Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 7.9.2022
„Kostenlose Bereitstellung von Hygieneartikeln an Oldenburger allgemeinbildenden Schulen“
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Schulen und dem Gesundheitsamt einen Vorschlag vorzubereiten, in welcher Form Hygieneartikel wie z.B. Tam-pons und Binden an Oldenburger allgemeinbildenden Schulen im Rahmen eines Pilotprojektes kostenfrei zur Verfügung gestellt werden können. Vor Umsetzung der Maßnahme ist der SchulA über die geplante Umsetzung des Projek-tes und die damit verbundenen Kosten zu unterrichten. Über die Erfahrungen bei der Umsetzung des Pilotprojektes ist der SchulA spätestens sechs Monaten nach Beginn des Projektes zu unterrichten.
Darüber hinaus sollen Infomaterialien auf den Schultoiletten hinterlegt werden (bspw. in Form einer Info-Tafel), um die ordnungsgemäße Entsorgung der Hygieneartikel anzuleiten.
Begründung:
Tampons und Binden sind keine Luxusprodukte, sondern eine alltägliche Notwendigkeit vieler Menschen. Wenn der Menstruationszyklus insbesondere während der Pubertät noch nicht „eingependelt“ ist, kann die Regelblutung für menstruierende Personen mitunter überraschend eintreten und die Intensität dieser stark variieren.
Auch junge Menschen, die aus ökonomischen Gründen oder der aus einem Schamgefühl heraus keine Menstruationsartikel kaufen/danach fragen können, werden durch die Verfügbarkeit von kostenlos bereitgestellten Hygieneartikeln immens entlastet.
Um darüber hinaus auch unangenehme Situationen und/oder ein „Durchbluten“ zu verhindern, sollen an Schulen Tampons und Binden kostenfrei auf den sanitären Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Periode darf kein Tabuthema sein.
Die Umsetzung dieses Politprojekts ist ein bedeutsamer Beitrag zur Enttabuisierung und Entstigmatisierung der Monatsblutung.
Nach der erfolgten Evaluation soll entschieden werden, ob das Projekt dauerhaft an den Oldenburger allgemeinbildenden Schulen etabliert wird.
f.d Fraktion Bündnis 90/Die Grünen f.d. die SPD-Fraktion
gez. Andrea Hufeland, Michael Wenzel, gez. Nicole Piechotta, Jens Freymuth, Bernhard Ellberg Rima Chahine, Christine Wolff
Fraktionsübergreifender Antrag vom 29.4.2022
Durchführung einer Veranstaltung „Summer Street“ in der Straße „Schloßplatz“ im Jahr 2023
Beschlussvorschlag:
1. Die für 2022 in den Sommermonaten von Juni bis September geplante Aktion „Summer Street“ auf der Straße Schlossplatz, wie in der Sitzung des Rates am 28.03.2022 beschlossen (Vorlagennummer 22/0225), findet nicht statt. Die temporäre Aktion „Summer Street“ soll stattdessen für vier Monate im Sommer 2023 unter neuen Rahmenbedingungen stattfinden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, verschiedene konzeptionelle Vorschläge zur temporären Umnutzung / Umgestaltung / Verkehrsberuhigung der Straße Schlossplatz (inkl. vorhandener Parkplätze) im Sinne einer „Summer Street Oldenburg“ im Jahr 2023 unter Einbeziehung der Ideen und Anregungen von Bürger- und Anlieger*innen zu erarbeiten und den beteiligten politischen Gremien bis zum Herbst zur Abstimmung vorzulegen. Insbesondere die Wertschätzung gegenüber dem Handel und die fachliche Kompetenz der Verwaltung müssen Grundlage für diese Entscheidung sein. Daher ist es unabdingbar, hier bis Herbst 2022 eine abgestimmte zukunftsorientierte Planung vorzulegen, die alle Belange berücksichtigen kann.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kostenermittlung durchzuführen und die für die Umsetzung erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalt 2023 bereitzustellen.
Begründung:
Unter Berücksichtigung der organisatorischen Vorbereitungen, die eine temporäre Umgestaltung der Straße Schlossplatz mit sich bringen, ist festzustellen, dass der Zeitraum zur Realisierung zu knapp bemessen und deshalb eine Umsetzung der Aktion „Summer Street“ im ursprünglich angedachten Zeitraum nicht möglich ist.
Mit der temporären Umgestaltung sollen Maßnahmen erprobt werden, um die Verkehrssicherheit, die Aufenthalts- und Wohnumfeldqualität sowie die Wahrnehmbarkeit des attraktiven Gebäudeensembles zu erhöhen. Dabei sollen Gestaltungsideen der Anlieger*innen berücksichtigt werden.
Um ein abgerundetes Gesamtpaket zur Belebung der Innenstadt, des Schlossplatzes und insbesondere auch die aus unserer Sicht dazugehörige Straße „Schlossplatz“ entwickeln zu können, ist in diesem Zusammenhang vorzusehen, neben dem VerkA weitere Fachgremien, wie den AWifö mit seinen Arbeitsgruppen, den KulturA und den AFB, bei der Vorbereitung der „Summer Street“ bei Bedarf mit einzubinden.
Gleichermaßen soll die Zwischenzeit genutzt werden, die bisher erfolgte Kommunikation mit den beteiligten Anlieger*innen zu intensivieren, um eine erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes „Summer Street“ zu gewährleisten.
Auf Basis eines Umsetzungskonzeptes sind Haushaltsmittel in den Haushalt 2023 einzustellen, um die Durchführung der Maßnahme finanziell abzusichern.
Für die Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Oldenburg
SPD BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Vally Finke, Renke Meerbothe, Germaid Eilers-Dörfler Michael Wenzel, Tim Harms, Maik Niederstein, Claudia Küpker
CDU FDP/Volt
Dr. Esther Niewerth-Baumann, Christoph Baak Dr. Christiane Ratjen-Damerau, Jens Lükermann
Die Linken/Piraten Partei
Andreas Sander
Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 18.3.2022
Baumoratorium zum B-Plan N-777 G bis zum Abschluss der Normenkontrollverfahren
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, dass bis zum rechtkräftigen Abschluss der laufenden Normenkontrollklagen bezüglich des Bebauungsplans N-777 G die Verwaltung ein Moratorium der im B-Plan vorgesehenen Baumaßnahmen einschließlich Auftragsvergaben sowie vorbereitender Maßnahmen wie z. B. Baumfällungen strikt einhält.
Planungsaufträge, etwa für die Einwerbung von Fördermitteln, sind zuvor möglich.
Dieser Beschluss gilt nur für den Teil der „Entlastungsstraße“ zwischen dem Fliegerhorstquartier und der Ammerländer Heerstraße, nicht für den unstrittigen Teil zwischen Fliegerhorstquartier und Alexanderstr.
Begründung:
Am 28.09.2020 hat der Rat der Stadt Oldenburg den Satzungsbeschluss zum B-Plan N-777 G mehrheitlich verabschiedet. Gegen den Satzungsbeschluss sind beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zwei Normenkontrollverfahren anhängig.
Bündnis 90/Die Grünen und SPD haben sich für den Zeitraum bis zum rechtskräftigen Abschluss der anhängigen Verfahren auf ein Moratorium für Baumaßnahmen und diese vorbereitende Maßnahmen verständigt. Das Baumoratorium gilt ausschließlich für den Bereich der geplanten „Entlastungsstraße“ mit Wald- und Wiesenflächen zwischen dem Fliegerhorstquartier und der Ammerländer Heerstraße und ausdrücklich nicht für den Abschnitt, der die Erschließung von der Alexanderstraße aus betrifft.
Beide Parteien gehen davon aus, dass seitens der Stadtverwaltung vor Abschluss der Normenkontrollverfahren keine Baumaßnahmen oder diese vorbereitende Maßnahmen ergriffen werden. Da Normenkontrollverfahren keine aufschiebende Wirkung zukommt, soll mit diesem Beschluss Rechtssicherheit geschaffen werden.
f.d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN f. d. SPD-Ratsfraktion
gez. Oliver Rohde gez. Ulf Prange
Fraktionsübergreifender Antrag vom 25.2.2022
Solidaritätsbekundung mit der Ukraine
Beschlussantrag:
Der militärische Angriff Russlands auf die Ukraine, der offensichtlich die Besetzung der gesamten unabhängigen Republik zum Ziel hat, macht nicht nur die Mitglieder des Rates fassungslos. Er ist ein offener Bruch des Völkerrechts und bedroht Freiheit, Leib und Leben der ukrainischen Zivilbevölkerung. Es ist davon auszugehen, dass etliche Menschleben geopfert werden und viele die Flucht ergreifen werden.
Der Rat der Stadt Oldenburg erklärt daher seine volle Solidarität mit den Menschen in der Ukraine.
Der Rat steht ausdrücklich hinter der bereits vom Oberbürgermeister öffentlich gezeigten Solidarität, die er durch das Hissen der ukrainischen Fahne vor dem Oldenburger Rathaus und die Bereitschaft zur Aufnahme von Flüchtlingen sichtbar gemacht hat, und fordert zu weiteren Maßnahmen auf:
- Der Oberbürgermeister wird gebeten, das Anstrahlen eines geeigneten städtischen Gebäudes, z. B. Schloss, PFL oder Rathaus in den Landesfarben der Ukraine zu veranlassen.
- Die Stadt Oldenburg soll an allen dafür vorgesehenen Fahnenmasten mit der ukrainischen und der europäischen Fahne beflaggt werden.
- Die Stadt Oldenburg soll auf ihrer Homepage Spendenkonten von allgemein anerkannten gemeinnützigen Hilfsorganisationen veröffentlichen, um Oldenburgerinnen und Oldenburgern die Möglichkeit zu geben, sich solidarisch zu zeigen und die Menschen in der Ukraine oder die sich von dort auf der Flucht befindenden Menschen zu unterstützen.
- Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob jetzt schon alle erforderlichen Verwaltungsressourcen für die schnelle Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine vorhanden sind und falls nicht, diese schnellstmöglich zu schaffen.
Begründung:
Die offensichtlich beabsichtigte Annexion der Ukraine durch Russland ist durch nichts zu rechtfertigen und erfordert die Geschlossenheit und Solidarität der demokratischen Staaten in Europa und der Welt. Wir, die unterzeichnenden Mitglieder des Stadtrates, wollen dieser Solidarität in Oldenburg Sichtbarkeit verschaffen und alles uns Mögliche tun, dass das Leid der ukrainischen Bevölkerung nicht vergessen wird und Geflüchteten die notwendige Hilfe zuteil wird.
Begründung der Dringlichkeit:
Der Angriff auf die Ukraine erfolgte innerhalb der Meldefrist für Anträge. Solidarität und Hilfe müssen schnell erfolgen und erlauben keinen Aufschub bis zur nächsten Ratssitzung.
Für die Fraktionen im Rat der Stadt Oldenburg
Bündnis 90/Die Grünen SPD
Dr. Alaa Alhamwi Paul Behrens
Nicolai Beerheide Christina Bernhardt
Dr. Rima Chahine Margrit Conty
Ruth Drügemöller Germaid Eilers-Dörfler
Tim Harms Bernhard Ellberg
Andrea Hufeland Vally Finke
Claudia Küpker Jens Freymuth
Ingrid Kruse Thomas Klein
Maik Niederstein Renke Meerbothe
Oliver Rohde Hanna Naber
Dr. Sebastian Rohe Nicole Piechotta
Rita Schilling Ulf Prange
Jutta Schober-Stockmann Milena Schnell
Thorsten van Ellen Tom Schröder
Michael Wenzel Bettina Unruh
Christine Wolff
CDU FDP/Volt
Petra Averbeck Dr. Christiane Ratjen-Damerau
Christoph Baak Jens Lükermann
Annika Eickhoff Daniela Pfeiffer
Hans-Georg Heß Benno Schulz
Olaf Klaukien
Hendrik Klein-Hennig
Dr. Esther Niewerth-Baumann Die Linken/Piraten Partei
Klaus Raschke Samira Mohamed Ali
Barbara Woltmann Dr. Holger Onken
Christel Homann
Jonas-Christopher Höpken
Andreas Sander
Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 25.2.2022
Benennung der beratenden Mitglieder für den Verkehrsausschuss
Beschluss:
Die Vorlage 22/0095 wird wie folgt ergänzt:
Der Rat beruft folgende Personen als beratende Mitglieder in den Verkehrsausschuss:
- Beratendes Mitglied: Herr Michael Emschemann, Geschäftsführer der VWG
Stellvertretung: Herr Carsten Atzler, Betriebsleiter der VWG
- Beratendes Mitglied: Herr Harald Götting, Arbeitsgemeinschaft Stadt Oldenburger Bürgervereine
Stellvertretung: Herr Ernst Aumann, Arbeitsgemeinschaft Stadt Oldenburger Bürgervereine
- Beratendes Mitglied: Herr Thilo Seeberg, Sachbearbeiter Verkehr bei der PI Oldenburg-Stadt/Ammerland
Stellvertretung: Herr Jan Ruinys, Leiter Verkehrsunfalldienst bei der PI Oldenburg-Stadt/Ammerland
- Beratendes Mitglied: Herr Heinrich Book, Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club
Stellvertretung: Herr Volker Myrtus, Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club
- Beratendes Mitglied: Herr Wilfried Jankowski, VCD-Kreisverband Oldenburg Stadt und Land e. V.
Stellvertretung: Herr Detlev Bayer, VCD-Kreisverband Oldenburg Stadt und Land e. V.
- Beratendes Mitglied: Frau Sabine Görg, Behindertenbeirat der Stadt Oldenburg
Stellvertretung: Herr Malte Diehl, Fahrgastverband PRO Bahn
- Beratendes Mitglied: Herr Helmut Domsky, Seniorenvertretung der Stadt Oldenburg
Stellvertretung: Herr Friedrich-Wilhelm Wehrmeyer, IBO
Begründung:
Da der Ausschuss für Bahnangelegenheiten in dieser Amtsperiode in den Verkehrsausschuss aufgeht, sollten auch die Interessen der Verbände zum Mobilitätssektor „Bahn“ im Verkehrsausschuss vertreten sein. Durch eine klar geregelte Vertretungsregelung mit den Interessensvertretungen für Senioren und Behinderte in der Stadt Oldenburg erhoffen sich die antragsstellenden Fraktionen eine Umsetzung dieses Interesses.
gez. Tim Harms, Claudia Küpker,
Maik Niederstein, Michael Wenzel
Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 23.2.2022
Änderungsantrag zur Richtlinie „klimagerechter Neubau“ (TOP Ö14.3 der Ratssitzung)
Beschlussvorschlag:
- 1 der Richtlinie: Der Satz „Die Stadt Oldenburg fördert private Bauherrinnen und Bauherren bei dem Ersterwerb und der Errichtung von Wohngebäuden mit ein oder zwei Wohneinheiten im Gebiet der Stadt Oldenburg (…)“
wird geändert in „Die Stadt Oldenburg fördert private Bauherrinnen und Bauherren sowie Genossenschaften, gemeinnützige GmbHs (gGmbH) und vergleichbare gemeinnützige Einrichtungen bei dem Ersterwerb und der Errichtung von Wohngebäuden mit bis zu fünf Wohneinheiten im Gebiet der Stadt Oldenburg (…)“ - 2 der Richtlinie: Der Satz „Die Förderung besteht aus einem einmaligen nicht rückzahlbaren Festbetrag je Wohngebäude“
wird geändert in „Die Förderung besteht aus einem einmaligen nicht rückzahlbaren Festbetrag je Wohneinheit im Gebäude“ - Nach dem ersten Satz in § 2 der Richtlinie wird folgender Zusatz eingefügt: „Für die erste geförderte Wohneinheit wird der volle Festbetrag gewährt. Für jede weitere Wohneinheit im Gebäude, für die eine Förderung betragt wird, sinkt der zusätzliche Förderungsbetrag um 20 % des Ausgangswerts.“
- Als letzter Satz wird in § 2 der Richtlinie wird folgender Zusatz eingefügt: „Je Antragstellerin/Antragsteller ist innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nur ein Förderantrag zuwendungsfähig.“
Begründung:
In ihrer ersten Fassung fördert die Richtlinie ausschließlich Einfamilienhäuser (EFH) und Doppelhaushälften (DHH); EFHs werden dabei überproportional gefördert, da der Festbetrag je Wohngebäude ausgezahlt wird, bei DHH also nicht steigt. Die Baukosten sind aber bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten höher, da tendenziell z.B. mehr Baustoffe oder Dämmmaterialien benötigt werden. Dies wird durch die Förderung je Wohneinheit anerkannt. Gleichzeitig gibt es bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten auch energetische Synergieeffekte, z.B. ein Heizungssystem, das auch für eine Einliegerwohnung genutzt werden kann. Darum sinkt der Förderbetrag für jede weitere Wohneinheit im Gebäude um jeweils 20 %.
Durch die vorgeschlagene Änderung der Richtlinie setzen wir noch stärkere Anreize für ein verdichtetes und ressourceneffizientes Wohnen im Neubau und fördern etwa auch DHH mit zusätzlichen Einliegerwohnungen im Dachgeschoss. Durch die Deckelung auf bis zu fünf Wohneinheiten und den letzten Satz im § 2 der Richtlinie wird sichergestellt, dass und finanzstarke Investor*innen für Großprojekte keine städtische Förderung erhalten. Gleichzeitig wird die Förderung durch die vorgeschlagene Änderung aber auch für gemeinnützige Organisationen, wie etwa Genossenschaften, geöffnet.
Rechenbeispiel: Ein privater Bauherr errichtet ein Doppelhaus mit zusätzlichen zwei Einliegerwohnungen (4 Wohneinheiten) nach KfW-55 Standard und mit klimaneutraler Wärmeversorgung. Die Förderung durch die Stadt beträgt in diesem Fall insgesamt 2.800 € (1.000 € für die erste Wohneinheit, 800 € für die zweite Wohneinheit, 600 € für die dritte Wohneinheit, 400 € für die vierte Wohneinheit).
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fraktion SPD
gez. Dr. Sebastian Rohe gez. Thomas Klein
Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 11.2.2022
Einrichtung eines Runden Tisches Radverkehr Oldenburg
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird damit beauftragt, einen „Runden Tisch Radverkehr Oldenburg“ (RTR) einzurichten und als permanente Einrichtung geschäftsführend zu organisieren, um Radverkehrsprojekte und Optionen zur Radverkehrsförderung in der Stadt zwischen Verwaltung Politik und Interessensvertretungen (ADFC, VCD, Verkehrswandel etc.) konstruktiv, ziel- und umsetzungsorientiert beraten zu können. Eine erste Sitzung soll im zweiten Drittel des Jahres 2022 stattfinden.
Begründung:
Die Stadt Oldenburg hat im vergangenen Jahr beschlossen, bis 2035 klimaneutral zu werden. Vor diesem Hintergrund wird das Fahrradfahren, neben dem Fuß- und Bus-/ Bahnverkehr künftig eine zentrale Rolle einnehmen. Es ist davon auszugehen, dass der in Bearbeitung befindliche Rahmenplan Mobilität und Verkehr 2030 (RMV) Maßnahmen aufzeigen wird, die geeignet sind, in den nächsten Jahren die notwendigen Veränderungen der Verkehrsinfrastruktur umzusetzen. Zudem gibt es während der Bearbeitungszeit des RMVs bereits in diesem Jahr konkrete Projektansätze und Fragestellungen rund um die Entwicklung der Radverkehrsinfrastruktur.
Schwerpunktthemen des RTRs können beispielsweise die Qualität des Radverkehrsnetzes, Sicherheit im Radverkehr, Abstellmöglichkeiten, Kommunikation und Service sowie der Stellenwert und das Fahrradklima in der Stadt sein. Der Bestand soll nicht nur gesichert, sondern zukunftsorientiert weiterentwickelt und ausgebaut werden, um künftig weit mehr Radverkehr generieren sowie sicherer und komfortabler führen zu können. Neben investiven Infrastrukturvorhaben sind auch Maßnahmen erforderlich, um Wissen, Einstellungen und Mobilitätsverhalten der Bevölkerung zu hinterfragen und zielgerichtete Informationen und Zukunftsbilder anzubieten.
Um möglichst viele Interessensgruppen frühzeitig einzubinden und damit die Bewusstseinsbildung sowie das gegenseitige Verständnis aller Beteiligten (Verwaltung, Politik und Bevölkerung) voranzutreiben, kann ein „Runder Tisch Radverkehr Oldenburg“ als ein Fachforum verstanden werden, in dem Maßnahmen zur Radverkehrsförderung beraten werden. Der Runde Tisch ist auch ein Austauschformat, bei dem anstehende Beschlüsse des Verkehrsausschusses im Voraus und in nichtöffentlichem Rahmen vorgestellt und diskutiert werden. Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung und den wesentlichen Akteuren aus dem Verkehrsbereich besprechen auf Augenhöhe Vorhaben zur Radverkehrsförderung und tauschen Fachthemen aus.
Der thematische Input kann von allen Teilnehmenden erfolgen, mutmaßlich mit größerem Anteil durch die Verwaltung, die letztlich auch die Beschlussvorlagen für die Entscheidungsgremien erstellt. Ergebnis der Beratungen im Runden Tisch ist dann eine Empfehlung bzw. ein Beschlussvorschlag für den Verkehrsausschuss und den Rat der Stadt Oldenburg.
Teilnehmende:
- Politik: Vertretungen der Stadtratsfraktionen
- Verwaltung: Fachdienste Mobilität, Tiefbau, Verkehrslenkung, Unterhaltung, Stadtgrün, Polizei, die bei Bedarf um weitere Teilnehmende ergänzt werden können (VWG, Stadtentwicklung, Hochschulen, Wirtschaftsförderung, Senioren- und Behindertenbeauftragte, OTM etc.)
- Akteure aus dem Verkehrsbereich: ADFC, ADAC, IHK, VCD, Verkehrswandel etc., ggf. auch aus dem Umwelt-/ Klimaschutzbereich (z. B. BUND, Fridays for Future, Bündnis Oldenburg klimaneutral 2030).
Bei größeren bzw. grundlegenden Radverkehrsprojekten (wie einem Radverkehrskonzept) werden auch Bürger*innen über entsprechende Beteiligungsformate mit einbezogen.
Der Runde Tisch Radverkehr Oldenburg findet regelmäßig in festgelegter Terminlage statt (z. B. 11., 22., 33. und 44. Kalenderwoche, jeweils an definiertem Wochentag und Tageszeit). Es wird empfohlen, den Runden Tisch Radverkehr zunächst vier Mal pro Jahr einzuberufen, später bei Bedarf ggf. in zweimonatlicher Sitzungsfolge. Die Geschäftsführung des Runden Tisches liegt bei der Verwaltung (Fachdienst Mobilität). Den Vorsitz des Runden Tisches sollte die Stadtbaurätin/ der Stadtbaurat übernehmen.
Runde Tische Radverkehr gibt es in zahlreichen Städten z. T. bereits seit längerem, so beispielsweise in den Städten Halle, Kiel, Koblenz, Leipzig, Mainz, Mannheim, Münster, Nürnberg, aber auch auf Landesebene (Runder Tisch Radverkehr Niedersachsen), so dass die Stadt Oldenburg auf deren Erfahrungen zurückgreifen kann.
d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN f.d. SPD-Ratsfraktion
gez. Michael Wenzel, Tim Harms, gez. Vally Finke, Germaid-Eilers Dörfler,
Claudia Küpker, Maik Niederstein Renke Meerbothe
Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen von GRÜNEN und SPD vom 2.2.2022
Oldenburger Resolution gegen die Auflösung von Memorial Solidarität mit Irina Scherbakowa
Beschlussantrag:
Oldenburger Resolution gegen die Auflösung von Memorial Solidarität mit Irina Scherbakowa
Die Stadt Oldenburg hat im Jahr 2014 den Carl von Ossietzky Preis an die Mitbegründerin von Memorial Irina Scherbakowa verliehen. Sie würdigte damit die Forschungsarbeit von Irina Scherbakowa zur Geschichte ihres Landes und ihr Wirken als Brücke der Verständigung zwischen Russland und Deutschland. Ihr und ihrer Arbeit gilt unsere Achtung und Solidarität.
Mit Besorgnis nehmen wir, der Rat der Stadt Oldenburg, das Vorgehen gegen Memorial International und das Menschenrechtszentrum Memorial zur Kenntnis. Damit entfernt sich Russland weiter aus dem europäischen Wertekonsens, wie er durch die Europäische Menschenrechtskonvention und den Europarat festgeschrieben ist.
Wir protestieren entschieden gegen die Auflösung der bekanntesten und international renommierten Menschenrechtsorganisation der Russischen Föderation.
Wir fordern die russische Generalstaatsanwaltschaft auf, die Anordnung auf Auflösung von Memorial International sowie des Menschenrechtszentrums Memorial zurückzunehmen.
Wir fordern die Bundesregierung auf, sich entschlossen gegen die Zwangsauflösung von Memorial einzusetzen und die Menschenrechtsorganisation zu unterstützen.
Begründung:
Am 28. Dezember 2021 hat das oberste Gericht der Russischen Föderation die Auflösung von Memorial International wegen Verstößen gegen das „Agentengesetz“ angeordnet. Mit dieser Entscheidung werden auch die regionalen Unterorganisationen von Memorial International verboten. Mit dem Verbot von Memorial verletzt Russland die Grundwerte der Europäischen Menschenrechtskonvention. Experten halten die Entscheidung des Gerichts für eindeutig politisch motiviert. Memorial steht für ein offenes und demokratisches Russland. Seine Arbeit der Auseinandersetzung mit der Repressionsgeschichte der Sowjetunion, der Rehabilitierung von Opfern und der Verteidigung der Menschenrechte heute hat Memorial weltweit viel Anerkennung und Respekt eingebracht. Das Menschenrechtszentrum Memorial setzt sich insbesondere für politische Gefangene in Russland ein. In diesem Jahr wies es dabei auch immer wieder auf das Schicksal des inhaftierten Oppositionspolitikers Alexej Nawalny hin. Auch für die deutsche Erinnerungspolitik hat Memorial bei der Aufarbeitung des Schicksals Hunderttausender sog. „Ostarbeiter/innen“ die entscheidende Rolle gespielt. Die große internationale Bedeutung Memorials manifestiert sich in einer Vielzahl an Solidaritätsbekundungen aus aller Welt.
für die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen für die SPD Fraktion
gez. Andrea Hufeland, Oliver Rohde, gez. Ulf Prange
Ingrid Kruse, Jutta Schober-Stockmann
Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen von GRÜNEN, SPD und FDP/Volt vom 20.12.2021
„Solidarität mit den Flüchtlingen an der polnisch-belarussischen Grenze“
Resolution:
Der Rat der Stadt Oldenburg bittet sowohl die Landesregierung Niedersachsen als auch die Bundesregierung, die Bereitschaft zu signalisieren, umgehend Geflohene aus der Grenzregion Polen-Belarus aufzunehmen, um einen Beitrag zur Entschärfung der unmenschlichen Situation der Geflohenen zu leisten.
Die Stadt Oldenburg soll darüber hinaus den hierfür zuständigen Stellen im Land und Bund die Bereitschaft der Stadt zur Aufnahme der Flüchtlinge aus der Grenzregion Polen-Belarus zur Kenntnis geben.
Begründung:
Die durch das unmenschliche Verhalten des belarussischen Präsidenten Lukaschenko verursachte Situation der im Niemandsland an der belarussisch-polnischen Grenze campierenden geflohenen Menschen stellt eine menschliche Tragödie ungeheuren Ausmaßes dar. Hilflose Menschen leben dort bei Minusgraden ungeschützt im Wald, ohne medizinische Versorgung und ohne verlässliche Lebensmittelversorgung. Dort werden elementarste Menschenrechte missachtet. Dies geschieht vor den Augen der Staaten der Europäischen Union und damit auch vor den Augen Deutschlands!
Es hat bereits Todesfälle gegeben. Unter den Flüchtenden sind Familien mit Kindern, alte Menschen, allein geflohene Menschen. Es ist skandalös, dass die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und auch Deutschland keine schnellen Maßnahmen einleiten, um Menschenleben zu retten. Es ist unerträglich mit ansehen zu müssen, wie in unseren Ländern die Vorbereitungen auf Weihnachten im Mittelpunkt der Aktivitäten vieler Menschen stehen und nur wenige Autostunden von uns entfernt – knapp 1.200 km östlich – verzweifelte Menschen um ihr Leben bangen müssen.
Wir halten es für daher unbedingt geboten, hier sowohl ein deutliches Signal zur Solidarität zu senden als auch Geflohene zeitnah in Oldenburg aufzunehmen. Falls nicht bald eine humanitäre Lösung dieses Problems gefunden wird, werden weitere Menschen vor unseren Augen und mit unserem Wissen sterben! Wir nähmen es billigend in Kauf!
gez. Ingrid Kruse, Jutta Schober-Stockmann, GRÜNEN-Fraktion
gez. Thomas Klein, Tom Schröder, SPD-Fraktion
gez. Dr. Christiane Ratjen-Damerau, Jens Lückermann, FDP/Volt-Gruppe
Antrag vom 20.12.2021
Zurückziehung des Antrages – Umbenennung der Mohrstraße in Hermann-Mohr-Straße
Es gibt neue Erkenntnisse, die es erforderlich machen insbesondere die historische Einordnung unseres Vorschlages zur Umbenennung der Mohrstraße in Hermann-Mohr-Straße neu zu bewerten. In der Folge erscheint uns dann eine öffentliche Beteiligung von besonderer Bedeutung, aus diesen Gründen ziehen wir unseren v.g. Antrag zurück.
gez. Ingrid Kruse
Antrag vom 3.12.2021
Neuentsendung einer Vertreterin/eines Vertreters der Stadt Oldenburg in den Allgemeinen Beirat der Oldenburgischen Landesbrandkasse
Beschlussvorschlag:
Ratsfrau Christine Wolff wird als Vertreterin der Stadt Oldenburg in den Allgemeinen Beirat der Oldenburgischen Landesbrandkasse entsendet. Sie ersetzt damit den ehemaligen Ratsherrn Hans Henning Adler in der laufenden Amtsperiode.
Begründung:
Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 04.05.2018 wurde Ratsherr Hans-Henning Adler für die Stadt Oldenburg in den Allgemeinen Beirat der Oldenburgischen Landesbrandkasse für die Dauer der Amtsperiode bis Mai 2024 entsendet.
Mit Schreiben vom 15.11.2021 hat die Öffentliche Versicherung darüber informiert, dass Hans-Henning Adler noch das Mandat für die Stadt Oldenburg ausübt. Das Mandat endet mit der Amtsperiode des Aufsichtsrates Mai 2024, sofern nicht ein vorzeitiges Ausscheiden des Mitglieds erfolgt. Die Satzung der Oldenburgischen Landesbrandkasse enthält zwar keine Regelungen, wonach die bestellten Beiratsmitglieder zwangsläufig mit dem Wegfall des Ratsmandates aus dem Beirat ausscheiden, aber es wird begrüßt, wenn im Beirat gewählte Repräsentanten der Kommune oder auch der Wirtschaftsverbände vertreten sind.
Die nächste Trägerversammlung der Öffentlichen Versicherung Oldenburg, in der über die Bestellung in den Allgemeinen Beirat beschlossen wird, findet am 22.12.2021 statt.
Wenn eine Neuentsendung beschlossen wird, muss diese daher in der Ratssitzung am 20.12.2021 erfolgen.
gez. Oliver Rohde
Antrag vom 16.7.2021
Erhaltungssatzung für das Gebiet „Friedrich-August-Platz“ auf den Weg
Wir bitten um Berücksichtigung des folgenden Änderungsantrages, der den Stand der Beratung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen widerspiegelt und den handschriftlichen Abänderungen entspricht. Dieser ersetzt den Änderungsantrag vom 15.07.2021.
Beschlussvorschlag:
Die Begründung zur Erhaltungssatzung wird in zwei Aspekten geändert.
1) Die unter „Dächer und Dachaufbauten“ bisher gewählte Formulierung
„Möglichkeit von sich klar unterordnenden Solaranlagen auf der platzabgewandten Dachseite und auf Dächern von Nebenanlagen“ (alt)
wird stets wie folgt neu gefasst:
„Möglichkeit von Solaranlagen auf beiden Dachseiten und auf Dächern von Nebenanlagen; diese sollen sich farblich anpassen. Eine überformende Aufständerung ist untersagt.“ (neu)
2a) Die unter A) bisher gewählte Formulierung
„gemeinsame Bauflucht zur Platzseite“ (alt)
wird wie folgt neu gefasst:
„gemeinsame Bauflucht zur Platzseite; eine Abweichung aufgrund einer Dämmung der Fassade ist gestattet“ (neu)
2b) Die unter B) und C) bisher gewählte Formulierung
„Einhaltung der vorderen Bauflucht der Hauptgebäude“ (alt)
wird wie folgt neu gefasst:
„Einhaltung der vorderen Bauflucht der Hauptgebäude; eine Abweichung aufgrund einer Dämmung der Fassade ist gestattet“ (neu)
Ergänzte Begründung:
Mit diesen Änderungen verfolgen wir die Absicht, die bereits benannten und von uns geteilten Ziele der Erhaltungssatzung mit den Zielen des Klimaschutzes in Einklang zu bringen. In diesem Sinne sollten die bisher gewählten Restriktionen bezüglich des Aufbringens von Photovoltaikanlagen sowie einer Fassadendämmung gestrichen bzw. gelockert werden.
gez. Sebastian Beer, Kerstin Rhode-Fauerbach
gemeinsamer Antrag GRÜNE und Linke/Piraten vom 14.7.2021
Beitritt Oldenburgs zum Internationalen Städtebündnis „Allianz Städte Sicherer Häfen“
Beschluss:
Die Stadt Oldenburg tritt dem internationalen Städtebündnis „Allianz Städte sicherer Häfen“ bei. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die dafür nötigen Schritte einzuleiten.
Begründung:
Bei der From Sea 2 City-Konferenz vom 25.-26.06.2021 in Palermo haben sich 33 Städte zur „Internationalen Allianz der Städte Sicherer Häfen“ zusammen-geschlossen. From Sea 2 City ist ein Netzwerk von Menschenrechtsorganisationen (u.a. Sea-Watch, Alarmphone, Seebrücke) und der HUMBOLDT-VIADRINA Governance Platform in Kooperation mit den Städten Palermo und Potsdam, gefördert von der Schöpflin-Stiftung. Im Rahmen ihrer Erklärung bekunden diese Städte aus sieben europäischen Staaten ihre Bereitschaft, freiwillig mehr geflüchtete Menschen aufzunehmen als ihnen von den jeweils zuständigen Behörden zugewiesen werden. Die Kommunen verteidigen das Recht auf Asyl, wenden sich gegen Transitzonen an den europäischen Außengrenzen und setzen sich für eine eigenständige und direkte kommunale Aufnahme von Schutzsuchenden ein.
Zitat aus der Erklärung der Internationalen Allianz der Städte Sicherer Häfen vom 26. Juni 2021: „Als europäische Städte und Gemeinden, die fest an die Verteidigung der Menschenrechte glauben, bieten wir Geflüchteten und Migranten seit Jahrzehnten eine neue Heimat. Wir bekennen uns bedingungslos zu den humanitären Werten, den universellen Menschenrechten und dem Recht auf Asyl, auch in schwierigen Zeiten. Heute erleben wir in unseren Städten und Regionen eine Welle der Solidarität mit Geflüchteten. Und dennoch: das Migrationsmanagement ist ineffizient und unausgeglichen, denn es entsteht eine besonders starke Belastung für die europäischen Grenzstaaten. Ein pragmatischer Ansatz ist daher gefragt, um den Geflüchteten zu helfen und die Städte in den Grenzstaaten zu entlasten.“
Die Niedersächsischen Städte Braunschweig, Göttingen und Northeim sind in dieser Allianz bereits vertreten. Oldenburg wird mit dem heutigen Beschluss, die vierte Stadt in Niedersachsen sein, die sich erklärt. In der letzten Sitzung des Rates haben sich Bürger*innen dieser Stadt, die Verwaltung und die Politik bereits signalisiert, dass sie bereit und fähig sind geflüchtete Menschen aufzunehmen und zu integrieren. Diesen Weg geht Oldenburg mit dem Beitritt zur Allianz konsequent weiter.
gez. Ingrid Kruse gez. Henning Adler
Antrag vom 8.7.2021
Unrechtmäßige Genehmigung von Wahlplakaten durch die Stadtverwaltung
Beschlussvorschlag:
Den Mitgliedern der Fraktionen wird Einsichtnahme in den Genehmigungsvorgang um die vom SPD-Unterbezirk Oldenburg-Stadt verantworteten Plakate gewährt. Hierzu gehört auch die verwaltungsinterne Korrespondenz zwischen den verschiedenen Ämtern.
Begründung:
Mit Schreiben vom 18.06.2021 erbaten wir von der Verwaltung bezüglich des im Stadtgebiet mehrfach aufgehängten und oben angesprochenen Plakates um Auskunft.
Der Inhalt des Plakates, für den der SPD-Unterbezirk Oldenburg-Stadt im Sinne des Presserechts verantwortlich ist, lautet wie folgt:
„Manifest für ein lebendiges Oldenburg! – Eins ist sicher: Corona wird enden und unser Oldenburg öffnet sich wieder! – Dann machen wir Oldenburg wieder zum Erlebnis! Unsere Stadt wird ein Ort für Kunst, Kultur, Shopping und Events. Wir werden in der Innenstadt gemeinsam Feste feiern und Konzerte besuchen. Wir werden Leerstände nutzen, um das Handwerk und Kreative in die Stadtmitte zu holen. Wir locken die Menschen vom Internet zurück auf die Straße. Das geht aber nur mit einer starken, tatkräftigen Stadtspitze. Jürgen Krogmann – Ihr Oberbürgermeister“.
Hierzu stellten wir folgende Fragestellungen, auf die die Verwaltung mit E-Mail und – entgegen der vom Oberbürgermeister eingeführten gängigen Praxis – vom Dezernat 4 gezeichneten Schreiben vom 01.07.2021 antwortete. Der Übersichtlichkeit halber haben wir die Fragen und Antworten zusammengestellt.
Fragestellung 1:
Die Verwendung des städtischen Aufklebers deutet darauf hin, dass zum Aufhängen der Plakate eine Genehmigung erfolgte: Das Anbringen wie vieler Plakate wurde demnach für welchen Zeitraum genehmigt und unter welcher Art von Werbung wurde die Genehmigung erteilt?
Antwort der Verwaltung:
Die Stadtverwaltung genehmigte kostenpflichtig das Anbringen von 100 DIN-A1 Plakaten für den Zeitraum vom 18.06.2021 bis 02.07.2021. Die Genehmigung erfolgte als straßenrechtliche Sondernutzung. Im Rahmen des Antrags werden die Auswirkungen der Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus beurteilt, insbesondere im Hinblick auf mögliche Beeinträchtigungen von Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs; hierbei erfolgt keine Differenzierung hinsichtlich der Art von Werbung. Die Genehmigung erfolgte nach der städtischen Plakatierungsrichtlinie vom 01.11.2018.
Fragestellung 2:
Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass es sich hierbei um Wahlwerbung handelt? Wenn nein: Aus welchen Gründen nicht und um welche Art der Werbung handelt es sich laut Auffassung der Verwaltung dann?
Antwort der Verwaltung:
Die Stadtverwaltung hatte über den gestellten Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zu entscheiden und diesen nach straßenrechtlichen Kriterien zu bewerten. Hierfür kam es auf die Beurteilung, ob es sich um Wahlwerbung handelt, nicht an.
Fragestellung 3:
Wurde das Rechtsamt um eine Einschätzung gebeten, ob diese spezielle Art der Wahlwerbung vor dem offiziellen Stichtag zur Zulassung von Wahlwerbung zur Kommunalwahl (12.07.2021) bereits zum jetzigen Zeitpunkt genehmigungsfähig bzw. zulässig ist? Wenn ja: Zu welchem Ergebnis kam das Rechtsamt und wer hatte diese Einschätzung zu welchem Zeitpunkt veranlasst?
Wir bitten um schriftliche Vorlage des Prüfergebnisses.
Antwort der Verwaltung:
Das Fachamt bat das Rechtsamt der Stadt Oldenburg am 02.06.2021 um eine rechtliche Einschätzung, ob der Plakatierung rechtliche Gründe entgegenstehen. Nach Auskunft des Rechtsamtes standen der Genehmigung keine straßenrechtlichen Versagungsgründe entgegen. Gegenstand der Prüfung war ebenfalls die Anwendbarkeit des Runderlasses „Lautsprecher-und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen“ vom 20.8.2020. Die Plakatierung ist nach Maßgabe des Runderlasses nicht privilegiert (z.B. durch Gebührenfreiheit). Die Beurteilung und Entscheidung über den gestellten Antrag erfolgte allein nach allgemeinen straßenrechtlichen Kriterien.
Fragestellung 4:
Sollte die Stadtverwaltung zu dem Ergebnis gelangt sein, dass diese spezielle Art der Wahlwerbung vor dem offiziellen Stichtag zulässig ist: Warum wurden aus Gründen der Chancengleichheit die anderen zu den Wahlen antretenden Parteien nicht über diesen Umstand informiert?
Antwort der Verwaltung:
Da die Prüfung der Tatbestandsmerkmale des Runderlasses „Lautsprecher-und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen“ eine Privilegierung der Plakatierung nicht bestätigte, hatte die Stadtverwaltung allein nach straßenrechtlichen Kriterien über den Antrag zu entscheiden. Eine (rechtliche) Verpflichtung zur Unterrichtung ist nicht gegeben.
Fragestellung 5:
Wie erklärt sich der Stadtverwaltung die Auskunft, dass es sich hierbei um eine Kampagne des Oberbürgermeisters handeln würde?
Antwort der Verwaltung:
Hierbei handelt es sich nicht um eine Aussage der Stadtverwaltung.
Die Stadtverwaltung verweist in ihrer ersten Antwort auf die Plakatierungsrichtlinie vom 01.11.2018, die Ergebnis einer erfolgreichen Klage der IG Metall Oldenburg-Wilhelmshaven gegen die Stadt Oldenburg war.
Grund der Klage war ein Verbot von Plakaten, die zu Betriebsratswahlen aufrufen sollten, seitens der vom Oberbürgermeister Jürgen Krogmann geführten Stadtverwaltung. Das zuständige Verwaltungsgericht Oldenburg stellte damals fest, dass die Genehmigungspraxis der Stadt rechtswidrig sei und der willkürlichen Handhabung Tür und Tor öffne.
Bezüglich der Werbung zu Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtagswahlen und Kommunalwahlen enthält die o.g. Richtlinie Ausführungen unter § 3 Plakatierung zum Zwecke der Wahlwerbung:
„Für Plakatierungen zum Zwecke der Wahlwerbung (wie z.B. Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Kommunalwahl) sind die landesrechtlichen Bestimmungen mit folgenden Maßgaben zu beachten:
- 5 gilt entsprechend. Ausgenommen sind die Absätze 1 (maximale Größe), 2 und 3 (maximale Anzahl), 4 (Mindestabstand), 5 (Beginn der Plakatierung) und 6 Satz 2 (Entfernung der Plakate)
- Plakate sind innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Ablauf der Wahl zu entfernen.
- Gebühren werden nicht erhoben.“
Da die Verwaltung in ihrer ersten Antwort schreibt, dass die Genehmigung kostenpflichtig erfolgte, muss die Verwaltung in einem eigenen Abwägungsprozess zu der Einschätzung gekommen sein, dass es sich bei den Plakaten nicht um Wahlwerbung im Sinne des o.g. § 3 handelt. Denn laut der aktuell geltenden landesrechtlichen Bestimmungen in Form des verwaltungsseitig in der Antwort zur dritten Fragestellung selbst angesprochenen Runderlasses „Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen“ vom 20.08.2020 darf Plakatwerbung zum Zweck der Wahlwerbung (siehe 2.3. des Runderlasses) innerhalb eines Zeitraumes von „zwei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag durchgeführt werden.“
Dieses bestätigt die Verwaltung in ihrem Schreiben an die Parteien bzw. an die Direktkandidaten zur Wahl des Hauptverwaltungsbeamten:
„Innerhalb des Gebietes der Stadt Oldenburg ist das Anbringen von Wahlwerbung für die Zeit des Wahlkampfes zugelassen. Der Anspruch auf Zulassung dieser Wahlsichtwerbung besteht für die Zeit von zwei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag.“
Für die Annahme, dass der Inhalt eines Plakates außerhalb dieses Zeitraumes selbstredend auf seine Zulässigkeit hin überprüft wird, spricht neben grundsätzlichen Erwägungen der Umstand, dass das städtische Formular „Antrag auf Genehmigung einer Sondernutzung“
(https://www.oldenburg.de/fileadmin/civserv/100/forms/41/414/Antrag_Plakatierung_b.pdf) das Beifügen eines Plakatmusters vorschreibt.
Die Antwort der Verwaltung auf unsere dritte Fragestellung ist auffällig ausweichend und lässt die grundlegende Fragestellung des kompletten Vorgangs, nämlich wie die Stadtverwaltung zu der Einschätzung kommen konnte, dass es sich bei dem Inhalt des Plakates nicht um Wahlwerbung handelt, weiterhin offen.
Dass sich Oberbürgermeister Krogmann als Verwaltungschef des Genehmigungsprozesses bewusst gewesen sein muss, belegen seine Äußerungen im Rahmen der Debatte um den Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion und der Einwohnerfragen von Ratsfrau Dr. Christiane Ratjen-Damerau in der Ratssitzung vom 28.06.2021. Er teilte sinngemäß mit, dass er sich mit der SPD über den Inhalt des Plakates verständigt hatte.
Dass es sich bei dem Plakat um Wahlwerbung handelt, dürfte mit Blick auf den letzten Absatz unstrittig sein („Das geht aber nur mit einer starken, tatkräftigen Stadtspitze. Jürgen Krogmann – Ihr Oberbürgermeister“), denn es ist auszuschließen, dass der Unterzeichner der Aussagen eine andere Person als sich selbst gemeint haben wird.
Vor diesem Hintergrund halten wir es als Organ, das den Ablauf der Verwaltungsangelegenheiten überwacht, für notwendig, nach § 58 Abs. 4 NKomVG Akteneinsicht in den gesamten Vorgang zu nehmen.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 6.7.2021
Internationale Allianz der Städte „Sicherer Häfen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg beschließt, der „Internationalen Allianz der Städte Sicherer Häfen“ beizutreten.
Begründung:
Bei der From Sea 2 City-Konferenz vom 25.-26.06.2021 in Palermo haben sich 33 Städte zur „Internationalen Allianz der Städte Sicherer Häfen“ zusammen-geschlossen. From Sea 2 City ist ein Netzwerk von Menschenrechtsorganisationen (u.a. Sea-Watch, Alarmphone, Seebrücke) und der HUMBOLDT-VIADRINA Governance Platform in Kooperation mit den Städten Palermo und Potsdam, gefördert von der Schöpflin-Stiftung. Im Rahmen ihrer Erklärung bekunden diese Städte aus sieben europäischen Staaten ihre Bereitschaft, freiwillig mehr geflüchtete Menschen aufzunehmen als ihnen von den jeweils zuständigen Behörden zugewiesen werden. Die Kommunen verteidigen das Recht auf Asyl, wenden sich gegen Transitzonen an den europäischen Außengrenzen und setzen sich für eine eigenständige und direkte kommunale Aufnahme von Schutzsuchenden ein.
Zitat der Erklärung der Internationalen Allianz der Städte Sicherer Häfen vom 26. Juni 2021:
„Als europäische Städte und Gemeinden, die fest an die Verteidigung der Menschenrechte glauben, bieten wir Geflüchteten und Migranten seit Jahrzehnten eine neue Heimat. Wir bekennen uns bedingungslos zu den humanitären Werten, den universellen Menschenrechten und dem Recht auf Asyl, auch in schwierigen Zeiten. Heute erleben wir in unseren Städten und Regionen eine Welle der Solidarität mit Geflüchteten.
Und dennoch: das Migrationsmanagement ist ineffizient und unausgeglichen, denn es entsteht eine besonders starke Belastung für die europäischen Grenzstaaten. Ein pragmatischer Ansatz ist daher gefragt, um den Geflüchteten zu helfen und die Städte in den Grenzstaaten zu entlasten.“
Die Niedersächsischen Städte Braunschweig, Göttingen und Northeim sind in dieser Allianz bereits vertreten. Oldenburg wird mit dem heutigen Beschluss, die vierte Stadt in Niedersachsen sein, die sich erklärt. In der letzten Sitzung des Rates haben sich Bürger*innen dieser Stadt, die Verwaltung und die Politik bereits signalisiert, dass sie bereit und fähig sind geflüchtete Menschen aufzunehmen und zu integrieren. Diesen Weg geht Oldenburg mit dem Beitritt zur Allianz konsequent weiter.
gez. Ingrid Kruse, Ute Goronczy
Antrag vom 23.4.2021
Änderungsantrag Corona-Schutzmaßnahmen
- Änderungsantrag:
Ergänzung nach dem zweiten Satz:
Zunächst gilt es dabei den Sachstand zu klären unter der Fragestellung, in welchen öffentlichen Gebäuden bzw. Räumlichkeiten Raumluftreiniger mit Filteranlagen sinnvoll eingesetzt werden können. Wichtige Auswahlkriterien sollen sein: Wirkungsgrad, benötigte Anzahl an Geräten, Geräuschemission, Nachhaltigkeit, bspw. Wechsel und Entsorgung der Filter, Betriebs- und Wartungskosten.
- Verweisungsantrag:
Der Beschlusstext: „Zudem legt die Stadt Oldenburg ein Förderprogramm zur Anschaffung von Luftfiltern für den Handel, die Gastronomie und Kultureinrichtungen auf.“ wird an den Fachausschuss AWifö verwiesen.
- Änderungsantrag:
Der Satz „Der Entwurf dieses Programms soll im Rat ebenfalls im Juli vorgelegt werden.“ wird gestrichen.
Begründung für unsere Anträge:
Grundsätzlich muss die Stadt präventive Maßnahmen, die Virusinfektionen verringern, im Rahmen ihrer Möglichkeiten so schnell wie möglich durchführen. Zur Reduzierung der Virenkonzentration in einem Raum können Luftfilter einen sinnvollen Beitrag leisten.
Jedoch steht das Umweltbundesamt einem generellen Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte kritisch gegenüber und hält sie lediglich in Ausnahmefällen für den Schulbereich als zusätzliche Maßnahme für gerechtfertigt. Am 15. Oktober 2020 hat das UBA in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit der Kultusministerkonferenz auf die zentrale Bedeutung von Fensterlüftung hingewiesen. In Hinblick auf mobile Luftreiniger wird hierin festgestellt, dass diese in der Regel nicht in der Lage sind, die Innenraumluft schnell und zuverlässig von Viren zu befreien. Mobile Luftreinigungsgeräte sind daher nicht als Ersatz, sondern allenfalls als Ergänzung zum aktiven Lüften geeignet.
Bei der Beschaffung müssen die unterschiedlichen räumlichen Bedingungen ebenso beachtet werden wie Qualitätskriterien hinsichtlich Luftstrom, Reinigungseffizienz, Geräuschemission, Produktsicherheit, energetische Kriterien, Betrieb und Wartung. Aus Sicht der Gesellschaft für Aerosolforschung besteht erheblicher Forschungsbedarf.
Für eine Bewertung ist auch die praktische Umsetzbarkeit einer Anschaffung von Luftreinigern für alle öffentlichen Gebäude und eine Kostenabschätzung zu beachten.
Nach Auffassung von Fachleuten ist die Materie komplex und nur durch Fachexpertise sind für die städtischen Gebäude Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Ein Konzept kann daher nur mit Hilfe dieser Fachexpertise zeitnah entwickelt werden.
Wir haben die Kriterien des zu erstellenden Konzepts durch unseren ersten Änderungsantrag (siehe oben!) konkretisiert. Den Verweisungsantrag zum Förderprogramm halten wir für geboten, um das im Antrag geforderte Förderprogramm detailliert im Fachausschuss zu erörtern. Es handelt sich um finanzielle Förderung von Handel, Gastronomie und Kultur handelt und nicht um Investitionen in städtischen Gebäuden. Die Debatte im Fachausschuss wird ergeben, wann und welche Vorlage im Rat erörtert werden kann. Das können wir zum heutigen Zeitpunkt nicht festlegen.
gez. Andrea Hufeland, Ingrid Kruse, Rita Schilling
Antrag vom 23.4.2021
Änderungsantrag zu TOP 7.1 Leitantrag Fridays for Future: Priorisierung von Maßnahmen
Beschlussvorschlag:
Der Vorschlag der Verwaltung wird wie folgt ergänzt:
- c) Maßnahmen, deren Umsetzung sehr kurzfristig möglich ist, werden nicht über die Systematik einsortiert, sondern stattdessen sofort erledigt. Dazu gehört:
- „Evaluation des STEP 2025“, die nach Aussage der Verwaltung weitestgehend abgeschlossen sein soll
- „Erarbeitung eines ersten Konzeptes zur Einbindung des Sektors Konsum und Ernährung in den Klima- und
Umweltschutz mit Festlegung einer Zuständigkeit innerhalb der Verwaltung bis Mitte 2021“
- „Einsatz bei MdB für Verbot fossiler Heizungen“, welches sich mit sehr geringem Zeitaufwand umgehend erledigen lässt.
Ebenfalls nicht in den Prioritätenlisten werden Maßnahmen geführt, die ohnehin bereits umgesetzt werden und nicht das Kriterium der Zusätzlichkeit erfüllen: – „Einzelfallprüfung PV bei Denkmalschutz“ – „Nachpflanzungen gefällter Bäume“.
Die sich aus der Systematik ergebende Prioritätenliste der FFF Maßnahmen wird als Beschlussvorschlag in die nächste Sitzung des ASUK eingebracht.
Begründung:
Maßnahmen, die ohnehin bereits umgesetzt werden oder sich umgehend mit sehr geringem Zeiteinsatz umsetzen lassen, müssen nicht priorisiert werden. Um den Prozess möglichst übersichtlich zu gestalten, sollten diese in der Prioritätenliste nicht berücksichtigt werden.
Der ASUK sollte zudem über das Ergebnis der Priorisierung nach der vorliegenden Systematik informiert werden. Über die letztendliche Priorisierung der FFF Maßnahmen sollte der Rat entscheiden und ggf. die Möglichkeit haben, Änderungen in der Priorisierung vorzunehmen.
gez. Pierre Monteyne
Antrag vom 22.3.2021
Neuer Rahmenplan Mobilität und Verkehr 2030
Änderungsantrag:
Beschlussvorschlag:
Die Beratung und Beschlussfassung über die Erarbeitung eines sog. neuen Rahmenplans Mobilität und Verkehr 2030 wird so lange zurückgestellt, bis der Rat ein verbindliches Ziel der Klimaneutralität der Stadt Oldenburg festgelegt hat.
Begründung:
Bereits in der Vergangenheit wurden mit viel Aufwand und erheblichen Kosten zwei Pläne erstellt, die u.a. das grundlegende Ziel beinhalteten, die Menge des motorisierten Individualverkehrs (MIV), folglich des Hauptemittenten an klimaschädlichen Gasen des in der Stadt befindlichen Verkehres zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund ist die nun verwaltungsseitig beabsichtigte „deutlichere Ausrichtung“ in Sachen Klimaschutz nicht neu.
Der Unterschied zu 2001 ist jedoch, dass wir heute besser denn je wissen, dass der vorhandene Verkehrssektor maßgeblich den Klimawandel vorantreibt und in welchem Umfang er dieses tut. Anhand dieses zu errechnenden Umfangs kann der notwendige Wirkungsgrad an die Mobilität verändernden Maßnahmen ermittelt werden, woraus sich wiederum auch konkrete Maßnahmen ableiten lassen. Welche Maßnahmen jedoch in welchem Zeitraum zwingend umzusetzen sind, entscheidet das bisher nicht vom Rat der Stadt verabredete Ziel der städtischen Klimaneutralität. Daher ist es aus Sicht der Grünen-Ratsfraktion unabdingbar, dass eine Beschlussfassung so lange zurückgestellt wird. Ohne ein klares Ziel, das entscheidenden Einfluss auf das Ergebnis der Planerstellung haben wird, halten wir es nicht für verantwortlich, erneut finanzielle Mittel und Personalkapazitäten in einem aufwendigen Prozess zu binden, an dessen Ende leider, so zeigen es die Erfahrungen der letzten 20 Jahre, immer noch nicht feststeht, ob der Plan die wirksamsten Teile dessen auch eine Umsetzung finden. Denn trotz aller wohl- und ambitioniert klingenden Prosa, die in der aktuellen Verwaltungsvorlage auch wieder ihren Niederschlag fand, nahm der MIV in der Stadt innerhalb der letzten 20 Jahren zu.
Darüber hinaus decken sich die meisten der lediglich in der Begründung aufgezählten Leitziele mit bereits getroffenen politischen Beschlüssen, u.a. über die Erarbeitung entsprechender Konzepte. Daher kann, wie es die Verwaltung in der Beratung im Verkehrsausschuss vom 15.03.2021 selbst ausführte, vielmehr nur von einer Fortschreibung des bisherigen smv2025 gesprochen werden.
Das ist aus unserer Sicht jedoch nicht ausreichend, wenn tatsächlich das Ziel verfolgt werden soll, eine mit den internationalen Klimaschutzzielen in Einklang zu bringende lokale Verkehrswende rechtzeitig zu verwirklichen. Die Fortschreibung des bisherigen Planes oder die Erstellung eines auf neuen Säulen ruhenden Planes ergebe unseres Erachtens aber nur dann Sinn, wenn die Prioritäten der noch nicht umgesetzten Maßnahmen neu geordnet und die Intensität und Entschlossenheit des Vorgehens bspw. mithilfe einer damit verbundenen mittelfristigen Finanzplanung erhöht und politisch bekräftigt werden. Hierzu ist aber ein übergeordnetes Ziel unerlässlich, dem sich sowohl die Verwaltung als auch der Rat über einen langen Zeitraum verpflichtet fühlen. Dieses übergeordnete Ziel kann unserer Auffassung nach nur das Datum für die Klimaneutralität Oldenburgs sein, da es die nötige Orientierung für die Art, den Umfang sowie den Umsetzungszeitpunkt der zu veranlassenden Maßnahmen böte. Obwohl wir als Ratsfraktion bereits vor anderthalb Jahren vorgeschlagen haben, das Jahr 2035 als den spätesten Zeitpunkt für die Klimaneutralität zu wählen, steht eine Entscheidung des Rates weiterhin aus.
Mit dem aktuell von der Verwaltung vorgeschlagenen Weg, der nichts Halbes und nichts Ganzes darstellt, würden wir erneut wertvolle Jahre verlieren, da die Umsetzung wirksamer Maßnahmen mit Verweis auf den noch laufenden Planerstellungsprozess weiterhin zurückgestellt werden würden.
gez. Sebastian Beer
Änderungsantrag vom 22.3.2021
Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden gemäß Nds. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) vom 27.03.2014, Dringlichkeitsliste – Fortschreibung 2021
Beschlussvorschlag:
Die Punkte A6 (Entlastungsstraße (von Alexanderstraße bis Ammerländer Heerstraße) sowie
A7 (Hindenburgstraße/Tirpitzstraße/Gerberhof/Prinzessinweg) werden gestrichen.
Begründung:
Aus bekannten Gründen lehnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Bau der sog. Entlastungsstraße ab.
In der Angelegenheit Hindenburgstraße/Tirpitzstraße/Gerberhof/Prinzessinweg würde eine Beschlussfassung zum jetzigen Zeitpunkt aus Sicht unserer Fraktion die weiterhin laufende Beratung über den zukünftigen Umbau besagten Straßenabschnittes mit Blick auf die Einführung von Tempo 30-Abschnitten ignorieren (Stichwort: Herausnahme aus dem Vorrangnetz) und ein Ergebnis vorwegnehmen.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 22.3.2021
Sofortprogramm der Stadt Oldenburg zur Unterstützung der Innenstadt
Wir beantragen folgende Ergänzungen/Änderungen:
Im Beschlussvorschlag unter der Nr. 1 ist hinter „wirtschaftliche Erholung der Innenstadt“ „und ein kulturelles Wiederaufleben“ einzufügen.
Im Beschlussvorschlag ist ein neuer Punkt 3 einzufügen:
Die Verwaltung wird in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Internationale Zusammenarbeit am 22. April bzw. 3. Mai über die bis dahin beschlossenen kurzfristigen Maßnahmen und weitere Konkretisierungen berichten.
In der Anlage zum Sofortprogramm ist unter 2) Einkaufserlebnisse ermöglichen und sicher gestalten der Punkt „Aussetzen der Parkgebühren für frequenzarme Zeiträume prüfen/Fehllenkung vermeiden“ zu streichen.
Begründung:
Das Gelingen eines Sofortprogramms hängt unserer Auffassung nach auch vom kulturellen Angebot in der Innenstadt ab. Eine Innenstadt, die Menschen anzieht, besteht nicht nur aus einem Einkaufsangebot sondern bietet zudem einen guten Mix an Kultur, Gastronomie und freien nicht kommerziellen Aufenthaltsflächen Dadurch kann eine behutsame nachhaltige Revitalisierung gelingen.
Für den gesundheitlich sicheren Aufenthalt aller Menschen in der Innenstadt sind besondere, sorgfältig zu entwickelnde Maßnahmen notwendig und mit dem Sofortprogramm, jeweils der pandemischen Lage angemessen, umzusetzen.
Da niemand nur wegen günstiger Parkmöglichkeiten in die Innenstadt fahren wird, sollten die entsprechenden Einnahmen besser in eine Belebung der Innenstadt investiert werden. Im Übrigen würde ein Aussetzen bzw. ein Erlass von Parkgebühren in Zeiten einer dringend notwendigen Verkehrswende ein völlig falsches Signal setzen.
Eine solche Maßnahme ist daher abzulehnen und bedarf dementsprechend auch keiner Prüfung.
Alle Maßnahmen sollen im Übrigen regelmäßig im Ausschuss für Wirtschaftsförderung beraten und in den Ratsgremien beschlossen werden.
gez. Kerstin Rhode-Fauerbach und Rita Schilling
Anfrage vom 22.3.2021
Förderung der Innenstadt
Zu 1) Unterstützung für Handel und Gastronomie der Anlage zum Sofortprogramm
Ist der Erlass von Sondernutzungsgebühren und Ausweitung der Außengastronomie wie 2020 nur für die Zeiten der zwangsweisen Schließungen vorgesehen und danach erfolgt die Bezuschussung entsprechend der nutzbaren Flächen?
Diese Punkte gelten für jegliche Außengastronomie in der Stadt Oldenburg und nicht nur in der Innenstadt? (Sofortprogramm bezieht sich lt. Vorlage nur auf die Innenstadt, die Sondernutzungsgebührensatzung aber auf das gesamte Stadtgebiet!)
Wie hoch ist der geschätzte Betrag für die jeweiligen Positionen „Erlass von Sondernutzungsgebühren…..“ und „Bezuschussung von Sondernutzungsgebühren…“ jeweils für 2021 und 2022?
Wie hoch ist der Betrag für die Position „Erhöhung Zuschuss CMO Weihnachtsbeleuchtung (Übernahme aller Fremdkosten)“?
Was ist ein „Digitalisierungslotse“ für den Einzelhandel? Welche Aufgaben soll er im Einzelnen übernehmen? Soll beispielsweise eine gemeinsame Online-Plattform und ein gemeinsamer Lieferservice organisiert werden?
Wie und durch wen soll die Position besetzt werden?
Zu 3) Revitalisierung von Leerständen
Wie will die Verwaltung vermeiden bzw. verhindern, dass überhöhte bzw. unangepasste Mietforderungen von privaten Vermieter*innen durch städtische Förderung bzw. Mietzahlungen aus städtischen Mitteln finanziert werden und damit zu Mitnahmeeffekten bei den Vermieter*innen führen? Auch Eigentümer*innen sollten in der Krise ein Entgegenkommen zeigen.
Was bedeutet zu dem dort genannten letzten Punkt „Anmietung eines Leerstandes zur Kinderbeaufsichtigung während der Einkaufszeit“ unter Kosten die „gemeinsame Finanzierung“? Mit wem sollen die Kosten gemeinsam finanziert werden?
Allgemein zu den Kosten lt. Anlage:
Wie wurden die ausgewiesenen Kosten im Einzelnen ermittelt? Wie setzen sie sich zusammen?
gez. Rita Schilling
Antrag vom 28.11.2020
Leitantrag Fridays for Future: Beschlüsse aus den Fachausschüssen
Leitantrag Fridays for Future – Ergebnisse aus dem Workshop vom 15.10.2020
– Punkt 6.2. „Erarbeitung Ernährungsstrategie“
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung möge in einem partizipativen Prozess, zusammen mit relevanten Akteur*innen, eine Ernährungsstrategie für Oldenburg erarbeiten. Hierfür wird die Verwaltung aufgefordert im ersten Schritt einen Zeitplan zu erstellen und eine dezernatsübergreifende „Arbeitsgruppe Ernährungsstrategie“ für die Konzeptionierung des Beteiligungsprozesses einzurichten. Dabei sollten relevante Akteur*innen der Wertschöpfungskette und der Zivilgesellschaft eingebunden werden.
Die Verwaltung wird um eine Einschätzung gebeten, wie eine Ernährungsstrategie für Oldenburg erarbeitet und umgesetzt werden kann. In der Einschätzung sollen die erforderlichen Schritte des Prozesses enthalten sein. Als Vorbild sollen zudem die Entwicklungen zur Ernährungsstrategie aus Berlin, Köln und Frankfurt vorgestellt werden.
Begründung:
Die Verwaltungsvorlage entspricht nicht dem Beschluss des ASUK vom 12.11.2020, sondern der hier nun von unserer Fraktion vorgelegte Beschlusstext. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde im ASUK als weiterer eigenständiger Antrag und nicht als Änderungsantrag gestellt.
Der Antrag unserer Fraktion war bereits als eigener Tagesordnungspunkt zur Septembersitzung des ASUK gestellt und wurde dort in die Novembersitzung vertagt. Dieser sollte ursprünglich der Vorbereitung des FFF Beschlusstextes dienen und weitere Informationen zum Thema Ernährungsstrategie liefern. Es wurde sich in der Septembersitzung darauf geeinigt, zunächst den Workshop abzuwarten und dann zu klären, ob weiterer Informationsbedarf bestehe.
Da die Verwaltung bei der Erstellung der Tagesordnung der Novembersitzung leider diesen vertagten Antrag
vergessen hatte und keine Möglichkeit sah, diesen Fehler auszubessern, wurde der vormals eigenständige
Antrag nun zum TOP 7.12: Leitantrag Fridays for Future – Ergebnisse aus dem Workshop vom 15.10.2020 –
Punkt 6.2. „Erarbeitung Ernährungsstrategie“ des ASUK eingebracht. Nach Rücksprache mit dem
Ausschussvorsitzenden erschien dies die einfachste Möglichkeit, diesen noch auf die Tagesordnung nehmen
zu können.
In der Debatte wurde deutlich, dass die FFF Formulierung nach dem Workshop, so wie sie uns in der
Novembersitzung vorlag, mehrheitlich beschlussfähig war. Wir fragten daraufhin, ob Informationen zum
weiteren Prozess und Beispiele aus anderen Städten weiterhin gewünscht bzw. nötig seien und wir
andernfalls unseren Antrag zurückziehen würden. Von den Ausschussmitgliedern wurde signalisiert, dass
zusätzlich zum Beschluss Informationen zum Prozess und dem Vorgehen in anderen Städten gewünscht
werden, sodass mehrheitlich unser Antrag als zweiter Absatz ergänzt und der Gesamtantrag bei drei
Gegenstimmen der CDU angenommen wurde.
Es war ausdrücklich nicht vorgesehen den Beschlusstext der FFF-Bewegung zu verändern bzw. gar zu
überschreiben.
gez. Pierre Monteyne, Andrea Hufeland und Sebastian Beer
Antrag vom 25.6.2020
-
Nachtragshaushaltssatzung 2020 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2020
folgenden Änderungsantrag:
Ergebnishaushalt
- Teilhaushalt 06 – Kultur- und Künstlerförderung (281002)Die Mittel für die Einrichtung eines Kulturfonds werden um 200.000 € auf 500.000 € erhöht.
- Begründung:
Künstler*innen und kulturelle Einrichtungen in der Stadt Oldenburg sind durch die Corona-Einschränkungen schwer getroffen und teilweise in ihrer Existenz bedroht. Am stärksten gefährdet sind Freiberufler*innen und Solo-Selbständige. Diese haben häufig weder Reserven noch eine soziale Absicherung.
Um die vielfältige Kulturlandschaft in Oldenburg zu sichern, ist die Ausstattung des „Kulturfonds“ wie derzeit vom Oberbürgermeister und der Verwaltung vorgesehen nicht ausreichend.
Eine Erhöhung um 200.000 € ist dringend geboten – zumal an anderer Stelle, bedingt durch Ausfälle von Veranstaltungen und Projekten, Mittel nicht verausgabt werden.
Eine schnelle finanzielle Unterstützung ist wichtig. Für die Verteilung der Hilfsgelder sind zeitnah entsprechende Kriterien zu erarbeiten und aufzustellen.
- Teilhaushalt 09 – Technischer Umweltschutz (P10.561000)Die Stabsstelle Klimaschutz wird mit einer weiteren Vollzeitstelle ausgestattet. Dazu werden im Nachtragshaushalt 2020 für die zeitanteilige Besetzung zusätzliche 27.000 Euro für eine EG 13 – Stelle bereitgestellt.Begründung:
Die im Dezember 2019 beschlossene Stabsstelle Klimaschutz ist nun ausgeschrieben.
Anhand der Aufgabenbeschreibung in der Ausschreibung lässt sich schon jetzt ablesen, dass das vorgesehene Aufgabenfeld auch von einer sehr engagierten Person allein nicht zu bewältigen sein wird. Zudem wird seitens der Verwaltung in letzter Zeit deutlich, dass die Aufgaben im Bereich des Klimaschutzes mit der aktuellen Personalausstattung nicht zu bewältigen sind. Zusätzliches Personal würde die allgemeine Arbeitsbelastung reduzieren. Die Klimakrise erfordert schnelles Handeln.
Im laufenden Besetzungsverfahren gibt es laut Auskunft der Verwaltung eine gute Bewerber*innenlage. Die aktuelle Situation sollte daher genutzt werden, um sofort eine weitere Vollzeitstelle im Bereich Klimaschutz zu schaffen. - Teilhaushalt 09 – Energie- u. Klimaschutz, Energiefragen (P10.561001)Das Förderprogramm Altbausanierung wird finanziell aufgestockt. Dazu werden im Nachtragshaushalt 2020 zusätzliche 150.000 Euro bereitgestellt.Begründung:
„Im Zuge der Corona-Krise verzeichnen Handwerksbetriebe nie dagewesene Einbrüche mit schwerwiegenden Folgen für Liquidität, Beschäftigung und den Betriebsbestand.“ (siehe: Zentralverband des deutschen Handwerks, https://www.zdh.de/themen-a-z/coronavirus/)
Um das regionale Handwerk zu unterstützen und zugleich klimaschützende Investitionen zu fördern, sollen zusätzliche Mittel für das Förderprogramm Altbausanierung bereitgestellt werden.
- Teilhaushalt 10 – Soziales u. Gesundheit, u.a. Beratungsdienste (P10.412002.001) u.
Teilhaushalt 11 – Jugend u. Familie, u.a. Sonstige Leistungen der Jugendhilfe (P10.360005)In den Teilhaushalten 10 u. 11 werden Soforthilfefonds für soziale Einrichtungen und Institutionen eingerichtet und mit Mitteln in Höhe von jeweils 50.000 € ausgestattet.
Begründung:
Corona-bedingte Ausgabensteigerungen bzw. Einnahmeminderungen müssen auch in diesen Bereichen mit städtischen Haushaltsmitteln abgemildert werden, um die entsprechenden Einrichtungen und Institutionen wirtschaftlich zu stützen. Wichtige soziale Unterstützungs- und Beratungsaufgaben müssen durch Fachpersonal sichergestellt werden. Ein Corona-bedingter Abbau von Angeboten darf nicht zugelassen werden.
Es liegen bereits entsprechende Anträge auf Unterstützung vor. Wir können zum jetzigen Zeitpunkt nicht wissen, welche Einrichtungen und Institutionen noch betroffen sind oder betroffen sein werden in 2020. Deshalb fordern wir eine Absicherung durch einen Soforthilfefonds.
Finanzhaushalt
- Teilhaushalt 04 – Sonderfonds für Klimaschutz (I10.093003)
Der Sonderfonds für Klimaschutz wird erhöht. Dazu werden im Nachtragshaushalt 2020 zusätzliche 500.000 Euro für Photovoltaik auf Gebäuden in städtischer Hand bereitgestellt.
Begründung:
Als Kommune sind wir in Zeiten der Krise verpflichtet Nachfrage zu generieren, da diese momentan allein aus den belasteten privaten Haushalten nicht in ausreichendem Maße hervorgehen kann. Dies sollte als Chance gesehen werden, klimafreundliche Investitionen zu tätigen. Um Arbeitsplätze zu sichern und zugleich eine Vorreiterrolle für den Klimaschutz einzunehmen, kann dem guten Beispiel des ersten Sonderfonds für Klimaschutz gefolgt werden.
Es wurden aus den bisherigen Mitteln drei Dächer städtischer Liegenschaften mit Hilfe des Sonderfonds mit Photovoltaikanlagen, teilweise in Kombination mit einem Gründach geplant. Damit ist der investive Teil des Sonderfonds ausgeschöpft. In Vorlage 20/0352 werden acht mögliche Dächer aufgezeigt, die geeignet wären.
Der Klimafond soll daher im investiven Bereich erneut aufgefüllt werden, um Photovoltaik bzw. Photovoltaik und Gründachnutzung für drei weitere Dächer städtischer Liegenschaften, in Auftrag geben zu können.
- Nachtragshaushaltssatzung 2020
- 6 der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 wird ersatzlos gestrichen.Begründung:
Die Entscheidung über den städtischen Haushalt obliegt gem. § 58 NKomVG dem Rat der Stadt Oldenburg. Er hat damit auch ein grundsätzliches Recht auf Beteiligung an haushälterischen Entscheidungen.
Die bisherige Haushaltssatzung legt fest, dass dieses demokratische Recht für unerhebliche Ausgaben im
Sinne der §§ 117 und 119 NKomVG bis zu einer Höhe von 50.000 € auf den Oberbürgermeister übergeht.Für die Erhöhung dieser Unerheblichkeitsgrenze von bisher 50.000 € auf 250.000 € für Corona-bedingte Aufwendungen besteht keine Notwendigkeit.Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass die ratspolitischen Gremien auch in Pandemiezeiten handlungsfähig sind.
Der Verwaltungsausschuss als Hauptausschuss kann entsprechend der Geschäftsordnung kurzfristig mit einer Ladungsfrist von 2 Tagen, in dringenden Fällen sogar von 6 Stunden einberufen werden, was im Bedarfsfall schnelle finanzielle Entscheidungen ermöglicht.Es besteht somit, auch mit Blick auf die auf Landesebene geplante Änderung des NKomVG, die Beschlüsse über eilbedürftige Angelegenheiten im Umlaufverfahren sowie Videokonferenzen möglich machen soll, keine Notwendigkeit zur Erhöhung der Unerheblichkeitsgrenze, um hinsichtlich der städtischen Finanzen Corona-bedingt handlungsfähig zu bleiben.Vielmehr sind demokratische Rechte auch in Pandemiezeiten aufrechtzuerhalten und dementsprechend der § 6 der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 als unnötig zu streiche
gez. Rita Schilling, Sebastian Beer, Kerstin Rhode-Fauerbach
Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN, SPD, Linken/Piraten vom 5.6.2020
Der Rat der Stadt Oldenburg fasst die nachstehende Entschließung:
Oldenburg unterstützt den Vertrag zum Verbot von Atomwaffen
- Die Stadt Oldenburg begrüßt das Engagement des 2017 mit dem Friedensnobelpreis
ausgezeichneten Bündnis ICAN (International Campaign to Abolish Nuclear
Weapons) und unterzeichnet den Städte-Appell der deutschen ICAN-Sektion
#ICANSave meine Stadt, der wie folgt lautet:
“Unsere Stadt/unsere Gemeinde ist zutiefst besorgt über die immense Bedrohung,
die Atomwaffen für Städte und Gemeinden auf der ganzen Welt darstellt. Wir sind
fest überzeugt, dass unsere Einwohner und Einwohnerinnen das Recht auf ein
Leben frei von dieser Bedrohung haben. Jeder Einsatz von Atomwaffen, ob
vorsätzlich oder versehentlich, würde katastrophale, weitreichende und lang
anhaltende Folgen für Mensch und Umwelt nach sich ziehen. Daher begrüßen wir
den von den Vereinten Nationen verabschiedeten Vertrag zum Verbot von
Atomwaffen 2017 und fordern die Bundesregierung zu deren Beitritt auf.“
- Der Oberbürgermeister wird die Unterstützung der Stadt Oldenburg für den Städte-Appell aktiv im Netzwerk der bestehenden Städtepartnerschaften kommunizieren und um vergleichbare Beschlüsse in diesen Kommunen werben.
- Die Stadt Oldenburg knüpft damit zugleich an die Initiative „Mayers for Peace“ an, die sich für atomare Abrüstung und eine Zukunft ohne Atomwaffen einsetzt und von Oldenburg schon seit Langem mitgetragen wird.
Begründung:
Die Stadt Oldenburg ist bereits im Jahr 1987 dem „Programm zur Förderung der Solidarität der Städte mit dem Ziel der vollständigen Abschaffung von Atomwaffen“ beigetreten – mittlerweile agiert das internationale Städtenetzwerk unter dem Namen „Mayors for Peace“ (Bürgermeister für den Frieden). Das Ziel der weltweiten Initiative ist indes gleich geblieben: die Vision einer atomwaffenfreien Welt. Gemeinsam engagieren sich Städte in aller Herren Länder für eine verbindliche Einhaltung des Atomwaffensperrvertrags und die Fortsetzung von Verhandlungen zur atomaren Abrüstung sowie deren Kontrolle – und fordern damit eine Zukunft ohne Nuklearwaffen bis zum Jahr 2020. Sie werden dabei von Friedensgruppen auf der ganzen Welt unterstützt.
Der von den Vereinten Nationen verabschiedeten Vertrag zum Verbot von Atomwaffen 2017 fand bereits die Unterstützung von vier Bundesländern, die beschlossen haben, die Bundesregierung aufzufordern, dem Vertrag beizutreten und den Städte-Appell der deutschen ICAN-Sektion zu unterstützen. Das sind:
- Bremen, Bremische Bürgerschaft, 5. Dezember 2017
- Berlin, Berliner Abgeordnetenhaus, 10. Mai 2019
- Rheinland-Pfalz, Landtag, 22. August 2019
- Hamburg, Hamburgische Bürgerschaft, 12. Februar 2020
Zahlreiche Städte, Gemeinde und Landkreise in Deutschland und aller Welt haben sich bereits dem ICAN-Städteappell angeschlossen, darunter aus Niedersachsen: Hannover ( Ratsbeschluss am 25. April) , Emden ( einstimmiger Stadtratsbeschluss am 7. November 2019) , Braunschweig (Stadtratsbeschluss 25. Juni 2019) und Göttingen (Ratsbeschluss am 15. März 2019).
Ulf Prange Sebastian Beer Hans-Henning Adler
für die SPD-Fraktion für die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN für die Gruppe DIE LINKE/Piratenpartei
Antrag vom 13.5.2020
Ausschuss für nachhaltige Entwicklung
Beschlussvorschlag:
Der Rat bildet zur Vorbereitung seiner Beschlüsse folgenden zusätzlichen Ratsausschuss:
- Ausschuss für nachhaltige Entwicklung.
Dieser Ausschuss umfasst 11 stimmberechtigte Rats- sowie sieben beratende Mitglieder.
Begründung:
Allein aufgrund der „Fridays for Future“-Bewegung und weniger Ergänzungen der Verwaltung stehen 106 Maßnahmen aus sechs verschiedenen Themenbereichen für ein nachhaltiges Oldenburg zur Diskussion. Mittels Hinzunahme eines weiteren regelmäßigen Ausschusstermins könnten Aspekte der Bearbeitung gebündelt und der Vorgang beschleunigt werden. Besonders jenen Ausschüssen mit ohnehin zumeist umfangreicher Tagesordnung droht bei Aufnahme dieser zusätzlichen Anträge in die Beratungsfolge ein zeitlicher Engpass, der eine zufriedenstellende inhaltliche Auseinandersetzung unmöglich macht. Erfahrungsgemäß sind wiederholte Vertagungsanträge die Folge. Um nicht Gefahr zu laufen, dass der städtische Haushalt auch in den kommenden Jahren zu wenige Maßnahmen gegen den Klimawandel enthält, ist aus Sicht der Grünen eine zeitnahe und wohlgeordnete Abarbeitung notwendig.
Darüber hinaus könnte dieser zusätzliche vorberatende Fachausschuss dem Nachhaltigkeitsaspekt genügend Raum zur Verfügung stellen und eine ganzheitliche Betrachtung fördern. Ihm könnten neben den Ratsmitgliedern und der Verwaltung, auf Vorschlag der Fraktionen, auch beratende Mitglieder verschiedener Themengebiete angehören. Neben dem oftmals auf ökologische Aspekte reduzierten Nachhaltigkeitsbegriff sollen auch die soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit in eine gesamtheitliche Betrachtung miteinfließen.
Des Weiteren könnten die Bemühungen der Fraktionen und der Öffentlichkeit, für zukunftsfähige Lösungsvorschläge gesellschaftliche Akzeptanz zu schaffen, dort gestärkt werden. Dieses kann aus Sicht der Grünen Ratsfraktion nicht mittels unregelmäßig stattfindender Workshops, wie es die Verwaltung bevorzugt, gewährleistet werden, da dieser Prozess zum Gelingen eine regelmäßige und öffentlich zugängliche Diskussion benötigt. Der Ausschuss für nachhaltige Entwicklung könnte hierfür den benötigten Raum bieten.
Der Ausschuss soll die Arbeitsgruppen jedoch nicht ersetzen, sondern parallel den politischen und öffentlichen Vorgang beschleunigen. Zudem finden solche Themen aus den FFF Forderungen eine Anlaufstelle, die nicht eindeutig einem einzelnen Fachausschuss zugeordnet werden können.
gez. Pierre Monteyne, Thorsten van Ellen, Sebastian Beer, Rita Schilling
Antrag vom 27.04.2020
Klävemann-Stiftung – Quartier Großer Kuhlenweg / Kuhlenkamp
Wir stellen zur heutigen Sitzung des Rates den von uns bereits im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 04.03.2020 sowie im Verwaltungsausschuss am 09.03.2020 eingebrachten Änderungsantrag zu dem o.g. Tagesordnungspunkt:
Wir beantragen zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages, an den vorhandenen Satz den folgenden anzufügen:
„Die Hintergrundstücke werden nicht verkauft, sondern sollen bei entsprechendem Baurecht ausschließlich von der Klävemann-Stiftung selbst bebaut werden.“
Antrag vom 20.01.2020
Vermarktung von städtischen Wohnbauflächen und Investorengrundstücken im Bereich des Bebauungsplanes S-745 A (Am Bahndamm)
Neuer Beschlussvorschlag:
Die Stadt Oldenburg vergibt die im Bereich des Bebauungsplanes S-745 A (Am Bahndamm, 2. Bauabschnitt) ausgewiesenen städtischen Reihenhausgrundstücke für Investoren/Bauträger, die im Grundstücksaufteilungsplan (Anlage 1) in grün dargestellt sind, nach Erbbaurecht. Ausgenommen hiervon sind die Grundstücke mit der Bezeichnung „Los 6“ sowie das südlichste der drei Grundstücke mit der Bezeichnung „Los 5“.
Die Vergabe der Grundstücke erfolgt entsprechend der Richtlinie zur Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke Nr. III.
Über die Ausgestaltung der zu treffenden Erbbaurechtsverträge (bspw. Laufzeit und Höhe des Erbpachtzinses) gemäß Erbbaurecht beraten im nächsten Schritt die Ausschüsse für Finanzen und Beteiligungen sowie Stadtplanung und Bauen.
Im Rahmen der Konzeptvergabe nach der Richtlinie Nr. III werden Kriterien zur Vergabe der Grundstücke an Investoren/Bauträger entsprechend eines Angebotsexposés festgelegt.
Eingehende Angebote und eine Vergabeempfehlung werden dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Begründung:
Aus Sicht der Grünen Ratsfraktion sollte auch die Stadt Oldenburg das Instrument der Erbpacht bei der Vergabe von städtischen Grundstücken verwenden, um ihren städteplanerischen Handlungsspielraum auch langfristig zu sichern. Des Weiteren ermöglicht die Vergabe nach Erbbaurecht eine Reduzierung der Errichtungskosten durch Wegfall der Grundstückskosten, so dass sich dieses positiv auf die verlangten Mieten auswirken kann.
Daher sollte der Beschlussvorschlag entsprechend abgeändert werden und eine weitere Beratung in den o.g. Ausschüssen erfolgen.
Weitere Informationen zu dieser Materie finden sich auf der Homepage des Erbbaurechtsverbandes (https://www.erbbaurechtsverband.de), u.a. eine Verlinkung zum Mittschnitt (https://www.youtube.com/watch?v=ZMlpvR-Ske4) des am 11.12.2019 von der Bundestagsfraktion der Grünen durchgeführten Fachgesprächs „Wem gehört die Stadt? Erbbaurecht: Chancen für mehr bezahlbaren Wohnraum“.
Die Herausnahme der o.g. Grundstücke (Lose 6 und ein Los 5) begründet sich in dem Umstand, dass aus Sicht der Bündnisgrünen die Stadt Oldenburg zukünftig einen eigenen kommunalen Wohnungsbau betreiben sollte, der sich im besten Fall auf das Stadtgebiet verteilt und sich nicht ausschließlich, bspw. auf den Fliegerhorst konzentriert. Aus Ermangelung geeigneter Grundstücke müssen daher auch in diesem Bauabschnitt des Bahndamms städtische Grundstücke bevorratet werden. Da aufgrund der noch fortlaufenden Beratung des Rates über einen städtischen Wohnungsbau davon auszugehen ist, dass die bereits veräußerten und die zukünftig nach Erbbaurecht vergebenen Grundstücke früher bebaut werden, sieht die Grüne Ratsfraktion eine Herausnahme der o.g. Grundstücke mit Blick auf Bauabläufe und die damit einhergehenden Verkehre und Emissionen (u.a. Lärm für die baldige Nachbarschaft oder eine Inanspruchnahme neu angelegter Wohnstraßen) am sinnvollsten an.
gez. Sebastian Beer
Änderungsantrag vom 24.6.2019
Prüfauftrag zur Wohnungsförderung
der Stadt auf eigenen Grundstücken gemäß Ratsbeschluss vom 25.2.2019
Beschlussvorschlag:
Der Rat beauftragt die Stadtverwaltung zu prüfen, in welcher Organisations- und Rechtsform die Stadt ein kommunales Unternehmen zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum gründen sollte oder ob diese Aufgabe nicht in eine bereits bestehende Organisations- bzw. Rechtsform eingebettet werden könnte. Hierbei sollen sowohl die Vor- als auch die Nachteile dieser unterschiedlichen Organisations- und Rechtsformen herausgearbeitet werden.
Ergänzend wird die Verwaltung aufgefordert den zusätzlichen Stellenbedarf (aufgeschlüsselt nach Stellenanzahl, -umfang und Tätigkeit) im Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft und Hochbau (EGH) zu beziffern, der bei einer Planung und/oder Verwaltung in Eigenregie anfallen würde. Dieses bitte exemplarisch an mehreren Szenarien, die sich im Umfang der pro Jahr zu planenden Wohneinheiten unterscheiden.
Der von der SPD Fraktion eingebrachte Vorschlag wird in diese Gesamtprüfung mit einbezogen.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 21.3.2019
Verwaltungskostensatzung
zu den o.g. Sitzungen bitten wir um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden Änderungsantrages zum Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Beschlussvorschlag:
Lfd. Nr. 30.2 der Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb.) zur Änderung der Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb.) über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)
unter 1.
ersetzen durch
Auskünfte
- mündliche, fernmündliche und einfache schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe von wenigen Abschriften gebührenfrei.
Begründung:
Die städtische Informationsfreiheitssatzung soll einen grundsätzlich freien Zugang zu Informationen, die bei der Stadt oder ihren Eigenbetrieben vorhanden sind, gewähren.
Dadurch sollen über die bereits bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus, Transparenz in Politik und Verwaltung gebracht sowie die Meinungs- und Willensbildung und die demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten der Einwohner*innen in der Stadt gefördert und eine bessere Kontrolle behördlichen Handelns ermöglicht werden.
Dieses Angebot muss daher niedrigschwellig sein und darf nicht durch die Erhebung zu hoher Kosten, vor allem bei einfachen Auskunftsersuchen, ausgehebelt werden. In Anlehnung an das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes sollte die Erteilung einfacher Auskünfte daher gebührenfrei sein.
Da sich der Beschlussvorschlag hinsichtlich der Kostenerhebung bei den anderen Positionen im Übrigen weitestgehend an der Verwaltungskostensatzung der Stadt München orientiert, sollte dann auch die dort enthaltene Gebührenfreiheit für einfache schriftliche Auskünfte übernommen werden.
Daher beantragen wir den Punkt 1 der lfd. Nr. 30.2 entsprechend zu ändern.
gez. Kerstin Rhode-Fauerbach, Sebastian Beer
Antrag vom 22.2.2019
Wohnungsförderung der Stadt auf eigenen Grundstücken
Änderungsantrag:
Antragstext ersetzen durch:
Die Verwaltung wird beauftragt, in den Fachausschüssen sowie im Verwaltungsausschuss und Rat, spätestens in den Sitzungen im Mai, einen Plan vorzulegen, der
- die stadteigenen, nicht unter Landschafts- oder Naturschutz stehenden bzw. nicht landschafts- oder naturschutzwürdigen Grundstücke ausweist, auf denen Wohngebäude von der Stadt errichtet werden können, die dann zur Bereitstellung preisgünstigen Wohnraums nach sozialen Kriterien zur Verfügung stehen und
- die Möglichkeiten der Errichtung entsprechender Wohngebäude durch die Stadt unter Berücksichtigung ökologischer und energetischer Gesichtspunkte sowie deren Finanzierbarkeit, bspw. durch die Inanspruchnahme von Fördergeldern, darlegt.
Begründung:
Aufgrund des Mangels an preiswerten Wohnungen sehen auch wir die Stadt in der Verantwortung, selbst neue Maßnahmen zu ergreifen, um mehr preisgünstigen Wohnraum in Oldenburg zu schaffen.
Die Stadt soll, wie im Begründungstext des Antrags der Gruppe Die Linke/Piraten ausgeführt, die Möglichkeit selbst zu bauen, ernsthaft prüfen und den Ratsgremien unter Beachtung der o.g. Vorgaben einen Realisierungsplan zur Beratung vorlegen.
Die Setzung einer Frist halten wir für sinnhaft, damit die Verwaltung entsprechend planen kann und wir als Rat Ergebnisse erwarten können. Preiswertes Wohnen braucht städtisches Handeln und dafür werden zunächst Fakten benötigt. Die Umsetzung eines Plans wird erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb halten wir die Fristsetzung für wichtig.
gez. Kerstin Rhode-Fauerbach, Rita Schilling
Antrag vom 14.1.2019
„Strategie für die Entwicklung der Bäderlandschaft“
wir beantragen folgende Änderungen zu dem Änderungsantrag der SPD/CDU:
zu Punkt 3. Der Text wird geändert:
Die Weiterentwicklung des OLantis wird realisiert, wenn die beiden Stadtteilbäder Kreyenbrück und Eversten erneuert wurden.
neu: Punkt 4: Im Rahmen der Gesamtplanung werden alternative Pläne erstellt. Dazu gehören z. B. die Möglichkeiten, mit den Modulen Freibad und Solebad später zu beginnen.
neu Punkt 5: Jährlicher Zuschussbedarf
Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuschussbedarf auf Grundlage dieses Beschlusses neu zu ermitteln.
Begründung:
In der Vorlage der Verwaltung wird der Zuschussbedarf nach heutigem Planungsstand mit jährlich 3,25 Millionen beziffert. Der heutige Beschluss verändert die Berechnungsgrundlagen, weil andere Module zusammengestellt wurden.
Bisher waren 6 Bahnen angenommen worden. Zudem waren weder Freibad noch Camping-Service in die Kalkulationen einbezogen worden
gez. Rita Schilling und Sebastian Beer
Fraktionsübergreifender Antrag vom 24.9.2018
„Seebrücke – Oldenburg ein sicherer Hafen für Flüchtende“
Beschluss:
Der Rat unterstützt wie zahlreiche andere Städte die Initiative „Seebrücke – schafft sichere Häfen“ und deklariert Oldenburg als sicheren Hafen.
Der Rat fordert den Oberbürgermeister auf, der Bundesregierung anzubieten, dass die Stadt Oldenburg zusätzliche Geflüchtete, die im Mittelmeer in Seenot geraten sind, aufnehmen kann und möchte.
Der Rat appelliert an die Bundesregierung, sich weiterhin und verstärkt für die Bekämpfung der Fluchtursachen einzusetzen, insbesondere für eine gerechtere und effektivere Entwicklungshilfepolitik und dafür, dass die Menschen auf dem Mittelmeer gerettet werden.
Der Rat steht für ein Oldenburg, in dem alle Menschen gleichberechtigt miteinander leben und Diskriminierung nicht geduldet wird.
Sachverhalt:
Das Sterben auf dem Mittelmeer setzt sich jeden Tag fort. Bereits über 1.500 Menschen sind im Jahr 2018 ertrunken, viele Tausende in den vergangenen Jahren, täglich kommen weitere hinzu. Die Dunkelziffer dürfte noch deutlich höher liegen. Europäische Regierungen stellen zum Teil nicht nur jegliche staatliche Seenotrettung ein, sondern kriminalisieren auch die zivilgesellschaftliche Seenotrettung und verhindern ihre Arbeit.
Die zivilgesellschaftliche Initiative „Seebrücke – schafft sichere Häfen“ protestiert seit geraumer Zeit gegen das Sterben im Mittelmeer und gegen die Kriminalisierung von Seenotretter*innen. Auch in Oldenburg haben sich schon knapp einhundert Bürger*innen am 18.08.2018 vor der Lambertikirche an Aktionen der Seebrücke beteiligt und die Bewegung wächst. Viele unterschiedliche Städte in Europa haben sich bereits solidarisiert und angeboten, in Seenot geratene Menschen aufzunehmen. Die Stadt Oldenburg muss hier ebenfalls ein Zeichen für Menschlichkeit und Frieden setzen.
In den letzten Jahren haben die Bürger*innen dieser Stadt, die Verwaltung und die Politik gezeigt, dass sie bereit und fähig sind geflüchtete Menschen aufzunehmen und zu integrieren. Diesen Weg muss Oldenburg weitergehen.
gez. Rita Schilling, Sebastian Beer Ulf Prange Franz Norrenbrock Hans-Henning Adler
Ratsfraktion BÜNDNIS 90/GRÜNE SPD-Fraktion Fraktion WFO-LKR Fraktion Linke/Piraten
Antrag 22.6.2018
Oldenburger Nachhaltigkeitsrates (ONR)
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt anliegende Satzung für den neuen Oldenburger Nachhaltigkeitsrat
Begründung:
Als die lokale Agenda in Oldenburg initiiert wurde, um verschiedene Nachhaltigkeitsziele zu verfolgen, haben sich ca. 500 Bürger*innen beteiligt. Es gab schon damals großes Interesse. Der Sinn der Lokalen Agenda war und ist es nach wie vor, eine Beteiligung vielseitiger lokaler Initiativen zu erreichen. Seit Beginn sind ca. dreißig Gruppen entstanden und bildeten eine breite Beteiligung wie angestrebt.
Bei der letzten Sitzung der Agenda Gruppen fanden sich allerdings nur wenige Gruppen ein, die zudem nur selten im Jahr tagen. Es gibt keine Strategie, wie weitere Gruppen motiviert werden könnten. Es ist auch nicht absehbar, dass sich ohne weiteres eine Strategie entwickelt und verfolgt wird. Trotzdem äußern sich auch jetzt noch Initiativen und Personen, dass ein Interesse an einer Beteiligung bestünde. Insbesondere auch dann, wenn eine neue tragfähige Gesamtstrategie entwickelt werde.
Aus diesen Gründen ist die Einsetzung eines Oldenburger Nachhaltigkeitsrats (ONR) vorgesehen. Seitens der Verwaltung wurde dafür ein grundlegend geeigneter Satzungsentwurf vorgelegt. Bislang konnten sich die politischen Vertreter*innen nicht auf eine Satzung einigen. Es wurde ein runder Tisch vorgeschlagen, welcher jedoch nicht wie erwartet stattgefunden hat.
Daher wird, anstelle der Einstellung des ONR, ein überarbeiteter Satzungsentwurf zur Gründung eines Oldenburger Nachhaltigkeitsrats vorgeschlagen.
gez. Thorsten van Ellen, Pierre Monteyne
Anlage
Statut/Geschäftsordnung für den Oldenburger Nachhaltigkeitsrat (ONR)
1 Zielsetzung/Zweck
1.1 Zur Berücksichtigung der besonderen Belange der Nachhaltigkeit im Rahmen des Verwaltungshandelns und für die gesamte Stadt wird ein Oldenburger Nachhaltigkeitsrat für die Stadt Oldenburg gegründet. Dieser soll den Austausch zwischen Bürgerschaft, Verwaltung und Politik, Bürgerbeteiligung und bürgerschaftliches Engagement fördern.
1.2 Nachhaltigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, mit allen materiellen und menschlichen/sozialen Ressourcen sparsam und verantwortungsvoll umzugehen. Dabei sollen die Interessen nachfolgender Generationen bei Entscheidungen ebenso Berücksichtigung finden, wie die der aktuellen Generation. Die Handlungen des ONR orientieren sich am Konzept einer starken Nachhaltigkeit.
1.3. Ziel soll ein Klima der gegenseitigen Anerkennung, Rücksichtnahme und Respekt sein. In Oldenburg soll sich eine Kultur des Miteinanders entwickeln, das von allen gesellschaftlichen Gruppen akzeptiert, getragen und befördert wird.
1.4. Die mehrheitlich gefassten Beschlüsse werden von der Verwaltung als Vorlage in den Ausschuss für allgemeine Angelegenheiten oder einen anderen vom Nachhaltigkeitsrat empfohlenen Fachausschuss eingebracht.
2. Aufgaben
2.1 Der Nachhaltigkeitsrat koordiniert, begleitet und unterstützt eine nachhaltige Stadtentwicklung im Sinne der 2030 Agenda der Vereinten Nationen. Er tritt dafür ein, dass in der Stadt Oldenburg der Gedanke der Nachhaltigkeit im Verwaltungshandeln und in möglichst vielen gesellschaftlichen Gruppen Eingang findet.
2.2 Der Nachhaltigkeitsrat stellt strategische Überlegungen an, wie sich die Verwaltung und die Stadt insgesamt zukunftsfähig aufstellen können. Er kann auch Ideen und konkrete Maßnahmen erarbeiten, um die verschiedenen Aspekte der Nachhaltigkeit in der Bevölkerung bekannt zu machen und umzusetzen.
2.3 Der Nachhaltigkeitsrat arbeitet eng mit der Verwaltung der Stadt Oldenburg und den unterschiedlichen Initiativen, Gruppen und Institutionen zusammen, die sich in vielfältiger Weise für Nachhaltigkeit einsetzen. Für eine wissenschaftliche Begleitung kooperiert der Nachhaltigkeitsrat mit der Universität Oldenburg.
2.4. Der Nachhaltigkeitsrat berät die Politik und die Verwaltung in allen Fragen der nachhaltigen Entwicklung, er kann Empfehlungen und Stellungnahmen zu Themen der nachhaltigen Entwicklung in der Stadt abgeben.
2.5. Der Nachhaltigkeitsrat nutzt das Wissen und die Erfahrung seiner Mitglieder und deren Netzwerke, um den Grundgedanken der Nachhaltigkeit an einebreite Öffentlichkeit zu vermitteln. Insofern soll das Gremium auch eine
gewisse „Türöffnerfunktion“ ausüben, um Kontakte herzustellen zu Institutionen oder Entscheidungsträgerinnen und –trägern, die bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien hilfreich sein können.
2.6. Die Mitglieder des Nachhaltigkeitsrates tragen die Ideen und Gedanken der Nachhaltigkeit auch in ihre Organisationen und unterstützen somit deren Verbreitung.
3. Zusammensetzung/Berufung
3.1. Der Nachhaltigkeitsrat soll in seiner Zusammensetzung soweit möglich einen umfänglichen Querschnitt durch die Gesellschaft darstellen. Auf ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis sowie eine breite Altersstruktur ist zu achten. Die Mitglieder werden vom Rat der Stadt Oldenburg auf Vorschlag von Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft für die Dauer einer Ratsperiode ernannt.
3.2 Der Nachhaltigkeitsrat besteht aus bis zu fünfzehn Vertreter*innen aller in Oldenburg tätigen, gesellschaftlich relevanten Nachhaltigkeitsinitiativen, Gruppen oder Institutionen, je einem Mitgliedern der im Rat vertretenen Fraktionen (zwei ab einer Fraktionsgröße von neun Mitgliedern), der Agenda Beauftragten der Stadt Oldenburg und dem Oberbürgermeister. Der Oberbürgermeister kann sich durch eine Dezernentin/einen Dezernenten vertreten lassen. Der Nachhaltigkeitsrat kann bis zu maximal 5 Berater*innen (z.B. aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kirche, Kultur, Ökologie, Entwicklungspolitik, Sport, Jugend, Soziales, Bildung, Integration und Inklusion) als antragsberechtigte Mitglieder in das Gremium berufen, die jeweils eine Stellvertretung entsenden können.
3.3 Der Nachhaltigkeitsrat wählt aus seiner Mitte eine Sprecherin oder einen Sprecher, die/der auch die Sitzungen leitet.
3.4 Für jedes Mitglied soll nach Möglichkeit auch eine Vertretung benannt werden. Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
3.5. Scheidet ein Mitglied auf eigenen Wunsch aus, so soll dieses Mitglied nach Möglichkeit einen Vorschlag zur Nachfolge unterbreiten.
3.6. Der Nachhaltigkeitsrat kann dem Rat mit einer 2/3 Mehrheit empfehlen, Mitglieder aus dem Gremium auszuschließen.
4. Sitzungen
4.1. Der Nachhaltigkeitsrat tagt mindestens zweimal im Jahr.
4.2. Die Sitzungen finden grundsätzlich öffentlich statt. Angelegenheiten, die ihrer Natur nach nicht für öffentliche Beratung geeignet sind, insbesondere Angelegenheiten einzelner Personen und Themen bei denen persönliche Daten Dritter erörtert werden, sind in nicht öffentlicher Sitzung zu behandeln.
4.3. Zur Sitzung lädt das Agenda Büro mit drei Wochen im Voraus per E-Mail ein. Eine vorläufige Tagesordnung wird vom Agenda Büro in Absprache mit der Sprecherin/dem Sprecher erstellt und der Einladung beigefügt. Jedes Mitglied kann Anträge zur Tagesordnung per E-Mail an die aktuelle Email-Adresse des
Agenda-Büros einbringen. Die Anträge sollen spätestens vier Wochen vor der Sitzung im Agenda Büro eingegangen sein, damit allen eine ausreichende Vorbereitung für die Sitzung möglich ist.
4.4. Der Nachhaltigkeitsrat kann zu einzelnen Themen Arbeitsgruppen einrichten und externe Expert*innen hinzu ziehen. Sowohl Arbeitsgruppen als auch Expert*innen sollten kostenfrei für den Nachhaltigkeitsrat tätig werden. Sollte dies nicht möglich sein, stehen beide unter dem Vorbehalt der Bereitstellung finanzieller Mittel im Haushalt.
5. Abstimmung/Beschlussfassung
5.1. Für die Beschlussfähigkeit muss mindestens die Hälfte der Mitglieder des Nachhaltigkeitsrates anwesend sein. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
5.2. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Beschluss als abgelehnt.
6. Änderung dieser Satzung
6.1. Diese Satzung wird vom Rat der Stadt Oldenburg beschlossen und kann auch auf Vorschlag des Nachhaltigkreitsrates durch den Rat der Stadt Oldenburg geändert werden.
Antrag vom 6.6.2018
Bäderkonzept
Alternativ zu einer Sanierungsvariante legt die Verwaltung eine Kostenschätzung für etwaige Neubauten der beiden Stadtteilbäder Eversten und Kreyenbrück auf Grundlage des Konzeptes „simply swimming“ vor. Am Ende des 2. Absatzes wird ergänzt: Im Vorfeld der Planungen dieses Neubaus sollen folgende Fragestellungen geklärt werden:
1) Welche konkreten Überlegungen gibt es, die über die Einrichtung eines Sportbeckens hinausgehen, bspw. für Solebecken, Solegrotten oder Kurs- bzw. Bewegungsbecken? 2) Ist eine Variante mit Cabriodach wie in Osnabrück geplant? 3) Soll ein angeschlossenes Gesundheits- und Rehazentrum realisiert werden? 4) In welchem Umfang soll ein Freibad bzw. eine „Freibadefunktion“ vorhanden sein?
5) Wie hoch wären die jeweiligen Investitionskosten und die entsprechenden jährlichen Zuschüsse (Aufschlüsselung bitte nach den einzelnen Modulen des Gesamtbades)?
6) Mit welchem Realisierungszeitraum für die einzelnen Varianten (Sanierungen oder Neubauten) ist zu rechnen?
gez. Kurt Bernhardt, Kerstin Rhode-Fauerbach
Antrag v. 14.5.2018
Gleichstellungsplan der Stadt Oldenburg – Bericht über erfolgte Maßnahmen in 2015 bis 2017 und Fortschreibung des Gleichstellungsplans für 2018 – 2020
Begründung:
Nach dem niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz sind niedersächsische Gemeinden verpflichtet, alle drei Jahre einen Gleichstellungsplan für die Beschäftigten der Gemeinden aufzustellen. Zu den Beschäftigten zählen insoweit sowohl die Tarifbeschäftigten als auch die Beamtinnen und Beamten. Der Gleichstellungsplan gliedert sich in Kernverwaltung, Feuerwehr, Abfallwirtschaftsbetrieb und Eigenbetrieb Hochbau und beinhaltet die Ziele und Maßnahmen zum Abbau von Unterrepräsentanzen von Geschlechtern und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den einzelnen Bereichen.
Aufgrund von Anträgen unserer Fraktion stellte die Stadtverwaltung Oldenburg ihren Gleichstellungsplan für 2012 – 2014 im Februar 2012 und ihren Gleichstellungsplan 2015 – 2017 im Juni 2015 im Rat vor.
Wir möchten nunmehr über die Ergebnisse des letzten Gleichstellungsplans informiert werden. Die Ratsgremien sollen erfahren, wie die Maßnahmen in den Jahren 2015 bis 2017 gewirkt haben. Ferner bitten wir, den fortgeschriebenen Gleichstellungsplan für die Jahre 2018 – 2020 vorzustellen.
Das Ziel muss sein, die Führungspositionen in der Stadtverwaltung mit mindestens 50 Prozent Frauen zu besetzen. Zu diesen zählen neben den Dezernatsleitungen die Amts-, Fachdienst- und Bereichsleitungen. Bei den Amtsleitungen und Fachdienstleitungen erwarten wir Fortschritte durch die Besetzung mit mehr weiblichen Beschäftigten. Bei den Amtsleitungen waren am Stichtag 01.01.2015 von 19 Amtsleitungen lediglich 31,58 % weiblich und von 51 Fachdienstleitungen sogar nur 27,45 % mit Frauen besetzt.
gez. Rita Schilling und Kerstin Rhode-Fauerbach
Antrag vom 22.4.2018
Sondernutzungsgenehmigung für das Aufhängen von Plakaten
Beschlussvorschlag:
- Die Aufnahme eines entsprechenden Tagesordnungspunktes auch für die Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten am 23.04.2018.
- Der Dringlichkeitsantrag der o.g. Gruppe wird wie folgt um einen dritten Punkt ergänzt:
Die Verwaltung wird beauftragt, die geltende Sondernutzungssatzung in Zusammenarbeit mit dem Rat zu überarbeiten. Ziel ist es, einen nachzuvollziehenden und in der Satzung formulierten Kriterienkatalog zu entwickeln, anhand dessen zukünftig Anträge auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis von der Verwaltung bewertet werden. Die Belange von Gewerkschaften sollen hierbei Berücksichtigung finden, sofern es um die Wahrnehmung ihrer rechtlich abgesicherten Aufgaben geht.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom 5.4.2018
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zum Rahmenplan Weißenmoor/Südbäkeniederung
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird den aktuellen Sachstand des Rahmenplans Weißenmoor/Südbäkeniederung (gemäß Mehrheitsbeschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen vom 15.03.2018) der Öffentlichkeit vorstellen und interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit bieten, in einer angemessenen Frist Stellungnahmen abzugeben. Im Anschluss wird die Verwaltung abermals Abwägungsvorschläge erarbeiten.
Begründung:
Wie in Vorlage 17/0886 beschrieben hatte die Stadtverwaltung seinerzeit Eigentümer und interessierte Bürgerinnen und Bürger über die Zielsetzung in Hinblick auf die städtebauliche Entwicklung und den Natur- und Landschaftsschutz informiert. Hierbei wurden die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, Anregungen sowie Bedenken zu den Planungen zu äußern. Die Verwaltung hatte im Anschluss alle eingegangenen Stellungnahmen geprüft und hierzu Abwägungsvorschläge erarbeitet.
Dieses Beteiligungsverfahren war unseres Wissens rechtlich nicht zwingend, sondern wurde auf freiwilliger Basis durchgeführt. Dieses begrüßen wir sehr.
Aufgrund des Mehrheitsbeschlusses von SPD und CDU haben sich die ursprünglichen Planungsabsichten der Verwaltung substanziell verändert. So soll weiteres Bauland im größeren Umfang ausgewiesen und umfangreiche Flächen nicht mehr unter Landschaftsschutz gestellt werden (vgl. Verwaltungsentwurf 2017). Orientierend an § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB (Bebauungspläne betreffend) ist es aus Sicht der Grünen Ratsfraktion nun geboten, abermals ein Beteiligungsverfahren wie im Beschlussvorschlag beschrieben durchzuführen.
gez. Sebastian Beer und Kerstin Rhode-Fauerbach
Antrag vom 10.11.2017
Straßenreinigungssatzung – Änderungsantrag:
Die Satzung wird in § 6 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe wie folgt geändert: Der Absatz 2 lautet neu: Maßstab für die Straßenreinigungsgebühr sind die Grundstücksfläche hoch 0,65, einschließlich der kaufmännisch gerundeten ersten Nachkommastelle, und die Reinigungsklasse, zu der die Straße nach dem Straßenverzeichnis (Anlage zur Straßenreinigungsverordnung) gehört.
Begründung:
Die grüne Ratsfraktion favorisiert eigentlich den reinen Flächenmaßstab bei der Berechnung der Straßenreinigungsgebühren, weil dieser Maßstab verständlich, leicht nachvollziehbar und geradlinig ist. Größere Grundstücke zahlen 1 zu 1 größere Gebühren, kleinere Grundstücke zahlen 1 zu 1 kleinere Gebühren. Wir sehen aber auch wie die Verwaltung, dass dieser lineare Maßstab zu einer dem Nutzen unangemessen hohen Belastung von sehr großen Grundstücken führt. Die Verwaltung schlägt den Quadratwurzelmaßstab vor, der unseres Erachtens die kleineren Grundstücke bis zu einer Fläche von 3400 m² zu stark belastet. So würde bspw. ein 400 m² Grundstück je m² 16-fach höher belastet werden als ein 100.000 m² Grundstück. Deshalb schlagen wir als Kompromiss den Maßstab Grundstücksfläche hoch 0,65 vor. Die reine Grundstücksfläche ist der Maßstab Grundstücksfläche hoch 1, die Quadratwurzel ist der Maßstab Grundstücksfläche hoch 0,5. Unser Kompromissvorschlag liegt zwischen den beiden anderen Modellen, aber immer noch deutlich näher an der Quadratwurzel.Der Vorteil: die kleinen Grundstücke bis ca. 3400 m² werden nicht so stark benachteiligt wie beim Quadratwurzelmaßstab. Die ganz großen Grundstücke werden deutlich nicht so hoch belastet wie beim reinen Flächenmaßstab.
f. d. Ratsfraktion gez. Thorsten van Ellen, Kurt Bernhardt, Sascha Brüggemann
Antrag vom: 28.10.2016
Festlegung der Anzahl der beratenden Mitglieder in den Fachausschüssen
Beschlussvorschlag:
Ergänzend zu den in der Vorlage 16/0748 vorgeschlagenen Ratsausschüsse mit beratenden Mitgliedern
werden auch dem „Ausschuss für Bahnangelegenheiten“ 2 beratende Mitglieder angehören.
Dr. E. N.-Baumann, O. Klaukien, CDU-Fraktion CDU-Fraktion
Rita Schilling Sebastian Beer, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Hans-Henning Adler, DIE LINKE./ Piratenpartei
Antrag vom: 28.10.2016
Benennung der Fachausschüsse
die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS´90/ DIE GRÜNEN sowie die Gruppe DIE LINKE./ Piratenpartei legen zum Tagesordnungspunkt 11.1 „Benennung der Fachausschüsse“ folgenden Ergänzungsantrag vor:
Beschlussvorschlag:
Ergänzend zu den in der Vorlage 16/0747 vorgeschlagenen Ratsausschüsse bildet der Rat auch einen „Ausschuss für Bahnangelegenheiten“ mit 7 Ratsfrauen und Ratsherren.
Begründung:
Der Ausschuss für Bahnangelegenheiten wurde im Laufe der abgelaufenen Legislaturperiode gebildet und hat sich bewährt – auch weiterhin wird das Thema „Bahn“ Politik und Verwaltung beschäftigen.
Vor dem Hintergrund der Komplexität dieses, für die Oldenburger Stadtentwicklung, so wichtigen Thema ist eine „Verschiebung“ in den Verkehrsausschuss aus unserer Sicht nicht sinnvoll.
Die Beratungen der Bahnthemen mit allen Aspekten werden weiterhin einen hohen Umfang einnehmen. Es ist zu erwarten, dass die Verkehrsausschusssitzungen über eine angemessene Dauer hinausgehen und andere, ebenfalls wichtige Themen in den Hintergrund geraten. Dies gilt es zu vermeiden.
Dr. E. N.-Baumann, O. Klaukien – Sebastian Beer – Hans-Henning Adler
CDU-Fraktion BÜNDNIS´90/ DIE GRÜNEN DIE LINKE./ Piratenpartei
Antrag vom: 26.09.2016
Pflasterung Rathausmarkt
Beschlussvorschlag:
Für die Beschaffung etwaiger neuer Steine zur Pflasterung des Rathausmarktes wird ein unabhängiges Zertifikat zur Sicherstellung des fairen Handels gefordert.
Begründung:
Mit dem Ratsbeschluss vom 29.02.2016, dass Oldenburg „Fair Trade Town“ werden möchte, ist auch das Ziel verbunden, gerechte Handelskontakte zu erhalten. Die Ziele des Fairen Handels sind, dass glaubwürdig gesiegelte Produkte eingekauft werden und auf Güter verzichtet wird, die durch ausbeuterische Kinderarbeit und unter Verletzung sozialer Mindeststandards hergestellt werden.
Auf manche Produkte, Vorhaben und Dienstleistungen wirkt sich dies in besonderem Maße aus, da die öffentlichen Auftraggeber über einen großen Marktanteil verfügen, unter anderem im Baugewerbe sowie im Dienstleistungs- und IT-Bereich. Ihre Investitionen belaufen sich auf rund 17 % des Bruttoinlandsprodukts der EU. Dies entspricht der Hälfte des BIP der Bundesrepublik Deutschland. Durch die Anforderungen an Lieferanten, welche die ausschreibenden Stellen vorgeben, können sie großen Einfluss auf die faire Gestaltung des Handels nehmen. Gerade in der globalen Natursteinindustrie sind Kommunen die größten Abnehmer, z.B. für ihre Marktplätze und Bürgersteige.
Seit April 2009 können Städte und Kommunen neben ökonomischen Kriterien auch soziale und ökologische Aspekte bei der öffentlichen Beschaffung mitberücksichtigen. Leider gehen die meisten Kommunen in ihren Ausschreibungen nicht über die ILO Kernarbeitsnormen 138 und 182 – keine ausbeuterische Kinderarbeit – hinaus. Doch gerade die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, wie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz oder das Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung, ist in der Steinbranche wichtig. Auch werden bei Ausschreibungen so genannte Selbstverpflichtungserklärungen oder Eigenlabel von Bietern akzeptiert, die jedoch nicht überprüft werden können. Eine Bescheinigung von unabhängigen Zeichengebern ist die einzige sichere Möglichkeit sozialverträglichen Einkaufs.
Auch der Deutsche Städtetag und unabhängige Organisationen wie die Verbraucher Initiative e.V. empfehlen unabhängige Zertifikate, wie z.B. Fair Stone oder Xertifix. Zur Labelnutzung müssen dabei Mindestkriterien erfüllt sein, wie
- Keine Kinder- und Zwangsarbeit
- Sicherheit & Gesundheit am Arbeitsplatz
- Regelmäßige Schulungen der Arbeiter
- Rückverfolgbarkeit der Produkte (Tracing Fair Stone) und klarer Materialfluss
Mit dem Ankauf von Natursteinen aus fairen Handelsbeziehungen ist sichergestellt, dass diese Kriterien erfüllt sind.
gez. Andrea Hufeland, Sebastian Beer
Antrag vom: 21.12.2015
„Lärmaktionsplan“
zu den o. g. Sitzung bitten wir um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden Beschlussvorschlages:
Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem am 28. Juli 2014 im Verwaltungsausschuss zur Auslegung gebrachten Entwurf des Lärmaktionsplanes vorgebrachten Stellungnahmen werden gemäß Anlage aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima vom 12. Februar 2015 geprüft.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Lärmaktionsplan unter Berücksichtigung der Prüfungsvorschläge zu überarbeiten und den Plan anschließend zur Beratung und endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stützt die Rechtsauffassung, die die Stadt Oldenburg noch im Februar 2015 zur Möglichkeit einer abschnittsweisen Ausweisung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen eingenommen hatte. Die anliegende Handreichung des SPD-geführten Verkehrsministeriums Rheinland-Pfalz zeigt deutlich, dass der Hinderungsgrund in Niedersachsen nicht rechtlicher Natur ist, sondern leider der Engstirnigkeit und fehlenden Sachkenntnis des in Niedersachsen zuständigen Referats des ebenfalls SPD-geführten Verkehrsministeriums geschuldet ist. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sehen die Möglichkeit zu einer Lösung des Problems in einem direkten Gespräch der Stadtverwaltung und Vertretern der Ratsfraktionen mit dem Verkehrsminister Olaf Lies. Weiterer Schriftverkehr über das MW-Referat 43 wäre vergeblicher Liebesmüh.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 21.12.2105
4. Energiepolitisches Arbeitsprogramm im integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (InEKK-EPAP 4)“
zu den o. g. Sitzungen bitten wir um Berücksichtigung des nachfolgenden Beschlussvorschlages:
Beschlussvorschlag:
Die in der Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima vom 10.12.2015 vorgelegte Änderung des 4. Energiepolitischen Arbeitsprogrammes im integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (InEKK-EPAP 4) wird nicht unterstützt.
Demgegenüber wird die im Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima am 12.11.2015 beratene Variante des 4. Energiepolitischen Arbeitsprogrammes im integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (InEKK-EPAP 4) wie folgt im Punkt 15 geändert:
Einen Verzicht auf den von der Stadt geforderten Mindeststandard (gültige EnEV – 30%) bekommen ausschließlich jene gewährt, die sich verpflichten, auf den von der Stadt Oldenburg erworbenen Grundstücken preisgünstigen Wohnraum (Orientierung an der Richtlinie Wohnungsbauförderprogramm für Oldenburg) zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Wie aus der Vorlage der Verwaltung vom 12.11.2015 hervorgeht, wären die Steigerung der reinen Bauwerkskosten eines EFH mit +1% marginal. Gerechnet auf 30 Jahre unter Berücksichtigung aller Kosten und Erlöse ergebe sich sogar Minderkosten von 2%. Vor diesem Hintergrund ist ein Verzicht auf den bisher angewendeten Mindeststandard auf zum Verkauf stehenden städtischen Grundstücken nur zu rechtfertigen, wenn die eingesparten Bauwerkskosten in eine Absenkung der Miethöhe auf ein Niveau gemäß der Richtlinie Wohnungsbauförderprogramm für Oldenburg umgelegt werden.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 24.09.2015
Klävemann-Stiftung
Änderungsanträge:
- In der Präambel wird folgender Satz ergänzt: „Der Denkmal- und Ensembleschutz ist bei der Entwicklung der Klävemann-Stiftung zu beachten.“
- In §3 wird folgender Satz eingefügt: „Den Mietern wird gemäß der geltenden Rechtslage ein Vorkaufsrecht eingeräumt.“
- In § 4 (Verwaltung der Stiftung) wird folgendes ergänzt: „Die Stiftung wird von der Stadt Oldenburg (Oldb) gem. § 135 NKomVG von den zuständigen Organen (Rat, Verwaltungsausschuss und Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister) verwaltet und ist eine kommunale Stiftung im Sinne des § 19 NkomVG in der jeweiligen Fassung. Vermögensumschichtungen und der Bau neuer Wohngebäude müssen dem Rat der Stadt Oldenburg zur Beschlussfassung vorgelegt werden.“
- Der §5 wird wie folgt geändert: § 5 Stiftungsorganisation, Stiftungsaufsicht, In-sich-Geschäfte „Es wird ein Kuratorium eingerichtet. Das Kuratorium besteht aus 11 Mitgliedern. 7 Mitglieder werden von den Gruppen/Fraktionen des Rates der Stadt Oldenburg entsprechend ihrer Stärke für die Dauer einer Ratsperiode entsandt. 3 Mitglieder benennt der Mieterbeirat der Klävemann-Stiftung, je ein weiteres Mitglied wird von der Unteren Denkmalschutzbehörde und des Amtes für Controlling und Finanzen der Stadtverwaltung gestellt.“ (weiter wie in Vorlage).
Begründung:
In der Mieterschaft der Klävemann-Stiftung besteht eine große Unsicherheit darüber, wie die Zukunft in den teilweise seit Jahrzehnten gemieteten Wohnungen und Häusern der Stiftung aussieht. Die grüne Ratsfraktion möchte für die Mieterschaft eine echte Beteiligungsmöglichkeit schaffen und sieht in dem Kuratorium ein geeignetes Aufsichts-, Kontroll- und Mitwirkungsinstrument, um im Zusammenspiel von Stiftungsverwaltung, Politik und Mieterschaft eine gute und sichere Zukunft für die Klävemann-Stiftung und ihre Mieterinnen und Mieter zu erreichen.
gez. Kurt Bernhardt, Stephan Friebel
Antrag vom: 24.09.2015
Antrag zum weiteren Verfahren bei der Sanierung der
Klävemann-Stiftung:
Beschlussvorschlag:
- Bevor jegliche Vermögensumschichtungen in der Klävemann-Stiftung vorgenommen werden, sind die Ursachen des diagnostizierten Sanierungsstaus im Rahmen eines externen Gutachtens aufzuarbeiten.
- Ab sofort werden Vertreter des Mieterbeirats der Klävemann-Stiftung zu den Sitzungen des Round-Table eingeladen (Arbeitsgruppe von Verwaltung, Politik und Experten).
gez. Stephan Friebel, Kurt Bernhardt
Antrag GRÜNE/Linke/Piratenpartei vom: 16.09.2015
Oldenburg erklärt sich zur TTIP-freien Stadt
Beschlussvorschlag:
In Anknüpfung an den mehrheitlichen Beschluss des Stadtrates vom 26.05.2014, „Gefährdung kommunaler Handlungsspielräume durch das Abkommen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)“ bekräftigt der Stadtrat seine hier aufgestellten Forderungen zu den Verhandlungen um das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP), mit der symbolischen Schaffung einer TTIP-freien Zone auf seinem Hoheitsgebiet, da er seine kommunale Organisationsfreiheit für Oldenburg nicht beeinträchtigt sehen möchte.
Damit folgt die Stadt Oldenburg Hunderten von anderen Städten in Deutschland und Europa, die sich auch zur TTIP-freien Kommune bzw. Stadt erklärt haben (Vgl. Landkarte bei http://www.umweltinstitut.org/themen/verbraucherschutz-ttip/freihandelsabkommen/kommunen-gegen-ttip.html
Begründung:
Dass die geplanten Freihandelsabkommen TTIP, CETA und insbesondere auch TiSA die Organisationsfreiheit von Kommunen stark gefährden können, erklären auch die kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen. „Freihandelsabkommen bergen […] erhebliche Risiken für Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, die durch die Kommunen und ihre Unternehmen verantwortet und erbracht werden. […] Sollten typische kommunale Dienstleistungen, wie die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, der Öffentliche Personennahverkehr, Sozialdienstleistungen, Krankenhäuser oder die Kultur Regeln zur Liberalisierung unterworfen werden, würde die derzeit garantierte, umfassende Organisationsentscheidung von Kommunalvertreter_innen durch rein am Wettbewerbsgedanken ausgerichtete einheitliche Verfahren ersetzt.“
Darin werden sie auch vom Hauptausschuss des Deutschen Städtetages unterstützt, der am 12. Februar 2014 in München den Beschluss gefasst hat, „dass die kommunale Daseinsvorsorge, darunter insbesondere die nicht liberalisierten Bereiche, wie die öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung, die Bereiche Abfall und ÖPNV, soziale Dienstleistungen sowie alle Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Kulturbereich, vom derzeit mit den USA verhandelten Freihandelsabkommen – und allen weiteren Handelsabkommen – explizit ausgeschlossen wird.“
Auch der Bundesverband der öffentlichen Dienstleistungen (bvöd), ein Zusammenschluss von kommunalen und regionalen öffentlichen Unternehmen, Kommunalverbänden, Fach- und Wirtschaftsverbänden der öffentlichen Wirtschaft, von öffentlichen Arbeitgeberverbänden und der öffentlichen Verwaltung, warnt vor „[…] uneingeschränkten Marktzugangsverpflichtungen im TTIP (, die; E.Ä.) den demokratisch legitimierten nationalen und europäischen Rechtsrahmen in Frage (stellt und; E.Ä.) die Organisationshoheit der Gebietskörperschaften und die Vielfalt der Erbringungs-formen als Ausdruck des kommunalen Selbstverwaltungsrechts gefährden würden.“
Insbesondere die Investitionsschutzregelungen mit Klagerechten von transnationalen Konzernen, vor nicht öffentlichen Schiedsgerichten dienen der prophylaktischen Unterbindung von politischen Entscheidungen zur Verbesserung von Standards im Umwelt-, Verbraucher-, Arbeitnehmerschutz u.a. Bereichen der Daseinsvorsorge und Kultur.
Bündnis 90/Die Grünen Ratsfraktion Die Linke./Piratenpartei
Sebastian Beer Dr. Jens Ilse
Antrag vom: 16.09.2015
Flüchtlinge in Oldenburg
Die Flüchtlingsfrage ist eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Auch wir als Rat der Stadt Oldenburg wollen die notwendige Verantwortung übernehmen.
Der Rat der Stadt Oldenburg spricht sich nachdrücklich für eine humanitäre Flüchtlingspolitik aus. Er ist entschlossen, auch in Zukunft allen Flüchtlingen Schutz und Aufnahme zu bieten. Dieses ist unsere menschenrechtliche Verpflichtung.
Eine humanitäre Flüchtlingspolitik gelingt nur, wenn die Zivilgesellschaft sich solidarisch zeigt und auf unterschiedlichste Art und Weise sich für die Flüchtlinge engagiert. Schon jetzt ist in Oldenburg zu spüren, dass Hunderte von Personen etwas ganz praktisch tun und weiterhin auch machen wollen. Wir bedanken uns dafür sehr und hoffen, dass diese Menschen auch weiterhin mit Elan dabei sein werden und noch weitere Kräfte dazu gewonnen werden können.
Damit Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Zukunft erfolgreich gelingen kann, muss die Stadt mehr finanzielle Mittel als bisher zur Verfügung stellen. Wir benötigen in der Stadtverwaltung und in sozialen Einrichtungen umgehend weiteres Personal. Die Frage der Trägerschaft ist dabei zweitrangig.
Wir fordern die Verwaltung auf, so schnell wie irgend möglich entsprechende Maßnahmen, bspw. für mehr Personal im Ausländeramt, in der Fachstelle Integration oder auch in den städtischen Gemeinwesenarbeiten zu veranlassen.
Zudem fordert der Rat die Stadtverwaltung auf, im Haushaltsentwurf 2016 die Budgets entsprechend zu planen.
Wir gehen davon aus, dass die von der Bund- sowie der Landesregierung beschlossenen Mittel zur Entlastung der Kommunen unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden.
Insbesondere für Sprachkurse und eine generelle Sprachförderung sowohl für Kinder als auch Erwachsene sind dringend weitere Mittel erforderlich. Wir appellieren daher an die Entscheidungsträger_innen von Bund und Land, sich verstärkt hierfür einzusetzen.
Begründung:
In Anbetracht der aktuellen Lage sind wir uns bewusst, dass wir eine große gesellschaftliche Aufgabe zu bewältigen haben. Wir tragen auf städtischer Ebene die Verantwortung, entsprechende Strukturen zu schaffen. Das heißt, dass wir dafür zu sorgen haben, dass die Menschen, die zu uns kommen, umgehend entsprechend ihren Bedürfnissen versorgt werden. Wir wollen gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt, mit den professionellen Einrichtungen weiterhin die Menschen unterstützen, die bei uns Schutz vor Krieg, Verfolgung und existenzieller Not suchen.
gez. Rita Schilling, Andrea Hufeland
Antrag vom: 25.06.2015
Zukünftige Nutzung Kloster Blankenburg als Erstaufnahmeeinrichtung durch das Land Niedersachsen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg beauftragt den Oberbürgermeister, eine Vertretung aus dem Innenministerium einzuladen. Diese wird gebeten, im Allgemeinen Ausschuss umfassend über die Errichtung der Erstaufnahmeeinrichtung zu informieren.
Zudem wünschen wir uns von der Verwaltung eine Aufklärung bzw. Abklärung zu folgenden aufgeführten Fragen und Themen:
- Welche Infrastrukturellen Maßnahmen zur Anbindung an die Stadt hält die Verwaltung für erforderlich?
- Welcher Betreiber wird die Einrichtung führen? Wird das Land diese Aufgabe selbst übernehmen oder gibt es eine Ausschreibung für freie Träger?
- Welche Qualitätsstandards sind dort mindestens einzuhalten?
- Welche Beratungsangebote und Sprachfördermaßnahmen sind dort vorgesehen?
- Wie sollen örtliche Akteur_innen in der professionellen Flüchtlingsarbeit und die Ehrenamtlichen eingebunden werden?
- Wie ist der Sachstand zu dem geplanten Freifeld-Festival?
- Eine Ansiedlung von Kunst/Kultur, verschiedenen Wohnkonzepten und die Ansiedlung einer Erstaufnahmeeinrichtung böte die Möglichkeit einer unmittelbaren Integration von Flüchtlingen. Welche Realisierung plant jetzt der Investor?
Begründung:
Seit einigen Wochen ist bekannt, dass die niedersächsische Landesregierung auf dem Gelände „Kloster Blankenburg“ die Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung plant. Der Rat wurde erstmalig am 01. 06. Im Verwaltungsausschuss darüber informiert. In Anbetracht der steigenden Flüchtlingszahlen ist es bundesweit unerlässlich, mehr Erstaufnahmeeinrichtungen zu errichten, um die elementaren Aufgaben der Versorgung der Menschen, die zu uns kommen, gut bewältigen zu können. Somit ist es richtig, dass auch Niedersachsen für weitere Einrichtungen sorgen will.
Wir halten es aber für wichtig und notwendig, die jeweiligen Kommunen (Politik und Verwaltung) und die Bevölkerung gleichermaßen frühzeitig und umfassend zu informieren und im gesamten Planungsprozess mit einzubeziehen. Dem Innenministerium ist sicherlich bekannt, welche Historie der Standort Blankenburg besitzt, und daher müsste diesem an einer sensiblen, aber offenen Kommunikation gelegen sein. Formal betrachtet mag die Angelegenheit und Entscheidungshoheit beim Land Niedersachsen liegen. Politisch fordern wir Transparenz über den Planungsprozess hinsichtlich der Errichtung und des Betriebs einer zukünftigen Erstaufnahmeeinrichtung. Bisher wird in Oldenburg eine gute Willkommenskultur gelebt. Für ein weiteres gutes Gelingen ist eine Politik „auf Augenhöhe“ auch von Seiten des Landes erforderlich.
gez. Rita Schilling, Ingrid Kruse
Dringlichkeitsantrag GRÜNE/SPD vom: 30.01.2015
– Flüchtlingen ein Zuhause geben –
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg beauftragt die Verwaltung, die Bevölkerung der Stadt Oldenburg erneut wegen des Wohnraummangels für Flüchtlinge öffentlich anzusprechen. Es soll verstärkt dafür geworben werden, Wohnraum zur Verfügung zu stellen oder z. B. Flüchtlinge übergangsweise bei sich aufzunehmen.
Dieses soll geschehen durch eine klare Kommunikation u.a. der Rahmenbedingungen für eine Aufnahme von Flüchtlingen. Weiterhin geht es z.B. um die Benennung von AnsprechparterInnen bei der Stadt Oldenburg: Name, Telefonnummern, Email-Adresse, damit der Kontakt leicht aufgenommen werden kann.
Als erste Maßnahme sind diese Informationen auf der Homepage der Stadt Oldenburg an prominenter Stelle zu präsentieren. Außerdem sollen flankierend die Oldenburger Medien mit eingebunden werden.
Weitere Maßnahmen sollen von der Verwaltung schnellstmöglich entwickelt und den Ratsgremien vorgestellt werden.
Wohnraumversorgung ist ein elementarer Bestandteil des Oldenburger Konzeptes zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen, das im Frühjahr vom Rat verabschiedet werden soll. Wir wollen nach wie vor eine gute dezentrale Wohnraumversorgung in unserer Stadt und bitten die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Oldenburg um ein Zeichen von Wertschätzung, indem sie auch überlegen, ob sie Wohnraum zur Verfügung stellen können.
Begründung:
Aktuell treten die ersten Überbelegungen in den Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge auf. Gemeinschaftsräume werden zu Wohnräumen umfunktioniert. Das darf keine Dauerlösung sein! Der nächste Schritt, der droht ist, die Aufstellung von Containern, da die angekündigten Kontingente vom Land Niedersachsen erheblich sind.
Der Auszug aus den Flüchtlingswohnheimen kann befördert werden, wenn die Bevölkerung in die Gewinnung von Wohnraum für Flüchtlinge mehr einbezogen wird. So wissen viele Bürgerinnen und Bürger nicht, an wen sie sich wenden können, wenn z.B. ein Zimmer in einer WG frei ist oder eine ganze Wohnung zur Verfügung gestellt werden kann. Zurzeit gibt es keine leicht zu findenden Informationen darüber, wie und wer darüber Auskunft geben kann. Die Menschen, die gerne etwas tun möchten, um Wohnraum zur Verfügung zu stellen, brauchen dafür ein niedrigschwelliges Informations- und Beratungsangebot. Deshalb soll die städtische Öffentlichkeitsarbeit dazu systematisch ausgebaut werden.
f. d. Ratsfraktion B´90/GRÜNE f. d. Ratsfraktion der SPD
gez. Dr. Maren Niehuis, Rita Schilling Germaid-Eilers-Dörfler, Werner Kaps
Antrag vom: 10.07.2014
Diskriminierungsfreier und ermäßigter Zutritt zu Kulturveranstaltungen für Besitzer_innen des Oldenburg Pass
Die Vertreter_innen des Rates im Verwaltungsausschuss des Staatstheaters Oldenburg werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Nutzer_innen des Oldenburg Pass einen diskriminierungsfreieren und erleichterten Zugang zu den Veranstaltungen des Theaters erhalten. Die Ermäßigungen für den Oldenburg Pass sollen sich zukünftig stärker an den übrigen Ermäßigungsangeboten des Theaters orientieren. Zusätzlich führt die Verwaltung mit der gleichen Intention ein Gespräch mit dem Staatstheater.
Begründung:
Die einkommensschwachen Nutzer_innen des Oldenburg Pass, zu denen u. a. Flüchtlinge gehören, können derzeitig ausschließlich das Last Minute-Ticket Angebot an der Abendkasse auf allen noch verfügbaren Plätzen nutzen. Für Gastspiele und Sonderveranstaltungen erhalten sie im Oldenburgischen Staatstheater grundsätzlich keine Ermäßigung. Darüber hinaus erhalten sie keinerlei Angebote, wie sie beispielsweise Auszubildende, Schwerbehinderte, Helfer im Freiwilligen Sozialen Jahren usw. in Anspruch nehmen können. Nutzer_innen des Oldenburg Pass haben keinerlei Möglichkeit, ermäßigte Karten vorzubestellen, was es ihnen erschwert, einen Theaterbesuch mit Freund_innen und Bekannten zu planen. Die normalen Eintrittspreise des Theaters sind für Empfänger_innen von Sozialleistungen in der Regel nicht finanzierbar.
Bundesweit vorbildlich bemüht sich Oldenburg einkommensschwachen Bürger_innen und Menschen in sozialen Härtefällen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Der Oldenburg Pass bietet Ermäßigungen bei Kultur-, Bildungs- und Sportveranstaltungen. Dem Theater kommt eine besonders hervorzuhebende Bedeutung für die Inklusion von einkommensschwachen Mitbürger_innen zu. Theaterveranstaltungen leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Bildung, sondern sie sind daneben Orte der sozialen Begegnung und des Austausches. Insbesondere ein mit öffentlichen Mitteln des Landes Niedersachsen und der Stadt Oldenburg finanziertes Theater sollte sich bemühen, im Sinne inklusiver Ansprüche allen Bevölkerungsgruppen ein ausreichend zugängliches und nicht ausgrenzendes Kulturangebot anzubieten.
Dr. Jens Ilse, Jan-Martin Meyer
Für die Ratsgruppe DIE LINKE / Piratenpartei
Ursula Burdiek
Für die SPD
Andrea Hufeland
Für Bündnis 90/ Die Grünen
Antrag vom: 30.06.2014
3. Energiepolitischen Arbeitsprogramm im integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (InEKK-EPAP 3)
Im Bereich Verkehr des o.g. Arbeitsprogramm wird für die Umrüstung der VWG-Busse auf Bioerdgasbetrieb (Punkt 14 der Auflistung Verkehr) der Betrag in Höhe von 245 T€ für 2015 aufgenommen Begründung: Die Maßnahme weist ein besonders hohes Einsparpotential auf. Die rechnerische CO2-Wirksamkeit beläuft sich auf rund 10.000t/a. Eine vollständige Umstellung des Busbetriebs war ursprünglich bis 2016 geplant. Die Maßnahme sollte daher, auch bei Zustandekommen eines neuen Vertrags mit der EWE, weitergeführt werden.
f. d. GRÜNEN-Ratsfraktion f. d. SPD-Ratsfraktion gez. Sinje Eichner, Sebastian Beer gez. Margrit Conty
Antrag vom: 31.03.2014
Änderung der Richtlinien der Stadt Oldenburg für die Überlassung von Veranstaltungsräumen im Bereich Museen, Sammlungen und Kunsthäuser
zum o.g. Tagesordnungspunkt 12.1 – Änderung der Richtlinien der Stadt Oldenburg (Oldb) für die Überlassung von Veranstaltungsräumen im Bereich Museen, Sammlungen und Kunsthäuser – bitten wir um Berücksichtigung des nachfolgenden Änderungsantrages:
Der Satz der Vorlage:
„Dieser Satz soll stattdessen in den noch zu ändernden Pachtvertrag aufgenommen werden.“
wird ersatzlos gestrichen
gez. Dr. Maren Niehuis
Antrag vom: 28.10.2013
Inklusionsprozess
Hier: TOP 11.1 – Resolution zur Aufrechterhaltung von Sprachförderschulen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur o.g. Sitzung bitten wir um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden Beschlussvorschlages: Die Mitglieder des Rates der Stadt Oldenburg sprechen sich dafür aus, den begon-nenen Inklusionsprozess an Oldenburger Schulen unter Begleitung der Universität Oldenburg fortzusetzen. Auf dem Weg zur Inklusiven Schule wird sorgfältig überprüft, welche Module aus der Arbeit der Förderklassen Sprache notwendig und erfolgreich sind und in eine zukünftige Schulstruktur übernommen werden können.
Begründung: erfolgt mündlich.
f. d. GRÜNEN-Ratsfraktion f. d. SPD-Ratsfraktion
gez. Andrea Hufeland gez. Gesine Multhaupt
Antrag vom: 25.09.2013
Bericht zum aktuellen Stand der Oldenburger Bahnproblematik
Sitzung des Rates, AAllgA und VA am 30.09.2013
TOP: Bericht zum aktuellen Stand der Oldenburger Bahnproblematik
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zum o.a. TOP bitten wir vor dem Hintergrund der nun vorliegenden zahlreichen Gutachten zum Oldenburger Bahnkonflikt zu den städtebaulichen ( Dipl. Ing. Bottenbruch) und ökologischen ( Dipl. Ing. van Bargen) Auswirkungen der Planungen sowie den Möglichkeiten einer Alternative ( Prof. Dr. Dobeschinski, Dipl-Ing Kohnen ) und der taktischen Aufstellung der Stadt zur Durchsetzung einer Umgehung (Dr. Porsch) um einen Bericht der Verwaltung im Rat.
Die Bedeutung der Sache erfordert eine Befassung und Aussprache im Rat.
gez. Sebastian Beer, Alexandra Reith, Dr. Armin Frühauf
Antrag vom: 16.09.2013
Neueinstufung in die Mietenniveaus des Wohngeldgesetzes
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Hier: TOP – Neueinstufung in die Mietenniveaus des Wohngeldgesetzes
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Nachgang zu dem o. g. Tagesordnungspunkt bitten wir um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden Beschlussvorschlages.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg fordert die Bundesregierung auf, das Statistische Bundesamt mit einer Überprüfung der Mietenniveaus nach §12 Wohngeldgesetz (WoGG) zu beauftragen und auf dieser Grundlage eine Neueinstufung in die Mietenstufen des WoGG vorzunehmen.
Begründung:
In den letzten Jahren sind die Mieten in der Stadt Oldenburg stark angestiegen, insbesondere bei Neuvermietungen. Dies ist ein Trend, der für viele Städte in Deutschland gilt, insbesondere für die Universitätsstädte. Die Einstufungen in die Mietenstufen des WoGG sind jedoch zuletzt zum 01.01.2009 vorgenommen worden und basieren auf Daten von Anfang 2007. Unter diesen Umständen wird es für EmpfängerInnen von Wohngeld immer schwieriger, eine angemessene Wohnung zu finanzieren. Die Beratungen im Sozialausschuss vom 28.08.2013 haben ergeben, dass es von der Bundesregierung zurzeit nicht geplant ist, eine Neueinstufung vorzunehmen.
gez. Sascha Brüggemann
Antrag vom: 24.06.2013
Konzessionsvergabe Auswahlkriterien
Nächste Sitzung des Rates
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zum Tagesordnungspunkt 8.5 des Rates
Konzessionsvergabe Auswahlkriterien
reichen wir den nachfolgenden Änderungsantrag ein, der bereits von uns im letzten Ausschuss für Finanzen und Beteiligung eingebracht und begründet wurde.
Beschlussvorschlag
1. Sofern die Bewerber Ihre Angebote der Verwaltung (ggf. im Beisein von Gutachtern) mündlich vorstellen (zusätzlich zu den schriftlich einzureichenden Angeboten) wird es Vertreter/innen aus der Politik ermöglicht, an diesen Präsentationen teilzunehmen.
2. Der bisher diskutierte Vorentwurf einer Bewertungsmatrix für die Auswahl eines Neukonzessionärs wird in den folgenden Punkten angepasst:
2.1 Die Bewerberinnen soll die Berechnungsmethode für den Netzrückkauf darstellen Dabei darf der Netzrückkaufpreis den Ertragswert nicht übersteigen. (siehe Endschaftsklausel B3 und Anlage 3 als Formulierungsvorschlag).
2.2 Der Zeitpunkt, an dem der Netzrückkaufpreis ermittelbar wird ist wie folgt zu realisieren:
Erstens stellt das EVU stellt der Stadt die in der Anlage 1 genannten Unterlagen und Daten unentgeltlich zur Verfügung. Die in Anlage 1 genannten Informationen sind erstmals spätestens 1 Jahr nach Vertragsschluss, sowie des Weiteren jeweils aktualisiert drei Jahre vor einer möglichen Vertragsbeendigung durch die Konzessionsnehmerin vorzulegen. Im Fall einer Kündigung dieses Vertrages stellt die Konzessionsnehmerin der Stadt die in der Anlage 1 genannten Unterlagen und Daten unverzüglich zur Verfügung.
Zweitens werden nach Anlage 2 die Netzentflechtungskosten geregelt.
2.3 Bedingungen für die Vergabe an einen Konzessionär ist die Einräumung eines nicht an Gründe gebundenes Kündigungsrecht des Konzessionsgebers an die Stadt Oldenburg nach spätestens 10 Jahren und nach spätestens 15 Jahren mit einer Frist von einem Jahr.
2.4 Die Bewertungsfelder Energie erfahren eine deutliche Aufwertung durch eine verbesserte Gewichtung durch diese Punkteveränderungen:
A.2.1 Energieberatung sowie unter A.4 Umweltverträgliche Versorgung und A 4.1 Umweltverträglichkeit, A 4.2 Beratungsleistung Umweltverträgliche Energieversorgung werden um jeweils 1 Punkt aufgewertet,
A 4.3 Zeitnahe Einbindung von Anlagen der Erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung wird um 2 Punkte aufgewertet,
A.4 Individuelle Förderung der Umweltfreundlichkeit wird um 5 Punkte aufgewertet.
Die erreichbare Gesamtpunktzahl (Verwaltungsvorlage: 110 Punkte) steigt in Folge dessen um 10 Punkte.
2.5 Die Bewertungsfelder Sonderkündigung und Endschaftsklausel erfahren eine deutliche Aufwertung durch stärkere Gewichtung. Dazu werden die Kriterien B3.1 (Sonderkündigungsrechte) und B3.4 (Wirtschaftlich angemessene Vergütung) mit jeweils 8 Punkten bewertet. Die erreichbare Gesamtpunktzahl (Verwaltungsvorlage: 110 Punkte) steigt in Folge dessen um 8 Punkte.
2.6 Es werden vertragliche Regelungen für den Fall einer Insolvenz des Konzessionärs gefordert (z.B. Sonderkündigungsrecht).
2.7 Es werden vertragliche Regelungen für den Fall der Verzögerung einer Neuregelung nach Ablauf der regulären Vertragszeit getroffen.
3. In Bezug auf Sonderkündigung und Endschaftsklausel sowie den Zeitpunkt und die Preisobergrenze wird die vertragliche Regelung mit Unterstützung durch Rödl und Partner vorformuliert und zur Abstimmung gestellt.
4. Auch das Vorkaufsrecht der Stadt wird wie unter 3 vorformuliert und Bestandteil des Verfahrensbriefs.
5. Die Frist zur Angebotsabgabe beträgt 12 Wochen.
6. Die abschließende Bewertung („Auswertung der finalen Angebote“, S. 28) erfolgt mit Rödl und Partner unter Beteiligung der Politik.
gez. Alexandra Reith
– Fraktionssprecherin –
Anlage 1
Das EVU hat der Stadt alle Daten zu überlassen, die das Elektrizitätsversorgungsnetz betreffen. Die Informationspflicht umfasst insbesondere:
1. Pläne des Elektrizitätsversorgungsnetzes, insbesondere ein aktuelles Mengen-gerüst der zum Elektrizitätsversorgungsnetz gehörenden Anlagen, Einrichtungen und Leitungen (mit Angabe von Alter, Material und Abmessungen);
2. die Anschaffungs- und Herstellungskosten aller zum Elektrizitätsversorgungs-netz gehörenden Bestandteile zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Aktivierung, aufgegliedert nach einzelnen Anlagegegenständen, sowie die kalkulatorischen Restbuchwerte sowohl auf Anschaffungskosten- wie Tagesneuwertbasis unter Berücksichtigung der seit der jeweiligen Inbetriebnahme der einzelnen Anlagegüter nach dem vorgelegten Mengengerüst den kalkulatorischen Ab-schreibungen tatsächlich zugrunde gelegten Nutzungsdauern gemäß § 6 StromNEV;
3. eine Aufstellung über die Messeinrichtungen, die im Eigentum des EVU stehen und der Messung von Energieentnahmen von Anschlussnutzern aus dem Elektrizitätsversorgungsnetz dienen;
4. eine Aufstellung über die Stromentnahmen von Tarifkunden sowie Sondervertragskunden im Sinne der Konzessionsabgabenverordnung, jeweils unter Aus-weisung der Kundenzahl, der Erlöse aus Netzentgelten, Konzessionsabgabe und Steuern, getrennt nach den Bedarfsgruppen Haushalt und Gewerbe, jeweils bezogen auf das letzte Abrechnungsjahr;
5. eine fortgeschriebene Aufstellung der für diese Anlagen vereinnahmten und nicht aufgelösten Anschlussbeiträge und Baukostenzuschüsse (einschließlich Eingangsjahren);
6. ein Verzeichnis der Grundstücke sowie der schuldrechtlichen und dinglichen Grundstücksbenutzungsrechte des EVU, die der örtlichen Versorgung bzw. deren Sicherung dienen;
7. ein an den inhaltlichen Anforderungen des § 15 Abs. 3 ausgerichtetes Konzept für die Netzentflechtung.
Die Informationen müssen sich jeweils auf dem Stand zum Ende des letzten ab-geschlossenen Geschäftsjahres des EVU befinden.
Die Stadt erhält die Daten unentgeltlich in dem von ihr bestimmten Datenformat. Auf Anforderung der Stadt ist das EVU verpflichtet, ergänzende Informationen zu übergeben, soweit das EVU seine Informationspflicht nicht vollständig er-füllt hat.
Anlage 2
Für den Fall der Übernahme des Netzes haben die Vertragspartner gemeinsam ein Entflechtungskonzept zu erarbeiten. Das Konzept muss auf eine die Versorgungs-sicherheit wahrende, Investitions- und Betriebskosten minimierende, diskriminierungsfreie und effiziente Entflechtung ausgerichtet sein, welche eine klare Zuordnung von Verantwortungsbereichen für die Netzbetriebe gewährleistet. Für die Kostenverteilung gelten folgende Grundsätze: Das EVU trägt die Kosten der Herauslösung des Netzes insbesondere durch messtechnische oder galvanische Trennung an den Verbindungsstellen zu den Netzteilen, die es behält. Weiter trägt es die Kosten für die Verbindung dieser bei ihm verbleibenden Netzteile zu einem neuen Netz. Die Stadt trägt die Kosten der Einbindung des von ihr übernommenen Netzes in das Netz des neuen Netzbetreibers.
Anlage 3
Der Kaufpreis für das Netz wird durch den Ertragswert begrenzt. Das ist der Betrag, der aus Sicht eines objektiven Käufers unter Berücksichtigung der sonstigen Kosten des Netz-betriebes einerseits und der zu erwartenden Erlöse aus dem Netzbetrieb andererseits für den Erwerb des Netzes kaufmännisch und betriebswirtschaftlich vertretbar erscheint. Dabei sind vorrangig die künftige Ansatzfähigkeit des Kaufpreises bei der Kalkulation der Netzentgelte sowie von Anschlussnehmern, der Stadt oder Dritten geleistete und noch nicht aufgelöste Zuschüsse zu berücksichtigen.
Die Stadt kann ihr Kaufrecht sowie ihre weiteren Rechte und Pflichten gegenüber dem Konzessionär auf einen Dritten übertragen, mit dem sie einen qualifizierten Wegenutzungsvertrag (Konzessionsvertrag) für den Bau und Betrieb eines Stromversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung für das Stadtgebiet geschlossen hat.
Antrag vom: 13.05.2013
Weitere Verfahrensschritte im Konzessionsverfahren
Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten
Sitzung des Verwaltungsausschusses, Sitzung des Rates
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zu den o. g. Sitzungen bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Weitere Verfahrensschritte im Konzessionsverfahren
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag und Begründung werden nachgereicht.
gez. Alexandra Reith
– Fraktionssprecherin –
Antrag vom: 13.05.2013
Oldenburger Bahnproblematik – Umsetzung des Bahnvergleiches
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
TOP: Oldenburger Bahnproblematik;
Umsetzung des Bahnvergleiches
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o.g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Oldenburger Bahnproblematik – Umsetzung des Bahnvergleiches –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Oldenburg erläutert und überprüft die im Zusammenhang mit dem Oldenburger Bahnvergleich erstellten Gutachten der Fa AIT.
2. Bei Unklarheiten und Fehlern fordert die Stadt – soweit vom Anlieger gewünscht – AIT und DB Projektbau zur Klärung bzw. Nachbesserung auf.
3. Auf Wunsch tritt die Stadt mögliche Ansprüche aus dem Bahnvergleich an die begünstigten Bürger ab.
Begründung:
Aufgrund des zwischen der Stadt und der DB abgeschlossenen „Bahnvergleichs“, der entlang der Bahnstrecke einen vorgezogenen passiven Lärmschutz (Fenster) gewährleisten soll, nimmt die von der DB Projektbau beauftragte Firma AIT nun konkrete Berechnungen zur Erreichung des versprochenen Lärmschutzes vor.
Die für jeden Einzelfall erstellten Gutachten lehnen entweder einen Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen ab, bejahen ihn dem Grunde nach oder benennen konkrete Baumaßnahmen und Kosten. In einem Anschreiben werden die Bürger_innen aufgefordert, den Vorschlägen des Gutachtens zuzustimmen.
Diese Gutachten sind für die Bürger_innen ohne eine fachliche Hilfe weder überprüfbar noch verständlich. Sehr unterschiedliche Ergebnisse, bei dem äußeren Anschein nach ähnlichen Ausgangslagen, führen zur Verunsicherung und Verärgerung, insbesondere wenn bekannt wird, dass bei grundsätzlicher Bejahung von Lärmschutz Kostenerstattungen in einer Spanne von 400 € bis über 70.000 € angeboten werden.
Bei den uns vorliegenden Gutachten fällt auf, dass sie weder die Bezugsgrößen der Berechnungsfaktoren (Anknüpfungstatsachen) noch die Rechenwege darstellen, z.T. erscheinen Berechnungen nicht plausibel oder gar fehlerhaft zu sein.
Ob die beauftragte Fa. AIT den Rechenweg selbst entworfen hat, erscheint fraglich. Die in Bayern beheimatete Firma ist kein Akustikbüro, sondern eine Bauingenieurfirma. Nach ihrer Homepage http://www.ait-service.de/AiT/start.html ist sie kein spezielles Sachverständigenbüro für Akustikfragen, ihre Referenzen beziehen sich alle nahezu vollständig auf Aufträge der DB-Projektbau.
Beispielhaft fallen in den durchgesehenen Gutachten folgende Unklarheiten/Fehler auf:
1. Das Zugmengengerüst als Ausgangslage der Schallimmissionen ist nicht dargestellt.
2. Ausgangspunkt der Berechnungen soll eine – nicht näher dargestellte – Prognose für das Jahr 2025 sein, wohingegen für die Bahnanlieger_innen der PFA 2 und 3 eine Prognose für das Jahr 2015 (= 130 Züge/Tag) Berechnungsgrundlage ist. Ob sich die Prognosen 2025 von der für 2015 unterscheidet, kann ohne Mitteilung der Prognosen nicht gesagt werden. Allgemein wird davon ausgegangen, dass der Güterverkehr in der BRD bis zum Jahr 2025 um 65 % ansteigen wird; die spezielle Situation durch den neuen Hafen in WHV ist dabei noch gar nicht berücksichtigt.
3. Die Fa. AIT benutzt für ihre Berechnungen das im Internet kostenfrei zugängliche Rechenprogramm „Hermes“; dieses soll – so Aussagen von Fachleuten, ein älteres Programm sein, was seit längerem nicht mehr gewartet wird und dessen Zuverlässigkeit nicht eingeschätzt werden kann.
4. Die für die Bürger_innen errechneten Belastungswerte liegen deutlich unter den von der DB im Nov 2012 auf den Bürgerinformationsveranstaltungen vorgestellten Lärmkarte. Das geht zu Lasten des Umfangs des angebotenen Lärmschutzes.
5. Die Höhe und Lärmschutzwerte der „fiktiven“ Lärmschutzwände des Jahres 2020 werden in den neueren Gutachten nicht mehr genannt.
6. In älteren Gutachten werden die Lärmschutzwerte der nicht vorhandenen Wände mit 18 dbA abgezogen, was mit einer 4 m hohen Lärmschutzwand bei weitem nicht erreicht werden dürfte. Das geht zu Lasten des Umfangs des angebotenen Lärmschutzes.
7. Da zwar beim Berechnungsfall „Vorsorgewerte“ (59/49 dbA) derzeit noch der Schienenbonus von 5 dbA zu Gunsten der DB abgezogen werden darf ( was AIT auch macht ), nicht jedoch bei einer Berechnung nach „Sanierungswerte“ (=70/60), entsteht zum Teil das absurde Ergebnis, dass Bahnanlieger_innen durch den Gerichtsvergleich (bis zum Bau der LS-Wände) erheblich weniger Schutz erhalten, als ihnen im Fall eines Urteils als vorläufiger „Sanierungsschutz“ bis zum Bau der LS – Wände zuzusprechen wäre. Die Differenz beträgt in einem belegten Beispielsfall für die Nacht 19 dbA (Anlage) . Eine Differenz von +/- 10 dbA bedeutet eine Verdoppelung/Halbierung des Lärms. All das geht zu Lasten des angebotenen Lärmschutzes.
8. In vielen Fällen werden den Bahnanliegern_innen nur schallgedämmte „Lüfter“ zum Preise von ca 400 € zugestanden. Das könnte den Intentionen der Energieeinsparverordnung zuwiderlaufen. Diese preiswerten Apparate belasten die Energiebilanz eines Gebäudes auf Dauer erheblich (Wärmeverluste und Energieverbrauch). Auch das geht zu Lasten der Bahnanlieger_innen.
Die weiteren Beschlussvorschläge tragen dem Gesichtspunkten Rechnung, dass der Vergleich keine unmittelbaren Ansprüche der Bahnanlieger begründet sondern allenfalls nur solche der Stadt Oldenburg.
Die Entscheidung über den Antrag ist sehr d r i n g l i c h und kann nicht zuvor im Verkehrsausschuss behandelt werden, weil die Fa. AIT ihre Gutachten derzeit erstellt und mit einer Fristsetzung und Aufforderung zur Anerkennung derzeit an die Bahnanlieger_innen versendet.
gez. Alexandra Reith, Sebastian Beer, Dr. Armin Frühauf
Antrag vom: 13.05.2013
Oldenburger Bahnproblematik – Erarbeitung eines Konzeptes zur Bewältigung von Katastrophen im Zusammenhang mit Unfällen von Bahnzügen mit Gefahrstoffen
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
TOP: Oldenburger Bahnproblematik;
Erarbeitung eines Konzeptes zur Bewältigung von Katastrophen
im Zusammenhang mit Unfällen von Bahnzügen mit Gefahrstoffen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o.g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Oldenburger Bahnproblematik – Erarbeitung eines Konzeptes zur Bewältigung von Katastrophen im Zusammenhang mit Unfällen von Bahnzügen mit Gefahrstoffen –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung der Stadt Oldenburg erstellt ein schlüssiges Konzept zur Bewältigung von Katastrophen im Zusammenhang mit Unfällen von Bahnzügen mit Gefahrgütern.
2. Die Stadt Oldenburg fordert von der DB die regelmäßige und rechtzeitige Bekanntgabe der Daten von Gefahrguttransporten durch das Stadtgebiet ein.
3. Nach Vorstellung des Katastrophenbewältigungskonzeptes wird die Stadt es implementieren und erproben.
4. Bis zur Erprobung des Konzeptes fordert die Stadt Oldenburg von Bund und Bahn Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h bei Gefahrguttransporten durch das Stadtgebiet.
Begründung:
Die nach der Eröffnung des Jade-Weser-Ports zu erwartende Zunahme der Güterbahntransporte wird nicht nur die Lärmimmissionsbelastung der Stadt nachhaltig verschlechtern, sondern auch die Ausgangslage zur Katastrophenbewältigung von Bahnunfällen. Dies gilt ganz besonders bei Unfällen mit Gefahrgütern.
Das es immer wieder Eisenbahnunfälle mit schwersten Folgen gibt, wird regelmäßig in der Presse berichtet, die Unfälle werden von der DB erfasst und regelmäßig untersucht, siehe dazu in der Anlage zu diesem Antrag den Bericht der DB für das Jahr 2011.
Für die Stadt Herbolzheim hat Prof. Dr. Kümmerer – Universität Lüneburg – zur Gefahrgut- und Folgenanalyse eine vergleichende Untersuchung erstellt, die in ihren grundsätzlichen Eckdaten und Aussagen auch für die Stadt Oldenburg eine beeindruckende Aussagekraft hat ( siehe dazu: http://www.ig-bohr.de/gefahrgut21102012.pdf ).
Die Kenntnis dieses Gutachtens und die Berücksichtigung der Oldenburger Besonderheiten belegen die dringende Notwendigkeit eines erprobten Konzepts zur Katastrophenbewältigung, damit die Rettungskräfte von Stadt und Land für diesen Katastrophenfall vorbereitet sind.
Bei diesem Konzept sind u.a. Folgende lokale Besonderheiten zu berücksichtigen:
1. die Betroffenheit und mögliche Funktionsunfähigkeit
– der Großleitstelle für Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte, die in unmittelbarer Nähe der Eisenbahnstrecke WHV – Oldenburg am Friedhofsweg,
– der Berufsfeuerwehr und Rettungsdienstes in der Ibo Koch Straße,
– der Johanniter Unfallhilfe bei der Alten FLEIWA,
– des PIUS-Hospitals bei einem Unfall mit Gefahrgütern, die sich in der Tiefgarage am Pferdemarkt ausbreiten,
– des Evangelischen Krankenhauses mit seiner Lage im Bereich möglicher Auswirkungen von Gift- und Explosivstoffen,
– die in einem Umkreis von 500 m – 1000 m zur Bahnstrecke befindlichen Kindergärten, Schulen, Altenheimen und öffentlichen Einrichtungen
2. die Behinderung oder Unerreichbarkeit der Unfallstelle infolge
– dichter städtischer Bebauung bis an den Gleiskörper
– des Vorhandenseins von Lärmschutzwänden
gez. Alexandra Reith, Sebastian Beer, Dr. Armin Frühauf
Antrag vom: 14.02.2013
Unterstützung der Kampagne „Wasser ist ein Menschenrecht“
Nächste Sitzungen des Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten, des Verwaltungsausschusses und des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zu o. g. Sitzungen bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Unterstützung der Kampagne „Wasser ist ein Menschenrecht“ –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Das Recht auf Wasser sowie das Recht auf sanitäre Grundversorgung sind Menschenrechte entsprechend der Resolution der Vereinten Nationen. Eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft muss als Dienstleistung für alle Menschen gewährleistet sein. Nur in öffentlicher Hand ist das auch dauerhaft möglich.
Die Stadt Oldenburg spricht sich daher nachdrücklich gegen die Planungen der Europäischen Union aus, das öffentliche Vergabewesen für den Bereich der Wasserversorgung und Abwasserreinigung in die Liberalisierungsagenda aufzunehmen. Die Wasser- und Abwasserwirtschaft darf nicht unter den Zuständigkeitsbereich der Binnenmarktregelung fallen.
Wir fordern die Europäische Union stattdessen auf, Rechtsvorschriften zu erlassen, die die Wasserversorgung sowie die sanitäre Grundversorgung für alle Menschen in Europa garantieren. Das Recht auf Wasser und der Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den Leistungen der Wasser- und Abwasserwirtschaft gehen vor Marktinteressen.
Wir fordern die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages, des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments auf, sich gegen eine Ausschreibungspflicht für Dienstleistungskonzessionen im Hinblick auf die Daseinsvorsorge auszusprechen und den Richtlinienentwurf der Kommission in der bestehenden Form abzulehnen sowie die kommunale Selbstverwaltung und die Trinkwasserversorgung zu schützen.
Die Stadt Oldenburg wird in ihren Einrichtungen Unterlagen auslegen, die es den Oldenburgerinnen und Oldenburger auf unkomplizierte Weise ermöglichen das EU-Volksbegehren „Wasser ist ein Menschenrecht – right 2 water“ (http://www.right2water.eu/de/node/5) zu unterstützen – selbige Hilfestellung gilt für die städtische Homepage an prominenter Stelle.
Begründung: Erfolgt mündlich.
gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 04.02.2013
Bargeldauszahlung an Flüchtlinge in Oldenburg statt Wertgutscheine
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur nächsten Sitzung des Rates bitten wir Sie um die Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes:
Bargeldauszahlung an Flüchtlinge in Oldenburg statt Wertgutscheine.
Antrag
Der Rat der Stadt Oldenburg bekräftigt nun nach den Änderungen der politischen Mehrheitsverhältnisse im niedersächsischen Landtag seine Forderungen nach einer Abschaffung des Wertgutscheinsystems und die Einführung von Barauszahlungen an Flüchtlinge in der Stadt Oldenburg (Ratsbeschlusses vom 27.02.2012). Um die Umsetzung des Ratsbeschlusses der Stadt Oldenburg vorzubereiten, nimmt die Verwaltung Kontakt mit dem Innenministerium auf, um sich nach den geplanten Neuerungen zu erkundigen, die das Wertgutscheinsystems und die Einführung von Barauszahlungen an Flüchtlinge betreffen. Zudem beauftragen wir die Verwaltung, die Barauszahlungen an Flüchtlinge so schnell es möglich ist umzusetzen.
Begründung
Die Stadt Oldenburg hat bisher aufgrund einer Weisung des Landes Niedersachsen Flüchtlingen Wertmarken ausgehändigt, die diese für ihre Einkäufe in Oldenburger Geschäften verwenden soll-ten. Das Gutscheinsystem stellt jedoch eine Diskriminierung dar und bedeutet einen unnötigen bü-rokratischen Aufwand für alle Beteiligten. In Oldenburg werden in zahlreichen Geschäften die Wertmarken der Flüchtlinge als Zahlungsmittel nicht angenommen. Zudem weigern sich einige Geschäfte, Differenzbeträge zwischen Gutscheinwert und Einkaufswert in bar auszuzahlen. Zum Teil verweigern Geschäfte auch den Verkauf bestimmter Warensortimente. An den Kassen führt die Zahlung mit den Wertmarken zu Verzögerungen. Sie bewirkt zudem eine starke Stigmatisierung des Zahlenden. Viele Einwohner/innen in Oldenburg lehnen das Gutscheinsystem seit langem ab und solidarisieren sich mit den Betroffenen, indem sie sich an dem durch Ehrenamtliche organi-sierten Tausch der Wertmarken von Flüchtlingen gegen Bargeld beteiligen. Die veränderten Mehrheitsverhältnisse im Landtag erleichtern nun die Umsetzung der Abschaffung des Wertgut-scheinsystems. Dem diskriminierenden Gutscheinsystem muss endlich ein Ende gesetzt werden.
f.d. GRÜNEN-Ratsfraktion f.d. SPD-Ratsfraktion
Annelen Meyer, Rita Schilling C. Sahm, Germaid E.-Dörfler
Antrag vom: 04.02.2013
Unterstützung der Kampagne „Wasser ist ein Menschenrecht“
Nächste Sitzungen des Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten, des Verwaltungsausschusses und des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zu o. g. Sitzungen bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Unterstützung der Kampagne „Wasser ist ein Menschenrecht“ –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Folgt schriftlich.
Begründung:
Folgt.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 04.02.2013
Ausschussumbesetzung
Nächste Sitzungen Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten, des Verwaltungsausschusses und des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zu o. g. Sitzungen bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Ausschussumbesetzung –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird anstelle von RF Sinje Eichner zukünftig RH Alexander Broel Mitglied des Kulturausschusses.
Des Weiteren entsendet die Fraktion künftig RH Sascha Brüggemann anstelle von RH Alexander Broel in den Betriebsausschuss Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft und Hochbau. RH Sascha Brüggemann übernimmt im o.g. Ausschuss den stellvertretenden Ausschussvorsitz.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith, Sebastian Beer
Antrag vom: 12.12.2012
Bahnumfahrung entlang der A 29
Ratssitzung/AAllgA/VA am 17.12.2012
TOP: Umsetzung des Ratsbeschusses zu einer s o f o r t i g e n Bahnumfahrung entlang der A 29
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Nachgang zum o.g. Antrag nachfolgender Beschlussvorschlag nebst Begründung:
Beschlussvorschlag:
Das im Ratsbeschluss vom 26.11.2012 näher festgelegte Ziel einer Bahnumfahrung um Oldenburg muss nun mit Nachdruck verfolgt und zügig erreicht werden.
Die dazu erforderlichen Anstrengungen können sich nicht auf Übermittlung der festgelegten Position der Stadt an Land, Bund und Bahn beschränken, sondern erfordern vielmehr vielfältige zielgerichtete und koordinierte Aktionen und Aktivitäten.
Dieses vorausgeschickt, wird deshalb ein „Projektbeirat Bahnumfahrung A 29“ gegründet.
Der Projektbeirat besteht aus dem Oberbürgermeister, dem Pressesprecher und je eine/m/r Vertreter/in der Ratsfraktionen bzw. Gruppen. Weitere Mitglieder (Betriebswirt/in, Jurist/in, Stadtplaner/in, PR-Fachmann/frau, Bürgerinitiativen) können vom Projektbeirat hinzugezogen werden. Der Projektbeirat kann aus seiner Mitte einen Sprecher/in bestimmen.
Der Projektbeirat hat vorzuschlagen, welche Aktivitäten der Stadt oder anderer Personen zielführend sind und wer dafür verantwortlich zeichnet.
Gründe
Das Ziel, im Rahmen der Umsetzung des aktuellen Bundesverkehrswegeplanes eine Bahnumfahrung von Oldenburg zu erreichen, bedarf vielfältiger Aktivitäten:
1. Durch geeignete Presse- und Öffentlichkeitsarbeit müssen die derzeit bestehenden Informationsdefizite nicht nur der breiten Öffentlichkeit, sondern auch der betroffenen Nachbarkommunen und beteiligter Behörden beseitigt werden. Das Ziel einer nachhaltigen Unterstützung des J-W-P durch die Stadt Oldenburg muss dabei ebenso deutlich gemacht werden wie die erheblichen Vorteile einer Bahnumfahrung nicht nur für eine leistungsfähige Hinterlandanbindung des Hafens, sondern die gesamte METROPOLREGION.
2. Nicht nur der Rat und die breite Öffentlichkeit sollen über das Projekt informiert werden, es soll auch versucht werden, die gesellschaftlich relevanten Einflussnehmer der Region (z.B. Universität, FH, IHK, Naturschutzverbände, Haus- und Grund, Stadtplaner/innen, Makler/innen u.a.) aktiv in den Realisierungsprozess einzubinden.
3. Die gesamt- und einzelwirtschaftlichen Vorteile einer Bahnumfahrung von Oldenburg müssen untersucht, erkannt und dargestellt werden. Es geht nicht nur um den reinen Kostenvergleich zwischen Ausbau und Umfahrung, sondern auch um betriebswirtschaftliche Kosten-/Nutzenanalysen und gesamtwirtschaftliche Gewinn- und Verlustbilanzen.
4. Die kurz- und langfristigen stadtplanerischen Möglichkeiten einer Bahnumfahrung müssen erkannt, dargestellt und über den STEP 2025 hinaus auch an alle Verantwortlichen kommuniziert werden.
5. Die Ökobilanzgewinne einer Bahnumfahrung einerseits und die Gefährdungspotentiale durch Unfälle andererseits sowie gesundheitsschädliche Immissionen und deren volkswirtschaftliche Kosten müssen dargestellt werden.
6. Juristisch ist eine geeignete Taktik durch Durchsetzung des Ziels im Rahmen des PFA 1 anzulegen. Dazu sollte zu gegebener Zeit ein/e vertrauenswürdige/r und sachkundige/r Jurist/in beratend hinzugezogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
für die Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith, Sebastian Beer, Dr. Armin Frühauf
Antrag vom: 19.11.2012
Einforderung einer Bahnumfahrung von Oldenburg im PFA 1
Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Hier: TOP – Einforderung einer Bahnumfahrung von OL im PFA 1
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir zum Tagesordnungspunkt
– Einforderung einer Bahnumfahrung von Oldenburg im PFA 1 –
um Berücksichtigung des nachfolgenden Beschlussvorschlages:
Beschlussvorschlag:
I. Präambel:
Die zwingend erforderliche Positionierung der Stadt Oldenburg im anstehenden PFA 1 stellt den Rat der Stadt vor eine für die Entwicklung von Oldenburg bedeutsame Entscheidung.
Es geht darum, ob die Stadt es hinnehmen will, dass auf unabsehbare Zeit die Bahngüterverkehre von und zum Jade-Weser-Port mit der Möglichkeit der Ausnutzung aller Oldenburger Bahntrassen bis zur technischen Belastungsgrenze (derzeit 300 Güterzüge/24 Stunden auf jeder Oldenburger Strecke) mitten durch Oldenburg, seine Wohngebiete und seinen historischen Kernbereich gefahren werden oder nicht.
Die Notwendigkeit einer nachhaltigen, zukunftsfähigen städtebaulichen Entwicklung von Oldenburg erfordert ebenso die rasche Lösung der Güterbahnproblematik. Alle Planungen zur Lösung der Bahnproblematik müssen mit bestehenden und beabsichtigten Planungen der Stadt Oldenburg zu vereinbaren sein. Die im Konflikt angelegten Chancen müssen erkannt und intelligent genutzt werden.
II. Forderung:
1. Die Stadt Oldenburg fordert die DB – Netze auf, im anstehenden PFA 1 die konkreten Stadtplanungsabsichten der Stadt Oldenburg zu berücksichtigen und deshalb die Planfeststellung einer Umfahrung von Oldenburg zu beantragen.
2. Bund und Land werden aufgefordert, die Planungsabsichten der Stadt zu respektieren, aktiv zu unterstützen und die dazu erforderlichen Finanzmittel bereit zu stellen.
3. Die Bahnumfahrung um die Stadt Oldenburg soll parallel und möglichst eng an die BAB A 29 angelegt werden. Naturschutzbelange und der berechtigte Schutz von Anliegerinnen und Anliegern sind zu berücksichtigen. Deren Immissionsbelastung muss nach Bau der Bahnstrecke niedriger sein als ohne diese Strecke. Das FFH – Gebiet ist nicht zu berühren.
4. Die Umfahrung soll sofort als Maßnahme des „Ausbaus durch Umfahrung“ ebenso wie in Sande auf der Grundlage des derzeit aktuellen Bundesverkehrswegeplanes erfolgen. Zusätzlich soll zu aller Vorsicht die Strecke aber auch zum neuen Bundesverkehrswegeplan angemeldet werden.
Begründung:
Die Stadt braucht die Planung der Bahn nicht als „schicksalhaft“ entgegen zu nehmen. Denn sie hat ein verfassungsrechtlich garantiertes Planungsrecht, das die Bahn berücksichtigen muss (Art. 28 Abs. 2 GG; Urteil des BVerwG 2.8.2006, Aktz: 9 B 9.06; Stüer in DVBl 2012, 1104). Damit die Belange der Stadt aber überhaupt berücksichtigt werden können, müssen sie auch geäußert werden. Je früher desto besser.
Was jedoch nicht geht, ist ein Ausbau der Stadtstrecke und anschließend ein Bau einer Umgehungsstrecke. Denn das verbietet § 7 BHO (Bundeshaushaltsordnung).
Deshalb muss die Stadt sich entscheiden, und zwar rechtzeitig vor Beginn des PFA 1. Eine Untätigkeit der Stadt hieße, Gestaltungsmöglichkeiten für die Stadt zu verwirken und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Stich zu lassen. Sie wären dann darauf angewiesen, das Ziel einer Umgehungstrasse in zahlreichen Einsprüchen und langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen zu verfolgen. Kommunale Planungsrechte kann der Bürger aber nicht mit Erfolg geltend machen. Das kann nur die Stadt Oldenburg.
Die Stadt ist daher verpflichtet, ihre Forderung auf eine Umgehungstrasse bei der DB unter Hinweis auf ihre städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten einzufordern. Dass eine Umgehungstrasse neue Gestaltungsräume für die Stadt Oldenburg eröffnet, ist offensichtlich. Deswegen ist es erforderlich, so bald wie möglich das Planungsinteresse der Stadt deutlich anzubringen. Nur dann kann dem auch entsprochen werden. Die Gemeinde Sande hat das mit Erfolg getan und sich mit ihre Vorstellungen durchgesetzt.
Alle im Rat der Stadt vertretenen Parteien haben in einer Resolution vom März 2011 eine Umgehungstrasse eingefordert, IHK und Hafenwirtschaft haben sich dem inzwischen angeschlossen.
Im Einzelnen:
1) Der Ausbau der vorhandenen Strecke mitten durch die Stadt widerspricht den städtebaulichen Plänen der Stadt Oldenburg.
1. Seit den 90er Jahren wird das städtebauliche Konzept „Wohnen am Wasser“ verfolgt. Dieses ist mit einer Güterverkehrstrasse in unmittelbarer Nähe nicht zu realisieren.
2. Das zurzeit im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes befindliche Projekt „Alter Stadthafen“ ist nach derzeitigem Stand trotz einer mit 6 m Höhe geplanten Lärmschutzwand so nicht zu realisieren.
3. Gleiche Probleme bestehen bei einer Wohnbauplanung auf der gegenüberliegenden Seite der Hunte. Dort bestehen konkrete Planungsabsichten auf vorhandenen Flächen. Zudem kann damit gerechnet werden, dass das gesamte Areal zwischen Stedingerstraße, Amalienstraße, Kanal und Hunte einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden kann (verdichtetes, stadtnahes Wohnen am Wasser) (siehe NWZ 29.10.2012 „Peguform….).
4. Lärmprobleme müssen auch bei den Überlegungen der Stadt, ein neues Wohngebiet im Bereich der Straße „Am Bahndamm“ auszuweisen, einkalkuliert werden (zu den Plänen: Stadtbaurätin Nießen in der NWZ vom 17.11.12). Die DB schließt nicht aus, J-W-P- Güterverkehre auch über die Strecke Oldenburg-Osnabrück zu fahren (siehe Pkt. 7).
2) Am 16.04.2012 hat das Planungsbüro NWP eine Studie zur Machbarkeit einer Umgehungstrasse erstellt. Danach ist es möglich, eine Trasse im unmittelbaren Windschatten der A 29 zu bauen, bei der kein Naturschutzgebiet durchquert und es nur geringe Betroffenheit von wenigen Anliegerinnen und Anliegern geben wird.
3) Am 27.02.2012 hat das Akustikbüro Dr. Nocke eine Untersuchung zu den Schallauswirkungen einer Bahnstrecke parallel zur A 29 vorgelegt. Danach erhöht sich der Schallpegel selbst dann nur unwesentlich (um 1 db(A) tags / 2 db(A) nachts), wenn keinerlei Schallschutzmaßnahmen erfolgen. Bei Berücksichtigung von Schallschutz wird sich die Situation für die Anliegerinnen und Anlieger sogar gegenüber dem Istzustand wesentlich verbessern (mind. um 10 db(A)). Der Grund liegt in der derzeit vorhandenen vollkommen ungeschützten Dauerlärmbelastung der Anliegerinnen und Anlieger durch die A 29. Je nach Ausführung der Schutzmaßnahmen können sogar noch erheblich günstigere Werte erreicht werden.
4) Am 18.09.2012 hat die Stadt Oldenburg einen – neuen – Kostenvergleich zwischen einer Umgehungstrasse und der Ertüchtigung der Stadttrasse vorgelegt. Danach ist eine Umgehungstrasse kostengünstiger als der Ausbau der Stadtstrecke (267 Mio. zu 276 Mio.). Die Kostenschätzungen enthalten jeweils neue Brückenbauwerke.
5) Bei einem Ausbau der Stadtstrecke muss sich die Stadt Oldenburg an den Kosten der Beseitigung höhengleicher Bahnübergänge grds. mit 1/3 beteiligen. U.U. gibt es zum Anteil der Stadt einen Zuschuss von 75% = 3/4 (wenn Geld vorhanden ist). Es bleibt aber in jedem Fall ein Kostenanteil von 1/3 x ¼ = 1/12 der Kosten.
6) Bei einer Neubaustrecke muss sich die Stadt an den Kosten der Straßenüberführungen n i c h t beteiligen, was bei der hohen Verschuldung der Oldenburgs vorzuziehen ist. Gefahrgüter, z.B. radioaktive Substanzen haben im Außenbereich ein geringeres Gefährdungspotential. Bahnunfälle sind möglich, so dass ihre Folgen mitbedacht werden müssen.
7) Unbestrittene Kapazitätsgrenze a l l e r Oldenburger Bahnlinien sind 300 Züge/24 Std. Bei Ausbau der Strecke darf die Bahn die Strecke so auslasten, was sie bei Notwendigkeit beabsichtigt zu tun (so Vertreter der DB beim runden Tisch, s.a. UBA-Studie „Schienennetz 2025/2030“ Seite 18).
8) Die Belastbarkeit a l l e r betroffenen 4 Oldenburger Eisenbahnbrücken ist weitgehend ungeklärt. Untersuchungsergebnisse für die Brücken Melkbrink, Elsässerstraße, Ziegelhofstraße und der Huntequerung liegen bisher nicht vor.
9) Auf der 310 m langen Pferdemarktbrücke ist aus statischen Gründen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h nötig (Gutachten des Sachverständigen Dipl. Ing. Wörner vom 21.09.2011). Ebenfalls kann aus Gründen der fehlenden Tragfähigkeit keine Lärmschutzwand auf der Brücke errichtet werden. Die Bahn selbst plant deswegen eine aufwändige „Vorbaukonstruktion“.
10) Oldenburg hat 20 höhengleiche Bahnübergänge. Der Verkehr von und zum JWP zieht gravierende Probleme an den Bahnschranken in Ofenerdiek, Bürgerfelde und Osternburg nach sich.
11) Die Fa. Bunte hat in einem Schreiben vom 18.01.2012 die Bauzeit einer Umgehungstrasse mit 5-6 Jahren angegeben. Darin ist eine Zeit von ca. 2 Jahren, die zum Absacken evtl. auszutauschenden Bodens benötigt wird, enthalten. Solche Maßnahmen sind u.U. nicht erforderlich, wenn man eng genug an die vorhandene BAB herangeht.
12) Auch bei Ausbau der Strecke kommt der Lärmschutz nicht sofort, sondern nicht vor 2018 (laut DB). Es ist mit massivem Widerstand gegen einen Ausbau der Stadttrasse zu rechnen, was zu Verzögerungen führen kann.
13) Das von der DB am 08.10.2012 vorgestellte Lärmschutzkonzept entlang der Stadtstrecke von Norden bis zum Hauptbahnhof mit 4 m hohen Wänden kann keinen hinreichenden Schutz bringen. In einem Korridor von 300 m parallel zur Bahnstrecke verbleiben 40 % ohne ausreichenden Schutz, in Ofenerfeld sogar 60 %. Bei diesen „ungelösten Schutzfällen“, werden die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte überschritten werden. 100 % Schutz ist zwar möglich, erfordert aber Wände von 9 – 10 m Höhe. Das ist weder städtebaulich tragbar noch könnte es rechtlich eingefordert werden.
14) Ab dem Hauptbahnhof in Richtung Bremen, d.h. insbesondere für Osternburg, ist keine Lärmvorsorge vorgesehen, hier wird es allenfalls eine Lärmsanierung minderer Qualität geben (10 db(A) weniger Schutz).
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith, Sebastian Beer, Dr. Armin Frühauf
Antrag vom: 16.10.2012
Umschlag von MOX-Brennelementen
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
TOP: Umschlag von MOX-Brennelementen – Antrag vom 16.10.2012
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten um Austausch des o.g. Ratsantrages gegen den nachfolgenden Antrag zum TOP
– Umschlag von MOX-Brennelementen –
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg beschließt die nachfolgende Resolution:
Keine Atommülltransporte durch Oldenburg
Nordenham darf keine Drehscheibe für Atommülltransporte werden!
In großer Sorge um die Gesundheit und Unversehrtheit der betroffenen Bürgerinnen und Bürger verlangt der Rat der Stadt Oldenburg den Stopp der geplanten Umschläge von MOX-Brennelementen im Midgard Hafen in Nordenham sowie den weiteren Transport solcher Stoffe über das Stadtgebiet von Oldenburg (u.a. Huntebrücke und Autobahn A 29).
1. Wir solidarisieren uns mit der Bevölkerung der Stadt Nordenham und des Landkreises Wesermarsch, die ebenfalls in gemeinsamen Resolutionen einfordern, dass Nordenham nicht zu einer Atomdrehscheibe werden darf.
2. Wir fordern das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, das Bundesamt für Strahlenschutz und die niedersächsische Landesregierung auf, im Rahmen ihrer Zuständigkeit als Atomaufsicht, die Genehmigung für den Umschlag der MOX-Elemente in Nordenham zu widerrufen und keine weiteren Genehmigungen für den Umschlag von Kernbrennstoffen in Nordenham mehr zu erteilen.
3. Wir fordern die niedersächsische Landesregierung auf, alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen um zu verhindern, dass der private Midgard-Hafen in Nordenham weiter als Umschlaghafen für radioaktive Stoffe genutzt und der Umschlag solcher Gefahrengüter ausgeweitet wird.
4. Nordenham darf keine Drehscheibe für internationale Atomtransporte, für den Umschlag brisanter, gefährlicher strahlender Güter sein und werden!
Begründung:
– Die gebotene Vorsorge für Gefahrgutunfälle mit Beteiligung radioaktiven Abfalls ist nicht erfolgt.
– Die niedersächsische Landesregierung hat es versäumt, für Transporte dieser Art einen Sonderkatastrophenplan unter Beteiligung der kommunalen Behörden zu entwickeln.
– Sie wird damit ihrer Verantwortung nicht gerecht. Die Gefährdung der betroffenen Bevölkerung wird damit in unverantwortlicher Weise in Kauf genommen.
– Mischoxid-Brennelemente (MOX-Elemente) sind besonders gefährlich. Sie enthalten außer Uran auch bis zu 3,5 % hochgiftiges Plutonium. Sowohl die Herstellung als auch der Transport und der Einsatz von MOX-Brennelementen sind daher mit höchsten Risiken verbunden. Bei einem sehr schweren Unfall könnten die Behälter versagen. Teile des gas- und aerosolförmig vorliegenden Inventars würden freigesetzt werden. Strahlenschutzrelevante Belastungen würden noch in mehreren Kilometern Entfernung vom Unfallort auftreten und die Gesundheit der Bevölkerung gefährden.
– Aber auch schon im Normalbetrieb geben die Transportbehälter für die MOX-Elemente entlang der Transportstrecke an die Umgebung (Personal, Anwohner, Passanten) eine Strahlung ab, für die zwar eine Grenze der zulässigen Strahlenexposition definiert ist, aber von der niemand 100%ig nachweisen kann, dass sie nicht zum Beispiel für Säuglinge und Kleinkinder sowie für das ungeborene Leben gefährlich sind. Es gibt keine Garantie für die Einhaltung dieser Grenzwerte.
– Wieder einmal sollen offensichtlich besonders brisante Transporte über den Privathafen Midgard in Nordenham abgewickelt werden:
Die Wiederaufbereitungsanlage Sellafield geriet bereits zwischen 1996 und 2000 durch den Skandal um gefälschte Sicherheitspapiere in die Schlagzeilen, vier Brennelemente aus Sellafield, die im Atomkraftwerk Esenshamm (KKU) eingesetzt worden waren, mussten wieder ausgetauscht werden, da ein sicherer Betrieb nicht mehr gewährleistet war. Es ist deshalb gerade bei in Sellafield aufbereiteten MOX-Brennelementen besondere Zurückhaltung geboten. Einsatz und Transport sind unverantwortlich.
– Die Brennelemente aus Geesthacht, die am 24.7.2012 heimlich in Nordenham bei Nacht und Nebel verladen wurden, waren bestrahlte Brennelemente mit entsprechendem Gefährdungspotenzial. Die meisten der anderen genehmigten Transporte sind laut Liste des Bundesamtes für Strahlenschutz unbestrahlte Brennelemente. Es wurde am 24.07.2012 in Nordenham auch Plutonium verladen, das bei der Fa. Eckert und Ziegler in Braunschweig gelagert war. Jahrelang hatte diese Firma abgestritten, solches Material zu lagern.
– Die Innenstadtnähe des Hafens birgt beim Umschlag derart gefährlicher Güter und bei den Transporten besondere Gefahren für Leben und Gesundheit der Anwohner und Beschäftigten.
– Transporte auf der Straße beinhalten ein erhebliches Unfallrisiko mit der Gefahr der Freisetzung z.B. hochgiftigen radioaktiven Plutoniums. Dieses potenziert sich bei der Benutzung des Wesertunnels.
– Die offensichtlich beabsichtigte Entwicklung des Nordenhamer Hafens zu einem Umschlaghafen für besonders brisante hochgefährliche radioaktive Güter wird das Image der Stadt Nordenham weiter verschlechtern:
Die Konzentration von Risikofaktoren in der Region wie einem Umschlag von Kernbrennstoffen und gefährlichem radioaktivem Material im Hafen Nordenham, dem abgeschalteten AKW Esenshamm (KKU) mit strahlendem Inventar und einer nur schwach gegen Flugzeugabsturz gesicherter Reaktorkuppel und einem dezentralen Zwischenlager mit Castorbehältern verstärkt die Gefahr terroristischer Anschläge. Dies gilt besonders für die MOX-Brennelemente, von denen bereits ein einziges mehr als doppelt so viel Plutonium enthält, als für den Bau einer Atombombe nötig ist.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Annelen Meyer
Antrag vom: 21.09.2012
Resolution des Rates der Stadt Oldenburg zur Kategorisierung von Hunte und Küstenkanal
Ratssitzung am 24.09.2012
Hier: TOP 14.3. – Resolution zur Kategorisierung von Hunte und Küstenkanal
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zum o.g. Tagesordnungspunkt bitten wir um entsprechende Berücksichtigung der nachfolgenden Resolution:
Beschlussvorschlag:
Resolution des Rates der Stadt Oldenburg zur Kategorisierung
von Hunte und Küstenkanal Küstenkanal)
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) plant, die Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen in unterschiedliche Netzhierarchien einzuteilen. Je nach Kategorisierung sollen dann künftig die Finanzmittel für Ausbau, Unterhaltung und Betrieb zugewiesen werden.
Kriterium für die Kategorisierung der Wasserstraßen soll das bisherige Verkehrsaufkommen in Tonnen auf dem Stand des Jahres 2004 sein. Konkrete Folge davon wäre, dass die Oldenburger Wasserstraßen sehr schlecht eingestuft werden würden – die Seewasserstraße Hunte in der Kategorie C, „Sonstige Seewege“, und der Küstenkanal ebenfalls in die Kategorie C, „Ergänzungsnetz“. Damit würden künftig nur noch Unterhaltungs- und Reparaturmaßnahmen durchgeführt.
Diese Kategorisierung wird weder der jetzigen noch der zukünftigen Bedeutung der bei-den Wasserstraßen gerecht.
I. Der Rat der Stadt Oldenburg fordert das BMVBS daher auf, die Kategorisierung nicht ausschließlich anhand der Tonnagen der Vergangenheit vorzunehmen, sondern auch im Konkreten die zu prognostizierenden Zukunftsperspektiven beider Wasserstra-ßen zu berücksichtigen, da nur so der wachsenden Bedeutung dieser beiden Wasser-straßen Rechnung getragen wird und nur so die notwendigen Unterhaltungs- und Bau-maßnahmen eingeplant werden können. Unter Einbeziehung dieser weiteren Aspekte ist aus Sicht des Rates der Stadt Oldenburg eine Einstufung von Hunte und Küstenkanal in die Kategorien B folgerichtig.
II. Der Rat der Stadt Oldenburg fordert das BMVBS auf, in Anbetracht der Heraus-forderungen im Kampf gegen den Klimawandel dem Gütertransport über die Wasserwege Vorrang vor dem Transport über die Straße zu geben und dieses mit ausreichenden finanziellen Mitteln zum Ausdruck zu bringen.
III. Der Rat der Stadt Oldenburg fordert das BMVBS auf, die Zusage für das neue Wendebecken im Oldenburger Hafen einzuhalten und die erforderlichen Schritte für den Baubeginn zügig einzuleiten.
Der Küstenkanal ist mit dem größten Containeraufkommen im nordwestdeutschen Ka-nalnetz eine unverzichtbare Durchgangswasserstraße zwischen Ems und Weser. Zu-sammen mit dem Dortmund-Ems-Kanal verbindet er die Unterweserhäfen mit dem Rhein-Ruhrgebiet und den Häfen Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam. Auf ihm kann derzeit das Europaschiff mit einer mit bis zu 9,65 m Breite und 100 m Länge fahren.
Künftig sollen auf dem Küstenkanal aber auch Großmotorgüterschiffe (Länge 110 m, Breite 11,40 m, Tiefgang 2,80 m) fahren können. Dann kann ein Anschluss an Hunte und Weser erfolgen, auf denen bereits heute der Betrieb von Großmotorgüterschiffen (GMS) möglich ist. Für den Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals liegen bereits entsprechende Pläne vor. Diese Pläne hätten mit einer Einstufung des Küstenkanals in die Kategorie C keine Perspektive mehr.
Zu berücksichtigen sind auch künftige Güterströme, z.B. im Containertransport. Überle-gungen für eine seewärtige Anbindung des JadeWeserPorts mit Binnenschiffen könnten völlig neue Perspektiven für die Hinterlandanbindung dieses Hafens eröffnen. Aber auch diese Vorstellungen sind auf ein funktionierendes, mit Großmotorgüterschiffen durchgängig befahrbares Netz von Wasserstraßen angewiesen.
Hinzu kommt, dass die für die Kategorisierung der Seewasserstraße Hunte zugrunde gelegten Referenzzahlen aus früheren Jahren nicht mehr aktuell sind. Gerade in jüngerer Zeit haben sich hier erhebliche Veränderungen ergeben. 2011 hat sich die Umschlagszahl gegenüber dem Vorjahr um 40 Prozent erhöht. Im ersten Halbjahr 2012 hat es bereits eine Erhöhung um weitere 40 Prozent gegeben, was einen erheblichen Zuwachs auf das gesamte Jahr 2012 gerechnet belegt.
Die zur Referenz herangezogenen früheren Umschlagszahlen können deshalb der positiven Entwicklung der Seewasserstraße Hunte nicht gerecht werden. Wir fordern daher eine Kategorisierung in die Gruppe B, „Hauptnetz“.
Allgemein gilt, dass Wasserstraßen ganz wesentliche Infrastrukturvoraussetzungen für die Entwicklung einer Region sind. Dies gilt aber insbesondere im küstennahen Bereich. Deshalb darf nicht allein die derzeit beförderte Tonnage bei Investitionen eine Rolle spielen. Auch die Wertschöpfung der an den Wasserstraßen tätigen Unternehmen und deren Arbeitsplatzpotenzial muss bewertet werden.
Deshalb dürfen im Interesse der Gesamtwirtschaft der Region Küstenkanal und Hunte in ihrem Entwicklungspotential nicht behindert werden.
Mit freundlichen Grüßen
f.d. SPD-Ratsfraktion f.d. GRÜNEN-Ratsfraktion
gez. Bernd Bischoff, Jürgen Krogmann gez. Sebastian Beer, Dr. Armin Frühauf
Antrag vom: 16.07.2012
Musterraumprogramm Kitas
Ratssitzung am 16.07.2012
Änderungsantrag zu TOP 8.1 Musterraumprogramm Kitas
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
auf Hinweis des Behindertenbeirates stellen wir zum oben genanntem TOP den Antrag in das Musterraumprogramm für Kitas die neue DIN-Norm 18040 als Richtlinie mit aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
In das Musterraumprogramm für Kindertagesstätten ist auf Seite 9 zu ergänzen:
Die DIN-Norm 18040-1 (barrierefreies Bauen für öffentlich zugängliche Gebäude) wird für alle Bereiche der Kita-Räumlichkeiten als Richtlinie zugrunde gelegt.
Begründung:
Der Rat der Stadt Oldenburg hat in seiner Sitzung am 21.05.2012 beschlossen, Inklusion als Querschnittsaufgabe des kommunalen Handelns zu betrachten und die Zielsetzungen der UN Konvention bei der Umgestaltung zu einer inklusiven Gesellschaft in allen Bereichen angemessen zu berücksichtigen. Die neue DIN-Norm 18040 „Barrierefreies Bauen“ soll dafür sorgen, dass künftig verbindliche Mindeststandards beim Bau von öffentlichen Gebäuden und Wohnungen eingehalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Andrea Hufeland, Rita Schilling
Antrag vom: 22.06.2012
Ergänzungsprüfung „Windkraft in Gewerbegebieten“
Nächste Sitzungen des Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten und des Rates
Ergänzungsprüfung „Windkraft in Gewerbegebieten“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o. g. Ausschusssitzung stellen wir im Zusammenhang mit den Tagesordnungspunkten 8.1, 9.1 und 9.2 diesen Antrag:
Beschlussvorschlag:
1. Zu dem vorhandenen Gutachten „Standortkonzept Windenergieanlagen“ wird ein ergänzendes Gutachten eingeholt. Dieses Ergänzungsgutachten hat das Ziel, Gewerbegebietsflächen der Stadt Oldenburg hinsichtlich ihrer Eignung als Standort für Windkraftanlagen zu bewerten. Vertiefend soll das Ergänzungsgutachten im Rahmen von Einzelfallprüfungen die Rahmenbedingungen (bis hin zu den planungsrechtlichen Vorraussetzungen) darstellen, die geschaffen werden müssten, um Einzelanlagen im Gewerbegebiet zu realisieren.
2. Die Beschlussfassung über die Tagesordnungspunkte 8.1, 9.1 und 9.2 wird vertagt.
Begründung:
Siehe Anlage 1 (ergänzend auch Anlage 2; Beschlussvorlage Nr. 09/0687/1 vom 9.11.2009)
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion, gez. Fraktionssprecherin Alexandra Reith
Anlage 1
Begründung zum Beschlussvorschlag
„Ergänzungsprüfung „Windkraft in Gewerbegebieten“
Die Grünen befürworten grundsätzlich die Erzeugung von Windenergie auf dem Oldenburger Stadtgebiet.
Der städtische Beitrag zur Energiewende soll dem Naturschutz eine hohe Priorität einräumen und ressourcenschonend gestaltet werden (maßvoller Flächenverbrauch, schonender Umgang mit Schutzflächen). Alle Potentialflächen sollen betrachtet und verglichen werden.
Am 9.11.2009 wurde nach einer vorhergehenden Beschlussfassung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen zur Vorlage Nr. 09/0687/1 im Verwaltungsausschuss entschieden
„Um zu klären, ob, wo und wie auch in der Stadt Oldenburg die Wind¬energie genutzt werden kann, soll eine Standort-Potentialanalyse durchgeführt werden, in dem geeignete Standorte für Windkraft-anlagen gesucht werden, die sowohl für Natur und Landschaft sowie für den Menschen verträg¬lich sind.“
Es wurde im eingeholten „Standortkonzept Windkraftanlagen“ nicht geprüft, ob Windkraft-anlagen (WKA) in Gewerbegebieten in Oldenburg untergebracht werden könnten und wie viele Windkraftanlagen welchen Typs gegebenenfalls. Dem Rat der Stadt Oldenburg liegen daher dazu keinerlei fachlichen Erkenntnisse vor.
Das von uns geforderte, ergänzende Gutachten soll sicherstellen, dass alle potentiellen Standorte für WKA des Stadtgebietes in den Blick genommen werden.
Die damalige eingeschränkte Prüfung wurde in der Annahme vorgenommen, dass in Gewerbegebieten Betriebswohnungen vorhanden sein könnten, deren Bewohner/innen ggf. nicht mit Emissionen belastet werden sollten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass nicht zwangsläufig überall Betriebswohnungen existieren und dass, wo diese existieren, u.a. ein erhöhter Schallschutz bereits die Regeln an diesen Gebäuden ist. Nach unseren Informationen existiert im Übrigen im Windpark Neuenkirchen eine Betriebswohnung die auch bewohnt ist. Dort wurden keine weiteren Einschränkungen vorgenommen.
In einem Gewerbegebiet wie Tweelbäke z.B. ließen sich demzufolge unter Umständen WKA realisieren. In Hamburg sowie in Wilhelmshaven beispielsweise sollen WKA in Gewerbegebieten existieren.
Eine Variantenprüfung unter Berücksichtigung der besonderen Situation in Gewerbegebieten und der jüngsten Novellierung der NBauO mit verringerten Grenzabstandsanforderungen an WEA (am 13. April 2012 in Kraft getreten) hat nicht stattgefunden. Dies ist nachzuholen.
Eine Vertagung der Beschlussfassung zu den aktuellen Tagesordnungspunkten 8.1, 9.1 und 9.2 (s.o.) halten wir
• einerseits im Interesse einer mängelfreien Begutachtung der Standortpotenziale für erforderlich,
• andererseits auch aufgrund der Notwendigkeit einer sachgerechten Abwägung.
Die Beschlussfassungen über das geplante WKA –Projekt und die Teilaufhebung des Landschaftsschutzgebiet (LSG) kann zurückgestellt werden, bis die zentralen Fragen zu den Oldenburger Gewerbegebieten beantwortet sind.
Antrag vom: 12.06.2012
Siedlung Brokhausen
Antrag zum Thema Siedlung Brokhausen für die Ratssitzung am 25. Juni 2012
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Rat der Stadt Oldenburg möge beschließen:
Der Rat der Stadt Oldenburg verurteilt das einseitige Vorgehen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) im Zusammenhang mit dem geplanten Verkauf der bundeseigenen Siedlung Brokhausen.
Der Rat fordert die BIMA auf, den Mietern, die kaufinteressiert sind, ein faires Ange-bot zum Erwerb der von ihnen genutzten Immobile in der Siedlung Brokhausen zu machen. Zugleich muss sichergestellt sein, dass die Parteien, die weiterhin zur Miete dort wohnen wollen, dies zu fairen und sozial ausgewogenen Bedingungen tun können. Dazu soll eine Einbeziehung der GSG als Investor geprüft werden.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Übernahmeangebot für Straßen und öffentliche Einrichtung gegenüber der BIMA zu erneuern und in entsprechende Verhandlungen zu treten. Die zuständigen Ratsgremien sind unaufgefordert und regelmäßig über die Gespräche zu informieren.
Begründung:
Die Siedlung Brokhausen nordwestlich des ehemaligen Fliegerhorstes, die sich derzeit noch komplett in Bundesbesitz befindet, hat sich in den vergangenen Jahren zu einem attraktiven Wohnviertel gerade für jüngere Familien mit Kindern entwickelt. Viele Mieter möchten ihr Objekt nun käuflich erwerben. Ein Einzelverkauf gestaltet sich aber zunächst schwierig, da auch die öffentlichen Anlagen wie Straße, Kanalisation oder Beleuchtung im Eigentum der BIMA sind.
Auf Anregung des Verkehrsausschusses hatte die Stadt ein entsprechendes Ange-bot für die Übernahme gemacht. Zugleich hatte sich mit der GSG ein Interessent gemeldet, der sowohl einen Einzelverkauf als auch eine Weitervermietung der restlichen Wohngebäude gewährleisten könnte. Auf dieses Interesse ist die BIMA nicht eingegangen.
Vor einigen Wochen wurde nun mitgeteilt, dass das Areal im Ganzen öffentlich ausgeschrieben werden soll. Weder die Stadtverwaltung noch die Ratsvertreter wurden darüber informiert. Zugleich wurden die Mieten um mehr als 10 Prozent erhöht.
Oldenburg muss auch für Familien mit Kindern ein attraktiver Wohnstandort bleiben. Sollten die hier wohnenden Familien nicht die Möglichkeit bekommen, Eigentum zu erwerben, werden viele ins benachbarte Ammerland ziehen. Deshalb muss die Stadt ein Interesse daran haben, dieses Quartier in seiner jetzigen Struktur zu erhalten.
Die Konversion der in Oldenburg aufgegeben Bundeswehrfläche ist eine Gemein-schaftsaufgabe des Bundes und der Stadt. Das Zusammenwirken von BIMA, Stadt und der Bürgerschaft sollte von gegenseitigem Vertrauen geprägt sein. Ein nur auf maximalen Profit ausgerichtetes Handeln, wie es die BIMA an dieser Stelle gezeigt hat, wird die Zusammenarbeit auch bei anderen Projekten erheblich belasten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Jürgen Krogmann gez. Sebastian Beer
gez. Christoph Sahm Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
SPD-Fraktion
Antrag vom: 07.05.2012
Aufforderung zu einer Alternativenprüfung seitens der DB-Netz AG
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Aufforderung zu einer Alternativenprüfung seitens der DB-Netz AG
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
1.) Der Rat der Stadt Oldenburg fordert die DB-Netze AG auf, im anstehenden Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg Wilhelmshaven (PFA 1) nicht nur die Planunterlagen für die von der DB favorisierten Lösung eines Ausbaus der Stadtstrecke einzureichen, sondern gleichwertige/vergleichbare Planungsunterlagen zu einer Alternative entlang der A 29. Im Rahmen der Diskussion um gebotene Alternativlösungen sollen beide Planvarianten öffentlich ausgelegt werden und im Verfahren vor dem Eisenbahnbundesamt (EBA) erörtert werden. Dabei soll bzw. sollen
a) die Planung der Bestandsstrecke (Stadttrasse) ab dem Anschlussstück Rastede/Neusüdende im Bereich der Unterquerung der A 29 bis zur erneuten Querung der A 29 im Bereich Drielake zur Auflösung von höhengleichen Eisenbahn-/Straßenkreuzungen Lösungen durch Unter- bzw. Überführungen in den Bereichen Ofenerdiek (Bahnweg), Dietrichsfeld (Alexanderstraße) und Osternburg (Stedingerstraße) vorsehen und zudem die Kosten für den Ersatz und den Neubau der alten Huntebrücke (Eisenbrücke) beinhalten.
b) die Planunterlagen der Alternative entlang der A 29 eine zweigleisigen elektrifizierte Umfahrung der Stadt Oldenburg ab der Unterquerung der A 29 im Bereich Rastede/Südende bis zur erneuten Querung der A 29 im Bereich Drielake enthalten. Die Streckenführung soll – je nach Einschätzung zur besseren Realisierbarkeit durch die DB – entweder westlich oder östlich der Autobahn in einer Trasse geführt werden, die die bestmögliche Vermeidung von Immissionen auf Mensch, Natur, Umwelt und Landschaft garantiert. Der gesetzlich gebotene Lärmschutz muss so angelegt sein, dass als Ergebnis eine geringere Belastung der Umwelt erreicht wird, als dies derzeit aufgrund der nicht abgeschirmten Immissionen der A 29 besteht bzw. im Hinblick auf den Autobahnverkehr von und zum Jade-Weser-Port zu erwarten ist. Des Weiteren soll bei den Planungen die Strecke elektrifiziert werden und die Streckenführung die spätere Möglichkeit einer Weiterführung der Umgehungsstrecke bis zur Querung der Bahnlinie „Oldenburg-Osnabrück“ im Bereich Sandkrug und eine neue Zufahrt zum Oldenburger Hauptbahnhof – ggfs. auch des Oldenburger Hafens – offen halten.
2.) Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, diese Forderung des Rates unverzüglich schriftlich und mündlich in geeigneter Form der obersten Ebene der Entscheidungsträger bei Bahn, Bund und dem Land Niedersachsen vorzustellen und überall aktiv für diesen Vorschlag eintreten.
Begründung:
Der Beschlussvorschlag hat das Ziel eine Lösung der Oldenburger Bahnproblematik schneller zu erreichen. Seine Umsetzung durch die DB wird das Planfeststellungsverfahren wesentlich verkürzen und die anderenfalls absehbaren Verzögerungen durch Rechtsmittel betroffener Bürger vermeiden oder zumindest verkürzen können. Nur so wird eine zu verantwortende Entscheidungsgrundlage hergestellt, mit deren Hilfe erst eine verantwortungsvolle Entscheidung ermöglicht wird.
Die DB Netz AG ist rechtlich verpflichtet, vor einer Antragstellung in Sachen Planfeststellungsverfahren Alternativen zu einem Ausbau bzw. Umbau der vorhandenen Strecke zu prüfen und zu erwägen. Im Konkreten bedeutet dies, dass die DB eine Umfahrungsstrecke entlang der A 29 anzuplanen und durchzuprüfen hat. Dies hat auch das Bundesverwaltungsgericht in den Gründen seines Beschlusses vom 24. Januar 2012 (AZ 7 VR 13.11) bestätigt.
Wörtlich heißt es dazu in dem Beschluss Rdz 13 ff:
„Soweit die Antragsteller eine Umfahrung nur des Stadtgebiets von Oldenburg entlang der Autobahn A 29 für vorzugswürdig halten, wird im Planfeststellungsbeschluss zum Planfeststellungsabschnitt 2 ausdrücklich betont, dass mit dem Ausbau dieses benachbarten Planfeststellungsabschnitts insoweit keine Vorfestlegung im Sinne eines Zwangspunkts verbunden ist (PFA 2 S. 72 f.; s.a. PFA 3 S. 68 f.). Bei der Fortsetzung des Ausbaus der Güterbahn durch eine Umfahrung müssten bei der Untervariante östlich der A 29 lediglich auf einer Strecke von ca. 500 m Umplanungen in Teilgewerken vorgenommen werden, wobei wegen der weiterhin erforderlichen Anbindung des Oldenburger Hauptbahnhofs für den Personenverkehr der Ausbau auch in diesem Bereich nicht unnütz wäre. An dieser Einschätzung wird die Antragsgegnerin sich bei einer Entscheidung über den Planfeststellungsabschnitt 1 festhalten lassen müssen“.
Eine gleiche Einschätzung hat der von der Stadt Oldenburg im Bahnkonflikt beauftragte Rechtsanwalt Prof. Dr. Stüer abgegeben.
Bisher weigert sich, die DB die gebotene Alternativenprüfung vorzunehmen. Damit sind vermeidbare Verzögerungen im Planfeststellungsverfahren, Konflikte und gerichtliche Auseinandersetzungen bereits jetzt absehbar, was – gleich welche Lösung gefunden wird – in jedem Fall zu erheblichen Verzögerungen in der Herstellung des gebotenen Lärmschutzes für Oldenburg führen wird.
Die bisherigen Erfahrungen an anderer Stelle zeigen, dass „Alternativenprüfungen“ eher oberflächlich und einseitig zielgerichtet auf die Durchsetzung der Wunschvorstellung des Vorhabenträgers ausgerichtet sind. Daran soll sich nach Aussagen des zuständigen Bundesministers nach den Erfahrungen mit Stuttgart 21 etwas ändern. Ob das tatsächlich der Fall sein wird und der Initiative des Bundesverkehrsministers zur Verbesserung der Planungskultur auch in der Praxis Rechnung getragen wird, kann nun in Oldenburg gezeigt werden.
In der Vergangenheit wurde die gebotene Alternativenprüfung regelmäßig mit dem Hinweis abgetan, dass der vorgelegte Plan „alternativlos“ sei. Um diesem „Totschlagargument“ im Interesse der unter den Planungsauswirkungen leidenden Betroffenen substantiell entgegenzutreten und eine echte Alternativenprüfung vorzunehmen und zu überprüfen, erscheint eine doppelte Planung erforderlich und geboten.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 07.05.2012
Umstellung auf papierlose, elektronische Ratsarbeit
Nächste Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o. g. Sitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Umstellung auf papierlose, elektronische Ratsarbeit –
auf die Tagesordnung.
Die Verwaltung wird gebeten, Auskunft über den Sachstand ihrer Planungen zur Umstellung der Ratsarbeit von Papier auf Tablet-PC zu geben. Hierbei sollen auf folgende Aspekte eingegangen werden:
1.) Innerhalb welchen Zeitraums nach Haushaltsgenehmigung und in welchen Etappen soll die Umstellung erfolgen? Wie viele Schulungen der Ratsmitglieder sind angedacht?
2.) Ist bei der Umstellung eine Übergangszeit vorgesehen, in der es erst einmal weiterhin die Versendung in Papierform geben wird? Wenn ja, für wie lange?
3.) Welche Tablet-Geräte schlägt die KDO zur Verwendung vor?
4.) Sollen die Tablet-Geräte von der Stadt erworben oder geleast werden?
5.) Welche Art von Ratsinformationssystem soll verwendet werden? Wird eine Übernahme des in Göttingen verwendeten und sich bewährten Systems favorisiert?
6.) Ist für die Verwendung die Erstellung einer separaten Applikation vorgesehen oder ist auch hier eine Übernahme angedacht?
7.) Inwiefern ist eine Bereitstellung von SIM-Karten für die Tablet-Geräte der Ratsmitglieder vorgesehen?
8.) An welchen Standorten innerhalb der Verwaltungsgebäude sind W-LAN-Hotspots bzw. Zugänge zum Ratsinformationssystem vorgesehen?
Begründung:
Mittlerweile haben einige Landkreise und Städte den Vorteil der elektronischen Ratsarbeit erkannt und ihre Arbeitsweise dementsprechend umgestellt. Hierzu gehören in Niedersachsen bspw. die Stadt Göttingen und der Landkreis Leer, wie die Zeitschrift Kommune21 in ihrer Aprilausgabe (siehe Anlage) aufschlussreich berichtet. Neben den Vorteilen des erleichterten Transports der relevanten Unterlagen und einer effektiveren Zusammenarbeit auch unter den Ratsmitgliedern sprechen zwei sich bedingende Punkte für eine zügige Umsetzung auch in Oldenburg: Die Reduzierung der Unterlagenmenge in Papierform stellt nicht nur einen ökologischen Wert dar und schont mit Blick auf die Druckerfeinstäube die Gesundheit der städtischen MitarbeiterInnen, sondern führt, so die Erfahrungen aus Göttingen, nach anfänglichen Investitionskosten von ca. 50.000€ zu jährlichen Einsparungen von ca. 25.000€ durch Wegfall der Druck- und Versandkosten sowie zu einer nicht leicht zu beziffernden Reduzierung der hierfür aufgewendeten Arbeitszeit beim städtischen Personal, die zukünftig für andere, wichtigere Aufgaben verwendet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 07.05.2012
Ausschussneubesetzung
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Ausschussneubesetzung
auf die Tagesordnung.
Ein Beschlussvorschlag wird nachgereicht.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 07.05.2012
Inklusion
Nächste Ratssitzung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o.g. Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Inklusion –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Oldenburg will Inklusion
Kommunaler Aktionsplan soll erarbeitet werden!
Am 26. März 2009 ist die UN Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten. Damit hat sich Deutschland verpflichtet in allen seinen Institutionen Voraussetzungen für eine inklusive Gesellschaft zu schaffen. Gemäß Artikel 20 des Grundgesetzes sind auf Bundes- und Länderebene alle gesetzgebenden und politischen Gremien an die UN BRK gebunden. Die Kommunen sind herausgefordert, die Bestimmungen der UN BRK in die Praxis umzusetzen.
Inklusion verändert die bisherige Perspektive. Es geht nicht darum, Menschen mit Behinderungen in die bestehenden Strukturen zu integrieren, sondern die gesellschaftlichen Strukturen so zu verändern, dass sie der Vielfalt der menschlichen Lebenslagen gerecht wird. Inklusion beginnt mit einer Haltung des Respekts und der Wertschätzung gegenüber allen Menschen und ihrer Vielfalt. Eine inklusive Gesellschaft sieht alle Menschen, gleich welcher Fähigkeiten oder Bedarfe, welcher Herkunft, Weltanschauung oder sexueller Identität, als individuell, besonders und gleichberechtigt an. Der Weg zu einer inklusiven Gesellschaft muss dabei als Prozess gesehen werden, der viele Jahre in Anspruch nehmen wird.
Oldenburg will Inklusion in der ganzen Stadt und betrachtet die Inklusion als Querschnittsaufgabe des kommunalen Handelns. Es soll ein inklusionsfreundliches Klima geschaffen werden. Die Zielsetzungen der UN Konvention bei der Umgestaltung zu einer inklusiven Gesellschaft sollen in allen Bereichen wie Arbeit, Bildung, Wohnen, Freizeit, Kultur, Gesundheit und Pflege angemessen berücksichtigt und umgesetzt werden.
Alle Entscheidungen von Rat und Verwaltung werden daher zukünftig zugunsten einer inklusiven Ausgestaltung der kommunalen Strukturen und Angebote gefällt. Die ersten Ideen und Planungen in Oldenburg, wie z.B. inklusives Wohnen im Stadtteil Donnerschwee, und ein Fachtag im Herbst dieses Jahres werden ausdrücklich begrüßt.
Die Schulen und damit insbesondere die Stadt als Schulträger haben die Chance und Ver-pflichtung zugleich, die oben genannten Ziele zu realisieren Dazu gehört unbedingt eine den Zielen entsprechende Schulentwicklungsplanung.
Die Verwaltung wird beauftragt
– unter Einbeziehung der Politik einen kommunalen Aktionsplan innerhalb der nächsten 6 Monate zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
– das Thema Inklusion verpflichtend in die zukünftige Schulentwicklungsplanung aufzunehmen, ein kommunales Konzept zur Verwirklichung einer inklusiven Unterrichtsversorgung für alle Kinder zu erarbeiten und umzusetzen. Bei der Verwirklichung eines inklusiven Schulsystems darf es nicht zu weiteren Verzögerungen kommen.
– dafür zu sorgen, dass vom Schuljahr 2013/2014 an die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen grundsätzlich in die ersten Klassen der zuständigen Grundschulen aufgenommen und bis zum Ende der 4. Klasse beschult werden. Analog werden die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen keine neuen Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Wenn Eltern dies wünschen, werden ab dem Schuljahr 2012/2013 alle Kinder unabhängig vom sonderpädagogischen Förderbedarf bei der Verwirklichung einer inklusiven Beschulung unterstützt.
– dafür zu sorgen, dass schnell und umfassend auf Lern- und Entwicklungsprobleme von Kindern und Jugendlichen reagiert werden kann und Maßnahmen zur Eingliederungshilfe unbürokratisch und zeitnah bewilligt werden.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. SPD- Ratsfraktion f. d. Ratsfraktion B` 90 GRÜNE
gez. Bernd Ellberg gez. Sinje Eichner
Jürgen Krogmann Andrea Hufeland
Gesine Multhaupt Rita Schilling
Bärbel Nienaber
Antrag vom: 16.03.2012
Schulentwicklungsplanung und Inklusion
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 19.3.2012
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Schulentwicklungsplanung und Inklusion
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg möge beschließen das Thema Inklusion verpflichtend in die zukünftige Schulentwicklungsplanung aufzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt ein kommunales Konzept zur Verwirklichung einer inklusiven Unterrichtsversorgung zu erarbeiten und zeitnah dem Rat und dem Schulausschuss vorzulegen.
Zu den speziellen Fragen der Schulentwicklung sollen in Abstimmung mit dem Schulausschuss, der Behindertenbeirat, die allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Berufsschulen, Beratungs- und Therapieeinrichtungen aus der Jugendhilfe und dem Gesundheitsbereich, der Stadtelternrat und Stadtschülerrat und die Universität Oldenburg einbezogen werden. Sie sind aufgefordert, positive Beispiele zur Umsetzung der inklusiven Schule zu erarbeiten und darzustellen.
Der Rat soll mit einem halbjährlichen Sachstandsbericht über die Entwicklungen informiert werden.
Begründung:
In Deutschland trat am 26.03.2009 die UN- Behindertenrechtskonvention in Kraft. Damit hat sich Deutschland verpflichtet in allen seinen Institutionen Voraussetzungen für eine inklusive Gesellschaft zu schaffen. Inklusion verändert die bisherige Perspektive. Es geht nicht darum, Menschen mit Be-hinderungen in die bestehenden Strukturen zu integrieren, sondern die gesellschaftlichen Strukturen so zu verändern, dass sie der Vielfalt der menschlichen Lebenslagen gerecht wird. Dazu muss der Bund seine Gesamtverantwortung wahrnehmen und auf Landesebene bedarf es politischer und ge-setzgeberischer Grundsatzentscheidungen zugunsten von inklusiver Bildung. Den Kommunen kommt aber bei der Gestaltung der inklusiven Bildungsprozesse vor Ort eine besondere Koordinations- und Informationsfunktion zu. Sie müssen sich unter den gegebenen Bedingungen auf den Weg zur Inklu-sion machen und den Prozess kommunal unterstützen. Alle Entscheidungen müssen zugunsten einer inklusiven Ausgestaltung der kommunalen Strukturen und Angebote gefällt werden. Dazu gehören eine Schulentwicklungsplanung, mit dem Ziel Inklusion verpflichtend im Oldenburger Schulsystem umzusetzen. Ergänzend wird die individuelle Förderung aller Kinder unterstützt und die Vernetzung der Schulen mit Beratungs- und Unterstützungsdiensten aus der Jugendhilfe, aus dem Gesundheits-dienst, aus der Jugend- und Familienberatung und aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie, um mit niedrigschwelligen Beratungs- und Unterstützungsangeboten schnell und umfassend auf Lern- und Entwicklungsprobleme von Kindern und Jugendlichen reagieren zu können.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Andrea Hufeland gez. Gesine Multhaupt
(Bündnis 90/Die Grünen) (SPD)
Antrag vom: 14.03.2012
„Runder Tisch“ Bahnumgehungstrasse
Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 19.03.2012
TOP 10.5. „Runder Tisch“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir beantragen, den o.a. Antrag der FW dahin zu ändern, dass die Worte „der Westseite“ entfallen und der Beschluss wie folgt neu gefasst wird:
Der Rat beauftragt den Oberbürgermeister, unverzüglich einen runden Tisch einzuberufen, um als Gebot der Stunde eine zeitnahe Lösung einer Bahnumgehungstrasse parallel zur
A 29 auf Oldenburger Gebiet zu realisieren. Dazu sollen Vertreter von Bahn, Bund, Land und Stadt eingeladen werden.
Begründung:
Zur Begründung kann auf die Teile (Fakt) 1-3, 5,6 des Antrages der FW hingewiesen werden.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Dr. Armin Frühauf, Markus Dietz
Antrag vom: 22.02.2012
Oldenburger Bahnproblematik/Ausführungen Prof Dr. Stüer
DRINGLICHKEITSANTRAG
1) Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Oldenburg
2) Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 27. Februar 2012
TOP: Oldenburger Bahnproblematik/Ausführungen Prof Dr. Stüer
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Es bedarf keiner besonderen Hervorhebung, dass die Lösung der Oldenburger Bahnproblematik für unsere Stadt von historischer und existenzieller Bedeutung ist. Eine breite Diskussion in der Bevölkerung ist dazu angestoßen und findet seinen Niederschlag in der örtlichen Presse, ein Teil der Ratsmitglieder erwägt sogar eine Bürgerbefragung.
Essentielle Voraussetzung einer qualifizierten Meinungsbildung der Bürger und der Presse ist eine hinreichende Information. In diesem Zusammenhang ist auch die Einschätzung von Prof. Stüer von herausragender Bedeutung für die Meinungsbildung zum Thema.
Da die Ausführungen von Prof. Stüer im Verwaltungsausschuss keinen „Geheimnisschutz“ erfordern ist u.E. eine Offenlegung geboten.
Wir bitten deshalb um Berücksichtigung folgender Beschlussvorschläge:
1) Der Verwaltungsausschuss der Stadt Oldenburg und der Rat beschließen, das Protokoll der letzten Sitzung dieses Ausschusses zur Veröffentlichung freizugeben, soweit darin
a) Ausführungen von Prof. Dr. Stüer zu den Themen der Oldenburger Bahnproblematik (Allgemein, Prozessführung und im Zusammenhang PFA 1) und
b) Ausführungen (Fragestellungen, Kommentare, Schlussfolgerungen) aller anderen Beteiligten im Zusammenhang mit dem Thema 1a, gemacht worden sind.
2) Die Verwaltung erteilt dem Rat Auskunft, ob sie die Einschätzung teilt, dass nach der Auskunft von Prof Dr. Stüer
a) es keine rechtsverbindliche Zusage gibt, die für die Stadt Oldenburg einen besseren Lärmschutz vorsieht, als dies ohnehin gesetzlich geboten ist,
b) Lärmvorsorge in Oldenburg dann und dort angebracht werden muss, wo die Strecke elektrifiziert oder sonst baulich verändert wird,
c) es in den Teilen Oldenburgs, an denen es keine Veränderung an der Strecke geben wird (ab Einmündung Leer bis durch Osternburg) keinen gesetzlichen Anspruch auf Lärmvorsorge gibt,
d) mithin eine Forderung nach einer Umgehungstrasse keinerlei negative rechtliche Auswirkungen auf die gesetzlich vorgeschriebene Lärmvorsorge hat, die ohnehin dann anzubringen ist, wenn die Strecke verändert wird.
Mit freundlichem Gruss
f. d. Ratsfraktion
gez. Dr. Armin Frühauf
Antrag vom: 13.02.2012
Bildung eines Ausschusses für Integration und Migration
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Bildung eines Ausschusses für Integration und Migration –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg fasst den Beschluss, einen Ausschuss für Integration und Migration zu beschließen. Dieser wird der Vorbereitung von Ratsbeschlüssen in dem genannten Themengebiet eingesetzt. Der Ausschuss besteht aus elf Ratsmitgliedern sowie sieben beratenden Mitgliedern.
Begründung:
Die Stadt Oldenburg hat im Oktober 2010 ein Integrationskonzept veröffentlicht. Dieses zeigt u.a. die zentralen Handlungsbedarfe auf. Diese ergeben sich für die Stadt Oldenburg zum einen aus der wachsenden Zahl an Oldenburgerinnen und Oldenburgern mit Migrationshintergrund. Zum anderen ist die Aufrechterhaltung eines positiven Wanderungssaldos in der Bevölkerung auch vor dem Hintergrund der prognostizierten demographischen Entwicklungen für die Stadt Oldenburg bedeutsam.
Ziel ist eine von der Politik aktiv betriebene und in der Verwaltung zentral koordinierte Umsetzung als auch Fortschreibung des Integrationskonzeptes unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern aus Migrantenselbstorganisationen und aus Einrichtungen, zu deren Schwerpunkten Integrationsarbeit gehört.
Die beratenden Mitglieder des Ausschusses sollen durch den Rat künftig daher auch in Abstimmung mit dem Forum für Integration der Stadt Oldenburg benannt werden. Der Ausschuss fungiert dabei auch als ein Instrument, welches die Partizipation von Migrantinnen und Migranten in der Kommunalpolitik befördern soll.
Zugleich würdigt die Einrichtung eines Fachausschuss auch das bisherige zivilgesellschaftliche Engagement der Migrantenselbstorganisationen und in der Integrationsarbeit tätigen Organisationen und vernetzt es mit der Politik, um es weiter zu stärken.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktionen
gez. Bernd Bischoff gez. Alexandra Reith gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 13.02.2012
Auflösung des Ausschusses für Personal, Gleichstellung und Organisation
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Auflösung des Ausschusses für Personal, Gleichstellung und Organisation –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg fasst den Beschluss, den Ausschusses für Personal, Gleichstellung und Organisation aufzulösen, wobei die Beratungen zum Personal, zur Gleichstellung und zur Organisation in dem neu gegründeten Ausschuss für Allgemeine Angelegenheiten zukünftig Platz finden sollen, solange sie nicht zwingend die Nichtöffentlichkeit verlangen.
Begründung:
Die Gründung des Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten bietet die Möglichkeit, die Angelegenheiten des Ausschusses für Personal, Gleichstellung und Organisation auch an dieser Stelle adäquat zu behandeln, so dass letztgenannter Ausschuss aufgelöst werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktionen
gez. Bernd Bischoff gez. Alexandra Reith gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 13.02.2012
Bildung eines Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Bildung eines Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg fasst den Beschluss, einen Ausschuss für Allgemeine Angelegenheiten zu gründen. Dieser wird zukünftig vor den Sitzungen des Verwaltungsausschusses tagen und es ermöglichen, jene Angelegenheiten des Verwaltungsausschusses in der Öffentlichkeit zu beraten, die nicht zwingend einer Nichtöffentlichkeit bedürfen. Des Weiteren werden nach Auflösung des Ausschusses für Personal, Gleichstellung und Organisation dessen Themenfelder Behandlung im Ausschuss für Allgemeine Angelegenheiten finden, solange sie nicht eine Nichtöffentlichkeit zwingend erfordern.
Der Ausschuss soll aus zehn Ratsmitgliedern bestehen und somit eine Personalidentität mit dem Verwaltungsausschuss ermöglichen.
Begründung:
Im Interesse der Herstellung von mehr Transparenz in den Entscheidungen des Rates wollen wir mit der Einrichtungen des Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten jenen Beratungsgegenständen einen Platz zur öffentlichen Behandlung bieten, die entweder bisher lediglich im Verwaltungsausschuss oder aber dort abschließend beraten wurden, die jedoch gar keiner oder nicht in Gänze einer Nichtöffentlichkeit bedürft hätten.
Die Stadt Göttingen ist diesen Schritt bereits gegangen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktionen
gez. Bernd Bischoff gez. Alexandra Reith gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 01.02.2012
Gleichstellungsplan
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Gleichstellungsplan –
auf die Tagesordnung.
Wir bitten um Vorstellung und Erläuterung des Gleichstellungsplans der Stadt Oldenburg.
Begründung:
Nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) muss erstmals bis zum 31.12.2011 ein für die kommenden drei Jahre verbindlicher Gleichstellungsplan erstellt werden. Aus dem Plan soll hervorgehen, wie und mit welchen Maßnahmen der Abbau von Unterrepräsentanz von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit in den Dienststellen vor Ort erfolgen soll.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rita Schilling
Antrag vom: 30.01.2012
Simulierter Güterzugunfall
Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 27. Februar 2012
TOP: Oldenburger Bahnproblematik
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten um Berücksichtigung des nachfolgenden Beschlussvorschlages: Beschlussvorschlag: 1) Die Stadt Oldenburg veranlasst eine unerwartete – also eine mit den Bereitschaftsdiensten der zuständigen Sicherheits- und Rettungskräften vorher nicht abgesprochene – realistische Übung zu einem simulierten Güterzugunfall mit hoch explosiven Brennstoffen und wertet diese Übung mit Fachleuten unter den Gesichtspunkten der Gefahrenpunkte der Bahnstrecke durch Oldenburg hindurch, den Folgen eines Unglücks und der Effizienz der Rettungseinsätze aus, um die möglichen Auswirkungen auf Stadt und Bevölkerung sowie die Effizienz eines Rettungseinsatzes darzustellen und auf einen solchen Unglücksfall besser vorbereitet zu sein. Dabei soll von einem realistischen Szenario ausgegangen werden,
z.B. einer Simulation eines nächtlichen Zusammenstoßes im dicht besiedelten innerstädtischen Bereich, z.B. zwischen Ziegelhofstraße und Hauptbahnhof und an einer Stelle, die mit den im Zuge des Streckenausbaus notwendigen Lärmschutzwänden von ca. 4 m Höhe versehen ist. Infolge des Zusammenstoßes und der dadurch einwirkenden Kräfte sollen Waggons ineinander und von der Strecke verschoben werden wobei ein oder mehrere Waggons über die nicht mit Lärmschutzwänden versehene Pferdemarktbrücke so geschoben und beschädigt werden, dass sich ein explosives Gemisch freisetzt und in die Tiefgarage der Heiligengeisthöfe fließt. 2) Die Stadt Oldenburg gibt ein Sachverständigengutachten in Auftrag, das an die Übung zu 1) anknüpft und darüber hinaus belastbare Aussagen zum konkreten Gefährdungs- und Schadenspotential für Mensch und Umwelt in Oldenburg durch Unfälle mit Gefahrguttransporten (u.a. explosive, giftige und nukleare Transporte) auf der innerstädtischen Oldenburger Bahnlinie WHV-HB untersucht, verständlich darstellt und die nachfolgenden Fragen beantwortet, nämlich Art und Wirkung a) der grundsätzlich auf der Bahnstrecke zulässigen Gefahrgüter – seinen sie nuklear, explosiv
oder giftig –
b) sowie der Firma „Eurogate-Terminal Wilhelmshaven GmbH & Co KG im Jahre 2011 durch das staatliche Gewerbeaufsichtsamt der Stadt Oldenburg genehmigte Lagerung . c) Ferner soll das Gutachten auch eine Aussage dazu treffen, ob ein vergleichbarer Unfall auf einer Güterverkehrsumgehungsstrecke entlang der A 29
aa) möglich ist,
bb) ein geringeres Gefährdungs- und Schadenspotential hat,
cc) und eine wesentlich bessere Ausgangssituation für Rettungseinsätze darstellt
dd) und deshalb unter den Gesichtspunkten der Gefahrenabwehr und
der Rettungseinsätze ein Transport von Gefahrgütern auf einer solchen Umgehungstrasse anzuraten wäre. 2) Das Gutachten soll von einem technischen Sachverständigen für Unfallforschung, ggf unter Hinzuziehung von Experten für Gefahrgutstoffe, Personen- und Sachschäden, erstellt werden z.B. dem Dipl. Ing. Schmedding der Fa Schimmelpfennig und Becke, Filiale Oldenburg. 3) Für das Gutachten werden 10.000 € aus dem Haushalt 2012 bereit gestellt. Begründung: Oldenburg muss eine fundierte Entscheidungsgrundlage haben, ob die im Zuge der Eröffnung des Jade-Weser-Ports dringend notwendige Ertüchtigung der Eisenbahnstrecke WHV-HB durch einen Ausbau der Strecke durch Oldenburg hindurch oder um Oldenburg herum erfolgen soll. Dazu sind Machbarkeitsstudien und Kostenschätzungen für verschiedene Varianten in Auftrag gegeben. Ein wesentliches Entscheidungskriterium ist aber auch die Bewertung der Gefahren und die Möglichkeit ihrer Bewältigung im Unglücksfall. Die dazu vorgeschlagenen Maßnahmen sollen hier eine Klärung erbringen.
Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Armin Frühauf
Antrag vom: 30.01.2012
Oldenburger Bahnproblematik
Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg im Februar
TOP: Oldenburger Bahnproblematik
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zum o. a. TOP bittet die Fraktion von B 90/Die GRÜNEN um einen Bericht des Oberbürgermeisters zur Umsetzung der gemeinsamen Resolution des Rates vom 28.2.2011 im Hinblick auf die nachfolgenden Fragen:
1) Was hat die Stadt getan, um die beschlossene Aufnahme einer Güterverkehrsumgehungstrasse um Oldenburg herum in den nächsten Bundesverkehrswegeplan zu erreichen,
a) Welche Initiativen und Gespräche sind in den letzten 6 Monaten diesbezüglich von wem mit wem mit welchem Erfolg geführt worden?
b) Welche Hindernisse bestehen noch bei der Realisierung dieses Teils der Ratsresolution?
c) Welche Aktivitäten zur Überwindung der Hindernisse zu a) sind erwogen bzw. angepackt worden?
d) Wäre ein gemeinsames Vorgehen aller Oldenburger Landtagsabgeordneten sinnvoll und hilfreich?
e) Wäre eine positive Stellungnahme der IHK und/oder anderer gesellschaftlich relevanten Gruppen sinnvoll und hilfreich,
f) Wäre nach Ansicht der Verwaltung die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes „Bahntrasse“ beidseits der A 29 hilfreich?
g) wäre ein Hinweis gegenüber Land, Bund und Bahn auf die der Gemeinde Sande
zugestandene Umgehungstrasse sinnvoll? Liegt insoweit eine „Berufungsfall“ vor?
h) Kann sich die Stadt mit Erfolg darauf berufen, die Umgehungstrasse rechtlich nicht als „Neubautrasse“ zu definieren sondern als Ausbaumaßnahme, zumal die Neubauanteile um Sande herum und in den Abschnitten Jaderberg-Hahn-Lehmden und Rastede auch als „Ausbaumaßnahme“ definiert und behandelt werden.
i) Ist die Finanzierung der Ertüchtigung der Strecke durch Oldenburg nunmehr gesichert?
Wenn ja, wie und in welcher Höhe?
Wenn nein, warum nicht ? Was kann seitens der Stadt Oldenburg getan werden?
Begründung:
Der Rat der Stadt Oldenburg hat Anfang März 2011 eine einstimmige Resolution zur Oldenburger Bahnproblematik gefasst und dazu auch Ziele formuliert.
Eines der Ziele ist die Planung einer Güterverkehrsumgehungsstrecke um Oldenburg herum, wozu u.a. konkret auch das Ziel definiert wurde, eine solche Strecke in den Bundesverkehrswegeplan aufnehmen zu lassen.
Durch Ratsbeschluss vom 26.9.2011 und die Erhebung und Begründung einer Klage der Stadt vom Oktober 2011 sind die Ziele einer Umgehungstrasse entlang der A 29 konkretisiert worden und auf die Möglichkeit einer Realisierung im Wege der geplanten Ertüchtigung der vorhandenen Strecke
hingewiesen worden.
Die auf Oldenburg unaufhaltsam zurollende konkrete Bahnproblematik erfordert nicht nur Resolutionen und Absichtserklärungen des Rates, sondern ganz konkrete Aktivitäten zur Erreichung der – übereinstimmend – festgelegten Ziele.
Diese Aktivitäten sollen hinterfragt und, soweit erforderlich im Interesse des Wohlergehens der Stadt und seiner Bürger weiter belebt werden.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Dr. Armin Frühauf, Alexandra Reith, Sebastian Beer
Antrag vom: 30.01.2012
Oldenburger Bahnproblematik
Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg im Februar
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten, zur o. g. Ratssitzung und bis auf weiteres zu allen Ratssitzungen um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
„Oldenburger Bahnproblematik“ als regelmäßigem Tagesordnungspunkt.
Soweit erforderlich stellen wir dazu den nachfolgenden Antrag:
Beschlussvorschlag:
In den Tagesordnungen des Rates erscheint bis auf Weiteres „Aktuelles zur Oldenburger Bahnproblematik“ als fester Tagesordnungspunkt.
Begründung:
Das Jahr 2012 ist für die Oldenburg und seine Bürger, insbesondere die ca. 20.000 im unmittelbaren Einflussbereich der Oldenburger Bahnlinien lebenden Bürgern von entscheidender Bedeutung.
Bekanntlich wird im August 2012 der Jade-Weser-Port eröffnet. Von da ab ist die – derzeit noch von 23:00 Uhr bis gegen 5:30 gewährleistete – Nachtruhe für eine Vielzahl Oldenburger zu Ende. Sie müssen mit Gesundheitsschäden durch nächtlichen Güterbahnverkehr, Transport von giftigem, explosivem und nuklearen Gefahrgüter mitten durch die Stadt Oldenburg rechnen, der Rest der Bevölkerung wird mit mehr oder weniger stark empfundenen Beschwernissen und Belästigungen konfrontiert.
Diese Folgen werden in der einstimmigen Resolution des Rates der Stadt Oldenburg vom März 2011 reflektiert. Zudem hat der Rat in diesem Beschluss und späteren Beschlüssen Aktivitäten beschlossen, dem entgegenzuwirken, so die Einflussnahme auf Entscheidungsträger, Machbarkeitsstudien zu einer Güterverkehrsumgehungstrasse entlang der A 29 und einer Bahnunterführung in Ofenerdiek sowie im Oktober 2011 zusammen mit der GSG und betroffenen Bürgern eine Klage erhoben mit dem Ziel des Schutzes ihrer Bevölkerung.
Im Hinblick darauf, die Förderung der Umsetzung der Ratsresolution, der Machbarkeitsstudien und zur Vorbereitung einer qualifizierten Meinungsbildung zu den im Verlaufe des Jahres 2012 zu erwartenden Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Bahnstrecken durch Oldenburg hindurch erscheint es geboten, sich mit diesem für Oldenburg so wichtigen Thema regelmäßig zu befassen. Nur so wird eine hinreichende Transparenz im Hinblick auf die zu erwartenden Entscheidungen und ihre Begründung gewährleistet. Alle Bürger Oldenburgs haben darauf einen Anspruch.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Dr. Armin Frühauf
Antrag vom: 18.11.2011
Grundsatzbeschluss zur Bildung eines Ausschusses für Integration
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Grundsatzbeschluss zur Bildung eines Ausschusses für Integration
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Oldenburg fasst einen Grundsatzbeschluss, im Februar 2012 die Einrichtung eines Ausschusses für Migration und Integration zu beschließen. Dieser wird zur Vorbereitung von Ratsbeschlüssen in dem genannten Themengebiet eingesetzt. Der Ausschuss besteht aus elf Ratsmitgliedern sowie sieben beratenden Mitgliedern.
Begründung: Die Stadt Oldenburg hat im Oktober 2010 ein Integrationskonzept veröffentlicht. Dieses zeigt u.a. die zentralen Handlungsbedarfe auf. Diese ergeben sich für die Stadt Oldenburg zum einen aus der wachsenden Zahl an Oldenburgerinnen und Oldenburgern mit Migrationshintergrund. Zum anderen ist die Aufrechterhaltung eines positiven Wanderungssaldos in der Bevölkerung auch vor dem Hintergrund der prognostizierten demographischen Entwicklungen für die Stadt Oldenburg bedeutsam.
Ziel ist eine von der Politik aktiv betriebene und in der Verwaltung zentral koordinierte Umsetzung als auch Fortschreibung des Integrationskonzeptes. In der Funktion von beratenden Mitgliedern sollen beteiligt werden, Vertreterinnen und Vertreter
– aus Migrantenselbstorganisationen und
– aus Einrichtungen, zu deren Schwerpunkten Integrationsarbeit gehört sowie
– aus der Wissenschaft.
Die beratenden Mitglieder des Ausschusses sollen durch den Rat künftig daher auch in Abstimmung mit dem Forum für Integration der Stadt Oldenburg benannt werden. Der Ausschuss fungiert dabei auch als ein Instrument, welches die Partizipation von Migrantinnen und Migranten in der Kommunalpolitik befördern soll. Zugleich würdigt die Einrichtung eines Fachausschuss auch das bisherige zivilgesellschaftliche Engagement der Migrantenselbstorganisationen und der in der Integrationsarbeit tätigen Organisationen und vernetzt es mit der Politik, um es weiter zu stärken.
Die Fraktionen und Gruppen werden aus dem Kreis der Ratsmitglieder im Februar 2012 ihre Vertreterinnen und Vertreter für den neuen Fachausschuss bestimmen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. SPD-Ratsfraktion f.d. GRÜNEN-Ratsfraktion
gez. Bernd Bischoff gez. A. Reith gez. S. Beer
Antrag vom: 18.12.2011
Grundsatzbeschluss zur Bildung eines Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Grundsatzbeschluss zur Bildung eines Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg fasst einen Grundsatzbeschluss, im Februar 2012 die Einrichtung eines Ausschusses Allgemeine Angelegenheiten zu beschließen. Dieser wird zukünftig vor den Sitzungen des Verwaltungsausschusses tagen und es ermöglichen, jene Angelegenheiten des Verwaltungsausschusses in der Öffentlichkeit zu beraten, die nicht zwingend einer Nichtöffentlichkeit bedürfen. Des Weiteren werden nach Auflösung des Ausschusses für Personal, Gleichstellung und Organisation dessen Themenfelder Behandlung im Ausschuss für Allgemeine Angelegenheiten finden, solange sie nicht eine Nichtöffentlichkeit zwingend erfordern.
Der Ausschuss soll aus zehn Ratsmitgliedern bestehen und somit eine Personalidentität mit dem Verwaltungsausschuss ermöglichen.
Begründung:
Im Interesse der Herstellung von mehr Transparenz in den Entscheidungen des Rates wollen wir mit der Einrichtungen des Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten jenen Beratungsgegenständen einen Platz zur öffentlichen Behandlung bieten, die entweder bisher lediglich im Verwaltungsausschuss oder aber dort abschließend beraten wurden, die jedoch gar keiner oder nicht in Gänze einer Nichtöffentlichkeit bedürft hätten.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. SPD-Ratsfraktion f.d. GRÜNEN-Ratsfraktion
gez. Bernd Bischoff gez. A. Reith gez. S. Beer
Antrag vom: 05.12.2011
Resolution: Mehr Ganztagsstunden für neugegründete Gesamtschulen
Der Rat der Stadt Oldenburg hat in der vergangenen Ratsperiode mit großer Mehrheit die Einrichtung einer dritten Integrierten Gesamtschule in Kreyenbrück beschlossen. Das Kollegium der Schule hat die Neugründung mit großem Engagement in Angriff genommen und leistet tagtäglich wertvolle und gute Arbeit. Die Nachfrage nach Schulplätzen übersteigt das Angebot bei weitem. Auch die Zahl der gymnasialempfohlenen Schülerinnen und Schüler steigt. Insgesamt besuchen jetzt im zweiten Jahr schon 300 Schülerinnen und Schüler die Schule.
Leider ist die Schule aufgrund der geltenden Erlasse nicht in der Lage, ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot darzustellen. Derzeit stehen dafür für beide Jahrgänge nur 12,5 Unterrichtsstunden zur Verfügung. Nachmittagsangebote können deshalb derzeit fast nur im Rahmen von AGen angeboten werden. Und obwohl die noch im Aufbau befindliche Schule jährlich rund 150 Schülerinnen und Schüler neu aufnehmen wird, wird es nach bisheriger Auskunft des Landes erst im 8. Jahrgang wieder zusätzliche Ganztagsstunden (12,5) geben. Weitere Stunden sind dann bis zur Endausbaustufe (mit Oberstufe) nicht mehr vorgesehen. Der Mangel wird sich also enorm verschärfen.
Zugleich stellt dieser Umstand eine erhebliche Benachteiligung neu gegründeter Gesamtschulen gegenüber anderen Schulgründungen dar. So haben die vier inzwischen eingerichteten neuen Oberschulen in Oldenburg erfreulicherweise zusätzliche Lehrerstunden bekommen und können zumindest einen teilgebundenen Ganztagsunterricht anbieten. Schulformen dürfen aber nicht
gegeneinander ausgespielt werden. Für die Schlechterstellung der Gesamtschulen gibt es keinerlei pädagogische oder schulfachliche Begründung. Es muss daher vermutet werden, dass die Landesregierung allein das ideologische Ziel verfolgt, die Startchancen für neugegründete Gesamtschulen zu verschlechtern. Das ist eine krasse Benachteiligung, die von Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern nicht länger hingenommen wird.
Wie wichtig und erfolgreich Ganztagsbeschulung gerade für den integrativen Ansatz der Gesamtschulen ist, zeigt u.a. in Oldenburg die Arbeit der IGS Flötenteich und der IGS Helene-Lange-Schule. Der Rat der Stadt Oldenburg fordert die Landesregierung auf, die Praxis der Stundenzuweisung umgehend zu ändern und eine ausreichende Versorgung mit Lehrerstunden an den neuen IGSen in
Niedersachsen sicherzustellen, damit auch die dritte und die angestrebte vierte IGS in Oldenburg perspektivisch als gebundene Ganztagsschule geführt werden können.
Antrag vom: 02.12.2011
Beratende Mitglieder Sozialausschuss
Nächste Sitzung des Rates
TOP Beratende Mitglieder Sozialausschuss
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
unsere Fraktion benennt folgende beratende Mitglieder für den Sozialausschuss:
– Monika Klumpe (Behindertenbeirat, Bekos)
– Norbert Adolf (Paritätischer Oldenburg-Ammerland)
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rita Schilling
Antrag vom: 29.11.2011
Ausschussvorsitze / Stellvertretungen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
hierdurch zeigen wir an, dass die Ratsfraktion für folgende Ausschussvorsitze, die nachfolgenden Stellvertretungen bestimmt hat:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen: RH Markus Dietz
Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima: RF Annelen Meyer
Sozialausschuss: RH Alexander Broel
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und Hochbau: RH Alexander Broel.
Wir bitten um entsprechende Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 25.11.2011
Stellvertretungen im Jugendhilfeausschuss
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Stellvertretungen im Jugendhilfeausschuss –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Die Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen benennen als Stellvertretungen:
für
1) Hannelore Kleemiß: Janina Schröder
2) Renate Böhme: Susanne Jungkunz
3) Eltje Jahnke: Behyle Tolan
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rita Schilling
Antrag vom: 21.09.2011
Einleitung des Verfahrens zur Unterschutzstellung der Kernzone des naturschutzwürdigen Teils nordöstlich der Landebahn auf dem Fliegerhorst Oldenburg als Naturschutzgebiet
Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 26.09.2011
TOP 12.6.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zum beantragten Tagesordnungspunkt 12.6.
– Einleitung des Verfahrens zur Unterschutzstellung der Kernzone des naturschutzwürdigen Teils nordöstlich der Landebahn auf dem Fliegerhorst Oldenburg als Naturschutzgebiet –
bitten wir um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden Beschlussvorschlages:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Unterschutzstellung der Kernzone des naturschutzwürdigen Teils nordöstlich der Landebahn auf dem Fliegerhorst Oldenburg einschließlich der Ausgleichsfläche für die Fotovoltaikanlage als Naturschutzgebiet – wie in der Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima vom 09.06.2011 beraten und mehrheitlich beschlossen – einzuleiten.
Dabei soll die Planung für die vorgesehene Straßenführung zwischen Alexanderhaus und Posthalterweg so eingebunden werden, dass der Schutzzweck des geplanten NSG soweit wie möglich erhalten bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 20.09.2011
Bahnproblematik
Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 26. September 2011
TOP 12.3
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Nachdem nun der Verwaltungsausschuss am 12. September 2011 einstimmig dem inhaltlichen Anliegen unseres bereits am 4. Juli 2011 eingebrachten Antrages entsprochen hat und beschlossen hat, unter Beteiligung betroffener Bürger, eine Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss PFA 2 zu erheben, ist es zur Sicherung des Klageerfolges erforderlich, auch
• Alternativen zu den Festlegungen der PFA 2 und 3 aufzuzeigen und dazu
• vor allem Kostenschätzungen
o im Vergleich der Gesamtkosten einer Umgehungsstrecke mit einer Durchfahrensstrecke in Oldenburg entsprechend der Folgeplanung PFA 1
o und insbesondere im Vergleich der auf den Haushalt der Stadt Oldenburg entfallenden Kostenanteil beider Initiativen
vorzunehmen,
wie dies bereits in unserem Antrag an den Rat der Stadt Oldenburg vom 21. Juli 2011 dargestellt ist. Unter Abänderung/Einschränkung dieses Antrages beantragen wir nunmehr den im folgenden Vorschlag enthaltenen Beschluss des Rates zu fassen:
Beschlussvorschlag:
1)
Der Rat der Stadt Oldenburg bekräftigt und bestätigt die Entscheidung des Verwaltungsausschusses vom 12. September 2011 zur Beauftragung des Rechtsanwaltes Prof. Dr. Stüer zur Erhebung einer Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss PFA 2 unter Einschluss eines Antrages auf einstweilige Anordnung und der Möglichkeit der Beteiligung betroffener Bürger, an dieser Klage ohne Beteiligung der Kosten des Rechtsanwaltes Prof. Dr. Stüer teilzunehmen.
2) Die vom Rechtsanwalt anzufertigende Klagebegründung soll sich auch auf die rechtswidrige Unterlassung einer gebotenen Alternativenabwägung stützen.
3) Zur näheren Begründung der fehlerhaften Abwägung soll die Stadtverwaltung zunächst einen Kostenvergleich erstellen,
zwischen
a) den erforderlichen Gesamtkosten einer auf dem Stadtgebiet Oldenburg ertüchtigten Strecke – durch Oldenburg hindurch – unter Berücksichtigung der Kosten von kreuzungsfreien Straßenquerungen in Ofenerdiek, Alexanderstrasse, neuer Huntequerung und Stedingerstrasse sowie den Kosten des notwendigen aktiven und passiven Lärmschutzes und der gebotenen Entschädigungsleistungen für „nicht geregelte Schutzfälle“ im Vergleich zu den – auf dem Stadtgebiet Oldenburg anfallenden Kosten einer Umgehungstrasse entlang der A 29 unter Einschluss einer Huntequerung in vergleichbarere Höhe wie die Amalienbrücke mit Öffnungsmöglichkeit für Seeschiffe ( vgl „Seefeldttrasse“),
b) den jeweils auf den Haushalt der Stadt Oldenburg entfallenden Kostenanteil der zu a) beschriebenen Alternativen.
Begründung:
Die Stadt Oldenburg hat sich im eigenen Interesse und im Interesse ihrer Bürger zu einer Anfechtungsklage gegen den PFA 2 entschlossen, um so auch den gesetzlich gebotenen Lärmschutz vor Aufnahme des JWP-Betriebes und für ganz Oldenburg zu erreichen.
Wesentliches Ziel einer solchen Klage ist es, den Prozess auch zu gewinnen. Die Aussichten dazu sind nach Darstellung des beauftragten Rechtsanwaltes nicht schlecht, da das Planfeststellungsverfahren wesentliche Unterlassungen, Mängel und Fehler aufweist.
Nach aller Lebens- und Prozesserfahrung sollte man sich zur Klagebegründung dabei allerdings nicht auf einen einzigen Fehler ( hier die unterbliebene Auslegung in Oldenburg ) beschränken, sondern die Klage auf alle in Betracht zu ziehenden Gesichtspunkte stützen. Dies entspricht auch der gebotenen Pflicht eines Rechtsanwaltes. Ein wesentlicher Fehler des PFA 2 ist die Vernachlässigung von Entscheidungsalternativen und die Vorgreiflichkeit eines Teils der Planungen des PFA 2 im Hinblick auf die Planung des Gebiets des nachfolgenden PFA 1 (Oldenburger Gebiet ). Dazu führt die Begründung des PFA 2 aus, dass eine Umfahrung entlang der A 29 zwar eine Alternative sei, die allerdings hier nicht weiter geprüft wurde, weil insoweit noch keine Vorgreiflichkeit gegeben sei. Das ist ausweislich der weiteren Begründung des PFA 2 er-sichtlich falsch, da selbst danach für eine Umfahrung entlang der A 29 etwa 500 Meter der Strecke des PFA 2 wieder – kostenträchtig – verändert werden müssen. (siehe PFA 2. B4.3 Varian-tenentscheidung).
So kann man die Frage der Alternative mit Sicherheit nicht behandeln. Vielmehr dürfte dazu eine sachliche Auseinandersetzung auch mit den Kosten der jeweiligen Alternativen im Folgeabschnitt PFA 1 erforderlich sein.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
– Fraktionsvorsitzender –
Antrag vom: 09.09.2011
Einnahmenpotentiale im Rahmen der zukünftigen Strategie der Stadt im Umgang mit den Versorgungsnetzen Strom und Gas
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
für die kommende Sitzung des Rates beantragen wir die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Einnahmenpotentiale im Rahmen der zukünftigen Strategie der Stadt im Umgang mit den Versorgungsnetzen Strom und Gas
Wir bitten die Verwaltung um eine Stellungnahme zu den Ergebnissen der Vorstudie von Göken, Pollak und Partner hinsichtlich der möglichen Einsparungen im Bereich der Konzessionen von Strom und Gas. Die Studie, die vom Oldenburger Energierat e.V. beauftragt wurde, macht die vorläufige Prognose, dass bei einer geschickten Folgeregelung nach dem Auslaufen der vertraglich zugesicherten Rechte an den Netzen Strom und Gas ab dem Jahr 2014 jährlich bis zu 7 Millionen Euro Einnahmen für den städtischen Haushalt erzielt werden können.
Diese Summe auf einen Zeitraum von 20 Jahren hochgerechnet ergibt einen Betrag von 140 Millionen Euro; das entspricht nahezu dem Betrag, der sich aktuell als Schuldenberg in der Stadt angehäuft hat und dessen Anwachsen in den letzten Jahren mit Konsolidierungsmaßnahmen nur geringfügig eingedämmt werden konnte.
Wir bitten die Stadtverwaltung um einen Ausblick, wie aus Ihrer Sicht mit dieser Option verantwortungsvoll umgegangen werden soll. Der Energierat hat, wie allen bekannt ist, nach den Empfehlungen der Wirtschaftsprüfer von Göken, Pollak und Partner die Forderung formuliert, auf einer verbreiterten Datenbasis eine Folgestudie in Form einer Feinanalyse vorzunehmen, um die vorläufigen Ergebnisse genauer zu fassen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 21.07.2011
Bahnproblematik
Verwaltungsausschuss und Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 29. August 2011
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
am 20.07.2011 haben Sie entsprechend der einstimmigen Resolution des Rates der Stadt Oldenburg zur Bahnproblematik Einwände in den Planfeststellungsverfahren PFA 2 und PFA 3 erhoben.
Wir begrüßen das, weisen aber darauf hin dass die tatsächlich von Ihnen erhobenen Einwände erheblich hinter den Möglichkeiten und Erfordernissen der Oldenburger Verfahrensbeteiligung bleiben. Insbesondere fehlen die Aspekte
• Auswirkungen der Planungen zu den PFA 2 und 3 auf städtisches Eigentum
• Auswirkungen der Planungen zu den PFA 2 und 3 auf die städtischen Bauleitplanungen
• Jegliches Fehlen von Alternativen zu den PFA 2 und 3 und ihren Folgeplanungen PFA 1
• Jegliches Fehlen von Kostenschätzungen im Vergleich einer Umgehungsstrecke mit einer Durchfahrensstrecke in Oldenburg entsprechend der Folgeplanung PFA 1.
Unter Hinweis auf unseren Dringlichkeitsantrag im Rat vom 4.7.2011 beantragen wir deshalb den folgenden Beschluss über den Verwaltungsausschuss – ggf. im Umlaufverfahren – sowie nach Möglichkeit auch rechtzeitig im Rat zu fassen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Oldenburg erhebt unverzüglich weitere Einwendungen in den Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg – Wilhelmshaven PFA 2 (Rastede) und PFA 3 (Varel) gegenüber
a) dem
Eisenbahn-Bundesamt (als Planfeststellungsbehörde)
Postfach 2861
53018 Bonn
b) der
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (als Anhörungsbehörde)
Dezernat 33 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0441) 21 81-248
Fax: (0441) 21 81-222
unter Hinweis auf
• ihre eigenen Rechte und Pflichten (Planungshoheit, Verkehrssicherungspflicht, Fürsorgepflicht für die Einwohner und anderen Personen, die sich im Stadtgebiet bewegen, sowie unter Hinweis auf
• ihr Eigentum an den der Bahnstrecke Oldenburg – Wilhelmshaven benachbarten Grundstücken
unter Anlehnung an die anliegenden Einwendungen der Eheleute Seefeldt ab den Seiten 5 ff mit den Überschriften
Formelle Einwendungen
• „Fehler bei der öffentlichen Auslegung“
• „Ausschluss der Oldenburger Bürger“
• „Fehlerhafte Erörterungstermine“
• „Unzulängliche Planungsunterlagen“
• „Lärm“, „Infraschall“, „Erschütterungen“, “Luftverunreinigungen“,
• “Gefährliche Güter“
Materielle Einwendungen
• „Lärm“
• „Forderung von Auflagen“
• „Infraschall“, „Erschütterungen“ ,Luftverunreinigungen,“
• „Gefährliche Güter“, „Gefahren durch Transport “
• „Gefährdung der Brücke über den Pferdemarkt“ durch Einsturzgefahr –hier insbesondere
o Beschädigung städtischen Eigentums und
o Gefährdung der Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Kraftfahrzeugbenutzer) auf städtischen Straßen unter der Brücke
Dabei soll die Stadtverwaltung die Begründung an das Rechtsschutzbedürfnis der Stadt anpassen, also im Konkreten
a) benennen, welches städtisches Eigentum (Straßen, Wege, Plätze, Grundstücke, Gebäude) oder Besitz (z.B. Miet- oder Pachtobjekte der Stadt) im Immissions- und Gefahrenbereich der Bahn liegen, vorzugsweise im Lärmimmissionsbereich
b) benennen, welche Planungsinteressen der Stadt betroffen sind (z.B. Wohnen am Wasser im Hafenbereich, beplante und unbeplante Gebiete mit der Benennung von möglichen Planungsabsichten im Immissionsbereich)
und sich zur Begründung der Einwendungen zusätzlich berufen auf
a) die u.a. Zusagen zum Lärmschutz für die Oldenburger Bahnstrecke
b) die Zusage des EBA (s.u. Schreiben an RA Niewerth) zur Durchführung eines einheitlichen Planfeststellungsverfahrens für die Strecke von WHV bis OL.
2) Die Stadt Oldenburg beauftragt unverzüglich nach Kenntnisnahme vom Erlass der Planfeststellungsbeschlüsse zu den PFA 2 und/oder 3 einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Erfah-rung in Planfeststellungsverfahren (z. B Rechtsanwalt Nutzhorn, Oldenburg, oder Prof. Dr. Dombert, Potsdam) mit der Erhebung einer Klage gegen die Planfeststellungsbeschlüsse der PFA 2 und 3, wenn diese Beschlüsse keine hinreichenden Festlegungen zum notwendigen Lärm- und Gefahrenschutz (entsprechend S. 108 des Planfeststellungsbeschlusses für den Ja-de-Weser Port vom 15.03.2007) auf dem Stadtgebiet Oldenburg enthalten. Dies gilt sowohl für die Zeit vor Eröffnung des Jade-Weser-Ports in Wilhelmshaven, die derzeit für den 5.8.2012 angekündigt ist, als auch, und insbesondere für die Zeit nach diesem Zeitpunkt.
3) Zugleich ist im Falle der sofortigen Vollziehung der Beschlüsse zu den PFA 2 und/oder 3 ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bis zur Erledigung der erhobenen Klagen in der Hauptsache zu stellen,
hilfsweise
ist zu beantragen, dass die sofortige Vollziehbarkeit nur unter folgenden Auflagen für das Befahren der Strecken im Oldenburger Stadtgebiet gilt:
a) Nachtfahrverbot für Güterverkehr von 22:00 bis 6:00
b) Geschwindigkeitsbeschränkung für Güterzüge auf 30 km/h
c) Gewichtsbeschränkung der Züge auf 80 t pro Fahrzeug
d) Verbot des Befahrens mit Güterzügen, die nicht dem EU-Neubaustandard von Güter- und Containerwaggons entsprechen
e) Verbot des Transportes gefährlicher Güter gemäß der Auflistung S. 39 – 49 ff der bei-gefügten Einwendung der Eheleute S von „ Alkalichlorat …. Acrylnitrit
Begründung:
Zu 1) Die Handlungs- und Entscheidungspflicht des Rates zu 1) ergibt sich unmittelbar aus dem gemeinsamen Ratsbeschluss zur Bahnlärmproblematik. Die Erhebung von Einwendungen ist zudem Voraussetzung für die unter 2) ff. zu beschließenden Maßnahmen.
Die Erhebung von Einwendungen und Klagen ist auch jetzt noch möglich, da der Plan nicht in Oldenburg ausgelegt worden ist und deshalb gegenüber Einwendern aus Oldenburg keine zeitliche Beschränkung in Form eines Einwendungsausschlusses besteht. Das gilt für die Stadt Oldenburg gleichermaßen wie für Ihre Bürger.
Zu 2) Der Ratsbeschluss zur Klageerhebung ist dringlich notwendig, weil damit zu rechnen ist, dass die Klagefrist gegen die PFA 2 und 3 innerhalb der sommerlichen Sitzungspause ablaufen wird.
Nach hiesiger Einschätzung steht der Erlass der PFA unmittelbar bevor. Er wurde auch vom Staats-sekretär im Bundesverkehrsministerium Ferlemann bei dem Besuch der Oldenburger Delegation am 15. April 2011 für diesen Zeitraum angekündigt. Nach dem bisherigen trickreichen Verhalten der Deutschen Bahn AG muss dringlich damit gerechnet werden, dass das Eisenbahn-bundesamt die 6-wöchigen Sommerferien nutzt, um bei geschwächter Aufmerksamkeit in Oldenburg die 4-wöchige Klagefrist ohne Eingang einer Klage zu überstehen, mithin die Beschlüsse rechtskräftig zu bekommen.
Eine Klage mit den im Antrag beschriebenen Zielen ist nach den mündlichen Ausführungen des Prof. Dr. Stüer sowie weiteren Aussagen kompetenter Quellen möglich. Es besteht vor allem, eine gute Chance, durch den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, die im Antrag genannten Auflagen im eigenen Interesse der Stadt Oldenburg zu erreichen und dabei gleichzeitig im Interesse der Oldenburger Bürger zu handeln. Rechtliche Voraussetzung für diesen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ist die Klage. Damit würden zwar nicht die von den Ministerien in Berlin und Hannover zugesagten – aber nun rechtswidrig nicht eingehaltenen – Lärmschutzmaßnahmen vollständig erreicht, aber doch wesentliche Teile davon. Die Anträge entsprechen dem unstreitig anerkannten Schutzbedürfnis der Oldenburger Bevölkerung und sind angesichts der gebrochenen Versprechungen der Politik geboten.
Hinzu kommt, dass das dort genannte Ziel von Nachtfahrverbot und Einschränkung der Befahrbarkeit in dem o. a. Ratsbeschluss ausdrücklich beschlossen wurde.
Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bzw. die Erreichung von Auflagen sollte sich in erster Linie auf die gegebenen ministeriellen ZUSAGEN stützen.
Zur weiteren Begründung kann auf nachstehende Quellen verwiesen werden:
1) BM Verkehr, Referat E 15/14.86.15/3 Va 07 vom 8.2.2007: :
… nach den vorliegenden Unterlagen wird der Güterverkehr nach Inbetriebnahme des JWP deutlich zunehmen….Im Zusammenhang damit bestehen in der Region Befürchtungen wegen der damit verbundenen Zunahme des Schienenverkehrslärms…………..
Um die Akzeptanz …. In der Öffentlichkeit zu erhöhen…sind diese (Ausbaumaßnahmen ) mit Lärmsanierungs- bzw. Lärmvorsorgemaßnahmen zu verbinden, die zudem zeitgleich bzw. mit entsprechendem Vorlauf erfolgen sollten. Dies sollte bereits in das Planfeststellungsverfahren für den ..JWP..einfliessen. Bereits jetzt ist absehbar, dass mit dem zweigleisigen Ausbau und der Veränderung des Gleisbetts ….Lärmvorsorgemaßnahmen erforderlich sind.
…Mit dem beigefügten Ausführungserlass an das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr wird die gewünschte Unterstützung …bei der Realisierung zugesichert. …
2) Der PFB zum JWP von 2007 Seiten 108 und 1102.
3) Schreiben des Nds. Wirtschaftsministeriums vom 11.11.2008 (AZ : 10 – 21 25 ) an den Oldenburger Rechtsanwalt Dr. Niewerth:
….Mit dem Eisenbahnbundesamt … ist Einvernehmen darüber erzielt worden, dass für die Wiederherstellung der Zweigleisigkeit und der Elektrifizierung ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden soll. Weiterhin wurde vereinbart, dass die Zusagen des Bundes zum Lärmschutz im Rahmen dieses Verfahrens eingelöst werden.
…… (Wyderka)
Zur weiteren rechtlichen Begründung nachfolgende Zitate:
§ 73 Abs. 4 Satz 1 VerwVerfG :
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Anhörungsbehörde oder bei der Gemeinde Einwendungen gegen den Plan erheben.
Betroffenheit:
Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes vom 5. 03. 1996, Az.: 20 B 92.1055
Lärmvorsorgeansprüche sind auch außerhalb des eigentlichen Baugebiets grundsätzlich möglich, wenn durch ein Gesamtkonzept eine längere Strecke insgesamt verändert oder angepasst werden soll, um die Gesamtkapazität zu erhöhen. Im konkreten Fall hat das Gericht allerdings diese Frage offen lassen können.
BVerwG, Urteil vom 16. 12. 2003, Az.: 4 B 75/03
Auch diejenigen (= Bürger, Städte, Gemeinden), die erst bei Vollauslastung einer Strecke betroffen sind, können ihre Einwendungen schon im Planfeststellungsverfahren vorbringen.
BVerwG, Urteil vom 15. 03. 2005, Az.:4 A 18/04
Grundsätzlich ist der Neubau oder die wesentliche Veränderung einer Straße Anknüpfungskriterium der nachbarschützenden Vorschriften des § 41 BImSchG/16. BImSchV. Wenn als Folge des Bauvorhabens der Verkehr auf einer anderen Straße zunimmt, so ist das zu berücksichtigen, wenn die Zunahme des Verkehrs nicht unerheblich ist. Auch Gemeinden können ihre Interessen an ihrer Bauplanungskompetenz als einen abwägungsrechtlichen Belang geltend machen.
BVerwG vom 23. 11. 2005 – 9- A 28.04
Steht ein erheblicher baulicher Eingriff in einen Verkehrsweg in engem konzeptionellen und räumlichen Zusammenhang mit einem bereits planfestgestellten oder während des Prognosezeitraums absehbaren Weiterbau dieses Verkehrsweges, so ist die durch den Eingriff bewirkte Erhöhung des Beurteilungspegels des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms nach § 1 Abs.2 der 16. BImSchV zu ermitteln. Das gilt auch dann, wenn der Weiterbau teilweise ohne den in Rede stehenden baulichen Eingriff durchgeführt werden könnte.
ZEITPUNKT des SCHUTZES
BVerwG vom 05. 03. 1997, Az.: 11 A 25/95
Bereits im Planfeststellungsbeschluss für eine wesentliche Änderung eines Schienenweges ist sicher zu stellen, dass die zulässigen Immissionswerte der 16. BImSchV zum Zeitpunkt der Inbe-triebnahme des geänderten Schienenweges nicht überschritten werden. Dieses ist im konkreten Fall von der Behörde nicht beachtet worden. Dazu führt das Bundesverwaltungsgericht wörtlich aus:
Zum einen lässt diese Verfahrensweise außer Acht, dass die Kläger bereits zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des geänderten Schienenweges und nicht erst zwei Jahre später einen Anspruch darauf haben, dass die Werte, die der Gesetzgeber ihnen zumutet, auch tatsächlich eingehalten werden (so auch Hauck, a.a.O.). Die zusätzliche Berücksichtigung eines Korrekturwertes von 3 dB(A) für die Fahrbahn bei der Berechnung des Beurteilungspegels nach Anlage 2 zu § 3 der 16. BImSchV und die dadurch bedingte Herabsetzung dieses Pegels, der an den Grenzwerten des § 2 Abs. 1 der 16. BImSchV zu messen ist, wird von der Verkehrslärmschutzverordnung nur dann zugelassen, wenn eine entsprechende dauerhafte Lärmminderung n a c h g e w i e s e n i s t . Dass dieser Nachweis möglicherweise in absehbarer Zeit erwartet werden kann, rechtfertigt es deshalb nicht, auch nur vorübergehend zu Lasten der Kläger von dem sich aus § 41 Abs. 1 BImSchG i.V.m. § 2 Abs. 1 der 16. BImSchV ergebenden gesetzlichen Gebot abzuweichen, dass – vorbehaltlich einer durch § 41 Abs. 2 BImSchG begründeten Ausnahme – bei der wesentlichen Änderung von Schienenwegen s i c h e r g e s t e l l t sein muss, dass die nach § 3 der 16. BImSchV berechneten Beurteilungspegel den Immissionsgrenzwert von 49 dB(A) bei Nacht nicht überschreiten.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 20.06.2011
Studie und Bürgerbefragung Konzessionen
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
für die kommende Sitzung des Rates unter dem Tagesordnungspunkt
– Studie und Bürgerbefragung Konzessionen –
bringen wir die nachfolgenden beiden Anträge ein.
1. Antrag: Machbarkeitsstudie
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung stellt den Parteien die nötigen Daten, die zur Anfertigung einer Machbarkeitsstudie für das Elektrizitäts- bzw. Gasversorgungsnetz im Rahmen einer Neuvergabe von Konzessionsverträgen erforderlich sind, zur Verfügung.
Begründung:
Die Mehrheit des Rates hat sich gegen die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Prüfung aller Handlungsoptionen, die der Kommune nach Auslaufen der Konzessionsverträge zur Verfügung stehen, ausgesprochen. Bündnis 90/Die Grünen beabsichtigen daher diese Studie in Auftrag zu geben.
In Anbetracht der langen Vertragslaufzeit der Konzessionsverträge müssen sämtliche Alternativen, die sich der Stadt besonders unter den Gesichtspunkten Klimaschutz und Haushaltsentlastungen bieten, geprüft werden um die bestmögliche Lösung zum Wohle der Stadt zu erreichen.
2. Antrag: Bürgerbefragung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt eine Bürgerbefragung am 11.9.2011 durchzuführen um zu erfahren, ob die Erstellung einer Studie mit allen Handlungsoptionen, die der Kommune nach Auslaufen der Konzessionsverträge zur Verfügung stehen, von der Bevölkerung gewünscht wird.
Begründung
Vor dem Hintergrund der Tragweite dieser Entscheidung für die zukünftigen Generationen, sollte die Bevölkerung über eine Bürgerbefragung in die Entscheidungsfindung mit einbezogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 08.06.2011
Klimaschutzkonzepte für die Stadt Oldenburg
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Klimaschutzkonzepte für die Stadt Oldenburg –
auf die Tagesordnung.
Begründung:
Seit einigen Monaten liegen die Ergebnisse des Integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Oldenburg vor.
Eine zugesagte Vorstellung dieser Ergebnisse im Umweltausschuss wurde von der Verwaltungsspitze immer wieder zurückgestellt, so dass die von diesem Rat beschlossene Einrichtung des INEKK (Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept für die Stadt Oldenburg) nicht mehr in dieser Ratsperiode vorgestellt werden könnte. Von daher ist es notwendig, dies in der letzten Sitzung des Rates vor der Sommerpause zu behandeln.
Die Verwaltung wird gebeten, den schon vorliegenden Ergebnisbericht den Ratsmitgliedern vorzulegen, so dass in der Juli-Sitzung des Rates über die Inhalte des Berichtes und über mögliche Umsetzungen in Sachen Klimaschutz sachgerecht debattiert werden kann.
Auf dem Hintergrund des von der Bundesregierung beschlossenen Atomausstiegs ist es geboten die Auswirkungen auf lokale Handlungsmöglichkeiten der Stadt Oldenburg zu prüfen.
Nach dem die Stadt Oldenburg in Sachen Klima- und Umweltschutz lange Zeit eine Vorreiterrolle in der Region spielte (TGO-Gründung, Energienetzwerk Nordwest, erfolgreiche Beteiligung am EEA-Wettbewerb usw.) droht nun der Abstieg in die zweite Liga, denn die Landkreise in der Region (Oldenburg, Ammerland) sind längst schon dabei kommunale und kreisweite Klimaschutzkonzepte gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern voranzutreiben.
Und Oldenburg?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
Rolf Grösch
Antrag vom: 07.06.2011
Stabstelle Demographie
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Stabstelle Demographie –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
1. Einrichtung einer Stabsstelle Demographie.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine „Stabstelle Demographie“ einzurichten, öffentlich auszuschreiben und zu besetzen. Die für die künftige konzeptionelle Arbeit notwendigen Kriterien werden von den entsprechenden politischen Gremien diskutiert und abgestimmt.
Für das erste (nicht volle) Haushaltsjahr 2011 sind im Haushalt 50.000 Euro dafür eingestellt worden. Dieser Betrag ist für das erste volle Jahr (2012) entsprechend der Qualifikation und Einstufung nach TVöD nach oben anzupassen.
Diese Fachstelle entwickelt ein zukunftsfestes Konzept für ein senioren- und generationengerechtes Leben in der Stadt Oldenburg und widmet sich seitens der Verwaltung der Querschnittsaufgabe Demographie. Ziel ist es in Abstimmung mit den entsprechenden politischen Gremien, sich aller Bereiche der Thematik anzunehmen, entsprechende Dienstleister zu vernetzen und unter Wahrung der Neutralität eine qualitativ hochwertige Versorgung von Senioren und Seniorinnen zu unterstützen und weiterzuentwickeln.
Zudem sollen in sämtliche Überlegungen und Strategien auch die Belange der jüngeren BürgerInnen einbezogen werden, denn Demographie ist ein generationsübergreifendes Thema. Daneben ist sie als zuständige Stelle mit Expertise auch Promotor des Themas nach außen und dient als Ansprechpartner für Dritte.
2. Verwendung der bewilligten Landesgelder.
Des weiteren sollen die bewilligten Landesmittel von 40.000 Euro / Jahr für eine zentrale „Seniorenberatungsstelle“ verwendet werden. Die Beratungsstelle berät im Wesentlichen zu den Themen „Praktische Unterstützung in allen Fragen des täglichen Lebens“ und „Demenz“. Diese kann in Form von zwei halben Stellen oder als eine ganze Stelle (von einer für beide Bereiche qualifizierten Person) ausgeführt werden, die ebenfalls öffentlich ausgeschrieben werden. Das Beratungsspektrum des Seniorenservicebüros, welches sich aus dem Verwaltungsantrag an das Land Niedersachsen zur Bewilligung der Fördergelder ergibt, sollte noch um Aspekte ergänzt werden, die in der Begründung formuliert sind.
Um einen niedrigschwelligen Zugang zu dieser Beratung zu ermöglichen, wird diese in Räumlichkeiten der GSG angesiedelt, welche diese dankenswerterweise für 3 Jahre kostenfrei zur Verfügung stellt.
Begründung:
Mit der aufgrund der Altersstruktur in Oldenburg (Oldenburg hat heute schon den Status einer „Hochbetagtenstadt“ und ca. 2000 Fälle von Demenz/beginnender Demenz) dringend nötigen Einrichtung einer „Stabsstelle Demographie“ und einer „Seniorenberatungsstelle“ wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Betroffenen bzw. ihre Angehörigen oft nicht oder nicht ausreichend über das bestehende Angebot von seniorenspezifischen Dienstleistern (in Oldenburg ca. 180
Angebote) informiert sind und ihnen für Probleme des täglichen Lebens ein kompetenter Ansprechpartner fehlt.
Für ein weitgehend selbstbestimmtes Leben im Alter ist die Möglichkeit, diese Angebote zu kennen und zu nutzen von großer Wichtigkeit.
Diese Querschnittsaufgabe bezieht sich auf alle Bereiche des täglichen Lebens; Gesundheit/ Krankheit ist nur einer davon.
Kultur, Sport, Wohnen und haushaltsnahe Dienstleistungen, Mobilität, Pflege, Möglichkeiten zur Begegnung auch von Jung und Alt, Raumplanung (Stichwort „Barrierefreiheit“) und weitere Aspekte gilt es dabei zu berücksichtigen und zu betreuen.
Die Stabsstelle sorgt für eine (ämter-) übergreifende Kompetenzvernetzung, Zusammenarbeit mit politischen Fachgremien, Wirtschaftsförderung, Wissenschaft (medizinische Fakultät/ Versorgungs-forschung, Neurowissenschaften); sie entwirft Konzepte und Strategien, um den demographischen Wandel in Oldenburg zu gestalten und die Umsetzung der Strategien und Ziele zu überwachen.
Alle altersspezifischen Fragestellungen sind hier zentral koordiniert.
Die Beratungsstelle vermittelt dieses Wissen direkt an die Betroffenen und ihre Angehörigen.
Sie informiert über qualifizierte Hilfsdienste, Angebote für Demenzkranke, sozialrechtliche Rahmenbedingungen; auch Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Demenz“. Die Beratungsstelle berücksichtigt insbesondere die Bedürfnisse von Senioren mit Migrationshintergrund.
Eine Einbindung von Seniorenbeirat und Sozialverbänden ist dabei ebenso vorgesehen und erwünscht wie auch eine konstruktive Zusammenarbeit mit den vielen engagierten ehrenamtlichen Institutionen.
Ausbau und Stärkung von stadtteilbezogenen Versorgungsstrukturen (da sich der Lebensradius im Alter verkleinert) ist ein weiterer Schritt in diesem Konzept; auch diese werden von der Stabsstelle koordiniert und qualitativ weiterentwickelt.
Die niederländische Stadt Groningen z.B., größenmäßig in etwa mit Oldenburg vergleichbar, verfügt schon über 18 (!) solcher Stellen. In der Stadt Arnsberg konnte mit der Umsetzung eines solchen Konzeptes der Beginn der Pflegebedürftigkeit im Mittel um ca. 10 Jahre hinausgezögert werden!
Dadurch eröffnen sich der Stadt erhebliche Einsparpotentiale, welche schon mittelfristig die Kosten für die avisierten Maßnahmen mehr als relativieren werden; zudem wird sich die wirtschaftliche Lage der seniorenspezifischen Dienstleister verbessern, wenn ihre Angebote in größerem Umfang bekannt sind und genutzt werden können.
Auch die Kommunalaufsicht des Landes Niedersachsen fordert ausdrücklich Maßnahmen zum Umgang mit dem demographischen Wandel in Haushaltssicherungskonzepten.
Die Einrichtung der o.g. Stellen ist also in jeder Hinsicht ein positiver Schritt in die Zukunft für ein lebenswertes Oldenburg.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexander Broel, Christine Pankonin, Krister-Benjamin Schramm
Antrag vom: 01.06.2011
Vorabprüfung des Bürgervorschlags zur Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs in Ofenerdiek
Nächste Sitzung des Verkehrsausschusses und des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Vorabprüfung des Bürgervorschlags zur Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs
in Ofenerdiek
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag: Der in der Maisitzung des Verkehrsausschusses vorgestellte, von Bürgerinnen und Bürgern entwickelte neue Entwurf einer Bahnunterführung für Ofenerdiek wird einer Vorabprüfung unterzogen. Mit der Vorabprüfung soll umgehend ein Ingenieurbüro, das auf Eisenbahnoberbau spezialisiert ist, beauftragt werden.
Begründung: In der Maisitzung des Verkehrsauschusses wurde ein von Bürgerinnen und Bürgern im Stadtteil Ofenerdiek entwickelter Vorschlag einer Unterführung der Gleise für den gesamten Verkehr vorgestellt, der in dieser Form in der Vergangenheit nicht geprüft wurde. Der Vorschlag sieht vor, zwei unbenutzte Gleise zurückzubauen, um auf dem begrenzten Raum die insbesondere für Bus- und Schwerlastverkehre erforderliche Verkehrsführung umzusetzen. Der Vorschlag fand bei den Mitgliedern des Verkehrsauschusses einhellig Anklang.
Unser Ziel ist es, die Umsetzbarkeit des neuen Vorschlags in absehbarer Zeit einschätzen zu können. Dazu soll ein fachkundiges Planungsbüro aus der Region (z.B. in Hannover ansässig) die Gegebenheiten vor Ort vermessen und die Planung einer Vorabprüfung unterziehen. Wir rechnen damit, dass innerhalb von 2 – 3 Monaten nach Beauftragung einer solchen Prüfung ein Ergebnis vorliegen kann. Eine umfassendere Prüfung und Alternativenplanung, wie es die Stadtverwaltung zunächst ins Auge gefasst hat, kann parallel oder im Anschluss an die Vorabprüfung begonnen werden. Die Vorabprüfung ist dazu gedacht, bei dem Planfeststellungsverfahren zu Abschnitt 1 betreffend den Jade-Weser-Port für Oldenburg Position beziehen zu können. Diese Position wird uns in der Politik eventuell schon im Herbst 2011 durch das in Vorbereitung befindliche Verfahren abgefordert werden. Bis zu diesem Zeitpunkt ist allerdings eine umfassende Alternativenprüfung nicht durchführbar. Zudem wurden die bereits diskutierten Alternativen aus überzeugenden Grün-den als nicht umsetzbar eingestuft. Die neue Idee sollte schnellstmöglich fachlich geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 05.05.2011
Bahnproblematik in Oldenburg
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 9. Mai 2011
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zum Tagesordnungspunkt
– Bahnproblematik in Oldenburg –
stellen wir folgenden Antrag:
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Oldenburg gibt eine Machbarkeitsstudie für eine Bahnumgehungstrasse in Auftrag. Die Studie soll für die Hafenhinterlandanbindung des Jade-Weser-Ports unverzüglich eine alternative Trassenführung durch wenig besiedelte Gebiete der Region, beispielsweise entlang der A 29, prüfen und eine Kostenschätzung für diese Alternative erarbeiten und darstellen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Oldenburg hat in seiner einstimmig verabschiedeten Entschließung am 28. März 2011 die Notwendigkeit einer alternativen Trassenprüfung festgestellt, da der Schienengüterverkehr durch Oldenburg wegen der äußerst negativen Wirkungen für die Stadtentwicklung Oldenburgs auf Dauer schädlich und daher abzulehnen ist.
Leider hat die Bundesregierung durch den Staatssekretär Enak Ferlemann am 14. April gegenüber den Vertretern der Stadt Oldenburg die Forderung des Rates abgelehnt. Auch die niedersächsische Landesregierung will diesbezüglich nicht tätig werden.
Deshalb ist die Stadt Oldenburg jetzt gezwungen, im Interesse ihrer zahlreichen vom Bahnlärm, von Erschütterungen und von Gefahren durch Unfälle mit gefährlicher Ladung betroffenen Bürgerinnen und Bürger selbst tätig zu werden, um eine Umgehungstrasse im Rahmen einer Machbarkeitsstudie planerisch, technisch und finanziell zu prüfen.
Dies soll in enger Absprache und Kooperation mit den ebenfalls betroffenen Nachbargemeinden erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Kurt Bernhardt
– Fraktionsvorsitzender –
Antrag vom: 22.03.2011
Resolution zum AKW Esenshamm/Unterweser
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 28.3.11 – Dringlichkeitsantrag
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o.g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Resolution zum AKW Esenshamm/Unterweser –
auf die Tagesordnung.
Fünf dringende Gründe erfordern die endgültige Stilllegung des AKW Esenshamm/ Unterweser:
– Flugzeugabsturz
– Hochwasser
– Problem Primärkreislauf
– Notstromversorgung
– mangelnde Sicherheitskultur
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Oldenburg fordert das zuständige niedersächsische Umweltministerium zur Klärung der zur Zeit unklaren Rechtslage auf, das AKW Esenshamm/Unterweser endgültig stillzulegen. Alle dazu notwendigen Schritte sind einzuleiten.
Eine nur vorübergehende Abschaltung des AKWs für 3 Monate (Moratorium) ist nicht sachgerecht, da alle relevanten Mängel hinreichend bekannt sind und die kompromisslose Umsetzung der Sicherheitsanforderungen – spätestens nach Fukushima – alternativlos ist.“
Begründung:
Die fünf Hauptgründe für eine endgültige Stilllegung sind:
1. Der Absturz schon eines kleineren Verkehrsflugzeuges kann bei nur 80 cm Kuppeldicke zu einem unbeherrschbaren Unfall mit katastrophalen Folgen führen. Das ist spätestens seit den Überprüfungen in Folge des Terrorangriffs vom 11.09.01 .bekannt.
2. Die gegebene Deichhöhe mit derzeitigem Zustand des Deiches bietet insbesondere bei Sturmfluten und den wissenschaftlichen Prognosen zu kommenden Klimaauswirkungen keinen ausreichenden Schutz vor Hochwasser. Seit Fukushima wissen wir, dass Überflutungen Notstromdiesel außer Funktion nehmen können, so dass die Gefahr von Kernschmelzen mit Massenaustritt von Radioaktivität droht.
3. Äußerst bedenklich sind mögliche Probleme im Primärkreislauf dieses Druckwasserreaktors, die das Risiko für Störfälle erhöhen.
4. Die sogenannten Auslegungsschwächen, die im Notfall insbesondere die Notstromversorgung drastisch erschweren oder verhindern können.
5. Die mangelhafte Sicherheitskultur, die vom Betreiber der Anlage (EON) in der Vergangenheit mehrfach unter Beweis gestellt wurde (z.B. Bedienungs- und Kontrollfehler, Befunde an Schweißnähten in neuen Zwischenkühlern und falsche Armatureneinstellungen im Notkühlsystem).
Bei einer unglücklichen Verkettung dieser Risikofaktoren lässt sich aus heutiger Sicht ein GAU nicht ausschließen. Die Risiken sind real und daher nicht länger verantwortbar.
Mit freundlichem Gruß,
f.d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
– Fraktionsvorsitzender –
Antrag vom: 24.02.2011
Verfahren zur bevorstehenden Neukonzessionierung im Bereich Strom und Gas
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten den o.g. Ratsantrag durch die nachfolgende Fassung zu ersetzen:
– Verfahren zur bevorstehenden Neukonzessionierung im Bereich Strom und Gas –
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung prüft die verschiedenen Handlungsoptionen, die der Stadt Oldenburg mit Auslaufen des Konzessionsvertrages zur Verfügung stehen. Ziel ist es, eine für die Stadt Oldenburg optimale Lösung zu ermitteln.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, Kostenvoranschläge für ein professionelles Beratungsgutachten einzuholen und dem Haushalts- und Finanzausschuss vorzulegen.
Die Ergebnisse werden im März 2011 dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Begründung:
Im Bereich der Energieversorgung müssen wir als Kommune entscheiden, welcher Versorger in den nächsten 20 Jahren unsere örtlichen Netze betreiben darf. Unser Zeitfenster dafür ist eng: Der Deutsche Städtetag empfiehlt bereits 3,5 Jahre vor Vertragsende die Prüfung und Auswertung des bisherigen Konzessionsvertrages und zu diesem Zwecke bereits 3 Jahre vor Vertragsende die Geltendmachung eines Auskunftverlangens gegenüber dem bisherigen Konzessionsvertragspartner, die Klärung der Interessen der Kommune sowie die Bekanntgabe im Bundesanzeiger.
Für Oldenburg gilt, dass der Konzessionsvertrag im Juli 2013 ausläuft und daher spätes-tens im Juli 2011 die zwei Jahre vorher erforderliche, gesetzlich vorgeschriebene Bekannt-gabe des Auslaufens des Konzessionsvertrages im Bundesanzeiger erfolgen muss.
Die Stadt Oldenburg hat die Möglichkeit, über ein Interessenbekundungsverfahren einen Wettbewerb unter den potentiellen Konzessionsnehmern zu initiieren. Dies eröffnet der
Stadt die Möglichkeit, eine Konzessionsvergabe mit strategischen Handlungszielen zu verknüpfen. Die Alternative eines „Weiter so wie bisher“ muss demgegenüber als planlos und irrational betrachtet werden. Selbst bei Neuabschluss mit dem derzeitigen Vertragspartner lassen sich bessere Konditionen aushandeln, wie Erfahrungen im Umland zeigen.
Für Bündnis 90/Die Grünen sind dies strategische Handlungsziele, die Oldenburg verfolgen muss:
a) Obschon für die Höhe der Konzessionsabgaben gesetzliche Vorgaben gelten, haben sich Energieversorger bzw. Netzbetreiber über die Umwandlung von Tarifkunden in Sondervertragskunden der Pflicht entzogen. Dies wurde möglich durch die Lobbyarbeit der großen Konzerne auf Bundesebene. Diese Praxis wurde durch Bundesgesetze ermöglicht.
b) eine klimafreundliche Energiepolitik vor Ort
Die Reduzierung des CO2 Ausstoßes lässt sich über die drei Formeln beeinflussen:
– des Ausbaus der Erneuerbaren Energien
– Energieeffizienz
und
– Energieeinsparung
Der Kooperation mit dem Energieversorgungsunternehmen bzw. dem Netzbetreiber kommt dabei eine Schlüsselfunktion in der Steuerung von Maßnahmen auf diesen drei Ebenen zu!
Möglichkeiten, die sich mit dem Abschluss neuer Konzessionsverträge eröffnen, lassen sich anhand mehrerer Modelle beschreiben. Eine Prüfung soll die Modelle nebeneinander stellen und in einem Vergleich Vor- und Nachteile des jeweiligen Modells benennen.
Nur auf diese Weise ist garantiert, dass dem Rat der Stadt Oldenburg in Anbetracht der bis zu 20-jährigen vertraglichen Neukonzessionierung und dem gewaltigen damit verbundenen Finanzvolumen eine Grundlage für eine verantwortungsbewusste Entscheidung gegeben ist. Denn mit der Entscheidung ist die Option verbunden, detaillierte Kriterien festzulegen, nach denen in einem Interessenbekundungsverfahren potentielle Konzessionsnehmer zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden.
Oldenburg darf in Anbetracht der Chancen und Risiken, die mit dem Auslaufen der Konzessionsverträge gegeben sind, den Nachbarkommunen, in denen bereits Aktivitäten angeschoben wurden, nicht nachstehen, sondern muss nun rasch, klug und effektiv reagie-ren.
Aufgrund der Tragweite und der komplexen Materie empfiehlt Bündnis 90/Die Grünen dem Beispiel vieler Gemeinden der Region folgend das Einholen einer unabhängigen, spezialisierten Expertise (z.B. über BET, Aachen, Göken, Pollak & Partner, Bremen, Schnutenhaus & Kollegen, Berlin oder Bethge, Reimann, Stari, Berlin).
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
Kurt Bernhardt, Fraktionsvorsitzender
Rolf Grösch, stv. Fraktionsvorsitzender
Antrag vom: 06.12.2010
Umbesetzung von Ausschüssen/Gremien
Ratssitzung am 20.12.10
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o.g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Umbesetzung von Ausschüssen/Gremien –
auf die Tagesordnung.
Begründung:
Aufgrund der veränderten Fraktionsstärke der Fraktionen Bündnis90/DIE GRÜNEN und CDU bitten wir die Verwaltung um eine Aufstellung, wie sich die Besetzungen der Ausschüsse und der Gremien demgemäß ändern.
Wir beantragen entsprechend, dass die Umbesetzung in den Ausschüssen und Gremien auf der Ratssitzung am 20.12.10 vorgenommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
– Fraktionsvorsitzender –
Antrag vom: 17.11.2010
Gaspreisrückerstattung
Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 22.11.2010
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o.g. Ratssitzung bitten wir zum TOP 6.3. – Gaspreisrückerstattung – um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden zusätzlichen Beschlussvorschlages:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg fordert die EWE eindringlich auf, den Vergleichsvorschlag des OLG Oldenburg vom 2.11.2010 anzunehmen.
Begründung:
Der Vergleichsvorschlag des OLG Oldenburg sieht vor, dass die EWE für den Zeitraum vom 1.4.2007 bis zum 1.9.2010 eine Erstattung in Höhe von 100% der Überzahlungen leistet und für den Zeitraum vom 1.9.2004 bis zum 1.4.2007 eine Erstattung in Höhe von 67% der Überzahlungen.
Kommt der Vergleich nicht zu Stande, wird das OLG Oldenburg höchstwahrscheinlich das Verfahren dem EuGH vorlegen. Das Verfahren vor dem EuGH könnte für die EWE ein „katastrophales Ergebnis“ bringen, wie es ein Richter des OLG-Senats formulierte.
Die Gaspreiserhöhungsklausel der EWE könnte generell fallen, was bedeuten würde, dass eine 10-jährige Verjährungsfrist greifen würde. Die Kosten für die EWE würden sich potenzieren, die Substanz des Unternehmens wäre gefährdet.
Um das Risiko einer substanziellen Gefährdung des Unternehmens EWE auszuschließen und um endlich den Gaspreisstreit gütlich zu beenden, sollte die EWE den Vergleichsvorschlag des OLG Oldenburg annehmen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
– Fraktionsvorsitzender –
Antrag vom: 30.10.2010
Freilassung des Friedensnobelpreisträgers Liu Xiaobo in China
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Freilassung des Friedensnobelpreisträgers Liu Xiaobo in China –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Der Rat fordert die chinesische Regierung auf, den Friedensnobelpreisträger aus der Haft zu entlassen und schließt sich dem Appell von 14 Friedensnobelpreisträgern an.
Der Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg wird aufgefordert, diese Forderung seinen chinesischen Gesprächspartnern auf seinen dortigen Reisen vorzutragen und dem Rat der Stadt Oldenburg von den diesbezüglichen Gesprächsverläufen zu berichten.
Begründung:
Weitere Begründung mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
Rolf Grösch
(stellvertretender Fraktionsvorsitzender)
Antrag vom: 05.10.2010
Rückforderung von zu viel gezahlten Gasentgelten an die EWE durch die Stadt Oldenburg
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur nächsten Ratssitzung beantragen wir den TOP
– Rückforderung von zu viel gezahlten Gasentgelten an die EWE durch die Stadt Oldenburg –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg beschließt:
Die Stadt Oldenburg fordert für alle ihre Sonderkundengasverträge von der EWE die volle Rückzahlung gemäß BGH-Urteil vom 14.7.2010 (Akt.Z. VIII ZR 246/08).
Sollte die EWE die Zahlung verweigern, wird die Stadt Oldenburg fristgerecht und zeitnah die volle Rückzahlung für alle ihre Sonderkundenverträge gerichtlich einfordern und entsprechende Klagen beim zuständigen Gericht erheben.
Begründung:
Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil am 14.7.2010 (VIII ZR 246/08) entschieden, dass die von der EWE ab 1.4.2007 verwendeten Preisanpassungsklauseln im Bereich der Sonderkundenverträge unwirksam sind. Deshalb hatten die zwischenzeitlich vorgenommenen Gaspreiserhöhungen der EWE keine Rechtsgrundlage.
Da die EWE jetzt beschlossen hat, nur einen Teil (ca. 40-50%) der gemäß BGH-Urteil zu viel gezahlten Gasentgelte zurückzuzahlen, muss die Stadt Oldenburg für alle ihre Sonderkunden-Gasverträge mit der EWE die volle Rückzahlung fordern, um keinen finanziellen Schaden zu erleiden.
Angesichts der defizitären Haushaltssituation kann die Stadt Oldenburg nicht auf die volle Rückzahlung verzichten und muss ihre Ansprüche gemäß dem BGH-Urteil notfalls auch gerichtlich durchsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
– Fraktionsvorsitzender –
Antrag vom: 20.09.2010
Autofreier Sonntag für Oldenburg
Nächste Sitzung des Verkehrsausschusses und des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o. g. Ausschusssitzung und zur nächsten Sitzung des Rates bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Autofreier Sonntag für Oldenburg
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, für den September 2012 einen autofreien Sonntag durchzuführen.
Zur Vorbereitung wird seitens der Verwaltung eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die in Zusammenarbeit mit der OTM, den Umweltverbänden und der Gastronomie ein attraktives Angebot entwickelt und diese Ergebnisse im Verkehrsausschuss und dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung jeweils zeitnah vorstellt.
Begründung:
Die Stadt Bremen hat dieses Jahr mit großem Erfolg ihren 2. autofreien Sonntag begangen, Hamburg und viele andere Städte führen dies ebenso durch.
Es würde Oldenburgs Ruf als fahrradfreundliche Stadt stärken und ein Signal in Richtung einer anderen Verkehrspolitik senden.
Der zeitliche Vorlauf – fast 2 Jahre scheint wegen der notwenigen Terminplanungen und um Überschneidungen zu vermeiden notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rolf Grösch
Antrag vom: 09.08.2010
Rückzahlung an Gaskunden durch die EWE
Sehr geehrter Herr Schwandner,
zur Ratssitzung am 23.8.10 beantragen wir den TOP
– Rückzahlung an Gaskunden durch die EWE –
auf die Tagesordnung.
Begründung:
Nach dem BGH-Urteil vom 14.7.10 beharrt die EWE darauf, keine freiwilligen Rückzahlungen an ihre Gaskunden mit Sondervertrag zu leisten.
Die EWE könnte allerdings mit einer freiwilligen Zahlung in angemessener Höhe das doch etwas angekratzte Image des mehrheitlich kommunalen Unternehmens deutlich verbessern. Weiterhin kann es nicht im Interesse von EWE sein, mit Dutzenden oder sogar mit Hunderten von Klagen auf Rückzahlung überhäuft zu werden und diese dann ggf. reihenweise zu verlieren. Laut Pressemeldungen sind inzwischen rund 15.000 Protestbriefe von Kunden bei der EWE eingegangen.
Inzwischen gibt es viele Forderungen von Verbänden und aus der Politik sowie vereinzelt auch von Gremienvertretern der EWE bzw. des EWE – Verbandes, dass die EWE eine Rückzahlung in angemessener Höhe vornehmen soll.
Die Gremien der EWE werden von den Parteien SPD und CDU dominiert, der Aufsichtsrat der EWE wird von der SPD geführt, der EWE – Verband wird von der CDU geführt. SPD und CDU sind entsprechend gefordert, eine Rückzahlung für die Gaskunden umzusetzen.
Leider haben sich die Vertreter der Stadt Oldenburg bei der EWE, die Herren Schwandner (OB), Ellberg (SPD) und Harzmann (CDU) bisher nicht geäußert – auch nicht auf Nachfrage.
Der Rat der Stadt Oldenburg sollte die EWE und die entsprechenden EWE – Gremien auffordern, eine angemessene Rückzahlung an die Gaskunden mit Sondervertrag vorzunehmen.
Der Rat der Stadt Oldenburg sollte seine Vertreter bei der EWE und beim EWE Verband, Herrn OB Schwandner, Herrn Ratsherrn Ellberg und Herrn Ratsherrn Harzmann, auffordern, sich in den Gremien für eine angemessene Rückzahlung an die Gaskunden mit Sondervertrag einzusetzen.
Da die Diskussion derzeit in vollem Gange ist und es vor der Ratssitzung noch Gremiensitzungen gibt, werden wir einen aktuellen Vorschlag für die Beschlussfassung zeitnah vor der Ratssitzung machen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Kurt Bernhardt
– Fraktionsvorsitzender –
Antrag vom: 09.08.2010
Ausschuss für Migration und Integration
August-Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
-Ausschuss für Migration und Integration-
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Oldenburg bildet einen Fachausschuss für Integration und Migration, der aus elf Ratsmitgliedern und sieben beratenden Mitgliedern besteht. Die beratenden Mitglieder werden aus einer Vorschlagsliste des Forums für Integration und Migration entsprechend der Vorlage 10/0314 für den Sozialausschuss ausgewählt.“
Begründung:
Bündnis 90 / Die Grünen haben die Verwaltung in ihrem Februar-Ratsantrag (Ausschuss für Migration und Integration – Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 05.02.2010) aufgefordert, einen Vorschlag zur Bildung eines Integrationssauschusses vorzulegen. Die Verwaltung hat dies mit der Vorlage 10/0314 im Sozialausschuss getan. Diese Vorlage begrüßen wir, obwohl wir die Verbindung der Entscheidung mit der Verabschiedung des Integrationskonzeptes nicht für notwendig halten.
Anlagen:
Vorlage 10/0314 mit den dazugehörigen Anlagen
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
Kurt Bernhardt, Tobias Frick
Antrag vom: 22.07.2010
Offener Brief an Dr. Brinker, EWE
Sehr geehrter Herr Dr. Brinker,
nach dem BGH-Urteil vom 14.7.10 will die EWE gemäß mehreren Presseberichten keine freiwilligen Rückzahlungen an ihre Gaskunden mit Sondervertrag leisten.
Ich bitte Sie, diese Position zu überdenken.
Zum einen könnten Sie mit einer freiwilligen Zahlung in angemessener Höhe das doch etwas angekratzte Image des mehrheitlich kommunalen Unternehmens EWE deutlich verbessern.
Zum anderen kann es nicht im Interesse der EWE sein, mit Dutzenden oder sogar mit Hunderten von Klagen auf Rückzahlung überhäuft zu werden und diese dann reihenweise zu verlieren.
Das Beispiel der Stadtwerketochter Dortmund vor Augen und die gute finanzielle Ausstattung der EWE im Sinn sollten Sie eine solche freiwillige Rückzahlung problemlos durchführen können.
Ich bitte Sie, in diesem Sinne tätig zu werden und allen Ihren Gaskunden mit Sondervertrag eine angemessene Rückvergütung zu zahlen. Als mehrheitlich im kommunalen Besitz befindlichem Unternehmen haben Sie eine besondere Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, der Sie gerecht werden sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Bernhardt, Fraktionsvorsitzender
Antrag vom: 07.06.2010
Keine Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke – Oldenburg setzt auf erneuerbare Energien
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Keine Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke – Oldenburg setzt auf erneuerbare Energien – auf die Tagesordnung.
Derzeit werden in der Bundesrepublik längere Laufzeiten für die noch am Netz befindlichen Atomkraftwerke diskutiert. Die amtierende Bundesregierung will dafür den lange und intensiv ausgehandelten Atomkonsens aufkündigen. Die Mehrheit der Bevölkerung sieht dieses politische Vorhaben kritisch, wie erst kürzlich die Demonstration von über 100.000 Menschen in Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein mit großer Beteiligung aus Oldenburg eindrucksvoll dokumentiert hat. In verschiedenen Umfragen plädiert eine Mehrheit der Bevölkerung gegen eine weitere Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke und will stattdessen einen weiteren raschen Ausbau der erfolgreichen erneuerbaren Energien.
Sicherheitspolitisch sind die längeren Laufzeiten für Atomkraftwerke auch für die Region um Oldenburg ein großes Risiko. Oldenburg befindet sich in der Nähe des Atomkraftwerkes Esenshamm, dass nach dem Atomkonsens im Jahr 2012 abgeschaltet werden soll. Es ist nicht zu verantworten, wenn ältere anfällige Atommeiler wie Esenshamm zukünftig weiter am Netz bleiben sollen. Die Atomwirtschaft hat durch eine große Zahl von Pannen und Störfällen in den letzten Jahren ihre mangelhafte Verantwortungskultur bewiesen.
Längere Laufzeiten für Atomkraftwerke bedeuten zudem auch deutlich mehr Atommüll. Die Endlagerfrage für hochgiftigen Atommüll ist in Deutschland nach wie vor ungelöst. Das Erkundungslager Gorleben ist offensichtlich nicht der bestmögliche Standort für den Atommüll, wie verschiedene Gutachten immer wieder deutlich machen. Mehr Atommüll bedeutet aber mehr Risiko an den Atomkraftwerken, weil der strahlende Abfall zwischengelagert werden muss. Auch die Region Oldenburg (Bad Zwischenahn) wird als möglicher Atommüllstandtort immer wieder in Erwägung gezogen.
Die Stadt Oldenburg und die Metropolregion Bremen-Oldenburg sind von den geplanten Laufzeitverlängerungen auch wirtschaftspolitisch stark betroffen. Denn längere Laufzeiten bremsen den Ausbau der erfolgreichen erneuerbaren Energien, die mittlerweile ein Motor für die Wirtschaftsentwicklung im Nordwesten geworden sind. Der Nordwesten hat einen erfolgreichen Strukturwandel hinter sich: er hat moderne Unternehmen mit einer hohen Zahl von qualifizierten Arbeitsplätzen und einer hohen Wertschöpfung durch die erneuerbaren Energien erreicht. Oldenburg ist die Stadt der erneuerbaren Energien geworden wie viele hiesige Unternehmen beweisen. Das Wachstum dieser neuen Unternehmen wird mit längeren Laufzeiten der Atomkraftwerke ausgebremst, weil der Atomstrom dann die Leitungsnetze verstopft und somit Windkraftanlagen still stehen (müssen). Die ersten Oldenburger Unternehmen aus dem Bereich der Windenergie haben sich bereits kritisch zu den Laufzeitverlängerungsplänen geäußert und sehen ihre Investitionen in Gefahr. Es ist daher nicht im Sinne einer prosperierenden Wirtschaftsentwicklung in der Metropolregion, wenn Atomstrom länger fließt und Windkraft, Biomasse und Solar damit Nachteile erleiden.
Der Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) hat vor kurzem die längeren Laufzeiten aus Sicht kommunaler Interessen sehr kritisch bewertet. Vor allem kleine dezentrale Stadtwerke würden dadurch erhebliche Nachteile bei ihren Investitionen erfahren. Auf dem umkämpften Energiemarkt würde durch die längeren Laufzeiten weniger Wettbewerb und daher auch weniger günstige Preise für Strom die Folge sein. Auch das ginge eindeutig zu lasten der Verbraucher und Verbraucherinnen.
Der Rat der Stadt Oldenburg stellt daher fest: • Längere Laufzeiten für Atomkraftwerke sind ein sicherheitspolitisches Risiko für die Stadt und die Region. • Längere Laufzeiten für Atomkraftwerke verhindern den Ausbau der erneuerbaren Energien im Nordwesten und somit den notwendigen Strukturwandel in eine Ressourcen schonende und CO2 freie Gesellschaft. • Der Rat der Stadt Oldenburg lehnt daher längere Laufzeiten für Atomkraftwerke ab. • Der Rat appelliert an die Bundestagsabgeordneten aus dem Wahlkreis Oldenburg – Ammerland, ihr Mandat im Sinne dieser Resolution zu wahrzunehmen. • Der Rat fordert von der niedersächsischen Landesregierung, den geplanten Laufzeitverlängerungen im Bundesrat nicht zuzustimmen. • Der Rat der Stadt Oldenburg fordert von seinen entsendeten Vertretern in den Gremien der EWE (Verbandsversammlung, Verbandsausschuss, Aufsichtsrat,) dem Anteilseigner ENBW deutlich zu machen, dass längere Laufzeiten von Atomkraftwerken aus kommunaler Sicht abgelehnt werden.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Ralf Briese
Antrag vom: 07.06.2010
100 Prozent Ökostrom für die städtischen Liegenschaften
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– 100 Prozent Ökostrom für die städtischen Liegenschaften –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Die europaweite Ausschreibung für den Bedarf an elektrischer Energie für die Stadt Oldenburg soll den Bezug von Ökostrom ab 2011 zu einem Anteil von 100 % berücksichtigen.
Der Bieter mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot soll den Zuschlag erhalten.
Begründung: mündlich
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rolf Grösch
Antrag vom: 05.06.2010
Ausschuss für Migration und Integration
Juni-Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
-Ausschuss für Migration und Integration-
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Oldenburg bildet einen Fachausschuss für Integration und Migration, der aus neun Ratsmitgliedern und fünf beratenden Mitgliedern besteht. Die beratenden Mitglieder werden aus einer Vorschlagsliste des Forums für Integration und Migration entsprechend der Vorlage 10/0314 für den Sozialausschuss ausgewählt.“
Begründung:
Bündnis 90 / Die Grünen haben die Verwaltung in ihrem Februar-Ratsantrag (Ausschuss für Migration und Integration – Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 05.02.2010) aufgefordert, einen Vorschlag zur Bildung eines Integrationssauschusses vorzulegen. Die Verwaltung hat dies mit der Vorlage 10/0314 im Sozialausschuss getan. Diese Vorlage begrüßen wir, obwohl wir die Verbindung der Entscheidung mit der Verabschiedung des Integrationskonzeptes nicht für notwendig halten.
Anlagen:
Vorlage 10/0314 mit den dazugehörigen Anlagen
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
Kurt Bernhard, Tobias Frick
Antrag vom: 12.05.2010
Einführung des TOPs „Anfragen und Anregungen“ in den Ratsausschüssen
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 31.05.2010
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o.g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Einführung des TOPs „Anfragen und Anregungen“ in den Ratsausschüssen –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Ratsausschüsse wird ab sofort am Ende um den TOP Anfragen und Anregungen ergänzt.
Begründung:
Ein solcher TOP ist sinnvoll, gerade um aktuelle Fragen, Anregungen und Mitteilungen zeitnah
behandeln zu können. Verschiedene niedersächsische Städte, Gemeinden und Landkreise praktizie-ren dies erfolgreich, bspw. Osnabrück, Hannover, Hildesheim, Göttingen, Hameln, Großheide, Land-kreis Aurich.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. SPD-Ratsfraktion f. d. Ratsfraktion B´90/GRÜNE
gez. Rainer Zietlow gez. Kurt Bernhardt
f. d. FDP-Ratsfraktion f. d. WFO-Ratsfraktion
gez. Nils Krummacker gez. Franz Norrenbrock
f.d. Ratsfraktion DIE LINKE
gez. Hans-Henning Adler
Antrag vom: 10.03.2010
Beitritt der Stadt Oldenburg zur Deklaration “Biologische Vielfalt in Kommunen“
Nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün,
Umwelt und Klima am 11. März und des Rates der Stadt Oldenburg am 15. März
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
Änderungsantrag zum TOP 8
Beitritt der Stadt Oldenburg zur Deklaration
“Biologische Vielfalt in Kommunen“
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung soll folgendermaßen verändert werden:
Der Rat der Stadt Oldenburg unterzeichnet die als Anlage beigefügte Deklaration „Biologische Viel -falt in Kommunen“ und tritt dem „Bündnis für biologische Vielfalt“ bei.
Um dieses Bündnis nicht nur als symbolische Geste zu verabschieden, wird die Stadt Oldenburg jedes Jahr konkrete Maßnahmen aus dem Paket der Deklarationsvorschläge in Höhe von 50 000 € dem Rat vorschlagen und über den Umweltausschuss einreichen.
Die erforderliche Summe ist aus den gesetzlichen Mitteln der Ausgleichsabgabe bereit zu stellen.
Begründung:
In den bisherigen Erläuterungen der Verwaltung zu den finanziellen Auswirkungen des Beitritts zum Bündnis heißt es:
“Es sollen durch die Nutzung der Erfahrungen des interkommunalen Bündnisses alle nichtmonetären Möglichkeiten zum Erhalt und zur Entwicklung der biologischen Vielfalt in der Stadt Oldenburg ausgeschöpft werden.“
D.h. mit anderen Worten, bisher eine folgenlose Deklaration, denn der Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist nicht zum Nulltarif zu haben.
Wenn für ein solch wichtiges Vorhaben keine Ressourcen bereit gestellt werden sollen, dann wäre es ehrlicher auf den Beitritt zu verzichten.
Mit unserem Änderungsvorschlag böte sich der Stadt Oldenburg die Möglichkeit in Zusammenarbeit mit Umweltorganisationen und aktiven Bürger und Bürgerinnen jährlich eine Schwerpunktsetzung im Bereich der Artenvielfalt zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion: Rolf Grösch
Antrag vom: 05.02.2010
Ausschuss für Migration und Integration
Februar-Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Ausschuss für Migration und Integration
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Einrichtung eines Ratsausschusses für Migration und Integration. Die Verwaltung erarbeitet dazu einen Vorschlag. Sie widmet sich insbesondere der Frage, wie das „Forum für Migration und Integration“ beim Vorschlag der zu bestellenden beraten-den Mitglieder einbezogen werden kann.
Begründung:
Zur Verbesserung der Lebenssituationen der Menschen mit Migrationshintergrund wollen wir die Gründung eines Ratsausschusses für Migration und Integration. Denkbar wäre auch ein Beirat. Allerdings hat sich das „Forum für Migration und Integration“ für die Einrichtung eines Ausschusses ausgesprochen, ein Votum, das für uns ein wichtiges Signal bedeutet. Meinungsprägend war hierbei der Vortrag von Herrn Paetzold vom städtischen Rechtsamt, der den TeilnehmerInnen des „Forums“ die Vorteile eines Ausschusses gegenüber eines Beirates erläutert hat und signalisiert hat, dass es formal möglich wäre, die Rolle des „Fo-rums“ bei der Benennung der beratenden Mitglieder sicher zu stellen. Bekanntermaßen werden die beratenden Ausschussmitglieder in den Ratsausschüssen mit Ausnahme des Schulausschusses und des Jugendhilfeausschusses von den Fraktionen vorgeschlagen. Da es im Falle des „Forums“ eine vorgelagerte und offene Selbstorganisation für Organisa-tionen aus dem Bereich der Migrantenorganisationen und der Organisationen, die sich um Integration von MigrantInnen kümmern, gibt, ist es für uns wünschenswert, dass diese die beratenden Mitglieder des Ausschusses vorschlagen kann. Wenn die Fraktionen davon unabhängig „ihre“ beratenden VertreterInnen benennen würden, bestünde die Gefahr, dass das Anliegen fragmentiert und das „Forum“ marginalisiert würde. Sollte dies formal-juristisch nicht organisierbar sein, müssten Bündnis 90/Die Grünen erneut die Diskussion mit dem „Forum“ suchen mit der Frage, ob unter der gegebenen Situation ein Beirat nicht geeigneter wäre.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
Tobias Frick
Antrag vom: 16.12.2009
Steuersenkung auf Kosten der Kommunen
Dringlichkeitsantrag für den Rat am 21.12.09
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
auf die Tagesordnung.
Wir beantragen die Verabschiedung der folgenden Stellungnahme des Rates der Stadt Oldenburg:
Keine Steuersenkung auf Kosten der Kommunen –
keine weitere Erosion der kommunalen Selbstverwaltung
Der Rat der Stadt Oldenburg kritisiert die gegenwärtig geplanten Steuersenkungen auf Bundesebene auf Kosten der Länder und Kommunen. Bund, Länder und Kommunen sind mittlerweile derart hoch verschuldet, dass weitere Steuersenkungen nicht verantwortbar sind. Der Sachverständigenrat für wirtschaftliche Entwicklung hält die Steuersenkungen für genauso falsch wie der Bundesrechnungshof. Der deutsche Städtetag hat die Steuersenkungen als nicht verkraftbar eingestuft, ohne die kommunale Daseinsvorsorge weiter massiv einzuschränken.
Der eklatante Widerspruch der Bundespolitik liegt zudem in der ständigen Zuweisung weiterer Aufgaben für die Städte einerseits, wie den geforderten Ausbau der Kinderbetreuung oder den vielfältigen Integrationsaufgaben und dem Ausbleiben einer angemessenen Finanzausstattung durch eine planbare und nachhaltige Finanzierung andererseits.
Die Stadt Oldenburg hat eine Gesamtverschuldung von über 300 Millionen Euro, wenn Investitionskredite, Kassenkredite und die Kredite der kommunalen Töchter saldiert werden. Mühsam konnten in den letzten 3 Jahren die hohen Kassenkreditbestände leicht abgebaut werden. Diese Entwicklung war der guten Konjunktur geschuldet, die durch die Finanz- und Wirtschaftskrise jäh abgewürgt wurde.
…
Der Haushalt der Stadt Oldenburg für das Jahr 2010 wird mit einem Defizit von wahrscheinlich über 35 Mio. € abschließen.
Die nunmehr geplanten Steuersenkungen im Bereich der Einkommenssteuer und der Gewerbesteuer
werden den städtischen Haushalt unweigerlich erneut und noch stärker unter Druck setzen. Weitere Schulden mit der Folge von Zins und Tilgungsleistungen werden die Folge sein. Damit steigt der Druck auf die Privatisierung des kommunalen Vermögens und den Abbau kommunaler Leistungen.
Eine lebenswerte Stadt kann ihre vielfältigen Aufgaben der sozialen Unterstützung, des kulturellen Angebotes, der Sport- und Freizeitförderung nur mit einer angemessenen Finanzausstattung leisten. Die Kommunen sind das Rückgrat der Demokratie, wo Bürgerinnen und Bürger ihren Lebensmittelpunkt haben.
Der Rat der Stadt Oldenburg fordert daher den Bund und das Land dazu auf, die geplanten Steuersenkungen zulasten von Land und Kommunen zurück zu nehmen und statt dessen endlich eine Gemeindefinanzreform auf den Weg zu bringen, die diesen Namen auch verdient. Städte und Gemeinden brauchen verlässliche Einnahmen, statt permanenter Erosion der kommunalen Selbstverwaltung.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt, Ralf Briese
Antrag vom: 05.12.2009
Verbleib der Pekolsammlung
VA und Ratssitzung am 21.12.09
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
zur VA – und Ratssitzung am 21.12.09 bittet die grüne Ratsfraktion um den TOP
– Verbleib der Pekolsammlung –
auf der Tagesordnung.
Beschlussvorschlag: Die Unterbringung der Pekolsammlung am jetzigen Standort endet nicht Ende des Jahres 2009, sondern Ende März des Jahres 2010.
Begründung:
Der Rat hatte am 31. August dieses Jahres u.a. beschlossen, die Unterbringung der Pekolsammlung bis zum Ende des Jahres 2009 am jetzigen Standort zu sichern. Er ist davon ausgegangen, dass sich bis dahin in dieser Angelegenheit Wesentliches klären würde.
Das ist nicht der Fall. Das Bieterverfahren, in dem Bieter ihr Interesse für den Erhalt der Sammlung am Standort hätten bekunden können, steht noch aus. Ferner hat die Stadt dem Verein für Verkehrsgeschichte bisher kein Angebot für einen akzeptablen Alternativstandort gemacht. Eine Verlängerung des Mietvertrages bis zum angegebenen Zeitpunkt ohne jede Einschränkung ist deshalb dringend geboten, auch angesichts des bescheinigten Wertes der Sammlung und des großen Interesses der Bevölkerung an ihr.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Anne Lück, Alexandra Reith
Antrag vom: 07.12.2009
CO²-freies Oldenburg
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
CO²-freies Oldenburg
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die in Kürze beginnende Erstellung des integrativen Klimaschutzkonzepts mit der Zielsetzung eines Co²-freien Oldenburg zu setzen. Das Konzept soll dabei das Erreichen dieses Ziels in möglichst kurzer Zeit beinhalten. Ferner wird die Verwaltung aufgefordert, die Einbindung des laufenden energiepolitischen Arbeitsprogramms der Stadtverwaltung darzulegen.
Begründung:
Wie sich Wissenschaft und Politik inzwischen weltweit einig sind, ist zur Vermeidung eines grundlegenden und nicht mehr beherrschbaren Klimawandels eine Reduktion der Treibhausgasemissionen von 80% bis 2050 erforderlich.
Es genügt dabei nicht internationale und nationale Ziele festzulegen. Die damit erstellten Rahmenbedingungen müssen lokal umgesetzt und ergänzt werden. Da bei der Umsetzung von Konzepten meist nicht alle Ziele unabgeschwächt erreicht werden können, muss die Konzeption weit über die Mindestzielsetzung hinaus erstellt werden. Im Falle Oldenburgs, das erhebliche Quellen von Treibhausgasemissionen außerorts verlagert hat, kann damit die Zielsetzung nur die Co²-Freiheit sein. Dieses Konzept soll dann nach der Diskussion in den jeweiligen Fachausschüssen Grundlage für eine Bürgerdiskussion werden, und dann im Rat mit einer zeitlichen Abfolge der notwendigen Maßnahmen verabschiedet werden.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
Rolf Grösch
Antrag vom: 29.11.2009
Fußgängerzone (Pflasterung Achternstraße)
Sitzungen des Verwaltungsausschusses und des Rates der Stadt Oldenburg am 30.11.09
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir betreffend den Punkt 10.4 der Tagesordnung des
Rates um eine Vertagung und Änderung und stellen hiermit den entsprechenden Antrag.
Begründung: Nach der Verwaltungsvorlage ist unter o.g. Punkt ein Beschluss über eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von knapp 1. Mio EUR vorgesehen, mittels der der Ausbau der Fußgängerzone in der Achternstraße fortgeführt werden soll. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen befürwortet zwar grundsätzlich die Erneuerung des Pflasters innerhalb der Fußgängerzone, möchte jedoch der öffentlich geäußerten Kritik und den Erfahrungen mit den ersten Neupflasterungen Rechnung tragen, um zum wiederholten Male eine Kurskorrektur anzuregen.
Zu den Erfahrungen mit dem Pflaster: Für die neuen Pflasterungen in der Fußgängerzone wurde bisher – ausgenommen die Burgstraße – helles Granit-Natursteinpflaster aus China gewählt. Dabei wurde hinsichtlich der Materialwahl aus uns unbekannten Gründen von den Probepflasterungen abgewichen, die ursprünglich zur Diskussion standen (vgl. ehemals vor der Hirschapotheke und zwischen Fa. Leffers/Hallerstede). Die nachfolgenden Zahlen in Bezug auf die Reinigungskosten wurden von der Verwaltung auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen mit dem Granit-Natursteinpflaster aus China zusammengestellt:
23.252,86 € Anschaffung eines Schrubbdecks für die städtische Kompaktkehrmaschine
mindestens 2 Grundreinigungen im Jahr mit der speziellen Kehrmaschine
= 2.000,00 € jährlich
mindestens 1 Schlämmaktion im Jahr mit eigenem Personal
= 8.000,00 € jährlich zzgl. Materialkosten Schlämmaktion in Höhe von jeweils 250,00 €
Wie u.a. aus den Zahlen hervorgeht, entstehen durch die Beschaffenheit des Pflasters ein besonderer, erhöhter Reinigungsbedarf und die Notwendigkeit, regelmäßige Einschlämmungen nach den Reinigungen mit Bürsten vorzunehmen.
Weit problematischer ist allerdings die Tatsache, dass die Steine offenbar zur Brüchigkeit neigen, wie die bereits an zahlreichen Stellen gebrochenen Steine zeigen. Auch sind
Versackungen durch das Befahren durch Lkws zu beobachten.
Die Schadstellen sowie der erhöhte Reinigungsbedarf stellen die Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit der Lösung in Frage!
Des Weiteren sollte tunlichst das Risiko vermieden werden, dass nach vergleichsweise kurzer Zeit durch Ausbesserungsarbeiten oder den kompletten Austausch von Pflasterungen die anliegende Kaufmannschaft Behinderungen der Passant/innen durch Baustellen, Umlenkungen des Lieferverkehrs sowie Einnahmeneinbußen hinnehmen muss.
Aus diesen Gründen regen wir den nachfolgend formulierten Ratsbeschluss an.
Beschlussvorschlag: Die weiteren Pflasterungen in der Fußgängerzone (aktuell in der Achternstraße) orientieren sich an der Qualität des neuen Pflasters in der Burgstraße.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 16.11.2009
Frauennachttaxi
Dringlichkeitsantrag zur nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses und
Antrag für die Sitzung des Verwaltungsausschusses sowie des Rates
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Frauennachttaxi
Beschlussvorschlag: Um die Kontinuität des Angebots „Frauennachttaxi“ insbesondere während der Winterzeit 2009/2010 sicherzustellen, werden Haushaltsreste, wie etwa aus dem Haushaltsposten zur Kofinanzierung von EU-Projekten umgewidmet, um weitere 4000 Tickets (Gutscheine für das Frauennachttaxi) zum Verkauf anbieten zu können.
Begründung: Nach dem Bericht der Frauenbeauftragten Frau Cornelia Ehrhardt im Verkehrsausschuss am 20.04.2009 wurde das Frauenmobil im Jahr 2008 erfreulich gut genutzt. Sämtliche Tickets wurden verkauft und die Quote der Ticketeinlösungen im Städtevergleich wurde positiv hervorgehoben. Zugleich fiel jedoch auf, dass etwa ein halbes Jahr Anlaufzeit zu beobachten war, bis sich das Angebot etabliert hatte.
In der vergangenen Sitzung des Verkehrsausschusses berichtete Frau Ehrhardt erneut über eine anhaltend starke Nachfrage im Jahr 2009 nach den Tickets für das Frauennachttaxi. Kürzlich teilte nun allerdings das Frauenbüro wie vorab prognostiziert mit:
„ab Mittwoch, 11. November, können keine Gutscheine mehr für Frauenmobil gekauft werden. Die Nachfrage nach den Gutscheinen war so groß, dass die für 2009 zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel ausgeschöpft sind, wenn alle gekauften Gutscheine eingelöst werden.“
Damit ist eine Situation eingetreten, die nach den Beratungen im Verkehrsausschuss vom 20.04.2009 hätte vermieden werden sollen: Mitten in der Herbst-Winterzeit reißt das Angebot ab, neue Haushaltsmittel werden erst in einigen Monaten aufgewendet werden können. In der Ausschusssitzung im April bestand demgegenüber noch Konsens darüber, dass die Stadtverwaltung dem mit einem geeigneten Vorschlag vorbeugen solle. Wir bitten daher dringlich darum, den obenstehenden Beschluss zu fassen und umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 14.11.2009
Ökostrom für die Stadt Oldenburg
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Ökostrom für die Stadt Oldenburg –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird aufgefordert, bei den anstehenden Vertragsverhandlungen für den Strombezug ab 2011 die Ausschreibung dahingehend zu ändern, dass die städtischen Liegenschaften zu 100 % Ökostrom beziehen.
Begründung: mündlich
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rolf Grösch
– stellv. Fraktionsvorsitzender –
Antrag vom: 14.09.2009
Ökostrom für die Stadt Oldenburg
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Ökostrom für die Stadt Oldenburg –
auf die Tagesordnung.
Die Verwaltung wird aufgefordert bei den anstehenden Vertragsverhandlungen mit dem Stromanbieter die Ausschreibung dahingehend zu modifizieren, dass die Stadt nur noch Ökostrom bezieht und somit deutlich macht, dass Klimaschutz für Oldenburg einen hohen Stellenwert hat.
Begründung:
Viele Kommunen haben bisher solche Entscheidungen getroffen und manche Kommunen mit eigenen Stadtwerken haben sich darüber hinaus ehrgeizige Ziele in Sachen Klimaschutz gesetzt.
Neuestes Beispiel ist die Stadt München, deren Stadtwerke bis 2015 sogar den gesamten Strom für die privaten Haushalte ökologisch erzeugen wollen und bis 2025 soll dann sämtlicher Strom für die Geschäftskunden und die Industrie aus erneuerbaren Energiequellen stammen.
Von solchen konkreten Zielen sind wir in Oldenburg noch weit entfernt, aber die Entscheidung für 100 % Strombezug aus erneuerbarem Energiemix wäre ein Signal in die richtigen und notwendigen Zielsetzungen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rolf Grösch
Antrag vom: 26.08.2009
„Bahnunterführung Alexanderstraße“
Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 31.08.2009
Hier: Dringlichkeitsantrag
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir beantragen gemäß § 11 der GO für den Rat die Dringlichkeit festzustellen und die Tagesordnung der o.g. Ratssitzung entsprechend um den Tagesordnungspunkt
„Bahnunterführung Alexanderstraße“
zu erweitern.
Begründung: Erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rolf Grösch
Antrag vom: 17.08.2009
Pekolsammlung
Nächste Sitzung des Rates und des vorhergehenden Verwaltungsausschusses
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zu den o. g. Ausschusssitzungen bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Pekolsammlung –
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussfassung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen (August 2009) folgend beschließt der Rat die Unterbringung der Pekolsammlung am jetzigen Standort auf der Basis eines neu abzuschließenden Vertrages.
Begründung:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen stimmte, dem Beschlussvorschlag der grünen Ratsfraktion folgend, für die vertragliche Absicherung der Sammlung bis zum Jahresende 2009. Der darüber hinausgehender Erhalt der Sammlung liegt in der Intention aller Fraktionen. Der Status der Pekolsammlung als Kulturmerkmals wurde mehrfach durch das Ns. Landesamt für Denkmalschutz in Hannover bestätigt. Es gibt aktuell keinen adäquaten Ausweichstandort. Durch die Kündigung des Nutzungsverhältnisses durch die Stadt Oldenburg ist der Erhalt der Sammlung akut gefährdet. Zahlreiche Oldenburger Bürger/innen wünschen sich, dass die Sammlung
erhalten und öffentlich zugänglich bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Reith
Antrag vom: 07.08.2009
Bauverbot für das Parkhaus Amalienstraße/Am Festungsgraben
Ratssitzung am 31.8.09
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
zur nächsten Ratssitzung beantragt die Ratsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN den TOP
– Bauverbot für das Parkhaus Amalienstraße/Am Festungsgraben –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg fordert den Oberbürgermeister auf, den Bauverbotsbeschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 3.8.09 anzuerkennen und keine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einzulegen.
Begründung:
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg ist eine Steilvorlage für die Stadt Oldenburg, endlich im Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner des Festungsgrabenviertels die verkehrliche Belastung durch das geplante Parkhaus zu vermeiden. Diese Chance sollte nicht leichtfertig durch den Gang nach Lüneburg aufs Spiel gesetzt werden.
Die Anerkennung des Bauverbots liegt auch deshalb auf der Hand, weil der potentielle Investor des Parkhauses, die ECE, inzwischen dem Projekt die Unwirtschaftlichkeit attestiert hat („rechnet sich nicht“). Damit ist das Hauptargument der Befürworter des Parkhauses hinfällig geworden.
Ein Schadensersatz für den Grundstückseigentümer im Rahmen der Amtshaftung ist bei diesem Rechtsmittelverzicht ausgeschlossen, da dieser nur bei schuldhafter Amtspflichtverletzung vorliegen könnte. Diese liegt hier erkennbar nicht vor, wenn schlicht und einfach der Bauverbotsbeschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg akzeptiert wird.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
– Fraktionsvorsitzender –
Antrag vom: 16.06.2009
Bahnstrecke WHV – OL
Ratssitzung am 22.6.09 – TOP 13.3
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
zum Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion bringt die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN folgenden Änderungsantrag ein:
Der Bund plant zur Bewältigung des Güterverkehrs den zweigleisigen Ausbau sowie die Elektrifizierung der Strecke Oldenburg – Wilhelmshaven. Hierfür ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, in dem auch die Festsetzung von aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen vorzusehen ist.
Der Rat der Stadt Oldenburg fordert, dass der Ausbau der Strecke WHV – OL inklusive des Lärmschutzes rechtzeitig vor Inbetriebnahme des Jade-Weser-Ports realisiert wird. Der Rat fordert noch vor der Bundestagswahl Vertrags- und Rechtssicherheit für einen Anspruch auf Lärmschutz gemäß verbesserten Lärmvorsorgekriterien für die Bürgerinnen und Bürger. Auch für die Strecke OL – Hude fordert der Rat entsprechende Lärmschutzmaßnahmen. Für die Strecke ab Oldenburg Hauptbahnhof ist derzeit keinerlei Lärmschutz vorgesehen.
Der Rat fordert die Bundesregierung auf, die Fördermittel für Lärmdämmung an Güterfahrzeugen freizugeben (derzeit werden Tausende Güterwaggons nicht gebraucht, die schnell und bequem auf die leisere Verbundstoff-Sohle umgerüstet werden könnten).
Der Rat setzt sich nachdrücklich für verkehrs- und anwohnerverträgliche Lösungen für die höhengleichen Bahnübergänge in Oldenburg ein.
Der Rat der Stadt Oldenburg fordert darüber hinaus, dass alle technischen Möglichkeiten zur Reduzierung des Lärms an der Quelle (an den Containerzügen selbst) schnell und in notwendiger Zahl realisiert werden. Dies könnte u.a. durch neue keramikgestützte Brems-, Kugellager- und Federungssysteme erreicht werden. Das Land und der Bund sollen dazu gemeinsam mit der EU eine Initiative starten.
Der Rat der Stadt Oldenburg fordert die für das Planfeststellungsverfahren zuständigen Behörden auf, die Alternative einer Güterverkehrstrasse in diesem Verfahren zu prüfen. Hierbei sind neben dem Zeitfaktor sowohl die naturschutzrechtlichen Belange als auch die Kosten zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
– Fraktionsvorsitzender –
Antrag vom: 25.05.2009
Resolution:
Bürgerinnen und Bürger auf das Widerspruchsrecht gegen Google Street View hinweisen. Endlich den kommunalen Datenschutztag einführen!
Einleitung:
Derzeit mach das Unternehmen Google deutschlandweit Aufnahmen für eine neue internetbasierte Anwendung des Unternehmens. Für die Computeranwendung „Google Street View“ werden Straßenzüge und Häuser von Bürgerinnen und Bürgern als auch der Öffentlichen Hand digital fotografiert. Zu einem späteren Zeitpunkt können diese Daten dann ohne Einschränkung weltweit per Computer abgerufen werden.
Viele Bürger und Bürgerinnen Oldenburg sind über diese unautorisierten Aufnahmen besorgt bis verärgert. Sie haben für die Aufnahmen keine Einwilligung erteilt und fühlen sich von dem Unternehmen ausgespäht.
Deutschlandweit haben sich verschiedene Kommunen an die oberen Datenschutzbehörden gewandt und ihre datenschutzrechtlichen Bedenken über die totale digitale Erfassung ihrer Städte geäußert. Das unabhängige Datenschutzzentrum Schleswig Holstein geht sogar von der Rechtswidrigkeit der Aufnahmen aus. Der EU Datenschutzbeauftragte hat Google Street View scharf kritisiert und Griechenland hat die Aufnahmen vorerst vollkommen verboten.
Ein generelles Verbot von Google Street View scheint nach deutschen Recht zwar schwierig bis aussichtslos, so zumindest die bisherige Einschätzung der überwiegenden Datenschutzbehörden in Deutschland. Allerdings kann jeder Bürger und jede Bürgerin dem Unternehmen aktiv der Veröffentlichung der Aufnahmen widersprechen. Ein formloser Antrag per Brief oder E-Mail an den deutschen Unternehmenssitz von Google in Hamburg reicht dafür aus.
Beschlusstext:
Der Rat der Stadt Oldenburg ruft daher alle Oldenburger und Oldenburgerinnen dazu auf, der Nutzung der Aufnahmen von Google Street View zu widersprechen, wenn sie mit der Veröffentlichung im Internet nicht einverstanden sind.
Der Rat erwartet von der Verwaltung, dass entsprechende Hinweise zum an die Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite der Stadt gegeben werden, wie der Nutzung der Daten widersprochen werden kann. Zugleich kritisiert der Rat, dass die Verwaltung nicht frühzeitig pro aktiv die Bürgerinnen und Bürger auf das Widerspruchsrecht aufmerksam gemacht hat.
Der Rat kritisiert das Unternehmen Google dafür, dass es nicht aktiv auf die Möglichkeit des Widerspruchrechtes aufmerksam macht und damit viele Bürgerinnen und Bürger verärgert und verängstigt.
Der Rat erwartet von der Stadt, dass endlich ein jährlicher kommunaler Datenschutztag eingeführt wird, wie das der Rat bereits in der Diskussion um die neuen E-Pässe gefordert hat. Auf dem öffentlichen kommunalen Datenschutztag sollen Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeiten und Risiken verschiedener internetbasierter Dienste hingewiesen werden. Dazu gehört zum Beispiel das kommunale E-Government, die Erklärung des neuen digitalen Reisepasses, die Vorteile und Risiken von Onlinewahlen und nicht zuletzt die Sensibilisierung für mehr Datenschutz bei Paybackkarten oder Suchmaschinenbetreiber.
Antrag vom: 11.05.2009
Resolution gegen die Verlängerung der Laufzeit des Atomkraftwerks Esenshamm
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Resolution gegen die Verlängerung der Laufzeit des Atomkraftwerks Esenshamm
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Wir beantragen, die folgende Resolution zu beschließen:
„Eine Neubewertung der Risiken der Atomenergienutzung veranlasste den Gesetzgeber, die bestehenden Risiken durch Atomkraftwerke nur noch für einen begrenzten Zeitraum hinzunehmen. Entsprechend wurde der geordnete Ausstieg beschlossen und das Gesetz trat am 27.April 2002 in Kraft.
Angesichts der zunehmenden Forderungen nach einer Verlängerung der Laufzeit deutscher Atomkraftwerke, sogar noch verstärkt um den 23.Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl am 26.4.09, spricht sich der Rat der Stadt Oldenburg für eine strikte Einhaltung der Ausstiegsverträge aus. Insbesondere lehnt er aus Sorge um das Wohl der Bürgerinnen und Bürger die bereits angestrebte Laufzeitverlängerung für das Atomkraftwerk Esenshamm / Unterweser über das Jahr 2012 hinaus ab. Angesichts der Nähe des Kraftwerks könnte ein schwerer Unfall in dieser Anlage die Bewohner Oldenburgs in erheblichem Maße in Mitleidenschaft ziehen. Wie Tschernobyl gezeigt hat, könnten wir sie im Ernstfall nicht vor Schäden bewahren.
Eine Verlängerung der Laufzeit des seit 1978 am Netz befindlichen Reaktors würde zudem die zwangsläufigen Alterungsprozesse ignorieren und somit die schon jetzt bestehenden Risiken erhöhen.
Die Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke soll u.a. dem Klimaschutz dienen.
Sie sind dafür aber kein geeignetes Mittel.
Als Stadt der Wissenschaft 2009 ruft Oldenburg deshalb alle Verantwortlichen dazu auf, stattdessen verstärkt in moderne Technologien, Netze und erneuerbare Energien zu investieren. Klimaschutz und eine bezahlbare, verlässliche Energieversorgung sind nur durch Einsparung, Effizienz und die erneuerbaren Energien möglich. Deutschland sollte darin Vorreiter sein.“
Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Anne Lück
Antrag vom: 11.05.2009
Atomkraftwerk Esenshamm
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Fragen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Falle eines schweren Unfalls im Atomkraftwerk Esenshamm
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
anlässlich des 23. Jahrestages der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl am 26.4.09 und einer ins Gespräch gebrachten Laufzeitverlängerung für das Atomkraftwerk Esenshamm , die das bestehende Atomunfallrisiko auch für Oldenburg noch erhöhen würde, bitten wir Sie, in der kommenden Ratssitzung den Bürgerinnen und Bürgern zu folgenden Fragen Auskunft zu geben.
1. Wer wäre im Falle eines schweren Atomunfalls im Atomkraftwerk Esenshamm/ Unterweser für eine rechtzeitige und umfassende Information der umliegenden Städte und Gemeinden zuständig? Hat es entsprechende Übungen für den Ernstfall gegeben? Mit welchem Sirenenzeichen würden die Bürgerinnen und Bürger bei Auswirkungen auf Oldenburg informiert?
2. Besitzt die Stadt Oldenburg speziell für diesen Fall einen Katastrophenplan, nach dem gehandelt werden müsste? Wer hätte in unserer Stadt die Hauptverantwortung? Wie würden Familien zusammengeführt?
3. Wo könnten Personen mit Strahlenschäden behandelt werden und wie viele Plätze gibt es dafür a) in der Nähe und b) bundesweit ?
4. Gibt es Evakuierungspläne für den Ernstfall? Welche Transportmittel sind vorgesehen?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Anne Lück
Antrag vom: 29.04.2009
Umbesetzung in Ausschüssen
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Umbesetzung in Ausschüssen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Ratsfraktion zeigt nach dem Wechsel des Fraktionsvorsitzes hiermit an, dass es in folgenden Ratsausschüssen zu Umbesetzungen kommt:
Verwaltungsausschuss: Ratsherr Kurt Bernhardt, Ratsfrau Rita Schilling.
Vertreter: Ratsfrau Anne Lück, Ratsfrau Alexandra Reith
Ausschuss für Personal, Gleichstellung und Organisation: Ratsfrau Christine Pankonin, Ratsherr Krister-Benjamin Schramm.
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen: Ratsfrau Anne Lück, Ratsfrau Alexandra Reith
Wir bitten um entsprechende Beschlussfassung.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
Antrag vom: 19.03.2009
Haushaltssicherungskonzept
Ratssitzung am 23.3.09 – TOP Haushalt 2009
Haushaltssicherungskonzept
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
zum Beschlussvorschlag der Verwaltung bringt die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN folgende Änderungsanträge ein:
Die Tabelle der Konsolidierungsmaßnahmen (S. 7 der Vorlage) wird wie folgt geändert:
Die Sachkostenkürzung, pauschal, wird ab 2009 um 50 T€ erhöht.
Die Schulsonderfahrten zu den SZ’en Ofenerdiek und Kreyenbrück bleiben im Winterhalbjahr erhalten (Mehrkosten 09 = 25 T€, 2010 ff. = 70 T€).
Die Erhöhung des Fremdreinigungsanteils wird nicht umgesetzt (Mehrkosten 09 = 25 T€, 2010 = 50 T€, 20011 ff. = 100 T€).
Der Zuschuss für die OTM wird in 2010 um 30 T€ und ab 2011 ff. um 40 T€ reduziert.
Im Bereich WiFö werden in 2010 40 T€ eingespart und ab 2011 ff. 80 T€.
Die Personalkosteneinsparungen sollen in enger Abstimmung mit dem Personalausschuss vorgenommen werden.
Die Sozialtarife in der Musikschule sollen nicht erhöht werden.
Das Konsolidierungsvolumen insgesamt wird durch die Umschichtungen bei den einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen nicht reduziert.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Kurt Bernhardt Rolf Grösch
Antrag vom: 09.03.2009
Konzeption und Förderung des geplanten „schlauen Hauses“
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Punktes:
– Konzeption und Förderung des geplanten „schlauen Hauses“ –
auf die Tagesordnung.
Hintergrund: Die Verwaltung plant die Realisierung eines „schlauen Hauses“ in Oldenburg. Ein entsprechendes Objekt wurde bereits aufgekauft. Unklar ist aber nach wie vor, ob die Stadt Zuschüsse vom Land Niedersachsen erwarten kann, da die Förderkriterien der Staatskanzlei zumindest für das Konjunkturpaket II unzumutbare Folgekosten wie Betriebs- oder Personalkosten ausschließen. Das Land hat zudem betont, dass eine Förderung nur dann in Frage kommt, wenn das entsprechende Konzept eines „schlauen Hauses“ überzeugt. Die bisherige Konzeption des „schlauen Hauses“ sieht eine inhaltliche Schwerpunktsetzung auf die Themen Energie und Demographie vor. Ohne Zweifel sind der Bevölkerungswandel und die Energiefrage entscheidende Zukunftsfragen des 21. Jahrhunderts. Allerdings hat Oldenburg auf diesen Themenfeldern bereits vielfältige organisatorische und institutionelle Kompetenzen. Zudem sollte gerade das Thema Wissenschaft thematisch nicht eingegrenzt werden, da nicht nur das Grundgesetz der Wissenschaft Freiheit und Autonomie zubilligt.
Beschluss:
Vor diesem Hintergrund erwartet der Rat eine Neukonzeption des „schlauen Hauses“, damit dort die Vielschichtigkeit und Themenbreite von Wissenschaft und Zukunftsfragen sowohl in natur- als auch in geisteswissenschaftlicher Perspektive beleuchtet, analysiert und reflektiert werden können.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Ralf Briese
Antrag vom: 11.02.2009
Nutzung Rathausmarkt und Schlossplatz
Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg 23.02.2009
Hier: Ratsantrag vom 03.02.2009
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zum o. g. Ratsantrag soll im Nachgang folgende Änderung zu Punkt 1 erfolgen:
Punkt 1. bisher: Der Rat behält sich folgendes vor: Alle Entscheidungen, die im Falle etwaiger Interessenskonflikte bei der Nutzung durch die mindestens 2 Jahre dauernde Bauphase des ECE-Shopping-Centers im Bereich Schlossplatz und Rathausmarkt anstehen, werden abschließend durch den Rat der Stadt Oldenburg entschieden.
Punkt 1. neu: Der Rat der Stadt Oldenburg nimmt die Änderung der Feststellungsverfügung vom 06.06.2006, die am 10.02.2009 in der NWZ unter Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht wurde, zurück.
Der Rat behält sich folgendes vor: Alle Entscheidungen, die im Falle etwaiger Interessenskonflikte während der Bauphase des ECE-Shopping-Centers bei der Nutzung des Schlossplatzes und Rathausmarktes anstehen, werden abschließend durch den Rat der Stadt Oldenburg entschieden.
Begründung:
Die Stadtverwaltung hat mit der o.g. Feststellungsverfügung in die laufende Debatte um die Vergabe des Schlossplatzes und Rathausmarktes während der ECE-Bauphase eingegriffen, obwohl ein diesbezüglicher Ratsantrag vorlag und damit versucht, vor der Beratung und Beschlussfassung durch im Stadtrat, vollendete Tatsachen zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 04.02.2009
Amtsführung des Oberbürgermeisters
Nächste Sitzung des Rates am 23.02.2009
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
zur o.g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Amtsführung des Oberbürgermeisters –
auf die Tagesordnung.
Die Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Anne Lück
– Fraktionsvorsitzende –
Antrag vom: 21.01.2009
Geplantes Parkhaus im Bereich Amalienstraße / am Festungsgraben
Sitzung des Rates
Sehr geehrter Herr Prof.Dr.Schwandner,
Zur nächsten Ratssitzung bitten wir Sie, den Tagesordnungspunkt
– Geplantes Parkhaus im Bereich Amalienstraße / am Festungsgraben –
auf die Tagesordnung zu setzen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat möge beschließen:
1. Der Rat behält sich gem. § 40 Abs.II S.1 NGO die Entscheidung über den Bauantrag über ein Parkhaus im Bereich Amalienstraße / am Festungsgraben vor.
2. Die Rechtmäßigkeit des Bauvorbescheids wird durch ein extern zu erstellendes Rechtsgutachten geprüft.
Dazu beauftragt die Stadt Oldenburg geeignete Rechtsanwälte, die Entscheidung über die Auftragsvergabe behält sich der Rat vor.
3. Ferner behält sich der Rat die Entscheidung über eine Rücknahme / einen Widerruf des Bauvorbescheids vor.
Begründung:
Die Verwaltung hat inzwischen den Bauvorbescheid erteilt und damit die planungsrechtliche Zulässigkeit festgestellt.
Das Niedersächsische OVG hatte in seiner Pressemitteilung vom 29.12.08 zu dem Beschluss vom 15.12.08 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit seinem Beschluss die planungsrechtlichen Fragen keineswegs abschließend erklärt seien. Es wies ausdrücklich darauf hin: „ Zu prüfen wären allerdings Nachbarverträglichkeit und Leistungstüchtigkeit der hierzu erforderlichen Straßen.“
Diese Prüfung hat die Verwaltung bisher ohne jede Beteiligung der Nachbarn durchgeführt. Während bei jedem kleinen Bauvorhaben selbstverständlich die Nachbarn beteiligt werden, wie dies § 72 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung vorsieht, wenn Belange der Nachbarn berührt sein können, hat die Verwaltung hier von jeder Beteiligung der Nachbarn bisher abgesehen und mit dem Vorbescheid insoweit vollendete Tatsachen geschaffen.
Wegen der erheblichen Auswirkungen eines solchen Parkhauses bezüglich der Verkehrsbelastung und des Ensembledenkmalsschutzes sollte der Rat die Entscheidung treffen.
Ferner ist zu prüfen, ob der Rat den Bauvorbescheid zurücknimmt bzw. widerruft. Ein rechtswidriger Bauvorbescheid kann nach § 48 VwVfG ohne Berücksichtigung eines eventuellen Vertrauensschutzes des Adressaten zurück genommen werden. Um zu prüfen, ob der Bauvorbescheid rechtswidrig ist, wird ein externes Rechtsgutachten eingeholt. Gleichzeitig hört der Rat die Nachbarn zu dem erteilten Bauvorbescheid an.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Anne Lück
Antrag vom: 21.01.2009
Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 27 (Bloherfelder Anger)
Sitzung des Verwaltungsausschusses und Sitzung des Rates
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwander,
zur kommenden Sitzung des Verwaltungsausschusses und zur nächsten Sitzung des Rates bitten
wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 27 (Bloherfelder Anger)
Begründung: Offenkundig wurde im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Umweltprüfung betreffend die Änderung Nr. 27 des Flächennutzungsplanes (Bloherfelder Anger) seitens der Verwaltung versäumt, Alternativlösungen zur Bebauung des gesamten, aus bodenkundlicher Sicht hochwertigen Areals zu prüfen. Somit wäre festzustellen, dass das Verfahren der Änderung des Flächennutzungsplanes fehlerbehaftet war.
So wurde z.B. die „Null-Variante“ (Erhalt als landwirtschaftliche Fläche ohne alternative Bebauung an alternativer Stelle) in Bezug auf den Nordteil des Gebietes, der mit einer sehr mächtigen Plaggenauflage versehen ist, nicht dargestellt. Auch wurde versäumt, andere für eine Wohnbebauung in Frage kommende Flächen zu benennen. Für die im Zuge des Änderungsverfahrens notwendige Abwägung wäre es jedoch nötig gewesen, die Verwendung alternativer Flächen mit Vor- und Nachteilen im Vergleich zum Plaggenesch (Bloherfelder Anger) zu diskutieren. Das Verfahren stellt sich uns somit – wie auch bereits in meinem unbeantwortet gebliebenen Brief vom 8.10.2008 an
Sie, Herr Oberbürgermeister, angesprochen – juristisch angreifbar dar.
Wir bitten Sie in Bezug auf die Änderung 27 des Flächennutzungsplanes 1996 (Bloherfelder Anger) und den Bebauungsplan W-759 um Auskunft, ob die Umweltprüfung mit Blick auf den als schutzwürdig eingestuften Plaggeneschboden in dem vorgeschriebenen und erforderlichen Umfang erfolgt ist.
Laut Baugesetzbuch, § 2a gehören zu einer Umweltprüfung Mindestinhalte. So ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Alternativstandorte geprüft werden. Prüffragen zu notwendigen Angaben zum Schutzgut Boden im Umweltbericht sind u.a. nach Auskunft des Referats Bodenschutz im Ns. Umweltamt und dem zur Veröffentlichung vorgesehenen Leitfaden für die kommunale Planungspraxis „Bodenschutz in der Umweltprüfung nach BauGB“ die folgenden Punkte:
Wurden anderweitige Planungsmöglichkeiten in ausreichendem Maße geprüft?
Wurde geprüft, ob die Planung auch auf Böden mit einem geringen Funktionserfüllungsgrad verwirklicht werden kann?
Die Behandlung des Punktes wurde des Weiteren von unserer Fraktion für die Februar-Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima (ASUK) eingebracht, wird dort allerdings jedoch voraussichtlich erst in Verbindung mit der Anhörung von Frau Prof. Dr. Giani, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Institut für Biologie und Umweltwissenschaften, Bodenkunde behandelt.
Wir bitten die Stadtverwaltung vor diesem Hintergrund um eine umgehende Stellungnahme zum gegenwärtigen Stand des Verfahrens; insbesondere in Bezug darauf, ob und wann die Änderung durch die Regierungsvertretung Oldenburg genehmigt wurde. Des Weiteren bitten wir zu erläutern, ob und wie sich nach Einschätzung der Stadt der Fehler auf den beschlossenen Flächennutzungsplan auswirkt. Darüber hinaus bitten wir darum, zu beantworten, ob bestimmte Verfahrensschritte nachgeholt werden könnten und ob die Stadtverwaltung beabsichtigt, die Nachholung einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 21.01.2009
Verwendung von Haushaltsmitteln aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung
Nächste Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses
und nächste Sitzung des Rates
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
sehr geehrte Frau Meyn,
zur den o. g. Sitzungen bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Verwendung von Haushaltsmitteln aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung –
auf die Tagesordnung.
Wir stellen den Antrag, in Bezug auf die Verwendung von Haushaltsmitteln aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung wie folgt zu beschließen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg behält sich vor, über den Einsatz der Mittel aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung zu entscheiden.
Begründung:
Wie die Bundeskanzlerin Frau Angela Merkel zum Beschluss des Konjunkturpaketes II erklärte, hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket beschlossen, das zusammen mit den bereits zuvor verabschiedeten Maßnahmen – verteilt auf zwei Jahre – in Aktionen von Bund, Ländern und Kommunen münden soll. Damit sind zusätzliche Investitionen in Bildungseinrichtungen, in Technologie und Infrastruktur vorgesehen, Bürger und Betriebe sollen entlastet werden und eine Qualifizierungsoffensive gegen Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit und für Weiterbildung wird eingeleitet werden. Die Stadtverwaltung hat in erheblichen Umfang Finanzmittel aus dem kommunalen Investitionsprogramm beantragt. Dem Rat der Stadt Oldenburg wurden die ausgewählten Einzelmaßnahmen bisher allerdings nicht benannt. Bei Zuteilung der Finanzmittel ist aktuell davon auszugehen, dass sich Prioritätensetzungen, die mit der Verabschiedung des städtischen Haushalts für 2009 getroffen wurden, verschieben können und zum Teil eingestellte Mittel auch für andere, bisher zurückgestellte Maßnahmen, frei werden könnten. Somit ergibt sich die Notwendigkeit, die politischen Entscheidungsträgerinnen und –träger der Stadt Oldenburg zu informieren und die geplanten Maßnahmen bestätigen zu lassen, ggf. korrigierend tätig werden zu lassen sowie Entscheidungen über die Neubeordnung von Haushaltsmitteln vorzubereiten.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 20.01.2009
Bürgerinformation zu Mitwirkungsmöglichkeiten auf der städtischen Homepage
Nächste Sitzung des Rates
Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner,
für die kommende Sitzung des Rates beantragt die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen die Aufnahme des Tagesordnungspunktes:
– Bürgerinformation zu Mitwirkungsmöglichkeiten auf der städtischen Homepage –
auf die Tagesordnung.
Dazu stellt die Fraktion folgende Fragen:
1. „Trifft es zu, dass (z. B. im Zuge des erfolgten Relaunches der Homepage der Stadt Oldenburg) eine an die NutzerInnen bzw. BürgerInnen gerichtete Information zur Möglichkeit des Stellens von Einwohnerfragen zu Beginn der Ratssitzungen entfernt wurde?“
2. „Wenn ja, was wäre der Grund dafür?“
Des Weiteren beantragen wir:
„Die Information zur Möglichkeit des Stellens von Einwohnerfragen in der Ratssitzung wird unter dem Punkt „Mitwirkung“ aufgeführt und kurz erläutert.“
Begründung:
Die Stadt Oldenburg sollte in allen ihr zu Verfügung stehenden Formaten und Medien an geeigneter, leicht aufzufindender Stelle proaktiv auf die Möglichkeiten von Mitwirkung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den letztendlich sie selbst betreffenden politischen Entscheidungen hinweisen. Erfolgreiche und rege Beteiligung setzt gezielte Information – als kommunale Querschnittaufgabe – voraus.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Krister-Benjamin Schramm
Antrag vom: 15.01.2009
Einsichtnahme nach § 40 NGO in die Konzessionsverträge mit der EWE
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Einsichtnahme nach § 40 NGO in die Konzessionsverträge mit der EWE –
auf die Tagesordnung.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rolf Grösch
Antrag vom: 03.11.2008
„Schlaues Haus“
Sehr geehrter Oberbürgermeister,
in der Oldenburger Allgemeine hat Projektreferent Rainer Lisowski in einem Interview ausgeführt, dass im nächsten Jahr in jedem Fall ein „Schlaues Haus“ eingerichtet wird. Gegebenenfalls als temporäre Installation. Da den Fraktionen seit Ende letzter Woche diverse Publikationen (Flyer, Broschüren etc.) vorliegen, in denen für das Jahr 2009 an zentraler Stelle der City ein „Schlaues Haus“ genannt wird, fragen wir
1. Wie sehen die Planungen für eine solche temporäre Installation aus?
2. Seit wann plant die Projektgruppe eine solche temporäre Lösung?
3. Welchen finanziellen Umfang wird diese Planung einnehmen?
4. An welcher Stelle wird das „Schlaue Haus“ eingerichtet?
5. Auf welchen Beschluss beruft sich angesichts der derzeitigen Werbemaßnahmen die Verwaltung? Hier sei nur angemerkt, dass der Rat in der Sache bislang keinerlei Beschluss getroffen hat.
6. Welche Kosten fallen für die bislang vorgestellten Publikationen an? Hierzu bitten wir um eine detaillierte Kostenaufstellung mit Angabe der jeweiligen Druckauflage.
7. Sind die angesprochenen Publikationen bereits in Druck bzw. liegen diese schon in entsprechenden Auflagen vor?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 20.10.2008
Bebauungspläne M 654 a und 654 c
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Bebauungspläne M 654 a und 654 c –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Für die Bereiche der Bebauungspläne 654 a und 654 c (Haareneschviertel) wird eine Veränderungssperre beschlossen mit dem Ziel der Aufstellung eines verbindlichen Bebauungsplanes für die in den Bebauungsplänen bezeichneten Gebiete.
Begründung:
1997 hat der Rat der Stadt Oldenburg beschlossen, für diese Wohngebiete Bebauungspläne aufzustellen, in denen die Bausubstanz und die Gärten vor Zerstörung geschützt werden. Verwirklicht wurde nur einer: 654 b mit dem Evangelischen Krankenhaus, dem PFL und mit mehreren Wohngebieten. Hier ist der Schutz der historischen Bausubstanz und der Gärten als „grüne Lunge“ beispielgebend verwirklicht worden. Diese Festlegungen sollten in Richtung Norden fortgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Anne Lück, Rolf Grösch
Antrag vom: 08.10.2008
Bahn-Haltepunkt in Wechloy
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Bahn-Haltepunkt in Wechloy –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg fordert den ZVBN sowie die NordWestBahn auf, die Einrichtung eines Haltepunktes in Wechloy mit der Betriebsaufnahme des Stadtbahnverkehrs der NordWestBahn zwischen Bremen und Bad Zwischenahn sicher zu stellen. Ein Verzicht auf diesen Haltepunkt ist angesichts des großen Fahrgastpotentials aus ökonomischer und ökologischer Sicht nicht akzeptabel.
Begründung:
Mit der Vergabe der Verkehrsleistungen im Raum Bremen/Oldenburg an die NordWest-Bahn besteht nun endlich die Chance, den Haltepunkt Wechloy einzurichten. Der ZVBN, an dem die Stadt maßgeblich beteiligt ist, und die NordWestBahn, bei der die VWG Mitgesellschafter ist, müssen als unmittelbar beteiligte Institutionen in der Lage sein diese notwenige Infrastrukturmaßnahme im Sinne der Stadt umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rolf Grösch
Antrag vom: 08.10.2008
Lärmschutz im Stadtgebiet
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Lärmschutz im Stadtgebiet –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg fordert die Verwaltung auf, bei der Deutschen Bahn die Schaffung von Lärmschutzmaßnahmen im Stadtgebiet durchzusetzen. Diese müssen zur Betriebsaufnahme des Jade-Weser-Ports in Wilhelmshaven umgesetzt sein.
Begründung:
Am 07.10.2008 wurde über die Presse bekannt, dass die Deutsche Bahn den Bau von Lärmschutz-wänden zwischen Oldenburg und Bremen zugesagt hat. Dies ist auch für das Stadtgebiet Oldenburgs unverzichtbar.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rolf Grösch
Antrag vom: 29.09.2008
Konzept Bürgerhaushalt
Ratssitzung am 29.9.08
TOP 13.2 Bürgerhaushalt
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
zum von uns beantragten TOP 13.2 Bürgerhaushalt möchten wir folgenden Beschlussvorschlag beantragen:
Das Konzept „Bürgerhaushalt der Stadt Oldenburg, Version 1.1“ wird beschlossen. Mit der Umsetzung des Konzeptes wird in 2009/2010 begonnen.
Begründung:
Für die Grünen ist die Einführung des Bürgerhaushaltes ein wichtiger Baustein für die Einbeziehung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Oldenburg in das kommunale Geschehen.
Wir verweisen auf die Vorlagen-Nr. 08/0592, die wir unterstützen und bedanken uns bei der Verwaltung für die geleistete Arbeit und den anderen Fraktionen für die gute Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Anne Lück, Kurt Bernhardt, Rita Schilling, Rolf Grösch
Antrag vom: 15.09.2008
Parkhaus Amalienstraße/Am Festungsgraben
Nächste Sitzung des Rates am 29.9.2008 – Antrag vom 15.09.2008
Austausch wegen Ergänzung
Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner,
im Nachgang zum gleich lautenden Antrag vom 15.09.2008 bitten wir Austausch durch diesen Antrag wegen einer Ergänzung.
Parkhaus Amalienstraße/Am Festungsgraben
Der Beschlussvorschlag lautet:
Die Veränderungssperre 65 gilt uneingeschränkt. Ausnahmen sind nicht zulässig. Der Rat behält sich das Entscheidungsrecht ausdrücklich vor. Insbesondere behält sich der Rat nach § 40 Abs.II Satz 1 NGO die Entscheidung über Bauvoranfragen und Bauanträge im Bereich der Veränderungssperre Nr. 65 vor. Ebenso behält sich der Rat der Stadt Oldenburg das Entscheidungsrecht über temporäre oder dauerhafte Nutzungsänderungen im Bereich der Veränderungssperre 65 vor.
Begründung:
Die Politik hat mit dem aktuellen Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan M-472 (Amalienstraße/Am Festungsgraben) deutlich gemacht, dass sie für das Plangebiet eine gemischte Nutzung mit Wohnen; Büros und dergleichen vorsieht, nicht jedoch großflächiges Parken.
Die vorliegende Bauvoranfrage sieht die Ausweitung der derzeit vorhandenen Stellplätze um mehr als 40% vor. Damit geht die Bauvoranfrage in die genau andere Richtung von dem, was Verwaltungsausschuss und Rat mit ihren Beschlüssen vorsehen.
Die Rechtswirksamkeit der Veränderungssperre ist nach der Auskunft von RA Dr. Niewerth gegeben, eine reine Verhinderungsplanung liegt nicht vor (vgl. Nds. OVG vom 11.3.2008).
Der Rat fordert die Verwaltung auf, die Änderung des Bebauungsplanes M-472 zügig weiter voranzutreiben, damit die gemischte Nutzung des Plangebietes planungsrechtlich endgültig abgesichert ist.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
Antrag vom: 08.09.2008
Widerspruch und Zahlungsvorbehalt der Stadt Oldenburg gegen die Gaspreiserhöhungen der EWE
Nächste Sitzung des
Rates der Stadt Oldenburg am 29.9.08
Sehr geehrter Herr Schwandner,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Widerspruch und Zahlungsvorbehalt der Stadt Oldenburg gegen die Gaspreiserhöhungen der EWE AG zum 1.4.2008 um 12,2% sowie zum 1.8.2008 um 17,4% –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg beschließt, dass die Stadt Oldenburg gegen die Gaspreiserhöhungen der EWE AG zum 1.4.2008 um 12,2% sowie zum 1.8.2008 um 17,4% einen Zahlungsvorbehalt geltend macht und den Erhöhungen widerspricht.
Begründung:
Das OLG Oldenburg hat am 5.9.2008 entschieden, dass alle Gaspreiserhöhungen der EWE AG seit dem 1.9.2004 für Sondervertragskunden unwirksam sind. Legt die Stadt Oldenburg jetzt Widerspruch ein und spricht einen Zahlungsvorbehalt aus, greift das OLG – Urteil zumindest noch für die laufende Abrechnungsperiode. Die Stadt Oldenburg sichert sich mit einem solchen Beschluss das Recht auf Rückzahlung und verzichtet nicht freiwillig darauf, da gemäß dem OLG – Urteil bei fehlendem Widerspruch des Kunden die Unwirksamkeit der Gaspreiserhöhungen nicht mehr gegeben ist.
Die Verbraucherzentralen empfehlen allen Gaskunden dringend, gegen die Erhöhungen Widerspruch einzulegen. Auch die Stadt Oldenburg als großer Gaskunde sollte sich schon aus finanziellen Gründen dem anschließen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
– stv. Fraktionsvorsitzender –
Antrag vom: 04.09.2008
Vorlage Amalienstraße
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Prof. Dr. Schwandner,
im Namen meiner Fraktion bitte ich Sie, die ( laut NWZ von heute ) von der Verwaltung erstellte neue Vorlage zur Präzisierung des Ratsbeschlusses vom 30.06.2008 zur Amalienstraße dem VA keinesfalls als Tischvorlage vorzulegen, sondern rechtzeitig mit den anderen Unterlagen zuzuleiten.
Die Fraktionen müssen bei derart wichtigen Entscheidungen genügend Zeit zur Beratung haben.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Anne Lück
Fraktionsvorsitzende
Antrag vom: 26.08.2008
Wegeverbindung auf dem Grundstück des Neubaues Paulusschule
Sitzung des Rates im September
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Wegeverbindung auf dem Grundstück des Neubaues Paulusschule
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Die Wegeverbindung auf dem Grundstück des Neubaues der Paulusschule zwischen der Kastanienallee und der Margaretenstraße wird nicht erstellt und diese Festlegung im Vertrag mit dem Bischöflich-Münsterschen Offizialat gestrichen.
Begründung:
Diese Wegeverbindung wird nach unserer Recherche von allen Seiten abgelehnt, beschert der Schule sogar Aufsichtsprobleme und den Schülern einen unsichereren Schulweg hinsichtlich der nahe gelegenen Auguststraße.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Anne Lück
Antrag vom: 21.07.2008
Verkauf von Anteilen der EWE AG Oldenburg an die EnBW
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Verkauf von Anteilen der EWE AG Oldenburg an die EnBW –
auf die Tagesordnung.
Wir bitten die vom Rat entsendeten Vertreter der Stadt Oldenburg in der Verbandsversammlung sowie den vom Rat entsendeten Vertreter der Stadt Oldenburg im Verbandsausschuss des Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverbandes (früher LEV) um umfassende und detaillierte Unterrichtung des Rates.
Insbesondere bitten wir auf die Frage einzugehen, warum die Stadtkasse Oldenburg kaum von dem Verkaufserlös profitiert.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
– stellv. Fraktionsvorsitzender –
Antrag vom: 18.06.2008
Bericht der Verwaltung zum Thema „Bürgerhaushalt“
Nächste Sitzung des Rates und des Ausschusses
für Haushalt und Finanzen der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
zur o. g. Ratssitzung und zur Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Bericht der Verwaltung zum Thema „Bürgerhaushalt“ -.
Wir beantragen für die Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses sowie der Ratssitzung im September 2008 einen ausführlichen Bericht der Verwaltung.
Begründung:
Zur letzten Kommunalwahl wurde von allen Parteien/Gruppen eine bessere Mitwirkung von Bürger/innen an den kommunalen Entscheidungen versprochen.
Eine Arbeitsgruppe aus Verwaltung und Fraktionen/Gruppen hat nun schon seit längerer Zeit mehrfach getagt und mehrere Konzepte eines Bürgerhaushaltes kennen gelernt.
Es gilt nun, ein Konzept zugeschnitten auf die Situation der Stadt Oldenburg zu entwickeln.
Die Grünen möchten das Thema Bürgerhaushalt im September und ggf. Oktober 2008 in den Ratsgremien diskutieren und ein Konzept für einen Oldenburger Bürgerhaushalt verabschieden.
Dann könnte die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger für den Bürgerhaushalt bereits zum Ende dieses Jahres beginnen.
Für die Grünen ist die Einsetzung der Form des Bürgerhaushaltes ein wichtiger Baustein für die Einbeziehung der Bevölkerung in das kommunale Geschehen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rolf Grösch, Rita Schilling, Kurt Bernhardt
Antrag vom: 13.06.2008
Verkauf von Anteilen an der EWE AG Oldenburg
Antrag für die Sitzung des Rates am 30.06.2008
Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Verkauf von Anteilen an der EWE AG Oldenburg –
auf die Tagesordnung (nichtöffentlicher Teil).
Wir bitten die vom Rat entsendeten Vertreter der Stadt Oldenburg in der Verbandsversammlung sowie den vom Rat entsendeten Vertreter der Stadt Oldenburg im Verbandsausschuss des Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverbandes (früher LEV) um umfassende und detaillierte Unterrichtung des Rates.
Da der Verbandsausschuss schon Anfang Juli 2008 über einen Anteilsverkauf entscheiden soll, ist eine Beratung im Rat am 30.06.08 angezeigt.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
Antrag vom: 19.04.2008
Baumaßnahmen an der Katholischen Grundschule Eversten
Dringlichkeitsantrag für die Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 28.04.08
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt zur nächsten Sitzung des Rates folgenden Dringlichkeitsantrag:
Baumaßnahmen an der Katholischen Grundschule Eversten
Die Verwaltung wird gebeten die Baumaßnahmen an der kath. Grundschule Eversten, die bereits zwei Mal vom Rat der Stadt Oldenburg beschlossen wurden, unverzüglich umzusetzen.
Begründung:
Bis zum heutigen Zeitpunkt wurden die Baumaßnahmen, die vom Rat der Stadt Oldenburg beschlossen wurden, nicht umgesetzt. Stattdessen sieht der Bericht zur Entwicklung der Grundschulen vor, diese Grundschule an ihrem derzeitigen Standort zu schließen. Diese Vorgehensweise der Verwaltung steht in einem krassen Widerspruch zu den Beschlüssen des Rates.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Stephan Friebel
Ratsherr
Antrag vom: 09.04.2008
Videoüberwachung in Oldenburg
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Videoüberwachung in Oldenburg –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Wir bitten um Zustimmung zur nachfolgenden Resolution:
Kein Ausbau der Videoüberwachung in Oldenburg
Der niedersächsische Innenminister Schünemann plant derzeit eine landesweite Ausweitung der Videoüberwachung in verschiedenen niedersächsischen Kommunen. Auch die Stadt Oldenburg soll videotechnisch aufgerüstet werden. Die politische Meinungsbildung der gewählten Bürgerschaft im Rat der Stadt Oldenburg spielt dabei für den Innenminister offenkundig keine Rolle. Er hat bereits öffentlich verlautbaren lassen, dass er die Videoüberwachung auch gegen eine politische Willensbekundung der Ratsvertreter durchsetzen werde. Diese Missachtung der kommunalen Vertretung und des lokalen Bürgerwillens ist absolut inakzeptabel. Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Oldenburg kennen die Sicherheitsbelange ihrer Kommune am Besten. Eine Sicherheitspolitik über ihre Köpfe hinweg ist ein undemokratischer und autoritärer Akt, der eines amtierenden Kommunalministers unwürdig ist.
Zudem hat die erst kürzlich veröffentlichte regionalpolitische Kriminalanalyse für Oldenburg ergeben, dass die Stadt kein kriminalpolitischer Brennpunkt ist. Das medial sehr stark beeinflussbare subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger lässt sich durch vielfältige Maßnahmen sehr viel „weicher“ und nachhaltiger steigern, als durch einen Ausbau der Videoüberwachung. So sind die Förderung nachbarschaftlicher Hilfen und eine bessere Beleuchtung an angstbesetzten Plätzen weniger einschneidende, aber dennoch wirksame Maßnahmen gegen Kriminalitätsfurcht.
Die wirksamste Methode für ein hohes Sicherheitsempfinden ist indessen eine professionell agierende und gut ausgestattete Polizei. Technische Aufrüstung kann den menschlichen Faktor nicht ersetzen.
Der Rat der Stadt Oldenburg lehnt daher einen Ausbau der Videoüberwachung in Oldenburg ab. Die Videoüberwachung ist ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines jeden Bürgers. Durch die Aufnahmen wird der ganze Mensch erfasst und gespeichert. Die Daten können vielfältig verwendet und bearbeitet werden. Die Datenschützer von Bund und Ländern sind gleichermaßen kritisch in dieser Frage.
Zudem zeigen viele kriminologische Studien, dass die Videoüberwachung keine Abnahme von Kriminalität bewirkt, sondern oftmals nur zu einer Verlagerung des Kriminalitätsgeschehens führt. Insofern geht der versprochene Sicherheitsgewinn durch Videoüberwachung auf Kosten anderer Stadtteile.
Um Kriminalität wirksam einzudämmen, braucht die Stadt Oldenburg daher keine weiteren Videokameras. Sie fordert das Land Niedersachsen stattdessen zum gezielten Ausbau von Ganztagsschulen auf. Eine moderne und gerechte Bildungspolitik, die gesellschaftliche Teilhabe und Chancengerechtigkeit gewährt, ist langfristig der beste Schutz gegen Gewalt und Kriminalität.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Ralf Briese
Antrag vom: 03.04.2008
Bloherfelder Anger Nord
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Bloherfelder Anger Nord –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Die Fraktion der Grünen beantragt die weiteren Planungen für das Baugebiet Bloherfelder Anger Nord (dies betrifft nicht die Planungen für den südlichen Bereich!) zurückzustellen, bis eine befriedigende Lösung folgender Fragen geklärt ist:
1. Ein Verkehrslösung, die den Anwohnern in den bestehenden Wohngebieten kein zusätzliches Verkehrsaufkommen beschert.
2. Eine Prüfung der naturschutzrechtlichen Fragen (der Großteil des geplanten Gebietes ist als Bodendenkmal eingetragen).
3. Die Entwässerungssituation – die bisherigen Planungen scheinen die neuerlich häufigeren Starkregenfälle nicht zu berücksichtigen und es besteht die Gefahr, dass der Wasserstand der Haaren dadurch zusätzlich erhöht wird und Überschwemmungen bestehender Wohngebiete die Folge wären.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rolf Grösch Tobias Frick
Antrag vom: 11.02.2008
Resolution für Wagenleben in der Stadt Oldenburg
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
zur o.g. Ratssitzung stelle ich für unsere Fraktion den folgenden Antrag:
Der Rat möge folgende Resolution beschließen:
Resolution für Wagenleben in der Stadt Oldenburg
Der Rat der Stadt Oldenburg erklärt, dass das Wohnen in Bauwagen, LKWs und Bussen in der Stadt Oldenburg als Alternative Wohnform akzeptiert ist und auf einem zentral gelegenen Gelände dauerhaft gesichert sein soll.
Der Rat der Stadt Oldenburg bekräftigt dabei:
• Das Leben im Wagen als alternative Wohnform hat sich in den letzten 15 Jahren als Teil der Stadt Oldenburg etabliert.
• Die Nutzung einer Fläche durch die Wagenburg ist keine Zwischennutzung, sondern eine dauerhaft in ihrem Bestand zu sichernde Wohnform.
• Die Fläche einer Wagenburg dient nicht nur dem Wohnen, sondern ist gleichzeitig ein Raum für unabhängige Kunst und Kultur.
• Um die Erreichbarkeit durch Besucher/innen zu gewährleisten, soll das Gelände der Wagenburg in einem zentral gelegenen Bereich liegen.
• Das Leben im Wagen basiert auf der Idee des Lebens als Gemeinschaft. Aus diesem Grund soll die dauerhaft zur Verfügung gestellte Fläche eine diesem Anspruch angemessene Größe haben.
Begründung:
• Die Wagenburg wurde im März 1992 in Oldenburg gegründet. Diese bis dahin in Oldenburg unbekannte Wohnform stieß zunächst auf politische Ablehnung.
• Ende der 80er und Anfang der 90er Jahre wurden in vielen Städten Deutschlands zahlreiche Wagen-burgen gegründet. Derzeit gibt es bundesweit knapp 100 Wagenplätze.
• Eine Wagenburg ist Ausdruck selbst bestimmten und selbst organisierten Lebens.
• Nach zähen, über die Stadtgrenzen Oldenburgs hinausreichenden Verhandlungen stellt die Stadt Oldenburg der Wagenburg seit 1995 eine Fläche auf dem ehemaligen Gelände des Alten Schlachthofes am Stau gegen Pacht zur Verfügung.
• Auf diesem Gelände hat sich ein für Oldenburg einzigartiger Ort für soziales und kulturelles Leben entwickelt und stellt somit ein Stück zentral gelegener Stadtkultur dar.
• Die Wagenburg ist heute Bestandteil der bunten und vielfältigen Stadtkultur, die das Profil Oldenburgs ausmacht.
• Als solcher soll ihr das Recht als mögliche Wohnform innerhalb der Stadt dauerhaft zuerkannt werden.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 06.02.2008
Neubau TGO
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
wir bitten um Berücksichtigung des Ergänzungsantrag zur nächsten Ratssitzung zum Tagesordnungspunkt:
– Neubau TGO –
Der Rat möge beschließen:
Bei dem Neubau des TGO 2 ist festzuschreiben, dass mindestens 20 % des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien kommen müssen.
Begründung:
Die Bundesregierung plant den Anteil erneuerbarer Energien im Wärmebereich bist zum Jahr 2020 von derzeit sechs Prozent auf 14 Prozent zu erhöhen. Dies soll gelingen, indem Besitzer von Neubauten verpflichtet werden, entsprechende Anlagen zu bauen.
In Baden-Württemberg beginnt in 2 Monaten sogar eine 20 % Pflicht für Neubauten. Wenn die Klimaschutzziele erreicht werden sollen, ist es notwendig in dieser Richtung auch in Oldenburg zu planen.
Darüber hinaus stände es sich gut an, wenn in einem Gebäude, in dem viele Firmen arbeiten werden, die sich mit der Anwendung erneuerbarer Energien befassen, auch sichtbar Klimaschutz praktiziert wird.
In der Stadt Oldenburg wird gerade eine BBS vorbildlich energetisch saniert, eine Schule in Passivbauweise errichtet, die GSG errichtet ein Passivhaus, es gibt Voltaikanlagen auf städtischen Gebäuden, Anlass genug, nicht hinter diese Modelle zurückzufallen.
Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung werden beauftragt den Ratsbeschluss umzusetzen.
Weitere Begründung: mündlich
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rolf Grösch
Antrag vom: 06.02.2008
Ausbau des Heiligengeistwalles – Beschlussfassung
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Ausbau des Heiligengeistwalles – Beschlussfassung –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Der Ausbau des Heiligengeistwalles wird in einer bestandsnahen Form durchgeführt. Dass heißt:
1. Die dringend sanierungsbedürftige Fahrbahn wird bei Reduzierung der Fahrbahnbreite auf 6,50m (wie von der Verwaltung vorgesehen – Vorlage 07/1057) zu Gunsten der Rad- und Fußwegeanlage erneuert.
2. Der Fuß- und Radweg an der Häuserzeile wird neu gepflastert und im Rahmen der bei der Fahrbahnsanierung eingesparten Fläche verbreitert
3. Der Radweg im Landschaftsschutzgebiet Wallanlagen wird in der derzeitigen Breite bei maximaler Schonung des Wurzelbereiches neu gepflastert.
Begründung:
Die bislang vorgestellte Ausbauvariante Heiligengeistwall widerspricht den Festsetzungen und Zielen des Verkehrsentwicklungsplans. Sie widerspricht auch dem Busbeschleunigungsprogramm und dem Ziel, den ÖPNV attraktiver zu machen. Ebenfalls widerspricht sie den Zielen die Wallanlagen aufzuwerten und zu erhalten (siehe Zielkonzept Innenstadt 2008, Punkt 7).
Eine bestandsnahe Planung erhält die 29 Linden und verhindert damit den Verlust des rekonstruierten Allee-Charakters in den unter Denkmal- und Landschaftsschutz stehenden historischen Wallanlagen. Eine bestandsnahe Planung berücksichtigt die Zielvorgaben des Verkehrsentwicklungsplans und erhält einen reibungslosen Verkehrsfluss. Die Qualität der teilweise beengten Nebenanlagen für die schwächeren Verkehrsteilnehmer kann auch bei dieser Variante deutlich verbessert werden.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rolf Grösch
Antrag vom: 15.01.2008
Sozialtarif
Nächste Sitzung des Rates
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt zur nächsten Sitzung des Rates folgenden Antrag:
“Der Rat der Stadt Oldenburg fordert die EWE auf, ihren Kunden mit schwächerem Einkommen die Grundgebühren zu erlassen.
Die Vertreter der Stadt in den Gremien der EWE werden aufgefordert, sich für eine solche Regelung einzusetzen.“
Begründung:
Der Energieversorger „EON Mitte“ (Kassel) bietet seit Oktober 2007 einen Sozialtarif für Kunden mit schwächerem Einkommen an; dies bedeute lt. Pressemeldung (Frankfurter Rundschau von 26.09.2007) je nach Tarifart eine Ersparnis von ca. 60 – 70 Euro pro Jahr/Privathaushalt. Voraussetzung ist dort eine Befreiung von den Rundfunkgebühren durch die GEZ als Nachweis der Bedürftigkeit. Die entsprechenden Anträge für den sog. „Sozialtarif“ werden über die Wohlfahrtsverbände Diakonie und Caritas ausgegeben.
Was in Nordhessen beim dortigen Hauptenergieversorger möglich ist, sollte auch in der Stadt Oldenburg so oder ähnlich umzusetzen sein.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
– Rolf Grösch – – Krister-Benjamin Schramm –
Antrag vom: 15.01.2008
Familienfreundliches Konzept der Stadt Oldenburg
Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 26.04.2008
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Familienfreundliches Konzept der Stadt Oldenburg -.
Begründung:
Am 09. Juli 2007 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzeptpapier „familienfreundliche Stadt“ zu erarbeiten und dem Rat nach Vorbereitung in den betroffenen Ausschüssen vorzulegen. Ziel dieses Konzeptes soll sein, Oldenburg kinder- und familienfreundlicher zu machen.
Bis zum 26. April sollten das Konzeptpapier und der dazu gehörige Maßnahmenkatalog in den Fachausschüssen diskutiert worden sein.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rita Schilling
Haushaltsrede 2008
Antrag vom: 17.12.2007
Bündnis90/DIE GRÜNEN – Ratsfraktion
Haushaltsrede 2008
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, meine sehr verehrten Damen und Herren,
die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN hat den vorliegenden Haushalt der Stadt Oldenburg für 2008 mitgestaltet. Er setzt wichtige Impulse in den Bereichen
• Umweltschutz/Klimaschutz
• Soziale Gerechtigkeit
• Schule, Bildung und Sport
• Haushaltskonsolidierung und Schuldenabbau.
1.
Für uns GRÜNE ist es mit am Wichtigsten, dass das Klimaschutzprogramm ohne Abstriche und Kürzungen im Haushalt verankert wurde. Klimaschutz ist enorm wichtig, wenn wir heute nicht die Weichen stellen, werden unsere Kinder morgen stark unter den Auswirkungen der Erderwärmung zu leiden haben. Schon heute spüren wir die Auswirkungen: häufigere und heftigere Stürme, Starkregenfälle mit Überschwemmungen, Meeresspiegelanstieg. Das zu Ende gehende Jahr wird wohl das zweitwärmste der vergangenen 150 Jahre sein.
Angesichts dieser Situation das Programm um fast die Hälfte zu streichen, wie es die CDU beantragt hat, ist für uns völlig inakzeptabel und auch nicht nachvollziehbar. Wie wollen wir denn die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt motivieren, ihre Häuser zu dämmen, wenn die städtischen Gebäude nicht entsprechend saniert sind und die Energie zum Fenster raus schleudern. Nein, wir als Stadt Oldenburg müssen mit gutem Beispiel vorangehen, unsere Gebäude energetisch sanieren, das entsprechend kommunizieren und die Bürgerinnen und Bürger zur Nachahmung motivieren. Übrigens: nicht nur die Umwelt wird es uns danken, auch unser Geldbeutel wird durch den geringeren Energieverbrauch geschont und – wie neuere Untersuchungen gezeigt haben – auch der Wert der Gebäude wird durch die energetische Sanierung deutlich gesteigert. Schlagen wir also der EWE ein Schnippchen.
Darüber hinaus wollen wir Projekte im Bereich Gewässerrenaturierung anschieben und wir werden uns dafür einsetzen, dass als Beispiel der Bürgerfelder Teich wieder so hergerichtet wird, dass er die Situation bei Starkregenfällen, mit denen wir immer häufiger rechnen müssen, verbessert.
2.
Soziale Gerechtigkeit ist für uns GRÜNE ein wichtiger Eckpfeiler. Die Gesellschaft driftet auseinander, die Schere zwischen reich und arm wird größer. Da sind wir als Stadt Oldenburg aufgefordert, tätig zu werden und im Rahmen unserer Möglichkeiten gegenzusteuern:
Menschen mit geringem Einkommen erhalten Vergünstigungen durch den Oldenburg-Pass, der Kauf von Schulmaterial wird unterstützt, die Beratung von Arbeitslosen und Geringverdienern ist nach wie vor sehr wichtig, der Kinderschutzbund wird unterstützt wie auch die Caritas, das Diakonische Werk und der Verein zur Förderung der psychischen Gesundheit.
Hier Positionen ganz zu streichen oder zu kürzen, wie es der OB und die CDU vorgeschlagen haben, kritisieren wir heftig. Wir müssen versuchen, die soziale Schieflage in unserer Stadt abzubauen und nicht die Gräben weiter zu vertiefen. Die soziale Schieflage im Haushaltsentwurf des OB haben wir auf jeden Fall beseitigt und darauf sind wir stolz.
3.
Wir GRÜNE stärken die Schulen durch das dringend notwendige Vorziehen von Sanierungs- und Baumaßnahmen bei den Grundschulen Hogenkamp und Röwekamp sowie der katholischen Schule Eversten. Wir wollen den Mensaneubau für das Neue Gymnasium an der Alexanderstraße schnell angehen und wir haben Mittel für das Mensapersonal in den schon bestehenden Mensen eingeplant.
Wir wollen eine gemeinsame Schule in Oldenburg als Modellversuch und haben entsprechende Planungskosten in den Haushalt eingestellt.
Wir GRÜNE sehen die Wichtigkeit des Sports und unterstützen die Sportvereine mit erhöhten Ansätzen für Sportgeräte und für Baumassnahmen. Wir wollen die Planung für die Sanierung des Marschwegstadions angehen, stecken mehr Geld in die Stadtteilbäder Kreyenbrück und Eversten und wollen eine Skaterhalle auf dem Fliegerhorst.
Für die Allgemeinbildung halten wir die Stadtbibliothek mit ihren Stadtteilbüchereien für ganz wichtig, Weshalb hier der OB den Etat für die Anschaffung neuer Medien gekürzt hat, können wir nicht nachvollziehen. Wir GRÜNE haben die Mittel wieder entsprechend erhöht und sind auch der Auffassung, dass die Stadtbibliothek in Zukunft gestärkt und nicht geschwächt werden muss. Dass der OB die Bereiche Wissenschaft, Technologie, Internationalität fördert, begrüßen wir ausdrücklich. Darüber dürfen wir aber die Allgemeinbildung, die Schulen und die sozial Schwachen nicht vergessen.
4.
Wir GRÜNE stehen für eine nachhaltige Haushalts- und Finanzpolitik, die nicht den zukünftigen Generationen einen Schuldenberg hinterlässt, der sie durch die Zins- und Tilgungszahlungen erdrückt. Deshalb ist es absolut notwendig, dass der Haushalt einen Abbau der kurzfristigen Schulden um fast 7 Mio. € vorsieht. So müssen wir die nächsten Jahre weitermachen, damit wir mittelfristig die Kassenkredite wirklich vollständig abbauen können. Das ist ja auch das erklärte Ziel des OB, darin unterstützen wir ihn. Dazu gehört dann aber auch, dass die Kosten nicht ausufern dürfen. Die Personalkosten sollen laut Verwaltung um 4,8 Mio. € steigen, wir meinen, dass eine Steigerung um 4,0 Mio. € ausreichen kann und muss. Wenn der OB in seinem Büro mehr Personal und höher bezahltes Personal ansiedelt, dann darf das nicht noch oben auf den Etat draufkommen, dann muss das unseres Erachtens durch Umschichtungen bereitgestellt werden. Wir haben eine gute, funktionierende Verwaltung mit engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit denen muss der OB als Verwaltungschef gut zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit darf nicht beeinträchtigt werden durch eine Konzentration auf einen ganz engen Mitarbeiterstab, das wäre fatal.
Fatal für die Finanzen der Stadt ist allerdings auch die Politik der CDU/FDP-Landesregierung. Durch die Bevorzugung der Landkreise hat die Stadt Mindereinnahmen von ca. 6 Mio. € jährlich, Wahlgeschenke, die die CDU an ihre ländlichen Hochburgen verteilt und die der Stadt Oldenburg fehlen. Aber auch die CDU/SPD-Bundesregierung kürzt schlankweg ihren Anteil bei den Unterkunftskosten für Arbeitssuchende, die Stadt Oldenburg muss die Kosten in Höhe von mehreren Hunderttausend € übernehmen.
Ohne diese Kürzungen von Bund und Land hätte der Haushalt 2008 noch besser ausfallen können. Aber auch so erzielen wir einen reellen Überschuss und setzen deutliche inhaltliche Akzente beim Umwelt- und Klimaschutz, bei der sozialen Gerechtigkeit, im Bereich Schule, Bildung und Sport.
5.
Darüber hinaus stärken wir GRÜNE den Bau von Fuß- und Radwegen, wir schieben Straßenausbauten, wenn der von den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern nicht gewünscht wird, setzen dann folgerichtig aber mehr Mittel für die Straßenunterhaltung ein – wie bspw. am Bremersweg. Wir GRÜNE wollen den Stadtteilpark Eidechsenstraße nach vorne bringen. Wir müssen die Verkehrssituation in der Stedinger Straße mit den Bahnübergängen verbessern. Wir wollen die Sporthallen auf dem Fliegerhorst sichern und für die Sportvereine auch im Winter nutzbar halten.
Wir GRÜNE wollen einen Stadtteiltreff für Eversten schaffen, wir fördern die Stadtteilzentren, weil wir den Fokus nicht nur auf die Innenstadt sondern auch auf die Stadtteile richten müssen. Wir GRÜNE fördern das Frauennachttaxi, die Verbraucherberatung, das Medienbüro, die Wohninitiative Breslauer Straße ebenso wie die Oldenburgische Aidshilfe, die Hilfe für Suchtkranke und das regionale Tumorzentrum.
Wir GRÜNE fördern auch den Tourismus in der Stadt und wissen, dass dazu das Stadtmarketing wichtig und unverzichtbar ist. Deshalb sind wir auch mit einer Erhöhung des OTM-Zuschusses um 147 T€ einverstanden, nicht aber mit einer Erhöhung um 347 T€. Die Situation bei der OTM ist undurchsichtig, viele Sponsoren haben sich zurückgezogen. Hier muss erst einmal Klarheit geschaffen werden und ein strategisches Konzept auf den Tisch, das seinen Namen verdient. Ein gutes Konzept, das Oldenburg nach vorne bringt, werden wir GRÜNE immer unterstützen.
Der gemeinsam von uns GRÜNEN und der SPD und der FDP/WFO eingebrachte Haushalt 2008 für die Stadt Oldenburg ist rundum positiv und unterstützenswert.
Ein Haar in der Haushaltssuppe gibt es aber leider, ich möchte es offen ansprechen, die FDP hat es uns eingebrockt: die Verkehrsüberwachung soll nicht in dem von der Verwaltung vorgesehenen Rahmen mit einem 2. Blitzgerät stattfinden. Wir GRÜNE finden das nicht in Ordnung. Die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern, nicht zuletzt von Kindern und behinderten Menschen geht für uns eindeutig vor. Der Lärmschutz für die Wohnbevölkerung geht für uns GRÜNE eindeutig vor – nicht aber die Parole „freie Fahrt für freie Bürger“. Die Autofahrer haben die Regeln und Gesetze einzuhalten und haben sich gefälligst in der Stadt an Tempo 30 oder eben Tempo 50 zu halten. Dann gibt’s auch keine Verwarngelder. So einfach ist das.
Trotz diesem einen Haar in der Suppe: dieser Haushalt ist sehr gut, er setzt wichtige inhaltliche Akzente für unsere Stadt Oldenburg für das kommende Jahr 2008. Wir GRÜNE wollen Oldenburg weiter voran bringen. Dafür bitten wir um Ihre Unterstützung.
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Kurt Bernhardt
stv. Fraktionsvorsitzender
Bündnis90/DIE GRÜNEN
Oldenburg, 17.12.07
Antrag vom: 30.11.2007
Antrag an die Stadtverwaltung
Antrag an die Stadtverwaltung
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
die Fraktion DIE GRÜNEN bittet die Stadt Oldenburg sich an der Klimaaktion am 8. Dezember zu beteiligen und zu prüfen, welche städtischen Einrichtungen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 20.05 sich an der Lichtabschaltaktion beteiligen und insbesondere, ob es möglich ist den Weihnachtsmarkt mit einzubeziehen. Die Stadtverwaltung möge auch mit CMO in Kontakt treten, damit die Weihnachtsbeleuchtung in der Innenstadt mit in diese Klimaaktion einbezogen werden kann.
Es gibt bisher viele Zusagen auf Bundesebene, z. B. Schloss Neuschwanstein, die Alte Oper Frankfurt, das Schloss Heidelberg etc.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rolf Grösch
Antrag vom: 08.11.2007
Parkhaus Amalienstraße/Am Festungsgraben
Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 17.12.2007
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Parkhaus Amalienstraße/Am Festungsgraben
auf die Tagesordnung.
Die Beschlussvorschläge lauten:
1. Änderung des Bebauungsplanes M-472 – Aufstellungsbeschluss
2. Veränderungssperre für den künftigen Planbereich der Änderung des Bebauungsplanes M-472
Begründung:
Das von einem Investor geplante Parkhaus mit 600 Einstellplätzen auf dem ehemaligen Telekomgelände ist krass überdimensioniert und in dieser Lage unverträglich. Ein solch grosses Parkhaus mit 4 Einstellebenen verträgt sich städtebaulich nicht mit der direkt davor liegenden denkmalgeschützten Häuserzeile an der Amalienstraße.
Auch die Lage gegenüber dem Seniorenwohnzentrum am Festungsgraben ist als problematisch zu bewerten. Sowohl die dort wohnenden Senioren als auch die Seniorenvertretung der Stadt Oldenburg haben sich inzwischen kritisch zu den Auswirkungen des geplanten Parkhauses geäußert.
Es ist mit mehreren Tausend KfZ-Bewegungen täglich zu rechnen, die auch das Wohnquartier Festungs-graben/Weidamm stark belasten werden durch die entstehenden Schleichverkehre.
Bündnis90/Die Grünen favorisieren ebenso wie die Stadtverwaltung eine kleinteilige, urbane Bebauung, die auch dem Wohnen in diesem sehr zentralen Bereich der Stadt einen angemessenen Platz einräumt.
Da der schon 1976 beschlossene Bebauungsplan M-472 eine solche Monostruktur mit einem Großparkhaus zulässt, ist er entsprechend zu ändern.
Um zu verhindern, dass Baumaßnahmen durchgeführt werden, die nach dem bestehenden Planungsrecht zulässig sind, aber den Zielen der Änderungsplanung widersprechen, soll eine Veränderungssperre beschlossen werden.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
– Kurt Bernhardt –
Antrag vom: 29.10.2007
Erstellung eines Integrationsprogramms für die Stadt Oldenburg
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Erstellung eines Integrationsprogramms für die Stadt Oldenburg -.
Der Rat möge beschließen:
Der Rat begrüßt die Vorbereitungen für eine Oldenburger Integrationskonferenz im Jahr 2008. Aus dieser Konferenz müssen wichtige Impulse für eine moderne Integrationspolitik in Oldenburg erfolgen.
Die Einstellung eines / einer Integrationsbeauftragten für die Stadt wird gleichfalls begrüßt. Die Anforderung nach Promotion in der Stellenausschreibung kritisiert der Rat, da damit eine unnötig hohe Zugangsschranke eingezogen wird.
Die Verwaltung wird beauftragt u.a. aus den Ergebnissen der Integrationskonferenz bis zum Herbst 2008 ein interkulturelles Integrations- und Handlungsprogramm zu erarbeiten und dem Rat vorzulegen.
Das Integrationskonzept soll sich an folgenden Leitlinien orientieren:
• Stärkung der interkulturellen Kompetenz innerhalb der Verwaltung und verbesserter Zugang von MigrantInnen zur Verwaltung und zu städtischen Einrichtungen.
• Förderung der Sprachkompetenzen der Migranten auf allen Ebenen der kommunalen Bildungs- und Erziehungsinstitutionen.
• Vermittlung von Grundrechten und Grundregeln in der Kommune durch sprachlich und didaktisch leicht verständliche Medien.
• Förderung der Nachbarschaft und des interkulturellen Verständnisses von MigrantInnen unterschiedlicher Herkunft und Einheimischen insbesondere in den Stadtteilen.
• Bau- und Siedlungsstruktur auf Integration statt Segregation auszurichten.
• Institutionalisierung von Kommunikationsprozessen zwischen der Verwaltung und den Vertretern der Migrationsverbände.
• Förderung der Ausbildung und Qualifizierung junger MigrantInnen in der Kommune und den kommunalen Eigenbetrieben.
• Erschließung weiterer Potenziale von MigrantInnen als Wirtschaftsfaktor und ArbeitgeberInnen; Ausrichtung der Wirtschaftsförderung auch auf Migranten.
• Erhöhung der politischen Beteiligung von Migranten durch niedrigschwellige Partizipations-angebote.
Berücksichtigung interkultureller Schwerpunkte bei allen sozialen Dienstleistungen ( u.a. kultursensible Altenarbeit und -pflege).
Die Stadtgesellschaft und ihre in der interkulturellen Arbeit erfahrenen Initiativen und Einrichtungen sowie die in der Stadt aktiven Selbsthilfeorganisationen von MigrantInnen sind in die Erarbeitung und Fortschreibung des Handlungskonzeptes aktiv einzubeziehen.
Im Rahmen der Konzepterstellung sind jeweils zu den o. g. Schwerpunkten bereits bestehende Umsetzungsmaßnahmen und Erfolge darzustellen sowie konkrete Handlungsziele und Handlungs-empfehlungen mit Kostenfolgen zu entwickeln. Dies schließt angesichts der angespannten Haushalts-situation Vorschläge für eine Priorisierung von Maßnahmen ein.
Die Umsetzung des Handlungskonzeptes soll hinsichtlich Effektivität und Zielerreichung kontrolliert und evaluiert werden.
Begründung:
Die Bundesrepublik Deutschland und damit auch die Stadt Oldenburg sind längst Einwanderungsland bzw. Einwanderungskommune geworden. Im demographischen Wandlungsprozess und aufgrund von stärkeren globalen Wanderungsbewegungen wird der Anteil von Bürgerinnen und Bürgern mit Migrationshintergrund weiter steigen. Auf diesen Wanderungs- und Wandlungsprozess muss sich die Stadt Oldenburg durch strategische und konzeptionelle Maßnahmen einstellen.
Die Stadtgesellschaft ist bereits heute durch eine breite kulturelle, sprachliche und religiöse Vielfalt gekennzeichnet. Dies ist Bereicherung und Herausforderung zu gleich. Stadtpolitisch ist es daher dringend erforderlich, sich mit der interkulturellen Vielfalt bewusst und aktiv auseinanderzusetzen. Ziel muss es sein, Abgrenzungen und Ausgrenzungen von MigrantInnen oder Migrantengruppen zu vermeiden bzw. abzubauen und die Integration der Zugewanderten in die Stadtgesellschaft zu fördern und ihnen soziale Teilhabe und Chancengleichheit zu ermöglichen. Integration kann dabei nur gelingen, wenn Zugewanderte und Einheimische offen sind und aufeinander zugehen. Vorurteile und Berührungsängste auf beiden Seiten müssen durch einen politisch geförderten Prozess abgebaut werden.
Um diese Ziele zu erreichen und auch den absehbaren demographischen Veränderungen Rechnung zu tragen ist zeitnah ein interkulturelles Handlungskonzept für Integration zu erstellen. Dabei sind die Potenziale und Ressourcen, die sich aus der Zuwanderungssituation ergeben zu erkennen und für eine positive Stadtentwicklung zu nutzen.
Es soll ein Konzept erstellt werden, das sich nicht mit Gesten erweiterter Offenheit gegenüber Zugewanderten begnügt, sondern konkrete interkulturelle Maßnahmen und auch eine Überprüfung etablierter Werte, Verfahrensweisen und Normen in den Blick nimmt.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Ralf Briese
Antrag vom: 28.09.2007
Städterankings
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Prof. Dr. Schwandner,
zur kommenden Sitzung des Rates bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Städterankings
auf die Tagesordnung.
Wir bitten um eine umfassende Recherche und Stellungnahme zu Städterankings, deren Ergebnisse in den vergangenen 12 Monaten publiziert wurden. Neben Rankings von Fachzeitschriften, z.B. der Wirtschaft und angesehenen Tageszeitungen interessieren auch einfachere Journale wie Healthy Living.
Ausdrücklich erbitten wir Auskunft über die für Oldenburg relevanten Urban Audit-Daten (vgl. Publikation des Deutschen Instituts für Urbanistik – difu: Nutzung von Urban Audit-Daten – eine Arbeitshilfe für deutsche Städte.)
Dargestellt werden sollen vor allem die Stärken und die Schwächen, die die Analysen für Oldenburg im Vergleich mit anderen bundesdeutschen Städten vergleichbare Größe benennen. Daneben bitten wir um einige wenige Eckdaten zur Erhebungsmethode.
Die Ergebnisse von seriösen Städterankings geben unseres Erachtens Aufschluss über die Wettbewerbsfähigkeit Oldenburgs sowie Felder, in denen das Potential vorhanden ist, an Stärke und Attraktivität zu gewinnen. Aus den bereits vorhandenen Stärken lassen sich Maßnahmen für das Stadtmarketing ableiten.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 10.09.2007
Ausbau eines Wanderweges in der Haareniederung
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 24.09.2007
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Ausbau eines Wanderweges in der Haareniederung –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Oldenburg verzichtet auf den Bau eines Wanderweges an dieser Stelle
Begründung:
Naturschutzfachlich:
Der vorgesehene Neubau würde in einem von der Landesregierung gemeldeten FFH-Gebiet durchgeführt. Er würde zu einer Störung der Fauna und Flora in der Niederung führen. Die gemeldeten Grenze an dieser Stelle des FFH-Gebietes ist die Wallhecke (mit großem Eichenbestand) und die vorgesehene Planung würde außerhalb des Traufbereiches der Bäume erfolgen müssen und damit würde der Wanderweg noch tiefer hinein in das FFH-Gebiet gebaut.
Touristisch:
Der bisherige Wanderweg endet an der Brücke zum Hartenscher Damm und die Wanderer können – wie bisher auch – nach rechts ein Stück entlang des Hartenscher Damms (Fußweg vorhanden) und dann links entlang der Eichenallee (als Naturdenkmal ausgewiesen) bis zum Drögen Hasen und dann wieder links in den Hörneweg gehen, wo der geplante Neubau enden würde.
Finanziell:
Die von der Haushaltsmehrheit des letzten Jahres beschlossenen 40.000 € zum Ausbau könnten eingespart werden, zumal die Kostenplanung mit diesem Betrag nicht auskommen wird und die Auskofferung und die Gesamtplanung eher 15.000 € mehr betragen wird; darin enthalten sind noch nicht die folgenden Kosten der Wegesicherung (entlang der Wallhecke).
Mit freundlichen Grüßen
gez. Rolf Grösch
Antrag vom: 07.09.2007
Gleichstellung
Nächste Sitzung des Verwaltungsausschusses und des Stadtrates
Sehr geehrter Prof. Dr. Schwandner,
ein Blick auf das städtische Organigramm zeigt, dass der Anteil der Frauen in den Führungspositionen der Oldenburger Stadtverwaltung sehr gering ist. Für die Hierarchieebene der Fachdienstleitung liegt der Anteil der Frauen bei 18%, auf der Ebene der Amtsleitung sind es lediglich 16%. Darüber hinaus fällt auf, das jüngst zu vergebenen Positionen (z. B. Leitung des Jugendamtes, Leitung des Bürgeramtes Mitte) nicht durch Frauen besetzt werden konnten bzw. wurden. Ohne die Qualifikation der männlichen Amtsinhaber in Frage stellen zu wollen, sind hier wichtige Chancen verpasst worden, um dem Niedersächsischen Gleichstellungsgesetz Rechnung zu tragen.
Gemäß NGG §5 heißt es: Frauen sind bei Einstellung, Beförderung und Übertragung höherwertiger Tätigkeiten gegenüber männlichen Mitbewerbern mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung so lange vorrangig zu berücksichtigen, bis sie in jeder Lohn-, Vergütungs- und Besoldungsgruppe der jeweiligen Dienststelle mindestens zu 50 von Hundert vertreten sind.
Der Bericht zur Situation der weiblichen Beschäftigten bei der Stadt Oldenburg (Oldb) zum 31.12.2004 zeigt auf der einen Seite, dass in den Besoldungsgruppen A12 und A13 kaum bzw. keine weiblichen Beschäftigten in der Stadtverwaltung arbeiten. Daher gibt es in dem Bereich kaum Kandidatinnen, die höhere Positionen besetzten können.
Auf der anderen Seite weißt der Bericht für die Altersgruppe der 26-35 Jährigen und für die Altersgruppe der 36–45 Jährigen ein erhebliches weibliches Potential in der Gehaltsgruppe A10 auf. An diesem Beispiel stellt sich die Frage nach einem Führungskräfte¬nach¬wuchs¬programm für Frauen, um in Zukunft Führungspositionen mit weiblichen Beschäftigten besetzen zu können.
Die Stadtverwaltung wird daher gebeten:
• über die bestehenden Personalentwicklungsinstrumente zur Frauenförderung, insbesondere der Förderung von weiblichem Führungskräftenachwuchs schriftlich zu berichten
• passgenaue Personalentwicklungsinstrumente zur Frauenförderung, insbesondere zur Förderung von weiblichem Führungskräftenachwuchs für die verschiedenen Hierarchiestufen zu entwickeln und zu implementieren
• im Januar 2008 einen ersten Bericht über die neu entwickelten Instrument zu erstellen und
• im September 2008 über erste Ergebnisse der Frauenförderung zu berichten
Mit freundlichen Grüßen
gez. Christine Pankonin
Antrag vom: 06.09.2007
Besetzung des Sozialdezernats
Nächste Sitzung des
Verwaltungsausschusses
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
die Fraktion Bündnis 90/ die Grünen beantragt folgenden Beschluss zu fassen:
Gemäß §8 (1) der Hauptsatzung der Stadt Oldenburg (Oldb) wird eine vierte Stadträtin oder ein vierter Stadtrat als Sozialdezernentin/ Sozialdezernent berufen.
Begründung folgt.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Christine Pankonin
Antrag vom: 20.06.2007
Lärmgutachten für die Bahnstrecke nach Wilhelmshaven
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Lärmgutachten für die Bahnstrecke nach Wilhelmshaven –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Kürze ein Lärmgutachten für die Bahntrasse erstellen zu lassen. In diesem Gutachten sollen sowohl die aktuellen Emissionen erfasst, als auch durch Simulation die späteren Werte bei Inbetriebnahme des Jade-Weser-Ports aufgenommen werden. (Diese Form der Simulation erfolgte bei dem Emissionsgutachten in Sande).
Die von Mitgliedern der Interessengemeinschaft (IBO) bisher vorgenommenen Lärmmessungen sollen in dieses Gutachten einfließen.
Das Gutachten soll dann als Grundlage für die Fortschreibung der Bauleitplanungen entlang der Trasse dienen.
Begründung: – Erfolgt mündlich -.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rolf Grösch
Antrag vom: 20.06.2007
Kohlekraftwerk in Bremen
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Kohlekraftwerk in Bremen –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
„Die Vertreter der Stadt Oldenburg in der Metropolregion und im Aufsichtsrat der EWE werden aufgefordert, sich gegen den Bau des geplanten neuen Großkraftwerkes auf Kohlebasis in Bremen zu wenden.“
Begründung: – Erfolgt mündlich -.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rolf Grösch
Antrag vom: 20.06.2007
Änderung der Geschäftsordnung
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Hier: Antrag vom 20.06.2007
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
der am 20.06.2007 eingebrachte Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt
– Änderung der Geschäftsordnung –
wird ersetzt durch nachfolgende Beschlussformulierung:
§ 3 Abs. 2: Der letzte Satz wird gestrichen.
Begründung:
Mit der Änderung wird dieser Punkt der Geschäftsordnung wieder auf den früheren Stand der letzten Ratsperiode gebracht.
– Weitere Begründung mündlich -.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Anne Lück
– Fraktionsvorsitzende –
Antrag vom: 18.04.2007
Visualisierung der Baukörpermaße des Einkaufszentrum Berliner Platz
Nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen
und des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Dr. Pantel,
wir bitten für die kommenden Sitzungen des Bauausschusses und des Rates um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Visualisierung der Baukörpermaße des Einkaufszentrum Berliner Platz –
auf die Tagesordnung und stellen den Antrag, nach Beratung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen im Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Beschlussvorschlag:
Auf der dem Schloss zugewandten Front wird durch ein planenüberspanntes Baugerüst oder eine Holzkonstruktion die komplette Fassade einschließlich aller Teilbaukörper, Stockwerke, Absetzungen visualisiert.
Die Konstruktion erfolgt realitätsgetreu und vollständig im Maßstab 1:1 zu der für die Baugenehmigung eingereichten Planung der PANTA GmbH des Einkaufszentrums am Berliner Platz.
Sie wird mindestens während der gesamten Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Auslegungsfrist von den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort in Augenschein genommen werden können.
Die Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 18.04.2007
Ratsinformationssystem
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Ratsinformationssystem –
auf die Tagesordnung.
Das Ratsinformationssystem der Homepage bietet eine Möglichkeit für Interessierte, die Politik des Rates zu verfolgen.
Der Rat beschließt, das Informationssystem zu erweitern. Es werden alle genehmigten Niederschriften der öffentlichen Ausschusssitzungen veröffentlicht.
Weiterer Bestandteil der Veröffentlichung sind Anträge und Berichte für die Ausschüsse.
Begründung: Erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rita Schilling
Antrag vom: 08.03.2007
Vergabe von Straßennamen
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Vergabe von Straßennamen –
auf die Tagesordnung.
Wir beantragen folgenden Beschluss zu fassen:
Bei der Vergabe von Straßennamen, die sich an den Namen von Persönlichkeiten orientieren, werden in zahlenmäßig gleichen Anteilen Namen von weiblichen und männlichen Persönlichkeiten, an deren Wirken erinnert werden soll, vergeben.
Begründung:
In der Vergangenheit dominierte die Vergabe von Straßennamen, die an männlichen Persönlichkeiten und deren Verdienste erinnern sollen. Der Beschluss erfolgt, um einen Ausgleich in der Praxis herzustellen und den europäischen Empfehlungen des Gender Mainstreaming zu folgen (vgl. ec.europa.eu/employment_social/gender_equality/index_de.html). Oberstes Ziel der Politik des Gender Mainstreaming ist die Beseitigung von Ungleichheiten und die Förderung der Gleichstellung in der gesamten Europäischen Gemeinschaft. Wesentlich in diesem Zusammenhang sind folgende Artikel:
Artikel 2 EGV (Auszug)
Aufgabe der Gemeinschaft ist es, die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern.
Artikel 3 Abs. 2 EGV (Auszug)
Bei allen in diesem Artikel genannten Tätigkeiten wirkt die Gemeinschaft darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern.
Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung für Europa
(18. Juli 2003)
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
– Alexandra Reith –
Antrag vom: 07.03.2007
Keine neuen Kohlekraftwerke an der Küste
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Keine neuen Kohlekraftwerke an der Küste –
auf die Tagesordnung.
Der Rat möge nachfolgende Resolution beschließen:
Die Vertreter der Stadt Oldenburg in der Metropolregion werden aufgefordert sich gegen den Bau des geplanten neuen Großkraftwerkes auf Kohlebasis in Bremen zu wenden.
Insgesamt sollen in Norddeutschland sogar 5 neue große Kohlekraftwerke gebaut werden.
Hinzu kommt, dass sich durch den Betrieb des Kohlekraftwerkes in Bremen der Güterverkehr durch Oldenburg noch mehr erhöhen würde
Gaskraftwerke sind klimafreundlicher als Kohlekraftwerke.
In einer Studie des Bremer Umweltsenators zu dem geplanten neuen Kohlekraftwerk an der Küste wird die Verwendung von gasbetriebenen Kraftwerken als eindeutig klimabesser dargestellt.
Anstelle des von der Bremer SWB geplanten 800 Megawatt-Kohlekraftwerkes wäre laut dieser Studie ein gleich großes Gas- und Dampfturbinenkraftwerk günstiger und zwar unter ökologischen und ökonomischen Kriterien.
Noch günstiger unter Klimagesichtspunkten wären 30 kleinere im ganzen Nordwesten verteilte gasbetriebene Blockheizkraftwerke. Mit dem jetzt geplanten großen Steinkohlekraftwerk würde eine klimaschädliche Struktur der Energieerzeugung fortgeführt.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rolf Grösch
Antrag vom: 28.02.2007
Ranking-Liste des Energieverbrauchs der städtischen Immobilien
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Antrag zum Klimaschutz Nr. 1
Energieverbrauch der städtischen Immobilien verringern
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Ranking-Liste des Energieverbrauchs der städtischen Immobilien –
auf die Tagesordnung.
Die Ranking-Liste des Energieverbrauchs der städtischen Immobilien ist regelmäßig auf den Internetseiten der Stadt zu veröffentlichen.
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, einmal pro Jahr dem Stadtrat über die Veränderungen in der Liste zu berichten und insbesondere darzustellen, was an Einsparungen im Energieverbrauch der im Ranking 15 hintersten Immobilien erreicht wurde.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rolf Grösch
Antrag vom: 22.02.2007
Änderungsantrag zu Bürgerbefragungen
Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 26.02.2007
Hier: TOP 6.4 „Satzung zur Durchführung von Bürgerbefragungen
nach § 22 d NGO“ (07/0090)
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
zum o.g. Tagesordnungspunkt stellen wir folgenden
Ä n d e r u n g s a n t r a g
in Anlage 1 („Satzung der Stadt Oldenburg zur Durchführung von Bürgerbefragungen nach § 22 d NGO“):
1.) In „§ 6 Ermittlung des Befragungsergebnisses“, nach Abs. (1):
Hinzufügen der Sätze:
„Die Auszählung der Stimmen erfolgt öffentlich, soweit bei der Befragung amtliche Vordrucke und nicht Online-Verfahren angewendet werden. Bei kombinierten Verfahren erfolgt die Auszählung des dann entsprechenden Anteils der amtlichen Vordrucke öffentlich.“
Begründung: – mündlich –
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
– Krister-Benjamin Schramm –
Antrag vom: 31.01.2007
Runder Tisch Bahnlärm
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Runder Tisch Bahnlärm –
auf die Tagesordnung.
Die Sorge um den Lärmschutz durch die Zunahme des Güterverkehrs durch den Bau des Jade-Weser-Ports beschäftigt seit Jahren viele Anwohner entlang der Bahntrasse in Oldenburg. Diese Sorgen sollte der Rat ernst nehmen und einen Runden Tisch zu diesem Thema einrichten, wenn möglich zusammen mit dem Oberbürgermeister, der dieses Thema im Wahlkampf energisch vertreten hat.
Zielsetzung des Runden Tisches sollte es sein, bis zum Herbst einen gemeinsamen Vorschlag dem Rat zu unterbreiten, welche Lösungen zur Verbesserung der Situation jetzt und in der Zukunft für Oldenburg anzustreben sind. Dabei sollte ausdrücklich auch die Erstellung alternativer Trassen für Oldenburg geprüft und hinsichtlich ihrer Realisierungsmöglichkeiten untersucht werden.
Teilnehmer des Runden Tisches sollten VertreterInnen aller Gruppen/Fraktionen des Rates sein – sowie die Vertreter der Interessengemeinschaft der Bahnanlieger, sowie die Vertreter der Bürgervereine aus den betroffenen Gebieten und Vertreter von Bahnumweltinitiativen.
Moderation und Organisation sollte durch die Verwaltung geschehen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
– Rolf Grösch –
Antrag vom: 01.11.2006
ZAAB Blankenburg
Heutige Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg / TOP 14.1.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zum o. g. Tagesordnungspunkt bitten wir um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden Änderungsantrages:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg stellt fest:
Die Diskussion über eine humane und menschenwürdige Unterbringung und Versorgung für Flüchtlinge ist zuvörderst eine landespolitische und bundespolitische Frage, die der Rat Kraft seiner Kompetenzen nicht lösen kann. Die zentrale Auseinandersetzung über die Unterbringungsformen muss daher im nieder-sächsischen Landtag geführt werden.
Unabhängig davon sind die vorgebrachten Kritikpunkte von Flüchtlingen und Flüchtlingsinitiativen ernsthaft und intensiv zu prüfen um somit ggf. die Lebenssituation der Flüchtlinge zu verbessern. Insbesondere ist das Land aufgefordert die zentrale Unterbringung zu überdenken, da damit Isolation, Frustration und Apathie unter den Bewohnern gefördert wird. Zudem sollte das bürokratische Wertgutscheinsystem abgeschafft werden, da es selbstbestimmtes Einkaufen verhindert.
Der Rat der Stadt Oldenburg schlägt dem Land Niedersachsen die Einrichtung einer unabhängigen Kommission vor, die aus regionalen Fachleuten der Flüchtlingsarbeit wie z.B. aus den Sozialverbänden, Kirchen, der Anwaltschaft, der Ärzteschaft und der Universität zusammengesetzt sein sollte, um die Situation zwischen Behördenleitung und Flüchtlingen zu deeskalieren.
Die Kommission soll den Vorwürfen der Flüchtlinge nach unzureichender medizinischer Versorgung, der mangelhaften Ernährung, und der Forderung nach verbesserter Kinderpflege genauso nachgehen, wie der von der Behördenleitung vorgebrachten Behauptung, dass Flüchtlinge in der ZAAB von streikenden Bewohnern psychisch und physisch unter Druck gesetzt wurden, wenn sie nicht an den Protesten teilhaben wollen. Die Kommission soll in ihrem Abschlussbericht Vorschläge für eine verbesserte Unterbringung der Flüchtlinge unterbreiten.
Der Rat der Stadt Oldenburg prüft, ob die Busanbindung zwischen Stadt und ZAAB verbessert werden kann, um den Bewohnern eine bessere Anbindung an die Stadt zu gewähren.
Begründung: Erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Ralf Briese
Antrag vom: 01.11.2006
Stellv. Ratsvorsitzender
Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
TOP 6
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des nachfolgenden Besetzungsvorschlages:
Für das Amt des stellvertretenden Ratsvorsitzenden schlagen wir Ratsherrn Tobias Frick vor.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Anne Lück
– Fraktionsvorsitzende –
Antrag vom: 01.11.2006
Bildung der Ratsausschüsse
Konstituierende Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 01.11.2006
Hier: TOP 12 – Bildung der Ratsausschüsse
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zum o.g. Tagesordnungspunkt reichen wir nachfolgend die Ausschussmitglieder des Verwaltungsausschusses nach. Für den Fall, dass Sportausschuss und Werksausschuss Bäder nicht zusammengelegt werden, verweisen wir auf die unten genannte Besetzung.
Ausschuss: Ausschussmitglied: VertreterIn:
Verwaltungsausschuss Anne Lück / Rita Schilling Alexandra Reith /Kurt Bernhardt
Haushalts- und Finanzausschuss Rita Schilling / Rolf Grösch Alexandra Reith
Schulausschuss Stephan Friebel / Tobias Frick Christine Pankonin
Kulturausschuss Anne Lück / Sebastian Beer Tobias Frick
Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima Rolf Grösch / Sebastian Beer Ralf Briese
Ausschuss für Sport Rita Schilling / Stephan Friebel Alexandra Reith
Jugendhilfeausschuss Rita Schilling Krister-B. Schramm
Verkehrsausschuss Alexandra Reith / Tobias Frick Sebastian Beer
Sozialausschuss C. Pankonin / Krister-B. Schramm Rita Schilling
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen Kurt Bernhardt / Alexandra Reith Anne Lück
Ausschuss für Wirtschaftsförderung Christine Pankonin / Ralf Briese Stephan Friebel
Werksausschuss Weser-Ems-Halle K. Bernhardt / Krister-B. Schramm Sebastian Beer
Werksausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb Anne Lück Ralf Briese
Umlegungsausschuss Kurt Bernhardt Alexandra Reith
Werksausschuss Bäder Alexandra Reith, Rolf Grösch Stephan Friebel
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Anne Lück
– Fraktionsvorsitzende –
Antrag vom: 01.11.2006
Besetzung von Gremien
Konstituierende Sitzung des Ratesder Stadt Oldenburg am 01.11.2006
Hier: TOP 13 – Besetzung von Gremien
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zum o.g. Tagesordnungspunkt benennen wir für folgende Gremien die nachfolgenden Fraktionsmitglieder:
Gremium: Ausschussmitglied: VertreterIn:
GSG, Aufsichtsrat Christine Pankonin
GSG, Gesellschafterversammlung Christine Pankonin
Sparkassenzweckverband, Verbandsversammlung Kurt Bernhardt Rita Schilling
Landessparkasse zu Oldenburg, Verwaltungsrat Kurt Bernhardt Rita Schilling
Weser-Ems-Halle, Aufsichtsrat K-Benjamin Schramm, Kurt Bernhardt
Weser-Ems-Halle, Gesellschafterversammlung Kurt Bernhardt
Verkehrsverein Oldenburg e.V., Beirat Tobias Frick
VWG, Aufsichtsrat Alexandra Reith
Städtische Kliniken, Aufsichtsrat Berndt Zabel
Städtische Kliniken, Gesellschafterversammlung Berndt Zabel
Oldenburger Tourismus GmbH, Gesellschafterversammlung Sebastian Beer
TGO-Technologie- u. Gründerzentrum, Aufsichtsrat Ralf Briese
Bäderbetriebsgesellschaft Oldenburg mbH, Gesellschafterversammlung Alexandra Reith
ARGE Oldenburg Arbeitsgemeinschaft, Beirat Christine Pankonin
Staatstheater Oldenburg, Verwaltungsausschuss Sebastian Beer Anne Lück
Niedersächsische Städtetag, Mitgliederversammlung Tobias Frick
Oldenburg-Ostfriesischer Wasserverband (OOWV), Verbandsversammlung wird nachgereicht
Bezirksverband Oldenburg, Verbandsversammlung wird nachgereicht
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Anne Lück
– Fraktionsvorsitzende –
Antrag vom: 27.10.2006
Benennung der Fachausschüsse
Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 01.11.2006
TOP 12.1. – Benennung der Fachausschüsse
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zum o. g. Tagesordnungspunkt bitten wir um Berücksichtigung des nachfolgenden
Antrages:
Der Ausschuss für Stadtgrün und Umwelt (ASU) wird umbenannt in „Ausschuss für
Stadtgrün, Umwelt und Klima“.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
– Anne Lück –
Fraktionsvorsitzende
Antrag vom: 27.10.2006
Neubildung des Jugendhilfeausschusses
Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg 01.11.2006
TOP: 12.4. – Neubildung des Jugendhilfeausschusses
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o. g. TOP benennen wir als stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses Hannelore Kleemiß (Verein für Kinder e.V.), Bürgereschstraße 83, 26123 Oldenburg.
Falls Hannelore Kleemiß bereits von anderen Fraktionen benannt wurde, schlagen wir
1. Johannes Harwardt (Paritätischer Oldenburg/Ammerland), Lerchenstraße 12, 26123 Oldenburg
2. Behiye Tolan (Yezidisches Forum e.V.), Justus-von Liebig-Straße 15, 26133 Oldenburg
vor.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
– Anne Lück –
Fraktionsvorsitzende
Antrag vom: 25.09.2006
Grüne Ratsfraktion hat sich konstituiert
Konstituierende Sitzung des Rates
am 01. November 2006
Sehr geehrter Herr Schütz,
hiermit zeigen wir an, dass sich die Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN für die neue Ratsperiode konstituiert hat.
Zur Vorsitzenden der Ratsfraktion wurde Anne Lück gewählt.
Zu Ihren Stellvertretern Kurt Bernhardt und Rita Schilling.
Der Ratsfraktion gehören folgende Personen an:
Sebastian Beer
Kurt Bernhardt
Ralf Briese
Tobias Frick
Stephan Friebel
Rolf Grösch
Anne Lück
Christine Pankonin
Alexandra Reith
Krister-Benjamin Schramm
Rita Schilling
Wir bitten um entsprechende Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Anne Lück
– Fraktionsvorsitzende –
Antrag vom: 03.07.2006
EWE-Arbeitsplätze nach Bremen?
Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg im Juli 2006
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– EWE-Arbeitsplätze nach Bremen ? –
auf die Tagesordnung.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
Antrag vom: 15.05.2006
Resolution: Bleiberecht für geduldete Flüchtlinge
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Hier: Antrag vom 15.05.06 – Resolution
Sehr geehrter Herr Schütz,
im Nachgang zum o.g. Ratsantrag bitten wir um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden Beschlussvorschlages:
Beschlussvorschlag:
Der Rat möge folgende Resolution verabschieden:
Bleiberecht für geduldete Flüchtlinge
Die Stadt Oldenburg spricht sich für ein bedingungsloses und dauerhaftes Bleiberecht für die in Deutschland lebenden geduldeten Flüchtlinge aus.
Die Geduldeten, schon lange Mitglieder unserer Gesellschaft, müssen endlich aus ihrem weitgehend rechtlosen Status befreit werden und die Chance zu einem menschenwürdigen und gleichberechtigten Leben in Deutschland erhalten.
Die Stadt Oldenburg appelliert damit an die niedersächsische Landesregierung, auf der nächsten Innenministerkonferenz im November 2006 für ein solches Bleiberecht zu stimmen und sich mit allen Kräften für einen Mehrheitsbeschluss einzusetzen.
Begründung: -Erfolgt mündlich-.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
– Christiane Flemming-Schneider –
Antrag vom: 08.03.2006
geänderte Tagesordnung
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– geänderte Tagesordnung –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Die Anträge der Fraktionen im öffentlichen Teil der Ratssitzung und in den öffentlichen Teilen der Fachausschüsse werden nicht wie bisher am Schluss behandelt, sondern nach den Mitteilungen des Oberbürgermeisters (Ratssitzung) bzw. der Genehmigung der Protokolle (Fachausschüsse).
Begründung:
Ratssitzung und Fachausschüsse haben öffentlichen Teile, damit sich dort die Bürgerinnen und Bürger direkt und aus eigener Anschauung über die Themen und die Haltung der Parteien dazu informieren können. Die jetzige Struktur der Sitzungen ist aber nicht geeignet, das Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu wecken; das Gegenteil ist der Fall, wenn in Rat und Fachausschüssen zunächst und oft in beträchtlicher Länge Routineaufgaben wie Kostenspaltungen und andere notwendige, aber für das Publikum langweilige Verwaltungsvorgänge abgehandelt werden. So wird der oft und zu Recht beklagten Politikmüdigkeit und –verdrossenheit Vorschub geleistet.
Stattdessen sollten zunächst die Anträge der Fraktionen behandelt werden, denn es sind in der Regel die politisch interessanten und manchmal brisanten Themen, die Anlass zu diesen Anträgen geben, und die in hohem Maße geeignet sind, das Interesse und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger zu wecken und am Leben zu halten.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Dr. Jochen Pade
– Fraktionsvorsitzender –
Antrag vom: 08.03.2006
Resolution – Tschernobyl ist nicht vergessen
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Resolution – Tschernobyl ist nicht vergessen: –
auf die Tagesordnung.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, der Rat der Stadt Oldenburg möge folgendes
beschließen:
Tschernobyl ist nicht vergessen
Strom ohne Atom – Die Energiewende beginnt in der Kommune
Am 26. April 1986 ereignete sich in der, Ukraine eine katastrophale Kernschmelze und Explosion im Kernreaktor Tschernobyl Block 4. Der Hergang des Unfalls ist bis heute nicht zweifelsfrei geklärt. Er gilt als schwerste nukleare Havarie und war eine der größten Umweltkatastrophen überhaupt. In der Folgezeit wurden ca. 371.000 Menschen aus dem Gebiet 30 km um den Reaktor evakuiert und umgesiedelt. Die radioaktiv verseuchte Sperrzone ist mittlerweile 4.300 km2 groß.
Die Risikotechnik Atomenergie ist durch keinen technischen Aufwand beherrschbar. Die zahlreichen Störfälle in den Atomanlagen in Deutschland und weltweit dokumentieren die Gefahren der Stromerzeugung durch Kernspaltung nachdrücklich.
Oldenburg ist durch das nur 30 km Luftlinie entfernte Atomkraftwerk Unterweser in Kleinensiel gefährdet. Wir appellieren deshalb mit Nachdruck an die Bundesregierung, die Laufzeiten der Atom-kraftwerke nicht zu verlängern, sondern den Ausstieg aus dieser Technik weiter zu verfolgen.
Die Zukunft liegt in einer Energieversorgung ohne Atomstrom. Der Energiemix der Zukunft heißt Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Erdwärme.
Nach dem Grundsatz „Global denken – Lokal handeln“ richten wir unsere kommunalpolitischen Entscheidungen angesichts der Endlichkeit der fossilen Energieträger und der Gefahren durch den Klimawandel an den Kriterien der Nachhaltigkeit aus.
Dazu gehören die klimaverträgliche und atomstromfreie Energieerzeugung. Energieeffizienz, Energieeinsparung und mehr erneuerbare Energien sind Bausteine einer ökologischen Energiewende in Oldenburg.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Anne Lück
– stellv. Fraktionsvorsitzende
Antrag vom: 08.03.2006
Defftig Ollnborger Gröönkohl-Äten – Neukonzeption –
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Defftig Ollnborger Gröönkohl-Äten – Neukonzeption-
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Wir beantragen, dass die Verwaltung einen „Runden Tisch“ einberuft, in der neben Mitgliedern aus der Verwaltung je 1 Fraktionsmitglied, teilnimmt. Aus dieser Gruppe sollen Änderungsvorschläge für die konzeptionelle Arbeit der Organisatoren erarbeitet werden.
Begründung:
Wir halten eine Diskussion im Rat über das alljährlich stattfindende Grünkohlessen in Berlin für dringend geboten. Im kommenden Jahr jährt sich diese politische Veranstaltung zum 50. Mal und es ist, solange die Beteiligten noch unter dem Eindruck des letzten Essens stehen, wichtig für die Stadt, sich auf qualitativ höherem Niveau zu präsentieren.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
Susanne Menge
– Ratsfrau –
Antrag vom: 08.03.2006
IKEA und Einzelhandelsentwicklung in Oldenburg
Nächste Sitzung des
Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– IKEA und Einzelhandelsentwicklung in Oldenburg –
auf die Tagesordnung.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Andreas Siek
Antrag vom: 09.02.2006
Zahlungsverweigerung der Stadt Oldenburg gegen die erneute Gaspreiserhöhung der EWE AG zum 1.2.2006 um 9,8%
Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 27.02.2006
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Zahlungsverweigerung der Stadt Oldenburg gegen die erneute Gaspreiserhöhung der EWE AG zum 1.2.2006 um 9,8% –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg beschließt, dass die Stadt Oldenburg die Zahlung der erneuten Gaspreiserhöhung der EWE AG zum 1.2.2006 um 9,8% verweigert.
Begründung:
Wird später nachgereicht oder erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
Antrag vom: 09.02.2006
Architektur und Nutzungskonzept für das Grundstück der ehemaligen Realschule Brüderstraße
Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 27.02.2006
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Architektur und Nutzungskonzept für das Grundstück der ehemaligen
Realschule Brüderstraße –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Wird rechtzeitig vorgelegt.
Begründung:
Wird später nachgereicht oder erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
Antrag vom: 09.02.2006
Insolvenz der Fa. Carl Wilhelm Meyer
Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 27.02.2006
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Insolvenz der Fa. Carl Wilhelm Meyer –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Wir beantragen Akteneinsicht für unser Fraktionsmitglied Andreas Siek.
Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen am 02.02.2006 wurden unsere Fragen (siehe Anlage) nur zum Teil mündlich beantwortet. Um über den Gesamtvorgang informiert zu sein, möchten wir die entsprechenden Schriftstücke einsehen. Insbesondere interessiert uns dabei der Verwendungszweck und dessen Nachweis für die ausgezahlte Summe in Höhe von 1,1 Mio.Euro.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Andreas Siek
Antrag vom: 02.12.2005
Vergabepraxis von Wohnberechtigungsscheinen in der Stadt Oldenburg
Nächste Sitzung des
Rates der Stadt Oldenburg am 19.12.2005
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Vergabepraxis von Wohnberechtigungsscheinen in der Stadt Oldenburg
auf die Tagesordnung.
Einen Beschlussvorschlag reichen wir nach.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
Antrag vom: 12.11.2005
Kein Abbau von Standards beim Bau von Spielplätzen und Kindertagesstätten
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Kein Abbau von Standards beim Bau von Spielplätzen und Kindertagesstätten –
auf die Tagesordnung.
Beschlußvorschlag:
Im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung bekennt sich der Rat zu den in § 21 Kindertagesstättengesetz und den im Spielplatzgesetz festgelegten Raum- und Flächengrößen.
Der Rat wird zukünftig bei Neu- und Umbauten die in der 1. DVO (Durchführungsverordnung) des Kita Gesetzes in § 1 geregelten Raumstandards weiterhin einhalten.
Weiterhin verpflichtet sich der Rat auch künftig bei der Erstellung neuer Spielplätze alle bisher gültigen Vorgaben hinsichtlich der Anlage, Größe und Beschaffenheit einzuhalten.
Begründung: – erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
– Christiane Flemming-Schneider –
Antrag vom: 12.11.2005
November-Sitzung des Rates
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir, unsere Tagesordnungspunkte
– Zahlungsvorbehalt der Stadt Oldenburg gegen die erneute Gaspreiserhöhung der EWE AG zum 1.8.2005 um 14,2%
– Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder der EWE AG,
– Rücknahme der letzten Gaspreiserhöhung der EWE AG zum 1.8.2005 um 14,2%
in der Tagesordnung vorzuziehen direkt hinter Punkt 6. Einwohnerfragestunde als neue Tagesordnungspunkte 7.1, 7.2, 7.3.
Gemäß § 9 Absatz 2 der Geschäftsordnung bitten wir den Rat, die Reihenfolge der Tagesordnung entsprechend zu ändern.
Begründung:
Wegen dem starken öffentlichen Interesse und der allgemeinen Betroffenheit der Bevölkerung halten wir es für geboten, diese Tagesordnungspunkte eher zu Beginn der Ratssitzung zu behandeln als am Ende, damit eine größtmögliche Information der Öffentlichkeit erreicht wird.
Wir denken, dass auch Herr Oberbürgermeister Dietmar Schütz – als im Zentrum der Debatte stehend – ein entsprechendes Interesse an einem Vorziehen dieser Tagesordnungspunkte haben müsste.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
Antrag vom: 12.11.2005
Mitteilungen des Oberbürgermeisters
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Hier: TOP – Mitteilungen des Oberbürgermeisters
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 26.09.2005 auf Antrag der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN folgenden Beschlussvorschlag einstimmig beschlossen (bei Stimmenthaltung des OB):
„Herr Dietmar Schütz als Vertreter des Landeselektrizitätsverbandes im Aufsichtsrat der EWE wird aufgefordert, im Aufsichtsrat der EWE dahin zu wirken, dass die EWE
– entweder den Kunden und Kundinnen nachweist, dass die neuerlichen Gaspreiserhöhungen gerechtfertigt sind, d.h. nicht „unbillig“ im Sinne des § 315 BGB,
– oder aber die Gaspreiserhöhungen zurücknimmt.“
Was hat Herr Schütz inzwischen zur Umsetzung dieses einstimmigen Ratsbeschlusses getan und welche Ergebnisse hat er dabei erzielt?
Welche Maßnahmen gedenkt Herr Schütz zukünftig noch zu unternehmen, um den Ratsbeschluss umzusetzen und um dem inhaltlichen Anliegen des Beschlusses zum Erfolg zu verhelfen?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
– Kurt Bernhardt –
Antrag vom: 09.11.2005
Mitteilungen des Oberbürgermeisters
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Hier: TOP – Mitteilungen des Oberbürgermeisters
Sehr geehrter Herr Schütz,
zum o. g. Tagesordnungspunkt der November-Ratssitzung bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1.
Sind die internen Informationen des Vorsitzenden der CDU-Kreistagsfraktion Leer, Dieter Baumann, zutreffend, nach denen der Aufsichtsrat der EWE AG den Beschluss gefasst hat, seine eigene Vergü-tung um 150% von 200.000,- € auf 500.000,- € zu erhöhen?
2.
Sind die öffentlichen Aussagen von Landrat Hans Eveslage aus Cloppenburg (CDU) als Mitglied der Verbandsversammlung und des Verbandsausschusses des Landeselektrizitätsverbandes sowie von Herrn Helmut Collmann aus Leer (SPD) als Verbandsvorsteher des Landeselektrizitätsverbandes zutreffend, nach denen der Landeselektrizitätsverband
– weder einen Beschluss zur Erhöhung der Aufsichtsratvergütung der EWE AG gefasst hat,
– noch überhaupt über den Beschluss des Aufsichtsrates informiert wurde?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
Antrag vom: 09.11.2005
Rücknahme der letzten Gaspreiserhöhung der EWE AG zum 1.8.2005 um 14,2%
Nächste Sitzung des
Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Rücknahme der letzten Gaspreiserhöhung der EWE AG zum 1.8.2005 um 14,2% –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg beauftragt seinen Vertreter im Landeselektrizitätsverband Oldenburg sowie im Aufsichtsrat der EWE AG – Herrn Oberbürgermeister Dietmar Schütz – zur nächsten Aufsichtsratssitzung der EWE AG folgenden Antrag einzubringen und zu unterstützen:
Die zum 1.8.2005 vorgenommene Erhöhung der Gaspreise um 14,2% wird zurück genommen.
Begründung:
Die erneute Gaspreiserhöhung der EWE AG zum 1.8.2005 in Höhe von 14,2% ist nicht nachvollziehbar, da die EWE AG sich nach wie vor weigert, ihre Kalkulation offen zu legen. Sie scheint deutlich zu hoch zu sein, zumal der Gaspreis bereits 11 Monate vorher – zum 1.9.2004 – um 13,2% erhöht wor-den war. Es ergibt sich eine Erhöhung um 29,3% innerhalb von 11 Monaten.
Die EWE begründet die Erhöhung mit den drastisch gestiegenen Bezugskosten für das Erdgas. Das Bundesamt für Wirtschaft in Eschborn hat jetzt mitgeteilt, dass der Importpreis für Gas an der Landesgrenze von August 2003 bis August 2005 um 29,4% gestiegen ist.
Um die Preiserhöhungen der EWE AG genau nachvollziehen zu können, müsste man jetzt wissen, wie hoch der Anteil der Bezugskosten an den Endverbraucherpreisen ist. Denn die Kosten für den Transport des Gases zum Endverbraucher, die Kosten für das Rohrleitungssystem, die Personalkosten, die Kosten für die Ablesung und Abrechnung, die fälligen Steuern sowie sämtliche andere Kosten der EWE AG sind ja nicht entsprechend gestiegen und werden von der EWE AG ja auch nicht als Begründung für die stark gestiegenen Gaspreise genannt.
Da die EWE AG diese Informationen geheim hält und eine Information der Öffentlichkeit verweigert, muss man den Anteil der Bezugskosten des Gases an den Endverbraucherpreisen schätzen, um eine Aussage über die Berechtigung der Gaspreiserhöhungen zu erhalten:
Die EWE selbst beziffert den Steueranteil inklusive Konzessionsabgaben auf bis zu 25% des Endkundenpreises. Der Chef der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, beziffert die Durchleitungspreise beim Gas auf ungefähr 33% des Endkundenpreises. Diese beiden Positionen alleine machen dem-nach schon bis zu 58% des Endkundenpreises aus.
Wenn man den Gaseinkaufspreis auf 25% des Endpreises schätzt, würden gerade einmal 17% des Endpreises auf sämtliche anderen Kosten entfallen (Ablesung, Abrechnung, Personal etc.), der geschätzte 25% Anteil dürfte also eher zu niedrig als zu hoch sein (zum Vergleich: der Energieanteil beim Strom liegt nach eigenen EWE-Angaben bei 23%).
Die Kostensteigerung innerhalb der letzten 2 Jahre um 29,4% bezogen auf den Anteil am Endpreis in Höhe von ca. 25% ergibt die gerechtfertigte Erhöhung von knapp 7,5%!
Durch die Erhöhung der Gaspreise zum 1.9.2004 um 13,2% ist somit die durch die gestiegenen Bezugskosten der letzten 24 Monate verursachte gerechtfertigte Erhöhung um knapp 7,5% deutlich mehr als ausgeglichen.
Die erneute Erhöhung zum 1.8.2005 um 14,2% ist absolut nicht gerechtfertigt und muss entsprechend rückgängig gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
Antrag vom: 04.11.2005
Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder der EWE AG
November-Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Hier: Ratsantrag vom 19.10.2005
Sehr geehrter Herr Schütz,
wir bitten den mit Datum vom 19.10.2005 zur o. g. Ratssitzung gestellten Antrag gegen nachfolgenden Antrag zu ersetzen:
– Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder der EWE AG –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg beauftragt seinen einzigen Vertreter im Landeselektrizitätsverband Oldenburg – Herrn Oberbürgermeister Dietmar Schütz – zur nächsten Gesellschafterversammlung der EWE AG folgenden Antrag einzubringen und zu unterstützen:
Die Erhöhung der Vergütung für den Aufsichtsrat der EWE AG um 150% von 200.000,- € auf 500.000,- € ab 2004 wird zum 1.1.2006 wieder rückgängig gemacht.
Begründung:
Die drastische Erhöhung um 150% ist absolut nicht nachvollziehbar. Es scheint ausgeschlossen, dass sich die Arbeitsleistung oder der Aufwand der Aufsichtsratsmitglieder von einem Jahr auf das andere um das Zweieinhalbfache erhöht haben sollen.
Den Bürgerinnen und Bürgern sowie der gesamten Öffentlichkeit ist eine solche Erhöhung nicht vermittelbar. In Zeiten, in denen die Politik von den Bürgern Einschränkungen und Verzicht fordert und in denen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Reallohnkürzungen und Mehrarbeit ohne Vergütung hinnehmen müssen, erhalten 22 Aufsichtsratsmitglieder der EWE AG kurzer Hand eine Erhöhung ihrer Vergütung um 150% für die gleiche Arbeit wie vorher.
Zudem scheint die Entscheidungskonstellation moralisch bedenklich und rechtlich fragwürdig zu sein: Herr Oberbürgermeister Dietmar Schütz beschließt in der Gesellschafterversammlung eine Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung um 150%, die ihm selbst als Aufsichtsratsmitglied zu Gute kommt. Diese Konstellation ist äußerst unbefriedigend und kritikwürdig (allerdings muss Herr Schütz als OB gemäß § 75 a Niedersächsisches Beamtengesetz – Ablieferung von Nebentätigkeitsvergütungen – alle im Kalenderjahr über 5.500,- € hinaus gehenden Beträge an die Stadtkasse abliefern).
Wenn man davon ausgeht, dass der Aufsichtsratsvorsitzende den doppelten Betrag erhält, ergibt sich bei 20 Aufsichtsratsmitgliedern ein Betrag von fast 24.000,- € im Jahr pro Mitglied für einige wenige Sitzungen. Es gibt nicht wenige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für diesen Betrag ein ganzes Jahr lang Vollzeit arbeiten müssen.
Geht man von 4 Aufsichtsratssitzungen im Jahr aus, erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für jede Sitzung eine Vergütung in Höhe von knapp 6000,-€. Zum Vergleich: die Ratsmitglieder der Stadt Oldenburg erhalten für die Tätigkeit eines ganzen Jahres nicht annähernd den oben angegebenen Betrag.
Die alte und jetzt wieder einzuführende Aufsichtsratsvergütung der EWE AG in Höhe von 200.000,- € bedeutet für jedes Aufsichtsratsmitglied eine Vergütung von 9500,- € im Jahr oder knapp 2400,- € pro Sitzung (bei 4 Sitzungen im Jahr). Für ein zu 100% öffentliches Unternehmen, das qua Satzung das „Interesse des Gemeinwohls“ verfolgen soll sowie eine „sichere und billige Energieversorgung“, ist diese Aufsichtsratsvergütung mehr als ausreichend.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
Antrag vom: 20.10.2005
Zahlungsvorbehalt der Stadt Oldenburg gegen die erneute Gaspreiserhöhung der EWE AG zum 1.8.2005 um 14,2%
Nächste Sitzung des
Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Zahlungsvorbehalt der Stadt Oldenburg gegen die erneute Gaspreiserhöhung der EWE AG zum 1.8.2005 um 14,2% –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg beschließt, dass die Stadt Oldenburg gegen die erneute Gaspreiserhöhung der EWE AG zum 1.8.2005 um 14,2% einen Zahlungsvorbehalt geltend macht.
Die Stadt Oldenburg stellt als Service für ihre Bürgerinnen und Bürger ein Formular zum Zahlungsvorbehalt auf ihre Internetseite.
Begründung:
Die erneute Gaspreiserhöhung der EWE AG zum 1.8.2005 in Höhe von 14,2% ist nicht nachvollzieh-bar, da die EWE AG sich nach wie vor weigert, ihre Kalkulation offen zu legen. Sie scheint deutlich zu hoch zu sein, zumal der Gaspreis bereits 11 Monate vorher – zum 1.9.2004 – um 13,2% erhöht wor-den war.
Da die EWE AG ein regionales Versorgungsmonopol hat, darf sie ihren Gaspreis nur nach „billigem Ermessen“ (§ 315 BGB) erhöhen. Dies muss nachprüfbar sein. Solange die Angemessenheit der Preiserhöhung nicht konkret nachgewiesen ist, sollte die Stadt Oldenburg sowie alle anderen Kunden der EWE AG diese Preiserhöhung nicht anerkennen, sondern Zahlungen nur unter Vorbehalt leisten und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Eine Rückforderung der Zahlungen sollte ausdrücklich vorbehalten sein.
Die EWE AG ist kein beliebiges privates Unternehmen sondern befindet sich zu 100% im Besitz der Städte und Landkreise des Weser-Ems-Gebietes sowie des Elbe-Weser-Dreiecks. Daher hat sie in besonderer Weise die Belange und Interessen der Menschen zwischen Elbe, Weser und Ems zu be-achten, denen vermittelt über die Städte und Landkreise die EWE AG gehört und die gleichzeitig Kunden der EWE AG sind.
Das „Interesse des Gemeinwohls“ zu verfolgen sowie eine „sichere und billige Energieversorgung“ zu praktizieren sind in der Satzung des Landeselektrizitätsverbandes Oldenburg (dem die EWE AG ver-mittelt über eine GmbH zu 80% gehört) festgelegte Aufgaben für die EWE AG.
Umso unverständlicher ist die nicht nachvollziehbare und aggressive Preispolitik der EWE AG, die sich gegen die eigene Satzung und gegen die Städte und Landkreise und ihre Bürgerinnen und Bür-ger richtet, denen die EWE AG eigentlich zu 100% gehört!!!
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
Antrag vom: 26.09.2005
Rede von Ratsfrau Lück auf der Ratssitzung zur NPD-Demonstration in Oldenburg
Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren, liebe Bürgerinnen und Bürger,
die grüne Ratsfraktion hat das Thema „Polizeieinsatz zur NPD- Demonstration am 3.9.05“auf die Tagesordnung dieser Ratssitzung gesetzt, weil Art und Umfang der Polizeiaktionen weder dem Sinn der Resolution des Rates vom 27.6. entsprachen noch den Erwartungen des Oberbürgermeisters und der Verwaltung.
Die Verwaltung hatte den Bürgerinnen und Bürgern in der NWZ vom 3.9. zugesichert, dass die Fußgängerzone von den Demonstrationen nicht betroffen und somit erreichbar sein würde. Herr Schütz betonte in derselben Zeitungsausgabe, dass beim Polizeieinsatz das Verhältnismäßigkeitsprinzip gewahrt bleiben müsse.
In der Resolution des Stadtrates steht unmissverständlich geschrieben, dass nicht durch Gewaltaktionen von Gegendemonstranten die bizarre Situation entstehen dürfe, dass die Polizei als Verteidigerin des Rechtsstaates die Gegner der Demokratie schützen müsste.
Im krassen Gegensatz dazu schienen die Polizeiaktionen von vornherein und ohne jede Not darauf angelegt, die NPD-Demonstranten auf drastische Weise vor Oldenburger Bürgerinnen und Bürgern zu schützen.
So wurde bereits in den Abendstunden des 2.9. vom technischen Hilfswerk speziell eine Treppe für die NPD-Demonstranten gebaut, die sie direkt vom Bahnsteig 1 in die Nähe der Hauptpost führen sollte.
Frühzeitig am 3.9. wurde von etwa 3000 Polizisten aus verschiedenen Bundesländern u.a. damit begonnen, die Innenstadt systematich einzukesseln, um sie schließlich für Stunden hermetisch abzuriegeln. Hunderten von Bürgerinnen und Bürgern, die lediglich in der Fußgängerzone einkaufen wollten, und nun entweder nicht hinein oder nicht heraus konnten, wurde somit das Recht auf Selbstbestimmung und Bewegungsfreiheit eingeschränkt und noch dazu der Stempel eines potentiellen Täters aufgedrückt, der Leib und Leben der etwa 70 NPD-Anhänger bedrohen könnte. Auch ausnahmsweise durfte die Stadt nicht betreten oder verlassen werden.
Wir wissen von Arbeitnehmern, die nicht zu ihrem Arbeitsplatz konnten, von altenMenschen mit akuten Gesundheitsproblemen, die vergeblich darum baten, nachHause gehen zu dürfen. Besucher konnten ihre Züge nicht erreichen. Selbst einer Bundestagsabgeordneten half ihr Ausweis nicht. „Wir können niemandem ansehen, ob er für die Demonstranten gefährlich ist“ wurde mir von einem Polizisten erklärt. Ausdrücklich schloss er alte Menschen
und Frauen mit Kindern mit ein. Die Frage, warum die Stadt noch längere Zeit verriegelt war, obwohl die Demonstrationen längst vorbei waren, konnte er nicht beantworten.
Vielen Oldenburgern, die bei der angemeldeten Gegendemonstration Flagge gegen rechts zeigen wollten ( darunter auch noch etliche, die das dritte Reich erlebt haben ) wurde der Weg zum Veranstaltungsort versperrt. Andere gerieten in Polizeikessel, in denen sie bei großer Wärme abzuwarten hatten, bis man sie wieder frei ließ. Eine blitzschnell gebildete Kette von Polizisten brachte harmlose Demonstranten, darunter alte Menschen, zu Fall, nachdem ein Teilnehmer mit einer Safttüte geworfen hatte. Das Gewerkschaftshaus wurde von Polizisten eingekesselt, niemand
konnte es verlassen oder betreten.
Meine Damen und Herren, dieses sind lediglich Streiflichter. Aber eines ist unterm Strich festzustellen: Für viele Oldenburger hat sich an diesem 3.September die Welt verkehrt. Sie fühlten sich als Demokraten, die für den Rechtsstaat stehen, in ihren Rechten ohne jede Schuld verletzt und als Bürger im Stich gelassen,
während diejenigen, bei denen die Verfassungstreue immer wieder in Frage steht, mit
Glacéhandschuhen angefasst wurden. Noch schlimmer: Sie können sich damit brüsten, mit einem Marsch von 70 Leuten eine ganze Innenstadt in den Ausnahmezustand versetzt zu haben.
Als völlig realitätsfern und unsensibel gegenüber den Oldenburger Bürgerinnen und Bürgern ist das Resümee der Verwaltung zu den Geschehnissen zu bewerten ( nachzulesen in der Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt ). Sie kommt zu dem Ergebnis, es sei zwar bedauerlich, dass die Innenstadtgeschäfte Umsatzeinbußen hinnehmen mussten, objektiv bestehe aber „ kein begründeter Anlass, das Aufgebot der Polizei und die veranlassten Maßnahmen als unangemessen zu bewerten“. Kein Wort zu den Millionen von Steuergeldern, die dieser Einsatz gekostet hat, kein
Wort der Entschuldigung oder des Bedauerns gegenüber den betroffenen Bürgern.
Die grüne Ratsfraktion teilt die Einschätzung der Verwaltung bezüglich des Polizeieinsatzes nicht. Sie drückt den Bürgerinnen und Bürgern und den betroffenen Geschäftsleuten ihr Bedauern aus und bittet den Rat der Stadt Oldenburg, folgendes zu beschließen:
„Der Rat der Stadt Oldenburg appelliert an die verantwortlichen Institutionen, künftige NPD-Demonstrationen auf das mit dem Recht auf Versammlungsfreiheit zu vereinbarende zeitliche und räumliche Minimum zu beschränken und dabei die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren.
Vor allem darf es nicht noch einmal dazu kommen, wie bei der NPD-Demonstration am 3.9.05 geschehen, dass Freiheitsrechte unbescholtener Bürgerinnen und Bürger in nicht nachvollziehbarer Weise gravierend eingeschränkt werden“
( Anmerkung der Fraktion: Der erste Satz des Appells wurde im Rat verabschiedet. Der die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger betreffende Satz war nicht mehrheitsfähig! )
Antrag vom: 26.09.2005
Erneute Gaspreiserhöhung der EWE
Heutige Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Hier: TOP 7.2 Erneute Gaspreiserhöhung der EWE
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur heutigen Ratssitzung bitten wir um Berücksichtigung des nachfolgenden Beschlussvorschlages:
Beschluss des Rates der Stadt Oldenburg vom 26.09.2005:
1. Der Rat der Stadt Oldenburg missbilligt die nochmalige Gaspreiserhöhung der EWE um weitere 14,2 %. Die Stadt ist nicht nur direkt durch zusätzliche Kosten von der Erhöhung betroffen, sondern sieht mit Sorge auch die Auswirkungen auf die Erdgasverbraucher in der Stadt Oldenburg.
2. Die Abhängigkeit des Gaseinkaufspreises der EWE von der Entwicklung des Ölmarktes darf nicht zu einer ungeprüften Weitergabe der Preiserhöhungen an die Verbraucher führen. Die EWE wird zur Offenlegung ihrer Kalkulation nach § 315 BGB aufgefordert. Die EWE sollte sich darüber hinaus intensiv bemühen, durch Sparmaßnahmen im Bereich ihrer übrigen Kosten drastisch zu sparen, um die Einkaufspreiserhöhungen von Erdgas durch Einsparungen aus-zugleichen. Der Vorstand der EWE wird zur Vorlage eines Sparprogramms aufgefordert, um der Preisentwicklung auf dem Energiemarkt zu begegnen.
3. Eine Erhöhung der Dividende in dieser für den von der Erdgaslieferung der EWE abhängigen Kunden schwierigen Zeit ist nicht angebracht. Für den Haushalt der Stadt Oldenburg ist ein Verzicht auf die Gaspreiserhöhung wesentlich besser als eine Dividendenerhöhung.
4. Die Stadt Oldenburg erwartet von der EWE ebenfalls eine – zumindest vorübergehende – Aussetzung der Erhöhung der Gewinnrücklagen.
5. Bei den erforderlichen Sparbemühungen sollte der Aufsichtsrat einen beispielhaften Beitrag leisten.
6. Die Stadt Oldenburg unterstützt alle Bemühungen, Vorstand und Aufsichtsrat zu bewegen, die Gaspreiserhöhungen zurückzunehmen.
7. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit den übrigen beteiligten Kommunen in Kontakt zu treten mit dem Ziel, in einer gemeinsamen Aktion der Träger Vorstand und Aufsichtsrat zu bewegen, die Gaspreiserhöhung zurückzunehmen.
8. Der Rat begrüßt die Bestrebungen von Seiten der Aufsichtsbehörden, die Gaspreisbindung (Ölpreis) zu überprüfen und abzuschaffen.
9. Der Rat fordert die Aufsichtsratsmitglieder und die Vorstandsmitglieder im LEV und EEV auf, ihre Gehälter/Aufwandsentschädigungen offen zu legen.
10. Der Rat stellt fest, dass Preiserhöhungen der EWE als kommunales Unternehmen besondere Angelegenheiten sind, da sie immense Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt und für die Bürger in Oldenburg haben. Daher fordert der Rat entsprechend § 111 Nds. Gemeindeordnung, die EWE auf, die kommunalen Gremien rechtzeitig über besondere Angelegenheiten der Gesellschaften und Verbände zu unterrichten, damit die kommunalen Vertreter in der jeweiligen Mitgliedsorganisation einen Beschluss des Rates bzw. Kreistages im Rücken haben und hieran gebunden sind.
11. Der Rat fordert nochmals die EWE auf, eine offensive Informationspolitik zu betreiben und verantwortlich die Interessen der Kommunen und der Bürger zu vertreten. Dieses gilt auch für die Vertreter der Kommunen in den zuständigen Gremien.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Dr. Jochen Pade
Antrag vom: 21.09.2005
Polizeieinsatz am 03.09.05 in Oldenburg
Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 26.09.2005
Hier: TOP 7.1. Polizeieinsatz am 03.09.05 in Oldenburg
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir zum o.g. Tagesordnungspunkt um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden Beschlußvorschlages:
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Oldenburg appelliert an die verantwortlichen Institutionen, künftige NPD-Demonstrationen auf das mit dem Recht auf Versammlungsfreiheit zu vereinbarende zeitliche und räumliche Minimum zu beschränken und dabei die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren.
Vor allem darf es nicht noch einmal dazu kommen, wie bei der NPD-Demonstration am 3.9.05 geschehen, dass Freiheitsrechte unbescholtener Bürgerinnen und Bürger in nicht nachvollziehbarer Weise gravierend eingeschränkt werden.“
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Anne Lück
Antrag vom: 07.09.2005
Polizeieinsatz zur NPD- Demonstration am 3.9.05
Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 26.09.2005
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Polizeieinsatz zur NPD- Demonstration am 3.9.05 –
auf die Tagesordnung.
Begründung:
Der Polizeieinsatz entsprach weder dem Sinn der Resolution des Stadtrates, noch den Erwartungen des Oberbürgermeisters und der Verwaltung.
Die Verwaltung hatte den Bürgerinnen und Bürgern zugesichert, dass die Fußgängerzone von den Demonstrationen nicht betroffen und somit erreichbar sein würde. Der Oberbürgermeister hatte betont, dass das Prinzip der Verhältnismäßigkeit bei den Polizeiaktionen gewahrt bleiben müsse. In der Resolution des Stadtrates steht unmissverständlich geschrieben, dass nicht die bizarre Situation eintreten dürfe, dass die Polizei als Verteidiger des Rechtsstaates die Gegner der Demokratie schützen müsste.
Im krassen Gegensatz dazu schienen die Polizeiaktionen von vornherein darauf angelegt, die NPD-Demonstranten auf drastische Weise vor Oldenburger Bürgerinnen und Bürgern zu schützen. Frühzeitig wurde von 3000 Polizisten u.a. damit begonnen, die Innenstadt systematisch einzukesseln, um sie schließlich für Stunden hermetisch abzuriegeln.
Verängstigten, verunsicherten Bürgerinnen und Bürgern (darunter auswärtige Gäste und viele alte Menschen und Kinder) wurde das Recht auf Selbstbestimmung und Bewegungsfreiheit eingeschränkt und somit der Stempel des potenziellen Täters aufgedrückt, der Leib und Leben einer Gruppe von weniger als 100 NPD- Anhängern bedrohen könnte.
Diese Vorgehensweise ist mehr als unangemessen und deshalb von der Politik nicht hinnehmbar.
Beschlußvorschlag: – Wird nachgereicht -.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Anne Lück
Antrag vom: 08.09.2005
Erneute Gaspreiserhöhung der EWE zum 1.8.2005
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Erneute Gaspreiserhöhung der EWE zum 1.8.2005 –
auf die Tagesordnung.
Beschlußvorschlag:
Herr Dietmar Schütz als Vertreter der Stadt Oldenburg im Aufsichtsrat der EWE wird beauftragt, im Aufsichtsrat der EWE dahin zu wirken, dass die EWE
– entweder den Kunden und Kundinnen nachweist, dass die neuerlichen Gaspreiserhöhungen gerechtfertigt sind, d.h. nicht ‚unbillig‘ sind im Sinne des §315 BGB,
– oder aber die Gaspreiserhöhungen zurücknimmt.
Begründung: – Erfolgt mündlich. –
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
Dr. Jochen Pade
Antrag vom: 11.03.2005
Ikea – Ansiedlung
Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 14.03.2005
Hier: Dringlichkeitsantrag
Sehr geehrter Herr Schütz,zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes- Ikea – Ansiedlung –
auf die Tagesordnung.Beschlußvorschlag:Der Rat der Stadt fordert den Oberbürgermeister auf, die Fraktionsvorsitzenden der Ratsfraktionen in die Gespräche / Verhandlungen über die geplante Ikea-Ansiedlung mit einzubeziehen.Begründung:Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN bewertet die mögliche Ansiedlung von Ikea in der Stadt Oldenburg grundsätzlich positiv. Es handelt sich bei dem geplanten Vorhaben aber um ein Projekt von erheblicher Größenordnung in Bezug auf den übrigen Einzelhandel ( sog. Randsortimente ), sich neu entwickelnde oder verlagernde Verkehre und die Stadtentwicklung allgemein. In die dieses Pro-jekt vorbereitenden Gespräche muss die Politik unmittelbar mit einbezogen werden. Es ist zu befürchten, dass aufgrund der anstehenden Osterferien, der nicht mehr stattfindenden Besprechungen des Oberbürgermeisters mit den Fraktionsvorsitzenden und einer möglichen schnellen Entscheidung zu Gunsten der Ansiedlung von Ikea die Politik sonst nicht ausreichend beteiligt wird.Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Andreas Siek
Antrag vom: 21.02.2005
Verhältnis zwischen Umlandgemeinden und der Stadt Oldenburg
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Verhältnis zwischen Umlandgemeinden und der Stadt Oldenburg –
auf die Tagesordnung.
Herr Schütz hat wiederholt auf einen „neuen Kurs“ im Hinblick auf die Zusammenarbeit zwischen Stadt und Umlandgemeinden hingewiesen. Er sei nicht mehr bereit, in den „Speckgürtel“ der Stadt Oldenburg zu investieren.
Es kann unseres Erachtens nicht sein, dass der OB einen Eindruck erweckt, als sei von Seiten der Verwaltung und der Politik ein Kurswechsel in Bezug auf diverse gemeinsame Regelungen zu vollziehen. Spontane und mit den Fraktionen nicht besprochene Einwände, Oldenburg finanziere womöglich bestimmte Strukturen in den Umlandgemeinden mit, wurden in den Gremien immer wieder deutlich widerlegt. Außerdem plädierten alle für eine weitere konstruktive und für alle Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit zwischen Verantwortlichen aus Verwaltung und Politik.
Besondere finanzielle Gründe waren jedoch nicht die einzigen, die Herr Schütz vorbrachte, sondern auch konkurrierende strukturelle bzw. bauplanerische Maßnahmen.
Wir möchten gerne die Definition „Speckgürtel“ erläutert haben und erfahren, was genau den Unmut des Oberbürgermeisters erregt hat.
Wir fragen zudem, warum er den Tagesordnungspunkt „Bericht des Oberbürgermeisters“ nicht dazu genutzt hat, den Stadtrat über Probleme der Regional- und Strukturplanung zu unterrichten, obwohl er in etlichen Gremien derselben teilnimmt?
Des weiteren möchte wir wissen, ob in der Politik der Kooperation und des Aufeinanderzugehens nun erhebliche Änderungen zu erwarten sind in Richtung eines regionalen Nationalismus und der Ausgrenzung nach dem Motto: „Wenn ihr nicht so wollt, wie ich es will, dann bauen wir Grenzen auf!“?
Äußerungen wie: „Ich mache das nicht mehr mit!“ lassen im Rahmen einer bisher auf Kooperation ausgelegten Politik befürchten, dass der Oberbürgermeister eigenmächtig Schritte unternimmt, die womöglich zu einem Zerwürfnis mit anderen Umlandkreisen und -gemeinden führen.
Noch sollte der Rat sagen, was er nicht mehr mitmachen oder doch noch mitmachen möchte und in welchem Rahmen politischer Vernunft sich dies abspielt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Susanne Menge
Antrag vom: 06.12.2004
Zurückstellung der Ratsentscheidung über den Vorbehalt zum Verkauf des Grundstücks an ECE/PGS oder eine andere Grundstücksgesellschaft
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Zurückstellung der Ratsentscheidung über den Vorbehalt zum Verkauf des Grundstücks an ECE/PGS oder eine andere Grundstücksgesellschaft –
auf die Tagesordnung.
Beschlußvorschlag:
Eine Ratsentscheidung über den Vorbehalt zum Verkauf des Grundstücks an ECE/PGS oder eine andere Grundstücksgesellschaft wird zurückgestellt, bis eine umfassende öffentliche Erörterung des CIMA-Gutachtens mit allen Akteuren und Bürgern stattgefunden hat. Hierfür ist ggf. abweichend von der Terminplanung 2005 der Rat einzuberufen.
Begründung:
Das am Sonntag den Ausschußmitgliedern des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen und des Wirtschaftsförderungsausschusses zugestellte CIMA-Gutachten ist von den Ratsmitgliedern zu analysieren und zu bewerten, bevor diese eine Entscheidung über den Grundstücksverkauf zu treffen haben (s. Ratsbeschluß v. 27.9.). Nach diesem Beschluß obliegt es dem Rat, die Feststellung über die Verträglichkeit zu treffen. Eine Frist ist für diese Feststellung nicht in dem Beschluß vom 27.9. enthalten.
Zur notwendigen Entscheidungsgrundlage für den Rat gehört auch der Bericht der Verwaltung über die weiteren geplanten 120 000 qm Einzelhandelsverkaufsflächen im Stadtgebiet (s. FDP-Antrag und mündliche Erläuterung im Bauausschuß), um in wirtschaftlicher Hinsicht überhaupt eine solide Basis über die Verträglichkeit eines Shoppingcenters im Schloßareal zu haben. Dieser Bericht der Verwaltung, der erst heute am 6.12. in der Sondersitzung beraten wird, ist zusammen mit dem CIMA-Gutachten in den Fraktionen zu diskutieren. Hierfür muß ein angemessener Zeitraum zur Verfügung gestellt werden.
Den Ratsmitgliedern muß die Möglichkeit eingeräumt werden, die Validität des CIMA-Gutachtens zu prüfen und hierfür fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Ergebnisse der fraktionsinternen Auswertungen sind dann den zu beteiligenden Akteuren – Bürgern, Kaufleuten, Verbandsvertreter der IHK usw. und den lokalen Medien – vorzustellen und in öffentlichen Veranstaltungen zu erörtern. Auf die Notwendigkeit des öffentlichen Diskurses über die Zukunft des Schloßareals weist auch die Verwaltung in ihrem Werkbericht „Zielkonzept Innenstadt 2008“ hin.
Zum Vergleich: In Braunschweig erstreckte sich der gesamte Prozess über vier Monate. Bürger, Träger öffentlicher Belange sowie Architektenvereinigungen beteiligten sich an der Auswertung und die Ergebnisse wurden in einer Machbarkeitsuntersuchung zusammenfassend dargestellt und wiederum bewertet.
Eine Zurückstellung der für den 20.12. vom Oberbürgermeister in der Öffentlichkeit angekündigten Ratsentscheidung über die Feststellung der Verträglichkeit empfiehlt sich zudem aus einem weiteren Grund: Es ist bekannt, daß einzelne Verhandlungspunkte zwischen Stadt und ECE noch nicht ausgehandelt sind. Dies betrifft zum Teil Kernelemente der beabsichtigten Planung, wie sie von OB Schütz und Baudezernenten Dr. Pantel vorgetragen wurden.
Der nunmehr vorgelegte (Entwurf) „Vorvertrag zum Durchführungsvertrag über die Grundzüge der vertraglichen Regelungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Vorhaben ECE-Einkaufszentrum Schlossplatz/Berliner Platz“ enthält beispielsweise keine ausreichend bestimmte und rechtlich verbindliche Regelung über die Anbindung der Häusing (s. § 2 Abs. 7 des Vorvertragsentwurfs), sondern geht rechtlich nicht über eine bloße Absichtserklärung, hinaus. Nicht abgesichert ist zudem die vertraglich vorgesehene Verpflichtung der Panta in § 2 Abs. 10 des Vorvertragsentwurfs zur Mindestbetriebszeit de Einkaufszentrums. Daneben sind weitere rechtlich zu unbestimmt formulierte Verpflichtungen der Panta im Vorvertragsentwurf vorgesehen, auf die an dieser Stelle nicht weiter eingegangen wird.
Wer die Verhandlungsposition der Stadt gegenüber ECE stärken will, um diese rechtlich unbestimmten und/oder risikobehafteten Regelungen des Vorvertragsentwurfs zugunsten der Stadt zu ändern, sollte nicht den einzig verbliebenen „Trumpf“ – nämlich das Eigentum an dem städtischen Hallenbadgrundstück – vorschnell ausspielen. Und schließlich ist für die Durchführung des Architektenwettbewerbs das Eigentum des Auslobers an diesem Grundstück keine Voraussetzung.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Dr. Jochen Pade
– Fraktionsvorsitzender –
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 30.09.2004
Bürgerbefragung nach § 22 d der Niedersächsischen Gemeindeordnung
Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 25. Oktober 2004
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur oben genannten Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Bürgerbefragung nach § 22 d der Niedersächsischen Gemeindeordnung –
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg beschließt eine Bürgerbefragung durchzuführen zu der Frage, ob das Hallenbadgrundstück mit einem großen Einkaufscenter mit 15 000 qm Verkaufsfläche bebaut werden soll.
Begründung:
Die geplante Ansiedlung einer ECE-Mall in direkter Nähe des Oldenburger Schlosses ist aus städte-baulicher wie ökonomischer Sicht eine der herausragenden Entscheidungen des Stadtrates der letzten Jahre und wird u.a. die Rahmenbedingungen der Innenstadt erheblich beeinflussen.
Wie aus einer – angeblich repräsentativen – Umfrage der NWZ erkennbar ist, sind über 70 % der Oldenburger gegen eine Ansiedlung eines Einkaufcenters in der geplanten Größe in Nähe des Stadt-schlosses.
Rat und Oberbürgermeister sollten deshalb dazu Stellung nehmen, wie sie mit dem erklärten Bürgerwillen umzugehen gedenken. Um eine sichere Entscheidungsgrundlage zu haben, ist die Ermittlung des Bürgerwillens durch die geforderte Befragung nach § 22 d NGO erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Helga Diederich
– Stellv. Fraktionsvorsitzende –
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 27.09.2004
Ratssitzung v. 27.09. – Rede von Ratsfrau Anne Lück zur ECE-Ansiedlung
Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren, liebe Bürgerinnen und Bürger,
es gibt bekanntlich die City-Initiative Niedersachsen „Ab in die Mitte“mit der Idee, zunehmender Filialisierung und Leerständen auf besondere Weise zu begegnen. Ihr ging die Einsicht voraus, dass eine Stadt ihren ganz eigenen Charakter auf lange Sicht behalten muss, wenn sich die Bürger mit ihr identifizieren sollen.
Die grüne Ratsfraktion ist empört darüber, dass unser Oberbürgermeister stattdessen ganz ohne Not, womöglich mit einer Stimme Mehrheit, voreilig eine Entscheidung herbeizuführen versucht,die unserer Innenstadt nachhaltigen Schaden zufügen und sie verändern wird.Und das gegen den Willen der Kaufmannschaft, gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger!Mit der SPD und der FDP im Gefolge sollen zuerst Fakten geschaffen und diese dann im nachhinein auf ihre Verträglichkeit geprüft werden.Was soll die Ausrede, der heutige Beschluss gelte doch unter Vorbehalt. Vorbehalte werden, wenns drauf ankommt, zur Auslegungssache und das Ergebnis eines Gutachtens allemal. Wer jetzt schon entscheidet, verkennt, dass er nicht dem Investor ECE, sondern den Oldenburgern verpflichtet ist.
Was geschieht, wenn sich unsere Stadt den „Vitalitäts“-stempel ihres Oberbürgermeisters aufdrücken lässt und ein ECE Einkaufscenter im Herzen unserer Stadt gebaut wird? Gebetsmühlenartig werden die Magnetwirkung und die Steigerung der Zentralität angepriesen. ECE Center haben tatsächlich Magnetwirkung. Aber Magneten ziehen an und halten fest. Der große Erfolg der ECE Center liegt genau darin begründet, dass alle Kräfte darauf ausgerichtet werden, Kunden anzuziehen und festzuhalten. Das gelingt durch die ganz besondere Herrschaftsstruktur: Der Eigentümer ist Vermieter, Planer und Organisator zugleich. Wer sich also vom Magneten ECE Synergieeffekte und eine Belebung der gesamten Innenstadt erhofft, weiß nicht, wovon er spricht. Selbstverständlich steigert ein ECE auch die Zentralität Oldenburgs.Das bedeutet aber nichts anderes,als dass es auch mehr Käufer aus dem Umland magnetisch anziehen wird,Parken, kaufen, abfahren.Wer den geplanten Kundenlauf im Oldenburger ECE im Entwurf sieht, erkennt die Absicht.
Meine Damen und Herren,
Leerstände und Kaufkraftschwund machen unserer Innenstadt schon jetzt zu schaffen.Wer dem mit einem autarken Einkaufszentrum von 15000 Quadratmetern entgegenwirken will,gleicht einem Arzt, der gegen ein Leberleiden Alkohol verschreibt.
Die Mehrheit der Oldenburger hat das erkannt und protestiert auf vielfältige Weise. Dabei geschieht Erstaunliches:Aus dem Widerstand gegen das ECE entwickelt sich ein Miteinander von Kaufleuten und Bürgern und das für Lösungen so wichtige Wir- Gefühl.Herr Oberbügermeister, nehmen Sie diese Entwicklung endlich zur Kenntnis und ziehen Sie daraus die Konsequenzen.Spielen Sie bei der Abstimmung nicht das Zünglein an der Waage .Stellen Sie sich auf die Seite der Bürgerinnen und Bürger, die Sie vertreten und denen Sie verpflichtet sind. Fürchten Sie nicht, I h r Gesicht zu verlieren. Es geht um das Gesicht Ihrer Stadt.Die grüne Ratsfraktion fordert Sie auf :Machen Sie eine individuelle Oldenburger Lösung zur Chefsache!Stoppen Sie das ECE- Center!
Antrag vom: 22.09.2004
Verkauf des Hallenbadgrundstücks an ECE
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Hier: TOP: 2 – Genehmigung der Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Berücksichtigung des nachfolgenden Antrages:
1.) Der TOP 11.2.1. – Verkauf des Hallenbadgrundstücks – wird in öffentlicher Sitzung verhandelt.
hilfsweise
2.) Der TOP 11.2.1. wird, soweit geheimhaltungsbedürftige Tatsachen nicht betroffen sind, in öffentlicher Sitzung verhandelt, insbesondere die Frage des „ob“ und „wann“ der Verkaufsentscheidung.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Helga Diederich
– stellv. Fraktionsvorsitzende –
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 17.09.2004
Verkauf einer städt. Grundstücksfläche am Berliner Platz
Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 27.09.2004
Hier: TOP 11.2.1. – Verkauf einer städt. Grundstücksfläche am Berliner Platz
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir zum Tagesordnungpunkt 11.2.1. um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden Antrages:
Beschlußvorschlag:
Der Beschluss über den Verkauf einer städtischen Grundstücksfläche am Berliner Platz („Hallenbad-Grundstück“) wird solange vertagt, bis das in Auftrag gegebene CIMA-Gutachten vorliegt und vom Stadtrat diskutiert und bewertet worden ist.
Begründung: – Erfolgt mündlich -.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Helga Diederich
– stellv. Fraktionsvorsitzende –
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 17.09.2004
Bürgerbefragung nach § 22 d der Niedersächsischen Gemeindeordnung
Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 27.09.2004
Hier: Dringlichkeitsantrag
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Bürgerbefragung nach § 22 d der Niedersächsischen Gemeindeordnung –
auf die Tagesordnung.
Beschlußvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg beschließt zur Frage der Ansiedlung eines ECE-City-Centers in Olden-burg eine Bürgerbefragung durchzuführen.
Begründung:
Die geplante Ansiedlung einer ECE-Mall in direkter Nähe des Oldenburger Schlosses ist aus städte-baulicher wie ökonomischer Sicht eine der herausragenden Entscheidungen des Stadtrates der letz-ten Jahre und wird u.a. die Rahmenbedingungen der Innenstadt erheblich beeinflussen.
Deshalb sollten die Bürgerinnen und Bürger zu diesen Ansiedlungsplänen befragt werden. Dies auch deshalb, weil ein diesbezüglicher Wunsch aus der Bürgerschaft zahlreich vehement und berechtigt eingefordert worden ist. Präjudizierende Beschlüsse sollen bis zum Abschluss der Befragung zurück-gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Helga Diederich
– stellv. Fraktionsvorsitzende –
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 01.09.2004
Änderung der Vertretung im Verwaltungsausschuss
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Hier: Änderung der Vertretung im Verwaltungsausschuss
Sehr geehrter Herr Schütz,
hiermit zeigen wir an, dass die Vertretung im Verwaltungsausschuss geändert wird:
Die Vertretung für Ausschussmitglied Dr. Jochen Pade übernimmt
Ratsfrau Helga Diederich als 1. Vertreterin und
Ratsherr Andreas Siek als 2. Vertreter.
Wir bitten um Kenntnisnahme und entsprechende Berücksichtigung.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Dr. Jochen Pade
Antrag vom: 14.07.2004
Benennung eines Innenstadtbeauftragten bei der Stadtverwaltung
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Benennung eines Innenstadtbeauftragten bei der Stadtverwaltung-
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, als Ansprechpartner für die Kaufmannschaft, die Immobilienbesitzer und Bewohner der Oldenburger City einen Innenstadtbeauftragten zu benennen. Dieser soll das vorhandene Konzept zur Innenstadtmodernisierung umsetzen und weiterentwickeln, sowie die o.g. Gruppen in allen Fragen zur geplanten Innenstadtmodernisierung ausführlich beraten und Hilfestellung anbieten. Darüber hinaus sollte eine Abstimmung mit den Stadtteilzentren erfolgen.
Diese Stelle wird direkt dem Oberbürgermeister zugeordnet.
Begründung:
Der Oberbürgermeister hat in Zusammenhang mit der Entwicklung und Ansiedlung der geplanten ECE-Mall am Berliner Platz stets betont, dass aus „Gründen der Balance“ ferner u.a. die Sanierung und Belebung im Burgstraßenviertel, des Waffenplatzes, der Fußgängerzone und des CCO erfolgen muß. Mit besonderem Engagement hat er sich um die Ansiedlung der ECE-Mall bemüht. Dieser Einsatz sollte auch bei den vorgenannten Sanierungsvorhaben gezeigt werden. Ein erster Schritt dazu ist die Benennung eines Innenstadtbeauftragten. Sie ist umso dringlicher erforderlich, als zu befürchten ist, dass die Ansiedlung der ECE-Mall der Innenstadt ernsthaften Schaden zufügen wird.
Da der Innenstadtbeauftragte Querschnittsaufgaben wahrnehmen wird, soll er direkt dem Oberbür-germeister zugeordnet werden. Eine solche Beratungs- und Koordinierungsstelle sollte zur „Chefsache“ gemacht werden, um den Ankündigungen „Taten“ folgen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Dr. Jochen Pade
– Fraktionsvorsitzender
Antrag vom: 05.07.2004
Rede von Ratsfrau Anne Lück zur ECE-Ansiedlung
gehaltene Rede auf der Ratssitzung vom 05.07.2004
Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren,
den Grünen ist bewusst, dass sich am Hallenbad etwas tun müsste, nicht zuletzt aus finanziellen Gründen. Wir sind aber nicht bereit, eine Entscheidung zu treffen, die irrevesibel ist und unserer Stadt womöglich dauerhaften Schaden zufügt.
Die Befürworter des ECE unter Ihnen haben das Problem Hallenbad und das Problem
Innenstadtentwicklung so geschickt miteinander verknüpft, dass Sie das ECE nicht nur als Lösung für das Hallenbad, sondern auch als Allheilmittel für die Innenstadt hingestellt haben.
In ihrem Positionspapier sieht die FDP, das ECE geradezu euphorisch als
„Publikumsmagneten“ und „Energiespritze“ für die gesamte Innenstadt. Sogar ein Ende der Leerstände und das Aufblühen der kleinen Geschäfte ist für sie mit der Ansiedlung
des ECE verbunden.
Bevor Sie ihrer Phantasie freien Lauf lassen, müssen Sie sich erst einmal mit der Realität befassen:
Der Leerstand von Geschäften ist kein spezifisch Oldenburger Problem. Hohe Mieten
einerseits und eine geringere Nachfrage andererseits zwingen immer mehr Kaufleute in
die Knie – bundesweit, europaweit!
Besonders betroffen ist die mittelständische Kaufmannschaft.
Da nun Oldenburgs Beliebtheit mit der vielseitigen Kleinteiligkeit des
Einkaufsangebotes zusammenhängt, verbunden mit dem Flair der Altstadt, ist hier
besondere Vorsicht geboten.
Bezüglich der hohen Ladenmieten sind der Kommune die Hände gebunden, was viele
Bürgerinnen und Bürger nicht wissen. Wir müssen leider zusehen, wie Hausbesitzer nicht nur überhöhte Mietforderungen stellen, sondern sogar Leerstand in Kauf nehmen, weil sie das Objekt abschreiben können.
Aus diesem Grund steht seit Jahren der Boykengang leer, den wir seinerzeit als modernste Errungenschaft Oldenburgs gefeiert haben. Woher nehmen SPD und FDP die Gewissheit, dass sich solche Hausbesitzer durch die Existenz eines ECE Centers in die Knie zwingen lassen?
Was die sinkende Nachfrage betrifft, so hängt sie wohl in erster Linie mit der schwindenden Kaufkraft zusammen. Der Anteil des Einzelhandelsumsatzes am privaten Konsum ist seit Beginn der Neunziger Jahre von 42 Prozent auf unter 30 Prozent gefallen. Hohe Arbeitslosigkeit und verstärkte private Alters- und Gesundheitsvorsorge bei immer geringeren Einkommen lassen die Zukunft nicht rosiger erscheinen. Der künftige Wegfall des Weihnachtsgeldes wird ein übriges bewirken.
Beachten Sie bitte: Auf die finanziell so belasteten Käufer fallen in Deutschland pro Kopf 50 % mehr Verkaufsfläche als in den Niederlanden und doppelt so viel wie in Frankreich.
Auch in Oldenburg hält der Trend zu neuen Verkaufsflächen an – trotz des Leerstandes,
trotz sinkender Kaufkraft. Die geplanten neuen Stadtteilcenter sind der Beweis. In unseren Augen eine gefährliche Entwicklung, denn es wird immer mehr Kaufkraft gebunden, die dann in der Innenstadt fehlt.
Woher nehmen Sie liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD und FDP, die Gewissheit, dass angesichts der erwähnten Fakten, die Sie doch kennen müssen, ausgerechnet ein von der Konzeption her geschlossenes ECE- Center eine positive Wirkung aufs allgemeine Kaufverhalten und die Situation der kleinen Läden in der Innenstadt haben wird?
Ihr vielzitierter Slogan : „Konkurrenz belebt das Geschäft“ muss besonders den
Inhabern kleinerer Geschäfte, denen schon jetzt das Wasser bis zum Hals steht, wie
blanker Zynismus vorkommen.
„Konkurrenz belebt das Geschäft“ ist eine Weisheit, die sich gegenüber dem
Alleinvertreter einer Branche immer wieder bewährt hat. In der Oldenburger
Innenstadt geht es aber gar nicht darum, ein Monopol zu brechen. Ihr Spruch hat sich hier längst zu der bitteren Erkenntnis verkehrt : Konkurrenz macht die Geschäfte kaputt.
Die CDU rudert zurück. Gegen das von ihr gewünschte Verträglichkeitsgutachten haben wir im Prinzip nichts, obwohl genaue Zahlen sich wohl schwerlich ermitteln lassen können. Es steht doch fest:
Jede neue Verkaufsfläche, jedes neue Angebot bindet Kaufkraft. Das ECE- Center
allemal. Die Rechnung der FDP, die in ihrem Papier alle zu Gewinnern macht, kann gar
nicht aufgehen. Und noch etwas:
Die Grünen sehen ihre Stadt nicht als „Kaufmaschine.“ Dieses von Ihnen, Herr Oberbürgermeister Schütz, mehrfach verwendete Unwort reduziert unsere Stadt auf etwas, was sie nicht ist und auch nie werden darf!
Sie muss attraktiver werden, das stimmt. Aber indem wir ihre Besonderheiten
ausbauen und ins rechte Licht rücken. Dazu gehören u.a. die Wallanlagen mit Wasserläufen, die die Stadt einrahmen und auf denen nicht nur Waschzuberrennen stattfinden könnten, reizvolle Innenhöfe hinter manchem Innenstadthaus und die vielen Altbauwohnungen, zu denen kein Zugang mehr besteht. Besonders hier sollten alle intervenieren!
Dazu gehören die vielen Plätze, die ein Schattendasein führen. Damit müssen Menschen in die Stadt gelockt, muss dort g e l e b t werden. Dann wird auch gekauft.
Das ist Politik gegen Leerstand, das gehört zur grünen Stadtpolitik, meine Damen und Herren!!
Antrag vom: 01.07.2004
Zurückstellung des Projektes ECE-Mall
Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 05.07.2004
Hier: TOP 7.3. – Zurückstellung des Projektes ECE-Mall
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Berücksichtigung der nachfolgenden Änderungsantrages:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen mit der ECE zum Bau einer Einkaufs-Mall am Schlossplatz einzustellen.
Die Stadt veranstaltet einen öffentlichen Wettbewerb unter den Rahmenbedingungen des Verhandlungsverfahrens von 1999.
Sowohl der Schlossplatz und die Straße Am Schlossplatz als auch die neueren Stadtumgestaltungsprozesse („Neuer Stadtring“, Modernisierung der Fußgängerzone, Neubebauung Burgstraßenviertel) werden mit einbezogen.
Zu dem Wettbewerb sind mindestens 12 namhafte und z.T. auswärtige Architektur- / Stadtplanungsbüros aufzufordern.
Begründung: – Erfolgt mündlich -.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
– Dr. Jochen Pade –
Fraktionsvorsitzender
Antrag vom: 19.05.2004
Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 15.5.2001 zur Nachhaltigkeit
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 15.5.2001 zur Nachhaltigkeit –
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird aufgefordert, über die Umsetzungen der im o. g. Ratsbeschluss aufgeführten Handlungsaufträge zu berichten.
1. Zu Punkt 4 des o. g. Ratsbeschlusses: „Die Verwaltung wird beauftragt, Vorlagen für den Rat und die Fachausschüsse unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit darzustellen und ein Konzept für eine entsprechende Nachhaltigkeitsprüfung zu entwickeln.“
2. Zu Punkt 5 des o. g. Ratsbeschlusses: „Der Rat der Stadt Oldenburg beauftragt die Verwaltung, über die Umsetzung dieses Beschlusses und der ausgesprochenen Beauftragungen einen jährlichen Sachstandsbericht zu erstellen.“
Begründung:
Beide Handlungsaufträge sind bisher erkennbar nicht ausgeführt worden. Deswegen wird die Verwaltung aufgefordert, innerhalb eines angemessenen Zeitraums ein Konzept vorzulegen, aus dem schlüssig hervorgehen soll, wie dieser Ratsauftrag in Zukunft ausgeführt werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Dr. Jochen Pade
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 19.05.2004
Information von Fachausschüssen durch Agenda-Projektgruppen
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Information von Fachausschüssen durch Agenda-Projektgruppen –
Beschlussvorschlag:
Das Agenda-Büro erhält einmal im Quartal die Gelegenheit, in jedem relevanten Fachausschuss über wichtige Neuigkeiten aus dem Agenda-Prozess, insbesondere aus den laufenden Projekten, zu berichten. Hierbei lässt sich der Agenda-Beauftragte im Bedarfsfall vom Agenda-Beirat (zukünftig: Nachhaltigkeitsrat), Vertretern der Agenda-Projektgruppen und dem für Agenda 21-Belange zustän-digen beratenden Mitglied des Umweltaussschusses unterstützen.
Begründung:
In mehreren Agenda-Projektgruppen arbeiten Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt ehrenamtlich, kompetent und mit großem Engagement in verschiedenen Themenbereichen der nachhaltigen Stadt-entwicklung, die auch für die Fachausschüsse relevant sind (z.B. Stadtplanung, Umwelt, Verkehr, Soziales). Diese wertvolle und wichtige Arbeit sollten alle Rats- bzw. Ausschussmitgliedern kennen. Der Antrag soll einen besseren Informationsaustausch zwischen den Agenda-Gruppen, den politischen Beschlussgremien und der Stadtverwaltung sicherstellen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Dr. Jochen Pade
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 28.04.2004
Sitzordnung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Nehring,
wir danken Ihnen für Ihr Schreiben nebst Vorschlag zur Sitzordnung des Rates. Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ist Ihrem Wunsch nach Erörterung nachgekommen und spricht sich für die alte Sitzordnung aus der vorigen Ratsperiode (ähnlich Plenarsaal im Dt. Bundestag) aus.
Die großen Ratsfraktionen sollen wieder in zentralen Blöcken seitlich des PFL-Saales positioniert werden, die kleinen Fraktionen in der Mitte (Anlage). Es ist eine Zuordnung der kleinen Ratsfraktionen jeweils zur Mehrheitsfraktion oder „Opposition“ sinnvoll.
Die Redebeiträge sollen wieder von einem zentralen Podium aus vorgetragen werden.
Begründung:
Die versuchsweise eingeführten neuen Sitzanordnungen sind allesamt nach Abwägung aller Vor- und Nachteile ungeeignet und nicht optimal.
Daher schlagen wir vor, die Sitzordnung aus der vorigen Ratsperiode wiederaufzugreifen. Diese hat u.a. folgende Vorteile:
– Eine eindeutige Zuordnung der Ratsmitglieder nach Fraktionen, sowohl für die anwesenden BesucherInnen, wie auch für die Presse bzw. TV.
– Ausreichend Platz für die Ratsmitglieder.
– Direkte Sichtverbindung zwischen Ratsmitgliedern und RednerIn am Podium.
– Eine übersichtliche Anordnung die sich im Sitzungssaal harmonisch einfügt.
– Störungsfreieren Sitzungsverlauf durch verminderten technischen Aufwand.
Ferner möchten wir darauf hinweisen, dass u.E. bei den Ratssitzungen Positionen und Redebeiträge eher vorgetragen werden und nicht wie in den Ausschüssen inhaltlich umfangreich diskutiert wird.
Es gab bislang vermehrt Bürgerkritik an den probeweisen Sitzordnungen, da die RednerInnen sowohl von den Besuchertribünen aus als insbesondere auch in den Fernsehübertragungen oftmals nicht zugeordnet werden können. Ebenfalls hat sich die akustische Qualität erheblich verschlechtert, was die TV-Sendungen in erheblichen Maße unattraktiv macht und daher zu weniger Interesse an den Übertragungen bei den BürgerInnen führt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Jochen Pade
Fraktionsvorsitzender
Antrag vom: 28.04.2004
Neubesetzung im VA und den Ratsausschüssen
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Hier: TOP – Neubesetzung im VA und den Ratsausschüssen
Sehr geehrter Herr Schütz,
im Nachgang zu unserem Ratsantrag vom 25.03.2004 benennen wir nunmehr für folgende Ausschüsse die nachfolgenden Fraktionsmitglieder:
Verwaltungsausschuss: Dr.Jochen Pade
Helga Diederich
Haushalts- und Finanzausschuss: Helga Diederich
Dr. Jochen Pade
Schulausschuss: Anne Lück (Vors.)
Christiane Flemming-Schneider
Kulturausschuss: Anne Lück
Christiane Flemming-Schneider
Ausschuss für Stadtgrün u. Umwelt: Dr. Jochen Pade
Birgit Scheller
Sportausschuss: Susanne Müller
Andreas Siek
Jugendhilfeausschuss: Christiane Flemming-Schneider
Verkehrsausschuss: Susanne Müller
Tahsin Albayrak
Sozialausschuss: Birgit Scheller
Tahsin Albayrak
Ausschuss für Stadtplanung u. Bauen: Andreas Siek
Susanne Müller
Ausschuss für Wirtschaftsförderung: Andreas Siek
Tahsin Albayrak
Werksausschuss Weser-Ems-Halle: Helga Diederich
Werksausschuss Abfallwirtschaftbetrieb: Anne Lück
Werksausschuss Bäder: Susanne Müller (Vors.)
Antrag vom: 23.04.2004
Herausgabe des kompletten, die Halle Steinweg betreffenden Berichtes (Böttcher-Gutachten)
Sehr geehrter Herr Schütz,
gemäß § 40 (3) der Niedersächsischen Gemeindeordnung bestehe ich auf der umgehenden Herausgabe des kompletten, die Halle Steinweg betreffenden Berichtes (Böttcher-Gutachten).
Gleichtzeitig fordere ich Sie auf, kein weiteres Vorgehen zuzulassen, bis allen Ratsfraktionen genügend Zeit gegeben ist, diese Unterlagen entsprechend zur Kenntnis zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Dr. Jochen Pade
– Fraktionsvorsitzender –
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 19.03.2004
Neubesetzung im Verwaltungsausschuss und den Ratsausschüssen
Nächste Sitzung des
Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Neubesetzung im Verwaltungsausschuss und den Ratsausschüssen –
auf die Tagesordnung.
In Zusammenhang mit dem Beitritt von Ratsherrn Albayrak zur GRÜNEN-Ratsfraktion ist eine Neubesetzung in den Ratsausschüssen notwenig.
Die Ratsfraktion wird rechtzeitig zur nächsten Ratssitzung die Ratsmitglieder der Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN benennen (Auflistung folgt).
Unseren ähnlich lautenden Antrag vom 23.03.2004 ziehen wir hiermit zurück.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Dr. Jochen Pade
Antrag vom: 19.03.2004
Benennung von Ausschussvorsitzenden
Sehr geehrter Herr Schütz,
die Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN hat auf der gestrigen Ratssitzung die Vorsitze
der Ausschüsse Schulen und Werksausschuss Bäder gegriffen.
Für den Schulausschuss benennen wir Ratsfrau Anne Lück.
Für den Werksausschuss Bäder benennen wir Ratsfrau Susanne Müller.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. gez. Dr. Jochen Pade
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 19.03.2004
Neubesetzung in den Ratsausschüssen
Nächste Sitzung des
Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Neubesetzung in den Ratsausschüssen –
auf die Tagesordnung.
In Zusammenhang mit dem Beitritt von Ratsherrn Albayrak zur GRÜNEN-Ratsfraktion ist eine Neubesetzung in den Ratsausschüssen notwenig.
Die Ratsfraktion wird rechtzeitig zur nächsten Ratssitzung die Ratsmitglieder der Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN benennen (Auflistung folgt).
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Dr. Jochen Pade
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 18.03.2004
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 22.03.04
Hier: TOP 6.5.2
Sehr geehrter Herr Schütz,
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN hat den Entwurf für die Resolution, die vom
Rat am 22.03.2004 verabschiedet werden soll, wie folgt verändert (siehe Anlage). In der letzten Schulausschusssitzung wurde eine evtl. Korrektur des Textes durch die Ratsfraktionen eingeräumt.
Wir bitten Sie, den Text den Ratsfraktionen rechtzeitig vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Anne Lück
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 01.10.2003
Sitzordnung bei den Sitzungen des Rates der Stadt Oldenburg im PFL
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Sitzordnung bei den Sitzungen des Rates der Stadt Oldenburg im PFL-
auf die Tagesordnung
Beschlußvorschlag:
Die alte Sitzordnung aus der vorigen Ratsperiode (ähnlich Plenarsaal im Dt. Bundestag) wird wieder eingeführt. Die Redebeiträge sollen wieder von einem zentralen Podium aus vorgetragen werden.
Begründung:
Die versuchsweise eingeführten neuen Sitzanordnungen sind allesamt nach Abwägung aller Vor- und Nachteile ungeeignet und nicht optimal.
Daher schlagen wir vor, die Sitzordnung aus der vorigen Ratsperiode wiederaufzugreifen. Diese hat u.a. folgende Vorteile:
– Eine eindeutige Zuordnung der Ratsmitglieder nach Fraktionen, sowohl für die anwesenden Be-sucherInnen, wie auch für die Presse bzw. TV.
– Ausreichend Platz für die Ratsmitglieder.
– Direkte Sichtverbindung zwischen Ratsmitgliedern und RednerIn am Podium.
– Eine übersichtliche Anordnung die sich im Sitzungssaal harmonisch einfügt.
– Störungsfreieren Sitzungsverlauf durch verminderten technischen Aufwand.
Ferner möchten wir darauf hinweisen, dass u.E. bei den Ratssitzungen Positionen und Redebeiträge eher vorgetragen werden und nicht wie in den Ausschüssen inhaltlich umfangreich diskutiert wird.
Es gab bislang vermehrt Bürgerkritik an den probeweisen Sitzordnungen, da die RednerInnen sowohl von den Besuchertribünen aus als insbesondere auch in den Fernsehübertragungen oftmals nicht zugeordnet werden können. Ebenfalls hat sich die akustische Qualität erheblich verschlechtert, was die TV-Sendungen in erheblichen Maße unattraktiv macht und daher zu weniger Interesse an den Übertragungen bei den BürgerInnen führt. Dies kann nicht hingenommen werden, da aus demokrati-schen Gründen Transparenz und Bürgerinformation einen hohen Stellenwert haben sollten.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
gez. Helga Diederich
Antrag vom: 18.09.2003
Zur nächsten Ratssitzung am 22.9.2003 beantragen wir zum Tagesordnungspunkt 11.1.3, Vorlage 03/0384-1 – Bestellung eines Erbbaurechtes – folgende Änderungen zu beschließen
Nächste Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Schütz,
Zur nächsten Ratssitzung am 22.9.2003 beantragen wir zum Tagesordnungspunkt 11.1.3, Vorlage 03/0384-1 – Bestellung eines Erbbaurechtes – folgende Änderungen zu beschließen:
Beschlußvorschlag:
1. In der Präambel werden die Worte „als Ergänzung zur Sportarena“ gestrichen.
2. Als Überschrift in § 5 wird „Drittüberlassung und gewerbliche Nutzung“ gewählt.
Entsprechend wird in § 13 Nr. 1 die Klammer hinter „§ 5“ erweitert zu „Drittüberlassung und gewerbliche Nutzung“.
In § 13 wird der letzte Absatz nach der Regelung zu 7. ersatzlos gestrichen.
3. In § 12 Abs. 5 wird nach den Worten „20 Stunden/Woche“ der Passus „in der Zeit zwischen 8 Uhr und 22 Uhr“ eingefügt.
4. In § 15 Abs. 1 Satz 1 wird nach dem Wort „Eigentümerin“ das Wort „nicht“ eingefügt. § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 15 Abs. 2 und Abs. 3 werden gestrichen.
Begründung:
Zu 1.: Eine wie auch immer geartete Verbindung des Vorhabens mit dem Bauvorhaben der Sportare-na ist überflüssig und sollte zur Vermeidung späterer Auseinandersetzungen vermieden werden, zu-mal die Realisierung des Arenabaus mehr denn je zweifelhaft ist.
Zu 2.: Es muss sichergestellt werden, dass die Trainingshalle nicht gewerblich genutzt wird, da sie dann eine Konkurrenz zur Weser-Ems-Halle bietet, die sich nachteilig für die Stadt auswirken kann. Nach dem vorliegenden Vertragsentwurf besteht die Sanktion für vertragswidriges Verhalten, nämlich z.B. die gewerbliche Nutzung, allein in der Widerrufsmöglichkeit des Pachtzinsverzichtes nach § 12 Abs. 5. Da der Zins, besonders für eine gewerbliche Nutzung, sehr gering ist, ist diese Sanktion zu schwach, um die Verletzung der vertraglichen Pflichten auszuschließen. Da der Vertrag mindestens 50 Jahre bestehen soll, muss diese Möglichkeit ausgeschlossen werden, zumal innerhalb dieser lan-gen Zeit die Vertragspartner wechseln werden. Um dieses Ziel zu erreichen, muss sichergestellt wer-den, dass nach § 13 Nr. 1 auch dann der Heimfall begründet wird, wenn das Objekt gewerblich ge-nutzt wird.
Da die Vereinbarung in § 13 letzter Absatz sowohl sprachlich als auch im Zusammenhang mit den vorstehenden Regeln uneindeutig ist, soll sie gestrichen werden. Hierdurch wird keineswegs vereitelt, dass irgendwann einmal über eine gewerbliche Nutzung verhandelt werden kann. Der Vertrag sollte aber nicht den Eindruck erwecken, als sollten den Erbbauberechtigten irgendwelche Ansprüche hin-sichtlich einer gewerblichen Nutzung entstehen.
Zu 3.: Es sollte sichergestellt sein, dass die Sportvereine die Trainingshalle zu den üblichen Zeiten nutzen können. Wünschenswert wäre sogar eine Mindestzeit, die im Zusammenhang gewährt werden muss, z.B. mindestens 60 Minuten.
Zu 4.: Diese Änderung führt allein dazu, dass der Heimfall entschädigungslos erfolgt. Dies erscheint nach einer Zeit von 50 Jahren für eine Sporthalle angemessen zu sein.
In Anbetracht dessen, dass die Stadt Oldenburg kein aktives Interesse am Bau dieser privaten Halle hat, deren Realisierung lediglich begrüßt wie viele andere private Projekte auch, gibt es keinen Grund, den Vertragspartnern übergebührlich entgegenzukommen. Hierbei ist auch zu berücksichti-gen, dass nicht sicher ist, ob die von den Erbbauberechtigten zu erbringende Gegenleistung, nämlich das Zurverfügungstellen ihrer Trainingshalle für oldenburgische Sportvereine, überhaupt realisiert werden muss. Bisher ist nicht bekannt, ob überhaupt und in welchem Maße die oldenburgischen Sportvereine ein Interesse an der Nutzung dieser Sporthalle haben.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Helga Diederich
Antrag vom: 27.08.2003
Resolution gegen eine geplante Abschaffung der Nds. Zweckentfremdungsverordnung von Wohnraum
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Resolution gegen eine geplante Abschaffung der Nds. Zweckentfremdungsverordnung von Wohnraum –
auf die Tagesordnung.
Beschlußvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg fordert die Landesregierung und den Landtagsausschuss für das Sozial- und Gesundheitswesen auf, nicht weiter an der geplanten Abschaffung der Nds. Zweckentfremdungsverordnung festzuhalten. Ähnliche kommunalpolitische Initiativen in der Stadt Oldenburg sind zu Zeiten des Oberbürgermeisters Dr. Jürgen Poeschel (CDU) und des zur Zeit amtierenden Dietmar Schütz (SPD) von Verwaltung und Politik abgelehnt worden.
Begründung:
In der Stadt Oldenburg mit seinen über 10.000 Studierenden und weiteren Wohnungssuchenden gibt es nach wie vor einen großen Bedarf an kleinerem und besonders an preiswertem Wohnraum. Zu dieser Einschätzung kommt auch der aktuelle Herbstbericht eines anerkannten Oldenburger Maklerbüros (siehe Bericht der Vewaltung v. 27.03.2003 – Anlage).
Es ist ferner davon auszugehen, dass in Oldenburg durch die fast zum Erliegen gekommene Neu-bautätigkeit auf dem Mietwohnungsmarkt bei gleichzeitig steigender Einwohnerzahl eine spürbare Anspannung eintreten wird.
Weiter sprechen folgenden Gründe gegen eine Abschaffung der Verordnung:
? Hauseigentümer erzielen bei einer Umwandlung von Wohn- in Gewerberaum höhere Renditen. Durch diese Umwandlung werden die Mieter u.a. aus den innerstädtischen Bereichen verdrängt,
? die drohende Verteuerung im Preisgefüge des Wohnungsmarktes mit einhergehender Verdrängung sozial und/oder wirtschaftlich schwacher Bevölkerungsteile würden eine Verschärfung des sozialen Klimas bedeuten,
? durch die Umwandlung von Wohnraum in gewerbliche Flächen droht die Wohnfunktion der Innenstädte und die Urbanität insbesondere in den innenstadtnahen Wohngebieten und der Innenstadt selbst verloren zu gehen,
? durch Leerstand von Wohnraum u.a. in den Innenstädten (obere Geschosse) entstehen negative Begleitumstände, wie z.B.
– Verfall der Gebäudesubstanz,
– Verkommen der Innenstädte zu toten Zonen in den Abendstunden.
– Verlust der sozialen Kontrolle nach Geschäftsbetieb.
Wohnraum ist ein wertvolles Gut und muß weiterhin bezahlbar bleiben. Eine Politik, die einseitig die maximalen Verwertungsinteressen der Vermieter und Gewerbetreibenden berücksichtigt, ist sozialpolitisch, wohnungspolitisch und städtebaulich verfehlt.
U.a. aus diesen Gründen, sollte sich der Rat der Stadt Oldenburg für eine Beibehaltung der Nds. Zweckentfremdungsverordnung aussprechen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Andreas Siek
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 27.05.2003
Vorbehaltsbeschluss des Rates – Nutzung PFL
Nächste Sitzung des
Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Vorbehaltsbeschluss des Rates –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
„Der Rat behält sich vor, über jegliche Änderungen bezüglich der Nutzung des PFL zu entscheiden.“
Begründung:
Der Rat hat am 02.07.1986 eine ausschließlich kulturelle Nutzung des PFL beschlossen.
Ferner hat sich der Kulturausschuss am 16.06.1994 in Bezug auf die Nachnutzung der Räume des Deutschen Krankenhausmuseums für eine kulturelle Nutzung des Nordflügels des PFL ausgesprochen. Dieser Beschluss wurde vom Rat in seiner Sitzung vom 20.06.1994 mehrheitlich bestätigt.
In Zusammenhang mit Überlegungen des Oberbürgermeisters, das PFL oder Teile des Gebäudes als zukünftiges Rathaus zu nutzen, scheint es notwendig, dass sich der Rat der Stadt Oldenburg jegliche Umnutzungsentscheidungen vorbehält.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
Dr. Jochen Pade
Fraktionsvorsitzender
Antrag vom: 11.06.2003
Beschwerde beim OVG Lüneburg – Bürgerbegehren Huntebad
Sitzung des Rates am 16.06.2003
Hier: Antrag Huntebad
Sehr geehrter Herr Schütz,
zum o. g. Ratsantrag bitten wir um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden Beschlußvorschlages:
Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf:
1. keine Beschwerde beim OVG Lüneburg gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens einzulegen
2. mit dem günstigsten Bieter eine Verlängerung der Bindefrist bis nach Durchführung des Bürger-entscheides auszuhandeln.
Begründung: – Erfolgt mündlich -.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Andreas Siek
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 16.12.2002
Sauberes Oldenburg – Änderungsantrag
Sehr geehrter Herr Schütz,
zum o.g. Tagesordnungspunkt bitten wir um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden Änderungsantrages:
Beschlußvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, Auskünfte über die Praktiken und den personellen Aufwand anderer Städte zur schnellen und konsequenten Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten auf der Basis der vor-handenen Rechtsgrundlagen einzuholen und die Kosten-Nutzen-Relation aufzuzeigen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Anne Lück
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 05.11.2002
Wirtschaftliche Entwicklung in Oldenburg: Infrastrukturelle Entwicklung der Innenstadt
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Wirtschaftliche Entwicklung in Oldenburg: Infrastrukturelle Entwicklung der Innenstadt –
auf die Tagesordnung.
Begründung:
Innerhalb Oldenburgs vollzieht sich ein Prozess, wie ihn andere Großstädte längst kennen: Der zunehmende Ladenleerstand in Einkaufsbereichen, die als lukrative Geschäftsstandorte angepriesen wurden, Verlust elementar wichtiger Einkaufsmöglichkeiten zur Abdeckung des täglichen, persönli-chen Bedarfs und als Folge des Leerstands ein zunehmend unattraktives Umfeld.
Mitte November wird ein Einkaufsmarkt, „minimal“, aus dem CCO gehen, nachfolgend „Staples“ und „Toys ´R´us“. Das CCO ist dann mit dem leerstehenden „Brinkmann“-Komplex direkt nebenan eine Einkaufsruine und die Heiligengeiststraße keine attraktive Einkaufsmeile mehr.
Darüber hinaus gibt es, sobald die angekündigte Schließung des Einkaufsmarktes bei „Galeria Kauf-hof“ vollzogen ist, in Oldenburgs City keinen Einkaufsmarkt mehr, in dem alle Produkte für den tägli-chen Bedarf, auch besonders günstige Nahrungsmittel, zu kaufen wären. Besonders für ältere Mitbe-wohnerInnen bedeutet diese Entwicklung einen schlimmen Einschnitt in ihre Möglichkeiten. Aber dies gilt auch für alle anderen Menschen, die jetzt gezwungen sind, in die Peripherie zu fahren.
Für die Innenstädte bedeutet diese Entwicklung einen Verlust an Lebendigkeit, an Lebensqualität und wirtschaftlicher, kultureller und sozialer Attraktivität!
Wir halten eine Diskussion über diese Entwicklung im Stadtrat für dringend erforderlich!
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Susanne Müller
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 27.05.2002
Änderungsantrag zu TOP 8.4.3. Neufasung der Betriebssatzung
Heutige Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
Hier: Änderungsantrag zu TOP 8.4.3. Neufasung der Betriebssatzung
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden Änderungsantrages:
Die Euro-Beträge im § 4 unter Punkt 3 werden wie folgt geändert:
1. von 50.000 € auf 25.000 €
3. von 25.000 € auf 10.000 €
4. von 15.000 € auf 10.000 €
5. von 50.000 € auf 10.000 €
Begründung: – Erfolgt mündlich -.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Andreas Siek
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 26.02.2002
Jugendfreizeitstätte Bümmerstede
Nächste Sitzung des
Rates der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Jugendfreizeitstätte Bümmerstede –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Die Jugendfreizeitstätte Bümmerstede wird nicht geschlossen und auch als Stadtteiljugendfreizeitstätte weitergeführt, wenn die Jugendfreizeitstätte Kreyenbrück fertiggestellt ist.
Begründung: – Erfolgt mündlich -.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Else Stolze
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 17.12.2001
TOP 6 – Stellenausschreibung Dezernenten
Heutige Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg
TOP 6 – Stellenausschreibung Dezernenten
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Berücksichtigung der nachfolgenden Änderungsanträge:
1. „Bei den Anforderungen für das Dezernat Finanzen und Recht wird die durch Prüfung erworbene Befähigung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst und die Befähigung zum Richteramt vor-ausgesetzt.“
Beschlußvorschlag zu 1.:
Das im vorgenannten Text genannte und soll in oder umgewandelt werden.
2. Bereichszuordnung für die Dezernate.
Beschlußvorschlag zu 2.
2. In der Bereichszuordnung für das Dezernat Stadtplanung und Bauen wird der Bereich „Verkehr und Straßenbau“ gestrichen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Dr. Jochen Pade
i. A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 08.11.2001
TOP 14 – Besetzung von Gremien
Konstituierende Sitzung des Rates
der Stadt Oldenburg am 13.11.2001
Hier: TOP 14 – Besetzung von Gremien
Sehr geehrter Herr Schütz,
zum o.g. Tagesordnungspunkt benennen wir für folgende Gremien die nachfolgenden Fraktionsmit-glieder:
Gremium: | Ausschussmitglied: | VertreterIn: |
GSG, Aufsichtsrat | Andreas Siek | |
Sparkassenzweckverband, Verbandsversammlung | Helga Diederich | Dr. Jochen Pade |
Weser-Ems-Halle, Aufsichtsrat | Else Stolze | |
Verkehrsverein, Ausschuss | Andreas Siek | |
VWG, Aufsichtsrat | Susanne Müller | |
Beschäftigungsförderungsgesellschaft, Aufsichtsrat | Else Stolze | |
Städtische Kliniken, Aufsichtsrat | Berndt Zabel | |
Städtische Kliniken, Gesellschafterversammlung | Berndt Zabel | |
Oldenburger Tourismus GbmH | Andreas Siek | |
TGO-Technologie- u. Gründerzentrum, Aufsichtsrat | Dr. Jochen Pade |
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Dr. Jochen Pade
i.A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 02.11.2001
Bildung der RatsausschüsseKonstituierende Sitzung des Rates
Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade i.A. |
Konstituierende Sitzung des Rates der Stadt Oldenburg am 13.11.2001
Konstituierende Sitzung des Rates
der Stadt Oldenburg am 13.11.2001
Sehr geehrter Herr Schütz,
hiermit zeigen wir an, daß sich die Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN für die neue Ratsperiode konstituiert hat.
Zum Vorsitzenden der Ratsfraktion wurde Dr. Jochen Pade gewählt, zu seiner Stellvertreterin
Helga Diederich.
Der Ratsfraktion gehören folgende Personen an:
Helga Diederich
Anne Lück
Susanne Müller
Dr. Jochen Pade
Birgit Scheller
Andreas Siek
Else Stolze
Wir bitten um entsprechende Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Dr. Jochen Pade
i.A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 22.08.2001
Mobilfunksendeanlagen im Stadtgebiet
Sehr geehrter Herr Dr. Poeschel,
zur o.g. Ratssitzung bitten wir um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden Dringlichkeitsantrages:
– Mobilfunksendeanlagen im Stadtgebiet – auf die Tagesordnung.
Beschlußvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg beauftragt die Verwaltung:
l Auf Grundlage der Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunkbetreibern bei weiteren Genehmigungen bzw. bevorstehenden Anzeigen baurechtlich bislang (noch) nicht genehmigungspflichtiger Anlagen darauf hinzuwirken, dass die in der Studie des ECOLOG-Institutes vorgeschlagenen (Grenz-) Werte eingehalten werden;
l dass das mittlerweile von der Verwaltung erarbeitete Standortkataster der Mobilfunksendeanlagen erweitert wird um andere relevante Quellen elektromagnetischer Strahlung sowie – auf Kosten der Betreiber der Mobilfunksendeanlagen – zu einem „Standortgutachten“ erweitert wird, das auch für die Beurteilung der Gesamtbelastung notwendige Angaben über Strahlungsausbreitung, -intensitäten, -frequenzen etc. enthält;
l verwaltungsintern die bislang auf unterschiedlichen Stellen lastenden Aufgaben im Zusammenhang mit diesem Thema (wie z.B. Immissionsschutz, Bauordnungsrecht, Stadtentwicklung, Informationspolitik) zu bündeln;
l den eingeschlagenen Weg der Information der Bevölkerung fortzusetzen, z.B. durch Anschieben eines Verfahrens ähnlich der Erstellung des Verkehrsentwicklungsplanes, bei dem in Kombination von „Rundem Tisch“ aus relevanten Akteuren (Betreiber, BI-VertreterInnen, Verwaltung, Politik etc.) und Informations- und Diskussionsabenden ein in breitem Konsens getragener Weg gefunden wird, der auch die Problematik des Umgangs mit den vielen bereits vorhandenen Anlagen einschließt.
Begründung: – Erfolgt mündlich –
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Dr. Hilmar Westholm
i.A.
– K u l i s c h –
Antrag vom: 08.08.2001
Streichung des Oldenburger Schriftstellers August Hinrichs von der Liste der Ehrenbürger der Stadt
Sehr geehrter Herr Dr. Poeschel,
zur o.g. Ratssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– „Streichung des Oldenburger Schriftstellers August Hinrichs von der Liste der Ehrenbürger der Stadt“ –
auf die Tagesordnung.
Begründung: – Erfolgt mündlich –
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Berndt Zabel
– Fraktionsvorsitzender –
i.A.
– K u l i s c h –