ehrenamtliches Engagement

Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen

Antrag vom 16.01.2023

Zu einer der nächsten Ausschusssitzungen bitten wir um Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes:

Kommunale Einnahmeseite

In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung um einen ausführlichen Bericht, in dem die Einnahmeseite der Stadt Oldenburg dargestellt wird. Dabei sollten insb. die Einnahmen in den Blick genommen werden, die durch die Stadt Oldenburg selber beeinflusst werden können (Grund- und Gewerbesteuern, örtliche Aufwandsteuern).

Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Zweitwohnsitzsteuer: Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit zur Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer? Wie hoch wäre das jährliche Einnahmepotenzial für Oldenburg, wenn diese wie in anderen Kommunen auf 10 % der Nettokaltmiete veranschlagt wird? Wie hoch wäre in der Folge das zusätzliche Einnahmepotenzial über zusätzliche Schlüsselzuweisungen des Landes für Gemeindeaufgaben im kommunalen Finanzausgleich, wenn sich etwa 10 bis 30 Prozent der aktuell geschätzten 10.000 – 12.000 Personen mit Zweitwohnsitz ummelden?
2. Grundsteuer C: Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit zur Einführung der Grundsteuer C? Wie hoch könnte das jährliche Einnahmepotenzial für Oldenburg sein?
3. Bettensteuer: Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit zur Einführung einer Bettensteuer? Wie hoch könnte das jährliche Einnahmepotenzial für Oldenburg sein, wenn die Bettensteuer wie z.B. in Hannover bei 5 % je Übernachtung läge? Gegenwärtig gibt es ja einen Vertrag zwischen der OTM und den Hoteliers über eine finanzielle Unterstützung der OTM als Alternative zur Beherbergungssteuer. Welche Einnahmen sind hier erzielt worden?
4. Gibt es aus Sicht der Verwaltung weitere relevante kommunale Steuern und Abgaben, die sich in Oldenburg auf einem landesweit unterdurchschnittlichen Niveau befinden, und die gleichzeitig die Einnahmesituation der Stadt verbessern könnten?
5. Den potenziellen Einnahmen zu den Punkten 1 – 4 sollen die etwaigen Mehraufwände, wie Personal- und Sachkosten jeweils gegenübergestellt werden.

Begründung:

Nachdem die Stadt Oldenburg viele Jahre einen Haushalt mit Überschüssen aufgestellt hat, zeigen die Prognosen für die kommenden Jahre ein herausfordernderes Bild. Gleichzeitig gibt es nach wie vor viele kommunale Aufgaben, die Investitionen und unerlässlich soziale Leistungen erfordern. Mit dieser Anfrage wollen wir einen Diskussionsprozess im Fachausschuss in Gang bringen. Ziel soll es sein, die Vor- und Nach-teile sowie Einnahmepotenziale von kommunalen Steuern transparent zu ermitteln und darzustellen. Da-mit bekommen Politik und Verwaltung eine gute Grundlage für die kommenden Jahre.


Antrag vom 16.01.2023

Zur nächsten Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes:

Ausweitung Begrüßungsgeld

Beschlussvorschlag:

1. Das Begrüßungsgeld in der Stadt Oldenburg wird von 50 € auf 100 € erhöht. Die Erhöhung des Begrüßungsgeldes wird zum 01.07.2023 wirksam, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
2. Der Kreis der berechtigten Empfänger*innen des Begrüßungsgeldes wird ausgeweitet (aktuell sind nur Studierende berechtigt) auf Auszubildende und Personen, die einen Freiwilligendienst (FSJ, BFD, o.ä.) in der Region leisten und dafür ihren Erstwohnsitz in die Stadt Oldenburg verlegen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende (möglichst digitale und unbürokratische) Nachweis- und Auszahlungsmöglichkeiten auf den Weg zu bringen. Dabei soll es spätestens zu Ende 2023 ermöglicht werden, auch Auszubildenden und Freiwilligendienstleistenden das Begrüßungsgeld auszuzahlen.
3. Die Erhöhung und Ausweitung des Begrüßungsgeldes wird durch die Stadt angemessen beworben. Zudem wird die Nachfrage nach dem Begrüßungsgeld erhoben und dem AFB entsprechend jährlich berichtet.
4. Es wird zudem um eine Übersicht gebeten, wie viele Menschen das Begrüßungsgeld in den letzten fünf Jahren erhalten haben. Zudem ist von Interesse, wie hoch in diesem Zusammenhang die jährlichen Personal- und Sachkosten waren und, sofern eine Einschätzung mit Blick auf die geplante Ausweitung möglich ist, vermutlich sein werden.

Begründung:

Bislang gibt es in der Stadt Oldenburg ein Begrüßungsgeld nur für Studierende, die ihren Erstwohnsitz hier anmelden. Wir wollen alle Ausbildungswege gleichmäßig anerkennen und sehen es daher als gerecht an, wenn auch Auszubildende und Freiwilligendienstleistende ein Begrüßungsgeld angeboten bekommen. Begrüßungsgeld für diese Gruppen gibt es unter anderem in Bremen und Lübeck. Die Stadt kann sich bei den Auszahlungsmodalitäten an solchen Städten orientieren.
Zudem ist die Höhe des Begrüßungsgelds im Städtevergleich gering und der Betrag ist seit Jahren unverändert. In Lübeck, Wilhelmshaven und Elsfleth beträgt das Begrüßungsgeld 100 €, in Bremen sind es 150 €. Um den Anreiz für die Erstwohnsitz-Anmeldung zu erhöhen, wollen wir das Begrüßungsgeld entsprechend auch in Oldenburg auf 100 € erhöhen.
Menschen mit Erstwohnsitz in Oldenburg tragen auf vielfältige Art und Weise dazu bei, das finanzielle Fundament der Stadt zu stärken. Auch im kommunalen Finanzausgleich des Landes Niedersachsen profitiert Oldenburg von seinen Einwohner*innen mit Erstwohnsitz, da die Einwohnerzahl maßgeblich für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben ist.
Gleichzeitig leben in Oldenburg geschätzt 10.000 – 12.000 Personen mit Zweitwohnsitz. Ein Teil dieser Menschen könnte sich durch einen Anreiz wie das Begrüßungsgeld dazu bewegen lassen, den Erstwohnsitz in die Stadt zu verlegen.

 


Antrag vom 17.5.2022

Energiesparmaßnahmen der städtischen Gesellschaften und finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Mit welchen Energiesparmaßnahmen haben die städtischen Gesellschaften bereits auf die Ausrufung der Frühwarnstufe aus dem Notfallplan Gas Ende von Ende März reagiert?
  2. Welche weiteren kurzfristigen Energiesparmaßnahmen werden für die städtischen Gesellschaften erwogen und könnten bereits im Sommer und Herbst dieses Jahres umgesetzt werden (z.B. Anpassung Beleuchtungszeiten und -Technik, Reduzierung von Raumtemperaturen, Einbau von Wassersparvorrichtungen, Ausweitung des Homeoffice zur Reduzierung von Pendelfahrten…)?
  3. Welche Vorbereitungen und Strategien verfolgt die Stadtverwaltung konkret, um sich auf eine mögliche Gasknappheit und Versorgungsengpässe im nächsten Herbst und Winter vorzubereiten?
  4. In welcher Größenordnung werden die gestiegenen Energiekosten zu Kostensteigerungen in den städtischen Beteiligungen führen und mit welchen Mehrausgaben für den städtischen Haushalt (durch Defizitausgleiche) ist dadurch zu rechnen?

Begründung: 

Als Folge des Angriffskriegs von Russland auf die Ukraine sind die Kosten für fossile Energien in Europa und weltweit massiv gestiegen. Es ist nicht auszuschließen, dass es im kommenden Herbst und Winter zu Erdgas-Versorgungsengpässen kommt. Als Reaktion hat das Bundeswirtschaftsministerium Ende März die „Frühwarnstufe“ aus dem Notfallplan Gas ausgerufen. In dieser Vorsorgestufe sind alle Energieverbraucher*innen aufgerufen, ihren Gasverbrauch kritisch zu überprüfen. Als Zeichen der Solidarität und Verantwortung sollte die Stadt Oldenburg in ihren Gesellschaften (insb. Eigengesellschaften, sowie kommunalen AöR und Beteiligungsgesellschaften) darauf hinwirken, alle Einsparpotenziale ernsthaft prüfen und damit ihren Gasverbrauch kurzfristig so gut es geht reduzieren.

gez. Dr. Sebastian Rohe, Rita Schilling, Ruth Drügemöller, Nicolai Beerheide


Antrag vom 15.11.2021

Stellenbesetzungen / neu geschaffene Stellen 2021

Wir bitten die Verwaltung um schriftliche Beantwortung folgender Fragen.

  1. Nachstehend sind die vom Rat beschlossenen Stellenbesetzungen per 1.07.2021 aufgeführt.

Welche Stellen konnten davon inzwischen zu welchem Zeitpunkt besetzt werden? Welche Gründe führten dazu, dass Stellen nicht oder nicht per 01.07.2021 besetzt wurden.

Teilhaushalt Bezeichnung Entgeltgruppe                                    Anzahl der Stellen

  • THH05 Brand- und Katastrophenschutz                                              2 VZ

1 x Fahrlehrer, EG 9a/9b und 1 weitere Stelle A9

  • THH09 Regionales Umweltbildungszentrum                                     1,5 VZ
    1 x Pädagogik EG10, 0,5 Verwaltung EG6
  • THH10 1 x zur Verstärkung der Heimaufsicht     EG10                    1 VZ
  • THH11 1 x Springerkraft JFZ                                    E6/So8b              1 VZ

Wirtschaftsplan EGH

  • Springkräfte Hausmeister EG5                      2 VZ
  • Team Entwurf EG11                    1 VZ
  • Bauzeichnung EG8                      1 VZ
  • Reinigung EG2                      1 VZ
  1. Stellenbesetzungen allgemein:

Welche Stellen wurden unterjährig in welchen Ämtern/ Fachdiensten neu geschaffen und/oder neu besetzt? Welche Entscheidungsgrundlagen waren dafür maßgeblich?

Über eine tabellarische Übersicht würden wir uns freuen.

Begründung:

Für die Ausführung der vielfältigen Aufgaben ist qualifiziertes und ausreichendes Personal unabdingbar und deshalb wurden Haushaltsmittel für zusätzliche Stellen respektive Stellenbesetzungen zum 1.7.2021 beschlossen. Am Ende des Haushaltsjahres möchten wir einen Überblick darüber haben, welche Maßnahmen umgesetzt werden konnten.

gez. Rita Schilling


Antrag vom 18.8.2021

Katastrophenschutz

Bezugnehmend auf unseren Antrag vom 22.09.2020 zum AFB am 07.10.2020 im Nachklang zum bundesweiten Warntag am 10.09.2020 und die aktuellen Ereignisse in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, aber auch ganz aktuell in Großheide, bitten wir um einen Bericht über die derzeitigen Aktivitäten der Stadt Oldenburg in Sachen Katastrophenschutz.

Die im letzten Jahr gegebenen Antworten und der Verweis auf den Bund reichen u. E. in Anbetracht der aktuellen Entwicklungen nicht aus. Der Katastrophenschutz muss schnellstmöglich auf einen funktionierenden Stand gebracht werden.

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist der Wiederaufbau von Sirenen bzw. eines entsprechenden Sirenensystems in der Stadt Oldenburg geplant? Wann ist ggf. mit einer Umsetzung zu rechnen?
  2. Der Bund stellt über ein entsprechendes Förderprogramm finanzielle Mittel für den Ausbau des Sirenennetzes zur Verfügung. Wurden insoweit bereits Fördergelder beantragt?
  3. Bund und Land haben die Einführung des Cell-Broadcasting-Systems beschlossen.
    Ab wann wird voraussichtlich eine Warnung über Cell Broadcast möglich sein?
    Sind diesbezüglich auch Vorbereitungshandlungen seitens der Kommunen erforderlich? Wenn ja, welche und bis wann werden sie ggf. in Oldenburg umgesetzt?
  4. Welche weiteren Maßnahmen sollen ergriffen werden und in welchem Zeitplan?
  5. Welche Absprachen und Planungen gibt es seitens der Stadt mit dem Land und den Umlandkommunen?
  6. Wurde die Nutzung der KATWARN-App in der Zwischenzeit weiter beworben und der Nutzungsgrad ausgedehnt?
  7. Gibt es für die Stadt Oldenburg einen Katastrophenschutzplan und wenn ja, wann wurde dieser zuletzt aktualisiert? Wir bitten ggf. um Vorlage des aktuellen Plans.

 Begründung:

Der bundesweite Warntag in 2020 hat bereits gezeigt, dass es Defizite hinsichtlich der Information der Bevölkerung in einem Katastrophenfall gibt. Die aktuellen Unwetterereignisse in diesem Jahr haben diese nochmals sehr deutlich gemacht und gezeigt, dass ein dringender Handlungsbedarf besteht.

Da die Verantwortung für den Katastrophenschutz und damit u. a. für die Sicherstellung der recht-zeitigen Information der Bevölkerung auch in städtischer Hand liegt, ist in Abstimmung mit dem Land vor Ort dafür zu sorgen, dass die vorhandenen Systeme im Ernstfall auch tatsächlich funktionieren bzw. funktionierende Systeme geschaffen werden.

gez. Kerstin Rhode-Fauerbach, Kurt Bernhardt


Antrag vom 15.3.2021

Sicherheit der Geldanlagen der Stadt Oldenburg

Wir fragen die Verwaltung:

Sind die liquiden Mittel der Stadt Oldenburg in Höhe von derzeit 98,8 Mio. €uro absolut sicher angelegt?

Welche langfristigen Geldanlagen unterhält die Stadt Oldenburg?

Wir fordern die Verwaltung auf, eine detaillierte Aufstellung vorzulegen, aus der sich alle Geldanlagen der Stadt Oldenburg ergeben. Anzugeben sind die entsprechenden Geldinstitute, bei denen oder über die die Gelder angelegt sind, die Anlageformen sowie die jeweiligen Konditionen (Zinssatz, Laufzeit usw.) der einzelnen Anlagen.

Sofern auch seitens der Eigenbetriebe und Tochtergesellschaften der Stadt Oldenburg Geldanlagen bestehen, legen Sie bitte auch diesbezüglich eine entsprechende Aufstellung vor.

Begründung:

Der NWZ vom 9.3.21 ist zu entnehmen, dass die Stadt Oldenburg kein Geld bei der inzwischen geschlossenen Bremer Greensill Bank angelegt hat. Das ist sehr gut und beruhigend zu wissen.
Andere Städte haben dort Geld angelegt und müssen nun einen Totalverlust der Einlagen befürchten: Osnabrück 14 Mio. €, Nordenham 13,5 Mio. €, Monheim in NRW gar 38 Mio. € sowie zahlreiche weitere Städte.
Diesen gravierenden Fall nimmt die Grüne Ratsfraktion zum Anlass, die Sicherheit der Geldanlagen der Stadt Oldenburg zu überprüfen.
Denn es wäre fatal, wenn wegen der Pleite einer Bank Geld verloren ginge, das dringend für Kitas, Schulen, Kultur usw. gebraucht wird.

gez. Kurt Bernhardt, Kerstin Rhode-Fauerbach


Antrag vom 15.3.2021

Neuordnung der Notfallkrankenwagen – Auswirkungen auf Patient*innen und Mitarbeiter*innen

Wir fragen die Verwaltung:

1 . Ist es zutreffend, dass in den neu geschaffenen Notfall-Krankentransportwagen die Sanitäter*innen nur unzureichend geschult sind (NWZ vom 9.3.21)?

2. Ist es zutreffend, dass ein Teil der Mitarbeiter*innen für den Notfall noch gar nicht geschult ist, obwohl die neue Regelung bereits seit Sommer 2020 in Kraft ist?

3. Ist der Vorwurf zutreffend, dass die Großleitstelle eine „riesige Verwaltungsabteilung mit Stabsstellen und Personal für Projektarbeit“ vorhält während auf der anderen Seite „nur bei den Sanitäter*innen immer weiter gespart“ wird (NWZ 9.3.21)?

Wir bitten um einen aktuellen Sachstandsbericht zur Umsetzung der Neustrukturierungen aufgrund der in 2020 verabschiedeten Entgeltvereinbarung sowie über die sich daraus ergebenden Auswirkungen.

Begründung:

Die Grüne Ratsfraktion nimmt die Berichterstattung der NWZ zum Anlass, die dort kritisierten Missstände im AFB zu thematisieren.

Bereits mit unseren Anträgen und Anfragen zum Rettungsdienst bzw. zur Neuregelung der Strukturen über die neue Entgeltvereinbarung brachten wir im letzten Jahr unsere Sorge einer möglichen Verschlechterung der Versorgung der Patient*innen sowie der Arbeitsbedingungen für die Rettungskräfte durch die Neuordnung zum Ausdruck.

Es ist elementar wichtig, dass jeder Mensch im Notfall im Krankenwagen gut versorgt wird. Defizite, die zu Schaden an Leib und Leben führen könnten, sind unverzüglich abzustellen.

Darüber hinaus darf eine neue Struktur nicht auf dem Rücken und zu Lasten der Beschäftigten umgesetzt werden.

gez. Kurt Bernhardt, Kerstin Rhode-Fauerbach


Antrag vom 23.09.2020

Katastrophenwarnsystem

Anlässlich des bundesweiten Warntages am 10.09.2020 bitten wir um einen Bericht über das Ergebnis bezogen auf Oldenburg.

Darüber hinaus bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie und durch welche Maßnahmen wird in Oldenburg sichergestellt, dass die Bevölkerung im Katastrophenfall schnell und umfassend informiert und gewarnt wird? Welche Informationsquellen/-möglichkeiten werden genutzt?
  2. Gibt es in Oldenburg noch einen Sirenenalarm? Wenn nein, aus welchen Gründen wurden die Sirenen abgeschafft?
  3. Welche Rolle spielt die sogenannte KATWARN-App und wie hoch ist ihr Nutzungsgrad in Oldenburg?
  4. Kann über die App tatsächlich sichergestellt werden, dass die Bevölkerung im Ernstfall schnellstmöglich informiert wird? Wie wird dies sichergestellt?
  5. Wer trägt die Kosten für die einzelnen Alarmierungsfunktionen, z.B. für die App?
  6. Auf welche Beträge belaufen sich die jährlichen Kosten der einzelnen Warnsysteme für die Stadt Oldenburg?
  7. Welche Maßnahmen sind aufgrund der durch den Probealarm am 10.09. festgestellten Probleme, zu deren Behebung erforderlich? Wann und durch wen werden sie umgesetzt?

Begründung:

Der bundesweite Warntag am 10.09.2020 hat gezeigt, dass es Defizite hinsichtlich der Information der Bevölkerung in einem Katastrophenfall gibt. So wurden die KATWARN-App-Nutzer*innen in Oldenburg zumindest teilweise nicht entsprechend gewarnt bzw. informiert. Einen Sirenenalarm gab es nicht.

Da die Verantwortung für den Katastrophenschutz und damit beispielsweise die Sicherstellung der rechtzeitigen Information der Bürger*innen, in Deutschland u.a. bei den kreisfreien Städten liegt, stellt sich die Frage, wie dies in Oldenburg im Ernstfall wirksam gewährleistet wird.

Darüber hinaus ist natürlich dafür zu sorgen, dass die vorhandenen Systeme auch tatsächlich funktionieren.

Ein zukünftig jährlicher Warntag ist da sicherlich hilfreich und notwendig, schon um Schwachstellen aufzudecken und Pannen im Ernstfall zu vermeiden, erscheint aber nicht ausreichend.

Für die Ratsfraktion

Kerstin Rhode-Fauerbach, Kurt Bernhardt


Antrag vom 04.06.2020

Entgeltvereinbarung und Festsetzen der Entgelte für den Rettungsdienst ab 01.07.2020

Wir bitten um zeitnahe schriftliche Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

In der Vorlage der Verwaltung wird ausgeführt:
„Analog der im Nds. Ministerialblatt 01/2020 veröffentlichten Zuordnungsmatrix „Hilfeersuchen an die Rettungsleitstelle“ sollen für nicht zeitkritische Einsätze ergänzend Notfall-KTW zum 01.07.2020 in Dienst gestellt werden. Sie schließen die Lücke zwischen der originären Notfallrettung und dem planbaren Krankentransport. Regelhaft werden sonst weiterhin hoch qualifiziert besetzte Rettungswagen durch nicht zeitkritische „Bagatelleinsätze“ gebunden und stehen somit für einen lebensbedrohlichen Einsatz nicht mehr in angemessener Zeit zur Verfügung. Die sechs unter dem Dach der Großleitstelle kooperierenden Rettungsdienstträger setzen damit die Ergebnisse aus der Zusammenarbeit mit der Universität Maastricht gleichzeitig um und folgen gleichzeitig den aktuellsten Empfehlungen des Landes auf dem Weg zu einem zeitgemäßen Rettungsdienst.“

In § 1 der Vereinbarung findet sich u.a. folgender Satz:

„Zu den im Rahmen des gemeinsamen Forschungsprojekts abgestimmten Bedarfsanpassungen wurde das Benehmen hergestellt.“

  1. Wird dementsprechend mit Beschluss der neuen Entgeltvereinbarung auch die Umsetzung der Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt beschlossen?
  2. Zwischen wem wurde das Benehmen hergestellt?
  3. Handelt es sich um mitbestimmungspflichtige Tatbestände? Wurden die Betriebsräte entsprechend eingebunden und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Das erarbeitete Positionspapier sieht die Einführung sogenannter Notfallkrankentransportwagen (NKTW) für nicht zeitkritische, also dringliche, aber nicht lebensnotwendige Einsätze im GOL-Bereich vor.

Darüber hinaus gibt es ein Projekt „Gemeinde-Notfallsanitäter*innen“. Die diesbezügliche Projektphase und Auswertung sollen noch nicht abgeschlossen sein.

Weiter ist die Einführung eines computergesteuertes Abfragesystem in der GOL und damit eine Weiterentwicklung der Notrufabfrage vorgesehen.

  1. Sollen die vorgenannten Maßnahmen mit der neuen Entgeltvereinbarung umgesetzt werden?
  2. Sollen Notfallkrankentransportwagen (NKTW), Rettungstransportwagen (RTW) ersetzen?
  3. Dauert die Projektphase „Gemeinde-Notfallsanitäter*innen“ noch an oder wurde sie bereits abgeschlossen? Erfolgte bereits eine Auswertung, ggf. mit welchem Ergebnis?
  4. Sollen besser ausgebildete und bezahlte Rettungssanitäter*innen durch Gemeinde-Notfallsanitäter*innen ersetzt werden?
  5. Ist eine Pilotierung des neuen computergesteuerten Abfragesystem geplant oder läuft diese ggf. schon?
  6. Sollen alle Maßnahmen zeitgleich umgesetzt werden oder in welcher Reihenfolge ist die Einführung vorgesehen?
  7. Welche Auswirkungen und Veränderungen ergeben sich konkret für Oldenburg?
  8. Wurde der Betriebsrat in die Entscheidungen eingebunden? Ggf. mit welchem Ergebnis?
  9. Bedarf es einer Bedarfsplanänderung für den Rettungsdienst aufgrund der vorgesehenen Maßnahmen?
  10. Seitens des Bundesgesundheitsministeriums ist ein „Gesetz zur Reform der Notfallversorgung“ geplant.
    Ist hierzu der aktuelle Sachstand bekannt und sollte dieses nicht abgewartet werden, bevor der Rettungsdienst umstrukturiert wird?

Wir bitten die Fragen spätestens bis zum 19.06.2020 zu beantworten, damit vor der Beschlussfassung über die Entgeltvereinbarung in der Ratssitzung am 29.06., noch eine Beratung in den Fraktionen möglich ist.

Ferner bitten wir zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen, die Leiter des Rettungsdienstes und der Großleitstelle, zwecks Berichts über das Projekt und die geplanten Umsetzungsmaßnahmen einzuladen.

gez. Kerstin Rhode-Fauerbach


Antrag vom 20.5.2020

Entwicklung des Vermögens, der Schulden und der Liquidität der Klävemann-Stiftung

Wir bitten die Verwaltung, eine aktuelle Übersicht über die Entwicklung des Vermögens, der Schulden sowie der Liquidität der Klävemann-Stiftung schriftlich vorzulegen.

Begründung:

Für die Klävemann-Stiftung wurde Anfang dieses Jahres der Jahresabschluss für das Jahr 2016 vorgelegt und verabschiedet.

Die Rechnungslegung und Bilanzierung und damit auch die Darstellung des Vermögens sowie der Verbindlichkeiten befindet sich somit drei Jahre im Rückstand und lässt daher keine Rückschlüsse auf die aktuelle Vermögens- und Verschuldungssituation der Klävemann-Stiftung zu.

Ferner fehlt es an aktuellen Zahlen zur Liquidität der Stiftung.

Wir bitten deshalb um die Vorlage einer Zusammenstellung der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Liquiditätsstände zum jeweiligen Jahresende der Jahre 2017 bis 2019 sowie um Angaben zum aktuellen Sachstand.

gez. Kerstin Rhode-Fauerbach, Kurt Bernhardt


Antrag vom 22.04.2020

Nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den städtischen Haushalt

Die Corona – Krise wird erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte haben. Die Gewerbesteuereinnahmen werden einbrechen, der Finanzausgleich wird geringer ausfallen. Im Gegenzug entstehen erheblich höhere Kosten für die Stadt.

Hierzu bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Welche Auswirkungen werden für Oldenburg erwartet und welche erste Einschätzung hat die Verwaltung zu den finanziellen Folgen?
  2. Der geplante Überschuss für 2020 wird nicht erzielt werden können. Stattdessen ist davon auszugehen, dass ein Nachtragshaushalt erforderlich sein wird. Wann soll dieser aufgestellt werden und welchen Umfang wird er voraussichtlich haben?
  3. In welchen Bereichen wird es gravierende finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt geben?
  4. In welchen Bereichen gibt es schon belastbare Zahlen und wenn ja,welche?
  5. Haben die städtischen Beteiligungen einen Überblick über die Auswirkungen auf ihre Wirtschaftspläne?
    Als gutes Beispiel sei hier die Bädergesellschaft genannt, die regelmäßig sogenannte Ad-hoc-Berichte fertigt und somit zumindest einen groben Überblick liefert, wie sich die Krise dort bisher finanziell auswirkt.
    Gibt es solche Übersichten auch für die anderen städtischen Beteiligungen und Unternehmen?
  6. Gibt es schon Überlegungen zur Refinanzierung der Deckungslücken?
    Stehen beispielsweise noch Überschüsse aus den letzten Jahren zur Deckung der Mindereinnahmen bzw. höheren Kosten zur Verfügung?
  7. Müssen Investitionen verschoben werden, um die Finanzlöcher zu stopfen und weitere Unterstützungen seitens der Stadt in anderen Bereichen leisten zu können?
  8. Gibt es schon Bemühungen, Finanzmittel von Bund und/oder Land zu generieren bzw. gibt es schon entsprechende Angebote/Überlegungen seitens Bund und/oder Land?
  9. Insbesondere im sozialen und kulturellen, aber auch im wirtschaftlichen Bereich wird es große Einbußen geben, die auch nicht mehr aufzuholen sind. Gibt es Überlegungen für städtische Finanzhilfen (mit oder ohne Rückzahlungsoption) zur Unterstützung dieser Einrichtungen und Unternehmen? Wie sollen diese ggf. finanziert werden?

Antrag vom 04.03.2020

Klävemann-Stiftung

Beschlussvorschlag:

Wir beantragen zu 2. des Beschlussvorschlages, an den vorhandenen Satz folgenden Satz anzuhängen:

„Die Hintergrundstücke werden nicht verkauft, sondern sollen bei entsprechendem Baurecht ausschließlich von der Klävemann-Stiftung selbst bebaut werden.“

gez. Kurt Bernhardt, Kerstin Rhode-Fauerbach


Antrag vom 18.09.2019

Nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 02.10.19

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Klävemann-Stiftung auf die Tagesordnung des öffentlichen Teils und bitten um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen bzw. die Vorlage der aufgeführten Unterlagen:

1. Wir bitten um eine detaillierte Übersicht über alle leerstehenden Wohnungen der Klävemann-Stiftung. In welchen Gebieten und Objekten stehen wie viele Wohnungen leer, seit wann und aus welchem Grund?

2. Hätte der große Sanierungsstau bei einzelnen Gebäuden nicht durch regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen verhindert werden können? Warum hat man diese in der Vergangenheit nicht durchgeführt? Müssen Mieter*innen diese tatsächlich nicht dulden, wie von der Verwaltung in der Vergangenheit ausgeführt? Woraus ergibt sich dies ggf.?

3. Die Verwaltung führt in der NWZ aus, dass umfassende Sanierungen nur in leerstehenden Häusern möglich seien. In der Vergangenheit wurden solche Arbeiten auch in bewohnten Objekten durchgeführt. Was hat sich insofern verändert, dass dies nun nicht mehr möglich ist?

4. Lt. NWZ-Artikel vom 02.09.19 spricht die Verwaltung von einem Sanierungsumfang in Höhe von 20 Mio €. „Auf dieser Basis sei die Stiftungssatzung geändert worden, um die zum Teil extrem niedrigen Mieten anpassen und die finanzielle Ausstattung der Stiftung verbessern zu können.“ Wurde dies tatsächlich so von der Verwaltung gegenüber der NWZ geäußert? War die Satzungsänderung nicht vielmehr zur Anpassung an aktuelles Stiftungsrecht erforderlich?

5. Die Auffassungen, bei welchen Arealen es sich um den Kernbestand der Klävemann-Stiftung handelt, gehen zwischen Verwaltung und iwb-Gutachten auseinander. Wir fordern die Verwaltung daher auf, den Begriff „Kernbestand“ der Stiftung schriftlich eindeutig zu definieren.

6. Wir bitten um eine detaillierte Aufstellung der in den einzelnen Objekten und Wohnungen der Klävemann-Stiftung erzielten Mieten pro qm.

7. Warum wurden die Mieten über die Jahre nicht satzungsgemäß angepasst, was auch schon vor der letzten Satzungsnovellierung möglich und erforderlich gewesen wäre? Lt. Ausführungen der Verwaltung im NWZ-Artikel vom 02.09.19 können die notwendigen Erhöhungen richtigerweise nur in Schritten erfolgen. Wie ist insoweit der aktuelle Sachstand? Wo und in welchem Umfang wurden Mieten in den letzten fünf Jahren angepasst?

8. Bauartbedingt könne eine umfassende Sanierung nur in einem vollständig freien Objekt durchgeführt werden. Um den alten Menschen, die in dem jeweiligen Haus wohnen, „die Strapazen zu ersparen“, sei im Einzelfall die Sanierung einer freien Wohnung auch schon mal verschoben worden, so der NWZ-Artikel vom 02.09.19. Lt. Berichterstattung in der NWZ wurden aber auch Häuser mit jüngeren Bewohner*innen, in denen eine Wohnung leersteht, nicht saniert. Stimmt dies und wenn ja, warum erfolgte auch hier keine Sanierung?

9. Lt. Aussage der Verwaltung beträgt der Cash-Pool der Stiftung aktuell 900.000 €. Wie und aus welchen Mitteln wurde dieser erwirtschaftet, wenn doch die Mieteinnahmen nicht für eine regelmäßige Sanierung bzw. laufende Instandhaltung des Immobilienbestandes ausreichten? Wie und wofür soll das Geld nun genau verwendet werden und in welchem Zeitrahmen?

10. Lt. Berichterstattung der NWZ vom 17.09.2019 prüft die Stadtverwaltung, ob Gartengrundstücke der Klävemann-Siedlung am Großen Kuhlenweg/Kuhlenkamp mit Wohnungen bebaut werden können. Ist dies korrekt? Um welche Gartengrundstücke handelt es sich konkret? Sollen die Grundstücke verkauft werden oder will die Stiftung dort ggf. selbst bauen?

Mit freundlichen Grüßen

f.d. Ratsfraktion

gez. Kerstin Rhode-Fauerbach, Kurt Bernhardt


Antrag vom 13.5.2019

Endgültiger Finanzausgleich und Auswirkungen auf den Haushalt 2019

Wie die Verwaltung auf unsere mündliche Nachfrage im letzten AFB am 03.04.2019 mitteilte, erhöht sich der Finanzausgleich gegenüber den letzten vorläufigen Schätzungen – damals war von – 12,5 Mio. € gegenüber den ursprünglichen Haushaltsplanungen die Rede – um 3,4 Mio. €.

Wir bitten insoweit um die Vorlage des entsprechenden Bescheides mit den endgültigen Zahlen.

Darüber hinaus bitten wir zu erläutern, wie die 3,4 Mio. € verwendet werden sollen.

Werden die Beträge zur Aufhebung der pauschalen Kürzungen bei den Personal- und Sachaufwendungen eingesetzt?

Die Pauschalkürzungen haben nach unserer Kenntnis dazu geführt, dass Stellen nicht ausgeschrieben und besetzt werden. Gerade im sozialen Bereich müssen aber beispielsweise zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes die Personalstellen dringend besetzt werden.

Wir bitten daher in diesem Zusammenhang auch um einen Sachstandsbericht über die Besetzung offener Stellen in der Stadtverwaltung.

gez. Kerstin Rhode-Fauerbach, Rita Schilling


Antrag vom 10.5.2019

EU-Förderungen in der Stadt Oldenburg

Die Antwort der Verwaltung vom 30.04.2019 auf die Anfrage der Grünen Ratsfrau Ingrid Kruse zu EU-Förderungen in der Stadt Oldenburg offenbart, dass es keinerlei eigene Erhebungen oder Auswertungen der Verwaltung zu den entsprechenden Förderungen in der Stadt Oldenburg gibt.
Auch die unterstützende Agentur MCON räumt ein, dass ihr keine vollständigen und programmübergreifenden Übersichten vorliegen.

Während sich andere (öffentliche) Verwaltungen sehr gezielt und hochprofessionell mit dem Thema EU-Fördermittel befassen, scheint es insoweit bei der Stadt Oldenburg ein deutliches Defizit zu geben.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wer ist in der Stadtverwaltung für das Thema EU-Fördermittel zuständig?

2. Welche Aufgaben übernimmt die unterstützende Agentur MCON?

3. Warum gibt es keine eigenen Übersichten, Erhebungen, Auswertungen über EU-Förderungen in Oldenburg?

4. Werden EU-Fördermittel gezielt eingeworben? Wenn ja, von wem?

5. Welche europäischen Fördermittel konnten in den letzten 3 Jahren eingeworben werden?

gez. Kurt Bernhardt, Kerstin Rhode-Fauerbach, Ingrid Kruse


Antrag vom 3.5.2019

Sachstand der Planungen für den Bäderneubau am Flötenteich

In der Ratssitzung am 14. Januar wurde aufgrund eines Änderungsantrags der Fraktionen von SPD und CDU beschlossen, dass am Flötenteich ein Hallenbad mit wettkampftauglichem Sportbecken mit acht Bahnen á 25 Meter sowie einem beweglichen Steg in Längsrichtung, einem höhenverstellbaren Boden und breitem Randbereich entstehen soll.
Neben weiteren hier nicht aufgeführten Modulen soll darüber hinaus ein separates Freibad mit sechs Bahnen á 25 Meter einschließlich Umkleiden und Sanitäreinrichtungen gebaut werden.

Da die Kosten dieser von den Antragstellenden als XXL-Lösung bezeichneten Variante bisher noch nicht im Detail ermittelt wurden, bedarf es daher einer neuen Kostenschätzung, sowohl im investiven Bereich, als auch im Hinblick auf die zukünftigen laufenden Betriebskosten.

Wir fordern die Verwaltung auf, die neuen Berechnungen im nächsten Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen detailliert schriftlich darzulegen und entsprechend zu erläutern.
Zudem erwarten wir eine Skizze über die Bebauung der gesamten Fläche.

Begründung:

Der Beschluss bedeutet erhebliche Veränderungen gegenüber den zuvor geplanten Varianten.
Da es sich um eine beträchtliche, langfristige Investition mit dementsprechend zu erwartenden Kostensteigerungen, auch hinsichtlich der laufenden Kosten, handelt, müssen nun klare und belastbare Zahlen vorgelegt werden.
Außerdem ist es wichtig, die genaue Beplanung der Fläche am Flötenteich kennenzulernen.

gez. Rita Schilling, Kerstin Rhode-Fauerbach


Antrag vom 23.1.2019

Türkei-Geschäft der EWE

Laut NWZ-Berichterstattung vom 03.01.2019 will die EWE ihr Türkeigeschäft für ca. 140 Mio. US-Dollar
(rund 123 Mio. Euro) verkaufen.

Laut dpa-Meldung vom 28.08.2015 hat die EWE insgesamt rund 650 Mio. € für den Kauf des Geschäftes gezahlt.

Das bedeutet einen Verlust von 527 Mio. Euro für die EWE!

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Sind diese veröffentlichten Zahlen (zumindest in der Größenordnung) korrekt?
  2. Wie erklärt die EWE dieses riesige Verlustgeschäft?
  3. Ist dieser Verlust ein Grund für die sinkende Dividende?
  4. Wie fängt die EWE diesen Verlust auf?
  5. Gibt es ein Sparprogramm? Gibt es Investitionen, die jetzt nicht mehr finanziert werden können?

gez. Kurt Bernhardt, Kerstin Rhode-Fauerbach


Antrag vom 23.1.2019

Klävemann-Stiftung – Schramperweg

Nach einem Schreiben des Fachdienstes Stadtentwicklung und Bauleitplanung vom 11.01.2019 an Herrn Engelbart handelt es sich bei den Gebäuden der Klävemann-Stiftung im Schramperweg um Baudenkmale
i. S. des § 3 (3) des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes.

  1. Wie sieht nun die weitere Vorgehensweise hinsichtlich des Objektes Schramperweg 33 aus?
    Verfolgt die Verwaltung unter diesen Umständen ihre Verkaufsabsicht für das Objekt
    Schramperweg 33 und das weitere Stiftungsvermögen am Schramperweg weiter?
  2. Wann fand die Bereisung seitens der Denkmalschutzbehörde statt und welche Objekte wurden dabei im Einzelnen angesehen und mit welchem Ergebnis?
  3. Wir bitten um Vorlage des entsprechenden Berichts der Denkmalschutzbehörde über die Bereisung und soweit dies nicht identisch ist, des Schreibens über die Ergebnisse der Bereisung sowie des Bescheides der Denkmalschutzbehörde über die Unterschutzstellung der Stiftungsgebäude am Schramperweg.

gez. Kerstin Rhode-Fauerbach, Kurt Bernhardt


Antrag vom 23.1.2019

Bewegungsbad Klinikum

Lt. NWZ-Berichterstattung am 10. Januar will das Klinikum sein Schwimmbad zum 30.04.2019 schließen.

  1. Entspricht diese Information den Tatsachen und wenn ja, aus welchen Gründen soll das Bad geschlossen werden?
  2. Wie hoch ist die Auslastung des Bades zum jetzigen Zeitpunkt? Wer nutzt das Bewegungsbad derzeit in welchem zeitlichen Umfang?
  3. Welcher Renovierungsbedarf besteht für das Bad im Klinikum? Was genau ist erforderlichenfalls zu sanieren? Wie hoch wird der Kostenaufwand für eine Sanierung geschätzt?
  4. Besteht die Möglichkeit, dass das Bad durch die BBGO weiter betrieben bzw. genutzt wird? Wie hoch wäre der Kostenaufwand für die BBGO?
  5. Wie sollen die jetzigen Nutzer*innengruppen, z.B. die Rheuma-Liga, weiter mit Wasserzeiten versorgt werden, wenn das Bad geschlossen wird?Begründung:Das Bad bietet vielen Kindern die Möglichkeit, Schwimmen zu lernen und erste Schwimmerfahrungen zu machen. Auch andere Gruppen nutzen das Bewegungsbad im Klinikum regelmäßig. Das Angebot sollte daher nicht ersatzlos gestrichen werden.

gez. Kerstin Rhode-Fauerbach, Rita Schilling


Antrag vom 21.11.2018 – Öffentlicher Teil

Tiefgarage CCO – Neubau Stadtmuseum

Der Neubau des Stadtmuseums würde teilweise direkt auf der sehr sanierungsbedürftigen Tiefgarage des CCO und der Zufahrt zur Tiefgarage realisiert werden müssen.

Vor 2 Jahren hatte die Stadt mit Blick auf die Statik die Tiefgarage zunächst komplett und dann in Teilen sperren lassen. Es wurden zusätzliche Stützen eingebaut, die die Tragfähigkeit angesichts des starken
Verkehrs auf der darüber liegenden Straße Am Stadtmuseum sichern.

Wir fragen die Verwaltung:

Reicht die Statik der Tiefgarage im derzeitigen sanierungsbedürftigen Zustand aus, um ggf. einen 4-geschossigen Neubau des Stadtmuseums gefahrlos zu tragen?

Welche Maßnahmen sind ggf. erforderlich, um die Standsicherheit des geplanten Neubaus des Stadtmuseums zu gewährleisten?

Welche Kosten entstehen dadurch?

Sind diese Kosten in der gegenwärtigen Grobkalkulation des Neubaus Stadtmuseum enthalten oder fallen sie zusätzlich an?

Was passiert mit dem derzeit direkt vor dem alten Stadtmuseum liegenden öffentlichen Zugang/Ausgang zur Tiefgarage?

Soll der Zugang wegen der beengten Grundstückssituation nach den bisherigen Planungen vom neuen
Stadtmuseum umbaut werden, obwohl dadurch die Nutzbarkeit des neuen Museums stark eingeschränkt würde?

Tiefgarage CCO – Vertragssituation, Pachterlöse – Nichtöffentlicher Teil

Seit 2 Jahren stehen wegen des maroden Zustands der Tiefgarage des CCO knapp die Hälfte der 500 Stellplätze der Tiefgarage nicht zur Verfügung.

Wir fragen die Verwaltung:

Wie hoch sind die Erlöse aus der Verpachtung der Tiefgarage?

Zahlt die Pächterin in den letzten beiden Jahren die Pacht in voller Höhe oder hat sie die Pacht wegen der eingeschränkten Nutzbarkeit reduziert?

Welche Einnahmeausfälle sind der Stadt dadurch ggf. entstanden?

Aus welchen Gründen verhandelt die Stadt über einen neuen Vertrag mit der Pächterin (Information gemäß NWZ von heute)?

Welche Kostenrisiken sind für die Stadt mit der erforderlichen Sanierung der Tiefgarage verbunden?

Angesichts der PCB Belastung (NWZ von heute) stellt sich diese Frage mit einer neuen Dringlichkeit.

gez. Kurt Bernhardt, Kerstin-Rhode Fauerbach


Antrag vom 23.10.2018

Klävemann-Stiftung

Wir bitten die Veraltung im Zusammenhang mit den Antworten auf die Einwohnerfragen zur Klävemann-Stiftung in der vorletzten Sitzung (Anlagen 1 bis 3 zum Protokoll vom 26.09.2018), um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

  1. Wird die Bausubstanz der Immobilien der Klävemann-Stiftung zumindest von außen regelmäßig begutachtet und auf Mängel untersucht?
  2. Nicht genehmigte Erweiterungsbauten müssten bei solchen regelmäßigen Kontrollen – sofern sie denn stattfinden – auffallen.
    Warum werden diese dann nicht beanstandet und ggf. der Rückbau von den Mieter*innen verlangt?
  3. Welche Regelungen enthalten die Mietverträge in Bezug auf Mängel und Schäden an den Wohnungen, durchzuführende Renovierungsarbeiten und bauliche Veränderungen?
  4. Sie führen aus, dass von der Stiftung beauftragte Handwerker*innen nicht in die Wohnung gelassen und dadurch notwendige Reparaturmaßnahmen verhindert werden.
    Werden die Handwerker*innen insoweit auf Anforderung der Mieter*innen aufgrund der Meldung konkreter Schäden beauftragt?
    Was macht die Stiftungsverwaltung, wenn angekündigte Handwerker*innen nicht in die Wohnung gelassen werden und dementsprechend von Mieter*innen eingeforderte Reparaturen bzw. Renovierungen nicht erfolgen können?
    Welche Befugnisse hat die Stiftungsverwaltung insoweit?
  5. Wer stellt den „konkreten sachlichen Grund“ für eine Begehung fest?

Zur Antwort auf Frage 2 von Herrn Engelbart:

  1. „Aus diesem Grund sind in den vergangenen Jahrzehnten im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten nur die erforderlichen Bauunterhaltungsmaßnahmen und dringende Sanierungsarbeiten sowie notwendigste Investitionen … durchgeführt worden, …“
    Wenn die erforderlichen Bauunterhaltungsmaßnahmen, etc. durchgeführt wurden, warum gibt es dann einen so erheblichen Sanierungsstau, der nun sogar den Abriss von Gebäuden notwendig macht?
  2. Sie führen aus, dass durch die buchhalterische Neubewertung des Bestandes der Stiftung bei Einführung des kommunalen Rechnungswesens der dringende Handlungsbedarf deutlich geworden ist. Wie wurde dies in diesem Zusammenhang deutlich?

Zur Antwort auf die Fragen von Frau Krause:

  1. „Durch das Ihnen bekannte Gutachten der Firma iwb ist bereits 2015 deutlich geworden, dass das Mietpreisniveau vieler Wohnungen zu niedrig und nun zeitnah anzupassen ist.“
    Das Mietniveau richtet sich nach den Vorgaben der Stiftungssatzung.
    Warum also ist durch das iwb-Gutachten deutlich geworden, dass das Mietniveau zahlreicher Wohnungen zu niedrig ist?
    Erfolgt bzw. erfolgte in der Vergangenheit seitens der Stiftungsverwaltung ein Abgleich der Mieten mit den Vorgaben der Stiftungssatzung?                      gez.  Kerstin Rhode-Fauerbach

Antrag vom 3.10.2018

Nachhaltige Entwicklung der Klävemann-Stiftung und ihres Vermögens

Wir bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Welche Gespräche wurden mit welchen Banken zwecks Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen
    und Neubauten geführt? Ggf. mit welchem Ergebnis?
  2. Großer Kuhlenweg / Kuhlenkamp
    Wie viele und welche Wohnungen stehen im Quartier Großer Kuhlenweg / Kuhlenkamp leer und
    seit wann?
    Warum werden die dort leerstehenden Wohnungen nicht wieder vermietet?

Aus der als Anhang beigefügten Berichtsvorlage der Verwaltung vom 05.02.2018 zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen am 15.02.2018 ergibt sich u. a., dass neben dem leerstehenden Gebäude am Schramperweg seitens der Denkmalschutzbehörde auch die im Stadtgebiet befindlichen Siedlungen gleichen Baujahrs und Größe bereist und angesehen werden sollten.
Ist insoweit auch das Quartier Großer Kuhlenweg / Kuhlenkamp besichtigt worden?
Und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wurde geprüft, ob das Quartier Großer Kuhlenweg / Kuhlenkamp denkmalschutzwürdig ist bzw. dem Ensembleschutz unterliegt?

gez. Kerstin Rhode-Fauerbach


Antrag vom 3.10.2018

Eigentümerstrategie Klinikum Oldenburg AöR

Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung beteiligt zukünftig grundsätzlich in allen Angelegenheiten, die das Klinikum betreffen, zunächst den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen.
  2. Die Verwaltung berichtet über den derzeitigen Sachstand.
  3. Die Verwaltung erläutert, wie sich der im BCG-Gutachten mit  8,4 Mio € bezifferte Transformations-aufwand zusammensetzt und was diese Summe konkret beinhaltet. Wie wurde der Betrag ermittelt?
  4. Der mit Herrn Dr. Dirk Tenzer bestehende Arbeitsvertrag wird den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis vorgelegt.
  5. Dr. Dirk Tenzer wird in den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen eingeladen und zu den Ergebnissen des BCG-Gutachtens und zu der geplanten weiteren Vorgehensweise gehört.

Begründung:

Das Klinikum Oldenburg ist als kommunale Anstalt öffentlichen Rechts eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Stadt Oldenburg. Damit ist der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen aufgrund der Geschäftsordnung an Entscheidungen, die das Klinikum betreffen, zu beteiligen und vor etwaigen Ratsbeschlüssen zu informieren und einzubinden, um diese entsprechend vorzubereiten.

Da nun bedauerlicherweise der Ratsbeschluss zur Umsetzung des BCG-Gutachtens am 24.09.2018 ohne vorherige Beteiligung des AFB gefasst wurde, ist der Ausschuss zumindest über den aktuellen Sachstand zu unterrichten und zukünftig wieder vorab in Kenntnis zu setzen.

Wie soll es nun weitergehen? Wann wird der Sanierer eingestellt? Wird er mit oder ohne Ausschreibung und Beteiligung des Verwaltungsrates/Betriebsrates eingestellt? Welche Befugnisse soll ein solcher Sanierer haben.

Ist die Einstellung eines Sanierers und die damit einhergehende Erweiterung des Vorstandes überhaupt mit dem erst vor ca. neun Monaten mit Herrn  Dr. Tenzer verlängerten Arbeitsvertrag vereinbar oder welche (rechtlichen) Konsequenzen ergeben sich ggf.?
Zur Klärung dieser Fragen bedarf es u.a. der Vorlage des mit dem derzeitigen Vorstand geschlossenen Vertrages.

In jedem Fall sollte Herr Dr. Tenzer die Möglichkeit erhalten, zu dem BCG-Gutachten Stellung zu nehmen und den Ausschussmitgliedern seine Sicht auf die Ergebnisse und Vorschläge darzulegen.

gez. Kerstin Rhode-Fauerbach


Antrag vom 27.8.2018

Nachhaltige Entwicklung der Klävemann-Stiftung und ihres Vermögens

Zu dem von unserer Fraktion zur Sitzung des AFB am 05.09.2018 eingebrachten Tagesordnungspunkt „Nachhaltige Entwicklung der Klävemann-Stiftung und ihres Vermögens“  senden wir Ihnen hiermit 5 Beschlussvorschläge samt Begründungen.

Wir beantragen die Vorschläge 2 – 5 im öffentlichen Teil zu erörtern und zu beschließen. Lediglich der Vorschlag 1 bedarf unseres Erachtens einer Behandlung im nichtöffentlichen Teil des AFB.

2. Die Verwaltung legt einen Vorschlag vor, wie die Klävemann-Stiftung zukünftig „aus einer Hand“ verwaltet werden kann.

Begründung:

Derzeit sind mehrere Abteilungen der Stadtverwaltung mit der Klävemann-Stiftung befasst (Vermietung, Mietinkasso, Bauunterhaltung, Sanierung, Mieterbetreuung, Rechnungswesen).
Eine Verwaltung „aus einer Hand“ könnte Entscheidungswege verkürzen, Kosten sparen und die Klävemann-Stiftung als soziales Wohnungsunternehmen in Oldenburg, das preisgünstige Wohnungen für Menschen mit kleinerem Geldbeutel anbietet und damit dem Mangel an preisgünstigem Wohnraum entgegenwirkt, aufbauen und etablieren.

Darüber hinaus erfordert die zukünftige Verwaltung der Stiftung eine regelmäßige Überprüfung des Zustandes des Vermögens sowie die rechtzeitige Veranlassung von Renovierungen und Sanierungen, um das Vermögen in gutem Zustand zu erhalten und die jetzt notwendigen großen Baumaßnahmen zukünftig zu vermeiden.
Um eine Verantwortlichkeit herzustellen, bedarf es einer klaren Zuständigkeit in Form eines Geschäftsführers bzw. Verwaltungsmanagers, der ggf. auch zur Verantwortung gezogen werden kann.
Alternativ sollte ggf. auch noch einmal über eine externe Verwaltung nachgedacht werden.

3. Die Verwaltung macht Vorschläge, die zu einer nachhaltigen Reduzierung der hohen Verwaltungskosten führen.

Begründung:

Neben der Verwaltung „aus einer Hand“ gibt es sicherlich noch weitere Maßnahmen, die die im allgemeinen Vergleich sehr hohen Verwaltungskosten reduzieren können. Hier erwarten wir konkrete Vorschläge der Verwaltung, die nachhaltig wirken, damit Gelder nicht unnötig in die Verwaltung fließen, die besser in die Wohnungen und Häuser der Stiftung investiert werden könnten.

Die Verwaltungskosten sollten zukünftig transparent dokumentiert werden. Der AFB, als zuständiges Gremium, soll darüber informiert werden, wofür die – zumindest zurzeit noch sehr erheblichen – Verwaltungskosten im Einzelnen anfallen bzw. erhoben werden.

  1. Die Verwaltung legt ein Konzept für die Weiterentwicklung der Klävemann-Stiftung vor, damit diese zukünftig deutlich mehr preiswerte Wohnungen in Oldenburg anbieten kann.Begründung:

Statt Stiftungsvermögen zu verkaufen, sollte die Klävemann-Stiftung eher darauf ausgerichtet werden, den in Oldenburg so dringend benötigten preiswerten Wohnraum vorzuhalten und das Angebot langfristig auszubauen.
Sofern sie wirtschaftlich gut geführt wird und die verschiedensten finanziellen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden, ist dieses unseres Erachtens möglich.
Damit würde die Stiftung ihrem Satzungsauftrag – „Schaffung und Unterhaltung von Wohnraum“ – gerecht und könnte darüber hinaus einen Beitrag zur Linderung des Mangels an preisgünstigen Wohnungen in Oldenburg leisten.

  1. Die Verwaltung und Weiterentwicklung der Stiftung erfolgt transparent und auch für die Öffentlichkeit nachvollziehbar.Begründung:

Nach den Empfehlungen des Bundesverbands Deutscher Stiftungen zeichnen sich kommunale Stiftungen und ihre Verwaltung durch Offenheit und Transparenz aus.
Dabei unterscheidet der Verband bei seinen Empfehlungen nicht zwischen rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen kommunalen Stiftungen. Unter diesem Aspekt sollte zukünftig größtmögliche Transparenz hergestellt und die Vertraulichkeit von Unterlagen und Maßnahmen auf ein geringstmögliches Maß reduziert werden. Das iwb-Gutachten aus dem Jahre 2016 sollte soweit als möglich öffentlich gemacht werden, zumal die Sanierungspläne ohnehin schon in einer Mieterversammlung bekannt gemacht wurden.

Kurt Bernhardt, Kerstin Rhode-Fauerbach


Antrag vom 14.6.2018 für den Verwaltungsausschuss

Klävemann-Stiftung

Der Beschlussvorschlag wird verwiesen in den für die Klävemann-Stiftung zuständigen AFB.

Begründung: Im nächsten AFB soll der Beschlussantrag für den Generalplanervertrag für den Neubau „Stiller Weg 7a“ vorgestellt, beraten und abgestimmt werden.

Nachdem im AFB am 6.9.2017 das Neubauvorhaben grob in ersten Zügen vorgestellt wurde, herrschte in den folgenden 9 (!) Monaten von der Verwaltung Funkstille.

Erst die grüne Ratsfraktion setzte das Thema für den 6.6.2018 erneut auf die Tagesordnung des AFB. Dort informierte die Verwaltung kurz mündlich und kündigte ganz am Ende der Sitzung im nichtöffentlichen Teil an, dass ein Generalplaner beauftragt werden solle. Nach 9 Monaten Funkstille ging jetzt alles ganz schnell: 2 Tage später lag der Beschlussantrag mit dünner Begründung vor, bereits 5 Tage später sollte der VA entscheiden. Dieses Vorgehen der Verwaltung ist für die grüne Ratsfraktion irritierend und nicht zustimmungsfähig.

In der nächsten AFB-Sitzung soll umfassend informiert werden.

Dabei müssen folgende Fragen von der Verwaltung beantwortet werden:

1. Warum soll dieses Architekturbüro beauftragt werden? Von wem wurde dieses Büro ausgewählt? Warum gab es keine Ausschreibung?

2. Warum soll ein Generalplanervertrag geschlossen werden? Was umfasst der Vertrag genau? Bezieht sich dieser ausschließlich auf den Neubau am Stiller Weg?

3. Wer kontrolliert das beauftragte Architekturbüro?

4. Entscheidet der Generalplaner eigenständig über die Ausschreibung des Bauvorhabens und die Auswahl des/der ausführenden Bauunternehmen oder wird der Rat bzw. der AFB / VA hieran beteiligt?

5. Wie hoch sind die geschätzten Baukosten? Welcher Satz wird nach HOAI berechnet (Mindest- oder Höchstsatz)?

6. Warum übernimmt nicht der EGH die Leistungsphasen 8 – Objektüberwachung-Bauüberwachung-Dokumentation (Kostenanteil 32 %) und 9 – Objektbetreuung (Kostenanteil 2%)?Das entsprechende Personal wäre unseres Erachtens nach vorhanden.

7. Wie wird sichergestellt, dass das Projekt nachhaltig, ökologisch und kostengünstig geplant und umgesetzt wird.

gez. Kerstin Rhode-Fauerbach, Kurt Bernhardt


 

Antrag vom 23.05.2018

Nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 06.06.2018

Sehr geehrte Frau Meyn,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Klävemannstiftung – Weiterentwicklung

auf die Tagesordnung.

Auch bitten wir die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht zur Neubauplanung im Quartier Nadorst. Ebenso bitten wir um die Vorstellung der Finanzplanung des Neubaus.

Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt, Kerstin Rohde-Fauerbach


Antrag vom 24.01.2018

RICHTLINIE FÜR EINE NACHHALTIGE FINANZPOLITIK IN DER STADT OLDENBURG 

Vorbemerkung:

Trotz Rekorderträgen in Höhe von 550 Mio. € steigen auch im Jahr 2018 die Schulden der Stadt Oldenburg weiter an, auf insgesamt 244 Mio. €.

Die enormen Ertragssteigerungen der letzten Jahre (2017 = 510 Mio. €, 2013 = 428 Mio. €) haben nicht dazu geführt, die Schulden zu begrenzen oder gar abzubauen. Die Schulden sind gestiegen und sollen laut Planung weiter ansteigen: Nettoneuverschuldung 2019 = 9,1 Mio. €, 2020 = 7,6 Mio. €, 2021 = 22,4 Mio. €! Diese Entwicklung ist erkennbar nicht zukunftsfest und nicht nachhaltig. Die Erträge werden bei einem Konjunkturabschwung einbrechen und die Finanzen der Stadt Oldenburg in eine bedrohliche Schieflage bringen.

Dem gilt es vorzubeugen, um zukünftige Verwerfungen möglichst zu vermeiden und die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt Oldenburg langfristig zu sichern.

Beschlussvorschlag: 

Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst eine Budgetanalyse vorzulegen:

  1. Welche Budgets liegen im Wirkungskreis der Stadt, d.h. welche Budgets können von der Stadt bzw. dem Stadtrat direkt beeinflusst werden?
  2. In welchem Zeitrahmen und in welcher Höhe können die entsprechenden Budgets beeinflusst werden?
  3. Wie viel Prozent des Gesamthaushaltes kann der Stadtrat beeinflussen?

Begründung:

Die Verwaltung soll beauftragt werden, eine Nettoneuverschuldung zukünftig zu vermeiden und die jetzigen Gesamtschulden jährlich zurückzuführen.

Hierzu bedarf es zunächst einer Analyse und eines Überblicks, in welchen Bereichen eine Reduzierung von Ausgaben und Investitionen seitens der Stadt überhaupt möglich ist bzw. welche Budgets nicht durch die Stadt verändert bzw. beeinflusst werden können.

Nach Vorlage dieser Budgetanalyse kann eine konkrete Richtlinie für eine nachhaltige Haushaltsaufstellung erstellt und umgesetzt werden.

gez. Kurt Bernhardt, Kerstin Rhode-Fauerbach


Antrag vom 23.8.2017

Feuerwache 1: erhebliche Setzrisse – Sicherheit eingeschränkt?

Wir bitten zu diesem TOP den Leiter der Oldenburger Feuerwehr, Herrn Michael Bremer, einzuladen. Wir stellen folgende Fragen an die Verwaltung und die Feuerwehr:

1. Wann genau hat die Feuerwehr die Verwaltung über die erheblichen Setzrisse bei der erst gut 5 Jahre alten Feuerwache 1 in der Ibo-Koch-Straße informiert?

2. Ist es richtig, daß die Setzungen zu deutlichen Schrägen in Räumen geführt haben?

3. Ist es richtig, daß dadurch Türen nicht mehr gängig sind bzw. andere Türen in der Luft stehen?

4. Ist es richtig, daß es zu 3,5 cm großen Rissen in den Wänden – auch den Außenwänden – gekommen ist?

5. Ist es richtig, daß ein Rutschturm für den schnellen Einsatz der Feuerwehr aufgrund der erheblichen Schäden nicht mehr sicher genutzt werden kann und deshalb gesperrt werden musste?

6. Kann es dadurch zu Verzögerungen beim Rettungseinsatz kommen?

Ist im Extremfall die Sicherheit in der Stadt gefährdet?

7. Sind inzwischen Schäden behoben worden?

8. Hat sich die Arbeitssituation für die Feuerwehrleute verschlechtert?

gez. Kurt Bernhardt, Ingrid Kruse


Antrag vom 20.3.2017

Divestment für Oldenburg

Unter Hinweis auf den Bericht vom 08.09.2016 (Vorlagen-Nr.: 16/0624) zum Thema „Investition in klimaschädliche Industrien (Gruppe Fossil Free)“ zum Ausschuss für Finanzen und Beteiligung am 14.09.2016 bitten wir um einen Sachstandsbericht zu der Prüfung, ob entsprechende Anlagen in fossile Energieträger seitens der Stadt Oldenburg bestehen. Eine entsprechende Auflistung dieser Investitionen sollte dabei ggf. auch die jeweiligen Laufzeiten beinhalten.

Darüber hinaus möge der Ausschuss Folgendes beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, analog zu den aktuellen Beschlüssen der Stadt Göttingen, eine Richtlinie für Finanzanlagen der Stadt Oldenburg und der städtischen Gesellschaften zu erarbeiten, die sich unter Wahrung der haushaltsrechtlichen Grundlagen (Sicherheit, angemessener Ertrag, Sicherstellung der Liquidität), der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit verpflichtet.

Insbesondere soll sich die Anlagerichtlinie an den von der Stadt Münster im November 2015 verabschiedeten Mindeststandards orientieren:

Keine Beteiligung an Unternehmen,

  • die Kinderarbeit zulassen,
  • die Militärwaffen herstellen oder vertreiben,
  • Wenn wir die Klimaziele erreichen und die Luftverschmutzung reduzieren wollen, bedarf es einer Reduktion der Verbrennung von Kohle, Erdöl und Erdgas und damit auch dementsprechender verantwortungsvoller Investitionen. Das Anstreben eines Lebens ohne fossile Energien ist unvereinbar mit einem Vermögenszuwachs durch eben diese Energieträger.die Atomenergie erzeugen oder auf nicht nachhaltige und klimaschädliche Energien setzen,
  • die Schiefergasgewinnung (sog. Fracking) betreiben.

 Begründung:

Wenn wir die Klimaziele erreichen und die Luftverschmutzung reduzieren wollen, bedarf es einer Reduktion der Verbrennung von Kohle, Erdöl und Erdgas und damit auch dementsprechender verantwortungsvoller Investitionen. Das Anstreben eines Lebens ohne fossile Energien ist unvereinbar mit einem Vermögenszuwachs durch eben diese Energieträger.

Um in Oldenburg ganzheitlichen und konsequenten Klimaschutz zu betreiben, ist es daher notwendig, zu überprüfen, ob die Stadt in Unternehmen investiert, die fossile Energieträger fördern, verarbeiten und vertreiben, um diese Investitionen ggf. zu beenden und solche zukünftig nicht mehr zu tätigen. Investitionen der Stadt sollten nicht nur die Ziele Sicherheit, Liquidität und Rendite verfolgen, sondern auch ethisch und nachhaltig sein.

Grundlage für eine entsprechende Veränderung ist somit eine Bestandsaufnahme der derzeitigen Investitionen der Stadt und die Festlegung der Ziele städtischer Investitionen in einer Kapitalanlagerichtlinie sowie deren Umsetzung.Als Vorlage kann insoweit die Anlagerichtlinie der Stadt Göttingen dienen.

gez. Kerstin Rhode-Fauerbach, Kurt Bernhardt


Antrag vom 03.06.2016

Schlaues Haus: unzulässige Finanzierungstricks

Wir stellen folgende Fragen:

1. Der Landesrechnungshof berichtet, dass die Stadt ebenfalls an der Finanzierung des Schlauen Hauses beteiligt war.In welcher Höhe ist städtisches Geld oder andere Leistungen in die Finanzierung des Schlauen Hauses geflossen?

2. Wer ist für die enorme Kostensteigerung beim Bau von 3,6 auf 5,6 Mio. € verantwortlich?

3. Ist die Stadt Oldenburg auch an diesen Mehrkosten beteiligt worden?

4. Ist die OTM als eine Mieterin des Schlauen Hauses auch wie die Hochschulen in unzulässiger Weise mit überlangen Mietverträgen und Vorauszahlungen belastet worden?

5. Wie hoch ist die Miete der OTM, welche Laufzeiten hat der Vertrag und sind die Bedingungen angemessen oder überzogen?

6. Der Landesrechnungshof spricht von einem „unsicheren Betriebskonzept“ des Schlauen Hauses. Wird die Stadt Oldenburg durch irgendwelche anderen Leistungen für den laufenden Betrieb des Schlauen Hauses herangezogen?

gez. Kurt Bernhardt


 

Antrag vom 13.05.2016

Pläne zum Neubau einer Jugendherberge 

für den nicht öffentlichen Teil der nächsten Sitzung des AFB.

Wir bitten um schriftliche Beantwortung nachstehender Fragen:

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 9. Mai informierte Herr Oberbürgermeister Krogmann über das Vorhaben, der GSG ein Grundstück verkaufen zu wollen, damit diese ein Gebäude für das DJH baue.

Im weiteren Verlauf soll ein Pachtvertrag für den Betrieb einer neuen Jugendherberge abgeschlossen werden. Dazu würde am Dienstag, den 10. Mai ein Pressegespräch stattfinden. Die NWZ hat mittlerweile berichtet.

Wann hat die Verwaltung zuvor in Fachausschüssen des Rates über dieses Vorhaben informiert?

Wurde konkret über Verkaufsverhandlungen mit der GSG berichtet? Wenn ja, wann und in welchem Ausschuss? 3. Das Grundstück von Finckh-Straße soll nach Vorstellung des Oberbürgermeisters ebenfalls veräußert werden. In dem dortigen Gebäude befindet sich die jetzige Jugendherberge. Gab es zu diesem Ansinnen Informationen in Ratsgremien? 4. Das Gebäude an der von Finckh-Straße wird von mehreren Mieterinnen und Mietern genutzt. Dazu fragen wir: Welche Pacht- bzw. Mietverträge wurden zu welchem Zeitpunkt abgeschlossen? In welcher Höhe sind Pacht- bzw. Mietzahlungen seit Vertragsschluss in die Stadtkasse geflossen? 5. Wieviel qm Fläche stehen jeweils den einzelnen Pächtern bzw. Nutzergruppen zur Verfügung?
gez. Rita Schilling, Sebastian Beer


Antrag vom 01.07.2015

„Satzung der Klävemann-Stiftung“

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beauftragt die Stadtverwaltung Oldenburg eine neue, detailliertere Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben der vergangenen Jahre anzufertigen sowie eine Mittelverwendungsrechnung (Cash-Flow) und eine Schuldenübersicht.

Für jedes Jahr sollen die größeren Posten zu entnehmen sein. Insofern sind Angaben dazu erforderlich

a)       aus welchen Quellen Einnahmen in welcher Höhe generiert wurden

b)       für welche Art von Dienstleistungen, Material, etc. Ausgaben getätigt wurden.

Soweit diese angeforderten Angaben[1] sich nicht selbst erklären, sind sie in der Übersicht näher zu erläutern.

Insgesamt ist daneben in einer Vermögensübersicht darzulegen, wie sich das Stiftungsvermögen über die Jahre entwickelt hat und woraus es jeweils unterjährig bestanden hat.[2]

Dem beizufügen ist eine Auswertung, die für die einzelnen Jahre bis heute darstellt, wie sich die anteiligen Ausgaben für die Verwaltung der Stiftung (d.h. im Verhältnis Verwaltungskosten zu den Mieteinnahmen) entwickelt haben.[3] Auskunft zur Frage der Überschuldung: Die Stadt formuliert darüber hinaus eine Beurteilung, die Auskunft darüber gibt, ob die Stiftung, wie gelegentlich behauptet, überschuldet ist. Die Beurteilung wird der Übersicht angefügt.

Das von der Stadt beauftragte und durch iwb erstellte Gutachten zur Stiftung[4] ist auf der Internetseite der Stadt zu veröffentlichen.

Begründung:

Bei den angeforderten Informationen handelt es sich um Standardangaben, die sich aus dem Rechnungswesen ohne großen Aufwand ableiten lassen müssen.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

gez. Alexandra Reith

[1] u.a. Daten zu Ausgaben im Bereich des Unterhalts der Sachwerte, Abgaben, Verwaltungsausgaben, Entschuldung, Neubau usw. sowie auch Angaben zur Aufnahme von Krediten unter Angabe der Verbindlichkeiten und der jeweiligen Verzinsung von Darlehn.

[2] Insbesondere sind Grundstücksverkäufe, -käufe und Neubauten mit Daten zu den jeweiligen Objekten zu hinterlegen.

[3] Nach bisherigen Erkenntnissen gehen wir von einer starken Steigerung aus, nach denen bis 1964 ca. 1,1% aufgewendet wurden, gegenüber ca. 7% in den Jahren von 1965 – 1978/1979, sowie ab 1979/1980 ca. 13%.

[4] Das Gutachten enthält Informationen zu den geschätzten Sanierungskosten für die im Eigentum der Stiftung befindlichen Gebäude und Anlagen.


Antrag vom 17.06.2015

bitten wir in dem von uns erbetenen Bericht auch noch um Beantwortung der folgenden Fragen:

1)      Ist die Tätigkeit des Oberbürgermeisters Schwandner im Aufsichtsrat der EWE auf Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung der Stadt erfolgt? Wenn nein, aus welchem sonstigen Grund?

2)      Wie unterscheiden sich die Aufsichtsrats-Mandate des OB Schwandner von den Aufsichtsrats-Mandaten seiner Vorgänger im Amt?

3)      Haben sich das förmliche Verfahren, die Zielsetzung oder die Absicht bei der Bestellung des OB Schwandner gegenüber der Bestellung der OB-Vorgänger geändert? Wenn ja,

inwiefern und aus welchen Gründen,

auf wessen Veranlassung,

besteht der Verdacht, dass diese Änderungen in der Absicht erfolgten, eine Ablieferungspflicht des OB zu vermeiden,

könnte insoweit ein „Gestaltungsmissbrauch“ (analog § 42 AO) bzw. ein nichtiges „Umgehungsgeschäft“ (§§ 134,138 BGB) vorliegen?

4)      Gibt es zu dem hier angesprochenen Komplex belastbare Gerichtsentscheidungen, wenn ja, welche?

Begründung für die weiteren Fragen:

Nach § 9 NNVO hat jeder Niedersächsische Beamte die von ihm erlangten Nebentätigkeitsvergütungen an seinen Dienstherrn ganz oder teilweise abzuliefern, soweit diese Tätigkeit auf „Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung des Dienstvorgesetzten“ erfolgt ( § 9 NNVO). Die gestellten Fragen sollen zur Klärung dieser Voraussetzungen beitragen.

gez. Alexandra Reith, Dr. Armin Frühauf, Sebastian Beer


Antrag vom: 11.05.2015

Einkommensobergrenzen für Mieter_innen der Klävemann Stiftung

Beschlussvorschlag:

Personen, die ihren Bedarf vorrangig durch die Erzielung ihres eigenen Einkommens decken, sollen vorrangig durch die Klävemann Stiftung unterstützt werden. Dennoch sollen nur Personen mit einem geringen Einkommen gefördert werden.

Es muss sichergestellt werden, dass nur Personen bis zu einer (noch festzulegenden) Einkommensobergrenze von den niedrigen Mieten der Klävemann Stiftung profitieren. Deshalb wird die Verwaltung beauftragt, dafür die notwendigen Satzungsänderungen zu erarbeiten.

Dabei sollen u.a. folgende Punkte bzw. Fragen berücksichtigt oder geklärt werden:

–          Welche grundsätzlichen Möglichkeiten (z.B. Fehlbelegungsabgabe) bestehen hier?

–            Welche rechtlichen und „praktischen“ Probleme könnten bei den verschiedenen Optionen bestehen?

–            Mit welchen (Verwaltungs-)Kosten sind diese verbunden?

–            Wie hoch sollten die Einkommensobergrenzen für die verschiedenen Haushaltstypen (z.B. Einpersonenhaushalte)angesetzt werden?

Begründung:

Mit Blick auf den Stifterwillen und aus sozialpolitischen Gründen sollen vor allem Personen, die ihren Lebensunterhalt hauptsächlich durch eigenes Einkommen finanzieren, von den günstigen Mieten der Klävemann Stiftung profitieren. Viele „Geringverdiener“ haben keinen Anspruch auf einen Berechtigungsschein und können daher nicht in günstige (subventionierte) Sozialwohnungen ziehen. Über die Klävemann Stiftung könnte für diesen Personenkreis ein spezielles Angebot geschaffen werden. Es ist allerdings notwendig sicherzustellen, dass die Mieter nur (so lange) von den günstigen Mieten profitieren, wie sie auch unterhalb einer bestimmten „förderungswürdigen“ Einkommensobergrenze liegen und somit auch wirklich bedürftig sind. Es bedarf daher eines Instruments, durch das auch mögliche Einkommenssteigerungen der Mieter laufend festgestellt werden kann. Es sollen Möglichkeiten eröffnet werden, Mieter mit einem Einkommen oberhalb der Einkommensgrenze stärker an den Kosten der Stiftung zu beteiligen.

gez. Stephan Friebel


Antrag vom: 28.10.2014

Kosten / Beförderung von Beschäftigten im Beamtenverhältnis

Wir bitten die Verwaltung

um eine Darstellung der Mehrkosten, die im Bereich der Personalaufwendungen durch in den Jahren 2012 bis 2014 vorgenommene Beförderungen entstandenen (aufgeschlüsselt nach Teilhaushalten) sind. Dabei sind die Beförderungen gemeint, die durch den Verwaltungsausschuss beschlossen werden.

Um die Darstellung der durch geplante, noch ausstehende  Beförderungen zukünftig entstehenden Mehrbelastungen im Bereich der Personalaufwendungen im Haushalt 2015, aufgeteilt nach Teilhaushalten. Auch hier geht es um die Mehraufwendungen durch Beförderungen, die der Zustimmung des Verwaltungsausschusses bedürfen.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rita Schilling und Stephan Friebel


Antrag vom: 22.10.2014

Reisekostenbudget im Haushalt

Wir bitten die Verwaltung

um eine Darstellung der Auslandsreisekosten (bisherige Ausgaben)

aufgeschlüsselt nach den Funktionsträgern (d.h. Oberbürgermeister, Dezernent/innen, weiteres Verwaltungspersonal, Ratsmitglieder, nach Möglichkeit auch Geschäftsführer der städtischen Beteiligungen)

unterschieden nach Übersee/Nachbarländer

durchschnittlich pro Jahr (sofern zwischen den Jahren große Unterschiede bestehen auch differenzierter)

um Auskunft zum Haushaltsansatz, der für das kommende Jahr angesetzt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith, Kurt Bernhardt


Antrag vom: 21.01.2014

Konzessionsvertrag

Sehr geehrte Frau Meyn,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Berücksichtigung der nachfolgenden Anfrage:

Die EWE-Netz GmbH hat ihrem umfangreichen Bewerbungsangebot für den Netzbetrieb Strom und Gas in Oldenburg (2 Aktenordner) ein Angebotsschreiben vorangestellt, in dem sie auf 18 Seiten die
wesentlichen Eckpunkte ihres Gesamtangebotes skizziert.

Der eigentliche Konzessionsvertrag beinhaltet auf 13 Seiten einen guten Teil der Angebotspunkte der EWE-Netz GmbH. Zahlreiche weitere Punkte, die bspw. im Angebotsschreiben enthalten sind, fehlen allerdings im eigentlichen Vertrag.

1. Welche Relevanz hat das Angebotsschreiben der EWE-Netz GmbH?

2. Hat die Stadt Oldenburg einen Anspruch darauf, dass die dort von der EWE-Netz GmbH dargestellten Angebote auch umgesetzt und erfüllt werden?

Falls nein: gibt es Gründe, die dagegen sprechen, alle relevanten Angebotspunkte der EWE- Netz GmbH im eigentlichen Konzessionsvertrag zu verankern?

Falls ja: hat die Stadt Oldenburg eine andere Möglichkeit, die Realisierung aller relevanten Angebotspunkte durch die EWE-Netz GmbH sicherzustellen?

Falls nein: bedeutet das, dass das komplette Angebot der EWE-Netz GmbH letztlich unverbindlich ist und eine rechtliche Bindungskraft lediglich der eigentliche Konzessionsvertrag entfaltet?

Da am 29.1.14 Beschlüsse gefasst werden sollen wäre es zur Vorbereitung und Entscheidungsfindung wichtig, die Antworten vor der Sitzung zu erhalten – möglichst schon bis zum Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen

gez. Kurt Bernhardt
Mitglied im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen


Antrag vom: 20.01.2014

Vergabe der Strom- und Gaskonzessionen
Sehr geehrte Frau Meyn,

zum  o. a.  TOP stellen wir folgenden Ergänzungsantrag, der im Anschluss an den vorliegenden Beschlussvorschlag anzufügen ist:

Bei den abschließenden Vertragsverhandlungen werden die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (AFB) analog zu den Verhandlungen über den Kriterienkatalog zu den Konzessionsverträgen einbezogen.

Die im Bieterverfahren anhand der festgelegten Kriterien positiv bewerteten Aspekte finden soweit wie möglich Eingang in den Konzessionsvertrag.
Die Stadtverwaltung installiert ein Vertragscontrolling, um die Umsetzung insbesondere der weichen Faktoren durch die EWE Netz GmbH während der gesamten Laufzeit des Vertrages zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 05.06.2013

Konzessionsvergabe Auswahlkriterien

Beschlussvorschlag

1. Sofern die Bewerber Ihre Angebote der Verwaltung (ggf. im Beisein von Gutachtern) mündlich vorstellen (zusätzlich zu den schriftlich einzureichenden Angeboten) wird es Vertreter/innen aus der Politik ermöglicht, an diesen Präsentationen teilzunehmen.

2. Der bisher diskutierte Vorentwurf einer Bewertungsmatrix für die Auswahl eines Neukonzessionärs wird in den folgenden Punkten angepasst:

2.1 Die Bewerberinnen soll die Berechnungsmethode für den Netzrückkauf darstellen. Dabei darf der Netzrückkaufpreis den Ertragswert nicht übersteigen. (siehe Endschaftsklausel B3 und Anlage 3 als Formulierungsvorschlag).

2.2 Der Zeitpunkt, an dem der Netzrückkaufpreis ermittelbar wird ist wie folgt zu realisieren:

Erstens stellt das EVU der Stadt die in der Anlage 1 genannten Unterlagen und Daten unentgeltlich zur Verfügung. Die in Anlage 1 genannten Informationen sind erstmals spätestens 1 Jahr nach Vertragsschluss, sowie des Weiteren jeweils aktualisiert drei Jahre vor einer möglichen Vertragsbeendigung durch die Konzessionsnehmerin vorzulegen. Im Fall einer Kündigung dieses Vertrages stellt die Konzessionsnehmerin der Stadt die in der Anlage 1 genannten Unterlagen und Daten unverzüglich zur Verfügung.

Zweitens werden nach Anlage 2 die Netzentflechtungskosten geregelt.

2.3  Bedingungen für die Vergabe an einen Konzessionär ist die Einräumung eines nicht an Gründe gebundenes Kündigungsrecht des Konzessionsgebers an die Stadt Oldenburg nach spätestens 10 Jahren und nach spätestens 15 Jahren mit einer Frist von einem Jahr.

2.4 Die Bewertungsfelder Energie erfahren eine deutliche Aufwertung durch eine verbesserte Gewichtung durch diese Punkteveränderungen:

A.2.1 Energieberatung sowie unter A.4 Umweltverträgliche Versorgung und A 4.1 Umweltverträglichkeit, A 4.2 Beratungsleistung Umweltverträgliche Energieversorgung werden um jeweils 1 Punkt aufgewertet,
A 4.3 Zeitnahe Einbindung von Anlagen der Erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung wird um 2 Punkte aufgewertet,
A.4 Individuelle Förderung der Umweltfreundlichkeit wird um 5 Punkte aufgewertet.
Die erreichbare Gesamtpunktzahl (Verwaltungsvorlage: 110 Punkte) steigt in Folge dessen um 10 Punkte.

2.5 Die Bewertungsfelder Sonderkündigung und Endschaftsklausel erfahren eine deutliche Aufwertung durch stärkere Gewichtung. Dazu werden die Kriterien B3.1 (Sonderkündigungsrechte) und B3.4 (Wirtschaftlich angemessene Vergütung) mit jeweils 8 Punkten bewertet. Die erreichbare Gesamtpunktzahl (Verwaltungsvorlage: 110 Punkte) steigt in Folge dessen um 8 Punkte.

2.6 Es werden vertragliche Regelungen für den Fall einer Insolvenz des Konzessionärs gefordert (z.B. Sonderkündigungsrecht).

2.7 Es werden vertragliche Regelungen für den Fall der Verzögerung einer Neuregelung nach Ablauf der regulären Vertragszeit getroffen.

3. In Bezug auf Sonderkündigung und Endschaftsklausel sowie den Zeitpunkt und die Preisobergrenze wird die vertragliche Regelung mit Unterstützung durch Rödl und Partner vorformuliert und zur Abstimmung gestellt.

4. Auch das Vorkaufsrecht der Stadt wird wie unter 3 vorformuliert und Bestandteil des Verfahrensbriefs.

5. Die Frist zur Angebotsabgabe beträgt 12 Wochen.

6. Die abschließende Bewertung („Auswertung der finalen Angebote“, S. 28) erfolgt mit Rödl und Partner unter Beteiligung der Politik.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith
– Fraktionssprecherin –

Anlage 1

Das EVU hat der Stadt alle Daten zu überlassen, die das Elektrizitätsversorgungsnetz betreffen. Die Informationspflicht umfasst insbesondere:

1. Pläne des Elektrizitätsversorgungsnetzes, insbesondere ein aktuelles Mengen-gerüst der zum Elektrizitätsversorgungsnetz gehörenden Anlagen, Einrichtungen und Leitungen (mit Angabe von Alter, Material und Abmessungen);
2. die Anschaffungs- und Herstellungskosten aller zum Elektrizitätsversorgungs-netz gehörenden Bestandteile zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Aktivierung, aufgegliedert nach einzelnen Anlagegegenständen, sowie die kalkulatorischen Restbuchwerte sowohl auf Anschaffungskosten- wie Tagesneuwertbasis unter Berücksichtigung der seit der jeweiligen Inbetriebnahme der einzelnen Anlagegüter nach dem vorgelegten Mengengerüst den kalkulatorischen Ab-schreibungen tatsächlich zugrunde gelegten Nutzungsdauern gemäß § 6 StromNEV;
3. eine Aufstellung über die Messeinrichtungen, die im Eigentum des EVU stehen und der Messung von Energieentnahmen von Anschlussnutzern aus dem Elektrizitätsversorgungsnetz dienen;
4. eine Aufstellung über die Stromentnahmen von Tarifkunden sowie Sondervertragskunden im Sinne der Konzessionsabgabenverordnung, jeweils unter Aus-weisung der Kundenzahl, der Erlöse aus Netzentgelten, Konzessionsabgabe und Steuern, getrennt nach den Bedarfsgruppen Haushalt und Gewerbe, jeweils bezogen auf das letzte Abrechnungsjahr;
5. eine fortgeschriebene Aufstellung der für diese Anlagen vereinnahmten und nicht aufgelösten Anschlussbeiträge und Baukostenzuschüsse (einschließlich Eingangsjahren);
6. ein Verzeichnis der Grundstücke sowie der schuldrechtlichen und dinglichen Grundstücksbenutzungsrechte des EVU, die der örtlichen Versorgung bzw. deren Sicherung dienen;
7. ein an den inhaltlichen Anforderungen des § 15 Abs. 3 ausgerichtetes Konzept für die Netzentflechtung.

Die Informationen müssen sich jeweils auf dem Stand zum Ende des letzten ab-geschlossenen Geschäftsjahres des EVU befinden.
Die Stadt erhält die Daten unentgeltlich in dem von ihr bestimmten Datenformat. Auf Anforderung der Stadt ist das EVU verpflichtet, ergänzende Informationen zu übergeben, soweit das EVU seine Informationspflicht nicht vollständig er-füllt hat.

Anlage 2

Für den Fall der Übernahme des Netzes haben die Vertragspartner gemeinsam ein Entflechtungskonzept zu erarbeiten. Das Konzept muss auf eine die Versorgungssicherheit wahrende, Investitions- und Betriebskosten minimierende, diskriminierungsfreie und effiziente Entflechtung ausgerichtet sein, welche eine klare Zuordnung von Verantwortungsbereichen für die Netzbetriebe gewährleistet. Für die Kostenverteilung gelten folgende Grundsätze: Das EVU trägt die Kosten der Herauslösung des Netzes insbesondere durch messtechnische oder galvanische Trennung an den Verbindungsstellen zu den Netzteilen, die es behält. Weiter trägt es die Kosten für die Verbindung dieser bei ihm verbleibenden Netzteile zu einem neuen Netz. Die Stadt trägt die Kosten der Einbindung des von ihr übernommenen Netzes in das Netz des neuen Netzbetreibers.

Anlage 3

Der Kaufpreis für das Netz wird durch den Ertragswert begrenzt. Das ist der Betrag, der aus Sicht eines objektiven Käufers unter Berücksichtigung der sonstigen Kosten des Netzbetriebes einerseits und der zu erwartenden Erlöse aus dem Netzbetrieb andererseits für den Erwerb des Netzes kaufmännisch und betriebswirtschaftlich vertretbar erscheint. Dabei sind vorrangig die künftige Ansatzfähigkeit des Kaufpreises bei der Kalkulation der Netzentgelte sowie von Anschlussnehmern, der Stadt oder Dritten geleistete und noch nicht aufgelöste Zuschüsse zu berücksichtigen.

Die Stadt kann ihr Kaufrecht sowie ihre weiteren Rechte und Pflichten gegenüber dem Konzessionär auf einen Dritten übertragen, mit dem sie einen qualifizierten Wegenutzungsvertrag (Konzessionsvertrag) für den Bau und Betrieb eines Stromversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung für das Stadtgebiet geschlossen hat.


Antrag vom:

Bürgerhaushalt der Stadt Oldenburg

Die Erfahrungen mit dem Bürgerhaushalt sollen auf Wunsch von Bündnis90/Die Grünen in ein neues internetgestütztes Instrument überführt werden, dass die Bürgerinnen und Bürger zum Dialog mit Politik und Verwaltung auffordert. Auch wenn die Ratsfraktion es bedauert, dass mit dem im Dezember 2012 verabschiedeten Städtischen Haushalt keine Mehrheit im Rat dafür zu gewinnen war, Mittel in Höhe der Vorjahre für den Bürgerhaushalt bereitzustellen, sollen Partizipationsmöglichkeiten grundsätzlich erhalten und ausgebaut werden.

Nach einer 3-jährigen Testphase wird das Projekt Bürgerhaushalt in der alten Form eingestellt. Wir sind der Meinung, dass das Projekt, trotz einiger Anlauf- und Anpassungsschwierigkeiten, positiv verlaufen ist. Die Evaluation des Projektes durch die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg hat bestätigt, dass das Projekt vergleichbar ist mit anderen,  d.h. die Resonanz ist ähnlich gut wie in anderen Städten, wenn auch insgesamt auf verbesserungsfähigem Niveau.

Die Grüne Fraktion kommt zu der Überzeugung, dass die Einbeziehung der Bevölkerung in die Ausgestaltung des Haushaltes, angepasst an die individuelle Situation in Oldenburg, sich langfristig zu einem zusätzlichen Baustein des Bürgerengagements entwickeln lässt.

Der Vorwurf anderer Parteien, ein Bürgerhaushalt verschlinge zuviele Mittel greift unseres Erachtens nicht.

In der Pilotphase entwickelte sich eine beachtliche Präferenz des Bürgers hin zur Nutzung des Internets. Kostenintensive Bestandteile des Bürgerhaushalts, wie z.B. die Bürgerforen, entbehrten somit ihrer Notwendigkeit bei der Durchführung dieses Bürgerbeteiligungsmodells.

Verbunden mit der Konzentration auf das Medium Internet in einem neuen Dialoginstrument erwarten wir eine erhebliche Kosteneinsparung, so dass Bürgerengagement auch in Zukunft in diesem Bereich realisiert werden kann.

gez. Jürgen Diekmann


Antrag vom: 31.01.2013

GEZ-Gebühr

1. Die neue GEZ-Gebühr/Rundfunkgebühr führt nach Angaben von anderen Kommunen zu einer erheblichen Mehrbelastung (Verdoppelung oder gar Verdreifachung).
Wie hoch ist die neue Gebühr für die Stadt Oldenburg? Welche Mehrbelastung ergibt sich?
2. Andere Kommunen, u.a. die Stadt Köln, berichten von einem erheblichen bürokratischen Aufwand, die Anzahl der Betriebsstätten zu ermitteln, nach der gezahlt werden muss:
Ist eine Friedhofskapelle eine Betriebsstätte, für die GEZ-Gebühren gezahlt werden müssen? Muss für jede Stadtteilbücherei, für jede Beratungsstelle, für jede Kindertagesstätte gezahlt werden?
3. Bei der Stadt Köln ist nach Presseberichten eine Mitarbeiterin komplett damit beschäftigt zu ermitteln, wie sich die nun vorgesehene Zahlung pro Betriebsstätte auf die Verwaltung übertragen lässt. Die neue Regelung ist laut Stadtsprecherin Inge Schürman „ein bürokratisches Monstrum“. Wie hoch ist der Personalaufwand diesbezüglich bei der Stadt Oldenburg?
4. Aufgrund dieser Unklarheiten hatte die Stadt Köln zwischenzeitlich die Zahlung der Rundfunkbeiträge komplett eingestellt. Nach Verhandlungen mit dem WDR zahlt die Stadt Köln jetzt bis auf weiteres nur die alten Rundfunkbeiträge.
Ist eine vorläufige Zahlungseinstellung oder eine Zahlung der alten GEZ-Gebühren eine Option für die Stadt Oldenburg?

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Bernhardt


Antrag vom: 16.10.2012

Verwendung von Einnahmen der Klävemannstiftung für Instandhaltung, Modernisierung, Renovierung und Sanierung

Sehr geehrte Frau Meyn,

vom Finanzdezernat erbitten wir eine Zusammenstellung der in den vergangenen 20 Jahren erzielten Miteinnahmen sowie die jeweils in diesen Jahren getätigten jährlichen Ausgaben für Instandhaltung, Modernisierung, Renovierung und Sanierung.

Begründung:
In der letzten Sitzung des Finanzausschusses äußerten Mieter_innen den Vorwurf, dass durch Mieteinnahmen die Stadt zwar Millionenbeträge eingenommen habe, diese jedoch nicht in ausreichendem Maße in den Erhalt und die Beseitigung von Mängeln im baulichen Zustand der Wohnhäuser zurückgeflossen seien. Insofern ist eine Klärung von Nöten, ob mit etwaigen Einnahmeüberschüssen im Sinne des Stiftungszweckes verfahren wurde, wozu die Daten beitragen können. Der Übersicht halber erbitten wir eine Errechnung des jeweiligen prozentualen Anteils der o.g. Ausgaben an den Einnahmen pro Jahr.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith
– Fraktionssprecherin –


Antrag vom: 03.10.2012

Gutachten zum Konzessionsvertrag

Sehr geehrte Frau Meyn,

für die o.g. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses stellen wir zum TOP 11
– Gutachten zum Konzessionsvertrag – folgende Fragen:

1. Welcher Betrag fällt in der Rechnung von Rödl und Partner an Steuern an beim Gasversorgungsnetz bzw. beim Stromversorgungsnetz?

2. Welcher Betrag fällt in der Rechnung mit der 40-jährigen Tilgung der Darlehen an Steuern an beim Gasversorgungsnetz bzw. beim Stromversorgungsnetz?

3. Welcher Betrag an diesen Steuern könnte vermieden werden, wenn das Gas- und Stromversorgungsnetz in eine Gesellschaft eingebracht wird, die mit einem Betrag von 2 Mio. € bzw. 3 Mio. € dauerdefizitär ist?

Mit freundlichen Grüßen
Kurt Bernhardt


Antrag vom: 10.09.2012

Neufassung des Gesamtvertrages mit der VG Media und Auswirkungen auf den städtischen Haushalt

Sehr geehrter Frau Meyn,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Neufassung des Gesamtvertrages mit der VG Media und Auswirkungen auf den städtischen Haushalt

auf die Tagesordnung.

Begründung:

Wie der RUNDBLICK (http://www.rundblick-niedersachsen.de/2012/1443.html) am 27. Juli 2012 berichtetet, ist der zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und der VG Media neugefasste Gesamtvertrag in Kraft getreten. Dieser sieht für die Kommunen bei der Lizenzvergabe zukünftig einen Preisnachlass von 20 Prozent vor.

Die Verwaltung wird gebeten kurz darzustellen, in welcher Höhe Gebühren für die Rundfunk-Wiedergabe innerhalb der städtischen Einrichtungen in den letzten fünf Jahren gezahlt wurden und mit welchem Betrag für die Zukunft zu rechnen ist. Wir bitten auch die städtischen Beteiligungsgesellschaften (WEH, OLantis) zu berücksichtigen und ggf. über vorteilhafte Anpassungen in der Veranstaltungsorganisation (Abrechnung GEMA) zu berichten.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Sebastian Beer Alexandra Reith


Antrag vom: 22.12.2011

Einnahmen durch die städtische Beteiligung an der EWE AG

Sehr geehrte Frau Meyn,

wir erbitten eine Übersicht zu den Einnahmen

a) in Form der Konzessionsabgabe
b) in Form der Dividende

durch die Beteiligung der Stadt Oldenburg an der EWE AG. Dabei bitten wir auch zu erläutern, wie es sich mit so genannten Sonderzahlungen verhält. Die Übersicht soll insgesamt mindestens zehn Jahre umfassen und dabei auch Prognosen für die Jahre 2011 und 2012 enthalten.

Des Weiteren bitten wir um Auskunft, wo im Haushalt die die EWE betreffenden Informationen aufgeführt sind.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 01.12.2011

Studie und Bürgerbefragung Konzession

Sehr geehrte Frau Meyn,

im Nachgang der Fraktionsanträge zu TOP 13.2. bitten wir um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden Beschlussvorschlages:

Beschlussvorschlag:

Es ist ein Gutachten über die Handlungsoptionen bei der bevorstehenden Konzessionsvergabe für das Strom- und Gasnetz zu erstellen. Hierfür gilt:

– die zu bestellenden Gutachter sollen konzernunabhängig sein, d.h. nicht für die fünf großen Energiekonzerne gearbeitet haben,
– die Studie soll umfassend sein, d.h. sämtlich Modelle von der Neu-Konzessionierung bis zur Re-Kommunalisierung sollen berücksichtigt werden
– es soll nicht nur eine wirtschaftliche Betrachtung (Wertschöpfung vor Ort) sondern auch andere Belange (soziale Auswirkungen) beleuchtet werden
– die Zurverfügungstellung geeigneter Daten muss gewährleistet werden
– die Potentiale für die Energiewende (ökologische Aspekte) sollten ausgelotet werden
– die Möglichkeit einer Einflussnahme auf zukünftige Entscheidungen sollte untersucht und dargestellt werden
– Korrekturmöglichkeiten (z.B. außerordentliches Kündigungsrecht) sollten berücksichtigt werden
– die Studie sollte transparent und nachvollziehbar sein und außerdem öffentlich gemacht werden

Begründung:
• Da die Konzessionierung nur alle 20 Jahre vorgenommen wird, bietet sich mit der Neuvergabe für einen langen Zeitraum die seltene Gelegenheit einer Neuausrichtung. Diese sollte daher gut überlegt und durchdacht sein.
• Die Studie Energie- und Klimaschutzkonzept Oldenburg 2020 (InEKK) http://www.oldenburg.de/stadtol/index.php?id=6083) belegt, dass die bisherigen Maßnahmen auf lokaler Ebene zum Erreichen der Klimaschutzziele bei Weitem nicht ausreichend sind.
• Es ergeben sich ggf. positive Auswirkungen auf die Haushaltslage der Stadt.
• Oldenburg könnte mit einer Neuausrichtung in der Energiepolitik nicht nur auf wissenschaftlicher Ebene sondern auch in der konkreten Umsetzung Vorreiter sein und somit dem Anspruch der Übermorgenstadt gerecht werden.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Jürgen Diekmann


Antrag vom: 25.10.2011

Bestechungsgelder und Strafgelder bei der EWE AG

Sehr geehrte Frau Meyn,

gemäß mehreren Medienberichten (u.a. NWZ vom 25.10.11, NDR-online, taz-online) soll die EWE AG 307.000 Euro an den Bürgermeister der Stadt Eberswalde gezahlt haben. Dieser wurde u.a. wegen Vorteilsannahme zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die EWE AG musste 400.000 Euro Geldbuße wegen Vorteilsgewährung bezahlen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen EWE-Chef Brinker wurden eingestellt, nachdem es einen „Deal“ gegeben hatte.

Wir fragen die Stadtverwaltung und den Oberbürgermeister:
I. Im Zusammenhang mit der Gewährung von Vorteilen der EWE an die Stadt Eberswalde
1) Wer hat das  angeordnet/beschlossen bzw. umgesetzt ?
2)  Welche Gelder sind geflossen ?
3)   Gegen wen sind strafrechtliche Ermittlungen geführt worden mit welchem Ergebnis?
4) Ist die in den Medien genannte Geldbuße gegen die EWE selbst verhängt worden oder gegen handelnde Personen?
5) Wer hat zur Vermeidung strafrechtlicher Folgen oder zur  strafrechtlichen Kompensation Geldbeträge (Strafen, Bußen, Auflagen) in welcher Höhe an wen gezahlt ?
6) Hat im Falle der Zahlung zu 5) durch die EWE diese ganz oder teilweise  Regress genommen bei den handelnden Personen (bspw. beim Vorstandsvorsitzenden Werner Brinker)?
wenn nein, warum nicht?
7) Welche Mechanismen sind als Konsequenz des Vorfalls eingeführt worden, um in Zukunft Bestechungen durch die EWE zu verhindern?

II. Im Zusammenhang mit den Pflichten des Aufsichtsrates
1) Welchem Aufsichtsratsmitglied wurde wo wann was im Hinblick auf die Gewährung von Vorteilen der EWE an die Stadt Eberswalde mitgeteilt?
2) Welche Konsequenz hat das jeweilige informierte Aufsichtsratsmitglied aus seiner Kenntnis zu 1) gezogen?
3) Sind seitens des Aufsichtsrates gegen den Vorstandsvorsitzenden rechtliche Schritte geprüft worden? Wenn nein, warum nicht ?
4) Sind Regressansprüche im Hinblick auf
a) die Zahlungen an die Stadt Eberswalde
b) evtl. Bußen oder Auflagen (siehe dazu unter I 5)
geltend gemacht oder zumindest rechtlich geprüft worden?
Wenn nein, warum nicht?
5) Im Falle der Bejahung von 1) und Verneinung von 2) und 3):
Wie versteht das informierte Aufsichtsratsmitglied  seine Aufgabe ?
6)  Bestehen bei Verjährung von Regress- oder Schadensersatzansprüchen gegen den Vorstand noch Schadensersatzansprüche gegen  die informierten Aufsichtsratsmitglieder im Zusammenhang mit den genannten Vorteilsangeboten und dem Unterlassen von Ansprüchen gegen die Handelnden oder wegen Unterlassen von Aufsichtsmaßnahmen?
7) Wie kann in Zukunft sicher gestellt werden, dass der Aufsichtsrat der EWE seine gesetzliche Aufgabe erfüllt? Sind die derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrates ungeeignet oder überfordert?

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Bernhardt


Antrag vom: 14.10.2011

Finanzierung Sign – Projekte mit Mitteln der EWE / Verträge mit der agentur prevent

Sehr geehrte Frau Meyn,

lt. Auskunft des Oberbürgermeisters im Verwaltungsausschuss am 10.10.2011 hat ein einzelnes Aufsichtsratsmitglied kein Einsichtsrecht in die Verträge der EWE mit der agentur prevent. Dass die Leistungen der Agentur mit den Zahlungssummen übereinstimmen, konnte bisher nicht von der EWE dargestellt werden.

Wir fordern die Verwaltung auf, weitere Informationen über die bereits in der Öffentlichkeit bekannt gemachten Geschäftsbeziehungen zu beschaffen und dem Haushalts- und Finanzausschuss und dem Rat darzustellen.
Sollte ein Aufsichtsratsbeschluss dazu notwendig sein, so gehen wir davon aus, dass der Oberbürgermeister unverzüglich einen entsprechenden Antrag stellen wird. Ebenso erwarten wir vom Oberbürgermeister, dass er sich für einen Mehrheitsbeschluss stark macht und unverzüglich entsprechend engagieren wird.

Daneben fordern wir die Verwaltung auf, sich mitteilen zu lassen, welche Personen die Vertragsvereinbarungen und die Abrechnungen mit der agentur prevent vorgenommen haben und fordern die Vorlage der zugehörigen Dokumente

Begründung:

Es ist unserer Auffassung nach eine Selbstverständlichkeit, dass die Personen, die als Vertretungen der Städte bzw. Landkreise in den Kontrollgremien der EWE sitzen, die Geschäfte kontrollieren und Rechenschaft fordern vom Vorstand der EWE. Dazu gehört auch Rechenschaftslegung über die Unterstützung von sozialen, kulturellen oder sportlichen Aktivitäten. Augenscheinlich sind mehrere Millionen Euro an eine Agentur gezahlt worden ohne dass entsprechende Leistungen nachzuweisen sind.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rita Schilling


Antrag vom: 07.09.2011

Wirtschaftliche Situation der EWE und finanzielle Auswirkungen für die Stadt Oldenburg

Sehr geehrte Frau Meyn,

für die o.g. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses bitten wir um Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes:

– Wirtschaftliche Situation der EWE und finanzielle Auswirkungen für die Stadt Oldenburg –

auf die Tagesordnung.

Begründung:
Im Bericht für das 1. Halbjahr 2011 weist die EWE ein Ergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung aus, das um 323 Mio. € schlechter ausfällt als das Ergebnis im entsprechenden Vorjahreszeitraum (128 Mio. € Verlust gegenüber 195 Mio. € Gewinn). Das Eigenkapital verminderte sich innerhalb eines Jahres um 601,2 Mio. € (von 3.543,1 auf 2.941,9 Mio. €). Die Ratingagentur Moody`s hat den Ausblick für das Rating der EWE von stabil auf negativ gesetzt.

Dies vorausgeschickt fragen wir die Verwaltung:
Sind verminderte Steuerzahlungen der EWE zu erwarten? Falls ja, in welcher Höhe?
In welcher Höhe reduziert sich der Wert des Anteils der Stadt Oldenburg an der EWE?
Die EWE leistet keine Zuschüsse mehr für das Stadtmarketing, die Kinder- und Jugendbuchmesse, das Oldenburger Filmfest und den Kultursommer. Sind der Verwaltung darüber hinaus weitere Zuschusskürzungen der EWE bekannt? Wenn ja, in welcher Höhe?

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt
– Fraktionsvorsitzender –


Antrag vom: 15.06.2011

Modernisierung und Erneuerung der Weser-Ems-Halle / Bürgerbefragung

Sehr geehrte Frau Meyn,

für die o.g. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses stellen wir zum TOP 12 folgenden Änderungsantrag:

1. Der Bericht über die flächenneutrale Modernisierung und Erneuerung der Weser-Ems-Halle Oldenburg (TOP 12 a) findet im öffentlichen Teil statt.
2. Der Beschluss über die Umsetzung der Planungen wird vertagt.
3. Es soll eine Bürgerbefragung gemäß § 22 d NGO zu diesem Vorhaben stattfinden, die zeitgleich mit der Kommunalwahl am 11. September 2011 durchgeführt wird.

Begründung:

Die Weser-Ems-Halle steht stark im Fokus der Bürgerinnen und Bürger. Der allgemeine Bericht über das Vorhaben sollte deshalb der Öffentlichkeit nicht vorenthalten werden, zumal die Umgestaltung selbst wie auch die dafür erforderlichen Mittel erheblich sind.

Angesichts der Größe und Bedeutung des Vorhabens beantragen die Grünen, die Bürger_innen der Stadt Oldenburg in dieser Angelegenheit in einer Bürgerbefragung zu beteiligen. Die Bürgerbefragung sollte zeitgleich mit der Kommunalwahl am 11. September stattfinden.

Der Rat sollte dann nach Kenntnis des Votums der Bürgerinnen und Bürger entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt
– Fraktionsvorsitzender –


Antrag vom: 04.05.2011

Beherbergungssteuersatzung

Sehr geehrte Frau Meyn,

für die o.g. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses stellen wir zum TOP 15

Beherbergungssteuersatzung

folgenden Ergänzungsantrag. Der Beschlussvorschlag lautet dann wie folgt:

Die Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Erhebung einer Beherbergungssteuer (Beherbergungssteuersatzung) wird in der anliegenden Fassung beschlossen.

Der Rat der Stadt Oldenburg erklärt seine Bereitschaft, die Kulturförderung in Oldenburg in Höhe der erzielten Steuereinnahmen parallel zu erhöhen. Durch die erhöhte kulturelle Attraktivität Oldenburgs für Bewohner und Besucher soll u.a. der Tourismus angekurbelt werden. Von den höheren Übernachtungszahlen werden die Beherbergungsbetriebe profitieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Bernhardt, Fraktionsvorsitzender


Antrag vom: 04.05.2011

Einführung der Kooperativen Ganztagsbildung an Grundschulen – finanzielle Auswirkung

Sehr geehrte Frau Meyn,

die Verwaltung und Herr Dr. Seelmeier haben vorgestern, am 02.05.2011, Mitglieder des Schul- und des Jugendhilfeausschusses über das Konzept und das weitere Procedere zur Einführung der Kooperativen Ganztagsbildung informiert. Dabei wurde deutlich, dass die Politik unter großem Zeitdruck Beschlüsse fassen soll, ohne deren finanzielle Auswirkungen genau zu kennen. Letztere dürfen wir angesichts der Finanzlage unserer Stadt aber nicht als Nebensache betrachten. Wir bitten die Verwaltung deshalb, uns folgende Fragen zu beantworten:

Kosten durch bauliche Veränderungen an den Schulen
Es wurde gesagt, dass kooperative Ganztagsschulen zu Schul- und Lebensräumen umgestaltet werden müssten, weil sich die  Kinder dort ganztägig aufhalten und wohlfühlen sollen. Die Voraussetzungen für Verpflegung in den Schulen müssten geschaffen werden. Es gäbe auch Bedarf an Gruppenräumen. Die Rahmenbedingungen seitens des Landes für die Ausstattung seien noch offen.

Uns ist wichtig zu wissen: mit welchen Gesamtkosten am Bau ist zu rechnen, wenn nur die bereits interessierte Grundschule am Staakenweg den Anforderungen entsprechend ausgestattet würde?

Wir fragen ferner: welche der anderen Oldenburger Grundschulen wäre vom Raumbedarf her und ohne großen finanziellen Aufwand am Bau für eine Kooperative Ganztagsschule geeignet?

Wir bitten die Verwaltung auch um eine Kostenschätzung für notwendige bauliche Maßnahmen an allen Grundschulen, falls die Kooperative Ganztagsbildung in Oldenburg flächendeckend eingeführt werden sollte.

Personalkosten
Es soll eine zusätzliche Stelle für die Schulen zur Prozessbegleitung eingerichtet werden.
Will die Stadt diese Stelle einrichten? Wenn ja: für eine begrenzte Zeit oder dauerhaft? Wie sieht die Besoldung aus?

Die Fachkräfte müssen finanziert werden – über die Höhe der Vergütung besteht noch keine Einigkeit in der Arbeitsgruppe. Mit welchen Kosten für die Stadt ist hier zu rechnen?
Zur Problematik von Arbeitsverträgen für Fachkräfte an Ganztagsschulen will die Landesregierung übrigens erst im September Aussagen machen.

Angesichts der ganztägigen Nutzung der Schulen besteht laut Aussage der Verwaltung ein höherer Reinigungsbedarf und auch ein verstärkter Einsatz der Hausmeister sei notwendig.
Da in der vergangenen Ratsperiode sowohl bezüglich der Reinigung der Schulen als auch bezüglich der Hausmeisterdienste Sparmaßnahmen vorgenommen worden sind, fragen wir die Verwaltung auch hier nach den notwendigen Mehrausgaben für die Stadt.

Schulbudgets
Was die Budgets dieser Schulen anbelangt, so soll es dafür eine zweijährige Probephase geben. In dieser Phase soll nach Aussagen der Verwaltung geprüft werden, ob sie ausreichen.
Wir fragen uns, ob eine nachträgliche Aufstockung überhaupt sicher gestellt wäre angesichts der heutigen Situation, in der allen Schulen die errechneten Budgets sogar gekürzt werden mussten.

Wir bitten die Verwaltung, uns anhand eines konkreten Beispiels das Budget für eine Grundschule mit Kooperativer Ganztagsbildung darzustellen.
Mit freundlichen Grüßen

gez. Kurt Bernhardt       Rita Schilling      Rolf Grösch


Antrag vom: 10.01.2011

Regelsatz Hartz-IV-Berechnungen bei Warmwasser und Auswirkungen auf die Kosten für die Stadt

Sehr geehrte Frau Meyn,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Regelsatz Hartz-IV-Berechnungen bei Warmwasser und Auswirkungen auf die Kosten für die Stadt –

Begründung:

In der Anlage finden Sie einen Artikel aus der FAZ, in dem der Landkreistag die Sorge äußert, dass die vorgesehene Neuberechnung des Regelsatzes und der Wegfall der Kosten für Warmwasser zu erheblichen Mehrausgaben für die Landkreise und kreisfreien Städte führen würde.

Unsere Frage:

Welche Mehrkosten würden nach Einschätzung der Verwaltung auf die Stadt zukommen, wenn die Berechnungsgrundlagen nicht verändert würden?

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

Rita Schilling – Kurt Bernhardt – Rolf Grösch
Anlage

Artikel aus der FAZ vom 6.1.


Antrag vom: 10.01.2011

Fragen und Informationen / Weser – Ems – Halle

Sehr geehrte Frau Meyn,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Fragen und Informationen / Weser – Ems – Halle

Begründung:

In der Anlage finden Sie einen Leserbrief, der teilweise in der NWZ veröffentlicht wurde.

Wir bitten die Verwaltung um ausführliche Stellungnahme zu den im Leserbrief aufgeführten Punkten. Wir halten eine umfangreiche und für die Bürgerschaft nachvollziehbare Information generell, aber insbesondere für das geplante Weser-Ems-Hallen-Projekt für unabdingbar.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

Rita Schilling – Kurt Bernhardt – Rolf Grösch

 

Oldenburg, den 17.12.2010

Leserbrief auf den Artikel: „Startschuss zum großen Umbau“, NWZ vom 13.12.2010
Der Artikel und Kommentar beschreibt und befürwortet eine Grunderneuerung der Weser-Ems-Halle (im folgenden WEH genannt) beginnend mit dem Grundsatzbeschluss über eine Bürgschaft in Höhe von 33 Mio. €. Man kann unseren Ratsmitgliedern nur dringend empfehlen, sich ausführlich mit dem Thema WEH zu beschäftigen bevor man hier seine Zustimmung erteilt, da die finanziellen Risiken für die Stadt aus den laufenden Verlustübernahmen erheblich sind und sich aufgrund der Sanierung noch weiter erhöhen werden:
1. Die Weser Ems-Halle hat lt. NWZ derzeit einen laufenden jährlichen Zuschussbedarf der Stadt Oldenburg von rund 3, 5 Mio. €.
2. Das Sachanlagevermögen der WEH in Höhe v.34,6 Mio. € war zum Jahresende 2009 bereits mit 22,2 Mio. € fremdfinanziert, das Finanzergebnis (Zinsen) schloss mit minus 862.000 €.
3. Aussteller-und Besucherzahlen waren 2009 rückläufig.
4. Die flächengleiche Grundsanierung in Höhe von 33 Mio. € mithilfe eines Kredites führt zu Zins-u. Tilgungsleistungen von jährlich weit über zwei Mio.€, die von der Stadt Oldenburg übernommen werden müssen. Das gesamte Kreditvolumen liegt dann bei 55 Mio €.
5. Dazu kommt der Abschreibungsbedarf für die im Zuge des Umbaus entfernten Gebäudeteile mit einem erheblichen Einmalbetrag sowie die laufenden erhöhten Abschreibungen für die Grundsanierung. Beträge, die man nur schätzen kann, z.B. zehn bis 20 Mio. € Einmalbedarf und laufende Abschreibungen bei 5 % ca.1,5 Mio. € p.a.
Selbst unter der optimistischen Annahme einer leicht verbesserten Einnahmesituation werden die jährlichen Verluste zukünftig weit über fünf Mio. € betragen. Die WEH droht damit den Haushalt der Stadt Oldenburg in einer Weise zu belasten, dass die Frage berechtigt ist, ob die Bürger der Stadt Oldenburg bereit sind, hierfür dauerhaft einzustehen und ob die WEH überhaupt von der Stadt als Eigengesellschaft weitergeführt werden soll.

Mit freundlichen Grüßen

Hero-Jan Stroman


Antrag vom: 20.10.2010

Information Konzessionsverträge für Gas und Strom

Sehr geehrte Frau Meyn,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Information Konzessionsverträge für Gas und Strom –

auf die Tagesordnung.

Begründung:

Nach dem ersten Aufschlag der Thematik in der letzten Sitzung des HFA ist deutlich geworden, dass das Thema Konzessionsverträge komplex und vielschichtig ist.  Wir legen als Basisinformation für Verwaltung und Politik eine Broschüre des Deutschen Städtetages in elektronischer Form anbei.

Wir beantragen, zeitnah unabhängige Experten in den Ausschuss einzuladen:
Zum einen soll ein Vertreter des Deutschen Städtetages o.ä. einen allgemeinen Überblick über die Thematik geben.

Zum anderen soll ein Vertreter einer Stadt ein konkretes Praxisbeispiel vorstellen. Wir schlagen vor, den 1. Stadtrat und Baudezernenten der Stadt Springe, Herrn Hermann Aden, einzuladen, der über die Praxiserfahrung der Stadt Springe berichten kann.

Darüber hinaus wird es sinnvoll und notwendig sein, eine externe Machbarkeitsstudie zu beauftragen, die folgende Fragen beantworten müsste:

Welche Handlungsoptionen hat konkret die Stadt Oldenburg?
Welche sind wirtschaftlich sinnvoll?
Welche gewährleisten einen nachhaltigen städtischen Einfluss?
Welche Modelle sind sinnvoll?

Hier bietet sich die Wirtschaftsberatungsgesellschaft Göken, Pollak und Partner aus Bremen an, die bereits für mehrere Städte und Gemeinden im Weser-Ems-Gebiet entsprechend tätig geworden ist.

Da die Konzessionsverträge in der Regel für 20 Jahre abgeschlossen werden und hohe wirtschaftliche und finanzielle Auswirkungen für die Stadt Oldenburg haben, ist eine grundlegende Beschäftigung mit der Thematik und die Einholung von externem Rat unseres Erachtens unabdingbar.

Mit freundlichen Grüßen
Kurt Bernhardt


Antrag vom: 15.09.2010

Zukunft der Konzessionsverträge für Elektrizitäts- und Gasversorgung in Oldenburg

Sehr geehrte Frau Meyn,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Zukunft der Konzessionsverträge für  Elektrizitäts- und Gasversorgung in Oldenburg

auf die Tagesordnung.

Begründung:

In vielen Kommunen laufen in den nächsten Jahren die Konzessionsverträge für die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Strom- und Gasleitungen aus. Der deutsche Städtetag hat einen Leitfaden zu dem Thema herausgegeben. Viele Städte und Gemeinden diskutieren gegenwärtig, ob sie die bestehenden Konzessionsverträge mit dem Vertragspartner verlängern wollen oder aber eine neue Option wählen. Die Alternativen liegen dabei zwischen Netzrückkauf und Stadtwerkegründung, Neuvergabe, vertragliche Neuverhandlung bis zur einfachen Verlängerung. Bei Neuvergaben sind Fristen und Bekanntmachungspflichten nach dem Energiewirtschaftsgesetz zu beachten. Das Auslaufen der Verträge bietet für die Kommunen die Möglichkeit neue Vertragsinhalte zu gestalten und dabei auch Akzente der Nachhaltigkeit und Flexibilität zu setzen. Dabei ist die Konzessionsabgabenordnung zu beachten. Die Stadt Oldenburg muss sich bis spätestens Juli 2011 entscheiden, ob sie einen neuen Konzessionsvertrag mit dem gegenwärtigen Netzbetreiber aushandeln will oder ein Interessensbekundungsverfahren einleiten will.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Plant oder befürwortet die Verwaltung eine Kündigung des geltenden Konzessionsvertrages im Energiebereich?
2. Welche Bestandteile des Vertrages sollten nach Ansicht der Verwaltung ggf. geändert und modernisiert werden?
3. Befürwortet die Verwaltung auch Verhandlungen mit anderen möglichen Netzbetreibern neben dem derzeitigen Vertragspartner?
4. Wie bewertet die Verwaltung die Neugründung eigener Stadtwerke inklusive Netzbetrieb?
5. Welche Vertragslaufzeit strebt die Verwaltung bei einem neuen Konzessionsvertrag an und wie bewertet sie vor allem ein Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren?
6. Wie bewertet die Verwaltung eine vertragliche Auflage, durch die der Netzbetreiber für einen Vorrang von erneuerbaren Energien und eine dezentrale Energieerzeugung verpflichtet wird?
7. Wie bewertet die Verwaltung eine Klausel für eine kommunale Schlichtungsstelle, die bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Energieversorger und Netzbetreiber zu Netzanschluss- oder Einspeiseproblematiken vermittelt?
Mit freundlichen Grüßen

Ralf Briese, Kurt Bernhardt


Antrag vom: 15.07.2010

BGH-Urteil zu den Gaspreisen der EWE: Auswirkungen auf die Stadt Oldenburg

Sehr geehrte Frau Meyn,

für die o.g. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

BGH-Urteil zu den Gaspreisen der EWE: Auswirkungen auf die Stadt Oldenburg

Der BGH hat in seinem Urteil vom 14.7.2010 festgestellt, dass die Gaspreiserhöhungen der EWE seit April 2007 für alle Sondervertragskunden unwirksam sind. Sondervertragskunden sind rund 85% der ca. 700.000 EWE – Gaskunden. Diese Gaskunden können jetzt gemäß dem BGH-Urteil die zu viel gezahlten Gaspreise zurückfordern.

Dazu fragen wir die Verwaltung:

1. Wie hoch beläuft sich die Summe der von der Stadt Oldenburg zu viel gezahlten Gaspreise an die EWE? Gemäß NWZ – Berichten vom 15.7.10 und einer überschlägigen Kalkulation könnte eine Summe von ca. 250.000 € herauskommen. Ist diese Summe zutreffend?
2. Wird die Stadt Oldenburg die zu viel gezahlten Gaspreise von der EWE zurückfordern?
3. Wie bewertet die Verwaltung den Tatbestand, dass 85% aller EWE – Gaskunden Sondervertragskunden sind? Warum sind auch die allermeisten Haushaltskunden Sondervertragskunden und nicht nur Firmen und Industriebetriebe?
4. Ist es zutreffend, dass die Stadt Oldenburg gemäß dem Konzessionsvertrag mit der EWE für den Gasverbrauch von Sondervertragskunden nur einen Bruchteil der Konzessionsabgabe erhält,  der für Tarifkunden zu zahlen wäre? (bundesweit geht man von einem Faktor 10 – 20 aus, das bedeutet für Sondervertragskunden ist nur eine Konzessionsabgabe in Höhe von 5-10% zu zahlen)
5. Wie viel höher wäre die Konzessionsabgabe der EWE an die Stadt Oldenburg, wenn bspw. 85% der Kunden Tarifkunden wären und nicht nur 15%? Ist es zutreffend, dass es sich hier um Millionenbeträge für jedes Jahr handelt?

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Bernhardt, Fraktionsvorsitzender


Antrag vom: 30.06.2010

Bürgschaften der Stadt für Tochtergesellschaften

Sehr geehrte Frau Meyn,

für die o.g. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Bürgschaften der Stadt für Tochtergesellschaften – auf die Tagesordnung.

Dazu fragen wir die Verwaltung:

1. Gibt es ein Limit für die Stadt Oldenburg bei der Vergabe von Bürgschaften an Tochtergesellschaften?

2. Wirken sich hohe Bürgschaften, wie bspw. für das Projekt 2014 der Weser-Ems-Halle geplant, negativ auf den Haushalt der Stadt Oldenburg bzw. dessen Genehmigungsfähigkeit aus?

3. Gibt es belastbare Erhebungen, die den immer wieder behaupteten Zusatznutzen von städtischen Töchtern für die Stadt Oldenburg belegen? Wie sehen die Ergebnisse konkret aus?
(Besucher der Weser-Ems-Halle aus der Region gehen auch in Oldenburg einkaufen, nehmen gastronomische Angebote in der Stadt wahr, schließen noch einen Museumsbesuch an; oder Patienten und Besucher des Klinikums bringen zusätzlichen Umsatz für Einzelhandel und Gastronomie/Hotellerie usw.)
Mit freundlichen Grüßen

Kurt Bernhardt
-Fraktionsvorsitzender-


Antrag vom: 19.05.2010

Finanzielle Lage der Stadt Oldenburg

Sehr geehrte Frau Meyn,

für die o.g. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Finanzielle Lage der Stadt Oldenburg – auf die Tagesordnung.

Angesichts der milliardenschweren Mindereinnahmen der öffentlichen Hände gemäß der Steuerschätzung Mai 2010 und der milliardenschweren Hilfspakete wegen der Euro-Finanzkrise fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Auswirkungen haben die o.g. Entwicklungen auf die Finanzen der Stadt Oldenburg?
2. Bewegen sich Einnahmen und Ausgaben der Stadt Oldenburg derzeit noch im Rahmen des Haushaltes 2010?
3. Welche Maßnahmen hält die Finanzverwaltung für geeignet, bei einer deutlichen Verschlechterung der finanziellen Lage der Stadt Oldenburg gegenzusteuern?
4. Wie beurteilt die Finanzverwaltung die Instrumente Haushaltssperre, Einstellungsstopp, Beförderungsstopp?

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion
Kurt Bernhardt, Fraktionsvorsitzender


Antrag vom: 21.04.2010

Bildung der interfraktionellen Arbeitsgruppe zur Umsetzung der pauschalen Kürzungen

Sehr geehrte Frau Meyn,

der Rat hat am 15.3.10 pauschale Kürzungen in den jeweiligen Budgets des Haushaltes der Stadt Oldenburg beschlossen, um das Ziel der Haushaltskonsolidierung zu erreichen. Dazu soll kurzfristig eine interfraktionelle Arbeitsgruppe eingesetzt werden, die gemeinsam mit der Verwaltung ein Konzept entwickelt, in dem festgelegt wird, wie die pauschalen Kürzungen auf Produkt-/Leistungsebene umgelegt werden.

Die grüne Ratsfraktion hält es für dringend geboten, dass der Haushalts- und Finanzausschuss am 5.5.10 diese Arbeitsgruppe bildet, damit mit der Arbeit möglichst schnell begonnen werden kann. Die Zusammensetzung von der Politikseite könnte u.E. lauten:  je 2 Vertretern/-innen von SPD, CDU und GRÜNEN und je einen Vertreter/-in von FDP/WfO und Linken. Wir sind aber auch offen für andere Vorschläge, nur sollte die Arbeit schnellstmöglich beginnen, damit die Haushaltsbeschlüsse des Rates konkret umgesetzt werden können (derzeit sind die Budgets pauschal in entsprechender Höhe gesperrt).

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion
Kurt Bernhardt


Antrag vom: 24.02.2010

Einführung einer Kulturförderabgabe in Oldenburg

Sehr geehrte Frau Meyn,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Einführung einer Kulturförderabgabe in Oldenburg – auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat baldmöglichst einen Satzungsentwurf für eine Kulturförderabgabe in Form einer Aufwandssteuer zur Genehmigung vorzulegen. Hierbei sollen Beherbergungsbetriebe an der Finanzierung von kulturellen Aufgaben der Stadt beteiligt werden. Die Abgabe soll 1,00 € pro Übernachtung betragen.

Einnahmen aus der Kulturförderabgabe sollen vorwiegend für kulturelle Aufgaben, Leistungen und Angebote verwendet werden.

Die konkrete Beschlussfassung über die Verwendung behält sich der Rat im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen vor.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Vorlage eines Satzungsentwurfs

1. eine Einnahmekalkulation bezogen auf das Haushaltsjahr ausgehend von einer Abgabe von 1,00 € vorzulegen,
2. die dauerhaften Sach- und Personalaufwendungen p.a. für die Steuererhebung, -eintreibung und Kontrolle darzustellen.

Begründung:

Grundsätzlich ist es laut Artikel 105, Absatz 2a GG Städten und Gemeinden möglich, kommunale Aufwandssteuern zu erheben. Angesichts leerer Haushaltskassen hat sich der Rat der Stadt Köln daher dafür ausgesprochen, eine 5%ige Kulturförderabgabe auf Hotelübernachtungen zu erheben. In der Stadt Weimar besteht bereits seit 2005 eine Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe auf Übernachtungen.
Auch in anderen niedersächsischen Städten wie Hannover, Lüneburg und Osnabrück werden Überlegungen in diese Richtung angestellt. Mittlerweile weisen unterschiedliche juristische Auskünfte auf Probleme bei der Erhebung einer prozentualen Abgabe hin, so dass wir eine pauschale Abgabe als leichteren Weg bevorzugen wollen.

Da fast die Hälfte der öffentlichen Kulturfinanzierung von den Kommunen geleistet wird, wirken sich fehlende Steuereinnahmen direkt auf die Kulturförderung aus. Die kommunale Kulturförderabgabe soll hier zur Kompensation dienen. Im Rahmen des so genannten „Wachstumsbeschleunigungsgesetzes“ der schwarz-gelben Bundesregierung wurde u.a. die Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Hotelübernachtungen von 19 % auf 7 % verabschiedet. Ein großer Teil der damit verbundenen Einnahmeausfälle muss von den Kommunen getragen werden, so dass das dadurch entstehende Finanzloch durch diese kommunale Aufwandssteuer zumindest in einem geringen Umfang wieder gestopft werden könne.

Dies soll speziell im Bereich der Kulturförderung geschehen, schließlich käme eine Kulturförderabgabe durch eine Attraktivitätssteigerung des Standortes dem Tourismus und somit auch wieder den Hotels zu Gute. Außerdem hätten Gäste keine Preissteigerungen zu befürchten, sofern die Steuersenkung an die Hotelgäste weitergegeben werden würde.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 12.01.2010

Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Haushalt 2011 / Bürgerhaushalt

Sehr geehrte Frau Meyn,

Wir beantragen für die nächste Sitzung den  o.a. Tagesordnungspunkt.

Insbesondere bitten wir die Verwaltung über die bisherige und zukünftige Öffentlichkeitsarbeit seitens der Verwaltung zu berichten.

Des Weiteren bitten wir um einen Sachstandsbericht über den Stand des Beteiligungsverfahrens.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rita Schilling


Antrag vom: 17.11.2009

Verkauf des Hermann-Ehlers-Wohnheimes

Sehr geehrte Frau Meyn,

für die o.g. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses bitten wir um Aufnahme des Tagesordungspunktes
Verkauf des Hermann-Ehlers-Wohnheimes.

Gemäß einem Pressebericht in der heutigen NWZ wurde das Hermann-Ehlers-Wohnheim von der gemeinnützigen Hermann-Ehlers-Stiftung an einen profitorientierten Privatinvestor verkauft, der die Mieten im Wohnheim auch gleich drastisch erhöht hat.

Wir bitten die Verwaltung um Auskunft in folgenden Fragen:

1. Ist es zutreffend, dass die Stadt Oldenburg der Hermann-Ehlers-Stiftung das Grundstück für den Bau des Wohnheimes „kostenlos übereignet“ hat?
2. Falls ja, welche Bedingungen hat die Stadt an die kostenlose Übereignung gestellt?
3. Stehen der Stadt Rückvergütungen zu, da das Grundstück offensichtlich nicht mehr gemeinnützig genutzt wird, sondern profitorientiert verkauft wurde?
4. Welche weiteren öffentlichen Förderungen wurden für den Bau des Wohnheimes erbracht?
5. Ergibt sich aus diesen Förderungen keine Beschränkung der Miete auf die Kostenmiete?

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

Kurt Bernhardt, Fraktionsvorsitzender


Antrag vom: 18.09.2009

Pflasterung der Fußgängerzone

Sehr geehrte Frau Meyn,

im Nachgang zu dem o.g. Antrag nebst Fragenkatalog vom 14.09.2009 bitten wir zusätzlich um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

Nach Fertigstellung der ersten Bauabschnitte der neuen Pflasterung der Fußgängerzone ist es offenbar notwendig, die vom Stadtbaurat Dr. Pantel gewünschten Granitsteine aus China regelmäßig von Verschmutzungen zu befreien. Aufmerksame Bürger beobachten seit einiger Zeit, dass morgens regelmäßig mit Hilfe eines neuen Fahrzeugs mit Spezialvorbau Reinigungsmaßnahmen durchgeführt werden. Des weiteren ist uns berichtet worden, dass nach diesen Reinigungsmaßnahmen nun zusätzlich an mehreren Tagen beim zuvor mehrmals gereinigten Straßenabschnitt zwischen Lappan und Brunnen-Eck flächendeckend Füllsand in die Steinfugen eingeschlämmt wird. Damit waren allein 6 Arbeiter beschäftigt.

a.) Steht das notwenige Einschlämmen mit Füllsand im o.g. Straßenabschnitt in direktem Zusammenhang mit den zuvor vorgenommenen Reinigungsmaßnahmen mit der neuen Spezialmaschine?
b.) Trifft es zu, dass bei allen Reinigungsmaßnahmen insgesamt (z.B. auch beim Absaugen der Fugenzwischenräume) neben Zigarettenkippen und weitem Abfall auch der Füllsand herausgesaugt wird?
c.) Wenn ja, ist in allen aufzureinigenden Straßenabschnitten anschließend das Einbringen von Füllsand in die Zwischenfugen notwendig?
d.) Wenn ja, in welchen Zeiträumen ist das Aufreinigen und das anschließend damit verbundene Einbringen von Füllsand notwendig?
e.) Welche Kosten sind für den aktuellen Arbeitseinsatz an mehreren Tagen durch das Einschlämmen von Füllsand im o.g. Straßenabschnitt entstanden?
f.) Trägt die Stadt Oldenburg diese Kosten oder werden ggf. Verursacher dafür herangezogen?
g.) Wo sind diese Unterhaltungsarbeiten haushaltsmäßig beordnet?
h.) Wie bewertet die Verwaltung die Aufwände (spezielle Reinigungsmaßnahmen und ggf. das anschl. Einschlämmen mit Füllsand) in Anbetracht der außergewöhnlichen Kosten im Verhältnis zur gegenwärtigen Haushaltslage der Stadt Oldenburg?
i.) Wie bewertet die Verwaltung diese Reinigungs- und Folgeaufwände im Zusammenhang mit dem Umstand, dass dabei morgens die Anlieferungstätigkeiten und insgesamt die konfliktfreie Durchlässigkeit der Fußgängerzone beeinträchtig werden?
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt
– Fraktionsvorsitzender –


Antrag vom: 14.09.2009

Anschaffung einer Reinigungsmaschine zur Reinigung der neuen Pflasterung der Fußgängerzone

Sehr geehrte Frau Meyn,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Anschaffung einer Reinigungsmaschine zur Reinigung der neuen Pflasterung der Fußgängerzone –

auf die Tagesordnung.

1. Seit wann ist diese neu angeschaffte Spezialmaschine in Betrieb?
2. Was hat a.) diese Reinigungsmaschine bzw. b.) der Spezialvorbau die Stadt gekostet?
3. In früheren Interviews hat der Stadtbaurat auf Anfragen zu Verschmutzungen und Empfindlichkeit der neunen Pflasterung ausgeführt, „es handele sich um eine „Patina“ die der Regen fortwasche“. Warum ist die Anschaffung dieser Maschine nach früheren Reinigungsversuchen erforderlich geworden?
4. Wie viele Stunden wird dieses fahrbare Spezialgerät täglich eingesetzt und in welchen Zeiten?
5. Gibt es Bereiche der Innenstadt, die aufgrund der besonders starken Verschmutzungen häufiger gereinigt werden müssen a.) z.B. in der Nähe von Schnellrestaurants oder b.) nach dem Stadtfest?
6. Werden diese Firmen/Stadtfestorganisator an den Reinigungskosten beteiligt? Wenn ja, zu wie viel Prozent?
7. Welche Kosten entstehen neben der Maschinenanschaffung durch den Fahrer des Abfallwirtschaftsbetriebes je Stunde, der dieses Fahrzeug fährt und bedient?
8. Welche Zusatzmittel werden bei den Reinigungsmaßnahmen eingesetzt (auch durch die zeitweilig separat vom Fahrzeug einsetzbare Hochdruckreinigung per Hand)?
9. Sind diese Reinigungsmittel gesundheitsgefährdend?
10. Belasten diese Reinigungsmittel das Grundwasser?
11. Welche Fläche kann mit Hilfe dieses Reinigungsfahrzeuges in einer Stunde sichtbar gereinigt werden?
12. Wie viele Stunden werden benötigt, damit die Haaren-, Lange-, und Achternstraße insgesamt ausreichend aufgereinigt werden können und wie häufig werden diese Straßen gereinigt?
13. Beeinträchtigen diese Reinigungsmaßnahmen mit Hilfe eines Reinigungsfahrzeuges zukünftige Überlegungen für eine bessere Aufenthaltsqualität der Fußgängerzone durch weitere Möblierungen wie Ruhebänke, Pflanzkübel oder sonstige Elemente?
14. Wie hoch ist letztlich der Kostenanteil der Stadt Oldenburg bei den bisher durchgeführten Pflastererneuerungen a.) in der Haaren-, b.) Lange-, und  c.) Achternstraße in € und Prozenten der jeweiligen Gesamtkosten dieser Straßenerneuerungen?
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt
– Fraktionsvorsitzender –


Antrag vom: 02.07.2009

Wegfall von Parkplätzen am Kasinoplatz

Sehr geehrte Frau Meyn,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Wegfall von Parkplätzen am Kasinoplatz auf die Tagesordnung.

 

Wir bitten um Antwort auf folgende Fragen:

1. Wie hoch waren die bisherígen jährlichen Gebühreneinnahmen für diese Parkplätze?

2. Wie hoch ist die jährliche Entgeldsumme für den gastronomischen Betrieb am Kasinoplatz, die     dieser nun zahlt?

3. Wie viele Quadratmeter wurden dem Betrieb zur Nutzung zugesprochen und wie hoch wäre der durchschnittliche Preis pro Quadratmeter an dieser Stelle bei einem Verkauf?

4. Wie viele Einnahmeverluste entstehen der Stadt auf einen Zeitraum von 10 Jahren?

5. In welche Zuständigkeit der Verwaltung fällt eine solche Entscheidung?
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 19.05.2009

Mietkosten der Stadt Oldenburg

Sehr geehrte Frau Meyn,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Mietkosten der Stadt Oldenburg

auf die Tagesordnung.

Beschluss:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt eine Auflistung der von der Stadt angemieteten Objekte zu erstellen und in tabellarischer Form (welches Amt, Quadratmeteranzahl, jeweilige Kalt- und Warmmiete und Dauer der Mietverträge) vorzulegen.
Begründung:
Für die Haushaltsberatungen wäre es wichtig, die genauen Kosten der jeweiligen Objekte zu kennen.
Auf dem Hintergrund der geplanten Veränderungen im VHS-Bereich, wo städtische Gebäude in absehbarer Zeit für neue Nutzungsmöglichkeiten frei werden, wäre dies für vorausschauende Planung seitens der Politik hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 04.03.2009

Verkauf von städtischen Wohnbaugrundstücken

Sehr geehrte Frau Meyn,

die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN stellt zu o.a. TOP der heutigen HFA-Sitzung folgenden Änderungsantrag:
Der 2. Absatz des Beschlussvorschlages lautet neu:
„Zur Unterstützung von Familien mit Kindern gewährt die Stadt Oldenburg einen Nachlass auf den Grundstückskaufpreis. Soweit im Haushalt des Käufers/ der Käuferin/ der Käufer minderjährige Kinder leben und bisher kein Wohneigentum vorhanden ist, wird der Kaufpreis bei einem Kind um 10% reduziert und ab 2 Kindern um 15%.“

Begründung:
Erhöhte Familienfreundlichkeit im neuen Baugebiet.
Durch den Antrag der GRÜNEN werden Familien mit ein und zwei Kindern stärker gefördert als im Vorschlag der Stadtverwaltung. Dadurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass beim Grundstückskauf die Familienplanung in der Regel noch nicht abgeschlossen ist, sondern gerade erst durch den Bau eines Hauses der Platz für weitere Kinder geschaffen werden soll.

Mit freundlichen Grüßen
f.d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
– Stv. Fraktionsvorsitzender –


Antrag vom: 23.02.2009

Änderungsanträge zu den geplanten Investitionen zum Konjunkturpaket II

Zu 1. : Kommunale Pauschalmittel

Bei allen Sanierungs- und Baumaßnahmen wird die Nutzung regenerativer Energien festgeschrieben (insbesondere die thermische Nutzung durch Sonnenkollektoren; darüber hinaus werden die baulichen Voraussetzungen für die Anbringung von Solarzellen (Voltaik) ermöglicht.
Insbesondere bei dem geplanten Neubau der Sporthalle Wechloy ist dies zu gewährleisten.

Für die Sanierungsmaßnahme der Schulsporthallen gilt dies ebenso und sollte, falls dies im jetzigen Konjunkturpaket nicht möglich ist, für folgende Maßnahmen schon vorbereitet werden.

Zu 1.2. Übrige kommunale Pauschalmittel

1.21. Neubau Feuerwache I

Angesichts der Folgewirkung (Investitionen und Ausbaubedarf des evang. Krankenhauses) ist diese Maßnahme zu begrüßen.

1.22 Eingangsbereich StM/HJM

Hier sollte zunächst eine Diskussion in den Fachausschüssen erfolgen, bevor eine Freigabe erfolgt.
2. Förderschwerpunkte

2.14  Im Rahmen der Nutzung für den fächerübergreifenden Fachunterricht sollten an 20 Schulen Voltaikanlagen errichtet werden (Kosten pro Schule ca. 20 000 € für eine Anlage in der Größenordnung von 5  kw + Anzeigetafeln etc.).
Bisher gibt es an 12 Schulen solche Anlagen; Ziel der Stadt der Wissenschaften sollte es sein, in den nächsten Jahren alle Schulen mit solchen Anlagen auszustatten.)
Die jeweiligen übrigen Maßnahmen im Fachausschuss abgestimmt werden und dementsprechend die Mittel freigegeben werden.

2.15 Der Terminus „Schaffung von innovativen Technologiezentren“ sollte noch erläutert werden.
Früher hieß dies: „Anschaffung aktueller Unterrichtsmaterialien.“

2.31 Sanierung kommunaler Sportstätten:
Hier gilt das zu Punkt 1 formulierte solares Nutzungsgebot.

2.61 Bodensanierung Grundstück Kaspersweg:
Hier stellt sich die Frage ob dies eine indirekte Subventionierung des Kaufpreises darstellt?

2.62 Bodensanierung neben Weser-Ems-Halle:
Im Umweltausschuss (Bericht der Verwaltung zur Sitzung am 10.02.2009 ) wurde die notwendige Sanierungssumme für die untersuchte Fläche mit 2.000.000 € angegeben; was soll also mit der beantragten Summe erreicht werden?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhard                     Rolf Grösch


Antrag vom: 21.01.2009

Äußere Erschließungskosten für Krusenbusch

Sehr geehrte Frau Meyn,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– „Äußere Erschließungskosten für Krusenbusch“ –

auf die Tagesordnung.

Anfrage:
In der Verkehrsausschusssitzung am 19.1.2009 wurde in Zusammenhang mit dem geplanten Ausbaues der Strasse am Bahndamm seitens der Verwaltung erwähnt, dass bei den Neubaugebieten in Krusenbusch in den vergangenen Jahren  „äußere Erschließungskosten“ gezahlt wurden und somit ein Rechtsanspruch auf den Ausbau bestehe.

Wir möchten nun wissen, wie hoch diese Beiträge waren und wie sie bisher verwendet wurden?
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 21.01.2009

Ausbau des Wieselweges

Sehr geehrte Frau Meyn,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Ausbau des Wieselweges –

auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Die Stadt verzichtet auf den Ausbau des Wieselweges, da zum einen der vorgesehene Ausbau des Weges unnötig ist und zum anderen unverhältnismäßig hohe Kosten für die Stadt entstehen.

Begründung: – Erfolgt mündlich -.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 21.01.2009

Verwendung von Haushaltsmitteln aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
sehr geehrte Frau Meyn,

zur den o. g. Sitzungen bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Verwendung von Haushaltsmitteln aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung –

auf die Tagesordnung.

Wir stellen den Antrag, in Bezug auf die Verwendung von Haushaltsmitteln aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung wie folgt zu beschließen:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Oldenburg behält sich vor, über den Einsatz der Mittel aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung zu entscheiden.

Begründung:

Wie die Bundeskanzlerin Frau Angela Merkel zum Beschluss des Konjunkturpaketes II erklärte, hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket beschlossen, das zusammen mit den bereits zuvor verabschiedeten Maßnahmen – verteilt auf zwei Jahre – in Aktionen von Bund, Ländern und Kommunen münden soll. Damit sind zusätzliche Investitionen in Bildungseinrichtungen, in Technologie und Infrastruktur vorgesehen, Bürger und Betriebe sollen entlastet werden und eine Qualifizierungsoffensive gegen Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit und für Weiterbildung wird eingeleitet werden. Die Stadtverwaltung hat in erheblichen Umfang Finanzmittel aus dem kommunalen Investitionsprogramm beantragt. Dem Rat der Stadt Oldenburg wurden die ausgewählten Einzelmaßnahmen bisher allerdings nicht benannt. Bei Zuteilung der Finanzmittel ist aktuell davon auszugehen, dass sich Prioritätensetzungen, die mit der Verabschiedung des städtischen Haushalts für 2009 getroffen wurden, verschieben können und zum Teil eingestellte Mittel auch für andere, bisher zurückgestellte Maßnahmen, frei werden könnten. Somit ergibt sich die Notwendigkeit, die politischen Entscheidungsträgerinnen und –träger der Stadt Oldenburg zu informieren und die geplanten Maßnahmen bestätigen zu lassen, ggf. korrigierend tätig werden zu lassen sowie Entscheidungen über die Neubeordnung von Haushaltsmitteln vorzubereiten.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 21.01.2009

Konjunkturpakete der Bundesregierung und Vorhabensanmeldungen der Stadt

Sehr geehrte Frau Meyn,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Konjunkturpakete der Bundesregierung und Vorhabensanmeldungen der Stadt –

auf die Tagesordnung.

Anfrage:

In der hiesigen Zeitung wurde die Stadtverwaltung zitiert, dass Vorhaben in Höhe von über 30 Millionen Euro gemeldet seien und es wurden einzelne Beispiele (Feuerwache etc.) genannt. Darüber hinaus wurde seitens des Oberbürgermeisters dieses Konjunkturpaket in Zusammenhang mit Lärmsanierung entlang der Bahnstrecke in Verbindung gebracht.

Wir fragen nun:
– wie werden die Ratsgremien bei der Einreichung der Vorschläge beteiligt werden?
– gibt es Kriterien der Vorschlagseingaben hinsichtlich einer nachhaltigen Entwicklung der Stadt?
– werden Klimaschutzmaßnahmen Eingang in die Vorschläge finden?
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 19.11.2008

Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Oldenburg

Sehr geehrte Frau Meyn,

für die o.g. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses bitten wir um Aufnahme des Tagesordungspunktes

Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Oldenburg.

Wir bitten die Verwaltung um einen Bericht, wie die aktuelle Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen für das Jahr 2008 aussieht und wie die prognostizierten Gewerbesteuereinnahmen für das Jahr 2009 aussehen.

Die Fraktion Bündnis90/Die GRÜNEN hat die Sorge, dass sich die globale Finanzkrise bis auf die Firmen der Stadt Oldenburg auswirkt und entsprechende Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer verursacht bzw. verursachen wird.

Für die derzeit laufenden Haushaltsberatungen ist ein solcher Bericht sehr wichtig, damit nicht von ggf. unrealistischen Einnahmeerwartungen ausgegangen wird. Ein maßvoller Umgang mit den Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger sowie der Oldenburger Firmen ist für die GRÜNEN weiterhin wichtig und richtig.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion
Kurt Bernhardt


Antrag vom: 21.10.2008

Gewerbesteuerzerlegung bei Energiefirmen

Sehr geehrte Frau Meyn,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir den Tagesordnungspunkt

– Gewerbesteuerzerlegung bei Energiefirmen – für den nichtöffentlichen Teil des Ausschusses.

In der Öffentlichkeit der letzten Wochen wurde über dieses Thema bereits ausführlich berichtet; es gab Gespräche der Verwaltung mit  Oldenburger Firmen. Mittlerweile gibt es seitens der Bundesregierung – mit dem Bundesrat abgesprochen – eine Aussage, dass diese Aufteilung der Gewerbesteuer einheitlich im Schlüssel von 30 : 70  ab Januar 2009 beschlossen werden soll.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie ist der derzeitige Schlüssel für die Aufteilung der Gewerbesteuer in der Stadt Oldenburg?
2. Mit welcher Mindereinnahme müsste für den städtischen Haushalt für 2009 und die folgenden Jahre durch die neue Aufteilung gerechnet werden?
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rolf Grösch, Kurt Bernhardt


Antrag vom: 21.10.2008

Auswirkungen der Finanzkrise auf die Stadt Oldenburg

Sehr geehrte Frau Meyn,

für die o.g. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Auswirkungen der Finanzkrise auf die Stadt Oldenburg – auf die Tagesordnung.

Wir bitten die Verwaltung um Auskunft, ob und wie genau die globale Finanzkrise Auswirkungen auf die Stadt Oldenburg hat.

Wie hoch ist das Risiko für Finanzverluste durch Bankinsolvenzen, Wertverluste von Anlagegeldern, Wertpapieren, Zinssicherungsgeschäften usw.? Gibt es schon konkrete Verluste und wenn ja in welcher Höhe?

Gibt es schon Schätzungen oder Prognosen für verminderte Steuereinnahmen in Folge der durch die Finanzkrise ausgelösten negativen Wirtschaftsentwicklung? Oder geht die Verwaltung nach wie vor von stabilen Einnahmen aus?

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt, Rolf Grösch


Antrag vom: 16.09.2008

Neubaupläne der VHS
Sehr geehrte Frau Meyn,

in Zusammenhang mit den in der Presse vorgestellten und vom Oberbürgermeister begrüßten Neubauplänen der VHS gegenüber dem Bahnhof fragen wir:

1. Was ist als Folgenutzung für das Gebäude am Waffenplatz und die anderen Standorte der VHS im Stadtzentrum geplant?
2. Welche Zuschüsse und für welchen Zweck erhält die VHS insgesamt jetzt Zuschüsse?
3. Ist der städtische Zuschuss für die Volkshochschule damit für die nächsten 10 Jahre festgeschrieben, oder erhöht sich der Zuschussbedarf?
4. Gibt es eine für die städtischen Gremien nachvollziehbare Kosten – Nutzenanalyse für den geplanten Neubau?
5. Wird die Stadt bei dem Neubauprojekt als Bürge auftreten?
6. Welche Einsichtsrechte hat die Stadt bei der Volkshochschule e.V.
7. Wird die Stadt darauf drängen, dass der Neubau eine solare Vorzeigfunktion hinsichtlich regenerativer Energien erhält.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 16.09.2008

Anfrage Mehrkosten Kultur

Sehr geehrte Frau Meyn,

im Laufe des Jahres sind eine ganze Reihe von Finanzbeschlüssen zu Mehrausgaben im Kulturbereich gefällt und z. T. als „unausweichliche Mehrausgaben“ (z. Bsp. Horst-Janssen-Museum etc.) deklariert worden.

1. Wie viele Mehrausgaben sind dieses Jahr gegenüber der Planung des Haushaltes beschlossen worden?
2. Wie hoch sind die Mehrausgaben für den städtischen Haushalt  im Kulturbereich im Jahr 2008 insgesamt?
3. Wie verteilen sich diese Mehrausgaben auf die Institutionen der Stadt/ des Landes/ der freien Träger?
4. Was sind davon einmalige Ausgaben?
5. Wie hoch sind die dadurch folgenden Belastungen für die kommenden fünf Haushaltsjahre?
a) im Verwaltungshaushalt
b) im Vermögenshaushalt
6. Welche dieser Ausgaben waren nicht im Investitionsprogramm 2007 – 2011 enthalten?
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 18.06.2008

Bericht der Verwaltung zum Thema „Bürgerhaushalt“

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,

wir beantragen für die Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses sowie der  Ratssitzung im September 2008 einen ausführlichen Bericht der Verwaltung.

Begründung:

Zur letzten Kommunalwahl wurde von allen Parteien/Gruppen eine bessere Mitwirkung von Bürger/innen an den kommunalen Entscheidungen versprochen.

Eine Arbeitsgruppe aus Verwaltung und Fraktionen/Gruppen hat nun schon seit längerer Zeit mehrfach getagt und mehrere Konzepte eines Bürgerhaushaltes kennen gelernt.
Es gilt nun, ein Konzept zugeschnitten auf die Situation der Stadt Oldenburg zu entwickeln.

Die Grünen möchten das Thema Bürgerhaushalt im September und ggf. Oktober 2008 in den Ratsgremien diskutieren und ein Konzept für einen Oldenburger Bürgerhaushalt verabschieden.

Dann könnte die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger für den Bürgerhaushalt bereits zum Ende dieses Jahres beginnen.

Für die Grünen ist die Einsetzung der Form des Bürgerhaushaltes ein wichtiger Baustein für die Einbeziehung der Bevölkerung in das kommunale Geschehen.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rolf Grösch, Rita Schilling, Kurt Bernhardt


Antrag vom: 13.05.2008

Oldenburg-Pass

Sehr geehrte Frau Meyn,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Oldenburg-Pass –
auf die Tagesordnung.

Im Haushalt der Stadt sind 50. 000 € für diesen sozialen Bereich eingestellt worden. Auf meine  Nachfragen zu der Umsetzung dieses Ratsbeschlusses ergibt sich folgendes Bild: Bis jetzt – Stand 13. Mai – sind keine Mittel abgerufen worden.

Ich frage daher die Verwaltung:
1. Wie waren die Erfahrungen mit diesem Haushaltstitel im letzten Jahr?
2. Wie will die Verwaltung gewährleisten, dass diese Mittel in diesem Jahr zielgerichtet eingesetzt werden?
3. Nach welchen Kriterien wird die Umsetzung des Ratsbeschlusses vorgenommen?
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 06.05.2008

Verkauf von Anteilen an der EWE AG Oldenburg
Sehr geehrte Frau Meyn,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes -Verkauf von Anteilen an der EWE AG Oldenburg – auf die Tagesordnung.

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 28.4.08 diesen Tagesordnungspunkt an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie den Ausschuss für Wirtschaftsförderung verwiesen.

Die Fraktion Bündnis90/DIE GÜNEN fragt die Verwaltung:

1. Hat der Rat der Stadt Oldenburg und seine Ausschüsse ein Anrecht darauf, Informationen von seinen Vertretern aus dem Aufsichtsrat der EWE AG, aus dem Verbandsausschuss, aus der Verbandsversammlung zu erhalten? Falls Nein, wie begründet sich dieses Nicht-Informationsrecht?
2. Kann der Rat der Stadt Oldenburg seine Vertreter im Aufsichtsrat der EWE AG, im Verbandsausschuss, in der Verbandsversammlung anweisen? Falls Nein, wie begründet sich dieses Nicht-Weisungsrecht?

Begründung:

Die Grünen halten es für äußerst problematisch, falls so essentielle Entscheidungen wie den Verkauf von 26% der Anteile an der EWE AG (Sperrminorität) ohne Entscheidung des Rates der Stadt Oldenburg als oberstem politischem Organ der Stadt gefällt werden. Schließlich handelt es sich bei der EWE AG um das größte Unternehmen in Oldenburg mit den meisten Arbeitsplätzen. Die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt sind als Kunden der EWE AG überwiegend von der Geschäftspolitik (Stichwort: Gas- und Strompreise) direkt betroffen. Die Stadt Oldenburg ist der größte Anteilseigner der EWE AG. Deshalb muss unseres Erachtens der Rat der Stadt ein Mitwirkungsrecht haben.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt


Antrag vom: 21.04.2008

Städtische Planungskosten für den Fliegerhorst
Sehr geehrte Frau Meyn,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Städtische Planungskosten für den Fliegerhorst – auf die Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung.

Die Stadt Oldenburg bemüht sich seit Jahren um die planerischen Voraussetzungen für die Nachfolgenutzung des Fliegerhorstes. Nach der Übernahme durch die BIMA im Frühjahr 2008 ist die Verkaufsstrategie undurchsichtiger geworden und es stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten die Stadt hat, Einfluss auf die zukünftige Nutzung durch Investoren zu nehmen, wenn eine europaweite Ausschreibung dieses Gebietes durch die BIMA erfolgen sollte.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie viele Planungskosten sind seitens der Stadt bisher verauslagt worden und welche Kosten fielen in den letzten 5 Jahren an?
2. Ist es möglich, den Aufwand der Verwaltung – den mit immensen und mit großem persönlichem Einsatz betriebenen Aufwand zu Bürgerinformation und planungsbegleitenden Veranstaltungen in Euro zu beziffern?
3. Wie schätzt die Verwaltung diese  – planungsbegleitenden – Kosten für das laufende Jahr ein?
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 21.04.2008

Städtische Planstelle für Präventionsrat

Sehr geehrte Frau Meyn,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Städtische Planstelle für Präventionsrat – auf die Tagesordnung.

Die vorzügliche Arbeit des Präventionsrates und das ehrenamtliche Engagement vieler Oldenburger Bürgerinnen und Bürger wurde kürzlich durch einen Preis geehrt und die Stadt Oldenburg als ganzes für ihr Engagement in diesem Bereich überregional bekannt.

Von Mitgliedern des OPR gibt es den Hinweis, dass es vor einigen Jahren einen Ratsbeschluss gegeben habe, die Arbeit des Präventionsrates mit einer von der Stadt bezahlten hauptamtlichen Stelle zu unterstützen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Gab es einen diesbezüglichen Beschluss des Stadtrates in der Vergangenheit?
2. Falls ja, was für Gründe standen gegen die Umsetzung dieses Beschlusses?
3. Welche Kosten würden für die Stadt entstehen, falls eine hauptamtliche Stelle für den Präventionsrat geschaffen würde.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 22.02.2008

Ablösesatzung (PKW-Einstellplätze) der Stadt Oldenburg

Sehr geehrte Frau Meyn,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Ablösesatzung (PKW-Einstellplätze) der Stadt Oldenburg –

auf die Tagesordnung.

Zum oben genannten Tagesordnungspunkt bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1. Welche Summe ist in den letzten 3 Jahren (aufgeschlüsselt) an Ablösebeiträgen durch die Stadt eingenommen worden?
2. Wohin werden diese Gelder beordnet?
3. Wie ist diese Summe jährlich jeweils eingesetzt worden? Wir bitten um genaue Aufstellung der entsprechenden Maßnahmen.
4. Werden die geplanten Liefer- und Parkbuchten am Heiligengeistwall als Einstellplätze im Sinne der Satzung definiert?
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 17.12.2007

Haushaltsrede 2008

Haushaltsrede 2008

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, meine sehr verehrten Damen und Herren,

die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN hat den vorliegenden Haushalt der Stadt Oldenburg für 2008 mitgestaltet. Er setzt wichtige Impulse in den Bereichen

• Umweltschutz/Klimaschutz
• Soziale Gerechtigkeit
• Schule, Bildung und Sport
• Haushaltskonsolidierung und Schuldenabbau.

1.
Für uns GRÜNE ist es mit am Wichtigsten, dass das Klimaschutzprogramm ohne Abstriche und Kürzungen im Haushalt verankert wurde. Klimaschutz ist enorm wichtig, wenn wir heute nicht die Weichen stellen, werden unsere Kinder morgen stark unter den Auswirkungen der Erderwärmung zu leiden haben. Schon heute spüren wir die Auswirkungen: häufigere und heftigere Stürme, Starkregenfälle mit Überschwemmungen, Meeresspiegelanstieg. Das zu Ende gehende Jahr wird wohl das zweitwärmste der vergangenen 150 Jahre sein.

Angesichts dieser Situation das Programm um fast die Hälfte zu streichen, wie es die CDU beantragt hat, ist für uns völlig inakzeptabel und auch nicht nachvollziehbar. Wie wollen wir denn die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt motivieren, ihre Häuser zu dämmen, wenn die städtischen Gebäude nicht entsprechend saniert sind und die Energie zum Fenster raus schleudern. Nein, wir als Stadt Oldenburg müssen mit gutem Beispiel vorangehen, unsere Gebäude energetisch sanieren, das entsprechend kommunizieren und die Bürgerinnen und Bürger zur Nachahmung motivieren. Übrigens: nicht nur die Umwelt wird es uns danken, auch unser Geldbeutel wird durch den geringeren Energieverbrauch geschont und – wie neuere Untersuchungen gezeigt haben – auch der Wert der Gebäude wird durch die energetische Sanierung deutlich gesteigert. Schlagen wir also der EWE ein Schnippchen.
Darüber hinaus wollen wir Projekte im Bereich Gewässerrenaturierung anschieben und wir werden uns dafür einsetzen, dass als Beispiel der Bürgerfelder Teich wieder so hergerichtet wird, dass er die Situation bei Starkregenfällen, mit denen wir immer häufiger rechnen müssen, verbessert.

2.
Soziale Gerechtigkeit ist für uns GRÜNE ein wichtiger Eckpfeiler. Die Gesellschaft driftet auseinander, die Schere zwischen reich und arm wird größer. Da sind wir als Stadt Oldenburg aufgefordert, tätig zu werden und im Rahmen unserer Möglichkeiten gegenzusteuern:

Menschen mit geringem Einkommen erhalten Vergünstigungen durch den Oldenburg-Pass, der Kauf von Schulmaterial  wird unterstützt, die Beratung von Arbeitslosen und Geringverdienern ist nach wie vor sehr wichtig, der Kinderschutzbund wird unterstützt wie auch die Caritas, das Diakonische Werk und der Verein zur Förderung der psychischen Gesundheit.

Hier Positionen ganz zu streichen oder zu kürzen, wie es der OB und die CDU vorgeschlagen haben, kritisieren wir heftig. Wir müssen versuchen, die soziale Schieflage in unserer Stadt abzubauen und nicht die Gräben weiter zu vertiefen. Die soziale Schieflage im Haushaltsentwurf des OB haben wir auf jeden Fall beseitigt und darauf sind wir stolz.

3.
Wir GRÜNE stärken die Schulen durch das dringend notwendige Vorziehen von Sanierungs- und Baumaßnahmen bei den Grundschulen Hogenkamp und Röwekamp sowie der katholischen Schule Eversten. Wir wollen den Mensaneubau für das Neue Gymnasium an der Alexanderstraße schnell angehen und wir haben Mittel für das Mensapersonal in den schon bestehenden Mensen eingeplant.

Wir wollen eine gemeinsame Schule in Oldenburg als Modellversuch und haben entsprechende Planungskosten in den Haushalt eingestellt.

Wir GRÜNE sehen die Wichtigkeit des Sports und unterstützen die Sportvereine mit erhöhten Ansätzen für Sportgeräte und für Baumassnahmen. Wir wollen die Planung für die Sanierung des Marschwegstadions angehen, stecken mehr Geld in die Stadtteilbäder Kreyenbrück und Eversten und wollen eine Skaterhalle auf dem Fliegerhorst.

Für die Allgemeinbildung halten wir die Stadtbibliothek mit ihren Stadtteilbüchereien für ganz wichtig, Weshalb hier der OB den Etat für die Anschaffung neuer Medien gekürzt hat, können wir nicht nachvollziehen. Wir GRÜNE  haben die Mittel wieder entsprechend erhöht und sind auch der Auffassung, dass die Stadtbibliothek in Zukunft gestärkt und nicht geschwächt werden muss. Dass der OB die Bereiche Wissenschaft, Technologie, Internationalität fördert, begrüßen wir ausdrücklich. Darüber dürfen wir aber die Allgemeinbildung, die Schulen und die sozial Schwachen nicht vergessen.

4.
Wir GRÜNE stehen für eine nachhaltige Haushalts- und Finanzpolitik, die nicht den zukünftigen Generationen einen Schuldenberg hinterlässt, der sie durch die Zins- und Tilgungszahlungen erdrückt. Deshalb ist es absolut notwendig, dass der Haushalt einen Abbau der kurzfristigen Schulden um fast 7 Mio. € vorsieht. So müssen wir die nächsten Jahre weitermachen, damit wir mittelfristig die Kassenkredite wirklich vollständig abbauen können. Das ist ja auch das erklärte Ziel des OB, darin unterstützen wir ihn. Dazu gehört dann aber auch, dass die Kosten nicht ausufern dürfen. Die Personalkosten sollen laut Verwaltung um 4,8 Mio. € steigen, wir meinen, dass eine Steigerung um 4,0 Mio. € ausreichen kann und muss. Wenn der OB in seinem Büro mehr Personal und höher bezahltes Personal ansiedelt, dann darf das nicht noch oben auf den Etat draufkommen, dann muss das unseres Erachtens durch Umschichtungen bereitgestellt werden. Wir haben eine gute, funktionierende Verwaltung mit engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit denen muss der OB als Verwaltungschef gut zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit darf nicht beeinträchtigt werden durch eine Konzentration auf einen ganz engen Mitarbeiterstab, das wäre fatal.

Fatal für die Finanzen der Stadt ist allerdings auch die Politik der CDU/FDP-Landesregierung. Durch die Bevorzugung der Landkreise hat die Stadt Mindereinnahmen von ca. 6 Mio. € jährlich, Wahlgeschenke, die die CDU an ihre ländlichen Hochburgen verteilt und die der Stadt Oldenburg fehlen. Aber auch die CDU/SPD-Bundesregierung kürzt schlankweg ihren Anteil bei den Unterkunftskosten für Arbeitssuchende, die Stadt Oldenburg muss die Kosten in Höhe von mehreren Hunderttausend € übernehmen.

Ohne diese Kürzungen von Bund und Land hätte der Haushalt 2008 noch besser ausfallen können. Aber auch so erzielen wir einen reellen Überschuss und setzen deutliche inhaltliche Akzente beim Umwelt- und Klimaschutz, bei der sozialen Gerechtigkeit, im Bereich Schule, Bildung und Sport.

5.
Darüber hinaus stärken wir GRÜNE den Bau von Fuß- und Radwegen, wir schieben Straßenausbauten, wenn der von den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern nicht gewünscht wird, setzen dann folgerichtig aber mehr Mittel für die Straßenunterhaltung ein – wie bspw. am Bremersweg. Wir GRÜNE wollen den Stadtteilpark Eidechsenstraße nach vorne bringen. Wir müssen die Verkehrssituation in der Stedinger Straße mit den Bahnübergängen verbessern. Wir wollen die Sporthallen auf dem Fliegerhorst sichern und für die Sportvereine auch im Winter nutzbar halten.

Wir GRÜNE wollen einen Stadtteiltreff für Eversten schaffen, wir fördern die Stadtteilzentren, weil wir den Fokus nicht nur auf die Innenstadt sondern auch auf die Stadtteile richten müssen. Wir GRÜNE fördern das Frauennachttaxi, die Verbraucherberatung, das Medienbüro, die Wohninitiative Breslauer Straße ebenso wie die Oldenburgische Aidshilfe, die Hilfe für Suchtkranke und das regionale Tumorzentrum.

Wir GRÜNE fördern auch den Tourismus in der Stadt und wissen, dass dazu das Stadtmarketing wichtig und unverzichtbar ist. Deshalb sind wir auch mit einer Erhöhung des OTM-Zuschusses um 147 T€ einverstanden, nicht aber mit einer Erhöhung um 347 T€. Die Situation bei der OTM ist undurchsichtig, viele Sponsoren haben sich zurückgezogen. Hier muss erst einmal Klarheit geschaffen werden und ein strategisches Konzept auf den Tisch, das seinen Namen verdient. Ein gutes Konzept, das Oldenburg nach vorne bringt, werden wir GRÜNE immer unterstützen.

Der gemeinsam von uns GRÜNEN und der SPD und der FDP/WFO eingebrachte Haushalt 2008 für die Stadt Oldenburg ist rundum positiv und unterstützenswert.

Ein Haar in der Haushaltssuppe gibt es aber leider, ich möchte es offen ansprechen, die FDP hat es uns eingebrockt: die Verkehrsüberwachung soll nicht in dem von der Verwaltung vorgesehenen Rahmen mit einem 2. Blitzgerät stattfinden. Wir GRÜNE finden das nicht in Ordnung. Die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern, nicht zuletzt von Kindern und behinderten Menschen geht für uns eindeutig vor. Der Lärmschutz für die Wohnbevölkerung geht für uns GRÜNE eindeutig vor – nicht aber die Parole „freie Fahrt für freie Bürger“.  Die Autofahrer haben die Regeln und Gesetze einzuhalten und haben sich gefälligst in der Stadt an Tempo 30 oder eben Tempo 50 zu halten. Dann gibt’s auch keine Verwarngelder. So einfach ist das.

Trotz diesem einen Haar in der Suppe: dieser Haushalt ist sehr gut, er setzt wichtige inhaltliche Akzente für unsere Stadt Oldenburg für das kommende Jahr 2008. Wir GRÜNE wollen Oldenburg weiter voran bringen. Dafür bitten wir um Ihre Unterstützung.

Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Kurt Bernhardt
stv. Fraktionsvorsitzender
Bündnis90/DIE GRÜNEN
Oldenburg, 17.12.2007


Antrag vom: 04.07.2007

Oldenburger Ringburg (Heidenwall)

Sehr geehrte Frau Meyn,

aufgrund der besonderen Dringlichkeit beantragen wir für die Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Oldenburger Ringburg (Heidenwall) – auf die Tagesordnung.

Aufgrund der historisch und archäologisch bedeutsamen Funde im Osthafen und dem geplanten Verkauf des betroffenen Grundstücks, dem eine Sandaufspülung in 3m Höhe vorangehen soll (die Abstimmung ist für die Ratssitzung am Montag vorgesehen) stehen die Ratsmitglieder wie auch die Fachwelt zur Zeit unter erheblichem Zeitdruck, die notwendigen Forschungen, insbesondere Grabungen und deren erste Interpretation, auszuführen. Um zu prüfen, ob eine Ausweitung des Zeitfensters möglich und angemessen ist, bitten wir um die Erhebung der folgenden Daten:

1. Gegenüberstellung der Kosten der aktuell geplanten Aufspülung im Vergleich mit einem einzuholenden zweiten Kostenvoranschlag/ Angebot der Firma, die die Sandaufspülung vornehmen soll. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass z.B. bei einer späteren Aufspülung die Rohre nicht mehr über das IKEA-Gelände, sondern um dieses herumgelegt werden müssen und sich damit vermutlich die Rohrlänge verlängert.
2. Erhebung der Kosten, die eine Sandaufspülung mit Anhäufung und Lagerung von einem Sanddepot im vorderen, nicht mit Kulturgütern bestückten Teil des Grundstücks zzgl. der späteren Einebnung des Sandbergs kosten würde.

Wir bitten um Verständnis, dass die Anfrage aufgrund der Begehung des Fundortes am Montag und auf der Basis des nun vorhandenen Kenntnisstandes erst heute gestellt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Alexandra Reith,Kurt Bernhardt, Rolf Grösch


Antrag vom: 18.06.2007

Geldverschwendung in der Straßenunterhaltung durch Einsatz und Kauf unwirtschaftlicher Maschinen

Sehr geehrte Frau Meyn,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Geldverschwendung in der Straßenunterhaltung durch Einsatz und Kauf unwirtschaftlicher Maschinen –

auf die Tagesordnung.

Die Fraktion Bündnis90/DIE GÜNEN fragt die Verwaltung:

Warum hat die Stadt Oldenburg für die Straßenunterhaltung eine Bindemittelspritzmaschine gekauft?
Wie hoch waren die Kosten?

Begründung:

Der Landesrechnungshof kritisiert in seinem Bericht vom 15.5.2007 den Einsatz von Bindemittelspritzmaschinen als sehr unwirtschaftlich. Die Kosten für eine Flickkolonne mit Bindemittelspritzmaschine sind gegenüber einem Reparaturzug pro Kilometer 10-fach teurer! Bei der Flickkolonne – auch Leichenzug genannt – handelt es sich im Übrigen um eine Technik, die seit rund 80 Jahren unverändert geblieben ist.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt


Antrag vom: 18.06.2007

Dienstwagen bei der Stadt Oldenburg und den städtischen Gesellschaften

Sehr geehrte Frau Meyn,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Dienstwagen bei der Stadt Oldenburg und den städtischen Gesellschaften –

auf die Tagesordnung.

Die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN fragt die Verwaltung:

1. Für welche Positionen gibt es derzeit Dienstwagen?
2. Welche Kosten sind zu bezahlen und wie hoch sind diese?
3. Gibt es klare vertragliche Regelungen über die maximale Höhe der Kosten bzw. die maximal zulässige Typenklasse? Wenn ja, wie sehen diese Regelungen aus?
4. Wäre es für die Stadt Oldenburg nicht wirtschaftlicher, die dienstlich gefahrenen Kilometer zu erstatten? Oder aber ist die Stellung eines Dienstwagens für die Stadt Oldenburg günstiger – bspw. bei einer hohen jährlichen Fahrleistung?

Begründung:

Anlässlich der aktuellen Diskussion über den neuen Dienstwagen des Geschäftsführers der Weser-Ems-Halle GmbH möchte sich die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN einen Überblick über den gesamten Dienstwagenbestand und die damit verbundenen Kosten verschaffen.
Unser Ziel sind sachgerechte Vereinbarungen mit klarer Kostentransparenz.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Kurt Bernhardt


Antrag vom: 12.05.2007

Deckung des Strombedarfs

Der Landkreis Ammerland wird in Zukunft den Strombedarf für die kreiseigenen Firmengebäude vom Ökoanbieter EWE Naturwatt beziehen, nachdem zuvor eine Kostenprüfung erfolgte.
Dies ist laut Zeitungsberichten einstimmiger Beschluss des dortigen Kreisausschusses.

Wir beantragen nun eine Kostenüberprüfung für die städtischen Immobilien über die möglichen Mehrkosten für die Stadt Oldenburg bei einem Wechsel zum EWE Naturwatt, um eine solche mögliche Maßnahme für die Stadt Oldenburg hinsichtlich der Mehrkosten abschätzen zu können.

Mit freundlichem Gruß

f. d. Ratsfraktion
Kurt Bernhardt
Rolf Grösch


Antrag vom: 18.04.2007

Praxis bei Neueinstellungen

Sehr geehrte Frau Meyn,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Berücksichtigung der nachfolgenden Anfrage:

Seitens des Städte- und Gemeindebundes Niedersachsen gibt es die Empfehlung, bei zukünftigen Neueinstellungen in den Kommunen keine Beamtenanwärter einzustellen, sondern in den Ausschreibungen deutlich zu machen, dass nach der Anwärterzeit die Übernahme als Angestellte/r vorgesehen ist und der Status als Beamte nur für eng definierte hoheitliche Aufgaben vorzusehen ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie viele BeamtInnen wurden in den letzten Jahren neu eingestellt und wie viele Angestellte.
2. Wo hoch ist die Zahl der Angestellten und Beamten in der Verwaltung
3. Wie viele befristete Stellen gibt es?
4. Wie viele 1-Euro Jobs sind in der Stadt eingerichtet?
5. Wie bewertet die Verwaltung den Vorschlag des Nds. Städtebundes vor dem Hintergrund langfristiger Pensionsbelastungen?
6. Wie viele Auszubildende sind in letzten 3 Jahren von der Stadt übernommen worden?
7. Wie hoch ist der Anteil der Personalkosten im Haushalt?
8. Wie hoch sind die Pensionslasten im städtischen Haushalt?

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 04.08.2006

Beteiligungshaushalt

Sehr geehrte Frau Meyn,

wir bitten anlässlich des Tagesordnungspunktes ‚Beteiligungshaushalt’ die Verwaltung, dem Ausschuss darzulegen, wie ihrer Meinung nach der Beteiligungshaushalt in Oldenburg am schnellsten und effizientesten zu realisieren ist.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 22.02.2005

Umstellung der Telefonanlage bei der Stadtverwaltung

Sehr geehrte Frau Meyn,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Umstellung der Telefonanlage bei der Stadtverwaltung – auf die Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung ermittelt die Kosten für die Neuanschaffung und Umstellung auf eine digitale Telefonanlage und legt einen Zeitplan für die Umsetzung vor. Bis zur Inbetriebnahme dieser modernen Kommunikationstechnik werden alle Ansagen im Sinne einer bürgerfreundlichen Verwaltung erneuert und um wichtige Zusatzinformationen (Internethinweis der Stadt mit vielfältigen Informationen) ergänzt.

Begründung:

Bereits im Oktober 2002 hatte die Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN einen Antrag in den Verwaltungsausschuss eingebracht, der auf eine Verbesserung beim Bürgerservice abzielte (Anlage).

Dazu gehörte auch eine bürgerfreundliche und umfassendere Telefon-Ansage. Die Stadt sollte im Sinne einer „guten Visitenkarte“ diesen Service alsbald aktualisieren und auf eine moderne, digitale Technik umstellen.

Bis zu diesem Zeitpunkt wäre eine Änderung in Ansage-Art und Umfang der Informationen sicherlich ehrenamtlich z.B. mit Hilfe von Schauspielern des Oldenburgischen Staatstheaters möglich, ohne dass die Stadt dafür finanzielle Aufwendungen tätigen muß.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Andreas Siek

 

i.A. – K u l i s c h-


Antrag vom: 30.09.2004

Verkauf des „Hallenbad-Grundstückes“ an die ECE-Projektgesellschaft

 

Sehr geehrte Frau Meyn,

zur o. g. Ausschusssitzung stellen wir unter Punkt 8 der Tagesordnung folgende Fragen:

Hat die Stadt Oldenburg das Grunstück Berliner Platz/Altes Hallenbad in den 50-er Jaheren vom Land Niedersachsen käuflich erworben?

Wenn ja, zu welchem Preis?

Wie hoch wäre der damals bezahlte Preis nach heutigen Wertmaßstäben anzusehen?

Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung in der nächsten Sitzung.

Einen Beschlussvorschlag werden wir noch kurzfristig erarbeiten und rechtzeitig nachreichen.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Andreas Siek

i.A. – K u l i s c h –


Antrag vom: 14.07.2004

Hallenbadgrundstück“ am Berliner Platz

Sehr geehrte Frau Meyn,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – „Hallenbadgrundstück“ am Berliner Platz – auf die Tagesordnung.

Der örtlichen Presse war am 14.07.2004 zu entnehmen, dass der Oberbürgermeister offenbar in Verhandlungen mit der ECE-Projektmanagement-Gruppe und der LzO bei der Forderung der Stadt für das Hallenbadgrundstück am Berliner Platz „Abstriche“ gemacht hat.

Hierzu bitten wir dringend um einen Sachstandsbericht und Klärung der Frage, wie der Oberbürgermeister eigenwillig ohne einen entsprechenden Ratsbeschluss von dem Grundstücksertrag in Höhe von 5,2 Mio. € abweichen konnte, mit welchem Verkaufserlös nun zu rechnen ist und was dies für haushaltsrelevante Konsequenzen hat.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Dr. Jochen Pade

i. A. – K u l i s c h –


Antrag vom: 29.06.2004

Änderungsantrag zum Thema Jagdsteuer

Sehr geehrte Frau Meyn,

die Fraktion Bündnis 90/die Grünen stellt zum TOP 28.2 folgenden Änderungsantrag:

Beschlussvorschlag:

Zur Vorbereitung eines Ratsbeschlusses zur Änderung der Satzung der Stadt Oldenburg über die Erhebung einer Jagdsteuer vom 16.12.1974 beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen:

§ 7 der Satzung der Stadt Oldenburg über die Erhebung einer Jagdsteuer wird ab dem 1.1.2005 wie folgt gefasst:

„Die Steuer wird jährlich erhoben und beträgt 15 v.H. des Jagdwertes.“

Begründung:

Wie sich aus dem Bericht der Verwaltung vom 25.3.2004 nebst Anlage zum TOP 28.2 ergibt, wird in der Stadt Oldenburg eine sehr unterdurchschnittlich hohe Jagdsteuer erhoben.

Angesichts der desolaten Haushaltslage der Stadt kann dies nicht gerechtfertigt werden.

Die Erhebung der Steuer ist vertretbar und geboten und damit gem. § 83 Abs. 2 NGO zu erheben.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Helga Diederich


Antrag vom: 29.04.2004

Gesamtkonzept zur Umgestaltung des Rathauses

Sehr geehrte Frau Meyn,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Gesamtkonzept zur Umgestaltung des Rathauses – auf die Tagesordnung.

Die Verwaltung hatte auf einen Antrag der Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN in der Verwaltungsausschusssitzung vom 27.10.2003 mitgeteilt, es werde ein Gesamtkonzept zur Umgestaltung des Rathauses zum Jahresende 2003 vorgelegt. Dies ist bislang nicht erfolgt! Im Haushaltsplan 2004 ist eine Summe von 248.000 € eingestellt für die Sanierung des Baudenkmals Altes Rathaus. Dazu gehören:

? Fassadensanierung des Alten Rathauses
? Impregnierarbeiten der Außenfassade
? Reparatur des Natursteinwerks
? Rohrerneuerung
? Fenstersanierung / Reparatur der Bleiverglasungen
? Einrüstung der Fassade

Nunmehr ist zu erfahren, dass die erforderlichen Einrüst- bzw. Sanierungsarbeiten in Gänze möglicherweise nicht mehr geleistet werden können, da der Oberbürgermeister andere Maßnahmen aus diesem Haushaltsansatz finanzieren will. Hierzu gehören:
? Freilegung der Wandmalereien im großen Sitzungssaal
? Neugestaltung der Nebenräume des großen Sitzungssaals
? Aufstellung einer Büste des ehem. OB Theodor Görlitz / Erstellen eines Sandsteinsockels etc.

Beschlußvorschlag:

Die Verwaltung legt unverzüglich das angekündigte Gesamtkonzept zur Umgestaltung des Rathauses mit einer detallierten Auflistung aller Kostenpositionen (auch des Künstlerwettbewerbs zur Erstellung der Büste) der einzelnen Maßnahmen vor. Hiebei werden nicht nur die im Haushaltsplan beordneten und vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen an der äußeren Fassade, sondern auch die vom Oberbürgermeister vorschlagenen Maßnahmen berücksichtigt.

Begründung: Erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion i. A.

gez. Dr. Jochen Pade
– K u l i s c h –


Antrag vom: 19.04.2004

Städtische Halle Steinweg

Sehr geehrte Frau Meyn,

zum o.g. Tagesordnungspunkt bitten wir um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden Beschlussvorschlages:

Beschlussvorschlag:

1. Den Ratsfraktionen wird umgehend das seit Wochen vorliegende Böttcher-Gutachten zur Kenntnisnahme und zu anschließenden fraktionsinternen Beratungen vorgelegt.
2. Der Kulturausschuss faßt deshalb vorerst keine etwaigen Beschlüsse, die einen Verkauf der Halle zur Folge hätten.

Begründung:

Die Verwaltung hat den Ratsfraktionen bisher nicht das vorliegende Böttcher-Gutachten zum baulichen Zustand der Steinweghalle vorgelegt. Die Ratsfraktionen können jedoch erst nach Kenntnisnahme der neuesten Informationen zum baulichen Zustand der Halle weitere Beratungen durchführen. Es sollte ein Gesamtkonzept zum Erhalt und zur kulturellen Nutzung der Halle nebst Tefta-Halle angestrebt werden. Mögliche Kozepte anderer Städte unter städtischer bzw. freier Trägerschaft könnten wichtige Anregungen geben. Ferner könnte die Stadt durch eine kulturelle Nutzung beider Hallen die Attraktivität Oldenburgs als Kulturstandort in der Region immens steigern, wenn neben dem Horst-Janssen-Museum, dem Theater Laboratorium, dem Edith-Ruß-Haus und PFL weitere Kultur-High-Lights um den Pferdemarkt angesiedelt werden könnten. Die Stadt darf nicht leichtfertig ausschließlich aufgrund von finanziellen Gesichtspunkten ihre unter Denkmalschutz stehenden Hallen veräußern. Auch eine private Nachnutzung zu kulturellen Zwecken ist denkbar. Deshalb sollte ein öffentliches Hearing unter Beteiligung aller kulurrelevanten Gruppen in Oldenburg durchgeführt wer-den um zu sinnvollen Nachnutzungen zu kommen.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

Christiane Flemming-Schneider


Antrag vom: 12.11.2004

Kauf einer Grundstücksfläche in der Gaststraße durch die Stadt Oldenburg für die geplante Tiefgaragenzufahrt

Sehr geehrte Frau Meyn,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Kauf einer Grundstücksfläche in der Gaststraße durch die Stadt Oldenburg für die geplante Tiefgaragenzufahrt –

auf die Tagesordnung.

Nach Auskunft des Stadtbaurates in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen hat die Verwaltung das für die Zufahrt zur geplanten Tiefgarage in der Gaststraße 20 erforderliche Grundstück erworben, obwohl die Stadt nicht Investor der Planung ist.

1. Aus welchen Gründen und zu welchem Preis hat die Stadt diese Fläche erworben?

2. Warum ist dieser Grundstückskauf nicht im Haushalts- und Finanzausschuss behandelt worden?

3. Wird die Kaufsumme den Investoren wieder belastet ?

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Helga Diederich

i. A. – K u l i s c h –


Antrag vom: 23.10.2003

„Alte Fleiwa“

Sehr geehrte Frau Meyn,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – „Alte Fleiwa“ –

und bitten die Verwaltung, Auskunft darüber zu geben, in wessen Eigentum die Gebäude rund um den alten Wasserturm stehen und wer Eigentümer der dort untergebrachten Ge-genstände ist.
Es handelt sich bei diesen Sachen um antike Möbel, alte Industriemaschinen, architektonische Modelle und anderes.
Da diese Gegenstände zu verrotten drohen, wird um Mitteilung gebeten, ob ein Verkauf möglich ist oder wie dem weiteren Verfall entgegen gewirkt werden soll.
Wenn der Verwaltung Inventarlisten vorliegen, bitten wir, diese dem Finanzausschuss vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Helga Diederich

i. A. – K u l i s c h –


Antrag vom: 16.05.2003

Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung

Sehr geehrte Frau Meyn,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung –

auf die Tagesordnung.

Beschlußvorschlag:

Die Bezeichnung Fußgängerbereich wird gegen den Begriff Fußgängerzone ersetzt.

Zur Definition des Begriffs Fußgängerzone wird eine Bestimmung aufgenommen, wonach die Heiligengeiststraße nicht als Fußgängerzone im Sinne dieser Vorschrift gilt.

Begründung:

Kaufleute der Heiligengeiststraße beklagen zurecht eine Ungleichbehandlung der Gebührenfestsetzung in Bezug auf die Sondernutzung durch das Aufstellen ihrer Außenbestuhlung. Entgegen der Fußgängerzone innerhalb des Wallringes, ist z.B. der Radverkehr in der Heiligengeiststraße durchgehend zulässig und der Kundenlauf unterscheidet sich von dem in der Fußgängerzone. Ferner liegt dieser Bereich außerhalb des Wallringes. Demzufolge sollte die Heiligengeiststraße dem Bereich außerhalb der Fußgängerzone zugeordnet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

Helga Diederich


Antrag vom: 11.02.2003

Ausschreibungsverfahren für die Planung des Huntebades

 

Sehr geehrte Frau Meyn,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Ausschreibungsverfahren für die Planung des Huntebades-

auf die Tagesordnung.

Begründung:

Wie der Presse zu entnehmen war, sind im Bewerbungsverfahren für die Planung des Huntebades 16 (sechzehn !!) Bauteams ausgewählt worden. Nach der VOB muss jedem Bewerber für seine Arbeit eine Entschädigung gezahlt werden.

Hierzu folgende Anfragen:

1. In welchem Umfang wird der städtische Haushalt durch diese Zahlungen belastet ?

2. Warum hat man in Anbetracht der hohen Kosten eine so außergewöhnlich hohe Zahl von Bewerbern (16 !) aufgefordert, Planungen durchzuführen ?
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Helga Diederich

i. A. – K u l i s c h –


Antrag vom: 22.01.2003

Bericht über sämtliche haushaltsrelevanten Daten bezüglich der geplanten Sportarena an der Weser-Ems-Halle

Sehr geehrte Frau Meyn,

zur o. g. Ausschußsitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Bericht über sämtliche haushaltsrelevanten Daten bezüglich der geplanten Sportarena an der Weser-Ems-Halle –

Die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bittet um Vorlage eines Berichtes über sämtliche haus-haltsrelevanten Daten bezüglich der geplanten Sportarena an der Weser-Ems-Halle. Insbesondere soll darüber berichtet werden, ob

– es mittlerweile eine schriftliche Zusage des Landes bezüglich des Zuschusses i.H.v. 2,045 Mio. € gibt,
– es bereits Informationen über die Bereitstellung von Sanierungsmitteln für den Europark gibt,
– die Stadtverwaltung inzwischen eine genaue(re) Kostenermittlung für die Sportarena aufgestellt hat.

Sollte seitens der Verwaltung eine noch nicht bekannte Berechnung der Kosten erfolgt sein, beantra-gen wir die Vorlage derselben.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Helga Diederich
i. A. – K u l i s c h –


Antrag vom: 05.12.2002

Alle vermieteten/verpachteten Gewerbeliegenschaften der Stadt Oldenburg werden verkauft. Dabei ist den Mietern/Pächtern ein Vorkaufsrecht einzuräumen

Sehr geehrte Frau Meyn,

zur o. g. Tagesordnungspunkt bitten wir um entsprechende Berücksichtigung des nochfolgenden Antrages:

Beschlußvorschlag:

Alle vermieteten/verpachteten Gewerbeliegenschaften werden verkauft. Dabei ist den Mietern/Pächtern ein Vorkaufsrecht einzuräumen.
Wir bitten die Verwaltung darzulegen, ob und wenn ja warum der Verkauf einzelner Objekte nicht ratsam ist.

Begründung:

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen am 17.10.02 haben wir um die Erstel-lung einer Liste mit oben angesprochenen Objekten gebeten. Es wurde uns eine Liste mit 36 Objekten in städtischen Eigentum (Protokoll der Sitzung BPA v. 17.10.02) übergeben.
Da die Stadt sich, insbesondere in finanziell schwierigen Zeiten, auf ihre ureigensten Aufgaben beschränken sollte, schlagen wir vor, sich von diesen auf viele unterschiedliche Arten erworbenen Liegenschaften zu trennen.
Die Einnahmen können zur Haushaltskonsolidierung dienen.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Helga Diederich
i. A. – K u l i s c h –


Antrag vom: 09.07.2002

Momentane und zukünftige Personalsituation und Aufgabenverteilung

Sehr geehrte Frau Meyn,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Momentane und zukünftige Personalsituation und Aufgabenverteilung auf dem Hintergrund einer absoluten Einstellungssperre –

Die Verwaltung wird gebeten, über die Personalsituation im Amt zu berichten, zum einen über den aktuellen Stand, zum anderen über die angesichts einer länger andauernden allgemeinen Einstel-lungssperre zu erwartende Entwicklung (Zeithorizont 2 bis 3 Jahre).
Insbesondere soll auch dargelegt werden, welche Aufgaben im Amt jetzt und welche in Zukunft möglicherweise nicht mehr oder nicht mehr vollständig ausgeführt werden können. Es wird außerdem darum gebeten, die zuletzt angesprochenen Aufgaben in einer Prioritätenliste aufzureihen.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Dr. Jochen Pade
i. A. – K u l i s c h –


Antrag vom : 21.05.2002
Verkauf des Grundstückes Theaterwall 22 d
Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Verkauf des Grundstückes Theaterwall 22 d –

auf die Tagesordnung.

Die Verwaltung möge berichten, welche Vorbereitungen getroffen worden sind, die genannte Immobi-lie zu verkaufen. Ist bereits ein Wertgutachten erstellt worden? Wie viele Interessenten sind der Stadt bekannt, wann ist mit einem Verkauf zu rechnen, soll ein solcher mit Auflagen verbunden werden?
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Helga Diederich
i. A. – K u l i s c h –


Antrag vom : 19.02.2002
Vergleich der städtischen Ausgaben zwischen Individualverkehr und ÖPNV
Sehr geehrter Herr Schütz,

zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

– Vergleich der städtischen Ausgaben zwischen Individualverkehr und ÖPNV –

auf die Tagesordnung.

Um einen differenzierten Überblick über die verschiedenen Haushaltspositionen im Bereich Verkehr zu bekommen und um einen Vergleich anstellen zu können, in welchem Verhältnis Ausgaben und Aufwendungen für den ÖPNV und dem Individualverkehr stehen, stellen wir folgenden Antrag:

Beschlußvorschlag:

Die Verwaltung möge bitte aus dem Haushalt die Positionen zusammenstellen, die eine Subventionierung des Individualverkehrs (Pkw) bedeuten, auf der anderen Seite die Aufwendungen für den ÖPNV beziffern.
Mit freundlichen Grüßen

f. d. Ratsfraktion

gez. Helga Diederich
i. A. – K u l i s c h –