Stadtverwaltung beabsichtigt, die Nachholung einzuleiten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 26.11.2008 Laubbläser in Verwendung durch das Grünamt Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Laubbläser in Verwendung durch das Grünamt – auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1) Seit wann werden Laubbläser durch städtische Angestellte verwendet? 2) Wie viele Geräte befinden sich in der Verwendung? Wie hoch waren die Anschaffungskosten für diese? Werden weitere angeschafft? Auf wie viele Jahre beläuft sich die Lebenszeit eines Laubbläsers? 3) Wie hoch ist der Verbrauch an Brennstoffen? Welche werden verwendet? Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Brennstoffe? 4) Welchen dB-Wert erreichen diese Geräte? 5) Sieht die Verwaltung in der Verwendung der Laubbläser eine Lärmbelästigung für die Bürger? 6) Welche Gerätschaften fanden vor der Anschaffung der Laubbläser Verwendung, um u. a. die Gehwege im Herbst vom Laub zu befreien? Welche Anschaffungs- und Unterhaltungskosten bestanden für diese? Wie hoch war deren Lebenszeit? 7) Welche Beweggründe führten zur Anschaffung der Laubsauger? Worin besteht der Gewinn bei der Verwendung des Laubbläsers anstelle der vorherigen Gerätschaften? 8) Gibt es alternative Mittel für oder zur Laubentfernung? Wenn nein, warum nicht? 9) Gibt es in Oldenburg Regelungen, zu welcher Jahres- oder Tageszeit Laubsauger eingesetzt werden dürften? Gibt es ggf. gesonderte Regelungen in den unterschiedlichen Bebauungsgebieten? 10) Welche Stellung bezieht die Verwaltung zu der Behauptung, dass für die in der Nähe befindlichen Personen eine Gesundheitsgefahr bestünde, da Laubbläser gesundheitsschädliche Erreger in die Luft wirbeln würden? 11) Wird aufgrund der Laubbläser mittlerweile mehr Laub entfernt als vor der Anschaffung? Wird bei der Entfernung Rücksicht auf die Flora und Fauna genommen, die auf das fallende Laub angewiesen ist?   Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 26.11.2008 Heizpilze und Freiluft-Wärmestrahler   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Heizpilze und Freiluft-Wärmestrahler – auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten, nachstehende Fragen zu beantworten: 1) Ist der Stadtverwaltung bekannt, ob sich im Stadtgebiet Heizpilze oder Freiluft-Wärmestrahler im Gebrauch durch die ansässige Gastronomie befinden? 2) Bedarf die Aufstellung von Heizpilzen oder Freiluft-Wärmestrahlern allein jener Sondernutzungserlaubnis, mit der auch das Aufstellen von Tischen, Stühlen, Sonnenschirmen u. ä. gestattet wird? 3) Inwieweit kann seitens der Stadtverwaltung über eine Sondernutzungserlaubnis in Sachen Heizpilze und Freiluft-Wärmestrahler reglementierend eingegriffen werden? 4) Teilt die Oldenburger Stadtverwaltung die Positionen der Städte Karlsruhe und Nürnberg, die entweder öffentlich vom Gebrauch dieser „Klimakiller“ (Greenpeace) abraten und Informationsmaterial bereitstellen oder diese gänzlich über den Weg der straßenrechtlichen Genehmigungen oder der Gestaltungssatzung zu verbieten suchen? 5) Wird die Stadtverwaltung auch ohne bekannt gewordenen Nutzungen dieser Geräte im Stadtgebiet ein vorsorgliches Verbot anstreben? Oder wird sie nur aufklärend tätig werden? Begründung des Anfragen: Seit Ende 2007 haben auch Heizpilze und Freiluft-Wärmestrahler in Deutschlands Gastronomie Einzug gehalten. Diese an kalten Tagen im Außenbereich aufgestellten Wärmespender haben aufgrund ihres hohen Gasverbrauches und Kohlenstoffdioxidausstoßes eine intensive Diskussion ausgelöst und nicht nur in Karlsruhe und Nürnberg, sondern auch in der Bundeshauptstadt Versuche nach sich gezogen, diese Gerätschaften aus dem Verkehr zu ziehen. In Zeiten des Kampfes gegen den voranschreitenden Klimawandel sollten wir nicht unsere breit angelegten Anstrengungen, die bisweilen „Kleinigkeiten“ wie das Heizungsherunterdrehen um ein Grad beinhalten, durch die Verwendung solcher klimafeindlichen „Wohlfühlerfindungen“  konterkarieren. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 26.11.2008 Erstellung eines Baumkatasters   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Erstellung eines Baumkatasters – auf die Tagesordnung. In der vorletzten Sitzung des Ausschusses wurde die Verwaltung gebeten, zu sondieren, inwieweit die Erstellung eines Baumkatasters in Kooperation mit der ARGE zu bewerkstelligen sei. In der letzten Sitzung gab die Verwaltung dann jedoch bekannt, dass sie nun beabsichtige, entgegen der Behauptung einer städtischen Pressemitteilung die Erstellung aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Die Verwaltung wird gebeten, über den Stand ihrer Überlegungen und Sondierungen zu informieren.   Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 29.10.2008 Bebauung Am Schmeel/ Beentweg (Krusenbusch)   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, ich bitte Sie, den Tagesordnungspunkt: – Bebauung Am Schmeel/ Beentweg (Krusenbusch) – auf die Tagesordnung zu setzen. Begründung: In der letzten Sitzung des Bauausschusses wurde für den Bereich des B-Plans S-440 eine Änderung des geltendes Planes beschlossen, um  die eventuelle Ansiedlung eines Nahversorgers zu ermöglichen. Nun ist nach dem seit 1975 verbindlichen Plan an dieser Stelle eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Kinderspielplatz festgesetzt. Vor diesem Hintergrund fragen wir: 1. Sind Standortalternativen in die Planung mit einbezogen worden? 2. Handelt es sich um den Gehölzbestand – dessen Abholzung dann unumgänglich wäre – um Wald nach dem nds. Waldgesetz? 3. Oldenburgs Waldbestand ist verschwindend klein, an welcher Stelle sind Kompensationen vorgesehen? 4. Welche Erfassungen sind nach dem nds. Naturschutzgesetz vorgesehen? Insbesondere, welche Arten (z.B. Fledermäuse etc.) sollen erfasst werden? 5. Wann sind solche Untersuchungen geplant? 6. Liegen die Voraussetzungen für eine artenschutzrechtliche Befreiung vor? Mit freundlichen Grüßen gez. Sebastian Beer, Rolf Grösch


Antrag vom: 09.10.2008 Bodenschutz   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Bodenschutz – auf die Tagesordnung. Wir bitten die Verwaltung um Erläuterung, was unter der Wasserspeicherfunktion und der Produktionsfunktion von Böden zu verstehen ist. Des Weiteren bitten wir darzulegen, welche Konsequenzen mit einer hohen Funktionalität von Böden sich baurechtlich für den Bodenschutz ergeben. Begründung: In der Überplanung der gegenwärtig landwirtschaftlich genutzten Fläche zwischen Hoher Weg und An den Eschen (Bloherfelder Anger) sehen wir aufgrund der Plaggeneschauflage von einer Mächtigkeit von bis zu 80 cm eine starke Verletzung des Bodenschutzes. Mit der Umweltprüfung wurde nach unserem gegenwärtigen Erkenntnisstand nicht in dem nötigen Maße geprüft, inwiefern auch Alternativstandorte für eine Wohnbebauung in der vorgesehenen Form in Frage kommen. Für eine Abwägung durch Verwaltung und Politik ist eine solche Prüfung jedoch unerlässlich. Wir sehen vor diesem Hintergrund einen deutlichen Informations- und Aufklärungsbedarf über den Bodenschutz. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 01.10.2008 Wohngebiete Steinweg und Haarenesch   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Wohngebiete Steinweg und Haarenesch – auf die Tagesordnung. Wir bitten die Verwaltung um einen Sachstandsbericht und verweisen in diesem Zusammenhang auf das anliegende Schreiben der Bürgerinitiative „Innenstadtnahes Wohnen“. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 24.09.2008 Informationen zu Baumfällungen und Nachpflanzungen im Internet (2) Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Informationen zu Baumfällungen und Nachpflanzungen im Internet (2) – auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten, Kontakt zu dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg aufzunehmen, um in Erfahrung zu bringen, welcher Personalaufwand für die Einstellungen der Dokumentation aufgebracht wird und ob zusätzliches Personal zur Realisierung bereitgestellt werden musste. Unter dem nachstehenden Link sind die in dem genannten Bezirksamt erstellten Auflistungen einzusehen: http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/verwaltung/org/natur/baumfaellungen.html (Stand: 24.09.08) Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, dem Ausschuss analog zu dem in Friedrichshain-Kreuzberg angewendeten Verfahren eine Auflistung für die im Jahr 2007 durch das Amt für Umweltschutz und Bauordnung Oldenburg getätigten Baumfällungen vorzulegen. Das Gleiche gilt für die erfolgten Neupflanzungen. Begründung: Augenscheinlich kam es bei der Behandlung dieser Thematik in der letzten Sitzung des ASUK zu Missverständnissen. Mithilfe der von der Verwaltung einzuholenden Auskünfte, den diesem Schreiben beigefügten Auflistungen des Berliner Bezirksamtes und den von unserer Verwaltung anzufertigenden Auflistungen soll unsere Absicht und deren Umfang besser verdeutlicht und erneut beraten werden. f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 24.09.2008 Radwegebau am Pophankenweg   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Punktes: – Radwegebau am Pophankenweg – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Am Pophankenweg wird kein Radweg in herkömmlicher Weise gebaut, insbesondere keine Verrührung mit anschließender Pflasterung vorgenommen. Stattdessen werden andere Möglichkeiten (Seitenstreifenmarkierungen auf der Fahrbahn, Geschwindigkeitsbegrenzungen) geprüft. Dabei sollten Modelle aus Groningen auf ihre Übertragbarkeit in Oldenburg geprüft werden. Begründung: Ökologische Begründung: • Die in der Öffentlichkeit und im letzten Verkehrsausschuss vorgelegten Planungen würden einen wertvollen Amphibienbereich in der Stadt zerstören, zumal erst in den letzten Jahren dort Ausgleichsmaßnahmen zugunsten der bedrohten Amphibien vorgenommen wurden. Finanzielle Begründung: • Die unverhältnismäßig hohen Kosten für diesen relativ kurzen Radweg (ca. 700 000 €) würden das Radwegeprogramm in anderen Teilen der Stadt belasten; hinzukommen die erheblichen Kosten für die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch, Sebastian Beer


Antrag vom: 23.09.2008 Begrünung im neu gestalteten Bereich des Verkehrsknotenpunktes „Lappan“   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Begrünung im neu gestalteten Bereich des Verkehrsknotenpunktes „Lappan“ – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Am neu gestalteten Verkehrsknotenpunktes „Lappan“ werden nachträglich so viele ortstypische Bäume im Bereich der großen mit Betonpflaster ausgestalteten Nebenanlagen an der Kreuzung gepflanzt, wie möglich. Die Verwaltung erstellt kurzfristig ein entsprechendes Konzept, damit die Pflanzungen noch in diesem Jahr erfolgen können. Damit wird ein Teil der Kompensationsmaßnahmen direkt vor Ort ausgeführt. Begründung: Nach Rückbau der Fahrbahnen am Verkehrsknotenpunkt Lappan sind große Pflasterflächen im Bereich der Nebenanlagen entstanden. Für die „Neubeordnung Lappan“ wurden allein 5 ortsprägende Bäume gefällt. Allein für die Kompensation der 5 gefällten Bäume sollen laut Verwaltung ca. 50 Ersatz-pflanzungen erfolgen. Davon sollten so viele wie möglich am wirklichen Ort selbst ersetzt werden um das Stadtbild wieder aufzuwerten. In unmittelbarer Nähe beim Neubau der Straße am Heiligengeistwall ist darüber hinaus unter Protest massiv in die denkmal- und landschaftsgeschützen Wallanlagen eingegriffen worden. Hier wurden über 30 Linden gefällt. Diese Ersatzpflanzungen sollten auch in der Nähe der Innenstadt realisiert werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer, Rolf Grösch


Antrag vom: 27.08.2008 Informationen zu Baumfällungen und Nachpflanzungen im Internet   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Informationen zu Baumfällungen und Nachpflanzungen im Internet – auf die Tagesordnung. Der Ausschuss möge beschließen: Das Amt für Umweltschutz und Bauordnung wird beauftragt, monatlich die getätigten sowie anstehenden Baumfällungen im Stadtgebiet auf seiner Homepage zu veröffentlichen. Dazu gehören auch durchgeführte und geplante Ausgleichsmaßnahmen. Zusätzlich soll auf akut anstehende Fällungen zeitnah mit der entsprechenden Begründung hingewiesen werden. Die Auflistung sollte in überschaubarer Form, z.B. nach Straßennamen in alphabetischer Sortierung gestaltet und wenn möglich mit Bilddokumenten versehen werden. Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt müssen besser über geplante Baumfällungen informiert werden, da Interessierte diese Informationen häufig erst erhalten, nachdem die Bäume bereits gefällt worden sind. Auskünfte über Eingriffe in das Stadtgrün müssen aber ohne großen Aufwand (für Interessierte und Verwaltung) zu erhalten und transparent nachzuvollziehen sein. Bei „Gefahr in Verzug“ wird eine vorzeitige Information teilweise nicht möglich sein, dennoch soll bei absehbaren Eingriffen Interessierten ein Instrument an die Hand gegeben werden, um rechtzeitig über anstehende Eingriffe Auskunft zu erhalten. Dafür ist eine fortgeschriebene Dokumentation im Internet hilfreich. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 27.08.2008 Umwelttechnologie Netzwerk Oldenburg (UNO)   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Umwelttechnologie Netzwerk Oldenburg (UNO) – auf die Tagesordnung. Wir beantragen, eine/n Vertreter/in von UNO in die nächste Sitzung des ASUK einzuladen, um über Zielsetzungen, Maßnahmen und Ergebnisse des Netzwerkes zu berichten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 09.07.2008 Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums -. Beschlussvorschlag: Die Stadt Oldenburg beteiligt sich an der Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums, mit dem Ziel, Förderungen für Klimaschutzprojekte z.B. an städtischen Schwimmbädern und Schulen und anderen städtischen Liegenschaften vorzubereiten und zu realisieren. Hintergund: Das Bundesumweltministerium (BMU) hat eine umfassende Klimaschutzinitiative gestartet. Ziel ist es, Klimaschutzpotenziale durch Energieeffizienzsteigerungen und den vermehrten Einsatz regenerativer Energien effektiv zu nutzen. Mit mehreren neuen Programmen sollen Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien gefördert werden. Das BMU fördert im Rahmen der neuen Klimaschutzinitiative die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Installierung eines kommunalen „Klimaschutzmanagers“, der die Umsetzung unterstützt. Darüber hinaus werden Modellprojekte mit dem Leitbild der CO2-Neutralität, z.B. in Schulen, Schwimmbädern, Rathäusern oder Theatern, gefördert. Stehen einzelne Ersatzinvestitionen an, wie eine neue Innenbeleuchtung, gibt es für besonders energieeffiziente Technologien einen Zuschuss. Grundlage zur Förderung der Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen ist eine neue Richtlinie, die am 18. Juni 2008 verabschiedet wurde. Im Rahmen des Förderprogramms wird zurzeit beim Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) eine übergeordnete „Servicestelle: Kommunaler Klimaschutz“ eingerichtet. Sie soll als Service- und Beratungseinrichtung für Kommunen dienen und zugleich einen Wegweiser durch die Fördermöglichkeiten bieten (vgl. http://www.difu.de). Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 21.04.2008 Universitätsplanungen in Wechloy   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzungen bitten wir den Tagesordnungspunkt – Universitätsplanungen in Wechloy – aufzunehmen. In der letzten Bauausschusssitzung und in der Presse wurden die beabsichtigten Planungen vorgestellt. Vor diesem Hintergrund fragen wir: 1. Ist gewährleistet, dass es keine Kfz-Anbindung aus dem neuen Baugebiet an den Drögen-Hasen-Weg gibt, da dieser schon längst durch viele Querfahrten von der Bloherfelder Strasse her durch  den Hörneweg den Charakter einer Durchgangsstrasse bekommen hat. 2. Wie sind die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen im Baugebiet geplant? 3. Wie ist der Einsatz erneuerbarer Energiequellen bei den Bauten eingeplant? 4.  Sollen die ab 2009 von der Bundesregierung beschlossenen Standards im Rahmen von  Modellvorhaben überschritten werden? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion – Rolf Grösch –


Antrag vom: 24.04.2008 Grundstück Haareneschstraße 62 Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Geplante Baumaßnahme auf dem an das Grundstück Haareneschstraße 62 angrenzenden Parkplatz, Nähe OTB Sporthalle- auf die Tagesordnung. Auf dem Parkplatz ist die Errichtung von Gebäudeeinheiten für Seniorenwohnungen geplant. Im Zuge dieser Baumaßnahme soll der hintere Teil des Grundstücks Haareneschstraße 62, der bisher als naturbelassener Garten genutzt wird, als Baugrund verwendet werden. Des Weiteren scheinen etliche Bäume weichen zu müssen. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang gebeten, den Ausschussmitgliedern mitzuteilen, inwieweit der Naturschutz hier Beachtung findet. Für das Gebiet um den Philosophenweg ist eine Fledermauspopulation nachgewiesen. Mit freundlichen Grüßen f.d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 21.04.2008 Polizeiübung im Fliegerhorst Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Polizeiübung im Fliegerhorst – auf die Tagesordnung. In den Zeitungen wurde davon berichtet, dass in der vorletzten Aprilwoche eine polizeiliche Großübung mit 1500 Beamten durchgeführt werden soll. Wir fragen die Verwaltung: 1. Wurde seitens des Eigentümers (BIMA) diese Aktion mit der Stadt abgesprochen? 2. Hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass es auf dem Gelände des Fliegerhorstes eine Reihe schutzwürdiger Bereiche gibt, die bei einer solchen Großübung eventuell gefährdet werden? 3. Ist die Verwaltung an die polizeiliche Einsatzleitung mit einer solchen Bitte um Beachtung des Naturschutzes herangetreten? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez.  Rolf Grösch


Antrag vom: 21.04.2008 Baumfällung in der Strasse Achtermöhlen, Stadtteil Bloherfelde Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Baumfällung  in der Strasse Achtermöhlen, Stadtteil Bloherfelde – auf die Tagesordnung. Das Bild der Strasse wird bislang von einer Reihe Birken geprägt, sodass man von einem Alleecharakter sprechen kann. Diese Bäume stehen alle auf städtischen Grund. Nun mehren sich die Zeichen, dass im Zuge von Neubebauung – auch infolge von Hintergrundstückbebauung diese stattlichen Bäume immer weniger werden. Im letzten Herbst wurde neben der Auffahrt zu einer Neubebauung eine dieser großen das Straßenbild bestimmenden Bäume gefällt. (Vor Hausnummer 50). Vor diesem Hintergrund fragen wir: 1. Was will die Verwaltung unternehmen, um den Alleecharakter dieser Strasse zu erhalten? 2. Was waren die Gründe der Fällung für diesen konkreten Baum? 3. Wenn die Fällung im letzten Jahr vorgenommen wurde, wann ist mit einer Ersatzpflanzung zu rechnen? Bilder zu dieser Anfrage werden wir in der Ausschusssitzung vorlegen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez.  Rolf Grösch


Antrag vom: 21.04.2008 Energieeinsparung Freibad Flötenteich   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Energieeinsparung Freibad Flötenteich – auf die Tagesordnung. Im Rahmen der Energieeinsparungen bei städtischen Immobilien bitten wir um Prüfung, inwieweit durch eine – nächtliche – Abdeckung des Freibades Energiekosten einzusparen wären und welche voraussichtliche Kostenreduzierung für den Betrieb des Freibades dadurch zu erreichen wäre. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch                  Sebastian Beer


Antrag vom: 03.04.2008 Bloherfelder Anger Nord Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Bloherfelder Anger Nord – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Die Fraktion der Grünen beantragt die weiteren Planungen für das Baugebiet Bloherfelder Anger Nord (dies betrifft nicht die Planungen für den südlichen Bereich!) zurückzustellen, bis eine befriedigende Lösung folgender Fragen geklärt ist: 1. Ein Verkehrslösung, die den Anwohnern in den bestehenden Wohngebieten kein zusätzliches Verkehrsaufkommen beschert. 2. Eine Prüfung der naturschutzrechtlichen Fragen (der Großteil des geplanten Gebietes ist als Bodendenkmal eingetragen). 3. Die Entwässerungssituation – die bisherigen Planungen scheinen die neuerlich häufigeren Starkregenfälle nicht zu berücksichtigen und es besteht die Gefahr, dass der Wasserstand der Haaren dadurch zusätzlich erhöht wird und Überschwemmungen bestehender Wohngebiete die Folge wären. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch                  Tobias Frick


Antrag vom: 27.03.2008 Grünes Regenwassermanagement   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Grünes Regenwassermanagement – auf die Tagesordnung. Wie sich in den letzten Monaten gezeigt hat, besteht in Oldenburg großer Handlungsbedarf in Bezug auf das Regenwassermanagement. Die Schaffung weiterer Regenrückhaltebecken sowie die Entrohrung und Erweiterung des Grabensystems ist ein Lösungsversuch, der weitere Kosten nach sich ziehen wird und der sich nicht mit dem ursächlichen Problem auseinandersetzt: der stetig zunehmenden Bodenversiegelung. Mit dieser setzt sich hingegen die Studie „Grünes Regenwassermanagement – Versicherungskapazität auf dem Grundstück“ auseinander, die von der Bayrischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Abteilung Landespflege im Jahr 2005 herausgegeben worden ist. Nach mehrjährigen Versuchen sind Maßnahmen entwickelt worden, die es jedem Grundstückbesitzer ermöglichen sollen, den größten Teil der Niederschläge auf seinem eigenen Grund und Boden versickern zu lassen oder diese z.B. innerhalb einer Zisterne aufzufangen und zu nutzen, und somit Wasser und Geld zu sparen – auch mit Blick auf eine Aufspaltung der Abwassergebühr nach Regen- und Schmutzwasser. Die wesentlichen Entscheidungen zur Umsetzung solcher Maßnahmen finden im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen und den damit verbundenen Plänen für die Abwasserbeseitigung statt. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang gebeten, Stellung zu der Studie zu beziehen und die Anwendung auf Oldenburg zu prüfen. Welche bisherigen Richtlinien gibt zum Thema Regenwasser und Bodenversiegelung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen in Oldenburg? Mit freundlichen Grüßen f.d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 27.03.2008 Baumfällung am Lappan   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Baumfällung am Lappan – auf die Tagesordnung. Laut Informationen von Bündnis 90/ Die Grünen gab es im Februar bei der Baumfällung am Lappan Unstimmigkeiten zwischen dem Bauamt und der beauftragten Firma. Infolgedessen wurden zwei gesunde und nicht für eine Fällung vorgesehene Bäume entfernt. Wie konnte es zu diesem Fehler kommen? Wo und in welchem Rahmen werden Kompensationsmaßnahmen stattfinden? Wer trägt die Kosten für diese zusätzlichen Maßnahmen und wie hoch sind diese zu beziffern? Mit freundlichen Grüßen f.d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 28.01.2008 Überschwemmungen am Flötenteich   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Überschwemmungen am Flötenteich – auf die Tagesordnung. Laut des Artikels „Starker Regen setzt Teile der Stadt unter Wasser“ in der NWZ vom 08.12.07 und der Auskunft einer Anwohnerin kam es im Dezember letzten Jahres am Schellsteder Weg zu Überschwemmungen. Darüber hinaus sei der in der Nähe gelegene Flötenteich seit annährend fünf Jahren nicht mehr gereinigt worden. Im Zuge der Debatte um den Bürgerfelder Teichs bitten wir die Verwaltung dem Ausschuss mitzuteilen, welchen Einfluss der Flötenteich auf Überschwemmungen nach Starkregen in seinem Umkreis hat und inwieweit eine Reinigung zur Verbesserung der Lage beitragen würde. Welchen finanziellen Aufwand hätte die mögliche Maßnahme? Welche anderen Vorkehrungen könnten getroffen werden? Mit freundlichen Grüßen f.d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 21.01.2008 Anfrage zum geplanten Ausbau des Heiligengeistwalles   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen: • Welche Bedeutung haben die unter Denkmal- und Landschaftsschutz stehenden Wallanlagen aus gartenhistorischer Sicht? • Wie beurteilt die Stadt die Wallanlagen um die Innenstadt herum aus touristischer Sicht? • Wie beurteilt die Stadt die Wallanlagen aus Sicht des Stadtbildes? • Wie beurteilt die Stadt die Wallanlagen aus Sicht für Umwelt und Klima? • Bei der Rekonstruierung der Wallanlagen wurde vor Jahren der Alleecharakter entlang des verlaufenden Rad- und Fußweges durch Anpflanzung von Linden wiederhergestellt. Diese Linden sollen nun gefällt werden, um einige Parkplätze auf der gegenüber liegenden Straßenseite zu schaffen. Wie beurteilt die Verwaltung diesen schweren Eingriff in die unter Schutz stehenden Wallanlagen? • Wie begründet die Stadt die Vernichtung eines wesentlichen Naturbestandteils einer gartenhistorisch bedeutsamen Anlage zu Gunsten von ca. 16 Parkplätzen, obwohl ein großes Parkhaus in nur 100m Entfernung liegt? • Wie beurteilt die Verwaltung den Umstand, dass Passanten, die sich auf dem Fußweg entlang der Häuserzeile bewegen, nach Vollzug der Maßnahme keine Sichtachse durch die historischen Wallanlagen hin zum PFL nutzen können, da die Sicht durch Pkw etc. verstellt und stark beeinträchtigt sein wird? • Gerade diese Wiederherstellung der Sichtachse war eines der zentralen Ziele bei der Rekonstruktion der Wallanlagen. Welchen Wert hat diese bisher freie Sicht bzw. Blickachse für die Stadt? • Nach welchen Kriterien werden die Wallanlagen gepflegt? • Gibt es ein diesbezügliches Gartenpflegewerk? • Wie viele Ausnahmen wurden bereits trotz Schutzstatus zugelassen und welche waren dies (z.B. Erweiterungsbau des Staatstheaters)? • Ist es richtig, dass ein Teil der nach dem schweren Sturm geschädigten und verloren gegangenen Bäume im Bereich Heiligengeistwall u.a. durch private Spenden von Bürgern der Stadt ersetzt wurden? • Wie hoch war die Spendensumme bzw. die Summe, die die Stadt für Ersatzpflanzungen im Bereich des Heiligengeistwalles aufgewendet hat? • Wie hoch ist zahlenmäßig der Wert der 29 zu fällenden Linden? • Wie hoch sind die Kosten für die Fällung selbst? • Wie hoch sind die Kosten für die Bäume, die als Kompensation gepflanzt werden müssen, inklusive der ersten Pflegejahre? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 27.12.2007 Altlastensanierung   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir den Tagesordnungspunkt – Altlastensanierung -. Laut einer Pressemitteilung des Nds. Umweltministeriums stellt das Land Mittel zur Altlastensanierung zur Verfügung. Die Landesregierung will damit unnötigen Flächenverbrauch verringern. Die Stadt Oldenburg hat in ihrem Gebiet eine Fülle von Flächen mit Altlasten aufzuweisen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung, ob Oldenburg in diesem Landesprogramm berücksichtigt, bzw. ob und welche Flächen angemeldet wurden.


Antrag vom: 21.12.2007 Entschlammung des Bürgerfelderteiches   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Entschlammung des Bürgerfelderteiches“ Begründung: Infolge des Klimawandels sind häufiger Starkregenfälle zu erwarten, die besonders in einigen Stadtteilen zu Überschwemmungen führen werden. Vorbeugend sind Maßnahmen zu treffen, die die Wirkung solcher Starkregenereignisse abschwächen können. Eine solche Maßnahme könnte die Entschlammung des Bürgerfelder Teiches sein, die dazu führen könnte, dass der derzeitige Wasserstand des Teiches abgesenkt werden könnte, sodass mehr Stauraum für Wasser entstehen könnte. Die Verwaltung wird gebeten, eine erste Kostenabschätzung einer solchen Maßnahme vorzunehmen, um so den Rat in die Lage zu versetzen, fundierte Entscheidungen treffen zu können. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion – Rolf Grösch und Sebastian Beer –


Antrag vom: 03.12.2008 Taubenhäuser als Maßnahme gegen verwilderte Stadttauben   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes Taubenhäuser als Maßnahme gegen verwilderte Stadttauben auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten, den Mitgliedern des Ausschusses die Funktion und den daraus resultierenden Nutzen von Taubenhäusern für eine Stadt schriftlich darzulegen. Des Weiteren möge sie eine Auflistung von Kommunen erstellen, die Taubenhäuser erfolgreich errichtet haben. Hierbei möge angegeben werden, welchen finanziellen Aufwand die einzelne Stadt für die Anschaffung und Unterhaltung eines einzelnen Taubenhauses zu tragen hatte bzw. noch hat. Wir bitten ebenso um eine Einschätzung der Verwaltung, ob Taubenhäuser einer Verbesserung der Lage in Oldenburg dienen könnten und innerhalb welchen Umfangs und Kostenrahmens diese Maßnahme durchgeführt werden müsste. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 06.11.2007 Neues Baugebiet an der Weißenmoorstraße? Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Neues Baugebiet an der Weißenmoorstraße? – auf die Tagesordnung. Die Grünen fragen die Verwaltung: Ist es zutreffend, dass es Pläne von Investoren gibt, den gesamten Bereich Weißenmoorstraße/ Wischweg/Muttenpottsweg/Spittweg einer Bebauung zuzuführen? Falls ja: wie sehen die Pläne im Detail aus? Wie steht die Verwaltung zu diesen Bebauungsplänen? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion – Rolf Grösch –        gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 26.09.2007 Baumpflegemaßnahmen zum Erhalt schützenswerter Bäume im Stadtgebiet   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Baumpflegemaßnahmen zum Erhalt schützenswerter Bäume im Stadtgebiet – auf die Tagesordnung. Wir bitten zum o.g. Tagesordnungspunkt den von der Landwirtschaftskammer Weser-Ems Oldenburg öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Baumpflege, Baumdynamik und Verkehrssicherheit, Herrn Jürgen Braukmann aus Rastede-Loy, einzuladen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 30.08.2007 Pflegemaßnahmen an städtischen Hecken Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes Pflegemaßnahmen an städtischen Hecken auf die Tagesordnung. Die am 22.08.07 in der NWZ geäußerte Beschwerde einer Anwohnerin des Steinkauzweges über die zurückgeschnittenen Brombeer- und Wildrosenhecken in unmittelbarer Nachbarschaft und das seitens unserer Fraktion geführte Gespräch mit der Anliegerin haben folgende Fragen aufgeworfen, um deren schriftliche Beantwortung wir bitten: 1.) Können Pflegemaßnahmen dieser Art so terminiert werden, dass zu diesen Zeitpunkten die Hecken weder blühen noch Früchte tragen? 2.) Mit welchen Hilfsmitteln werden in Oldenburg die Hecken geschnitten? Wird hauptsächlich „schweres Gerät“ eingesetzt? 3.) Weshalb wurde die Brombeerhecke am Hayengraben in dem betriebenen Ausmaß zurückgeschnitten, obwohl nur wenige Ranken zum Weg ihn wuchsen, der Blick nicht eingeschränkt wurde und – nach Auskunft der Anwohnerin – dieser Weg nicht, wie von der Stadtsprecherin in der NWZ geäußert, von Schulkindern genutzt wird? 4.) Welche Gründe bestehen neben der Wahrung der Einsehbarkeit und Nutzung von Wegen bei dem Freischneiden der Hecken? 5.) Wäre es dem Nettoregiebetrieb möglich, bei besagter Heckenart auf Wunsch der AnwohnerInnen oder im Allgemeinen nur die hinderlichen Ranken zu entfernen und einen vollkommenen Rückschnitt nicht jedes Jahr durchzuführen? 6.) Die Eigeninitiative einiger Anwohner bei der Pflege des angrenzenden städtischen Grüns wird dadurch verhindert, dass sie, z.B. in besagtem Fall, nicht wissen, wo sie kostenfrei und unkompliziert Verschnittmaterial entsorgen können. Sieht das Umweltamt eine Möglichkeit, die BürgerInnen dabei zu unterstützen, z.B. mit der Bereitstellung von Behältnissen nach Absprache? Ich bitte um Beachtung der im Anhang der e-Mail befindlichen Bilder. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 28.08.2007 Klimaschutzprogramm für Oldenburg zur CO2-Minderung und sparsamer Ressourcenverwendung im Energiebereich Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Klimaschutzprogramm für Oldenburg zur CO2-Minderung und sparsamer Ressourcenverwendung im Energiebereich – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Das von der Verwaltung am 14. Juni im ASUK vorgelegte Aktionsprogramm zur Bewerbung für den EEA (European Energy Award) wird vom ASUK befürwortet und für die nächste Ratssitzung als Beschlussvorlage verabschiedet. Dazu werden die organisatorischen und finanziellen Mittel im Haushalt bereitgestellt. Begründung: • Es ist an der Zeit, dass die Stadt Oldenburg in Sachen CO2-Reduzierung Zeichen setzt und im Bereich Energieeinsparung als Kommune den Bürger/innen mit positivem Beispiel vorangeht. • Die bisherigen intensiven Vorarbeiten  der Verwaltung würden nicht ausreichend als Handlungsrahmen genutzt, um Oldenburg in diesem europäischen Wettbewerb gebührend einzubringen. Weitere Begründungen erfolgen mündlich. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 28.08.2007 Klimaschutzprogramm für Oldenburg zur CO2-Minderung und Förderung erneuerbarer Energien   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Klimaschutzprogramm für Oldenburg zur CO2-Minderung und Förderung erneuerbarer Energien – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Der Strombezug der Stadt Oldenburg erfolgt in Zukunft ausschließlich durch erneuerbare Energiequellen. Der Stromliefervertrag mit der EWE läuft zum Jahresende 2007 aus und die Verwaltung muss den Strombezug neu ausschreiben. Diese Ausschreibung soll beinhalten, dass der zukünftige Strombezug der Stadt aus erneuerbaren Energiequellen zu erfolgen hat. Das gleiche ist anzustreben für das Klinikum, Abfallwirtschaftsbetrieb und Olantis. Begründung: In der Antwort auf eine Anfrage der Grünen im Haushalts- und Finanzausschuss bezüglich der möglichen Mehrkosten bei einem Bezug von EWE-Naturwattstrom werden diese auf ca. 30.000 €/Jahr berechnet. Da der Stromvertrag mit der EWE fristgerecht zum 31.12. gekündigt wurde, ist Spielraum für neue Verhandlungen gegeben. Weitere Begründungen erfolgen mündlich. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 23.08.2007 Stichstraßen-Planung vom Gewerbegebiet Wechloy zum Fliegerhorstgelände Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes Stichstraßen-Planung vom Gewerbegebiet Wechloy zum Fliegerhorstgelände auf die Tagesordnung. Die in Erwägung gezogene Umgestaltung des Fliegerhorstgeländes beinhaltete die Überlegung, eine Tangente zwischen der Ammerländer Heerstraße und dem ehemaligen Fliegerhorst zu bauen. Seitens der Verwaltung wurden zwei Möglichkeiten angedacht. In Anbetracht dieser Überlegungen wird die Verwaltung gebeten, folgende Auskünfte zu erteilen: 1.) Wann ist frühestens mit einem möglichen Baubeginn zu rechnen? 2.) Welche Biotoptypen und wie viele wäre bei den beiden Planungen von Baumaßnahmen betroffenen? 3.) Welche Tier- und Pflanzenarten sind in dem betroffenen Gelände hauptsächlich vertreten, welche gelten als schützenswert oder sind gar unter Schutz zu stellen? 4.) Müssten Flächen, die bereits zur Kompensation dienen, bebaut oder durchschnitten werden? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 23.08.2007 Planung eines Parkhauses in der Amalienstraße   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes Planung eines Parkhauses in der Amalienstraße auf die Tagesordnung. In Zusammenhang mit der bereits in der NWZ erwähnten Erwägung des Baus eines Parkhauses in der Amalienstraße und den in selbiger Zeitung geäußerten Sorgen betroffener Bürger bitten wir die Verwaltung, dem Ausschuss Auskunft darüber zu erteilen, ob ein Emissionskataster existiert und ob dieses Grundlage der Planung sein wird. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 23.08.2007 Flachbildschirm im Eingangsbereich des Alten Rathauses   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes Flachbildschirm im Eingangsbereich des Alten Rathauses auf die Tagesordnung. Zu einer Klimapolitik, die dem Klimawandel entgegenwirken möchte, gehört nicht nur der Umstieg auf eine Kohlenstoffdioxid freie, auf regenerativen Energieträgern basierende Stromerzeugung, sondern auch die Reduzierung des bisherigen Stromverbrauches. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten, nachstehende Fragen zur nächsten Sitzung des Ausschusses schriftlich zu beantworten: 1)  Welche Notwendigkeit bestand, den bisher verwendeten Aufsteller mittels eines elektrischen Strom beziehenden Flachbildschirmes zu ersetzen? 2)  Welche Vorteile erhofft man sich seitens der Verwaltung? 3) Inwieweit wiegen diese Vorteile die Anschaffungs-, Installations- und Betriebkosten auf? 4) Auf welche Höhe belaufen sich die Anschaffungs- und Installationskosten des Flachbildschirmes? 5) Welche jährlichen Kosten wird der Betrieb des Gerätes gemessen an seinem Stromumsatz erzeugen? 6) Auf wessen Veranlassung hin wurde dieser Monitor installiert? 7) Gibt es Regelungen des Denkmalschutzes für das Alte Rathaus, welche sind das und welche mussten in diesem Fall Beachtung finden? 8) Entspricht es dem ästhetischen Empfinden der Verwaltung, dass ein in den Boden verankerter, unscharf eingestellter Flachbildschirm inmitten eines, einen bestimmten Typus von historischen Flair versprühenden Eingangsbereichs Platz finden muss, wobei er permanent den Blick auf eine über einhundert Jahre alte Rathausuhr teilweise verdeckt? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 26.06.2007 Arbeitsbericht der Haaren-Wasseracht Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Arbeitsbericht der Haaren-Wasseracht – auf die Tagesordnung. Wir bitten die Verwaltung, einen Vertreter der Haaren-Wasseracht als Referenten in den Ausschuss zu laden, der sich u.a. zum Rückhaltebecken Petersfehn und zu den getätigten und zukünftigen Maßnahmen an der Haaren äußert – insbesondere auch mit Blick auf die einsetzende Klimaveränderung. Mit freundlichen Grüßen f.d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 29.05.2007 Sachstand der Bewerbung für den European Energy Award Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Sachstand der Bewerbung für den European Energy Award – auf die Tagesordnung. Wie in der Ausschusssitzung vom 08.02.07 den Anwesenden mitgeteilt wurde, müsste zum Beantragen der ersten Zertifizierung (Award in Silber) am Ende dieses Jahres ein entwickeltes und beschlossenes kommunalpolitisches Arbeitsprogramm vorliegen. Der Verwaltungsvorschlag solle dem Ausschuss in diesem Quartal vorlegt werden. Wir bitten die Verwaltung in diesem Zusammenhang dem Ausschuss mitzuteilen, inwieweit die Bestandaufnahme und die Zusammenstellung geplanter Maßnahmen abgeschlossen sind und in welchem Stadium der Entwicklung sich das Arbeitsprogramm befindet. Mit freundlichen Grüßen f.d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 23.05.2007 Erweitungsbau am Eversten Holz   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, aufgrund telefonischer Anfragen von besorgten Bürgern aus Eversten fragen wir an: 1. Gibt es erkennbare Absichten der EWE-Hauptverwaltung für eine Bebauung im Landschaftsschutzgebiet am Rand des Waldes? 2. Gibt es seitens der EWE eine Bauvoranfrage hinsichtlich einer Erweiterung der Hauptverwaltung? 3. Falls nicht, wie würde die Stadtverwaltung eine solche Anfrage beantworten? Wir würden uns freuen, wenn wir in Kürze der Öffentlichkeit mitteilen könnte, dass das Eversten Holz in Gänze geschützt bleibt und dass die Stadtverwaltung hinter diesem Schutz ohne Abstriche steht. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Rolf Grösch


Antrag vom: 14.05.2007 Energiesituation im Haus der Jugend, Von-Fink-Str. 3 Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes Energiesituation im Haus der Jugend, Von-Fink-Str. 3 auf die Tagesordnung. Schon mehrfach wurden wir in der Vergangenheit auf die mangelnde Gebäudeisolierung des Hauses angesprochen. Bei einem Besuch am Donnerstag, den 10. Mai mussten wir uns davon überzeugen, dass im Flur der Räume des Hauses  die Heizung an war (Außentemperatur ca. 20 Grad Celsius!) und dass die Heizkörper auch keine Ventileinstellungen zum Abdrehen zu ließen. Vor diesem Hintergrund fragen wir nach dem Energieverbrauch des Gebäudes in den letzten 3 Jahren; wie viel Energieverbrauch dabei für die Räume des Stadtjugendringes anfiel und wie viel für die übrigen Nutzer des Gebäudes. Wie hoch sind die dabei für die Stadt in den letzten 3 Jahren entstandenen Energiekosten? Angesichts der Beteiligung der Stadt am EEA (European Energy Award) Wettbewerb fragen wir nach dem Zeitpunkt der Energiesanierung für dieses Gebäude? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Rolf Grösch


Antrag vom: 23.04.2007 Faunistische Untersuchung der Entwässerungsgräben Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Faunistische Untersuchung der Entwässerungsgräben – auf die Tagesordnung. Aus Sicht der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen ist die besagte Untersuchung notwendig, um einen objektiven Blick auf die in der letzten Sitzung geltend gemachten Vorzüge des so genannten Oldenburger Grabenstein zu gewinnen. Wir bitten daher die Verwaltung dem Ausschuss mitzuteilen, inwieweit eine kostengünstige faunistische Untersuchung – nach der erfolgten floristischen – ermöglicht werden könnte. Sieht die Verwaltung hierbei die Möglichkeit, mit dem Institut für Biologie und Umwelt-wissenschaften der Universität zusammenzuarbeiten? Könnte mit Hilfe eines Dozenten diese Untersuchung innerhalb eines Projektes durchgeführt werden, an dem die Studierenden in erhöhtem Maße beteiligt werden? Mit freundlichen Grüßen f.d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 03.04.2007 Luftreinhalte- und Aktionspläne   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir den Tagesordnungspunkt – Luftreinhalte- und Aktionspläne – auf die Tagesordnung zu setzen und darüber zu informieren, wie nach dem Beschluss der Landesregierung im März, diese Aufgaben auf die Kommunen zu übertragen, sich dies für die Stadt Oldenburg auswirken wird. Wir bitten insbesondere um Informationen darüber, welche Messstationen geplant sind und welche Möglichkeiten die Stadtverwaltung zur Verringerung der Luftschadstoffe ergreifen will. Darüber hinaus bitten wir um Informationen, ob und in welcher Höhe sich diese Entscheidung der Landesregierung finanziell auf die Stadt auswirken wird. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion – Rolf Grösch –


Antrag vom: 13.02.2007 Schlossgarten Hier: A n f r a g e Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Schlossgarten – auf die Tagesordnung. Wie beurteilt die Stadt Oldenburg die jüngste Entwicklung, wonach die Leitung des Schlossgartens, ein Jahr vor dem 200jährigen Bestehen, möglicherweise erneut in andere Hände übergehen soll? Ist die Stadt Oldenburg über diesen Vorgang informiert worden? In welcher Weise bringt sich die Stadt Oldenburg in Erhaltung und Fortentwicklung des denkmalgeschützten Schlossgartens ein, und wie gedenkt sie, Einfluss zu nehmen auf eine Eindämmung und Abstellung des in den warmen Monaten zunehmenden Vandalismus, der Vermüllung und der Gefährdung Dritter durch ordnungswidrig im Schlossgarten Radelnde? Welche Vorstellungen und Leitlinien hat die Stadt Oldenburg zu künftigen kommerziellen Nutzungen im Schlossgarten, insbesondere zu Events, Kultursommer und der möglicherweise angedachten Nutzung eines Gebäudes für einen Cafébetrieb? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 13.12.2006 Amphibienschutz   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, die Verwaltung wird gebeten, Auskunft zu nachstehenden Fragen zu erteilen: • Warum wurden die in der Vorlage 06/0661 für den Oktober angekündigten Maßnahmen in Bezug auf den Amphibienschutz noch nicht umgesetzt? • Welches weitere Vorgehen verfolgt die Verwaltung, um die von ihr selbst aufgeführten Schutzmaßnahmen so schnell wie möglich umzusetzen? Anmerkung: Aufgrund der Notwendigkeit des Bestehens dieser Schutzmaßnahmen vor dem Eintreten der nächsten Wanderungsphase der Amphibien und aufgrund der Zeit, die ein Gewässer braucht, um die nötige Bedingungen für ein artgerechtes Leben zu erfüllen, besteht aus unserer Sicht hier Dringlichkeit. Deshalb bitten wir die Verwaltung zu diesem Punkt auf der morgigen Sitzung mündlich Stellung zu beziehen, wenn ihr dieses möglich sein sollte. Mit freundlichen Grüßen f.d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 29.11.2006 Lärmschutz an der A 28   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes Lärmschutz an der A 28 auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung wird aktiv darauf hinwirken, dass bei der anstehenden Ausschreibung und Vergabe der Sanierung der südlichen Fahrbahn der A 28 im Abschnitt Autobahndreieck West bis Autobahnkreuz Oldenburg Ost • der stark lärmmindernde doppellagige, offenporige Asphalt, der sog. Flüsterasphalt, anstelle des vorgesehenen, kaum lärmmindernden Splitt-Mastix-Asphalts verwendet wird, • in den Abschnitten Osternburg bis Kreuz Ost und Hundsmühler Straße bis Cloppenburger Straße Lärmschutzwände in angemessener Höhe (mindestens 4 m und zur Fahrbahn hin abgewinkelt) errichtet werden, • die vorhandenen Lärmschutzwände im Bereich Dreieck West bis Osternburg auf eine angemessene Höhe erhöht werden (auf mindestens 4 m und zur Fahrbahn hin abgewinkelt), • auch an den Autobahnauffahrten und -abfahrten Lärmschutzwände errichtet werden. Hierzu erfolgt kurzfristig eine Ansprache der zuständigen Verwaltungen auf den verschiedenen Ebenen (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Oldenburg, niedersächsisches Verkehrsministerium, Bundesverkehrsministerium) sowie der Politik auf Landes- und Bundesebene. Begründung: Im Interesse von 20.000 Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Oldenburg, die laut Lärmminderungsplan der Stadt Oldenburg von 2001 im Einflussbereich der Autobahn leben und erheblich vom Lärm betroffen sind, aber auch im Interesse der Stadt, die für die Wohnqualität und Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger Sorge trägt, muss ein besserer Lärmschutz an der Autobahn erreicht werden. Aus diesen Gründen ist die nur noch kurzfristig bestehende Chance zu ergreifen, auf die Ausführung der Sanierung der südlichen Fahrbahn im Sinne eines optimalen Lärmschutzes Einfluss zu nehmen. Anstehende Ausschreibung und Vergabe Es ist vorgesehen, Ende Dezember 2006 die Ausschreibung für die Sanierung der südlichen Fahrbahn der A 28 im Abschnitt Dreieck West bis Kreuz Ost zu veröffentlichen und im Januar oder Februar den Auftrag zu vergeben. Die Ausschreibung wird auf der Verwendung von Splitt-Mastix-Asphalt basieren, wie er auch auf der Nordseite der A 28 (2006) und auf der A 293 (2005) eingebaut wurde. Entsprechend muss kurzfristig darauf hingewirkt werden, dass in der Ausschreibung die o. g. Aspekte des Lärmschutzes (Verwendung von Flüsterasphalt, neue bzw. erhöhte Lärmschutzwände) in die Ausschreibung aufgenommen werden. Dabei ist zu bedenken, dass nach der Sanierung die Situation für die nächsten 20-30 Jahre festgeschrieben ist; wobei weiterhin von stetig steigendem Verkehrsaufkommen – vor allem auch beim LKW-Verkehr – ausgegangen werden muss.  Rechtsanspruch auf erhöhten Lärmschutz im Autobahn-Abschnitt Bahnhofsallee bis Kreuz Ost Nach intensiver Prüfung der Rechtslage durch einen Rechtsanwalt ist die Initiative gegen Autobahnlärm zu der Überzeugung gelangt, dass im Abschnitt Bahnhofsallee bis BAB Kreuz Ost ein Rechtsanspruch auf Lärmschutz nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. VO des BImSchG) vorliegt. Demnach gelten hier Lärmgrenzwerte von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts. In der Realität bestehen Lärmwerte von mehr als 68 dB(A) tags und 62 dB(A) nachts in einer Entfernung von 100 m vom Immissionsort (Lärmminderungsplan der Stadt Oldenburg 2001). Vor diesem Hintergrund hat die Initiative im Juni 2004 Klage gegen den 2. Planfeststellungsergänzungsbeschluss vom April 2004 erhoben. In dieser Klage wird Lärmminderung durch eine Lärmschutzwand auch auf der südlichen Fahrbahn sowie der Einsatz von Flüsterasphalt gefordert. Die Behandlung der Klage durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg steht noch aus. Die Klage hat allerdings keine aufschiebende Wirkung. So könnte es sein – falls die Klage zugunsten der Initiative entschieden wird -, dass die in 2007 laufende Sanierung ohne Ausführung der dann den Anliegern rechtlich zustehenden Lärmschutzmaßnahmen abgeschlossen sein wird. Finanzierung des Lärmschutzes Die Verwendung von Flüsterasphalt auf Dammlagen (östlicher Bereich der Sanierungsstrecke) liegt lediglich um 8 Euro über den Kosten von Splitt-Mastix-Asphalt, was bei Gesamtkosten der Sanierung in Höhe von 18 Millionen Euro unerheblich wäre.  Im Jahr 2007 stehen 50 Millionen Euro mehr im Verkehrsetat der Bundesregierung für den Lärmschutz an Bundesautobahnen und Bundesstraßen zur Verfügung. Die Stadt Oldenburg mit ihrer besonderen Situation von mitten durch das Stadtgebiet führenden Autobahnen mit einer starken Verkehrsbelastung von mehr als 70.000 Kfz pro Tag muss bei der Verwendung dieser Mittel bedacht werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Tobias Frick


Antrag vom: 25.10.2006 IKEA-Gelände   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – IKEA-Gelände – auf die Tagesordnung. Die Verwaltung konnte in der Oktober-Sitzung des ASU in manchen Punkten keine konkreten Auskünfte über die erforderlichen Natur- und Umweltschutzmaßnahmen geben (z.B. Kompensationsmaßnahmen, Ort des Ersatzgewässers für Amphibien etc.). Angesichts des straffen Zeitplans für den Bau müssen diese Informationen jetzt vorliegen. Die Verwaltung wird gebeten, über den aktuellen Stand zu berichten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade – Fraktionsvorsitzender –


Antrag vom: 14.08.2006 Bornhorster Huntewiesen   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Bornhorster Huntewiesen – auf die Tagesordnung. Begründung: Auf der Sitzung des ASU am 8.6.2006 referierte Herr Martin Maier über den Zustand der Bornhorster Huntewiesen. Die Verwaltung sagte damals zu, sich bezüglich des vor Jahren abgebauten Pegelmesser zu informieren und nachzufragen, ob dieser wieder installiert werden könne. Außerdem forderte der Ausschuss die Verwaltung auf, Vorschläge zur weiteren Entwicklung des Bereiches darzustellen und mit einer entsprechenden Vorlage im September erneut in den Ausschuss zu kommen. Nachdem aus für uns nicht nachvollziehbaren und willkürlich erscheinenden Gründen die September-Sitzung abgesagt wurde, fordern wir die Verwaltung auf, nun endlich auf der Oktober-Sitzung des ASU zu diesen Fragen Stellung zu beziehen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade – Fraktionsvorsitzender –


Antrag vom: 04.08.2006 Ikea-Gelände   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Ikea-Gelände – auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten, über den aktuellen Stand bzw. die bereits durchgeführten und die noch erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich Natur- und Umweltschutz zu berichten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 20.07.2006 Lückenschluss des Grünen Wege-Sternes   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Lückenschluss des Grünen Wege-Sternes – auf die Tagesordnung. Wir bitten hierzu um die Beantwortung nachfolgender Fragen: • Welche Lücken gibt es noch beim gesamten Wegestern? • Woran liegt es, dass diese bisher nicht geschlossen werden konnten? Wir bitten ferner um Darstellung, welcher Zeitrahmen und welche finanziellen Mittel eingeplant sind, um den Wegestern zu vollenden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Birgit Scheller


Antrag vom: 20.07.2006 Bestand und Weiterentwicklung des Regionalen Umweltbildungszentrums Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Bestand und Weiterentwicklung des Regionalen Umweltbildungszentrums – auf die Tagesordnung. Wir bitten die Verwaltung, einen Vertreter des Regionalen Umweltbildungszentrums zur September-Sitzung einzuladen, möglicherweise die Sitzung auch im neuen Gebäude des RUZ stattfinden zu lassen, um allen Ratsfraktionen die Gelegenheit zu geben, die Arbeit des RUZ vor Ort kennen zu lernen. Begründung: – Erfolgt mündlich-. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Birgit Scheller


Antrag vom: 29.06.2006 Bürgerkraftwerk Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Bürgerkraftwerk – auf die Tagesordnung. Es gibt in Oldenburg zwei Photovoltaik-Anlagen, die man als ‚Bürgerkraftwerke‘ bezeichnen kann (von Ingo Harms und Ubbo de Witt). Gibt es noch Überlegungen der Stadt, nach dem Vorbild anderer Städte Dächer öffentlicher Gebäude zur Verfügung zu stellen, damit dort Photovoltaik-Anlagen errichtet werden, an denen sich Bürgerinnen und Bürger, die nicht selbst Solarstrom von ihren Dächern beziehen können, beteiligen können? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 29.06.2006 Kompensationsflächenkataster   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Kompensationsflächenkataster – auf die Tagesordnung. Aus verschiedenen Gründen wurde in letzter Zeit mehrfach im Ausschuss für Stadtgrün und Umwelt der Wunsch geäußert, dass die Verwaltung ein Kompensationsflächenkataster erstellt. Die Verwaltung wird gebeten, den Stand ihrer Bemühungen darzulegen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 29.06.2006 Innerstädtische Brach- und Grünflächen   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Innerstädtische Brach- und Grünflächen – auf die Tagesordnung. Es erscheint sinnvoll, statt wertvoller (im Sinne des Naturschutzes) Außenflächen zunächst einmal innerstädtische Flächen bzw. Brachen verdichtet zu bebauen. Es erscheint aus verschiedenen Gründen ebenfalls sinnvoll, innerstädtische Grünflächen nicht nur zu erhalten, sondern möglichst zu vergrößern, wozu eben diese Flächen bzw. Brachen auch dienen könnten. Das ist ein Zielkonflikt, der ein entsprechendes Konzept fordert. Die Verwaltung wird gebeten, folgende Informationen zu liefern: • a. Welche Flächen (im Besitz der Stadt und in anderen Besitzverhältnissen) liegen brach? Um wie viel Hektar handelt es sich? Für welche Funktionen könnten die Flächen genutzt werden? • b. Gibt es ein Konzept der Verwaltung, wie mit den einander zum Teil widersprechenden Anforderungen (Grünfläche / Bebauung / Bolzplatz etc.) umgegangen werden soll? Wenn ja, möge die Verwaltung es vorstellen. Wenn nein, möge die Verwaltung vorstellen, wie sie in Zukunft vorgehen will. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 29.06.2006 Landschaftsrahmenplan Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Landschaftsrahmenplan – auf die Tagesordnung. Es sollten dieses Jahr die ersten Daten erfasst werden. Die Verwaltung wird gebeten, über den Stand der Dinge und das weitere Vorgehen zu berichten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 29.06.2006 Blockheizkraftwerk Huntebad Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Blockheizkraftwerk Huntebad – auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten, über den Stand der Dinge und das weitere Vorgehen zu berichten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 24.04.2006 Neubau von IKEA   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Neubau von IKEA – auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten, umfassend und detailliert darzulegen, inwieweit Fragen des Naturschutzes und Umweltschutzes (inklusive Schutz von Wasser, Boden und Luft) durch den Neubau eines Gebäudes (inklusive Parkplatzanlagen und Straßenbauten für die Zu- und Abfahrt etc. pp.) von IKEA an der jetzt ausgesuchten Stelle berührt werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade – Fraktionsvorsitzender –


Antrag vom: 08.03.2006 „Holz statt Gas als Heizmaterial“   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – „Holz statt Gas als Heizmaterial“ – auf die Tagesordnung. Steigende Gaspreise und die allgemeine Erhöhung der Energiekosten führen laut Mitteilungen der Verbraucherzentralen dazu, dass immer mehr Menschen Kaminöfen kaufen, um mit Holz zu heizen und somit ihre Heizkosten deutlich zu senken. Wir bitten die Verwaltung um Auskunft darüber, inwieweit sie sich auf den zunehmenden Holzbedarf zu Heizzwecken einstellen wird, welche Maßnahmen sie für geeignet hält und welche Probleme sie im Zusammenhang mit steigendem Bedarf sieht.


Antrag vom: 26.01.2006 Zu geringe personelle Ausstattung im RUZ Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – zu geringe personelle Ausstattung im RUZ – auf die Tagesordnung. Kinder und Jugendliche in Energie- und Umweltfragen auszubilden ist unstrittig von enormer Wichtigkeit. Auf diesem Gebiet hat das Regionale Umweltbildungszentrum eine wichtige Funktion. Nach dem Wegfall der BSHG-Regelung müssen aber im RUZ wegen zu geringer personeller Ausstattung viele Veranstaltungen ausfallen. Dies ist ein erheblicher Mangel, dem angesichts der Bedeutung der Frage dringend abgeholfen werden muss. Die Verwaltung wird um Darlegung des Sachverhaltes gebeten sowie um Vorschläge, dem personellen Engpass zu begegnen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade – Fraktionsvorsitzender –


Antrag vom: 26.01.2006 Energieeinsparung im kommunalen Gebäudebestand   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Energieeinsparung im kommunalen Gebäudebestand – auf die Tagesordnung. Das Projekt ‚abgedreht‘ zeigt seit Jahren erfolgreich, dass und wie Energie in öffentlichen Gebäuden eingespart werden kann. Im kommunalen Gebäudebestand gibt es bisher eine vergleichbare Maßnahme nur für die Stadtkasse und das Alte Rathaus. Eine Ausweitung auf den gesamten kommunalen Gebäudebestand ist unstrittig wünschenswert und alleine schon angesichts der immer neuen Gaspreiserhöhungen durch die EWE mehr als überfällig, wurde aber bisher von der Verwaltung mit dem Argument mangelnder Personalkapazität abgelehnt. Um dem abzuhelfen, wurde von der Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen in den letzten Haushaltverhandlungen die adäquate personelle Verstärkung der Energieleitstelle gefordert. Dies wurde von der SPD/FDP/BFO-Gruppe abgelehnt. Das ist insofern unverständlich, als der Kostenfaktor von ‚abgedreht‘ bei ca. 1:6 liegt, für jeden aufgewendeten Euro also 6 in die Stadtkasse fließen. Die Stadt spart also, wenn sie hier jemand einstellt. In der ASU-Sitzung Januar 2006 erklärte nun der zuständige Dezernent, dass man eine dem Projekt ‚abgedreht‘ entsprechende Maßnahme für den kommunalen Gebäudebestand mit den vorhandenen personellen Mitteln realisieren wolle. Was jahrelang nicht ging, soll also nun doch funktionieren. Wir bitten nun, das konkrete Konzept vorzulegen, wie Energiesparmaßnahmen für den gesamten kommunalen Gebäudebestand oder doch zumindest große Teile davon mit dem vorhandenen Personalbestand eingeführt, überwacht und evaluiert werden sollen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade – Fraktionsvorsitzender –


Antrag vom: 26.01.2006 Energieeinsparung in der Straßenbeleuchtung Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Energieeinsparung in der Straßenbeleuchtung – auf die Tagesordnung. In verschiedenen Städten (z.B. Damme) wurde bzw. wird die bestehende Straßenbeleuchtung großflächig auf Natriumdampfdrucklampen umgestellt. Im Vergleich zu den üblicherweise verwendeten Quecksilberdampflampen ergeben sich mehrere Vorteile wie geringerer Energieverbrauch und damit deutlich geringere Kosten, geringerer Wartungsaufwand und Entsorgungskosten der Leuchtkörper sowie größere Leuchtweite, besonders bei Nebel. Die Verwaltung wird um Darlegung gebeten, inwieweit diese Maßnahme im Bestand realisiert werden kann und welche konkreten Schritte dazu notwenig sind. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade – Fraktionsvorsitzender –


Antrag vom: 24.11.2005 Aarhus-Konvention   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Aarhus-Konvention – auf die Tagesordnung. Nach dem vorgesehenen Modellkommunen-Gesetz soll u.a. die Beteiligung der Umweltverbände an in Natur und Landschaft eingreifenden Planungen erheblich eingeschränkt werden. Gleichzeitig gilt seit diesem Sommer die so genannte Aarhus-Konvention. Diese EU-Regelung weitet die Beteiligung der Öffentlichkeit erheblich aus; auch in Niedersachsen gilt damit ein „europäisches Verbandsklagerecht“. – Die Verwaltung wird gebeten, den Sachverhalt darzustellen. – Die Verwaltung wird gebeten, darzulegen, für welche Genehmigungsverfahren die Aarhus-Konvention den Umweltverbänden ein Beteiligungs- und Klagerecht gewährt, auch wenn für diese Verfahren eine Verbandsbeteiligung nach dem Entwurf des Mo-dellkommunen-Gesetzes künftig nicht mehr vorgesehen ist. – Die Verwaltung wird gebeten, ihre Einschätzung darzulegen, in welchem Maße gegenüber der heutigen Situation Verfahrensverzögerungen und Rechtsunsicherheiten eintreten, wenn die Verbände statt offiziell im Verfahren beteiligt zu werden, von den ihnen aus der Aarhus-Konvention bzw. der entsprechenden EU-Richtlinie zustehenden Rechten Gebrauch machen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 24.11.2005 Biotope nach §28 NnatG   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Biotope nach §28 NnatG – auf die Tagesordnung. – Die Verwaltung wird gebeten, darzulegen, welches Verfahren allgemein zur Aufhebung von §28 a, b- Biotopen einzuhalten ist. – Die Verwaltung wird gebeten, darzulegen, inwiefern dieses Verfahren bei der Beseitigung des Feuerlöschteiches bei famila eingehalten bzw. nicht eingehalten worden ist. – Die Verwaltung wird gebeten, darzulegen, welche Anforderungen Ersatzmaßnahmen etc. für ein §28-Biotop erfüllen müssen (örtlich, zeitlich, von der Lage her, finanziell usw.). – Die Verwaltung wird gebeten, darzulegen, welche konkreten Auswirkungen dies auf die Ersatzmaßnahme Feuerlöschteich hat. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 27.09.2005 IKEA (nichtöffentlich)   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – IKEA (nichtöffentlich) – auf die Tagesordnung. Für die Ansiedlung von IKEA stehen anscheinend nur noch zwei Standorte zur Verfügung.  Die Verwaltung wird um einen Bericht gebeten, inwieweit an diesen beiden Standorten durch die Ansieldung von IKEA Belange des Natur- Landschafts- und Umweltschutzes tangiert sind. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 27.09.2005 Modellkommune   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Modellkommune – auf die Tagesordnung. Auf Betreiben von OB Schütz nimmt die Stadt Oldenburg möglicherweise am Landesversuch ‚Modellkommunen‘ teil. Die Verwaltung wird gebeten, umfassend darzulegen, welche konkreten Konsequenzen sich daraus für die Belange des Natur- und Umweltschutzes sowie für weitere Zuständigkeitsbereiche des ASU ergeben könnten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 27.09.2005 Garten hinter der Gastwirtschaft Ulenspegel Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Garten hinter der Gastwirtschaft Ulenspegel – auf die Tagesordnung. Hinter der Gastwirtschaft Ulenspegel an der Burgstraße befindet sich ein Garten, der als schützenswert anzusehen ist. Angeblich ist dieser Garten den Ausschachtarbeiten zur Tiefgarage zum Opfer gefallen, ohne dass dies in irgendeinem Ausschuss auch nur berichtet wurde. Die Verwaltung wird um Stellungnahme gebeten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 27.09.2005 Baumfällung Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Baumfällung – auf die Tagesordnung. Gegen Ende August wurde ein Baum am Fuß der außer Betrieb gesetzten Fußgängerbrücke über den Bahnhof gefällt. In einem unserer Fraktion vorliegenden Brief wird vermutet, dass a) das THW den Baum gefällt hat sowie b) der Baum gefällt wurde, weil er die Observation der kurz darauf erfolgenden NPD-Veranstaltung behindert habe. Die Verwaltung wird um Stellungnahme gebeten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 23.06.2005 Amphibien-Population am Heidbrook   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Amphibien-Population am Heidbrook – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Oldenburg setzt sich mit besonderem Nachdruck bei der Firma Bünting für den Erwerb der Pferde-Weide am Heidbrook als Ausgleichsmaßnahme für den Verlust des Gewässers auf dem Famila – Gelände ein. 2. Die Stadt Oldenburg macht der Firma Bünting das schonende Abfangen der noch im Teich verbliebenen Fische und Amphibien zur Auflage sowie deren sofortige Umsetzung in ein geeignetes Gewässer. 3. Der Fortbestand der Leiteinrichtung (= „Wildschutzzaun“) am Heidbrook muss so lange gewährleistet sein, bis die Amphibien-Population am Heidbrook auf ein neues Laichgewässer (einschließlich Sommerlebensraum auf der Waldseite) geprägt ist und deshalb nicht mehr die Bünting-Fläche aufsuchen und die Straße am Heidbrook bei ihrer Wanderung überqueren muss. 4. Die Stadt Oldenburg informiert frühzeitig die Agenda – Gruppe “ Amphibien-Schutz“ über anstehende Maßnahmen. Begründung und Erläuterung: 1. a)      Der von der Firma Bünting und von NWP (Planung) favorisierte Maisacker ist als landwirtschaftliche Fläche durch die im Boden angereicherten Dünge- und Spritzmittel für die Anlage eines Amphibien-Gewässer ungeeignet. Gerade diese Tiergruppe ist gegenüber Chemikalien besonders empfindlich. b)      Der Kauf der Pferde-Weide und die Anlage eines geeigneten Gewässers würden der Amphibien-Population am Heidbrook ein Fortbestehen in Zukunft ohne Konflikte mit dem Stra-ßenverkehr sichern. Der hohe (überwiegend ehrenamtliche) personelle Aufwand durch den Fangzaun wäre dann nicht mehr nötig. 2. Ohne diese Maßnahme wird die dortige Population so gut wie ausgelöscht. 3. Die jahrelangen Aktionen am Heidbrook wären umsonst gewesen, wenn der Zaun jetzt abgebaut und die überlebenden Amphibien ‚plattgefahren‘ würden. Diese Maßnahme nicht zu Ende führen, sondern jetzt kurzfristig ohne Erfolg abzubrechen, bedeutet auch eine Vergeudung von Steuergel-dern. 4. Nach Ansicht der Agenda – Gruppe “ Amphibien-Schutz“ wird sie nicht ausreichend informiert; andererseits wurde der Gruppe von der Stadt Oldenburg zugesichert, in die Planung einbezogen zu werden. Insbesondere stellt die Stadt fest, wann genau der „Famila-Teich“ zugeschüttet werden soll. Der Termin ist den Mitgliedern der Agenda – Gruppe “ Amphibien-Schutz“ unverzüglich mitzuteilen. Das gleiche gilt für den Termin der Umsetzung und die geplante Vorgehensweise. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 13.06.2005 Stadtgärten und Grünzonen in der Innenstadt   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Stadtgärten und Grünzonen in der Innenstadt – auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten, Konzepte für eine dauerhafte Anlage von Stadtgärten bzw. Grünzonen an geeigneten Stellen in der Innenstadt zu entwickeln und dem Ausschuss zur Beratung vorzustellen. Begründung: Die Einrichtung der Sommer-Gärten in der City und die starke Besucherresonanz in den ersten Tagen zeigen deutlich, dass sich viele Menschen eine erhöhte Aufenthaltsqualität jenseits des reinen Konsums in der Innenstadt wünschen. Auch die Agenda Arbeitsgruppe „zukunftsfähige Innenstadt“ und der Stadtsoziologe Prof. Walter Siebel haben oftmals im Rahmen ihrer Arbeit darauf aufmerksam gemacht, dass nicht nur das Bewohnen in der Innenstadt wieder gefördert werden muss, sondern auch ein Bedürfnis nach attraktiven Ruhe-Zonen besteht. Dies könnte u.a. durch die dauerhafte Anlage von Stadtgärten und Grünzonen wie auch multifunktionalen Bereichen geschehen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez.  Dr. Jochen Pade Fraktionsvorsitzender i. A. – K u l i s c h –


Antrag vom: 25.05.2005 Appell zur Sanierung der BAB A 28   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Appell zur Sanierung der BAB A 28 – Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtgrün und Umwelt möge folgenden Appell verabschieden. Appell des Ausschusses für Stadtgrün und Umwelt an Oberbürgermeister Schütz: Die Sanierung der BAB A 28 zwischen Dreieck Oldenburg West und Autobahnkreuz Ost wird vermutlich Anfang 2006 beginnen. Dabei ist die Verwendung von Split-Mastix-Asphalt vorgesehen. Würde man stattdessen offenporigen Asphalt auftragen, würde das zu einer erheblichen Lärmminderung führen und so den Lärmsschutz von über 20.000 Oldenburger Bürgerinnen und Bürgern deutlich verbessern. Die nächste Sanierung der Fahrbahndecke wird vermutlich frühestens in 15 Jahren durchgeführt. In dieser Situation fordert der Ausschuss für Stadtgrün und Umwelt Oberbürgermeister Schütz auf, sich an Bundesminister Stolpe zu wenden und darauf zu drängen, dass bei der anstehenden Sanierung offenporiger Asphalt verwendet wird, gegebenenfalls in Form einer Einzelfalllösung oder eines Modellversuches. Begründung: – Erfolgt mündlich – Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 04.05.2005 Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes M 736 (Bereich Weser-Ems-Halle)   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes M 736 (Bereich Weser-Ems-Halle) – auf die Tagesordnung. Wir bitten die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zum o.g. Tagesordnungspunkt. Ferner soll der Ausschuss für Stadtgrün und Umwelt in die weiteren Beratungen und Planungen eingebunden werden.   Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion   – Dr. Jochen Pade – Fraktionsvorsitzender


Antrag vom: 28.04.2005 Befassung des Ausschusses für Stadtgrün und Umwelt Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Befassung des Ausschusses für Stadtgrün und Umwelt – Beschlußvorschlag: Der Ausschuss für Stadtgrün und Umwelt fordert den Bauausschuss und die Verwaltung auf, bei allen Vorhaben, die – Natur- und Umweltschutz – Landschaftsschutz – Oberflächenveränderungen von im Bebauungsplan der Landwirtschaft und Erholung gewidmeten Flächen oder für diese Zwecke zur Zeit genutzten Flächenbetreffen, den ASU vor einer Befassung des ABS anzuhören. Begründung: mündlich Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 02.03.2005 Luftschadstoffe   Sehr geehrte Frau Neumann-Gäßler, sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Luftschadstoffe – auf die Tagesordnung. Ab 2005 bzw. 2010 gelten die strengeren Grenzwerte der EU-Luftqualitätsrichtlinie für Luftschadstoffe. Insbesondere gelten für Feinstaub (PM10) ab 1.1.2005 und für Stickstoffdioxid sowie Benzol ab 1.1.2010 schärfere Immissionsgrenzwerte. Im Vordergrund steht dabei der Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger. So sieht die Weltgesundheitsorganisation WHO Feinstäube als das größte Gesundheitsrisiko in der Atemluft. Je umfangreicher das Wissen über Luftverunreinigungswerte und –quellen ist, desto eher kann gegebenenfalls ein fundiertes Konzept zur Verbesserung der Luftqualität erstellt werde. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Gibt es aussagekräftige Daten bezüglich der Immissionswerte im Stadtgebiet, insbesondere für Feinstaub, Stickoxide und Benzol? 2. Gibt es mit Blick auf die o.a. verschärften EU-Regelungen Entwicklungsprognosen? 3. Welche generellen Aussagen lassen sich anhand des bereits vorhandenen, des aktuellen und des prognostizierten Datenmaterials bezüglich der Schadstoffbelastung im Stadtgebiet machen? 4. Welche Gebiete und Straßenabschnitte sind besonders stark durch Schadstoffe belastet? Welche Gründe sind dafür zu identifizieren? 5. Welche Maßnahmen wurden bereits eingeleitet und ergriffen, um gegebenenfalls eine Verbesserung der Luftqualität zu erreichen? 6. Welches sind die konkreten inhaltlichen Planungen, um die von der EU-Luftqualitätsrichtlinie geforderten Immissionsgrenzwerte in der Stadt zu garantieren? 7. Welche Maßnahmen werden zur Information und Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger über diese Sachverhalte ergriffen? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 23.02.2005 Erhebung ornithologischer Daten in den Bornhorster Wiesen   Sehr geehrte Frau Neumann-Gäßler, sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordungspunktes – Erhebung ornithologischer Daten in den Bornhorster Wiesen – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung veranlasst umgehend die Vergabe eines ornithologischen Fachgutachtens zur Erfassung der Brutvögel im Naturschutzgebiet Bornhorster Huntewiesen im Jahr 2005. Begründung: Das Naturschutzgebiet Bornhorster Wiesen ist wegen seiner herausragenden Bedeutung für zahlrei-che wichtige Brut- und Gastvogelarten als EU-Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Zum Erreichen eines günstigen Erhaltungszustands der Lebensräume und Populationen der wertbestimmenden Vogelarten und zur sachgerechten, kurzfristigen Bearbeitung von Befreiungsanträgen ist eine detaillierte aktuelle Erfassung der Brutvogelvorkommen im Jahr 2005 unerlässlich. Für das Jahr 2004 hat die mittlerweile aufgelöste Bezirksregierung Weser-Ems ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben. Die Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege regelt, dass ab dem 1.1.2005 die Unteren Naturschutzbehörden für Befreiungen in Naturschutzgebieten (nach § 53 NNatG) sowie für Pflege und Entwicklungsplanung zuständig sind. Mithin muss die Stadt handeln. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 25.02.2004 Landschaftsrahmenplan, Landschaftsplan   Sehr geehrte Frau Neumann-Gäßler, sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Landschaftsrahmenplan, Landschaftsplan – Der Landschaftsrahmenplan beruht auf mittlerweile veralteten Daten von 1984. Eine Aktualisierung ist dringend notwendig und auch vom Nieders. Naturschutzgesetz vorgesehen. In einem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 23.4.03 wurde die Verwaltung gebeten, zu diesem Sachverhalt Stellung zu nehmen, die Kosten für eine Fortschreibung abzuschätzen und das weitere Vorgehen darzustellen. In ihrer Antwort vom 12.6.03 führte die Verwaltung im wesentlichen aus, dass die Kosten nicht benannt werden könnten. Angebote von externen Planungsbüros sollten eingeholt werden und dem Ausschuss nach der Sommerpause vorgestellt werden. Die Verwaltung wird gebeten, diese Informationen jetzt zu liefern. Ferner wird um konkret Beantwortung folgender Fragen bzgl. der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans gebeten: – In welcher Höhe sollen Mittel für diese Aufgabe nach dem Vorschlag der Verwaltung in den nächsten Haushalt eingestellt werden? – Wie viele Personen bzw. Arbeitsstunden werden benötigt? Welche Organisationseinheiten werden mit dieser Aufgabe betraut? – Wie sieht der konkrete Zeitfahrplan aus? Ähnliches gilt auch für den Landschaftsplan; die Verwaltung wird auch hier um entsprechenden Ausführungen gebeten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 26.11.2003 Bleibelastung im Trinkwasser Sehr geehrter Herr Pantel, sehr geehrte Frau Neumann-Gäßler, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordungspunktes – Bleibelastung im Trinkwasser – Die am 01.01.2003 in Kraft getretene EU-Trinkwasserverordnung verpflichtet nicht nur wie bisher die Wasserversorgungsunternehmen, die Trinkwasserqualität bis zur Wasseruhr der Übergabestelle sicherzustellen, sondern auch die Hausbesitzer, die Trinkwasserqualität bis zu den einzelnen Wasserentnahmestellen zu garantieren. Die Trinkwasserverordnung sowie die EU-Trinkwasserrichtlinie geben vor, dass ab dem Jahr 2013 ein Bleigrenzwert im Trinkwasser von 10 µg pro Liter an der Verbrauchsstelle einzuhalten ist. Hinsichtlich seiner Langzeittoxizität auf das menschliche Gehirn ist Blei besonders gefürchtet. Nach Schätzungen auch aus einzelnen niedersächsischen Kommunen ist anzunehmen, dass etwa 10 % aller Haushalte – mit regionalem Unterschied – ihr Trinkwasser noch aus Hausinstallationen mit Bleirohren beziehen, aus denen Blei in das Trinkwasser abgegeben werden kann. Nach EU-Recht sowie nach nationalem Recht muss bis zum Jahr 2013 Vorsorge getroffen werden, dass die dann geltenden Grenzwerte nicht mehr überschritten werden. Die niedersächsischen Kommunen sind in der Verantwortung, dies umzusetzen und müssen hierzu genaue Informationen über belastete Bausubstanz sammeln sowie im Einzelfall Beprobungen des Trinkwassers vornehmen. Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte ist Aufgabe des Eigentümers eines betroffenen Gebäudes. Diese haben auch die notwendige Sanierung der Hausinstallationen durchzuführen. Die unteren Gesundheitsbehörden sind verpflichtet, die von der Trinkwasserverordnung vorgegebenen Parameter auch an den Wasserentnahmestellen zu überprü-fen. Dieses voraus geschickt bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: – In wie vielen privaten Gebäuden in der Stadt / im Kreisgebiet befinden sich noch Trinkwasserrohre aus Blei (Einschätzungen unter Hinzuziehung vorhandener Bauunterlagen / Datensammlung)? – Wie gedenkt die Verwaltung die Besitzer dieser Gebäude über die Bleibelastungsproblematik und daraus resultierende eventuelle Sanierungsnotwendigkeit zu informieren? – Wie ist die Situation in kommunalen Gebäuden (alte Schulen, Verwaltungsgebäude, kommunaler Wohnungsbestand, u.a.m.) hinsichtlich dortiger Blei-Rohrleitungen? – Wie schätzt die Verwaltung den Umfang des Sanierungsbedarfs bei den im Besitz der Kom-mune/n befindlichen Gebäuden ein? – Welche Vorkehrungen hinsichtlich zu erwartender Grenzwertermittlungen im Trinkwasser gedenkt die Verwaltung im dafür zuständigen Gesundheitsamt vorzunehmen? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade i. A. – K u l i s c h –


Antrag vom: 26.11.2003 Zusätzliche Aufgaben im Bereich Natur-/Umweltschutz   Sehr geehrter Herr Pantel, sehr geehrte Frau Neumann-Gäßler, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordungspunktes – Zusätzliche Aufgaben im Bereich Natur-/Umweltschutz – Nach den Plänen der Landesregierung sollen offensichtlich die Bezirksregierungen Aufgaben im Bereich Natur- / Umweltschutz an die Kommunen abgeben. Die Verwaltung wird gebeten, zu diesem Sachverhalt Stellung zu nehmen, insbesondere zu den Fragen, um welche Aufgaben es sich handelt, welchen Personalbedarf sie erfordern und wie die Verwaltung sich vorstellt, angesichts der jetzt schon zu geringen Personalausstattung diese hinzukommenden Aufgaben zu bewältigen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade i. A. – K u l i s c h –


Antrag vom: 26.11.2003 Gewerbeflächenentwicklungskonzept unter ökologischen Gesichtspunkten   Sehr geehrter Herr Pantel, sehr geehrte Frau Neumann-Gäßler, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Gewerbeflächenentwicklungskonzept unter ökologischen Gesichtspunkten – Die Verwaltung wird gebeten, das Gewerbeflächenentwicklungskonzept unter ökologischen Gesichtspunkten darzustellen und zu beurteilen.   Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade i. A. – K u l i s c h –


Antrag vom: 17.09.2003 Stellungnahme des Umweltausschusses zu seiner Zukunft   Sehr geehrte Frau Opphard, sehr geehrte Frau Neumann-Gäßler, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordungspunktes – Stellungnahme des Umweltausschusses zu seiner Zukunft – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschag: Der Umweltausschuss spricht sich dafür aus, dass auch nach einer eventuell erfolgenden Umgestaltung der Dezernate der Umweltausschuss in seiner jetzigen Form und Aufgabe erhalten bleibt (z.B. Beteiligung beratende Mitglieder). Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade i. A. – K u l i s c h –


Antrag vom: 17.09.2003 Bericht über Bodensanierungsmassnahmen im Bereich der geplanten Sportarena   Sehr geehrte Frau Opphard, sehr geehrte Frau Neumann-Gäßler, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Bericht über Bodensanierungsmassnahmen im Bereich der geplanten Sportarena – auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten, a) über die bisherigen Untersuchungen und deren Ergebnisse bezüglich der Bodenbela-stung zu berichten, b) darüber zu berichten, welche Maßnahmen zur Sicherung bzw. Sanierung im Zuge der Baumaßnahmen erforderlich sind. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 20.12.2002 Schutzmaßnahmen und konzeptuelle Planungen zur Rettung des Amphibienlaichgebiets am Heidbrook Sehr geehrte Frau Opphard, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die erneute Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Schutzmaßnahmen und konzeptuelle Planungen zur Rettung des Amphibienlaichgebiets am Heidbrook – auf die Tagesordnung. Wir bitten die Verwaltung, zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Gabriele Röhr einzuladen. Frau Röhr sollte zu diesem TOP ein Rederecht erhalten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade i. A. – K u l i s c h –


Antrag vom: 27.11.2002 Beachtung ökologischer Kriterien bei Ausschreibungen Sehr geehrte Frau Opphard, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Beachtung ökologischer Kriterien bei Ausschreibungen – Nach neueren EG-Verordnungen sollen ökologische Kriterien bei Ausschreibungen beachtet werden. Die Verwaltung wird gebeten, den Sachstand vorzutragen und darzulegen, welche Konsequenzen sich daraus beim Bau von größeren Projekten (z.B. Schwimmbad) ergeben. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade i. A. – K u l i s c h –


Antrag vom: 27.11.2002 Bericht über die Entwicklung am kleinen Bornhorster See Sehr geehrte Frau Opphard, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Bericht über die Entwicklung am kleinen Bornhorster See – Die Verwaltung wird gebeten, über den aktuellen Stand der Maßnahmen, die zur Rettung des kleinen Bornhorster Sees eingeleitet wurden, sowie das nächste Vorgehen und die weiteren Perspektiven zu berichten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade i. A. – K u l i s c h –


Antrag vom: 09.07.2002 Bericht über die Entwicklung der Anzahl und der Qualität der Biotope nach § 28 a und § 28 b NNatG in der Stadt Oldenburg Sehr geehrte Frau Opphard, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Bericht über die Entwicklung der Anzahl und der Qualität der Biotope nach § 28 a und § 28 b NNatG in der Stadt Oldenburg – Die Verwaltung wird gebeten, über die Entwicklung der Anzahl und der Qualität der Biotope nach §28 a und §28b NNatG in der Stadt Oldenburg für die letzten Jahre (mindestens 2000-2002) zu berichten. Falls sich die Anzahl / Qualität der Biotope verringert haben sollte, soll dargelegt werden, a) welche Ursachen dafür ausgemacht oder vermutet werden können, b) mit welchen Maßnahmen man dieser Entwicklung entgegensteuern kann. Weitere Begründungen mündlich. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade i. A. – K u l i s c h –


Antrag vom: 11.06.2002 Schutzmaßnahmen und konzeptionelle Planungen zur Rettung des Amphibienlaichgebiets am Heidbrook Sehr geehrte Frau Opphard, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Schutzmaßnahmen und konzeptionelle Planungen zur Rettung des Amphibienlaichgebiets am Heidbrook – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung erstellt umgehend (Zeithorizont 3 Monate) Szenarien, wie das Amphibienlaichgebiet am Heidbrook möglichst weitgehend zu retten ist. Begründung: Die vor kurzem gebaute Straße ‚Am Heidbrook‘ zerschneidet ein wichtiges Amphibienbiotop. Insbe-sondere sind die südlich der Straße gelegenen Laichgebiete in den letzten Jahren immer mehr redu-ziert worden (z.B. durch Anlage eines Park-and-Ride-Parkplatzes, Entwässerung auch durch den Straßenbau etc.). Offensichtlich soll demnächst an diesem Ort (Gewerbegebiet) ein Möbelmarkt ge-baut werden. Damit ist abzusehen, dass das Gebiet, das bis vor kurzem eines der bedeutenden Am-phibienlaichgewässer Oldenburgs beherbergte, bald total versiegelt und biologisch tot sein wird. Mög-liche Ausweich- und Schutzmaßnahmen könnten im waldähnlichen Gelände nördlich der Straße ‚Am Heidbrook‘ durchgeführt werden. Des weiteren wird der für demnächst geplante Aus- bzw. Weiterbau der Straße einen weiteren Amphibienwanderweg stören. Auch hier sind Schutzmaßnahmen erforderlich. Weitere Begründungen mündlich. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 05.04.2001 Routenangebote für Inline-Skater in Oldenburg Sehr geehrte Frau Opphard, zur o.g. Ausschußsitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Routenangebote für Inline-Skater in Oldenburg – auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten, in der Stadt Oldenburg (evtl. mit Fortsetzung in das Umland) Wegestrecken-Vorschläge zu unterbreiten, die insbesondere für Inline-Skater in den Abendstunden und/oder an den Wochenenden attraktiv sind. Dabei soll berücksichtigt werden, daß diese Wegstrecken mindestens 5 – 10 km betragen sollten bzw. bei einem Rundkurs mindestens 5 km. Darüber hinaus sollte es sich um Strecken handeln, die auto-frei sind bzw. auf denen Inline-Skatern Vorrang gegeben werden könnte (evtl. zeitlich begrenzt). Begründung: Inline-Skaten erfreut sich auch in Oldenburg wachsender Beliebtheit und ist gesund und umwelt- und familienfreundlich. Es ist ferner nicht nur als Freizeitmittel, sondern auch als Verkehrsmittel geeignet. Insbesondere als sinnvolles Freizeitmittel empfiehlt sich daher für das Oberzentrum Oldenburg ein Wegenetzangebot, auf dem das Inline-Skaten z.B. zeitlich begrenzt auf einem bestimmten (Rund)-Kurs auf der Straße freigegeben werden sollte. Dabei wäre das Kriterium einer landschaftlich reizvollen Umgebung begrüßenswert. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Andreas Siek i.A. – K u l i s c h –

Rat

Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 7.9.2022

„Kostenlose Bereitstellung von Hygieneartikeln an Oldenburger allgemeinbildenden Schulen“

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Schulen und dem Gesundheitsamt einen Vorschlag vorzubereiten, in welcher Form Hygieneartikel wie z.B. Tam-pons und Binden an Oldenburger allgemeinbildenden Schulen im Rahmen eines Pilotprojektes kostenfrei zur Verfügung gestellt werden können. Vor Umsetzung der Maßnahme ist der SchulA über die geplante Umsetzung des Projek-tes und die damit verbundenen Kosten zu unterrichten. Über die Erfahrungen bei der Umsetzung des Pilotprojektes ist der SchulA spätestens sechs Monaten nach Beginn des Projektes zu unterrichten.

Darüber hinaus sollen Infomaterialien auf den Schultoiletten hinterlegt werden (bspw. in Form einer Info-Tafel), um die ordnungsgemäße Entsorgung der Hygieneartikel anzuleiten.

Begründung:

Tampons und Binden sind keine Luxusprodukte, sondern eine alltägliche Notwendigkeit vieler Menschen. Wenn der Menstruationszyklus insbesondere während der Pubertät noch nicht „eingependelt“ ist, kann die Regelblutung für menstruierende Personen mitunter überraschend eintreten und die Intensität dieser stark variieren.
Auch junge Menschen, die aus ökonomischen Gründen oder der aus einem Schamgefühl heraus keine Menstruationsartikel kaufen/danach fragen können, werden durch die Verfügbarkeit von kostenlos bereitgestellten Hygieneartikeln immens entlastet.

Um darüber hinaus auch unangenehme Situationen und/oder ein „Durchbluten“ zu verhindern, sollen an Schulen Tampons und Binden kostenfrei auf den sanitären Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Periode darf kein Tabuthema sein.
Die Umsetzung dieses Politprojekts ist ein bedeutsamer Beitrag zur Enttabuisierung und Entstigmatisierung der Monatsblutung.
Nach der erfolgten Evaluation soll entschieden werden, ob das Projekt dauerhaft an den Oldenburger allgemeinbildenden Schulen etabliert wird.

f.d Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                                 f.d. die SPD-Fraktion

gez. Andrea Hufeland, Michael Wenzel,                           gez. Nicole Piechotta, Jens Freymuth, Bernhard Ellberg                          Rima Chahine, Christine Wolff


Fraktionsübergreifender Antrag vom 29.4.2022

Durchführung einer Veranstaltung „Summer Street“ in der Straße „Schloßplatz“ im Jahr 2023

Beschlussvorschlag:

1. Die für 2022 in den Sommermonaten von Juni bis September geplante Aktion „Summer Street“ auf der Straße Schlossplatz, wie in der Sitzung des Rates am 28.03.2022 beschlossen (Vorlagennummer 22/0225), findet nicht statt. Die temporäre Aktion „Summer Street“ soll stattdessen für vier Monate im Sommer 2023 unter neuen Rahmenbedingungen stattfinden.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, verschiedene konzeptionelle Vorschläge zur temporären Umnutzung / Umgestaltung / Verkehrsberuhigung der Straße Schlossplatz (inkl. vorhandener Parkplätze) im Sinne einer „Summer Street Oldenburg“ im Jahr 2023 unter Einbeziehung der Ideen und Anregungen von Bürger- und Anlieger*innen zu erarbeiten und den beteiligten politischen Gremien bis zum Herbst zur Abstimmung vorzulegen. Insbesondere die Wertschätzung gegenüber dem Handel und die fachliche Kompetenz der Verwaltung müssen Grundlage für diese Entscheidung sein. Daher ist es unabdingbar, hier bis Herbst 2022 eine abgestimmte zukunftsorientierte Planung vorzulegen, die alle Belange berücksichtigen kann.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kostenermittlung durchzuführen und die für die Umsetzung erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalt 2023 bereitzustellen.

Begründung:

Unter Berücksichtigung der organisatorischen Vorbereitungen, die eine temporäre Umgestaltung der Straße Schlossplatz mit sich bringen, ist festzustellen, dass der Zeitraum zur Realisierung zu knapp bemessen und deshalb eine Umsetzung der Aktion „Summer Street“ im ursprünglich angedachten Zeitraum nicht möglich ist.

Mit der temporären Umgestaltung sollen Maßnahmen erprobt werden, um die Verkehrssicherheit, die Aufenthalts- und Wohnumfeldqualität sowie die Wahrnehmbarkeit des attraktiven Gebäudeensembles zu erhöhen. Dabei sollen Gestaltungsideen der Anlieger*innen berücksichtigt werden.

Um ein abgerundetes Gesamtpaket zur Belebung der Innenstadt, des Schlossplatzes und insbesondere auch die aus unserer Sicht dazugehörige Straße „Schlossplatz“ entwickeln zu können, ist in diesem Zusammenhang vorzusehen, neben dem VerkA weitere Fachgremien, wie den AWifö mit seinen Arbeitsgruppen, den KulturA und den AFB, bei der Vorbereitung der „Summer Street“ bei Bedarf mit einzubinden.

Gleichermaßen soll die Zwischenzeit genutzt werden, die bisher erfolgte Kommunikation mit den beteiligten Anlieger*innen zu intensivieren, um eine erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes „Summer Street“ zu gewährleisten.

Auf Basis eines Umsetzungskonzeptes sind Haushaltsmittel in den Haushalt 2023 einzustellen, um die Durchführung der Maßnahme finanziell abzusichern.

Für die Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Oldenburg

SPD                                                                                      BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Vally Finke, Renke Meerbothe, Germaid Eilers-Dörfler        Michael Wenzel, Tim Harms, Maik Niederstein, Claudia Küpker

CDU                                                                                     FDP/Volt

Dr. Esther Niewerth-Baumann, Christoph Baak                   Dr. Christiane Ratjen-Damerau, Jens Lükermann

Die Linken/Piraten Partei

Andreas Sander


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 18.3.2022

Baumoratorium zum B-Plan N-777 G bis zum Abschluss der Normenkontrollverfahren

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, dass bis zum rechtkräftigen Abschluss der laufenden Normenkontrollklagen bezüglich des Bebauungsplans N-777 G die Verwaltung ein Moratorium der im B-Plan vorgesehenen Baumaßnahmen einschließlich Auftragsvergaben sowie vorbereitender Maßnahmen wie z. B. Baumfällungen strikt einhält.
Planungsaufträge, etwa für die Einwerbung von Fördermitteln, sind zuvor möglich.

Dieser Beschluss gilt nur für den Teil der „Entlastungsstraße“ zwischen dem Fliegerhorstquartier und der Ammerländer Heerstraße, nicht für den unstrittigen Teil zwischen Fliegerhorstquartier und Alexanderstr.

Begründung:

Am 28.09.2020 hat der Rat der Stadt Oldenburg den Satzungsbeschluss zum B-Plan N-777 G mehrheitlich verabschiedet. Gegen den Satzungsbeschluss sind beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zwei Normenkontrollverfahren anhängig.

Bündnis 90/Die Grünen und SPD haben sich für den Zeitraum bis zum rechtskräftigen Abschluss der anhängigen Verfahren auf ein Moratorium für Baumaßnahmen und diese vorbereitende Maßnahmen verständigt. Das Baumoratorium gilt ausschließlich für den Bereich der geplanten „Entlastungsstraße“ mit Wald- und Wiesenflächen zwischen dem Fliegerhorstquartier und der Ammerländer Heerstraße und ausdrücklich nicht für den Abschnitt, der die Erschließung von der Alexanderstraße aus betrifft.

Beide Parteien gehen davon aus, dass seitens der Stadtverwaltung vor Abschluss der Normenkontrollverfahren keine Baumaßnahmen oder diese vorbereitende Maßnahmen ergriffen werden. Da Normenkontrollverfahren keine aufschiebende Wirkung zukommt, soll mit diesem Beschluss Rechtssicherheit geschaffen werden.

f.d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN                                      f. d. SPD-Ratsfraktion

gez. Oliver Rohde                                                                                gez. Ulf Prange


Fraktionsübergreifender Antrag vom 25.2.2022

Solidaritätsbekundung mit der Ukraine

Beschlussantrag:

Der militärische Angriff Russlands auf die Ukraine, der offensichtlich die Besetzung der gesamten unabhängigen Republik zum Ziel hat, macht nicht nur die Mitglieder des Rates fassungslos. Er ist ein offener Bruch des Völkerrechts und bedroht Freiheit, Leib und Leben der ukrainischen Zivilbevölkerung. Es ist davon auszugehen, dass etliche Menschleben geopfert werden und viele die Flucht ergreifen werden.

Der Rat der Stadt Oldenburg erklärt daher seine volle Solidarität mit den Menschen in der Ukraine.

Der Rat steht ausdrücklich hinter der bereits vom Oberbürgermeister öffentlich gezeigten Solidarität, die er durch das Hissen der ukrainischen Fahne vor dem Oldenburger Rathaus und die Bereitschaft zur Aufnahme von Flüchtlingen sichtbar gemacht hat, und fordert zu weiteren Maßnahmen auf:

  1. Der Oberbürgermeister wird gebeten, das Anstrahlen eines geeigneten städtischen Gebäudes, z. B. Schloss, PFL oder Rathaus in den Landesfarben der Ukraine zu veranlassen.
  2. Die Stadt Oldenburg soll an allen dafür vorgesehenen Fahnenmasten mit der ukrainischen und der europäischen Fahne beflaggt werden.
  3. Die Stadt Oldenburg soll auf ihrer Homepage Spendenkonten von allgemein anerkannten gemeinnützigen Hilfsorganisationen veröffentlichen, um Oldenburgerinnen und Oldenburgern die Möglichkeit zu geben, sich solidarisch zu zeigen und die Menschen in der Ukraine oder die sich von dort auf der Flucht befindenden Menschen zu unterstützen.
  4. Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob jetzt schon alle erforderlichen Verwaltungsressourcen für die schnelle Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine vorhanden sind und falls nicht, diese schnellstmöglich zu schaffen.

Begründung:

Die offensichtlich beabsichtigte Annexion der Ukraine durch Russland ist durch nichts zu rechtfertigen und erfordert die Geschlossenheit und Solidarität der demokratischen Staaten in Europa und der Welt. Wir, die unterzeichnenden Mitglieder des Stadtrates, wollen dieser Solidarität in Oldenburg Sichtbarkeit verschaffen und alles uns Mögliche tun, dass das Leid der ukrainischen Bevölkerung nicht vergessen wird und Geflüchteten die notwendige Hilfe zuteil wird.

Begründung der Dringlichkeit:

Der Angriff auf die Ukraine erfolgte innerhalb der Meldefrist für Anträge. Solidarität und Hilfe müssen schnell erfolgen und erlauben keinen Aufschub bis zur nächsten Ratssitzung.

Für die Fraktionen im Rat der Stadt Oldenburg

Bündnis 90/Die Grünen                                  SPD

Dr. Alaa Alhamwi                                            Paul Behrens

Nicolai Beerheide                                           Christina Bernhardt

Dr. Rima Chahine                                           Margrit Conty

Ruth Drügemöller                                           Germaid Eilers-Dörfler

Tim Harms                                                     Bernhard Ellberg

Andrea Hufeland                                            Vally Finke

Claudia Küpker                                              Jens Freymuth

Ingrid Kruse                                                   Thomas Klein

Maik Niederstein                                            Renke Meerbothe

Oliver Rohde                                                  Hanna Naber

Dr. Sebastian Rohe                                        Nicole Piechotta

Rita Schilling                                                  Ulf Prange

Jutta Schober-Stockmann                               Milena Schnell

Thorsten van Ellen                                         Tom Schröder

Michael Wenzel                                             Bettina Unruh

Christine Wolff

 

CDU                                                              FDP/Volt

Petra Averbeck                                              Dr. Christiane Ratjen-Damerau

Christoph Baak                                              Jens Lükermann

Annika Eickhoff                                              Daniela Pfeiffer

Hans-Georg Heß                                               Benno Schulz

Olaf Klaukien

Hendrik Klein-Hennig

Dr. Esther Niewerth-Baumann                         Die Linken/Piraten Partei

Klaus Raschke                                               Samira Mohamed Ali

Barbara Woltmann                                         Dr. Holger Onken

Christel Homann

Jonas-Christopher Höpken

Andreas Sander

 

 


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 25.2.2022

Benennung der beratenden Mitglieder für den Verkehrsausschuss

Beschluss:

Die Vorlage 22/0095 wird wie folgt ergänzt:

Der Rat beruft folgende Personen als beratende Mitglieder in den Verkehrsausschuss:

  1. Beratendes Mitglied: Herr Michael Emschemann, Geschäftsführer der VWG

Stellvertretung: Herr Carsten Atzler, Betriebsleiter der VWG

  1. Beratendes Mitglied: Herr Harald Götting, Arbeitsgemeinschaft Stadt Oldenburger Bürgervereine

Stellvertretung: Herr Ernst Aumann, Arbeitsgemeinschaft Stadt Oldenburger Bürgervereine

  1. Beratendes Mitglied: Herr Thilo Seeberg, Sachbearbeiter Verkehr bei der PI Oldenburg-Stadt/Ammerland

Stellvertretung: Herr Jan Ruinys, Leiter Verkehrsunfalldienst bei der PI Oldenburg-Stadt/Ammerland

  1. Beratendes Mitglied: Herr Heinrich Book, Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club

Stellvertretung: Herr Volker Myrtus, Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club

  1. Beratendes Mitglied: Herr Wilfried Jankowski, VCD-Kreisverband Oldenburg Stadt und Land e. V.

Stellvertretung: Herr Detlev Bayer, VCD-Kreisverband Oldenburg Stadt und Land e. V.

  1. Beratendes Mitglied: Frau Sabine Görg, Behindertenbeirat der Stadt Oldenburg

Stellvertretung: Herr Malte Diehl, Fahrgastverband PRO Bahn

  1. Beratendes Mitglied: Herr Helmut Domsky, Seniorenvertretung der Stadt Oldenburg

Stellvertretung: Herr Friedrich-Wilhelm Wehrmeyer, IBO

Begründung:

Da der Ausschuss für Bahnangelegenheiten in dieser Amtsperiode in den Verkehrsausschuss aufgeht, sollten auch die Interessen der Verbände zum Mobilitätssektor „Bahn“ im Verkehrsausschuss vertreten sein. Durch eine klar geregelte Vertretungsregelung mit den Interessensvertretungen für Senioren und Behinderte in der Stadt Oldenburg erhoffen sich die antragsstellenden Fraktionen eine Umsetzung dieses Interesses.

gez. Tim Harms, Claudia Küpker,

Maik Niederstein, Michael Wenzel


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 23.2.2022

Änderungsantrag zur Richtlinie „klimagerechter Neubau“ (TOP Ö14.3 der Ratssitzung)

Beschlussvorschlag:

  • 1 der Richtlinie: Der Satz „Die Stadt Oldenburg fördert private Bauherrinnen und Bauherren bei dem Ersterwerb und der Errichtung von Wohngebäuden mit ein oder zwei Wohneinheiten im Gebiet der Stadt Oldenburg (…)“
    wird geändert in „Die Stadt Oldenburg fördert private Bauherrinnen und Bauherren sowie Genossenschaften, gemeinnützige GmbHs (gGmbH) und vergleichbare gemeinnützige Einrichtungen bei dem Ersterwerb und der Errichtung von Wohngebäuden mit bis zu fünf Wohneinheiten im Gebiet der Stadt Oldenburg (…)“
  • 2 der Richtlinie: Der Satz „Die Förderung besteht aus einem einmaligen nicht rückzahlbaren Festbetrag je Wohngebäude
    wird geändert in „Die Förderung besteht aus einem einmaligen nicht rückzahlbaren Festbetrag je Wohneinheit im Gebäude
  • Nach dem ersten Satz in § 2 der Richtlinie wird folgender Zusatz eingefügt: „Für die erste geförderte Wohneinheit wird der volle Festbetrag gewährt. Für jede weitere Wohneinheit im Gebäude, für die eine Förderung betragt wird, sinkt der zusätzliche Förderungsbetrag um 20 % des Ausgangswerts.“
  • Als letzter Satz wird in § 2 der Richtlinie wird folgender Zusatz eingefügt: „Je Antragstellerin/Antragsteller ist innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nur ein Förderantrag zuwendungsfähig.“

Begründung:

In ihrer ersten Fassung fördert die Richtlinie ausschließlich Einfamilienhäuser (EFH) und Doppelhaushälften (DHH); EFHs werden dabei überproportional gefördert, da der Festbetrag je Wohngebäude ausgezahlt wird, bei DHH also nicht steigt. Die Baukosten sind aber bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten höher, da tendenziell z.B. mehr Baustoffe oder Dämmmaterialien benötigt werden. Dies wird durch die Förderung je Wohneinheit anerkannt. Gleichzeitig gibt es bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten auch energetische Synergieeffekte, z.B. ein Heizungssystem, das auch für eine Einliegerwohnung genutzt werden kann. Darum sinkt der Förderbetrag für jede weitere Wohneinheit im Gebäude um jeweils 20 %.

Durch die vorgeschlagene Änderung der Richtlinie setzen wir noch stärkere Anreize für ein verdichtetes und ressourceneffizientes Wohnen im Neubau und fördern etwa auch DHH mit zusätzlichen Einliegerwohnungen im Dachgeschoss. Durch die Deckelung auf bis zu fünf Wohneinheiten und den letzten Satz im § 2 der Richtlinie wird sichergestellt, dass und finanzstarke Investor*innen für Großprojekte keine städtische Förderung erhalten. Gleichzeitig wird die Förderung durch die vorgeschlagene Änderung aber auch für gemeinnützige Organisationen, wie etwa Genossenschaften, geöffnet.

Rechenbeispiel: Ein privater Bauherr errichtet ein Doppelhaus mit zusätzlichen zwei Einliegerwohnungen (4 Wohneinheiten) nach KfW-55 Standard und mit klimaneutraler Wärmeversorgung. Die Förderung durch die Stadt beträgt in diesem Fall insgesamt 2.800 € (1.000 € für die erste Wohneinheit, 800 € für die zweite Wohneinheit, 600 € für die dritte Wohneinheit, 400 € für die vierte Wohneinheit).

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN                                                             Fraktion SPD

gez. Dr. Sebastian Rohe                                                                                gez. Thomas Klein


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 11.2.2022

Einrichtung eines Runden Tisches Radverkehr Oldenburg

Beschlussvorschlag: 

Die Verwaltung wird damit beauftragt, einen „Runden Tisch Radverkehr Oldenburg“ (RTR) einzurichten und als permanente Einrichtung geschäftsführend zu organisieren, um Radverkehrsprojekte und Optionen zur Radverkehrsförderung in der Stadt zwischen Verwaltung Politik und Interessensvertretungen (ADFC, VCD, Verkehrswandel etc.) konstruktiv, ziel- und umsetzungsorientiert beraten zu können. Eine erste Sitzung soll im zweiten Drittel des Jahres 2022 stattfinden.

Begründung:

Die Stadt Oldenburg hat im vergangenen Jahr beschlossen, bis 2035 klimaneutral zu werden. Vor diesem Hintergrund wird das Fahrradfahren, neben dem Fuß- und Bus-/ Bahnverkehr künftig eine zentrale Rolle einnehmen. Es ist davon auszugehen, dass der in Bearbeitung befindliche Rahmenplan Mobilität und Verkehr 2030 (RMV) Maßnahmen aufzeigen wird, die geeignet sind, in den nächsten Jahren die notwendigen Veränderungen der Verkehrsinfrastruktur umzusetzen. Zudem gibt es während der Bearbeitungszeit des RMVs bereits in diesem Jahr konkrete Projektansätze und Fragestellungen rund um die Entwicklung der Radverkehrsinfrastruktur.

Schwerpunktthemen des RTRs können beispielsweise die Qualität des Radverkehrsnetzes, Sicherheit im Radverkehr, Abstellmöglichkeiten, Kommunikation und Service sowie der Stellenwert und das Fahrradklima in der Stadt sein. Der Bestand soll nicht nur gesichert, sondern zukunftsorientiert weiterentwickelt und ausgebaut werden, um künftig weit mehr Radverkehr generieren sowie sicherer und komfortabler führen zu können. Neben investiven Infrastrukturvorhaben sind auch Maßnahmen erforderlich, um Wissen, Einstellungen und Mobilitätsverhalten der Bevölkerung zu hinterfragen und zielgerichtete Informationen und Zukunftsbilder anzubieten.

Um möglichst viele Interessensgruppen frühzeitig einzubinden und damit die Bewusstseinsbildung sowie das gegenseitige Verständnis aller Beteiligten (Verwaltung, Politik und Bevölkerung) voranzutreiben, kann ein „Runder Tisch Radverkehr Oldenburg“ als ein Fachforum verstanden werden, in dem Maßnahmen zur Radverkehrsförderung beraten werden. Der Runde Tisch ist auch ein Austauschformat, bei dem anstehende Beschlüsse des Verkehrsausschusses im Voraus und in nichtöffentlichem Rahmen vorgestellt und diskutiert werden. Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung und den wesentlichen Akteuren aus dem Verkehrsbereich besprechen auf Augenhöhe Vorhaben zur Radverkehrsförderung und tauschen Fachthemen aus.

Der thematische Input kann von allen Teilnehmenden erfolgen, mutmaßlich mit größerem Anteil durch die Verwaltung, die letztlich auch die Beschlussvorlagen für die Entscheidungsgremien erstellt. Ergebnis der Beratungen im Runden Tisch ist dann eine Empfehlung bzw. ein Beschlussvorschlag für den Verkehrsausschuss und den Rat der Stadt Oldenburg.

Teilnehmende:

  • Politik: Vertretungen der Stadtratsfraktionen
  • Verwaltung: Fachdienste Mobilität, Tiefbau, Verkehrslenkung, Unterhaltung, Stadtgrün, Polizei, die bei Bedarf um weitere Teilnehmende ergänzt werden können (VWG, Stadtentwicklung, Hochschulen, Wirtschaftsförderung, Senioren- und Behindertenbeauftragte, OTM etc.)
  • Akteure aus dem Verkehrsbereich: ADFC, ADAC, IHK, VCD, Verkehrswandel etc., ggf. auch aus dem Umwelt-/ Klimaschutzbereich (z. B. BUND, Fridays for Future, Bündnis Oldenburg klimaneutral 2030).

Bei größeren bzw. grundlegenden Radverkehrsprojekten (wie einem Radverkehrskonzept) werden auch Bürger*innen über entsprechende Beteiligungsformate mit einbezogen.

Der Runde Tisch Radverkehr Oldenburg findet regelmäßig in festgelegter Terminlage statt (z. B. 11., 22., 33. und 44. Kalenderwoche, jeweils an definiertem Wochentag und Tageszeit). Es wird empfohlen, den Runden Tisch Radverkehr zunächst vier Mal pro Jahr einzuberufen, später bei Bedarf ggf. in zweimonatlicher Sitzungsfolge. Die Geschäftsführung des Runden Tisches liegt bei der Verwaltung (Fachdienst Mobilität). Den Vorsitz des Runden Tisches sollte die Stadtbaurätin/ der Stadtbaurat übernehmen.

Runde Tische Radverkehr gibt es in zahlreichen Städten z. T. bereits seit längerem, so beispielsweise in den Städten Halle, Kiel, Koblenz, Leipzig, Mainz, Mannheim, Münster, Nürnberg, aber auch auf Landesebene (Runder Tisch Radverkehr Niedersachsen), so dass die Stadt Oldenburg auf deren Erfahrungen zurückgreifen kann.

d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN                                f.d. SPD-Ratsfraktion

gez. Michael Wenzel, Tim Harms,                                                gez. Vally Finke, Germaid-Eilers Dörfler,

Claudia Küpker, Maik Niederstein                                                        Renke Meerbothe


Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen von GRÜNEN und SPD vom 2.2.2022

Oldenburger Resolution gegen die Auflösung von Memorial Solidarität mit Irina Scherbakowa

Beschlussantrag:

Oldenburger Resolution gegen die Auflösung von Memorial Solidarität mit Irina Scherbakowa

Die Stadt Oldenburg hat im Jahr 2014 den Carl von Ossietzky Preis an die Mitbegründerin von Memorial Irina Scherbakowa verliehen. Sie würdigte damit die Forschungsarbeit von Irina Scherbakowa zur Geschichte ihres Landes und ihr Wirken als Brücke der Verständigung zwischen Russland und Deutschland. Ihr und ihrer Arbeit gilt unsere Achtung und Solidarität.

Mit Besorgnis nehmen wir, der Rat der Stadt Oldenburg, das Vorgehen gegen Memorial International und das Menschenrechtszentrum Memorial zur Kenntnis. Damit entfernt sich Russland weiter aus dem europäischen Wertekonsens, wie er durch die Europäische Menschenrechtskonvention und den Europarat festgeschrieben ist.

Wir protestieren entschieden gegen die Auflösung der bekanntesten und international renommierten Menschenrechtsorganisation der Russischen Föderation.

Wir fordern die russische Generalstaatsanwaltschaft auf, die Anordnung auf Auflösung von Memorial International sowie des Menschenrechtszentrums Memorial zurückzunehmen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, sich entschlossen gegen die Zwangsauflösung von Memorial einzusetzen und die Menschenrechtsorganisation zu unterstützen.

Begründung:

Am 28. Dezember 2021 hat das oberste Gericht der Russischen Föderation die Auflösung von Memorial International wegen Verstößen gegen das „Agentengesetz“ angeordnet. Mit dieser Entscheidung werden auch die regionalen Unterorganisationen von Memorial International verboten. Mit dem Verbot von Memorial verletzt Russland die Grundwerte der Europäischen Menschenrechtskonvention. Experten halten die Entscheidung des Gerichts für eindeutig politisch motiviert. Memorial steht für ein offenes und demokratisches Russland. Seine Arbeit der Auseinandersetzung mit der Repressionsgeschichte der Sowjetunion, der Rehabilitierung von Opfern und der Verteidigung der Menschenrechte heute hat Memorial weltweit viel Anerkennung und Respekt eingebracht. Das Menschenrechtszentrum Memorial setzt sich insbesondere für politische Gefangene in Russland ein. In diesem Jahr wies es dabei auch immer wieder auf das Schicksal des inhaftierten Oppositionspolitikers Alexej Nawalny hin. Auch für die deutsche Erinnerungspolitik hat Memorial bei der Aufarbeitung des Schicksals Hunderttausender sog. „Ostarbeiter/innen“ die entscheidende Rolle gespielt. Die große internationale Bedeutung Memorials manifestiert sich in einer Vielzahl an Solidaritätsbekundungen aus aller Welt.

für die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen                                      für die SPD Fraktion

gez. Andrea Hufeland, Oliver Rohde,                                              gez. Ulf Prange

Ingrid Kruse, Jutta Schober-Stockmann


Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen von GRÜNEN, SPD und FDP/Volt vom 20.12.2021

 „Solidarität mit den Flüchtlingen an der polnisch-belarussischen Grenze“

Resolution:

Der Rat der Stadt Oldenburg bittet sowohl die Landesregierung Niedersachsen als auch die Bundesregierung, die Bereitschaft zu signalisieren, umgehend Geflohene aus der Grenzregion Polen-Belarus aufzunehmen, um einen Beitrag zur Entschärfung der unmenschlichen Situation der Geflohenen zu leisten.

Die Stadt Oldenburg soll darüber hinaus den hierfür zuständigen Stellen im Land und Bund die Bereitschaft der Stadt zur Aufnahme der Flüchtlinge aus der Grenzregion Polen-Belarus zur Kenntnis geben.

Begründung:

Die durch das unmenschliche Verhalten des belarussischen Präsidenten Lukaschenko verursachte Situation der im Niemandsland an der belarussisch-polnischen Grenze campierenden geflohenen Menschen stellt eine menschliche Tragödie ungeheuren Ausmaßes dar. Hilflose Menschen leben dort bei Minusgraden ungeschützt im Wald, ohne medizinische Versorgung und ohne verlässliche Lebensmittelversorgung. Dort werden elementarste Menschenrechte missachtet. Dies geschieht vor den Augen der Staaten der Europäischen Union und damit auch vor den Augen Deutschlands!

Es hat bereits Todesfälle gegeben. Unter den Flüchtenden sind Familien mit Kindern, alte Menschen, allein geflohene Menschen. Es ist skandalös, dass die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und auch Deutschland keine schnellen Maßnahmen einleiten, um Menschenleben zu retten. Es ist unerträglich mit ansehen zu müssen, wie in unseren Ländern die Vorbereitungen auf Weihnachten im Mittelpunkt der Aktivitäten vieler Menschen stehen und nur wenige Autostunden von uns entfernt – knapp 1.200 km östlich – verzweifelte Menschen um ihr Leben bangen müssen.

Wir halten es für daher unbedingt geboten, hier sowohl ein deutliches Signal zur Solidarität zu senden als auch Geflohene zeitnah in Oldenburg aufzunehmen. Falls nicht bald eine humanitäre Lösung dieses Problems gefunden wird, werden weitere Menschen vor unseren Augen und mit unserem Wissen sterben! Wir nähmen es billigend in Kauf!

gez.  Ingrid Kruse, Jutta Schober-Stockmann, GRÜNEN-Fraktion

gez. Thomas Klein, Tom Schröder, SPD-Fraktion

gez. Dr. Christiane Ratjen-Damerau, Jens Lückermann, FDP/Volt-Gruppe


Antrag vom 20.12.2021

Zurückziehung des Antrages –  Umbenennung der Mohrstraße in Hermann-Mohr-Straße 

Es gibt neue Erkenntnisse, die es erforderlich machen insbesondere die historische Einordnung unseres Vorschlages zur Umbenennung der Mohrstraße in Hermann-Mohr-Straße neu zu bewerten.  In der Folge erscheint uns dann eine öffentliche Beteiligung von besonderer Bedeutung, aus diesen Gründen ziehen wir unseren v.g. Antrag zurück.

gez. Ingrid Kruse


Antrag vom 3.12.2021

Neuentsendung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Oldenburg in den Allgemeinen Beirat der Oldenburgischen Landesbrandkasse

Beschlussvorschlag:
Ratsfrau Christine Wolff wird als Vertreterin der Stadt Oldenburg in den Allgemeinen Beirat der Oldenburgischen Landesbrandkasse entsendet. Sie ersetzt damit den ehemaligen Ratsherrn Hans Henning Adler in der laufenden Amtsperiode.

Begründung:

Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 04.05.2018 wurde Ratsherr Hans-Henning Adler für die Stadt Oldenburg in den Allgemeinen Beirat der Oldenburgischen Landesbrandkasse für die Dauer der Amtsperiode bis Mai 2024 entsendet.
Mit Schreiben vom 15.11.2021 hat die Öffentliche Versicherung darüber informiert, dass Hans-Henning Adler noch das Mandat für die Stadt Oldenburg ausübt. Das Mandat endet mit der Amtsperiode des Aufsichtsrates Mai 2024, sofern nicht ein vorzeitiges Ausscheiden des Mitglieds erfolgt.  Die Satzung der Oldenburgischen  Landesbrandkasse enthält  zwar  keine  Regelungen, wonach  die bestellten Beiratsmitglieder zwangsläufig mit dem Wegfall des Ratsmandates aus dem Beirat ausscheiden, aber es wird begrüßt, wenn im Beirat gewählte Repräsentanten der Kommune oder auch der Wirtschaftsverbände vertreten sind.
Die nächste Trägerversammlung der Öffentlichen Versicherung Oldenburg, in der über die Bestellung in den Allgemeinen Beirat beschlossen wird, findet am 22.12.2021 statt.
Wenn eine Neuentsendung beschlossen wird, muss diese daher in der Ratssitzung am 20.12.2021 erfolgen.

gez. Oliver Rohde


Antrag vom 16.7.2021

Erhaltungssatzung für das Gebiet „Friedrich-August-Platz“ auf den Weg

Wir bitten um Berücksichtigung des folgenden Änderungsantrages, der den Stand der Beratung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen widerspiegelt und den handschriftlichen Abänderungen entspricht. Dieser ersetzt den Änderungsantrag vom 15.07.2021.

Beschlussvorschlag: 

Die Begründung zur Erhaltungssatzung wird in zwei Aspekten geändert.

1)           Die unter „Dächer und Dachaufbauten“ bisher gewählte Formulierung

Möglichkeit von sich klar unterordnenden Solaranlagen auf der platzabgewandten Dachseite und auf Dächern von Nebenanlagen“ (alt)

wird stets wie folgt neu gefasst:

Möglichkeit von Solaranlagen auf beiden Dachseiten und auf Dächern von Nebenanlagen; diese sollen sich farblich anpassen. Eine überformende Aufständerung ist untersagt.“ (neu)

2a)         Die unter A) bisher gewählte Formulierung

„gemeinsame Bauflucht zur Platzseite“ (alt)

wird wie folgt neu gefasst:

„gemeinsame Bauflucht zur Platzseite; eine Abweichung aufgrund einer Dämmung der Fassade ist gestattet“ (neu)

2b)         Die unter B) und C) bisher gewählte Formulierung

Einhaltung der vorderen Bauflucht der Hauptgebäude“ (alt)

wird wie folgt neu gefasst:

Einhaltung der vorderen Bauflucht der Hauptgebäude; eine Abweichung aufgrund einer Dämmung der Fassade ist gestattet“ (neu)

Ergänzte Begründung:

Mit diesen Änderungen verfolgen wir die Absicht, die bereits benannten und von uns geteilten Ziele der Erhaltungssatzung mit den Zielen des Klimaschutzes in Einklang zu bringen. In diesem Sinne sollten die bisher gewählten Restriktionen bezüglich des Aufbringens von Photovoltaikanlagen sowie einer Fassadendämmung gestrichen bzw. gelockert werden.

gez. Sebastian Beer, Kerstin Rhode-Fauerbach


gemeinsamer Antrag GRÜNE und Linke/Piraten vom 14.7.2021

Beitritt Oldenburgs zum Internationalen Städtebündnis „Allianz Städte Sicherer Häfen“

Beschluss:

Die Stadt Oldenburg tritt dem internationalen Städtebündnis „Allianz Städte sicherer Häfen“ bei. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die dafür nötigen Schritte einzuleiten.

 

Begründung:

Bei der From Sea 2 City-Konferenz vom 25.-26.06.2021 in Palermo haben sich 33 Städte zur „Internationalen Allianz der Städte Sicherer Häfen“ zusammen-geschlossen. From Sea 2 City ist ein Netzwerk von Menschenrechtsorganisationen (u.a. Sea-Watch, Alarmphone, Seebrücke) und der HUMBOLDT-VIADRINA Governance Platform in Kooperation mit den Städten Palermo und Potsdam, gefördert von der Schöpflin-Stiftung. Im Rahmen ihrer Erklärung bekunden diese Städte aus sieben europäischen Staaten ihre Bereitschaft, freiwillig mehr geflüchtete Menschen aufzunehmen als ihnen von den jeweils zuständigen Behörden zugewiesen werden.  Die Kommunen verteidigen das Recht auf Asyl, wenden sich gegen Transitzonen an den europäischen Außengrenzen und setzen sich für eine eigenständige und direkte kommunale Aufnahme von Schutzsuchenden ein.

Zitat aus der Erklärung der Internationalen Allianz der Städte Sicherer Häfen vom 26. Juni 2021: „Als europäische Städte und Gemeinden, die fest an die Verteidigung der Menschenrechte glauben, bieten wir Geflüchteten und Migranten seit Jahrzehnten eine neue Heimat. Wir bekennen uns bedingungslos zu den humanitären Werten, den universellen Menschenrechten und dem Recht auf Asyl, auch in schwierigen Zeiten. Heute erleben wir in unseren Städten und Regionen eine Welle der Solidarität mit Geflüchteten. Und dennoch: das Migrationsmanagement ist ineffizient und unausgeglichen, denn es entsteht eine besonders starke Belastung für die europäischen Grenzstaaten. Ein pragmatischer Ansatz ist daher gefragt, um den Geflüchteten zu helfen und die Städte in den Grenzstaaten zu entlasten.“

Die Niedersächsischen Städte Braunschweig, Göttingen und Northeim sind in dieser Allianz bereits vertreten. Oldenburg wird mit dem heutigen Beschluss, die vierte Stadt in Niedersachsen sein, die sich erklärt.  In der letzten Sitzung des Rates haben sich Bürger*innen dieser Stadt, die Verwaltung und die Politik bereits signalisiert, dass sie bereit und fähig sind geflüchtete Menschen aufzunehmen und zu integrieren. Diesen Weg geht Oldenburg mit dem Beitritt zur Allianz konsequent weiter.

gez. Ingrid Kruse                                                                gez. Henning Adler


Antrag vom 8.7.2021

Unrechtmäßige Genehmigung von Wahlplakaten durch die Stadtverwaltung

Beschlussvorschlag: 

Den Mitgliedern der Fraktionen wird Einsichtnahme in den Genehmigungsvorgang um die vom SPD-Unterbezirk Oldenburg-Stadt verantworteten Plakate gewährt. Hierzu gehört auch die verwaltungsinterne Korrespondenz zwischen den verschiedenen Ämtern.

Begründung: 

Mit Schreiben vom 18.06.2021 erbaten wir von der Verwaltung bezüglich des im Stadtgebiet mehrfach aufgehängten und oben angesprochenen Plakates um Auskunft.

Der Inhalt des Plakates, für den der SPD-Unterbezirk Oldenburg-Stadt im Sinne des Presserechts verantwortlich ist, lautet wie folgt:

„Manifest für ein lebendiges Oldenburg! – Eins ist sicher: Corona wird enden und unser Oldenburg öffnet sich wieder! – Dann machen wir Oldenburg wieder zum Erlebnis! Unsere Stadt wird ein Ort für Kunst, Kultur, Shopping und Events. Wir werden in der Innenstadt gemeinsam Feste feiern und Konzerte besuchen. Wir werden Leerstände nutzen, um das Handwerk und Kreative in die Stadtmitte zu holen. Wir locken die Menschen vom Internet zurück auf die Straße. Das geht aber nur mit einer starken, tatkräftigen Stadtspitze. Jürgen Krogmann – Ihr Oberbürgermeister“.

Hierzu stellten wir folgende Fragestellungen, auf die die Verwaltung mit E-Mail und – entgegen der vom Oberbürgermeister eingeführten gängigen Praxis – vom Dezernat 4 gezeichneten Schreiben vom 01.07.2021 antwortete. Der Übersichtlichkeit halber haben wir die Fragen und Antworten zusammengestellt.

Fragestellung 1:

Die Verwendung des städtischen Aufklebers deutet darauf hin, dass zum Aufhängen der Plakate eine Genehmigung erfolgte: Das Anbringen wie vieler Plakate wurde demnach für welchen Zeitraum genehmigt und unter welcher Art von Werbung wurde die Genehmigung erteilt?

Antwort der Verwaltung:

Die Stadtverwaltung genehmigte kostenpflichtig das Anbringen von 100 DIN-A1 Plakaten für den Zeitraum vom 18.06.2021 bis 02.07.2021. Die Genehmigung erfolgte als straßenrechtliche Sondernutzung. Im Rahmen des Antrags werden die Auswirkungen der Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus beurteilt, insbesondere im Hinblick auf mögliche Beeinträchtigungen von Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs; hierbei erfolgt keine Differenzierung hinsichtlich der Art von Werbung. Die Genehmigung erfolgte nach der städtischen Plakatierungsrichtlinie vom 01.11.2018.

Fragestellung 2:

Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass es sich hierbei um Wahlwerbung handelt? Wenn nein: Aus welchen Gründen nicht und um welche Art der Werbung handelt es sich laut Auffassung der Verwaltung dann?

Antwort der Verwaltung:

Die Stadtverwaltung hatte über den gestellten Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zu entscheiden und diesen nach straßenrechtlichen Kriterien zu bewerten. Hierfür kam es auf die Beurteilung, ob es sich um Wahlwerbung handelt, nicht an.

Fragestellung 3:

Wurde das Rechtsamt um eine Einschätzung gebeten, ob diese spezielle Art der Wahlwerbung vor dem offiziellen Stichtag zur Zulassung von Wahlwerbung zur Kommunalwahl (12.07.2021) bereits zum jetzigen Zeitpunkt genehmigungsfähig bzw. zulässig ist? Wenn ja: Zu welchem Ergebnis kam das Rechtsamt und wer hatte diese Einschätzung zu welchem Zeitpunkt veranlasst?

Wir bitten um schriftliche Vorlage des Prüfergebnisses.

Antwort der Verwaltung:

Das Fachamt bat das Rechtsamt der Stadt Oldenburg am 02.06.2021 um eine rechtliche Einschätzung, ob der Plakatierung rechtliche Gründe entgegenstehen. Nach Auskunft des Rechtsamtes standen der Genehmigung keine straßenrechtlichen Versagungsgründe entgegen. Gegenstand der Prüfung war ebenfalls die Anwendbarkeit des Runderlasses „Lautsprecher-und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen“ vom 20.8.2020. Die Plakatierung ist nach Maßgabe des Runderlasses nicht privilegiert (z.B. durch Gebührenfreiheit). Die Beurteilung und Entscheidung über den gestellten Antrag erfolgte allein nach allgemeinen straßenrechtlichen Kriterien.

Fragestellung 4:

Sollte die Stadtverwaltung zu dem Ergebnis gelangt sein, dass diese spezielle Art der Wahlwerbung vor dem offiziellen Stichtag zulässig ist: Warum wurden aus Gründen der Chancengleichheit die anderen zu den Wahlen antretenden Parteien nicht über diesen Umstand informiert? 

Antwort der Verwaltung:

Da die Prüfung der Tatbestandsmerkmale des Runderlasses „Lautsprecher-und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen“ eine Privilegierung der Plakatierung nicht bestätigte, hatte die Stadtverwaltung allein nach straßenrechtlichen Kriterien über den Antrag zu entscheiden. Eine (rechtliche) Verpflichtung zur Unterrichtung ist nicht gegeben.

Fragestellung 5:

Wie erklärt sich der Stadtverwaltung die Auskunft, dass es sich hierbei um eine Kampagne des Oberbürgermeisters handeln würde?

Antwort der Verwaltung:

Hierbei handelt es sich nicht um eine Aussage der Stadtverwaltung.

Die Stadtverwaltung verweist in ihrer ersten Antwort auf die Plakatierungsrichtlinie vom 01.11.2018, die Ergebnis einer erfolgreichen Klage der IG Metall Oldenburg-Wilhelmshaven gegen die Stadt Oldenburg war.

Grund der Klage war ein Verbot von Plakaten, die zu Betriebsratswahlen aufrufen sollten, seitens der vom Oberbürgermeister Jürgen Krogmann geführten Stadtverwaltung. Das zuständige Verwaltungsgericht Oldenburg stellte damals fest, dass die Genehmigungspraxis der Stadt rechtswidrig sei und der willkürlichen Handhabung Tür und Tor öffne.

Bezüglich der Werbung zu Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtagswahlen und Kommunalwahlen enthält die o.g. Richtlinie Ausführungen unter § 3 Plakatierung zum Zwecke der Wahlwerbung:

„Für Plakatierungen zum Zwecke der Wahlwerbung (wie z.B. Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Kommunalwahl) sind die landesrechtlichen Bestimmungen mit folgenden Maßgaben zu beachten:                      

  • 5 gilt entsprechend. Ausgenommen sind die Absätze 1 (maximale Größe), 2 und 3 (maximale Anzahl), 4 (Mindestabstand), 5 (Beginn der Plakatierung) und 6 Satz 2 (Entfernung der Plakate)
  • Plakate sind innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Ablauf der Wahl zu entfernen.
  • Gebühren werden nicht erhoben.“

Da die Verwaltung in ihrer ersten Antwort schreibt, dass die Genehmigung kostenpflichtig erfolgte, muss die Verwaltung in einem eigenen Abwägungsprozess zu der Einschätzung gekommen sein, dass es sich bei den Plakaten nicht um Wahlwerbung im Sinne des o.g. § 3 handelt. Denn laut der aktuell geltenden landesrechtlichen Bestimmungen in Form des verwaltungsseitig in der Antwort zur dritten Fragestellung selbst angesprochenen Runderlasses „Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen“ vom 20.08.2020 darf Plakatwerbung zum Zweck der Wahlwerbung (siehe 2.3. des Runderlasses) innerhalb eines Zeitraumes von „zwei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag durchgeführt werden.“

Dieses bestätigt die Verwaltung in ihrem Schreiben an die Parteien bzw. an die Direktkandidaten zur Wahl des Hauptverwaltungsbeamten:

„Innerhalb des Gebietes der Stadt Oldenburg ist das Anbringen von Wahlwerbung für die Zeit des Wahlkampfes zugelassen. Der Anspruch auf Zulassung dieser Wahlsichtwerbung besteht für die Zeit von zwei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag.

Für die Annahme, dass der Inhalt eines Plakates außerhalb dieses Zeitraumes selbstredend auf seine Zulässigkeit hin überprüft wird, spricht neben grundsätzlichen Erwägungen der Umstand, dass das städtische Formular „Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung“

(https://www.oldenburg.de/fileadmin/civserv/100/forms/41/414/Antrag_Plakatierung_b.pdf) das Beifügen eines Plakatmusters vorschreibt.

Die Antwort der Verwaltung auf unsere dritte Fragestellung ist auffällig ausweichend und lässt die grundlegende Fragestellung des kompletten Vorgangs, nämlich wie die Stadtverwaltung zu der Einschätzung kommen konnte, dass es sich bei dem Inhalt des Plakates nicht um Wahlwerbung handelt, weiterhin offen.

Dass sich Oberbürgermeister Krogmann als Verwaltungschef des Genehmigungsprozesses bewusst gewesen sein muss, belegen seine Äußerungen im Rahmen der Debatte um den Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion und der Einwohnerfragen von Ratsfrau Dr. Christiane Ratjen-Damerau in der Ratssitzung vom 28.06.2021. Er teilte sinngemäß mit, dass er sich mit der SPD über den Inhalt des Plakates verständigt hatte.

Dass es sich bei dem Plakat um Wahlwerbung handelt, dürfte mit Blick auf den letzten Absatz unstrittig sein („Das geht aber nur mit einer starken, tatkräftigen Stadtspitze. Jürgen Krogmann – Ihr Oberbürgermeister“), denn es ist auszuschließen, dass der Unterzeichner der Aussagen eine andere Person als sich selbst gemeint haben wird.

Vor diesem Hintergrund halten wir es als Organ, das den Ablauf der Verwaltungsangelegenheiten überwacht, für notwendig, nach § 58 Abs. 4 NKomVG Akteneinsicht in den gesamten Vorgang zu nehmen.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 6.7.2021

Internationale Allianz der Städte „Sicherer Häfen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Oldenburg beschließt, der „Internationalen Allianz der Städte Sicherer Häfen“ beizutreten.

Begründung:

Bei der From Sea 2 City-Konferenz vom 25.-26.06.2021 in Palermo haben sich 33 Städte zur „Internationalen Allianz der Städte Sicherer Häfen“ zusammen-geschlossen. From Sea 2 City ist ein Netzwerk von Menschenrechtsorganisationen (u.a. Sea-Watch, Alarmphone, Seebrücke) und der HUMBOLDT-VIADRINA Governance Platform in Kooperation mit den Städten Palermo und Potsdam, gefördert von der Schöpflin-Stiftung. Im Rahmen ihrer Erklärung bekunden diese Städte aus sieben europäischen Staaten ihre Bereitschaft, freiwillig mehr geflüchtete Menschen aufzunehmen als ihnen von den jeweils zuständigen Behörden zugewiesen werden.  Die Kommunen verteidigen das Recht auf Asyl, wenden sich gegen Transitzonen an den europäischen Außengrenzen und setzen sich für eine eigenständige und direkte kommunale Aufnahme von Schutzsuchenden ein.

Zitat der Erklärung der Internationalen Allianz der Städte Sicherer Häfen vom 26. Juni 2021:

„Als europäische Städte und Gemeinden, die fest an die Verteidigung der Menschenrechte glauben, bieten wir Geflüchteten und Migranten seit Jahrzehnten eine neue Heimat. Wir bekennen uns bedingungslos zu den humanitären Werten, den universellen Menschenrechten und dem Recht auf Asyl, auch in schwierigen Zeiten. Heute erleben wir in unseren Städten und Regionen eine Welle der Solidarität mit Geflüchteten.

Und dennoch: das Migrationsmanagement ist ineffizient und unausgeglichen, denn es entsteht eine besonders starke Belastung für die europäischen Grenzstaaten. Ein pragmatischer Ansatz ist daher gefragt, um den Geflüchteten zu helfen und die Städte in den Grenzstaaten zu entlasten.“

Die Niedersächsischen Städte Braunschweig, Göttingen und Northeim sind in dieser Allianz bereits vertreten. Oldenburg wird mit dem heutigen Beschluss, die vierte Stadt in Niedersachsen sein, die sich erklärt.  In der letzten Sitzung des Rates haben sich Bürger*innen dieser Stadt, die Verwaltung und die Politik bereits signalisiert, dass sie bereit und fähig sind geflüchtete Menschen aufzunehmen und zu integrieren. Diesen Weg geht Oldenburg mit dem Beitritt zur Allianz konsequent weiter.

gez. Ingrid Kruse, Ute Goronczy


Antrag vom 23.4.2021

Änderungsantrag Corona-Schutzmaßnahmen

  1. Änderungsantrag:

Ergänzung nach dem zweiten Satz:

Zunächst gilt es dabei den Sachstand zu klären unter der Fragestellung, in welchen öffentlichen Gebäuden bzw. Räumlichkeiten Raumluftreiniger mit Filteranlagen sinnvoll eingesetzt werden können. Wichtige Auswahlkriterien sollen sein: Wirkungsgrad, benötigte Anzahl an Geräten, Geräuschemission, Nachhaltigkeit, bspw. Wechsel und Entsorgung der Filter, Betriebs- und Wartungskosten.

  1. Verweisungsantrag:

Der Beschlusstext: „Zudem legt die Stadt Oldenburg ein Förderprogramm zur Anschaffung von Luftfiltern für den Handel, die Gastronomie und Kultureinrichtungen auf.“ wird an den Fachausschuss AWifö verwiesen.

 

  1. Änderungsantrag:

Der Satz „Der Entwurf dieses Programms soll im Rat ebenfalls im Juli vorgelegt werden.“ wird gestrichen.

Begründung für unsere Anträge:

Grundsätzlich muss die Stadt präventive Maßnahmen, die Virusinfektionen verringern, im Rahmen ihrer Möglichkeiten so schnell wie möglich durchführen. Zur Reduzierung der Virenkonzentration in einem Raum können Luftfilter einen sinnvollen Beitrag leisten.

Jedoch steht das Umweltbundesamt einem generellen Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte kritisch gegenüber und hält sie lediglich in Ausnahmefällen für den Schulbereich als zusätzliche Maßnahme für gerechtfertigt. Am 15. Oktober 2020 hat das UBA in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit der Kultusministerkonferenz auf die zentrale Bedeutung von Fensterlüftung hingewiesen. In Hinblick auf mobile Luftreiniger wird hierin festgestellt, dass diese in der Regel nicht in der Lage sind, die Innenraumluft schnell und zuverlässig von Viren zu befreien. Mobile Luftreinigungsgeräte sind daher nicht als Ersatz, sondern allenfalls als Ergänzung zum aktiven Lüften geeignet.

Bei der Beschaffung müssen die unterschiedlichen räumlichen Bedingungen ebenso beachtet werden wie Qualitätskriterien hinsichtlich Luftstrom, Reinigungseffizienz, Geräuschemission, Produktsicherheit, energetische Kriterien, Betrieb und Wartung. Aus Sicht der Gesellschaft für Aerosolforschung besteht erheblicher Forschungsbedarf.

Für eine Bewertung ist auch die praktische Umsetzbarkeit einer Anschaffung von Luftreinigern für alle öffentlichen Gebäude und eine Kostenabschätzung zu beachten.

Nach Auffassung von Fachleuten ist die Materie komplex und nur durch Fachexpertise sind für die städtischen Gebäude Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Ein Konzept kann daher nur mit Hilfe dieser Fachexpertise zeitnah entwickelt werden.

Wir haben die Kriterien des zu erstellenden Konzepts durch unseren ersten Änderungsantrag (siehe oben!)  konkretisiert. Den Verweisungsantrag zum Förderprogramm halten wir für geboten, um das im Antrag geforderte Förderprogramm detailliert im Fachausschuss zu erörtern. Es handelt sich um finanzielle Förderung von Handel, Gastronomie und Kultur handelt und nicht um Investitionen in städtischen Gebäuden. Die Debatte im Fachausschuss wird ergeben, wann und welche Vorlage im Rat erörtert werden kann. Das können wir zum heutigen Zeitpunkt nicht festlegen.

gez. Andrea Hufeland, Ingrid Kruse, Rita Schilling


Antrag vom 23.4.2021

Änderungsantrag zu TOP 7.1 Leitantrag Fridays for Future: Priorisierung von Maßnahmen

Beschlussvorschlag:

Der Vorschlag der Verwaltung wird wie folgt ergänzt:

  1. c) Maßnahmen, deren Umsetzung sehr kurzfristig möglich ist, werden nicht über die Systematik einsortiert, sondern stattdessen sofort erledigt. Dazu gehört:
  • „Evaluation des STEP 2025“, die nach Aussage der Verwaltung weitestgehend abgeschlossen sein soll
  • „Erarbeitung eines ersten Konzeptes zur Einbindung des Sektors Konsum und Ernährung in den Klima- und

Umweltschutz mit Festlegung einer Zuständigkeit innerhalb der Verwaltung bis Mitte 2021“

  • „Einsatz bei MdB für Verbot fossiler Heizungen“, welches sich mit sehr geringem Zeitaufwand umgehend erledigen lässt.

Ebenfalls nicht in den Prioritätenlisten werden Maßnahmen geführt, die ohnehin bereits umgesetzt werden und nicht das Kriterium der Zusätzlichkeit erfüllen: – „Einzelfallprüfung PV bei Denkmalschutz“ – „Nachpflanzungen gefällter Bäume“.

Die sich aus der Systematik ergebende Prioritätenliste der FFF Maßnahmen wird als Beschlussvorschlag in die nächste Sitzung des ASUK eingebracht.

Begründung:

Maßnahmen, die ohnehin bereits umgesetzt werden oder sich umgehend mit sehr geringem Zeiteinsatz umsetzen lassen, müssen nicht priorisiert werden. Um den Prozess möglichst übersichtlich zu gestalten, sollten diese in der Prioritätenliste nicht berücksichtigt werden.

Der ASUK sollte zudem über das Ergebnis der Priorisierung nach der vorliegenden Systematik informiert werden. Über die letztendliche Priorisierung der FFF Maßnahmen sollte der Rat entscheiden und ggf. die Möglichkeit haben, Änderungen in der Priorisierung vorzunehmen.

gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 22.3.2021

Neuer Rahmenplan Mobilität und Verkehr 2030

Änderungsantrag:

Beschlussvorschlag:

Die Beratung und Beschlussfassung über die Erarbeitung eines sog. neuen Rahmenplans Mobilität und Verkehr 2030 wird so lange zurückgestellt, bis der Rat ein verbindliches Ziel der Klimaneutralität der Stadt Oldenburg festgelegt hat.

Begründung:

Bereits in der Vergangenheit wurden mit viel Aufwand und erheblichen Kosten zwei Pläne erstellt, die u.a. das grundlegende Ziel beinhalteten, die Menge des motorisierten Individualverkehrs (MIV), folglich des Hauptemittenten an klimaschädlichen Gasen des in der Stadt befindlichen Verkehres zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund ist die nun verwaltungsseitig beabsichtigte „deutlichere Ausrichtung“ in Sachen Klimaschutz nicht neu.

Der Unterschied zu 2001 ist jedoch, dass wir heute besser denn je wissen, dass der vorhandene Verkehrssektor maßgeblich den Klimawandel vorantreibt und in welchem Umfang er dieses tut. Anhand dieses zu errechnenden Umfangs kann der notwendige Wirkungsgrad an die Mobilität verändernden Maßnahmen ermittelt werden, woraus sich wiederum auch konkrete Maßnahmen ableiten lassen. Welche Maßnahmen jedoch in welchem Zeitraum zwingend umzusetzen sind, entscheidet das bisher nicht vom Rat der Stadt verabredete Ziel der städtischen Klimaneutralität. Daher ist es aus Sicht der Grünen-Ratsfraktion unabdingbar, dass eine Beschlussfassung so lange zurückgestellt wird. Ohne ein klares Ziel, das entscheidenden Einfluss auf das Ergebnis der Planerstellung haben wird, halten wir es nicht für verantwortlich, erneut finanzielle Mittel und Personalkapazitäten in einem aufwendigen Prozess zu binden, an dessen Ende leider, so zeigen es die Erfahrungen der letzten 20 Jahre, immer noch nicht feststeht, ob der Plan die wirksamsten Teile dessen auch eine Umsetzung finden. Denn trotz aller wohl- und ambitioniert klingenden Prosa, die in der aktuellen Verwaltungsvorlage auch wieder ihren Niederschlag fand, nahm der MIV in der Stadt innerhalb der letzten 20 Jahren zu.

Darüber hinaus decken sich die meisten der lediglich in der Begründung aufgezählten Leitziele mit bereits getroffenen politischen Beschlüssen, u.a. über die Erarbeitung entsprechender Konzepte. Daher kann, wie es die Verwaltung in der Beratung im Verkehrsausschuss vom 15.03.2021 selbst ausführte, vielmehr nur von einer Fortschreibung des bisherigen smv2025 gesprochen werden.

Das ist aus unserer Sicht jedoch nicht ausreichend, wenn tatsächlich das Ziel verfolgt werden soll, eine mit den internationalen Klimaschutzzielen in Einklang zu bringende lokale Verkehrswende rechtzeitig zu verwirklichen. Die Fortschreibung des bisherigen Planes oder die Erstellung eines auf neuen Säulen ruhenden Planes ergebe unseres Erachtens aber nur dann Sinn, wenn die Prioritäten der noch nicht umgesetzten Maßnahmen neu geordnet und die Intensität und Entschlossenheit des Vorgehens bspw. mithilfe einer damit verbundenen mittelfristigen Finanzplanung erhöht und politisch bekräftigt werden. Hierzu ist aber ein übergeordnetes Ziel unerlässlich, dem sich sowohl die Verwaltung als auch der Rat über einen langen Zeitraum verpflichtet fühlen. Dieses übergeordnete Ziel kann unserer Auffassung nach nur das Datum für die Klimaneutralität Oldenburgs sein, da es die nötige Orientierung für die Art, den Umfang sowie den Umsetzungszeitpunkt der zu veranlassenden Maßnahmen böte. Obwohl wir als Ratsfraktion bereits vor anderthalb Jahren vorgeschlagen haben, das Jahr 2035 als den spätesten Zeitpunkt für die Klimaneutralität zu wählen, steht eine Entscheidung des Rates weiterhin aus.

Mit dem aktuell von der Verwaltung vorgeschlagenen Weg, der nichts Halbes und nichts Ganzes darstellt, würden wir erneut wertvolle Jahre verlieren, da die Umsetzung wirksamer Maßnahmen mit Verweis auf den noch laufenden Planerstellungsprozess weiterhin zurückgestellt werden würden.

gez. Sebastian Beer


Änderungsantrag vom 22.3.2021

Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden gemäß Nds. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) vom 27.03.2014, Dringlichkeitsliste – Fortschreibung 2021

Beschlussvorschlag:

Die Punkte A6 (Entlastungsstraße (von Alexanderstraße bis Ammerländer Heerstraße) sowie

A7 (Hindenburgstraße/Tirpitzstraße/Gerberhof/Prinzessinweg) werden gestrichen.

Begründung:

Aus bekannten Gründen lehnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Bau der sog. Entlastungsstraße ab.

In der Angelegenheit Hindenburgstraße/Tirpitzstraße/Gerberhof/Prinzessinweg würde eine Beschlussfassung zum jetzigen Zeitpunkt aus Sicht unserer Fraktion die weiterhin laufende Beratung über den zukünftigen Umbau besagten Straßenabschnittes mit Blick auf die Einführung von Tempo 30-Abschnitten ignorieren (Stichwort: Herausnahme aus dem Vorrangnetz) und ein Ergebnis vorwegnehmen.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 22.3.2021

Sofortprogramm der Stadt Oldenburg zur Unterstützung der Innenstadt

Wir beantragen folgende Ergänzungen/Änderungen:

Im Beschlussvorschlag unter der Nr. 1 ist hinter „wirtschaftliche Erholung der Innenstadt“ „und ein kulturelles Wiederaufleben“ einzufügen.

Im Beschlussvorschlag ist ein neuer Punkt 3 einzufügen:

Die Verwaltung wird in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Internationale Zusammenarbeit am 22. April bzw. 3. Mai über die bis dahin beschlossenen kurzfristigen Maßnahmen und weitere Konkretisierungen berichten.

In der Anlage zum Sofortprogramm ist unter 2) Einkaufserlebnisse ermöglichen und sicher gestalten der Punkt „Aussetzen der Parkgebühren für frequenzarme Zeiträume prüfen/Fehllenkung vermeiden“ zu streichen.

Begründung:

Das Gelingen eines Sofortprogramms hängt unserer Auffassung nach auch vom kulturellen Angebot in der Innenstadt ab. Eine Innenstadt, die Menschen anzieht, besteht nicht nur aus einem Einkaufsangebot sondern bietet zudem einen guten Mix an Kultur, Gastronomie und freien nicht kommerziellen Aufenthaltsflächen Dadurch kann eine behutsame nachhaltige Revitalisierung gelingen.

Für den gesundheitlich sicheren Aufenthalt aller Menschen in der Innenstadt sind besondere, sorgfältig zu entwickelnde Maßnahmen notwendig und mit dem Sofortprogramm, jeweils der pandemischen Lage angemessen, umzusetzen.

Da niemand nur wegen günstiger Parkmöglichkeiten in die Innenstadt fahren wird, sollten die entsprechenden Einnahmen besser in eine Belebung der Innenstadt investiert werden. Im Übrigen würde ein Aussetzen bzw. ein Erlass von Parkgebühren in Zeiten einer dringend notwendigen Verkehrswende ein völlig falsches Signal setzen.

Eine solche Maßnahme ist daher abzulehnen und bedarf dementsprechend auch keiner Prüfung.

Alle Maßnahmen sollen im Übrigen regelmäßig im Ausschuss für Wirtschaftsförderung beraten und in den Ratsgremien beschlossen werden.

gez. Kerstin Rhode-Fauerbach und Rita Schilling


Anfrage vom 22.3.2021

Förderung der Innenstadt

Zu 1) Unterstützung für Handel und Gastronomie der Anlage zum Sofortprogramm

Ist der Erlass von Sondernutzungsgebühren und Ausweitung der Außengastronomie wie 2020 nur für die Zeiten der zwangsweisen Schließungen vorgesehen und danach erfolgt die Bezuschussung entsprechend der nutzbaren Flächen?
Diese Punkte gelten für jegliche Außengastronomie in der Stadt Oldenburg und nicht nur in der Innenstadt? (Sofortprogramm bezieht sich lt. Vorlage nur auf die Innenstadt, die Sondernutzungsgebührensatzung aber auf das gesamte Stadtgebiet!)

Wie hoch ist der geschätzte Betrag für die jeweiligen Positionen „Erlass von Sondernutzungsgebühren…..“ und „Bezuschussung von Sondernutzungsgebühren…“ jeweils für 2021 und 2022?

Wie hoch ist der Betrag für die Position „Erhöhung Zuschuss CMO Weihnachtsbeleuchtung (Übernahme aller Fremdkosten)“?

Was ist ein „Digitalisierungslotse“ für den Einzelhandel? Welche Aufgaben soll er im Einzelnen übernehmen? Soll beispielsweise eine gemeinsame Online-Plattform und ein gemeinsamer Lieferservice organisiert werden?

Wie und durch wen soll die Position besetzt werden?

Zu 3) Revitalisierung von Leerständen

Wie will die Verwaltung vermeiden bzw. verhindern, dass überhöhte bzw. unangepasste Mietforderungen von privaten Vermieter*innen durch städtische Förderung bzw. Mietzahlungen aus städtischen Mitteln finanziert werden und damit zu Mitnahmeeffekten bei den Vermieter*innen führen? Auch Eigentümer*innen sollten in der Krise ein Entgegenkommen zeigen.

Was bedeutet zu dem dort genannten letzten Punkt „Anmietung eines Leerstandes zur Kinderbeaufsichtigung während der Einkaufszeit“ unter Kosten die „gemeinsame Finanzierung“? Mit wem sollen die Kosten gemeinsam finanziert werden?

Allgemein zu den Kosten lt. Anlage:

Wie wurden die ausgewiesenen Kosten im Einzelnen ermittelt? Wie setzen sie sich zusammen?

gez. Rita Schilling


Antrag vom 28.11.2020

Leitantrag Fridays for Future: Beschlüsse aus den Fachausschüssen

Leitantrag Fridays for Future – Ergebnisse aus dem Workshop vom 15.10.2020
– Punkt 6.2. „Erarbeitung Ernährungsstrategie“

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung möge in einem partizipativen Prozess, zusammen mit relevanten Akteur*innen, eine Ernährungsstrategie für Oldenburg erarbeiten. Hierfür wird die Verwaltung aufgefordert im ersten Schritt einen Zeitplan zu erstellen und eine dezernatsübergreifende „Arbeitsgruppe Ernährungsstrategie“ für die Konzeptionierung des Beteiligungsprozesses einzurichten. Dabei sollten relevante Akteur*innen der Wertschöpfungskette und der Zivilgesellschaft eingebunden werden.

Die Verwaltung wird um eine Einschätzung gebeten, wie eine Ernährungsstrategie für Oldenburg erarbeitet und umgesetzt werden kann. In der Einschätzung sollen die erforderlichen Schritte des Prozesses enthalten sein. Als Vorbild sollen zudem die Entwicklungen zur Ernährungsstrategie aus Berlin, Köln und Frankfurt vorgestellt werden.

Begründung:

Die Verwaltungsvorlage entspricht nicht dem Beschluss des ASUK vom 12.11.2020, sondern der hier nun von unserer Fraktion vorgelegte Beschlusstext. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde im ASUK als weiterer eigenständiger Antrag und nicht als Änderungsantrag gestellt.

Der Antrag unserer Fraktion war bereits als eigener Tagesordnungspunkt zur Septembersitzung des ASUK gestellt und wurde dort in die Novembersitzung vertagt. Dieser sollte ursprünglich der Vorbereitung des FFF Beschlusstextes dienen und weitere Informationen zum Thema Ernährungsstrategie liefern. Es wurde sich in der Septembersitzung darauf geeinigt, zunächst den Workshop abzuwarten und dann zu klären, ob weiterer Informationsbedarf bestehe.

Da die Verwaltung bei der Erstellung der Tagesordnung der Novembersitzung leider diesen vertagten Antrag
vergessen hatte und keine Möglichkeit sah, diesen Fehler auszubessern, wurde der vormals eigenständige
Antrag nun zum TOP 7.12: Leitantrag Fridays for Future – Ergebnisse aus dem Workshop vom 15.10.2020 –
Punkt 6.2. „Erarbeitung Ernährungsstrategie“ des ASUK eingebracht. Nach Rücksprache mit dem
Ausschussvorsitzenden erschien dies die einfachste Möglichkeit, diesen noch auf die Tagesordnung nehmen
zu können.

In der Debatte wurde deutlich, dass die FFF Formulierung nach dem Workshop, so wie sie uns in der
Novembersitzung vorlag, mehrheitlich beschlussfähig war. Wir fragten daraufhin, ob Informationen zum
weiteren Prozess und Beispiele aus anderen Städten weiterhin gewünscht bzw. nötig seien und wir
andernfalls unseren Antrag zurückziehen würden. Von den Ausschussmitgliedern wurde signalisiert, dass
zusätzlich zum Beschluss Informationen zum Prozess und dem Vorgehen in anderen Städten gewünscht
werden, sodass mehrheitlich unser Antrag als zweiter Absatz ergänzt und der Gesamtantrag bei drei
Gegenstimmen der CDU angenommen wurde.

Es war ausdrücklich nicht vorgesehen den Beschlusstext der FFF-Bewegung zu verändern bzw. gar zu
überschreiben.

gez. Pierre Monteyne, Andrea Hufeland und Sebastian Beer


Antrag vom 25.6.2020

  1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2020

folgenden Änderungsantrag:

Ergebnishaushalt

  1. Teilhaushalt 06 – Kultur- und Künstlerförderung (281002)Die Mittel für die Einrichtung eines Kulturfonds werden um 200.000 € auf 500.000 € erhöht.
  2. Begründung:
    Künstler*innen und kulturelle Einrichtungen in der Stadt Oldenburg sind durch die Corona-Einschränkungen schwer getroffen und teilweise in ihrer Existenz bedroht. Am stärksten gefährdet sind Freiberufler*innen und Solo-Selbständige. Diese haben häufig weder Reserven noch eine soziale Absicherung.

Um die vielfältige Kulturlandschaft in Oldenburg zu sichern, ist die Ausstattung des „Kulturfonds“ wie derzeit vom Oberbürgermeister und der Verwaltung vorgesehen nicht ausreichend.
Eine Erhöhung um 200.000 € ist dringend geboten – zumal an anderer Stelle, bedingt durch Ausfälle von Veranstaltungen und Projekten, Mittel nicht verausgabt werden.

Eine schnelle finanzielle Unterstützung ist wichtig. Für die Verteilung der Hilfsgelder sind zeitnah entsprechende Kriterien zu erarbeiten und aufzustellen.

  1. Teilhaushalt 09 – Technischer Umweltschutz (P10.561000)Die Stabsstelle Klimaschutz wird mit einer weiteren Vollzeitstelle ausgestattet. Dazu werden im Nachtragshaushalt 2020 für die zeitanteilige Besetzung zusätzliche 27.000 Euro für eine EG 13 – Stelle bereitgestellt.Begründung:
    Die im Dezember 2019 beschlossene Stabsstelle Klimaschutz ist nun ausgeschrieben.
    Anhand der Aufgabenbeschreibung in der Ausschreibung lässt sich schon jetzt ablesen, dass das vorgesehene Aufgabenfeld auch von einer sehr engagierten Person allein nicht zu bewältigen sein wird. Zudem wird seitens der Verwaltung in letzter Zeit deutlich, dass die Aufgaben im Bereich des Klimaschutzes mit der aktuellen Personalausstattung nicht zu bewältigen sind. Zusätzliches Personal würde die allgemeine Arbeitsbelastung reduzieren. Die Klimakrise erfordert schnelles Handeln.
    Im laufenden Besetzungsverfahren gibt es laut Auskunft der Verwaltung eine gute Bewerber*innenlage. Die aktuelle Situation sollte daher genutzt werden, um sofort eine weitere Vollzeitstelle im Bereich Klimaschutz zu schaffen.
  2. Teilhaushalt 09 – Energie- u. Klimaschutz, Energiefragen (P10.561001)Das Förderprogramm Altbausanierung wird finanziell aufgestockt. Dazu werden im Nachtragshaushalt 2020 zusätzliche 150.000 Euro bereitgestellt.Begründung:

„Im Zuge der Corona-Krise verzeichnen Handwerksbetriebe nie dagewesene Einbrüche mit schwerwiegenden Folgen für Liquidität, Beschäftigung und den Betriebsbestand.“ (siehe: Zentralverband des deutschen Handwerks, https://www.zdh.de/themen-a-z/coronavirus/)

Um das regionale Handwerk zu unterstützen und zugleich klimaschützende Investitionen zu fördern, sollen zusätzliche Mittel für das Förderprogramm Altbausanierung bereitgestellt werden.

  1. Teilhaushalt 10 – Soziales u. Gesundheit, u.a. Beratungsdienste (P10.412002.001) u.
    Teilhaushalt 11 – Jugend u. Familie, u.a. Sonstige Leistungen der Jugendhilfe (P10.360005)In den Teilhaushalten 10 u. 11 werden Soforthilfefonds für soziale Einrichtungen und Institutionen eingerichtet und mit Mitteln in Höhe von jeweils 50.000 € ausgestattet.

Begründung:
Corona-bedingte Ausgabensteigerungen bzw. Einnahmeminderungen müssen auch in diesen Bereichen mit städtischen Haushaltsmitteln abgemildert werden, um die entsprechenden Einrichtungen und Institutionen wirtschaftlich zu stützen. Wichtige soziale Unterstützungs- und Beratungsaufgaben müssen durch Fachpersonal sichergestellt werden. Ein Corona-bedingter Abbau von Angeboten darf nicht zugelassen werden.

Es liegen bereits entsprechende Anträge auf Unterstützung vor. Wir können zum jetzigen Zeitpunkt nicht wissen, welche Einrichtungen und Institutionen noch betroffen sind oder betroffen sein werden in 2020. Deshalb fordern wir eine Absicherung durch einen Soforthilfefonds.

Finanzhaushalt

  1. Teilhaushalt 04 – Sonderfonds für Klimaschutz (I10.093003)

Der Sonderfonds für Klimaschutz wird erhöht. Dazu werden im Nachtragshaushalt 2020 zusätzliche 500.000 Euro für Photovoltaik auf Gebäuden in städtischer Hand bereitgestellt.

Begründung:

Als Kommune sind wir in Zeiten der Krise verpflichtet Nachfrage zu generieren, da diese momentan allein aus den belasteten privaten Haushalten nicht in ausreichendem Maße hervorgehen kann. Dies sollte als Chance gesehen werden, klimafreundliche Investitionen zu tätigen. Um Arbeitsplätze zu sichern und zugleich eine Vorreiterrolle für den Klimaschutz einzunehmen, kann dem guten Beispiel des ersten Sonderfonds für Klimaschutz gefolgt werden.
Es wurden aus den bisherigen Mitteln drei Dächer städtischer Liegenschaften mit Hilfe des Sonderfonds mit Photovoltaikanlagen, teilweise in Kombination mit einem Gründach geplant. Damit ist der investive Teil des Sonderfonds ausgeschöpft. In Vorlage 20/0352 werden acht mögliche Dächer aufgezeigt, die geeignet wären.

Der Klimafond soll daher im investiven Bereich erneut aufgefüllt werden, um Photovoltaik bzw. Photovoltaik und Gründachnutzung für drei weitere Dächer städtischer Liegenschaften, in Auftrag geben zu können.

  1. Nachtragshaushaltssatzung 2020
  • 6 der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 wird ersatzlos gestrichen.Begründung:
    Die Entscheidung über den städtischen Haushalt obliegt gem. § 58 NKomVG dem Rat der Stadt Oldenburg. Er hat damit auch ein grundsätzliches Recht auf Beteiligung an haushälterischen Entscheidungen.
    Die bisherige Haushaltssatzung legt fest, dass dieses demokratische Recht für unerhebliche Ausgaben im
    Sinne der §§ 117 und 119 NKomVG bis zu einer Höhe von 50.000 € auf den Oberbürgermeister übergeht.Für die Erhöhung dieser Unerheblichkeitsgrenze von bisher 50.000 € auf 250.000 € für Corona-bedingte Aufwendungen besteht keine Notwendigkeit.Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass die ratspolitischen Gremien auch in Pandemiezeiten handlungsfähig sind.
    Der Verwaltungsausschuss als Hauptausschuss kann entsprechend der Geschäftsordnung kurzfristig mit einer Ladungsfrist von 2 Tagen, in dringenden Fällen sogar von 6 Stunden einberufen werden, was im Bedarfsfall schnelle finanzielle Entscheidungen ermöglicht.Es besteht somit, auch mit Blick auf die auf Landesebene geplante Änderung des NKomVG, die Beschlüsse über eilbedürftige Angelegenheiten im Umlaufverfahren sowie Videokonferenzen möglich machen soll, keine Notwendigkeit zur Erhöhung der Unerheblichkeitsgrenze, um hinsichtlich der städtischen Finanzen Corona-bedingt handlungsfähig zu bleiben.Vielmehr sind demokratische Rechte auch in Pandemiezeiten aufrechtzuerhalten und dementsprechend der § 6 der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 als unnötig zu streiche

gez. Rita Schilling, Sebastian Beer, Kerstin Rhode-Fauerbach


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN, SPD, Linken/Piraten vom 5.6.2020

Der Rat der Stadt Oldenburg fasst die nachstehende Entschließung:

Oldenburg unterstützt den Vertrag zum Verbot von Atomwaffen

  1. Die Stadt Oldenburg begrüßt das Engagement des 2017 mit dem Friedensnobelpreis

ausgezeichneten Bündnis ICAN (International Campaign to Abolish Nuclear

Weapons) und unterzeichnet den Städte-Appell der deutschen ICAN-Sektion

#ICANSave meine Stadt, der wie folgt lautet:

“Unsere Stadt/unsere Gemeinde ist zutiefst besorgt über die immense Bedrohung,

die Atomwaffen für Städte und Gemeinden auf der ganzen Welt darstellt. Wir sind

fest überzeugt, dass unsere Einwohner und Einwohnerinnen das Recht auf ein

Leben frei von dieser Bedrohung haben. Jeder Einsatz von Atomwaffen, ob

vorsätzlich oder versehentlich, würde katastrophale, weitreichende und lang

anhaltende Folgen für Mensch und Umwelt nach sich ziehen. Daher begrüßen wir

den von den Vereinten Nationen verabschiedeten Vertrag zum Verbot von

Atomwaffen 2017 und fordern die Bundesregierung zu deren Beitritt auf.“

  1. Der Oberbürgermeister wird die Unterstützung der Stadt Oldenburg für den Städte-Appell aktiv im Netzwerk der bestehenden Städtepartnerschaften kommunizieren und um vergleichbare Beschlüsse in diesen Kommunen werben.
  1. Die Stadt Oldenburg knüpft damit zugleich an die Initiative „Mayers for Peace“ an, die sich für atomare Abrüstung und eine Zukunft ohne Atomwaffen einsetzt und von Oldenburg schon seit Langem mitgetragen wird.

Begründung:

Die Stadt Oldenburg ist bereits im Jahr 1987 dem „Programm zur Förderung der Solidarität der Städte mit dem Ziel der vollständigen Abschaffung von Atomwaffen“ beigetreten – mittlerweile agiert das internationale Städtenetzwerk unter dem Namen „Mayors for Peace“ (Bürgermeister für den Frieden). Das Ziel der weltweiten Initiative ist indes gleich geblieben: die Vision einer atomwaffenfreien Welt. Gemeinsam engagieren sich Städte in aller Herren Länder für eine verbindliche Einhaltung des Atomwaffensperrvertrags und die Fortsetzung von Verhandlungen zur atomaren Abrüstung sowie deren Kontrolle – und fordern damit eine Zukunft ohne Nuklearwaffen bis zum Jahr 2020. Sie werden dabei von Friedensgruppen auf der ganzen Welt unterstützt.

Der von den Vereinten Nationen verabschiedeten Vertrag zum Verbot von Atomwaffen 2017 fand bereits die Unterstützung von vier Bundesländern, die beschlossen haben, die Bundesregierung aufzufordern, dem Vertrag beizutreten und den Städte-Appell der deutschen ICAN-Sektion zu unterstützen. Das sind:

  1. Bremen, Bremische Bürgerschaft, 5. Dezember 2017
  2. Berlin, Berliner Abgeordnetenhaus, 10. Mai 2019
  3. Rheinland-Pfalz, Landtag, 22. August 2019
  4. Hamburg, Hamburgische Bürgerschaft, 12. Februar 2020

Zahlreiche Städte, Gemeinde und Landkreise in Deutschland und aller Welt haben sich bereits dem ICAN-Städteappell angeschlossen, darunter aus Niedersachsen: Hannover ( Ratsbeschluss am 25. April) , Emden ( einstimmiger Stadtratsbeschluss am 7. November 2019) , Braunschweig (Stadtratsbeschluss 25. Juni 2019) und Göttingen (Ratsbeschluss am 15. März 2019).

Ulf Prange Sebastian Beer Hans-Henning Adler

für die SPD-Fraktion für die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN für die Gruppe DIE LINKE/Piratenpartei

 


Antrag vom 13.5.2020

Ausschuss für nachhaltige Entwicklung

Beschlussvorschlag:

Der Rat bildet zur Vorbereitung seiner Beschlüsse folgenden zusätzlichen Ratsausschuss:

  • Ausschuss für nachhaltige Entwicklung.

Dieser Ausschuss umfasst 11 stimmberechtigte Rats- sowie sieben beratende Mitglieder.

Begründung:

Allein aufgrund der „Fridays for Future“-Bewegung und weniger Ergänzungen der Verwaltung stehen 106 Maßnahmen aus sechs verschiedenen Themenbereichen für ein nachhaltiges Oldenburg zur Diskussion. Mittels Hinzunahme eines weiteren regelmäßigen Ausschusstermins könnten Aspekte der Bearbeitung gebündelt und der Vorgang beschleunigt werden. Besonders jenen Ausschüssen mit ohnehin zumeist umfangreicher Tagesordnung droht bei Aufnahme dieser zusätzlichen Anträge in die Beratungsfolge ein zeitlicher Engpass, der eine zufriedenstellende inhaltliche Auseinandersetzung unmöglich macht. Erfahrungsgemäß sind wiederholte Vertagungsanträge die Folge. Um nicht Gefahr zu laufen, dass der städtische Haushalt auch in den kommenden Jahren zu wenige Maßnahmen gegen den Klimawandel enthält, ist aus Sicht der Grünen eine zeitnahe und wohlgeordnete Abarbeitung notwendig.

Darüber hinaus könnte dieser zusätzliche vorberatende Fachausschuss dem Nachhaltigkeitsaspekt genügend Raum zur Verfügung stellen und eine ganzheitliche Betrachtung fördern. Ihm könnten neben den Ratsmitgliedern und der Verwaltung, auf Vorschlag der Fraktionen, auch beratende Mitglieder verschiedener Themengebiete angehören. Neben dem oftmals auf ökologische Aspekte reduzierten Nachhaltigkeitsbegriff sollen auch die soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit in eine gesamtheitliche Betrachtung miteinfließen.

Des Weiteren könnten die Bemühungen der Fraktionen und der Öffentlichkeit, für zukunftsfähige Lösungsvorschläge gesellschaftliche Akzeptanz zu schaffen, dort gestärkt werden. Dieses kann aus Sicht der Grünen Ratsfraktion nicht mittels unregelmäßig stattfindender Workshops, wie es die Verwaltung bevorzugt, gewährleistet werden, da dieser Prozess zum Gelingen eine regelmäßige und öffentlich zugängliche Diskussion benötigt. Der Ausschuss für nachhaltige Entwicklung könnte hierfür den benötigten Raum bieten.

Der Ausschuss soll die Arbeitsgruppen jedoch nicht ersetzen, sondern parallel den politischen und öffentlichen Vorgang beschleunigen. Zudem finden solche Themen aus den FFF Forderungen eine Anlaufstelle, die nicht eindeutig einem einzelnen Fachausschuss zugeordnet werden können.

gez. Pierre Monteyne, Thorsten van Ellen, Sebastian Beer, Rita Schilling


Antrag vom 27.04.2020

Klävemann-Stiftung – Quartier Großer Kuhlenweg / Kuhlenkamp

Wir stellen zur heutigen Sitzung des Rates den von uns bereits im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 04.03.2020 sowie im Verwaltungsausschuss am 09.03.2020 eingebrachten Änderungsantrag zu dem o.g. Tagesordnungspunkt:

Wir beantragen zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages, an den vorhandenen Satz den folgenden anzufügen:

„Die Hintergrundstücke werden nicht verkauft, sondern sollen bei entsprechendem Baurecht ausschließlich von der Klävemann-Stiftung selbst bebaut werden.“


Antrag vom 20.01.2020

Vermarktung von städtischen Wohnbauflächen und Investorengrundstücken im Bereich des Bebauungsplanes S-745 A (Am Bahndamm)

Neuer Beschlussvorschlag:

Die Stadt Oldenburg vergibt die im Bereich des Bebauungsplanes S-745 A (Am Bahndamm, 2. Bauabschnitt) ausgewiesenen städtischen Reihenhausgrundstücke für Investoren/Bauträger, die im Grundstücksaufteilungsplan (Anlage 1) in grün dargestellt sind, nach Erbbaurecht. Ausgenommen hiervon sind die Grundstücke mit der Bezeichnung „Los 6“ sowie das südlichste der drei Grundstücke mit der Bezeichnung „Los 5“.

Die Vergabe der Grundstücke erfolgt entsprechend der Richtlinie zur Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke Nr. III.

Über die Ausgestaltung der zu treffenden Erbbaurechtsverträge (bspw. Laufzeit und Höhe des Erbpachtzinses) gemäß Erbbaurecht beraten im nächsten Schritt die Ausschüsse für Finanzen und Beteiligungen sowie Stadtplanung und Bauen.

Im Rahmen der Konzeptvergabe nach der Richtlinie Nr. III werden Kriterien zur Vergabe der Grundstücke an Investoren/Bauträger entsprechend eines Angebotsexposés festgelegt.

Eingehende Angebote und eine Vergabeempfehlung werden dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

Begründung:

Aus Sicht der Grünen Ratsfraktion sollte auch die Stadt Oldenburg das Instrument der Erbpacht bei der Vergabe von städtischen Grundstücken verwenden, um ihren städteplanerischen Handlungsspielraum auch langfristig zu sichern. Des Weiteren ermöglicht die Vergabe nach Erbbaurecht eine Reduzierung der Errichtungskosten durch Wegfall der Grundstückskosten, so dass sich dieses positiv auf die verlangten Mieten auswirken kann.

Daher sollte der Beschlussvorschlag entsprechend abgeändert werden und eine weitere Beratung in den o.g. Ausschüssen erfolgen.

Weitere Informationen zu dieser Materie finden sich auf der Homepage des Erbbaurechtsverbandes (https://www.erbbaurechtsverband.de), u.a. eine Verlinkung zum Mittschnitt (https://www.youtube.com/watch?v=ZMlpvR-Ske4) des am 11.12.2019 von der Bundestagsfraktion der Grünen durchgeführten Fachgesprächs „Wem gehört die Stadt? Erbbaurecht: Chancen für mehr bezahlbaren Wohnraum“.

Die Herausnahme der o.g. Grundstücke (Lose 6 und ein Los 5) begründet sich in dem Umstand, dass aus Sicht der Bündnisgrünen die Stadt Oldenburg zukünftig einen eigenen kommunalen Wohnungsbau betreiben sollte, der sich im besten Fall auf das Stadtgebiet verteilt und sich nicht ausschließlich, bspw. auf den Fliegerhorst konzentriert. Aus Ermangelung geeigneter Grundstücke müssen daher auch in diesem Bauabschnitt des Bahndamms städtische Grundstücke bevorratet werden. Da aufgrund der noch fortlaufenden Beratung des Rates über einen städtischen Wohnungsbau davon auszugehen ist, dass die bereits veräußerten und die zukünftig nach Erbbaurecht vergebenen Grundstücke früher bebaut werden, sieht die Grüne Ratsfraktion eine Herausnahme der o.g. Grundstücke mit Blick auf Bauabläufe und die damit einhergehenden Verkehre und Emissionen (u.a. Lärm für die baldige Nachbarschaft oder eine Inanspruchnahme neu angelegter Wohnstraßen) am sinnvollsten an.

gez. Sebastian Beer


Änderungsantrag vom 24.6.2019

Prüfauftrag zur Wohnungsförderung

der Stadt auf eigenen Grundstücken gemäß Ratsbeschluss vom 25.2.2019

Beschlussvorschlag:

Der Rat beauftragt die Stadtverwaltung zu prüfen, in welcher Organisations- und Rechtsform die Stadt ein kommunales Unternehmen zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum gründen sollte oder ob diese Aufgabe nicht in eine bereits bestehende Organisations- bzw. Rechtsform eingebettet werden könnte. Hierbei sollen sowohl die Vor- als auch die Nachteile dieser unterschiedlichen Organisations- und Rechtsformen herausgearbeitet werden.

Ergänzend wird die Verwaltung aufgefordert den zusätzlichen Stellenbedarf (aufgeschlüsselt nach Stellenanzahl, -umfang und Tätigkeit) im Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft und Hochbau (EGH) zu beziffern, der bei einer Planung und/oder Verwaltung in Eigenregie anfallen würde. Dieses bitte exemplarisch an mehreren Szenarien, die sich im Umfang der pro Jahr zu planenden Wohneinheiten unterscheiden.

Der von der SPD Fraktion eingebrachte Vorschlag wird in diese Gesamtprüfung mit einbezogen.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 21.3.2019

Verwaltungskostensatzung

zu den o.g. Sitzungen bitten wir um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden Änderungsantrages zum Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Beschlussvorschlag:

Lfd. Nr. 30.2 der Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb.) zur Änderung der Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb.) über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)

unter 1.

ersetzen durch

Auskünfte

  1. mündliche, fernmündliche und einfache schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe von wenigen Abschriften gebührenfrei.

Begründung:

Die städtische Informationsfreiheitssatzung soll einen grundsätzlich freien Zugang zu Informationen, die bei der Stadt oder ihren Eigenbetrieben vorhanden sind, gewähren.

Dadurch sollen über die bereits bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus, Transparenz in Politik und Verwaltung gebracht sowie die Meinungs- und Willensbildung und die demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten der Einwohner*innen in der Stadt gefördert und eine bessere Kontrolle behördlichen Handelns ermöglicht werden.

Dieses Angebot muss daher niedrigschwellig sein und darf nicht durch die Erhebung zu hoher Kosten, vor allem bei einfachen Auskunftsersuchen, ausgehebelt werden. In Anlehnung an das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes sollte die Erteilung einfacher Auskünfte daher gebührenfrei sein.

Da sich der Beschlussvorschlag hinsichtlich der Kostenerhebung bei den anderen Positionen im Übrigen weitestgehend an der Verwaltungskostensatzung der Stadt München orientiert, sollte dann auch die dort enthaltene Gebührenfreiheit für einfache schriftliche Auskünfte übernommen werden.

Daher beantragen wir den Punkt 1 der lfd. Nr. 30.2 entsprechend zu ändern.

gez. Kerstin Rhode-Fauerbach, Sebastian Beer


Antrag vom 22.2.2019

Wohnungsförderung der Stadt auf eigenen Grundstücken

Änderungsantrag:

Antragstext ersetzen durch:
Die Verwaltung wird beauftragt, in den Fachausschüssen sowie im Verwaltungsausschuss und Rat, spätestens in den Sitzungen im Mai, einen Plan vorzulegen, der

  1. die stadteigenen, nicht unter Landschafts- oder Naturschutz stehenden bzw. nicht landschafts- oder naturschutzwürdigen Grundstücke ausweist, auf denen Wohngebäude von der Stadt errichtet werden können, die dann zur Bereitstellung preisgünstigen Wohnraums nach sozialen Kriterien zur Verfügung stehen und
  2. die Möglichkeiten der Errichtung entsprechender Wohngebäude durch die Stadt unter Berücksichtigung ökologischer und energetischer Gesichtspunkte sowie deren Finanzierbarkeit, bspw. durch die Inanspruchnahme von Fördergeldern, darlegt.

Begründung:

Aufgrund des Mangels an preiswerten Wohnungen sehen auch wir die Stadt in der Verantwortung, selbst neue Maßnahmen zu ergreifen, um mehr preisgünstigen Wohnraum in Oldenburg zu schaffen.

Die Stadt soll, wie im Begründungstext des Antrags der Gruppe Die Linke/Piraten ausgeführt, die Möglichkeit selbst zu bauen, ernsthaft prüfen und den Ratsgremien unter Beachtung der o.g. Vorgaben einen Realisierungsplan zur Beratung vorlegen.

Die Setzung einer Frist halten wir für sinnhaft, damit die Verwaltung entsprechend planen kann und wir als Rat Ergebnisse erwarten können. Preiswertes Wohnen braucht städtisches Handeln und dafür werden zunächst Fakten benötigt. Die Umsetzung eines Plans wird erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb halten wir die Fristsetzung für wichtig.

gez. Kerstin Rhode-Fauerbach, Rita Schilling


Antrag vom 14.1.2019

„Strategie für die Entwicklung der Bäderlandschaft“

wir beantragen folgende Änderungen zu dem Änderungsantrag der SPD/CDU:

zu Punkt 3. Der Text wird geändert:

Die Weiterentwicklung des OLantis wird realisiert, wenn die beiden Stadtteilbäder Kreyenbrück und Eversten erneuert wurden.

neu: Punkt 4: Im Rahmen der Gesamtplanung werden alternative Pläne erstellt. Dazu gehören z. B. die Möglichkeiten, mit den Modulen Freibad und Solebad später zu beginnen.

neu Punkt 5: Jährlicher Zuschussbedarf

Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuschussbedarf auf Grundlage dieses Beschlusses neu zu ermitteln.

Begründung:

In der Vorlage der Verwaltung wird der Zuschussbedarf nach heutigem Planungsstand mit jährlich 3,25 Millionen beziffert. Der heutige Beschluss verändert die Berechnungsgrundlagen, weil andere Module zusammengestellt wurden.

Bisher waren 6 Bahnen angenommen worden. Zudem waren weder Freibad noch Camping-Service in die Kalkulationen einbezogen worden

gez. Rita Schilling und Sebastian Beer


Fraktionsübergreifender Antrag vom 24.9.2018

„Seebrücke – Oldenburg ein sicherer Hafen für Flüchtende“

Beschluss:

Der Rat unterstützt wie zahlreiche andere Städte die Initiative „Seebrücke – schafft sichere Häfen“ und deklariert Oldenburg als sicheren Hafen.

Der Rat fordert den Oberbürgermeister auf, der Bundesregierung anzubieten, dass die Stadt Oldenburg zusätzliche Geflüchtete, die im Mittelmeer in Seenot geraten sind, aufnehmen kann und möchte.

Der Rat appelliert an die Bundesregierung, sich weiterhin und verstärkt für die Bekämpfung der Fluchtursachen einzusetzen, insbesondere für eine gerechtere und effektivere Entwicklungshilfepolitik und dafür, dass die Menschen auf dem Mittelmeer gerettet werden.

Der Rat steht für ein Oldenburg, in dem alle Menschen gleichberechtigt miteinander leben und Diskriminierung nicht geduldet wird.

Sachverhalt:

Das Sterben auf dem Mittelmeer setzt sich jeden Tag fort. Bereits über 1.500 Menschen sind im Jahr 2018 ertrunken, viele Tausende in den vergangenen Jahren, täglich kommen weitere hinzu. Die Dunkelziffer dürfte noch deutlich höher liegen. Europäische Regierungen stellen zum Teil nicht nur jegliche staatliche Seenotrettung ein, sondern kriminalisieren auch die zivilgesellschaftliche Seenotrettung und verhindern ihre Arbeit.

Die zivilgesellschaftliche Initiative „Seebrücke – schafft sichere Häfen“ protestiert seit geraumer Zeit gegen das Sterben im Mittelmeer und gegen die Kriminalisierung von Seenotretter*innen. Auch in Oldenburg haben sich schon knapp einhundert Bürger*innen am 18.08.2018 vor der Lambertikirche an Aktionen der Seebrücke beteiligt und die Bewegung wächst. Viele unterschiedliche Städte in Europa haben sich bereits solidarisiert und angeboten, in Seenot geratene Menschen aufzunehmen. Die Stadt Oldenburg muss hier ebenfalls ein Zeichen für Menschlichkeit und Frieden setzen.

In den letzten Jahren haben die Bürger*innen dieser Stadt, die Verwaltung und die Politik gezeigt, dass sie bereit und fähig sind geflüchtete Menschen aufzunehmen und zu integrieren. Diesen Weg muss Oldenburg weitergehen.

gez. Rita Schilling, Sebastian Beer Ulf Prange Franz Norrenbrock Hans-Henning Adler

Ratsfraktion BÜNDNIS 90/GRÜNE SPD-Fraktion Fraktion WFO-LKR Fraktion Linke/Piraten


Antrag 22.6.2018

Oldenburger Nachhaltigkeitsrates (ONR)

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt anliegende Satzung für den neuen Oldenburger Nachhaltigkeitsrat

Begründung:

Als die lokale Agenda in Oldenburg initiiert wurde, um verschiedene Nachhaltigkeitsziele zu verfolgen, haben sich ca. 500 Bürger*innen beteiligt. Es gab schon damals großes Interesse. Der Sinn der Lokalen Agenda war und ist es nach wie vor, eine Beteiligung vielseitiger lokaler Initiativen zu erreichen. Seit Beginn sind ca. dreißig Gruppen entstanden und bildeten eine breite Beteiligung wie angestrebt.

Bei der letzten Sitzung der Agenda Gruppen fanden sich allerdings nur wenige Gruppen ein, die zudem nur selten im Jahr tagen. Es gibt keine Strategie, wie weitere Gruppen motiviert werden könnten. Es ist auch nicht absehbar, dass sich ohne weiteres eine Strategie entwickelt und verfolgt wird. Trotzdem äußern sich auch jetzt noch Initiativen und Personen, dass ein Interesse an einer Beteiligung bestünde. Insbesondere auch dann, wenn eine neue tragfähige Gesamtstrategie entwickelt werde.

Aus diesen Gründen ist die Einsetzung eines Oldenburger Nachhaltigkeitsrats (ONR) vorgesehen. Seitens der Verwaltung wurde dafür ein grundlegend geeigneter Satzungsentwurf vorgelegt. Bislang konnten sich die politischen Vertreter*innen nicht auf eine Satzung einigen. Es wurde ein runder Tisch vorgeschlagen, welcher jedoch nicht wie erwartet stattgefunden hat.

Daher wird, anstelle der Einstellung des ONR, ein überarbeiteter Satzungsentwurf zur Gründung eines Oldenburger Nachhaltigkeitsrats vorgeschlagen.

gez. Thorsten van Ellen, Pierre Monteyne

Anlage

Statut/Geschäftsordnung für den Oldenburger Nachhaltigkeitsrat (ONR)

1 Zielsetzung/Zweck

1.1 Zur Berücksichtigung der besonderen Belange der Nachhaltigkeit im Rahmen des Verwaltungshandelns und für die gesamte Stadt wird ein Oldenburger Nachhaltigkeitsrat für die Stadt Oldenburg gegründet. Dieser soll den Austausch zwischen Bürgerschaft, Verwaltung und Politik, Bürgerbeteiligung und bürgerschaftliches Engagement fördern.

1.2 Nachhaltigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, mit allen materiellen und menschlichen/sozialen Ressourcen sparsam und verantwortungsvoll umzugehen. Dabei sollen die Interessen nachfolgender Generationen bei Entscheidungen ebenso Berücksichtigung finden, wie die der aktuellen Generation. Die Handlungen des ONR orientieren sich am Konzept einer starken Nachhaltigkeit.

1.3. Ziel soll ein Klima der gegenseitigen Anerkennung, Rücksichtnahme und Respekt sein. In Oldenburg soll sich eine Kultur des Miteinanders entwickeln, das von allen gesellschaftlichen Gruppen akzeptiert, getragen und befördert wird.

1.4. Die mehrheitlich gefassten Beschlüsse werden von der Verwaltung als Vorlage in den Ausschuss für allgemeine Angelegenheiten oder einen anderen vom Nachhaltigkeitsrat empfohlenen Fachausschuss eingebracht.

2. Aufgaben

2.1 Der Nachhaltigkeitsrat koordiniert, begleitet und unterstützt eine nachhaltige Stadtentwicklung im Sinne der 2030 Agenda der Vereinten Nationen. Er tritt dafür ein, dass in der Stadt Oldenburg der Gedanke der Nachhaltigkeit im Verwaltungshandeln und in möglichst vielen gesellschaftlichen Gruppen Eingang findet.

2.2 Der Nachhaltigkeitsrat stellt strategische Überlegungen an, wie sich die Verwaltung und die Stadt insgesamt zukunftsfähig aufstellen können. Er kann auch Ideen und konkrete Maßnahmen erarbeiten, um die verschiedenen Aspekte der Nachhaltigkeit in der Bevölkerung bekannt zu machen und umzusetzen.

2.3 Der Nachhaltigkeitsrat arbeitet eng mit der Verwaltung der Stadt Oldenburg und den unterschiedlichen Initiativen, Gruppen und Institutionen zusammen, die sich in vielfältiger Weise für Nachhaltigkeit einsetzen. Für eine wissenschaftliche Begleitung kooperiert der Nachhaltigkeitsrat mit der Universität Oldenburg.

2.4. Der Nachhaltigkeitsrat berät die Politik und die Verwaltung in allen Fragen der nachhaltigen Entwicklung, er kann Empfehlungen und Stellungnahmen zu Themen der nachhaltigen Entwicklung in der Stadt abgeben.

2.5. Der Nachhaltigkeitsrat nutzt das Wissen und die Erfahrung seiner Mitglieder und deren Netzwerke, um den Grundgedanken der Nachhaltigkeit an einebreite Öffentlichkeit zu vermitteln. Insofern soll das Gremium auch eine

gewisse „Türöffnerfunktion“ ausüben, um Kontakte herzustellen zu Institutionen oder Entscheidungsträgerinnen und –trägern, die bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien hilfreich sein können.

2.6. Die Mitglieder des Nachhaltigkeitsrates tragen die Ideen und Gedanken der Nachhaltigkeit auch in ihre Organisationen und unterstützen somit deren Verbreitung.

3. Zusammensetzung/Berufung

3.1. Der Nachhaltigkeitsrat soll in seiner Zusammensetzung soweit möglich einen umfänglichen Querschnitt durch die Gesellschaft darstellen. Auf ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis sowie eine breite Altersstruktur ist zu achten. Die Mitglieder werden vom Rat der Stadt Oldenburg auf Vorschlag von Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft für die Dauer einer Ratsperiode ernannt.

3.2 Der Nachhaltigkeitsrat besteht aus bis zu fünfzehn Vertreter*innen aller in Oldenburg tätigen, gesellschaftlich relevanten Nachhaltigkeitsinitiativen, Gruppen oder Institutionen, je einem Mitgliedern der im Rat vertretenen Fraktionen (zwei ab einer Fraktionsgröße von neun Mitgliedern), der Agenda Beauftragten der Stadt Oldenburg und dem Oberbürgermeister. Der Oberbürgermeister kann sich durch eine Dezernentin/einen Dezernenten vertreten lassen. Der Nachhaltigkeitsrat kann bis zu maximal 5 Berater*innen (z.B. aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kirche, Kultur, Ökologie, Entwicklungspolitik, Sport, Jugend, Soziales, Bildung, Integration und Inklusion) als antragsberechtigte Mitglieder in das Gremium berufen, die jeweils eine Stellvertretung entsenden können.

3.3 Der Nachhaltigkeitsrat wählt aus seiner Mitte eine Sprecherin oder einen Sprecher, die/der auch die Sitzungen leitet.

3.4 Für jedes Mitglied soll nach Möglichkeit auch eine Vertretung benannt werden. Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

3.5. Scheidet ein Mitglied auf eigenen Wunsch aus, so soll dieses Mitglied nach Möglichkeit einen Vorschlag zur Nachfolge unterbreiten.

3.6. Der Nachhaltigkeitsrat kann dem Rat mit einer 2/3 Mehrheit empfehlen, Mitglieder aus dem Gremium auszuschließen.

4. Sitzungen

4.1. Der Nachhaltigkeitsrat tagt mindestens zweimal im Jahr.

4.2. Die Sitzungen finden grundsätzlich öffentlich statt. Angelegenheiten, die ihrer Natur nach nicht für öffentliche Beratung geeignet sind, insbesondere Angelegenheiten einzelner Personen und Themen bei denen persönliche Daten Dritter erörtert werden, sind in nicht öffentlicher Sitzung zu behandeln.

4.3. Zur Sitzung lädt das Agenda Büro mit drei Wochen im Voraus per E-Mail ein. Eine vorläufige Tagesordnung wird vom Agenda Büro in Absprache mit der Sprecherin/dem Sprecher erstellt und der Einladung beigefügt. Jedes Mitglied kann Anträge zur Tagesordnung per E-Mail an die aktuelle Email-Adresse des

Agenda-Büros einbringen. Die Anträge sollen spätestens vier Wochen vor der Sitzung im Agenda Büro eingegangen sein, damit allen eine ausreichende Vorbereitung für die Sitzung möglich ist.

4.4. Der Nachhaltigkeitsrat kann zu einzelnen Themen Arbeitsgruppen einrichten und externe Expert*innen hinzu ziehen. Sowohl Arbeitsgruppen als auch Expert*innen sollten kostenfrei für den Nachhaltigkeitsrat tätig werden. Sollte dies nicht möglich sein, stehen beide unter dem Vorbehalt der Bereitstellung finanzieller Mittel im Haushalt.

5. Abstimmung/Beschlussfassung

5.1. Für die Beschlussfähigkeit muss mindestens die Hälfte der Mitglieder des Nachhaltigkeitsrates anwesend sein. Jedes Mitglied hat eine Stimme.

5.2. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Beschluss als abgelehnt.

6. Änderung dieser Satzung

6.1. Diese Satzung wird vom Rat der Stadt Oldenburg beschlossen und kann auch auf Vorschlag des Nachhaltigkreitsrates durch den Rat der Stadt Oldenburg geändert werden.


 

Antrag vom 6.6.2018

Bäderkonzept

Alternativ zu einer Sanierungsvariante legt die Verwaltung eine Kostenschätzung für etwaige Neubauten der beiden Stadtteilbäder Eversten und Kreyenbrück auf Grundlage des Konzeptes „simply swimming“ vor. Am Ende des 2. Absatzes wird ergänzt: Im Vorfeld der Planungen dieses Neubaus sollen folgende Fragestellungen geklärt werden:

1) Welche konkreten Überlegungen gibt es, die über die Einrichtung eines Sportbeckens hinausgehen, bspw. für Solebecken, Solegrotten oder Kurs- bzw. Bewegungsbecken? 2) Ist eine Variante mit Cabriodach wie in Osnabrück geplant? 3) Soll ein angeschlossenes Gesundheits- und Rehazentrum realisiert werden? 4) In welchem Umfang soll ein Freibad bzw. eine „Freibadefunktion“ vorhanden sein?

5) Wie hoch wären die jeweiligen Investitionskosten und die entsprechenden jährlichen Zuschüsse (Aufschlüsselung bitte nach den einzelnen Modulen des Gesamtbades)?

6) Mit welchem Realisierungszeitraum für die einzelnen Varianten (Sanierungen oder Neubauten) ist zu rechnen?

gez. Kurt Bernhardt, Kerstin Rhode-Fauerbach


Antrag v. 14.5.2018

Gleichstellungsplan der Stadt Oldenburg – Bericht über erfolgte Maßnahmen in 2015 bis 2017 und Fortschreibung des Gleichstellungsplans für 2018 – 2020

Begründung:

Nach dem niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz sind niedersächsische Gemeinden verpflichtet, alle drei Jahre einen Gleichstellungsplan für die Beschäftigten der Gemeinden aufzustellen. Zu den Beschäftigten zählen insoweit sowohl die Tarifbeschäftigten als auch die Beamtinnen und Beamten. Der Gleichstellungsplan gliedert sich in Kernverwaltung, Feuerwehr, Abfallwirtschaftsbetrieb und Eigenbetrieb Hochbau und beinhaltet die Ziele und Maßnahmen zum Abbau von Unterrepräsentanzen von Geschlechtern und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den einzelnen Bereichen.

Aufgrund von Anträgen unserer Fraktion stellte die Stadtverwaltung Oldenburg ihren Gleichstellungsplan für 2012 – 2014 im Februar 2012 und ihren Gleichstellungsplan 2015 – 2017 im Juni 2015 im Rat vor.

Wir möchten nunmehr über die Ergebnisse des letzten Gleichstellungsplans informiert werden. Die Ratsgremien sollen erfahren, wie die Maßnahmen in den Jahren 2015 bis 2017 gewirkt haben. Ferner bitten wir, den fortgeschriebenen Gleichstellungsplan für die Jahre 2018 – 2020 vorzustellen.

Das Ziel muss sein, die Führungspositionen in der Stadtverwaltung mit mindestens 50 Prozent Frauen zu besetzen. Zu diesen zählen neben den Dezernatsleitungen die Amts-, Fachdienst- und Bereichsleitungen. Bei den Amtsleitungen und Fachdienstleitungen erwarten wir Fortschritte durch die Besetzung mit mehr weiblichen Beschäftigten. Bei den Amtsleitungen waren am Stichtag 01.01.2015 von 19 Amtsleitungen lediglich 31,58 % weiblich und von 51 Fachdienstleitungen sogar nur 27,45 % mit Frauen besetzt.

gez. Rita Schilling und Kerstin Rhode-Fauerbach


Antrag vom 22.4.2018

Sondernutzungsgenehmigung für das Aufhängen von Plakaten

Beschlussvorschlag:

  1. Die Aufnahme eines entsprechenden Tagesordnungspunktes auch für die Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten am 23.04.2018.
  2. Der Dringlichkeitsantrag der o.g. Gruppe wird wie folgt um einen dritten Punkt ergänzt:

Die Verwaltung wird beauftragt, die geltende Sondernutzungssatzung in Zusammenarbeit mit dem Rat zu überarbeiten. Ziel ist es, einen nachzuvollziehenden und in der Satzung formulierten Kriterienkatalog zu entwickeln, anhand dessen zukünftig Anträge auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis von der Verwaltung bewertet werden. Die Belange von Gewerkschaften sollen hierbei Berücksichtigung finden, sofern es um die Wahrnehmung ihrer rechtlich abgesicherten Aufgaben geht.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 5.4.2018

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zum Rahmenplan Weißenmoor/Südbäkeniederung

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird den aktuellen Sachstand des Rahmenplans Weißenmoor/Südbäkeniederung (gemäß Mehrheitsbeschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen vom 15.03.2018) der Öffentlichkeit vorstellen und interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit bieten, in einer angemessenen Frist Stellungnahmen abzugeben. Im Anschluss wird die Verwaltung abermals Abwägungsvorschläge erarbeiten.

Begründung:

Wie in Vorlage 17/0886 beschrieben hatte die Stadtverwaltung seinerzeit Eigentümer und interessierte Bürgerinnen und Bürger über die Zielsetzung in Hinblick auf die städtebauliche Entwicklung und den Natur- und Landschaftsschutz informiert. Hierbei wurden die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, Anregungen sowie Bedenken zu den Planungen zu äußern. Die Verwaltung hatte im Anschluss alle eingegangenen Stellungnahmen geprüft und hierzu Abwägungsvorschläge erarbeitet.

Dieses Beteiligungsverfahren war unseres Wissens rechtlich nicht zwingend, sondern wurde auf freiwilliger Basis durchgeführt. Dieses begrüßen wir sehr.

Aufgrund des Mehrheitsbeschlusses von SPD und CDU haben sich die ursprünglichen Planungsabsichten der Verwaltung substanziell verändert. So soll weiteres Bauland im größeren Umfang ausgewiesen und umfangreiche Flächen nicht mehr unter Landschaftsschutz gestellt werden (vgl. Verwaltungsentwurf 2017). Orientierend an § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB (Bebauungspläne betreffend) ist es aus Sicht der Grünen Ratsfraktion nun geboten, abermals ein Beteiligungsverfahren wie im Beschlussvorschlag beschrieben durchzuführen.

gez. Sebastian Beer und Kerstin Rhode-Fauerbach


Antrag vom 10.11.2017

Straßenreinigungssatzung – Änderungsantrag:

Die Satzung wird in § 6 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe wie folgt geändert: Der Absatz 2 lautet neu: Maßstab für die Straßenreinigungsgebühr sind die Grundstücksfläche hoch 0,65, einschließlich der kaufmännisch gerundeten ersten Nachkommastelle, und die Reinigungsklasse, zu der die Straße nach dem Straßenverzeichnis (Anlage zur Straßenreinigungsverordnung) gehört.

Begründung:

Die grüne Ratsfraktion favorisiert eigentlich den reinen Flächenmaßstab bei der Berechnung der Straßenreinigungsgebühren, weil dieser Maßstab verständlich, leicht nachvollziehbar und geradlinig ist. Größere Grundstücke zahlen 1 zu 1 größere Gebühren, kleinere Grundstücke zahlen 1 zu 1 kleinere Gebühren. Wir sehen aber auch wie die Verwaltung, dass dieser lineare Maßstab zu einer dem Nutzen unangemessen hohen Belastung von sehr großen Grundstücken führt. Die Verwaltung schlägt den Quadratwurzelmaßstab vor, der unseres Erachtens die kleineren Grundstücke bis zu einer Fläche von 3400 m² zu stark belastet. So würde bspw. ein 400 m² Grundstück je m² 16-fach höher belastet werden als ein 100.000 m² Grundstück. Deshalb schlagen wir als Kompromiss den Maßstab Grundstücksfläche hoch 0,65 vor. Die reine Grundstücksfläche ist der Maßstab Grundstücksfläche hoch 1, die Quadratwurzel ist der Maßstab Grundstücksfläche hoch 0,5. Unser Kompromissvorschlag liegt zwischen den beiden anderen Modellen, aber immer noch deutlich näher an der Quadratwurzel.Der Vorteil: die kleinen Grundstücke bis ca. 3400 m² werden nicht so stark benachteiligt wie beim Quadratwurzelmaßstab. Die ganz großen Grundstücke werden deutlich nicht so hoch belastet wie beim reinen Flächenmaßstab.

f. d. Ratsfraktion gez. Thorsten van Ellen, Kurt Bernhardt, Sascha Brüggemann


Antrag vom: 28.10.2016

Festlegung der Anzahl der beratenden Mitglieder in den Fachausschüssen

Beschlussvorschlag:

Ergänzend zu den in der Vorlage 16/0748 vorgeschlagenen Ratsausschüsse mit beratenden Mitgliedern

werden auch dem „Ausschuss für Bahnangelegenheiten“ 2 beratende Mitglieder angehören.

Dr. E. N.-Baumann, O. Klaukien, CDU-Fraktion CDU-Fraktion

Rita Schilling Sebastian Beer, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Hans-Henning Adler, DIE LINKE./ Piratenpartei


Antrag vom: 28.10.2016

Benennung der Fachausschüsse

die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS´90/ DIE GRÜNEN sowie die Gruppe DIE LINKE./ Piratenpartei legen zum Tagesordnungspunkt 11.1 „Benennung der Fachausschüsse“ folgenden Ergänzungsantrag vor:

Beschlussvorschlag:

Ergänzend zu den in der Vorlage 16/0747 vorgeschlagenen Ratsausschüsse bildet der Rat auch einen „Ausschuss für Bahnangelegenheiten“ mit 7 Ratsfrauen und Ratsherren.

Begründung:

Der Ausschuss für Bahnangelegenheiten wurde im Laufe der abgelaufenen Legislaturperiode gebildet und hat sich bewährt – auch weiterhin wird das Thema „Bahn“ Politik und Verwaltung beschäftigen.

Vor dem Hintergrund der Komplexität dieses, für die Oldenburger Stadtentwicklung, so wichtigen Thema ist eine „Verschiebung“ in den Verkehrsausschuss aus unserer Sicht nicht sinnvoll.

Die Beratungen der Bahnthemen mit allen Aspekten werden weiterhin einen hohen Umfang einnehmen. Es ist zu erwarten, dass die Verkehrsausschusssitzungen über eine angemessene Dauer hinausgehen und andere, ebenfalls wichtige Themen in den Hintergrund geraten. Dies gilt es zu vermeiden.

Dr. E. N.-Baumann, O. Klaukien – Sebastian Beer – Hans-Henning Adler

CDU-Fraktion BÜNDNIS´90/ DIE GRÜNEN DIE LINKE./ Piratenpartei


Antrag vom: 26.09.2016

Pflasterung Rathausmarkt

Beschlussvorschlag:

Für die Beschaffung etwaiger neuer Steine zur Pflasterung des Rathausmarktes wird ein unabhängiges Zertifikat zur Sicherstellung des fairen Handels gefordert.

Begründung:

Mit dem Ratsbeschluss vom 29.02.2016, dass Oldenburg „Fair Trade Town“ werden möchte, ist auch das Ziel verbunden, gerechte Handelskontakte zu erhalten. Die Ziele des Fairen Handels sind, dass glaubwürdig gesiegelte Produkte eingekauft werden und auf Güter verzichtet wird, die durch ausbeuterische Kinderarbeit und unter Verletzung sozialer Mindeststandards hergestellt werden.

Auf manche Produkte, Vorhaben und Dienstleistungen wirkt sich dies in besonderem Maße aus, da die öffentlichen Auftraggeber über einen großen Marktanteil verfügen, unter anderem im Baugewerbe sowie im Dienstleistungs- und IT-Bereich. Ihre Investitionen belaufen sich auf rund 17 % des Bruttoinlandsprodukts der EU. Dies entspricht der Hälfte des BIP der Bundesrepublik Deutschland. Durch die Anforderungen an Lieferanten, welche die ausschreibenden Stellen vorgeben, können sie großen Einfluss auf die faire Gestaltung des Handels nehmen. Gerade in der globalen Natursteinindustrie sind Kommunen die größten Abnehmer, z.B. für ihre Marktplätze und Bürgersteige.

Seit April 2009 können Städte und Kommunen neben ökonomischen Kriterien auch soziale und ökologische Aspekte bei der öffentlichen Beschaffung mitberücksichtigen. Leider gehen die meisten Kommunen in ihren Ausschreibungen nicht über die ILO Kernarbeitsnormen 138 und 182 – keine ausbeuterische Kinderarbeit – hinaus. Doch gerade die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, wie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz oder das Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung, ist in der Steinbranche wichtig. Auch werden bei Ausschreibungen so genannte Selbstverpflichtungserklärungen oder Eigenlabel von Bietern akzeptiert, die jedoch nicht überprüft werden können. Eine Bescheinigung von unabhängigen Zeichengebern ist die einzige sichere Möglichkeit sozialverträglichen Einkaufs.

Auch der Deutsche Städtetag und unabhängige Organisationen wie die Verbraucher Initiative e.V. empfehlen unabhängige Zertifikate, wie z.B. Fair Stone oder Xertifix. Zur Labelnutzung müssen dabei Mindestkriterien erfüllt sein, wie

  • Keine Kinder- und Zwangsarbeit
  • Sicherheit & Gesundheit am Arbeitsplatz
  • Regelmäßige Schulungen der Arbeiter
  • Rückverfolgbarkeit der Produkte (Tracing Fair Stone) und klarer Materialfluss

Mit dem Ankauf von Natursteinen aus fairen Handelsbeziehungen ist sichergestellt, dass diese Kriterien erfüllt sind.

gez. Andrea Hufeland, Sebastian Beer


Antrag vom: 21.12.2015

Lärmaktionsplan

zu den o. g. Sitzung bitten wir um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden Beschlussvorschlages:

Beschlussvorschlag:

Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem am 28. Juli 2014 im Verwaltungsausschuss zur Auslegung gebrachten Entwurf des Lärmaktionsplanes vorgebrachten Stellungnahmen werden gemäß Anlage aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima vom 12. Februar 2015 geprüft.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Lärmaktionsplan unter Berücksichtigung der Prüfungsvorschläge zu überarbeiten und den Plan anschließend zur Beratung und endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stützt die Rechtsauffassung, die die Stadt Oldenburg noch im Februar 2015 zur Möglichkeit einer abschnittsweisen Ausweisung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen eingenommen hatte. Die anliegende Handreichung des SPD-geführten Verkehrsministeriums Rheinland-Pfalz zeigt deutlich, dass der Hinderungsgrund in Niedersachsen nicht rechtlicher Natur ist, sondern leider der Engstirnigkeit und fehlenden Sachkenntnis des in Niedersachsen zuständigen Referats des ebenfalls SPD-geführten Verkehrsministeriums geschuldet ist. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sehen die Möglichkeit zu einer Lösung des Problems in einem direkten Gespräch der Stadtverwaltung und Vertretern der Ratsfraktionen mit dem Verkehrsminister Olaf Lies. Weiterer Schriftverkehr über das MW-Referat 43 wäre vergeblicher Liebesmüh.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 21.12.2105

4. Energiepolitisches Arbeitsprogramm im integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (InEKK-EPAP 4)“

zu den o. g. Sitzungen bitten wir um Berücksichtigung des nachfolgenden Beschlussvorschlages:

Beschlussvorschlag:

Die in der Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima vom 10.12.2015 vorgelegte Änderung des 4. Energiepolitischen Arbeitsprogrammes im integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (InEKK-EPAP 4) wird nicht unterstützt.

Demgegenüber wird die im Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima am 12.11.2015 beratene Variante des 4. Energiepolitischen Arbeitsprogrammes im integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (InEKK-EPAP 4) wie folgt im Punkt 15 geändert:

Einen Verzicht auf den von der Stadt geforderten Mindeststandard (gültige EnEV – 30%) bekommen ausschließlich jene gewährt, die sich verpflichten, auf den von der Stadt Oldenburg erworbenen Grundstücken preisgünstigen Wohnraum (Orientierung an der Richtlinie Wohnungsbauförderprogramm für Oldenburg) zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Wie aus der Vorlage der Verwaltung vom 12.11.2015 hervorgeht, wären die Steigerung der reinen Bauwerkskosten eines EFH mit +1% marginal. Gerechnet auf 30 Jahre unter Berücksichtigung aller Kosten und Erlöse ergebe sich sogar Minderkosten von 2%. Vor diesem Hintergrund ist ein Verzicht auf den bisher angewendeten Mindeststandard auf zum Verkauf stehenden städtischen Grundstücken nur zu rechtfertigen, wenn die eingesparten Bauwerkskosten in eine Absenkung der Miethöhe auf ein Niveau gemäß der Richtlinie Wohnungsbauförderprogramm für Oldenburg umgelegt werden.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 24.09.2015

Klävemann-Stiftung

Änderungsanträge:

  1. In der Präambel wird folgender Satz ergänzt: „Der Denkmal- und Ensembleschutz ist bei der Entwicklung der Klävemann-Stiftung zu beachten.“
  2. In §3 wird folgender Satz eingefügt: „Den Mietern wird gemäß der geltenden Rechtslage ein Vorkaufsrecht eingeräumt.“
  3. In § 4 (Verwaltung der Stiftung) wird folgendes ergänzt: „Die Stiftung wird von der Stadt Oldenburg (Oldb) gem. § 135 NKomVG von den zuständigen Organen (Rat, Verwaltungsausschuss und Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister) verwaltet und ist eine kommunale Stiftung im Sinne des § 19 NkomVG in der jeweiligen Fassung. Vermögensumschichtungen und der Bau neuer Wohngebäude müssen dem Rat der Stadt Oldenburg zur Beschlussfassung vorgelegt werden.“
  4. Der §5 wird wie folgt geändert: § 5 Stiftungsorganisation, Stiftungsaufsicht, In-sich-Geschäfte „Es wird ein Kuratorium eingerichtet. Das Kuratorium besteht aus 11 Mitgliedern. 7 Mitglieder werden von den Gruppen/Fraktionen des Rates der Stadt Oldenburg entsprechend ihrer Stärke für die Dauer einer Ratsperiode entsandt. 3 Mitglieder benennt der Mieterbeirat der Klävemann-Stiftung, je ein weiteres Mitglied wird von der Unteren Denkmalschutzbehörde und des Amtes für Controlling und Finanzen der Stadtverwaltung gestellt.“ (weiter wie in Vorlage).

Begründung:

In der Mieterschaft der Klävemann-Stiftung besteht eine große Unsicherheit darüber, wie die Zukunft in den teilweise seit Jahrzehnten gemieteten Wohnungen und Häusern der Stiftung aussieht. Die grüne Ratsfraktion möchte für die Mieterschaft eine echte Beteiligungsmöglichkeit schaffen und sieht in dem Kuratorium ein geeignetes Aufsichts-, Kontroll- und Mitwirkungsinstrument, um im Zusammenspiel von Stiftungsverwaltung, Politik und Mieterschaft eine gute und sichere Zukunft für die Klävemann-Stiftung und ihre Mieterinnen und Mieter zu erreichen.

gez. Kurt Bernhardt, Stephan Friebel


Antrag vom: 24.09.2015

Antrag zum weiteren Verfahren bei der Sanierung der

Klävemann-Stiftung:

Beschlussvorschlag:

  1. Bevor jegliche Vermögensumschichtungen in der Klävemann-Stiftung vorgenommen werden, sind die Ursachen des diagnostizierten Sanierungsstaus im Rahmen eines externen Gutachtens aufzuarbeiten.
  2. Ab sofort werden Vertreter des Mieterbeirats der Klävemann-Stiftung zu den Sitzungen des Round-Table eingeladen (Arbeitsgruppe von Verwaltung, Politik und Experten).

gez. Stephan Friebel, Kurt Bernhardt


Antrag GRÜNE/Linke/Piratenpartei vom: 16.09.2015

Oldenburg erklärt sich zur TTIP-freien Stadt

Beschlussvorschlag:

In Anknüpfung an den mehrheitlichen Beschluss des Stadtrates vom 26.05.2014, „Gefährdung kommunaler Handlungsspielräume durch das Abkommen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)“ bekräftigt der Stadtrat seine hier aufgestellten Forderungen zu den Verhandlungen um das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP), mit der symbolischen Schaffung einer TTIP-freien Zone auf seinem Hoheitsgebiet, da er seine kommunale Organisationsfreiheit für Oldenburg nicht beeinträchtigt sehen möchte.

Damit folgt die Stadt Oldenburg Hunderten von anderen Städten in Deutschland und Europa, die sich auch zur TTIP-freien Kommune bzw. Stadt erklärt haben (Vgl. Landkarte bei http://www.umweltinstitut.org/themen/verbraucherschutz-ttip/freihandelsabkommen/kommunen-gegen-ttip.html

Begründung:

Dass die geplanten Freihandelsabkommen TTIP, CETA und insbesondere auch TiSA die Organisationsfreiheit von Kommunen stark gefährden können, erklären auch die kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen. „Freihandelsabkommen bergen […] erhebliche Risiken für Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, die durch die Kommunen und ihre Unternehmen verantwortet und erbracht werden. […] Sollten typische kommunale Dienstleistungen, wie die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, der Öffentliche Personennahverkehr, Sozialdienstleistungen, Krankenhäuser oder die Kultur Regeln zur Liberalisierung unterworfen werden, würde die derzeit garantierte, umfassende Organisationsentscheidung von Kommunalvertreter_innen durch rein am Wettbewerbsgedanken ausgerichtete einheitliche Verfahren ersetzt.“

Darin werden sie auch vom Hauptausschuss des Deutschen Städtetages unterstützt, der am 12. Februar 2014 in München den Beschluss gefasst hat, „dass die kommunale Daseinsvorsorge, darunter insbesondere die nicht liberalisierten Bereiche, wie die öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung, die Bereiche Abfall und ÖPNV, soziale Dienstleistungen sowie alle Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Kulturbereich, vom derzeit mit den USA verhandelten Freihandelsabkommen – und allen weiteren Handelsabkommen – explizit ausgeschlossen wird.“

Auch der Bundesverband der öffentlichen Dienstleistungen (bvöd), ein Zusammenschluss von kommunalen und regionalen öffentlichen Unternehmen, Kommunalverbänden, Fach- und Wirtschaftsverbänden der öffentlichen Wirtschaft, von öffentlichen Arbeitgeberverbänden und der öffentlichen Verwaltung, warnt vor „[…] uneingeschränkten Marktzugangsverpflichtungen im TTIP (, die; E.Ä.) den demokratisch legitimierten nationalen und europäischen Rechtsrahmen in Frage (stellt und; E.Ä.) die Organisationshoheit der Gebietskörperschaften und die Vielfalt der Erbringungs-formen als Ausdruck des kommunalen Selbstverwaltungsrechts gefährden würden.“

Insbesondere die Investitionsschutzregelungen mit Klagerechten von transnationalen Konzernen, vor nicht öffentlichen Schiedsgerichten dienen der prophylaktischen Unterbindung von politischen Entscheidungen zur Verbesserung von Standards im Umwelt-, Verbraucher-, Arbeitnehmerschutz u.a. Bereichen der Daseinsvorsorge und Kultur.

Bündnis 90/Die Grünen Ratsfraktion Die Linke./Piratenpartei

Sebastian Beer Dr. Jens Ilse


Antrag vom: 16.09.2015

Flüchtlinge in Oldenburg

Die Flüchtlingsfrage ist eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Auch wir als Rat der Stadt Oldenburg wollen die notwendige Verantwortung übernehmen.

Der Rat der Stadt Oldenburg spricht sich nachdrücklich für eine humanitäre Flüchtlingspolitik aus. Er ist entschlossen, auch in Zukunft allen Flüchtlingen Schutz und Aufnahme zu bieten. Dieses ist unsere menschenrechtliche Verpflichtung.

Eine humanitäre Flüchtlingspolitik gelingt nur, wenn die Zivilgesellschaft sich solidarisch zeigt und auf unterschiedlichste Art und Weise sich für die Flüchtlinge engagiert. Schon jetzt ist in Oldenburg zu spüren, dass Hunderte von Personen etwas ganz praktisch tun und weiterhin auch machen wollen. Wir bedanken uns dafür sehr und hoffen, dass diese Menschen auch weiterhin mit Elan dabei sein werden und noch weitere Kräfte dazu gewonnen werden können.

Damit Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Zukunft erfolgreich gelingen kann, muss die Stadt mehr finanzielle Mittel als bisher zur Verfügung stellen. Wir benötigen in der Stadtverwaltung und in sozialen Einrichtungen umgehend weiteres Personal. Die Frage der Trägerschaft ist dabei zweitrangig.

Wir fordern die Verwaltung auf, so schnell wie irgend möglich entsprechende Maßnahmen, bspw. für mehr Personal im Ausländeramt, in der Fachstelle Integration oder auch in den städtischen Gemeinwesenarbeiten zu veranlassen.

Zudem fordert der Rat die Stadtverwaltung auf, im Haushaltsentwurf 2016 die Budgets entsprechend zu planen.

Wir gehen davon aus, dass die von der Bund- sowie der Landesregierung beschlossenen Mittel zur Entlastung der Kommunen unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden.

Insbesondere für Sprachkurse und eine generelle Sprachförderung sowohl für Kinder als auch Erwachsene sind dringend weitere Mittel erforderlich. Wir appellieren daher an die Entscheidungsträger_innen von Bund und Land, sich verstärkt hierfür einzusetzen.

Begründung:

In Anbetracht der aktuellen Lage sind wir uns bewusst, dass wir eine große gesellschaftliche Aufgabe zu bewältigen haben. Wir tragen auf städtischer Ebene die Verantwortung, entsprechende Strukturen zu schaffen. Das heißt, dass wir dafür zu sorgen haben, dass die Menschen, die zu uns kommen, umgehend entsprechend ihren Bedürfnissen versorgt werden. Wir wollen gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt, mit den professionellen Einrichtungen weiterhin die Menschen unterstützen, die bei uns Schutz vor Krieg, Verfolgung und existenzieller Not suchen.

gez. Rita Schilling, Andrea Hufeland


Antrag vom: 25.06.2015

Zukünftige Nutzung Kloster Blankenburg als Erstaufnahmeeinrichtung durch das Land Niedersachsen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Oldenburg beauftragt den Oberbürgermeister, eine Vertretung aus dem Innenministerium einzuladen. Diese wird gebeten, im Allgemeinen Ausschuss umfassend über die Errichtung der Erstaufnahmeeinrichtung zu informieren.

Zudem wünschen wir uns von der Verwaltung eine Aufklärung bzw. Abklärung zu folgenden aufgeführten Fragen und Themen:

  1. Welche Infrastrukturellen Maßnahmen zur Anbindung an die Stadt hält die Verwaltung für erforderlich?
  2. Welcher Betreiber wird die Einrichtung führen? Wird das Land diese Aufgabe selbst übernehmen oder gibt es eine Ausschreibung für freie Träger?
  3. Welche Qualitätsstandards sind dort mindestens einzuhalten?
  4. Welche Beratungsangebote und Sprachfördermaßnahmen sind dort vorgesehen?
  5. Wie sollen örtliche Akteur_innen in der professionellen Flüchtlingsarbeit und die Ehrenamtlichen eingebunden werden?
  6. Wie ist der Sachstand zu dem geplanten Freifeld-Festival?
  7. Eine Ansiedlung von Kunst/Kultur, verschiedenen Wohnkonzepten und die Ansiedlung einer Erstaufnahmeeinrichtung böte die Möglichkeit einer unmittelbaren Integration von Flüchtlingen. Welche Realisierung plant jetzt der Investor?

Begründung:

Seit einigen Wochen ist bekannt, dass die niedersächsische Landesregierung auf dem Gelände „Kloster Blankenburg“ die Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung plant. Der Rat wurde erstmalig am 01. 06. Im Verwaltungsausschuss darüber informiert. In Anbetracht der steigenden Flüchtlingszahlen ist es bundesweit unerlässlich, mehr Erstaufnahmeeinrichtungen zu errichten, um die elementaren Aufgaben der Versorgung der Menschen, die zu uns kommen, gut bewältigen zu können. Somit ist es richtig, dass auch Niedersachsen für weitere Einrichtungen sorgen will.

Wir halten es aber für wichtig und notwendig, die jeweiligen Kommunen (Politik und Verwaltung) und die Bevölkerung gleichermaßen frühzeitig und umfassend zu informieren und im gesamten Planungsprozess mit einzubeziehen. Dem Innenministerium ist sicherlich bekannt, welche Historie der Standort Blankenburg besitzt, und daher müsste diesem an einer sensiblen, aber offenen Kommunikation gelegen sein. Formal betrachtet mag die Angelegenheit und Entscheidungshoheit beim Land Niedersachsen liegen. Politisch fordern wir Transparenz über den Planungsprozess hinsichtlich der Errichtung und des Betriebs einer zukünftigen Erstaufnahmeeinrichtung. Bisher wird in Oldenburg eine gute Willkommenskultur gelebt. Für ein weiteres gutes Gelingen ist eine Politik „auf Augenhöhe“ auch von Seiten des Landes erforderlich.

gez. Rita Schilling, Ingrid Kruse


Dringlichkeitsantrag GRÜNE/SPD vom: 30.01.2015

– Flüchtlingen ein Zuhause geben –

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Oldenburg beauftragt die Verwaltung, die Bevölkerung der Stadt Oldenburg erneut wegen des Wohnraummangels für Flüchtlinge öffentlich anzusprechen. Es soll verstärkt dafür geworben werden, Wohnraum zur Verfügung zu stellen oder z. B. Flüchtlinge übergangsweise bei sich aufzunehmen.

Dieses soll geschehen durch eine klare Kommunikation u.a. der Rahmenbedingungen für eine Aufnahme von Flüchtlingen. Weiterhin geht es z.B. um die Benennung von AnsprechparterInnen bei der Stadt Oldenburg: Name, Telefonnummern, Email-Adresse, damit der Kontakt leicht aufgenommen werden kann.

Als erste Maßnahme sind diese Informationen auf der Homepage der Stadt Oldenburg an prominenter Stelle zu präsentieren. Außerdem sollen flankierend die Oldenburger Medien mit eingebunden werden.

Weitere Maßnahmen sollen von der Verwaltung schnellstmöglich entwickelt und den Ratsgremien vorgestellt werden.

Wohnraumversorgung ist ein elementarer Bestandteil des Oldenburger Konzeptes zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen, das im Frühjahr vom Rat verabschiedet werden soll. Wir wollen nach wie vor eine gute dezentrale Wohnraumversorgung in unserer Stadt und bitten die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Oldenburg um ein Zeichen von Wertschätzung, indem sie auch überlegen, ob sie Wohnraum zur Verfügung stellen können.

Begründung:

Aktuell treten die ersten Überbelegungen in den Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge auf. Gemeinschaftsräume werden zu Wohnräumen umfunktioniert. Das darf keine Dauerlösung sein! Der nächste Schritt, der droht ist, die Aufstellung von Containern, da die angekündigten Kontingente vom Land Niedersachsen erheblich sind.

Der Auszug aus den Flüchtlingswohnheimen kann befördert werden, wenn die Bevölkerung in die Gewinnung von Wohnraum für Flüchtlinge mehr einbezogen wird. So wissen viele Bürgerinnen und Bürger nicht, an wen sie sich wenden können, wenn z.B. ein Zimmer in einer WG frei ist oder eine ganze Wohnung zur Verfügung gestellt werden kann. Zurzeit gibt es keine leicht zu findenden Informationen darüber, wie und wer darüber Auskunft geben kann. Die Menschen, die gerne etwas tun möchten, um Wohnraum zur Verfügung zu stellen, brauchen dafür ein niedrigschwelliges Informations- und Beratungsangebot. Deshalb soll die städtische Öffentlichkeitsarbeit dazu systematisch ausgebaut werden.

f. d. Ratsfraktion B´90/GRÜNE f. d. Ratsfraktion der SPD

gez. Dr. Maren Niehuis, Rita Schilling Germaid-Eilers-Dörfler, Werner Kaps


Antrag vom: 10.07.2014

Diskriminierungsfreier und ermäßigter Zutritt zu Kulturveranstaltungen für Besitzer_innen des Oldenburg Pass

Die Vertreter_innen des Rates im Verwaltungsausschuss des Staatstheaters Oldenburg werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Nutzer_innen des Oldenburg Pass einen diskriminierungsfreieren und erleichterten Zugang zu den Veranstaltungen des Theaters erhalten. Die Ermäßigungen für den Oldenburg Pass sollen sich zukünftig stärker an den übrigen Ermäßigungsangeboten des Theaters orientieren. Zusätzlich führt die Verwaltung mit der gleichen Intention ein Gespräch mit dem Staatstheater.

Begründung:

Die einkommensschwachen Nutzer_innen des Oldenburg Pass, zu denen u. a. Flüchtlinge gehören, können derzeitig ausschließlich das Last Minute-Ticket Angebot an der Abendkasse auf allen noch verfügbaren Plätzen nutzen. Für Gastspiele und Sonderveranstaltungen erhalten sie im Oldenburgischen Staatstheater grundsätzlich keine Ermäßigung. Darüber hinaus erhalten sie keinerlei Angebote, wie sie beispielsweise Auszubildende, Schwerbehinderte, Helfer im Freiwilligen Sozialen Jahren usw. in Anspruch nehmen können. Nutzer_innen des Oldenburg Pass haben keinerlei Möglichkeit, ermäßigte Karten vorzubestellen, was es ihnen erschwert, einen Theaterbesuch mit Freund_innen und Bekannten zu planen. Die normalen Eintrittspreise des Theaters sind für Empfänger_innen von Sozialleistungen in der Regel nicht finanzierbar.

Bundesweit vorbildlich bemüht sich Oldenburg einkommensschwachen Bürger_innen und Menschen in sozialen Härtefällen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Der Oldenburg Pass bietet Ermäßigungen bei Kultur-, Bildungs- und Sportveranstaltungen. Dem Theater kommt eine besonders hervorzuhebende Bedeutung für die Inklusion von einkommensschwachen Mitbürger_innen zu. Theaterveranstaltungen leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Bildung, sondern sie sind daneben Orte der sozialen Begegnung und des Austausches. Insbesondere ein mit öffentlichen Mitteln des Landes Niedersachsen und der Stadt Oldenburg finanziertes Theater sollte sich bemühen, im Sinne inklusiver Ansprüche allen Bevölkerungsgruppen ein ausreichend zugängliches und nicht ausgrenzendes Kulturangebot anzubieten.

Dr. Jens Ilse, Jan-Martin Meyer
Für die Ratsgruppe DIE LINKE / Piratenpartei

Ursula Burdiek
Für die SPD

Andrea Hufeland
Für Bündnis 90/ Die Grünen


Antrag vom: 30.06.2014

3. Energiepolitischen Arbeitsprogramm im integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (InEKK-EPAP 3)

Im Bereich Verkehr des o.g. Arbeitsprogramm wird für die Umrüstung der VWG-Busse auf Bioerdgasbetrieb (Punkt 14 der Auflistung Verkehr) der Betrag in Höhe von 245 T€ für 2015 aufgenommen Begründung: Die Maßnahme weist ein besonders hohes Einsparpotential auf. Die rechnerische CO2-Wirksamkeit beläuft sich auf rund 10.000t/a. Eine vollständige Umstellung des Busbetriebs war ursprünglich bis 2016 geplant. Die Maßnahme sollte daher, auch bei Zustandekommen eines neuen Vertrags mit der EWE, weitergeführt werden.

f. d. GRÜNEN-Ratsfraktion f. d. SPD-Ratsfraktion gez. Sinje Eichner, Sebastian Beer gez. Margrit Conty


Antrag vom: 31.03.2014

Änderung der Richtlinien der Stadt Oldenburg für die Überlassung von Veranstaltungsräumen im Bereich Museen, Sammlungen und Kunsthäuser

zum o.g. Tagesordnungspunkt 12.1 – Änderung der Richtlinien der Stadt Oldenburg (Oldb) für die Überlassung von Veranstaltungsräumen im Bereich Museen, Sammlungen und Kunsthäuser – bitten wir um Berücksichtigung des nachfolgenden Änderungsantrages:

Der Satz der Vorlage:
„Dieser Satz soll stattdessen in den noch zu ändernden Pachtvertrag aufgenommen werden.“
wird ersatzlos gestrichen

gez. Dr. Maren Niehuis


Antrag vom: 28.10.2013

Inklusionsprozess

Hier: TOP 11.1 – Resolution zur Aufrechterhaltung von Sprachförderschulen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur o.g. Sitzung bitten wir um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden Beschlussvorschlages: Die Mitglieder des Rates der Stadt Oldenburg sprechen sich dafür aus, den begon-nenen Inklusionsprozess an Oldenburger Schulen unter Begleitung der Universität Oldenburg fortzusetzen. Auf dem Weg zur Inklusiven Schule wird sorgfältig überprüft, welche Module aus der Arbeit der Förderklassen Sprache notwendig und erfolgreich sind und in eine zukünftige Schulstruktur übernommen werden können.

Begründung: erfolgt mündlich.

f. d. GRÜNEN-Ratsfraktion f. d. SPD-Ratsfraktion
gez. Andrea Hufeland gez. Gesine Multhaupt


Antrag vom: 25.09.2013

Bericht zum aktuellen Stand der Oldenburger Bahnproblematik

Sitzung des Rates, AAllgA und VA am 30.09.2013
TOP: Bericht zum aktuellen Stand der Oldenburger Bahnproblematik

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zum o.a. TOP bitten wir vor dem Hintergrund der nun vorliegenden zahlreichen Gutachten zum Oldenburger Bahnkonflikt zu den städtebaulichen ( Dipl. Ing. Bottenbruch) und ökologischen ( Dipl. Ing. van Bargen) Auswirkungen der Planungen sowie den Möglichkeiten einer Alternative ( Prof. Dr. Dobeschinski, Dipl-Ing Kohnen ) und der taktischen Aufstellung der Stadt zur Durchsetzung einer Umgehung (Dr. Porsch) um einen Bericht der Verwaltung im Rat.
Die Bedeutung der Sache erfordert eine Befassung und Aussprache im Rat.

gez. Sebastian Beer, Alexandra Reith, Dr. Armin Frühauf


Antrag vom: 16.09.2013

Neueinstufung in die Mietenniveaus des Wohngeldgesetzes

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Hier: TOP – Neueinstufung in die Mietenniveaus des Wohngeldgesetzes
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Nachgang zu dem o. g. Tagesordnungspunkt bitten wir um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden Beschlussvorschlages.

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg fordert die Bundesregierung auf, das Statistische Bundesamt mit einer Überprüfung der Mietenniveaus nach §12 Wohngeldgesetz (WoGG) zu beauftragen und auf dieser Grundlage eine Neueinstufung in die Mietenstufen des WoGG vorzunehmen.

Begründung:
In den letzten Jahren sind die Mieten in der Stadt Oldenburg stark angestiegen, insbesondere bei Neuvermietungen. Dies ist ein Trend, der für viele Städte in Deutschland gilt, insbesondere für die Universitätsstädte. Die Einstufungen in die Mietenstufen des WoGG sind jedoch zuletzt zum 01.01.2009 vorgenommen worden und basieren auf Daten von Anfang 2007. Unter diesen Umständen wird es für EmpfängerInnen von Wohngeld immer schwieriger, eine angemessene Wohnung zu finanzieren. Die Beratungen im Sozialausschuss vom 28.08.2013 haben ergeben, dass es von der Bundesregierung zurzeit nicht geplant ist, eine Neueinstufung vorzunehmen.
gez. Sascha Brüggemann


Antrag vom: 24.06.2013

Konzessionsvergabe Auswahlkriterien

Nächste Sitzung des Rates
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zum Tagesordnungspunkt 8.5 des Rates

Konzessionsvergabe Auswahlkriterien

reichen wir den nachfolgenden Änderungsantrag ein, der bereits von uns im letzten Ausschuss für Finanzen und Beteiligung eingebracht und begründet wurde.

Beschlussvorschlag

1. Sofern die Bewerber Ihre Angebote der Verwaltung (ggf. im Beisein von Gutachtern) mündlich vorstellen (zusätzlich zu den schriftlich einzureichenden Angeboten) wird es Vertreter/innen aus der Politik ermöglicht, an diesen Präsentationen teilzunehmen.

2. Der bisher diskutierte Vorentwurf einer Bewertungsmatrix für die Auswahl eines Neukonzessionärs wird in den folgenden Punkten angepasst:

2.1 Die Bewerberinnen soll die Berechnungsmethode für den Netzrückkauf darstellen Dabei darf der Netzrückkaufpreis den Ertragswert nicht übersteigen. (siehe Endschaftsklausel B3 und Anlage 3 als Formulierungsvorschlag).

2.2 Der Zeitpunkt, an dem der Netzrückkaufpreis ermittelbar wird ist wie folgt zu realisieren:

Erstens stellt das EVU stellt der Stadt die in der Anlage 1 genannten Unterlagen und Daten unentgeltlich zur Verfügung. Die in Anlage 1 genannten Informationen sind erstmals spätestens 1 Jahr nach Vertragsschluss, sowie des Weiteren jeweils aktualisiert drei Jahre vor einer möglichen Vertragsbeendigung durch die Konzessionsnehmerin vorzulegen. Im Fall einer Kündigung dieses Vertrages stellt die Konzessionsnehmerin der Stadt die in der Anlage 1 genannten Unterlagen und Daten unverzüglich zur Verfügung.

Zweitens werden nach Anlage 2 die Netzentflechtungskosten geregelt.

2.3 Bedingungen für die Vergabe an einen Konzessionär ist die Einräumung eines nicht an Gründe gebundenes Kündigungsrecht des Konzessionsgebers an die Stadt Oldenburg nach spätestens 10 Jahren und nach spätestens 15 Jahren mit einer Frist von einem Jahr.

2.4 Die Bewertungsfelder Energie erfahren eine deutliche Aufwertung durch eine verbesserte Gewichtung durch diese Punkteveränderungen:

A.2.1 Energieberatung sowie unter A.4 Umweltverträgliche Versorgung und A 4.1 Umweltverträglichkeit, A 4.2 Beratungsleistung Umweltverträgliche Energieversorgung werden um jeweils 1 Punkt aufgewertet,
A 4.3 Zeitnahe Einbindung von Anlagen der Erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung wird um 2 Punkte aufgewertet,
A.4 Individuelle Förderung der Umweltfreundlichkeit wird um 5 Punkte aufgewertet.
Die erreichbare Gesamtpunktzahl (Verwaltungsvorlage: 110 Punkte) steigt in Folge dessen um 10 Punkte.

2.5 Die Bewertungsfelder Sonderkündigung und Endschaftsklausel erfahren eine deutliche Aufwertung durch stärkere Gewichtung. Dazu werden die Kriterien B3.1 (Sonderkündigungsrechte) und B3.4 (Wirtschaftlich angemessene Vergütung) mit jeweils 8 Punkten bewertet. Die erreichbare Gesamtpunktzahl (Verwaltungsvorlage: 110 Punkte) steigt in Folge dessen um 8 Punkte.

2.6 Es werden vertragliche Regelungen für den Fall einer Insolvenz des Konzessionärs gefordert (z.B. Sonderkündigungsrecht).

2.7 Es werden vertragliche Regelungen für den Fall der Verzögerung einer Neuregelung nach Ablauf der regulären Vertragszeit getroffen.

3. In Bezug auf Sonderkündigung und Endschaftsklausel sowie den Zeitpunkt und die Preisobergrenze wird die vertragliche Regelung mit Unterstützung durch Rödl und Partner vorformuliert und zur Abstimmung gestellt.

4. Auch das Vorkaufsrecht der Stadt wird wie unter 3 vorformuliert und Bestandteil des Verfahrensbriefs.

5. Die Frist zur Angebotsabgabe beträgt 12 Wochen.

6. Die abschließende Bewertung („Auswertung der finalen Angebote“, S. 28) erfolgt mit Rödl und Partner unter Beteiligung der Politik.
gez. Alexandra Reith
– Fraktionssprecherin –

Anlage 1

Das EVU hat der Stadt alle Daten zu überlassen, die das Elektrizitätsversorgungsnetz betreffen. Die Informationspflicht umfasst insbesondere:

1. Pläne des Elektrizitätsversorgungsnetzes, insbesondere ein aktuelles Mengen-gerüst der zum Elektrizitätsversorgungsnetz gehörenden Anlagen, Einrichtungen und Leitungen (mit Angabe von Alter, Material und Abmessungen);
2. die Anschaffungs- und Herstellungskosten aller zum Elektrizitätsversorgungs-netz gehörenden Bestandteile zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Aktivierung, aufgegliedert nach einzelnen Anlagegegenständen, sowie die kalkulatorischen Restbuchwerte sowohl auf Anschaffungskosten- wie Tagesneuwertbasis unter Berücksichtigung der seit der jeweiligen Inbetriebnahme der einzelnen Anlagegüter nach dem vorgelegten Mengengerüst den kalkulatorischen Ab-schreibungen tatsächlich zugrunde gelegten Nutzungsdauern gemäß § 6 StromNEV;
3. eine Aufstellung über die Messeinrichtungen, die im Eigentum des EVU stehen und der Messung von Energieentnahmen von Anschlussnutzern aus dem Elektrizitätsversorgungsnetz dienen;
4. eine Aufstellung über die Stromentnahmen von Tarifkunden sowie Sondervertragskunden im Sinne der Konzessionsabgabenverordnung, jeweils unter Aus-weisung der Kundenzahl, der Erlöse aus Netzentgelten, Konzessionsabgabe und Steuern, getrennt nach den Bedarfsgruppen Haushalt und Gewerbe, jeweils bezogen auf das letzte Abrechnungsjahr;
5. eine fortgeschriebene Aufstellung der für diese Anlagen vereinnahmten und nicht aufgelösten Anschlussbeiträge und Baukostenzuschüsse (einschließlich Eingangsjahren);
6. ein Verzeichnis der Grundstücke sowie der schuldrechtlichen und dinglichen Grundstücksbenutzungsrechte des EVU, die der örtlichen Versorgung bzw. deren Sicherung dienen;
7. ein an den inhaltlichen Anforderungen des § 15 Abs. 3 ausgerichtetes Konzept für die Netzentflechtung.
Die Informationen müssen sich jeweils auf dem Stand zum Ende des letzten ab-geschlossenen Geschäftsjahres des EVU befinden.
Die Stadt erhält die Daten unentgeltlich in dem von ihr bestimmten Datenformat. Auf Anforderung der Stadt ist das EVU verpflichtet, ergänzende Informationen zu übergeben, soweit das EVU seine Informationspflicht nicht vollständig er-füllt hat.

Anlage 2

Für den Fall der Übernahme des Netzes haben die Vertragspartner gemeinsam ein Entflechtungskonzept zu erarbeiten. Das Konzept muss auf eine die Versorgungs-sicherheit wahrende, Investitions- und Betriebskosten minimierende, diskriminierungsfreie und effiziente Entflechtung ausgerichtet sein, welche eine klare Zuordnung von Verantwortungsbereichen für die Netzbetriebe gewährleistet. Für die Kostenverteilung gelten folgende Grundsätze: Das EVU trägt die Kosten der Herauslösung des Netzes insbesondere durch messtechnische oder galvanische Trennung an den Verbindungsstellen zu den Netzteilen, die es behält. Weiter trägt es die Kosten für die Verbindung dieser bei ihm verbleibenden Netzteile zu einem neuen Netz. Die Stadt trägt die Kosten der Einbindung des von ihr übernommenen Netzes in das Netz des neuen Netzbetreibers.
Anlage 3

Der Kaufpreis für das Netz wird durch den Ertragswert begrenzt. Das ist der Betrag, der aus Sicht eines objektiven Käufers unter Berücksichtigung der sonstigen Kosten des Netz-betriebes einerseits und der zu erwartenden Erlöse aus dem Netzbetrieb andererseits für den Erwerb des Netzes kaufmännisch und betriebswirtschaftlich vertretbar erscheint. Dabei sind vorrangig die künftige Ansatzfähigkeit des Kaufpreises bei der Kalkulation der Netzentgelte sowie von Anschlussnehmern, der Stadt oder Dritten geleistete und noch nicht aufgelöste Zuschüsse zu berücksichtigen.

Die Stadt kann ihr Kaufrecht sowie ihre weiteren Rechte und Pflichten gegenüber dem Konzessionär auf einen Dritten übertragen, mit dem sie einen qualifizierten Wegenutzungsvertrag (Konzessionsvertrag) für den Bau und Betrieb eines Stromversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung für das Stadtgebiet geschlossen hat.


Antrag vom: 13.05.2013

Weitere Verfahrensschritte im Konzessionsverfahren

Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten
Sitzung des Verwaltungsausschusses, Sitzung des Rates
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zu den o. g. Sitzungen bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Weitere Verfahrensschritte im Konzessionsverfahren

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag und Begründung werden nachgereicht.

gez. Alexandra Reith
– Fraktionssprecherin –


Antrag vom: 13.05.2013

Oldenburger Bahnproblematik – Umsetzung des Bahnvergleiches

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
TOP: Oldenburger Bahnproblematik;
Umsetzung des Bahnvergleiches
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur o.g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Oldenburger Bahnproblematik – Umsetzung des Bahnvergleiches –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadt Oldenburg erläutert und überprüft die im Zusammenhang mit dem Oldenburger Bahnvergleich erstellten Gutachten der Fa AIT.
2. Bei Unklarheiten und Fehlern fordert die Stadt – soweit vom Anlieger gewünscht – AIT und DB Projektbau zur Klärung bzw. Nachbesserung auf.
3. Auf Wunsch tritt die Stadt mögliche Ansprüche aus dem Bahnvergleich an die begünstigten Bürger ab.

Begründung:
Aufgrund des zwischen der Stadt und der DB abgeschlossenen „Bahnvergleichs“, der entlang der Bahnstrecke einen vorgezogenen passiven Lärmschutz (Fenster) gewährleisten soll, nimmt die von der DB Projektbau beauftragte Firma AIT nun konkrete Berechnungen zur Erreichung des versprochenen Lärmschutzes vor.

Die für jeden Einzelfall erstellten Gutachten lehnen entweder einen Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen ab, bejahen ihn dem Grunde nach oder benennen konkrete Baumaßnahmen und Kosten. In einem Anschreiben werden die Bürger_innen aufgefordert, den Vorschlägen des Gutachtens zuzustimmen.

Diese Gutachten sind für die Bürger_innen ohne eine fachliche Hilfe weder überprüfbar noch verständlich. Sehr unterschiedliche Ergebnisse, bei dem äußeren Anschein nach ähnlichen Ausgangslagen, führen zur Verunsicherung und Verärgerung, insbesondere wenn bekannt wird, dass bei grundsätzlicher Bejahung von Lärmschutz Kostenerstattungen in einer Spanne von 400 € bis über 70.000 € angeboten werden.

Bei den uns vorliegenden Gutachten fällt auf, dass sie weder die Bezugsgrößen der Berechnungsfaktoren (Anknüpfungstatsachen) noch die Rechenwege darstellen, z.T. erscheinen Berechnungen nicht plausibel oder gar fehlerhaft zu sein.

Ob die beauftragte Fa. AIT den Rechenweg selbst entworfen hat, erscheint fraglich. Die in Bayern beheimatete Firma ist kein Akustikbüro, sondern eine Bauingenieurfirma. Nach ihrer Homepage http://www.ait-service.de/AiT/start.html ist sie kein spezielles Sachverständigenbüro für Akustikfragen, ihre Referenzen beziehen sich alle nahezu vollständig auf Aufträge der DB-Projektbau.

Beispielhaft fallen in den durchgesehenen Gutachten folgende Unklarheiten/Fehler auf:

1. Das Zugmengengerüst als Ausgangslage der Schallimmissionen ist nicht dargestellt.
2. Ausgangspunkt der Berechnungen soll eine – nicht näher dargestellte – Prognose für das Jahr 2025 sein, wohingegen für die Bahnanlieger_innen der PFA 2 und 3 eine Prognose für das Jahr 2015 (= 130 Züge/Tag) Berechnungsgrundlage ist. Ob sich die Prognosen 2025 von der für 2015 unterscheidet, kann ohne Mitteilung der Prognosen nicht gesagt werden. Allgemein wird davon ausgegangen, dass der Güterverkehr in der BRD bis zum Jahr 2025 um 65 % ansteigen wird; die spezielle Situation durch den neuen Hafen in WHV ist dabei noch gar nicht berücksichtigt.
3. Die Fa. AIT benutzt für ihre Berechnungen das im Internet kostenfrei zugängliche Rechenprogramm „Hermes“; dieses soll – so Aussagen von Fachleuten, ein älteres Programm sein, was seit längerem nicht mehr gewartet wird und dessen Zuverlässigkeit nicht eingeschätzt werden kann.
4. Die für die Bürger_innen errechneten Belastungswerte liegen deutlich unter den von der DB im Nov 2012 auf den Bürgerinformationsveranstaltungen vorgestellten Lärmkarte. Das geht zu Lasten des Umfangs des angebotenen Lärmschutzes.
5. Die Höhe und Lärmschutzwerte der „fiktiven“ Lärmschutzwände des Jahres 2020 werden in den neueren Gutachten nicht mehr genannt.
6. In älteren Gutachten werden die Lärmschutzwerte der nicht vorhandenen Wände mit 18 dbA abgezogen, was mit einer 4 m hohen Lärmschutzwand bei weitem nicht erreicht werden dürfte. Das geht zu Lasten des Umfangs des angebotenen Lärmschutzes.
7. Da zwar beim Berechnungsfall „Vorsorgewerte“ (59/49 dbA) derzeit noch der Schienenbonus von 5 dbA zu Gunsten der DB abgezogen werden darf ( was AIT auch macht ), nicht jedoch bei einer Berechnung nach „Sanierungswerte“ (=70/60), entsteht zum Teil das absurde Ergebnis, dass Bahnanlieger_innen durch den Gerichtsvergleich (bis zum Bau der LS-Wände) erheblich weniger Schutz erhalten, als ihnen im Fall eines Urteils als vorläufiger „Sanierungsschutz“ bis zum Bau der LS – Wände zuzusprechen wäre. Die Differenz beträgt in einem belegten Beispielsfall für die Nacht 19 dbA (Anlage) . Eine Differenz von +/- 10 dbA bedeutet eine Verdoppelung/Halbierung des Lärms. All das geht zu Lasten des angebotenen Lärmschutzes.
8. In vielen Fällen werden den Bahnanliegern_innen nur schallgedämmte „Lüfter“ zum Preise von ca 400 € zugestanden. Das könnte den Intentionen der Energieeinsparverordnung zuwiderlaufen. Diese preiswerten Apparate belasten die Energiebilanz eines Gebäudes auf Dauer erheblich (Wärmeverluste und Energieverbrauch). Auch das geht zu Lasten der Bahnanlieger_innen.

Die weiteren Beschlussvorschläge tragen dem Gesichtspunkten Rechnung, dass der Vergleich keine unmittelbaren Ansprüche der Bahnanlieger begründet sondern allenfalls nur solche der Stadt Oldenburg.

Die Entscheidung über den Antrag ist sehr d r i n g l i c h und kann nicht zuvor im Verkehrsausschuss behandelt werden, weil die Fa. AIT ihre Gutachten derzeit erstellt und mit einer Fristsetzung und Aufforderung zur Anerkennung derzeit an die Bahnanlieger_innen versendet.

gez. Alexandra Reith, Sebastian Beer, Dr. Armin Frühauf


Antrag vom: 13.05.2013

Oldenburger Bahnproblematik – Erarbeitung eines Konzeptes zur Bewältigung von Katastrophen im Zusammenhang mit Unfällen von Bahnzügen mit Gefahrstoffen

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
TOP: Oldenburger Bahnproblematik;
Erarbeitung eines Konzeptes zur Bewältigung von Katastrophen
im Zusammenhang mit Unfällen von Bahnzügen mit Gefahrstoffen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur o.g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Oldenburger Bahnproblematik – Erarbeitung eines Konzeptes zur Bewältigung von Katastrophen im Zusammenhang mit Unfällen von Bahnzügen mit Gefahrstoffen –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung der Stadt Oldenburg erstellt ein schlüssiges Konzept zur Bewältigung von Katastrophen im Zusammenhang mit Unfällen von Bahnzügen mit Gefahrgütern.
2. Die Stadt Oldenburg fordert von der DB die regelmäßige und rechtzeitige Bekanntgabe der Daten von Gefahrguttransporten durch das Stadtgebiet ein.
3. Nach Vorstellung des Katastrophenbewältigungskonzeptes wird die Stadt es implementieren und erproben.
4. Bis zur Erprobung des Konzeptes fordert die Stadt Oldenburg von Bund und Bahn Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h bei Gefahrguttransporten durch das Stadtgebiet.

Begründung:
Die nach der Eröffnung des Jade-Weser-Ports zu erwartende Zunahme der Güterbahntransporte wird nicht nur die Lärmimmissionsbelastung der Stadt nachhaltig verschlechtern, sondern auch die Ausgangslage zur Katastrophenbewältigung von Bahnunfällen. Dies gilt ganz besonders bei Unfällen mit Gefahrgütern.

Das es immer wieder Eisenbahnunfälle mit schwersten Folgen gibt, wird regelmäßig in der Presse berichtet, die Unfälle werden von der DB erfasst und regelmäßig untersucht, siehe dazu in der Anlage zu diesem Antrag den Bericht der DB für das Jahr 2011.

Für die Stadt Herbolzheim hat Prof. Dr. Kümmerer – Universität Lüneburg – zur Gefahrgut- und Folgenanalyse eine vergleichende Untersuchung erstellt, die in ihren grundsätzlichen Eckdaten und Aussagen auch für die Stadt Oldenburg eine beeindruckende Aussagekraft hat ( siehe dazu: http://www.ig-bohr.de/gefahrgut21102012.pdf ).

Die Kenntnis dieses Gutachtens und die Berücksichtigung der Oldenburger Besonderheiten belegen die dringende Notwendigkeit eines erprobten Konzepts zur Katastrophenbewältigung, damit die Rettungskräfte von Stadt und Land für diesen Katastrophenfall vorbereitet sind.

Bei diesem Konzept sind u.a. Folgende lokale Besonderheiten zu berücksichtigen:

1. die Betroffenheit und mögliche Funktionsunfähigkeit
– der Großleitstelle für Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte, die in unmittelbarer Nähe der Eisenbahnstrecke WHV – Oldenburg am Friedhofsweg,
– der Berufsfeuerwehr und Rettungsdienstes in der Ibo Koch Straße,
– der Johanniter Unfallhilfe bei der Alten FLEIWA,
– des PIUS-Hospitals bei einem Unfall mit Gefahrgütern, die sich in der Tiefgarage am Pferdemarkt ausbreiten,
– des Evangelischen Krankenhauses mit seiner Lage im Bereich möglicher Auswirkungen von Gift- und Explosivstoffen,
– die in einem Umkreis von 500 m – 1000 m zur Bahnstrecke befindlichen Kindergärten, Schulen, Altenheimen und öffentlichen Einrichtungen

2. die Behinderung oder Unerreichbarkeit der Unfallstelle infolge
– dichter städtischer Bebauung bis an den Gleiskörper
– des Vorhandenseins von Lärmschutzwänden

gez. Alexandra Reith, Sebastian Beer, Dr. Armin Frühauf


Antrag vom: 14.02.2013

Unterstützung der Kampagne „Wasser ist ein Menschenrecht“

Nächste Sitzungen des Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten, des Verwaltungsausschusses und des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zu o. g. Sitzungen bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Unterstützung der Kampagne „Wasser ist ein Menschenrecht“ –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Das Recht auf Wasser sowie das Recht auf sanitäre Grundversorgung sind Menschenrechte entsprechend der Resolution der Vereinten Nationen. Eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft muss als Dienstleistung für alle Menschen gewährleistet sein. Nur in öffentlicher Hand ist das auch dauerhaft möglich.

Die Stadt Oldenburg spricht sich daher nachdrücklich gegen die Planungen der Europäischen Union aus, das öffentliche Vergabewesen für den Bereich der Wasserversorgung und Abwasserreinigung in die Liberalisierungsagenda aufzunehmen. Die Wasser- und Abwasserwirtschaft darf nicht unter den Zuständigkeitsbereich der Binnenmarktregelung fallen.

Wir fordern die Europäische Union stattdessen auf, Rechtsvorschriften zu erlassen, die die Wasserversorgung sowie die sanitäre Grundversorgung für alle Menschen in Europa garantieren. Das Recht auf Wasser und der Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den Leistungen der Wasser- und Abwasserwirtschaft gehen vor Marktinteressen.

Wir fordern die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages, des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments auf, sich gegen eine Ausschreibungspflicht für Dienstleistungskonzessionen im Hinblick auf die Daseinsvorsorge auszusprechen und den Richtlinienentwurf der Kommission in der bestehenden Form abzulehnen sowie die kommunale Selbstverwaltung und die Trinkwasserversorgung zu schützen.

Die Stadt Oldenburg wird in ihren Einrichtungen Unterlagen auslegen, die es den Oldenburgerinnen und Oldenburger auf unkomplizierte Weise ermöglichen das EU-Volksbegehren „Wasser ist ein Menschenrecht – right 2 water“ (http://www.right2water.eu/de/node/5) zu unterstützen – selbige Hilfestellung gilt für die städtische Homepage an prominenter Stelle.
Begründung: Erfolgt mündlich.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 04.02.2013

Bargeldauszahlung an Flüchtlinge in Oldenburg statt Wertgutscheine

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur nächsten Sitzung des Rates bitten wir Sie um die Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes:

Bargeldauszahlung an Flüchtlinge in Oldenburg statt Wertgutscheine.

Antrag
Der Rat der Stadt Oldenburg bekräftigt nun nach den Änderungen der politischen Mehrheitsverhältnisse im niedersächsischen Landtag seine Forderungen nach einer Abschaffung des Wertgutscheinsystems und die Einführung von Barauszahlungen an Flüchtlinge in der Stadt Oldenburg (Ratsbeschlusses vom 27.02.2012). Um die Umsetzung des Ratsbeschlusses der Stadt Oldenburg vorzubereiten, nimmt die Verwaltung Kontakt mit dem Innenministerium auf, um sich nach den geplanten Neuerungen zu erkundigen, die das Wertgutscheinsystems und die Einführung von Barauszahlungen an Flüchtlinge betreffen. Zudem beauftragen wir die Verwaltung, die Barauszahlungen an Flüchtlinge so schnell es möglich ist umzusetzen.

Begründung
Die Stadt Oldenburg hat bisher aufgrund einer Weisung des Landes Niedersachsen Flüchtlingen Wertmarken ausgehändigt, die diese für ihre Einkäufe in Oldenburger Geschäften verwenden soll-ten. Das Gutscheinsystem stellt jedoch eine Diskriminierung dar und bedeutet einen unnötigen bü-rokratischen Aufwand für alle Beteiligten. In Oldenburg werden in zahlreichen Geschäften die Wertmarken der Flüchtlinge als Zahlungsmittel nicht angenommen. Zudem weigern sich einige Geschäfte, Differenzbeträge zwischen Gutscheinwert und Einkaufswert in bar auszuzahlen. Zum Teil verweigern Geschäfte auch den Verkauf bestimmter Warensortimente. An den Kassen führt die Zahlung mit den Wertmarken zu Verzögerungen. Sie bewirkt zudem eine starke Stigmatisierung des Zahlenden. Viele Einwohner/innen in Oldenburg lehnen das Gutscheinsystem seit langem ab und solidarisieren sich mit den Betroffenen, indem sie sich an dem durch Ehrenamtliche organi-sierten Tausch der Wertmarken von Flüchtlingen gegen Bargeld beteiligen. Die veränderten Mehrheitsverhältnisse im Landtag erleichtern nun die Umsetzung der Abschaffung des Wertgut-scheinsystems. Dem diskriminierenden Gutscheinsystem muss endlich ein Ende gesetzt werden.

f.d. GRÜNEN-Ratsfraktion f.d. SPD-Ratsfraktion
Annelen Meyer, Rita Schilling C. Sahm, Germaid E.-Dörfler


Antrag vom: 04.02.2013

Unterstützung der Kampagne „Wasser ist ein Menschenrecht“

Nächste Sitzungen des Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten, des Verwaltungsausschusses und des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zu o. g. Sitzungen bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Unterstützung der Kampagne „Wasser ist ein Menschenrecht“ –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Folgt schriftlich.

Begründung:

Folgt.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 04.02.2013

Ausschussumbesetzung

Nächste Sitzungen Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten, des Verwaltungsausschusses und des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zu o. g. Sitzungen bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Ausschussumbesetzung –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird anstelle von RF Sinje Eichner zukünftig RH Alexander Broel Mitglied des Kulturausschusses.
Des Weiteren entsendet die Fraktion künftig RH Sascha Brüggemann anstelle von RH Alexander Broel in den Betriebsausschuss Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft und Hochbau. RH Sascha Brüggemann übernimmt im o.g. Ausschuss den stellvertretenden Ausschussvorsitz.

 

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith, Sebastian Beer


 

Antrag vom: 12.12.2012

Bahnumfahrung entlang der A 29

Ratssitzung/AAllgA/VA am 17.12.2012

TOP: Umsetzung des Ratsbeschusses zu einer s o f o r t i g e n Bahnumfahrung entlang der A 29
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Nachgang zum o.g. Antrag nachfolgender Beschlussvorschlag nebst Begründung:

Beschlussvorschlag:

Das im Ratsbeschluss vom 26.11.2012 näher festgelegte Ziel einer Bahnumfahrung um Oldenburg muss nun mit Nachdruck verfolgt und zügig erreicht werden.

Die dazu erforderlichen Anstrengungen können sich nicht auf Übermittlung der festgelegten Position der Stadt an Land, Bund und Bahn beschränken, sondern erfordern vielmehr vielfältige zielgerichtete und koordinierte Aktionen und Aktivitäten.

Dieses vorausgeschickt, wird deshalb ein „Projektbeirat Bahnumfahrung A 29“ gegründet.

Der Projektbeirat besteht aus dem Oberbürgermeister, dem Pressesprecher und je eine/m/r Vertreter/in der Ratsfraktionen bzw. Gruppen. Weitere Mitglieder (Betriebswirt/in, Jurist/in, Stadtplaner/in, PR-Fachmann/frau, Bürgerinitiativen) können vom Projektbeirat hinzugezogen werden. Der Projektbeirat kann aus seiner Mitte einen Sprecher/in bestimmen.

Der Projektbeirat hat vorzuschlagen, welche Aktivitäten der Stadt oder anderer Personen zielführend sind und wer dafür verantwortlich zeichnet.

Gründe

Das Ziel, im Rahmen der Umsetzung des aktuellen Bundesverkehrswegeplanes eine Bahnumfahrung von Oldenburg zu erreichen, bedarf vielfältiger Aktivitäten:

1. Durch geeignete Presse- und Öffentlichkeitsarbeit müssen die derzeit bestehenden Informationsdefizite nicht nur der breiten Öffentlichkeit, sondern auch der betroffenen Nachbarkommunen und beteiligter Behörden beseitigt werden. Das Ziel einer nachhaltigen Unterstützung des J-W-P durch die Stadt Oldenburg muss dabei ebenso deutlich gemacht werden wie die erheblichen Vorteile einer Bahnumfahrung nicht nur für eine leistungsfähige Hinterlandanbindung des Hafens, sondern die gesamte METROPOLREGION.

2. Nicht nur der Rat und die breite Öffentlichkeit sollen über das Projekt informiert werden, es soll auch versucht werden, die gesellschaftlich relevanten Einflussnehmer der Region (z.B. Universität, FH, IHK, Naturschutzverbände, Haus- und Grund, Stadtplaner/innen, Makler/innen u.a.) aktiv in den Realisierungsprozess einzubinden.
3. Die gesamt- und einzelwirtschaftlichen Vorteile einer Bahnumfahrung von Oldenburg müssen untersucht, erkannt und dargestellt werden. Es geht nicht nur um den reinen Kostenvergleich zwischen Ausbau und Umfahrung, sondern auch um betriebswirtschaftliche Kosten-/Nutzenanalysen und gesamtwirtschaftliche Gewinn- und Verlustbilanzen.
4. Die kurz- und langfristigen stadtplanerischen Möglichkeiten einer Bahnumfahrung müssen erkannt, dargestellt und über den STEP 2025 hinaus auch an alle Verantwortlichen kommuniziert werden.
5. Die Ökobilanzgewinne einer Bahnumfahrung einerseits und die Gefährdungspotentiale durch Unfälle andererseits sowie gesundheitsschädliche Immissionen und deren volkswirtschaftliche Kosten müssen dargestellt werden.
6. Juristisch ist eine geeignete Taktik durch Durchsetzung des Ziels im Rahmen des PFA 1 anzulegen. Dazu sollte zu gegebener Zeit ein/e vertrauenswürdige/r und sachkundige/r Jurist/in beratend hinzugezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

für die Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith, Sebastian Beer, Dr. Armin Frühauf


 

Antrag vom: 19.11.2012

Einforderung einer Bahnumfahrung von Oldenburg im PFA 1

Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Hier: TOP – Einforderung einer Bahnumfahrung von OL im PFA 1
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir zum Tagesordnungspunkt

– Einforderung einer Bahnumfahrung von Oldenburg im PFA 1 –

um Berücksichtigung des nachfolgenden Beschlussvorschlages:

Beschlussvorschlag:

I. Präambel:

Die zwingend erforderliche Positionierung der Stadt Oldenburg im anstehenden PFA 1 stellt den Rat der Stadt vor eine für die Entwicklung von Oldenburg bedeutsame Entscheidung.

Es geht darum, ob die Stadt es hinnehmen will, dass auf unabsehbare Zeit die Bahngüterverkehre von und zum Jade-Weser-Port mit der Möglichkeit der Ausnutzung aller Oldenburger Bahntrassen bis zur technischen Belastungsgrenze (derzeit 300 Güterzüge/24 Stunden auf jeder Oldenburger Strecke) mitten durch Oldenburg, seine Wohngebiete und seinen historischen Kernbereich gefahren werden oder nicht.

Die Notwendigkeit einer nachhaltigen, zukunftsfähigen städtebaulichen Entwicklung von Oldenburg erfordert ebenso die rasche Lösung der Güterbahnproblematik. Alle Planungen zur Lösung der Bahnproblematik müssen mit bestehenden und beabsichtigten Planungen der Stadt Oldenburg zu vereinbaren sein. Die im Konflikt angelegten Chancen müssen erkannt und intelligent genutzt werden.

II. Forderung:

1. Die Stadt Oldenburg fordert die DB – Netze auf, im anstehenden PFA 1 die konkreten Stadtplanungsabsichten der Stadt Oldenburg zu berücksichtigen und deshalb die Planfeststellung einer Umfahrung von Oldenburg zu beantragen.

2. Bund und Land werden aufgefordert, die Planungsabsichten der Stadt zu respektieren, aktiv zu unterstützen und die dazu erforderlichen Finanzmittel bereit zu stellen.

3. Die Bahnumfahrung um die Stadt Oldenburg soll parallel und möglichst eng an die BAB A 29 angelegt werden. Naturschutzbelange und der berechtigte Schutz von Anliegerinnen und Anliegern sind zu berücksichtigen. Deren Immissionsbelastung muss nach Bau der Bahnstrecke niedriger sein als ohne diese Strecke. Das FFH – Gebiet ist nicht zu berühren.

4. Die Umfahrung soll sofort als Maßnahme des „Ausbaus durch Umfahrung“ ebenso wie in Sande auf der Grundlage des derzeit aktuellen Bundesverkehrswegeplanes erfolgen. Zusätzlich soll zu aller Vorsicht die Strecke aber auch zum neuen Bundesverkehrswegeplan angemeldet werden.

Begründung:

Die Stadt braucht die Planung der Bahn nicht als „schicksalhaft“ entgegen zu nehmen. Denn sie hat ein verfassungsrechtlich garantiertes Planungsrecht, das die Bahn berücksichtigen muss (Art. 28 Abs. 2 GG; Urteil des BVerwG 2.8.2006, Aktz: 9 B 9.06; Stüer in DVBl 2012, 1104). Damit die Belange der Stadt aber überhaupt berücksichtigt werden können, müssen sie auch geäußert werden. Je früher desto besser.
Was jedoch nicht geht, ist ein Ausbau der Stadtstrecke und anschließend ein Bau einer Umgehungsstrecke. Denn das verbietet § 7 BHO (Bundeshaushaltsordnung).

Deshalb muss die Stadt sich entscheiden, und zwar rechtzeitig vor Beginn des PFA 1. Eine Untätigkeit der Stadt hieße, Gestaltungsmöglichkeiten für die Stadt zu verwirken und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Stich zu lassen. Sie wären dann darauf angewiesen, das Ziel einer Umgehungstrasse in zahlreichen Einsprüchen und langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen zu verfolgen. Kommunale Planungsrechte kann der Bürger aber nicht mit Erfolg geltend machen. Das kann nur die Stadt Oldenburg.
Die Stadt ist daher verpflichtet, ihre Forderung auf eine Umgehungstrasse bei der DB unter Hinweis auf ihre städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten einzufordern. Dass eine Umgehungstrasse neue Gestaltungsräume für die Stadt Oldenburg eröffnet, ist offensichtlich. Deswegen ist es erforderlich, so bald wie möglich das Planungsinteresse der Stadt deutlich anzubringen. Nur dann kann dem auch entsprochen werden. Die Gemeinde Sande hat das mit Erfolg getan und sich mit ihre Vorstellungen durchgesetzt.

Alle im Rat der Stadt vertretenen Parteien haben in einer Resolution vom März 2011 eine Umgehungstrasse eingefordert, IHK und Hafenwirtschaft haben sich dem inzwischen angeschlossen.

Im Einzelnen:

1) Der Ausbau der vorhandenen Strecke mitten durch die Stadt widerspricht den städtebaulichen Plänen der Stadt Oldenburg.

1. Seit den 90er Jahren wird das städtebauliche Konzept „Wohnen am Wasser“ verfolgt. Dieses ist mit einer Güterverkehrstrasse in unmittelbarer Nähe nicht zu realisieren.
2. Das zurzeit im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes befindliche Projekt „Alter Stadthafen“ ist nach derzeitigem Stand trotz einer mit 6 m Höhe geplanten Lärmschutzwand so nicht zu realisieren.
3. Gleiche Probleme bestehen bei einer Wohnbauplanung auf der gegenüberliegenden Seite der Hunte. Dort bestehen konkrete Planungsabsichten auf vorhandenen Flächen. Zudem kann damit gerechnet werden, dass das gesamte Areal zwischen Stedingerstraße, Amalienstraße, Kanal und Hunte einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden kann (verdichtetes, stadtnahes Wohnen am Wasser) (siehe NWZ 29.10.2012 „Peguform….).

4. Lärmprobleme müssen auch bei den Überlegungen der Stadt, ein neues Wohngebiet im Bereich der Straße „Am Bahndamm“ auszuweisen, einkalkuliert werden (zu den Plänen: Stadtbaurätin Nießen in der NWZ vom 17.11.12). Die DB schließt nicht aus, J-W-P- Güterverkehre auch über die Strecke Oldenburg-Osnabrück zu fahren (siehe Pkt. 7).

2) Am 16.04.2012 hat das Planungsbüro NWP eine Studie zur Machbarkeit einer Umgehungstrasse erstellt. Danach ist es möglich, eine Trasse im unmittelbaren Windschatten der A 29 zu bauen, bei der kein Naturschutzgebiet durchquert und es nur geringe Betroffenheit von wenigen Anliegerinnen und Anliegern geben wird.

3) Am 27.02.2012 hat das Akustikbüro Dr. Nocke eine Untersuchung zu den Schallauswirkungen einer Bahnstrecke parallel zur A 29 vorgelegt. Danach erhöht sich der Schallpegel selbst dann nur unwesentlich (um 1 db(A) tags / 2 db(A) nachts), wenn keinerlei Schallschutzmaßnahmen erfolgen. Bei Berücksichtigung von Schallschutz wird sich die Situation für die Anliegerinnen und Anlieger sogar gegenüber dem Istzustand wesentlich verbessern (mind. um 10 db(A)). Der Grund liegt in der derzeit vorhandenen vollkommen ungeschützten Dauerlärmbelastung der Anliegerinnen und Anlieger durch die A 29. Je nach Ausführung der Schutzmaßnahmen können sogar noch erheblich günstigere Werte erreicht werden.

4) Am 18.09.2012 hat die Stadt Oldenburg einen – neuen – Kostenvergleich zwischen einer Umgehungstrasse und der Ertüchtigung der Stadttrasse vorgelegt. Danach ist eine Umgehungstrasse kostengünstiger als der Ausbau der Stadtstrecke (267 Mio. zu 276 Mio.). Die Kostenschätzungen enthalten jeweils neue Brückenbauwerke.

5) Bei einem Ausbau der Stadtstrecke muss sich die Stadt Oldenburg an den Kosten der Beseitigung höhengleicher Bahnübergänge grds. mit 1/3 beteiligen. U.U. gibt es zum Anteil der Stadt einen Zuschuss von 75% = 3/4 (wenn Geld vorhanden ist). Es bleibt aber in jedem Fall ein Kostenanteil von 1/3 x ¼ = 1/12 der Kosten.

6) Bei einer Neubaustrecke muss sich die Stadt an den Kosten der Straßenüberführungen n i c h t beteiligen, was bei der hohen Verschuldung der Oldenburgs vorzuziehen ist. Gefahrgüter, z.B. radioaktive Substanzen haben im Außenbereich ein geringeres Gefährdungspotential. Bahnunfälle sind möglich, so dass ihre Folgen mitbedacht werden müssen.

7) Unbestrittene Kapazitätsgrenze a l l e r Oldenburger Bahnlinien sind 300 Züge/24 Std. Bei Ausbau der Strecke darf die Bahn die Strecke so auslasten, was sie bei Notwendigkeit beabsichtigt zu tun (so Vertreter der DB beim runden Tisch, s.a. UBA-Studie „Schienennetz 2025/2030“ Seite 18).

8) Die Belastbarkeit a l l e r betroffenen 4 Oldenburger Eisenbahnbrücken ist weitgehend ungeklärt. Untersuchungsergebnisse für die Brücken Melkbrink, Elsässerstraße, Ziegelhofstraße und der Huntequerung liegen bisher nicht vor.

9) Auf der 310 m langen Pferdemarktbrücke ist aus statischen Gründen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h nötig (Gutachten des Sachverständigen Dipl. Ing. Wörner vom 21.09.2011). Ebenfalls kann aus Gründen der fehlenden Tragfähigkeit keine Lärmschutzwand auf der Brücke errichtet werden. Die Bahn selbst plant deswegen eine aufwändige „Vorbaukonstruktion“.

10) Oldenburg hat 20 höhengleiche Bahnübergänge. Der Verkehr von und zum JWP zieht gravierende Probleme an den Bahnschranken in Ofenerdiek, Bürgerfelde und Osternburg nach sich.

11) Die Fa. Bunte hat in einem Schreiben vom 18.01.2012 die Bauzeit einer Umgehungstrasse mit 5-6 Jahren angegeben. Darin ist eine Zeit von ca. 2 Jahren, die zum Absacken evtl. auszutauschenden Bodens benötigt wird, enthalten. Solche Maßnahmen sind u.U. nicht erforderlich, wenn man eng genug an die vorhandene BAB herangeht.

12) Auch bei Ausbau der Strecke kommt der Lärmschutz nicht sofort, sondern nicht vor 2018 (laut DB). Es ist mit massivem Widerstand gegen einen Ausbau der Stadttrasse zu rechnen, was zu Verzögerungen führen kann.

13) Das von der DB am 08.10.2012 vorgestellte Lärmschutzkonzept entlang der Stadtstrecke von Norden bis zum Hauptbahnhof mit 4 m hohen Wänden kann keinen hinreichenden Schutz bringen. In einem Korridor von 300 m parallel zur Bahnstrecke verbleiben 40 % ohne ausreichenden Schutz, in Ofenerfeld sogar 60 %. Bei diesen „ungelösten Schutzfällen“, werden die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte überschritten werden. 100 % Schutz ist zwar möglich, erfordert aber Wände von 9 – 10 m Höhe. Das ist weder städtebaulich tragbar noch könnte es rechtlich eingefordert werden.

14) Ab dem Hauptbahnhof in Richtung Bremen, d.h. insbesondere für Osternburg, ist keine Lärmvorsorge vorgesehen, hier wird es allenfalls eine Lärmsanierung minderer Qualität geben (10 db(A) weniger Schutz).

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith, Sebastian Beer, Dr. Armin Frühauf


 

Antrag vom: 16.10.2012

Umschlag von MOX-Brennelementen

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
TOP: Umschlag von MOX-Brennelementen – Antrag vom 16.10.2012
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten um Austausch des o.g. Ratsantrages gegen den nachfolgenden Antrag zum TOP

– Umschlag von MOX-Brennelementen –

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Oldenburg beschließt die nachfolgende Resolution:

Keine Atommülltransporte durch Oldenburg
Nordenham darf keine Drehscheibe für Atommülltransporte werden!

In großer Sorge um die Gesundheit und Unversehrtheit der betroffenen Bürgerinnen und Bürger verlangt der Rat der Stadt Oldenburg den Stopp der geplanten Umschläge von MOX-Brennelementen im Midgard Hafen in Nordenham sowie den weiteren Transport solcher Stoffe über das Stadtgebiet von Oldenburg (u.a. Huntebrücke und Autobahn A 29).

1. Wir solidarisieren uns mit der Bevölkerung der Stadt Nordenham und des Landkreises Wesermarsch, die ebenfalls in gemeinsamen Resolutionen einfordern, dass Nordenham nicht zu einer Atomdrehscheibe werden darf.

2. Wir fordern das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, das Bundesamt für Strahlenschutz und die niedersächsische Landesregierung auf, im Rahmen ihrer Zuständigkeit als Atomaufsicht, die Genehmigung für den Umschlag der MOX-Elemente in Nordenham zu widerrufen und keine weiteren Genehmigungen für den Umschlag von Kernbrennstoffen in Nordenham mehr zu erteilen.

3. Wir fordern die niedersächsische Landesregierung auf, alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen um zu verhindern, dass der private Midgard-Hafen in Nordenham weiter als Umschlaghafen für radioaktive Stoffe genutzt und der Umschlag solcher Gefahrengüter ausgeweitet wird.

4. Nordenham darf keine Drehscheibe für internationale Atomtransporte, für den Umschlag brisanter, gefährlicher strahlender Güter sein und werden!

Begründung:
– Die gebotene Vorsorge für Gefahrgutunfälle mit Beteiligung radioaktiven Abfalls ist nicht erfolgt.
– Die niedersächsische Landesregierung hat es versäumt, für Transporte dieser Art einen Sonderkatastrophenplan unter Beteiligung der kommunalen Behörden zu entwickeln.
– Sie wird damit ihrer Verantwortung nicht gerecht. Die Gefährdung der betroffenen Bevölkerung wird damit in unverantwortlicher Weise in Kauf genommen.
– Mischoxid-Brennelemente (MOX-Elemente) sind besonders gefährlich. Sie enthalten außer Uran auch bis zu 3,5 % hochgiftiges Plutonium. Sowohl die Herstellung als auch der Transport und der Einsatz von MOX-Brennelementen sind daher mit höchsten Risiken verbunden. Bei einem sehr schweren Unfall könnten die Behälter versagen. Teile des gas- und aerosolförmig vorliegenden Inventars würden freigesetzt werden. Strahlenschutzrelevante Belastungen würden noch in mehreren Kilometern Entfernung vom Unfallort auftreten und die Gesundheit der Bevölkerung gefährden.
– Aber auch schon im Normalbetrieb geben die Transportbehälter für die MOX-Elemente entlang der Transportstrecke an die Umgebung (Personal, Anwohner, Passanten) eine Strahlung ab, für die zwar eine Grenze der zulässigen Strahlenexposition definiert ist, aber von der niemand 100%ig nachweisen kann, dass sie nicht zum Beispiel für Säuglinge und Kleinkinder sowie für das ungeborene Leben gefährlich sind. Es gibt keine Garantie für die Einhaltung dieser Grenzwerte.
– Wieder einmal sollen offensichtlich besonders brisante Transporte über den Privathafen Midgard in Nordenham abgewickelt werden:
Die Wiederaufbereitungsanlage Sellafield geriet bereits zwischen 1996 und 2000 durch den Skandal um gefälschte Sicherheitspapiere in die Schlagzeilen, vier Brennelemente aus Sellafield, die im Atomkraftwerk Esenshamm (KKU) eingesetzt worden waren, mussten wieder ausgetauscht werden, da ein sicherer Betrieb nicht mehr gewährleistet war. Es ist deshalb gerade bei in Sellafield aufbereiteten MOX-Brennelementen besondere Zurückhaltung geboten. Einsatz und Transport sind unverantwortlich.
– Die Brennelemente aus Geesthacht, die am 24.7.2012 heimlich in Nordenham bei Nacht und Nebel verladen wurden, waren bestrahlte Brennelemente mit entsprechendem Gefährdungspotenzial. Die meisten der anderen genehmigten Transporte sind laut Liste des Bundesamtes für Strahlenschutz unbestrahlte Brennelemente. Es wurde am 24.07.2012 in Nordenham auch Plutonium verladen, das bei der Fa. Eckert und Ziegler in Braunschweig gelagert war. Jahrelang hatte diese Firma abgestritten, solches Material zu lagern.
– Die Innenstadtnähe des Hafens birgt beim Umschlag derart gefährlicher Güter und bei den Transporten besondere Gefahren für Leben und Gesundheit der Anwohner und Beschäftigten.
– Transporte auf der Straße beinhalten ein erhebliches Unfallrisiko mit der Gefahr der Freisetzung z.B. hochgiftigen radioaktiven Plutoniums. Dieses potenziert sich bei der Benutzung des Wesertunnels.
– Die offensichtlich beabsichtigte Entwicklung des Nordenhamer Hafens zu einem Umschlaghafen für besonders brisante hochgefährliche radioaktive Güter wird das Image der Stadt Nordenham weiter verschlechtern:
Die Konzentration von Risikofaktoren in der Region wie einem Umschlag von Kernbrennstoffen und gefährlichem radioaktivem Material im Hafen Nordenham, dem abgeschalteten AKW Esenshamm (KKU) mit strahlendem Inventar und einer nur schwach gegen Flugzeugabsturz gesicherter Reaktorkuppel und einem dezentralen Zwischenlager mit Castorbehältern verstärkt die Gefahr terroristischer Anschläge. Dies gilt besonders für die MOX-Brennelemente, von denen bereits ein einziges mehr als doppelt so viel Plutonium enthält, als für den Bau einer Atombombe nötig ist.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Annelen Meyer


 

Antrag vom: 21.09.2012

Resolution des Rates der Stadt Oldenburg zur Kategorisierung von Hunte und Küstenkanal

Ratssitzung am 24.09.2012
Hier: TOP 14.3. – Resolution zur Kategorisierung von Hunte und Küstenkanal
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zum o.g. Tagesordnungspunkt bitten wir um entsprechende Berücksichtigung der nachfolgenden Resolution:

Beschlussvorschlag:

Resolution des Rates der Stadt Oldenburg zur Kategorisierung
von Hunte und Küstenkanal Küstenkanal)

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) plant, die Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen in unterschiedliche Netzhierarchien einzuteilen. Je nach Kategorisierung sollen dann künftig die Finanzmittel für Ausbau, Unterhaltung und Betrieb zugewiesen werden.
Kriterium für die Kategorisierung der Wasserstraßen soll das bisherige Verkehrsaufkommen in Tonnen auf dem Stand des Jahres 2004 sein. Konkrete Folge davon wäre, dass die Oldenburger Wasserstraßen sehr schlecht eingestuft werden würden – die Seewasserstraße Hunte in der Kategorie C, „Sonstige Seewege“, und der Küstenkanal ebenfalls in die Kategorie C, „Ergänzungsnetz“. Damit würden künftig nur noch Unterhaltungs- und Reparaturmaßnahmen durchgeführt.
Diese Kategorisierung wird weder der jetzigen noch der zukünftigen Bedeutung der bei-den Wasserstraßen gerecht.

I. Der Rat der Stadt Oldenburg fordert das BMVBS daher auf, die Kategorisierung nicht ausschließlich anhand der Tonnagen der Vergangenheit vorzunehmen, sondern auch im Konkreten die zu prognostizierenden Zukunftsperspektiven beider Wasserstra-ßen zu berücksichtigen, da nur so der wachsenden Bedeutung dieser beiden Wasser-straßen Rechnung getragen wird und nur so die notwendigen Unterhaltungs- und Bau-maßnahmen eingeplant werden können. Unter Einbeziehung dieser weiteren Aspekte ist aus Sicht des Rates der Stadt Oldenburg eine Einstufung von Hunte und Küstenkanal in die Kategorien B folgerichtig.
II. Der Rat der Stadt Oldenburg fordert das BMVBS auf, in Anbetracht der Heraus-forderungen im Kampf gegen den Klimawandel dem Gütertransport über die Wasserwege Vorrang vor dem Transport über die Straße zu geben und dieses mit ausreichenden finanziellen Mitteln zum Ausdruck zu bringen.
III. Der Rat der Stadt Oldenburg fordert das BMVBS auf, die Zusage für das neue Wendebecken im Oldenburger Hafen einzuhalten und die erforderlichen Schritte für den Baubeginn zügig einzuleiten.

Der Küstenkanal ist mit dem größten Containeraufkommen im nordwestdeutschen Ka-nalnetz eine unverzichtbare Durchgangswasserstraße zwischen Ems und Weser. Zu-sammen mit dem Dortmund-Ems-Kanal verbindet er die Unterweserhäfen mit dem Rhein-Ruhrgebiet und den Häfen Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam. Auf ihm kann derzeit das Europaschiff mit einer mit bis zu 9,65 m Breite und 100 m Länge fahren.
Künftig sollen auf dem Küstenkanal aber auch Großmotorgüterschiffe (Länge 110 m, Breite 11,40 m, Tiefgang 2,80 m) fahren können. Dann kann ein Anschluss an Hunte und Weser erfolgen, auf denen bereits heute der Betrieb von Großmotorgüterschiffen (GMS) möglich ist. Für den Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals liegen bereits entsprechende Pläne vor. Diese Pläne hätten mit einer Einstufung des Küstenkanals in die Kategorie C keine Perspektive mehr.
Zu berücksichtigen sind auch künftige Güterströme, z.B. im Containertransport. Überle-gungen für eine seewärtige Anbindung des JadeWeserPorts mit Binnenschiffen könnten völlig neue Perspektiven für die Hinterlandanbindung dieses Hafens eröffnen. Aber auch diese Vorstellungen sind auf ein funktionierendes, mit Großmotorgüterschiffen durchgängig befahrbares Netz von Wasserstraßen angewiesen.
Hinzu kommt, dass die für die Kategorisierung der Seewasserstraße Hunte zugrunde gelegten Referenzzahlen aus früheren Jahren nicht mehr aktuell sind. Gerade in jüngerer Zeit haben sich hier erhebliche Veränderungen ergeben. 2011 hat sich die Umschlagszahl gegenüber dem Vorjahr um 40 Prozent erhöht. Im ersten Halbjahr 2012 hat es bereits eine Erhöhung um weitere 40 Prozent gegeben, was einen erheblichen Zuwachs auf das gesamte Jahr 2012 gerechnet belegt.
Die zur Referenz herangezogenen früheren Umschlagszahlen können deshalb der positiven Entwicklung der Seewasserstraße Hunte nicht gerecht werden. Wir fordern daher eine Kategorisierung in die Gruppe B, „Hauptnetz“.
Allgemein gilt, dass Wasserstraßen ganz wesentliche Infrastrukturvoraussetzungen für die Entwicklung einer Region sind. Dies gilt aber insbesondere im küstennahen Bereich. Deshalb darf nicht allein die derzeit beförderte Tonnage bei Investitionen eine Rolle spielen. Auch die Wertschöpfung der an den Wasserstraßen tätigen Unternehmen und deren Arbeitsplatzpotenzial muss bewertet werden.
Deshalb dürfen im Interesse der Gesamtwirtschaft der Region Küstenkanal und Hunte in ihrem Entwicklungspotential nicht behindert werden.
Mit freundlichen Grüßen

f.d. SPD-Ratsfraktion f.d. GRÜNEN-Ratsfraktion

gez. Bernd Bischoff, Jürgen Krogmann gez. Sebastian Beer, Dr. Armin Frühauf


 

Antrag vom: 16.07.2012

Musterraumprogramm Kitas

Ratssitzung am 16.07.2012
Änderungsantrag zu TOP 8.1 Musterraumprogramm Kitas
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

auf Hinweis des Behindertenbeirates stellen wir zum oben genanntem TOP den Antrag in das Musterraumprogramm für Kitas die neue DIN-Norm 18040 als Richtlinie mit aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:
In das Musterraumprogramm für Kindertagesstätten ist auf Seite 9 zu ergänzen:

Die DIN-Norm 18040-1 (barrierefreies Bauen für öffentlich zugängliche Gebäude) wird für alle Bereiche der Kita-Räumlichkeiten als Richtlinie zugrunde gelegt.

Begründung:
Der Rat der Stadt Oldenburg hat in seiner Sitzung am 21.05.2012 beschlossen, Inklusion als Querschnittsaufgabe des kommunalen Handelns zu betrachten und die Zielsetzungen der UN Konvention bei der Umgestaltung zu einer inklusiven Gesellschaft in allen Bereichen angemessen zu berücksichtigen. Die neue DIN-Norm 18040 „Barrierefreies Bauen“ soll dafür sorgen, dass künftig verbindliche Mindeststandards beim Bau von öffentlichen Gebäuden und Wohnungen eingehalten werden.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Andrea Hufeland, Rita Schilling


 

Antrag vom: 22.06.2012

Ergänzungsprüfung „Windkraft in Gewerbegebieten“

Nächste Sitzungen des Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten und des Rates
Ergänzungsprüfung „Windkraft in Gewerbegebieten“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur o. g. Ausschusssitzung stellen wir im Zusammenhang mit den Tagesordnungspunkten 8.1, 9.1 und 9.2 diesen Antrag:

Beschlussvorschlag:
1. Zu dem vorhandenen Gutachten „Standortkonzept Windenergieanlagen“ wird ein ergänzendes Gutachten eingeholt. Dieses Ergänzungsgutachten hat das Ziel, Gewerbegebietsflächen der Stadt Oldenburg hinsichtlich ihrer Eignung als Standort für Windkraftanlagen zu bewerten. Vertiefend soll das Ergänzungsgutachten im Rahmen von Einzelfallprüfungen die Rahmenbedingungen (bis hin zu den planungsrechtlichen Vorraussetzungen) darstellen, die geschaffen werden müssten, um Einzelanlagen im Gewerbegebiet zu realisieren.
2. Die Beschlussfassung über die Tagesordnungspunkte 8.1, 9.1 und 9.2 wird vertagt.

Begründung:

Siehe Anlage 1 (ergänzend auch Anlage 2; Beschlussvorlage Nr. 09/0687/1 vom 9.11.2009)

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion, gez. Fraktionssprecherin Alexandra Reith

Anlage 1

Begründung zum Beschlussvorschlag

„Ergänzungsprüfung „Windkraft in Gewerbegebieten“
Die Grünen befürworten grundsätzlich die Erzeugung von Windenergie auf dem Oldenburger Stadtgebiet.

Der städtische Beitrag zur Energiewende soll dem Naturschutz eine hohe Priorität einräumen und ressourcenschonend gestaltet werden (maßvoller Flächenverbrauch, schonender Umgang mit Schutzflächen). Alle Potentialflächen sollen betrachtet und verglichen werden.

Am 9.11.2009 wurde nach einer vorhergehenden Beschlussfassung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen zur Vorlage Nr. 09/0687/1 im Verwaltungsausschuss entschieden
„Um zu klären, ob, wo und wie auch in der Stadt Oldenburg die Wind¬energie genutzt werden kann, soll eine Standort-Potentialanalyse durchgeführt werden, in dem geeignete Standorte für Windkraft-anlagen gesucht werden, die sowohl für Natur und Landschaft sowie für den Menschen verträg¬lich sind.“
Es wurde im eingeholten „Standortkonzept Windkraftanlagen“ nicht geprüft, ob Windkraft-anlagen (WKA) in Gewerbegebieten in Oldenburg untergebracht werden könnten und wie viele Windkraftanlagen welchen Typs gegebenenfalls. Dem Rat der Stadt Oldenburg liegen daher dazu keinerlei fachlichen Erkenntnisse vor.
Das von uns geforderte, ergänzende Gutachten soll sicherstellen, dass alle potentiellen Standorte für WKA des Stadtgebietes in den Blick genommen werden.
Die damalige eingeschränkte Prüfung wurde in der Annahme vorgenommen, dass in Gewerbegebieten Betriebswohnungen vorhanden sein könnten, deren Bewohner/innen ggf. nicht mit Emissionen belastet werden sollten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass nicht zwangsläufig überall Betriebswohnungen existieren und dass, wo diese existieren, u.a. ein erhöhter Schallschutz bereits die Regeln an diesen Gebäuden ist. Nach unseren Informationen existiert im Übrigen im Windpark Neuenkirchen eine Betriebswohnung die auch bewohnt ist. Dort wurden keine weiteren Einschränkungen vorgenommen.
In einem Gewerbegebiet wie Tweelbäke z.B. ließen sich demzufolge unter Umständen WKA realisieren. In Hamburg sowie in Wilhelmshaven beispielsweise sollen WKA in Gewerbegebieten existieren.
Eine Variantenprüfung unter Berücksichtigung der besonderen Situation in Gewerbegebieten und der jüngsten Novellierung der NBauO mit verringerten Grenzabstandsanforderungen an WEA (am 13. April 2012 in Kraft getreten) hat nicht stattgefunden. Dies ist nachzuholen.
Eine Vertagung der Beschlussfassung zu den aktuellen Tagesordnungspunkten 8.1, 9.1 und 9.2 (s.o.) halten wir
• einerseits im Interesse einer mängelfreien Begutachtung der Standortpotenziale für erforderlich,
• andererseits auch aufgrund der Notwendigkeit einer sachgerechten Abwägung.
Die Beschlussfassungen über das geplante WKA –Projekt und die Teilaufhebung des Landschaftsschutzgebiet (LSG) kann zurückgestellt werden, bis die zentralen Fragen zu den Oldenburger Gewerbegebieten beantwortet sind.


Antrag vom: 12.06.2012

Siedlung Brokhausen

 

Antrag zum Thema Siedlung Brokhausen für die Ratssitzung am 25. Juni 2012

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Rat der Stadt Oldenburg möge beschließen:

Der Rat der Stadt Oldenburg verurteilt das einseitige Vorgehen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) im Zusammenhang mit dem geplanten Verkauf der bundeseigenen Siedlung Brokhausen.

Der Rat fordert die BIMA auf, den Mietern, die kaufinteressiert sind, ein faires Ange-bot zum Erwerb der von ihnen genutzten Immobile in der Siedlung Brokhausen zu machen. Zugleich muss sichergestellt sein, dass die Parteien, die weiterhin zur Miete dort wohnen wollen, dies zu fairen und sozial ausgewogenen Bedingungen tun können. Dazu soll eine Einbeziehung der GSG als Investor geprüft werden.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Übernahmeangebot für Straßen und öffentliche Einrichtung gegenüber der BIMA zu erneuern und in entsprechende Verhandlungen zu treten. Die zuständigen Ratsgremien sind unaufgefordert und regelmäßig über die Gespräche zu informieren.

Begründung:

Die Siedlung Brokhausen nordwestlich des ehemaligen Fliegerhorstes, die sich derzeit noch komplett in Bundesbesitz befindet, hat sich in den vergangenen Jahren zu einem attraktiven Wohnviertel gerade für jüngere Familien mit Kindern entwickelt. Viele Mieter möchten ihr Objekt nun käuflich erwerben. Ein Einzelverkauf gestaltet sich aber zunächst schwierig, da auch die öffentlichen Anlagen wie Straße, Kanalisation oder Beleuchtung im Eigentum der BIMA sind.

Auf Anregung des Verkehrsausschusses hatte die Stadt ein entsprechendes Ange-bot für die Übernahme gemacht. Zugleich hatte sich mit der GSG ein Interessent gemeldet, der sowohl einen Einzelverkauf als auch eine Weitervermietung der restlichen Wohngebäude gewährleisten könnte. Auf dieses Interesse ist die BIMA nicht eingegangen.

Vor einigen Wochen wurde nun mitgeteilt, dass das Areal im Ganzen öffentlich ausgeschrieben werden soll. Weder die Stadtverwaltung noch die Ratsvertreter wurden darüber informiert. Zugleich wurden die Mieten um mehr als 10 Prozent erhöht.

Oldenburg muss auch für Familien mit Kindern ein attraktiver Wohnstandort bleiben. Sollten die hier wohnenden Familien nicht die Möglichkeit bekommen, Eigentum zu erwerben, werden viele ins benachbarte Ammerland ziehen. Deshalb muss die Stadt ein Interesse daran haben, dieses Quartier in seiner jetzigen Struktur zu erhalten.

Die Konversion der in Oldenburg aufgegeben Bundeswehrfläche ist eine Gemein-schaftsaufgabe des Bundes und der Stadt. Das Zusammenwirken von BIMA, Stadt und der Bürgerschaft sollte von gegenseitigem Vertrauen geprägt sein. Ein nur auf maximalen Profit ausgerichtetes Handeln, wie es die BIMA an dieser Stelle gezeigt hat, wird die Zusammenarbeit auch bei anderen Projekten erheblich belasten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Jürgen Krogmann gez. Sebastian Beer
gez. Christoph Sahm Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
SPD-Fraktion


 

Antrag vom: 07.05.2012

Aufforderung zu einer Alternativenprüfung seitens der DB-Netz AG

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Aufforderung zu einer Alternativenprüfung seitens der DB-Netz AG

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

1.) Der Rat der Stadt Oldenburg fordert die DB-Netze AG auf, im anstehenden Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg Wilhelmshaven (PFA 1) nicht nur die Planunterlagen für die von der DB favorisierten Lösung eines Ausbaus der Stadtstrecke einzureichen, sondern gleichwertige/vergleichbare Planungsunterlagen zu einer Alternative entlang der A 29. Im Rahmen der Diskussion um gebotene Alternativlösungen sollen beide Planvarianten öffentlich ausgelegt werden und im Verfahren vor dem Eisenbahnbundesamt (EBA) erörtert werden. Dabei soll bzw. sollen

a) die Planung der Bestandsstrecke (Stadttrasse) ab dem Anschlussstück Rastede/Neusüdende im Bereich der Unterquerung der A 29 bis zur erneuten Querung der A 29 im Bereich Drielake zur Auflösung von höhengleichen Eisenbahn-/Straßenkreuzungen Lösungen durch Unter- bzw. Überführungen in den Bereichen Ofenerdiek (Bahnweg), Dietrichsfeld (Alexanderstraße) und Osternburg (Stedingerstraße) vorsehen und zudem die Kosten für den Ersatz und den Neubau der alten Huntebrücke (Eisenbrücke) beinhalten.

b) die Planunterlagen der Alternative entlang der A 29 eine zweigleisigen elektrifizierte Umfahrung der Stadt Oldenburg ab der Unterquerung der A 29 im Bereich Rastede/Südende bis zur erneuten Querung der A 29 im Bereich Drielake enthalten. Die Streckenführung soll – je nach Einschätzung zur besseren Realisierbarkeit durch die DB – entweder westlich oder östlich der Autobahn in einer Trasse geführt werden, die die bestmögliche Vermeidung von Immissionen auf Mensch, Natur, Umwelt und Landschaft garantiert. Der gesetzlich gebotene Lärmschutz muss so angelegt sein, dass als Ergebnis eine geringere Belastung der Umwelt erreicht wird, als dies derzeit aufgrund der nicht abgeschirmten Immissionen der A 29 besteht bzw. im Hinblick auf den Autobahnverkehr von und zum Jade-Weser-Port zu erwarten ist. Des Weiteren soll bei den Planungen die Strecke elektrifiziert werden und die Streckenführung die spätere Möglichkeit einer Weiterführung der Umgehungsstrecke bis zur Querung der Bahnlinie „Oldenburg-Osnabrück“ im Bereich Sandkrug und eine neue Zufahrt zum Oldenburger Hauptbahnhof – ggfs. auch des Oldenburger Hafens – offen halten.

2.) Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, diese Forderung des Rates unverzüglich schriftlich und mündlich in geeigneter Form der obersten Ebene der Entscheidungsträger bei Bahn, Bund und dem Land Niedersachsen vorzustellen und überall aktiv für diesen Vorschlag eintreten.
Begründung:

Der Beschlussvorschlag hat das Ziel eine Lösung der Oldenburger Bahnproblematik schneller zu erreichen. Seine Umsetzung durch die DB wird das Planfeststellungsverfahren wesentlich verkürzen und die anderenfalls absehbaren Verzögerungen durch Rechtsmittel betroffener Bürger vermeiden oder zumindest verkürzen können. Nur so wird eine zu verantwortende Entscheidungsgrundlage hergestellt, mit deren Hilfe erst eine verantwortungsvolle Entscheidung ermöglicht wird.

Die DB Netz AG ist rechtlich verpflichtet, vor einer Antragstellung in Sachen Planfeststellungsverfahren Alternativen zu einem Ausbau bzw. Umbau der vorhandenen Strecke zu prüfen und zu erwägen. Im Konkreten bedeutet dies, dass die DB eine Umfahrungsstrecke entlang der A 29 anzuplanen und durchzuprüfen hat. Dies hat auch das Bundesverwaltungsgericht in den Gründen seines Beschlusses vom 24. Januar 2012 (AZ 7 VR 13.11) bestätigt.

Wörtlich heißt es dazu in dem Beschluss Rdz 13 ff:

„Soweit die Antragsteller eine Umfahrung nur des Stadtgebiets von Oldenburg entlang der Autobahn A 29 für vorzugswürdig halten, wird im Planfeststellungsbeschluss zum Planfeststellungsabschnitt 2 ausdrücklich betont, dass mit dem Ausbau dieses benachbarten Planfeststellungsabschnitts insoweit keine Vorfestlegung im Sinne eines Zwangspunkts verbunden ist (PFA 2 S. 72 f.; s.a. PFA 3 S. 68 f.). Bei der Fortsetzung des Ausbaus der Güterbahn durch eine Umfahrung müssten bei der Untervariante östlich der A 29 lediglich auf einer Strecke von ca. 500 m Umplanungen in Teilgewerken vorgenommen werden, wobei wegen der weiterhin erforderlichen Anbindung des Oldenburger Hauptbahnhofs für den Personenverkehr der Ausbau auch in diesem Bereich nicht unnütz wäre. An dieser Einschätzung wird die Antragsgegnerin sich bei einer Entscheidung über den Planfeststellungsabschnitt 1 festhalten lassen müssen“.

Eine gleiche Einschätzung hat der von der Stadt Oldenburg im Bahnkonflikt beauftragte Rechtsanwalt Prof. Dr. Stüer abgegeben.

Bisher weigert sich, die DB die gebotene Alternativenprüfung vorzunehmen. Damit sind vermeidbare Verzögerungen im Planfeststellungsverfahren, Konflikte und gerichtliche Auseinandersetzungen bereits jetzt absehbar, was – gleich welche Lösung gefunden wird – in jedem Fall zu erheblichen Verzögerungen in der Herstellung des gebotenen Lärmschutzes für Oldenburg führen wird.

Die bisherigen Erfahrungen an anderer Stelle zeigen, dass „Alternativenprüfungen“ eher oberflächlich und einseitig zielgerichtet auf die Durchsetzung der Wunschvorstellung des Vorhabenträgers ausgerichtet sind. Daran soll sich nach Aussagen des zuständigen Bundesministers nach den Erfahrungen mit Stuttgart 21 etwas ändern. Ob das tatsächlich der Fall sein wird und der Initiative des Bundesverkehrsministers zur Verbesserung der Planungskultur auch in der Praxis Rechnung getragen wird, kann nun in Oldenburg gezeigt werden.

In der Vergangenheit wurde die gebotene Alternativenprüfung regelmäßig mit dem Hinweis abgetan, dass der vorgelegte Plan „alternativlos“ sei. Um diesem „Totschlagargument“ im Interesse der unter den Planungsauswirkungen leidenden Betroffenen substantiell entgegenzutreten und eine echte Alternativenprüfung vorzunehmen und zu überprüfen, erscheint eine doppelte Planung erforderlich und geboten.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Sebastian Beer


 

Antrag vom: 07.05.2012

Umstellung auf papierlose, elektronische Ratsarbeit

Nächste Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur o. g. Sitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Umstellung auf papierlose, elektronische Ratsarbeit –

auf die Tagesordnung.

Die Verwaltung wird gebeten, Auskunft über den Sachstand ihrer Planungen zur Umstellung der Ratsarbeit von Papier auf Tablet-PC zu geben. Hierbei sollen auf folgende Aspekte eingegangen werden:

1.) Innerhalb welchen Zeitraums nach Haushaltsgenehmigung und in welchen Etappen soll die Umstellung erfolgen? Wie viele Schulungen der Ratsmitglieder sind angedacht?
2.) Ist bei der Umstellung eine Übergangszeit vorgesehen, in der es erst einmal weiterhin die Versendung in Papierform geben wird? Wenn ja, für wie lange?
3.) Welche Tablet-Geräte schlägt die KDO zur Verwendung vor?
4.) Sollen die Tablet-Geräte von der Stadt erworben oder geleast werden?
5.) Welche Art von Ratsinformationssystem soll verwendet werden? Wird eine Übernahme des in Göttingen verwendeten und sich bewährten Systems favorisiert?
6.) Ist für die Verwendung die Erstellung einer separaten Applikation vorgesehen oder ist auch hier eine Übernahme angedacht?
7.) Inwiefern ist eine Bereitstellung von SIM-Karten für die Tablet-Geräte der Ratsmitglieder vorgesehen?
8.) An welchen Standorten innerhalb der Verwaltungsgebäude sind W-LAN-Hotspots bzw. Zugänge zum Ratsinformationssystem vorgesehen?

Begründung:

Mittlerweile haben einige Landkreise und Städte den Vorteil der elektronischen Ratsarbeit erkannt und ihre Arbeitsweise dementsprechend umgestellt. Hierzu gehören in Niedersachsen bspw. die Stadt Göttingen und der Landkreis Leer, wie die Zeitschrift Kommune21 in ihrer Aprilausgabe (siehe Anlage) aufschlussreich berichtet. Neben den Vorteilen des erleichterten Transports der relevanten Unterlagen und einer effektiveren Zusammenarbeit auch unter den Ratsmitgliedern sprechen zwei sich bedingende Punkte für eine zügige Umsetzung auch in Oldenburg: Die Reduzierung der Unterlagenmenge in Papierform stellt nicht nur einen ökologischen Wert dar und schont mit Blick auf die Druckerfeinstäube die Gesundheit der städtischen MitarbeiterInnen, sondern führt, so die Erfahrungen aus Göttingen, nach anfänglichen Investitionskosten von ca. 50.000€ zu jährlichen Einsparungen von ca. 25.000€ durch Wegfall der Druck- und Versandkosten sowie zu einer nicht leicht zu beziffernden Reduzierung der hierfür aufgewendeten Arbeitszeit beim städtischen Personal, die zukünftig für andere, wichtigere Aufgaben verwendet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Sebastian Beer


 

Antrag vom: 07.05.2012

Ausschussneubesetzung

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Ausschussneubesetzung

auf die Tagesordnung.
Ein Beschlussvorschlag wird nachgereicht.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Sebastian Beer


 

Antrag vom: 07.05.2012

Inklusion

Nächste Ratssitzung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur o.g. Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Inklusion –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:
Oldenburg will Inklusion
Kommunaler Aktionsplan soll erarbeitet werden!
Am 26. März 2009 ist die UN Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten. Damit hat sich Deutschland verpflichtet in allen seinen Institutionen Voraussetzungen für eine inklusive Gesellschaft zu schaffen. Gemäß Artikel 20 des Grundgesetzes sind auf Bundes- und Länderebene alle gesetzgebenden und politischen Gremien an die UN BRK gebunden. Die Kommunen sind herausgefordert, die Bestimmungen der UN BRK in die Praxis umzusetzen.

Inklusion verändert die bisherige Perspektive. Es geht nicht darum, Menschen mit Behinderungen in die bestehenden Strukturen zu integrieren, sondern die gesellschaftlichen Strukturen so zu verändern, dass sie der Vielfalt der menschlichen Lebenslagen gerecht wird. Inklusion beginnt mit einer Haltung des Respekts und der Wertschätzung gegenüber allen Menschen und ihrer Vielfalt. Eine inklusive Gesellschaft sieht alle Menschen, gleich welcher Fähigkeiten oder Bedarfe, welcher Herkunft, Weltanschauung oder sexueller Identität, als individuell, besonders und gleichberechtigt an. Der Weg zu einer inklusiven Gesellschaft muss dabei als Prozess gesehen werden, der viele Jahre in Anspruch nehmen wird.

Oldenburg will Inklusion in der ganzen Stadt und betrachtet die Inklusion als Querschnittsaufgabe des kommunalen Handelns. Es soll ein inklusionsfreundliches Klima geschaffen werden. Die Zielsetzungen der UN Konvention bei der Umgestaltung zu einer inklusiven Gesellschaft sollen in allen Bereichen wie Arbeit, Bildung, Wohnen, Freizeit, Kultur, Gesundheit und Pflege angemessen berücksichtigt und umgesetzt werden.
Alle Entscheidungen von Rat und Verwaltung werden daher zukünftig zugunsten einer inklusiven Ausgestaltung der kommunalen Strukturen und Angebote gefällt. Die ersten Ideen und Planungen in Oldenburg, wie z.B. inklusives Wohnen im Stadtteil Donnerschwee, und ein Fachtag im Herbst dieses Jahres werden ausdrücklich begrüßt.
Die Schulen und damit insbesondere die Stadt als Schulträger haben die Chance und Ver-pflichtung zugleich, die oben genannten Ziele zu realisieren Dazu gehört unbedingt eine den Zielen entsprechende Schulentwicklungsplanung.

Die Verwaltung wird beauftragt
– unter Einbeziehung der Politik einen kommunalen Aktionsplan innerhalb der nächsten 6 Monate zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
– das Thema Inklusion verpflichtend in die zukünftige Schulentwicklungsplanung aufzunehmen, ein kommunales Konzept zur Verwirklichung einer inklusiven Unterrichtsversorgung für alle Kinder zu erarbeiten und umzusetzen. Bei der Verwirklichung eines inklusiven Schulsystems darf es nicht zu weiteren Verzögerungen kommen.
– dafür zu sorgen, dass vom Schuljahr 2013/2014 an die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen grundsätzlich in die ersten Klassen der zuständigen Grundschulen aufgenommen und bis zum Ende der 4. Klasse beschult werden. Analog werden die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen keine neuen Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Wenn Eltern dies wünschen, werden ab dem Schuljahr 2012/2013 alle Kinder unabhängig vom sonderpädagogischen Förderbedarf bei der Verwirklichung einer inklusiven Beschulung unterstützt.
– dafür zu sorgen, dass schnell und umfassend auf Lern- und Entwicklungsprobleme von Kindern und Jugendlichen reagiert werden kann und Maßnahmen zur Eingliederungshilfe unbürokratisch und zeitnah bewilligt werden.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. SPD- Ratsfraktion f. d. Ratsfraktion B` 90 GRÜNE
gez. Bernd Ellberg gez. Sinje Eichner

Jürgen Krogmann Andrea Hufeland

Gesine Multhaupt Rita Schilling

Bärbel Nienaber


Antrag vom: 16.03.2012

Schulentwicklungsplanung und Inklusion

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 19.3.2012
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Schulentwicklungsplanung und Inklusion

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Oldenburg möge beschließen das Thema Inklusion verpflichtend in die zukünftige Schulentwicklungsplanung aufzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt ein kommunales Konzept zur Verwirklichung einer inklusiven Unterrichtsversorgung zu erarbeiten und zeitnah dem Rat und dem Schulausschuss vorzulegen.

Zu den speziellen Fragen der Schulentwicklung sollen in Abstimmung mit dem Schulausschuss, der Behindertenbeirat, die allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Berufsschulen, Beratungs- und Therapieeinrichtungen aus der Jugendhilfe und dem Gesundheitsbereich, der Stadtelternrat und Stadtschülerrat und die Universität Oldenburg einbezogen werden. Sie sind aufgefordert, positive Beispiele zur Umsetzung der inklusiven Schule zu erarbeiten und darzustellen.

Der Rat soll mit einem halbjährlichen Sachstandsbericht über die Entwicklungen informiert werden.
Begründung:

In Deutschland trat am 26.03.2009 die UN- Behindertenrechtskonvention in Kraft. Damit hat sich Deutschland verpflichtet in allen seinen Institutionen Voraussetzungen für eine inklusive Gesellschaft zu schaffen. Inklusion verändert die bisherige Perspektive. Es geht nicht darum, Menschen mit Be-hinderungen in die bestehenden Strukturen zu integrieren, sondern die gesellschaftlichen Strukturen so zu verändern, dass sie der Vielfalt der menschlichen Lebenslagen gerecht wird. Dazu muss der Bund seine Gesamtverantwortung wahrnehmen und auf Landesebene bedarf es politischer und ge-setzgeberischer Grundsatzentscheidungen zugunsten von inklusiver Bildung. Den Kommunen kommt aber bei der Gestaltung der inklusiven Bildungsprozesse vor Ort eine besondere Koordinations- und Informationsfunktion zu. Sie müssen sich unter den gegebenen Bedingungen auf den Weg zur Inklu-sion machen und den Prozess kommunal unterstützen. Alle Entscheidungen müssen zugunsten einer inklusiven Ausgestaltung der kommunalen Strukturen und Angebote gefällt werden. Dazu gehören eine Schulentwicklungsplanung, mit dem Ziel Inklusion verpflichtend im Oldenburger Schulsystem umzusetzen. Ergänzend wird die individuelle Förderung aller Kinder unterstützt und die Vernetzung der Schulen mit Beratungs- und Unterstützungsdiensten aus der Jugendhilfe, aus dem Gesundheits-dienst, aus der Jugend- und Familienberatung und aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie, um mit niedrigschwelligen Beratungs- und Unterstützungsangeboten schnell und umfassend auf Lern- und Entwicklungsprobleme von Kindern und Jugendlichen reagieren zu können.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Andrea Hufeland gez. Gesine Multhaupt
(Bündnis 90/Die Grünen) (SPD)


 

Antrag vom: 14.03.2012

„Runder Tisch“ Bahnumgehungstrasse

Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 19.03.2012
TOP 10.5. „Runder Tisch“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir beantragen, den o.a. Antrag der FW dahin zu ändern, dass die Worte „der Westseite“ entfallen und der Beschluss wie folgt neu gefasst wird:

Der Rat beauftragt den Oberbürgermeister, unverzüglich einen runden Tisch einzuberufen, um als Gebot der Stunde eine zeitnahe Lösung einer Bahnumgehungstrasse parallel zur
A 29 auf Oldenburger Gebiet zu realisieren. Dazu sollen Vertreter von Bahn, Bund, Land und Stadt eingeladen werden.

Begründung:

Zur Begründung kann auf die Teile (Fakt) 1-3, 5,6 des Antrages der FW hingewiesen werden.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Dr. Armin Frühauf, Markus Dietz


 

Antrag vom: 22.02.2012

Oldenburger Bahnproblematik/Ausführungen Prof Dr. Stüer

DRINGLICHKEITSANTRAG
1) Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Oldenburg
2) Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 27. Februar 2012

TOP: Oldenburger Bahnproblematik/Ausführungen Prof Dr. Stüer
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Es bedarf keiner besonderen Hervorhebung, dass die Lösung der Oldenburger Bahnproblematik für unsere Stadt von historischer und existenzieller Bedeutung ist. Eine breite Diskussion in der Bevölkerung ist dazu angestoßen und findet seinen Niederschlag in der örtlichen Presse, ein Teil der Ratsmitglieder erwägt sogar eine Bürgerbefragung.

Essentielle Voraussetzung einer qualifizierten Meinungsbildung der Bürger und der Presse ist eine hinreichende Information. In diesem Zusammenhang ist auch die Einschätzung von Prof. Stüer von herausragender Bedeutung für die Meinungsbildung zum Thema.
Da die Ausführungen von Prof. Stüer im Verwaltungsausschuss keinen „Geheimnisschutz“ erfordern ist u.E. eine Offenlegung geboten.

Wir bitten deshalb um Berücksichtigung folgender Beschlussvorschläge:

1) Der Verwaltungsausschuss der Stadt Oldenburg und der Rat beschließen, das Protokoll der letzten Sitzung dieses Ausschusses zur Veröffentlichung freizugeben, soweit darin
a) Ausführungen von Prof. Dr. Stüer zu den Themen der Oldenburger Bahnproblematik (Allgemein, Prozessführung und im Zusammenhang PFA 1) und
b) Ausführungen (Fragestellungen, Kommentare, Schlussfolgerungen) aller anderen Beteiligten im Zusammenhang mit dem Thema 1a, gemacht worden sind.

2) Die Verwaltung erteilt dem Rat Auskunft, ob sie die Einschätzung teilt, dass nach der Auskunft von Prof Dr. Stüer

a) es keine rechtsverbindliche Zusage gibt, die für die Stadt Oldenburg einen besseren Lärmschutz vorsieht, als dies ohnehin gesetzlich geboten ist,
b) Lärmvorsorge in Oldenburg dann und dort angebracht werden muss, wo die Strecke elektrifiziert oder sonst baulich verändert wird,
c) es in den Teilen Oldenburgs, an denen es keine Veränderung an der Strecke geben wird (ab Einmündung Leer bis durch Osternburg) keinen gesetzlichen Anspruch auf Lärmvorsorge gibt,
d) mithin eine Forderung nach einer Umgehungstrasse keinerlei negative rechtliche Auswirkungen auf die gesetzlich vorgeschriebene Lärmvorsorge hat, die ohnehin dann anzubringen ist, wenn die Strecke verändert wird.
Mit freundlichem Gruss

f. d. Ratsfraktion

gez. Dr. Armin Frühauf


 

Antrag vom: 13.02.2012

Bildung eines Ausschusses für Integration und Migration

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Bildung eines Ausschusses für Integration und Migration –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg fasst den Beschluss, einen Ausschuss für Integration und Migration zu beschließen. Dieser wird der Vorbereitung von Ratsbeschlüssen in dem genannten Themengebiet eingesetzt. Der Ausschuss besteht aus elf Ratsmitgliedern sowie sieben beratenden Mitgliedern.

Begründung:
Die Stadt Oldenburg hat im Oktober 2010 ein Integrationskonzept veröffentlicht. Dieses zeigt u.a. die zentralen Handlungsbedarfe auf. Diese ergeben sich für die Stadt Oldenburg zum einen aus der wachsenden Zahl an Oldenburgerinnen und Oldenburgern mit Migrationshintergrund. Zum anderen ist die Aufrechterhaltung eines positiven Wanderungssaldos in der Bevölkerung auch vor dem Hintergrund der prognostizierten demographischen Entwicklungen für die Stadt Oldenburg bedeutsam.

Ziel ist eine von der Politik aktiv betriebene und in der Verwaltung zentral koordinierte Umsetzung als auch Fortschreibung des Integrationskonzeptes unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern aus Migrantenselbstorganisationen und aus Einrichtungen, zu deren Schwerpunkten Integrationsarbeit gehört.

Die beratenden Mitglieder des Ausschusses sollen durch den Rat künftig daher auch in Abstimmung mit dem Forum für Integration der Stadt Oldenburg benannt werden. Der Ausschuss fungiert dabei auch als ein Instrument, welches die Partizipation von Migrantinnen und Migranten in der Kommunalpolitik befördern soll.

Zugleich würdigt die Einrichtung eines Fachausschuss auch das bisherige zivilgesellschaftliche Engagement der Migrantenselbstorganisationen und in der Integrationsarbeit tätigen Organisationen und vernetzt es mit der Politik, um es weiter zu stärken.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktionen

gez. Bernd Bischoff gez. Alexandra Reith gez. Sebastian Beer


 

Antrag vom: 13.02.2012

Auflösung des Ausschusses für Personal, Gleichstellung und Organisation

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Auflösung des Ausschusses für Personal, Gleichstellung und Organisation –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg fasst den Beschluss, den Ausschusses für Personal, Gleichstellung und Organisation aufzulösen, wobei die Beratungen zum Personal, zur Gleichstellung und zur Organisation in dem neu gegründeten Ausschuss für Allgemeine Angelegenheiten zukünftig Platz finden sollen, solange sie nicht zwingend die Nichtöffentlichkeit verlangen.

Begründung:
Die Gründung des Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten bietet die Möglichkeit, die Angelegenheiten des Ausschusses für Personal, Gleichstellung und Organisation auch an dieser Stelle adäquat zu behandeln, so dass letztgenannter Ausschuss aufgelöst werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktionen

gez. Bernd Bischoff gez. Alexandra Reith gez. Sebastian Beer


 

Antrag vom: 13.02.2012

Bildung eines Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Bildung eines Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg fasst den Beschluss, einen Ausschuss für Allgemeine Angelegenheiten zu gründen. Dieser wird zukünftig vor den Sitzungen des Verwaltungsausschusses tagen und es ermöglichen, jene Angelegenheiten des Verwaltungsausschusses in der Öffentlichkeit zu beraten, die nicht zwingend einer Nichtöffentlichkeit bedürfen. Des Weiteren werden nach Auflösung des Ausschusses für Personal, Gleichstellung und Organisation dessen Themenfelder Behandlung im Ausschuss für Allgemeine Angelegenheiten finden, solange sie nicht eine Nichtöffentlichkeit zwingend erfordern.
Der Ausschuss soll aus zehn Ratsmitgliedern bestehen und somit eine Personalidentität mit dem Verwaltungsausschuss ermöglichen.

Begründung:
Im Interesse der Herstellung von mehr Transparenz in den Entscheidungen des Rates wollen wir mit der Einrichtungen des Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten jenen Beratungsgegenständen einen Platz zur öffentlichen Behandlung bieten, die entweder bisher lediglich im Verwaltungsausschuss oder aber dort abschließend beraten wurden, die jedoch gar keiner oder nicht in Gänze einer Nichtöffentlichkeit bedürft hätten.
Die Stadt Göttingen ist diesen Schritt bereits gegangen.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktionen

gez. Bernd Bischoff gez. Alexandra Reith gez. Sebastian Beer


 

Antrag vom: 01.02.2012

Gleichstellungsplan

 

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Gleichstellungsplan –

auf die Tagesordnung.

Wir bitten um Vorstellung und Erläuterung des Gleichstellungsplans der Stadt Oldenburg.

Begründung:

Nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) muss erstmals bis zum 31.12.2011 ein für die kommenden drei Jahre verbindlicher Gleichstellungsplan erstellt werden. Aus dem Plan soll hervorgehen, wie und mit welchen Maßnahmen der Abbau von Unterrepräsentanz von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit in den Dienststellen vor Ort erfolgen soll.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rita Schilling


 

Antrag vom: 30.01.2012

Simulierter Güterzugunfall

Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 27. Februar 2012

TOP: Oldenburger Bahnproblematik

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten um Berücksichtigung des nachfolgenden Beschlussvorschlages: Beschlussvorschlag: 1) Die Stadt Oldenburg veranlasst eine unerwartete – also eine mit den Bereitschaftsdiensten der zuständigen Sicherheits- und Rettungskräften vorher nicht abgesprochene – realistische Übung zu einem simulierten Güterzugunfall mit hoch explosiven Brennstoffen und wertet diese Übung mit Fachleuten unter den Gesichtspunkten der Gefahrenpunkte der Bahnstrecke durch Oldenburg hindurch, den Folgen eines Unglücks und der Effizienz der Rettungseinsätze aus, um die möglichen Auswirkungen auf Stadt und Bevölkerung sowie die Effizienz eines Rettungseinsatzes darzustellen und auf einen solchen Unglücksfall besser vorbereitet zu sein. Dabei soll von einem realistischen Szenario ausgegangen werden,
z.B. einer Simulation eines nächtlichen Zusammenstoßes im dicht besiedelten innerstädtischen Bereich, z.B. zwischen Ziegelhofstraße und Hauptbahnhof und an einer Stelle, die mit den im Zuge des Streckenausbaus notwendigen Lärmschutzwänden von ca. 4 m Höhe versehen ist. Infolge des Zusammenstoßes und der dadurch einwirkenden Kräfte sollen Waggons ineinander und von der Strecke verschoben werden wobei ein oder mehrere Waggons über die nicht mit Lärmschutzwänden versehene Pferdemarktbrücke so geschoben und beschädigt werden, dass sich ein explosives Gemisch freisetzt und in die Tiefgarage der Heiligengeisthöfe fließt. 2) Die Stadt Oldenburg gibt ein Sachverständigengutachten in Auftrag, das an die Übung zu 1) anknüpft und darüber hinaus belastbare Aussagen zum konkreten Gefährdungs- und Schadenspotential für Mensch und Umwelt in Oldenburg durch Unfälle mit Gefahrguttransporten (u.a. explosive, giftige und nukleare Transporte) auf der innerstädtischen Oldenburger Bahnlinie WHV-HB untersucht, verständlich darstellt und die nachfolgenden Fragen beantwortet, nämlich Art und Wirkung a) der grundsätzlich auf der Bahnstrecke zulässigen Gefahrgüter – seinen sie nuklear, explosiv
oder giftig –
b) sowie der Firma „Eurogate-Terminal Wilhelmshaven GmbH & Co KG im Jahre 2011 durch das staatliche Gewerbeaufsichtsamt der Stadt Oldenburg genehmigte Lagerung . c) Ferner soll das Gutachten auch eine Aussage dazu treffen, ob ein vergleichbarer Unfall auf einer Güterverkehrsumgehungsstrecke entlang der A 29
aa) möglich ist,
bb) ein geringeres Gefährdungs- und Schadenspotential hat,
cc) und eine wesentlich bessere Ausgangssituation für Rettungseinsätze darstellt
dd) und deshalb unter den Gesichtspunkten der Gefahrenabwehr und
der Rettungseinsätze ein Transport von Gefahrgütern auf einer solchen Umgehungstrasse anzuraten wäre. 2) Das Gutachten soll von einem technischen Sachverständigen für Unfallforschung, ggf unter Hinzuziehung von Experten für Gefahrgutstoffe, Personen- und Sachschäden, erstellt werden z.B. dem Dipl. Ing. Schmedding der Fa Schimmelpfennig und Becke, Filiale Oldenburg. 3) Für das Gutachten werden 10.000 € aus dem Haushalt 2012 bereit gestellt. Begründung: Oldenburg muss eine fundierte Entscheidungsgrundlage haben, ob die im Zuge der Eröffnung des Jade-Weser-Ports dringend notwendige Ertüchtigung der Eisenbahnstrecke WHV-HB durch einen Ausbau der Strecke durch Oldenburg hindurch oder um Oldenburg herum erfolgen soll. Dazu sind Machbarkeitsstudien und Kostenschätzungen für verschiedene Varianten in Auftrag gegeben. Ein wesentliches Entscheidungskriterium ist aber auch die Bewertung der Gefahren und die Möglichkeit ihrer Bewältigung im Unglücksfall. Die dazu vorgeschlagenen Maßnahmen sollen hier eine Klärung erbringen.

Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Armin Frühauf


 

Antrag vom: 30.01.2012

Oldenburger Bahnproblematik

Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg im Februar
TOP: Oldenburger Bahnproblematik
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zum o. a. TOP bittet die Fraktion von B 90/Die GRÜNEN um einen Bericht des Oberbürgermeisters zur Umsetzung der gemeinsamen Resolution des Rates vom 28.2.2011 im Hinblick auf die nachfolgenden Fragen:

1) Was hat die Stadt getan, um die beschlossene Aufnahme einer Güterverkehrsumgehungstrasse um Oldenburg herum in den nächsten Bundesverkehrswegeplan zu erreichen,

a) Welche Initiativen und Gespräche sind in den letzten 6 Monaten diesbezüglich von wem mit wem mit welchem Erfolg geführt worden?

b) Welche Hindernisse bestehen noch bei der Realisierung dieses Teils der Ratsresolution?

c) Welche Aktivitäten zur Überwindung der Hindernisse zu a) sind erwogen bzw. angepackt worden?

d) Wäre ein gemeinsames Vorgehen aller Oldenburger Landtagsabgeordneten sinnvoll und hilfreich?

e) Wäre eine positive Stellungnahme der IHK und/oder anderer gesellschaftlich relevanten Gruppen sinnvoll und hilfreich,

f) Wäre nach Ansicht der Verwaltung die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes „Bahntrasse“ beidseits der A 29 hilfreich?

g) wäre ein Hinweis gegenüber Land, Bund und Bahn auf die der Gemeinde Sande
zugestandene Umgehungstrasse sinnvoll? Liegt insoweit eine „Berufungsfall“ vor?

h) Kann sich die Stadt mit Erfolg darauf berufen, die Umgehungstrasse rechtlich nicht als „Neubautrasse“ zu definieren sondern als Ausbaumaßnahme, zumal die Neubauanteile um Sande herum und in den Abschnitten Jaderberg-Hahn-Lehmden und Rastede auch als „Ausbaumaßnahme“ definiert und behandelt werden.

i) Ist die Finanzierung der Ertüchtigung der Strecke durch Oldenburg nunmehr gesichert?
Wenn ja, wie und in welcher Höhe?
Wenn nein, warum nicht ? Was kann seitens der Stadt Oldenburg getan werden?

Begründung:

Der Rat der Stadt Oldenburg hat Anfang März 2011 eine einstimmige Resolution zur Oldenburger Bahnproblematik gefasst und dazu auch Ziele formuliert.

Eines der Ziele ist die Planung einer Güterverkehrsumgehungsstrecke um Oldenburg herum, wozu u.a. konkret auch das Ziel definiert wurde, eine solche Strecke in den Bundesverkehrswegeplan aufnehmen zu lassen.

Durch Ratsbeschluss vom 26.9.2011 und die Erhebung und Begründung einer Klage der Stadt vom Oktober 2011 sind die Ziele einer Umgehungstrasse entlang der A 29 konkretisiert worden und auf die Möglichkeit einer Realisierung im Wege der geplanten Ertüchtigung der vorhandenen Strecke
hingewiesen worden.

Die auf Oldenburg unaufhaltsam zurollende konkrete Bahnproblematik erfordert nicht nur Resolutionen und Absichtserklärungen des Rates, sondern ganz konkrete Aktivitäten zur Erreichung der – übereinstimmend – festgelegten Ziele.

Diese Aktivitäten sollen hinterfragt und, soweit erforderlich im Interesse des Wohlergehens der Stadt und seiner Bürger weiter belebt werden.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Dr. Armin Frühauf, Alexandra Reith, Sebastian Beer


 

Antrag vom: 30.01.2012

Oldenburger Bahnproblematik

Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg im Februar
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten, zur o. g. Ratssitzung und bis auf weiteres zu allen Ratssitzungen um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

„Oldenburger Bahnproblematik“ als regelmäßigem Tagesordnungspunkt.

Soweit erforderlich stellen wir dazu den nachfolgenden Antrag:

Beschlussvorschlag:

In den Tagesordnungen des Rates erscheint bis auf Weiteres „Aktuelles zur Oldenburger Bahnproblematik“ als fester Tagesordnungspunkt.

Begründung:

Das Jahr 2012 ist für die Oldenburg und seine Bürger, insbesondere die ca. 20.000 im unmittelbaren Einflussbereich der Oldenburger Bahnlinien lebenden Bürgern von entscheidender Bedeutung.

Bekanntlich wird im August 2012 der Jade-Weser-Port eröffnet. Von da ab ist die – derzeit noch von 23:00 Uhr bis gegen 5:30 gewährleistete – Nachtruhe für eine Vielzahl Oldenburger zu Ende. Sie müssen mit Gesundheitsschäden durch nächtlichen Güterbahnverkehr, Transport von giftigem, explosivem und nuklearen Gefahrgüter mitten durch die Stadt Oldenburg rechnen, der Rest der Bevölkerung wird mit mehr oder weniger stark empfundenen Beschwernissen und Belästigungen konfrontiert.

Diese Folgen werden in der einstimmigen Resolution des Rates der Stadt Oldenburg vom März 2011 reflektiert. Zudem hat der Rat in diesem Beschluss und späteren Beschlüssen Aktivitäten beschlossen, dem entgegenzuwirken, so die Einflussnahme auf Entscheidungsträger, Machbarkeitsstudien zu einer Güterverkehrsumgehungstrasse entlang der A 29 und einer Bahnunterführung in Ofenerdiek sowie im Oktober 2011 zusammen mit der GSG und betroffenen Bürgern eine Klage erhoben mit dem Ziel des Schutzes ihrer Bevölkerung.

Im Hinblick darauf, die Förderung der Umsetzung der Ratsresolution, der Machbarkeitsstudien und zur Vorbereitung einer qualifizierten Meinungsbildung zu den im Verlaufe des Jahres 2012 zu erwartenden Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Bahnstrecken durch Oldenburg hindurch erscheint es geboten, sich mit diesem für Oldenburg so wichtigen Thema regelmäßig zu befassen. Nur so wird eine hinreichende Transparenz im Hinblick auf die zu erwartenden Entscheidungen und ihre Begründung gewährleistet. Alle Bürger Oldenburgs haben darauf einen Anspruch.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Dr. Armin Frühauf


 

Antrag vom: 18.11.2011

Grundsatzbeschluss zur Bildung eines Ausschusses für Integration

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Grundsatzbeschluss zur Bildung eines Ausschusses für Integration

Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Oldenburg fasst einen Grundsatzbeschluss, im Februar 2012 die Einrichtung eines Ausschusses für Migration und Integration zu beschließen. Dieser wird zur Vorbereitung von Ratsbeschlüssen in dem genannten Themengebiet eingesetzt. Der Ausschuss besteht aus elf Ratsmitgliedern sowie sieben beratenden Mitgliedern.

Begründung: Die Stadt Oldenburg hat im Oktober 2010 ein Integrationskonzept veröffentlicht. Dieses zeigt u.a. die zentralen Handlungsbedarfe auf. Diese ergeben sich für die Stadt Oldenburg zum einen aus der wachsenden Zahl an Oldenburgerinnen und Oldenburgern mit Migrationshintergrund. Zum anderen ist die Aufrechterhaltung eines positiven Wanderungssaldos in der Bevölkerung auch vor dem Hintergrund der prognostizierten demographischen Entwicklungen für die Stadt Oldenburg bedeutsam.

Ziel ist eine von der Politik aktiv betriebene und in der Verwaltung zentral koordinierte Umsetzung als auch Fortschreibung des Integrationskonzeptes. In der Funktion von beratenden Mitgliedern sollen beteiligt werden, Vertreterinnen und Vertreter
– aus Migrantenselbstorganisationen und
– aus Einrichtungen, zu deren Schwerpunkten Integrationsarbeit gehört sowie
– aus der Wissenschaft.

Die beratenden Mitglieder des Ausschusses sollen durch den Rat künftig daher auch in Abstimmung mit dem Forum für Integration der Stadt Oldenburg benannt werden. Der Ausschuss fungiert dabei auch als ein Instrument, welches die Partizipation von Migrantinnen und Migranten in der Kommunalpolitik befördern soll. Zugleich würdigt die Einrichtung eines Fachausschuss auch das bisherige zivilgesellschaftliche Engagement der Migrantenselbstorganisationen und der in der Integrationsarbeit tätigen Organisationen und vernetzt es mit der Politik, um es weiter zu stärken.
Die Fraktionen und Gruppen werden aus dem Kreis der Ratsmitglieder im Februar 2012 ihre Vertreterinnen und Vertreter für den neuen Fachausschuss bestimmen.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. SPD-Ratsfraktion f.d. GRÜNEN-Ratsfraktion

gez. Bernd Bischoff gez. A. Reith gez. S. Beer


 

Antrag vom: 18.12.2011

Grundsatzbeschluss zur Bildung eines Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Grundsatzbeschluss zur Bildung eines Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg fasst einen Grundsatzbeschluss, im Februar 2012 die Einrichtung eines Ausschusses Allgemeine Angelegenheiten zu beschließen. Dieser wird zukünftig vor den Sitzungen des Verwaltungsausschusses tagen und es ermöglichen, jene Angelegenheiten des Verwaltungsausschusses in der Öffentlichkeit zu beraten, die nicht zwingend einer Nichtöffentlichkeit bedürfen. Des Weiteren werden nach Auflösung des Ausschusses für Personal, Gleichstellung und Organisation dessen Themenfelder Behandlung im Ausschuss für Allgemeine Angelegenheiten finden, solange sie nicht eine Nichtöffentlichkeit zwingend erfordern.
Der Ausschuss soll aus zehn Ratsmitgliedern bestehen und somit eine Personalidentität mit dem Verwaltungsausschuss ermöglichen.

Begründung:
Im Interesse der Herstellung von mehr Transparenz in den Entscheidungen des Rates wollen wir mit der Einrichtungen des Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten jenen Beratungsgegenständen einen Platz zur öffentlichen Behandlung bieten, die entweder bisher lediglich im Verwaltungsausschuss oder aber dort abschließend beraten wurden, die jedoch gar keiner oder nicht in Gänze einer Nichtöffentlichkeit bedürft hätten.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. SPD-Ratsfraktion f.d. GRÜNEN-Ratsfraktion

gez. Bernd Bischoff gez. A. Reith gez. S. Beer


 

Antrag vom: 05.12.2011

Resolution: Mehr Ganztagsstunden für neugegründete Gesamtschulen

Der Rat der Stadt Oldenburg hat in der vergangenen Ratsperiode mit großer Mehrheit die Einrichtung einer dritten Integrierten Gesamtschule in Kreyenbrück beschlossen. Das Kollegium der Schule hat die Neugründung mit großem Engagement in Angriff genommen und leistet tagtäglich wertvolle und gute Arbeit. Die Nachfrage nach Schulplätzen übersteigt das Angebot bei weitem. Auch die Zahl der gymnasialempfohlenen Schülerinnen und Schüler steigt. Insgesamt besuchen jetzt im zweiten Jahr schon 300 Schülerinnen und Schüler die Schule.

Leider ist die Schule aufgrund der geltenden Erlasse nicht in der Lage, ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot darzustellen. Derzeit stehen dafür für beide Jahrgänge nur 12,5 Unterrichtsstunden zur Verfügung. Nachmittagsangebote können deshalb derzeit fast nur im Rahmen von AGen angeboten werden. Und obwohl die noch im Aufbau befindliche Schule jährlich rund 150 Schülerinnen und Schüler neu aufnehmen wird, wird es nach bisheriger Auskunft des Landes erst im 8. Jahrgang wieder zusätzliche Ganztagsstunden (12,5) geben. Weitere Stunden sind dann bis zur Endausbaustufe (mit Oberstufe) nicht mehr vorgesehen. Der Mangel wird sich also enorm verschärfen.

Zugleich stellt dieser Umstand eine erhebliche Benachteiligung neu gegründeter Gesamtschulen gegenüber anderen Schulgründungen dar. So haben die vier inzwischen eingerichteten neuen Oberschulen in Oldenburg erfreulicherweise zusätzliche Lehrerstunden bekommen und können zumindest einen teilgebundenen Ganztagsunterricht anbieten. Schulformen dürfen aber nicht
gegeneinander ausgespielt werden. Für die Schlechterstellung der Gesamtschulen gibt es keinerlei pädagogische oder schulfachliche Begründung. Es muss daher vermutet werden, dass die Landesregierung allein das ideologische Ziel verfolgt, die Startchancen für neugegründete Gesamtschulen zu verschlechtern. Das ist eine krasse Benachteiligung, die von Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern nicht länger hingenommen wird.

Wie wichtig und erfolgreich Ganztagsbeschulung gerade für den integrativen Ansatz der Gesamtschulen ist, zeigt u.a. in Oldenburg die Arbeit der IGS Flötenteich und der IGS Helene-Lange-Schule. Der Rat der Stadt Oldenburg fordert die Landesregierung auf, die Praxis der Stundenzuweisung umgehend zu ändern und eine ausreichende Versorgung mit Lehrerstunden an den neuen IGSen in
Niedersachsen sicherzustellen, damit auch die dritte und die angestrebte vierte IGS in Oldenburg perspektivisch als gebundene Ganztagsschule geführt werden können.


 

Antrag vom: 02.12.2011

Beratende Mitglieder Sozialausschuss

Nächste Sitzung des Rates
TOP Beratende Mitglieder Sozialausschuss
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

unsere Fraktion benennt folgende beratende Mitglieder für den Sozialausschuss:

– Monika Klumpe (Behindertenbeirat, Bekos)
– Norbert Adolf (Paritätischer Oldenburg-Ammerland)

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rita Schilling


 

Antrag vom: 29.11.2011

Ausschussvorsitze / Stellvertretungen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

hierdurch zeigen wir an, dass die Ratsfraktion für folgende Ausschussvorsitze, die nachfolgenden Stellvertretungen bestimmt hat:

Ausschuss für Stadtplanung und Bauen: RH Markus Dietz

Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima: RF Annelen Meyer

Sozialausschuss: RH Alexander Broel

Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und Hochbau: RH Alexander Broel.

Wir bitten um entsprechende Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Sebastian Beer


 

Antrag vom: 25.11.2011

Stellvertretungen im Jugendhilfeausschuss

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Stellvertretungen im Jugendhilfeausschuss –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Die Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen benennen als Stellvertretungen:

für
1) Hannelore Kleemiß: Janina Schröder
2) Renate Böhme: Susanne Jungkunz
3) Eltje Jahnke: Behyle Tolan
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rita Schilling


 

Antrag vom: 21.09.2011

Einleitung des Verfahrens zur Unterschutzstellung der Kernzone des naturschutzwürdigen Teils nordöstlich der Landebahn auf dem Fliegerhorst Oldenburg als Naturschutzgebiet

Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 26.09.2011
TOP 12.6.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zum beantragten Tagesordnungspunkt 12.6.

– Einleitung des Verfahrens zur Unterschutzstellung der Kernzone des naturschutzwürdigen Teils nordöstlich der Landebahn auf dem Fliegerhorst Oldenburg als Naturschutzgebiet –

bitten wir um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden Beschlussvorschlages:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Unterschutzstellung der Kernzone des naturschutzwürdigen Teils nordöstlich der Landebahn auf dem Fliegerhorst Oldenburg einschließlich der Ausgleichsfläche für die Fotovoltaikanlage als Naturschutzgebiet – wie in der Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima vom 09.06.2011 beraten und mehrheitlich beschlossen – einzuleiten.
Dabei soll die Planung für die vorgesehene Straßenführung zwischen Alexanderhaus und Posthalterweg so eingebunden werden, dass der Schutzzweck des geplanten NSG soweit wie möglich erhalten bleibt.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Sebastian Beer


 

Antrag vom: 20.09.2011

Bahnproblematik

Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 26. September 2011
TOP 12.3

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Nachdem nun der Verwaltungsausschuss am 12. September 2011 einstimmig dem inhaltlichen Anliegen unseres bereits am 4. Juli 2011 eingebrachten Antrages entsprochen hat und beschlossen hat, unter Beteiligung betroffener Bürger, eine Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss PFA 2 zu erheben, ist es zur Sicherung des Klageerfolges erforderlich, auch

• Alternativen zu den Festlegungen der PFA 2 und 3 aufzuzeigen und dazu
• vor allem Kostenschätzungen

o im Vergleich der Gesamtkosten einer Umgehungsstrecke mit einer Durchfahrensstrecke in Oldenburg entsprechend der Folgeplanung PFA 1
o und insbesondere im Vergleich der auf den Haushalt der Stadt Oldenburg entfallenden Kostenanteil beider Initiativen

vorzunehmen,

wie dies bereits in unserem Antrag an den Rat der Stadt Oldenburg vom 21. Juli 2011 dargestellt ist. Unter Abänderung/Einschränkung dieses Antrages beantragen wir nunmehr den im folgenden Vorschlag enthaltenen Beschluss des Rates zu fassen:

Beschlussvorschlag:

1)
Der Rat der Stadt Oldenburg bekräftigt und bestätigt die Entscheidung des Verwaltungsausschusses vom 12. September 2011 zur Beauftragung des Rechtsanwaltes Prof. Dr. Stüer zur Erhebung einer Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss PFA 2 unter Einschluss eines Antrages auf einstweilige Anordnung und der Möglichkeit der Beteiligung betroffener Bürger, an dieser Klage ohne Beteiligung der Kosten des Rechtsanwaltes Prof. Dr. Stüer teilzunehmen.

2) Die vom Rechtsanwalt anzufertigende Klagebegründung soll sich auch auf die rechtswidrige Unterlassung einer gebotenen Alternativenabwägung stützen.

3) Zur näheren Begründung der fehlerhaften Abwägung soll die Stadtverwaltung zunächst einen Kostenvergleich erstellen,
zwischen
a) den erforderlichen Gesamtkosten einer auf dem Stadtgebiet Oldenburg ertüchtigten Strecke – durch Oldenburg hindurch – unter Berücksichtigung der Kosten von kreuzungsfreien Straßenquerungen in Ofenerdiek, Alexanderstrasse, neuer Huntequerung und Stedingerstrasse sowie den Kosten des notwendigen aktiven und passiven Lärmschutzes und der gebotenen Entschädigungsleistungen für „nicht geregelte Schutzfälle“ im Vergleich zu den – auf dem Stadtgebiet Oldenburg anfallenden Kosten einer Umgehungstrasse entlang der A 29 unter Einschluss einer Huntequerung in vergleichbarere Höhe wie die Amalienbrücke mit Öffnungsmöglichkeit für Seeschiffe ( vgl „Seefeldttrasse“),
b) den jeweils auf den Haushalt der Stadt Oldenburg entfallenden Kostenanteil der zu a) beschriebenen Alternativen.

Begründung:
Die Stadt Oldenburg hat sich im eigenen Interesse und im Interesse ihrer Bürger zu einer Anfechtungsklage gegen den PFA 2 entschlossen, um so auch den gesetzlich gebotenen Lärmschutz vor Aufnahme des JWP-Betriebes und für ganz Oldenburg zu erreichen.
Wesentliches Ziel einer solchen Klage ist es, den Prozess auch zu gewinnen. Die Aussichten dazu sind nach Darstellung des beauftragten Rechtsanwaltes nicht schlecht, da das Planfeststellungsverfahren wesentliche Unterlassungen, Mängel und Fehler aufweist.

Nach aller Lebens- und Prozesserfahrung sollte man sich zur Klagebegründung dabei allerdings nicht auf einen einzigen Fehler ( hier die unterbliebene Auslegung in Oldenburg ) beschränken, sondern die Klage auf alle in Betracht zu ziehenden Gesichtspunkte stützen. Dies entspricht auch der gebotenen Pflicht eines Rechtsanwaltes. Ein wesentlicher Fehler des PFA 2 ist die Vernachlässigung von Entscheidungsalternativen und die Vorgreiflichkeit eines Teils der Planungen des PFA 2 im Hinblick auf die Planung des Gebiets des nachfolgenden PFA 1 (Oldenburger Gebiet ). Dazu führt die Begründung des PFA 2 aus, dass eine Umfahrung entlang der A 29 zwar eine Alternative sei, die allerdings hier nicht weiter geprüft wurde, weil insoweit noch keine Vorgreiflichkeit gegeben sei. Das ist ausweislich der weiteren Begründung des PFA 2 er-sichtlich falsch, da selbst danach für eine Umfahrung entlang der A 29 etwa 500 Meter der Strecke des PFA 2 wieder – kostenträchtig – verändert werden müssen. (siehe PFA 2. B4.3 Varian-tenentscheidung).

So kann man die Frage der Alternative mit Sicherheit nicht behandeln. Vielmehr dürfte dazu eine sachliche Auseinandersetzung auch mit den Kosten der jeweiligen Alternativen im Folgeabschnitt PFA 1 erforderlich sein.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt
– Fraktionsvorsitzender –


 

Antrag vom: 09.09.2011

Einnahmenpotentiale im Rahmen der zukünftigen Strategie der Stadt im Umgang mit den Versorgungsnetzen Strom und Gas

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

für die kommende Sitzung des Rates beantragen wir die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Einnahmenpotentiale im Rahmen der zukünftigen Strategie der Stadt im Umgang mit den Versorgungsnetzen Strom und Gas

Wir bitten die Verwaltung um eine Stellungnahme zu den Ergebnissen der Vorstudie von Göken, Pollak und Partner hinsichtlich der möglichen Einsparungen im Bereich der Konzessionen von Strom und Gas. Die Studie, die vom Oldenburger Energierat e.V. beauftragt wurde, macht die vorläufige Prognose, dass bei einer geschickten Folgeregelung nach dem Auslaufen der vertraglich zugesicherten Rechte an den Netzen Strom und Gas ab dem Jahr 2014 jährlich bis zu 7 Millionen Euro Einnahmen für den städtischen Haushalt erzielt werden können.

Diese Summe auf einen Zeitraum von 20 Jahren hochgerechnet ergibt einen Betrag von 140 Millionen Euro; das entspricht nahezu dem Betrag, der sich aktuell als Schuldenberg in der Stadt angehäuft hat und dessen Anwachsen in den letzten Jahren mit Konsolidierungsmaßnahmen nur geringfügig eingedämmt werden konnte.

Wir bitten die Stadtverwaltung um einen Ausblick, wie aus Ihrer Sicht mit dieser Option verantwortungsvoll umgegangen werden soll. Der Energierat hat, wie allen bekannt ist, nach den Empfehlungen der Wirtschaftsprüfer von Göken, Pollak und Partner die Forderung formuliert, auf einer verbreiterten Datenbasis eine Folgestudie in Form einer Feinanalyse vorzunehmen, um die vorläufigen Ergebnisse genauer zu fassen.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith


 

Antrag vom: 21.07.2011

Bahnproblematik

Verwaltungsausschuss und Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 29. August 2011
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 20.07.2011 haben Sie entsprechend der einstimmigen Resolution des Rates der Stadt Oldenburg zur Bahnproblematik Einwände in den Planfeststellungsverfahren PFA 2 und PFA 3 erhoben.

Wir begrüßen das, weisen aber darauf hin dass die tatsächlich von Ihnen erhobenen Einwände erheblich hinter den Möglichkeiten und Erfordernissen der Oldenburger Verfahrensbeteiligung bleiben. Insbesondere fehlen die Aspekte

• Auswirkungen der Planungen zu den PFA 2 und 3 auf städtisches Eigentum
• Auswirkungen der Planungen zu den PFA 2 und 3 auf die städtischen Bauleitplanungen
• Jegliches Fehlen von Alternativen zu den PFA 2 und 3 und ihren Folgeplanungen PFA 1
• Jegliches Fehlen von Kostenschätzungen im Vergleich einer Umgehungsstrecke mit einer Durchfahrensstrecke in Oldenburg entsprechend der Folgeplanung PFA 1.

Unter Hinweis auf unseren Dringlichkeitsantrag im Rat vom 4.7.2011 beantragen wir deshalb den folgenden Beschluss über den Verwaltungsausschuss – ggf. im Umlaufverfahren – sowie nach Möglichkeit auch rechtzeitig im Rat zu fassen.

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadt Oldenburg erhebt unverzüglich weitere Einwendungen in den Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg – Wilhelmshaven PFA 2 (Rastede) und PFA 3 (Varel) gegenüber
a) dem
Eisenbahn-Bundesamt (als Planfeststellungsbehörde)
Postfach 2861
53018 Bonn

b) der
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (als Anhörungsbehörde)
Dezernat 33 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0441) 21 81-248
Fax: (0441) 21 81-222

unter Hinweis auf
• ihre eigenen Rechte und Pflichten (Planungshoheit, Verkehrssicherungspflicht, Fürsorgepflicht für die Einwohner und anderen Personen, die sich im Stadtgebiet bewegen, sowie unter Hinweis auf
• ihr Eigentum an den der Bahnstrecke Oldenburg – Wilhelmshaven benachbarten Grundstücken
unter Anlehnung an die anliegenden Einwendungen der Eheleute Seefeldt ab den Seiten 5 ff mit den Überschriften

Formelle Einwendungen
• „Fehler bei der öffentlichen Auslegung“
• „Ausschluss der Oldenburger Bürger“
• „Fehlerhafte Erörterungstermine“
• „Unzulängliche Planungsunterlagen“
• „Lärm“, „Infraschall“, „Erschütterungen“, “Luftverunreinigungen“,
• “Gefährliche Güter“

Materielle Einwendungen
• „Lärm“
• „Forderung von Auflagen“
• „Infraschall“, „Erschütterungen“ ,Luftverunreinigungen,“
• „Gefährliche Güter“, „Gefahren durch Transport “
• „Gefährdung der Brücke über den Pferdemarkt“ durch Einsturzgefahr –hier insbesondere
o Beschädigung städtischen Eigentums und
o Gefährdung der Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Kraftfahrzeugbenutzer) auf städtischen Straßen unter der Brücke

Dabei soll die Stadtverwaltung die Begründung an das Rechtsschutzbedürfnis der Stadt anpassen, also im Konkreten
a) benennen, welches städtisches Eigentum (Straßen, Wege, Plätze, Grundstücke, Gebäude) oder Besitz (z.B. Miet- oder Pachtobjekte der Stadt) im Immissions- und Gefahrenbereich der Bahn liegen, vorzugsweise im Lärmimmissionsbereich
b) benennen, welche Planungsinteressen der Stadt betroffen sind (z.B. Wohnen am Wasser im Hafenbereich, beplante und unbeplante Gebiete mit der Benennung von möglichen Planungsabsichten im Immissionsbereich)

und sich zur Begründung der Einwendungen zusätzlich berufen auf
a) die u.a. Zusagen zum Lärmschutz für die Oldenburger Bahnstrecke
b) die Zusage des EBA (s.u. Schreiben an RA Niewerth) zur Durchführung eines einheitlichen Planfeststellungsverfahrens für die Strecke von WHV bis OL.

2) Die Stadt Oldenburg beauftragt unverzüglich nach Kenntnisnahme vom Erlass der Planfeststellungsbeschlüsse zu den PFA 2 und/oder 3 einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Erfah-rung in Planfeststellungsverfahren (z. B Rechtsanwalt Nutzhorn, Oldenburg, oder Prof. Dr. Dombert, Potsdam) mit der Erhebung einer Klage gegen die Planfeststellungsbeschlüsse der PFA 2 und 3, wenn diese Beschlüsse keine hinreichenden Festlegungen zum notwendigen Lärm- und Gefahrenschutz (entsprechend S. 108 des Planfeststellungsbeschlusses für den Ja-de-Weser Port vom 15.03.2007) auf dem Stadtgebiet Oldenburg enthalten. Dies gilt sowohl für die Zeit vor Eröffnung des Jade-Weser-Ports in Wilhelmshaven, die derzeit für den 5.8.2012 angekündigt ist, als auch, und insbesondere für die Zeit nach diesem Zeitpunkt.

3) Zugleich ist im Falle der sofortigen Vollziehung der Beschlüsse zu den PFA 2 und/oder 3 ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bis zur Erledigung der erhobenen Klagen in der Hauptsache zu stellen,
hilfsweise
ist zu beantragen, dass die sofortige Vollziehbarkeit nur unter folgenden Auflagen für das Befahren der Strecken im Oldenburger Stadtgebiet gilt:

a) Nachtfahrverbot für Güterverkehr von 22:00 bis 6:00
b) Geschwindigkeitsbeschränkung für Güterzüge auf 30 km/h
c) Gewichtsbeschränkung der Züge auf 80 t pro Fahrzeug
d) Verbot des Befahrens mit Güterzügen, die nicht dem EU-Neubaustandard von Güter- und Containerwaggons entsprechen
e) Verbot des Transportes gefährlicher Güter gemäß der Auflistung S. 39 – 49 ff der bei-gefügten Einwendung der Eheleute S von „ Alkalichlorat …. Acrylnitrit

Begründung:

Zu 1) Die Handlungs- und Entscheidungspflicht des Rates zu 1) ergibt sich unmittelbar aus dem gemeinsamen Ratsbeschluss zur Bahnlärmproblematik. Die Erhebung von Einwendungen ist zudem Voraussetzung für die unter 2) ff. zu beschließenden Maßnahmen.
Die Erhebung von Einwendungen und Klagen ist auch jetzt noch möglich, da der Plan nicht in Oldenburg ausgelegt worden ist und deshalb gegenüber Einwendern aus Oldenburg keine zeitliche Beschränkung in Form eines Einwendungsausschlusses besteht. Das gilt für die Stadt Oldenburg gleichermaßen wie für Ihre Bürger.

Zu 2) Der Ratsbeschluss zur Klageerhebung ist dringlich notwendig, weil damit zu rechnen ist, dass die Klagefrist gegen die PFA 2 und 3 innerhalb der sommerlichen Sitzungspause ablaufen wird.
Nach hiesiger Einschätzung steht der Erlass der PFA unmittelbar bevor. Er wurde auch vom Staats-sekretär im Bundesverkehrsministerium Ferlemann bei dem Besuch der Oldenburger Delegation am 15. April 2011 für diesen Zeitraum angekündigt. Nach dem bisherigen trickreichen Verhalten der Deutschen Bahn AG muss dringlich damit gerechnet werden, dass das Eisenbahn-bundesamt die 6-wöchigen Sommerferien nutzt, um bei geschwächter Aufmerksamkeit in Oldenburg die 4-wöchige Klagefrist ohne Eingang einer Klage zu überstehen, mithin die Beschlüsse rechtskräftig zu bekommen.

Eine Klage mit den im Antrag beschriebenen Zielen ist nach den mündlichen Ausführungen des Prof. Dr. Stüer sowie weiteren Aussagen kompetenter Quellen möglich. Es besteht vor allem, eine gute Chance, durch den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, die im Antrag genannten Auflagen im eigenen Interesse der Stadt Oldenburg zu erreichen und dabei gleichzeitig im Interesse der Oldenburger Bürger zu handeln. Rechtliche Voraussetzung für diesen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ist die Klage. Damit würden zwar nicht die von den Ministerien in Berlin und Hannover zugesagten – aber nun rechtswidrig nicht eingehaltenen – Lärmschutzmaßnahmen vollständig erreicht, aber doch wesentliche Teile davon. Die Anträge entsprechen dem unstreitig anerkannten Schutzbedürfnis der Oldenburger Bevölkerung und sind angesichts der gebrochenen Versprechungen der Politik geboten.

Hinzu kommt, dass das dort genannte Ziel von Nachtfahrverbot und Einschränkung der Befahrbarkeit in dem o. a. Ratsbeschluss ausdrücklich beschlossen wurde.

Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bzw. die Erreichung von Auflagen sollte sich in erster Linie auf die gegebenen ministeriellen ZUSAGEN stützen.

Zur weiteren Begründung kann auf nachstehende Quellen verwiesen werden:

1) BM Verkehr, Referat E 15/14.86.15/3 Va 07 vom 8.2.2007: :

… nach den vorliegenden Unterlagen wird der Güterverkehr nach Inbetriebnahme des JWP deutlich zunehmen….Im Zusammenhang damit bestehen in der Region Befürchtungen wegen der damit verbundenen Zunahme des Schienenverkehrslärms…………..
Um die Akzeptanz …. In der Öffentlichkeit zu erhöhen…sind diese (Ausbaumaßnahmen ) mit Lärmsanierungs- bzw. Lärmvorsorgemaßnahmen zu verbinden, die zudem zeitgleich bzw. mit entsprechendem Vorlauf erfolgen sollten. Dies sollte bereits in das Planfeststellungsverfahren für den ..JWP..einfliessen. Bereits jetzt ist absehbar, dass mit dem zweigleisigen Ausbau und der Veränderung des Gleisbetts ….Lärmvorsorgemaßnahmen erforderlich sind.

…Mit dem beigefügten Ausführungserlass an das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr wird die gewünschte Unterstützung …bei der Realisierung zugesichert. …

2) Der PFB zum JWP von 2007 Seiten 108 und 1102.

3) Schreiben des Nds. Wirtschaftsministeriums vom 11.11.2008 (AZ : 10 – 21 25 ) an den Oldenburger Rechtsanwalt Dr. Niewerth:

….Mit dem Eisenbahnbundesamt … ist Einvernehmen darüber erzielt worden, dass für die Wiederherstellung der Zweigleisigkeit und der Elektrifizierung ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden soll. Weiterhin wurde vereinbart, dass die Zusagen des Bundes zum Lärmschutz im Rahmen dieses Verfahrens eingelöst werden.
…… (Wyderka)

Zur weiteren rechtlichen Begründung nachfolgende Zitate:

§ 73 Abs. 4 Satz 1 VerwVerfG :
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Anhörungsbehörde oder bei der Gemeinde Einwendungen gegen den Plan erheben.

Betroffenheit:

Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes vom 5. 03. 1996, Az.: 20 B 92.1055
Lärmvorsorgeansprüche sind auch außerhalb des eigentlichen Baugebiets grundsätzlich möglich, wenn durch ein Gesamtkonzept eine längere Strecke insgesamt verändert oder angepasst werden soll, um die Gesamtkapazität zu erhöhen. Im konkreten Fall hat das Gericht allerdings diese Frage offen lassen können.

BVerwG, Urteil vom 16. 12. 2003, Az.: 4 B 75/03
Auch diejenigen (= Bürger, Städte, Gemeinden), die erst bei Vollauslastung einer Strecke betroffen sind, können ihre Einwendungen schon im Planfeststellungsverfahren vorbringen.

BVerwG, Urteil vom 15. 03. 2005, Az.:4 A 18/04
Grundsätzlich ist der Neubau oder die wesentliche Veränderung einer Straße Anknüpfungskriterium der nachbarschützenden Vorschriften des § 41 BImSchG/16. BImSchV. Wenn als Folge des Bauvorhabens der Verkehr auf einer anderen Straße zunimmt, so ist das zu berücksichtigen, wenn die Zunahme des Verkehrs nicht unerheblich ist. Auch Gemeinden können ihre Interessen an ihrer Bauplanungskompetenz als einen abwägungsrechtlichen Belang geltend machen.

BVerwG vom 23. 11. 2005 – 9- A 28.04
Steht ein erheblicher baulicher Eingriff in einen Verkehrsweg in engem konzeptionellen und räumlichen Zusammenhang mit einem bereits planfestgestellten oder während des Prognosezeitraums absehbaren Weiterbau dieses Verkehrsweges, so ist die durch den Eingriff bewirkte Erhöhung des Beurteilungspegels des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms nach § 1 Abs.2 der 16. BImSchV zu ermitteln. Das gilt auch dann, wenn der Weiterbau teilweise ohne den in Rede stehenden baulichen Eingriff durchgeführt werden könnte.

ZEITPUNKT des SCHUTZES

BVerwG vom 05. 03. 1997, Az.: 11 A 25/95

Bereits im Planfeststellungsbeschluss für eine wesentliche Änderung eines Schienenweges ist sicher zu stellen, dass die zulässigen Immissionswerte der 16. BImSchV zum Zeitpunkt der Inbe-triebnahme des geänderten Schienenweges nicht überschritten werden. Dieses ist im konkreten Fall von der Behörde nicht beachtet worden. Dazu führt das Bundesverwaltungsgericht wörtlich aus:

Zum einen lässt diese Verfahrensweise außer Acht, dass die Kläger bereits zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des geänderten Schienenweges und nicht erst zwei Jahre später einen Anspruch darauf haben, dass die Werte, die der Gesetzgeber ihnen zumutet, auch tatsächlich eingehalten werden (so auch Hauck, a.a.O.). Die zusätzliche Berücksichtigung eines Korrekturwertes von 3 dB(A) für die Fahrbahn bei der Berechnung des Beurteilungspegels nach Anlage 2 zu § 3 der 16. BImSchV und die dadurch bedingte Herabsetzung dieses Pegels, der an den Grenzwerten des § 2 Abs. 1 der 16. BImSchV zu messen ist, wird von der Verkehrslärmschutzverordnung nur dann zugelassen, wenn eine entsprechende dauerhafte Lärmminderung n a c h g e w i e s e n i s t . Dass dieser Nachweis möglicherweise in absehbarer Zeit erwartet werden kann, rechtfertigt es deshalb nicht, auch nur vorübergehend zu Lasten der Kläger von dem sich aus § 41 Abs. 1 BImSchG i.V.m. § 2 Abs. 1 der 16. BImSchV ergebenden gesetzlichen Gebot abzuweichen, dass – vorbehaltlich einer durch § 41 Abs. 2 BImSchG begründeten Ausnahme – bei der wesentlichen Änderung von Schienenwegen s i c h e r g e s t e l l t sein muss, dass die nach § 3 der 16. BImSchV berechneten Beurteilungspegel den Immissionsgrenzwert von 49 dB(A) bei Nacht nicht überschreiten.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith


 

Antrag vom: 20.06.2011

Studie und Bürgerbefragung Konzessionen

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

für die kommende Sitzung des Rates unter dem Tagesordnungspunkt

– Studie und Bürgerbefragung Konzessionen –

bringen wir die nachfolgenden beiden Anträge ein.

1. Antrag: Machbarkeitsstudie

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung stellt den Parteien die nötigen Daten, die zur Anfertigung einer Machbarkeitsstudie für das Elektrizitäts- bzw. Gasversorgungsnetz im Rahmen einer Neuvergabe von Konzessionsverträgen erforderlich sind, zur Verfügung.

Begründung:
Die Mehrheit des Rates hat sich gegen die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Prüfung aller Handlungsoptionen, die der Kommune nach Auslaufen der Konzessionsverträge zur Verfügung stehen, ausgesprochen. Bündnis 90/Die Grünen beabsichtigen daher diese Studie in Auftrag zu geben.
In Anbetracht der langen Vertragslaufzeit der Konzessionsverträge müssen sämtliche Alternativen, die sich der Stadt besonders unter den Gesichtspunkten Klimaschutz und Haushaltsentlastungen bieten, geprüft werden um die bestmögliche Lösung zum Wohle der Stadt zu erreichen.

2. Antrag: Bürgerbefragung

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt eine Bürgerbefragung am 11.9.2011 durchzuführen um zu erfahren, ob die Erstellung einer Studie mit allen Handlungsoptionen, die der Kommune nach Auslaufen der Konzessionsverträge zur Verfügung stehen, von der Bevölkerung gewünscht wird.

Begründung
Vor dem Hintergrund der Tragweite dieser Entscheidung für die zukünftigen Generationen, sollte die Bevölkerung über eine Bürgerbefragung in die Entscheidungsfindung mit einbezogen werden.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith


 

Antrag vom: 08.06.2011

Klimaschutzkonzepte für die Stadt Oldenburg

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Klimaschutzkonzepte für die Stadt Oldenburg –

auf die Tagesordnung.

Begründung:

Seit einigen Monaten liegen die Ergebnisse des Integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Oldenburg vor.
Eine zugesagte Vorstellung dieser Ergebnisse im Umweltausschuss wurde von der Verwaltungsspitze immer wieder zurückgestellt, so dass die von diesem Rat beschlossene Einrichtung des INEKK (Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept für die Stadt Oldenburg) nicht mehr in dieser Ratsperiode vorgestellt werden könnte. Von daher ist es notwendig, dies in der letzten Sitzung des Rates vor der Sommerpause zu behandeln.

Die Verwaltung wird gebeten, den schon vorliegenden Ergebnisbericht den Ratsmitgliedern vorzulegen, so dass in der Juli-Sitzung des Rates über die Inhalte des Berichtes und über mögliche Umsetzungen in Sachen Klimaschutz sachgerecht debattiert werden kann.
Auf dem Hintergrund des von der Bundesregierung beschlossenen Atomausstiegs ist es geboten die Auswirkungen auf lokale Handlungsmöglichkeiten der Stadt Oldenburg zu prüfen.
Nach dem die Stadt Oldenburg in Sachen Klima- und Umweltschutz lange Zeit eine Vorreiterrolle in der Region spielte (TGO-Gründung, Energienetzwerk Nordwest, erfolgreiche Beteiligung am EEA-Wettbewerb usw.) droht nun der Abstieg in die zweite Liga, denn die Landkreise in der Region (Oldenburg, Ammerland) sind längst schon dabei kommunale und kreisweite Klimaschutzkonzepte gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern voranzutreiben.
Und Oldenburg?
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

Rolf Grösch


 

Antrag vom: 07.06.2011

Stabstelle Demographie

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Stabstelle Demographie –
auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:
1. Einrichtung einer Stabsstelle Demographie.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine „Stabstelle Demographie“ einzurichten, öffentlich auszuschreiben und zu besetzen. Die für die künftige konzeptionelle Arbeit notwendigen Kriterien werden von den entsprechenden politischen Gremien diskutiert und abgestimmt.
Für das erste (nicht volle) Haushaltsjahr 2011 sind im Haushalt 50.000 Euro dafür eingestellt worden. Dieser Betrag ist für das erste volle Jahr (2012) entsprechend der Qualifikation und Einstufung nach TVöD nach oben anzupassen.
Diese Fachstelle entwickelt ein zukunftsfestes Konzept für ein senioren- und generationengerechtes Leben in der Stadt Oldenburg und widmet sich seitens der Verwaltung der Querschnittsaufgabe Demographie. Ziel ist es in Abstimmung mit den entsprechenden politischen Gremien, sich aller Bereiche der Thematik anzunehmen, entsprechende Dienstleister zu vernetzen und unter Wahrung der Neutralität eine qualitativ hochwertige Versorgung von Senioren und Seniorinnen zu unterstützen und weiterzuentwickeln.
Zudem sollen in sämtliche Überlegungen und Strategien auch die Belange der jüngeren BürgerInnen einbezogen werden, denn Demographie ist ein generationsübergreifendes Thema. Daneben ist sie als zuständige Stelle mit Expertise auch Promotor des Themas nach außen und dient als Ansprechpartner für Dritte.

2. Verwendung der bewilligten Landesgelder.
Des weiteren sollen die bewilligten Landesmittel von 40.000 Euro / Jahr für eine zentrale „Seniorenberatungsstelle“ verwendet werden. Die Beratungsstelle berät im Wesentlichen zu den Themen „Praktische Unterstützung in allen Fragen des täglichen Lebens“ und „Demenz“. Diese kann in Form von zwei halben Stellen oder als eine ganze Stelle (von einer für beide Bereiche qualifizierten Person) ausgeführt werden, die ebenfalls öffentlich ausgeschrieben werden. Das Beratungsspektrum des Seniorenservicebüros, welches sich aus dem Verwaltungsantrag an das Land Niedersachsen zur Bewilligung der Fördergelder ergibt, sollte noch um Aspekte ergänzt werden, die in der Begründung formuliert sind.
Um einen niedrigschwelligen Zugang zu dieser Beratung zu ermöglichen, wird diese in Räumlichkeiten der GSG angesiedelt, welche diese dankenswerterweise für 3 Jahre kostenfrei zur Verfügung stellt.

Begründung:

Mit der aufgrund der Altersstruktur in Oldenburg (Oldenburg hat heute schon den Status einer „Hochbetagtenstadt“ und ca. 2000 Fälle von Demenz/beginnender Demenz) dringend nötigen Einrichtung einer „Stabsstelle Demographie“ und einer „Seniorenberatungsstelle“ wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Betroffenen bzw. ihre Angehörigen oft nicht oder nicht ausreichend über das bestehende Angebot von seniorenspezifischen Dienstleistern (in Oldenburg ca. 180
Angebote) informiert sind und ihnen für Probleme des täglichen Lebens ein kompetenter Ansprechpartner fehlt.

Für ein weitgehend selbstbestimmtes Leben im Alter ist die Möglichkeit, diese Angebote zu kennen und zu nutzen von großer Wichtigkeit.

Diese Querschnittsaufgabe bezieht sich auf alle Bereiche des täglichen Lebens; Gesundheit/ Krankheit ist nur einer davon.
Kultur, Sport, Wohnen und haushaltsnahe Dienstleistungen, Mobilität, Pflege, Möglichkeiten zur Begegnung auch von Jung und Alt, Raumplanung (Stichwort „Barrierefreiheit“) und weitere Aspekte gilt es dabei zu berücksichtigen und zu betreuen.

Die Stabsstelle sorgt für eine (ämter-) übergreifende Kompetenzvernetzung, Zusammenarbeit mit politischen Fachgremien, Wirtschaftsförderung, Wissenschaft (medizinische Fakultät/ Versorgungs-forschung, Neurowissenschaften); sie entwirft Konzepte und Strategien, um den demographischen Wandel in Oldenburg zu gestalten und die Umsetzung der Strategien und Ziele zu überwachen.
Alle altersspezifischen Fragestellungen sind hier zentral koordiniert.

Die Beratungsstelle vermittelt dieses Wissen direkt an die Betroffenen und ihre Angehörigen.
Sie informiert über qualifizierte Hilfsdienste, Angebote für Demenzkranke, sozialrechtliche Rahmenbedingungen; auch Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Demenz“. Die Beratungsstelle berücksichtigt insbesondere die Bedürfnisse von Senioren mit Migrationshintergrund.

Eine Einbindung von Seniorenbeirat und Sozialverbänden ist dabei ebenso vorgesehen und erwünscht wie auch eine konstruktive Zusammenarbeit mit den vielen engagierten ehrenamtlichen Institutionen.
Ausbau und Stärkung von stadtteilbezogenen Versorgungsstrukturen (da sich der Lebensradius im Alter verkleinert) ist ein weiterer Schritt in diesem Konzept; auch diese werden von der Stabsstelle koordiniert und qualitativ weiterentwickelt.

Die niederländische Stadt Groningen z.B., größenmäßig in etwa mit Oldenburg vergleichbar, verfügt schon über 18 (!) solcher Stellen. In der Stadt Arnsberg konnte mit der Umsetzung eines solchen Konzeptes der Beginn der Pflegebedürftigkeit im Mittel um ca. 10 Jahre hinausgezögert werden!
Dadurch eröffnen sich der Stadt erhebliche Einsparpotentiale, welche schon mittelfristig die Kosten für die avisierten Maßnahmen mehr als relativieren werden; zudem wird sich die wirtschaftliche Lage der seniorenspezifischen Dienstleister verbessern, wenn ihre Angebote in größerem Umfang bekannt sind und genutzt werden können.
Auch die Kommunalaufsicht des Landes Niedersachsen fordert ausdrücklich Maßnahmen zum Umgang mit dem demographischen Wandel in Haushaltssicherungskonzepten.

Die Einrichtung der o.g. Stellen ist also in jeder Hinsicht ein positiver Schritt in die Zukunft für ein lebenswertes Oldenburg.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexander Broel, Christine Pankonin, Krister-Benjamin Schramm


 

Antrag vom: 01.06.2011

Vorabprüfung des Bürgervorschlags zur Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs in Ofenerdiek

Nächste Sitzung des Verkehrsausschusses und des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Vorabprüfung des Bürgervorschlags zur Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs
in Ofenerdiek

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag: Der in der Maisitzung des Verkehrsausschusses vorgestellte, von Bürgerinnen und Bürgern entwickelte neue Entwurf einer Bahnunterführung für Ofenerdiek wird einer Vorabprüfung unterzogen. Mit der Vorabprüfung soll umgehend ein Ingenieurbüro, das auf Eisenbahnoberbau spezialisiert ist, beauftragt werden.

Begründung: In der Maisitzung des Verkehrsauschusses wurde ein von Bürgerinnen und Bürgern im Stadtteil Ofenerdiek entwickelter Vorschlag einer Unterführung der Gleise für den gesamten Verkehr vorgestellt, der in dieser Form in der Vergangenheit nicht geprüft wurde. Der Vorschlag sieht vor, zwei unbenutzte Gleise zurückzubauen, um auf dem begrenzten Raum die insbesondere für Bus- und Schwerlastverkehre erforderliche Verkehrsführung umzusetzen. Der Vorschlag fand bei den Mitgliedern des Verkehrsauschusses einhellig Anklang.

Unser Ziel ist es, die Umsetzbarkeit des neuen Vorschlags in absehbarer Zeit einschätzen zu können. Dazu soll ein fachkundiges Planungsbüro aus der Region (z.B. in Hannover ansässig) die Gegebenheiten vor Ort vermessen und die Planung einer Vorabprüfung unterziehen. Wir rechnen damit, dass innerhalb von 2 – 3 Monaten nach Beauftragung einer solchen Prüfung ein Ergebnis vorliegen kann. Eine umfassendere Prüfung und Alternativenplanung, wie es die Stadtverwaltung zunächst ins Auge gefasst hat, kann parallel oder im Anschluss an die Vorabprüfung begonnen werden. Die Vorabprüfung ist dazu gedacht, bei dem Planfeststellungsverfahren zu Abschnitt 1 betreffend den Jade-Weser-Port für Oldenburg Position beziehen zu können. Diese Position wird uns in der Politik eventuell schon im Herbst 2011 durch das in Vorbereitung befindliche Verfahren abgefordert werden. Bis zu diesem Zeitpunkt ist allerdings eine umfassende Alternativenprüfung nicht durchführbar. Zudem wurden die bereits diskutierten Alternativen aus überzeugenden Grün-den als nicht umsetzbar eingestuft. Die neue Idee sollte schnellstmöglich fachlich geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith


 

Antrag vom: 05.05.2011

Bahnproblematik in Oldenburg

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 9. Mai 2011
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zum Tagesordnungspunkt
– Bahnproblematik in Oldenburg –

stellen wir folgenden Antrag:

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Oldenburg gibt eine Machbarkeitsstudie für eine Bahnumgehungstrasse in Auftrag. Die Studie soll für die Hafenhinterlandanbindung des Jade-Weser-Ports unverzüglich eine alternative Trassenführung durch wenig besiedelte Gebiete der Region, beispielsweise entlang der A 29, prüfen und eine Kostenschätzung für diese Alternative erarbeiten und darstellen.

Begründung:

Der Rat der Stadt Oldenburg hat in seiner einstimmig verabschiedeten Entschließung am 28. März 2011 die Notwendigkeit einer alternativen Trassenprüfung festgestellt, da der Schienengüterverkehr durch Oldenburg wegen der äußerst negativen Wirkungen für die Stadtentwicklung Oldenburgs auf Dauer schädlich und daher abzulehnen ist.

Leider hat die Bundesregierung durch den Staatssekretär Enak Ferlemann am 14. April gegenüber den Vertretern der Stadt Oldenburg die Forderung des Rates abgelehnt. Auch die niedersächsische Landesregierung will diesbezüglich nicht tätig werden.

Deshalb ist die Stadt Oldenburg jetzt gezwungen, im Interesse ihrer zahlreichen vom Bahnlärm, von Erschütterungen und von Gefahren durch Unfälle mit gefährlicher Ladung betroffenen Bürgerinnen und Bürger selbst tätig zu werden, um eine Umgehungstrasse im Rahmen einer Machbarkeitsstudie planerisch, technisch und finanziell zu prüfen.

Dies soll in enger Absprache und Kooperation mit den ebenfalls betroffenen Nachbargemeinden erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen

gez. Kurt Bernhardt
– Fraktionsvorsitzender –


 

Antrag vom: 22.03.2011

Resolution zum AKW Esenshamm/Unterweser

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 28.3.11 – Dringlichkeitsantrag
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur o.g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Resolution zum AKW Esenshamm/Unterweser –

auf die Tagesordnung.

Fünf dringende Gründe erfordern die endgültige Stilllegung des AKW Esenshamm/ Unterweser:

– Flugzeugabsturz
– Hochwasser
– Problem Primärkreislauf
– Notstromversorgung
– mangelnde Sicherheitskultur

Beschlussvorschlag:

„Der Rat der Stadt Oldenburg fordert das zuständige niedersächsische Umweltministerium zur Klärung der zur Zeit unklaren Rechtslage auf, das AKW Esenshamm/Unterweser endgültig stillzulegen. Alle dazu notwendigen Schritte sind einzuleiten.

Eine nur vorübergehende Abschaltung des AKWs für 3 Monate (Moratorium) ist nicht sachgerecht, da alle relevanten Mängel hinreichend bekannt sind und die kompromisslose Umsetzung der Sicherheitsanforderungen – spätestens nach Fukushima – alternativlos ist.“

Begründung:

Die fünf Hauptgründe für eine endgültige Stilllegung sind:

1. Der Absturz schon eines kleineren Verkehrsflugzeuges kann bei nur 80 cm Kuppeldicke zu einem unbeherrschbaren Unfall mit katastrophalen Folgen führen. Das ist spätestens seit den Überprüfungen in Folge des Terrorangriffs vom 11.09.01 .bekannt.

2. Die gegebene Deichhöhe mit derzeitigem Zustand des Deiches bietet insbesondere bei Sturmfluten und den wissenschaftlichen Prognosen zu kommenden Klimaauswirkungen keinen ausreichenden Schutz vor Hochwasser. Seit Fukushima wissen wir, dass Überflutungen Notstromdiesel außer Funktion nehmen können, so dass die Gefahr von Kernschmelzen mit Massenaustritt von Radioaktivität droht.

3. Äußerst bedenklich sind mögliche Probleme im Primärkreislauf dieses Druckwasserreaktors, die das Risiko für Störfälle erhöhen.

4. Die sogenannten Auslegungsschwächen, die im Notfall insbesondere die Notstromversorgung drastisch erschweren oder verhindern können.

5. Die mangelhafte Sicherheitskultur, die vom Betreiber der Anlage (EON) in der Vergangenheit mehrfach unter Beweis gestellt wurde (z.B. Bedienungs- und Kontrollfehler, Befunde an Schweißnähten in neuen Zwischenkühlern und falsche Armatureneinstellungen im Notkühlsystem).

Bei einer unglücklichen Verkettung dieser Risikofaktoren lässt sich aus heutiger Sicht ein GAU nicht ausschließen. Die Risiken sind real und daher nicht länger verantwortbar.
Mit freundlichem Gruß,

f.d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt
– Fraktionsvorsitzender –


 

Antrag vom: 24.02.2011

Verfahren zur bevorstehenden Neukonzessionierung im Bereich Strom und Gas

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten den o.g. Ratsantrag durch die nachfolgende Fassung zu ersetzen:

– Verfahren zur bevorstehenden Neukonzessionierung im Bereich Strom und Gas –

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung prüft die verschiedenen Handlungsoptionen, die der Stadt Oldenburg mit Auslaufen des Konzessionsvertrages zur Verfügung stehen. Ziel ist es, eine für die Stadt Oldenburg optimale Lösung zu ermitteln.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, Kostenvoranschläge für ein professionelles Beratungsgutachten einzuholen und dem Haushalts- und Finanzausschuss vorzulegen.

Die Ergebnisse werden im März 2011 dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

Begründung:
Im Bereich der Energieversorgung müssen wir als Kommune entscheiden, welcher Versorger in den nächsten 20 Jahren unsere örtlichen Netze betreiben darf. Unser Zeitfenster dafür ist eng: Der Deutsche Städtetag empfiehlt bereits 3,5 Jahre vor Vertragsende die Prüfung und Auswertung des bisherigen Konzessionsvertrages und zu diesem Zwecke bereits 3 Jahre vor Vertragsende die Geltendmachung eines Auskunftverlangens gegenüber dem bisherigen Konzessionsvertragspartner, die Klärung der Interessen der Kommune sowie die Bekanntgabe im Bundesanzeiger.

Für Oldenburg gilt, dass der Konzessionsvertrag im Juli 2013 ausläuft und daher spätes-tens im Juli 2011 die zwei Jahre vorher erforderliche, gesetzlich vorgeschriebene Bekannt-gabe des Auslaufens des Konzessionsvertrages im Bundesanzeiger erfolgen muss.

Die Stadt Oldenburg hat die Möglichkeit, über ein Interessenbekundungsverfahren einen Wettbewerb unter den potentiellen Konzessionsnehmern zu initiieren. Dies eröffnet der
Stadt die Möglichkeit, eine Konzessionsvergabe mit strategischen Handlungszielen zu verknüpfen. Die Alternative eines „Weiter so wie bisher“ muss demgegenüber als planlos und irrational betrachtet werden. Selbst bei Neuabschluss mit dem derzeitigen Vertragspartner lassen sich bessere Konditionen aushandeln, wie Erfahrungen im Umland zeigen.

Für Bündnis 90/Die Grünen sind dies strategische Handlungsziele, die Oldenburg verfolgen muss:

a) Obschon für die Höhe der Konzessionsabgaben gesetzliche Vorgaben gelten, haben sich Energieversorger bzw. Netzbetreiber über die Umwandlung von Tarifkunden in Sondervertragskunden der Pflicht entzogen. Dies wurde möglich durch die Lobbyarbeit der großen Konzerne auf Bundesebene. Diese Praxis wurde durch Bundesgesetze ermöglicht.

b) eine klimafreundliche Energiepolitik vor Ort

Die Reduzierung des CO2 Ausstoßes lässt sich über die drei Formeln beeinflussen:

– des Ausbaus der Erneuerbaren Energien
– Energieeffizienz
und
– Energieeinsparung

Der Kooperation mit dem Energieversorgungsunternehmen bzw. dem Netzbetreiber kommt dabei eine Schlüsselfunktion in der Steuerung von Maßnahmen auf diesen drei Ebenen zu!

Möglichkeiten, die sich mit dem Abschluss neuer Konzessionsverträge eröffnen, lassen sich anhand mehrerer Modelle beschreiben. Eine Prüfung soll die Modelle nebeneinander stellen und in einem Vergleich Vor- und Nachteile des jeweiligen Modells benennen.
Nur auf diese Weise ist garantiert, dass dem Rat der Stadt Oldenburg in Anbetracht der bis zu 20-jährigen vertraglichen Neukonzessionierung und dem gewaltigen damit verbundenen Finanzvolumen eine Grundlage für eine verantwortungsbewusste Entscheidung gegeben ist. Denn mit der Entscheidung ist die Option verbunden, detaillierte Kriterien festzulegen, nach denen in einem Interessenbekundungsverfahren potentielle Konzessionsnehmer zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden.

Oldenburg darf in Anbetracht der Chancen und Risiken, die mit dem Auslaufen der Konzessionsverträge gegeben sind, den Nachbarkommunen, in denen bereits Aktivitäten angeschoben wurden, nicht nachstehen, sondern muss nun rasch, klug und effektiv reagie-ren.

Aufgrund der Tragweite und der komplexen Materie empfiehlt Bündnis 90/Die Grünen dem Beispiel vieler Gemeinden der Region folgend das Einholen einer unabhängigen, spezialisierten Expertise (z.B. über BET, Aachen, Göken, Pollak & Partner, Bremen, Schnutenhaus & Kollegen, Berlin oder Bethge, Reimann, Stari, Berlin).

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

Kurt Bernhardt, Fraktionsvorsitzender
Rolf Grösch, stv. Fraktionsvorsitzender


 

Antrag vom: 06.12.2010

Umbesetzung von Ausschüssen/Gremien

Ratssitzung am 20.12.10
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o.g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Umbesetzung von Ausschüssen/Gremien –

auf die Tagesordnung.

Begründung:

Aufgrund der veränderten Fraktionsstärke der Fraktionen Bündnis90/DIE GRÜNEN und CDU bitten wir die Verwaltung um eine Aufstellung, wie sich die Besetzungen der Ausschüsse und der Gremien demgemäß ändern.

Wir beantragen entsprechend, dass die Umbesetzung in den Ausschüssen und Gremien auf der Ratssitzung am 20.12.10 vorgenommen wird.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt
– Fraktionsvorsitzender –


 

Antrag vom: 17.11.2010

Gaspreisrückerstattung

Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 22.11.2010
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur o.g. Ratssitzung bitten wir zum TOP 6.3. – Gaspreisrückerstattung – um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden zusätzlichen Beschlussvorschlages:
Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Oldenburg fordert die EWE eindringlich auf, den Vergleichsvorschlag des OLG Oldenburg vom 2.11.2010 anzunehmen.

Begründung:

Der Vergleichsvorschlag des OLG Oldenburg sieht vor, dass die EWE für den Zeitraum vom 1.4.2007 bis zum 1.9.2010 eine Erstattung in Höhe von 100% der Überzahlungen leistet und für den Zeitraum vom 1.9.2004 bis zum 1.4.2007 eine Erstattung in Höhe von 67% der Überzahlungen.

Kommt der Vergleich nicht zu Stande, wird das OLG Oldenburg höchstwahrscheinlich das Verfahren dem EuGH vorlegen. Das Verfahren vor dem EuGH könnte für die EWE ein „katastrophales Ergebnis“ bringen, wie es ein Richter des OLG-Senats formulierte.
Die Gaspreiserhöhungsklausel der EWE könnte generell fallen, was bedeuten würde, dass eine 10-jährige Verjährungsfrist greifen würde. Die Kosten für die EWE würden sich potenzieren, die Substanz des Unternehmens wäre gefährdet.

Um das Risiko einer substanziellen Gefährdung des Unternehmens EWE auszuschließen und um endlich den Gaspreisstreit gütlich zu beenden, sollte die EWE den Vergleichsvorschlag des OLG Oldenburg annehmen.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt
– Fraktionsvorsitzender –


 

Antrag vom: 30.10.2010

Freilassung des Friedensnobelpreisträgers Liu Xiaobo in China

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Freilassung des Friedensnobelpreisträgers Liu Xiaobo in China –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Der Rat fordert die chinesische Regierung auf, den Friedensnobelpreisträger aus der Haft zu entlassen und schließt sich dem Appell von 14 Friedensnobelpreisträgern an.

Der Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg wird aufgefordert, diese Forderung seinen chinesischen Gesprächspartnern auf seinen dortigen Reisen vorzutragen und dem Rat der Stadt Oldenburg von den diesbezüglichen Gesprächsverläufen zu berichten.

Begründung:

Weitere Begründung mündlich.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

Rolf Grösch
(stellvertretender Fraktionsvorsitzender)


 

Antrag vom: 05.10.2010

Rückforderung von zu viel gezahlten Gasentgelten an die EWE durch die Stadt Oldenburg

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur nächsten Ratssitzung beantragen wir den TOP
– Rückforderung von zu viel gezahlten Gasentgelten an die EWE durch die Stadt Oldenburg –
auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Oldenburg beschließt:

Die Stadt Oldenburg fordert für alle ihre Sonderkundengasverträge von der EWE die volle Rückzahlung gemäß BGH-Urteil vom 14.7.2010 (Akt.Z. VIII ZR 246/08).

Sollte die EWE die Zahlung verweigern, wird die Stadt Oldenburg fristgerecht und zeitnah die volle Rückzahlung für alle ihre Sonderkundenverträge gerichtlich einfordern und entsprechende Klagen beim zuständigen Gericht erheben.

Begründung:

Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil am 14.7.2010 (VIII ZR 246/08) entschieden, dass die von der EWE ab 1.4.2007 verwendeten Preisanpassungsklauseln im Bereich der Sonderkundenverträge unwirksam sind. Deshalb hatten die zwischenzeitlich vorgenommenen Gaspreiserhöhungen der EWE keine Rechtsgrundlage.

Da die EWE jetzt beschlossen hat, nur einen Teil (ca. 40-50%) der gemäß BGH-Urteil zu viel gezahlten Gasentgelte zurückzuzahlen, muss die Stadt Oldenburg für alle ihre Sonderkunden-Gasverträge mit der EWE die volle Rückzahlung fordern, um keinen finanziellen Schaden zu erleiden.

Angesichts der defizitären Haushaltssituation kann die Stadt Oldenburg nicht auf die volle Rückzahlung verzichten und muss ihre Ansprüche gemäß dem BGH-Urteil notfalls auch gerichtlich durchsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt
– Fraktionsvorsitzender –


 

Antrag vom: 20.09.2010

Autofreier Sonntag für Oldenburg

Nächste Sitzung des Verkehrsausschusses und des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur o. g. Ausschusssitzung und zur nächsten Sitzung des Rates bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Autofreier Sonntag für Oldenburg

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, für den September 2012 einen autofreien Sonntag durchzuführen.
Zur Vorbereitung wird seitens der Verwaltung eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die in Zusammenarbeit mit der OTM, den Umweltverbänden und der Gastronomie ein attraktives Angebot entwickelt und diese Ergebnisse im Verkehrsausschuss und dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung jeweils zeitnah vorstellt.

Begründung:

Die Stadt Bremen hat dieses Jahr mit großem Erfolg ihren 2. autofreien Sonntag begangen, Hamburg und viele andere Städte führen dies ebenso durch.
Es würde Oldenburgs Ruf als fahrradfreundliche Stadt stärken und ein Signal in Richtung einer anderen Verkehrspolitik senden.
Der zeitliche Vorlauf – fast 2 Jahre scheint wegen der notwenigen Terminplanungen und um Überschneidungen zu vermeiden notwendig.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rolf Grösch


 

Antrag vom: 09.08.2010

Rückzahlung an Gaskunden durch die EWE

Sehr geehrter Herr Schwandner,

zur Ratssitzung am 23.8.10 beantragen wir den TOP

– Rückzahlung an Gaskunden durch die EWE –
auf die Tagesordnung.

Begründung:

Nach dem BGH-Urteil vom 14.7.10 beharrt die EWE darauf, keine freiwilligen Rückzahlungen an ihre Gaskunden mit Sondervertrag zu leisten.

Die EWE könnte allerdings mit einer freiwilligen Zahlung in angemessener Höhe das doch etwas angekratzte Image des mehrheitlich kommunalen Unternehmens deutlich verbessern. Weiterhin kann es nicht im Interesse von EWE sein, mit Dutzenden oder sogar mit Hunderten von Klagen auf Rückzahlung überhäuft zu werden und diese dann ggf. reihenweise zu verlieren. Laut Pressemeldungen sind inzwischen rund 15.000 Protestbriefe von Kunden bei der EWE eingegangen.

Inzwischen gibt es viele Forderungen von Verbänden und aus der Politik sowie vereinzelt auch von Gremienvertretern der EWE bzw. des EWE – Verbandes, dass die EWE eine Rückzahlung in angemessener Höhe vornehmen soll.

Die Gremien der EWE werden von den Parteien SPD und CDU dominiert, der Aufsichtsrat der EWE wird von der SPD geführt, der EWE – Verband wird von der CDU geführt. SPD und CDU sind entsprechend gefordert, eine Rückzahlung für die Gaskunden umzusetzen.

Leider haben sich die Vertreter der Stadt Oldenburg bei der EWE, die Herren Schwandner (OB), Ellberg (SPD) und Harzmann (CDU) bisher nicht geäußert – auch nicht auf Nachfrage.

Der Rat der Stadt Oldenburg sollte die EWE und die entsprechenden EWE – Gremien auffordern, eine angemessene Rückzahlung an die Gaskunden mit Sondervertrag vorzunehmen.

Der Rat der Stadt Oldenburg sollte seine Vertreter bei der EWE und beim EWE Verband, Herrn OB Schwandner, Herrn Ratsherrn Ellberg und Herrn Ratsherrn Harzmann, auffordern, sich in den Gremien für eine angemessene Rückzahlung an die Gaskunden mit Sondervertrag einzusetzen.

Da die Diskussion derzeit in vollem Gange ist und es vor der Ratssitzung noch Gremiensitzungen gibt, werden wir einen aktuellen Vorschlag für die Beschlussfassung zeitnah vor der Ratssitzung machen.
Mit freundlichen Grüßen

gez. Kurt Bernhardt
– Fraktionsvorsitzender –


 

Antrag vom: 09.08.2010

Ausschuss für Migration und Integration

August-Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

-Ausschuss für Migration und Integration-

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

„Der Rat der Stadt Oldenburg bildet einen Fachausschuss für Integration und Migration, der aus elf Ratsmitgliedern und sieben beratenden Mitgliedern besteht. Die beratenden Mitglieder werden aus einer Vorschlagsliste des Forums für Integration und Migration entsprechend der Vorlage 10/0314 für den Sozialausschuss ausgewählt.“

Begründung:

Bündnis 90 / Die Grünen haben die Verwaltung in ihrem Februar-Ratsantrag (Ausschuss für Migration und Integration – Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 05.02.2010) aufgefordert, einen Vorschlag zur Bildung eines Integrationssauschusses vorzulegen. Die Verwaltung hat dies mit der Vorlage 10/0314 im Sozialausschuss getan. Diese Vorlage begrüßen wir, obwohl wir die Verbindung der Entscheidung mit der Verabschiedung des Integrationskonzeptes nicht für notwendig halten.

Anlagen:

Vorlage 10/0314 mit den dazugehörigen Anlagen
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

Kurt Bernhardt, Tobias Frick


 

Antrag vom: 22.07.2010

Offener Brief an Dr. Brinker, EWE

Sehr geehrter Herr Dr. Brinker,

nach dem BGH-Urteil vom 14.7.10 will die EWE gemäß mehreren Presseberichten keine freiwilligen Rückzahlungen an ihre Gaskunden mit Sondervertrag leisten.

Ich bitte Sie, diese Position zu überdenken.

Zum einen könnten Sie mit einer freiwilligen Zahlung in angemessener Höhe das doch etwas angekratzte Image des mehrheitlich kommunalen Unternehmens EWE deutlich verbessern.

Zum anderen kann es nicht im Interesse der EWE sein, mit Dutzenden oder sogar mit Hunderten von Klagen auf Rückzahlung überhäuft zu werden und diese dann reihenweise zu verlieren.

Das Beispiel der Stadtwerketochter Dortmund vor Augen und die gute finanzielle Ausstattung der EWE im Sinn sollten Sie eine solche freiwillige Rückzahlung problemlos durchführen können.

Ich bitte Sie, in diesem Sinne tätig zu werden und allen Ihren Gaskunden mit Sondervertrag eine angemessene Rückvergütung zu zahlen. Als mehrheitlich im kommunalen Besitz befindlichem Unternehmen haben Sie eine besondere Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, der Sie gerecht werden sollten.
Mit freundlichen Grüßen

Kurt Bernhardt, Fraktionsvorsitzender


 

Antrag vom: 07.06.2010

Keine Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke – Oldenburg setzt auf erneuerbare Energien

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Keine Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke – Oldenburg setzt auf erneuerbare Energien – auf die Tagesordnung.

Derzeit werden in der Bundesrepublik längere Laufzeiten für die noch am Netz befindlichen Atomkraftwerke diskutiert. Die amtierende Bundesregierung will dafür den lange und intensiv ausgehandelten Atomkonsens aufkündigen. Die Mehrheit der Bevölkerung sieht dieses politische Vorhaben kritisch, wie erst kürzlich die Demonstration von über 100.000 Menschen in Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein mit großer Beteiligung aus Oldenburg eindrucksvoll dokumentiert hat. In verschiedenen Umfragen plädiert eine Mehrheit der Bevölkerung gegen eine weitere Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke und will stattdessen einen weiteren raschen Ausbau der erfolgreichen erneuerbaren Energien.

Sicherheitspolitisch sind die längeren Laufzeiten für Atomkraftwerke auch für die Region um Oldenburg ein großes Risiko. Oldenburg befindet sich in der Nähe des Atomkraftwerkes Esenshamm, dass nach dem Atomkonsens im Jahr 2012 abgeschaltet werden soll. Es ist nicht zu verantworten, wenn ältere anfällige Atommeiler wie Esenshamm zukünftig weiter am Netz bleiben sollen. Die Atomwirtschaft hat durch eine große Zahl von Pannen und Störfällen in den letzten Jahren ihre mangelhafte Verantwortungskultur bewiesen.

Längere Laufzeiten für Atomkraftwerke bedeuten zudem auch deutlich mehr Atommüll. Die Endlagerfrage für hochgiftigen Atommüll ist in Deutschland nach wie vor ungelöst. Das Erkundungslager Gorleben ist offensichtlich nicht der bestmögliche Standort für den Atommüll, wie verschiedene Gutachten immer wieder deutlich machen. Mehr Atommüll bedeutet aber mehr Risiko an den Atomkraftwerken, weil der strahlende Abfall zwischengelagert werden muss. Auch die Region Oldenburg (Bad Zwischenahn) wird als möglicher Atommüllstandtort immer wieder in Erwägung gezogen.

Die Stadt Oldenburg und die Metropolregion Bremen-Oldenburg sind von den geplanten Laufzeitverlängerungen auch wirtschaftspolitisch stark betroffen. Denn längere Laufzeiten bremsen den Ausbau der erfolgreichen erneuerbaren Energien, die mittlerweile ein Motor für die Wirtschaftsentwicklung im Nordwesten geworden sind. Der Nordwesten hat einen erfolgreichen Strukturwandel hinter sich: er hat moderne Unternehmen mit einer hohen Zahl von qualifizierten Arbeitsplätzen und einer hohen Wertschöpfung durch die erneuerbaren Energien erreicht. Oldenburg ist die Stadt der erneuerbaren Energien geworden wie viele hiesige Unternehmen beweisen. Das Wachstum dieser neuen Unternehmen wird mit längeren Laufzeiten der Atomkraftwerke ausgebremst, weil der Atomstrom dann die Leitungsnetze verstopft und somit Windkraftanlagen still stehen (müssen). Die ersten Oldenburger Unternehmen aus dem Bereich der Windenergie haben sich bereits kritisch zu den Laufzeitverlängerungsplänen geäußert und sehen ihre Investitionen in Gefahr. Es ist daher nicht im Sinne einer prosperierenden Wirtschaftsentwicklung in der Metropolregion, wenn Atomstrom länger fließt und Windkraft, Biomasse und Solar damit Nachteile erleiden.

Der Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) hat vor kurzem die längeren Laufzeiten aus Sicht kommunaler Interessen sehr kritisch bewertet. Vor allem kleine dezentrale Stadtwerke würden dadurch erhebliche Nachteile bei ihren Investitionen erfahren. Auf dem umkämpften Energiemarkt würde durch die längeren Laufzeiten weniger Wettbewerb und daher auch weniger günstige Preise für Strom die Folge sein. Auch das ginge eindeutig zu lasten der Verbraucher und Verbraucherinnen.

Der Rat der Stadt Oldenburg stellt daher fest: • Längere Laufzeiten für Atomkraftwerke sind ein sicherheitspolitisches Risiko für die Stadt und die Region. • Längere Laufzeiten für Atomkraftwerke verhindern den Ausbau der erneuerbaren Energien im Nordwesten und somit den notwendigen Strukturwandel in eine Ressourcen schonende und CO2 freie Gesellschaft. • Der Rat der Stadt Oldenburg lehnt daher längere Laufzeiten für Atomkraftwerke ab. • Der Rat appelliert an die Bundestagsabgeordneten aus dem Wahlkreis Oldenburg – Ammerland, ihr Mandat im Sinne dieser Resolution zu wahrzunehmen. • Der Rat fordert von der niedersächsischen Landesregierung, den geplanten Laufzeitverlängerungen im Bundesrat nicht zuzustimmen. • Der Rat der Stadt Oldenburg fordert von seinen entsendeten Vertretern in den Gremien der EWE (Verbandsversammlung, Verbandsausschuss, Aufsichtsrat,) dem Anteilseigner ENBW deutlich zu machen, dass längere Laufzeiten von Atomkraftwerken aus kommunaler Sicht abgelehnt werden.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Ralf Briese


 

Antrag vom: 07.06.2010

100 Prozent Ökostrom für die städtischen Liegenschaften

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– 100 Prozent Ökostrom für die städtischen Liegenschaften –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Die europaweite Ausschreibung für den Bedarf an elektrischer Energie für die Stadt Oldenburg soll den Bezug von Ökostrom ab 2011 zu einem Anteil von 100 % berücksichtigen.
Der Bieter mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot soll den Zuschlag erhalten.

Begründung: mündlich
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rolf Grösch


 

Antrag vom: 05.06.2010

Ausschuss für Migration und Integration

Juni-Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

-Ausschuss für Migration und Integration-

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

„Der Rat der Stadt Oldenburg bildet einen Fachausschuss für Integration und Migration, der aus neun Ratsmitgliedern und fünf beratenden Mitgliedern besteht. Die beratenden Mitglieder werden aus einer Vorschlagsliste des Forums für Integration und Migration entsprechend der Vorlage 10/0314 für den Sozialausschuss ausgewählt.“

Begründung:

Bündnis 90 / Die Grünen haben die Verwaltung in ihrem Februar-Ratsantrag (Ausschuss für Migration und Integration – Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 05.02.2010) aufgefordert, einen Vorschlag zur Bildung eines Integrationssauschusses vorzulegen. Die Verwaltung hat dies mit der Vorlage 10/0314 im Sozialausschuss getan. Diese Vorlage begrüßen wir, obwohl wir die Verbindung der Entscheidung mit der Verabschiedung des Integrationskonzeptes nicht für notwendig halten.

Anlagen:

Vorlage 10/0314 mit den dazugehörigen Anlagen
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

Kurt Bernhard, Tobias Frick


 

Antrag vom: 12.05.2010

Einführung des TOPs „Anfragen und Anregungen“ in den Ratsausschüssen

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 31.05.2010
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur o.g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Einführung des TOPs „Anfragen und Anregungen“ in den Ratsausschüssen –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Ratsausschüsse wird ab sofort am Ende um den TOP Anfragen und Anregungen ergänzt.

Begründung:

Ein solcher TOP ist sinnvoll, gerade um aktuelle Fragen, Anregungen und Mitteilungen zeitnah
behandeln zu können. Verschiedene niedersächsische Städte, Gemeinden und Landkreise praktizie-ren dies erfolgreich, bspw. Osnabrück, Hannover, Hildesheim, Göttingen, Hameln, Großheide, Land-kreis Aurich.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. SPD-Ratsfraktion f. d. Ratsfraktion B´90/GRÜNE

gez. Rainer Zietlow gez. Kurt Bernhardt
f. d. FDP-Ratsfraktion f. d. WFO-Ratsfraktion

gez. Nils Krummacker gez. Franz Norrenbrock
f.d. Ratsfraktion DIE LINKE

gez. Hans-Henning Adler


 

Antrag vom: 10.03.2010

Beitritt der Stadt Oldenburg zur Deklaration “Biologische Vielfalt in Kommunen“

Nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün,
Umwelt und Klima am 11. März und des Rates der Stadt Oldenburg am 15. März
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

Änderungsantrag zum TOP 8

Beitritt der Stadt Oldenburg zur Deklaration
“Biologische Vielfalt in Kommunen“

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung soll folgendermaßen verändert werden:

Der Rat der Stadt Oldenburg unterzeichnet die als Anlage beigefügte Deklaration „Biologische Viel -falt in Kommunen“ und tritt dem „Bündnis für biologische Vielfalt“ bei.
Um dieses Bündnis nicht nur als symbolische Geste zu verabschieden, wird die Stadt Oldenburg jedes Jahr konkrete Maßnahmen aus dem Paket der Deklarationsvorschläge in Höhe von 50 000 € dem Rat vorschlagen und über den Umweltausschuss einreichen.
Die erforderliche Summe ist aus den gesetzlichen Mitteln der Ausgleichsabgabe bereit zu stellen.

Begründung:
In den bisherigen Erläuterungen der Verwaltung zu den finanziellen Auswirkungen des Beitritts zum Bündnis heißt es:
“Es sollen durch die Nutzung der Erfahrungen des interkommunalen Bündnisses alle nichtmonetären Möglichkeiten zum Erhalt und zur Entwicklung der biologischen Vielfalt in der Stadt Oldenburg ausgeschöpft werden.“
D.h. mit anderen Worten, bisher eine folgenlose Deklaration, denn der Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist nicht zum Nulltarif zu haben.
Wenn für ein solch wichtiges Vorhaben keine Ressourcen bereit gestellt werden sollen, dann wäre es ehrlicher auf den Beitritt zu verzichten.
Mit unserem Änderungsvorschlag böte sich der Stadt Oldenburg die Möglichkeit in Zusammenarbeit mit Umweltorganisationen und aktiven Bürger und Bürgerinnen jährlich eine Schwerpunktsetzung im Bereich der Artenvielfalt zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion: Rolf Grösch


 

Antrag vom: 05.02.2010

Ausschuss für Migration und Integration

Februar-Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Ausschuss für Migration und Integration

Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Einrichtung eines Ratsausschusses für Migration und Integration. Die Verwaltung erarbeitet dazu einen Vorschlag. Sie widmet sich insbesondere der Frage, wie das „Forum für Migration und Integration“ beim Vorschlag der zu bestellenden beraten-den Mitglieder einbezogen werden kann.

Begründung:
Zur Verbesserung der Lebenssituationen der Menschen mit Migrationshintergrund wollen wir die Gründung eines Ratsausschusses für Migration und Integration. Denkbar wäre auch ein Beirat. Allerdings hat sich das „Forum für Migration und Integration“ für die Einrichtung eines Ausschusses ausgesprochen, ein Votum, das für uns ein wichtiges Signal bedeutet. Meinungsprägend war hierbei der Vortrag von Herrn Paetzold vom städtischen Rechtsamt, der den TeilnehmerInnen des „Forums“ die Vorteile eines Ausschusses gegenüber eines Beirates erläutert hat und signalisiert hat, dass es formal möglich wäre, die Rolle des „Fo-rums“ bei der Benennung der beratenden Mitglieder sicher zu stellen. Bekanntermaßen werden die beratenden Ausschussmitglieder in den Ratsausschüssen mit Ausnahme des Schulausschusses und des Jugendhilfeausschusses von den Fraktionen vorgeschlagen. Da es im Falle des „Forums“ eine vorgelagerte und offene Selbstorganisation für Organisa-tionen aus dem Bereich der Migrantenorganisationen und der Organisationen, die sich um Integration von MigrantInnen kümmern, gibt, ist es für uns wünschenswert, dass diese die beratenden Mitglieder des Ausschusses vorschlagen kann. Wenn die Fraktionen davon unabhängig „ihre“ beratenden VertreterInnen benennen würden, bestünde die Gefahr, dass das Anliegen fragmentiert und das „Forum“ marginalisiert würde. Sollte dies formal-juristisch nicht organisierbar sein, müssten Bündnis 90/Die Grünen erneut die Diskussion mit dem „Forum“ suchen mit der Frage, ob unter der gegebenen Situation ein Beirat nicht geeigneter wäre.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

Tobias Frick


 

Antrag vom: 16.12.2009

Steuersenkung auf Kosten der Kommunen

Dringlichkeitsantrag für den Rat am 21.12.09
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

 

auf die Tagesordnung.

Wir beantragen die Verabschiedung der folgenden Stellungnahme des Rates der Stadt Oldenburg:

Keine Steuersenkung auf Kosten der Kommunen –
keine weitere Erosion der kommunalen Selbstverwaltung

Der Rat der Stadt Oldenburg kritisiert die gegenwärtig geplanten Steuersenkungen auf Bundesebene auf Kosten der Länder und Kommunen. Bund, Länder und Kommunen sind mittlerweile derart hoch verschuldet, dass weitere Steuersenkungen nicht verantwortbar sind. Der Sachverständigenrat für wirtschaftliche Entwicklung hält die Steuersenkungen für genauso falsch wie der Bundesrechnungshof. Der deutsche Städtetag hat die Steuersenkungen als nicht verkraftbar eingestuft, ohne die kommunale Daseinsvorsorge weiter massiv einzuschränken.

Der eklatante Widerspruch der Bundespolitik liegt zudem in der ständigen Zuweisung weiterer Aufgaben für die Städte einerseits, wie den geforderten Ausbau der Kinderbetreuung oder den vielfältigen Integrationsaufgaben und dem Ausbleiben einer angemessenen Finanzausstattung durch eine planbare und nachhaltige Finanzierung andererseits.

Die Stadt Oldenburg hat eine Gesamtverschuldung von über 300 Millionen Euro, wenn Investitionskredite, Kassenkredite und die Kredite der kommunalen Töchter saldiert werden. Mühsam konnten in den letzten 3 Jahren die hohen Kassenkreditbestände leicht abgebaut werden. Diese Entwicklung war der guten Konjunktur geschuldet, die durch die Finanz- und Wirtschaftskrise jäh abgewürgt wurde.

Der Haushalt der Stadt Oldenburg für das Jahr 2010 wird mit einem Defizit von wahrscheinlich über 35 Mio. € abschließen.

Die nunmehr geplanten Steuersenkungen im Bereich der Einkommenssteuer und der Gewerbesteuer

werden den städtischen Haushalt unweigerlich erneut und noch stärker unter Druck setzen. Weitere Schulden mit der Folge von Zins und Tilgungsleistungen werden die Folge sein. Damit steigt der Druck auf die Privatisierung des kommunalen Vermögens und den Abbau kommunaler Leistungen.

Eine lebenswerte Stadt kann ihre vielfältigen Aufgaben der sozialen Unterstützung, des kulturellen Angebotes, der Sport- und Freizeitförderung nur mit einer angemessenen Finanzausstattung leisten. Die Kommunen sind das Rückgrat der Demokratie, wo Bürgerinnen und Bürger ihren Lebensmittelpunkt haben.

Der Rat der Stadt Oldenburg fordert daher den Bund und das Land dazu auf, die geplanten Steuersenkungen zulasten von Land und Kommunen zurück zu nehmen und statt dessen endlich eine Gemeindefinanzreform auf den Weg zu bringen, die diesen Namen auch verdient. Städte und Gemeinden brauchen verlässliche Einnahmen, statt permanenter Erosion der kommunalen Selbstverwaltung.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt, Ralf Briese


 

Antrag vom: 05.12.2009

Verbleib der Pekolsammlung

VA und Ratssitzung am 21.12.09
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

zur VA – und Ratssitzung am 21.12.09 bittet die grüne Ratsfraktion um den TOP

– Verbleib der Pekolsammlung –

auf der Tagesordnung.

Beschlussvorschlag: Die Unterbringung der Pekolsammlung am jetzigen Standort endet nicht Ende des Jahres 2009, sondern Ende März des Jahres 2010.

Begründung:
Der Rat hatte am 31. August dieses Jahres u.a. beschlossen, die Unterbringung der Pekolsammlung bis zum Ende des Jahres 2009 am jetzigen Standort zu sichern. Er ist davon ausgegangen, dass sich bis dahin in dieser Angelegenheit Wesentliches klären würde.
Das ist nicht der Fall. Das Bieterverfahren, in dem Bieter ihr Interesse für den Erhalt der Sammlung am Standort hätten bekunden können, steht noch aus. Ferner hat die Stadt dem Verein für Verkehrsgeschichte bisher kein Angebot für einen akzeptablen Alternativstandort gemacht. Eine Verlängerung des Mietvertrages bis zum angegebenen Zeitpunkt ohne jede Einschränkung ist deshalb dringend geboten, auch angesichts des bescheinigten Wertes der Sammlung und des großen Interesses der Bevölkerung an ihr.
Mit freundlichen Grüßen

gez. Anne Lück, Alexandra Reith


 

Antrag vom: 07.12.2009

CO²-freies Oldenburg

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

CO²-freies Oldenburg

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die in Kürze beginnende Erstellung des integrativen Klimaschutzkonzepts mit der Zielsetzung eines Co²-freien Oldenburg zu setzen. Das Konzept soll dabei das Erreichen dieses Ziels in möglichst kurzer Zeit beinhalten. Ferner wird die Verwaltung aufgefordert, die Einbindung des laufenden energiepolitischen Arbeitsprogramms der Stadtverwaltung darzulegen.

Begründung:
Wie sich Wissenschaft und Politik inzwischen weltweit einig sind, ist zur Vermeidung eines grundlegenden und nicht mehr beherrschbaren Klimawandels eine Reduktion der Treibhausgasemissionen von 80% bis 2050 erforderlich.
Es genügt dabei nicht internationale und nationale Ziele festzulegen. Die damit erstellten Rahmenbedingungen müssen lokal umgesetzt und ergänzt werden. Da bei der Umsetzung von Konzepten meist nicht alle Ziele unabgeschwächt erreicht werden können, muss die Konzeption weit über die Mindestzielsetzung hinaus erstellt werden. Im Falle Oldenburgs, das erhebliche Quellen von Treibhausgasemissionen außerorts verlagert hat, kann damit die Zielsetzung nur die Co²-Freiheit sein. Dieses Konzept soll dann nach der Diskussion in den jeweiligen Fachausschüssen Grundlage für eine Bürgerdiskussion werden, und dann im Rat mit einer zeitlichen Abfolge der notwendigen Maßnahmen verabschiedet werden.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

Rolf Grösch


 

Antrag vom: 29.11.2009

Fußgängerzone (Pflasterung Achternstraße)

Sitzungen des Verwaltungsausschusses und des Rates der Stadt Oldenburg am 30.11.09

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir betreffend den Punkt 10.4 der Tagesordnung des
Rates um eine Vertagung und Änderung und stellen hiermit den entsprechenden Antrag.

Begründung: Nach der Verwaltungsvorlage ist unter o.g. Punkt ein Beschluss über eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von knapp 1. Mio EUR vorgesehen, mittels der der Ausbau der Fußgängerzone in der Achternstraße fortgeführt werden soll. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen befürwortet zwar grundsätzlich die Erneuerung des Pflasters innerhalb der Fußgängerzone, möchte jedoch der öffentlich geäußerten Kritik und den Erfahrungen mit den ersten Neupflasterungen Rechnung tragen, um zum wiederholten Male eine Kurskorrektur anzuregen.

Zu den Erfahrungen mit dem Pflaster: Für die neuen Pflasterungen in der Fußgängerzone wurde bisher – ausgenommen die Burgstraße – helles Granit-Natursteinpflaster aus China gewählt. Dabei wurde hinsichtlich der Materialwahl aus uns unbekannten Gründen von den Probepflasterungen abgewichen, die ursprünglich zur Diskussion standen (vgl. ehemals vor der Hirschapotheke und zwischen Fa. Leffers/Hallerstede). Die nachfolgenden Zahlen in Bezug auf die Reinigungskosten wurden von der Verwaltung auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen mit dem Granit-Natursteinpflaster aus China zusammengestellt:

23.252,86 € Anschaffung eines Schrubbdecks für die städtische Kompaktkehrmaschine

mindestens 2 Grundreinigungen im Jahr mit der speziellen Kehrmaschine
= 2.000,00 € jährlich

mindestens 1 Schlämmaktion im Jahr mit eigenem Personal
= 8.000,00 € jährlich zzgl. Materialkosten Schlämmaktion in Höhe von jeweils 250,00 €

Wie u.a. aus den Zahlen hervorgeht, entstehen durch die Beschaffenheit des Pflasters ein besonderer, erhöhter Reinigungsbedarf und die Notwendigkeit, regelmäßige Einschlämmungen nach den Reinigungen mit Bürsten vorzunehmen.

Weit problematischer ist allerdings die Tatsache, dass die Steine offenbar zur Brüchigkeit neigen, wie die bereits an zahlreichen Stellen gebrochenen Steine zeigen. Auch sind
Versackungen durch das Befahren durch Lkws zu beobachten.

Die Schadstellen sowie der erhöhte Reinigungsbedarf stellen die Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit der Lösung in Frage!

Des Weiteren sollte tunlichst das Risiko vermieden werden, dass nach vergleichsweise kurzer Zeit durch Ausbesserungsarbeiten oder den kompletten Austausch von Pflasterungen die anliegende Kaufmannschaft Behinderungen der Passant/innen durch Baustellen, Umlenkungen des Lieferverkehrs sowie Einnahmeneinbußen hinnehmen muss.

Aus diesen Gründen regen wir den nachfolgend formulierten Ratsbeschluss an.

Beschlussvorschlag: Die weiteren Pflasterungen in der Fußgängerzone (aktuell in der Achternstraße) orientieren sich an der Qualität des neuen Pflasters in der Burgstraße.

 

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith


 

Antrag vom: 16.11.2009

Frauennachttaxi

Dringlichkeitsantrag zur nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses und
Antrag für die Sitzung des Verwaltungsausschusses sowie des Rates

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Frauennachttaxi

Beschlussvorschlag: Um die Kontinuität des Angebots „Frauennachttaxi“ insbesondere während der Winterzeit 2009/2010 sicherzustellen, werden Haushaltsreste, wie etwa aus dem Haushaltsposten zur Kofinanzierung von EU-Projekten umgewidmet, um weitere 4000 Tickets (Gutscheine für das Frauennachttaxi) zum Verkauf anbieten zu können.

Begründung: Nach dem Bericht der Frauenbeauftragten Frau Cornelia Ehrhardt im Verkehrsausschuss am 20.04.2009 wurde das Frauenmobil im Jahr 2008 erfreulich gut genutzt. Sämtliche Tickets wurden verkauft und die Quote der Ticketeinlösungen im Städtevergleich wurde positiv hervorgehoben. Zugleich fiel jedoch auf, dass etwa ein halbes Jahr Anlaufzeit zu beobachten war, bis sich das Angebot etabliert hatte.

In der vergangenen Sitzung des Verkehrsausschusses berichtete Frau Ehrhardt erneut über eine anhaltend starke Nachfrage im Jahr 2009 nach den Tickets für das Frauennachttaxi. Kürzlich teilte nun allerdings das Frauenbüro wie vorab prognostiziert mit:

„ab Mittwoch, 11. November, können keine Gutscheine mehr für Frauenmobil gekauft werden. Die Nachfrage nach den Gutscheinen war so groß, dass die für 2009 zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel ausgeschöpft sind, wenn alle gekauften Gutscheine eingelöst werden.“

Damit ist eine Situation eingetreten, die nach den Beratungen im Verkehrsausschuss vom 20.04.2009 hätte vermieden werden sollen: Mitten in der Herbst-Winterzeit reißt das Angebot ab, neue Haushaltsmittel werden erst in einigen Monaten aufgewendet werden können. In der Ausschusssitzung im April bestand demgegenüber noch Konsens darüber, dass die Stadtverwaltung dem mit einem geeigneten Vorschlag vorbeugen solle. Wir bitten daher dringlich darum, den obenstehenden Beschluss zu fassen und umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Alexandra Reith


 

Antrag vom: 14.11.2009

Ökostrom für die Stadt Oldenburg

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Ökostrom für die Stadt Oldenburg –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird aufgefordert, bei den anstehenden Vertragsverhandlungen für den Strombezug ab 2011 die Ausschreibung dahingehend zu ändern, dass die städtischen Liegenschaften zu 100 % Ökostrom beziehen.

Begründung: mündlich
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rolf Grösch
– stellv. Fraktionsvorsitzender –


 

Antrag vom: 14.09.2009

Ökostrom für die Stadt Oldenburg

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Ökostrom für die Stadt Oldenburg –

auf die Tagesordnung.

Die Verwaltung wird aufgefordert bei den anstehenden Vertragsverhandlungen mit dem Stromanbieter die Ausschreibung dahingehend zu modifizieren, dass die Stadt nur noch Ökostrom bezieht und somit deutlich macht, dass Klimaschutz für Oldenburg einen hohen Stellenwert hat.

Begründung:

Viele Kommunen haben bisher solche Entscheidungen getroffen und manche Kommunen mit eigenen Stadtwerken haben sich darüber hinaus ehrgeizige Ziele in Sachen Klimaschutz gesetzt.
Neuestes Beispiel ist die Stadt München, deren Stadtwerke bis 2015 sogar den gesamten Strom für die privaten Haushalte ökologisch erzeugen wollen und bis 2025 soll dann sämtlicher Strom für die Geschäftskunden und die Industrie aus erneuerbaren Energiequellen stammen.
Von solchen konkreten Zielen sind wir in Oldenburg noch weit entfernt, aber die Entscheidung für 100 % Strombezug aus erneuerbarem Energiemix wäre ein Signal in die richtigen und notwendigen Zielsetzungen.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rolf Grösch


 

Antrag vom: 26.08.2009

„Bahnunterführung Alexanderstraße“

Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 31.08.2009
Hier: Dringlichkeitsantrag
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir beantragen gemäß § 11 der GO für den Rat die Dringlichkeit festzustellen und die Tagesordnung der o.g. Ratssitzung entsprechend um den Tagesordnungspunkt

„Bahnunterführung Alexanderstraße“

zu erweitern.

Begründung: Erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rolf Grösch


 

Antrag vom: 17.08.2009

Pekolsammlung

Nächste Sitzung des Rates und des vorhergehenden Verwaltungsausschusses
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zu den o. g. Ausschusssitzungen bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Pekolsammlung –

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussfassung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen (August 2009) folgend beschließt der Rat die Unterbringung der Pekolsammlung am jetzigen Standort auf der Basis eines neu abzuschließenden Vertrages.

Begründung:

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen stimmte, dem Beschlussvorschlag der grünen Ratsfraktion folgend, für die vertragliche Absicherung der Sammlung bis zum Jahresende 2009. Der darüber hinausgehender Erhalt der Sammlung liegt in der Intention aller Fraktionen. Der Status der Pekolsammlung als Kulturmerkmals wurde mehrfach durch das Ns. Landesamt für Denkmalschutz in Hannover bestätigt. Es gibt aktuell keinen adäquaten Ausweichstandort. Durch die Kündigung des Nutzungsverhältnisses durch die Stadt Oldenburg ist der Erhalt der Sammlung akut gefährdet. Zahlreiche Oldenburger Bürger/innen wünschen sich, dass die Sammlung
erhalten und öffentlich zugänglich bleibt.
Mit freundlichen Grüßen

Alexandra Reith


 

Antrag vom: 07.08.2009

Bauverbot für das Parkhaus Amalienstraße/Am Festungsgraben

Ratssitzung am 31.8.09

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
zur nächsten Ratssitzung beantragt die Ratsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN den TOP
– Bauverbot für das Parkhaus Amalienstraße/Am Festungsgraben –
auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Oldenburg fordert den Oberbürgermeister auf, den Bauverbotsbeschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 3.8.09 anzuerkennen und keine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einzulegen.

Begründung:

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg ist eine Steilvorlage für die Stadt Oldenburg, endlich im Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner des Festungsgrabenviertels die verkehrliche Belastung durch das geplante Parkhaus zu vermeiden. Diese Chance sollte nicht leichtfertig durch den Gang nach Lüneburg aufs Spiel gesetzt werden.

Die Anerkennung des Bauverbots liegt auch deshalb auf der Hand, weil der potentielle Investor des Parkhauses, die ECE, inzwischen dem Projekt die Unwirtschaftlichkeit attestiert hat („rechnet sich nicht“). Damit ist das Hauptargument der Befürworter des Parkhauses hinfällig geworden.

Ein Schadensersatz für den Grundstückseigentümer im Rahmen der Amtshaftung ist bei diesem Rechtsmittelverzicht ausgeschlossen, da dieser nur bei schuldhafter Amtspflichtverletzung vorliegen könnte. Diese liegt hier erkennbar nicht vor, wenn schlicht und einfach der Bauverbotsbeschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg akzeptiert wird.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt
– Fraktionsvorsitzender –


 

Antrag vom: 16.06.2009

Bahnstrecke WHV – OL

Ratssitzung am 22.6.09 – TOP 13.3
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

zum Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion bringt die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN folgenden Änderungsantrag ein:

Der Bund plant zur Bewältigung des Güterverkehrs den zweigleisigen Ausbau sowie die Elektrifizierung der Strecke Oldenburg – Wilhelmshaven. Hierfür ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, in dem auch die Festsetzung von aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen vorzusehen ist.

Der Rat der Stadt Oldenburg fordert, dass der Ausbau der Strecke WHV – OL inklusive des Lärmschutzes rechtzeitig vor Inbetriebnahme des Jade-Weser-Ports realisiert wird. Der Rat fordert noch vor der Bundestagswahl Vertrags- und Rechtssicherheit für einen Anspruch auf Lärmschutz gemäß verbesserten Lärmvorsorgekriterien für die Bürgerinnen und Bürger. Auch für die Strecke OL – Hude fordert der Rat entsprechende Lärmschutzmaßnahmen. Für die Strecke ab Oldenburg Hauptbahnhof ist derzeit keinerlei Lärmschutz vorgesehen.

Der Rat fordert die Bundesregierung auf, die Fördermittel für Lärmdämmung an Güterfahrzeugen freizugeben (derzeit werden Tausende Güterwaggons nicht gebraucht, die schnell und bequem auf die leisere Verbundstoff-Sohle umgerüstet werden könnten).

Der Rat setzt sich nachdrücklich für verkehrs- und anwohnerverträgliche Lösungen für die höhengleichen Bahnübergänge in Oldenburg ein.

Der Rat der Stadt Oldenburg fordert darüber hinaus, dass alle technischen Möglichkeiten zur Reduzierung des Lärms an der Quelle (an den Containerzügen selbst) schnell und in notwendiger Zahl realisiert werden. Dies könnte u.a. durch neue keramikgestützte Brems-, Kugellager- und Federungssysteme erreicht werden. Das Land und der Bund sollen dazu gemeinsam mit der EU eine Initiative starten.

Der Rat der Stadt Oldenburg fordert die für das Planfeststellungsverfahren zuständigen Behörden auf, die Alternative einer Güterverkehrstrasse in diesem Verfahren zu prüfen. Hierbei sind neben dem Zeitfaktor sowohl die naturschutzrechtlichen Belange als auch die Kosten zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt
– Fraktionsvorsitzender –


 

Antrag vom: 25.05.2009

Google

Resolution:
Bürgerinnen und Bürger auf das Widerspruchsrecht gegen Google Street View hinweisen. Endlich den kommunalen Datenschutztag einführen!

Einleitung:
Derzeit mach das Unternehmen Google deutschlandweit Aufnahmen für eine neue internetbasierte Anwendung des Unternehmens. Für die Computeranwendung „Google Street View“ werden Straßenzüge und Häuser von Bürgerinnen und Bürgern als auch der Öffentlichen Hand digital fotografiert. Zu einem späteren Zeitpunkt können diese Daten dann ohne Einschränkung weltweit per Computer abgerufen werden.

Viele Bürger und Bürgerinnen Oldenburg sind über diese unautorisierten Aufnahmen besorgt bis verärgert. Sie haben für die Aufnahmen keine Einwilligung erteilt und fühlen sich von dem Unternehmen ausgespäht.
Deutschlandweit haben sich verschiedene Kommunen an die oberen Datenschutzbehörden gewandt und ihre datenschutzrechtlichen Bedenken über die totale digitale Erfassung ihrer Städte geäußert. Das unabhängige Datenschutzzentrum Schleswig Holstein geht sogar von der Rechtswidrigkeit der Aufnahmen aus. Der EU Datenschutzbeauftragte hat Google Street View scharf kritisiert und Griechenland hat die Aufnahmen vorerst vollkommen verboten.

Ein generelles Verbot von Google Street View scheint nach deutschen Recht zwar schwierig bis aussichtslos, so zumindest die bisherige Einschätzung der überwiegenden Datenschutzbehörden in Deutschland. Allerdings kann jeder Bürger und jede Bürgerin dem Unternehmen aktiv der Veröffentlichung der Aufnahmen widersprechen. Ein formloser Antrag per Brief oder E-Mail an den deutschen Unternehmenssitz von Google in Hamburg reicht dafür aus.

Beschlusstext:
Der Rat der Stadt Oldenburg ruft daher alle Oldenburger und Oldenburgerinnen dazu auf, der Nutzung der Aufnahmen von Google Street View zu widersprechen, wenn sie mit der Veröffentlichung im Internet nicht einverstanden sind.

Der Rat erwartet von der Verwaltung, dass entsprechende Hinweise zum an die Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite der Stadt gegeben werden, wie der Nutzung der Daten widersprochen werden kann. Zugleich kritisiert der Rat, dass die Verwaltung nicht frühzeitig pro aktiv die Bürgerinnen und Bürger auf das Widerspruchsrecht aufmerksam gemacht hat.

Der Rat kritisiert das Unternehmen Google dafür, dass es nicht aktiv auf die Möglichkeit des Widerspruchrechtes aufmerksam macht und damit viele Bürgerinnen und Bürger verärgert und verängstigt.

Der Rat erwartet von der Stadt, dass endlich ein jährlicher kommunaler Datenschutztag eingeführt wird, wie das der Rat bereits in der Diskussion um die neuen E-Pässe gefordert hat. Auf dem öffentlichen kommunalen Datenschutztag sollen Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeiten und Risiken verschiedener internetbasierter Dienste hingewiesen werden. Dazu gehört zum Beispiel das kommunale E-Government, die Erklärung des neuen digitalen Reisepasses, die Vorteile und Risiken von Onlinewahlen und nicht zuletzt die Sensibilisierung für mehr Datenschutz bei Paybackkarten oder Suchmaschinenbetreiber.


 

Antrag vom: 11.05.2009

Resolution gegen die Verlängerung der Laufzeit des Atomkraftwerks Esenshamm

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Resolution gegen die Verlängerung der Laufzeit des Atomkraftwerks Esenshamm
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Wir beantragen, die folgende Resolution zu beschließen:

„Eine Neubewertung der Risiken der Atomenergienutzung veranlasste den Gesetzgeber, die bestehenden Risiken durch Atomkraftwerke nur noch für einen begrenzten Zeitraum hinzunehmen. Entsprechend wurde der geordnete Ausstieg beschlossen und das Gesetz trat am 27.April 2002 in Kraft.
Angesichts der zunehmenden Forderungen nach einer Verlängerung der Laufzeit deutscher Atomkraftwerke, sogar noch verstärkt um den 23.Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl am 26.4.09, spricht sich der Rat der Stadt Oldenburg für eine strikte Einhaltung der Ausstiegsverträge aus. Insbesondere lehnt er aus Sorge um das Wohl der Bürgerinnen und Bürger die bereits angestrebte Laufzeitverlängerung für das Atomkraftwerk Esenshamm / Unterweser über das Jahr 2012 hinaus ab. Angesichts der Nähe des Kraftwerks könnte ein schwerer Unfall in dieser Anlage die Bewohner Oldenburgs in erheblichem Maße in Mitleidenschaft ziehen. Wie Tschernobyl gezeigt hat, könnten wir sie im Ernstfall nicht vor Schäden bewahren.
Eine Verlängerung der Laufzeit des seit 1978 am Netz befindlichen Reaktors würde zudem die zwangsläufigen Alterungsprozesse ignorieren und somit die schon jetzt bestehenden Risiken erhöhen.
Die Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke soll u.a. dem Klimaschutz dienen.
Sie sind dafür aber kein geeignetes Mittel.
Als Stadt der Wissenschaft 2009 ruft Oldenburg deshalb alle Verantwortlichen dazu auf, stattdessen verstärkt in moderne Technologien, Netze und erneuerbare Energien zu investieren. Klimaschutz und eine bezahlbare, verlässliche Energieversorgung sind nur durch Einsparung, Effizienz und die erneuerbaren Energien möglich. Deutschland sollte darin Vorreiter sein.“

Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Anne Lück


 

Antrag vom: 11.05.2009

Atomkraftwerk Esenshamm

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Fragen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Falle eines schweren Unfalls im Atomkraftwerk Esenshamm
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

anlässlich des 23. Jahrestages der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl am 26.4.09 und einer ins Gespräch gebrachten Laufzeitverlängerung für das Atomkraftwerk Esenshamm , die das bestehende Atomunfallrisiko auch für Oldenburg noch erhöhen würde, bitten wir Sie, in der kommenden Ratssitzung den Bürgerinnen und Bürgern zu folgenden Fragen Auskunft zu geben.

1. Wer wäre im Falle eines schweren Atomunfalls im Atomkraftwerk Esenshamm/ Unterweser für eine rechtzeitige und umfassende Information der umliegenden Städte und Gemeinden zuständig? Hat es entsprechende Übungen für den Ernstfall gegeben? Mit welchem Sirenenzeichen würden die Bürgerinnen und Bürger bei Auswirkungen auf Oldenburg informiert?
2. Besitzt die Stadt Oldenburg speziell für diesen Fall einen Katastrophenplan, nach dem gehandelt werden müsste? Wer hätte in unserer Stadt die Hauptverantwortung? Wie würden Familien zusammengeführt?
3. Wo könnten Personen mit Strahlenschäden behandelt werden und wie viele Plätze gibt es dafür a) in der Nähe und b) bundesweit ?
4. Gibt es Evakuierungspläne für den Ernstfall? Welche Transportmittel sind vorgesehen?

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Anne Lück


 

Antrag vom: 29.04.2009

Umbesetzung in Ausschüssen

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Umbesetzung in Ausschüssen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Ratsfraktion zeigt nach dem Wechsel des Fraktionsvorsitzes hiermit an, dass es in folgenden Ratsausschüssen zu Umbesetzungen kommt:

Verwaltungsausschuss: Ratsherr Kurt Bernhardt, Ratsfrau Rita Schilling.
Vertreter: Ratsfrau Anne Lück, Ratsfrau Alexandra Reith

Ausschuss für Personal, Gleichstellung und Organisation: Ratsfrau Christine Pankonin, Ratsherr Krister-Benjamin Schramm.

Ausschuss für Stadtplanung und Bauen: Ratsfrau Anne Lück, Ratsfrau Alexandra Reith

Wir bitten um entsprechende Beschlussfassung.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt


 

Antrag vom: 19.03.2009

Haushaltssicherungskonzept

Ratssitzung am 23.3.09 – TOP Haushalt 2009
Haushaltssicherungskonzept
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

zum Beschlussvorschlag der Verwaltung bringt die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN folgende Änderungsanträge ein:

Die Tabelle der Konsolidierungsmaßnahmen (S. 7 der Vorlage) wird wie folgt geändert:

Die Sachkostenkürzung, pauschal, wird ab 2009 um 50 T€ erhöht.
Die Schulsonderfahrten zu den SZ’en Ofenerdiek und Kreyenbrück bleiben im Winterhalbjahr erhalten (Mehrkosten 09 = 25 T€, 2010 ff. = 70 T€).
Die Erhöhung des Fremdreinigungsanteils wird nicht umgesetzt (Mehrkosten 09 = 25 T€, 2010 = 50 T€, 20011 ff. = 100 T€).
Der Zuschuss für die OTM wird in 2010 um 30 T€ und ab 2011 ff. um 40 T€ reduziert.
Im Bereich WiFö werden in 2010 40 T€ eingespart und ab 2011 ff. 80 T€.

Die Personalkosteneinsparungen sollen in enger Abstimmung mit dem Personalausschuss vorgenommen werden.
Die Sozialtarife in der Musikschule sollen nicht erhöht werden.

Das Konsolidierungsvolumen insgesamt wird durch die Umschichtungen bei den einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen nicht reduziert.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Kurt Bernhardt Rolf Grösch


 

Antrag vom: 09.03.2009

Konzeption und Förderung des geplanten „schlauen Hauses“

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Punktes:

– Konzeption und Förderung des geplanten „schlauen Hauses“ –

auf die Tagesordnung.

Hintergrund: Die Verwaltung plant die Realisierung eines „schlauen Hauses“ in Oldenburg. Ein entsprechendes Objekt wurde bereits aufgekauft. Unklar ist aber nach wie vor, ob die Stadt Zuschüsse vom Land Niedersachsen erwarten kann, da die Förderkriterien der Staatskanzlei zumindest für das Konjunkturpaket II unzumutbare Folgekosten wie Betriebs- oder Personalkosten ausschließen. Das Land hat zudem betont, dass eine Förderung nur dann in Frage kommt, wenn das entsprechende Konzept eines „schlauen Hauses“ überzeugt. Die bisherige Konzeption des „schlauen Hauses“ sieht eine inhaltliche Schwerpunktsetzung auf die Themen Energie und Demographie vor. Ohne Zweifel sind der Bevölkerungswandel und die Energiefrage entscheidende Zukunftsfragen des 21. Jahrhunderts. Allerdings hat Oldenburg auf diesen Themenfeldern bereits vielfältige organisatorische und institutionelle Kompetenzen. Zudem sollte gerade das Thema Wissenschaft thematisch nicht eingegrenzt werden, da nicht nur das Grundgesetz der Wissenschaft Freiheit und Autonomie zubilligt.

Beschluss:

Vor diesem Hintergrund erwartet der Rat eine Neukonzeption des „schlauen Hauses“, damit dort die Vielschichtigkeit und Themenbreite von Wissenschaft und Zukunftsfragen sowohl in natur- als auch in geisteswissenschaftlicher Perspektive beleuchtet, analysiert und reflektiert werden können.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Ralf Briese


 

Antrag vom: 11.02.2009

Nutzung Rathausmarkt und Schlossplatz

Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg 23.02.2009
Hier: Ratsantrag vom 03.02.2009
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zum o. g. Ratsantrag soll im Nachgang folgende Änderung zu Punkt 1 erfolgen:

Punkt 1. bisher: Der Rat behält sich folgendes vor: Alle Entscheidungen, die im Falle etwaiger Interessenskonflikte bei der Nutzung durch die mindestens 2 Jahre dauernde Bauphase des ECE-Shopping-Centers im Bereich Schlossplatz und Rathausmarkt anstehen, werden abschließend durch den Rat der Stadt Oldenburg entschieden.

Punkt 1. neu: Der Rat der Stadt Oldenburg nimmt die Änderung der Feststellungsverfügung vom 06.06.2006, die am 10.02.2009 in der NWZ unter Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht wurde, zurück.
Der Rat behält sich folgendes vor: Alle Entscheidungen, die im Falle etwaiger Interessenskonflikte während der Bauphase des ECE-Shopping-Centers bei der Nutzung des Schlossplatzes und Rathausmarktes anstehen, werden abschließend durch den Rat der Stadt Oldenburg entschieden.

Begründung:
Die Stadtverwaltung hat mit der o.g. Feststellungsverfügung in die laufende Debatte um die Vergabe des Schlossplatzes und Rathausmarktes während der ECE-Bauphase eingegriffen, obwohl ein diesbezüglicher Ratsantrag vorlag und damit versucht, vor der Beratung und Beschlussfassung durch im Stadtrat, vollendete Tatsachen zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Sebastian Beer


 

Antrag vom: 04.02.2009

Amtsführung des Oberbürgermeisters

Nächste Sitzung des Rates am 23.02.2009
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

zur o.g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Amtsführung des Oberbürgermeisters –

auf die Tagesordnung.

Die Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Anne Lück
– Fraktionsvorsitzende –


 

Antrag vom: 21.01.2009

Geplantes Parkhaus im Bereich Amalienstraße / am Festungsgraben

Sitzung des Rates
Sehr geehrter Herr Prof.Dr.Schwandner,

Zur nächsten Ratssitzung bitten wir Sie, den Tagesordnungspunkt

– Geplantes Parkhaus im Bereich Amalienstraße / am Festungsgraben –
auf die Tagesordnung zu setzen.
Beschlussvorschlag:

Der Rat möge beschließen:

1. Der Rat behält sich gem. § 40 Abs.II S.1 NGO die Entscheidung über den Bauantrag über ein Parkhaus im Bereich Amalienstraße / am Festungsgraben vor.

2. Die Rechtmäßigkeit des Bauvorbescheids wird durch ein extern zu erstellendes Rechtsgutachten geprüft.
Dazu beauftragt die Stadt Oldenburg geeignete Rechtsanwälte, die Entscheidung über die Auftragsvergabe behält sich der Rat vor.

3. Ferner behält sich der Rat die Entscheidung über eine Rücknahme / einen Widerruf des Bauvorbescheids vor.

Begründung:

Die Verwaltung hat inzwischen den Bauvorbescheid erteilt und damit die planungsrechtliche Zulässigkeit festgestellt.

Das Niedersächsische OVG hatte in seiner Pressemitteilung vom 29.12.08 zu dem Beschluss vom 15.12.08 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit seinem Beschluss die planungsrechtlichen Fragen keineswegs abschließend erklärt seien. Es wies ausdrücklich darauf hin: „ Zu prüfen wären allerdings Nachbarverträglichkeit und Leistungstüchtigkeit der hierzu erforderlichen Straßen.“

Diese Prüfung hat die Verwaltung bisher ohne jede Beteiligung der Nachbarn durchgeführt. Während bei jedem kleinen Bauvorhaben selbstverständlich die Nachbarn beteiligt werden, wie dies § 72 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung vorsieht, wenn Belange der Nachbarn berührt sein können, hat die Verwaltung hier von jeder Beteiligung der Nachbarn bisher abgesehen und mit dem Vorbescheid insoweit vollendete Tatsachen geschaffen.

Wegen der erheblichen Auswirkungen eines solchen Parkhauses bezüglich der Verkehrsbelastung und des Ensembledenkmalsschutzes sollte der Rat die Entscheidung treffen.

Ferner ist zu prüfen, ob der Rat den Bauvorbescheid zurücknimmt bzw. widerruft. Ein rechtswidriger Bauvorbescheid kann nach § 48 VwVfG ohne Berücksichtigung eines eventuellen Vertrauensschutzes des Adressaten zurück genommen werden. Um zu prüfen, ob der Bauvorbescheid rechtswidrig ist, wird ein externes Rechtsgutachten eingeholt. Gleichzeitig hört der Rat die Nachbarn zu dem erteilten Bauvorbescheid an.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Anne Lück


 

Antrag vom: 21.01.2009

Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 27 (Bloherfelder Anger)

Sitzung des Verwaltungsausschusses und Sitzung des Rates

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwander,

zur kommenden Sitzung des Verwaltungsausschusses und zur nächsten Sitzung des Rates bitten
wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 27 (Bloherfelder Anger)

Begründung: Offenkundig wurde im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Umweltprüfung betreffend die Änderung Nr. 27 des Flächennutzungsplanes (Bloherfelder Anger) seitens der Verwaltung versäumt, Alternativlösungen zur Bebauung des gesamten, aus bodenkundlicher Sicht hochwertigen Areals zu prüfen. Somit wäre festzustellen, dass das Verfahren der Änderung des Flächennutzungsplanes fehlerbehaftet war.

So wurde z.B. die „Null-Variante“ (Erhalt als landwirtschaftliche Fläche ohne alternative Bebauung an alternativer Stelle) in Bezug auf den Nordteil des Gebietes, der mit einer sehr mächtigen Plaggenauflage versehen ist, nicht dargestellt. Auch wurde versäumt, andere für eine Wohnbebauung in Frage kommende Flächen zu benennen. Für die im Zuge des Änderungsverfahrens notwendige Abwägung wäre es jedoch nötig gewesen, die Verwendung alternativer Flächen mit Vor- und Nachteilen im Vergleich zum Plaggenesch (Bloherfelder Anger) zu diskutieren. Das Verfahren stellt sich uns somit – wie auch bereits in meinem unbeantwortet gebliebenen Brief vom 8.10.2008 an
Sie, Herr Oberbürgermeister, angesprochen – juristisch angreifbar dar.

Wir bitten Sie in Bezug auf die Änderung 27 des Flächennutzungsplanes 1996 (Bloherfelder Anger) und den Bebauungsplan W-759 um Auskunft, ob die Umweltprüfung mit Blick auf den als schutzwürdig eingestuften Plaggeneschboden in dem vorgeschriebenen und erforderlichen Umfang erfolgt ist.
Laut Baugesetzbuch, § 2a gehören zu einer Umweltprüfung Mindestinhalte. So ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Alternativstandorte geprüft werden. Prüffragen zu notwendigen Angaben zum Schutzgut Boden im Umweltbericht sind u.a. nach Auskunft des Referats Bodenschutz im Ns. Umweltamt und dem zur Veröffentlichung vorgesehenen Leitfaden für die kommunale Planungspraxis „Bodenschutz in der Umweltprüfung nach BauGB“ die folgenden Punkte:
Wurden anderweitige Planungsmöglichkeiten in ausreichendem Maße geprüft?
Wurde geprüft, ob die Planung auch auf Böden mit einem geringen Funktionserfüllungsgrad verwirklicht werden kann?

Die Behandlung des Punktes wurde des Weiteren von unserer Fraktion für die Februar-Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima (ASUK) eingebracht, wird dort allerdings jedoch voraussichtlich erst in Verbindung mit der Anhörung von Frau Prof. Dr. Giani, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Institut für Biologie und Umweltwissenschaften, Bodenkunde behandelt.
Wir bitten die Stadtverwaltung vor diesem Hintergrund um eine umgehende Stellungnahme zum gegenwärtigen Stand des Verfahrens; insbesondere in Bezug darauf, ob und wann die Änderung durch die Regierungsvertretung Oldenburg genehmigt wurde. Des Weiteren bitten wir zu erläutern, ob und wie sich nach Einschätzung der Stadt der Fehler auf den beschlossenen Flächennutzungsplan auswirkt. Darüber hinaus bitten wir darum, zu beantworten, ob bestimmte Verfahrensschritte nachgeholt werden könnten und ob die Stadtverwaltung beabsichtigt, die Nachholung einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith


 

Antrag vom: 21.01.2009

Verwendung von Haushaltsmitteln aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung

Nächste Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses
und nächste Sitzung des Rates
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
sehr geehrte Frau Meyn,

zur den o. g. Sitzungen bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Verwendung von Haushaltsmitteln aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung –

auf die Tagesordnung.

Wir stellen den Antrag, in Bezug auf die Verwendung von Haushaltsmitteln aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung wie folgt zu beschließen:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Oldenburg behält sich vor, über den Einsatz der Mittel aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung zu entscheiden.

Begründung:

Wie die Bundeskanzlerin Frau Angela Merkel zum Beschluss des Konjunkturpaketes II erklärte, hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket beschlossen, das zusammen mit den bereits zuvor verabschiedeten Maßnahmen – verteilt auf zwei Jahre – in Aktionen von Bund, Ländern und Kommunen münden soll. Damit sind zusätzliche Investitionen in Bildungseinrichtungen, in Technologie und Infrastruktur vorgesehen, Bürger und Betriebe sollen entlastet werden und eine Qualifizierungsoffensive gegen Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit und für Weiterbildung wird eingeleitet werden. Die Stadtverwaltung hat in erheblichen Umfang Finanzmittel aus dem kommunalen Investitionsprogramm beantragt. Dem Rat der Stadt Oldenburg wurden die ausgewählten Einzelmaßnahmen bisher allerdings nicht benannt. Bei Zuteilung der Finanzmittel ist aktuell davon auszugehen, dass sich Prioritätensetzungen, die mit der Verabschiedung des städtischen Haushalts für 2009 getroffen wurden, verschieben können und zum Teil eingestellte Mittel auch für andere, bisher zurückgestellte Maßnahmen, frei werden könnten. Somit ergibt sich die Notwendigkeit, die politischen Entscheidungsträgerinnen und –träger der Stadt Oldenburg zu informieren und die geplanten Maßnahmen bestätigen zu lassen, ggf. korrigierend tätig werden zu lassen sowie Entscheidungen über die Neubeordnung von Haushaltsmitteln vorzubereiten.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith


 

Antrag vom: 20.01.2009

Bürgerinformation zu Mitwirkungsmöglichkeiten auf der städtischen Homepage

Nächste Sitzung des Rates
Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner,
für die kommende Sitzung des Rates beantragt die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen die Aufnahme des Tagesordnungspunktes:

– Bürgerinformation zu Mitwirkungsmöglichkeiten auf der städtischen Homepage –

auf die Tagesordnung.
Dazu stellt die Fraktion folgende Fragen:
1. „Trifft es zu, dass (z. B. im Zuge des erfolgten Relaunches der Homepage der Stadt Oldenburg) eine an die NutzerInnen bzw. BürgerInnen gerichtete Information zur Möglichkeit des Stellens von Einwohnerfragen zu Beginn der Ratssitzungen entfernt wurde?“
2. „Wenn ja, was wäre der Grund dafür?“

Des Weiteren beantragen wir:
„Die Information zur Möglichkeit des Stellens von Einwohnerfragen in der Ratssitzung wird unter dem Punkt „Mitwirkung“ aufgeführt und kurz erläutert.“

Begründung:
Die Stadt Oldenburg sollte in allen ihr zu Verfügung stehenden Formaten und Medien an geeigneter, leicht aufzufindender Stelle proaktiv auf die Möglichkeiten von Mitwirkung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den letztendlich sie selbst betreffenden politischen Entscheidungen hinweisen. Erfolgreiche und rege Beteiligung setzt gezielte Information – als kommunale Querschnittaufgabe – voraus.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Krister-Benjamin Schramm


 

Antrag vom: 15.01.2009

Einsichtnahme nach § 40 NGO in die Konzessionsverträge mit der EWE

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Einsichtnahme nach § 40 NGO in die Konzessionsverträge mit der EWE –
auf die Tagesordnung.

 

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rolf Grösch


 

Antrag vom: 03.11.2008

„Schlaues Haus“

Sehr geehrter Oberbürgermeister,

in der Oldenburger Allgemeine hat Projektreferent Rainer Lisowski in einem Interview ausgeführt, dass im nächsten Jahr in jedem Fall ein „Schlaues Haus“ eingerichtet wird. Gegebenenfalls als temporäre Installation. Da den Fraktionen seit Ende letzter Woche diverse Publikationen (Flyer, Broschüren etc.) vorliegen, in denen für das Jahr 2009 an zentraler Stelle der City ein „Schlaues Haus“ genannt wird, fragen wir

1. Wie sehen die Planungen für eine solche temporäre Installation aus?
2. Seit wann plant die Projektgruppe eine solche temporäre Lösung?
3. Welchen finanziellen Umfang wird diese Planung einnehmen?
4. An welcher Stelle wird das „Schlaue Haus“ eingerichtet?
5. Auf welchen Beschluss beruft sich angesichts der derzeitigen Werbemaßnahmen die Verwaltung? Hier sei nur angemerkt, dass der Rat in der Sache bislang keinerlei Beschluss getroffen hat.
6. Welche Kosten fallen für die bislang vorgestellten Publikationen an? Hierzu bitten wir um eine detaillierte Kostenaufstellung mit Angabe der jeweiligen Druckauflage.
7. Sind die angesprochenen Publikationen bereits in Druck bzw. liegen diese schon in entsprechenden Auflagen vor?
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Sebastian Beer


 

Antrag vom: 20.10.2008

Bebauungspläne M 654 a und 654 c

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Bebauungspläne M 654 a und 654 c –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Für die Bereiche der Bebauungspläne 654 a und 654 c (Haareneschviertel) wird eine Veränderungssperre beschlossen mit dem Ziel der Aufstellung eines verbindlichen Bebauungsplanes für die in den Bebauungsplänen bezeichneten Gebiete.

Begründung:

1997 hat der Rat der Stadt Oldenburg beschlossen, für diese Wohngebiete Bebauungspläne aufzustellen, in denen die Bausubstanz und die Gärten vor Zerstörung geschützt werden. Verwirklicht wurde nur einer: 654 b mit dem Evangelischen Krankenhaus, dem PFL und mit mehreren Wohngebieten. Hier ist der Schutz der historischen Bausubstanz und der Gärten als „grüne Lunge“ beispielgebend verwirklicht worden. Diese Festlegungen sollten in Richtung Norden fortgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Anne Lück, Rolf Grösch


 

Antrag vom: 08.10.2008

Bahn-Haltepunkt in Wechloy

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Bahn-Haltepunkt in Wechloy –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Oldenburg fordert den ZVBN sowie die NordWestBahn auf, die Einrichtung eines Haltepunktes in Wechloy mit der Betriebsaufnahme des Stadtbahnverkehrs der NordWestBahn zwischen Bremen und Bad Zwischenahn sicher zu stellen. Ein Verzicht auf diesen Haltepunkt ist angesichts des großen Fahrgastpotentials aus ökonomischer und ökologischer Sicht nicht akzeptabel.

Begründung:

Mit der Vergabe der Verkehrsleistungen im Raum Bremen/Oldenburg an die NordWest-Bahn besteht nun endlich die Chance, den Haltepunkt Wechloy einzurichten. Der ZVBN, an dem die Stadt maßgeblich beteiligt ist, und die NordWestBahn, bei der die VWG Mitgesellschafter ist, müssen als unmittelbar beteiligte Institutionen in der Lage sein diese notwenige Infrastrukturmaßnahme im Sinne der Stadt umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rolf Grösch


 

Antrag vom: 08.10.2008

Lärmschutz im Stadtgebiet

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Lärmschutz im Stadtgebiet –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Oldenburg fordert die Verwaltung auf, bei der Deutschen Bahn die Schaffung von Lärmschutzmaßnahmen im Stadtgebiet durchzusetzen. Diese müssen zur Betriebsaufnahme des Jade-Weser-Ports in Wilhelmshaven umgesetzt sein.

Begründung:

Am 07.10.2008 wurde über die Presse bekannt, dass die Deutsche Bahn den Bau von Lärmschutz-wänden zwischen Oldenburg und Bremen zugesagt hat. Dies ist auch für das Stadtgebiet Oldenburgs unverzichtbar.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rolf Grösch


 

Antrag vom: 29.09.2008

Konzept Bürgerhaushalt

Ratssitzung am 29.9.08
TOP 13.2 Bürgerhaushalt
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

zum von uns beantragten TOP 13.2 Bürgerhaushalt möchten wir folgenden Beschlussvorschlag beantragen:
Das Konzept „Bürgerhaushalt der Stadt Oldenburg, Version 1.1“ wird beschlossen. Mit der Umsetzung des Konzeptes wird in 2009/2010 begonnen.

Begründung:
Für die Grünen ist die Einführung des Bürgerhaushaltes ein wichtiger Baustein für die Einbeziehung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Oldenburg in das kommunale Geschehen.
Wir verweisen auf die Vorlagen-Nr. 08/0592, die wir unterstützen und bedanken uns bei der Verwaltung für die geleistete Arbeit und den anderen Fraktionen für die gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Anne Lück, Kurt Bernhardt, Rita Schilling, Rolf Grösch


 

Antrag vom: 15.09.2008

Parkhaus Amalienstraße/Am Festungsgraben

Nächste Sitzung des Rates am 29.9.2008 – Antrag vom 15.09.2008
Austausch wegen Ergänzung
Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner,

im Nachgang zum gleich lautenden Antrag vom 15.09.2008 bitten wir Austausch durch diesen Antrag wegen einer Ergänzung.

Parkhaus Amalienstraße/Am Festungsgraben
Der Beschlussvorschlag lautet:

Die Veränderungssperre 65 gilt uneingeschränkt. Ausnahmen sind nicht zulässig. Der Rat behält sich das Entscheidungsrecht ausdrücklich vor. Insbesondere behält sich der Rat nach § 40 Abs.II Satz 1 NGO die Entscheidung über Bauvoranfragen und Bauanträge im Bereich der Veränderungssperre Nr. 65 vor. Ebenso behält sich der Rat der Stadt Oldenburg das Entscheidungsrecht über temporäre oder dauerhafte Nutzungsänderungen im Bereich der Veränderungssperre 65 vor.

Begründung:

Die Politik hat mit dem aktuellen Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan M-472 (Amalienstraße/Am Festungsgraben) deutlich gemacht, dass sie für das Plangebiet eine gemischte Nutzung mit Wohnen; Büros und dergleichen vorsieht, nicht jedoch großflächiges Parken.

Die vorliegende Bauvoranfrage sieht die Ausweitung der derzeit vorhandenen Stellplätze um mehr als 40% vor. Damit geht die Bauvoranfrage in die genau andere Richtung von dem, was Verwaltungsausschuss und Rat mit ihren Beschlüssen vorsehen.

Die Rechtswirksamkeit der Veränderungssperre ist nach der Auskunft von RA Dr. Niewerth gegeben, eine reine Verhinderungsplanung liegt nicht vor (vgl. Nds. OVG vom 11.3.2008).

Der Rat fordert die Verwaltung auf, die Änderung des Bebauungsplanes M-472 zügig weiter voranzutreiben, damit die gemischte Nutzung des Plangebietes planungsrechtlich endgültig abgesichert ist.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt


 

Antrag vom: 08.09.2008

Widerspruch und Zahlungsvorbehalt der Stadt Oldenburg gegen die Gaspreiserhöhungen der EWE

Nächste Sitzung des
Rates der Stadt Oldenburg am 29.9.08
Sehr geehrter Herr Schwandner,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Widerspruch und Zahlungsvorbehalt der Stadt Oldenburg gegen die Gaspreiserhöhungen der EWE AG zum 1.4.2008 um 12,2% sowie zum 1.8.2008 um 17,4% –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Oldenburg beschließt, dass die Stadt Oldenburg gegen die Gaspreiserhöhungen der EWE AG zum 1.4.2008 um 12,2% sowie zum 1.8.2008 um 17,4% einen Zahlungsvorbehalt geltend macht und den Erhöhungen widerspricht.

Begründung:

Das OLG Oldenburg hat am 5.9.2008 entschieden, dass alle Gaspreiserhöhungen der EWE AG seit dem 1.9.2004 für Sondervertragskunden unwirksam sind. Legt die Stadt Oldenburg jetzt Widerspruch ein und spricht einen Zahlungsvorbehalt aus, greift das OLG – Urteil zumindest noch für die laufende Abrechnungsperiode. Die Stadt Oldenburg sichert sich mit einem solchen Beschluss das Recht auf Rückzahlung und verzichtet nicht freiwillig darauf, da gemäß dem OLG – Urteil bei fehlendem Widerspruch des Kunden die Unwirksamkeit der Gaspreiserhöhungen nicht mehr gegeben ist.

Die Verbraucherzentralen empfehlen allen Gaskunden dringend, gegen die Erhöhungen Widerspruch einzulegen. Auch die Stadt Oldenburg als großer Gaskunde sollte sich schon aus finanziellen Gründen dem anschließen.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt
– stv. Fraktionsvorsitzender –


 

Antrag vom: 04.09.2008

Vorlage Amalienstraße

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Prof. Dr. Schwandner,

im Namen meiner Fraktion bitte ich Sie, die ( laut NWZ von heute ) von der Verwaltung erstellte neue Vorlage zur Präzisierung des Ratsbeschlusses vom 30.06.2008 zur Amalienstraße dem VA keinesfalls als Tischvorlage vorzulegen, sondern rechtzeitig mit den anderen Unterlagen zuzuleiten.
Die Fraktionen müssen bei derart wichtigen Entscheidungen genügend Zeit zur Beratung haben.
Mit freundlichen Grüßen

gez. Anne Lück
Fraktionsvorsitzende


 

Antrag vom: 26.08.2008

Wegeverbindung auf dem Grundstück des Neubaues Paulusschule

 

Sitzung des Rates im September
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Wegeverbindung auf dem Grundstück des Neubaues Paulusschule

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:
Die Wegeverbindung auf dem Grundstück des Neubaues der Paulusschule zwischen der Kastanienallee und der Margaretenstraße wird nicht erstellt und diese Festlegung im Vertrag mit dem Bischöflich-Münsterschen Offizialat gestrichen.

Begründung:
Diese Wegeverbindung wird nach unserer Recherche von allen Seiten abgelehnt, beschert der Schule sogar Aufsichtsprobleme und den Schülern einen unsichereren Schulweg hinsichtlich der nahe gelegenen Auguststraße.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Anne Lück


 

Antrag vom: 21.07.2008

Verkauf von Anteilen der EWE AG Oldenburg an die EnBW

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Verkauf von Anteilen der EWE AG Oldenburg an die EnBW –

auf die Tagesordnung.

Wir bitten die vom Rat entsendeten Vertreter der Stadt Oldenburg in der Verbandsversammlung sowie den vom Rat entsendeten Vertreter der Stadt Oldenburg im Verbandsausschuss des Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverbandes (früher LEV) um umfassende und detaillierte Unterrichtung des Rates.

Insbesondere bitten wir auf die Frage einzugehen, warum die Stadtkasse Oldenburg kaum von dem Verkaufserlös profitiert.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt
– stellv. Fraktionsvorsitzender –


 

Antrag vom: 18.06.2008

Bericht der Verwaltung zum Thema „Bürgerhaushalt“

Nächste Sitzung des Rates und des Ausschusses
für Haushalt und Finanzen der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

zur o. g. Ratssitzung und zur Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Bericht der Verwaltung zum Thema „Bürgerhaushalt“ -.

Wir beantragen für die Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses sowie der Ratssitzung im September 2008 einen ausführlichen Bericht der Verwaltung.

Begründung:

Zur letzten Kommunalwahl wurde von allen Parteien/Gruppen eine bessere Mitwirkung von Bürger/innen an den kommunalen Entscheidungen versprochen.

Eine Arbeitsgruppe aus Verwaltung und Fraktionen/Gruppen hat nun schon seit längerer Zeit mehrfach getagt und mehrere Konzepte eines Bürgerhaushaltes kennen gelernt.
Es gilt nun, ein Konzept zugeschnitten auf die Situation der Stadt Oldenburg zu entwickeln.

Die Grünen möchten das Thema Bürgerhaushalt im September und ggf. Oktober 2008 in den Ratsgremien diskutieren und ein Konzept für einen Oldenburger Bürgerhaushalt verabschieden.

Dann könnte die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger für den Bürgerhaushalt bereits zum Ende dieses Jahres beginnen.

Für die Grünen ist die Einsetzung der Form des Bürgerhaushaltes ein wichtiger Baustein für die Einbeziehung der Bevölkerung in das kommunale Geschehen.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rolf Grösch, Rita Schilling, Kurt Bernhardt


 

Antrag vom: 13.06.2008

Verkauf von Anteilen an der EWE AG Oldenburg

Antrag für die Sitzung des Rates am 30.06.2008
Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Verkauf von Anteilen an der EWE AG Oldenburg –

auf die Tagesordnung (nichtöffentlicher Teil).

Wir bitten die vom Rat entsendeten Vertreter der Stadt Oldenburg in der Verbandsversammlung sowie den vom Rat entsendeten Vertreter der Stadt Oldenburg im Verbandsausschuss des Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverbandes (früher LEV) um umfassende und detaillierte Unterrichtung des Rates.

Da der Verbandsausschuss schon Anfang Juli 2008 über einen Anteilsverkauf entscheiden soll, ist eine Beratung im Rat am 30.06.08 angezeigt.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt


 

Antrag vom: 19.04.2008

Baumaßnahmen an der Katholischen Grundschule Eversten

Dringlichkeitsantrag für die Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 28.04.08

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt zur nächsten Sitzung des Rates folgenden Dringlichkeitsantrag:

Baumaßnahmen an der Katholischen Grundschule Eversten

Die Verwaltung wird gebeten die Baumaßnahmen an der kath. Grundschule Eversten, die bereits zwei Mal vom Rat der Stadt Oldenburg beschlossen wurden, unverzüglich umzusetzen.

Begründung:
Bis zum heutigen Zeitpunkt wurden die Baumaßnahmen, die vom Rat der Stadt Oldenburg beschlossen wurden, nicht umgesetzt. Stattdessen sieht der Bericht zur Entwicklung der Grundschulen vor, diese Grundschule an ihrem derzeitigen Standort zu schließen. Diese Vorgehensweise der Verwaltung steht in einem krassen Widerspruch zu den Beschlüssen des Rates.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Stephan Friebel
Ratsherr


 

Antrag vom: 09.04.2008

Videoüberwachung in Oldenburg

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Videoüberwachung in Oldenburg –
auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:
Wir bitten um Zustimmung zur nachfolgenden Resolution:

Kein Ausbau der Videoüberwachung in Oldenburg

Der niedersächsische Innenminister Schünemann plant derzeit eine landesweite Ausweitung der Videoüberwachung in verschiedenen niedersächsischen Kommunen. Auch die Stadt Oldenburg soll videotechnisch aufgerüstet werden. Die politische Meinungsbildung der gewählten Bürgerschaft im Rat der Stadt Oldenburg spielt dabei für den Innenminister offenkundig keine Rolle. Er hat bereits öffentlich verlautbaren lassen, dass er die Videoüberwachung auch gegen eine politische Willensbekundung der Ratsvertreter durchsetzen werde. Diese Missachtung der kommunalen Vertretung und des lokalen Bürgerwillens ist absolut inakzeptabel. Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Oldenburg kennen die Sicherheitsbelange ihrer Kommune am Besten. Eine Sicherheitspolitik über ihre Köpfe hinweg ist ein undemokratischer und autoritärer Akt, der eines amtierenden Kommunalministers unwürdig ist.

Zudem hat die erst kürzlich veröffentlichte regionalpolitische Kriminalanalyse für Oldenburg ergeben, dass die Stadt kein kriminalpolitischer Brennpunkt ist. Das medial sehr stark beeinflussbare subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger lässt sich durch vielfältige Maßnahmen sehr viel „weicher“ und nachhaltiger steigern, als durch einen Ausbau der Videoüberwachung. So sind die Förderung nachbarschaftlicher Hilfen und eine bessere Beleuchtung an angstbesetzten Plätzen weniger einschneidende, aber dennoch wirksame Maßnahmen gegen Kriminalitätsfurcht.

Die wirksamste Methode für ein hohes Sicherheitsempfinden ist indessen eine professionell agierende und gut ausgestattete Polizei. Technische Aufrüstung kann den menschlichen Faktor nicht ersetzen.

Der Rat der Stadt Oldenburg lehnt daher einen Ausbau der Videoüberwachung in Oldenburg ab. Die Videoüberwachung ist ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines jeden Bürgers. Durch die Aufnahmen wird der ganze Mensch erfasst und gespeichert. Die Daten können vielfältig verwendet und bearbeitet werden. Die Datenschützer von Bund und Ländern sind gleichermaßen kritisch in dieser Frage.

Zudem zeigen viele kriminologische Studien, dass die Videoüberwachung keine Abnahme von Kriminalität bewirkt, sondern oftmals nur zu einer Verlagerung des Kriminalitätsgeschehens führt. Insofern geht der versprochene Sicherheitsgewinn durch Videoüberwachung auf Kosten anderer Stadtteile.
Um Kriminalität wirksam einzudämmen, braucht die Stadt Oldenburg daher keine weiteren Videokameras. Sie fordert das Land Niedersachsen stattdessen zum gezielten Ausbau von Ganztagsschulen auf. Eine moderne und gerechte Bildungspolitik, die gesellschaftliche Teilhabe und Chancengerechtigkeit gewährt, ist langfristig der beste Schutz gegen Gewalt und Kriminalität.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Ralf Briese


 

Antrag vom: 03.04.2008

Bloherfelder Anger Nord

 

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Bloherfelder Anger Nord –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:
Die Fraktion der Grünen beantragt die weiteren Planungen für das Baugebiet Bloherfelder Anger Nord (dies betrifft nicht die Planungen für den südlichen Bereich!) zurückzustellen, bis eine befriedigende Lösung folgender Fragen geklärt ist:

1. Ein Verkehrslösung, die den Anwohnern in den bestehenden Wohngebieten kein zusätzliches Verkehrsaufkommen beschert.
2. Eine Prüfung der naturschutzrechtlichen Fragen (der Großteil des geplanten Gebietes ist als Bodendenkmal eingetragen).
3. Die Entwässerungssituation – die bisherigen Planungen scheinen die neuerlich häufigeren Starkregenfälle nicht zu berücksichtigen und es besteht die Gefahr, dass der Wasserstand der Haaren dadurch zusätzlich erhöht wird und Überschwemmungen bestehender Wohngebiete die Folge wären.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rolf Grösch Tobias Frick


 

Antrag vom: 11.02.2008

Resolution für Wagenleben in der Stadt Oldenburg

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

zur o.g. Ratssitzung stelle ich für unsere Fraktion den folgenden Antrag:

Der Rat möge folgende Resolution beschließen:

Resolution für Wagenleben in der Stadt Oldenburg
Der Rat der Stadt Oldenburg erklärt, dass das Wohnen in Bauwagen, LKWs und Bussen in der Stadt Oldenburg als Alternative Wohnform akzeptiert ist und auf einem zentral gelegenen Gelände dauerhaft gesichert sein soll.

Der Rat der Stadt Oldenburg bekräftigt dabei:
• Das Leben im Wagen als alternative Wohnform hat sich in den letzten 15 Jahren als Teil der Stadt Oldenburg etabliert.
• Die Nutzung einer Fläche durch die Wagenburg ist keine Zwischennutzung, sondern eine dauerhaft in ihrem Bestand zu sichernde Wohnform.
• Die Fläche einer Wagenburg dient nicht nur dem Wohnen, sondern ist gleichzeitig ein Raum für unabhängige Kunst und Kultur.
• Um die Erreichbarkeit durch Besucher/innen zu gewährleisten, soll das Gelände der Wagenburg in einem zentral gelegenen Bereich liegen.
• Das Leben im Wagen basiert auf der Idee des Lebens als Gemeinschaft. Aus diesem Grund soll die dauerhaft zur Verfügung gestellte Fläche eine diesem Anspruch angemessene Größe haben.

Begründung:
• Die Wagenburg wurde im März 1992 in Oldenburg gegründet. Diese bis dahin in Oldenburg unbekannte Wohnform stieß zunächst auf politische Ablehnung.
• Ende der 80er und Anfang der 90er Jahre wurden in vielen Städten Deutschlands zahlreiche Wagen-burgen gegründet. Derzeit gibt es bundesweit knapp 100 Wagenplätze.
• Eine Wagenburg ist Ausdruck selbst bestimmten und selbst organisierten Lebens.
• Nach zähen, über die Stadtgrenzen Oldenburgs hinausreichenden Verhandlungen stellt die Stadt Oldenburg der Wagenburg seit 1995 eine Fläche auf dem ehemaligen Gelände des Alten Schlachthofes am Stau gegen Pacht zur Verfügung.
• Auf diesem Gelände hat sich ein für Oldenburg einzigartiger Ort für soziales und kulturelles Leben entwickelt und stellt somit ein Stück zentral gelegener Stadtkultur dar.
• Die Wagenburg ist heute Bestandteil der bunten und vielfältigen Stadtkultur, die das Profil Oldenburgs ausmacht.
• Als solcher soll ihr das Recht als mögliche Wohnform innerhalb der Stadt dauerhaft zuerkannt werden.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith


 

Antrag vom: 06.02.2008

Neubau TGO

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

wir bitten um Berücksichtigung des Ergänzungsantrag zur nächsten Ratssitzung zum Tagesordnungspunkt:

– Neubau TGO –

Der Rat möge beschließen:

Bei dem Neubau des TGO 2 ist festzuschreiben, dass mindestens 20 % des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien kommen müssen.

Begründung:

Die Bundesregierung plant den Anteil erneuerbarer Energien im Wärmebereich bist zum Jahr 2020 von derzeit sechs Prozent auf 14 Prozent zu erhöhen. Dies soll gelingen, indem Besitzer von Neubauten verpflichtet werden, entsprechende Anlagen zu bauen.
In Baden-Württemberg beginnt in 2 Monaten sogar eine 20 % Pflicht für Neubauten. Wenn die Klimaschutzziele erreicht werden sollen, ist es notwendig in dieser Richtung auch in Oldenburg zu planen.
Darüber hinaus stände es sich gut an, wenn in einem Gebäude, in dem viele Firmen arbeiten werden, die sich mit der Anwendung erneuerbarer Energien befassen, auch sichtbar Klimaschutz praktiziert wird.
In der Stadt Oldenburg wird gerade eine BBS vorbildlich energetisch saniert, eine Schule in Passivbauweise errichtet, die GSG errichtet ein Passivhaus, es gibt Voltaikanlagen auf städtischen Gebäuden, Anlass genug, nicht hinter diese Modelle zurückzufallen.
Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung werden beauftragt den Ratsbeschluss umzusetzen.

Weitere Begründung: mündlich
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rolf Grösch


 

Antrag vom: 06.02.2008

Ausbau des Heiligengeistwalles – Beschlussfassung

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Ausbau des Heiligengeistwalles – Beschlussfassung –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Der Ausbau des Heiligengeistwalles wird in einer bestandsnahen Form durchgeführt. Dass heißt:

1. Die dringend sanierungsbedürftige Fahrbahn wird bei Reduzierung der Fahrbahnbreite auf 6,50m (wie von der Verwaltung vorgesehen – Vorlage 07/1057) zu Gunsten der Rad- und Fußwegeanlage erneuert.
2. Der Fuß- und Radweg an der Häuserzeile wird neu gepflastert und im Rahmen der bei der Fahrbahnsanierung eingesparten Fläche verbreitert
3. Der Radweg im Landschaftsschutzgebiet Wallanlagen wird in der derzeitigen Breite bei maximaler Schonung des Wurzelbereiches neu gepflastert.

Begründung:

Die bislang vorgestellte Ausbauvariante Heiligengeistwall widerspricht den Festsetzungen und Zielen des Verkehrsentwicklungsplans. Sie widerspricht auch dem Busbeschleunigungsprogramm und dem Ziel, den ÖPNV attraktiver zu machen. Ebenfalls widerspricht sie den Zielen die Wallanlagen aufzuwerten und zu erhalten (siehe Zielkonzept Innenstadt 2008, Punkt 7).

Eine bestandsnahe Planung erhält die 29 Linden und verhindert damit den Verlust des rekonstruierten Allee-Charakters in den unter Denkmal- und Landschaftsschutz stehenden historischen Wallanlagen. Eine bestandsnahe Planung berücksichtigt die Zielvorgaben des Verkehrsentwicklungsplans und erhält einen reibungslosen Verkehrsfluss. Die Qualität der teilweise beengten Nebenanlagen für die schwächeren Verkehrsteilnehmer kann auch bei dieser Variante deutlich verbessert werden.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rolf Grösch


 

Antrag vom: 15.01.2008

Sozialtarif

Nächste Sitzung des Rates
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt zur nächsten Sitzung des Rates folgenden Antrag:

“Der Rat der Stadt Oldenburg fordert die EWE auf, ihren Kunden mit schwächerem Einkommen die Grundgebühren zu erlassen.
Die Vertreter der Stadt in den Gremien der EWE werden aufgefordert, sich für eine solche Regelung einzusetzen.“

Begründung:

Der Energieversorger „EON Mitte“ (Kassel) bietet seit Oktober 2007 einen Sozialtarif für Kunden mit schwächerem Einkommen an; dies bedeute lt. Pressemeldung (Frankfurter Rundschau von 26.09.2007) je nach Tarifart eine Ersparnis von ca. 60 – 70 Euro pro Jahr/Privathaushalt. Voraussetzung ist dort eine Befreiung von den Rundfunkgebühren durch die GEZ als Nachweis der Bedürftigkeit. Die entsprechenden Anträge für den sog. „Sozialtarif“ werden über die Wohlfahrtsverbände Diakonie und Caritas ausgegeben.
Was in Nordhessen beim dortigen Hauptenergieversorger möglich ist, sollte auch in der Stadt Oldenburg so oder ähnlich umzusetzen sein.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion
– Rolf Grösch – – Krister-Benjamin Schramm –


 

Antrag vom: 15.01.2008

Familienfreundliches Konzept der Stadt Oldenburg

Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 26.04.2008
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Familienfreundliches Konzept der Stadt Oldenburg -.
Begründung:

Am 09. Juli 2007 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzeptpapier „familienfreundliche Stadt“ zu erarbeiten und dem Rat nach Vorbereitung in den betroffenen Ausschüssen vorzulegen. Ziel dieses Konzeptes soll sein, Oldenburg kinder- und familienfreundlicher zu machen.

Bis zum 26. April sollten das Konzeptpapier und der dazu gehörige Maßnahmenkatalog in den Fachausschüssen diskutiert worden sein.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rita Schilling


 

Haushaltsrede 2008
Antrag vom: 17.12.2007

Bündnis90/DIE GRÜNEN – Ratsfraktion

Haushaltsrede 2008

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, meine sehr verehrten Damen und Herren,

die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN hat den vorliegenden Haushalt der Stadt Oldenburg für 2008 mitgestaltet. Er setzt wichtige Impulse in den Bereichen

• Umweltschutz/Klimaschutz
• Soziale Gerechtigkeit
• Schule, Bildung und Sport
• Haushaltskonsolidierung und Schuldenabbau.

1.
Für uns GRÜNE ist es mit am Wichtigsten, dass das Klimaschutzprogramm ohne Abstriche und Kürzungen im Haushalt verankert wurde. Klimaschutz ist enorm wichtig, wenn wir heute nicht die Weichen stellen, werden unsere Kinder morgen stark unter den Auswirkungen der Erderwärmung zu leiden haben. Schon heute spüren wir die Auswirkungen: häufigere und heftigere Stürme, Starkregenfälle mit Überschwemmungen, Meeresspiegelanstieg. Das zu Ende gehende Jahr wird wohl das zweitwärmste der vergangenen 150 Jahre sein.

Angesichts dieser Situation das Programm um fast die Hälfte zu streichen, wie es die CDU beantragt hat, ist für uns völlig inakzeptabel und auch nicht nachvollziehbar. Wie wollen wir denn die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt motivieren, ihre Häuser zu dämmen, wenn die städtischen Gebäude nicht entsprechend saniert sind und die Energie zum Fenster raus schleudern. Nein, wir als Stadt Oldenburg müssen mit gutem Beispiel vorangehen, unsere Gebäude energetisch sanieren, das entsprechend kommunizieren und die Bürgerinnen und Bürger zur Nachahmung motivieren. Übrigens: nicht nur die Umwelt wird es uns danken, auch unser Geldbeutel wird durch den geringeren Energieverbrauch geschont und – wie neuere Untersuchungen gezeigt haben – auch der Wert der Gebäude wird durch die energetische Sanierung deutlich gesteigert. Schlagen wir also der EWE ein Schnippchen.
Darüber hinaus wollen wir Projekte im Bereich Gewässerrenaturierung anschieben und wir werden uns dafür einsetzen, dass als Beispiel der Bürgerfelder Teich wieder so hergerichtet wird, dass er die Situation bei Starkregenfällen, mit denen wir immer häufiger rechnen müssen, verbessert.

2.
Soziale Gerechtigkeit ist für uns GRÜNE ein wichtiger Eckpfeiler. Die Gesellschaft driftet auseinander, die Schere zwischen reich und arm wird größer. Da sind wir als Stadt Oldenburg aufgefordert, tätig zu werden und im Rahmen unserer Möglichkeiten gegenzusteuern:

Menschen mit geringem Einkommen erhalten Vergünstigungen durch den Oldenburg-Pass, der Kauf von Schulmaterial wird unterstützt, die Beratung von Arbeitslosen und Geringverdienern ist nach wie vor sehr wichtig, der Kinderschutzbund wird unterstützt wie auch die Caritas, das Diakonische Werk und der Verein zur Förderung der psychischen Gesundheit.

Hier Positionen ganz zu streichen oder zu kürzen, wie es der OB und die CDU vorgeschlagen haben, kritisieren wir heftig. Wir müssen versuchen, die soziale Schieflage in unserer Stadt abzubauen und nicht die Gräben weiter zu vertiefen. Die soziale Schieflage im Haushaltsentwurf des OB haben wir auf jeden Fall beseitigt und darauf sind wir stolz.

3.
Wir GRÜNE stärken die Schulen durch das dringend notwendige Vorziehen von Sanierungs- und Baumaßnahmen bei den Grundschulen Hogenkamp und Röwekamp sowie der katholischen Schule Eversten. Wir wollen den Mensaneubau für das Neue Gymnasium an der Alexanderstraße schnell angehen und wir haben Mittel für das Mensapersonal in den schon bestehenden Mensen eingeplant.

Wir wollen eine gemeinsame Schule in Oldenburg als Modellversuch und haben entsprechende Planungskosten in den Haushalt eingestellt.

Wir GRÜNE sehen die Wichtigkeit des Sports und unterstützen die Sportvereine mit erhöhten Ansätzen für Sportgeräte und für Baumassnahmen. Wir wollen die Planung für die Sanierung des Marschwegstadions angehen, stecken mehr Geld in die Stadtteilbäder Kreyenbrück und Eversten und wollen eine Skaterhalle auf dem Fliegerhorst.

Für die Allgemeinbildung halten wir die Stadtbibliothek mit ihren Stadtteilbüchereien für ganz wichtig, Weshalb hier der OB den Etat für die Anschaffung neuer Medien gekürzt hat, können wir nicht nachvollziehen. Wir GRÜNE haben die Mittel wieder entsprechend erhöht und sind auch der Auffassung, dass die Stadtbibliothek in Zukunft gestärkt und nicht geschwächt werden muss. Dass der OB die Bereiche Wissenschaft, Technologie, Internationalität fördert, begrüßen wir ausdrücklich. Darüber dürfen wir aber die Allgemeinbildung, die Schulen und die sozial Schwachen nicht vergessen.

4.
Wir GRÜNE stehen für eine nachhaltige Haushalts- und Finanzpolitik, die nicht den zukünftigen Generationen einen Schuldenberg hinterlässt, der sie durch die Zins- und Tilgungszahlungen erdrückt. Deshalb ist es absolut notwendig, dass der Haushalt einen Abbau der kurzfristigen Schulden um fast 7 Mio. € vorsieht. So müssen wir die nächsten Jahre weitermachen, damit wir mittelfristig die Kassenkredite wirklich vollständig abbauen können. Das ist ja auch das erklärte Ziel des OB, darin unterstützen wir ihn. Dazu gehört dann aber auch, dass die Kosten nicht ausufern dürfen. Die Personalkosten sollen laut Verwaltung um 4,8 Mio. € steigen, wir meinen, dass eine Steigerung um 4,0 Mio. € ausreichen kann und muss. Wenn der OB in seinem Büro mehr Personal und höher bezahltes Personal ansiedelt, dann darf das nicht noch oben auf den Etat draufkommen, dann muss das unseres Erachtens durch Umschichtungen bereitgestellt werden. Wir haben eine gute, funktionierende Verwaltung mit engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit denen muss der OB als Verwaltungschef gut zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit darf nicht beeinträchtigt werden durch eine Konzentration auf einen ganz engen Mitarbeiterstab, das wäre fatal.

Fatal für die Finanzen der Stadt ist allerdings auch die Politik der CDU/FDP-Landesregierung. Durch die Bevorzugung der Landkreise hat die Stadt Mindereinnahmen von ca. 6 Mio. € jährlich, Wahlgeschenke, die die CDU an ihre ländlichen Hochburgen verteilt und die der Stadt Oldenburg fehlen. Aber auch die CDU/SPD-Bundesregierung kürzt schlankweg ihren Anteil bei den Unterkunftskosten für Arbeitssuchende, die Stadt Oldenburg muss die Kosten in Höhe von mehreren Hunderttausend € übernehmen.

Ohne diese Kürzungen von Bund und Land hätte der Haushalt 2008 noch besser ausfallen können. Aber auch so erzielen wir einen reellen Überschuss und setzen deutliche inhaltliche Akzente beim Umwelt- und Klimaschutz, bei der sozialen Gerechtigkeit, im Bereich Schule, Bildung und Sport.

5.
Darüber hinaus stärken wir GRÜNE den Bau von Fuß- und Radwegen, wir schieben Straßenausbauten, wenn der von den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern nicht gewünscht wird, setzen dann folgerichtig aber mehr Mittel für die Straßenunterhaltung ein – wie bspw. am Bremersweg. Wir GRÜNE wollen den Stadtteilpark Eidechsenstraße nach vorne bringen. Wir müssen die Verkehrssituation in der Stedinger Straße mit den Bahnübergängen verbessern. Wir wollen die Sporthallen auf dem Fliegerhorst sichern und für die Sportvereine auch im Winter nutzbar halten.

Wir GRÜNE wollen einen Stadtteiltreff für Eversten schaffen, wir fördern die Stadtteilzentren, weil wir den Fokus nicht nur auf die Innenstadt sondern auch auf die Stadtteile richten müssen. Wir GRÜNE fördern das Frauennachttaxi, die Verbraucherberatung, das Medienbüro, die Wohninitiative Breslauer Straße ebenso wie die Oldenburgische Aidshilfe, die Hilfe für Suchtkranke und das regionale Tumorzentrum.

Wir GRÜNE fördern auch den Tourismus in der Stadt und wissen, dass dazu das Stadtmarketing wichtig und unverzichtbar ist. Deshalb sind wir auch mit einer Erhöhung des OTM-Zuschusses um 147 T€ einverstanden, nicht aber mit einer Erhöhung um 347 T€. Die Situation bei der OTM ist undurchsichtig, viele Sponsoren haben sich zurückgezogen. Hier muss erst einmal Klarheit geschaffen werden und ein strategisches Konzept auf den Tisch, das seinen Namen verdient. Ein gutes Konzept, das Oldenburg nach vorne bringt, werden wir GRÜNE immer unterstützen.

Der gemeinsam von uns GRÜNEN und der SPD und der FDP/WFO eingebrachte Haushalt 2008 für die Stadt Oldenburg ist rundum positiv und unterstützenswert.

Ein Haar in der Haushaltssuppe gibt es aber leider, ich möchte es offen ansprechen, die FDP hat es uns eingebrockt: die Verkehrsüberwachung soll nicht in dem von der Verwaltung vorgesehenen Rahmen mit einem 2. Blitzgerät stattfinden. Wir GRÜNE finden das nicht in Ordnung. Die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern, nicht zuletzt von Kindern und behinderten Menschen geht für uns eindeutig vor. Der Lärmschutz für die Wohnbevölkerung geht für uns GRÜNE eindeutig vor – nicht aber die Parole „freie Fahrt für freie Bürger“. Die Autofahrer haben die Regeln und Gesetze einzuhalten und haben sich gefälligst in der Stadt an Tempo 30 oder eben Tempo 50 zu halten. Dann gibt’s auch keine Verwarngelder. So einfach ist das.

Trotz diesem einen Haar in der Suppe: dieser Haushalt ist sehr gut, er setzt wichtige inhaltliche Akzente für unsere Stadt Oldenburg für das kommende Jahr 2008. Wir GRÜNE wollen Oldenburg weiter voran bringen. Dafür bitten wir um Ihre Unterstützung.

Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Kurt Bernhardt
stv. Fraktionsvorsitzender
Bündnis90/DIE GRÜNEN
Oldenburg, 17.12.07


 

Antrag vom: 30.11.2007

Antrag an die Stadtverwaltung

Antrag an die Stadtverwaltung
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

die Fraktion DIE GRÜNEN bittet die Stadt Oldenburg sich an der Klimaaktion am 8. Dezember zu beteiligen und zu prüfen, welche städtischen Einrichtungen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 20.05 sich an der Lichtabschaltaktion beteiligen und insbesondere, ob es möglich ist den Weihnachtsmarkt mit einzubeziehen. Die Stadtverwaltung möge auch mit CMO in Kontakt treten, damit die Weihnachtsbeleuchtung in der Innenstadt mit in diese Klimaaktion einbezogen werden kann.
Es gibt bisher viele Zusagen auf Bundesebene, z. B. Schloss Neuschwanstein, die Alte Oper Frankfurt, das Schloss Heidelberg etc.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rolf Grösch


 

Antrag vom: 08.11.2007

Parkhaus Amalienstraße/Am Festungsgraben

Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 17.12.2007
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Parkhaus Amalienstraße/Am Festungsgraben

auf die Tagesordnung.

Die Beschlussvorschläge lauten:

1. Änderung des Bebauungsplanes M-472 – Aufstellungsbeschluss
2. Veränderungssperre für den künftigen Planbereich der Änderung des Bebauungsplanes M-472

Begründung:

Das von einem Investor geplante Parkhaus mit 600 Einstellplätzen auf dem ehemaligen Telekomgelände ist krass überdimensioniert und in dieser Lage unverträglich. Ein solch grosses Parkhaus mit 4 Einstellebenen verträgt sich städtebaulich nicht mit der direkt davor liegenden denkmalgeschützten Häuserzeile an der Amalienstraße.

Auch die Lage gegenüber dem Seniorenwohnzentrum am Festungsgraben ist als problematisch zu bewerten. Sowohl die dort wohnenden Senioren als auch die Seniorenvertretung der Stadt Oldenburg haben sich inzwischen kritisch zu den Auswirkungen des geplanten Parkhauses geäußert.

Es ist mit mehreren Tausend KfZ-Bewegungen täglich zu rechnen, die auch das Wohnquartier Festungs-graben/Weidamm stark belasten werden durch die entstehenden Schleichverkehre.

Bündnis90/Die Grünen favorisieren ebenso wie die Stadtverwaltung eine kleinteilige, urbane Bebauung, die auch dem Wohnen in diesem sehr zentralen Bereich der Stadt einen angemessenen Platz einräumt.

Da der schon 1976 beschlossene Bebauungsplan M-472 eine solche Monostruktur mit einem Großparkhaus zulässt, ist er entsprechend zu ändern.

Um zu verhindern, dass Baumaßnahmen durchgeführt werden, die nach dem bestehenden Planungsrecht zulässig sind, aber den Zielen der Änderungsplanung widersprechen, soll eine Veränderungssperre beschlossen werden.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

– Kurt Bernhardt –


 

Antrag vom: 29.10.2007

Erstellung eines Integrationsprogramms für die Stadt Oldenburg

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Erstellung eines Integrationsprogramms für die Stadt Oldenburg -.

Der Rat möge beschließen:

Der Rat begrüßt die Vorbereitungen für eine Oldenburger Integrationskonferenz im Jahr 2008. Aus dieser Konferenz müssen wichtige Impulse für eine moderne Integrationspolitik in Oldenburg erfolgen.
Die Einstellung eines / einer Integrationsbeauftragten für die Stadt wird gleichfalls begrüßt. Die Anforderung nach Promotion in der Stellenausschreibung kritisiert der Rat, da damit eine unnötig hohe Zugangsschranke eingezogen wird.

Die Verwaltung wird beauftragt u.a. aus den Ergebnissen der Integrationskonferenz bis zum Herbst 2008 ein interkulturelles Integrations- und Handlungsprogramm zu erarbeiten und dem Rat vorzulegen.

Das Integrationskonzept soll sich an folgenden Leitlinien orientieren:

• Stärkung der interkulturellen Kompetenz innerhalb der Verwaltung und verbesserter Zugang von MigrantInnen zur Verwaltung und zu städtischen Einrichtungen.

• Förderung der Sprachkompetenzen der Migranten auf allen Ebenen der kommunalen Bildungs- und Erziehungsinstitutionen.

• Vermittlung von Grundrechten und Grundregeln in der Kommune durch sprachlich und didaktisch leicht verständliche Medien.

• Förderung der Nachbarschaft und des interkulturellen Verständnisses von MigrantInnen unterschiedlicher Herkunft und Einheimischen insbesondere in den Stadtteilen.

• Bau- und Siedlungsstruktur auf Integration statt Segregation auszurichten.

• Institutionalisierung von Kommunikationsprozessen zwischen der Verwaltung und den Vertretern der Migrationsverbände.

• Förderung der Ausbildung und Qualifizierung junger MigrantInnen in der Kommune und den kommunalen Eigenbetrieben.

• Erschließung weiterer Potenziale von MigrantInnen als Wirtschaftsfaktor und ArbeitgeberInnen; Ausrichtung der Wirtschaftsförderung auch auf Migranten.

• Erhöhung der politischen Beteiligung von Migranten durch niedrigschwellige Partizipations-angebote.

Berücksichtigung interkultureller Schwerpunkte bei allen sozialen Dienstleistungen ( u.a. kultursensible Altenarbeit und -pflege).

Die Stadtgesellschaft und ihre in der interkulturellen Arbeit erfahrenen Initiativen und Einrichtungen sowie die in der Stadt aktiven Selbsthilfeorganisationen von MigrantInnen sind in die Erarbeitung und Fortschreibung des Handlungskonzeptes aktiv einzubeziehen.
Im Rahmen der Konzepterstellung sind jeweils zu den o. g. Schwerpunkten bereits bestehende Umsetzungsmaßnahmen und Erfolge darzustellen sowie konkrete Handlungsziele und Handlungs-empfehlungen mit Kostenfolgen zu entwickeln. Dies schließt angesichts der angespannten Haushalts-situation Vorschläge für eine Priorisierung von Maßnahmen ein.
Die Umsetzung des Handlungskonzeptes soll hinsichtlich Effektivität und Zielerreichung kontrolliert und evaluiert werden.

Begründung:

Die Bundesrepublik Deutschland und damit auch die Stadt Oldenburg sind längst Einwanderungsland bzw. Einwanderungskommune geworden. Im demographischen Wandlungsprozess und aufgrund von stärkeren globalen Wanderungsbewegungen wird der Anteil von Bürgerinnen und Bürgern mit Migrationshintergrund weiter steigen. Auf diesen Wanderungs- und Wandlungsprozess muss sich die Stadt Oldenburg durch strategische und konzeptionelle Maßnahmen einstellen.

Die Stadtgesellschaft ist bereits heute durch eine breite kulturelle, sprachliche und religiöse Vielfalt gekennzeichnet. Dies ist Bereicherung und Herausforderung zu gleich. Stadtpolitisch ist es daher dringend erforderlich, sich mit der interkulturellen Vielfalt bewusst und aktiv auseinanderzusetzen. Ziel muss es sein, Abgrenzungen und Ausgrenzungen von MigrantInnen oder Migrantengruppen zu vermeiden bzw. abzubauen und die Integration der Zugewanderten in die Stadtgesellschaft zu fördern und ihnen soziale Teilhabe und Chancengleichheit zu ermöglichen. Integration kann dabei nur gelingen, wenn Zugewanderte und Einheimische offen sind und aufeinander zugehen. Vorurteile und Berührungsängste auf beiden Seiten müssen durch einen politisch geförderten Prozess abgebaut werden.

Um diese Ziele zu erreichen und auch den absehbaren demographischen Veränderungen Rechnung zu tragen ist zeitnah ein interkulturelles Handlungskonzept für Integration zu erstellen. Dabei sind die Potenziale und Ressourcen, die sich aus der Zuwanderungssituation ergeben zu erkennen und für eine positive Stadtentwicklung zu nutzen.

Es soll ein Konzept erstellt werden, das sich nicht mit Gesten erweiterter Offenheit gegenüber Zugewanderten begnügt, sondern konkrete interkulturelle Maßnahmen und auch eine Überprüfung etablierter Werte, Verfahrensweisen und Normen in den Blick nimmt.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Ralf Briese


 

Antrag vom: 28.09.2007

Städterankings

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Prof. Dr. Schwandner,

zur kommenden Sitzung des Rates bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Städterankings
auf die Tagesordnung.

Wir bitten um eine umfassende Recherche und Stellungnahme zu Städterankings, deren Ergebnisse in den vergangenen 12 Monaten publiziert wurden. Neben Rankings von Fachzeitschriften, z.B. der Wirtschaft und angesehenen Tageszeitungen interessieren auch einfachere Journale wie Healthy Living.

Ausdrücklich erbitten wir Auskunft über die für Oldenburg relevanten Urban Audit-Daten (vgl. Publikation des Deutschen Instituts für Urbanistik – difu: Nutzung von Urban Audit-Daten – eine Arbeitshilfe für deutsche Städte.)

Dargestellt werden sollen vor allem die Stärken und die Schwächen, die die Analysen für Oldenburg im Vergleich mit anderen bundesdeutschen Städten vergleichbare Größe benennen. Daneben bitten wir um einige wenige Eckdaten zur Erhebungsmethode.

Die Ergebnisse von seriösen Städterankings geben unseres Erachtens Aufschluss über die Wettbewerbsfähigkeit Oldenburgs sowie Felder, in denen das Potential vorhanden ist, an Stärke und Attraktivität zu gewinnen. Aus den bereits vorhandenen Stärken lassen sich Maßnahmen für das Stadtmarketing ableiten.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith


 

Antrag vom: 10.09.2007

Ausbau eines Wanderweges in der Haareniederung

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 24.09.2007
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Ausbau eines Wanderweges in der Haareniederung –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Oldenburg verzichtet auf den Bau eines Wanderweges an dieser Stelle

Begründung:
Naturschutzfachlich:
Der vorgesehene Neubau würde in einem von der Landesregierung gemeldeten FFH-Gebiet durchgeführt. Er würde zu einer Störung der Fauna und Flora in der Niederung führen. Die gemeldeten Grenze an dieser Stelle des FFH-Gebietes ist die Wallhecke (mit großem Eichenbestand) und die vorgesehene Planung würde außerhalb des Traufbereiches der Bäume erfolgen müssen und damit würde der Wanderweg noch tiefer hinein in das FFH-Gebiet gebaut.

Touristisch:
Der bisherige Wanderweg endet an der Brücke zum Hartenscher Damm und die Wanderer können – wie bisher auch – nach rechts ein Stück entlang des Hartenscher Damms (Fußweg vorhanden) und dann links entlang der Eichenallee (als Naturdenkmal ausgewiesen) bis zum Drögen Hasen und dann wieder links in den Hörneweg gehen, wo der geplante Neubau enden würde.

Finanziell:
Die von der Haushaltsmehrheit des letzten Jahres beschlossenen 40.000 € zum Ausbau könnten eingespart werden, zumal die Kostenplanung mit diesem Betrag nicht auskommen wird und die Auskofferung und die Gesamtplanung eher 15.000 € mehr betragen wird; darin enthalten sind noch nicht die folgenden Kosten der Wegesicherung (entlang der Wallhecke).
Mit freundlichen Grüßen

gez. Rolf Grösch


 

Antrag vom: 07.09.2007

Gleichstellung

Nächste Sitzung des Verwaltungsausschusses und des Stadtrates

Sehr geehrter Prof. Dr. Schwandner,

ein Blick auf das städtische Organigramm zeigt, dass der Anteil der Frauen in den Führungspositionen der Oldenburger Stadtverwaltung sehr gering ist. Für die Hierarchieebene der Fachdienstleitung liegt der Anteil der Frauen bei 18%, auf der Ebene der Amtsleitung sind es lediglich 16%. Darüber hinaus fällt auf, das jüngst zu vergebenen Positionen (z. B. Leitung des Jugendamtes, Leitung des Bürgeramtes Mitte) nicht durch Frauen besetzt werden konnten bzw. wurden. Ohne die Qualifikation der männlichen Amtsinhaber in Frage stellen zu wollen, sind hier wichtige Chancen verpasst worden, um dem Niedersächsischen Gleichstellungsgesetz Rechnung zu tragen.
Gemäß NGG §5 heißt es: Frauen sind bei Einstellung, Beförderung und Übertragung höherwertiger Tätigkeiten gegenüber männlichen Mitbewerbern mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung so lange vorrangig zu berücksichtigen, bis sie in jeder Lohn-, Vergütungs- und Besoldungsgruppe der jeweiligen Dienststelle mindestens zu 50 von Hundert vertreten sind.
Der Bericht zur Situation der weiblichen Beschäftigten bei der Stadt Oldenburg (Oldb) zum 31.12.2004 zeigt auf der einen Seite, dass in den Besoldungsgruppen A12 und A13 kaum bzw. keine weiblichen Beschäftigten in der Stadtverwaltung arbeiten. Daher gibt es in dem Bereich kaum Kandidatinnen, die höhere Positionen besetzten können.
Auf der anderen Seite weißt der Bericht für die Altersgruppe der 26-35 Jährigen und für die Altersgruppe der 36–45 Jährigen ein erhebliches weibliches Potential in der Gehaltsgruppe A10 auf. An diesem Beispiel stellt sich die Frage nach einem Führungskräfte¬nach¬wuchs¬programm für Frauen, um in Zukunft Führungspositionen mit weiblichen Beschäftigten besetzen zu können.
Die Stadtverwaltung wird daher gebeten:
• über die bestehenden Personalentwicklungsinstrumente zur Frauenförderung, insbesondere der Förderung von weiblichem Führungskräftenachwuchs schriftlich zu berichten
• passgenaue Personalentwicklungsinstrumente zur Frauenförderung, insbesondere zur Förderung von weiblichem Führungskräftenachwuchs für die verschiedenen Hierarchiestufen zu entwickeln und zu implementieren
• im Januar 2008 einen ersten Bericht über die neu entwickelten Instrument zu erstellen und
• im September 2008 über erste Ergebnisse der Frauenförderung zu berichten

Mit freundlichen Grüßen

gez. Christine Pankonin


 

Antrag vom: 06.09.2007

Besetzung des Sozialdezernats

Nächste Sitzung des
Verwaltungsausschusses
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

die Fraktion Bündnis 90/ die Grünen beantragt folgenden Beschluss zu fassen:

Gemäß §8 (1) der Hauptsatzung der Stadt Oldenburg (Oldb) wird eine vierte Stadträtin oder ein vierter Stadtrat als Sozialdezernentin/ Sozialdezernent berufen.

Begründung folgt.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Christine Pankonin


 

Antrag vom: 20.06.2007

Lärmgutachten für die Bahnstrecke nach Wilhelmshaven

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Lärmgutachten für die Bahnstrecke nach Wilhelmshaven –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Kürze ein Lärmgutachten für die Bahntrasse erstellen zu lassen. In diesem Gutachten sollen sowohl die aktuellen Emissionen erfasst, als auch durch Simulation die späteren Werte bei Inbetriebnahme des Jade-Weser-Ports aufgenommen werden. (Diese Form der Simulation erfolgte bei dem Emissionsgutachten in Sande).
Die von Mitgliedern der Interessengemeinschaft (IBO) bisher vorgenommenen Lärmmessungen sollen in dieses Gutachten einfließen.
Das Gutachten soll dann als Grundlage für die Fortschreibung der Bauleitplanungen entlang der Trasse dienen.

Begründung: – Erfolgt mündlich -.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rolf Grösch


 

Antrag vom: 20.06.2007

Kohlekraftwerk in Bremen

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Kohlekraftwerk in Bremen –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

„Die Vertreter der Stadt Oldenburg in der Metropolregion und im Aufsichtsrat der EWE werden aufgefordert, sich gegen den Bau des geplanten neuen Großkraftwerkes auf Kohlebasis in Bremen zu wenden.“

Begründung: – Erfolgt mündlich -.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rolf Grösch


 

Antrag vom: 20.06.2007

Änderung der Geschäftsordnung

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Hier: Antrag vom 20.06.2007
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

der am 20.06.2007 eingebrachte Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt

– Änderung der Geschäftsordnung –

wird ersetzt durch nachfolgende Beschlussformulierung:

§ 3 Abs. 2: Der letzte Satz wird gestrichen.

Begründung:

Mit der Änderung wird dieser Punkt der Geschäftsordnung wieder auf den früheren Stand der letzten Ratsperiode gebracht.

– Weitere Begründung mündlich -.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Anne Lück
– Fraktionsvorsitzende –


 

Antrag vom: 18.04.2007

Visualisierung der Baukörpermaße des Einkaufszentrum Berliner Platz

Nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen
und des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,

wir bitten für die kommenden Sitzungen des Bauausschusses und des Rates um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Visualisierung der Baukörpermaße des Einkaufszentrum Berliner Platz –

auf die Tagesordnung und stellen den Antrag, nach Beratung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen im Rat folgenden Beschluss zu fassen:

Beschlussvorschlag:

Auf der dem Schloss zugewandten Front wird durch ein planenüberspanntes Baugerüst oder eine Holzkonstruktion die komplette Fassade einschließlich aller Teilbaukörper, Stockwerke, Absetzungen visualisiert.
Die Konstruktion erfolgt realitätsgetreu und vollständig im Maßstab 1:1 zu der für die Baugenehmigung eingereichten Planung der PANTA GmbH des Einkaufszentrums am Berliner Platz.
Sie wird mindestens während der gesamten Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Auslegungsfrist von den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort in Augenschein genommen werden können.

Die Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith


 

Antrag vom: 18.04.2007

Ratsinformationssystem

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Ratsinformationssystem –

auf die Tagesordnung.

Das Ratsinformationssystem der Homepage bietet eine Möglichkeit für Interessierte, die Politik des Rates zu verfolgen.
Der Rat beschließt, das Informationssystem zu erweitern. Es werden alle genehmigten Niederschriften der öffentlichen Ausschusssitzungen veröffentlicht.
Weiterer Bestandteil der Veröffentlichung sind Anträge und Berichte für die Ausschüsse.

Begründung: Erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rita Schilling


 

Antrag vom: 08.03.2007

Vergabe von Straßennamen

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Vergabe von Straßennamen –
auf die Tagesordnung.

Wir beantragen folgenden Beschluss zu fassen:

Bei der Vergabe von Straßennamen, die sich an den Namen von Persönlichkeiten orientieren, werden in zahlenmäßig gleichen Anteilen Namen von weiblichen und männlichen Persönlichkeiten, an deren Wirken erinnert werden soll, vergeben.

Begründung:
In der Vergangenheit dominierte die Vergabe von Straßennamen, die an männlichen Persönlichkeiten und deren Verdienste erinnern sollen. Der Beschluss erfolgt, um einen Ausgleich in der Praxis herzustellen und den europäischen Empfehlungen des Gender Mainstreaming zu folgen (vgl. ec.europa.eu/employment_social/gender_equality/index_de.html). Oberstes Ziel der Politik des Gender Mainstreaming ist die Beseitigung von Ungleichheiten und die Förderung der Gleichstellung in der gesamten Europäischen Gemeinschaft. Wesentlich in diesem Zusammenhang sind folgende Artikel:

Artikel 2 EGV (Auszug)
Aufgabe der Gemeinschaft ist es, die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern.
Artikel 3 Abs. 2 EGV (Auszug)
Bei allen in diesem Artikel genannten Tätigkeiten wirkt die Gemeinschaft darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern.
Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung für Europa
(18. Juli 2003)
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

– Alexandra Reith –


 

Antrag vom: 07.03.2007

Keine neuen Kohlekraftwerke an der Küste

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Keine neuen Kohlekraftwerke an der Küste –
auf die Tagesordnung.

Der Rat möge nachfolgende Resolution beschließen:

Die Vertreter der Stadt Oldenburg in der Metropolregion werden aufgefordert sich gegen den Bau des geplanten neuen Großkraftwerkes auf Kohlebasis in Bremen zu wenden.
Insgesamt sollen in Norddeutschland sogar 5 neue große Kohlekraftwerke gebaut werden.
Hinzu kommt, dass sich durch den Betrieb des Kohlekraftwerkes in Bremen der Güterverkehr durch Oldenburg noch mehr erhöhen würde

Gaskraftwerke sind klimafreundlicher als Kohlekraftwerke.

In einer Studie des Bremer Umweltsenators zu dem geplanten neuen Kohlekraftwerk an der Küste wird die Verwendung von gasbetriebenen Kraftwerken als eindeutig klimabesser dargestellt.
Anstelle des von der Bremer SWB geplanten 800 Megawatt-Kohlekraftwerkes wäre laut dieser Studie ein gleich großes Gas- und Dampfturbinenkraftwerk günstiger und zwar unter ökologischen und ökonomischen Kriterien.
Noch günstiger unter Klimagesichtspunkten wären 30 kleinere im ganzen Nordwesten verteilte gasbetriebene Blockheizkraftwerke. Mit dem jetzt geplanten großen Steinkohlekraftwerk würde eine klimaschädliche Struktur der Energieerzeugung fortgeführt.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rolf Grösch


 

Antrag vom: 28.02.2007

Ranking-Liste des Energieverbrauchs der städtischen Immobilien

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Antrag zum Klimaschutz Nr. 1
Energieverbrauch der städtischen Immobilien verringern
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Ranking-Liste des Energieverbrauchs der städtischen Immobilien –

auf die Tagesordnung.

Die Ranking-Liste des Energieverbrauchs der städtischen Immobilien ist regelmäßig auf den Internetseiten der Stadt zu veröffentlichen.
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, einmal pro Jahr dem Stadtrat über die Veränderungen in der Liste zu berichten und insbesondere darzustellen, was an Einsparungen im Energieverbrauch der im Ranking 15 hintersten Immobilien erreicht wurde.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rolf Grösch


 

Antrag vom: 22.02.2007

Änderungsantrag zu Bürgerbefragungen

Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 26.02.2007
Hier: TOP 6.4 „Satzung zur Durchführung von Bürgerbefragungen
nach § 22 d NGO“ (07/0090)
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

zum o.g. Tagesordnungspunkt stellen wir folgenden

Ä n d e r u n g s a n t r a g

in Anlage 1 („Satzung der Stadt Oldenburg zur Durchführung von Bürgerbefragungen nach § 22 d NGO“):

1.) In „§ 6 Ermittlung des Befragungsergebnisses“, nach Abs. (1):

Hinzufügen der Sätze:

„Die Auszählung der Stimmen erfolgt öffentlich, soweit bei der Befragung amtliche Vordrucke und nicht Online-Verfahren angewendet werden. Bei kombinierten Verfahren erfolgt die Auszählung des dann entsprechenden Anteils der amtlichen Vordrucke öffentlich.“

Begründung: – mündlich –
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion
– Krister-Benjamin Schramm –


 

Antrag vom: 31.01.2007

Runder Tisch Bahnlärm

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Runder Tisch Bahnlärm –
auf die Tagesordnung.

Die Sorge um den Lärmschutz durch die Zunahme des Güterverkehrs durch den Bau des Jade-Weser-Ports beschäftigt seit Jahren viele Anwohner entlang der Bahntrasse in Oldenburg. Diese Sorgen sollte der Rat ernst nehmen und einen Runden Tisch zu diesem Thema einrichten, wenn möglich zusammen mit dem Oberbürgermeister, der dieses Thema im Wahlkampf energisch vertreten hat.

Zielsetzung des Runden Tisches sollte es sein, bis zum Herbst einen gemeinsamen Vorschlag dem Rat zu unterbreiten, welche Lösungen zur Verbesserung der Situation jetzt und in der Zukunft für Oldenburg anzustreben sind. Dabei sollte ausdrücklich auch die Erstellung alternativer Trassen für Oldenburg geprüft und hinsichtlich ihrer Realisierungsmöglichkeiten untersucht werden.

Teilnehmer des Runden Tisches sollten VertreterInnen aller Gruppen/Fraktionen des Rates sein – sowie die Vertreter der Interessengemeinschaft der Bahnanlieger, sowie die Vertreter der Bürgervereine aus den betroffenen Gebieten und Vertreter von Bahnumweltinitiativen.
Moderation und Organisation sollte durch die Verwaltung geschehen.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion
– Rolf Grösch –


 

Antrag vom: 01.11.2006

ZAAB Blankenburg

Heutige Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg / TOP 14.1.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zum o. g. Tagesordnungspunkt bitten wir um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden Änderungsantrages:

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg stellt fest:

Die Diskussion über eine humane und menschenwürdige Unterbringung und Versorgung für Flüchtlinge ist zuvörderst eine landespolitische und bundespolitische Frage, die der Rat Kraft seiner Kompetenzen nicht lösen kann. Die zentrale Auseinandersetzung über die Unterbringungsformen muss daher im nieder-sächsischen Landtag geführt werden.

Unabhängig davon sind die vorgebrachten Kritikpunkte von Flüchtlingen und Flüchtlingsinitiativen ernsthaft und intensiv zu prüfen um somit ggf. die Lebenssituation der Flüchtlinge zu verbessern. Insbesondere ist das Land aufgefordert die zentrale Unterbringung zu überdenken, da damit Isolation, Frustration und Apathie unter den Bewohnern gefördert wird. Zudem sollte das bürokratische Wertgutscheinsystem abgeschafft werden, da es selbstbestimmtes Einkaufen verhindert.

Der Rat der Stadt Oldenburg schlägt dem Land Niedersachsen die Einrichtung einer unabhängigen Kommission vor, die aus regionalen Fachleuten der Flüchtlingsarbeit wie z.B. aus den Sozialverbänden, Kirchen, der Anwaltschaft, der Ärzteschaft und der Universität zusammengesetzt sein sollte, um die Situation zwischen Behördenleitung und Flüchtlingen zu deeskalieren.

Die Kommission soll den Vorwürfen der Flüchtlinge nach unzureichender medizinischer Versorgung, der mangelhaften Ernährung, und der Forderung nach verbesserter Kinderpflege genauso nachgehen, wie der von der Behördenleitung vorgebrachten Behauptung, dass Flüchtlinge in der ZAAB von streikenden Bewohnern psychisch und physisch unter Druck gesetzt wurden, wenn sie nicht an den Protesten teilhaben wollen. Die Kommission soll in ihrem Abschlussbericht Vorschläge für eine verbesserte Unterbringung der Flüchtlinge unterbreiten.

Der Rat der Stadt Oldenburg prüft, ob die Busanbindung zwischen Stadt und ZAAB verbessert werden kann, um den Bewohnern eine bessere Anbindung an die Stadt zu gewähren.

Begründung: Erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Ralf Briese


 

Antrag vom: 01.11.2006

Stellv. Ratsvorsitzender

Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg

TOP 6

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des nachfolgenden Besetzungsvorschlages:

Für das Amt des stellvertretenden Ratsvorsitzenden schlagen wir Ratsherrn Tobias Frick vor.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Anne Lück

– Fraktionsvorsitzende –


 

Antrag vom: 01.11.2006

Bildung der Ratsausschüsse

Konstituierende Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 01.11.2006
Hier: TOP 12 – Bildung der Ratsausschüsse

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zum o.g. Tagesordnungspunkt reichen wir nachfolgend die Ausschussmitglieder des Verwaltungsausschusses nach. Für den Fall, dass Sportausschuss und Werksausschuss Bäder nicht zusammengelegt werden, verweisen wir auf die unten genannte Besetzung.

Ausschuss: Ausschussmitglied: VertreterIn:

Verwaltungsausschuss Anne Lück / Rita Schilling Alexandra Reith /Kurt Bernhardt
Haushalts- und Finanzausschuss Rita Schilling / Rolf Grösch Alexandra Reith
Schulausschuss Stephan Friebel / Tobias Frick Christine Pankonin
Kulturausschuss Anne Lück / Sebastian Beer Tobias Frick
Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima Rolf Grösch / Sebastian Beer Ralf Briese
Ausschuss für Sport Rita Schilling / Stephan Friebel Alexandra Reith
Jugendhilfeausschuss Rita Schilling Krister-B. Schramm
Verkehrsausschuss Alexandra Reith / Tobias Frick Sebastian Beer
Sozialausschuss C. Pankonin / Krister-B. Schramm Rita Schilling
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen Kurt Bernhardt / Alexandra Reith Anne Lück
Ausschuss für Wirtschaftsförderung Christine Pankonin / Ralf Briese Stephan Friebel
Werksausschuss Weser-Ems-Halle K. Bernhardt / Krister-B. Schramm Sebastian Beer
Werksausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb Anne Lück Ralf Briese
Umlegungsausschuss Kurt Bernhardt Alexandra Reith
Werksausschuss Bäder Alexandra Reith, Rolf Grösch Stephan Friebel
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Anne Lück
– Fraktionsvorsitzende –


 

Antrag vom: 01.11.2006

Besetzung von Gremien

Konstituierende Sitzung des Ratesder Stadt Oldenburg am 01.11.2006
Hier: TOP 13 – Besetzung von Gremien
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zum o.g. Tagesordnungspunkt benennen wir für folgende Gremien die nachfolgenden Fraktionsmitglieder:

Gremium: Ausschussmitglied: VertreterIn:

GSG, Aufsichtsrat Christine Pankonin
GSG, Gesellschafterversammlung Christine Pankonin
Sparkassenzweckverband, Verbandsversammlung Kurt Bernhardt Rita Schilling
Landessparkasse zu Oldenburg, Verwaltungsrat Kurt Bernhardt Rita Schilling
Weser-Ems-Halle, Aufsichtsrat K-Benjamin Schramm, Kurt Bernhardt
Weser-Ems-Halle, Gesellschafterversammlung Kurt Bernhardt
Verkehrsverein Oldenburg e.V., Beirat Tobias Frick
VWG, Aufsichtsrat Alexandra Reith
Städtische Kliniken, Aufsichtsrat Berndt Zabel
Städtische Kliniken, Gesellschafterversammlung Berndt Zabel
Oldenburger Tourismus GmbH, Gesellschafterversammlung Sebastian Beer
TGO-Technologie- u. Gründerzentrum, Aufsichtsrat Ralf Briese
Bäderbetriebsgesellschaft Oldenburg mbH, Gesellschafterversammlung Alexandra Reith
ARGE Oldenburg Arbeitsgemeinschaft, Beirat Christine Pankonin
Staatstheater Oldenburg, Verwaltungsausschuss Sebastian Beer Anne Lück
Niedersächsische Städtetag, Mitgliederversammlung Tobias Frick
Oldenburg-Ostfriesischer Wasserverband (OOWV), Verbandsversammlung wird nachgereicht
Bezirksverband Oldenburg, Verbandsversammlung wird nachgereicht
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Anne Lück
– Fraktionsvorsitzende –


 

Antrag vom: 27.10.2006

Benennung der Fachausschüsse

Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 01.11.2006
TOP 12.1. – Benennung der Fachausschüsse

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zum o. g. Tagesordnungspunkt bitten wir um Berücksichtigung des nachfolgenden
Antrages:

Der Ausschuss für Stadtgrün und Umwelt (ASU) wird umbenannt in „Ausschuss für
Stadtgrün, Umwelt und Klima“.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion
– Anne Lück –
Fraktionsvorsitzende


 

Antrag vom: 27.10.2006

Neubildung des Jugendhilfeausschusses

Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg 01.11.2006
TOP: 12.4. – Neubildung des Jugendhilfeausschusses

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur o. g. TOP benennen wir als stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses Hannelore Kleemiß (Verein für Kinder e.V.), Bürgereschstraße 83, 26123 Oldenburg.

Falls Hannelore Kleemiß bereits von anderen Fraktionen benannt wurde, schlagen wir

1. Johannes Harwardt (Paritätischer Oldenburg/Ammerland), Lerchenstraße 12, 26123 Oldenburg
2. Behiye Tolan (Yezidisches Forum e.V.), Justus-von Liebig-Straße 15, 26133 Oldenburg

vor.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion
– Anne Lück –
Fraktionsvorsitzende


 

Antrag vom: 25.09.2006

Grüne Ratsfraktion hat sich konstituiert

Konstituierende Sitzung des Rates
am 01. November 2006

Sehr geehrter Herr Schütz,

hiermit zeigen wir an, dass sich die Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN für die neue Ratsperiode konstituiert hat.

Zur Vorsitzenden der Ratsfraktion wurde Anne Lück gewählt.
Zu Ihren Stellvertretern Kurt Bernhardt und Rita Schilling.

Der Ratsfraktion gehören folgende Personen an:

Sebastian Beer
Kurt Bernhardt
Ralf Briese
Tobias Frick
Stephan Friebel
Rolf Grösch
Anne Lück
Christine Pankonin
Alexandra Reith
Krister-Benjamin Schramm
Rita Schilling

Wir bitten um entsprechende Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Anne Lück
– Fraktionsvorsitzende –


 

Antrag vom: 03.07.2006

EWE-Arbeitsplätze nach Bremen?

Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg im Juli 2006
Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– EWE-Arbeitsplätze nach Bremen ? –

auf die Tagesordnung.

 

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt


 

Antrag vom: 15.05.2006

Resolution: Bleiberecht für geduldete Flüchtlinge

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Hier: Antrag vom 15.05.06 – Resolution

Sehr geehrter Herr Schütz,

im Nachgang zum o.g. Ratsantrag bitten wir um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden Beschlussvorschlages:

Beschlussvorschlag:

Der Rat möge folgende Resolution verabschieden:

Bleiberecht für geduldete Flüchtlinge

Die Stadt Oldenburg spricht sich für ein bedingungsloses und dauerhaftes Bleiberecht für die in Deutschland lebenden geduldeten Flüchtlinge aus.
Die Geduldeten, schon lange Mitglieder unserer Gesellschaft, müssen endlich aus ihrem weitgehend rechtlosen Status befreit werden und die Chance zu einem menschenwürdigen und gleichberechtigten Leben in Deutschland erhalten.
Die Stadt Oldenburg appelliert damit an die niedersächsische Landesregierung, auf der nächsten Innenministerkonferenz im November 2006 für ein solches Bleiberecht zu stimmen und sich mit allen Kräften für einen Mehrheitsbeschluss einzusetzen.

Begründung: -Erfolgt mündlich-.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion
– Christiane Flemming-Schneider –


 

Antrag vom: 08.03.2006

geänderte Tagesordnung

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– geänderte Tagesordnung –
auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Die Anträge der Fraktionen im öffentlichen Teil der Ratssitzung und in den öffentlichen Teilen der Fachausschüsse werden nicht wie bisher am Schluss behandelt, sondern nach den Mitteilungen des Oberbürgermeisters (Ratssitzung) bzw. der Genehmigung der Protokolle (Fachausschüsse).

Begründung:

Ratssitzung und Fachausschüsse haben öffentlichen Teile, damit sich dort die Bürgerinnen und Bürger direkt und aus eigener Anschauung über die Themen und die Haltung der Parteien dazu informieren können. Die jetzige Struktur der Sitzungen ist aber nicht geeignet, das Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu wecken; das Gegenteil ist der Fall, wenn in Rat und Fachausschüssen zunächst und oft in beträchtlicher Länge Routineaufgaben wie Kostenspaltungen und andere notwendige, aber für das Publikum langweilige Verwaltungsvorgänge abgehandelt werden. So wird der oft und zu Recht beklagten Politikmüdigkeit und –verdrossenheit Vorschub geleistet.

Stattdessen sollten zunächst die Anträge der Fraktionen behandelt werden, denn es sind in der Regel die politisch interessanten und manchmal brisanten Themen, die Anlass zu diesen Anträgen geben, und die in hohem Maße geeignet sind, das Interesse und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger zu wecken und am Leben zu halten.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Dr. Jochen Pade
– Fraktionsvorsitzender –


 

Antrag vom: 08.03.2006

Resolution – Tschernobyl ist nicht vergessen

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Resolution – Tschernobyl ist nicht vergessen: –
auf die Tagesordnung.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, der Rat der Stadt Oldenburg möge folgendes
beschließen:
Tschernobyl ist nicht vergessen
Strom ohne Atom – Die Energiewende beginnt in der Kommune

Am 26. April 1986 ereignete sich in der, Ukraine eine katastrophale Kernschmelze und Explosion im Kernreaktor Tschernobyl Block 4. Der Hergang des Unfalls ist bis heute nicht zweifelsfrei geklärt. Er gilt als schwerste nukleare Havarie und war eine der größten Umweltkatastrophen überhaupt. In der Folgezeit wurden ca. 371.000 Menschen aus dem Gebiet 30 km um den Reaktor evakuiert und umgesiedelt. Die radioaktiv verseuchte Sperrzone ist mittlerweile 4.300 km2 groß.

Die Risikotechnik Atomenergie ist durch keinen technischen Aufwand beherrschbar. Die zahlreichen Störfälle in den Atomanlagen in Deutschland und weltweit dokumentieren die Gefahren der Stromerzeugung durch Kernspaltung nachdrücklich.
Oldenburg ist durch das nur 30 km Luftlinie entfernte Atomkraftwerk Unterweser in Kleinensiel gefährdet. Wir appellieren deshalb mit Nachdruck an die Bundesregierung, die Laufzeiten der Atom-kraftwerke nicht zu verlängern, sondern den Ausstieg aus dieser Technik weiter zu verfolgen.

Die Zukunft liegt in einer Energieversorgung ohne Atomstrom. Der Energiemix der Zukunft heißt Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Erdwärme.
Nach dem Grundsatz „Global denken – Lokal handeln“ richten wir unsere kommunalpolitischen Entscheidungen angesichts der Endlichkeit der fossilen Energieträger und der Gefahren durch den Klimawandel an den Kriterien der Nachhaltigkeit aus.
Dazu gehören die klimaverträgliche und atomstromfreie Energieerzeugung. Energieeffizienz, Energieeinsparung und mehr erneuerbare Energien sind Bausteine einer ökologischen Energiewende in Oldenburg.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Anne Lück
– stellv. Fraktionsvorsitzende


 

Antrag vom: 08.03.2006

Defftig Ollnborger Gröönkohl-Äten – Neukonzeption –

Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Defftig Ollnborger Gröönkohl-Äten – Neukonzeption-

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Wir beantragen, dass die Verwaltung einen „Runden Tisch“ einberuft, in der neben Mitgliedern aus der Verwaltung je 1 Fraktionsmitglied, teilnimmt. Aus dieser Gruppe sollen Änderungsvorschläge für die konzeptionelle Arbeit der Organisatoren erarbeitet werden.

Begründung:

Wir halten eine Diskussion im Rat über das alljährlich stattfindende Grünkohlessen in Berlin für dringend geboten. Im kommenden Jahr jährt sich diese politische Veranstaltung zum 50. Mal und es ist, solange die Beteiligten noch unter dem Eindruck des letzten Essens stehen, wichtig für die Stadt, sich auf qualitativ höherem Niveau zu präsentieren.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion
Susanne Menge
– Ratsfrau –


 

Antrag vom: 08.03.2006

IKEA und Einzelhandelsentwicklung in Oldenburg

Nächste Sitzung des
Rates der Stadt Oldenburg

Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– IKEA und Einzelhandelsentwicklung in Oldenburg –

auf die Tagesordnung.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Andreas Siek


 

Antrag vom: 09.02.2006

Zahlungsverweigerung der Stadt Oldenburg gegen die erneute Gaspreiserhöhung der EWE AG zum 1.2.2006 um 9,8%

Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 27.02.2006
Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Zahlungsverweigerung der Stadt Oldenburg gegen die erneute Gaspreiserhöhung der EWE AG zum 1.2.2006 um 9,8% –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Oldenburg beschließt, dass die Stadt Oldenburg die Zahlung der erneuten Gaspreiserhöhung der EWE AG zum 1.2.2006 um 9,8% verweigert.

Begründung:

Wird später nachgereicht oder erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt


 

Antrag vom: 09.02.2006

Architektur und Nutzungskonzept für das Grundstück der ehemaligen Realschule Brüderstraße

Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 27.02.2006
Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Architektur und Nutzungskonzept für das Grundstück der ehemaligen
Realschule Brüderstraße –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Wird rechtzeitig vorgelegt.

Begründung:

Wird später nachgereicht oder erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt


 

Antrag vom: 09.02.2006

Insolvenz der Fa. Carl Wilhelm Meyer

Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 27.02.2006
Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Insolvenz der Fa. Carl Wilhelm Meyer –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Wir beantragen Akteneinsicht für unser Fraktionsmitglied Andreas Siek.

Begründung:

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen am 02.02.2006 wurden unsere Fragen (siehe Anlage) nur zum Teil mündlich beantwortet. Um über den Gesamtvorgang informiert zu sein, möchten wir die entsprechenden Schriftstücke einsehen. Insbesondere interessiert uns dabei der Verwendungszweck und dessen Nachweis für die ausgezahlte Summe in Höhe von 1,1 Mio.Euro.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Andreas Siek


 

Antrag vom: 02.12.2005

Vergabepraxis von Wohnberechtigungsscheinen in der Stadt Oldenburg

Nächste Sitzung des
Rates der Stadt Oldenburg am 19.12.2005

Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Vergabepraxis von Wohnberechtigungsscheinen in der Stadt Oldenburg

auf die Tagesordnung.

Einen Beschlussvorschlag reichen wir nach.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt


 

Antrag vom: 12.11.2005

Kein Abbau von Standards beim Bau von Spielplätzen und Kindertagesstätten

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Kein Abbau von Standards beim Bau von Spielplätzen und Kindertagesstätten –

auf die Tagesordnung.

Beschlußvorschlag:

Im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung bekennt sich der Rat zu den in § 21 Kindertagesstättengesetz und den im Spielplatzgesetz festgelegten Raum- und Flächengrößen.

Der Rat wird zukünftig bei Neu- und Umbauten die in der 1. DVO (Durchführungsverordnung) des Kita Gesetzes in § 1 geregelten Raumstandards weiterhin einhalten.

Weiterhin verpflichtet sich der Rat auch künftig bei der Erstellung neuer Spielplätze alle bisher gültigen Vorgaben hinsichtlich der Anlage, Größe und Beschaffenheit einzuhalten.

Begründung: – erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion
– Christiane Flemming-Schneider –


 

Antrag vom: 12.11.2005

November-Sitzung des Rates

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir, unsere Tagesordnungspunkte

– Zahlungsvorbehalt der Stadt Oldenburg gegen die erneute Gaspreiserhöhung der EWE AG zum 1.8.2005 um 14,2%

– Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder der EWE AG,

– Rücknahme der letzten Gaspreiserhöhung der EWE AG zum 1.8.2005 um 14,2%

in der Tagesordnung vorzuziehen direkt hinter Punkt 6. Einwohnerfragestunde als neue Tagesordnungspunkte 7.1, 7.2, 7.3.
Gemäß § 9 Absatz 2 der Geschäftsordnung bitten wir den Rat, die Reihenfolge der Tagesordnung entsprechend zu ändern.

Begründung:

Wegen dem starken öffentlichen Interesse und der allgemeinen Betroffenheit der Bevölkerung halten wir es für geboten, diese Tagesordnungspunkte eher zu Beginn der Ratssitzung zu behandeln als am Ende, damit eine größtmögliche Information der Öffentlichkeit erreicht wird.

Wir denken, dass auch Herr Oberbürgermeister Dietmar Schütz – als im Zentrum der Debatte stehend – ein entsprechendes Interesse an einem Vorziehen dieser Tagesordnungspunkte haben müsste.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt


 

Antrag vom: 12.11.2005

Mitteilungen des Oberbürgermeisters

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Hier: TOP – Mitteilungen des Oberbürgermeisters

Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

Der Rat hat in seiner Sitzung am 26.09.2005 auf Antrag der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN folgenden Beschlussvorschlag einstimmig beschlossen (bei Stimmenthaltung des OB):

„Herr Dietmar Schütz als Vertreter des Landeselektrizitätsverbandes im Aufsichtsrat der EWE wird aufgefordert, im Aufsichtsrat der EWE dahin zu wirken, dass die EWE

– entweder den Kunden und Kundinnen nachweist, dass die neuerlichen Gaspreiserhöhungen gerechtfertigt sind, d.h. nicht „unbillig“ im Sinne des § 315 BGB,
– oder aber die Gaspreiserhöhungen zurücknimmt.“

Was hat Herr Schütz inzwischen zur Umsetzung dieses einstimmigen Ratsbeschlusses getan und welche Ergebnisse hat er dabei erzielt?

Welche Maßnahmen gedenkt Herr Schütz zukünftig noch zu unternehmen, um den Ratsbeschluss umzusetzen und um dem inhaltlichen Anliegen des Beschlusses zum Erfolg zu verhelfen?
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion
– Kurt Bernhardt –


 

Antrag vom: 09.11.2005

Mitteilungen des Oberbürgermeisters

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Hier: TOP – Mitteilungen des Oberbürgermeisters

Sehr geehrter Herr Schütz,

zum o. g. Tagesordnungspunkt der November-Ratssitzung bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1.
Sind die internen Informationen des Vorsitzenden der CDU-Kreistagsfraktion Leer, Dieter Baumann, zutreffend, nach denen der Aufsichtsrat der EWE AG den Beschluss gefasst hat, seine eigene Vergü-tung um 150% von 200.000,- € auf 500.000,- € zu erhöhen?

2.
Sind die öffentlichen Aussagen von Landrat Hans Eveslage aus Cloppenburg (CDU) als Mitglied der Verbandsversammlung und des Verbandsausschusses des Landeselektrizitätsverbandes sowie von Herrn Helmut Collmann aus Leer (SPD) als Verbandsvorsteher des Landeselektrizitätsverbandes zutreffend, nach denen der Landeselektrizitätsverband

– weder einen Beschluss zur Erhöhung der Aufsichtsratvergütung der EWE AG gefasst hat,

– noch überhaupt über den Beschluss des Aufsichtsrates informiert wurde?
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt


 

Antrag vom: 09.11.2005

Rücknahme der letzten Gaspreiserhöhung der EWE AG zum 1.8.2005 um 14,2%

Nächste Sitzung des
Rates der Stadt Oldenburg

Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Rücknahme der letzten Gaspreiserhöhung der EWE AG zum 1.8.2005 um 14,2% –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Oldenburg beauftragt seinen Vertreter im Landeselektrizitätsverband Oldenburg sowie im Aufsichtsrat der EWE AG – Herrn Oberbürgermeister Dietmar Schütz – zur nächsten Aufsichtsratssitzung der EWE AG folgenden Antrag einzubringen und zu unterstützen:

Die zum 1.8.2005 vorgenommene Erhöhung der Gaspreise um 14,2% wird zurück genommen.

Begründung:

Die erneute Gaspreiserhöhung der EWE AG zum 1.8.2005 in Höhe von 14,2% ist nicht nachvollziehbar, da die EWE AG sich nach wie vor weigert, ihre Kalkulation offen zu legen. Sie scheint deutlich zu hoch zu sein, zumal der Gaspreis bereits 11 Monate vorher – zum 1.9.2004 – um 13,2% erhöht wor-den war. Es ergibt sich eine Erhöhung um 29,3% innerhalb von 11 Monaten.

Die EWE begründet die Erhöhung mit den drastisch gestiegenen Bezugskosten für das Erdgas. Das Bundesamt für Wirtschaft in Eschborn hat jetzt mitgeteilt, dass der Importpreis für Gas an der Landesgrenze von August 2003 bis August 2005 um 29,4% gestiegen ist.

Um die Preiserhöhungen der EWE AG genau nachvollziehen zu können, müsste man jetzt wissen, wie hoch der Anteil der Bezugskosten an den Endverbraucherpreisen ist. Denn die Kosten für den Transport des Gases zum Endverbraucher, die Kosten für das Rohrleitungssystem, die Personalkosten, die Kosten für die Ablesung und Abrechnung, die fälligen Steuern sowie sämtliche andere Kosten der EWE AG sind ja nicht entsprechend gestiegen und werden von der EWE AG ja auch nicht als Begründung für die stark gestiegenen Gaspreise genannt.

Da die EWE AG diese Informationen geheim hält und eine Information der Öffentlichkeit verweigert, muss man den Anteil der Bezugskosten des Gases an den Endverbraucherpreisen schätzen, um eine Aussage über die Berechtigung der Gaspreiserhöhungen zu erhalten:

Die EWE selbst beziffert den Steueranteil inklusive Konzessionsabgaben auf bis zu 25% des Endkundenpreises. Der Chef der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, beziffert die Durchleitungspreise beim Gas auf ungefähr 33% des Endkundenpreises. Diese beiden Positionen alleine machen dem-nach schon bis zu 58% des Endkundenpreises aus.

Wenn man den Gaseinkaufspreis auf 25% des Endpreises schätzt, würden gerade einmal 17% des Endpreises auf sämtliche anderen Kosten entfallen (Ablesung, Abrechnung, Personal etc.), der geschätzte 25% Anteil dürfte also eher zu niedrig als zu hoch sein (zum Vergleich: der Energieanteil beim Strom liegt nach eigenen EWE-Angaben bei 23%).

Die Kostensteigerung innerhalb der letzten 2 Jahre um 29,4% bezogen auf den Anteil am Endpreis in Höhe von ca. 25% ergibt die gerechtfertigte Erhöhung von knapp 7,5%!

Durch die Erhöhung der Gaspreise zum 1.9.2004 um 13,2% ist somit die durch die gestiegenen Bezugskosten der letzten 24 Monate verursachte gerechtfertigte Erhöhung um knapp 7,5% deutlich mehr als ausgeglichen.

Die erneute Erhöhung zum 1.8.2005 um 14,2% ist absolut nicht gerechtfertigt und muss entsprechend rückgängig gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt


 

Antrag vom: 04.11.2005

Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder der EWE AG

November-Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Hier: Ratsantrag vom 19.10.2005

Sehr geehrter Herr Schütz,

wir bitten den mit Datum vom 19.10.2005 zur o. g. Ratssitzung gestellten Antrag gegen nachfolgenden Antrag zu ersetzen:
– Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder der EWE AG –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Oldenburg beauftragt seinen einzigen Vertreter im Landeselektrizitätsverband Oldenburg – Herrn Oberbürgermeister Dietmar Schütz – zur nächsten Gesellschafterversammlung der EWE AG folgenden Antrag einzubringen und zu unterstützen:

Die Erhöhung der Vergütung für den Aufsichtsrat der EWE AG um 150% von 200.000,- € auf 500.000,- € ab 2004 wird zum 1.1.2006 wieder rückgängig gemacht.
Begründung:

Die drastische Erhöhung um 150% ist absolut nicht nachvollziehbar. Es scheint ausgeschlossen, dass sich die Arbeitsleistung oder der Aufwand der Aufsichtsratsmitglieder von einem Jahr auf das andere um das Zweieinhalbfache erhöht haben sollen.

Den Bürgerinnen und Bürgern sowie der gesamten Öffentlichkeit ist eine solche Erhöhung nicht vermittelbar. In Zeiten, in denen die Politik von den Bürgern Einschränkungen und Verzicht fordert und in denen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Reallohnkürzungen und Mehrarbeit ohne Vergütung hinnehmen müssen, erhalten 22 Aufsichtsratsmitglieder der EWE AG kurzer Hand eine Erhöhung ihrer Vergütung um 150% für die gleiche Arbeit wie vorher.

Zudem scheint die Entscheidungskonstellation moralisch bedenklich und rechtlich fragwürdig zu sein: Herr Oberbürgermeister Dietmar Schütz beschließt in der Gesellschafterversammlung eine Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung um 150%, die ihm selbst als Aufsichtsratsmitglied zu Gute kommt. Diese Konstellation ist äußerst unbefriedigend und kritikwürdig (allerdings muss Herr Schütz als OB gemäß § 75 a Niedersächsisches Beamtengesetz – Ablieferung von Nebentätigkeitsvergütungen – alle im Kalenderjahr über 5.500,- € hinaus gehenden Beträge an die Stadtkasse abliefern).

Wenn man davon ausgeht, dass der Aufsichtsratsvorsitzende den doppelten Betrag erhält, ergibt sich bei 20 Aufsichtsratsmitgliedern ein Betrag von fast 24.000,- € im Jahr pro Mitglied für einige wenige Sitzungen. Es gibt nicht wenige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für diesen Betrag ein ganzes Jahr lang Vollzeit arbeiten müssen.

Geht man von 4 Aufsichtsratssitzungen im Jahr aus, erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für jede Sitzung eine Vergütung in Höhe von knapp 6000,-€. Zum Vergleich: die Ratsmitglieder der Stadt Oldenburg erhalten für die Tätigkeit eines ganzen Jahres nicht annähernd den oben angegebenen Betrag.

Die alte und jetzt wieder einzuführende Aufsichtsratsvergütung der EWE AG in Höhe von 200.000,- € bedeutet für jedes Aufsichtsratsmitglied eine Vergütung von 9500,- € im Jahr oder knapp 2400,- € pro Sitzung (bei 4 Sitzungen im Jahr). Für ein zu 100% öffentliches Unternehmen, das qua Satzung das „Interesse des Gemeinwohls“ verfolgen soll sowie eine „sichere und billige Energieversorgung“, ist diese Aufsichtsratsvergütung mehr als ausreichend.

 

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt


 

Antrag vom: 20.10.2005

Zahlungsvorbehalt der Stadt Oldenburg gegen die erneute Gaspreiserhöhung der EWE AG zum 1.8.2005 um 14,2%

Nächste Sitzung des
Rates der Stadt Oldenburg

Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Zahlungsvorbehalt der Stadt Oldenburg gegen die erneute Gaspreiserhöhung der EWE AG zum 1.8.2005 um 14,2% –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Oldenburg beschließt, dass die Stadt Oldenburg gegen die erneute Gaspreiserhöhung der EWE AG zum 1.8.2005 um 14,2% einen Zahlungsvorbehalt geltend macht.

Die Stadt Oldenburg stellt als Service für ihre Bürgerinnen und Bürger ein Formular zum Zahlungsvorbehalt auf ihre Internetseite.

Begründung:

Die erneute Gaspreiserhöhung der EWE AG zum 1.8.2005 in Höhe von 14,2% ist nicht nachvollzieh-bar, da die EWE AG sich nach wie vor weigert, ihre Kalkulation offen zu legen. Sie scheint deutlich zu hoch zu sein, zumal der Gaspreis bereits 11 Monate vorher – zum 1.9.2004 – um 13,2% erhöht wor-den war.

Da die EWE AG ein regionales Versorgungsmonopol hat, darf sie ihren Gaspreis nur nach „billigem Ermessen“ (§ 315 BGB) erhöhen. Dies muss nachprüfbar sein. Solange die Angemessenheit der Preiserhöhung nicht konkret nachgewiesen ist, sollte die Stadt Oldenburg sowie alle anderen Kunden der EWE AG diese Preiserhöhung nicht anerkennen, sondern Zahlungen nur unter Vorbehalt leisten und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Eine Rückforderung der Zahlungen sollte ausdrücklich vorbehalten sein.

Die EWE AG ist kein beliebiges privates Unternehmen sondern befindet sich zu 100% im Besitz der Städte und Landkreise des Weser-Ems-Gebietes sowie des Elbe-Weser-Dreiecks. Daher hat sie in besonderer Weise die Belange und Interessen der Menschen zwischen Elbe, Weser und Ems zu be-achten, denen vermittelt über die Städte und Landkreise die EWE AG gehört und die gleichzeitig Kunden der EWE AG sind.

Das „Interesse des Gemeinwohls“ zu verfolgen sowie eine „sichere und billige Energieversorgung“ zu praktizieren sind in der Satzung des Landeselektrizitätsverbandes Oldenburg (dem die EWE AG ver-mittelt über eine GmbH zu 80% gehört) festgelegte Aufgaben für die EWE AG.

Umso unverständlicher ist die nicht nachvollziehbare und aggressive Preispolitik der EWE AG, die sich gegen die eigene Satzung und gegen die Städte und Landkreise und ihre Bürgerinnen und Bür-ger richtet, denen die EWE AG eigentlich zu 100% gehört!!!
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt


 

Antrag vom: 26.09.2005

Rede von Ratsfrau Lück auf der Ratssitzung zur NPD-Demonstration in Oldenburg

Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren, liebe Bürgerinnen und Bürger,

die grüne Ratsfraktion hat das Thema „Polizeieinsatz zur NPD- Demonstration am 3.9.05“auf die Tagesordnung dieser Ratssitzung gesetzt, weil Art und Umfang der Polizeiaktionen weder dem Sinn der Resolution des Rates vom 27.6. entsprachen noch den Erwartungen des Oberbürgermeisters und der Verwaltung.

Die Verwaltung hatte den Bürgerinnen und Bürgern in der NWZ vom 3.9. zugesichert, dass die Fußgängerzone von den Demonstrationen nicht betroffen und somit erreichbar sein würde. Herr Schütz betonte in derselben Zeitungsausgabe, dass beim Polizeieinsatz das Verhältnismäßigkeitsprinzip gewahrt bleiben müsse.
In der Resolution des Stadtrates steht unmissverständlich geschrieben, dass nicht durch Gewaltaktionen von Gegendemonstranten die bizarre Situation entstehen dürfe, dass die Polizei als Verteidigerin des Rechtsstaates die Gegner der Demokratie schützen müsste.

Im krassen Gegensatz dazu schienen die Polizeiaktionen von vornherein und ohne jede Not darauf angelegt, die NPD-Demonstranten auf drastische Weise vor Oldenburger Bürgerinnen und Bürgern zu schützen.
So wurde bereits in den Abendstunden des 2.9. vom technischen Hilfswerk speziell eine Treppe für die NPD-Demonstranten gebaut, die sie direkt vom Bahnsteig 1 in die Nähe der Hauptpost führen sollte.

Frühzeitig am 3.9. wurde von etwa 3000 Polizisten aus verschiedenen Bundesländern u.a. damit begonnen, die Innenstadt systematich einzukesseln, um sie schließlich für Stunden hermetisch abzuriegeln. Hunderten von Bürgerinnen und Bürgern, die lediglich in der Fußgängerzone einkaufen wollten, und nun entweder nicht hinein oder nicht heraus konnten, wurde somit das Recht auf Selbstbestimmung und Bewegungsfreiheit eingeschränkt und noch dazu der Stempel eines potentiellen Täters aufgedrückt, der Leib und Leben der etwa 70 NPD-Anhänger bedrohen könnte. Auch ausnahmsweise durfte die Stadt nicht betreten oder verlassen werden.

Wir wissen von Arbeitnehmern, die nicht zu ihrem Arbeitsplatz konnten, von altenMenschen mit akuten Gesundheitsproblemen, die vergeblich darum baten, nachHause gehen zu dürfen. Besucher konnten ihre Züge nicht erreichen. Selbst einer Bundestagsabgeordneten half ihr Ausweis nicht. „Wir können niemandem ansehen, ob er für die Demonstranten gefährlich ist“ wurde mir von einem Polizisten erklärt. Ausdrücklich schloss er alte Menschen
und Frauen mit Kindern mit ein. Die Frage, warum die Stadt noch längere Zeit verriegelt war, obwohl die Demonstrationen längst vorbei waren, konnte er nicht beantworten.

Vielen Oldenburgern, die bei der angemeldeten Gegendemonstration Flagge gegen rechts zeigen wollten ( darunter auch noch etliche, die das dritte Reich erlebt haben ) wurde der Weg zum Veranstaltungsort versperrt. Andere gerieten in Polizeikessel, in denen sie bei großer Wärme abzuwarten hatten, bis man sie wieder frei ließ. Eine blitzschnell gebildete Kette von Polizisten brachte harmlose Demonstranten, darunter alte Menschen, zu Fall, nachdem ein Teilnehmer mit einer Safttüte geworfen hatte. Das Gewerkschaftshaus wurde von Polizisten eingekesselt, niemand
konnte es verlassen oder betreten.

Meine Damen und Herren, dieses sind lediglich Streiflichter. Aber eines ist unterm Strich festzustellen: Für viele Oldenburger hat sich an diesem 3.September die Welt verkehrt. Sie fühlten sich als Demokraten, die für den Rechtsstaat stehen, in ihren Rechten ohne jede Schuld verletzt und als Bürger im Stich gelassen,
während diejenigen, bei denen die Verfassungstreue immer wieder in Frage steht, mit
Glacéhandschuhen angefasst wurden. Noch schlimmer: Sie können sich damit brüsten, mit einem Marsch von 70 Leuten eine ganze Innenstadt in den Ausnahmezustand versetzt zu haben.

Als völlig realitätsfern und unsensibel gegenüber den Oldenburger Bürgerinnen und Bürgern ist das Resümee der Verwaltung zu den Geschehnissen zu bewerten ( nachzulesen in der Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt ). Sie kommt zu dem Ergebnis, es sei zwar bedauerlich, dass die Innenstadtgeschäfte Umsatzeinbußen hinnehmen mussten, objektiv bestehe aber „ kein begründeter Anlass, das Aufgebot der Polizei und die veranlassten Maßnahmen als unangemessen zu bewerten“. Kein Wort zu den Millionen von Steuergeldern, die dieser Einsatz gekostet hat, kein
Wort der Entschuldigung oder des Bedauerns gegenüber den betroffenen Bürgern.

Die grüne Ratsfraktion teilt die Einschätzung der Verwaltung bezüglich des Polizeieinsatzes nicht. Sie drückt den Bürgerinnen und Bürgern und den betroffenen Geschäftsleuten ihr Bedauern aus und bittet den Rat der Stadt Oldenburg, folgendes zu beschließen:

„Der Rat der Stadt Oldenburg appelliert an die verantwortlichen Institutionen, künftige NPD-Demonstrationen auf das mit dem Recht auf Versammlungsfreiheit zu vereinbarende zeitliche und räumliche Minimum zu beschränken und dabei die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren.
Vor allem darf es nicht noch einmal dazu kommen, wie bei der NPD-Demonstration am 3.9.05 geschehen, dass Freiheitsrechte unbescholtener Bürgerinnen und Bürger in nicht nachvollziehbarer Weise gravierend eingeschränkt werden“

( Anmerkung der Fraktion: Der erste Satz des Appells wurde im Rat verabschiedet. Der die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger betreffende Satz war nicht mehrheitsfähig! )


 

Antrag vom: 26.09.2005

Erneute Gaspreiserhöhung der EWE

Heutige Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Hier: TOP 7.2 Erneute Gaspreiserhöhung der EWE
Sehr geehrter Herr Schütz,

zur heutigen Ratssitzung bitten wir um Berücksichtigung des nachfolgenden Beschlussvorschlages:

Beschluss des Rates der Stadt Oldenburg vom 26.09.2005:

1. Der Rat der Stadt Oldenburg missbilligt die nochmalige Gaspreiserhöhung der EWE um weitere 14,2 %. Die Stadt ist nicht nur direkt durch zusätzliche Kosten von der Erhöhung betroffen, sondern sieht mit Sorge auch die Auswirkungen auf die Erdgasverbraucher in der Stadt Oldenburg.

2. Die Abhängigkeit des Gaseinkaufspreises der EWE von der Entwicklung des Ölmarktes darf nicht zu einer ungeprüften Weitergabe der Preiserhöhungen an die Verbraucher führen. Die EWE wird zur Offenlegung ihrer Kalkulation nach § 315 BGB aufgefordert. Die EWE sollte sich darüber hinaus intensiv bemühen, durch Sparmaßnahmen im Bereich ihrer übrigen Kosten drastisch zu sparen, um die Einkaufspreiserhöhungen von Erdgas durch Einsparungen aus-zugleichen. Der Vorstand der EWE wird zur Vorlage eines Sparprogramms aufgefordert, um der Preisentwicklung auf dem Energiemarkt zu begegnen.

3. Eine Erhöhung der Dividende in dieser für den von der Erdgaslieferung der EWE abhängigen Kunden schwierigen Zeit ist nicht angebracht. Für den Haushalt der Stadt Oldenburg ist ein Verzicht auf die Gaspreiserhöhung wesentlich besser als eine Dividendenerhöhung.

4. Die Stadt Oldenburg erwartet von der EWE ebenfalls eine – zumindest vorübergehende – Aussetzung der Erhöhung der Gewinnrücklagen.

5. Bei den erforderlichen Sparbemühungen sollte der Aufsichtsrat einen beispielhaften Beitrag leisten.

6. Die Stadt Oldenburg unterstützt alle Bemühungen, Vorstand und Aufsichtsrat zu bewegen, die Gaspreiserhöhungen zurückzunehmen.

7. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit den übrigen beteiligten Kommunen in Kontakt zu treten mit dem Ziel, in einer gemeinsamen Aktion der Träger Vorstand und Aufsichtsrat zu bewegen, die Gaspreiserhöhung zurückzunehmen.
8. Der Rat begrüßt die Bestrebungen von Seiten der Aufsichtsbehörden, die Gaspreisbindung (Ölpreis) zu überprüfen und abzuschaffen.

9. Der Rat fordert die Aufsichtsratsmitglieder und die Vorstandsmitglieder im LEV und EEV auf, ihre Gehälter/Aufwandsentschädigungen offen zu legen.

10. Der Rat stellt fest, dass Preiserhöhungen der EWE als kommunales Unternehmen besondere Angelegenheiten sind, da sie immense Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt und für die Bürger in Oldenburg haben. Daher fordert der Rat entsprechend § 111 Nds. Gemeindeordnung, die EWE auf, die kommunalen Gremien rechtzeitig über besondere Angelegenheiten der Gesellschaften und Verbände zu unterrichten, damit die kommunalen Vertreter in der jeweiligen Mitgliedsorganisation einen Beschluss des Rates bzw. Kreistages im Rücken haben und hieran gebunden sind.

11. Der Rat fordert nochmals die EWE auf, eine offensive Informationspolitik zu betreiben und verantwortlich die Interessen der Kommunen und der Bürger zu vertreten. Dieses gilt auch für die Vertreter der Kommunen in den zuständigen Gremien.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Dr. Jochen Pade


 

Antrag vom: 21.09.2005

Polizeieinsatz am 03.09.05 in Oldenburg

Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 26.09.2005
Hier: TOP 7.1. Polizeieinsatz am 03.09.05 in Oldenburg
Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir zum o.g. Tagesordnungspunkt um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden Beschlußvorschlages:

Beschlussvorschlag:

„Der Rat der Stadt Oldenburg appelliert an die verantwortlichen Institutionen, künftige NPD-Demonstrationen auf das mit dem Recht auf Versammlungsfreiheit zu vereinbarende zeitliche und räumliche Minimum zu beschränken und dabei die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren.
Vor allem darf es nicht noch einmal dazu kommen, wie bei der NPD-Demonstration am 3.9.05 geschehen, dass Freiheitsrechte unbescholtener Bürgerinnen und Bürger in nicht nachvollziehbarer Weise gravierend eingeschränkt werden.“
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Anne Lück


 

Antrag vom: 07.09.2005

Polizeieinsatz zur NPD- Demonstration am 3.9.05

Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 26.09.2005
Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Polizeieinsatz zur NPD- Demonstration am 3.9.05 –
auf die Tagesordnung.

Begründung:

Der Polizeieinsatz entsprach weder dem Sinn der Resolution des Stadtrates, noch den Erwartungen des Oberbürgermeisters und der Verwaltung.

Die Verwaltung hatte den Bürgerinnen und Bürgern zugesichert, dass die Fußgängerzone von den Demonstrationen nicht betroffen und somit erreichbar sein würde. Der Oberbürgermeister hatte betont, dass das Prinzip der Verhältnismäßigkeit bei den Polizeiaktionen gewahrt bleiben müsse. In der Resolution des Stadtrates steht unmissverständlich geschrieben, dass nicht die bizarre Situation eintreten dürfe, dass die Polizei als Verteidiger des Rechtsstaates die Gegner der Demokratie schützen müsste.
Im krassen Gegensatz dazu schienen die Polizeiaktionen von vornherein darauf angelegt, die NPD-Demonstranten auf drastische Weise vor Oldenburger Bürgerinnen und Bürgern zu schützen. Frühzeitig wurde von 3000 Polizisten u.a. damit begonnen, die Innenstadt systematisch einzukesseln, um sie schließlich für Stunden hermetisch abzuriegeln.
Verängstigten, verunsicherten Bürgerinnen und Bürgern (darunter auswärtige Gäste und viele alte Menschen und Kinder) wurde das Recht auf Selbstbestimmung und Bewegungsfreiheit eingeschränkt und somit der Stempel des potenziellen Täters aufgedrückt, der Leib und Leben einer Gruppe von weniger als 100 NPD- Anhängern bedrohen könnte.
Diese Vorgehensweise ist mehr als unangemessen und deshalb von der Politik nicht hinnehmbar.

Beschlußvorschlag: – Wird nachgereicht -.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Anne Lück


 

Antrag vom: 08.09.2005

Erneute Gaspreiserhöhung der EWE zum 1.8.2005

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Erneute Gaspreiserhöhung der EWE zum 1.8.2005 –

auf die Tagesordnung.

Beschlußvorschlag:

Herr Dietmar Schütz als Vertreter der Stadt Oldenburg im Aufsichtsrat der EWE wird beauftragt, im Aufsichtsrat der EWE dahin zu wirken, dass die EWE

– entweder den Kunden und Kundinnen nachweist, dass die neuerlichen Gaspreiserhöhungen gerechtfertigt sind, d.h. nicht ‚unbillig‘ sind im Sinne des §315 BGB,

– oder aber die Gaspreiserhöhungen zurücknimmt.
Begründung: – Erfolgt mündlich. –
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 11.03.2005

Ikea – Ansiedlung

Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 14.03.2005

Hier: Dringlichkeitsantrag

Sehr geehrter Herr Schütz,zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes- Ikea – Ansiedlung –
auf die Tagesordnung.Beschlußvorschlag:Der Rat der Stadt fordert den Oberbürgermeister auf, die Fraktionsvorsitzenden der Ratsfraktionen in die Gespräche / Verhandlungen über die geplante Ikea-Ansiedlung mit einzubeziehen.Begründung:Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN bewertet die mögliche Ansiedlung von Ikea in der Stadt Oldenburg grundsätzlich positiv. Es handelt sich bei dem geplanten Vorhaben aber um ein Projekt von erheblicher Größenordnung in Bezug auf den übrigen Einzelhandel ( sog. Randsortimente ), sich neu entwickelnde oder verlagernde Verkehre und die Stadtentwicklung allgemein. In die dieses Pro-jekt vorbereitenden Gespräche muss die Politik unmittelbar mit einbezogen werden. Es ist zu befürchten, dass aufgrund der anstehenden Osterferien, der nicht mehr stattfindenden Besprechungen des Oberbürgermeisters mit den Fraktionsvorsitzenden und einer möglichen schnellen Entscheidung zu Gunsten der Ansiedlung von Ikea die Politik sonst nicht ausreichend beteiligt wird.Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Andreas Siek


 

Antrag vom: 21.02.2005

Verhältnis zwischen Umlandgemeinden und der Stadt Oldenburg

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg

 

Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Verhältnis zwischen Umlandgemeinden und der Stadt Oldenburg –

auf die Tagesordnung.

Herr Schütz hat wiederholt auf einen „neuen Kurs“ im Hinblick auf die Zusammenarbeit zwischen Stadt und Umlandgemeinden hingewiesen. Er sei nicht mehr bereit, in den „Speckgürtel“ der Stadt Oldenburg zu investieren.

Es kann unseres Erachtens nicht sein, dass der OB einen Eindruck erweckt, als sei von Seiten der Verwaltung und der Politik ein Kurswechsel in Bezug auf diverse gemeinsame Regelungen zu vollziehen. Spontane und mit den Fraktionen nicht besprochene Einwände, Oldenburg finanziere womöglich bestimmte Strukturen in den Umlandgemeinden mit, wurden in den Gremien immer wieder deutlich widerlegt. Außerdem plädierten alle für eine weitere konstruktive und für alle Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit zwischen Verantwortlichen aus Verwaltung und Politik.

Besondere finanzielle Gründe waren jedoch nicht die einzigen, die Herr Schütz vorbrachte, sondern auch konkurrierende strukturelle bzw. bauplanerische Maßnahmen.

Wir möchten gerne die Definition „Speckgürtel“ erläutert haben und erfahren, was genau den Unmut des Oberbürgermeisters erregt hat.

Wir fragen zudem, warum er den Tagesordnungspunkt „Bericht des Oberbürgermeisters“ nicht dazu genutzt hat, den Stadtrat über Probleme der Regional- und Strukturplanung zu unterrichten, obwohl er in etlichen Gremien derselben teilnimmt?

Des weiteren möchte wir wissen, ob in der Politik der Kooperation und des Aufeinanderzugehens nun erhebliche Änderungen zu erwarten sind in Richtung eines regionalen Nationalismus und der Ausgrenzung nach dem Motto: „Wenn ihr nicht so wollt, wie ich es will, dann bauen wir Grenzen auf!“?

Äußerungen wie: „Ich mache das nicht mehr mit!“ lassen im Rahmen einer bisher auf Kooperation ausgelegten Politik befürchten, dass der Oberbürgermeister eigenmächtig Schritte unternimmt, die womöglich zu einem Zerwürfnis mit anderen Umlandkreisen und -gemeinden führen.

Noch sollte der Rat sagen, was er nicht mehr mitmachen oder doch noch mitmachen möchte und in welchem Rahmen politischer Vernunft sich dies abspielt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Susanne Menge


 

Antrag vom: 06.12.2004

Zurückstellung der Ratsentscheidung über den Vorbehalt zum Verkauf des Grundstücks an ECE/PGS oder eine andere Grundstücksgesellschaft

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Zurückstellung der Ratsentscheidung über den Vorbehalt zum Verkauf des Grundstücks an ECE/PGS oder eine andere Grundstücksgesellschaft –

auf die Tagesordnung.

Beschlußvorschlag:

Eine Ratsentscheidung über den Vorbehalt zum Verkauf des Grundstücks an ECE/PGS oder eine andere Grundstücksgesellschaft wird zurückgestellt, bis eine umfassende öffentliche Erörterung des CIMA-Gutachtens mit allen Akteuren und Bürgern stattgefunden hat. Hierfür ist ggf. abweichend von der Terminplanung 2005 der Rat einzuberufen.

Begründung:

Das am Sonntag den Ausschußmitgliedern des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen und des Wirtschaftsförderungsausschusses zugestellte CIMA-Gutachten ist von den Ratsmitgliedern zu analysieren und zu bewerten, bevor diese eine Entscheidung über den Grundstücksverkauf zu treffen haben (s. Ratsbeschluß v. 27.9.). Nach diesem Beschluß obliegt es dem Rat, die Feststellung über die Verträglichkeit zu treffen. Eine Frist ist für diese Feststellung nicht in dem Beschluß vom 27.9. enthalten.

Zur notwendigen Entscheidungsgrundlage für den Rat gehört auch der Bericht der Verwaltung über die weiteren geplanten 120 000 qm Einzelhandelsverkaufsflächen im Stadtgebiet (s. FDP-Antrag und mündliche Erläuterung im Bauausschuß), um in wirtschaftlicher Hinsicht überhaupt eine solide Basis über die Verträglichkeit eines Shoppingcenters im Schloßareal zu haben. Dieser Bericht der Verwaltung, der erst heute am 6.12. in der Sondersitzung beraten wird, ist zusammen mit dem CIMA-Gutachten in den Fraktionen zu diskutieren. Hierfür muß ein angemessener Zeitraum zur Verfügung gestellt werden.

Den Ratsmitgliedern muß die Möglichkeit eingeräumt werden, die Validität des CIMA-Gutachtens zu prüfen und hierfür fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Ergebnisse der fraktionsinternen Auswertungen sind dann den zu beteiligenden Akteuren – Bürgern, Kaufleuten, Verbandsvertreter der IHK usw. und den lokalen Medien – vorzustellen und in öffentlichen Veranstaltungen zu erörtern. Auf die Notwendigkeit des öffentlichen Diskurses über die Zukunft des Schloßareals weist auch die Verwaltung in ihrem Werkbericht „Zielkonzept Innenstadt 2008“ hin.

Zum Vergleich: In Braunschweig erstreckte sich der gesamte Prozess über vier Monate. Bürger, Träger öffentlicher Belange sowie Architektenvereinigungen beteiligten sich an der Auswertung und die Ergebnisse wurden in einer Machbarkeitsuntersuchung zusammenfassend dargestellt und wiederum bewertet.

Eine Zurückstellung der für den 20.12. vom Oberbürgermeister in der Öffentlichkeit angekündigten Ratsentscheidung über die Feststellung der Verträglichkeit empfiehlt sich zudem aus einem weiteren Grund: Es ist bekannt, daß einzelne Verhandlungspunkte zwischen Stadt und ECE noch nicht ausgehandelt sind. Dies betrifft zum Teil Kernelemente der beabsichtigten Planung, wie sie von OB Schütz und Baudezernenten Dr. Pantel vorgetragen wurden.

Der nunmehr vorgelegte (Entwurf) „Vorvertrag zum Durchführungsvertrag über die Grundzüge der vertraglichen Regelungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Vorhaben ECE-Einkaufszentrum Schlossplatz/Berliner Platz“ enthält beispielsweise keine ausreichend bestimmte und rechtlich verbindliche Regelung über die Anbindung der Häusing (s. § 2 Abs. 7 des Vorvertragsentwurfs), sondern geht rechtlich nicht über eine bloße Absichtserklärung, hinaus. Nicht abgesichert ist zudem die vertraglich vorgesehene Verpflichtung der Panta in § 2 Abs. 10 des Vorvertragsentwurfs zur Mindestbetriebszeit de Einkaufszentrums. Daneben sind weitere rechtlich zu unbestimmt formulierte Verpflichtungen der Panta im Vorvertragsentwurf vorgesehen, auf die an dieser Stelle nicht weiter eingegangen wird.

Wer die Verhandlungsposition der Stadt gegenüber ECE stärken will, um diese rechtlich unbestimmten und/oder risikobehafteten Regelungen des Vorvertragsentwurfs zugunsten der Stadt zu ändern, sollte nicht den einzig verbliebenen „Trumpf“ – nämlich das Eigentum an dem städtischen Hallenbadgrundstück – vorschnell ausspielen. Und schließlich ist für die Durchführung des Architektenwettbewerbs das Eigentum des Auslobers an diesem Grundstück keine Voraussetzung.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Dr. Jochen Pade
– Fraktionsvorsitzender –
i. A.
– K u l i s c h –


 

Antrag vom: 30.09.2004

Bürgerbefragung nach § 22 d der Niedersächsischen Gemeindeordnung

Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 25. Oktober 2004
Sehr geehrter Herr Schütz,

zur oben genannten Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Bürgerbefragung nach § 22 d der Niedersächsischen Gemeindeordnung –

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Oldenburg beschließt eine Bürgerbefragung durchzuführen zu der Frage, ob das Hallenbadgrundstück mit einem großen Einkaufscenter mit 15 000 qm Verkaufsfläche bebaut werden soll.

Begründung:

Die geplante Ansiedlung einer ECE-Mall in direkter Nähe des Oldenburger Schlosses ist aus städte-baulicher wie ökonomischer Sicht eine der herausragenden Entscheidungen des Stadtrates der letzten Jahre und wird u.a. die Rahmenbedingungen der Innenstadt erheblich beeinflussen.

Wie aus einer – angeblich repräsentativen – Umfrage der NWZ erkennbar ist, sind über 70 % der Oldenburger gegen eine Ansiedlung eines Einkaufcenters in der geplanten Größe in Nähe des Stadt-schlosses.

Rat und Oberbürgermeister sollten deshalb dazu Stellung nehmen, wie sie mit dem erklärten Bürgerwillen umzugehen gedenken. Um eine sichere Entscheidungsgrundlage zu haben, ist die Ermittlung des Bürgerwillens durch die geforderte Befragung nach § 22 d NGO erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Helga Diederich
– Stellv. Fraktionsvorsitzende –

i. A.
– K u l i s c h –


Antrag vom: 27.09.2004

Ratssitzung v. 27.09. – Rede von Ratsfrau Anne Lück zur ECE-Ansiedlung

Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren, liebe Bürgerinnen und Bürger,
es gibt bekanntlich die City-Initiative Niedersachsen „Ab in die Mitte“mit der Idee, zunehmender Filialisierung und Leerständen auf besondere Weise zu begegnen. Ihr ging die Einsicht voraus, dass eine Stadt ihren ganz eigenen Charakter auf lange Sicht behalten muss, wenn sich die Bürger mit ihr identifizieren sollen.
Die grüne Ratsfraktion ist empört darüber, dass unser Oberbürgermeister stattdessen ganz ohne Not, womöglich mit einer Stimme Mehrheit, voreilig eine Entscheidung herbeizuführen versucht,die unserer Innenstadt nachhaltigen Schaden zufügen und sie verändern wird.Und das gegen den Willen der Kaufmannschaft, gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger!Mit der SPD und der FDP im Gefolge sollen zuerst Fakten geschaffen und diese dann im nachhinein auf ihre Verträglichkeit geprüft werden.Was soll die Ausrede, der heutige Beschluss gelte doch unter Vorbehalt. Vorbehalte werden, wenns drauf ankommt, zur Auslegungssache und das Ergebnis eines Gutachtens allemal. Wer jetzt schon entscheidet, verkennt, dass er nicht dem Investor ECE, sondern den Oldenburgern verpflichtet ist.
Was geschieht, wenn sich unsere Stadt den „Vitalitäts“-stempel ihres Oberbürgermeisters aufdrücken lässt und ein ECE Einkaufscenter im Herzen unserer Stadt gebaut wird? Gebetsmühlenartig werden die Magnetwirkung und die Steigerung der Zentralität angepriesen. ECE Center haben tatsächlich Magnetwirkung. Aber Magneten ziehen an und halten fest. Der große Erfolg der ECE Center liegt genau darin begründet, dass alle Kräfte darauf ausgerichtet werden, Kunden anzuziehen und festzuhalten. Das gelingt durch die ganz besondere Herrschaftsstruktur: Der Eigentümer ist Vermieter, Planer und Organisator zugleich. Wer sich also vom Magneten ECE Synergieeffekte und eine Belebung der gesamten Innenstadt erhofft, weiß nicht, wovon er spricht. Selbstverständlich steigert ein ECE auch die Zentralität Oldenburgs.Das bedeutet aber nichts anderes,als dass es auch mehr Käufer aus dem Umland magnetisch anziehen wird,Parken, kaufen, abfahren.Wer den geplanten Kundenlauf im Oldenburger ECE im Entwurf sieht, erkennt die Absicht.
Meine Damen und Herren,
Leerstände und Kaufkraftschwund machen unserer Innenstadt schon jetzt zu schaffen.Wer dem mit einem autarken Einkaufszentrum von 15000 Quadratmetern entgegenwirken will,gleicht einem Arzt, der gegen ein Leberleiden Alkohol verschreibt.
Die Mehrheit der Oldenburger hat das erkannt und protestiert auf vielfältige Weise. Dabei geschieht Erstaunliches:Aus dem Widerstand gegen das ECE entwickelt sich ein Miteinander von Kaufleuten und Bürgern und das für Lösungen so wichtige Wir- Gefühl.Herr Oberbügermeister, nehmen Sie diese Entwicklung endlich zur Kenntnis und ziehen Sie daraus die Konsequenzen.Spielen Sie bei der Abstimmung nicht das Zünglein an der Waage .Stellen Sie sich auf die Seite der Bürgerinnen und Bürger, die Sie vertreten und denen Sie verpflichtet sind. Fürchten Sie nicht, I h r Gesicht zu verlieren. Es geht um das Gesicht Ihrer Stadt.Die grüne Ratsfraktion fordert Sie auf :Machen Sie eine individuelle Oldenburger Lösung zur Chefsache!Stoppen Sie das ECE- Center!


 

Antrag vom: 22.09.2004

Verkauf des Hallenbadgrundstücks an ECE

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Hier: TOP: 2 – Genehmigung der Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Berücksichtigung des nachfolgenden Antrages:
1.) Der TOP 11.2.1. – Verkauf des Hallenbadgrundstücks – wird in öffentlicher Sitzung verhandelt.

hilfsweise

2.) Der TOP 11.2.1. wird, soweit geheimhaltungsbedürftige Tatsachen nicht betroffen sind, in öffentlicher Sitzung verhandelt, insbesondere die Frage des „ob“ und „wann“ der Verkaufsentscheidung.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Helga Diederich
– stellv. Fraktionsvorsitzende –
i. A.
– K u l i s c h –


 

Antrag vom: 17.09.2004

Verkauf einer städt. Grundstücksfläche am Berliner Platz

Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 27.09.2004
Hier: TOP 11.2.1. – Verkauf einer städt. Grundstücksfläche am Berliner Platz
Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir zum Tagesordnungpunkt 11.2.1. um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden Antrages:

Beschlußvorschlag:

Der Beschluss über den Verkauf einer städtischen Grundstücksfläche am Berliner Platz („Hallenbad-Grundstück“) wird solange vertagt, bis das in Auftrag gegebene CIMA-Gutachten vorliegt und vom Stadtrat diskutiert und bewertet worden ist.

Begründung: – Erfolgt mündlich -.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Helga Diederich
– stellv. Fraktionsvorsitzende –
i. A.
– K u l i s c h –


 

Antrag vom: 17.09.2004

Bürgerbefragung nach § 22 d der Niedersächsischen Gemeindeordnung

Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 27.09.2004
Hier: Dringlichkeitsantrag
Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Bürgerbefragung nach § 22 d der Niedersächsischen Gemeindeordnung –

auf die Tagesordnung.

Beschlußvorschlag:

Der Rat der Stadt Oldenburg beschließt zur Frage der Ansiedlung eines ECE-City-Centers in Olden-burg eine Bürgerbefragung durchzuführen.

Begründung:

Die geplante Ansiedlung einer ECE-Mall in direkter Nähe des Oldenburger Schlosses ist aus städte-baulicher wie ökonomischer Sicht eine der herausragenden Entscheidungen des Stadtrates der letz-ten Jahre und wird u.a. die Rahmenbedingungen der Innenstadt erheblich beeinflussen.

Deshalb sollten die Bürgerinnen und Bürger zu diesen Ansiedlungsplänen befragt werden. Dies auch deshalb, weil ein diesbezüglicher Wunsch aus der Bürgerschaft zahlreich vehement und berechtigt eingefordert worden ist. Präjudizierende Beschlüsse sollen bis zum Abschluss der Befragung zurück-gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Helga Diederich
– stellv. Fraktionsvorsitzende –
i. A.
– K u l i s c h –


 

Antrag vom: 01.09.2004

Änderung der Vertretung im Verwaltungsausschuss

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Hier: Änderung der Vertretung im Verwaltungsausschuss
Sehr geehrter Herr Schütz,

hiermit zeigen wir an, dass die Vertretung im Verwaltungsausschuss geändert wird:

Die Vertretung für Ausschussmitglied Dr. Jochen Pade übernimmt

Ratsfrau Helga Diederich als 1. Vertreterin und
Ratsherr Andreas Siek als 2. Vertreter.

Wir bitten um Kenntnisnahme und entsprechende Berücksichtigung.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Dr. Jochen Pade


 

Antrag vom: 14.07.2004

Benennung eines Innenstadtbeauftragten bei der Stadtverwaltung

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Benennung eines Innenstadtbeauftragten bei der Stadtverwaltung-

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, als Ansprechpartner für die Kaufmannschaft, die Immobilienbesitzer und Bewohner der Oldenburger City einen Innenstadtbeauftragten zu benennen. Dieser soll das vorhandene Konzept zur Innenstadtmodernisierung umsetzen und weiterentwickeln, sowie die o.g. Gruppen in allen Fragen zur geplanten Innenstadtmodernisierung ausführlich beraten und Hilfestellung anbieten. Darüber hinaus sollte eine Abstimmung mit den Stadtteilzentren erfolgen.
Diese Stelle wird direkt dem Oberbürgermeister zugeordnet.

Begründung:

Der Oberbürgermeister hat in Zusammenhang mit der Entwicklung und Ansiedlung der geplanten ECE-Mall am Berliner Platz stets betont, dass aus „Gründen der Balance“ ferner u.a. die Sanierung und Belebung im Burgstraßenviertel, des Waffenplatzes, der Fußgängerzone und des CCO erfolgen muß. Mit besonderem Engagement hat er sich um die Ansiedlung der ECE-Mall bemüht. Dieser Einsatz sollte auch bei den vorgenannten Sanierungsvorhaben gezeigt werden. Ein erster Schritt dazu ist die Benennung eines Innenstadtbeauftragten. Sie ist umso dringlicher erforderlich, als zu befürchten ist, dass die Ansiedlung der ECE-Mall der Innenstadt ernsthaften Schaden zufügen wird.
Da der Innenstadtbeauftragte Querschnittsaufgaben wahrnehmen wird, soll er direkt dem Oberbür-germeister zugeordnet werden. Eine solche Beratungs- und Koordinierungsstelle sollte zur „Chefsache“ gemacht werden, um den Ankündigungen „Taten“ folgen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Dr. Jochen Pade
– Fraktionsvorsitzender


 

Antrag vom: 05.07.2004

Rede von Ratsfrau Anne Lück zur ECE-Ansiedlung

gehaltene Rede auf der Ratssitzung vom 05.07.2004

Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren,
den Grünen ist bewusst, dass sich am Hallenbad etwas tun müsste, nicht zuletzt aus finanziellen Gründen. Wir sind aber nicht bereit, eine Entscheidung zu treffen, die irrevesibel ist und unserer Stadt womöglich dauerhaften Schaden zufügt.
Die Befürworter des ECE unter Ihnen haben das Problem Hallenbad und das Problem
Innenstadtentwicklung so geschickt miteinander verknüpft, dass Sie das ECE nicht nur als Lösung für das Hallenbad, sondern auch als Allheilmittel für die Innenstadt hingestellt haben.
In ihrem Positionspapier sieht die FDP, das ECE geradezu euphorisch als
„Publikumsmagneten“ und „Energiespritze“ für die gesamte Innenstadt. Sogar ein Ende der Leerstände und das Aufblühen der kleinen Geschäfte ist für sie mit der Ansiedlung
des ECE verbunden.
Bevor Sie ihrer Phantasie freien Lauf lassen, müssen Sie sich erst einmal mit der Realität befassen:

Der Leerstand von Geschäften ist kein spezifisch Oldenburger Problem. Hohe Mieten
einerseits und eine geringere Nachfrage andererseits zwingen immer mehr Kaufleute in
die Knie – bundesweit, europaweit!
Besonders betroffen ist die mittelständische Kaufmannschaft.
Da nun Oldenburgs Beliebtheit mit der vielseitigen Kleinteiligkeit des
Einkaufsangebotes zusammenhängt, verbunden mit dem Flair der Altstadt, ist hier
besondere Vorsicht geboten.

Bezüglich der hohen Ladenmieten sind der Kommune die Hände gebunden, was viele
Bürgerinnen und Bürger nicht wissen. Wir müssen leider zusehen, wie Hausbesitzer nicht nur überhöhte Mietforderungen stellen, sondern sogar Leerstand in Kauf nehmen, weil sie das Objekt abschreiben können.
Aus diesem Grund steht seit Jahren der Boykengang leer, den wir seinerzeit als modernste Errungenschaft Oldenburgs gefeiert haben. Woher nehmen SPD und FDP die Gewissheit, dass sich solche Hausbesitzer durch die Existenz eines ECE Centers in die Knie zwingen lassen?

Was die sinkende Nachfrage betrifft, so hängt sie wohl in erster Linie mit der schwindenden Kaufkraft zusammen. Der Anteil des Einzelhandelsumsatzes am privaten Konsum ist seit Beginn der Neunziger Jahre von 42 Prozent auf unter 30 Prozent gefallen. Hohe Arbeitslosigkeit und verstärkte private Alters- und Gesundheitsvorsorge bei immer geringeren Einkommen lassen die Zukunft nicht rosiger erscheinen. Der künftige Wegfall des Weihnachtsgeldes wird ein übriges bewirken.

Beachten Sie bitte: Auf die finanziell so belasteten Käufer fallen in Deutschland pro Kopf 50 % mehr Verkaufsfläche als in den Niederlanden und doppelt so viel wie in Frankreich.
Auch in Oldenburg hält der Trend zu neuen Verkaufsflächen an – trotz des Leerstandes,
trotz sinkender Kaufkraft. Die geplanten neuen Stadtteilcenter sind der Beweis. In unseren Augen eine gefährliche Entwicklung, denn es wird immer mehr Kaufkraft gebunden, die dann in der Innenstadt fehlt.
Woher nehmen Sie liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD und FDP, die Gewissheit, dass angesichts der erwähnten Fakten, die Sie doch kennen müssen, ausgerechnet ein von der Konzeption her geschlossenes ECE- Center eine positive Wirkung aufs allgemeine Kaufverhalten und die Situation der kleinen Läden in der Innenstadt haben wird?

Ihr vielzitierter Slogan : „Konkurrenz belebt das Geschäft“ muss besonders den
Inhabern kleinerer Geschäfte, denen schon jetzt das Wasser bis zum Hals steht, wie
blanker Zynismus vorkommen.
„Konkurrenz belebt das Geschäft“ ist eine Weisheit, die sich gegenüber dem
Alleinvertreter einer Branche immer wieder bewährt hat. In der Oldenburger
Innenstadt geht es aber gar nicht darum, ein Monopol zu brechen. Ihr Spruch hat sich hier längst zu der bitteren Erkenntnis verkehrt : Konkurrenz macht die Geschäfte kaputt.

Die CDU rudert zurück. Gegen das von ihr gewünschte Verträglichkeitsgutachten haben wir im Prinzip nichts, obwohl genaue Zahlen sich wohl schwerlich ermitteln lassen können. Es steht doch fest:
Jede neue Verkaufsfläche, jedes neue Angebot bindet Kaufkraft. Das ECE- Center
allemal. Die Rechnung der FDP, die in ihrem Papier alle zu Gewinnern macht, kann gar
nicht aufgehen. Und noch etwas:
Die Grünen sehen ihre Stadt nicht als „Kaufmaschine.“ Dieses von Ihnen, Herr Oberbürgermeister Schütz, mehrfach verwendete Unwort reduziert unsere Stadt auf etwas, was sie nicht ist und auch nie werden darf!

Sie muss attraktiver werden, das stimmt. Aber indem wir ihre Besonderheiten
ausbauen und ins rechte Licht rücken. Dazu gehören u.a. die Wallanlagen mit Wasserläufen, die die Stadt einrahmen und auf denen nicht nur Waschzuberrennen stattfinden könnten, reizvolle Innenhöfe hinter manchem Innenstadthaus und die vielen Altbauwohnungen, zu denen kein Zugang mehr besteht. Besonders hier sollten alle intervenieren!
Dazu gehören die vielen Plätze, die ein Schattendasein führen. Damit müssen Menschen in die Stadt gelockt, muss dort g e l e b t werden. Dann wird auch gekauft.

Das ist Politik gegen Leerstand, das gehört zur grünen Stadtpolitik, meine Damen und Herren!!


 

Antrag vom: 01.07.2004

Zurückstellung des Projektes ECE-Mall

Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 05.07.2004
Hier: TOP 7.3. – Zurückstellung des Projektes ECE-Mall
Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Berücksichtigung der nachfolgenden Änderungsantrages:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen mit der ECE zum Bau einer Einkaufs-Mall am Schlossplatz einzustellen.

Die Stadt veranstaltet einen öffentlichen Wettbewerb unter den Rahmenbedingungen des Verhandlungsverfahrens von 1999.

Sowohl der Schlossplatz und die Straße Am Schlossplatz als auch die neueren Stadtumgestaltungsprozesse („Neuer Stadtring“, Modernisierung der Fußgängerzone, Neubebauung Burgstraßenviertel) werden mit einbezogen.

Zu dem Wettbewerb sind mindestens 12 namhafte und z.T. auswärtige Architektur- / Stadtplanungsbüros aufzufordern.

Begründung: – Erfolgt mündlich -.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

 

– Dr. Jochen Pade –
Fraktionsvorsitzender


 

Antrag vom: 19.05.2004

Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 15.5.2001 zur Nachhaltigkeit

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 15.5.2001 zur Nachhaltigkeit –

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird aufgefordert, über die Umsetzungen der im o. g. Ratsbeschluss aufgeführten Handlungsaufträge zu berichten.

1. Zu Punkt 4 des o. g. Ratsbeschlusses: „Die Verwaltung wird beauftragt, Vorlagen für den Rat und die Fachausschüsse unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit darzustellen und ein Konzept für eine entsprechende Nachhaltigkeitsprüfung zu entwickeln.“

2. Zu Punkt 5 des o. g. Ratsbeschlusses: „Der Rat der Stadt Oldenburg beauftragt die Verwaltung, über die Umsetzung dieses Beschlusses und der ausgesprochenen Beauftragungen einen jährlichen Sachstandsbericht zu erstellen.“

Begründung:

Beide Handlungsaufträge sind bisher erkennbar nicht ausgeführt worden. Deswegen wird die Verwaltung aufgefordert, innerhalb eines angemessenen Zeitraums ein Konzept vorzulegen, aus dem schlüssig hervorgehen soll, wie dieser Ratsauftrag in Zukunft ausgeführt werden soll.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Dr. Jochen Pade
i. A.
– K u l i s c h –


 

Antrag vom: 19.05.2004

Information von Fachausschüssen durch Agenda-Projektgruppen

Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Information von Fachausschüssen durch Agenda-Projektgruppen –

Beschlussvorschlag:

Das Agenda-Büro erhält einmal im Quartal die Gelegenheit, in jedem relevanten Fachausschuss über wichtige Neuigkeiten aus dem Agenda-Prozess, insbesondere aus den laufenden Projekten, zu berichten. Hierbei lässt sich der Agenda-Beauftragte im Bedarfsfall vom Agenda-Beirat (zukünftig: Nachhaltigkeitsrat), Vertretern der Agenda-Projektgruppen und dem für Agenda 21-Belange zustän-digen beratenden Mitglied des Umweltaussschusses unterstützen.

Begründung:

In mehreren Agenda-Projektgruppen arbeiten Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt ehrenamtlich, kompetent und mit großem Engagement in verschiedenen Themenbereichen der nachhaltigen Stadt-entwicklung, die auch für die Fachausschüsse relevant sind (z.B. Stadtplanung, Umwelt, Verkehr, Soziales). Diese wertvolle und wichtige Arbeit sollten alle Rats- bzw. Ausschussmitgliedern kennen. Der Antrag soll einen besseren Informationsaustausch zwischen den Agenda-Gruppen, den politischen Beschlussgremien und der Stadtverwaltung sicherstellen.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Dr. Jochen Pade
i. A.
– K u l i s c h –


 

Antrag vom: 28.04.2004

Sitzordnung des Rates der Stadt Oldenburg

Sehr geehrter Herr Nehring,

wir danken Ihnen für Ihr Schreiben nebst Vorschlag zur Sitzordnung des Rates. Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ist Ihrem Wunsch nach Erörterung nachgekommen und spricht sich für die alte Sitzordnung aus der vorigen Ratsperiode (ähnlich Plenarsaal im Dt. Bundestag) aus.
Die großen Ratsfraktionen sollen wieder in zentralen Blöcken seitlich des PFL-Saales positioniert werden, die kleinen Fraktionen in der Mitte (Anlage). Es ist eine Zuordnung der kleinen Ratsfraktionen jeweils zur Mehrheitsfraktion oder „Opposition“ sinnvoll.
Die Redebeiträge sollen wieder von einem zentralen Podium aus vorgetragen werden.

Begründung:

Die versuchsweise eingeführten neuen Sitzanordnungen sind allesamt nach Abwägung aller Vor- und Nachteile ungeeignet und nicht optimal.

Daher schlagen wir vor, die Sitzordnung aus der vorigen Ratsperiode wiederaufzugreifen. Diese hat u.a. folgende Vorteile:

– Eine eindeutige Zuordnung der Ratsmitglieder nach Fraktionen, sowohl für die anwesenden BesucherInnen, wie auch für die Presse bzw. TV.
– Ausreichend Platz für die Ratsmitglieder.
– Direkte Sichtverbindung zwischen Ratsmitgliedern und RednerIn am Podium.
– Eine übersichtliche Anordnung die sich im Sitzungssaal harmonisch einfügt.
– Störungsfreieren Sitzungsverlauf durch verminderten technischen Aufwand.

Ferner möchten wir darauf hinweisen, dass u.E. bei den Ratssitzungen Positionen und Redebeiträge eher vorgetragen werden und nicht wie in den Ausschüssen inhaltlich umfangreich diskutiert wird.

Es gab bislang vermehrt Bürgerkritik an den probeweisen Sitzordnungen, da die RednerInnen sowohl von den Besuchertribünen aus als insbesondere auch in den Fernsehübertragungen oftmals nicht zugeordnet werden können. Ebenfalls hat sich die akustische Qualität erheblich verschlechtert, was die TV-Sendungen in erheblichen Maße unattraktiv macht und daher zu weniger Interesse an den Übertragungen bei den BürgerInnen führt.
Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Jochen Pade

Fraktionsvorsitzender


 

Antrag vom: 28.04.2004

Neubesetzung im VA und den Ratsausschüssen

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Hier: TOP – Neubesetzung im VA und den Ratsausschüssen
Sehr geehrter Herr Schütz,

im Nachgang zu unserem Ratsantrag vom 25.03.2004 benennen wir nunmehr für folgende Ausschüsse die nachfolgenden Fraktionsmitglieder:

Verwaltungsausschuss: Dr.Jochen Pade
Helga Diederich
Haushalts- und Finanzausschuss: Helga Diederich
Dr. Jochen Pade
Schulausschuss: Anne Lück (Vors.)
Christiane Flemming-Schneider
Kulturausschuss: Anne Lück
Christiane Flemming-Schneider

Ausschuss für Stadtgrün u. Umwelt: Dr. Jochen Pade
Birgit Scheller
Sportausschuss: Susanne Müller
Andreas Siek
Jugendhilfeausschuss: Christiane Flemming-Schneider
Verkehrsausschuss: Susanne Müller
Tahsin Albayrak
Sozialausschuss: Birgit Scheller
Tahsin Albayrak

Ausschuss für Stadtplanung u. Bauen: Andreas Siek
Susanne Müller
Ausschuss für Wirtschaftsförderung: Andreas Siek
Tahsin Albayrak

Werksausschuss Weser-Ems-Halle: Helga Diederich
Werksausschuss Abfallwirtschaftbetrieb: Anne Lück
Werksausschuss Bäder: Susanne Müller (Vors.)


 

Antrag vom: 23.04.2004

Herausgabe des kompletten, die Halle Steinweg betreffenden Berichtes (Böttcher-Gutachten)

Sehr geehrter Herr Schütz,

gemäß § 40 (3) der Niedersächsischen Gemeindeordnung bestehe ich auf der umgehenden Herausgabe des kompletten, die Halle Steinweg betreffenden Berichtes (Böttcher-Gutachten).

Gleichtzeitig fordere ich Sie auf, kein weiteres Vorgehen zuzulassen, bis allen Ratsfraktionen genügend Zeit gegeben ist, diese Unterlagen entsprechend zur Kenntnis zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Dr. Jochen Pade
– Fraktionsvorsitzender –
i. A.
– K u l i s c h –


 

Antrag vom: 19.03.2004

Neubesetzung im Verwaltungsausschuss und den Ratsausschüssen

Nächste Sitzung des
Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Neubesetzung im Verwaltungsausschuss und den Ratsausschüssen –

auf die Tagesordnung.

In Zusammenhang mit dem Beitritt von Ratsherrn Albayrak zur GRÜNEN-Ratsfraktion ist eine Neubesetzung in den Ratsausschüssen notwenig.
Die Ratsfraktion wird rechtzeitig zur nächsten Ratssitzung die Ratsmitglieder der Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN benennen (Auflistung folgt).

Unseren ähnlich lautenden Antrag vom 23.03.2004 ziehen wir hiermit zurück.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Dr. Jochen Pade


 

Antrag vom: 19.03.2004

Benennung von Ausschussvorsitzenden

Sehr geehrter Herr Schütz,

die Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN hat auf der gestrigen Ratssitzung die Vorsitze
der Ausschüsse Schulen und Werksausschuss Bäder gegriffen.

Für den Schulausschuss benennen wir Ratsfrau Anne Lück.
Für den Werksausschuss Bäder benennen wir Ratsfrau Susanne Müller.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. gez. Dr. Jochen Pade
i. A.
– K u l i s c h –


 

Antrag vom: 19.03.2004

Neubesetzung in den Ratsausschüssen

Nächste Sitzung des
Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Neubesetzung in den Ratsausschüssen –

auf die Tagesordnung.

In Zusammenhang mit dem Beitritt von Ratsherrn Albayrak zur GRÜNEN-Ratsfraktion ist eine Neubesetzung in den Ratsausschüssen notwenig.
Die Ratsfraktion wird rechtzeitig zur nächsten Ratssitzung die Ratsmitglieder der Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN benennen (Auflistung folgt).
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Dr. Jochen Pade
i. A.
– K u l i s c h –


 

Antrag vom: 18.03.2004

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 22.03.04

Hier: TOP 6.5.2
Sehr geehrter Herr Schütz,

Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN hat den Entwurf für die Resolution, die vom
Rat am 22.03.2004 verabschiedet werden soll, wie folgt verändert (siehe Anlage). In der letzten Schulausschusssitzung wurde eine evtl. Korrektur des Textes durch die Ratsfraktionen eingeräumt.

Wir bitten Sie, den Text den Ratsfraktionen rechtzeitig vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Anne Lück
i. A.
– K u l i s c h –


 

Antrag vom: 01.10.2003

Sitzordnung bei den Sitzungen des Rates der Stadt Oldenburg im PFL

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Sitzordnung bei den Sitzungen des Rates der Stadt Oldenburg im PFL-

auf die Tagesordnung

Beschlußvorschlag:

Die alte Sitzordnung aus der vorigen Ratsperiode (ähnlich Plenarsaal im Dt. Bundestag) wird wieder eingeführt. Die Redebeiträge sollen wieder von einem zentralen Podium aus vorgetragen werden.

Begründung:

Die versuchsweise eingeführten neuen Sitzanordnungen sind allesamt nach Abwägung aller Vor- und Nachteile ungeeignet und nicht optimal.

Daher schlagen wir vor, die Sitzordnung aus der vorigen Ratsperiode wiederaufzugreifen. Diese hat u.a. folgende Vorteile:

– Eine eindeutige Zuordnung der Ratsmitglieder nach Fraktionen, sowohl für die anwesenden Be-sucherInnen, wie auch für die Presse bzw. TV.
– Ausreichend Platz für die Ratsmitglieder.
– Direkte Sichtverbindung zwischen Ratsmitgliedern und RednerIn am Podium.
– Eine übersichtliche Anordnung die sich im Sitzungssaal harmonisch einfügt.
– Störungsfreieren Sitzungsverlauf durch verminderten technischen Aufwand.

Ferner möchten wir darauf hinweisen, dass u.E. bei den Ratssitzungen Positionen und Redebeiträge eher vorgetragen werden und nicht wie in den Ausschüssen inhaltlich umfangreich diskutiert wird.

Es gab bislang vermehrt Bürgerkritik an den probeweisen Sitzordnungen, da die RednerInnen sowohl von den Besuchertribünen aus als insbesondere auch in den Fernsehübertragungen oftmals nicht zugeordnet werden können. Ebenfalls hat sich die akustische Qualität erheblich verschlechtert, was die TV-Sendungen in erheblichen Maße unattraktiv macht und daher zu weniger Interesse an den Übertragungen bei den BürgerInnen führt. Dies kann nicht hingenommen werden, da aus demokrati-schen Gründen Transparenz und Bürgerinformation einen hohen Stellenwert haben sollten.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
gez. Helga Diederich


 

Antrag vom: 18.09.2003

Zur nächsten Ratssitzung am 22.9.2003 beantragen wir zum Tagesordnungspunkt 11.1.3, Vorlage 03/0384-1 – Bestellung eines Erbbaurechtes – folgende Änderungen zu beschließen

Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Schütz,

Zur nächsten Ratssitzung am 22.9.2003 beantragen wir zum Tagesordnungspunkt 11.1.3, Vorlage 03/0384-1 – Bestellung eines Erbbaurechtes – folgende Änderungen zu beschließen:

Beschlußvorschlag:

1. In der Präambel werden die Worte „als Ergänzung zur Sportarena“ gestrichen.

2. Als Überschrift in § 5 wird „Drittüberlassung und gewerbliche Nutzung“ gewählt.
Entsprechend wird in § 13 Nr. 1 die Klammer hinter „§ 5“ erweitert zu „Drittüberlassung und gewerbliche Nutzung“.
In § 13 wird der letzte Absatz nach der Regelung zu 7. ersatzlos gestrichen.

3. In § 12 Abs. 5 wird nach den Worten „20 Stunden/Woche“ der Passus „in der Zeit zwischen 8 Uhr und 22 Uhr“ eingefügt.

4. In § 15 Abs. 1 Satz 1 wird nach dem Wort „Eigentümerin“ das Wort „nicht“ eingefügt. § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 15 Abs. 2 und Abs. 3 werden gestrichen.

Begründung:

Zu 1.: Eine wie auch immer geartete Verbindung des Vorhabens mit dem Bauvorhaben der Sportare-na ist überflüssig und sollte zur Vermeidung späterer Auseinandersetzungen vermieden werden, zu-mal die Realisierung des Arenabaus mehr denn je zweifelhaft ist.

Zu 2.: Es muss sichergestellt werden, dass die Trainingshalle nicht gewerblich genutzt wird, da sie dann eine Konkurrenz zur Weser-Ems-Halle bietet, die sich nachteilig für die Stadt auswirken kann. Nach dem vorliegenden Vertragsentwurf besteht die Sanktion für vertragswidriges Verhalten, nämlich z.B. die gewerbliche Nutzung, allein in der Widerrufsmöglichkeit des Pachtzinsverzichtes nach § 12 Abs. 5. Da der Zins, besonders für eine gewerbliche Nutzung, sehr gering ist, ist diese Sanktion zu schwach, um die Verletzung der vertraglichen Pflichten auszuschließen. Da der Vertrag mindestens 50 Jahre bestehen soll, muss diese Möglichkeit ausgeschlossen werden, zumal innerhalb dieser lan-gen Zeit die Vertragspartner wechseln werden. Um dieses Ziel zu erreichen, muss sichergestellt wer-den, dass nach § 13 Nr. 1 auch dann der Heimfall begründet wird, wenn das Objekt gewerblich ge-nutzt wird.
Da die Vereinbarung in § 13 letzter Absatz sowohl sprachlich als auch im Zusammenhang mit den vorstehenden Regeln uneindeutig ist, soll sie gestrichen werden. Hierdurch wird keineswegs vereitelt, dass irgendwann einmal über eine gewerbliche Nutzung verhandelt werden kann. Der Vertrag sollte aber nicht den Eindruck erwecken, als sollten den Erbbauberechtigten irgendwelche Ansprüche hin-sichtlich einer gewerblichen Nutzung entstehen.

Zu 3.: Es sollte sichergestellt sein, dass die Sportvereine die Trainingshalle zu den üblichen Zeiten nutzen können. Wünschenswert wäre sogar eine Mindestzeit, die im Zusammenhang gewährt werden muss, z.B. mindestens 60 Minuten.

Zu 4.: Diese Änderung führt allein dazu, dass der Heimfall entschädigungslos erfolgt. Dies erscheint nach einer Zeit von 50 Jahren für eine Sporthalle angemessen zu sein.
In Anbetracht dessen, dass die Stadt Oldenburg kein aktives Interesse am Bau dieser privaten Halle hat, deren Realisierung lediglich begrüßt wie viele andere private Projekte auch, gibt es keinen Grund, den Vertragspartnern übergebührlich entgegenzukommen. Hierbei ist auch zu berücksichti-gen, dass nicht sicher ist, ob die von den Erbbauberechtigten zu erbringende Gegenleistung, nämlich das Zurverfügungstellen ihrer Trainingshalle für oldenburgische Sportvereine, überhaupt realisiert werden muss. Bisher ist nicht bekannt, ob überhaupt und in welchem Maße die oldenburgischen Sportvereine ein Interesse an der Nutzung dieser Sporthalle haben.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Helga Diederich


 

Antrag vom: 27.08.2003

Resolution gegen eine geplante Abschaffung der Nds. Zweckentfremdungsverordnung von Wohnraum

Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Resolution gegen eine geplante Abschaffung der Nds. Zweckentfremdungsverordnung von Wohnraum –

auf die Tagesordnung.

Beschlußvorschlag:

Der Rat der Stadt Oldenburg fordert die Landesregierung und den Landtagsausschuss für das Sozial- und Gesundheitswesen auf, nicht weiter an der geplanten Abschaffung der Nds. Zweckentfremdungsverordnung festzuhalten. Ähnliche kommunalpolitische Initiativen in der Stadt Oldenburg sind zu Zeiten des Oberbürgermeisters Dr. Jürgen Poeschel (CDU) und des zur Zeit amtierenden Dietmar Schütz (SPD) von Verwaltung und Politik abgelehnt worden.

Begründung:

In der Stadt Oldenburg mit seinen über 10.000 Studierenden und weiteren Wohnungssuchenden gibt es nach wie vor einen großen Bedarf an kleinerem und besonders an preiswertem Wohnraum. Zu dieser Einschätzung kommt auch der aktuelle Herbstbericht eines anerkannten Oldenburger Maklerbüros (siehe Bericht der Vewaltung v. 27.03.2003 – Anlage).

Es ist ferner davon auszugehen, dass in Oldenburg durch die fast zum Erliegen gekommene Neu-bautätigkeit auf dem Mietwohnungsmarkt bei gleichzeitig steigender Einwohnerzahl eine spürbare Anspannung eintreten wird.

Weiter sprechen folgenden Gründe gegen eine Abschaffung der Verordnung:

? Hauseigentümer erzielen bei einer Umwandlung von Wohn- in Gewerberaum höhere Renditen. Durch diese Umwandlung werden die Mieter u.a. aus den innerstädtischen Bereichen verdrängt,

? die drohende Verteuerung im Preisgefüge des Wohnungsmarktes mit einhergehender Verdrängung sozial und/oder wirtschaftlich schwacher Bevölkerungsteile würden eine Verschärfung des sozialen Klimas bedeuten,

? durch die Umwandlung von Wohnraum in gewerbliche Flächen droht die Wohnfunktion der Innenstädte und die Urbanität insbesondere in den innenstadtnahen Wohngebieten und der Innenstadt selbst verloren zu gehen,

? durch Leerstand von Wohnraum u.a. in den Innenstädten (obere Geschosse) entstehen negative Begleitumstände, wie z.B.

– Verfall der Gebäudesubstanz,
– Verkommen der Innenstädte zu toten Zonen in den Abendstunden.
– Verlust der sozialen Kontrolle nach Geschäftsbetieb.

Wohnraum ist ein wertvolles Gut und muß weiterhin bezahlbar bleiben. Eine Politik, die einseitig die maximalen Verwertungsinteressen der Vermieter und Gewerbetreibenden berücksichtigt, ist sozialpolitisch, wohnungspolitisch und städtebaulich verfehlt.

U.a. aus diesen Gründen, sollte sich der Rat der Stadt Oldenburg für eine Beibehaltung der Nds. Zweckentfremdungsverordnung aussprechen.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Andreas Siek
i. A.
– K u l i s c h –


 

Antrag vom: 27.05.2003

Vorbehaltsbeschluss des Rates – Nutzung PFL

Nächste Sitzung des
Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Vorbehaltsbeschluss des Rates –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

„Der Rat behält sich vor, über jegliche Änderungen bezüglich der Nutzung des PFL zu entscheiden.“

Begründung:

Der Rat hat am 02.07.1986 eine ausschließlich kulturelle Nutzung des PFL beschlossen.
Ferner hat sich der Kulturausschuss am 16.06.1994 in Bezug auf die Nachnutzung der Räume des Deutschen Krankenhausmuseums für eine kulturelle Nutzung des Nordflügels des PFL ausgesprochen. Dieser Beschluss wurde vom Rat in seiner Sitzung vom 20.06.1994 mehrheitlich bestätigt.

In Zusammenhang mit Überlegungen des Oberbürgermeisters, das PFL oder Teile des Gebäudes als zukünftiges Rathaus zu nutzen, scheint es notwendig, dass sich der Rat der Stadt Oldenburg jegliche Umnutzungsentscheidungen vorbehält.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

 

Dr. Jochen Pade
Fraktionsvorsitzender


 

Antrag vom: 11.06.2003

Beschwerde beim OVG Lüneburg – Bürgerbegehren Huntebad

Sitzung des Rates am 16.06.2003
Hier: Antrag Huntebad
Sehr geehrter Herr Schütz,

zum o. g. Ratsantrag bitten wir um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden Beschlußvorschlages:

Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf:

1. keine Beschwerde beim OVG Lüneburg gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens einzulegen

2. mit dem günstigsten Bieter eine Verlängerung der Bindefrist bis nach Durchführung des Bürger-entscheides auszuhandeln.

Begründung: – Erfolgt mündlich -.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Andreas Siek
i. A.
– K u l i s c h –


 

Antrag vom: 16.12.2002

Sauberes Oldenburg – Änderungsantrag

Sehr geehrter Herr Schütz,

zum o.g. Tagesordnungspunkt bitten wir um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden Änderungsantrages:

Beschlußvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, Auskünfte über die Praktiken und den personellen Aufwand anderer Städte zur schnellen und konsequenten Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten auf der Basis der vor-handenen Rechtsgrundlagen einzuholen und die Kosten-Nutzen-Relation aufzuzeigen.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Anne Lück
i. A.
– K u l i s c h –


 

Antrag vom: 05.11.2002

Wirtschaftliche Entwicklung in Oldenburg: Infrastrukturelle Entwicklung der Innenstadt

Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Wirtschaftliche Entwicklung in Oldenburg: Infrastrukturelle Entwicklung der Innenstadt –
auf die Tagesordnung.

Begründung:

Innerhalb Oldenburgs vollzieht sich ein Prozess, wie ihn andere Großstädte längst kennen: Der zunehmende Ladenleerstand in Einkaufsbereichen, die als lukrative Geschäftsstandorte angepriesen wurden, Verlust elementar wichtiger Einkaufsmöglichkeiten zur Abdeckung des täglichen, persönli-chen Bedarfs und als Folge des Leerstands ein zunehmend unattraktives Umfeld.

Mitte November wird ein Einkaufsmarkt, „minimal“, aus dem CCO gehen, nachfolgend „Staples“ und „Toys ´R´us“. Das CCO ist dann mit dem leerstehenden „Brinkmann“-Komplex direkt nebenan eine Einkaufsruine und die Heiligengeiststraße keine attraktive Einkaufsmeile mehr.
Darüber hinaus gibt es, sobald die angekündigte Schließung des Einkaufsmarktes bei „Galeria Kauf-hof“ vollzogen ist, in Oldenburgs City keinen Einkaufsmarkt mehr, in dem alle Produkte für den tägli-chen Bedarf, auch besonders günstige Nahrungsmittel, zu kaufen wären. Besonders für ältere Mitbe-wohnerInnen bedeutet diese Entwicklung einen schlimmen Einschnitt in ihre Möglichkeiten. Aber dies gilt auch für alle anderen Menschen, die jetzt gezwungen sind, in die Peripherie zu fahren.

Für die Innenstädte bedeutet diese Entwicklung einen Verlust an Lebendigkeit, an Lebensqualität und wirtschaftlicher, kultureller und sozialer Attraktivität!

Wir halten eine Diskussion über diese Entwicklung im Stadtrat für dringend erforderlich!
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Susanne Müller
i. A.
– K u l i s c h –


 

Antrag vom: 27.05.2002

Änderungsantrag zu TOP 8.4.3. Neufasung der Betriebssatzung

Heutige Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Hier: Änderungsantrag zu TOP 8.4.3. Neufasung der Betriebssatzung
Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden Änderungsantrages:

Die Euro-Beträge im § 4 unter Punkt 3 werden wie folgt geändert:

1. von 50.000 € auf 25.000 €

3. von 25.000 € auf 10.000 €

4. von 15.000 € auf 10.000 €

5. von 50.000 € auf 10.000 €

Begründung: – Erfolgt mündlich -.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Andreas Siek
i. A.
– K u l i s c h –


 

Antrag vom: 26.02.2002

Jugendfreizeitstätte Bümmerstede

Nächste Sitzung des
Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Jugendfreizeitstätte Bümmerstede –
auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Die Jugendfreizeitstätte Bümmerstede wird nicht geschlossen und auch als Stadtteiljugendfreizeitstätte weitergeführt, wenn die Jugendfreizeitstätte Kreyenbrück fertiggestellt ist.

Begründung: – Erfolgt mündlich -.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Else Stolze

i. A.
– K u l i s c h –


 

Antrag vom: 17.12.2001

TOP 6 – Stellenausschreibung Dezernenten

Heutige Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
TOP 6 – Stellenausschreibung Dezernenten
Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Berücksichtigung der nachfolgenden Änderungsanträge:

1. „Bei den Anforderungen für das Dezernat Finanzen und Recht wird die durch Prüfung erworbene Befähigung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst und die Befähigung zum Richteramt vor-ausgesetzt.“

Beschlußvorschlag zu 1.:

Das im vorgenannten Text genannte und soll in oder umgewandelt werden.

2. Bereichszuordnung für die Dezernate.

Beschlußvorschlag zu 2.

2. In der Bereichszuordnung für das Dezernat Stadtplanung und Bauen wird der Bereich „Verkehr und Straßenbau“ gestrichen.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Dr. Jochen Pade
i. A.
– K u l i s c h –


 

Antrag vom: 08.11.2001

TOP 14 – Besetzung von Gremien

 

Konstituierende Sitzung des Rates
der Stadt Oldenburg am 13.11.2001
Hier: TOP 14 – Besetzung von Gremien
Sehr geehrter Herr Schütz,

zum o.g. Tagesordnungspunkt benennen wir für folgende Gremien die nachfolgenden Fraktionsmit-glieder:

 

Gremium: Ausschussmitglied: VertreterIn:
GSG, Aufsichtsrat Andreas Siek
Sparkassenzweckverband, Verbandsversammlung Helga Diederich Dr. Jochen Pade
Weser-Ems-Halle, Aufsichtsrat Else Stolze
Verkehrsverein, Ausschuss Andreas Siek
VWG, Aufsichtsrat Susanne Müller
Beschäftigungsförderungsgesellschaft, Aufsichtsrat Else Stolze
Städtische Kliniken, Aufsichtsrat Berndt Zabel
Städtische Kliniken, Gesellschafterversammlung Berndt Zabel
Oldenburger Tourismus GbmH Andreas Siek
TGO-Technologie- u. Gründerzentrum, Aufsichtsrat Dr. Jochen Pade

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Dr. Jochen Pade

i.A.
– K u l i s c h –


 

Antrag vom: 02.11.2001

Bildung der Ratsausschüsse

Konstituierende Sitzung des Rates
der Stadt Oldenburg am 13.11.2001
Hier: TOP 13 – Bildung der Ratsausschüsse
Sehr geehrter Herr Schütz,zum o.g. Tagesordnungspunkt benennen wir für folgende Ausschüsse die nachfolgenden Fraktions-mitglieder:

Ausschuss: Ausschussmitglied: VertreterIn:
Verwaltungsausschuss Susanne Müller Dr. Jochen Pade
Andreas Siek
Haushalts- und Finanzausschuss Helga Diederich Else Stolze
Schulausschuss Anne Lück Birgit Scheller
Kulturausschuss Helga Diederich Anne Lück
Ausschuss für Stadtgrün u. Umwelt Dr. Jochen Pade Helga Diederich
Sportausschuss Dr. Jochen Pade Andreas Siek
Jugendhilfeausschuss Else Stolze Helga Diederich
Verkehrsausschuss Susanne Müller Dr. Jochen Pade
Sozialausschuss Birgit Scheller Anne Lück
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen Andreas Siek Susanne Müller
Ausschuss f. Tourismus, Wirtsch. u. Stadtentwickl. Andreas Siek Susanne Müller
Werksausschuss Weser-Ems-Halle Else Stolze Helga Diederich
Werksausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb Anne Lück Helga Diederich

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Dr. Jochen Pade

i.A.
– K u l i s c h –

 


 

Konstituierende Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 13.11.2001

Konstituierende Sitzung des Rates
der Stadt Oldenburg am 13.11.2001
Sehr geehrter Herr Schütz,

hiermit zeigen wir an, daß sich die Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN für die neue Ratsperiode konstituiert hat.

Zum Vorsitzenden der Ratsfraktion wurde Dr. Jochen Pade gewählt, zu seiner Stellvertreterin
Helga Diederich.

Der Ratsfraktion gehören folgende Personen an:

Helga Diederich
Anne Lück
Susanne Müller
Dr. Jochen Pade
Birgit Scheller
Andreas Siek
Else Stolze

Wir bitten um entsprechende Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Dr. Jochen Pade
i.A.
– K u l i s c h –


Antrag vom: 22.08.2001

Mobilfunksendeanlagen im Stadtgebiet

Sehr geehrter Herr Dr. Poeschel,

zur o.g. Ratssitzung bitten wir um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden Dringlichkeitsantrages:

– Mobilfunksendeanlagen im Stadtgebiet – auf die Tagesordnung.

Beschlußvorschlag:

Der Rat der Stadt Oldenburg beauftragt die Verwaltung:

l Auf Grundlage der Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunkbetreibern bei weiteren Genehmigungen bzw. bevorstehenden Anzeigen baurechtlich bislang (noch) nicht genehmigungspflichtiger Anlagen darauf hinzuwirken, dass die in der Studie des ECOLOG-Institutes vorgeschlagenen (Grenz-) Werte eingehalten werden;

l dass das mittlerweile von der Verwaltung erarbeitete Standortkataster der Mobilfunksendeanlagen erweitert wird um andere relevante Quellen elektromagnetischer Strahlung sowie – auf Kosten der Betreiber der Mobilfunksendeanlagen – zu einem „Standortgutachten“ erweitert wird, das auch für die Beurteilung der Gesamtbelastung notwendige Angaben über Strahlungsausbreitung, -intensitäten, -frequenzen etc. enthält;

l verwaltungsintern die bislang auf unterschiedlichen Stellen lastenden Aufgaben im Zusammenhang mit diesem Thema (wie z.B. Immissionsschutz, Bauordnungsrecht, Stadtentwicklung, Informationspolitik) zu bündeln;

l den eingeschlagenen Weg der Information der Bevölkerung fortzusetzen, z.B. durch Anschieben eines Verfahrens ähnlich der Erstellung des Verkehrsentwicklungsplanes, bei dem in Kombination von „Rundem Tisch“ aus relevanten Akteuren (Betreiber, BI-VertreterInnen, Verwaltung, Politik etc.) und Informations- und Diskussionsabenden ein in breitem Konsens getragener Weg gefunden wird, der auch die Problematik des Umgangs mit den vielen bereits vorhandenen Anlagen einschließt.

Begründung: – Erfolgt mündlich –
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Dr. Hilmar Westholm

i.A.
– K u l i s c h –


Antrag vom: 08.08.2001

Streichung des Oldenburger Schriftstellers August Hinrichs von der Liste der Ehrenbürger der Stadt

Sehr geehrter Herr Dr. Poeschel,

zur o.g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– „Streichung des Oldenburger Schriftstellers August Hinrichs von der Liste der Ehrenbürger der Stadt“ –

auf die Tagesordnung.

Begründung: – Erfolgt mündlich –
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Berndt Zabel
– Fraktionsvorsitzender –

i.A.
– K u l i s c h –