„Gesellschaft gemeinsam mit Frauen gestalten“ fordert die GRÜNEN Ratsfraktion am Internationalen Frauentag. Denn: Frauenrechte sind Menschenrechte – immer und überall, dafür setzen wir GRÜNEN uns ein. Gemeinsam mit vielen Frauen…
Menschenrechte
Zuwanderung und Integration
Rede von Ingrid Kruse im Rat am 30.09.2019
„Seebrücke – Beitritt zum Bündnis Städte Sicherer Häfen“, Antrag Bündnis 90/Die GRÜNEN vom 06.07.2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Situation der Flüchtlinge im Mittelmeer hat sich nach wie vor noch nicht verbessert. Die Europäischen Länder sehen weiter zu, wie Menschen auf dem Weg nach Europa sterben. Fast genau vor einem Jahr haben wir im Rat beschlossen, Oldenburg zum sicheren Hafen für Flüchtlinge zu erklären. Mittlerweile, haben über 92 Städte im Bundesgebiet sich zum sicheren Hafen erklärt.
Bleiben diese Erklärungen weiter ein reines Lippenbekenntnis?
Ja, denn solange die gesetzlichen Rahmenbedingungen es nicht zulassen, dass eine Kommune Flüchtlinge aufnehmen darf, kann nicht geholfen werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Antrag vom 06.07.2019, zielte darauf ab, dem „Bündnis Städte Sicherer Hafen“ beizutreten. Das Bündnis von ursprünglich zwölf Städten, Berlin, Detmold, Flensburg, Freiburg, Greifswald, Hildesheim, Kiel, Krefeld, Marburg, Potsdam, Rottenburg am Neckar und Rostock hat gemeinsam die Potsdamer Erklärung unterzeichnet, mit dem die Kommunen ganz konkret ihre Bereitschaft erklären, die aus Seenot Geretteten zusätzlich aufzunehmen.
Sie fordern von der Bundesregierung und dem Bundesinnenminister die schnellstmögliche Zusage, dass die aufnahmebereiten Kommunen und Gemeinden die aus Seenot im Mittelmeer geretteten Geflüchteten auch aufnehmen können. Wir begrüßen es, dass der Oberbürgermeister bereits zehn Tage nach unserem Antrag, den Beitritt zum Bündnis für Oldenburg erklärt hat.
Meine Damen und Herren,
es bleibt jetzt zu hoffen, dass alle Bemühungen und der Druck auf die Bundesregierung endlich Wirkung zeigen. Beim Bundesinnenminister Seehofer scheint ein Umdenken einzusetzen. Der neue Seehofer spricht von europäischer Solidarität und er will mit gutem Beispiel voran gehen und jeden vierten von NGO-Schiffen aus dem Mittelmeer geretteten Flüchtling in Deutschland aufnehmen. Seit Juli 2018 waren das nur 2.200 Personen, die gerettet wurden und davon sind nur 225 Personen nach Deutschland gekommen.
Meine Damen und Herren,
es kommt also endlich Bewegung in das Thema Seenotrettung. Seenotrettung darf nicht länger kriminalisiert werden, es ist ein Völker- bzw. Menschenrecht. Ich möchte mich bei allen, aber vor allem bei den Leuten von Seebrücke bedanken, dass sie nicht nachlassen Druck zu machen. Auch das Städte Bündnis sicherer Häfen, fordert konkrete Lösungen ein. Es bleibt jetzt abzuwarten, ob tatsächlich der Rahmen dafür geschaffen wird, dass weitere Flüchtlinge in den Kommunen aufgenommen werden können, die Bereitschaft ist ja da. Anfang Oktober treffen sich die EU-Innenminister in Luxemburg, hier wird sich zeigen, ob endlich Schluss ist mit Symbolpolitik und Lösungen gefunden werden. An der Migrationspolitik in Europa müssen wir uns alle messen lassen.
Anwesende Landtagsabgeordnete,
ich fordere Euch auf, werdet ebenfalls tätig und stellt Anträge zur konkreten Flüchtlingsaufnahme in den Kommunen. Setzt Euch für die Menschen in Not ein, macht Druck von Landesebene in Richtung Bund. Eine menschenwürdige Flüchtlingspolitik braucht Lösungen in den Herkunftsländern und bei der Seenotrettung. Darüber hinaus brauchen wir endlich eine zukunftsorientierte Einwanderungspolitik.
Wir haben nur eine Erde, sie gehört nicht nur uns.
Vielen Dank.
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Rede von Ingrid Kruse im Rat am 24.09.2018
Ich bin stolz darauf, dass es Ehrenamtliche in Oldenburg gibt, die darauf aufmerksam machen, dass wir konkret in der Stadt Oldenburg etwas gegen das Elend und die Ungerechtigkeit in der Flüchtlingspolitik tun können.
Und ich bin stolz darauf, dass wir Grüne Ratsfraktion in kürzester Zeit es geschafft haben, gemeinsam mit SPD, Linke und WFO einen Antrag auf den Weg zu bringen, damit „Oldenburg sich zum sicheren Hafen für Flüchtlinge“ erklärt wird, für Flüchtlinge, die jetzt in Seenot sind.
Wir wollen nicht länger zuschauen bzw. wegschauen, dass wöchentlich mehrere hundert Menschen im Mittelmeer ertrinken – genaue Zahlen gibt es nicht – weil ja weggeschaut wird! Wir in Oldenburg wollen nicht länger wegschauen! Wir wollen etwas tun und wir können etwas tun!
Oldenburg ist im Bundesgebiet vorbildlich was die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen angeht. Die Stadtverwaltung hat als eine von wenigen Städten im Bundesgebiet eigens ein Amt für Flüchtlingsfragen eingerichtet. Als Vorsitzende des Ausschusses für Integration und Migration sehe ich, die Stadt Oldenburg ohne große Probleme in der Lage, hier konkret weiteren Menschen auf der Flucht zu helfen. Oldenburg kann genauso, wie Köln, Düsseldorf, Bonn und Osnabrück, für weitere Flüchtlinge zum sicheren Hafen werden. Lassen Sie es uns tun.
Weiter sollten wir verurteilen, dass Menschen, die anderen Menschen, die sich in Seenot befinden und diese retten, als „Schleuser“ verurteilt und kriminalisiert werden. Seenotrettung ist im Völkerrecht verankert und wohl keine Straftat.
Wie wäre es, wenn auf der Nordsee, vor unserer Haustür, Menschen in Seenot nicht geholfen würde? Wie wäre es, wenn Angehörigen von uns beim ertrinken zugeschaut würde? Es wäre unerträglich und dass ist die Situation im Mittelmeer „unerträglich“.
Meine Hochachtung gilt allen Seenotrettern, die es dennoch tun und Menschen im Mittelmeer retten.
Und natürlich müssen wir Fluchtursachen bekämpfen und wenn Oldenburg hier ebenfalls einen Beitrag leisten kann, dann sollten wir auch dies tun. Daher begrüße ich außerordentlich den Antrag der CDU Fraktion hierzu und beantrage diesen als weiteren Beschlusspunkt aufzunehmen.
- Wir beauftragen die Verwaltung der Stadt Oldenburg konkrete Projektvorschläge unterbreiten, wie unsere Stadt mit konkreten Maßnahmen zur Beseitigung von Fluchtursachen beitragen kann.
Vorschläge über konkrete Projekte, sollten wir schnell auf den Weg bringen und beschließen, denn die Haushaltsberatungen 2019 stehen ja kurz bevor.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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Rede von Rita Schilling im Rat am 24.09.2018
Anrede
Es wäre besser, wenn es keinen Anlass für diesen Beschlussvorschlag gäbe. Jedoch – dem ist nicht so. Wir werden täglich mit den Folgen von menschenunwürdiger Politik im Mittelmeer konfrontiert. Es wird höchste Zeit, ein Zeichen zu setzen.
Menschen sterben im Mittelmeer, weil sie nicht gerettet werden, weil die Seenotrettung verhindert wird. Staaten stellen jegliche Seenotrettung ein und die zivilgesellschaftliche Seenotrettung wird verhindert, sogar kriminalisiert. Das – liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU – obwohl, wie Sie in ihrem Antrag formuliert haben, eine Pflicht zur Seenotrettung im Völkerrecht verankert ist.
Wir Antragstellenden werden Ihren Antrag als Ergänzung zu unserem Beschlussvorschlag aufnehmen.
Gegen die staatliche Praxis, Menschenrechte über Bord zu werfen erhebt sich Widerstand in der Gesellschaft. Einzelne Menschen und Gruppen, die beherzt eingreifen, um Menschen zu retten geben uns ein Beispiel!
So auch die zivilgesellschaftliche Initiative „Seebrücke – schafft sichere Häfen“. Auch bei uns in Oldenburg haben sich einzelne Menschen dieser Initiative angeschlossen. Wir können stolz und dankbar sein, dass auch bei uns klare Signale gesendet werden gegen die europäische Politik der Abschottung und des Sterbenlassens!
Wir als Grüne Ratsfraktion sind froh, mit anderen Fraktionen bzw. Gruppen des Rates heute mit einem Beschluss die Forderung der Initiative zu bekräftigen.
Wir wollen, dass unsere Stadt ein „sicherer Hafen“ wird und sich dazu per Ratsbeschluss bereit erklärt. Wir richten diese Botschaft an die Bundesregierung, gepaart mit dem Appell, mehr zu unternehmen zur Bekämpfung von Fluchtursachen, insbesondere eine Entwicklungspolitik zu betreiben, die die Bedürfnisse der Gesellschaften vor Ort im Blick hat!
Schon aus humanitären Gründen halten wir es für selbstverständlich, dass alle Demokrat*innen einer menschenverachtenden Politik geschlossen entgegen treten.
Anrede
Ich möchte an dieser Stelle ein Zitat aus der Wochenzeitung DIE ZEIT vom 9. August 2018 benennen:
„Das Meer unterscheidet sich vom Land nicht zuletzt dadurch, dass man dort keine Mauern und keine Friedhöfe errichten kann. Gäbe es so etwas wie schwimmende Friedhöfe, würden die Gräberfelder der im Mittelmeer ertrunkenen Flüchtlinge viele Hektar bedecken.“
Ich appelliere an Sie alle!
Lassen Sie uns heute ein starkes Zeichen setzen und damit andere ermutigen, denselben Schritt öffentlich zu tun – dem Schritt, dem hoffentlich dann viele gute Maßnahmen folgen werden.
Lassen Sie uns gemeinsam Brücken bauen und keine Mauern! Menschenrechte kennen keine Grenzen!
Rita Schilling, Fraktionssprecherin
FAQs zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge (12.04.2016)
Welche Gesundheitsleistungen stehen Flüchtlingen zu?
Nach §§ 4 und 6 AsylbLG haben Asylbewerberinnen und Asylbewerber in den ersten 15 Monaten einen Anspruch auf Gesundheitsleistungen zur Behebung akuter Schmerz- und Krankheitszustände sowie bei Schwangerschaft und Geburt.
Wie läuft die Gesundheitsversorgung derzeit ab?
Die Kommunen erteilen den Betroffenen einen Behandlungsschein. Mit dem Behandlungsschein begeben sich die Betroffenen zu einer Ärztin/einem Arzt. Viele Kommunen stellen Behandlungsscheine erst im akuten Fall, nach Vorstellung in der Kommune, aus.
Wie funktioniert das Modell „eGK“ für Flüchtlinge?
Mit der Rahmenvereinbarung des Landes erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte die Möglichkeit, eine eGK für Flüchtlinge einzuführen. Der Beitritt ist also freiwillig. Mit dem Beitritt entfällt die Notwendigkeit der Behandlungsscheine, denn die Asylbewerberinnen und Asylbewerber erhalten für den Zeitraum der ersten 15 Monate eine zeitlich befristete Gesundheitskarte mit einer Statuskennzeichnung als Asylbewerberin/Asylbewerber mit dem eingeschränkten Leistungsanspruch der §§ 4 und 6 AsylbLG. Mit dem Beitritt erhalten die teilnehmenden Kommunen die Anmeldunterlagen von der jeweils dem Landkreis/der Kreisfreien Stadt zugeordneten GKV. Für jede Kommune ist immer nur eine bestimmte Krankenkasse zuständig.
Worin bestehen die Vorteile?
Die Asylbewerberinnen und Asylbewerber können bei Bedarf sofort zur Ärztin oder zum Arzt gehen. Für die Kommunen entfällt der Verwaltungsaufwand für die vorherige Ausstellung der Behandlungsscheine. Außerdem sparen die Kommunen den Zeitaufwand für das Verfahren der Behandlungsscheine, die Überprüfung der Apotheken- und Krankenhausrechnungen und die Überprüfung der Abrechnung der niedergelassenen Ärzte.
Welche Kosten entstehen der Kommune?
Die Krankenkasse erhält eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 8 Prozent pro Einzelrechnung, mindestens aber in Höhe von 10,- Euro pro Monat pro eGK-Inhaberin/-Inhaber. Nach einem Jahr wird die Höhe der Verwaltungskostenpauschale evaluiert. Sollten sich die Sätze als zu hoch erweisen, werden sie angepasst.
Steigen die Behandlungskosten durch die eGK für Flüchtlinge an?
Nein. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte wissen im Moment des Eincheckens in der Praxis, dass es sich um eine Asylsuchende bzw. einen Asylsuchenden handelt (ein entsprechendes Merkmal ist auf der eGK angebracht). Damit wissen sie auch um das eingeschränkte Leistungsspektrum. Die Krankenkassen überprüfen außerdem die Abrechnung.
Was ist zur Kritik der Kommunen an der eGK zu sagen?
Die Kommunen kritisieren,
a) es werden die Verwaltungskosten (8% der Leistungsausgaben, ungedeckelt, mindestens 10,- € mtl. pro Asylsuchendem, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme von Leistungen) als zu hoch erachtet;
b) zudem sei nicht gewährleistet, dass die Leistungsinanspruchnahme auf das nach AsylbLG Zulässige (= Notfallbehandlung sowie Leistungen bei Geburt und Schwangerschaft) beschränkt bleibe;
c) schließlich seien sie nicht an den Verhandlungen beteiligt worden.
zu a): Das Land hat sich bei den Verwaltungskosten an den in Nordrhein-Westfalen, Rheinland- Pfalz und Schleswig-Holstein geschlossenen Rahmenvereinbarungen orientiert. Es wird eine zeitnahe Evaluation geben. Sollten sich die Sätze als zu hoch erweisen, werden sie angepasst. Die Kommunen übersehen hier regelmäßig ihren Vorteil beim Verwaltungsaufwand: Bis Ende 2014 konnte z. B. Hamburg durch die Einführung der eGK 14 Stellen in der Abrechnungsstelle abbauen (Ersparnis von rd. 1,0 Mio. € / Jahr).
zu b): Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte wissen im Moment des Eincheckens in der Praxis, dass es sich um eine Asylsuchende oder einen Asylsuchenden handelt (ein entsprechendes Merkmal ist auf der eGK angebracht). Damit wissen sie auch um das eingeschränkte Leistungsspektrum. Es gibt einen klaren Katalog der Leistungen, die von den Kassen erstattet werden (Anlage 1 zur RV).
zu c): Die kommunalen Spitzenverbände wurden in die Verhandlungen zum Abschluss der Rahmenvereinbarung
nach § 264 Abs.1 SGB V einbezogen. Die von kommunaler Seite vorgebrachten Argumente wurden umfänglich erörtert und bei der Ausgestaltung der Rahmenvereinbarung berücksichtigt. Die kommunalen Spitzenverbände wurden kontinuierlich über alle Schritte der Landesregierung zeitnah informiert.
Müssen die Kommunen, die der Rahmenvereinbarung nach § 264 Abs. 1 SGB V beitreten, alle Asylbewerberinnen und -bewerber als Leistungsberechtigte nach der Rahmenvereinbarung melden?
Nein. Wenn ein Landkreis bzw. eine kreisfreie Stadt der Rahmenvereinbarung nach § 264 Abs.1 SGB V (RV) beigetreten ist, soll jede und jeder zugewiesene Asylsuchende der zuständigen Krankenkasse gemeldet werden (§ 5 Abs.3 der RV). Es bleibt der Kommune jedoch unbenommen, Ausnahmen hiervon zu machen und weiterhin das Behandlungsscheinverfahren zu praktizieren. Solange dabei der Anspruch auf Gesundheitsversorgung nach § 4 AsylbLG nicht beeinträchtigt wird, bestehen hiergegen keine rechtlichen Bedenken.
17.03.2016
Wir GRÜNEN im Rat begrüßen die Rahmenvereinbarung des Landes zu einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge. In diesem Rahmen kann nun die Stadt Oldenburg zusammen mit den Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) eine eGK einführen. Die Einführung der Gesundheitskarte ist ein großer Schritt zur Umsetzung des humanitären Gebotes auf einen diskriminierungsfreien Zugang zur medizinischen Versorgung für Flüchtlinge. Das Engagement von Rot-Grün in Hannover, der Kommunalen Spitzenverbände sowie der Gesetzlichen Krankenversicherungen haben dazu geführt, dass Niedersachsen nun nach NRW und Rheinland-Pfalz eine Rahmenvereinbarung vorlegen kann. Davon profitieren nicht nur die Flüchtlinge, sondern die gesamte Gesellschaft, denn durch den Bürokratieabbau werden die Kommunen finanziell entlastet. Wir setzen nun darauf, dass die Verwaltung zügig in die Rahmenvereinbarung eintritt und in Kooperation mit den Gesetzlichen Krankenversicherungen die Gesundheitskarte für Flüchtlinge einführt.
Flüchtlingsunterbringungserleichterungsgesetz vom 11.11.2015
Angesicht der aktuellen Flüchtlingssituation und der damit verbunden Notwendigkeit, in kurzer Zeit Wohnraum und damit Unterbringungskapazitäten zu schaffen, ist es das Ziel des Gesetzes, schnell und zeitnah die Flüchtlinge mit angemessenem Wohnraum zu versorgen und eventueller Obdachlosigkeit vorzubeugen.
Wir GRÜNEN möchten dafür die Bauvorschriften in einem begrenzten Zeitraum ändern. Das Gesetz soll zum 1. Dezember 2015 in Kraft treten und bis Ende 2019 begrenzt werden. Die Frist entspricht der im Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz des Bundes für das Baugesetzbuch in Artikel 6 vorgesehenen Fristen für planungsrechtliche Erleichterungen.
In den Beratungen hatten wir eine mündliche Anhörung mit den kommunalen Spitzenverbänden zu dem Flüchtlingsunterbringungsbeschleunigungsgesetz. Die Gesetzesinitiative fußt auf einen Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände aus dem August des Jahres.
Folgende Punkte sind in den vorliegenden Paragraphen festgehalten:
Während des befristeten Zeitraums entfällt die verpflichtende Vorschrift zur Barrierefreiheit für Wohnraumschaffung dieser Art.
Des Weiteren sind mobile Unterkünfte, darunter fallen Zelte, Container und Wohnwagen baugenehmigungsfrei. Beibehalten werden wir aber aus Brandschutzgesichtspunkten die Beschränkung auf höchstens zwei Geschosse.
Die Kommunen, die die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde wahrnehmen, stellen zukünftig sicher, dass die einschlägigen baurechtlichen Vorschriften, entsprechend den materiellen Vorgaben des NbauO, eingehalten werden. Sollte die Kommune dies nicht sicherstellen können, besteht die Option sich externen Sachverstand einzuholen.
Außerdem entfallen für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in diesen Zeitraum die gesetzlichen Vorschriften des Nds. Denkmalschutzgesetzes, wenn dadurch der Bau von Flüchtlingsunterkünften verzögert würde. Auch die Schaffung von PKW Einstellplätzen ist nicht mehr vorgesehen.
Zukünftig entfällt die Verpflichtung zur Schaffung von Kinderspielplätzen für neu zu errichtende Gebäude, wenn sie der Flüchtlingsunterbringung dienen.
Das ist keine einfache Entscheidung gewesen, gerade wenn wir sehen, wie viele Kinder mit auf der Flucht sind und bei uns Sicherheit suchen. Eigentlich brauchen gerade diese Kinder Platz zum Spielen und damit Spielplätze.
Die Anregungen der kommunalen Spitzenverbände beim Bau von Flüchtlingsunterkünften, weitere befristete Ausnahmen vorzusehen, wie zum Beispiel keine Aufzüge mehr vorzuschreiben (Vorschrift ab vier Stockwerken), Einschränkungen bei den Aufenthaltsräumen vorzunehmen und keine Fahrradabstellanlagen vorzuhalten, haben wir nicht aufgenommen.
Um den zu schaffenden Wohnraum auch zukünftig weiter zu nutzen, sollen aus GRÜNER Sicht nicht noch mehr befristete Ausnahmen aufgenommen werden. Außerdem gibt es im § 66 NBauO ein Instrument, das angewendet werden kann, sollte es dennoch zu praktischen Problemen kommen.
Gefordert wurde ebenfalls die Geruchsimmissions-Richtlinie(GIRL) befristet auszusetzen, um die Schaffung von Unterkünften für Flüchtlinge nicht zu verhindern. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz ist zu komplex und ein technisches Regelwerk, um die Geruchsimmissions-Richtlinie einfach in einem Landesgesetz außer Kraft zu setzen. Das erfordert weiteren Diskussionen, denen wir uns aber nicht verschließen.
Wenn es sich um temporäre Ausnahmeregelungen zur Ermöglichung der Unterbringung von Flüchtlingen handelt, ist aber eine sehr sorgfältige Prüfung im Gesamtkontext notwendig.
Gemeinsam legen wir ein Gesetz vor, dass den Kommunen die Unterbringung von Flüchtlingen erleichtert.
Flüchtlingspolitik: Gesamtgesellschaftliche Herausforderungen annehmen!
Am 15. und 16. Oktober2015 wurde in Bundestag und Bundesrat das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz beschlossen. Die Bundesregierung ist damit endlich in die schon lange geforderte dynamische finanzielle Unterstützung eingestiegen. Mit der Einstufung weiterer Balkanländer als sogenannte sichere Herkunftsstaaten, Arbeits- und Bildungsverboten, Regelungen zum längeren Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen, Leistungskürzungen und dem Verbot der Ankündigung von Rückführungen enthält das Gesetz gleichzeitig aber auch Maßnahmen, die falsch und wirkungslos sind. Sie bieten keine Lösungsansätze für die Herausforderungen, vor denen das Land in der Flüchtlingssituation steht. Vielmehr erschweren sie das menschenrechtsorientierte
politische Handeln der rot-grünen Landesregierung. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen konnten
dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz im Bundesrat daher nicht zustimmen.
Auch nach Inkrafttreten des Gesetzes sehen wir die Bundesregierung weiterhin in der Pflicht:
• die Dauer der Registrierung von der Asylantragstellung bis zum Bescheid zeitnah deutlich zu reduzieren,
• ein Einwanderungsgesetz auf den Weg zu bringen,
• auf eine gesamteuropäische Lösung hinzuwirken,
• sich für eine substanzielle Verbesserung der Bedingungen für Geflüchtete in den Unterkünften in den Krisenregionen einzusetzen,
• die Einführung humanitärer Standards für Geflüchtete, die auf dem Weg in die EU sind, voranzutreiben,
• gemeinsam mit Partnern den Fluchtursachen vor Ort entgegenzuwirken.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen haben im rot-grünen Regierungshandeln deutlich gemacht,
dass Humanität in der Flüchtlings- und Asylpolitik notwendig und machbar ist. Die Lebensbedingungen von Geflüchteten und AsylbewerberInnen in Niedersachsen konnten wir verbessern (beispielsweise durch Bargeld statt Gutscheinen, Ankündigung von Rückführungen und keinen Familientrennung).
Seit dem Spätsommer 2015 haben wir eine neue Situation und stehen damit vor der Herausforderung,
den Tausenden von Geflüchteten Zuflucht und Sicherheit zu gewähren. Die veränderte Lage bedeutet
täglich neue Herausforderungen für Niedersachsen, seine Landkreise, Städte und Gemeinden sowie die
vielen haupt- und ehrenamtlichen UnterstützerInnen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen stehen auch in der aktuellen Situation für die Umsetzung
der Genfer Flüchtlingskonvention und die Verankerung des individuellen Grundrechts auf Asyl.
Menschenrechte und Humanität bleiben auch in schwierigen Zeiten Maßstab unseres politischen
Handelns. Die von CDU/CSU ins Spiel gebrachten Transitzonen mit der Inhaftierung von
AsylbewerberInnen lehnen wir ab. Auch die Einschränkung des Familiennachzugs lehnen wir ab.
Vielmehr ist der verstärkte Ausbau von dezentralen Erstaufnahmeeinrichtungen notwendig, in denen
die Geflüchteten in kurzer Zeit aufgenommen und registriert werden. Grüne Ziele sind eine gesteuerte
Zuwanderung und beschleunigte Verfahren, statt weiterer Sanktionen und Leistungseinschränkungen.
Die vielen engagierten haupt- und ehrenamtlichen Kräfte in der Flüchtlingsarbeit machen deutlich,
dass die Willkommenskultur – trotz der gewaltigen Herausforderungen für alle gesellschaftlichen
AkteurInnen – in Niedersachsen gelebt wird. Ziel grüner Politik in Niedersachsen ist es, die
gesellschaftlichen Herausforderungen anzunehmen, Optionen und Lösungen zu erarbeiten und diese
im Interesse der Geflüchteten und der BürgerInnen in Niedersachsen in Regierungshandeln umzusetzen.
Dies gilt insbesondere auch für langfristige Aufgaben wie beispielsweise Bildung und Qualifikation,
die Schaffung von Angeboten auf dem Arbeitsmarkt und von ausreichend Wohnraum. BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN setzen sich dafür ein, dass anerkannte Flüchtlinge bundesweit endlich echte Chancen auf
Integration und Teilhabe bekommen.
Flüchtlinge: Kinder und Jugendliche
Redemanuskript Andrea Hufeland für den am Rat 28.9.2015
Das UN- Flüchtlingshilfswerk schätzt, dass im Jahr 2015 weltweit etwa 60 Millionen Menschen auf der Flucht sind. Täglich kommen nach Angaben des Innenministeriums 1.000 neue Flüchtlinge nach Niedersachsen.
Europa, Deutschland, Nds. und auch Ol stehen vor der großen Herausforderung, in kurzer Zeit viele Flüchtlinge willkommen zu heißen.
An dieser Stelle möchte ich als erstes allen MitarbeiterInnen in Organisationen und in der Verwaltung und den unzähligen freiwilligen Helfer_innen danken. Behörden und Kommunen, Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisationen stehen vor immensen Herausforderungen.
Nicht vergessen sollten wir dabei aber , dass vor allem die Situation für die Flüchtlinge selbst schwierig ist. Sie müssen immer häufiger bei großer Kälte in Zelten oder auf der Straße übernachten und monatelang auf die Bearbeitung ihrer Asylanträge warten.
Ich will zwei Aspekte hervorheben:
1.So unterschiedlich wie die Vorstellungen, mit denen die Menschen nach Europa kommen, sind auch die Ursachen ihrer Flucht – Bürgerkriege, Armut, Klimawandel.
Aber eins ist klar: Jeder Mensch, der flüchtet, hat dafür gute Gründe. Menschen, die – unter lebensbedrohlichen Umständen – Verfolgung und Krieg entkommen sind, die für sich und ihre Kinder eine lebenswerte Zukunft suchen, brauchen unseren uneingeschränkten Schutz. Dabei kennt das Menschenrecht auf Schutz und Asyl keine Maximalkapazitäten. Das Recht auf Asyl ist für uns Grüne ein Grundrecht und nicht verhandelbar. Die Aufnahme der vielen Flüchtlinge ist eine humanitäre Verpflichtung und der Umgang mit ihnen eine Herausforderung, an der sich die Humanität unserer Gesellschaft messen lassen muss.
Das vom Bundestag beschlossenen Gesetzespaket zur Änderung des Asylrechts enthält einige Verbesserungen, aber leider auch für uns Grüne sehr kritische Punkte. Das betrifft u.a. die Ausweitung der Liste zu den sogenannten sicheren Herkunftsländern, die Verschärfung von Abschiebungen, Leistungskürzungen und die Wiedereinführung des Sachleistungsprinzips. Wir sind uns bewusst, dass Politik immer ein Geschäft des Verhandelns und des Kompromisses ist, aber Verschärfungen und Abschottung helfen nicht die Herausforderungen zu meistern. Eine Einschränkung des Grundrechts, ist für uns nicht hinnehmbar und wir werden weiter für andere Lösungen streiten.
- Unter den Menschen, die auf der Flucht sind, sind viele Kinder und Jugendliche. Zwischen 20 und 30 Prozent der Flüchtlinge sind schulpflichtige Kinder, schätzt das Kultusministerium.
Und immer mehr Kinder und Jugendliche flüchten allein, ohne ihre Eltern. Ende 2014 befanden sich rund 10. 000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Obhut der Jugendämter. Und das wird in der nächsten Zeit nicht weniger werden.
Kinder und Jugendliche, die auf der Flucht vor Krieg und Elend waren, die ihre Familien, Freunde und Heimat verlassen haben, schreckliche Erlebnisse verarbeiten müssen – sie sind ganz besonders auf unseren Schutz und unsere Hilfe angewiesen. Hier gilt es die Rechtsansprüche geflüchteter Kinder und Jugendlicher entsprechend des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie der Kinderrechtskonvention zu beachten.
Viele der jungen Flüchtlinge sind traumatisiert und aus den Forschungen über die Kriegskinder des 2. Weltkrieges wissen wir, wie nachhaltig über Generationen seelische Verletzungen wirken. Hier sehen wir dringenden Handlungsbedarf.
Im Ol Konzept zur Wohnraumversorgung und Integration werden die Kinderbetreuung in Kitas, das Projekt Griffbereit, das Verfahren zum Schulbesuch und auch die Sprachlernklassen genannt. Das ist gut, aber nicht ausreichend. Wir brauchen
- mehr Sprachlernklassen für Kinder ohne Deutschkenntnisse, auch an IGSsen und Gymnasien
- Unterstützung und Beratung für Kitas und Schulen
- Sozialarbeiter_innen an Schulen
- zusätzliches Personal für Sprachförderung, für traumatisierte Kinder, für Kinder mit hohem Alphabetisierungsbedarf, die bisher keine Möglichkeit hatten eine Schule zu besuchen und
- therapeutische Begleitung für schwer traumatisierte Kinder, um einer Verfestigung von seelischen Verletzungen entgegen zu wirken
- Für unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen eine schnelle unbürokratische Familienzusammenführung und Schulungen für Pflegefamilien und Betreuer_innen in Fragen des Asylrechts, um die Interessen der Kinder und Jugendlichen vertreten zu können
Einiges ist Landes- oder Bundesaufgabe, aber auch als Kommune sind wir gefordert. Wir fordern daher die Verwaltung und die Fraktionen auf für den kommunalen Haushalt 2016 entsprechende Budjets zu planen und mögliche Angebote zu unterstützen.
In dieser besonderen Situation stehen wir alle gemeinsam in der Verantwortung. Wir brauchen ein Miteinander von Bund, Länder und Kommunen, von Politik und Verwaltung, Zivilgesellschaft, Initiativen und Ehrenamtlichen. Dafür möchten wir mit dem Antrag werben und dafür werden wir uns einsetzen.
Konzept zur Wohnraumversorgung und Integration von Flüchtlingen in der Stadt Oldenburg
Redekonzept Ingrid Kruse
Anrede
die Politik hat im Januar 2014 gefordert und die Verwaltung hat geliefert. So ist es nicht immer J aber so sollte es sein.
Oldenburg ist eine der ersten Städte im Bundesgebiet die ein
Konzept zur Wohnraumversorgung und Integration von Flüchtlingen
vorweisen kann.
An dieser Stelle möchte ich, ein besonderes Lob aussprechen, insbesondere der Projektgruppe bei der Stadt. Diese hat neben ihrer herkömmlichen Arbeit einen ersten Konzeptentwurf im November 2014 vorgelegt.
Dieser Entwurf diente als Arbeitsgrundlage für die dann folgenden Beratungen, danke dafür.
Anrede
mit intensiver Beteiligung des Integrationsausschusses und des Sozialausschusses, unter maßgeblicher Beteiligung des Runden Tisches und der dort eingebundenen Initiativen, entstand, das uns jetzt vorliegende Konzept.
Leider sind wir in der letzten Ratssitzung nicht mehr dazu gekommen das Konzept zu verabschieden, jetzt aber.
Es wird von allen demokratischen Parteien in unserer Stadt getragen.
Und das ist gut so!
Unseren Grundsatzbeschluss:
„Flüchtlingen eine dezentrale Unterbringung im Stadtgebiet zu ermöglichen“
dürfen wir nicht aus den Augen verlieren.
Die momentane Situation zwingt uns zu pragmatischen Lösungen. Denn pro Monat müssen in Oldenburg für 160 Menschen neue Unterkünfte gefunden werden. Das hat zur Folge, dass wir notgedrungen vom Grundsatz der dezentralen Unterbringung abweichen und neu ankommende Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften unterbringen.
Dies kann und darf auf Dauer nicht so bleiben!
Anrede
das Konzept bildet zunächst mal den Rahmen für unser Handeln, was nicht bedeutet, das war es jetzt.
Hier nur ein paar Beispiele:
- Die derzeitige Ansiedlung der Sozialarbeit, reicht stellenmäßig bei weitem nicht aus. Es kann nicht sein, dass sich in Oldenburg zwei Sozialarbeiter um ca. 400 dezentral untergebrachte Flüchtlinge kümmern, hier ist m.E. dringender Handlungsbedarf. Im Nachtragshaushalt des Landes Niedersachsen wurden hierfür in der letzten Woche eigens 5 Mio. € zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung sollte schnell reagieren und Mittel für dringend notwendige Sozialarbeiterstellen beantragen.
- Das Konzept beinhaltet die Entwicklung eines „Gewaltschutzkonzeptes“, das regelt, wie Schutzbedürftige Personen, wie z.B. alleinankommende Frauen, Mütter mit Kindern oder traumatisierte Flüchtlinge, bei der Unterbringung besonderen Schutz erfahren. Hier sind das Gleichstellungsbüro, die Stabstelle für Integration bei der Stadt Oldenburg und externe Beratungsstellen gefordert und auch gewillt ein Konzept zur erstellen. Wir sollten nun schnell die zeitliche Dimension hierfür festgelegen.
- Dezentrale Unterbringung kann nur klappen, wenn zusätzlicher sozialer Wohnraum für alle geschaffen wird! Wir müssen vermeiden, dass Neid aufkommt und soziale Brennpunkte in Oldenburg geschaffen werden.
- Neben den „Kriterien zur Akquirierung von Wohnraum“ müssen auch Kriterien aufgestellt werden, die es ermöglichen Flüchtlinge vorübergehend dezentral in Privathaushalten aufnehmen zu können. Es gibt OldenburgerInnen und Oldenburger, die Übergangsweise bereit sind Flüchtlinge bei sich aufzunehmen. Nur fehlt es hier an Regularien. Hierzu könnte das Sozialamt einen Vorschlag unterbreiten.
- Bei der Einführung eines Krankenversicherungs-Chipkarten-Systems für Flüchtlinge, sollten wir nunmehr das Land Niedersachsen auffordern, die Gesundheitskarten für alle Flüchtlinge flächendeckend einzuführen – wer krank ist, muss behandelt werden, ohne vorher ein „Amt“ aufsuchen zu müssen.
- Die große Hilfsbereitschaft der Bevölkerung und das hohe ehrenamtliche Engagement der OldenburgerInnen und Oldenburger sollte noch besser koordiniert werden! Das Engagement darf nicht verpuffen und in Unzufriedenheit umschlagen. Ehrenamtlichen brauchen Anlaufstellen und Feedback in Ihrer Arbeit.
Die Stadt hat nunmehr eigens hierfür eine Koordinierungsstelle für „Flüchtlingsthematik“ im Rathaus geschaffen, es wäre schön in regelmäßigen Abständen über die Arbeit dieser Koordinierungsstelle unterrichtet zu werden.
Anrede
die genannten Beispiele machen klar, dass unser Konzept eine „Erstauflage“ ist, welche fortgeschrieben und angepasst werden muss.
Die Flüchtlinge in unserer Stadt sollen sich wohlfühlen und nicht nur untergebracht werden. Sie sollen vom ersten Tag an angemessen begleitet, versorgt und gefördert werden.
Vielen Dank
Ingrid Kruse
Flüchtlinge in Oldenburg (zu Antrag vom 16.09.2015 in der Ratssitzung)
Redekonzept Rita Schilling zu TOP 12.2. Flüchtlinge / Rat 2.11.2015
(es gilt das gesprochene Wort)
Anrede,
am 11. September beantragten wir diesen Tagesordnungspunkt und zu meinem Bedauern konnte der Beschlussvorschlag unserer Fraktion beim letzten Mal nicht diskutiert und beschlossen werden. Nun ja, die Thematik ist nicht überholt, sondern nach wie vor aktuell.
In unserem Antragstext heißt es u.a. „eine humanitäre Flüchtlingspolitik gelingt nur, wenn die Zivilgesellschaft sich solidarisch zeigt und auf unterschiedliche Art und Weise sich für die Flüchtlinge engagiert.“ Dieses ist Tag für Tag in Oldenburg festzustellen und wir danken für das große Engagement. Wir wissen, mit ehrenamtlicher Arbeit alleine kann die große Herausforderung der Unterbringung und Integration der geflüchteten Menschen dauerhaft nicht gelingen. Wir brauchen dafür finanziell gut ausgestattete Kommunen. Deshalb hatten wir die Forderung nach mehr Personal in unserem Antrag formuliert. Es geht um professionelle Unterstützung, Förderung und Begleitung. Dafür brauchen wir personelle Verstärkung, z.B. in der Fachstelle Integration, im Ausländeramt, im Amt für Soziales und Teilhabe, in den städtischen Gemeinwesenarbeiten und bei den Beratungsstellen in freier Trägerschaft und sicherlich auch in den Gemeinschaftsunterkünften.
Nun ist mir zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt, was konkret im Haushaltsentwurf berücksichtigt wurde. Im Bericht zu diesem Antrag steht, ganz allgemein formuliert, dass entsprechende Maßnahmen eingeplant werden. Hilfreich wäre gewesen, konkrete Zahlen und Angaben in diesem Bericht genannt zu bekommen. Nun müssen wir im Rahmen der Haushaltsgespräche überprüfen, ob die Mittel als ausreichend angesehen werden oder wir aber zusätzliche Mittel einstellen müssen. Für unsere Fraktion kann ich jedenfalls sagen, dass wir, um das Ziel der guten Integration erreichen zu können, alles, was irgend möglich ist, tun wollen.
Anrede,
Sehr wohl ist uns klar, dass ein langer Prozess erforderlich ist für diese außergewöhnliche Herausforderung und dass er nur gelingt, wenn weiterhin viele Bürgerinnen und Bürger mitmachen. Dass es nur gelingt, wenn alle demokratischen Parteien weiterhin gemeinsam alle Maßnahmen unterstützen. Auch Wirtschaft und Hochschulen stellen Überlegungen an und stehen der Integration aufgeschlossen gegenüber und sind bereit, dafür neue Wege zu gehen. Das ist ein gutes Signal für unsere Stadt!
Anrede
Die Folgen der internationalen Entwicklung, die meiner Auffassung nach keine Flüchtlingskrise, sondern eine Friedenskrise ist, können wir nicht alleine in unserer kleinen Stadt bewältigen. doch wir können viel tun, mehr als wir manchmal glauben,
- auch wenn wir erschüttert vor dem europäischen Scherbenhaufen stehen, vor dem Europa, das 2012 den Friedensnobelpreis erhalten hat.
Wir wissen doch aus eigener Geschichte, dass Menschen nicht durch Zäune oder Stacheldraht daran gehindert werden, unter Einsatz ihres Lebens Grenzen zu überwinden. Also, Zäune sind keine Lösung!!! - Auch wenn wir erschüttert beobachten müssen, wie zäh Verhandlungsgespräche zwischen den großen Mächtigen, der so genannten politischen Elite, in dieser Welt sind – ohne nennenswerte Fortschritte für eine humanitäre Politik sind.
Das darf und soll uns nicht entmutigen und kein Grund sein, hier vor Ort unsere Arbeit einzustellen! Bitte unterstützen Sie unseren Antrag!
Zum Antrag: Wir streichen den Satz „Zudem fordert der Rat die Stadtverwaltung auf, im Haushaltsentwurf 2016 die Budgets entsprechend zu planen“. Denn der Entwurf liegt seit heute vor.
Vielen Dank!
Rita Schilling
GRÜNE Flüchtlingspolitik (September 2015)
Wir dürfen nicht unsere Augen davor verschließen, dass sich weltweit derzeit so viele Menschen auf der Flucht befinden wie zuletzt zur Zeit des 2. Weltkriegs. So sind allein vor den gewaltsamen Auseinandersetzungen des syrischen Bürgerkriegs und des Vorrückens des IS Millionen von Menschen geflohen. Humanitäre Hilfe für alle betroffenen Menschen muss das oberste Gebot sein.
Unterstützung bei der Aufnahme, Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen ist auch als Vorbeugung gegen die weitergehende Destabilisierung der Nachbarstaaten, vor allem von Jordanien und Libanon, geboten. Beide Staaten haben in einem Ausmaß Flüchtlinge aus Syrien aufgenommen (1,2 Mio. im Libanon + 1,4 Mio. in Jordanien), die die sozialen Beziehungen sowie die Infrastruktur in diesen Staaten schwersten Belastungen aussetzt. Europa muss dringend eine viel größere Zahl von Flüchtlingen aufnehmen, um die genannten Nachbarstaaten, aber auch die Türkei und den Nord-Irak zu entlasten. Ein großer Staat wie Deutschland kann mit seinen 81 Millionen Einwohnern sicherlich die Aufnahme von 800.000 schutzsuchenden Menschen verkraften. Die Achtung der Menschenrechte und des Grundgesetzes sollte es uns wert sein. Zu helfen ist ein Gebot der Humanität. Asylrecht ist ein Grundrecht.
Es ist auch falsch zu behaupten, dass die meisten Menschen, die derzeit zu uns kommen, Wirtschaftsflüchtlinge seien. Über die Hälfte der Flüchtlinge, die seit dem Sommer in Deutschland eingetroffen sind, stammen aus Syrien, dem Nordirak oder Afghanistan. Nur noch fünf Prozent der jetzt Ankommenden stammen vom Westbalkan, Tendenz fallend. Aber auch die individuellen Fluchtgründe von Balkanflüchtlingen können in ihrem Zusammenwirken durchaus zur Asylanerkennung führen (bspw. Diskriminierung der Roma). Ob ein Anspruch auf Asyl besteht, wissen wir erst nach einem fairen Verfahren.
Flüchtlinge sind unterschiedliche Menschen, wie alle anderen auch. Es gibt keine Hinweise darauf, dass sie öfter straffällig werden als andere. Die Polizei in einigen Bundesländern sah sich aufgrund der kursierenden Vorurteile tatsächlich veranlasst, darauf hinzuweisen, dass es im Umfeld der örtlichen Asylunterkünfte keine erhöhte Kriminalitätsrate gibt. Ohnedies gilt: Laut Asylverfahrensgesetz werden Flüchtlinge registriert und erkennungsdienstlich behandelt. Bei uns gilt das Grundgesetz. Daran und an die anderen Bestimmungen unserer Rechtsordnung hat sich jeder zu halten.
70 Prozent der Asylsuchenden in der EU waren im Jahr 2014 männlich. Das hat vielschichtige Gründe. So ist der Fluchtweg in die EU mit beschwerlich und gefährlich. Familien schicken oft das stärkste Familienmitglied vor, in der Hoffnung, dass später andere Familienmitglieder im Wege des Familiennachzugs nachfolgen können. Häufig fliehen auch gerade junge Männer kurz bevor sie in die Armee eingezogen werden können. Grundsätzlich gilt natürlich: Jeder Mensch hat ein Recht auf Schutz, ob er eine Familie hat oder nicht.
Länder und Kommunen stehen aufgrund der stark steigenden Flüchtlingszahlen vor großen Herausforderungen. Mancherorts werden Flüchtlinge in Zelten untergebracht, weil Liegenschaften fehlen. Kommunen fragen sich, ob sie das Freibad schließen müssen, weil sie das Geld für die Flüchtlingsbetreuung nicht haben. Wir meinen: Flüchtlingsaufnahme ist eine gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Bund muss deshalb vor allem die Kommunen nachhaltig und dauerhaft finanziell entlasten.
Notwendig sind aber auch umfassende und langfristige Konzepte zur Aufnahme und Integration. Die Anstrengungen dürfen nicht auf kurzfristige Notunterbringung verengt sein, sondern müssen bereits jetzt alle Aspekte der Integration in Angriff nehmen. Diesen Bemühungen widerspricht der Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem die Aufenthaltszeiten in Erstaufnahmeeinrichtungen verlängert werden sollen. Richtiger wäre es, die langen Bearbeitungszeiten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durch weitere personelle Verstärkung und Optimierung der Arbeitsabläufe deutlich zu verkürzen. Dazu haben wir Grünen entsprechende Vorschläge unterbreitet, beispielsweise die Abschaffung der sinnlosen und arbeitsintensiven routinemäßigen Widerrufsverfahren.
Statt Vorschläge für eine weitere Aushöhlung des Asylrechts und Gängelung von Schutzsuchenden zu machen, etwa durch Leistungskürzungen, muss der Bundesinnenminister endlich seine Arbeit tun: Denn im BAMF liegen noch 257.000 Anträge und warten auf eine Entscheidung. Es kann nicht angehen, dass Asylsuchende Monate oder gar Jahre auf eine Entscheidung warten müssen. Nur wenn die Verfahren in kurzer Zeit abgeschlossen werden, führt dies zu einer Entlastung des Asylsystems und damit auch der Länder und Kommunen.
Flüchtlinge und Einwanderung (September 2015)
- Die Flüchtlingsfrage ist eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Die Vereinten Nationen sprechen von einer beispiellosen Massenflucht und Vertreibung. 60 Millionen Menschen sind weltweit gezwungen, ihre Heimat zu verlassen. Auch wenn nur ein kleiner Prozentsatz der Flüchtlinge Europa erreicht, müssen wir uns der Verantwortung stellen und verfolgten Menschen Schutz und Aufnahme bieten.
- Wir können mehr Menschen aufnehmen: Flüchtlinge aufzunehmen, ist eine menschenrechtliche Verpflichtung. Wir wenden uns den Menschen zu, die bei uns Schutz vor Krieg, Verfolgung und existenzieller Not suchen.
- Gemeinsam für mehr Solidarität und Hilfe: Wir erleben in Deutschland eine große und ermutigende Solidarität mit den geflüchteten Menschen. Viele Menschen helfen vor Ort, spenden Geld, unterrichten Deutsch oder nehmen Flüchtlinge in ihren Familien auf. Diese Solidarität wollen wir stärken und fördern. Die große Aufgabe, die vor uns liegt, schaffen wir gemeinsam – mit Solidarität, Tatkraft und Menschlichkeit. Deutschland hat eine offene Gesellschaft. Unser Land erhält durch die Menschen die zu uns kommen, große Chancen. Das wollen wir stärken und fördern.
- Hilfe statt Hass – keine Toleranz für Rechts: Flüchtlinge treffen auch auf Anfeindungen und sogar organisierte rechtsextreme Gewalt. Wir treten Rassismus, Hass und Rechtsextremismus überall entschieden entgegen. Der Staat muss die Zivilgesellschaft vor Angriffen schützen und das Recht wahren.
1.) Wie viele Menschen sind weltweit auf der Flucht und wo gibt es die meisten Flüchtlinge?
Weltweit sind derzeit mehr als 60 Millionen Menschen auf der Flucht – die höchste Zahl seit dem zweiten Weltkrieg. Rund ein Viertel von ihnen, 14 Millionen Menschen, wurden allein im letzten Jahr in die Flucht getrieben. Allein durch den Krieg in Syrien sind über 4 Millionen Flüchtlinge in die Nachbarländer geflohen. Davon sind 1,9 Millionen Geflüchtete in der Türkei, 1,1 Million im Libanon, 629.266 in Jordanien, 249.463 Flüchtlinge im Irak, 132.375 in Ägypten registriert. Nur zwölf Prozent der Flüchtlinge in der Region leben in Flüchtlingslagern (UNHCR, 09.09.2015).
2.) Wie viele Menschen beantragen Asyl in Deutschland und wie viele werden anerkannt?
Laut der Prognose von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) werden 2015 etwa 800.000 Menschen in Deutschland Schutz suchen. Bislang wurden im laufenden Jahr 2015 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über 195.000 Erstanträge gestellt. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres bedeutet dies mehr als eine Verdoppelung (+133,1 %).
Nur wenige Asylantragsteller werden aufgrund individueller politischer Verfolgung als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt. Aber letztlich erhält regelmäßig fast die Hälfte aller Asylsuchenden in Deutschland einen Schutzstatus. Die Gesamtschutzquote berechnet sich so:
Zu den Asylberechtigten muss man folgende Gruppen hinzurechnen:
Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention: 33 Prozent aller Asylsuchenden wurden im Sinne der GFK als Flüchtlinge anerkannt. Bei weiteren werden Abschiebungsverbote festgestellt, weil den Schutzsuchenden im Herkunftsland etwa die Todesstrafe, Folter oder Gefahr für Leib und Leben drohen. Die sich daraus ergebenden 35 Prozent nennt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die sogenannte „Gesamtschutzquote“.
- Rechnet man aus der Gesamtzahl aller Asylantragsteller dann noch diejenigen heraus, deren Anträge sich vor einer formellen Entscheidung des BAMF von selbst erledigt haben (wenn sich z. B. herausstellt, dass nicht Deutschland, sondern ein anderer EU-Mitgliedstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist) dann errechnet das BAMF daraus die sogenannte „bereinigte Gesamtschutzquote“ – und diese lag Mitte 2015 bei 48 Prozent.
- Schließlich muss berücksichtigt werden, dass bei den gerichtlichen Überprüfungen von Ablehnungsbescheiden des BAMF in der Regel nochmals circa 10 Prozent der Asylsuchenden nachträglich noch als Flüchtlinge anerkannt werden.
3.) Woher kommen die Flüchtlinge, die nach Deutschland flüchten?
Nach den letzten veröffentlichten Zahlen kamen im Juli 2015 die meisten Flüchtlinge aus Syrien (9.400), gefolgt von Albanien (7.600), Serbien (2.400), Afghanistan (2.100) und dem Irak (2.000). Weitere Länder sind Mazedonien, Kosovo und Eritrea. Die Zugangszahlen aus den Westbalkanstaaten gehen deutlich zurück. Die meisten Flüchtlinge nehmen lange und gefährliche Wege auf sich, um nach Mittel- und Nordeuropa zu gelangen.
4.) Wie gelangen Flüchtlinge nach Deutschland?
Im ersten Halbjahr 2015 kamen 137.000 Menschen – davon 34 Prozent Syrer – über das Mittelmeer nach Europa. Viele kommen direkt nach Italien, derzeit vor allem aber über Griechenland, Mazedonien, Serbien und Ungarn nach Deutschland. Länder wie Ungarn beginnen deshalb ihre Außengrenzen mit Zäunen zu schließen.
5.) Wie viele Flüchtlinge nehmen andere Industriestaaten auf?
Nach Angaben des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) wurden im Jahr 2014 in den 28 Staaten der Europäischen Union insgesamt 627.000 Asylsuchende registriert – 44 Prozent mehr als im Vorjahr. Deutschland nimmt zwar laut UNHCR die meisten Asylsuchenden (in absoluten Zahlen) unter den Industriestaaten auf. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl ist Deutschland jedoch nur an siebter Stelle: 2014 kamen auf 1.000 Einwohner nur zwei Flüchtlinge. Schweden nimmt im Vergleich zur Einwohnerzahl am meisten Flüchtlinge auf (7 Asylsuchende pro 1.000 EinwohnerInnen). Es folgen Ungarn und Malta.
6.) Wie werden die Asylsuchenden auf die Bundesländer verteilt?
Welches Bundesland wie viele Flüchtlinge aufnimmt, entscheidet der „Königsteiner Schlüssel“: er sieht bestimmte Quoten vor, die auf den Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der Länder beruhen. Die meisten Flüchtlinge nehmen die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg auf.
7.) Wie läuft ein Asylverfahren ab?
In den zentralen Aufnahmeeinrichtungen der Länder meldet sich ein Flüchtling asylsuchend und wird registriert. Über das elektronische Verteilsystem „EASY“ werden die Flüchtlinge nach dem Königsteiner Schlüssel (siehe Frage 6) auf die Bundesländer verteilt. Die ersten Wochen verbringen Geflüchtete meist in den Erstaufnahmeeinricht-ungen – oder wie derzeit bei Überfüllung in Notunterkünften. Bis zu drei Monate verbringen Flüchtlinge dann in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Sie bekommen dort Essen, Kleidung und 4, 70 Euro pro Tag für die nötigsten Bedürfnisse wie Hygieneartikel. Danach ziehen Flüchtlinge in eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine Wohnung (v. a. Familien). Sie erhalten dann Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (359 Euro monatlich), sowie eine Kostenerstattung für Wohnung, Heizung, ärztliche Grundversorgung und Medikamente.
Wenn der Antrag positiv entschieden worden ist, dürfen sie an einem Integrationskurs teilnehmen und sich frei in Deutschland bewegen. Ist der Antrag negativ beschieden worden, droht ihnen nach vorheriger Aufforderung zur freiwilligen Ausreise die Abschiebung ins Herkunftsland.
8.) Welche Rechte und Pflichten haben Asylsuchende?
Während des Asylverfahrens sind Asylsuchende zum Nichtstun gezwungen, da ihr Status oft über viele Monate unsicher ist. Sie müssen während der ersten drei Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung leben. Nach drei Monaten in Deutschland ist es Flüchtlingen im Prinzip erlaubt zu arbeiten. Die Vorrangprüfung, ob es einen passenden, arbeitssuchenden deutschen oder EU-Bürger gibt, entfällt jedoch erst nach 15 Monaten (eine Ausnahme bilden sogenannte Mangelberufe). Minderjährige Asylsuchende haben ein Recht auf Bildung und dürfen laut Gesetz deutsche Schulen besuchen.
Leistungen s. Frage 7.)
9.) Was ist unsere Kritik am Vorgehen der Großen Koalition?
- Zu spät: Dass Menschen aus den mörderischen Kriegen in Syrien und dem Irak, aus Somalia und Eritrea flüchten werden, das war seit Jahren bekannt. Die Bundesregierung aber hat hiervor zu lange die Augen verschlossen – und so viel Zeit vergeudet, um Deutschland besser vorzubereiten.
- Zu lahm: Seit über einem Jahr verspicht die Bundesregierung z. B. immer wieder, mehr Stellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einzurichten, um dort die Anerkennungsverfahren zu beschleunigen. Aber viel zu lange passiert nichts. Von den im Juni 2015 über den Nachtragshaushalt bewilligten zusätzlichen Stellen sind gerade mal 35 neue Entscheider-Stellen beim BAMF besetzt worden: Folge ist, dass der Antrags- und Verfahrensstau immer größer wird.
- Zu geizig: Länder und Kommunen tragen die finanzielle Hauptlast bei der Versorgung der Flüchtlinge. Die geplanten 3 Milliarden Euro für die Kommunen reichen nicht. Der Bund muss sich in den kommenden Jahren an den Versorgungskosten pro Flüchtling nachhaltig beteiligen.
- Anbiedernd gegenüber dem Ressentiment: Die Forderung nach der Proklamation immer neuer angeblich „sicherer Herkunftsländer“, die vom Bundesinnenminister geforderte Rückkehr zum Sachleistungsprinzip für Asylsuchende, Residenzpflicht etc. – all das sind Maßnahmen, die nichts bringen – außer eine Stigmatisierung der betroffenen Flüchtlinge und Futter für die Hetzer von Rechtsaußen.
- Kurzsichtig und egoistisch: Wir Grünen haben seit Jahren eine solidarische Teilung der Verantwortung bei der Flüchtlingsaufnahme in Europa gefordert. Die Bundesregierung hat dies immer wieder blockiert. Jahrelang hat die Bundesregierung gut damit gelebt, dass (mithilfe der sog. Dublin-Verordnung) die Mittelmeeranrainerstaaten der EU den Großteil der Asylsuchenden aufnehmen mussten. Heute ist das Dublin-System implodiert: Die Flüchtlinge bahnen sich ihren Weg. Und viele von ihnen kommen nach Deutschland. Eine gerechte Verteilung von Asylsuchenden in Europa wird immer schwieriger.
10.) Was ist unsere Kritik an der Regelung über die sog. „sicheren Herkunftsstaaten“?
- Das Konzept der „sicheren Herkunftsstaaten“ wurde mit dem sogenannten Asylkompromiss 1993 eingeführt. Wenn ein Staat als angeblich „sicher“ eingestuft wird, wird für die Betroffenen der rechtsstaatliche Anspruch auf eine unvoreingenommene Anhörung der Fluchtgründe bzw. auf effektive Rechtsschutz erheblich eingeschränkt.
- Dabei gibt es gute Fluchtgründe auch für solche angeblich sicheren Länder wie die des westlichen Balkans: Zwar werden dort z. B. Roma nicht im klassischen Sinne politisch verfolgt. Sie sind dort aber unstreitig strukturellen Diskriminierungen, z. B. beim Zugang zu Bildung, Arbeit und Gesundheitsversorgung, und oft auch Gewalttaten ausgesetzt, ohne dass die Täter belangt würden. Hinsichtlich Roma und auch Lesben und Schwulen verletzen diese Länder immer wieder ihre staatlichen Schutzpflichten. Nur in einem gründlichen Verfahren kann geprüft werden, in welchen Fällen sich diese vielfältigen Diskriminierungen zu einer verfolgungsähnlichen Bedrohung verdichten, so dass diese Menschen doch Anspruch auf einen Schutzstatus haben.
- Die letztjährige Einstufung von Serbien, Bosnien-Herzegowina und von Mazedonien als „sicherer Herkunftsstaat“ hat zu keinem erkennbaren Rückgang der Zugangszahlen von Asylsuchenden aus diesen Ländern geführt. In den sechs Monaten bis zur Einstufung kamen 15.900 Flüchtlingen aus diesen Staaten, in den sechs Monaten nach der Einstufung 16.300. Diese Gesetzesverschärfung war kein geeignetes Instrument. Wenn nun gesagt wird, der weitere Anstieg hätte immerhin verlangsamt werden können, ist das eine reine Schutzbehauptung, die das Scheitern dieses Ansatzes vertuschen soll.
11.) Was sagen wir zur Schleuserkriminalität?
- Immer wieder gibt es dramatische Berichte, dass kommerzielle Fluchthelfer Schutzsuchende auf ihrem Weg nach Europa ausbeuten. Hinzu kommt, dass Flüchtlinge z. B. bei der Überquerung des Mittelmeers in überfüllte Boote gesetzt oder auf dem Landweg in LKWs eingepfercht werden. Hier ist oftmals ein hohes Maß an krimineller Energie vorhanden.
- Die Regierungen rufen hier immer wieder gerne – und medienwirksam – nach „mehr Polizei“. Richtig ist: Die polizeiliche Bekämpfung krimineller Schlepper ist notwendig. Doch es gibt eine Kehrseite: Der polizeiliche Fahndungsdruck erhöht für die Täter das Risiko. Dies wird dann in Form höherer Preise an die Flüchtlinge weitergereicht. Dadurch gewinnen die Schlepper Extra-Profite und riskieren immer waghalsigere und gefährlichere Schleusungen.
- Schlepperkriminalität ist wie Drogenkriminalität: Erst die Strafbarkeit (sei es des Drogenbesitzes oder des unerlaubten Grenzübertritts) provoziert die Herausbildung profitträchtiger krimineller Strukturen. Wer Schleuserkriminalität ursachenorientiert eindämmen möchte, der muss sich für einen Ausbau legaler Einwanderungsmöglichkeiten einsetzen. Nur so kann das Geschäftsmodell ausgetrocknet werden.
- Maßnahmen gegen kriminell-kommerziell agierende Schleußer dürfen nicht zur Denunziation humanitärer Hilfe führen. Auch heute gibt es humanitär bzw. familiär motivierte Formen der Fluchthilfe. Das Europarecht sieht ausdrücklich vor, dass humanitäre FluchthelferInnen (anders als kommerzielle Menschenhändler) straffrei bleiben (können).
12.) Was sagen wir zur Kürzung des Taschengeldes für Asylsuchende bzw. zur Rückkehr zum sog. Sachleistungsprinzip?
Das BMI hat jüngst zwei Dinge vorgeschlagen:
- Zum einen sollen Asylsuchende in Zukunft Leistungen nach dem sog. Asylbewerberleistungsgesetz grundsätzlich wieder nur als Sach- statt als Geldleistung erhalten.
- Und zum anderen soll Asylbewerbern aus dem westlichen Balkan das Taschengeld, das derzeit 4,70 Euro pro Tag beträgt, gekürzt oder nicht mehr ausgezahlt werden.
GRÜNE Bewertung:
- Beim Taschengeld riskiert die GROKO erneut einen Konflikt mit dem Bundesverfassungsgericht. Dieses hatte 2012 aus dem Gebot der Menschenwürde abgeleitet, dass auch Asylsuchenden ein Existenzminimum zusteht – und dass dieser grundrechtliche Anspruch aus migrationspolitischen Gründen nicht relativiert werden darf.
- Das Sachleistungsprinzip war erst Ende 2014 – auf grünen Vorschlag hin – in einem Kompromiss zwischen Bundestag und Bundesrat abgeschafft worden. Eine Rückkehr zum Sachleistungsprinzip wäre ein teurer und bürokratischer Rückschritt. Von den Betroffenen wurden diese Sachleistungen immer als diskriminierend empfunden.
13.) Warum brauchen wir ein Einwanderungsgesetz?
Wir wollen transparente und unbürokratische Regeln für die Einwanderung von Arbeitskräften nach Deutschland. Ein Einwanderungsgesetz gibt Menschen die Möglichkeit, legal nach Deutschland zu kommen und entlastet das Asylsystem. Es ermöglicht, dass Menschen mit oder ohne Asylgrund ihren Status wechseln und zu Einwanderern werden. Das gibt ihnen gerechte Perspektiven. Ein Einwanderungsgesetz stellt der Solidarität und Verantwortung angesichts der Flüchtlingsnot den notwendigen politischen Weitblick zur Seite, den wir als Einwanderungsland brauchen.
Hierfür gibt es gute Gründe:
1. Es geht darum Einwanderung so zu steuern, dass sie sich auch am Können der Menschen ausrichtet, die zu uns kommen. Viele Flüchtlinge werden wieder in ihre Heimat zurückkehren, andere werden bleiben. Für sie müssen wir schon heute Perspektiven schaffen.
2. Das deutsche Zuwanderungsrecht ist unübersichtlich und bürokratisch – und nach wie vor auch zu restriktiv –. so dass sowohl Unternehmen als auch potentielle EinwanderInnen das derzeitige Recht kaum nutzen können.
3. Deutschland braucht mehr Einwanderung. Auch weil Einwanderung eine der maßgeblichen Instrumente ist, um die Folgen des demografischen Wandels für unsere Gesellschaft und ihre sozialen Sicherungssystem zumindest abzumildern.
4. Das deutsche Zuwanderungsrecht ist derzeit nicht darauf vorbereitet, das sich im Zuge der Globalisierung und heutiger Mobilität absehbar verstärkende und sich verändernde internationale Migrationsgeschehen sinnvoll zu steuern.
5. Wer den Flüchtlingen, die aus der wirtschaftlichen Perspektivlosigkeit ihrer Herkunftsländer fliehen, eine andere Perspektive anbieten will, als ein in der Regel aussichtlosen Asylverfahrens, der muss sich darum bemühen, legale Einwanderungsportale nach Deutschland zu schaffen und dafür aktiv werben.
Wir GRÜNEN verschließen unsere Augen nicht davor, dass sich weltweit derzeit so viele Menschen auf der Flucht befinden wie zuletzt zur Zeit des 2. Weltkriegs. So sind allein Millionen von…
Das Wort Inklusion liest sich sperrig und sieht nicht gut aus. Inhaltlich hat Inklusion aber tolle Ziele. Inklusion bedeutet Zugehörigkeit, ist also das Gegenteil von Ausgrenzung. Wenn jeder Mensch, ob…