Der Einladung ins Biorestaurant Seidenspinner, um über Innere Sicherheit zu diskutieren, folgten die GRÜNE Ratsfrau Christine Wolff und die beiden GRÜNEN Ratsherren Kurt Bernhardt und Thorsten van Ellen, denn auch…
Präventionsrat
Kulturausschuss
Anfrage vom 27.10.2022
Probenräume für Solo-Musiker*innen und Bands
Wir bitten die Verwaltung um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie ist der aktuelle Stand bei der Unterstützung der Musiker*innen, die die Verwaltung bei der Suche nach neuen Probenräumen um Hilfe gebeten haben?
- Wie kann die Verwaltung darüber hinaus tätig werden, um bis zum Jahresende einen verlässlichen und auch gut erreichbaren Ort für die 15 Bands bzw. Musiker*innen zu finden?
- Was kann die Verwaltung in diesem Zusammenhang tun, um die Schaffenskraft der Musikszene als Teil der Kulturszene in Oldenburg mittel- und langfristig zu unterstützen?
- Welche konkreten Flächen, Gebäude, Räume oder sonstigen Lösungen kommen für die Musiker*innen infrage und wie müssen diese für die Probennutzung entwickelt werden?
Begründung:
Wie auch in der NWZ vom 19.05.2022 berichtet, wurden im Frühjahr 15 Bands Probenräume auf dem Lehm-Steine-Keller-Gelände am Johann-Justus-Weg gekündigt. Aufgrund eines Formfehlers konnte die Nutzungsdauer endgültig bis zum Ende des Jahres verlängert werden. Jedoch sind aufgrund der frustrierenden Situation jetzt bereits einzelne Bands in Auflösung, eine Band hat eine Alternative gefunden.
Es gibt Aussagen von Musiker*innen, dass das Proberaum-Problem seit sehr vielen Jahren bekannt ist und bisher keine konkreten und wirklich umsetzbaren Lösungen erarbeitet wurden. Vage Ideen von Lagerhallen am Stadtrand wurden bisher nicht konkretisiert. Für Jugendliche bis 25 Jahren gibt es das „Cadillac“ als verlässlichen Ort für Bandproben. Die älteren Musiker*innen fühlen sich alleingelassen.
Die Corona-Krise hat auch die Musik-Szene in ernsthafte Schwierigkeiten gebracht und wir dürfen uns erinnern, wie wichtig für uns alle ein bisschen Normalität in Form von Kultur und insbesondere Musik z.B. anlässlich des Stadtfestes war. Auch die Wichtigkeit von Musik für die Psyche und das soziale Miteinander ist unbestritten.
Wenn wir verhindern wollen, dass uns ein nachhaltiger Schaden entsteht, indem sich die Szene überwiegend auflöst oder in benachbarte Städte abwandert, müssen wir dafür sorgen, dass die Musikszene als Teil der kreativen Kraft unserer Stadt zumindest unterstützt wird. Es wurde seitens der Musiker*innen ein dringender Appell formuliert, initiativ zu werden und diesen Teil unsere Stadtkultur nicht der Auflösung zu überlassen.
gez. Jutta Schober-Stockmann, Dr. Rima Chahine, Tim Harms, Andrea Hufeland
Gemeinsame Anfrage von GRÜNEN und SPD vom 22.9.2022
Kunst am Bau / Kunst im öffentlichen Raum
Wir bitten die Verwaltung um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
- Gibt es verbindliche Richtlinien der Stadt Oldenburg für das Thema „Kunst am Bau“?
- Gab es solche Richtlinien früher und wenn ja, warum und wann wurden sie abgeschafft?
- Wie hoch war der jährliche Etat der Stadt in den letzten fünf Jahren für Hochbaumaßnahmen?
- Bei welchen Bauprojekten der Stadt wurde in den letzten 5 Jahren ein Etat „Kunst am Bau“ vorgesehen, in welcher Höhe und was wurde realisiert?
- Wie hoch war der jährliche Etat der Stadt in den letzten fünf Jahren für die städtebauliche Gestaltung des öffentlichen Raums mit Kunst?
- Welche Kunstwerke wurden für den öffentlichen Raum angeschafft und welche Kunstwerke von regionalen Künstlern?
- Wie bewertet die Verwaltung die Notwendigkeit einer verbindlichen Richtlinie für Kunst am Bau bzw. Kunst im öffentlichen Raum?
Begründung:
Kunst am Bau ist ein sichtbares Zeichen der Gegenwartskultur. Zahlreiche Städte haben aus kulturellem Anspruch heraus, verpflichtende Regelungen erlassen einen bestimmten Anteil der Baukosten für Kunstwerke zu verwenden.
Anders als Kunst, die sich hinter Türen in Museen, Galerien oder im Privatbesitz befindet, begegnet Kunst im öffentlichen Raum allen. Kunst auf Plätzen, in Parks oder an Gebäuden ist ein niederschwelliges Angebot, das zur Auseinandersetzung mit Kunst anregt. Kunst kann den öffentlichen Raum aufwerten, dokumentiert darüber hinaus historische und soziale Ereignisse und kann so den gesellschaftlichen Diskurs bereichern.
Dazu kommt, dass die Covid-19-Krise die Kunst- und Kulturwelt in ernste Schwierigkeiten gebracht hat. Eine verpflichtete Zusammenarbeit zwischen Bauwirtschaft und Künstlerinnen und Künstlern wäre ein konkreter Schritt von Seiten der Politik, um die künstlerische und kulturelle Entwicklung in Oldenburg zu unterstützen und zu fördern.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN f. d. SPD-Ratsfraktion
gez. Andrea Hufeland, Rima Chahine, gez. Ulf Prange, Bettina Unruh, Hannah Naber
Tim Harms, Jutta Schober-Stockmann
Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 8.6.2022
Sanierung Alte Maschinenhalle
und um einen schriftlichen Bericht zum Sanierungsvorhaben mit Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Sanierungs-Maßnahmen sollen durchgeführt werden?
- In welcher Form ist eine energetische Sanierung geplant?
- Welche Nutzer:innengruppen wurden in die Planung einbezogen?
- Ist ein Beteiligungsverfahren für die Ausgestaltung geplant?
- Wie hoch werden die Kosten für die Sanierung geschätzt?
Begründung:
Die auch als Mohrmann Halle oder Bauwerkhalle bekannte Alte Maschinenhalle am Pferdemarkt wird von vielen Oldenburger Kulturschaffenden und der städtischen Kulturverwaltung für unterschiedlichste Kulturformate genutzt, wie Ausstellungen, Festivals, Podiumsdiskussionen, Symposien, Konzerte und vieles mehr. Der besondere Charme der alten Halle macht sie zu einem wichtigen Veranstaltungsort in Oldenburg. Die Halle soll nach Auskunft der Stadtverwaltung noch in diesem Jahr saniert werden.
f.d. Ratsfraktion BÜNSNIS 90/ DIE GRÜNEN für die Fraktion die SPD Ratsfraktion
gez. Andrea Hufeland, Dr. Rima Chahine, Tim Harms, gez. Ulf Prange, Bettina Unruh, Hanna Naber
Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 8.6.2022
Der Turmspringer von W. Berges
Wir bitten die Verwaltung um eine schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen:
- Wo ist das Popart-Kunstwerk „Der Turmspringer“ von W. Berges archiviert?
- Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung für das Kunstwerk einen neuen Ort zu finden und der Öffentlichkeit wieder zugänglich zu machen?
- Wäre der neue Kulturort Gleishalle geeignet?
- Wie kann die Maßnahme realisiert werden?
- Welche Kosten würde die Maßnahme verursachen?
Begründung:
Berges war ein international bekannter Künstler, einer der wichtigsten Vertreter der Pop-Art in Deutschland und hatte bei der Errichtung des alten Hallenbades in der Innenstadt die Fassade mit dem Motiv eines ins Wasser tauchenden Menschen gestaltet, die für viele Jahre das Stadtbild prägte. Beim Abriss des alten Hallenbades am Berliner Platz wurde das Kunstwerk abgenommen und von der Stadt eingelagert. Bereits 2016 war mit dem damals noch lebenden Künstler nach einem neuen Ort für sein Kunstwerk gesucht worden. Nach unserer Kenntnis lagern die Platten weiterhin in einem städtischen Archiv. Das soll sich ändern und das Kunstwerk endlich wieder sichtbar sein.
für die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die SPD Fraktion
gez. Andrea Hufeland, Dr. Rima Chahine, Tim Harms, gez. Ulf Prange, Bettina Unruh, Hanna Naber
Jutta Schober-Stockmann
Gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 28.2.2022
Institutionelle Kulturförderung – Förderrichtlinien
Zur oben genannten Ausschusssitzung bitten wir die Verwaltung um einen kurzen Bericht über den Prozess zur Erarbeitung des Konzeptes zur Neuausrichtung der institutionellen Kulturförderung mit Vorstellung der 15 Eckpunkte und dem aktuellen Stand der Umsetzung. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderrichtlinien für die Umsetzung der Institutionelle Kulturförderung zeitnah zu erarbeiten, dem Kulturausschuss vorzustellen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Im Jahr 2019 wurde ein Konzept zur Neuausrichtung der institutionellen Kulturförderung in der Stadt Oldenburg erarbeitet. Die weiteren Details der Umsetzung sollten von der Verwaltung mit einer Förderrichtlinie erarbeitet werden. Für die angestrebte Transparenz über die Fördermöglichkeiten in der Stadt Oldenburg ist es erforderlich, dass die Richtlinien ausgearbeitet, beschlossen und öffentlich einsehbar sind.
für die Ratsfraktion B90/die Grünen für die SPD-Ratsfraktion
Andrea Hufeland, Rima Chahine, Ulf Prange, Hanna Naber, Bettina Unruh
Tim Harms, Jutta Schober-Stockmann
Antrag vom 4.3.2021
Freiraum für die Kultur in Oldenburg
Aus Anlass des offenen Briefes von Amon Thein (siehe Anlage) an den Oberbürgermeister und die Kulturverwaltung sieht es die grüne Ratsfraktion als geboten an, über die dort genannten Sachverhalte zu beraten. Wir fragen die Verwaltung: Ist es zutreffend, dass der Creative Mass ein Raum in der Baumgartenstrasse zur Verfügung gestellt werden sollte? Falls ja, warum wurde dieses Versprechen nicht eingelöst? Ist das Freilfuft-Party-Gesetz in Bremen geeignet, auch in Oldenburg die freie Kulturszene zu fördern und Veranstaltungen unbürokratischer genehmigen zu können? Kann das PLATZprojekt in Hannover auch eine Möglichkeit für Oldenburg sein, um freie Kultur- und Freizeiträume bereit zu stellen? Begründung: Der Unmut und die Resignation von Amon Thein sollte ein Weckruf sein, die kulturell engagierten Menschen in Oldenburg stärker zu beachten und ihnen Möglichkeiten und Freiräume zu bieten. Ein vielfältiges, reichhaltiges kulturelles Leben trägt entscheidend zur Lebensqualität für alle Oldenburgerinnen und Oldenburger bei. Deshalb sollten Kultur- und Freiräume erhalten und ausgebaut werden. Eine Abwanderung von Kulturschaffenden in andere Städte, die mehr Möglichkeiten bieten als Oldenburg, sollte vermieden werden. gez. Kurt Bernhardt, Ute Goronczy Warum ich aufgehört habe, mich aktiv für die Oldenburger Kultur einzusetzen [Offener Brief] Moin Frau Cordes, Moin Herr Krogmann, ich schreibe ihnen im Folgenden persönlich, nicht im Namen meiner Kolleg:innen, die noch bei der Creative Mass aktiv sind. Ich habe ziemlich lange gewartet damit, mich bei ihnen beiden zu melden. Das lag zum einen daran, dass auch ich mein Unternehmen Schwarzseher durch Corona retten musste, was zum Glück funktioniert hat. Zu anderen aber auch daran, dass ich ziemlich daran zu knabbern hatte, was letztes Jahr passiert ist – oder besser: nicht passiert ist. Anlass ist nun, dass facebook mir heute eine „Erinnerung“ zeigte – von vor einem Jahr. Zu sehen ist der der Einzug in den kleinen Büro-Raum unten in der Musikschule in der Baumgartenstraße. Wir waren guter Hoffnung, dass wir von ihnen einen Raum gestellt bekommen, weil sie ihn zugesagt hatten für das Frühjahr, und endlich mit der Creative Mass das tun könnten, wofür sie gedacht war: die Kulturschaffenden zusammenholen, konstruktiv vernetzen und verknüpfen, neue Projekte entstehen lassen, Verwaltung, Politik und Bürger:innen beteiligen, zusammen Lösungen für die anstehenden Herausforderungen entwickeln. Kurzum: die Situation zu verbessern, die sich über Corona nun ohnehin noch deutlich verschlechtert hat. Der letzte Strohhalm, junge Leute in Oldenburg zu binden, meiner Auffassung nach. Nun, ein Jahr später, ist der Raum noch immer nicht nutzbar. Es ist, trotz gegenteiliger Versprechungen, ein zweites mal dazu gekommen, dass eine Initiative an der Verwaltung scheitert. Nach dem Freifeld und dem zugesagten Fliegerhorst nun Creative Mass und der Raum in der Baumgartenstraße. Mein großes Ziel war, dass es nicht ein zweites Mal zu der Freifeld-Situation kommt. Im Sommer war ich daher komplett desillisioniert und frustriert, als ich die Realität in dieser Stadt anerkennen musste. Ein zweites Mal stehen bewilligte Fördergelder bereit (beim Freifeld waren es ausserhalb der Stadtförderung gar Hunderttausende) und es scheitert an der Verwaltung. Nicht mal Kommunikation dazu gab es, nur endlose Anfrageschleifen und ein „wissen wir auch nicht“. Ich habe dann im Herbst beschlossen, mir selbst gegenüber treu zu bleiben und mein Ehrenamt, nach 11 Jahren die ich neben meinem Hauptberuf zigtausende Stunden investiert habe, ruhen zu lassen. Ich hatte gesagt: „Die Creative Mass wird mein letzter Versuch bleiben, im Ehrenamt etwas für die Kultur in Oldenburg zu verändern.“ Und so kam es nun leider. Warum ich ihnen schreibe, hat nur einen Grund: ich möchte hier nicht nachtreten, ganz im Gegenteil. Ich möcht eskalieren. Bewusstsein schaffen. Ich möchte noch einmal verdeutlichen, dass eine Subkultur, neue Talente und spannende Projekte unter diesen Umständen keine Chance haben und die kulturelle Kraft Oldenburgs spätestens nach dem (Armuts-)Renten-Abtritt der aktuellen Generation zu versiegen droht. Natürlich spreche ich, allein wegen meines Berateramtes im Kulturauschuss, noch immer mit den anderen Kolleg:innen in der Kultur, vor allem denen die noch mutig genug sind, Projekte zu starten – die Frustration ist so wie ich es höre riesig, die Ohnmacht auch. Es gibt einen Hebel, hab ich ihnen immer wieder gesagt, und der kostet verschwindend wenig: das Mindset der Verwaltung ändern auf „im Zweifel für die Kultur“. Offenheit, Neugier…ich habe es gefühlt tausendmal erzählt und präsentiert vor ihnen und der Politik. Kultur lässt sich nicht verwalten, hab ich auch betont, es braucht einfache, unkomplizierte, Veranstalter:innen-freundliche Wege, kulturelle Projekte in Oldenburg stattfinden zu lassen, Bremen mit dem Freiluft-Party-Gesetz und Hannover mit dem Platz-Projekt machen es vor, mit vereinfachten Regularien und vor allem einer offenen Haltung: „In der Kultur steckt ein riesiges Potenzial für Veränderung und Innovation. Je mehr wir ermöglichen, desto mehr profitieren am Ende alle.“ Ich freue mich, dass unser Einsatz für die Halle am Pferdemarkt Erfolg hatte und diese nach einer Sanierung nun der freien Kultur zur Verfügung stehen wird – aber die, die die Halle in Zukunft nutzen sollen, sind dann möglicherweise schon weg. Die Halle müsste umgeben sein von Freiflächen, überall in der Stadt, die für Experimente genutzt werden könnten. Gefolgt von Umnutzung von leerstehenden Gebäuden in der Innenstadt. Wo sind die Räume? Ich persönlich habe gerade einen Koffer in Berlin geparkt und das ist kein Zufall. Das ist gelernte Frustration über all die Jahre, darüber, dass in der Politik warme Worte verschenkt und in der Verwaltung Hürden gebaut werden. Ich liebe Oldenburg – und das, was es sein könnte. Ich glaube an das Potenzial. Trotz allem. Aber es braucht jetzt einen Kraftakt. Der Kampf gegeneinander in Verwaltung und Politik muss aufhören, genauso wie die unnötigen Grabenkämpfe zwischen den Parteien. Wir sind eine kleine Großstadt – zu klein für Konkurrenz und Machtspielchen. Die Politik sollte sich, gerde wegen des überwiegenden Ehrenamtes, gemeinsam einsetzen für Veränderung. Veränderung, die gut ist für alle. Wer soll die Kultur in Oldenburg mal übernehmen? Wer soll für frische Ideen sorgen und die allseits gepriesene Lebensqualität? Es ist ein Trauerspiel, dass der Kulturauschuss so oft ausfiel. Er hätte stattdessen öfter stattfinden müssen. Das nicht mal in Krisenzeiten der direkte Kontakt mit den Berater:innen gesucht wird, ein Schulterschluss für Oldenburg und die Kultur – ein Armutszeugnis. Jetzt gerade gehen Talente in die Anstellung oder woanders hin. Das hätte alles verhindert werden können. Es braucht, noch immer, eine sofortige Veränderung der bisherigen Mentalität. Beteiligung der Kulturschaffenden und Bürger:innen. Verwaltungswege, die optimiert werden MIT den Kulturschaffenden und den sonstigen Stakeholder:innen zusammen. Es kostet alles viel weniger als dieser Verlust, der sich seit Jahren anbahnt. Ich wünsche ihnen beiden alles Gute, bedanke mich für die bisherige Offenheit und das Vertrauen. Frau Cordes, ihnen besonders dafür, dass Sie das erste Freifeld damals ermöglicht haben und für die viele ehrlichen Gespräche. Herr Krogmann Ihnen speziell für das Vertrauen, dass Sie in uns als Creative Mass gesetzt haben und auch in mich persönlich. Ich hoffe, dass sie gemeinsam einen Weg finden, die Situation positiv zu verändern. Dem Kulturauschuss stehe ich als Berater weiterhin zur Verfügung. Beste Grüße, Amon Thein
gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD vom 5.6.2020
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Erinnerungskultur der Stadt Oldenburg – Rosa Lazarus eine Überlebende
des Naziregimes
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Gedenktafel in Donnerschwee
die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der SPD beantragen, der Ausschuss möge ergänzend zur Benennung einer Straße in Donnerschwee (Vorlage 20/0378) beschließen: In Gendenken an die Oldenburgerin Rosa Lazarus, soll am ehemaligen Standort des Wohnhauses der Familie Lazarus an der Donnerschweer Straße eine Gedenktafel errichtet werden. Begründung: Neben der Benennung einer Straße, bietet der vorliegende Ergänzungsantrag eine weitere Möglichkeit Rosa Lazarus in Oldenburg im Rahmen der Erinnerungskultur ein würdiges Andenken zu geben. gez. Ingrid Kruse gez. Reiner Siebolds Ratsfrau Ratsherr Fraktion Bündnis 90/Die Grünen SPD Fraktion
Antrag vom 21.01.2020 Wir bitten um Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Kritische Aufarbeitung der Geschichte der ehemaligen Donnerschweekaserne“ Begründung: Anläßlich der Diskussion um den Kaiser-Wilhelm-Gedenkstein auf dem Gelände der ehemaligen Donnerschweekaserne schlagen wir vor, dass die Geschichte der Donnerschweekaserne kritisch aufgearbeitet wird. Es steht außer Frage, dass Oldenburg eine Garnisonstadt war und ist und das Militär einen Teil der Geschichte von Oldenburg ausmacht. Ob allerdings ein Gedenkstein für „Wilhelm der Große“, aufgestellt 1898 von den Oldenburger Kriegervereinen, noch im Jahr 2020 zeitgemäß ist und ein Teil der Erinnerungskultur dieser Stadt sein sollte, stellen wir in Frage, insbesondere in direkter Nähe eines städtischen Kinderspielplatzes. Hinzu kommt noch, dass der Rat beschlossen hat, den Platz „Anne-Frank-Platz“ zu benennen. Ob ein öffentlicher Gedenkstein für das Militär sinnvoll ist auf einem Platz, der nach einem Holocaust-Opfer benannt ist, stellen wir ebenfalls in Frage. Schließlich war die deutsche Wehrmacht maßgeblich an der Durchführung des Holocausts beteiligt. Zudem sind nach unseren Rückmeldungen die Bewohner*innen von Neu-Donnerschwee ebenso wie der Bürger*innentreff des Bürgervereins Donnerschwee (NWZ vom 18.01.2020) nicht für den Verbleib des Gedenksteins auf dem Anne-Frank-Platz. Deshalb begrüßen wir die Ankündigung von Stadtbaurat Dr. Uhrhan (NWZ vom 18.01.2020), den Gedenkstein nicht gegen den Willen der Bevölkerung dort zu belassen. Der von Dr. Uhrhan angebotene Umzug des Steins auf das Gelände des Stadtmuseums scheint uns sinnvoll zu sein. Der Stein ist ein Teil der Geschichte der Stadt, aber er sollte nicht weiter ein Teil unserer Erinnerungskultur sein. Für eine Umsetzung innerhalb des Quartiers sollten die Bewohner*innen des Geländes mit befragt werden. Mit freundlichen Grüßen f.d. Ratsfraktion gez. Kurt Bernhardt, Ute Goronczy
Antrag vom 12.09.2019 Wir beantragen für den nächsten Kulturausschuss den TOP Regenbogenwahrzeichen in Oldenburg Begründung: Wir stehen der Anregung des CSD Nordwest e.V. wohlwollend gegenüber und fragen die Verwaltung: Spricht etwas gegen die Aufbringung der Regenbogenfarben auf dem Fuß-Radweg zwischen Staugraben und Staulinie gemäß anliegender Fotomontage? Sollten keine gravierenden Gründe diesem Regenbogenwahrzeichen an dieser Stelle gegenüberstehen, beantragen wir die Umsetzung zu beschließen. f.d.Ratsfraktion Kurt Bernhardt, Ute Goronczy
Gemeinsamer Antrag von SPD und GRÜNEN vom 04.06.2019 „GLOBE – Letter of Intent“ Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird gebeten, einen „Letter of Intent“ bezüglich einer finanziellen Unterstützung des GLOBE durch die Stadt bei den Investitionskosten in Höhe von 100.000,00 € vorzubereiten. Begründung: Die Kulturgenossenschaft GLOBE e.G. hat im letzten Kulturausschuss den Umsetzungs- und Finanzierungsstand vorgestellt. Dabei ist deutlich geworden, dass trotz der erheblichen Mittel die durch die Genossenschaft ehrenamtlich ein- geworben wurden, eine weitere finanzielle Unterstützung durch die Stadt bei den Investitionskosten in Höhe von 100.000,00 € erforderlich ist. In der Sitzung ist von den Vertretern des GLOBE der Wunsch nach einem „Letter of Intent“ geäußert worden. Ein „Letter of Intent“ der Stadt Oldenburg gäbe der Genossenschaft Planungssicherheit und wäre hilfreich, um erfolgreich mit anderen Förderern zu sprechen und dort Gelder einzuwerben. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben sich in der letzten Kulturausschusssitzung für einen „Letter of Intent“ für das GLOBE ausgesprochen. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um Vorbereitung einer entsprechenden Beschlussvorlage für den Kulturausschuss gebeten. f. d. SPD-Fraktion f. d. Bündnis90/Die Grünen gez. Ursula Burdiek und Ulf Prange gez. Kurt Bernhardt und Ute Goronczy
Antrag vom 15.05.2019 Auswirkungen/Zustand der Tiefgarage CCO auf den Um- und Neubau des Stadtmuseums Die Tiefgarage CCO wurde am 10. Mai geschlossen. Erhebliche Mängel im Brandschutz bestehen und ein großer Sanierungsbedarf wurde schon seit längerem festgestellt. Die Lage scheint sich nun aber zu verschärfen. Was in Zukunft mit der Tiefgarage geschehen soll bzw. muss, ist noch längst nicht geklärt. Klar ist heute lediglich die Schließung der Tiefgarage. Welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, ist nicht entschieden. Da ein direkter Zusammenhang zu dem geplanten Museumsbau besteht, stellen wir folgende Fragen:
- Was bedeutet die aktuelle Situation für die Statik des geplanten Neu- und Umbau des Museums?
- Welche Auswirkungen kann es für die Gäste des Museums geben?
- Die Stadt ist zum Großteil Eigentümerin der CCO-Tiefgarage und ist verpflichtet, nach Lösungen zu suchen und zu finden. Wann wird es Lösungsvorschläge in den Ratsgremien geben?
- Von welchen finanziellen Auswirkungen auf die zukünftigen städtischen Haushalte, sowohl im investiven als auch im Ergebnishaushalt muss ausgegangen werden?
gez. Rita Schilling, Ute Goronczy
Antrag vom 12.3.2019 „Innovative, neue Kulturprojekte“ zum o. g. Tagesordnungspunkt bitten wir die Verwaltung um Vorstellung der Zeitplanung für die Vergabe der Gelder im Rahmen der diesjährigen innovativen, neuen Kulturprojekte. Welche Pläne gibt es, die Ausschreibung des Projektes bekannter zu machen? gez. Ute Goronczy, Kurt Bernhardt
Antrag vom 5.3.2019 Neubau Stadtmuseum Oldenburg: Sachstand Architektur und inhaltliches Feinkonzept Wir fragen die Verwaltung: Wie ist der Sachstand bzgl. der Architektur des Neubaus des Stadtmuseums? Mit den Architekten des 1. und 2. Preises waren weitere Gespräche geplant, um die Entwürfe zu verbessern und zu verfeinern. Gibt es schon Ergebnisse? Wie sehen diese aus? Wie ist der Sachstand bzgl. des inhaltlichen Feinkonzeptes für das neue Stadtmuseum? Es sollte nach dem Grobkonzept eine weitere externe Agentur mit der Erstellung eines Feinkonzeptes für die inhaltliche Ausrichtung und Ausgestaltung des neuen Stadtmuseums beauftragt werden. Ist der Auftrag schon erteilt worden? Gibt es schon Zwischenergebnisse? Wann ist mit dem Endbericht zu rechnen? gez. Kurt Bernhardt, Ute Goronczy
Antrag vom 19.11.2018 Haushalt 2019 – Förderung des GLOBE zum o.a. TOP stellen wir folgende Frage zur Investitionsförderung des GLOBE: Das GLOBE hat auf Grund seiner überregionalen Bedeutung eine Denkmalschutzförderung des Bundes in Höhe von 427.000,- € verbindlich zugesagt bekommen. Weiterhin sind EFRE-Mittel in Höhe von 318.000,- € mit anscheinend guten Erfolgsaussichten beantragt worden. Diese Fördermittel sind großartig, sie müssen allerdings mit Eigenmitteln in derselben Höhe hinterlegt werden. Die Kulturgenossenschaft Globe e.V. ist sehr erfolgreich und hat zusätzlich zu den Genossenschaftsanteilen viele Spenden von Privatpersonen, Stiftungen und Firmen eingeworben, die die hohe Resonanz des GLOBE in Stadt und Region verdeutlichen. Allerdings besteht gemäß dem aktualisierten Finanzierungsplan des GLOBE immer noch eine hohe Finanzierungslücke in Höhe von 292.000,- €. Es gibt die Befürchtung, dass diese Lücke zum großen Teil nicht geschlossen werden kann und entsprechend EFRE und/oder Denkmalschutzmittel verloren gehen. Die Verwaltung sieht im Haushalt 2019 eine Investitionsförderung des GLOBE von lediglich 25.000,- € vor. Wir fragen: Sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, die Investitionsförderung für das GLOBE deutlich zu erhöhen gez. Kurt Bernhardt, Ute Goronczy
Fraktionsübergreifender Antrag vom 31.8.2017 Vorstellung der GLOBE Kultur-Genossenschaft Begründung: Die GLOBE e.G. will das ehemalige Militärkino auf dem Gelände der ehemaligen Donnerschwee-Kaserne erwerben und sanieren. Danach soll das GLOBE als kultureller Trefpunkt für Oldenburg zur Verfügung stehen. Angedacht ist ein Kulturort für Kino. Theater, Konzerte, Festivals und Events. Wir bitten die Verwaltung, die GLOBE Kultur-Genossenschaft zur Sitzung des Kulturausschusses einzuladen, um über die Ziele, Vorstellungen und Planungen aus ersten Hand informiert zu werden. gez. Kurt Bernhardt, GRÜNE, Ulf Prange, SPD, Esther Niewerth-Baumann (CDU) Franz Norrenbrock (WFO-LKR), Roland Zielke (FDP)
Antrag vom 15.5.2017 Bauwerkhalle: weitere Nutzung Zu den Überlegungen der Verwaltung, die städtische Bauwerkhalle zu verkaufen, gibt es von vielen Kulturschaffenden und Kulturinstitutionen in Oldenburg massive Bedenken. Es wird befürchtet, dass mit dem Verkauf ein wertvolles Forum für den kulturellen Austausch und für kulturelle Impulse verloren geht. Der Protest mündete sogar in einer Demonstration am 13.05.17 mit ca. 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Die grüne Ratsfraktion möchte mit diesem Dringlichkeitsantrag die Möglichkeit schaffen, im Kulturauschuss die Sachlage öffentlich zu diskutieren, bevor ggf. im Finanzausschuss die Bauwerkhalle in nichtöffentlicher Sitzung zum Verkauf gestellt wird. gez. Kurt Bernhardt
Antrag vom 12.01.2017 Kündigung Pachtvertrag ArtCafé Wir möchten gerne nähere Informationen zu den Gründen erhalten, die Sie bzw. die Verwaltung dazu veranlasst haben, den Pachtvertrag mit Frau Tima Dittert zu kündigen. Unseres Erachtens hat sich das ArtCafé im Horst-Janssen-Museum unter der Regie von Frau Dittert sehr gut etabliert und ist sowohl in der Stadt Oldenburg als auch weit darüber hinaus zu einem Begriff geworden. Nicht nur das ArtCafé profitiert vom Museum, sondern auch das Museum profitiert vom gut geführten ArtCafé. Gäste des Cafés sind zu zusätzlichen Besuchern des Museums geworden. Vor diesem Hintergrund würden wir es sehr bedauern, wenn Frau Dittert das ArtCafé nicht weiterführen könnte. gez. Kurt Bernhardt
Antrag vom 08.11.2016 Soziale Eintrittspreisgestaltung am Oldenburgischen Staatstheater“ Beschlussvorschlag: Die von der Stadt Oldenburg in den Verwaltungsausschuss des Staatstheaters bestellten Mitglieder werden beauftragt, sich für eine sozial gerechtere Preisgestaltung bei den Eintrittsgelder einzusetzen. Hierzu gehört u.a. die Einführung eines Sozialtarifs. Dieser ist so zu gestalten, dass Beziehungsberechtigte des Oldenburg-Passes unter Vorlage ebendieses Passes für die anstehende Aufführung eine Eintrittskarte in allen Preisgruppen für einen Betrag von 3 Euro an der Abendkasse erhalten. Diese Möglichkeit gilt ab einer halben Stunde vor Aufführungsbeginn. Die Verwaltung wird gebeten, von ihren Gesprächen mit der Leitung des Staatstheaters zu berichten. Begründung: Die Fraktion verweist in Sachen Sozialtarif auf den anliegenden Antrag nebst Begründung aus 2010 und den mit Mehrheit beschlossenen Antrag aus 2014. gez. Sebastian Beer
Antrag vom 07.07.2016
Beteiligungsverfahren Stadtmuseum und Bildende Kunst
Wir bitten die Verwaltung um Informationen zum geplanten Beteiligungsverfahren für das Stadtmuseum und die Bildende Kunst. Insbesondere bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
Wann erfolgte die Ausschreibung für die Auswahl des Institutes?
Wie wurde der Auftrag formuliert und wie wurde die Ergänzung im Haushaltsentwurf durch B90/ Die Grünen und SPD berücksichtigt?
Wann erfolgte die Auswahl des Instituts und nach welchen Kriterien?
Wie ist der Zeitplan?
Wie soll die neue Museumsleitung eingebunden werden?
Welche Menschen sollen in den Beteiligungsprozess eingebunden werden?
Außerdem bitten wir um Einladung des ausgewählten Instituts zur Vorstellung des Konzeptes.
Begründung:
Für eine geplante Erweiterung und einen Umbau des Stadtmuseums waren im Haushaltsentwurf der Verwaltung für 2017 Gelder für einen Beteiligungsprozess vorgesehen – diesen Prozess möchten wir gerne unterstützen. Grüne und SPD haben im Haushaltsentwurf das Beteiligungsverfahren vom Auftrag her ergänzt, um ein gesamtstädtisches Konzept für die bildende Kunst zu entwickeln. Dazu gehört aus unserer Sicht u.a. die Einbindung des Oldenburger Kunstvereins oder des BBK, dazu gehört die Frage nach Ausstellungsflächen bzw. einer Galerie für regionale Künstler und auch die Förderung und Unterstützung von bildenden Künstler z.B. durch Wettbewerbe oder die Einbindung in die Stadtentwicklung für Kunst im öffentlichen Raum.
Andrea Hufeland, Ingrid Kruse
Antrag vom 07.07.2016
Graffiti – Konzept Brückenkunst
Begründung:
In Oldenburg gibt es eine große aktive Graffiti & Urban Art Szene. Der Präventionsrat in Oldenburg beschäftigt sich seit 2004 mit dem Thema Graffiti, zunächst unter dem Aspekt der Sachbeschädigung und präventiver Verhinderung von illegaler Graffiti. Die Auseinandersetzung und die Diskussionen mit der Initiative „Graffiti in Oldenburg“ und dem Verein „Probierwerk“ führten schließlich dazu Graffiti mehr unter dem Kunst-Aspekt und als anerkannte künstlerische Ausdrucksformen zu betrachten. Mittlerweile gibt es auch in Oldenburg einige legale Flächen für Graffiti Künstler. Bei der Veranstaltung „5 Jahre legale Fläche Graffiti am TuS Bloherfelde“ entstand der Wunsch nach einen Konzept für die Nutzung von weiteren legalen Flächen, z.B. an Autobahnbrücken. Dieses Konzept liegt nun vor.
Wir bitten um Einladung des Präventionsrates Oldenburg und der Projektleitung der Graffiti-Werkstatt Probierwerk e.V. um das Konzept Brückenkunst, wie auch schon im JHA, vorzustellen
gez. Andrea Hufeland, Ingrid Kruse
Antrag vom 07.07.2016
– Was kostet ein Theater? Zukunftssicherung der Freien Profi-Theater in Oldenburg –
Wir bitten die Verwaltung um Einladung von Dr. Jörg Siewert, um über die Situation von Freien
Theatern zu berichten und über die Kriterien, die für eine nachhaltige institutionelle Förderung berücksichtigt werden müssen. Außerdem bitten wir um Einladung und kurze Stellungnahme von Theater Hof 19, Theater Wrede und Theater Laboratorium.
Die Verwaltung bitten wir um eine Einschätzung zur Lage der Freien Profi Theater in Oldenburg, um
Stellungnahme, welche Kriterien aus Sicht der Verwaltung für eine Förderhöhe zu beachten sind und um einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen.
Begründung:
Kunst bereichert unser Leben und spielt eine wichtige Rolle bei der interkulturellen Öffnung in einer inklusiven Gesellschaft. Wenn wir Kunst und Kultur als wichtigen Bestandteil einer zukunftsfähigen Gesellschaft anerkennen, dann dürfen wir nicht länger die Augen verschließen vor der prekären Lage vieler Kulturschaffenden. Im Bereich Theater sind wir in Oldenburg mit mehreren Freien Profi-Theatern gut aufgestellt. Wenn wir die Vielfalt erhalten wollen, erscheint es notwendig die institutionelle Förderung in den Blick zu nehmen und anzupassen.
Theater sind neben der eigentlichen künstlerischen Arbeit auch Wirtschaftsunternehmen, die eine verlässliche finanzielle Grundlage für u.a. Miete, Nebenkosten und Renovierung der Spielstätte, für Organisation und Technik brauchen, Mindestlöhne für Mitarbeiter zahlen müssen/wollen und Freiraum für die künstlerische Arbeit benötigen. Dazu benötigen sie eine bessere finanzielle Basisförderung, die ihnen ermöglicht die Spielstätten ohne Existenzdruck zu führen und junge Nachfolger_innen für eine Zukunftssicherung der Spielstätten zu gewinnen.
gez. Andrea Hufeland, Ingrid Kruse
Antrag vom 02.08.2016
Raumnot bei der Musikschule Oldenburg
Die Schülerzahl der Musikschule hat sich in den letzten 10 Jahren auf mehr als 3100 verdoppelt (Stand
12/2015). Gleichzeitig bricht der Raum für den Unterricht zunehmend weg, da immer mehr Schulen als
Ganztagsschulen geführt werden.
Das Hauptgebäude der Musikschule bietet nur Raum für ca. 12% der Schülerinnen und Schüler. Der
restliche Unterricht muss an 35 verschiedenen Standorten durchgeführt werden. Hinzu kommen noch
14 Kindergärten und Kitas mit denen Kooperationen bestehen.
Trotz dieser Vielzahl von Standorten gab es bereits im Februar diesen Jahres rund 250 unversorgte
Schülerinnen und Schüler, die nicht berücksichtigt werden konnten (Kulturausschuss 16.2.16).
Wir stellen folgende Fragen:
1. Wie stellt sich die Raumsituation zu Beginn des neuen Schuljahres dar?
2. Wie viele Schülerinnen und Schüler stehen aktuell auf der Warteliste?
3. Sind noch weitere Standorte hinzugekommen?
4. Wie viele Räume müssen doppelt belegt werden?
5. Was konkret hat die Verwaltung seit dem 16.2.16 unternommen, um die „erheblichen Probleme“ hinsichtlich der „Unterrichts- und Probenmöglichkeiten“ zu lösen?
6. Am 16.2. hat die Verwaltung die Idee für ein Haus der Musik vorgestellt. Wurde diese Idee im letzten halben Jahr weiterentwickelt?
7. Wurde der Raumbedarf untersucht?
8. Wurden mögliche Synergien und Kooperationen untersucht?
9. Wurden Gebäude oder Grundstücke auf deren Tauglichkeit für ein Haus der Musik untersucht? gez. Kurt Bernhardt
Antrag vom 08.07.2016 Was kostet ein Theater? Zukunftssicherung der Freien Profi-Theater in Oldenburg Wir bitten die Verwaltung um Einladung von Dr. Jörg Siewert, um über die Situation von Freien Theatern zu berichten und über die Kriterien, die für eine nachhaltige institutionelle Förderung berücksichtigt werden müssen. Außerdem bitten wir um Einladung und kurze Stellungnahme von Theater Hof 19, Theater Wrede und Theater Laboratorium. Die Verwaltung bitten wir um eine Einschätzung zur Lage der Freien Profi Theater in Oldenburg, um Stellungnahme, welche Kriterien aus Sicht der Verwaltung für eine Förderhöhe zu beachten sind und um einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen. Begründung: Kunst bereichert unser Leben und spielt eine wichtige Rolle bei der interkulturellen Öffnung in einer inklusiven Gesellschaft. Wenn wir Kunst und Kultur als wichtigen Bestandteil einer zukunftsfähigen Gesellschaft anerkennen, dann dürfen wir nicht länger die Augen verschließen vor der prekären Lage vieler Kulturschaffenden. Im Bereich Theater sind wir in Oldenburg mit mehreren Freien Profi-Theatern gut aufgestellt. Wenn wir die Vielfalt erhalten wollen, erscheint es notwendig die institutionelle Förderung in den Blick zu nehmen und anzupassen. Theater sind neben der eigentlichen künstlerischen Arbeit auch Wirtschaftsunternehmen, die eine verlässliche finanzielle Grundlage für u.a. Miete, Nebenkosten und Renovierung der Spielstätte, für Organisation und Technik brauchen, Mindestlöhne für Mitarbeiter zahlen müssen/wollen und Freiraum für die künstlerische Arbeit benötigen. Dazu benötigen sie eine bessere finanzielle Basisförderung, die ihnen ermöglicht die Spielstätten ohne Existenzdruck zu führen und junge Nachfolger*innen für eine Zukunftssicherung der Spielstätten zu gewinnen. gez. Andrea Hufeland, Ingrid Kruse
Antrag vom 08.07.2016 Graffiti – Konzept Brückenkunst Begründung: In Oldenburg gibt es eine große aktive Graffiti & Urban Art Szene. Der Präventionsrat in Oldenburg beschäftigt sich seit 2004 mit dem Thema Graffiti, zunächst unter dem Aspekt der Sachbeschädigung und präventiver Verhinderung von illegaler Graffiti. Die Auseinandersetzung und die Diskussionen mit der Initiative „Graffiti in Oldenburg“ und dem Verein „Probierwerk“ führten schließlich dazu Graffiti mehr unter dem Kunst-Aspekt und als anerkannte künstlerische Ausdrucksformen zu betrachten. Mittlerweile gibt es auch in Oldenburg einige legale Flächen für Graffiti Künstler. Bei der Veranstaltung „5 Jahre legale Fläche Graffiti am TuS Bloherfelde“ entstand der Wunsch nach einen Konzept für die Nutzung von weiteren legalen Flächen, z.B. an Autobahnbrücken. Dieses Konzept liegt nun vor. Wir bitten um Einladung des Präventionsrates Oldenburg und der Projektleitung der Graffiti-Werkstatt Probierwerk e.V. um das Konzept Brückenkunst, wie auch schon im JHA, vorzustellen. gez. Andrea Hufeland, Ingrid Kruse
Antrag vom 08.07.2016 Beteiligungsverfahren Stadtmuseum und Bildende Kunst Wir bitten die Verwaltung um Informationen zum geplanten Beteiligungsverfahren für das Stadtmuseum und die Bildende Kunst. Insbesondere bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: – Wann erfolgte die Ausschreibung für die Auswahl des Institutes? – Wie wurde der Auftrag formuliert und wie wurde die Ergänzung im Haushaltsentwurf durch B90/ Die GRÜNEN und SPD berücksichtigt? – Wann erfolgte die Auswahl des Instituts und nach welchen Kriterien? – Wie ist der Zeitplan? – Wie soll die neue Museumsleitung eingebunden werden? – Welche Menschen sollen in den Beteiligungsprozess eingebunden werden? Außerdem bitten wir um Einladung des ausgewählten Instituts zur Vorstellung des Konzeptes. Begründung: Für eine geplante Erweiterung und einen Umbau des Stadtmuseums waren im Haushaltsentwurf der Verwaltung für 2017 Gelder für einen Beteiligungsprozess vorgesehen – diesen Prozess möchten wir gerne unterstützen. GRÜNE und SPD haben im Haushaltsentwurf das Beteiligungsverfahren vom Auftrag her ergänzt, um ein gesamtstädtisches Konzept für die bildende Kunst zu entwickeln. Dazu gehört aus unserer Sicht u.a. die Einbindung des Oldenburger Kunstvereins oder des BBK, dazu gehört die Frage nach Ausstellungsflächen bzw. einer Galerie für regionale Künstler und auch die Förderung und Unterstützung von bildenden Künstler z.B. durch Wettbewerbe oder die Einbindung in die Stadtentwicklung für Kunst im öffentlichen Raum. gez. Andrea Hufeland, Ingrid Kruse
Antrag vom: 17.05.2016 Berges Platten Wir bitten die Verwaltung um Stellungnahme und Vorschläge zu folgenden Fragen:
- Wo befinden sich die Platten von Berges, mit dem die Fassade des alten Hallenbades gestaltet war?
- Besteht die Möglichkeit das Kunstwerk am Olantis wieder zu verwenden?
- Was sagt der Künstler dazu?
- Welche Realisierungsmöglichkeiten sieht die Verwaltung?
- Welche Kosten würde diese Maßnahme verursachen?
Berges ist ein international bekannter noch lebender bildender Pop-Art Künstler aus Cloppenburg. Er hatte bei Errichtung des Hallenbades, das dem ECE zum Opfer gefallen ist, die Fassade mit dem Motiv eines gerade ins Wasser tauchenden Menschen gestaltet. Das Motiv ist modern und sehr typisch für Berges. Für viele zeitgenössische Kritiker ist Berges einer der wichtigsten Vertreter der Pop-Art in Deutschland. Nach unserer Kenntnis lagern die Platten in einem städtischen Archiv.Ein mögliches Vorgehen sollte mit dem Künstler im Vorfeld erörtert werden und der Künstler ggf. in den Ausschuss eingeladen werden. f.d. Gruppe DIE GRÜNEN gez. Dr. Armin Frühauf, Andrea Hufeland, Ingrid Kruse
Antrag vom: 17.05.2016 Kunst Ankauf von Janssen Werken Wir bitten um Beantwortung der Fragen und Stellungnahme der Verwaltung zum geplanten Kunst-Ankauf für das Horst Janssen Museum:
- Seit wann ist der Verwaltung der Verkauf der Sammlung bekannt?
- Wie hoch ist die geforderte Summe?
- Wie wurde der Wert der Sammlung ermittelt?
- Wie schätzt die Verwaltung den Wert der Sammlung für die Stadt Oldenburg ein?
- Warum wurde darüber nicht der Fachausschuss informiert?
- Warum wurde der geplante Ankauf nicht im Haushaltsentwurf der Verwaltung eingeplant?
- Wie hoch ist aktuell die Summe, die von Stiftungen und Sponsoren zur Verfügung gestellt wird?
- Ist ein Teil-Ankauf der Werke möglich?
- Ist ein Ankauf mit geringerer Beteiligung der Stadt Oldenburg möglich?
- Welche Investitionen sollen gestrichen werden, um den Ankauf zu ermöglichen?Der geplante Ankauf der Bilder wurde in der letzten Sitzung des Finanzausschusses bekannt gegeben. Der Kulturausschuss war damit bisher nicht befasst. Es ist den Kulturschaffenden unserer Stadt nicht zu erklären, dass eine Unterstützung aktiver regionaler Künstler wegen mangelnder Gelder im Haushalt unmöglich erscheint oder Projekte und Institutionen eine wesentlich kleinere Summe als beantragt genehmigt bekamen, wenn auf der anderen Seite der Verwaltungswille besteht, 250.000 EUR im Haushalt für den Ankauf von Kunst für das städtische Museum nachträglich frei zu machen.
gez. Andrea Hufeland, Ingrid Kruse, Armin Frühauf
Antrag von Grün-Rot vom: 29.08.2015 Institutionelle Förderung Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird aufgefordert für den Haushaltsentwurf 2016 Gespräche mit den institutionell geförderten Kultureinrichtungen zu führen und dabei die Kürzungen aus dem Haushaltssicherungskonzept von 2010 zu berücksichtigen. Begründung: Im Jahr 2010 wurde aufgrund des HSK eine Kürzung bei den institutionell geförderten Einrichtungen vorgenommen. Eine direkte Rücknahme der Kürzungen hat es bisher nicht gegeben. f. d. Ratsfraktionen Andrea Hufeland, Armin Frühauf Ursula Burdiek für die Fraktion B90/Die Grünen für die SPD Fraktion
Antrag vom: 13.07.2015 Aberkennung der Ehrenbürgerwürde für August Hinrichs Beschlussvorschlag: Das Paul von Hindenburg von der Stadt Oldenburg verliehene Ehrenbürgerrecht wird aberkannt. Begründung: So wie zu Hinrichs wurden auch zu Hindenburg während der Debatte um die Straßennamen bereits zahlreiche Argumente ausgetauscht, die eine Aberkennung der Ehrenbürgerwürde nun nahelegen. So ebnete er den Nationalsozialisten bewusst den Weg für ihr Regime voll Terror, Gewalt und Verfolgung. Als antidemokratisch eingestellter Reichspräsident wünschte er, das Parteienwesen und den Parlamentarismus zugunsten einer nationalen Einheit zu vernichten. Wenn einem Ehrenbürger die Ehre nicht mehr gebührt, sollte diese auch formal aberkannt werden. Auf der Seite der Stadt heißt es: „Wegen unwürdigen Verhaltens kann das Ehrenbürgerrecht auch wieder entzogen werden. Um den Wert dieser besonderen Auszeichnung zu erhalten, wird bei der Verleihung des Ehrenbürgerrechts ein hoher Maßstab angelegt.“ (http://www.oldenburg.de/startseite/stadtportrait/staedtische-ehrungenpreise/ehrenbuergerrecht.html, Zugriff: 13.07.2015) Ein solch hoher Maßstab bedeutete aber auch, die verliehenen Ehrenbürgerrechte kritisch zu überprüfen. gez. Sinje Eichner
Antrag vom: 19.05.2015 Debatte über die Oldenburger Straßennamen Zum bestehenden Beschlussvorschlag des Tagesordnungspunktes 8 reichen wir folgenden Änderungsantrag ein: Beschlussvorschlag:
- In den vom Kulturausschuss in seiner nächsten Sitzung zu bestimmenden Straßen werden Informationsangebote zu den jeweiligen Namensgebern aufgestellt. Diese werden sowohl über die Lebensleistungen der Personen als auch über kritische Aspekte der jeweiligen Biografien informieren. Über konkrete Form und Inhalt erfolgt eine Beratung und Beschlussfassung durch den Kulturausschuss in der folgenden Sitzung, zu der mögliche Formate vorgestellt werden.
- Darüber hinaus werden die Hindenburgstraße, August-Hinrichs-Straße sowie die Hedwig-Heyl-Straße umbenannt. Der neue Name ist noch festzulegen. Unter dem neuen Straßennamen ist ein „ehemals …straße“ vermerkt, wie bereits in der Leo-Trepp-Straße (ehemals Wilhelmstraße) zu sehen. Auch hier soll es Informationen über den Grund der Umbenennung und die kritischen Aspekte der jeweiligen Biografie geben.
Begründung: Nach einer langen Debatte gilt es eine differenzierte Entscheidung zu treffen und zwischen den Möglichkeiten – kein Handlungsbedarf, ergänzende Information oder Umbenennung – abzuwägen. Ehrungen durch Straßenbenennungen stehen auch für das politisch- moralische Wertefundament einer Gesellschaft, das sich im Verlauf der Geschichte verändern kann. Eine Umbenennung zeigt eine deutliche Distanzierung und setzt damit ein klares politisches Zeichen. Dabei ist es notwendig, sich die Namensgeber_innen einzeln anzusehen und nicht über einen Kamm zu scheren. Bei drei Straßennamen schlagen wir eine Umbenennung vor. Die Begründungen sind im Einzelnen: Hindenburg: In seiner entscheidenden Rolle als Reichspräsident des Jahres 1933 hat Hindenburg den Nationalsozialisten den Weg bereitet in ein Regime voll Terror und Gewalt. Die Forschungslage ist hier, anders als bei anderen Kandidatinnen und Kandidaten der Untersuchung recht eindeutig. So wurde die Einschätzung, Hindenburg sei als bereits seniler Greis von den Nationalsozialisten benutzt worden, abgelöst von der Annahme, er sei als Antidemokrat dafür eingetreten, das Parteienwesen und den Parlamentarismus zugunsten einer nationalen Einheit zu vernichten. Als Namensgeber einer Straße ist er daher nicht zu halten, wenn man die Straßenbenennung nach einer Person als Ehrung dieser versteht. In vielen anderen Städten erfolgte bereits eine ähnliche Debatte. In einigen, etwa in Kiel, kam es zur Umbenennung. Die Hindenburgschule in Oldenburg wurde bereits umbenannt. Hier scheint eine deutliche Diskrepanz in der Bewertung vorzuliegen, die jeder Logik entbehrt. Hinrichs: Schon mehrfach entbrannte in Oldenburg die Debatte um August Hinrichs, der einst zum Ehrenbürger ernannt wurde. Mithilfe der wissenschaftlichen Studie als fundierte Grundlage sollte nun der Schritt gegangen werden, nicht immer aufs Neue zu debattieren, sondern zu handeln. Hinrichs profitierte vom Nationalsozialismus und stellte seine Werke in dessen Dienst. So schrieb auch er ein Gedicht für den Führer für die sogenannten Tornisterschriften. Auch Ehrungen nahm der Leiter der Reichsschrifttumskammer Weser-Ems entgegen. Eine öffentliche Distanzierung hat es nie gegeben. Als lokale Persönlichkeit betrifft die Diskussion um Hinrichs unsere Stadt mehr als andere. Dennoch sollte die Debatte um Hinrichs zum Ende gebracht und die nach ihm benannte Straße umbenannt werden. Heyl: Heyl brachte einst den Anstoß zur Debatte um die Ehrung von Personen durch einen Straßennamen. Ihre Bewunderung für Adolf Hitler war logische Folge einer rassistischen und nationalistischen Einstellung, die sie bereits im Kaiserreich und der Weimarer Republik in Schrift und Wort verlautbaren ließ. Als Vorsitzende des Frauenbundes der Deutschen Kolonialgesellschaft suchte sie Frauen für die Kolonisten gemäß dem Grundsatz, es dürfe keine Mischehen geben. gez. Sinje Eichner
Antrag GRÜNE/SPD vom: 13.03.2015 Stadtfeuilleton Wir stellen folgenden zu beschließenden Antrag: Das Kulturdezernat wird aufgefordert, einen runden Tisch mit Vertretern aller in Oldenburg tätigen Kunst- und Kultursparten einzuberufen, um die Möglichkeiten einer solchen Publikation zu diskutieren und auszuloten. Die mögliche Zusammensetzung des Runden Tisches soll im nächsten Kulturausschuss vorgestellt werden. Zu beteiligen sind dabei städtische und institutionell geförderte Kultureinrichtungen, wichtige lokale Akteure aus dem Bereich der Projektförderung und die OTM. Begründung: Um Aktivitäten und Termine des Oldenburger Kulturbetriebs besser in die Öffentlichkeit zu kommunizieren als bisher, soll eine regelmäßig erscheinende Publikation erstellt werden. Diese könnte sich an der (der NWZ beiliegenden) Theaterzeitung orientieren bzw. in diese integriert werden. f. d. Ratsfraktion B90/Die Grünen f. d. SPD-Fraktion gez. Andrea Hufeland gez. Ursula Burdiek
Antrag GRÜNE/SPD/Linke-Piraten vom: 22.01.2015 Straßennamen – Zeitplan und Abschluss Dazu möge der Kulturausschuss Folgendes beschließen: – Die Diskussion um die Straßennamen wird bis Ende 2015 vorerst[1] abgeschlossen. – Dafür ist der folgende Zeitplan vorgesehen: o Kurzfristig überlegt die Verwaltung, an welchen Stellen in der Stadt, möglichst nahe der betroffenen Straßen, die Ausstellung bis Juni weiterhin platziert werden könnte. Dabei sind auch nicht städtische Gebäude zu berücksichtigen. o Bis März stellt die Verwaltung den finanziellen Aufwand dar, der mit einer Umbenennung oder Ergänzung in Form von Schildern sowie mit nachfolgend skizzierter Veranstaltung einherginge. o Vor den Sommerferien wird ein halbtägiges Bürgerforum zur Straßennamendebatte in Zusammenarbeit mit der Universität Oldenburg durchgeführt. Bürger_innen, Politiker_innen und interessierte Menschen können sich auf dieser Veranstaltung über die einzelnen Namenspatron_innen in kleinen Plenen informieren und die jeweiligen Ehrungen als Namensgeber für Straßen aus heutiger Sicht diskutieren und hinterfragen. Ziel ist es, von den teilnehmenden Bürger_innen ein zusammenfassendes Stimmungsbild über den abschließenden Umgang mit dem Ergebnis der Straßennamenkommission zu erhalten. Zu der Veranstaltung werden die Anwohner_innen explizit eingeladen. o Nach den Sommerferien: Beschlussfassung. Begründung: Vergangenes Jahr hat die Stadt Hannover den Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz umbenannt. Dem voraus ging eine intensive Beschäftigung mit dem Namenspatron (u.a. wissenschaftliche Arbeit), welche dazu führte, dass man dort entschied, es sei sinnvoll und richtig den Namen des Platzes zu ändern. Auch in Oldenburg wird es Zeit aktiv voranzukommen in der Diskussion um die Straßennamen. Insofern sollte ein Abschluss des Themas bis Ende 2015 fokussiert werden. Dafür ist es notwendig, die Informationen zu vertiefen sowie die Bürger_innen aktiv zu beteiligen um abschließend begründete und wohlüberlegte Entscheidungen treffen zu können, die verwaltungsseitig umzusetzen sind. Sollten bisher die Planungen der Verwaltung vorangeschritten, jedoch der Politik noch nicht mitgeteilt worden sein, so kann der Beschlussvorschlag im Detail bei Bedarf angepasst werden. f. d. Ratsfraktionen Sinje Eichner, Christoph Sahm, Dr. Jens Ilse ______________________________________________________________________________ [1] Sollten im Laufe der Jahre weitere Namenspatron_innen kritisch zu hinterfragen sein, behält sich der Rat vor, dieses Thema erneut aufzugreifen.
Antrag GRÜNE / SPD vom: 22.01.2015 Institutionelle Förderung Wir bitten die Verwaltung um die Auflistung aller institutionell geförderten Kultureinrichtungen in Oldenburg mit Höhe der jährlichen Förderung durch finanzielle Zuwendung und/oder durch unentgeltliche oder vergünstigte Überlassung von städtischen Räumlichkeiten und aller Zahlungen an den EGH, außerdem um den Beginn der Förderung und die Veränderungen der Fördersummen im Zeitraum von 2010 bis 2015. Außerdem bitten wir um Mitteilung, wofür die Förderung gewährt wird, welche Einrichtungen von der Kürzung durch das Haushaltssicherungskonzeptes 2010 betroffen waren und für welche dieser Einrichtungen bisher keine Rücknahme der Kürzung oder Neuverhandlung der Fördersumme erfolgt ist. Begründung: Die aktuellen Haushaltsberatungen zeigen den Bedarf, die zukünftige Kulturförderung in den Blick zu nehmen und transparent zu gestalten. f. d. Ratsfraktion B90/Die Grünen f. d. SPD Fraktion gez. Andrea Hufeland gez. Ursula Burdiek, Sabine Cupin
Antrag vom: 15.09.2014 Aktuelle Situation der Werkschule Wir bitten die Verwaltung in der kommenden Sitzung des Kulturausschusses über die aktuellen Entwicklungen zur Raumsituation der Werkschule zu berichten und dazu Herrn Heppner und Frau Anneken von der Werkschule einzuladen. Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:
- Hält die Verwaltung das Objekt in der Rosenstraße 41 für geeignet?
- Besteht in dem Objekt die Möglichkeit zur Mitnutzung/Untervermietung oder zu Ausstellungen?
- Welche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung notwendig?
- Welche Zuschusserhöhung für die institutionelle Förderung wäre notwendig?
- Welche sonstigen Kosten würden entstehen (Umbaumaßnahmen, Umzug) und wie sollen diese finanziert werden?
- Wäre für das Objekt eine Nutzungsänderung erforderlich?
- Sind Auflagen für Parkplätze zu erfüllen?
Um weitere Planungen zu ermöglichen, schlagen wir vor folgenden Beschluss zu fassen: Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die Werkschule bei der Anmietung des Objektes Rosenstr. 41 zu unterstützen und eine tragfähige Zuschusserhöhung für die institutionelle Förderung der Werkschule in die Haushaltplanung für 2015 aufzunehmen. Konzept und Planungen sollen im Kulturausschuss vorgestellt werden. Begründung: Seit 2 Jahren ist die Werkschule auf der Suche nach neuen Räumlichkeiten, da die jetzigen Räumlichkeiten am Hochheider Weg aufgrund baulicher Mängel 2015 abgerissen werden müssen. Ein privater Investor hat sich nun bereit erklärt das Gebäude in der Rosenstr. 41 (bisher IFE Eriksen) mit einer Nutzfläche von 1200 qm für die Werkschule zu erwerben und an diese zu einem Preis von 6€/qm zu vermieten. gez. Andrea Hufeland
Antrag vom: 08.05.2014 Diskriminierungsfreier und ermäßigter Zutritt zu Kulturveranstaltungen für Besitzer_innen des Oldenburg Pass Wir stellen folgenden zu beschließenden Antrag: Die Vertreter_innen des Rates im Verwaltungsausschuss des Staatstheaters Oldenburg werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Nutzer_innen des Oldenburg Pass einen diskriminierungsfreieren und erleichterten Zugang zu den Veranstaltungen des Theaters erhalten. Die Ermäßigungen für den Oldenburg Pass sollen sich zukünftig stärker an den übrigen Ermäßigungsangeboten des Theaters orientieren. Zusätzlich führt die Verwaltung mit der gleichen Intention ein Gespräch mit dem Staatstheater. Begründung: Die einkommensschwachen Nutzer_innen des Oldenburg Pass, zu denen u. a. Flüchtlinge gehören, können derzeitig ausschließlich das Last Minute-Ticket Angebot an der Abendkasse auf allen noch verfügbaren Plätzen nutzen. Für Gastspiele und Sonderveranstaltungen erhalten sie im Oldenburgischen Staatstheater grundsätzlich keine Ermäßigung. Darüber hinaus erhalten sie keinerlei Angebote, wie sie beispielsweise Auszubildende, Schwerbehinderte, Helfer im Freiwilligen Sozialen Jahren usw. in Anspruch nehmen können. Nutzer_innen des Oldenburg Pass haben keinerlei Möglichkeit, ermäßigte Karten vorzubestellen, was es ihnen erschwert, einen Theaterbesuch mit Freund_innen und Bekannten zu planen. Die normalen Eintrittspreise des Theaters sind für Empfänger_innen von Sozialleistungen in der Regel nicht finanzierbar. Bundesweit vorbildlich bemüht sich Oldenburg einkommensschwachen Bürger_innen und Menschen in sozialen Härtefällen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Der Oldenburg Pass bietet Ermäßigungen bei Kultur-, Bildungs- und Sportveranstaltungen. Dem Theater kommt eine besonders hervorzuhebende Bedeutung für die Inklusion von einkommensschwachen Mitbürger_innen zu. Theaterveranstaltungen leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Bildung, sondern sie sind daneben Orte der sozialen Begegnung und des Austausches. Insbesondere ein mit öffentlichen Mitteln des Landes Niedersachsen und der Stadt Oldenburg finanziertes Theater sollte sich bemühen, im Sinne inklusiver Ansprüche allen Bevölkerungsgruppen ein ausreichend zugängliches und nicht ausgrenzendes Kulturangebot anzubieten. Mit freundlichem Gruß Dr. Jens Ilse, Jan-Martin Meyer Für die Ratsgruppe DIE LINKE / Piratenpartei Ursula Burdiek Für die SPD Andrea Hufeland Für Bündnis 90/ Die Grünen
Antrag vom: 02.05.2014 „Straßennamendebatte – weiteres Vorgehen“ Folgende Beschlüsse sind dabei zu fassen: Beschlussvorschlag 1: Die Verwaltung erarbeitet Möglichkeiten eines öffentlichen Austausches zwischen interessierten Bürger_innen und der Politik bezüglich der Namenspat_innen, die in der Kulturausschusssitzung im Februar vorgestellt worden sind. Dabei sind niedrigschwellige Formate wie Workshops etc. in die Überlegungen einzubeziehen. Alternativen sind vorzustellen um schließlich zu einem verbindlichen Vorschlag bezüglich des Formates zu gelangen. Die Verwaltung erläutert ferner, welche zusätzlichen Informationsveranstaltungen zu den historischen Personen geplant sind und wann die Ausstellung im Stadtmuseum eröffnet wird. Begründung: Aus den zahlreichen Zuschriften vieler Bürger_innen zu einzelnen Namen ist das Interesse, aber auch der Wunsch mit zu diskutieren, ersichtlich. Neben privaten Gesprächen und privatem Austausch sollte durch die Stadt auch ein offizielles Forum geboten werden, das, nach nichtöffentlicher Beratung der Kommission, den Dialog zwischen Politiker_innen und Bürger_innen ermöglicht. So können letztendlich begründete Entscheidungen getroffen werden. Ferner besteht nach wie vor nicht nur Diskussions- sondern auch Informationsbedarf, sodass Informationsveranstaltungen angedacht werden sollten. Beschlussvorschlag 2: Die Verwaltung stellt die Dokumentation des Diskussionsprozesses sicher, d.h. stellt Überlegungen an, wie Ergebnisse etc. gesichert und aufbereitet werden können. Dabei ist auch zu prüfen inwiefern die Beiträge der Vortagsreihe, von denen Audio-Aufzeichnungen vorhanden sind, zugänglich gemacht werden können. Die Vorträge sollten der Öffentlichkeit als Stream, zusammen mit den schriftlichen Ausarbeitungen der Vorträge auf der Homepage, zeitnah und kontinuierlich erweitert, zugänglich gemacht werden. Begründung: Ein kontrovers diskutierter Prozess solcher Dauer bedarf angemessener Dokumentation und Visualisierung, einerseits für die Ratsmitglieder, andererseits im Rahmen einer transparenten Bürger_innenbeteiligung. Beschlussvorschlag 3: Die Verwaltung wird beauftragt, die von Prof. Dr. Perels in seinem Vortrag im März dieses Jahres angesprochenen, Hannoverschen Kriterien zu erfragen und zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt für die Kriterien für Straßenbenennungen in Oldenburg. Begründung: Die Kriterien können die Diskussion mitunter befruchten und sind gutes Begründungs- und Argumentati-onsinstrument. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sinje Eichner Christoph Sahm Jens Ilse
Antrag vom: 03.03.2014 Änderung der Richtlinien der Stadt Oldenburg für die Überlassung von Veranstaltungsräumen im Bereich Museen, Sammlungen und Kunsthäuser Zu diesem Punkt bitten wir um Vorlage der Änderung der Richtlinien der Stadt Oldenburg für die Überlassung von Veranstaltungsräumen (Vorlage 13/0213/2) mit dem Ziel dass alleinige Bewirtschaftungsrecht der Pächterin im Horst-Janssen-Museum und im Stadtmuseum und den damit verbundenen Räumlichkeiten zu erreichen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Maren Niehuis
Antrag vom: 26.02.2014 Kultur und Inklusion und um Einladung der Unter-Arbeitsgruppe Kultur und Freizeit der AG Inklusion, um über ihre Arbeit im Rahmen der Entwicklung des Kommunalen Aktionsplanes Inklusion zu berichten und die Mitglieder des Kulturausschusses zu informieren. Begründung: Am 26. März 2009 ist die UN Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten. Damit hat sich Deutschland verpflichtet Voraussetzungen für eine inklusive Gesellschaft zu schaffen. Die Kommunen sind herausgefordert, die Bestimmungen der UN-Konvention in die Praxis umzusetzen. Um dieses zu erreichen, wird in Oldenburg ein Kommunaler Aktionsplan Inklusion entwickelt, der vielfältige Handlungsfelder umfasst und 2015 vom Rat der Stadt Oldenburg verabschiedet werden soll. In dem Kommunalen Aktionsplan sollen Ziele und Maßnahmen beschrieben und ein Zeitrahmen sowie Verantwortlichkeiten benannt werden. An der Ausarbeitung beteiligen sich Arbeitsgruppen aus sieben Handlungsfeldern, u.a. auch die Arbeitsgruppe Kultur und Freizeit, die bereits hilfreiche Fragen und Checklisten zur Verfügung gestellt hat, um zu prüfen, ob ein Angebot für alle Menschen zugänglich ist und die Vielfalt fördert, also inklusiv ausgerichtet ist. Für die Arbeit im Kulturausschuss kann die Arbeitsgruppe hilfreiche Anregungen geben. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Andrea Hufeland, Dr. Maren Niehuis
Antrag vom: 03.02.2014 Änderung der Richtlinien der Stadt Oldenburg für die Überlassung von Veanstaltungsräumen im Bereich Museen, Sammlungen und Kunsthäuser Begründung: In der Kulturausschusssitzung vom 20.8. 2013 wurde von der Verwaltung ein Beschlussvorschlag zur Änderung der Richtlinien der Stadt Oldenburg für die Überlas-sung von Veranstaltungsräumen (Vorlage 13/0213/2) vorgelegt. In der Sitzung wur-den Änderungsvorschläge (u. a. das alleinige Bewirtschaftungsrecht im Horst-Janssen-Museum und im Stadtmuseum und den damit verbundenen Räumen) ge-macht, die für die Beratungen im VA eingefügt werden sollten. Wir bitten um Vorlage der geänderten Richtlinien und des geänderten Vertrages. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion von B´ 90/GRÜNE f. d. Ratsfraktion der SPD gez. Andrea Hufeland gez. Sabine Cupin
Antrag vom: 20.01.2014 Mitwirkung beratender Mitglieder im Kulturausschuss Beschlussvorschlag: Der Kulturausschuss des Rates wird um fünf beratende Mitglieder ohne Stimmrecht erweitert. Die Mitglieder werden aus der freien Kunst- und Kulturszene Oldenburgs (z. B. Theater, Tanz, Kino, Film, Musik, Literatur, bildende Kunst) oder Institutionen, wie z. B. der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg oder der Oldenburgischen Landschaft berufen. Begründung: Eine lebendige, zukunftsorientierte Gesellschaft braucht eine aktive Kulturpolitik. Kunst und Kultur fördern den Perspektivwechsel für eine sich schnell ändernde Gesellschaft. Neben den großen klas-sischen Kultureinrichtungen wollen wir in Oldenburg besonders auch Initiativen und Projekte der feien Kulturszene unterstützen. Für die Arbeit im Ausschuss kann ihre kontinuierliche Beratung wichtige Impulse geben. Mit freundlichen Grüßen f. d. GRÜNEN-Fraktion f. d. Ratsfraktion der SPD gez. Andrea Hufeland gez. Ursula Burdiek
Antrag vom: 04.11.2013 Oldenburger Film- und Medienarchiv 1. Welche Räumlichkeiten werden Werkstattfilm e.V. von der Stadt zur Verfügung gestellt und wie wird dies finanziell bewertet? 2. Erfolgt eine Verrechnung von finanziellen Mitteln an Werkstattfilm e.V., so dass ausgezahlte Mittel an Werkstattfilm wieder an die Stadt zurückfließen bzw. nicht erst ausgezahlt werden? Begründung: Werkstattfilm strebt einen Umzug in ein Gebäude in der Wallstraße an. Im Gegenzug könnten eventuell von der Stadt zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten aufgegeben werden (Katharinenstraße). Für eine Beurteilung eines erhöhten Finanzbedarfes ist es daher zweckmäßig die mögliche Entlastung des städtischen Haushaltes durch die fehlende Überlassung gegenzurechnen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Dr. Maren Niehuis
Antrag vom: 02.09.2013 Kultur- und Begegnungsmöglichkeiten auf dem Donnerschwee Kasernengelände Wir bitten für die Diskussion im Ausschuss um eine Stellungnahme der Verwaltung zu folgenden Fragen: Wie schätzt die Stadt die Wichtigkeit von Kultur- und Begegnungsmöglichkeiten auf dem Donnerschwee Gelände zur Entwicklung eines inklusiven Quartiers ein? Gibt es Ideen oder konkrete Projekte, die realisiert werden sollen? Wird mit dem Investor über die Möglichkeiten zur Realisierung von Kultur- und Begegnungsmöglichkeiten verhandelt, wie z. B. über die Ermöglichung von offenen Ateliers und Werkstätten oder über den Erhalt des Globe Kinos? Wie können kulturelle Projekte auf dem Gelände realisiert werden, wenn Räume ausschließlich zu „marktgerechten“ Preisen angeboten werden? Welche Unterstützung durch die Stadt ist möglich? Begründung: Durch die Erschließung des Quartiers auf dem ehemaligen Donnerschwee Kasernengelände soll in Oldenburg nach dem Eckpunktepapier der Stadt ein Sozialraum entstehen, der von Beginn an inklusiv gestaltet werden soll. Die Entwicklung eines inklusiven Quartiers wird aber nicht allein durch die bauliche Gestaltung und technischen Ausstattung der Wohnungen gelingen, sondern benötigt Möglichkeiten zur Begegnung der Bewohner. Hierzu gehören auch kulturelle Einrichtungen, wie sie z. B. die Globe Initiative von Werkstattfilm e. V. plant, die das Kino erhalten und zu einer Kultur- und Begegnungsstätte umwandeln will mit den Schwerpunkten, Kultur, Begegnungen, Kino und Gastronomie. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Andrea Hufeland, Sebastian Beer
Antrag vom: 28.09.2012 Erhalt des Globe-Kinos und Umwandlung zu einer Kultur- und Begegnungsstätte Wir bitten die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zum Donnerschwee Kasernengelände und zu den Verhandlungen mit dem Investor. Gibt es bereits einen Zeitplan? Wann und in welcher Form werden die Politik und die Initiativen auf dem Gelände einbezogen? Welche Unterstützung durch die Stadt Oldenburg können die Initiativen erhalten? Wie kann ermöglicht werden, dass ihre wertvolle Arbeit fortgeführt werden kann? Für die Beratung im Ausschuss bitten wir um Einladung der Globe Initiative von Werkstattfilm zur Vorstellung Ihres Konzeptes. Begründung: Im nördlichen Bereich des Donnerschwee Kasernengeländes befindet sich das ehemalige Soldatenkino „Globe“, das unter Denkmalschutz steht. Die Globe Initiative von Werkstattfilm e. V. möchten das Kino erhalten und zu einer Kultur- und Begegnungsstätte umwandeln mit den Schwerpunkten, Kultur, Begegnungen, Kino und Gastronomie. Die Umsetzung soll unter dem Gesichtspunkt der Gemeinnützigkeit und unter Beteiligung aller Akteure auf dem Gesamtgelände der ehemaligen Kaserne und aller interessierten Bürger und Bürgerinnen laufen und die Entwicklung des Stadtteils prägen. Das Kulturzentrum soll ein Ort sein, an dem es die Gelegenheit gibt, sich auszutauschen und sich kennen zu lernen – für die Entwicklung eines inklusiven Stadtteils der wichtigste Baustein für ein Gelingen des Gesamtprojektes. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. A. Hufeland, S. Eichner, S. Beer
Antrag vom: 18.09.2012 Bürgervorschlag: Proberäume in Oldenburg Die Verwaltung wird beauftragt zur nächsten Ausschusssitzung geeignete Räume (eventuell auch in Schulen) zu benennen und einen Vorschlag zu deren Nutzung zu erarbeiten. Die Räume müssen nicht wie im Anforderungsprofil „ideal “ sein, da davon auszugehen ist, dass für die vielfältigen Benutzergruppen auch unterschiedlichste Standorte wertvoll sein können. Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, Vertreter von Musikerinitiativen, einen Vertreter vom Cadillac, die Initiatoren des Probehauses im Johann Justus Weg und wenn möglich den Autor des Vorschlages zum Bürgerhaushalt zur nächsten Ausschusssitzung einzuladen, um über die Situation in Oldenburg zu berichten und Vorschläge zu einem unbürokratischen Ausbau von Übungsräumen zu erörtern. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer – Fraktionssprecher –
Antrag vom: 21.06.2012 Hilfe bei der Suche von neuen Räumlichkeiten des Computermuseums Begründung: Wir verweisen zum o.g. TOP auf die in der Anlage beigefügte Berichterstattung. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer – Fraktionssprecher –
Antrag vom: 20.03.2012 Leitlinien für Kunst im Öffentlichen Raum der Stadt Oldenburg Kunst im öffentlichen Raum hat in Oldenburg eine erfahrbare Präsenz. Das kulturelle Profil der Stadt wird durch ihre Kunstwerke mitgeprägt und muss der musealen Kunst ebenbürtig sein. Hohe künstlerische Qualität, innovative Konzepte und gesellschaftliche Relevanz als Maßstab für öffentliche Kunst tragen zu einem zukunftsweisenden Stadtbild bei. Für Kunst im öffentlichen Raum gelten daher künstlerische Kriterien und zur Projektierung und Realisierung neuer Kunstwerke im Stadtbild verbindliche Verfahrensweisen. Ein ehrenamtlicher künstlerischer Beirat aus Fachleuten übernimmt die Aufgabe den bestehenden Bestand an Kunstwerken in der Stadt zu prüfen, den baulichen Zustand, den Standort, die Platzierung, den Kontextes zu anderen Werken und das künstlerische Niveau einzuschätzen, einen Maßnahmenkatalog zu erstellen und den Kulturausschuss zu Kunst im öffentlichen Raum fachlich zu beraten. Über die Besetzung des Beirates entscheidet der Kulturausschuss. Der Beirat setzt sich zusammen aus • Einer Vertrauensperson der Oldenburger Künstlerschaft (z. B. vom BBK) • Einem/r Vertreter/in der Carl von Ossietzky Universität • Einem/r Vertreter/in der Hochschule für Künste Bremen • Einem/r Vertreter/in eines externen Kunstvereins aus Niedersachsen • Einer unabhängigen Fachkraft für öffentliche Kommunikation • Einem/r Leiter/in der beiden Kunstmuseen in der Stadt Oldenburg • Einem/r Vertreter/in aus dem Kulturausschuss Ausschreibung von Kunstwettbewerben Die Kulturverwaltung schreibt Wettbewerbe für eine spezifische künstlerische Aufgabe (u.a. Einzelkunstwerk, künstlerische Platzgestaltung) aus. Die örtlichen, historischen, baulichen und technischen Vorgaben und Gegebenheiten sind zu berücksichtigen. Künstler und Künstlerinnen werden aufgefordert einen Realisierungsentwurf, ihre Qualifikation (z. B. Abschluss an einer Kunsthochschule oder vergleichbaren Einrichtung, Ausstellungstätigkeit, fachliche Kritik) und einen Kostenplan einzureichen. Der Beirat prüft die Entwürfe nach künstlerischen Qualitätskriterien. Die ausgewählten Künstlerinnen und Künstler haben die Möglichkeit ihren Entwurf persönlich dem Beirat, dem Kulturausschuss und der Öffentlichkeit vorzustellen. Der Beirat empfiehlt der Stadt, welcher Entwurf realisiert werden soll. Die Werke sollen durch ihre handwerkliche Qualität, künstlerische Idee und Formgebung, innovative Gestaltung oder originäre Auffassung eines Themas überzeugen. Der Rat der Stadt entscheidet, ob ein Kunstwerk im öffentlichen Raum der Stadt aufgestellt wird. Externe Anträge Anregungen für Kunstwerke im öffentlichen Raum können auch von Künstlerinnen und Künstlern oder durch Institutionen der Stadt durch schriftlichen Antrag an die Kulturveraltung erfolgen. Der Antrag muss die Qualifikation des Künstlers (z. B. Abschluss an einer Kunsthochschule oder vergleichbaren Einrichtung, Ausstellungstätigkeit, fachliche Kritik) belegen, einen Entwurf des Kunstwerkes, ein Exposee zur Ortswahl und einen Kostenplan beinhalten. Der Beirat prüft den Antrag nach künstlerischen Qualitätskriterien und lädt ggf. den Künstler oder die Künstlerin ein, den Entwurf persönlich dem Beirat, dem Kulturausschuss und der Öffentlichkeit vorzustellen. Der Beirat empfiehlt der Stadt, ob und wie der Entwurf realisiert werden soll. Der Rat der Stadt entscheidet, ob ein Kunstwerk im öffentlichen Raum der Stadt aufgestellt wird. Künstlersymposien Die Stadt Oldenburg behält sich vor, Künstlersymposien zu veranstalten und im Zuge der Künstlerförderung ausgewählte Kunstwerke für den öffentlichen Raum zu erwerben. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Andrea Hufeland, Sebastian Beer
Antrag vom: 05.04.2011 Sachstand der Planungen zu den Afrika-Kulturtagen 2012 Die Verwaltung wird gebeten, die Ausschussmitglieder über den aktuellen Stand der Planungen für die Afrika-Kulturtage mit dem Schwerpunkt Südafrika im Jahr 2012 zu informieren. Hierzu sind u.a. Auskünfte darüber zu erteilen, wer mit den Planungen seitens der Verwaltung betraut ist und inwieweit die Erfahrungen der Schulen, Initiativen und Vereine, die seit einigen Jahre den Afrika-Tag in Zusammenarbeit mit dem Kulturamt gestalten, mit einbezogen werden und in welcher Form eine konzeptionelle Zusammenarbeit und Ausgestaltung stattfindet bzw. stattfinden soll. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 01.06.2010 Abbau der Autobahnschilder „Klassizismus in Oldenburg“ Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, alle an der Autobahn aufgestellten Schilder mit der Aufschrift „Klassizismus in Oldenburg“ abzubauen, sobald das nächste denkmalgeschützte oder für denkmalschutzwürdig erachtete Gebäude im Stadtgebiet abgerissen wird oder eine bauliche Maßnahme erfährt, aufgrund derer es seine, für diese Klassifizierung notwendigen Spezifika einbüßt. Begründung: Aufgrund der jahrelangen und weiterhin andauernden Missachtung des Denkmalschutzes in Oldenburg ist es ein Hohn mit diese Aufschrift tragenden Schildern auf den stetig schwindenden architektonischen Klassizismus aufmerksam zu machen und damit für die Stadt werben zu wollen. Wer aus ehrlicher Überzeugung und mit Aufrichtigkeit in dieser Form Werbung für die Stadt Oldenburg machen möchte, der sollte gewillt sein, mit Nachdruck einen Denkmalschutz zu betreiben, der seinen Namen auch verdient, und darf dessen kontinuierliche Aushöhlung nicht schweigsam dulden. Wer sich dazu aber nicht in der Lage sieht, sollte zumindest konsequent sein und auf dieses Werbemittel verzichten. Nachstehend eine nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebende Auflistung von zumindest denkmalschutzwürdigen Gebäuden, die in den letzten Jahren abgerissen wurden: • Lange Straße 66 (Abriss eines der ältesten Häuser; Baujahr 1677/78; Abriss 2008) • Lange Straße 74 (Teile des Hauses u. U. von 1681 und früher; Abriss 2009) • Haarenstraße 17 (klassizistisches Wohn- u. Geschäftshaus; Baujahr 1823; Abriss 2009) • Heiligengeiststraße 25 (klassizistisches Wohn- u. Geschäftshaus; Baujahr 1834; vor einigen Jahren abgerissen) • Grüne Straße 6 (klassizistisches Wohn- u. Geschäftshaus; Abriss 2008 im Zusammenhang mit der Errichtung der Heiligengeisthöfe) Folgende Gebäude sind vom Verfall und/oder Abriss bedroht: • die sog. Broweleithäuser • Fahrzeughalle der Feuerwache in der Auguststraße • Schlossstraße 16 • Osterstraße 13 Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 07.06.2010 Mahnverfahren in städtischen Bibliotheken Wir bitten um Beantwortung nachstehender Fragen: 1) Gibt es Erinnerungsmails, die an den näher rückenden Fälligkeitstermin erinnern? 2) Wann erfolgt eine Information, dass Mahngebühren angefallen sind? 3) Wie hoch sind die Überziehungsgebühren? Werden diese in Oldenburg nach Wochen- oder Öffnungstagen der Bibliothek berechnet? 4) Wie wird zwischen Kindern und Erwachsenen differenziert? 5) Gibt es Unterschiede in Bezug auf die entliehenen Medien, wie z.B. Bücher, Filme, Musik-Cds u.a.? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 24.02.2010 Einführung einer Kulturförderabgabe in Oldenburg Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat baldmöglichst einen Satzungsentwurf für eine Kulturförderabgabe in Form einer Aufwandssteuer zur Genehmigung vorzulegen. Hierbei sollen Beherbergungsbetriebe an der Finanzierung von kulturellen Aufgaben der Stadt beteiligt werden. Die Abgabe soll 1,00 € pro Übernachtung betragen. Einnahmen aus der Kulturförderabgabe sollen vorwiegend für kulturelle Aufgaben, Leistungen und Angebote verwendet werden. Die konkrete Beschlussfassung über die Verwendung behält sich der Rat im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen vor. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Vorlage eines Satzungsentwurfs 1. eine Einnahmekalkulation bezogen auf das Haushaltsjahr ausgehend von einer Abgabe von 1,00 € vorzulegen, 2. die dauerhaften Sach- und Personalaufwendungen p.a. für die Steuererhebung, -eintreibung und Kontrolle darzustellen. Begründung: Grundsätzlich ist es laut Artikel 105, Absatz 2a GG Städten und Gemeinden möglich, kommunale Aufwandssteuern zu erheben. Angesichts leerer Haushaltskassen hat sich der Rat der Stadt Köln daher dafür ausgesprochen, eine 5%ige Kulturförderabgabe auf Hotelübernachtungen zu erheben. In der Stadt Weimar besteht bereits seit 2005 eine Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe auf Übernachtungen. Auch in anderen niedersächsischen Städten wie Hannover, Lüneburg und Osnabrück werden Überlegungen in diese Richtung angestellt. Mittlerweile weisen unterschiedliche juristische Auskünfte auf Probleme bei der Erhebung einer prozentualen Abgabe hin, so dass wir eine pauschale Abgabe als leichteren Weg bevorzugen wollen. Da fast die Hälfte der öffentlichen Kulturfinanzierung von den Kommunen geleistet wird, wirken sich fehlende Steuereinnahmen direkt auf die Kulturförderung aus. Die kommunale Kulturförderabgabe soll hier zur Kompensation dienen. Im Rahmen des so genannten „Wachstumsbeschleunigungsgesetzes“ der schwarz-gelben Bundesregierung wurde u.a. die Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Hotelübernachtungen von 19 % auf 7 % verabschiedet. Ein großer Teil der damit verbundenen Einnahmeausfälle muss von den Kommunen getragen werden, so dass das dadurch entstehende Finanzloch durch diese kommunale Aufwandssteuer zumindest in einem geringen Umfang wieder gestopft werden könne. Dies soll speziell im Bereich der Kulturförderung geschehen, schließlich käme eine Kulturförderabgabe durch eine Attraktivitätssteigerung des Standortes dem Tourismus und somit auch wieder den Hotels zu Gute. Außerdem hätten Gäste keine Preissteigerungen zu befürchten, sofern die Steuersenkung an die Hotelgäste weitergegeben werden würde. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 02.02.2010 Sozialtarif für das Oldenburger Staatstheater Beschlussvorschlag: Die von der Stadt Oldenburg in den Verwaltungsausschuss des Staatstheaters bestellten Mitglieder werden beauftragt, sich für die Einführung eines Sozialtarifs einzusetzen. Dieser ist so zu gestalten, dass Beziehungsberechtigte des Oldenburg-Passes unter Vorlage ebendieses Passes an den Abendkassen für die anstehende Aufführung eine Eintrittskarte in allen Preisgruppen für einen Betrag von 3 Euro erhalten. Diese Möglichkeit des Erwerbs gilt ab einer halben Stunde vor Aufführungsbeginn. Begründung: Über die Fraktionsgrenzen hinweg besteht Einigkeit darüber, dass die Kulturelle Bildung einen hohen Stellenwert zu genießen hat, da sie u. a. sozialen Missständen entgegenwirkt, unterschiedlichste Fertigkeiten lehrt und kreatives Potenzial befördert, das auch einen positiven Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung der geförderten Region nimmt. Kulturelle Bildung steht aber auch in Wechselbeziehung mit der Kulturellen Teilhabe. Ohne Kulturelle Bildung keine Teilhabe, aber auch ohne Teilhabe keine Kulturelle Bildung. Dieser Beschlussvorschlag soll die Teilhabemöglichkeit auch für jene Menschen schaffen, die über ein geringes Einkommen verfügen. Die bisherige Praxis, dass Bezieher des Oldenburg-Passes eine Vergünstigung um 50% zum herkömmlichen Eintrittspreis innerhalb der Preiskategorien ermöglicht bekommen, ist aber nicht ausreichend. Allein innerhalb der niedrigsten Preisklasse kostet die ermäßigte Eintrittskarte immer noch zwischen 3,50 und 5,50 Euro. Die Einordnung von Beziehern des Oldenburg-Passes in die Gruppierung der Schüler, Jugendliche, Studierenden, Wehr- und Ersatzdienstleistenden, Auszubildenden und Helfern im freiwilligen Sozialen Jahr ist unstimmig. Das Schüler-, Jugendlich- und Studierendensein sagt z.B. nicht automatisch darüber etwas aus, über wie viel Geld diese Gruppierungen verfügen. So gibt es sowohl Studenten mit geringem Budget, die von den Eltern wenig Unterstützung erfahren können, aber auch das Gegenteil. Bei Schülern und Jugendlichen verhält es sich ähnlich. Aber auch das Budget der anderen in dieser Gruppierung aufgezählten Gruppen kann nicht sicher abgeschätzt werden, da sich auch hier oftmals der Wohnsitz noch bei den Eltern befindet und aus dem elterlichen Haushalt Unterstützung erfolgt. Bei Beziehern des Oldenburg-Passes verhält es sich aber anders. Die Beziehungsberechtigung erfolgt nach einer festen Bemessungsgrenze, die einen eine gewisse Sicherheit darüber gibt, über wie viel Geld die Person verfügen kann. Da sich Bezieher von sozialen Transferleistungen oftmals schon in anderen Lebensverhältnissen befinden als Schüler und Studenten, Verantwortung über Familien zu tragen haben und den daraus resultierenden finanziellen Zwängen unterliegen, ist eine Finanzierung eines Theaterbesuches nach der bisherigen Preistabelle nicht möglich. Ein gemeinsamer Familienabend oder -nachmittag ist nicht erschwinglich. Da die Kulturelle Bildung vor allem auf die Kinder abzielt, die Zahl der Kinder in Armut aber stetig steigt und dadurch die Kulturelle Teilhabe eingeschränkt wird (und dieses wiederum in Wechselwirkung mit der Kulturellen Bildung steht), besteht auf allen Ebenen dringender Handlungsbedarf. Ein Eintrittspreis von 3 Euro an der Abendkasse für Bezieher des Oldenburg-Passes würde hier Abhilfe und mehr Gerechtigkeit schaffen. Ohnehin liegt die Auslastung der Aufführungen in den unterschiedlichen Sparten zwischen 35% und 90%. Eine komplette Auslastung liegt äußerst selten vor oder wird durch Ehren- und Freikarten erreicht. Selbst bei den anderen Auslastungen sind immer wieder Ehren- und Freikarten zu beobachten. Jeder weitere vergebene Platz auch zu 3 Euro stellt folglich eine Mehreinnahme für das Staatstheater dar. Sowohl aus der bildungspolitischen, sozialen als auch wirtschaftlichen Sicht stellt die Einführung dieses Sozialtarifes eine Bereicherung dar. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 05.01.2010 Nachnutzung der jetzigen VHS-Räumlichkeiten Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: a) Welche Räumlichkeiten, die sich im städtischen Besitz befinden, werden nach Umzug der VHS in einen zentralen Neubau dauerhaft frei? b) Über welche Flächen verfügen diese Räumlichkeiten und über wie viele Etagen verteilt sich die Fläche in welchem Maße? c) Welchen energetischen Zustand weisen die Räumlichkeiten aus? In wie weit sind die Räumlichkeiten darüber hinaus renovierungsbedürftig? d) Welche Nachnutzung hat die Verwaltung bisher ins Auge gefasst? Welche Interessenten haben bereits ihr Interesse signalisiert? e) Sind etwaige Nachnutzungskonzepte durch den momentanen oder auch renovierten Zustand aufgrund von gesetzlichen oder baulichen Vorgaben vollständig auszuschließen? (Wir denken hier vor allem an Lärmrichtlinien oder an den Zuschnitt der Räumlichkeiten.) f) Strebt die Verwaltung ein Nachnutzungskonzept an, das den Bedarf bei kulturellen und sozialen Einrichtungen ausreichend berücksichtigt? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 06.11.2009 Empfang der Karnevalisten im Rathaus Mit Bezug auf die Berichterstattung der NWZ vom 05.11.09 halten wir es vonnöten, über die Schaffung und den Erhalt von Traditionen zu sprechen. Da in diesem Jahr der Buchstabe „T“ in Oldenburg sehr stark strapaziert wird, wollen wir das auch tun und müssen daher dieses Thema auch vor dem Hintergrund der Toleranz betrachten – Toleranz gegenüber für den Ort einst ungewohntem Brauchtum. Aus der Erklärung des städtischen Pressesprechers ergibt sich unseres Erachtens keine ausreichende Begründung für die Vernachlässigung dieser Tradition und der Nichtbeachtung der Toleranz. Vielleicht gelingt es der oberen Stadtverwaltung bis zur Ausschusssitzung das „Talent“ zu entwickeln, stichhaltigere Argumente vorbringen zu können; „Technologien“ dürften hierzu weniger hilfreich sein. Mit freundlichen Grüßen und Helau f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 13.08.2009 Denkmalschutz der Pekol-Bussammlung Sehr geehrter Herr Schumacher, die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN stellt zu o.a. TOP folgende dringliche Anfrage: 1. Ist es zutreffend, dass die Stadt Oldenburg die Aussage getätigt hat, man habe noch keine definitive Aussage über die Denkmalwürdigkeit der Fahrzeuge auf dem Tisch liegen, obwohl zu diesem Zeitpunkt laut Aussage des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege bereits mindestens 4 Schreiben an die Stadt gegangen sind, die bestätigen, dass die Pekol – Busse unter Denkmalschutz stehen? 2. Ist es zutreffend, dass der Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege eine Prüfung der denkmalgeschützten Pekol – Bussammlung angeregt hat mit dem Ziel, den Denkmalschutz rückgängig zu machen bzw. die Anzahl der geschützten Busse zu reduzieren? DIE GRÜNEN verlangen vom OB und der Stadtverwaltung eine umfassende Auskunft über die diesen Sachverhalt betreffenden Vorgänge. gez. Kurt Bernhardt Fraktionsvorsitzender
Antrag vom: 23.07.2009 Zukünftiger Standort der Bärenplastiken Hier bitten wir um Beantwortung nachstehender Fragen: 1) Welche Kriterien liegen der Standortfindung zugrunde? 2) Welche Standorte sind bisher in Erwägung gezogen worden? 3) Wer wurde mit der Aufgabe der Standortfindung betraut und führt die dazugehörigen Gespräche? 4) Befinden sich die Plastiken im Besitz der Stadt Oldenburg? Wenn ja: Welche Notwendigkeiten zu Gesprächen mit den Erben des Künstlers bestehen? Wenn keine Notwendigkeiten bestehen: Welche positiven Effekte erhofft man sich von diesen Gesprächen? 5) Welcher künstlerische Rat wurde bis jetzt eingeholt? 6) Zieht die Stadtverwaltung in Betracht, die Bürgerinnen und Bürger bei der Stadtortfindung zu beteiligen, sei es durch Sammlung von Vorschlägen oder einer abschließenden Abstimmung über den neuen Verbleib? (Bezug nehmend auf „Finden Bären“ in NWZ vom 23.07.09) Begründung: Zu Punkt 6) Da es sich hierbei um ein Kunstwerk handelt, das für viele Jahre im öffentlichen Raum der Stadt beheimatet war und dieses mit hoher Wahrscheinlichkeit auch wieder sein wird, wäre es konsequent, die Öffentlichkeit an der Entscheidung zu beteiligen. Mit freundlichen Grüßen gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 05.05.2009 Nachnutzung der jetzigen VHS-Räumlichkeiten Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: a) Welche Räumlichkeiten, die sich im städtischen Besitz befinden, werden nach Umzug der VHS in einen zentralen Neubau dauerhaft frei? b) Über welche Flächen verfügen diese Räumlichkeiten und über wie viele Etagen verteilt sich die Fläche in welchem Maße? c) Welchen energetischen Zustand weisen die Räumlichkeiten aus? In wie weit sind die Räumlichkeiten darüber hinaus renovierungsbedürftig? d) Welche Nachnutzung hat die Verwaltung bisher ins Auge gefasst? Welche Interessenten haben bereits ihr Interesse signalisiert? e) Sind etwaige Nachnutzungskonzepte durch den momentanen oder auch renovierten Zustand aufgrund von gesetzlichen oder baulichen Vorgaben vollständig auszuschließen? (Wir denken hier vor allem an Lärmrichtlinien oder an den Zuschnitt der Räumlichkeiten.) f) Strebt die Verwaltung ein Nachnutzungskonzept an, das den Bedarf bei kulturellen und sozialen Einrichtungen ausreichend berücksichtigt? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 15.01.2009 Erhalt des Ringlokschuppens Beschlussvorschlag: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Federführung des Kulturdezernenten und unter enger Einbeziehung der EWE als Eigentümerin, der Fraktionen und der städtischen Denkmalpflege einen Runden Tisch einzuberufen. Eingeladen werden sollen hierzu Vertreter der Kultur, des Bahnsozial-werkes, des BdA (Bund Deutscher Architekten, Oldenburg), der Fachhochschule, weitere Interessierte und ggf. Sponsoren. An diesem Runden Tisch sollen Möglichkeiten ausgelotet werden, wie der historische Ringlokschuppen erhalten, kulturell/gastronomisch oder anderweitig genutzt bzw. die EWE als Eigentümerin dennoch auf den weiteren Flächen des Areals ihre Entwicklungsvorhaben realisieren kann. 2. Der Kulturausschuss appelliert an die EWE, dieses Verfahren mitzutragen und sich an einer Erhaltungsdiskussion und Findung einer Nachnutzungslösung zu beteiligen. Begründung: Es droht bei einem Abbruch des Ringlokschuppens ein architektonisches Kleinod unwiederbringlich für die Stadt verloren zu gehen. Damit würde eine äußerst seltene und besondere Möglichkeit der Nachnutzung eines historischen Gebäudes in zentraler Lage, das einst den Arbeitsplatz vieler hundert Leute darstellte, vernichtet. Dass diese Art von Gebäude in eine vollkommen andere Nutzung überführt werden kann, haben unter anderem die Städte Mülheim an der Ruhr und Bielefeld gezeigt. In Mülheim wurde der Ringlokschuppen zu einem Industriedenkmal erklärt, welches – was typisch ist für Industriedenkmäler – eine kulturelle Nachnutzung erfuhr. Heute dient das Gebäude dort als Spielstätte für die freie Kulturszene. Nachzulesen unter: http://www.ringlokschuppen.de/ In Bielefeld standen nur noch die Außenwände des Ringlokschuppens. Dank einer Privatinitiative gelang es, das Gebäude zu retten und unter Berücksichtigung der zukünftigen Nutzung weitestgehend zu rekonstruieren. Heute bildet es ein Veranstaltungszentrum, das nicht nur musikalisch und gastronomisch ausgiebig genutzt wird. Nachzulesen unter: http://www.ringlokschuppen.com/ Bevor dieses historische Bauwerk durch die jetzige Eigentümerin unwiderruflich abgebrochen wird, sollte sich ein Runder Tisch mit diesem Thema ausführlich beschäftigen und nach Lösungen suchen. Da die EWE als jetzige Eigentümerin diese Fläche als „Vorratsfläche“ erworben hat, ist Zeit für eine Diskussion und das Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten. Diese könnten auch Ansätze für die Nachnutzungen weiterer historischer Bauten wie die ehem. Exerzierhalle Milchstraße, das Arresthaus im Innenhof am Pferdemarkt, die Feuerwehrhallen in der Auguststraße, die Mohrmann-Halle am Pferdemarkt, den Kulturspeicher Wallstraße und weitere Objekte liefern. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 15.01.2009 Oldenburger Ringlokschuppen Damit würde jedoch nicht nur ein architektonisches Kleinod unwiederbringlich der Stadt verloren gehen, sondern auch eine äußerst seltene und besondere Möglichkeit der Nachnutzung eines historischen Gebäudes, das einst den Arbeitsplatz mehrerer hundert Leute darstellte. Dass diese Art von Gebäude in eine vollkommen andere Nutzung überführt werden kann, haben unter anderem die Städte Mülheim an der Ruhr und Bielefeld gezeigt. In Mülheim wurde der Ringlokschuppen zu einem Industriedenkmal erklärt, welches – was typisch ist für Industriedenkmäler – eine kulturelle Nachnutzung erfuhr. Heute dient das Gebäude dort als Spielstätte für die freie Kulturszene. Nachzulesen unter: http://www.ringlokschuppen.de/ In Bielefeld standen nur noch die Außenwände des Ringlokschuppens. Dank einer Privatinitiative gelang es, das Gebäude zu retten und unter Berücksichtigung der zukünftigen Nutzung weitestgehend zu rekonstruieren. Heute bildet es ein Veranstaltungszentrum, das nicht nur musikalisch und gastronomisch ausgiebig genutzt wird. Nachzulesen unter: http://www.ringlokschuppen.com/ Diese beiden Projekte sind wiederum Begegnungsstätten mit historischem Flair. In Neubauten wäre eine solche Atmosphäre nicht zu erreichen. Daher stellen diese Ringlokschuppen einen attraktiven Anziehungspunkt in diesen Städten dar und setzen damit einen besonderen städtebaulichen Akzent. Bevor dieses historische Bauwerk durch die jetzige Eigentümerin unwiderruflich abgebrochen wird, sollten sich die zuständigen Gremien der Stadt mit diesem Thema ausführlich beschäftigen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 08.01.2009 Lesekonzept zur Vorweihnachtszeit Die Verwaltung wird gebeten, den Ausschuss über das in Seefeld gestartete und dieses Jahr in Nordenham umgesetzte Lesekonzept zu informieren: In der Vorweihnachtszeit wurden allabendlich von unterschiedlichen Akteuren dekorierte Schaukästen bzw. -fenster enthüllt und anschließend eine Geschichte vorgetragen. Dieses fand reges Interesse seitens der Bürgerinnen und Bürger. Hierfür wäre es vielleicht hilfreich, wenn ein maßgeblicher Akteur dieses Konzept als Gast eingeladen werden würde. Die Verwaltung möge eine Einschätzung abgeben, in welchem Rahmen dieses Konzept auf Oldenburg – ggf. abgewandelt – angewendet werden könnte. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 08.01.2009 Photoprojekt „Berührungsangst“ Begründung: Die Künstlerin Beate Lama hat im vergangenen Jahr Menschen am Rande unserer Gesellschaft in Oldenburg begleitet und photographiert, um nicht nur auf die sozialen Missstände in unserer Gesellschaft hinzuweisen, sondern auch die Berührungsängste zu thematisieren, die ein Großteil der Menschen aus Unkenntnis heraus mit anderen Menschen hat, deren Leben nicht in den allseits geforderten „geregelten Bahnen“ verläuft. Der Künstlerin ist gelungen, in ihren Photographien das „Menschsein“ in den Vordergrund zu rücken. Da dieses gemeinsame „Menschsein“ beiträgt, Berührungsängste abzubauen, und dieses wiederum eine Voraussetzung ist, um die Menschen vom Rande der Gesellschaft wieder in die Mitte dieser zu holen, bedarf es eines Ausstellungsortes, der als öffentlicher Raum in Oldenburg gilt. Das PFL ist nicht nur allein aufgrund seiner in den 90er Jahren des 20. Jh. geschaffenen Konzeption für diese Aufgabe prädestiniert. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 09.10.2008 Boden als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte Wir bitten darum, die natur- und kulturgeschichtliche Bedeutung des Plaggeneschsbodens zwischen Hoher Weg und An den Eschen (Bloherfelder Anger) zu erläutern. Begründung: Nach den Grundsätzen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) gilt für den Schutz von Böden, dass zur Minimierung der Eingriffe in den Boden Beeinträchtigungen von Böden mit einem hohen Erfüllungsgrad der Bodenfunktionen sowie schutzwürdiger Böden so weit wie möglich vermieden werden müssen. Da die Archivfunktion nicht wieder herstellbar ist, sollten Böden mit Archivfunktion nicht überplant werden. Vor der Bebauung von Böden mit hohem Funktionserfüllungsgrad oder nicht ersetzbarer Böden, sollten alle anderweitigen Planungsmöglichkeiten geprüft werden. Planungsalternativen für den Schutz von Böden mit einem hohen Funktionserfüllungsgrad sind: – Bebauung ehemals genutzter Flächen – Reaktivierung ungenutzter Gewerbebrachen – Nutzungsintensivierung bestehender Gewerbegebiete – Innenentwicklung durch Bebauung von Baulücken, – Nutzungsintensivierung bestehender – Gebäude und Aufstockungen – Bebauung von Böden mit einem geringeren Erfüllungsgrad der Bodenfunktionen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 16.09.2008 Zukunftssicherung Kulturetage „Die Stadt Oldenburg unterstützt den Erwerb und die Modernisierung / Sanierung der Liegenschaft in der Bahnhofstraße 11 durch den Verein Kulturkooperative Oldenburg e.V. und stellt diesem dafür einen Zuschuss von 500.000 € zur Verfügung, der in den Haushalt 2009 eingestellt wird.“ Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Anne Lück
Antrag vom: 02.06.2008 Sanierung der Kulturetage Die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung, die drei von der Kulturetage vorgestellten Finanzierungsmodelle zu bewerten, so dass die Grundlage für eine Entscheidung des Kulturausschusses am 17.06.08 gegeben ist. Begründung: Sowohl Herr Minister Stratmann als auch Oberbürgermeister Prof. Dr. Schwandner haben der Kulturetage bereits im September 2007 signalisiert, dass Europamittel für deren evtl. Kauf, Modernisierung und energetische Sanierung genutzt werden sollten. Die Frist für die EFRE Mittel läuft im September 2008 ab, ohne dass der Rat der Stadt Oldenburg bisher mit dem Vorhaben befasst worden ist. Für eine fristgerechte Entscheidung ist nunmehr Eile geboten und eine umfassende Information der Mitglieder des Kulturausschusses dringend erforderlich. Mit freundlichen Grüßen f.d. Ratsfraktion gez. Anne Lück Sebastian Beer
Antrag vom: 05.05.2008 Herstellung der Öffentlichkeit in Bezug auf das geplante Vertriebenendenkmal Beschlussvorlagen: Die Mitglieder des Kulturausschusses beschließen, dass … 1) … alle Entwürfe den Bürgerinnen und Bürgern mittels lokaler Zeitungen und des Oldenburger Internetauftritts vorgestellt werden. 2) … die Entwürfe im PFL ausgestellt werden, bis eine endgültige Entscheidung zu der Errichtung im Rat getroffen worden ist. 3) … den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geschaffen wird, ihre Meinungen zu den Entwürfen kundzutun. Dieses wird mittels eines Dialogfeldes auf dem Oldenburger Internetauftritt und mittels eines Einwurfkastens nebst Schreibutensilien in der Nähe der ausgestellten Entwürfe umgesetzt. Die eingegangenen Stellungnahmen werden den Mitgliedern des Rates im Vorfeld der entscheidenden Ratssitzung zugestellt. 4) … vor der Sommerpause des Rates eine öffentliche Veranstaltung im PFL stattfinden wird, die sich mit den Entwürfen auseinandersetzt. Hierzu soll – wenn möglich – die Künstlerin des gekürten Entwurfes vorstellig werden. Des Weiteren wird das Instituts für Geschichte der Carl von Ossietzky gebeten, eine Historikerin oder einen Historiker zu benennen, die/der auf dieser Veranstaltung die geschichtswissenschaftlichen Aspekte vortragen wird. Ein Mitglied der Verwaltung übernimmt die Moderation. Herr Stadtrat Martin Schumacher wird in seiner Funktion als Sprecher der Jury dem Podium neben den bereits genannten Personen beiwohnen. Es wird sichergestellt, dass die anwesenden Bürgerinnen und Bürger ihre Meinungen äußern und Fragen an das Podium richten können. Weiterhin mögen die Mitglieder des Kulturausschusses beschließen, dass … 5) … den Mitgliedern des Rates eine Auflistung der Sponsoren zur Verfügung gestellt wird, auf der auch die Höhe der Zuwendung zu entnehmen ist. 6) … sich der Rat vorbehält, über den Inhalt der voraussichtlich neben dem Denkmal aufzustellenden Kommentierung endgültig zu befinden. Begründung: Ein Denkmal dieser Größe und an diesem zentralen Platz wird nicht nur Einfluss auf das Stadtbild haben, in das Bewusstsein seiner Bürgerinnen und Bürger rücken und Stellung zu der Geschichte unserer Stadt beziehen, sondern auch den Außenstehenden ein Selbstverständnis eines Teils der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt vermitteln – und dieses auf unabsehbare Zeit. Nicht nur wegen dieser Gründe ist es unumgänglich, dass die Öffentlichkeit in Bezug auf die Entwürfe bzw. den gekürten Entwurf hergestellt wird. Wir als gewählte Volksvertreter, die wir uns alle eine höhere Bürgerbeteiligung auf die Fahnen geschrieben haben, müssen erkennen, dass als eine Grundvoraussetzung für diese Beteiligung die Transparenz über unsere Entscheidungen geschaffen werden muss. Daher gilt es auch hier unseren Vorsätzen gerecht zu werden, um mit Vorbildfunktion der Politikverdrossenheit entgegen zu wirken. Auch mit kleinen Schritten gelangt man zu diesem Ziel und deshalb appelliere ich an die Mitglieder des Ausschusses, diese Schritte in Form der oben aufgeführten Beschlüsse zu gehen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 12.02.2008 Geplantes Vertriebenendenkmal: Ergebnisse des künstlerischer Wettbewerb Da die Entwürfe der Künstlerinnen und Künstler bis zum 15.02.08 der Verwaltung vorliegen sollen, bitten wir letztgenannte, diese dem Ausschuss zur kommenden Sitzung vorzulegen. Die Verwaltung wird zusätzlich gebeten, Auskunft darüber zu geben, welches Stimmrecht jedes Mitglied innerhalb der Jury besitzen wird, welcher Abstimmungsmodus angewendet werden soll und wann die Jury voraussichtlich tagen wird. Ebenso sollen nachstehende Beschlüsse gefasst werden: 1) Die Mitglieder des Kulturausschusses beschließen, dass die Entwürfe des künstlerischen Wettbewerbes zum geplanten Vertriebenendenkmal der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. 2) Die Mitglieder des Kulturausschusses beschließen, dass Möglichkeiten für einen öffentlichen Diskussionsprozess von der Verwaltung geschaffen werden sollen. Begründung: Zu einer bürgernahen Politik gehört es, unabhängig von der in einer Jury zu fällenden Entscheidung den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich sowohl mit den Planungsideen vertraut zu machen als auch kritisch auseinander zu setzen. Dieses kann in unterschiedlichen Formen stattfinden. Zum einen könnten die Entwürfe ähnlich dem Prozedere des Bauamtes in öffentlichen Gebäuden ausgestellt werden, z.B. im PFL, zum anderen könnten sie in die städtische Internetseite eingepflegt werden. Wöchentlich je einen Entwurf in der lokalen Presse vorzustellen, wäre ein dritter Weg. Eine öffentliche Diskussion könnte analog dazu stattfinden: Die schriftlich eingereichten Diskussionsbeiträge – entweder per Posteinwurf, z.B. bei den Ausstellungsstücken, oder mittels Foren/Kommentarfelder auf der Internetseite – müssten zumindest in digitaler Form der Bevölkerung zur Einsicht bereitgestellt werden, damit dieser Prozess überhaupt stattfinden kann. Die Einbindung der Bevölkerung in städtebauliche Planungen ist unabdingbar, wenn es darum gehen soll, Chancen zur Identifikation und Akzeptanz zu schaffen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion – Sebastian Beer –
Antrag vom: 18.01.2008 Archäologische Beaufsichtigung von Umbauarbeiten am Wallring Sehr geehrter Herr Dr. Pantel, für die Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen sowie für die Sitzung des Kulturausschusses bitten wir um Aufnahme des Punktes Archäologische Beaufsichtigung von Umbauarbeiten am Wallring. Aus unserer Sicht weist der Name der „Heiligengeistwall“ darauf hin, dass sich unter dem betreffenden Straßenzug Überreste der früheren Schutzwallanlage der Stadt oder andere Siedlungsreste, eventuell sogar die ältere Stadtmauer, befinden könnten. Obschon wir als Grüne die Ausbauplanungen im derzeitigen Entwurf grundsätzlich in den Fachausschüssen sehr kritisch hinterfragen und die Überarbeitung der Pläne anmahnen, gehen wir davon aus, dass der Ausbau in der einen oder anderen Form beschlossen wird. Insofern bitten wir um die Klärung der folgenden Fragen: a) Wurde dieser Aspekt bei der Ausbauplanung für den Heiligengeistwall bisher (ausreichend) berücksichtigt? Welche Recherchen wurden bereits angestellt? Welche Ergebnisse liegen vor? Welche Recherchen sind noch geplant? b) Welche Maßnahmen sind nötig, um historische Spuren zu erkunden und ggf. zu sichern? c) Welche Kosten sind damit verbunden und wie können diese gedeckt werden? d) Wie viel Zeit ist mindestens, wie viel Zeit höchstens zu veranschlagen, um angemessene Grabungen und ggf. Bergungen vorzunehmen. e) Wurden bereits Überlegungen angestellt, wie der Busverkehr während der Grabungs- und Ausbauzeit geführt werden könnte? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion Alexandra Reith Sebastian Beer
Antrag vom: 03.12.2007 Personelle Ergänzung der Jury zum künstlerischen Wettbewerb des geplanten Vertriebenendenkmals am Lappan Beschlussvorlage: Die Jury, die den Siegerentwurf des geplanten Vertriebenendenkmals am Lappan küren soll, wird um nachstehende Fachkundige ergänzt: ? Prof. em. Dr. Detlef Hoffmann ? Prof. Dr. Volkhard Knigge ? Dr. Tobias Weger Begründung: Um der Umsetzung des im Mai gefassten Ratsbeschlusses gerecht zu werden, müssen der Jury Fachleute angehören. Aus unserer Sicht müssen es sowohl unabhängige professionelle Kunstwissenschaftler als auch Zeitgeschichtler sein, die sich mit dem Themen Flucht und Vertreibung auseinandergesetzt haben. Aus diesen Gründen schlagen wir die oben genannten Fachkundigen vor. Knapp sei zu den drei Genannten etwas gesagt: Prof. em. Dr. Detlef Hoffmann war Kunstwissenschaftler an der Universität Oldenburg und ist ein international bekannter und ausgewiesener Experte für Theorie und Praxis der künstlerischen Gestaltung des Gedenkens. Prof. Dr. Volkhard Knigge hatte in Oldenburg promoviert und ist heute Direktor der Stiftung Gedenkstätte Buchenwald und ein Experte für Gedenkkultur und künstlerische Formen des Erinnerns. Er ist Träger des Oldenburger Carl von Ossietzky Preises. Dr. Tobias Weger ist ein in Oldenburg tätiger Historiker, der zuvor im Schlesisches Landesmuseum in Görlitz gearbeitet hat. Er ist ein Experte für die Geschichte der Deutschen in Osteuropa und für die bundesdeutsche Erinnerungskultur an Flucht und Vertreibung. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion – Sebastian Beer –
Antrag vom: 30.10.2007 Kosten der Bewerbung zur ‚Stadt der Wissenschaft’ Die Verwaltung wird gebeten, den Ausschussmitgliedern schriftlich mitzuteilen, auf welchen Betrag sich die Kosten der Bewerbung summieren. Hierzu sollen u. a. alle Ausgaben berücksichtigt werden, die Raum- und Saalmieten, Honorare oder Löhne, Verköstigungen und Übernachtungen, Bereitstellung und Anschaffung von Equipment, und Werbeaktionen betreffen. Darüber hinaus möge eine Liste über alle bisherigen und geplanten Aktionen und Veranstaltungen erstellt werden. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion – Sebastian Beer –
Antrag vom: 30.10.2007 Kommission zur Standortbestimmung eines weiteren Vertriebenendenkmals In der letzten Sitzung des Kulturausschusses wurde den Fraktionen von Seiten der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass es ein Treffen zwischen Vertretern des Bundes der Vertriebenen und der Stadt geben würde, bei dem auch die Jüdische Gemeinde vertreten sei. Auf Nachfrage unserer Fraktion wurde den Ausschussmitgliedern bestätigt, dass es sich hierbei um eine Kommission handelt, die die Frage des Standortes klären soll. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung aufgefordert, schriftlich Auskunft zu nachstehenden Fragen zu erteilen: 1) Wer hat die Auswahl der Kommissionsmitglieder durchgeführt? 2) Aus wie vielen Mitgliedern besteht diese Kommission und wer sind diese in persona? 3) Welche Kriterien lagen der Auswahl zugrunde? 4) Fällt die Kommission ihre Entscheidungen mittels Mehrheitsbeschluss? Wenn ja: Besitzen alle Mitglieder gleiches Stimmrecht? 5) Welche Experten der Zeit- u. Stadtgeschichte wurden oder werden noch hinzugezogen? [Verweis auf Punkt 1 des Ratsbeschlusses vom 21.05.07] 6) Was ist nach Ansicht der Stadtverwaltung ein Experte und in welchem Verhältnis (z.B. Angestelltenverhältnis) zur Stadt stehen die Hinzugezogenen? 7) Wurde bereits beim Institut für Geschichte der hiesigen Universität angefragt, ob es seine Fachkenntnisse zur Verfügung stellen könnte? 8) Wie viele Zusammentreffen sind vorgesehen und wann soll eine Entscheidung spätestens gefällt werden? Werden dem Ausschuss eventuell auch mehrere Vorschläge vorgelegt? 9) Was ist das Ergebnis des ersten, bereits stattgefundenen Treffens? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion – Sebastian Beer –
Antrag vom: 04.09.2007 Finanzierung der Rekonstruktion des sog. Heidenwalls Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie hoch der Gesamtkostenbetrag für eine vollständige und maßstabsgetreue Rekonstruktion des Heidenwalls wäre; gleiches gilt für eine Teilrekonstruktion, bei der z.B. ein nur wenige Meter Länge betragendes Wallstück wiedererrichtet wird. Hierfür möge die Verwaltung ermitteln, inwieweit Kosten sparende Kooperationen geschaffen, Fördermittel akquiriert und Sponsorengelder geworben werden können. In diesem Zusammenhang wäre es u. a. hilfreich für die Mitglieder des Ausschusses zu wissen, wie der Aufbau des Park Kalkriese – vermutlicher Ort der Varusschlacht – finanziert worden ist, da sich in diesem die Teilrekonstruktion einer Wallanlage befindet. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion – Sebastian Beer –
Antrag vom: 28.08.2007 Übungsräume für Musikgruppen und Bands Die Verwaltung wird gebeten im Zusammenhang mit der Rahmenplanung für das Fliegerhorstareal im Rahmen der Detailplanungen frühzeitig zu prüfen, ob und inwieweit die vorhandenen ehemaligen Flugzeug-Shelter (bzw. ein Teil davon) einer zukünftigen Nutzung durch (Jugend-) Musikgruppen und Bands im Amateur- bzw. halbprofessionellen Bereich zugeführt werden können. Begründung: In der Stadt Oldenburg existiert aufgrund ihres Charakters als Oberzentrum und kleine Großstadt, sowie durch das Vorhandensein einer Universität mit angeschlossenem Institut für Musik ein besonderer „kreativer Nährboden“ für musikalische Betätigung, insbesondere auch abseits eines gewissen „Mainstreams“. An Engagement, Ideen, Kreativität und dann auch Gruppen- und Bandgründungen seitens der MusikerInnen mangelt es nicht, wohl aber sehr häufig an Probe- und Übungsräumen. Nicht selten müssen gerade Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten – wollen sie ihrer sinnvollen Freizeitbeschäftigung nachgehen – auf sehr teure bzw. weit außerhalb der Stadtgrenzen (und damit ebenso teure) Angebote zurückgreifen, so sie denn überhaupt fündig werden. Selbst beim Vorhandensein eigener Räumlichkeiten (etwa in elterlichen Kellern), kann sich immer auch eine Nachbarschaft durch gewisse Geräuschpegel gestört fühlen. Die vorhandenen Shelter auf dem Fliegerhorst könnten – eine zuvor ermittelte Eignung (Schallisolierung, Stromzufuhr, etc.) vorausgesetzt – hier Abhilfe schaffen. Bei einer so gemäßen Nutzung ist darüber hinaus zu beachten, dass die Shelter durch entsprechende Zufahrtswege (Transport von Instrumenten und Equipment!) erreichbar sein sollten. Für zukünftige „Proberaum-Shelter“ spräche auch, dass dies ein ungewöhnliches Angebot wäre, welches in der Bandszene mit Sicherheit eine gewisse Attraktivität genießen würde. Im Übrigen ist in diesem Bereich auch eine gewisse Anspruchslosigkeit, dann aber auch wiederum viel Eigeninitiative in Bezug auf die Innenausstattung der Shelter zu erwarten. Viele Gruppen und Bands sind froh, wenn sie überhaupt Räumlichkeiten nutzen können. Mit freundlichen Grüßen gez. Krister Benjamin Schramm gez. Anne Lück
Antrag vom: 31.05.2007 Ort der Verleihung des Carl von Ossietzky Preises Beschlussvorschlag: Das Kulturamt wird beauftragt, die Preisverleihung des Carl von Ossietzky Preises zukünftig wieder in einem städtischen Saal stattfinden zu lassen, für dessen Nutzung die Stadt keine Miete zu zahlen hat bzw. diese Ausgaben in voller Höhe auf der Einnahmeseite des Haushaltes verbuchen kann. Begründung: Die Ratsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen hat es sich zum Ziel gesetzt, in jedem Jahr einen ausgeglichenen städtischen Haushalt vorlegen zu können. Um von den Schulden der vergangenen Jahre herunter zu kommen, die den Handlungsspielraum der Stadt stark einschränken, müssen Einsparungen vorgenommen werden. Da auch wir nicht vorhaben, Einschnitte dort vorzunehmen, wo die Existenz zahlreicher Bürgerinnen und Bürgern betroffen wäre, muss dort Geld gespart werden, wo es keinem wehtut. Die Verleihung des Preises im Schloss mag zwar ein besseres Ambiente als das PFL bieten, jedoch bringt es eben auch Kosten mit sich. Um auch weiterhin diesen Preis stiften zu können, bedarf es eines Haushaltes, der nicht unter der Last der Zinszahlungen ächzt und dem es möglich ist, diese Art gesellschaftlichen Engagements auch zukünftig honorieren zu können. Für uns wiegt das Interesse aller Bürgerinnen und Bürger an einem leistungsfähigen, ihre existenziellen Interessen unterstützenden Haushalt mehr als das kurzzeitig gesteigerte Vergnügen von ca. 200 geladenen Gästen. Die Arbeit des Preisempfängers schmälert die Abänderung des Veranstaltungsortes, z.B. das PFL, in unseren Augen in keiner Weise. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion – Sebastian Beer –
Antrag vom: 11.05.2007 Vertriebenendenkmal Wir bitten die Verwaltung diesbezüglich Herrn Dr. Stephan Scholz einzuladen, der dem Ausschuss seine Untersuchungsergebnisse zum Leobschütz-Gedenkstein und der daraus entstehenden Konsequenz für die Debatte um ein weiteres Vertriebenendenkmal vorträgt. Dr. Stephan Scholz, Mitarbeiter der Abteilung für Osteuropäische Geschichte, hatte am 09.05.07 in der Oldenburger Ringvorlesung zur Geschichte seine Ergebnisse vorgestellt. Einige Informationen zum Referenten finden Sie hier: http://www.staff.uni-oldenburg.de/stephan.scholz/ Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 21.02.2007 Nachnutzungen der ehemaligen „Tefta-Halle“ am Pferdemarkt Wie der Ratsfraktion zugetragen worden ist, wurden in letzter Zeit mehrfach die Beleuchtungskonzepte in der ehemaligen „Tefta-Halle“ am Pferdemarkt verändert, was zu erheblichen Kosten geführt hat. Wir bitten die Verwaltung aus Gründen der Transparenz um Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1.) Für die Ausstellungen in der Halle zum „Jahrhundertschritt“ wurde ein hochwertiges Beleuchtungskonzept realisiert. Wer hat hierzu den Auftrag erteilt? Welche Verwendung hat die bis dahin installierte Beleuchtungsanlage erfahren? 2.) Im Anschluss der Nutzung durch die Ausstellungen zum „Jahrhundertschritt“ wurde die Halle vorübergehend durch die Fa. Rosenbohm genutzt. Ist hierfür eine Installationsänderung vorgenommen worden? Wenn ja, welche? Wer war hierfür der Auftraggeber? Wer hat die Kosten getragen? Wo ist die hochwertige „alte“ Beleuchtungsanlage verblieben? 3.) In Zukunft wird die Halle vom Oldenburger Staatstheater als Spielstätte genutzt. Hierfür wurde kürzlich erneut ein neues Beleuchtungskonzept entwickelt und umgesetzt. Wer hat diese Arbeiten in Auftrag gegeben? Wer trägt die Kosten für Konzepterstellung und Ausführung? Wo ist die installierte Lichtanlage („Jahrhundertschritt) verblieben? Gibt es einen Nutzungsvertrag zwischen der Stadt und dem Land Niedersachsen (Staatstheater)? Wer kommt für die laufenden Kosten der städtischen Immobilie auf? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion – Sebastian Beer –
Antrag vom: 06.12.2006 Fotoausstellungen im Foyer des PFL-Kulturzentrums In der Vergangenheit wurde das PFL-Kulturzentrum durch verschiedene Fotoausstellungen (unabhängig von Veranstaltungen) von Hobbyfotografen belebt und aufgewertet. Unseres Wissens sind diese Ausstellungen von den Fotografen selbst finanziert worden, so dass der Stadt keine Kosten entstanden sind. Die Verantwortung lag bei den Nutzern. Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung der nachfolgenden Fragen: Gibt es seitens der Verwaltung eine Anweisung, wonach Ausstellungen von Hobbyfotografen nicht mehr in den Räumen des PFL stattfinden können? Wenn ja, wie begründet die Verwaltung diese Anordnung? Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Sebastian Beer i.A. – K u l i s c h –
Antrag vom: 28.01.2005 Eingelagerte Skulpturen der Stadt Oldenburg Beschlußvorschlag: Die Verwaltung wird gebeten, eine Auflistung über sämtliche beim Städtischen Bauhof, Stadtmuseum oder an anderen Stellen gelagerten Skulpturen der Stadt Oldenburg vorzulegen. Ferner unterbreitet die Verwaltung dem Ausschuss Vorschläge, an welche geeigenten Standorten diese Skupturen aufgestellt und somit der Öffentlickeit wieder zugänglich gemacht werden können. Sofern Reparaturen erforderlich sein sollten, wird um Auskunft über die Reparaturaufwendungen gebeten. Begründung: Wie kürzlich zu erfahren war, lagert seit langer Zeit eine Skulpur des Künstlers Eckart Grenzer, die früher auf dem Cäcilienplatz aufgestellt war, auf dem Gelände des Städt. Bauhofes. Weitere Skulpturen sollen ebenfalls eingelagert sein. Diese künstlerischen Objekte sind kulturelle Werte der Stadt und sollten alsbald der Öffentlichkeit wieder zugänglich gemacht werden anstatt in Lagerstätten zu verstauben. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Christiane Flemming-Schneider i. A. – K u l i s c h –
Antrag vom: 06.09.2004 Nutzung der Hallen am Steinweg und am Pferdemarkt (ehemalige Tefta-Halle/Papiergroßhandel) Beschlußvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, Kulturschaffende (z.B. aus Musik, Theater, Kunst) und Architekten kurzfristig zu einem öffentlichen Hearing über die künftige Nutzung der Hallen am Steilweg und am Pferdemarkt einzuladen. Begründung: Bei den Hallen handelt es sich um denkmalgeschütztes städtisches Kulturgut, das nicht sang- und klanglos vorschnell und ohne Beteiligung der Ratsgremien und der Öffentlichkeit den Besitzer wechseln darf. Vielmehr sollte über die künftige Nutzung intensiv und auf breiter Ebene nachgedacht werden, auch um zu vielfältigen Nutzungsideen zu kommen. Dazu sind Anregungen und Konzepte aus der Kultur- und Architektenszene äußerst hilfreich. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Christiane Flemming-Schneider
Antrag vom: 19.05.2004 Besetzung des Pförtnerbüros im Kulturzentrum PFL Beschlussvorschlag: Das verwaiste Pförtnerbüro im Foyer des Kulturzentrums PFL wird ganztags dauerhaft besetzt. Begründung: Das Kulturzentrum PFL ist für viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt ein zentraler Anlaufpunkt. Es sind folgende Institutionen im PFL angesiedelt: inForum, ehrensache, Verein für Kleinkinder-betreung, Alzheimer Gesellschaft, Seniorenberatung, Wissensbörse (? alles auf dem „inForum-Flur“ unter gebracht), angrezenzend ferner das Umwelthaus, die Stadt- und Jugendbibliothek, das Kultur-amt, die Musikschule, das Edtith-Ruß-Haus, das Theater Laboratorium und die Jüdische Gemeinde. Hier finden täglich zahlreiche Veranstaltungen, Sitzungen und Treffen statt. Im Zusammenhang mit Bürgerfreundlichkeit und einer verstärkten Informationsbereitschaft sollte daher eine Verbesserung vorgenommen werden. Das ausgestattete und verwaiste Pförtnerbüro (Info-Point) im Foyer sollte für alle Rat suchenden Besucher des PFL täglich von 8 – 20.00 h besetzt werden. Aufgrund der angespannten Haushaltslage und der Wiederbesetzungssperre könnte eine Stellenbe-setzung der Pförtnerstelle (Teilzeit) im Rahmen der Arbeit des Inforums/der geplanten Freiwilligen-agentur/AB-Stelle erfolgen. Die Aufgaben eines Pförtners könnten in folgenden Bereichen liegen: • Ansprechpartner und Vermittler für Rat suchende BürgerInnen, Touristen, Hilfesuchende • kurze Führungen durch das Kulturzentrum • Ausgabe der Tagesordnungen etc. der Ratssitzungen an Sitzungsbesucher • Kontakt zur Hausorganisation und allgem. Ansprechpartner für Künstler, Referenten, Veranstalter • PFL-Info-Telefon für stattfindende Veranstaltungen, Vorträge, Konzerte und Sitzungen; Auskünfte zu den anmietbaren Räumen und Sälen des PFL • Kartenvorverkauf (bisher ist kein Kartenkauf im PFL für Veranstaltungen dort möglich!) • Aufsichtstätigkeiten, Schlüsselverwaltung • Schaukastenbetreuung, Paketannahme etc. Diese Pförtnerstelle würde darüber hinaus ebenso unter Sicherheitsaspekten sinnvoll sein, da einige Räumlichkeiten im PFL unbeaufsichtigt und offen zugänglich sind und es in der Vergangenheit uner-freuliche Situationen gegeben hat. Außerdem ist es für die vielen BesucherInnen der PFL eine enor-me Bereicherung, wenn diese an zentraler Stelle des Kultur- und Veranstaltungszentrums auf eine kompetente Ansprechperson treffen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion – Christiane Flemming-Schneider –
Antrag vom: 19.04.2004 Zukunft der Steinweg- und der Tefta-Halle Beschlussvorschlag: 1. Den Ratsfraktionen wird umgehend das seit Wochen vorliegende Böttcher-Gutachten zur Kenntnisnahme und zu anschließenden fraktionsinternen Beratungen vorgelegt. 2. Der Kulturausschuss faßt deshalb vorerst keine etwaigen Beschlüsse, die einen Verkauf der Hallen zur Folge hätten. Begründung: Die Verwaltung hat den Ratsfraktionen bisher nicht das vorliegende Böttcher-Gutachten zum baulichen Zustand der Steinweghalle vorgelegt. Die Ratsfraktionen können jedoch erst nach Kenntnisnahme der neuesten Informationen zum baulichen Zustand der Halle weitere Beratungen durchführen. Es sollte ein Gesamtkonzept zum Erhalt und zur kulturellen Nutzung beider Hallen angestrebt werden. Mögliche Kozepte anderer Städte unter städtischer bzw. freier Trägerschaft könnten wichtige Anregungen geben. Ferner könnte die Stadt durch eine kulturelle Nutzung beider Hallen die Attraktivität Oldenburgs als Kulturstandort in der Region immens steigern, wenn neben dem Horst-Janssen-Museum, dem Theater Laboratorium, dem Edith-Ruß-Haus und PFL weitere Kultur-High-Lights um den Pferdemarkt angesiedelt werden könnten. Die Stadt darf nicht leichtfertig ausschließlich aufgrund von finanziellen Gesichtspunkten ihre unter Denkmalschutz stehenden Hallen veräußern. Auch eine private Nachnutzung zu kulturellen Zwecken ist denkbar. Deshalb sollte ein öffentliches Hearing unter Beteiligung aller kulurrelevanten Gruppen in Oldenburg durchgeführt werden um zu sinnvollen Nachnutzungen zu kommen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion – Christiane Flemming-Schneider –
Antrag vom: 22.10.2003 „Alte Fleiwa“ – Eigentumsverhältnisse / Schutz der Exponate 1. Wir möchten die Verwaltung um einen aktuellen Stand darüber bitten, wie die Eigentumsverhält-nisse bezüglich des Areals und der Gebäude aussehen. 2. In den Gebäudeteilen gegenüber des technischen Rathauses lagern diverse Kunstgegenstände, Pläne und andere Exponate, die teilweise aufgrund der völlig unzureichenden Abdeckung oder baulicher Mängel vor sich hingammeln. Wir bitten um eine Stellungnahme, inwieweit an eine schützende Weiterlagerung gedacht ist, ob ein Verkauf möglich ist und inwiefern der jetzige Ei-gentümer des Gebäudes für die Beseitigung der baulichen Mängel verantwortlich ist. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Christiane Flemming-Schneider i. A. – K u l i s c h –
Antrag vom: 10.01.2002 Kündigung der Räumlichkeiten des Zentrum für Frauengeschichte in der Alten Fleiwa Sehr geehrte Frau Opphard zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Kündigung der Räumlichkeiten des Zentrum für Frauengeschichte in der Alten Fleiwa – auf die Tagesordnung. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Helga Diederich i. A. – K u l i s c h –
Antrag vom: 01.08.2001 „Darstellung der Projektidee, `Oldenburg-Pass` durch die Agenda 21- Mitarbeiterin Lydia Kuhlmann“ Begründung: Die Agendagruppe „Soziale Gerechtigkeit“ hat ein interessantes Projekt für die Einführung eines Stadtpasses für einkommensschwache BürgerInnen entwickelt. Dieser Pass soll ihren InhaberInnen ermäßigte Preise für Veranstaltungen aller Art wie Sportveranstaltungen, Kino, Theater, Museen etc. ermöglichen. Die Projektgruppe hat dazu erste Gespräche mit möglichen unterstützenden Einrichtungen und der Verwaltung geführt. Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN ist der Auffassung, daß durch die Schaffung eines „Oldenburg-Passes“ Menschen mit geringem Einkommen die Teilnahme am kulturel-len Geschehen der Stadt auf diese Weise ermöglicht werden könnte und ein wesentliches Ziel der Leitbildthese für ein zukunftsfähiges Oldenburg erfüllt. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Willi Lüpkes i.A. – K u l i s c h –
Antrag vom: 01.08.2001 Entschädigung für ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in Oldenburg Wir bitten die Verwaltung, die ABM Kraft und / oder den Leiter des Stadtarchivs, Herrn Ahrens, zur Sitzung einzuladen, um über den aktuellen Stand der Arbeit (Schreiben an die Entschädigungsbe-rechtigten, Bearbeitung der Anträge, Organisation eines Besuchsprogrammes) zu informieren. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Willi Lüpkes i.A. – K u l i s c h –
Antrag vom: 06.08.2001 Freiwillige Leistungen (Kulturhaushalt 2001) Die Verwaltung wird gebeten, den Ausschußmitgliedern eine Auflistung der erfolgten Zuschüsse für-die Ausgabenposten Freiwillige Kulturträger, bildende Kunst und Musikpflege zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Willi Lüpkes i.A. – K u l i s c h –
Antrag vom: 07.02.2001 Zukunft des Jazzclub „Alluvium“ Die Verwaltung wird gebeten, über Möglichkeiten zu unterrichten, wie die Fortführung des Clubs gesi-chert werden kann. Begründung: Der Jazzclub befindet sich seit den 60er Jahren in den Räumlichkeiten der Berufsschule Zeughausstraße. Nachdem die Schule bedingt durch die Eröffnung der neuen BBS IV Anfang Februar umgezo-gen ist, hat die Stadt dem „Alluvium“ die Nutzung der Räume bis Ende Juni 2001 zugesichert. – Will die Stadt das Gebäude an das Land verkaufen und der Fachhochschule zur Verfügung stellen ? – Bestehen nach Einschätzung der Verwaltung Chancen, dem Jazzclub weiterhin die Räumlichkei-ten zu überlassen ? – Ist über evtl. Ersatzräumlichkeiten nachgedacht worden ? Da der traditionelle Jazzclub seit über 40 Jahren einen großen Stellenwert in der Oldenburger Kultur-landschaft besitzt, hoffen wir auf breite Unterstützung für den Fortbestand des „Alluviums“. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Willi Lüpkes i.A. – K u l i s c h –
Antrag vom: 07.03.2000 Finanzierung des Horst-Janssen-Museums Wir bitten die Verwaltung um eine Stellungnahme, inwieweit die Restfinanzierung (letzter Informati-onsstand des Kulturausschusses: Deckungslücke von 650.000,–DM) gesichert ist. Desweiteren bitten wir die Verwaltung um Vorlage eines aktualisierten Konzeptes über die Folgeko-sten des Horst-Janssen-Museums, welches dem Ausschuß vorzulegen ist (s. Niederschrift vom 10.02.2000). Begründung: – Erfolgt mündlich -. Mit freundlichen Grüßen f. d. Ratsfraktion gez. Willi Lüpkes i.A. – K u l i s c h –
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
Antrag vom 16.01.2023
Zu einer der nächsten Ausschusssitzungen bitten wir um Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes:
Kommunale Einnahmeseite
In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung um einen ausführlichen Bericht, in dem die Einnahmeseite der Stadt Oldenburg dargestellt wird. Dabei sollten insb. die Einnahmen in den Blick genommen werden, die durch die Stadt Oldenburg selber beeinflusst werden können (Grund- und Gewerbesteuern, örtliche Aufwandsteuern).
Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Zweitwohnsitzsteuer: Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit zur Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer? Wie hoch wäre das jährliche Einnahmepotenzial für Oldenburg, wenn diese wie in anderen Kommunen auf 10 % der Nettokaltmiete veranschlagt wird? Wie hoch wäre in der Folge das zusätzliche Einnahmepotenzial über zusätzliche Schlüsselzuweisungen des Landes für Gemeindeaufgaben im kommunalen Finanzausgleich, wenn sich etwa 10 bis 30 Prozent der aktuell geschätzten 10.000 – 12.000 Personen mit Zweitwohnsitz ummelden?
2. Grundsteuer C: Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit zur Einführung der Grundsteuer C? Wie hoch könnte das jährliche Einnahmepotenzial für Oldenburg sein?
3. Bettensteuer: Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit zur Einführung einer Bettensteuer? Wie hoch könnte das jährliche Einnahmepotenzial für Oldenburg sein, wenn die Bettensteuer wie z.B. in Hannover bei 5 % je Übernachtung läge? Gegenwärtig gibt es ja einen Vertrag zwischen der OTM und den Hoteliers über eine finanzielle Unterstützung der OTM als Alternative zur Beherbergungssteuer. Welche Einnahmen sind hier erzielt worden?
4. Gibt es aus Sicht der Verwaltung weitere relevante kommunale Steuern und Abgaben, die sich in Oldenburg auf einem landesweit unterdurchschnittlichen Niveau befinden, und die gleichzeitig die Einnahmesituation der Stadt verbessern könnten?
5. Den potenziellen Einnahmen zu den Punkten 1 – 4 sollen die etwaigen Mehraufwände, wie Personal- und Sachkosten jeweils gegenübergestellt werden.
Begründung:
Nachdem die Stadt Oldenburg viele Jahre einen Haushalt mit Überschüssen aufgestellt hat, zeigen die Prognosen für die kommenden Jahre ein herausfordernderes Bild. Gleichzeitig gibt es nach wie vor viele kommunale Aufgaben, die Investitionen und unerlässlich soziale Leistungen erfordern. Mit dieser Anfrage wollen wir einen Diskussionsprozess im Fachausschuss in Gang bringen. Ziel soll es sein, die Vor- und Nach-teile sowie Einnahmepotenziale von kommunalen Steuern transparent zu ermitteln und darzustellen. Da-mit bekommen Politik und Verwaltung eine gute Grundlage für die kommenden Jahre.
Antrag vom 16.01.2023
Zur nächsten Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes:
Ausweitung Begrüßungsgeld
Beschlussvorschlag:
1. Das Begrüßungsgeld in der Stadt Oldenburg wird von 50 € auf 100 € erhöht. Die Erhöhung des Begrüßungsgeldes wird zum 01.07.2023 wirksam, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
2. Der Kreis der berechtigten Empfänger*innen des Begrüßungsgeldes wird ausgeweitet (aktuell sind nur Studierende berechtigt) auf Auszubildende und Personen, die einen Freiwilligendienst (FSJ, BFD, o.ä.) in der Region leisten und dafür ihren Erstwohnsitz in die Stadt Oldenburg verlegen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende (möglichst digitale und unbürokratische) Nachweis- und Auszahlungsmöglichkeiten auf den Weg zu bringen. Dabei soll es spätestens zu Ende 2023 ermöglicht werden, auch Auszubildenden und Freiwilligendienstleistenden das Begrüßungsgeld auszuzahlen.
3. Die Erhöhung und Ausweitung des Begrüßungsgeldes wird durch die Stadt angemessen beworben. Zudem wird die Nachfrage nach dem Begrüßungsgeld erhoben und dem AFB entsprechend jährlich berichtet.
4. Es wird zudem um eine Übersicht gebeten, wie viele Menschen das Begrüßungsgeld in den letzten fünf Jahren erhalten haben. Zudem ist von Interesse, wie hoch in diesem Zusammenhang die jährlichen Personal- und Sachkosten waren und, sofern eine Einschätzung mit Blick auf die geplante Ausweitung möglich ist, vermutlich sein werden.
Begründung:
Bislang gibt es in der Stadt Oldenburg ein Begrüßungsgeld nur für Studierende, die ihren Erstwohnsitz hier anmelden. Wir wollen alle Ausbildungswege gleichmäßig anerkennen und sehen es daher als gerecht an, wenn auch Auszubildende und Freiwilligendienstleistende ein Begrüßungsgeld angeboten bekommen. Begrüßungsgeld für diese Gruppen gibt es unter anderem in Bremen und Lübeck. Die Stadt kann sich bei den Auszahlungsmodalitäten an solchen Städten orientieren.
Zudem ist die Höhe des Begrüßungsgelds im Städtevergleich gering und der Betrag ist seit Jahren unverändert. In Lübeck, Wilhelmshaven und Elsfleth beträgt das Begrüßungsgeld 100 €, in Bremen sind es 150 €. Um den Anreiz für die Erstwohnsitz-Anmeldung zu erhöhen, wollen wir das Begrüßungsgeld entsprechend auch in Oldenburg auf 100 € erhöhen.
Menschen mit Erstwohnsitz in Oldenburg tragen auf vielfältige Art und Weise dazu bei, das finanzielle Fundament der Stadt zu stärken. Auch im kommunalen Finanzausgleich des Landes Niedersachsen profitiert Oldenburg von seinen Einwohner*innen mit Erstwohnsitz, da die Einwohnerzahl maßgeblich für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben ist.
Gleichzeitig leben in Oldenburg geschätzt 10.000 – 12.000 Personen mit Zweitwohnsitz. Ein Teil dieser Menschen könnte sich durch einen Anreiz wie das Begrüßungsgeld dazu bewegen lassen, den Erstwohnsitz in die Stadt zu verlegen.
Antrag vom 17.5.2022
Energiesparmaßnahmen der städtischen Gesellschaften und finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Mit welchen Energiesparmaßnahmen haben die städtischen Gesellschaften bereits auf die Ausrufung der Frühwarnstufe aus dem Notfallplan Gas Ende von Ende März reagiert?
- Welche weiteren kurzfristigen Energiesparmaßnahmen werden für die städtischen Gesellschaften erwogen und könnten bereits im Sommer und Herbst dieses Jahres umgesetzt werden (z.B. Anpassung Beleuchtungszeiten und -Technik, Reduzierung von Raumtemperaturen, Einbau von Wassersparvorrichtungen, Ausweitung des Homeoffice zur Reduzierung von Pendelfahrten…)?
- Welche Vorbereitungen und Strategien verfolgt die Stadtverwaltung konkret, um sich auf eine mögliche Gasknappheit und Versorgungsengpässe im nächsten Herbst und Winter vorzubereiten?
- In welcher Größenordnung werden die gestiegenen Energiekosten zu Kostensteigerungen in den städtischen Beteiligungen führen und mit welchen Mehrausgaben für den städtischen Haushalt (durch Defizitausgleiche) ist dadurch zu rechnen?
Begründung:
Als Folge des Angriffskriegs von Russland auf die Ukraine sind die Kosten für fossile Energien in Europa und weltweit massiv gestiegen. Es ist nicht auszuschließen, dass es im kommenden Herbst und Winter zu Erdgas-Versorgungsengpässen kommt. Als Reaktion hat das Bundeswirtschaftsministerium Ende März die „Frühwarnstufe“ aus dem Notfallplan Gas ausgerufen. In dieser Vorsorgestufe sind alle Energieverbraucher*innen aufgerufen, ihren Gasverbrauch kritisch zu überprüfen. Als Zeichen der Solidarität und Verantwortung sollte die Stadt Oldenburg in ihren Gesellschaften (insb. Eigengesellschaften, sowie kommunalen AöR und Beteiligungsgesellschaften) darauf hinwirken, alle Einsparpotenziale ernsthaft prüfen und damit ihren Gasverbrauch kurzfristig so gut es geht reduzieren.
gez. Dr. Sebastian Rohe, Rita Schilling, Ruth Drügemöller, Nicolai Beerheide
Antrag vom 15.11.2021
Stellenbesetzungen / neu geschaffene Stellen 2021
Wir bitten die Verwaltung um schriftliche Beantwortung folgender Fragen.
- Nachstehend sind die vom Rat beschlossenen Stellenbesetzungen per 1.07.2021 aufgeführt.
Welche Stellen konnten davon inzwischen zu welchem Zeitpunkt besetzt werden? Welche Gründe führten dazu, dass Stellen nicht oder nicht per 01.07.2021 besetzt wurden.
Teilhaushalt Bezeichnung Entgeltgruppe Anzahl der Stellen
- THH05 Brand- und Katastrophenschutz 2 VZ
1 x Fahrlehrer, EG 9a/9b und 1 weitere Stelle A9
- THH09 Regionales Umweltbildungszentrum 1,5 VZ
1 x Pädagogik EG10, 0,5 Verwaltung EG6 - THH10 1 x zur Verstärkung der Heimaufsicht EG10 1 VZ
- THH11 1 x Springerkraft JFZ E6/So8b 1 VZ
Wirtschaftsplan EGH
- Springkräfte Hausmeister EG5 2 VZ
- Team Entwurf EG11 1 VZ
- Bauzeichnung EG8 1 VZ
- Reinigung EG2 1 VZ
- Stellenbesetzungen allgemein:
Welche Stellen wurden unterjährig in welchen Ämtern/ Fachdiensten neu geschaffen und/oder neu besetzt? Welche Entscheidungsgrundlagen waren dafür maßgeblich?
Über eine tabellarische Übersicht würden wir uns freuen.
Begründung:
Für die Ausführung der vielfältigen Aufgaben ist qualifiziertes und ausreichendes Personal unabdingbar und deshalb wurden Haushaltsmittel für zusätzliche Stellen respektive Stellenbesetzungen zum 1.7.2021 beschlossen. Am Ende des Haushaltsjahres möchten wir einen Überblick darüber haben, welche Maßnahmen umgesetzt werden konnten.
gez. Rita Schilling
Antrag vom 18.8.2021
Katastrophenschutz
Bezugnehmend auf unseren Antrag vom 22.09.2020 zum AFB am 07.10.2020 im Nachklang zum bundesweiten Warntag am 10.09.2020 und die aktuellen Ereignisse in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, aber auch ganz aktuell in Großheide, bitten wir um einen Bericht über die derzeitigen Aktivitäten der Stadt Oldenburg in Sachen Katastrophenschutz.
Die im letzten Jahr gegebenen Antworten und der Verweis auf den Bund reichen u. E. in Anbetracht der aktuellen Entwicklungen nicht aus. Der Katastrophenschutz muss schnellstmöglich auf einen funktionierenden Stand gebracht werden.
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
- Ist der Wiederaufbau von Sirenen bzw. eines entsprechenden Sirenensystems in der Stadt Oldenburg geplant? Wann ist ggf. mit einer Umsetzung zu rechnen?
- Der Bund stellt über ein entsprechendes Förderprogramm finanzielle Mittel für den Ausbau des Sirenennetzes zur Verfügung. Wurden insoweit bereits Fördergelder beantragt?
- Bund und Land haben die Einführung des Cell-Broadcasting-Systems beschlossen.
Ab wann wird voraussichtlich eine Warnung über Cell Broadcast möglich sein?
Sind diesbezüglich auch Vorbereitungshandlungen seitens der Kommunen erforderlich? Wenn ja, welche und bis wann werden sie ggf. in Oldenburg umgesetzt? - Welche weiteren Maßnahmen sollen ergriffen werden und in welchem Zeitplan?
- Welche Absprachen und Planungen gibt es seitens der Stadt mit dem Land und den Umlandkommunen?
- Wurde die Nutzung der KATWARN-App in der Zwischenzeit weiter beworben und der Nutzungsgrad ausgedehnt?
- Gibt es für die Stadt Oldenburg einen Katastrophenschutzplan und wenn ja, wann wurde dieser zuletzt aktualisiert? Wir bitten ggf. um Vorlage des aktuellen Plans.
Begründung:
Der bundesweite Warntag in 2020 hat bereits gezeigt, dass es Defizite hinsichtlich der Information der Bevölkerung in einem Katastrophenfall gibt. Die aktuellen Unwetterereignisse in diesem Jahr haben diese nochmals sehr deutlich gemacht und gezeigt, dass ein dringender Handlungsbedarf besteht.
Da die Verantwortung für den Katastrophenschutz und damit u. a. für die Sicherstellung der recht-zeitigen Information der Bevölkerung auch in städtischer Hand liegt, ist in Abstimmung mit dem Land vor Ort dafür zu sorgen, dass die vorhandenen Systeme im Ernstfall auch tatsächlich funktionieren bzw. funktionierende Systeme geschaffen werden.
gez. Kerstin Rhode-Fauerbach, Kurt Bernhardt
Antrag vom 15.3.2021
Sicherheit der Geldanlagen der Stadt Oldenburg
Wir fragen die Verwaltung:
Sind die liquiden Mittel der Stadt Oldenburg in Höhe von derzeit 98,8 Mio. €uro absolut sicher angelegt?
Welche langfristigen Geldanlagen unterhält die Stadt Oldenburg?
Wir fordern die Verwaltung auf, eine detaillierte Aufstellung vorzulegen, aus der sich alle Geldanlagen der Stadt Oldenburg ergeben. Anzugeben sind die entsprechenden Geldinstitute, bei denen oder über die die Gelder angelegt sind, die Anlageformen sowie die jeweiligen Konditionen (Zinssatz, Laufzeit usw.) der einzelnen Anlagen.
Sofern auch seitens der Eigenbetriebe und Tochtergesellschaften der Stadt Oldenburg Geldanlagen bestehen, legen Sie bitte auch diesbezüglich eine entsprechende Aufstellung vor.
Begründung:
Der NWZ vom 9.3.21 ist zu entnehmen, dass die Stadt Oldenburg kein Geld bei der inzwischen geschlossenen Bremer Greensill Bank angelegt hat. Das ist sehr gut und beruhigend zu wissen.
Andere Städte haben dort Geld angelegt und müssen nun einen Totalverlust der Einlagen befürchten: Osnabrück 14 Mio. €, Nordenham 13,5 Mio. €, Monheim in NRW gar 38 Mio. € sowie zahlreiche weitere Städte.
Diesen gravierenden Fall nimmt die Grüne Ratsfraktion zum Anlass, die Sicherheit der Geldanlagen der Stadt Oldenburg zu überprüfen.
Denn es wäre fatal, wenn wegen der Pleite einer Bank Geld verloren ginge, das dringend für Kitas, Schulen, Kultur usw. gebraucht wird.
gez. Kurt Bernhardt, Kerstin Rhode-Fauerbach
Antrag vom 15.3.2021
Neuordnung der Notfallkrankenwagen – Auswirkungen auf Patient*innen und Mitarbeiter*innen
Wir fragen die Verwaltung:
1 . Ist es zutreffend, dass in den neu geschaffenen Notfall-Krankentransportwagen die Sanitäter*innen nur unzureichend geschult sind (NWZ vom 9.3.21)?
2. Ist es zutreffend, dass ein Teil der Mitarbeiter*innen für den Notfall noch gar nicht geschult ist, obwohl die neue Regelung bereits seit Sommer 2020 in Kraft ist?
3. Ist der Vorwurf zutreffend, dass die Großleitstelle eine „riesige Verwaltungsabteilung mit Stabsstellen und Personal für Projektarbeit“ vorhält während auf der anderen Seite „nur bei den Sanitäter*innen immer weiter gespart“ wird (NWZ 9.3.21)?
Wir bitten um einen aktuellen Sachstandsbericht zur Umsetzung der Neustrukturierungen aufgrund der in 2020 verabschiedeten Entgeltvereinbarung sowie über die sich daraus ergebenden Auswirkungen.
Begründung:
Die Grüne Ratsfraktion nimmt die Berichterstattung der NWZ zum Anlass, die dort kritisierten Missstände im AFB zu thematisieren.
Bereits mit unseren Anträgen und Anfragen zum Rettungsdienst bzw. zur Neuregelung der Strukturen über die neue Entgeltvereinbarung brachten wir im letzten Jahr unsere Sorge einer möglichen Verschlechterung der Versorgung der Patient*innen sowie der Arbeitsbedingungen für die Rettungskräfte durch die Neuordnung zum Ausdruck.
Es ist elementar wichtig, dass jeder Mensch im Notfall im Krankenwagen gut versorgt wird. Defizite, die zu Schaden an Leib und Leben führen könnten, sind unverzüglich abzustellen.
Darüber hinaus darf eine neue Struktur nicht auf dem Rücken und zu Lasten der Beschäftigten umgesetzt werden.
gez. Kurt Bernhardt, Kerstin Rhode-Fauerbach
Antrag vom 23.09.2020
Katastrophenwarnsystem
Anlässlich des bundesweiten Warntages am 10.09.2020 bitten wir um einen Bericht über das Ergebnis bezogen auf Oldenburg.
Darüber hinaus bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie und durch welche Maßnahmen wird in Oldenburg sichergestellt, dass die Bevölkerung im Katastrophenfall schnell und umfassend informiert und gewarnt wird? Welche Informationsquellen/-möglichkeiten werden genutzt?
- Gibt es in Oldenburg noch einen Sirenenalarm? Wenn nein, aus welchen Gründen wurden die Sirenen abgeschafft?
- Welche Rolle spielt die sogenannte KATWARN-App und wie hoch ist ihr Nutzungsgrad in Oldenburg?
- Kann über die App tatsächlich sichergestellt werden, dass die Bevölkerung im Ernstfall schnellstmöglich informiert wird? Wie wird dies sichergestellt?
- Wer trägt die Kosten für die einzelnen Alarmierungsfunktionen, z.B. für die App?
- Auf welche Beträge belaufen sich die jährlichen Kosten der einzelnen Warnsysteme für die Stadt Oldenburg?
- Welche Maßnahmen sind aufgrund der durch den Probealarm am 10.09. festgestellten Probleme, zu deren Behebung erforderlich? Wann und durch wen werden sie umgesetzt?
Begründung:
Der bundesweite Warntag am 10.09.2020 hat gezeigt, dass es Defizite hinsichtlich der Information der Bevölkerung in einem Katastrophenfall gibt. So wurden die KATWARN-App-Nutzer*innen in Oldenburg zumindest teilweise nicht entsprechend gewarnt bzw. informiert. Einen Sirenenalarm gab es nicht.
Da die Verantwortung für den Katastrophenschutz und damit beispielsweise die Sicherstellung der rechtzeitigen Information der Bürger*innen, in Deutschland u.a. bei den kreisfreien Städten liegt, stellt sich die Frage, wie dies in Oldenburg im Ernstfall wirksam gewährleistet wird.
Darüber hinaus ist natürlich dafür zu sorgen, dass die vorhandenen Systeme auch tatsächlich funktionieren.
Ein zukünftig jährlicher Warntag ist da sicherlich hilfreich und notwendig, schon um Schwachstellen aufzudecken und Pannen im Ernstfall zu vermeiden, erscheint aber nicht ausreichend.
Für die Ratsfraktion
Kerstin Rhode-Fauerbach, Kurt Bernhardt
Antrag vom 04.06.2020
Entgeltvereinbarung und Festsetzen der Entgelte für den Rettungsdienst ab 01.07.2020
Wir bitten um zeitnahe schriftliche Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
In der Vorlage der Verwaltung wird ausgeführt:
„Analog der im Nds. Ministerialblatt 01/2020 veröffentlichten Zuordnungsmatrix „Hilfeersuchen an die Rettungsleitstelle“ sollen für nicht zeitkritische Einsätze ergänzend Notfall-KTW zum 01.07.2020 in Dienst gestellt werden. Sie schließen die Lücke zwischen der originären Notfallrettung und dem planbaren Krankentransport. Regelhaft werden sonst weiterhin hoch qualifiziert besetzte Rettungswagen durch nicht zeitkritische „Bagatelleinsätze“ gebunden und stehen somit für einen lebensbedrohlichen Einsatz nicht mehr in angemessener Zeit zur Verfügung. Die sechs unter dem Dach der Großleitstelle kooperierenden Rettungsdienstträger setzen damit die Ergebnisse aus der Zusammenarbeit mit der Universität Maastricht gleichzeitig um und folgen gleichzeitig den aktuellsten Empfehlungen des Landes auf dem Weg zu einem zeitgemäßen Rettungsdienst.“
In § 1 der Vereinbarung findet sich u.a. folgender Satz:
„Zu den im Rahmen des gemeinsamen Forschungsprojekts abgestimmten Bedarfsanpassungen wurde das Benehmen hergestellt.“
- Wird dementsprechend mit Beschluss der neuen Entgeltvereinbarung auch die Umsetzung der Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt beschlossen?
- Zwischen wem wurde das Benehmen hergestellt?
- Handelt es sich um mitbestimmungspflichtige Tatbestände? Wurden die Betriebsräte entsprechend eingebunden und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Das erarbeitete Positionspapier sieht die Einführung sogenannter Notfallkrankentransportwagen (NKTW) für nicht zeitkritische, also dringliche, aber nicht lebensnotwendige Einsätze im GOL-Bereich vor.
Darüber hinaus gibt es ein Projekt „Gemeinde-Notfallsanitäter*innen“. Die diesbezügliche Projektphase und Auswertung sollen noch nicht abgeschlossen sein.
Weiter ist die Einführung eines computergesteuertes Abfragesystem in der GOL und damit eine Weiterentwicklung der Notrufabfrage vorgesehen.
- Sollen die vorgenannten Maßnahmen mit der neuen Entgeltvereinbarung umgesetzt werden?
- Sollen Notfallkrankentransportwagen (NKTW), Rettungstransportwagen (RTW) ersetzen?
- Dauert die Projektphase „Gemeinde-Notfallsanitäter*innen“ noch an oder wurde sie bereits abgeschlossen? Erfolgte bereits eine Auswertung, ggf. mit welchem Ergebnis?
- Sollen besser ausgebildete und bezahlte Rettungssanitäter*innen durch Gemeinde-Notfallsanitäter*innen ersetzt werden?
- Ist eine Pilotierung des neuen computergesteuerten Abfragesystem geplant oder läuft diese ggf. schon?
- Sollen alle Maßnahmen zeitgleich umgesetzt werden oder in welcher Reihenfolge ist die Einführung vorgesehen?
- Welche Auswirkungen und Veränderungen ergeben sich konkret für Oldenburg?
- Wurde der Betriebsrat in die Entscheidungen eingebunden? Ggf. mit welchem Ergebnis?
- Bedarf es einer Bedarfsplanänderung für den Rettungsdienst aufgrund der vorgesehenen Maßnahmen?
- Seitens des Bundesgesundheitsministeriums ist ein „Gesetz zur Reform der Notfallversorgung“ geplant.
Ist hierzu der aktuelle Sachstand bekannt und sollte dieses nicht abgewartet werden, bevor der Rettungsdienst umstrukturiert wird?
Wir bitten die Fragen spätestens bis zum 19.06.2020 zu beantworten, damit vor der Beschlussfassung über die Entgeltvereinbarung in der Ratssitzung am 29.06., noch eine Beratung in den Fraktionen möglich ist.
Ferner bitten wir zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen, die Leiter des Rettungsdienstes und der Großleitstelle, zwecks Berichts über das Projekt und die geplanten Umsetzungsmaßnahmen einzuladen.
gez. Kerstin Rhode-Fauerbach
Antrag vom 20.5.2020
Entwicklung des Vermögens, der Schulden und der Liquidität der Klävemann-Stiftung
Wir bitten die Verwaltung, eine aktuelle Übersicht über die Entwicklung des Vermögens, der Schulden sowie der Liquidität der Klävemann-Stiftung schriftlich vorzulegen.
Begründung:
Für die Klävemann-Stiftung wurde Anfang dieses Jahres der Jahresabschluss für das Jahr 2016 vorgelegt und verabschiedet.
Die Rechnungslegung und Bilanzierung und damit auch die Darstellung des Vermögens sowie der Verbindlichkeiten befindet sich somit drei Jahre im Rückstand und lässt daher keine Rückschlüsse auf die aktuelle Vermögens- und Verschuldungssituation der Klävemann-Stiftung zu.
Ferner fehlt es an aktuellen Zahlen zur Liquidität der Stiftung.
Wir bitten deshalb um die Vorlage einer Zusammenstellung der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Liquiditätsstände zum jeweiligen Jahresende der Jahre 2017 bis 2019 sowie um Angaben zum aktuellen Sachstand.
gez. Kerstin Rhode-Fauerbach, Kurt Bernhardt
Antrag vom 22.04.2020
Nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den städtischen Haushalt
Die Corona – Krise wird erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte haben. Die Gewerbesteuereinnahmen werden einbrechen, der Finanzausgleich wird geringer ausfallen. Im Gegenzug entstehen erheblich höhere Kosten für die Stadt.
Hierzu bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Welche Auswirkungen werden für Oldenburg erwartet und welche erste Einschätzung hat die Verwaltung zu den finanziellen Folgen?
- Der geplante Überschuss für 2020 wird nicht erzielt werden können. Stattdessen ist davon auszugehen, dass ein Nachtragshaushalt erforderlich sein wird. Wann soll dieser aufgestellt werden und welchen Umfang wird er voraussichtlich haben?
- In welchen Bereichen wird es gravierende finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt geben?
- In welchen Bereichen gibt es schon belastbare Zahlen und wenn ja,welche?
- Haben die städtischen Beteiligungen einen Überblick über die Auswirkungen auf ihre Wirtschaftspläne?
Als gutes Beispiel sei hier die Bädergesellschaft genannt, die regelmäßig sogenannte Ad-hoc-Berichte fertigt und somit zumindest einen groben Überblick liefert, wie sich die Krise dort bisher finanziell auswirkt.
Gibt es solche Übersichten auch für die anderen städtischen Beteiligungen und Unternehmen? - Gibt es schon Überlegungen zur Refinanzierung der Deckungslücken?
Stehen beispielsweise noch Überschüsse aus den letzten Jahren zur Deckung der Mindereinnahmen bzw. höheren Kosten zur Verfügung? - Müssen Investitionen verschoben werden, um die Finanzlöcher zu stopfen und weitere Unterstützungen seitens der Stadt in anderen Bereichen leisten zu können?
- Gibt es schon Bemühungen, Finanzmittel von Bund und/oder Land zu generieren bzw. gibt es schon entsprechende Angebote/Überlegungen seitens Bund und/oder Land?
- Insbesondere im sozialen und kulturellen, aber auch im wirtschaftlichen Bereich wird es große Einbußen geben, die auch nicht mehr aufzuholen sind. Gibt es Überlegungen für städtische Finanzhilfen (mit oder ohne Rückzahlungsoption) zur Unterstützung dieser Einrichtungen und Unternehmen? Wie sollen diese ggf. finanziert werden?
Antrag vom 04.03.2020
Klävemann-Stiftung
Beschlussvorschlag:
Wir beantragen zu 2. des Beschlussvorschlages, an den vorhandenen Satz folgenden Satz anzuhängen:
„Die Hintergrundstücke werden nicht verkauft, sondern sollen bei entsprechendem Baurecht ausschließlich von der Klävemann-Stiftung selbst bebaut werden.“
gez. Kurt Bernhardt, Kerstin Rhode-Fauerbach
Antrag vom 18.09.2019
Nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 02.10.19
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes Klävemann-Stiftung auf die Tagesordnung des öffentlichen Teils und bitten um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen bzw. die Vorlage der aufgeführten Unterlagen:
1. Wir bitten um eine detaillierte Übersicht über alle leerstehenden Wohnungen der Klävemann-Stiftung. In welchen Gebieten und Objekten stehen wie viele Wohnungen leer, seit wann und aus welchem Grund?
2. Hätte der große Sanierungsstau bei einzelnen Gebäuden nicht durch regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen verhindert werden können? Warum hat man diese in der Vergangenheit nicht durchgeführt? Müssen Mieter*innen diese tatsächlich nicht dulden, wie von der Verwaltung in der Vergangenheit ausgeführt? Woraus ergibt sich dies ggf.?
3. Die Verwaltung führt in der NWZ aus, dass umfassende Sanierungen nur in leerstehenden Häusern möglich seien. In der Vergangenheit wurden solche Arbeiten auch in bewohnten Objekten durchgeführt. Was hat sich insofern verändert, dass dies nun nicht mehr möglich ist?
4. Lt. NWZ-Artikel vom 02.09.19 spricht die Verwaltung von einem Sanierungsumfang in Höhe von 20 Mio €. „Auf dieser Basis sei die Stiftungssatzung geändert worden, um die zum Teil extrem niedrigen Mieten anpassen und die finanzielle Ausstattung der Stiftung verbessern zu können.“ Wurde dies tatsächlich so von der Verwaltung gegenüber der NWZ geäußert? War die Satzungsänderung nicht vielmehr zur Anpassung an aktuelles Stiftungsrecht erforderlich?
5. Die Auffassungen, bei welchen Arealen es sich um den Kernbestand der Klävemann-Stiftung handelt, gehen zwischen Verwaltung und iwb-Gutachten auseinander. Wir fordern die Verwaltung daher auf, den Begriff „Kernbestand“ der Stiftung schriftlich eindeutig zu definieren.
6. Wir bitten um eine detaillierte Aufstellung der in den einzelnen Objekten und Wohnungen der Klävemann-Stiftung erzielten Mieten pro qm.
7. Warum wurden die Mieten über die Jahre nicht satzungsgemäß angepasst, was auch schon vor der letzten Satzungsnovellierung möglich und erforderlich gewesen wäre? Lt. Ausführungen der Verwaltung im NWZ-Artikel vom 02.09.19 können die notwendigen Erhöhungen richtigerweise nur in Schritten erfolgen. Wie ist insoweit der aktuelle Sachstand? Wo und in welchem Umfang wurden Mieten in den letzten fünf Jahren angepasst?
8. Bauartbedingt könne eine umfassende Sanierung nur in einem vollständig freien Objekt durchgeführt werden. Um den alten Menschen, die in dem jeweiligen Haus wohnen, „die Strapazen zu ersparen“, sei im Einzelfall die Sanierung einer freien Wohnung auch schon mal verschoben worden, so der NWZ-Artikel vom 02.09.19. Lt. Berichterstattung in der NWZ wurden aber auch Häuser mit jüngeren Bewohner*innen, in denen eine Wohnung leersteht, nicht saniert. Stimmt dies und wenn ja, warum erfolgte auch hier keine Sanierung?
9. Lt. Aussage der Verwaltung beträgt der Cash-Pool der Stiftung aktuell 900.000 €. Wie und aus welchen Mitteln wurde dieser erwirtschaftet, wenn doch die Mieteinnahmen nicht für eine regelmäßige Sanierung bzw. laufende Instandhaltung des Immobilienbestandes ausreichten? Wie und wofür soll das Geld nun genau verwendet werden und in welchem Zeitrahmen?
10. Lt. Berichterstattung der NWZ vom 17.09.2019 prüft die Stadtverwaltung, ob Gartengrundstücke der Klävemann-Siedlung am Großen Kuhlenweg/Kuhlenkamp mit Wohnungen bebaut werden können. Ist dies korrekt? Um welche Gartengrundstücke handelt es sich konkret? Sollen die Grundstücke verkauft werden oder will die Stiftung dort ggf. selbst bauen?
Mit freundlichen Grüßen
f.d. Ratsfraktion
gez. Kerstin Rhode-Fauerbach, Kurt Bernhardt
Antrag vom 13.5.2019
Endgültiger Finanzausgleich und Auswirkungen auf den Haushalt 2019
Wie die Verwaltung auf unsere mündliche Nachfrage im letzten AFB am 03.04.2019 mitteilte, erhöht sich der Finanzausgleich gegenüber den letzten vorläufigen Schätzungen – damals war von – 12,5 Mio. € gegenüber den ursprünglichen Haushaltsplanungen die Rede – um 3,4 Mio. €.
Wir bitten insoweit um die Vorlage des entsprechenden Bescheides mit den endgültigen Zahlen.
Darüber hinaus bitten wir zu erläutern, wie die 3,4 Mio. € verwendet werden sollen.
Werden die Beträge zur Aufhebung der pauschalen Kürzungen bei den Personal- und Sachaufwendungen eingesetzt?
Die Pauschalkürzungen haben nach unserer Kenntnis dazu geführt, dass Stellen nicht ausgeschrieben und besetzt werden. Gerade im sozialen Bereich müssen aber beispielsweise zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes die Personalstellen dringend besetzt werden.
Wir bitten daher in diesem Zusammenhang auch um einen Sachstandsbericht über die Besetzung offener Stellen in der Stadtverwaltung.
gez. Kerstin Rhode-Fauerbach, Rita Schilling
Antrag vom 10.5.2019
EU-Förderungen in der Stadt Oldenburg
Die Antwort der Verwaltung vom 30.04.2019 auf die Anfrage der Grünen Ratsfrau Ingrid Kruse zu EU-Förderungen in der Stadt Oldenburg offenbart, dass es keinerlei eigene Erhebungen oder Auswertungen der Verwaltung zu den entsprechenden Förderungen in der Stadt Oldenburg gibt.
Auch die unterstützende Agentur MCON räumt ein, dass ihr keine vollständigen und programmübergreifenden Übersichten vorliegen.
Während sich andere (öffentliche) Verwaltungen sehr gezielt und hochprofessionell mit dem Thema EU-Fördermittel befassen, scheint es insoweit bei der Stadt Oldenburg ein deutliches Defizit zu geben.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wer ist in der Stadtverwaltung für das Thema EU-Fördermittel zuständig?
2. Welche Aufgaben übernimmt die unterstützende Agentur MCON?
3. Warum gibt es keine eigenen Übersichten, Erhebungen, Auswertungen über EU-Förderungen in Oldenburg?
4. Werden EU-Fördermittel gezielt eingeworben? Wenn ja, von wem?
5. Welche europäischen Fördermittel konnten in den letzten 3 Jahren eingeworben werden?
gez. Kurt Bernhardt, Kerstin Rhode-Fauerbach, Ingrid Kruse
Antrag vom 3.5.2019
Sachstand der Planungen für den Bäderneubau am Flötenteich
In der Ratssitzung am 14. Januar wurde aufgrund eines Änderungsantrags der Fraktionen von SPD und CDU beschlossen, dass am Flötenteich ein Hallenbad mit wettkampftauglichem Sportbecken mit acht Bahnen á 25 Meter sowie einem beweglichen Steg in Längsrichtung, einem höhenverstellbaren Boden und breitem Randbereich entstehen soll.
Neben weiteren hier nicht aufgeführten Modulen soll darüber hinaus ein separates Freibad mit sechs Bahnen á 25 Meter einschließlich Umkleiden und Sanitäreinrichtungen gebaut werden.
Da die Kosten dieser von den Antragstellenden als XXL-Lösung bezeichneten Variante bisher noch nicht im Detail ermittelt wurden, bedarf es daher einer neuen Kostenschätzung, sowohl im investiven Bereich, als auch im Hinblick auf die zukünftigen laufenden Betriebskosten.
Wir fordern die Verwaltung auf, die neuen Berechnungen im nächsten Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen detailliert schriftlich darzulegen und entsprechend zu erläutern.
Zudem erwarten wir eine Skizze über die Bebauung der gesamten Fläche.
Begründung:
Der Beschluss bedeutet erhebliche Veränderungen gegenüber den zuvor geplanten Varianten.
Da es sich um eine beträchtliche, langfristige Investition mit dementsprechend zu erwartenden Kostensteigerungen, auch hinsichtlich der laufenden Kosten, handelt, müssen nun klare und belastbare Zahlen vorgelegt werden.
Außerdem ist es wichtig, die genaue Beplanung der Fläche am Flötenteich kennenzulernen.
gez. Rita Schilling, Kerstin Rhode-Fauerbach
Antrag vom 23.1.2019
Türkei-Geschäft der EWE
Laut NWZ-Berichterstattung vom 03.01.2019 will die EWE ihr Türkeigeschäft für ca. 140 Mio. US-Dollar
(rund 123 Mio. Euro) verkaufen.
Laut dpa-Meldung vom 28.08.2015 hat die EWE insgesamt rund 650 Mio. € für den Kauf des Geschäftes gezahlt.
Das bedeutet einen Verlust von 527 Mio. Euro für die EWE!
Wir fragen die Verwaltung:
- Sind diese veröffentlichten Zahlen (zumindest in der Größenordnung) korrekt?
- Wie erklärt die EWE dieses riesige Verlustgeschäft?
- Ist dieser Verlust ein Grund für die sinkende Dividende?
- Wie fängt die EWE diesen Verlust auf?
- Gibt es ein Sparprogramm? Gibt es Investitionen, die jetzt nicht mehr finanziert werden können?
gez. Kurt Bernhardt, Kerstin Rhode-Fauerbach
Antrag vom 23.1.2019
Klävemann-Stiftung – Schramperweg
Nach einem Schreiben des Fachdienstes Stadtentwicklung und Bauleitplanung vom 11.01.2019 an Herrn Engelbart handelt es sich bei den Gebäuden der Klävemann-Stiftung im Schramperweg um Baudenkmale
i. S. des § 3 (3) des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes.
- Wie sieht nun die weitere Vorgehensweise hinsichtlich des Objektes Schramperweg 33 aus?
Verfolgt die Verwaltung unter diesen Umständen ihre Verkaufsabsicht für das Objekt
Schramperweg 33 und das weitere Stiftungsvermögen am Schramperweg weiter? - Wann fand die Bereisung seitens der Denkmalschutzbehörde statt und welche Objekte wurden dabei im Einzelnen angesehen und mit welchem Ergebnis?
- Wir bitten um Vorlage des entsprechenden Berichts der Denkmalschutzbehörde über die Bereisung und soweit dies nicht identisch ist, des Schreibens über die Ergebnisse der Bereisung sowie des Bescheides der Denkmalschutzbehörde über die Unterschutzstellung der Stiftungsgebäude am Schramperweg.
gez. Kerstin Rhode-Fauerbach, Kurt Bernhardt
Antrag vom 23.1.2019
Bewegungsbad Klinikum
Lt. NWZ-Berichterstattung am 10. Januar will das Klinikum sein Schwimmbad zum 30.04.2019 schließen.
- Entspricht diese Information den Tatsachen und wenn ja, aus welchen Gründen soll das Bad geschlossen werden?
- Wie hoch ist die Auslastung des Bades zum jetzigen Zeitpunkt? Wer nutzt das Bewegungsbad derzeit in welchem zeitlichen Umfang?
- Welcher Renovierungsbedarf besteht für das Bad im Klinikum? Was genau ist erforderlichenfalls zu sanieren? Wie hoch wird der Kostenaufwand für eine Sanierung geschätzt?
- Besteht die Möglichkeit, dass das Bad durch die BBGO weiter betrieben bzw. genutzt wird? Wie hoch wäre der Kostenaufwand für die BBGO?
- Wie sollen die jetzigen Nutzer*innengruppen, z.B. die Rheuma-Liga, weiter mit Wasserzeiten versorgt werden, wenn das Bad geschlossen wird?Begründung:Das Bad bietet vielen Kindern die Möglichkeit, Schwimmen zu lernen und erste Schwimmerfahrungen zu machen. Auch andere Gruppen nutzen das Bewegungsbad im Klinikum regelmäßig. Das Angebot sollte daher nicht ersatzlos gestrichen werden.
gez. Kerstin Rhode-Fauerbach, Rita Schilling
Antrag vom 21.11.2018 – Öffentlicher Teil
Tiefgarage CCO – Neubau Stadtmuseum
Der Neubau des Stadtmuseums würde teilweise direkt auf der sehr sanierungsbedürftigen Tiefgarage des CCO und der Zufahrt zur Tiefgarage realisiert werden müssen.
Vor 2 Jahren hatte die Stadt mit Blick auf die Statik die Tiefgarage zunächst komplett und dann in Teilen sperren lassen. Es wurden zusätzliche Stützen eingebaut, die die Tragfähigkeit angesichts des starken
Verkehrs auf der darüber liegenden Straße Am Stadtmuseum sichern.
Wir fragen die Verwaltung:
Reicht die Statik der Tiefgarage im derzeitigen sanierungsbedürftigen Zustand aus, um ggf. einen 4-geschossigen Neubau des Stadtmuseums gefahrlos zu tragen?
Welche Maßnahmen sind ggf. erforderlich, um die Standsicherheit des geplanten Neubaus des Stadtmuseums zu gewährleisten?
Welche Kosten entstehen dadurch?
Sind diese Kosten in der gegenwärtigen Grobkalkulation des Neubaus Stadtmuseum enthalten oder fallen sie zusätzlich an?
Was passiert mit dem derzeit direkt vor dem alten Stadtmuseum liegenden öffentlichen Zugang/Ausgang zur Tiefgarage?
Soll der Zugang wegen der beengten Grundstückssituation nach den bisherigen Planungen vom neuen
Stadtmuseum umbaut werden, obwohl dadurch die Nutzbarkeit des neuen Museums stark eingeschränkt würde?
Tiefgarage CCO – Vertragssituation, Pachterlöse – Nichtöffentlicher Teil
Seit 2 Jahren stehen wegen des maroden Zustands der Tiefgarage des CCO knapp die Hälfte der 500 Stellplätze der Tiefgarage nicht zur Verfügung.
Wir fragen die Verwaltung:
Wie hoch sind die Erlöse aus der Verpachtung der Tiefgarage?
Zahlt die Pächterin in den letzten beiden Jahren die Pacht in voller Höhe oder hat sie die Pacht wegen der eingeschränkten Nutzbarkeit reduziert?
Welche Einnahmeausfälle sind der Stadt dadurch ggf. entstanden?
Aus welchen Gründen verhandelt die Stadt über einen neuen Vertrag mit der Pächterin (Information gemäß NWZ von heute)?
Welche Kostenrisiken sind für die Stadt mit der erforderlichen Sanierung der Tiefgarage verbunden?
Angesichts der PCB Belastung (NWZ von heute) stellt sich diese Frage mit einer neuen Dringlichkeit.
gez. Kurt Bernhardt, Kerstin-Rhode Fauerbach
Antrag vom 23.10.2018
Klävemann-Stiftung
Wir bitten die Veraltung im Zusammenhang mit den Antworten auf die Einwohnerfragen zur Klävemann-Stiftung in der vorletzten Sitzung (Anlagen 1 bis 3 zum Protokoll vom 26.09.2018), um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
- Wird die Bausubstanz der Immobilien der Klävemann-Stiftung zumindest von außen regelmäßig begutachtet und auf Mängel untersucht?
- Nicht genehmigte Erweiterungsbauten müssten bei solchen regelmäßigen Kontrollen – sofern sie denn stattfinden – auffallen.
Warum werden diese dann nicht beanstandet und ggf. der Rückbau von den Mieter*innen verlangt? - Welche Regelungen enthalten die Mietverträge in Bezug auf Mängel und Schäden an den Wohnungen, durchzuführende Renovierungsarbeiten und bauliche Veränderungen?
- Sie führen aus, dass von der Stiftung beauftragte Handwerker*innen nicht in die Wohnung gelassen und dadurch notwendige Reparaturmaßnahmen verhindert werden.
Werden die Handwerker*innen insoweit auf Anforderung der Mieter*innen aufgrund der Meldung konkreter Schäden beauftragt?
Was macht die Stiftungsverwaltung, wenn angekündigte Handwerker*innen nicht in die Wohnung gelassen werden und dementsprechend von Mieter*innen eingeforderte Reparaturen bzw. Renovierungen nicht erfolgen können?
Welche Befugnisse hat die Stiftungsverwaltung insoweit? - Wer stellt den „konkreten sachlichen Grund“ für eine Begehung fest?
Zur Antwort auf Frage 2 von Herrn Engelbart:
- „Aus diesem Grund sind in den vergangenen Jahrzehnten im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten nur die erforderlichen Bauunterhaltungsmaßnahmen und dringende Sanierungsarbeiten sowie notwendigste Investitionen … durchgeführt worden, …“
Wenn die erforderlichen Bauunterhaltungsmaßnahmen, etc. durchgeführt wurden, warum gibt es dann einen so erheblichen Sanierungsstau, der nun sogar den Abriss von Gebäuden notwendig macht? - Sie führen aus, dass durch die buchhalterische Neubewertung des Bestandes der Stiftung bei Einführung des kommunalen Rechnungswesens der dringende Handlungsbedarf deutlich geworden ist. Wie wurde dies in diesem Zusammenhang deutlich?
Zur Antwort auf die Fragen von Frau Krause:
- „Durch das Ihnen bekannte Gutachten der Firma iwb ist bereits 2015 deutlich geworden, dass das Mietpreisniveau vieler Wohnungen zu niedrig und nun zeitnah anzupassen ist.“
Das Mietniveau richtet sich nach den Vorgaben der Stiftungssatzung.
Warum also ist durch das iwb-Gutachten deutlich geworden, dass das Mietniveau zahlreicher Wohnungen zu niedrig ist?
Erfolgt bzw. erfolgte in der Vergangenheit seitens der Stiftungsverwaltung ein Abgleich der Mieten mit den Vorgaben der Stiftungssatzung? gez. Kerstin Rhode-Fauerbach
Antrag vom 3.10.2018
Nachhaltige Entwicklung der Klävemann-Stiftung und ihres Vermögens
Wir bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Welche Gespräche wurden mit welchen Banken zwecks Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen
und Neubauten geführt? Ggf. mit welchem Ergebnis? - Großer Kuhlenweg / Kuhlenkamp
Wie viele und welche Wohnungen stehen im Quartier Großer Kuhlenweg / Kuhlenkamp leer und
seit wann?
Warum werden die dort leerstehenden Wohnungen nicht wieder vermietet?
Aus der als Anhang beigefügten Berichtsvorlage der Verwaltung vom 05.02.2018 zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen am 15.02.2018 ergibt sich u. a., dass neben dem leerstehenden Gebäude am Schramperweg seitens der Denkmalschutzbehörde auch die im Stadtgebiet befindlichen Siedlungen gleichen Baujahrs und Größe bereist und angesehen werden sollten.
Ist insoweit auch das Quartier Großer Kuhlenweg / Kuhlenkamp besichtigt worden?
Und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wurde geprüft, ob das Quartier Großer Kuhlenweg / Kuhlenkamp denkmalschutzwürdig ist bzw. dem Ensembleschutz unterliegt?
gez. Kerstin Rhode-Fauerbach
Antrag vom 3.10.2018
Eigentümerstrategie Klinikum Oldenburg AöR
Beschlussvorschlag:
- Die Verwaltung beteiligt zukünftig grundsätzlich in allen Angelegenheiten, die das Klinikum betreffen, zunächst den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen.
- Die Verwaltung berichtet über den derzeitigen Sachstand.
- Die Verwaltung erläutert, wie sich der im BCG-Gutachten mit 8,4 Mio € bezifferte Transformations-aufwand zusammensetzt und was diese Summe konkret beinhaltet. Wie wurde der Betrag ermittelt?
- Der mit Herrn Dr. Dirk Tenzer bestehende Arbeitsvertrag wird den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis vorgelegt.
- Dr. Dirk Tenzer wird in den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen eingeladen und zu den Ergebnissen des BCG-Gutachtens und zu der geplanten weiteren Vorgehensweise gehört.
Begründung:
Das Klinikum Oldenburg ist als kommunale Anstalt öffentlichen Rechts eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Stadt Oldenburg. Damit ist der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen aufgrund der Geschäftsordnung an Entscheidungen, die das Klinikum betreffen, zu beteiligen und vor etwaigen Ratsbeschlüssen zu informieren und einzubinden, um diese entsprechend vorzubereiten.
Da nun bedauerlicherweise der Ratsbeschluss zur Umsetzung des BCG-Gutachtens am 24.09.2018 ohne vorherige Beteiligung des AFB gefasst wurde, ist der Ausschuss zumindest über den aktuellen Sachstand zu unterrichten und zukünftig wieder vorab in Kenntnis zu setzen.
Wie soll es nun weitergehen? Wann wird der Sanierer eingestellt? Wird er mit oder ohne Ausschreibung und Beteiligung des Verwaltungsrates/Betriebsrates eingestellt? Welche Befugnisse soll ein solcher Sanierer haben.
Ist die Einstellung eines Sanierers und die damit einhergehende Erweiterung des Vorstandes überhaupt mit dem erst vor ca. neun Monaten mit Herrn Dr. Tenzer verlängerten Arbeitsvertrag vereinbar oder welche (rechtlichen) Konsequenzen ergeben sich ggf.?
Zur Klärung dieser Fragen bedarf es u.a. der Vorlage des mit dem derzeitigen Vorstand geschlossenen Vertrages.
In jedem Fall sollte Herr Dr. Tenzer die Möglichkeit erhalten, zu dem BCG-Gutachten Stellung zu nehmen und den Ausschussmitgliedern seine Sicht auf die Ergebnisse und Vorschläge darzulegen.
gez. Kerstin Rhode-Fauerbach
Antrag vom 27.8.2018
Nachhaltige Entwicklung der Klävemann-Stiftung und ihres Vermögens
Zu dem von unserer Fraktion zur Sitzung des AFB am 05.09.2018 eingebrachten Tagesordnungspunkt „Nachhaltige Entwicklung der Klävemann-Stiftung und ihres Vermögens“ senden wir Ihnen hiermit 5 Beschlussvorschläge samt Begründungen.
Wir beantragen die Vorschläge 2 – 5 im öffentlichen Teil zu erörtern und zu beschließen. Lediglich der Vorschlag 1 bedarf unseres Erachtens einer Behandlung im nichtöffentlichen Teil des AFB.
2. Die Verwaltung legt einen Vorschlag vor, wie die Klävemann-Stiftung zukünftig „aus einer Hand“ verwaltet werden kann.
Begründung:
Derzeit sind mehrere Abteilungen der Stadtverwaltung mit der Klävemann-Stiftung befasst (Vermietung, Mietinkasso, Bauunterhaltung, Sanierung, Mieterbetreuung, Rechnungswesen).
Eine Verwaltung „aus einer Hand“ könnte Entscheidungswege verkürzen, Kosten sparen und die Klävemann-Stiftung als soziales Wohnungsunternehmen in Oldenburg, das preisgünstige Wohnungen für Menschen mit kleinerem Geldbeutel anbietet und damit dem Mangel an preisgünstigem Wohnraum entgegenwirkt, aufbauen und etablieren.
Darüber hinaus erfordert die zukünftige Verwaltung der Stiftung eine regelmäßige Überprüfung des Zustandes des Vermögens sowie die rechtzeitige Veranlassung von Renovierungen und Sanierungen, um das Vermögen in gutem Zustand zu erhalten und die jetzt notwendigen großen Baumaßnahmen zukünftig zu vermeiden.
Um eine Verantwortlichkeit herzustellen, bedarf es einer klaren Zuständigkeit in Form eines Geschäftsführers bzw. Verwaltungsmanagers, der ggf. auch zur Verantwortung gezogen werden kann.
Alternativ sollte ggf. auch noch einmal über eine externe Verwaltung nachgedacht werden.
3. Die Verwaltung macht Vorschläge, die zu einer nachhaltigen Reduzierung der hohen Verwaltungskosten führen.
Begründung:
Neben der Verwaltung „aus einer Hand“ gibt es sicherlich noch weitere Maßnahmen, die die im allgemeinen Vergleich sehr hohen Verwaltungskosten reduzieren können. Hier erwarten wir konkrete Vorschläge der Verwaltung, die nachhaltig wirken, damit Gelder nicht unnötig in die Verwaltung fließen, die besser in die Wohnungen und Häuser der Stiftung investiert werden könnten.
Die Verwaltungskosten sollten zukünftig transparent dokumentiert werden. Der AFB, als zuständiges Gremium, soll darüber informiert werden, wofür die – zumindest zurzeit noch sehr erheblichen – Verwaltungskosten im Einzelnen anfallen bzw. erhoben werden.
- Die Verwaltung legt ein Konzept für die Weiterentwicklung der Klävemann-Stiftung vor, damit diese zukünftig deutlich mehr preiswerte Wohnungen in Oldenburg anbieten kann.Begründung:
Statt Stiftungsvermögen zu verkaufen, sollte die Klävemann-Stiftung eher darauf ausgerichtet werden, den in Oldenburg so dringend benötigten preiswerten Wohnraum vorzuhalten und das Angebot langfristig auszubauen.
Sofern sie wirtschaftlich gut geführt wird und die verschiedensten finanziellen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden, ist dieses unseres Erachtens möglich.
Damit würde die Stiftung ihrem Satzungsauftrag – „Schaffung und Unterhaltung von Wohnraum“ – gerecht und könnte darüber hinaus einen Beitrag zur Linderung des Mangels an preisgünstigen Wohnungen in Oldenburg leisten.
- Die Verwaltung und Weiterentwicklung der Stiftung erfolgt transparent und auch für die Öffentlichkeit nachvollziehbar.Begründung:
Nach den Empfehlungen des Bundesverbands Deutscher Stiftungen zeichnen sich kommunale Stiftungen und ihre Verwaltung durch Offenheit und Transparenz aus.
Dabei unterscheidet der Verband bei seinen Empfehlungen nicht zwischen rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen kommunalen Stiftungen. Unter diesem Aspekt sollte zukünftig größtmögliche Transparenz hergestellt und die Vertraulichkeit von Unterlagen und Maßnahmen auf ein geringstmögliches Maß reduziert werden. Das iwb-Gutachten aus dem Jahre 2016 sollte soweit als möglich öffentlich gemacht werden, zumal die Sanierungspläne ohnehin schon in einer Mieterversammlung bekannt gemacht wurden.
Kurt Bernhardt, Kerstin Rhode-Fauerbach
Antrag vom 14.6.2018 für den Verwaltungsausschuss
Klävemann-Stiftung
Der Beschlussvorschlag wird verwiesen in den für die Klävemann-Stiftung zuständigen AFB.
Begründung: Im nächsten AFB soll der Beschlussantrag für den Generalplanervertrag für den Neubau „Stiller Weg 7a“ vorgestellt, beraten und abgestimmt werden.
Nachdem im AFB am 6.9.2017 das Neubauvorhaben grob in ersten Zügen vorgestellt wurde, herrschte in den folgenden 9 (!) Monaten von der Verwaltung Funkstille.
Erst die grüne Ratsfraktion setzte das Thema für den 6.6.2018 erneut auf die Tagesordnung des AFB. Dort informierte die Verwaltung kurz mündlich und kündigte ganz am Ende der Sitzung im nichtöffentlichen Teil an, dass ein Generalplaner beauftragt werden solle. Nach 9 Monaten Funkstille ging jetzt alles ganz schnell: 2 Tage später lag der Beschlussantrag mit dünner Begründung vor, bereits 5 Tage später sollte der VA entscheiden. Dieses Vorgehen der Verwaltung ist für die grüne Ratsfraktion irritierend und nicht zustimmungsfähig.
In der nächsten AFB-Sitzung soll umfassend informiert werden.
Dabei müssen folgende Fragen von der Verwaltung beantwortet werden:
1. Warum soll dieses Architekturbüro beauftragt werden? Von wem wurde dieses Büro ausgewählt? Warum gab es keine Ausschreibung?
2. Warum soll ein Generalplanervertrag geschlossen werden? Was umfasst der Vertrag genau? Bezieht sich dieser ausschließlich auf den Neubau am Stiller Weg?
3. Wer kontrolliert das beauftragte Architekturbüro?
4. Entscheidet der Generalplaner eigenständig über die Ausschreibung des Bauvorhabens und die Auswahl des/der ausführenden Bauunternehmen oder wird der Rat bzw. der AFB / VA hieran beteiligt?
5. Wie hoch sind die geschätzten Baukosten? Welcher Satz wird nach HOAI berechnet (Mindest- oder Höchstsatz)?
6. Warum übernimmt nicht der EGH die Leistungsphasen 8 – Objektüberwachung-Bauüberwachung-Dokumentation (Kostenanteil 32 %) und 9 – Objektbetreuung (Kostenanteil 2%)?Das entsprechende Personal wäre unseres Erachtens nach vorhanden.
7. Wie wird sichergestellt, dass das Projekt nachhaltig, ökologisch und kostengünstig geplant und umgesetzt wird.
gez. Kerstin Rhode-Fauerbach, Kurt Bernhardt
Antrag vom 23.05.2018
Nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 06.06.2018
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Klävemannstiftung – Weiterentwicklung
auf die Tagesordnung.
Auch bitten wir die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht zur Neubauplanung im Quartier Nadorst. Ebenso bitten wir um die Vorstellung der Finanzplanung des Neubaus.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt, Kerstin Rohde-Fauerbach
Antrag vom 24.01.2018
RICHTLINIE FÜR EINE NACHHALTIGE FINANZPOLITIK IN DER STADT OLDENBURG
Vorbemerkung:
Trotz Rekorderträgen in Höhe von 550 Mio. € steigen auch im Jahr 2018 die Schulden der Stadt Oldenburg weiter an, auf insgesamt 244 Mio. €.
Die enormen Ertragssteigerungen der letzten Jahre (2017 = 510 Mio. €, 2013 = 428 Mio. €) haben nicht dazu geführt, die Schulden zu begrenzen oder gar abzubauen. Die Schulden sind gestiegen und sollen laut Planung weiter ansteigen: Nettoneuverschuldung 2019 = 9,1 Mio. €, 2020 = 7,6 Mio. €, 2021 = 22,4 Mio. €! Diese Entwicklung ist erkennbar nicht zukunftsfest und nicht nachhaltig. Die Erträge werden bei einem Konjunkturabschwung einbrechen und die Finanzen der Stadt Oldenburg in eine bedrohliche Schieflage bringen.
Dem gilt es vorzubeugen, um zukünftige Verwerfungen möglichst zu vermeiden und die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt Oldenburg langfristig zu sichern.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst eine Budgetanalyse vorzulegen:
- Welche Budgets liegen im Wirkungskreis der Stadt, d.h. welche Budgets können von der Stadt bzw. dem Stadtrat direkt beeinflusst werden?
- In welchem Zeitrahmen und in welcher Höhe können die entsprechenden Budgets beeinflusst werden?
- Wie viel Prozent des Gesamthaushaltes kann der Stadtrat beeinflussen?
Begründung:
Die Verwaltung soll beauftragt werden, eine Nettoneuverschuldung zukünftig zu vermeiden und die jetzigen Gesamtschulden jährlich zurückzuführen.
Hierzu bedarf es zunächst einer Analyse und eines Überblicks, in welchen Bereichen eine Reduzierung von Ausgaben und Investitionen seitens der Stadt überhaupt möglich ist bzw. welche Budgets nicht durch die Stadt verändert bzw. beeinflusst werden können.
Nach Vorlage dieser Budgetanalyse kann eine konkrete Richtlinie für eine nachhaltige Haushaltsaufstellung erstellt und umgesetzt werden.
gez. Kurt Bernhardt, Kerstin Rhode-Fauerbach
Antrag vom 23.8.2017
Feuerwache 1: erhebliche Setzrisse – Sicherheit eingeschränkt?
Wir bitten zu diesem TOP den Leiter der Oldenburger Feuerwehr, Herrn Michael Bremer, einzuladen. Wir stellen folgende Fragen an die Verwaltung und die Feuerwehr:
1. Wann genau hat die Feuerwehr die Verwaltung über die erheblichen Setzrisse bei der erst gut 5 Jahre alten Feuerwache 1 in der Ibo-Koch-Straße informiert?
2. Ist es richtig, daß die Setzungen zu deutlichen Schrägen in Räumen geführt haben?
3. Ist es richtig, daß dadurch Türen nicht mehr gängig sind bzw. andere Türen in der Luft stehen?
4. Ist es richtig, daß es zu 3,5 cm großen Rissen in den Wänden – auch den Außenwänden – gekommen ist?
5. Ist es richtig, daß ein Rutschturm für den schnellen Einsatz der Feuerwehr aufgrund der erheblichen Schäden nicht mehr sicher genutzt werden kann und deshalb gesperrt werden musste?
6. Kann es dadurch zu Verzögerungen beim Rettungseinsatz kommen?
Ist im Extremfall die Sicherheit in der Stadt gefährdet?
7. Sind inzwischen Schäden behoben worden?
8. Hat sich die Arbeitssituation für die Feuerwehrleute verschlechtert?
gez. Kurt Bernhardt, Ingrid Kruse
Antrag vom 20.3.2017
Divestment für Oldenburg
Unter Hinweis auf den Bericht vom 08.09.2016 (Vorlagen-Nr.: 16/0624) zum Thema „Investition in klimaschädliche Industrien (Gruppe Fossil Free)“ zum Ausschuss für Finanzen und Beteiligung am 14.09.2016 bitten wir um einen Sachstandsbericht zu der Prüfung, ob entsprechende Anlagen in fossile Energieträger seitens der Stadt Oldenburg bestehen. Eine entsprechende Auflistung dieser Investitionen sollte dabei ggf. auch die jeweiligen Laufzeiten beinhalten.
Darüber hinaus möge der Ausschuss Folgendes beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, analog zu den aktuellen Beschlüssen der Stadt Göttingen, eine Richtlinie für Finanzanlagen der Stadt Oldenburg und der städtischen Gesellschaften zu erarbeiten, die sich unter Wahrung der haushaltsrechtlichen Grundlagen (Sicherheit, angemessener Ertrag, Sicherstellung der Liquidität), der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit verpflichtet.
Insbesondere soll sich die Anlagerichtlinie an den von der Stadt Münster im November 2015 verabschiedeten Mindeststandards orientieren:
Keine Beteiligung an Unternehmen,
- die Kinderarbeit zulassen,
- die Militärwaffen herstellen oder vertreiben,
- Wenn wir die Klimaziele erreichen und die Luftverschmutzung reduzieren wollen, bedarf es einer Reduktion der Verbrennung von Kohle, Erdöl und Erdgas und damit auch dementsprechender verantwortungsvoller Investitionen. Das Anstreben eines Lebens ohne fossile Energien ist unvereinbar mit einem Vermögenszuwachs durch eben diese Energieträger.die Atomenergie erzeugen oder auf nicht nachhaltige und klimaschädliche Energien setzen,
- die Schiefergasgewinnung (sog. Fracking) betreiben.
Begründung:
Wenn wir die Klimaziele erreichen und die Luftverschmutzung reduzieren wollen, bedarf es einer Reduktion der Verbrennung von Kohle, Erdöl und Erdgas und damit auch dementsprechender verantwortungsvoller Investitionen. Das Anstreben eines Lebens ohne fossile Energien ist unvereinbar mit einem Vermögenszuwachs durch eben diese Energieträger.
Um in Oldenburg ganzheitlichen und konsequenten Klimaschutz zu betreiben, ist es daher notwendig, zu überprüfen, ob die Stadt in Unternehmen investiert, die fossile Energieträger fördern, verarbeiten und vertreiben, um diese Investitionen ggf. zu beenden und solche zukünftig nicht mehr zu tätigen. Investitionen der Stadt sollten nicht nur die Ziele Sicherheit, Liquidität und Rendite verfolgen, sondern auch ethisch und nachhaltig sein.
Grundlage für eine entsprechende Veränderung ist somit eine Bestandsaufnahme der derzeitigen Investitionen der Stadt und die Festlegung der Ziele städtischer Investitionen in einer Kapitalanlagerichtlinie sowie deren Umsetzung.Als Vorlage kann insoweit die Anlagerichtlinie der Stadt Göttingen dienen.
gez. Kerstin Rhode-Fauerbach, Kurt Bernhardt
Antrag vom 03.06.2016
Schlaues Haus: unzulässige Finanzierungstricks
Wir stellen folgende Fragen:
1. Der Landesrechnungshof berichtet, dass die Stadt ebenfalls an der Finanzierung des Schlauen Hauses beteiligt war.In welcher Höhe ist städtisches Geld oder andere Leistungen in die Finanzierung des Schlauen Hauses geflossen?
2. Wer ist für die enorme Kostensteigerung beim Bau von 3,6 auf 5,6 Mio. € verantwortlich?
3. Ist die Stadt Oldenburg auch an diesen Mehrkosten beteiligt worden?
4. Ist die OTM als eine Mieterin des Schlauen Hauses auch wie die Hochschulen in unzulässiger Weise mit überlangen Mietverträgen und Vorauszahlungen belastet worden?
5. Wie hoch ist die Miete der OTM, welche Laufzeiten hat der Vertrag und sind die Bedingungen angemessen oder überzogen?
6. Der Landesrechnungshof spricht von einem „unsicheren Betriebskonzept“ des Schlauen Hauses. Wird die Stadt Oldenburg durch irgendwelche anderen Leistungen für den laufenden Betrieb des Schlauen Hauses herangezogen?
gez. Kurt Bernhardt
Antrag vom 13.05.2016
Pläne zum Neubau einer Jugendherberge
für den nicht öffentlichen Teil der nächsten Sitzung des AFB.
Wir bitten um schriftliche Beantwortung nachstehender Fragen:
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 9. Mai informierte Herr Oberbürgermeister Krogmann über das Vorhaben, der GSG ein Grundstück verkaufen zu wollen, damit diese ein Gebäude für das DJH baue.
Im weiteren Verlauf soll ein Pachtvertrag für den Betrieb einer neuen Jugendherberge abgeschlossen werden. Dazu würde am Dienstag, den 10. Mai ein Pressegespräch stattfinden. Die NWZ hat mittlerweile berichtet.
Wann hat die Verwaltung zuvor in Fachausschüssen des Rates über dieses Vorhaben informiert?
Wurde konkret über Verkaufsverhandlungen mit der GSG berichtet? Wenn ja, wann und in welchem Ausschuss? 3. Das Grundstück von Finckh-Straße soll nach Vorstellung des Oberbürgermeisters ebenfalls veräußert werden. In dem dortigen Gebäude befindet sich die jetzige Jugendherberge. Gab es zu diesem Ansinnen Informationen in Ratsgremien? 4. Das Gebäude an der von Finckh-Straße wird von mehreren Mieterinnen und Mietern genutzt. Dazu fragen wir: Welche Pacht- bzw. Mietverträge wurden zu welchem Zeitpunkt abgeschlossen? In welcher Höhe sind Pacht- bzw. Mietzahlungen seit Vertragsschluss in die Stadtkasse geflossen? 5. Wieviel qm Fläche stehen jeweils den einzelnen Pächtern bzw. Nutzergruppen zur Verfügung?
gez. Rita Schilling, Sebastian Beer
Antrag vom 01.07.2015
„Satzung der Klävemann-Stiftung“
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beauftragt die Stadtverwaltung Oldenburg eine neue, detailliertere Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben der vergangenen Jahre anzufertigen sowie eine Mittelverwendungsrechnung (Cash-Flow) und eine Schuldenübersicht.
Für jedes Jahr sollen die größeren Posten zu entnehmen sein. Insofern sind Angaben dazu erforderlich
a) aus welchen Quellen Einnahmen in welcher Höhe generiert wurden
b) für welche Art von Dienstleistungen, Material, etc. Ausgaben getätigt wurden.
Soweit diese angeforderten Angaben[1] sich nicht selbst erklären, sind sie in der Übersicht näher zu erläutern.
Insgesamt ist daneben in einer Vermögensübersicht darzulegen, wie sich das Stiftungsvermögen über die Jahre entwickelt hat und woraus es jeweils unterjährig bestanden hat.[2]
Dem beizufügen ist eine Auswertung, die für die einzelnen Jahre bis heute darstellt, wie sich die anteiligen Ausgaben für die Verwaltung der Stiftung (d.h. im Verhältnis Verwaltungskosten zu den Mieteinnahmen) entwickelt haben.[3] Auskunft zur Frage der Überschuldung: Die Stadt formuliert darüber hinaus eine Beurteilung, die Auskunft darüber gibt, ob die Stiftung, wie gelegentlich behauptet, überschuldet ist. Die Beurteilung wird der Übersicht angefügt.
Das von der Stadt beauftragte und durch iwb erstellte Gutachten zur Stiftung[4] ist auf der Internetseite der Stadt zu veröffentlichen.
Begründung:
Bei den angeforderten Informationen handelt es sich um Standardangaben, die sich aus dem Rechnungswesen ohne großen Aufwand ableiten lassen müssen.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
gez. Alexandra Reith
[1] u.a. Daten zu Ausgaben im Bereich des Unterhalts der Sachwerte, Abgaben, Verwaltungsausgaben, Entschuldung, Neubau usw. sowie auch Angaben zur Aufnahme von Krediten unter Angabe der Verbindlichkeiten und der jeweiligen Verzinsung von Darlehn.
[2] Insbesondere sind Grundstücksverkäufe, -käufe und Neubauten mit Daten zu den jeweiligen Objekten zu hinterlegen.
[3] Nach bisherigen Erkenntnissen gehen wir von einer starken Steigerung aus, nach denen bis 1964 ca. 1,1% aufgewendet wurden, gegenüber ca. 7% in den Jahren von 1965 – 1978/1979, sowie ab 1979/1980 ca. 13%.
[4] Das Gutachten enthält Informationen zu den geschätzten Sanierungskosten für die im Eigentum der Stiftung befindlichen Gebäude und Anlagen.
Antrag vom 17.06.2015
bitten wir in dem von uns erbetenen Bericht auch noch um Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Ist die Tätigkeit des Oberbürgermeisters Schwandner im Aufsichtsrat der EWE auf Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung der Stadt erfolgt? Wenn nein, aus welchem sonstigen Grund?
2) Wie unterscheiden sich die Aufsichtsrats-Mandate des OB Schwandner von den Aufsichtsrats-Mandaten seiner Vorgänger im Amt?
3) Haben sich das förmliche Verfahren, die Zielsetzung oder die Absicht bei der Bestellung des OB Schwandner gegenüber der Bestellung der OB-Vorgänger geändert? Wenn ja,
inwiefern und aus welchen Gründen,
auf wessen Veranlassung,
besteht der Verdacht, dass diese Änderungen in der Absicht erfolgten, eine Ablieferungspflicht des OB zu vermeiden,
könnte insoweit ein „Gestaltungsmissbrauch“ (analog § 42 AO) bzw. ein nichtiges „Umgehungsgeschäft“ (§§ 134,138 BGB) vorliegen?
4) Gibt es zu dem hier angesprochenen Komplex belastbare Gerichtsentscheidungen, wenn ja, welche?
Begründung für die weiteren Fragen:
Nach § 9 NNVO hat jeder Niedersächsische Beamte die von ihm erlangten Nebentätigkeitsvergütungen an seinen Dienstherrn ganz oder teilweise abzuliefern, soweit diese Tätigkeit auf „Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung des Dienstvorgesetzten“ erfolgt ( § 9 NNVO). Die gestellten Fragen sollen zur Klärung dieser Voraussetzungen beitragen.
gez. Alexandra Reith, Dr. Armin Frühauf, Sebastian Beer
Antrag vom: 11.05.2015
Einkommensobergrenzen für Mieter_innen der Klävemann Stiftung
Beschlussvorschlag:
Personen, die ihren Bedarf vorrangig durch die Erzielung ihres eigenen Einkommens decken, sollen vorrangig durch die Klävemann Stiftung unterstützt werden. Dennoch sollen nur Personen mit einem geringen Einkommen gefördert werden.
Es muss sichergestellt werden, dass nur Personen bis zu einer (noch festzulegenden) Einkommensobergrenze von den niedrigen Mieten der Klävemann Stiftung profitieren. Deshalb wird die Verwaltung beauftragt, dafür die notwendigen Satzungsänderungen zu erarbeiten.
Dabei sollen u.a. folgende Punkte bzw. Fragen berücksichtigt oder geklärt werden:
– Welche grundsätzlichen Möglichkeiten (z.B. Fehlbelegungsabgabe) bestehen hier?
– Welche rechtlichen und „praktischen“ Probleme könnten bei den verschiedenen Optionen bestehen?
– Mit welchen (Verwaltungs-)Kosten sind diese verbunden?
– Wie hoch sollten die Einkommensobergrenzen für die verschiedenen Haushaltstypen (z.B. Einpersonenhaushalte)angesetzt werden?
Begründung:
Mit Blick auf den Stifterwillen und aus sozialpolitischen Gründen sollen vor allem Personen, die ihren Lebensunterhalt hauptsächlich durch eigenes Einkommen finanzieren, von den günstigen Mieten der Klävemann Stiftung profitieren. Viele „Geringverdiener“ haben keinen Anspruch auf einen Berechtigungsschein und können daher nicht in günstige (subventionierte) Sozialwohnungen ziehen. Über die Klävemann Stiftung könnte für diesen Personenkreis ein spezielles Angebot geschaffen werden. Es ist allerdings notwendig sicherzustellen, dass die Mieter nur (so lange) von den günstigen Mieten profitieren, wie sie auch unterhalb einer bestimmten „förderungswürdigen“ Einkommensobergrenze liegen und somit auch wirklich bedürftig sind. Es bedarf daher eines Instruments, durch das auch mögliche Einkommenssteigerungen der Mieter laufend festgestellt werden kann. Es sollen Möglichkeiten eröffnet werden, Mieter mit einem Einkommen oberhalb der Einkommensgrenze stärker an den Kosten der Stiftung zu beteiligen.
gez. Stephan Friebel
Antrag vom: 28.10.2014
Kosten / Beförderung von Beschäftigten im Beamtenverhältnis
Wir bitten die Verwaltung
um eine Darstellung der Mehrkosten, die im Bereich der Personalaufwendungen durch in den Jahren 2012 bis 2014 vorgenommene Beförderungen entstandenen (aufgeschlüsselt nach Teilhaushalten) sind. Dabei sind die Beförderungen gemeint, die durch den Verwaltungsausschuss beschlossen werden.
Um die Darstellung der durch geplante, noch ausstehende Beförderungen zukünftig entstehenden Mehrbelastungen im Bereich der Personalaufwendungen im Haushalt 2015, aufgeteilt nach Teilhaushalten. Auch hier geht es um die Mehraufwendungen durch Beförderungen, die der Zustimmung des Verwaltungsausschusses bedürfen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rita Schilling und Stephan Friebel
Antrag vom: 22.10.2014
Reisekostenbudget im Haushalt
Wir bitten die Verwaltung
um eine Darstellung der Auslandsreisekosten (bisherige Ausgaben)
aufgeschlüsselt nach den Funktionsträgern (d.h. Oberbürgermeister, Dezernent/innen, weiteres Verwaltungspersonal, Ratsmitglieder, nach Möglichkeit auch Geschäftsführer der städtischen Beteiligungen)
unterschieden nach Übersee/Nachbarländer
durchschnittlich pro Jahr (sofern zwischen den Jahren große Unterschiede bestehen auch differenzierter)
um Auskunft zum Haushaltsansatz, der für das kommende Jahr angesetzt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith, Kurt Bernhardt
Antrag vom: 21.01.2014
Konzessionsvertrag
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Berücksichtigung der nachfolgenden Anfrage:
Die EWE-Netz GmbH hat ihrem umfangreichen Bewerbungsangebot für den Netzbetrieb Strom und Gas in Oldenburg (2 Aktenordner) ein Angebotsschreiben vorangestellt, in dem sie auf 18 Seiten die
wesentlichen Eckpunkte ihres Gesamtangebotes skizziert.
Der eigentliche Konzessionsvertrag beinhaltet auf 13 Seiten einen guten Teil der Angebotspunkte der EWE-Netz GmbH. Zahlreiche weitere Punkte, die bspw. im Angebotsschreiben enthalten sind, fehlen allerdings im eigentlichen Vertrag.
1. Welche Relevanz hat das Angebotsschreiben der EWE-Netz GmbH?
2. Hat die Stadt Oldenburg einen Anspruch darauf, dass die dort von der EWE-Netz GmbH dargestellten Angebote auch umgesetzt und erfüllt werden?
Falls nein: gibt es Gründe, die dagegen sprechen, alle relevanten Angebotspunkte der EWE- Netz GmbH im eigentlichen Konzessionsvertrag zu verankern?
Falls ja: hat die Stadt Oldenburg eine andere Möglichkeit, die Realisierung aller relevanten Angebotspunkte durch die EWE-Netz GmbH sicherzustellen?
Falls nein: bedeutet das, dass das komplette Angebot der EWE-Netz GmbH letztlich unverbindlich ist und eine rechtliche Bindungskraft lediglich der eigentliche Konzessionsvertrag entfaltet?
Da am 29.1.14 Beschlüsse gefasst werden sollen wäre es zur Vorbereitung und Entscheidungsfindung wichtig, die Antworten vor der Sitzung zu erhalten – möglichst schon bis zum Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Kurt Bernhardt
Mitglied im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
Antrag vom: 20.01.2014
Vergabe der Strom- und Gaskonzessionen
Sehr geehrte Frau Meyn,
zum o. a. TOP stellen wir folgenden Ergänzungsantrag, der im Anschluss an den vorliegenden Beschlussvorschlag anzufügen ist:
Bei den abschließenden Vertragsverhandlungen werden die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (AFB) analog zu den Verhandlungen über den Kriterienkatalog zu den Konzessionsverträgen einbezogen.
Die im Bieterverfahren anhand der festgelegten Kriterien positiv bewerteten Aspekte finden soweit wie möglich Eingang in den Konzessionsvertrag.
Die Stadtverwaltung installiert ein Vertragscontrolling, um die Umsetzung insbesondere der weichen Faktoren durch die EWE Netz GmbH während der gesamten Laufzeit des Vertrages zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 05.06.2013
Konzessionsvergabe Auswahlkriterien
Beschlussvorschlag
1. Sofern die Bewerber Ihre Angebote der Verwaltung (ggf. im Beisein von Gutachtern) mündlich vorstellen (zusätzlich zu den schriftlich einzureichenden Angeboten) wird es Vertreter/innen aus der Politik ermöglicht, an diesen Präsentationen teilzunehmen.
2. Der bisher diskutierte Vorentwurf einer Bewertungsmatrix für die Auswahl eines Neukonzessionärs wird in den folgenden Punkten angepasst:
2.1 Die Bewerberinnen soll die Berechnungsmethode für den Netzrückkauf darstellen. Dabei darf der Netzrückkaufpreis den Ertragswert nicht übersteigen. (siehe Endschaftsklausel B3 und Anlage 3 als Formulierungsvorschlag).
2.2 Der Zeitpunkt, an dem der Netzrückkaufpreis ermittelbar wird ist wie folgt zu realisieren:
Erstens stellt das EVU der Stadt die in der Anlage 1 genannten Unterlagen und Daten unentgeltlich zur Verfügung. Die in Anlage 1 genannten Informationen sind erstmals spätestens 1 Jahr nach Vertragsschluss, sowie des Weiteren jeweils aktualisiert drei Jahre vor einer möglichen Vertragsbeendigung durch die Konzessionsnehmerin vorzulegen. Im Fall einer Kündigung dieses Vertrages stellt die Konzessionsnehmerin der Stadt die in der Anlage 1 genannten Unterlagen und Daten unverzüglich zur Verfügung.
Zweitens werden nach Anlage 2 die Netzentflechtungskosten geregelt.
2.3 Bedingungen für die Vergabe an einen Konzessionär ist die Einräumung eines nicht an Gründe gebundenes Kündigungsrecht des Konzessionsgebers an die Stadt Oldenburg nach spätestens 10 Jahren und nach spätestens 15 Jahren mit einer Frist von einem Jahr.
2.4 Die Bewertungsfelder Energie erfahren eine deutliche Aufwertung durch eine verbesserte Gewichtung durch diese Punkteveränderungen:
A.2.1 Energieberatung sowie unter A.4 Umweltverträgliche Versorgung und A 4.1 Umweltverträglichkeit, A 4.2 Beratungsleistung Umweltverträgliche Energieversorgung werden um jeweils 1 Punkt aufgewertet,
A 4.3 Zeitnahe Einbindung von Anlagen der Erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung wird um 2 Punkte aufgewertet,
A.4 Individuelle Förderung der Umweltfreundlichkeit wird um 5 Punkte aufgewertet.
Die erreichbare Gesamtpunktzahl (Verwaltungsvorlage: 110 Punkte) steigt in Folge dessen um 10 Punkte.
2.5 Die Bewertungsfelder Sonderkündigung und Endschaftsklausel erfahren eine deutliche Aufwertung durch stärkere Gewichtung. Dazu werden die Kriterien B3.1 (Sonderkündigungsrechte) und B3.4 (Wirtschaftlich angemessene Vergütung) mit jeweils 8 Punkten bewertet. Die erreichbare Gesamtpunktzahl (Verwaltungsvorlage: 110 Punkte) steigt in Folge dessen um 8 Punkte.
2.6 Es werden vertragliche Regelungen für den Fall einer Insolvenz des Konzessionärs gefordert (z.B. Sonderkündigungsrecht).
2.7 Es werden vertragliche Regelungen für den Fall der Verzögerung einer Neuregelung nach Ablauf der regulären Vertragszeit getroffen.
3. In Bezug auf Sonderkündigung und Endschaftsklausel sowie den Zeitpunkt und die Preisobergrenze wird die vertragliche Regelung mit Unterstützung durch Rödl und Partner vorformuliert und zur Abstimmung gestellt.
4. Auch das Vorkaufsrecht der Stadt wird wie unter 3 vorformuliert und Bestandteil des Verfahrensbriefs.
5. Die Frist zur Angebotsabgabe beträgt 12 Wochen.
6. Die abschließende Bewertung („Auswertung der finalen Angebote“, S. 28) erfolgt mit Rödl und Partner unter Beteiligung der Politik.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
– Fraktionssprecherin –
Anlage 1
Das EVU hat der Stadt alle Daten zu überlassen, die das Elektrizitätsversorgungsnetz betreffen. Die Informationspflicht umfasst insbesondere:
1. Pläne des Elektrizitätsversorgungsnetzes, insbesondere ein aktuelles Mengen-gerüst der zum Elektrizitätsversorgungsnetz gehörenden Anlagen, Einrichtungen und Leitungen (mit Angabe von Alter, Material und Abmessungen);
2. die Anschaffungs- und Herstellungskosten aller zum Elektrizitätsversorgungs-netz gehörenden Bestandteile zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Aktivierung, aufgegliedert nach einzelnen Anlagegegenständen, sowie die kalkulatorischen Restbuchwerte sowohl auf Anschaffungskosten- wie Tagesneuwertbasis unter Berücksichtigung der seit der jeweiligen Inbetriebnahme der einzelnen Anlagegüter nach dem vorgelegten Mengengerüst den kalkulatorischen Ab-schreibungen tatsächlich zugrunde gelegten Nutzungsdauern gemäß § 6 StromNEV;
3. eine Aufstellung über die Messeinrichtungen, die im Eigentum des EVU stehen und der Messung von Energieentnahmen von Anschlussnutzern aus dem Elektrizitätsversorgungsnetz dienen;
4. eine Aufstellung über die Stromentnahmen von Tarifkunden sowie Sondervertragskunden im Sinne der Konzessionsabgabenverordnung, jeweils unter Aus-weisung der Kundenzahl, der Erlöse aus Netzentgelten, Konzessionsabgabe und Steuern, getrennt nach den Bedarfsgruppen Haushalt und Gewerbe, jeweils bezogen auf das letzte Abrechnungsjahr;
5. eine fortgeschriebene Aufstellung der für diese Anlagen vereinnahmten und nicht aufgelösten Anschlussbeiträge und Baukostenzuschüsse (einschließlich Eingangsjahren);
6. ein Verzeichnis der Grundstücke sowie der schuldrechtlichen und dinglichen Grundstücksbenutzungsrechte des EVU, die der örtlichen Versorgung bzw. deren Sicherung dienen;
7. ein an den inhaltlichen Anforderungen des § 15 Abs. 3 ausgerichtetes Konzept für die Netzentflechtung.
Die Informationen müssen sich jeweils auf dem Stand zum Ende des letzten ab-geschlossenen Geschäftsjahres des EVU befinden.
Die Stadt erhält die Daten unentgeltlich in dem von ihr bestimmten Datenformat. Auf Anforderung der Stadt ist das EVU verpflichtet, ergänzende Informationen zu übergeben, soweit das EVU seine Informationspflicht nicht vollständig er-füllt hat.
Anlage 2
Für den Fall der Übernahme des Netzes haben die Vertragspartner gemeinsam ein Entflechtungskonzept zu erarbeiten. Das Konzept muss auf eine die Versorgungssicherheit wahrende, Investitions- und Betriebskosten minimierende, diskriminierungsfreie und effiziente Entflechtung ausgerichtet sein, welche eine klare Zuordnung von Verantwortungsbereichen für die Netzbetriebe gewährleistet. Für die Kostenverteilung gelten folgende Grundsätze: Das EVU trägt die Kosten der Herauslösung des Netzes insbesondere durch messtechnische oder galvanische Trennung an den Verbindungsstellen zu den Netzteilen, die es behält. Weiter trägt es die Kosten für die Verbindung dieser bei ihm verbleibenden Netzteile zu einem neuen Netz. Die Stadt trägt die Kosten der Einbindung des von ihr übernommenen Netzes in das Netz des neuen Netzbetreibers.
Anlage 3
Der Kaufpreis für das Netz wird durch den Ertragswert begrenzt. Das ist der Betrag, der aus Sicht eines objektiven Käufers unter Berücksichtigung der sonstigen Kosten des Netzbetriebes einerseits und der zu erwartenden Erlöse aus dem Netzbetrieb andererseits für den Erwerb des Netzes kaufmännisch und betriebswirtschaftlich vertretbar erscheint. Dabei sind vorrangig die künftige Ansatzfähigkeit des Kaufpreises bei der Kalkulation der Netzentgelte sowie von Anschlussnehmern, der Stadt oder Dritten geleistete und noch nicht aufgelöste Zuschüsse zu berücksichtigen.
Die Stadt kann ihr Kaufrecht sowie ihre weiteren Rechte und Pflichten gegenüber dem Konzessionär auf einen Dritten übertragen, mit dem sie einen qualifizierten Wegenutzungsvertrag (Konzessionsvertrag) für den Bau und Betrieb eines Stromversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung für das Stadtgebiet geschlossen hat.
Antrag vom:
Bürgerhaushalt der Stadt Oldenburg
Die Erfahrungen mit dem Bürgerhaushalt sollen auf Wunsch von Bündnis90/Die Grünen in ein neues internetgestütztes Instrument überführt werden, dass die Bürgerinnen und Bürger zum Dialog mit Politik und Verwaltung auffordert. Auch wenn die Ratsfraktion es bedauert, dass mit dem im Dezember 2012 verabschiedeten Städtischen Haushalt keine Mehrheit im Rat dafür zu gewinnen war, Mittel in Höhe der Vorjahre für den Bürgerhaushalt bereitzustellen, sollen Partizipationsmöglichkeiten grundsätzlich erhalten und ausgebaut werden.
Nach einer 3-jährigen Testphase wird das Projekt Bürgerhaushalt in der alten Form eingestellt. Wir sind der Meinung, dass das Projekt, trotz einiger Anlauf- und Anpassungsschwierigkeiten, positiv verlaufen ist. Die Evaluation des Projektes durch die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg hat bestätigt, dass das Projekt vergleichbar ist mit anderen, d.h. die Resonanz ist ähnlich gut wie in anderen Städten, wenn auch insgesamt auf verbesserungsfähigem Niveau.
Die Grüne Fraktion kommt zu der Überzeugung, dass die Einbeziehung der Bevölkerung in die Ausgestaltung des Haushaltes, angepasst an die individuelle Situation in Oldenburg, sich langfristig zu einem zusätzlichen Baustein des Bürgerengagements entwickeln lässt.
Der Vorwurf anderer Parteien, ein Bürgerhaushalt verschlinge zuviele Mittel greift unseres Erachtens nicht.
In der Pilotphase entwickelte sich eine beachtliche Präferenz des Bürgers hin zur Nutzung des Internets. Kostenintensive Bestandteile des Bürgerhaushalts, wie z.B. die Bürgerforen, entbehrten somit ihrer Notwendigkeit bei der Durchführung dieses Bürgerbeteiligungsmodells.
Verbunden mit der Konzentration auf das Medium Internet in einem neuen Dialoginstrument erwarten wir eine erhebliche Kosteneinsparung, so dass Bürgerengagement auch in Zukunft in diesem Bereich realisiert werden kann.
gez. Jürgen Diekmann
Antrag vom: 31.01.2013
GEZ-Gebühr
1. Die neue GEZ-Gebühr/Rundfunkgebühr führt nach Angaben von anderen Kommunen zu einer erheblichen Mehrbelastung (Verdoppelung oder gar Verdreifachung).
Wie hoch ist die neue Gebühr für die Stadt Oldenburg? Welche Mehrbelastung ergibt sich?
2. Andere Kommunen, u.a. die Stadt Köln, berichten von einem erheblichen bürokratischen Aufwand, die Anzahl der Betriebsstätten zu ermitteln, nach der gezahlt werden muss:
Ist eine Friedhofskapelle eine Betriebsstätte, für die GEZ-Gebühren gezahlt werden müssen? Muss für jede Stadtteilbücherei, für jede Beratungsstelle, für jede Kindertagesstätte gezahlt werden?
3. Bei der Stadt Köln ist nach Presseberichten eine Mitarbeiterin komplett damit beschäftigt zu ermitteln, wie sich die nun vorgesehene Zahlung pro Betriebsstätte auf die Verwaltung übertragen lässt. Die neue Regelung ist laut Stadtsprecherin Inge Schürman „ein bürokratisches Monstrum“. Wie hoch ist der Personalaufwand diesbezüglich bei der Stadt Oldenburg?
4. Aufgrund dieser Unklarheiten hatte die Stadt Köln zwischenzeitlich die Zahlung der Rundfunkbeiträge komplett eingestellt. Nach Verhandlungen mit dem WDR zahlt die Stadt Köln jetzt bis auf weiteres nur die alten Rundfunkbeiträge.
Ist eine vorläufige Zahlungseinstellung oder eine Zahlung der alten GEZ-Gebühren eine Option für die Stadt Oldenburg?
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Bernhardt
Antrag vom: 16.10.2012
Verwendung von Einnahmen der Klävemannstiftung für Instandhaltung, Modernisierung, Renovierung und Sanierung
Sehr geehrte Frau Meyn,
vom Finanzdezernat erbitten wir eine Zusammenstellung der in den vergangenen 20 Jahren erzielten Miteinnahmen sowie die jeweils in diesen Jahren getätigten jährlichen Ausgaben für Instandhaltung, Modernisierung, Renovierung und Sanierung.
Begründung:
In der letzten Sitzung des Finanzausschusses äußerten Mieter_innen den Vorwurf, dass durch Mieteinnahmen die Stadt zwar Millionenbeträge eingenommen habe, diese jedoch nicht in ausreichendem Maße in den Erhalt und die Beseitigung von Mängeln im baulichen Zustand der Wohnhäuser zurückgeflossen seien. Insofern ist eine Klärung von Nöten, ob mit etwaigen Einnahmeüberschüssen im Sinne des Stiftungszweckes verfahren wurde, wozu die Daten beitragen können. Der Übersicht halber erbitten wir eine Errechnung des jeweiligen prozentualen Anteils der o.g. Ausgaben an den Einnahmen pro Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
– Fraktionssprecherin –
Antrag vom: 03.10.2012
Gutachten zum Konzessionsvertrag
Sehr geehrte Frau Meyn,
für die o.g. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses stellen wir zum TOP 11
– Gutachten zum Konzessionsvertrag – folgende Fragen:
1. Welcher Betrag fällt in der Rechnung von Rödl und Partner an Steuern an beim Gasversorgungsnetz bzw. beim Stromversorgungsnetz?
2. Welcher Betrag fällt in der Rechnung mit der 40-jährigen Tilgung der Darlehen an Steuern an beim Gasversorgungsnetz bzw. beim Stromversorgungsnetz?
3. Welcher Betrag an diesen Steuern könnte vermieden werden, wenn das Gas- und Stromversorgungsnetz in eine Gesellschaft eingebracht wird, die mit einem Betrag von 2 Mio. € bzw. 3 Mio. € dauerdefizitär ist?
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Bernhardt
Antrag vom: 10.09.2012
Neufassung des Gesamtvertrages mit der VG Media und Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
Sehr geehrter Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Neufassung des Gesamtvertrages mit der VG Media und Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
auf die Tagesordnung.
Begründung:
Wie der RUNDBLICK (http://www.rundblick-niedersachsen.de/2012/1443.html) am 27. Juli 2012 berichtetet, ist der zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und der VG Media neugefasste Gesamtvertrag in Kraft getreten. Dieser sieht für die Kommunen bei der Lizenzvergabe zukünftig einen Preisnachlass von 20 Prozent vor.
Die Verwaltung wird gebeten kurz darzustellen, in welcher Höhe Gebühren für die Rundfunk-Wiedergabe innerhalb der städtischen Einrichtungen in den letzten fünf Jahren gezahlt wurden und mit welchem Betrag für die Zukunft zu rechnen ist. Wir bitten auch die städtischen Beteiligungsgesellschaften (WEH, OLantis) zu berücksichtigen und ggf. über vorteilhafte Anpassungen in der Veranstaltungsorganisation (Abrechnung GEMA) zu berichten.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer Alexandra Reith
Antrag vom: 22.12.2011
Einnahmen durch die städtische Beteiligung an der EWE AG
Sehr geehrte Frau Meyn,
wir erbitten eine Übersicht zu den Einnahmen
a) in Form der Konzessionsabgabe
b) in Form der Dividende
durch die Beteiligung der Stadt Oldenburg an der EWE AG. Dabei bitten wir auch zu erläutern, wie es sich mit so genannten Sonderzahlungen verhält. Die Übersicht soll insgesamt mindestens zehn Jahre umfassen und dabei auch Prognosen für die Jahre 2011 und 2012 enthalten.
Des Weiteren bitten wir um Auskunft, wo im Haushalt die die EWE betreffenden Informationen aufgeführt sind.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 01.12.2011
Studie und Bürgerbefragung Konzession
Sehr geehrte Frau Meyn,
im Nachgang der Fraktionsanträge zu TOP 13.2. bitten wir um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden Beschlussvorschlages:
Beschlussvorschlag:
Es ist ein Gutachten über die Handlungsoptionen bei der bevorstehenden Konzessionsvergabe für das Strom- und Gasnetz zu erstellen. Hierfür gilt:
– die zu bestellenden Gutachter sollen konzernunabhängig sein, d.h. nicht für die fünf großen Energiekonzerne gearbeitet haben,
– die Studie soll umfassend sein, d.h. sämtlich Modelle von der Neu-Konzessionierung bis zur Re-Kommunalisierung sollen berücksichtigt werden
– es soll nicht nur eine wirtschaftliche Betrachtung (Wertschöpfung vor Ort) sondern auch andere Belange (soziale Auswirkungen) beleuchtet werden
– die Zurverfügungstellung geeigneter Daten muss gewährleistet werden
– die Potentiale für die Energiewende (ökologische Aspekte) sollten ausgelotet werden
– die Möglichkeit einer Einflussnahme auf zukünftige Entscheidungen sollte untersucht und dargestellt werden
– Korrekturmöglichkeiten (z.B. außerordentliches Kündigungsrecht) sollten berücksichtigt werden
– die Studie sollte transparent und nachvollziehbar sein und außerdem öffentlich gemacht werden
Begründung:
• Da die Konzessionierung nur alle 20 Jahre vorgenommen wird, bietet sich mit der Neuvergabe für einen langen Zeitraum die seltene Gelegenheit einer Neuausrichtung. Diese sollte daher gut überlegt und durchdacht sein.
• Die Studie Energie- und Klimaschutzkonzept Oldenburg 2020 (InEKK) http://www.oldenburg.de/stadtol/index.php?id=6083) belegt, dass die bisherigen Maßnahmen auf lokaler Ebene zum Erreichen der Klimaschutzziele bei Weitem nicht ausreichend sind.
• Es ergeben sich ggf. positive Auswirkungen auf die Haushaltslage der Stadt.
• Oldenburg könnte mit einer Neuausrichtung in der Energiepolitik nicht nur auf wissenschaftlicher Ebene sondern auch in der konkreten Umsetzung Vorreiter sein und somit dem Anspruch der Übermorgenstadt gerecht werden.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Jürgen Diekmann
Antrag vom: 25.10.2011
Bestechungsgelder und Strafgelder bei der EWE AG
Sehr geehrte Frau Meyn,
gemäß mehreren Medienberichten (u.a. NWZ vom 25.10.11, NDR-online, taz-online) soll die EWE AG 307.000 Euro an den Bürgermeister der Stadt Eberswalde gezahlt haben. Dieser wurde u.a. wegen Vorteilsannahme zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die EWE AG musste 400.000 Euro Geldbuße wegen Vorteilsgewährung bezahlen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen EWE-Chef Brinker wurden eingestellt, nachdem es einen „Deal“ gegeben hatte.
Wir fragen die Stadtverwaltung und den Oberbürgermeister:
I. Im Zusammenhang mit der Gewährung von Vorteilen der EWE an die Stadt Eberswalde
1) Wer hat das angeordnet/beschlossen bzw. umgesetzt ?
2) Welche Gelder sind geflossen ?
3) Gegen wen sind strafrechtliche Ermittlungen geführt worden mit welchem Ergebnis?
4) Ist die in den Medien genannte Geldbuße gegen die EWE selbst verhängt worden oder gegen handelnde Personen?
5) Wer hat zur Vermeidung strafrechtlicher Folgen oder zur strafrechtlichen Kompensation Geldbeträge (Strafen, Bußen, Auflagen) in welcher Höhe an wen gezahlt ?
6) Hat im Falle der Zahlung zu 5) durch die EWE diese ganz oder teilweise Regress genommen bei den handelnden Personen (bspw. beim Vorstandsvorsitzenden Werner Brinker)?
wenn nein, warum nicht?
7) Welche Mechanismen sind als Konsequenz des Vorfalls eingeführt worden, um in Zukunft Bestechungen durch die EWE zu verhindern?
II. Im Zusammenhang mit den Pflichten des Aufsichtsrates
1) Welchem Aufsichtsratsmitglied wurde wo wann was im Hinblick auf die Gewährung von Vorteilen der EWE an die Stadt Eberswalde mitgeteilt?
2) Welche Konsequenz hat das jeweilige informierte Aufsichtsratsmitglied aus seiner Kenntnis zu 1) gezogen?
3) Sind seitens des Aufsichtsrates gegen den Vorstandsvorsitzenden rechtliche Schritte geprüft worden? Wenn nein, warum nicht ?
4) Sind Regressansprüche im Hinblick auf
a) die Zahlungen an die Stadt Eberswalde
b) evtl. Bußen oder Auflagen (siehe dazu unter I 5)
geltend gemacht oder zumindest rechtlich geprüft worden?
Wenn nein, warum nicht?
5) Im Falle der Bejahung von 1) und Verneinung von 2) und 3):
Wie versteht das informierte Aufsichtsratsmitglied seine Aufgabe ?
6) Bestehen bei Verjährung von Regress- oder Schadensersatzansprüchen gegen den Vorstand noch Schadensersatzansprüche gegen die informierten Aufsichtsratsmitglieder im Zusammenhang mit den genannten Vorteilsangeboten und dem Unterlassen von Ansprüchen gegen die Handelnden oder wegen Unterlassen von Aufsichtsmaßnahmen?
7) Wie kann in Zukunft sicher gestellt werden, dass der Aufsichtsrat der EWE seine gesetzliche Aufgabe erfüllt? Sind die derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrates ungeeignet oder überfordert?
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Bernhardt
Antrag vom: 14.10.2011
Finanzierung Sign – Projekte mit Mitteln der EWE / Verträge mit der agentur prevent
Sehr geehrte Frau Meyn,
lt. Auskunft des Oberbürgermeisters im Verwaltungsausschuss am 10.10.2011 hat ein einzelnes Aufsichtsratsmitglied kein Einsichtsrecht in die Verträge der EWE mit der agentur prevent. Dass die Leistungen der Agentur mit den Zahlungssummen übereinstimmen, konnte bisher nicht von der EWE dargestellt werden.
Wir fordern die Verwaltung auf, weitere Informationen über die bereits in der Öffentlichkeit bekannt gemachten Geschäftsbeziehungen zu beschaffen und dem Haushalts- und Finanzausschuss und dem Rat darzustellen.
Sollte ein Aufsichtsratsbeschluss dazu notwendig sein, so gehen wir davon aus, dass der Oberbürgermeister unverzüglich einen entsprechenden Antrag stellen wird. Ebenso erwarten wir vom Oberbürgermeister, dass er sich für einen Mehrheitsbeschluss stark macht und unverzüglich entsprechend engagieren wird.
Daneben fordern wir die Verwaltung auf, sich mitteilen zu lassen, welche Personen die Vertragsvereinbarungen und die Abrechnungen mit der agentur prevent vorgenommen haben und fordern die Vorlage der zugehörigen Dokumente
Begründung:
Es ist unserer Auffassung nach eine Selbstverständlichkeit, dass die Personen, die als Vertretungen der Städte bzw. Landkreise in den Kontrollgremien der EWE sitzen, die Geschäfte kontrollieren und Rechenschaft fordern vom Vorstand der EWE. Dazu gehört auch Rechenschaftslegung über die Unterstützung von sozialen, kulturellen oder sportlichen Aktivitäten. Augenscheinlich sind mehrere Millionen Euro an eine Agentur gezahlt worden ohne dass entsprechende Leistungen nachzuweisen sind.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rita Schilling
Antrag vom: 07.09.2011
Wirtschaftliche Situation der EWE und finanzielle Auswirkungen für die Stadt Oldenburg
Sehr geehrte Frau Meyn,
für die o.g. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses bitten wir um Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes:
– Wirtschaftliche Situation der EWE und finanzielle Auswirkungen für die Stadt Oldenburg –
auf die Tagesordnung.
Begründung:
Im Bericht für das 1. Halbjahr 2011 weist die EWE ein Ergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung aus, das um 323 Mio. € schlechter ausfällt als das Ergebnis im entsprechenden Vorjahreszeitraum (128 Mio. € Verlust gegenüber 195 Mio. € Gewinn). Das Eigenkapital verminderte sich innerhalb eines Jahres um 601,2 Mio. € (von 3.543,1 auf 2.941,9 Mio. €). Die Ratingagentur Moody`s hat den Ausblick für das Rating der EWE von stabil auf negativ gesetzt.
Dies vorausgeschickt fragen wir die Verwaltung:
Sind verminderte Steuerzahlungen der EWE zu erwarten? Falls ja, in welcher Höhe?
In welcher Höhe reduziert sich der Wert des Anteils der Stadt Oldenburg an der EWE?
Die EWE leistet keine Zuschüsse mehr für das Stadtmarketing, die Kinder- und Jugendbuchmesse, das Oldenburger Filmfest und den Kultursommer. Sind der Verwaltung darüber hinaus weitere Zuschusskürzungen der EWE bekannt? Wenn ja, in welcher Höhe?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
– Fraktionsvorsitzender –
Antrag vom: 15.06.2011
Modernisierung und Erneuerung der Weser-Ems-Halle / Bürgerbefragung
Sehr geehrte Frau Meyn,
für die o.g. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses stellen wir zum TOP 12 folgenden Änderungsantrag:
1. Der Bericht über die flächenneutrale Modernisierung und Erneuerung der Weser-Ems-Halle Oldenburg (TOP 12 a) findet im öffentlichen Teil statt.
2. Der Beschluss über die Umsetzung der Planungen wird vertagt.
3. Es soll eine Bürgerbefragung gemäß § 22 d NGO zu diesem Vorhaben stattfinden, die zeitgleich mit der Kommunalwahl am 11. September 2011 durchgeführt wird.
Begründung:
Die Weser-Ems-Halle steht stark im Fokus der Bürgerinnen und Bürger. Der allgemeine Bericht über das Vorhaben sollte deshalb der Öffentlichkeit nicht vorenthalten werden, zumal die Umgestaltung selbst wie auch die dafür erforderlichen Mittel erheblich sind.
Angesichts der Größe und Bedeutung des Vorhabens beantragen die Grünen, die Bürger_innen der Stadt Oldenburg in dieser Angelegenheit in einer Bürgerbefragung zu beteiligen. Die Bürgerbefragung sollte zeitgleich mit der Kommunalwahl am 11. September stattfinden.
Der Rat sollte dann nach Kenntnis des Votums der Bürgerinnen und Bürger entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
– Fraktionsvorsitzender –
Antrag vom: 04.05.2011
Beherbergungssteuersatzung
Sehr geehrte Frau Meyn,
für die o.g. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses stellen wir zum TOP 15
Beherbergungssteuersatzung
folgenden Ergänzungsantrag. Der Beschlussvorschlag lautet dann wie folgt:
Die Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Erhebung einer Beherbergungssteuer (Beherbergungssteuersatzung) wird in der anliegenden Fassung beschlossen.
Der Rat der Stadt Oldenburg erklärt seine Bereitschaft, die Kulturförderung in Oldenburg in Höhe der erzielten Steuereinnahmen parallel zu erhöhen. Durch die erhöhte kulturelle Attraktivität Oldenburgs für Bewohner und Besucher soll u.a. der Tourismus angekurbelt werden. Von den höheren Übernachtungszahlen werden die Beherbergungsbetriebe profitieren.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Bernhardt, Fraktionsvorsitzender
Antrag vom: 04.05.2011
Einführung der Kooperativen Ganztagsbildung an Grundschulen – finanzielle Auswirkung
Sehr geehrte Frau Meyn,
die Verwaltung und Herr Dr. Seelmeier haben vorgestern, am 02.05.2011, Mitglieder des Schul- und des Jugendhilfeausschusses über das Konzept und das weitere Procedere zur Einführung der Kooperativen Ganztagsbildung informiert. Dabei wurde deutlich, dass die Politik unter großem Zeitdruck Beschlüsse fassen soll, ohne deren finanzielle Auswirkungen genau zu kennen. Letztere dürfen wir angesichts der Finanzlage unserer Stadt aber nicht als Nebensache betrachten. Wir bitten die Verwaltung deshalb, uns folgende Fragen zu beantworten:
Kosten durch bauliche Veränderungen an den Schulen
Es wurde gesagt, dass kooperative Ganztagsschulen zu Schul- und Lebensräumen umgestaltet werden müssten, weil sich die Kinder dort ganztägig aufhalten und wohlfühlen sollen. Die Voraussetzungen für Verpflegung in den Schulen müssten geschaffen werden. Es gäbe auch Bedarf an Gruppenräumen. Die Rahmenbedingungen seitens des Landes für die Ausstattung seien noch offen.
Uns ist wichtig zu wissen: mit welchen Gesamtkosten am Bau ist zu rechnen, wenn nur die bereits interessierte Grundschule am Staakenweg den Anforderungen entsprechend ausgestattet würde?
Wir fragen ferner: welche der anderen Oldenburger Grundschulen wäre vom Raumbedarf her und ohne großen finanziellen Aufwand am Bau für eine Kooperative Ganztagsschule geeignet?
Wir bitten die Verwaltung auch um eine Kostenschätzung für notwendige bauliche Maßnahmen an allen Grundschulen, falls die Kooperative Ganztagsbildung in Oldenburg flächendeckend eingeführt werden sollte.
Personalkosten
Es soll eine zusätzliche Stelle für die Schulen zur Prozessbegleitung eingerichtet werden.
Will die Stadt diese Stelle einrichten? Wenn ja: für eine begrenzte Zeit oder dauerhaft? Wie sieht die Besoldung aus?
Die Fachkräfte müssen finanziert werden – über die Höhe der Vergütung besteht noch keine Einigkeit in der Arbeitsgruppe. Mit welchen Kosten für die Stadt ist hier zu rechnen?
Zur Problematik von Arbeitsverträgen für Fachkräfte an Ganztagsschulen will die Landesregierung übrigens erst im September Aussagen machen.
Angesichts der ganztägigen Nutzung der Schulen besteht laut Aussage der Verwaltung ein höherer Reinigungsbedarf und auch ein verstärkter Einsatz der Hausmeister sei notwendig.
Da in der vergangenen Ratsperiode sowohl bezüglich der Reinigung der Schulen als auch bezüglich der Hausmeisterdienste Sparmaßnahmen vorgenommen worden sind, fragen wir die Verwaltung auch hier nach den notwendigen Mehrausgaben für die Stadt.
Schulbudgets
Was die Budgets dieser Schulen anbelangt, so soll es dafür eine zweijährige Probephase geben. In dieser Phase soll nach Aussagen der Verwaltung geprüft werden, ob sie ausreichen.
Wir fragen uns, ob eine nachträgliche Aufstockung überhaupt sicher gestellt wäre angesichts der heutigen Situation, in der allen Schulen die errechneten Budgets sogar gekürzt werden mussten.
Wir bitten die Verwaltung, uns anhand eines konkreten Beispiels das Budget für eine Grundschule mit Kooperativer Ganztagsbildung darzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Kurt Bernhardt Rita Schilling Rolf Grösch
Antrag vom: 10.01.2011
Regelsatz Hartz-IV-Berechnungen bei Warmwasser und Auswirkungen auf die Kosten für die Stadt
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Regelsatz Hartz-IV-Berechnungen bei Warmwasser und Auswirkungen auf die Kosten für die Stadt –
Begründung:
In der Anlage finden Sie einen Artikel aus der FAZ, in dem der Landkreistag die Sorge äußert, dass die vorgesehene Neuberechnung des Regelsatzes und der Wegfall der Kosten für Warmwasser zu erheblichen Mehrausgaben für die Landkreise und kreisfreien Städte führen würde.
Unsere Frage:
Welche Mehrkosten würden nach Einschätzung der Verwaltung auf die Stadt zukommen, wenn die Berechnungsgrundlagen nicht verändert würden?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
Rita Schilling – Kurt Bernhardt – Rolf Grösch
Anlage
Artikel aus der FAZ vom 6.1.
Antrag vom: 10.01.2011
Fragen und Informationen / Weser – Ems – Halle
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Fragen und Informationen / Weser – Ems – Halle
Begründung:
In der Anlage finden Sie einen Leserbrief, der teilweise in der NWZ veröffentlicht wurde.
Wir bitten die Verwaltung um ausführliche Stellungnahme zu den im Leserbrief aufgeführten Punkten. Wir halten eine umfangreiche und für die Bürgerschaft nachvollziehbare Information generell, aber insbesondere für das geplante Weser-Ems-Hallen-Projekt für unabdingbar.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
Rita Schilling – Kurt Bernhardt – Rolf Grösch
Oldenburg, den 17.12.2010
Leserbrief auf den Artikel: „Startschuss zum großen Umbau“, NWZ vom 13.12.2010
Der Artikel und Kommentar beschreibt und befürwortet eine Grunderneuerung der Weser-Ems-Halle (im folgenden WEH genannt) beginnend mit dem Grundsatzbeschluss über eine Bürgschaft in Höhe von 33 Mio. €. Man kann unseren Ratsmitgliedern nur dringend empfehlen, sich ausführlich mit dem Thema WEH zu beschäftigen bevor man hier seine Zustimmung erteilt, da die finanziellen Risiken für die Stadt aus den laufenden Verlustübernahmen erheblich sind und sich aufgrund der Sanierung noch weiter erhöhen werden:
1. Die Weser Ems-Halle hat lt. NWZ derzeit einen laufenden jährlichen Zuschussbedarf der Stadt Oldenburg von rund 3, 5 Mio. €.
2. Das Sachanlagevermögen der WEH in Höhe v.34,6 Mio. € war zum Jahresende 2009 bereits mit 22,2 Mio. € fremdfinanziert, das Finanzergebnis (Zinsen) schloss mit minus 862.000 €.
3. Aussteller-und Besucherzahlen waren 2009 rückläufig.
4. Die flächengleiche Grundsanierung in Höhe von 33 Mio. € mithilfe eines Kredites führt zu Zins-u. Tilgungsleistungen von jährlich weit über zwei Mio.€, die von der Stadt Oldenburg übernommen werden müssen. Das gesamte Kreditvolumen liegt dann bei 55 Mio €.
5. Dazu kommt der Abschreibungsbedarf für die im Zuge des Umbaus entfernten Gebäudeteile mit einem erheblichen Einmalbetrag sowie die laufenden erhöhten Abschreibungen für die Grundsanierung. Beträge, die man nur schätzen kann, z.B. zehn bis 20 Mio. € Einmalbedarf und laufende Abschreibungen bei 5 % ca.1,5 Mio. € p.a.
Selbst unter der optimistischen Annahme einer leicht verbesserten Einnahmesituation werden die jährlichen Verluste zukünftig weit über fünf Mio. € betragen. Die WEH droht damit den Haushalt der Stadt Oldenburg in einer Weise zu belasten, dass die Frage berechtigt ist, ob die Bürger der Stadt Oldenburg bereit sind, hierfür dauerhaft einzustehen und ob die WEH überhaupt von der Stadt als Eigengesellschaft weitergeführt werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
Hero-Jan Stroman
Antrag vom: 20.10.2010
Information Konzessionsverträge für Gas und Strom
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Information Konzessionsverträge für Gas und Strom –
auf die Tagesordnung.
Begründung:
Nach dem ersten Aufschlag der Thematik in der letzten Sitzung des HFA ist deutlich geworden, dass das Thema Konzessionsverträge komplex und vielschichtig ist. Wir legen als Basisinformation für Verwaltung und Politik eine Broschüre des Deutschen Städtetages in elektronischer Form anbei.
Wir beantragen, zeitnah unabhängige Experten in den Ausschuss einzuladen:
Zum einen soll ein Vertreter des Deutschen Städtetages o.ä. einen allgemeinen Überblick über die Thematik geben.
Zum anderen soll ein Vertreter einer Stadt ein konkretes Praxisbeispiel vorstellen. Wir schlagen vor, den 1. Stadtrat und Baudezernenten der Stadt Springe, Herrn Hermann Aden, einzuladen, der über die Praxiserfahrung der Stadt Springe berichten kann.
Darüber hinaus wird es sinnvoll und notwendig sein, eine externe Machbarkeitsstudie zu beauftragen, die folgende Fragen beantworten müsste:
Welche Handlungsoptionen hat konkret die Stadt Oldenburg?
Welche sind wirtschaftlich sinnvoll?
Welche gewährleisten einen nachhaltigen städtischen Einfluss?
Welche Modelle sind sinnvoll?
Hier bietet sich die Wirtschaftsberatungsgesellschaft Göken, Pollak und Partner aus Bremen an, die bereits für mehrere Städte und Gemeinden im Weser-Ems-Gebiet entsprechend tätig geworden ist.
Da die Konzessionsverträge in der Regel für 20 Jahre abgeschlossen werden und hohe wirtschaftliche und finanzielle Auswirkungen für die Stadt Oldenburg haben, ist eine grundlegende Beschäftigung mit der Thematik und die Einholung von externem Rat unseres Erachtens unabdingbar.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Bernhardt
Antrag vom: 15.09.2010
Zukunft der Konzessionsverträge für Elektrizitäts- und Gasversorgung in Oldenburg
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Zukunft der Konzessionsverträge für Elektrizitäts- und Gasversorgung in Oldenburg
auf die Tagesordnung.
Begründung:
In vielen Kommunen laufen in den nächsten Jahren die Konzessionsverträge für die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Strom- und Gasleitungen aus. Der deutsche Städtetag hat einen Leitfaden zu dem Thema herausgegeben. Viele Städte und Gemeinden diskutieren gegenwärtig, ob sie die bestehenden Konzessionsverträge mit dem Vertragspartner verlängern wollen oder aber eine neue Option wählen. Die Alternativen liegen dabei zwischen Netzrückkauf und Stadtwerkegründung, Neuvergabe, vertragliche Neuverhandlung bis zur einfachen Verlängerung. Bei Neuvergaben sind Fristen und Bekanntmachungspflichten nach dem Energiewirtschaftsgesetz zu beachten. Das Auslaufen der Verträge bietet für die Kommunen die Möglichkeit neue Vertragsinhalte zu gestalten und dabei auch Akzente der Nachhaltigkeit und Flexibilität zu setzen. Dabei ist die Konzessionsabgabenordnung zu beachten. Die Stadt Oldenburg muss sich bis spätestens Juli 2011 entscheiden, ob sie einen neuen Konzessionsvertrag mit dem gegenwärtigen Netzbetreiber aushandeln will oder ein Interessensbekundungsverfahren einleiten will.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Plant oder befürwortet die Verwaltung eine Kündigung des geltenden Konzessionsvertrages im Energiebereich?
2. Welche Bestandteile des Vertrages sollten nach Ansicht der Verwaltung ggf. geändert und modernisiert werden?
3. Befürwortet die Verwaltung auch Verhandlungen mit anderen möglichen Netzbetreibern neben dem derzeitigen Vertragspartner?
4. Wie bewertet die Verwaltung die Neugründung eigener Stadtwerke inklusive Netzbetrieb?
5. Welche Vertragslaufzeit strebt die Verwaltung bei einem neuen Konzessionsvertrag an und wie bewertet sie vor allem ein Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren?
6. Wie bewertet die Verwaltung eine vertragliche Auflage, durch die der Netzbetreiber für einen Vorrang von erneuerbaren Energien und eine dezentrale Energieerzeugung verpflichtet wird?
7. Wie bewertet die Verwaltung eine Klausel für eine kommunale Schlichtungsstelle, die bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Energieversorger und Netzbetreiber zu Netzanschluss- oder Einspeiseproblematiken vermittelt?
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Briese, Kurt Bernhardt
Antrag vom: 15.07.2010
BGH-Urteil zu den Gaspreisen der EWE: Auswirkungen auf die Stadt Oldenburg
Sehr geehrte Frau Meyn,
für die o.g. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
BGH-Urteil zu den Gaspreisen der EWE: Auswirkungen auf die Stadt Oldenburg
Der BGH hat in seinem Urteil vom 14.7.2010 festgestellt, dass die Gaspreiserhöhungen der EWE seit April 2007 für alle Sondervertragskunden unwirksam sind. Sondervertragskunden sind rund 85% der ca. 700.000 EWE – Gaskunden. Diese Gaskunden können jetzt gemäß dem BGH-Urteil die zu viel gezahlten Gaspreise zurückfordern.
Dazu fragen wir die Verwaltung:
1. Wie hoch beläuft sich die Summe der von der Stadt Oldenburg zu viel gezahlten Gaspreise an die EWE? Gemäß NWZ – Berichten vom 15.7.10 und einer überschlägigen Kalkulation könnte eine Summe von ca. 250.000 € herauskommen. Ist diese Summe zutreffend?
2. Wird die Stadt Oldenburg die zu viel gezahlten Gaspreise von der EWE zurückfordern?
3. Wie bewertet die Verwaltung den Tatbestand, dass 85% aller EWE – Gaskunden Sondervertragskunden sind? Warum sind auch die allermeisten Haushaltskunden Sondervertragskunden und nicht nur Firmen und Industriebetriebe?
4. Ist es zutreffend, dass die Stadt Oldenburg gemäß dem Konzessionsvertrag mit der EWE für den Gasverbrauch von Sondervertragskunden nur einen Bruchteil der Konzessionsabgabe erhält, der für Tarifkunden zu zahlen wäre? (bundesweit geht man von einem Faktor 10 – 20 aus, das bedeutet für Sondervertragskunden ist nur eine Konzessionsabgabe in Höhe von 5-10% zu zahlen)
5. Wie viel höher wäre die Konzessionsabgabe der EWE an die Stadt Oldenburg, wenn bspw. 85% der Kunden Tarifkunden wären und nicht nur 15%? Ist es zutreffend, dass es sich hier um Millionenbeträge für jedes Jahr handelt?
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Bernhardt, Fraktionsvorsitzender
Antrag vom: 30.06.2010
Bürgschaften der Stadt für Tochtergesellschaften
Sehr geehrte Frau Meyn,
für die o.g. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Bürgschaften der Stadt für Tochtergesellschaften – auf die Tagesordnung.
Dazu fragen wir die Verwaltung:
1. Gibt es ein Limit für die Stadt Oldenburg bei der Vergabe von Bürgschaften an Tochtergesellschaften?
2. Wirken sich hohe Bürgschaften, wie bspw. für das Projekt 2014 der Weser-Ems-Halle geplant, negativ auf den Haushalt der Stadt Oldenburg bzw. dessen Genehmigungsfähigkeit aus?
3. Gibt es belastbare Erhebungen, die den immer wieder behaupteten Zusatznutzen von städtischen Töchtern für die Stadt Oldenburg belegen? Wie sehen die Ergebnisse konkret aus?
(Besucher der Weser-Ems-Halle aus der Region gehen auch in Oldenburg einkaufen, nehmen gastronomische Angebote in der Stadt wahr, schließen noch einen Museumsbesuch an; oder Patienten und Besucher des Klinikums bringen zusätzlichen Umsatz für Einzelhandel und Gastronomie/Hotellerie usw.)
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Bernhardt
-Fraktionsvorsitzender-
Antrag vom: 19.05.2010
Finanzielle Lage der Stadt Oldenburg
Sehr geehrte Frau Meyn,
für die o.g. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Finanzielle Lage der Stadt Oldenburg – auf die Tagesordnung.
Angesichts der milliardenschweren Mindereinnahmen der öffentlichen Hände gemäß der Steuerschätzung Mai 2010 und der milliardenschweren Hilfspakete wegen der Euro-Finanzkrise fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Auswirkungen haben die o.g. Entwicklungen auf die Finanzen der Stadt Oldenburg?
2. Bewegen sich Einnahmen und Ausgaben der Stadt Oldenburg derzeit noch im Rahmen des Haushaltes 2010?
3. Welche Maßnahmen hält die Finanzverwaltung für geeignet, bei einer deutlichen Verschlechterung der finanziellen Lage der Stadt Oldenburg gegenzusteuern?
4. Wie beurteilt die Finanzverwaltung die Instrumente Haushaltssperre, Einstellungsstopp, Beförderungsstopp?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
Kurt Bernhardt, Fraktionsvorsitzender
Antrag vom: 21.04.2010
Bildung der interfraktionellen Arbeitsgruppe zur Umsetzung der pauschalen Kürzungen
Sehr geehrte Frau Meyn,
der Rat hat am 15.3.10 pauschale Kürzungen in den jeweiligen Budgets des Haushaltes der Stadt Oldenburg beschlossen, um das Ziel der Haushaltskonsolidierung zu erreichen. Dazu soll kurzfristig eine interfraktionelle Arbeitsgruppe eingesetzt werden, die gemeinsam mit der Verwaltung ein Konzept entwickelt, in dem festgelegt wird, wie die pauschalen Kürzungen auf Produkt-/Leistungsebene umgelegt werden.
Die grüne Ratsfraktion hält es für dringend geboten, dass der Haushalts- und Finanzausschuss am 5.5.10 diese Arbeitsgruppe bildet, damit mit der Arbeit möglichst schnell begonnen werden kann. Die Zusammensetzung von der Politikseite könnte u.E. lauten: je 2 Vertretern/-innen von SPD, CDU und GRÜNEN und je einen Vertreter/-in von FDP/WfO und Linken. Wir sind aber auch offen für andere Vorschläge, nur sollte die Arbeit schnellstmöglich beginnen, damit die Haushaltsbeschlüsse des Rates konkret umgesetzt werden können (derzeit sind die Budgets pauschal in entsprechender Höhe gesperrt).
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
Kurt Bernhardt
Antrag vom: 24.02.2010
Einführung einer Kulturförderabgabe in Oldenburg
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Einführung einer Kulturförderabgabe in Oldenburg – auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat baldmöglichst einen Satzungsentwurf für eine Kulturförderabgabe in Form einer Aufwandssteuer zur Genehmigung vorzulegen. Hierbei sollen Beherbergungsbetriebe an der Finanzierung von kulturellen Aufgaben der Stadt beteiligt werden. Die Abgabe soll 1,00 € pro Übernachtung betragen.
Einnahmen aus der Kulturförderabgabe sollen vorwiegend für kulturelle Aufgaben, Leistungen und Angebote verwendet werden.
Die konkrete Beschlussfassung über die Verwendung behält sich der Rat im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen vor.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Vorlage eines Satzungsentwurfs
1. eine Einnahmekalkulation bezogen auf das Haushaltsjahr ausgehend von einer Abgabe von 1,00 € vorzulegen,
2. die dauerhaften Sach- und Personalaufwendungen p.a. für die Steuererhebung, -eintreibung und Kontrolle darzustellen.
Begründung:
Grundsätzlich ist es laut Artikel 105, Absatz 2a GG Städten und Gemeinden möglich, kommunale Aufwandssteuern zu erheben. Angesichts leerer Haushaltskassen hat sich der Rat der Stadt Köln daher dafür ausgesprochen, eine 5%ige Kulturförderabgabe auf Hotelübernachtungen zu erheben. In der Stadt Weimar besteht bereits seit 2005 eine Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe auf Übernachtungen.
Auch in anderen niedersächsischen Städten wie Hannover, Lüneburg und Osnabrück werden Überlegungen in diese Richtung angestellt. Mittlerweile weisen unterschiedliche juristische Auskünfte auf Probleme bei der Erhebung einer prozentualen Abgabe hin, so dass wir eine pauschale Abgabe als leichteren Weg bevorzugen wollen.
Da fast die Hälfte der öffentlichen Kulturfinanzierung von den Kommunen geleistet wird, wirken sich fehlende Steuereinnahmen direkt auf die Kulturförderung aus. Die kommunale Kulturförderabgabe soll hier zur Kompensation dienen. Im Rahmen des so genannten „Wachstumsbeschleunigungsgesetzes“ der schwarz-gelben Bundesregierung wurde u.a. die Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Hotelübernachtungen von 19 % auf 7 % verabschiedet. Ein großer Teil der damit verbundenen Einnahmeausfälle muss von den Kommunen getragen werden, so dass das dadurch entstehende Finanzloch durch diese kommunale Aufwandssteuer zumindest in einem geringen Umfang wieder gestopft werden könne.
Dies soll speziell im Bereich der Kulturförderung geschehen, schließlich käme eine Kulturförderabgabe durch eine Attraktivitätssteigerung des Standortes dem Tourismus und somit auch wieder den Hotels zu Gute. Außerdem hätten Gäste keine Preissteigerungen zu befürchten, sofern die Steuersenkung an die Hotelgäste weitergegeben werden würde.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Sebastian Beer
Antrag vom: 12.01.2010
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Haushalt 2011 / Bürgerhaushalt
Sehr geehrte Frau Meyn,
Wir beantragen für die nächste Sitzung den o.a. Tagesordnungspunkt.
Insbesondere bitten wir die Verwaltung über die bisherige und zukünftige Öffentlichkeitsarbeit seitens der Verwaltung zu berichten.
Des Weiteren bitten wir um einen Sachstandsbericht über den Stand des Beteiligungsverfahrens.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rita Schilling
Antrag vom: 17.11.2009
Verkauf des Hermann-Ehlers-Wohnheimes
Sehr geehrte Frau Meyn,
für die o.g. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses bitten wir um Aufnahme des Tagesordungspunktes
Verkauf des Hermann-Ehlers-Wohnheimes.
Gemäß einem Pressebericht in der heutigen NWZ wurde das Hermann-Ehlers-Wohnheim von der gemeinnützigen Hermann-Ehlers-Stiftung an einen profitorientierten Privatinvestor verkauft, der die Mieten im Wohnheim auch gleich drastisch erhöht hat.
Wir bitten die Verwaltung um Auskunft in folgenden Fragen:
1. Ist es zutreffend, dass die Stadt Oldenburg der Hermann-Ehlers-Stiftung das Grundstück für den Bau des Wohnheimes „kostenlos übereignet“ hat?
2. Falls ja, welche Bedingungen hat die Stadt an die kostenlose Übereignung gestellt?
3. Stehen der Stadt Rückvergütungen zu, da das Grundstück offensichtlich nicht mehr gemeinnützig genutzt wird, sondern profitorientiert verkauft wurde?
4. Welche weiteren öffentlichen Förderungen wurden für den Bau des Wohnheimes erbracht?
5. Ergibt sich aus diesen Förderungen keine Beschränkung der Miete auf die Kostenmiete?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
Kurt Bernhardt, Fraktionsvorsitzender
Antrag vom: 18.09.2009
Pflasterung der Fußgängerzone
Sehr geehrte Frau Meyn,
im Nachgang zu dem o.g. Antrag nebst Fragenkatalog vom 14.09.2009 bitten wir zusätzlich um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
Nach Fertigstellung der ersten Bauabschnitte der neuen Pflasterung der Fußgängerzone ist es offenbar notwendig, die vom Stadtbaurat Dr. Pantel gewünschten Granitsteine aus China regelmäßig von Verschmutzungen zu befreien. Aufmerksame Bürger beobachten seit einiger Zeit, dass morgens regelmäßig mit Hilfe eines neuen Fahrzeugs mit Spezialvorbau Reinigungsmaßnahmen durchgeführt werden. Des weiteren ist uns berichtet worden, dass nach diesen Reinigungsmaßnahmen nun zusätzlich an mehreren Tagen beim zuvor mehrmals gereinigten Straßenabschnitt zwischen Lappan und Brunnen-Eck flächendeckend Füllsand in die Steinfugen eingeschlämmt wird. Damit waren allein 6 Arbeiter beschäftigt.
a.) Steht das notwenige Einschlämmen mit Füllsand im o.g. Straßenabschnitt in direktem Zusammenhang mit den zuvor vorgenommenen Reinigungsmaßnahmen mit der neuen Spezialmaschine?
b.) Trifft es zu, dass bei allen Reinigungsmaßnahmen insgesamt (z.B. auch beim Absaugen der Fugenzwischenräume) neben Zigarettenkippen und weitem Abfall auch der Füllsand herausgesaugt wird?
c.) Wenn ja, ist in allen aufzureinigenden Straßenabschnitten anschließend das Einbringen von Füllsand in die Zwischenfugen notwendig?
d.) Wenn ja, in welchen Zeiträumen ist das Aufreinigen und das anschließend damit verbundene Einbringen von Füllsand notwendig?
e.) Welche Kosten sind für den aktuellen Arbeitseinsatz an mehreren Tagen durch das Einschlämmen von Füllsand im o.g. Straßenabschnitt entstanden?
f.) Trägt die Stadt Oldenburg diese Kosten oder werden ggf. Verursacher dafür herangezogen?
g.) Wo sind diese Unterhaltungsarbeiten haushaltsmäßig beordnet?
h.) Wie bewertet die Verwaltung die Aufwände (spezielle Reinigungsmaßnahmen und ggf. das anschl. Einschlämmen mit Füllsand) in Anbetracht der außergewöhnlichen Kosten im Verhältnis zur gegenwärtigen Haushaltslage der Stadt Oldenburg?
i.) Wie bewertet die Verwaltung diese Reinigungs- und Folgeaufwände im Zusammenhang mit dem Umstand, dass dabei morgens die Anlieferungstätigkeiten und insgesamt die konfliktfreie Durchlässigkeit der Fußgängerzone beeinträchtig werden?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
– Fraktionsvorsitzender –
Antrag vom: 14.09.2009
Anschaffung einer Reinigungsmaschine zur Reinigung der neuen Pflasterung der Fußgängerzone
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Anschaffung einer Reinigungsmaschine zur Reinigung der neuen Pflasterung der Fußgängerzone –
auf die Tagesordnung.
1. Seit wann ist diese neu angeschaffte Spezialmaschine in Betrieb?
2. Was hat a.) diese Reinigungsmaschine bzw. b.) der Spezialvorbau die Stadt gekostet?
3. In früheren Interviews hat der Stadtbaurat auf Anfragen zu Verschmutzungen und Empfindlichkeit der neunen Pflasterung ausgeführt, „es handele sich um eine „Patina“ die der Regen fortwasche“. Warum ist die Anschaffung dieser Maschine nach früheren Reinigungsversuchen erforderlich geworden?
4. Wie viele Stunden wird dieses fahrbare Spezialgerät täglich eingesetzt und in welchen Zeiten?
5. Gibt es Bereiche der Innenstadt, die aufgrund der besonders starken Verschmutzungen häufiger gereinigt werden müssen a.) z.B. in der Nähe von Schnellrestaurants oder b.) nach dem Stadtfest?
6. Werden diese Firmen/Stadtfestorganisator an den Reinigungskosten beteiligt? Wenn ja, zu wie viel Prozent?
7. Welche Kosten entstehen neben der Maschinenanschaffung durch den Fahrer des Abfallwirtschaftsbetriebes je Stunde, der dieses Fahrzeug fährt und bedient?
8. Welche Zusatzmittel werden bei den Reinigungsmaßnahmen eingesetzt (auch durch die zeitweilig separat vom Fahrzeug einsetzbare Hochdruckreinigung per Hand)?
9. Sind diese Reinigungsmittel gesundheitsgefährdend?
10. Belasten diese Reinigungsmittel das Grundwasser?
11. Welche Fläche kann mit Hilfe dieses Reinigungsfahrzeuges in einer Stunde sichtbar gereinigt werden?
12. Wie viele Stunden werden benötigt, damit die Haaren-, Lange-, und Achternstraße insgesamt ausreichend aufgereinigt werden können und wie häufig werden diese Straßen gereinigt?
13. Beeinträchtigen diese Reinigungsmaßnahmen mit Hilfe eines Reinigungsfahrzeuges zukünftige Überlegungen für eine bessere Aufenthaltsqualität der Fußgängerzone durch weitere Möblierungen wie Ruhebänke, Pflanzkübel oder sonstige Elemente?
14. Wie hoch ist letztlich der Kostenanteil der Stadt Oldenburg bei den bisher durchgeführten Pflastererneuerungen a.) in der Haaren-, b.) Lange-, und c.) Achternstraße in € und Prozenten der jeweiligen Gesamtkosten dieser Straßenerneuerungen?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
– Fraktionsvorsitzender –
Antrag vom: 02.07.2009
Wegfall von Parkplätzen am Kasinoplatz
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Wegfall von Parkplätzen am Kasinoplatz auf die Tagesordnung.
Wir bitten um Antwort auf folgende Fragen:
1. Wie hoch waren die bisherígen jährlichen Gebühreneinnahmen für diese Parkplätze?
2. Wie hoch ist die jährliche Entgeldsumme für den gastronomischen Betrieb am Kasinoplatz, die dieser nun zahlt?
3. Wie viele Quadratmeter wurden dem Betrieb zur Nutzung zugesprochen und wie hoch wäre der durchschnittliche Preis pro Quadratmeter an dieser Stelle bei einem Verkauf?
4. Wie viele Einnahmeverluste entstehen der Stadt auf einen Zeitraum von 10 Jahren?
5. In welche Zuständigkeit der Verwaltung fällt eine solche Entscheidung?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rolf Grösch
Antrag vom: 19.05.2009
Mietkosten der Stadt Oldenburg
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Mietkosten der Stadt Oldenburg
auf die Tagesordnung.
Beschluss:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt eine Auflistung der von der Stadt angemieteten Objekte zu erstellen und in tabellarischer Form (welches Amt, Quadratmeteranzahl, jeweilige Kalt- und Warmmiete und Dauer der Mietverträge) vorzulegen.
Begründung:
Für die Haushaltsberatungen wäre es wichtig, die genauen Kosten der jeweiligen Objekte zu kennen.
Auf dem Hintergrund der geplanten Veränderungen im VHS-Bereich, wo städtische Gebäude in absehbarer Zeit für neue Nutzungsmöglichkeiten frei werden, wäre dies für vorausschauende Planung seitens der Politik hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rolf Grösch
Antrag vom: 04.03.2009
Verkauf von städtischen Wohnbaugrundstücken
Sehr geehrte Frau Meyn,
die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN stellt zu o.a. TOP der heutigen HFA-Sitzung folgenden Änderungsantrag:
Der 2. Absatz des Beschlussvorschlages lautet neu:
„Zur Unterstützung von Familien mit Kindern gewährt die Stadt Oldenburg einen Nachlass auf den Grundstückskaufpreis. Soweit im Haushalt des Käufers/ der Käuferin/ der Käufer minderjährige Kinder leben und bisher kein Wohneigentum vorhanden ist, wird der Kaufpreis bei einem Kind um 10% reduziert und ab 2 Kindern um 15%.“
Begründung:
Erhöhte Familienfreundlichkeit im neuen Baugebiet.
Durch den Antrag der GRÜNEN werden Familien mit ein und zwei Kindern stärker gefördert als im Vorschlag der Stadtverwaltung. Dadurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass beim Grundstückskauf die Familienplanung in der Regel noch nicht abgeschlossen ist, sondern gerade erst durch den Bau eines Hauses der Platz für weitere Kinder geschaffen werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
f.d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
– Stv. Fraktionsvorsitzender –
Antrag vom: 23.02.2009
Änderungsanträge zu den geplanten Investitionen zum Konjunkturpaket II
Zu 1. : Kommunale Pauschalmittel
Bei allen Sanierungs- und Baumaßnahmen wird die Nutzung regenerativer Energien festgeschrieben (insbesondere die thermische Nutzung durch Sonnenkollektoren; darüber hinaus werden die baulichen Voraussetzungen für die Anbringung von Solarzellen (Voltaik) ermöglicht.
Insbesondere bei dem geplanten Neubau der Sporthalle Wechloy ist dies zu gewährleisten.
Für die Sanierungsmaßnahme der Schulsporthallen gilt dies ebenso und sollte, falls dies im jetzigen Konjunkturpaket nicht möglich ist, für folgende Maßnahmen schon vorbereitet werden.
Zu 1.2. Übrige kommunale Pauschalmittel
1.21. Neubau Feuerwache I
Angesichts der Folgewirkung (Investitionen und Ausbaubedarf des evang. Krankenhauses) ist diese Maßnahme zu begrüßen.
1.22 Eingangsbereich StM/HJM
Hier sollte zunächst eine Diskussion in den Fachausschüssen erfolgen, bevor eine Freigabe erfolgt.
2. Förderschwerpunkte
2.14 Im Rahmen der Nutzung für den fächerübergreifenden Fachunterricht sollten an 20 Schulen Voltaikanlagen errichtet werden (Kosten pro Schule ca. 20 000 € für eine Anlage in der Größenordnung von 5 kw + Anzeigetafeln etc.).
Bisher gibt es an 12 Schulen solche Anlagen; Ziel der Stadt der Wissenschaften sollte es sein, in den nächsten Jahren alle Schulen mit solchen Anlagen auszustatten.)
Die jeweiligen übrigen Maßnahmen im Fachausschuss abgestimmt werden und dementsprechend die Mittel freigegeben werden.
2.15 Der Terminus „Schaffung von innovativen Technologiezentren“ sollte noch erläutert werden.
Früher hieß dies: „Anschaffung aktueller Unterrichtsmaterialien.“
2.31 Sanierung kommunaler Sportstätten:
Hier gilt das zu Punkt 1 formulierte solares Nutzungsgebot.
2.61 Bodensanierung Grundstück Kaspersweg:
Hier stellt sich die Frage ob dies eine indirekte Subventionierung des Kaufpreises darstellt?
2.62 Bodensanierung neben Weser-Ems-Halle:
Im Umweltausschuss (Bericht der Verwaltung zur Sitzung am 10.02.2009 ) wurde die notwendige Sanierungssumme für die untersuchte Fläche mit 2.000.000 € angegeben; was soll also mit der beantragten Summe erreicht werden?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhard Rolf Grösch
Antrag vom: 21.01.2009
Äußere Erschließungskosten für Krusenbusch
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– „Äußere Erschließungskosten für Krusenbusch“ –
auf die Tagesordnung.
Anfrage:
In der Verkehrsausschusssitzung am 19.1.2009 wurde in Zusammenhang mit dem geplanten Ausbaues der Strasse am Bahndamm seitens der Verwaltung erwähnt, dass bei den Neubaugebieten in Krusenbusch in den vergangenen Jahren „äußere Erschließungskosten“ gezahlt wurden und somit ein Rechtsanspruch auf den Ausbau bestehe.
Wir möchten nun wissen, wie hoch diese Beiträge waren und wie sie bisher verwendet wurden?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rolf Grösch
Antrag vom: 21.01.2009
Ausbau des Wieselweges
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Ausbau des Wieselweges –
auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt verzichtet auf den Ausbau des Wieselweges, da zum einen der vorgesehene Ausbau des Weges unnötig ist und zum anderen unverhältnismäßig hohe Kosten für die Stadt entstehen.
Begründung: – Erfolgt mündlich -.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rolf Grösch
Antrag vom: 21.01.2009
Verwendung von Haushaltsmitteln aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
sehr geehrte Frau Meyn,
zur den o. g. Sitzungen bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Verwendung von Haushaltsmitteln aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung –
auf die Tagesordnung.
Wir stellen den Antrag, in Bezug auf die Verwendung von Haushaltsmitteln aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung wie folgt zu beschließen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Oldenburg behält sich vor, über den Einsatz der Mittel aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung zu entscheiden.
Begründung:
Wie die Bundeskanzlerin Frau Angela Merkel zum Beschluss des Konjunkturpaketes II erklärte, hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket beschlossen, das zusammen mit den bereits zuvor verabschiedeten Maßnahmen – verteilt auf zwei Jahre – in Aktionen von Bund, Ländern und Kommunen münden soll. Damit sind zusätzliche Investitionen in Bildungseinrichtungen, in Technologie und Infrastruktur vorgesehen, Bürger und Betriebe sollen entlastet werden und eine Qualifizierungsoffensive gegen Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit und für Weiterbildung wird eingeleitet werden. Die Stadtverwaltung hat in erheblichen Umfang Finanzmittel aus dem kommunalen Investitionsprogramm beantragt. Dem Rat der Stadt Oldenburg wurden die ausgewählten Einzelmaßnahmen bisher allerdings nicht benannt. Bei Zuteilung der Finanzmittel ist aktuell davon auszugehen, dass sich Prioritätensetzungen, die mit der Verabschiedung des städtischen Haushalts für 2009 getroffen wurden, verschieben können und zum Teil eingestellte Mittel auch für andere, bisher zurückgestellte Maßnahmen, frei werden könnten. Somit ergibt sich die Notwendigkeit, die politischen Entscheidungsträgerinnen und –träger der Stadt Oldenburg zu informieren und die geplanten Maßnahmen bestätigen zu lassen, ggf. korrigierend tätig werden zu lassen sowie Entscheidungen über die Neubeordnung von Haushaltsmitteln vorzubereiten.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith
Antrag vom: 21.01.2009
Konjunkturpakete der Bundesregierung und Vorhabensanmeldungen der Stadt
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Konjunkturpakete der Bundesregierung und Vorhabensanmeldungen der Stadt –
auf die Tagesordnung.
Anfrage:
In der hiesigen Zeitung wurde die Stadtverwaltung zitiert, dass Vorhaben in Höhe von über 30 Millionen Euro gemeldet seien und es wurden einzelne Beispiele (Feuerwache etc.) genannt. Darüber hinaus wurde seitens des Oberbürgermeisters dieses Konjunkturpaket in Zusammenhang mit Lärmsanierung entlang der Bahnstrecke in Verbindung gebracht.
Wir fragen nun:
– wie werden die Ratsgremien bei der Einreichung der Vorschläge beteiligt werden?
– gibt es Kriterien der Vorschlagseingaben hinsichtlich einer nachhaltigen Entwicklung der Stadt?
– werden Klimaschutzmaßnahmen Eingang in die Vorschläge finden?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rolf Grösch
Antrag vom: 19.11.2008
Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Oldenburg
Sehr geehrte Frau Meyn,
für die o.g. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses bitten wir um Aufnahme des Tagesordungspunktes
Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Oldenburg.
Wir bitten die Verwaltung um einen Bericht, wie die aktuelle Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen für das Jahr 2008 aussieht und wie die prognostizierten Gewerbesteuereinnahmen für das Jahr 2009 aussehen.
Die Fraktion Bündnis90/Die GRÜNEN hat die Sorge, dass sich die globale Finanzkrise bis auf die Firmen der Stadt Oldenburg auswirkt und entsprechende Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer verursacht bzw. verursachen wird.
Für die derzeit laufenden Haushaltsberatungen ist ein solcher Bericht sehr wichtig, damit nicht von ggf. unrealistischen Einnahmeerwartungen ausgegangen wird. Ein maßvoller Umgang mit den Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger sowie der Oldenburger Firmen ist für die GRÜNEN weiterhin wichtig und richtig.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
Kurt Bernhardt
Antrag vom: 21.10.2008
Gewerbesteuerzerlegung bei Energiefirmen
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir den Tagesordnungspunkt
– Gewerbesteuerzerlegung bei Energiefirmen – für den nichtöffentlichen Teil des Ausschusses.
In der Öffentlichkeit der letzten Wochen wurde über dieses Thema bereits ausführlich berichtet; es gab Gespräche der Verwaltung mit Oldenburger Firmen. Mittlerweile gibt es seitens der Bundesregierung – mit dem Bundesrat abgesprochen – eine Aussage, dass diese Aufteilung der Gewerbesteuer einheitlich im Schlüssel von 30 : 70 ab Januar 2009 beschlossen werden soll.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie ist der derzeitige Schlüssel für die Aufteilung der Gewerbesteuer in der Stadt Oldenburg?
2. Mit welcher Mindereinnahme müsste für den städtischen Haushalt für 2009 und die folgenden Jahre durch die neue Aufteilung gerechnet werden?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rolf Grösch, Kurt Bernhardt
Antrag vom: 21.10.2008
Auswirkungen der Finanzkrise auf die Stadt Oldenburg
Sehr geehrte Frau Meyn,
für die o.g. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Auswirkungen der Finanzkrise auf die Stadt Oldenburg – auf die Tagesordnung.
Wir bitten die Verwaltung um Auskunft, ob und wie genau die globale Finanzkrise Auswirkungen auf die Stadt Oldenburg hat.
Wie hoch ist das Risiko für Finanzverluste durch Bankinsolvenzen, Wertverluste von Anlagegeldern, Wertpapieren, Zinssicherungsgeschäften usw.? Gibt es schon konkrete Verluste und wenn ja in welcher Höhe?
Gibt es schon Schätzungen oder Prognosen für verminderte Steuereinnahmen in Folge der durch die Finanzkrise ausgelösten negativen Wirtschaftsentwicklung? Oder geht die Verwaltung nach wie vor von stabilen Einnahmen aus?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt, Rolf Grösch
Antrag vom: 16.09.2008
Neubaupläne der VHS
Sehr geehrte Frau Meyn,
in Zusammenhang mit den in der Presse vorgestellten und vom Oberbürgermeister begrüßten Neubauplänen der VHS gegenüber dem Bahnhof fragen wir:
1. Was ist als Folgenutzung für das Gebäude am Waffenplatz und die anderen Standorte der VHS im Stadtzentrum geplant?
2. Welche Zuschüsse und für welchen Zweck erhält die VHS insgesamt jetzt Zuschüsse?
3. Ist der städtische Zuschuss für die Volkshochschule damit für die nächsten 10 Jahre festgeschrieben, oder erhöht sich der Zuschussbedarf?
4. Gibt es eine für die städtischen Gremien nachvollziehbare Kosten – Nutzenanalyse für den geplanten Neubau?
5. Wird die Stadt bei dem Neubauprojekt als Bürge auftreten?
6. Welche Einsichtsrechte hat die Stadt bei der Volkshochschule e.V.
7. Wird die Stadt darauf drängen, dass der Neubau eine solare Vorzeigfunktion hinsichtlich regenerativer Energien erhält.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rolf Grösch
Antrag vom: 16.09.2008
Anfrage Mehrkosten Kultur
Sehr geehrte Frau Meyn,
im Laufe des Jahres sind eine ganze Reihe von Finanzbeschlüssen zu Mehrausgaben im Kulturbereich gefällt und z. T. als „unausweichliche Mehrausgaben“ (z. Bsp. Horst-Janssen-Museum etc.) deklariert worden.
1. Wie viele Mehrausgaben sind dieses Jahr gegenüber der Planung des Haushaltes beschlossen worden?
2. Wie hoch sind die Mehrausgaben für den städtischen Haushalt im Kulturbereich im Jahr 2008 insgesamt?
3. Wie verteilen sich diese Mehrausgaben auf die Institutionen der Stadt/ des Landes/ der freien Träger?
4. Was sind davon einmalige Ausgaben?
5. Wie hoch sind die dadurch folgenden Belastungen für die kommenden fünf Haushaltsjahre?
a) im Verwaltungshaushalt
b) im Vermögenshaushalt
6. Welche dieser Ausgaben waren nicht im Investitionsprogramm 2007 – 2011 enthalten?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rolf Grösch
Antrag vom: 18.06.2008
Bericht der Verwaltung zum Thema „Bürgerhaushalt“
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwandner,
wir beantragen für die Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses sowie der Ratssitzung im September 2008 einen ausführlichen Bericht der Verwaltung.
Begründung:
Zur letzten Kommunalwahl wurde von allen Parteien/Gruppen eine bessere Mitwirkung von Bürger/innen an den kommunalen Entscheidungen versprochen.
Eine Arbeitsgruppe aus Verwaltung und Fraktionen/Gruppen hat nun schon seit längerer Zeit mehrfach getagt und mehrere Konzepte eines Bürgerhaushaltes kennen gelernt.
Es gilt nun, ein Konzept zugeschnitten auf die Situation der Stadt Oldenburg zu entwickeln.
Die Grünen möchten das Thema Bürgerhaushalt im September und ggf. Oktober 2008 in den Ratsgremien diskutieren und ein Konzept für einen Oldenburger Bürgerhaushalt verabschieden.
Dann könnte die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger für den Bürgerhaushalt bereits zum Ende dieses Jahres beginnen.
Für die Grünen ist die Einsetzung der Form des Bürgerhaushaltes ein wichtiger Baustein für die Einbeziehung der Bevölkerung in das kommunale Geschehen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rolf Grösch, Rita Schilling, Kurt Bernhardt
Antrag vom: 13.05.2008
Oldenburg-Pass
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Oldenburg-Pass –
auf die Tagesordnung.
Im Haushalt der Stadt sind 50. 000 € für diesen sozialen Bereich eingestellt worden. Auf meine Nachfragen zu der Umsetzung dieses Ratsbeschlusses ergibt sich folgendes Bild: Bis jetzt – Stand 13. Mai – sind keine Mittel abgerufen worden.
Ich frage daher die Verwaltung:
1. Wie waren die Erfahrungen mit diesem Haushaltstitel im letzten Jahr?
2. Wie will die Verwaltung gewährleisten, dass diese Mittel in diesem Jahr zielgerichtet eingesetzt werden?
3. Nach welchen Kriterien wird die Umsetzung des Ratsbeschlusses vorgenommen?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rolf Grösch
Antrag vom: 06.05.2008
Verkauf von Anteilen an der EWE AG Oldenburg
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes -Verkauf von Anteilen an der EWE AG Oldenburg – auf die Tagesordnung.
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 28.4.08 diesen Tagesordnungspunkt an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie den Ausschuss für Wirtschaftsförderung verwiesen.
Die Fraktion Bündnis90/DIE GÜNEN fragt die Verwaltung:
1. Hat der Rat der Stadt Oldenburg und seine Ausschüsse ein Anrecht darauf, Informationen von seinen Vertretern aus dem Aufsichtsrat der EWE AG, aus dem Verbandsausschuss, aus der Verbandsversammlung zu erhalten? Falls Nein, wie begründet sich dieses Nicht-Informationsrecht?
2. Kann der Rat der Stadt Oldenburg seine Vertreter im Aufsichtsrat der EWE AG, im Verbandsausschuss, in der Verbandsversammlung anweisen? Falls Nein, wie begründet sich dieses Nicht-Weisungsrecht?
Begründung:
Die Grünen halten es für äußerst problematisch, falls so essentielle Entscheidungen wie den Verkauf von 26% der Anteile an der EWE AG (Sperrminorität) ohne Entscheidung des Rates der Stadt Oldenburg als oberstem politischem Organ der Stadt gefällt werden. Schließlich handelt es sich bei der EWE AG um das größte Unternehmen in Oldenburg mit den meisten Arbeitsplätzen. Die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt sind als Kunden der EWE AG überwiegend von der Geschäftspolitik (Stichwort: Gas- und Strompreise) direkt betroffen. Die Stadt Oldenburg ist der größte Anteilseigner der EWE AG. Deshalb muss unseres Erachtens der Rat der Stadt ein Mitwirkungsrecht haben.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
Antrag vom: 21.04.2008
Städtische Planungskosten für den Fliegerhorst
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Städtische Planungskosten für den Fliegerhorst – auf die Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung.
Die Stadt Oldenburg bemüht sich seit Jahren um die planerischen Voraussetzungen für die Nachfolgenutzung des Fliegerhorstes. Nach der Übernahme durch die BIMA im Frühjahr 2008 ist die Verkaufsstrategie undurchsichtiger geworden und es stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten die Stadt hat, Einfluss auf die zukünftige Nutzung durch Investoren zu nehmen, wenn eine europaweite Ausschreibung dieses Gebietes durch die BIMA erfolgen sollte.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie viele Planungskosten sind seitens der Stadt bisher verauslagt worden und welche Kosten fielen in den letzten 5 Jahren an?
2. Ist es möglich, den Aufwand der Verwaltung – den mit immensen und mit großem persönlichem Einsatz betriebenen Aufwand zu Bürgerinformation und planungsbegleitenden Veranstaltungen in Euro zu beziffern?
3. Wie schätzt die Verwaltung diese – planungsbegleitenden – Kosten für das laufende Jahr ein?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rolf Grösch
Antrag vom: 21.04.2008
Städtische Planstelle für Präventionsrat
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Städtische Planstelle für Präventionsrat – auf die Tagesordnung.
Die vorzügliche Arbeit des Präventionsrates und das ehrenamtliche Engagement vieler Oldenburger Bürgerinnen und Bürger wurde kürzlich durch einen Preis geehrt und die Stadt Oldenburg als ganzes für ihr Engagement in diesem Bereich überregional bekannt.
Von Mitgliedern des OPR gibt es den Hinweis, dass es vor einigen Jahren einen Ratsbeschluss gegeben habe, die Arbeit des Präventionsrates mit einer von der Stadt bezahlten hauptamtlichen Stelle zu unterstützen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Gab es einen diesbezüglichen Beschluss des Stadtrates in der Vergangenheit?
2. Falls ja, was für Gründe standen gegen die Umsetzung dieses Beschlusses?
3. Welche Kosten würden für die Stadt entstehen, falls eine hauptamtliche Stelle für den Präventionsrat geschaffen würde.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rolf Grösch
Antrag vom: 22.02.2008
Ablösesatzung (PKW-Einstellplätze) der Stadt Oldenburg
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Ablösesatzung (PKW-Einstellplätze) der Stadt Oldenburg –
auf die Tagesordnung.
Zum oben genannten Tagesordnungspunkt bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1. Welche Summe ist in den letzten 3 Jahren (aufgeschlüsselt) an Ablösebeiträgen durch die Stadt eingenommen worden?
2. Wohin werden diese Gelder beordnet?
3. Wie ist diese Summe jährlich jeweils eingesetzt worden? Wir bitten um genaue Aufstellung der entsprechenden Maßnahmen.
4. Werden die geplanten Liefer- und Parkbuchten am Heiligengeistwall als Einstellplätze im Sinne der Satzung definiert?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rolf Grösch
Antrag vom: 17.12.2007
Haushaltsrede 2008
Haushaltsrede 2008
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, meine sehr verehrten Damen und Herren,
die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN hat den vorliegenden Haushalt der Stadt Oldenburg für 2008 mitgestaltet. Er setzt wichtige Impulse in den Bereichen
• Umweltschutz/Klimaschutz
• Soziale Gerechtigkeit
• Schule, Bildung und Sport
• Haushaltskonsolidierung und Schuldenabbau.
1.
Für uns GRÜNE ist es mit am Wichtigsten, dass das Klimaschutzprogramm ohne Abstriche und Kürzungen im Haushalt verankert wurde. Klimaschutz ist enorm wichtig, wenn wir heute nicht die Weichen stellen, werden unsere Kinder morgen stark unter den Auswirkungen der Erderwärmung zu leiden haben. Schon heute spüren wir die Auswirkungen: häufigere und heftigere Stürme, Starkregenfälle mit Überschwemmungen, Meeresspiegelanstieg. Das zu Ende gehende Jahr wird wohl das zweitwärmste der vergangenen 150 Jahre sein.
Angesichts dieser Situation das Programm um fast die Hälfte zu streichen, wie es die CDU beantragt hat, ist für uns völlig inakzeptabel und auch nicht nachvollziehbar. Wie wollen wir denn die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt motivieren, ihre Häuser zu dämmen, wenn die städtischen Gebäude nicht entsprechend saniert sind und die Energie zum Fenster raus schleudern. Nein, wir als Stadt Oldenburg müssen mit gutem Beispiel vorangehen, unsere Gebäude energetisch sanieren, das entsprechend kommunizieren und die Bürgerinnen und Bürger zur Nachahmung motivieren. Übrigens: nicht nur die Umwelt wird es uns danken, auch unser Geldbeutel wird durch den geringeren Energieverbrauch geschont und – wie neuere Untersuchungen gezeigt haben – auch der Wert der Gebäude wird durch die energetische Sanierung deutlich gesteigert. Schlagen wir also der EWE ein Schnippchen.
Darüber hinaus wollen wir Projekte im Bereich Gewässerrenaturierung anschieben und wir werden uns dafür einsetzen, dass als Beispiel der Bürgerfelder Teich wieder so hergerichtet wird, dass er die Situation bei Starkregenfällen, mit denen wir immer häufiger rechnen müssen, verbessert.
2.
Soziale Gerechtigkeit ist für uns GRÜNE ein wichtiger Eckpfeiler. Die Gesellschaft driftet auseinander, die Schere zwischen reich und arm wird größer. Da sind wir als Stadt Oldenburg aufgefordert, tätig zu werden und im Rahmen unserer Möglichkeiten gegenzusteuern:
Menschen mit geringem Einkommen erhalten Vergünstigungen durch den Oldenburg-Pass, der Kauf von Schulmaterial wird unterstützt, die Beratung von Arbeitslosen und Geringverdienern ist nach wie vor sehr wichtig, der Kinderschutzbund wird unterstützt wie auch die Caritas, das Diakonische Werk und der Verein zur Förderung der psychischen Gesundheit.
Hier Positionen ganz zu streichen oder zu kürzen, wie es der OB und die CDU vorgeschlagen haben, kritisieren wir heftig. Wir müssen versuchen, die soziale Schieflage in unserer Stadt abzubauen und nicht die Gräben weiter zu vertiefen. Die soziale Schieflage im Haushaltsentwurf des OB haben wir auf jeden Fall beseitigt und darauf sind wir stolz.
3.
Wir GRÜNE stärken die Schulen durch das dringend notwendige Vorziehen von Sanierungs- und Baumaßnahmen bei den Grundschulen Hogenkamp und Röwekamp sowie der katholischen Schule Eversten. Wir wollen den Mensaneubau für das Neue Gymnasium an der Alexanderstraße schnell angehen und wir haben Mittel für das Mensapersonal in den schon bestehenden Mensen eingeplant.
Wir wollen eine gemeinsame Schule in Oldenburg als Modellversuch und haben entsprechende Planungskosten in den Haushalt eingestellt.
Wir GRÜNE sehen die Wichtigkeit des Sports und unterstützen die Sportvereine mit erhöhten Ansätzen für Sportgeräte und für Baumassnahmen. Wir wollen die Planung für die Sanierung des Marschwegstadions angehen, stecken mehr Geld in die Stadtteilbäder Kreyenbrück und Eversten und wollen eine Skaterhalle auf dem Fliegerhorst.
Für die Allgemeinbildung halten wir die Stadtbibliothek mit ihren Stadtteilbüchereien für ganz wichtig, Weshalb hier der OB den Etat für die Anschaffung neuer Medien gekürzt hat, können wir nicht nachvollziehen. Wir GRÜNE haben die Mittel wieder entsprechend erhöht und sind auch der Auffassung, dass die Stadtbibliothek in Zukunft gestärkt und nicht geschwächt werden muss. Dass der OB die Bereiche Wissenschaft, Technologie, Internationalität fördert, begrüßen wir ausdrücklich. Darüber dürfen wir aber die Allgemeinbildung, die Schulen und die sozial Schwachen nicht vergessen.
4.
Wir GRÜNE stehen für eine nachhaltige Haushalts- und Finanzpolitik, die nicht den zukünftigen Generationen einen Schuldenberg hinterlässt, der sie durch die Zins- und Tilgungszahlungen erdrückt. Deshalb ist es absolut notwendig, dass der Haushalt einen Abbau der kurzfristigen Schulden um fast 7 Mio. € vorsieht. So müssen wir die nächsten Jahre weitermachen, damit wir mittelfristig die Kassenkredite wirklich vollständig abbauen können. Das ist ja auch das erklärte Ziel des OB, darin unterstützen wir ihn. Dazu gehört dann aber auch, dass die Kosten nicht ausufern dürfen. Die Personalkosten sollen laut Verwaltung um 4,8 Mio. € steigen, wir meinen, dass eine Steigerung um 4,0 Mio. € ausreichen kann und muss. Wenn der OB in seinem Büro mehr Personal und höher bezahltes Personal ansiedelt, dann darf das nicht noch oben auf den Etat draufkommen, dann muss das unseres Erachtens durch Umschichtungen bereitgestellt werden. Wir haben eine gute, funktionierende Verwaltung mit engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit denen muss der OB als Verwaltungschef gut zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit darf nicht beeinträchtigt werden durch eine Konzentration auf einen ganz engen Mitarbeiterstab, das wäre fatal.
Fatal für die Finanzen der Stadt ist allerdings auch die Politik der CDU/FDP-Landesregierung. Durch die Bevorzugung der Landkreise hat die Stadt Mindereinnahmen von ca. 6 Mio. € jährlich, Wahlgeschenke, die die CDU an ihre ländlichen Hochburgen verteilt und die der Stadt Oldenburg fehlen. Aber auch die CDU/SPD-Bundesregierung kürzt schlankweg ihren Anteil bei den Unterkunftskosten für Arbeitssuchende, die Stadt Oldenburg muss die Kosten in Höhe von mehreren Hunderttausend € übernehmen.
Ohne diese Kürzungen von Bund und Land hätte der Haushalt 2008 noch besser ausfallen können. Aber auch so erzielen wir einen reellen Überschuss und setzen deutliche inhaltliche Akzente beim Umwelt- und Klimaschutz, bei der sozialen Gerechtigkeit, im Bereich Schule, Bildung und Sport.
5.
Darüber hinaus stärken wir GRÜNE den Bau von Fuß- und Radwegen, wir schieben Straßenausbauten, wenn der von den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern nicht gewünscht wird, setzen dann folgerichtig aber mehr Mittel für die Straßenunterhaltung ein – wie bspw. am Bremersweg. Wir GRÜNE wollen den Stadtteilpark Eidechsenstraße nach vorne bringen. Wir müssen die Verkehrssituation in der Stedinger Straße mit den Bahnübergängen verbessern. Wir wollen die Sporthallen auf dem Fliegerhorst sichern und für die Sportvereine auch im Winter nutzbar halten.
Wir GRÜNE wollen einen Stadtteiltreff für Eversten schaffen, wir fördern die Stadtteilzentren, weil wir den Fokus nicht nur auf die Innenstadt sondern auch auf die Stadtteile richten müssen. Wir GRÜNE fördern das Frauennachttaxi, die Verbraucherberatung, das Medienbüro, die Wohninitiative Breslauer Straße ebenso wie die Oldenburgische Aidshilfe, die Hilfe für Suchtkranke und das regionale Tumorzentrum.
Wir GRÜNE fördern auch den Tourismus in der Stadt und wissen, dass dazu das Stadtmarketing wichtig und unverzichtbar ist. Deshalb sind wir auch mit einer Erhöhung des OTM-Zuschusses um 147 T€ einverstanden, nicht aber mit einer Erhöhung um 347 T€. Die Situation bei der OTM ist undurchsichtig, viele Sponsoren haben sich zurückgezogen. Hier muss erst einmal Klarheit geschaffen werden und ein strategisches Konzept auf den Tisch, das seinen Namen verdient. Ein gutes Konzept, das Oldenburg nach vorne bringt, werden wir GRÜNE immer unterstützen.
Der gemeinsam von uns GRÜNEN und der SPD und der FDP/WFO eingebrachte Haushalt 2008 für die Stadt Oldenburg ist rundum positiv und unterstützenswert.
Ein Haar in der Haushaltssuppe gibt es aber leider, ich möchte es offen ansprechen, die FDP hat es uns eingebrockt: die Verkehrsüberwachung soll nicht in dem von der Verwaltung vorgesehenen Rahmen mit einem 2. Blitzgerät stattfinden. Wir GRÜNE finden das nicht in Ordnung. Die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern, nicht zuletzt von Kindern und behinderten Menschen geht für uns eindeutig vor. Der Lärmschutz für die Wohnbevölkerung geht für uns GRÜNE eindeutig vor – nicht aber die Parole „freie Fahrt für freie Bürger“. Die Autofahrer haben die Regeln und Gesetze einzuhalten und haben sich gefälligst in der Stadt an Tempo 30 oder eben Tempo 50 zu halten. Dann gibt’s auch keine Verwarngelder. So einfach ist das.
Trotz diesem einen Haar in der Suppe: dieser Haushalt ist sehr gut, er setzt wichtige inhaltliche Akzente für unsere Stadt Oldenburg für das kommende Jahr 2008. Wir GRÜNE wollen Oldenburg weiter voran bringen. Dafür bitten wir um Ihre Unterstützung.
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Kurt Bernhardt
stv. Fraktionsvorsitzender
Bündnis90/DIE GRÜNEN
Oldenburg, 17.12.2007
Antrag vom: 04.07.2007
Oldenburger Ringburg (Heidenwall)
Sehr geehrte Frau Meyn,
aufgrund der besonderen Dringlichkeit beantragen wir für die Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Oldenburger Ringburg (Heidenwall) – auf die Tagesordnung.
Aufgrund der historisch und archäologisch bedeutsamen Funde im Osthafen und dem geplanten Verkauf des betroffenen Grundstücks, dem eine Sandaufspülung in 3m Höhe vorangehen soll (die Abstimmung ist für die Ratssitzung am Montag vorgesehen) stehen die Ratsmitglieder wie auch die Fachwelt zur Zeit unter erheblichem Zeitdruck, die notwendigen Forschungen, insbesondere Grabungen und deren erste Interpretation, auszuführen. Um zu prüfen, ob eine Ausweitung des Zeitfensters möglich und angemessen ist, bitten wir um die Erhebung der folgenden Daten:
1. Gegenüberstellung der Kosten der aktuell geplanten Aufspülung im Vergleich mit einem einzuholenden zweiten Kostenvoranschlag/ Angebot der Firma, die die Sandaufspülung vornehmen soll. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass z.B. bei einer späteren Aufspülung die Rohre nicht mehr über das IKEA-Gelände, sondern um dieses herumgelegt werden müssen und sich damit vermutlich die Rohrlänge verlängert.
2. Erhebung der Kosten, die eine Sandaufspülung mit Anhäufung und Lagerung von einem Sanddepot im vorderen, nicht mit Kulturgütern bestückten Teil des Grundstücks zzgl. der späteren Einebnung des Sandbergs kosten würde.
Wir bitten um Verständnis, dass die Anfrage aufgrund der Begehung des Fundortes am Montag und auf der Basis des nun vorhandenen Kenntnisstandes erst heute gestellt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Alexandra Reith,Kurt Bernhardt, Rolf Grösch
Antrag vom: 18.06.2007
Geldverschwendung in der Straßenunterhaltung durch Einsatz und Kauf unwirtschaftlicher Maschinen
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Geldverschwendung in der Straßenunterhaltung durch Einsatz und Kauf unwirtschaftlicher Maschinen –
auf die Tagesordnung.
Die Fraktion Bündnis90/DIE GÜNEN fragt die Verwaltung:
Warum hat die Stadt Oldenburg für die Straßenunterhaltung eine Bindemittelspritzmaschine gekauft?
Wie hoch waren die Kosten?
Begründung:
Der Landesrechnungshof kritisiert in seinem Bericht vom 15.5.2007 den Einsatz von Bindemittelspritzmaschinen als sehr unwirtschaftlich. Die Kosten für eine Flickkolonne mit Bindemittelspritzmaschine sind gegenüber einem Reparaturzug pro Kilometer 10-fach teurer! Bei der Flickkolonne – auch Leichenzug genannt – handelt es sich im Übrigen um eine Technik, die seit rund 80 Jahren unverändert geblieben ist.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
Antrag vom: 18.06.2007
Dienstwagen bei der Stadt Oldenburg und den städtischen Gesellschaften
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Dienstwagen bei der Stadt Oldenburg und den städtischen Gesellschaften –
auf die Tagesordnung.
Die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN fragt die Verwaltung:
1. Für welche Positionen gibt es derzeit Dienstwagen?
2. Welche Kosten sind zu bezahlen und wie hoch sind diese?
3. Gibt es klare vertragliche Regelungen über die maximale Höhe der Kosten bzw. die maximal zulässige Typenklasse? Wenn ja, wie sehen diese Regelungen aus?
4. Wäre es für die Stadt Oldenburg nicht wirtschaftlicher, die dienstlich gefahrenen Kilometer zu erstatten? Oder aber ist die Stellung eines Dienstwagens für die Stadt Oldenburg günstiger – bspw. bei einer hohen jährlichen Fahrleistung?
Begründung:
Anlässlich der aktuellen Diskussion über den neuen Dienstwagen des Geschäftsführers der Weser-Ems-Halle GmbH möchte sich die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN einen Überblick über den gesamten Dienstwagenbestand und die damit verbundenen Kosten verschaffen.
Unser Ziel sind sachgerechte Vereinbarungen mit klarer Kostentransparenz.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Kurt Bernhardt
Antrag vom: 12.05.2007
Deckung des Strombedarfs
Der Landkreis Ammerland wird in Zukunft den Strombedarf für die kreiseigenen Firmengebäude vom Ökoanbieter EWE Naturwatt beziehen, nachdem zuvor eine Kostenprüfung erfolgte.
Dies ist laut Zeitungsberichten einstimmiger Beschluss des dortigen Kreisausschusses.
Wir beantragen nun eine Kostenüberprüfung für die städtischen Immobilien über die möglichen Mehrkosten für die Stadt Oldenburg bei einem Wechsel zum EWE Naturwatt, um eine solche mögliche Maßnahme für die Stadt Oldenburg hinsichtlich der Mehrkosten abschätzen zu können.
Mit freundlichem Gruß
f. d. Ratsfraktion
Kurt Bernhardt
Rolf Grösch
Antrag vom: 18.04.2007
Praxis bei Neueinstellungen
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Berücksichtigung der nachfolgenden Anfrage:
Seitens des Städte- und Gemeindebundes Niedersachsen gibt es die Empfehlung, bei zukünftigen Neueinstellungen in den Kommunen keine Beamtenanwärter einzustellen, sondern in den Ausschreibungen deutlich zu machen, dass nach der Anwärterzeit die Übernahme als Angestellte/r vorgesehen ist und der Status als Beamte nur für eng definierte hoheitliche Aufgaben vorzusehen ist.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele BeamtInnen wurden in den letzten Jahren neu eingestellt und wie viele Angestellte.
2. Wo hoch ist die Zahl der Angestellten und Beamten in der Verwaltung
3. Wie viele befristete Stellen gibt es?
4. Wie viele 1-Euro Jobs sind in der Stadt eingerichtet?
5. Wie bewertet die Verwaltung den Vorschlag des Nds. Städtebundes vor dem Hintergrund langfristiger Pensionsbelastungen?
6. Wie viele Auszubildende sind in letzten 3 Jahren von der Stadt übernommen worden?
7. Wie hoch ist der Anteil der Personalkosten im Haushalt?
8. Wie hoch sind die Pensionslasten im städtischen Haushalt?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Rolf Grösch
Antrag vom: 04.08.2006
Beteiligungshaushalt
Sehr geehrte Frau Meyn,
wir bitten anlässlich des Tagesordnungspunktes ‚Beteiligungshaushalt’ die Verwaltung, dem Ausschuss darzulegen, wie ihrer Meinung nach der Beteiligungshaushalt in Oldenburg am schnellsten und effizientesten zu realisieren ist.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Dr. Jochen Pade
Antrag vom: 22.02.2005
Umstellung der Telefonanlage bei der Stadtverwaltung
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Umstellung der Telefonanlage bei der Stadtverwaltung – auf die Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung ermittelt die Kosten für die Neuanschaffung und Umstellung auf eine digitale Telefonanlage und legt einen Zeitplan für die Umsetzung vor. Bis zur Inbetriebnahme dieser modernen Kommunikationstechnik werden alle Ansagen im Sinne einer bürgerfreundlichen Verwaltung erneuert und um wichtige Zusatzinformationen (Internethinweis der Stadt mit vielfältigen Informationen) ergänzt.
Begründung:
Bereits im Oktober 2002 hatte die Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN einen Antrag in den Verwaltungsausschuss eingebracht, der auf eine Verbesserung beim Bürgerservice abzielte (Anlage).
Dazu gehörte auch eine bürgerfreundliche und umfassendere Telefon-Ansage. Die Stadt sollte im Sinne einer „guten Visitenkarte“ diesen Service alsbald aktualisieren und auf eine moderne, digitale Technik umstellen.
Bis zu diesem Zeitpunkt wäre eine Änderung in Ansage-Art und Umfang der Informationen sicherlich ehrenamtlich z.B. mit Hilfe von Schauspielern des Oldenburgischen Staatstheaters möglich, ohne dass die Stadt dafür finanzielle Aufwendungen tätigen muß.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Andreas Siek
i.A. – K u l i s c h-
Antrag vom: 30.09.2004
Verkauf des „Hallenbad-Grundstückes“ an die ECE-Projektgesellschaft
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung stellen wir unter Punkt 8 der Tagesordnung folgende Fragen:
Hat die Stadt Oldenburg das Grunstück Berliner Platz/Altes Hallenbad in den 50-er Jaheren vom Land Niedersachsen käuflich erworben?
Wenn ja, zu welchem Preis?
Wie hoch wäre der damals bezahlte Preis nach heutigen Wertmaßstäben anzusehen?
Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung in der nächsten Sitzung.
Einen Beschlussvorschlag werden wir noch kurzfristig erarbeiten und rechtzeitig nachreichen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Andreas Siek
i.A. – K u l i s c h –
Antrag vom: 14.07.2004
Hallenbadgrundstück“ am Berliner Platz
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – „Hallenbadgrundstück“ am Berliner Platz – auf die Tagesordnung.
Der örtlichen Presse war am 14.07.2004 zu entnehmen, dass der Oberbürgermeister offenbar in Verhandlungen mit der ECE-Projektmanagement-Gruppe und der LzO bei der Forderung der Stadt für das Hallenbadgrundstück am Berliner Platz „Abstriche“ gemacht hat.
Hierzu bitten wir dringend um einen Sachstandsbericht und Klärung der Frage, wie der Oberbürgermeister eigenwillig ohne einen entsprechenden Ratsbeschluss von dem Grundstücksertrag in Höhe von 5,2 Mio. € abweichen konnte, mit welchem Verkaufserlös nun zu rechnen ist und was dies für haushaltsrelevante Konsequenzen hat.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Dr. Jochen Pade
i. A. – K u l i s c h –
Antrag vom: 29.06.2004
Änderungsantrag zum Thema Jagdsteuer
Sehr geehrte Frau Meyn,
die Fraktion Bündnis 90/die Grünen stellt zum TOP 28.2 folgenden Änderungsantrag:
Beschlussvorschlag:
Zur Vorbereitung eines Ratsbeschlusses zur Änderung der Satzung der Stadt Oldenburg über die Erhebung einer Jagdsteuer vom 16.12.1974 beschließt der Ausschuss für Haushalt und Finanzen:
§ 7 der Satzung der Stadt Oldenburg über die Erhebung einer Jagdsteuer wird ab dem 1.1.2005 wie folgt gefasst:
„Die Steuer wird jährlich erhoben und beträgt 15 v.H. des Jagdwertes.“
Begründung:
Wie sich aus dem Bericht der Verwaltung vom 25.3.2004 nebst Anlage zum TOP 28.2 ergibt, wird in der Stadt Oldenburg eine sehr unterdurchschnittlich hohe Jagdsteuer erhoben.
Angesichts der desolaten Haushaltslage der Stadt kann dies nicht gerechtfertigt werden.
Die Erhebung der Steuer ist vertretbar und geboten und damit gem. § 83 Abs. 2 NGO zu erheben.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Helga Diederich
Antrag vom: 29.04.2004
Gesamtkonzept zur Umgestaltung des Rathauses
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes – Gesamtkonzept zur Umgestaltung des Rathauses – auf die Tagesordnung.
Die Verwaltung hatte auf einen Antrag der Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN in der Verwaltungsausschusssitzung vom 27.10.2003 mitgeteilt, es werde ein Gesamtkonzept zur Umgestaltung des Rathauses zum Jahresende 2003 vorgelegt. Dies ist bislang nicht erfolgt! Im Haushaltsplan 2004 ist eine Summe von 248.000 € eingestellt für die Sanierung des Baudenkmals Altes Rathaus. Dazu gehören:
? Fassadensanierung des Alten Rathauses
? Impregnierarbeiten der Außenfassade
? Reparatur des Natursteinwerks
? Rohrerneuerung
? Fenstersanierung / Reparatur der Bleiverglasungen
? Einrüstung der Fassade
Nunmehr ist zu erfahren, dass die erforderlichen Einrüst- bzw. Sanierungsarbeiten in Gänze möglicherweise nicht mehr geleistet werden können, da der Oberbürgermeister andere Maßnahmen aus diesem Haushaltsansatz finanzieren will. Hierzu gehören:
? Freilegung der Wandmalereien im großen Sitzungssaal
? Neugestaltung der Nebenräume des großen Sitzungssaals
? Aufstellung einer Büste des ehem. OB Theodor Görlitz / Erstellen eines Sandsteinsockels etc.
Beschlußvorschlag:
Die Verwaltung legt unverzüglich das angekündigte Gesamtkonzept zur Umgestaltung des Rathauses mit einer detallierten Auflistung aller Kostenpositionen (auch des Künstlerwettbewerbs zur Erstellung der Büste) der einzelnen Maßnahmen vor. Hiebei werden nicht nur die im Haushaltsplan beordneten und vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen an der äußeren Fassade, sondern auch die vom Oberbürgermeister vorschlagenen Maßnahmen berücksichtigt.
Begründung: Erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion i. A.
gez. Dr. Jochen Pade
– K u l i s c h –
Antrag vom: 19.04.2004
Städtische Halle Steinweg
Sehr geehrte Frau Meyn,
zum o.g. Tagesordnungspunkt bitten wir um entsprechende Berücksichtigung des nachfolgenden Beschlussvorschlages:
Beschlussvorschlag:
1. Den Ratsfraktionen wird umgehend das seit Wochen vorliegende Böttcher-Gutachten zur Kenntnisnahme und zu anschließenden fraktionsinternen Beratungen vorgelegt.
2. Der Kulturausschuss faßt deshalb vorerst keine etwaigen Beschlüsse, die einen Verkauf der Halle zur Folge hätten.
Begründung:
Die Verwaltung hat den Ratsfraktionen bisher nicht das vorliegende Böttcher-Gutachten zum baulichen Zustand der Steinweghalle vorgelegt. Die Ratsfraktionen können jedoch erst nach Kenntnisnahme der neuesten Informationen zum baulichen Zustand der Halle weitere Beratungen durchführen. Es sollte ein Gesamtkonzept zum Erhalt und zur kulturellen Nutzung der Halle nebst Tefta-Halle angestrebt werden. Mögliche Kozepte anderer Städte unter städtischer bzw. freier Trägerschaft könnten wichtige Anregungen geben. Ferner könnte die Stadt durch eine kulturelle Nutzung beider Hallen die Attraktivität Oldenburgs als Kulturstandort in der Region immens steigern, wenn neben dem Horst-Janssen-Museum, dem Theater Laboratorium, dem Edith-Ruß-Haus und PFL weitere Kultur-High-Lights um den Pferdemarkt angesiedelt werden könnten. Die Stadt darf nicht leichtfertig ausschließlich aufgrund von finanziellen Gesichtspunkten ihre unter Denkmalschutz stehenden Hallen veräußern. Auch eine private Nachnutzung zu kulturellen Zwecken ist denkbar. Deshalb sollte ein öffentliches Hearing unter Beteiligung aller kulurrelevanten Gruppen in Oldenburg durchgeführt wer-den um zu sinnvollen Nachnutzungen zu kommen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
Christiane Flemming-Schneider
Antrag vom: 12.11.2004
Kauf einer Grundstücksfläche in der Gaststraße durch die Stadt Oldenburg für die geplante Tiefgaragenzufahrt
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Kauf einer Grundstücksfläche in der Gaststraße durch die Stadt Oldenburg für die geplante Tiefgaragenzufahrt –
auf die Tagesordnung.
Nach Auskunft des Stadtbaurates in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen hat die Verwaltung das für die Zufahrt zur geplanten Tiefgarage in der Gaststraße 20 erforderliche Grundstück erworben, obwohl die Stadt nicht Investor der Planung ist.
1. Aus welchen Gründen und zu welchem Preis hat die Stadt diese Fläche erworben?
2. Warum ist dieser Grundstückskauf nicht im Haushalts- und Finanzausschuss behandelt worden?
3. Wird die Kaufsumme den Investoren wieder belastet ?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Helga Diederich
i. A. – K u l i s c h –
Antrag vom: 23.10.2003
„Alte Fleiwa“
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes – „Alte Fleiwa“ –
und bitten die Verwaltung, Auskunft darüber zu geben, in wessen Eigentum die Gebäude rund um den alten Wasserturm stehen und wer Eigentümer der dort untergebrachten Ge-genstände ist.
Es handelt sich bei diesen Sachen um antike Möbel, alte Industriemaschinen, architektonische Modelle und anderes.
Da diese Gegenstände zu verrotten drohen, wird um Mitteilung gebeten, ob ein Verkauf möglich ist oder wie dem weiteren Verfall entgegen gewirkt werden soll.
Wenn der Verwaltung Inventarlisten vorliegen, bitten wir, diese dem Finanzausschuss vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Helga Diederich
i. A. – K u l i s c h –
Antrag vom: 16.05.2003
Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung –
auf die Tagesordnung.
Beschlußvorschlag:
Die Bezeichnung Fußgängerbereich wird gegen den Begriff Fußgängerzone ersetzt.
Zur Definition des Begriffs Fußgängerzone wird eine Bestimmung aufgenommen, wonach die Heiligengeiststraße nicht als Fußgängerzone im Sinne dieser Vorschrift gilt.
Begründung:
Kaufleute der Heiligengeiststraße beklagen zurecht eine Ungleichbehandlung der Gebührenfestsetzung in Bezug auf die Sondernutzung durch das Aufstellen ihrer Außenbestuhlung. Entgegen der Fußgängerzone innerhalb des Wallringes, ist z.B. der Radverkehr in der Heiligengeiststraße durchgehend zulässig und der Kundenlauf unterscheidet sich von dem in der Fußgängerzone. Ferner liegt dieser Bereich außerhalb des Wallringes. Demzufolge sollte die Heiligengeiststraße dem Bereich außerhalb der Fußgängerzone zugeordnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
Helga Diederich
Antrag vom: 11.02.2003
Ausschreibungsverfahren für die Planung des Huntebades
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Ausschreibungsverfahren für die Planung des Huntebades-
auf die Tagesordnung.
Begründung:
Wie der Presse zu entnehmen war, sind im Bewerbungsverfahren für die Planung des Huntebades 16 (sechzehn !!) Bauteams ausgewählt worden. Nach der VOB muss jedem Bewerber für seine Arbeit eine Entschädigung gezahlt werden.
Hierzu folgende Anfragen:
1. In welchem Umfang wird der städtische Haushalt durch diese Zahlungen belastet ?
2. Warum hat man in Anbetracht der hohen Kosten eine so außergewöhnlich hohe Zahl von Bewerbern (16 !) aufgefordert, Planungen durchzuführen ?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Helga Diederich
i. A. – K u l i s c h –
Antrag vom: 22.01.2003
Bericht über sämtliche haushaltsrelevanten Daten bezüglich der geplanten Sportarena an der Weser-Ems-Halle
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschußsitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Bericht über sämtliche haushaltsrelevanten Daten bezüglich der geplanten Sportarena an der Weser-Ems-Halle –
Die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bittet um Vorlage eines Berichtes über sämtliche haus-haltsrelevanten Daten bezüglich der geplanten Sportarena an der Weser-Ems-Halle. Insbesondere soll darüber berichtet werden, ob
– es mittlerweile eine schriftliche Zusage des Landes bezüglich des Zuschusses i.H.v. 2,045 Mio. € gibt,
– es bereits Informationen über die Bereitstellung von Sanierungsmitteln für den Europark gibt,
– die Stadtverwaltung inzwischen eine genaue(re) Kostenermittlung für die Sportarena aufgestellt hat.
Sollte seitens der Verwaltung eine noch nicht bekannte Berechnung der Kosten erfolgt sein, beantra-gen wir die Vorlage derselben.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Helga Diederich
i. A. – K u l i s c h –
Antrag vom: 05.12.2002
Alle vermieteten/verpachteten Gewerbeliegenschaften der Stadt Oldenburg werden verkauft. Dabei ist den Mietern/Pächtern ein Vorkaufsrecht einzuräumen
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Tagesordnungspunkt bitten wir um entsprechende Berücksichtigung des nochfolgenden Antrages:
Beschlußvorschlag:
Alle vermieteten/verpachteten Gewerbeliegenschaften werden verkauft. Dabei ist den Mietern/Pächtern ein Vorkaufsrecht einzuräumen.
Wir bitten die Verwaltung darzulegen, ob und wenn ja warum der Verkauf einzelner Objekte nicht ratsam ist.
Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen am 17.10.02 haben wir um die Erstel-lung einer Liste mit oben angesprochenen Objekten gebeten. Es wurde uns eine Liste mit 36 Objekten in städtischen Eigentum (Protokoll der Sitzung BPA v. 17.10.02) übergeben.
Da die Stadt sich, insbesondere in finanziell schwierigen Zeiten, auf ihre ureigensten Aufgaben beschränken sollte, schlagen wir vor, sich von diesen auf viele unterschiedliche Arten erworbenen Liegenschaften zu trennen.
Die Einnahmen können zur Haushaltskonsolidierung dienen.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Helga Diederich
i. A. – K u l i s c h –
Antrag vom: 09.07.2002
Momentane und zukünftige Personalsituation und Aufgabenverteilung
Sehr geehrte Frau Meyn,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Momentane und zukünftige Personalsituation und Aufgabenverteilung auf dem Hintergrund einer absoluten Einstellungssperre –
Die Verwaltung wird gebeten, über die Personalsituation im Amt zu berichten, zum einen über den aktuellen Stand, zum anderen über die angesichts einer länger andauernden allgemeinen Einstel-lungssperre zu erwartende Entwicklung (Zeithorizont 2 bis 3 Jahre).
Insbesondere soll auch dargelegt werden, welche Aufgaben im Amt jetzt und welche in Zukunft möglicherweise nicht mehr oder nicht mehr vollständig ausgeführt werden können. Es wird außerdem darum gebeten, die zuletzt angesprochenen Aufgaben in einer Prioritätenliste aufzureihen.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Dr. Jochen Pade
i. A. – K u l i s c h –
Antrag vom : 21.05.2002
Verkauf des Grundstückes Theaterwall 22 d
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Verkauf des Grundstückes Theaterwall 22 d –
auf die Tagesordnung.
Die Verwaltung möge berichten, welche Vorbereitungen getroffen worden sind, die genannte Immobi-lie zu verkaufen. Ist bereits ein Wertgutachten erstellt worden? Wie viele Interessenten sind der Stadt bekannt, wann ist mit einem Verkauf zu rechnen, soll ein solcher mit Auflagen verbunden werden?
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Helga Diederich
i. A. – K u l i s c h –
Antrag vom : 19.02.2002
Vergleich der städtischen Ausgaben zwischen Individualverkehr und ÖPNV
Sehr geehrter Herr Schütz,
zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes
– Vergleich der städtischen Ausgaben zwischen Individualverkehr und ÖPNV –
auf die Tagesordnung.
Um einen differenzierten Überblick über die verschiedenen Haushaltspositionen im Bereich Verkehr zu bekommen und um einen Vergleich anstellen zu können, in welchem Verhältnis Ausgaben und Aufwendungen für den ÖPNV und dem Individualverkehr stehen, stellen wir folgenden Antrag:
Beschlußvorschlag:
Die Verwaltung möge bitte aus dem Haushalt die Positionen zusammenstellen, die eine Subventionierung des Individualverkehrs (Pkw) bedeuten, auf der anderen Seite die Aufwendungen für den ÖPNV beziffern.
Mit freundlichen Grüßen
f. d. Ratsfraktion
gez. Helga Diederich
i. A. – K u l i s c h –