Beschlussvorschlag Vorlagenprüfung Klimarelevanz
Die Änderungen bzw. Ergänzungen sind kursiv dargestellt und Streichungen kenntlich gemacht.
Beschlussvorschlag:
Das von der Verwaltung vorgeschlagene Klimarelevanz-Prüfmodell für Verwaltungsvorlagen wird beschlossen. Hierzu werden künftig Verwaltungsvorlagen ergänzt um das Kapitel „Klimarelevante Auswirkungen“ mit den möglichen Angaben:
―Nein, keine relevanten Auswirkungen
―Ja, positiv (Beschreibung / Umfang der positiven Wirkung / Erläuterung zu weiteren Verbesserungsoptionen)
―Ja, negativ (Beschreibung / Umfang der negativen Wirkung / Erläuterung zu klimafreundlichen Alternativen und zu Konsequenzen eines Verzichts)
Zur Implementierung des Prüfmodells wird eine verwaltungsinterne Testphase von 4-6 Wochen und eine anschließende sechsmonatige Pilotphase in den Ausschüssen Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima (ASUK), Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebs (BAWB) und Ausschuss für Stadtplanung und Bauen (ASB) ggf. ein Ausschuss aus Dez 3 beschlossen. Anschließend soll nach Evaluation der Pilotphase eine Entscheidung über die Ausweitung auf andere Ausschüsse getroffen werden.
Eine detaillierte CO²-Bilanzierung soll innerhalb der Pilotphase für jeweils ein von der Verwaltung ausgewähltes Projekt aus den Bereichen Verkehr und Bauen vorgenommen werden, bei denen von einer erheblichen Klimarelevanz ausgegangen wird.
Begründung:
Für die politische Beratung ist eine grobe Einordnung der zu erwartenden Auswirkungen einer Maßnahme wünschenswert, selbst wenn keine detaillierte quantitative Angabe von CO²-Emissionen oder Reduktionen vorliegt. Bei einzelnen Maßnahmen wurden bereits solche Anhaltspunkte geliefert, wenn in Verwaltungsvorlagen Formulierungen wie „keine direkte Treibhausgaseinsparungen zu erwarten“ verwendet wurden.
Zur Größeneinordnung könnten eben solche Beschreibungen verwendet werden, um auf direkte / indirekte Treibhausgaseinsparungen bzw. Emissionen hinzuweisen und diese in „keine“, „gering“ und „erheblich“ zu unterteilen. Bei Bildungsprojekten oder Öffentlichkeitsarbeit ist grundsätzlich keine direkte CO²-Einsparung zu erwarten. Hier wäre als Umfang der Wirkung eine Größenordnung der erreichten Schüler*innen bzw. Personen hilfreich.
Die Konsequenzen eines Verzichts einer negativ bewerteten Maßnahme sind nicht Teil der klimarelevanten Auswirkung und werden wie bisher innerhalb der argumentativen Begründung einer Verwaltungsvorlage verdeutlicht.
Die Testphase in einer begrenzten Anzahl an Ausschüssen stattfinden zu lassen erscheint auch aufgrund der Personalkapazitäten sinnvoll und insbesondere im Bereich des ASUK und des BAWB ist eine Klimafolgenabschätzung keine gänzlich neue Tätigkeit. In beiden Bereichen sind Vorlagen mit überwiegend positiven Klimafolgen zu erwarten. Um auch Erfahrungen aus einem weiteren besonders klimarelevanten Bereich zu sammeln, sollte der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen als dritter Ausschuss für die Pilotphase mit aufgenommen werden.
Mittelfristig sind auch quantitative CO²-Bewertungen ein wichtiger Anhaltspunkt für politische Entscheidungen. Um einen ersten Eindruck vom Umfang und den Grenzen einer solchen Bilanzierung zu erhalten, ist es sinnvoll diese in der Testphase an zwei Beispielen zu erproben und nach der Pilotphase auszuwerten.
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