Olantis

Stadtteilbäder unter die Lupe genommen

Ein sogenanntes Bäderstrategiekonzept soll es nun richten. Doch der Reihe nach: 1974 wurden in Kreyenbrück und in Eversten Hallenbäder gebaut. Im Stadtnorden das Freibad Flötenteich. Oldenburg hat damals 135.000 Einwohner*innen….

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Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima

Antrag vom 26.01.2023

Zur nächsten Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes:

Photovoltaik an Lärmschutzwänden

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, in zukünftigen Planungsgesprächen mit der Deutschen Bahn, Autobahn GmbH und sonstigen Bauherren von Lärmschutzwänden auf die Installation von Solaranlagen an Lärm-schutzwänden hinzuwirken. Der bestmögliche Lärmschutz steht weiterhin an erster Stelle.

Begründung:

In Zukunft steht die Sanierung zahlreicher Autobahnabschnitte in Oldenburg an, beispielsweise jetzt der Huntebrücke. Die Bahn wird vermutlich in Zukunft noch weitere Lärmschutzwände installieren. Bei diesen und anderen Planungsvorhaben wird die Verwaltung hinsichtlich der Gestaltung der Lärmschutzwände konsultiert. Solaranlagen an diesen Wänden könnten viel grünen Strom in Oldenburg liefern und werden neuerdings nach Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert. Wenngleich nicht in allen Fällen möglich oder sinnvoll, soll immer an die Möglichkeit immer erinnert und in der praktischen Umsetzung unterstützt werden.


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 27.10.2022

„Klimaoasen“

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bitten um einen Sachstandsbericht zum Teilprojekt Eversten Holz über die im Förderbescheid des Bundes von Mitte Dezember 2021 festgelegten Projektepunkte.
Dabei soll insbesondere das Konzept, der Finanzplan sowie der Terminplan für die folgenden im Förderbescheid aufgeführten Punkte vorgestellt werden:

  • Entschlammung der Pferdetränke mit Neuanlage eines zukunftssicheren Teiches mit dessen Flora und Fauna und der Inbetriebnahme des vorhandenen Abflus-ses/Zuflusses
  • Das Wassermanagement im Eversten Holz mit der Umstellung auf die Funktion „Re-genwasser sammeln“ unter Einbeziehung der Pferdetränke und des Grabensystems und der Wiederherstellung der Rohrverbindung zum Dobben.
    Darüber hinaus bitten wir um Mitteilung, wie das Projektmanagement im Allgemeinen organisiert ist.

Hieraus ergeben sich nachstehende Fragestellungen:

  • Wie ist das PM aufgebaut, welche Befugnisse gibt es, wie transparent arbeitet die Projektgruppe?
  • Liegt eine transparente Budgetkontrolle innerhalb des Vorhabens vor?
  • Wie werden Stakeholder berücksichtigt?
  • Welche Meilensteine sind formuliert?
  • Welche Risiken bezüglich der Vorhabenumsetzung wurden bereits eruiert? (Budget-überschreitung / notwendige Baumfällungen usw.)?

Zusätzlich wurde uns mitgeteilt, dass Bürger*innen für den Schlossgarten ein Konzept für einen eingezäunten Hundespielplatz vorgeschlagen haben sollen. Wie bewertet die Verwaltung diese Idee?

Begründung:

Das Thema Klimaoasen im Bereich des Eversten Holz beschäftigt viele Menschen. Die Förderung der Maßnahmen ist seit geraumer Zeit bewilligt und interessierte Bürger*innen wenden sich regelmäßig mit Fragen zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen an uns, die wir auf diesem Weg beantwortet haben möchten.

f.d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN                           f.d. SPD-Ratsfraktion

gez. Dr. Alaa Alhamwi, Maik Niederstein,                               gez. Paul Behrens, Vally Finke, Thomas Klein
Dr. Sebastian Rohe, Thorsten van Ellen


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 29.9.2022

Förderprogramm für Dach- und Fassadenbegrünung

Beschlussvorschlag:

Zur Vorbereitung der anstehenden Haushaltsgespräche 2023 wird die Verwaltung gebeten, nachstehende Fragen zum städtischen Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung zu beantworten. Sofern eine Beantwortung der Fragen zeitnah (z.B. in der Sitzung des ASUK am 13.10.2022) nicht abschließend möglich sein sollte, ist diese bis zum 04.11.2022 schriftlich direkt an die Fraktionen zu richten.

Im Weiteren wird die Verwaltung gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des ASUK Vorschläge dahingehend zu vorzustellen, wie die Attraktivität des Förderprogramms durch etwaige Änderungen an der Richtlinie gesteigert werden könnte. Ziel von angepassten Förderbedingungen sollte es sein, dass die Zahl der begrünten Dächer und Fassaden in Oldenburg weiter und schneller steigt.

Fragen:

1. Wie viel Fördermittel wurden nach dem letzten Stand für das Jahr 2022 bereits zugesagt, wie viele Anträge gestellt?
2. Wurden die diversen Fördergegenstände (statische Prüfung, Dachbegrünung, Fassadenbegrünung) unterschiedlich stark nachgefragt, und wo ist das Interesse eher besonders hoch oder besonders gering?
3. Wurden die Antragsvorlagen von den Antragssteller*innen als einfach empfunden oder gab es Nachfragen zur Antragsstellung, so dass diese ggf. weiter zu vereinfachen wäre?
4. Könnte der Kreis der Empfänger*innen ausgeweitet werden, insb. auf Unternehmen in (stark versiegelten) Gewerbegebieten? Welche Verbesserungs-potenziale zur Erhöhung der Nachfrage gäbe es aus Sicht der Verwaltung?
5. Ist das Förderprogramm in Oldenburg bekannt genug? In welcher Form wird das Förderprogramm beworben und über die Vorteile von Dach- und Fassadenbegrünungen informiert?
6. Was wären aus Sicht der Verwaltung die Vor- und Nachteile, das Förderprogramm mit anderen städtischen Programmen zu kombinieren (insb. „Zuschüsse für Regentonnen und Flächenentsiegelungen“) und in einer städtischen Förderrichtlinie für „Klimaanpassung und Stadtbegrünung“ zusammenzufassen?
7. Welche Priorität hat das Förderprogramm im Hinblick auf den Masterplan Grün?

Begründung:

Eine Begrünung von Dächern und Fassaden hat zahlreiche positive Effekte für die Artenvielfalt, das Mikroklima, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bürger*innen. Im Sommer kühlen begrünte Fassaden und Dächer die städtische Umgebung bei Hitze herunter, bei Starkregenfällen kann das Grün an den Gebäuden dazu beitragen, Regenwasser aufzunehmen und zurückzuhalten.
Auch der kürzlich verabschiedete Masterplan Grün (Vorlage Nr. 22/0642) nennt die Dach- und Fassadenbegrünung mehrfach als wichtige Maßnahme für viele zu stark versiegelte Bereiche in der Stadt und es wird betont, dass das Förderprogramm noch bekannter und attraktiver gemacht werden müsste. Insbesondere in den Gewerbegebieten gebe es laut dem Oldenburger Gründachpotenzialkataster noch ein hohes Potenzial für die Einrichtung von Dachbegrünungen.

Oldenburg hat daher bereits 2019 ein Förderprogramm für Dachbegrünungen aufgelegt, seit Mitte 2021 sind auch Fassadenbegrünungen förderfähig. Für das Haushaltsjahr 2022 wurden 200.000 € im städtischen Haushalt eingestellt. Allerdings wurden bis Ende Juni 2022 erst 18 Förderanträge gestellt und 28.000 € zugesagt (Vorlage Nr. 22/0381).
Wenn ggf. nach der Hälfte des Jahres erst knapp über 10 % der Fördermittel ausgeschöpft sind, spricht dies dafür, dass das Förderprogramm noch nicht optimal ausgestaltet und/oder zu unbekannt ist.

f.d. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                                                      f.d. SPD-Fraktion

gez. Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sebastian Rohe, Maik Niederstein                gez. Paul Behrens, Vally Finke, Thomas Klein


Antrag vom 28.9.2022

Ökologische und klimagerechte Bewirtschaftung des Moores in Oldenburg

Im Zusammenhang mit diesem Tagesordnungspunkt bitten wir um einen Bericht der Verwaltung und insb. die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Everstenmoor: Laut der Niedersächsischen Landesregierung (2021)[1] wurden im Everstenmoor bereits 105ha wiedervernässt, weitere 82 ha seien zur Wiedervernässung geplant. Bis wann soll diese Wiedervernässung abgeschlossen sein, welche Hürden bestehen ggf. aktuell?
  2. Alle Oldenburger Moore: Wie viel Prozent der Moorfläche auf Oldenburger Stadtgebiet eignet sich nach Einschätzung der Verwaltung insgesamt zur Wiedervernässung?
  3. Klimaneutralität: Ist es möglich bis 2035 – analog zum Zieljahr der Klimaneutralität für Oldenburg – alle geeigneten Moorflächen auf städtischen Gebiet wiederzuvernässen, sodass sie keine Treibhausgase mehr emittieren oder ggf. sogar Treibhausgase gebunden werden? Welchen Plan verfolgt die Stadtverwaltung in diesem Zusammenhang, welche zusätzlichen Maßnahmen wären aus Sicht der Verwaltung nötig und welche Hindernisse bestehen?
  4. Bewirtschaftung städtischer Moorflächen: Wie bewirtschaftet die Stadt Oldenburg ihre eigenen Moorflächen? Sind hier innovative Modelle möglich oder angedacht, etwa zum Anbau von Palludikultur oder der Nutzung von Photovoltaik im Moor? Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Entwicklung der Förderlandschaft auf Landes- und Bundesebene in diesem Bereich?
  5. Ankauf von privaten Moorflächen: Steht ausreichend Geld bereit, um Landeigentümer*innen Moorflächen abzukaufen und diese dann in städtischer Hand wiederzuvernässen? Neben dem direkten Flächenerwerb gäbe es auch die Möglichkeiten des Flächentausches, der Flurbereinigung und von Gestattungsverträgen – wie erfolgreich waren diese Optionen in der Vergangenheit?
  6. Kooperationen mit Umlandgemeinden und privaten Eigentümer*innen: Wie kooperiert Oldenburg bislang mit den Umlandgemeinden, um einen effektiven Moorschutz sicherzustellen? Ist es denkbar gemeinsam mit Umlandkommunen einen „Moorgemeinschaft“[2] zu gründen, die Landwirt*innen in der Region bei der Umstellung auf eine nachhaltigere Bewirtschaftung von Moorböden unterstützt, fördert und berät?
  7. Stadt Oldenburg als Nachfragerin: Den Moorschutz kann Oldenburg nicht nur auf der Angebots-/Bewirtschaftungsseite voranbringen, sondern als Großstadt auch als Nachfragerin.
    Zum einen könnte die Stadt Oldenburg in der eigenen Beschaffung auf torffreie Produkte setzen. Wie viel Torf wird aktuell durch die Stadt nachgefragt – z.B. für die Aktion „Stadtgärten“? Ist es grundsätzlich machbar, hier in den Ausschreibungen nur torffreie Erde zu beschaffen?
    Zum anderen könnte die Stadtverwaltung innovative Bau- und Dämmmaterialien aus Palludikultur für Pilotprojekte verwenden (und dafür mit Landwirt*innen und Forschungsträgern in der Region zusammenarbeiten). Für welche Projekte und Einsatzformen ist die Nutzung solcher Materialien aus Sicht der Verwaltung in Oldenburg denkbar?

Begründung:

Rund 8 % der Niedersächsischen Landesfläche besteht aus Moorböden, gleichzeitig verursachen trockengelegte und nicht ökologisch bewirtschaftete Moore rund 10 % der gesamten Treibhausgasemissionen unseres Bundeslandes. Wenn Moore vernässt werden, hören sie auf Treibausgase zu emittieren und können langfristig sogar Kohlenstoff aus der Atmosphäre binden.[3] Der Schutz von Mooren hilft also dem Klima und der Anpassung an die Klimakrise. Intakte Moore dienen als Wasserspeicher und Wasserfilter. Gleichzeitig bieten sie Erholungsflächen und Lebensraum für spezialisierte Arten(-gemeinschaften) von Pflanzen, Tieren und Pilzen.

Die meisten Moorflächen auf Oldenburger Stadtgebiet werden heute landwirtschaftlich als Grünland und Acker genutzt. 40 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche auf Oldenburger Stadtgebiet liegt auf Moorland. Auch neue Wohn- und Gewerbegebiete wurden in der Vergangenheit immer wieder auf Moorflächen ausgewiesen.

Oldenburg verfügt als eine von wenigen Großstädten noch über größere, nicht vollständig degradierte Moorflächen auf dem Stadtgebiet: V.a. der „Moorplacken“ im Nordosten und das NSG „Eversten Moor“ mit angrenzenden Teilen des LSG „Hausbäkeniederung“ im Südwesten sind hier zu nennen, die die oben genannten Funktionen zumindest teilweise noch erfüllen können. Diese und weitere Moorflächen auf Stadtgebiet sind gefährdet, auch wenn die Stadt seit vielen Jahren Anstrengungen zum Moorschutz unternimmt. Durch die Behandlung des Themas im Umweltausschuss und die Diskussion unserer Fragen zu dem Thema, möchten wir weitere Impulse für den Moorschutz in Oldenburg setzen und einen Beitrag leisten, die Moore in unserer Stadt langfristig zu stärken.

f.d. Ratsfraktion

gez. Dr. Sebastian Rohe, Maik Niederstein, Thorsten van Ellen, Dr. Alaa Alhamwi

 

[1] Landtag Niedersachen (2021): Drucksache 18/9989. Abrufbar: www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_18_10000/09501-10000/18-09989.pdf

[2] Deutscher Verband für Landschaftspflege und Greifswalder Moorzentrum (2022): Zusammenarbeit im Moor – So kommt der Klimaschutz voran. Abrufbar: www.dvl.org/fileadmin/user_upload/Projekte/086_MoKli/DVL_Papier_Moorgemeinschaften.pdf

[3] Niedersächisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (2022): Landwirtschaft und Moorschutz gemeinsam denken. Abrufbar unter: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi-119-moor-214530.html


Anfrage von GRÜNEN und SPD vom 26.9.2022

Sachstand Solarenergie und Denkmalschutz

Wir bitten um einen Bericht der Denkmalschutzbehörde Oldenburg zur neuen Rechtslage, der alten und neuen Genehmigungspraxis der Denkmalschutzbehörde und möglichen Spielräumen, um in Oldenburg mehr Solarenergie auch auf geschützten Gebäuden zu ermöglichen.

Begründung:

Bisher hat der Denkmalschutz häufig die Installation von Solaranlagen auf Dächern verhindert. Am 28. Juni dieses Jahrs wurde jedoch eine Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes veröffentlicht. Seitdem überwiegt in der Regel das öffentliche Interesse an erneuerbaren Energien die Interessen des Denkmalschutzes „wenn … in die denkmalwerte Substanz nur geringfügig eingegriffen wird“ (§7 Abs. 2 Nds. DSchG). Unklar ist allerdings, was „geringfügig“ bedeutet. Vor dem Hintergrund der gleichzeitigen Klima- und Energiekrise bringt jede zusätzliche Solaranlage in der Stadt ein Stück Unabhängigkeit, kostengünstige Energie und Klimaschutz.

f.d. GRÜNEN-Ratsfraktion                                                          f. d. SPD-Ratsfraktion

gez. Dr. A. Alhamwi, M. Niederstein, Dr. S. Rohe, M. Wenzel     gez. P. Behrens, V. Finke, T. Klein


Antrag vom 25.8.2022

Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet Oldenburg (aktuelle Lage)

In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Könnten die Straßenlichter bei akuter Energiekrise vom Netzbetreiber abgeschaltet werden?
  2. Wie sieht die Nachfrageentwicklung der Straßenbeleuchtung in den letzten Jahren in Stadtgebiet Oldenburg aus?
  3. Wo sieht die Verwaltung Potential für Energieeinsparungen bei der Straßenbeleuchtung (z.B. kürzere Betriebszeiten, Abschalten einzelner oder jeder zweiten Lampe, gänzliche Abschaltung)? Wie viel Strom ließe sich vermutlich so sparen?
  4. Wie hoch ist der jährliche Strombedarf für die Straßenbeleuchtung? Wie hoch ist der Stromverbrauch der Weihnachtsbeleuchtung?
  5. Wie hoch sind die Kosten für die Straßenbeleuchtung? Sind Steigerungen zu erwarten?
  6. Wie war die Beteiligung der Stadt an der weltweiten Umweltkampagne „Stunde der Erde“ (earth hour) am 26. März?
  7. Gibt es Pläne, erneuerbare Energien in das Straßenbeleuchtungssystem zu integrieren?
  8. Hat die Stadt Möglichkeiten, die nächtliche Beleuchtung von privaten oder geschäftlichen Hausfassaden, Schaufenstern oder Reklametafeln zu untersagen? Plant die Stadt eine Initiative, um Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger freiwillig dafür zu gewinnen?

Begründung:

Die Straßenbeleuchtung in Städten ist für sicheren Verkehr unerlässlich, jedoch eine große Belastung für die Umwelt, die Stromversorgungssysteme und die Haushalte der Kommunen. Der Deutschen Energie-Agentur (dena) zufolge sind Straßenbeleuchtungen die größten Stromverbraucher von Kommunen in Deutschland[1]. Vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise stellt sich die Frage, wie viel Spielraum für Einsparungen Oldenburg in diesem bedeutsamen Bereich hat.

gez. Dr. Alaa Alhamwi und Maik Niederstein

[1] Deutsche-Energie-Agentur, dena, “Straßenbeleuchtung mit LEDs und konventionellen Lichtquellen im Vergleich”


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 25.8.2022

Klima- und Ökobilanz in der Gebäudeplanung – Quantifizierung von Klimaauswirkungen

Beschlussvorschlag: 

Für künftige Bauprojekte der Stadt Oldenburg und ihrer kommunalen Gesellschaften wird in der Planungsphase standardmäßig eine Treibhausgas- und Ökobilanz erstellt. Dies gilt für Bau- und Sanierungsvorhaben von Gebäuden ab einer Größenordnung von 10 Millionen Euro (Gesamtbaukosten).

Falls verschiedene Varianten eines (Neu-)bauprojektes geplant werden (wie etwa kürzlich für das Flötenteichbad), wird die Bilanz für alle geplanten Varianten aufgestellt.

Falls alternativ zur Neubau-Option auch ein vorhandenes und bereits genutztes Gebäude vorhanden ist, wird zusätzlich auch die Option „Sanierung“ vergleichend zum Neubauszenario betrachtet.

Bilanziert, geprüft und verglichen werden mindestens folgende Aspekte:

  • Treibhausgas-Emissionen durch Energieverbrauch, Bau und Baumaterialien (Graue Energie) über die geplante Lebensdauer des Gebäudes
  • Möglichkeit zur energetischen (Teil-)Versorgung des Quartiers durch das neue Gebäude
  • Plan zur Weiterverwendung & Recycling von Baumaterialien nach Lebensende des Gebäudes aus heutiger Sicht
  • Externe Kosten für den Ausstoß von Treibhausgasemissionen über die Lebensdauer des Gebäudes für Energieverbrauch und graue Energie (als CO2 Preis kann die aktuelle Kostenabschätzung des Umweltbundesamtes dienen, nach der (Stand 2020) eine Tonne CO2 Umweltkosten in Höhe von 195 € verursacht)
  • Abschätzung der Energiekosten über die geplante Lebensdauer des Gebäudes.[1]

Die Verwaltung wird beauftragt, beim nächsten möglichen Projekt in der oben genannten Größenordnung Treibhausgas- und Ökobilanz wie oben umrissen beispielhaft durchzuführen. Die Verwaltung berichtet im ASUK und BEGH anschließend von den Erfahrungen.

Begründung:

Quantitative Treibhausgas-Bewertungen können zum Teil unerwartete Klimaschutzpotentiale aufdecken. Sie ermöglichen der Politik auf Basis handfester Zahlen – den Kosten auf der einen, dem Ausstoß oder der Einsparung von Treibhausgasen auf der anderen – eine fundierte Abwägung. Auch die Verwaltung erachtet „die Bewertung quantitativer Auswirkung[en] bei einzelnen größeren Vorhaben als sinnvoll“ (22/0038). Im Nachhaltigkeitsleitbild der Stadt Oldenburg ist ebenso festgehalten: „Die ressourcenschonende Gebäudesanierung (von Wohn- und Nichtwohngebäuden) im Einklang mit dem städtischen Klimaschutzziel vorantreiben; dabei sowohl die Sanierungsquote als auch die Sanierungstiefe steigern und vor Abriss eine CO2-Bilanz als Entscheidungsgrundlage heranziehen.“

Um einen ersten Eindruck vom Umfang, Chancen und Grenzen einer solchen Bilanzierung zu erhalten, ist es sinnvoll sie in einer Testphase zu erproben und diese auszuwerten. Dabei kann ggf. auf Annahmen und Berechnungsmethoden aus etablierten Qualitätssiegeln (z.B. Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) zurückgegriffen werden.

Die Klima- und Ökobilanzierung wird zunächst bei städtischen Bauvorhaben für Gebäude durchgeführt. Langfristig könnten die Erfahrungen hieraus etwa auch für das Projekt „Klimahaushalt“ nützlich sein oder auf Projekte im Verkehrsbereich ausgeweitet werden.

f. d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN                                     f. d. SPD-Ratsfraktion

gez. Maik Niederstein, Dr. Sebastian Rohe, Thorsten van Ellen,      gez. Vally Finke, Thomas Klein, Paul Behrens

Dr. Alaa Alhamwi

[1] Gerade bei fossilen Energieträgern wie Erdgas ist die zukünftige Preisentwicklung schwierig abzuschätzen. Grundlage der Kostenschätzung kann der zu einem Stichtag fix fortgeschriebene Preis für verschiedene Energieträger sein, ggf. zzgl. bereits absehbarer Preisaufschläge, z.B. durch festgelegt CO2-Preispfade. Alternativ könnten verschiedene Preisszenarien angegeben werden, die auf begründeten Schätzungen und Studien beruhen und Unsicherheitsspannen mit abbilden.


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 1.6.2022

Erstellung eines Geothermie-Katasters für das Stadtgebiet Oldenburg zur Beurteilung des Potenzials einer Nutzung oberflächennaher- und tiefer geothermischer Energie (analog zum Solar- und Gründachkataster)

Beschlussvorschlag:

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen beabsichtigen, ein Geothermie-Kataster für das Gebiet der Stadt Oldenburg erstellen zu lassen. Dieses Kataster soll ausweisen, an welchen Orten eine oberflächennahe- und/oder oberflächenferne geothermische Energiequelle für den Betrieb einer Wärmepumpe zur Verfügung steht und genutzt werden kann sowie erste Hinweise zu Kosten und Wirtschaftlichkeit liefern.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen,
1. welche Kosten für ein Geothermie-Kataster entstehen,
2. ob das Kataster mit eigenem Personal erstellt werden kann oder ob hierzu ein externes Büro beauftragt werden muss und
3. mit welchem Zeitumfang für die Erstellung des Katasters (inkl. der Vergabe an ein externes Büro, falls notwendig) gerechnet werden muss.

Begründung:

Zur Erreichung der vereinbarten Zielsetzung für Oldenburg, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, müssen eine Vielzahl von Wärmeerzeugungsanlagen auf einen CO2-freien Betrieb umgestellt – bzw. für einen solchen Betrieb errichtet werden.
Eine ideale technische Lösung stellt hier die Installation von Wärmepumpen-Systemen dar, die primärseitig durch Erdwärme gespeist werden. Grundsätzlich kommen hierfür sowohl oberflächennahe- als auch durch Tiefenbohrungen erschlossene oberflächenferne geothermische Energiequellen infrage. Die aus Geothermie primärseitig gespeisten Systeme verfügen ganzjährig über eine sehr günstige Leistungszahl und emittieren – sofern sie mit ökologisch erzeugter Elektrizität betrieben werden – kein CO2. Auf dieser technischen Basis lassen sich sowohl Einfamilienhäuser – als auch ganze Quartiere mit umweltfreundlich erzeugter Wärmeenergie versorgen (Stichwort: „kalte Nahwärme“).

Um die Entwicklung bei künftigen Bau- oder Sanierungsvorhaben zu beschleunigen sowie eine schnelle Informations- und Entscheidungsmöglichkeit zu erhalten, ist ein Geothermie-Kataster1 für das Stadtgebiet eine große Hilfe; es vermeidet Fehlplanungen und beschleunigt Genehmigungsprozesse.
Wie bei dem bereits vorhandenen Solarkataster könnten interessierte Menschen sich schnell über die Machbarkeit einer erdwärmegespeisten Wärmepumpe informieren und eine erste Abschätzung der Kosten sowie erste Aussagen zur Wirtschaftlichkeit erhalten.

Dies würde deutliche Anreize für die Installation und den Betrieb dieser Wärmepumpensysteme liefern. Zu einem späteren Zeitpunkt kann von dem Kataster ausgehend eine kommunale Förderrichtlinie entwickelt werden.
Vor der endgültigen Beauftragung der Verwaltung, ein Geothermie-Kataster zu erstellen, bzw. erstellen zu lassen, sind die im Beschlussvorschlag angefragten Rahmenbedingungen zu klären.

f. d. Ratsfraktion  BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN                           f.d. SPD-Ratsfraktion

gez. Dr. Alaa Alhamwi, Maik Niederstein,                                 gez. Thomas Klein, Paul Behrens, Vally Finke,

Dr. Sebastian Rohe, Thorsten van Ellen

1 https://geodaten.emsland.de/portale/LK_Emsland_Geothermie/


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 24.5.2022

Ausschreibung für die Vergabe eines externen Fachgutachtes

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung für die Vergabe eines externen Fachgutachtes zur „Anpassung an den Klimawandel“ in die Wege zu leiten. Dieses Klimawandel-Anpassungskonzept sollte insbesondere folgende Ziele adressieren:

  1. Die Auswirkungen des Klimawandels auf die Stadt und die städtischen Infrastrukturen sind vielfältig. Das Fachgutachten sollte exemplarisch für die folgenden kommunalen Handlungsfelder die Auswirkungen und Vulnerabilitäten durch den Klimawandel darstellen: Industrie, Gewerbe und Hafen, sowie Menschliche Gesundheit.[1]
  2. Eine Ableitung von Anpassungsstrategien und Empfehlungen für die jeweiligen kommunalen Handlungsfelder.
  3. Eine Empfehlung, inwieweit das Thema Klimawandel-Anpassung strukturell und langfristig in der Stadtverwaltung und ihrem Handeln verankert werden kann. Zudem sollte dargestellt werden, wie das Thema mit anderen relevanten Akteuren (z.B. OOWV, VWG) koordiniert werden kann.

Im Rahmen der Auftragsvergabe bitten wir die Stadt, relevante Fördermöglichkeiten auf Landes- und Bundesebene zu prüfen.

In diesem Zusammenhang bitten wir die Stadtverwaltung ebenfalls zu prüfen, ob parallel zur Gutachtenerstellung und -Koordination bereits die Einstellung eine*r vom Bund geförderten Klimaanpassungsmanager*in möglich und sinnvoll sein kann. [2]

Begründung:

Zwischen 1961 und 2010 ist die durchschnittliche Jahrestemperatur im Nordwesten Niedersachsens bereits um 1,2 °C gestiegen. Studien prognostizieren, dass bis zum Ende des Jahrhunderts auch in unserer Region weitere Klimaveränderungen zu erwarten sind. Dazu zählen etwa häufigere tropische Nächte, eine Zunahme von Starkregenereignissen, ein Meeresspiegelanstieg oder Stürme mit stärkeren Windgeschwindigkeiten. Die Metropolregion Nordwest stellt in diesem Zusammenhang fest: „Mit dem fortschreitenden Klimawandel werden die Erfordernisse zur Anpassung [an Extremwetterereignisse] stetig zunehmen […].

Extremwetterlagen wie Stürme, Starkniederschläge oder Hitzeperioden werden Industrie- und Gewerbebetriebe unmittelbar beeinträchtigen. So können etwa Schäden an Gebäuden sowie Fahrzeugen, Produktionsanlagen oder gelagerten Waren entstehen. Arbeits- und Produktionsausfälle bis hin zu Umsatzverlusten wären die Folge für Unternehmen. Investitionen in bauliche Präventionsmaßnahmen können helfen, die Risiken zu mindern, sind jedoch teilweise kostenintensiv. Auch der Abschluss von entsprechenden Versicherungen kann zumindest das mit einem Schadensereignis verbundene finanzielle Risiko abfedern. Dies hat jedoch laufende Ausgaben für Versicherungsprämien zur Folge, die perspektivisch eher steigen werden, wenn keine Klimaanpassung als Gegenmaßnahme durchgeführt wird.

Im Gesundheitsbereich werden die erwarteten starken und anhaltenden Veränderungen in den Sommermonaten mit längeren Hitzeperioden und höheren mittleren Temperaturen z.B. zu intensiveren
körperlichen Anpassungsbelastungen für die Allgemeinbevölkerung, aber insbesondere für empfindliche Gruppen wie alte Menschen und pflegebedürftige Personen führen. Auch im Arbeitsschutz sind häufiger auftretende Hitzetage und Extremwetter zu berücksichtigen. Die klimatischen Veränderungen treffen auf demographische Veränderungsprozesse; das Durchschnittsalter der niedersächsischen Bevölkerung steigt und damit wächst die Zahl gesundheitlich anfälligerer Personen.

Auf der Grundlage neuerer Untersuchungen besteht die Vermutung, dass die erwarteten Klimaveränderungen die Ansiedlung neuer Vektoren (wie Mücken- und Zeckenarten) als auch die Verbreitungsfähigkeit neuer Viruserkrankungen in Deutschland begünstigen (Ausbreitung von FSME-Viren nach Niedersachsen).

Aufgrund der langen Planungszeiträume, der hohen Lebensdauer gebauter Infrastruktur und der Komplexität der bevorstehenden Herausforderungen sehen wir also Handlungsbedarf. Die Stadt Oldenburg sollte sich noch intensiver als bisher mit den möglichen zukünftigen Folgen des Klimawandels auseinanderzusetzen und diese in Planungsprozessen berücksichtigen. Je eher sich Kommunen auf den Klimawandel vorbereiten und die dafür notwendigen Strukturen etablieren, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass negative Auswirkungen verhindert oder abgemildert und die sich bietenden Chancen des Klimawandels genutzt werden können“.1

Damit auch Oldenburg sich dieser Herausforderung systematisch stellen kann, soll ein externes Anpassungskonzept schon bestehende Daten zu Klimafolgen nutzen, um daraus lokale Betroffenheiten und insbesondere strategische Optionen für die Stadt abzuleiten. Entsprechende Eigenmittel wurden im Haushalt für 2022 dafür bereitgestellt. Da auch auf Landes- und Bundesebene die kommunale Anpassung an den Klimawandel zunehmend gefördert wird, sollte die Stadt aber im Rahmen der Auftragsvergabe entsprechende Fördermittel prüfen.

Da Oldenburg in einigen Handlungsfeldern bereits die Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt (z.B. durch die Erarbeitung klimagerechter Festsetzungen für Bebauungspläne), soll sich das Gutachten exemplarisch auf die oben genannten zwei Handlungsfelder konzentrieren. Ziel des Gutachtens ist es, neue Impulse für die Klimaanpassung zu setzen und weitere Handlungsmöglichkeiten der Stadt aufzuzeigen.

f. d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN                                      f. d. SPD-Ratsfraktion

gez. Dr. Sebastian Rohe, Maik Niederstein, Dr. Alaa Alhamwi            gez. Vally Finke, Paul Behrends, Thomas Klein

Thorsten van Ellen

 

[1] vgl. Interkommunale Koordinierungsstelle Klimaanpassung (InKoKa) der Metropolregion Nordwest: „Leitfaden zur Klimaanpassung“ (2016): https://www.metropolregion-nordwest.de/portal/seiten/interkommunale-koordinierungsstelle-klimaanpassung-inkoka–900000016-10018.html und Niedersächsische Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (2021): https://www.umwelt.niedersachsen.de/download/178371.

[2] Beratung zu Fördermöglichkeiten oder direkte Förderungen gibt es etwa von Seiten des Niedersächsischen Kompetenzzentrum Klimawandel (NIKO) (https://www.umwelt.niedersachsen.de/niko/niko_uber_uns/niko-uber-uns-205852.html), des Zentrums Klimaanpassung (https://www.umwelt.niedersachsen.de/niko/niko_beratung/beratung-durch-das-niko-205863.html) oder durch die ZUG (https://www.z-u-g.org/aufgaben/foerderung-von-massnahmen-zur-anpassung-an-die-folgen-des-klimawandels/). Letztere fördert u.a. die Ersterstellung eines Anpassungskonzepts und auch entsprechende Personalstellen.


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 28.4.2022

Quantifizierung Klimaauswirkungen

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, zur nächsten Sitzung vier Projekte vorzuschlagen, für die als beispielhaftes Testvorhaben eine genaue zahlenmäßige Berechnung der Klimafolgen durchgeführt werden kann. Die Projekte sollen so ausgewählt werden, dass eine besonders starke negative oder positive Klimawirkung zu erwarten ist und sich Alternativen abwägen lassen.

Begründung:

Quantitative Treibhausgas-Bewertungen können zum Teil unerwartete Klimaschutzpotentiale aufdecken. Sie ermöglichen der Politik auf Basis handfester Zahlen – den Kosten auf der einen, dem Ausstoß oder der Einsparung von Treibhausgasen auf der anderen – eine fundierte Abwägung. Auch die Verwaltung erachtet „die Bewertung quantitativer Auswirkung[en] bei einzelnen größeren Vorhaben als sinnvoll“ (22/0038). Um einen ersten Eindruck vom Umfang, Chancen und Grenzen einer solchen Bilanzierung zu erhalten, ist es sinnvoll sie in einer Testphase zu erproben und diese auszuwerten.

f.d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN                f.d. SPD-Ratsfraktion

Maik Niederstein                                                           Vally Finke

 


Antrag vom 24.2.2022

Projektvorstellung „Klimaoasen in Oldenburg: Schlossgarten und Eversten Holz“ (Umsetzung und Partizipation)

In diesem Zusammenhang bitten wir um eine mündliche Präsentation zur geplanten Umsetzung des Projekts „Klimaoasen“. Insbesondere interessieren uns dabei Informationen zum Projekt(zeit)plan und geplanten Partizipationsformaten (Bürger*innebeteiligung). Wir bitten auch darum, die zuständige Projektmanagerin zu diesem Tagesordnungspunkt einzuladen.

Sofern der entsprechende Zuwendungsbescheid noch nicht vorliegen sollte, kann die Projektvorstellung auf den nächsten ASUK verschoben werden.

Begründung:

Das Förderprogramm „Klimaoasen“ ist mit einer Fördersumme von 5 Millionen Euro über drei Jahre ein wichtiges Projekt für unsere Stadt und der Schlossgarten sowie das Eversten Holz sind beliebte Naherholungsgebiete für die Oldenburger Bürger*innen. Die Pläne zur Umsetzung und Bürger*innebeteiligung für dieses Programm sollten daher frühzeitig in einer öffentlichen Sitzung des ASUK vorgestellt werden.

gez. Dr. Sebastian Rohe


Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 24.2.2022

Vogeljagd im Naturschutzgebiet „Bornhorster Huntewiesen

Wir bitten um eine Stellungnahme der Jägerschaft zur Jagdausübung in den Bornhorster Huntewiesen. Sollte in der Stellungnahme nicht dargestellt werden können, dass die Entenjagd der Verhinderung seltenerer Vogelarten dient, sollte diese untersagt werden.

Wir bitten darüber hinaus die Verwaltung um eine Stellungnahme bezüglich der Jagdkontrolle.

Die Stadt Oldenburg sollte für das Naturschutzgebiet (NSG) eine neue zeitgemäße Jagdverordnung erstellen.

Begründung:

Die 30 Jahre alte Verordnung zur Jagdausübung in den „Bornhorster Huntewiesen“ sollte endlich in eine neue Form gebracht werden, wie es per EU-Gesetz für alle Naturschutzgebiete in Deutschland zwingend erforderlich ist. Insbesondere fordern wir die Einstellung der Jagd auf Vögel im dortigen NSG.

Es werden nur Enten bejagt. Jedoch, sind durch die Vogeljagd, die bisher im NSG „Bornhorster Huntewiesen“ erlaubt ist, auch Krähenvögel, Ringeltauben, Fasanen, Höckerschwäne, Graugänse, Kanadagänse und Nilgänse betroffen. Alle diese Arten treten nur in geringer Zahl während der Jagdzeiten im Gebiet auf. Im Gebiet wurden auch schon Jäger aus dem Landkreis Cloppenburg beobachtet. Es scheint einen regelrechten Jagdtourismus zu geben.

Durch Schüsse der Entenjäger werden auch immer wieder Wildgänse, die ganzjährig geschützt sind, zum Auffliegen und letztlich zu Verlassen des Schutzgebietes veranlasst. Diese durch Entenjäger vergrämten Gänsegruppen fliegen dann in die weitere Umgebung, um in den Grünländereien Ruhe und Nahrung zu finden. Die Jagd auf Vögel (im speziellen auf Enten) sollte ebenfalls eingestellt werden, um Schaden von den Umgebungslandwirten abzuwenden.

f. d. Fraktion B90/Die Grünen f. d. SPD-Ratsfraktion

 

gez. Dr. Alaa Alhamwi, Maik Niederstein, Dr. Sebastian Rohe, Thorsten van Ellen gez. Vally Finke, Paul Behrens, Thomas Klein

Antrag vom 22.11.2021

Erarbeitungsstand Maßnahmenplan „Klimaneutralität bis 2035

In diesem Zusammenhang bitten wir um eine schriftliche Auskunft zum Erarbeitungsstand dieses Maßnahmenplans. Insbesondere bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Liegt der Maßnahmenplan mittlerweile vor, bzw. wann ist mit der Veröffentlichung zu rechnen?
  • Nimmt die Verwaltung bei der Erstellung des Maßnahmenplans externe Expertise in Anspruch (z.B. spezialisierte Planungsbüros, wissenschaftliche Gutachter*innen) um die Effektivität und Plausibilität der vorgeschlagenen Maßnahmen zu überprüfen? Sind im kommenden Jahr dafür Haushaltsmittel nötig?
  • Wie sollen die Fachöffentlichkeit und Zivilgesellschaft bei der Erstellung und Umsetzung des Maßnahmenplans einbezogen werden?

Begründung:

Mit dem Beschluss vom 26.04.2021 hat der Rat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2035 ein klimaneutrales Oldenburg zu erreichen. Mit dem Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, „aufbauend auf dem Fridays for Future-Leitantrag „Ein zukunftsfähiges Oldenburg – Ansätze für wirksamen Klima- und Umweltschutz auf lokaler Ebene“ und dem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (InEKK) bis Oktober 2021 einen Maßnahmenplan vorzulegen, mit dem das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen ist“.

Auch ein „Konzept zur Beteiligung der Fachöffentlichkeit und Zivilgesellschaft“ sollte erarbeitet werden.

gez. Sebastian Rohe


Anfrage vom 24.6.2021

EuGH Urteil zur Überschreitung der Stickstoffdioxid (NO2) Grenzwerte“

Wir bitten die Verwaltung um Stellungnahme zum EuGH Urteil C-635/18 wegen der Vertragsverletzung der Bundesrepublik Deutschlands bezüglich der systematischen und anhaltenden Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) in bestimmten Gebieten und Ballungsräumen Deutschlands.

Hierzu bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  • Was wird der Bundesregierung vorgeworfen?
  • Wieso ist die Stadt Oldenburg in der Auflistung der Ballungsräume nicht genannt, obwohl die NOx- Grenzwerte innerhalb des betreffenden Zeitraums nicht eingehalten wurden?
  • Welche Auswirkungen hat das Urteil für die Stadt Oldenburg bezüglich möglicher zukünftiger Grenzwertüberschreitungen?
  • Sind weitere Messstellen im Stadtgebiet vorgesehen?
  • Gibt es aktuelle Berechnungen zur Schadstoffverteilung im Stadtgebiet?
  • Gibt es nach den vorliegenden Simulationsergebnissen, die zur Messstelle am Heiligengeistwall geführt haben, weitere potenzielle Hotspots im Stadtgebiet?

Zudem wird die Verwaltung gebeten, jene Simulationsergebnisse des Stadtgebiets, die zum Messstandort Heiligengeistwall geführt haben, im Ausschuss erneut vorzustellen.

Begründung:

Der NO2-Jahresmittelwert für die Außenluft beträgt innerhalb der EU 40 mg/m³. Seit 2010 wurden in Oldenburg Grenzwertüberschreitungen festgestellt; seit 2013 wird die Nox Konzentration mittels der Messstation am Heiligengeistwall gemessen. Im Jahr 2019 wurde der Grenzwert erstmalig mit 39 mg/m³ unterschritten. Für das Jahr 2020 ist festzustellen, dass pandemiebedingt der Anteil am Stickstoffdioxid emittierenden Kfz-Verkehr stark zurückgegangen ist. Neben der Modernisierung der Busflotte sind auch die Verkehrsabläufe verändert worden, um den Hotspot zu entlasten. Der EuGH stellte 2019 fest, dass Mittelwerte über mehrere Stationen in einem Gebiet unzulässig seien, da die Konzentration an den Hotspots ausschlaggebend für die gesundheitliche Belastung der Bevölkerung sei. Damit sollte die vielerorts geführte Standortdebatte beendet werden (Urt. v. 26.06.2019, Rechtssache C-723/17). In Oldenburg besteht die Möglichkeit, dass durch die Veränderung der Verkehrssteuerung nicht der Messstandort, sondern der Ausstoßstandort verlagert wurde. Aufgrund der durch verkehrslenkende Maßnahmen eingetretene Unterschreitung des Messwertes am Hotspot erscheint es sinnvoll, erneut die Belastung im Stadtgebiet zu simulieren und an potenziell grenzwertüberschreitenden Abschnitten Messungen durchzuführen, zumal Bürger*innen die Standortwahl der Messstation vor Gericht prüfen lassen könnten.

gez. Pierre Monteyne, Thorsten van Ellen


Anfrage vom 23.6.2021

Umsetzung des „Niedersächsischen Weges“ in Oldenburg

Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

  • Das Land hat sich verpflichtet, jeder Unteren Naturschutzbehörde die finanziellen Mittel zur Schaffung einer zusätzlichen Personalstelle zur Verfügung zu stellen. Wurde diese zusätzliche Stelle bereits geschaffen und besetzt bzw. bis wann ist mit ihrer Besetzung zu rechnen?
  • Bis 2025 sollen landesweit 15 zusätzliche Ökologische Stationen zur Vor-Ort-Betreuung von

Natura 2000-Gebieten in Zusammenarbeit mit Unteren Naturschutzbehörden eingerichtet

werden.

  1. Sieht die Verwaltung den Bedarf für eine solche Ökologische Station in der Stadt Oldenburg?
  2. Wenn ja, wo sollte diese nach Ansicht der Verwaltung eingerichtet werden?
  3. Wenn nein, warum nicht?
  • Mit der Einfügung des § 2a NAGBNatSchG wurde der Grünlandumbruch auf erosionsgefährdeten Standorten, auf Flächen in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten

mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten grundsätzlich untersagt.

  1. Sind der Verwaltung sämtliche aufgrund dieser Regelung dem Grünlandumbruchverbot unterliegenden Flächen bekannt?
  2. Wenn nein, bis wann ist eine vollständige (Nach)erfassung der genannten Flächenkulissen geplant?
  3. Wurden die Eigentümer/ Nutzer der betreffenden Flächen vom geltenden Grünlandumbruchverbot in Kenntnis gesetzt?
  4. Wenn ja, von welcher Stelle?
  5. Wenn nein, warum nicht?
  6. Nach §2a Abs. 4 NAGBNatSchG beträgt die Frist der Naturschutzbehörde zur Bearbeitung eines Antrages auf Grünlandumbruch 10 Tage. Verstreicht die Frist, gilt die Genehmigung als erteilt. Kann der Landkreis mit dem vorhandenen Personal in jedem Fall die Bearbeitungsfrist einhalten?
  • Mit der Änderung des § 5 NAGBNatSchG unterliegt die Beeinträchtigung von Hecken,

Feldghölzen, Alleen und Baumreihen in aller Regel auch dann der naturschutzrechtlichen

Eingriffsregelung nach § 14 BNatSchG, wenn sie keiner behördlichen Zulassung oder Anzeige

bedarf. Um dieser Regelung zur Durchsetzung zu verhelfen, müssen die genannten

Landschaftselemente jedoch bekannt sein.

  1. Sind die genannten Landschaftselemente der Naturschutzbehörde in ihrer Lage und Angrenzung bekannt?
  2. Wenn nein, bis wann ist eine entsprechende Erfassung geplant?
  • Mit der Änderung des § 24 Abs. 2 NAGBNatSchG wurden mit den Biotoptypen „sonstiges

artenreiches Feucht- und Nassgrünland“, „mesophiles Grünland“ und „Obstbaumwiesen aus

hochstämmigen Obstbäumen ab einer Flächengröße von 2.500 m²“ zusätzliche gesetzlich

geschützte Biotope definiert.

  1. Sind diese Biotope vollständig erfasst?
  2. Wenn nicht, bis wann plant die Verwaltung diese Biotope vollständig erfasst und in das Kataster nach § 14 Abs. 9 NAGBNatSchG eingetragen zu haben?
  • Werden in den Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen kommunaler Einrichtungen (Verwaltung, Kitas, Schulen, kommunale Einrichtungen und Betriebe, Eigenbetriebe) grundsätzlich Lebensmittel aus ökologischem Landbau einsetzt?
    1. Wenn nein, warum nicht?
    2. Wie ist der Zeitplan für die Umsetzung geplant?
    3. Welche Einrichtungen müssen berücksichtigt werden?
    4. Auf welche Einrichtungen kann die Stadt Einfluss nehmen?
  • Werden sämtliche im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung festgesetzten

Kompensationsmaßnahmen nach § 1a Abs. 3 BauGB an die zuständige Untere

Naturschutzbehörde gemeldet und in das Kompensationskataster nach § 7 Abs. 1 NAGBNatSchG aufgenommen?

  1. Wo ist das öffentliche Verzeichnis der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 7 Abs. 1 NAGBNatSchG für das Stadtgebiet zu finden?
  • Liegt ein Biotopverbundskonzept der Stadt Oldenburg vor, welches Strukturen wie Hecken, Saumstrukturen an Wegen und Gewässern, Feldgehölze, Alleen, Baumreihen sowie, Amphibiengewässern als Elemente des Biotopverbundes schützt?

Begründung:

Im Herbst 2020 haben sich die Niedersächsische Landesregierung, der Landvolkverband

Niedersachsen, die Landwirtschaftskammer Niedersachsen und die Umweltverbände BUND

und NABU auf ein umfassendes Maßnahmenpaket zum Natur- und Artenschutz in

Niedersachsen verständigt. Mit dem sog. „Niedersächsischen Weg“ wurde ein großer Teil der

Ziele des im Mai 2020 offiziell gestarteten Volksbegehrens „Artenvielfalt. Jetzt!“ umgesetzt,

das in der ersten Phase bereits 162.530 Unterschriften gesammelt hatte. Landesweit haben in Oldenburg mit 6500 Unterschriften die meisten Menschen das Volksbegehren unterstützt. Die Vereinbarung zum „Niedersächsischen Weg“ wurde am 29.10.2020 von den genannten Vertragspartnern offiziell vorgestellt, die vereinbarten Änderungen des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz und des Niedersächsischen Wassergesetzes sind am 11.11.2020 in Kraft getreten. Ein erheblicher Teil der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen wie der getroffenen Vereinbarungen obliegt jedoch der Kommune, weswegen wir den Stand der Umsetzung nach nun etwas über einem halben Jahr erfragen.

Des Weiteren ist das Ziel des Niedersächsischen Weges, die ökologisch bewirtschaftete Fläche in Niedersachsen bis zum Jahr 2025 gegenüber dem aktuellen Stand in etwa zu verdoppeln und

bis 2030 zu verdreifachen wird nur gelingen, wenn auch die Nachfrage nach ökologisch

produzierten Lebensmitteln etwa in gleichem Maße wächst. Deshalb ist es für die Umsetzung

des Niedersächsischen Weg essenziell, die Nachfrage entsprechend zu stimulieren. Die Stadt sollte daher ihren Beitrag dazu leisten, indem in Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen unter kommunalem Einfluss grundsätzlich Lebensmittel aus ökologischer Produktion eingesetzt werden.

Nach § 7 Abs. 1 NAGBNatSchG führen die Unteren Naturschutzbehörden ein Verzeichnis der

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft, das der

Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet zugänglich sein soll. Bisher sind die im

Rahmen der kommunalen Bauleitplanung festgesetzten Kompensationsmaßnahmen nicht

Bestandteil des Kompensationsflächenkatasters. Im Rahmen des Niedersächsischen Weges

wird eine Einbeziehung der im Rahmen der Bauleitplanung erforderlichen

Kompensationsmaßnahmen in das Kompensationskataster angestrebt.

Die Stadt sollte bereits selbstständig die Aufnahme, der im Rahmen ihrer Bauleitplanung festgesetzten Kompensationsmaßnahmen in das Kompensationskataster anstreben.

Tiere und Pflanzen müssen für eine nachhaltige Sicherung der Populationen Möglichkeiten haben, sich räumlich auszubreiten bzw. zwischen Naturräumen wechseln zu können. Dadurch kein sich ein langfristiges ökologisches Gleichgewicht einstellen und ein genetischer Austausch unterschiedlicher Populationen stattfinden. Zumeist sind diese Lebensräume jedoch als Schutzräume voneinander isoliert. Durch Vernetzungsmaßnahmen können diese Schutzgebiete optimiert werden und die Artenvielfalt kann davon profitieren bzw. erhalten bleiben. Daher ist ein Biotopverbundskonzept wichtig, um die Infrastruktur zwischen den Schutzgebieten zu stärken.

gez. Pierre Monteyne, Andrea Hufeland


Antrag vom 9.6.2021

Baumerhalt- und Stadtgrünstrategie

Beschluss:

Unter Abschnitt 3 des Beschlussvorschlags wird folgender Satz ergänzt:

„Die Verwaltung legt in der entsprechenden Sitzung als Teil der Schutzstrategie einen Entwurf einer Baumschutzsatzung für das Beteiligungsverfahren vor.“

Begründung:

Im Beteiligungsverfahren sollte die Möglichkeit einer Schutzsatzung erwogen werden, da diese gegebenenfalls ein geeignetes Instrument innerhalb einer Strategie zum Baum- bzw. Stadtgrünerhalt der Stadt darstellt. Über die Notwendigkeit und genaue Ausgestaltung kann anschließend anhand des Entwurfs im Beteiligungsverfahren diskutiert werden.

gez. Pierre Monteyne, Thorsten van Ellen


Antrag vom 9.4.2021

Maßnahmenprioritäten zur Erreichung des Klimaziels

Beschlussvorschlag:

Maßnahmen, die innerhalb ihres Beschlusses bereits terminiert wurden, werden entsprechend ihres Zieldatums in die Prioritätengruppen einsortiert.
Maßnahmen, deren Umsetzung sehr kurzfristig möglich ist, werden aus der Prioritätenliste gestrichen und stattdessen sofort erledigt.

Dazu gehört:
– „Evaluation des STEP 2025“, die nach Aussage der Verwaltung weitestgehend abgeschlossen sein soll
– „Erarbeitung eines ersten Konzeptes zur Einbindung des Sektors Konsum und Ernährung in den Klima- und Umweltschutz mit Festlegung einer Zuständigkeit innerhalb der Verwaltung bis Mitte 2021“
– „Einsatz bei MdB für Verbot fossiler Heizungen“, welches sich mit sehr geringem Zeitaufwand umgehend erledigen lässt
Ebenfalls nicht in der Prioritätenlisten werden Maßnahmen geführt, die ohnehin bereits umgesetzt werden und nicht das Kriterium der Zusätzlichkeit erfüllen:
– „Einzelfallprüfung PV bei Denkmalschutz“
– „Nachpflanzungen gefällter Bäume“

Die sich aus der Systematik ergebende Prioritätenliste der FFF Maßnahmen wird als Beschlussvorschlag in die nächste Sitzung des ASUK eingebracht.
Zudem bitten wir die Verwaltung um Beantwortung der Fragen, bis zu welchem Zeitpunkt die jeweiligen Prioritätengruppen bearbeitet werden sollen und welche Personalkapazitäten dafür vorhanden sind oder zusätzlich benötigt werden?

Begründung:

Maßnahmen, die ohnehin bereits umgesetzt werden oder sich umgehend mit sehr geringem Zeiteinsatz umsetzen lassen, müssen nicht priorisiert werden. Um den Prozess möglichst übersichtlich zu gestalten, sollten diese in der Prioritätenliste nicht berücksichtigt werden.
Einige Maßnahmen wurden bereits vom Rat mit festen Zeitzielen beschlossen, die aus unserer Sicht nicht durch die verwaltungsseitig gewählte Systematik zurückgestellt werden sollten.
Nach der bisherigen Systematik wurden die Beschlüsse „Partizipativ Quartierskonzepte für CO2- freie Wärmeversorgung entwickeln“ und „Evaluation des STEP 2025“ in Priorität 3 und 4 eingeordnet, jedoch sehen die Beschlusstexte eine Bearbeitung bis Ende des Jahres 2021 vor. Daraus ergibt sich zusätzlich die Frage, ob die Verwaltung vorsieht alle Maßnahmen bis Ende 2021 anzufangen oder die Zeitziele bisher keine Berücksichtigung fanden.

gez. Pierre Monteyne, Thorsten van Ellen


Antrag vom 25.2.2021

Geplante Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse: Gutachten über Stadtversiegelung und Anpassung der Gründachförderung

Wir bitten die Verwaltung um Auskunft über den aktuellen Bearbeitungsstand sowie den Zeitplan bezüglich:

a. der externen Vergabe eines Gutachtens über den Versiegelungsgrad der Stadt Oldenburg sowie

b. der Anpassung der Gründachförderung hinsichtlich der Statikprüfung.

Begründung:

Für den Haushalt 2021 wurden von SPD und Grünen entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt, um ein externes Gutachten über den Versiegelungsgrad der Stadt erstellen zu lassen. Ein hoher Versiegelungsgrad hat negative ökologischen und klimatischen Folgen, da der Lebensraum in den darunterliegenden Bodenschichten durch die starke Beeinträchtigung des Luft- und Wasseraustauschs zerstört wird. Zudem kommt es zu einer Beeinträchtigung des Kleinklimas, da versiegelte Böden nicht zur Kühlung der Luft beitragen.[1] In einer Untersuchung der VdS Schadenverhütung GmbH im Jahr 2018 wurde für Oldenburg ein mittlerer Versiegelungsgrad von 36,6 % angegeben und belegte damit Platz 13 der 50 einwohnerstärksten Städte Deutschlands und befindet sich damit im Ranking zwischen Essen und Düsseldorf.[2] Vergleichbare Städte wie Osnabrück (Rang 36 mit 25,2 %) und Münster (Rang 47 mit 17,9 %) schnitten wesentlich besser ab. Der überwiegende Teil der Versiegelung wird in Oldenburg laut der Untersuchung durch Städtische Bebauung und Verkehrswege verursacht. Die Erhebung erfolgte auf Grundlage des Copernicus Urban Atlas 2012 (Satellitendaten). Um ein genaueres Bild über die aktuelle Situation zu bekommen und dies in zukünftige Entscheidungen stärker mit einbeziehen zu können, wird das Gutachten möglichst zeitnah benötigt.

Des Weiteren wurde neben der allgemeinen Erhöhung der Fördersumme für nicht städtische Gründächer und Fassadenbegrünungen ein zusätzlicher Betrag für die Überprüfung der Statik eingestellt. Der Zuschuss soll nur dann zurückgezahlt werden müssen, wenn die statische Prüfung positiv ausfällt, der Zuschussempfangende aber dennoch kein Gründach realisiert. Bislang sieht die Förderrichtlinie vor, dass bei umgesetzten und geförderten Maßnahmen zusätzlich die Aufwendungen für eine Statikerin oder einen Statiker mit einer maximalen Fördersumme bis zu 300 Euro brutto bezuschusst werden. Sollte es jedoch aufgrund der Statik nicht zur Umsetzung kommen, wird das Geld bislang nicht erstattet. Um diese Investitionsunsicherheit zu verringern, soll die Überprüfung der Statik auch dann förderfähig werden, wenn sich kein Gründach aufgrund der baulichen Gegebenheiten realisieren lässt.

[1] https://www.umweltbundesamt.de/daten/flaeche-boden-land-oekosysteme/boden/bodenversiegelung#okologische-auswirkungen

2 https://www.gdv.de/de/medien/aktuell/muenchen-ist-die-am-staerksten-versiegelte-grossstadt-36418

gez. Pierre Monteyne, Thorsten van Ellen


Antrag vom 25.2.2021

Förderung Altbausanierung und KWK-Anlagen

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird aufgefordert, zu berichten

a) welche wesentlichen Gründe Eigentümer sanierungsbedürftiger Gebäude davon abhalten, eine Sanierung durchzuführen und

b) welche Gründe zu mangelnder Nachfrage des KWK-Förderprogramms geführt haben, sowie

c) einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die Förderprogramme Altbausanierung und KWK-Anlagen diese Hinderungsgründe abmildern könnte, durch die im Haushalt dazu zusätzlich eingestellten Mittel.

Begründung:

Es gibt eine Vielzahl von Förderprogrammen zur energetischen Sanierung von Gebäuden. Trotzdem steigt die Sanierungsquote nicht ausreichend, z.B. könnte es sein, dass nach einer energetischen Fassadensanierung, der Austausch fossiler Heizungen durch Wärmepumpen niedrige Heizkörpertemperaturen und Flächenheizungen benötigen, die im Vergleich zu konventionellen Heizungen Mehrkosten verursachen. Ggfs. können solche Hinderungsgründe durch entsprechende Förderungen abgemildert werden. Ebenso kann eine gezielte Steigerung der Attraktivität der KWK-Förderung zu einer verstärkten Nutzung von KWK-Anlagen führen.

gez. Thorsten van Ellen, Pierre Monteyne


Antrag vom 10.2.2021

Vermarktung regionaler Produkte auf den Stadtteilmärkten in der Stadt Oldenburg stärken

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, einen Vorschlag vorzubereiten, wie auf Stadteilmärkten der Verkauf von regionalen und ökologischen  Produkten gefördert werden kann. Dazu wird die Verwaltung aufgefordert über den Ist-Zustand des Warensortiments der Stadtteilmärkte, hinsichtlich ökologischer und regionaler Erzeugung, zu berichten und eine Definition für den Begriff „regional“ zu erarbeiten.

Des Weiteren wird die Verwaltung aufgefordert, insbesondere folgende Möglichkeiten zu prüfen und über das Prüfergebnis zu berichten:

– Marktgebührenanpassung für regionale Stände

– Kennzeichnung regionaler und ökologisch  produzierter Produkte

– Verpflichtende Angabe des Anteils der Waren aus Direktvermarktung an den Marktständen

– Möglichkeiten zur Einführung von Nachhaltigkeitskriterien für Verträge mit Wochenmarktbetreiber*innen.

Dies soll im Rahmen der Erarbeitung der Ernährungsstrategie geschehen.

Begründung: 

Der Rat der Stadt Oldenburg hat beschlossen eine Ernährungsstrategie in Kooperation mit den Umlandgemeinden zu erarbeiten, um eine regionale, nachhaltige und klimaschonende Lebensmittelversorgung zu fördern.

Im Gegensatz zum Begriff „ökologisch“, ist der Begriff „regional“ gesetzlich nicht geschützt. Auf dem Wochenmarkt handelt es sich nicht bei allen Marktständen um eine Direktvermarktung vom Hof, sondern auch um zugekaufte Waren, die aus den gleichen Großmärkten und fernen Herkunftsorten stammen, wie die meisten Produkte im Supermarktregal. Daher erscheint eine besondere Kennzeichnung von Ständen mit einem hohen Anteil aus Direktvermarktung und regionalem Zukauf eine geeignete Maßnahme, um Transparenz über die Herkunft der Waren  und Anreize für den Kauf regionaler Lebensmittel und Produkte zu schaffen und die regionalen Erzeuger zu unterstützen.

gez. Andrea Hufeland, Pierre Monteyne


Antrag vom 12.11.2020

Mensa Konzept auch für städtische Einrichtungen und Veranstaltungscatering   aus dem Leitantrag „ Ein zukunftsfähiges Oldenburg – Ansätze für wirksamen Klima- und Umweltschutz auf lokaler Ebene

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept für die Verpflegung in städtischen Einrichtungen und die Vergabe von Cateringdienstleistungen für städtische Veranstaltungen  mit verbindlichen Qualitätskriterien zur Nachhaltigkeit zu erarbeiten. Das Konzept soll saisonale, regionale, faire und nachhaltige Lebensmittel berücksichtigen. Dies gilt ausdrücklich auch für Fleisch. 

gez. Andrea Hufeland, Pierre Monteyne


Antrag vom 12.11.2020

Einbindung des Sektors Ernährung in den Klima und Umweltschutz aus dem Leitantrag „ Ein zukunftsfähiges Oldenburg – Ansätze für wirksamen Klima- und Umweltschutz auf lokaler Ebene

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung möge Konzepte zur Einbindung des Sektors Konsum und Ernährung für den Klima und Umweltschutz in Oldenburg vorlegen. Bei der Fortschreibung des InEKK, spätestens aber bis Juli 2021 werden die Konzepte erarbeitet. Dazu wird innerhalb der Verwaltung bis Januar 2021 eine Zuständigkeit festgelegt. 

gez. Andrea Hufeland, Pierre Monteyne


Antrag vom 12.11.2020

Umsetzbarkeit einer kommunalen Ernährungsstrategie für Oldenburg
auf die Tagesordnung

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird um eine Einschätzung gebeten, wie eine Ernährungsstrategie für Oldenburg erarbeitet und umgesetzt werden kann. In der Einschätzung sollen die erforderlichen Schritte des Prozesses enthalten sein. Als Vorbild sollen zudem die Entwicklungen zur Ernährungsstrategie aus Berlin, Köln und Frankfurt vorgestellt werden.

Begründung:

In ihrem Leitantrag schlägt FFF unter Punkt 6.2. vor, in einem partizipativen Prozess, zusammen mit relevanten Akteur*innen, eine Ernährungsstrategie für Oldenburg zu erarbeiten.

Berlin hat als erste deutsche Stadt eine Ernährungsstrategie beschlossen. Diese soll dazu beitragen, eine regionale, nachhaltige und faire Ernährung vor Ort zu fördern. Eine kommunale Ernährungsstrategie gibt Antworten darauf, wie wir uns in Zukunft ernähren wollen. Dies betrifft Fragen entlang der ganzen Produktionskette vom Acker bis zum Teller, wie wir landwirtschaftliche Flächen in der Region sichern und Sorten- und Artenvielfalt erhalten können.

Es betrifft die Verarbeitung in Molkereien und Bäckereien, den Vertrieb über den Einzelhandel, Wochenmärkte oder neue Vertriebsmodelle und den Konsum – privat oder in Kantinen und Schulen. Gleichzeitig greift eine Ernährungsstrategie Querschnittsthemen wie Essbare Stadt, Vermeidung von Verpackungen, umweltfreundlicher Transport von Lebensmitteln oder Umgang mit Lebensmittelüberschüssen auf.

Eine Ernährungsstrategie kann Bestandteil des kommunalen Beitrags zu den Nachhaltigkeitszielen der vereinten Nationen sein, insbesondere zu den Bausteinen „Gesundheit“ und „nachhaltige Produktion und Konsum“. Auch Oldenburg sollte die bestmögliche Strategie entwickeln, um mit dem Bereich Ernährung, Landwirtschaft und Konsum zum Umwelt-, Klima- und Tierschutz beizutragen und die Gesundheit der Menschen in Oldenburg zu fördern.

gez. Pierre Monteyne und Andrea Hufeland


Antrag vom 12.11.2020

Beschlussvorschlag Vorlagenprüfung Klimarelevanz

Die Änderungen bzw. Ergänzungen sind kursiv dargestellt und Streichungen kenntlich gemacht.

Beschlussvorschlag:

Das von der Verwaltung vorgeschlagene Klimarelevanz-Prüfmodell für Verwaltungsvorlagen wird beschlossen. Hierzu werden künftig Verwaltungsvorlagen ergänzt um das Kapitel „Klimarelevante Auswirkungen“ mit den möglichen Angaben:
―Nein, keine relevanten Auswirkungen
―Ja, positiv (Beschreibung / Umfang der positiven Wirkung / Erläuterung zu weiteren Verbesserungsoptionen)
―Ja, negativ (Beschreibung / Umfang der negativen Wirkung / Erläuterung zu klimafreundlichen Alternativen und zu Konsequenzen eines Verzichts)
Zur Implementierung des Prüfmodells wird eine verwaltungsinterne Testphase von 4-6 Wochen und eine anschließende sechsmonatige Pilotphase in den Ausschüssen Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima (ASUK), Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebs (BAWB) und Ausschuss für Stadtplanung und Bauen (ASB) ggf. ein Ausschuss aus Dez 3 beschlossen. Anschließend soll nach Evaluation der Pilotphase eine Entscheidung über die Ausweitung auf andere Ausschüsse getroffen werden.
Eine detaillierte CO2e Bilanzierung soll innerhalb der Pilotphase für jeweils ein von der Verwaltung ausgewähltes Projekt aus den Bereichen Verkehr und Bauen vorgenommen werden, bei denen von einer erheblichen Klimarelevanz ausgegangen wird.

Begründung:

Für die politische Beratung ist eine grobe Einordnung der zu erwartenden Auswirkungen einer Maßnahme wünschenswert, selbst wenn keine detaillierte quantitative Angabe von CO2e Emissionen oder Reduktionen vorliegt. Bei einzelnen Maßnahmen wurden bereits solche Anhaltspunkte geliefert, wenn in Verwaltungsvorlagen Formulierungen wie „keine direkte Treibhausgaseinsparungen zu erwarten“ verwendet wurden.

Zur Größeneinordnung könnten eben solche Beschreibungen verwendet werden, um auf direkte / indirekte Treibhausgaseinsparungen bzw. Emissionen hinzuweisen und diese in „keine“, „gering“ und „erheblich“ zu unterteilen. Bei Bildungsprojekten oder Öffentlichkeitsarbeit ist grundsätzlich keine direkte CO2e Einsparung zu erwarten. Hier wäre als Umfang der Wirkung eine Größenordnung der erreichten Schüler*innen bzw. Personen hilfreich.

Die Konsequenzen eines Verzichts einer negativ bewerteten Maßnahme sind nicht Teil der klimarelevanten Auswirkung und werden wie bisher innerhalb der argumentativen Begründung einer Verwaltungsvorlage verdeutlicht.

Die Testphase in einer begrenzten Anzahl an Ausschüssen stattfinden zu lassen erscheint auch aufgrund der Personalkapazitäten sinnvoll und insbesondere im Bereich des ASUK und des BAWB ist eine Klimafolgenabschätzung keine gänzlich neue Tätigkeit. In beiden Bereichen sind Vorlagen mit überwiegend positiven Klimafolgen zu erwarten. Um auch Erfahrungen aus einem weiteren besonders klimarelevanten Bereich zu sammeln, sollte der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen als dritter Ausschuss für die Pilotphase mit aufgenommen werden.

Mittelfristig sind auch quantitative CO2e Bewertungen ein wichtiger Anhaltspunkt für politische Entscheidungen. Um einen ersten Eindruck vom Umfang und den Grenzen einer solchen Bilanzierung zu erhalten, ist es sinnvoll diese in der Testphase an zwei Beispielen zu erproben und nach der Pilotphase auszuwerten.

gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 12.11.2020

Leitantrag Fridays for Future – Ergebnisse aus dem Workshop vom 15.10.2020
– Punkt 6.18 „Pfandsammlung an Mülltonnen“

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird aufgefordert, im Rahmen einer Testphase Möglichkeiten für Pfandsammlungen an städtischen Müllbehältern zu schaffen. Die Möglichkeit der Pfandsammlung an Mülltonnen an Orten wie zum Beispiel dem Bahnhofsinnenbereich und größeren Einkaufszentren soll geprüft und es soll bei den zuständigen Personen privater Flächen dafür geworben werden.

gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 18.09.2020

Solarpotenziale auf Oldenburgs Dächern voll ausnutzen

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird aufgefordert:

  • sicherzustellen, dass bei allen zukünftigen privaten Neubauten (von Wohn- und nicht-Wohngebäuden) und in einem zweiten Schritt auch im Bestand (so denn die Dachfläche vollständig erneuert wird) alle geeigneten Dachflächen möglichst vollständig mit Solaranlagen ausgestattet werden – unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Zumutbarkeit, technischer Möglichkeiten und bestehender öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen. Dazu sind Rahmenbedingungen zu schaffen sowie Planungsrecht, städtebauliche Verträge und Erbpachtverträge zu nutzen. Der Betrieb der Solaranlage darf durch Dritte übernommen werden (Dach-Verpachtung, Contracting, etc.).
  • Im Zuge der Aufstellung neuer Bebauungspläne zur Ermittlung der Nutzbarkeit des solarenergetischen Potenzials eine Prüfung (ggf. Simulation mit EDV-gestützter Software) durchzuführen und die Ausgestaltung von Gebäuden auf Grundlage von § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB so vorzugeben, dass diese zur Nutzung von erneuerbaren Energien geeignet sein müssen (z.B. Dachform, Dachneigung, Ausrichtung der Gebäude).
  • Bis 2025 alle geeigneten öffentlichen Dächer im Bestand (sowie ab sofort alle öffentlichen Neubauten) mit Photovoltaik auszurüsten, wo dies wirtschaftlich rentabel ist, und dazu eine praktikable Standardlösung für Planung, Bau und Betrieb der Anlagen sowie einen Umsetzungsplan mit Zeitvorgaben zu erarbeiten.
  • Für Flachdächer und flach geneigte Dächer (< 15°) von Gebäuden eine generelle Dachbegrünung mit einer Substratmächtigkeit von mindestens 10 cm festzusetzen, sofern dem keine funktionalen Gründe entgegenstehen. Von dieser Verpflichtung sind Teilflächen, die zur Gewinnung regenerativer Energien (Photovoltaik, Solarthermie) genutzt werden sowie Dächer von Nebenanlagen und Garagen mit einer Dachfläche ≤ 30 m² ausgenommen. Eine Kombination von Gründach und Solaranlagen ist zulässig.

Begründung:

Wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen, müssen wir alle Potenziale zur Erzeugung von Erneuerbaren Energien nutzen. Auf Oldenburgs Dächern könnte noch weitaus mehr sauberer, lokaler und günstiger Strom aus PV-Solaranlangen erzeugt werden. Gerade bei Neubauten wird diese Ressource noch viel zu wenig genutzt und oft nur ein kleiner Teil des Daches mit gesetzlich vorgeschriebenen Solarthermieanlagen ausgestattet – obwohl es sich finanziell sowohl für die Hausbesitzer*innen als auch für das Klima in wenigen Jahren auszahlen würde, das Dach vollständig mit PV-Modulen zu belegen.

Viele Städte – vom Bremen, über Cloppenburg, bis Tübingen – machen daher verpflichtende Vorgaben, neue oder sanierte Dächer grundsätzlich mit PV-Anlagen und/oder Gründächern auszustatten. Diesen Beispielen sollte Oldenburg sich anschließen. Kombiniert mit ihrem Solardachpotenzialkataster und dem Förderprogramm Photvoltaik könnte die Stadt so auch endlich die Solarpotenziale auf ihren Dächern voll ausnutzen!

Für die Ratsfraktion

Thorsten van Ellen


Antrag vom 27.08.2020

Umsetzbarkeit einer kommunalen Ernährungsstrategie für Oldenburg

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird um eine Einschätzung gebeten, wie eine Ernährungsstrategie für Oldenburg erarbeitet und umgesetzt werden kann. In der Einschätzung sollen die erforderlichen Schritte des Prozesses enthalten sein. Als Vorbild sollen zudem die Entwicklungen zur Ernährungsstrategie aus Berlin, Köln und Frankfurt vorgestellt werden.

Begründung:
In ihrem Leitantrag schlägt FFF unter Punkt 6.2. vor, in einem partizipativen Prozess, zusammen mit relevanten Akteur*innen, eine Ernährungsstrategie für Oldenburg zu erarbeiten.

Berlin hat als erste deutsche Stadt eine Ernährungsstrategie beschlossen. Diese soll dazu beitragen, eine regionale, nachhaltige und faire Ernährung vor Ort zu fördern. Eine kommunale Ernährungsstrategie gibt Antworten darauf, wie wir uns in Zukunft ernähren wollen. Dies betrifft Fragen entlang der ganzen Produktionskette vom Acker bis zum Teller, wie wir landwirtschaftliche Flächen in der Region sichern und Sorten- und Artenvielfalt erhalten können.

Es betrifft die Verarbeitung in Molkereien und Bäckereien, den Vertrieb über den Einzelhandel, Wochenmärkte oder neue Vertriebsmodelle und den Konsum – privat oder in Kantinen und Schulen. Gleichzeitig greift eine Ernährungsstrategie Querschnittsthemen wie Essbare Stadt, Vermeidung von Verpackungen, umweltfreundlicher Transport von Lebensmitteln oder Umgang mit Lebensmittelüberschüssen auf.

Eine Ernährungsstrategie kann Bestandteil des kommunalen Beitrags zu den Nachhaltigkeitszielen der vereinten Nationen sein, insbesondere zu den Bausteinen „Gesundheit“ und „nachhaltige Produktion und Konsum“. Auch Oldenburg sollte die bestmögliche Strategie entwickeln, um mit dem Bereich Ernährung, Landwirtschaft und Konsum zum Umwelt-, Klima- und Tierschutz beizutragen und die Gesundheit der Menschen in Oldenburg zu fördern.

gez. Andrea Hufeland, Pierre Monteyne


Antrag vom 27.08.2020

Vorstellung des Ernährungsrates Oldenburg und des Zentrums für Ernährung und Hauswirtschaft Niedersachsen – ZEHN

Beschlussvorschlag:
Zur Oktobersitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima werden Vertreter*innen des Ernährungsrates Oldenburg und des Zentrums für Ernährung und Hauswirtschaft Niedersachsen – ZEHN eingeladen, um ihre Arbeit vorzustellen.

Begründung:
Der Ernährungsrat Oldenburg ist ein zivilgesellschaftliches Gremium, welches sich für eine regionale, ökologische und fair gehandelte Ernährung einsetzt. Da das Projekt von der Stadt Oldenburg gefördert wird und unsere Ernährungsweise bzw. Lebensmittelproduktion umwelt- und klimarelevant ist, bitten wir darum Vertreter*innen des Ernährungsrates in den Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima einzuladen, um über ihre Arbeit zu berichten.

Das Zentrum für Ernährung und Hauswirtschaft Niedersachsen wird vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gefördert und beschäftigt sich ebenfalls mit Strategien für eine nachhaltigen Ernährungsweise und Landwirtschaft. Organisatorisch an die Landwirtschaftskammer angegliedert, startete das ZEHN am 01. Oktober 2019 in Oldenburg.
Da die Zielrichtung beider Organisationen ähnlich ist, erscheint es sinnvoll beide Akteure einzuladen, um ggf. auch etwas über gemeinsame Projekte, Strategien oder die Zusammenarbeit zu erfahren.

gez. Andrea Hufeland, Pierre Monteyne


Antrag vom 10.08.2020

Umsetzungsvorschläge aus dem Leitantrag FridaysForFuture

Mittelverwendung aus dem Sonderfonds Klimaschutz

In der Sitzung des ASUK vom 11.6. 2020 berichtete die Verwaltung zu einer Anfrage von Fossil Free Oldenburg über das derzeitige Entscheidungsverfahren bei der Vergabe von Mitteln aus dem Sonderfonds. Die Verwaltung teilte mit, dass von politischer Seite oder der Verwaltung Vorschläge für die Verwendung der Mittel eingebracht werden können und dann eine Umveranschlagung in das Budget des zuständigen Amtes erfolgt.

Beschlussvorschlag: 

Aus dem Sonderfonds Klimaschutz wird folgende Maßnahme umgesetzt:

Der Ernährungsrat Oldenburg erhält für die Anschaffung eines Kochwagens und die Durchführung von drei Workshops zum Thema Kochen fürs Klima einen Zuschuss in Höhe von 7050 Euro.

Begründung: 

Unser Ernährungssystem ist für mindestens 20% aller klimaschädlichen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Damit stellt Ernährung ein wichtiges Handlungsfeld für den Klimaschutz dar. Ernährungsbildung ist ein Schlüsselfaktor für ein  klimagerechtes Konsumverhalten auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit. Die Anschaffung eines mobilen Kochwagens sowie Workshopangebote des Ernährungsrats tragen zur Umsetzung der Beschlussvorschläge 6.1., 6.5. und 6.6 des Leitantrags von FFF bei (s.a. Anlage Ernährungsrat).

gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 12.6.2020

Masterplan Grün

Beschlussvorschlag:

„Die Verwaltung wird aufgefordert, den aktuellen Erarbeitungsstand des seit 2012 in Rede stehenden Masterplan Grün dem Rat vorzulegen.

Begründung:

Die Verwaltung hatte gegenüber dem Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima dargelegt, dass der sog. „Masterplan Grün“, auf den mehrere Strategiepapiere der Stadt Oldenburg seit geraumer Zeit vergeblich verweisen, noch immer nicht fertiggestellt werden konnte. Dabei ist dessen Anfertigung seit 2012 Thema in den Ratsgremien, für die vor einigen Jahren mittels Änderungsliste der Fraktionen und mehrheitlichem Haushaltsbeschluss extra eine originäre Stelle geschaffen wurde.

Die Grünen-Ratsfraktion hält es für notwendig, den Antrag der Gruppe Die Linke/Piratenpartei im Kontext der weiteren Überlegungen des Masterplans zu beraten. Denn gemäß seiner Grundkonzeption soll er „eine integrierte Stadt- und Grünentwicklung fördern, Einzelprojekte in einen Gesamtkontext einbinden sowie Verwaltung und Politik Orientierung für eine Schwerpunktsetzung und Umsetzung von Maßnahmen geben“. Nachzulesen auf der Seite der Nds. Initiative für Klimaschutz in der Siedlungsentwicklung unter http://www.nikis-niedersachsen.de/index.php?id=264

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 19.5.2020

Nachhaltigkeit bei städtischen Empfängen und Veranstaltungen

Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1.  Wie viele Empfänge führt die Stadt durchschnittlich pro Jahr durch? Bei wie vielen Empfängen werden auch Speisen gereicht?

2.  Wie viele städtische Veranstaltungen wurden 2019 in der Stadt Oldenburg durchgeführt?

·      Welche Kultur-Veranstaltungen und Ausstellungseröffnungen?

·      Welche Sportveranstaltungen?

·      Welche sonstigen Veranstaltungen, Konferenzen, Tagungen?

Wir bitten um eine Auflistung aller durchgeführten Veranstaltungen mit Angabe der geplanten Besucherzahlen und Angabe, ob für die Veranstaltung ein Catering mit Getränken oder mit Getränken und Speisen angeboten wurde.

  1. Welche Qualitätsstandards zur Nachhaltigkeit werden bei der Auswahl von Catering Unternehmen zugrunde gelegt?·      bei der Auswahl der Getränke/Speisen (regional, saisonal, ökologisch, fair)?·      zur Vermeidung von Plastikmüll (z.B. Bereitstellung von Leitungswasser)?·      zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen?·      zur fairen Bezahlung?
  2. Welche Kriterien werden außerdem berücksichtigt?·      Barrierefreiheit des Veranstaltungsortes und der Toiletten·      Erreichbarkeit / ÖPNV Anbindung·      Vermeidung von Abfall z.B. bei der Verpackung·      Wasserschutz, z.B. durch Auswahl der Reinigungsmittel·      Öffentlichkeitsarbeit zum Thema klimagerechte Veranstaltung·      Nachhaltigkeitskriterien bei der Auswahl von Gastgeschenken
  3. Welche Qualitätsstandards und Kriterien sind verbindlich?Begründung:

Die Stadt Oldenburg hat sich 2016 verpflichtet bei der Umsetzung der UN Nachhaltigkeitsziele einen Beitrag zu leisten und ihre Möglichkeiten zu nutzen, sich für nachhaltige Entwicklung konkret zu engagieren und eigene Maßnahmen nach innen und außen sichtbarer zu machen.

Die Stadt Oldenburg führt jedes Jahr eine Vielzahl von Empfängen und Veranstaltungen durch, bspw. „Kontaktpunkt Wirtschaft“, “Einbürgerungsveranstaltung“ „Kramermarkt“, Kinderbuchmesse, das Grünkohlessen in Berlin oder das Nachhaltigkeitsfest im Rahmen des Treffens mit den Partnerkommunen. Auch bei den Ratssitzungen im PFL werden Speisen und Getränke angeboten.

In die Planung und Organisation von Empfängen, Sitzungen und Veranstaltungen sollten daher Aspekte der Nachhaltigkeit einbezogen werden. Vorbild für einzelne Aspekte der Nachhaltigkeit könnte hier das Rahmenkonzept Schulverpflegung in Oldenburg sein, das vom Rat im Dezember 2019 verabschiedet wurde.

gez. Andrea Hufeland, Rita Schilling, Pierre Monteyne


Antrag vom 13.05.2020

Leitantrag Fridays for Future

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird aufgefordert zum Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima am 11.06.2020 drei kurzfristig umsetzbare Maßnahmen zum Klimaschutz jeweils als Beschlussvorschläge vorzulegen. Dabei sind jene Maßnahmen auszuwählen, welche auf Grundlage der in Vorlage 20/0292 erwähnten Arbeitstabelle am schnellsten die höchste Wirkung entfalten können.

Begründung:

Die Verwaltung sieht eine Vielzahl von Möglichkeiten, um den Klimaschutz in Oldenburg umgehend voranzutreiben.  Um den Prozess schnellstmöglich fortzuführen, sollen die ersten Beschlüsse vor der Sommerpause gefasst werden, damit einige Maßnahmen noch in diesem Jahr umgesetzt werden können.


Antrag vom 30.01.2020

Freistellungen innerhalb des Naturschutzgebietes Bornhorster Hunte

Wir bitten die Verwaltung um Auskünfte zu der Verordnung des Naturschutzgebietes Bornhorster Huntewiesen:

1) In welchem Umfang dürfen Jagdaktivitäten innerhalb des NSG stattfinden und sind diese allein mit der oberen Naturschutzbehörde abzustimmen?

2) Sind der Verwaltung Verstöße gegen die in der Verordnung genannten Einschränkungen bei der landwirtschaftlichen Nutzung bekannt, vor allem bezüglich des Ausbringen von Gülle?

Begründung:

Ein*e Einwohner*in der Stadt Oldenburg trat an unsere Fraktion heran und schilderte Beobachtungen zu den beiden o.g. Aspekten. Ob die beobachteten Aktivitäten nicht mit den zuständigen Stellen abgestimmt waren oder gegen die Festlegungen der Verordnung sprechen, entzieht sich unserer Kenntnis und können von unserer Seite nicht allein mittels Abgleich des Verordnungstextes abschließend bewertet werden.

Der Verordnungstext kann unter https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/schutzgebiete/die_einzelnen_naturschutzgebiete/-40781.html abgerufen werden.

gez. Sebastian Beer

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Antrag vom 27.1.2020

Vorstellung der Arbeit des Vereins Stadttaubenhilfe Oldenburg e.V.

Die Verwaltung wird gebeten, die Sprecher*innen des Vereins Stadttaubenhilfe Oldenburg e.V. zur nächsten Ausschusssitzung einzuladen um ihre Arbeit dem Ausschuss entsprechend vorzustellen zu können.

Begründung:

Im Nachgang der Beratungen im ASUK in den Jahren 2007 – 2010 zu diesem Thema sollte diese Angelegenheit nochmals aktuell beraten und diskutiert werden.

gez. Sebastian Beer 

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Antrag vom 12.12.2019 Einrichtung einer Klimaschutzstelle Wir bitten um Berücksichtigung des nachfolgenden Änderungsantrages, der unseren bisherigen Änderungsantrag ersetzt.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, insbesondere folgende Aufgaben durch die Klimaschutzstelle wahrzunehmen:

  1. den Fördermittelabruf auf allen nationalen und internationalen Ebenen zu den Themen Klima- und Umweltschutz in Zusammenarbeit mit allen Dezernaten/Ämtern effizienter koordinieren und organisieren.
  2. Eine Bewertung der Klimafolgen, die durch die Umsetzungen von politischen Beschlüssen entstehen, vornehmen und die Ergebnisse den Gremien der Stadt Oldenburg zur Verfügung stellen.
  3. Ein wiederkehrendes Berichtswesen über Fortschritte in der Umsetzung der gesetzlichen klima- und umweltpolitischen Ziele implementieren.
  4. Die Klimaschutzstelle formuliert messbare Ziele und entwickelt geeignete Maßnahmen, um den Klimaschutz in der Stadt Oldenburg zu stärken. Diese sind den entsprechenden Gremien als Beschlussvorlage vorzulegen. Es ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme zur Überprüfung der Erfolge vorzunehmen und die Verwaltung wird beauftragt alle zwölf Monate über die Arbeit der Klimaschutzstelle zu berichten.
  5. Die Stabsstelle befasst sich dezernatsübergreifend mit den Fragestellungen des klassischen Klimaschutzes und den Aufgaben zur Anpassung an den Klimawandel auf kommunale Ebene und in regionaler Kooperation.
  6. Die Stabsstelle berät die Bevölkerung in diesen Fragestellungen oder organisiert dieses und regt mit den zivilgesellschaftlichen Akteur*innen einen breiten Diskurs in Oldenburg an.
  7. Des Weiteren bietet die Stabsstelle Beratungsangebote zu öffentlichen Fördermitteln für diesen Aufgabenbereich.
  8. Sie hat die Aufgabe, Bestrebungen zur Minderung von klimaschädlichen Treibhausgasen im Gebiet der Stadt Oldenburg im Hinblick auf das globale 2°-Ziel des Pariser Abkommens zu bewerten. Daraus sollen sich Konsequenzen für die weiteren Bemühungen zum Klimaschutz ergeben.
  9. Ebenso verfolgt sie das Ziel, Bewusstsein für eine allgemeine Priorisierung der Fragen des Klimaschutzes zu schaffen.

Begründung:

Inzwischen protestieren Tausende Menschen in Oldenburg regelmäßig und seit Langem für das Ziel 2035 Klimaneutralität zu erreichen. Sie stellen berechtigte Forderungen, denen aus unserer Sicht nachzukommen ist. Denn Klimaschutzinvestitionen, die jetzt erfolgen, sind um ein Vielfaches wirksamer und kostengünstiger, als alle Maßnahmen, die später erfolgen könnten. Viele Menschen sind dabei nicht mehr bereit, weiterhin Zeit für Maßnahmen verstreichen zu lassen. Daher ist es inakzeptabel, das allein für den Beschluss dieser Anträge mehr als ein halbes Jahr verstreicht. Es ist inzwischen seitens der Verwaltung bekundet worden, dass eine Klimaschutzstelle im Dezernat von Herrn Dr. Uhrhan geschaffen werden soll. Das Ziel aller bisherigen Anträge zur Klimaschutzstelle ist es aber nicht, irgendeine Klimaschutzstelle zu schaffen, die machen kann, was sie will, sondern es ist politischer Wille, dass zumindest gewisse Aufgaben garantiert werden. Da die Verwaltung ihrerseits dazu nicht wie erwartet eine klare Aufgabenbeschreibung vorlegt, möchte unser Antrag dieses nachholen und dabei zahlreiche Aspekte aus anderen Anträgen zusammenführen. So gibt der o.g. Antrag die bisherigen Beschlussvorschläge der SPD-Fraktion (erste drei Aufzählungspunkte), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (vierter Aufzählungspunkt) sowie die Anträge von BUND (Aufzählungspunkte 5 bis 7) und Fossil Free Oldenburg (Aufzählungspunkte 8 und 9) zusammengefasst wieder.

gez. Thorsten van Ellen


Antrag vom 1.11.2019 Erweiterung der Förderung Photovolatik

Beschlussvorschlag:

  1. a) Die Förderrichtlinie für Photovoltaikanlagen wird dahingehend geändert, dass Anlagen von 1 bis 35 kW Leistung gefördert werden.
  2. b) Die Förderrichtlinie für Photovoltaikanlagen wird dahingehend geändert, dass jegliche Investor*innen Förderung beantragen können.

Begründung:

Kimaneutralität von bisherigem Stromverbrauch, Gebäudewärme und Verkehr wird auch in Oldenburg in Zukunft nur durch mehr regenerativer Strom möglich sein. Die Nutzung von Photovoltaik in Oldenburg ist für den Klimaschutz unverzichtbar und in drastisch höherem Umfang als bislang erreicht, erforderlich. Das in Oldenburg vorhandene Potential reicht dafür nicht aus und darf nicht vergeudet oder blockiert werden. Zu a) Laut Vorlage 19/0586 besteht in Oldenburg auf 24.000 Dächern ein Potential von ca. 600 MW, das weitgehend benötigt wird. Dies entspricht 25 kW pro Dach im Durchschnitt. Wenn auf diesen großen Dächern nur kleinere Anlagen gefördert würden, würden die restlichen Dachflächen kaum mehr nutzbar/blockiert und erhebliche Flächen vergeudet. Da das Errichten von PV-Anlagen weder bei kleinen und noch nicht einmal bei großen Anlagen attraktiv ist und daher in Oldenburg in zwei Jahrzehnten nicht nennenswert vorangekommen ist, sollte die Förderung auf größere, aber auch kleinere Anlagen ausgedehnt werden. Über die Förderung größerer Anlagen wären auch schnellere Fortschritte in der Summe regenerativer Energien möglich. Zur Maximierung der Flächenpotentiale sollten auch Anlagen an Wänden gefördert werden, die zwar die Anlagengröße steigern, aber im Ertrag schwach und unattraktiv sind. Zu b) Für einen wirksamen Klimaschutz sollten regenerative Anlagen so schnell und früh wie möglich überall dort errichtet werden, wo dies sinnvoll ist. Zumindest der innere Teil Oldenburgs ist durch mehrgeschossige Bauweise geprägt, d.h. durch Mehrfamilienhäuser, die oftmals nicht in Eigennutzung stehen, sondern vermietet werden und große Dächer haben. Um das entsprechende Flächenpotential energetisch auszunutzen, sollen auch vermietende Eigentümer*innen gefördert werden. Darüber hinaus sollen auch Investor*innen, die Dachflächen mieten und mit PV ausrüsten zukünftig von der Förderung profitieren.

gez. Thorsten van Ellen


Antrag vom 23.10.2019

Luftreinhalteplan

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Luftreinhalteplans abzuschließen und dem Rat der Stadt Oldenburg sowie den entsprechenden Gremien zur Vorberatung noch in diesem Jahr einen Abwägungsvorschlag unter Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Mit Ratsbeschluss vom 23.04.2018 erfolgte die öffentliche Auslegung der Fortschreibung des Luftreinhalteplans. In der Vorlage 19/0636 vom 13.08.2019, die im Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima am 22.08.2019 behandelt wurde, wird auf Nachfrage der GRÜNEN-Ratsfraktion ausgeführt, dass das Verfahren zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans nach der öffentlichen Auslegung eingestellt wurde und die Verwaltung zunächst die gerichtliche Entscheidung aus dem Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe abwarten möchte. Um in einem Gerichtsverfahren das Risiko für streckenbezogene Fahrverbote zu vermindern, sollte die Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorgelegt werden. Ein streckenbezogenes Fahrverbot würde zu einer erhöhten Belastung in den umliegenden Straßen führen und könnte im schlimmsten Fall das Problem nur verlagern, anstatt dieses zu beheben. Da selbst die Maßnahmen des Green-City-Plan Oldenburg für den Heiligengeistwall ohne die Möglichkeit eines Einfahrverbots nur eine kurz- bis mittelfristige Verbesserung von 11,4 % prognostiziert (vgl. Green-City-Plan S.125 f.), ist bei einer durchschnittlichen Belastung von 47,6 µg im Jahr 2018 (vgl. Vorlage 19/0636 S. 6 aus ASUK 22.08.2019) nur mit einer Reduktion auf 42,18 µg zu rechnen. Der durchschnittliche Wert im Jahr 2019 liegt Ende Juli bei 41,5 µg (vgl. Vorlage 19/0636 S. 6 aus ASUK 22.08.2019). Ausgehend von der Wetterlage und den in den letzten Jahren tendenziell höheren Werten von September bis November gegenüber den Sommermonaten ist davon auszugehen, dass ohne weitere Maßnahmen keine Verbesserung erreicht werden kann. Der Green-City-Plan sieht in einem solchen Fall ein streckenbezogenes Fahrverbot vor (vgl. Green City Plan S. 125). Zuletzt wurden in Köln gerichtlich streckenbezogene Fahrverbote angeordnet, da die übrigen Maßnahmen im Luftreinhalteplan nicht ausreichend waren, um den Grenzwert in den kommenden Jahren einzuhalten. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass die Oldenburg Stadtverwaltung einen Entwurf des fortzuschreibenden Luftreinhalteplanes vorlegt, dessen Maßnahmen in der Summe eine Senkung des Stickoxidwertes unter den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert von 40 mg kurzfristig erwirken.

gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 23.10.2019

Versiegelungsgrad der Stadt Oldenburg

Die Verwaltung wird gebeten, die relativen und absoluten Anteile von versiegelter und unversiegelter Fläche des Stadtgebiets zu nennen. Des Weiteren sollen von der versiegelten Fläche die relativen und absoluten Flächenanteile von Gewerbe, Wohnen, öffentlichen Einrichtungen und Verkehr genannt werden. Zudem ist eine Darstellung über die Entwicklung der Zahlen im Verlauf der Zeit seit 1991 beizufügen.

Begründung:

Aus Sicht der Grünenfraktion muss Stadtentwicklung ganzheitlich betrachtet werden, um konterkarierende Auswirkungen nicht aufeinander abgestimmter Einzelmaßnahmen zu verhindern. In diesem Zusammenhang steht die Forderung der Grünen Ratsfraktion vom letzten Jahr eine Übersicht der Kompensationsflächen im Stadtgebiet zu erhalten. Die im Mai 2019 angeforderten Informationen zur Frischluftzufuhr der Stadt Oldenburg zielen in dieselbe Richtung. Die hiermit angeforderten Auskünfte sollen uns dabei unterstützen, die ganzheitliche Betrachtungsweise weiterentwickeln zu können und die vorhandenen Informationen zu ergänzen. Der Anteil versiegelter Fläche ist ein weiteres notwendiges Kriterium, um beispielsweise die Themenfelder der städtischen Wärmeinseln, irreversibler ökologischer Schädigungen und Überflutungsgefahr bei Starkregenereignissen zu bearbeiten. Das Wissen über die Anteile der Flächennutzung bzw. über das Verhältnis von versiegelter zu unversiegelter Fläche unterstützt dabei, Nutzungskonflikte in der stetig wachsenden Stadt Oldenburg zu erkennen und Priorisierungen bei politischen Entscheidungen vorzunehmen.

gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 17.09.2019

Programm zur Aktivierung städtischer Liegenschaften für Solaranlagen sowie Dach- und Fassadenbegrünungen

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Dächer aller städtischen Liegenschaften auf eine Nutzung mittels Solaranlagen oder die Schaffung einer Dachbegrünung zu prüfen. Ebenso sollen die Fassaden aller städtischen Liegenschaften auf die Möglichkeit einer Fassadenbegrünung hin geprüft werden. Im ersten Schritt wird die Verwaltung detailliert auflisten, welche Maßnahmen zur jeweiligen Nutzung der Dächer und Fassaden im Vorfeld getroffen werden müssten (bspw. statische Ertüchtigung) und welche Finanzmittel hierfür benötigt werden. Eine kombinierte Nutzung der Dächer wird hierbei als vorrangiges Ziel gewählt. Dort, wo eine jeweilige Installation möglich wäre oder ermöglicht werden könnte, errechnet die Verwaltung die Kosten für eine Dach- bzw. Fassadenbegrünung sowie die Kapazitäten und die sich daraus ergebenden Kosten für den Aufbau einer Solaranlage. In einem zweiten Schritt ist in Beratung mit den o.g. Gremien zu klären, in welchem Umfang die Stadt Oldenburg die Installation von Solaranlagen selbst vornehmen oder dies privaten Investor*innen (d.h. Bürger*innensolargenossenschaften) ermöglichen wird. Hierfür klärt die Verwaltung im Vorfeld der Beratung alle rechtlichen Dinge bezüglich der Selbstnutzung (mit Blick auf den Stromabnehmervertrag mit der EWE) des erzeugten Stroms bzw. der Einspeisung in das hiesige Stromnetz. Ebenfalls bringt die Verwaltung in Erfahrung, welche nationalen oder europäischen Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden können.

Begründung:

Die positiven Effekte zusätzlichen Grüns für das städtische Mikroklima, die Artenvielfalt und das urbane Regenwassermanagement sind hinlänglich bekannt und müssen nicht näher erläutert werden. Ebenfalls ist ersichtlich, weshalb der Ausbau der erneuerbaren Energien zu verstärken ist und Städte aufgrund ihrer spezifischen Gegebenheiten ihren eigenen Beitrag mithilfe von Solaranlagen leisten können und auch dringend leisten müssen. Hierbei muss die öffentliche Hand, d.h. die Stadt Oldenburg vorbildhaft vorangehen, wenn sie sich von ihren Bürger*innen gleiches Engagement für den Klima- und Umweltschutz wünscht. Daher sind die vorhandenen stadteigenen Liegenschaften entsprechend zu überprüfen und in den kommenden Jahren mit einem ambitionierten Programm sukzessive zu ertüchtigen und nachzurüsten. Auch um die hierfür notwendigen städtischen Investitionen zu verringern und die Umsetzung womöglich gar zu beschleunigen, sollte die Stadt Oldenburg bei der Installation der Solaranlagen privatwirtschaftliches Engagement aus der Bevölkerung miteinbeziehen.

gez. Sebastian Beer


Antrag vom 07.08.2019 Antrag für die nächste Ausschusssitzung am 22.08.2019 Sachstandsbericht Überprüfung der Messstation am Heiligengeistwall sowie Verfahrensstand Fortschreibung Luftreinhalteplan Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hatte die TÜV Rheinland Energy GmbH beauftragt, deutschlandweit NO2-Messtationen, bei denen es zur Grenzwertüberschreitungen kam, auf Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu überprüfen. Wir bitten die Verwaltung den Ausschuss über das Ergebnis zur Messstation am Heiligengeistwall aus dem am 10.072019 veröffentlichten Abschlussbericht zu unterrichten. Dieser ist hier abzurufen: https://www.bmu.de/download/tuev-begutachtung-der-positionierung-verkehrsnaher-probenahmestellen-zur-messung-der-no2-konzentratio/ Des Weiteren bitten wir um einen Bericht über die in den letzten Monaten gemessenen Stickoxid-Werte am Heiligengeistwall und um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Am 23.04.2018 wurde vom Verwaltungsausschuss die öffentliche Auslegung des fortgeschriebenen Luftreinhalteplans beschlossen. Weshalb wurde den Ratsgremien die eingegangenen und verwaltungsseitig kommentierten Stellungnahmen zur Prüfung bisher nicht vorlegt? Wann ist hiermit zu rechnen?
  2. Wurde bereits ein Verhandlungstermin über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) seitens des Gerichtes angesetzt? Wenn nein: Wann rechnet die Verwaltung mit einer Verhandlung?

Begründung: Ende Juni erging ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Rechtssache C-723/17), nachdem bereits vereinzelte Überschreitungen von Grenzwerten gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Der Spiegel schrieb hierzu wie folgt: „Es stärkt die bisherige Praxis, Fahrverbote in einem größeren Gebiet zu verhängen, auch wenn Grenzwerte nur an einer Stelle überschritten werden.“ (1) „Die EU-Regelungen zur Luftqualität enthielten den Richtern zufolge einige „klare, präzise und nicht an Bedingungen geknüpfte Verpflichtungen“, auf die sich Bürger gegenüber dem Staat berufen könnten.“ „Um Gesundheitsschäden durch diese zu verhindern, müssten die Standorte dem Gericht zufolge so gewählt werden, dass die Gefahr unbemerkter Überschreitungen von Grenzwerten minimiert werde.“ Dies gelte insbesondere für die Verpflichtung, Messstellen so einzurichten, „dass sie Informationen über die am stärksten belasteten Orte liefern.“ „Das Urteil bezieht sich auf Feinstaub, Stickstoffdioxid und andere in der EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa genannte Schadstoffe.“ (1) Damit ist offenkundig, dass die Behauptungen des Niedersächsischen Umweltministers Olaf Lies unhaltbar sind, Messergebnisse lediglich in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung seien zu berücksichtigen. Alle Verleugnungen der Fakten- sowie der Rechtslage bezüglich der Messstationen, der Messorte, des Messverfahrens und der Mess- und Grenzwerte von Seiten etlicher Beteiligter verhindern seit langem auf sträfliche Art und Weise eine lösungsorientierte Diskussion und die daraus resultierenden wirksamen Maßnahmen. Denn weiterhin droht ein Klageerfolg mitsamt einem generellen Fahrverbot der Deutschen Umwelthilfe, zumal die Fortschreibung des Luftreinhalteplanes in Oldenburg immer noch nicht erfolgt ist. Es ist dringend geboten, die Rechtslage anzuerkennen und gezielt wirksame Maßnahmen zu diskutieren und zu finden, die auch kurz- und mittelfristig die Luftqualität verbessern und somit der gesetzlich vorgeschriebene Grenzwert dauerhaft unterschritten wird, anstatt ein generelles Fahrverbot zu riskieren. (1) https://www.spiegel.de/auto/aktuell/fahrverbote-europaeischer-gerichtshof-bestaetigt-strenge-messmethode-fuer-luftschadstoffe-a-1274343.html

gez. Thorsten van Ellen, Sebastian Beer


Antrag vom 26.07.2019

Trinkwasserversorgung sicherstellen

Beschlussvorschlag:

Ein Vertreter der VWG wird zur kommenden Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima eingeladen, um über die Entwicklung der Trinkwasserversorgung in unserer wachsenden Stadt zu berichten.

Begründung:

In den vergangenen beiden Jahren hat es zu wenig geregnet. Auch dieses Jahr scheint erneut sehr trocken zu werden.“Es ist zu befürchten, dass sich die Grundwasserpegel noch nicht wieder auf den Stand vor 2018 aufgefüllt haben“, sagt das Umweltbundesamt. (1) Einen „Fall von drei dürren Sommern hintereinander mit zusätzlich wenig Niederschlag im Winter […] hatten wir in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten so noch nicht. […] Das hätte in jedem Fall negative Auswirkungen auf die Wasserverfügbarkeit. Darauf müssen sich auch die Wasserversorger einstellen.“ (1) In diesem Sommer kam in einigen Orten zeitweise kaum noch etwas aus der Leitung, weil zu viele Menschen gleichzeitig Wasser zapften – vor allem zur Bewässerung ihrer Gärten. Wasserversorger verzeichnen eine „historisch hohe“ Nachfrage am späten Nachmittag und in den Abendstunden. (1) Um „Zwangsmaßnahmen wie das Anordnen von Nutzungseinschränkungen zu vermeiden“  hat der OOWV den Versorgungsdruck gesenkt und „appelliert angesichts der außergewöhnlichen Wetterphase, das Trinkwasser für die Zwecke einzusetzen, für die es in erster Linie vorgesehen ist“. (2) Auch die Beregnungsbedürftigkeit der Landwirtschaft wird laut Umweltbundesamt deutschlandweit zunehmen. Seit Jahren wird diese Aussage auch von einer großen umliegenden Baumschule bestätigt.  „Nach dem „Dürresommer“ 2018 rechnet das Umweltbundesamt in Zukunft mit Konflikten ums Wasser.“ (1) „Landwirte nehmen das Wasser für die Felder teils aus dem Grundwasser“, sagt Karsten Specht vom OOWV und auch, dass  eine Versorgung mit Trinkwasser als Selbstverständlichkeit angenommen wird, aber die Trinkwasserversorgung leider nicht mehr überall gewährleistet sei. „Die gesamte Politik müsse die Trinkwasserversorgung sichern.“ (1) Deshalb ist es für die Grünenfraktion wichtig, dass die Ratsgremien einen Überblick darüber gewinnen, wie sich die Trinkwasserversorgung in den letzten Jahren im wachsenden Stadtgebiet entwickelt hat und welche Maßnahmen aus Sicht der VWG vollzogen werden müssten, um eine Versorgung bei der aktuellen klimatischen Entwicklung auch zukünftig zu gewährleisten. Quellen: 1) https://www.tagesschau.de/inland/wasser-131.html 2) Pressemitteilung des OOWV vom 26.07.2019

gez. Thorsten van Ellen


Antrag vom 06.06.2019

Fridays For Future: Klimaschutzforderungen  zum o. g. Tagesordnungspunkt bitten wir die Verwaltung um Stellungnahme zu dem beigefügten Schreiben der Oldenburger Fridays for Future Ortsgruppe. Handlungsrahmen für nachhaltige Ratsbeschlüsse und konkrete Klimaschutzmaßnahmen

Sehr geehrter Oberbürgermeister Jürgen Krogmann, sehr geehrter Rat der Stadt Oldenburg,

die Oldenburger Ortsgruppe der internationalen Bewegung Fridays For Future bittet den Oberbürgermeister Jürgen Krogmann bzw. die Fraktionen des Oldenburger Stadtrates, folgenden Antrag zur Abstimmung zu stellen:

Wir beantragen, dass der Rat der Stadt Oldenburg im Vorfeld jedes Beschlusses diesen und die daraus folgenden Konsequenzen hinsichtlich der ökologischen Nachhaltigkeit prüft. Insbesondere ist dabei sicher zu stellen, dass jeder Beschluss im Einklang mit den notwendigen Treibhausgasreduktionen zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens stehen.

Klimaschädliche Entscheidungen des Rates sind grundsätzlich zu unterlassen. Unvermeidbare Umweltschäden müssen im Zweifelsfall nachvollziehbar und angemessen kompensiert werden.

Des Weiteren beantragen wir die Umsetzung der Forderungen von Fridays For Future

Oldenburg:

1. Eine Vollsubvention des städtischen ÖPNVs bis 2021 nach luxemburgischem Beispiel: Die Stadt ist angehalten, den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs schneller und konsequenter umzusetzen. Wir fordern neben der Vollsubvention des öffentlichen Personennahverkehrs außerdem eine maximale Einschränkung von privatem Auto- bzw. Motorradverkehr in der Stadt Oldenburg (siehe Basel, Groningen). Der Anschluss in dem Oldenburger Stadtgebiet soll durch Rad, Bus oder alternativen Fahrtmöglichkeiten gestaltet werden.

Wir fordern den Ausbau von Fahrradwegen und die Einrichtung eines Bike- Sharing-Netzes in Oldenburg, sowie mehr sichere Abstellmöglichkeiten. Die Forderung nach dem Ausbau von Fahrradwegen beinhaltet, dass jede Straße einen klar ersichtlichen und abgegrenzten Fahrradweg hat und bekommt. Weiterhin verlangen wir, dass sich die Stadt ihrer Verantwortung bewusst wird, Dienstreisen möglichst klimaneutral zu gestalten. Dazu gehört insbesondere die Vermeidung von Flugreisen.

2. Der Erhalt und Ausbau von Naturschutzgebieten, Mooren und Wäldern, sowie die sinnvolle Aufforstung von ungenutzten Flächen ist zwingend notwendig, um die örtliche Flora und Fauna zu bewahren. Des Weiteren ist es dringend notwendig, das vorhandene Stadtgrün zu schützen und durch Subventionen neues Stadtgrün zu fördern. Außerdem fordern wir Sie auf, Grünanlagen auf Dächern (siehe Boston) finanziell zu unterstützen und aktiv dafür zu werben. Des Weiteren fordern wir, dass Projekte für die Erhaltung der ökologisch wertvollen Grünflächen eingeführt werden.

Die Stadt soll außerdem Projekte zum ökologischen Gärtnern fördern, wodurch das allgemeine Umweltbewusstsein gestärkt werden kann. Bei einer Bearbeitung des Stadtentwicklungskonzeptes sollen Maßnahmen zum verbesserten Stadtklima bei der Veränderung bzw. dem Bau neuer Häuser/Viertel durchgesetzt werden, wie zum Beispiel Kaltluftschneisen (vgl. Pariser Abkommen).

3. Die regionale Flora und Fauna muss stärker geschützt werden, um dem Artensterben entgegenzuwirken. Besonders bei Insekten und Vögeln wurden massive Rückgänge der Bestände festgestellt, und die Artenvielfalt dieser und weiterer Gruppen in der Region ist bedroht. Neben der Unterschutzstellung (s.2.) sind hier vor allem aktive Maßnahmen erforderlich. So können unter der Beratung von Naturschutzorganisationen Insektenhäuser und weitere Maßnahmen zum Artenschutz (Renaturierung) eingerichtet und gepflegt werden. Weiterhin fordern wir, dass die Flächenversiegelung in Oldenburg weitestmöglich reduziert wird.

4. Ein Verbot von neuen Plastiktüten und weiteren nicht umweltfreundlich abbaubaren Neu-Verpackungen ist dringlich, um Vermüllung zu reduzieren. Im Einzelhandel, sowie auf jeglichen Märkten (Wochenmarkt, Kramermarkt, Flohmarkt, etc.), sollen Stoff- oder Netzbeutel angeboten werden. Mit den Plastiktüten sind hier nicht nur diese bei Gemüse- bzw. Obstabteilungen, sondern auch die an Fleisch- und Käsetheken und vor allem die an der Kasse zum Verkauf stehenden Plastiktragetaschen gemeint. Plastikverpackungen bei Lebensmitteln müssen reduziert werden. Diese Reduzierung kann erfolgen durch Abfüllstellen von Getränken, Essen und Reinigungsmitteln, sowie einem Pfandsystem für Abfüllbehälter an Frischetheken.

5. Eine nachhaltige Ernährung mit weniger Konsum von Fleisch, Fisch und anderen tierischen Produkten ist ein weiterer Baustein für eine nachhaltige Zukunft. Hier ist die Stadt angehalten, dies in Gemeinschaftseinrichtungen durchzusetzen, sowie darüber aufzuklären. In öffentlichen oder städtisch geleiteten Essensausgaben fordern wir die fleischhaltigen Produkte drastisch auf ein Fleischgericht maximal pro Woche zu reduzieren. Außerdem regen wir an, alle tierischen Produkte auf Alternativen zu prüfen und diese einzusetzen.

6. Wir fordern eine nachhaltige Umsetzung von Bauprojekten, bei denen darauf geachtet werden soll, dass hauptsächlich bereits bestehende Ressourcen genutzt werden. Dabei soll die Auswahl der Baumittel auf deren Umweltbilanz sowie ihren klimaverträglichen Entsorgungsmöglichkeiten basieren. Eine sinnvolle Isolierung von Neubauten muss gewährleistet sein. Des Weiteren soll eine Energieversorgung der öffentlichen Gebäude, sowie die Strom- und Gasgrundversorgung Oldenburgs aus regenerativen Energiequellen sichergestellt werden. Diese Kriterien sollen als Leitplanken einer sozial gerechten und ökologisch nachhaltigen Wohnungsbaupolitik gelten. Wichtig hierbei ist vor allen Dingen die Sanierung von Altbauten, wobei die Kosten niemals von der mietenden Person getragen werden dürfen.

7. Eine intensive Umweltbildung in allen Bildungsstätten ist dringend notwendig, um die zukünftigen Generationen von Beginn an hinreichend über die Ausmaße des Klimawandels zu unterrichten. Die ökologische Bildung soll in Form von fortlaufenden Projekten stattfinden. Diese zu entwickeln und durchzuführen ist Aufgabe der Stadt. Dieser Bildungsprozess muss auf alle Bildungseinrichtungen übertragen werden.

8. Kooperation und Erfahrungsaustausch zwischen den Kommunen ist dringend erforderlich. Gegebene Strukturen (wie z.B. der deutsche Städtetag) sollen genutzt werden, um Leitlinien einer nachhaltigen Stadtentwicklung in den Fokus zu rücken. Wir sehen die Umsetzung dieser Forderungen als zwingend notwendig an, um eine Kehrtwende in der aktuellen Klima- und Umweltpolitik möglich zu machen. Alle Mitmenschen sind dazu aufgefordert, sich ebenfalls lautstark für eine lebensrettende Klimapolitik einzusetzen und wir solidarisieren uns mit allen, die es bereits tun!

Begründung:

Die Klimakrise ist ein globales Problem, das nur international bewältigt werden kann. Um eine Zerstörung des Weltklimas zu verhindern, müssen wir es schaffen, die Erwärmung auf maximal 1,5 °C zu begrenzen, wie dies auch aus dem IPCC Sondericht über globale Erwärmung (SR1.5) hervorgeht. Steigt die Erwärmung deutlich über 1,5 °C, so ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es zu irreversiblen Kipppunkten wie dem Schmelzen von Permafrostböden kommt, die große Mengen an zusätzlichem CO2 freisetzen. Auf diese Weise kommt es zu einer „Verselbstständigung“ der Erderwärmung, selbst ohne weitere durch Menschen verursachte Emissionen.

Wir müssen jetzt unverzüglich handeln und sämtliche Interessen diesem Ziel unterordnen, um unsere Lebensgrundlage zu erhalten. Für einen auf globaler Ebene wirksamen Klimaschutz ist es unabdingbar, dass auch auf lokaler Ebene jede Kommune konsequente, effektive Maßnahmen ergreift. Daher müssen die Auswirkungen auf das Klima bei jeder einzelnen Entscheidung betrachtet werden.

Aktuell liegt der Fokus viel zu selten auf den ökologischen Folgen einer politischen Entscheidung. Begriffe wie Nachhaltigkeit und Ökologie werden oft nur am Rande behandelt, wobei diese in Anbetracht der Klimakrise den wichtigsten Maßstab darstellen. Wichtig ist dabei, dass als nachhaltig oder ökologisch bezeichnete Entscheidungen nach transparenten Kriterien wie der CO2-Einsparung beurteilt werden, damit unzulängliche Maßnahmen nicht durch die Verwendung solcher Begrifflichkeiten politisch legitimiert werden können. Da die Erhaltung unserer Lebensgrundlage im Sinne aller Menschen ist und insbesondere kein Interesse einzelner Parteien darstellt, sind die vorgelegten Forderungen sowie Fridays For Future als Bewegung ausdrücklich als überparteilich zu verstehen.


Antrag vom 29.5.2019

Einrichtung einer Klimaschutzstelle

Änderungsantrag:

Der zweite Punkt wird wie folgt ergänzt:

Eine Bewertung der Klimafolgen, die durch die Umsetzung von politischen Beschlüssen oder Verwaltungshandeln entstehen würde vornehmen und die für politische Beschlüsse relevanten Ergebnisse den Gremien der Stadt Oldenburg zur Verfügung stellen.

Der dritte Punkt wird geändert in:

Die Klimaschutzstelle formuliert messbare Ziele und entwickelt geeignete Maßnahmen, um den Klimaschutz in der Stadt Oldenburg zu stärken. Diese sind den entsprechenden Gremien als Beschlussvorschläge vorzulegen. Es ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme zur Überprüfung der Erfolge vorzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt alle zwölf Monate über die Arbeit der Klimaschutzstelle zu berichten.

Der letzte Absatz wird geändert in:

Die Stelle ist im derzeitigen Dezernat für Bauen, Verkehr und Umwelt anzusiedeln.

Begründung:

Um dem Klimaschutz und einer nachhaltigen Stadtentwicklung eine ausreichende Bedeutung beizumessen, sollte ein eigenständiges Umweltdezernat eingerichtet werden. Solange die Fachkompetenz für klimarelevante Vorhaben in der Kompetenz des Dezernats für Bauen, Verkehr und Umwelt liegt, ist die Stelle innerhalb dieser Organisationseinheit anzusiedeln. Eine Stabsstelle zur Beratung der politischen Vertretung ist nicht ausreichend. Die Klimaschutzstelle soll als fester Teil innerhalb der Verwaltung etabliert werden und auch das tägliche Verwaltungshandel hinsichtlich ihrer Klimafolgen bewertet werden. Die SPD Fraktion erkennt die organisatorische Zugehörigkeit auch damit an, dass der Antrag für den Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima gestellt wurde.

Die Aufgabe der Klimaschutzstelle wird im dritten Punkt konkretisiert, da der Zeitraum des Berichts nicht definiert wurde und zudem unklar bleibt, um welche gesetzten klima- und umweltpolitischen Ziele es sich handelt.

gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 29.5.2019 Frischluftzufuhr in der Stadt Oldenburg Die Verwaltung wird gebeten, die für die Frischluftzufuhr bzw. Frischluftentstehung besonders relevanten Gebiete anhand einer entsprechenden Karte darzustellen und dem Ausschuss zu präsentieren. Zudem soll berichtet werden, inwiefern Frischluftschneisen und Flurwinde bei der Planung neuer Baugebiete berücksichtigt werden. Begründung:   Durch die fortschreitende Versiegelung und Bebauung wird das Stadtklima negativ beeinflusst. In Zeiten steigender Durchschnittstemperaturen wird die Aufheizung innerhalb der Städte zunehmend problematisch. Die verwendeten Materialien, wie beispielsweise Beton, Stahl und Asphalt, heizen sich auf und speichern die Wärme. Die aufgenommene Energie wird in der Nacht abgegeben und verhindert ein Abkühlen der Stadtluft. Durch die verminderten Vegetationsflächen und der damit verbundenen geringeren Verdunstung entsteht eine Temperaturerhöhung im Vergleich zum Umland. Es entsteht eine urbane Wärmeinsel. Um der Hitze und der schlechteren Luft durch den fehlenden Luftaustausch in der Stadt zu entgegnen, sollte bei der Stadtplanung darauf geachtet werden, nicht durch geschlossene Linien die Frischluftzufuhr und den Luftaustausch mit dem Umland zu unterbrechen. Zudem sollten Frischluftentstehungsgebiete geschützt und durch Frischluftschneisen ergänzt werden. Solche Schneisen können durch das gezielte Verbinden vorhandener Grünflächen geschaffen werden, durch die ungehinderte Luftströme entstehen können. Einen ersten Hinweis liefert die Karte „Klima und Luft“ aus dem Landschaftsrahmenplan, anhand dessen mögliche Maßnahmen diskutiert werden können.

     gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 9.5.2019 Mehr urbanes Grün in Oldenburg Beschlussvorschlag: Der erste Absatz wird ersetzt durch: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die vom Bürgerverein Donnerschwee benannten Flächen aufgewertet werden und zugänglich gemacht werden können. Zudem sollen jene Maßnahmen, die bereits im Masterplan Grün für Donnerschwee angedacht sind, vorgestellt werden. Der Zweite Absatz wird wie folgt geändert: Es soll über die Möglichkeiten der Förderung von Maßnahmen von Nachbarschaftsgartenprojekten oder Patenschaftsmodellen für Grün im öffentlichen Raum berichtet werden. Begründung: Da die Verwaltung in ihrer Vorlage berichtet, dass ein Gesamtkonzept mit dem Masterplan Grün bereits in Arbeit ist, kann der Antrag durch das Ersetzen des ersten Absatzes konkretisiert werden. Um dem Anliegen des Bürgervereins Donnerschwee gerecht zu werden, sollen nicht nur die von der Verwaltung genannten Möglichkeiten, sondern auch die vom Bürgerverein konkret angesprochenen Möglichkeiten weitergehend geprüft werden. Auch wenn Kompensationsmaßnahmen nachführend aufgenommen werden, ist eine Darstellung durchgeführter und noch nicht durchgeführter, aber geplanter Maßnahmen möglich und gewünscht. gez. Pierre Monteyne, Thorsten van Ellen


Antrag vom 2.1.2019 NSG Everstenmoor Wir bitten um schriftliche Beantwortung der untenstehenden Fragen. Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, dem Antrag die Verordnung des NSG beizufügen und die Verbote und deren Zweckmäßigkeit dem Ausschuss vorzustellen.

  1. Am Kavallerieweg befindet sich ein Hundetrainingsplatz. Dieser liegt zwar außerhalb des Naturschutzgebietes, jedoch grenzt er unmittelbar an dessen westlichen Rand. Zum Schutze von Flora und insbesondere Fauna sieht die Verordnung des NSG ein Anleingebot für Hunde vor. Laut Schilderungen des zuständigen Landschaftswartes kam es zum Verstoß vonseiten einiger Hundehalter*innen. Diese werden seitens des Landschaftswartes auf diesen Umstand angesprochen, reagieren jedoch mitunter wenig einsichtig bis unfreundlich.
  2. Sieht die Verwaltung einen Zusammenhang zwischen diesen Vorkommnissen und dem benannten Hundetrainingsplatz?
  3. Teilt die Verwaltung die Einschätzung, dass die räumliche Nähe des Hundetrainingsplatzes und des Naturschutzgebietes Zielkonflikte hervorrufen?
  4. Welche Nutzung sieht der Flächennutzungsplan für das Gebiet vor, auf dem sich der Hundetrainingsplatz vor? Welche Genehmigungen wurden hier seitens der Stadt in der Vergangenheit erteilt?
  5. In welcher Form gewährleistet die Verwaltung, dass die Verordnung des NSG eingehalten wird oder Verstöße geahndet werden? Findet eine regelmäßige Aufklärung der Eigentümer*in oder der Nutzer*innen statt?

Im Stadtgebiet sind mehrere Landschaftswarte im Auftrag der Stadt Oldenburg aktiv.

  1. In welcher Form unterstützt die Verwaltung die ehrenamtlich arbeitenden Landschaftswarte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit insbesondere dann, wenn es zu solchen Konfliktfällen kommt?
  2. Sieht die Verwaltung Verbesserungsbedarf bei der Informationspraxis über die Existenz und die Aufgaben der verschiedenen ehrenamtlich für die Stadt tätigen Landschaftswarte?

Die Verordnung sieht des Weiteren ein generelles Reitverbot vor. Die hierfür aufgestellten Hinweisschilder sind laut Landschaftswart jedoch niedergerissen oder übermalt bzw. ausgekratzt.

  1. In welcher Form hat die Verwaltung auf die entsprechenden Hinweise des Landschaftswartes reagiert?
  2. Welche Absprachen hat die Verwaltung mit den Pensionsbesitzer*innen im angrenzenden LSG Hausbäkeniederung getroffen, um sicherzustellen, dass vor allem die reitenden Gäste dieses Verbot einhalten?

Wie begründet die Verwaltung den Umstand, dass in die neugefasste Verordnung vom 23.04.2018 folgende, vom Landschaftswart gesichtete und der Verwaltung gemeldete gefährdete Arten keinen Einzug fanden: Bekassine, Bluthänfling, Mehl- sowie Rauchschwalbe, Neuntöter, Pirol, Raubwürger, Waldschnepfe, Waldbrettspiel (Schmetterlingsart) und Ziegenmelker? gez. Sebastian Beer


Antrag vom 2.1.2019 LSG Hausbäkeniederung Wir bitten um schriftliche Beantwortung untenstehender Fragen. Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, dem Antrag die Verordnung des LSG beizufügen und die Verbote und deren Zweckmäßigkeit dem Ausschuss vorzustellen.

  1. Unseres Wissens befindet sich die aktuelle Landschaftsschutzverordnung (seit April 1996 geltend) in der Überarbeitung.
  2. Welche Intention liegt dieser Überarbeitung zugrunde und in welchen Bereichen sieht die Verwaltung einen Optimierungsbedarf der Verordnung?
  3. Werden bspw. Regelungen zum Umgang mit Drohnen oder zum Reiten Eingang finden?
  4. Wie weit ist die Überarbeitung bisher gediehen und wann wird der Rat damit befasst?

Im Rahmen der Novellierung des Landschaftsrahmenplanes fanden Kartierungsarbeiten im LSG Hausbäkeniederung statt.

  1. Welchen Umfang hatten die dortigen Arbeiten und welchen konkreten Auftrag hatte die Verwaltung erteilt?
  2. Welche Arten wurden seitens des beauftragten Büros im LSG festgestellt?

Laut Landschaftswart wird das Gebiet von mehreren vom Aussterben bedrohten, stark gefährdeten, gefährdeten (Rote-Liste-Arten) oder in die Vorwarnliste aufgenommenen Arten der Avifauna aufgesucht. Dieser Umstand soll der Verwaltung auch mitgeteilt worden sein.

  1. Kann die Verwaltung diese Beobachtung bestätigen?
  2. Wenn ja, um welche Rote-Listen-Arten handelt es sich und welche natürlichen Gegebenheiten bevorzugen diese Arten?
  3. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen, um dem gesetzlichen Auftrag zum Schutz dieser Arten gerecht zu werden?

Wie verhalten sich diesbezüglich die Maßnahmen, die Ende letzten Jahres im LSG durchgeführt wurden (Rodung von Gehölzbeständen, Hecken und Sträuchern)? Wir erbitten eine Auflistung nebst fachlicher Begründung und Umfang der getätigten Eingriffe.

  1. Welche weiteren Maßnahmen sind geplant?

Aufgrund der gesichteten Rote-Liste-Arten stellt sich die Frage, ob nicht das LSG oder Teile dessen zu einem NSG aufgewertet werden sollte.

  1. Teilt die Verwaltung diese Einschätzung? Wenn nein, weshalb nicht?
  2. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Verwaltung dafür, seitens der Stadt Oldenburg das Land Niedersachsen aufzufordern, auch das LSG als FFH-Gebiet gegenüber Brüssel im Rahmen der Umsetzung der Natura 2000 Richtlinie zu melden?

Laut bestehender Landschaftsschutzverordnung ist es untersagt, Veränderungen im Landschaftsbild vorzunehmen. Jedoch wurde zum Zwecke einer Schafsbeweidung ein Zaun sowie ein Eisentor installiert.

  1. Wer hat den Zaun und das Eisentor installiert und liegt hierfür ein Antrag auf Genehmigung vor bzw. wurde eine Genehmigung erteilt? Wenn ja, wer hat diese Genehmigung erteilt?
  2. Wer ist der Flächenbewirtschafter und in wessen Eigentum befinden sich die Schafe? Ist der Verwaltung bekannt, ob für diese von der Stadt gepachteten Fläche eine Unterverpachtung vorgenommen wurde?

Im besagten Landschaftsschutzgebiet besitzt die Stadt etliche Flächen.

  1. In welchem Zeitraum sind diese Flächen erworben worden?
  2. Unter welcher Zielvorstellung wurden diese Ankäufe getätigt?
  3. Welche städtischen Flächen im LSG sind verpachtet und auf welcher Höhe wurde der Pachtzins festgesetzt?
  4. Welche Bewirtschaftungsauflagen gibt es für diese Flächen? (bspw. geregelte Zeiten für die Mahd, Art der Nutzung, Art und Umfang der Düngung, Auflagen zum Umfang und Durchführung der Nachsaat von Weidegras, Anzahl der Tiere).
  5. In welchem Umfang werden Kontrollen zur Einhaltung der Auflagen durchgeführt?
  6. Wurden auf diesen Flächen Kompensationsmaßnahmen verbucht? Wenn ja, welche?
  7. Wie wird seitens der Verwaltung gewährleistet, dass die verbuchten Maßnahmen auch eingehalten werden?

Die übermäßige Beweidung führt auf manchen verpachteten Flächen zu einer Beschädigung der Grasnarbe.

  1. Ist dieser Umstand im Interesse der Stadt?
  2. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um diesen Missstand abzustellen?
  3. Welche Auflagen könnten hierfür gewählt werden?

Ähnlich wie im NSG Everstenmoor fehlt es an einer sachgerechten Beschilderung, um die Nutzer*innen dieses Naherholungsgebietes über dessen Umfang (zur besseren Orientierung) und die zu beachtende Verordnung aufzuklären. Wann wird die Verwaltung diesen Mangel abstellen? gez. Sebastian Beer


Antrag vom 8.11.2018 Weißenmoor – Einleitung eines Schutzgebietes Beschlussvorschlag: Das Verfahren zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Weißenmoor und Südbäke“ OL-S 71 wird eingeleitet, dabei wird das Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen gemäß der textuellen Beschreibung in Kapitel 5.1.2 des Landschaftsrahmenplans 2016 Tabelle 5.1.2-2 Seite 517. Begründung: Der Landschaftsrahmenplan weist das gesamte Gebiet mit 91 ha als unbedingt schutzwürdig aus. Das Gebiet erfüllt die Kriterien an eine Erklärung zum Landschaftsschutzgebiet nach §26 des Bundesnaturschutzgesetzes i.V.m. §19 des Nds. Ausführungsgesetzes. Daher ist für das gesamte Gebiet das Verbot auszusprechen für: die Errichtung baulicher Anlagen die Rodung Beeinträchtigung der natürlichen Bodenvegetation Absenkung des Grundwasserspiegel gez. Thorsten van Ellen, Pierre Monteyne


Antrag vom 1.11.2018 „NOx-Belastung am Heiligengeistwall während des Oldenburg-Marathons am 21. Oktober 2018“ Die Verwaltung wird gebeten, die gemessene NOx-Belastung am Heiligengeistwall während des Oldenburg-Marathons am 21.10.2018 zu bewerten. Neben einer Einschätzung der möglichen Ursachen, wird eine Graphische Aufarbeitung der Messwerte für den Zeitraum gewünscht, ähnlich der Darstellungsform, die in Vorlage 18/0651 in Anlage 43210 auf den Seiten vier bis sechs zu den Bauarbeiten am Heiligengeistwall Ende Juli 2018 gewählt wurde. Zudem wünschen wir einen schriftlichen Bericht, mit welcher Fragestellung die Passivsammler im Stadtgebiet angebracht wurden und wie die Ergebnisse dieser zu bewerten sind. Begründung: In der NWZ Ausgabe vom 23. Oktober 2018 wird berichtet, dass es während des Oldenburg-Marathons trotz der Sperrung für den Verkehr zu Messwerten gekommen sei, welche „knapp unter dem Grenzwert“ gelegen haben. Zudem werden die „während normalen Verkehrs“ ermittelten Werte der Passivsammler den Messwerten am Heiligengeistwall gegenübergestellt. In der Ausgabe vom 25. Oktober 2018 werden aufgrund der Messungen während des Marathons erneut Zweifel an der Messstation geäußert. Da der investigative Journalismus von Herrn Rittner in der Bevölkerung zu Recht Fragen aufwirft, bitten wir um Klärung der Sachlage. gez. Pierre Monteyne Die Antwort der Verwaltung vom 14.11.2018 finde Sie hier.


Antrag vom 5.9.2018 NOx-Belastung am Heiligengeistwall während der Bauarbeiten vom 28. bis 30. Juli 2018″ Die Verwaltung wird gebeten, die Auskunft zu den Straßensanierungsarbeiten am Heiligengeistwall vom 16.08.2018 im ASUK vorzustellen. Begründung: In der NWZ Ausgabe vom 10.08.2018 wurde im Artikel „Oldenburgs Luft wird sauberer“ folgendes berichtet: ‚Lediglich der Referenzmesspunkt am Heiligengeistwall übersteigen den Grenzwert. „Dies war allerdings auch der Fall, als der Heiligengeistwall am vorvergangenen Wochenende aufgrund von Asphaltarbeiten gesperrt war“, ergänzte Fraktionsvize Christoph Baak, der zugleich auch Mitglied des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima ist. Nach Meinung der beiden Christdemokraten müsse es am Heiligengeistwall also auch abseits des Pkw-Verkehrs eine Ursache für die erhöhte Stickstoffdioxid-Konzentration geben. Dies gelte es nun herauszufinden.‘ Um bei der Ursachenfindung für den genannten Zeitraum zu unterstützen, wurden verschiedene Fragen zu den Straßensanierungsarbeiten am Heiligengeistwall an die Verwaltung gerichtet. Damit die Öffentlichkeit ebenfalls an den Ergebnissen teilhaben kann, bitten wir um Vorstellung in diesem Fachausschuss gez. Pierre Monteyne, Sebastian Beer


Antrag vom 13.6.2018 Blühende Verkehrsinsel am Pferdemarkt Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger*innen über die Presse zu bitten, Vorschläge für Flächen einzubringen, an denen sie sich Wildblumenwiesen wünschen würden. Zudem möge die Verwaltung zur nächsten Sitzung über die Rückmeldungen berichten. Begründung:  Die Verwaltung zeigt dieses Vorgehen in der Vorlage 18/0464 als Möglichkeit auf, um geeignete Flächen zur Anlage neuer Wildblumenwiesen zu finden. Wir würden diesen Vorschlag gerne aufnehmen und die Verwaltung mit der Durchführung beauftragen. gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 13.6.2018 Einstellung des Oldenburger Nachhaltigkeitsrates (ONR)“ Beschlussvorschlag: Der Ausschuss beschließt anliegende Satzung für den neuen Oldenburger Nachhaltigkeitsrat (siehe Anlage). Anlage: Statut/Geschäftsordnung für den Oldenburger Nachhaltigkeitsrat (ONR) 1 Zielsetzung/Zweck 1.1 Zur Berücksichtigung der besonderen Belange der Nachhaltigkeit im Rahmen des Verwaltungshandelns und für die gesamte Stadt wird ein Oldenburger Nachhaltigkeitsrat für die Stadt Oldenburg gegründet. Dieser soll den Austausch zwischen Bürgerschaft, Verwaltung und Politik, Bürgerbeteiligung und bürgerschaftliches Engagement fördern. 1.2 Nachhaltigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, mit allen materiellen und menschlichen/sozialen Ressourcen sparsam und verantwortungsvoll umzugehen. Dabei sollen die Interessen nachfolgender Generationen bei Entscheidungen ebenso Berücksichtigung finden, wie die der aktuellen Generation. Die Handlungen des ONR orientieren sich am Konzept einer starken Nachhaltigkeit. 1.3. Ziel soll ein Klima der gegenseitigen Anerkennung, Rücksichtnahme und Respekt sein. In Oldenburg soll sich eine Kultur des Miteinanders entwickeln, das von allen gesellschaftlichen Gruppen akzeptiert, getragen und befördert wird. 1.4. Die mehrheitlich gefassten Beschlüsse werden von der Verwaltung als Vorlage in den Ausschuss für allgemeine Angelegenheiten oder einen anderen vom Nachhaltigkeitsrat empfohlenen Fachausschuss eingebracht. 2. Aufgaben 2.1 Der Nachhaltigkeitsrat koordiniert, begleitet und unterstützt eine nachhaltige Stadtentwicklung im Sinne der 2030 Agenda der Vereinten Nationen. Er tritt dafür ein, dass in der Stadt Oldenburg der Gedanke der Nachhaltigkeit im Verwaltungshandeln und in möglichst vielen gesellschaftlichen Gruppen Eingang findet. 2.2 Der Nachhaltigkeitsrat stellt strategische Überlegungen an, wie sich die Verwaltung und die Stadt insgesamt zukunftsfähig aufstellen können. Er kann auch Ideen und konkrete Maßnahmen erarbeiten, um die verschiedenen Aspekte der Nachhaltigkeit in der Bevölkerung bekannt zu machen und umzusetzen. 2.3 Der Nachhaltigkeitsrat arbeitet eng mit der Verwaltung der Stadt Oldenburg und den unterschiedlichen Initiativen, Gruppen und Institutionen zusammen, die sich in vielfältiger Weise für Nachhaltigkeit einsetzen. Für eine wissenschaftliche Begleitung kooperiert der Nachhaltigkeitsrat mit der Universität Oldenburg. 2.4. Der Nachhaltigkeitsrat berät die Politik und die Verwaltung in allen Fragen der nachhaltigen Entwicklung, er kann Empfehlungen und Stellungnahmen zu Themen der nachhaltigen Entwicklung in der Stadt abgeben. 2.5. Der Nachhaltigkeitsrat nutzt das Wissen und die Erfahrung seiner Mitglieder und deren Netzwerke, um den Grundgedanken der Nachhaltigkeit an einebreite Öffentlichkeit zu vermitteln. Insofern soll das Gremium auch eine gewisse „Türöffnerfunktion“ ausüben, um Kontakte herzustellen zu Institutionen oder Entscheidungsträgerinnen und –trägern, die bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien hilfreich sein können. 2.6. Die Mitglieder des Nachhaltigkeitsrates tragen die Ideen und Gedanken der Nachhaltigkeit auch in ihre Organisationen und unterstützen somit deren Verbreitung. 3. Zusammensetzung/Berufung 3.1. Der Nachhaltigkeitsrat soll in seiner Zusammensetzung soweit möglich einen umfänglichen Querschnitt durch die Gesellschaft darstellen. Auf ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis sowie eine breite Altersstruktur ist zu achten. Die Mitglieder werden vom Rat der Stadt Oldenburg auf Vorschlag von Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft für die Dauer einer Ratsperiode ernannt. 3.2 Der Nachhaltigkeitsrat besteht aus bis zu fünfzehn Vertreter*innen aller in Oldenburg tätigen, gesellschaftlich relevanten Nachhaltigkeitsinitiativen, Gruppen oder Institutionen, je einem Mitgliedern der im Rat vertretenen Fraktionen (zwei ab einer Fraktionsgröße von neun Mitgliedern), der Agenda Beauftragten der Stadt Oldenburg und dem Oberbürgermeister. Der Oberbürgermeister kann sich durch eine Dezernentin/einen Dezernenten vertreten lassen. Der Nachhaltigkeitsrat kann bis zu maximal 5 Berater*innen (z.B. aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kirche, Kultur, Ökologie, Entwicklungspolitik, Sport, Jugend, Soziales, Bildung, Integration und Inklusion) als antragsberechtigte Mitglieder in das Gremium berufen, die jeweils eine Stellvertretung entsenden können. 3.3 Der Nachhaltigkeitsrat wählt aus seiner Mitte eine Sprecherin oder einen Sprecher, die/der auch die Sitzungen leitet. 3.4 Für jedes Mitglied soll nach Möglichkeit auch eine Vertretung benannt werden. Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. 3.5. Scheidet ein Mitglied auf eigenen Wunsch aus, so soll dieses Mitglied nach Möglichkeit einen Vorschlag zur Nachfolge unterbreiten. 3.6. Der Nachhaltigkeitsrat kann dem Rat mit einer 2/3 Mehrheit empfehlen, Mitglieder aus dem Gremium auszuschließen. 4. Sitzungen 4.1. Der Nachhaltigkeitsrat tagt mindestens zweimal im Jahr. 4.2. Die Sitzungen finden grundsätzlich öffentlich statt. Angelegenheiten, die ihrer Natur nach nicht für öffentliche Beratung geeignet sind, insbesondere Angelegenheiten einzelner Personen und Themen bei denen persönliche Daten Dritter erörtert werden, sind in nicht öffentlicher Sitzung zu behandeln. 4.3. Zur Sitzung lädt das Agenda Büro mit drei Wochen im Voraus per E-Mail ein. Eine vorläufige Tagesordnung wird vom Agenda Büro in Absprache mit der Sprecherin/dem Sprecher erstellt und der Einladung beigefügt. Jedes Mitglied kann Anträge zur Tagesordnung per E-Mail an die aktuelle Email-Adresse des Agenda-Büros einbringen. Die Anträge sollen spätestens vier Wochen vor der Sitzung im Agenda Büro eingegangen sein, damit allen eine ausreichende Vorbereitung für die Sitzung möglich ist. 4.4. Der Nachhaltigkeitsrat kann zu einzelnen Themen Arbeitsgruppen einrichten und externe Expert*innen hinzu ziehen. Sowohl Arbeitsgruppen als auch Expert*innen sollten kostenfrei für den Nachhaltigkeitsrat tätig werden. Sollte dies nicht möglich sein, stehen beide unter dem Vorbehalt der Bereitstellung finanzieller Mittel im Haushalt. 5. Abstimmung/Beschlussfassung 5.1. Für die Beschlussfähigkeit muss mindestens die Hälfte der Mitglieder des Nachhaltigkeitsrates anwesend sein. Jedes Mitglied hat eine Stimme. 5.2. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Beschluss als abgelehnt. 6. Änderung dieser Satzung 6.1. Diese Satzung wird vom Rat der Stadt Oldenburg beschlossen und kann auch auf Vorschlag des Nachhaltigkreitsrates durch den Rat der Stadt Oldenburg geändert werden. gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 30.5.2018 Steigerung der Aufenthaltsqualität im Bereich Markt/Lambertikirche/Schlossplatz Der Bereich Markt/Lambertikirche/Schlossplatz stellt einen zentralen Bereich der Oldenburger Innenstadt dar und wird gern als „Herzkammer“ bezeichnet. Eine „Nische“ zwischen Schloss- und Marktplatz bildet der hintere Bereich zwischen der Rückseite der Lambertikirche und dem Amt für Agrarstruktur. Dort ist der einzige Ort dieses Quartiers, wo beispielsweise im Sommer durch eine komplette Verschattung und die ruhige Lage eine hohe Aufenthaltsqualität besteht. Gerade in der Mittagspause wird dieser Bereich gern zum Verweilen und als Treffpunkt genutzt. Um diesen Ort für alle StadtbesucherInnen aufzuwerten bitten wir die Verwaltung: Um einen Bericht über die Eigentumsverhältnisse dieses Innenstadtbereiches zwischen Lambertikirche (Rückseite) und Amt für Agrarstruktur Oldenburg. Um erste Vorstellungen der Verwaltung, wie dieser Ort aufgewertet werden kann, um die Aufenthaltsqualität zu verbessern, z.B. durch mobile Bänke/Sitzmöbel etc.). Hierbei sollen Stadtfest und Weihnachtsmarkt entsprechend berücksichtigt werden. gez. Pierre Monteyne, Thorsten van Ellen


Antrag vom 5.4.2018 Fortschreibung des Luftreinhalteplans Wir bitten um einen Bericht und eine Darstellung für jede neue Maßnahme des Luftreinhalteplans, ab wann sie wirksam sein könnten, ggfs. auch jede Maßnahme in sich gestuft, wenn sie unverzögert umgesetzt werden können, und von welcher Wirksamkeit dabei ausgegangen wird. Dabei möge insbesondere auch eine Darstellung gewählt werden, die auf einem Zeitstrahl des betroffenen Zeitraums das geschätzte Absenken der NOx-Emissionen zeigt. Begründung: Es wurde beschlossen, den bestehenden Luftreinhalteplan um weitere, neue Maßnahmen zu ergänzen. Der Deutschen Umwelthilfe wurde mitgeteilt, dass der Entwurf bereits im April zur Auslegung beschlossen werden möge. gez. Thorsten van Ellen


Antrag vom 05.01.2018 Kompensationsflächen in der Stadt Oldenburg Die Verwaltung wird gebeten, zu berichten, welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bisher in der Stadt Oldenburg nach dem Bundesnaturschutzgesetz umgesetzt wurden. Zur Darstellung wird eine Karte gewünscht, auf der alle ausgewiesenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen jeweils farblich gekennzeichnet sind. Zudem sollen alle zukünftig geplanten Kompensationsflächen andersfarbig markiert werden. Sollte es bei den zukünftigen Kompensationsmaßnahmen Überschneidungen mit bereits vorhandenen Maßnahmen geben, sind diese entsprechend schraffiert darzustellen. Auch die bevorrateten Kompensationsmaßnahmen sollen, falls vorhanden, gesondert gekennzeichnet werden. Der Karte ist eine Aufstellung beizufügen, aufgrund welcher Baumaßnahmen die jeweilige Kompensation erforderlich wurde oder geplant ist und wie lang der erforderliche Zeitraum zur Unterhaltung und rechtlichen Sicherung ist. Begründung: In der Stadt Oldenburg werden zurzeit besonders zwei größere Bauprojekte mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft diskutiert. Um sich ein umfangreicheres Bild verschaffen zu können, welche Auswirkungen eine Bebauung des Gebiets Weißenmoor/Südbäkeniederung und die geplante Verbindungsstraße auf dem Fliegerhorst haben, sollen die Ausführungen der Verwaltung aufzeigen, welches Potential an Kompensationsflächen zukünftig noch vorhanden ist. Zudem soll damit überprüft werden, ob es nicht zu Überschneidungen mit bereits getroffenen Maßnahmen kommt. gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 28.12.2017 Baumpatenschaften Die Verwaltung wird gebeten, zu berichten, ob Baumpatenschaften wie in Langelsheim auch für die Stadt Oldenburg vorstellbar sind und welche Maßnahmen zur Umsetzung notwendig wären. Dort können Bürger*innen sich mit Baumpatenschaften an der Pflanzung neuer Stadtbäume beteiligen. Begründung: In der Stadt Langelsheim ist es möglich, sich an der Schaffung zusätzlichen Stadtgrüns in Form einer Baumpatenschaft zu beteiligen. Mit einer Spende in Höhe von 250€ wird eine Patenschaft übernommen und ein Stadtbaum gepflanzt. Die Stadt übernimmt einen Eigenanteil von 200€ bei jeder Pflanzung. Nach Wunsch wird eine Plakette neben dem Baum angebracht, wodurch sich eine Baumpatenschaft auch als Geschenk oder Werbemaßnahme eignet. Auch kleinere Spendenbeträge sind möglich und werden zu einer Gemeinschaftspatenschaft zusammengefasst. Durch das Konzept wird der Bezug der Bürger*innen zum Stadtgrün gestärkt und die Pflanzung von städtischen Bäumen gefördert. http://www.langelsheim.de/Stadt/Aktion-Bürgerbaum gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 9.8.2017 Durchführbarkeitsstudie: Dachbegrünung in der Innenstadt Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept für eine Dachbegrünung innenstädtischer Gebäude sowie Liegenschaften der Stadt Oldenburg und ihrer Eigengesellschaften zu erstellen oder erstellen zu lassen. Dabei sollen alle relevanten Beteiligten eingebunden und konkurrierende Nutzungen wie Photovoltaikanlagen berücksichtigt werden. Begründung: Dachbegrünungen bewirken eine Verbesserung der Wasserrückhaltung und des Mikroklimas in stark versiegelten Bereichen und bilden ein Ersatzhabitat für Tiere und Pflanzen. Sie filtern Schadstoffe aus der Luft, was insbesondere im innerstädtischen Bereich aufgrund der bekannten Luftreinhalteproblematik von Interesse sein dürfte Der Bedarf besteht insbesondere bei stark versiegelten Flächen, wie sie in der Innenstadt vorliegen und der Spielraum ist insb. bei städtischen Gebäuden gegeben, die auch außerhalb der Innenstadt liegen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte in der Vergangenheit das Thema „Grünes Regenwassermanagement“ bereits mehrfach in die Ausschussberatung eingebracht und begrüßt es außerordentlich, dass der OOWV aufgrund der sich mehrenden Starkregenfälle und dem sich leider weiterhin erhöhenden Versiegelungsgrad der Stadt dieses Ziel, dass u.a. auf Dachbegründungen setzt, nun auch entschieden verfolgen möchte. Die NWZ hatte hierzu in diesem Jahr ausführlich berichtet. gez. Thorsten van Ellen, Sebastian Beer


Antrag vom 30.7.2017 Wildtieraufführungen in Zirkusveranstaltungen Die Verwaltung wird zur Beratung über den unten stehenden Beschlussvorschlag um eine aktuelle Rechtseinschätzung gebeten, insbesondere zum Urteil des OVG Lüneburg aus März 2017 sowie um eine Beurteilung der beigefügten Rechtseinschätzung des Büros „Rechtsanwälte Günther“. Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, Flächen in städtischem Eigentum oder in Besitz städtischer Eigengesellschaften aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und des Tierschutzes künftig nur noch Zirkusbetrieben oder Veranstaltern zu überlassen, die keine Wildtiere mitführen, von denen eine Gefahr in- und/oder außerhalb der Einrichtung ausgeht oder eine artgerechte Unterbringung nicht möglich ist. Wildtiere in diesem Sinne sind insbesondere Bären, Elefanten, Flusspferde, Affen (nicht-menschliche Primaten), Nashörner, Großkatzen, Geparden, Pumas und Giraffen. Diese Regelung gilt ab dem 01.01.2018. Bereits abgeschlossene Verträge sind von dem Beschluss unberührt. Begründung: Wildtiere können in reisenden Betrieben praktisch nicht tiergerecht gehalten werden. Die Haltungsanforderungen für Wildtiere sind anspruchsvoll. Daher hat der Bundesrat bereits 2003, 2011 und 2016 jeweils eine Entschließung für ein Verbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben gefasst. Mehr als 70 Städte haben bereits Beschlüsse gefasst, wonach öffentliche Einrichtungen und Flächen Zirkusbetrieben mit Wildtieren nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. 18 europäische Länder, darunter die Niederlande, Österreich und Belgien, haben aus Gründen des Tierschutzes bereits bestimmte Tierarten im Zirkus verboten. Auszug aus der Entschließung des Bundesrates für ein Verbot von Wildtieren im Zirkus (BR-DS 78/16): „Bei einigen Tierarten, insbesondere bei Affen (nicht-menschlichen Primaten), Bären, Elefanten, Giraffen, Nilpferden und Nashörnern, können die Verhaltensansprüche der Arten in einem reisenden Zirkus schon im Grundsatz nicht erfüllt werden. Für all diese gilt: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, dass die vorgenannten Tierarten selbst wenn keine schwerwiegenden Verhaltens- oder Gesundheitsstörungen sichtbar sind – erheblich leiden.“ Die Schaustellung von Großtieren oder Tiermengen in besonderem Maße ist gefahrengeneigt, da die ausbruchssichere und zugleich verhaltensgerechte Unterbringung solcher Tiere für ein umherziehendes Unternehmen schwer möglich ist. Dies gilt vor allem für Tiere, die bereits wegen ihrer Größe, ihres Gewichts, ihrer Kraft und insbesondere wegen des Risikos von Beißverletzungen eine Gefahr darstellen. Zur Gewährleistung der Sicherheit und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ist die Haltung exotischer Tiere im reisenden Betrieb abzulehnen. Bei den im Antrag aufgeführten Tierarten handelt es sich um solche, die als potentiell gefährlich eingestuft werden können. In der zuvor bereits genannten Entschließung des Bundesrates heißt es in Bezug auf Großbären, Elefanten, Flusspferde, Affen (nicht-menschliche Primaten) und Nashörner: „Ferner sind vermehrt Zwischenfälle mit den genannten Tierarten und Ausbrüche von Zirkustieren augenfällig, die auch die Bevölkerung immer wieder gefährdet.“ Der Landesbeauftragte für Tierschutz des Landes Baden-Württemberg erweitert diese Liste auch um große Raubkatzen und verweist auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt (VG Darmstadt vom 17.10.2016, Az.: 3 L 2280/16). gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 8.6.2017 Modellprojekt „CO2-Reduktion, weniger Lärm und Vision Zero mit Tempo 30″ Beschlussvorschlag: Die Stadt Oldenburg bewirbt sich um die Aufnahme in das Modellprojekt „C02-Reduktion, weniger Lärm und Vision Zero mit Tempo 30“ mit dem Straßenabschnitt der Hundsmühler Straße zwischen Sodenstich und Hauptstraße sowie mit dem Straßenabschnitt der Bahnhofsallee/Bümmersteder Tredde zwischen Carl-Friedrich-Gauß-Straße und Dwaschweg, sobald der entsprechende Teilnahmeaufruf vorliegt und die Bewerbungskriterien bekannt sind. Begründung: Die Lärmbelastungen sowohl an der Hundsmühler Straße als auch am südlichen Teil der Bahnhofsallee sind hinlängst bekannt. Eine Temporeduzierung an beiden Straßen wird von einem nicht unerheblichen Teil der Anwohnerschaft seit Jahren gewünscht, jedoch ist eine Reduzierung nach „niedersächsichen Leseart“ der bestehenden StVO bisher nicht möglich. Aus diesem Grund sollte die Stadt Oldenburg nicht nur auf den von der Verwaltung vorgeschlagenen Abschnitt der Hundsmühler Straße setzen, sondern im Interesse der Anwohnerschaft mit beiden Vorschlägen ins Rennen um die Teilnahme an dem Modellversuch gehen. Des Weiteren ist aus unserer Sicht der von der Verwaltung vorgeschlagene Abschnitt der Hundsmühler Straße zu kurz, um den wissenschaftlichen Ansprüchen des Modellversuchs gerecht zu werden, so dass zu befürchten ist, dass die Stadt erst gar nicht den Zuschlag erhält. Deshalb hält es die Grüne Ratsfraktion für notwendig, dass der zur Bewerbung einzureichende Straßenabschnitt von der Hauptstraße mindestens bis zum Sodenstich zu bemessen ist. gez. Sebastian Beer, Thorsten van Ellen, Pierre Monteyne


Antrag vom 8.5.2017 Maßnahmenbündel zur Luftreinhaltung Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima ein Maßnahmenbündel zur Luftreinhaltung am Heiligengeistwall zu erarbeiten, das zum Ziel hat, die vorgeschriebenen Grenzwerte an NOx einzuhalten. Hierbei sind die in dem Bündel zusammengefassten Maßnahmen bezüglich ihrer separaten Wirksamkeit und weiterer Folgen einzuschätzen. Zur Vorstellung des Arbeitsergebnisses sind die Mitglieder des Verkehrsausschusses hinzuzuladen. Begründung: Wie bekannt stellten das Umweltbundesamt und die Gewerbeaufsicht Niedersachsen besorgniserregende Konzentrationen gesundheitsgefährdender Autoabgase insbesondere auch in Oldenburg fest. Langfristig getroffene oder vorgesehene Maßnahmen greifen bei weitem nicht schnell genug, um der Aufgabe der Kommune, die Bürgerinnen und Bürger vor einer Gesundheitsschädigung zu schützen, nachzukommen. Die Kommunen sind jedoch dazu verpflichtet (Gerichtsurteil Düsseldorf) kurzfristig wirksame Maßnahmen anzuordnen, wenn diese zur Einhaltung der Grenzwerte und zum Gesundheitsschutz beitragen. Darüber hinaus drohen den Ländern und somit auch den Kommunen bei fehlender Umsetzung Strafzahlungen seitens der Europäischen Kommission. Wie von der Verwaltung zuletzt dargestellt, gibt es keine einzelne Maßnahme jenseits eines kompletten Fahrverbotes für Dieselfahrzeuge, die eine Einhaltung der Grenzwerte bewirken würde. Eine Separierung der Dieselfahrzeuge nach den Euro-Normen ist aufgrund des Gerichtsurteils München und der neuesten Erkenntnis bei Messungen (siehe Wintermessungen der deutschen Umwelthilfe) nicht möglich bzw. auch nicht zielführend. Deshalb ist aus Sicht der Grünen-Fraktion der naheliegende Schritt, die bisher nur einzeln betrachteten Maßnahmen zu bündeln bzw. aus den Augen verlorene Maßnahmenvorschläge in die Gesamtbetrachtung mit aufzunehmen. In diesem Zusammenhang möchten wir die Verwaltung daran erinnern, dass u.a. der im Auftrag der Stadt im letzten Jahr tätige Gutachter angeregte, eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h sowie einen Rückbau der Einzelparkplätze prüfen zu lassen. Hierfür sind die Wirksamkeit, Kosten und weitere Folgen genauer einzuschätzen und die wirksamsten und sinnvollsten Maßnahmen, wenn in der Summe zur Unterschreitung des Grenzwertes ausreichend, auszuwählen und umzusetzen. gez. Thorsten van Ellen, Pierre Monteyne, Sebastian Beer


Antrag vom 27.04.2017 Bericht zu Fledermausuntersuchungen und schützenswerter Baumbestand Jugenherberge Die Verwaltung wird gebeten, zu berichten, ob Untersuchungen zu Fledermäusen bereits durchgeführt wurden und mit welchen Ergebnissen oder vorgesehen sind, sowie darzustellen, welche Bäume an der Jugendherberge in der Von-Finckh-Straße/Ecke Alexanderstraße unter Schutz gestellt wurden oder werden sollen. Begründung: Die Stadtgruppe NABU betrachtet das Ensemble der Bäume um die Jugendherberge als schützenswert und geht von Sommerquartieren von Fledermäusen aus, insbesondere weil dort wiederholt Sichtungen gemeldet wurden. Gerade vor dem Hintergrund der massiven Verdichtung in den Stadtteilen, kommt dem Schutz bestehender Bäume – zumal noch auf städtischem Grund – eine besondere Bedeutung zu. Schon jetzt sind umfangreiche Baumfällaktionen erfolgt. gez. Thorsten van Ellen


Antrag vom 27.04.2017 Ergebnisse der Winter-Abgastests der Deutschen Umwelthilfe Die Verwaltung wird gebeten, die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der o.g. Tests dem Ausschuss vorzustellen. Begründung: Die Deutsche Umwelthilfe stellte bei seinen letzten Winter-Abgastests von Euro 6 Diesel-Pkw auf der Straße bis zu 17,2-fache Überschreitungen der Stickoxid-Grenzwerte fest. http://www.duh.de/pressemitteilung/deutsche-umwelthilfe-stellt-bei-winter-abgastests-von-euro-6-diesel-pkw-auf-der-strasse-bis-zu-172 Laut Winter-Abgasmessungen der DUH sind die NOx-Emissionen der untersuchten Euro 6 Diesel-Pkw auf der Straße sogar noch höher als die von Euro 4 Diesel-Pkw. „Damit sind die generellen Ausnahmen von den Fahrverboten für Euro 6 Diesel-Pkw vom Tisch“, zieht der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch sein Fazit. gez. Thorsten van Ellen


Antrag vom 27.04.2017 Verwendung von behandeltem Holz zum Schutz von Straßenbegleitgrün bei Baustellen  – aktueller Anlass: Hundsmühler Straße Wir bitten die Verwaltung um Auskunft, ob es sich bei den Schutzschalungen der Bäume und dem Anprallschutz auf städtischen Baustellen teilweise um chemisch behandeltes Holz handelt und wie dies zukünftig vermieden werden soll. Begründung:  In der Baustelle an der Hundsmühler Straße wurden behandelte Holzbretter als Anprallschutz im Rahmen der Baustelleneinrichtung bzw. im einzelnen auch als Schutzschalung für Bäume genutzt. An den Brettern war eine deutliche Auswaschung zu erkennen, wodurch ein Schadstoffeintritt in den Boden wahrscheinlich ist. gez. Pierre Monteyne


Antrag vom 4.2.2017 Sachstandsbericht Maßnahmen zur Luftreinhaltung Interessante Fragestellungen dazu sind: Welche wesentlichen Schadstoffe sind problematisch? Wie ist die Entwicklung in der Vergangenheit und die Prognose der Schadstoffe ohne weitere Maßnahmen? Welche Folgen bewirken die Schadstoffe? Welche Maßnahmen wurden bereits in der Vergangenheit durchgeführt, um die Schadstoffe zu reduzieren? Wie erfolgreich waren die Maßnahmen der Vergangenheit? Welche ähnlichen Städte haben erfolgreich Schadstoffwerte wesentlich reduziert? Wurde ein Maßnahmenvergleich mit anderen Städten vorgenommen, die die Schadstoffwerte erfolgreich reduziert haben? Wir wirksam sind Maßnahmen wie Umweltzone, „blaue Plakette“, „30-er Zone“, Car-Sharing und Radfahren? Welche weiteren Vorteile unabhängig von Schadstoffen haben Maßnahmen wie „30er Zone“ und Radfahren z.B. bei Lärm (insb. Auch für Anwohner), CO2, Unfällen und allgemein Gesundheit der Bevölkerung. Was sind weitere Folgen der Maßnahmen? Wie hoch sind die Kosten der Maßnahmen? Welche Maßnahmen sind zu welchem Zeitpunkt in der Zukunft geplant? Begründung: Die NWZ berichtete am 1.2.17, dass das Umweltbundesamt und Gewerbeaufsicht Niedersachsen besorgniserregende Konzentrationen gesundheitsgefährdender Autoabgase in vielen Städten feststellten, insbesondere auch in Oldenburg, dass allerdings einige andere Städte wie Göttingen und Braunschweig hingegen die Schadstoffe senken und die Grenzwerte erreichen konnten. Es wurde berichtet, dass die europäische Union bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat. Es ist auch bekannt, dass bereits eine Klage in einer deutschen Stadt erfolgreich war. Es ist offensichtlich so, dass andere Städte erfolgreicher gegen Schadstoffe angegangen sind als Oldenburg. Andere Städte sind Oldenburg in diesem Thema offensichtlich voraus. Dies ist nicht erfreulich, sollte allerdings zu zielgerichteter Aktivität animieren. Anstatt zögerlicher Haltungen oder länglicher Untersuchungen und weiterer vielfältiger gesundheitlicher Schädigungen durch Autoverkehr sollte Oldenburg von den erfolgreichen Städten lernen und ihre Erfolgsrezepte schnell und einfach kopieren.  gez. Thorsten van Ellen


Antrag vom: 30.11.2016 Fördermittel zur Erstellung eines Elektromobilitätskonzeptes für die Stadt Oldenburg Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird gebeten, bis zum 31.01.2017 Fördermittel zur Erstellung eines Elektromobilitäts-konzeptes für die Stadt Oldenburg zu beantragen. Dazu muss u.a. eine Vorhabensbeschreibung von ca. 5 Seiten erarbeitet werden, die insb. zu erwartende positive Wirkungen bzgl. CO2, Schadstoffen und Lärmemissionen darstellt und die Vorreiterrolle und den Multiplikatoreffekt hervorhebt und eine Perspektive der Umsetzung verdeutlicht und auch bestehende Vorstudien darstellt, auf denen die Studie aufbaut. Zur Beschleunigung können ein bereits bestehendes Elektromobilitätskonzept für Oldenburg ausgewertet und geeignete Elemente sowohl inhaltlich als auch methodisch aufgegriffen werden, das bereits 2011 im Rahmen einer Veranstaltung von OLEC vorgestellt wurde, bei dem auch Oldenburger Akteure wie Universität, Stadtverwaltung, Cambio und EWE beteiligt bzw. anwesend waren. Alternativ zur Förderung eines neuen Konzepts kann auch sofort die Förderung von Fahrzeugen, Infrastruktur und eines Projekts beantragt werden, falls das bereits bestehende Konzept als ausreichend erachtet wird bzw. nur geringfügige Ergänzungen zuvor sichergestellt werden sollen. Begründung: Konzepte und Fördermittel stellen keinen Selbstzweck dar, sondern sollen in der Folge auch möglichst früh wirksame Verbesserungen in der Stadt bewirken und müssen dazu schnell und günstig umsetzbar sein. Für eine schnelle und günstige Umsetzung stehen unter geeigneten Bedingungen weitere Fördermittel bereit, also nicht nur für Konzepte, sondern auch für Fahrzeuge, Infrastruktur und sogar Projekte, wenn sie geeignet beantragt werden zwischen 40 % bis hin zu 80 % Förderung. Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität unterstützt das BMVI die Beschaffung von Elektrofahrzeugen mit dem Ziel der Erhöhung der Fahrzeugzahlen. Dazu muss die Konzeption aber nicht nur allgemeine Anforderungen berücksichtigen, sondern insbesondere auch die Förderkriterien für Umsetzungsförderungen. Dazu gehört auch die Einbindung der relevanten Akteure aus den Bereichen Hersteller, Betreiber und Anwender. Das erwähnte Konzept ist nicht zwingend exakt auf die aktuellen Umsetzungsförderungen zugeschnitten, aber wahrscheinlich trotzdem bereits sehr brauchbar, weil es eine allgemeine Bedarfsanalyse anhand einer Umfrage, ein Mobilitätskonzept, ein Infrastrukturkonzept, eine Ökobilanz und eine Finanzierung darstellt. Untersucht wurde insb. auch einen Car-Sharing-Ansatz. Ein Car-Sharing-Fahrzeug ersetzt bis zu 11 private PKW. Dabei werden nicht nur Fahrzeuge und Verkehrsfläche an sich gespart, sondern auch jedes Fahrzeug sehr intensiv genutzt, sodass eine hohe Wirtschaftlichkeit der Fahrzeuge entsteht und mit den gleichen finanziellen Mitteln mehr Fahrzeuge wirtschaftlich finanzierbar sind. Zudem werden Car-Sharing-Fahrzeuge von vielen wechselnden Benutzern verwendet und nicht nur von wenigen Personen, sodass auch ein breiterer Personenkreis ohne teures, privates Investitionshemmnis Alltagserfahrungen mit Elektrofahrzeugen sammeln kann. Damit erfüllt Car-Sharing ganz besonders das Förderziel eines Multiplikators. Car-Sharing ist längst ein wachsender Bereich und die Anzahl der Stationen entwickelt sich auch in Oldenburg erfreulich. Je weiter die Stationen sich über die Stadt verteilen und näher an alle Haushalte heranreichen, desto erfolgreicher wird das Konzept. Speziell Oldenburger Akteure erfüllen auch das Förderziel eines Vorreiters, denn schon 2011 wurde in einer OLEC-Veranstaltung das erwähnte Konzept vorgestellt, was auch an der Uni Oldenburg erarbeitet wurde. Ziel war es bereits damals, in und um Oldenburg weitere relevante Akteure zusammenzubringen und gemeinsam an einem Gesamtkonzept und konkreten Umsetzungsideen arbeiten zu lassen. Entsprechend wurden damals bereits Stadt, Cambio und EWE informiert. Allerdings waren damals kaum Serienfahrzeuge verfügbar und gab es noch keine derartige Förderung. gez. Thorsten van Ellen


Antrag vom: 28.09.2016 Mögliche Folgen für die Stadt Oldenburg aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom 13.09.2016 Wir bitten die Verwaltung um einen Bericht, welche Folgen sich aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf Aktenzeichen 3K 7695/15 vom 13.09.2016 für die Stadt Oldenburg ergeben könnten. In dem Zusammenhang bitten wir auch um eine Gegenüberstellung der Luftschadstoffwerte Oldenburgs mit denen dem Urteil zugrundeliegenden aus Düsseldorf. Begründung: Die Deutsche Umwelthilfe hatte die Stadt Düsseldorf und das Land Nordrhein-Westfalen wegen der anhaltenden Überschreitung der Luftqualitätswerte verklagt. In dem oben genannten Gerichtsurteil hat das Verwaltungsgericht der Klage nun stattgegeben. Das Gericht kam dabei unter anderem zu dem Ergebnis, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge so schnell wie möglich anzuordnen sind und dass das vorhandene rechtliche Instrumentarium dieses auch jetzt schon ermöglicht. Auf eine Einführung einer Blauen Plakette könne nicht gewartet werden. gez. Sascha Brüggemann


Antrag vom 15.08.2016 Zirkusveranstaltungen mit Wildtieraufführungen Wir bitten die Verwaltung um Auskunft über die weitere Entwicklung zur Rechtsverordnung, die das Halten von Tieren bestimmter wild lebender Arten in Zirkusbetrieben verbietet. Wenn möglich, sollte über den anliegenden Beschlussvorschlag von 2012 abgestimmt werden. Begründung  Am 31.10.2012 hatte die grüne Fraktion die Verwaltung beauftragt alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Zirkusveranstaltungen mit Wildtieren zu unterbinden. Die Verwaltung hat daraufhin eine  Umfrage bei den auf der Homepage von der Tierrechtsschutzorganisation peta e. V. genannten Städten durchgeführt. Dabei hatte sich herausgestellt, dass die politischen Beschlüsse der befragten Städte rechtlich nicht unbedenklich seien. Demnach schränkt ein Wildtierverbot die garantierte Berufsausübung von Zirkussen mit Wildtieren ein und stellt einen Eingriff in Art. 12 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes dar und der § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3d des Tierschutzgesetzes qualifiziert die gewerbsmäßige Zurschaustellung von Wildtieren als zulässig unter der Voraussetzung, dass dem Gewerbetreibenden eine entsprechende Erlaubnis erteilt wurde. Der Bundesrat hat allerdings am 25.11.2011 (Drucksache 565/11) eine Entschließung zum Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus gefasst: „Die Bundesregierung möge dem Bundesrat unverzüglich eine Rechtsverordnung gemäß § 13 Absatz 3 Satz 1 des Tierschutzgesetzes zuleiten, die das Halten von Tieren bestimmter wild lebender Arten in Zirkusbetrieben verbietet. Das Verbot soll insbesondere für Affen (nicht menschliche Primaten), Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde gelten. Für bereits vorhandene Tiere soll unter Berücksichtigung deren Lebensdauer eine Übergangsfrist vorgesehen werden.“ Die Bundesregierung hat mit Hinweis auf Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Grundrecht auf freie Berufsausübung Art 12. GG und der EU-Dienstleistungsfreiheit eine Rechtsverordnung noch nicht erlassen (Anlage 3). Die Verwaltung hat deshalb vorgeschlagen die weitere Entwicklung beim Bund abzuwarten. Anlage  Antrag der Grünen vom 31.10.12 Beschlussvorschlag : Nutzungsvereinbarungen und Platzüberlassungsverträge mit Zirkusunternehmen sollen ab sofort in der Stadt Oldenburg grundsätzlich nur unter der Voraussetzung eines Verzichts auf Wildtieraufführungen (Alligatoren, Krokodile, Antilopen und antilopenartige Tiere, Amphibien, Bären, Delfine, Flamingos, Flusspferde, Giraffen, Greifvögel, Menschenaffen, Nashörner, Pinguine, Riesenschlangen, Robben und robbenartige Tiere, Tümmler und Wölfe sowie Elefantenbullen) erteilt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten auszuschöpfen, Zirkusveranstaltungen in Oldenburg zu unterbinden, bei denen Wildtiere zum Einsatz kommen. Begründung: Mit unserem heutigen Verständnis von Tierschutz sind Tiere im Zirkus nicht mehr vereinbar. Die Tiere leiden oft unter einer nicht angemessenen Behandlung und Pflege. Sie werden nicht artgerecht gehalten und teilweise nicht ausreichend gefüttert und betreut. In den Käfigen, Transportwagen und Zelten werden die Tiere auf engstem Raum gehalten. Angeborene Verhaltensweisen wie graben, klettern, schwimmen oder sprinten werden dabei permanent unterbunden. Dies führt zu schwerwiegenden Auswirkungen auf den Zustand der Tiere, schweren Verhaltensstörungen und einer erhöhten Sterblichkeit. Um Ihnen „Kunststücke“ beizubringen werden oft körperliche Bestrafung als „Trainingsmethode“ eingesetzt und Medikamente verabreicht. Die Darbietungen, die die Tiere zwangsweise erbringen müssen, sind für die Tiere völlig unnatürlich. Die Peitschen, engen Halsbänder, Maulkörbe, Elefantenhaken oder sonstigen Werkzeuge, die bei den Vorführungen in der Manege verwendet werden, beweisen immer wieder, dass die Tiere nur unfreiwillig und unter Zwang agieren. gez. Andrea Hufeland


Antrag vom 10.08.2016 Sachstandbericht über die Erarbeitung eines Masterplan Grün Beschlussvorschlag: Wir bitten die Verwaltung einen Bericht abzugeben, wie weit die Erstellung des sog. „Masterplan Grün“ fortgeschritten ist. Das Zwischenergebnis ist im Ausschuss zu präsentieren. In diesem Zusammenhang möge die Verwaltung die Frage beantworten, was aus den Überlegungen zur Begrünung des Weser-Ems-Hallen-Geländes geworden ist, die der Vorstandsspitze des Bürgervereins Donnerschwee in einem Gespräch mit der Verwaltung am 01.12.2014 vorgestellt wurden. Begründung: Die Haushaltsmehrheit von GRÜNEN und SPD hatte bereits im Haushalt 2015 die Einrichtung einer Stelle zur Erarbeitung o.g. Masterplans mit den dafür nötigen Finanzmitteln unterlegt. Seit der damaligen Haushaltsgenehmigung sind anderthalb Jahre vergangen, so dass angenommen werden darf, dass Ergebnisse vorliegen. gez. Sebastian Beer


Antrag vom 01.06.2016 Sachstand Stadtmöblierung „Am 10.07. und 21.07.2014 befassten sich der Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima sowie der Verkehrsausschuss mit mehreren Anträgen der Grünen-Fraktion, die die Begrünung und die Möblierung der Innenstadt zum Ziel hatten. Die Verwaltung teilte in der Verwaltungsvorlage 14/0473 u.a. folgendes mit: „Die Verwaltung schlägt vor, dieses Konzept Ende September in einem Workshop an die Antragsteller BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und andere interessierte Mitglieder der Politik vorzustellen und zu diskutieren. Im Dialog kann die Konzeption weiterentwickelt und später dem Rat zur Kenntnis und Abstimmung gegeben werden.“ Im Protokoll der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.07.2014 ist folgendes vermerkt: „Die Ausschussvorsitzende schlägt vor, dass von der Verwaltung ein Verfahrensvorschlag gemacht und über diesen abgestimmt wird. Die Verwaltung führt an, dass im ASUK vier Anträge zu der Thematik beraten worden sind. Im Rahmen des ASUKs wurde vereinbart, dass man beabsichtigt, die Politik im September zum Workshop einzuladen. Die Ergebnisse sind festzuhalten und dann zu entscheiden, wie mit den Prüfaufträgen umgegangen wird. Gleiches Verfahren wird auch für diesen Antrag vorgeschlagen. Ratsherr Brüggemann ist mit dem Verfahren über den Antrag einverstanden.“ Unseres Wissens wurde dieser Workshop bisher nicht durchgeführt. Die Verwaltung wird daher gebeten mitzuteilen, wie sie mit dem Auftrag verfahren ist wie sie mit diesem weiter verfahren möchte. gez. Sebastian Beer


Antrag vom 01.06.2016 Einladung an Fossil Free Oldenburg Der Beschlusstext wird wie folgt geändert: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein*e Vertreter*in der Gruppe Fossil Free Oldenburg für die nächste Sitzung des Ausschusses einzuladen, damit diese, auch mit Blick auf die im Ausschuss mehrfach angesprochene Divestment-Liste, ihre Arbeit vorstellt. gez. Sinje Eichner und Sebastian Beer


Antrag vom: 26.05.2016 Baumbestand Bremer Heerstraße Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen: Inwiefern sind die vorhandenen Bäume von dem geplanten Ausbau der Bremer Heerstraße zwischen Dählmannsweg und Herrenweg betroffen? Wieso müssen sie zwingend gefällt werden und welche alternative Planung gäbe es bei Berücksichtigung des Erhalts bzw. des Teilerhalts des Baumbestandes? Wie ist der aktuelle Zustand der Bäume und wie lange ist die geschätzte Lebensdauer? Wie ist die Historie des Baumbestandes an der Bremer Heerstraße? Begründung: Gemäß dem aktuellen Planungsstand der Ausbaumaßnahme in der Bremer Heerstraße sollen etliche Straßenbäume ersatzlos entfallen. Daher bitten wir um Erläuterung unserer Fragen. gez. Sascha Brüggemann, Sinje Eichner, Sebastian Beer


Antrag vom: 28.04.2016 Einladung an die Olegeno Oldenburger Energie-Genossenschaft Begründung: Die Olegeno Oldenburger Energie-Genossenschaft hatte sich an die Fraktionen gewendet, um diesen ihr Projekt vorzustellen, wie mithilfe der Bürgerinnn und Bürger die Energiewende vor Ort gelingen kann. Mit Blick auf die von der Stadt Oldenburg vorgeschlagenene Maßnahme im INEKK zur Errichtung von Bürgersolaranlagen, halten wir es zur Auslotung einer baldigen Zusammenarbeit zielführend, wenn im Nachgang zu diesen Gesprächen Vertreterinnen und Vertreter auch im den Ausschuss vorstellig werden können. gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 14.04.2016 Aufstellen eines Anzeigesystems am Heiligengeistwall für die Schadstoffbelastung in der Luft Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, am Heiligengeistwall den Aufbau eines lokalen Anzeigensystems zu veranlassen, das Passanten*innen sowie Rad- und Autofahrer*innen die aktuellsten Daten der Luft-Messstation auf dem Heiligengeistwall anzeigt und dieses auf Basis der geltenden Grenzwerte, bspw. mithilfe einer Einfärbung einordnet. Begründung: Aufgrund verschiedener Presseartikel (z.B. NWZ 11.06.2015 Die Luft wird für Oldenburg dünner oder NWZ 10.02.2014 Dicke Luft über Oldenburg) ist ein Teil der Oldenburger Bevölkerung grundsätzlich darüber informiert, dass es regelmäßig zu einer gesundheitsgefährdenden Konzentration an Schadstoffen in der Luft kommt. Um das Bewusstsein eines größeren Teils der Bevölkerung für diese Problematik zu schärfen, halten wir das Aufstellen solch einen Anzeigesystems für sinnvoll. Dieses Schärfen des Bewusstseins sehen wir als notwendigen Schritt, um die Akzeptanz für etwaige Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffbelastung zu erhöhen. Die Messstation am Heiligengeistwall zeichnet die Messdaten auf, die bereits heute im Internet auf den Seiten des Umweltbundesamtes veröffentlicht zugänglich sind. Das Finden und Aufrufen der Daten gestaltet sich jedoch schwierig (es müssen verschiedene Filter gesetzt werden etc.), so dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Bürger*innen diese Informationsmöglichkeit nutzen. Die Schadstoffbelastung für die Oldenburger*innen bleibt eher ein entferntes, theoretisches und ggf. rechtliches Problem, das von Zeit zu Zeit in den Medien Aufmerksamkeit findet, als ein Problem, das in ihrem Alltag präsent ist, tagtäglich Einfluss auf das eigene Wohlergehen hat und vom KfZ-Verkehr maßgeblich beeinflusst wird. gez. Sebastian Beer, Sinje Eichner


Antrag vom: 18.03.2016 Ersatzpflanzungen nach Baumrodung an der Nadorster Straße Beschlussvorschlag: Nachdem aufgrund einer Baumaßnahme an der Nadorster Straße 143 zwei stattliche Eichen gefällt wurden und für eine nach Fertigstellung des Bauwerkes entsprechende Nachpflanzung eine Geldzahlung erfolgt, soll die Ersatzpflanzung eines stattlichen Ersatzbaumes so bald wie möglich erfolgen. Begründung: Nach Fertigstellung der Baumaßnahme soll baldmöglichst eine Kompensationsmaßnahme für die beiden gefällten Eichen erfolgen. Da aus Platzgründen nur eine statt zwei Bäume gepflanzt werden können, sollte ein entsprechend der Ausgleichszahlung eine große Eiche nachgepflanzt werden. gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 25.02.2016 Investition in klimaschädliche Industrien Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, ob die Stadt Oldenburg derzeit Kapital angelegt hat mit dem sie klimaschädliche Industrien wie Kohle, Gas und Öl unterstützt (dafür anbei die Liste der größten Kohle-, Öl- und Gasunternehmen). Begründung: Ende letzten Jahres hat die Stadt Münster beschlossen, sich der sogenannten Divestment-Bewegung anzuschließen und aus Investitionen auszusteigen, die das Klima schädigen. Sie befand solche Investitionen als Widerspruch zu den von ihr gesteckten Klimazielen. Insofern sollte auch Oldenburg mit seinen ambitionierten Zielen im Bereich Klimaschutz prüfen, ob solche Investitionen bestehen. gez. Sinje Eichner


Antrag vom: 22.12.2015 Schullandheim Bissel – forstwirtschaftliche Arbeiten Wir bitten die Verwaltung, darzustellen, welche Arbeiten Anfang Dezember auf der Waldfläche beim Schullandheim Bissel durchgeführt wurden und wie angedacht ist, zukünftig eine bessere Kommunikation mit Stiftung und Betreiberin des Schullandheimes zu ermöglichen, sodass sich diese auf die Maßnahmen einstellen können. Begründung: Anfang Dezember kam es zu forstwirtschaftlichen Arbeiten auf der Waldfläche beim o.g. Schullandheim. Die zuständige Schullandheimstiftung ist vorab nicht informiert worden und zeigte sich zu Recht verwundert. Da sich der Umweltausschuss in der Regel mit forstwirtschaftlichen Maßnahmen etc. beschäftigt, scheint es notwendig, hier noch einmal über die Situation zu sprechen. gez. Sinje Eichner


Antrag vom: 22.12.2015 PFC-Altlasten Fliegerhorst  Wir bitten die Verwaltung, die konkreten Gehalte einer im Jahr 2008 vom Staatlichen Baumanagement Ems-Weser, Dienststelle Oldenburg beauftragten Untersuchung des Grundwassers auf dem Gelände des Fliegerhorstes zu recherchieren, im Ausschuss vorzustellen und deren Relevanz einzuschätzen. Begründung: Laut Information der Bundesregierung existierte auf dem ehemaligen Fliegerhorstgelände ein Feuerlöschübungsbecken. In Untersuchungen verschiedener Liegenschaften bundesweit sind alarmierende Belastungen mit PFC (Per- und polyfluorierte Chemikalien) festgestellt worden, die unter anderem in Feuerlöschmitteln enthalten sind. PFC sind für Menschen und Tiere toxisch und wurden in die Liste besonders besorgniserregender Stoffe gemäß der Europäischen Chemikalienverordnung aufgenommen. 2008 soll eine Untersuchung von Boden und Grundwasser durch das Ingenieurunternehmen HPC Harress Pickel Consult AG in Oldenburg stattgefunden haben, bei der unter anderem anionische Tenside festgestellt wurden, die jedoch nicht zu einer relevanten Verunreinigung geführt haben sollen. Konkrete Gehalte sind der Bundesregierung hier nicht bekannt. Es fehlen Untersuchungsdaten, Umfang der Untersuchung sowie genaue Zahlen und Aussagen zur Analyse des Ergebnisses. Zahlreiche Kommunen haben mittlerweile freiwillig die PFC-Werte ihrer ehemaligen Militärliegenschaften untersuchen lassen und teilweise stark erhöhte Gehalte feststellen müssen. gez. Sinje Eichner


Antrag vom: 23.11.2015 Oldenburg wird Fairtrade Town Beschlussvorschlag:  Die Verwaltung wird aufgefordert  das eigene kommunalen Handeln in Bezug auf Nachhaltigkeit und nachhaltiges Beschaffungswesen zu überprüfen, über Ergebnisse und Erkenntnisse zu berichten und Vorschläge für eine Verbesserung zu erarbeiten, an der Kampagne „Fairtrade Towns“ teilzunehmen, die dafür erforderlichen Anträge zu stellen und die für eine Verleihung des Titels erforderlichen Kriterien schnellstmöglich zu recherchieren und zu erfüllen, alle Schulen über die Kampagne Fairtrade-School zu informieren und bei einer Bewerbung zu unterstützen. Begründung:  Nachhaltiges Handeln in der Politik zu verankern und die Vernichtung von Umweltressourcen einzudämmen ist ein weltweites Ziel. Am 25. September 2015 wurde auf dem UN-Gipfel in New York die „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ verabschiedet. Mit ihr lösen die Sustainable Development Goals (SDGs) die Millenium Development Goals (MDGs) ab, die 2015 auslaufen. Die Agenda hat die Form eines Weltzukunftsvertrags und soll dazu beitragen, dass alle Menschen in Freiheit und einer intakten Umwelt leben können. Eine Einteilung in „Geber“ und „Nehmer“ oder in „erste“, „zweite“ und „dritte Welt“ wird abgelöst vom Gedanken der gemeinsamen Verantwortung für Menschen und Planeten und einer globalen Partnerschaft. Die 17 Entwicklungsziele der Agenda verknüpfen das Prinzip der Nachhaltigkeit mit der ökonomischen, ökologischen und sozialen Entwicklung – zum ersten Mal werden Armutsbekämpfung und Nachhaltigkeit in einer Agenda zusammengeführt. Fair Trade ist ein Baustein des nachhaltigen Handelns. Auf kommunaler Ebene spielt Fairer Handel bei der öffentlichen Beschaffung eine wichtige Rolle. Fair Trade Produkte unterstützen Empowerment, Zahlung von existenzsichernden Löhnen, Mitbestimmung und soziale Entwicklungen, tragen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Herkunftsländern von Waren bei und damit auch zur Bekämpfung von Fluchtursachen, die uns alle zurzeit bewegen. Fair Trade bietet die Möglichkeit für eine gerechtere Welt aktiv zu sein. Die Fairtrade-Towns Kampagne ist eine weltweite Bewegung in 25 Ländern. Über 1500 Kommunen tragen den Titel, ca. 300 in Deutschland. Fairtrade-Towns fördern den fairen Handel durch Vernetzung von Akteuren aus der Zivilgesellschaft, Schulen, Vereinen, Kirchen, Einzelhandel, Gastronomie, Wirtschaft und Politik. Fairtrade-Town zu werden bedeutet ein konkretes Zeichen für eine gerechtere Welt zu setzen und als Stadt Vorbild für Bürger_innen zu sein. Schulen können sich engagieren, indem sie sich um den Titel Fairtrade-School bewerben und mehr Fairness in den Schulalltag bringen, z.B. durch Fair gehandelte Produkte in der Schulkantine, im Kiosk oder Lehrerzimmer oder bei Schulveranstaltungen und dass über Fair Trade im Unterricht gesprochen wird. 2014 wurde die Kampagne von der UNESCO Kommission als „offizielles Projekt der UN Dekade Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ausgezeichnet. gez. Andrea Hufeland, Annelen Meyer, Sinje Eichner


Antrag vom: 08.10.2015 Lärmaktionsplan Änderungsantrag: Der den Punkt b) einleitende Satz „Auf den folgenden Abschnitten des Hauptverkehrsnetzes wird eine Anordnung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h geprüft“ wird ersetzt durch: „Auf den folgenden Abschnitten des Hauptverkehrsnetzes wird das Verfahren zur Anordnung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h von der Verwaltung gestartet, sobald eine dementsprechend geänderte Straßenverkehrsordnung dieses gestattet.“ Begründung: Wie im Rahmen des überfraktionellen Gesprächs am 6. Oktober festgestellt wurde, besteht der Hinderungsgrund zur Ausweisung von Tempo 30 auf Abschnitten des Hauptverkehrsnetzes weniger in fehlenden Prüfungen, sondern in der von der Stadtverwaltung abweichenden Rechtsauffassung des Niedersächsischen Verkehrsministers Olaf Lies. Dieser fordert jedoch in einer eigenen Pressemitteilung im Nachgang zur Verkehrsministerkonferenz vom 16./17. April dieses Jahres auch im Sinne des Lärmschutzes eine entsprechende Änderung der straßenverkehrlichen Vorschriften und möchte zusammen mit Schleswig-Holstein einen entsprechenden Beschlussvorschlag im Bundesrat einbringen. Die Verkehrsministerkonferenz hatte unter TOP 4.6. folgende Beschlüsse gefasst: Punkt 4.6 der Tagesordnung: Verbesserung des Miteinanders von Mensch und Verkehr Die Verkehrsministerkonferenz setzt sich neben den Belangen der Funktionsfähigkeit des übergeordneten Straßenverkehrs vor allem für mehr Engagement bei der Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer sowie für einen stärkeren Lärmschutz der Bevölkerung ein und fordert daher eine Erleichterung der Anordnung von Tempo 30- Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Verkehrssicherheits- und Lärmschutzgründen. Die Verkehrsministerkonferenz spricht sich für eine weitergehende streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung (Tempo 30) vor allgemeinbildenden Schulen, Kindertagesstätten sowie Alten- und Pflegeheimen aus, da in diesen Bereichen häufig eine besondere Gefahrenlage besteht. Die Verkehrsministerkonferenz hält daher eine Überarbeitung der straßenverkehrs- rechtlichen Vorschriften für erforderlich und beauftragt die Länder Schleswig- Holstein, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hamburg mit der Einrichtung einer länderoffenen Ad-hoc-Arbeitsgruppe mit dem Ziel, für die Herbstsitzung 2015 der Verkehrsministerkonferenz konstruktive Vorschläge für entsprechende Gesetzgebungsinitiativen und Maßnahmen zu erarbeiten. Da davon auszugehen ist, dass die Straßenverkehrsordnung aufgrund dieser einstimmigen Beschlüsse aller Verkehrsminister eine Änderung erfährt, ist es zielführend, den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit Blick auf diese avisierte Änderung zu ändern. Anbei die Pressemitteilung des Nds. Ministeriums: Lies: „Die bestehenden Regelungen müssen überarbeitet und die Interessen der Bevölkerung stärker berücksichtigt werden“ Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies fordert vor der Verkehrsministerkonferenz (VMK) in Rostock am 16./17. April 2015, bei den Themen Verkehrslärm und -sicherheit die Belange der Menschen stärker zu berücksichtigen. Niedersachsen bringt dazu gemeinsam mit Schleswig-Holstein einen Beschlussvorschlag ein. Verkehrsminister Olaf Lies dazu: „Vor dem Hintergrund des zunehmenden Verkehrs gewinnen auch die Themen Lärmschutz und Verkehrssicherheit immer mehr an Bedeutung. Die Verkehrssicherheit vor Kindergärten, Schulen und Seniorenheimen muss gestärkt und das Aufstellen von Tempo 30 Schildern erleichtert werden. Wir brauchen endlich eine entsprechende Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Daher fordern wir sehr konkret eine Erleichterung bei der Einführung streckenbezogener Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Schulen, Kindertagesstätten sowie Alten- und Pflegeheimen.“ Bislang lasse die Straßenverkehrsordnung (StVO) Geschwindigkeitsbegrenzungen nur bei einer konkreten Gefahrenlage zu, betont Lies. Diese sei aber vor Schulen und Seniorenheimen im Regelfall gegeben, sagt Lies. Minister Lies plädiert dafür, das Regel-Ausnahme-Verhältnis vor derartigen Einrichtungen umzukehren. „Regel muss sein, ein Tempo-Limit zu ermöglichen“, verlangt der Minister. Darüber hinaus fordert Verkehrsminister Olaf Lies, die Belastungen von Anwohnerinnen und Anwohnern stark befahrener Straßen unabhängig von kostenintensiven baulichen Maßnahmen schneller und mit einfacheren Mitteln zu verringern. Verkehrsminister Olaf Lies: „Die Lärmbelastung ist ein ganz wichtiges Thema für uns. Mit Hilfe verkehrsbeschränkender Maßnahmen können die Lärmschutzbedürfnisse der Bevölkerung einfach und effektiv berücksichtigt werden. Ziel muss es sein, die Belastungen der Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm zu minimieren. In die Berechnungen zur Ermittlung der Lärmwerte müssen deshalb ausnahmslos alle Faktoren einfließen, die zur Erhöhung des Lärms beitragen können. Daher sollte zukünftig u.a. auch der Zustand der Straße bei der Berechnung angemessen berücksichtigt werden. Gerade von den Anwohnerinnen und Anwohnern wird oftmals darauf hingewiesen, dass bei schlechtem Fahrbahnzustand die Fahrzeuge besonders laut seien.“ Verkehrsminister Lies: „Die Straßenverkehrsordnung sollte deshalb dahingehend ergänzt werden, dass die zuständigen Straßenverkehrsbehörden die in bereits vorhandenen Lärmaktionsplänen der Kommunen festgesetzten Maßnahmen leichter anordnen können.“ Weitere Top-Themen der Verkehrsministerkonferenz sind für Niedersachsens Verkehrsminister Lies die Themen Elektromobilität und das Thema automatisiertes Fahren. Verkehrsminister Lies: „Elektrofahrzeuge haben derzeit leider den Zugang zum Markt noch nicht gefunden. Mit einem Bündel von Maßnahmen möchten wir dazu beitragen, dass der Anteil von Elektrofahrzeugen auf Deutschlands Straßen deutlich zunimmt. Um die Attraktivität von Elektrofahrzeugen zu erhöhen, müssen Kaufanreize gegeben und muss endlich für eine flächendeckende Ladeinfrastruktur gesorgt werden.“ Beim Thema automatisiertes Fahren wirbt der Minister erneut ausdrücklich dafür, auch in anderen Ländern Teststrecken einzurichten. Bisher hat Bundesverkehrsminister Dobrindt lediglich ein digitales Testfeld auf der A 9 in Bayern vorgeschlagen. Lies: „Um den automobilen Standort Niedersachsen zu stärken, müssen diese Zukunftstechnologien auch in Niedersachsen getestet und angewendet werden können. Teststrecken auf unseren Autobahnen würden die Bedeutung Niedersachsens als Mobilitätsstandort unterstreichen. Im Dreieck A 2, A 7, A 39 und in Teilbereichen der A 39 sind nach unserer Ansicht Teststrecken möglich.“ Nachfolgend die heutige Pressemitteilung des Ministers: Lies bekräftigt Forderung nach Tempo-30-Zonen Osnabrück. Der niedersächsische Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Olaf Lies (SPD), hat anlässlich der Konferenz der Landesverkehrsminister in Worms seine Forderung nach  Tempo-30-Zonen auf besonders lauten Straßenabschnitten erneuert. Lies sagte im Gespräch mit unserer Redaktion, nicht nur eine leichtere Einrichtung von Tempo-30-Zonen vor Kindertagesstätten, Schulen, Kliniken und Senioren- und Pflegeheimen müsse ermöglicht werden, sondern auch eine Geschwindigkeitsreduzierung zum Lärmschutz in Städten. „Tempo 30 kann relevant dazu beitragen, die Emission von Lärm zu reduzieren“, sagte Lies. Er wolle besser in der Lage sein, die Geschwindigkeit auf Straßen herunterzusetzen, die einen besonders lauten Belag hätten. Dies solle die Belastung für die Anwohner senken. „Nicht überall Tempo 30“ Lies schränkte ein, Geschwindigkeitsbegrenzungen zwecks Lärmminderung sollten Ausnahmen bleiben: „Ich will nicht überall in den Städten Tempo 30, sondern dort, wo es zu einer erheblichen Reduzierung der Lärmemission führen würde. Dort, wo wir die Menschen entlasten müssen, muss es möglich sein“, sagte Lies. Über das Ziel der Landesminister, Tempo-30-Zonen vor Kitas und anderen Einrichtungen mit besonders gefährdeten Menschen leichter durchsetzen zu können, sagte Lies: „Es ist der feste Wille der Länder, die Straßenverkehrsordnung jetzt zu ändern.“ Er sei zuversichtlich, dass dies auf der Verkehrsministerkonferenz gelingen werde. Das Vorhaben, Tempo 30 zwecks Lärmminderung zu erleichtern, werde voraussichtlich jedoch noch längere Diskussionen erfordern. Lies sagte, er teile die Sorge von Kritikern wie dem ADAC nicht, dass zusätzliche Tempo-30-Zonen den städtischen Verkehr behindern würden. Für Menschen, die mit dem Pkw zur Arbeit führen etwa, werde sich die Fahrzeit nur unwesentlich verlängern. gez. Sebastian Beer – Fraktionssprecher –


Antrag vom: 22.09.2015 Beratung zur Zukunft des Kompostwerkes Beschlussvorschlag: Zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima im November wird der Betriebsleiter des Abfallwirtschaftsbetriebes eingeladen. Begründung: Bereits vor der Sommerpause legten beratende Mitglieder ihr begründetes Interesse dar, auch im Umweltausschuss über die Zukunft des Kompostwerkes zu informieren, da die zu treffende Entscheidung, wie ab 2017 mit der existierenden Anlage verfahren werden soll, auch umwelt-, energie- und klimapolitisch relevant sei. Bisher ist es nicht gelungen, ein Mitglied des Abfallwirtschaftsbetriebes, das in der Lage ist die bisherigen Überlegungen darzustellen und auf Fragen zu reagieren, hinzuzuziehen. Daher scheint es sinnvoll, diesbezüglich einen Beschluss herbeizuführen, um eine Behandlung noch in diesem Jahr sicher zu stellen gez. Sinje Eichner


Antrag vom: 26.08.2015 Jagdaktivitäten in der Buschhagenniederung Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, in einer der nächsten Sitzungen des ASUK das Thema erneut auf die Tagesordnung zu setzen und hierzu folgendes zu vorzubereiten: 1) Darstellung der rechtlichen Situation die Jagd in der Buschhagenniederung betreffend. Wichtig ist hierbei, darzulegen, welchen Handlungsspielraum die Stadt Oldenburg hat, um Gefahren, die von den Jagdaktivitäten ausgehen (siehe beiliegenden Artikel der NWZ) von der örtlichen Bevölkerung abzuwenden, bzw. aufzuzeigen, welche Maßnahmen getroffen werden müssten, um diesem Ansinnen Rechnung zu tragen. 2) Den aktuell amtierenden und zuständigen Kreisjägermeister in die entsprechende Sitzung zu einem Austausch einzuladen. 3) Stellvertretend für die Anwohnerschaft Frau Barbara Pohl ebenfalls in die entsprechende Sitzung einzuladen. 4) Für die Ratsmitglieder und die Öffentlichkeit einen Vororttermin im Vorlauf zu o.g. Ausschusssitzung zu organisieren. Begründung: Der im nachstehenden NZW-Artikel vom 22.12.2012 geschilderte Sachverhalt hat sich in Rücksprache mit einer Vertreterin der Anwohnerschaft leider nicht im Interesse dieser Anwohnerschaft gebessert, so dass meine Fraktion Handlungsbedarf seitens der Stadt Oldenburg sieht. http://www.nwzonline.de/politik/niedersachsen/jagdszenen-am-osternburger-kanal_a_2,0,61980393.html

NATUR

Jagdszenen am Osternburger Kanal

Anwohner klagen über Schüsse im Wohngebiet – „Leute haben geschrien vor Angst“

Das Oldenburger Wohngebiet An der Großen Wisch grenzt an einen Jagdbezirk. Jetzt streiten Anwohner und Jäger. Karsten KrogmannOLDENBURG/WILDESHAUSEN An einem Freitag gegen 16.45 Uhr fielen plötzlich Schüsse in Oldenburg-Kreyenbrück. „Das krachte wie Kanonenschläge“, wird sich  Bernd Demandt (55) später erinnern. Aber jetzt rannte er erst einmal auf seinen Balkon; er dachte, sein Hund wäre erschossen worden. Unten auf der Straße rief Barbara Pohl (44): „Wo ist mein Kind?“ Und in einem Garten ein paar Meter straßabwärts ging Nadja Sachsenberg (38) in Deckung. Verletzt wurde niemand, für zwei Enten über dem Osternburger Kanal endete die Angelegenheit allerdings tödlich. Zwei Jäger hatten sie von der nördlichen Uferseite aus erlegt, dort liegt der Jagdbezirk Hundsmühlen. Die Nachbarn riefen die Polizei. „Das kann doch nicht sein, dass die in Richtung Wohngebiet schießen“, empörte sich Barbara Pohl. „Die Leute hier haben geschrien vor Angst!“

„Keine Gefahr“

Reichlich genervt sitzt ein paar Wochen später der ehrenamtliche Kreisjägermeister Erich Kreye(65) im Wildeshauser Kreishaus. Das hier sind die Räume der Unteren Jagdbehörde, in den Regalen stehen Gesetzestexte, aber Kreye hat die meisten sowieso im Kopf: das Bundesjagdgesetz. Das Landesjagdgesetz. Die Waffengesetze. „Wir haben es hier mit einem schwebenden Verfahren zu tun“, doziert er zunächst, „ich kann zu dem Fall nichts sagen.“ Er sagt dann aber doch etwas, nämlich dass die Jäger sich vermutlich völlig korrekt verhalten hätten. „Dass es knallt“, sagt Kreye dann auch noch, „das ist normal.“ Kreye ist ein ehemaliger Polizist, er hat erst einmal einen Ortstermin gemacht. Er stand da oben am Landkreisufer und schaute hinüber zum Stadtufer. Er sah die Giebel der Oldenburger Häuser, die Gartenmauer der Familie Sachsenberg, den Kinderspielplatz, vermutlich sah er auch Jogger und Radfahrer und Fußgänger. Kreye rechnete: Maximal 15 Meter sind es von der Deichkrone zum anderen Ufer, das macht bei der Schrotflinte eine Streubreite von 80 Zentimetern, dreieinhalb Meter hoch ist die Deichkrone, der sogenannte Kugelfang. Er kam zu einem Ergebnis: „Gefährdung völlig ausgeschlossen.“ Ja, sagt Kreye im Kreishaus, wenn die Jäger tatsächlich auf die Häuser geschossen hätten, dann wäre die Sache anders ausgegangen, „dann fliegen Ihnen sämtliche Fensterscheiben um die Ohren“. Herr Kreye, eine Frage noch: Bedeutet das nicht, dass Schüsse so nah am Wohngebiet also doch gefährlich sein können? Im Bundesjagdgesetz geht es um Wildtierarten, Schusszeiten und Pachtverträge. Kinder, Jogger und Fensterscheiben kommen nicht vor. Es gibt allerdings Paragraf 20, dort steht in Abschnitt 1: „An Orten, an denen die Jagd nach den Umständen des einzelnen Falles die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit stören oder das Leben von Menschen gefährden würde, darf nicht gejagt werden.“ Kreisjägermeister Kreye übersetzt das so: „Wenn der Jäger keine Gefährdung vorliegen sieht, muss er den Schuss nicht unterlassen.“ Im Wohngebiet An der Großen Wisch sehen die Menschen Demandt, Pohl und Sachsenberg sehr wohl ihr Leben gefährdet. Ihre Ruhe sowieso: „Das hier ist doch unser Naherholungsgebiet!“, sagt Barbara Pohl. Ein paar Schritte entfernt gibt es einen Betriebskindergarten. Die Kinder pflücken Blumen auf den Wiesen, sie laufen in das Maisfeld (was sie nicht dürfen, wie man in der Unteren Jagdbehörde erfährt), sie beobachten die Tiere, Fasane, Rehe, Hasen, Rebhühner. „Aber die Tiere sind ja fast alle weg“, klagt Barbara Pohl. Vor einigen Wochen habe es eine Treibjagd in der nahen Buschhagenniederung gegeben, ein kleines Schild mit einem aufgemalten Hasen warnte die Anwohner. „25, 30 Jäger zogen in engen Reihen durch die Wiesen“, sagt Pohl, „zurück ließen sie ein Schlachtfeld.“ Im Wildeshauser Kreishaus zitiert Herr Kreye Paragraf 1 des Bundesjagdgesetzes: „Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.“ Hege bedeutet, dass Jäger für einen angemessenen Wildbestand zu sorgen haben. „Wenn da 5000 Gänse an der Hunte sitzen, und jede frisst pro Tag ein Zehntel ihres Körpergewichts vom nahen Acker, dann hat der Bauer ein Problem.“ Die Hege habe leider einen Haken: Man bekomme es mit toten Tieren zu tun. „Die Anwohner“, sagt Kreye, „sehen tagsüber die niedlichen Entchen, die da so schön dümpeln. Aber sie sehen nicht, wie die Enten abends zum Fressen aufs Feld fliegen.“ Wer eine Autostunde nördlich von Wildeshausen bei Franz-Otto Müller an der Tür klingelt, hört einen künstlichen Kuckuck rufen. „Moment“, sagt Frau Müller, „mein Mann ist noch draußen bei seinen Vögeln.“ Drinnen im Haus gibt es Vogelfiguren, Vogelfotos und Vogelplakate. Franz-Otto Müller aus Brake ist Vorstandsmitglied im NABU – und er ist Jäger. Der 62-Jährige erinnert sich: Als er vor Jahren die Jagdprüfung ablegte, riefen die Naturschutzkollegen, wie kannst Du nur! Aber er sagte: „Im Grunde wollen beide doch dasselbe, Naturschützer und Jäger.“ Er jagt übrigens am liebsten ohne Schusswaffe: Müller ist Falkner, er geht mit seinen Greifvögeln auf Pirsch.

Neues Spannungsfeld

„Seit etwa 20 Jahren“, sagt er, „entwickelt sich da zunehmend ein Spannungsfeld: Jäger auf der einen Seite, Anwohner auf der anderen Seite.“ Die Jäger, meint Müller, seien da privilegiert, weil sie das Jagdrecht auf ihrer Seite hätten. „Die Frage ist bloß: Müssen sie darauf auch immer darauf pochen?“ Wie Erich Kreye in Wildeshausen kann Müller aus Gesetzestexten zitieren. Er kennt zum Beispiel Paragraf 29 im Landesjagdgesetz: Demnach dürfen Jäger wildernde Hauskatzen, die sich mehr als 300 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt befinden, töten. „Aber muss das auch sein?“, fragt Müller: „Die Katze könnte doch dem kleinen Mädchen aus der Nachbarschaft gehören.“ Müller kann auch das neue Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Juni 2012 zitieren: Das Gericht erlaubt deutschen Grundstückseigentümern, die Jagd auf ihrem Gelände zu untersagen. Bis dahin durften Jäger jedes Grundstück im Jagdbezirk nach Belieben betreten – so ist das Jagdrecht.

Nachbarn wehren sich

Habe ich eigentlich erzählt, dass die Jäger ihre Waffen einfach oben auf dem Deich abgelegt haben?, fragt Barbara Pohl in Oldenburg. „Da laufen Kinder herum!“ In Wildeshausen atmet Erich Kreye tief durch. „Waren die Waffen geladen?“, fragt er. „Wie weit waren die Jäger von den Waffen entfernt?“ Naturschützer Franz-Otto Müller sagt in Brake: „Es geht um Sensibilität.“ Es mag ja sein, dass Jäger so nah am Wohngebiet Enten schießen dürfen – „aber sie dürfen auch einen größeren Abstand halten“. Die beiden Seiten, Jäger und Anwohner, müssen wieder miteinander ins Gespräch kommen, fordert er: „Die Jäger müssen den Leuten erklären, was sie da tun und warum sie es tun. Es geht nicht nur darum, was erlaubt ist und was nicht.“ Das sieht übrigens auch Kreisjägermeister Kreye so. Er wird prüfen, ob sich die Jäger auf dem Deich gesetzestreu verhalten haben. „Ob ihr Verhalten auch glücklich war, ist eine andere Frage“, sagt er. Anfang Januar soll in der Buschhagenniederung wieder eine Treibjagd stattfinden, hat Barbara Pohl gehört. Bernd Demandt wird an dem Tag seinen Hund anleinen, Pohl wird ihren Sohn reinholen, Nadja Sachsenberg wird im Haus bleiben. Aber vorher wollen sie eine Unterschriftensammlung starten. Gegen Schüsse in der Nähe von Wohngebieten. gez. Sebastian Beer, Sinje Eichner


Antrag vom 27.05.2015 Kein Fracking auf Kosten der Kommunen, des Naturschutzes und der Energiewende Dazu bitten wir um Fassung folgenden Beschlusses: Beschlussvorschlag: Die Stadt Oldenburg erklärt sich zur „Frackingfreien Gemeinde“ und spricht sich damit gegen Fracking und für eine konsequente Umsetzung der Energiewende aus. Oldenburg wird Teil eines Zusammenschlusses von Gemeinden, Städten und Landkreisen, die ihrem Protest gegen den Einsatz der Fracking-Technologie in Deutschland als „Frackingfreie Gemeinden“ gemeinsam Ausdruck verleihen. Begründung:

Quelle: https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/energie/fossile-energien/erdgas/18573.html

Als Stadt, die mit ambitionierten Klimazielen im Rahmen des InEKK vorangeht und der Gewässerschutz besonders wichtig ist, stünde es uns gut zu Gesicht, gemeinsam mit bereits 2200 weiteren Kommunen und Städten, ein Zeichen gegen die Hochrisikotechnologie Fracking zu setzen. Fracking ist mit nicht verantwortbaren Eingriffen in die Natur verbunden und beeinträchtigt die Lebensqualität stark– etwa durch Verschmutzungen des Grund- und Trinkwassers durch verpresste Abwässer, Bohr- und Transportunfälle, Verseuchung der Böden durch Leckagen in den Rohrleitungssystemen, Flächenversiegelung, erhöhtes LKW-Verkehrsaufkommen und damit einhergehende Infrastrukturbelastung sowie zunehmende Lärm- und Schadstoffbelastungen an Förderplätzen und Zufahrtswegen. Die Ausbeutung von Erdgaslagerstätten durch Fracking hat keinen nachhaltigen gesellschaftlichen Nutzen. Stattdessen müssen auch die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt die Gefahren und Folgekosten der Fracking-Technologie tragen. Die Aktion „Frackingfreie Gemeinde“ wurde vom Deutschen Naturschutzring (DNR), dem BUND und dem NABU ins Leben gerufen. gez. Sinje Eichner


Antrag vom 25.02.2015 Lärmaktionsplan  Dazu bitten wir die Verwaltung Möglichkeiten einer Befragung (Zustimmung/ Ablehnung/ Unsicherheit/ Erläuterung) der Anwohnerinnen und Anwohner jener Straßenabschnitte, die laut Verwaltungsvorlage Tempo 30 erhielten, darzulegen. Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima am 12.02.2015 wurde über die Akzeptanz von Tempo 30 gesprochen. So sollen zahlreiche private Gespräche stattgefunden haben, in denen Bürgerinnen und Bürger ihren Unmut über eine Geschwindigkeitsreduzierung kundtaten. Die Einwendungen zeigen dagegen ein ausgeglichenes Bild. Eine Studie hat belegt, dass 87% der Befragten vor der eigenen Haustür Verkehrsberuhigung wünschen. Nach ein paar Autominuten ist jedoch bald vergessen, dass auch an anderer Stelle in der Stadt Menschen wohnen, die ähnliche Wünsche haben. Der niederländische Verkehrsplaner Hans Mondermann stellte fest, dass Autofahrer schon 5 Minuten, nachdem sie ihren Aufenthaltsort verlassen haben, Geschwindigkeiten von über 60 km/h akzeptieren. Die Lärmaktionsplanung basiert auf der europäischen Umgebungslärmrichtlinie aus dem Jahr 2002. Die Europäische Kommission versteht Umgebungslärm als eines der größten europäischen Umweltprobleme. Daher sind Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern verpflichtet, eine Lärmkartierung sowie eine Lärmaktionsplanung durchzuführen. Umgebungslärm betrifft Menschen, die sich ungeschützt, zu Fuß oder mit dem Fahrrad, auf der Straße bewegen sowie die Anwohnerinnen und Anwohner, die permanent vom Lärm betroffen sind. Ihr Schutz sollte im Vordergrund stehen, denn dass Lärm krank macht, ist allseits bekannt. Insofern scheint es notwendig, die Anwohnerinnen und Anwohner, welche mithilfe einer Lärmaktionsplanung, so von der EU vorgesehen, geschützt werden sollen, direkt zu befragen, um tatsächliche Daten bezüglich der Akzeptanz zu erhalten. gez. Sinje Eichner, Sebastian Beer, Sascha Brüggemann


Antrag vom 25.02.2015 Lärmaktionsplan Dazu bitten wir die Verwaltung folgende Kosten zu errechnen und die für den städtischen Haushalt zu beordnenden Mittel darzustellen:. a)      jene für eine effiziente Messung des Lärms an der Hundsmühler Straße im von SPD und CDU in der vergangenen Sitzung beschlossenen zweijährigen Testversuch, b)      jene für passiven Lärmschutz an den dann entfallenden Straßenabschnitten. Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima am 12.02.2015 wurde beschlossen, eine zweijährige Testphase mit reduzierter Geschwindigkeit an der Hundsmühler Straße vorzunehmen und die übrigen vorgeschlagenen Teilabschnitte im Rahmen des Lärmaktionsplanes nicht zu realisieren. Entsprechend müssen hier andere, nämlich passive Maßnahmen erfolgen. Darüber hinaus legte die Verwaltung bereits dar, dass eine Messung zeit- und kostenintensiv sei. Eine entsprechende Aufstellung der benötigten Mittel erscheint hier naheliegend. gez. Sinje Eichner, Sebastian Beer, Sascha Brüggemann


Antrag vom: 11.02.2015 Lärmaktionsplan   Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, bei folgenden Einwendungen zu prüfen, ob die darin aufgestellten Forderungen hinsichtlich einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Rahmen des Lärmaktionsplanes umgesetzt werden können: –       Einwendungen 28 und 35: Hauptstraße zwischen Marktplatz Eversten und Marschweg –       Einwendung 33: Roonstraße / Hindenburgstraße / Tirpitzstraße / Gerberhof ergänzt um Prinzessinweg zwischen Gerberhof und Bloherfelder Straße –       Einwendung 43: Hundsmühler Straße zwischen Schlagbaumweg und Hausbäker Weg –       Einwendung 49: Amalienstraße Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob unter Bezugnahme auf die folgenden Einwendung eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h zwischen 22 und 6 Uhr durchgesetzt werden kann: –       Einwendung 13: Bümmersteder Tredde zwischen Von-Treskow-Weg und Sandkruger Straße –       Einwendung 19: Am Alexanderhaus –       Einwendung 43: Hundsmühler Straße zwischen Schlagbaumweg und Hausbäker Weg Sollte dies im Rahmen einer Lärmaktionsplanung nicht umzusetzen sein, prüft die Verwaltung, inwiefern eine Umsetzung außerhalb des Lärmaktionsplanes möglich ist. Begründung: Tempo 30 ganztags: –       Einwendung 28 und 35: Die Hauptstraße ist auch im Abschnitt zwischen Marktplatz Eversten und Marschweg eine hoch belastete Hauptverkehrsstraße. Zur Entlastung der dortigen Anlieger_innen halten wir es aus Lärmschutzgründen für wichtig, dort ebenfalls Tempo 30 anzuordnen. Außerdem würde dadurch das wichtige innerstädtische Naherholungsgebiet Everstenholz in den zur Hauptstraße liegenden Bereichen vom Lärm entlastet. Zudem ist es für uns sinnvoll logische Abschnitte zu bilden, in denen man Geschwindigkeitsbegrenzungen anordnet, damit die Fahrzeugführer_innen besser erkennen können, wo der Abschnitt beginnt und endet, in dem eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. Dieser logische Abschnitt befindet sich an der Hauptstraße zwischen dem Marschweg und der Hundsmühler Straße, da diese große Ampelkreuzungen sind. –       Einwendung 33: Der Straßenzug Gerberhof / Tirpitzstraße / Hindenburgstraße / Roonstraße dient als Zuwegung in die Innenstadt. Allerdings befinden sich In unmittelbarer Nähe die zentralen Zufahrtstraßen Ofener Straße und Hauptstraße, sodass dem Straßenzug keine herausragende verbindende verkehrliche Funktion zukommt. Insbesondere der sehr schlechte Zustand des Straßenbelages sorgt für eine verstärkte Erzeugung Lärm bei vorbeifahrenden Kraftfahrzeugen. Durch Tempo 30 könnte dieser Straßenzug, den vornehmlich Radfahrer_innen nutzen um die großen Hauptverkehrsstraßen zu meiden, außerdem deutlich aufgewertet werden. –       Einwendung 43: In der Hundsmühler Straße besteht ein sehr hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere LKWs sind dort in sehr großer Anzahl unterwegs. Zu einem nicht unerheblichen Anteil bewegt sich dort Mautausweichverkehr in Richtung nördliches Emsland. Lastkraftwagen emittieren deutlich höhere Lärmpegel als andere Kraftfahrzeuge. Daher ist die Lärmbelastung dort ganz besonders hoch, auch in den Abschnitten, die nach bisherigem Stand keine Berücksichtigung im Lärmaktionsplan finden sollen. Eine Geschwindigkeitsreduzierung zur Reduzierung des Straßenlärms erscheint uns dort besonders sinnvoll. –       Einwendung 49: Die Amalienstraße ist die wichtigste Zuwegung in die Innenstadt für die südlich und südöstlich gelegenen Stadtteile. Außerdem erschließt sie das Fachmarktzentrum Emsstraße für die nördlich und westlich gelegenen Stadtteile. Dementsprechend hoch ist dort das Verkehrsaufkommen. Zusätzliche Lärmquellen ergeben sich dort durch die auf beziehungsweise am Ende der Brückenrampen gelegenen Ampeln und Bushaltestellen. Dort müssen zahlreiche Verkehrsteilnehmer abbremsen und auch wieder anfahren. Bei Bergauffahrt führt das zu einer zusätzlichen stärkeren Lärmentwicklung. Die Zeit in der Nacht ist besonders wichtig für die Erholung des Menschen. Er reagiert in dieser Zeit besonders empfindlich auf Störungen der Ruhe. Diese nächtlichen Störungen haben noch stärkere Auswirkungen auf die Gesundheit als der Lärm tagsüber. Zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens gelten daher um 10 db(A) schärfere Immisionsgrenzwerte. Dieses besondere Schutzbedürfnis kann es nötig machen, Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr anzuordnen. –       Einwendung 13: Hier besteht durch den durch die Henning-von-Treskow-Kaserne ausgelösten LKW-Verkehr eine besondere Belastung der Bevölkerung, der aus unserer Sicht einen nächtlichen Schutz der Bevölkerung nötig werden lässt. –       Einwendung 19: Über die Straße am Alexanderhaus wird der gesamt durch den Großmarkt generierte Verkehr abgewickelt. Der Verkehr von und zum Großmarkt findet überwiegend nachts und in den frühen Morgenstunden statt. Die Straße ist dabei in ihrem gesamten Verlauf betroffen. Dies führt dazu, dass es dort in den besonders schutzwürdigen Stunden der Nachtruhe zu hohen Belastungen durch Straßenlärm kommt. –       Einwendung 43: An der Hundsmühler Straße kommt eventuell auch eine nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung in Betracht. Der LKW-Verkehr nimmt dort nachts nicht in dem Maße ab, wie es dort der Verkehr in seiner Gesamtheit tut und führt daher dort nachts zu erheblichen Belastungen. gez. Sinje Eichner, Sebastian Beer, Sascha Brüggemann


Antrag vom: 21.11.2014 Papierverbrauch in der Stadtverwaltung Dazu bitten wir die Verwaltung, den Papierverbrauch umfassend zu dokumentieren und dabei auch folgende Fragen einzubeziehen: –       Wie hoch sind die Beschaffungsmengen von Papier in der Stadtverwaltung? –       Gibt es Beschaffungsrichtlinien? –       Bestehen Unterschiede zwischen den einzelnen Ämtern und worauf sind diese zurückzuführen? –       Gibt es eine Strategie/ Anweisungen (Duplexdruck etc.) um den Papierverbrauch zu reduzieren und den Anteil an Recyclingpapier zu erhöhen? –       Wie hoch ist der derzeitige Anteil an Recyclingpapier? –       Welche Auswirkungen zeigt die Umstellung auf elektronische Ratsarbeit bisher? –       Wie hoch sind die Papiermengen für Druckaufträge (Flyer, Broschüren) –       Wie hoch ist der Anteil an Recyclingpapier bei jenen Druckaufträgen? –       Werden bei Vergabe von Druckaufträgen ökologische Kriterien berücksichtigt? –       Bedeutet das nur gelegentliche Auftreten vom Hinweis „Gedruckt auf Recyclingpapier“, dass andere Flyer etc. nicht auf solchem Papier gedruckt wurden oder gibt es keine einheitliche Anweisung diesbezüglich? Begründung: Die Stadtverwaltung kann in Bezug auf Papierverbrauch eine Vorbildfunktion einnehmen. Doch Bescheide und Schreiben werden häufig auf mehreren Seiten abgedruckt oder enthalten lediglich eine Zeile auf einer ganzen Seite Papier (so der Hinweis eines Bürgers, der regelmäßig mit Bescheiden vom Sozialamt konfrontiert ist). Im Zuge der Zerstörung der Regenwälder sowie aufgrund der Tatsache, dass heute 40% der noch verbleibenden Wälder akut gefährdet sind, geht Pflanzenvielfalt verloren und auch Lebensraum für viele Menschen. Der weltweit hohe Papierverbrauch (mit Deutschland unter den Spitzenreitern) beschleunigt diesen Prozess. Daher ist es notwendig auch auf kommunaler Ebene unseren Papierverbrauch effizient zu gestalten. gez. Andrea Hufeland, Sinje Eichner


Antrag vom: 13.10.2014 Lärmaktionsplan Beschlussvorschlag: Die von LiVe angebrachte Kritik am Lärmaktionsplan wird entsprechend berücksichtigt und die vorgeschlagenen Textänderungen einbezogen. I. Allgemeine Kritik Wir begrüßen den Plan, auch wenn er infolge fehlender Daten (Eisenbahn) keine nach­haltige Wirkung haben kann. Die Verantwortung des EBA (Eisenbahnbundesamt) und der DB (Deutsche Bahn) für diesen gravierenden Mangel sollte u. E. durchaus deutlich herausgestellt werden. Das EBA ist eine staatliche Aufsichtsbehörde, die DB befindet sich zu 100 % im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Es ist weder für eine Gemeinde noch den einzelnen Bürger hinnehmbar, dass beide Institutionen ihre eindeutigen gesetzlichen Verpflichtungen zur Mitarbeit an dem europarechtlich vorgegebenen Lärmaktionsplan verletzen und deshalb der Oldenburger LAP nur ein unzureichendes Stückwerk bleiben muss. Aus diesen Gründen hat LiVe bei der EU-Kommission in Brüssel Beschwerde gegen die Untätigkeit des EBA erhoben. Darüber ist allerdings noch nicht entschieden worden. Der nun von der Stadt vorgelegte (Teil-) Aktionsplan ist aber u. E. auch aus einigen anderen Gründen als verbesserungsfähig zu kritisieren: 1)      Der Lärmschutzansatz ist, im Gegensatz zu den Plänen anderer Städte, nicht hinreichend ambitioniert. Dazu kann z. B. auf die Pläne anderer Gemeinden hingewiesen werden, so der Städte Göttingen, Trier und Norderstedt. 2)      Die Verfasser des LAP übernehmen ohne hinreichend kritisches Hinterfragen durchaus problematische und z. T. sogar unzutreffende Musterempfehlungen des Nds. Verkehrsministeriums zur Auslöseschwelle und zur (Un)möglichkeit einer Lärmreduzierung durch Geschwindigkeitsbeschränkungen. II. Im Einzelnen: Zu 1. (Anlass und Aufgabenstellung) S 4 ff Kritik: Die Darstellung mag inhaltlich zutreffend sein, vermittelt aber einen höchst „lustlosen“ Eindruck der Verfasser zur Bewältigung der Aufgabe, was sich auch in der z. T. unglücklichen Wortwahl niederschlägt (.. wurde….erforderlich….musste Deutschland anpassen…waren zu erstellen …ebenso mussten …. setzt sich ausschließlich … auseinander…untergeordneter Bedeutung … nicht relevant…. ist zu prüfen…..). Vorschlag: Zu 1. Den Eingang sprachlich neu fassen und z. B. durch folgenden Text ersetzen, der dem Bürger sogleich das Ziel der Aktion deutlich macht: Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, die als gesundheitsschädlich erkannten Lärmbelastungen für die Bürger in Europa auf ein verträgliches Maß zu senken. Dazu hat sie 2002 die Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG er­lassen, auf deren Grundlage die Mitgliedsstaaten verpflichtet wurden, Lärm­kartierungen und Lärmaktionspläne zu erstellen. Näheres ist in Deutschland in den §§ 47a-f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) geregelt.     Erstmals besteht daher ein gemeinsamer europäischer Ansatz zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung. Dabei werden nach vergleichbaren Verfahren Lärmschwerpunkte durch eine umfassende, strategische Lärmkartierung ermittelt. Auf Grundlage der Lärmkarten werden unter aktiver Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufgestellt. Die Lärmaktionsplanung, …d.h. die Entwicklung ….ist eine Aufgabe der Gemeinden……vor. Deshalb kann sich der vorliegende Plan nur auf die Lärmauswirkungen des Straßenverkehrs beziehen. Den Verfassern ist bewusst, dass ein solches Unterfangen nur Stückwerk ist und eine sektorale Betrachtung einzelner Lärmquellen für den betroffenen Bürger höchst unbefriedigend ist, weil er mit dem Ergebnis eines Gesamtlärms konfrontiert wird und dieses sich aus der (allerdings nicht rechnerischen) Summe zahlreicher verschiedener Lärmquellen zusammensetzt, die inzwischen mit der DIN 37222 Blatt 2 auch hinreichend bestimmt werden können. Gleichwohl legt die Stadt diesen Teilaktionsplan vor, um den Stellenwert der Lärmbekämpfung in unserer Stadt deutlich zu machen und zumindest dort zu agieren, wo dies möglich erscheint. Sobald das Eisenbahnbundesamt seiner seit langem bestehenden (und von der Stadt angemahnten) Pflicht zur Zulieferung ihrer Daten nachgekommen sein wird, werden die notwendigen Ergänzungen und Korrekturen angebracht. Zu 6. Grenzwerte/Auslösewerte Kritik: Der vorgelegte Ansatz zu den Grenz- und Auslösewerten kann so nicht überzeugen. Er lässt eine ambitionierte Einstellung der Stadt zur Lärmminderung vermissen, wie sie z. B. in anderen Gemeinden mit höherer Verkehrslärmbelastung durchaus üblich sind (siehe z. B. die LAP der Gemeinden Göttingen, Trier und Norderstedt, die sich z. T. in dem u. a. Vorschlag wiederfindet). Gänzlich unbefriedigend ist der Hinweis auf ein Auslösekriterium von 70/60 dB(A), bei dessen Vorliegen schon j e t z t nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ein Verfassungsverstoß gegen Art 2 GG (staatliche Pflicht zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bürger) vorliegt. Dem kann auch nicht entgegengehalten werden, dass die Nds. Landesregierung in ihrem MUSTER einen anderen Ansatz verfolgt. Denn die Stadt Oldenburg handelt insoweit in eigener Verantwortung, wie auch bereits eingangs unter Punkt 1 zutreffend herausgehoben wurde. Vorschlag: Text vollkommen streichen und wie folgt ersetzen 6. GRENZWERTE/Gesamtlärm/Eingriffs- und Höchstwerte Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegen zumindest dann grundrechtsrelevante Lärmbelastungen vor, wenn an der Außengrenze eines Wohngebäude im AW-Gebiet bereits rechnerisch ermittelte Mittelungspegel von 70/60 dB(A) überschritten werden. Es ist unbestritten sowohl eine verfassungsrechtliche Pflicht des Gesetzgebers als auch der handelnden öffentlichen Behörden, eine die menschliche Gesundheit schädigende Verkehrslärmbelastung zu unterbinden. Das gilt auch im Fall der Erhöhung einer bereits vorhandenen Vorbelastung. Der zum Schutz seiner Bürger verpflichtete Staat darf sich dem auch nicht dadurch entziehen, dass er summierte Immissionen bereits konzeptionell unbeachtet lässt (so BVerwG 4 C 9/95 Urteil vom 21.3. 1996). Da die Überschreitung dieser (Gesamt-)Werte schon jetzt Abwehrrechte gegenüber dem Verursacher gibt, die auch in jüngster Zeit zu entsprechenden Gerichtsurteilen geführt haben, kann eine sinnvolle Lärmaktionsplanung konzeptionell weder das Problem der Gesamtlärmbewertung ausklammern, noch sich auf die Einhaltung dieser Grenzwerte beschränken. Eine zukunftsweisende und bürgerfreundliche Lärmaktionsplanung muss daher die Eingriffsschwelle für ein aktives Handeln der Gemeinde in einer Lärmaktionsplanung, die diesen Namen verdient, weit darunter ansetzen. Für die Geräuschbelastung der Bevölkerung ist auch in der EU anhand lärmmedizinischer Erkenntnisse anerkannt, dass die gesundheitsrelevante Schwellenwerte bei Dauerschallpegeln einer Gesamtlärmbelastung von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts liegen. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat sogar mehrfach auf die Gesamtlärmschwelle von 45 dB(A) nachts hingewiesen, die eingehalten werden muss, um ungestörte Schlafbedingungen zu bieten. Oberhalb eines Mittelungspegels von 45 dB(A) sind Aufwachreaktionen festzustellen. Die Stadt Oldenburg leitet daraus folgende langfristige Ziele ab: Die Stadt Oldenburg setzt sich auf der derzeitigen Erkenntnisgrundlage epidemiologisch erkannter Gesundheitsschädigungen folgende langfristigen Ziele, um die vorhandenen Lärmkonflikte zu beseitigen: a)   Zur Gewährleistung gesunder Lebensbedingungen in der Stadt die Beseitigung von Lärmbelastungen über 65 dB(A), b)   Zur Sicherstellung der Rahmenbedingungen für einen ungestörten Schlaf die Reduzierung der nächtlichen Lärmbelastungen auf maximal 45 dB(A), c)   Zur Sicherung der Aufenthaltsqualität im Freien die eine ungestörte Kommunikation erlaubende Grenze von 55 dB(A), Das Entstehen neuer Lärmkonflikte soll verhindert werden, indem zur Einhaltung städtebaulicher Gesichtspunkte die nutzungsabhängigen Grenzwerte der 16. BImSchV für den Bestand eingehalten werden und eine Orientierung an der DIN 18005 für neu zu planende Gebiete erfolgt. Eine zeitliche Festlegung, bis wann diese (anspruchsvollen) Ziele erreicht werden sollen, wurde bei dem Beschluss der Zielwerte nicht getroffen. Zu 7. Ergebnisse der Lärmkartierung Kritik: Zu 7.1 Beim Straßenverkehrslärm ist nicht erkennbar, dass eine Gesamtlärmbetrachtung (-bewertung) mehrerer Lärmquellen des Straßenverkehrs mehrerer Straßen ggf. auch von unterschiedlichen Straßenbaulastträgern, erfolgt ist. Gleiches gilt zu 7.2. Auch wenn der separiert betrachtete Lärm unproblematisch ist, könnte sich bei einer Gesamtlärmbetrachtung etwas anderes ergeben. Gleiches gilt zu 7.3 insbesondere an die Kreuzungsübergängen Vorschlag: Klarstellung bzw. Ergänzung und Überarbeitung durch Gesamtlärmkarten bzgl. Schienenlärm mit einem Hinweis auf eine nachträgliche Überarbeitung. Zu 8. Lärmbetroffenheit Je nach dem Ergebnis zu 7 muss hier eine Überprüfung/Überarbeitung erfolgen. Zu 14.1 Geschwindigkeitskonzept Kritik: Zur Zulässigkeit von Immissionsminderungen durch Geschwindigkeitsbeschränkungen übernimmt der Entwurf kritiklos einen Erlass des Nds. Verkehrsministers, der jedenfalls in der dargestellten Interpretation eindeutig rechtswidrig ist, wie die nachfolgenden Belegstellen Quellen ergeben. Im übrigen ist der Erlass des Ministers kein gesetztes Recht (Gesetz oder Verordnung), sondern lediglich eine Meinungs- und Absichtserklärung des Ministers, die allenfalls für den behördeninternen Gebrauch eine gewisse (vorläufige) Verbindlichkeit hat, aber in keinem Fall jedenfalls die den Lärmaktionsplan beschließenden Ratsmitglieder binden kann. In vielen anderen Bundesländern wird das Problem ministeriell anders gesehen und werden aus Gründen des Schutzes Nachtruhe Geschwindigkeitsbeschränkungen an Autobahnen und anderen Straßen problemlos angeordnet. Dazu die o. a. Quellen: (1) Das gemeinsame Papier der Umweltminister des Bundes und der Länder zur Lärmaktionsplanung (LAI – Papier S. 19) führt aus: „Verkehrsrechtliche Maßnahmen Für die Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen sind die Straßenverkehrsbehör- den zuständig. Diese können gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Die Grenze des billigerweise zumutbaren Verkehrslärms ist nicht durch gesetzlich bestimmte Grenzwerte festgelegt. Maßgeblich ist vielmehr, ob der Lärm Beeinträchtigungen mit sich bringt, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen werden muss. In der Rechts­sprechung ist anerkannt, dass die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutz­verordnung (16. BImSchV) als Orientierungshilfe für die Bestimmung der Zumutbar­keitsgrenze herangezogen werden können. § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO verlangt folglich dann eine Prüfpflicht der Behörden, wenn die in der 16. BImSchV genannten Grenzwerte (in reinen und allgemeinen Wohngebieten 59/49 dB(A) tags/nachts, in Kern-, Dorf- und Mischgebieten 64/54 dB(A) tags/nachts) überschritten werden, also die Lärmbeeinträchtigungen so intensiv sind, dass sie im Rahmen der Planfeststellung Schutzauflagen auslösen würden. Bei Lärmpegeln, die die in den Lärm­schutz-Richtlinien-StV [16] aufgeführten Lärmrichtwerte (für reine und allgemeine Wohngebiete 70/60 dB(A) tags/nachts; für Kern-, Dorf- und Misch- und Gewerbegebiete 75/65 dB(A) tags/nachts) überschreiten, verdichtet sich das Ermessen der Behörden zur Pflicht einzuschreiten.“ (2) Das MVI des Landes Baden-Württemberg stützt in einer Stellungnahme von 2012 ebenso die Möglichkeit von Geschwindigkeitsreduzierungen aus Immissionsschutzgründen wie folgt: „Deshalb vertritt das MVI die Auffassung, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen auch dort möglich sein sollen, wo erhebliche Überschreitungen der Lärmrichtwerte der Lärmschutz-Richtlinie-Straßenverkehr vorhanden sind und Geschwindigkeitsbeschränkungen eine spürbare Verbesserung der Situation erwarten lassen. Deshalb wurden die Ausführungen in den Lärmschutz-Richtlinien-Straßenverkehr des Bundes vom MVI mit den Hinweisen zur Ausübung des Ermessens und zur umfassenden Ge­wichtung der Belange aller Betroffenen – AnwohnerInnen und VerkehrsteilnehmerInnen – im so genannten „Kooperationserlass“ im März 2012 fortgeschrieben (siehe Abschnitt 4.1).“ (3) Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung teilt diesen Ansatz. Das BVerwG führt in seinem Urteil vom 4.7.2007 AZ 3 b 79.06 dazu u. a. aus: „Eine Gefahrenlage auf Grund besonderer örtlicher Verhältnisse, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt, kann sich nicht nur aus der Streckenführung, sondern auch aus der Verkehrsbelastung der betreffenden Strecke ergeben, etwa einer ganz erheblichen Über­schreitung der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke und einem überproportional hohen Anteil des Schwerlastverkehrs (im Anschluss an das Urteil vom 5. April 2001 – BVerwG 3 C 23.00 – Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 41). http://www.juraforum.de/urteile/bverwg/bverwg-beschluss-vom-04-07-2007-az-bverwg-3-b-7906 Vorschlag: Die Tendenz dieses Kapitels ist auf der Grundlage der o.a. Erkenntnisse in Richtung auf eine positiven Lösungsansatz zu verändern. Gerade die Situation der Lärmbelastung durch die Oldenburger BAB und die bekannt ignorante Einstellung der Landesregierung zum Lärmschutz an den Autobahnen (siehe Probleme Flüsterasphalt, lächerlich niedrige und wirkungsschwache Lärmschutzwände, Verhinderung einer durch­gehenden Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h Nachts und 80 km/h Tags) erfordern eine grundlegend andere – positive Positionierung der Stadt Oldenburg. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Armin Frühauf


Antrag vom: 24.06.2014 Aufnahme der Maßnahme Bio-Erdgas für VWG in InEKK-EPAP 3 Dazu soll folgender Beschluss gefasst werden: Das InEKK-EPAP 3 wird um die Maßnahme 25-1 „Einsatz von Bio-Erdgas im Busbetrieb der VWG“ ergänzt. Begründung: Die Maßnahme weist ein besonders hohes Einsparpotential auf. Die rechnerische CO2-Wirksamkeit beläuft sich auf rund 10.000t/a. Eine vollständige Umstellung des Busbetriebs war ursprünglich bis 2016 geplant. Die Maßnahme sollte daher, auch bei Zustandekommen eines neuen Vertrags mit der EWE, weitergeführt werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sinje Eichner, Sebastian Beer, Stephan Friebel


Antrag vom: 18.06.2014 Probebegrünung durch temporäres Stadtgrün in der Langen Straße Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird gebeten, nach Beendigung der Aktion „Traumgärten“ und in Absprache mit dem betreffenden Gartenbaubetrieb und ggf. Ermittlung der entstehenden Kosten versuchsweise bis zum Winteranfang 2014 z.B. die 4 Pflanzgefäße mit Hainbuche/Weißbuche (siehe Foto oder Vergleichbares) in der Langen Straße zwischen Fa. Munderloh und Hallerstede einseitig in Reihe aufzustellen. In diesem Straßenbereich ist die Breite der Straße großzügig bemessen. Begründung: Die Oldenburger Traumgärten erfreuen sich großer Beliebtheit. Dennoch wünschen sich viele Bürger_innen eine dauerhaftere Begrünung der Innenstadt durch mehr Straßengrün. Unabhängig von der Tatsache, dass eine nachhaltige Begrünung wünschenswerter ist, lassen dies einige Umstände (z.B. Leitungen im Untergrund/Tiefgaragen) offenbar nicht zu. Hier sind temporäre Begrünungen eine gute Alternative. Um Synergieeffekte zu nutzen sollten z.B. gleich im Anschluss an die diesjährige Aktion  „Traumgärten“ in Absprache mit dem für den Traumgarten in der Häusing bei Galeria verantwortlichen Gartenbaubetrieb die 4 schmalen Pflanzgefäße  (70cm) mit den hochwüchsigen aber sehr schmalen Hainbuchen/Weißbuchen-Pflanzen oder Vergleichbares probeweise bis zum Winter dieses Jahres aufgestellt werden. Nach der Probephase sollte ein Meinungsbild erstellt werden (Bürger_innen und die Anlieger der Langen Straße). Eine Presseunterstützung wäre hier hilfreich. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer , Sinje Eichner


Antrag vom: 18.06.2014 Optimierung der temporären „Frühjahrs-Begrünung“ in der Innenstadt als dauerhafte Aufwertungsmaßnahme Im Frühjahr schmücken seit vielen Jahren 50 Kirschblütenbäume für einige Wochen die Oldenburger Innenstadt und sorgen für eine kurzzeitige Aufwertung. Die Standorte sind über die Innenstadt verteilt und akzeptiert. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird gebeten zu ermitteln, welche Baumsorten anstelle der Kirschblütenbäume für eine effektivere und dauerhafte Aufwertung der City geeignet sind und welche Kosten die Anschaffung dieser Bäume nebst Pflanzgefäßen verursacht. Hier sollten Pflanzgefäße berücksichtigt werden, bei denen Sitzgelegenheiten integriert sind (wie z.B. in den Heiligengeisthöfen/Foto). Ferner sollte der jährliche Pflegeaufwand ermittelt werden. Begründung: Die Oldenburger Traumgärten erfreuen sich großer Beliebtheit. Dennoch wünschen sich viele Bürger_innen eine dauerhaftere Begrünung der Innenstadt durch mehr Straßengrün. Unabhängig von der Tatsache, dass eine nachhaltige Begrünung wünschenswerter ist, lassen einige Umstände (z.B. Leitungen im Untergrund/Tiefgaragen) diese offenbar nicht zu. Hier ist temporäres Stadtgrün eine gute Alternative. Die o.g. jährliche Aufstellung der 50 Kirschblütenbäume wird allgemein begrüßt, sollte jedoch optimiert werden. Anstelle der Kirschblütenbäume sollten geeignete Bäume in Pflanzgefäßen aufgestellt werden, die dauerhaft oder zumindest für die Zeit zwischen Frühjahr und Herbst für eine längerfristigere Aufwertung der Innenstadt sorgen. Für die bereits vorhandenen 50 Kirschblütenbäume, die weiterhin im Frühjahr aufgestellt werden sollen, könnten neue Standorte gefunden werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer , Sinje Eichner


Antrag vom: 29.04.2014 Umsetzung der Ginkgobäume in der Kaiserstraße Dazu bitten wir die Verwaltung zu prüfen, ob die Ginkgobäume in der Kaiserstraße, deren Entfernung mit der Durchführung des im Verkehrsausschuss vom 28.04.2014 beschlossenen Ausbaus einherginge, anstelle gefällt zu werden, nicht an anderer Stelle mittels Umsetzung verpflanzt werden könnten. Mögliche Standorte und anfallende Kosten sollen in diesem Zusammenhang vorgestellt werden. Begründung: Die Aufwertung der Kaiserstraße mittels eines größtenteils von Fördergeldern bezahlten Umbaus ist zu begrüßen und wird daher von der Grünen Ratsfraktion unterstützt. Ebenso begrüßen wir es, dass bezüglich des Wegfalls der dortigen Streuparkplätze ein politischer Kompromiss im Verkehrsausschuss gefunden wurde. Dieser beinhaltet jedoch mit Blick auf die bekannten Probleme mit den in den Samen der weiblichen Ginkgobäumen enthaltenen Inhaltsstoffen (Buttersäure, Ginkgolsäuren, Urushiolen und weitere Phenole) sowie den aufgrund von „basal chichi“ möglichen Schäden an der Pflasterung, die Entfernung und das Ersetzen der Ginkgobäume durch eine andere Baumart. Vor dem Hintergrund der aufgrund baulicher Nachverdichtung zunehmenden Entfernung innerstädtischen Grüns, welche viel zu oft mittels Rodung durchgeführt wird, halten wir es für geboten, dort, wo die Entfernung von vitalen Bäumen zur Disposition steht, die Versetzung dieser zu prüfen und einer Rodung vorziehen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sinje Eichner, Sebastian Beer, Stephan Friebel


Antrag vom: 06.03.2014 Verbleib der acht Pyramiden-Eiben im Eingangsbereich des Oldenburger Schlosses Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Aus welchen Gründen sind die 8 Pyramiden-Eiben im Eingangsbereich des Oldenburger Schlosses entfernt  worden? 2. Wie viele Jahre haben die Eiben dort den Eingangsbereich aufgewertet? 3. Wo sind diese Gewächse verblieben? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer – Fraktionssprecher –


Antrag vom: 08.12.2013 Ausweisung des Naturschutzgebietes Alexanderheide Sehr geehrte Frau Nießen, wie bereits in meiner Email vom 28.11.13 fristwahrend beantragt, bitten wir zu den o. g. Ausschusssitzungen um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Ausweisung des Naturschutzgebietes Alexanderheide – auf die Tagesordnung. Hierzu bitte ich die Verwaltung um Auskunft zu folgenden Fragestellungen: 1. In welcher Form findet die Führung einer Verbindungsstraße bei der Abgrenzung des in der Diskussion befindlichen Naturschutzgebietes Berücksichtigung? 2. Ist eine vollumfängliche verkehrstechnische Erschließung von möglichen Bau- und Gewerbegebieten auf dem Fliegerhorst auch mit Ausweisung des Naturschutzgebietes möglich? 3. Inwiefern widerspricht die Anlage von PKW-Stellplätzen und -Zufahrten, die im Zusammenhang mit den in der November-Sitzung des Sportausschusses debattierten sportlichen Nutzungen stehen, den Schutzzielen des Naturschutzgebietes? 4. Gleiches betrifft die Zufahrt für die Lastkraftwagen der Wagenburg-Bewohner_innen. 5. In welchem Umfang besteht nach den aktuellen Kalkulationen der städtischen Bauverwaltung Flächenbedarf für die Schaffung von Wohnraum auf dem Fliegerhorst, insbesondere in den Abgrenzungen des diskutierten Naturschutzgebietes? 6. Welche naturschutzrechtlichen Wertigkeiten sprechen gegen eine Nutzung des diskutierten Areals als Bauland? Begründung: Im Rahmen der letzten Sportausschusssitzung im November wurde im Zusammenhang mit einer sportlichen Nutzung von Teilen des Fliegerhorstes eine Anlage von PKW-Stellplätzen diskutiert. Diese würden den Zielen eines Naturschutzgebietes entgegenstehen. Da in der am Folgetag stattfindenden Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima die Gelegenheit zur Erörterung dieser Überlegungen nicht genutzt werden konnte – mit den Stimmen der CDU und SPD wurde gegen die Stimmen der Grünen und der Linken der Beratungsgegenstand von der Tagesordnung genommen – ist im Interesse des Naturschutzes eine Erörterung der aufgeführten Fragestellungen zwingend. Mit freundlichen Grüßen für die Ratsfraktion Sebastian Beer


Antrag vom: 13.10.2013 Lärmaktionsplan Sehr geehrte Frau Nießen, zu den o. g. Ausschusssitzungen bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Lärmaktionsplan auf die Tagesordnung. Die Stadt wird um einen Bericht über den Stand der Erarbeitung des Lärmaktionsplanes, den voraussichtlichen Inhalt, den Termin zur Fertigstellung und die Darstellung der Gründe seiner erneuten Verzögerung gebeten. Mit freundlichen Grüßen für die Fraktion Dr. Armin Frühauf, Sebastian Beer


Antrag vom: 25.07.2013 Urban Gardening Sehr geehrte Frau Nießen, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Urban Gardening auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Zur nächsten Sitzung werden Vertreter_innen des Oldenburger Urban Gardening Teams geladen, damit sie ihre Projektidee dem Ausschuss vorstellen können. Begründung: Eine Gruppe von Studierenden möchte in Oldenburg ein Urban Gardening-Projekt initiieren. Urbaner Gartenbau, also die kleinräumige, nachhaltige Bewirtschaftung städtischer Flächen kann aus unserer Sicht eine gute Chance für die Stadt Oldenburg sein, verschiedene Menschen – Senioren, Studierende, Berufstätige, Schüler_innen, Migranten_innen u.v.m. –  zusammen zu bringen und die umweltschonende Produktion sowie den bewussten Konsum regionaler und saisonaler landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu fördern. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Annelen Meyer, Sinje Eichner, Sebastian Beer


Antrag vom: 30.10.2012 Zirkusveranstaltungen mit Wildtieraufführungen Sehr geehrte Frau Nießen, zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima bitten wir um Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes: Zirkusveranstaltungen mit Wildtieraufführungen Beschlussvorschlag: Nutzungsvereinbarungen und Platzüberlassungsverträge mit Zirkusunternehmen sollen ab sofort in der Stadt Oldenburg grundsätzlich nur unter der Voraussetzung eines Verzichts auf Wildtieraufführungen (Alligatoren, Krokodile, Antilopen und antilopenartige Tiere, Amphibien, Bären, Delfine, Flamingos, Flusspferde, Giraffen, Greifvögel, Menschenaffen, Nashörner, Pinguine, Riesenschlangen, Robben und robbenartige Tiere, Tümmler und Wölfe sowie Elefantenbullen) erteilt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten auszuschöpfen, Zirkusveranstaltungen in Oldenburg zu unterbinden, bei denen Wildtiere zum Einsatz kommen. Begründung: Mit unserem heutigen Verständnis von Tierschutz sind Tiere im Zirkus nicht mehr vereinbar. Die Tiere leiden oft unter einer nicht angemessenen Behandlung und Pflege. Sie werden nicht artgerecht gehalten und teilweise nicht ausreichend gefüttert und betreut. In den Käfigen, Transportwagen und Zelten werden die Tiere auf engstem Raum gehalten. Angeborene Verhaltensweisen wie graben, klettern, schwimmen oder sprinten werden dabei permanent unterbunden. Dies führt zu schwerwiegenden Auswirkungen auf den Zustand der Tiere, schweren Verhaltensstörungen und einer erhöhten Sterblichkeit. Um Ihnen „Kunststücke“ beizubringen werden oft körperliche Bestrafung als „Trainingsmethode“ eingesetzt und Medikamente verabreicht. Die Darbietungen, die die Tiere zwangsweise erbringen müssen, sind für die Tiere völlig unnatürlich. Die Peitschen, engen Halsbänder, Maulkörbe, Elefantenhaken oder sonstigen Werkzeuge, die bei den Vorführungen in der Manege verwendet werden, beweisen immer wieder, dass die Tiere nur unfreiwillig und unter Zwang agieren. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Annelen Meyer, Sinje Eichner, Sebastian Beer


Antrag vom: 04.11.2012 Zukunft der Kunstschule Klex Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Zukunft der Kunstschule Klex – auf die Tagesordnung. Die Kunstschule Klex nutzt seit vielen Jahren Räume in der Grundschule Staakenweg. Mit Ausbau der Grundschule zu einer Ganztagsschule muss die Kunstschule diese Räume zum Schuljahr 2013/2014 verlassen. Nach Auskunft der Kunstschule würde sie in eine finanzielle und existentielle Notlage geraten, wenn keine neuen vergleichbaren Räumlichkeiten gefunden werden. In Anbetracht einer vielfältiger werdenden Kulturlandschaft in Oldenburg und zahlreichen neuen Angeboten für die gleiche Zielgruppe ist für die Kunstschule Klex eine inhaltliche und strukturelle Neu-Positionierung notwendig geworden. Um auch weiterhin für die Stadt Oldenburg ein attraktives Programm anbieten zu können, plant sie einen umfangreichen Umstrukturierungsprozess mit Herausbildung drei unterschiedlicher Markenprofile. Für den Haushalt 2013 hat die Kunstschule dafür 30 000 € beantragt. Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: – Wie kann die Kunstschule Klex unterstützt werden? – Wird für die Kunstschule nach neuen Räumlichkeiten gesucht oder gibt es bereits eine Alternative? – Wie werden der geplante Umstrukturierungsprozess und die einzelnen Projekte eingeschätzt? – Der Museumspädagogische Dienst ist umgezogen und will seine Angebote erweitern. Welche Angebote sind geplant? Für die Beratung im Ausschuss bitten wir um Einladung der Kunstschule Klex zur Vorstellung der  aktuellen Situation und Planungen. Begründung: Kinder und Jugendliche brauchen kreative Kompetenzen und Experimentierfelder, um starke Persönlichkeiten zu werden. Mit kultureller Bildung lernen sie durch praktische Erfahrung, dass es viele Arten gibt, die Welt zu sehen und zu interpretieren. Die Kunstschule Klex ist seit fast 30 Jahren eine geschätzte und wichtige Einrichtung für Oldenburg und wird seit 1990 institutionell gefördert. Mit wöchentlich 350 TeilnehmerInnnen gehört sie zu einer der größten Einrichtungen ihrer Art in Niedersachsen. Der Fortbestand der Kunstschule und die langfristige Sicherung durch Umstrukturierung sollte unterstützt werden.

Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. A. Hufeland, S. Beer


Antrag vom: 30.08.2012 Errichtung eines außerschulischen Lernortes auf dem Gutshof Dannemann, Hundsmühlen Sehr geehrte Frau Nießen, für die nächste Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes: – Errichtung eines außerschulischen Lernortes auf dem Gutshof Dannemann, Hundsmühlen – auf die Tagesordnung. Begründung: Durch das Regionale Umweltbildungszentrum der Stadt Oldenburg ist ein Projekt zum außerschulischen Lernen auf dem Gutshof Dannemann in Planung. Hierzu bitten wir um einen Sachstandbericht. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Annelen Meyer


Antrag vom: 14.06.2012 Windkraftanlagen Bornhorst Sehr geehrte Frau Nießen, unter Bezugnahme auf TOP 6. -Teilaufhebung des Geltungsbereichs der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet OL-S 49 “ Oldenburg-Rasteder Geestrand“ – Abschluss des Verfahrens für die 2. Änderungsverordnung – Prüfung und Auswertung der Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken – Verordnungsbeschluss – möchten wir die folgenden Aspekte angesprochen und geklärt wissen: 1. In der Studie, die von NWP angefertigt wurde, wurde nicht geprüft, inwiefern Windkraftanlagen potentiell in den auf dem Oldenburger Stadtgebiet vorhandenen Gewerbegebieten aufgestellt werden könnten. Stattdessen wurde von den Gutachtern lediglich angenommen, dass in Gewerbegebieten Betriebsleiterwohnungen vorhanden sein könnten, die ggf. nicht mit Emissionen belastet werden sollten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass nicht zwangsläufig überall Betriebswohnungen existieren und dass, wo diese existieren, u.a. Schallschutz sicherlich bereits die Regeln an diesen Gebäuden ist. In einem Gewerbegebiet wie Tweelbäke z.B. ließen sich unter Umständen also WKA realisieren. In Hamburg sowie in Wilhelmshaven beispielsweise existieren WKA in Gewerbegebieten. Wir gehen vor diesem Hintergrund davon aus, dass unter diesen Umständen keine mangelfreie Abwägung möglich ist, hinsichtlich der Frage der Nutzung eines Gebietes, das unter Landschaftsschutz steht. Wir bemängeln also, dass hier eine Variantenprüfung unter Berücksichtigung der besonderen Situation in Gewerbegebieten und der parallelen Novellierung der NBauO mit verringerten Grenzabstandsanforderungen an WEA (am 13. April 2012 in Kraft getreten) nicht stattgefunden hat und fordern, dies nachzuholen. 2. Auch die Überprüfung Schall wird von Experten kritisiert. So sei es möglich, größere Anlagen in dem durch die Verwaltung vorgeschlagen Standort aufzustellen. 3. Zudem sind auch die Befeuerungsanlagen (2 hohe Anlagen im Vergleich zu 4 mittleren Anlagen) nicht korrekt beurteilt worden. 4. Auch unterschiedliche Anlagentypen sind nicht geprüft worden, hinsichtlich der Störungen der Fledermäuse (z.B. unterschiedliche An- und Ausschaltzeiten bei schwächeren Windgeschwindigkeiten). 5. Wie möchten zudem auf ein informell durch die Verwaltung geführtes Gespräch mit dem Landkreis Bezug nehmen und uns erkundigen, ob der Ausschuss gegen die Stellungnahme des Landkreises – auch in Anbetracht der bereits belasteten Verhältnisse – abstimmen soll.  Oder liegt eine modifizierte Stellungnahme des Landkreises vor? Wir fordern die Verwaltung auf, die für die heutige Sitzung geplante Abstimmung zurückzustellen und zunächst auf die aufgeworfenen Fragen zufriedenstellend zu reagieren. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Alexandra Reith, Sebastian Beer


Antrag vom: 21.05.2012 „Veggieday“ für Oldenburg – Aktiver Klimaschutz durch bewusste Ernährung – Sehr geehrte Frau Nießen, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – „Veggieday“ für Oldenburg – Aktiver Klimaschutz durch bewusste Ernährung – auf die Tagesordnung. Der Stadtrat möge beschließen, dass die Verwaltung einen konkreten Vorschlag ausarbeitet, wie in Oldenburg unter Mitwirkung möglichst vieler Akteure ein „Veggieday“ als öffentlichkeitswirksames und bewusstseinbildendes Projekt umgesetzt werden kann. Bei diesem so genannten „Veggieday“ sollen in städtischen Einrichtungen und Verwaltungsbereichen, wie Kantinen, Schulen, Kindergärten und Kitas an einem Tag in der Woche ausschließlich vegetarische Gerichte angeboten werden. Dazu soll auch in Restaurants, Mensen, Krankenhauskantinen, Betriebskantinen und Kantinen der kirchlichen und privaten Kitas sowie bei allen Bürgerinnen und Bürgern in der Stadt durch eine öffentliche Kampagne dafür geworben werben, sich ebenfalls am „Oldenburger Veggieday“ zu beteiligen. Begründung Bereits in zahlreichen Städten (wie z.B. Bad Hersfeld, Braunschweig, Wiesbaden, Hameln, Schwerin, Bielefeld, Münster, Magdeburg, Schweinfurt, Deggendorf, Juist, Bremen, Hannover, Wien, Gent, San Francisco, Kapstadt und Sao Paulo) wurde das Programm eines „Veggiedays“ umgesetzt. Die Industrienationen sind seit Jahrzehnten die größten Verursacher von Treibhausgasen. Sie sollten endlich mit gutem Beispiel vorangehen. Weniger Fleischkonsum wäre ein Anfang, denn weniger Fleischkonsum spart CO² und schont langfristig die Ressourcen (Regenwälder, Wasser, Ackerflächen für Futtermittel sowie fossile Energie für deren Transport). Der vegetarische Tag bietet eine gute Möglichkeit zur Reflexion eingefahrener Ernährungs- und Konsumgewohnheiten beizutragen und Impulse für ihre Veränderung zu geben. Fleisch schadet der Gesundheit. In Deutschland wird zu wenig Obst und Gemüse, stattdessen zu viele tierische Produkte gegessen. Die hohe Zufuhr an tierischen Produkten trägt zu vielen chronischen Krankheiten wie Übergewicht, Bluthochdruck und Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei. Gerade Kinder und Jugendliche sollten früh für eine gesunde und nachhaltige Ernährung sensibilisiert werden. Fleischkonsum ist außerdem eine Ursache des Welthungers. Der Umweg über das Tier verschwendet Lebensmittel in gigantischem Ausmaß und die hohe Nachfrage der Tierindustrie nach Futtermittel treibt die Preise für Grundnahrungsmittel weltweit in die Höhe. Weniger Fleischkonsum bedeutet außerdem Tierschutz und weniger Massentierhaltung. Insgesamt animiert der „Veggieday“ dazu, den eigenen Fleischkonsum zu reduzieren. Damit leistet die Stadt Oldenburg einen Beitrag zu Klimaschutz, Gesundheitsvorsorge, Welternährung und Tierschutz. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Annelen Meyer


Antrag vom: 26.01.2012  Szenario „100% Erneuerbare Energien für die Oldenburger_innen“ Sehr geehrte Frau Nießen, – Szenario „100% Erneuerbare Energien für die Oldenburger/innen“ – auf die Tagesordnung. Wir bitten die Stadtverwaltung um Recherchen und einen Bericht, für welche Städte neben München Szenarien entwickelt wurden, wie eine Versorgung mit Strom aus 100% Erneuerbaren Energien bewerkstelligt werden kann. Welche Städte haben solche Szenarien entwickelt? Was sind ihre Strategien? Wie kann die Stadt Oldenburg davon lernen? Was kosten entsprechende Studien? Wie viel Zeit benötigt es, ein Szenario zu entwickeln? Welche Planer/innen sind ggf. bekannt für ihre Expertise auf dem Gebiet? Hintergrund: Die Erfahrungen mit den Interessenskonflikten bei den Planungen von Windkraftanlagen auf dem Oldenburger Stadtgebiet zeigen, dass es zahlreiche Konfliktpunkte gibt, die es zu bedenken gilt. Für ein 100% Szenario soll ein Weg gefunden werden, der versucht, weniger konfliktträchtige Varianten zu identifizieren und durchzuspielen. Die Stadt Oldenburg soll in diesem wichtigen Themenfeld Weitsicht und einen sorgsamen Umgang mit Ressourcen anstreben, um sich ein unmissverständliches Profil als Zukunftsstadt der Energie zu geben. Ein Szenario „100% Erneuerbare Energie für Oldenburg“ könnte unseres Erachtens helfen, die Potentiale, die in kleinteiligen und in größeren Lösungsansätzen liegen, zu bündeln und in eine Vision zu überführen, mit deren Hilfe Entscheidungsprozesse erleichtert und beschleunigt werden können. Eine gemeinsame Leitvorstellung kann helfen, Dialoge anzustoßen, Aktivitäten zu koordinieren und Investitionen auszulösen, um damit als Stadt vor Ort zu einer Schrittmacherin für die Energiewende zu werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 04.01.2012 Handlungsempfehlung naturnahe Grabengestaltung Sehr geehrte Frau Nießen, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Handlungsempfehlung naturnahe Grabengestaltung – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung veröffentlicht eine Handlungsempfehlung zur naturnahen Grabengestaltung. Begründung: Mit einem Faltblatt (vgl.http://www.oldenburg.de/stadtol/fileadmin/oldenburg/Benutzer/PDF/43/432N/Flyer_Gewaesserausbau.pdf) geht die Verwaltung bereits auf die Genehmigungspflicht und –fähigkeit von Eingriffen bei Gräben-Gewässern ein. Aus den Erläuterungen kann zwar erschlossen werden, warum in den allermeisten Fällen eine naturnahe Gestaltung von Gräben wichtig und zumeist auch gesetzlich unumgänglich ist. Auch lässt sich aus den abgebildeten Beispielen ableiten, wie eine naturnahe Gestaltung aussehen kann. In der Praxis wäre es jedoch hilfreich, eine konkretere Anleitung zur Verfügung zu stellen. Wie sollte eine optimale Grabengestaltung aussehen? Welche Alternativen gibt es? Wie können die idealen Beispiele angelegt werden? Wie lassen sich Probleme (Abrutschen, Verstopfen, etc.) vermeiden? Wie gelingt eine gute Durchwurzelung? Welche Pflanzen sind geeignet? Wie kann gemäht werden? Wie kann schon beim Einkauf von Mähgeräten eine leichte Handhabung garantiert werden? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 24.08.2011 Bauvorhaben Amalienstrasse der Antharis-Projektentwicklung Sehr geehrte Damen und Herren, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Bauvorhaben Amalienstrasse der Antharis-Projektentwicklung – auf die Tagesordnung. Das von der Kassenärztliche Vereinigung in der Öffentlichkeit vorgestellte Bauvorhaben (Antharis-Projektentwicklung) würde dazu führen, dass in der Amalienstrasse Bäume gefällte werden müssten; die geplante Zufahrt aus der Tiefgarage (über die Friederikenstrasse) würde zu einer erheblichen Gefährdung für den Radweg entlang der Amalienstrasse führen. Wir fragen die Verwaltung: 1. Wie viele Bäume sollen gefällt werden? 2. Wie soll der notwendige Ausgleich gestaltet werden? 3. Gibt es umweltverträglichere Lösungen? 4. Wie ist die Bürgerbeteiligung vorgesehen? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 24.08.2011 Entwicklung des Geländes der ehemaligen Netzfabrik in Wechloy Sehr geehrte Damen und Herren, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Entwicklung des Geländes der ehemaligen Netzfabrik in Wechloy – auf die Tagesordnung. In Anbetracht des Schreibens vom 14.08.2011, mit dem sich die „Bürgerinitiative für eine nachhaltige Nutzung der Netzfabrikfläche Wechloy“ an die Fraktion gewendet hat, bitten wir die Verwaltung zu den dort vorgetragenen Punkten Stellung zu beziehen. Insbesondere bitten wir die Verwaltung Auskunft darüber zu geben, auf welcher Grundlage die Entscheidung zur Anwendung des §13a Baugesetzbuch fußt. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Rolf Grösch Anlage Schreiben der Initiative


Antrag vom: 23.08.2011 Einsatz von Giftködern auf städtischen Grünflächen Sehr geehrte Damen und Herren, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Einsatz von Giftködern auf städtischen Grünflächen -. Die Berichterstattung „Kinder vergiftet – Anzeigen gegen die Stadt“ in der NWZ vom 23.08.2011 betreffend bitten wir die Verwaltung dem Ausschuss Auskunft über die Praxis der sog. „Schädlingsbekämpfung“ seitens des Grünflächenamtes zu erteilen. In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung nachstehender Fragen: 1) Nach welchen Kriterien wird entschieden, Gift einzusetzen? Welche alternativen Mittel und Methoden werden angewendet? 2) Welche Gifte werden seitens des Grünflächenamtes oder einer durch das Amt beauftragten Firma verwendet? 3) Welche Gefahren und Risiken gehen für Mensch und Umwelt von den verwendeten Giften aus? Welche Institutionen werden zur Beratung über die Gefährlichkeit hinzugezogen? 4) Welche Sicherheitsvorkehrungen werden getroffen, um Gefahren von Mensch und Umwelt abzuwenden? Wer ist hierfür innerhalb der Stadtverwaltung zuständig? Weshalb gab es in dem von der NWZ geschilderten Fall keine Vorkehrungen? 5) An welchen Richtlinien orientiert sich das Grünflächenamt? Gelten diese auch für beauftragte Firmen bzw. werden diese darüber belehrt? 6) Auf welchen Flächen kommen Giftköder o. Chemikalien in der Stadt Oldenburg zum Einsatz? 7) Wo wurden weitere Giftköder o. Chemikalien in den letzten Wochen ausgelegt bzw. verwendet? Welche Sicherheitsvorkehrungen wurden hierzu getroffen? Laut Artikel der NWZ wurden Giftköder innerhalb von Maulwurfshügeln gegen Wühlmäuse ausgelegt. 8) Wirkt dieses Gift auch gegen Maulwürfe? Wird so willentlich das Bundesnaturschutzgesetz umgegangen? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 17.08.2011 Klimaschutzkonzepte für die Stadt Oldenburg Sehr geehrte Damen und Herren, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Klimaschutzkonzepte für die Stadt Oldenburg – auf die Tagesordnung. Begründung: Seit einigen Monaten liegen die Ergebnisse des Integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Oldenburg vor. Im Rahmen der Sitzung sollten hinsichtlich des Ergebnisses der Gutachter besonders die kurz- und mittelfristig erreichbaren Ziele für den Klimaschutz in der Stadt Oldenburg vorgestellt werden. Auf dem Hintergrund des von der Bundesregierung beschlossenen Atomausstiegs ist es geboten, die Auswirkungen auf lokale Handlungsmöglichkeiten der Stadt Oldenburg zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Rolf Grösch


Antrag vom: 17.08.2011 Entschlammung für die Hausbäke und Tonkuhle in Eversten Sehr geehrte Damen und Herren, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Entschlammung für die Hausbäke und Tonkuhle in Eversten – auf die Tagesordnung. Begründung: Die von den Anglern öffentlich geäußerten Sorgen über den Gewässerzustand in Eversten sind berechtigt. Die in der NWZ zitierte Äußerung vom Gewässerwart des Sportfischervereins Oldenburg, Norbert Gerdes: „Es stinkt nach Schwefel, die schiere Fäulnis“ ist eine exakte Zustandsbeschreibung der Situation. Lediglich der ungewöhnlich feuchte und kalte Sommer in diesem Jahr hat die Situation nicht weiter eskalieren lassen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: 1. In welchen Abständen wurden bisher Entschlammungsmaßnahmen durchgeführt und sind diese in Absprache mit Vereinen und Verbänden erfolgt? 2. Wann ist beabsichtigt, den oben beschriebenen Zustand wirksam zu verbessern? 3. Welche Mittel müssten gegebenenfalls von der Politik im Haushalt dafür bereit gestellt werden? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Rolf Grösch


Antrag vom: 21.07.2011 Wiederbegrünung von Mittelstreifen in Bereichen des Pferdemarktes   Sehr geehrte Damen und Herren, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Wiederbegrünung von Mittelstreifen in Bereichen des Pferdemarktes – auf die Tagesordnung. Seit geraumer Zeit sind folgende Mittelbereiche von Straßen nicht mehr eingegrünt: • Pferdemarkt/Heiligengeiststraße, Mittelstreifen im Bereich zwischen Pferdemarkt und Einmündung Nadorster Straße / Alexanderstraße (siehe anl. Fotos 1 und 2). • Pferdemarkt/Ziegelhofstraße, Mittelstreifen im Bereich der Einfahrt zum Pferdemarktparkplatz (siehe Fotos 3 und 4). Daher fragen wir: 1. Aus welchen Gründen sind diese Nebenbereiche der Straßen nach Baumaßnahmen bislang nicht wieder begrünt worden? 2. Wann beabsichtigt die Verwaltung, eine Wiederbegrünung zur Aufwertung dieser Straßen-bereiche in zentraler Lage vorzunehmen und damit diese Bereiche entsprechend wieder aufzuwerten? 3. Welche Bepflanzung ist jeweils vorgesehen? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 21.07.2011 Begrünung der Lärmschutzwände an den Autobahnabschnitten der Stadt Oldenburg Sehr geehrte Damen und Herren, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Begrünung der Lärmschutzwände an den Autobahnabschnitten der Stadt Oldenburg – auf die Tagesordnung. Wir bitten die Verwaltung um einen entsprechenden Sachstandsbericht. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 07.06.2011 LSG Bornhorster See Sehr geehrte Damen und Herren, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden Beschlußvorschlages. Beschlußvorschlag: Der ASUK beschließt auch für den Bereich östlich des kleinen Bornhorster Sees das Verfahren für die Aufhebung des LSG zum Zwecke der Schaffung einer Fläche für Windkraftnutzung einzuleiten. Begründung: Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer WEA im Bereich der Gemarkung Ohmstede, Flur 29, Flurstücke 240/120, 241/120, 121 sowie 568/65, zu schaffen. Die in der gemeinsamen Sitzung von ASUK und ASB am 07.04.2011 vorgestellten Flächenbewertungen gingen von einer raumgreifenden Überplanung der Potentialfläche Bornhorst mit WEAs aus. Dem gegenüber zielt die nunmehr von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Beschlussvorlage auf die Errichtung einer einzelnen WEA mit begrenzter Eingriffswirkung ab. Im Lichte dieser planerischen und naturschutzfachlichen Planungsoptimierung sind voraussichtlich keine weiteren Restriktionen relevant. In den weiteren Verfahren der Bauleitplanung und dem Genehmigungsverfahren ist ggf. über Regelungen wie z. B. erforderliche Abschaltzeiten zum Schutz der Gastvögel in Verbindung mit einem Monitoringprogramm zu entscheiden. Für die zum Zwecke der Windkraftnutzung vorgesehenen Flächen sind vorhabenbezogene Bebauungspläne aufzustellen. Die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes ist entsprechend vorzunehmen um die Fläche vollständig der Windkraftnutzung zugänglich zu machen. Im räumlichen Umgriff dieser Flächen sind ggf., soweit es die Fachplanung für erforderlich erachtet, Pufferzonen zu bestimmen, um den Belangen der Einhaltung von Abständen zwischen LSG und Windkraftnutzung (Sondergebiet) Rechnung zu tragen. Innerhalb dieser Puffer wäre dann u. U. eine Teilaufhebung des LSG in geringst möglichem Umfang erforderlich. Dieser Sachverhalt ist durch die Verwaltung zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 28.04.2011 Konzept einer mobilen Begrünung der Innenstadt Sehr geehrte Frau Meyn, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Konzept einer mobilen Begrünung der Innenstadt – auf die Tagesordnung. Unabhängig der Tatsache, dass eine permanente Begrünung unseres Erachtens wünschenswerter  da zielführender ist, halten wir es für sinnvoll, nach zusätzlichen Möglichkeiten zu suchen, mit denen der Anteil an Begrünung in der Innenstadt erhöht werden kann. Dieses verbessert nicht nur die Aufenthaltsqualität und somit auch Attraktivität der Innenstadt, sondern trägt auch zu einem besseren Mikroklima bei. Eine gängige und in Teilen bereits in Oldenburg erprobte Methode – hier sei auch auf die Traumgärten verwiesen – ist eine temporäre, mobile Begrünung mithilfe von Pflanzkübeln und -modulen. Diese könnte auch dort für Begrünung sorgen, wo diese durch die Bodenbeschaffenheit oder Versiegelung nicht oder nur durch hohe finanzielle Aufwendungen permanent zu ermöglichen ist. Als Anregung finden sie in der Anlage die in der Stadt Ratzeburg zur Begrünung des Marktes erarbeitete Beschlussvorlage. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: 1.) Hat sich die Verwaltung bereits mit einem mobilen, temporären Begrünungskonzept für die Oldenburger Innenstadt beschäftigt? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist sie gekommen? 2.) Sieht die Verwaltung die Möglichkeit für solch ein Konzept, dessen Realisierung auch mithilfe von Sponsoren oder mittels Kooperationen, bspw. mit dem CMO finanziert werden könnte? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 06.04.2011 Schutz der Bäume in der Gaststraße   Sehr geehrte Damen und Herren, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Schutz der Bäume in der Gaststraße – auf die Tagesordnung. Die wenigen Bäume in der Gaststraße (Gleditsia tricanthos / Lederhülsenbaum) sind eingerahmt und geschützt durch Sitzgelegenheiten aus Beton mit Holzauflage. Der Baum in direkter Nähe zum Eingang Nikolaigang / Ecke Burgstraße ist derzeit gänzlich ohne Schutzeinrahmung, da am Freitag, 01.04.2011 die Sitzgelegenheit abgebaut wurde. Am Montag und Dienstag wurde um den Baum herum das Straßenpflaster durch 3 Mitarbeiter einer Firma neu verlegt. Wir fragen daher die Verwaltung: 1. Warum wurde die Sitzgelegenheit, die gleichzeitig Baumschutz ist, abgebaut? 2. Wer hat hierfür den Auftrag erteilt? 3. Wie hoch belaufen sich die Kosten dieser Maßnahme insgesamt und wie teilen sich diese auf? 4. Wer kommt für diese Kosten auf? 5. Welcher Schutz vor Beschädigungen u.a. durch LkW und PkW ist zukünftig vorgesehen? 6. Wird der Schutz wie in der Achternstraße (Höhe H&M) aus Pfindlingen bestehen? 7. Wo wird die Verwaltung die weg gefallene Sitzgelegenheit in der Gaststraße alternativ aufstellen und um was für eine Sitzgelegenheit handelt es sich? 8. Ist damit zu rechnen, dass die Verwaltung die Sitzgelegenheiten an den weiteren Bäumen, die ebenfalls Schutzcharakter für die Bäume haben, ebenfalls entfernt? Wenn ja, welche Gründe führt die Verwaltung hier an? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 31.03.2011 Baumfällungen und Pflanzmaßnahmen in der Innenstadt Sehr geehrte Frau Meyn, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Baumfällungen und Pflanzmaßnahmen in der Innenstadt auf die Tagesordnung. Laut Auskunft von BürgerInnen kam es vor kurzer Zeit auf dem Rathausmarkt zur Fällung eines Baumes. Daher wird die Verwaltung gebeten nachstehende Fragen schriftlich zu beantworten: 1.) Wann wurde die Baumfällung auf dem Rathausmarkt durchgeführt? 2.) Wann wurden die Ratsgremien darüber unterrichtet? 3.) Auf wessen Anordnung hin wurde diese Fällung und die dortige Pflasterung durchgeführt? 4.) In welcher Art und wo wird diese Maßnahme kompensiert? Wer trägt die resultierenden Kompensationskosten, wer die Kosten für die Pflasterarbeiten? In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung dem Ausschuss eine Auflistung vorzulegen, die folgende Punkte berücksichtigt: a) Anzahl der im Jahr 2000 in der Innenstadt befindlichen Bäume b) Anzahl, Art, Fällungsgrund, Standort und Zeitpunkt (Quartal und Jahr) der zwischen den Jahren 2000 und 2011 gefällten Bäume im Innenstadtbereich b) Anzahl, Art, Standort, Zeitpunkt (Quartal und Jahr) und Kosten der daraus resultierten Kompensationsmaßnahmen c) die heutige Anzahl der in der Innenstadt befindlichen Bäume. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 17.03.2011 Islamische Bestattungen in Oldenburg   Sehr geehrte Frau Meyn, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Islamische Bestattungen in Oldenburg – auf die Tagesordnung. Begründung: Seit dem Inkrafttreten des neuen Niedersächsischen Bestattungsgesetzes (§ 11) im Jahre 2006 haben einige Kommunen die Möglichkeit der Bestattung nach islamischer Tradition ermöglicht und/oder erleichtert (u.a. Bestattung ohne Sarg im Leintuch, auf der Seite mit Gesicht Richtung Mekka, eigenes Gräberfeld). Nun bitten wir Sie um die Beantwortung folgender Fragen: 1) Ist es auf städtischen Friedhöfen in Oldenburg möglich, dass Muslime gemäß ihrer Tradition bestattet werden? 2) Gab es Anfragen von Muslimen oder muslimischen Gemeinschaften? 3) Gibt es diesbezügliche Überlegungen innerhalb der Stadtverwaltung für Oldenburg? 4) Gibt es darüber hinaus Wünsche anderer Religionen/Kulturen (z.B. der zahlreich hier lebenden Yeziden) nach eigenen Bestattungsformen? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Tobias Frick


Antrag vom: 26.01.2011 Voltaikkraftwerk auf dem Oldenburger Teil des Fliegerhorstes   Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Voltaikkraftwerk auf dem Oldenburger Teil des Fliegerhorstes Wir fragen die Verwaltung: 1. In welcher Weise wird der Umweltausschuss in die Planungen einbezogen? 2. Wird es ähnlich wie auf dem Wiefelsteder Teil eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben? 3. Sollen bei einer eventuellen Änderung des Flächennutzungsplanes auch die bisher im ASUK vorgestellten Anfragen zur Ausweisung von Naturschutzflächen mit ausgewiesen werden? 4. Wie fügt sich die vorgesehene Planänderung in ein Gesamtkonzept für den Fliegerhorst ein? 5. Ist diese Planung mit der Nachbargemeinde abgesprochen? Begründung: Nachdem jahrelang alle Planungen seitens des Fliegerhorstes auf Eis gelegt schienen und noch im Dezember der Oberbürgermeister jedwede Planungsmöglichkeit in Abrede stellte, wurde nun in einer Tischvorlage im Wirtschaftsförderausschuss am 24. Januar ein Zeitplan vorgestellt, der schon für den 3. Februar einen Aufstellungsbeschluss für eine große Voltaikanlage vorsieht. Die Grünen begrüßen grundsätzlich diese Möglichkeit der Nutzung der solaren Energie auf dem Fliegerhorst, möchten aber wissen, wie sich diese Planungen in ein integriertes Gesamtkonzept einfügen. Versprochen wurde ein solches Konzept schon länger, aber es entsteht der Eindruck, dass die Planungen derzeit nicht sehr intensiv vorangetrieben werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Sebastian Beer – Tobias Frick – Rolf Grösch


Antrag vom: 22.01.2011 Flächenversiegelung in der Stadt Oldenburg Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Flächenversiegelung in der Stadt Oldenburg auf die Tagesordnung. Wir fragen die Verwaltung: 1. Wie viele Flächen wurden in den letzten Jahren neu versiegelt/überbaut? 2. Gibt es Statistiken über den Flächenverbrauch in den letzten 10 Jahren? 3. Welchen Flächenverbrauch (Neubauten und Neuversiegelung) erwartet die Stadt in diesem Jahr? 4. Welche Maßnahmen werden seitens der Verwaltung vorgeschlagen um Flächen wieder zu entsiegeln? 5. Welche anderen – wasserdurchlässigen -Pflastermöglichkeiten sind nach Auffassung der Verwaltung in der Stadt einsetzbar? 6. Wie könnten öffentliche und private Grundbesitzer zu Entsiegelungsaktionen ermutigt werden? Begründung: Es gibt Städte (Beispiel Bochum) die den Flächenverbrauch reduzieren wollen und dazu beschlossen haben, die durchschnittliche gesamtstädtische Neuversiegelung bis zum Jahr 2030 auf Null zu reduzieren – dies war ein einstimmiger Beschluss im dortigen Stadtrat. Nun ist Oldenburg eine wachsende Stadt und dementsprechend gibt es hier andere Voraussetzungen, aber die Fläche der Stadt ist begrenzt und mit dem nicht vermehrbaren Gut Boden sollte sorgfältig umgegangen werden, zumal die Notwendigkeit von großflächigen Grünflächen nicht in Frage gestellt werden sollte. Hinzu kommt, dass der Klimawandel und damit verbundene häufigere Starkregenereignisse schon jetzt erhebliche Hochwasserschäden verursachen und die Notwendigkeit auch der kleinteiligen Entsiegelung deutlich machen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Rolf Grösch


Antrag vom: 23.12.2010 Zeitplan für die Errichtung der beantragten Windanlagen im Osten der Stadt Oldenburg Sehr geehrte Frau Meyn, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Zeitplan für die Errichtung der beantragten Windanlagen im Osten der Stadt Oldenburg – Insbesondere fragen wir die Verwaltung: 1. Wann ist vorgesehen, die dazu erstellten Gutachten in den Ausschüssen darzustellen? 2. Gibt es schon Vorüberlegungen zu den dann erforderlichen Änderungen des Flächennutzungsplanes? 3. Welche  Änderungen in Landschaftsschutzverordnungen wären erforderlich? 4. Werden die Planungen vor einer eventuellen Ratsentscheidung noch in Bürgerversammlungen (Etzhorn?) vorgestellt? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Sebastian Beer Tobias Frick Rolf Grösch


Antrag vom: 21.12.2010 Wasserskianlage Tweelbäker See Sehr geehrte Frau Meyn, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Wasserskianlage Tweelbäker See Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Oldenburg spricht sich gegen die Pläne für eine Wasserskianlage im Tweelbäker See aus und fordert die Verwaltung auf, dies den Investoren mitzuteilen. Begründung: Der See befindet sich im Eigentum des Unterhaltungsverbandes Wüsting, der größere Teil des Sees liegt im Gebiet der Stadt Oldenburg, der kleinere Anteil im Bereich des Landkreises Oldenburg, Gemeinde Hude. Der See ist eines der wenigen Naherholungsgebiete des Stadtteils Osternburg. Der Bau einer solchen Anlage und die mit ihrem Betrieb verbundenen Lärmbelästigungen, der zusätzliche Kfz-Verkehr in teilweise sehr schmalen Straßen würde diese Naherholungsfunktion erheblich beeinträchtigen. Die Flächen im Westen und Norden des Sees sind im Flächennutzungsplan der Stadt Oldenburg ausgewiesen als „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur- und Landschaft.“ Durch den „Unruhepool Wasserskianlage“ ist zudem nicht auszuschließen, dass Wasservögel vergrämt werden. Im Interesse von Natur und Mensch sollte an der bisherigen Nutzung des Sees nichts geändert werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Rolf Grösch


Antrag vom: 23.11.2010 Maßnahmen zur Eindämmung des zunehmenden Katzenelends Sehr geehrte Damen und Herren, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Maßnahmen zur Eindämmung des zunehmenden Katzenelends – auf die Tagesordnung. Wir bitten die Verwaltung um einen Bericht zum anliegenden Schreiben und um Darstellung, welche Maßnahmen aus Sicht der Stadt zur Eindämmung des zunehmenden Katzenelends ergriffen werden können. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 18.11.2010 Wasserskianlage am Tweelbäker See? Sehr geehrte Damen und Herren, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Wasserskianlage am Tweelbäker See? – auf die Tagesordnung. Wir bitten zum anliegenden Schreiben einer Anliegerin aus Tweelbäke um eine Stellungsnahme der Verwaltung zu möglichen Bestrebungen von Investoren, am Tweelbäker See eine Wasserskianlage zu errichten. Insbesondere bitten wir um Ausführungen vor dem Hintergrund, dass dieser Bereich von vielen Menschen als Naturerholungsgebiet genutzt wird. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 03.11.2010 Verbesserung des Hochwasserschutzes im Stadtnorden Sehr geehrte Frau Meyn, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Verbesserung des Hochwasserschutzes im Stadtnorden – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss unterstützt den Vorschlag der Agendagruppe Wasser zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Bereich der Ofenerdieker Bäke. Dies bedeutet, bei Hochwasser die Ofenerdieker Bäke vor dem Einlauf in den Tunnel (der auf dem Gelände des Fliegerhorstes verläuft)  in die vorhandenen Waldgräben im Gebiet Kleiner Bürgerbusch abzuleiten. Begründung: Diese Maßnahme könnte kostengünstig rasch umgesetzt werden, würde keine langfristigen Planungen für den Fliegerhorst tangieren und könnte bei Starkregen zur Sicherheit der dortigen AnwohnerInnen unterhalb des Tunnels der Ofenerdieker Bäke beitragen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Rolf Grösch


Antrag vom: 16.08.2010 Lärmbelästigung und Laserscheinwerfer aus der Wallstrasse Sehr geehrte Frau Meyn, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Lärmbelästigung und Laserscheinwerfer aus der Wallstrasse auf die Tagesordnung. Unsere Fragen an die Verwaltung dazu: 1. Sind der Verwaltung diese Lärmbelästigungen bekannt? 2. Welche Genehmigungspraxis gibt es bisher für die Lärm – Laserscheinwerte 3. Welches Amt der Stadt ist für die Genehmigung und Einhaltung der Grenzwerte verantwortlich 4. Gibt es besonders an den Wochenenden eine erreichbare Beschwerdestelle? 5. Wie beurteilt die Verwaltung in Zusammenahn mit der geplanten Seniorenresidenz die Lärmsituation? 6. Sind der Betrieb der Laserscheinwerfer und Laserbeamer durch die bisherigen Genehmigungen erlaubt und falls ja, in welcher Intensität. Begründung: Ein zunehmendes Ärgernis über die letzten Jahre, das sich gerade in den vergangenen Monaten drastisch verstärkt hat, ist für viele Bewohner des Haareneschviertels der  – insbesondere bei Ostwind Wetterlagen  – zeitweilig unerträglich Lärm aus dem Bereich der Wallstraße – nicht nur an Wochenenden. Wummernde Bässe, aufheulende Musik, Techno-„klänge“ rauben Anwohnern des Haareneschviertels – obwohl dieses mehrere hundert Meter oder gar einen Kilometer entfernt ist, in so mancher Nacht den Schlaf. Schon mehrfach haben Anwohner in den letzten Monate die Polizei eingeschaltet. Diese Lärmbelästigung ist absolut unakzeptabel; immer mehr Menschen in diesem Viertel fühlen sich davon betroffen. Es ist nicht einzusehen, dass Mitmenschen durch kommerzielles handeln derartig belästigt, zumal bei der Grundbelastung in der Stadt durch die Autobahn und die Zugstrecke nach Wilhelmshaven. Zudem geht von einem der Gebäude der weithin sichtbare Strahl eines Laserscheinwerfers oder Skybeamers aus. Am Wochenende 14./15. August 2010 „hing“ der Lichtkegel stundenlang unter der dichten Wolkendecke. Fachleute diskutieren derzeit bundesweit, ob von dieser Form der Lichtverschmutzung Irritationen auf den Vogelzug einwirken – gerade in Oldenburg in seiner Lage am internationalen Vogelzugkorridor Hunteniederung sollte hier größte Obacht gegeben werde. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Rolf Grösch


Antrag vom: 16.08.2010 Planungen Elisabeth-Anna-Palais Sehr geehrte Frau Meyn, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Planungen Elisabeth-Anna-Palais auf die Tagesordnung. Unsere Fragen an die Verwaltung dazu: 1. Die Landesregierung plant schon länger den Verkauf des Elisabeth-Anna-Palais; sind der Stadtverwaltung konkrete Käuferinteressen bekannt? 2. Sind in Zusammenhang mit dem geplanten Verkauf seitens der Stadt schon mündliche/schriftliche Zusagen hinsichtlich einer dann erforderlichen Löschung des Landschaftsschutzes  für Teile des Schlossgartens gemacht worden? 3. Wie soll bei einer Hotellösung die Garagensituation gelöst werden – Tiefgarage unter dem Schlossgarten mit Vernichtung alter Bäume? – Tiefgarage unter dem Schlossplatz? 4. Gibt es Pläne für die Zufahrten? Schlossplatz oder Schlosswall? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Sebastian Beer,  Rolf Grösch


Antrag vom: 29.07.2010 Anlage eines öffentlichen Kräutergartens Sehr geehrte Frau Meyn, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Anlage eines öffentlichen Kräutergartens auf die Tagesordnung. Begründung: Städtische Grünanlagen übernehmen in einer Stadt mehrere Funktionen. Vereinfacht lässt sich aber sagen, dass sie der Mehrung des Wohlempfindens der örtlichen Bevölkerung dienen und somit die Attraktivität der Stadt erhöhen. Weshalb städtisches Grün nicht auch einen kulinarischen Nutzen erfüllen kann (siehe TOP „Anpflanzung von Obstbäumen“), ist aus unserer Sicht keine unberechtigte Frage. Daher sehen wir bei der Neuschaffung einer Grünanlage mit Parkcharakter die Möglichkeit, diese mit einem öffentlichen Kräutergarten auszustatten. Ein geeigneter Standort hierfür könnte ein im Rahmen der Umlegung der Parkhauszufahrt neu geordnetes Areal am Waffenplatz sein. In der Stadt Augsburg wird der sog. „Augsburger Kräutergarten“ seit Jahren mit großem Erfolg betrieben. Dieser von Frühling bis Herbst mit einer Vielzahl unterschiedlicher Kräuter, so bspw. 15 Sorten Minze, bepflanzte Garten liegt im stark frequentierten Altstadtbereich und ist von jedermann eigenverantwortlich zu nutzen. Die Nachpflanzungen seitens des Grünamtes erfolgen je nach Bedarf, in der Regel zwei bis drei Mal wöchentlich und die nötige Nachzucht erfolgt im dortigen Botanischen Garten, der in städtischer Regie geführt wird. Morgens und abends wird der in einer Grünanlage eingebettete Kräutergarten auf- bzw. abgesperrt und obliegt während des Tages der sozialen Kontrolle durch die BesucherInnen/NutzerInnen. Dieser Garten der besonderen Art erfreut sich in der Augsburger Bevölkerung großer Beliebtheit und führte zu einer Aufwertung des umliegenden Areals. Oldenburg bietet aus unserer Sicht ebenso die nötigen Gegebenheiten für die Anlage eines öffentlichen Kräutergartens. Selbst wenn sich der hiesige Botanische Garten nicht im städtischen Besitz findet und der Schlossgarten Eigentum des Landes ist, könnten mithilfe von Kooperationen die erforderlichen Strukturen geschaffen werden, ohne dass eine Seite eine übermäßig Belastung erfährt und das Projekt dadurch langfristig nicht zu realisieren ist. Vorzustellen wäre auch die Einbeziehung von Schulen – manch einer erinnert sich noch an das Unterrichtsfach „Schulgarten“, bspw. im Osten der Republik – oder der lokalen Gastronomie. Im Rahmen der Ausschusssitzung wollen wir daher in der Beratung mit den anderen Fraktionen und der Verwaltung ohne den oft vorhandenen Handlungsdruck die Möglichkeiten für eine zukünftige Realisierung ausloten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 29.07.2010 Anpflanzung von Obstbäumen Sehr geehrte Frau Meyn, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Anpflanzung von Obstbäumen auf die Tagesordnung. Hierzu bitten wir um Beantwortung nachstehender Fragen im Vorfeld der Ausschussberatung: 1) Werden zurzeit bei der Anlage neuen Stadtgrüns, bspw. bei Bepflanzungen in neu erschlossenen Baugebieten Obstbäume in die Auswahl mit einbezogen? Bei Verneinung: Weshalb nicht? 2) Gibt es Beispiele in Oldenburg (ausgenommen seien Kompensationsflächen mit „Streuobstwiese) für die Anpflanzung von Obstbäumen? Bei Bejahung: Wo sind diese zu finden und aus welchem Jahr stammen sie? Begründung: Nicht nur die Stadt Augsburg hat den Weg dahingehend eingeschlagen, dass die Anlage von Stadtgrün nicht nur ökologischen Überlegungen geschuldet ist und u.a. dem ästhetischen Wohlbefinden der Bevölkerung förderlich sein soll, sondern auch dem genüsslichen. Daher wird in der bayrischen Großstadt seit einiger Zeit bei der Begrünung von Baugebieten den Besitzern eine Auswahl an (teils rekultivierten) Obstsorten zur Anpflanzung auf den angrenzenden städtischen Flächen geboten. Der gewählte Baum muss dann zwar seitens des Besitzers an die Stadt gespendet werden, aber im Gegenzug hat dieser den Zugriff auf die Erträge und die nötige Pflege wird vom städtischen Grünamt übernommen. Im Rahmen dieser Maßnahme konnte bspw. eine einst heimische und fast verschwundene Apfelsorte rekultiviert werden. Die Möglichkeit einen weiteren Nutzen für Mensch und Tierwelt dank der Berücksichtigung von Obstbäumen bei Anpflanzungen zu erzielen, böte sich auch in Oldenburg. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 20.05.2010 Begrünung der Lärmschutzwände an den Autobahnabschnitten der Stadt Oldenburg Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Begrünung der Lärmschutzwände an den Autobahnabschnitten der Stadt Oldenburg – auf die Tagesordnung. Die Verwaltung hatte zum o.g. Antrag der Ratsfraktion (Anlage) in der Sitzung vom 12.11.2009 einen Bericht über den Fortgang der Gespräche mit der Landesbehörde für eine der nächsten Sitzungen angekündigt. Leider ist ein entsprechender Bericht über den Stand der Dinge bislang unterblieben. Wir bitten demnach über den aktuellen Sachstand zu berichten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch, Sebastian Beer Oldenburg, 22.09.2009 Nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Begrünung der Lärmschutzwände an den Autobahnabschnitten der Stadt Oldenburg – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird gebeten, mit den zuständigen Bundesbehörden ein Begrünungskonzept für alle Lärmschutzwände entlang der Autobahnabschnitte der Stadt Oldenburg abzustimmen und die Kosten und den Umfang hierfür zu ermitteln. Dem Ausschuss ist für die weitere Beratung hierüber im spätestens im Januar zu berichten. Als Zeitraum für eine Umsetzung ist das Frühjahr 2010 anzustreben. Begründung: Der so genannten „Gartenstadt“ Oldenburg steht es gut an, entsprechend der begrünten Autobahnabschnitte z.B. in Delmenhorst oder vielen Städten in Süddeutschland z.B. Konstanz eine Begrünung aller Lärmschutzwände in Oldenburg voranzubringen. Die hellgelben Lärmschutzwände im Bereich der Oldenburger Autobahnen sehen überdies durch die Abgasverschmutzungen und Graffiti sehr unansehnlich und abstoßend aus. Auch schallschutztechnisch bewirkt die Bepflanzung durch die Absorptions- und Streuwirkung eine Lärmreduktion. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 20.05.2010 Naturschutzfachliche Untersuchungsmethodik in den Potentialflächen für Windenergie Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Naturschutzfachliche Untersuchungsmethodik in den Potentialflächen für Windenergie – Begründung: In den bisherigen Sitzungen des ASUK und ASB wurden die Kriterien für die Auswahl für die möglichen Gebiete innerhalb der Stadt Oldenburg dargestellt, aber nicht die naturschutzfachliche Methodik der Untersuchungen. Dies sollte den Ausschussmitgliedern vorgestellt werde, um später eine Bewertung der Ergebnisse zu erleichtern. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch, Sebastian Beer


Antrag vom: 20.05.2010 Einladung der Firma Naturstrom GmbH in die Augustsitzung des ASUK Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Einladung der Firma Naturstrom GmbH in die Augustsitzung des ASUK – Begründung: Die Naturstrom-Gruppe ist eine der größten unabhängigen Anbieter von Strom aus Erneuerbaren Energien und eine der ältesten Firmen in Deutschland in diesem Bereich, die seit Beginn der Liberalisierung des Strommarktes ausschließlich Strombezug aus erneuerbaren Energien anbietet. Nach der Vorstellung der EWE-Naturwatt im Ausschuss möchten wir auch diesem Anbieter die Möglichkeit geben, ihre umweltpolitischen Ziele vorzustellen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch, Sebastian Beer


Antrag vom: 05.05.2010 Abfräsen der Straßenränder (Berme) im Bereich Ekernstr., Etzhorner Weg und Butjadinger Straße Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Abfräsen der Straßenränder (Berme) im Bereich Ekernstr., Etzhorner Weg und Butjadinger Straße – auf die Tagesordnung. Von einem Anwohner erhielten wir die Information, dass in der letzten April-Woche offenbar Pflegemaßnahmen im o.g. Bereich ausgeführt wurden. Dabei sind Wurzelbereiche der Bäume und ganze Stämme beschädigt worden. Wir fragen daher die Verwaltung: 1. Welche Firma hat diese Arbeiten ausgeführt? 2. Durch welches Verfahren wurde diese Firma ausgewählt? 3. Welche Konsequenzen hat diese offenbar unsachgemäß ausgeführte Arbeit für die Firma? 4. Werden die entstandenen Schäden von einem unabhängigen Sachverständigen begutachtet werden? 5. Wer trägt die Folgekosten der Schäden, die durch diese Arbeiten entstanden sind? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 24.03.2010 Ausgleichsabgaben für die Kompensation eines Eingriffs in den Landschaft- und Naturhaushalt Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, bei vielen Bauvorhaben in der Stadt Oldenburg wurden Ausgleichsabgaben für die Kompensation des jeweiligen Eingriffs in den Landschaft- und Naturhaushalt festgelegt (beispielsweise bei der Ausweisung des Baugebietes Bloherfelder etc.). Vor diesem Hintergrund fragen wir: 1. Gibt es eine Aufstellung der Gesamthöhe der festgelegten Beträge für die letzten Jahre (ab 2004)? 2. Welche Beträge aus diesen Geldern sind in letzten Jahren (ab 2004) für Kompensationsmaßnahmen eingesetzt worden? 3. Welche Maßnahmen wurden konkret damit umgesetzt? 4. Welche Beträge aus diesen Ausgleichsabgaben sind derzeit (Stand März 2010) im städtischen Haushalt „geparkt“? 5. Gibt es eine Aufstellung der in den nächsten 3 Jahren geplanten Maßnahmen? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Rolf Grösch


Antrag vom: 27.01.2010 Heizpilze und Freiluft-Wärmestrahler Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Heizpilze und Freiluft-Wärmestrahler – auf die Tagesordnung. Es wird beantragt, dass zur nächstmöglichen Sitzung ein/eine VertreterIn der DEHOGA Oldenburg eingeladen wird, der darüber berichten möge, welche Aufklärungsmaßnahmen seitens der DEHOGA im Verbandsgebiet innerhalb des letzten Jahres stattgefunden haben und welche Beobachtungen nach einem Jahr gemacht werden können. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 27.01.2010 Sachstand Taubenhäuser Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes Sachstand Taubenhäuser auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten, einen Sachstandsbericht über die Umsetzungsbemühungen um ein Taubenhaus zu erbringen. Dieser Bericht soll u. a. folgende Fragen beantworten: 1.) Welche Gebäude wurden seit der Anfrage aus dem November 2007 in Augenschein genommen? Mit welchen Besitzern wurden Gespräche geführt? 2.) Welche Gründe sprachen gegen die Nutzung dieser Gebäude? 3.) Welche weiteren Gebäude im Innenstadtbereich bieten die notwendigen Kriterien zur Umsetzung dieser Maßnahme? 4.) Wie soll das weitere Vorgehen aussehen und welcher Zeitrahmen ist dafür vorgesehen? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 27.01.2010 Bundeshauptstadt im Klimaschutz 2010 Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir den Tagesordnungspunkt – Bundeshauptstadt  im Klimaschutz 2010 – aufzunehmen. Antrag: Die Stadt Oldenburg beteiligt sich an dem Wettbewerb (s. Anlage) der von der Deutschen Umwelthilfe ausgeschrieben ist und bei dem als Gewinn eine 30 kw-Photovoltaikanlage winkt. Begründung: Die Stadt Oldenburg ist in Sachen Klimaschutz im Rahmen des EEA (European Energy Award) und durch die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes in diesen Bereichen engagiert und in einem Wettbewerb mit andern Kommunen können die Stärken und Schwächen unserer derzeitigen Bemühungen verdeutlicht werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Sebastian Beer Rolf Grösch


Antrag vom: 27.01.2010 Umgestaltung des Schlossplatzes Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir den Tagesordnungspunkt – Umgestaltung des Schlossplatzes – auf die Tagesordnung. Begründung: Am Dienstag, den 26.01. gab es einen Gesprächskreis zu den geplanten Baumfällungen. Wir möchten von der Verwaltung die Ergebnisse dieses Gesprächskreises  und den weiteren Zeitplan der Umgestaltung erfahren. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Sebastian Beer Rolf Grösch


Antrag vom: 31.12.2009 Baumfällungen auf dem Fliegerhorst Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Baumfällungen auf dem Fliegerhorst auf die Tagesordnung. Laut Informationen von Anwohnern sollen zumindest am 28.12.09 auf dem Gelände des Fliegerhorstes zahlreiche Baumfällungen durchgeführt worden sein. Wir bitten die Verwaltung sich mit der BIMA in Verbindung zu setzen, um den Ausschuss über die Gründe und das Ausmaß dieser Maßnahme zu informieren. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 30.12.2009 Grabenverrohrung am Marschweg Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir den Tagesordnungspunkt – Grabenverrohrung am Marschweg – In Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau des Marschweges sind sowohl Grabenerhalt als auch zusätzliche Verrohrung vorgesehen. In diesen Planungen ist auch vorgesehen, dass ein Graben vor dem Haus eines Anwohners (Ecke Klaus-Groth-Str.) verschwinden soll. Der Anwohner hat seit 1993 verhindert, dass dieser Graben verschwinden sollte (darin befinden sich große Irisbestände). Andere Anwohner in der Strasse haben durch Überbauung vollendete Tatsachen geschaffen. Hier entsteht bei Betroffenen der Eindruck, dass langjähriges vorbildliches Verhalten in Sinne der ökologisch erwünschten Grabenerhaltung durch die Planung eher bestraft wird, während andere, die Gräben in der Vergangenheit überbaut haben, belohnt werden. Wir bitten die Verwaltung, die vorgesehene Planung in Richtung Gräbenerhalt noch zu überprüfen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion – Rolf Grösch –


Antrag vom: 30.12.2009 Altlastensanierung bei eventuellem Neubau der Weser-Ems-Halle Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir den Tagesordnungspunkt – Altlastensanierung bei eventuellem Neubau der Weser-Ems-Halle- In der Öffentlichkeit wurden Pläne für einen umfassenden Ausbau der Weser-Ems-Halle im südlichen Bereich der bestehenden Bebauung vorgestellt. Mal abgesehen davon, dass bei der bestehenden finanziellen Notlage der Stadt ein solches Vorhaben in Höhe von ca. 40 Millionen der Öffentlichkeit zu vermitteln sein wird, ist das vorgesehene Baugebiet von Altlasten geprägt. Wir fragen in diesem Zusammenhang: 1. Wie schätzt die Verwaltung die Bodenbelastung in diesem Bereich ein? 2. Sind Grundwassergefährdungen auszuschließen? 3. Wird die Verwaltung – ähnlich wie bei anderen Bauvorhaben (Bsp. Neubau Lz0) – den Bodenaustausch als Genehmigungsvoraussetzung vorschreiben. 4. Wie hoch sind die Kosten für einen solchen Bodenaustausch bei der geplanten Objektgröße einzuschätzen? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion – Rolf Grösch –


Antrag vom: 26.10.2009 Intelligentes Lichtkonzept für die Oldenburger Innenstadt Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Intelligentes Lichtkonzept für die Oldenburger Innenstadt auf die Tagesordnung. Laut einem Bericht der NWZ vom 24.10.09 beabsichtigt der Oberbürgermeister ein intelligentes Lichtkonzept für die Innenstadt zu entwickeln. Vor dem Hintergrund dieses Berichtes stellen sich folgende Fragen: 1.) Welches Verständnis hat der OB vom Begriff eines „intelligenten Lichtkonzeptes“? a) Liegen hierzu Erkenntnisse über die Installationen anderer Städte vor? b) Welche Ziele werden im Allgemeinen, welche vor allem in Oldenburg damit verfolgt? c) Müssen bestimmte Gebäude in solch eine Steuerung mit einbezogen werden, wenn ja, welche? d) Besteht ein Zusammenhang mit der Neugestaltung des Schlossplatzes nebst Bau des Einkaufcenters? e) Bedeutet dieses intelligente Lichtkonzept eine Berücksichtigung von Lichtquellen, die aufgrund ihrer Frequenz schützend auf Nachtfalter wirken? 2.) Welchen Einfluss hat dieses Konzept auf das Abhalten von zukünftigen innerstädtischen Veranstaltungen, zum Beispiel den Lambertimarkt? 3.) Welche Investitionskosten wären mit diesem Konzept verbunden? Welche energetischen und damit auch finanziellen Einsparungen sind zu erwarten? 4.) Weshalb wird dieses Konzept lediglich für die Innenstadt angedacht? Wäre eine Übertragung auf andere Stadtteile möglich? 5.) Welche Oldenburger Fachkenntnisse und -kräfte sollen oder könnten mit einbezogen werden? 6.) Wie sieht der Planungs- und Umsetzungsrahmen für dieses Lichtkonzept aus? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer, Rolf Grösch


Antrag vom: 28.10.2009 Begrünung im neu gestalteten Bereich des Verkehrsknotenpunktes „Lappan“ (2) Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Begrünung im neu gestalteten Bereich des Verkehrsknotenpunktes „Lappan“ (2) – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Am neu gestalteten Verkehrsknotenpunkt „Lappan“ werden so viele ortstypische Bäume im Bereich der großen mit Betonpflaster ausgestalteten Nebenanlagen an der Kreuzung gepflanzt, wie möglich. Weitere Möglichkeiten der Begrünung sollen ebenso berücksichtigt werden. Die Verwaltung erstellt hierzu ein Konzept, das im Frühjahr dem Ausschuss vorgestellt wird und im Laufe des Jahres 2010 seine Umsetzung finden soll. Begründung: Nach Beendigung der Umbauarbeiten und der Möblierung wird deutlich, dass die bisherigen Anpflanzungen nicht ausreichend sein werden, um mit ihrem Grün dem kalten und kahlen Charakter der „Pflasterwüste“ entgegenzuwirken. Insbesondere an regen- und windreichen Tagen kann in näherer Zukunft schützendes Geäst oder Blattwerk für die dort Wartenden von Nutzen sein. Über die weiteren, grundsätzlich schwerwiegenderen positiven Aspekte von innerstädtischem Grün dürfte ausreichend Kenntnis bestehen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer Rolf Grösch


Antrag vom: 25.11.2009 Zeitplan für Potentialflächenstudie Windanlagen Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Zeitplan für Potentialflächenstudie Windanlagen auf die Tagesordnung. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Sebastian Beer Rolf Grösch


Antrag vom: 25.11.2009 Altlastenkataster Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Altlastenkataster auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt ein Altlastenkataster für die Stadt zu erstellen und dies der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Sebastian Beer Rolf Grösch


Antrag vom: 22.09.2009 Begrünung der Lärmschutzwände an den Autobahnabschnitten der Stadt Oldenburg   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Begrünung der Lärmschutzwände an den Autobahnabschnitten der Stadt Oldenburg – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird gebeten, mit den zuständigen Bundesbehörden ein Begrünungskonzept für alle Lärmschutzwände entlang der Autobahnabschnitte der Stadt Oldenburg abzustimmen und die Kosten und den Umfang hierfür zu ermitteln. Dem Ausschuss ist für die weitere Beratung hierüber im spätestens im Januar zu berichten. Als Zeitraum für eine Umsetzung ist das Frühjahr 2010 anzustreben. Begründung: Der so genannten „Gartenstadt“ Oldenburg steht es gut an, entsprechend der begrünten Autobahnabschnitte z.B. in Delmenhorst oder vielen Städten in Süddeutschland z.B. Konstanz eine Begrünung aller Lärmschutzwände in Oldenburg voranzubringen. Die hellgelben Lärmschutzwände im Bereich der Oldenburger Autobahnen sehen überdies durch die Abgasverschmutzungen und Graffiti sehr unansehnlich und abstoßend aus. Auch schallschutztechnisch bewirkt die Bepflanzung durch die Absorptions- und Streuwirkung eine Lärmreduktion. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 27.08.2009 Standorte für Windenergieanlagen in Oldenburg   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Standorte für Windenergieanlagen in Oldenburg Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Standorte für Windenergieanlagen zu ermitteln, beziehungsweise zu prüfen, ob es im Stadtgebiet dafür geeignete Flächen gibt. Begründung: Von einem potentiellen Anlagenbetreiber ist der Wunsch an die Stadt Oldenburg herangetragen worden, Windenergieanlagen (WEA) im Stadtgebiet neu errichten zu dürfen. In der Vergangenheit sind bereits von einzelnen Betreibern zu anderen Standorten im Stadtgebiet Anfragen abgelehnt worden. Da WEA immer effektiver und größer, aber auch geräuschärmer werden, zum Teil neue umweltbezogene Erkenntnisse zu den Auswirkungen auf die Avifauna, Fledermäusen, Immissionsschutz und neue Abstandsempfehlungen vorliegen, sollte das Stadtgebiet deshalb auf mögliche Standorte für WEA noch einmal insgesamt neu untersucht werden. Die neuen WEA der Megawatt-Klasse benötigen im Verhältnis zum Gesamtstadtgebiet heute z.B. wesentlich weniger Fläche pro installiertem Megawatt als noch vor einigen Jahren. Ein solches Fachgutachten erfasst den aktuellen naturräumlichen Bestand, bewertet auf der Basis aktueller Entwicklungen in der Stadt Entwicklungsmöglichkeiten von Gewerbe- und Wohngebieten, die Erheblichkeit der Eingriffe ins Landschaftsbild, etc. und vermeidet, dass eventuell mögliche Genehmigungserteilungen gleichwohl nicht sachgerecht abgewogen wurden, bzw. Abwägungen falsch und mangelhaft vorgenommen werden und damit rechtlich keinen Bestand behalten könnten. Die Einbindung der Expertise des Oldenburger Energieclusters (OLEC) zur Erarbeitung einer fundierten Grundlage im Rahmen einer neuen Standortpotentialstudie für das gesamte Stadtgebiet wäre hierbei wünschens- und erstrebenswert und berücksichtigt die Belange der aufstrebenden Erneuerbaren Energiebranche in der Stadt Oldenburg. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Sebastian Beer Rolf Grösch


Antrag vom: 26.05.2009 Regenrückhaltebecken Osternburg Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes: – Regenrückhaltebecken Osternburg – auf die Tagesordnung. Begründung: Nachdem in kurzer Zeit (seit September letzten Jahres) das Rückhaltebecken an der Rudolf-Diesel-Strasse wieder vor dem Austrocknen steht, bitten wir um eine Prüfung der Verbesserung der Situation. Zwar ist die Hauptfunktion der Hochwasserschutz, aber vielleicht besteht doch die Möglichkeit durch Tieferlegung einiger Bereiche eine dauerhafte Wasserführung zu gewährleisten, um den Amphibien und Fischen ein Überleben in trockenen Zeiten zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer, Rolf Grösch


Antrag vom: 29.04.2009 Erstellung eines Energiekonzeptes für das PFL Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Beschlussvorschlag: Erstellung eines Energiekonzeptes für das PFL und die Erarbeitung von Handlungsvorschlägen zur Verbesserung der Situation unter Einbeziehung der Nutzung erneuerbarer Energien sowohl bei der Wärme als auch bei der Stromgewinnung. Begründung: Das PFL ist ein wichtiges und gut besuchtes Veranstaltungszentrum in Oldenburg. Viele Veranstaltungen von Vereinen, Initiativen und Agendagruppen finden dort ebenso statt, wie auch u.a. die Ratssitzungen. Die verschiedenen Räume in dem Gebäude werden intensiv genutzt, im Seitenflügel befinden sich u.a. die Seminar- und Büroräume des Umwelthauses Oldenburg. Vor einiger Zeit erfolgte die Renovierung der Außenfassade; hinter dem äußeren Schein befindet sich das Gebäude in einem energetisch sehr schlechten Zustand; davon können sich die vielen Besucher/innen besonders im Winter überzeigen (im Sommer sind die Räume auf der Südseite dementsprechend überhitzt. Gerade ein solches Zentrum sollte aber unter Klimaschutzgesichtspunkten für die „Übermorgenstadt“ besondere Maßstäbe setzen. Wir fordern daher für die Gebäude des PFL eine energetische Planung, die 1) den Energieverbrauch drastisch reduziert (und damit auch Kosten für die Stadt) 2) den Einsatz erneuerbarer Energien vorsieht 3) dem Rat für den Herbst diesen Jahres Handlungskonzepte vorschlägt Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Rolf Grösch


Antrag vom: 22.04.2009 Osterfeuer Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Osterfeuer auf die Tagesordnung. Im Zusammenhang mit den Osterfeuern bitten wir um Beantwortung nachstehender Fragen: a) Wie sieht die Genehmigungspraxis für die Osterfeuer aus? An welchen Tagen dürfen diese stattfinden? Ergaben sich da in der Vergangenheit Änderungen? b) Wie viele Osterfeuer wurden beantragt und genehmigt? Wie sieht die Entwicklung in den letzten Jahren aus? c) An welchen Stellen in der Stadt fanden öffentliche Osterfeuer statt? Gibt es Beschränkungen für öffentliche oder private Feuer? d) Stimmen sich die angrenzenden Kommunen beim Genehmigungsverfahren untereinander ab? e) Wie hoch war die Feinstaubbelastung an den Tagen in der Stadt Oldenburg und wo liegt die zulässige Marke? f) Sieht die Stadtverwaltung Handlungsbedarf in Sachen Feinstaubbelastung aufgrund der Osterfeuer – nicht nur mit Blick auf die Probleme von Menschen mit Atemwegserkrankungen und Allergien? Wenn ja, welchen? g) Welche Maßnahmen werden nun in anderen Städten mit dem gleichen Problem ergriffen, wie z.B. Münster und Osnabrück? h) Welche Lösungen schlägt die Oldenburger Stadtverwaltung vor? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer, Rolf Grösch


Antrag vom: 20.04.2009 Voltaikanlagen Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, seit vielen Jahren wird in Oldenburg das Programm „abgedreht“ zur Energieeinsparung an vielen Schulen erfolgreich umgesetzt und der beidseitige Nutzen (verringerter Energie-verbrauch für die Stadt und ein Teil der eingesparten Kosten als Salär für die jeweilige Schule) fördert die Bereitschaft zur Beteiligung. Etliche Schulen in Oldenburg haben auch Voltaikanlagen errichtet und stellen die Nutzung der solaren Energie auch in ihren Unterrichtsfächern so praktisch ein. Gerade die Bedeutung der frühen Beschäftigung mit naturwissenschaftlichen Themen wird oft von der Politik eingefordert. Vor diesem Hintergrund fragen wir nach dem Stand der Errichtung von Voltaikanlagen an Oldenburger Schulen. 1. Wie viele Schulen haben eine solche Anlage errichten lassen, bzw. wie viele Schulen haben keine solche Anlage. 2. Wie sind die jeweiligen Anlagengrößen an den einzelnen Schulen und wie viele Kilowattstunden sind bisher eingespeist worden. 3. Wie ist die jeweilige Anlage zustande gekommen? Z.B. Trägerverein, städtische Förderung, andere Sponsoren. 4. Wie groß sind die zur Verfügung stehenden Dachflächen für den weiteren möglichen Ausbau? 5. Wie viele Anfragen von Schulen gibt es, die bisher aus finanziellen Gründen nicht realisiert werden konnten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 19.04.2009 Planungsstand der Tangenten Wechloy-Fliegerhorst   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Planungsstand der Tangenten Wechloy-Fliegerhorst auf die Tagesordnung. Wir bitten um Beantwortung nachstehender Fragen: a) Wie weit sind die Planungen für die Tagenten fortgeschritten? Welche Tangente wird von Verwaltung favorisiert? Welche Flurstücke werden von dem Bau betroffen sein? b) Ist von dieser favorisierten Tangente der Amphibienschutz betroffen? Werden Kompensationsflächen oder Wandergebiete beeinträchtigt werden? c) Welche Flurstücke wurden mit Blick auf diese Planung von der Stadt bereits erworben und welche sollen noch erworben werden? d) Welche Flächen wurden im Bereich des von der Stadt erworbenen Waldes bereits verkauft oder abgetreten. Welche sollen noch verkauft oder im Tausch gegen andere Flurstücke abgetreten werden? e) Welche naturschutzrechtlichen Vorgaben ergeben sich mit Blick auf den Wald? Gibt es Bedienungen, unter denen diese nicht mehr befolgt werden müssen? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer Rolf Grösch


Antrag vom: 19.04.2009 Sporthallen- und Internatsbau in Wechloy (Amphibienschutz)   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Sporthallen- und Internatsbau in Wechloy (Amphibienschutz) auf die Tagesordnung. Wir bitten um Beantwortung nachstehender Fragen: a) Welchen Umfang werden die beiden Gebäudekomplexe einnehmen und welche Flächen sind für die Errichtung dieser vorgesehen? b) In welchem Maße sollen Flächen Verwendung finden, die bereits Kompensationsflächen für den Amphibienschutz darstellen? c) Welche Schutzmaßnahmen für die Amphibien sollen während des Baus durchgeführt werden? d) In welchem Umfang findet der zukünftige Amphibienschutz in den Bauplanungen Berücksichtigung? Wird die dauerhafte Leiteinrichtung in diesem Zuge umgesetzt? e) Ist die Möglichkeit gegeben, Gelder aus den für den Sporthallenbau bereitgestellten Mittel für diese Einrichtung zu verwenden? In welchem Umfang könnte der Bauherr des Internates an den Kosten beteiligt werden? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer Rolf Grösch


Antrag vom: 19.04.2009 Verwendung von Recyclingpapier   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Verwendung von Recyclingpapier auf die Tagesordnung. Wir bitten um Beantwortung nachstehender Fragen: a) Seit wann wird in der Stadtverwaltung Recyclingpapier verwendet und welchen prozentualen Anteil an dem Gesamtbedarf an Papier macht dieses aus? b) In welchen Bereichen der städtischen Verwaltung (inkl. städtische Töchter) findet es Verwendung, in welchen noch nicht? c) Welche Schulen haben sich bereits zum Gebrauch selbst verpflichtet, welche noch nicht? d) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Verwendung von recyceltem Papier an den Schulen zu verstärken? e) In welchem Umfang ergaben sich aufgrund der Verwendung von Recyclingpapier anstelle von Frischfaserpapier Mehrausgaben innerhalb eines Jahres, z.B. für das Jahr 2008 (konkret und prozentual)? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer Rolf Grösch


Antrag vom: 26.02.2009 Gewässerausbau Ahlkenweg Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Gewässerausbau Ahlkenweg – (s. beiliegendes Schreiben der Agendagruppe) auf die Tagesordnung. Begründung: Mit beiliegendem Schreiben der Agendagruppe „Aqua-Wasser –Water“ entwickelt die Gruppe Vorschläge zum naturschonenden Ausbau. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, inwieweit die in dem Schreiben aufgeführten Vorschläge Eingang in die Planungen finden werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer                            Rolf Grösch


Antrag vom: 26.02.2009 Umweltpreis der Stadt Oldenburg   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Umweltpreis der Stadt Oldenburg auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten, einen aktuellen Bericht über die bisher vorliegenden Anträge zu geben und dem Ausschuss die Methodik des Auswahlverfahrens zu erläutern.   Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer                                     Rolf Grösch


Antrag vom: 26.02.2009 Wasserläufe, Wasserbau, Gewässerentwicklungsprojekt   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Wasserläufe, Wasserbau; Gewässerentwicklungsprojekt auf die Tagesordnung. Begründung: In der Tagesordnung des Finanzausschusses für den 4.3.2009  werden unter dem TOP 14 Haushaltsausgabenreste S. 20 (6900.950200 – 901 -) 20.000 € aus dem Jahr 2007 und 20.000 € aus dem Jahr 2008 aufgeführt. Der Rat hatte mit diesen Haushaltsansätzen in den jeweiligen Haushalten Gewässerentwicklungsprojekte initiieren und nicht Haushaltsausgabenreste aufsparen wollen. Wir fragen nun nach der Umsetzung für 2009. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer                              Rolf Grösch


Antrag vom: 26.02.2009 Einladung der EWE Naturwatt GmbH   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Einladung der EWE Naturwatt GmbH auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Die EWE Naturwatt wird zu nächsten Sitzung des Ausschusses eingeladen um über Ihre Projekte zu berichten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer        Rolf Grösch


Antrag vom: 27.01.2009 Neupflanzungen am Lappan   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Neupflanzungen am Lappan auf die Tagesordnung. Im letzten Jahr wurden bereits die Umbauarbeiten am Lappan in Zusammenhang mit Maßnahmen zur Neuanpflanzung im Ausschuss behandelt. Hierzu informierte die Verwaltung, dass die Arbeiten und die Installation des Mobiliars Anfang des Jahres soweit fortgeschritten seien, dass über weitere Möglichkeiten der Neupflanzung Auskünfte gegeben und Überlegungen angestellt werden können. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten, über den aktuellen Planungsstand zu berichten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion


Antrag vom: 27.01.2009 Oldenburger Nachhaltigkeitsrat (ONR) Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Oldenburger Nachhaltigkeitsrat (ONR) auf die Tagesordnung. In der Vorlage 08/0492 zur Juni-Sitzung des letzten Jahres informierte die Verwaltung den Ausschuss darüber, dass sie den ONR personell und konzeptionell neu definieren möchte. Sie schlug vor, als Planungsgruppe einen sog. „Klimaschutzbeirat“ einzurichten, und sprach davon, dass sie weitere Informationen und einen konkreten Vorschlag in die September-Sitzung des letzten Jahres einbringen würde. Die Verwaltung wird gebeten, über den aktuellen Planungsstand zu berichten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 27.01.2009 Heizpilze und Freiluft-Wärmestrahler   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Heizpilze und Freiluft-Wärmestrahler – auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten zu berichten, wie weit die Planungen für ein Gespräch mit Vertretern der Gastronomie und andere, und für eine Aufklärungskampagne gediehen sind. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 27.01.2009 Altlasten im Bereich der Maastrichter Strasse   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Altlasten im Bereich der Maastrichter Strasse auf die Tagesordnung. Begründung: Im Sportausschuss wurde am 14.1.2009 das Projekt „Freizeitmeile Oldenburg“ vorgestellt. Wir fragen in diesem Zusammenhang: 1. Welche Altlastenuntersuchungen gibt es bisher in dem angedachten Projektbereich an der  Maastrichter Strasse? 2. Sind weitere Untersuchungen notwendig und mit welchen Kosten wären diese verbunden? 3. Mit welchen Kosten beim Bodenaushub ( im Falle von Kontaminierung) ist bei dem „Seeprojekt“ zu rechnen? 4.  Ist die Stadt bereit, die Kosten der Altlastensanierung für den Investor zu übernehmen? 5. Wer würde im falle einer Erbpachtbasis das Risiko der Altlastenbeseitigung übernehmen müssen? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 27.01.2009 Abwägung der umweltpolitischen Belange in Bezug auf das Baugebiet „Bloherfelder Anger“   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Abwägung der umweltpolitischen Belange in Bezug auf das Baugebiet „Bloherfelder Anger“ auf die Tagesordnung. Begründung: Offenkundig wurde im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Umweltprüfung betreffend die Änderung Nr. 27 des Flächennutzungsplanes (Bloherfelder Anger) versäumt, Alternativlösungen zur Bebauung des gesamten, aus bodenkundlicher Sicht hochwertigen Areals zu prüfen. Somit wäre festzustellen, dass das Verfahren der Änderung des Flächennutzungsplanes fehlerbehaftet war. So wurde z.B. die „Null-Variante“ (Erhalt als landwirtschaftliche Fläche ohne alternative Bebauung an alternativer Stelle) in Bezug auf den Nordteil des Gebietes, der mit einer sehr mächtigen Plaggenauflage versehen ist, nicht dargestellt. Auch wurde versäumt, andere für eine Wohnbebauung in Frage kommende Flächen zu benennen. Für die im Zuge des Änderungsverfahrens notwendige Abwägung wäre es jedoch nötig gewesen, die Verwendung alternativer Flächen mit Vor- und Nachteilen im Vergleich zum Plaggenesch (Bloherfelder Anger) zu diskutieren. Wir bitten die Stadtverwaltung vor diesem Hintergrund um eine Stellungnahme zum gegenwärtigen Stand des Verfahrens; insbesondere in Bezug darauf, ob und wann die Änderung durch die Regierungsvertretung Oldenburg genehmigt wurde. Des Weiteren bitten wir zu erläutern, ob und wie sich nach Einschätzung der Stadt der Fehler auf den beschlossenen Flächennutzungsplan auswirkt. Darüber hinaus bitten wir darum, zu beantworten, ob bestimmte Verfahrensschritte nachgeholt werden könnten und ob die Stadtverwaltung beabsichtigt, die Nachholung einzuleiten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 26.11.2008 Laubbläser in Verwendung durch das Grünamt Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Laubbläser in Verwendung durch das Grünamt – auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1) Seit wann werden Laubbläser durch städtische Angestellte verwendet? 2) Wie viele Geräte befinden sich in der Verwendung? Wie hoch waren die Anschaffungskosten für diese? Werden weitere angeschafft? Auf wie viele Jahre beläuft sich die Lebenszeit eines Laubbläsers? 3) Wie hoch ist der Verbrauch an Brennstoffen? Welche werden verwendet? Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Brennstoffe? 4) Welchen dB-Wert erreichen diese Geräte? 5) Sieht die Verwaltung in der Verwendung der Laubbläser eine Lärmbelästigung für die Bürger? 6) Welche Gerätschaften fanden vor der Anschaffung der Laubbläser Verwendung, um u. a. die Gehwege im Herbst vom Laub zu befreien? Welche Anschaffungs- und Unterhaltungskosten bestanden für diese? Wie hoch war deren Lebenszeit? 7) Welche Beweggründe führten zur Anschaffung der Laubsauger? Worin besteht der Gewinn bei der Verwendung des Laubbläsers anstelle der vorherigen Gerätschaften? 8) Gibt es alternative Mittel für oder zur Laubentfernung? Wenn nein, warum nicht? 9) Gibt es in Oldenburg Regelungen, zu welcher Jahres- oder Tageszeit Laubsauger eingesetzt werden dürften? Gibt es ggf. gesonderte Regelungen in den unterschiedlichen Bebauungsgebieten? 10) Welche Stellung bezieht die Verwaltung zu der Behauptung, dass für die in der Nähe befindlichen Personen eine Gesundheitsgefahr bestünde, da Laubbläser gesundheitsschädliche Erreger in die Luft wirbeln würden? 11) Wird aufgrund der Laubbläser mittlerweile mehr Laub entfernt als vor der Anschaffung? Wird bei der Entfernung Rücksicht auf die Flora und Fauna genommen, die auf das fallende Laub angewiesen ist?   Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 26.11.2008 Heizpilze und Freiluft-Wärmestrahler   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Heizpilze und Freiluft-Wärmestrahler – auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten, nachstehende Fragen zu beantworten: 1) Ist der Stadtverwaltung bekannt, ob sich im Stadtgebiet Heizpilze oder Freiluft-Wärmestrahler im Gebrauch durch die ansässige Gastronomie befinden? 2) Bedarf die Aufstellung von Heizpilzen oder Freiluft-Wärmestrahlern allein jener Sondernutzungserlaubnis, mit der auch das Aufstellen von Tischen, Stühlen, Sonnenschirmen u. ä. gestattet wird? 3) Inwieweit kann seitens der Stadtverwaltung über eine Sondernutzungserlaubnis in Sachen Heizpilze und Freiluft-Wärmestrahler reglementierend eingegriffen werden? 4) Teilt die Oldenburger Stadtverwaltung die Positionen der Städte Karlsruhe und Nürnberg, die entweder öffentlich vom Gebrauch dieser „Klimakiller“ (Greenpeace) abraten und Informationsmaterial bereitstellen oder diese gänzlich über den Weg der straßenrechtlichen Genehmigungen oder der Gestaltungssatzung zu verbieten suchen? 5) Wird die Stadtverwaltung auch ohne bekannt gewordenen Nutzungen dieser Geräte im Stadtgebiet ein vorsorgliches Verbot anstreben? Oder wird sie nur aufklärend tätig werden? Begründung des Anfragen: Seit Ende 2007 haben auch Heizpilze und Freiluft-Wärmestrahler in Deutschlands Gastronomie Einzug gehalten. Diese an kalten Tagen im Außenbereich aufgestellten Wärmespender haben aufgrund ihres hohen Gasverbrauches und Kohlenstoffdioxidausstoßes eine intensive Diskussion ausgelöst und nicht nur in Karlsruhe und Nürnberg, sondern auch in der Bundeshauptstadt Versuche nach sich gezogen, diese Gerätschaften aus dem Verkehr zu ziehen. In Zeiten des Kampfes gegen den voranschreitenden Klimawandel sollten wir nicht unsere breit angelegten Anstrengungen, die bisweilen „Kleinigkeiten“ wie das Heizungsherunterdrehen um ein Grad beinhalten, durch die Verwendung solcher klimafeindlichen „Wohlfühlerfindungen“  konterkarieren. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 26.11.2008 Erstellung eines Baumkatasters   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Erstellung eines Baumkatasters – auf die Tagesordnung. In der vorletzten Sitzung des Ausschusses wurde die Verwaltung gebeten, zu sondieren, inwieweit die Erstellung eines Baumkatasters in Kooperation mit der ARGE zu bewerkstelligen sei. In der letzten Sitzung gab die Verwaltung dann jedoch bekannt, dass sie nun beabsichtige, entgegen der Behauptung einer städtischen Pressemitteilung die Erstellung aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Die Verwaltung wird gebeten, über den Stand ihrer Überlegungen und Sondierungen zu informieren.   Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 29.10.2008 Bebauung Am Schmeel/ Beentweg (Krusenbusch)   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, ich bitte Sie, den Tagesordnungspunkt: – Bebauung Am Schmeel/ Beentweg (Krusenbusch) – auf die Tagesordnung zu setzen. Begründung: In der letzten Sitzung des Bauausschusses wurde für den Bereich des B-Plans S-440 eine Änderung des geltendes Planes beschlossen, um  die eventuelle Ansiedlung eines Nahversorgers zu ermöglichen. Nun ist nach dem seit 1975 verbindlichen Plan an dieser Stelle eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Kinderspielplatz festgesetzt. Vor diesem Hintergrund fragen wir: 1. Sind Standortalternativen in die Planung mit einbezogen worden? 2. Handelt es sich um den Gehölzbestand – dessen Abholzung dann unumgänglich wäre – um Wald nach dem nds. Waldgesetz? 3. Oldenburgs Waldbestand ist verschwindend klein, an welcher Stelle sind Kompensationen vorgesehen? 4. Welche Erfassungen sind nach dem nds. Naturschutzgesetz vorgesehen? Insbesondere, welche Arten (z.B. Fledermäuse etc.) sollen erfasst werden? 5. Wann sind solche Untersuchungen geplant? 6. Liegen die Voraussetzungen für eine artenschutzrechtliche Befreiung vor? Mit freundlichen Grüßen gez. Sebastian Beer, Rolf Grösch


Antrag vom: 09.10.2008 Bodenschutz   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Bodenschutz – auf die Tagesordnung. Wir bitten die Verwaltung um Erläuterung, was unter der Wasserspeicherfunktion und der Produktionsfunktion von Böden zu verstehen ist. Des Weiteren bitten wir darzulegen, welche Konsequenzen mit einer hohen Funktionalität von Böden sich baurechtlich für den Bodenschutz ergeben. Begründung: In der Überplanung der gegenwärtig landwirtschaftlich genutzten Fläche zwischen Hoher Weg und An den Eschen (Bloherfelder Anger) sehen wir aufgrund der Plaggeneschauflage von einer Mächtigkeit von bis zu 80 cm eine starke Verletzung des Bodenschutzes. Mit der Umweltprüfung wurde nach unserem gegenwärtigen Erkenntnisstand nicht in dem nötigen Maße geprüft, inwiefern auch Alternativstandorte für eine Wohnbebauung in der vorgesehenen Form in Frage kommen. Für eine Abwägung durch Verwaltung und Politik ist eine solche Prüfung jedoch unerlässlich. Wir sehen vor diesem Hintergrund einen deutlichen Informations- und Aufklärungsbedarf über den Bodenschutz. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 01.10.2008 Wohngebiete Steinweg und Haarenesch   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Wohngebiete Steinweg und Haarenesch – auf die Tagesordnung. Wir bitten die Verwaltung um einen Sachstandsbericht und verweisen in diesem Zusammenhang auf das anliegende Schreiben der Bürgerinitiative „Innenstadtnahes Wohnen“. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 24.09.2008 Informationen zu Baumfällungen und Nachpflanzungen im Internet (2) Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Informationen zu Baumfällungen und Nachpflanzungen im Internet (2) – auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten, Kontakt zu dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg aufzunehmen, um in Erfahrung zu bringen, welcher Personalaufwand für die Einstellungen der Dokumentation aufgebracht wird und ob zusätzliches Personal zur Realisierung bereitgestellt werden musste. Unter dem nachstehenden Link sind die in dem genannten Bezirksamt erstellten Auflistungen einzusehen: http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/verwaltung/org/natur/baumfaellungen.html (Stand: 24.09.08) Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, dem Ausschuss analog zu dem in Friedrichshain-Kreuzberg angewendeten Verfahren eine Auflistung für die im Jahr 2007 durch das Amt für Umweltschutz und Bauordnung Oldenburg getätigten Baumfällungen vorzulegen. Das Gleiche gilt für die erfolgten Neupflanzungen. Begründung: Augenscheinlich kam es bei der Behandlung dieser Thematik in der letzten Sitzung des ASUK zu Missverständnissen. Mithilfe der von der Verwaltung einzuholenden Auskünfte, den diesem Schreiben beigefügten Auflistungen des Berliner Bezirksamtes und den von unserer Verwaltung anzufertigenden Auflistungen soll unsere Absicht und deren Umfang besser verdeutlicht und erneut beraten werden. f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 24.09.2008 Radwegebau am Pophankenweg   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Punktes: – Radwegebau am Pophankenweg – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Am Pophankenweg wird kein Radweg in herkömmlicher Weise gebaut, insbesondere keine Verrührung mit anschließender Pflasterung vorgenommen. Stattdessen werden andere Möglichkeiten (Seitenstreifenmarkierungen auf der Fahrbahn, Geschwindigkeitsbegrenzungen) geprüft. Dabei sollten Modelle aus Groningen auf ihre Übertragbarkeit in Oldenburg geprüft werden. Begründung: Ökologische Begründung: • Die in der Öffentlichkeit und im letzten Verkehrsausschuss vorgelegten Planungen würden einen wertvollen Amphibienbereich in der Stadt zerstören, zumal erst in den letzten Jahren dort Ausgleichsmaßnahmen zugunsten der bedrohten Amphibien vorgenommen wurden. Finanzielle Begründung: • Die unverhältnismäßig hohen Kosten für diesen relativ kurzen Radweg (ca. 700 000 €) würden das Radwegeprogramm in anderen Teilen der Stadt belasten; hinzukommen die erheblichen Kosten für die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch, Sebastian Beer


Antrag vom: 23.09.2008 Begrünung im neu gestalteten Bereich des Verkehrsknotenpunktes „Lappan“   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Begrünung im neu gestalteten Bereich des Verkehrsknotenpunktes „Lappan“ – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Am neu gestalteten Verkehrsknotenpunktes „Lappan“ werden nachträglich so viele ortstypische Bäume im Bereich der großen mit Betonpflaster ausgestalteten Nebenanlagen an der Kreuzung gepflanzt, wie möglich. Die Verwaltung erstellt kurzfristig ein entsprechendes Konzept, damit die Pflanzungen noch in diesem Jahr erfolgen können. Damit wird ein Teil der Kompensationsmaßnahmen direkt vor Ort ausgeführt. Begründung: Nach Rückbau der Fahrbahnen am Verkehrsknotenpunkt Lappan sind große Pflasterflächen im Bereich der Nebenanlagen entstanden. Für die „Neubeordnung Lappan“ wurden allein 5 ortsprägende Bäume gefällt. Allein für die Kompensation der 5 gefällten Bäume sollen laut Verwaltung ca. 50 Ersatz-pflanzungen erfolgen. Davon sollten so viele wie möglich am wirklichen Ort selbst ersetzt werden um das Stadtbild wieder aufzuwerten. In unmittelbarer Nähe beim Neubau der Straße am Heiligengeistwall ist darüber hinaus unter Protest massiv in die denkmal- und landschaftsgeschützen Wallanlagen eingegriffen worden. Hier wurden über 30 Linden gefällt. Diese Ersatzpflanzungen sollten auch in der Nähe der Innenstadt realisiert werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer, Rolf Grösch


Antrag vom: 27.08.2008 Informationen zu Baumfällungen und Nachpflanzungen im Internet   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Informationen zu Baumfällungen und Nachpflanzungen im Internet – auf die Tagesordnung. Der Ausschuss möge beschließen: Das Amt für Umweltschutz und Bauordnung wird beauftragt, monatlich die getätigten sowie anstehenden Baumfällungen im Stadtgebiet auf seiner Homepage zu veröffentlichen. Dazu gehören auch durchgeführte und geplante Ausgleichsmaßnahmen. Zusätzlich soll auf akut anstehende Fällungen zeitnah mit der entsprechenden Begründung hingewiesen werden. Die Auflistung sollte in überschaubarer Form, z.B. nach Straßennamen in alphabetischer Sortierung gestaltet und wenn möglich mit Bilddokumenten versehen werden. Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt müssen besser über geplante Baumfällungen informiert werden, da Interessierte diese Informationen häufig erst erhalten, nachdem die Bäume bereits gefällt worden sind. Auskünfte über Eingriffe in das Stadtgrün müssen aber ohne großen Aufwand (für Interessierte und Verwaltung) zu erhalten und transparent nachzuvollziehen sein. Bei „Gefahr in Verzug“ wird eine vorzeitige Information teilweise nicht möglich sein, dennoch soll bei absehbaren Eingriffen Interessierten ein Instrument an die Hand gegeben werden, um rechtzeitig über anstehende Eingriffe Auskunft zu erhalten. Dafür ist eine fortgeschriebene Dokumentation im Internet hilfreich. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 27.08.2008 Umwelttechnologie Netzwerk Oldenburg (UNO)   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Umwelttechnologie Netzwerk Oldenburg (UNO) – auf die Tagesordnung. Wir beantragen, eine/n Vertreter/in von UNO in die nächste Sitzung des ASUK einzuladen, um über Zielsetzungen, Maßnahmen und Ergebnisse des Netzwerkes zu berichten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 09.07.2008 Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums -. Beschlussvorschlag: Die Stadt Oldenburg beteiligt sich an der Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums, mit dem Ziel, Förderungen für Klimaschutzprojekte z.B. an städtischen Schwimmbädern und Schulen und anderen städtischen Liegenschaften vorzubereiten und zu realisieren. Hintergund: Das Bundesumweltministerium (BMU) hat eine umfassende Klimaschutzinitiative gestartet. Ziel ist es, Klimaschutzpotenziale durch Energieeffizienzsteigerungen und den vermehrten Einsatz regenerativer Energien effektiv zu nutzen. Mit mehreren neuen Programmen sollen Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien gefördert werden. Das BMU fördert im Rahmen der neuen Klimaschutzinitiative die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Installierung eines kommunalen „Klimaschutzmanagers“, der die Umsetzung unterstützt. Darüber hinaus werden Modellprojekte mit dem Leitbild der CO2-Neutralität, z.B. in Schulen, Schwimmbädern, Rathäusern oder Theatern, gefördert. Stehen einzelne Ersatzinvestitionen an, wie eine neue Innenbeleuchtung, gibt es für besonders energieeffiziente Technologien einen Zuschuss. Grundlage zur Förderung der Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen ist eine neue Richtlinie, die am 18. Juni 2008 verabschiedet wurde. Im Rahmen des Förderprogramms wird zurzeit beim Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) eine übergeordnete „Servicestelle: Kommunaler Klimaschutz“ eingerichtet. Sie soll als Service- und Beratungseinrichtung für Kommunen dienen und zugleich einen Wegweiser durch die Fördermöglichkeiten bieten (vgl. http://www.difu.de). Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Alexandra Reith


Antrag vom: 21.04.2008 Universitätsplanungen in Wechloy   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzungen bitten wir den Tagesordnungspunkt – Universitätsplanungen in Wechloy – aufzunehmen. In der letzten Bauausschusssitzung und in der Presse wurden die beabsichtigten Planungen vorgestellt. Vor diesem Hintergrund fragen wir: 1. Ist gewährleistet, dass es keine Kfz-Anbindung aus dem neuen Baugebiet an den Drögen-Hasen-Weg gibt, da dieser schon längst durch viele Querfahrten von der Bloherfelder Strasse her durch  den Hörneweg den Charakter einer Durchgangsstrasse bekommen hat. 2. Wie sind die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen im Baugebiet geplant? 3. Wie ist der Einsatz erneuerbarer Energiequellen bei den Bauten eingeplant? 4.  Sollen die ab 2009 von der Bundesregierung beschlossenen Standards im Rahmen von  Modellvorhaben überschritten werden? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion – Rolf Grösch –


Antrag vom: 24.04.2008 Grundstück Haareneschstraße 62 Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Geplante Baumaßnahme auf dem an das Grundstück Haareneschstraße 62 angrenzenden Parkplatz, Nähe OTB Sporthalle- auf die Tagesordnung. Auf dem Parkplatz ist die Errichtung von Gebäudeeinheiten für Seniorenwohnungen geplant. Im Zuge dieser Baumaßnahme soll der hintere Teil des Grundstücks Haareneschstraße 62, der bisher als naturbelassener Garten genutzt wird, als Baugrund verwendet werden. Des Weiteren scheinen etliche Bäume weichen zu müssen. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang gebeten, den Ausschussmitgliedern mitzuteilen, inwieweit der Naturschutz hier Beachtung findet. Für das Gebiet um den Philosophenweg ist eine Fledermauspopulation nachgewiesen. Mit freundlichen Grüßen f.d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 21.04.2008 Polizeiübung im Fliegerhorst Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Polizeiübung im Fliegerhorst – auf die Tagesordnung. In den Zeitungen wurde davon berichtet, dass in der vorletzten Aprilwoche eine polizeiliche Großübung mit 1500 Beamten durchgeführt werden soll. Wir fragen die Verwaltung: 1. Wurde seitens des Eigentümers (BIMA) diese Aktion mit der Stadt abgesprochen? 2. Hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass es auf dem Gelände des Fliegerhorstes eine Reihe schutzwürdiger Bereiche gibt, die bei einer solchen Großübung eventuell gefährdet werden? 3. Ist die Verwaltung an die polizeiliche Einsatzleitung mit einer solchen Bitte um Beachtung des Naturschutzes herangetreten? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez.  Rolf Grösch


Antrag vom: 21.04.2008 Baumfällung in der Strasse Achtermöhlen, Stadtteil Bloherfelde Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Baumfällung  in der Strasse Achtermöhlen, Stadtteil Bloherfelde – auf die Tagesordnung. Das Bild der Strasse wird bislang von einer Reihe Birken geprägt, sodass man von einem Alleecharakter sprechen kann. Diese Bäume stehen alle auf städtischen Grund. Nun mehren sich die Zeichen, dass im Zuge von Neubebauung – auch infolge von Hintergrundstückbebauung diese stattlichen Bäume immer weniger werden. Im letzten Herbst wurde neben der Auffahrt zu einer Neubebauung eine dieser großen das Straßenbild bestimmenden Bäume gefällt. (Vor Hausnummer 50). Vor diesem Hintergrund fragen wir: 1. Was will die Verwaltung unternehmen, um den Alleecharakter dieser Strasse zu erhalten? 2. Was waren die Gründe der Fällung für diesen konkreten Baum? 3. Wenn die Fällung im letzten Jahr vorgenommen wurde, wann ist mit einer Ersatzpflanzung zu rechnen? Bilder zu dieser Anfrage werden wir in der Ausschusssitzung vorlegen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez.  Rolf Grösch


Antrag vom: 21.04.2008 Energieeinsparung Freibad Flötenteich   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Energieeinsparung Freibad Flötenteich – auf die Tagesordnung. Im Rahmen der Energieeinsparungen bei städtischen Immobilien bitten wir um Prüfung, inwieweit durch eine – nächtliche – Abdeckung des Freibades Energiekosten einzusparen wären und welche voraussichtliche Kostenreduzierung für den Betrieb des Freibades dadurch zu erreichen wäre. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch                  Sebastian Beer


Antrag vom: 03.04.2008 Bloherfelder Anger Nord Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Bloherfelder Anger Nord – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Die Fraktion der Grünen beantragt die weiteren Planungen für das Baugebiet Bloherfelder Anger Nord (dies betrifft nicht die Planungen für den südlichen Bereich!) zurückzustellen, bis eine befriedigende Lösung folgender Fragen geklärt ist: 1. Ein Verkehrslösung, die den Anwohnern in den bestehenden Wohngebieten kein zusätzliches Verkehrsaufkommen beschert. 2. Eine Prüfung der naturschutzrechtlichen Fragen (der Großteil des geplanten Gebietes ist als Bodendenkmal eingetragen). 3. Die Entwässerungssituation – die bisherigen Planungen scheinen die neuerlich häufigeren Starkregenfälle nicht zu berücksichtigen und es besteht die Gefahr, dass der Wasserstand der Haaren dadurch zusätzlich erhöht wird und Überschwemmungen bestehender Wohngebiete die Folge wären. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch                  Tobias Frick


Antrag vom: 27.03.2008 Grünes Regenwassermanagement   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Grünes Regenwassermanagement – auf die Tagesordnung. Wie sich in den letzten Monaten gezeigt hat, besteht in Oldenburg großer Handlungsbedarf in Bezug auf das Regenwassermanagement. Die Schaffung weiterer Regenrückhaltebecken sowie die Entrohrung und Erweiterung des Grabensystems ist ein Lösungsversuch, der weitere Kosten nach sich ziehen wird und der sich nicht mit dem ursächlichen Problem auseinandersetzt: der stetig zunehmenden Bodenversiegelung. Mit dieser setzt sich hingegen die Studie „Grünes Regenwassermanagement – Versicherungskapazität auf dem Grundstück“ auseinander, die von der Bayrischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Abteilung Landespflege im Jahr 2005 herausgegeben worden ist. Nach mehrjährigen Versuchen sind Maßnahmen entwickelt worden, die es jedem Grundstückbesitzer ermöglichen sollen, den größten Teil der Niederschläge auf seinem eigenen Grund und Boden versickern zu lassen oder diese z.B. innerhalb einer Zisterne aufzufangen und zu nutzen, und somit Wasser und Geld zu sparen – auch mit Blick auf eine Aufspaltung der Abwassergebühr nach Regen- und Schmutzwasser. Die wesentlichen Entscheidungen zur Umsetzung solcher Maßnahmen finden im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen und den damit verbundenen Plänen für die Abwasserbeseitigung statt. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang gebeten, Stellung zu der Studie zu beziehen und die Anwendung auf Oldenburg zu prüfen. Welche bisherigen Richtlinien gibt zum Thema Regenwasser und Bodenversiegelung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen in Oldenburg? Mit freundlichen Grüßen f.d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 27.03.2008 Baumfällung am Lappan   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Baumfällung am Lappan – auf die Tagesordnung. Laut Informationen von Bündnis 90/ Die Grünen gab es im Februar bei der Baumfällung am Lappan Unstimmigkeiten zwischen dem Bauamt und der beauftragten Firma. Infolgedessen wurden zwei gesunde und nicht für eine Fällung vorgesehene Bäume entfernt. Wie konnte es zu diesem Fehler kommen? Wo und in welchem Rahmen werden Kompensationsmaßnahmen stattfinden? Wer trägt die Kosten für diese zusätzlichen Maßnahmen und wie hoch sind diese zu beziffern? Mit freundlichen Grüßen f.d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 28.01.2008 Überschwemmungen am Flötenteich   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Überschwemmungen am Flötenteich – auf die Tagesordnung. Laut des Artikels „Starker Regen setzt Teile der Stadt unter Wasser“ in der NWZ vom 08.12.07 und der Auskunft einer Anwohnerin kam es im Dezember letzten Jahres am Schellsteder Weg zu Überschwemmungen. Darüber hinaus sei der in der Nähe gelegene Flötenteich seit annährend fünf Jahren nicht mehr gereinigt worden. Im Zuge der Debatte um den Bürgerfelder Teichs bitten wir die Verwaltung dem Ausschuss mitzuteilen, welchen Einfluss der Flötenteich auf Überschwemmungen nach Starkregen in seinem Umkreis hat und inwieweit eine Reinigung zur Verbesserung der Lage beitragen würde. Welchen finanziellen Aufwand hätte die mögliche Maßnahme? Welche anderen Vorkehrungen könnten getroffen werden? Mit freundlichen Grüßen f.d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 21.01.2008 Anfrage zum geplanten Ausbau des Heiligengeistwalles   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen: • Welche Bedeutung haben die unter Denkmal- und Landschaftsschutz stehenden Wallanlagen aus gartenhistorischer Sicht? • Wie beurteilt die Stadt die Wallanlagen um die Innenstadt herum aus touristischer Sicht? • Wie beurteilt die Stadt die Wallanlagen aus Sicht des Stadtbildes? • Wie beurteilt die Stadt die Wallanlagen aus Sicht für Umwelt und Klima? • Bei der Rekonstruierung der Wallanlagen wurde vor Jahren der Alleecharakter entlang des verlaufenden Rad- und Fußweges durch Anpflanzung von Linden wiederhergestellt. Diese Linden sollen nun gefällt werden, um einige Parkplätze auf der gegenüber liegenden Straßenseite zu schaffen. Wie beurteilt die Verwaltung diesen schweren Eingriff in die unter Schutz stehenden Wallanlagen? • Wie begründet die Stadt die Vernichtung eines wesentlichen Naturbestandteils einer gartenhistorisch bedeutsamen Anlage zu Gunsten von ca. 16 Parkplätzen, obwohl ein großes Parkhaus in nur 100m Entfernung liegt? • Wie beurteilt die Verwaltung den Umstand, dass Passanten, die sich auf dem Fußweg entlang der Häuserzeile bewegen, nach Vollzug der Maßnahme keine Sichtachse durch die historischen Wallanlagen hin zum PFL nutzen können, da die Sicht durch Pkw etc. verstellt und stark beeinträchtigt sein wird? • Gerade diese Wiederherstellung der Sichtachse war eines der zentralen Ziele bei der Rekonstruktion der Wallanlagen. Welchen Wert hat diese bisher freie Sicht bzw. Blickachse für die Stadt? • Nach welchen Kriterien werden die Wallanlagen gepflegt? • Gibt es ein diesbezügliches Gartenpflegewerk? • Wie viele Ausnahmen wurden bereits trotz Schutzstatus zugelassen und welche waren dies (z.B. Erweiterungsbau des Staatstheaters)? • Ist es richtig, dass ein Teil der nach dem schweren Sturm geschädigten und verloren gegangenen Bäume im Bereich Heiligengeistwall u.a. durch private Spenden von Bürgern der Stadt ersetzt wurden? • Wie hoch war die Spendensumme bzw. die Summe, die die Stadt für Ersatzpflanzungen im Bereich des Heiligengeistwalles aufgewendet hat? • Wie hoch ist zahlenmäßig der Wert der 29 zu fällenden Linden? • Wie hoch sind die Kosten für die Fällung selbst? • Wie hoch sind die Kosten für die Bäume, die als Kompensation gepflanzt werden müssen, inklusive der ersten Pflegejahre? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 27.12.2007 Altlastensanierung   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir den Tagesordnungspunkt – Altlastensanierung -. Laut einer Pressemitteilung des Nds. Umweltministeriums stellt das Land Mittel zur Altlastensanierung zur Verfügung. Die Landesregierung will damit unnötigen Flächenverbrauch verringern. Die Stadt Oldenburg hat in ihrem Gebiet eine Fülle von Flächen mit Altlasten aufzuweisen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung, ob Oldenburg in diesem Landesprogramm berücksichtigt, bzw. ob und welche Flächen angemeldet wurden.


Antrag vom: 21.12.2007 Entschlammung des Bürgerfelderteiches   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Entschlammung des Bürgerfelderteiches“ Begründung: Infolge des Klimawandels sind häufiger Starkregenfälle zu erwarten, die besonders in einigen Stadtteilen zu Überschwemmungen führen werden. Vorbeugend sind Maßnahmen zu treffen, die die Wirkung solcher Starkregenereignisse abschwächen können. Eine solche Maßnahme könnte die Entschlammung des Bürgerfelder Teiches sein, die dazu führen könnte, dass der derzeitige Wasserstand des Teiches abgesenkt werden könnte, sodass mehr Stauraum für Wasser entstehen könnte. Die Verwaltung wird gebeten, eine erste Kostenabschätzung einer solchen Maßnahme vorzunehmen, um so den Rat in die Lage zu versetzen, fundierte Entscheidungen treffen zu können. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion – Rolf Grösch und Sebastian Beer –


Antrag vom: 03.12.2008 Taubenhäuser als Maßnahme gegen verwilderte Stadttauben   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes Taubenhäuser als Maßnahme gegen verwilderte Stadttauben auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten, den Mitgliedern des Ausschusses die Funktion und den daraus resultierenden Nutzen von Taubenhäusern für eine Stadt schriftlich darzulegen. Des Weiteren möge sie eine Auflistung von Kommunen erstellen, die Taubenhäuser erfolgreich errichtet haben. Hierbei möge angegeben werden, welchen finanziellen Aufwand die einzelne Stadt für die Anschaffung und Unterhaltung eines einzelnen Taubenhauses zu tragen hatte bzw. noch hat. Wir bitten ebenso um eine Einschätzung der Verwaltung, ob Taubenhäuser einer Verbesserung der Lage in Oldenburg dienen könnten und innerhalb welchen Umfangs und Kostenrahmens diese Maßnahme durchgeführt werden müsste. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 06.11.2007 Neues Baugebiet an der Weißenmoorstraße? Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Neues Baugebiet an der Weißenmoorstraße? – auf die Tagesordnung. Die Grünen fragen die Verwaltung: Ist es zutreffend, dass es Pläne von Investoren gibt, den gesamten Bereich Weißenmoorstraße/ Wischweg/Muttenpottsweg/Spittweg einer Bebauung zuzuführen? Falls ja: wie sehen die Pläne im Detail aus? Wie steht die Verwaltung zu diesen Bebauungsplänen? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion – Rolf Grösch –        gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 26.09.2007 Baumpflegemaßnahmen zum Erhalt schützenswerter Bäume im Stadtgebiet   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Baumpflegemaßnahmen zum Erhalt schützenswerter Bäume im Stadtgebiet – auf die Tagesordnung. Wir bitten zum o.g. Tagesordnungspunkt den von der Landwirtschaftskammer Weser-Ems Oldenburg öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Baumpflege, Baumdynamik und Verkehrssicherheit, Herrn Jürgen Braukmann aus Rastede-Loy, einzuladen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 30.08.2007 Pflegemaßnahmen an städtischen Hecken Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes Pflegemaßnahmen an städtischen Hecken auf die Tagesordnung. Die am 22.08.07 in der NWZ geäußerte Beschwerde einer Anwohnerin des Steinkauzweges über die zurückgeschnittenen Brombeer- und Wildrosenhecken in unmittelbarer Nachbarschaft und das seitens unserer Fraktion geführte Gespräch mit der Anliegerin haben folgende Fragen aufgeworfen, um deren schriftliche Beantwortung wir bitten: 1.) Können Pflegemaßnahmen dieser Art so terminiert werden, dass zu diesen Zeitpunkten die Hecken weder blühen noch Früchte tragen? 2.) Mit welchen Hilfsmitteln werden in Oldenburg die Hecken geschnitten? Wird hauptsächlich „schweres Gerät“ eingesetzt? 3.) Weshalb wurde die Brombeerhecke am Hayengraben in dem betriebenen Ausmaß zurückgeschnitten, obwohl nur wenige Ranken zum Weg ihn wuchsen, der Blick nicht eingeschränkt wurde und – nach Auskunft der Anwohnerin – dieser Weg nicht, wie von der Stadtsprecherin in der NWZ geäußert, von Schulkindern genutzt wird? 4.) Welche Gründe bestehen neben der Wahrung der Einsehbarkeit und Nutzung von Wegen bei dem Freischneiden der Hecken? 5.) Wäre es dem Nettoregiebetrieb möglich, bei besagter Heckenart auf Wunsch der AnwohnerInnen oder im Allgemeinen nur die hinderlichen Ranken zu entfernen und einen vollkommenen Rückschnitt nicht jedes Jahr durchzuführen? 6.) Die Eigeninitiative einiger Anwohner bei der Pflege des angrenzenden städtischen Grüns wird dadurch verhindert, dass sie, z.B. in besagtem Fall, nicht wissen, wo sie kostenfrei und unkompliziert Verschnittmaterial entsorgen können. Sieht das Umweltamt eine Möglichkeit, die BürgerInnen dabei zu unterstützen, z.B. mit der Bereitstellung von Behältnissen nach Absprache? Ich bitte um Beachtung der im Anhang der e-Mail befindlichen Bilder. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 28.08.2007 Klimaschutzprogramm für Oldenburg zur CO2-Minderung und sparsamer Ressourcenverwendung im Energiebereich Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Klimaschutzprogramm für Oldenburg zur CO2-Minderung und sparsamer Ressourcenverwendung im Energiebereich – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Das von der Verwaltung am 14. Juni im ASUK vorgelegte Aktionsprogramm zur Bewerbung für den EEA (European Energy Award) wird vom ASUK befürwortet und für die nächste Ratssitzung als Beschlussvorlage verabschiedet. Dazu werden die organisatorischen und finanziellen Mittel im Haushalt bereitgestellt. Begründung: • Es ist an der Zeit, dass die Stadt Oldenburg in Sachen CO2-Reduzierung Zeichen setzt und im Bereich Energieeinsparung als Kommune den Bürger/innen mit positivem Beispiel vorangeht. • Die bisherigen intensiven Vorarbeiten  der Verwaltung würden nicht ausreichend als Handlungsrahmen genutzt, um Oldenburg in diesem europäischen Wettbewerb gebührend einzubringen. Weitere Begründungen erfolgen mündlich. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 28.08.2007 Klimaschutzprogramm für Oldenburg zur CO2-Minderung und Förderung erneuerbarer Energien   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Klimaschutzprogramm für Oldenburg zur CO2-Minderung und Förderung erneuerbarer Energien – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Der Strombezug der Stadt Oldenburg erfolgt in Zukunft ausschließlich durch erneuerbare Energiequellen. Der Stromliefervertrag mit der EWE läuft zum Jahresende 2007 aus und die Verwaltung muss den Strombezug neu ausschreiben. Diese Ausschreibung soll beinhalten, dass der zukünftige Strombezug der Stadt aus erneuerbaren Energiequellen zu erfolgen hat. Das gleiche ist anzustreben für das Klinikum, Abfallwirtschaftsbetrieb und Olantis. Begründung: In der Antwort auf eine Anfrage der Grünen im Haushalts- und Finanzausschuss bezüglich der möglichen Mehrkosten bei einem Bezug von EWE-Naturwattstrom werden diese auf ca. 30.000 €/Jahr berechnet. Da der Stromvertrag mit der EWE fristgerecht zum 31.12. gekündigt wurde, ist Spielraum für neue Verhandlungen gegeben. Weitere Begründungen erfolgen mündlich. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 23.08.2007 Stichstraßen-Planung vom Gewerbegebiet Wechloy zum Fliegerhorstgelände Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes Stichstraßen-Planung vom Gewerbegebiet Wechloy zum Fliegerhorstgelände auf die Tagesordnung. Die in Erwägung gezogene Umgestaltung des Fliegerhorstgeländes beinhaltete die Überlegung, eine Tangente zwischen der Ammerländer Heerstraße und dem ehemaligen Fliegerhorst zu bauen. Seitens der Verwaltung wurden zwei Möglichkeiten angedacht. In Anbetracht dieser Überlegungen wird die Verwaltung gebeten, folgende Auskünfte zu erteilen: 1.) Wann ist frühestens mit einem möglichen Baubeginn zu rechnen? 2.) Welche Biotoptypen und wie viele wäre bei den beiden Planungen von Baumaßnahmen betroffenen? 3.) Welche Tier- und Pflanzenarten sind in dem betroffenen Gelände hauptsächlich vertreten, welche gelten als schützenswert oder sind gar unter Schutz zu stellen? 4.) Müssten Flächen, die bereits zur Kompensation dienen, bebaut oder durchschnitten werden? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 23.08.2007 Planung eines Parkhauses in der Amalienstraße   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes Planung eines Parkhauses in der Amalienstraße auf die Tagesordnung. In Zusammenhang mit der bereits in der NWZ erwähnten Erwägung des Baus eines Parkhauses in der Amalienstraße und den in selbiger Zeitung geäußerten Sorgen betroffener Bürger bitten wir die Verwaltung, dem Ausschuss Auskunft darüber zu erteilen, ob ein Emissionskataster existiert und ob dieses Grundlage der Planung sein wird. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 23.08.2007 Flachbildschirm im Eingangsbereich des Alten Rathauses   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes Flachbildschirm im Eingangsbereich des Alten Rathauses auf die Tagesordnung. Zu einer Klimapolitik, die dem Klimawandel entgegenwirken möchte, gehört nicht nur der Umstieg auf eine Kohlenstoffdioxid freie, auf regenerativen Energieträgern basierende Stromerzeugung, sondern auch die Reduzierung des bisherigen Stromverbrauches. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten, nachstehende Fragen zur nächsten Sitzung des Ausschusses schriftlich zu beantworten: 1)  Welche Notwendigkeit bestand, den bisher verwendeten Aufsteller mittels eines elektrischen Strom beziehenden Flachbildschirmes zu ersetzen? 2)  Welche Vorteile erhofft man sich seitens der Verwaltung? 3) Inwieweit wiegen diese Vorteile die Anschaffungs-, Installations- und Betriebkosten auf? 4) Auf welche Höhe belaufen sich die Anschaffungs- und Installationskosten des Flachbildschirmes? 5) Welche jährlichen Kosten wird der Betrieb des Gerätes gemessen an seinem Stromumsatz erzeugen? 6) Auf wessen Veranlassung hin wurde dieser Monitor installiert? 7) Gibt es Regelungen des Denkmalschutzes für das Alte Rathaus, welche sind das und welche mussten in diesem Fall Beachtung finden? 8) Entspricht es dem ästhetischen Empfinden der Verwaltung, dass ein in den Boden verankerter, unscharf eingestellter Flachbildschirm inmitten eines, einen bestimmten Typus von historischen Flair versprühenden Eingangsbereichs Platz finden muss, wobei er permanent den Blick auf eine über einhundert Jahre alte Rathausuhr teilweise verdeckt? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 26.06.2007 Arbeitsbericht der Haaren-Wasseracht Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Arbeitsbericht der Haaren-Wasseracht – auf die Tagesordnung. Wir bitten die Verwaltung, einen Vertreter der Haaren-Wasseracht als Referenten in den Ausschuss zu laden, der sich u.a. zum Rückhaltebecken Petersfehn und zu den getätigten und zukünftigen Maßnahmen an der Haaren äußert – insbesondere auch mit Blick auf die einsetzende Klimaveränderung. Mit freundlichen Grüßen f.d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 29.05.2007 Sachstand der Bewerbung für den European Energy Award Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Sachstand der Bewerbung für den European Energy Award – auf die Tagesordnung. Wie in der Ausschusssitzung vom 08.02.07 den Anwesenden mitgeteilt wurde, müsste zum Beantragen der ersten Zertifizierung (Award in Silber) am Ende dieses Jahres ein entwickeltes und beschlossenes kommunalpolitisches Arbeitsprogramm vorliegen. Der Verwaltungsvorschlag solle dem Ausschuss in diesem Quartal vorlegt werden. Wir bitten die Verwaltung in diesem Zusammenhang dem Ausschuss mitzuteilen, inwieweit die Bestandaufnahme und die Zusammenstellung geplanter Maßnahmen abgeschlossen sind und in welchem Stadium der Entwicklung sich das Arbeitsprogramm befindet. Mit freundlichen Grüßen f.d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 23.05.2007 Erweitungsbau am Eversten Holz   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, aufgrund telefonischer Anfragen von besorgten Bürgern aus Eversten fragen wir an: 1. Gibt es erkennbare Absichten der EWE-Hauptverwaltung für eine Bebauung im Landschaftsschutzgebiet am Rand des Waldes? 2. Gibt es seitens der EWE eine Bauvoranfrage hinsichtlich einer Erweiterung der Hauptverwaltung? 3. Falls nicht, wie würde die Stadtverwaltung eine solche Anfrage beantworten? Wir würden uns freuen, wenn wir in Kürze der Öffentlichkeit mitteilen könnte, dass das Eversten Holz in Gänze geschützt bleibt und dass die Stadtverwaltung hinter diesem Schutz ohne Abstriche steht. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Rolf Grösch


Antrag vom: 14.05.2007 Energiesituation im Haus der Jugend, Von-Fink-Str. 3 Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes Energiesituation im Haus der Jugend, Von-Fink-Str. 3 auf die Tagesordnung. Schon mehrfach wurden wir in der Vergangenheit auf die mangelnde Gebäudeisolierung des Hauses angesprochen. Bei einem Besuch am Donnerstag, den 10. Mai mussten wir uns davon überzeugen, dass im Flur der Räume des Hauses  die Heizung an war (Außentemperatur ca. 20 Grad Celsius!) und dass die Heizkörper auch keine Ventileinstellungen zum Abdrehen zu ließen. Vor diesem Hintergrund fragen wir nach dem Energieverbrauch des Gebäudes in den letzten 3 Jahren; wie viel Energieverbrauch dabei für die Räume des Stadtjugendringes anfiel und wie viel für die übrigen Nutzer des Gebäudes. Wie hoch sind die dabei für die Stadt in den letzten 3 Jahren entstandenen Energiekosten? Angesichts der Beteiligung der Stadt am EEA (European Energy Award) Wettbewerb fragen wir nach dem Zeitpunkt der Energiesanierung für dieses Gebäude? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Rolf Grösch


Antrag vom: 23.04.2007 Faunistische Untersuchung der Entwässerungsgräben Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Faunistische Untersuchung der Entwässerungsgräben – auf die Tagesordnung. Aus Sicht der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen ist die besagte Untersuchung notwendig, um einen objektiven Blick auf die in der letzten Sitzung geltend gemachten Vorzüge des so genannten Oldenburger Grabenstein zu gewinnen. Wir bitten daher die Verwaltung dem Ausschuss mitzuteilen, inwieweit eine kostengünstige faunistische Untersuchung – nach der erfolgten floristischen – ermöglicht werden könnte. Sieht die Verwaltung hierbei die Möglichkeit, mit dem Institut für Biologie und Umwelt-wissenschaften der Universität zusammenzuarbeiten? Könnte mit Hilfe eines Dozenten diese Untersuchung innerhalb eines Projektes durchgeführt werden, an dem die Studierenden in erhöhtem Maße beteiligt werden? Mit freundlichen Grüßen f.d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 03.04.2007 Luftreinhalte- und Aktionspläne   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir den Tagesordnungspunkt – Luftreinhalte- und Aktionspläne – auf die Tagesordnung zu setzen und darüber zu informieren, wie nach dem Beschluss der Landesregierung im März, diese Aufgaben auf die Kommunen zu übertragen, sich dies für die Stadt Oldenburg auswirken wird. Wir bitten insbesondere um Informationen darüber, welche Messstationen geplant sind und welche Möglichkeiten die Stadtverwaltung zur Verringerung der Luftschadstoffe ergreifen will. Darüber hinaus bitten wir um Informationen, ob und in welcher Höhe sich diese Entscheidung der Landesregierung finanziell auf die Stadt auswirken wird. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion – Rolf Grösch –


Antrag vom: 13.02.2007 Schlossgarten Hier: A n f r a g e Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Schlossgarten – auf die Tagesordnung. Wie beurteilt die Stadt Oldenburg die jüngste Entwicklung, wonach die Leitung des Schlossgartens, ein Jahr vor dem 200jährigen Bestehen, möglicherweise erneut in andere Hände übergehen soll? Ist die Stadt Oldenburg über diesen Vorgang informiert worden? In welcher Weise bringt sich die Stadt Oldenburg in Erhaltung und Fortentwicklung des denkmalgeschützten Schlossgartens ein, und wie gedenkt sie, Einfluss zu nehmen auf eine Eindämmung und Abstellung des in den warmen Monaten zunehmenden Vandalismus, der Vermüllung und der Gefährdung Dritter durch ordnungswidrig im Schlossgarten Radelnde? Welche Vorstellungen und Leitlinien hat die Stadt Oldenburg zu künftigen kommerziellen Nutzungen im Schlossgarten, insbesondere zu Events, Kultursommer und der möglicherweise angedachten Nutzung eines Gebäudes für einen Cafébetrieb? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Rolf Grösch


Antrag vom: 13.12.2006 Amphibienschutz   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, die Verwaltung wird gebeten, Auskunft zu nachstehenden Fragen zu erteilen: • Warum wurden die in der Vorlage 06/0661 für den Oktober angekündigten Maßnahmen in Bezug auf den Amphibienschutz noch nicht umgesetzt? • Welches weitere Vorgehen verfolgt die Verwaltung, um die von ihr selbst aufgeführten Schutzmaßnahmen so schnell wie möglich umzusetzen? Anmerkung: Aufgrund der Notwendigkeit des Bestehens dieser Schutzmaßnahmen vor dem Eintreten der nächsten Wanderungsphase der Amphibien und aufgrund der Zeit, die ein Gewässer braucht, um die nötige Bedingungen für ein artgerechtes Leben zu erfüllen, besteht aus unserer Sicht hier Dringlichkeit. Deshalb bitten wir die Verwaltung zu diesem Punkt auf der morgigen Sitzung mündlich Stellung zu beziehen, wenn ihr dieses möglich sein sollte. Mit freundlichen Grüßen f.d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer


Antrag vom: 29.11.2006 Lärmschutz an der A 28   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes Lärmschutz an der A 28 auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung wird aktiv darauf hinwirken, dass bei der anstehenden Ausschreibung und Vergabe der Sanierung der südlichen Fahrbahn der A 28 im Abschnitt Autobahndreieck West bis Autobahnkreuz Oldenburg Ost • der stark lärmmindernde doppellagige, offenporige Asphalt, der sog. Flüsterasphalt, anstelle des vorgesehenen, kaum lärmmindernden Splitt-Mastix-Asphalts verwendet wird, • in den Abschnitten Osternburg bis Kreuz Ost und Hundsmühler Straße bis Cloppenburger Straße Lärmschutzwände in angemessener Höhe (mindestens 4 m und zur Fahrbahn hin abgewinkelt) errichtet werden, • die vorhandenen Lärmschutzwände im Bereich Dreieck West bis Osternburg auf eine angemessene Höhe erhöht werden (auf mindestens 4 m und zur Fahrbahn hin abgewinkelt), • auch an den Autobahnauffahrten und -abfahrten Lärmschutzwände errichtet werden. Hierzu erfolgt kurzfristig eine Ansprache der zuständigen Verwaltungen auf den verschiedenen Ebenen (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Oldenburg, niedersächsisches Verkehrsministerium, Bundesverkehrsministerium) sowie der Politik auf Landes- und Bundesebene. Begründung: Im Interesse von 20.000 Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Oldenburg, die laut Lärmminderungsplan der Stadt Oldenburg von 2001 im Einflussbereich der Autobahn leben und erheblich vom Lärm betroffen sind, aber auch im Interesse der Stadt, die für die Wohnqualität und Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger Sorge trägt, muss ein besserer Lärmschutz an der Autobahn erreicht werden. Aus diesen Gründen ist die nur noch kurzfristig bestehende Chance zu ergreifen, auf die Ausführung der Sanierung der südlichen Fahrbahn im Sinne eines optimalen Lärmschutzes Einfluss zu nehmen. Anstehende Ausschreibung und Vergabe Es ist vorgesehen, Ende Dezember 2006 die Ausschreibung für die Sanierung der südlichen Fahrbahn der A 28 im Abschnitt Dreieck West bis Kreuz Ost zu veröffentlichen und im Januar oder Februar den Auftrag zu vergeben. Die Ausschreibung wird auf der Verwendung von Splitt-Mastix-Asphalt basieren, wie er auch auf der Nordseite der A 28 (2006) und auf der A 293 (2005) eingebaut wurde. Entsprechend muss kurzfristig darauf hingewirkt werden, dass in der Ausschreibung die o. g. Aspekte des Lärmschutzes (Verwendung von Flüsterasphalt, neue bzw. erhöhte Lärmschutzwände) in die Ausschreibung aufgenommen werden. Dabei ist zu bedenken, dass nach der Sanierung die Situation für die nächsten 20-30 Jahre festgeschrieben ist; wobei weiterhin von stetig steigendem Verkehrsaufkommen – vor allem auch beim LKW-Verkehr – ausgegangen werden muss.  Rechtsanspruch auf erhöhten Lärmschutz im Autobahn-Abschnitt Bahnhofsallee bis Kreuz Ost Nach intensiver Prüfung der Rechtslage durch einen Rechtsanwalt ist die Initiative gegen Autobahnlärm zu der Überzeugung gelangt, dass im Abschnitt Bahnhofsallee bis BAB Kreuz Ost ein Rechtsanspruch auf Lärmschutz nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. VO des BImSchG) vorliegt. Demnach gelten hier Lärmgrenzwerte von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts. In der Realität bestehen Lärmwerte von mehr als 68 dB(A) tags und 62 dB(A) nachts in einer Entfernung von 100 m vom Immissionsort (Lärmminderungsplan der Stadt Oldenburg 2001). Vor diesem Hintergrund hat die Initiative im Juni 2004 Klage gegen den 2. Planfeststellungsergänzungsbeschluss vom April 2004 erhoben. In dieser Klage wird Lärmminderung durch eine Lärmschutzwand auch auf der südlichen Fahrbahn sowie der Einsatz von Flüsterasphalt gefordert. Die Behandlung der Klage durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg steht noch aus. Die Klage hat allerdings keine aufschiebende Wirkung. So könnte es sein – falls die Klage zugunsten der Initiative entschieden wird -, dass die in 2007 laufende Sanierung ohne Ausführung der dann den Anliegern rechtlich zustehenden Lärmschutzmaßnahmen abgeschlossen sein wird. Finanzierung des Lärmschutzes Die Verwendung von Flüsterasphalt auf Dammlagen (östlicher Bereich der Sanierungsstrecke) liegt lediglich um 8 Euro über den Kosten von Splitt-Mastix-Asphalt, was bei Gesamtkosten der Sanierung in Höhe von 18 Millionen Euro unerheblich wäre.  Im Jahr 2007 stehen 50 Millionen Euro mehr im Verkehrsetat der Bundesregierung für den Lärmschutz an Bundesautobahnen und Bundesstraßen zur Verfügung. Die Stadt Oldenburg mit ihrer besonderen Situation von mitten durch das Stadtgebiet führenden Autobahnen mit einer starken Verkehrsbelastung von mehr als 70.000 Kfz pro Tag muss bei der Verwendung dieser Mittel bedacht werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Tobias Frick


Antrag vom: 25.10.2006 IKEA-Gelände   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – IKEA-Gelände – auf die Tagesordnung. Die Verwaltung konnte in der Oktober-Sitzung des ASU in manchen Punkten keine konkreten Auskünfte über die erforderlichen Natur- und Umweltschutzmaßnahmen geben (z.B. Kompensationsmaßnahmen, Ort des Ersatzgewässers für Amphibien etc.). Angesichts des straffen Zeitplans für den Bau müssen diese Informationen jetzt vorliegen. Die Verwaltung wird gebeten, über den aktuellen Stand zu berichten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade – Fraktionsvorsitzender –


Antrag vom: 14.08.2006 Bornhorster Huntewiesen   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Bornhorster Huntewiesen – auf die Tagesordnung. Begründung: Auf der Sitzung des ASU am 8.6.2006 referierte Herr Martin Maier über den Zustand der Bornhorster Huntewiesen. Die Verwaltung sagte damals zu, sich bezüglich des vor Jahren abgebauten Pegelmesser zu informieren und nachzufragen, ob dieser wieder installiert werden könne. Außerdem forderte der Ausschuss die Verwaltung auf, Vorschläge zur weiteren Entwicklung des Bereiches darzustellen und mit einer entsprechenden Vorlage im September erneut in den Ausschuss zu kommen. Nachdem aus für uns nicht nachvollziehbaren und willkürlich erscheinenden Gründen die September-Sitzung abgesagt wurde, fordern wir die Verwaltung auf, nun endlich auf der Oktober-Sitzung des ASU zu diesen Fragen Stellung zu beziehen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade – Fraktionsvorsitzender –


Antrag vom: 04.08.2006 Ikea-Gelände   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Ikea-Gelände – auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten, über den aktuellen Stand bzw. die bereits durchgeführten und die noch erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich Natur- und Umweltschutz zu berichten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 20.07.2006 Lückenschluss des Grünen Wege-Sternes   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Lückenschluss des Grünen Wege-Sternes – auf die Tagesordnung. Wir bitten hierzu um die Beantwortung nachfolgender Fragen: • Welche Lücken gibt es noch beim gesamten Wegestern? • Woran liegt es, dass diese bisher nicht geschlossen werden konnten? Wir bitten ferner um Darstellung, welcher Zeitrahmen und welche finanziellen Mittel eingeplant sind, um den Wegestern zu vollenden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Birgit Scheller


Antrag vom: 20.07.2006 Bestand und Weiterentwicklung des Regionalen Umweltbildungszentrums Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Bestand und Weiterentwicklung des Regionalen Umweltbildungszentrums – auf die Tagesordnung. Wir bitten die Verwaltung, einen Vertreter des Regionalen Umweltbildungszentrums zur September-Sitzung einzuladen, möglicherweise die Sitzung auch im neuen Gebäude des RUZ stattfinden zu lassen, um allen Ratsfraktionen die Gelegenheit zu geben, die Arbeit des RUZ vor Ort kennen zu lernen. Begründung: – Erfolgt mündlich-. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Birgit Scheller


Antrag vom: 29.06.2006 Bürgerkraftwerk Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Bürgerkraftwerk – auf die Tagesordnung. Es gibt in Oldenburg zwei Photovoltaik-Anlagen, die man als ‚Bürgerkraftwerke‘ bezeichnen kann (von Ingo Harms und Ubbo de Witt). Gibt es noch Überlegungen der Stadt, nach dem Vorbild anderer Städte Dächer öffentlicher Gebäude zur Verfügung zu stellen, damit dort Photovoltaik-Anlagen errichtet werden, an denen sich Bürgerinnen und Bürger, die nicht selbst Solarstrom von ihren Dächern beziehen können, beteiligen können? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 29.06.2006 Kompensationsflächenkataster   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Kompensationsflächenkataster – auf die Tagesordnung. Aus verschiedenen Gründen wurde in letzter Zeit mehrfach im Ausschuss für Stadtgrün und Umwelt der Wunsch geäußert, dass die Verwaltung ein Kompensationsflächenkataster erstellt. Die Verwaltung wird gebeten, den Stand ihrer Bemühungen darzulegen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 29.06.2006 Innerstädtische Brach- und Grünflächen   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Innerstädtische Brach- und Grünflächen – auf die Tagesordnung. Es erscheint sinnvoll, statt wertvoller (im Sinne des Naturschutzes) Außenflächen zunächst einmal innerstädtische Flächen bzw. Brachen verdichtet zu bebauen. Es erscheint aus verschiedenen Gründen ebenfalls sinnvoll, innerstädtische Grünflächen nicht nur zu erhalten, sondern möglichst zu vergrößern, wozu eben diese Flächen bzw. Brachen auch dienen könnten. Das ist ein Zielkonflikt, der ein entsprechendes Konzept fordert. Die Verwaltung wird gebeten, folgende Informationen zu liefern: • a. Welche Flächen (im Besitz der Stadt und in anderen Besitzverhältnissen) liegen brach? Um wie viel Hektar handelt es sich? Für welche Funktionen könnten die Flächen genutzt werden? • b. Gibt es ein Konzept der Verwaltung, wie mit den einander zum Teil widersprechenden Anforderungen (Grünfläche / Bebauung / Bolzplatz etc.) umgegangen werden soll? Wenn ja, möge die Verwaltung es vorstellen. Wenn nein, möge die Verwaltung vorstellen, wie sie in Zukunft vorgehen will. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 29.06.2006 Landschaftsrahmenplan Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Landschaftsrahmenplan – auf die Tagesordnung. Es sollten dieses Jahr die ersten Daten erfasst werden. Die Verwaltung wird gebeten, über den Stand der Dinge und das weitere Vorgehen zu berichten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 29.06.2006 Blockheizkraftwerk Huntebad Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Blockheizkraftwerk Huntebad – auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten, über den Stand der Dinge und das weitere Vorgehen zu berichten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 24.04.2006 Neubau von IKEA   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Neubau von IKEA – auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten, umfassend und detailliert darzulegen, inwieweit Fragen des Naturschutzes und Umweltschutzes (inklusive Schutz von Wasser, Boden und Luft) durch den Neubau eines Gebäudes (inklusive Parkplatzanlagen und Straßenbauten für die Zu- und Abfahrt etc. pp.) von IKEA an der jetzt ausgesuchten Stelle berührt werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade – Fraktionsvorsitzender –


Antrag vom: 08.03.2006 „Holz statt Gas als Heizmaterial“   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – „Holz statt Gas als Heizmaterial“ – auf die Tagesordnung. Steigende Gaspreise und die allgemeine Erhöhung der Energiekosten führen laut Mitteilungen der Verbraucherzentralen dazu, dass immer mehr Menschen Kaminöfen kaufen, um mit Holz zu heizen und somit ihre Heizkosten deutlich zu senken. Wir bitten die Verwaltung um Auskunft darüber, inwieweit sie sich auf den zunehmenden Holzbedarf zu Heizzwecken einstellen wird, welche Maßnahmen sie für geeignet hält und welche Probleme sie im Zusammenhang mit steigendem Bedarf sieht.


Antrag vom: 26.01.2006 Zu geringe personelle Ausstattung im RUZ Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – zu geringe personelle Ausstattung im RUZ – auf die Tagesordnung. Kinder und Jugendliche in Energie- und Umweltfragen auszubilden ist unstrittig von enormer Wichtigkeit. Auf diesem Gebiet hat das Regionale Umweltbildungszentrum eine wichtige Funktion. Nach dem Wegfall der BSHG-Regelung müssen aber im RUZ wegen zu geringer personeller Ausstattung viele Veranstaltungen ausfallen. Dies ist ein erheblicher Mangel, dem angesichts der Bedeutung der Frage dringend abgeholfen werden muss. Die Verwaltung wird um Darlegung des Sachverhaltes gebeten sowie um Vorschläge, dem personellen Engpass zu begegnen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade – Fraktionsvorsitzender –


Antrag vom: 26.01.2006 Energieeinsparung im kommunalen Gebäudebestand   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Energieeinsparung im kommunalen Gebäudebestand – auf die Tagesordnung. Das Projekt ‚abgedreht‘ zeigt seit Jahren erfolgreich, dass und wie Energie in öffentlichen Gebäuden eingespart werden kann. Im kommunalen Gebäudebestand gibt es bisher eine vergleichbare Maßnahme nur für die Stadtkasse und das Alte Rathaus. Eine Ausweitung auf den gesamten kommunalen Gebäudebestand ist unstrittig wünschenswert und alleine schon angesichts der immer neuen Gaspreiserhöhungen durch die EWE mehr als überfällig, wurde aber bisher von der Verwaltung mit dem Argument mangelnder Personalkapazität abgelehnt. Um dem abzuhelfen, wurde von der Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen in den letzten Haushaltverhandlungen die adäquate personelle Verstärkung der Energieleitstelle gefordert. Dies wurde von der SPD/FDP/BFO-Gruppe abgelehnt. Das ist insofern unverständlich, als der Kostenfaktor von ‚abgedreht‘ bei ca. 1:6 liegt, für jeden aufgewendeten Euro also 6 in die Stadtkasse fließen. Die Stadt spart also, wenn sie hier jemand einstellt. In der ASU-Sitzung Januar 2006 erklärte nun der zuständige Dezernent, dass man eine dem Projekt ‚abgedreht‘ entsprechende Maßnahme für den kommunalen Gebäudebestand mit den vorhandenen personellen Mitteln realisieren wolle. Was jahrelang nicht ging, soll also nun doch funktionieren. Wir bitten nun, das konkrete Konzept vorzulegen, wie Energiesparmaßnahmen für den gesamten kommunalen Gebäudebestand oder doch zumindest große Teile davon mit dem vorhandenen Personalbestand eingeführt, überwacht und evaluiert werden sollen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade – Fraktionsvorsitzender –


Antrag vom: 26.01.2006 Energieeinsparung in der Straßenbeleuchtung Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Energieeinsparung in der Straßenbeleuchtung – auf die Tagesordnung. In verschiedenen Städten (z.B. Damme) wurde bzw. wird die bestehende Straßenbeleuchtung großflächig auf Natriumdampfdrucklampen umgestellt. Im Vergleich zu den üblicherweise verwendeten Quecksilberdampflampen ergeben sich mehrere Vorteile wie geringerer Energieverbrauch und damit deutlich geringere Kosten, geringerer Wartungsaufwand und Entsorgungskosten der Leuchtkörper sowie größere Leuchtweite, besonders bei Nebel. Die Verwaltung wird um Darlegung gebeten, inwieweit diese Maßnahme im Bestand realisiert werden kann und welche konkreten Schritte dazu notwenig sind. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade – Fraktionsvorsitzender –


Antrag vom: 24.11.2005 Aarhus-Konvention   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Aarhus-Konvention – auf die Tagesordnung. Nach dem vorgesehenen Modellkommunen-Gesetz soll u.a. die Beteiligung der Umweltverbände an in Natur und Landschaft eingreifenden Planungen erheblich eingeschränkt werden. Gleichzeitig gilt seit diesem Sommer die so genannte Aarhus-Konvention. Diese EU-Regelung weitet die Beteiligung der Öffentlichkeit erheblich aus; auch in Niedersachsen gilt damit ein „europäisches Verbandsklagerecht“. – Die Verwaltung wird gebeten, den Sachverhalt darzustellen. – Die Verwaltung wird gebeten, darzulegen, für welche Genehmigungsverfahren die Aarhus-Konvention den Umweltverbänden ein Beteiligungs- und Klagerecht gewährt, auch wenn für diese Verfahren eine Verbandsbeteiligung nach dem Entwurf des Mo-dellkommunen-Gesetzes künftig nicht mehr vorgesehen ist. – Die Verwaltung wird gebeten, ihre Einschätzung darzulegen, in welchem Maße gegenüber der heutigen Situation Verfahrensverzögerungen und Rechtsunsicherheiten eintreten, wenn die Verbände statt offiziell im Verfahren beteiligt zu werden, von den ihnen aus der Aarhus-Konvention bzw. der entsprechenden EU-Richtlinie zustehenden Rechten Gebrauch machen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 24.11.2005 Biotope nach §28 NnatG   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Biotope nach §28 NnatG – auf die Tagesordnung. – Die Verwaltung wird gebeten, darzulegen, welches Verfahren allgemein zur Aufhebung von §28 a, b- Biotopen einzuhalten ist. – Die Verwaltung wird gebeten, darzulegen, inwiefern dieses Verfahren bei der Beseitigung des Feuerlöschteiches bei famila eingehalten bzw. nicht eingehalten worden ist. – Die Verwaltung wird gebeten, darzulegen, welche Anforderungen Ersatzmaßnahmen etc. für ein §28-Biotop erfüllen müssen (örtlich, zeitlich, von der Lage her, finanziell usw.). – Die Verwaltung wird gebeten, darzulegen, welche konkreten Auswirkungen dies auf die Ersatzmaßnahme Feuerlöschteich hat. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 27.09.2005 IKEA (nichtöffentlich)   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – IKEA (nichtöffentlich) – auf die Tagesordnung. Für die Ansiedlung von IKEA stehen anscheinend nur noch zwei Standorte zur Verfügung.  Die Verwaltung wird um einen Bericht gebeten, inwieweit an diesen beiden Standorten durch die Ansieldung von IKEA Belange des Natur- Landschafts- und Umweltschutzes tangiert sind. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 27.09.2005 Modellkommune   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Modellkommune – auf die Tagesordnung. Auf Betreiben von OB Schütz nimmt die Stadt Oldenburg möglicherweise am Landesversuch ‚Modellkommunen‘ teil. Die Verwaltung wird gebeten, umfassend darzulegen, welche konkreten Konsequenzen sich daraus für die Belange des Natur- und Umweltschutzes sowie für weitere Zuständigkeitsbereiche des ASU ergeben könnten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 27.09.2005 Garten hinter der Gastwirtschaft Ulenspegel Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Garten hinter der Gastwirtschaft Ulenspegel – auf die Tagesordnung. Hinter der Gastwirtschaft Ulenspegel an der Burgstraße befindet sich ein Garten, der als schützenswert anzusehen ist. Angeblich ist dieser Garten den Ausschachtarbeiten zur Tiefgarage zum Opfer gefallen, ohne dass dies in irgendeinem Ausschuss auch nur berichtet wurde. Die Verwaltung wird um Stellungnahme gebeten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 27.09.2005 Baumfällung Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Baumfällung – auf die Tagesordnung. Gegen Ende August wurde ein Baum am Fuß der außer Betrieb gesetzten Fußgängerbrücke über den Bahnhof gefällt. In einem unserer Fraktion vorliegenden Brief wird vermutet, dass a) das THW den Baum gefällt hat sowie b) der Baum gefällt wurde, weil er die Observation der kurz darauf erfolgenden NPD-Veranstaltung behindert habe. Die Verwaltung wird um Stellungnahme gebeten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 23.06.2005 Amphibien-Population am Heidbrook   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Amphibien-Population am Heidbrook – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Oldenburg setzt sich mit besonderem Nachdruck bei der Firma Bünting für den Erwerb der Pferde-Weide am Heidbrook als Ausgleichsmaßnahme für den Verlust des Gewässers auf dem Famila – Gelände ein. 2. Die Stadt Oldenburg macht der Firma Bünting das schonende Abfangen der noch im Teich verbliebenen Fische und Amphibien zur Auflage sowie deren sofortige Umsetzung in ein geeignetes Gewässer. 3. Der Fortbestand der Leiteinrichtung (= „Wildschutzzaun“) am Heidbrook muss so lange gewährleistet sein, bis die Amphibien-Population am Heidbrook auf ein neues Laichgewässer (einschließlich Sommerlebensraum auf der Waldseite) geprägt ist und deshalb nicht mehr die Bünting-Fläche aufsuchen und die Straße am Heidbrook bei ihrer Wanderung überqueren muss. 4. Die Stadt Oldenburg informiert frühzeitig die Agenda – Gruppe “ Amphibien-Schutz“ über anstehende Maßnahmen. Begründung und Erläuterung: 1. a)      Der von der Firma Bünting und von NWP (Planung) favorisierte Maisacker ist als landwirtschaftliche Fläche durch die im Boden angereicherten Dünge- und Spritzmittel für die Anlage eines Amphibien-Gewässer ungeeignet. Gerade diese Tiergruppe ist gegenüber Chemikalien besonders empfindlich. b)      Der Kauf der Pferde-Weide und die Anlage eines geeigneten Gewässers würden der Amphibien-Population am Heidbrook ein Fortbestehen in Zukunft ohne Konflikte mit dem Stra-ßenverkehr sichern. Der hohe (überwiegend ehrenamtliche) personelle Aufwand durch den Fangzaun wäre dann nicht mehr nötig. 2. Ohne diese Maßnahme wird die dortige Population so gut wie ausgelöscht. 3. Die jahrelangen Aktionen am Heidbrook wären umsonst gewesen, wenn der Zaun jetzt abgebaut und die überlebenden Amphibien ‚plattgefahren‘ würden. Diese Maßnahme nicht zu Ende führen, sondern jetzt kurzfristig ohne Erfolg abzubrechen, bedeutet auch eine Vergeudung von Steuergel-dern. 4. Nach Ansicht der Agenda – Gruppe “ Amphibien-Schutz“ wird sie nicht ausreichend informiert; andererseits wurde der Gruppe von der Stadt Oldenburg zugesichert, in die Planung einbezogen zu werden. Insbesondere stellt die Stadt fest, wann genau der „Famila-Teich“ zugeschüttet werden soll. Der Termin ist den Mitgliedern der Agenda – Gruppe “ Amphibien-Schutz“ unverzüglich mitzuteilen. Das gleiche gilt für den Termin der Umsetzung und die geplante Vorgehensweise. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 13.06.2005 Stadtgärten und Grünzonen in der Innenstadt   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Stadtgärten und Grünzonen in der Innenstadt – auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten, Konzepte für eine dauerhafte Anlage von Stadtgärten bzw. Grünzonen an geeigneten Stellen in der Innenstadt zu entwickeln und dem Ausschuss zur Beratung vorzustellen. Begründung: Die Einrichtung der Sommer-Gärten in der City und die starke Besucherresonanz in den ersten Tagen zeigen deutlich, dass sich viele Menschen eine erhöhte Aufenthaltsqualität jenseits des reinen Konsums in der Innenstadt wünschen. Auch die Agenda Arbeitsgruppe „zukunftsfähige Innenstadt“ und der Stadtsoziologe Prof. Walter Siebel haben oftmals im Rahmen ihrer Arbeit darauf aufmerksam gemacht, dass nicht nur das Bewohnen in der Innenstadt wieder gefördert werden muss, sondern auch ein Bedürfnis nach attraktiven Ruhe-Zonen besteht. Dies könnte u.a. durch die dauerhafte Anlage von Stadtgärten und Grünzonen wie auch multifunktionalen Bereichen geschehen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez.  Dr. Jochen Pade Fraktionsvorsitzender i. A. – K u l i s c h –


Antrag vom: 25.05.2005 Appell zur Sanierung der BAB A 28   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Appell zur Sanierung der BAB A 28 – Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtgrün und Umwelt möge folgenden Appell verabschieden. Appell des Ausschusses für Stadtgrün und Umwelt an Oberbürgermeister Schütz: Die Sanierung der BAB A 28 zwischen Dreieck Oldenburg West und Autobahnkreuz Ost wird vermutlich Anfang 2006 beginnen. Dabei ist die Verwendung von Split-Mastix-Asphalt vorgesehen. Würde man stattdessen offenporigen Asphalt auftragen, würde das zu einer erheblichen Lärmminderung führen und so den Lärmsschutz von über 20.000 Oldenburger Bürgerinnen und Bürgern deutlich verbessern. Die nächste Sanierung der Fahrbahndecke wird vermutlich frühestens in 15 Jahren durchgeführt. In dieser Situation fordert der Ausschuss für Stadtgrün und Umwelt Oberbürgermeister Schütz auf, sich an Bundesminister Stolpe zu wenden und darauf zu drängen, dass bei der anstehenden Sanierung offenporiger Asphalt verwendet wird, gegebenenfalls in Form einer Einzelfalllösung oder eines Modellversuches. Begründung: – Erfolgt mündlich – Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 04.05.2005 Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes M 736 (Bereich Weser-Ems-Halle)   Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes M 736 (Bereich Weser-Ems-Halle) – auf die Tagesordnung. Wir bitten die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zum o.g. Tagesordnungspunkt. Ferner soll der Ausschuss für Stadtgrün und Umwelt in die weiteren Beratungen und Planungen eingebunden werden.   Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion   – Dr. Jochen Pade – Fraktionsvorsitzender


Antrag vom: 28.04.2005 Befassung des Ausschusses für Stadtgrün und Umwelt Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Befassung des Ausschusses für Stadtgrün und Umwelt – Beschlußvorschlag: Der Ausschuss für Stadtgrün und Umwelt fordert den Bauausschuss und die Verwaltung auf, bei allen Vorhaben, die – Natur- und Umweltschutz – Landschaftsschutz – Oberflächenveränderungen von im Bebauungsplan der Landwirtschaft und Erholung gewidmeten Flächen oder für diese Zwecke zur Zeit genutzten Flächenbetreffen, den ASU vor einer Befassung des ABS anzuhören. Begründung: mündlich Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 02.03.2005 Luftschadstoffe   Sehr geehrte Frau Neumann-Gäßler, sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Luftschadstoffe – auf die Tagesordnung. Ab 2005 bzw. 2010 gelten die strengeren Grenzwerte der EU-Luftqualitätsrichtlinie für Luftschadstoffe. Insbesondere gelten für Feinstaub (PM10) ab 1.1.2005 und für Stickstoffdioxid sowie Benzol ab 1.1.2010 schärfere Immissionsgrenzwerte. Im Vordergrund steht dabei der Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger. So sieht die Weltgesundheitsorganisation WHO Feinstäube als das größte Gesundheitsrisiko in der Atemluft. Je umfangreicher das Wissen über Luftverunreinigungswerte und –quellen ist, desto eher kann gegebenenfalls ein fundiertes Konzept zur Verbesserung der Luftqualität erstellt werde. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Gibt es aussagekräftige Daten bezüglich der Immissionswerte im Stadtgebiet, insbesondere für Feinstaub, Stickoxide und Benzol? 2. Gibt es mit Blick auf die o.a. verschärften EU-Regelungen Entwicklungsprognosen? 3. Welche generellen Aussagen lassen sich anhand des bereits vorhandenen, des aktuellen und des prognostizierten Datenmaterials bezüglich der Schadstoffbelastung im Stadtgebiet machen? 4. Welche Gebiete und Straßenabschnitte sind besonders stark durch Schadstoffe belastet? Welche Gründe sind dafür zu identifizieren? 5. Welche Maßnahmen wurden bereits eingeleitet und ergriffen, um gegebenenfalls eine Verbesserung der Luftqualität zu erreichen? 6. Welches sind die konkreten inhaltlichen Planungen, um die von der EU-Luftqualitätsrichtlinie geforderten Immissionsgrenzwerte in der Stadt zu garantieren? 7. Welche Maßnahmen werden zur Information und Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger über diese Sachverhalte ergriffen? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 23.02.2005 Erhebung ornithologischer Daten in den Bornhorster Wiesen   Sehr geehrte Frau Neumann-Gäßler, sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordungspunktes – Erhebung ornithologischer Daten in den Bornhorster Wiesen – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung veranlasst umgehend die Vergabe eines ornithologischen Fachgutachtens zur Erfassung der Brutvögel im Naturschutzgebiet Bornhorster Huntewiesen im Jahr 2005. Begründung: Das Naturschutzgebiet Bornhorster Wiesen ist wegen seiner herausragenden Bedeutung für zahlrei-che wichtige Brut- und Gastvogelarten als EU-Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Zum Erreichen eines günstigen Erhaltungszustands der Lebensräume und Populationen der wertbestimmenden Vogelarten und zur sachgerechten, kurzfristigen Bearbeitung von Befreiungsanträgen ist eine detaillierte aktuelle Erfassung der Brutvogelvorkommen im Jahr 2005 unerlässlich. Für das Jahr 2004 hat die mittlerweile aufgelöste Bezirksregierung Weser-Ems ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben. Die Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege regelt, dass ab dem 1.1.2005 die Unteren Naturschutzbehörden für Befreiungen in Naturschutzgebieten (nach § 53 NNatG) sowie für Pflege und Entwicklungsplanung zuständig sind. Mithin muss die Stadt handeln. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 25.02.2004 Landschaftsrahmenplan, Landschaftsplan   Sehr geehrte Frau Neumann-Gäßler, sehr geehrter Herr Dr. Pantel, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Landschaftsrahmenplan, Landschaftsplan – Der Landschaftsrahmenplan beruht auf mittlerweile veralteten Daten von 1984. Eine Aktualisierung ist dringend notwendig und auch vom Nieders. Naturschutzgesetz vorgesehen. In einem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 23.4.03 wurde die Verwaltung gebeten, zu diesem Sachverhalt Stellung zu nehmen, die Kosten für eine Fortschreibung abzuschätzen und das weitere Vorgehen darzustellen. In ihrer Antwort vom 12.6.03 führte die Verwaltung im wesentlichen aus, dass die Kosten nicht benannt werden könnten. Angebote von externen Planungsbüros sollten eingeholt werden und dem Ausschuss nach der Sommerpause vorgestellt werden. Die Verwaltung wird gebeten, diese Informationen jetzt zu liefern. Ferner wird um konkret Beantwortung folgender Fragen bzgl. der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans gebeten: – In welcher Höhe sollen Mittel für diese Aufgabe nach dem Vorschlag der Verwaltung in den nächsten Haushalt eingestellt werden? – Wie viele Personen bzw. Arbeitsstunden werden benötigt? Welche Organisationseinheiten werden mit dieser Aufgabe betraut? – Wie sieht der konkrete Zeitfahrplan aus? Ähnliches gilt auch für den Landschaftsplan; die Verwaltung wird auch hier um entsprechenden Ausführungen gebeten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 26.11.2003 Bleibelastung im Trinkwasser Sehr geehrter Herr Pantel, sehr geehrte Frau Neumann-Gäßler, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordungspunktes – Bleibelastung im Trinkwasser – Die am 01.01.2003 in Kraft getretene EU-Trinkwasserverordnung verpflichtet nicht nur wie bisher die Wasserversorgungsunternehmen, die Trinkwasserqualität bis zur Wasseruhr der Übergabestelle sicherzustellen, sondern auch die Hausbesitzer, die Trinkwasserqualität bis zu den einzelnen Wasserentnahmestellen zu garantieren. Die Trinkwasserverordnung sowie die EU-Trinkwasserrichtlinie geben vor, dass ab dem Jahr 2013 ein Bleigrenzwert im Trinkwasser von 10 µg pro Liter an der Verbrauchsstelle einzuhalten ist. Hinsichtlich seiner Langzeittoxizität auf das menschliche Gehirn ist Blei besonders gefürchtet. Nach Schätzungen auch aus einzelnen niedersächsischen Kommunen ist anzunehmen, dass etwa 10 % aller Haushalte – mit regionalem Unterschied – ihr Trinkwasser noch aus Hausinstallationen mit Bleirohren beziehen, aus denen Blei in das Trinkwasser abgegeben werden kann. Nach EU-Recht sowie nach nationalem Recht muss bis zum Jahr 2013 Vorsorge getroffen werden, dass die dann geltenden Grenzwerte nicht mehr überschritten werden. Die niedersächsischen Kommunen sind in der Verantwortung, dies umzusetzen und müssen hierzu genaue Informationen über belastete Bausubstanz sammeln sowie im Einzelfall Beprobungen des Trinkwassers vornehmen. Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte ist Aufgabe des Eigentümers eines betroffenen Gebäudes. Diese haben auch die notwendige Sanierung der Hausinstallationen durchzuführen. Die unteren Gesundheitsbehörden sind verpflichtet, die von der Trinkwasserverordnung vorgegebenen Parameter auch an den Wasserentnahmestellen zu überprü-fen. Dieses voraus geschickt bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: – In wie vielen privaten Gebäuden in der Stadt / im Kreisgebiet befinden sich noch Trinkwasserrohre aus Blei (Einschätzungen unter Hinzuziehung vorhandener Bauunterlagen / Datensammlung)? – Wie gedenkt die Verwaltung die Besitzer dieser Gebäude über die Bleibelastungsproblematik und daraus resultierende eventuelle Sanierungsnotwendigkeit zu informieren? – Wie ist die Situation in kommunalen Gebäuden (alte Schulen, Verwaltungsgebäude, kommunaler Wohnungsbestand, u.a.m.) hinsichtlich dortiger Blei-Rohrleitungen? – Wie schätzt die Verwaltung den Umfang des Sanierungsbedarfs bei den im Besitz der Kom-mune/n befindlichen Gebäuden ein? – Welche Vorkehrungen hinsichtlich zu erwartender Grenzwertermittlungen im Trinkwasser gedenkt die Verwaltung im dafür zuständigen Gesundheitsamt vorzunehmen? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade i. A. – K u l i s c h –


Antrag vom: 26.11.2003 Zusätzliche Aufgaben im Bereich Natur-/Umweltschutz   Sehr geehrter Herr Pantel, sehr geehrte Frau Neumann-Gäßler, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordungspunktes – Zusätzliche Aufgaben im Bereich Natur-/Umweltschutz – Nach den Plänen der Landesregierung sollen offensichtlich die Bezirksregierungen Aufgaben im Bereich Natur- / Umweltschutz an die Kommunen abgeben. Die Verwaltung wird gebeten, zu diesem Sachverhalt Stellung zu nehmen, insbesondere zu den Fragen, um welche Aufgaben es sich handelt, welchen Personalbedarf sie erfordern und wie die Verwaltung sich vorstellt, angesichts der jetzt schon zu geringen Personalausstattung diese hinzukommenden Aufgaben zu bewältigen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade i. A. – K u l i s c h –


Antrag vom: 26.11.2003 Gewerbeflächenentwicklungskonzept unter ökologischen Gesichtspunkten   Sehr geehrter Herr Pantel, sehr geehrte Frau Neumann-Gäßler, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Gewerbeflächenentwicklungskonzept unter ökologischen Gesichtspunkten – Die Verwaltung wird gebeten, das Gewerbeflächenentwicklungskonzept unter ökologischen Gesichtspunkten darzustellen und zu beurteilen.   Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade i. A. – K u l i s c h –


Antrag vom: 17.09.2003 Stellungnahme des Umweltausschusses zu seiner Zukunft   Sehr geehrte Frau Opphard, sehr geehrte Frau Neumann-Gäßler, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordungspunktes – Stellungnahme des Umweltausschusses zu seiner Zukunft – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschag: Der Umweltausschuss spricht sich dafür aus, dass auch nach einer eventuell erfolgenden Umgestaltung der Dezernate der Umweltausschuss in seiner jetzigen Form und Aufgabe erhalten bleibt (z.B. Beteiligung beratende Mitglieder). Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade i. A. – K u l i s c h –


Antrag vom: 17.09.2003 Bericht über Bodensanierungsmassnahmen im Bereich der geplanten Sportarena   Sehr geehrte Frau Opphard, sehr geehrte Frau Neumann-Gäßler, zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Bericht über Bodensanierungsmassnahmen im Bereich der geplanten Sportarena – auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten, a) über die bisherigen Untersuchungen und deren Ergebnisse bezüglich der Bodenbela-stung zu berichten, b) darüber zu berichten, welche Maßnahmen zur Sicherung bzw. Sanierung im Zuge der Baumaßnahmen erforderlich sind. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 20.12.2002 Schutzmaßnahmen und konzeptuelle Planungen zur Rettung des Amphibienlaichgebiets am Heidbrook Sehr geehrte Frau Opphard, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die erneute Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Schutzmaßnahmen und konzeptuelle Planungen zur Rettung des Amphibienlaichgebiets am Heidbrook – auf die Tagesordnung. Wir bitten die Verwaltung, zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Gabriele Röhr einzuladen. Frau Röhr sollte zu diesem TOP ein Rederecht erhalten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade i. A. – K u l i s c h –


Antrag vom: 27.11.2002 Beachtung ökologischer Kriterien bei Ausschreibungen Sehr geehrte Frau Opphard, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Beachtung ökologischer Kriterien bei Ausschreibungen – Nach neueren EG-Verordnungen sollen ökologische Kriterien bei Ausschreibungen beachtet werden. Die Verwaltung wird gebeten, den Sachstand vorzutragen und darzulegen, welche Konsequenzen sich daraus beim Bau von größeren Projekten (z.B. Schwimmbad) ergeben. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade i. A. – K u l i s c h –


Antrag vom: 27.11.2002 Bericht über die Entwicklung am kleinen Bornhorster See Sehr geehrte Frau Opphard, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Bericht über die Entwicklung am kleinen Bornhorster See – Die Verwaltung wird gebeten, über den aktuellen Stand der Maßnahmen, die zur Rettung des kleinen Bornhorster Sees eingeleitet wurden, sowie das nächste Vorgehen und die weiteren Perspektiven zu berichten. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade i. A. – K u l i s c h –


Antrag vom: 09.07.2002 Bericht über die Entwicklung der Anzahl und der Qualität der Biotope nach § 28 a und § 28 b NNatG in der Stadt Oldenburg Sehr geehrte Frau Opphard, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Bericht über die Entwicklung der Anzahl und der Qualität der Biotope nach § 28 a und § 28 b NNatG in der Stadt Oldenburg – Die Verwaltung wird gebeten, über die Entwicklung der Anzahl und der Qualität der Biotope nach §28 a und §28b NNatG in der Stadt Oldenburg für die letzten Jahre (mindestens 2000-2002) zu berichten. Falls sich die Anzahl / Qualität der Biotope verringert haben sollte, soll dargelegt werden, a) welche Ursachen dafür ausgemacht oder vermutet werden können, b) mit welchen Maßnahmen man dieser Entwicklung entgegensteuern kann. Weitere Begründungen mündlich. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade i. A. – K u l i s c h –


Antrag vom: 11.06.2002 Schutzmaßnahmen und konzeptionelle Planungen zur Rettung des Amphibienlaichgebiets am Heidbrook Sehr geehrte Frau Opphard, zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Schutzmaßnahmen und konzeptionelle Planungen zur Rettung des Amphibienlaichgebiets am Heidbrook – auf die Tagesordnung. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung erstellt umgehend (Zeithorizont 3 Monate) Szenarien, wie das Amphibienlaichgebiet am Heidbrook möglichst weitgehend zu retten ist. Begründung: Die vor kurzem gebaute Straße ‚Am Heidbrook‘ zerschneidet ein wichtiges Amphibienbiotop. Insbe-sondere sind die südlich der Straße gelegenen Laichgebiete in den letzten Jahren immer mehr redu-ziert worden (z.B. durch Anlage eines Park-and-Ride-Parkplatzes, Entwässerung auch durch den Straßenbau etc.). Offensichtlich soll demnächst an diesem Ort (Gewerbegebiet) ein Möbelmarkt ge-baut werden. Damit ist abzusehen, dass das Gebiet, das bis vor kurzem eines der bedeutenden Am-phibienlaichgewässer Oldenburgs beherbergte, bald total versiegelt und biologisch tot sein wird. Mög-liche Ausweich- und Schutzmaßnahmen könnten im waldähnlichen Gelände nördlich der Straße ‚Am Heidbrook‘ durchgeführt werden. Des weiteren wird der für demnächst geplante Aus- bzw. Weiterbau der Straße einen weiteren Amphibienwanderweg stören. Auch hier sind Schutzmaßnahmen erforderlich. Weitere Begründungen mündlich. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Jochen Pade


Antrag vom: 05.04.2001 Routenangebote für Inline-Skater in Oldenburg Sehr geehrte Frau Opphard, zur o.g. Ausschußsitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Routenangebote für Inline-Skater in Oldenburg – auf die Tagesordnung. Die Verwaltung wird gebeten, in der Stadt Oldenburg (evtl. mit Fortsetzung in das Umland) Wegestrecken-Vorschläge zu unterbreiten, die insbesondere für Inline-Skater in den Abendstunden und/oder an den Wochenenden attraktiv sind. Dabei soll berücksichtigt werden, daß diese Wegstrecken mindestens 5 – 10 km betragen sollten bzw. bei einem Rundkurs mindestens 5 km. Darüber hinaus sollte es sich um Strecken handeln, die auto-frei sind bzw. auf denen Inline-Skatern Vorrang gegeben werden könnte (evtl. zeitlich begrenzt). Begründung: Inline-Skaten erfreut sich auch in Oldenburg wachsender Beliebtheit und ist gesund und umwelt- und familienfreundlich. Es ist ferner nicht nur als Freizeitmittel, sondern auch als Verkehrsmittel geeignet. Insbesondere als sinnvolles Freizeitmittel empfiehlt sich daher für das Oberzentrum Oldenburg ein Wegenetzangebot, auf dem das Inline-Skaten z.B. zeitlich begrenzt auf einem bestimmten (Rund)-Kurs auf der Straße freigegeben werden sollte. Dabei wäre das Kriterium einer landschaftlich reizvollen Umgebung begrüßenswert. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Andreas Siek i.A. – K u l i s c h –