Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 12.9.2022
„Grundsatzbeschlusses über die Einarbeitung klimagerechter Festsetzungen in Bebauungsplänen“ – Aufnahme von Festsetzungen zu Fahrradstellplätzen
Antrag:
Die Fraktionen Bündnis 90/die GRÜNEN und die SPD beantragen, den Grundsatzbeschluss um entsprechende Festsetzungen zur Schaffung von ausreichenden, sicheren und zugänglichen Fahrradstellplätzen zu ergänzen.
Erläuterung:
In der Vorlage zur Einarbeitung klimagerechter Festsetzungen in Bebauungsplänen vom 16.06.2022 werden keine Festsetzungen zum Radverkehr und zu Radabstellanlagen getroffen. Der Grundsatzbeschluss soll um entsprechende Festsetzungen zur Schaffung von ausreichenden, sicheren und zugänglichen Fahrradstellplätzen zu ergänzt werden.
Als ein Beispiel sei hier der Bebauungsplan N-777 E – Fliegerhorst/Alexanderstraße genannt. Die Textlichen Festsetzungen enthalten einen „Hinweis ohne Normcharakter“ zum Thema Fahrradabstellplätze.
Die Verwaltung möge prüfen, ob die Hinweise des unten abgebildeten „Hinweis ohne Normcharakter“ zu Fahrradstellplätzen in angepasster Form auch als verbindliche Festsetzung standardmäßig in neuen Bebauungsplänen aufgenommen werden können.
Mit besten Grüßen
f.d. Ratsfraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN f.d. SPD-Ratsfraktion
Ruth Drügemöller, Oliver Rohde, Margrit Conty, Thomas Klein, Ulf Prange
Michael Wenzel, Nicolai Beerheide
Antrag vom 17.5.2022
Stadionneubau
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt eine*n Vertreter*in der Zulassungskommission der Deutschen Fußballliga in die kommende Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen einzuladen.
Begründung:
Bislang konnten die Bedingungen für eine drittligataugliche Spielstätte in einem Gremium des Oldenburger Rates nicht ausreichend und vollumfassend dargestellt und erörtert werden. Vollständige Informationen liegen den Ratsmitgliedern bis heute nicht vor.
Wir erhoffen uns von der Einladung weitere Erkenntnisse zu der Diskussion um einen Stadionneubau für Oldenburg für einen Abwägungsprozess. Da es um eine Investition von vielleicht 40 Millionen Euro und mehr gehen kann sind lückenlose Informationen elementar.
gez. Nicolai Beerheide, Oliver Rohde, Michael Wenzel, Ruth Drügemöller
Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 10.3.2022
„Projekt – Lebensquartier Haarentor“
Beschlussvorschlag
In die Planungsentwürfe der Lindenprojekt GmbH, wie sie in der Sitzung des ASB am 17. Februar 2022 vorgestellt wurden, sollen die folgenden Punkte eingearbeitet werden.
- Reduzierung der Bebauung im rückwärtigen Teil
Die beiden Gebäude „Wohnen und Gewerbe“ sowie das Wohngebäude in Nähe des Regenrückhaltebeckens entfallen. Diese neuen Freiflächen werden als nicht bebaubar festgeschrieben.
Für den Wegfall dieser Gebäude kann eine 1-geschossige Aufstockung des Hauptgebäudes (Seniorenheim) geprüft werden.
Auf den nicht überbaubaren Flächen findet eine Neuanpflanzung für die gefällten Bäume statt. Die Standorte und die Art der Bepflanzung werden im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgelegt.
Das Verkehrs- und Wegekonzept wird überarbeitet. Der Tiefgarageneingang kann verlegt werden, so dass ggf. auf die östliche Straße verzichtet werden kann.
- Herstellung einer „grünen“ Verbindung der beiden anerkannten Biotope, Maßnahmen zur sozialen Quartiersentwicklung
Die vorhandenen drei Biotope werden durch nicht unterbrochene und begehbare Anpflanzungen in einem Grünbereich miteinander verbunden. Diese Grünverbindung ist langfristig sicher zu stellen. Zu den Gebäuden wird ein ausreichender Abstand gewahrt (Pufferzone). Der schützenswerte Altbaumbestand wird dauerhaft durch Festsetzung im vorhabenbezogenen B-Plan gesichert.
Das Konzept zur sozialen Quartiersentwicklung muss genauer beschrieben werden. So sind z.B. öffentliche Plätze zur Begegnung mit Sitzbänken, Spiel- oder Fitnessgeräten und umgebenden Bäumen vorzusehen.
- Standort des auf dem Gelände geplanten Kindergartens
Der Außenbereich des geplanten Kindergartens parallel zum Schützenweg scheint nicht optimal geeignet zu sein, da die spielenden Kinder damit dem Lärm und der Abgasbelastung des Verkehrs ausgesetzt wären. Aus Sicht der Fraktionen könnte hierfür ggf. ein besser geeigneter Platz angestrebt werden (bspw. in dem geschützten Innenbereich des Quartiers).
- Wohnturm
Der Wohnturm sollte zumindest in den oberen Stockwerken mit Holz gebaut sein, besser ist eine komplette Holzbauweise. Eine Dachbegrünung ist vorzusehen. Die in dem Wohnturm entstehenden Räumlichkeiten sollten in Richtung Autobahn für Nutzungsräume- und in Richtung Schützenweg für Wohnräume ausgerichtet sein.
- Sicherung der Sozialquote
Die Verteilung der preisgebundenen (Sozial-)Wohnungen auf die unterschiedlichen zu Wohnzwecken dienenden Gebäude muss eindeutig festgeschrieben sein. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass in allen Gebäuden mit Wohnzwecken bezahlbarer Wohnraum geplant wird.
Zusätzlich muss sichergestellt sein, dass die Größe und die Anteile der preisgebundenen Wohnungen unterschiedliche Wohnanforderungen berücksichtigt; z.B. 50 % Alleinlebende, 25 % 2-Personen Haushalte, 25 % Familienhaushalte. Ggf. kann durch die Bauweise die Voraussetzung geschaffen werden, die Wohnungen an sich verändernde Lebenssituationen durch Zusammenlegung/Trennung einzelner Wohnungen anpassen zu können.
- Entwicklung eines Konzeptes zur Regenrückhaltung
Durch die Bebauung wird der Versiegelungsgrad des Areals deutlich erhöht. Deshalb muss ein belastbares Konzept zur Regenrückhaltung erstellt werden; beispielsweise ein Konzept mit Zisternen oder ähnlichen Lösungen, um beispielsweise Möglichkeiten für Bewässerungen im Sommer zu schaffen (Stichwort „Schwammquartier).
- Festschreibung des Energiestandards der neu errichteten Gebäude
Um eine nachhaltige Bauweise zu gewährleisten, muss der zum Zeitpunkt des Baubeginns gültige bestmögliche Energiestandard verbindlich festgeschrieben werden, mindestens aber der heutige Standard KfW 40+.
- Wärmekonzept
Für das Baugebiet muss ein Wärmekonzept erarbeitet werden. Fossile Brennstoffe wie Kohle, Öl und Gas dürfen nicht für Heizzwecke eingesetzt werden. Ein kaltes Nahwärmenetz mit Nutzung der Erdwärme ermöglicht auch im Sommer eine Kühlung der Gebäude, was insbesondere im Hinblick auf die Pflegeeinrichtung von Bedeutung ist. Ein kaltes Nahwärmenetz kann künftig auch über die Versorgung des geplanten Areals hinaus ausgebaut werden.
- Verkehrskonzept
Das Quartier soll als verkehrsarmes Areal mit einem niedrigen Stellplatzschlüssel (0,6) errichtet werden. Für das Quartier ist ebenfalls ein Mobilitätskonzept zu erstellen. Hier müssen alternative Bedienungsformen bzw. Verkehrsmittel mit eingeplant werden (z.B. Car-Sharing, Pool-Fahrzeuge, Fahrrad-stationen, Pool-Lastenräder…) Größere Parkplätze sollen mit einem Solarzellen-Dach und Ladesäulen für die E-Mobilität ausgestattet werden.
Die geplanten Straßen und Parkplätze sollen mit heimischen Heckenpflanzen bzw. mit hochwertigem Baumbestand bepflanzt werden.
Das Verkehrskonzept muss zudem insbesondere die Frage beantworten, wie Parksuchverkehre im Quartier minimiert und wie die verkehrliche Erschließung des Bauvorhabens sichergestellt wird.
Für die Kindertagesstätte muss ein Konzept gegen sog. Elterntaxis erstellt werden.
Begründung:
Die angestrebte Umnutzung und Bebauung des ehemaligen Diakoniegeländes bietet die Chance, inmitten der Stadt ein neues urbanes Zentrum zu entwickeln. Anforderungen an die Wohn- und Lebensqualität sollte daher aktuellen Standards entsprechen und künftige Standards möglichst antizipieren. Neben der Schaffung attraktiver Wohn- und Pflegeplätze muss sichergestellt werden, dass auch das direkte Wohnumfeld eine hohe Aufenthaltsqualität erhält. Hier sollen Menschen aller Altersgruppen gemeinsam leben und zudem ein enger Austausch mit der in der Umgebung lebenden Bevölkerung ermöglicht werden. Dies soll erreicht werden, indem ein für alle gesellschaftlichen Gruppen attraktives Wohn- und Aufenthaltsumfeld geschaffen wird. Das Wohnumfeld muss Räume für Menschen mit Beeinträchtigungen, für Familien mit Kindern und auch für alte, pflegebedürftge Menschen bieten. Zur Schaffung einer hohen Wohn- und Aufenthaltsqualität müssen auf dem Gelände ausreichend Grünflächen vorhanden sein. Die Biotope auf dem Gelände müssen dauerhaft erhalten bleiben.
Mit den aufgestellten Änderungsforderungen ist gegenüber der bisherigen Grobplanung sichergestellt, dass dauerhafte Begegnungsstätten im Quartier geschaffen werden. Ein derart gestaltetes Quartier mit hohen Grünflächenanteilen, offen gestalteten Räumen zur Begegnung und einer klimaneutralen Wärme- und Kälteversorgung kann das Quartier attraktiv gestaltet werden und und sichert langfristig ein lebendiges generationenübergreifendes Miteinander der dort lebenden Menschen.
für die SPD-Fraktion für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Margrit Conty, Thomas Klein, Bettina Unruh Nicolai Beerheide, Ruth Drügemöller, Oliver Rohde, Michael Wenzel
Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 2.3.2022
Baugebiet Schramperweg B-Plan 264
Beschlussvorschlag:
Im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Baugebiet B-Plan 264 östlich Schramperweg sollen folgende Aspekte bei der weiteren Planung und in den Grundzügen der Planung berücksichtigt werden:
- Energieeffiziente Bauausführung für alle neuen Gebäude in dem Gebiet mindestens im KfW 40 Standard oder einem vergleichbaren besseren Standard.
- Planung von Doppelhäusern, Reihenhäusern bzw. Mehrfamilienhäuser. Einfamilienhäuser sind überwiegend in geschlossener Bauweise zu planen.
- Planung von Ladestationen für E-Mobilität, insbesondere bei Reihen- und Mehrfamilienhäusern, bei denen die Bewohner*innen nicht immer über einen eigenen Parkplatz verfügen.
- Ausschluss fossiler Brennstoffe zur Beheizung der Gebäude und Vorlage eines Konzeptes zur klimaneutralen Restwärmeversorgung des Baugebietes
- Anlage eines breiten öffentlichen Grünstreifens zur angrenzenden Weidefläche, die offenbar auch Rastplatz für Gänse ist.
- Sicherung der zu erhaltenden angrenzenden Waldfläche.
Begründung:
Energieeffiziente Gebäude sind eine Voraussetzung für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung. Daher ist ein möglichst hoher Effizienzstandard anzustreben. Grundsätzlich sind Doppelhäuser, Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser energie- und flächensparender als freistehende Einfamilienhäuser.
Damit das neue Quartier zukunftsfähig ist, soll die Restwärmeversorgung ohne den Einsatz fossiler Brennstoffe wie Öl und Gas erfolgen. Im B-Planverfahren können fossile Brennstoffe explizit ausgeschlossen werden (sh. Anlage „Verbot fossiler Brennstoffe in neuen Baugebieten“). Bei einem Verbot fossiler Brennstoffe sollte parallel zum B-Plan ein Wärmekonzept vorgelegt werden. Dafür ist die Erarbeitung eines Konzeptes für die Erschließung von erneuerbaren Wärmequellen erforderlich.
Im Rahmen der B-Planung-Änderung ist aus Gründen des Naturschutzes außerdem ein breiter mit heimischen Gehölzen zu bepflanzender Grünstreifen zur angrenzenden Grünfläche (Weide) einzuplanen.
Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN SPD-Ratsfraktion
Ruth Drügemöller, Nicolai Beerheide, Thomas Klein, Margrit Conty, Bettina Unruh
Michael Wenzel, Oliver Rohde
Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 28.2.2022
Erstellung einer Wärmeplanung für Neubaugebiete
Beschlussvorschlag:
Für neue Baugebiete werden künftig Wärmeversorgungskonzepte erstellt, die eine klimaneutrale Wärmeversorgung ohne den Einsatz fossiler Brennstoffe wie Öl und Gas vorsehen. Von Investoren ist bei jeder neuen Planung darzulegen, wie die Baugebiete klimaneutral mit Wärme versorgt werden sollen. Zur Unterstützung der klimaneutralen Wärmeversorgung müssen die Gebäude in einem hohen energetischen Standard (zurzeit mindestens KfW 40 plus) errichtet werden.
Zur Begründung:
Die Stadt Oldenburg hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu sein. In einer klimaneutralen Stadt können Wohn- und Gewerbebauten nicht mehr mit fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas beheizt werden. Viele Kommunen in Niedersachsen schließen schon heute die Verwendung fossiler Brennstoffe für die Wärmeerzeugung in neuen Baugebieten aus. In Niederlanden und Dänemark werden schon seit Jahren keine Gasleitungen mehr in neue Baugebiete verlegt. Für die Erreichung der Klimaschutzziele von Bund, Ländern und Kommunen muss auf den Einsatz fossiler Brennstoffe zur Wärmeerzeugung künftig verzichtet werden.
Kalte Nahwärme für Heizung und Kühlung
Als klimaneutrale Wärmesysteme kommen in erster Linie strombetriebene Wärmepumpen in Betracht, die als Wärmequellen Solarthermie, Geothermie, Wasser, Luft oder auch Abwärme aus Gewerbebetrieben nutzen. Für die Wärmeversorgung energieeffizienter Neubauten (KfW 40 Standard) bietet sich die sogenannte kalte Nahwärme explizit an. Diese Gebäude können mit geringen Vorlauftemperaturen beheizt und mit der kalten Nahwärme auch im Sommer gekühlt werden. Die Wärme- bzw. Kälteversorgung der Gebäude kann individuell oder auch über ein zentrales Netz erfolgen. Welches System jeweils am günstigsten eingesetzt werden kann, muss in einer Wärmeplanung, die für jedes neue Baugebiet erstellt wird, geprüft werden.
Mittelfristig muss die gesamte Wärmeinfrastruktur in den Kommunen auf klimaneutrale Systeme umgebaut werden. Mehr als 90 Prozent des Gebäudebestandes in Deutschland werden derzeit mit Gas oder Öl beheizt. Gerade in neuen Baugebieten sollte ab sofort eine klimaneutrale Wärmeversorgung eingeplant werden, die auch als Beispiel für den Umbau der Wärmeversorgung in Bestandsgebieten dienen kann.
f.d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN f.d. SPD-Ratsfraktion
Ruth Drügemöller, Michael Wenzel, Nikolai Beerheide Bettina Unruh, Margrit Conty, Thomas Klein
Oliver Rohde
Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 11.2.2022
Beantragung der Verlängerung des Förderzeitraums für das Sanierungsgebiet Kreyenbrück-Nord
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, beim Amt für regionale Landesentwicklung eine Verlängerung des Förderprogramms „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Oldenburg – Kreyenbrück Nord“, um weitere zwei Jahre zu beantragen. Die Oldenburger Mitglieder des Landtags werden gebeten, sich bei der Landesregierung und dem Amt für regionale Landesentwicklung ebenfalls für eine Verlängerung einzusetzen.
Begründung:
In der Verwaltungsvorlage 21/0916 in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen am 16.12.2021 (TOP 12.3) führt die Verwaltung auf S. 2 der Vorlage aus:
„Die Sanierung soll mit den Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen möglichst frühzeitig erörtert werden. Die Betroffenen sollen zur Mitwirkung bei der Sanierung und zur Durchführung der erforderlichen baulichen Maßnahmen angeregt und hierbei im Rahmen des Möglichen beraten werden“.
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie konnte der Sanierungsbeirat Kreyenbrück nur eingeschränkt tagen. Sitzungen mussten zum Infektionsschutz kurzfristig abgesagt werden. So konnten die Sanierungsmaßnahmen mit den Eigentümern, Mietern und weiteren Betroffenen nicht ausreichend beraten werden. Die letzte Sitzung des Sanierungsbeirates fand lediglich online statt. Auch wenn ein Online-Format besser als ein Ausfall der Sitzung ist, so konnten wesentliche Bewohner*innen des Sanierungsgebiets sich bei der Beteiligung zu Recht ausgeschlossen fühlen.
Die Corona-Pandemie beeinträchtigt also maßgeblich die essenzielle Bürgerbeteiligung im Sanierungsbeirat. Dabei drängt in dem Sanierungsgebiet die Zeit. Maßnahmen, die bis zum 31.12.2023 nicht abgeschlossen sind, werden nicht mehr gefördert. Hinzu kommt, dass aufgrund der derzeitigen Verschiebungen im Baubereich es zu erheblichen Verzögerungen beim Maßnahmenbeginn kommen kann.
d. Ratsfraktion B90/Die Grünen f. d. Ratsfraktion SPD
gez. Nicolai Beerheide gez. Thomas Klein
Anfrage vom 30.11.2021
Sanierungsbeiräte und –gebiete in Oldenburg
In der Stadt Oldenburg gibt es einige Sanierungsgebiete, die auf die individuellen Herausforderungen in den Stadtteilen oder Stadtbereichen Lösungen finden sollen. Ein wichtiges Element ist hierbei die Bürger*innen-Beteiligung mithilfe der Sanierungsbeiräte.
Die Sitzungen der Sanierungsbeiräte sind aber ebenfalls von den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie betroffen. Zunächst konnte beispielsweise der Sanierungsbeirat in Kreyenbrück in 2020 und 2021 nicht alle Sitzungen durchführen.
Um einen besseren Überblick über den Stand in den Sanierungsgebieten zu bekommen, möchten wir die Verwaltung daher um Auskunft zu folgenden Fragen bitten:
- Welche Sanierungsgebiete in Oldenburg gibt es?
- Welche werden von einem Sanierungsbeirat begleitet, wer sind die Mitglieder (Institutionen) in den Sanierungsbeiräten? Wie oft tagten die Sanierungsbeiräte in 2020 und 2021?
- Wie lange ist die Laufzeit und wie hoch das Fördervolumen der jeweiligen Sanierungsgebiete? Wie hoch ist das noch verfügbare Fördervolumen?
- Welche Projekte wurden in den Sanierungsbeiräten bereits beendet, begonnen (Planung) oder befinden sich in der Umsetzung?
gez. Nicolai Beerheide, Ruth Drügemöller, Oliver Rohde, Michael Wenzel
Anfrage vom 30.11.2021
Ehemaliges Finanzamt-Gelände
Laut Schreiben des Niedersächsischen Finanzministers Reinhold Hilbers, besteht die Möglichkeit für Träger öffentlicher Belange das Grundstück des ehemaligen Finanzamtes bevorrechtigt zu erwerben. Die Stadt Oldenburg und Ihre Behörden sind selbst Träger öffentlicher Belange und damit berechtigt das Grundstück zu erwerben. Laut Schreiben des Niedersächsischen Finanzministers muss dies für Zwecke öffentlicher Aufgaben geschehen.
Daher möchten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen bitten:
- Welche „Zwecke öffentlicher Aufgaben“ fallen darunter bzw. fallen nicht darunter?
- Ist eine Mischung von verschiedenen Zwecken möglich? Bspw. der Bau eines Gebäudes für eine Behörde und eines Kindergartens oder einer Kindertagesstätte? (Die Nutzung als parkähnliche Freifläche?)
- Liegt der Stadt der gutachterlich festgestellte Verkehrswert vor? Wenn ja, wie hoch ist dieser?
- Gibt es seitens der Verwaltung bereits Planungen, dort in einem Gebäude einen Teil der Verwaltung unterzubringen? Gibt es andere Pläne zur Nutzung seitens der Stadt?
gez. Nicolai Beerheide, Ruth Drügemöller, Oliver Rohde, Michael Wenzel
gemeinsamer Antrag GRÜNE/SPD vom 29.11.2021
Bebauungsplan 289: Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, für das gesamte Gebiet des Bebauungsplanes 289 (vom 10.03.1973) eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zu verhängen.
Begründung:
Für den Bebauungsplan 289 wurde bereits am 18.02.2021 ein Beschluss zur Einleitung des 1. Änderungsverfahrens gefasst, u.a. mit dem Ziel die Nachverdichtung in dem Gebiet maßvoll verträglich gestalten zu können. Im Bebauungsplan 289 aus dem Jahr 1973 ist hier ein Reines Wohngebiet mit einer zulässigen zweigeschossigen Bebauung festgesetzt.
Im Bereich Yorckstraße, (die mit drei eingeschossigen Einfamilienhäusern Nrn. 21, 23, ?? Bestandteil des B-Planes ist), befindet sich insgesamt jedoch ganz überwiegend eine niedrige eingeschossige Bebauung. Das Grundstück Yorckstraße 21 wurde nun von einem Investor erworben, der hier eine zweigeschossige Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus plant. Diese geplante Bebauung fügt sich keinesfalls in die vorhandene Siedlungsstruktur ein. Dieses Vorhaben ist genehmigungspflichtig.
Eine zusätzliche dichte zweigeschossige Bebauung weiterer Grundstücke mit Mehrfamilienhäusern würde den Gebietscharakter negativ verändern und lässt befürchten, dass die Grundfläche allein für die zusätzlich erforderlichen Stellplätze, Nebenanlagen und Zufahrtswege hochgradig versiegelt wird. Neben der Vernichtung von offenem Boden muss die Regenwasserversickerung bzw. -ableitung auch bei Starkregenfällen sichergestellt sein.
Um weitere Bauvorhaben im Planbereich mit einer gebietsuntypischen Verdichtung, Gebäudehöhe und hohem Versiegelungsgrad auszuschließen, sollte parallel zum 1. Änderungsverfahren eine Veränderungssperre erlassen werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die eigentliche Planungsabsicht durch die faktische Bebauung unterlaufen wird. Dem Umgebungsschutz in diesem Wohngebiet kann aus unserer Sicht nur Rechnung getragen werden, wenn durch eine Veränderungssperre unerwünschte bauliche Entwicklungen verhindert werden.
Wir vertreten die Position, dass damit mehr Planungssicherheit für alle Beteiligten geschaffen wird. Auch potentielle Investoren erhalten damit von vornherein klare Planungsvorgaben.
gez. Ingrid Kruse, Ruth Drügemöller
Antrag vom 16.9.2021
Grundsatzbeschluss über die Einarbeitung klimagerechter Festsetzungen in Bebauungsplänen
Beschlussvorschlag:
Bei der Aufstellung von neuen oder der Änderung bereits bestehender Bebauungspläne wird die Verwaltung beauftragt, im Sinne des Klimaschutzes sowie der Klimaanpassung Festsetzungen gemäß eines vom Rat beschlossenen Muster-Festsetzungskataloges grundsätzlich zu prüfen und einzuarbeiten. Sollte sich im jeweiligen Einzelfall eine Berücksichtigung aus Sicht der Verwaltung nicht empfehlen, insbesondere bei der Überarbeitung von bestehenden Bebauungsplänen, ist dieses im Rahmen der Beratung über die Auslegungsbeschlüsse dem Rat schriftlich darzulegen.
Der von der Verwaltung in der Juli-Sitzung vorgelegte Muster-Festsetzungskatalog wird zur weiteren Beratung in eine von der Verwaltung fachlich begleitete Arbeitsgruppe aller Fraktionen und Gruppen verwiesen. Diese nimmt ihre Arbeit im November auf.
Begründung:
Die Beratungen zur Änderung des Bebauungsplanes S-513 (Meerkamp/Mittagsweg) machten deutlich, dass bei der Überarbeitung bestehender Bebauungspläne Aspekte des Klimaschutzes bzw. der Klimaanpassung noch nicht ausreichend Berücksichtigung finden.
Zum Erreichen der Klimaneutralität wird es unerlässlich sein, dass neben zeitgemäßen neuen Bebauungsplänen die bereits bestehenden Bebauungspläne überarbeitet und entsprechende Festsetzungen getroffen werden, die im Falle eines Neubaus schließlich Anwendung finden. Da die Stadtverwaltung vonseiten des Rates ohnehin damit beauftragt wurde, gut zwei Dutzend B-Pläne aus stadtgestalterischen Gründen zu überarbeiten, halten wir es für richtig, die beiden Zielvorstellungen jetzt zu bündeln, um den Verfahrensaufwand insgesamt zu verringern.
Der von der Verwaltung in der Juli-Sitzung vorgelegte Entwurf eines Muster-Festsetzungskataloges bietet aus Sicht unserer Fraktion eine gute Grundlage für die Erarbeitung eines finalen Muster-Festsetzungskataloges. Da jedoch einzelne Aspekte und deren Details noch einer weiteren Beratung und Ausgestaltung bedürfen, sollte aus unserer Sicht eine hierfür benötigte konzentrierte Beratung innerhalb einer zu gründenden Arbeitsgruppe fortgeführt werden sollen.
gez. Kerstin Rhode-Fauerbach, Sebastian Beer
Antrag vom 15.7.2021
Sicherung eines planerischen Korridors für den sog. „Fleiweg
Neuer Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei etwaigen Änderungsabsichten des Bebauungsplanes 654 C einen Korridor für eine mögliche Unterführung für den Fuß- und Radverkehr mittels Aufstellung eines separaten Bebauungsplanes sicherzustellen.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt im Fall einer Bauvoranfrage, die das Ziel verfolgt, eine bauliche Veränderung im Planbereich solch eines Korridors vorzunehmen, dem Rat einen Beschlussvorschlag zur Änderung des geltenden Bebauungsplanes bzw. der Aufstellung eines separaten Bebauungsplanes vorzulegen.
Ergänzte Begründung:
Die Umsetzung des sog. „Fleiweges“ hat zwar mit Blick auf etliche andere kostenintensive und den Mobilitätswandel stärker vorantreibende Infrastrukturmaßnahmen (bspw. Ausbau der Radroute Nord oder Komplettierung der Radroute Süd) nicht die Priorität, die sich der Initiator gerne wünscht. Aus Sicht der Grünen-Ratsfraktion ist die Idee jedoch für sich betrachtet städtebaulich sinnvoll und sollte daher im Zusammenhang mit einer weiteren Entwicklung des Quartiers nördlich der Bahnlinie geplant und umgesetzt werden.
Um das Potenzial bis dahin zu wahren, sollte obiger Beschluss bezüglich einer möglichen baulichen Veränderung im aktuell geltenden Bebauungsplan 654 C bzw. hinsichtlich einer von städtischer Seite angestrebten Änderung des Bebauungsplanes erfolgen.
Die Einschätzung der Verwaltung, dass vor der Beschlussfassung zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes bereits eine Trassenuntersuchung erfolgen müsste, können wir in der Form nicht teilen. Aufgrund der auf der Nordseite der Bahnlinie befindlichen Bebauung ergibt sich der Geltungsbereich des dann aufzustellenden Bebauungsplanes bereits (siehe auch Rahmenplan Alte Fleiwa), so dass eine konkrete Trassenuntersuchung im Laufe des weiteren Verfahrens erfolgen könnte.
gez. Sebastian Beer, Kerstin Rhode-Fauerbach
Antrag vom 15.7.2021
Erhaltungssatzung für das Gebiet „Friedrich-August-Platz“ auf den Weg
Beschlussvorschlag:
Die Begründung zur Erhaltungssatzung wird in zwei Aspekten geändert.
1) Die unter „Dächer und Dachaufbauten“ bisher gewählte Formulierung
„Möglichkeit von sich klar unterordnenden Solaranlagen auf der platzabgewandten Dachseite und auf Dächern von Nebenanlagen“ (alt)
wird stets wie folgt neu gefasst:
„Möglichkeit von Solaranlagen auf beiden Dachseiten und auf Dächern von Nebenanlagen“ (neu)
2a) Die unter A) bisher gewählte Formulierung „gemeinsame Bauflucht zur Platzseite“ (alt)
wird wie folgt neu gefasst:
„gemeinsame Bauflucht zur Platzseite; eine Abweichung von bis zu 16cm aufgrund einer Dämmung der Fassade ist gestattet“ (neu)
2b) Die unter B) und C) bisher gewählte Formulierung „Einhaltung der vorderen Bauflucht der Hauptgebäude“ (alt)
wird wie folgt neu gefasst:
„Einhaltung der vorderen Bauflucht der Hauptgebäude; eine Abweichung von bis zu 16cm aufgrund einer Dämmung der Fassade ist gestattet“ (neu)
Begründung:
Mit diesen Änderungen verfolgen wir die Absicht, die bereits benannten und von uns geteilten Ziele der Erhaltungssatzung mit den Zielen des Klimaschutzes in Einklang zu bringen. In diesem Sinne sollten die bisher gewählten Restriktionen bezüglich des Aufbringens von Photovoltaikanlagen sowie einer Fassadendämmung gestrichen bzw. gelockert werden.
gez. Sebastian Beer, Kerstin Rhode-Fauerbach
Antrag vom 1. 7.2021
Solarpark in Tweelbäke
Die Windwärts Energie GmbH plant zusammen mit einem Landwirt aus Osternburg, in Tweelbäke auf einer Fläche von ca. 12 ha einen Flächen-Photovoltaik-Park mit einer Leistung von 14 Megawatt und integrierten Blühflächen direkt an der A 29 zu errichten. Weitere 2 ha sollen für eine Ausgleichs-maßnahme genutzt werden. Zu diesem Zweck möchte die GmbH städtische Flächen in der Größe von ca. 9 ha für eine Vertragslaufzeit von 30 Jahren pachten.
Es handelt sich um folgende Flurstücke:
Flur 13 – 473/61
Flur 11 – 2139/17, 2289/18, 2295/18, 2288/18, 2294/18
Ein Teil dieser Flächen befindet sich in der Bauverbotszone (40 m) der A 29. Sofern die Autobahn GmbH die Bebauung dieses Abschnitts genehmigt, würde sich der Projektbereich um ca. 2 – 3 ha vergrößern. Dieses wäre im Laufe des Bauleitverfahrens zu klären.
Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:
- Zum Zeitpunkt der Präsentation des Gewerbeflächenentwicklungskonzepts (S. 84) befanden sich alle in Rede stehenden Flächen noch in privatem Besitz. Wann wurden die nun mehr städtischen Flächen von der Stadt erworben, zu welchem Preis und vor allem zu welchem Zweck?
- Aus welchen Gründen wurde die Anfrage der Windwärts GmbH bisher von der Verwaltung abgelehnt?
- Welche Abteilungen waren mit der Prüfung der Sache betraut und wer hat die Entscheidung getroffen?
- Welche konkreten Planungen gibt es verwaltungsseitig für die betroffenen Flächen?
- Welche Einschränkungen in der Nutzbarkeit der genannten Flächen sind aufgrund der angrenzenden Autobahn gegeben?
Wir bitten darum, die Windwärts Energie GmbH in die September-Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-förderung einzuladen, um ihr Projekt dort vorzustellen.
Begründung:
Oldenburg strebt schnellstmögliche CO2-Neutralität an. Das o. g. Projekt würde dieses Ziel unterstützen und zur Zielerreichung beitragen. Da angrenzend bereits ein PV-Park besteht und hierdurch die erforderlichen und belastbaren Anschlüsse vorhanden sind, wären diese Flächen, zumindest aus Sicht des Investors, für das Projekt ideal geeignet.
Da die Flächen an die Autobahn angrenzen, erscheint uns eine anderweitige Nutzung durchaus schwierig. Sofern kurz- oder mittelfristige keine andere Nutzung vorgesehen ist, zu der es darüber hinaus keine Flächenalternativen gibt, könnte dieses Projekt eine sinnvolle Zwischennutzung sein, zumal die Flächen lediglich verpachtet wären und der Stadt somit langfristig wieder zur Verfügung stünden.
gez. Sebastian Beer, Kerstin Rhode-Fauerbach
Antrag vom 29.6.2021
Sicherung eines planerischen Korridors für den sog. „Fleiweg“
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei etwaigen Änderungsabsichten des Bebauungsplanes 654 C einen Korridor für eine mögliche Unterführung für den Fuß- und Radverkehr planerisch einzuarbeiten.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt im Fall einer Bauvoranfrage, die das Ziel verfolgt, eine bauliche Veränderung im Planbereich solch eines Korridors vorzunehmen, dem Rat einen Beschlussvorschlag zur Änderung des geltenden und o.g. Bebauungsplanes vorzulegen.
Begründung:
Die Umsetzung des sog. „Fleiweges“ hat zwar mit Blick auf etliche andere kostenintensive und den Mobilitätswandel stärker vorantreibende Infrastrukturmaßnahmen (bspw. Ausbau der Radroute Nord oder Komplettierung der Radroute Süd) nicht die Priorität, die sich der Initiator gerne wünscht. Aus Sicht der Grünen-Ratsfraktion ist die Idee jedoch für sich betrachtet städtebaulich sinnvoll und sollte daher im Zusammenhang mit einer weiteren Entwicklung des Quartiers nördlich der Bahnlinie geplant und umgesetzt werden.
Um das Potenzial bis dahin zu wahren, sollte obiger Beschluss bezüglich einer möglichen baulichen Veränderung im aktuell geltenden Bebauungsplan 654 C bzw. hinsichtlich einer von städtischer Seite angestrebten Änderung des Bebauungsplanes erfolgen.
gez. Sebastian Beer, Kerstin Rhode-Fauerbach
Anfrage vom 22.5.2021
Denkmalschutzstatus Jahnhalle
Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung nachfolgender Fragen:
1) Verhält es sich so, wie von Dr. Holger Arensdorf vorgetragen, dass der Gebäudekomplex Jahnhalle (Turnhalle nebst neoklassizistischem Vorderbau) weiterhin unter Denkmalschutz steht?
2) Bezog sich die mehrfach vorgetragene Absicht der Stadtverwaltung, den Denkmalschutz für die Jahnhalle aufheben zu lassen, auf den gesamten Gebäudekomplex oder nur auf die Turnhalle?
Anmerkung: Ich war bisher davon ausgegangen, dass wir ausschließlich über den Hallenteil sprechen.
3) Wäre es für den Fall, dass der Status eines Baudenkmals ausschließlich für den Gebäudekomplex insgesamt besteht, möglich, den Status auf den Vorderbau zu reduzieren bzw. sollte der Status bereits aufgehoben sein, ihn allein für den Vorderbau wieder auszusprechen?
4) Teilt die Stadtverwaltung die Meinung meiner Fraktion, den Vorderbau zu erhalten und in eine neue Bebauung zu integrieren?
5) Wie beurteilt das Rechtsamt die in der Berichterstattung erwähnten Urteile und deren Auswirkungen auf unseren Sachverhalt für den Fall, dass der Vorderbau bzw. der Gebäudekomplex weiterhin unter Denkmalschutz steht?
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 20.5.2021
Grundsatzbeschluss über die Einarbeitung klimagerechter Festsetzungen in Bebauungsplänen
Beschlussvorschlag:
Im Rahmen der Bauleitplanung bzw. bei der Aufstellung von neuen oder der Änderung bereits bestehender Bebauungspläne wird die Verwaltung beauftragt, im Sinne des Klimaschutzes sowie der Klimaanpassung folgende Bauvorschriften bzw. Festsetzungen grundsätzlich zu prüfen und einzuarbeiten. Sollte sich im jeweiligen Einzelfall eine Berücksichtigung aus Sicht der Verwaltung nicht empfehlen, insbesondere bei der Überarbeitung von bestehenden Bebauungsplänen, ist dieses im Rahmen der Beratung über die Auslegungsbeschlüsse schriftlich darzulegen.
Die Bauvorschriften bzw. Festsetzungen lauten:
- Festsetzung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung mit dem Ziel einer optimierten Kompaktheit
- Festsetzung der Bauweise, der überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, der Baugrenze, der Baukörperstellung, der Traufhöhe und zu den Nebenanlagen; Festsetzungen zur Bepflanzung (bspw. standortgerechten heimische Baum- und Straucharten je m² versiegelter Fläche) mit dem Ziel einer optimierten Orientierung und einer geringen gegenseitigen Verschattung (Möglichkeit der Anwendung passiver Solarenergienutzung)
- Festsetzung von Versorgungsflächen, -anlagen und -leitungen mit dem Ziel der Option der Nahwärmeversorgung
- Festsetzung von Gebieten mit eingeschränkter Verwendung von Brennstoffen (Immissionsschutz durch Verbrennungsverbote) mit dem Ziel der Luftreinhaltung
- Festsetzung von Gebieten, in denen bauliche Maßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien getroffen werden müssen (Solarenergie)
- Hinweis auf den baulichen Standard und den Einsatz erneuerbarer Energien mit dem Ziel der Reduzierung von Schadstoffen auf lokaler Ebene
- Dachgestaltung, Fassadengestaltung, Gebäudetiefe mit dem Ziel der optimierten Kompaktheit und der besseren aktiven und passiven Nutzung der Solarenergie
Begründung:
Die Beratungen zur Änderung des Bebauungsplanes S-513 (Meerkamp/Mittagsweg) im Rahmen der letzten Sitzung machten deutlich, dass bei der Überarbeitung bestehender Bebauungspläne Aspekte des Klimaschutzes bzw. der Klimaanpassung noch nicht ausreichend Berücksichtigung finden. In der gleichen Sitzung wurde aber auch der Satzungsbeschluss zum neu aufgestellten Bebauungsplan S-745 B (östlich Am Bahndamm/nördlich Gerhard-Stalling-Straße) gefasst, der im Gegensatz zum o.g. B-Plan viele der aus unserer Sicht wünschenswerten Festsetzungen enthält und somit auch aufzeigt, was möglich sein kann.
Zum Erreichen der Klimaneutralität wird es unerlässlich sein, dass die bereits bestehenden Bebauungspläne überarbeitet und entsprechende Festsetzungen getroffen werden, die im Falle eines Neubaus schließlich Anwendung finden. Da die Stadtverwaltung vonseiten des Rates ohnehin damit beauftragt wurde, gut zwei Dutzend B-Pläne aus stadtgestalterischen Gründen zu überarbeiten, halten wir es für richtig, die beiden Zielvorstellungen jetzt zu bündeln, um den Verfahrensaufwand insgesamt zu verringern.
Der hier vorgelegte Festsetzungskatalog soll die in der letzten Sitzung verwaltungsseitig gewünschte Orientierung bei der zukünftigen Bearbeitung von B-Plänen bieten, die darüber hinaus auch die Arbeit des Rates erleichtern wird.
Uns ist bewusst, dass eine systematische Überarbeitung aller bestehender B-Pläne ein sehr aufwendiger, aber eben auch notwendiger und sich letztlich lohnender Prozess ist. Allein für das Ziel der Minderung des Versiegelungsgrades und somit auch den Boden- und Wasserschutz ist eine Überarbeitung schon wünschenswert, da hierdurch die aktuell geltende Baunutzungsverordnung (BauNVO) anstelle der oftmals noch Anwendung findenden BauNVO von 1977 Anwendung finden kann.
Dieser Prozess wird jedoch mit der Erarbeitung von energetischer Quartierskonzepten begleitet werden müssen, um letztlich auch die städtebauliche Rechtfertigung einiger Festsetzungen abzusichern. Hierzu empfiehlt es sich ebenfalls zeitnah einen Beschluss zu fassen, da im Moment eine sehr gute Förderkulisse seitens des Bundes sowie Landes besteht.
gez. Sebastian Beer, Kerstin Rhode-Fauerbach
Antrag vom 15.4.2021
Grundsatzbeschluss über die Einarbeitung klimagerechter Festsetzungen in Bebauungsplänen
Beschlussvorschlag:
Bei der Aufstellung von neuen oder der Änderung bereits bestehender Bebauungspläne wird die Verwaltung beauftragt, im Sinne des Klimaschutzes sowie der Klimaanpassung folgende Festsetzungen grundsätzlich zu prüfen und einzuarbeiten. Sollte sich im jeweiligen Einzelfall eine Berücksichtigung aus Sicht der Verwaltung nicht empfehlen, insbesondere bei der Überarbeitung von bestehenden Bebauungsplänen, ist dieses im Rahmen der Beratung über die Auslegungsbeschlüsse schriftlich darzulegen.
Die Festsetzungen lauten:
- Festsetzung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung mit dem Ziel einer optimierten Kompaktheit
- Festsetzung der Bauweise, der überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, der Baugrenze, der Baukörperstellung, der Traufhöhe und zu den Nebenanlagen; Festsetzungen zur Bepflanzung (bspw. standortgerechten heimische Baum- und Straucharten je m² versiegelter Fläche) mit dem Ziel einer optimierten Orientierung und einer geringen gegenseitigen Verschattung (Möglichkeit der Anwendung passiver Solarenergienutzung)
- Festsetzung von Versorgungsflächen, -anlagen und -leitungen mit dem Ziel der Option der Nahwärmeversorgung
- Festsetzung von Gebieten mit eingeschränkter Verwendung von Brennstoffen (Immissionsschutz durch Verbrennungsverbote) mit dem Ziel der Luftreinhaltung
- Festsetzung von Gebieten, in denen bauliche Maßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien getroffen werden müssen (Solarenergie)
- Hinweis auf den baulichen Standard und den Einsatz erneuerbarer Energien mit dem Ziel der Reduzierung von Schadstoffen auf lokaler Ebene
- Dachgestaltung, Fassadengestaltung, Gebäudetiefe mit dem Ziel der optimierten Kompaktheit und der besseren aktiven und passiven Nutzung der Solarenergie
Begründung:
Die Beratungen zur Änderung des Bebauungsplanes S-513 (Meerkamp/Mittagsweg) im Rahmen der letzten Sitzung machten deutlich, dass bei der Überarbeitung bestehender Bebauungspläne Aspekte des Klimaschutzes bzw. der Klimaanpassung noch nicht ausreichend Berücksichtigung finden. In der gleichen Sitzung wurde aber auch der Satzungsbeschluss zum neu aufgestellten Bebauungsplan S-745 B (östlich Am Bahndamm/nördlich Gerhard-Stalling-Straße) gefasst, der im Gegensatz zum o.g. B-Plan viele der aus unserer Sicht wünschenswerten Festsetzungen enthält und somit auch aufzeigt, was möglich sein kann.
Zum Erreichen der Klimaneutralität wird es unerlässlich sein, dass die bereits bestehenden Bebauungspläne überarbeitet und entsprechende Festsetzungen getroffen werden, die im Falle eines Neubaus schließlich Anwendung finden. Da die Stadtverwaltung vonseiten des Rates ohnehin damit beauftragt wurde, gut zwei Dutzend B-Pläne aus stadtgestalterischen Gründen zu überarbeiten, halten wir es für richtig, die beiden Zielvorstellungen jetzt zu bündeln, um den Verfahrensaufwand insgesamt zu verringern.
Der hier vorgelegte Festsetzungskatalog soll die in der letzten Sitzung verwaltungsseitig gewünschte Orientierung bei der zukünftigen Bearbeitung von B-Plänen bieten, die darüber hinaus auch die Arbeit des Rates erleichtern wird.
Uns ist bewusst, dass eine systematische Überarbeitung aller bestehender B-Pläne ein sehr aufwendiger, aber eben auch notwendiger und sich letztlich lohnender Prozess ist. Allein für das Ziel der Minderung des Versiegelungsgrades und somit auch den Boden- und Wasserschutz ist eine Überarbeitung schon wünschenswert, da hierdurch die aktuell geltende Baunutzungsverordnung (BauNVO) anstelle der oftmals noch Anwendung findenden BauNVO von 1977 Anwendung finden kann.
Dieser Prozess wird jedoch mit der Erarbeitung von energetischer Quartierskonzepten begleitet werden müssen, um letztlich auch die städtebauliche Rechtfertigung einiger Festsetzungen abzusichern. Hierzu empfiehlt es sich ebenfalls zeitnah einen Beschluss zu fassen, da im Moment eine sehr gute Förderkulisse seitens des Bundes sowie Landes besteht.
Sebastian Beer, Kerstin Rhode-Fauerbach
Antrag vom 5.11.2020
Vermarktung eines städtischen Investorengrundstückes im Bereich des Bebauungsplanes N-777 E (Fliegerhorst)
Wir bitten um eine Übersicht darüber, wie der entsprechende Bauabschnitt insgesamt beplant werden soll.
Wir bitten insoweit darzulegen, welche Grundstücksgrößen die einzelnen Lose umfassen werden und welche Nutzungen (MFH, EFH, Ketten- und Reihenhäuser, Gemeinschaftsprojekte) auf welchen Flächen des Bauabschnitts vorgesehen sind.
Begründung:
Nach Auffassung der Grünen-Ratsfraktion sollte die Stadt Oldenburg das Instrument der Erbpacht bei der Vergabe von städtischen Grundstücken verwenden, um ihren städteplanerischen Handlungsspielraum auch langfristig zu sichern und die begrenzte Ressource „Boden“ im Eigentum
der Allgemeinheit zu behalten. Des Weiteren ermöglicht die Vergabe nach Erbbaurecht eine Reduzierung der Errichtungskosten durch Wegfall der Grundstückskosten, so dass sich dieses positiv auf die verlangten Mieten auswirken kann.
Mit Berichtsvorlage 20/0268 im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 06.05.2020 kündigte die Verwaltung an, Grundstücke zukünftig auch im Erbbaurecht anzubieten und zu vergeben. Dieses sollte nun auch umgesetzt werden.
Da die Zahl an städtischen Grundstücken, die für eine Wohnbebauung zur Verfügung stehen bzw. überhaupt in Frage kommen, begrenzt ist, reicht es unseres Erachtens nicht aus, dieses o.g. Instrument allein auf wenige Flächen im Baugebiet „Am Bahndamm“ anzuwenden. Vielmehr sind auch die Wohnbauflächen auf dem Fliegerhorst einzubeziehen.
Um festlegen zu können, wie hoch der Anteil an Erbbaugrundstücken bemessen werden sollte, bedarf es einer Darlegung der verwaltungsseitigen Planungen für diesen Bauabschnitt und zwar vor der ersten Entscheidung über die Vermarktung eines Grundstücks.
gez. Kerstin Rhode-Fauerbach, Sebastian Beer
Antrag vom 28.09.2020
Veränderung des Mindestabstandes zwischen den Spielstätten gem. NGlüSpG von 100 auf 500 Meter im gesamten Stadtgebiet
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg auftragt die Verwaltung, die Vorraussetzungen zur Veränderung des Mindestabstandes zwischen zukünftig zu genehmigenden Spielstätten gem. NGlüSpG von 100 auf 500 Meter im gesamten Stadtgebiet Oldenburg zu schaffen.
Darüber hinaus bitten wir um schriftliche Stellungnahme zu folgender Frage:
1) In der Antwort vom 25.09.2020 wurde mitgeteilt, dass dem Spielhallenbetreiber der Spielstätte an der Donnerschweer Straße/Ecke Otterweg Ende August eine mündliche Erlaubnis zum Betrieb der Spielhalle gegeben wurde, eine schriftliche aber noch ausstünde.
Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte dies?
Begründung:
Seit Jahren steigt die Zahl der Spielhallen in Oldenburg. Für die Innenstadt soll eine Veränderungssperre verhängt werden. Damit ein weiterer Auswuchs von Spielstätten im gesamten Stadtgebiet verhindert wird, ist eine Vergrößerung der Abstandregelung von 100 auf 500 Meter ein wirksames Instrument. Der Paragraph 10 des NGlüSpG lässt dieses zu, wenn ein „öffentliches Bedürfnis“ besteht oder „besondere örtliche Verhältnisse“ gegeben sind.
gez. Sebastian Beer, Ingrid Kruse, Christine Wolff
Antrag vom 14.09.2020
Lebensquartier Haarentor
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Falle der Erarbeitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eine über die übliche Umweltprüfung hinausgehende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen.
Des Weiteren wird im o.g. Falle die Verwaltung beauftragt mit dem Vorhabenträger zu vereinbaren, dass dieser bezüglich der im Verfahren stattfindenden verkehrlichen Untersuchung drei Gutachterbüros dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauen zur Auswahl vorlegt.
Darüber hinaus bitte wir um Berücksichtigung ergänzender Fragestellungen:
- Sollte es nicht zur Beschlussfassung über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan kommen: Über welchem Umfang einer baulichen Ausnutzung verfügt der Eigentümer des Grundstücks gemäß §34 BauGB? Wir bitten hierzu insbesondere auf das Maß der baulichen Nutzung sowie eine aus Sicht der Verwaltung maximal zulässige Gebäudehöhe einzugehen.
- Wären aus Sicht der Verwaltung alle Voraussetzung für die Ausarbeitung eines qualifizierten Bebauungsplanes erfüllt oder gibt es hierbei bereits rechtliche Hinderungsgründe?
gez. Sebastian Beer, Kerstin Rhode-Fauerbach
Antrag vom 08.09.2020
Denkmalstatus des Gebäudes Heiligengeiststraße 24
Mit E-Mail vom 28.07.2020 hatte die Verwaltung den Rat darüber informiert, dass die Stadtverwaltung gegenüber dem Nds. Landesamt für Denkmalpflege mit Schreiben vom 24.07.2020 eine Stellungnahme abgegeben hatte, die sich gegen die vonseiten der Landesbehörde zuvor getätigte Zuweisung des Denkmalstatus für das Gebäudes Heiligengeiststraße 24 wendet.
Die ablehnende Haltung seitens der Stadtverwaltung wird mit den Entwicklungsplänen begründet, die der jetzige Eigentümer des Geländes des ehemaligen Finanzamtes verfolgt.
In Anbetracht der Tatsache, dass diese Pläne innerhalb der Gremien des Rates bisher keine Beratung erfahren haben, ist die von der Stadtverwaltung eingenommene Position, die im Übrigen ohne Rücksprache mit dem Rat erfolgte, recht bemerkenswert.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
- Wäre es nicht angebrachter, dass die Verwaltung auf die Pläne des Vorhabenträgers in der Form einwirkt, dass sich ein zu erhaltendes Gebäude Heiligengeiststraße 24 einpasst?
- In welcher Weise hat das Nds. Landesamt für Denkmalpflege auf die Stellungnahme der Stadt reagiert?
- Sollte bisher keine Reaktion vorliegen: Wann ist mit dieser zu rechnen bzw. wie gestaltet sich formal das weitere Verfahren zu Ausweisung als Denkmal?
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 03.06.2020
Veränderte Planung der Reihenhausbebauung am „Wechloyer Tor“ (Gelände der ehemaligen Netzfabrik)
Die Verwaltung wird gebeten, den Ausschuss über die veränderten Planungen zu informieren und einen Sachstand über die hiermit in Zusammenhang stehenden notwendigen Genehmigungen zu geben.
Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, Auskunft darüber leisten, in welcher Form sich diese Veränderungen zu den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 30 verhalten und ob die Verwaltung beabsichtigt, eventuelle Abweichungen in der Baugenehmigung zuzulassen.
gez. Sebastian Beer, Kerstin Rhode-Fauerbach
Antrag vom 07.05.2020
Ehemaliges Parkhotel
Änderungsantrag zum TOP 11 nicht öffentlicher Teil des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen am heutigen Tage sowie für den Verwaltungsausschuss am 11.05.2020 und die Ratssitzung am 25.05.2020
Die Verwaltung wird beauftragt die Vergabe des bebauten Grundstücks an der Cloppenburger Str. 418 (ehemaliges Park-Hotel) im Wege des Erbbaurechts zu prüfen und diesbezüglich Kontakt mit den potentiellen Käuferinnen quteko Projektmanagement GmbH und Capital Real GmbH & Co.KG aufzunehmen. Begründung: Aus Sicht der Grünen Ratsfraktion sollte die Stadt Oldenburg ihr Grundvermögen nicht veräußern, sondern im Eigentum halten, um die ihr dadurch gegebenen städtebaulichen Entwicklungs- und Einflussmöglichkeiten mit langfristiger Perspektive zu erhalten. Im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 06.05.2020 wurde ein Bericht zur Vergabe von Erbbaurechten vorgelegt und die Nutzung dieses Modells zur Schaffung preisgünstigen Wohnraums sowie zur Realisierung besonderer Wohnbauprojekte mittels reduzierter Erbbauzinsen als Alternative zum Verkauf angesehen, die zukünftig bei konzeptgebundenen Vergaben geprüft und angeboten werden soll. Um eine solche konzeptgebundene Vergabe handelt es sich auch bei dem Objekt Cloppenburger Str. 418, weshalb vor einem Verkauf das Gespräch mit den Kaufinteressenten gesucht und das Angebot der Vergabe im Wege des Erbbaurechts unterbreitet werden sollte.
Antrag vom 25.03.2020
Stadtentwicklungsprogramm step2025 – Workshop zum Stadtteilzentrum Donnerschwee
Es sollen gemäß STEP 2025 Rahmenpläne in den Stadtteilen erarbeitet werden, so auch im stark gewachsenen Stadtteil Donnerschwee.
Wir bitten um einen Sachstandbericht hinsichtlich des Entwicklungsstandes der Stadtteilzentren insbesondere des Stadtteilzentrums Donnerschwee.
Begründung:
Am 13.11.2019 fand ein Workshop zum Stadtteilzentrum Donnerschwee unter der Beteiligung der Öffentlichkeit. Interessierter Bürger*innen aus Donnerschwee haben zusammen mit weiteren lokalen Akteurinnen und Akteuren über ein entsprechendes Stadtteilzentrum diskutiert, ihre Ideen und Wünsche eingebracht und konkrete Umsetzungsidee erarbeitet. So wurde u.a. der Wunsch nach einem „Bürger*innen-Haus“ geäußert. Als ein geeigneter Standort wurde das Gemeindezentrum der Versöhnungskirche – Kirchengemeinde Ohmstede gesehen. Hier könnten ressourcenschonend freie Raumkapazitäten nutzbar gemacht werden um ein städtisches Angebot für die Bevölkerung zu schaffen.
Wie am 05.12.2019 im Ausschuss berichtet wird für den Planungsprozess von der Verwaltung ein Zeitraum von 1 – 2 Jahren veranschlagt. Da sich insbesondere die Kirchengemeinde Ohmstede neuen Herausforderungen stellen will, siehe NWZ-Artikel vom 21.01.2020, bitten wir um Beantwortung nachstehender Fragen innerhalb des Sachstandsberichtes:
- Hat es bereits eine Kontaktaufnahme mit der Kirchengemeinde Ohmstede gegeben und besteht seitens der Gemeinde eine grundsätzliche Bereitschaft hier ein Bürger*innen Haus zu implementieren?
- Welche Möglichkeiten bzw. Angebotsstrukturen für Jugendliche, Erwachsene und Familien könnten dort geschaffen werden?
- Liegen bereits erste konzeptionelle Überlegungen seitens der Verwaltung hierzu vor?
gez. Ingrid Kruse, Sebastian Beer
Antrag vom 10.10.2019
Sehr geehrter Herr Dr. Uhrhan,
zur o. g. Ausschusssitzung hatten wir per E-Mail den Tagesordnungspunkt
Baugebiet Am Bahndamm: Vermarktung der Flächen für Baugemeinschaften
für die Tagesordnung beantragt.
Hintergrund unseres Antrages ist der Umstand, dass der Rat der Stadt am 24.06.2019 die Vermarktung von Grundstücken zur Errichtung von Wohnhöfen „Am Bahndamm“ beschlossen hatte. Die Verwaltung hatte zur Beratung den Entwurf eines Exposees beigelegt, in dem als Zielgruppe Selbstnutzer*innen benannt werden. So haben diese mindestens fünf Jahre dort selbst zu wohnen und kommen erst nach zehn Jahren in den Genuss des reduzierten Kaufpreises zu kommen. Diese Zielrichtung unterstützt die Grüne Ratsfraktion ausdrücklich.
In diesem Zusammenhang stellen sich uns aufgrund einer Zusendung von Interessent*innen für diese Grundstücke folgende Fragen:
- Hält die Verwaltung weiterhin daran fest, die Grundstücke ausschließlich an private Selbstnutzer*innen zu vergeben?
- Bis wann rechnet die Verwaltung damit, die Bewertungen der eingegangenen Bewerbungen intern abschließen zu können?
- Zu welchen Monat beabsichtigt die Verwaltung mit einem Beschlussvorschlag zum Verkauf der Grundstücke in die Ausschüsse und den Rat zu gehen?
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 13.09.2019
zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen am 19.09.2019 reichen wir für den Tagesordnungspunkt Änderung des Bebauungsplanes Nr. 257 folgenden Beschlussvorschlag ein.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 257 einzuleiten und hierzu dem Ausschuss noch in diesem Jahr einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss vorzulegen. Das Ziel der Änderung ist der Schutz des innerhalb des Karrees der vorhandenen Bebauung befindlichen Grünzuges zwischen Klee- und Postenweg.
Begründung:
Bürger*innen aus dem Klee- sowie dem Postenweg hatten sich an verschiedene Mitglieder des Ausschusses gewendet und den Wunsch geäußert, dass der aus ihren rückwärtig liegenden Gärten gebildete und noch geschlossene Grünzug bspw. mithilfe einer Bebauungsgrenze festgesetzt wird. Denn es ist zu befürchten, dass bei einem Eigentümer*innenwechsel die Baurechte zum Nachteil der im Moment vorhandenen Gärten ausgenutzt werden – wie es oftmals in der Stadt aufgrund der stetigen Nachverdichtung zu beobachten ist.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 11.09.2019
Angebotsverfahren für das denkmalgeschützte Dienstgebäude an der Gottorpstraße 8 (Stadtkasse)
Für die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen am 19.09.2019 bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wurde geprüft, ob das Objekt auch weiterhin städtisch genutzt werden kann? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Für Teile der Verwaltung werden Büroräume angemietet. Würde man die Immobilie in der Gottorpstraße seitens der Verwaltung weiter nutzen, könnten ggf. an anderer Stelle Mietausgaben gespart werden.
2. Wurde die Nutzung des Gebäudes für soziale und/oder kulturelle Zwecke geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
3. Wie sehen die generellen Planungen hinsichtlich städtischer Gebäude aus? Gibt es diesbezüglich ein Konzept zur Nutzung bzw. zu Verkäufen oder wird von Fall zu Fall und nach haushälterischen Gesichtspunkten entschieden? Auffällig ist, dass städtische Gebäude, die nicht mehr dem neuesten Standard entsprechen bzw. sanierungs- oder modernisierungsbedürftig sind, zur Zeit regelmäßig verkauft werden sollen. Verkaufen kann man aber nur einmal. Scheut die Stadt den Sanierungs-/Instandhaltungsaufwand oder sollen die erzielten Erlöse den Haushalt aufbessern bzw. Investitionen an anderer Stelle finanzieren?
4. Warum stimmen die Angaben hinsichtlich des baulichen Zustands der Gebäude im Verkehrswertgutachten zum wiederholten Male nicht mit den mündlichen Ausführungen der Verwaltung dazu überein? Insofern fordern wir, detailliertere Angaben in den Gutachten, die mit einer entsprechenden Kostenschätzung des konkreten Sanierungs- und Instandhaltungsaufwands hinterlegt sind.
5. Der Verkauf der Immobilie ist 1995 schon einmal gescheitert. Gibt es bereits einen Plan B, falls der Verkauf dieses Mal wieder misslingt? Und wenn ja, wie sieht dieser aus?
gez. Kerstin Rhode-Fauerbach, Sebastian Beer
Antrag vom 01.08.2019
Sachstand Tiefgarage CCO
Der NWZ vom 29.07.2019 war zu entnehmen, dass die Tiefgarage im CCO weiterhin geschlossen bleibt. In dem Artikel ist von einem Spitzentreffen von Vertreter*innen der Firma Blackstone mit dem Oberbürgermeister Anfang Juli die Rede. Daher bitten wir um einen ausführlichen Bericht des Treffens und seiner Ergebnisse in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen am 15.08.2019 im öffentlichen Teil.
Auf folgende Fragen soll hierbei auch eingegangen werden:
1) Wie steht es um die Verhandlungen über den Verkauf des CCO und die Realisierung der weiteren Nutzungspläne?
2) Welche zeitnahen Lösungen kann die Stadt der Investorengruppe anbieten?
3) Mit welchen Auswirkungen des verringerten Angebotes an Parkraum auf die innerstädtischen Verkehrsströme rechnet die Verwaltung?
4) Welchen Zeitraum würde eine Sanierung der Tiefgarage in Anspruch nehmen?
5) Wie gedenkt die Verwaltung die Sanierungskosten innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung zu decken?
Begründung:
Seit vielen Monaten ist das Thema CCO-Tiefgarage in mehreren Ausschüssen, hauptsächlich in nicht öffentlichen Teilen diskutiert worden. Die Stadtverwaltung verhandelt unseres Wissens seit Langem über vertragliche Verpflichtungen, die anscheinend nicht einfach zu klären sind. Konkrete Forderungen der Stadt, beispielsweise über einen Teilerhalt der Tiefgarage sind bisher nicht bekannt. Dieses wäre aber unseres Erachtens eine richtige Maßnahme, über die im Interesse der Investorenpläne zügig verhandelt werden sollte.
Denn für die zukünftige Nutzung des CCO ist es entscheidend, zeitnah Klarheit über die zur Verfügung stehenden bzw. nachzuweisenden Stellplätze zu schaffen. Diese Pläne sollten nicht aufgrund weiteren Zögerns, Gefahr laufen zu scheitern. Die in Rede stehende Schaffung eines weiteren oberirdischen Parkhauses als Ersatz kann unserer Meinung nach nicht im Gesamtinteresse der Stadt liegen. In Zeiten ohnehin knapp bemessener Bauflächen verbietet es sich, den Versiegelungsgrad vor allem in den zentralen Lagen der Stadt mit all seinen negativen Auswirkungen auf das städtische Mikroklima, das Regenwassermanagement und die Aufenthaltsqualität nur zur Schaffung von Parkraum für PKW zu erhöhen.
gez. Sebastian Beer, Kerstin Rhode-Fauerbach, Rita Schilling
Antrag vom 20.06.2019
Bebauungsplan N 777 G (Fliegerhorst/Hallensichel-Ost/Entlastungsstraße)
Beschlussvorschlag:
Das mit den anderen Trassenvarianten befasste Gutachterbüro wird um eine Stellungnahme zu der in Rede stehenden Trassenvariante 2a gebeten. Sollten laut Gutachterbüro die bisher durchgeführten faunistischen Untersuchungen für eine aussagekräftige Einschätzung nicht ausreichend sein, wird die Erhebung des fehlenden Datenmaterials beauftragt.
Die Verwaltung wird mit der Vorlage eines Auslegungsbeschlusses zum Bebauungsplan N-777 (Fliegerhorst/Hallensichel-Ost/Entlastungsstraße) entsprechend warten.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 2.5.2019
Sachstand zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 46 (Parkhaus am Waffenplatz)
Am 29.02.2016 wurde die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes mehrheitlich beschlossen. Teile eines Änderungsantrages unserer Fraktion, der eine Umweltverträglichkeitsprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes vorsah, wurden hierbei von der Verwaltung übernommen, indem sie ankündigte, einen Umweltbericht zu Lärm- und weiteren Emissionen erstellt zu lassen. Diese Ankündigung mündete letztlich im Beschlusstext.
Die Verwaltung führte in persona des Oberbürgermeisters im Rahmen der Sitzung des Allgemeinen Ausschusses (siehe Protokoll) jedoch ebenso aus, dass dem Vorhabenträger keine weiteren Verzögerungen zugemutet werden könnten. Aus gleichem Grunde waren die Anstrengungen der Grünen-Fraktion zur Verlegung der Parkhauszufahrt vom Oberbürgermeister als beendet erklärt worden.
Nach nunmehr drei Jahren bitten wir die Verwaltung um einen Sachstand und die Vorlage des in Auftrag gegebenen Umweltberichtes.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 2.5.2019
Sachstand zur Überprüfung des Zustandes der Tiefgarage des City Center Oldenburg (CCO)
Am 29.04.2019 erschien unter der Überschrift „Große Pläne für das Sorgenkind City-Center“ ein Bericht in der Nordwestzeitung, in dem sich der Autor auch mit dem Zustand der Tiefgarage auseinandersetzte.
Laut NWZ befinden sich Informationen im Umlauf, denen zufolge die Sanierungskosten für die besagte Tiefgarage in zweistelliger Millionenhöhe liegen sollen. Des Weiteren sei nicht geklärt, wer – die Eigentümerin Stadt oder der Pächter – für diese Kosten aufzukommen hat.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 2.5.2019
Sachstand des Prüfauftrages vom 25.02.2019 bezüglich eines städtischen Wohnungsbaus
Die Verwaltung wird gebeten zu den am 25.02.2019 in der Sitzung des Rates erteilten Prüfaufträgen einen aktuellen Sachstandsbericht zu geben.
In ihrer schriftlichen Antwort vom 17.03.2019 führt die Verwaltung aus, dass zur Frage, ob die Stadt als Eigentümerin der Grundstücke auch als Bauherrin tätig werden und diese Objekte dann dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stellen solle, zu prüfen sei, ob ggf. ein Wettbewerbsverstoß vorliegt.
Des Weiteren schreibt die Verwaltung, dass Einzelheiten und Auswirkungen des Wolfsburger Modells „derzeit“ geprüft werden und ein weiterer Austausch mit der Stadt Wolfsburg gesucht werde.
Auch hierzu wird die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand gebeten.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 21.3.2019
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Ständelweg
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, für den durch Eßkamp, Autobahn, Kreyenstraße und Famila-Scheideweg abgegrenzten Bereich das Verfahren zur Aufstellung eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans einzuleiten, der eine Ausweisung als reines Wohngebiet vorsieht.
Begründung:
Im Gegensatz zur Verwaltung sehen wir für den Bereich ein Planerfordernis, um den Anwohner*innen die Sicherheit zu bieten, dass die homogene Bestandsbebauung bei zukünftigen Bauvorhaben die nötige Würdigung findet. Zwar führte die Verwaltung gegenüber dem Rat aus, dass sich Vorhaben der jüngsten Vergangenheit im Sinne des § 34 BauGB einfügen ließen. Die Grünenfraktion vertritt jedoch die Position, dass ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan mehr Sicherheit und eine größere Akzeptanz für zukünftige Entwicklungen, bspw. beim Famila Scheideweg bietet.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 4.10.2018
Rahmenplan Weißenmoor/Südbäkeniederung: Bauabsichten der GSG und die hiermit in Zusammenhang stehende Erschließungsfrage
- Zu welchem Zeitpunkt war die Stadtverwaltung darüber informiert, dass die GSG auf ihrer Fläche lediglich mit Einfamilienhäusern bzw. mit Einfamilienhäusern im gehobenen Segment plant?
- Welche Änderungen seitens der Verwaltung wurden für die Fläche der GSG zwischen den drei Rahmenplanentwürfen (Stand 2015, Stand 03/2017 sowie 11/2017) vorgenommen?Der Rahmenplanentwurf mit Stand 2015 ist hierfür bitte digital auszuhändigen und ins Ratsinformationssystem einzustellen.
- Aus den öffentlichen Unterlagen zur Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen, die dem Rat am 23.04.2018 zur Abstimmung vorlagen, geht dank der dort eingearbeiteten Projektbroschüre hervor, dass es sich beim privaten Einwender mit der Nr. 40 um den im Artikel genannten Herrn Dr. Ulrich Wick handelt (siehe entsprechendes Dokument auf den Seiten 129 bis 170). Im dort wiedergegebenen Schreiben von 31.12.2015 wendet Herr Dr. Wick ein, dass der Rahmenplanentwurf seiner Familie keine Baurechte zuerkenne. Zitat: „Obwohl unser Flurstück die Vorgaben der Stadt, wie z.B. […], erfüllt, wurde in dem Planungsentwurf eine Bebauung nicht berücksichtigt.“
In der NWZ schildert Herr Dr. Wick, dass er die Last einer Erschießungsstraße über sein Grundstück zu tragen habe.
Der Prüfungsvorschlag der Verwaltung auf die obige Einwendung lautet wie folgt:
„Der aktuelle Entwurf des Rahmenplanes (Stand 11/17) stellt im betrachteten Bereich Bauflächen dar. Dieses wird möglich durch die Führung der Erschließung über ein Privatgrundstück nach Norden über den Langenweg. Voraussetzung hierbei ist die Anbindung südlich gelegener, baulicher Entwicklungsbereiche ebenfalls über diese Erschließungsstraße. Es besteht allgemein kein grundsätzlicher Anspruch auf Baurechte.“
Diesen Informationen entnehmen wir, dass im Rahmenplanentwurf Stand 2015 für das Grundstück von Herrn Dr. Wick keine Baurechte vorgesehen waren. Ob jedoch zu diesem Zeitpunkt bereits die Erschließung u.a. für die GSG-Fläche bereits über sein Grundstück erfolgen sollte, kann dem Prüfungsvorschlag leider nicht eindeutig entnommen werden. Laut Berichterstattung der NWZ soll 2015 noch eine Erschließung zum Splittweg geplant gewesen sein. Hierzu bitten wir die Verwaltung um Auskunft.
Hier zeigt sich exemplarisch, dass für eine saubere Prüfung der Einwendungen nach den Änderungen in 2017, spätestens aber nach den Änderungen in 2018 eine tatsächliche Öffentlichkeitsbeteiligung hätte erfolgen müssen. Die in 2015 durchgeführte Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern richtete sich laut Verwaltungsvorlage 17/0886/2 nur an einen ausgewählten Personenkreis.
Der Rahmenplanentwurf der Verwaltung mit Stand 11/17 sah, so auch dem Kartematerial zu entnehmen, eine Erschließung über das Grundstück der Familie Wick hin zum Langenweg vor, jedoch waren mittlerweile sechs Gebäude auf seinem Grundstück verzeichnet, so dass wir daraus schließen, dass ihm entgegen der obigen Aussage Baurechte zugestanden werden sollen. Der mehrheitlich beschlossene Änderungsantrag von SPD und CDU hat hieran nichts verändert. Einwendungen seitens der Familie Wick aus 2017 oder 2018 sind in dem Dokument nicht vermerkt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung darzulegen, ob das Inaussichtstellen von Baurechten für Herrn Dr. Wick im Rahmenplanentwurf (Stand 11/17) als Gegenleistung für die sein Grundstück querende Erschließungsstraße dienen soll. Wenn dem nicht so sein sollte, wird die Verwaltung gebeten, auszuführen, weshalb Sie dann von Ihrer Meinung aus 2015, nämlich keine Baurechte vergeben zu wollen, abrückte.
Ebenso wird die Verwaltung gebeten auszuführen, wie Sie mit den jetzigen Einwänden der Familie Wick bezüglich der Erschließungsstraße umzugehen gedenkt und seit wann ihr diese bekannt sind.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 02.08.2018
Energiekonzept Fliegerhorst
Wir bitten die Verwaltung um Stellungnahme zu dem Schreiben des Vereins Kompetenzzentrum Bauen und Energie (KoBE) vom 16.07.2018. Das Schreiben ist diesem Antrag beigefügt.
gez. Sebastian Beer
KoBE e.V. c/o R.Heimsch Ehnernstr. 92. 26121 Oldenburg Oldenburg, den 16.07.2018
Herrn
Oberbürgermeister Jürgen Krogmann
Altes Rathaus
Markt 1
26105 Oldenburg
Energiekonzept Fliegerhorst
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Krogmann,
auf der Mitgliederversammlung von KoBE e.V. am 19.06.2018 haben wir u.a. über die weitere Entwrckiung des Baugebietes Fliegerhorst gesprochen. Mit großer Bestürzung und Unverständnis haben wir die Tatsache diskutiert, dass für den Bereich Wohnen im Bereich E, aber auch für den Bereich der Gewerbeansiedlung kein zukunftsfähiges
Energiekonzept vorliegt. Es ist bedauerlich, dass u.a. die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung, die im „Fliegerhorst-Zukunftsplan 2030+“ zusammengefasst wurden, praktisch nicht mehr wiederzufinden sind.
Nach Rücksprache mit Herrn Müller, Bereich Liegenschaften, hatten wir erfahren, dass als einzige Anforderung an das Baugebiet in diesen Bereichen, die derzeit gültige EnEV gefordert werden soll. Unter Berücksichtigung der nicht mehr weg zu diskutierenden Folgen des Klimawandels auch in unserer Region ist es weder nachvollziehbar noch verantwortbar bei einem so großen und wichtigen Bauprojekt auf ein zukunftsfähiges, nachhaltiges und möglichst C02 -neutrales Energiekonzept, insbesonders für die Sektoren Strom, Wärme/Kälte sowie Mobilität zu verzichten.
Diese Themen einem Bieterverfahren zu überlassen, was derzeit nach Aussagen von Herrn Müller geplant ist, stellt einen deutlichen Schritt in die falsche, ja rückwärtsgerichtete Energie- und Umweltpolitik dar, den es dringend zu korrigieren gilt. Viele Kommunen sind dabei wesentlich weiter und haben Schwerpunkte, wie sie oben genannt sind, insbesondere auch dezentralisierte Energieerzeugung, Einsatz von regenerativen und nachhaltigen Energieträgern und -quellen sowie Optimierung der nachhaltigen Stromerzeugung , -speicherung und -nutzung geplant und umgesetzt.
Gerne sind wir für ein Gespräch bereit, bitten Sie jedoch jetzt schon, die Ratsgremien entsprechend zu informieren und dies als TOP in die entsprechenden Fachausschüsse einzubringen und zu behandeln. Als Anlage erhalten Sie den einstimmig gefassten Beschluss der Mitgliederversammlung zu ihrer Information und weiteren Verwendung. Es kann nicht genügen in einem kleinen Sektor dieses Areals mit Millionen Aufwand zukunftsfähiges Wohnen zu untersuchen und gleichzeitig in dem größten Teil des Areals die Zukunft zu verbauen.
Mit freundlichem Gruß
Rainer Heimsch
(1 .Vorsitzender KoBE e.V.)
Antrag vom 02.08.2018
Parkhausplanung des Evangelischen Krankenhaus am Standort der historischen Fahrzeughalle in der Auguststraße
Wir bitten die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand in dieser Angelegenheit.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 15.6.2018
Parkhausplanung am Standort der historischen Fahrzeughalle in der Auguststraße
Wir bitten um Berücksichtigung der nachfolgenden Fragen:
Für das ehemaligen Artillerie-Quartiers, das von der Ofener Straße, der Auguststraße sowie der Zeughausstraße begrenzt wird, existiert laut der Informationsplattform GIS4OL kein Bebauungsplan.
Hierzu stellen sich folgende Fragen:
- Gab es in der Vergangenheit das Bemühen der Stadt Oldenburg, für das genannte Areal einen rechtsgültigen Bebauungsplan aufzustellen? Wenn ja: Wann gab es dieses Bemühen und weshalb ist dieses Bemühen nicht zum Abschluss gekommen?
- Welche Argumente sprechen aus Sicht der Verwaltung für die Aufstellung eines Bebauungsplans, welche dagegen?
Da offensichtlich kein Bebauungsplan existiert, werden Bauvorhaben in dem Areal nach Paragraph 34 BauGB geregelt. Diese haben sich hinsichtlich Art und Maß der Nutzung sowie der Bauweise in die Bestandsbebauung der näheren Umgebung einzufügen. Ob diese Bedingungen erfüllt sind, entscheidet die Baubehörde im Einzelfall.
Hierzu stellen sich folgende Fragen:
- Wie verhält es sich mit den künftigen Grenzabständen, wenn ein Komplettabriss ohne Fassadenerhalt vorgenommen werden sollte?
- Vertritt die Verwaltung die Position, dass sich die aktuelle Planungsabsicht des Evangelischen Krankenhauses hinsichtlich Art und Maß der Nutzung sowie der Bauweise in die Bestandsbebauung der näheren Umgebung einfügt?
- Sollte dem nicht so sein: Sieht die Verwaltung dann die Notwendigkeit, einen Bebauungsplan aufzustellen?
- Sollte das Evangelische Krankenhaus nicht dazu bewogen werden können, die Fassade zu erhalten, wird die Verwaltung dann mittels Aufstellung eines Bebauungsplanes oder einer Veränderungssperre reagieren wollen?
- Sollte die Verwaltung diese Mittel nicht favorisieren: Welche Instrumentarien schlägt sie alternativ vor und weshalb?
Laut der Unterlagen des begrenzt offenen Realisierungswettbewerbs zum Neubau eines Parkhauses mit ergänzender Nutzung seitens des Evangelischen Krankenhauses ist das Wagenhaus (Auguststraße Nr. 7) nicht als Baudenkmal klassifiziert, da es den Anforderungen eines Baudenkmales nicht entspräche.
Die Integration des Parkhauses in die Gesamtlage nehme aus Sicht der Denkmalpflege jedoch einen hohen Stellenwert ein. Dieses wäre am besten mittels „Erhaltung der bestehenden westlichen, nördlichen und östlichen Gebäudewände zu erreichen.“
Der prämierte Siegerentwurf kommt diesem Wunsch ausdrücklich nach.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen:
- Teilt die Untere Denkmalschutzbehörde die Position, dass die Anforderungen eines Baudenkmales nicht erfüllt werden?
- Welche Ansicht vertritt das Landesamt für Denkmalpflege aktuell?
- Gab es in der Vergangenheit eine anders lautende Einschätzung des Landesamtes für Denkmalpflege und wodurch begründet sich diese?
- Welche Gegebenheiten müssten vorliegen, damit das Wagenhaus als Baudenkmal ausgewiesen werden könnte?
- Welche Gegebenheiten müssten vorliegen, damit ein Ensembleschutz greift?
- Wurde von beiden Behörden die Möglichkeit geprüft, das Wagenhaus zusammen mit Gebäuden in dem o.g. Areal als Denkmalbereich auszuweisen?
- Was hat die Stadt Oldenburg unternommen bzw. unternimmt, um das Landesamt für Denkmalpflege zu einer Neubewertung zu bewegen?
- Was hat die Stadt Oldenburg unternommen bzw. unternimmt, um das Evangelische Krankenhaus zum Erhalt der Fassade zu bewegen?
- Gab es seitens der Stadtverwaltung in jüngster Vergangenheit gegenüber dem Evangelischen Krankenhaus Zugeständnisse in der Frage des Fassadenerhalts?
Jenseits dieser zu klärenden und schriftlich zu beantwortenden Fragen und in Annahme, dass das Evangelische Krankenhaus am Vormittag des 22. Juni Pläne ohne einen Erhalt der historischen und leider teils überformten Fassade vorstellen wird, regt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an, zur nächsten Sitzung des Stadtplanungsausschusses Vertreter*innen des Evangelischen Krankenhauses sowie die Referatsleiterin des Stützpunktes Oldenburg des Landesamtes für Denkmalpflege, Wiebke Dreeßen, für einen direkten Austausch einzuladen.
Gemeinsames Ziel muss es sein, zumindest die stadtbildprägende Fassade zu erhalten.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 15.6.2018
Neugestaltung Waffenplatz – Ausstattung (Wasserspiele etc.)
Die Verwaltung wird gebeten auszuführen, welche Kosten sie für die Installation und Wartung eines Wasserspiels kalkuliert hat und welcher Aufwand bestünde, die jetzigen gestalterischen Planungen entsprechend zu ergänzen.
Darüber hinaus möge die Verwaltung Auskunft geben, ob es sich abzeichnet, dass andere, mit dem Haushaltsbeschluss 2018 bereitgestellte Finanzmittel nicht verausgabt werden können, so dass diese als Deckungsmittel für ein Wasserspiel herangezogen werden könnten.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 5.4.2018
Baugesuch Spielhalle im Gebäude Amalienstraße 22
Durch Bürgerinformation ist bekannt geworden, dass der Eigentümer des Gebäudes Amalienstraße 22 offenbar einen Antrag auf Bau bzw. Einrichtung einer Spielhalle im Gebäude Amalienstraße 22 gestellt hat, nachdem eine Vermietung bzw. ein Verkauf des Gebäudes gescheitert ist.
Wir bitten die Verwaltung hierzu
- um einen Bericht über den Stand der Dinge
- um einen Bericht über die rechtlichen Möglichkeiten, dieses Vorhaben zu versagen. Kommt ggf. § 15 des BauGB (Zurückstellung des Baugesuchs) in Betracht?
gez. Kerstin Rhode-Fauerbach
Antrag vom 21.9.2017
Prüfauftrag zur zukünftigen Nutzung der Liegenschaft von-Finck-Straße
Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich der zukünftigen Nutzung der städtischen Liegenschaft nachstehende Prüfaufträge durchzuführen:
Beibehaltung der Nutzung der bisherigen Räumlichkeiten durch die bisherigen Nutzer*innen, d.h. Stadtjugendring, Fachdienst Jugend und Gemeinwesenarbeit und das Kinder- und Jugendbüro, evtl. VHS Jugendwerkstatt
Hierzu ist eine Kostenberechnung über die erforderlichen Raumbedarfe sowie der notwendigen Sanierungsmaßnahmen zu erstellen.
Stärkung der Stadtteilarbeit mittels Einrichtung eines Bürger*innentreffs in die bestehenden Räumlichkeiten
Hierzu ist der Raumbedarf und die damit verbundenen Kosten zu ermitteln.
Bau einer Kindertagesstätte (insbesondere Krippe) auf dem Gelände
Schaffung von Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen
Hierbei sind folgende Varianten kostenmäßig darzustellen:
Umbau des Jugendherbergstraktes nebst Ergänzung (Anbau, Aufstockung o.ä.)
Realisierung von Wohnraum an anderer Stelle auf dem Gelände
Abriss des Jugendherbergstraktes nebst Neubau
Gestaltung einer öffentlichen Grünfläche unter Erhalt des schützenswerten Baumbestandes
Schaffung von Räumlichkeiten im möglichen Ganztagsangebot inkl. Mensa für die benachbarte Grundschule Röwekamp
Hierzu sind die Raumbedarfe und daraus resultierenden Kosten zu ermitteln.
Die Ergebnisse der vorgenannten Prüfaufträge sollen dem Jugendhilfeausschuss und dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauen (ASB) im ersten Quartal 2018 vorgelegt werden.
Die Beratung im Rat wird zurückgestellt, bis entscheidungsfähige Nutzungskonzepte vorliegen
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 3.5.2017
Änderungen des Nds. Glücksspielgesetzes und seine Auswirkungen auf Oldenburg
Die Verwaltung wird gebeten, den Ausschuss über die in der Pressemitteilung der Nds. Staatskanzlei beabsichtigte Änderung des o.g. Gesetzes und den Ablauf der Übergangsfrist zu informieren. Insbesondere soll darauf eingegangen werden, wie sich die geänderte Abstandsregelung auf die Konzessionsdichte in Oldenburg auswirken würde bzw. welchen Handlungsspielraum die Stadt Oldenburg bezüglich der Ausgestaltung der Abstandsregelung hat.
Ziel der Stadt sollte es sein, die Anzahl der Spielstätten im Interesse der Bekämpfung der Spielsucht zu reduzieren. Über die Entwicklung der Anzahl der Spielstätten in der Stadt innerhalb der letzten fünf Jahre wird gebeten.
gez. Kerstin Rhode-Fauerbach, Sebastian Beer
Antrag vom 29.4.2017
Zukunft des Tretboot-Verleihs am Schlossgarten
Wie der NWZ vom 29.04.2017 zu entnehmen ist, soll die Verwaltung dem mittlerweile verstorbenen Betreiber Ende letzten Jahres die Sondernutzungserlaubnis entzogen und die Forderungen aufgestellt haben, dass der Kiosk abzureißen und die Steganlage zu erneuern ist.
In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Gründe führt die Verwaltung an, dass die Sondernutzungserlaubnis von ihrer Seite zwingend entzogen werden musste?
- Welche zwingenden Gründe führt die Verwaltung an, dass ein Abriss und eine Erneuerung unumgänglich sind?
- Seit wann befand sich die Verwaltung mit dem Betreiber über die Erneuerung der Anlage in Gesprächen und zu welchem Zeitpunkt wurde seitens der Verwaltung zum ersten Mal eine mögliche Entziehung der Sondernutzungserlaubnis ins Spiel gebracht?
- Auf welchem Wege hat die Verwaltung den Rat der Stadt Oldenburg über den Entzug der Sondernutzungserlaubnis unterrichtet? Wenn keine Unterrichtung stattfand: Was hat die Verwaltung davon abgehalten?
- Wie gedenkt die Verwaltung zukünftig sicherzustellen, dass der Rat bei für Teile der Stadtgesellschaft sensiblen Themen entsprechend seiner Kompetenz nach Niedersächsischen Kommunalverfassung frühzeitig einbezogen, an den Entscheidungen beteiligt oder zumindest über Entscheidungen des laufenden Geschäftes zeitnah unterrichtet wird?
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 16.3.2017
Nachnutzung der ehemaligen Jugendherberge in der von Finckh-Straße
Änderungsantrag:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Überlegungen zu einem Planungswettbewerb. Es besteht in Bezug auf die konkrete Aufgabenstellung jedoch sowohl ein Beratungs- als auch ein Informationsbedarf.
Aus diesem Grund beantragen wir zum einen die Vertagung des Antrages der CDU-Fraktion, zum anderen bitten wir die Verwaltung, den Ausschuss im Vorfeld der nächsten Beratung des Antrages ausführlich über die Möglichkeiten und Regularien von Planungswettbewerben zu informieren.
gez. Kerstin Rhode-Fauerbach, Sebastian Beer
Antrag vom 7.12.2016
Finanzielle Förderung von Bau- und Wohngruppen
der o.g. Antrag wird mit Verweis auf die anliegende Protokollnotiz, vorletzter Absatz, wie folgt ergänzt:
„Eine finanzielle Förderung von Bau-/Wohngruppe wäre außerdem über die städtischen Förderprogramme und/oder über Förderprogramme des Landes grundsätzlich auch denkbar.“
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird gebeten, ein Modul zur finanziellen Förderung von Bau- und Wohngruppen für die städtische Wohnungsbauförderung zu erarbeiten. Dieses soll vor Behandlung im ASB im Bündnis für Wohnen in Oldenburg vorberaten werden.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 17.11.2016
Neubau Mehrfamilienhaus Alexanderstraße 140
Nach Auskunft von Anliegern existiert für das o.g. Gebiet im Bereich Alexanderstraße 140 kein Bebauungsplan.
Wir bitten die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zu diesem Bauvorhaben.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 12.02.2016
Abrisspläne der EWE bezüglich des Ringlokschuppens
„Wie in der letzten Sitzung vonseiten meiner Fraktion angesprochen und von der Verwaltung bestätigt, soll die EWE im Rahmen der Anhörungen zum Ausbau der Bahnstrecke der Deutschen Bahn das Gelände des Ringlokschuppens als alternativen Lagerplatz angeboten haben. Hierzu müsse der Ringlokschuppen jedoch abgerissen werden.
Der von dem Preisgericht ausgelobte Siegerentwurf für das EWE-Gelände sieht neben der Variante eines Teilrückbau auch den Erhalt des Ringlokschuppens vor (Ergänzende Auflage durch das Preisgericht).
Die Verwaltung wird gebeten auszuführen, in welcher Form sich die neuerliche Absicht der EWE mit den Interessen der Stadt Oldenburg und den Kriterien des Siegerentwurfes vertragen. Es wäre der Debatte dienlich, einen Vertreter der EWE (Vorschlag: Herr Hamel) hinzulassen.“
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 12.02.2016
Verwendung von Photovoltaik auf dem Dach der denkmalgeschützten Bahnhofsgleishalle
„Wie in der letzten Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 21.01.2016 vonseiten der Grünen-Ratsfraktion angesprochen und am 29.01.2016 in der NWZ berichtet, hat sich das universitäre An-Institut Next-Energie Gedanken über eine Implementierung von Photovoltaik in das denkmalgeschützte Dach der Bahnhofsgleishalle gemacht.
Aus Sicht der Grünen-Fraktion böten diese Überlegungen die Chance, erneuerbaren Strom direkt und sichtbar in Oldenburg zu erzeugen und dabei den Denkmalschutz der Gleishalle zu respektieren.
Da sich die in städtischer Verantwortung befindliche Untere Denkmalschutzbehörde wie zuletzt im Ausschuss berichtet in Auseinandersetzung mit der Deutschen Bahn über deren Absichten befindet, halten wir es für sinnvoll, dass der Fachausschuss das Vorgehen der Verwaltung in dem Sachverhalt und aufgrund der neuen Erkenntnisse (Konzept Next-Energy) erneut berät.
Hierzu bitten wir, dass vonseiten der Verwaltung zur Beratung eine Person der Wirtschaftsförderung, des für das INEKK zuständigen Fachdienstes sowie der Unteren Denkmalschutzbehörde anwesend sein werden.
Des Weiteren werden Herr Martin Vehse sowie Herr Stephan Geißendörfer vonseiten des oben genannten An-Institutes eingeladen.“
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 19.01.2016
Bauleitplanung Parkhaus Waffenplatz
„Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß dem vom Rat der Stadt Oldenburg beschlossenen Strategieplan Mobilität und Verkehr ein Konzept zu entwickeln, dass den Rückbau störender Einzelparkplätze in der Innenstadt zum Ziel hat. Dieses Konzept, das ebenfalls gemäß dem Strategieplan Mobilität und Verkehr die Bereitstellung von zusätzlichen Fahrradabstellanlagen (auch witterungsunabhängige und für Lastenräder taugliche) beinhaltet, ist bis zum Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 46 fertigzustellen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Bei positiver Beschlussfassung des Konzeptes werden die dort enthaltenen Maßnahmen im Verwaltungsentwurf des Haushaltes 2017 mit den nötigen Finanzmitteln ausgestattet.“
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 17.12.2015
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 46 (Parkhaus am Waffenplatz)
Beschlussvorschlag:
„Für das Parkhaus am Waffenplatz soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 46 aufgestellt werden.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt gemäß dem vom Rat der Stadt Oldenburg beschlossenen Strategieplan Mobilität und Verkehr, ein Konzept zu entwickeln, dass den Rückbau störender Einzelparkplätze in vergleichbarer Zahl in der Innenstadt zum Ziel hat. Dieses Konzept, das ebenfalls gemäß dem Strategieplan Mobilität und Verkehr die Bereitstellung von zusätzlichen Fahrradabstellanlagen (auch witterungsunabhängige und für Lastenräder taugliche) beinhaltet, ist bis zum Satzungsbeschluss über den o.g. Bebauungsplan fertigzustellen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die dort enthaltenen Maßnahmen werden im Verwaltungsentwurf des Haushaltes 2017 mit den nötigen Finanzmitteln ausgestattet und werden zur Umsetzung gebracht, sobald die aufgrund der Aufstockung zusätzlich zur Verfügung stehenden Parkplätze genutzt werden können.“
Begründung:
Wie der von der Verwaltung entworfene und vom Rat der Stadt Oldenburg 2014 beschlossene Strategieplan Mobilität und Verkehr auf der Seite 43 feststellt, ist aufgrund des Baus neuer Parkhäuser bzw. Tiefgaragen die Situation im ruhenden Verkehr überwiegend entspannt. Punktuelle Überlastungserscheinungen entstehen lediglich an wenigen Tagen im Jahr, insbesondere in der Vorweihnachtszeit. Der Bedarf an weiteren Parkhäusern stellt sich vor allem am Bahnhof, am alten Stadthafen, am Evangelischen Krankenhaus und auf der Fläche nördlich des Bahnhofs.
Vor diesem Hintergrund ist eine Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im zentralen Innenstadtbereich nur zielführend, wenn im selben Atemzug das ebenfalls auf der o.g. Seite formulierte Ziel der Reduzierung verkehrlich und städtebaulich störende Einzelparkplätze angegangen und zur Umsetzung gebracht wird.
Antrag vom 24.10.2015
Vorgehen der Verwaltung bei der finanziellen Ausgestaltung der Richtlinie zur Förderung von Belegungsbindungen
Hierzu bitten wir um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Argumente bewegten die Verwaltung, um zu der Einschätzung – siehe Verwaltungsvorlage 15/0556 – zu gelangen, für den Haushalt 2016 500.000€ zu beantragen?
- Wann (konkretes Datum) kam die Verwaltung zur o.g. Einschätzung und wann hat das Dezernat diese Summe für die verwaltungsinterne Haushaltsaufstellung angemeldet?
- Wann (konkretes Datum) kam die Verwaltung zu der Einschätzung, entgegen der in der Vorlage genannten Summe lediglich 200.000€ in den Verwaltungsentwurf einzustellen?
- Welche Argumente bewegten die Verwaltung, den eigenen Ansatz nach unten zu korrigieren?
- Hält die Verwaltung diese finanzielle Anstrengung (200.000€) im Zusammenspiel mit den anderen städtischen Förderungen für ausreichend, um dem Mangel an erschwinglichen Wohnraum vonseiten der Stadt Oldenburg begegnen zu können?
- Weshalb wurde der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen, der die Richtlinie bereits im September beraten und vertagt hatte, erst nach einstimmiger Beschlussfassung über o.g. Richtlinie, jedoch noch während derselben Sitzung am 15.10.15 über den reduzierten Ansatz informiert?
- Was sprach dagegen, den Ausschuss vor seiner Beschlussfassung mündlich oder aber mittels einer transparenten Überarbeitung der Vorlage 15/0556 zu informieren?
Laut Berichterstattung der NWZ vom 23.10.15 („Zuschuss für Mieten um 300.000 Euro gekürzt“) möchte die Verwaltung, sollten wider Erwarten doch mehr Förderanträge gestellt werden, kurzfristig reagieren.
- In welcher Form stellt sich die Verwaltung ein „Reagieren“ im Rahmen des geltenden Haushaltsrechtes vor?
- Beabsichtigt die Verwaltung bei Eintreten des o.g. Falles, Haushaltsmittel, die im künftigen Haushalt anderweitig zugeordnet worden sind, zu verwenden?
- Wenn ja, welche Produkte/Leistungen sollen das sein? Und ist dieses im Haushaltsentwurf kenntlich gemacht?
- Inwiefern ist die in derselben Berichterstattung vonseiten der Verwaltung erwähnte Erhöhung des Budgets für die Wohnungsbauförderung zu verstehen?
- Ist die Verwaltung der Meinung, dass 750.000€ ausreichend sind, um dem weiterhin anhaltenden Mangel an erschwinglichen Wohnraum vonseiten der Stadt Oldenburg tatsächlich begegnen zu können? Oder müsste nicht vielmehr zu einem höheren Haushaltsansatz zurückgekehrt werden, wie ihn der Rat bspw. für die Jahre 2013 und 2014 beschlossen hatte?
Begründung:
Nicht nur Mitglieder der Grünen-Ratsfraktion waren bis zur Beschlussfassung über die Richtlinie davon ausgegangen, dass 500.000€ zur Verfügung gestellt werden sollen, und nicht nur Mitglieder der Grünen-Ratsfraktion waren überrascht, als die Verwaltung im Nachgang bekannt gab, dass der Verwaltungsansatz um mehr als die Hälfte, nämlich auf 200.000€ gekürzt wurde.
Dieser Vorgang irritiert nicht nur mit Blick auf das in den vergangenen Monaten so viel beschworene neue Miteinander, auch von Verwaltung und Rat, sondern auch mit Blick auf die Bedeutung bei der inhaltlichen Beratung des Ausschusses.
Wie die Verwaltung in ihrer Präsentation selbst ausgeführt hat, wird die Anzahl der förderfähigen Wohnung von zwei Faktoren bedingt: Höhe der Fördersumme sowie Ausgestaltung des Punkt 4 der Richtlinie (siehe Seiten 9 und 10 der Präsentation).
In der fraktionsinternen Beratung war auch die Anzahl der zu realisierenden Wohnungen ein Entscheidungskriterium bei der Auswahl der Varianten zu Punkt 4 (Variante 1: 68 WE, Variante 2: 51 WE, Variante 3: 59 WE (vom Ausschuss gewählte Variante). Da die Variante 3 einen höheren Anreiz bei den notwendigen Investoren verspricht, konnte die leider geringere Anzahl an förderfähigen Wohnungen (Variante 3 gegenüber Variante 1) vor dem Hintergrund der Gesamthöhe an Wohneinheiten (fast 60 in einem Jahr) aus Sicht der Grünen geduldet werden.
Da nun jedoch weit weniger Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden sollen, verringert sich die Gesamtzahl der mit Belegungsbindung zu versehenden Wohnungen für das nächste Jahr drastisch – bei weiterhin sehr hoher Nachfrage – so dass die getroffene Abwägung unser Fraktion berührt ist.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 16.07.2015
Moderiertes Gespräch im Rahmen der Planungen zur Ansiedlung eines
Gartencenters am Oldeweg
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die IHK und Einzelhandelsverband Nordwest zu bitten, zeitnah von beiden Institutionen moderierte Gespräche zwischen der Fa. Ostmann und den Mitgliedern der Initiative „Miteinander für Oldenburg“ zu führen. Diese Gespräche sollten, wenn von allen Seiten gewünscht, öffentlich sein und zur Nachvollziehbarkeit für die Ratsmitglieder protokolliert werden.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 23.06.2014
Veränderungssperre für einen möglichen Stadionneubau an der Maastrichter Straße
Dazu soll folgender Beschluss gefasst werden:
Die an der Maastrichter Straße von der Initiative „NordwestStadion“ für ein mögliches neues Fußballstadion vorgesehene Fläche wird mit einer Veränderungssperre belegt.
Begründung:
Der Rat der Stadt Oldenburg hat in seiner Sitzung im Mai beschlossen, dass die Verwaltung damit beauftragt wird den Neubau eines drittligatauglichen Fußballstadions in Oldenburg zu prüfen. Die Fläche an der Maastrichter Straße bietet sich aus verschiedenen Gründen als Standort für ein solches Stadion an. Daher sollte dieses Gebiet zunächst mit einer Veränderungssperre belegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Stephan Friebel, Marcus Dietz, Sebastian Beer
Antrag vom 25.06.2014
Hugo-Eckener-Straße/Fliegerhorst/Alexandersfeld
Sehr geehrte Frau Nießen,
zum o. g. Tagesordnungspunkt bitten wir die Verwaltung, die für die politische Abwägung notwendigen und auch im Rahmen der Vorortbegehung vom 23.06.14 diskutierten Aspekte einer Wegeverbindung für Fuß- und Radverkehr übersichtlich in einer Vorlage nebst Präsentation aufzubereiten. Hierbei soll insbesondere folgendes berücksichtigt werden:
1) Für die drei Wegeverbindungen – Hugo-Eckener-Straße, Mittelweg (über das Nebentor) und Alexanderstraße (über das Haupttor) – werden unter Angabe der Entfernungen auf einer Karte die Wege farblich hervorgehoben, die beginnenden bei den beiden Gemeinschaftsunterkünften zu verschiedenen Nahversorgern, Drogeriemärkten und Bushaltestellen zurückgelegt werden müssten.
2) Ebenso werden für die drei Varianten die für eine durchgehende Wegeverbindung abzusehenden Eingriffe in Natur und Landschaft und deren Auswirkungen auf Flora und Fauna verglichen.
3) Für die drei Varianten werden die für eine durchgehende Wegeverbindung notwendigen Baumaßnahmen in Bezug auf ihre Art (bspw. Bohrung, Brückenbauwerk, Herrichtung einer Asphaltdecke o.ä.) und ihre Kosten verglichen.
4) Gegenübergestellt werden soll auch die für den Betrieb der Unterkünfte notwendige Herrichtung der unterschiedlichen Versorgungsleitungen in Bezug auf die drei Alternativen. Auch hier sollen die Kosten beziffert werden.
Darüber hinausgehend bitte ich die Verwaltung bei umzusehenden Alternativenabwägungen im Interesse eine zielorientierten und von den Bürgerinnen und Bürgern besser nachzuvollziehenden politischen Beratung dieses vorgeschlagene Verfahren zum Standard zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 08.05.2014
Irma-Markt in Bloherfelde
Der Umbau des Marktes geht in die Endstufe. Von Anwohnern in Richtung der Seite zum Hartenscher Damm wurde der Fraktion berichtet, dass verbunden mit dem Umbau neue größere Entlüfter installiert wurden, die gerade in den frühen Morgenstunden (ab 5.00 Uhr) für erheblichen Lärm sorgen. Ein Anwohner, der in direkter Luftlinie ca. 100 m entfernt wohnt, hat 65 Dez. gemessen; es scheinen auch Beschwerden bzw. Klagen anhängig. Daher bitten wir die Verwaltung um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1. Ist die beschriebene Situation der Verwaltung bekannt?
2. Welche zulässigen Grenzwerte gibt es bzw. diese genehmigt worden und in welchen Zeiten wird das Lüftungssystem eingeschaltet?
3. Gibt es – oder gab es seitens der Verwaltung Gespräche mit den Anwohnern und der Firma zu diesem geschilderten Problem?
Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 03.04.2014
Verfahren Cäcilienbrücke
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, aufgrund der in der nächsten Woche verstreichenden Frist umgehend mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt mit dem Ziel zu verhandeln, den begonnenen Planungswettbewerb für die Cäcilienbrücke zu unterbrechen.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den o.g. Architekten die der Verwaltung vorliegenden aktuellen Gutachten zur Cäcilienbrücke zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Ziel der Unterbrechung ist es, die von den Architekten Gregor Angelis, Günter Baak und Heino Brick vorgetragene Variante der Technikerneuerung unter Beibehaltung des Baukörpers auf ihre Realisierbarkeit zu prüfen.
Weiter Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer
– Vorsitzender des Bauausschusses –
Antrag vom: 04.03.2014
step 2025
Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Änderungen am Entwurf des Stadtentwicklungsprogramms 2025 vorzunehmen:
1. Die im Bereich Weißenmoor/Südbäke geplante Wohnbebauung entfällt. Der Bereich wird im Stadtentwicklungsplan als Freifläche belassen.
2. Die Flächen „Ortsrand Eversten Nord 2“ und „Ortsrand Eversten Nord 3“ werden gestrichen und stehen somit keiner Wohnbebauung zur Verfügung.
3. Die Reservefläche „Zubringer Fliegerhorst“ wird aus dem Entwurf gestrichen. Der Bereich wird Freifläche belassen.
4. Im Anschluss an den zweiten Abschnitt zur „Umgehungstrasse Bahn“ im Handlungsfeld zum Leitziel 09 – Mobilität der kurze Wege wird angefügt
„Diese Forderung nach einer Güterumgehungstrasse hat zum Ziel, eine zukunftsträchtige Stadtentwicklung vor allem für die Stadtteile Ofenerdiek, Osternburg und Kreyenbrück zu ermöglichen sowie eine Beeinträchtigung des Stadtbildes aufgrund meterhoher Lärmschutzwände und die Entstehung von Sanierungsgebieten entlang der Bestandsstrecke zu verhindern.“
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer
– Fraktionssprecher –
Antrag vom: 03.03.2014
Stadtentwicklungsprogramm 2025
Sehr geehrte Frau Nießen,
die Verwaltung wird beauftragt, folgende Änderungen am Entwurf des Stadtentwicklungsprogramms 2025 vorzunehmen:
1. Die Fristigkeiten für nachstehende Wohnbauflächen sind wie folgt zu ändern:
Fliegerhorst-Brookweg: mittel- bis langfristig
Fliegerhorst-Gaustraße: mittel- bis langfristig
Kortlangstraße: kurzfristig
Storchweg: kurzfristig
Des Weiteren sind die Fristigkeiten vonseiten der Verwaltung klar zu definieren und im Plan anzugeben.
2. Das als Gewerbefläche angegebene „Justizquartier“ wird umbenannt in „Dienstleistung/Gemeinbedarf“.
3. Für den Alten Stadthafen ist ein Gesamtlupenplan zu erstellen.
4. Die Darstellung des Durchstichs Klingenbergstraße/Krusenbusch auf Seite 105 ist gestrichelt darzustellen.
5. Das Leitziel 10 „Oldenburg – Soziale Verantwortung für eine urbane Zukunft“ rückt an die Leitzielposition 3. Alle anderen Leitziele schieben sich um eine Position nach hinten.
Der erste Satz der verwaltungsseitigen Neuformulierung des Leitziels 10 wird gestrichen.
6. Die Namensgebung des Weißen Campus erfolgt in „Gesundheitsquartier“.
SPD und Grüne unterstützen des Weiteren in unten stehender Form folgende Änderungsvorschläge, die die Gruppe „Die Linke. /Piratenpartei“ mit 18.01.2014 gestellt hat:
a) Die Fristigkeit der Gewerbefläche „Fliegerhorst“ wird in mittelfristig geändert.
b) Auf Seite 53 wird unter der Überschrift Wohnen und Bevölkerung angefügt:
„das Wohnungsangebot ausweiten, insbesondere für das Segment der unteren Einkommens-schichten bezahlbaren Wohnraum bereitstellen“
c) Auf Seite 59 im Leitziel 05 ist der Satz einzufügen:
„Als wachsende Stadt ins es besonders wichtig, ein ausreichendes Wohnungsangebot sicher-zustellen, damit Mieterhöhungen aufgrund eines Wohnungsmangel vermieden werden können.
d) Auf Seite 61 ist im Leitziel 09 einzufügen:
„Der bereits eingeschlagene Weg, den öffentlichen Personennahverkehr attraktiver zu gestalten, wird konsequent weitergeführt. Die umweltfreundlichen Verkehrsformen (Fuß, Rad und Bus) genießen eine besondere Förderung.“
e) Auf Seite 87 ist im Leitziel 07 einzufügen:
„Das gewachsene Stadtbild ist an geeigneten Abschnitten mittels Gestaltungssatzungen vor übermäßiger Kommerzialisierung und großflächiger Werbung zu schützen.“
f) Auf Seite 137. „Zukunftsort Gerichtsviertel“ wird unter Zielen die Wörter „Nutzung als Hotelstandort“ gestrichen. Stattdessen wird eingefügt:
„Sanierung der Justizgebäude und Ausbau der Justizstandorte im Bereich des ehemaligen Gefängnisses, sofern nicht an anderer Stelle ein Ausbau oder die Bündelung der Justizeinrichtungen erfolgt.“
Mit freundlichen Grüßen
f. d. GRÜNEN-Ratsfraktion f. d. SPD-Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer gez. Ursula Burdiek, Dr. Alexander Wandscher
Antrag vom: 20.02.2014
Folgen des OLG-Urteils in Sachen Windkraftanlagen
Die Verwaltung wird gebeten, das Urteil im Ausschuss vorzustellen und Auskunft über die daraus resultierenden planerischen Folgen zu geben.
Begründung:
Insbesondere vonseiten der Grünen war im Zusammenhang mit der politisch umstrittenen Windkraftplanung mehrfach die Befürchtung vorgetragen worden, dass mit Genehmigung dieser Planung die Freigabe weiterer weitaus sensiblerer Flächen nicht mehr ausgeschlossen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer
– Fraktionssprecher –
Antrag vom: 14.01.2014
Runder Tisch „Parkhauszufahrt Waffenplatz“
Sehr geehrte Frau Nießen,
zum o. g. Tagesordnungspunkt bitten wir um Beachtung folgenden Beschlussvorschlages:
Im Zusammenhang mit den Überlegungen zur baulichen Veränderung des Parkhauses am Waffenplatz beauftragt der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen die Verwaltung, einen Runden Tisch ins Leben zu rufen, der sich mit der Idee der Verlegung der Zufahrt beschäftigen soll.
Mitglieder des Runden Tisches „Parkhauszufahrt Waffenplatz“ sollen sein:
– je ein Mitglied der im Rat der Stadt Oldenburg vertretenen Fraktionen
– Vertreter_innen der „Parkhaus am Waffenplatz GmbH“
– ein Vertreter/eine Vertreterin des CMO
– ein Vertreter/eine Vertreterin der Anwohner der Neuen Straße
– die Baudezernentin nebst Fachleute der Stadtverwaltung, bspw. aus den Bereichen Verkehrsplanung und Tiefbau
Die Sitzungen des Runden Tisches finden grundsätzlich öffentlich statt. Dem Runden Tisch steht es frei, je nach Bedarf Gäste zu den Sitzungen hinzuzuladen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. GRÜNEN-Fraktion f. d. SPD-Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer gez. Ursula Burdiek, Dr. Alexander Wandscher
Antrag vom: 08.01.2014
Bebauung auf dem Gelände der ehemaligen Netzfabrik
Am 25.01.2013 fand die Veröffentlichung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 30 im Amtsblatt der Stadt Oldenburg statt. Gemäß Durchführungsvertrag ergibt sich eine Frist von sechs Monaten, bis zu dieser der Investor den Bauantrag mit vollständigen und prüffähigen Antragsunterlagen eingereicht haben muss.
1) Sind mittlerweile alle Antragsunterlagen eingereicht worden?
2) Wenn nein, welche fehlen und worin sieht die Verwaltung den Grund für dieses Fehlen?
3) Wenn nein, welche Maßnahmen hat die Verwaltung seit Ablauf der Frist eingeleitet oder gedenkt sie einzuleiten?
4) Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen der Stadt Oldenburg aufgrund des Versäumnisses zur Verfügung?
Ebenso regelt der Durchführungsvertrag, dass der Baubeginn 24 Monate nach Genehmigung des Antrages durchzuführen ist.
5) Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen der Stadt Oldenburg im Fall des Nichteinhaltens der Frist zur Verfügung?
Darüber hinaus stellen sich mit Blick auf den Durchführungsvertrag folgende Fragen:
6) Inwiefern wäre es dem Vorhabenträger möglich, nachträglich von den bisherigen Plänen abzuweichen?
7) Wie sehen für diesen Fall die Regularien für Information und Mitwirkung der Anwohner_innen aus und wie gedenkt die Stadtverwaltung für solch einen Fall die Nachbarschaftsbeteiligung zu gewährleisten?
Mit Bezug auf die bereits mehrfach auch im Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima vonseiten der Anwohner_innen angesprochene Entwässerungssituation sowie die damit in Verbindung stehende geschützte Wallhecke stellen sich folgende Fragen.
In §4 des Textteils der Satzung zum VBP Nr. 30 wird der Schutz der Wallhecke deutlich festgeschrieben. In der Auslegung zum Bebauungsplan heißt es: „Der entlang der Wallhecke befindliche Graben soll zukünftig als Regenrückhaltegraben genutzt werden. Der Graben wird nur im Bereich der Einleitstellen geringfügig aufgereinigt.“
8) Was ist unter der Formulierung „der Graben wird aufgereinigt“ konkret zu verstehen? Beinhaltet dieses eine Vertiefung oder Aufweitung und mit welchen Gerätschaften würde dieses durchgeführt werden? In welcher Form wird der Schutz der Bäume und ihrer Wurzeln gewährleistet?
9) Wo sollen sich diese Einleitstellen konkret befinden und inwiefern verträgt sich der Schutz der Wallhecke mit der als geringfügig benannten Aufreinigung?
10) Wird die Böschung des Grabens zur Netzfabrikseite hin aufgeschüttet? Wenn ja, wie verträgt sich dies mit dem Schutz der Wallhecke?
11) Müssen Bäume oder Sträucher gefällt respektive entfernt werden, damit die Entwässerung verwirklicht werden kann? Wenn ja, welche? In welcher Form werden mögliche Miteigentümer_innen in die Entscheidung einbezogen?
12) Wie bemisst sich die genaue Umgrenzung der Wallhecke und wie wird diese festgestellt? In welchem Zusammenhang steht diese (Umgrenzung) mit dem Kronentraufbereich der Bäume?
13) Weshalb sind nicht alle Bäume, die zu der Wallhecke gehören, innerhalb der Planzeichnungen vermerkt worden?
14) Ergibt sich hieraus für die einzelnen Bäume (den in den Planzeichnungen merkten und den nicht in den Planzeichnungen vermerkten Bäume der Wallhecke) einen unterschiedlichen Schutzstatus? Wenn ja, welcher?
15) Wie sehen die konkreten Planungen (Planzeichnungen sind dem Ausschuss vorzustellen) der Drossel aus und wie vertragen sich diese mit dem Schutzstatus der Wallhecke?
16) Für den Fall, dass es Ausnahmeregelungen gibt: Wie sehen diese aus und sollen diese Anwendung finden?
17) In welcher Art und Weise soll die Verbindung des getrennten Grabens für die Entwässerung geschaffen werden?
18) Wie soll die Entwässerung nach dem Verlassen des Grundstückes weiter verlaufen?
Mit Blick auf die ausstehenden Errichtungsarbeiten:
19) Welcher zeitliche Abstand ist seitens der Verwaltung zwischen Abnahme des „festen Zaunes“ und der Bautätigkeit vorgesehen?
20) Wie definiert die Verwaltung einen „festen Zaun“?
Mit Blick auf die Abrissarbeiten an dem alten Gebäudebestand:
21) In welcher Form soll der Schutz der Wallhecke während der Abbrucharbeiten gewährleistet werden? Welche Verabredungen gibt es hierzu zwischen dem Vorhabenträger und der Stadtverwaltung? Welche Auflagen bestehen?
Bei Zuwiderhandlungen gegen den Schutz der Wallhecke:
22) Welche Sanktionsmöglichkeiten hat die Stadt Oldenburg? Wie hoch ist ggfs. der Bußgeldbetrag und wie wird dieser ermittelt bzw. grundlegend festgelegt?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 01.08.2013
Eigentümerpläne für die Häuser Gaststraße 20a, Theaterwall 20a und 24a
Sehr geehrte Frau Nießen,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Eigentümerpläne für die Häuser Gaststraße 20a, Theaterwall 20a und 24a
auf die Tagesordnung.
Die Verwaltung wird gebeten, die bisher bei der Stadt Oldenburg vonseiten des neuen Eigentümers eingereichten Anträge auf Teilabriss und ggfs. Pläne vorzustellen. Diesbezüglich ist gegenüber dem Eigentümer der benannten Liegenschaften, Herrn Lambert Lockmann, eine Einladung in den Ausschuss auszusprechen.
Begründung:
Seit einigen Ratsperioden beschäftigen sich Rat und Verwaltung der Stadt Oldenburg nicht zuletzt aufgrund des Denkmalschutzes mit dem Zustand und der Zukunft der Gebäude Gaststraße 20a, Theaterwall 20a und insbesondere Theaterwall 24a. In den letzten Jahren war das Gebäude Theaterwall 24a mehrfach Thema im Fachausschuss, da von Politik und Verwaltung ein Weg gesucht wurde, den drohenden Verfall des denkmalgeschützten Gebäudes mithilfe des Baugesetzbuches abzuwenden, denn seitens des damaligen Eigentümers waren keine Bemühungen zu einer Verbesserung der Situation zu erkennen.
Seit wenigen Jahren ist der Theaterwall 24a nun besetzt. Jenseits aller rechtlichen Bewertungen hat die Besetzung dazu geführt, dass die Aufmerksamkeit für dieses Gebäude und seinen trostlosen Zustand wieder in die Öffentlichkeit getragen wurde. Es besteht in der städtischen Gesellschaft die berechtigte Frage, welche Entwicklung dieses innerstädtische Gebäude endlich nehmen soll. Aufgrund des bestehenden Denkmalschutzes ruhen Verantwortung und Interesse nicht nur bei dem Eigentümer, sondern auch bei der Allgemeinheit. Aufgrund des kürzlich eingetretenen Eigentümerwechsels besteht die Hoffnung auf eine baldige, positive Entwicklung, über deren Ausgestaltung im Ausschuss u.a. mit dem neuen Eigentümer gesprochen werde soll.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 17.07.2013
Zukünftige Nutzung des Oldenburger Ringlokschuppens
Sehr geehrte Frau Nießen,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Zukünftige Nutzung des Oldenburger Ringlokschuppens
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss lädt zu seiner ersten Sitzung nach Bekanntgabe der Entscheidung zum Bau eines Justizzentrums seitens der Landesregierung Herrn Dr. Werner Brinker – im Verhinderungsfall ein/e Vertreter_in – ein, um in einem ersten Gespräch die beidseitigen Interesse auszuloten und die Möglichkeiten zur Nutzung des im EWE Besitz befindlichen Ringlokschuppens gemeinsam zu erörtern.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Vorbereitung dieses Gespräches verschiedene Nutzungsideen von Ringlokschuppen in den anderen Städten exemplarisch vorzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 04.06.2013
Richtlinie – Wohnungsbauförderungsprogramm für Oldenburg
Sehr geehrte Frau Nießen,
zur o. g. Ausschusssitzung stellen wir zu
TOP 11: Richtlinie – Wohnungsbauförderungsprogramm für Oldenburg
für die seitens der Stadt in der PowerPoint-Vorlage vom 04.04.2013 vorgestellten Richtlinien folgende Änderungsantrage:
Bindung für 10 Jahre
Vorschlag der Verwaltung: Eigentümerwechsel mit Zustimmung innerhalb der 10 Jahresfrist möglich.
Änderung Bündnis 90/Die Grünen: Die alte Regelung soll beibehalten werden.
Weitere Förderbausteine
Vorschlag der Verwaltung: Förderung von städtebaulichen Modellvorhaben/Pilotprojekten
Ergänzung Bündnis 90/Die Grünen: Die Vorhaben sollen zuvor im Fachausschuss vorgestellt werden und bedürfen einer Freigabe eben dieses Ausschusses.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 26.02.2013
Aktivitäten am Gebäude Theaterwall 24a
Sehr geehrte Frau Nießen,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Aktivitäten am Gebäude Theaterwall 24a –
auf die Tagesordnung. Diesen Antrag stellen wir dringlich.
Die Verwaltung wird gebeten den Ausschussmitgliedern Auskünfte zu folgenden Fragen zu geben:
1) Sind neben den Abdeckarbeiten am Dach weitere Maßnahmen am Haus durchgeführt worden?
2) Dienten nach Einschätzung der Bauverwaltung die Abdeckarbeiten dem Zwecke des Abrisses oder war seitens des neuen Eigentümers eine Ertüchtigung/Erneuerung beabsichtigt?
3) Welche Auflagen bzw. formal notwendigen Vorgänge wurden durch den Eingriff des neuen Eigentümers nicht beachtet bzw. übergangen?
4) Welche Maßnahmen wurden seitens der Bauverwaltung angeordnet bzw. sind geplant, um die durch das Abdecken des Daches zusätzlich drohenden Negativeinflüsse von der denkmalgeschützten Bausubstanz abzuwenden?
5) Welche Sanktionen bietet hier der Bußgeldkatalog und wurde ein Verfahren bereits eingeleitet?
6) Hatte die Stadtverwaltung selbst Aktivitäten ergriffen, um in Besitz des Gebäudes zu gelangen?
7) In wessen Eigentum befindet sich aktuell das denkmalgeschützte Gebäude?
Wir bitten die Verwaltung anschauliches Bildmaterial für die Beratung zur Verfügung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 09.11.2012
Grundstücksan- und verkäufe bzw. auch Grundstückstausch „Klävemannstiftung“
Sehr geehrte Frau Nießen,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Grundstücksan- und Verkäufe bzw. auch Grundstückstausch „Klävemannstiftung“ –
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Tausch, den Ankauf und den Verkauf von Grundstücken für die Öffentlichkeit nachvollziehbar darzustellen, sowie die Preisgestaltung offenzulegen.
Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses vom 7.11.12 wurde dies in der Einwohnerfragestunde von Mieterseite angeregt. Von besonderem Interesse ist, zu welchem Preis die Grundstücke vom Zwischenerwerber (z.B. GSG) weiterveräußert wurden (bei dem Beispiel im Jahr 2002 Veräußerung des Grundstücks für Lidl -Markt in der Cloppenburger Strasse).
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith, Jürgen Diekmann und Kurt Bernhard
Antrag vom: 27.07.2012
Anbindung der Wallstraße an den Heiligengeistwall (Höger-Variante)
Sehr geehrte Frau Nießen,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Anbindung der Wallstraße an den Heiligengeistwall (Höger-Variante) –
auf die Tagesordnung.
Wir bitten die Verwaltung über einen aktuellen Bericht.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer
Anlage
Antrag vom: 17.08.2011
Entwicklung des Geländes der ehemaligen Netzfabrik in Wechloy
Sehr geehrte Frau Nießen,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Entwicklung des Geländes der ehemaligen Netzfabrik in Wechloy
auf die Tagesordnung.
In Anbetracht des Schreibens vom 14.08.2011, mit dem sich die „Bürgerinitiative für eine nachhaltige Nutzung der Netzfabrikfläche Wechloy“ an die Fraktion gewendet hat, bitten wir die Verwaltung zu den vorgetragenen Punkten bereits im Vorfeld der Sitzung schriftlich Stellung zu beziehen. Insbesondere bitten wir die Verwaltung Auskunft darüber zu geben, auf welcher Grundlage die Entscheidung zur Anwendung des §13a Baugesetzbuch fußt.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer, Anne Lück und Krister-Benjamin Schramm
Antrag vom: 21.07.2011
ECE-Baukörper – Tieferlegung des Schlossplatzes
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– ECE-Baukörper – Tieferlegung des Schlossplatzes –
auf die Tagesordnung.
Der Presse war zu entnehmen, dass der Schlossplatz zukünftig mindestens 40 cm tiefer liegen wird als bislang. Darauf Bezug nehmend bitten wir um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1. Was ist die zwingende Grundlage für die Tieferlegung des Schlossplatzes?
2. Gibt es einen diesbezüglichen Landschaftsplan?
3. Welche Folgen hat die Tieferlegung des Platzes u.a. für die Versorgungsleitungen?
4. Welche etwaigen Kosten ergeben sich aus einer Tieferlegung der Versorgungsleitungen?
5. Wer trägt diese Kosten?
6. Zwischen ECE und Schloss gibt es ein Gefälle weg vom ECE. Warum sind im Bereich Rathausmarkt/Lambertikirche (bis auf Eingang LzO) alle Zugänge in Richtung des ECE-Baukörpers mit Gefälle zum Gebäude hin angelegt worden?
7. Ist dies in dieser Form laut Baugenehmigung vorgesehen?
8. Wie stellt sich die Haftungsfrage dar, sofern es bei einem Starkregenereignis und verstopften Abflussrinnen zu einem Wassereintritt in das ECE-Center kommt?
9. Die Lüftungsanlage des ECE-Center (Austrittsschächte an der Mühlenstraße zwischen ECE und Galeria Kaufhof) ist sehr lärmemitierend und dürfte für die gegenüberliegenden Bürogebäude belästigend sein. Welche Grenzwerte bestehen hier?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer, Anne Lück, Krister-Benjamin Schramm
Antrag vom: 21.07.2011
Genehmigungsverfahren für den Abriss und Neubau Weser-Ems Halle (WEH)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Genehmigungsverfahren für den Abriss und Neubau Weser-Ems Halle (WEH) –
auf die Tagesordnung.
Wir bitten die Verwaltung zu erläutern, wie das Vorhaben Abriss und Neubau Weser-Ems Halle (WEH) durch die Stadtverwaltung genehmigt werden soll und ob – in Anbetracht der Dimensionen des Projektes sicherlich gerechtfertigt – eine Bürgerbeteiligung realisiert werden kann, wie sie bei der Aufstellung von vorhabenbezogenen B-Plänen vorgesehen ist.
Von Interesse ist dabei auch, ob prinzipiell noch die von der WEH gewünschte Beauftragung des Totalunternehmers noch zeitlich etwas zurückgestellt werden könnte. Damit verbunden bitten wir um die Darstellung etwaiger Vor- und Nachteile finanzieller und anderer Art.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith, Sebastian Beer, Anne Lück, Krister-Benny Schramm
Antrag vom: 21.07.2011
Anlage eines Spielplatzes am Abraham
Sehr geehrte Frau Nießen,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Anlage eines Spielplatzes am Abraham –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für die Anlage eines begrünten Spielplatzes am Abraham ein Konzept zu erarbeiten und dieses den Ratsgremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Seit geraumer Zeit fordern nicht nur in der Innenstadt lebende Familien die Schaffung eines Spielplatzes im Innenstadtbereich. Um die Familienfreundlichkeit Oldenburgs zu stärken und da die momentane Gestaltung des Waffenplatzes bei Kindern und Erwachsenen auf großen Zuspruch trifft, halten wir es für zielführend, die permanente Anlage eines Spielplatzes in der Fußgängerzone auf den Weg zu bringen. Hierfür bietet sich aus unserer Sicht der Platz am Abraham an.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer, Anne Lück und Krister-Benjamin Schramm
Antrag vom: 11.04.2011
Leerstände Baudenkmal Theaterwall 24a und Gebäude Burgstraße 5 mit Hinterhaus
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Leerstände Baudenkmal Theaterwall 24a und Gebäude Burgstraße 5 mit Hinterhaus –
auf die Tagesordnung.
In Zusammenhang mit der derzeitigen Hausbesetzung des Baudenkmals Theaterwall bittet die Ratsfraktion um Beantwortung nachfolgender Fragen:
1. Seit wann steht das Baudenkmal Theaterwall 24a / bzw. die Häuser in der Burgstraße leer?
2. Wie wurden die Gebäude genutzt?
3. Sind die Gebäude nach Einschätzung der Verwaltung in ihrer Substanz gefährdet?
4. Welche Rechtsinstrumente hat die Verwaltung, um diesem Leerstand wirkungsvoll entgegen zu treten und dem weiteren Verfall damit entgegen zu treten?
5. Hat die Verwaltung in der Vergangenheit entsprechende Initiativen ergriffen? Wenn ja, welche?
6. Welche Maßnahmen schlägt die Verwaltung vor, damit eine entsprechende Nachnutzung ermöglicht werden kann?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 28.03.2011
Parkplatzberechnungen ECE/LzO
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Parkplatzberechnungen ECE/LzO –
auf die Tagesordnung.
Wir bitten um die Offenlegung der Berechnungen der rechtlich vorgeschriebenen Parkplätze und eine Auflistung der nachgewiesenen Parkplätze bei den Neu- und Umbauten am Schlossplatz.
Die frühere LzO-Zentrale am Schlossplatz hatte eine eigene 20-25-Plätze umfassende Tiefgarage. Diese ist in Zusammenhang mit dem Bau des ECE offenbar zugemauert und dem Neubau zugeschlagen worden. Die LzO hat bei ihrem jetzigen Neubau aber eine Etage mehr erhalten, als beim Altgebäude.
Welche Flächen sind für die Berechnungen zugrundezulegen, welche Größe haben diese und wie hoch ist die Zahl der vorgeschriebenen Parkplätze?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 10.03.2011
Hochhausbau in Oldenburg – der Ruin für unser Stadtbild!
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Hochhausbau in Oldenburg – der Ruin für unser Stadtbild!
auf die Tagesordnung.
In Anbetracht der Berichterstattung in der Nord-West-Zeitung („OB will Hochhäuser in der Innenstadt“) halten wir es für dringend geboten, dass sich die Mitglieder des Rates zügig mit den eigenwilligen Vorstellungen des Oberbürgermeisters kritisch auseinandersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 02.03.2011
Heiligengeistwall / Waffenplatz-Entwicklung
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Heiligengeistwall / Waffenplatz-Entwicklung –
auf die Tagesordnung.
Im Jahr 2008 wurde der Ausbau des Heiligengeistwalles mehrheitlich beschlossen und anschl. umgesetzt. Dabei wurde der Eingriff in den Denkmal- und Landschaftsschutz der historischen Wallanlagen in Kauf genommen und in der Folge 29 Linden, die z.T. Spenden von BürgerInnen waren, abgeholzt. Ferner wurden beim Umbau der damalige Rad- und Fußweg massiv beschnitten und auf ein Minimum begrenzt, obwohl diese Nebenanlagen um die City stark frequentiert werden. Fußgänger sind seit diesem Ausbau vom früheren Rad- Fußweg verbannt und dürfen nur noch abseits den Weg entlang der Haaren nutzen, der zudem schlecht beleuchtet ist.
Ziel des 1.042.000 € teuren Umbaus war laut Aussage des früheren Stadtbaurates Dr. Egon Pantel dem Heiligengeistwall zu einer neuen Attraktivität dieser Geschäftslage zu verhelfen und der Bebauung des Waffenplatzes neue Impulse zu geben. Es wurde ferner von einer damit verbundene Initialzündung für eine Belebung des Heiligengeistwalles und die Beseitigung der Leerstände und insbesondere eine Sanierung der „Broweleit-Ruinen“ gesprochen. Nach dem Umbau zum sogenannten „Pantel-Boulevard“ fragen wir die Verwaltung:
1. Der Oberbürgermeister hatte das Thema Leerstand des ehem. Wall-Kinos zur Chefsache erklärt. Bisher offenbar ohne Erfolg. Gibt es nach jahrelangem Leerstand und Verfall der Bausubstanz des Baudenkmals neue Anstrengungen der Verwaltung oder Nachnutzungs-initiativen? Wie sehen die derzeitigen Bemühungen aus und wie ist der Stand der Dinge? Wie schätzt die Verwaltung derzeit den baulichen Zustand des denkmalgeschützten Gebäudes ein, nachdem bereits Bausicherungsmaßnahmen zum Schutz von Passanten erforderlich waren?
2. Im Juni 2010 wurden Pläne der Fa. Einsiedel & Partner bekannt, nach denen an Stelle der „Broweleit-Ruinen“ eine sogenannte „Seniorenresidenz“ entstehen sollte. Der Baubeginn war für das Frühjahr 2011 und die Fertigstellung des über 10 Millionen-Projektes für 2012 geplant. Nun wurde bekannt, dass das Projekt aufgrund mangelnder Resonanz wohl nicht umgesetzt wird. Wie ist derzeit der Planungsstand und ist dieses Projekt in seiner Gesamtheit nun gänzlich verworfen worden? Was unternimmt die Stadt nun an Aktivitäten, um zu der längst überfälligen Beordnung dieser Brache beizutragen? Werden zum Beispiel gezielt Investoren angesprochen? Wie ist der diesbezügliche Zeitplan der Verwaltung bzw. der Erbengemeinschaft aktuell?
3. Im Rahmen einer weiteren Aufwertung des Quartiers Waffenplatz ist leider eine städtebaulich sinnvolle Verlegung der Zufahrt zum Parkhaus Waffenplatz an Stelle der früheren Fahrradstation (Einmündung Neue Straße) bislang nicht zu Stande gekommen, weil die Parkhaus Waffenplatz GmbH keine diesbezügliche Bereitschaft erklärt hat. Damit kann der Waffenplatz leider nicht autofrei werden. Sieht die Verwaltung zumindest Möglichkeiten, bei einer Umgestaltung des Waffenplatzes die bisherige Zufahrt des Parkhauses in die Planungen mit einzubeziehen und diese ebenerdig (Shared Space) auszuführen und die Zufahrt optisch abzugrenzen? Die Stadt ist doch offenbar Grundstückseigentümerin des Bereiches, auf dem das Parkhaus erbaut wurde und sollte von daher Mitspracherechte haben. Ist diese Einschätzung zutreffend?
4. Kann sich die Stadt Oldenburg als Eigentümerin des Grundstückes mit der Parkhaus Waffenplatz GmbH mit dem Ziel ins Benehmen setzen, dass die dem Waffenplatz zugewandte Parkhaus-Seite dauerhaft begrünt und damit die Außenansicht des Parkhauses Waffenplatz nachhaltig verbessert wird?
5. Gibt es seitens der Verwaltung erste konzeptionelle Überlegungen bzw. einen Zeitplan für eine Umgestaltung des Waffenplatzes in Richtung eines dauerhaften Stadtgartens? Wir bitten die Stadtverwaltung um eine Darstellung des derzeitigen Sachstandes.
6. Wann ist mit einer Einbeziehung des Randbereiches der Mottenstraße (Einmündung Wallstraße) in die Fußgängerzone zu rechnen bzw. wann wir diese baulich umgesetzt?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer, Krister-Benjamin Schramm
Antrag vom: 15.02.2011
Bebauungsplan Haareneschviertel M – 654 A
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um die Aufnahme der Tagesordnungspunkte
Bebauungsplan Haareneschviertel M – 654 A ( Ost ) und
Bebauungsplan Haareneschviertel M – 654 C ( West )
auf die Tagesordnung der o.g. Ausschusssitzung
Wir bitten die Verwaltung, uns die Entwürfe für beide Bebauungspläne mit örtlichen Bauvorschriften sowie die Erhaltungssatzungen gem.§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 ( BauGB )
für beide Flächen des Haareneschviertels vorzulegen, damit die öffentliche Auslegung der Planentwürfe mit Satzungstexten und Begründungen beschlossen werden kann.
Wir bitten ferner darum, uns einen genauen Zeitplan für das weitere Procedere vorzulegen.
Begründung:
Die öffentliche Auslegung der Planentwürfe muss unbedingt in dieser Sitzung beschlossen werden. Das Zeitfenster ist nur noch klein, da die bereits einmal verlängerte Bau-und Veränderungssperre bald ausläuft. Der Zeitplan soll uns Sicherheit geben, dass alle notwendigen Beschlüsse noch rechtzeitig gefasst werden können.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Anne Lück gez. Sebastian Beer gez. K.Benjamin Schramm
Antrag vom: 01.12.2010
Wohnkonzept 2020 – Wohnungsnot bekämpfen
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Wohnkonzept 2020 – Wohnungsnot bekämpfen –
auf die Tagesordnung.
Die Verwaltung wird beauftragt:
Ein Wohnkonzept 2020 zu erarbeiten und dem Rat im 2. Quartal 2011 vorzulegen, auf dessen Grundlage das Themenfeld Wohnen in Oldenburg – räumlich differenziert nach Stadtteilen – mit seinen Aufgabenstellungen im Bestand und im Neubau zukünftig bearbeitet werden soll.
Hierzu sind folgende Fragestellungen zu Nachfrage und Angebot im Wohnbereich zu beantworten:
1. Welche unterschiedlichen Wohnungsbedarfe gibt es derzeit bzw. wird es voraussichtlich zukünftig geben?
2. Wie wird sich der Wohnungsbedarf im Bestand und im Neubau in Oldenburg und in seinen Stadtteilen zukünftig quantitativ entwickeln?
3. Sind Bedarfstrends identifizierbar, auf die im Wohnungsneubau bzw. im Wohnungsbestand reagiert werden sollte?
4. Welche Wohnungsangebote/Wohnformen sind bei den verschiedenen Nachfragergruppen gefragt?
5. Welche räumlichen Präferenzen haben die Nachfragergruppen für einen neuen Wohnstandort?
6. Wie sind die vorhandenen und perspektivischen Wohnbauflächen quantitativ und qualitativ zu bewerten – insbesondere auch bezogen auf den potentiellen Bedarf in Oldenburg?
7. Wie stellt sich das Angebot im Wohnungsbestand in Oldenburg dar – quantitativ und qualitativ?
8. Welche Anforderungen an Ausstattung, Wohnumfeld, Nachbarschaft und Lage müssen im Bestand aufgrund der sich verändernden Wohnwünsche, Sozialstrukturen, Anforderungen an soziale Teilhabe und ökologischen Erfordernisse erfüllt werden und wie können diese Anpassungserfordernisse unter wohnungsmarkt-wirtschaftlichen Aspekten bewertet werden (Rentabilität, Bestandsanpassung oder Abriss und Neubau)?
9. Welche zeitlichen Prioritäten sollten bei der Bereitstellung der unterschiedlichen Wohnbauflächen beachtet werden?
10. Welche Standorte, welche Qualitäten und Größenordnungen sind für Neubauprojekte zukunftsfähig?
11. Passen Bedarfs- und Angebotsstruktur in Oldenburg zusammen – gibt es Wohnungsbedarfe, die bislang nicht zufrieden gestellt werden?
12. Welche Bedeutung und Funktion kann bzw. soll der soziale Wohnungsbau zukünftig in Oldenburg haben?
13. Welche Rahmenbedingungen können geschaffen werden, um die Entwicklung des Wohnstandortes Oldenburg hilfreich zu unterstützen?
14. Mit welchen Fördermöglichkeiten könnte die Stadt Oldenburg den Wohnungsneubau sinnvoll aktivieren und unterstützen?
Begründung:
Oldenburg gewinnt nach wie vor neue Einwohnerinnen und Einwohner, die auch Wohnungen benötigen. Gerade in den letzten Monaten ist eine verstärkte Nachfrage nach Wohnungen zu beobachten. Alleine bei der GSG Oldenburg gibt es eine Warteliste von 2800 Personen, die eine 1 –2 Zimmer-Wohnung suchen.
Deshalb setzt sich die grüne Ratsfraktion dafür ein, dass die Stadt Maßnahmen ergreift, die geeignet sind, kurzfristig Wohnungsengpässe zu beseitigen.
Auf der Grundlage des auszuarbeitenden und zu beschließenden Wohnkonzeptes 2020 soll dann die mittelfristige Wohnsteuerung in Oldenburg erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
f.d.Ratsfraktion
Kurt Bernhardt
Fraktionsvorsitzender
Antrag vom: 23.09.2010
ECE-Verkaufsfläche in der Bremer Landesbank
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– ECE-Verkaufsfläche in der Bremer Landesbank –
auf die Tagesordnung.
Begründung:
Die Erdgeschosszone des Altbaus der Bremer Landesbank wurde im Zuge der Umbaumaßnahmen durch Herausnahme der Fensterbrüstungen zur Häusing und marktseitig geöffnet. Die an die Häusing angrenzenden Flächen sollen entsprechend dem der Öffentlichkeit vorgelegten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.18 a „ für eine Einzelhandelsnutzung in Verknüpfung mit der Mall …zur Verfügung gestellt werden“.
Gewinner des Wettbewerbs für das gesamte Areal Schlossplatz/Berliner Platz/ BLB war das Büro KSP Engel und Zimmermann. Einem Auszug aus dem Erläuterungstext des Wettbewerbbeitrages dieses Architekturbüros ist zu entnehmen, dass die Planung des BLB – Umbaus vorsah, dass nicht nur die Erdgeschossfläche für Läden genutzt, sondern auch das darüber liegende Geschoss in die Ladennutzung integriert werden kann. Ferner sollten die Höhen innerhalb des Bestandes so angeglichen werden, dass möglichst flexibel aufteilbare Ladenflächen entstehen, die getrennt von denen des ECE betrieben werden aber auch in diese integriert werden können.
Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Hat die Bremer Landesbank die oben beschriebenen Pläne komplett umgesetzt?
2. Wurden die Pläne mit der oberen Denkmalschutzbehörde abgestimmt?
3. Wie groß ist die aktuell geschaffene Verkaufsfläche innerhalb der BLB und auf welche Gesamtfläche könnte man sie vergrößern? Ist eine Integration ins Center bereits vorgesehen?
4. Wer wird Betreiber dieser Verkaufsflächen sein?
Mit freundlichen Grüßen
Anne Lück Sebastian Beer
Antrag vom: 23.09.2010
Ansiedlung eines ECE-Centers in Leer
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Ansiedlung eines ECE- Centers in Leer
auf die Tagesordnung.
Begründung:
Kommunen wird von der ECE versprochen, dass die Ansiedlung eines Shoppingcenters viele Kunden aus dem Umland anzieht. So ist auch die Oldenburger Ratsmehrheit für das Projekt gewonnen worden.
Die ECE scheut sich aber nicht, ihre Center so anzusiedeln, dass sich große Überschneidungen ergeben und die jeweils aus dem Umland erwarteten Umsatzgewinne erheblich kleiner ausfallen.
Das Oldenburger ECE-Shoppingcenter ist noch im Bau, da besteht in Leer die ernsthafte Absicht, ein ECE – Center in der dortigen Innenstadt anzusiedeln. In der Verträglichkeitsanalyse der CIMA vom 10.05.2010 ist zu lesen, wo der für Leer erwartete Umsatz herkommt.
Danach sollen allein aus dem Oberzentrum Oldenburg insgesamt 6,9 Millionen Euro abfließen, davon 4,9 Millionen aus der Innenstadt und 2 Millionen Euro aus sonstigen Lagen in Oldenburg.
Liest man die Zahlen für Leer aus dem Umland insgesamt, so könnte die Möglichkeit für Oldenburg, Käufer aus dem weiteren Umland zu gewinnen, durch ein ECE in Leer sehr viel geringer ausfallen als von der CIMA für Oldenburg prognostiziert.
Die grüne Ratsfraktion geht davon aus, dass letztendlich die Kaufleute in der Oldenburger Innenstadt den größten Schaden durch die Ansiedlung eines Centers in Leer erleiden würden: Noch größere Umsatzverlagerungen aus der Innenstadt ins Oldenburger Center sind zu befürchten.
Wir bitten die Verwaltung um eine Stellungnahme, aus der klar hervorgeht, wie sie den Plänen der ECE und der Stadt Leer entgegenzutreten beabsichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
für die Ratsfraktion
Anne Lück, Sebastian Beer
Antrag vom: 23.09.2010
Verlegung der Parkhauszuwegung Waffenplatz
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Verlegung der Parkhauszuwegung Waffenplatz –
auf die Tagesordnung.
Im Zusammenhang mit den aktuellen Planungen für den Bau einer Seniorenresidenz am Waffenplatz und dem Verkauf bzw. der Umnutzung des VHS-Gebäudes bitten wir die Verwaltung um Vorstellung früherer Planungen, die Parkhauszuwegung vom Waffenplatz in den Bereich der Neuen Straße (im hinteren Bereich VHS-Gebäudes) zu verlegen und die diesbezüglichen Planungen im Detail vorzustellen.
Der ASB möge beschließen:
1. Die Verwaltung ermittelt kurzfristig sämtliche Kostenpositionen, die für eine Verlegung der Parkhauszufahrt vom Waffenplatz zur Neuen Straße entstehen.
2. Bei den beabsichtigten Erweiterungsmaßnahmen der Parkhaus Waffenplatz GmbH wird wie von der Verwaltung geplant, die Parkhauszufahrt über die Neue Straße und das Gelände der früheren Fahrradstation (hinter das ehem. VHS-Gebäude) verlegt. Dabei wird der neuen Eigentümerin des ehem. VHS-Gebäudes die Möglichkeit eingeräumt, die auf der Rückseite des Gebäudes geplante Terrasse alternativ auf der Vorderseite zum Waffenplatz verlaufend anzulegen. (Dies führt zu einer gewünschten Belebung des Platzes.)
3. Die jetzigen Abstellplätze für Fahrräder (ehem. Radstation) werden mit Anzahl der am Waffenplatz durch die „Altera-Terrasse“ verloren gegangenen Abstellplätze in zentraler Lage neu beordnet. Hierzu möge die Verwaltung entsprechende Vorschläge unterbreiten.
4. Die Verwaltung erarbeitet für die durch die Verlegung der Parkhauszufahrt vergrößerte Platzfläche des Waffenplatzes ein Begrünungskonzept für eine dauerhafte Aufwertung des Areals.
5. In Abstimmung mit der Parkhaus Waffenplatz GmbH wird mindestens die dem Waffenplatz zugewandte Seite der derzeit unansehnlichen Parkhausfassade durch Rank-Gewächse begrünt, um analog zur Begrünung des Waffenplatzes zu einer Aufwertung des gesamten Areals zu kommen.
Begründung:
Nach dem endlich eine Lösung zur Beordnung der „Broweleit-Ruinen“ gefunden wurde und darüber hinaus eine Nutzungsänderung im VHS-Gebäude am Waffenplatz geplant ist, sollte auch die von vielen Seiten gewünschte dauerhafte Begrünung des Waffenplatzes geplant und umgesetzt werden. Der große Erfolg der temporären Gärten in den Vorjahren hat diesen Wunsch ausdrucksstark belegt.
Im Hinblick auf die zukünftige Wohnnutzung durch Senioren, wie auch die weiteren Nutzungen um den Waffenplatz herum (Hotel / Gastronomie mit Außenbewirtungen / Stadtgarten) ist daher eine Herausnahme des Verkehrs zentrale Voraussetzung, um zu einer dauerhaften Aufwertung und Akzeptanz dieser Innenstadtlage zu kommen.
Die Verwaltung hatte vor Jahren bereits eine Verlegung der Zuwegung zum Parkhaus Waffenplatz angeregt. Diese Planungen sollten dem Ausschuss vorgestellt und mit Nachdruck verfolgt und im Zuge der folgenden Baumaßnahmen umgesetzt werden.
Es bietet sich derzeit die einmalige Gelegenheit, durch die geplanten Maßnahmen der Parkhaus Waffenplatz GmbH, die Errichtung von Seniorenwohnungen, die Nachnutzung des ehem. VHS-Gebäudes und die Einbeziehung von Straßenabschnitten in die Fußgängerzone zu einer nachhaltigen und das Areal städtebaulich erheblich aufwertenden Lösung zu kommen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer und Anne Lück
Antrag vom: 22.04.2010
Planungsstand Bebauungsplan M – 794 (Amalienstr. / am Festungsgraben)
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
wir bitten um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Planungsstand Bebauungsplan M – 794 (Amalienstr. / am Festungsgraben)
auf die Tagesordnung der o.g. Ausschusssitzung.
Der Rat der Stadt Oldenburg hat ungeachtet der Pläne eines Investors, auf dem ehemaligen Telekomgelände ein Parkhaus zu errichten, am 28.09.09 einen
Aufstellungsbeschluss für den neuen B-Plan M – 794 gefasst. Dabei sollten auch Alternativen zum Parkhaus entwickelt werden. Bekannt ist, dass es dafür bereits
Investoren gibt.
Die Planung mit der vom Rat detailliert festgesetzten Zielsetzung sollte nicht zuletzt im Interesse der im Geltungsbereich wohnenden Bürgerinnen und Bürger zügig durchgeführt werden. Es gibt keinen Hinderungsgrund, zumal vom neuen B-Plan alte Rechte nicht berührt werden könnten. Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1.Wie weit ist die Planung inzwischen gediehen?
2. Wie sieht das Zeitfenster aus?
3. Steht der Termin für die gesetzlich vorgeschriebene Bürgerversammlung schon fest?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Anne Lück
Antrag vom: 22.04.2010
Bebauungspläne Haareneschviertel M – 654 A (Ost ) und M – 654 C ( West )
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
wir bitten um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Bebauungspläne Haareneschviertel M – 654 A (Ost ) und M – 654 C ( West )
auf die Tagesordnung der o.g. Ausschusssitzung.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt die Aufstellung qualifizierter B-Pläne im Haareneschviertel. Das betrifft sowohl den B -Plan M -654 A ( Ost ) als auch den B – Plan M – 654 C ( West ).
Begründung:
Nach etlichen Ausschusssitzungen und zwei Bürgerversammlungen ist deutlich geworden, dass nur qualifizierte B-Pläne zu dem Ziel führen, das sich der Rat gesetzt hat und das voll und ganz den Interessen der Bürgerinnen und Bürger in diesem Wohnquartier entspricht.
Besonders die zweite Bürgerversammlung hat ergeben, dass es keine Hindernisse gibt, die einer derartigen Entscheidung im Wege stehen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Anne Lück, Sebastian Beer
Antrag vom: 21.04.2010
Bebauungsplan M 794 (Quartier Amalienstraße / Am Festungsgraben)
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Bebauungsplan M 794 (Quartier Amalienstraße / Am Festungsgraben) –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Für den Bebauungsplan im vorgesehenen Geltungsbereich des B-Plan M 794 (eingegrenzt durch die Amalienstraße, Kanalstraße, Weiddamm, Damm und Huntestraße) wird festgelegt, dass dieser in Form eines qualifizierten Bebauungsplans entwickelt und – sofern es zu einer Behandlung im Rat kommt – als Satzung beschlossen werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 18.02.2010
Eingriffsmöglichkeiten der Stadt in Bezug auf den Zustand des Wallkinos
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Eingriffsmöglichkeiten der Stadt in Bezug auf den Zustand des Wallkinos
auf die Tagesordnung.
Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung nachstehender Fragen:
1.) Welche bauordnungsrechtlichen Möglichkeiten hat die Stadt, den Verfall zu unterbinden?
2.) Welche planungsrechtlichen Möglichkeiten stehen der Stadt zu verfügen, z. B. ein Instandhaltungsgebot?
Da in der letzten Sitzung adhoc keine Auskunft erteilt werden konnte, hier noch einmal schriftlich die Frage:
3.) Bietet sich der Stadt die Möglichkeit einer sog. Zuführungsenteignung?
(Hierbei soll es sich um eine Art der Enteignung handeln, bei der das Recht der Nutzung, aber nicht gleich das Eigentum entzogen werden kann. Ziel soll hierbei sein, dass das Gebäude wieder genutzt werden kann. Bedingung ist jedoch, dass Nutzungswillige bereit stehen.)
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 18.02.2010
Gebäudesituation: Kleine Kirchenstraße 7 und Osterstraße 11
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Gebäudesituation: Kleine Kirchenstraße 7 und Osterstraße 11
auf die Tagesordnung.
Das Gebäude in der Kleinen Kirchenstraße steht seit längerer Zeit leer und verfällt zusehends. In Sachen Gebäude Osterstraße 11 wurde im letzten Jahr die Auskunft gegeben, dass der Besitzer investive Maßnahmen noch im selben Jahr tätigen würde.
Die Verwaltung wird gebeten Auskunft über die Situation beider Gebäude zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 02.02.2010
Fliegerhorst und Donnerschwee-Kaserne
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Fliegerhorst und Donnerschwee-Kaserne
auf die Tagesordnung.
Nachstehende Fragen mögen beantwortet werden:
1.) Ist es zutreffend, dass die Zuständigkeit für die oben genannten Flächen vom Stadtplanungsamt zum Amt für Wirtschaftsförderung gewechselt ist?
Wenn ja:
2.) Auf wessen Anweisung hin wurde gehandelt? Wann wurde diese Anweisung erteilt? In welcher Form wurden die Ratsgremien an dieser Entscheidung beteiligt oder davon unterrichtet?
3.) Welche Gründe sprachen für diese Neuzuteilung? Liegt ein neuer Sachstand vor, der dafür sprach? Wenn ja, welcher?
4.) Welche Ziele sollen jetzt verstärkt verfolgt werden? Und in welchem Zeitrahmen?
5.) Welche Änderungen in der Prioritätensetzung erfolgen nun in Zusammenhang mit der Neuzuteilung? Welchen Stellenwert nimmt der Biotopschutz zukünftig ein?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 19.01.2010
Bau des ECE – Centers „Schlosshöfe“
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur der o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Bau des ECE – Centers „Schlosshöfe“
Wir bitten Sie, zum Bau des ECE – Centers folgende Fragen zu beantworten:
1. Es hat eine Nachtragsbaugenehmigung gegeben, von der auch im Klageverfahren gegen die Baugenehmigung vor dem Verwaltungsgericht die Rede war. Was wurde
hier nachträglich genehmigt? Welche Veränderungen sind vorgenommen worden?
2. Mit welchen Nachtragsbaugenehmigungen ist noch zu rechnen? Ein Vertreter der Stadt sprach vor Gericht davon, dass bisher sozusagen nur die Hülle genehmigt
worden sei.
3. Hat sich die ECE ( wie in anderen Städten erfolgt ) vertraglich festlegen müssen, nur einen bestimmten Prozentsatz der innerstädtischen Shops aufzunehmen? Wenn ja, wie hoch ist dieser? Falls nein: Welche Überlegungen haben die Verwaltung von einer solchen Vorsichtsmaßnahme abgehalten?
Mit freundlichen Grüßen
Anne Lück
Antrag vom: 19.01.2010
Bauvorhaben Gothaer Passage
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur der o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Bauvorhaben Gothaer Passage
Wir bitten darum, über das Projekt umfassend zu informieren und dazu auch die Herren Nöldeke und Kreyenhagen einzuladen.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Lück
Antrag vom: 17.09.2009
Standortausweisung für Windkraftanlagen
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Standortausweisung für Windkraftanlagen
Nach einer Studie der BulwienGesa AG (2009) ist das Gelände des Fliegerhorstes als peripherer Standort überwiegend eher ungeeignet für die Nutzung Wohnen und nur sehr bedingt geeignet für die Nutzung durch Büros. Lediglich im Segment Gewerbe und Industrie wird ein Nachfragepotential gesehen. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der Altlastenverdachtsfälle muss sich daher die Frage stellen, ob Teile des großflächigen Areals „Fliegerhorst“ über die Ausweisung als Windener-giekonzentrationsfläche einer geeigneten Nachnutzung zugeführt werden können.
Wir bitten daher die Verwaltung um Erläuterungen zu den folgenden Punkten:
a) Wie viel Zeit würde es beanspruchen, eine Änderung des Flächennutzungsplans zu vollziehen?
b) Sieht die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt Gründe, die gegen die Nutzung des Fliegerhorstes als Windkraftstandort sprechen?
c) Welche Auswirkungen hat ein Beschluss, der im Flächennutzungsplan eine Windenergiekonzentrationsfläche festgelegt, auf aktuell beantragte Genehmigungen zur Errichtung von WKA?
Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Reith
Antrag vom: 31.08.2009
Alternativplanung für das Areal Amalienstraße/Am Festungsgraben
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir unter dem Tagesordnungspunkt 11.4
Alternativplanung für das Areal Amalienstraße/Am Festungsgraben
um die Behandlung des nachfolgenden Beschlussvorschlags.
Beschlussvorschlag:
Für den Planbereich des Bebauungsplanes M-472 (Amalienstraße/Nordstraße) wird eine Veränderungssperre nach den §§ 14 ff BauGB beschlossen. Von der Veränderungssperre nicht berührt werden Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begon-nen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung. Dies gilt unbeschadet der Möglichkeit eines Widerrufs gemäß § 49 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG.
Begründung:
Die Stadt Oldenburg sieht das Erfordernis, die städtebauliche Entwicklung im Planbereich den städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt anzupassen. Die Planungsziele wurden bereits be-nannt, als ein Aufstellungsbeschluss gefasst wurde. Nun soll die Änderung des vorhandenen Bebauungsplanes vorbereitet werden.
Der Bereich des Bebauungsplanes M-472 (Amalienstraße/ Nordstraße) ist im derzeit rechtsverbind-lichen Bebauungsplan als Kerngebiet ausgewiesen. Dies widerspricht aber den vorhandenen Nutzungen und der städteplanerischen Lage als Teil eines stadtnahen arrondierten Wohnviertels Amalienstraße/Am Festungsgraben mit nur einigen kerngebietstypischen Nutzungen (LVA). Daneben befinden sich aber in diesem Bereich besonders schutzbedürftige Einrichtungen wie eine bestandsgeschützte Wohnnutzung entlang der Amalienstraße und Am Festungsgraben, ein Kindergarten an der Amalienstraße und eine Seniorenwohnanlage Am Festungsgraben. Einige der derzeit zulässigen Nutzungen, wie beispielsweise Vergnügungsstätten, Kaufhäuser oder öffentliche Parkanlagen, sind mit den städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt Oldenburg an dieser Stelle im Stadtgebiet nicht vereinbar und sollen daher über die Änderung des Bebauungsplanes konkreti-siert werden.
Der Planbereich liegt im Zentrum des Stadtgebietes aber vom Stadtzentrum getrennt durch den Doppelstraßenzug Huntestraße/Poststraße. Dieser bewirkt eine natürliche Trennung von kernge-bietstypischen Nutzungen im Bereich der Fußgängerzone und Verwaltungsgebäuden entlang der Huntestraße sowie im hinteren Bereich Wohnnutzung, Kindergärten und Senioreneinrichtungen. Dennoch können sowohl öffentliche Einrichtungen, wie auch Erholungs- und Freizeitanlagen an der Hunte und im Schlossgarten von hier aus fußläufig erreicht werden. Eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ist mit Bushaltestellen an Amalienstraße und Poststraße gegeben. Aufgrund der räumlichen Nähe zur Innenstadt und der vergleichsweise ruhigen Lage der durch die Bebauung an Amalienstraße und Poststraße geschützten rückwärtigen Bereiche auf dem ehemali-gen Telekomgelände bietet sich eine Mischnutzung für Dienstleistungen und seniorengerechtes Wohnen. Angesichts der demographischen Entwicklung besteht ein steigender Bedarf an stadtna-hen Seniorenwohnungen, der gerade in diesem Bereich hervorragend gedeckt werden kann. Ferner sind Betriebe des Dienstleistungsgewerbes hier gut aufgehoben, für die die stadtnahe Lage einer-seits besonders attraktiv ist und die andererseits aber aufgrund der von ihnen ausgehenden vergleichsweise geringen Immissionen mit dem vorhanden Kindergarten und der Wohnnutzung sowie dem Altenheim vereinbar.
Insbesondere kommt für das ehemalige Telekomgelände eine Bebauung zum Zwecke der Schaf-fung von Wohnungen für betreutes und seniorengerechtes Wohnen in Betracht. Für eine derartige Planung ist die derzeitige Ausweisung als Kerngebiet im Sinne der BauNVO 1968 und die dadurch nur eingeschränkte Nutzbarkeit für Wohnzwecke nachteilhaft. In exponierteren Lagen, etwa an der Amalienstraße könnten neben Wohnungen nicht-störende Dienstleistungsbetriebe wie Anwalts-kanzleien und Arztpraxen angesiedelt werden. Auch die Ansiedlung eines Ärzte- und Gesundheits-zentrums wäre wünschenswert.
Nach dem Maß der baulichen Nutzung ist eine allzu große Verschattung der für den Kindergarten, die Wohnnutzung und die Dienstleistungen nutzbaren Bereiche der unteren Etagen der Gebäude und der Außenfläche auszuschließen. Dies kann etwa durch die Festsetzung einer Geschosshöhe von vier Vollgeschossen im Bebauungsplan erreicht werden. Auf den Ensembleschutz des En-sembles an der Amalienstraße ist durch offene Bauweise im rückwärtigen Bereich und die Freihal-tung von Flächen zum Zwecke einer rückwärtigen Einfahrtsmöglichkeit Rücksicht zu nehmen. Parkmöglichkeiten sollten unterirdisch mittels einer Tiefgarage nur zur Deckung des Bedarfs der lokalen Nutzungen an Stellplätzen geschaffen werden. Dies ermöglicht ein verträgliches Nebenein-ander der vorgesehen Nutzungen und vermeidet störenden Park- und Parksuchverkehr in diesem aufgrund der Durchfahrtsmöglichkeit Am Festungsgraben sensiblen Bereich.
In Betracht kommt insbesondere eine Ausweisung des Bereiches auf dem ehemaligen Telekomge-lände als „Allgemeines Wohngebiet“ (§ 4 BauNVO) oder „Mischgebiet“ (§ 6 BauNVO). Nach Art der baulichen Nutzung würden die oben erwähnten Nutzungen damit ermöglicht.
Andere derzeit noch mögliche Nutzungen würden dagegen diesen städtebaulichen Zielen entge-genstehen und zudem nicht mit der vorhandenen bestandsgeschützten Wohnbebauung, dem Kindergarten und der Seniorenwohnanlage Am Festungsgraben vereinbar sein. So sollten alle Nutzungen, die in einem Kerngebiet zulässig sind, aber den vorgenannten Entwicklungszielen widersprechen, über die Bauleitplanung ausgeschlossen werden.
Bis zur Rechtskraft der geplanten Änderung des Bebauungsplanes sollen keine Vorhaben realisiert werden, die den neuen städtebaulichen Zielvorgaben widersprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Reith und Anne Lück
Antrag vom: 22.07.2009
Leerstehende Häuser Osterstraße 11 + 13
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Leerstehende Häuser Osterstraße 11 + 13
auf die Tagesordnung.
Die beiden im Besitz der Öffentlichen Versicherung Oldenburg befindlichen Häuser Osterstraße 11 + 13 stehen schon seit längerer Zeit leer. Die Bausubstanz verfällt zunehmend und die beiden Häuser verkommen mehr und mehr zu einem Schandfleck.
Die Grünen setzen sich nachdrücklich dafür ein, dass die beiden Altbauten erhalten bleiben und saniert werden und wieder einer Nutzung zugeführt werden, zumal das Haus Osterstraße 13 unter Denkmalschutz steht.
Wir fragen die Verwaltung:
– Was hat die Stadtverwaltung in den letzten Jahren getan, um den Verfall und die Verwahrlosung der Häuser zu stoppen?
– Es gibt doch ein Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot gemäß § 177 des Baugesetzbuches, mit dem die Eigentümerin zu Erhaltungsmaßnahmen veranlasst werden könnte, oder etwa nicht?
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen der Stadt Oldenburg fordert die Eigentümerin der beiden Gebäude Osterstraße 11 und 13 auf, die beiden Gebäude zu erhalten, zu sanieren und wieder einer Nutzung zuzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Bernhardt
Fraktionsvorsitzender
Antrag vom: 22.07.2009
Pekolsammlung
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme der folgenden Tagesordnungspunkte:
Pekolsammlung
Wir schlagen die folgende Beschlussfassung vor: Der gegenwärtige Verbleib der Sammlung auf dem Pekolgelände an der Alexanderstraße wird umgehend (d.h. innerhalb von 21 Tagen nach Beschlussfassung) vertraglich gesichert; und zwar mindestens bis zum Ende des Jahres 2009. Im Vertrag zwischen dem Verein für Verkehrsgeschichte und der Stadt Oldenburg werden an den Verbleib keine weiteren Konditionen geknüpft.
Begründung: Die Stadt Oldenburg nimmt in Politik und Verwaltung auf diese Weise ihre Verantwortung war, den Erhalt der Sammlung in konstruktiver Weise zu unterstützen.
Sanierungsrechtliche Genehmigungspraxis im Bahnhofsviertel
Nach einem unserer Fraktion vorliegenden Schreiben wurde ein Eigentümer im Verweis auf Art. 144/Art. 145 BauGB aufgefordert, Mietverträge vorzulegen, die seit dem 22.06.07 abgeschlossen wurden. In der Anlage des Schreibens spricht die Stadtverwaltung von einer Genehmigungspflicht der Verträge. Wir bitten die Verwaltung zu erläutern, ob diese Hinweise erstmalig an Hausbesitzer gegeben wurden und welche alternativen Vorgehensweisen ggf. in anderen Sanierungsgebieten gewählt wurden. Des Weiteren fordern wir dazu auf, Auskunft im Ausschuss und gegenüber den Betroffenen zu geben, welche Einflussnahme/Einwirkungen über die o.g. Paragraphen möglich sind und für das Bahnhofsviertel in Erwägung gezogen werden.
Nachnutzung der Flächen und Gebäude im Bereich der Feuerwache Auguststraße
Wir bitten die Stadtverwaltung um Beantwortung der beiden folgenden Fragen: Wie beabsichtigt die Verwaltung vorzugehen, um die Nachnutzung der Flächen und Gebäude im Bereich der Feuerwache in der Auguststraße vorzubereiten? Wie sieht der Zeitplan aus?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Alexandra Reith
Antrag vom:
6.1 Bebauungsplan M – 645 (Elisabethstraße/Schleusenstraße)
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung stellen wir zu dem Tagesordnungspunkt
6.1 Bebauungsplan M – 645 (Elisabethstraße/Schleusenstraße).
die beiden nachfolgenden Änderungsanträge.
Beschlussvorschlag 1: Für Flächen im Bereich Elisabethstraße/Schleusenstraße soll der Bebau-ungsplan M-645 mit örtlichen Bauvorschriften, Grünordnungsplan und Erhaltungssatzung aufgestellt werden.
Begründung: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird mit dem Einschub „Grünordnungsplan“ ergänzt, denn die Verwaltung schlägt für das bezeichnete Gebiet einen einfachen Bebauungsplan vor. Mit diesem werden weniger Festsetzungen getroffen, als mit einem qualifizierten Bebauungsplan. Neben den Festlegungen im Rahmen einer Erhaltungssatzung, die den verbleibenden Regelungsbedarf für den baulichen Bestand abdecken soll, können mit einem Grünordnungsplan Regelungen in Bezug auf die vorhandenen Freiflächen getroffen werden (vgl. http://www.isl.uni-karlsruhe.de/module/bebauungsplan/einfacher_qualifiz_bp/einfacher_qualifiz_bp.html).
Das Gebiet wird in der Verwaltungsvorlage 09/0332 bedingt u.a. durch „das vorhandene Grün in den Straßen und Vorgartenbereichen sowie im Blockinneren, die großflächigen benachbarten Grünanlagen“ als ein „Wohngebiet mit hohem Wohnwert“ charakterisiert. Unter den Bürgerinnen und Bürgern bestehen Ängste im Hinblick auf mögliche Veränderungen des Gebiets. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans bitten wir daher sowohl um die Vorstellung des Gestaltungsplanes und der Erhalts-satzung als auch eines Grünordnungsplanes.
Beschlussvorschlag 2: In den Grundzügen der Planung, Stand 4.06.09 erfolgt auf Seite 3, 2. Absatz, vorletzter Satz, die Streichung des Satzteiles „ohne die jeweilige individuelle Architektur maßgeblich einschränken zu müssen.“
Begründung: Die Entscheidungen sind, wie im genannten Absatz beschrieben, auf Grundlage des § 34 zu treffen. Dies kann Einschränkungen der „individuellen Architektur“ zur Folge haben.
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 20.05.2009
Verlagerung der Feuerwehr in den Hackenweg und Nachnutzung der „Alten Feuerwache“
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Verlagerung der Feuerwehr in den Hackenweg und Nachnutzung der „AltenFeuerwache“.
Hintergrund: Im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wurde im September 2008 über die Erweiterungsabsichten des Evangelischen Krankenhauses und die Planung eines Parkhauses berichtet. Dabei wurde erläutert, dass das Parkhausprojekt abhängig vom Umzug der Feuerwehr in den Hackenweg sei. In einer vergangenen Sitzung hat der Rat beschlossen, für den Umzug der Feuerwehr Mittel aus dem Konjunkturprogramm zu beantragen, obschon noch Unklarheit darüber bestand, ob die Mittel für diesen Zweck eingesetzt werden dürfen.
Wir bitten nun um einen Bericht zum Sachstand des geplanten Umzugs der Feuerwehr in den Hackenweg. Des Weiteren bitten wir darum, die derzeit zur Diskussion stehenden Pläne einer Nachnutzung des Areals „Alte Feuerwache“ / „Zeughaus“ vorzustellen. Dem schließt sich die Forderung an, die Interessen der Fachhochschule in Oldenburg einzubeziehen. Diese möchte aufgrund ihres erhöhten Raumbedarfs die Alte Feuerwache für hochschulische Zwecke nutzen, um dort Veranstaltungsräume einzurichten. Damit die Interessen der Fachhochschule in Bezug auf die Nachnutzung der Liegenschaften angemessen berücksichtigt werden können, fordern wir die Stadtverwaltung auf, den Dialog mit der Fachhochschule neu aufzunehmen und eine einvernehmliche Planung anzustreben.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 22.04.2009
Weitere Entwicklung des Fliegerhorstes und der Donnerschweekaserne
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Weitere Entwicklung des Fliegerhorstes und der Donnerschweekaserne –
auf die Tagesordnung.
Wir bitten die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht.
Da das Gutachten von Bulwien + Gesa offensichtlich noch nicht fertig gestellt ist, es zumindest der Politik noch nicht vorliegt, befürchten die GRÜNEN einen Entwicklungsstillstand für die beiden Flächen. Für die Entwicklung der Stadt Oldenburg wäre es aber wichtig, dass beide Flächen zeitnah für eine zukunftsfähige und nachhaltige Nutzung zur Verfügung stehen und nicht weiter jahrelang mehr oder weniger brach liegen.
Mit freundlichen Grüßen
f.d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
Antrag vom: 25.02.2009
Gutachten zum Vorhaben Parkhaus Amalienstraße
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Gutachten zum Vorhaben Parkhaus Amalienstraße.
Gemäß der Beschlussfassung in der Ratssitzung vom 23.02.2009 bitte ich um die Behandlung der Gutachten
1. zu den Luftschadstoffen (GEO-Net Umweltconsulting)
2. zur natürlichen Entlüftung des Parkhausgebäudes (TÜV Rheinland)
3. zur Schalltechnik (itap)
Wir bitten insbesondere um das Eingehen auf
– bereits heute vorhandene Überschreitungen der Grenzwerte für Feinstaub- und Stickstoffdioxid in der Amalienstraße,
– Problematiken der Belüftung
– die Überschreitung der zulässigen Lärmgrenzwerte auf der Ostfassade des Projektes (Ein-/Ausfahrtslärm bzw. Überschreitungen im 1. und 2. Obergeschoss)
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 27.01.2009
Konzept „Familienfreundliche Stadt“
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir in Bezug auf den Tagesordnungspunkt
TOP 13 Konzept „Familienfreundliche Stadt“
um Abstimmung des unten stehenden Antrags.
Beschlussvorschlag:
Konzept Familienfreundliche Stadt
Das Konzept Familienfreundliche Stadt Oldenburg wird im Abschnitt
3. Städtebauliche Entwicklung
3.1 Wohnen
Strategische Handlungsziele wie folgt ergänzt:
• Die Stadt Oldenburg trägt durch geeignete Maßnahmen und Initiativen dafür Sorge, dass kleine, bezahlbare Wohnungen für Personengruppen mit niedrigen Einkommen (z.B. Alleinerziehende, kleine Familien und SeniorInnen sowie Bedarfsgemeinschaften nach SGB II) innerhalb des Stadtgebietes im ausreichenden Maße vorgehalten werden. Dabei sollte die Energieeffizienz – auch im Hinblick auf die anfallenden Nebenkosten – gewährleistet werden.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Christine Pankonin und Alexandra Reith
Antrag vom: 16.01.2009
„Fahrplan“ für das Sanierungsgebiet Kreyenbrück
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
„Fahrplan“ für das Sanierungsgebiet Kreyenbrück.
Nach der erfolgreichen Akquirierung von Fördermitteln bitten wir die Verwaltung nun um einen Bericht zum Fahrplan für das Vorhaben der Sanierung im Stadtteil Kreyenbrück. Zur Erläuterung des weiteren Vorgehens bitten wir insbesondere um die knappe Darstellung der folgenden Punkte:
a) Rahmendaten zum Vorhaben, d.h. Gesamtkosten, Fördermittel, Projektlaufzeit, …
b) Meilensteine im Projektverlauf , d.h. Was soll in Etappen erreicht werden? Wie sieht die Zeitplanung dazu aus?
c) Bürgernähe des Verfahrens, d.h. An welchen Schritten können Bürger/innen sich beteiligen und in welcher Form?
d) Der nächste Schritt, d.h. Wann und wie geht es weiter?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 19.11.2008
Fortbestand der Alten Feuerwache in der Auguststraße
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Fortbestand der Alten Feuerwache in der Auguststraße
auf die Tagesordnung.
Begründung:
Nach dem geplanten Umzug der Feuerwehr von der Augustraße in den Hackenweg plant das evangelische Krankenhaus den Bau eines Parkhauses auf dem Gelände. Dabei soll die Alte Feuerwache aus dem Jahr 1865 in der Auguststraße/Ecke Zeughausstraße umgebaut werden.
Wir fragen die Verwaltung, in wie weit dieses historische und das Stadtbild prägende Gebäude bei der Umnutzung zu einem Parkhaus erhalten bleiben kann bzw. ob ein Teilabriss oder gar Totalabriss erforderlich wäre.
Bestand oder besteht Denkmalschutz für das Gebäude, das mit den südlich angrenzenden historischen Bauten ein kleines Ensemble ergibt?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
Kurt Bernhardt
Antrag vom: 20.10.2008
Bebauungspläne M 654 a und 654 c
Beschlussvorschlag:
Für die Bereiche der Bebauungspläne 654 a und 654 c (Haareneschviertel) wird eine Veränderungssperre beschlossen mit dem Ziel der Aufstellung eines verbindlichen Bebauungsplanes für die in den Bebauungsplänen bezeichneten Gebiete.
Begründung:
1997 hat der Rat der Stadt Oldenburg beschlossen, für diese Wohngebiete Bebauungspläne aufzustellen, in denen die Bausubstanz und die Gärten vor Zerstörung geschützt werden. Verwirklicht wurde nur einer: 654 b mit dem Evangelischen Krankenhaus, dem PFL und mit mehreren Wohngebieten. Hier ist der Schutz der historischen Bausubstanz und der Gärten als „grüne Lunge“ beispielgebend verwirklicht worden. Diese Festlegungen sollten in Richtung Norden fortgeführt werden.
Antrag vom: 09.10.2008
Umbau der Bremer Landesbank am Markt
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Umbau der Bremer Landesbank am Markt –
auf die Tagesordnung.
Am derzeit laufenden Umbau der Bremer Landesbank (BLB) am Markt ist erkennbar, dass nicht nur die Fensterbrüstungen entlang der Häusing herausgenommen werden, sondern auch die am Markt. Das Gebäude wird also auch dort geöffnet.
Wir bitten erstens um Auskunft, ob der Einzelhandel in der Oldenburger Innenstadt in Folge dessen damit zu rechnen hat, dass sich das ECE mit Schaufenstern auch im BLB-Gebäude am Markt wird ausbreiten können, um sich dort zu exponieren?
Aus einem Auszug aus dem Erläuterungstext des Wettbewerbsbeitrags des Architekturbüros KSP, das den ECE-Wettbewerb gewonnen hat, lässt sich außerdem herauslesen, dass Planungen angestellt wurden, die neben den originär dem Einkaufscenter-Neubau der Panta GmbH zuzuordnenden Flächen weitere Verkaufsflächen in Betracht ziehen, die durch die ECE verwaltete werden könnten:
„Die Erdgeschosszone des Altbaus der Bremer Landesbank wird durch Herausnahme der Fensterbrüstungen zum Häusing geöffnet. Durch interne Treppen kann auch das darüber liegende Geschoss in die Ladennutzung integriert werden. Die Höhen werden innerhalb des Bestandes so angeglichen, dass möglichst flexibel aufteilbare Ladenflächen entstehen, die getrennt von denen der Stadtgalerie betrieben werden aber auch in diese integriert werden können.“
Unsere zweite Frage: Wird diese Option nun etwa realisiert? Damit würde die gegenüber der Panta GmbH im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgelegte Obergrenze der Nettoverkaufsfläche ad adsurdum geführt. ECE würde die gewachsene und geliebte Einzelhandelsstruktur in Oldenburg noch weitaus stärker gefährden als bisher von vielen Bürgerinnen und Bürgern und Einzelhändlern befürchtet.
Wir bitten um eine konkrete Angabe der Einzelhandelsflächen, die ggf. im BLB Gebäude zusätzlich zu den Flächen des Shopping Center-Projektes, die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan genehmigt wurden, entstehen. Auch alle weiteren Flächen im BLB Gebäude, die eventuell gewerblich genutzt werden sollen, bitten wir zu beziffern und in ihren Funktionen zu benennen.
Des Weiteren fragen wir, ob unsere Einschätzung richtig ist, dass keine rechtliche Handhabe gegeben ist, mit der unterbunden werden könnte, dass ECE diese BLB-Flächen zusätzlich zu ihren Shopping-Flächen betreiben wird?
Etliche Kaufleute gehen auch aus von einer Übernahme der Galeria Kaufhof (11.000 m²) und dem dortigen Einzug von Saturn. Was ist der Stadtverwaltung darüber bekannt?
Wie in anderen Städten zu beobachten ist, kennt die Panta GmbH mit ihren Shopping Centern keinerlei Maß. Panta scheint die inzwischen vielerorts sichtbare Gefährdung und Zersetzung der lokalen Einzelhandelsstruktur in keinster Weise betroffen zu machen. Sie legt ihre Projekte in maximaler Größe an und schöpft dabei alle Möglichkeiten aus, die ihr nicht verwehrt werden. Kundenströme werden ohne Rücksicht umgelenkt und aus gesunden Einzelhandelsstrukturen abgezogen. (Selbst die Kund/innen, die durch das Einkaufszentrum von Delmenhorst nach Oldenburg gelockt werden sollten, erhalten nach den neusten Planungen ein eigenes Einkaufshaus in Delmenhorst. Davon profitieren werden Anleger. Wer sonst?)
Wir fordern die Stadtverwaltung auf, zu erläutern, wie sie sich in dieser Situation vorstellt, dass die Attraktivität der jetzigen 1a-Lagen in der Stadt gesichert werden soll. Hält sie dieses Ansinnen überhaupt für realistisch?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 08.10.2008
Städtebauliche Gesamtwirkung Haareneschstraße
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Städtebauliche Gesamtwirkung Haareneschstraße –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Form zu finden, die sicherstellt, dass auf dem Grundstück Haareneschstraße 62 im Zuge des Bauvorhabens „Schwesterngarten“ im zur Straße gelegenen Teil die straßentypische Bebauung mit Bügerhäusern und -gärten nicht durch eine spätere, nachträgliche straßenseitige Neubebauung gefährdet wird.
Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen im Oktober wurde eine bedenkliche baurechtliche Situation deutlich:
Baurechtlich seien Anbauten oder Neubauten an der Stelle zulässig, die gegenwärtig noch durch das vorhandene Wohnhaus belegt ist. Im Zuge der Genehmigung des Bauvorhabens „Schwesterngarten“, einer großzügigen Seniorenwohnanlage im rückwärtigen Teil des Grundstück, wurde das vorhandene Wohnhaus, das in der ns. Denkmalkartei verzeichnet ist, zum Abriss freigegeben. Damit möchte der Investor eine Fläche für eine fußläufige Zuwegung und für Abfallabstellanlagen schaffen. Mit dem
Beschluss soll erreicht werden, dass hier der äußerst ansprechende, optische Gesamteindruck des Straßenzugs in größtmöglichem Maße dauerhaft erhalten bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 01.10.2008
Wohngebiete Steinweg und Haarenesch
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ um Stellungnahme zum anliegenden Schreiben der Bürgerinitiative „Innenstadtnahes Wohnen“.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
Antrag vom: 18.09.2008
Nutzungsgenehmigung Bremer Heerstraße Nr. 45
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Nutzungsgenehmigung Bremer Heerstraße Nr. 45 –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Für die Nutzung der Fläche Bremer Heerstraße 45 wird gegenüber dem Eigentümer eine Genehmigung erteilt, für den Zeitraum von drei Jahren eine demontierbare Halle zur gewerblichen Nutzung zu errichten. Der Eigentümer verzichtet auf ein Fundament und verpflichtet sich zum Rückbau einschließlich der Bodenplatte und aller sonstigen baulichen Anlagen. Nach 2 1/2 Jahren verlängert sich die Genehmigung automatisch, es sei denn, es erfolgt eine schriftliche Mitteilung über die endgültige Beendigung der Genehmigung. Die Verlängerung gilt jeweils für weitere 12 Monate, die Beendigung seitens der Stadt ist jeweils spätestens 6 Monate vor Ablauf der Frist mitzuteilen, damit sie zum Fristende wirksam wird.
Begründung: Erfolgt mündlich
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 18.09.2008
Ortstermin in der Haareneschstraße
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Ortstermin in der Haareneschstraße –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen nimmt eine Begehung in der Haareneschstraße, Höhe Westerstraße vor, um sich vor Ort einen Eindruck von dem Haus Nr. 62, dessen gegenwärtig durch Baumkronen versteckter Fassade sowie der umgebenden Bebauung zu verschaffen.
Begründung:
Das betroffene Haus ist in der niedersächsischen Denkmalkartei erwähnt. Der Planungsauschuss möge prüfen, ob eine Änderung der Planung in der Haareneschstraße 62 anzustreben ist. Unseres Erachtens wäre es möglich, auf dem genannten Grundstück wie beabsichtigt ein größeres Objekt zu Wohnzwecken einschließlich der nötigen Zuwegungen zu realisieren und zugleich im Interesse der städtebaulichen und nahräumlichen Wirkung den Erhalt des Hauses auf dem betroffenen Grundstück sicherzustellen. Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen nimmt eine Begehung in der Haareneschstraße, Höhe Westerstraße vor, um sich vor Ort einen Eindruck von dem Haus Nr. 62, dessen gegenwärtig durch Baumkronen versteckter Fassade sowie der umgebenden Bebauung zu verschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 04.09.2008
Parkhaus Amalienstraße – Dringlichkeitsantrag
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
hiermit beantragen wir für die heutige Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen per Dringlichkeit folgenden Tagesordnungspunkt aufzunehmen:
Parkhaus Amalienstraße
OVG-Klage des Grundstücksbesitzers – Folgen für die Stadt Oldenburg
Wir fordern von der Stadtverwaltung einen aktuellen Bericht über den Sachstand.
• Warum wurde der TOP von der Verwaltung für die heutige ASB-Sitzung wieder heruntergenommen?
• Warum hat die Verwaltung die Politik nicht sachgerecht beraten und wird erst jetzt für den VA eine „präzise und formal korrekte Vorlage“ angekündigt?
• Wie hoch ist das finanzielle Risiko für die Stadt Oldenburg?
• Warum hat die Verwaltung im Herbst 2007 mehrfach die Politik beruhigt mit der Aussage, es brenne nichts an, Beschlüsse sollten nicht gefasst werden?
• Wäre es nicht besser gewesen, schon im Oktober 2007 die entsprechenden Beschlüsse zu fassen?
Die Anträge der GRÜNEN vom 3.10.2007 lagen vor, erst am 4.10.2007 ist der Bauantrag des Investors gestellt worden!
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
Antrag vom: 04.09.2008
Bloherfelder Anger: Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan W-759 mit örtlichen Bauvorschriften
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung stellen wir in Bezug auf Tagesordnungspunkt 6, 6.1 und 6.2
– Bloherfelder Anger: Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan W-759 mit örtlichen Bauvorschriften –
den folgenden Änderungsantrag:
Beschlussvorschlag: Die Thematik soll vor einer Beschlussfassung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen im Kulturausschuss beraten werden.
Begründung: Die Stadtverwaltung hat in den Beschlussvorlagen zu den Tagesordnungspunk-ten 6.1 und 6.2 auf die gravierenden Folgen der Überbauung in Bezug auf einen rechnerisch 800 Jahre alten (!), offenbar nicht nur ökologisch sondern auch kulturhistorisch überaus wertvollen Boden hingewiesen. Betroffen sind Teile des geplanten Baugebiets, insbesondere im Süden. Durch eine weitergehende Prüfung soll daher die Grundlage dafür geschaffen werden, dass eine diese Sondersituation berücksichtigende, angemessene Beschlussfassung im ASB und im Rat erfolgen kann. Die geplante attraktive Wohnbebauung soll unbedingt im Einklang mit der Umgebung erfolgen. Ggf. sollten nach sorgfältiger Prüfung Teilflächen von Überbauung ausgespart werden. Weitere Einzelheiten bitten wir der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Anlage zum Antrag vom 3.9.08, ASB, TOP 6
In der Begründung der Änderung des Flächennutzungsplanes (BdÄdF) sowie in der Vorlage zum Bebauungsplan(B), der als Satzung beschlossen werden soll, wird an zahlreichen Stellen die Besonderheit der Plaggenauflage auf einem Teil der betroffenen Flächen beschrieben:
Schutzgut Boden. „Bei dem betroffenen Bodentyp handelt es sich ausschließlich um Plaggenesch, der regional sehr selten, natur- und kulturhistorisch sehr wertvoll und somit schützenswert zu bewerten ist.“ (siehe BdÄdF, S. 7)
Die Begründung der Änderung des Flächennutzungsplans. Auf den Seiten 18 und 19 werden die Regelungen des Baugesetzes, des Bundesbodenschutzgesetzes und des Ns. Naturgesetzes zitiert, um deutlich zu betonen, dass weit weniger hochwertige Böden als der in dem hier betroffenen Gebiet zu erhalten sind. Des Weiteren führt sie das Ergebnis ihrer eigenen Untersuchungen aus, „dass sich im nördlichen Bereich (ca. 45 000m²) sowie auf einer ca. 4 500 m² großen Teilfläche im Südosten Plaggeneschbö-den mit einer Mächtigkeit von bis zu 80 cm befinden“ (ebd.). Sie hebt die “günstigen bodenphysikalischen Eigenschaften“ hervor und errechnet aufgrund der Mächtigkeit der Eschauflage ein Alter von 800 Jahren. Es folgt eine Beschreibung der negativen Auswir-kungen bei Versiegelung durch Bebauung: „Der Boden ist überwiegend zerstört und nicht regenerierbar.“ Seite 20 geht näher auf die Punkte ein und erläutert den unge-wöhnlich hohen Umfang der nötigen Kompensationen.
Der Bebauungsplan erläutert S. 14f die Kompensationen anhand der Zerstörung der Bodenfunktionen. S. 45 bis 47 wiederholt den regionalen und natur- und kulturhistorischen Wert.
Antrag vom: 20.08.2008
Haareneschstraße 62 / Bauvorhaben „Schwesterngarten“
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Haareneschstraße 62 / Bauvorhaben „Schwesterngarten“ –
Hintergrund: Bedingt durch ein Bauvorhaben, dem Neubau einer Senioreneinrichtung mit dem Namen „Schwesterngarten“ ist der Abriss eines Wohnhauses geplant, dass sich auf dem Grundstück Haareneschstraße 62 befindet. Dieses Haus steht zwar nicht unter Denkmalschutz, weist jedoch eine für Oldenburg typische Fassadengestaltung auf, die auch unter dem Namen „Oldenburger Hundehütte“ bekannt ist. Die Haareneschstraße ist in ihrer Gesamtheit sehr geprägt von architektonisch ansprechenden Fassaden der überwiegend bürgerlichen Wohnhäuser früheren Datums. Mittlerweile haben gerade die mehrgeschossigen dieser Gebäude einen Status von Stadtvillen. Sie machen das so genannte Haarentorviertel zu einem stilvollen und äußerst begehrten Wohnquartier.
In Anbetracht dessen möchten wir die Stadtverwaltung bitten, darzulegen, welche Konsequenzen die Verfolgung einer alternativen Planung hätte, bei der das Haus Nr. 62 erhalten bleiben könnte. Wir bitten um die Klärung der folgenden Fragen:
1. Wurde geprüft, ob das Haus unter Gesichtspunkten der Denkmalpflege wertvoll und erhaltenswert ist?
2. Ist es möglich, das Haus unter Denkmalschutz zu stellen? Wenn ja, wie sieht das Verfahren aus?
3. Welche Eingriffe in die umgebenden Grünbereiche hätte eine das Haus Nr. 62 erhaltende Planung zur Folge?
4. Welche Kompensationsmaßnahmen wären voraussichtlich von Nöten und in welchem Umfang könnten diese vor Ort umgesetzt werden?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 20.08.2008
Bauvorhaben Bünting und Umsiedlung Raiffeisen in der Bremer Heerstraße 172
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Bauvorhaben Bünting und Umsiedlung Raiffeisen in der Bremer Heerstraße 172 –
Hintergrund: In frühren Beratungen im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen zu dem Bebauungsplan Nr. 23 (Bremer Heerstraße/Eylersweg) wurde bereits deutlich, dass die Ansiedlung des Combimarktes in der Bremer Heerstraße zwar grundsätzlich begrüßt, die vorgesehene Gesamtverkaufsflächenzahl des Bauvorhabens jedoch die Richtwerte des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes (EEK) überschreitet und von einigen Fach-ausschussmitgliedern mit Nachdruck kritisiert wurde.
Wir bitten nun die Stadtverwaltung um Auskunft, ob zwischenzeitlich der Vorhabenträger seine Planungen modifiziert hat. Bei einer dem EEK angepassten Verkaufsfläche von insgesamt 1.500 m² wäre zu erwarten, dass der Fachausschuss der Planung zustimmt und der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan beschließen könnte. Kann die Planung hingegen nicht zeitnah angepasst werden, sehen wir die Gefahr, dass der Raiffeisenmarkt, der nach der im Ausschuss diskutierten Planung den Combi-Verbrauchermarkt ergänzen soll, seine Ansiedlungspläne zurückzieht und somit u.U. das Gesamtprojekt gefährden würde. Unserer Einschätzung nach müsste das Vorhaben in Folge dessen völlig neu überdacht werden! Dies wäre jedoch nicht nur für die Beteiligten sondern auch für die Stadt eine denkbar ungünstige Entwicklung. Wir würden es daher sehr begrüßen, wenn die Stadt erneut mit Bünting als Vorhabenträger in Kontakt treten könnte, falls aktuell noch keine dem EEK entsprechende Planung vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 09.07.2008
Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums -.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Oldenburg beteiligt sich an der Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums, mit dem Ziel, Förderungen für Klimaschutzprojekte z.B. an städtischen Schwimmbädern und Schulen und anderen städtischen Liegenschaften vorzubereiten und zu realisieren.
Hintergund:
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat eine umfassende Klimaschutzinitiative gestartet. Ziel ist es, Klimaschutzpotenziale durch Energieeffizienzsteigerungen und den vermehrten Einsatz regenerativer Energien effektiv zu nutzen. Mit mehreren neuen Programmen sollen Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien gefördert werden.
Das BMU fördert im Rahmen der neuen Klimaschutzinitiative die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Installierung eines kommunalen „Klimaschutzmanagers“, der die Umsetzung unterstützt. Darüber hinaus werden Modellprojekte mit dem Leitbild der CO2-Neutralität, z.B. in Schulen, Schwimmbädern, Rathäusern oder Theatern, gefördert. Stehen einzelne Ersatzinvestitionen an, wie eine neue Innenbeleuchtung, gibt es für besonders energieeffiziente Technologien einen Zuschuss.
Grundlage zur Förderung der Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen ist eine neue Richtlinie, die am 18. Juni 2008 verabschiedet wurde.
Im Rahmen des Förderprogramms wird zurzeit beim Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) eine übergeordnete „Servicestelle: Kommunaler Klimaschutz“ eingerichtet. Sie soll als Service- und Beratungseinrichtung für Kommunen dienen und zugleich einen Wegweiser durch die Fördermöglichkeiten bieten (vgl. http://www.difu.de).
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 03.04.2008
Einstufung der Schutzwürdigkeit des Plaggeneschs am Bloherfelder Anger
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
für die Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen bitten wir um Aufnahme
des Tagesordnungspunktes
– Einstufung der Schutzwürdigkeit des Plaggeneschs am Bloherfelder Anger –
auf die Tagesordnung.
In der vergangenen Ausschusssitzung erläuterte die Stadtverwaltung die Vorlage 08/0039 dahingehend, dass es sich am Bloherfelder Anger (Plangebiet W – 759) um eine geringmächtige Plaggenauflage auf dem Bodentyp Podsol handelt.
Unserer Fraktion liegen Daten vor, nach denen am Bodenprofil im Randbereich des Plaggeneschgebietes die Unterkante der Plaggenauflage bei 50 cm gemessen wurde. Somit liegt die Plaggeneschauflage bereits im Randbereich in einem relevanten Bereich von 30-120 cm. Über die möglicherweise mächtigere Auflage in den Kernbereichen des Plaggenesch gibt es jedoch keine Erkenntnisse.
Wir bitten daher die Stadtverwaltung, die Kosten zu ermitteln, die eine bodenkundliche Untersuchung mit sich bringen würde, die Aufschluss über die Beschaffenheit des Bodens im gesamten Gebiet geben würde.
Begründung: Sofern konkretere Erkenntnisse den Boden im genannten Gebiet als Plaggenesch mit nicht nur geringmächtiger Auflage ausweisen würden, wäre die Funktionsfähigkeit des Bodens soweit wie möglich zu erhalten, da es sich bei Plaggenesch um einen seltenen, äußerst fruchtbaren Bodentyp handelt, der auch aus bodenkundlicher und kulturhistorischer Sicht weiterhin schutzwürdig wäre.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
Alexandra Reith
Antrag vom: 03.04.2008
Bloherfelder Anger Nord
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Bloherfelder Anger Nord –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Die Fraktion der Grünen beantragt die weiteren Planungen für das Baugebiet Bloherfelder Anger Nord (dies betrifft nicht die Planungen für den südlichen Bereich!) zurückzustellen, bis eine befriedigende Lösung folgender Fragen geklärt ist:
1. Ein Verkehrslösung, die den Anwohnern in den bestehenden Wohngebieten kein zusätzliches Verkehraufkommen beschert.
2. Eine Prüfung der naturschutzrechtlichen Fragen (der Großteil des geplanten Gebietes ist als Bodendenkmal eingetragen).
3. Die Entwässerungssituation – die bisherigen Planungen scheinen die neuerlich häufigeren Starkregenfälle nicht zu berücksichtigen und es besteht die Gefahr, dass der Wasserstand der Haaren dadurch zusätzlich erhöht wird und Überschwemmungen bestehender Wohngebiete die Folge wären.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rolf Grösch Tobias Frick
Antrag vom: 14.02.2008
Parkhaus des Ev. Krankenhauses in der Auguststraße
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Parkhaus des Ev. Krankenhauses in der Auguststraße –
auf die Tagesordnung.
Die Verwaltung wird gebeten, zu möglichen Überlegungen, eines Parkhauses, des Ev. Krankenhauses in der Auguststraße neben der Feuerwache zu realisieren. Hierzu stellen wir folgende Fragen:
1. Gibt es konkrete Überlegungen für ein solches Parkhaus in der Auguststraße – evtl. in Verbindung mit einem Neubau?
2. Wenn ja, in welcher Größenordnung ist diese Anlage geplant?
3. In welchem Zeitfenster ist diese Realisierung angedacht?
4. Liegen bereits entsprechende Verkehrszahlen für diesen Bereich vor?
5. Ist vorgesehen, hierfür historische, unter Denkmalschutz stehende Gebäude abzureißen?
6. Wenn ja, um welche Gebäude handelt es sich und wie beurteilt die Denkmalbehörde diese Maßnahme?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith Kurt Bernhardt
Antrag vom: 14.02.2008
Entwicklung im Bereich Waffenplatz
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Entwicklung im Bereich Waffenplatz –
auf die Tagesordnung.
Wir bitten hierzu um einen Bericht der Verwaltung insbesondere auch über die Hintergründe des gescheiterten Bauvorhabens eines Hotels im Bereich der ehemaligen „Broweleit-Häuser“. Ferner bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1. Ist der Denkmalschutz für die ehemaligen „Broweleit-Häuser“ in Zusammenhang mit Neubauplänen eines Hotels aufgehoben worden?
2. Wenn ja, mit welcher Ausnahme-Begründung?
3. Wird bei weiteren Planungsvorhaben weiterhin von einem Verlust dieser Häuser ausgegangen?
4. Wie ist der derzeitige Planungsstand für das Areal um den Waffenplatz herum?
5. Welche Nutzungen favorisiert die Stadt und sind diese mit den Zielen des Investors vereinbar?
6. Gibt es entsprechende Zeitpläne?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 24.01.2008
Anbindung des Heiligengeistwalls an die Wallstraße
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
für die Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen im März bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Anbindung des Heiligengeistwalls an die Wallstraße.
Im Leserbrief von Oliver Schmale, datiert auf den 24.01.2008, der auch an alle Fraktionen gesendet wurde (vgl. Anlage) ist die Idee angesprochen, den Heiligengeistwall über den Waffenplatz stärker an die Fußgängerzone anzubinden. Wir bitten die Stadtverwaltung darum, zu erläutern, welche Möglichkeiten seitens der Stadt bestehen, eine derartige Idee zu forcieren.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
Alexandra Reith
Oliver Schmale
Lange Straße 25
26122 Oldenburg
Leserbrief zur Berichterstattung über einen geplanten Ausbau des Heiligengeistwalles
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Abdruck meines Leserbriefes:
Was ist das für ein befremdliches Vorgehen vom Stadtbaurat und Geschäftsleuten, ohne Bürgerbeteiligung eine solche Umbauplanung zu Lasten der wertvollen Wallanlagen vorzunehmen! Beleuchtet man die Eigentümersituation am Heiligengeistwall, so gehören die unansehnlichen Gebäude finanzstarken Investoren (Neumüller-Gruppe, Herr Marseille, Fa. Ullmann und Erbengemeinschaften), die jetzt so tun, als würde die Zukunft ihrer Häuser von einigen Parkplätzen vor der Haustür abhängen. Das ist beschämend! Das große Parkhaus Waffenplatz ist in direkter Nachbarschaft! Steuergelder sollten für diese Bevorzugung nicht bewilligt werden. Das regelt doch der Markt, lassen Investoren häufig verlauten. So sollte hier dann bitte schön auch verfahren werden. Es müssen ja nicht zwangsläufig alles Ladengeschäfte am Wall platziert sein. Büros, Wohnungen, Ateliers, Tagungsräume, vieles ist denkbar.
Was ist eigentlich aus der Idee von Stadtbaurat Egon Pantel geworden, fußläufige Verbindungen von der Wallstraße zur Heiligengeistwall zu erschließen um den Wall besser anzubinden? Richtig, bislang gar nichts! Solche Passagen sind erfolgreich, wie z.B. der Nikolaigang beweist und fördern die Stadt der kurzen Wege! Ein attraktiver Boulevard ist schöngefärbte Wortakrobatik des Stadtbaurates und wird niemals am Wall entstehen, denn wer wird an einer der Hauptverkehrsstraßen Oldenburgs neben lärmenden Autos/Bussen und Abgasgestank flanieren?
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schmale
Antrag vom: 22.01.2008
Geplanter Ausbau des Wanderweges im FFH-Gebiet der Haarenniederung
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– geplanter Ausbau des Wanderweges im FFH-Gebiet der Haarenniederung –
auf die Tagesordnung.
Wir bitten die Verwaltung um Auskunft darüber, wie der weitere Fortgang des Genehmigungsverfahrens geplant ist und in welcher Form die zuständigen Ratsgremien beteiligt werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Kurt Bernhardt
Antrag vom: 22.01.2008
Energieviertel Fliegerhorst
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Energieviertel Fliegerhorst
auf die Tagesordnung.
Begründung:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen die Idee für ein Energieviertel Fliegerhorst. Entsprechende konzeptionelle Arbeiten werden derzeit im Oldenburger Energie Cluster vorgenommen. Der Oldenburger Energie Cluster stellt ein konkretes Nutzungskonzept für den Fliegerhorst mit dem Schwerpunkt Energie vor. Das Konzept beinhaltet die praktische Umsetzung einer erneuerbaren und dezentralen Energieversorgung für einen Stadtteil und das Zusammenführen der vielfältigen Oldenburger Kompetenz in diesem Bereich in einem Gewerbegebiet Energie. Die Umsetzung soll als öffentlich wirksames Umsetzungs- und Vorbildprojekt Oldenburger Unternehmen und Forschung eine Plattform für innovative Energiekonzepte bieten. Ein Ort im Fliegerhorst wird als zentraler Anlaufpunkt der Öffentlichkeit mit Demonstations- und Schulungsgebäude, einem Energiebildungszentrum (EBZ), einer Darstellung des Energiekonzeptes dieses Stadtteils und der Konzentration der Unternehmen im Energiebereich ausgestaltet.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
Antrag vom: 18.01.2008
Archäologische Beaufsichtigung von Umbauarbeiten am Wallring
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
für die Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen sowie für die Sitzung des Kulturausschusses bitten wir um Aufnahme des Punktes Archäologische Beaufsichtigung von Umbauarbeiten am Wallring. Aus unserer Sicht weist der Name der „Heiligengeistwall“ darauf hin, dass sich unter dem betreffenden Straßenzug Überreste der früheren Schutzwallanlage der Stadt oder andere Siedlungsreste, eventuell sogar die ältere Stadtmauer, befinden könnten. Obschon wir als Grüne die Ausbauplanungen im derzeitigen Entwurf grundsätzlich in den Fachausschüssen sehr kritisch hinterfragen und die Überarbeitung der Pläne anmahnen, gehen wir davon aus, dass der Ausbau in der einen oder anderen Form beschlossen wird.
Insofern bitten wir um die Klärung der folgenden Fragen:
a) Wurde dieser Aspekt bei der Ausbauplanung für den Heiligengeistwall bisher (ausreichend) berücksichtigt? Welche Recherchen wurden bereits angestellt? Welche
Ergebnisse liegen vor? Welche Recherchen sind noch geplant? b) Welche Maßnahmen sind nötig, um historische Spuren zu erkunden und ggf. zu sichern?
c) Welche Kosten sind damit verbunden und wie können diese gedeckt werden?
d) Wie viel Zeit ist mindestens, wie viel Zeit höchstens zu veranschlagen, um angemessene Grabungen und ggf. Bergungen vorzunehmen.
e) Wurden bereits Überlegungen angestellt, wie der Busverkehr während der Grabungs und Ausbauzeit geführt werden könnte?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
Alexandra Reith
Sebastian Beer
Antrag vom: 16.01.2008
Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit des Plaggenesch im Plangebiet W-759
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit des Plaggenesch im Plangebiet W-759
(Bloherfelder Anger) –
auf die Tagesordnung.
Am 12.12.2007 hat sich Frau Magarete Wesemann an die Ratsfraktionen gewandt, um auf die Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit des Bodentyps Plaggenesch im Plangebiet W-759 (Bloherfelder Anger) hinzuweisen. Sie gibt an, das die Thematik bereits am 15.11.2007 bei der öffentlichen Vorstellung der Planung durch einen Zuhörer angesprochen wurde. Nach Recherchen eines Anwohners sind – auch aus Sicht der Stadt Oldenburg – die seltenen Plaggenesche aus bodenkundlicher und kulturhistorischer Sicht landesweit schutzwürdig (vgl.
Zitat aus dem Flächennutzungsplan 1996 (FNP 1996), Abschnitt 4.1.3 Boden in der beigefügten Anlage).
Wir bitten die Verwaltung, näher zu erläutern, was Plaggenesche sind und warum sie als schutzwürdig gelten. Wir bitten auch darum, zu verifizieren, ob es sich nach den bodenkundlichen Untersuchungen des Ns. Landesamtes für Bodenforschung von 1985 bei dem Plangebiet tatsächlich um den Bodentyp „Plaggenesch“ handelt.
Schließlich bitten wir die Verwaltung um eine Stellungnahme, ob es möglich, sinnvoll oder eventuell sogar unbedingt erforderlich ist, das Gebiet als schützenswerte Fläche auszuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 21.12.2007
„Renaturierung von Fließgewässern in 2008“
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
„Renaturierung von Fließgewässern in 2008“
auf die Tagesordnung.
Begründung:
Schon im Haushaltsjahr wurden Mittel für Renaturierungsmaßnahmen in den Haushalt eingestellt, ohne dass es zu beispielhaften Realisierungen kam. Wir bitten die Verwaltung nun, geeignete Schritte zu unternehmen, um 2008 ein solches Projekt umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
– Rolf Grösch und Sebastian Beer –
Antrag vom: 05.12.2007
Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir in Bezug auf den Tagesordnungspunkt
– TOP 18 Gesamtstädtisches Spielplatzkonzept –
um die Konkretisierung der Ziele des Konzeptes. Auf der Rückseite von Blatt 4 der Anlage zum genannten TOP (entspricht Folie Nr. 8) führt die Verwaltung aus, dass die Vorgaben aus der Haushaltskonsolidierung 2004 übernommen werden sollen, ohne diese „starr zu interpretieren“. Bei diesen Zielen handelt es sich insbesondere um die Deckelung der Anzahl der Spielplätze in der Stadt Oldenburg (vgl. ebd., letzter Punkt „Keine Erhöhung der Gesamtanzahl der Spielplätze“). Diese Regelung hätte prinzipiell zur Konsequenz, dass bei der Neuanlage eines Spielplatzes, z.B. innerhalb eines Neubaugebietes, der Rückbau eines anderen Spielplatzes im übrigen Stadtgebiet erforderlich wäre. Zugleich bliebe das angestrebte und prognostizierte demografische Wachstum der Stadt innerhalb des Konzeptes unberücksichtigt. In einer vorangegangenen Sitzung des Ausschusses in diesem Jahr wurde vor diesem Hintergrund bereits von der Verwaltung zugesichert, dass die Deckelung aufgehoben wird. SPD und Grüne hatten sich seinerzeit bereits für dieses Vorgehen einhellig ausgesprochen.
Wir bitten daher die Verwaltung, zur Sitzung des Bauausschusses, spätestens jedoch mit dem Versand der Einladung zur kommenden Ratssitzung, einen Formulierungsvorschlag vorzulegen, der präzisiert, was mit einer „flexiblen Handhabung“ der Ziele des Haushaltskonsolidierungs-konzeptes gemeint ist. Dabei sollte nicht allein auf die Aufhebung der Beschränkung der Anzahl von Spielplätzen in der Stadt eingegangen werden. Auch die durch die Verwaltung im Konzept vorgeschlagenen und zu befürwortenden gestalterischen Umsetzungen der Überlegungen zur kindgerechten Anlage von Spielplätzen sowie der Plätze für Jugendliche sind zu berücksichtigen. Diese Überlegungen widersprechen bedauerlicherweise in der jetzigen Fassung des Konzeptes der weiterhin aufrechterhaltenen Vorgabe aus der Aufgabenkritik, auf Spielplätzen und Pausenhöfen lediglich den Austausch defekter Geräte vorzunehmen. Diese Vorgaben haben sich jedoch mittlerweile als überaltert erwiesen. Sie stimmen darüber hinaus nicht mit dem Selbstbild und der Leitvorstellung der Stadt überein, familienfreundlich zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. A. Reith
Antrag vom: 30.11.2007
Einzelhandelsentwicklungskonzept (EEK)
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
Bezug nehmend auf den Tagesordnungspunkt 4
Einzelhandelsentwicklungskonzept (EEK)
der Sitzung des Wirtschaftsförderungsausschusses am 3.12.2007 sowie den Punkt 4 des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen am 6.12.2007 stellen wir, das Einzelhandelsentwicklungskonzept (EEK) im Grundsatz befürwortend, die nachfolgenden Änderungsanträge für die beiden Ausschüsse.
Beschluss:
Im EEK werden im konzeptionellen Teil (ab Seite 28) folgende Änderungen beschlossen:
1. Seite 29 und 33: betreffend die Weiterentwicklung und Stärkung der Innenstadt
1.1 Der Satz
Der Einzelhandel der Innenstadt sollte (je Einzelvorhaben) keinen Einschränkungen hinsichtlich Flächengrößen und Sortimenten unterliegen, sofern Entwicklungen keine negativen städtebaulichen Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche, zu denen auch die Innenstadt gehört, der Stadt zur Folge haben.
(S. 30, Punkt 2, 2.Absatz)
Der Einzelhandel der Innenstadt sollte (je Einzelvorhaben) auf die Notwendigkeit von Einschränkungen hinsichtlich Flächengrößen und Sortimenten dahingehend überprüft werden, inwiefern geplante Entwicklungen negative Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche, zu denen auch die Innenstadt gehört, zur Folge haben.
Begründung:
Es sind nicht lediglich städtebauliche Auswirkungen zu beachten sondern auch wirtschaftliche Auswirkungen zu berücksichtigen.
1.2 Der Absatz
Um die Attraktivität zu steigern …., soll die Einzelhandelsentwicklung für einzelne Vorhaben unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen Entwicklung keinen Einschränkungen bezüglich Flächengröße und Sortimenten unterliegen.
(erster Absatz „Ziele und Empfehlungen“, S. 33)
wird neu formuliert:
Um die Attraktivität zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, soll die Einzelhandelsentwicklung in der Innenstadt Vorrang haben.
Begründung:
Ob Einschränkungen in Einzelfällen nötig sind, geht aus der vorliegenden Analyse des EEK nicht hervor. Vielmehr zeigt die Analyse der CIMA (S. 11f), dass je nach Warengruppe eine differenzierte Betrachtung nötig ist. So ist beispielsweise die Zentralität der Innenstadt im Bereich Bekleidung/Wäsche aktuell schon gegeben. Darüber hinaus müssen neu genehmigte Einzelhandelsflächen wie das ECE bei der Erteilung von Genehmigungen für weitere neue Vorhaben mitberücksichtigt werden.
2. Maximalgrenze für Fachgeschäfte in den äußeren Versorgungszentren, jeweils enthalten in „Ziele und Empfehlungen“, Abschnitte 3.4.1 Alter Postweg (Kaufpark Kreyenbrück), auch 3.4.3 Stubbenweg sowie 3.5.9 Nadorster Straße.
2.1 Der Satz
Zugelassen werden kann die Ansiedlung von Fachgeschäften mit einer Verkaufsfläche von max. 200 m² (ohne Sortimentsbeschränkung), soweit dadurch die im Bebauungsplan festgesetzte Gesamtverkaufs-fläche nicht überschritten wird.
S. 37, 3. Absatz in „Ziele und Empfehlungen“, Abschnitt 3.4.1 Alter Postweg (Kaufpark Kreyenbrück)
wird ergänzt mit dem Zusatz:
Verkaufsflächen, die den Maximalwert von 200m² überschreiten, können im Einzelfall zugelassen werden, sofern von einem stark überdurchschnittlichen Raumbedarf für einen Kernbereich des Sortiments des betreffenden Einzelfalls auszugehen ist.
Analog dazu soll die vorgenannte Ergänzung hinzugefügt werden bei:
2.2 S. 41 Empfehlung für den Stubenweg
2.3 S. 67, 2. Absatz im Abschnitt „Ziele und Empfehlungen“ nach „…
Wiederbesetzung der Leerstände.“
Begründung: Fachgeschäfte, die Warengruppen mit großem Platzbedarf anbieten, sollten auch innerhalb von Versorgungszentren die Möglichkeit haben, Einzelhandel wirtschaftlich zu betreiben.
3. Empfehlungen für die Nadorster Straße
Der Satz S. 65 wird mit der Ergänzung (vgl. Hervorhebung) versehen:
„Mögliche Änderungswünsche des Discounters sollten im Rahmen der Maximalgrenzen von 800m² für Discounter genehmigt werden, …“
Begründung:
Eine stetige Anhebung der Verkaufsflächen von neuen Discountern führt dazu, dass kleinere Discounter in einer Größe von bis zu 800m² an Wettbewerbsfähigkeit verlieren. Damit würde jedoch langfristig die fußläufige Erreichbarkeit von Discountern in Frage gestellt. Das Ziel, eine Stadt der kurzen Wege zu sein, sollte jedoch weiterverfolgt werden.
4. Verträglichkeitsuntersuchung für einen Vollsortimenter am Westkreuz
8. Die Ziele und Empfehlungen auf S. 72 betreffend die Verträglichkeitsuntersuchung für einen Vollsortimenter am Westkreuz wird ergänzt mit den Zusätzen (siehe Hervorhebung):
„Zur Ergänzung des Angebots ist die Ansiedlung eines Vollsortimenters mit einer Verkaufsfläche wünschenswert, die die Verkaufsflächenzahlen anderer Vollsortimenter im Stadtgebiet nicht überschreitet.“
Bitte um Stellungnahme und ggf. Beschluss einer Anpassung der Formulierung
Des Weiteren bitten wir um eine Stellungnahme der Verwaltung zu der Vorgabe auf Seite 58 „mit einer Verkaufsfläche von ca. 1000 bis 1.500 m²“ im Zusammenhang mit der Prüfung der Ansiedlung eines Vollsortimenters, (vgl. ebd., Unterkapitel 3.5.6 Hauptstraße Eversten). Ggf. könnte hier, um auch kleinere Verkaufsflächen in die Abwägung einzubeziehen, allgemeiner formuliert werden:
Damit dieser ein für den Kunden attraktives Angebot vorhalten kann und sich auch langfristig im Wettbewerb behaupten kann, sollte die Ansiedlung eines Supermarktes geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 12.11.2007
Werbeanlagen an Gebäuden in der Oldenburger Innenstadt
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Berücksichtigung der nachfolgenden Anfrage zum Thema:
Werbeanlagen an Gebäuden in der Oldenburger Innenstadt
Vor kurzem haben die Geschäfte HEMA und Bakenhus in der Oldenburger Haarenstraße eröffnet. Beide Firmen werben mit auffälligen Werbeanlagen. Die Firma Bakenhus mit einer großen weißen Leuchtkastenanlage im Bereich des Durchganges von der Haarenstraße zum Abraham (siehe Foto). Diese taucht abends und nachts den Bereich in grelles Licht und zerstört damit die Atmosphäre der Nebenbereiche.
Die Firma HEMA wirbt großer weißer grell leuchtender Leuchtkastenanlage und mit großen roten Werbeschildern im Bereich des hinteren Ausganges Abraham (HEMA-Passage?), welche nachts mit einem starken Strahler grell beleuchtet werden (siehe Foto). Auch hier wird die stimmungsvolle Umgebung (Lokale) beeinträchtigt. Ferner sind die Werbeanlagen beider Firmen großdimensioniert.
Ganz anders das Beispiel der Fa. Leffers nach dem Umbau.
Daher fragen wir die Verwaltung:
1.) Sind diese überdimensionierten und nachts auffällig grell leuchtenden Werbeanlagen mit der geltenden Gestaltungssatzung in Einklang zu bringen? Wie ist dies mit dem Denkmalschutz (Werbung Fa. Bakenhus) in der direkten Umgebung zu vereinbaren?
Wenn nein, wann wird die Verwaltung einen Rückbau dieser Anlagen einfordern?
2.) Wie beurteilt die Verwaltung diese aggressive Art der Werbung in Zusammenhang mit ihrem Bemühen, die Innenstadt zu modernisieren und im Sinne eines attraktiven Stadtbildes neu aufzustellen?
3.) Seit wann gibt es in der Innenstadt eine HEMA-Passage und wer hat diese offiziell namentlich so benannt? Wo entlang verläuft diese Passage genau?
4.) Mit Neueröffnung hat die Fa. Leffers ein positives Beispiel für gelungene Renovierungsbemühungen geliefert und damit das „Brunneneck“ aufgewertet. Die Werbeanlage ist zurückhaltend und betont die neu gestaltete Fassade. Daneben wirkt nebenan die überdimensionierte Werbung der Fa. Deichmann störend (siehe Foto).
Ist nach Auffassung der Verwaltung die Werbeanlage der Fa. Deichmann bei dem Bemühen um ein attraktives Stadtbild vertretbar oder gibt es Initiativen der Verwaltung für eine kleinere Werbeanlage?
5.) Das Geschäft „Buch Brader“ (Haarenstraße) hat seine Außenfassade ebenfalls kürzlich renoviert. Hier wurde die frühere, übergroße Werbeanlage wieder montiert (siehe Foto).
Ist diese alte Werbeanlage mit der geltenden Gestaltungssatzung vereinbar?
Im Vergleich nimmt sich die Werbung des Nachbarhauses Spiekerogg Tied bescheiden aus und die denkmalgeschützte Hausfassade kommt besonders prächtig zur Geltung. Wie beurteilt die Verwaltung diesen Gegensatz? Gibt es hier Bemühungen seitens der Verwaltung für eine Verbesserung?
6.) Hält die Verwaltung unter dem Gesichtspunkt des Denkmalschutzes in der Innenstadt, der Modernisierungsmaßnahmen und Bemühungen um ein verbessertes Stadtbild die geltende Gestaltungssatzung für zeitgemäß? Gibt es Überlegungen für eine diesbezügliche Überarbeitung im Sinne der oben genannten Intention?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
Antrag vom: 12.11.2007
Parkhaus Amalienstraße/Am Festungsgraben
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Parkhaus Amalienstraße/Am Festungsgraben
auf die Tagesordnung.
Die Beschlussvorschläge lauten:
1. Änderung des Bebauungsplanes M-472 – Aufstellungsbeschluss
2. Veränderungssperre für den künftigen Planbereich der Änderung des Bebauungsplanes M-472
Begründung:
Das von einem Investor geplante Parkhaus mit 600 Einstellplätzen auf dem ehemaligen Telekomgelände ist krass überdimensioniert und in dieser Lage unverträglich. Ein solch grosses Parkhaus mit 4 Einstellebenen verträgt sich städtebaulich nicht mit der direkt davor liegenden denkmalgeschützten Häuserzeile an der Amalienstraße.
Auch die Lage gegenüber dem Seniorenwohnzentrum am Festungsgraben ist als problematisch zu bewerten. Sowohl die dort wohnenden Senioren als auch die Seniorenvertretung der Stadt Oldenburg haben sich inzwischen kritisch zu den Auswirkungen des geplanten Parkhauses geäußert.
Es ist mit mehreren Tausend KfZ-Bewegungen täglich zu rechnen, die auch das Wohnquartier Festungs-graben/Weidamm stark belasten werden durch die entstehenden Schleichverkehre.
Bündnis90/Die Grünen favorisieren ebenso wie die Stadtverwaltung eine kleinteilige, urbane Bebauung, die auch dem Wohnen in diesem sehr zentralen Bereich der Stadt einen angemessenen Platz einräumt.
Da der schon 1976 beschlossene Bebauungsplan M-472 eine solche Monostruktur mit einem Großparkhaus zulässt, ist er entsprechend zu ändern.
Um zu verhindern, dass Baumaßnahmen durchgeführt werden, die nach dem bestehenden Planungsrecht zulässig sind, aber den Zielen der Änderungsplanung widersprechen, soll eine Veränderungssperre beschlossen werden.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
– Kurt Bernhardt –
Antrag vom: 06.11.2007
Nachnutzung ehemalige Broweleithäuser am Waffenplatz
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Nachnutzung ehemalige Broweleithäuser am Waffenplatz –
auf die Tagesordnung.
Wir bitten die Verwaltung um einen genauen Bericht, aus welchen Gründen die Pläne für das 4-Sterne-Hotel mit Kongressmöglichkeiten gescheitert sind.
Wie sieht das städtebauliche Konzept der Verwaltung für diesen zentralen Bereich der Innenstadt aus?
Was kann und will die Verwaltung tun, um eine weiteren jahrelangen Schandfleck am Waffenplatz und am Heiligengeistwall zu verhindern?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
– Kurt Bernhardt –
Antrag vom: 06.11.2007
Neues Baugebiet an der Weißenmoorstraße?
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Neues Baugebiet an der Weißenmoorstraße? –
auf die Tagesordnung.
Die Grünen fragen die Verwaltung:
Ist es zutreffend, dass es Pläne von Investoren gibt, den gesamten Bereich Weißenmoorstraße/ Wischweg/Muttenpottsweg/Spittweg einer Bebauung zuzuführen?
Falls ja: wie sehen die Pläne im Detail aus?
Wie steht die Verwaltung zu diesen Bebauungsplänen?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
– Rolf Grösch – gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 02.10.2007
Parkhaus Amalienstraße/Am Festungsgraben
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Parkhaus Amalienstraße/Am Festungsgraben
auf die Tagesordnung.
Die Beschlussvorschläge lauten:
1. Änderung des Bebauungsplanes M-472 – Aufstellungsbeschluss
2. Veränderungssperre für den künftigen Planbereich der Änderung des Bebauungsplanes M-472
Begründung:
Das von einem Investor geplante Parkhaus mit 600 Einstellplätzen auf dem ehemaligen Telekomgelände ist krass überdimensioniert und in dieser Lage unverträglich. Ein solch grosses Parkhaus mit 4 Einstellebenen verträgt sich städtebaulich nicht mit der direkt davor liegenden denkmalgeschützten Häuserzeile an der Amalienstraße.
Auch die Lage gegenüber dem Seniorenwohnzentrum am Festungsgraben ist als problematisch zu bewerten. Sowohl die dort wohnenden Senioren als auch die Seniorenvertretung der Stadt Oldenburg haben sich inzwischen kritisch zu den Auswirkungen des geplanten Parkhauses geäußert.
Es ist mit mehreren Tausend KfZ-Bewegungen täglich zu rechnen, die auch das Wohnquartier Festungs-graben/Weidamm stark belasten werden durch die entstehenden Schleichverkehre.
Bündnis90/Die Grünen favorisieren ebenso wie die Stadtverwaltung eine kleinteilige, urbane Bebauung, die auch dem Wohnen in diesem sehr zentralen Bereich der Stadt einen angemessenen Platz einräumt.
Da der schon 1976 beschlossene Bebauungsplan M-472 eine solche Monostruktur mit einem Großparkhaus zulässt, ist er entsprechend zu ändern.
Um zu verhindern, dass Baumaßnahmen durchgeführt werden, die nach dem bestehenden Planungsrecht zulässig sind, aber den Zielen der Änderungsplanung widersprechen, soll eine Veränderungssperre beschlossen werden.
Nach der Beratung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen soll der Verwaltungsausschuss und anschließend der Rat – jeweils auf den nächsten Sitzungen – die entsprechenden Beschlüsse beraten und fassen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
– Kurt Bernhardt –
Antrag vom: 05.07.2007
Oldenburger Ringburg (Heidenwall)
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur heutigen Ausschusssitzung stellen wir folgenden Dringlichkeitsantrag
zum Thema Heidenwall in Oldenburg:
1. Der Bauausschuss begrüßt, dass die Fläche des Heidenwalls sowie die unmittelbare Umgebung in städtischem Besitz verbleibt und nicht an die Firma Schenker verkauft wird.
2. Die Auskofferung und nachfolgende Aufspülung des Geländes wird verschoben, damit die Ausgrabung des jetzt freigelegten (kleineren) Teils der frühmittelalterlichen Ringwallanlage mit der gebotenen Sorgfalt erfolgen kann.
3. Der größere, unter dem Deich befindliche Teil des Heidenwalls, soll zeitnah – spätestens in 2 Jahren – ausgegraben werden.
4. Die gesamte Anlage dieses historisch bedeutsamen Areals soll anschließend rekonstruiert und Bewohnern und Besuchern anschaulich präsentiert werden.
Begründung:
Der Heidenwall ist nach der übereinstimmenden Analyse von Archäologen und Historikern als sensationell im überregionalen – wenn nicht gar europäischen – Maßstab zu werten. Er hat für die Frühgeschichte der Stadt Oldenburg eine überragende, einzigartige Bedeutung. Es muss alles unternommen werden, um Beschädigungen oder gar den unwiderbringlichen Verlust dieses Kulturschatzes zu verhindern.
Die zeitnahe Ausgrabung des unter dem Deich befindlichen Teils ist erforderlich, weil durch die jetzt schon erfolgte Grundwasserabsenkung eine dauerhafte Konservierung der Anlage stark gefährdet ist.
Die abschließende Rekonstruktion der Ringwallanlage könnte sich bei einer ansprechenden Präsentation zu einem Besuchermagneten entwickeln. Positive wirtschaftliche Effekte könnten die Folge sein.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
Antrag vom: 19.06.2007
Sozialplan für das Sanierungsgebiet Bahnhofsviertel
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Sozialplan für das Sanierungsgebiet Bahnhofsviertel
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN:
Die Stadt Oldenburg erarbeitet für das Sanierungsgebiet Bahnhofsviertel gemäß § 140 Baugesetzbuch bis Ende 2007 einen Sozialplan und schreibt ihn im Laufe des Sanierungs-verfahrens fort.
Begründung:
In dem Sanierungsgebiet sind Veränderungen der Nutzungs- und Eigentumsstruktur sowie Neubebauung vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass viele Bewohnerinnen und Bewohner ihre angestammten Wohnungen verlassen müssen, da sie abgerissen werden, grundlegend saniert und aufgewertet werden. Neben den Bewohnerinnen und Bewohnern werden aber auch Dienstleister, Gewerbetreibende, Kulturschaffende etc. in ähnlicher Weise betroffen sein.
Die Mieten werden nach der Sanierung bzw. dem Neubau deutlich teurer sein als vorher. Vielfach werden die Wohnungen und Büros aber auch gar nicht mehr zur Miete angeboten werden sondern nur noch zum Kauf für sehr großes Geld.
Über diese nachteiligen Auswirkungen der beabsichtigten Sanierung muss sich die Stadt nach § 141 Absatz 1 Satz 2 BauGB klare Erkenntnisse verschaffen. Der Sozialplan soll vor allem auch die Möglichkeiten prüfen, wie die beabsichtigten Sanierungsmaßnahmen möglichst sozialverträglich verwirklicht werden können. Und er soll die sozialplanerischen Ziele schriftlich darlegen. Nach Sicht der GRÜNEN sollen diese sozialplanerischen Ziele insbesondere folgende sein:
– möglichst wenige Umsetzungen von Bewohnern/-innen und Arbeitenden
– Erhalt eines hohen Anteils von Mietwohnungen und Miet-Büros mit bezahlbarer Miete.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
Antrag vom: 30.05.2007
Bedarfsorientierte Planung und Einrichtung von Kinderspielplätzen im Stadtgebiet
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung und zur Sitzung des Rates bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Bedarfsorientierte Planung und Einrichtung von Kinderspielplätzen im Stadtgebiet –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
1. Der Bauausschuss gibt die Empfehlung an den Rat der Stadt Oldenburg, den Beschluss des alten Rates vom 20.12.2004, demzufolge die Zahl der Kinderspielplätze in Oldenburg auf eine konstante Anzahl von 145 Spielplätzen beschränkt wurde, aufzuheben.
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Kennzahlensystem zu entwickeln, in welches statistische Einwohnerdaten wie beispielsweise die Zahl von Haushalten, Haushaltsgrößen bzw. Kinderzahl innerhalb eines Stadtgebietes neben Anzahl und Größe von vorhandenen
Kinderspielflächen innerhalb des selben Stadtgebietes eingehen und anhand dessen sich eine Bedarfseinschätzung anhand von Berechnungen verifizieren lässt.
Begründung:
Oldenburg ist eine Stadt, die die Stadtentwicklung unter anderem an dem Kriterium der Kinderfreundlichkeit orientiert. Die Neuanlage und der Erhalt von Kinderspielplätzen muss daher stets am Bedarf ausgerichtet werden. Das Kennzahlensystem dient bei der Planung von Spielplätzen als Orientierung; weitere relevante Faktoren wie das Vorhandensein von öffentlichen Grünflächen etc. können und sollen Berücksichtigung finden.
Wenngleich aus finanziellen Erwägungen Überlegungen legitim sind, vorhandene, den Sicherheitsstandards nicht mehr entsprechende Spielgeräte ersatzlos abzubauen, so darf die Erneuerung bzw. der Neubau von Kinderspielplätzen nicht davon abhängig gemacht werden, ob ein mehr oder weniger willkürliches Limit von 145 Spielplätzen erreicht ist oder nicht. Vielmehr ist aus wiederholten Untersuchungen zu Übergewicht, motorischen Fähigkeiten sowie Konzentrationsfähigkeit und Sozialverhalten von Kindern bekannt, welche zentrale Rolle
Bewegung für Kinder spielt.
Wenn Oldenburg sich als Oberzentrum begreift und dies als Anspruch vorträgt, geht es implizit von einem Wachstumspotential der Stadt aus. Eine Stagnation in dem Angebot an Familien und Kinder wäre demgegenüber kontraproduktiv. Erstrebenswert dagegen ist, stadtplanerische Vorstellungen gerade im Hinblick auf demographische Entwicklungen familienfreundlich zu fassen, denn Städte ohne Kinder sind sterbende Städte und Stadtteile ohne Kinder sind homogen und verlieren sozial und ökonomisch an Funktionstüchtigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 18.04.2007
Visualisierung der Baukörpermaße des Einkaufszentrum Berliner Platz
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
wir bitten für die kommenden Sitzungen des Bauausschusses und des Rates um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Visualisierung der Baukörpermaße des Einkaufszentrum Berliner Platz –
auf die Tagesordnung und stellen den Antrag, nach Beratung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen im Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Beschlussvorschlag:
Auf der dem Schloss zugewandten Front wird durch ein planenüberspanntes Baugerüst oder eine Holzkonstruktion die komplette Fassade einschließlich aller Teilbaukörper, Stockwerke, Absetzungen visualisiert. Die Konstruktion erfolgt realitätsgetreu und vollständig im Maßstab 1:1 zu der für die Baugenehmigung eingereichten Planung der PANTA GmbH des Einkaufszentrums am Berliner Platz. Sie wird mindestens während der gesamten Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Auslegungsfrist von den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort in Augenschein genommen werden können.
Die Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 13.04.2007
Nachnutzung des Fliegerhorstgeländes
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Nachnutzung des Fliegerhorstgeländes
auf die Tagesordnung.
1. bitten wir die Verwaltung um einen Sachstandsbericht
2. beantragen wir, dass der Verein „Bürgerpark Alexanderheide“ sein Konzept für das Gelände im Ausschuss vorstellt.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
Antrag vom: 08.03.2007
Flächenangaben im städtebaulichen Vertrag
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Flächenangaben im städtebaulichen Vertrag –
auf die Tagesordnung und um Ergänzung der fehlenden Angaben durch die Verwaltung. Um Abstimmung über den vervollständigten Beschlussvorschlag wird gebeten.
Beschlussvorschlag:
In Bezug auf das Vorhaben der PANTA GmbH am Schlossplatz/Berliner Platz ein Einkaufscenter zu bauen, werden, sofern ein neuer städtebaulicher Vertrag abgeschlossen wird, u.a. folgende Vertragszusätze und Angaben festgeschrieben und als verbindlich festgelegt:
Die Bruttogeschoßfläche beträgt 48.000 m².
Darin enthalten sind
………..m² nicht überdachte Parkflächen sowie
………..m² überbaute Parkflächen.
Die Gesamtmietfläche beträgt 16.000 m²,
davon
max. 340 m² Kulturlounge,
max. 10.000 m² Einzelhandelsverkaufsfläche (incl. Körperpflegeprodukte)
max. 2.500 m² Gastronomie und Lebensmittelhandel und Dienstleistungen, davon
bis zu………..m² Gastronomie
bis zu………..m² Lebensmittelhandel
bis zu……….m² Dienstleistungen.
Die genannten Angaben sind verbindlich und können von den Vertragspartnern ausschließlich in gegenseitigem Einvernehmen aufgehoben oder abgeändert werden.
Bei Verletzung der Vereinbarung wird ein Vertragsstrafe in Höhe von 150.000 € fällig. Die Zahlung der Strafe entbindet nicht von der Pflicht, innerhalb von 6 Monaten nach Bekanntwerden der Vertragsverletzung den vertraglich vereinbarten Zustand wieder herzustellen. Wird der vertraglich vereinbarte Zustand nicht innerhalb der Frist wiederhergestellt, gilt die bestehende Vertragsverletzung als neue Vertragsverletzung und fällt unter die vereinbarte Vertragsstrafe. Der Investor verpflichtet sich, auf Anfrage der Stadt Oldenburg zu einer schriftlichen Auskunft über die jeweils aktuellen Nutzungsanteile an der Gesamtmietfläche.
Begründung:
Die Angaben in der Tischvorlage 07/0134 sind nicht eindeutig formuliert. Daneben gelten Körperpflegeprodukte als Einzelhandelssortimente. Zum Schutz des Einzelhandels in der Innenstadt sind die bisher zwischen der Stadt Oldenburg und dem Investor verhandelten Nutzungen, insbesondere was die Obergrenze für den Einzelhandel betrifft, verbindlich zu vereinbaren. Außerdem ist die Einhaltung der Vertragsvereinbarungen sicherzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
– Alexandra Reith –
Antrag vom: 15.01.2007
Sachstandsbericht zu der modifizierten Planung der PANTA GmbH
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Sachstandsbericht zu der modifizierten Planung der PANTA GmbH –
auf die Tagesordnung.
Aufgrund des mehrheitlichen Ratsbeschlusses am 8. Januar 2006 verfolgt die Stadt Oldenburg ein modifiziertes Vorhaben eines Einkaufscenters am Berliner Platz der PANTA GmbH als Investorin. Wir fordern von der Verwaltung die umgehende Einsicht in die aktuellen Pläne und einen Sachstandsbericht, in welchen Passagen und Inhalten die städtebaulichen Verträge angepasst wurden bzw. angepasst werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 15.01.2007
Entwurf zur neuen Landesraumordnung
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Entwurf zur neuen Landesraumordnung –
auf die Tagesordnung.
Im November 2006 haben Städte und Gemeinden einen Entwurf zur neuen Landesraumordnung erhalten. Wir fordern die Verwaltung auf, den Mitgliedern des ASB diesen Entwurf zur Verfügung zu stellen sowie über die Stellungnahme in Kenntnis zu setzen, die die Stadt Oldenburg hierzu abgegeben hat bzw. abgeben wird.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 15.01.2007
Soziale Stadt
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Soziale Stadt –
auf die Tagesordnung.
Nach der Niederschrift des Sozialauschusses vom 28.11.06 soll das Projekt Soziale Stadt im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen sowie im Jugendhilfeausschuss diskutiert werden. Vor diesem Hintergrund bitten wir um eine Berichterstattung zum gegenwärtigen Stand des Projektes „Soziale Stadt“, im Hinblick auf die Beantragung von Fördermitteln zu
a) der Weiterführung des Programms in Eversten/Bloherfelde
b) die Ausweitung auf den Stadtteil Kreyenbrück.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 11.01.2007
Familienfreundliche Bauplanung
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Familienfreundliche Bauplanung –
Zu der Zukunftsfähigkeit einer Stadt gehört – nicht nur vor dem Hintergrund der Alterung der Gesellschaft – eine Kinder- und Familienorientierung, die sich u.a. in einer entsprechenden Ausrichtung der Stadtplanung und des Wohnungsbaus zeigt.
An die Verwaltung ergeht daher die Bitte, im Ausschuss die Einbettung der Familienorientierung im Prozess der Stadtplanung zu erläutern und über bestehende sowie in der Vergangenheit erprobte Maßnahmen kinder- und familienfreundlichen Wohnungsbaus zu berichten.
Des Weiteren werden Vorschläge erbeten, wie zukünftig eine deutlichere Kinder- und Familienorientierung in der Stadtplanung und im Wohnungsbau erreicht werden können, z.B. in den Feldern preiswertes Wohneigentum für Familien, Mietwohnungen mit 3 und mehr Zimmern, Gestaltung von wohnortnahen zum Spielen geeigneten Freiflächen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 08.01.2007
„Statt-Strand“
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– „Statt-Strand“ –
auf die Tagesordnung.
Wir bitten darum, im Zuge der Planungen des „Statt-Strandes“ zu überprüfen und zu erklären, inwieweit die Nutzungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit im Bereich Doktorsklappe/Wendehafen, insbesondere in der Form wie Sie von dem Heimbeirat des Seniorenzentrums am Küstenkanal geschildert werden (siehe Anlage) eingeschränkt sind und in welcher Form sich die geforderten Verbesserungen für die zum Teil gehbehinderten Senior/innen verbessern lassen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 23.06.2006
Fehlende Stellungnahmen im Bauausschuss am 19.06.06 – mögliche Nichtigkeit der dort gefassten Beschlüsse
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
nachdem Sie die Stellungnahme der Firma Horten den Mitgliedern des Bauausschusses als Tischvorlage unter der laufenden Nummer 773 zur Kenntnis gebracht haben, liegen jetzt inklusive der 9 Stellungnahmen von Gemeinden, Landkreisen, Ministerium usw. insgesamt 782 Stellungnahmen vor. Sie schreiben selbst, dass insgesamt 784 Stellungnahmen abgegeben wurden. Neben der noch fehlenden Stellungnahme der Bremer Landesbank muss demnach noch eine weitere Stellungnahme fehlen, deren Zustellung wir kurzfristig verlangen.
Zum Zeitpunkt der Beratung und Beschlussfassung im Bauausschuss und im Verwaltungsausschuss am 19.06.2006 war die Stellungnahme der Bremer Landesbank – entgegen der Aussage der Verwaltung – noch nicht zurückgenommen worden und war noch keine vertragliche Übereinkunft zwischen Bremer Landesbank und ECE erfolgt!
Wir weisen Sie eindringlich darauf hin, dass diese Sachverhalte unseres Erachtens juristisch problematisch sind und zur Nichtigkeit der Beschlüsse im Bauausschuss und im Verwaltungsausschuss führen können.
Gerne erwarten wir die heutige Zustellung der beiden fehlenden Stellungnahmen – bitte möglichst im Originaltext – sowie Ihren Bericht zu den Sachverhalten vor der Ratssitzung am 26.06.2006.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
Antrag vom: 23.06.2006
A n f r a g e
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
im Raumordnungsgesetz ist in den Grundsätzen(§2) das System leistungsfähiger zentraler Orte an privilegierter Stelle genannt. Sie sind für die öffentlichen Stellen bei raumbezogenen Planungen und Maßnahmen bindend (§4), das Baugesetzbuch enthält entsprechend die „Raumordnungsklausel“, nach der die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen sind (§1).
Vollzogen wird die Raumordnung über die Länder in entsprechenden Plänen und Programmen.
In Niedersachsen ist es das „Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen“, das in Teil 1B6 die Zentralen Orte anspricht:
„01: Die Entwicklung der Siedlungsstruktur ist auf das zentralörtliche System auszurichten. Zentrale Orte sind als Standorte innerhalb der Gemeinden mit zentralörtlichen Funktionen festzulegen und so zu bestimmen, dass in allen Teilen des Landes die zentralen Einrichtungen entsprechend dem Bedarf in zumutbarer Entfernung angeboten werden.
02:Es ist von folgender zentralörtlicher Stufung auszugehen:
-Oberzentren
-Mittelzentren
-Grundzentren
03: Es sind bereitzustellen:
– in Oberzentren zentrale Einrichtungen und Angebote für den spezialisierten höheren Bedarf
– in Mittelzentren zentrale Einrichtungen und Angebote für den gehobenen Bedarf
– in den Grundzentren zentrale Einrichtungen und Angebote für den allgemeinen, täglichen Grundbedarf.
Zentrale Orte höherer Stufe haben zugleich auch die Versorgungsaufgaben nachrangiger Zentraler Orte zu erfüllen.“
Im Regionalverträglichkeitsgutachten der CIMA sind nur für die Mittelzentren die Verdrängungsfolgen in den einzelnen Warengruppen analysiert und quantitativ beurteilt worden. Sowohl in der PFL-Veranstaltung am 12.6. als auch in der Sitzung des Bauausschusses am 19.6. haben Sie behauptet, auch Grundzentren wären entsprechend behandelt worden.
Ich bitte Sie um umgehende schriftliche Mitteilung der entsprechenden Seitenzahlen des Gutachtens, denn auch in der Präambel zu den Einwendungen wird von Ihnen diese Behauptung wiederholt. Die Verdrängungsfolgen für Wardenburg und Wiefelstede wären besonders interessant.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Anne Lück
– stellvertretende Fraktionsvorsitzende –
Antrag vom: 21.06.2006
Nachnutzung des ehemaligen „Nados“ (Nadorster Str. / Steubenstr.)
Nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes:
– Nachnutzung des ehemaligen „Nados“ (Nadorster Str. / Steubenstr.) –
auf die Tagesordnung.
Wir bitten die Verwaltung um einen Bericht, welche Nachnutzungen möglich und sinnvoll sind und warum mehrere Nachnutzungsanträge/-vorschläge in der Vergangenheit abgelehnt worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
Antrag vom: 21.06.2006
Zustand der Pflasterung in der Haarenstraße
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die entsprechende Berücksichtigung der nachfolgenden Anfrage:
Der erste Abschnitt der modernisierten Fußgängerzone in der Haarenstraße ist erst seit einigen Monaten fertig gestellt. Schon jetzt sehen Abschnitte des mit beige-grauen Natursteinen verlegten Straßenpflasters unansehnlich aus. Durch Reifenabrieb der Lieferfahrzeuge, Öl- und Wasserflecken sind Teile des Naturpflasters bereits in Mitleidenschaft gezogen worden.
Wir bitten hierzu die Verwaltung um einen Bericht, ob diese Verunreinigungen durch Reinigungsmaßnahmen beseitigt werden können? Wenn ja, in welchen Abständen diese durchgeführt werden sollen und wer dafür aufkommt?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 12.06.2006
Übersendung der Bürgereinwendungen zum ECE
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
die grüne Ratsfraktion verlangt von der Verwaltung die Übersendung der Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger zu den Bebauungsplänen 18a, 18b und 18c in ihrer Originalfassung, und zwar an alle Ratsmitglieder. Dieses muss so rechtzeitig geschehen, dass genügend Zeit bleibt, um die wortgetreuen Stellungnahmen bis zur am 19.06.06 geplanten Sondersitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen und des Verkehrsausschusses prüfen zu können. Andernfalls beantragen wir schon jetzt, diese Sitzung zu verschieben.
Begründung:
Es kann nicht sein, dass den Ratsleuten der Stadt Oldenburg, die im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und zum Wohle der Stadt entscheiden müssen, von der Verwaltung lediglich Kurzfassungen der Stellungnahmen gegen das geplante ECE-Projekt am Schlossplatz/ Berliner Platz vorgelegt werden. Jede Ratsfrau und jeder Ratsherr muss sich selbst ein Urteil über die zu prüfenden Argumente bilden können, insbesondere bei einem derart umstrittenen und die Strukturen der Stadt ohne Zweifel berührenden Vorhaben. Nicht die Verwaltung hat über die Stellungnahmen zu entscheiden, sondern die Politik. Deshalb sind diese Stellungnahmen auch in erster Linie an die Politik gerichtet und nicht an die Verwaltung. Die Anmerkung der Verwaltung, die Originalfassungen seien in den Sitzungen verfügbar, kann angesichts der rund 780 Stellungnahmen nicht ernst genommen werden.
Die Ratsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen kritisiert die eigenmächtige Kürzung der Stellungnahmen als eine eindeutige Grenzüberschreitung der Verwaltung, die sich die Politik nicht gefallen lassen darf.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Dr. Jochen Pade
Antrag vom: 03.05.2006
Werbeanlagen am ECE-Einkaufscenter
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes:
– Werbeanlagen am ECE-Einkaufscenter –
auf die Tagesordnung.
Der Beschlussvorschlag lautet:
Werbeanlagen im Sinne des § 49 NbauO sind in allen drei geplanten Baugebieten (Nr. 18a (ECE), 18b (LzO) und 18c (BLB))
– nur an der Stätte der Leistung,
– nur unterhalb einer Höhe von maximal 4,70 m über der Höhe des Erdgeschossfußbodens (also begrenzt auf die Erdgeschosszone) zulässig.
Für die dem Schloss zugewandten Fassaden sind Werbeanlagen im o.a. Umfang nur ausnahmsweise zulässig und nur in einem sehr untergeordneten Umfang unter generellem Ausschluss von Flächenwerbung i.S. des § 3 Nr. 3 der städtischen Gestaltungssatzung für Werbeanlagen vom 1.7.1991 sowie unter generellem Ausschluss von sich bewegenden Werbungen wie Fahnen und rotierenden Werbeanlagen oder besonderen Formen der Lichtwerbung wie z.B. Laseranlagen.
Begründung:
In den Satzungsentwürfen Nr. 18a (ECE), 18b (LzO) und 18c (BLB) fehlen beschränkende Festsetzungen für künftige Werbeanlagen der Vorhabenträger und ihrer Mieter. Es sollten zum Schutze des kulturell geprägten Umfelds (Schloss, Alte Wache, Lambertikirche, Verwaltungsgericht) Beschränkungen für Werbeanlagen im Satzungstext festgesetzt werden.
Einer zukünftigen kulturellen Nutzung des Schlossplatzes/Berliner Platzes/Marktes als auch der Grünanlagen im Bereich Poststraße sind die Umgebung dominierende Werbefahnen und -anlagen äußerst abträglich.
Für die dem Schloss zugewandten Fassaden müssen zudem aus gleichen Gründen und aus denkmalpflegerischer Sicht textliche Festsetzungen getroffen werden, die Werbeanlagen nur als ausnahmsweise zulässig erklären, und zwar ebenso nur an der Stätte der Leistung und nur unterhalb einer Höhe von maximal 4,70 m über der Höhe des Erdgeschossfußbodens (also begrenzt auf die Erdgeschosszone).
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
Antrag vom: 03.05.2006
Denkmalpflegerische Stellungnahme des Kulturministeriums zum geplanten ECE-Bauvorhaben
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Denkmalpflegerische Stellungnahme des Kulturministeriums zum geplanten ECE-Bauvorhaben –
auf die Tagesordnung.
Wir bitten die Verwaltung, den Mitgliedern des Bauausschusses und den Fraktionen dazu rechtzeitig zur nächsten Sitzung die in der NWZ vom 3.Mai 2006 erwähnte denkmalpflegerische Stellungnahme des Kulturministeriums zu den ECE-Bebauungsplanentwürfen zu übersenden.
Ferner erbitten wir einen ausführlichen Bericht der Verwaltung zu den bisherigen Gesprächen mit der oberen Denkmalschutzbehörde. Wir erwarten u.a. die Beantwortung der Frage, wie es im Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 18a (Seite 57 oben ) zu der Behauptung kommen konnte, man habe bei der Neuplanung die denkmalpflegerischen Vorgaben berücksichtigt, wohingegen die obere Denkmalschutzbehörde das Bauvorhaben laut Zeitungsbericht erheblich kritisiert.
Im Bericht der Verwaltung soll außerdem eine klare Darstellung enthalten sein, in wieweit der Oberkirchenrat tatsächlich in die Überlegungen zum Bebauungsplan eingebunden worden ist, zumal die obere Denkmalschutzbehörde in ihrer Stellungnahme u.a. auch die Lambertikirche als möglicherweise gefährdetes Baudenkmal ansehen soll.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Anne Lück
– stellv. Fraktionsvorsitzende –
Antrag vom: 26.04.2006
Planungen zur Eisenbahnstrecke OL – Whv
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Planungen zur Eisenbahnstrecke OL – Whv-
auf die Tagesordnung.
Begründung:
Unserer Fraktion liegen Erkenntnisse vor, dass die Stadtverwaltung zusammen mit einer Unternehmensberatung Überlegungen zu den Möglichkeiten einer Schallreduzierung am Eisenbahngleis Oldenburg – Wilhelmshaven anstellt.
Wir bitten um einen kurzen Sachstandsbericht.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Andreas Siek
Antrag vom: 08.03.2006
„Frauenfreundliche Stadt“
Nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– „Frauenfreundliche Stadt“ –
auf die Tagesordnung.
Nach wie vor sind Frauen gegenüber den Männern in ihrer Rolle als Berufstätige und Mutter weitaus häufiger doppelt belastet. Eine Studie zum Zeitmanagement von Müttern belegt, dass sie täglich ihren und den Alltag der Familie organisieren müssen und dabei durch ungeeignete und für ihre Bedürfnisse hinderliche Verhältnisse zusätzlich belastet sind.
Wir bitten unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten die Verwaltung um den Entwurf eines Maßnahmenkatalogs der geeignet ist, deutliche Erleichterungen für Mütter in der Stadt Oldenburg zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Susanne Menge
Antrag vom: 15.02.2006
Änderung des Bebauungsplanes 502
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Änderung des B-Plans 502 –
auf die Tagesordnung.
Begründung:
Wir unterstützen den Antrag auf Änderung des B-Plans 502 vom Eingeschränkten Gewerbegebiet zum Allgemeinen Wohngebiet für die Flurstücke wie in der Anlage dargestellt. Die angestrebte Lösung mit einer Mischung aus Wohnen und Arbeiten halten wir für zeitgemäß und positiv für die Entwicklung dieser seit Jahren brach liegenden Fläche.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktionen
Andreas Siek und Gerd Hochmann
Antrag vom: 02.02.2006
Gängeverbindung in der City Idee der Grünen und Bürgerinitiativen!
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um entsprechende Berücksichtigung der nachfolgenden Anfrage:
Der Presse war zu entnehmen, dass der Oberbürgermeister auf dem Gildeabend u.a. als ein neues Projekt eine Gängeverbindung vom Lambertihof über Nikolaiviertel und Burgstraße über Boykengang bis zum Waffenplatz vorgestellt hat.
Damit greift der Oberbürgermeister die Idee der Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN für eine Altstadtgasse auf, die ebenfalls von den Bürgerinitiativen der Burgstraße und der Initiative UNSER OLDENBURG unterstützt wird. Diese Gängeverbindung bietet sich auch als Gegengewicht zu den Filialistenstraßen der City und dem geplanten ECE-Center als ein besonderer Anziehungspunkt der südwestlichen Innenstadt an. Hierzu stellen wir folgende Fragen:
Ist in der geplanten Wegeverbindung auch die Straße Schloßplatz als ein Ausgangspunkt einbezogen?
Wie wird die Stadtverwaltung diese Gängeverbindung entwickeln und benennen?
Wird es besondere Akzente u.a. durch
• ein eigenes Beleuchtungskonzept
• angemessene Straßenausschilderung
• Möblierungselemente
geben bzw. wie ist der Stand der derzeitigen Planungen?
Welcher Zeitplan ist für eine Entwicklung dieser Gängeverbindung vorgesehen?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
Antrag vom: 14.11.2005
Rückbauverpflichtung bezüglich des ECE- Centers am Schloss
Nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
Wir bitten um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Rückbauverpflichtung bezüglich des ECE- Centers am Schloss
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Rückbauverpflichtung in die städtebaulichen Verträge mit der ECE / Panta Neunundzwandzigste aufzunehmen. Diese Rückbauverpflichtung muss finanziell abgesichert sein durch die Bürgschaft einer deutschen Großbank.
Begründung:
Die Krise im deutschen Einzelhandel dauert nun schon seit mehreren Jahren an und auch in Oldenburg sind deutlich sichtbare Spuren in Form von Leerständen und der Zunahme von 1-€uro-Läden und anderen Billig- und Ramschläden erkennbar.
Die Massenarbeitslosigkeit soll weiterhin auf sehr hohem Niveau verharren, die Reallöhne sind seit mehreren Jahren rückläufig, die Renten sollen die nächsten Jahre stagnieren, die Mehrwertsteuer soll um 3% steigen und die Rentenbeiträge steigen auch. Angesichts dieser Entwicklung und Zukunftsaussichten ist nicht erkennbar, wie der deutsche Einzelhandel in den nächsten Jahren aus der Krise kommen soll. Eher ist eine weitere Verschärfung der Krise zu befürchten.
Dem Vernehmen nach laufen auch die Geschäfte der ECE-Center nicht mehr so rund wie früher. Es wäre ja auch ein Wunder, wenn sich die ECE-Center vollständig der allgemeinen Marktentwicklung entziehen könnten (wo sogar die Aldi-Märkte rückläufige Umsatzzahlen ausweisen müssen).
Der Einzelhandel ist auch in Oldenburg rückläufig, aber die Verkaufsflächen wurden und werden stark ausgeweitet: Möbel Buss, famila-Erweiterung, IKEA zzgl. IKEA Fachmarktzentrum, Planungen für das ehemalige VWG-Gelände und evtl. Neubebauung des alten VfB-Platzes.
Der rückläufige Einzelhandelsumsatz in Oldenburg wird also auf deutlich vergrößertem Flächenangebot erwirtschaftet. Insolvenzen, Leerstände und wirtschaftliche Schwierigkeiten von Unternehmen werden die zwangsläufige Folge sein.
In dieser Situation hält es die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN für dringend geboten, dass sich die Stadt Oldenburg vom Eigentümer des ECE-Centers eine Rückbauverpflichtung geben lässt, die über eine Bankbürgschaft abgesichert ist. Denn es ist leider nicht ausgeschlossen, dass das ECE-Center selbst in einigen Jahren in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät.
Wir beziehen uns mit der Rückbauverpflichtung auf den anerkannten Oldenburger Stadtsoziologen Professor Walter Siebel (u.a. auf der NWZ-Podiumsdiskussion zum Thema Centeransiedlung), der eine solche Rückbauverpflichtung auf Grund seiner aktuellen Forschung zum Thema Einkaufscenter befürwortet und den beteiligten Kommunen empfiehlt.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
Antrag vom: 09.11.2005
Neue Spielstätte des Staatstheaters
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Neue Spielstätte des Staatstheaters –
auf die Tagesordnung.
Begründung:
Unserer Fraktion liegen Erkenntnisse vor, dass das Staatstheater in der alten Sporthalle auf dem Gelände der BBS eine neue Spielstätte eröffnen möchte.
Ist der Verwaltung dieser Vorgang bekannt?
Wie würde die Verwaltung eine solche Anlage bauordnungsrechtlich einschätzen, bzw. ist eine solche öffentliche Stätte in einem Wohngebiet überhaupt vorstellbar?
Wir bitten um einen kurzen Sachstandsbericht.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Andreas Siek
Antrag vom: 09.11.2005
Toberland Maco
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Toberland Maco –
auf die Tagesordnung.
Begründung:
Diversen Anzeigen in Oldenburger Zeitungen war zu entnehmen, dass die Fa. Maco auf ihrem Gelände eine Kinderspielhalle mit dem Namen „Toberland“ betreibt. Bei der Diskussion um eine solche Anlage im Bereich des Otterweges, die mehrheitlich nicht befürwortet wurde, klang seitens der Verwaltung an, dass die Spielstätte auf dem Maco-Gelände nicht genehmigt worden ist. Ist das „Toberland“ an dieser Stelle zulässig und wenn nein wie hat die Verwaltung vor auf den Betrieb zu reagieren? Wir bitten die Verwaltung um einen kurzen Sachstandsbericht.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Andreas Siek
Antrag vom: 21.10.2005
Vorhabenbezogener BebauungsplanNr. 5 (Am Stadtrand / Karuschenweg)
Zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen im November 2005 bitten wir um Beantwortung einer Anfrage zu:
– Vorhabenbezogener BebauungsplanNr. 5 (Am Stadtrand/Karuschenweg) –
Begründung:
Im Februar 2001 wurde mit der „Oldenburgische Landesbank AG“ ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Darin hat sich die OLB verpflichtet das gesamte Vorhaben „innerhalb von 36 Monaten nach Erhalt der Baugenehmigung bzw. der Erschließungsbescheinigung fertigzustellen“. Augenscheinlich sind die im südlichen Teil des Gesamtgrundstücks belegenen 6-Familienhäuser nicht fertiggestellt bzw. noch nicht einmal begonnen worden.
Frage:
Ist die Frist von 36 Monaten inzwischen verstrichen? Wenn ja, welche Auswirkung hat dieses auf die Vertragserfüllungsbürgschaft und wie kann die OLB gezuwungen werden ihren Verpflichtungen nachzukommen? Sind eventuell noch andere Inhalte des Vertrages durch die OLB verletzt bzw. nicht eingehalten worden?
Mit freundlichen Grüßen
– Andreas Siek-
Antrag vom: 17.10.2005
Bauschäden am Oldenburger Schloss
Sehr geehrte Frau Burdiek,
zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Bauschäden am Oldenburger Schloss –
auf die Tagesordnung und bitten Sie, die Oldenburger Künstler Volker Kuhnert und Manfred Räber in diese Ausschusssitzung einzuladen. Sie sollen Gelegenheit bekommen, ihre Dokumentation über die Schäden am Schloss durch den Bau des Hallenbades in Form einer kurzen Beamer-Schau vorzustellen.
Begründung:
Die beiden Künstler haben dem Rat über den Ratsvorsitzenden schriftlich zur Kenntnis gegeben, dass umfangreiches Archivmaterial darauf hindeutet, dass der seinerzeitige Bau des Hallenbades zu erheblichen Schäden am Schloss geführt hat.
Aus dem der Niederschrift über die Bauausschussitzung vom 01.09.05 beigefügten Schriftverkehr geht hervor, dass die Künstler anscheinend auf „sensationelle Einzelheiten“ gestoßen sind, die mit Blick auf den Bau eines ECE-Centers in unmittelbarer Nachbarschaft eine entscheidende Bedeu-tung für den substantiellen Erhalt des Schlosses hätten. Ihrer Meinung nach legt das Archivmaterial sogar die Schlussfolgerung nahe, dass ein Bau in den geplanten Ausmaßen, auch unter Einsatz mo-dernster technischer Verfahren, eine erneute Gefährdung des Schlosses bedeuten würde.
Im beigefügten Brief an Dr.Pantel vom 25.8.05 bieten die Künstler die Dokumentation ihres Materials mittels einer Beamer-Schau an, um die Glaubwürdigkeit ihrer Argumente untermauern zu können. Diesem Wunsch ist bisher nicht entsprochen worden.
Die grüne Ratsfraktion hält es für dringend erforderlich, dass die Ratsmitglieder (und hier insbesondere die Mitglieder des Bauausschusses) auf den gleichen Kenntnisstand gesetzt werden, wie die Künstler. Das Schloss ist zwar Eigentum des Landes, aber das bedeutendste Kulturerbe unserer Stadt.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Anne Lück
Antrag vom: 24.05.2005
Verschandelung eines denkmalgeschützten Hauses durch „Burger King“
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Berücksichtigung der nachfolgenden Anfrage.
Wir bitten die Verwaltung um Stellungnahme zum Schreiben des Herrn Danneboom zur Verschandelung eines denkmalgeschützen Hauses in der Oldenburger Innenstadt. Hier bitten wir insbesondere um Klärung der Frage, ob diese Art der Werbung (Gewalt- und Gruseldarstellung) mit der bestehenden Gestaltungssatzung für Werbeanlagen vereinbar ist.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Andreas Siek
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 23.06.2005
Stadtgrenze Oldenburg / Gemeinde Edewecht – Bauvorhaben der Gemeinde
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Stadtgrenze Oldenburg / Gemeinde Edewecht – Bauvorhaben der Gemeinde –
auf die Tagesordnung.
Die Gemeinde Edewecht plant im Bereich Bloher Forst, landwirtschaftliche Flächen im Ort Friedrichsfehn, den Kauf bestimmter Flächen, um ein Wohngebiet mit 80 Wohneinheiten bebauen zu lassen.
Wir bitten die Verwaltung um Darstellung der aktuellen Situation und um die Haltung der Stadt Oldenburg zu diesem Projekt. Welche Probleme sieht die Verwaltung im Zusammenhang mit Eversten West und dem Interesse der Stadt Oldenburg, hier eigene Planungen für Wohnbebauung zu realisieren?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Susanne Menge
Antrag vom: 28.02.2005
Stadtteilplanung für Donnerschwee
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Stadtteilplanung für Donnerschwee –
auf die Tagesordnung.
Wir beantragen eine Stadtteilplanung für Donnerschwee. Die moderne Umgestaltung (LzO, WEH, Anton-J.-Becker-Gelände …) dieses innenstadtnahen Stadtteils sollte u.E. eine umfassende Planung beinhalten. Stichwortartig und lediglich beispielhaft sind hier zu nennen: Kindgerechtes Wohnumfeld, Wege/Straßen, Wohnen und (Nah)Erholung, Ökologie und Stadtplanung (z.B. Gewässerschutz, Renaturierung), Sport/Freizeit, wirtschaftliche und soziale Strukturen …). Wir stellen uns im Rahmen einer beispielhaften und projektorientierten Stadtteilplanung vor, Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen (Runde Tische, Ideenbörsen u.ä.).
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Susanne Menge
Antrag vom: 21.02.2005
Änderung Nr. 25 des FNP 96 und B-Plan N-757 (nördlich Frieslandstraße)
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Änderung Nr. 25 des FNP 96 und B-Plan N-757 (nördlich Frieslandstraße) –
auf die Tagesordnung.
Aufgrund der Vorstellungen der Verwaltung im Bauausschuss möchten wir an dieser Stelle noch einmal betonen, dass wir es für zwingend erforderlich halten, den Bewohnerinnen und Bewohnern des neu entstandenen Wohngebietes Am Evelsmoor Gehör zu schenken. Eine vertragliche Bindung zwischen Stadt und Unternehmen und die nicht rechtzeitige Einbeziehung der AnwohnerInnen hat zu heftigen Auseinandersetzungen geführt.
Die Vorstellungen und Pläne der dort lebenden Menschen zeigen deutlich, dass sie die Weiterentwicklung ihres Lebensbereiches und -umfeldes mitgestalten wollen, zu Gunsten eines sozial- und umweltverträglichen Miteinander zwischen Gewerbe und Wohnen.
Dass die Verwaltung nicht an der passenden Stelle Fehler eingeräumt hat und auf die Bevölkerung zugegangen ist, bedauern wir sehr. Um so mehr sind in dieser Frage die Mitglieder des Stadtrates und der Verwaltung gefordert, um dort eine Planung zu verabschieden, diebeiden Interessen gerecht wird. Uns scheint der Zeitpunkt immer noch recht günstig, um Lösungen zu entwickeln und diese umzusetzen.
Die vorgestellte Planung der Bauverwaltung beschränkt sich auf eine halbherzige Darstellung, um in erster Linie die Forderungen der SPD und der Bevölkerung als nicht realisierbar und unternehmerfeindlich darzustellen. Diese Polarisierung dient nicht einer vernünftigen Diskussion, sondern schafft lediglich eine pro-contra-Positionierung zu Gunsten oder Ungunsten einer Seite. Dies darf sich so nicht fortsetzen, zumal die engagierten BewohnerInnen dort gezeigt haben, dass sie sehr wohl die Interessen als kompatibel betrachten.
Der Wandel innerhalb unserer Gesellschaft hat sich auf der Ebene politischer Partizipation verändert. Ein stärkeres Bewusstsein darüber, welche Entscheidungen auf politischer Ebene getroffen werden, geht einher mit einer starken Kompetenz in vielen Bereichen des täglichen Lebens.
Insofern ist es im Fall Patentbusch 1 und 2 durchaus von Bedeutung, welche Anregungen und Argumente aus der Bevölkerung kommen.
Wir beantragen aus diesem Grund:
2. Wir bitten um Klärung der Grünwegeplanung:
– Wird das Wäldchen (nördlich Lübbenbuschweg) in einen Grünzug integriert, wenn der Grüne Wegestern durch die gekürzte Planstraße A führen soll?
– Wo sind die Wege konkret geplant (in der Ausführung sind bislang keine vorhanden)?
– Wohin soll der Wegestern geführt werden, welche Breite wird er haben?
- Soll der Wegestern über eine Straße durch das Gewerbegebiet 2 geführt werden, oder durch Etzhorn Mitte und entlang des neuen RRB?
3. Der Weg soll in die Festsetzung des B-Planes übernommen werden.
4. Patentbusch 2 soll in einem zweistufigen Modell realisiert werden, das folgende Schwerpunkte berücksichtigen soll:
– Aktualisierung der in den 70er bis 90er Jahren erstellten Wachstumsprognosen;
– Berücksichtigung einer Wohnbebauung in GEe und MI außerhalb des 100 m-Sicherheitsabstandes zur BÜFA, sowie auf dem Gebiet des Patentbuschs 2 (Verhinderung einer Monostruktur);
– Unterteilung des Bauteppichs auf den östlichen Flächen, um einen architektonisch wie städtebaulich abrupten Übergang von Wohnbebauung zum Gewerbe zu vermeiden.
Mit freundlichem Gruß
f. d. Ratsfraktion
gez. Susanne Menge
Antrag vom: 13.12.2004
Grundstück Ecke Gertrudenstraße/Alexanderstraße ( ehem. Bartels )
Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen im Januar 2005
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen im Januar 2005 bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes ( nicht öffentliche Sitzung ):
– Grundstück Ecke Gertrudenstraße/Alexanderstraße ( ehem. Bartels ) –
Begründung:
Unser Fraktion ist bekannt, dass die Fa. Aldi das o. g. Grünstück für eine Umsiedlung ihres wenige Meter entfernt befindlichen Marktes ins Auge gefasst hat. Wir halten die Errichtung eines Supermark-tes/Discounters an dieser Stelle aber für nicht zweckdienlich. Deshalb bitten wir die Verwaltung um einen Bericht zur möglichen Bebaubarkeit dieses Grundstücks und um die Vorbereitung eines Pla-nungsvorschlags mit der Schwerpunksetzung Wohnen und Kleingewerbe.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Andreas Siek
Antrag vom: 13.12.2004
Ausschreibungsverfahren Exerzierhalle
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen im Januar 2005 bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes:
– Ausschreibungsverfahren Exerzierhalle –
Begründung:
Im August / September führte die Stadt Oldenburg o. g. Verfahren durch. Die Bewerbungsfrist lief am 17.09.2004 ab. Wir fordern deshalb eine Vorstellung der eingegangen Bewerbungen.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Andreas Siek
Antrag vom: 13.12.2004
Blindenleitsystem in der Fußgängerzone
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen im Januar 2005 bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes:
– Blindenleitsystem in der Fußgängerzone –
Begründung:
Bereits mehrfach hat sich o. g. Ausschuss mit der benannten Problematik beschäftigt ohne jedoch
zu einem endgültigen Ergebnis zu gelangen. Da im Moment die Ausschreibung für den 1. Bauabschnitt läuft ( ohne ein Blindenleitsystem ) und der „Arbeitskreis für Behindertenfragen“ diese Thematik zum Abschluss bringen möchte, sollte der Ausschuss sich umgehend zu einer endgültigen Entscheidung durchringen.
Wir bitten deshalb die Verwaltung eine Vorlage zur Entscheidung vorzubereiten und vorzulegen.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Andreas Siek
Antrag vom: 13.12.2004
Bebauungsplan S 317 und 392 A
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen im Januar 2005 bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes ( nicht öffentliche Sitzung ):
– Bebauungsplan S 317 und 392 A –
Begründung:
Von RAe Dr. Niewerth pp. erhielten wir eine Abschrift einer Eingabe zu o. g. Bebaungsplänen. Diese zielt darauf ab, die von der Ausschussmehrheit abgelehnten Werbepylone doch zu ermöglichen.
Wir bitten deshalb die Verwaltung einen Bericht zu geben ob diese Eingabe eventuell Aussicht auf Erfolg hat bzw. ob ein solches Risiko besteht.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Andreas Siek
Antrag vom: 06.12.2004
Bautätigkeit an der Sportarena
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Bautätigkeit an der Sportarena –
auf die Tagesordnung.
Die Dringlichkeit ist damit begründet, dass es vor den Weihnachtsferien keine Sitzung mehr gibt um den Vorwürfen begegnen zu können. Nach Hinweisen aus der Bevölkerung über die Verhältnisse bezüglich der Arbeits- und Unterbringungsverhältnisse müssen unbedingt Informationen aus dem Bauamt im Ausschuss weitergegeben werden.
Wir bitten dazu jemanden aus dem Bauamt am Sportausschuss teilzunehmen zu lassen.
– Auffällig ist, dass hauptsächlich Rumänen auf der Baustelle arbeiten. Selbst bei Minusgraden tragen die Arbeiter keine Handschuhe, ihre Arbeitskleidung ist ebenfalls nicht den äußeren Witterungsbedingungen angepasst.
– Gibt es ausreichend Schutzkleidung, wie sie auf Baustellen vorgeschrieben ist: Ohrenschützer, regenabweisende Oberbekleidung, Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe usw.?
– Wie sind die Arbeitszeiten geregelt? Wie ist die Entlohnung geregelt? Auf der Baustelle wird noch nachts unter Flutlicht gearbeitet.
– Die Unterbringung in den Containern lässt von außen vermuten, dass die Arbeiter nicht nur in diesen Räumen schlafen, sondern im selben Raum außerdem Wäsche waschen und zum Trocknen aufhängen müssen.
– Wie sind die Feiertage für die Arbeiter geregelt? Können sie nach Hause, müssen sie dies auf eigene Kosten regeln oder gibt es im Rahmen eines Sozialplans bezüglich dieser besonderen Zeit Aktivitäten der Baufirma?
Die Stadt Oldenburg hat eine Verpflichtung, die Firma, die nach der Ausschreibung den Zuschlag für den Bau der Arena erhalten hat, dahingehend zu überprüfen, ob sie den grundlegenden Verpflichtungen ebenfalls nachkommt: Menschenwürdige Unterbringung ausländischer Arbeiter, Zahlung von angemessenen Löhnen, Sozialversicherungspflicht, Sicherheitsleistungen, angemessene Arbeitskleidung, Gewährleistung von Pausen etc.
Außerdem scheint dringend eine erneute Überprüfung des Angebotes der Firma geboten, unter welchen Bedingungen sie einen reibungslosen, qualitativ ohne Einschränkungen zu erstellende Bau als günstigste Anbieterin gewährleisten konnte.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Andreas Siek
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 02.12.2004
Videoüberwachung in der Innenstadt
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Videoüberwachung in der Innenstadt –
auf die Tagesordnung.
Die Fraktion steht dieser Form der Videoüberwachung nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber, doch da dies ein Eingriff in die Privatsphäre von Menschen und damit ein Eingriff in die Grundrechte bedeutet, ist es zwingend erforderlich in den politischen Gremien über den Einsatz von Videoüberwachung zu reden. Dabei sind Fakten von Nöten, um überhaupt beurteilen zu können, wo sich Schwerpunkte entwickelt haben (warum zum Beispiel Brunneneck, Leffers?). Ebenfalls entscheidend ist der Umgang mit dem Datenmaterial.
Der ASB setzt sich umfassend über städteplanerische und damit wohn- und lebensqualitätsrelevante Themen der City auseinander, insofern passt die aus der NWZ zu erfahrende Thematik in eben diesen Ausschuss.
Um eine sach- und fachkundige Information und Diskussion führen zu können, bitten wir um Beteiligung der Polizei an diesem Ausschuss. Darin eingeschlossen bitten wir um eine Darlegung kriminalstatistischer Erhebungen, die eine differenzierte Betrachtung der als kriminell belasteten Schwerpunkte der City ermöglichen (welche Kriminalität, zu welcher Tageszeit, Beurteilung der Lokalisierbarkeit krimineller Handlungen, Umgang mit Videotapes usw.).
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Susanne Müller
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 18.11.2004
Terminverschiebung
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
wiederholt ist es in der Vergangenheit zu Terminverschiebungen von Fachausschussitzungen gekommen, die auch den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen betrafen.
Turnusmäßige Termin für die nächste Sitzung des Ausschusses ist Donnerstag, der 2. Dezember 2004. Überraschend und ohne weitere Vorankündigung ist diese Sitzung nun um eine Woche auf Donnerstag, den 25. November vorverlegt worden, was den Ausschussmitgliedern erst am 17.11.2004 mitgeteilt wurde. Gegen die Verschiebung der Sitzung protestieren wir hiermit auf das Schärfste, da wir eine ausreichende Begründung dafür nicht erkennen können. Wir fordern Sie hiermit eindringlich auf, im Benehmen mit der Vorsitzenden, für die Durchführung der turnusmäßigen Sitzung am 2. Dezember Sorge zu tragen.
Sowohl Ratsfrau Müller, die am 25.11. als Vorsitzende des Bäderausschusses diese reguläre Ausschusssitzung leiten wird, wie auch Ratsherr Siek sínd am 25.November verhindert. Damit können unsere beiden Bauchfachleute ihr Mandat im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen nicht ausüben.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Dr. Jochen Pade
– Fraktionsvorsitzender –
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 18.11.2004
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 (Schlossplatz/Berliner Platz)
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zum o.g. Tagesordnungspunkt bitten wir vorab um Vorlage
? des in der Begründung zum Beschlussvorschlag genannten Antrages der ECE auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und außerdem
? um den derzeit zwischen Stadt und ECE/Panta in Verhandlung befindlichen „Vorvertrag zum Durchführungsvertrag über die Grundzüge der vertraglichen Regelungen zum vorhabenbezogenen Bebauugsplan für das Vorhaben ECE-Einkaufszentrum am Schlossplatz/Berliner Platz“.
Ferner bitten wir die Verwaltung um Auskunft
– Wer sich hinter der Firma „Panta“ verbirgt. Die Fa. Panta ist bislang nicht in Erscheinung getreten,
– weshalb von dem vorgesehenen Verfahren, das Bauleitplanverfahren erst nach dem Ende des ECE-Wettbewerbes im Frühjahr auf Grundlage des Siegerentwurfes zu beginnen, abgewichen werden soll,
– wie die Verwaltung den Beschlussvorschlag vor dem Hintergrund eines laufenden Bürgerbegehrens und
– unter dem Aspekt weiterer Zusagen für einen ausreichenden Zeitraum zur Prüfung und Diskussion des für Anfang Dezember zu erwartenden Verträglichkeitsgutachtens bewertet.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Andreas Siek
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 30.09.2004
Sanierung des Alten Rathauses
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung stellen wir unter Punkt Verschiedenes folgende Fragen:
? Was hat die Sanierung des Rathauses in diesem Jahr ( 1. Bauabschnitt ) gekostet ?
? Wie verteilen sich die Kosten auf die einzelnen Maßnahmen – bitte detailliert ?
? Wie sieht das Gesamtkonzept – zugesagt für die Sitzung nach der Sommerpause – aus ?
Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung in der nächsten Sitzung.
Einen Beschlussvorschlag werden wir noch kurzfristig erarbeiten und rechtzeitig nachreichen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Andreas Siek
i.A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 31.08.2004
Umnutzung der alten Exerzierhalle am Pferdemarkt
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung unterbreiten wir zum Tagesordnungspunkt
– Umnutzung der alten Exerzierhalle am Pferdemarkt –
folgenden Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird aufgefordert das „Bewerbungsverfahren für Investoren“ für die Exerzierhalle am Pferdemarkt und Freiflächen qualifiziert abzubrechen.
Begründung:
Ohne Beratung in den entsprechenden Ausschüssen (Bau, Kultur, Finanz, Wirtschaftsförderung) hat die Verwaltung / der Oberbürgermeister ein präjudizierendes Bewerbungsverfahren zum Verkauf der genannten Immobilie eingeleitet. Die im vorliegenden Expose genannten Entwicklungsziele (Markthalle, Gastronomie, Zentrum für Handwerk etc., Lebensmitteleinzelhandel, Neubau in moderner Bauweise zum Pferdemarkt hin) sind in keinem Ausschuß bisher behandelt worden.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Andreas Siek
Antrag vom: 17.05.2004
Einrichtung eines Pförtnerplatzes im Alten Rathaus
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir zum o.g. Tagesordnungpunkt um Berücksichtigung des nachfolgenden Antrages:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung bezieht in das o.g. Gesamtkonzept die Schaffung eines Pförtnerplatzes im Erdgeschoss des Alten Rathauses mit ein. Dafür wird im EG der Bereich vor der großen Hinweistafel in Absprache mit dem Denkmalschutz als Arbeitsplatz entsprechend hergerichtet (Verglasung u. Einrichtung eines Arbeitsplatzes).
Begründung:
Die Verwaltung hat auf einen Antrag der Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Verwaltungsausschuss vom 10.05.2005 zugesagt, das Gesamtkonzept zur Umgestaltung des Rathauses alsbald vorzulegen.
Das Alte Rathaus am Markt ist für viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt sowie Touristen und Hilfesuchende ein zentraler Anlaufpunkt. Die bisherige Erscheinungsform ist für Besucher völlig unzureichend und bürgerunfreundlich. Geschlossene Bürotüren und mangelhafte Informationsmöglichkeiten wirken auf diese Zielgruppen abweisend. Im Zusammenhang mit Bürgerfreundlichkeit und Transparenz sollte daher eine Verbesserung vorgenommen werden. Das in Arbeit befindliche o.g. Gesamtkonzept bietet hier entsprechende Möglichkeiten.
Aufgrund der angespannten Haushaltslage und der Wiederbesetzungssperre könnte eine Stellenbesetzung der Pförtnerstelle (Teilzeit) im Rahmen der Arbeit des Inforums/der geplanten Freiwilligenagentur/AB-Kraft erfolgen. Der Pförtnerplatz sollte möglichst täglich von 9 – 20.00 h besetzt sein.
Die Aufgaben eines Pförters könnten in folgenden Bereichen liegen:
? Ansprechpartner und Vermittler für ratsuchende BürgerInnen, Touristen, Hilfesuchende
? kurze Führungen durch das sehenswerte Alte Rathaus (z.B. Treppenhaus/Schaukasten 1. OG., großer Sitzungssaal)
? Postverteilung / Kopierdienste / Schlüsselverwaltung
? Besucheranmeldung (Ratsfraktionen / Oberbürgermeister und andere)
? Zuarbeit der Verwaltungssekreteriate
? Ausgabe der Tagesordnungen etc. der Ausschuss-Sitzungen an Sitzungsbesucher
? Schaukastenbetreuung
? Hausmeistertätigkeiten
Diese Pförtnerstelle würde darüber hinaus ebenso unter Sicherheitsaspekten sinnvoll sein, da einige Räumlichkeiten im Alten Rathaus unbeaufsichtigt und offen zugänglich sind und es in der Vergangenheit unerfreuliche Situationen gegeben hat.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Dr. Jochen Pade
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 29.04.2004
Gesamtkonzept zur Umgestaltung des Rathauses
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Gesamtkonzept zur Umgestaltung des Rathauses –
auf die Tagesordnung.
Die Verwaltung hatte auf einen Antrag der Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN in der Verwaltungsausschusssitzung vom 27.10.2003 mitgeteilt, es werde ein Gesamtkonzept zur Umgestaltung des Rathauses zum Jahresende 2003 vorgelegt. Dies ist bislang nicht erfolgt!
Im Haushaltsplan 2004 ist eine Summe von 248.000 € eingestellt für die Sanierung des Baudenkmals Altes Rathaus. Dazu gehören:
? Fassadensanierung des Alten Rathauses
? Impregnierarbeiten der Außenfassade
? Reparatur des Natursteinwerks
? Rohrerneuerung
? Fenstersanierung / Reparatur der Bleiverglasungen
? Einrüstung der Fassade
Nunmehr ist zu erfahren, dass die erforderlichen Einrüst- bzw. Sanierungsarbeiten in Gänze möglicherweise nicht mehr geleistet werden können, da der Oberbürgermeister andere Maßnahmen aus diesem Haushaltsansatz finanzieren will. Hierzu gehören:
? Freilegung der Wandmalereien im großen Sitzungssaal
? Neugestaltung der Nebenräume des großen Sitzungssaals
? Aufstellung einer Büste des ehem. OB Theodor Görlitz / Erstellen eines Sandsteinsockels etc.
Beschlußvorschlag:
1. Die Verwaltung legt unverzüglich das angekündigte Gesamtkonzept zur Umgestaltung des Rathauses nebst Sanierungsplan vor.
2. Die Bauverwaltung erläutert die Notwendig- und Dringlichkeit der einzelnen Maßnahmen.
3. Der BPA beschließt eine Prioritätenliste für diese Sanierungsmaßnahmen.
Begründung:
– Erfolgt mündlich -.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion i. A.
gez. Dr. Jochen Pade
– K u l i s c h –
Antrag vom: 19.04.2004
Plasterung der Fußgängerzone
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Plasterung der Fußgängerzone –
auf die Tagesordnung.
Wir bitten die Verwaltung zu dem anliegenden Schreiben des Arbeitskreises für Behindertenfragen Stellung zu nehmen und zwei Vertretern (Blindenverein / der Gehbehinderten bzw. Rollstuhlfahrer) im Ausschuss die Gelegenheit zu geben, ihre Anliegen zu erläutern.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Andreas Siek
i. A.
– K u l i s c h –
Anlage
Antrag vom: 28.11.2003
Planung Burgstraße
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Berücksichtigung der nachfolgenden Fragen:
Auf Anfrage unserer Ratsfraktion hat die Verwaltung geantwortet, dass in Modernisierungs- und Instandsetzungsverträgen mit den Investoren die Verteilung der Sanierungsmittel und die Fertigstellung der Maßnahmen geregelt werden (Vorlagen-Nr.: 03/0641) Hierzu fragen wir:
Wird die Verwaltung den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen an der o.g. Vertragsgestaltung beteiligen?
Wann rechnet die Verwaltung mit einem Abschluss dieser Verträge?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Andreas Siek
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 30.10.2003
Planung Burgstraßenviertel
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung baten wir um die Beantwortung einiger Fragen zur geplanten Tiefgarage bzw. der Planung der Bebauung (Anfragen vom 02.10./08.10.03). In der Beantwortung dieser zur o.g. Sitzung geht die Verwaltung nicht oder nur unzureichend auf die Fragen ein. Daher stellen wir folgen-de Nachfragen:
Zur geplanten Tiefgarage:
1.) Die Verwaltung führt aus, dass mit der Verlagerung der Stellplätze verbundene Maßnahmen mit Sanierungsmitteln gefördert werden.
a. Um wie viele Stellplätze handelt es sich dabei?
b. In welcher Höhe werden diese Stellplätze mit Sanierungsmitteln bedacht?
c. Welche weiterer Gelder aus den Sanierungsmitteln und in welcher Höhe fließen in die geplante Tiefgarage? Wir bitten um eine detaillierte Darstellung und um die Aussage, wie viel Sanierungs-gelder im weitesten Sinne durch verschiedene Maßnahmen in die geplante Tiefgarage fließen.
d. Wie viele Stellplätze sind vorgesehen für Anwohner/Beschäftigte/private Stellplätze?
e. Wie viele Stellplätze verbleiben dann noch für eine öffentliche Parkraumbewirtschaftung?
2.) Welche veränderten Bedingungen ergeben sich für die Fußgänger und Radfahrer in dem Ein-gangsbereich der Gaststraße bzw. Theaterwall durch die Tiefgaragenzu- / -ausfahrt? Wir bitten die Verwaltung um eine detaillierte Darstellung der Aufteilung der Verkehrsflächen im Zufahrts- und Ausfahrtsbereich für Pkw, Fußgänger, Radfahrer und Busnutzer auf der Ausschusssitzung.
– Sieht die Verwaltung hier die Gefahr, dass sich die Kundenwege verändern werden?
3.) In welchem Umfang sind Baumfällungen im Bereich der geplanten Tiefgaragenzufahrt in der unteren Gaststraße vorgesehen? Ist dieser Grünbereich als erhaltenswert eingestuft?
– Sind hier evtl. Ersatzmaßnahmen vorgesehen, wenn ja welche?
4.) Aus welchem Grunde hat die Verwaltung kürzlich ein Teilgrundstück in der Gaststraße 20 für die geplante Tiefgaragenzufahrt erworben, obwohl die Stadt doch gar nicht Investor ist?
– Ist dieser Kaufvorgang im städtischen Haushalts- und Finanzausschuss dargestellt worden?
5.) Wie beurteilt die Verwaltung einen Vorschlag der Anlieger der Gaststraße, die Zu- und Ausfahrt der Tiefgarage zwischen den Häusern Theaterwall 20 und 24 zu beordnen? Ein Vorteil wäre, dass die Gaststraße wie im Verkehrsentwicklungsplan vom Rat beschlossen, gänzlich Fußgängerzone werden könnte. Damit wäre eine attraktive fußläufige Verbindung von der Gaststraße 20 (jetzige geplante Tiefgaragenzufahrt) durch das neue Burgstraßenviertel über den Parkplatz der Handwerkskammer zur Schmalen Straße und damit eine Anbindung an die Haarenstraße möglich.
– Hält die Verwaltung eine solche Wegeverbindung für realisierbar?
Zur Bauplanung Burgstraße:
6.) Die Verwaltung antwortet, dass in Modernisierungs- und Instandsetzungsverträgen mit den Investoren die Verteilung der Sanierungsmittel und die Fertigstellung der Maßnahmen geregelt sind. Dazu fragen wir:
a. Welchen finanziellen Rahmen sieht der Finanzierungsplan der Stadt bezüglich der Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet Burgstraße insgesamt vor und wie verteilen sich die Sanierungsmittel auf
– Betriebsauslagerungen (welcher Art)
– Altbausanierungen (z.B. Projekt Uhlenspegel, Häuser Burgstraße 3-5)
– Neubauvorhaben (Geschäftsflächen/Wohnungen)
Wir bitten hier um eine detaillierte Darstellung der Sanierungsgelder aufgegeilt nach Jahren des Sanierungszeitraumes.
7.) Wie hoch ist die Restsumme an Sanierungsmitteln aus dem Sanierungsgebiet Pferdemarkt, die die Stadt in Verhandlungen mit dem Land für das Sanierungsgebiet Burgstraße „umschichten“ konnte?
8.) Der Bebauungsplan sieht eine 2 ½ geschossige Bauweise an der Burgstraße vor, in Ausnahmefällen eine 3 ½ geschossige Ausnahmeregelung, wenn sich diese städtebaulich vertretbar in die Altbebau-ung einfügt.
– Teilt die Verwaltung die Einschätzung des Bund Deutscher Architekten (Schreiben vom 22.10.), dass der B-Plan in diesem Punkt anfechtbar ist und wird die Verwaltung den B-Plan nachbessern?
– wer entscheidet über die Ausnahmeregelung einer 3 ½ geschossigen Bebauung in der Burgstraße?
9.) Teilt die Verwaltung die geäußerte Kritik von Kaufleuten, Anwohnern und Hauseigentümern, dass die geplante Neubebauung in der Burgstraße zu massiv, ungegliedert und mit einer durchgehenden 3 ½ geschossigen Ausführung als nicht anpassungsfähig an die Altbebauung ist?
10.) Sieht die Verwaltung die Möglichkeit der Einflussnahme, die Planungen dieses Baukörpers in Richtung auf eine kleinteiligere Gliederung in der Mehrheit 2 ½ geschossig und durch Ausbildung von giebelständigen Dächern?
11.) Wie beurteilt die Verwaltung die von den Investoren geplanten Gewerbeflächen von 150 – 300qm² in diesem Altstadtgebiet. Besteht hier nicht die Gefahr von Leerstand bzw. Filialisten-Nutzungen, die das historische Altstadtgebiet negativ beeinträchtigen würden?
Sieht die Verwaltung hier die Möglichkeit einer Änderung zu kleineren Gewerbeflächen, ähnlich im Nikolai- und Bergstraßenbereich?
12.) Die Verwaltung führt aus, dass beabsichtigt sei, die Sanierung im Wesentlichen in den Jahren 2004/2005 durchzuführen, bislang liegt jedoch kein Bauantrag vor!
– Wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen?
– Wird der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen sowie der Verkehrsausschuss über den weiteren Verfahrensgang bzw. mögliche Planungsänderungen informiert werden?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Andreas Siek
Antrag vom: 08.10.2003
Planung Burgstraße – Tiefgaragenerschließung
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Planung Burgstraße – Tiefgaragenerschließung –
auf die Tagesordnung.
Zu dem von der Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen vom 02.10. vorgestellten Bericht bitten wir die Verwaltung zusätzlich um eine detailliertere Vorstellung der geplanten zweigeschossigen Tiefgarage auf der o.g. Ausschußsitzung.
Wir bitten die Verwaltung um Darstellung,
– wie sich die zu erwartenden Verkehrsströme in Bezug auf die Zufahrts- und Ausfahrtssituation darstellen werden,
– wie sich diese auf die Geschäfte der unteren Gaststraße auswirken werden, wenn sich unter Umständen viele Bürger u.a. wegen der beengten Verkehrsfläche für Fußgänger und aufgrund des störenden Verkehrs andere Wege in die Innenstadt suchen werden,
– welche veränderten Bedingungen sich für die Fußgänger und Radfahrer in diesem Eingangsbereich in die Innenstadt ergeben werden. Hierzu bitten wir um detaillierte Darstellung der Aufteilung der Verkehrsflächen im Zufahrts- und Ausfahrtsbereich für PKW, Fußgänger, Radfahrer und Bus-nutzer,
– ob es zu besonderen Anlässen (Weihnachtszeit / Stadtfest etc.) aufgrund von nicht vorhandenen Aufstellflächen für den Parksuchverkehr zu Verkehrsbehinderungen rund um das Theater bzw. im Dobbenviertel kommen kann und inwieweit der ÖPNV dadurch negativ beeinträchtigt wird,
– in welchen Umfang Baumfällungen im Bereich der Tiefgaragenzufahrt in der unteren Gaststraße durchgeführt werden müssen, ob diese Bäume/Grünzone als schützenswert eingestuft wird und ob dadurch das Erscheinungsbild des gastronomischen Betriebes gegenüber des Staatstheaters (Terassensituation) und des neu eröffneten Geschäftes (Hinterhofnutzung) in der unteren Gast-straße negativ verändert wird.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Andreas Siek
Antrag vom: 08.10.2003
Konsequenzen nach der Abschaffung der Nds. Zweckentfremdungsverordnung
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Konsequenzen nach der Abschaffung der Nds. Zweckentfremdungsverordnung –
auf die Tagesordnung.
. Wie auf der Ratssitzung vom September angekündigt bitten wir die Verwaltung um Stellungnahme,
1. welche Rechtsvorschriften nach der Aufhebung der Nds. Zweckentfremdungsverodnung anwendbar sind bei:
– Leerstand von Wohnraum
– Abbruch von Wohnraum
– vorsätzliches Unbewohnbarmachen von Wohnraum
2. wie die zu erwartenden negativen Auswirkungen
– Überformung der alten Wohngebäude durch Umnutzung,
– Vergrößerung der Parkplatzprobleme / des Parksuchverkehrs in den innenstadtnahen Wohngebieten
begrenzt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Andreas Siek
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 02.10.2003
Anfrage zur Planung Burgstraße
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um entsprechende Berücksichtigung der nachfolgenden Anfrage zur Planung in der Burgstraße:
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen vom 02. Oktober hat die Verwaltung zu den Planungen der Neubebauung am Berliner Platz ausgeführt, dass eine Tiefgarage (ca. 500 Plätze) aufgrund des hohen Finanzierungsaufwandes nicht realistisch ist und deshalb oberirdisch angelegt werden muß. Zum Tagesordnungspunkt Planung Burgstraße wurde jedoch eine Tiefgaragenplanung (ca. 200 Plätze) vorgestellt, die von der Parkflächengröße kleiner ausfällt, als am Berliner Platz. Diese sei jedoch finanzierbar. Wir fragen die Verwaltung:
1. Warum hält die Verwaltung eine Tiefgarage an der Burgstraße für finanzierbar – am Berliner Platz jedoch nicht?
2. Wieviel öffentliche Gelder insgesamt werden den Investoren für diese private Tiefgarage bewilligt?
3. Wie verteilen sich die übrigen Sanierungsmittel und auf welche Maßnahmen im Detail?
4. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die Investoren alle in der o.g. Sitzung vorgestellten Bau-maßnahmen auch wirklich bis zur Fertigstellung realisieren?
5. Eine Kleinteiligkeit ist u.E. bei dem an der Burgstraße verlaufenden neu zu bauenden Baukörper nicht gegeben. Die Verwaltung hatte aber eine Kleinteiligkeit zugesichert. Sieht die Verwaltung hier Einflußmöglichkeiten, die massiv wirkende Dachgeschoss-Etage kleinteiliger zu strukturieren und den Übergang zum Gebäude „Uhlenspegel“ gestaffelt vorzunehmen?
6. Wie sieht der zeitliche Rahmen der weiteren Planung Burgstraße aus und wann wird dem Ausschuss erneut berichtet werden.
Wir bitten ferner um kurzfristige Übersendung der im Ausschuss vorgestellten Pläne an die Ratsfraktionen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Andreas Siek
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 08.10.2003
Bebauung VWG-Gelände Alexanderstraße 328
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Bebauung VWG-Gelände Alexanderstraße 328 –
auf die Tagesordnung.
Begründung:
Auf der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen vom 02.10.2003 wurde ein Investo-renvorschlag zur Bebauung o.g. Geländes vorgestellt.
Wir bitten die Verwaltung um Vorstellung der ihr vorliegenden anderen Vorschläge.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Andreas Siek
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 19.11.2003
Produkt „Freistellung von der Genehmigungspflicht“
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Produkt „Freistellung von der Genehmigungspflicht“ –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Das Produkt wird im Bereich der Leistungen ergänzt um: Beratung von Entwurfsverfassern und anderen am Verfahren Beteiligten. Für diese Leistung wird ein mindestens kostendeckender Betrag erhoben.
Begründung:
Wie die Verwaltung schon mehrfach ausgeführt hat, ist seit der Einführung des § 69 a NbauO der Beratungsbedarf o.g. Personenkreises erheblich angestiegen. Dieses führt zu Personalkosten (und Sachkosten?), die von den zu Beratenden auch getragen werden sollten.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Andreas Siek
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 28.05.2003
Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung –
auf die Tagesordnung.
Beschlußvorschlag:
Die Bezeichnung Fußgängerbereich wird gegen den Begriff Fußgängerzone ersetzt.
Zur Definition des Begriffs Fußgängerzone wird eine Bestimmung aufgenommen, wonach die Heiligengeiststraße nicht als Fußgängerzone im Sinne dieser Vorschrift gilt.
Begründung:
Kaufleute der Heiligengeiststraße beklagen zurecht eine Ungleichbehandlung der Gebührenfestset-zung in Bezug auf die Sondernutzung durch das Aufstellen ihrer Außenbestuhlung. Entgegen der Fußgängerzone innerhalb des Wallringes, ist z.B. der Radverkehr in der Heiligengeiststraße durchge-hend zulässig und der Kundenlauf unterscheidet sich von dem in der Fußgängerzone. Ferner liegt dieser Bereich außerhalb des Wallringes. Demzufolge sollte die Heiligengeiststraße dem Bereich au-ßerhalb der Fußgängerzone zugeordnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
– Andreas Siek –
Antrag vom: 22.01.2003
Lärmschutzmaßnahmen Stadtautobahn
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Lärmschutzmaßnahmen Stadtautobahn -.
Beschußvorschlag:
1) Die Verwaltung wird gebeten, über die Möglichkeiten zusätzlicher Lärmschutzmaßnahmen für die Oldenburger Stadtautobahn zu berichten. Besonders für den Abschnitt der BAB 28 in Oldenburg-Osternburg von km 84 bis 86 soll dargelegt werden, welche Konsequenzen es hat, dass
a) die Lärmschutzfrage seit 1979 offen ist,
b) vermutlich von einer fehlgeschlagenen Prognose ausgegangen werden muss.
Falls für andere Autobahnabschnitte ähnliche Sachverhalte vorliegen, die in Hinsicht auf zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen relevant sind, sollen auch sie dargestellt werden (gibt es z.B. dort ebenfalls fehlgeschlagene Prognosen usw.).
2) Die Verwaltung wird gebeten, darüber hinaus zu berichten,
a) ob zum Thema ‚Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen für die Oldenburger Stadtautobahn ‚ neue Erkenntnisse vorliegen oder sich neue Entwicklungen abzeichnen,
b) wenn ja, welche Folgerungen und mögliche Maßnahmen sich daraus ergeben.
3) Außerdem wird die Verwaltung gebeten, über den aktuellen Stand zu berichten, welches weitere Vorgehen die Stadt in der Frage zusätzlicher Lärmschutzmaßnahmen plant.
4) Schließlich wird die Verwaltung gebeten, die Fragen zu beantworten,
a) welche Verkehrszuwächse auf der Stadtautobahn a1) allgemein entsprechend der bundesweit erwarteten Verkehrsentwicklung , a2) zusätzlich durch den Bau des Jade-Ports in den nächsten zehn Jahren erwartet werden,
b) ob nach derzeitiger Kenntnis infolge dieser Zuwächse die Immissionsschutzfrage voraussichtlich neu aufgegriffen werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Dr. Jochen Pade
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 20.12.2002
Leerstand der Häuser Heiligengeistwall Nr. 9 und 10, Zweckentfremdung von Wohnraum, Verfall der denkmalgeschützten Bausubstanz
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Leerstand der Häuser Heiligengeistwall Nr. 9 und 10, Zweckentfremdung von Wohnraum, Verfall der denkmalgeschützten Bausubstanz –
auf die Tagesordnung.
Beschlußvorschlag:
Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauen zu berichten, ob durch den Leerstand o.g. Häuser und den zunehmenden Verfall, Rechtsverstöße vorliegen. Die Verwaltung möge etwaige Konsequenzen darlegen und gegebenenfalls gegen die Eigentümerin tätig werden.
Begründung:
Die Nutzung der Erdgeschosse o.g. Objekte als Verkaufsraum ist vor mehr als einem halben Jahr aufgegeben worden, bemerkenswerterweise läuft der Schlussverkauf immer noch. Seitdem stehen beide Gebäude leer. Die in den oberen Etagen vorhandenen Wohnungen sind augenscheinlich nicht genutzt. Die gründerzeitliche Bausubstanz als Ensemble des Maurermeisters Oetken stellt ein einzigartiges Kleinod in der Stadt Oldenburg dar. Um diese Bauwerke vor dem Verfall zu bewahren ist, auch vor dem Hintergrund der von Dr. Pantel dargestellten Vision für den Heiligengeistwall die ein Erleben dieser Seite der Stadt für einen größeren Besucherkreis ermöglichen wird, alles nur erdenkliche an Mitteln zu ergreifen.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Andreas Siek
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 03.09.2002
Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich Auguststraße / Katharinenstraße / Steinweg
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Berücksichtigung des nachfolgenden Dringlichkeitsantrages:
– Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich Auguststraße / Katharinenstraße / Steinweg -.
Beschlußvorschlag:
Für den o.g. Bereich wird eine Veränderungssperre beschlossen. Diese Veränderungssperre gilt bis zur endgültigen Fertigstellung eines Bebauungsplanes.
Begründung: – Erfolgt mündlich-.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Andreas Siek
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 26.02.2002
Erlass einer aufsichtlichen Verfügung
Sehr geehrter Herr Kühl,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Erlass einer aufsichtlichen Verfügung –
auf die Tagesordnung.
Für das Burgstraßenviertel besteht derzeit eine Veränderungssperre und es ist beabsichtigt, dieses Gebiet als Sanierungsgebiet auszuweisen.
Beim Haus Burgstraße 5 („Speicherhaus“) ist zu beobachten, dass das Giebelfenster weit geöffnet bzw. nicht mehr vorhanden ist. Dadurch kommt es aufgrund der derzeitgen Wetterlage zu Bauschäden an der Gebäudesubstanz. Ferner sind im Giebelbereich Schäden erkennbar, von denen möglicherweise Gefahren für Passanten ausgehen könnten.
Aus diesem Grunde bitten wir die Verwaltung um unverzüglichen Erlass einer bauaufsichtlichen Verfügung zur Sicherung und Erhaltung der Bausubstanz dieses Gebäudes. Des weiteren bitten wir die Verwaltung um einen entsprechenden Bericht zu diesem Sachverhalt.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Andreas Siek
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 26.02.2002
Vermögenshaushalt 2002
Sehr geehrter Herr Kühl,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen zum
Vermögenshaushalt 2002:
6300-550 Staßenbau ZOB… Welche Maßnahmen verbergen sich dahinter?
6800-901 Parkleitcontroller Wofür ist der notwendig?
6300-434 Grunderwerb Wofür, Planung ?
6300-647 Staßenbau Wofür, Straße ist Sackgasse ?
6300-658 Brückenerneuerung Wie alt ist die vorh. Brücke ?
6300-404 Straßenbau Wie soll der D.-H.-Weg ausgebaut werden ?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Andreas Siek
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 19.02.2002
Anton J. Becker Gelände
Sehr geehrter Herr Kühl,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Anton J. Becker Gelände –
auf die Tagesordnung
Beschlussvorschlag:
Das Gelände wird ab sofort für den privaten Autoverkehr gesperrt, die Wertstoffsammelbehälter an eine geeignete Stelle umgesetzt. Eine Planungswerkstatt, unter größtmöglicher Beteiligung der An-wohner wird eingerichtet.
Begründung:
Wir unterstützen die Bürgerinitiative „Der neue Bürgeresch“ in ihrem Anliegen das Anton-J.-Becker-Gelände, eingerahmt von der Linden-, Kloster- und Bürgerstraße, neu zu gestalten.
Zweifelsohne ist aufgrund der baulichen Entwicklung der letzten Jahre in diesem Stadtviertel viel Grün verlorengegangen, so dass eine öffentliche Grünfläche in diesem zentralen Bereich des Stadt-teiles gut angelegt wäre. Die Planung muß davon ausgehen, dass das Gelände gut eingerahmt, von allen Seiten einsehbar und für alle Generationen nutzbar ist.
Den ersten Teil der Forderung der Initiative unterstützen wir uneingeschränkt; der Platz sollte jetzt sofort nach dem Ende des Zimmermann-Marktes (sofern sich keine daran anschließende Nutzung ergibt) für den Autoverkehr geschlossen werden. Ein quasi öffentlicher Parkplatz ist in diesem Bereich nicht notwendig. In unmittelbarer Nähe befindet sich das Freigelände der Weser-Ems-Halle. Die Ver-bannung der Autos wird die Sicherheit und Akzeptanz von spielenden Kindern und verweilenden Menschen schon während der Planungsphase verbessern und vielleicht neue Nutzungsmöglichkeiten aufzeigen.
Eine vollständige Eingrünung der mehr als ein Hektar großen Fläche können wir uns nicht nur aus finanziellen Gründen nicht vorstellen. Das vorhandene Grün auf den angrenzenden, auch den städtischen, Grundstücken sollte aber unbedingt erhalten werden.
Wir stellen uns eine Planung vor die eine dreiteilige Nutzung vorsieht: Grün-Spiel-Aufenthaltsfläche / Wohnbebauung / Kleingewerbe. Die Wohnbebauung sollte sich der vorhandenen anpassen, bzw. unterordnen. Das heißt für die Lindenstraße z. B. 2-geschossige Walmdachbauten als Mehrfamilienhäuser und für die Klosterstraße „Oldenburger Hundehütten“. Die Gewerbefläche (Handel/Laden) sollte entweder an der jetzigen Stelle oder an der Ecke der Lindenstraße angesiedelt werden. Die verbleibende Freifläche muß von allen Straßen uneingeschränkt zugänglich sein.
Die Beplanung des gesamten Areals soll engst verbunden mit den dort Wohnenden und der Initiative erfolgen. Die Verwaltung sollte hierzu eine Art Planungswerkstatt ins Leben rufen, vielleicht sogar mit einem Bürocontainer der zu bestimmten Zeiten mit einem Mitarbeiter des Planungsamtes besetzt ist Präsenz auf dem Platz zeigen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
– Andreas Siek –
Antrag vom: 22.11.2001
Parksituation im Dobben- und Haareneschviertel – ABM-Stelle
Sehr geehrter Herr Schutte,
zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Parksituation im Dobben- und Haareneschviertel – ABM-Stelle –
auf die Tagesordnung.
Wir bitten die Verwaltung um Vorlage eines Sachstandsberichtes, wie weit die Dokumentationsarbei-ten zur Parksituation im Dobben- und Haareneschviertel gediehen sind und um Mitteilung, wie die Weiterführung dieser Tätigkeiten gewährleistet werden soll. Bekanntlich läuft die diesbezügliche ABM-Stelle in Kürze aus.
Abschließend bitten wir um Darlegung, wie die Verwaltung mit den ermittelten Daten verfahren wird. Erwägt die Verwaltung ein entsprechendes Vorgehen gegen das widerrechtliche Anlegen von Park-flächen auf Privatgrundstücken?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Andreas Siek
i.A.
– K u l i s c h –